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  • Heftiges Bietergefecht bei 5G

    Teurer Streit um einzelne Frequenzblöcke

    Die Versteigerung der Frequenzen für den Mobilfunk der neuen Generation biegt in die Zielgrade ein. Bis zum Donnerstagnachmittag boten die vier Rivalen mehr als 5,55 Milliarden Euro für das Recht zur Nutzung der Funkwellenbereiche. Das Bietergefecht in Mainz betrifft allerdings nun nur noch einige Blöcke, um die einige Anbieter jedoch umso heftiger streiten. Wann die Auktion genau endet, ist derzeit noch offen.

    Die Versteigerung dauert bereits fünf Wochen – um damit ein gutes Stück länger als zu Beginn erwartet. Und sie spielt dem Staat mehr Geld ein, als die Anbieter eigentlich ausgeben wollten. Dennoch liegt der Preis pro Frequenzbereich noch unter dem Ergebnis der vorigen Auktion von 2015. Derzeit liegen die Kosten bezogen auf die angebotene Bandbreite bei 13,1 Millionen Euro pro Megahertz. Im Jahr 2015 waren es noch 18,8 Millionen Euro, bei der berüchtigten UMTS-Auktion im Jahr 2000 sogar 350 Millionen Euro pro Megahertz.

    Experten erwarten jedenfalls nicht, dass die nun zu zahlenden Preise die Mobilfunkfirmen ernsthaft belasten werden. „Die Netzbetreiber werden nicht überfordert“, glaubt Torsten Gerpott, Professor für Telekommunikationswirtschaft an der Universität Duisburg-Essen. In den kommenden 20 Jahren können die Anbieter mit den neuen Frequenzen einen dreistelligen Milliardenbetrag umsetzen. Ein einstelliger Milliardenbetrag für den Erwerb der Nutzungsrechte sei da absolut angemessen.

    Zuvor hatten die Mobilfunkbetreiber, aber auch Oppositionspolitiker das Verfahren kritisiert: Die Preise seien so hoch, dass kein Geld mehr für den tatsächlichen Netzausbau übrig bleibe. Der Staat solle die Frequenzen kostenlos oder sehr preiswert vergeben, forderte beispielsweise Reinhard Houben, der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP im Bundestag. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisierte die Auktion als zu teuer für die Unternehmen.

    Technik-Ökonom Gerpott weist solche Ideen als weltfremd zurück. „Die Frequenzen sind ein knappes Gut. Erst die Versteigerung zeigt, was sie wert sind.“ Es sei normal, dass die Betreiber sie lieber umsonst hätten. „Aber solche Forderungen gehören zum Geschäft dazu.“ Die Bedeutung der Frequenzen zeige sich nun auch in den hohen Geboten. „Es zwingt die Anbieter ja keiner dazu, sie könnten jederzeit aussteigen.“

    Die Branche hatte in der Tat gehofft, auch in absoluten Zahlen mit geringeren Kosten als 2015 wegzukommen. Doch in den Tagen nach Ostern überschritt die gebotene Summe den damaligen Wert von 5,1 Milliarden Euro. Die aktuelle Auktion ging am Donnerstagnachmittag in Runde Nummer 243. Eine solche Runde dauert maximal eine Stunde. Die vorige Auktion im Jahr 2015 war schon nach 116 Runden zu Ende.

    An der Versteigerung nehmen die Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland (O2) teil. Als Neueinsteiger ist auch die Drillisch Netz AG, besser bekannt unter dem Markennamen 1&1, mit im Rennen. Schon vor Ostern hatte sich das Bietergefecht auf einige Blöcke unter den vergleichsweisen hohen Frequenzen um 3,6 Gigahertz verengt. Vor allem die Telekom und Vodafone überboten sich nun in den jüngsten Runden auf der Jagd nach einzelnen Frequenzbändern noch einmal.

    Die Frequenzen gelten allgemein als die Grundlage für den Aufbau des schnelleren Mobilfunkstandards 5G. Doch es steht den Anbietern frei, sie auch für den weiteren Ausbau der aktuellen Mobilfunkgeneration zu nutzen. Die Telekom hat jedoch bereits angekündigt, 99 Prozent der Bevölkerung bis 2015 mit 5G-Empfang zu beglücken. Das Herunterladen eines kompletten Spielfilms dauert dann auch unterwegs auf dem Handy nur wenige Sekunden. Die Telekom reagiert damit auch auf Vorgaben der Regierung, diesmal ein wirklich schnelles Datennetz flächendeckend bereitzustellen.

  • Wirecard erhält Unterstützung aus Japan

    Softbank steigt mit einer Milliarde Euro ein

    Der deutsche Zahlungsdienstleister Wirecard erhält eine Finanzspritze von dem Technik-Konzern Softbank aus Japan. Das Tokioter Unternehmen investiere 900 Millionen Euro, teilte Wirecard am Mittwoch mit. Die Hilfsaktion ist hochwillkommen: Die Wirecard-Aktie war nach Betrugsvorwürfen unter Druck geraten. Softbank wiederum genießt in der Finanzwelt einen legendären Ruf als geschickter Investor. Die Aktie von Wirecard gewann im Laufe des Mittwochs daher wieder deutlich an Wert.

    Wirecard ist mit dem Vorwurf konfrontiert, bei Erwerb einer Geschäftslizenz für Hongkong betrogen zu haben. Firmenchef Markus Braun beteuert hartnäckig die Unschuld des Unternehmens. Die britische Zeitung „Financial Times“ hatte jedoch im Februar berichtet, eine Wirecard-Tochter in Singapur habe ihre Bücher gefälscht, um den Einstieg in Hongkong vorzubereiten und insgesamt profitabler auszusehen. Seitdem war die Wirecard-Aktie um bis zu 40 Prozent gefallen. Es handelt sich um ein wichtiges Wertpapier: Es ist im Dezember in den deutschen Leitindex Dax aufgerückt.

    Der Einstieg von Softbank gilt nun als Vertrauensbeweis eines hochseriösen Investors. Softbank-Chef Masayoshi Son hat ein besonders gutes Händchen für erfolgreiche Geldanlagen. Er ist unter anderem Geldgeber des Fahrdienstes Uber, des Chiphersteller Nvidia oder der Roboterfirma BostonDynamics. Son hat den chinesischen E-Commerce-Anbieter Alibaba bereits finanziert, als dieser noch ein unbekanntes Startup war. Softbank verwaltet heute Firmenanteile im Wert von rund 100 Milliarden Euro und ist damit der größte Technik-Fonds der Welt.

    Wirecard passt bestens zu den Softbank-Investitionen. Das Unternehmen aus Aschheim bei München arbeitet an der Schnittstelle von Internet und Finanzen. Es baut dabei Brücken zwischen der chinesischen und der westlichen Geschäftswelt – genau wie Investor Softbank. Während Softbank in Alibaba investiert hat, ermöglichte Wirecard den Einstieg der Finanztochter Alipay in Europa. Wenn bei Rossmann die Zahlung mit der Alipay-App möglich ist, steckt dahinter Wirecard. Das Unternehmen bietet jedoch auch Kreditkarten und andere eher herkömmliche Zahlungsdienste an. Wirecard kommt auf einen Umsatz von gut zwei Milliarden Euro im Jahr.

    Softbank leiht Wirecard die 900 Millionen Euro zunächst in Form von Anleihen, die sich jedoch in der Zukunft in Aktien umwandeln lassen, statt sie in Bar zurückzuzahlen. Erfolgt die Umwandlung, erhält Softbank einen Anteil von gut fünfeinhalb Prozent an Wirecard. Das sei eine durchweg positive Nachricht für Wirecard, urteilten Analysten der Baader Bank in einer Mitteilung.

    Wirecard hat in seiner erst 20-jährigen Firmengeschichte schon viele Höhen und Tiefen erlebt. Im vergangenen Jahr war die Internetfirma zeitweilig mehr wert als die Deutsche Bank. Dabei stand das Unternehmen nach dem Platzen der Internetblase Anfang des Jahrhunderts kurz vor der Pleite. Nur das Geschäft mit Erotik- und Glücksspielseiten sicherte damals das Überleben. Wirecard ermöglichte es den Schmuddel-Websites, ihren Kunden Kreditkartenzahlungen anzubieten. Schneller als der Wettbewerb hat Wirecard dann auch für sauberere Geschäftszweige das digitale Bezahlen im Netz oder an der Ladenkasse ermöglicht – auch in Asien. Firmenchef Braun wurde dadurch selbst zum Milliardär.

  • Die Bremse lockern

    Weniger Wachstum: Mehr Staatsverschuldung wäre gut.

    Dramatisch ist die abgesenkte Wachstumsprognose der Bundesregierung nicht. Und doch gibt sie Anlass, grundsätzlich über die ökonomische und finanzielle Zukunft nachzudenken. Die Debatte ist schon im Gange: Wie halten wir es mit der Staatsverschuldung? Einiges spricht dafür, die Schuldenbremse im Grundgesetz zu lockern.

    Auf nur noch 0,5 Prozent im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung taxiert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) das Wachstum in diesem Jahr – unter anderem wegen des Brexit und der Handelskonflikte mit China und den USA. Die gute Nachricht: Die bundesdeutsche Wirtschaft läuft nach wie vor solide. Die Zahl der Arbeitsplätze steigt weiter. 2020 könnte deshalb wieder besser werden.

    Aber selbst bei leidlichen Wachstumsraten zeigt sich, dass der finanzielle Spielraum des Staates beschränkt ist. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Schuldenbremse im Grundgesetz, die die Kreditaufnahme des Bundes auf 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung begrenzt, diejenige der Länder und Kommunen ab kommendem Jahr komplett verbietet.

    Deshalb plädieren nun einige Ökonomen für die Reform dieser Regel. Einer der Wortführer ist Michael Hüther, Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln. Seine Argumentation: Angesichts des technischen Umbruchs der Digitalisierung benötige das Land große Investitionen beispielsweise in Dateninfrastruktur und Bildung, die wegen der Schuldenbremse augenblicklich nicht finanziert würden. Das erscheint Hüther als besonders widersinnig, weil die Kreditzinsen langfristig so niedrig lägen, dass sich heutige Aufwendungen für die künftigen Generationen mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen. Ihr Ertrag falle absehbar höher aus als die Zinskosten.

    Unbestritten ist diese Position freilich nicht. Dass die Zinsen dauerhaft niedrig bleiben, bezweifelt etwa Clemens Fuest, Präsident des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung in München. Und Lars Feld vom Freiburger Walter-Eucken-Institut sagt, dass sich tatsächliche Investitionen nur schwer vom staatlichen Konsum abgrenzen ließen. Die Schuldenbremse zu demontieren, würde zahlreichen Ausgabewünschen damit wieder Tür und Tor öffnen.

    Für die Lockerung der Schuldenbremse spricht jedoch zusätzlich, dass sich die Lage stark verändert hat, seit die Regierungskoalition sie vor zehn Jahren im Grundgesetz verankerte. 2009 schlug die große Finanzkrise zu. Der Schuldenstand des Staates stieg auf über 80 Prozent der Wirtschaftsleistung. Jetzt ist dieser Wert unter 60 Prozent gesunken. Die Regierung redet schon von 50 Prozent. Das beweist: Deutschland hat seine Finanzlage im Griff, der Schuldenstand stellt kein Problem mehr dar, die Zinsbelastung ebensowenig – vorläufig jedenfalls. Politik sollte darin bestehen, auf veränderte Umstände zu reagieren. Sonst wird sie zur Ideologie.

  • Disney greift Netflix an

    Streaming boomt – aber die Konkurrenz wird härter

    Der US-Videodienst Netflix macht sich auf zunehmenden Wettbewerb gefasst: In den kommenden Monaten drängen sowohl Disney als auch Apple in das Geschäft mit der Echtzeitverteilung von Filmen und Serien. „Disney+“ soll am 12. November in den USA online gehen, in Deutschland wird der Dienst Anfang 2020 verfügbar. Netflix kündigte für die kommenden Monate bereits einen Rückgang des Wachstums der Abo-Zahlen an.

