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  • Der Traum vom Sabbatjahr

    Viele wünschen sich eine längere Auszeit vom Job/ Doch nur wenige bekommen die Chance

    „Das ist ein echter Gewinn an Lebensqualität“, erinnert sich Klaus Schacht. „Moskau, China, Bali, Indien – davon profitiere ich heute noch!“ Wer den Geschichten des Berliner Oberstudienrats lauscht, kann nur neidisch werden. Vor einigen Jahren hatte der 55-Jährige eine einjährige Auszeit eingelegt und die Welt bereist. Mit seiner Erdumrundung ist Schacht eine Ausnahme unter deutschen Beschäftigten. Denn nur wenige Betriebe gewähren längere, bezahlte Jobpausen mit garantiertem Wiedereinstieg.

    Im Sabbatjahr, auch „Sabbatical“ genannt, nehmen Beschäftigte ganz bewusst eine Pause vom Beruf. In der Regel dauert die Auszeit drei bis zwölf Monate. Das Prinzip ist simpel: Zuerst sammeln die Angestellten Überstunden, Urlaubstage oder Lohnteile auf  Zeitkonten an. Später bekommen sie dafür bezahlte Freizeit.

    Dem Job für eine Weile den Rücken kehren, davon träumen 38 Prozent der Angestellten in Deutschland. Das hat eine Forsa-Umfrage ergeben. Für viele bleibt es jedoch bei der Wunschvorstellung. Zwar bieten zwei Drittel der Unternehmen flexible  Arbeitszeiten an. Doch nur drei Prozent der Betriebe offerieren Lebensarbeitszeitkonten, die längere Sabbaticals möglich machen. Das zeigt eine Veröffentlichung des Instituts für Wirtschaftsforschung (IW) in Köln.

    Gesetzlich festgelegt sind die Freistellungsjahre nicht. Auch in Tarifverträgen sind sie relativ selten zu finden. „In der Eisen- und Stahl-Industrie existieren solche Regelungen“, so Rheinhard Bispink, Tarifexperte bei der Hans-Böckler Stiftung, „aber flächendeckend ist das nicht der Fall.“ So ist es nicht verwunderlich, dass die Betriebe ganz unterschiedliche Formen des Sparens für die Jobpause anbieten.

    Beim Sensorenhersteller Sick zum Beispiel, der seinen Stammsitz in Waldkirch im Breisgau hat, können Mitarbeiter angesparte Gleitzeit in Geld umwandeln. „Das Geld wird in einem Fonds angelegt und später in Form von Lohn ausgezahlt“, sagt Personalleiter Rudolf Kast. Bis zu zwei Jahre können Angestellte bei Sick so anhäufen. „60 Prozent unserer Belegschaft spart auf die vorruhestandsnahe Freistellung“, so Kast. Die anderen 40 Prozent sparten auf kürzere Auszeiten von drei bis sechs Monaten. „Häufig werden die kürzeren Pausen für die Pflege von Angehörigen, private Weiterbildung oder für die klassische Welt- und Bildungsreise genutzt.“

    Eine vorzeitige Rente und kürze Pausen sind also bevorzugte Ziele der Mitarbeiter bei Sick. Diese Realität deckt sich auch mit der Einschätzung von Markus Promberger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berudsforschung (IAB) in Nürnberg. „Das klassische Sabbatjahr mit Weltumrundung ist keine Lösung für die Masse“, erklärt der Arbeitspsychologe, „der Mensch braucht ein Strukturierungsmoment.“ Die Angst davor, dieses zu verlieren, halte Berufstätige davon ab, eine längere Auszeit zu nehmen.

    Wie unterschiedlich die Handhabung des Freistellungsjahres ist, zeigt sich auch im öffentlichen Dienst. Einige Lehrer, wie der Berliner Klaus Schacht, profitieren vom Sabbatical – andere nicht. Denn die Regelung obliegt den Ländern. Baden-Württemberg etwa, zeigt sich flexibel. „Lehrer können zum Beispiel zwei Jahre arbeiten und bekommen dabei zwei Drittel ihres Gehalts“, erläutert Carina Olnhoff, Pressesprecherin des Kultusministeriums des Landes, das System. „Im dritten Jahr nehmen sie dann die Auszeit – wiederum mit Zwei-Drittel-Bezahlung.“ Bis zu einer Sieben-Achtel-Rechnung kann das Modell ausgeweitet werden.

    Längere Berufspausen bergen sowohl Chancen als auch Risiken für die, die sie in Anspruch nehmen. Einerseits steigern sie die Motivation und tragen zur Entspannung bei. Arbeitnehmer bleiben dadurch länger fit und somit auch länger im Unternehmen. Andererseits droht der Karriereknick. „Während einer Auszeit riskiert man, sich von Informationszusammenhängen und Netzwerken abzukoppeln“, so IAB-Arbeitssoziologe Promberger. Wer auf Weltreise sei, und nicht ständig mit der Firma Kontakt halte, erfahre nichts über den neu eingesetzten Chef oder veränderte Erwartungshaltungen im Unternehmen. „Das kann im Zweifelsfall den Job kosten.“

    Den Job gekostet hat seine Weltreise Oberstudienrat Schacht nicht. Dennoch war er reichlich überrascht, als er nach einem Jahr zurück in die Heimat kam. „Ich musste die Schule wechseln – das war ein Schock“, erzählt er. Den einzigen Austausch, den der Berliner mit seiner Schule hatte, waren Briefe an seinen damaligen Leistungskurs. So konnte Schacht nicht wissen, dass an der Schule inzwischen die Lehrerarbeitszeit erhöht worden und für ihn an der Einrichtung kein Platz mehr war. Um von solch bösen Überraschungen verschont zu bleiben, empfiehlt IAB-Experte Promberger: „Während einer längeren Pause sollte man auf jeden Fall mit den Kollegen Kontakt halten – auch wenn es den Freizeitwert schmälert.“

      

  • CDU-Streit um Jobcenter

    Arbeitsministerin von der Leyen reklamiert Aufsicht über Stellenvermittlung für Langzeitarbeitslose, CDU-Landesregierungen kritisieren Einfluss des Bundes. CDU-FDP-SPD-Verhandlungsgruppe soll Lösung finden

    Um die Jobcenter, die das Arbeitslosengeld II auszahlen, entwickelt sich ein Konflikt zwischen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und einigen CDU-regierten Bundesländern. „Wir brauchen eine moderne, transparente Aufsicht des Bundes“, sagte von der Leyen am Freitag in Berlin. Gegen eben diese einheitliche Aufsicht des Bundes über die Jobcenter verwahrten sich vor wenigen Tagen die christdemokratischen Arbeitsminister von Hessen und Nordrhein-Westfalen, Jürgen Banzer und Karl-Josef Laumann.


    Unter anderem dieser Konflikt stellt nun eine schnelle Einigung über die Zukunft der Jobcenter in Frage. Die Reform ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis Jahresende gesetzt hat. Bis dahin muss entweder die gemeinsame Verwaltung der 346 Jobcenter durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen aufgehoben oder im Grundgesetz verankert werden. Da für die zweite Variante, die die Ministerin anstrebt, die Zustimmung der SPD erforderlich ist, hatte von der Leyen SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck eingeladen.


    Nach dem Gespräch, an dem auch der sächsische CDU-Ministerpräsident Stanislaw Tillich teilnahm, räumte von der Leyen in Richtung der Landesfürsten ein, dass „es nicht um kleinkarierte Mikrokontrolle“ der Betreuung von Arbeitslosen in den Kommunen durch den Bund gehen könne. Ganz aus der Hand geben will die Ministerin die Aufsicht durch die Bundesagentur in Nürnberg aber auch nicht. Investiert doch der Bund jedes Jahr Dutzende Milliarden Euro in Arbeitslosengeld II und Jobvermittlung. Von der Leyen möchte die Kontrolle über dieses Geld behalten.


    Nicht ganz einfach werden dürften auch die Verhandlungen mit der SPD. Die Sozialdemokraten betrachten die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen in den Jobcentern als vorherrschendes Modell. Union und FDP plädieren dagegen dafür, die Zahl der heute 69 so genannten Optionskommunen stark auszubauen. Diese Städte haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um die Verwaltung von Hartz IV und die Vermittlung neuer Jobs in eigene Regie zu übernehmen. Eine heikle Frage wird schließlich sein, wieviele weitere Jobcenter den Kommunen übertragen werden.


    Vorläufig hätten sich Regierung und SPD-Opposition auf drei wesentliche Ziele der Grundgesetzänderung geeinigt, sagte von der Leyen. „Optimierte Jobcenter“ sollten eine rechtliche Basis bekommen, die Option der Kommunen ermöglicht werden und die Aufsicht des Bundes erhalten bleiben. „Wir beginnen nicht bei Null“, sagte FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb, im Hinblick auf ein Gesetz des ehemaligen SPD-Bundesarbeitsministers Olaf Scholz, das im vergangenen Jahr noch an der Ablehnung der Union gescheitert war. Nun haben die beiden Regierungs- und die eine Oppositionspartei eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Kuh rechtzeitig vor Jahresende vom Eis zu holen.

