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  • Immerhin eine kleine Tätigkeit

    Faktencheck: Hat SPD-Chefin Kraft Recht mit ihrem Vorschlag, Erwerbslosen mehr öffentlich finanzierte Niedriglohnjobs zu verschaffen? Sie liegt eher richtig als falsch.

    Es gibt jede Menge Arbeit, die nicht getan wird, andererseits viele Menschen, die nichts zu tun haben. Deshalb will NRW-SPD-Chefin Hannelore Kraft den öffentlichen Beschäftigungssektor für Erwerbslose ausbauen. Dafür muss sie jetzt von allen Seiten, unter anderem der CDU und den Gewerkschaften, Kritik einstecken.

    Trotzdem hat die SPD-Chefin ein tatsächliches Problem benannt, das seit Jahrzehnten nicht gelöst wird. Politiker und Jobcenter tun meist so, als könnten sie für jeden Arbeitslosen eine neue Stelle finden. Das aber ist unrealistisch. Für rund „1,2 Millionen Langzeitarbeitslose mit besonderen Handicaps“ gäbe es schlicht keine entsprechenden Lohnjobs, meint Kraft.

    Dieser Hinweis geht grundsätzlich in die richtige Richtung – wenngleich die Zahl etwas zu hoch gegriffen erscheint. Ulrich Walwei, Vizechef des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit, schätzt, dass die Lage für etwa 600.000 Hartz-IV-Empfänger bundesweit ziemlich aussichtslos ist. „Es gibt einen großen Sockel der Langzeitarbeitslosigkeit“, sagt Walwei, „viele Personen haben es ganz schwer, eine Stelle auf dem regulären Arbeitsmarkt zu finden“.

    Als Lösung schlägt Kraft nun vor, mehr niedrig bezahlte Stellen im öffentlichen Sektor anzubieten. Im Unterschied zu FDP-Chef Westerwelle droht die SPD-Chefin Arbeitslosen nicht mit Kürzung der Unterstützung und Repression, sondern hofft auf ihre Freiwilligkeit. Sie plädiert dafür, als Anreiz zusätzlich zum Arbeitslosengeld II „einen symbolischen Aufschlag“ zu zahlen.

    Das läuft darauf hinaus, mehr so genannte Ein-Euro-Jobs einzurichten. Davon gibt es heute bundesweit rund 300.000. Die Langzeitarbeitslosen sind beispielsweise in Pflegeheimen beschäftigt, wo sie Spaziergänge mit alten Bewohnern machen, die mangels Personal sonst ausfallen würden. Zusätzlich zu Hartz-IV erhalten die Aushilfen etwa einen Euro pro Stunde – ein minimales Zubrot als kleine Anerkennung.

    Wäre es nun sinnvoll, mehr von diesen Stellen einzurichten? „Nein“, sagt Annelie Buntenbach vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Der DGB spricht sich zwar regelmäßig für mehr Beschäftigung im öffentlichen Bereich aus, lehnt aber die Bezahlung auf Almosen-Niveau ab. Das Problem an dieser Haltung: Sie ist ehrenhaft, aber wirklichkeitsfremd. Viele Städte haben kein Geld, zusätzliche, vernünftig bezahlte Stellen einzurichten. Ein-Euro-Jobs erscheinen aus der Sicht kommunaler Kämmerer gerade noch finanzierbar. Pluspunkt für Kraft.

    Wäre es denn nun möglich, die aktuellen 300.000 Ein-Euro-Jobs zu verdoppeln – Fall gelöst? Forscher Walwei ist skeptisch: „Das halte ich für problematisch. Diese Tätigkeiten könnten zunehmend in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnissen treten“. Bisher ist öffentlich subventionierte Beschäftigung von Erwerbslosen so geregelt: Sie darf nur stattfinden, wenn sie die normalen Arbeitsplätze auf dem „ersten Arbeitsmarkt“ nicht gefährdet. Darauf achten Wirtschaftsverbände und Unternehmen peinlich genau.

    Das Gebot der Zusätzlichkeit ist ein Grund dafür, warum der offensichtlich absurde Zustand fortdauert: Es gibt jede Menge sinnvoller Arbeit, aber die Arbeitslosen dürfen sie nicht erledigen. Vor zwölf Jahren machte der Münchner Soziologe Ulrich Beck einmal einen trickreichen Vorschlag, um diesem Missstand abzuhelfen. „Bürgerarbeit“ nannte er sein Konzept. Arbeitslose könnten in Pflegeheimen arbeiten, Sozialarbeit leisten und Umweltschutz betreiben – ohne Bargeld zu erhalten, so Beck damals. Der Staat würde ihnen stattdessen immaterielle Anerkennungen zuteil werden lassen – öffentliche Ehrungen beispielsweise. Beck stellte sich das als Offensive der Ehrenamtlichkeit vor. So richtig durchgesetzt hat sich dieser Vorschlag freilich nicht.

  • Die Banken werden zahlen

    Die Bundesregierung prüft, ob sie eine Sonderabgabe für Banken erheben kann, um die Institute an den Kosten der Krise zu beteiligen. Ist das eine Beruhigungspille oder realistisch?

    Mit Milliarden Euro sollen sich die Banken an den Kosten der Finanzkrise beteiligen und für die Zukunft vorsorgen. Deshalb könnte die Regierung demnächst eine „Sonderabgabe“ erheben, sagte am Montag Michael Offer, der Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: „Bis April werden wir einen eigenen Vorschlag vorlegen“.

    Was hat die Regierung genau vor?

    Schäuble lässt prüfen, ob es sinnvoll ist, einen neuen Fonds einzurichten. In diesen könnten Beiträge der deutschen Banken und Versicherungen fließen. Das Geld würde für zwei Zwecke verwendet. Erstens übernähmen die Institute einen Teil der Kosten, die die Finanzkrise verursacht hat, zweitens würden sie für künftige Probleme vorsorgen. Denn parallel zum Fonds arbeitet die Regierung ein Gesetz aus, dass die Abwicklung maroder Banken ermöglicht. Die dafür notwendigen Milliarden sollen die Institute selbst ansparen.

    Wieviel Geld sollen die Banken aufbringen?

    Zu Details und Summen sagt das Finanzministerium noch nichts. Gemessen an den zu erwartenden Kosten der Krise, die bislang die öffentlichen Haushalte und damit die Steuerzahler tragen, ginge es um 20 bis 100 Milliarden Euro alleine in Deutschland. „Bluten müssen die Eigentümer der Institute, die sonstigen Risikokapitalgeber, danach auch noch die restlichen Gläubiger“, sagt Jochen Sanio, der Chef der Bankenaufsicht BaFin, „sie alle müssen bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden“. Große Beträge allerdings würden die Gewinne der Institute erheblich senken. Weshalb Sanio im Hinblick auf die kommenden Jahre auch skeptisch ist: „In der Krise sind die erforderlichen hohe Einzahlungen schwer vorstellbar.“

    Sollen alle Institute zahlen, auch die Volksbanken?

    Für die Finanzkrise sind nicht alle Banken in gleichem Maße verantwortlich. Die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Münchner Hypo Real Estate und andere Institute hatten Milliarden Euro in risikoreiche Papiere investiert, die einen großen Teil ihres Wertes verloren. Die transnationalen Privatbanken, die Ableger der angelsächsischen Investmentbanken und die Landesbanken müssten auf jeden Fall zahlen. Die Sparkassen, denen die Landesbanken teilweise gehören, und die Volksbanken wehren sich allerdings. Sie fordern, den Beitrag zum Fonds nicht an der Bilanzsumme, sondern am Risiko zu bemessen, dass die jeweilige Bank eingeht. Um einen gewissen Beitrag werden aber auch die regionalen und genossenschaftlichen Institute nicht herumkommen.

    Planen andere Staaten ähnliches?

    Ja. US-Präsident Barack Obama hat bereits angekündigt, den in Nordamerika aktiven Instituten rund 100 Milliarden Dollar abknöpfen zu wollen. Schweden erhebt eine jährliche Gebühr als Vorsorge für Krisenzeiten. Der Internationale Währungsfonds (IWF) sortiert Vorschläge und Pläne, um ein international abgestimmtes Verfahren zu ermitteln.

    Ist die Tobinsteuer aus dem Rennen?

    Im Finanzministerium arbeiten die Fachleute sowohl an der Sonderabgabe, als auch an einer internationalen Steuer auf Finanztransaktionen. Bei diesem Vorhaben, das die globalisierungskritische Organisation Attac seit Jahren einfordert, würde auf jedes Finanzgeschäft eine geringe Abgabe erhoben. Die Einnahmen wären viel höher als im Falle einer Sonderabgabe.

    Wie wahrscheinlich ist es, dass die Sonderabgabe kommt?

