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  • Kleine Kontrolle für Ratingfirmen

    Opposition kritisiert Gesetz der Bundesregierung zur staatlichen Aufsicht über Ratingagenturen als zu lasch. Grüne: „Marktmacht der privaten Bewertungsfirmen wird nicht eingeschränkt“

    Ratingagenturen gehören zu den mächtigsten Akteuren im weltweiten Finanzgeschäft. Wenn sie gute Bewertungen geben, steigen die Preise von Aktien, Wertpapieren und Staatsanleihen. Senken die Agenturen jedoch den Daumen, fallen die Kurse. Das kann Unternehmen, aber auch Staaten wie aktuell Griechenland, in massive Schwierigkeiten bringen.


    Weil die Regierungen der wichtigsten Wirtschaftsnationen (G20-Gruppe) in falschen Ratings für Wertpapiere eine Ursache der Finanzkrise sehen, will man die Ratingagenturen nun einer gewissen staatlichen Aufsicht unterstellen. Ihr entsprechendes Gesetz brachte die Bundesregierung am Donnerstag in den Bundestag ein, wo es die Opposition als zu wenig schlagkräftig kritisierte.


    Es sind vor allem drei Rating-Firmen, die den internationalen Markt kontrollieren: Standard&Poor´s, Moody´s und Fitch. Ihre Zentralen sitzen in New York und London. Mit ihren Ratings geben sie den Investoren Anhaltspunkte, wie der Wert von Aktien und Staatsanleihen einzuschätzen ist. Obwohl die private Agenturen damit über eine ungeheure Macht verfügen und auch die Handlungsfähigkeiten von Regierungen beeinflussen, unterliegen sie bislang kaum einer öffentlichen Kontrolle.


    Eben diesen Umstand kritisierte der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick. In seinen Augen sind mit dem Gesetz weder das „Problem der Marktmacht gelöst, noch die Fragen von Haftung und Entlohnung beantwortet“. Auch künftig müssten die Ratingfirmen für falsche Bewertungen nicht haften, und sie würden weiterhin von den Unternehmen bezahlt, über deren Schicksal sie entschieden, so Schick. Interessenkonflikte, die die Qualität der Bewertungen beeinträchtigen könnten, seien damit weiterhin programmiert.


    Eine Lösung dieser Missstände ist seit der Finanzkrise verstärkt in der Diskussion, wird aber nicht umgesetzt. Am Donnerstag schlug SPD-Fraktionsvize Joachim Poß wieder einmal vor, eine „europäische Ratingagentur“ unter Beteiligung der Staaten oder zumindest unter stärkerer öffentlicher Aufsicht zu gründen. Diese könne ein Gegengewicht zu den angelsächsischen Bewertungsfirmen schaffen. Um keinen Streit mit der US-Regierung vom Zaune zu brechen, ist dieser Weg bislang nicht beschritten worden. Entsprechende Kritik ist auch aus Kreisen der deutschen Bankenaufsicht zu hören.


    In seinem Gesetzentwurf regelt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nun, dass die Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdientleistungsaufsicht (BaFin) den Ratingagenturen Kontrollbesuche abstatten können. Außerdem müssen die Bewertungsfirmen den Aufsehern bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die Rückschlüsse auf ihre Geschäfte zulassen.


    Das deutsche Gesetz setzt zudem eine Verordnung der Europäischen Union um. Darin werden die Agenturen verpflichtet, Interessenkonflikte zu vermeiden. Sie dürfen künftig die Unternehmen, deren Aktien sie bewerten, nicht mehr beraten. Und es wird ihnen verboten, Wertpapiere, die sie im Auftrag von Banken entwickelt haben, später selbst mit lobenden Ratings zu versehen.

  • Listenweise Bahnprojekte

    Bahn sorgt sich um Investitionen ins Schienennetz / Ramsauer will mehr
    Sicherheit / Ex-Vorstände könnten für Datenaffäre haftbar gemacht werden

    Bahn-Chef Rüdiger Grube sorgt sich um die notwendigen
    Investitionen ins Schienennetz. Es gebe zwar keine Streichliste, sagte
    der Vorstand nach einem Besuch im Verkehrsausschuss des Bundestags. Doch könnten international vereinbarte Vorhaben womöglich zu Lasten der Beseitigung von Engpässen im Netz gehen. Damit spielte Grube auf Projekte wie die Fehmarnbeltbrücke nach Dänemark an. Auch Verkehrsminister Peter Ramsauer wies Berichte über eine Streichliste zurück und forderte jährliche Investitionen von mehr als zehn Milliarden Euro in die Verkehrswege. Derzeit würden die Bedarfspläne überarbeitet, räumte der CSU-Politiker aber ein.

    Genau genommen gibt es vier Listen. Auf der ersten sind alle Projekte
    erfasst, deren Planung und Bau finanziell bereits abgesichert ist. Die
    zweite umfasst die Vorhaben, deren Bezahlung noch nicht garantiert ist. In der dritten Aufzählung ist der dringendste Bedarf aufgelistet und in der vierten die international vereinbarten Anschlüsse. Bahnchef Grube habe sich geweigert, die Aufstellung herauszugeben, kritisierte der SPD-Abgeordnete Uwe Beckmeyer. Es gebe riesige Löcher bei der Finanzierung. Als ungesichert gelten unter anderem die Verbindung von Düsseldorf nach Duisburg oder die Elektrifizierung der Strecke zwischen Ulm und Lindau.

    Auch zur Sicherheit des Bahnverkehrs mussten Ramsauer und Grube vor den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. "Die Deutsche Bahn muss sicherer und kundenfreundlicher werden", verlangt der Minister und kündigte höhere Haftungsanforderungen an die Hersteller der Züge an. Es könne nicht sein, dass die Bahn alleine für den reibungslosen Betrieb verantwortlich sei. Zuletzt wurde die Sicherheit der Bahn auf der Neubaustrecke zwischen Nürnberg und Erfurt in Frage gestellt. Dort ist vom Pfusch am Bau die Rede. Laut Grube haben die Überprüfungen der Trasse aber bisher keine Auffälligkeiten ergeben.

    Den Ausschuss konnten die Auftritte noch nicht überzeugen. "Das Thema ist noch nicht abgearbeitet", kündigte Beckmeyer an. In der kommenden Woche wollen die Abgeordneten Bahnexperten zur Sicherheit befragen. Die Probleme bei der Berliner S-Bahn und der ICE-Flotte sollen aufgeklärt werden.

    Auch eine Bilanz der Datenaffäre zog Grube im Ausschuss. Womöglich
    werden ehemalige Vorstandsmitglieder für den dadurch entstandenen
    Schaden in Haftung genommen. Der Aufsichtsrat hatte Grube mit einer Prüfung etwaiger Regressansprüche beauftragt. Das Ergebnis liegt mittlerweile vor. "Wir haben dem Aufsichtsrat empfohlen, ein
    staatsanwaltschaftliches Ermittelungsverfahren einzuleiten", sagte der
    Manager.

  • Neuer Anlauf zur Jahrhundertreform

    Regierungskommission soll die Finanzierung des Gesundheitssystems
    sicherstellen

    Die Bundesregierung hat eine Regierungskommission ins
    Leben gerufen. Das Gremium soll die Grundlagen für eine nachhaltige und sozial verträgliche Finanzierung des Gesundheitssystems schaffen. Am Tisch sitzen die acht direkt oder indirekt mit dem System befassten Minister, also die Ressorts Gesundheit, Finanzen, Justiz, Verbraucher, Inneres, Familie, Wirtschaft und Arbeit. Zudem sollen die Länder in die Verhandlungen einbezogen werden. Nur in Einzelfällen will die Kommission auch Experten wie Wissenschaftler oder Kassenvertreten einladen. Am 17. März tagt die Runde erstmalig. Offen ist, wann Ergebnisse vorliegen werden.

    Welche Aufgabe hat die Kommission?

    Die Minister sollen den Koalitionsvertrag mit Leben erfüllen. Die
    Koalitionsparteien haben darin eine große Gesundheitsreform vereinbart. Kernstück ist der Abschied von der paritätischen Finanzierung der Versicherungsbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bisher zahlen die Betriebe sieben Prozent des Beitrags, die Beschäftigten 7,9 Prozent an die Krankenkassen. Gesundheitsminister Philipp Rösler will den Beitragssatz für Arbeitgeber festschreiben. Alle Kostensteigerungen sollen allein die Arbeitnehmer durch steigende Beiträge tragen. Anstelle der bisher einkommensabhängigen Beitragssätze sollen schrittweise
    Kopfpauschalen treten. Jeder zahlt dann — wie bei den Zusatzbeiträgen — denselben Eurobetrag, egal wie hoch das Einkommen ist. Damit sich alle Arbeitnehmer und Rentner die Pauschale auch leisten können, ist ein sozialer Ausgleich vorgesehen.

    Ist die Einführung einer Kopfpauschale realistisch?

    Der Gesundheitsminister hat seinen Verbleib im Amt an einen Reformerfolg geknüpft. Die Einheitsprämie ist sein zentrales politisches Anliegen. Und doch ist es fraglich, ob Röslers Plan aufgeht. Denn die Einführung einer Kopfpauschale ist extrem teuer, wenn es einen Sozialausgleich geben soll. Der Minister selbst geht von zehn Milliarden Euro aus, die der Steuerzahler für Geringverdiener oder Rentner für den Einstieg in ein neues System jährlich aufbringen müsste. Das Bundesfinanzministerium erwartet Zusatzkosten von rund 35 Milliarden Euro. Viele Fachleute rechnen damit, dass die Reform allein schon wegen der knappen Kassenlage scheitert. Außerdem lehnt insbesondere die CSU die Kopfpauschale ab.