  • Versicherte können auf Rückzahlung hoffen

    Urteil zu monatlicher Prämienzahlung betrifft Tausende

    Versicherungskunden können vielleicht einen Teil der bezahlten Beiträge von der Versicherung zurückverlangen. Die Rechtslage ist zwar umstritten, doch rufen die Verbraucherzentralen die Versicherten zur Prüfung ihres Vertrages und zur Anmeldung von Ansprüchen auf. „Das kann einigen Hundert oder sogar Tausend Euro ausmachen“, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg..

    Der Fall ist allerdings kompliziert, wie ein Beispiel zeigt. Der Vertrag einer 1994 abgeschlossenen Rentenversicherung bei der Victoria wirkt auf den ersten Blick eindeutig. Bei monatlicher Zahlungsweise werde ein Aufschlag von fünf Prozent erhoben, heißt es darin. Bei einer Jahresprämie von 2009 Euro berechnet die Assekuranz gut 100 Euro, wenn der Betrag nicht auf einen Schlage, sondern in zwölf einzelnen Raten beglichen wird.

    Die Rechnung stimmt nur auf den ersten Blick. Der Sparer zahlt einen deutlich höheren effektiven Jahreszins, oft ohne dass er es weiß. Denn mit jeder Monatsrate sinkt die Restschuld an der Jahresprämie, nicht aber der Zuschlag. So steigen die tatsächlichen Kosten im Jahresverlauf deutlich an. Oft liegt der effektive Jahreszins wischen acht und 13 Prozent. Der beträchtliche Unterschied zwischen den angegebenen und den tatsächlichen Kosten rief den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) auf den Plan.

    Der Verband wertet die Vereinbarung als Kreditgeschäft, bei dem die Angabe des effektiven Jahreszinses vorgeschrieben ist. In einem Fall zog der vzbv vor Gericht und gewann am Ende. Das Urteil sei auf tausende weiterer Verträge übertragbar, glaubt Edda Castello von der Hamburger Verbraucherzentrale. Im für den Kunden günstigsten Fall müsste die Versicherung die Prämien neu berechnen und zuviel gezahlte Beiträge erstatten. Da in den Verträgen außerdem die vorgeschriebene Belehrung über das Widerspruchsrecht fehlt, können die Vereinbarungen sogar nach Jahren noch widerrufen werden, jedenfalls wenn sie nach 2002 abgeschlossen wurden.

    Träfe diese Einschätzung zu, müssten sich die Versicherungen wohl auf milliardenschwere Rückzahlungen einstellen. Denn diese Art der Berechnung findet sich nach Angaben der Hamburger Verbraucherzentrale in vielen der rund 100 Millionen Lebensversicherungsverträgen der Deutschen. Auch bei den Sachversicherungen ist das Verfahren üblich. Nur bei Krankenversicherungen gibt es dieses Konstrukt gar nicht, weil deren Tarife generell auf Monatsbasis ermittelt werden.

    „Melden Sie Ihre Ansprüche beim Versicherer an“, raten die Hamburger Experten. In Frage kommen alle Policen mit Jahresprämien über 200 Euro. Doch ob sich das lohnt, ist selbst unter Verbraucherschützern höchst umstritten. Denn obwohl der Fall vor der Bundesgerichtshof (BGH) landete, gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung. Bevor es dazu kam, erkannte die beklagte Versicherung HUK Coburg ein erstinstanzliches Urteil gegen sie vom Bamberger Landgericht an. Das Oberlandesgericht (OLG) wiederum gab der HUK Recht. „Das ist ein Riesenproblem“, räumt der Finanzexperte des vzbv, Lars Gatschke, ein.

    Denn die Branche erkennt in den Teilzahlungszuschlägen keinerlei Fehlverhalten. „Wir sehen wie das OLG Bamberg in einem Versicherungsvertrag kein Kreditgeschäft, also auch keine Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses“, sagt die Sprecherin des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV), Daniela Röben.

    Die letztlich ungeklärte Rechtslage hat zur Folge, dass jeder Kunde einzeln sein Recht durchsetzen muss. Denn die Unternehmen weisen Forderungen der Verbraucher laut Castello zurück und mauern. Dann bleibt nur die Klage. „Da braucht man eine Glaskugel“, warnt die Berliner Rechtsanwältin Cornelia Brauer vor allzu großen Erwartungen an die Urteile der Richter. Die Wettbewerbsexpertin rät zu einer Beratung bei den Verbraucherzentralen oder einem Anwalt, bevor der Rechtsweg beschritten wird. Denn eine Niederlage vor Gericht kann teuer werden. Bei einem Streitwert von 2000 Euro kostet das Verfahren beispielsweise 200 Euro plus das Anwaltshonorar.

    Die Lage könnte sich ändern, wenn Verbraucherschützer einen geeigneten Fall finden, den sie bis zur höchsten Instanz durchfechten können. Informationen zur Rechtslage und ein Info-Päcken für Versicherte bietet die Verbraucherzentrale Hamburg unter der Webadresse www.vzhh.de.

  • Wenig Risiko für säumige Zahler

    Fragen und Antworten zu den Zusatzbeiträgen

    Die ersten Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge. Damit ist ein gewaltiger Verwaltungsaufwand verbunden. Auch auf die Versicherten kommen neue Pflichten zu.

    Wie werden die Zusatzbeiträge erhoben?

    Die Krankenkasse informiert ihre Mitglieder schriftlich über ein Zuschlag zum normalen Beitrag und die erste Fälligkeit. Der Versicherte hat wie bei anderen Rechnungen auch die freie Wahl, wie der Betrag beglichen wird. Eine Einzugsermächtigung ist ebenso möglich wie die monatliche Überweisung per Dauerauftrag oder nach eigenem Gusto.

    Was passiert, wenn jemand die pünktliche Zahlung vergisst?

    Die Krankenkassen setzen zunächst auf eine folgenlose Erinnerung an den Zahlungstermin, in dem sie wie zum Beispiel die DAK beim Kunden anrufen. Wenn die Ansprache nicht hilft, weil das Mitglied nicht zahlen kann oder will, treiben die Krankenkassen das Geld mit Nachdruck ein. Dann wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Im Schlimmsten Fall kann die ausstehende Summe sogar vom Gehalt gepfändet werden. Das wird für den Schuldner schnell teuer, weil Inkassogebühren fällig werden.

    Sind auch arme Haushalte von der Pfändung bedroht?

    Den Zusatzbeitrag müssen alle bezahlen, auch die Empfänger der Grundsicherung oder des Arbeitslosengeldes II. Die Jobcenter können die Zahlung in Härtefällen übernehmen. Ansonsten gilt: Wer sich den Zuschlag nicht leisten kann, muss schnell zu einer Kasse wechseln, die ohne Extraprämie auskommt.

    Kann die Krankenkasse säumige Zahler hinauswerfen?

    Nein, diese Gefahr besteht nicht. Die Krankenkassen müssen jeden Pflichtversicherten behalten.

    Erlischt der Versicherungsschutz, wenn der Zusatzbeitrag nicht bezahlt wird?

    Auch dieses Risiko besteht nicht. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht verweigert werden.

    Wie hoch darf der Zusatzbeitrag sein?

    Maximal ein Prozent des Bruttolohnes dürfen momentan erhoben werden. Das entspricht einem Betrag von höchstens 37,50 Euro im Monat. Die meisten Kassen bleiben deutlich darunter, oft unter der Grenze von acht Euro. Denn oberhalb dieses Schwellenwertes müssen die Krankenkassen eine aufwändige individuelle Einkommensprüfung vornehmen.

  • Finanzhilfe nicht zu vermitteln

    Griechenland helfen? Contra von Wolfgang Mulke

    Direkte Hilfen für Griechenland lassen sich den Bürgern in seriösen Staaten der EU nicht vermitteln. Jahrelang haben die Hellenen fröhlich auf Pump gelebt. Währenddessen mussten zum Beispiel die deutschen Arbeitnehmer eine staatliche Rosskur bei den Sozialleistungen und sinkende Löhne hinnehmen, damit die Wirtschaft konkurrenzfähig und der Staat finanzierbar blieben. Schlimmstenfalls müssten sie jetzt mittels Steuergeld auch noch die Rettung Griechenlands finanzieren.


    Das Szenario einer Staatspleite ist ohnehin übertrieben. Auch vor der Einführung des Euro ist es Griechenland gelungen, Käufer für seine Staatsanleihen zu finden. Der von Experten befürchtete Dominoeffekt, der auch Spanien, Portugal und schlimmstenfalls Italien mit in den Sumpf ziehen könnte, zeigt vor allem eines: Die Eurozone hat ein strukturelles Problem, das die Währung krisenanfällig macht. Es gibt keine einheitliche Finanz- und Haushaltspolitik. Wer ungebremst Schulden machen will, ist kaum nicht zu stoppen.


