Blog

  • Bahngewerkschaften sollen sich Notaren offenbaren

    Arbeitgeber wollen Konflikt um die Mehrheit in den Bahnbetrieben entschärfen. Es droht eine harter Tarifstreit mit der GDL.

    Die Deutsche Bahn hat den beiden verfeindeten Bahngewerkschaften angeboten, über unabhängige Notare die Gewerkschaftsmehrheit in den Betrieben des Konzerns festzustellen. „Wir bieten den Gewerkschaften ein faires und transparentes Verfahren zur Feststellung der Mehrheitsverhältnisse an“, sagt Personalvorstand Martin Seiler der Funke-Mediengruppe. Nötig wird dies, weil das Unternehmen seit Jahresbeginn dem Tarifeinheitsgesetz unterliegt. Damit gilt in jedem Betrieb nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. Bisher konnten die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Lokführergewerkschaft (GDL) eigenständige Abschlüsse erzielen. Eine entsprechende Vereinbarung mit den Arbeitgebern lief Ende letzten Jahres aus.

    Brisant ist die Situation aus zwei Gründen. GDL-Chef Klaus Weselsky hat der EVG den Kampf um die Mehrheit der Mitglieder angesagt. Bisher ist seine Gewerkschaft vor allem bei Lokführern und dem Zugpersonal stark vertreten. Künftig will die GDL auch in anderen Sparten der Bahn Fuß fassen und so tariffähig werden. Insgesamt gibt es bei der Bahn rund 300 Betriebe. Die große Mehrheit, etwa die Instandhaltungswerke, dürften klar in der Hand der großen EVG bleiben. Bei 60 bis 70 Betrieben sind die Verhältnisse unklar.

    Die EVG ist mit dem Vorschlag einverstanden. „Wir legen die Daten gegenüber einem Notar offen“, sagt Gewerkschaftschef Klaus-Dieter Hommel. Nur so könne festgestellt werden, welche Gewerkschaft im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Die GDL hat sich auf Anfrage noch nicht dazu geäußert.

    Bei ungeklärten Machtverhältnissen muss der Arbeitgeber abschätzen, welche Gewerkschaft die Nase vorne hat. Fragen darf das Unternehmen niemanden nach der Zugehörigkeit zur einen oder anderen Organisation. Notfalls müssten dann Gerichte entscheiden, ob die Vermutung zutrifft. Mit dem Vorschlag des notariellen Verfahrens will Seiler den Konflikt wohl entschärfen. Dabei übermitteln beide Gewerkschaften ihre Mitgliederlisten an die Notare, die sie mit den Belegschaftslisten abgleichen und die Mehrheit auszählen. In der Praxis ist dies noch nicht vorgekommen.

    Der zweite Grund sind die anstehenden Tarifverhandlungen zwischen Bahn und GDL. Die Lokführer wollen deutliche höhere Lohnzuwächse durchsetzen, als es die EVG im vergangenen Jahr vermochte. Ende Februar läuft der bisherige Vertrag aus. Sollte es zu keiner Einigung kommen, sind im Frühjahr wohl wieder Streiks möglich.

  • Kompromiss nach langem Ringen um den Insektenschutz

    Landwirtschafts- und Umweltministerium haben sich über Verbote von Pflanzen- und Insektengiften geeinigt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Warum ist der Insektenschutz so schwierig?

    Die finanzielle Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist extrem angespannt. Weitere Einkommensverluste können sich viele Höfe nicht leisten. Wenn sie nun auf großen Flächen keine Pflanzenschutzmittel oder Insektengifte mehr einsetzen dürfen, könnte es genau dazu kommen. Deshalb pochen sie auf kooperative Lösungen, die ihre wirtschaftliche Lage berücksichtigen. Auf der anderen Seite hat das Insektensterben dramatische Ausmaße angenommen. Das liegt nicht nur am Einsatz der Gifte. Auch die Versiegelung von immer mehr Böden trägt beispielsweise dazu bei. Ohne Insekten kann der Mensch nicht überleben. So stehen sich Umweltschützer und große Teile Landwirtschaft in dieser Frage unversöhnlich gegenüber.

    Was wir nun genau geregelt?

    Das Paket setzt sich aus einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zusammen. Es gibt mehrere zentrale Änderungen. So werden Biozide, also Schädlingsbekämpfungsmittel, in Naturschutzgebieten, Nationalparks oder geschützten Biotopen verboten. Unkrautbekämpfungsmittel und bestimmte Insektizide dürfen dort in Wäldern und bei Grünland nicht mehr eingesetzt werden. Für Acker gilt eine vierjährige Übergangsfrist. Streuobstwiesen, artenreiches Grünland und Trockenmauern unterliegen künftig dem Biotopschutz. Pflanzengifte dürfen nur im Mindestabstand von zehn Metern von Gewässern eingebracht werden. Wenn ein Grünstreifen vorhanden ist, verringert sich der Abstand auf fünf Meter.

    Sterben nun noch mehr Höfe, wie es der Bauernverband befürchtet?

    Seit Wochen protestieren Landwirte gegen das Verbot von Pestiziden und Herbiziden. „Dieses Gesetzespaket gefährdet die Existenzgrundlage vieler Bauernfamilien“, warnt Bauernpräsident Joachim Rukwied. Diese Gefahr sieht die Bundesregierung nach dem Kompromiss nicht mehr. So wurden zuletzt Vogelschutzgebiete vom Verbot ausgenommen. Auch gibt es Ausnahmen für Sonderkulturen. Dazu gehören Obst und Gemüse, aber auch Wein und die Saatgutzucht. Der Bauernverband will freiwillige Vereinbarungen nach dem Vorbild Niedersachsens und Baden-Württembergs. Wie stark die Neureglungen einzelne Betriebe treffen wird, hängt auch stark von der Förderung ab, die den Landwirten für den Erhalt der Artenvielfalt zugesprochen wird.

    In einigen Bundesländern gibt es schon gemeinsame Vereinbarungen zwischen Landwirten, Umweltverbänden und Regierungen zum Insektenschutz. Bleiben diese weiter gültig?

    Vor allem Niedersachen, Bayern und Baden-Württemberg haben unter dem Druck von Volksbegehren die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Umweltschützern vorangetrieben. Dieses kooperative Vorgehen kann weiter praktiziert werden. Die neuen Bundesregelungen gelten nur dort, wo noch gar nichts zum Insektenschutz geschehen ist. Generell wird das Bundeslandwirtschaftsministerium in vier Jahren einen Bericht über die Fortschritte vorlegen. Dann wird die Bundesregierung entscheiden, ob es die Zügel schärfer anziehen muss.

    Stimmt es, dass das Pflanzengift Glyphosat jetzt verboten wird?

    Das stimmt mit ein paar Einschränkungen. Verboten wird der Einsatz des Pflanzengifts in Gärten, auf Sportplätzen oder in Parks, sobald die Verordnung in Kraft tritt. Auch auf Äckern darf es in der Regel nicht mehr eingesetzt werden. Ausnahmen gelten für gefährdete Böden, etwa durch Erosion. Ein generelles Verbot tritt erst nach dem 31. Dezember 2023 in Kraft. An diesem Tag läuft die EU-Genehmigung für Glyphosat aus. Hier gibt es eine Kleine Hintertür für die weitere Verwendung. Sollte die EU die Erlaubnis verlängern, wäre Deutschland wohl an das europäische Recht gebunden. Allerdings lassen die zuständigen Ministerien durchblicken, dass dies kaum der Fall sein wird.

    Warum geht der Bund gegen Lichtverschmutzung vor?

    Licht ist nicht gleich Licht. Der Schein mancher Leuchten zieht besonders viele Insekten an. Wenn sie damit in Berührung kommen, sterben viele davon. Die Neuregelung soll diese Gefahr mindern. In geschützten Gebieten müssen dann Lichter gesetzt werden, die nicht so anziehend auf Insekten wirken. Das bedeutet nicht, dass zum Beispiel die Kommunen nun alle Straßenlaternen austauschen müssen. Nur wenn Leuchten ersetzt werden müssen, soll der Ersatz insektenfreundlich sein.

    Ist das Gesamtpaket nach dem langen Streit nun wirklich in trockenen Tüchern?

    Um den Kompromiss wurde lange gerungen. Erst die Vermittlung der Bundeskanzlerin brachte den Durchbruch. Beide Ministerien sprechen von einer fairen Lösung. Allerdings müssen sowohl das Gesetz als auch die Verordnung noch Hürden überwinden. Der Bundestag könnte das Naturschutzgesetz noch verändern. Der Bundesrat muss die Verordnung absegnen. Aus Reihen der Länder gab es in letzter Zeit parteiübergreifend viel Kritik an dem Vorhaben. Der Bund ist ihnen zuletzt weit entgegengekommen, sodass viele umstrittene Punkte praktisch Ländersache bleiben. Das könnte die Länder zur Zustimmung bewegen.

  • „Wertschöpfung und Wertschätzung“

    Das geplante Lieferkettengesetz überfordere hiesige Unternehmen nicht, sagt CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter. Allerdings plädiert er für eine europäische Lösung.

    Hannes Koch: Viele Bürgerinnen und Bürger, auch in Ihrem baden-württembergischen Wahlkreis, verlangen, dass hiesige Unternehmen ihre ausländischen Beschäftigten besser behandeln. Ein gerechtfertigtes Anliegen?

    Roderich Kiesewetter: Grundsätzlich schon. Allerdings fällt es großen Unternehmen deutlich leichter, den Aufwand und die Kosten zu bewältigen. Denn die Firmen müssen ja kontrollieren, wie ihre Lieferanten in aller Welt mit ihren Arbeitskräften umgehen. Kleine und mittlere Betriebe können das oft nicht leisten. Andererseits sollten sich die Verbraucher bewusst sein, dass bessere Arbeitsbedingungen in den Lieferketten höhere Preise in den Geschäften nach sich ziehen.

    Koch: Sie sind Außenpolitiker. Warum sollten sich deutsche Firmen um die sozialen und ökologischen Arbeitsbedingungen in Asien und Afrika kümmern?

    Kiesewetter: Die afrikanische Bevölkerung wird sich in den kommenden 35 Jahren verdoppeln. Das bietet riesige Entwicklungschancen – auch für deutsche Unternehmen. Mit Wertschöpfung muss jedoch auch Wertschätzung für die Menschen und ihre Leistungen einhergehen. Diese drückt sich nicht zuletzt in gerechten Preisen und angemessenen Löhnen aus.

    Koch: Die Regierungskoalition aus SPD und Union kann sich seit Jahren nicht auf das Lieferkettengesetz einigen. Dieses soll hiesige Unternehmen verpflichten, die Menschenrechte der Beschäftigten in ihren ausländischen Zulieferfabriken zu schützen. Sie unterstützen dabei Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), von dem der Entwurf stammt. Warum?

    Kiesewetter: Weil ich durch meine außenpolitische Arbeit gelernt habe, dass gemeinsames Handeln nur auf Augenhöhe funktioniert. Wir arbeiten deshalb am Marshall-Plan „mit Afrika“, nicht „für Afrika“. Im Wettbewerb der Systeme können wir Europäer demonstrieren, dass unser Modell attraktiver ist als das chinesische. Deshalb sollten wir zu einer neuen Art der Diplomatie kommen, die Entwicklungs-, Wirtschafts- und Außenpolitik verbindet.

    Koch: Gegen Müller versucht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), den Gesetzentwurf zu verzögern und zu entschärfen. Wären deutsche Firmen überfordert, wenn sie ihre Vorlieferanten verpflichten müssten, vernünftige Löhne zu zahlen und für Arbeitssicherheit zu sorgen?

