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  • Flexibilität zählt

    Bei der Wahl des richtigen Heims sollten einige Punkte beachtet werden

    Das Pflegeheim ist für viele Menschen die letzte Station im Leben. Sie sollten sich dort wohl fühlen und gut umsorgt werden. Ungefähr 11.000 dieser  Einrichtungen gibt es in Deutschland. Bei der Auswahl des richtigen Hauses helfen die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes. Die Ergebnisse hängen vor Ort aus oder können im Internet eingesehen werden.

    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt Heimplatzsuchenden, verschiedene Häuser aufzusuchen. „Besuchen Sie die Einrichtungen zu unterschiedlichen Zeiten“, raten die Experten, „auch außerhalb der offiziellen Besuchszeiten.“ Falls möglich, sollte ein Probewohnen vereinbart werden. Auch die Stiftung Warentest hält einige Ratschläge parat: „Das in allen Punkten ideale Heim wird es wahrscheinlich nicht geben“, sagen die Verbraucherschützer. „Deshalb ist es sehr wichtig, Prioritäten zu setzen, und darauf zu achten, einen guten Kompromiss zu finden.“ Keine Abstriche sollten in den wesentlichen Punkten hingenommen werden: Die Qualität der Pflege und die menschliche Atmosphäre sind wichtiger als die moderne und perfekte technische Ausstattung des Hauses oder der große schöne Garten. Daneben ist die Wahrung der Individualität der Bewohner ein wichtiger Punkt. „Je gleichförmiger und starrer die täglichen Abläufe in einem Heim geregelt sind, desto weniger kann auf die Bedürfnisse Einzelner eingegangen werden“, sagen die Warentester. Flexible Regelungen, zum Beispiel bei den Essens- und Ruhezeiten, erlauben Freiräume und wirkten motivierend. 

    Auskünfte über Heime gibt es bei der Gemeindeverwaltung, beim Sozialamt, bei Wohlfahrtsverbänden, ambulanten Pflegediensten sowie den Sozialdiensten der Krankenhäuser. Im Internet unter www.altenheim-adressen.de sind sämtliche Einrichtungen der stationären Altenhilfe verzeichnet. Inzwischen müssen die Länder bekannt geben, wie gut oder wie schlecht es um die Qualität ihrer Pflegeheime bestellt ist. Die Noten, die der Medizinische Dienst für die Einrichtungen vergibt, hängen vor Ort aus oder sind Online, zum Beispiel unter www.aok-gesundheitsnavi.de, www.pflegelotse.de oder www.bkk-pflege.de zu finden. Bis die Listen vollständig sind, wird jedoch noch einige Zeit ins Land streichen.

  • Zu Hause pflegen

    Literaturtipp

    Durch die Pflegereform im Juni 2008 hat sich vieles verbessert. Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wie etwa Demenzkranke, erhalten seither vom Staat mehr Leistungen. Berufstätige pflegende Angehörige können eine bis zu sechsmonatige Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. In dieser “Pflegezeit“ bleiben sie sozialversichert, beziehen jedoch kein Gehalt. Und seit Anfang dieses Jahres haben Versicherte sogar einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Pflegeberatung.

    Die aktualisierte 2. Auflage des Ratgebers „Pflege zu Hause“ verschafft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einen fundierten Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung, Unterstützungsangebote für die häusliche Pflege und Betreuungsmöglichkeiten außer Haus. Auf 224 Seiten gibt das  Buch der Stiftung Warentest wertvolle Informationen und viele hilfreiche Tipps für die Organisation der Pflege im Alltag. Es zeigt, wie einfühlsame Pflege gelingt und wie sich Überforderung vermeiden lässt.

    Der Ratgeber kann für 16,90 Euro (zzgl. Versandkosten) im Internet unter www.test.de/shop oder telefonisch unter 01805/002467 (12 Cent pro Minute) bestellt werden.

  • Lügen erlaubt

    Bewerber dürfen erfinderisch sein/ Bluttests sind nur unter bestimmten Umständen zulässig

    Manche Chefs begnügen sich nicht mit einem geistigen Fitnesstest ihrer Bewerber. Sie wollen auch wissen, wie es um die Gesundheit der potentiellen Mitarbeiter bestellt ist – und zapfen ihnen Blut ab. Doch ist das erlaubt? Und was dürfen Arbeitgeber über ihr Personal eigentlich in Erfahrung bringen?

    Schon die Frage nach dem Blutabzapfen ist schwer zu beantworten. Zwar dürfen Unternehmen nicht so einfach Blut von Bewerbern nehmen. „Das ist so generell nicht erlaubt“, sagt Svenja Sottorf von der deutschlandweit agierenden Kanzlei Hensche Rechtsanwälte. Kommt ein Bewerber jedoch in die engere Auswahl für den Job, kann ein Bluttest verlangt werden, wenn eine Krankheit die Ausübung der Tätigkeit verbietet. „Ärzte werden zum Beispiel auf Hepatitis getestet“, so die Juristin. Das Vorgehen von Daimler, auf Diabetes zu prüfen und die Untersuchung damit zu begründen, dass Schichtarbeit mit der Krankheit schlecht möglich sei, hält Sottorf jedoch für „unzulässig.“

    Es gibt keinen Katalog, der all die verbotenen Dinge enthält, die Chefs nicht auskundschaften dürfen. Es lässt sich nicht mal eben so einfach nachschlagen, ob ein Vorgesetzter fair handelt. Ebenso existiert noch kein spezielles Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer. Und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wiederum, enthält nur sehr allgemeine Aussagen. „Denen kann man im Einzelfall schwer entnehmen, ob ein Datenschutzverstoß vorliegt oder nicht“, erklärt Sottorf. Erst im Verlauf des Jahres will die Bundesregierung den Arbeitnehmerdatenschutz gesondert regeln.

    Ein Blick ins BDGS macht deutlich, was die Juristin meint: Paragraf 28 Absatz 1 besagt, dass Daten erhoben werden können, wenn dies erforderlich und verhältnismäßig ist. „Je tiefgreifender der Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen, desto strenger sind die Anforderungen an die Zulässigkeit der Datensammelei“, erklärt Sottorf. Erforderlich und verhältnismäßig müssen die Informationen also sein. Und welche Auskünfte sind das? „Der Chef darf alles das fragen, was für die Tätigkeit relevant ist“, so die Arbeitsrechtlerin. Dazu gehören zum Beispiel Fragen zur Ausbildung, zum Berufsweg und über welche Kenntnisse der Bewerber verfügt.

    Es gibt eine Reihe typischer Fragen, die Arbeitgebern nicht gestattet sind, weil die Antworten darauf keinen Einfluss darauf haben dürfen, ob ein Bewerber eingestellt wird oder nicht. Religions- oder Gewerkschaftszugehörigkeit gehen den Chef zum Beispiel nichts an. Ebenso ist es Privatsache, ob eine Schwangerschaft besteht oder welche sexuellen Vorlieben existieren. Eine Ausnahme für Auskünfte über die Religion gilt allerdings, wenn die Bewerbung bei einer Kirche eingereicht wird. Und Fragen zu Vorstrafen sind unter Umständen erlaubt, sofern sie für den Job relevant sind. So darf sich der Chef bei einem Busfahrer beispielsweise nach Verkehrs- und bei einem Banker nach Vermögensstraftaten erkundigen.

    Problematisch sind Krankheitsauskünfte. Schließlich handelt es sich um sensible Daten. „Schon nach Diabetes zu fragen, wie es in einigen Unternehmen üblich ist, halte ich für unzulässig“, sagt Anwältin Sottorf. Auch eine möglicherweise ansteckende Krankheit rechtfertige das Aushorchen nicht. Etwas anderes hingegen sei es, wenn der Mitarbeiter wegen einer bestimmten Erkrankung für den Job ungeeignet ist oder beispielsweise Kunden ernsthaft gefährdet werden. Ob eventuell Allergien auf Chemikalien bestehen müssen Friseure also preisgeben, vorausgesetzt, die Allergien sind gravierend. 