    Was sagen die Kritiker?

    Die Gegner der Kopfpauschale kommen aus verschiedenen Lagern. Die wohl gewichtigsten Kritiker finden sich in der Regierung selbst.
    Finanzminister Wolfgang Schäuble hält das Projekt für zu teuer. Auch die Kanzlerin treibt die Prämie nicht voran. Die CSU hat bereits klar
    gemacht, dass sie der Kopfpauschale nicht zustimmen wird. Die
    Gewerkschaften bekämpfen das Vorhaben, weil die solidarische
    Finanzierung des Gesundheitswesens abgeschafft werden soll und Menschen mit Geringem Einkommen um einen staatlichen Zuschuss zur Kopfpauschale bitten müssten. Auch die Krankenkassen sind dagegen. Die Kassen befürchten unter anderem ein bürokratisches Monster, weil eine Institution eingerichtet werden müsste, die das Einkommen eines jeden Versicherten überprüft, damit der Sozialausgleich durchgeführt werden kann. Auch sei die Kopfprämie nicht gerechter als die bisherige Finanzierung, vermutet der Verband der Ersatzkassen (VDEK).

    Gibt es Alternativen?

    Die Kritiker schlagen vor, eher bei den Ausgaben für die Gesundheit
    anzusetzen als die Einnahmen zu erhöhen. Die Ersatzkassen haben einen ganzen Katalog von denkbaren Einsparungen vorgelegt. Dazu gehören zum Beispiel die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneien oder geringere Festpreise für neue und bisher extrem teure Medikamente. Auch sollen die Arzthonorare nicht so stark steigen wie zuletzt. Gesundheitsminister Rösler will mittlerweile auch an dieser
    Stellschraube drehen und die Kosten senken.

    Worauf müssen sich die Arbeitnehmer einstellen?

    Unabhängig von der Art der Finanzierung werden die Gesundheitsausgaben stetig anwachsen. Die Beiträge für die Versicherten steigen daher langfristig an, sofern nicht Leistungen gekürzt werden. Sollte die Kopfpauschale eingeführt werden, hat dies beträchtliche Auswirkungen auf die Bevölkerung. Viele Versicherte werden ihren Beitrag nicht alleine aufbringen können und einen Zuschuss beantragen müssen. Generell drohen Steuererhöhungen, damit der Sozialausgleich auch finanziert werden kann.

  • Eingemauert in der Arbeitslosigkeit

    Die Sozialstaatsdebatte muss nun dazu führen, die Lage der Armen und Erwerbslosen zu verbessern. Sie sollten mehr selbst verdientes Geld behalten dürfen

    Die Debatte über den Sozialstaat ist in vollem Gange. Am Donnerstag griff die Opposition die Regierung im Bundestag an, weil FDP-Chef Guido Westerwelle Arbeitslose als „dekadent“ beschimpft hatte. Tagszuvor traf sich Kanzlerin Merkel mit Westerwelle und CSU-Chef Seehofer, um über die Folgen des Hartz-IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu beraten. Leider geht es in diesen Diskussionen vornehmlich um die beste Position in der öffentlichen Debatte – und meist nicht darum, was Erwerbslosen und Armen tatsächlich hilft.


    Die Armut in Deutschland nimmt zu. Vor allem Kinder kostet sie Lebenschancen. Deshalb wird an besseren Sozialleistungen, die das Verfassungsgericht angemahnt hat, kein Weg vorbeiführen. Möglicherweise ist auch eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes II notwendig, die Westerwelle mit seinen Dekadenz- und Sozialismus-Vorwürfen gerade verhindern will. Und trotzdem handelt es sich bei diesem Weg nur um den zweitbesten.


    Eigentlich geht es doch darum, dass Erwerbslose eine neue Arbeit finden, die es ihnen ermöglicht, ihr eigenes Leben selbst zu finanzieren – und damit auch ihren Kindern ein Vorbild für ein selbsttätiges Leben zu sein.


    Vor allem zwei Hindernisse existieren, die den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt erschweren. So verhindern die Regelungen für den Hinzuverdienst für Erwerbslose, dass diese sich einen neuen Job mit leidlicher Bezahlung suchen. Der widersinnige Mechanismus ist dieser: Hartz-IV-Empfänger, die zusätzlich arbeiten wollen, dürfen nur die ersten 100 Euro ihres selbstverdienten Lohnes behalten, jenseits dieser Grenze müssen sie 80 Prozent abgeben. Der Staat tut hier sein Möglichstes, um den materiellen Anreiz zur Jobsuche zu zerstören. Theoretisch haben auch FDP und Union diesen Missstand erkannt, eine praktische Änderung ist allerdings nicht in Sicht.


    Eine ähnliche Hürde steht an anderer Stelle. Selbst Geringverdiener müssen ab 800 Euro brutto pro Monat die vollen Sozialabgaben von rund 20 Prozent zahlen. Gut 160 Euro sind sofort perdu. Die arbeitenden Niedriglöhner rutschen damit unter das Niveau von Hartz-Empfängern, und der Anreiz zur Arbeitssuche wird konterkariert. Weil die Arbeitgeber zudem zusätzlich 20 Prozent Sozialabgaben entrichten müssen, erscheint ihnen die Niedriglohnjobs oft als zu teuer. Um diesen Nachteil zu beseitigen, sollten die Sozialabgaben bis zu einer Höhe von größenordnungsmäßig 1.500 Euro brutto nur allmählich steigen. Bei der steuerlichen Progression ist das ähnlich geregelt.


    Beide Regelungen führen heute dazu, dass Erwerbslose in der Arbeitslosigkeit quasi eingemauert werden. Die Rahmenbedingungen sind gewiss nicht alles – aber hier verschlechtern sie die Aussichten derjenigen deutlich, denen man helfen will. Anstatt in liberaler Arroganz über Dekadenz und Schmarotzertum zu fabulieren, sollte Westerwelle sich daran erinnern, was im Koalitionsvertrag steht. Dort haben Union und FDP niedergelegt, die „Arbeitsanreize beim Hinzuverdienst zu stärken“.

  • Google contra Aigner

    Konzern verteidigt fotografische Erfassung Deutschlands /
    Verbraucherministerin warnt vor Verlust der Privatsphäre

    Der Streit um die Straßenansichten ganzer Städte und 
    Dörfer in Deutschland im Internet geht weiter. Der Konzern Google
    verteidigt das Vorhaben, Bilder von Gebäuden und Wohnhäusern noch in
    diesem Jahr ins Internet zu stellen. Dagegen warnt Verbraucherministerin
    Ilse Aigner vor dem Verlust der Privatsphäre der Bürger und verlangt vom
    Unternehmen Nachbesserungen beim Datenschutz.

    Es geht um einen für viele Nutzer interessanten Dienst der Suchmaschine
    Google. Per Tastendruck können sich die Internetnutzer bereits in 19
    Ländern auf die Straße begeben und echte Bilder von Fassaden, Parks oder
    Sehenswürdigkeiten anschauen. Auf Wunsch liefert der Dienst namens
    Street View eine Liste der Restaurants oder Hotels in der Umgebung.
    Etliche andere Anwendungen sind machbar. Zu sehen sind aber auch Autos
    und Menschen. Außerdem ist die Kamera bei den Fotofahrzeugen, die Google
    gerade durch Deutschland schickt, in 2,50 Meter Höhe angebracht. Damit
    stellen Hecken oder Mauern um Einfamilienhäuser keinen Schutz vor der
    Ablichtung dar.

    Ministerin Aigner ist in Sorge. "Es geht mir um den Schutz der
    Privatsphäre schlechthin", sagt sie. Ein Stein des Anstoßes sind die auf
    den Bildern abgelichteten Menschen. Google macht die Gesichter zwar
    unkenntlich, ebenso Autokennzeichen. Doch die Personen sind immer noch
    leicht zu erkennen. "Eine vage Verpixelung reicht nicht aus", kritisiert
    Aigner. Außerdem will die Ministerin, dass die Kameras in geringerer
    Höhe montiert werden, so dass sie über übliche Zäune nicht hinwegschauen
    können. Die größte Sorge ist jedoch, dass es immer leichter wird, über
    öffentlich zugängliche Informationen aus dem Internet individuelle
    Profile zu erstellen oder die Informationen von Google Street View für
    die Vorbereitung von Straftaten zu nutzen. So fordert Aigner auch mehr
    Transparenz. Der Konzern müsse offen legen, wie die Fotos und Daten
    vermarktet und wo sie gespeichert werden.

    Die wichtigste Forderung der Politikerin ist zugleich die umstrittenste.
    Aigner will durchsetzen, dass sich das Unternehmen von jedem
    Hausbesitzer eine Erlaubnis für die Veröffentlichung eine Bilde besorgt.
    Der Aufwand wäre so enorm, dass das Projekt wohl scheitern würde. Google
    selbst will den umgekehrten Weg gehen. Wer sein Haus nicht im Netz sehen
    will, kann dagegen Widerspruch einlegen. Selbst wenn nur ein Mieter
    protestiert, verschwindet das Foto aus dem Internet. "Das haben wir nur
    in Deutschland zugesagt", erläutert der Produktmanager des Konzerns für
    Europa, Raphael Leiteritz. Musterschreiben für einen Widerspruch hält
    das Verbraucherministerium auf seiner Webseite bereit.