    Der weltweite Marktführer spielt den Einfluss der neuen Rivalen auf das eigene Geschäft indessen herunter. „Es gibt bereits enorme Konkurrenz in unserer Branche, und jetzt erhöhen Disney und Apple sie halt noch“, sagte Firmenchef Reed Hastings bei der Telefonkonferenz zur Vorlage der Quartalszahlen. Hastings erklärt den Rückgang des Wachstums stattdessen mit der Sättigung des Marktes und einer geplanten Preiserhöhung. „Wir sind begeistert, dass wir jetzt in der Liga von Namen wie Apple und Disney spielen.“

    Tatsächlich steigen Apple, Disney und andere etablierte Marken erstaunlich spät ins Geschäft mit sofort abspielbaren Internetvideos (Streaming) ein. Netflix hat hier einen gewaltigen Vorsprung. Dabei besitzen sowohl Apple als auch Disney die Rechte an vielen wertvollen Inhalten. Sie haben sich jedoch lange auf andere Geschäftsmodelle konzentriert, statt sie selbst in Angeboten für den Echtzeitabruf (on demand) zu bereitzustellen. 

    Die Streaming-Revolution verlief sehr schnell. Während die Angebote vor zehn Jahren nur Eingeweihten bekannt waren, muss das Privatfernsehen heute um seine Existenz bangen. Weltweit verwaltet Netflix derzeit 149 Millionen Abos; die Zahl der Zuschauer liegt bei einem Vielfachen davon. Das Marktforschungsinstitut Yougov verzeichnet seit 2015 eine Verzehnfachung der Streaming-Nutzung bei den Zuschauern unter 35 Jahren; sieben von zehn von ihnen gucken fast nur noch online und interessieren sich kaum noch für die klassische Glotze. „2019 ist das Jahr der Disruption der Fernsehbranche“, urteilt Yougov in einer aktuellen Studie zum „Kampf der Streaming-Anbieter“. Schlecht für ZDF und Sat.1: Auch Rentner werden zunehmend süchtig nach Internet-Videos. 

    Das Streaming von Videos über das Internet läuft derzeit auch in Deutschland dem Fernsehen den Rang ab. Amazon Prime und Netflix liegen dabei ungefähr gleichauf. Der Online-Studie der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF zufolge nutzen sechs von zehn Bundesbürgern zumindest einmal in der Woche einen Internet-Videodienst. 

    Disney besitzt dabei die Rechte an einigen der beliebtesten Filmreihen der vergangenen Jahre. Der Konzern hat beispielsweise die zahllosen Umsetzungen von Marvel-Comics produziert – also die Avengers, Captain America, Thor, Dr. Strange, Iron Man, Guardians of the Galaxy und so weiter. Zu Disney gehört seit 2012 aber auch Star Wars. 

    Bisher hat das Unternehmen diese wertvollen Inhalte auch über Netflix gezeigt. Jetzt wandern sie exklusiv ins eigene Angebot. Der neue Streaming-Dienst wird gleich am 12. November mit einem besonderen Leckerbissen starten: einer neuen Spielfilmserie in der Welt von Star Wars. The Mandalorian handelt von den Abenteuern des Kopfgeldjägers Boba Fett, der bei Fans der Filmreihe besonders beliebt ist. 

    Zusammen mit den bekannten Kinderfilmen von Arielle bis Frozen gehören solche Angebote zu den absoluten Lieblingen der Zuschauer. Disney kündigte bereits an, den Streaming-Dienst gleich mit Dutzenden neuen Serien und eigenen Filmen an den Start gehen zu lassen, die nur dort verfügbar sind. Das Ganze soll zudem bloß sieben Dollar im Monat kosten. Die Netflix-Preise variieren in Deutschland zwischen acht und 16 Euro. 

    Der Eintritt von Disney ins Streaming ist für Netflix nun doppelt schlecht. Die Plattform verliert zunächst die wertvollen Filme und wird dadurch weniger attraktiv. Manche weniger betuchte Kunden dürften zudem mit einem einzelnen Streaming-Abonnement zufrieden sein und Netflix zugunsten von Disney kündigen – die Geldbörse wird mit der Vervielfachung der Videoangebote schließlich nicht voller. Eine Umfrage der Agentur Nextmedia.Hamburg hat ergeben, dass in Deutschland kaum jemand mehr als 15 Euro im Monat für Streaming ausgeben mag. Nur jeder Dritte leistet sich Zugang zu mehreren Anbietern. 

    Am Ende könnte der Gewinner jedoch Netflix sein. Der Marktführer hat immer noch das breiteste Angebot und Eigenproduktionen, die immer wieder Gesprächsthema werden. Hastings präsentierte jedenfalls in der Nacht auf Mittwoch solide Geschäftszahlen. Netflix konnte von Januar bis März 9,5 Millionen neue Kunden gewinnen. Das Wachstum von 16 Prozent im Jahresvergleich ist zwar langsamer, aber immer noch sehr hoch. Der erwartete Rückgang ist jedoch erheblich: Im laufenden Quartal werden der Prognose zufolge nur fünf Millionen Abos dazukommen, also halb so viele wie im ersten Quartal. Der Umsatz stieg derweil auf viereinhalb Milliarden Dollar. Der Gewinn erreichte 344 Millionen Dollar.

  • „Wir begrüßen Regulierungen“

    Den Gesetzentwurf für Sorgfaltspflichten von Unternehmen unterstützt Tchibo-Managerin Bergstein. Das Textilsiegel Grüner Knopf von Entwicklungsminister Müller sieht sie kritisch.

    Hannes Koch: Weniger giftige Chemikalien, besserer Brandschutz, höhere Löhne – seit fünf Jahren versucht CSU-Entwicklungsminister Gerd Müller mit seinem Textilbündnis, die Zustände in den ausländischen Zulieferfabriken der Textilkonzerne zu verbessern. Ist bei den Arbeiterinnen und Arbeitern in Bangladesch, Pakistan und anderen Ländern davon etwas angekommen?

    Nanda Bergstein: Tchibo ist schon länger an dem Thema dran. Zusammen mit anderen Firmen machen wir Fortschritte. Und es gibt zwei konkrete Bündnisinitiativen, eine davon im indischen Bundesstaat Tamil Nadu. In 300 Textilfabriken und Spinnereien finden Trainings statt, damit Frauen und Mädchen ihre Rechte durchsetzen, beispielsweise durch die Schaffung von Beschwerdekomitees, deren Mitglieder geheim gewählt und danach durch das Programm geschult werden. Das macht für die Beschäftigten einen echten Unterschied.

    Koch: Nur zwei Projekte in fünf Jahren – das klingt nach Theorie und Beschäftigungstherapie.

    Bergstein: Auch wir würden uns wünschen, dass mehr praktische Programme vor Ort liefen. Aber zu wenig andere Mitgliedsfirmen ziehen mit.

    Koch: Nun will Müller das neue, staatliche Textilsiegel „Grüner Knopf“ einführen. Kann das einen neuen Impuls geben?

    Bergstein: Wir sind skeptisch, dass der Grüne Knopf allein schnell genug zu einer Verbesserung der sozialen und ökologischen Bedingungen in den Produktionsländern führt. Vielleicht kann er aber helfen, die Kundinnen und Kunden mit auf den Weg zu nehmen. Wer das staatliche Siegel an einem Kleidungsstück sieht, lässt sich möglicherweise eher zum Kauf nachhaltiger Produkte animieren.

    Koch: Warum bringt das Siegel keine Fortschritte bei den Arbeitsbedingungen in den Zulieferfabriken?

    Bergstein: Zertifikate halten nicht immer, was sie versprechen. Unternehmen können sie erhalten, wenn sie beispielsweise erklären, die Gewerkschaftsfreiheit in ihren Zulieferfabriken durchzusetzen. Tun sie das aber wirklich? Die bescheinigten Standards entsprechen mitunter nicht der Realität. Tchibo bemüht sich dagegen, zusammen mit dem internationalen Gewerkschaftsbund IndustriAll die Beschäftigten vor Ort zu stärken. Was ein Siegel wert ist, hängt davon ab, ob es die Firmen ernstnehmen und was sie tun, um vor Ort Dinge zu verändern.

    Koch: Wird Tchibo beim Grünen Knopf mitmachen?

    Bergstein: Wir können uns vorstellen, dass wir das Siegel bei den Kunden testen. Wenn es in unserem Online-Shop als stärkerer Kaufanreiz wirkt als etwa das Gots-Siegel für Biobaumwolle, wäre das ein Vorteil.

    Koch: Minister Müller kommt auch deshalb nur langsam voran, weil Unternehmen bremsen. Tchibo unterstützt zwar Tarifverhandlungen in seinen Zulieferfabriken, damit die Beschäftigten mehr Geld erhalten. Trotzdem bekommen viele Arbeiter*innen keine ausreichenden, existenzsichernden Löhne. Warum ist das so?

    Bergstein: Allein schaffen wir es nicht, die Bezahlung deutlich anzuheben. Deshalb plädieren wir für flächendeckende Tarifverhandlungen in allen Produktionsländern. Um das zu erreichen, kooperieren wir mit 20 weiteren globalen Textilhändlern wie H&M, Inditex und Primark in der Organisation ACT.

    Koch: Warum ist diese Kooperation nötig?

    Bergstein: Tchibo ist nicht der einzige Einkäufer in den Fabriken. Wenn wir allein mehr zahlen, subventionieren wir nur die Wettbewerber, die nicht mitziehen.

    Koch: Bisher haben diese gemeinsamen Tarifverhandlungen mit den ACT-Firmen aber noch nicht begonnen.

    Bergstein: In Kambodscha bringen wir das erstmals auf den Weg. Es ist ein intensiver Prozess. Der kambodschanische Arbeitgeberverband hat Sorge, dass unsere Firmen nur 50 Prozent des Marktes repräsentieren und die anderen Einkäufer die höheren Kosten nicht akzeptieren.

    Koch: Auch einige Mitglieder des Textilbündnisses machen nicht mit.

    Bergstein: Das muss sich ändern. Wir fordern Unterstützung. Daran wird sich zeigen, ob das Textilbündnis mehr Wirkung für die Beschäftigten der Fabriken erzielen kann als bisher.

    Koch: Sie befürworten einen „systemischen Ansatz“. Nun hat Müllers Ministerium ein Gesetz für Sorgfaltspflichten der Unternehmen entworfen. Was halten Sie davon?

    Bergstein: Wir begrüßen Regulierungen, die für alle Marktakteure in Europa gleiche Bedingungen schaffen. Mit freiwilligen Initiativen einzelner Firmen allein werden wir nicht schnell genug vorankommen. Damit die Regulierung sinnvoll etwas in den Produktionsländern bewegt, brauchen wir in der Branche gleichzeitig eine tiefere Diskussion darüber, welche Maßnahmen echte Veränderungen bewirken.

    Koch: Das Gesetz könnte auch eine Pflicht für Firmen festlegen, dass diese Tarifverhandlungen in ihren Zulieferfabriken, etwa in Kambodscha, ermöglichen müssen.

    Bergstein: Ein verbindlicher Rahmen dafür würde der Umsetzung von ACT helfen.

    Koch: Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) scheinen jedoch kein großes Interesse an dem Gesetz zu haben. Ihre Schätzung – wird es irgendwann verabschiedet?

    Bergstein: Ich hoffe es. Wir werben dafür. Staatliche Regulierung kann ein wichtiger Schritt sein, um voranzukommen. Auch freie Marktwirtschaft braucht Regeln.

    Bio-Kasten

    Nanda Bergstein (39) leitet seit 2018 den Bereich Unternehmensverantwortung des Kaffeerösters und Einzelhändlers Tchibo. Sie studierte unter anderem Internationale Beziehungen und entwickelte für Tchibo ein Qualifizierungsprogramm für Zulieferer, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Die Firma gilt als einer der Vorreiter für erträgliche Produktionsbedingungen. Nach ihren Angaben stammt beispielsweise 86 Prozent der verarbeiteten Baumwolle aus nachhaltigen Quellen.