    Kiesewetter: Entwicklungsminister Müller will erst Unternehmen mit 500 Beschäftigten und mehr in das Gesetz einbeziehen. Ich halte das für eine gute Lösung, weil die kleineren dann nicht betroffen wären. Ob es wirklich nötig ist, die Grenze bis auf 5.000 Beschäftigte anzuheben, wie Altmaier es wünscht, muss man klären. In einem Punkt freilich schließe ich mich dem Wirtschaftsminister an: Wir sollten möglichst keinen deutschen Alleingang versuchen, sondern ein europäisches Lieferkettengesetz anpeilen. Die Chancen dafür stehen gut.

    Koch: Im Gegensatz zu Altmaier plädiert Müller außerdem dafür, ausländischen Arbeitskräften den Gang vor deutsche Gerichte zu erleichtern. Gut oder schlecht?

    Kiesewetter: Die zivilrechtliche Haftung in Müllers Entwurf erscheint begrenzt. Klagen sind beispielsweise nur möglich, wenn die Menschenrechte auf Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum beeinträchtigt wurden. Das halte ich für akzeptabel, es bedeutet keine Überforderung der Wirtschaft.

    Koch: Wird das Lieferkettengesetz in den kommenden Monaten noch fertig, oder müssen Sie nach der Bundestagswahl zusammen mit den Grünen einen neuen Anlauf unternehmen?

    Kiesewetter: Wir sollten das Thema vor der Bundestagswahl im September abräumen. Danach gibt es genug zu tun. Dann muss es darum gehen, die Folgen der Corona-Krise zu verarbeiten, die Wirtschaft anzukurbeln, Infrastruktur und Digitalisierung voranzubringen.

    Bio-Kasten

    Roderich Kiesewetter ist einer der führenden Außenpolitiker der Union im Bundestag, er sitzt im Auswärtigen Ausschuss und leitet das Parlamentarische Kontrollgremium für die Geheimdienste. Bis 2009 stieg er zum Oberst der Bundeswehr auf. Seitdem vertritt er den Wahlkreis Aalen-Heidenheim als direkt gewählter Abgeordneter.

  • Energiekosten mit Sozialausgleich

    Untere Einkommensgruppen profitieren, höhere zahlen drauf. Diese Verteilungswirkung des neuen Kohlendioxid-Preises hat das Öko-Institut ermittelt.

    Als „sozial ausgewogen“ bezeichnet das Öko-Institut die Wirkung der zusätzlichen Energiekosten ab Anfang diesen Jahres. Die Experten, die oftmals kritisch zur Regierungspolitik stehen, haben die Effekte des neuen Kohlendioxid-Preises für unterschiedliche Einkommensgruppen berechnet. „Haushalte mit geringerem Einkommen werden im Durchschnitt begünstigt“, sagte Institutsmitarbeiterin Katja Schumacher.

    Ab 1. Januar steigen beispielsweise die Preise für Benzin um etwa sieben Cent pro Liter, für Heizöl um ungefähr acht Cent. Die Ursache: Für jede Tonne Kohlendioxid-Ausstoß müssen Tankstellen und Energiehändler nun Emissionszertifikate nachweisen. Deren Kosten stellen sie den Konsumenten anteilig in Rechnung. Bundesregierung und Bundesrat haben den neuen Kohlendioxid-(CO2)-Preis 2020 beschlossen, um die klimaschädlichen Abgase zu verringern. Während diese Ausgaben hinzukommen, sinkt aber gleichzeitig die Umlage für Ökostrom, die die Privathaushalte und meisten Firmen mit ihrer Stromrechnung bezahlen.

    Wer zur Bevölkerungsgruppe der zehn Prozent Bundesbürger mit den niedrigsten Einkommen gehört, hat laut Öko-Institut durchschnittlich eine Zusatzbelastung durch den CO2-Preis von gut 50 Euro pro Jahr und Haushalt. Dagegen steht eine Entlastung wegen der niedrigeren EEG-Umlage von etwa 80 Euro. Ähnlich sieht es bei der zweituntersten Gruppe aus.

    In der nächsthöheren, dritten, vierten und fünften Gruppe halten sich Kosten und Entlastung ungefähr die Waage. In der oberen Einkommenshälfte überwiegen dagegen die Belastungen. Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung zahlen durchschnittlich etwa 40 Euro drauf. Dort machen sich der höhere Verbrauch von Benzin in großen Fahrzeugen und Heizwärme in großen Häusern bemerkbar.

    Freilich gilt die Berechnung unter einer Voraussetzung. Das Fazit „sozial ausgewogen“ trifft zu im Vergleich zu dem, was 2021 sonst passiert wäre. Denn eigentlich hätte die EEG-Umlage in diesem Jahr von 6,8 auf 9,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom stark steigen müssen – eine Folge unter anderem der schwachen Elektrizitätsnachfrage wegen der Corona-Krise. Das hat die Bundesregierung allerdings verhindert, indem sie rund elf Milliarden Euro aus ihrem Haushalt spendierte. Die verhinderte Erhöhung der EEG-Umlage hat das Öko-Institut als Entlastung der Bürger:innen in die Berechnung einbezogen.

    Wenn man diesen Effekt jedoch ausklammert und nur die tatsächlichen Energiekosten vergleicht, die die Verbraucher:innen 2020 entrichteten und 2021 entrichten werden, verändert sich das Bild. Denn im Vergleich zu 2020 sinkt die EEG-Umlage in diesem Jahr nur leicht, von 6,8 auf 6,5 Cent. Wenn man diese kleine, tatsächliche Senkung dem erhöhten CO2-Preis gegenüberstellt, zahlen die Privathaushalte und meisten Firmen insgesamt deutlich drauf. Auch die soziale Wirkung verändert sich dann ins Gegenteil. Gerade Haushalte mit geringen Verdiensten, bei denen sich die EEG-Umlage relativ zum Einkommen besonders bemerkbar, verzeichnen höhere Kosten. Um diesen Effekt zu neutralisieren, plädiert das Öko-Institut unter anderem dafür, die Vermieter an den höheren Heizkosten zu beteiligen.

    xxx

  • Individuelle Entscheidung mit Konsequenz

    Kommentar zur Corona-Impfung

    Soll man sich gegen Corona impfen lassen oder nicht? Das ist eine Frage, die die individuelle Lebensgestaltung ebenso berührt wie das öffentliche Interesse. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), mehrere Koalitionspolitiker und auch die Verbraucherzentralen sagen nun: Wer sich nicht gegen Corona impfen lässt, soll deshalb keine Nachteile erleiden, also beispielsweise nicht von kulturellen Veranstaltungen oder Flugreisen ausgeschlossen werden dürfen. Eine fragwürdige Position: Damit würde die Antidiskriminierungspolitik zu weit gehen.

    Wer sich gegen Covid impfen lässt, schützt zunächst sich selbst. Diese persönliche Entscheidung ist mit Konsequenzen verbunden. Sie ermöglicht, sich wieder gefahrlos mit anderen Menschen zu treffen, Nähe zu suchen und zu finden. Die Impfung bietet die Voraussetzung für mehr Gestaltungsfreiheit. Beispiele dafür gibt es auch bisher: In manche Staaten darf nur einreisen, wer gegen bestimmte Krankheiten immunisiert ist. Weil bei einer ausreichend hohen Impfrate die Corona-Pandemie hoffentlich zurückgedrängt wird, schützt die Spritze mittelbar aber auch andere Menschen. Sich impfen zu lassen, bedeutet im gesellschaftlichen Sinne verantwortlich zu handeln.

    Wer sich dagegen nicht impfen lässt, meint ohne den zusätzlichen Selbstschutz auszukommen. Auch dafür sind die Konsequenzen zu tragen – eine Erkrankung beispielsweise. Aus gesellschaftlicher Perspektive betrachtet beinhaltet diese Entscheidung außerdem eine gewisse Unverantwortlichkeit, denn dann grassiert die Pandemie weiter. Und warum soll dieses Verhalten noch belohnt werden, indem man die Nichtgeimpften vor Nachteilen schützt? Nein – denjenigen, die sich verantwortlich verhalten, und die wahrscheinlich in der Mehrheit sein werden, sollte man Nachteile ersparen.

    Wenn also im Sommer oder Herbst 2021 hoffentlich mehr als die Hälfte der Bundesbevölkerung gegen Corona geimpft sein wird, müssen Bars, Clubs, Musikfestivals, Theater, Kinos, Puffs und Sportanlagen wieder normal öffnen dürfen. Die Besitzer:innen sollten das Entscheidungsrecht haben, wer sich in ihren Räumen amüsieren darf, und den Zugang mittels Impfausweis oder auch Schnelltest reglementieren können. Weder sollte ein Diskriminierungsverbot zugunsten Nichtgeimpfter festgeschrieben werden, noch eine Impfpflicht gegen Corona. So lassen sich persönliche Freiheit und öffentliches Interesse am besten kombinieren.

  • „Später akzeptiert die Gesellschaft eventuell höhere Todeszahlen“

    Warum gibt es bei 11.000 Corona-Toten einen Lockdown, während 25.000 Grippe-Opfer in Kauf genommen werden? „Politik und Medizin fürchten sich vor dem Kontrollverlust“, sagt Prof. Sigrid Graumann, die im Deutschen Ethikrat arbeitet.

    Hannes Koch: „Wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig“, erklärte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im vergangenen April, als das öffentliche Leben wegen Corona zum ersten Mal eingefroren wurde. Jetzt gibt es neue Kontaktbeschränkungen. Teilen Sie Schäubles Zweifel?

    Sigrid Graumann: Ja, ich kann den Gedanken nachvollziehen. Dem Recht auf Leben kommt zwar eine sehr hohe Bedeutung zu. Andere Rechte und wichtige Güter wie die persönliche Freiheit müssen wir aber dagegen abwägen. Schäuble wurde wegen seiner Äußerung Kaltherzigkeit vorgeworfen. Das kann ich nicht unterschreiben.

    Koch: Bisher sind an Corona hierzulande etwa 11.500 Menschen gestorben. Die normale Sterblichkeit liegt bei rund 940.000 pro Jahr. Warum sind erhebliche Einschränkungen der individuellen Freiheiten im Falle dieser Pandemie gerechtfertigt, obwohl die Zahl der Sterbefälle nur um ein Prozent steigt?

    Graumann: Es geht nicht um die absolute Zahl. Die ist im Vergleich zur Gesamtsterblichkeit bisher in der Tat nicht hoch. Die entscheidenden Fragen lautet: Was passiert bei exponentiellem Wachstum, also einer Vervielfachung der Infektionen und Todesfälle innerhalb kurzer Zeiträume? Können wir die Kranken dann noch human versorgen und unnötige Todesfälle vermeiden? Die Situation kann sehr schnell außer Kontrolle geraten. Davor haben Medizin und Politik zurecht Angst.

    Koch: 2017/8 starben in Deutschland etwa 25.000 Leute an der Grippe. Pro Jahr sterben etwa 30.000 Männer an Lungenkrebs. Hohe Todeszahlen aus diesen Gründen bringen unsere Gesellschaft nicht aus der Ruhe. Warum ist das bei Corona anders?

    Graumann: Sollte die Zahl der Corona-Kranken auf den Intensivstationen und damit die Zahl der schweren Fälle rapide zunehmen, hat das möglicherweise dramatische Folgen für das gesamte Gesundheitssystem. Dann können auch viele Patienten, die an anderen Krankheiten leiden, nicht mehr gut versorgt werden. Von diesen würden ebenfalls viele sterben – als Folge von Corona. Nochmal: Nicht die absolute Zahl ist der Punkt, sondern die Angst, mit schwer Kranken insgesamt nicht mehr human umgehen zu können.

    Koch: Aber wir wissen nicht, ob es wirklich so kommt.

    Graumann: Wir können nicht einschätzen, wie es weitergeht. Hoffentlich bleiben die Zahlen im beherrschbaren Bereich. Aber die Gefahr angesichts des exponentiellen Wachstums ist real, und sie macht uns Angst. Politik und Gesellschaft fürchten sich vor dem Kontrollverlust. Das liegt auch daran, dass wir uns mit Corona immer noch zu wenig auskennen.