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    Der Konzern weist die Kritik am mangelnden Datenschutz zurück. "Das
    Produkt ist rechtmäßig", versichert der Chef der Rechtsabteilung, Arnd
    Haller. Ein juristisches Gutachten der Uni Hannover stützt die These,
    dass die Fotos der Straßenzüge nicht gegen Datenschutzbestimmungen
    verstoßen.

    Aigner will im Kampf um einen verbesserten Datenschutz jedoch nicht
    aufstecken. Zusammen mit den Fachministerien Justiz, und Inneres würden
    Änderungen am Datenschutzgesetz geprüft, kündigte die Ministerin an.
    Rückenwind erhält di Bundesregierung auch vom Datenschutzbeauftragten
    Peter Schaar, der sich sogar eine Zerschlagung des Datenriesen Google
    vorstellen kann.

  • Sachsens Sparkassen meistern die Krise

    Institute des Freistaates Nummer Eins bei Vergabe von Darlehen/ Von Kreditklemme keine Spur

    Sachsens Sparkassen haben sich in der Wirtschafts- und Finanzkrise gut behauptet. Im Jahr 2009 haben die Institute des Freistaates neue Kredite in Höhe von 2,3 Milliarden Euro zugesagt – 1,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Das teilte der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) am Dienstag in Berlin mit. Erstmals seit vielen Jahren sei auch das Kreditvolumen spürbar gewachsen.

    Um mehr als 534 Millionen Euro auf 13,9 Milliarden Euro erhöhte sich der Gesamtkreditbestand der sächsischen Sparkassen im vergangenen Jahr. Das ist der ostdeutsche Spitzenwert. Insgesamt sei der Bestand an Krediten der OSV-Sparkassen um mehr als 233 Millionen Euro auf  35,3 Milliarden Euro gewachsen, so der Präsident des Verbands, Claus Friedrich Holtmann. Von Kreditklemme könne man bei den 49 Mitgliedssparkassen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt nicht sprechen: „Eines unser Hauptbestandbeine ist die Partnerschaft mit der mittelständischen Wirtschaft“, erklärte Holtmann. „Jeder, der eine gute Idee und überzeugende Konzepte hat, bekommt bei unseren Sparkassen auch Kredit.“

    Die Einkommen der Privathaushalte im Verbandsgebiet seien weitgehend stabil geblieben. Sparkassenkunden bevorzugten weiterhin sichere Einlagen und kurze Laufzeiten. Erneut wuchsen die Sparguthaben, um mehr 2,1 Prozent auf 80 Milliarden Euro. Auch die Sachsen legten mehr auf die hohe Kante. Der Wert der Spargroschen stieg um 1,3 Prozent oder 444 Millionen Euro auf 35 Milliarden Euro.

    Auf das laufende Jahr blickt der OSV verhalten optimistisch. „Wir können nicht davon ausgehen, dass wir 2010 genauso gute Ergebnisse wie 2009 erzielen werden“, sagte Holtmann.

  • Brüderle bekommt Schmähpreis für unfairen Einkauf

    Leiharbeit für 2,50 Euro pro Stunde, dreckiger Strom: Bahn AG und Wirtschaftsminister wegen unökologischer und unsozialer Auftragsvergabe kritisiert. Land Bremen und 100 Städte handeln verantwortlicher

    Es wäre so leicht. Stadtkämmerer, Länderministerien und Polizeidirektoren haben eine enorme ökonomische Macht. Für rund 360 Milliarden Euro kauft der deutsche Staat pro Jahr Güter und Dienstleistungen. Die öffentliche Nachfrage macht knapp 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes aus.
    Fahrzeuge und Uniformen für die Polizei, Computer für die Universitäten, Papier für die Büros, Gebäudereinigung für die staatlichen Immobilien. Warum sollten Privatfirmen bei diesen Aufträgen nicht ökologische und soziale Mindeststandards einhalten?
    Dass dies viel zu selten stattfinde, kritisierten am Dienstag Umwelt- und Bürgerrechtsgruppen, sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bei einer Aktion am Bundeswirtschaftsministerium in Berlin. Vor dem Portal des Ministeriums inszenierten sie die Verleihung eines Schmähpreises, den die Deutsche Bahn und das Haus von Minister Rainer Brüderle (FDP) selbst erhielt.


    Der Bahn wirft das „Netzwerk für Unternehmensverantwortung“ (Cora) vor, Tarifverträge zu umgehen und Leiharbeiter für 2,50 Euro pro Stunde zu beschäftigen. Die „Scheinselbstständigen aus Rumänien und Bulgarien“, so Doro Zinke, Chefin des DGB Berlin-Brandenburg, „wurden auf Bahnhöfen und Gleisen zur Schneeräumung eingesetzt“. Die Bahn, die die Angelegenheit im Grundsatz bestätigt, will der fraglichen Firma mittlerweile eine Abmahnung erteilt haben. Der Auftragnehmer habe gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen.


    Das Wirtschaftsministerium erhielt den Anti-Preis der Kritiker, weil es seit Mai 2009 Strom von der RWE-Tochter Envia beziehe, bei dessen Produktion besonders viel klimaschädliches Kohlendioxid verursacht werde. Als einziges Kriterium bei der Auswahl des Stromanbieters habe das Ministerium, dem damals noch CSU-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg vorstand, den billigsten Preis angelegt. Ein Kommentar des BMWi war bis Redaktionsschluss nicht erhalten.


    Dass der niedrigste Preis nicht länger das wesentliche Merkmal staatlicher Beschaffung zu sein braucht, hat die Europäische Union in einer Richtlinie festgelegt. Deshalb besitzt auch Deutschland seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das ökologische und soziale Kriterien bei Staatsaufträgen erlaubt. Viele Städte, Länder, öffentliche Firmen und auch Bundesministerien vernachlässigen allerdings noch die ökosoziale Qualität der Güter und Dienstleistungen, die sie einkaufen.


    So verfügen die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Bayern bisher über keine Regelungen, die es erlauben würden, private Unternehmen wegen Kinderarbeit, Dumpinglöhnen oder Klimaschäden von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. In anderen Ländern ist die Diskussion schon etwas weiter vorangeschritten. So debattiert der rot-rote Senat von Berlin über eines neues Vergabegesetz.


    Das rot-grün regierte Bremen hat ein solches Gesetz bereits seit Ende 2009. Dieses verpflichtet die privaten Auftragnehmer nicht nur, die bestehenden Tarifverträge zu erfüllen. Enthalten ist auch die Formulierung: „Öffentliche Aufträge werden nur an solche Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein Entgelt von mindestens 7,50 Euro pro Stunde zu zahlen“. Bremen führt damit den Mindestlohn ein, den die Regierungskoalition in Berlin verweigert.


    Getrieben vom Engagement ihrer Bürger gehören auch rund 100 deutsche Städte zur ersten Liga der verantwortungsvollen Auftraggeber. Bonn, Düsseldorf, Neuss und andere Kommunen haben sich selbst soziale und ökologische Standards für ihre Aufträge verordnet. Wenn Unternehmen Blumen oder Plastersteine an die Kommune liefern, müssen sie beispielsweise zusichern, dass keine Kinderarbeiter in der Produktion beschäftigt waren. Als Beleg verlangen die Städte etwa ein Zertifikat der Kontrollorganisation Transfair, die die Herstellungsbedingungen in Entwicklungsländern überprüft.


    Damit sich solche Praktiken ausdehnen, fordert das Netzwerk für Unternehmensverantwortung die Bundesregierung auf, eine zentrale Beratungsstelle zu gründen, die öffentliche Auftraggeber beraten und unterstützen kann. Bislang gibt es eine derartige Serviceeinrichtung nicht.

  • Klein aber mächtig

    Spartengewerkschaften verzeichnen oft große Erfolge

    Größe allein ist mitunter kein Maßstab für die damit verbundene Macht. Das zeigt sich immer häufiger bei Tarifauseinandersetzungen. Die Riesengewerkschaften Verdi oder IG Metall müssen in diesem Jahr bescheiden bleiben. Die einen können angesichts der staatlichen Finanzklemme keine großen Gehaltsprünge für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durchsetzen, die anderen stellen die Sicherung der Jobs über üppige Lohnforderungen.


    So viel Rücksicht müssen kleine Gewerkschaften nicht nehmen. Die so genannten Spartengewerkschaften vertreten nur kleine Teile der Belegschaft eines Unternehmens. Lufthansa-Piloten, Kabinenpersonal, Lokführer, Fluglotsen und Krankenhausärzte haben sich in berufsspezifischen Vertretungen zusammengeschlossen. Darüber hinaus gibt es noch viele andere Minigewerkschaften, zum Beispiel für Orchestermitglieder oder sogar Fußball-Profis.


    Zu einem echten Vorteil wird die eigene Organisation für einzelne Fachkräfte, wenn sie unersetzlich sind. Ohne Piloten kann kein Flieger in die Luft steigen, streiken die Ärzte, können Krankenhäuser dicht machen. Als 2007 die Lokführer streikten, ging bei der Bahn gar nichts mehr. Die unersetzliche Funktion verleiht den Kleingewerkschaften eine große Macht. Da Streiks für die Arbeitgeber teuer sind, müssen sie über kurz oder lang den Forderungen nachgeben. So erstreikten sich die Zugführer ebenso wie der Marburger Bund für die Ärzte zweistellige Gehaltsaufschläge.