  • „Sozialpflichtigkeit ist kein Enteignungsgrund“

    Die Rechtmäßigkeit einer Enteignung von Wohnungsbesitzern ist umstritten. Der Wissenschaftler Ulrich Stelkens von der Verwaltungshochschule Speyer hält einen Erfolg des Berliner Volksbegehrens für möglich.

    Gab es in der Bundesrepublik bereits Enteignungen in ähnliche gelagerten Fällen, also nicht, um etwa Grund und Boden für Autobahnbauten zu erwerben?

    Ulrich Stelkens: Eine vergleichbare Enteignung gab es noch nicht. Vor allem unmittelbar nach dem Krieg und aber auch während der Flüchtlingskrise wurden in größerem Umfang Wohnungen beschlagnahmt, um Menschen darin zeitweilig unterzubringen. Das waren jedoch keine eigentlichen Enteignungen. Die Beschlagnahme war begrenzt auf eine bestimmte Situation und auf eine gewisse Zeit und es werden in diesen Fällen Nutzungsentschädigungen in Mietpreishöhe bezahlt. Es handelte sich dabei also um keine staatliche Wohnungspolitik. Diese verfolgte bisher eine Strategie des sozialen Wohnungsbaus: Der Staat förderte den Wohnungsbau durch private Investoren. Im Gegenzug mussten sich diese verpflichten, die Wohnungen günstig zur Miete anzubieten.

    Wie beurteilen Sie die Chancen, dass eine Enteignung der großen Wohnungsgesellschaften in Berlin tatsächlich durchgeführt werden könnte?

    Stelkens: Verfassungsrechtlich völlig ausgeschlossen scheint ein solches Vorhaben nicht. Der Artikel 15 GG erlaubt nicht nur dem Bund Enteignungen zum Zwecke der Vergesellschaftung, sondern auch den Ländern, wie sich auch aus Artikel 74 Absatz 1 Nr. 15 GG ergibt. Ob eine solche Vergesellschaftung durchgeführt wird, ist daher v. a. eine politische Entscheidung. Die praktischen Hindernisse sollten allerdings nicht unterschätzt werden: Zunächst sieht auch Artikel 15 GG eine Entschädigung vor, die aus den Landesmitteln bezahlt werden müsste. Vor allem müsste Berlin aber eine eigene umfassende Wohnungsverwaltungsinfrastruktur aufbauen, wie dies die Initiative ja auch fördert. Ob diese dann effektiv ist? Da es in der bundesdeutschen Geschichte keine Präzedenzfälle gibt, werden die jetzigen Wohnungseigentümer natürlich auch gerichtliche Schritte gegen ihre Enteignung einleiten. In den Gerichtsverfahren müsste dann nicht nur erstmals der Inhalt des Artikels 15 GG näher bestimmt werden, sondern es müsste auch geklärt werden, inwieweit es unter Gleichheitsgesichtpunkten möglich ist, nur das Wohnungseigentum einzelner Gesellschaften oder einzelner Unternehmen ab einer bestimmten Größe zu enteignen. Es stellen sich zusätzlich zudem noch europarechtliche Fragen, deren Lösung zumindest nicht auf der Hand liegt.

    Artikel 14 GG sieht eine Entschädigung der Eigentümer vor, die unterhalb des Marktwertes liegen kann. Wie wird ein Entschädigungswert überhaupt ermittelt?

    Stelkens: Die Frage der Entschädigung ist schwierig. Der Artikel 14 GG, auf den Art. 15 GG hinsichtlich der Entschädigung verweist, lässt eine Ausgleichszahlung unterhalb des Marktwertes wohl zu. Die Berechnung wäre aber eine höchst komplexe Angelegenheit. Normalerweise gibt es bei Enteignungen den Marktwert. Billig würde es für Berlin jedenfalls nicht und die betroffenen Unternehmen würden Abschläge sicherlich nicht einfach hinnehmen, sondern eben gerichtliche Schritte einleiten.

    Die Initiatoren argumentieren in der öffentlichen Debatte unter anderem mit der Sozialverpflichtung des Eigentums. Ist dieser Zusammenhang aus Ihrer Sicht gegeben und was bedeutet diese Vorgabe des GG eigentlich genau?

    Stelkens: Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist kein Enteignungsgrund, sondern legitimiert den Gesetzgeber zu gesetzlichen Regelungen, die sozialschädliche (Aus-)Nutzungen des privaten Eigentums zu begrenzen. Das soziale Wohnungsmietrecht ist ein Beispiel dafür. Die Mietpreisbremse, Milieuschutzgebiete oder der allgemeine Kündigungsschutz für Mietwohnungen schränken die Freiheit der Vermieter ein. Eine Enteignung ist das nicht und es muss auch keine Entschädigung gezahlt werd

  • Stehen Wohnungsunternehmen vor der Enteignung?

    Am kommenden Samstag startet in Berlin ein Volksbegehren. Gesellschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen sollen enteignet werden. Die Experten sind uneins über die Rechtmäßigkeit.

    Zwei Themen sorgen in der Hauptstadt bei fast allen Bewohnern für Stress und Sorgen. Nirgendwo sonst in Deutschland stehen Autofahrer länger im Stau, ist der Umgang miteinander im Verkehr rauer. Und nirgendwo steigen die Mieten stärker, mit bisweilen grotesken Auswüchsen. So berichtete der örtliche Tagesspiegel kürzlich von Staffelmietverträgen, die für Wohnungen normaler Größe eine Steigerung von gut 2.000 Euro derzeit auf mehr als 6.000 Euro oder sogar 8.000 Euro monatlich in den nächsten 15 Jahren vorsieht. Der jährliche Bevölkerungszuwachs von über 40.000 Einwohnern macht aus Wohnraum trotz Bauboom ein anhaltend knappes Gut.

    Die damit verbundenen Ängste der Berliner könnten nun ein bundesweit einmaliges Experiment begünstigen. Am kommenden Wochenende startet in der Hauptstadt ein Volksbegehren. Ziel ist die Enteignung aller Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen durch das Land Berlin. „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, lautet der Titel des Aufstands von mehreren Mieterinitiativen. "Die Idee entstand aus der langen, leidvollen Erfahrung mit diesem Unternehmen“, sagt der Sprecher des Volksbegehrens, Rouzbeh Taheri, „wir haben vieles versucht und kaum Verbesserungen erreicht.“

    Die Deutsche Wohnen ist mit einem Besitz von rund 100.000 Wohnungen an der Spree der Hauptgegner. Die Immobilien hat das Unternehmen vor allem vom Land Berlin erworben, als es – finanziell am Abgrund stehend – einen großen Teil des öffentlichen Wohnungsbestands privatisierte. Es steht in dem Ruf, die Instandhaltung der Gebäude so lange zu verzögern, bis sie komplett modernisiert werden müssen. Diese Kosten lassen sich dann auf die Mieter umwälzen. So steht die Deutsche Wohnen als Stellvertreter für die an hohen Gewinnen interessierten Wohnungsinvestoren in Berlin am Pranger. Insgesamt wären wohl ein knappes Dutzend Unternehmen von einer Enteignung betroffen. Genau weiß dies niemand.

    Taheri beruft sich mit der Initiative auf das Grundgesetz, das Enteignungen zulässt. Doch die Meinungen liegen weit auseinander. Insbesondere der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) hält das Vorhaben für aussichtslos. „Eine Enteignung wäre weder mit dem Grundgesetz noch der Berliner Landesverfassung vereinbar“, sagt BBU-Vorstand Maren Kern. Ein Gutachten im Auftrag des Verbands stützt diese These. Verfasst hat es der Rechtswissenschaftler Helge Sodan. Die Mieterinitiativen sprechen von einem Gefälligkeitsgutachten und verweisen ihrerseits auf eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag, die zu einem anderen Ergebnis gekommen sei.

    In der Stadt selbst stößt das Volksbegehren auf Widerhall. „Die Meinungsumfragen weisen darauf hin“, erläutert Taheri, „dass das Volksbegehren mehrheitsfähig ist.“ Es sei ein Akt der Notwehr. Wie stark der Rückhalt ist, werden die kommenden Monate zeigen. In einer ersten Phase benötigt die Initiative 20.000 Stimmen, um überhaupt angenommen zu werden. In der zweiten Stufe müssen 170.000 Unterschriften zusammen kommen. Dann wird das Volksbegehren zu einem Volksentscheid, der innerhalb von vier Monaten abgestimmt werden muss. Dann reicht die einfache Mehrheit für die Annahme des Gesetzes.

    Selbst wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, müsste das Berlin noch eine gewaltige Klippe überwinden. Das Land taxiert die fälligen Entschädigungszahlungen bei einer Enteignung auf bis zu 38 Milliarden Euro, wenn Marktpreise bezahlt werden müssten. „Es wäre unbezahlbar“, weiß auch Taheri, aber das Grundgesetz lasse Ausgleichszahlungen unterhalb des Marktwertes zu. Die Berliner Politik ist gespalten. Die CDU lehnt die Pläne ab. Die Linke befürwortet das Volksbegehren und die SPD ist sich nicht einig. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller will keine Enteignung. In der Partei gibt es hingegen Sympathien. So hat die SPD auf einem Parteitag am vergangenen Wochenende eine Festlegung erst einmal auf den Herbst vertagt.

  • Kudamm-Raser bleiben Mörder

    Auch im zweiten Prozess verurteilt das Berliner Landgericht zwei Raser nach einem tödlichen Unfall mit einem Unbeteiligten zu lebenslanger Haft. Der Fall wird wohl wieder vor dem Bundesgerichtshof landen. Auch das neue Recht schützt nicht vor einer Mordan

    Das Berliner Landgericht hat die so genannten Kudamm-Raser zum zweiten Mal wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) kassiert, weil die obersten Richter den bedingten Vorsatz als Mordmerkmal nicht sicher erkennen konnten. Das hielt den Vorsitzenden Richter des zweiten Prozesses, Matthias Schertz, nicht von einem gleichen Schuldspruch ab. „Die Kammer ist überzeugt, dass sie mit einem bedingten Tötungsvorsatz gehandelt haben“, sagte Schertz als Urteilsbegründung.

    Die beiden heute 27 und 30 Jahre alten Täter hatten sich Ende Januar 2016 ein nächtliches Autorennen auf dem Kurfürstendamm geliefert. Nach 13 überfahrenen roten Ampeln und mit Tempo 170 beziehungsweise 140 knallte es schließlich zwischen der Gedächtniskirche und dem KaDeWe. Ein bei grün aus einer Seitenstraße einfahrender Jeep wurde beim Zusammenstoß mit einem der Rennwagen 70 Meter weit durch die Luft geschleudert. Der Fahrer, ein Rentner, starb dabei. Die beiden Täter und eine Mitfahrerin wurden dagegen nur leicht verletzt. „Sie haben mit dem Leben anderer gespielt“, hielt der Richter den beiden reglosen Angeklagten bei der Verkündung des Urteils vor.

    Das zweite Urteil unterscheidet sich in einem zentralen Punkt vom ersten. Ein Gutachter hat festgestellt, dass der mit einem 380-PS-starken Mercedes rasende Marvin N. etwa 90 Meter vor der Unfall-Kreuzung kurz vom Gas ging, dann aber mit Vollgas weiterfuhr. Zu diesem Zeitpunkt, so Schertz, hätte die Kollision noch verhindert werden können. Doch dann habe N. die rücksichtslose Fahrt wieder aufgenommen, weil er das Rennen nicht verlieren wollte. Der Täter habe mit seiner Entscheidung damit den tödlichen Zusammenstoß billigend in Kauf genommen. Denn eine Kontrolle des Risikos sei angesichts der nicht einsehbaren Einmündung unmöglich gewesen. „Beide wussten, dass der Querverkehr grün hat“, sagte Schertz. Auch weitere Mordmerkmale sieht das Gericht als gegeben an. Das Opfer war demnach arglos und wehrlos, weil es bei grün über die Ampel gefahren sei. Und die Fahrzeuge stufen die Richter als „gemeingefährliches Mittel“ ein. „Die Fahrzeuge wurden zu Projektilen“, stellte Schertz klar.