    In der Bundesregierung wehrt sich die FDP, aber das Finanzministerium ist CDU-Hand. Schäuble wird sich durchsetzen, wenn er will. Angesichts der Debattenlage auf internationaler Ebene erscheint es wahrscheinlich, dass die Banken ein paar Milliarden zahlen müssen. Wieviel, steht in den Sternen.

  • Kein Durchblick

    Kommentar zur Verkehrswegeplanung

    Bei Bau von Straßen oder Schienenwegen fehlt fast jede Transparenz. Was, wann und wo gebaut wird, entscheiden Politiker und Beamte in kleinen Zirkeln. Das muss sich ändern.


    Verkehrsprojekte üben auf Politiker einen gewaltigen Reiz aus. Sie bringen vielen Bürgern einen spür- und sichtbaren Nutzen. Den Politikern selbst natürlich auch. Sie lassen sich gleich mehrfach feiern, erst beim Beschluss über den Bau, dann bei der Grundsteinlegung und schließlich zur Eröffnung eines Projektes. Der tatsächliche Bedarf spielte gegenüber dem populistischen Kalkül oft eine untergeordnete Rolle. Bis heute hat die Öffentlichkeit keinen Durchblick, nach welchen Gesichtspunkten die Verkehrswegeplanung aufgestellt wird. Das rächt sich nun. Es wurden mehr Vorhaben beschlossen als finanzierbar sind. Und superteure Prestigebauten wie die Fehmarnbelt-Brücke drohen die knappen Mittel zu verschlingen, weil die Regierung durch internationale Verträge gebunden ist.


    Die mittlerweile offensichtliche Diskrepanz zwischen Wollen und Können ist ein guter Moment für einen Neuanfang. Die dringendsten Nadelöhre müssen nachvollziehbar bestimmt und dann zügig erweitert werden. Dazu gehören beispielsweise die Strecken entlang des Rheins oder durch das Ruhrgebiet. Bei der Auswahl sollte die Funktionalität des Gesamtnetzes über den Belangen einzelner Regionen stehen. Denn sonst droht dem Verkehrssystem mittelfristig der Kollaps. Die Zeit kostspieliger Wahlgeschenke gehört ins Archiv. Transparenz und Vernunft sollten die Entscheidungen leiten.


    Doch zunächst ist der Verkehrsminister gefragt. Mit großen Worten hat er allen Verkehrsträgern viel versprochen. Welche Taten folgen sollen, lässt der Minister offen. Peter Ramsauer hat die Chance für einen Neuanfang. Er muss sie nur nutzen.

  • Die Herausforderung kommt erst noch

    Kommentar zum Bundeshaushalt von Hannes Koch

    Jeden vierten Euro ihrer Ausgaben muss die Bundesregierung dieses Jahr leihen. Rund 80 von 320 Milliarden Euro des Bundeshaushaltes, der am Donnerstag besiegelt wurde, stammen aus der Neuverschuldung. Das klingt dramatischer, als es ist. Gemessen am Umfeld der schärftsten Finanz- und Wirtschaftskrise seit 1929 ist Deutschland noch gut davon gekommen. Ein Haushaltsdefizit von sechs Prozent der Wirtschaftsleistung ist viel weniger als in den USA, Großbritannien – und eben auch Griechenland. Dort ist die Lage katastrophal, hier nur dramatisch.


    Mit ihrem ersten Haushalt hat die schwarz-gelbe Regierung einen Schnellschuss hingelegt. In der kurzen Zeit seit der Bundestagswahl haben Kanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble kaum Akzente gesetzt, die nicht auch die Vorgängerregierung unter Beteiligung der SPD so gewählt haben könnte. Die echten Herausforderungen beginnen nun erst. Denn es ist klar, dass sich das Haushaltsdefizit nicht von alleine auflöst. Die Hoffnung, es würde durch zunehmendes Wirtschaftswachstum in den kommenden Jahren neutralisiert, dürfte sich als Trugschluss erweisen. Denn nach dem großen Crash steht es um die Wachstumsaussichten der Industrieländer nicht zum Besten.


    Um die Schulden einigermaßen sozialverträglich zu reduzieren, gibt es nur einen Weg. Die Regierung muss auch ihre Einnahmen erhöhen – und zwar aktiv, indem sie Steuern, Sozialabgaben oder sonstige Gebühren anhebt. Natürlich sollte sie dabei Rücksicht auf die Belastbarkeit der Firmen und Bürger nehmen. Die Sozialabgaben für kleine und die Steuern für mittlere Einkommen haben in vielen die Fällen die Grenze des Erträglichen erreicht. Doch hohe Einkommen und Vermögen kommen häufig zu gut weg. Absurd erscheint es beispielsweise, dass ganze Bevölkerungsgruppen wie Beamte und viele Selbstständige nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen. Die Zeit für solche Reformen wird kommen, auch wenn sich die FDP massiv dagegen wehrt.

  • Der Bund hat sich verhoben

    Für die geplanten Bahnstrecken fehlen über 20 Milliarden Euro/ Politische Nettigkeiten rächen sich jetzt

    Der Ausbau des bundesweiten Schienennetzes ist an vielen Stellen gefährdet. Denn der Bund hat weit mehr versprochen, als er nun halten kann. "Es fehlen weit über 20 Milliarden Euro, um das alles zu finanzieren", sagt der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Winfried Hermann von den Grünen. Jetzt droht ein monatelanges Geschacher um die Prioritäten im Streckennetz.

    Die Fakten liegen nun auf dem Tisch, nachdem wochenlang über ominöse Streichlisten spekuliert wurde. Dabei gibt es die abschließende Aufzählung der toten Projekte noch gar nicht. Die Bahn hat lediglich alle Vorhaben einmal aufgeführt und in finanzierte und noch nicht mit Mitteln bedachte Bauten unterteilt. Das Ergebnis ist allerdings ernüchternd genug. Nur für den Bau von 33 Trassenabschnitten ist in der Haushaltsplanung Geld vorgesehen. Dazu gehört etwa das Projekt Stuttgart 21, ein Teil des Streckenausbaus von Emmerich nach Oberhausen oder der
    Rheinschiene von Karlsruhe nach Basel. Schon in der zweiten Kategorie stehen große Fragezeichen hinter den Vorhaben. Bei den betroffenen sieben Bauten wird zwar die Planung finanziert. Doch für die spätere Fertigstellung ist noch kein Euro gesichert. Das betrifft zum Beispiel die Verbindung von Ulm nach Lindau, aber auch ein regionale so wichtiges Projekt wie den Rhein-Ruhr-Express (RRX) von Düsseldorf nach Duisburg oder die so genannte Y-Trassen von Hamburg und Bremen nach Hannover.

    Für mehr als 50 Vorhaben, für die ein dringender Bedarf gesehen wird, gibt es bisher überhaupt keine Finanzierungsgrundlage. Dazu gehören viele bedeutsame Planungen wie der Schienenneubau zwischen Frankfurt und Mannheim, die Rheinbrücke nach Basel und der Ausbau der Trasse zwischen Köln und Aachen. Schließlich umfasst eine vierte Aufstellung noch 16 international vertraglich vereinbarte Projekte, deren Bezahlung noch in den Sternen steht. Dazu gehören die Strecken von Dresden und Nürnberg nach Tschechien, der viergleisige Ausbau der Rheinschiene, der Ausbau Düren-Aachen oder die Verbindung von Dresden nach Berlin. Jährlich müssten 1,8 Milliarden Euro aufgebracht werden, damit die Strecken in diesem Jahrzehnt fertig werden. Tatsächlich weist die Haushaltsplanung 600 Millionen Euro weniger aus. Bis zum Ende der Planungszeit 2025 fehlt ein zweistelliger Milliardenbetrag.

    "Die größten Sorgen bereitet uns die vierte Kategorie", räumt Grube ein. So hat die letzte Regierung zum Beispiel mit Dänemark eine Brücke über den Fehmarnbelt vereinbart. Wie die Bahnanbindung bezahlt werden kann, interessierte bei dem Renommierprojekt nicht. Grubes Furcht ist, dass die teuren Prestigetrassen aufgrund der internationalen Verpflichtungen durchgezogen werden, und für die für den reibungslosen Verkehr wichtigen Bauten kein Geld mehr da ist.

    Das Finanzierungsproblem erkennen alle Parteien. Nun soll
    Verkehrsminister Peter Ramsauer Farbe bekennen. Der Minister hat sich zuletzt für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene stark gemacht, allerdings nur verbal. Ein griffiges Verkehrskonzept steht noch aus. Und es erscheint zweifelhaft, ob Ramsauer selbst bei bestem Willen auch nur einen Euro zusätzlich bekommt. Die Deutsche Bahn wird wohl einige hundert Millionen Euro jährlich zusätzlich für die Infrastruktur herausrücken müssen. Denn die Koalition fordert, dass die Gewinne aus dem Netzbetrieb wieder investiert werden, statt den Gewinn des Konzerns zu erhöhen. Abgeordnete der Grünen und der SPD wollen die Bedarfsplanung noch einmal nach wichtigen und unwichtigen Posten durchforsten lassen. Denn viele der zugesagten Projekte dienen eher Zugeständnissen an mosernde Landräte und Bürgermeister als einem reibungslosen Gesamtnetz. Am Ende wird vermutlich keine Streichliste stehen, aber ein neuer Zeitplan. Die wichtigen Strecken werden gebaut, nur wann, das ist die Frage.