    Eigentlich soll in Deutschland ein anderes Prinzip gelten. Pro Betrieb gibt es grundsätzlich nur einen Tarifvertrag. So sollen die Kosten der Arbeitskämpfe in einem erträglichen Rahmen gehalten werden. Diese Tarifeinheit wird allerdings zunehmend ausgehebelt. Selbst das Bundesarbeitsgericht kündigte jüngst eine neue Rechtsprechung zur Tarifeinheit an. Die Arbeitgeber fürchten die Splitterparteien, weil den Betrieben im schlimmsten Fall andauernde Tarifkonflikte drohen. Auch die großen DGB-Gewerkschaften sehen die kleine Konkurrenz scheel an. Denn was sich die unverzichtbaren Fachleute an zusätzlichen Entgelten erkämpfen, müssen oft die weniger wichtigen Beschäftigten mit Verzicht finanzieren.

  • „Beim Geld ist der Staat ganz milde“

    Straffreiheit für Steuerhinterziehung: Nicht nur SPD-Chef Gabriel will sie abschaffen, sondern auch der saarländische CDU-Finanzminister Jacoby. Warum werden Steuerhinterzieher eigentlich nicht bestraft, wenn sie sich selbst anzeigen?

    Es ist eine der großen Besonderheiten im deutschen Recht: Steuerhinterzieher kommen ohne Strafe davon, wenn sie sich beim Finanzamt selbst anzeigen, bevor sie entdeckt werden. Bei anderen Straftaten ist der Staat nicht so milde. Dieser außergewöhnlichen Langmut will SPD-Chef Sigmar Gabriel nun ein Ende setzen. Er fordert, die Straffreiheit abzuschaffen. Und die SPD, die bereits einen Gesetzentwurf angekündigt hat, erhält Unterstützung von Unionspolitikern. Auch Peter Jacoby, CDU-Finanzminister im Saarland, will die Sonderbehandlung von Steuerhinterziehern aufheben. „Hier tut sich eine krasse Gerechtigkeitslücke auf“, kritisiert Jacoby. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) allerdings hält eine Gesetzesänderung nicht für notwendig.


    Warum kommt die Debatte jetzt in Gang?
    Deutschen Finanzämtern sind wieder einmal CDs mit Daten von im Ausland versteckten, unversteuerten Vermögen zum Kauf angeboten worden. Um empfindliche Strafen, die bis zu zehn Jahren Gefängnis reichen können, zu umgehen, haben sich in den vergangenen Wochen über 3.000 Bürger bei ihren Finanzämtern selbst angezeigt. Tun sie das, bevor ihnen die Finanzbeamten auf die Schliche kommen, bleibt der Versuch der Steuerhinterziehung straffrei. Die nicht gezahlten Steuern plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr müssen die Leute aber nachzahlen – mitunter rückwirkend bis zu 13 Jahren.


    Was ist die Begründung für die Straffreiheit?
    Der Staat müsse zwei Interessen gegeneinander abwägen, lautet die offizielle juristische Begründung, die etwa ein Sprecher von Finanzminister Schäuble erläutert – einerseits den Willen zur Strafverfolgung, andererseits das Ziel, die hinterzogenen Steuern doch noch einzutreiben. Beides sei gleichzeitig oft nicht bewerkstelligen. Beispiel: Wenn der Staat seine empfindliche Strafandrohung in jedem Fall aufrechterhalte, würden sich die Steuerhinterzieher möglicherweise nicht freiwillig melden, sondern hoffen, durch die Maschen der Ermittlung zu rutschen. Ergebnis: Die Finanzämter würden weniger Geld einnehmen.


    Werden Steuerhinterzieher besser behandelt als andere Straftäter?
    Ja. Die Straffreiheit gibt es zwar auch in Bezug auf andere Straftaten. Auch wer etwa ein Auto klaut und es reuig zurückbringt, bevor der Diebstahl entdeckt wird, kann unter bestimmten Umständen mit Straffreiheit rechnen. Aber es existiert ein deutlicher Vorteil für Steuerhinterzieher. In diesem Fall muss bei Selbstanzeige Straffreiheit gewährt werden. Bei anderen Delikten kann das Gericht dagegen Milde walten lassen – oder auch nicht. Dass der Staat bei einer Selbstanzeige der Steuerhinterziehung seinen Strafanspruch komplett aufgibt, hält etwa der Düsseldorfer Jura-Professor Jürgen Wessing für „singulär“ (siehe Kasten).


    Warum ist der Staat so gnädig?
    „Die Straffreiheit für Steuerhinterziehung bei Selbstanzeige ist der einzige Fall, in dem das Geld vor die Moral gestellt wird“, sagt Wessing, „wenn es um sein Geld geht, wird der Staat ganz milde“. Die Antwort auf die Frage, warum das so ist, dürfte je nach politischem Standpunkt sehr unterschiedlich ausfallen. Eine Möglichkeit: Die Bürger, die dem Finanzamt Informationen über ihre Einkommen und Vermögen vorenthalten, sind einfach in einer guten Position. Sie haben jede Menge Möglichkeiten, den Staat zu foppen – sie sind mächtiger als das Finanzamt. Dieses Machtgefälle erkennt der Gesetzgeber an und behandelt die Reichen milder als andere Bürger.


    Info-Kasten:
    Die Straffreiheit für Steuerhinterzieher ist geregelt in Paragraph 371 der Abgabenordnung. „Wer unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei“, heißt es dort.


    Die Straffreiheit bei anderen Delikten ist geregelt in Paragraph 46a des Strafgesetzbuches. Dort steht: „Hat der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutgemacht (…), so kann das Gericht (…) von Strafe absehen.“

  • Teures Nachspiel

    Die Winterschäden gehen in die Milliarden

    Eine Münchner Passantin hatte gleich doppeltes Pech. Erst verunglückte sie auf einem glatten Gehweg, dann gab ihr ein Münchner Gericht auch noch zur Hälfte die Schuld daran. Dabei hatte der Eigentümer des Grundstücks den Gehweg nicht ausreichend gestreut. Die Richter meinten jedoch, dass ein erfahrener Passant genügend Vorsicht an den Tag legen kann, um einen Sturz zu vermeiden.


    Auf die Justiz kommt wohl nach diesem Winter und zahlreichen Knochenbrüchen eine Menge Arbeit zu. Denn so einfach wie es scheint, ist die Rechtslage nicht. Grundsätzlich müssen Hausbesitzer die Wege bei Eis und Schnee sichern. Bricht sich ein Passant den Arm, weil der Weg nicht geräumt wurde, können Ansprüche geltend gemacht werden. Dafür tritt im Zweifel die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein. Wie viele Verletzungen aufgrund der schlecht geräumten Straßen und Wege entstanden sind, weiß derzeit noch niemand. Die Winterbilanz des Sturzes steht noch aus. Für die Versicherungen sind die letzten Monate auch an anderer Stelle teuer geworden. Für die Versicherungen sind die letzten Monate auch an anderer
    Stelle teuer geworden. "Wir gehen derzeit von 55.000 zusätzlichen Schadenfälle mit einer
    Gesamtsumme von 230 Millionen Euro aus", sagt Christian Lübke, Sprecher des
    Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV).


    Im Vergleich zu den Straßenschäden durch den Dauerfrost ist dieser Aufwand noch mäßig. Überall hat das Eis Löcher in den Asphalt gerissen. Denn die Verkehrswege sind längst nicht so stabil gebaut wie es oft aussieht. Durch den Verschleiß entstehen Risse im Belag. Dadurch dringt Wasser in die Fahrbahn ein. Gefroren dehnt es sich aus und entwickelt so eine enorme Kraft. Teile des Asphalts werden regelrecht aus der Fahrbahn gesprengt. Das Ergebnis lernen Autofahrer wieder einmal kennen. Manche kommunale Straße ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Nach Zahlen des Städte- und Gemeindebundes (DStGB) muss eine mittelgroße Stadt wie Lübeck allein 14.000 Löcher wieder auffüllen. Die Kommunen rechnen für ganz Deutschland mit einem Milliardenaufwand.


    Doch niemand weiß, wer die Reparaturen bezahlen wird. Der Städtebund zuckt mit den Schultern und verweist auf die leeren Kassen der Kämmerer. Der Bund müsse die Kosten übernehmen, verlangt DStGB-Sprecher Uwe Zimmermann, „wenn die Mittel nicht bereit gestellt werden, bleiben die Schäden unbeseitigt.“ Die Bundesregierung will da nicht mitspielen. „Alle sind in ihrem Zuständigkeitsbereich gefordert“, wiegelt das Bundesverkehrsministerium die Forderung der Kommunen ab. Der Bund will sich nur um die Autobahnen und Bundestrassen kümmern. Der Ausgang des Streits ist offen. Mitte April wollen die zuständigen Ministerien aus Bund und Ländern in Bremen zusammenkommen, eine Winterbilanz ziehen und das weitere Vorgehen beraten.