    Koch: Starren wir vielleicht zu sehr auf das mögliche exponentielle Wachstum?

    Graumann: Die Politik handelt nach wie vor unter der Bedingung großer Unsicherheit. Man weiß nicht genau, wo und wie sich das Virus ausbreitet und mit welchen Maßnahmen genau das effektiv verhindert werden kann. Deshalb ist es auch unklar, wie welche Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens wirken, und wann ihre Effekte eintreten. Wir müssen dringend mehr forschen, um gezieltere Schutzmaßnahmen entwickeln zu könne.

    Koch: Geht die Gesellchaft mit den anderen Krankheiten, die viel mehr Opfer fordern als Corona bisher, entspannter um, weil man deren Risiko besser einschätzen kann?

    Graumann: Krebs oder Herzinfarkt zum Beispiel sind nicht ansteckend. Eine exponentielle Verbreitung der Erkrankungen ist unmöglich. Deshalb lösen diese Krankheiten trotz hoher Todeszahlen keine Angst vor Kontrollverlust aus. Und im Gegensatz zur Grippe haben Medizin und Politik bei Corona das Problem, dass weder die Verbreitung noch die Behandlung des Virus richtig verstanden sind. Wir kennen die Risikofaktoren zu wenig.

    Koch: Werden wir auch bei Corona irgendwann höhere Todeszahlen tolerieren, weil wir uns daran gewöhnen und das Risiko kennen?

    Graumann: Wenn später die Gefahr des Kontrollverlustes durch Impfungen, bessere Therapien, Wissen über die Ansteckungswege und gezielte Schutzmaßnahmen abnimmt, akzeptiert die Gesellschaft eventuell höhere Zahlen. Dann wird man vielleicht dazu kommen, die negativen Wirkungen der Schutzmaßnahmen ernster zu nehmen. Man könnte beispielsweise die Vermeidung von Corona-Toten und mögliche Todesfälle durch unterlassene Operationen anders abwägen als heute.

    Koch: Dann wären auch 20.000 oder 30.000 Corona-Tote pro Jahr erträglich – wie bei der Grippe?

    Graumann: Solche absoluten Zahlen möchte ich nicht nennen.

    Koch: Finden Sie diese Erwägung zu brutal, amoralisch, zynisch?

    Graumann: Sie stellen harte Fragen. Antworten darauf können schnell in politisch schwieriges Fahrwasser führen. AfD-Fraktionschef Alexander Gauland argumentierte vergangene Woche im Bundestag mit einem Vergleich: Unsere Gesellschaft akzeptiere 3.000 Verkehrstote jährlich, ohne den Autoverkehr zu verbieten. In dieser Sichtweise können auch 10.000 oder mehr Corona-Tote tolerabel erscheinen. Ich halte dagegen: Vermeidbare Todesfälle sollte man niemals einfach hinnehmen.

    Koch: Warum unterhalten wir uns gesellschaftlich nicht offen darüber, wieviele Tote wir in welchem Fall akzeptieren – oder tun wir es?

    Graumann: Nein, das wird meist vermieden. Tod und Sterben sind in unserer Gesellschaft weitgehend tabuisiert. Vielleicht hat es damit zu tun, dass die Unkontrollierbarkeit des Todes dem Wunsch nach Sicherheit und Planbarkeit widerspricht. Das macht es aber auch schwerer, rational mit dem Corona-Risiko umzugehen.

    Koch: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und zahlreiche weitere Ärzteverbände kritisieren nun die neuen Kontaktbeschränkungen, die ab dieser Woche gelten. Sie widersprächen teilweise dem fundamentalen ärztlichen Prinzip, an erster Stelle Schaden zu vermeiden. Die wirtschaftlichen und sozialen Schäden seien zu gravierend. Was halten Sie davon?

    Graumann: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und weitere Wissenschaftsorganisationen sagen das Gegenteil. Die Wissenschaft ist uneins. Aber so funktioniert sie eben: Thesen werden aufgestellt, kritisiert, bestätigt, verworfen oder verändert. Und dabei nähern wir uns der Wahrheit über das Virus langsam an. Das spricht gegen „alternative Fakten“ ebenso wie gegen eine naive Wissenschaftsgläubigkeit.

    Koch: Lassen sich vermiedene Corona-Sterbefälle ethisch belastbar abwägen gegen die Schäden, die die Corona-Politik medizinisch, psychisch, wirtschaftlich und politisch verursacht?

    Graumann: Abwägen ja, aber nicht aufrechnen. Man kann subjektiv qualifizieren und entscheiden, dass beispielsweise Bildung wichtiger ist als Unterhaltung, und dass die Schulen geöffnet bleiben, während die Theater wieder schließen müssen. Eine konkrete Gegenüberstellung von geretteten Leben und dadurch verursachten Kosten wäre jedoch unethisch. Denn damit würde man dem Leben ein Preisschild anheften.

    Koch: Notwendige Operationen werden verschoben, Kranke trauen sich nicht, zum Hausarzt zu gehen, alte Leute verfallen in Depression. Werden diese Folgen ausreichend berücksichtigt?

    Graumann: Während des jüngsten Lockdowns in Berchtesgaden durften anfangs nicht mal Seelsorger die Patienten in Pflegeheimen besuchen. Durch solche unzumutbaren und unverhältnismäßigen Einschränkungen erleiden Menschen, die man eigentlich schützen will, erhebliche Schäden – beispielsweise verstärken sich Demenzen. Ich empfehle stattdessen regelmäßige Corona-Tests der Mitarbeitenden und kleinere Betreuungsgruppen. Das kostet mehr Geld, ist aber wirksamer und menschenfreundlicher. Und noch etwas: Man sollte endlich die Sammelunterkünfte für Flüchtlinge auflösen und die Leute in einzelnen Wohnungen unterbringen. Das wäre zweifellos eine wirksame Maßnahme.

    Koch: Im Zuge der neuen Einschränkungen wurden nun auch die Kinos wieder geschlossen, obwohl man sich dort aufgrund der ohnehin schon vorgeschriebenen großen Abstände zwischen den Zuschauern quasi nicht anstecken konnte.

    Graumann: Ja, denselben Eindruck hatte ich bei Theaterbesuchen. Ich fühlte mich sicher. Aber darum geht es nicht.

    Koch: Agieren die Regierungen unplausibel?

    Graumann: Ja, aber angesichts des Zeitdrucks durch rasch steigende Infektionszahlen hatte die Politik kaum eine andere Möglichkeit. Es ist aktuell notwendig, das soziale Leben generell wieder stark einzuschränken. Richtig ist aber auch: Wir brauchen künftig differenziertere Maßnahmen. Vorausgesetzt dafür ist zum einen mehr Wissen, und zum anderen, dass genauere Maßnahmen auch politisch durchgesetzt werden können.

    Bio-Kasten
    Die Humangenetikerin und Philosophin Sigrid Graumann arbeitet als Rektorin der Evangelischen Fachhochschule in Bochum. Die Professorin ist Spezialistin für Berufsethik sozialer Berufe, unter anderem in der Pflege. Seit 2016 sitzt sie im Deutschen Ethikrat, der die Bundesregierung berät.

     

  • Bescheidene Eröffnung des neuen Berliner Flughafens

    Am 13. Oktober landen die ersten Flieger in Schönefeld. Eine Woche später ist in Tegel endgültig Schluss.

    Die lange Leidensgeschichte des neuen Berliner Großflughafens BER neigt sich dem Ende zu. „Am 31. Oktober – 2020 – wird der BER eröffnet“, versichert Flughafenchef Engelbert Lüdge-Daldrup. Die Jahreszahl hat er nach etlichen Verzögerungen beim Bau des Airports wohl zur Sicherheit eingefügt. Man weiß ja nie. Schließlich wurden 2012 bei der letzten geplanten Eröffnung schon einmal zigtausende Ehrengäste inklusive der Bundeskanzlerin kurzfristig wieder ausgeladen.

    Auf ähnlichen Pomp will der Airport diesmal verzichten. „Es gibt keine große Party“, kündigt der Manager an, „wir machen einfach auf.“ Demnach werden am 31. Oktober gegen 14.00 Uhr zeitgleich zwei Flieger landen. Auf der einen Landebahn kommt eine Maschine von Easyjet, auf der anderen eine der Lufthansa zu Boden. Den ersten Start gibt es einen Tag später durch die britische Fluggesellschaft. Wohin diese Reise führt, steht noch nicht fest.

    Ein bisschen gefeiert wird doch, aber ein paar Kilometer weiter nördlich. Dort können die Berliner Abschied vom alten Flughafen Tegel nehmen. Denn Tegel wird nach über 50 Jahren geschlossen. Eine Woche nach der Eröffnung des BER ist Schluss. Am 8. November hebt eine Maschine der Air France zum Flug nach Paris ab. Ein Symbol. Denn der Flughafen liegt im ehemaligen französischen Sektor der einst in vier Sektoren der Siegermächte des zweiten Weltkriegs geteilten Hauptstadt.

    Damit geht die Skandalgeschichte um Pfusch am Bau, Fehlplanungen, eine Verdreifachung der Kosten und jede Menge geschasster Manager und Planer noch nicht ganz zu Ende. 5,96 Milliarden Euro hat der Bau gekostet. Darin enthalten sind allein 770 Millionen Euro für den Lärmschutz in rund 20.000 Haushalten. Geradezu legendär waren die Schwierigkeiten mit der Brandschutzanlage, intern nur „das Monster“ genannt. Inzwischen soll alles funktionieren. „Wir haben uns geschämt“, gesteht Lüdge-Daldrup. Der BER habe Deutschland zur Lachnummer gemacht.

    Zumindest finanziell geht das Desaster weiter. In diesem Jahr braucht die Flughafengesellschaft weitere 260 Millionen Euro von den Gesellschaftern Berlin, Brandenburg und dem Bund. Wie viel die drei Eigentümer in den kommenden Jahren zuschießen müssen, ließ der Airport-Chef offen. Das wird auch stark vom weiteren Verlauf der Corona-Krise abhängen, die den Luftverkehr in allen Facetten stark getroffen hat.

    Die Krise sorgt jedoch dafür, dass der BER nicht schon zur Eröffnung überlastet ist. 36 Millionen Passagiere kamen 2019 mit dem Flugzeug nach Berlin. Nach Frankfurt und München war dies das dritthöchste Aufkommen in Deutschland. Davon ist die Hauptstadt derzeit weit entfernt. „Wir rechnen im Winterhalbjahr mit 20 bis 25 Prozent der Gäste, die wir vorher hatten“, sagt Lüdge-Daldrup. Erst 2024 erwartet er eine Normalisierung des Luftverkehrs.

    Es wird also ausreichend viel Platz für alle Fluggäste geben. In Tegel müssen sie sich derzeit noch in langen Schlangen durch die Sicherheitsschleusen quälen. In Schönefeld können sie bequem mit der Bahn anreisen. Der Bahnhof befindet sich direkt unter dem Terminal 1. Es sind nur wenige Meter bis zu den Check-In-Schaltern. Technisch sei der BER auf dem modernsten Stand, versichern die Betreiber. Drei Terminals sowie zwei Start- und Landebahnen stehen zur Verfügung. Terminal 2 wird aufgrund der Flaute im Geschäft erst im kommenden Frühjahr eingeweiht. Dazu kommt noch ein Extra-Terminal für die Regierungsmaschinen. Denn auch Staatsgäste können nicht mehr in Tegel landen. Das Areal dort wird künftig anders genutzt.

    Einstweilen ist beim BER also Bescheidenheit angesagt, und das nicht nur hinsichtlich der Eröffnung. Die Flughafengesellschaft muss sparen. Von den 2.200 Beschäftigten müssen 400 gehen.

  • Grüne Geldanlagen werden zum Wachstumsmotor

    Auch die Sparer in Deutschland wollen mit ihrem Vermögen zunehmend Gutes bewirken. Das Angebot an nachhaltigen Investments nimmt zu.