    Keinem ist freilich geholfen, wenn er die Aussage auf eine unzulässige Frage verweigert. Das vermiest womöglich die Chance auf den Job. Bewerber dürfen in diesem Fall großzügig mit der Wahrheit  sein, denn der Gesetzgeber hat ihnen das Recht zur Lüge eingeräumt. Juristin Sottorf macht es schon einmal vor: „Will der Chef wissen, ob eine Schwangerschaft besteht oder geplant ist, kann man einfach behaupten, man hätte niemals vor, Kinder zu bekommen und würde die kleinen Bälger eh nur lästig finden“, improvisiert sie. Fliegt der Schwindel auf, dürfen Angestellte deswegen nicht gekündigt werden.

    Verlangt der Vorgesetzte hingegen ungerechtfertigt eine Blutprobe, ist es nicht so einfach, sich aus der Affäre zu ziehen. Wer nicht zustimmt, bekommt die Stelle vielleicht nicht. „Als Bewerber hat man eigentlich keine andere Wahl, als der Blutentnahme zuzustimmen, auch wenn das nicht erlaubt ist“, so Sottorf.

  • „Kein Weg zurück ins 19. Jahrhundert“

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hält konservativen Merkel-Kritikern entgegen: „Sie wollen nicht wahrhaben, dass sich die Welt verändert“

    Koch: Herr Schäuble, nach der SPD erlebt auch die CDU einen Erosionsprozess. Das Wahlergebnis zur Bundestagswahl war mager. Konservative fühlen sich von Ihrer Partei nicht mehr richtig vertreten. Fraktionsvorsitzende aus den Ländern üben deshalb offene Kritik. Teilen Sie diese Befürchtungen?


    Schäuble: Ich sehe keine geschlossene Kritik der Fraktionen. Ich kenne nur einen Zeitungsartikel, verfasst von drei Fraktionsvorsitzenden und einer Vizevorsitzenden aus Brandenburg.


    Koch: Ist es klug, die Kritik als Meinungsäußerung aus der zweiten Reihe herabzusetzen? Schließlich wird sie auch in der ersten Reihe geteilt.


    Schäuble: Nein, dort höre ich sie nicht. Es würde mich sehr überraschen, wenn Vorstand und Präsidium der CDU bei ihrer gegenwärtigen Klausurtagung sich dieser Position anschlössen. Denn die Kritik ist falsch. Die Kritiker wollen nicht wahr haben, dass sich die Welt verändert hat, dass Frauen mittlerweile gleichberechtigt sind, dass junge Mütter, die heute ihren Beruf wahrnehmen, andere Voraussetzungen zur Kinderbetreuung brauchen als ihre Großmütter, oder dass die Umwelt eine größere Rolle spielt als früher.


    Koch: Die Fraktionsvorsitzenden beklagen aber auch Merkels unbestimmten Regierungsstil. Warum erwecken Sie den Eindruck, die Kritiker wünschten sich nur einfach die Vergangenheit zurück?


    Schäuble: An unserer Politik zu bemängeln, dass die konservativen Werte verloren gingen, ist Unsinn. Diese Haltung diskreditiert im übrigen auch die Werte. Man darf nicht so tun, als wäre alles, was nicht zurück ins 19. Jahrhundert führt, falsch. Die Welt verändert sich doch fort und fort in einer faszinierenden Weise. Und ich bin noch nicht alt genug, um mich nicht darüber zu freuen. Manchem würde ich gerne den Rat geben, sich „Das weiße Band“ anzusehen. Dieser wunderbare Film zeigt, worauf wir heute setzen müssen. Es hat gar keinen Sinn, sich gegen gesellschaftliche Entwicklungen zu stellen. Ich bin dafür, dass wir uns an einen alten Satz erinnern: Politik sollte mit der Betrachtung der Realität beginnen, auch der sozialen.


    Koch: Zur Wirklichkeit gehört freilich auch, dass die schwarz-gelbe Regierung ihre Mehrheit vom September erstaunlich schnell verspielt hat. 58 Prozent der Befragten im Deutschlandtrend der ARD lehnten unlängst weitere teure Steuersenkungen ab, 56 Prozent der Anhänger von CDU/CSU. Riskiert die Union ihre finanzpolitische Glaubwürdigkeit?


    Schäuble: Wir haben immer gesagt, dass die höchste Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik, die wir in diesem Jahr hinnehmen müssen, ein unvermeidbares Ergebnis der Wirtschaftskrise ist. Aber wir werden sie im Einklang mit dem Grundgesetz ab 2011 wieder reduzieren. Gleichzeitig wird die Koalition daran arbeiten, dass wir unser Steuersystem vereinfachen und anpassen. Das ist kein Zielkonflikt.


    Koch: Einen Zielkonflikt sehen viele Bürger durchaus. Die notwendigen Einsparungen von zehn Milliarden Euro 2011 sind mit der angepeilten Steuerentlastung um bis zu 20 Milliarden nicht zu vereinbaren. Gefährden Sie mit dem Versuch von Steuersenkungen nicht einen Teil des Markenkerns der Union, der darin besteht, finanzpolitisch solide zu handeln?


    Schäuble: Nein, überhaupt nicht. Im Koalitionsvertrag ist das Prinzip der Solidität festgeschrieben. Alles steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass es finanzierbar ist. Dazu gehen wir Schritt für Schritt. Erst kommt der Haushalt 2010, den ich nächste Woche in den Bundestag einbringen werde. Dann folgen der Haushalt 2011 und die mittelfristige Finanzplanung. Wenn man jetzt schon darüber spricht, was 2011 passieren könnte, wird alles nur zerredet.


    Koch: Sie wissen heute, dass Sie morgen dramatisch sparen müssen, halten sich aber die Möglichkeit offen, Geschenke zu verteilen. Wie soll diese Politik Vertrauen schaffen?


    Schäuble: Ich komme aus dem Schwarzwald. Wenn Sie immer an den übernächsten Schritt denken, stolpern Sie und kommen niemals nach oben. Im übrigen: Ein paar Dinge haben wir schon festgelegt. Die Mehrwertsteuer wird auf keinen Fall erhöht.

    Koch: Ungeachtet Ihres Plädoyers findet die politische Debatte statt – zum Beispiel am Sonntag im Kreis der Parteivorsitzenden von Union und FDP. Könnte man die im Koalitionsvertrag anvisierte Steuersenkung eventuell auf mehrere Jahre verteilen, um ihr die finanzpolitische Sprengkraft zu nehmen?


    Schäuble: Das Beste ist es, sich an politischen Debatten, die unglücklicherweise stattfinden, nicht zu beteiligen und sich auf seine Arbeit zu konzentrieren. Das versuche ich zu tun.


    Koch: Michael Sommer, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, hat sie dafür kritisiert, dass Sie angesichts der Finanzkrise die Reichen ungeschoren davonkommen ließen. Sie sollten beispielsweise mehr gegen Steuerflucht ins Ausland unternehmen. Hat er Recht?


    Schäuble: Es ist wahr: Wenn Menschen mit weit überdurchschnittlichen Einkommen und Vermögen in Liechtenstein eine Stiftung gründen, um ihre Millionen-Erbschaft vor dem Finanzamt zu verstecken, ist das schlimm. Freiheitliche Ordnungen leben von der freiwilligen Einhaltung von Werten. Gerade die Wirtschaftseliten sollten ein Beispiel dafür geben. Leider aber übersieht Herr Sommer bei seiner Kritik, dass im Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung steht, dass Sanktionen nur im Falle von Ländern möglich sind, die bestimmten Kooperationsstandards der OECD nicht nachkommen. Es ist doch ein großer Erfolg der internationalen Bemühungen, dass diejenigen Staaten, die früher unkooperativ waren, jetzt besser mit uns zusammenarbeiten wollen. Aber wir werden streng überprüfen, ob die Staaten ihre Zusagen einhalten.


    Koch: Die Finanzkrise belastet die Allgemeinheit mit Milliarden-Kosten. Großbritannien besteuert nun Bonuszahlungen an Banker, um Geld von den Verursachern einzutreiben. US-Präsident Obama will von den Banken 120 Milliarden Dollar zurückholen, und auch NRW-Ministerpräsident Rüttgers fordert eine Sondersteuer. Warum sträuben Sie sich?