    Der Richter ließ durchblicken, dass er eine lebenslange Strafe für eine harte Entscheidung hält. Doch bei einer Verurteilung wegen Mordes sei eine andere Entscheidung rechtlich nicht möglich, betonte er. Nun haben die Angeklagten vier Wochen Zeit, erneut eine Revisionsverhandlung vor dem BGH zu beantragen. Das kündigten ihre Anwälte auch an. Sie hatten auf deutlich mildere Strafen plädiert und sahen im Hergang des Geschehens lediglich eine fahrlässige Körperverletzung.

    Nach dem extremen Unfall vor drei Jahren hat sich die Rechtslage geändert. Neu ist der Paragraf 315d im Strafgesetzbuch, der bei illegalen Autorennen mit tödlichen Folgen eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft vorsieht. Bei fahrlässiger Tötung können die Richter nur maximal fünf Jahre Freiheitsentzug verordnen. Doch rückwirkend kann der Paragraf für diesen Fall nicht angewendet werden. Außerdem betonte Richter Schertz, dass Raser trotz geänderter Rechtslage wegen Mordes dran kommen können, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das Berliner Urteil war das erste dieser Art. Ein zweites wurde in Hamburg gefällt und Anfang März auch durch den BGH bestätigt.

    Der Nebenkläger, Sohn des Opfers, hat die Tat von Anfang an als Mord angeprangert. „Mein Vater wurde aus dem Leben gerissen für einen Kick, ein bisschen Spaß“, sagt Maximilian Warshitsky, „Straßen sind nicht zum Rasen da.“ Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Gerichtsentscheidung. „Wer mit extremer Geschwindigkeit und ohne Rücksicht auf Verluste über mehrere rote Ampeln rast, nimmt den Tod von Menschen billigend in Kauf“, erklärte Sprecher Benjamin Jendro.

  • Nicht vor und nicht zurück

    Charles ist aus Ghana nach Berlin emigriert, Sadam zu Hause geblieben. Beide stecken in der Sackgasse. Eine Geschichte über das Missverständnis der Auswanderung.

    Hier in der Nähe schläft er. Genau will er die Stelle nicht zeigen, zur
    Sicherheit. Nur so viel: Der Platz liegt in einem Gebüsch, sodass man
    ihn von außen nicht sehen kann.

    Treptower Park an der Spree – ein Landschaftspark in Berlin mit hohen
    Eichen, Platanen, Buchen, Blumenbeeten und ausgedehnten Wiesen,
    südöstlich von Kreuzberg. Bei seinen afrikanischen Freunden holt Charles
    das blaue Einpersonenzelt ab. Wenn er das provisorische Heim errichtet
    hat, packt er seinen Schlafsack hinein.

    Manchmal feiert er durch im Yaam-Club, wo HipHop, Reggae oder Afrobeat
    laufen. Oder er übernachtet bei Kumpels, aber immer nur für ein paar
    Tage. Sie haben Angst, dass der Gast auffällt.

    Charles ist 22 Jahre alt, Immigrant aus Ghana, seit 2015 in Berlin. Sein
    unstetes Leben sieht man ihm nicht an. Er trägt ein dunkelblaues Hemd
    mit weißen Punkten, modisch am Knie zerrissene Jeans, Silberkette, weiße
    Kopfhörer um den Nacken, Ohrring, dünnen schwarzen Schnäuzer mit
    Kinnbärtchen. Er wirkt jugendlich, was auch an seiner Körpergröße von
    1,65 Meter liegt.

    Viel Zeit hat er dieses Jahr im Görlitzer Park in Kreuzberg zugebracht.
    Dort feiern junge Touristen, spielen Musiker, bringen Papis ihren
    Kleinen die ersten Schritte bei. Und der Drogenhandel boomt. Die
    Sozialarbeiter im Park berichten, dass die Plätze genau aufgeteilt sind
    – Nigerianer, die Leute aus der Elfenbeinküste oder Mali, alle haben sie
    ihre festen Bereiche. Jeder Eingang ist besetzt. Wer den Park betritt,
    muss sich darauf einstellen, angequatscht zu werden.

    Will man Charles treffen, muss man zu den jungen Männern aus Ghana. Ihr
    Revier liegt in der Nähe eines Hügels mit Sitzterrassen. Guter Überblick
    über die Szene. Charles wartet schon, neben sich eine prall gefüllte
    blau-weiße Plastiktüte von Aldi. Er ist genervt. „Ich habe kein Geld für
    so was“, sagt er auf Englisch. Eigentlich könne sich sein alter Freund
    Sadam in der gemeinsamen Heimatstadt Accra solche Klamotten auch selbst
    kaufen. „Aber er will welche von hier.“ Also gab er bei Charles die
    Bestellung auf. Textilien aus Europa sind besser, toller, schicker als
    die vom heimischen Markt. Charles verdreht die Augen. Zwei Jeans in der
    Tüte tragen Etiketten, die Adidas-Sportschuhe sind gebraucht. Die
    übrigen Kleider stammen aus Charles persönlichem Vorrat. „Sie sehen noch
    neu aus“, meint er.

    Zu Hause packe ich den Inhalt in eine gebrauchte Sporttasche, die beiden
    Jeans und die Schuhe kommen nach oben. Die Tasche reist mit mir in die
    Hauptstadt Ghanas, zu Sadam.

    Zongo Junction, Accra. Hier kreuzen sich zwei Verkehrsadern, als
    Mitteleuropäer braucht man starke Nerven. Auf der Mittelinsel schreit
    und stöhnt sich ein christlicher Prediger in Ekstase, sein überdrehter
    Lautsprecher produziert einen Höllenlärm. In Viererreihen blockieren
    sich Taxis und Kleinbusse, permanentes Gehupe und Geschimpfe hilft
    bedingt. Dazwischen bieten Kleinhändler Plastiktütchen mit Trinkwasser
    an, Frauen bugsieren gebratenen Fisch in Eimern auf den Köpfen.
    Überladene Laster mit Holzkohlesäcken dröhnen vorbei.

    Zur Begrüßung nimmt Sadam die Plastiksonnenbrille mit dem Versace-Logo
    ab – „so you see my face“, „damit du mein Gesicht siehst“. Breite Augen,
    breites Lächeln, Trägershirt über trainiertem Body, Jogginghose, links
    zwei goldene Ohrstecher. Er hat einen Freund mitgebracht, der von nun an
    die Tasche aus Europa tragen wird – ohne sie zu öffnen.

    „Sadam und ich waren wie Brüder“, sagt Charles. Vielleicht zehn Jahre
    haben sie zwei Minuten voneinander entfernt gelebt. Die meiste Zeit
    waren sie zusammen, zum Essen in den Familien, auf den Straßen des
    Viertels.

    Sadams Zuhause ist ein kleiner Hof, einstöckige Steingebäude umringen
    ein betoniertes Rechteck. Von den ärmlichen Bretterhütten in der
    Nachbarschaft hebt es sich positiv ab. Hier leben auch seine Eltern,
    seine beiden jüngeren Brüder und seine Schwester mit ihrer Familie.
    Wäsche hängt auf den Leinen. An der Rückseite des Vaterhauses liegt der
    Kuhstall, aber er steht leer. Auch Charles war Hirte. Tagsüber führten
    die beiden die Tiere zusammen auf die Brachflächen zwischen die
    Siedlungen entlang des Kanals. Waren die Kühe groß genug, wurden sie zum
    Schlachten verkauft.

    Das hat Charles zurückgelassen. 2015 ging er auf die Reise So sagen das
    auch andere Ghanaer: Reise – nicht Flucht oder Emigration. Er verkaufte
    eine goldene Kette seines Vaters, seine Familie gab ihm Geld, mit etwa
    2.000?Euro brach er auf. Er flog nach Istanbul – ganz legal. In der
    Türkei schloss er sich dem Treck der Syrer über die Balkanroute an.
    Schließlich das gelobte Deutschland.

    „Jeder in Ghana will eigentlich weg“

    Mir gehen die Dealer im Görlitzer Park auf den Wecker. Wenn ich von
    meiner Kreuzberger Wohnung an die Spree jogge, sehe ich sie dort warten,
    morgens, abends, bei Regen oder Schnee. Ich stelle mir Fragen, die man
    für sozial ignorant oder rassistisch halten mag. Müssen die Jungs
    kriminell werden, kaum dass sie bei uns angekommen sind? Ist es
    Lebenszeitverschwendung, jahrelang in einem deutschen Park
    herumzuhängen, um ein paar Euro mit dem Verkauf von Haschisch
    einzunehmen? Wäre es nicht besser gewesen, das Geld für die Reise zu
    Hause für eine gute Ausbildung auszugeben?

    Charles sagt, er deale nicht. Er hänge nur mit seinen Freunden rum. Für
    diese Version spricht, dass er tagelang nicht im Park auftaucht.

    Gut 1.000 Ghanaer*innen sind 2017 nach Deutschland gekommen – eine
    kleine Zahl im Vergleich zu anderen Herkunftsländern wie Syrien, Irak
    oder Afghanistan. Die meisten Gha­na­er*in­nen haben keine Chance auf
    Asyl. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stuft ihre Heimat
    als sicheren Staat ein. Die Demokratie funktioniert dort halbwegs, es
    herrscht kein Krieg.

    Charles bekam einen Wohn­heim­platz in einer Kleinstadt in
    Ostdeutschland zugewiesen. Dort wohnen will er aber nicht, auch weil er
    Angst davor hat, abgeschoben zu werden. Er ist lediglich geduldet,
    bekommt monatlich 140 Euro Bargeld ausgezahlt und findet keine Arbeit.
    Für ihn geht es nicht vor und nicht zurück. Er steckt in der Sackgasse.

    In Ghana konnte er immerhin etwas Geld verdienen. Für eine Kuh bekam er
    1.500 ghanaische Cedi, umgerechnet etwa 270 Euro. Damit kann man als
    Einzelperson einige Monate über die Runden kommen. Zum Vergleich:
    Berufsanfänger erhalten nach der Schule vielleicht 350 Cedi im Monat.
    Ein junger Lehrer kommt auf 750 Cedi. 

    Mit einem Tuch wedelt Sadam dem Kälbchen vor der Nase herum. Es scheut,
    zerrt auf dünnen Beinchen am Strick. Sadam schnalzt mit der Zunge,
    streichelt das gräuliche Fell. Tiere sind sein Ding, das sieht man. Aber
    diese Kühe, Ziegen, Schafe gehören nicht ihm, sondern einem Nachbarn.

    „Meine Herde gibt es nicht mehr“, sagt er. Eines Tages erschien ein
    Abgesandter der Stadtverwaltung und erklärte, dass Sadams Viehhaltung
    neben dem Abwasserkanal nun verboten sei. Der Kanal liegt hinter Sadams
    Haus, Plastikflaschen und Tüten treiben auf der schillernden Brühe, die
    übel riecht. Der Verkauf des Fleisches gefährde die Gesundheit der
    Käufer, entschied die Stadtverwaltung.

    Seitdem ist Sadam Tagelöhner. Er hilft dem Nachbarn mit den Tieren, ihre
    Weiden liegen außerhalb der Stadt. An manchen Tagen bringt er 60 Cedi
    nach Hause, an anderen nichts. Schwierige Lage, denn Eltern,
    Geschwister, Enkel erwarten von ihm, dem ältesten Sohn, dass er die
    tra­di­tio­nel­le Rolle erfüllt und die ganze Familie ernährt.

    Sein Vater habe Vertrauen, sagt Sadam, aber er mache auch Druck. Oft
    gibt es Streit. Sadam steckt in der Klemme. Ständig beschwert er sich
    über die Ausweglosigkeit, die Armut, die Politik. Hat er mal eine andere
    Art des Gelderwerbs ausprobiert? „Früher arbeitete ich bei einem
    Klempner, aber das bringt zu wenig Geld.“ Überhaupt: „Unsere Familie hat
    immer Vieh gehalten, mein Vater, mein Großvater. Das ist meine Aufgabe.“
    Der vorgezeichnete Lebensplan funktioniert jedoch nicht mehr wie früher.
    Accra expandiert. Wo sich einst herrenloses Land erstreckte, entstehen
    Wohngebiete, Autogeschäfte, Werkstätten. Sadam ist ein
    Modernisierungsverlierer.