    Die vielen Schäden sind auch ein Alarmzeichen dafür, dass in den vergangenen Jahren zu wenig in den Erhalt des Wegenetzes investiert wurde. „Angeschlagene Straßen verschleißen schneller“, erläutert der Sprecher des Bauindustrieverbands, Heiko Stiepelmann. Eigentlich könnte sich die Branche nun auf eine Sonderkonjunktur einstellen. Doch die Bauwirtschaft ist skeptisch und fürchtet, dass im Gegenzug andere Bauinvestitionen gestrichen werden könnten.

  • Billig um jeden Preis

    Sie bestellen Computer, Dienstleistungen und Uniformen für hunderte Milliarden Euro. Dabei interessiert staatliche Auftraggeber meist wenig, ob asiatische Textilarbeiter für Hungerlöhne schuften, oder Bahn-Schaffner wieder mal ein paar Euro pro Stunde wen

    Es wäre so leicht. Stadtkämmerer, Länderministerien und Polizeidirektoren haben eine enorme ökonomische Macht. Für rund 360 Milliarden Euro kauft der deutsche Staat pro Jahr Waren und Dienstleistungen. Die öffentliche Nachfrage macht knapp 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes aus.

    Fahrzeuge und Uniformen für die Polizei, Computer für die Universitäten, Papier für die Büros, Gebäudereinigung für die staatlichen Immobilien. Warum sollten Privatfirmen bei diesen Aufträgen nicht ökologische und soziale Mindeststandards einhalten? Warum sollte es dem Staat egal sein, wieviel Strom seine Computer verbrauchen, welchen Lohn die Putzkolonnen erhalten und ob die Lieferanten in der 3. Welt ein menschenwürdiges Dasein führen?

    Dass staatliche Aufträge geradezu ein Königsweg sein können, das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft einzulösen und die Welt lebenswerter zu machen, hat vor einigen Jahren auch die EU erkannt. Ihren Mitgliedsländern ermöglicht sie, Staatsaufträge mit ökologischen und sozialen Kriterien zu versehen. Deshalb hat auch Deutschland seit April 2009 ein Gesetz, das genau dies erlaubt.

    Allerdings ist dies nur eine Kann-Bestimmung, kein Muss. Deshalb passiert in der Praxis bisher wenig. Sehr gut beobachten kann man das auf der Internetseite www.bund.de, auf der Bund, Länder, Kommunen und Institutionen hunderte Ausschreibungen veröffentlichen. Städte suchen Lieferanten für Kanalrohre, die Bundeswehr will Audioverstärker kaufen oder das Bundesinnenministerium vergibt Druckaufträge. Seltsamerweise aber ist nur in den seltensten Fällen ein Hinweis auf die ökologische und soziale Qualität der Lieferungen enthalten. Was hingegen immer zieht, ist der niedrigste Preis. Das billigste Angebot nehmen die Beamten gerne an.

    Ist das Gedankenlosigkeit wie bei privaten Verbrauchern, die über Bio-Eier reden, dann aber doch wieder Käfig-Eier kaufen? Geldmangel, Geiz, Trägheit des Geistes? Vorurteile gegen den ganzen Öko- und Gutmenschen-Quatsch? Wahrscheinlich eine Mischung aus vielem. „In den meisten Ausschreibungen von Bund, Ländern, Kommunen und öffentlichen Unternehmen spielen ökologische und soziale Kriterien eine viel zu geringe Rolle“, bemängelt Wolfgang Rhode, Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Metall. „Die Einkäufer des Staates nutzen ihren Einfluss auf die Wirtschaft nicht so, wie sie es tun könnten“.

    In den Berliner Bundesministerien sieht man das etwas anders. Übereinstimmend heißt es aus den Häusern für Wirtschaft, Inneres, Entwicklung, Finanzen und Arbeit, dass man keine energieverschwendenden Produkte mehr einkaufe. Holz müsse aus ökologischer Produktion stammen, sagt das Finanzministerium. Und im Entwicklungsministerium legt man Wert darauf, dass importierte Waren nicht von Kinderarbeitern hergestellt wurden.

    In den Weiten der Republik scheinen sich solche Ansätze aber nicht immer durchzusetzen. Das belegt der Fall der Elbe-Elster-Bahn. 2009 haben die Länder Brandenburg und Sachsen den Bahn-Verkehr in der Region Lausitz neu ausgeschrieben. Nun können sich auch Firmen bewerben, die ihren Schaffnern und Reinigungskräften viel niedrigere Löhne zahlen als die Bahn AG. Das mag auf den ersten Blick den Geboten des Wettbewerbs und der Sparsamkeit dienen. Aber es führt auch dazu, dass der Staat den Niedriglohnsektor schafft, den er dann mittels Hartz IV teuer wieder ausbessern muss.


    Mittlerweile scheint auch die rot-rote Landesregierung in Potsdam die Bahn-Ausschreibung für die Lausitz zu bedauern. „Mit dem zuständigen Verkehrsverbund und der Dresdner Landesregierung konnte keine Einigung über Sozialklauseln erzielt werden“, sagt Petra Dribbisch, die Sprecherin des brandenburgischen Verkehrsministeriums.

    Wie das Land Bremen beweist, gibt es aber auch Verwaltungen, die umzusteuern versuchen. Der dortige rot-grüne Senat wendet seit kurzem sein neues Vergabegesetz an. Dieses verpflichtet die Auftragnehmer nicht nur, die bestehenden Tarifverträge zu erfüllen. Enthalten ist auch die Formulierung: „Öffentliche Aufträge werden nur an solche Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein Entgelt von mindestens 7,50 Euro pro Stunde zu zahlen“. Bremen führt damit den Mindestlohn ein, den die Regierungskoalition in Berlin verweigert.

    Dass es zu dieser Entwicklung kommt, liegt nicht zuletzt am Engagement von Bürgerrechts- und Verbraucherorganisationen, die die Beschaffungspolitik des Staates seit einiger Zeit zum Thema der öffentlichen Auseinandersetzung machen. „Wenn die Polizei Sportbekleidung kauft, werden oft fundamentale Arbeitsrechte der Produzenten missachtet“, sagt Johanna Fincke von der Christlichen Initiative Romero in Münster. Die T-Shirts, Sporthosen und Trainingsjacken, die unter anderem die Sportartikel-Firma Adidas an die Polizei liefere, „stammen mit großer Wahrscheinlichkeit aus China“, so Fincke, „und dort können die Arbeiter nicht frei über ihren Lohn verhandeln“.

    Adidas weist diese Vorwürfe zurück. In Herzogenaurach erklärt man, dass alle Zulieferfirmen „das Recht jedes Mitarbeiters, Vereinigungen nach eigener Wahl beizutreten, solche zu gründen, sowie an Tarifverhandlungen teilzunehmen, anerkennen und respektieren müssen“.

    In solchen Fällen steht Vermutung gegen Behauptung. Die öffentlichen Einkäufer in Mitteleuropa gehen davon aus, dass China keine freien Gewerkschaften kennt und damit eigentlich jedes dort arbeitende Unternehmen gegen die völkerrechtlich bindende Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verstößt, die die Koalitionsfreiheit für alle Beschäftigten fordert.

    Was aber tun die staatlichen Einkäufer, wenn Adidas mit Gutachten unabhängiger Prüfer belegt, dass seine Zulieferer in China die Kernarbeitsnormen der ILO doch einhalten? Dann sind die Beschaffer in Bremen, Berlin oder München mit ihrem Latein am Ende. "Das müssen wir glauben, wir können schließlich nicht wegen jedes Auftrages in der Welt herumreisen", sagt einer, der sich auskennt.

  • „Marode Banken abwickeln“

    Jochen Sanio, Deutschlands oberster Bankenaufseher, will Finanzinstitute im Krisenfall liquidieren und die Kosten den Eigentümern aufbürden. Deshalb schlägt er vor, eine neue Abwicklungsbehörde zu gründen

    Endlich wirksame Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise der Jahre 2008 und 2009 zu ziehen, fordert Jochen Sanio, der Chef der deutschen Bankenaufsicht. „Die Sofortmaßnahmen zur Reparatur des Finanzsystems sind weitgehend erledigt. Jetzt geht es um grundlegende Änderungen, die das System auf eine stabilere Basis stellen“, sagt Sanio gegenüber der taz. Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schlägt vor, eine neue Behörde zu gründen, um marode Banken abzuwickeln, so dass diese nicht das komplette Finanzsystem gefährden.


    „Die Abwicklung eines großen Finanzunternehmens wird sich über viele Jahre erstrecken. Sie muss von einer besonderen staatlichen Abwicklungsbehörde betrieben werden“, so Sanio. „Diese sollte – mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet – für eine schonende Liquidation des betroffenen Instituts sorgen“.


    Damit spricht sich erstmals ein führender Bankenaufseher dafür aus, die während der Finanzkrise geschaffenen Institutionen wie den Bankenrettungsfonds Soffin zu verewigen und nicht möglichst schnell zu beerdigen. Um notleidende Institute zu liquidieren, will Sanio die bestehenden Instrumente zudem verschärfen. Würde der Vorschlag realisiert, würde die Abwicklungsanstalt auch die bisherigen Krisenopfer wie die Münchner Bank HRE und die WestLB verwalten.


    Sanio sucht eine Lösung, um das Problem zu mildern, das Fachleute mit der Formulierung „to big to fail“ beschreiben. „Dieses Dogma besagt, dass systemrelevante Banken um jeden Preis gerettet werden müssen. Das Wort `jeden` ist leider ganz wörtlich zu nehmen, was die Steuerzahler gerade schmerzlich erfahren haben“, so Sanio.