    Schäuble: Die Ankündigung der US-Regierung finde ich hoch spannend. Dass der Staat dort 120 Milliarden Dollar von den Banken zusätzlich einnimmt, möchte ich erstmal sehen. Ich bin sehr dafür, dass man keine Ankündigungen macht, die man später nicht richtig durchsetzen kann. Es hat keinen Sinn, Schnellschüsse zu produzieren. Wir haben auf Ebene der G20 einen internationalen Prozeß angestossen, bei dem der IWF derzeit prüft, wie der Finanzsektor an den Folgen der Krise beteiligt werden kann. Der IWF wird im Frühjahr seine Ideen vorstellen. Ich gehöre zu denen, die sagen, wir sollten solche Maßnahmen auch in Europa alleine ergreifen, falls etwa die USA nicht mitmachen. Ohne die wichtigsten europäischen Staaten geht es aber nicht.

  • Industrie will keine Steuersenkungen

    Zwei Prozent Wachstum sind drin / Exportmotor kommt wieder auf Touren

    Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lehnt Steuersenkungen ab. Es gehe zunächst einmal „Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte hat für uns Vorrang“, sagte BDI-Chef Hans-Peter Keitel am Donnerstag. Der Staat soll also erst sparen, bevor er die Abgaben senkt. Allerdings pocht der Verband weiter auf einer Reform des Steuerrecht, mit der zum Beispiel die ungleiche Behandlung der Rechtsform von Unternehmen beseitigt werden könnte.

    Auch bei den Subventionen zeigt die Industrie Sparwillen. Über den weiteren Abbau der Finanzhilfen könne geredet werden, wenn das Sparpaket ausgehandelt wird, kündigte Keitel Verzichtsbereitschaft an. Im Auge hat der BDI dabei vor allem die üppige Förderung des Solarstroms. Bei der Forschungsförderung beharrt die Industrie jedoch auf staatlichen Hilfen. Die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren hält der BDI für eine Schlüsselaufgabe, wenn Deutschland auch künftig auf den Weltmärkten erfolgreich sein will. Zehn Prozent der Forschungskosten sollen die Firmen direkt von der Steuerschuld absetzen können. Das wäre bei den Entwicklungsausgaben der Unternehmen von rund 40 Milliarden Euro im Jahr ein Steuernachlass von vier Milliarden Euro. Laut BDI käme der Bonus durch eine drei Mal so stark wachsende Wertschöpfung der Betrieb wieder herein.

    Die Industrie verlangt von der Bundesregierung eine langfristige Wachstumsstrategie und mehr „Ernsthaftigkeit“ als bei der Senkung der Mehrwertsteuer für Hotels und Pensionen. Denn von einem selbst tragenden Aufschwung ist die Wirtschaft noch ein Stück weit entfernt. Dabei ist die Industrie schon wieder auf den Wachstumskurs zurückgekehrt. Im laufenden Jahr rechnet der Verband mit bis zu zwei Prozent Wachstum, vielleicht sogar noch etwas mehr. „Das Licht am Ende des Tunnels leuchtet“, freute sich BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf.

    Tatsächlich weisen die letzten Konjunkturdaten aus den Kernbereichen der Industrie nach oben. Die Automobilhersteller konnten sich im letzten Quartal 2009 über ein Absatzplus von 15 Prozent freuen. Allein die Ausfuhren nach China legten im vergangenen Jahr um 40 Prozent zu. Die Chemie rechnet in diesem Jahr mit einem Umsatzplus von sechs Prozent, der Bau von fünf Prozent. Die Lage der Maschinenbauer stabilisiert sich, die Elektrotechnik steuert wieder auf Wachstumskurs. Der Export wird 2010 wieder zum Motor der Gesamtwirtschaft. Über den Berg sei Deutschland aber noch nicht, warnte Keitel.

    Als Gefahr könne sich die strenge Kreditvergabe der Banken erweisen, kritisierte der BDI. Die Bonitätseinschätzungen würden die Risiken überzeichnen und die Chancen oft übersehen. Verärgert ist der Verband auch über die Deutsche Bank. Das Institut hatte bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt einen Kreditfonds für den Mittelstand angekündigt und wollte laut Keitel bis Weihnachten einen Vorschlag vorlegen. Bisher sei bei der Industrie kein Plan eingegangen, stellte Keitel fest.

  • Lebensmittelindustrie beklagt Preisverfall

    Bauern wollen keinen Fleischverzicht / Die Grüne Woche steht im Zeichen des Klimaschutzes

    Zwölf Mal senkten die großen Lebensmittelhändler im vergangenen Jahr die Preise. Jede Runde trieb Jürgen Abraham, Chef der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) eine Sorgenfalte mehr auf die Stirn. Denn der Wettbewerb im Handel geht auf Kosten der knapp 6.000 Lebensmittelhersteller in Deutschland. 2009 gingen die Umsätze der Branche deshalb um 6,5 Milliarden Euro auf knapp 150 Milliarden Euro zurück. „Die Menge ist gleich geblieben“, sagt Abraham.

    Die Verbraucher haben also nicht weniger, aber billiger eingekauft. Mittlerweile ist laut BVE die Schmerzgrenze erreicht. Der Verband will durch Gespräche mit den führenden Filialisten den Preiskampf stoppen. Sonst, so befürchtet Abraham, könne der wirtschaftliche Druck auf die Industrie zu Lasten der Qualität gehen. Der Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV), Gerd Sonnleitner, verwies auf den sinkenden Anteil der Nahrungsmittel an den privaten Ausgaben. „Ein Haushalt muss nur noch elf Prozent seines Einkommens für Lebensmittel ausgeben“, sagte der DBV-Chef. An den Erfolgsaussichten für dieses Vorhaben darf gezweifelt werden, denn die fünf großen Supermarktketten kommen auf einen Marktanteil von 70 Prozent und liefern sich einen scharfen Wettbewerb.

    Kurz vor Beginn der 75. Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin an diesem Donnerstag ist die Stimmung bei den Landwirten wie in der Industrie durchwachsen. Das große Thema der Jubiläumsmesse ist der Klimaschutz in der Landwirtschaft. Am Wochenende treffen sich in Berlin 56 Landwirtschaftsminister aus aller Welt, um die Folgen der Erderwärmung für die Landwirtschaft zu debattieren. Die Meinungen über den Beitrag Beitrag der Bauern zum Klimaschutz gehen weit auseinander. Während Verbraucherorganisationen und die Grünen auf einen sparsamen Genuss von Fleischprodukten drängen, weil bei der Tierzucht gewaltige Mengen Treibhausgase entstehen, will der DBV davon nichts wisse. „Verzichtsempfehlungen sind der fasche Weg, das Weltklima zu retten“, sagte Sonnleitner und kritisierte Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU), die kürzlich auf den Zusammenhang zwischen der Tierproduktion und dem Klimaproblem herstellte. Aigner selbst sieht allerdings keinen Grund, die tägliche Fleischration grundsätzlich in Frage zu stellen. Auch die FDP will der Landwirtschaft keine verbindlichen Klimaziele auferlegen.

    Am Rande der Grünen Woche wird auch die für 2013 geplante Agrarreform der EU eine gewichtige Rolle spielen. Die neuen Regeln sollen in diesem Jahr festgelegt werden. Der Bauernverband kündigt harte Verhandlungen an. „Die gesellschaftlichen Leistungen unserer Bauern müssen entsprechend honoriert werden“, verlangt Sonnleitner schon einmal.

    Die Grüne Woche ist mittlerweile zum weltweit größten agrarpolitischen Forum herangewachsen. Rund 300 Tagungen finden in den kommenden zehn Tagen statt. Darüber hinaus will die Ernährungsmesse ihren Stellenwert bei den Konsumenten untermauern. Über 400.000 Besucher werden in den Messehallen erwartet, jeder vierte ist vom Fach. Mit rund 1.600 Ausstellern aus 56 Ländern konnten die Veranstalter das Vorjahresniveau nicht ganz erreichen.
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    Kasten:

    Die 75. Internationale Grüne Woche findet vom 15. bis 24. Januar in den Messehallen unter dem Berliner Funkturm statt. Gastland zur Jubiläumsausgabe ist Ungarn. Geöffnet wird täglich von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, an den Wochenenden bis 20.00 Uhr. Die Tageskarte kostet zwölf Euro. Veranstalter sind der Deutsche Bauernverband und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie.