    Vielleicht war die Zeit für eine Gemeinschaftswährung in sehr unterschiedlichen Ländern doch noch nicht reif. Dann wäre es besser, die Konsequenzen zu ziehen. Entweder sollten die Staaten ihre Finanzhoheit teilweise abgeben oder die Eurozone verkleinert werden.

  • Schnelle Hilfe ist billiger

    Griechenland helfen? Pro von Hannes Koch

    Griechenland die finanzielle Hilfe in der augenblicklichen Notlage zu verweigern, wäre grundfalsch. Zwar hat das Land jahrelang über seine Verhältnisse gelebt und seine horrende Verschuldung billigend in Kauf genommen. Dies darf aber jetzt nicht als Rechtfertigung herhalten, auf stur zu schalten. Wären die europäischen Regierungen nicht bereit, dem Mittelmeerstaat unter die Arme zu greifen, würden sie eine weitere Finanzkrise riskieren.


    Bloße Appelle zum Sparen reichen nicht. Denn ohne zusätzliches Geld und damit einen Vertrauensvorschuss der EU können die Investoren auf den Kapitalmärkten die Zinsen für griechische Staatsanleihen weiter in die Höhe treiben. Das zu befürchtende Ergebnis: Die Regierung in Athen kann ihren Finanzbedarf nicht mehr decken und muss die Zahlungsunfähigkeit erklären. Griechische Staatsanleihen würden damit als erstes zu wertlosen Schrottpapieren, dann könnten die Anleihen Portugals und Spaniens folgen. Weil auch diese Länder den Euro als gemeinsame Währung haben, würde ebenso Deutschland leiden. Die Zinsen für deutsche Staatsanleihen stiegen enorm – und damit die Verschuldung der deutschen Steuerzahler. Diese Kosten wären viel höher als der Umfang eines schnellen, wirksamen Hilfspaketes.

  • Lohn vom Staat

    Was bedeutet das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für den deutschen Sozialstaat? Eine Analyse von Hannes Koch

    Die Debatte über die kurzfristigen Auswirkungen des Urteils zu Hartz IV hat schon begonnen. Nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag fordern die Sozialverbände, die Leistungen für die Arbeitslose und deren Kinder zu erhöhen. Das könnte Milliarden Euro kosten.


    Konkrete Zahlen für den Finanzbedarf einer Hartz-IV-Reform hat Michael Feil vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg bereits ausgerechnet. Wenn der Regelsatz von heute 359 Euro pro Erwachsenen auf 420 Euro stiege, bedeutete dies Zusatzausgaben von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Darin eingerechnet sind die Kosten einer Kindergrundsicherung, die bei 300 Euro pro Monat läge. Heute reichen die Sätze für Kinder, deren Berechnung das Gericht bemängelt hat, von 215 bis 287 Euro.


    Dass die Kosten steigen, ist freilich nicht sicher. Das BVG hat zwar die Verpflichtung des Staates hingewiesen, seinen Bürger ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Wie die Parlamente und Regierungen diesen Anspruch umsetzen, steht allerdings auf einem anderen Blatt. So sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Dienstag, Ausgaben für die Bildung von Kindern müssten in die Berechnung einbezogen werden. Das kann zwei Auswirkungen haben: Entweder kommen zusätzliche Ausgaben hinzu, oder bereits bisher gewährte Sachleistungen wie etwa die kostenlosen Schulbücher für Kinder aus Hartz-IV-Familien werden in die Leistungen einberechnet. Ergebnis: kein zusätzlicher Finanzaufwand. Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) weist außerdem daraufhin, dass das Urteil des BVG auch rechtfertigen würde, einzelne Posten der Unterstützung zu verringern. So gäben viele Bundesbürger dank günstiger Tarife heute weniger Geld für Telefon und Internet aus als noch vor ein paar Jahren.


    Wenn das Arbeitslosengeld II für Kinder und Erwachsene allerdings zunehmen sollte, würde sich eine große Herausforderung für das bisherige Sozialsystem stellen. Zentral für die Berechnung der staatlichen Unterstützung sind heute das Existenzminimum und das gesetzliche Lohnabstandsgebot. Letzteres besagt, dass das Arbeitslosengeld II so knapp bemessen sein muss, dass die Empfänger ein materielles Interesse daran behalten, sich eine Arbeit zu suchen. Dieser Grundsatz wird auch durch steigende Sozialleistungen zunehmend in Frage gestellt.


    Schon heute gelingt es Millionen Beschäftigten nicht, mit ihrer Arbeit mehr Geld zu erwirtschaften als Hartz IV. Wenn beispielsweise eine verheiratete Frau mit zwei Kindern als Gärtnerin, Zeitarbeiterin oder Gebäudereinigerin acht Euro brutto pro Stunde oder gut 1.200 Euro monatlich verdient, steht sie sich mit Arbeitslosengeld II besser. Steigen nun die garantierten Sozialleistungen, wird der Bereich noch größer, in dem der Staat Armutslöhne bezuschussen muss. Die Zahl der Beschäftigten, die von einer Kombination aus eigener Arbeit und staatlicher Unterstützung leben, steigt. Der Kombilohn, ein zum Teil staatlich finanziertes Erwerbseinkommen, wird zum Normalfall.


    Wer das nicht will, muss über grundsätzliche Eingriffe in die Marktwirtschaft nachdenken. Wie kann man verhindern, dass die Löhne besonders im Dienstleistungssektor weiter fallen? Die Politik müsste flächendeckende Mindestlöhne einführen. Und DIW-Forscher Brenke fordert, die staatliche Bezuschussung von Niedriglöhnen etwa in Form der Minijobbs zu beenden. Dann würden die Unternehmen automatisch höhere Gehälter zahlen. „Die Betten in den Hotels müssen ja gemacht werden – so oder so“, sagt Brenke.


    Aber stimmt diese These? Finden sich nicht immer Immigranten, Erwerbslose und Schulabbrecher, die fast jede Arbeit zu fast jedem Preis machen? Die Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort „Ja“ lautet, ist in einer globalisierten Ökonomie mit relativ offenen Grenzen ziemlich hoch. Dann bleibt dem Sozialstaat nichts anderes übrig, als hinzunehmen, dass er das Existenzminimum von rund 20 Prozent der Erwerbsbevölkerung in Form von Lohnzuschüssen und anderen staatlichen Transfers garantieren muss.

  • Was darf Google?

    Verbraucherministerin will Foto-Shooting in deutschen Städten verhindern

    Scharfe Töne sind von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner selten zu hören. Eine Ausnahme ist ihre Kritik am Internet-Konzern Google. Eine „millionenfache Verletzung der Privatsphäre“ unterstellt die CSU-Politikerin den Amerikanern. Grund ist deren Vorhaben, die Straßenzüge ganzer Städte und Ortschaften zu fotografieren und die Bilder dann ins weltweite Netz zu stellen. Derzeit fahren die Fahrzeuge des Konzerns landauf, landab durch Häuserschluchten und Dorfkerne. Im Herbst sollen die Ansichten im Netz veröffentlicht werden.

    Google Street View heißt das Angebot. New York, London oder Teile der Schweiz können Internetnutzer schon bequem vom heimischen Sessel aus durchstreifen. Das finden viele Menschen praktisch, weil sie sich zum Beispiel vor Beginn einer Reise einen ersten Eindruck ihres Hotels und von dessen Umgebung verschaffen können. Doch Aigner sieht die Kehrseite der Medaille. „Niemand darf ohne sein Einverständnis auf den Präsentierteller geraten“, warnt sie und listet eine ganze Reihe von Bedenken auf. Kriminelle könnten mit Hilfe des Dienstes nach lohnenswerten Einbruchsobjekten Ausschau halten, rabiate Männer Frauenhäuser suchen, in die sich geschundene Partnerinnen gerettet haben.

    Die Skepsis ist weit verbreitet. Derzeit debattieren die Schweriner Stadtverordneten, Google die Veröffentlichung von Bildern sensibler Gebäude wie Kindergärten oder Schulen zu verbieten, wenn demnächst die Filmteams des Konzerns anrollen. In vielen anderen Kommunen wächst ebenfalls Widerstand heran. Einige wollen zumindest von ihrer Nabelschau profitieren und Google Sondernutzungsgebühren abknöpfen. Grundstücksbesitzer unterstützen Aigner auch. „Google muss die Hauseigentümer vorher fragen“, fordert der Sprecher des Verbands Haus & Grund, Alexander Wiech.

    Die Verbraucherministerin will den Dienst praktisch unmöglich machen. Aigner verlangt, dass Google gesetzlich gezwungen wird, vor der Veröffentlichung der Bilder von jedem Hauswirt und Mieter eine Genehmigung dafür einzuholen. Dazu sollen alle Menschen und Autos auf den Bildern unkenntlich gemacht und die Aufnahmehöhe der Kamera auf 1,80 begrenzt werden. Momentan hängt der Apparat in einer Höhe von 2,50 Meter und kann so locker über Hecken und Gartenmauern hinwegschauen. Indirekt ruft die Ministerin auch zum Boykott des Dienstes auf: „Ich empfehle allen Betroffenen, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.“ Einen Musterbrief hat das Ministerium schon auf seine Webseite gestellt.