    Ghana sei „halb arm und halb reich“, sagte 2013 der damalige
    Staatspräsident Dramani Mahama. Laut Weltbank hat das Land den Status
    eines Staates mit „mittleren Einkommen im unteren Bereich“ erreicht. Es
    gibt Autobahnen und vernünftige Fernstraßen. Auch kleine Dörfer haben
    inzwischen Strom. Wer von Accra an der Küste ins 250 Kilometer nördlich
    gelegene Kumasi fährt, passiert zahlreiche neue Siedlungen. Die
    Zinkblechdächer glänzen in der Sonne.

    Andererseits sind die Lebensumstände von Millionen Menschen sehr
    schlicht. Aus europäischer Sicht kann man große Viertel in der
    Hauptstadt als Slums bezeichnen. Tausende leben auf der Mülldeponie
    Agbogbloshie, wo sie Elektronikschrott ausschlachten. Die
    Wirtschaftsleistung pro Kopf erreicht in Ghana etwa 1.500 Euro pro Jahr.
    In Deutschland sind es 40.000 Euro. Ghana mag heute etwas weniger arm
    sein als früher, doch der sogenannte Wohlstand umfasst dort 4 Prozent
    von unserem. Was dieser Unterschied bedeutet, kann sich jeder Ghanaer im
    Internet anschauen. Eine Studie des US-Sozialforschungsinstituts Pew
    ergab vergangenes Jahr, dass drei Viertel der Bevölkerung das Land
    verlassen würden, wenn sie könnten.

    Bedenkt man all das, kann man Charles’ Entscheidung zur Auswanderung
    plausibel finden. „Jeder in Ghana will weg“, sagt Charles, auf den
    Stufen im Görlitzer Park sitzend. Geht es um sein Land, redet er sich in
    Rage. Im Krankenhaus dort lägen die Patienten auf dem Flur. Anstatt die
    Gesundheitsversorgung zu verbessern, investierten die Politiker die
    Entwicklungshilfe lieber in Luxuslimousinen. „Die Wahrnehmung der Leute
    ist: Im Ausland geht alles besser.“

    Die Todesgefahr schreckt ihn nicht

    Auch Sadam will aufbrechen. Die gefährliche Reise durch Libyen, die
    Todesgefahr auf dem Mittelmeer schrecke ihn nicht, sagt er. „Ich bin
    bereit, mein Leben zu riskieren, um Europa zu erreichen.“ Noch ist das
    mehr Wunsch als Plan. An den rostigen Nissan-Landrover seines Nachbarn
    gelehnt, sagt er: „Bevor ich reise, muss meine Familie versorgt sein.“
    Sein Plan: Geld sparen, ein Grundstück außerhalb der Stadt kaufen, neues
    Vieh anschaffen, dann los. Der alte Lebensentwurf – ein letztes Mal.

    Aber ist der Weg nach Europa wirklich die einzige Möglichkeit, die Sadam
    hat?

    Fünf Kilometer von seinem Elternhaus entfernt stehen an einer breiten
    Vorortstraße die blau-weiß gestrichenen, einstöckigen Gebäude des
    Opportunities Industrialization Centre Ghana (OICG), frei übersetzt
    Zentrum für ­Berufsausbildung. Die Schü­le­r*in­nen werden hier zu
    Au­to­me­cha­ni­ke­r*in­nen, Elek­tri­ke­r*in­nen, Nä­he­r*in­nen,
    Gra­fik­de­signer*in­nen und Kö­ch*in­nen ausgebildet. Das Ziel ist die
    Selbstständigkeit. Viele Ab­sol­ven­t*in­nen schaffen das. Sadam hat
    noch nichts davon gehört.

    Die 29-jährige Friseurin Alima Seidu – Goldzahn vorne, dicke Golduhr,
    schwarzer Bobschnitt – hat im OICG gelernt. Auf der lila gestrichenen
    Veranda ihres Ladens flicht sie einer Kundin Extensions in die Haare.

    An den Wänden des vier Quadratmeter kleinen, aus Brettern gebauten
    Raumes hängen ein Riesenspiegel und Haarmodefotos. Es gibt ein mobiles
    Waschbecken und eine rote Trockenhaube. Fünf Jahre ist es her, dass sie
    ihr Geschäft eröffnete. Jetzt hat sie fünf Auszubildende. „Von meinen
    Einnahmen kann ich mich, meinen Bruder und mein Kind finanzieren“, sagt
    Seidu.

    Während der dreijährigen Berufsausbildung zur Friseurin arbeitete sie
    nebenbei als Wäscherin, sparte etwa 5.000 Cedi (900 Euro). Die Schule
    gab zusätzlich eine Starthilfe von 7.000 Cedi (1.250 Euro). Damit
    gründete sie ihr Business in Ghana. Sie verfügte ungefähr über denselben
    Betrag wie Charles, der das Geld jedoch für die Emigration verwendete.

    Die Schule war ein Glücksfall. „Zufällig hörte ich davon im Radio“, so
    Seidu. Der Vorteil beim OICG: Im Vergleich zu anderen Bildungsgängen
    sind die Gebühren niedrig – auch dank der Kooperation mit der
    evangelischen Entwicklungsorganisation Brot für die Welt in Deutschland.
    Zwar kann OICG nur rund 600 Bewerber*innen jährlich aufnehmen.
    Grundsätzlich beweist das Modell aber, dass junge Leute in Ghana etwas
    reißen können, wenn sie wollen.

    Auf seiner Inspektionstour besucht Sam Debrah den Laden von Alima Seidu.
    Er ist der Schulleiter des OICG, 50 Jahre alt, trägt ein kragenloses
    lila Hemd mit goldenem Muster über der Brust und dunkle Brille mit
    blauem Rand. „Es ist nicht wahr, dass alle wegwollen“, sagt er bestimmt.
    Aber auch er räumt ein: „Es gibt Gründe zu gehen.“ Zum Beispiel den
    Klientelismus: Politiker tendieren erst mal dazu, ihre Familie, Freunde
    und Ethnie mit Geld und Aufstiegschancen zu versorgen, bevor andere
    drankommen.

    Außerdem müssen junge Leute und ihre Familien oft beträchtliche
    Schulgebühren oder Schmiergeld aufbringen, damit sie mit der Bildung
    vorankommen. Die meisten öffentlichen Schulen verlangen Gebühren. Wer
    eine Lehre machen will, muss dem Meister etwas zahlen, anstatt einen
    Lohn zu erhalten. Viele Familien können sich das nicht leisten. „Ich
    rate meistens trotzdem davon ab, ins Ausland zu gehen“, sagt Schulleiter
    Debrah. Ghana entwickele sich, das Land mache Fortschritte.

    Dort ist immer Sommer. In Berlin beginnt der Herbst. Kalte Nächte,
    das Zelten wird schwieriger, das Leben auch. Charles kommt nicht zur
    Verabredung auf den Stufen im Görlitzer Park. „Einfach vergessen“,
    erzählt er am nächsten Tag, „ich war so niedergeschlagen. Manchmal
    bedauere ich, dass ich weggegangen bin.“

    Er fühlt sich alleine, abgeschnitten, fremd, hilflos. „Manchmal denke
    ich: Alles Zeitverschwendung hier.“ Er sehnt sich zurück nach seiner
    Heimat. Aber gleichzeitig auch nicht. Denn er meint zu wissen, dass sich
    zu Hause nichts ändert. „So oder so bin ich arm“, sagt er, „dann schon
    lieber arm in Berlin.“

    Die Sozialarbeiter im Park haben ihr Büro in einem ehemaligen Bauwagen
    unweit der Stufen, von denen Charles in die Gegend guckt. Sie kennen die
    Situation der jungen Afrikaner. Für die sei der Zustand, in Berlin zu
    sein, vergleichbar mit einem Auto im Leerlauf, das jederzeit losfahren
    kann. „In Deutschland kann man wenigstens hoffen.“

    „Ja, genau“, sagt Charles. Er kenne einige Landsleute in Berlin, die vor
    zehn Jahren angekommen seien und es geschafft hätten. Einer habe eine
    Deutsche geheiratet, ein anderer arbeite legal in einem Restaurant und
    habe mittlerweile einen besseren Aufenthaltsstatus. „Die sagen: Du hast
    das Schwierigste hinter dir – die Reise nach Deutschland.“ Jetzt müsse
    er durchhalten. Manchmal fragt er in Geschäften und Firmen in Kreuzberg
    nach Arbeit. Wenn die Chefs von seiner Duldung hören, winken sie ab. So
    einer kann nächste Woche schon abgeschoben werden.

    Ein Restaurant in der Nähe der Zongo Junction. Es gibt Banku –
    gesäuerten Maisteig, scharfe Tomatensoße und gebratenen Fisch. Nun macht
    Sadam sich daran, die Tasche mit den Textilien aus Europa zu
    inspizieren. Er findet die Jeans, die Sportschuhe und ist zufrieden.
    „Wäre Charles hiergeblieben“, sagt Sadam, „hätte er diese Tasche nicht
    schicken können.“

    Für ihn ist sie ein Zeichen des Erfolgs der Auswanderung. Für Charles
    dagegen ein bitterer Beweis seines Misserfolges. Der Inhalt dieser halb
    vollen Tasche ist ein mageres Produkt seiner zweieinhalb Jahre im
    gelobten Land. Und es erscheint fraglich, ob sich das ändert. Er schicke
    kein Geld nach Hause, sagt er, es bleibe nichts übrig. Unter diesen
    Umständen zurückzukehren, quasi mittellos, ist auch keine Option. „Meine
    Familie und Freunde wären nicht erfreut.“

    Der eine ist gegangen, der andere geblieben. Es ist die Geschichte eines
    gigantischen Missverständnisses. „Er genießt das Leben da drüben“, ist
    Sadam sich sicher.

    Andererseits: „Wie er wirklich lebt, weiß ich nicht.“

    In all den Jahren haben die beiden zwei, drei Mal miteinander
    telefoniert. Fragen habe Sadam dabei kaum gestellt, gibt er zu. Er habe
    den Freund nicht bedrängen wollen. Und der hat sich wohl geschämt, die
    Wahrheit zu erzählen. Für Charles ist das gelobte Land auf ein Zelt im
    Park und die Couch bei Freunden geschrumpft, für Sadam blieb es eine
    flirrende Fata Morgana.

    Nun will Sadam wissen, was ich ihm über Charles’ Situation berichten
    kann. Ich frage mich, wie ehrlich ich sein soll. Darf ich Dinge
    erzählen, die Charles seinem Freund nicht mitgeteilt hat? Kein Geld,
    keine Arbeit, keine deutsche Staatsbürgerschaft. Ein Leben am untersten
    Ende. Illusionen am Leben zu erhalten hat jedoch keinen Sinn.

    Ich rate Sadam und seinem Freund davon ab, denselben Weg zu gehen. Dabei
    höre ich mir zu. Es klingt merkwürdig. Ein Bürger des viertreichsten
    Landes der Erde erklärt einem Ghanaer, dass er sein Glück zu Hause
    versuchen solle. Wenn ich nun durch den Görlitzer Park renne und den
    Dealern begegne, denke ich allerdings auch daran, wie angenehm ich
    während der ersten Tage nach meiner Rückkehr die hiesige Lebensqualität
    empfand. Keine offenen Kloaken am Straßenrand, in die man abends mangels
    Straßenbeleuchtung zu fallen riskiert.

    Meine Botschaft kommt an. Der junge Mann auf der anderen Seite des
    Tisches hört auf zu essen. Minutenlang sagt er nichts. Guckt ins Leere.
    „Charles findet keine Arbeit?“, fragt er dann. Er ist erschüttert. Das
    ist das Gegenteil seines Bildes vom reichen Norden. „Keine Arbeit habe
    ich auch hier.“

    Etwas später: WhatsApp-Kommunikation zwischen Berlin und Accra. „Sadam,
    denkst du noch darüber nach, Richtung Europa aufzubrechen?“ Antwort:
    „Wie gesagt: Wenn ich meine Familie versorgt habe, wird mich nichts
    davon abhalten, Hannes.“

  • E-Bikes entwickeln sich zum Verkaufsschlager

    Das warme Wetter hat der Fahrradbranche ein starkes Wachstum beschert. Die Deutschen besitzen 75 Millionen Fahrräder. Auch hier ist der Onlinehandel auf dem Vormarsch.