  • Ignoranten

    Kommentar zur Grünen Woche

    Wenn sich neun Milliarden Menschen täglich ein paar Scheiben Wurst zum Frühstück gönnen, mittags in der Kantine regelmäßig zu Schnitzel oder Hackbraten greifen und abends vielleicht noch ein Würstchen nachschieben, hat die Welt zwei große Probleme.

    Schon heute wird ein großer Teil der landwirtschaftlichen Flächen für die Tierproduktion gebraucht. Dabei ist der hierzulande verbreitete Fleischkonsum noch lange nicht in den bevölkerungsreichen Schwellenländern angekommen. Sollten sich unsere Konsumgewohnheiten durchsetzen, werden die Nutzflächen für die Welternährung nicht reichen.

    Die zweite Folge eines stetig wachsenden Appetits auf Steaks und Braten ist ein Anstieg der Erderwärmung. Das von den Nutztieren abgesonderte Methangas wirkt stärker noch als Kohlendioxid als Treibgas in der Atmosphäre. Es führt daher kein Weg daran vorbei, die Landwirtschaft in die Überlegungen zum Klimaschutz einzubeziehen.

    Vor beiden Argumenten verschließt der Bauernverband die Augen. Auch Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner beugt sich dem Lobbydruck und verharmlost die drohende Entwicklung. Die Ignoranten spielen auf Zeit, statt beherzt einen Wandel in der bäuerlichen Produktion zu befördern. Dabei können beide auch auf den Rückhalt der Verbraucher hoffen, die ihre Konsumgewohnheiten mehrheitlich nicht ändern wollen.

    Doch Umdenken tut auf allen Seiten Not. In diesem Jahr werden die Grundpfeiler für die europäische Agrarpolitik in diesem Jahrzehnt gesetzt. Der Klimaschutz muss dabei eine stärkere Rolle spielen als bisher. Aigner muss sich hier bewegen. Die Verbraucher sind ebenso gefordert. Nicht der völlige Verzicht ist angesagt, sondern der bewusste Konsum. Bis es dazu kommt, ist viel Überzeugungsarbeit vonnöten. Trost für die Einschränkungen gibt es immerhin. Weniger Fleischgenuss hält gesund und ist preiswerter als der gewohnte Konsum.

  • Einkauf mit der Lupe

    Die EU will bei der Lebensmittelkennzeichnung nur Minibuchstaben vorschreiben

    Manchmal geht es auch in der EU nur um Millimeter. Das ist bei der Diskussion um eine Mindestgröße für die Schrift auf den Lebensmittelverpackungen der Fall. Nährwerte wie Fett, Salz oder Zucker müssen bald verbindlich auf allen Tüten und Päckchen angegeben werden. Ursprünglich wollte die EU, dass die Buchstaben wenigstens drei Millimeter hoch sein müssen. Nun sollen es nur noch 1,2 Millimeter sein. Das hat die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen dem Bundestag berichtet.

    „Ein gesunder Einkauf soll in Zukunft nur noch mit der Lupe möglich sein“, kritisiert die Landwirtschaftspolitikerin der Grünen, Bärbel Höhn. In kleinster Schrift sollten ungesunde Zutaten Dickmacher versteckt werden. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) befürchtet, dass viele Verbraucher die Minibuchstaben nicht entziffern könnten. „Wir halten 1,2 Millimeter für zu gering“, sagte die Ernährungsexpertin des Verbands, Clara Meynen.

    Dagegen verteidigt das Landwirtschaftsministerium den Kompromiss. Bei großen Buchstaben würden die verlangten Angaben nicht mehr auf die Verpackung passen, erläuterte ein Sprecher. Gegen die bestehende Regelung sei die geplante Neufassung eine Verbesserung.  

    Bisher sind die Vorgaben für die Kennzeichnung eher schwammig. Die Schrift soll gut lesbar sein. Die Größe der Schrift bleibt den Herstellern überlassen. In der Praxis sind die Buchstaben in vielen Fällen nicht einmal einen Millimeter hoch. Insofern stellt der EU-Vorschlag durchaus einen Fortschritt dar.

    Damit ist ein weiterer Streit um die Nährwertkennzeichnung eröffnet. Voraussichtlich im Mai wird über eine europäische Neuregelung abgestimmt. Seit Jahren schon kämpfen Verbraucherverbände und Gesundheitsexperten auf der einen Seite für eine farbliche Darstellung der wichtigsten Nährstoffe, die so genannte Ampel. Die Industrie sowie Union und FDP lehnen die plakative Darstellung des Gehalts an Zucker, Salz und Fetten ab. 

  • Hartz IV motiviert

    Kommentar zu Hartz IV von Hannes Koch

    Schröders Agenda 2010 war ein Erfolg. Durch die Leistungskürzung stieg der Druck auf die Arbeitslosen. Viele bemühten sich stärker um einen neuen Job, als sie es früher getan hätten. Sie sind nunmehr bereit, für weniger Geld zu arbeiten. Dieser Umstand und der Wirtschaftsaufschwung der vergangenen Jahre haben die Erwerbslosigkeit deutlich sinken lassen. Darüber müssen sich die diejenigen im Klaren sein, die nun wie NRW-Ministerpräsident Rüttgers, Bundesarbeitsministerin von der Leyen (beide CDU) und Hessens SPD-Chef Schäfer-Gümbel eine mehr oder weniger weitgehende Revision von Hartz IV anstreben.


    Trotz einer nüchternen Erfolgsbilanz muss man die Härten der Hartz-Reform nicht lobpreisen. Sie fördert den Niedriglohnsektor und die damit einhergehende Verarmung trotz Arbeit. Und die von vielen Menschen als soziale Degradierung empfundene Herabstufung vom höheren Arbeitslosengeld I auf das kärgliche Hartz-IV-Niveau nach nur einem Jahr Arbeitslosigkeit ist der Quell eines weit verbreiteten Ungerechtigkeitsgefühls. Letzteres bildet den Kern der augenblicklichen Diskussion über die Reform der Reform. Vor allem geht es um zwei Fragen: Ab wann sinkt man auf Hartz IV, und wie hoch ist Hartz IV? Dagegen sind höhere Grenzen für Vermögen und Verdienste, die nicht mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet werden, sowie die bessere Kinderbetreuung für Alleinerziehende nur Randthemen.


    Ob das am früheren Lohn bemessene Arbeitslosengeld I für alle zwölf oder 15 Monate gezahlt wird, ist ebenfalls nicht zentral. Längere und höhere Leistungen kosten zwar mehr Geld – einen systematischen und psychologischen Unterschied bedeuten solche kleinen Veränderungen aber nicht. Die Erfolgsgeschichte der Reform würde erst dann in Frage gestellt, wenn erneut die Aussicht aufschiene, dass Erwerbslose wie früher mit Arbeitslosenhilfe drei oder fünf Jahre lang lebensstandardsichernde Leistungen erhielten. Dies würde die Ursache des Erfolgs beseitigen – die motivierende Wirkung.

  • Die Reform der Hartz-Reform hat begonnen

    Regierung und Opposition machen Vorschläge – ein Überblick. Diskussion über höhere Leistungen für Kinder. Jeder dritte Einwand gegen Bescheide war 2009 erfolgreich

    267.000 sachlich falsche Hartz-IV-Bescheide hätten die Jobcenter in den ersten elf Monaten des Jahres 2009 verschickt, ergaben Recherchen des ARD-Magazins Monitor. Bei rund einem Drittel der in diesem Zeitraum gestellten Anträge gaben die Berater den Einwänden nach und dehnten die Leistungen aus. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, räumte ein, dass viele Sachbearbeiter unzureichend qualifiziert seien.


    Die Fehler liegen aber auch im Gesetz selbst begründet: Viele Menschen fühlen sich ungerecht behandelt. Deshalb läuft die Debatte über eine Reform von Hartz IV fünf Jahre nach ihrer Einführung auf vollen Touren. Politiker sowohl des Regierungslagers, darunter Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, als auch der Opposition plädieren für Verbesserungen im Sinne der Betroffenen. Unsere Zeitungen sortiert die Vorschläge.