    Nun sollen sich die zuständigen Ministerien über eine gesetzliche Regelung Gedanken machen. Großen Enthusiasmus legen dabei aber weder das Innen- noch das Justizministerium an den Tag. Die Rechtslage werde geprüft, lassen beide Häuser verlauten. Von sich aus kann Aigner nicht tätig werden. Google selbst versteht die Aufregung nicht. „Das Fotografieren ist rechtskonform und erlaubt“, versichert der Europa-Sprecher des Unternehmens, Kay Oberbeck. Dies hätten auch die deutschen Datenschutzbehörden so eingeschätzt. Bilder aus 18 Ländern würden bereits veröffentlicht.

    Der Konzern verweist zudem auf das freiwillig eingeräumte Widerspruchsrecht. Leicht können Hauseigentümer oder Mieter auf der Internetseite gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihrem Grundstück votieren. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) spricht von einer ungewissen Rechtslage. Die entscheidende Frage ist, wo der öffentliche Raum, der problemlos abgelichtet werden kann, endet und die Privatsphäre beginnt.

  • Arbeitsvermittlung in städtischer Hand

    Nach dem Willen von Union und FDP sollen mehr Städte die Hartz-IV-Leistungen managen. Zahl der Jobcenter wird sinken, aber durch eine Grundgesetzänderung legalisiert. Neuauflage der großen Koalition, weil die Union die Zustimmung der SPD braucht

    Die Betreuung von Arbeitslosen, die länger als ein Jahr eine neue Stelle suchen, wird künftig stärker in der Hand der Städte und Gemeinden liegen. Darauf haben sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, Hessens Ministerpräsident Roland Koch und weitere Unionspolitiker am Sonntag Abend geeinigt. Um aber auch die bestehenden Jobcenter, die heute meist das Arbeitslosengeld II auszahlen und neue Stellen vermitteln, rechtlich abzusichern, will die Union das Grundgesetz ändern.


    Notwendig geworden ist die Reform, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die von Rot-Grün im Rahmen der Hartz-Reformen gegründeten Jobcenter für unzulässig erklärte. Die Richter bemängelten, dass die Bürger nicht mehr wüssten, welche Instanz des Staates welche Entscheidung getroffen habe. Deshalb sei auch nicht klar, an wen eine Beschwerde zu richten sei.


    Unter dem Stichwort „Unterstützung aus einer Hand“ hatte die rot-grüne Bundesregierung die ehemals getrennten Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (Stellenvermittlung, Arbeitslosengeld II) und der Kommunen (Kosten der Wohnung, ergänzende Betreuung) miteinander verschmolzen. Das sollte den Beziehern von ALG II (Hartz IV) schneller wieder zu neuen Arbeitsplätzen verhelfen. Diese vom Verfassungsgericht kritisierte Mischverwaltung will die neue Regierung nun ermöglichen, indem sie das Grundgesetz ändert.


    In den weiterbestehenden Jobcentern, deren Zahl abnimmt, wird sich damit kaum etwas ändern. Dort wird ein Mitarbeiter der Bundesagentur beispielsweise weiterhin Stellen vermitteln und eine Beraterin der Stadt den Wohnkostenzuschuss berechnen. Die Union strebt allerdings an, die Zahl der eigenständigen kommunalen Arbeitsvermittlungen zu erhöhen, weil sie der Bundesagentur in Nürnberg misstraut. In rund 170 Landkreisen und mehreren Großstädten, darunter Hamburg und Mannheim, könnten deshalb bald die städtischen Verwaltungen die Vermittlung und Betreuung von Hartz-IV-Empfängern komplett übernehmen. Dann würden bestimmte Dienstleistungen nicht mehr von Mitarbeitern der Bundesagentur, sondern von kommunalen Angestellten erbracht. Ob die Qualität der Unterstützung damit steigt, bleibt abzuwarten – das kann passieren, muss aber nicht.


    FDP-Generalsekretär Christian Lindner begrüßte die Richtung der Reform. Dass die Zahl der Kommunen steigt, die die Betreuung in eigene Hände nehmen, liegt den Liberalen am Herzen. Verschnupft äußerten sich FDP-Politiker aber, weil die Union den Kompromissvorschlag alleine aushandelte und den Koalitionspartner erst nachträglich informierte.


    Für die SPD sagte Generalsekretärin Andrea Nahles, die Sozialdemokraten seien „gesprächsbereit“. Die Union-FDP-Regierung braucht die Zustimmung der SPD, weil die Änderung des Grundgesetzes einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Insofern erinnert das Verfahren an die vergangene Zeit der großen Koalition. Im Gegensatz zur Union will SPD-Arbeitsmarktexpertin Anette Kramme die „Ausweitung der Zahl der Optionskommunen eng begrenzen“. Diese Bezeichnung tragen die 69 Gemeinden, die schon heute das Arbeitslosengeld in Eigenregie verwalten. Krammes Argument: Die Qualität der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit in den Optionskommunen sei geringer als in den Jobcentern. Die SPD plädiert außerdem dafür, weder die Zahl der Vermittler, noch das Geld für die Arbeitsförderung zu verringern.

  • Tabubruch nötig

    Kommentar

    Wie viel kostet ein würdevolles Leben? Dies wird niemand genau ermitteln können. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht heute darüber urteilt, ob die Regelsätze für die Grundsicherung angemessen ermittelt werden, bleibt die Frage nach einer Summe in Euro und Cent unbeantwortet. Doch die Methode der Berechnung darf getrost in Frage gestellt werden. Bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II hat der Gesetzgeber willkürlich gehandelt. Erst wurde ein Betrag festgelegt, dann eine Formel zur Berechnung gesucht.

    Jeder Bürger hat in einer Notlage das Recht auf eine ausreichende Unterstützung. Insbesondere die Kinder in den Familien der Langzeitarbeitslosen sollten einen ausreichenden staatlichen Schutzschirm erhalten, damit ihnen nicht von Anfang an eine Armutskarriere droht. Gerade in diesem Punkt wird der heutige Richterspruch spannend.

    Mit einer einfachen Erhöhung der Regelsätze ist allerdings keines der drei gravierenden Probleme gelöst. Die staatliche Unterstützung muss bezahlbar bleiben, weiterhin Anreize zu einer intensiven Jobsuche setzen und die erreichen, die es nötig haben. Die Debatte darüber wird sicher heftig, denn es geht auch darum, neue Wege zu beschreiten. Dies gilt insbesondere für die Leistungen, die den Kindern zugute kommen sollen. In vielen Problemfamilien würde eine höhere Geldzahlung in der allgemeinen Familienkasse aufgehen, die Lage der Söhne und Töchter aber nicht wesentlich verbessern. Ein Tabubruch wäre an diesem Punkt wünschenswert, in dem zusätzliche Hilfen für die Kinder durch Sachleistungen oder bessere Rahmenbedingungen für die Erziehung gewährt werden. Höchst kontroverse Debatten darüber sind absehbar.

    Eine Lösung muss auch für den notwendigen Abstand zwischen der Grundsicherung und niedrigen Löhnen gefunden werden. Wenn die Verfassungsrichter in letzter Konsequenz des Urteils eine höhere Untergrenze bei den Hilfsleistungen einziehen, bleibt eigentlich nur ein vernünftiger Weg offen. Dann müssen Mindestlöhne dafür sorgen, dass das Lohnniveau bei schlecht bezahlten Jobs nicht immer weiter in Richtung der Grundsicherung gedrückt wird.

  • Wüste Rechnerei

    Wie der Regelsatz bei Hartz IV zustande kommt

    Der Regelsatz für die Grundsicherung der Langzeitarbeitslosen wird nach schwer verständlichen Kriterien ermittelt. 359 Euro sollen danach reichen, um die Grundbedürfnisse eines Erwachsenen zu decken. Der Bedarf von Kindern wurde bei der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 einfach prozentual vom Erwachsenensatz abgeleitet. Kinder unter sechs Jahren erhalten 215 Euro oder 60 Prozent, zwischen sechs und 14 Jahren 251 Euro oder 70 Prozent und ältere Sprösslingen 80 Prozent. Das macht 287 Euro.

    Diese willkürliche Praxis ist Gegenstand des heute anstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter werden feststellen, ob die Methoden zur Ermittlung des Bedarfs ausreichend sind. Der Spruch der Verfassungshüter hat vermutlich auch Auswirkungen auf die Regelsätze der Erwachsenen.

    Umstritten war die Berechnung des Regelsatzes schon bei der Einführung. Die Bundesregierung orientiert sich an der alle fünf Jahre erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts. In dieser Statistik werden die Ausgaben der Deutschen für den täglichen Bedarf erfasst. Allerdings zieht der Bund für die Ermittlung des Bedarfs von Empfängern nur die Ausgabepraxis jener 20 Prozent aus der Bevölkerung heran, die am wenigsten verdienen.