    Leuchtend orangene Elektroroller stehen in Berlin an vielen Ecken und warten auf neue Fahrer. Per App leiht sich die Kundschaft die Mopeds für eine kurze Tour aus. Von der noch jungen Sharing-Mobilität erhofft sich der Verleiher Emmy einen Wachstumsmarkt. Neue Städte sollen erschlossen, die Fahrzeugflotte ausgebaut werden. Zumindest waren das vor Corona die ambitionierten Pläne des Unternehmens. Das Kapital für das Wachstum steuern private Investoren bei. Zwischen 1.000 und 10.000 Euro bringen sie auf. Wenn es gut läuft, verzinst sich ihre Anlage am Ende der Laufzeit mit 35 Prozent und mehr.

    Angebote wie diese gibt es auf dem freien Kapitalmarkt wie Sand am Meer. Da wird Geld für Biobauern gesucht, für Windparks und Solarfabriken, Holzplantagen oder Entwicklungsprojekte. Eines eint all diese Direktinvestments in nachhaltige Projekte. Sie locken zwar mit einer hohen Rendite. Doch der Ertrag ist alles andere als gewiss. Denn in der Regel handelt es sich um Nachrangdarlehen oder geschlossene Fonds. Geht die jeweilige Geschäftsidee nicht auf, droht schlimmstenfalls ein Totalverlust der Ersparnisse.

    Doch diese Formen des Crowdfundings über Internetplattformen ist nur der exotische Spross eines rasant wachsenden Marktes für nachhaltige Geldanlagen. Immer mehr Sparer haben die Nase von der konventionellen Finanzbranche voll. Sie wollen, dass mit ihrem Geld saubere Geschäfte finanziert werden. Und dafür gibt es inzwischen auch im normalen Bankensystem viele Angebote. Die Wachstumskurve verläuft steil nach oben.

    Nach Angaben des Forums Nachhaltigen Geldanlagen (FNG) haben Sparer in Deutschland nachhaltige Geldanlagen entdeckt. Steckten 2017 erst 8,5 Milliarden Euro in nachhaltigen Fonds, waren es 2018 bereits 9,4 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr hat sich das Anlagevolumen schon auf 18,3 Milliarden Euro fast verdoppelt. Insgesamt 269,3 Milliarden Euro waren in Deutschland 2019 in nachhaltigen Geldanlagen angelegt. Im Vergleich zum gesamten Geldvermögen der Deutschen ist das noch sehr wenig. Der Marktanteil nachhaltiger Fonds liegt erst bei fünf Prozent.

    Ein Problem ist immer noch ein fehlender einheitlichen Standard für nachhaltige Geldanlagen. Grundsätzlich versteht die Finanzbranche darunter die Einhaltung der ESG-Kriterien. Die Abkürzung steht für Environmental, Social, Governance. Es geht zusammengefasst um Umwelt- und Klimaschutz, sozial faire Bedingungen und eine gute Unternehmensführung. Auf dieser Basis entwickeln die Anbieter von nachhaltigen Geldanlagen und darauf spezialisierte Rating-Agenturen konkrete Anforderungen an ihre Investments. Dabei kann ein Raster von mehr als 100 Einzelpunkten zusammenkommen.

    Die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ hat die wichtigsten Ausschlusskriterien bei den Fondsgesellschaften erfragt. Danach gehören Geschäfte mit fossilen Energien, insbesondere die Kohleverstromung zu den häufigsten Tabuthemen. Auch Atomkraft, die Rüstungsproduktion, Umweltzerstörung, Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte, Korruption sowie Tabak, Pornografie und Glücksspiel stehen häufig auf der Ausschlussliste. Zwei weitere Ansätze kommen ebenfalls zur Anwendung. Beim so genannten „Best-in-Class“-Prinzip investieren Banken oder Fondsgesellschaften in Unternehmen, die in ihrem Segment führend sind oder zum Beispiel besonders gute Leistungen im Klimaschutz, im Sozialen oder in der Unternehmensführung erbringen. Mit „Engagement“ wieder machen die Vermögensverwalter ihren Einfluss als Kapitalgeber der Unternehmen geltend und drängen sie zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise, etwa auf Hauptversammlungen oder im direkten Gespräch mit den Vorständen.

    Die Profis, also institutionelle Anleger wie Pensionsfonds oder Versicherungen, sowie kirchliche Einrichtungen sind die einen Treiber der Entwicklung. Selbst der größte Vermögensverwalter der Welt, BlackRock aus den USA, erwartet eine Transformation der Wirtschaft hin zu den ESG-Kriterien. Die Argumente der Profis sind rational. Nachhaltige Unternehmen sind weniger anfällig für Krisen und werden von den notwendigen Klimaschutzmaßnahmen profitieren. Tatsächlich schnitten nachhaltige Fonds in den letzten großen Krisen besser ab als konventionelle.

    Der zweite Treiber sind das knappe Dutzend nachhaltiger Banken in Deutschland. Sie bieten von der Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs bis zur Altersvorsorge alle üblichen Bankleistungen an, garantieren aber auch eine saubere Verwendung des Vermögens der Kunden. Da ist zum Beispiel die Gemeinschaftsbank für Leihen und Schenken (GLS-Bank), deren Wurzeln in der Anthroposophie-Bewegung liegen. Die Kunden dort können bestimmen, ob ihre Einlagen als Kredit an Soziale Projekte, Erneuerbare Energien oder andere „gute“ Vorhaben vergeben werden. Auch hat das Institut einen nachhaltigen Welt-Aktienfonds aufgelegt. Ein unabhängiger Beirat prüft die Einhaltung der strengen Kriterien der Bank.

  • Elektrisierende Vorschläge von Minister Altmaier

    Der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetz bringe nicht genug Fortschritt für den Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken, kritisieren Verbände.

    Lob, aber auch viel Tadel hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für seine Vorschläge zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erhalten. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den Entwurf, nun starten die Beratungen im Bundestag. Grundsätzlich geht es darum, den Ausbau der Ökoenergien zu beschleunigen, damit sie die fossilen Kraftwerke ersetzen. Über einige zentrale Punkte wird aber gestritten.

    Wieviel Strom wird gebraucht?

    „Die Ausbaupfade scheinen angemessen“, schreibt der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) zunächst in seiner Stellungnahme. Dieser Zustimmung zum Gesetzentwurf folgt jedoch sogleich die Kritik. Zwei Punkte habe Altmaier nicht ausreichend berücksichtigt: verschärfte Ziele der Europäischen Union für den Klimaschutz und steigenden Strombedarf beispielsweise durch mehr Elektroautos. Beides könne dazu führen, meint der Verband, dass im kommenden Jahrzehnt deutlich mehr Wind- und Solarkraftwerke errichtet werden müssen als vom Wirtschaftsministerium prognostiziert. Konkret werden die Grünen in ihrer Stellungnahme: Statt einem Leistungszuwachs der Windräder an Land von durchschnittlich zwei Gigawatt (GW) in den kommenden Jahren seien fünf bis sechs GW nötig. „Mit der Novelle wird keine Dynamik entfacht, sondern der aktuelle Ausbau mehr oder weniger fortgeschrieben“, bemängelt Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer.

    EEG-Umlage

    Der Aufschlag auf den Strompreis von derzeit 6,8 Cent pro Kilowattstunde, mit dem die Ökokraftwerke gefördert werden, soll sinken, heißt es im Gesetzentwurf. Dazu sollen zunächst elf Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt, später dann Einnahmen aus dem neuen Emissionshandel für fossile Treib- und Heizstoffe dienen. Für das kommende Jahr kündigte Altmaier am Mittwoch an, die Umlage erst auf 6,5, dann auf sechs Cent zu verringern. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will mehr: Die Emissionshandelsmittel müssten „vollständig“ in die Absenkung der EEG-Umlage fließen und sie damit etwa halbieren. Das Ökostrom-Unternehmen Lichtblick fordert, die EEG-Umlage gleich ganz abzuschaffen und das Geld unter anderem durch eine höhere Stromsteuer zu beschaffen.

    Strom vom Miethausdach

    Wenn Vermieter heute Photovoltaikanlagen auf ihren Gebäudedächern installieren und die Elektrizität an die Mieter liefern, sind die Regelungen sehr kompliziert. Das behindert den Ausbau. Altmaier will alles einfacher gestalten. So soll die finanzielle Förderung für Mieterstrom künftig auf durchschnittlich zwei Cent pro Kilowattstunde steigen, wodurch dieser attraktiver wird. Der BDEW hält allerdings bis zu vier Cent für nötig. Laut Gesetzentwurf können außerdem die Immobilienbesitzer künftig Energieversorger mit dem Betrieb der Dachanlagen beauftragen, was das Geschäftsmodell erleichtert. Darüberhinaus fordern die Verbraucherzentralen, dass der Sonnenstrom vom Dach auch an Nachbarhäuser und Gewerbebetriebe geliefert werden darf. Derzeit steht das nicht im Entwurf.

    Kleine Solaranlagen

    Sonnenkraftwerke auf Einfamilienhäusern, die seit 20 Jahren in Betrieb sind, erhalten ab Januar 2021 keine finanzielle Förderung mehr. Unter anderem der BDEW und der vzbv plädieren für eine einfache Regelung, die diese Stromproduktion sichert. Die Betreiber sollen einen Teil der Elektrizität selbst verbrauchen dürfen und weiterhin eine geringe Förderung für die Einspeisung der Restmenge ins öffentliche Netz bekommen – ohne freilich teure Messinstrumente installieren zu müssen. Laut Gesetzentwurf müssten sie jedoch sogenannte Smart Meter einbauen, wodurch sich das Geschäftsmodell kaum noch lohnen würde.

  • Abschied von der Schwarzen Null

    Mit fast 100 Milliarden Euro neuen Schulden plant Bundesfinanzminister Olaf Scholz für den Haushalt 2021. Ab 2023 sollen die Corona-Kredite zurückgezahlt werden, was den Handlungsspielraum des Staates schmälert.

    Einen ausgeglichenen Bundeshaushalt ohne neue Schulden wird die Bundesregierung wegen der Corona-Krise auf absehbare Zeit nicht mehr hinbekommen. Im Entwurf des Bundeshaushalts für 2021, den das Kabinett am Mittwoch beschloss, rechnet Finanzminister Olaf Scholz (SPD) mit 96 Milliarden Euro zusätzlicher Kredite. Fast jeder vierte Euro der 413 Milliarden Euro geplanter Ausgaben soll mit Schulden finanziert werden.

    Im Vergleich zu diesem Jahr sinkt die Kreditaufnahme 2021 allerdings auf etwa die Hälfte. Union und SPD sind sich weitgehend einig, dass hohe Zusatzausgaben und Investitionen nötig sind, um die Wirtschaftskrise zu dämpfen. „Wir handeln entschlossen, auch wenn es viel Geld kostet – nichts tun käme unserem Land sehr viel teurer“, sagte Scholz.

    Die Schuldenbremse im Grundgesetz soll für 2021 nochmals ausgesetzt werden, ab 2022 aber wieder gelten. Das bedeutet, dass die Kreditaufnahme des Bundes dann maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen darf. Für die Jahre 2022 bis 2024 plant Scholz mit neuen Schulden im niedrigen zweistelligen oder einstelligen Bereich. Wenn die Regierung diesen Haushalt beschließt, räumt sie ein, dass die Schwarze Null, das Markenzeichen der soliden Finanzpolitik, vorläufig nicht mehr erreichbar ist. Etats, in denen die Einahmen die Ausgaben decken, gehören einstweilen der Vergangenheit an.