  • „Die Patientenverfügung ist kein Schlichtungsdokument“

    Patienten, die zu Professor Thomas Meyer kommen, haben manchmal nur noch wenige Monate zu leben. Sie leiden an ALS, also an Amyotropher Lateralsklerose, einer fortschreitenden Erkrankung des zentralen Nervensystems. Der 43-Jährige leitet die Ambulanz für

    Mandy Kunstmann: Warum braucht man eine Patientenverfügung?

    Thomas Meyer: Das Dokument ist eine Orientierungshilfe für den Arzt. Sie sagt ihm, welche die Therapieform ist, die sich der Patient wünscht. Leidet jemand beispielsweise unter Atemnot und ist bewusstlos, kann das Papier dem Mediziner verraten, ob ein Beatmungsgerät oder ein bestimmtes Medikament die geeignete Therapieform ist.     

    Kunstmann: Die Verfügung vermeidet also Konflikte zwischen Arzt und Patient beziehungsweise seinen Angehörigen?

    Meyer: Konfliktpotential ist oft gar nicht da. Die Patientenverfügung ist ja kein Schlichtungsdokument. Der Kranke beschreibt seine Wertmaßstäbe gegenüber seinem Leben und auch seinem Tod. Das Schriftstück ist keine Sache von wenigen Minuten und sollte frühzeitig und nicht erst im Krankenhaus verfasst werden.

    Kunstmann: Gibt es bestimmte Vorschriften wie eine Patientenverfügung aufgesetzt sein muss?

    Meyer: Tatsächlich braucht das Dokument eine bestimmte Form. Nicht immer erfüllen die Verfügungen meiner Patienten die Vorgaben. Wichtig ist zum Beispiel die eigene Unterschrift. Die war früher nicht Pflicht.

    Kunstmann: Wie häufig sollte ich das Schreiben aktualisieren?

    Meyer: Dafür gibt es keine Richtlinien. Eine Patientenverfügung ist umso besser, desto konkreter sie ist. Setzt ein gesunder Mensch das Schreiben auf, kann er nur allgemein formulieren, welche Maßnahmen er im zukünftigen Krankheitsfall ablehnen möchte. Wird dieser Mensch zum Patienten, ist es wichtig, die Verfügung zu ändern. Jetzt kann er die Erkrankung konkret benennen und gegebenenfalls seine Wertvorstellungen erneuern.

    Kunstmann: Was passiert, wenn im Notfall keine Patientenverfügung vorliegt?

    Meyer: In einer Notsituation wird der Arzt in jedem Fall mit der Maximaltherapie anfangen und den Patienten stabilisieren. Er wird zum Beispiel einen Bewusstlosen mit Atemnot künstlich beatmen. Hat der Mediziner genügend Zeit, wird er im Anschluss versuchen, den „vermutlichen Patientenwillen“ zu ermitteln. Dazu kann er die Familie befragen. Sind keine Vorsorgebevollmächtigten oder  Angehörige vorhanden, wendet er sich an das Gericht und lässt einen amtlichen Betreuer stellen. Der Arzt entscheidet dann gemeinsam mit dem Betreuer, der die Belange des Patienten aus seiner vermutlichen Sicht vertritt.

    Kunstmann: Fällt es den Menschen schwer, sich mit dem Thema „Patientenverfügung“ auseinanderzusetzen?

    Meyer: Nach wie vor fällt es den ihnen schwer, sich damit zu beschäftigen. Das liegt daran, dass das Thema „Patientenverfügung“ in unserer Gesellschaft nicht präsent ist und häufig negativ diskutiert wird. Das Dokument hat den Nimbus, es ginge darum eine Fehlbehandlung zu verhindern. Das kann im Einzelfall zutreffen, berührt aber die eigentliche Absicht einer Patientenverfügung. Wir sollten vielmehr die Patientenverfügung als Brief an den Arzt verstehen, der ihm die eigene Therapievorstellung beschreibt.

    Bio-Box: Thomas Meyer ist seit 2002 Leiter der Ambulanz für ALS und andere Motoneuronenerkrankungen der Berliner Charité. Der 43-jährige Professor war zuvor in Ulm als Facharzt für Neurologie tätig. Er hat an der dortigen Uniklinik habilitiert.

  • Ohne Vollmacht schlechte Karten

    Nur wenn eine Vorsorgeverfügung vorliegt, dürfen Angehörige Entscheidungen für ein Familienmitglied treffen, das dazu selbst nicht mehr in der Lage ist

    Bis zur blöden Wurzel im Stadtwald war das Leben noch ganz normal. Doch für den Jogger, der an der Kante stürzt und sich den Kopf aufschlägt, ändert sich in Sekunden das ganze Leben. So ein Unglück kann jedem passieren. Die Passantin wird vom Auto überfahren und verliert das Bewusstsein, dem Inlineskater wird die Treppe zum Verhängnis. Plötzlich sind die Betroffenen nicht mehr Herr ihrer selbst – nicht nur im medizinischen Sinne. Der Arzt muss nun über das Wohl des Patienten entscheiden, darf es aber nicht. Er benötigt die Einwilligung eines Bevollmächtigten und wendet sich deshalb an das Gericht. Liegt dort keine Vorsorgeverfügung vor, bestellen die Richter einen amtlichen Betreuer der fortan über die Angelegenheiten des Kranken entscheidet.

    Die wenigsten Bürger sind für den Ernstfall gewappnet und haben ein entsprechendes Papier aufgesetzt. „Lediglich acht Prozent haben konkrete Schritte unternommen“, bedauert der Berliner und Dresdener Jurist Lutz Arnold die Situation in Deutschland. Die amtlichen Fürsorger verwalten die Finanzen und das Leben des Betroffenen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass das Vermögen des Patienten erhalten bleibt. „Zu ihren ersten Aufgaben gehört es, eine Inventur im Hause des Betroffenen durchzuführen und die Vermögenswerte aufzulisten“, so der auf immaterielle Lebensvorsorge spezialisierte Rechtsanwalt. Richtet ein Fürsorger durch seine Arbeit einen Schaden an, kann dagegen fast nie geklagt werden. „Verkauft er zum Beispiel ein Grundstück unter Wert, anstelle für 80.000 Euro nur für 8.000 Euro, kann man nur dagegen vorgehen, wenn man selber eine Vollmacht hat“, sagt Arnold. Diese hätten jedoch die meisten Angehörigen gerade nicht.

    Es ist ein Irrglaube, dass Angehörige automatisch als Entscheidungsträger einspringen, wenn jemand selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Sind rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert, dürfen Ehegatten oder Kinder den Betroffenen nicht gesetzlich vertreten. Nur gegenüber minderjährigen
    Sprösslingen haben Mutter und Vater ein umfassendes Sorgerecht und damit die Vertretungsbefugnis. Für einen Volljährigen können die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden: entweder aufgrund einer Vorsorgevollmacht oder einer gerichtlichen Bestellung zum Betreuer.

    Zum Betreuer wird ein Familienmitglied durch die so genannte Betreuungsverfügung. Sie regelt, wer über die rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Kranken entscheiden soll und ist unverbindlich. Richter können das Dokument also ignorieren. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine nunmehr entscheidungsunfähige Mutter ihre Tochter als „Managerin“ für den Ernstfall bestimmt hat, diese aber weit entfernt lebt. Der Richter hat ein eigenes Ermessen und darf sich deshalb anstelle für den Sohn entscheiden, der in der Nähe des Krankenhauses wohnt.

    Sowohl die am Gericht gelisteten Betreuer als die „Wunschfürsorger“ müssen sich vor dem Staat verantworten. In regelmäßigen Abständen werden die eingesetzten Betreuer überprüft. Diese Kontrollinstanz fehlt bei der Vorsorgevollmacht und macht sie dadurch zu einem sehr mächtigen Instrument. „Nur wer vollstes Vertrauen in die Person hat, die im Zweifelsfall bis an das Lebensende für einen entscheidet, sollte sich für diese Version der Vorsorgeverfügung entscheiden“, so Arnold. Andererseits zeichne sich das Schreiben durch seinen verbindlichen Charakter aus. Gerichte müssen die Vollmacht anerkennen und dürfen keine andere Person als festgelegt als Bevollmächtigten einsetzen.   