    Außerdem werden nur die Werte von westdeutschen Einpersonenhaushalten berücksichtigt. Die speziellen Bedürfnisse von Familien spielen bei der Berechnung keine Rolle. Das ist ein Stein des Anstoßes. Der Regelsatz für Erwachsene sieht zum Beispiel keine Bildungsausgaben vor, die in Haushalten mit schulpflichtigen Kindern anfallen. Auch die durch das schnelle Wachstum überproportionalen Ausgaben für Kleidung werden nicht berücksichtigt. Die Böckler-Stiftung hat ausgerechnet, dass einer Familie mit einem Kind 897 Euro gewährt, aber monatlich wenigstens 979 Euro benötigt werden.

    Für die Festlegung des Regelsatzes werden zehn so genannte Abteilungen berücksichtigt. Dazu gehören etwa Nahrungsmittel, Verkehr, Freizeit oder die Gesundheitspflege. Anschließend wird meist noch ein Abschlag zum Bedarf „normaler“ Haushalte vorgenommen. Beim Start 2005 mit einem Regelsatz von 345 Euro ergaben sich so monatliche Beträge von 127, 31 für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak oder 12,61 Euro für die Gesundheitspflege. Mittlerweile wurde der Regelsatz erhöht, so dass auch auf die einzelnen Gruppen etwas höhere Beträge entfallen. Die Einzelposten setzen sich wiederum aus Detailaufwendungen zusammen. Der monatliche Bedarf bei Bekleidung umfasst zum Beispiel 15,28 Euro für Damenbekleidung ohne Strumpfwaren, 2,23 für Herrenschuhe oder vier Cent für Kinderschuhe.

  • Anlegern entgehen Milliarden

    Verbraucherschützer mahnen bessere Aufsicht für Anlageprodukte an

    Durch eine bessere Finanzaufsicht könnten deutsche Anleger jährlich rund 20 Milliarden Euro mehr Vermögenszuwachs erzielen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Bei einer besseren Beratung der Sparer würden die Renditen der Geldanlagen vorsichtig geschätzt einen halben Prozentpunkt besser ausfallen, erklärte vzbv-Chef Gerd Billen. Bei einem Gesamtvermögen von 4,5 Billionen Euro summiere sich der Nachteil auf den Milliardenbetrag.

    Kurz vor einem Spitzentreffen der Finanzpolitiker der Koalition fordert der Verband eine Neuordnung der Finanzaufsicht. Künftig sollen auch Verbraucherbelange von den Behörden wahrgenommen werden. „Die Formel lautet: Bessere Aufsicht, weniger Verluste, mehr aufs Konto“, sagte Billen. Trotz gegenteiliger Zusagen aus der Union habe sich organisatorisch noch nichts getan, um den Anlegerschutz zu verbessern.

    Konkret verlangt der Verband, dass der Verbraucherschutz gesetzlich als Ziel der Finanzaufsicht verankert wird. Dies müsse ein eigenständiger Bereich des Aufsichtsamts werden. Außerdem soll ein Beschwerdeverfahren eingerichtet werden. Dann könnten Verbraucherorganisationen Fehlentwicklungen melden und die Behörden so zum Einschreiten zwingen.
    Der vzbv will außerdem eine starke Kontrolle der angebotenen Finanzprodukte. Diese Art TÜV soll keine einzelnen Angebote prüfen, sondern Produktgruppen im Auge behalten. Zertifikate wären zum Beispiel ein generelles Prüfthema. Bestimmte Konstruktionen oder Vertriebsmodelle könnten dann verboten werden. Die umstrittenen Zertifikate will der Verband zum Beispiel nur für professionelle Händler freigeben. Privatleute haben mit diesen komplizierten Papieren durch die Finanzkrise viel Geld verloren. Schließlich fordern die Verbraucherschützer eine Kontrolle aller Anlageprodukte, also auch die des so genannten Grauen Kapitalmarkts.

    Von der Bundesregierung sind die Verbraucherzentralen enttäuscht. Im vergangenen Jahr versprachen Spitzenpolitiker, allen voran Kanzlerin Angela Merkel, mehr Kontrolle und Transparenz auf dem Markt für private Kapitalanlagen. Davon ist zurzeit nicht mehr die Rede. „Ich höre aus den Fraktionen gar nichts“, kritisiert Billen. Lediglich das Verbraucherministerium arbeite an Verbesserungen, zum Beispiel durch das Protokoll von Beratungsgesprächen oder die Entwicklung eines leicht verständlichen Beipackzettels für Geldanlagen. Letzteres hat nur eine Bank konsequent umgesetzt. Deshalb verlangt der vzbv, dass die leicht verständliche Darstellung von Chancen und Risiken vorgeschrieben wird. Schließlich stehe auch auf jedem Joghurt, was drin ist, verweist Billen auf die Kennzeichnungspflichten in anderen Branchen.

  • Ab in die Werkstatt

    Toyota ruft allein in Deutschland 215.000 Fahrzeuge zurück

    Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

    Warum werden die Autos zurückgerufen?

    Bei acht Modellen von Toyota gibt es Probleme mit dem Gaspedal. Wenn sich Kondenswasser bildet, kann das Pedal ungewöhnlich langsam reagieren oder sogar stecken bleiben. Klemmende Gaspedale können das Fahrzeug unerwünscht schnell fahren lassen. In den USA hat es dadurch angeblich eine Reihe von Unfällen gegeben, bei denen insgesamt 19 Menschen starben. In Deutschland ist bisher noch kein Problemfall bekannt geworden. „Man kann klar Entwarnung geben“, sagt Karsten Graf vom ADAC. Das Versagen des Pedals hängt von mehreren Umständen ab, zum Beispiel den klimatischen Bedingungen oder einer hohen Staubbelastung. Zur Sicherheit ruft der japanische Hersteller alle betroffenen Autos in die Werkstatt.

    Welche Modelle sind betroffen?

    In acht Modellen ab dem Jahr 2005 wurden die anfälligen Gaspedale teilweise verarbeitet: AYGO, iQ, Yaris, Auris, Corolla, Verso, Avensis und RAV 4. Außerdem verwendeten auch Peugeot und Citroen in geringem Umfang das gefährliche Bauteil. Das Problem wird behoben, in dem ein so genanntes Distanzstück eingebaut wird, dass die Bewegung des Pedals sicherstellt. Die Reparatur dauert weniger als eine halbe Stunde. Die ersten Ersatzteile sollen in der kommenden Woche ausgeliefert werden.

    Hat Toyota die Adressen aller Kunden, auch wenn der Wagen inzwischen verkauft wurde?

    Der Hersteller kennt nur die Fahrgestellnummern. Damit wendet sich Toyota an das Kraftfahrtbundesamt, das die dazu gehörigen Halter ermittelt und anschreibt. Derzeit formuliert der Autobauer das Kundenschreiben, das die Behörde in den nächsten Wochen versenden wird. Auf diese Weise werden auch Gebrauchtwagenkäufer erreicht.

    Worauf sollten die Fahrer jetzt achten?

    Die Rückrufaktion dient in Deutschland vor allem der Vorbeugung. Toyota rät allen Kunden, die ein Problem mit dem Gaspedal feststellen, zum Besuch einer Werkstatt. Auch ohne das offizielle Anschreiben wird der Wagen dann genau unter die Lupe genommen. Sollte das Pedal während der Fahrt plötzlich klemmen, sollte der Fahrer die Kupplung treten und den Gang herausnehmen. Anschließend wird das Fahrzeug abgebremst. Automatikfahrer schalten den Fahrtmodus auf neutral und bremsen dann ebenfalls.

    Bei Prius gibt es Bremsprobleme. Wird dieses Modell bald auch in die Werkstatt gerufen?

    In Deutschland sind nur gut 6.000 Autos des Modells Prius unterwegs. Mitunter lässt sich das Fahrzeug bei glitschigem oder holprigem Untergrund nicht stoppen. Bisher sind in Deutschland aber noch keine Bremsprobleme aufgetreten. Die Ursache erforscht Toyota noch. In den bekannten Fällen reagierte die Bremse mit einer minimalen Verzögerung. Nähere Informationen sollen in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Nach Angaben des Unternehmens können die Besitzer eines Prius aber unbesorgt fahren.

    Müssen Toyota-Besitzer die Reparatur bezahlen?

    Die Stabilisierung des Gaspedals in der Werkstatt ist kostenlos. Eine Entschädigung der Fahrzeugbesitzer für den Zeitaufwand ist allerdings nicht vorgesehen.

    Sollten Kaufinteressenten eines Toyotas ihre Pläne ändern?

    Das ist nach Angaben des Konzerns nicht nötig. Alle an die Händler ausgelieferten Fahrzeuge wurden bereits auf die Sicherheit des Pedals hin geprüft.