    In der Union sind damit nicht alle glücklich. Friedrich Merz, einer der drei Bewerber um den CDU-Vorsitz, bezeichnete Scholz als „teuersten Kanzlerkandidaten in der Geschichte Deutschlands“. Der Mitbewerber und nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet plädierte für die Schwarze Null ab 2024. Vermutlich realistischer argumentierte Eckardt Rehberg, der haushaltspolitische Sprecher der Union im Bundestag: „Eine Rückkehr zur Schwarzen Null sehe ich für die nächsten Jahre nicht.“

    Trotzdem stecken in der Finanzplanung noch große Herausforderungen. Ein Beispiel: Obwohl Scholz von 2022 bis 2024 rund 50 Milliarden Euro aus der Rücklage der vergangenen Jahre einsetzen will, um Ausgaben zu finanzieren, bleibt immer noch ein Loch von 42 Milliarden. Das werde sich durch den kommenden Wiederaufschwung von selbst schließen, hofft der Finanzminister.

    Der größte Teil der Corona-Schulden in den Bundeshaushalten 2020 und 2021 soll später wieder abgetragen werden – 200 von rund 300 Milliarden Euro zusätzlicher Kredite. Das schmälert den finanziellen Handlungsspielraum jeder Bundesregierung zwischen 2023 und 2042. „Infolge der Tilgung werden in künftigen Bundeshaushalten etwa zehn Milliarden Euro jährlich weniger zur Verfügung stehen“, sagte Jens Boysen-Hogrefe, Ökonom am Kieler Institut für Weltwirtschaft (ifw).

    Konkret: Die Bundesregierung verschuldet sich, indem sie Staatsanleihen verkauft. „Tilgung bedeutet, dass Staatsanleihen zurückgezahlt werden und der Schuldenstand absolut sinkt“, erklärte Niklas Potrafke vom ifo-Institut für Wirtschaftsforschung in München. „Das ist ein ambitioniertes Vorhaben, denn man weiß ja nicht, wie sich die Wirtschaftslage entwickelt.“

    Der Mechanismus beruht auf der während der Finanzkrise vor zehn Jahren ins Grundgesetz eingebauten Schuldenbremse. „Fiskalregeln sind sinnvoll, damit die Verschuldung nicht ins Unendliche läuft“, sagte Marius Clemens vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin. In den vergangenen Jahren spielte eine Rückzahlung keine Rolle, denn der Staat erwirtschaftete regelmäßig Überschüsse. Künftig wird sich jedoch die Frage stellen, was es bedeutet, den Schuldenstand aktiv zu drücken, denn dieses Geld steht beispielsweise für Investitionen nicht mehr zur Verfügung. „Eine zu strikte Umsetzung kann Wachstum und Modernisierung der Volkswirtschaft beeinträchigen“, so Clemens. Und eine weitere Frage knüpft sich an die Tilgung: Woher kommen die zehn Milliarden Euro pro Jahr? SPD-Chefin Saskia Esken und auch Olaf Scholz haben Steuererhöhungen für Leute mit hohen Einkommen und Vermögen ins Gespräch gebracht. Die Union lehnt das ab.

    Andererseits geht es nicht um sehr viel Geld. Die zehn Milliarden machen vielleicht drei Prozent eines gesamten Bundeshaushaltes aus. „Im Vergleich zum Haushaltsvolumen ist diese Summe überschaubar“, sagte Boysen-Hogrefe. Ob sie irgendwann wirklich zum Problem wird, hängt davon ab, wie die Wirtschaft aus der Corona-Krise herauskommt. Geht die Erholung schnell, erwirtschaftet der Staat vielleicht schon bald wieder ausreichende Einnahmen und kann die Tilgung nebenbei leisten. Folgt nach Corona allerdings eine Stagnation, kann die Rückzahlungsverpflichtung bitter werden.

  • Unternehmen reißen die Hürde

    Umfrageergebnis: Nur etwa 20 Prozent der hiesigen Firmen kümmern sich ausreichend um die sozialen und ökologischen Menschenrechte bei ihren ausländischen Zulieferern. Minister Müller und Heil wollen ein Gesetz auf den Weg bringen.

    Ein erstaunlich schlechtes Ergebnis hat die Umfrage der Bundesregierung zu Menschenrechten bei einheimischen Unternehmen erbracht. Nur etwa ein Fünftel der Firmen hält demnach die Anforderungen des Aktionsplans für Menschenrechte (NAP) ein. „Die Gruppe der Erfüller hat sich im Vergleich zur Unternehmensbefragung 2019 in ihrer Größenordnung nicht maßgeblich verändert“, teilten Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag mit. Deshalb sei es nun nötig, ein Lieferkettengesetz zu beschließen.

    Der Aktionsplan basiert auf Beschlüssen der Vereinten Nationen und sieht vor, dass Unternehmen Verstöße gegen die Menschenrechte in ihren weltweiten Zulieferfabriken vermeiden müssen. Beispielsweise in den Textilfabriken Asiens sollen ausreichende Löhne gezahlt, Arbeits- und Umweltschutz gewährleistet werden. Hiesige Händler wie KiK oder Adidas sind mitverantwortlich, was bei ihren Lieferanten passiert. Um zu überprüfen, ob die Firmen den Aktionsplan einhalten, hat die Bundesregierung zwei Umfragen als Stichproben in Auftrag gegeben. Erfüllt darin weniger als die Hälfte der Unternehmen die Kriterien freiwillig, soll laut Koalitionsvertrag ein Gesetz kommen, dass die Firmen verpflichtet.

    Am Dienstag nun wurde das Ergebnis der zweiten Umfragerunde veröffentlicht. „Von den rund 2.250 befragten Unternehmen haben nur 455 gültige Antworten zurückgemeldet“, erklärten Heil und Müller. Von diesen hätten etwa 20 Prozent die Anforderungen des NAP eingehalten – deutlich weniger als die von der Regierung verlangten 50 Prozent. „Die Ergebnisse sind erneut enttäuschend“, sagte Müller. „Wir brauchen jetzt einen gesetzlichen Rahmen.“ Heil: „Die Umfrage zeigt, dass Freiwilligkeit nicht ausreicht.“

    Eckpunkte für ein Gesetz haben die beiden Ministerien bereits ausgearbeiten lassen. Im August wollen sie es dem Bundeskabinett vorlegen. Die Regelungen würden für gut 7.000 hiesige Unternehmen mit über jeweils über 500 Beschäftigten gelten. Diese wären verpflichtet, menschenrechtliche Risiken bei ihren Zulieferern „zu ermitteln“, „Maßnahmen zu ergreifen und zu überprüfen“. So müssen die Betriebe etwa Beschwerdemechanismen einzurichten, um den ausländischen Arbeitern zu ermöglichen, ihre Probleme mitzuteilen. Wer dagegen verstößt, kann vor bundesdeutschen Gerichten auf Schadensersatz verklagt werden. Hiesige Behörden dürfen Bußgelder verhängen und Firmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen.

    Ein solches Gesetz fordern Entwicklungs- und Umweltorganisationen, sowie die kirchlichen Hilfswerke Misereor und Brot für die Welt seit langem. Die Gewerkschaft Verdi und der Bundesverband der Verbraucherzentralen sind ebenfalls dafür. Auch mehrere Dutzend Unternehmen haben sich der Forderung angeschlossen, unter anderem Rewe, KiK, Ritter, Tchibo und Nestlé. Didier Reynders, der belgische EU-Kommissar für Justiz, kündigte Ende April 2020 ein europäisches Lieferkettengesetz für das kommende Jahr an.

    Dagegen mobilisieren hierzulande die Wirtschaftsverbände BDI, BDA, HDE und DIHK. Ihnen geht es zu weit, dass deutsche Firmen für das Fehlverhalten ausländischer Lieferanten haftbar gemacht werden sollen. Hohe Kosten drohten, der Mittelstand sei überfordert.

    Auch aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist Widerstand gegen das Gesetz zu erwarten. „Schnellschüsse verbieten sich bei so wichtigen Themen wie diesem“, sagte eine Sprecherin. Im BMWi wird unter anderem bemängelt, man sei in die Vorbereitungen zum Gesetz nicht eingebunden. Außerdem sei es wegen der Corona-Pandemie nicht ratsam, den Unternehmen neue, komplizierte Vorschriften zu machen.

  • Billig produzieren, verklagt werden

    Unternehmen, die die Menschenrechte der Beschäftigten ihrer Zulieferfirmen missachten, drohen Klagen und Bußgelder. Eckpunkte für das Sorgfaltspflichtengesetz von Arbeits- und Entwicklungsministerium.

    Der Druck auf hiesige Unternehmen nimmt zu, die Arbeits- und Umweltbedingungen in ihren ausländischen Zulieferfabriken zu verbessern. Die Firmen „müssen künftig prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf die Menschenrechte auswirken“, heißt es in den Eckpunkten für ein „Sorgfaltspflichtengesetz“ der Bundesministerien für Arbeit (BMAS) und Entwicklung (BMZ). Eine Version des Textes liegt dieser Zeitung vor.

    Die Initiative ist eine Reaktion auf Katastrophen wie den Zusammenbruch der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch 2013. Dadurch wurde klar, unter welch schlechten Bedingungen auch deutsche Unternehmen in armen Ländern produzieren ließen – und lassen. Sollte aus den Eckpunkten ein Gesetz entstehen, können Firmen leichter vor hiesigen Gerichten verklagt werden.

    Laut der Eckpunkte soll die Regulierung für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gelten, deren Zentralen in Deutschland stehen. Diese sind verpflichtet, menschenrechtliche Risiken bei ihren Zulieferern „zu ermitteln“. Typische Probleme sind Zwangs- und Kinderarbeit, Diskriminierung, Gewerkschaftsverbot, mangelnde Sicherheit am Arbeitsplatz, unzureichende Löhne, zu lange Arbeitszeiten oder Gefährdung der örtlichen Bevölkerung im Umkreis von Bergwerken und Plantagen.

    Zusätzlich müssen die Unternehmen selbst „Maßnahmen ergreifen und überprüfen“, damit die sozialen und ökologischen Menschenrechte von Zulieferbeschäftigten und Anwohnern nicht verletzt werden. Außerdem haben die Betriebe Beschwerdemechanismus einzurichten, um den Arbeitern zu ermöglichen, ihre Probleme mitzuteilen. Wer dagegen verstößt, kann vor bundesdeutschen Gericht auf Schadensersatz verklagt werden. Hiesige Behörden, etwa die Gewerbeaufsicht, können Bußgelder verhängen und Firmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen.

    Allerdings ist das „Haftungsrisiko für die Unternehmen begrenzt“, wie es in den Eckpunkten heißt. Sie sollen nur nachweisen, sich „angemessen“ gekümmert zu haben – beispielsweise um die Arbeitsbedingungen bei ihren Hauptzulieferern. Wenn es jedoch bei deren Vorlieferanten zu Unfällen kommt, muss das nicht unbedingt die Verantwortung der hiesigen Unternehmen betreffen. Außerdem soll es möglich sein, den Nachweis für die Sorgfalt durch die Mitwirkung in einem „Branchenstandard“ zu erbringen. Wenn Firmen etwa aktiv im von Entwicklungsminister Gerd Müller gegründeten Textilbündnis mitwirken oder den Standard der Fair Wear Foundation anwenden, wären sie auf der sicheren Seite.

    Beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) freut man sich über solche Entschärfungen im Vergleich zu einem Gesetzesentwurf des BMZ von 2019. Dieser hatte auch Unternehmen ab 250 Beschäftigte einbezogen. Gleichwohl kritisiert der BDI das Vorhaben: Es stelle einen nationalen Alleingang dar, besser wäre eine europäische Regulierung.

    Die Reaktion der Menschenrechts- und Entwicklungsverbände ist gemischt. Miriam Saage-Maaß von der juristischen Bürgerrechtsorganisation ECCHR lobt „die umfassende Definition der menschenrechtlichen Sorgfalt“. Sie wie auch Armin Paasch vom katholischen Hilfswerk Misereor kritisiert allerdings die Möglichkeit für Unternehmen, ihre individuellen Nachweispflichten durch die Teilnahme an Branchenstandards abzugelten. Die Initiative Lieferkettengesetz bemängelte unter anderem, dass Umweltschutz eine zu geringe Rolle spiele.