    Nach dem Zusammenbruch der Bank Lehman Brothers im September 2008 sind die Regierungen mit Billionen Euro in die Bresche gesprungen, um weitere Pleiten zu verhindern. Das hat funktioniert, jedoch gezeigt: Die Staaten sind Geiseln der Banken. Die Regierungen, letztlich die Steuerzahler, haften mit gigantischen Summen für private Verluste, und die Bankvorstände können sich auf das staatliche Auffangnetz verlassen. Sanio: „Die Bürger werden aber nicht noch einmal bereit sein, eine große Runde der Bankenrettung zu finanzieren“.


    Um den Staat aus der Geiselsituation zu befreien, schlägt Sanio nur vor, die neue Abwicklungsbehörde zu gründen. Diese sollte jederzeit marode Banken übernehmen, aufteilen und abwickeln können. „Jede Bank, die nicht mehr lebensfähig ist, muss pleite gehen können – und sei sie noch so groß“, sagt der BaFin-Chef. „Wir müssen aber dafür sorgen, dass sie nicht anderen Finanzunternehmen das Licht ausbläst, wenn sie ihr Leben aushaucht. Dazu bedarf es – außerhalb einer herkömmlichen Insolvenz – eines besonderen Abwicklungsregimes, das solche schlimmen Sekundäreffekte verhindert.“


    Leo Dautzenberg, der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hat unlängst ähnliche Ideen formuliert. Die Koalition aus Union und FDP überlegt gegenwärtig, wie ein neues Insolvenzrecht für systemrelevante Institute aussehen könnte.


    Eine Frage dabei ist auch, woher später das Geld für solche Rettungsaktionen kommen soll. Vor allem will Sanio die Aktionäre und Beteiligten heranziehen. „Bluten müssen die Eigentümer, die vor allen anderen in der Pflicht stehen, und die sonstigen Risikokapitalgeber, danach auch noch die restlichen Gläubiger – vor allem die unbesicherten. Sie alle müssen bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden.“


    Allerdings befürchtet der BaFin-Chef, dass die Mittel des jeweiligen Instituts nicht ausreichen, um sämtliche Kosten abzudecken. „Weil man am Ende der Abwicklung wahrscheinlich noch immer ein Loch stopfen muss, sollten wir gut dotierte Sicherungsfonds schaffen, deren Mittel sich aus Beiträgen der Banken speisen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die letzte Rechnung nicht doch wieder beim Steuerzahler landet. Leider gibt es einen Haken: In der Krise sind die erforderlichen hohe Einzahlungen schwer vorstellbar.“


    Der BaFin-Chef ist skeptisch, weil sich die wichtigsten Wirtschaftsnationen der G20-Gruppe ohnehin schon darauf geeinigt haben, den Banken höhere Anforderungen beim Eigenkapital aufzuerlegen. Die Institute sollen künftig mehr eigenes Geld in Reserve halten, um Verluste in größerem Umfang selbst aufzufangen. Dies reduziert den Gewinn – und verringert ihre Kraft, zusätzlich einen Sicherungsfonds zu füllen.

  • Niebel erobert sein Ministerium

    Der neue Entwicklungsminister setzt Akzente. Selbst die Union kritisiert ihn dafür

    Selten kommt es im Politikbetrieb der Bundeshauptstadt vor, dass sich die eine Regierungspartei öffentlich über die Personalpolitik der anderen beschwert. In der Union hat man dieses Tabu nun verletzt. „Auch in anderen Parteien gibt es gute Entwicklungspolitiker“, kritisierte CSU-Entwicklungspolitikerin Dagmar Wöhrl eine Neubesetzung an der Spitze des Entwicklungsministeriums (BMZ), das seit Oktober 2009 Bundesminister Dirk Niebel (FDP) leitet.


    Niebel beabsichtigt, den allseits anerkannten und fachkundigen Abteilungsleiter Adolf Kloke-Lesch durch Oberst a.D. Friedel Eggelmeyer, einen sicherheitspolitischen Berater mit FDP-Parteibuch, zu ersetzen. Der Konflikt um diesen Wechsel zeigt, wie spannungsgeladen das Verhältnis zwischen Niebel und seinem Ministerium ist, und wie aufmerksam das Wirken des entwicklungspolitischen Neulings beobachtet wird.


    Die Besetzungspolitik im BMZ hat kürzlich schon der Personalrat des Ministeriums bemängelt. Zwar erscheint es normal, dass ein neuer Minister wichtige Mitarbeiter an der Spitze seines Hauses auswechselt. Doch in diesem Fall ist die Lage komplizierter. Niebel, der seit 1998 den Wahlkreis Heidelberg im Bundestag vertritt, erobert ein Ministerium zurück, das seit Jahrzehnten nicht mehr in der Hand der FDP war. Zwar amtierte als erster Entwicklungsminister ab 1961 der Liberale Walter Scheel, später dominierten jedoch Minister der Union, und zuletzt zwölf lange Jahre Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD). Lange gewachsene persönliche Geflechte werden nun zerrissen. Hinzu kommt, dass sich die Entwicklungspolitiker in der Union ärgern: Bei der regierungsinternen Postenverteilung haben Sie nicht einmal einen Staatssekretär im BMZ abbekommen.


    Aus einem weiteren Grund ist die beabsichtigte Berufung des Oberst im Ruhestand auch in der Öffentlichkeit umstritten. In Interviews hat Niebel deutliche Warnungen an die Adresse wichtiger Entwicklungsorganisationen ausgesprochen. Entwicklungshelfer, die beispielsweise in Afghanistan nicht mit der Bundeswehr zusammenarbeiten wollten, würden auch kein Geld vom BMZ mehr erhalten. „Wer in den Regionen keine Aufträge durchführen möchte, der muss das nicht, aber er kann dann auch nicht an diesem Geld partizipieren“, sagte der Minister.


    Seitdem ist von der „Militarisierung der Entwicklungspolitik“ die Rede. „Niebels Äußerungen könnten auf einen Politikwechsel hindeuten“, befürchtet etwa der grüne Entwicklungspolitiker Thilo Hoppe. Auch die einflussreichen Entwicklungsorganisationen sind alarmiert. „Die Unabhängigkeit der Hilfsorganisationen ist natürlich drastisch in Gefahr, wenn sie an militärische Einsätze gekoppelt wird. Dies macht ihre Arbeit nicht nur unglaubwürdig, sondern auch lebensgefährlich“, sagt etwa Jürgen Lieser von der katholischen Caritas.


    Bisher geht es nur um einen Streit um Worte. Tatsächlich geändert hat sich in der Entwicklungspolitik noch nichts. Es existieren jedoch mehrere mögliche Konfliktfelder. So stellte Niebel die deutsche Entwicklungshilfe für China in Frage. Das Land sei ökonomisch so stark, dass es keiner Unterstützung mehr bedürfe. Diese Position ziehen Experten in Zweifel, auch Ökonomie-Professor Rolf Langhammer, der dem wissenschaftlichen Beirat des BMZ angehört. Erstens sei China teilweise durchaus noch als Entwicklungsland einzustufen, und zweitens diene „die Entwicklungshilfe als Eintrittskarte für den Dialog“ mit der Regierung in Peking, argumentiert Langhammer.


    Niebels weitere Tätigkeit dürfte kein Spaziergang werden. Immer wird ihm die vor der Wahl geäußerte Absicht nachhängen, das vermeintlich überflüssige Ministerium eigentlich auflösen zu wollen. Nun muss er eine Aufgabe bewältigen, die extrem schwer ist. Die Vorgängerregierungen haben sich international verpflichtet, die deutschen Zahlungen für Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung anzuheben – eine milliardenteure Zusage, deren Erfüllung in Zeiten der Wirtschaftskrise sehr viel Überzeugung und Durchsetzungswillen erfordert. Ob Niebel diese aufbringt, wird man sehen.

  • Kein Mangel an Ideen

    Debatte um die Leistungen für Langzeitarbeitslose ist in vollem Gange.
    An Vorschlägen mangelt es nicht. Eines haben alle Beiträge gemeinsam:
    viele Nachteile.

    Wenn die Leistungen für Langzeitarbeitslose gekürzt werden, wie es die 
    FDP will...

    ...steigt der Druck, sich eine Stelle zu suchen. Das fordert zum
    Beispiel eine Mehrheit im Sachverständigenrat der Bundesregierung. Die
    Wirtschaftsweisen fordern eine Absenkung des Regelsatzes von derzeit 359
    Euro um ein Drittel. Zugleich sollen die Zuverdienstmöglichkeiten
    verbessert werden. Davon erhoffen sich die Experten einen stärkeren
    Anreiz zur Stellensuche. Das Problem ist aber, dass eine Verringerung
    der Unterstützung vermutlich verfassungswidrig wäre. Eine etwas andere
    Strategie verfolgen Teile der FDP. Die Liberalen verlangen einen
    schärferen Kurs der Jobcenter. Wenn jemand ein Arbeits- oder
    Bildungsangebot ablehnt, können die Agenturen schon heute die Leistungen
    um 30 Prozent kürzen. Von dieser Möglichkeit sollen sie nach Vorstellung
    der FDP stärker Gebrauch machen und so den Druck erhöhen, sich
    selbständig eine neue Arbeitsstelle zu suchen.

    Kombilöhne könnten die Lösung sein...