    Leistungen für Kinder
    „Die Agenda 2010 ist vorbei“, erklärte von der Leyen soeben – ein Seitenhieb auf Ex-Kanzler Schröder und sein damaliges Reformprogramm. „Wir müssen genauer hinschauen“, fügte die CDU-Ministerin hinzu. Dazu wird sie in wenigen Wochen Gelegenheit haben. Das Bundesverfassungsgericht wird dann vermutlich die Berechnungsverfahren für die Kinder-Unterstützung in Frage stellen. Heute erhalten Kinder von Hartz-IV-Empfängern maximal 251 Euro, Jugendliche ab 14 Jahre 287 Euro Regelsatz. Nach Einschätzung der Sozialverbände reichen diese Summen nicht einmal für das Notwendigste, geschweige denn für Schulbücher und Schreibhefte. Ob die Regierung mit der Änderung des Berechnungsverfahrens aber auch die Kinderleistung anhebt, ist fraglich. Schließlich fehlen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble schon jetzt mindestens zehn Milliarden Euro im Haushalt für 2011.


    Alleinerziehende
    Auch Alleinerziehende sollen „bessere Leistungen erhalten“, forderten Rüttgers (CDU) und SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. Arbeitsministerin von der Leyen betont, dass die Jobcenter alleinerziehende Eltern, besonders Frauen, besser mit Kinderbetreuung und anderen Angeboten unterstützen müssten.


    Arbeitslosengeld I
    Von der Leyen hält es für nicht fair, dass die meisten Erwerbslosen nach einem Jahr von Arbeitslosengeld I auf Hartz-IV-Niveau herabgestuft werden. Auch manche in der SPD sehen darin eine Verletzung des Leistungsprinzips: Wer 20 Jahre gearbeitet habe, solle länger das höhere Arbeitslosengeld bekommen als jemand, der vielleicht nur zwei Jahre Lohn erhielt. In diesem Sinne fordert nun die Hessen-SPD einen neuen „Anerkennungsbonus“ – einen Aufschlag auf Hartz IV in Abhängigkeit von der vorhergehenden Dauer der Erwerbstätigkeit.


    Hinzuverdienst
    Unter anderem Rüttgers will, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II mehr selbst verdientes Geld behalten können. Heute wird der Niedriglohn größtenteils mit der Hartz-IV-Leistung verrechnet. Bei ihrer Kabinettsklausur in Meseberg Mitte November 2009 beschloss die neue Regierung, eine Kommission einzusetzen, die dieses Problem lösen soll. Passiert ist bisher nichts.


    Verwaltung
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen verfassungswidrig sei. Für die sogenannten „Argen“ muss die Regierung nun eine neue rechtliche Basis schaffen. Von der Leyens Vorschlag: Das Bundesministerium arbeitet einen Mustervertrag aus, den die jeweilige Stadt und die Bundesagentur mit leichten Änderungen abschließen würden. Die bisherige Betreuung „aus einer Hand“ könnte dann so weiterlaufen wie bisher.

  • „Es gibt kein Menschenrecht auf Steak!“

    Kurz vor Beginn der Grünen Woche an diesem Donnerstag ist ein Streit über den Klimaschutz in der Landwirtschaft entbrannt.

    Kurz vor Beginn der Grünen Woche an diesem Donnerstag ist ein Streit über den Klimaschutz in der Landwirtschaft entbrannt. Während die Bundesregierung die gängige Produktion der Bauern verteidigt, fordert der Chef der Verbraucherorganisation Foodwatch, Thilo Bode, ein Umdenken. Der 62-jährige prangert seit Jahrzehnten Missstände in der Umwelt- und Ernährungspolitik an, erst bei Greenpeace, jetzt als Gründer von Foodwatch.

    Frage: Die Weltbevölkerung wächst bald auf neun Milliarden Menschen an, die alle satt werden wollen. Lässt sich eine ausreichende Produktion überhaupt mit unseren ökologischen und qualitativen Ansprüchen erreichen?

    Thilo Bode: Wir müssen dafür an vielen Stellen handeln. Eine davon ist der Klimaschutz. Eine klimaneutrale Lebensmittelproduktion gibt es nicht. Sie trägt jedoch mehr zur Erderwärmung bei, als die Bundesregierung zugibt. Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner verbreitet bewusst falsche Informationen und rechnet den Ausstoß von Klimagasen in der Landwirtschaft um die Hälfte herunter. Auch beim Bauernverband und bei den mächtigen Lebensmittelkonzernen fehlt das Problembewusstsein. Das ist aber die Voraussetzung für eine dringend notwendige Debatte.

    Frage: Die Landwirtschaft trägt im Vergleich zum Heizen oder Autofahren wenig zu den Treibhausgasen bei. Übertreiben Sie da nicht?

    Bode: Die Bundesregierung selbst hat angegeben, dass 13 Prozent der Klimagase von der Landwirtschaft stammen, nicht sechs Prozent, wie Frau Aigner jetzt weismachen will. Das ist fast genauso viel wie der gesamte Straßenverkehr in Deutschland. Mehr als 70 Prozent dieser Emissionen entfallen auf die Tierhaltung, vor allem auf die Rindfleisch- und Milchproduktion.

    Frage: Was schlagen Sie vor?

    Bode: Wir müssen zum Beispiel den Fleischkonsum senken. Kaum ein Verbraucher weiß, dass die Klimabilanz von einem Kilo Rindfleisch etwa der einer 110 Kilometer weiten Autofahrt entsprechen kann. Wir verbrauchen zu viel Milch, Käse und Rindfleisch. Mit Appellen ist es nicht getan. Um eine Verteuerung von Fleisch kommen wir nicht herum.

    Frage: Ist es sozial gerecht, wenn sich nur noch gut Verdienende Fleisch leisten können?

    Bode: Gegenfrage: Gibt es ein Menschenrecht auf Steak? Es ist ja nicht so, dass niemand mehr Käse, Butter oder Fleisch essen soll. Doch wir essen wahnsinnig viel davon und werfen zudem noch ein Drittel der Produktion weg. Man wird auch intensiv über einen sozialen Ausgleich nachdenken müssen, wenn Fleisch teurer wird. Es gibt bereits heute einen Anteil an Menschen in Deutschland, die sich aus finanziellen Gründen nicht gesund ernähren können. Denken Sie beispielsweise an die Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Es wird noch nicht genügend darüber diskutiert, welche sozialen Folgen die Klimapolitik hat, nicht nur beim Essen.

    Frage: Viele Verbraucher fühlen sich beim Einkauf durch Mogelpackungen oder irreführenden Angaben getäuscht. Sind die Leute nicht einfach nur zu faul, auf der Packung nachzulesen?

    Bode: So argumentiert die Lebensmittelindustrie. Doch mündige Entscheidungen kann man erst treffen, wenn man verlässliche Informationen erhält. Wir erwarten, dass der Verbraucher im Supermarkt in wenigen Augenblicken erkennen kann, was er kauft, und dass er sich sicher sein kann, dass die Industrie ihn nicht über den Tisch zieht. Ich stoße selbst an meine Grenzen, wenn ich die Kennzeichnungen verstehen will. Wir haben zwei große Probleme mit der Nahrungsmittelindustrie: Es findet eine legale Täuschung der Verbraucher statt und es gibt Sicherheits- und Gesundheitsprobleme. Das Schutzinteresse, zum Beispiel von Kindern und Jugendlichen, wird nicht berücksichtigt. Denen werden Frühstückflocken als Fitnessprodukt verkauft, deren Zuckeranteil bei fast 50 Prozent liegt. Das ist Körperverletzung durch Irreführung.

    Frage: Sie fordern die farbliche Kennzeichnung der wichtigsten Inhaltstoffe wie Fett, Salz oder Zucker. Hat die so genannte Ampel noch eine Chance?

    Bode: Ja, es bestehen noch Chancen. Die europäische Politik muss über die künftige Nährwertkennzeichnung erst noch entscheiden. Das Europäische Parlament wird im Frühjahr abstimmen – auch über Anträge zur Einführung der Ampelkennzeichnung.

    Frage: Gibt es in Deutschland genügend Befürworter?