    Ob aus den Eckpunkten ein Gesetzentwurf entsteht und wann dieser beschlossen wird, ist unklar. Unternehmensverbände versuchen, das Verfahren zu verzögern. Möglicherweise muss eine neue Regierung nach der nächsten Bundestagswahl einen weiteren Anlauf nehmen. Vielleicht mündet die deutsche Initiative auch in eine europäische Regelung. Außerdem spielt eine Rolle, was die aktuelle Befragung der Unternehmen durch die Regierung ergibt. Hält sich die Mehrheit der Firmen an den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, könnte die Regierung auf das Gesetz verzichten. Zeigt das Umfrageergebnis hingegen, dass die Firmen es mit den Arbeitsrechten nicht so genau nehmen, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Regulierung. Das Ergebnis soll Mitte Juli vorliegen.

  • Das große Experiment in der Lausitz

    In ihrem neuen Buch erwägt Adrienne Goehler, den Bürger*innen der Braunkohleregion für die kommenden Jahrzehnte ein bedingungsloses Grundeinkommen zu zahlen, um die ökologische Transformation dort als Modell für die gesamte Gesellschaft zu entwickeln.

    Ein bemerkenswertes, wenngleich wenig beachtetes Ergebnis ist im unlängst veröffentlichten Bericht über das Experiment mit dem Grundeinkommen in Finnland enthalten. Die Teilnehmer*innen, die 2017/18 in den Genuss der Sozialleistung kamen, arbeiteten in dieser Zeit etwas mehr als vorher. Und die Zahl ihrer Arbeitstage überstieg die der Erwerbslosen außerhalb des Experiments.

    So hat das Grundeinkommen wohl beigetragen, die Motivation zu erhöhen, sich zusätzliche Tätigkeiten zu suchen. Die mindestens ebenso wichtige Botschaft liegt aber darin, dass die Bezieher*innen des Grundeinkommens nicht weniger gearbeitet haben als zuvor. Offenbar wirkten die 560 Euro, die ihnen monatlich ohne Bedingungen aufs Konto überwiesen wurden, nicht als Anreiz, die Hände in den Schoss zu legen. Dieses Ergebnis widerspricht der oft geäußerten Befürchtung, der Bezug eines Grundeinkommens mache faul und verführe die Empfänger*innen, es sich auf Kosten der Gesellschaft in der sozialen Hängematte bequem zu machen.

    Hartmut Rosa, Soziologe an der Universität Jena, findet diese Erkenntnis nicht erstaunlich. Im neuen Buch von Adrienne Goehler sagt er, das Grundeinkommen könne Menschen die Angst vor dem sozialen Absturz und dem Versagen in der Leistungsgesellschaft nehmen. „Es schafft eine existenzielle Sicherheit für die gesamte Gesellschaft“, so Rosa. Diese Sicherheit „pazifiziert die Existenz, sie befriedet unser In-der-Welt-Sein, so dass es überhaupt wieder möglich ist, in Resonanz zu kommen – mit uns selbst, mit der Welt, mit der Natur.“ Und ein Effekt positiver Beziehungen kann eben auch sein, Tätigsein als bereichernd zu empfinden und eher mehr als weniger arbeiten zu wollen.

    Hunderttausende Unterzeichner*innen diverser aktueller Petitionen zur Einführung des Grundeinkommens in Deutschland dürften diese Gedankengänge ebenfalls nicht überraschen. Wegen der Corona-Krise drehte sich das große Hamsterrad für einige Wochen weniger schnell. Viele Leute genossen die Ruhe auf den Straßen, den nachlassenden Termindruck, die abendliche Muße ohne Ausgehzwang, den neuen Raum für Gedanken und Gefühle, die Entschleunigung. Sie freuten sich an der klaren Luft in den Städten und der Rückkehr der Delfine in den Bosporus.

    Und doch rotierte das Hamsterrad auch weiter. Denn plötzlich traten Existenzsorgen in den Vordergrund, die jahrelang keine Rolle gespielt hatten. Wie soll ich mich als Sängerin ernähren, wenn alle Konzerte abgesagt werden und ich nicht auftreten kann? Wenn mein Restaurant monatelang geschlossen bleibt, muss ich Insolvenz anmelden. Hält die Firma, in der ich arbeite, die Krise durch oder wird sie bald meinen Job streichen?

    Corona führte zu beidem – Entschleunigung und Existenzangst. Möglicherweise liegt in dieser Gleichzeitigkeit die Ursache für die neue Aktualität des Grundeinkommens. Erhielten alle Bürger*innen beispielsweise 1.000 Euro monatlich als bedingungslose Transferleistung vom Staat, könnten die einen etwas Tempo aus ihrem stressigen Alltag rausnehmen, die anderen müssten nicht befürchten, in die Hartz-IV-Mühle zu geraten.

    In diese Situation hinein ist jetzt das neue Buch von Adrienne Goehler erschienen. Es trägt den programmatischen, thesenhaften und komplizierten Titel „Nachhaltigkeit braucht Entschleunigung braucht Grundein/auskommen ermöglicht Entschleunigung ermöglicht Nachhaltigkeit“. Goehler, Jahrgang 1955, war Gründungsmitglied der Grünen, in den 1990ern Präsidentin der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg, Anfang der 2000er kurz grüne Kultursenatorin von Berlin, später Aufsichtsrätin der taz. Zusammen mit Götz Werner, dem ehemaligen Chef der Drogerie-Kette dm, veröffentlichte sie bereits 2010 ein Buch zum Grundeinkommen. Der aktuelle Band bietet nun eine Sammlung zahlreicher Texte, Essays und Interviews unter anderem mit Künstler*innen, Ökonom*innen, Politik*innen und Wissenschaftler*innen, entstanden während Goehlers zweijähriger Mitarbeit am Institut für Nachhaltigkeitsstudien (IASS) in Potsdam.

    Ihr zentrales Anliegen besteht darin, zwei Debatten, die bisher oft getrennt voneinander ablaufen, miteinander zu verknüpfen – die öffentlichen Diskussionen über Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit. Goehler schreibt, zugespitzt: kein Klimaschutz ohne sozialen Ausgleich. Erst wenn sich die Bürger*innen sozial und ökonomisch abgesichert fühlten, seien sie bereit und willens, an einer ökologischen Transformation mitzuwirken, die zu Beschränkungen von bisher bekanntem Wohlstand und Konsum führen könne. Hier kommt das Grundeinkommen als eine Möglichkeit ins Spiel, allen Menschen – im Idealfall nicht nur in reichen, sondern auch armen Ländern – eine Existenzgrundlage zu bieten und gleichzeitig Wachstumsdruck aus der Hochleistungsgesellschaft herausnehmen. Denn erhielten alle Bürger*innen ein garantiertes „Grundauskommen“ auf Basis eines sozialen Menschenrechts, könnte das den Zwang vermindern, ständig neue Arbeitsplätze als Ersatz für wegrationalisierte Stellen aus dem Boden stampfen, Produktion und umweltschädlichen Ressourceneinsatz permanent erhöhen zu müssen.

    In mehreren Interviews entwickeln Goehlers Gesprächspartner*innen den Vorschlag, die Praxistauglichkeit des Modells in einem großen Experiment in der brandenburgisch-sächsischen Lausitz auszuprobieren. Gut eine Million Menschen würden dort mit einem bedingungslosen Grundeinkommen ausgestattet, um den geplanten Ausstieg aus der Braunkohle-Ökonomie zu begleiten.

    Wären die politischen Mehrheiten in Land und Bund bereit, ein solches gesellschaftliches Labor zu ermöglichen, hätte dies durchaus Sinn. Zum einen lässt sich die Vergleichbarkeit herstellen, wenn in den anderen Kohleregionen – Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – der Strukturwandel nach konventionellen Maßstäben abläuft. Außerdem könnte man unter realen Bedingungen Antworten auf Fragen finden, über die bisher immer nur theoretisch gestritten wird. Zum Beispiel: Wie reguliert man den Zuzug von Leuten aus anderen Regionen in das attraktive Sozialmodell? Wieviele zusätzliche Kosten verursacht die Veranstaltung über die schon heute für den Sozialstaat nötigen Finanzen hinaus? Verabschieden sich zehntausende Beschäftigte in den vorzeitigen Ruhestand, weil sie nicht mehr jeden Ausbeuterjob annehmen müssen? Ist die Bevölkerung liberal genug, das zu akzeptieren? Kann eine entschleunigte, wachstumsarme Gesellschaft den Wohlstand produzieren, der nötig ist, um das bedingungslose Grundeinkommen für alle zu finanzieren? Weniger als 40 Jahre sollte man wahrscheinlich nicht veranschlagen, um in einem solchen Experiment belastbare Aussagen zu erhalten.

    Adrienne Goehler: Nachhaltigkeit braucht Entschleunigung braucht Grundein/auskommen ermöglicht Entschleunigung ermöglicht Nachhaltigkeit. Parthas Verlag Berlin 2020. 356 Seiten. 18 €.

  • Übertriebene Sorge vor einer Ausbildungskrise

    Politik und Wirtschaft sorgen sich um die Ausbildung, weil sich viele Betriebe derzeit mit neuen Verträgen zurückhalten. Doch es gibt laut Arbeitsagentur noch immer mehr Angebote als Bewerber. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Azubis und Firmen.

    Mein Lehrvertrag ab August wurde wegen Corona gekündigt. Wie verhalte ich mich am besten?

    Nicht gleich aufgeben, lautet die Devise. Rechtens ist die Kündigung aber in Ordnung. „Hier sollte man noch einmal das persönliche Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb suchen“, rät Der DGB-Ausbildungsexperte Daniel Gimpel. Zugleich sollten Bewerber sich in diesem Fall umgehend mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Verbindung setzen, die viele Hilfen anbietet. Die BA-Berater sprechen noch einmal mit dem Arbeitgeber und helfen bei der Suche nach Alternativen und Fördermöglichkeiten.

    Wie komme ich jetzt noch an einen Lehrvertrag?

    Grund zur Panik besteht nicht. Allein im Handwerk sind derzeit 33.000 Lehrstellen noch nicht besetzt. Die Angebote finden sich in der Lehrstellenbörsen der Handwerkskammern. Wichtig sind die Hilfsangebote der BA, die zum Beispiel auch Online-Berufsberatungen durchführt. Alle wichtigen Infos finden sich unter der Webadresse www.arbeitsagentur.de/bildung. Auch die Industrie- und Handelskammern informieren über freie Stellen unter der Adresse www.ihk-lehrstellenboerse.de . Es gibt zudem Möglichkeiten, die Zeit zu überbrücken, wenn es tatsächlich in diesem Jahr nicht mit einer Stelle klappt. Berufsvorbereitende Maßnahmen oder überbetriebliche Berufsbildungsstätten sind zwei der Möglichkeiten. Die BA rät zur Geduld, denn es gebe noch immer mehr Stellenangebote als Bewerber. Unter der Adresse www.auswaerts-zuhause.de informiert die Agentur über Hilfen, wenn eine Lehrstelle in einer anderen Stadt durchgeführt wird.

    Mein Betrieb ist wegen der Krise geschlossen oder hat kaum noch Arbeit. Darf mich der Chef jetzt während der laufenden Ausbildung rauswerfen?

    Eine Kündigung ist nur während der Probezeit leicht möglich. Danach darf eine Ausbildung durch den Arbeitgeber nur in besonderen Fällen den Vertrag auflösen. Die Corona-Krise rechtfertigt zunächst keine Kündigung, selbst wenn das Geschäft praktisch ruht. Bloßer Arbeitsmangel oder wirtschaftliche Probleme seien keine betriebsbedingten Kündigungsgründe, betont das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB). Muss die Ausbildung wegen Corona ausgesetzt werden, ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Erlaubt ist eine Kündigung in Ausnahmen, etwa wenn der Betrieb dauerhaft geschossen wird.