    Kasten:

    Toyota ist der größte Autokonzern der Welt mit Sitz in Japan. Allein auf Deutschlands Straßen sind 1,3 Millionen Fahrzeuge des Herstellers unterwegs. Die Rückrufaktion gehört zu den größten, die in der Automobilbranche bisher eingeleitet wurden. Weltweit werden fünf Millionen Autos inspiziert und ausgebessert. Den Rekord hält bisher Ford. Die Amerikaner mussten 16 Millionen Fahrzeuge wegen eines defekten Schalters in die Werkstatt rufe,

  • Städte vor dem Kollaps

    Kommunen verlieren durch die Krise Milliardeneinnahmen

    Die Kommunen leiden immer stärker unter den Folgen der Krise. „Ein Teil der Städte steht vor dem Kollaps und droht handlungsunfähig zu werden“, warnt die Präsidentin des Deutschen Städtetags, Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth. 2010 rechnen die Stadtkämmerer mit einem Defizit von zwölf Milliarden Euro. Auch in den beiden Folgejahren werde ein zweistelliger Milliardenbetrag fehlen, schätzt der Verband.

    Besonders betroffen sind wirtschaftlich schwache Regionen, deren Städte schon in vergangenen Jahren vor allem auf Pump am Leben gehalten wurden. Besonders düster sieht es in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz und dem Saarland aus. „Da sind die Städte, wo die Handlungsfähigkeit bedroht ist“, sagt die Finanzexpertin des Verbands, Monika Kuban. Mit dem Rotstift und einem teilweise kräftigen Personalabbau wollen viele Kommunen das schlimmste verhindern. Die Bürger dort müssen sich auf starke Einschränkungen einstellen. Das finanzschwache Duisburg streicht zum Beispiel 680 Stellen und erhöht die Eintrittspreise für Schwimmbäder, Konzerte und Theater. Stuttgart weitet die Parkraumbewirtschaftung aus und streicht teilweise die Zuschüsse für die Verbraucherzentrale. Wuppertal spart bei Sozial- Jugend- und Kulturprojekten Millionen ein und schließt fünf Schwimmbäder. Frankfurts Einwohner müssen sich auf höhere Müllgebühren einstellen, Erlangen, Karlsruhe und Ludwigshafen heben die Grundsteuer an. Insgesamt werden sich die Gebührenerhöhungen laut Roth allerdings in Grenzen halten. Gespart wird vor allem beim Personal. Frei werdende Stellen werden oft nicht wieder besetzt.

    Nach Angaben des Städtetags stecken die Kommunen in einem Schraubstock aus steigenden Kosten und sinkenden Einnahmen. So macht die die Wirtschaftskrise stark im Stadtsäckel bemerkbar. Die wichtigen Gewerbesteuereinnahmen sind im vergangenen Jahr regelrecht eingebrochen. Das Aufkommen ging um über 17 Prozent zurück. In vielen größeren Städten sieht es deutlich schlechter aus. Wolfsburg verzeichnete beispielsweise ein Minus von 43 Prozent, Stuttgart und Frankfurt büßten ein Viertel ihrer Einnahmen ein. Aber auch kleinere Kommunen sind betroffen. Das sächsische Plauen nahm ein Drittel weniger Steuern ein als 2008. Dennoch will der Städtetag an der schwankungsanfälligen Gewerbesteuer festhalten.

    Während auf der einen Seite die Steuern nur spärlich fließen, wachsen auf der anderen die Ausgaben rasant an. Vor allem die Sozialausgaben entwickeln sich bedrohlich. 2009 überstiegen sie erstmals die Marke von 40 Milliarden Euro. Damit haben sich die Kosten für die Kinderbetreuung, die Wohnungen der Hartz-IV-Empfänger oder die Grundsicherung im Alter seit der Wiedervereinigung vor zwanzig Jahren verdoppelt. In diesem Jahr rechnet der Städtetag mit einem weiteren Anstieg um zwei Milliarden Euro.

    Die zunehmende Arbeitslosigkeit ist ein Grund für den erwarteten Anstieg. Eine andere Ursache ist nach Ansicht der Städte die Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Bundesregierung habe immer mehr Aufgaben auf die Städte abgewälzt, sich aber nicht ausreichend um deren Finanzierung gekümmert, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Stephan Articus. „Bund und Länder verschätzen sich grundsätzlich zu ihren Gunsten und zu unseren Lasten“, sagt er.

    An Beispielen für die einseitige Lastenverteilung mangelt es nicht. So steigen die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose in diesem Jahr vermutlich um eine Milliarde Euro an. Der Bund will sich an den Mehrkosten nicht beteiligten, hat diese Last bei der Einführung vn Hartz IV aber an die Kommunen delegiert. Auch bei dem vom Bundestag beschlossenen Betreuungsangebot für Kleinkinder fahren die Städte und Gemeinden schlecht. Kalkuliert wurden die Zuschüsse dafür mit einer Betreuungsquote von 35 Prozent. Also sollen die Kommunen für jedes dritte Kind einen Kita-Platz bereitstellen. „In großen Städte benötigen wir 50 Prozent“, berichtet Roth, „da sollte sich der Bund korrigieren.“ Das heißt, die Städte wollen mehr Geld für den Aufbau der Betreuungsplätze. Noch vor Ostern will der Städtetag mit den zuständigen Ministern in Berlin darüber sprechen, wie die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten werden kann.

  • Neue Offenheit

    Kommentar zum WEF in Davos von Hannes Koch

    Das diesjährige Weltwirtschaftsforum in Davos hat eine hoffnungsvolle Botschaft gesendet. Die alten Gräben existieren nicht mehr. Während in den vergangenen Jahrzehnten viele Konzernvorstände und Unternehmer reflexhaft gegen jeglichen Regulierungsversuch der Politik polemisierten, hat sich mittlerweile eine Mehrheit der Wirtschaftselite mit den staatlichen Eingriffen arrangiert. Diesen Wandel hat die Finanzkrise erzwungen. Zu offensichtlich ist es, dass das gesamte Finanzsystem zusammengebrochen wäre, wenn die Regierungen sich nicht mit hunderten Milliarden und neuen Regeln für die Märkte engagiert hätten.


    Dass Vorstände großer Finanzkonzerne wie Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann vor allzu starker Regulierung durch die Regierungen warnen, ist dazu kein Widerspruch. Obwohl gerade hartgesottene Finanzlobbyisten wie Ackermann versuchen, die Reihen der großen Banken zu schließen und allzu forsche Regulierungen á la Obama abzuwehren, wissen sie doch, dass sie zum alten marktradikalen Zustand vor der Krise nicht zurückkehren können. Diese Ambivalenz spiegelt sich auch in den Äußerungen Ackermanns. Einerseits verlangt er, die Bankerschelte allmählich einzustellen, dann gibt er sich wieder konziliant, indem er etwa öffentlich akzeptiert, Banken dürften nicht so groß sein, dass sie den Staat erpressen könnten.


    Der informelle Weltgipfel der Wirtschaftselite in den Schweizer Bergen, der am Sonntag endet, kann als Signal einer neuen Offenheit gelten. Viele Manager fragen sich inzwischen selbst, wie sie ihre Geschäftspolitik ändern und beispielsweise die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten sozialverträglicher gestalten können. Auch beginnen manche Vorstände, Vorschläge zu entwickeln, wie ein vernünftiger Rahmen für die Wirtschaft aussehen könnte. Das ist eine positive Entwicklung – damit besteht die Chance, dass eine vernünftige Mischung aus privaten und staatlichen Interessen entsteht.

  • Die Polarisierung der Manager

    Reicht die Regulierung der Banken oder sind weitere staatliche Eingriffe sinnvoll? Im weltdemokratischen Diskurs beim World Economic Forum in Davos sind die Regulierungskeptiker in der Minderheit

    In rabiatem, leicht schwäbisch gefärbtem Englisch spricht Klaus Schwab eine deutliche Warnung aus. „Nach der Finanzkrise und der Wirtschaftskrise könnte 2010 die soziale Krise kommen“, mahnt der rotwangige Chef des World Economic Forum in Davos. Diese Sorge, gerichtet an hunderte Konzernvorstände, Manager und Spitzenpolitiker, die Schwabs Eröffnungsansprache des 40. WEF beiwohnen, entspricht dem Credo des 71jährigen Schwab. Es lautet: „Den Zustand der Welt verbessern“.


    Doch eigentlich ist seine Warnung überflüssig. Schwab rennt offene Türen ein. Beim diesjährigen Weltwirtschaftsforum, dem informellen Gipfel der Wirtschafts- und Politikelite geben sich die Manager erstaunlich zahm. Die früher üblichen Forderungen nach Deregulierung staatlicher Aktivitäten, Privatisierung und Kürzungen der Sozialausgaben fehlen völlig. Die Ankündigungen des griechischen Finanzministers George Papaconstantinou, den drohenden Staatsbankrott durch massive Etatkürzungen abzuwenden, klingen wie Nachrichten aus einer anderen Welt.