    Was nützten jedoch sämtliche Vorsorgevorkehrungen, wenn sie im entscheidenden Moment nicht gefunden werden. Das Justizministerium Baden-Württemberg rät dazu, das Dokument gebührenpflichtig im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin; www.vorsorgeregister.de) registrieren zu lassen. In der Infobroschüre „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ hält das Ministerium dazu Musterformulare parat. Das Heft kann im Internet unter www.jum.baden-wuerttemberg.de kostenlos herunter geladen oder bestellt werden. Anwalt Arnold empfiehlt stets ein kleines Kärtchen bei sich zu haben, auf dem vermerkt ist, wo die Verfügung oder die Vollmacht aufbewahrt wird. Ideal sei es, dieses hinter die Versichertenkarte der Krankenversicherung zu klemmen.

    Expertenrat ist bei der Abfassung der Dokumente übrigens nicht zwingend erforderlich. Die Hilfe vom  Rechtsanwalt oder vom Notar ist jedoch besonders dann zu empfehlen, wenn umfangreiches Vermögen vorhanden ist oder mehrere Bevollmächtigte einsetzt werden sollen.

  • Ohne Murks aus dem Netz

    Beim Verfassen einer Patientenverfügung gilt es, einige Regeln zu beachten/ Nicht alle Tipps aus dem Internet sind nützlich

    Mit einer  Patientenverfügung können Kranke selbstbestimmt leben – auch wenn sie nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Das Dokument ist allerdings nur wirksam, wenn es bestimmte Vorgaben erfüllt.

    Eine Patientenverfügung legt fest, in welcher Art und Weise ein Arzt bestimmte Behandlungen vornehmen soll. Für den Fall einer Hirnschädigung kann der Verfasser beispielsweise bestimmen, ob alles medizinisch Mögliche getan werden soll, um ihn am Leben zu erhalten oder ob lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden sollen. Das Schriftstück enthält darüber hinaus auch die eigenen Wertvorstellungen. Das erleichtert es dem behandelnden Arzt, den Willen des Patienten zu erkennen.

    Nur wenn der Text eindeutig formuliert, auf die jeweilige Situation bezogen und in Schriftform verfasst ist, ist er gültig. Im Internet kursieren viele Tipps die beim Verfassen der Patientenverfügung helfen sollen. Blind auf die Ratschläge im weltweiten Netz zu vertrauen, ist allerdings keine gute Idee. „Da steht manchmal nur Murks drin“, bringt es ein Anwalt auf den Punkt. Eine Aussage wie „Falls keine Aussicht auf Besserung besteht, wünsche ich nicht länger künstlich am Leben gehalten zu werden“ ist solch ein „Murks“ weil sie  interpretationsbedürftig und damit nicht rechtskräftig ist. Schließlich kann der Mediziner nicht in die Zukunft schauen und hundertprozentig sagen, dass keine Genesung eintreten wird. Auch lässt sich darüber streiten, was denn genau unter „künstlich am Leben gehalten zu werden“ zu verstehen ist. Zählen hierzu etwa auch Medikamente oder vielleicht die Ernährung über eine Sonde?

    Seit dem 1. September 2009 gelten strengere Regeln für das Verfassen der wichtigen Texte. Patientenverfügungen sind seither nur dann wirksam, wenn sie auch vom Aussteller eigenhändig mit Namensunterschrift oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet worden sind. Revidieren lässt sich das Schriftstück praktisch mit einem Augenzwinkern. Ein Zeichen an den behandelnden Arzt genügt, um die zuvor niedergeschriebenen Bestimmungen für nichtig zu erklären.

  • Die Familie bekommt am wenigsten Geld

    Betreuende Angehörige erhalten geringe Mittel aus der Pflegeversicherung/ Einige Unternehmen kommen pflegenden Mitarbeitern weiter entgegen als es der Staat vorschreibt

    Die Pflege von alten Menschen übernehmen heute Heime, ambulante Dienste oder Angehörige. Finanziellen Beistand gibt es von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wenn sie Angehörige betreuen, erhalten Familienmitglieder weniger Mittel als eine stationäre Einrichtung.

    Die Umsorgung im Heim wird mit monatlich 1023 Euro in der Pflegestufe I unterstützt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen die Betroffenen selbst. Reichen Rente oder Vermögen dafür nicht aus, springen die Kinder und im Zweifelsfall das Sozialamt ein. Findet die Betreuung zuhause statt, gibt es deutlich weniger Unterstützung. Für einen Pflegedienst zahlt die Versicherung monatlich 440 Euro als Sachleistung in der ersten Pflegestufe. Übernehmen Angehörige die Betreuung, bekommen sie in diesem Fall 225 Euro Pflegegeld. Sachleistungen und Pflegegeld können kombiniert werden. Dann gibt es jeweils aber nicht mehr die vollen Leistungen.

    Familienmitglieder, die einen Kranken zuhause umsorgen, können sich vom Arbeitgeber für bis zu sechs Monate frei stellen lassen. In dieser gesetzlich geregelten Pflegezeit erhalten sie jedoch keinen Lohn. Einige, vor allem große Unternehmen, ermöglichen ihren Mitarbeitern eine bezahlte Auszeit. Die Hans-Böckler-Stiftung schätzt, dass zehn bis zwölf Prozent der Firmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – und somit häufig auch die Pflege – betrieblich geregelt haben. Üblich sei die Freistellung in Form eines Sabbaticals, also bezahlter Freizeit, die durch Lohnverzicht oder Überstunden ausgeglichen wird.   
      

  • Die Töchter tragen die doppelte Last

    Eine zweijährige Familien-Pflegezeit will Familienministerin Kristina Schröder ermöglichen, um Angehörigen die Pflege ihrer alten Eltern zu erleichtern. Was bedeutet dieser Vorschlag?

    Den 85jährigen Vater zu pflegen, der sein Gedächtnis verloren hat, ist kein Halbtagsjob. Nachts um drei braucht er eine neue Windel. Vielleicht auch nochmal um fünf Uhr früh. „Söhne und Töchter, die ihre pflegebedürftigen Eltern zu Hause umsorgen, leben oft an der Grenze ihrer Belastbarkeit“, sagt Professor Stefan Görres, der Direktor des Instituts für Pflegeforschung der Uni Bremen. Deshalb betrachtet er den neuen Plan von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) mit großer Skepsis: „Das ist kaum machbar.“


    Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat Schröder am Mittwoch vorgeschlagen, einen Rechtsanspruch auf eine „zweijährige Familien-Pflegezeit“ einzuführen, um Angehörigen die Versorgung ihrer alten Eltern zu erleichtern. Das Modell soll so funktionieren: Die berufstätigen Söhne oder Töchter gehen zwei Jahre lang auf halbe Stelle, und ihr Arbeitgeber zahlt ihnen während dieser Zeit 75 Prozent des Lohnes weiter. Die Familienmitglieder haben so erstens Zeit und zweitens Geld, die Pflege zu Hause zu bewerkstelligen. Danach arbeiten die Beschäftigten wieder Vollzeit, doch erhalten zwei weitere Jahre ebenfalls nur 75 Prozent ihres Gehaltes. Ergebnis: Den Unternehmen entstehen keine zusätzlichen Kosten.


    Das klingt auf den ersten Blick gut und realistisch. Was aber bedeutet es praktisch? Die Angehörigen machen zwei Jobs und bezahlen die Pflege ihrer Eltern selbst. Sie müssen im bezahlten Beruf noch besser funktionieren als bisher, denn Arbeitszeitverkürzung führt in der Regel zur Steigerung der Produktivität, also der Leistung. Zusätzlich sind sie zu Hause für die Rund-um-die-Uhr-Pflege zuständig. „Dieses Modell schafft kaum Entlastung“, sagt Pflege-Experte Görres. Auch nicht finanziell – im Gegenteil. Die privaten Pflegekräfte müssen mit drei Vierteln ihres bisherigen Lohnes auskommen. In vielen Fällen haben sie deshalb vermutlich keine Möglichkeiten mehr, zusätzliche externe Pflegeleistungen als Unterstützung einzukaufen.


    Zu den gesellschaftspolitischen Auswirkungen sagt Görres schlicht: „Eigentlich ist Schröders Vorschlag frauenfeindlich.“ Seine Begründung: Frauen würden heute rund 80 Prozent der Pflege leisten, und die Familien-Pflegezeit bekräftige diesen Zustand. Weil Familienministerin Schröder Heimarbeit in der Vordergrund stelle, und nicht die Berufstätigkeit fördere, würden Frauen „in der Pflege festgenagelt“, so Görres.