    Bei uns soll Kurzarbeit auch für Azubis eingeführt werden. Bekomme ich jetzt am Monatsende noch weniger Geld?

    Zwar dürfen Auszubildende ebenso wie alle anderen Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt werden, doch müssen die Arbeitgeber in diesem Fall die normale Vergütung in den ersten sechs Wochen weiter bezahlen. Erst danach folgt eine Absenkung. Bei Kurzarbeit ist auch eine Kündigung nur möglich, wenn es neben dem Grund der Einführung der Kurzarbeit triftige andere Auslöser gibt.

    Ich bin Arbeitgeber und schätze meine Auszubildenden. Aber es ist auf absehbare Zeit zu wenig Arbeit da, um sie weiter zu bezahlen. Gibt es staatliche Hilfen in so einem Fall und wer ist dafür zuständig?

    Für Arbeitgeber sieht es in diesem Falle bisher schlecht aus. Kurzarbeit ist zwar eine gute Möglichkeit, auf die Corona-Krise zu reagieren. Doch die vorgeschriebene Lohnfortzahlung über sechs Wochen kann zum Problem werden, warnt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden setzt sich der Verband für eine Aussetzung dieser Regelung ein, noch ohne Erfolg. Die BA rät dazu, sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur zu wenden.

    Ich kann als Arbeitgeber meine wirtschaftliche Zukunft momentan gar nicht einschätzen. Normalerweise würde ich in diesem Jahr ausbilden, denn nach der Krise brauche ich wieder Fachkräfte. Nun scheue ich davor zurück. Gibt es Möglichkeiten, mein Risiko abzuschwächen?

    Übereinstimmend raten die Experten zu einer so genannten Verbundausbildung, bei der mehrere Betriebe oder überbetriebliche Einrichtungen die Ausbildung teilen. Informationen dazu bietet eine Broschüre des BiBB unter der Webadresse www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Jobstarter_Praxis_Band_8.pdf .

  • Der Sozialstaat nach Corona

    Nicht jede Ungerechtigkeit hat was mit dem Virus zu tun

    Die Corona-Krise ist zuerst eine medizinische, keine soziale. Auch keine ursächlich ökologische oder gesellschaftliche. Deswegen hat es keinen Sinn, wenn nun alle möglichen Leute das Virus missbrauchen, um ihrer politischen Lieblingsforderung neue Kraft einzuhauchen. Das gilt für das Grundeinkommen ebenso wie für die Vermögensteuer, zusätzliche Polizeikompetenzen oder die Abschaffung des Flugverkehrs.

    Kaum wurde das Virus hierzulande ernst genommen, startete die öffentliche Debatte über die sozialen Auswirkungen der Krise. Diese aber schafft keine neue, zusätzliche Ungerechtigkeit. Mit oder ohne Corona ist Deutschland so gerecht oder ungerecht, wie man es vom jeweiligen politischen Standpunkt aus definieren möchte. Wohl aber tragen die Schließung vieler Geschäfte, die Ausgangsbeschränkungen, zunehmende Kurzarbeit, der Wegfall von Einnahmen und der Produktionsstopp in Fabriken dazu bei, die schon vorhandene Ungleichheit zu verschärfen. Die sozialen Differenzen werden größer – das ist eine mittelbare Wirkung dieser wie auch anderer Krisen.

    Der Sozialwissenschaftler Stefan Sell verwendet den Begriff „Hierarchie der Not“. Leute mit ausreichenden finanziellen Ressourcen können den ökonomischen Schock besser abpuffern als diejenigen, die wenig oder keine besitzen. Wer hunderttausend Euro auf dem Konto hat und im Eigentum wohnt, mag ein paar Monate ohne Umsatz einigermaßen überstehen, während schlecht bezahlte Beschäftigte in Kurzarbeit vielleicht Hartz IV beantragen und sich Sorgen über ihre Miete machen.

    Am häuslichen Schreibtisch zu sitzen, Texte zu schreiben, ab und zu mal bei einer Videokonferenz vorbeizuschauen, bietet den Luxus relativer Sicherheit vor Ansteckung, während die Beschäftigten im Supermarkt dem Virenflug direkt ausgesetzt sind. Stabile, wohlhabende Familien können ihre Kinder in der schulfreien Zeit besser selbst unterrichten, als arme Alleinerziehende in engen Wohnungen. Und insgesamt kommen wir in den reichen Staaten deutlich einfacher durch die Krise, als die Näherinnen in Bangladesch, die normalerweise unsere Bekleidung produzieren, jetzt aber keinen Lohn mehr erhalten.

    Wobei die These von der Verschärfung vorhandener sozialer Differenzen auch nicht überall stimmt. Viele Geschäfte, denen es unter normalen Bedingungen gut geht, sind nun existenziell bedroht. Kleine und große Handwerksbetriebe, Einzelhändler, Reisebüros gehen pleite, wenn der Shutdown länger als vier Wochen dauert. An Einfamilienhaustüren, hinter denen sonst mittelständische Auskömmlichkeit regiert, klingelt bald der Gerichtsvollzieher.

    So könnten Fragen für die Zukunft lauten: Welche sozialen Probleme werden durch diese Krise greifbarer, welche Ungerechtigkeit fällt jetzt besonders ins Auge?

    Hart trifft die Epidemie Obdachlose. Deren Schicksal ist der gutbetuchten Mehrheit sonst zwei Euro fürs Türe-Aufhalten bei der Sparkasse wert. Jetzt sind die Wohnungslosen oft auch dieser spärlichen Einnahmen beraubt. So sondiert nun der Chef von Karuna, einem Berliner Sozialprojekt, ob sie nicht auch in leeren Hotels wohnen dürfen. Eine plausible Idee – hoffentlich trägt sie später dazu bei, dass die Städte mehr Wohnungen für Obdachlose anbieten.

    Hellsichtig hat die Bundesregierung gerade den Zugang zu Hartz IV erleichtert. Als Nothilfe für Künstlerinnen, Musiker und Selbstständige werden deren Vermögen und Wohnungsgröße jetzt nicht mehr überprüft. Das ist ein kleiner Schritt weg von Hartz IV, hin zu einer vernünftigen Grundsicherung – nicht für alle, sondern die, die sie tatsächlich brauchen. Indem der Bundestag die ärmlichen Hartz-IV-Sätze deutlich erhöhte, ließe sich dieser Weg fortsetzen.

    Und die oft miese Bezahlung der Beschäftigten im Einzelhandel, der Alten- und Krankenpflege ist schon lange ein Ärgernis. Nun aber erstaunt sie besonders, da es doch gerade diese Leute sind, die uns durch die Krise tragen. Wenn die Arbeitgeberverbände, die Pflegeheime und Krankenhäuser vertreten, weiterhin eine deutlich bessere Entlohnung ihres Personals verweigern und sich gegen allgemeinverbindliche Tarifverträge sperren, muss man ihnen zeigen, dass nicht sie systemrelevant sind, sondern die Pflegerinnen und Pfleger.

    Diese und andere Verbesserungen des Sozialstaates würden mehr Geld kosten. Und so wäre es nicht falsch, über höhere Einkommen- und Gewinnsteuern für reiche Haushalte und Unternehmen nachzudenken. Das ist jedoch wieder eine Forderung, die vor Corona genauso richtig war, wie nachher.

  • Zuschüsse für viele Firmen und Haushalte

    Neues Wirtschaftspaket gegen die Corona-Krise: Zuschüsse für Selbstständige und Kleinbetriebe, keine Miete, Hartz IV ohne Prüfung. Die wichtigsten Punkte – und was sie bedeuten.

    An diesem Montag mussten wegen der Corona-Epidemie tausende weitere Geschäfte schließen. Damit diese und viele andere, die bereits seit vergangener Woche geschlossen sind, nicht pleitegehen, hat die Bundesregierung zusätzliche Hilfsprogramme von mehreren hundert Milliarden Euro vereinbart. Diese kommen zum vergangene Woche verkündeten KfW-Kreditprogramm und der Erleichterung der Kurzarbeit hinzu. Wer erhält welche Förderung?

    Selbstständige und Kleinfirmen

    Beispielsweise an Taxifirmen, Buchgeschäfte, Bars oder Handwerksbetriebe, die kaum oder keine Umsätze mehr haben, will die Bundesregierung Zuschüsse zahlen, ohne sie zurückzuverlangen. Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen einmalig für drei Monate 9.000 Euro erhalten, bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Das Geld fließt, damit die Selbstständigen, Einzel- und Kleinunternehmer ihre Fixkosten, etwa die Geschäftsmiete, weiter zahlen können. Sie müssen nachweisen, dass sie erst wegen Corona in Schwierigkeiten gerieten. Die Mittel aus diesem Soforthilfe-Programm fließen zusätzlich zur Förderung durch die einzelnen Bundesländer.

    Wie kommt man an das Geld ran?

    Auszahlen werden es die Länder oder Kommunen. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an den Details. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte aber, es werde schnell gehen – schließlich müssten auch viele Firmen Anfang April ihre Miete überweisen. Das Soforthilfe-Programm soll bis zu 50 Milliarden Euro umfassen. Es richtet sich an rund drei Millionen Kleinunternehmen mit etwa zehn Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

    Die wegbrechenden Umsätze der Firmen könnte der Staat allerdings nicht komplett auffangen, erklärte Altmaier. Diese Summen wären einfach zu groß. Das kann man auch anders sehen. Die komplette deutsche Wirtschaft macht pro Monat etwa 300 Milliarden Euro Umsatz. Größenordnungsmäßig könnte der Staat auch solche Summen für einige Monate stemmen. Möglicherweise ist in dieser Hinsicht das letzte Wort noch nicht gesprochen.

    Hartz IV

    Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat die Regierung auch beschlossen, Selbstständigen, unter anderem Künstlerinnen und Künstlern, den Zugang zu Hartz IV zu erleichtern. „Wir öffnen die Grundsicherung“, sagte Scholz. Es solle keine Überprüfung des Vermögens der Antragsteller oder der Angemessenheit der Wohnung mehr stattfinden. So entwickelt sich die Grundsicherung in der Krise in Richtung eines Grundeinkommens. Wer es braucht, bekommt es – jedenfalls vorübergehend.

    Mieten

    Privathaushalten und Gewerbetreibenden, die wegen der Krise ihre Mieten nicht entrichten können, darf einstweilen nicht gekündigt werden. Anders gesagt: Auch Geschäfte, die in Schwierigkeiten stecken, brauchen erstmal keine Miete zu zahlen. Ob sie die Ausfälle später abtragen müssen, wird man sehen.

    Mittlere Firmen

    Unternehmen, die zwischen zehn und 249 Leute beschäftigten, empfahl Altmaier, bei ihren Hausbanken zusätzliche Kredite zu beantragen, die die öffentliche KfW-Bankengruppe zur Verfügung stellt.

    Große Unternehmen

    Für Firmen ab 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat die Regierung einen neuen Stabilisierungsfonds eingerichtet, der sich an den Maßnahmen während der Bankenkrise ab 2008 orientiert. Große Unternehmen können Garantien, Kapitalhilfen und Kredite in Anspruch nehmen. Das Programm umfasst bis zu 600 Milliarden Euro. Altmaier warnte Hedgefonds und andere spekulative Investoren. Die Regierung werde es nicht zulassen, dass notleidende Firmen billig aufgekauft würden.

    Nachtragshaushalt

    Um das Paket zu finanzieren, bringt Scholz einen Nachtragshaushalt über 156 Milliarden Euro für dieses Jahr in den Bundestag ein. Die geplanten Ausgaben steigen von 362 auf 485 Milliarden Euro, die Schuldenaufnahme von null auf 156 Milliarden. Die sogenannte schwarze Null – der Verzicht auf neue Kredite – ist damit Geschichte. Die Schuldenbremse im Grundgesetz wird wegen die Krise ausgesetzt.