    Den Ton trifft dagegen einer wie Metro-Vorstand Eckhard Cordes, der in einer Diskussionsveranstaltung mit dem Titel „Das Vertrauen in die Wirtschaftsführer erneuern“ sagt: „Wir haben in der Krise keine Stellen abgebaut, obwohl das billiger für uns gewesen wäre“. Damit nicht genug: Detailliert schildert Cordes, wie die Metro soziale Verantwortung gegenüber der Gesellschaft praktiziere, indem man gezielt die regionale Produktion kleiner Lebensmittellieferenten fördere. Die süße Soße des sozialen Konsenses? Mag sein. In jedem Fall aber hat das Versagen privater Konzerne in der Finanzkrise die Atmosphäre insgesamt verändert. Und das macht sich auch in Davos bemerkbar. Es herrscht eine Art Wettlauf um Wirtschaftsethik. Niemand will in den Verdacht kommen, sich ähnlich verantwortungslos zu verhalten, wie man es manchen Bankern nachsagt.


    So verläuft die tatsächliche Konfliktlinie des Forums denn auch woanders. Es geht nicht mehr um die alte Frage „Regulierung – ja oder nein?“. Eine Rolle spielt nur noch, wie stark die staatlichen Eingriffe ausfallen sollen, mit der sich die Mehrheit der 2.500 Gäste des Forums grundsätzlich abgefunden zu haben scheinen. An dieser Frage allerdings spaltet sich das Forum. Die Polarisierung zwischen den beiden Lagern ist zu keinem Zeitpunkt so spürbar, wie anlässlich der Rede des französischen Staatspräsidenten im großen Saal des Kongresszentrums.


    Nicolas Sarkozy führt einen halbstündigen rhetorischen Feldzug gegen die bösen Banker. In undiplomatischen, fast beleidigenden Worten wirft er ihnen unverantwortliches Verhalten und Gier vor und fordert eine weitere Regulierung des Finanzsektors. Damit begibt sich der Franzose auf die Linie, die unlängst US-Präsident Barack Obama vorzeichnete, als er ankündigte, den Banken bestimmte Geschäftsmodelle zu verbieten und große Institute in kleinere Einheiten zu zerlegen. Dass der internationale Rückhalt für eine derartige Politik wächst, zeigt sich auch im Umkreis des Weltwirtschaftsforums. So bezeichnet Jean-Claude Trichet, Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), die Obama-Initiative als Schritt in die richtige Richtung. Und auch die Regierungen Südkoreas und Chinas, beide Mitglieder in der G20-Gruppe der wichtigsten Wirtschaftsnationen, signalisieren vorsichtige Unterstützung für einen stabileren Rahmen der Finanzmärkte.


    Nachdem Sarkozy seine Rede beendet hat, springen die einen von ihren Sitzen auf und spenden ihm stehend Applaus. Jacob Wallenberg, Chef von Investor AB aus Schweden, etwa sagt: „Ja, wir brauchen eine globale Regulierungsinstanz für die Finanzmärkte“. Manche Vorstände großer Banken und Unternehmen schütteln dagegen entgeistert die Köpfe. Deutsche-Bank-Vorstand Josef Ackermann betrachtet die eigentümliche Szene mit hartem Gesicht. Später wird er in einem Interview vor zu weit gehender Regulierung warnen: „Wir sollten mit der Bankenschelte und den Schuldzuweisungen aufhören. Am Ende könnten wir alle die Verlierer sein, wenn wir keine effizienten Märkte mehr haben“. Ackermanns Argument: Gesetze erschweren Investitionen, kosten damit Geld und gefährden Arbeitsplätze.


    Zu denen, die den Kopf über die vermeintliche Regulierungsorgie schütteln, gehört auch Hans Wagener. Der Senior Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) findet die neuesten Vorschläge aus den USA und Frankreich „abstrus“. Gegen „einfache zielgerechte Regulierung“ hat Wagener nichts einzuwenden. Er sagt: „Leitplanken müssen sein, die bestehenden noch höher zu machen, wird jedoch nichts ändern, weil sie zum Teil an den falschen Stellen stehen“. Anstatt Banken bestimmte Geschäftsmodelle zu verbieten, hält er es für besser, beispielsweise Ratingagenturen einer Aufsicht zu unterstellen. Wagener regt an, dass die Banken selbst Vorschläge für die weitere Regulierung machen sollten. „Es wäre gut, wenn sich die deutschen Bankenverbände zusammensetzten und ein Expertengremium benennen. Dieses könnte der Politik dann praktikable Anregungen unterbreiten.“


    Dass beim Weltwirtschaftsforum solch harte Gegensätze auftreten und obendrein öffentlich ausgetragen werden, ist ein Novum. Normalerweise wird Klaus Schwabs Anspruch, sich gegenseitig demonstrativ die Hände zu reichen, nicht in Frage gestellt. In diesem Sinne gibt es in Davos traditionell vier Typen von Veranstaltungen.


    Da sind zunächst die geheimen oder mindestens nicht öffentlichen Business- und Polittreffen, die für viele Vorstände den eigentlichen Anlass der Reise in die Graubündener Alpen darstellen. Diese finden zum Beispiel statt im sogenannten „Thought“-Café von PwC im Keller des Hotels Steigenberger-Belvedere. Den rustikalen Weinkeller hat man mit weißem Stoff zeltartig ausgekleidet, mit niedrigen Plexiglastischen und weißen Ledersofas ausgestattet. An der Bar sitzt ohne Krawatte Commerzbank-Chef Martin Blessing und tippt auf seinem Blackberry herum. Herein kommt Klaus Kleinfeld (früher Siemens, jetzt Alcoa) und zieht sich mit drei Gesprächspartnern in eine Nische zurück. Davor warnt ein Schild: „meeting in progress“.


    In die zweite Kategorie gehören die öffentlichen Fundraising-Events und Verkündigungen. Vor hunderten Gästen sagt US-Haiti-Koordinator Bill Clinton: „Für den Transport der Hilfsgüter brauche ich noch 100 Lastwagen, am besten gestern“. Er wird sie bekommen. Besonders in Davos ist den Managern ihr gutes Gewissen etwas wert. Bill und Melinda Gates sind dagegen nicht auf fremdes Geld angewiesen, sie haben genug eigenes. Zehn Milliarden Dollar zusätzlich soll ihre Stiftung in die Entwicklung von Impfstoffen für die ärmsten Länder investieren, erklären sie den Journalisten.


    Drittens gibt es jede Menge Apres-Ski auf hohem Niveau. Wer Einladungen ergattert hat, kann auf den Partys von McKinsey, Burda oder Google zu Life-Soul bis nachts um drei tanzen. Die Puritanisten gehen eher zu „Frankfurt meets Davos“, um Roland Koch die Hand zu schütteln, Josef Ackermann am Buffet zu beobachten oder RWE-Chef Jürgen Großmann zuzuhören, wie er das traditionelle Skirennen auf dem Zauberberg organisiert hat, das jeweils am letzten Tag des Forums stattfindet.


    Für die Masse der semiprominenten Davos-Gäste am wichtigsten freilich sind die Veranstaltungen, die einerseits als Bildungsurlaub, andererseits als weltdemokratischer Diskurs dienen. Unter dem Titel „Die nächste globale Krise“ treffen etwa Harvard-Ökonom Kenneth Rogoff, Jakob A. Frenkel, Vorstand der US-Bank JPMorgan Chase und Lord Levene, Vorstand der Lloyd´s-Versicherung aufeinander. Die Frage: Was ist die größte Gefahr im kommenden Jahr – Staatsverschuldung oder Überregulierung? Vor laufenden Kameras bittet Maria Bartiromo, die Moderatorin des US-Senders CNBC, die Zuhörer um ihr Votum. Das Ergebnis spiegelt die Spaltung des Forums wieder. 51 Prozent machen sich mehr Sorgen wegen der horrenden Defizite. Die Regulierungsskeptiker sind dagegen mit 49 Prozent in der knappen Minderheit. Vor ein paar Jahren hätte diese Zahl noch 99 Prozent betragen.

  • Ökonomen watschen Sarkozy ab

    Beim Weltwirtschaftsforum in Davos stößt die Forderung des französischen Präsidenten, die Weltwährungspolitik besser zu koordinieren, auf gemischte Reaktionen. „Lassen Sie uns keine Zeit mit solchen Debatten verschwenden“, sagt US-Ökonom Nouriel Roubini.

    Schon während der Rede des Präsidenten schüttelten sie im Auditorium die Köpfe. Viele der Unternehmer und Bankchefs im großen Saal des Konferenzzentrums von Davos wollten nicht so recht glauben, was ihnen Nicolas Sarkozy in seiner Eröffnungsrede des Weltwirtschaftsforum da erzählte. Der französische Staatschef zog nicht nur mit deutlichen Worten gegen die Unmoral der Banken zu Felde, sondern forderte auch ein neues Weltwährungssystem. Dies halten nicht wenige Ökonomen für unrealistisch.