    Während Elektroautos noch ein Nischendasein fristen, verkaufen sich E-Fahrräder immer besser. „Wir haben die Millionengrenze fast geknackt“, sagt der Chef des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV), Siegfried Neuberger. Im vergangenen Jahr konnte der Handel 980.000 E-Bikes absetzen, ein Zuwachs um 36 Prozent gegenüber 2017. Der Marktanteil an den Zweiräder liegt damit bei fast einem Viertel, mit weiter steigender Tendenz. Insgesamt sind damit nach Berechnungen des Verbands 4,5 Millionen Räder mit elektrischem Antrieb auf den Straßen.

    Im Vergleich zum Gesamtbestand an Fahrrädern ist das noch wenig. Rund 75 Millionen Zweiräder mit Pedalantrieb besitzen die Deutschen. Doch erfreuen sich vor allem die E-Bikes einer wachsenden Beliebtheit. Waren die Modelle mit Motorhilfe anfangs eher ein Wunsch älterer Kunden, steigen nach Verbandsangaben mittlerweile auch junge Radler auf Elektromodelle um. Ein Grund für diesen Erfolg ist die wachsende Produktpalette. E-Bikes gibt es als Trekkingräder, als City-Modelle, als Mountainbikes und zunehmend auch für Lastentransporte. Selbst Renn- und Jugendräder gibt es mittlerweile mit elektrischer Unterstützung.

    Auch ein Blick auf die jährliche Fahrleistung belegt, dass E-Bikes für die Käufer ein zentrales Verkehrsmittel geworden sind. Während der Durchschnittsradfahrer ohne Hilfsmotor auf rund 300 Kilometer Fahrleistung im Jahr kommt, bringen es E-Biker auf 1.500 Kilometer. Und auch beim Lastentransport in den Städten gewinnt das Rad Marktanteile, insbesondere im Lieferverkehr. In diesem Segment erwartet die Branche ein anhaltendes Wachstum.

    Die vergleichsweise höheren Ausgaben für Elektro-Fahrräder schlagen sich entsprechend positiv in der Jahresbilanz der Industrie nieder. Sie kosten in der Regel deutlich über 1.000 Euro. Dadurch erhöhte sich 2018 der durchschnittliche Verkaufspreis für Zweiräder in Deutschland um 50 Euro auf 756 Euro. Insgesamt setzte der Handel fast 4,2 Millionen Räder ab, fast neun Prozent mehr als im Vorjahr. Allein der Verkauf brachte den Unternehmen 3,2 Milliarden Euro ein.

    Auch der Fachhandel ist mit dem Geschäftsverlauf sehr zufrieden. „Der Supersommer und der verkehrspolitische Trend zu Gunsten des Fahrradverkehrs haben dem Markt wieder einen kräftigen Umsatzschub beschert“, sagt der Chef des Handelsverbands Zweirad, Thomas Kunz. Die Händler berichten von Zuwächsen in einer breiten Spanne zwischen zwei und 30 Prozent. Immer häufiger werden auch Räder im Internet gekauft. Fast jedes vierte Rad wird derzeit online gekauft.

  • "Eine Schrotflinte, die alles trifft"

    Internet-Unternehmer Arne Sigge kritisiert die geplante EU-Richtlinie zum Urheberrecht. Auch private Vereine könnten betroffen sein. Demonstrationen in vielen Städten am 23. März 2019.

    Hannes Koch: Die Europäische Union möchte Texte, Musik und Fotos im Internet besser schützen. Sie will durchsetzen, dass die Urheber Honorare bekommen, wenn andere ihre Arbeiten veröffentlichen, ohne sie zu fragen. Warum kritisieren Sie das?

    Arne Sigge: Die Grundidee ist absolut richtig. Aber die vorgeschlagene Lösung scheint mir nicht praktikabel zu sein. Leute mit wenig Ahnung vom Internet haben eine Art Anti-Youtube-Gesetz gemacht, dabei aber übersehen, dass man damit auch viele kleine Webseiten reguliert. Sobald eine Webseite länger als drei Jahre am Markt ist, Werbebanner schaltet oder auf Sponsoren verweist, ist sie kommerziell ausgerichtet und fällt unter die EU-Richtlinie. Der aktuelle Entwurf führt dazu, dass nicht nur Firmen wie Youtube, Google oder Facebook alle Inhalte vor dem Hochladen daraufhin überprüfen müssten, wer die Rechte besitzt.

    Koch: Eigentum, auch geistiges, ist in unserer Rechtsordnung geschützt. Wo sehen Sie das Problem?

    Sigge: Der Schutz des geistigen Eigentums muss weiterhin gelten. Nur können kleine Webseiten keinen eigenen Uploadfilter entwickeln oder betreiben. Dazu müssen sie Dienstleister wie Google oder Amazon beauftragen – und bezahlen. Die entscheiden dann, was veröffentlicht wird – ein Unding.

    Koch: Private Vereine wissen, was auf ihren Seiten steht. Warum sollten sie Prüfdienstleister einschalten, um Urheberrechte zu checken?

    Sigge: Auf vielen Seiten gibt es Foren, in denen Texte, Videos und Fotos hochgeladen werden. Die EU-Richtlinie ist aktuell eine Schrotflinte, die alles trifft, auch wenn es möglicherweise anders beabsichtigt war.

    Koch: Nehmen wir an, auf eine solche Seite will jemand ein Video stellen, in dem eigene und fremde Bilder kombiniert wurden. Was könnte passieren?

    Sigge: Der installierte Upload-Filter erkennt vielleicht eine Rechteverletzung, weil ein Teil des Videos bereits geschützt sein könnte. Oder im Hintergrund läuft zufällig ein bekanntes Musikstück. Dann sperrt der Filter den Film. Er wird nicht veröffentlicht. Das geht in Richtung Zensur.

    Koch: Leute, die die EU-Richtlinie unterstützen, sagen, dass von Zensur-Filtern dort keine Rede sei. Stattdessen von Verfahren und Institutionen, die Geld von den Verwertern eintreiben und es an die Urheber ausschütten. So etwas gibt es bereits: Die Gema kassiert beispielsweise in Clubs und überweist Honorare an Bands, deren Musik dort gespielt wird. Warum nicht auch im Netz?

    Sigge: Klingt gut. Aber wie soll das funktionieren? Nicht nur Youtube, Instagram und Snapchat müssten an diesem Verfahren teilnehmen, sondern alle Leute, die irgendwann mal etwas hochladen. Das kommt mir unrealistisch vor. Pauschalabgaben an Verwertungsgesellschaften sind aufgrund des Textes der Richtlinie nicht möglich.

    Koch: Vielleicht führt man eine Bagatellgrenze ein?

    Sigge: Ja, vielleicht. Aber auch das steht nicht in der Richtlinie. Das Vorhaben ist unausgegoren und sollte überarbeitet werden.

    Koch: Wenn nicht – würden Sie Vereinen dann raten, ihre Seiten abzuschalten?

    Sigge: Nein. Aber Foren, Kommentarfunktion und andere Upload-Möglichkeiten sollten deaktiviert werden, solange gleichzeitig Werbebanner, Links zu Sponsoren oder kostenpflichtigen Angeboten auf der Seite zu finden sind – jedenfalls bis die Rechtslage geklärt ist.

    Koch: Sie sind selbst Internet-Unternehmer. Befürchten Sie, dass Ihre Firma finanziellen Schaden erleidet?

    Sigge: Aktuell nicht, denn wir setzen bereits seit neun Jahren einen kostenpflichtigen Uploadfilter für Texte ein. Das tun wir, um beispielsweise Plagiate zu vermeiden. Er wird sich allerdings zeigen, ob diese Technik künftig noch ausreicht. Gegenwärtig zahlen wir etwa vier Cent für die Prüfung einer A4-Seite Text. Einen Teil davon bekommt Google. Ich bin gespannt, welche Preise die Anbieter später aufrufen.

    Arne-Christian Sigge (47) ist einer der drei Vorstände der content.de AG in Herford. Die Firma ist ein Crowdworking-Marktplatz.

    In Dutzenden europäischen und deutschen Städten sollen am Samstag, 23. März 2019, Demonstrationen gegen die geplante Urheberrecht-Richtlinie der EU stattfinden. Darunter sind unter anderem Berlin, Bielefeld, Dortmund, Erfurt, Frankfurt/M., Freiburg, Hamburg, Köln, München, Ravensburg und Stuttgart.

  • Die Züge kommen etwas pünktlicher

    Die Deutsche Bahn ergänzt ihre Statistik. Die Zahlen sollen aber nicht geschönt werden. Fahrgastverband lobt das Vorhaben.

    Der Verkehrsminister fordert, die Bahn liefert erst einmal. Im Februar kamen vier von fünf Zügen pünktlich am Bahnhof an. Das ist das erste Mal seit einem Jahr, dass das Unternehmen im Fernverkehr wieder über die Marke von 80 Prozent kam. Von den monatlich rund 20.000 Fernverkehrszügen kamen also 4.000 zu spät an. Zeitweise lag der Pünktlichkeitswert bei gerade einmal gut 70 Prozent. Als verspätet wird ein Zug gewertet, der mehr als 5:59 Minuten hinter dem Fahrplan herfährt.

    Ob es sich um eine Trendumkehr zum besseren handelt oder nur um einen mal besonders gut gelaufenen Monat, wird sich erst im Jahresverlauf erweisen. Die Bundesregierung hatte den Bahnvorstand im Januar unter Druck gesetzt, schnelle Verbesserungen zu erreichen. Das hatte Bahnchef Richard Lutz dann auch zugesagt. Dafür sollen unter anderem Einsatzteams sorgen, die die Verkehr auf besonders stark frequentierten Trassen optimieren. Denn Verzögerungen dort und an Knotenbahnhöfen wirken sich schnell auf den gesamten Schienenverkehr aus.

    Nun gab die Bahn bekannt, dass sie die Pünktlichkeitsstatistik erweitern will. Diese neue Kennzahl gibt an, wie viel Verspätung der Reisende am Zielbahnhof hat. Der einzelne, vom Kunden benutzte Zug spielt dafür eine untergeordnete Rolle. „Im Gegensatz zur zugbezogenen Pünktlichkeit werden hier auch Zugausfälle, Ersatzzüge oder nachträgliche Fahrplanänderungen mit einbezogen“, teilte das Unternehmen mit. Auch würden funktionierende Anschlüsse und besonders gefragte Verbindungen berücksichtigt. „Diese Erhebungsmethode bildet die Realität der Bahnreisenden besser ab“, verspricht die Bahn. Auch sei der Schienenverkehr so mit der Luftfahrt und dem Fernbus vergleichbar, wo diese Kriterien schon angelegt werden.

    Der Fahrgastverband Pro Bahn begrüßt den Plan des Unternehmens. „Es sind beides wichtige Daten“, sagt Sprecher Karl-Peter Naumann. Beispielsweise können die Auswirkungen einer zehnminütigen Verspätung laut Naumann sehr unterschiedlich sein. Beim Zielort Berlin halten sie sich in Grenzen, weil der Kunde mit den öffentlichen Verkehrsmitteln dort ohne große Wartezeiten an sein Ziel kommt. Wird dagegen in ländlichen Regionen dadurch ein nur alle zwei Stunden fahrender Anschlusszug verpasst, ist der Ärger für die Reisenden groß. „Die Ergänzung liefert da ein realistischeres Bild“, erläutert Naumann. Schließlich sei die Verspätung am Reiseziel auch der Maßstab für Entschädigungsansprüche der Kunden.