    Bode: Die Koalition will die Ampel nicht. Ministerin Aigner hat sich zum Büttel der Industrie machen lassen. Die Unternehmen haben Angst vor Umsatzeinbußen, wenn klar wird, dass viele Produkte überzuckert oder übersalzen sind. Was die Verbraucherministerin macht, ist eine reine Auftragsarbeit der Industrie. Dabei stehen die medizinischen Fachleute hinter dem Vorschlag, die Ärzte, Krankenkassen und auch die Eltern. Das Ergebnis ist noch offen. Schon allein, weil die Gesundheitskosten gesenkt werden müssen, bleibt die Ampel ein Thema. Am Ende wird sie kommen.

    Frage: Skandalisiert und übertreibt Foodwatch nicht kräftig, weil sonst das Spendenaufkommen zurückgeht, von dem Sie abhängig sind?

    Bode: Die Situation in der Lebensmittelindustrie ist ein permanenter Skandal. Zwar können einzelne Skandale kurzfristig die Aufmerksamkeit auf das Thema lenken. Wir befassen uns aber vor allem mit den permanenten Missständen wie der Täuschung oder Gesundheitsgefahren. Unsere Mitgliederwerbung ist entsprechend langfristig angelegt. Es hängt viel mehr vom Internetauftritt oder unseren Newslettern ab ab als von kurzfristiger Medienaufmerksamkeit, ob wir neue Förderer gewinnen. Inzwischen sind es 16.000.

    Frage: Sie wollen sich europaweit ausdehnen. Welche Strategie verfolgt Foodwatch?

    Bode: Wir wollen politische Entscheidungen beeinflussen, in dem wir Probleme in die Öffentlichkeit bringen. Da wir keine einheitliche europäische Öffentlichkeit haben, müssen wir dies in einzelnen Ländern tun. Die Leute sind sauer und wollen nicht mehr betrogen werden. Es ist unsere Hauptaufgabe zu zeigen, dass die Verbraucher angeschwindelt werden. So entsteht der Zorn, der zu politischen Veränderungen führt.

  • Nicht nur Bonus, auch Malus

    Kommentar zu den Bankerboni von Hannes Koch

    Erfolg ist schön, und die Beteiligung daran auch. Das können alle, die persönliche und berufliche Ziele verfolgen, bezeugen. Deshalb sind Bonuszahlungen für Mitarbeiter in Unternehmen und Banken grundsätzlich eine gute Sache. Problematisch werden Boni freilich dann, wenn einige zehntausend Bankmanager Millionen damit verdienen, dass sie gesellschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursachen.


    Daher erscheint es sehr richtig, wenn Wolfgang Schäuble, Finanzminister der schwarz-gelben Bundesregierung, die Ziele der großen Koalition weiterverfolgt, und überdimensionierte Bonuszahlungen einschränkt. Dank des zu erwartenden Gesetzes müssen die Institute sich künftig mäßigen. Die Bankenaufsicht wird dann darauf achten, dass beispielsweise Boni reduziert oder gestrichen werden, wenn das gesamte Institut Verlust macht. Wo ein Bonus versprochen wird, kann künftig auch der Malus regieren.


    Mehr als eine gewisse Mäßigung der Institute will und kann Schäuble mit seinem Gesetz aber nicht erreichen. Eine Obergrenze für Boni, ausgedrückt in Dollar oder Euro, wird es nicht geben. Dies scheitert an der Unmöglichkeit, das faire Maß festzulegen und international durchzusetzen. Wenn wir aber schon weiterhin mit obszönen Millionen-Verdiensten konfrontiert werden, sollte es wenigstens möglich sein, den Herren und wenigen Damen des großen Geldes einen größeren Teil ihrer Einnahmen durch Steuern zu entziehen. Dass Schäuble eine Sondersteuer für Bankerboni, wie sie Großbritannien gerade eingeführt hat, ablehnt, ist nur mit einer fragwürdigen Interessenverbundenheit von politischer und ökonomischer Elite zu erklären.

  • Schäuble schränkt Bankerboni ein

    Bankenaufsicht soll Bonuszahlungen reduzieren dürfen. Erfolgszahlungen an Bankmanager, die trotz Verlusten des Institutes fließen, werden erschwert. Keine Beschränkung der absoluten Höhe. Kritik der SPD

    Trotz der Finanzkrise werden Bankmanager und Händler für 2009 wieder Bonuszahlungen in Millionenhöhe erhalten. Um Auswüchse künftig jedoch zu einzuschränken, will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Kürze ein Gesetz vorlegen. Die Institute sind dann verpflichtet, die Erfolgsbeteiligungen ihrer Mitarbeiter an die mittelfristige Geschäftsentwicklung zu koppeln. Millionen-Boni, die trotz eines Verlustes der jeweiligen Bank fließen, wären erschwert.


    Die Bundesregierung setzt damit um, was die wichtigsten Wirtschaftsnationen der Welt (G20-Gruppe) bei ihrem Gipfel in Pittsburgh 2009 beschlossen haben, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Zu den künftigen Regelungen gehört etwa, dass ein wesentlicher Teil der Boni erst nach drei Jahren ausgezahlt werden darf. Dies soll verhindern, dass Bankmanager mit gefährlichen Geschäften kurzfristig große Risiken eingehen, um ihr Gehalt in die Höhe zu treiben.


    Auf der Basis des Gesetzes könnte das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch die Gesamtsumme der Erfolgsbeteiligungen eines Institutes reduzieren, falls das Eigenkapital der Bank durch die Boni zu sehr geschmälert würde. Außerdem sollen die Banken die Erfolgsbeteiligungen künftig nicht mehr komplett in bar auszahlen, sondern zum Teil in Form von Aktien und ähnlichen Instrumenten. Garantierte Boni, die unabhängig vom Erfolg des Institutes fließen, werden bis auf Ausnahmefälle untersagt. Eine schlechte Geschäftsentwicklung muss sich künftig auch in der Bezahlung der Händler niederschlagen. Zudem will man den Banken untersagen, ihre Mitarbeiter gegen die eventuelle Minderung der Boni zu versichern.


    Unlängst hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereits entsprechende Rundschreiben an die Banken verschickt. Darin ist unter anderem die Aufforderung enthalten, nicht nur Boni zu zahlen, sondern im Sinne eines „Malus“ Gehälter auch zu kürzen, wenn die Geschäftsentwicklung ungünstig verläuft. Einige Institute, darunter die Deutsche Bank, Commerzbank und die Allianz, haben sich daraufhin verpflichtet, die Regelungen auch ohne ein Gesetz des Finanzministeriums zu praktizieren. Schäubles Gesetz dient nun dazu, die neuen Vorschriften der Bankenaufsicht für alle Institute verbindlich zu machen.


    Wohlgemerkt werden die Regelungen nicht dazu führen, die Höhe der Boni zu begrenzen. Zahlungen in Höhe von mehreren Dutzend Millionen Euro bleiben auch künftig möglich. Joachim Poß, SPD-Fraktionsvize im Bundestag, forderte Schäuble am Freitag auf, über die Beschlüsse der G20 „hinauszugehen“. Der Minister „sollte beispielsweise die von der G20 in Ausnahmefällen noch zugelassenen garantierten Bonuszahlungen gänzlich verbieten“, so Poß. Im Gegensatz zur schwarz-gelben Bundesregierung fordert die SPD auch, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bonuszahlungen einzuschränken.


    Eine Sondersteuer auf Bonuszahlungen, wie Großbritannien sie vorübergehend erhebt, lehnt Schäuble ab. Kanzlerin Angela Merkel und Minister Schäuble schließen allerdings nicht völlig aus, dass irgendwann eine Steuer auf Finanztransaktionen der Banken und Investoren erhoben wird. Die Regierung bindet ihre Zustimmung freilich daran, dass die anderen wichtigen Staaten wie USA und Großbritannien mitmachen – wonach es nicht unbedingt aussieht.

  • Engpässe im Überfluss

    Warum Winterware plötzlich rar wird

    In den Auslagen der Modehäuser ist der Frühling schon ausgebrochen. Das Angebot ist für die derzeitigen Tiefsttemperaturen nicht gerade geeignet. Auf der Suche nach einem warmen Pullover geht mancher Kunde daher leer aus oder muss sich mit Strickzeug in weniger attraktiven Farben und Schnitten begnügen. Das ist ein seltener Zustand in einer Überflussgesellschaft: Mitten in der kältesten Zeit werden Winterartikel zur Mangelware.