    Insgesamt ist Schröders Modell dem traditionellen Weltbild verhaftet, dass zuerst die Familie und dann erst der Staat für Betreuung, Pflege und Fürsorge zuständig sei. Das hat auch Auswirkungen für die Antwort auf die Frage: Woher soll das Geld kommen, wenn statt heute 2,2 Millionen Menschen in 30 Jahren etwa 3,4 Millionen Personen pflegebedürftig sind? Schröder würde sagen: Die Familien müssen die Pflege mittels Lohnverzicht in erster Linie selbst bezahlen. Mehr Steuergeld oder Mittel aus der Sozialversicherung gibt es nicht. Schließlich geht man in der Union mehrheitlich davon aus, dass die Bürger und Unternehmen schon genug Geld an den Staat überweisen.

    Bedenken aus der Wirtschaft sind trotzdem zu hören. Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt warnte vor höheren Kosten für die Firmen. Es sei zu befürchten, dass mancher Beschäftigte die Zeit der Halbtagstätigkeit bei Drei-Viertel-Bezahlung akzeptiere, dann aber die andere, für ihn ungünstigere Hälfte des Vertrages scheue und kündige. Für solche Fälle, sagte Ministerin Schröder am Donnerstag, könne ein Versicherungsmodell vorsorgen, das den Unternehmen Ausfälle bezahle.

  • Ein Hauch von Sparen

    In ihrem ersten Bundeshaushalt tritt die schwarz-gelbe Koalition ein bisschen auf die Ausgabenbremse, verschiebt aber die wirklichen Herausforderungen ins kommende Jahr.

    Trotz der gigantisch schlechten Zahlen haben die Haushaltspolitiker von Union und FDP doch noch eine gute Nachricht produziert. „Wir sparen nicht massiv, aber durchaus sichtbar“, sagte CDU-Haushälter Norbert Barthle dieser Zeitung. Die Neuverschuldung des Bundes im laufenden Jahr soll nicht 86 Milliarden Euro betragen, wie Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ausgerechnet hatte, sondern nur rund 80 Milliarden Euro.


    Am Donnerstag (4.3.) schließen die Haushaltspolitiker des Bundestages ihre Beratungen über den Etat 2010 ab. Dann steht fest: Die Ausgaben erreichen mit 325 Milliarden Euro Rekordniveau, und die Verschuldung des Bundes ebenso. „Der Etat 2010 ist ein Haushalt des Übergangs, den die Wirtschaftskrise prägt“, so Barthle. Ins Kontor schlagen vor allem die höhere Arbeitslosigkeit mit Mehrausgaben von gut 20 Milliarden Euro, ein krisenbedingter Zuschuss an die Krankenversicherung von zehn Milliarden und geringere Steuereinnahmen von 44 Milliarden Euro.


    An der fatalen Gesamtbilanz konnten auch die findigen Haushaltspolitiker nicht viel ändern. Um das Defizit ein wenig zu verringern, haben sie etwa eine Milliarde Euro aus dem Etat herausgespart. Sie kürzten beispielsweise kleinere Beträge bei der Förderung des Ökolandbaus, bei Fahrzeugen des Bundesamtes für den Zivildienst und beim Denkmalschutz.


    Eher bemerkbar macht sich da schon, dass in Bundesministerien und Behörden unter dem Strich 581 Stellen wegfallen. Diese Einsparung im Etat erwirtschaftet einen hohen zweistelligen Millionenbetrag. Und doch hätte sie wesentlich größer ausfallen können. Denn die neue Regierung schuf sich erst einmal 985 neue Stellen – auch, um ihre eigenen Leute an die Spitze der Ministerien zu setzen. Besonders rege dabei waren Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel (FDP). „Für die Konsolidierung des Haushaltes ist 2010 ein verlorenes Jahr“, sagt deshalb Carsten Schneider, der haushaltspolitische Sprecher der SPD.


    Trotzdem muss die Opposition einräumen, dass die Koalition Sparerfolge vorweisen kann. Während Schäubles Haushaltsentwurf noch eine Neuverschuldung von fast 86 Milliarden Euro vorsah, wird der Plan nach der Beratung im Bundestag nur noch rund 80 Milliarden neuer Kredite enthalten. „Das ist aber kein echtes Sparen, die Reduzierung der Neuverschuldung tritt automatisch ein“, kritisiert Grünen-Haushälter Alexander Bonde.


    Der Effekt funktioniert so: Weil das Wirtschaftswachstum leicht anzieht und die Erwerbslosigkeit 2010 im Vergleich zu 2009 etwas sinkt, kann auch der Zuschuss des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit abnehmen. Das alleine bedeutet 3,2 Milliarden Euro weniger Schulden. Damit sinken auch die Ausgaben für Arbeitslosengeld II um rund 400 Millionen Euro und für die Wiedereingliederung von Erwerbslosen um 200 Millionen. Glück für die Koalition.


    Nur auf die bessere Konjunktur können sich Union und FDP für den nächsten Haushalt des Jahres 2011 allerdings nicht verlassen. Da müssen sie mehr leisten. Zehn Milliarden Euro weniger Defizit pro Jahr von 2011 bis 2016 – das ist Schäubles Plan. Die Schuldenbremse, die im Grundgesetz steht, macht es notwendig.


    Woher könnte das Geld kommen? Eine Idee dafür gibt es bereits. Die „Möglichkeit besteht darin, den Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit in ein Darlehen umzuwandeln“, sagt CDU-Haushälter Barthle. Das aber wäre eigentlich nur ein Trick. Die Verschuldung zur Finanzierung der Arbeitslosigkeit wäre nach wie vor vorhanden, würde jedoch nicht mehr im Bundesetat, sondern im Haushalt der Bundesagentur auftauchen.


    Aber auch über zusätzliche Einnahmen muss die Regierung nachdenken. Für ein bis zwei Jahre aus dem Schneider wären Union und FDP beispielsweise, wenn sie den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöhten. Derzeit liegt der Beitrag, von dem Beschäftigte und Unternehmen jeweils die Hälfte zahlen, bei 2,8 Prozent. Ein Prozentpunkt mehr brächte rund 7,5 Milliarden Euro. Die Bundesagentur für Arbeit käme dann möglicherweise ohne Zuschuss oder Darlehen des Bundes aus.


    Einen weiteren Weg deutet CDU-Haushälter Barthle an: „Eine Pkw-Maut könnte höhere Einnahmen bringen. Diese müsste man aber teilweise durch Entlastungen bei der Kfz-Steuer kompensieren.“


    Info-Kasten Bundeshaushalt
    Im Entwurf von Bundesfinanzminister Schäuble für 2010 stehen Bundesausgaben von 325 Milliarden Euro. Die Einnahmen aus Steuern (212 Milliarden) und sonstigen Erträgen (28 Milliarden) reichen nicht annähernd, um diese Ausgaben zu finanzieren. Die Lücke von 85 Milliarden Euro will Schäuble durch neue Kredite decken. Die Regierungsfraktionen drücken diese Neuverschuldung nun auf rund 80 Milliarden Euro. Die gigantische Deckungslücke kommt im wesentlichen zustande aus Steuermindereinnahmen infolge der Krise (44 Milliarden), Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt (20 Milliarden), einen höheren Zuschuss an die Krankenversicherung (10 Milliarden) und konjunkturstützende Maßnahmen (4 Milliarden).

  • Massiver Eingriff in den Kapitalmarkt

    Finanzminister Schäuble will das gefährliche Instrument der ungedeckten Leerverkäufe komplett verbieten. Besserer Schutz für Privatanleger

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant einen erheblichen Eingriff in den Kapitalmarkt. So genannte ungedeckte Leerverkäufe will Schäuble für Deutschland komplett verbieten. „Das ist ein Signal an die Märkte“, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Mittwoch. Schäuble wolle ein Zeichen setzen, dass die Regulierung der Finanzmärkte nicht zum Stillstand gekommen sei.


    Bei ungedeckten Leerverkäufen bieten Händler an der Börse Aktien von Unternehmen an, die sie gar nicht besitzen. Sie spekulieren damit auf die fallenden Kurse der Papiere. Mit Einsatz vergleichsweise geringer Summen lässt sich so ein ungeheurer Druck auf Aktiengesellschaften ausüben. Ungedeckte Leerverkäufe können Firmen in die Pleite treiben.


    Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung die Leerverkäufe nach dem Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers Ende 2008 teilweise verboten. Mit Bezug auf die Aktien großer, in Deutschland ansässiger Banken durften diese Geschäfte nicht mehr stattfinden. Damit wollte die Regierung verhindern, dass es zu weiteren Zusammenbrüchen von Geldinstituten und teuren Rettungsaktionen durch den Staat kommt. Das vorübergehende Verbot lief vor kurzem aus.


    Mit seinem überraschenden Schritt demonstriert Schäuble auch, dass die Regulierung der Finanzmärkte auch auf nationaler Ebene durchaus möglich ist. Die Regierung argumentiert oft, dass Einschränkungen der Marktfreiheit nicht funktionieren könnten, wenn sie nur ein Land praktiziere. Im Falle der Leerverkäufe geht Schäuble offenbar davon aus, dass andere Staaten nachziehen. Der grüne Finanzexperte Gerhard Schick begrüßte den Schritt als „überfällig und richtig“. Der Bundesverbandes Deutscher Banken erklärte zum geplanten Verbot, „das Meldeverfahren und die Anzahl der Titel müssten praktikabel sein“.