    Den am Wochenende erhobenen Vorwurf, damit werde die Pünktlichkeitsstatistik aufgehübscht, weist die Bahn zurück. Die bisherigen Werte würden auch weiterhin ermittelt und veröffentlicht. „Die Abschaffung der 5-Minuten-Pünktlichkeit war nie geplant“, versichert die Bahn. In den kommenden Wochen will das Unternehmen Kunden, Verbände und Politiker über die neue Erfassungsmethode informieren. Ziel sei die maximale Transparenz, heißt es in der Mitteilung weiter.

  • Was wissen Maschinen über mich?

    Intelligente Technologien analysieren ihre Nutzer längst genau. Dafür sorgen so genannte Algorithmen. Deren Ergebnisse können das Leben von Verbrauchern nachhaltig beeinflussen. Müssen deshalb Regeln dafür her?

    Das Navi im Smartphone fragt schon beim Hochladen, ob der Besitzer dieselbe Adresse ansteuern will wie zur selben Zeit in den vergangenen Wochen. Es hat sich offenkundig diese Alltagsroutine gemerkt. Der TV-Dienst Netflix macht seinen Kunden Vorschläge für den nächsten Film und leitet sie aus den bisher bevorzugten Sendungen ab. Diese oder ähnliche Beispiele kennt mittlerweile jeder Verbraucher. Dahinter stecken Computerprogramme, so genannte Algorithmen. Vereinfacht gesagt sind es logische Informationsketten, an deren Ende zum Beispiel eine Empfehlung steht. So ein Programm könnte etwa festlegen, dass jemandem, der sich im Online-Shop für Jogginghosen eines großen deutschen Herstellers interessiert, auch Laufschuhe des Unternehmens und überdies ein Pulsmessgerät angeboten werden.

    Die Algorithmen werden jedoch auch in für Bürger oder Konsumenten sehr wichtigen Bereichen eingesetzt. Sie bestimmen die Verteilung angehender Studenten auf die verschiedenen Hochschulen oder ob Bankkunden ein Kredit gewährt wird und wie teuer das Darlehen ist. Scoring-Systeme, wie das der Schufa, schließen aus einer Fülle von Informationen über den jeweiligen Kunden, wie kreditwürdig er eingeschätzt wird. Hier werden schon für den einzelnen Betroffenen elementare Entscheidungen von einer Maschine getroffen. Falsche oder ungerechtfertigte Ergebnisse dieser Art künstlicher Intelligenz (KI) sind für die Verbraucher nicht nachvollziehbar. Die Rechenvorgänge sind Betriebsgeheimnisse der jeweiligen Unternehmen.

    Umfassende gesetzliche Regelungen für all die bereits bekannten Fragen gibt es noch nicht. Verschiedene Kommissionen sollen den Regelungsbedarf nun ermitteln. Im Bundestag befasst sich eine Enquete-Kommission mit künstlicher Intelligenz. Eine Datenethikkommission der Bundesregierung soll in diesem Herbst Antworten auf diese Herausforderung liefern. Die Koalition tut sich mit einer Bewertung noch schwer, sieht sie doch vor allem wirtschaftliche Chancen durch Algorithmen. Die Grünen haben dagegen schon klare Vorstellungen, wo der Gesetzgeber eingreifen sollte. „Für lernende Systeme, die Entscheidungen über Bürgerinnen und Bürger treffen, müssen besondere Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen gelten“, stellt die Obfrau der Grünen in der Enquete-Kommission, Anna Christmann, fest. In weniger sensiblen Bereichen könne eine Prüfung von Verdachtsfällen auf missbräuchliche Algorithmen ausreichen.

    Die fehlende Transparenz ist für Miika Blinn, KI-Experte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), ein potenzielles Problem, wie er an einem Beispiel schildert. Bei der Vergabe von Stellen würden ebenfalls Algorithmen eingesetzt. Sie könnten ganze Bevölkerungsteile ausschließen, etwa Ausländer oder Ältere. „Das entscheidet über Lebenschancen“, stellt Blinn fest. Deshalb fordert der vzbv ein Kontrollsystem für Algorithmen. Es solle Diskriminierungen verhindern und sicherstellen, dass die geltende Rechtsordnung auch eingehalten wird.

    Die KI entwickelt sich in raschem Tempo fort. Mitunter wissen Verbraucher gar nicht mehr, ob sie es mit Menschen oder Maschinen zu tun haben. Google hat beispielsweise einen Sprachassistenten namens Duplex entwickelt, der eigenständig im Restaurant anrufen und einen Tisch reservieren kann. Dabei imitiert die Maschine sogar noch die Sprachweise von Menschen nebst deren kleinen Fehlern. Im Restaurant merkt niemand, dass es eine Maschine war und nicht der kommende Gast. Für Blinn ist diese Entwicklung Anlass für eine weitere Forderung. „Es muss grundsätzlich gekennzeichnet werden, wenn ein Mensch mit einer Maschine statt mit einem anderen Menschen kommuniziert“, sagt der Experte.

    Die Bertelsmann-Stiftung hat gemeinsam mit der Organisation Irights.lab nun neun Regeln für einen ethischen Umgang mit Algorithmen entwickelt. Die Stiftung fordert, Systeme mit künstlicher Intelligenz für jeden erkennbar zu kennzeichnen. Auch müssten Entscheidungen nachvollziehbar sein. Das ist zum Beispiel beim Scoring oder dem Verteilen von Schülern auf verschiedene Schulen wichtig. Die Autoren heben auch hervor, dass die Systeme von ihren Schöpfern beherrschbar bleiben müssen. Sonst könnten sich selbstlernende Programme schnell verselbständigen. Auch sind die Experten für ein Beschwerderecht, sollten sich Betroffene von Entscheidungen benachteiligt fühlen.

    Vor allem Programmierer und Verantwortliche in den Unternehmen haben die Autoren bei ihren Regeln im Visier. Auch wenn manches heute noch harmlos erscheint, wird die KI doch in absehbarer Zeit einen wichtigen Bestandteil des Verbraucherlebens ausmachen. Davon ist die Bertelsmann-Stiftung überzeugt. „Algorithmen sind keine Science Fiction mehr“, warnt Vorstand Jörg Dräger.

  • „Der freie Sonntag bietet Schutz“

    Betriebsseelsorger Erwin Helmer wehrt sich gegen Ladenöffnung.

    Hannes Koch: Am ersten März-Wochenende findet der „internationale Tag des freien Sonntags“ statt. Sie fordern, dass nicht gearbeitet wird, außer in unbedingt nötigen Diensten wie Feuerwehr, Krankenhäuser, Polizei. Ist das nicht ein bisschen altmodisch?

    Erwin Helmer: Es ist hochmodern. Denn zahlreiche Menschen finden, dass die Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft niemandem nützt. Viele werden krank, weil sie immer im Dienst, immer erreichbar sein müssen. Da hat der freie Sonntag eine Schutzfunktion.

    Koch: Millionen Leute arbeiten auch am Wochenende – in Kiosken, Tankstellen, Restaurants, Kinos, Bahnhöfen, Flughäfen. Will die „Europäische Sonntagsallianz“, der Sie angehören, das alles rückgängig machen?

    Helmer: Keinesfalls. Wir haben nichts gegen notwendige Arbeiten am siebten Tag – und danken den Beschäftigten ausdrücklich, dass sie diese Tätigkeiten für uns erbringen. Was wir aber ablehnen, sind die ständigen Versuche, die Sonntagsarbeit auszuweiten.

    Koch: Beispielsweise in Augsburg konnten Sie juristisch verhindern, dass die Geschäfte an zusätzlichen Sonntagen öffnen. Haben Sie weitere Erfolge zu verzeichnen?

    Helmer: Seit 2016 konnten wir als Sonntagsallianz vor bundesdeutschen Gerichten mehr als 140 Klagen gewinnen. Stadtverwaltungen wollten zusätzliche verkaufsoffene Sonntage ermöglichen. Aber nicht mit uns.

    Koch: Im Großen und Ganzen läuft die Entwicklung jedoch gegen Sie. Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten 2016 gut 13 Prozent der Arbeitnehmer regelmäßig sonntags. Anfang der 1990er Jahre waren es erst gut acht Prozent.

    Helmer: Das ist ja genau unser Kritikpunkt – die schleichende Aushöhlung des Sonntagsrechts. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht 2009 entschieden, dass rein wirtschaftliche Gründe nicht ausreichen, um Sonntagsarbeit anzusetzen.

    Koch: Wegen ihrer langen Arbeitszeiten an Wochentagen haben viele Beschäftigte echte Probleme einzukaufen – besonders im überwiegend katholischen Süddeutschland, wo die Geschäfte abends und samstags recht früh schließen. Ist Feiertagsarbeit nicht einfach ein Ausdruck moderner Bedürfnisse?

    Helmer: Bei Schichtarbeit etwa kann es tatsächlich zu Engpässen kommen. Aber soll man deshalb die Ladenöffnungszeiten immer weiter ausdehnen? In Bayern dürfen die Geschäfte während der Woche schon bis 20.00 Uhr verkaufen. Danach kann man sich Lebensmittel nach Hause liefern lassen oder mal zur Tankstelle fahren, wo es ebenfalls ein gewisses Angebot gibt. Bei uns verhungert doch niemand, weil die Läden geschlossen sind.

    Koch: Wieso haben Sie den 3. März zum Tag des freien Sonntags erkoren?

    Helmer: Weil an diesem Datum im Jahre 321 der römische Kaiser Konstantin sein Edikt veröffentlichte. „Alle Richter, alle Bewohner der Städte und die Gewerbetreibenden sollen am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen.“ Seitdem existiert der staatliche Sonntagsschutz. Dieses Jahr allerdings verzichten wir auf Straßenaktionen. Es ist der Faschingssonntag. Aber in einigen Gottesdiensten wird wohl die gereimte Predigt verlesen, die ich verfasst habe.

    Erwin Helmer (66) ist Theologe, Diakon und katholischer Betriebsseelsorger. Er betreut vor allem Arbeitnehmer. Zusammen mit der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), evangelischen Arbeitnehmern und der Gewerkschaft Verdi hat er die Sonntagsallianz in Deutschland gegründet. Der Verbund setzt sich dafür ein, dass die Feiertagsruhe am Wochenende nicht weiter durchlöchert wird.

    www.allianz-fuer-den-freien-sonntag.de

  • Gesetzentwurf für Sorgfaltspflicht

    Text aus dem Ministerium

    Das Entwicklungsministerium von Gerd Müller (CSU) hat den Entwurf eines Gesetzes für Sorgfaltspflichten von Unternehmen erarbeitet. Sie wären demnach verpflichtet, die ökologischen und sozialen Standards in ihren weltweiten Zulieferfabriken zu erhöhen.

  • An die Beschäftigten in Asien denken

    Hiesige Unternehmen sollen strengere Sorgfaltspflichten für die Arbeitnehmer in ihren ausländischen Zulieferfabriken einhalten. Gesetzentwurf des Entwicklungsministeriums.

    Der Druck auf deutsche Unternehmen steigt, die Menschenrechte von Beschäftigten im Ausland zu schützen. Das Bundesentwicklungsministerium von Gerd Müller (CSU) hat dazu den Entwurf eines Wertschöpfungskettengesetzes erarbeitet. Der Text mit Datum des 1. Februar liegt dieser Zeitung vor.

    Das Vorhaben ist unter anderem eine Reaktion auf die Katastrophen in den asiatischen Fabriken Rana Plaza und Ali Enterprises, bei denen vor Jahren hunderte Arbeiternehmer starben. „Die Position der Kläger im KiK-Fall wäre mit einem solchen Gesetz besser gewesen“, sagte Miriam Saage-Maaß von ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights). Die Juristen-Organisation hatte im Namen von Opfern auf Schmerzensgeld gegen den Textildiscounter KiK geklagt – und verloren.

    Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) ist es ein Anliegen, die Zustände in den weltweiten Zulieferfabriken zu verbessern. Darüber, ob der vorliegende Entwurf das richtige Mittel ist, herrscht in seinem Haus allerdings Dissens. Die Befürworter hoffen auf die Unterstützung der Spitze ihres Ministeriums und von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Beide Ministerien veranstalten zusammen mit der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Bärbel Kofler, demnächst eine Konferenz, wo der Entwurf eine Rolle spielen dürfte.