    Eine Erklärung für die Engpässe bei Textilien, Schlitten und anderen Produkten für die kalte Zeit hat die Sprecherin des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandelns (HDE) parat. „Die Saison ist eigentlich zu Ende“, sagt Ulrike Hörchens und räumt ein, dass einzelne Waren bereits ausverkauft sind. Besserung ist nicht in Sicht, auch wenn der Winter noch viele Wochen dauern sollte. Denn zumindest die Textilhändler bestellen keine Jacken oder Pullover mehr nach, weil diese nicht mehr rechtzeitig aus den Fertigungsstätten in Fernost in deutsche Geschäfte gebracht werden könnten. „Die Ware wäre im Frühling noch auf dem Schiff“, sagt der Sprecher des Outdoor-Ausrüsters Globetrotter, Jens Kreklau. „Das bekommen sie nicht in vier Wochen geliefert“, winkt auch C&A-Sprecher Thorsten Rolfes ab.

    Versorgungsengpässe passen eigentlich nicht ins Bild einer funktionierenden Marktwirtschaft. Davon sind eher planwirtschaftliche Systeme betroffen. Doch liegt der Fall hier etwas anders. Während sozialistische Volkswirtschaften aus Mangel zu wenig produzieren, verzichten die Privatunternehmen aus Angst vor zu vielen unverkäuflichen Restposten auf ein gutes Saisongeschäft. Die meisten Handelshäuser schätzen den Bedarf anhand ihrer Erfahrungswerte und Annahmen lange vor Beginn der kühlen Jahreszeit möglichst genau ab. „Wir haben ein verderbliches Produkt“, verteidigt C&A die Vorsicht. Was heute nicht verkauft wird, ist beim schnellen Modewechsel morgen schon ein Ladenhüter. Andere Unternehmen wie die schwedische Kette H&M können aufgrund ihrer Direktbestellungen bei den Herstellern das Sortiment zwar schneller wechseln. Doch gegen plötzlichen Dauerfrost hilft das auch nicht.

    Für alle Wetterlagen ausreichend Lagerbestände können die Händler aus finanziellen und logistischen Gründen nicht mehr vorhalten. Kleinere Geschäfte in der Innenstadt haben beispielsweise keine Flächen, um Waren vorsichtshalber zu stapeln. Die großen Filialisten sorgen für einen möglichst schnellen Austausch des Sortiments. Deshalb beginnt die Rabattschlacht bei Winterartikeln bereits vor Weihnachten. Spätestens Ende Januar sollen die letzten Handschuh und Wollmützen aus dem Geschäft verschwinden. Einerseits benötigen die Firmen die Verkaufserlöse, damit sie die Frühjahrskollektionen finanzieren können, andererseits sind die leichten Textilien schon auf dem Weg nach Deutschland und müssen nach ihrer Ankunft irgendwo untergebracht werden. Wer friert, hat also schlechte Karten.

  • Kein Unternehmen kann sich Kundenfreundlichkeit verschließen

    Zugverspätung, verlorene Koffer oder Buspanne: Seit dem 1. Dezember 2009 hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) Reisenden bei Problemen mit Verkehrsunternehmen. Leiter Edgar Isermann beantwortet die wichtigsten Fragen rund

    Mandy Kunstmann: Was leistet die Schlichtungsstelle?

    Edgar Isermann: Wenn Kunden Probleme mit der Reise haben, können sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Zuvor müssen sie aber ihre Beschwerde an das Verkehrsunternehmen gerichtet haben. Erst wenn sie keine zufrieden stellende Antwort erhalten, werden wir tätig. Wir prüfen dann das Anliegen und unterbreiten den Parteien einen Vorschlag.

    Kunstmann: Ein Vorschlag ist aber nicht verbindlich.

    Isermann: Richtig, wir geben eine Empfehlung ab. Diese kann, muss aber nicht, vom Kunden und dem Verkehrsunternehmen akzeptiert werden. Ist schon eine Partei nicht einverstanden, sind unsere Möglichkeiten ausgeschöpft. Jetzt hilft nur noch der Weg über den Anwalt.

    Kunstmann: Kann sich jeder Reisende an sie wenden?

    Isermann: Im Prinzip ja. Ist das Verkehrsunternehmen, mit dem es Probleme gibt, nicht Mitglied des Trägervereins der Schlichtungsstelle, können wir allerdings nicht so tätig werden als wenn es das wäre. Wir können bei dem Unternehmen anfragen, ob es Mitglied werden möchte und sich dem Schlichtungsverfahren anschließt. Zurzeit nimmt noch keine Airline an dem Verfahren teil.

    Kunstmann: Was würden die Fluggesellschaften denn davon haben, bei Ihnen Mitglied zu sein. Die Mitgliedschaft kostet ja sicherlich etwas.

    Isermann: Natürlich ist die Mitgliedschaft nicht kostenlos. So  finanzieren wir uns schließlich. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren führt zu mehr Kundenfreundlichkeit, der sich heute kein Verkehrsunternehmen mehr verschließen kann. Und Gerichtsverfahren sind für alle Beteiligten auf Dauer teurer.

    Kunstmann: Würden Sie es gut heißen, wenn Fluggesellschaften per Gesetz Mitglied der Schiedsstelle werden müssten?

    Isermann: Ich würde es sehr begrüßen, wenn alle Verkehrsunternehmen freiwillig unserem Trägerverein beitreten würden. Eine schnelle und kostengünstige Streitbeilegung ist für Kunden und auch Unternehmen günstiger. In der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung gibt es eine Absichtserklärung für eine gesetzliche Regelung.

    Kunstmann: Wo erwarten Sie die häufigsten Reiseprobleme?

    Isermann: Aus aktueller Sicht wird es sehr viele Beschwerden wegen Zugverspätungen geben. Das Thema sorgt generell für Ärgernis bei den Kunden. Oft gibt es auch Probleme bei der BahnCard.

    Kunstmann: Warum gerade bei der BahnCard?

    Isermann: Nicht allen ist klar, dass sich ihr Vertrag nach einem Jahr automatisch verlängert. Hier geht es um die ausreichende Aufklärung zum Vertragsinhalt.

    Kunstmann: Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren eigentlich?

    Isermann: Manchmal ist alles innerhalb von zwei Wochen erledigt. Es kann aber auch länger dauern. Die Unternehmen haben vier Wochen Zeit, um eine Stellungnahme zur Beschwerde abzugeben. Da es unsere Stelle aber erst seit Anfang Dezember 2009 gibt, haben wir noch keine ausreichenden Erfahrungswerte sammeln können. 

    Kunstmann: Kostet die Schlichtung etwas?

    Isermann: Für den Reisenden ist das Verfahren kostenlos. Es müssen lediglich die eigenen Kosten, zum Beispiel Porto für den Schriftverkehr oder Telefongebühren, getragen werden. Der Weg über das Gericht ist teurer – meist für alle Beteiligten.   

    Bio-Box: Edgar Isermann ist Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Von 1973 bis 2009 war der 65-Jährige in der niedersächsischen Justiz tätig, zuletzt als Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig. Er Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und Vorsitzender der Einigungsstelle für Personalvertretungsangelegenheiten beim Niedersächsischen Finanzministerium.

  • Bummelt der Zug, gibt es Geld zurück – oder auch nicht

    Bei Verspätungen müssen Bahnen nur unter bestimmten Umständen haften/ Neue Schlichtungsstelle hilft bei Ärger

    An den Bahnhöfen stehen sich momentan viele Fahrgäste in der Kälte wartend die Füße platt. Etliche Züge treffen zu spät oder gar nicht ein. Verspätungen sind das größte Verbraucherärgernis im Verkehr. Und viele Kunden kennen ihre Rechte gar nicht. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

    Bekomme ich eine Entschädigung, wenn der Zug wegen des Winterwetters nicht kommt?

    Da haben Reisende Pech gehabt. Sind betriebsfremde Umstände wie extreme Wetterverhältnisse oder Terrorwarnungen für den Ausfall oder die Verspätung des Zuges verantwortlich, müssen Verkehrsträger den Fahrpreis nicht erstatten. Eine Haftungsbefreiung besteht auch, wenn sich Dritte oder der Reisenden selbst fehl verhalten.