    Wie geht es weiter?

    Finanzminister Scholz rechnet für dieses Jahr mit einer Rezession der Wirtschaft. Das Bruttoinlandsprodukt werde wohl so stark schrumpfen wie während der Finanzkrise 2009, also etwa um fünf bis sechs Prozent. Wirtschaftsminister Altmaier hält auch eine stärkere Schrumpfung für möglich. Laut ifo-Institut für Wirtschaftsforschung München könnte die Wirtschaftsleistung sogar um 20 Prozent zurückgehen. Das hänge unter anderem davon ab, wie lange die Geschäfte geschlossen blieben. Einen derartigen Einbruch gab es seit dem 2. Weltkrieg noch nie.

  • „Vorbeugend ist besser als akut“

    Angesichts der Corona-Krise können sich Firmen präventiv Hilfskredite für die kommenden sechs Monate besorgen. Hausbanken, Bürgschaftsbanken und die öffentliche KfW arbeiten zusammen.

    Bis Anfang März liefen die Umsätze der Unternehmen in Deutschland meist leidlich bis gut. Durch die Corona-Epidemie erleben viele Firmen und Branchen nun jedoch einen scharfen Einbruch. Das kann für einen Handwerksbetrieb im Messebau ebenso gelten wie für ein Restaurant oder eine selbstständige Goldschmiedin. Da lautet eine entscheidende Frage: Wie kommen Betriebe an die Bazooka ran? Hinter diesem Begriff von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verbirgt sich das staatlich geförderte Kreditprogramm, das Unternehmen über die nächsten Monate helfen soll.

    Variante 1: die Hausbank

    Die in ihrer Gesamthöhe grundsätzlich unbegrenzten Firmen-Kredite stellt die öffentliche KfW-Bankengruppe zur Verfügung. In Frage kommen jetzt zuerst die Programme „KfW-Unternehmerkredit“, „ERP-Gründerkredit – universell“ und „Kredit für Wachstum“. Die Unternehmen sollen leichteren Zugang zu den Mitteln erhalten, weil die KfW den größten Teil der Haftung für Kreditausfälle übernimmt. Außerdem können Betriebsmittelkredite auch an Großunternehmen gehen, die bis zu zwei Milliarden Euro Jahresumsatz machen (bisher 500 Millionen). Die KfW leitet die Mittel an die Hausbanken weiter, bei denen die Firmen ihre Geschäftskonten unterhalten. Diese Institute zahlen die Darlehen aus. Dorthin können sich die Firmen also zunächst wenden.

    Die Geschäftskunden der Stadtsparkasse Freiburg würden auch künftig, wie bisher, Zugang zu sämtlichen KfW-Programmen erhalten, heißt es. Allerdings warten die Geldinstitute noch auf die genauen Informationen der KfW, die an diesem Freitag kommen sollen. Vermutlich ab nächstem Montag, 23. März, können die Firmen die Kredite bei ihren jeweiligen Hausbanken beantragen. Darauf stellt sich beispielsweise auch die Deutsche Bank ein. Deren Leiter für Unternehmen in Baden-Württemberg, Thomas Keller, sagte: „Wir begrüßen es sehr, dass bestehende Programme der KfW ausgeweitet werden. In einer zweiten Stufe folgen weitere umfangreiche Maßnahmen, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen in der Corona-Krise zugeschnitten sind.“ Unabhängig von den KfW-Krediten bietet die Sparkasse Freiburg an, die bestehenden Kreditlinien für ihre Bestandskunden zu erhöhen.

    Variante 2: die Bürgschaftsbank

    Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich zuerst an eine der Bürgschaftsbanken zu wenden, die in jedem Bundesland arbeiten. In vielen Fällen dürfte es sich anbieten, beide Wege – Hausbank und Bürgschaftsbank – gleichzeitig zu beschreiten. Denn letztere übernehmen Sicherheiten, die es den Hausbanken erleichtern, KfW-Kredite und eigene Darlehen zu vergeben. Das ist relevant, weil die Hausbanken für die KfW-Kredite mithaften, die sie an Firmen durchleiten. Die Bonitätsprüfung kann einfacher werden, wenn eine Bürgschaftsbank dahintersteht. „Über das Finanzierungsportal www.ermoeglicher.de können sich betroffene Unternehmen direkt an die Bürgschaftsbanken wenden“, sagte Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Diese nimmt dann auch Kontakt zur Hausbank auf.

    Selbherr riet: „Vorbeugend ist immer besser, als wenn es akut ist.“ Die jeweilige Firmen solle möglichst schnell einen „Liquiditätsplan“ aufstellen, „aus dem der Liquiditätsbedarf für die nächsten sechs Monate sichtbar wird“. Dieser zeigt die laufenden Ausgaben, beispielsweise Miete, Versicherungen, Lebenshaltungskosten, und stellt sie den noch zu erwartenden Einnahmen gegenüber. Durch die neuen Maßnahmen der Bundesregierung können die Bürgschaftsbanken Sicherheiten für Kredite bis zu 250.000 Euro vergeben. Und der Höchstbetrag von Bürgschaften wurde auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Selbherr stellt Entscheidungen „innerhalb weniger Tage“ in Aussicht, „so dass der Kredit im Idealfall innerhalb einer Woche fließen kann“.

    Weitere Liquiditätshilfen

    Die öffentliche L-Bank in Baden-Württemberg hat ein Programm „Liquiditätskredit“ aufgelegt, durch das gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit maximal 500 Beschäftigten Darlehen zwischen 10.000 und fünf Millionen Euro erhalten. Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre. Bayern will unter anderem einen neuen Härtefallfonds für Firmen bekanntgeben.

    Steuerstundungen

    Alle Firmen, denen Umsatz wegbricht, können bei den Finanzämtern beantragen, auf die monatlich oder vierteljährlich fälligen Vorauszahlungen der Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer zu verzichten. Verzugszinsen fallen nicht an. Die Finanzämter sollen, falls nötig, auch die Vorauszahlungen senken. Wenn die Lage sich bessert, werden die Unternehmen die Steuerrückstände später abtragen.

    Künstler und Kleinstfirmen

    Wirtschaftsminister Peter Altmaier betonte, die KfW-Kredite und Bürgschaften kämen für alle Firmen in Frage, selbst für die kleinsten. Auch Künstler, Musiker, Texter und andere Soloselbstständige sollen profitieren. Hier gilt die Empfehlung ebenso, Kontakt mit der Bank aufzunehmen. In den nächsten Tagen will Finanzminister Olaf Scholz einen zusätzlichen Notfallfonds präsentieren. Kredite würden aber nicht mehr reichen, sagte Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Er forderte, der Staat solle kleinen Firmen einfach Geld als Geschenk überweisen, damit sie überleben.

    Kurzarbeit

    Wenn beispielsweise Handwerksbetrieben mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Aufträge ausgehen, kann die Firma für diese die Arbeitszeit verringern und Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit, beziehungsweise deren regionalen Ablegern beantragen. Das geht auch online und gilt rückwirkend zum 1. März. Dafür wurden die Voraussetzungen vereinfacht: Nur noch zehn Prozent des Personals muss betroffen sein (früher ein Drittel). Auch Zeitarbeitsfirmen dürfen jetzt Kurzarbeitergeld beantragen.

    Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dann den größten Teil ihres Lohnes weiter, die Sozialabgaben der Firma für die reduzierte Arbeitszeit übernimmt neuerdings die Bundesagentur. Der Betrieb muss seinen Leuten die Kurzarbeit ankündigen, diese müssen einwilligen. Oder der Betriebsrat stimmt zu. Die Firma schießt den Lohn vor und erhält einen Teil von der Bundesagentur zurück.

  • Firmen erbitten Gesetz

    Für ihr Lieferkettengesetz erhalten Entwicklungsminister Gerd Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil Unterstützung von Konzernen wie BMW, Daimler und Nestlé. Höhere Sozial- und Umweltstandards sollen für alle Zulieferer gelten.

    Wirtschaftsverbände wie BDI und BDA mauern noch. Doch große Unternehmen fordern jetzt ein Lieferkettengesetz, das die weltweiten Arbeits- und Umweltbedingungen verbessern soll. Das Positionspapier unter anderem von Adidas, BMW, Bayer, Daimler, Deichmann, H&M, Mondel?z, Nestlé und Philips liegt dieser Zeitung vor. Darin sprechen sich die Firmen „grundsätzlich für eine hinreichend klare und praktisch umsetzbare EU-weite Rahmenordnung aus“.

    Es geht um Probleme wie diese: Die Beschäftigten in den Fabriken Asiens bekommen für das Nähen der T-Shirts, Jeans und Sportschuhe, die in reichen Staaten verkauft werden, oft viel zu niedrige Löhne. Der Nahrungsmittelkonzern Nestlé musste sich mit dem Vorwurf der Kinderarbeit auf Kakaoplantagen in Westafrika auseinandersetzen. Und Autohersteller haben Probleme mit Rohstoffen wie Leder und Metall, die aus ökologisch und sozial bedenklicher Produktion stammen. Das Papier der Unternehmen ist in Zusammenarbeit mit der Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik und dem kirchlich geförderten Südwind-Institut in Bonn entstanden.

    Es liefert Unterstützung für Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die am Entwurf eines Lieferkettengesetzes arbeiten. Verzögern wollen diesen Prozess der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Vereinigung der Arbeitgeber (BDA). Erst an diesem Montag veröffentlichte der BDI eine entsprechende Erklärung.

    „Nestlé begrüßt eine gesetzliche Regulierung zur Definition der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen“, sagte dagegen Achim Drewes, Cheflobbyist des Konzerns in Deutschland. Auch der zunächst nationale Ansatz, den Müller und Heil vorantreiben, sei in Ordnung. „Wir können mit einer nationalen Regelung leben – in der Hoffnung, dass sie Dynamik in die Debatten der EU bringt“, so Drewes. „Dabei ist eine Europa-weite Regulierung unser zentrales Anliegen.“

    Solche Äußerungen mögen paradox erscheinen. Warum bitten Unternehmen um Regulierung durch den Staat? Eine Antwort: Firmen wie Nestlé haben selbst schon versucht, die Arbeitsbedingungen verbessern, weil sie beispielsweise Kinderarbeit als wirtschaftliches, juristisches und Image-Risiko betrachten. Die Arbeit am Fortschritt verursacht ihnen Kosten, die sich manche Konkurrenten, die weitermachen wie früher, jedoch sparen. Gäbe es dagegen ein deutsches oder europäisches Lieferkettengesetz, müssten es alle Firmen anwenden. „Ein derartiges Gesetz würde die Kostennachteile der Unternehmen reduzieren, die schon höhere menschenrechtliche Standards umsetzen“, sagte Drewes. Eine kooperative Haltung gegenüber der Regierung kann außerdem Einflussmöglichkeiten eröffnen.

    Geht es nach den beteiligten Konzernen, soll beispielsweise geregelt werden, welche ihrer Zulieferer sie kontrollieren müssen – nur die direkten Lieferanten oder auch die Hersteller, die diesen die Vorprodukte verkaufen? Die Löhne und Arbeitsbedingungen, die etwa in einer Tafel Schokolade stecken, bis zum Kakaobauern in der Elfenbeinküste zurückzuverfolgen, ist kompliziert. Außerdem geht es um Maßstäbe, welche Bezahlung in verschiedenen Ländern dort das Existenzminimum deckt.

    Ob Heil und Müller sich mit ihrer Initiative durchsetzen, ist unklar. In der Regierungskoalition geht es hin und her. Hermann Gröhe, Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, sprach sich unlängst dafür aus. Der CDU-Wirtschaftsrat warnte dagegen davor, der deutschen Wirtschaft zu schaden. Bereits Ende vergangenen Jahres forderten 42 Firmen, darunter viele kleine Händler, die Fairtrade-Produkte anbieten, ebenfalls ein Lieferkettengesetz.