    ...glauben die Forscher Ulrich Walwei und Peter Bofinger. Sie wollen die
    Mini- und Midijobs abschaffen, bei denen die Sozialabgaben und die
    Steuern subventioniert werden. Stattdessen plädieren die Wissenschaftler
    für einen Steuerbonus für Geringverdiener. Das Finanzamt übernimmt auf
    diese Weise einen Teil der Sozialabgaben. Außerdem soll das Kindergeld
    für Niedriglöhner erhöht werden, wenn sie eine Teilzeit- oder
    Vollzeitstelle annehmen. Gleichzeitig werden für die
    Langzeitarbeitslosen bei diesem Modell die Möglichkeiten begrenzt, etwas
    hinzuzuverdienen. Das Bündel an Veränderungen soll dazu führen, dass
    sich Langzeitarbeitslose eher um eine volle Stelle bemühen als ihre
    Regelleistungen durch einen Minijob aufzubessern. Bei geringen Löhnen
    hätten die Beschäftigten durch die Subvention der Sozialabgaben netto
    mehr übrig als heute.

    Hohe Mindestlöhne lassen Arbeit attraktiv werden...

    ...sagen SPD und Gewerkschaften. Stundenlöhne von wenigstens 7,50 Euro
    sollen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Einerseits wird ein
    Abstand zwischen den Unterstützungsleistungen und dem niedrigsten Lohn
    eingehalten, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, andererseits steigt
    die Motivation, sich den Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das
    Konzept hat jedoch einen gravierenden Nachteil. Denn die Hilfeleistungen
    für Familien sind jetzt schon höher als der geforderte Mindestlohn. Für
    diesen Kreis der Langzeitarbeitslosen lohnt sich die Jobsuche oft gar
    nicht, zumindest finanziell.

    Von anderen Ländern lässt sich lernen,...

    ...dass vergleichbare Staaten auch noch keine Patentlösung gefunden
    haben. Dabei gehen die Länder sehr unterschiedliche Wege. Die USA
    beschränken zum Beispiel die Sozialhilfe auf einen Zeitraum von fünf
    Jahren während der gesamten Lebenszeit. Danach fallen die Betroffenen
    ins Bodenlose. Arbeitslose Engländer fallen finanziell schnell tief. Sie
    müssen von rund 290 Euro im Monat leben. Laut OECD sind die Holländer am
    besten dran, wenn sie ihren Job verlieren. Das Arbeitslosengeld fließt
    drei Jahre statt nur zwölf Monate wie in Deutschland. Danach gibt es
    eine Grundsicherung von fast 650 Euro. Dafür üben die Stellenvermittler
    starken Druck aus. Wenn es Jobs gibt, müssen sie auch angenommen werden.

  • Nach der Scheidung kommt der Zahltag

    Die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Kindesunterhalt

    Gescheiterte Beziehungen belasten nicht nur  emotional. Sie bringen auch eine Reihe organisatorischer Herausforderungen mit. Vieles muss geregelt werden: Was wird aus der gemeinschaftlichen Wohnung? Wer bekommt den Familienwagen? Für gemeinsame Kinder gilt es, den Unterhalt zu klären. Doch wie hoch fallen die Zahlungen an die Sprösslinge aus und wer zahlt wie viel? 

    Wer kommt nach einer Trennung für den Unterhalt der Kinder auf?

    Entscheidend für die Unterhaltspflicht ist der  Betreuungsaufwand. Übernimmt die Mutter nach der Trennung die Fürsorge des Kindes oder der Kinder, ist der Vater für die Zahlung der Alimente zuständig – und andersherum. Kümmern sich die Eltern abwechselnd um den Nachwuchs, müssen sie sich die Kosten teilen. Bei keinem Elternteil darf allerdings der Schwerpunkt der Betreuung und Erziehung liegen.

    Zahlen Unterhaltspflichtige weniger, wenn sie die Kinder für einige Zeit an sich nehmen?

    Nur weil ein Elternteil den Umgang mit den Kindern ausweitet, ändert das nichts an den Zahlungspflichten. Fährt ein Vater mit seinen Kindern beispielsweise einen Monat in den Urlaub, muss er dennoch für den vollen Unterhalt aufkommen.
    Wie lange bekommt der Nachwuchs Unterhalt?

    Bis zum Abschluss der Schul- und Berufsausbildung haben Kinder einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Die Ausbildung muss allerdings ihren Fähigkeiten entsprechen und in angemessener Zeit beendet werden.

    Gelten für volljährige Kinder besondere Regeln?

    Ab dem 18. Geburtstag müssen Jugendliche ihren Unterhalt gegenüber ihren Eltern selbst geltend machen. Können sie nachweisen, dass sie bedürftig sind, haben sie ab diesem Zeitpunkt sowohl gegenüber der Mutter als auch gegenüber dem Vater einen Anspruch auf Unterhalt. Wie hoch die Leistungen ausfallen, richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Wohnen Volljährige noch im Haushalt eines Elternteils, entfällt für diesen die Zahlungspflicht.

    Wie berechnet sich der Unterhalt?

    Das Alter des Kindes und die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen bestimmen die Höhe der Zahlungen. Die jeweiligen Sätze werden in der so genannten Düsseldorfer Tabelle festgehalten und jedes Jahr aufs Neue berechnet. Zuletzt erhöhten sich die Geldleistungen zum 1. Januar 2010 um 30 bis 40 Euro je Kind. Im Internet ist die Liste unter www.olg-duesseldorf.nrw.de zu finden.

    Manch einem Unterhaltspflichtigen bleibt nach Abzug der Alimente für die Kinder nicht mehr viel Geld zum Leben übrig. Gibt es hier spezielle Regelungen?

    Ein gewisser Teil des Einkommens, der so genannte Selbstbehalt, muss Unterhaltspflichtigen zum Leben bleiben. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 900 Euro im Monat. Hat der Nachwuchs das 18. Lebensjahr erreicht, können es unter bestimmten Umständen 1.100 Euro sein.

    Wie hoch fällt der Selbstbehalt bei Erwerbslosen aus?

    Monatlich 770 Euro müssen Arbeitslosen zum Leben bleiben, wenn die Kinder unter 18 Jahre alt sind. Sind sie volljährig, gilt der gleiche Selbstbehalt wie bei Erwerbstätigen, gegebenenfalls also 1.100 Euro.

    Wer hilft, wenn es Streit um den Unterhalt gibt?

    Gibt es Probleme mit dem Unterhalt, können sich Betroffene an das zuständige Jugendamt wenden. Bei schwierigen Angelegenheiten geben die Rechtspfleger der Familiengerichte eine erste Auskunft.

    Geht der Nachwuchs leer aus, wenn nicht genügend Geld für den Unterhalt vorhanden ist?

    Können Unterhaltspflichtige für die Zahlungen nicht oder nicht in vollem Umfang aufkommen, kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Bei Kindern über zwölf Jahren springt die Sozialhilfe ein, sofern das Familieneinkommen insgesamt gering ist. Hat der Zahlungspflichtige vermögende Eltern, müssen diese eventuell einspringen.

    Was ist, wenn der Unterhaltspflichtige die Zahlung verweigert?

    Zahlt der Pflichtige den Unterhalt nicht freiwillig, hilft nur der Rechtsweg. Nicht immer sind die Gerichte bei der Eintreibung des Geldes jedoch erfolgreich. Auch in diesem Fall kann Unterhaltsvorschuss oder Sozialhilfe beantragt werden.
    werden.

  • Google contra Aigner

    Konzern verteidigt fotografische Erfassung Deutschlands /
    Verbraucherministerin warnt vor Verlust der Privatsphäre

    Der Streit um die Straßenansichten ganzer Städte und 
    Dörfer in Deutschland im Internet geht weiter. Der Konzern Google
    verteidigt das Vorhaben, Bilder von Gebäuden und Wohnhäusern noch in
    diesem Jahr ins Internet zu stellen. Dagegen warnt Verbraucherministerin
    Ilse Aigner vor dem Verlust der Privatsphäre der Bürger und verlangt vom
    Unternehmen Nachbesserungen beim Datenschutz.

    Es geht um einen für viele Nutzer interessanten Dienst der Suchmaschine
    Google. Per Tastendruck können sich die Internetnutzer bereits in 19
    Ländern auf die Straße begeben und echte Bilder von Fassaden, Parks oder
    Sehenswürdigkeiten anschauen. Auf Wunsch liefert der Dienst namens
    Street View eine Liste der Restaurants oder Hotels in der Umgebung.
    Etliche andere Anwendungen sind machbar. Zu sehen sind aber auch Autos
    und Menschen. Außerdem ist die Kamera bei den Fotofahrzeugen, die Google
    gerade durch Deutschland schickt, in 2,50 Meter Höhe angebracht. Damit
    stellen Hecken oder Mauern um Einfamilienhäuser keinen Schutz vor der
    Ablichtung dar.