    Neben den Leerverkäufen enthält Schäubles Gesetzesankündigung Maßnahme zur Regulierung des so genannten grauen Kapitalmarktes. Hier geht es vor allem um den besseren Schutz von Privatanlegern, die beispielsweise Anteile an geschlossenen Fonds erwerben. Die Verkäufer müssen künftig mehr Informationen liefern. Außerdem müssen die Banken ihre Verkaufsberater bei der Bankenaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Bei nachweislich schlechter Beratung soll die BaFin einschreiten dürfen. Schick bemängelt, dass der BaFin allerdings nicht die komplette Zuständigkeit für den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen übertragen werde.

  • Genkartoffel darf auf den Acker

    EU lässt Amflora zu / Verwirrung über notwendige Regelungen in Deutschland / Umweltschützer empört

    Die Europäische Kommission hat die genetisch veränderte Kartoffelsorte Amflora zugelassen. „Es gibt keine wissenschaftlichen Fragen mehr, die untersucht werden müssen“, begründete der zuständige Gesundheitskommissar John Dalli die nach fast siebenjähriger Prüfung erteilte Erlaubnis. Die Sicherheitsbedenken seien ausgiebig berücksichtigt worden. Außerdem gab die EU grünes Licht für die Verwendung dreien Genmaissorten als Lebens- und Futtermittel.


    Amflora wurde vom Chemiekonzern BASF entwickelt. Die Gene der Knolle wurden so verändert, dass sie besonders viel Stärke produziert, die ausschließlich industriell verwertet wird, zum Beispiel bei der Herstellung von Papier, Garnen oder Klebstoffen. Für den menschlichen Verzehr ist die Kartoffel nicht geeignet. Dennoch hat sich BASF auch in einem zweiten wichtigen Punkt durchgesetzt. Anfallende Reste könnten in Lebens- und Futtermitteln landen. Der Anteil darf allerdings nicht höher als 0,9 Prozent sein. Die grüne Abgeordnete Ulrike Höfgen kritisiert diese „Verschmutzungslizenz“. Amflora drohe im Kartoffelbrei zu landen. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) rechnet vor, dass damit drei Knollen in einem Sack mit 25 Kilogramm Gewicht gentechnisch verändert sein dürfen, ohne eine Prüfung und Zulassung als Nahrungsmittel.


    Bislang gab es in Deutschland noch keinen kommerziellen Anbau der Genkartoffel. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern wurden 20 Hektar Land als Versuchsfelder damit bepflanzt. „Wir gehen nicht davon aus, dass es in diesem Jahr zu einem großflächigen Anbau kommt“, sagt der Genexperte des Deutschen Bauernverbands (DRV), Jens Rademacher. Denn dafür wird die Zeit mehr als knapp. Genfelder müssen drei Monate vor der Aussaat in ein Standortregister eingetragen werden. Wenn die Saat nicht bis zum Mai ausgebracht wird, ist es zu spät. Dagegen will BASF so schnell wie möglich Fakten schaffen. „Nun ist der Weg frei, Amflora in diesem Jahr kommerziell anzubauen“, stellt der Chef der Pflanzensparte des Konzerns, Peter Eckes, fest. Allerdings sollen zunächst nur Saatgutkartoffeln in kleinem Stile gezogen werden. Zudem will das Unternehmen wohl freiwillig auf eine Verwendung der Reste als Futtermittel verzichten und sie stattdessen in Biogasanlagen einsetzen.


    Die Genkartoffel ist unter anderem umstritten, weil die Pflanze ein Gen enthält, das gegen Antibiotika resistent ist. Außerdem verweisen die Kritiker auf konventionell gezüchtete Sorten auf dem Markt, die ebenfalls einen hohen Stärkegehalt aufweisen. Trotz der Bedenken will Agrarministerin Ilse Aigner den Anbau unterstützen. Das hatten Union und FDP bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Zugleich soll die letzte Entscheidung über den Anbau bei den Bundesländern liegen, die eigenständig zum Beispiel Abstände zu anderen Felder öder andere Sicherheitsbestimmungen erlassen können.


    Die Gesetzeslage ist derzeit noch verwirrend. Es gibt ein Gentechnikgesetz, nach dem Amflora jetzt auf die Felder gebracht werden dürfte. EU-Kommissar Dalli will bis zum Sommer eine Regelung schaffen, die den Mitgliedsländern der Gemeinschaft mehr Entscheidungsfreiheit für den Einsatz der grünen Gentechnik verschafft. Auf welcher Grundlage die Bundesländer in Deutschland eigenständige Vorgaben erstellen sollen, ist noch offen. Wichtige Vorgaben wie die Abstände zu anderen Felder sind lediglich für Gen-Mais gegeben worden. Für Kartoffeln fehlt eine Definition der „guten fachlichen Praxis“ noch.

  • „Wer arbeitet, hat mehr als Hartz IV“

    Erzieht Hartz IV zur Faulheit? „Nein“, sagt Ulrich Schneider, Chef des Paritätischen Gesamtverbandes. Selbst Geringverdiener würden mehr verdienen, als Arbeitslose vom Staat erhalten. Westerwelle und der Steuerzahlerbund betrieben „bewusste Irreführung“

    „Bewusste Irreführung“ der Öffentlichkeit wirft Ulrich Schneider, Chef des Paritätischen Gesamtverbandes, FDP-Chef Guido Westerwelle, dem Bund der Steuerzahler und dem Kieler Institut für Weltwirtschaft vor. Diese würden mit „unvollständigen Berechnungen“ den Eindruck erwecken, als erhielten Hartz-IV-Empfänger vom Staat ohne Arbeit mehr Geld, als Millionen Beschäftigte durch harte Jobs selbst verdienten.


    Westerwelle hatte Langzeitarbeitslosen „anstrengungslosen Wohlstand“ und „Dekadenz“ vorgeworfen. Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) dürfe auf keinen Fall erhöht werden, warnte der FDP-Chef. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die mangelhafte Berechnung der Leistungen gerügt. Jetzt diskutiert Deutschland wieder einmal: Ist Hartz IV zu hoch oder zu niedrig?


    Im Kern der Debatte steht die Frage: Ist das Lohnabstandsgebot im praktischen Wirtschaftsleben heutzutage überhaupt noch wirksam? Dieses Ziel des Sozialstaates besagt, dass die staatliche Unterstützung für Arbeitslose wesentlich unter dem Lohn liegen muss, den Beschäftigte mit eigener Arbeit verdienen können. Nach herrschender Meinung verspüren Arbeitslose nur in diesem Fall einen materiellen Anreiz, sich selbst um Arbeit zu bemühen. Westerwelle und andere Wirtschaftsliberale bezweifeln die Wirksamkeit des Lohnabstands. Ihrer Ansicht nach liegt das Hartz-IV-Niveau zu hoch.


    „Wer arbeitet, hat immer mehr“, betonte dagegen Ulrich Schneider am Montag in Berlin. Sein Verband hat knapp 200 Beispielrechnungen für niedrige Einkommen vorgelegt und diese mit den staatlichen Zahlungen im jeweiligen Fall verglichen. Danach verdient etwa ein ostdeutscher, verheirateter Zeitarbeiter (Leistungsgruppe 5) mit zwei Kindern 1.099 Euro brutto pro Monat. Mit Kindergeld und Hartz-IV-Aufstockung kommt er auf 1.919 Euro netto. Würde der Zeitarbeiter nicht arbeiten, erhielte er nur 1.649 Euro Arbeitslosengeld II.


    Ein anderes Beispiel: Eine verheiratete Verkäuferin mit zwei Kindern erwirtschaftet mit einem Vollzeitjob (Leistungsgruppe 4) in Westdeutschland 1.903 Euro Bruttolohn. Weil Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld hinzukommen, beträgt das Nettoeinkommen 2.281 Euro pro Monat. Das entsprechende Arbeitslosengeld II liegt mit 1.753 Euro weit darunter.


    Dem Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler wirft Schneider vor, geschlampt zu haben. Das Institut habe in seinen Berechnungen schlicht die staatlichen Zulagen wie Kindergeld und Wohngeld vergessen. Ein Kommentar des Instituts war bis Redaktionsschluss nicht zu erhalten. Schneider argumentiert: Gerade durch diese staatlichen Leistungen, die nur erhält, wer eigenes Einkommen erzielt, schaffe der Sozialstaat den Anreiz zur Lohnarbeit.