    Und was ist, wenn der Zug aus einem anderen Grund zu spät kommt?

    Seit Juli 2009 haben Zugfahrgäste mehr Rechte. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten sie nun ein Viertel des Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück. Ab 120 Minuten Verspätung gibt es die Hälfte. Alternativ zu Reisegutscheinen oder sonstigen angebotenen Entschädigungsleistungen können sich Fahrgäste den Betrag auszahlen lassen. Ab 60 Minuten Verspätung müssen Reisenden im Fernverkehr Mahlzeiten und Erfrischungen angeboten werden – soweit sie verfügbar sind.

    Gibt es Ausnahmen?

    Für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden und Landestarifen können andere Regelungen existieren. Die Verkehrsunternehmen dürfen auch eine Bagatellgrenze festlegen, unterhalb der sie Reisenden keine Entschädigung zahlen müssen. Die Grenze darf höchstens vier Euro betragen.

    Welche besonderen Regelungen gelten im Nahverkehr?

    Ist zu erwarten, dass sich die Ankunft des Zuges um mindestens 20 Minuten verzögert, dürfen Reisende im Nahverkehr auf einen anderen Zug ausweichen. Dieser darf einer höheren Klasse angehören. Fallen Zusatzkosten an, müssen sie erst einmal vorgeschossen werden. Später können sich Kunden den Betrag zurückerstatten lassen. Fahrausweise, für die ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt gezahlt wurde wie das Schönes-Wochenende-Ticket, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.  

    An wen wende ich mich, wenn es Probleme mit der Fahrt gibt?

    Erster Ansprechpartner das ist das Verkehrsunternehmen, mit dem die Reise unternommen wurde. Das prüft den Entschädigungsanspruch und gibt dem Kunden anschließend bescheid. Eine Ausnahme gilt für Zugverspätungen oder -ausfälle. Hier wenden sich Reisende an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main.

    Wie kann ich Beschwerden geltend machen?

    Kunden sollten dem Unternehmen die Angaben zur Reise kurz erläutern und den Grund für die Beschwerde nennen. Für Zugverspätungen gibt es ein einheitliches Beschwerdeformular. Es ist beim Zugbegleiter im Fern- oder dem Kundenbetreuer im Nahverkehr erhältlich. Auch an DB Service Points, in DB Reisezentren oder im Internet unter www.fahrgastrechte.info gibt es den Vordruck.

    Was muss ich beim Ausfüllen des Beschwerdeformulars beachten?

    Verspätungen lassen sich Reisende am besten noch in der Bahn vom Zugbegleiter oder Kundenbetreuer auf dem Formular bestätigen. Auch Mitarbeiter der DB Service Points sind dazu berechtigt – wenn ihnen die Daten vorliegen.

    Was ist, wenn ich mit der Entscheidung des Verkehrsunternehmens oder des Servicecenters nicht zufrieden bin?

    Das Servicecenter Fahrgastrechte arbeitet im Auftrag der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Sind Fahrgäste mit der Entscheidung des Servicecenters nicht einverstanden, wenden sie sich direkt an den Verkehrsträger. Missfällt die Entscheidungen des Bahnunternehmens, helfen Schlichtungsstellen weiter.

    Welche Schlichtungsstelle ist die richtige?

    Bei Fernverkehrsreisen ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) zuständig. Seit dem 1. Dezember 2009 übernimmt sie die Aufgaben der Schlichtungsstelle Mobilität, die vom Verkehrsclub Deutschland getragenen wurde. Die söp ist unabhängig und wird von den Mitgliedern des Trägervereins finanziert. Im Nahverkehr helfen regionale Schlichtungsstellen weiter. Alle Adressen gibt es unter www.fahrgastrechte.info. Bei Problemen mit Unternehmen aus dem europäischen Ausland wenden sich Reisende an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (www.eu-verbraucher.de).

  • Wenn das Terminal zum Wartezimmer wird

    Extreme Flugverspätungen rechtfertigen Ausgleichszahlungen/ Billig-Airlines wimmeln Kunden gerne ab

    Oft endet der Traum vom entspannten Winterurlaub schon auf dem Flughafen. Abgesetzte oder verspätete Flüge verderben manchem Reisenden die Laune. Zwar haben Fluggäste seit November 2009 mehr Ansprüche bei langen Wartezeiten, doch gerade Billig-Airlines ziehen sich geschickt aus der Affäre.

    Wer länger als zwei Stunden auf sein Flugzeug warten muss, hat das Recht auf Verpflegung sowie Getränke und darf kostenlos telefonieren. Wer sich mindestens fünf Stunden die Beine in den Bauch steht, kann den Ticketpreis zurückverlangen. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im vergangenen Herbst bekommen Reisende noch mehr. „Hat ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung, gibt es jetzt auch Ausgleichszahlungen“, erklärt Charlotte Geiger vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).  Zwischen 250 Euro und 600 Euro können Passagiere von der Fluggesellschaft verlangen, je nachdem welche Entfernung sie zurückgelegt haben.

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Wer seine Ansprüche geltend machen will, sollte sich zuerst direkt und schriftlich an die Fluggesellschaft wenden. Das kann zum Problem werden, wenn diese ihren Sitz im Ausland hat. Wer zum Beispiel Geld von Ryanair zurück möchte, muss einen Brief nach Dublin schreiben – und zwar auf Englisch. Daran dürften viele Reisende mangels ausreichender Sprachkenntnisse scheitern. Selbst wenn das Schriftstück gelingt, garantiert das keinen Erfolg. „Kunden können froh sein, wenn sie überhaupt eine Antwort bekommen“, sagt EVZ-Kollegin Andrea Sack.

    Häufig reden sich die Airlines damit heraus, keine Schuld zu haben. Das reicht aber nicht. „Verbraucher haben Anspruch darauf, dass ihnen die Fluggesellschaft detailliert darlegt, warum sie nicht haften muss“, erklärt Sack. Das geschieht in der Regel nicht. Erst wenn es zum Gerichtsverfahren komme, rückten die Unternehmen mit den Details heraus. Das Verhalten hat System. “Die Fluggesellschaften spekulieren darauf, dass Fluggäste wegen kleiner Beträge nicht vor Gericht ziehen“, so die Verbraucherschützerin.

    Nur wenn außergewöhnliche  Umstände wie extreme Schneestürme, vorliegen, müssen Fluggesellschaften nicht zahlen. Defekte am Flugzeug gehören in der Regel nicht dazu. Bei Ärger mit Fluggesellschaften aus dem europäischen Ausland können sich Reisende an das EVZ wenden (Email: info@euroinfo-kehl.eu oder Telefon: 07851/ 99148-0).

  • Ratgeber für das Handgepäck

    Literaturtipp

    Baustellenlärm statt Grillenzirpen, Müllblick statt Meerblick oder Gammel- anstelle Gourmet-Menü: Immer wieder erleben Touristen die „tollsten“ Überraschungen am Urlaubsort.  Reisende, die wissen, wie sie  Missstände reklamieren und Geld zurück fordern können, sind klar im Vorteil. Doch wer kennt schon sämtliche Regelungen auswendig? Gut, dass es das Wissen auch zum Mitnehmen gibt.

    Der Ratgeber „Ihr Recht auf Reisen“ hält Tipps für typische Situationen, in die Pauschaltouristen kommen können, parat. Die handliche Broschüre der Verbraucherzentralen, erklärt auf 88 Seiten juristischen Fachbegriffe und nennt Fristen, die bei Reklamationen beachtet werden müssen. Sie kostet 4,90 Euro (zzgl. 2 Euro Versandkosten) und kann per Post beim Versandservice der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg, im Internet auf www.vz-bawue.de/ratgeber oder per Telefon unter 01805-505999 bestellt werden.

    Auch auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums (www.eu-verbraucher.de) finden Reisende nützliche Tipps. Zum kostenlosen Download stehen dort zum Beispiel die Info-Hefte „Fahrgastrechte: Clever Reisen!“ und „Fluggastrechte – Clever Reisen!“ bereit. Achtung: Letztere Broschüre beachtet noch nicht die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach Passagieren ab drei Stunden Verspätung am Zielort Ausgleichszahlungen zustehen.