    Ministerin Aigner ist in Sorge. "Es geht mir um den Schutz der
    Privatsphäre schlechthin", sagt sie. Ein Stein des Anstoßes sind die auf
    den Bildern abgelichteten Menschen. Google macht die Gesichter zwar
    unkenntlich, ebenso Autokennzeichen. Doch die Personen sind immer noch
    leicht zu erkennen. "Eine vage Verpixelung reicht nicht aus", kritisiert
    Aigner. Außerdem will die Ministerin, dass die Kameras in geringerer
    Höhe montiert werden, so dass sie über übliche Zäune nicht hinwegschauen
    können. Die größte Sorge ist jedoch, dass es immer leichter wird, über
    öffentlich zugängliche Informationen aus dem Internet individuelle
    Profile zu erstellen oder die Informationen von Google Street View für
    die Vorbereitung von Straftaten zu nutzen. So fordert Aigner auch mehr
    Transparenz. Der Konzern müsse offen legen, wie die Fotos und Daten
    vermarktet und wo sie gespeichert werden.

    Die wichtigste Forderung der Politikerin ist zugleich die umstrittenste.
    Aigner will durchsetzen, dass sich das Unternehmen von jedem
    Hausbesitzer eine Erlaubnis für die Veröffentlichung eine Bilde besorgt.
    Der Aufwand wäre so enorm, dass das Projekt wohl scheitern würde. Google
    selbst will den umgekehrten Weg gehen. Wer sein Haus nicht im Netz sehen
    will, kann dagegen Widerspruch einlegen. Selbst wenn nur ein Mieter
    protestiert, verschwindet das Foto aus dem Internet. "Das haben wir nur
    in Deutschland zugesagt", erläutert der Produktmanager des Konzerns für
    Europa, Raphael Leiteritz. Musterschreiben für einen Widerspruch hält
    das Verbraucherministerium auf seiner Webseite bereit.

    Der Konzern weist die Kritik am mangelnden Datenschutz zurück. "Das
    Produkt ist rechtmäßig", versichert der Chef der Rechtsabteilung, Arnd
    Haller. Ein juristisches Gutachten der Uni Hannover stützt die These,
    dass die Fotos der Straßenzüge nicht gegen Datenschutzbestimmungen
    verstoßen.

    Aigner will im Kampf um einen verbesserten Datenschutz jedoch nicht
    aufstecken. Zusammen mit den Fachministerien Justiz, und Inneres würden
    Änderungen am Datenschutzgesetz geprüft, kündigte die Ministerin an.
    Rückenwind erhält di Bundesregierung auch vom Datenschutzbeauftragten
    Peter Schaar, der sich sogar eine Zerschlagung des Datenriesen Google
    vorstellen kann.

  • Baukredite so günstig wie selten

    Stiftung Warentest sieht „traumhafte“ Konditionen

    Die Baufinanzierung ist derzeit so günstig wie selten. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest, die „eine Zeit fast traumhafte günstiger Kreditkonditionen für Bauherren, Wohnungskäufer und Hauseigentümer“ ausmacht. Insbesondere die Bausparkassen kommen im Text gut weg. Spitzenreiter ist hier die Schwäbisch Hall, die für einen zinssicheren Kredit mit 24-jähriger Laufzeit gerade einmal 4,01 Prozent Zinsen veranschlagte. Auch bei den Banken liege der Zinssatz derzeit unter fünf Prozent, selbst wenn diese über 15 oder 20 Jahre festgeschrieben werden.

    Bei Vergleich der einzelnen Angebote stellten sich aber auch gewaltige Preisunterschiede heraus. Knapp 90 Banken, Bausparkassen, Versicherungen und Vermittler wurden von Finanztest unter die Lupe genommen. „Die Zinsunterschiede zwischen günstigen und teuren Kreditangeboten sind enorm“, warnen die Verbraucherschützer. Für ein Darlehen über 150.000 Euro mit 20-jähriger Zinsbindung und 2,5 Prozent jährlicher Tilgungsleistung verlangt die Sparda Bank West 4,3 Prozent, die Sparkasse Hannover dagegen 5,6 Prozent. Das macht für den Kunden einen Unterschied von 36.000 Euro über die gesamte Laufzeit.

    Bausparkassen und regionale Kreditinstitute fielen im Test durch besonders attraktive Konditionen auf. Die Direktbanken und Kreditvermittler im Internet können laut Finanztest keinen nennenswerten Kostenvorteil mehr bieten. Noch vor zwei Jahren seien diese Angebote durchschnittlich einen halben Prozentpunkt günstiger gewesen. Mittlerweile böten Bausparkassen oder sogar die Volksbank an der Ecke Spitzenzinsen. Die Volksbanken in Rhein-Ruhr, die Geno Bank Essen oder die Landesbausparkasse Ost waren bei den verschiedenen Modellangeboten des Tests mehrfach vorne dabei.

    Die Werbung der Banken hält laut Finanztest oft nicht, was versprochen wird. Mit Schnäppchenzinsen gehen die Institute auf Kundenfang. Der Haken: „Kaum jemand bekommt sie“, schreibt Finanztest. Die Spitzenzinsen erhalten nur Bauherren, die wenigstens die Hälfte des Kaufpreises an Eigenkapital mitbringen können und überdies flüssig genug für die Nebenkosten des Kaufs sind. Alle anderen Häuslebauer müssen höhere Zinsen bezahlen.

    Positiv sind auch andere Marktentwicklungen. So werden die Kreditangebote der Banken immer flexibler. Sondertilgungen oder veränderte Raten sind kein Problem mehr. Auch die Angebote für Riester-Darlehen nehmen zu. Hier tun sich vor allem die Bausparkassen hervor, während die Banken die als Altersvorsorge geförderten Darlehen ungern anbieten.

  • Auf die Selbstachtung kommt es an

    Kommentar zu Dekadenz, Armut und Sozialstaatsdebatte von Hannes Koch

    Der materielle Anreiz als Triebfeder unserer Gesellschaft wird schwächer. Das ist die wesentliche Botschaft der neuen Zahlen zur Armut, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) veröffentlicht hat. Für die Sozialstaatsdebatte, die FDP-Chef Westerwelle mit seinem Dekadenz-Vorwurf an die Adresse der Hartz-IV-Empfänger befeuert, heißt das: Er spricht einen heiklen Punkt an, kann aber keine Lösung präsentieren.


    11,5 Millionen Menschen waren 2008 in Deutschland gemessen an ihrem Einkommen arm, hat das DIW ermittelt. Seit 1998 ist der Anteil der Armen an der Bevölkerung damit auf 14 Prozent gestiegen – trotz Wirtschaftsaufschwung. Eine wesentliche Ursache: Die Arbeitslöhne für viele Jobs sinken. „Niedriglohnsektor“ nennen das die Experten. Damit nimmt die Zahl derjenigen Menschen zu, die sich mit eigener Arbeit ähnlich schlecht stehen wie mit Hartz IV. Sie können ihre Lebenslage durch Berufstätigkeit kaum noch verbessern. Der materielle Anreiz, selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen, wird schwächer. Und für eine zunehmende Anzahl von Menschen dürfte diese Triebfeder schon gänzlich ausgeleiert sein.


    Das ist der politische Kern der aktuellen Sozialstaatsdebatte. Wenn Westerwelle Hartz-IV-Empfängern Dekadenz vorwirft, sagt er: Die Leute bekommen zu viel Geld vom Staat. Hat er damit Recht? Im Einzelfall vielleicht ja, generell nein, denn die Leistungen bemessen sich am Sozialstaatsgebot. Gerade erst hat das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf ein angemessenes Existenzminimum formuliert. Der Weg, die Leistungen flächendeckend zu kürzen, ist damit versperrt.


    Um den materiellen Anreiz wieder zu stärken, könnte man umgekehrt auch die Arbeitslöhne erhöhen. Dies ist der Sinn der Forderung nach Mindestlöhnen, die Linke, Gewerkschaften, Sozialdemokraten, Grüne und neuerdings auch der Aufsichtsrat der Discounter-Kette Lidl erheben. Das kann man versuchen. Fraglich allerdings erscheint die Wirkung. In einer heterogenen Dienstleistungsökonomie mit allen Arten von Teilzeitjobs und individuell zugeschnittenen Jobmodellen, die die Leute ja auch verlangen, wird es immer Beschäftigte geben, die quasi für jeden Lohn arbeiten. Der beunruhigende Befund lautet deshalb: Das gesetzliche Lohnabstandsgebot – der Arbeitslohn soll wesentlich über der staatlichen Unterstützung liegen – funktioniert oft nicht mehr.


    Was bleibt? Wir müssen uns damit arrangieren, dass das der materielle Anreiz für viele Menschen keine ausreichende Triebfeder mehr darstellen kann. Es hat deshalb auch keinen Sinn, die Leute mit der staatlichen Drohung weiterer Verarmung zur Arbeit zu zwingen. Sie haben schlicht die freie Wahl: Arbeite ich oder lasse ich es? Nur die Selbstachtung spielt noch eine Rolle dafür, wie man sich entscheidet.


    Sind wir also dabei, in das Reich der Freiheit einzutreten, merken es nur nicht? Angesichts der kärglichen Einkommen, die hier in Rede stehen, klingt das zynisch. Aber ganz falsch ist Begriff nicht. Götz Werner, Eigentümer der Drogeriekette dm, plädiert für sein Modell des Grundeinkommens als Alternative zur traditionellen Sozialversorgung. Jedem Bürger, so Werner, solle der Staat das Recht auf ein arbeitsloses Grundeinkommen gewähren. Wer die freie Wahl der Bürger für oder gegen Arbeit notgedrungen akzeptiert, wird diese Idee interessant finden. Für viele Menschen liegt die Zukunft in der Kombination staatlicher und privater Einkommen – ob man das nun Grundeinkommen nennt, Kombilohn oder Bürgergeld.