    Auch bei sehr niedrigen Löhnen von vier oder fünf Euro pro Stunde sind Lohnabstand und materieller Anreiz in dieser Betrachtung gewahrt: Wer beispielsweise nur 500 Euro Nettolohn pro Monat erhält, kann Hartz IV beantragen. Zusätzlich zur Regelleistung von durchschnittlich 690 Euro darf er dann 180 Euro seines eigenen Verdienstes behalten – und hat mehr Geld zur Verfügung, als wenn er nicht arbeiten würde.

  • Risiken und Nebenwirkungen

    Viele Banken haben an Transparenz keinerlei Interesse. Deshalb müssen sie zu mehr Offenheit gezwungen werden, notfalls per Gesetz.

    Der durchschnittliche Kunde hat angesichts der komplizierten Struktur vieler Finanzprodukte kaum die Möglichkeit, sich ein fundiertes Bild vom Angebot einer Bank zu machen. Den Beratern trauen die meisten Kunden nach den Erfahrungen der letzten Jahre ohnehin nicht mehr. Es gibt daher einen legitimen Bedarf an verlässlichen Informationen über die Risiken und Nebenwirkungen einer Geldanlage. Leicht verständlich sollten die Angaben zudem sein. Der Sparer hätte davon einen doppelten Nutzen. Gewinn- und Verlustchancen wären leicht erkennbar und die Offerten verschiedener Anbieter könnten miteinander verglichen werden. Wenn eine Bank zehn Prozent Provision kassiert, die andere für dasselbe nur fünf, fällt die Entscheidung leicht. Bisher tappen die Verbraucher in dieser Hinsicht völlig im Dunkeln. So können sie auch nicht erkennen, ob hohe Gebühren beispielsweise der Hauptgrund für eine Empfehlung sind.


    Insbesondere die privaten Banken tun sich damit schwer. Ihr Vorschlag eines Beipackzettels für Finanzprodukte ist keineswegs ein freiwilliger Kundenservice, sondern allein der Drohung von Verbraucherministerin Ilse Aigner geschuldet, notfalls per Gesetz mehr Transparenz durchzusetzen. Nun muss sich zeigen, ob das Produktinformationsblatt auch tatsächlich wie gewünscht als Standard eingesetzt wird. Geschieht dies nicht, oder entwickelt jedes Unternehmen einen eigenen Beipackzettel, sollte mit der Freiwilligkeit Schluss sein. Aigner sollte der Finanzwirtschaft einen Stichtag nennen, bis zudem aus Ankündigungen Taten geworden sein müssen. Denn die bisherigen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft haben allzu oft nur dem Zeitgewinn gedient.

  • Riskante Geschäfte gegen den Euro

    Gefährdet die Griechenland-Krise private Ersparnisse und den Euro? Die wichtigsten Fragen und Antworten

    Für Griechenland wird es zunehmend eng. Einige große Banken wollen Medienberichten zufolge keine griechischen Anleihen mehr kaufen – was die Schuldenprobleme des Landes vergrößert. Die Deutsche Bank sieht sich gezwungen zu erklären: „Wir spekulieren nicht gegen Griechenland“. Und ein Verbraucherverband des Mittelmeerlandes ruft währenddessen zum Boykott deutscher Waren auf. Müssen wir uns Sorgen machen, dass die Krise außer Kontrolle gerät? Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Gefahren.


    Was bedeutet ein Boykott deutscher Waren?
    Viele Griechen ärgern sich über die vermeintlich arrogante Haltung Deutschlands, die in einem umstrittenen Cover des Nachrichtenmagazins „Focus“ gipfele. Auf die dort abgebildete antike Statue mit ausgestrecktem Mittelfinger (Titel: „Betrüger in der Euro-Familie“) reagierte ein Verbraucherverband am Freitag mit der Aufforderung, deutsche Waren zu meiden. Der Schaden könnte spürbar, aber nicht dramatisch sein. Nach Griechenland gehen insgesamt nur 0,8 Prozent der deutschen Exporte, unter anderem Fahrzeuge und Pharmaprodukte. Der Umfang Exporte belief sich 2009 auf 6,7 Milliarden Euro.


    Gefährdet die Griechenland-Krise unsere Ersparnisse?
    Nein. Deutsche Banken besitzen zwar griechische Staatsanleihen in der Größenordnung zweistelliger Milliarden-Beträge. Diese Papiere könnten stark an Wert verlieren. Der Verlust schlägt aber nicht auf die Ersparnisse von Bankkunden durch. Im Extremfall sind die Sparer durch die Einlagensicherung der Banken geschützt. Und in jedem Fall gilt die Garantie, die die Bundesregierung während der Finanzkrise für alle Spareinlagen in Deutschland gegeben hat.


    Können Rentenfonds der Alterssicherung an Wert verlieren?
    Ja. Aber der Anteil von griechischen Staatspapieren, deren Kurs sinkt, ist in den meisten Rentenfonds sehr gering. Er beträgt in der Regel wenige Prozent. Problematischer könnte es werden, wenn große Euro-Länder wie Spanien und Italien in den Abwärtssog geraten. Für Anleger ist es ratsam, sich über die Zusammensetzung der jeweiligen Fonds zu informieren. Wohlgemerkt betrifft die Möglichkeiten der Wertminderung nur Rentenfonds, die Geld am Kapitalmarkt anlegen – nicht die gesetzliche Rentenversicherung.


    Muss man sich Sorgen über den Wertverlust des Euro machen?
    Gegenüber dem Dollar hat der Euro in den vergangenen Wochen gut zehn Prozent an Wert verloren. Dies hängt mit der hohen Verschuldung Griechenlands zusammen, das auch ein Euro-Land ist. Von seinem Tiefstkurs ist der Euro heute aber noch sehr weit entfernt. Ende 2000 war ein Euro nur 85 US-Cent wert, heute 1,36 Dollar. Ein niedriger Eurokurs kann der Wirtschaft sogar helfen, weil deutsche Exporte ins Ausland dann günstiger werden. Auch andere Euro-Staaten profitieren von diesem Mechanismus.


    Kann die Eurozone zerbrechen?
    Eigentlich nicht, denn weder Austritt noch Ausschluss sind im Vertrag vorgesehen. Und die Mitgliedstaaten werden alles versuchen, um die Probleme in einzelnen Ländern zu lösen. Ganz grundsätzlich allerdings besteht die Gefahr, dass die Investoren an den Kapitalmärkten griechische Staatsanleihen nur noch dann kaufen, wenn deren Zinsen stark steigen. Weil auch deutsche Staatsanleihen auf Euro lauten, würden deren Zinsen ebenfalls zunehmen, was die Kosten der deutschen Staatsschulden erhöht. Die Bundesregierung könnte dann sagen: Es reicht uns, und Griechenland aus der Eurozone drängen. Das freilich erscheint völlig unrealistisch.


    Wäre es schlimm, wenn Griechenland die Eurozone verließe?
    Wir hätten ein großes Problem. Das Vertrauen der internationalen Kapitalanleger in die gemeinsame Währung wäre erschüttert, der Wert des Euro in Frage gestellt. Dieser Effekt würde sich verstärken, wenn nachfolgend auch Spanien, Portugal oder Italien in Schwierigkeiten gerieten.


    Welchen Vorteil haben wir überhaupt vom Euro?
    Der Euro hat sich zur wichtigsten Weltwährung nach dem Dollar entwickelt. Sein Kurs ist den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Viele Experten rechnen damit, dass sich diese Entwicklung fortsetzt. Damit werden Waren von außerhalb der Eurozone für europäische Verbraucher billiger. Das gilt zum Beispiel auch für Urlaub in den USA. Die gemeinsame europäische Währung verhindert zudem, dass die Währungen einzelner Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien oder Spanien im Verhältnis zueinander stark schwanken. Das schafft stabile, berechenbare Bedingungen für Unternehmen und Arbeitsplätze. Weil die gemeinsame Währung die Länder aneinander bindet, bietet sie zudem die Garantie, dass es nicht mehr zu Kriegen in Europa kommt.


    Wie funktioniert die gegenwärtige Spekulation gegen Griechenland?
    Kapitalinvestoren kaufen griechische Euro-Anleihen zur Zeit nur noch, wenn sie hohe Zinsen bieten. Das drückt gleichzeitig den Kurs der Anleihen, zu dem man diese auf dem Markt handelt. Gefährlich wird dies durch ein weiteres Geschäftsmodell. Manche Banken bieten Versicherungen an gegen den Wertverlust von griechischen Staatsanleihen. Weil es Griechenland schlecht geht, werden die Versicherungspolicen auf dem freien Markt teurer. Darauf setzen Spekulanten und treiben damit den Kurs griechischer Anleihen noch weiter in den Keller. Die Lage des Landes wird immer prekärer, seine Verschuldung kostspieliger.


    Sollte man die Spekulation verbieten?
    Den Handel mit Versicherungen stark einzuschränken, fordern unter anderem die Grünen. Selbst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lässt das prüfen. Entschieden ist aber noch nichts.