    Der Text enthält ein neues Gesetz für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, sowie geplante Änderungen unter anderem im Handelsgesetzbuch. Es wird genauer definiert, welche Pflichten hiesige Firmen für ihre Ableger und Auftragnehmer im Ausland haben. Dabei geht es um soziale und ökologische Standards, die in diversen internationalen Abkommen niedergelegt sind, aber heute oft nicht durchgesetzt werden. Grundsätzlich müssten Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik dann stärker darauf achten, dass beispielsweise die Fabrikgebäude in Ostasien sicher gebaut sind und nicht zusammenbrechen, die Beschäftigten dort existenzsichernde Löhne erhalten, die maximal zulässige Arbeitszeit nicht überschritten und die Umgebung nicht durch giftige Chemikalien verseucht wird.

    Aus dem Haus von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hieß es, bei dem Gesetzentwurf „handelt sich um erste Überlegungen, die wir in die Diskussion einführen und mit unseren Partnern besprechen werden“. Eine Sprecherin des Ministeriums verwies auf den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Große Unternehmen sollen demnach freiwillig die Zustände in ihren globalen Produktionsketten verbessern. „Sollte sich 2020 herausstellen, dass die Freiwilligkeit nicht ausreicht, wird die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag gesetzlich tätig“, erklärte die Sprecherin.

    „Kommt das Gesetz durch, wäre es ein wesentlicher Fortschritt zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte“, sagte Christian Scheper, Wissenschaftler am Institut für Entwicklung und Frieden der Universität Duisburg-Essen. Entwicklungs- und Bürgerrechtsorganisationen fordern ein solches Gesetz seit Jahren.

    Laut Textentwurf sollen die Firmen interne Analysen durchführen, wo die menschenrechtlichen Risiken in ihren Produktionsketten liegen. Sie müssen Vorsorge leisten, dass die Risiken nicht eintreten. Jedes Unternehmen bräuchte einen „Compliance-Beauftragten“, der oder die dafür sorgt, die Sorgfaltspflichten einzuhalten. Ausländischen Beschäftigten soll ein Beschwerdemechanismus in der jeweiligen Firma zur Verfügung stehen. Hinweisgeber müssen geschützt werden, sie sollen keine Nachteile erleiden.

    Das Ganze gilt vornehmlich für „große“ Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz. Konkret genannt werden im Gesetzentwurf unter anderem die Branchen Landwirtschaft, Energie, Bergbau, Textil-, Leder- und Elektronikproduktion. Die Gewerbeaufsicht, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, sowie die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung sollen die Regelungen gegenüber den Firmen durchsetzen und kontrollieren. Als Sanktionen werden Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro, Freiheitsstrafen und der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge im Inland angedroht.

    Fraglich erscheint allerdings, ob und wie das Gesetz den Zugang ausländischer Arbeitnehmer zur bundesdeutschen Justiz verbessert. Nach wie vor würden „viele Konstellationen nicht zivilrechtlich geltend gemacht werden können“, sagte Juristin Saage-Maaß, etwa „die Zerstörung von Umwelt und Lebensgrundlagen und ausbeuterische Arbeitsbedingungen“.

  • Korruptionsgefahren sind weltweit auf dem Vormarsch

    Auch in Deutschland sind unlautere Methoden erfolgversprechend. Transparency International (TI) warnt davor, dass der Rechtsstaat durch Bestechung unterhöhlt wird und fordert mehr Transparenz bei Politik und Wirtschaft.

    Korruption und Bestechung sind weltweit auf dem Vormarsch. Das geht aus dem jüngsten Korruptionsindex der Organisation Transparency International (TI) hervor, die anhand von Befragungen insbesondere der Wirtschaft die Lage in 180 Ländern ermittelt hat. „Insgesamt hat sich die Situation bei Korruption weltweit verschlechtert“, stellt die Chefin von TI-Deutschland, Edda Müller, fest. Dies gelte auch für die Entwicklung im Inland. „Aus Sicht der Wirtschaftschefs nehmen Bestechung und Korruption in Deutschland zu“, warnt sie.

    Vordergründig steht dies im Widerspruch zur globalen Rangliste der saubersten Staaten. Hier ist Deutschland sogar um einen auf den elften Platz nach vorne gerückt. Das gelang aber nur durch Veränderungen in anderen Ländern. An der Spitze hat sich nicht viel geändert. In Dänemark, Neuseeland und Finnland geht es am ehrlichsten zu, gefolgt von Singapur, Schweden und der Schweiz. Extrem korrupt geht es am Ende der Liste zu, in Nordkorea, Jemen, Südsudan, Syrien und Schlusslicht Somalia. Die USA sind deutlich nach unten gerutscht und liegen nur noch auf Platz 22. Dies führt Müller auf ein sinkendes Vertrauen der Wirtschaft in die staatlichen Institutionen unter der Regierung von Donald Trump zurück.

    TI fordert von der Bundesregierung schärfere Gesetze im Kampf gegen Bestechung und andere unlautere Methoden. „Die Skandale der deutschen Großkonzerne der letzten Jahre müssen Konsequenzen haben“, sagt Müller. So seien Informanten, die Behörden über kriminelle Machenschaften ihres Arbeitgebers in Kenntnis setzen, noch immer von einer Verurteilung wegen Geheimnisverrats bedroht. Es brauche endlich einen wirksamen Schutz der Hinweisgeber.

    Für problematisch hält TI auch den Einsatz von Beraterfirmen im Gesetzgebungsprozess. Es werde dadurch nicht ersichtlich, welche Interessen hinter den Formulierungen in den Entwürfen zur Geltung kommen. Die Organisation verlangt daher den Aufbau eines Lobbyregisters und eines so genannten „legislativen Fußabdrucks“, mit dem die Politik belegen soll, welche Interessen bei einem neuen Gesetz berücksichtigt wurden.

    Das Ausmaß der Bestechlichkeit in Deutschland lässt sich nur erahnen, da die meisten dieser Geschäfte gar nicht erst entdeckt werden. Laut Lagebericht des Bundeskriminalamts (BKA) für das Jahr 2017 gehören das Gesundheitswesen und die öffentliche Auftragsvergabe zu stark betroffenen Branchen. Labore etwa, die Ärzten für die Vermittlung von Aufträgen bezahlen oder Lokalpolitiker, die nach der Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags vom Unternehmen eine neue Garage auf das Grundstück gestellt bekommen, sind typische Fallbeispiele für Korruption. Knapp 4.900 Fälle mit einem Gesamtschaden von 291 Millionen Euro führt das Bundeslagebild Korruption für 2017 auf.

  • Schulstreikerin beim WEF

    Die 16jährige Klima-Aktivistin Greta Thunberg reiste mit dem Zug von Schweden nach Davos, um den Managern und Politikern ins Gewissen zu reden.

    Greta Thunberg sieht aus wie ein kleines Mädchen mit ihren Zöpfen und der weißen Pudelmütze. Aber sie ist eine große Nummer – selbst beim Weltwirtschaftsforum in Davos. Gerade kommt die 16Jährige Klima-Aktivistin von einem Treffen mit Christine Lagarde, der Chefin des Internationalen Währungsfonds. Jetzt warten vielleicht 30 Journalisten und Reporterinnen, ein Dutzend Kamerateams, und zahlreiche Fotografen auf sie.

    Thunberg hat ihr Protestschild dabei, ihr Markenzeichen. „Skolstreijk för klimatet“ steht schwarz auf weißem Grund. Bei dieser Pressekonferenz unweit des Davoser Kongresszentrums will und soll sie der Öffentlichkeit nochmal erklären, worum es geht. „Wir stehen vor einer Katastrophe mit unglaublichem Leid“, sagt sie, „ich will nicht, dass Ihr Hoffnung habt, ich will, dass Ihr Angst habt“. Die Jugendliche aus Schweden verlangt, den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids sofort und radikal zu senken.

    Mit ihrer regelmäßigen Protestaktion, freitags wegen des Klimas den Schulunterricht zu bestreiken, hat Thunberg mittlerweile über 100.000 Anhänger in den sozialen Netzwerken gewonnen. In zahlreichen deutschen Städten, beispielsweise Freiburg, gibt es Gruppen, die ebenfalls die Schule boykottieren. Am Freitag fand eine Demonstration mit etwa 4.500 Leuten vor dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin statt. Minister Peter Altmaier sagte, er wolle mit den Schülerinnen und Schülern reden. Parallel verhandelte die Kohlekommission in der Hauptstadt darüber, wann die deutschen Kohlekraftwerke abgeschaltet werden. In München waren 3.000 Klima-Engagierte auf der Straße. Am „Marsch für das Klima“ in Brüssel nahmen am Donnerstag 32.000 Kinder und Jugendliche teil.

    Die Klima-Aktivistin, die von ihrem Vater in Davos begleitet wird, ist schüchtern und energiegeladen zugleich. „Ich mag es eigentlich nicht, vor Leuten zu reden und im Fokus zu stehen“, sagt sie mit leiser Stimme. Sie ist gestresst und aufgeregt, kommt mit dem hohen Stuhl nicht zurecht. Manche der komischen Journalisten-Fragen versteht sie nicht richtig. Nachdem sie in Fahrt gekommen ist, spricht sie jedoch geradeheraus und offensiv, in bestem Englisch.

    „Unser Haus steht in Flammen“, beginnt ihr vorbereiteter Text, den sie vom Blatt abliest. Die Klimakrise sei die größte Herausforderung, der die Menschheit jemals gegenübergestanden habe. Sie wirft den Erwachsenen vor, schuld daran zu sein. Thunbergs Forderung, wie die des Klimarats der Vereinten Nationen, lautet, die Kohlendioxidemissionen bis 2030 um fast die Hälfte, bis 2050 auf Null zu senken. Sie ist davon überzeugt, dass sonst die Existenz der gesamten Menschheit auf dem Spiel steht.

    „Wir können das schaffen“, sagt sie. Sie selbst fliegt beispielsweise nicht mehr und hat die Reise von Schweden nach Davos mit dem Zug bewältigt, was anderthalb Tage für eine Strecke braucht. Auch ihre Mutter, eine Opernsängerin, habe sie von Fliegen abgebracht.

    Ihr Leben habe sich sehr verändert, seit sie die Aktionen begonnen habe, erzählt sie. Viele Tage verbringe sie jetzt mit politischer Arbeit. Ihre Lehrer würden ihr helfen, den Unterrichtsausfall der Streiktage nachzuholen. „Ich habe jetzt etwas gefunden, das ich tun muss“, sagt Thunberg. Laut Evangelischen Pressedienst (epd) leidet sie am Asperger-Syndrom, einer Art Autismus.

    Thunberg handelt nicht alleine. Unterstützt wird sie mittlerweile von einigen Organisationen der Klimaretter-Lobby, etwa vom Global Strategic Communications Councils (GSCC). Die Organisation „Every Breath Matters“ (Jeder Atemzug zählt) des US-Aktivisten Callum Grieve listet die Schwedin als „Champion der Sauberen Luft“, neben Schauspieler Leonardo DiCaprio und Investor Nicolas Berggruen.

    Die Klima-Frage war eines der großen Themen beim diesjährigen Weltwirtschaftsforum. Chef Klaus Schwab und seine Crew hatten mehrere Dutzend Veranstaltungen organisiert. Viel Prominenz reiste an, unter anderem der britische Prinz William und der ehemalige US-Vizepräsident Al Gore. Beim Hotel Schatzalp oberhalb von Davos hatten Wissenschaftler ihr Arctic Base Camp aufgebaut. Dort zeigten sie, wie die Erwärmung der Erdatmosphäre das Poleis schmelzen lässt.

    Nach der Pressekonferenz wollte Thunberg in Davos an Protestaktion von Schülern und Schülerinnen teilnehmen, hieß es. Etwa 50 Jugendliche erschienen. Wegen des Weltwirtschaftsforums blieben die Schulen geschlossen. Die Klassen waren auf den Skipisten.