    „Wir brauchen ein neues Bretton Woods“, sagte Sarkozy am Mittwoch Abend vor hunderten Gästen des 40. World Economic Forums (WEF) in Davos. „Das geldpolitische Dumping einiger Staaten können wir nicht tolerieren.“ Der französische Präsident sprach damit China an, das seine Währung Renmimbi im Verhältnis zum Dollar und Euro künstlich niedrig hält – unter anderem, um seine Exportprodukte zu verbilligen.


    Mit seiner Forderung nach einem „neuen Bretton Woods“ verweist Sarkozy auf das Weltwährungssystem, das die Siegermächte des 2. Weltkrieges ins Leben riefen. Bis Anfang der 1970er Jahre waren die Kurse der wichtigsten Weltwährungen im Verhältnis zum US-Dollar festgelegt. Devisenspekulationen, die die Währungen einzelner Länder aus dem Gleichgewicht hätten bringen können, waren kaum möglich. 1973 aber brach das System wegen Überangebot und Entwertung des Dollar zusammen.


    Seitdem schwanken die Kurse der Weltwährungen. Einzelne Länder, wie aktuell China, legen den Außenwert ihres Geldes nach nationalem Gutdünken fest. Das führt zu Krisenphänomen. Gegenwärtig verweist etwa US-Ökonom Nouriel Roubini darauf, dass Investoren hunderte Milliarden von den USA nach China verlagern, um mit den dort höheren Zinsen hübsche Gewinne zu machen. Deshalb entstehe dort eine neue gefährliche Spekulationsblase, so Roubini.


    Ist es deshalb aber richtig, die Kurse der Weltwährungen wieder koordiniert festlegen zu wollen? Viele Ökonomen beim WEF halten das für unmöglich. „Bindende Abmachungen über den Kurs ihrer Währungen würden den Handlungspielraum der nationalen Regierungen einschränken“, sagt etwa Raghuram Rajan, Wirtschaftsprofessor in Chicago und früherer Chefökonom des Internationalen Währungsfonds. Deshalb sei die Forderung nach gemeinsamer Wechselkurspolitik gut gemeint, aber schlicht unrealistisch, so Rajan. Ähnlich sieht es Roubini. „Die Koordination der Wechselkurse hat man schon vor 30 Jahren diskutiert. Es ist noch nie passiert, und es wird auch nicht passieren. Lassen Sie uns keine Zeit mehr mit solchen Debatten verschwenden.“


    Freilich gibt es auch Ökonomen, die ähnlich wie Sarkozy für eine abgestimmte Währungspolitik plädieren. So setzt sich etwa Peter Bofinger, Wirtschaftsberater der Bundesregierung, für das so genannte „managed floating“ ein, bei dem die Kursschwankungen der Weltwährungen zumindest eingeschränkt würden.


    Zhu Min, der in Davos anwesende Vize-Chef der chinesischen Nationalbank, hielt sich bedeckt, was den zu niedrigen Wechselkurs des Renmimbi betraf. Während einer Diskussion am Eröffnungstag des WEF spielte er den Ball stattdessen an die USA zurück. Weil Währungsspekulationen „ein wirkliches Risiko für 2010“ darstellten, müssten die Amerikaner etwas gegen „die niedrigen Zinsen“ unternehmen.


    Neben seinen Ausführungen zu Bretton Woods las Sarkozy den Bankern die Leviten. In seiner Rede, die eher dem Fernseh- als dem in Davos anwesenden Fachpublikum galt, schreckte der französische Präsident auch vor reichlich platten Formulierungen nicht zurück. Die Finanzkrise sei entstanden, weil „die Unternehmer den Spekulanten Platz machen mussten“, wetterte er. „Die Finanzspekulation hat unsere Zukunft entwertet.“


    Außerdem plädierte Sarkozy für ein umfassendes Welthandelssystem, das weit über die bisherigen Strukturen der Welthandelsorganisation (WTO) hinausgehen solle. Die WTO ist im wesentlichen dem Freihandel verpflichtet. Demgegenüber forderte der französische Präsident auch Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsgesetze zu bindendem internationalen Recht zu machen. In letzter Konsequenz könnte ein Staat dann den Import von Waren untersagen, weil bei der Produktion grundlegende UN-Normen wie die Koalitionsfreiheit oder das Gebot, auskömmliche Löhne zu zahlen, nicht eingehalten wurden. Für solche Forderungen erhielt Sarkozy neben den ärgerlichen Blicken manches Vorstandsvorsitzenden am Ende auch stehenden Applaus vieler Zuhörer.

  • „Es gibt immer noch Vorurteile“

    Für Mütter ist es nach einer Trennung ganz selbstverständlich, dass sie ihre Kinder allein groß ziehen. Die Gesellschaft kommt aber mit diesem Lebensmodell immer noch nicht ganz klar. Das zumindest sagt die Leiterin der Berliner Geschäftsstelle des Bunde

    Mandy Kunstmann: Immer mehr Eltern beantragen das gemeinsame Sorgerecht. Gehört die alleinerziehende Mutter bald der Vergangenheit an?

    Peggi Liebisch: Das gemeinsame Sorgerecht hat nichts mit der Lebensform zu tun. Es hat allein rechtlichen Status und besagt, dass die Eltern in wichtigen Fragen zusammen entscheiden – bei einer Kontoeröffnung für den Sprössling oder der Schulanmeldung zum Beispiel. In rund 90 Prozent der Fälle leben die Kinder bei der Mutter. Sie allein entscheidet dann über die alltäglichen Dinge.

    Kunstmann: Es ist doch heute keine gängige Annahme mehr, dass Frauen für Herd und Kinder zuständig sind. Warum leben Kinder trotzdem nach der Trennung eher bei der Mutter und nicht beim Vater?

    Liebisch: Das stimmt so nicht. Die klassische Rollenverteilung ist leider immer noch sehr präsent. Die Frauen leben nach der Trennung einfach so weiter wie zuvor und kümmern sich um die Kinder. Die Männer machen ebenso genauso weiter wie gehabt und verdienen das Geld. Da gibt es keinen Bruch zwischen vorher und nachher.

    Kunstmann: Früher galten Alleinerziehende als Außenseiter der Gesellschaft. Mittlerweile müssten sie in unserer Mitte angekommen sein?

    Liebisch: Alleinerziehende Mütter sind auf jeden Fall in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Für sie ist die Lebensform – oder eher die Lebensphase – etwas ganz Normales. Auch für Kinder ist es nichts Ungewöhnliches, schließlich kennen sie das aus dem Freundeskreis. In den Köpfen mancher Leute gibt es heute aber immer noch Vorurteile. Und nicht nur etwa Arbeitgeber oder Vermieter können befangen sein. Selbst Erzieherinnen oder Lehrerinnen heißen diese Art der Erziehung nicht immer gut.  

    Kunstmann: Mit welchen Schwierigkeiten sehen sich Alleinerziehende konfrontiert?

    Liebisch: Bei ihnen kumulieren die Probleme, die Paar-Familien auch haben. Für sie ist es schwerer finanziell gut dazustehen, weil sie das Einkommen alleine sichern müssen. Alleinerziehende Mütter arbeiten oft Teilzeit und in klassischen Frauenberufen. Als Altenpflegerin oder Friseurin lässt sich nicht viel verdienen. Dazu müssen sie die Betreuung ohne Partner bewerkstelligen.

    Kunstmann: Haben es denn die Mütter im Osten besser, weil es dort mehr Kita-Plätze gibt?

    Liebisch: Ob West- oder Ostdeutschland: Es macht keinen Unterschied, wo der Wohnsitz liegt. Im Osten gibt es genügend Kinderbetreuungsangebote, aber keine Arbeit. Im Westen ist es anders herum.

    Kunstmann: Zumindest will die Regierung die Kinderbetreuung bis 2013 flächendeckend ausbauen …

    Liebisch: Das geht in die richtige Richtung. Aber die Unternehmen werden von der Politik nicht in die Verantwortung genommen. Sie müssten verpflichtet werden, Arbeitsplätze familienfreundlich zu gestalten. Klar, viele Unternehmen bieten flexible Arbeitszeiten an. Das reicht aber bei weitem nicht aus. Sie sollten ihren Mitarbeiterinnen viel mehr entgegenkommen und zum Beispiel betriebseigene Kitas anbieten oder die Betreuungskosten übernehmen.

    Kunstmann: Und was kann die Politik noch tun, damit es Alleinerziehende in Zukunft leichter haben?

    Liebisch: Die Politik fördert die Ehe. Es gibt höhere Steuervergünstigungen für Verheiratete, aber nicht für Alleinerziehende und Lebenspartner. Das sollte dringend geändert werden.

    Bio-Box: Peggi Liebisch leitet seit 2002 die Berliner Geschäftsstelle des Bundesverbandes allein erziehender Mütter und Väter (VAMV). Die 46-Jährige hat zwei Kinder.