  • Banken wollen besser informieren

    Beipackzettel für Finanzprodukte vorgestellt / Aigner fordert mehr Transparenz

    Bankkunden sollen bald flächendeckend zu jedem Fonds
    oder Zertifikat ein leicht verständliches Infoblatt erhalten. Daraus sollen insbesondere Kosten wie Provisionen oder Verlustrisiken erkennbar werden. Das haben die drei Verbände der Kreditwirtschaft angekündigt. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) stellte an diesem Freitag den künftigen "Beipackzettel" der Privatbanken vor.

    Auf dem zweiseitigen Blatt wird die Funktionsweise des jeweiligen Produktes erklärt. Es enthält zudem Hinweise auf mögliche Kursveränderungen und zu verlustbringenden Einflüssen, der Besteuerung und den Kosten für den Anleger. "Der Beipackzettel soll von den Banken eingesetzt werden", teilte der Verband mit. Der BdB rechnet damit, dass die Mitgliedsbanken bis zum Frühsommer für die Umstellung brauchen. Damit will die Branche verloren gegangenes Vertrauen der Anleger zurückgewinnen. Die Genossenschaftsbanken wollen im Frühjahr einen eigenen Standard vorlegen. Die Sparkassen arbeiten ebenfalls "mit Hochdruck" an einem Beipackzettel, heißt es beim Sparkassen- und Giroverband.

    Von einem freiwilligen Service für die Sparer kann keine Rede sein. Vielmehr beugen sich die Institute dem Druck von Verbraucherministerin Ilse Aigner. Die Politikerin droht mit einer gesetzlichen Regelung, wenn Banken und Sparkassen nicht schnell für mehr Transparenz bei den oft komplizierten Produkten sorgen. "Jeder Verbraucher soll sofort erkennen können, welches Risiko in einer Anlage steckt und wie hoch die Kosten eines Produktes sind", verlangt Aigner, die den Vorschlag des BdB nun
    erst einmal prüfen will. Diese Maßgaben erfüllt der Bankenvorschlag. Auch die Provisionen für den Verkauf eines Fonds oder eines Zertifikats müssen angegeben werden.

    Die Anleger können somit die verschiedenen Angebote besser vergleichen. Das schmeckt nicht allen Banken. Nur zwei Institute, die ING Diba und die Deutsche Bank, haben bisher freiwillig die Vor- und Nachteile ihrer Produkte offengelegt. Wann die anderen Geldhäuser folgen, ist noch offen. Auch untereinander ist sich die Finanzbranche nicht grün. Sparkassen und Genossenschaftsbanken kochen ihr eigenes Süppchen. Deshalb ist eine gesetzliche Regelung für einen Standard auch noch nicht vom Tisch.

    Die Banken sind spätestens mit Ausbruch der Finanzkrise in Verruf geraten, weil viele Institute ihren Kunden unsinnige und riskante Anlagen verkauft haben. Darauf hat die Bundesregierung einerseits mit einer bereits eingeführten Protokollpflicht bei Beratungsgesprächen
    reagiert, andererseits mit der Forderung nach dem Beipackzettel. Ein Verbot der umstrittenen Zertifikate, wie es Verbraucherschützer fordern, plant die Bundesregierung nach Angaben des Finanzministeriums jedoch nicht.

  • Weniger Jobs, mehr Privatinsolvenzen

    Die Fälle privater Überschuldung nehmen zu. Zuwachs in Brandenburg um 35 Prozent im Jahr 2009. Eine Ursache ist die Einkommenseinbuße infolge der Wirtschaftskrise. Mit materieller Risikobereitschaft und Unvorsichtigkeit tragen Verbraucher aber auch eigene

    45.000 Euro Schulden können schon unter normalen Umständen eine schwere Bürde sein. Für Walter Schmidt* aber war die Belastung nicht mehr zu tragen. Etwa 750 Euro für Zinsen und Tilgung musste er pro Monat zahlen. Als ihn sein brandenburgischer Arbeitgeber, eine Metallfirma bei Luckenwalde, dann entließ, war für Schmidt klar: Er kann die Raten nicht mehr bedienen.


    Schmidts Geschichte ist ein typischer Fall für Frank Wiedenhaupt, Schuldnerberater beim Arbeitskreis Neue Armut in Berlin-Neukölln: „Wenn Kurzarbeit oder Erwerbslosigkeit hinzukommen, ist für viele das Stadium der Überschuldung erreicht.“ Und die Zahl dieser Fälle wächst. Eine wesentliche Ursache ist die Wirtschaftskrise. Lohnkürzungen und Jobverlust steigen zwar nicht dramatisch an, aber sie nehmen zu.


    In der Folge ist auch die Zahl der Privatinsolvenzen im vergangenen Jahr bundesweit um knapp neun Prozent auf 131.000 Fälle gestiegen. Das berichtete jetzt die Wirtschaftsauskunftei Bürgel in ihrem Schuldenbarometer 2009.


    Der Begriff „Privatinsolvenz“ beschreibt ein gesetzlich geregeltes Verfahren, in dessen Rahmen sich die Schuldner einer strengen Verwaltung und Begrenzung ihres Einkommens unterziehen müssen, um nach frühestens sechs Jahren von der Restschuld befreit zu werden.


    Bevor Wiedenhaupt den Ratsuchenden bei diesem Schritt hilft, sucht er freilich andere Lösungen. Er nimmt Kontakt zu den Gläubigern auf, um Zins und Tilgung zu reduzieren. „Oft lassen die aber nicht mit sich reden“, so Wiedenhaupt. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, begleitet er seine Klienten ins Verfahren der Verbraucherinsolvenz, das einerseits harte Einschränkungen mit sich bringt, andererseits aber auch die Hoffnung auf den späteren Neustart birgt.


    Die Schuldner sind allerdings nicht nur Opfer, wie der Berater weiß. In vielen Fällen tragen die Überschuldeten auch eine persönliche Verantwortung. Allzu schnell finanzierten sie Fernseher, Musikanlagen oder Urlaube mittels Krediten. Nicht wenige hantieren auch mit revolvierenden Kreditkarten der Citibank oder des britischen Instituts Barclays, bei denen die Schulden nicht jeweils am Monatsende beglichen, sondern aufgehäuft werden. „Lieber ansparen, als finanzieren“, rät Wiedenhaupt deshalb.


    Auch Gastronom Peter Winschek* aus Berlin-Kreuzberg machte einen Fehler. Jahrelang verdiente er mit seinem Restaurant gut, versäumte es aber, Geld für schlechte Zeiten zurückzulegen. Dann plötzlich blieben die Kunden aus, was auch mit der im Jahr 2009 spürbaren Wirtschaftskrise zu tun hatte. Nun stehen Winscheks finanzielle Kredit-Verpflichtungen von rund 120.000 Euro im Jahr einem Umsatz in gleicher Höhe gegenüber – eine untragbare Situation. Der einzige Weg: Insolvenz. Als persönlich haftender Eigentümer hat auch Peter Winschek die Aussicht, nach sechs Jahren die Befreiung von der restlichen Schulden zu erhalten, die er bis dahin nicht abbezahlen kann.


    Für das Jahr 2010 rechnet Schuldenberater Wiedenhaupt mit einer steigenden Zahl von Privatinsolvenzen. Hier werde sich die im Zuge der Wirtschaftskrise zunehmende Erwerbslosigkeit niederschlagen. Aber es gibt auch positive Nachrichten. Für viele Verbraucher, die nicht von Kurzarbeit, Jobverlust oder Einkommenseinbußen betroffen sind, gestaltet sich die Lage günstiger. Das hat unter anderem mit den Betriebs- und Heizkosten für ihre Wohnungen zu tun. Diese sind im vergangenen Jahr im Gegensatz zu 2008 gesunken. Deshalb können sich zahlreiche Mieter in 2009 auf Rückzahlungen freuen, die ihre finanzielle Situation verbessern.


    * Name geändert


    Info-Kasten
    Im Jahr 2008 gingen 120.000 Verbraucher in Privatinsolvenz, im vergangenen Jahr waren es 130.000. Den größten prozentualen Zuwachs verzeichnete mit 58 Prozent das Saarland. Die meisten Insolvenzen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl registrieren die Schuldnerberatungen in Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und dem Saarland (mindestens 180 Fälle pro 100.000 Einwohner). Die wenigsten gibt es in Bayern (119), Baden-Württemberg (129) und Thüringen (112). Dies hat nicht nur mit der ökonomischen Lage des jeweiligen Landes zu tun, sondern auch mit der Zahl der Beratungsstellen. Nur in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Thüringen ging die Zahl der Privatinsolvenzen gegenüber 2008 zurück.
    www.buergel.de/presse/studien-analysen/444-schuldenbarometer-2009.html