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  • Retter der sozialen Marktwirtschaft gesucht

    Vor 70 Jahren wurde die D-Mark und anschließend die soziale Marktwirtschaft eingeführt. Aus der Mark ist ein stabiler Euro geworden. Das Wirtschaftsmodell bedarf dagegen einer Rettungsaktion, sonst geht es in den internationalen Wirren unter.

    Zu den Insignien des Erfolgs gehört in Deutschland das Eichenblatt. Links und rechts der magischen „1“ zierte es die Eine-Mark-Münze. Vor 70 Jahren wurde die D-Mark mit einer Währungsreform eingeführt. Sie ist das Symbol für das Wirtschaftswunder der 1950er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Sie galt weltweit als hartes Zahlungsmittel, im Gegensatz zur Mark der DDR. Noch heute rechnen manche Ältere die Euro-Preise in D-Mark um, oder in Ostmark, je nach Wohnort.

    Die Grundlagen des heutigen Wohlstands in Deutschland wurden mit der Währungsreform am 21. Juni 1948 und den darauf folgenden Jahren gelegt. Die alte Reichsmark war als Folge des verlorenen Krieges praktisch wertlos und niemand wollte dafür noch etwas verkaufen. Am ersten Tag der Reform bekam jeder Bürger im Westen 40 D-Mark ausgehändigt. Einen Monat darauf noch einmal 20 D-Mark. Das Vertrauen in die neue Währung sorgte dafür, dass über Nacht die Regale der Geschäfte mit den zuvor zurückgehaltenen Waren wieder aufgefüllt wurden.

    Zum Symbol für das in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts folgende Wirtschaftswunder wurde die D-Mark jedoch durch eine politische Entscheidung unter Führung des damaligen Wirtschaftsministers Ludwig Erhard (CDU). Westdeutschland sollte eine Soziale Marktwirtschaft erhalten, ein unter anderem vom Ökonomen Alfred Müller-Armack entworfenes Konzept. Sein Credo lautete, „das Prinzip des freien Marktes mit dem des sozialen Ausgleichs zu verbinden.“

    Die Soziale Marktwirtschaft erwies sich über Jahrzehnte als Erfolgsmodell. Unternehmen dürfen sich einerseits frei und möglichst wenig reglementiert betätigen. Im Gegenzug entstand ein ausgedehntes soziales Netz. Starke Gewerkschaften sorgten für eine Beteiligung der Arbeitnehmer am wachsenden Volkseinkommen. Und die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wirkte so befriedend, das Deutschland eine weit größere Stabilität erreichte als etwa die EU-Partner Frankreich, England oder Italien. Diese Stabilität drückte sich auch im Wert der D-Mark aus, die auf dem Devisenmarkt eine zunehmend wichtige Rolle spielen sollte und zur wichtigsten Reservewährung hinter dem US-Dollar aufstieg.

    Mit der D-Mark verbanden auch die Ostdeutschen die Sehnsucht nach Konsummöglichkeiten. „Kommt die D-Mark, bleiben wir“, skandierten Demonstranten 1989 kurz vor dem Fall der Mauer, „kommt sie nicht, gehen wir zu ihr.“ Sie kam ein Jahr später auch, in den letzten Wochen der noch existierenden DDR. Auch diese Währungsreform hat die Mark gut überstanden. Und auch das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft wurde auf das vereinte Deutschland ausgedehnt.

    Das zentrale Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft ist die Existenzsicherung der Bürger im Notfall. Mit der Verkündung der Agenda 2010 des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder im Jahr 2003 erlitt diese Zusage einen Vertrauensverlust. Mehr Eigenverantwortung mahnte der Sozialdemokrat Schröder bei den Bürgern an. An die Stelle der vergleichsweise üppigen Arbeitslosenhilfe für Erwerbstätige mit langer Suche nach einer neuen Stelle rückte das Arbeitslosengeld II, kurz Hartz IV, das nur noch ein Leben an der Armutsgrenze sichert. Wirtschaftlich blieb Deutschland als Ganzes erfolgreich. Doch der Anspruch, alle an dem Erfolg teilhaben zu lassen, blieb auf der Strecke.

    Wie es um die Stimmung in Teilen der Arbeitnehmerschaft bestellt ist, schildert der Pförtner Werner P., der im Berliner Regierungsviertel den wichtigsten Politikern die Tür öffnet. „Die Politiker reden immer von der Unterstützung der Mittelschicht“, schimpft er, „die fängt ab 2.500 Euro Einkommen im Monat an. Ich kenne in meinem Umfeld niemanden, der da auch nur ansatzweise herankommt.“ Der Frust über die großen Parteien, die immer von der Mitte reden, ist nicht nur bei ihm groß. Mittlerweile sind mehr als sieben Millionen Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich beschäftigt.

    So sehen manche Kritiker schon das Ende der Sozialen Marktwirtschaft nahen. Der Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, gehört dazu. Die zentrale Zusage sei, dass die Gesellschaft alle mitnimmt, egal wie schwach sie sind. „Dieses Versprechen wird spätestens seit der Jahrtausendwende nicht mehr eingehalten“, stellt er fest. „Dieses Modell ist in der Krise“, räumt auch SPD-Chefin Andrea Nahles ein.

    Dabei wird in Deutschland ein großer Teil der Wirtschaftsleistung umverteilt. So viel Geld wie heute wurde noch nie für Soziales ausgegeben, zumindest in absoluten Zahlen. Fast 174 Milliarden Euro sieht der Bundeshaushalt in diesem Jahr dafür vor. Das ist etwas mehr als die Hälfte aller Ausgaben. Es gibt zum Beispiel mehr als 200 familienfördernde Leistungen und die Rente wird zu einem Drittel aus Steuergeldern finanziert. Und doch geht vielen der Glaube verloren, in einer Sozialen Marktwirtschaft zu leben, auch weil die Kluft zwischen Arm und Reich als wachsend wahrgenommen wird.

    Es gibt zwar eine breite Übereinstimmung, dass das Erfolgskonzept Soziale Marktwirtschaft gerettet werden sollte. Doch die Reformideen dafür sind noch dürftig. Denn das System ist von außen unter einen starken Druck geraten. Die Globalisierung und die Digitalisierung geben der Wirtschaft den Takt vor. Allein national einen sozialen Ausgleich zu finanzieren, ist angesichts der weltweiten Wettbewerbssituation schwierig. „Die Digitalisierung verändert die Spielregeln des Kapitalismus“, sagt Nahles. Es brauche neue Regeln, damit technischer Fortschritt wieder den Menschen zugute kommt. Mit Blick auf den sich anbahnenden transatlatischen Handelskrieg und die selbstbewusste Wirtschaftspolitik Chinas fällt es schwer, an eine Internationalisierung des deutschen Wegs der Sozialen Marktwirtschaft zu glauben. Über eines sind sich sowohl Wirtschaftsvertreter als auch Sozialpolitiker einig. Ohne eine digital wettbewerbsfähige Wirtschaft wird ein sozialer Staat auf Dauer kaum finanzierbar sein.

    Aber womöglich hilft ja die bisher segensreiche Verbindung zwischen einer starken Währung und der Prinzip des Sozialen Ausgleichs bei der Bewältigung dieser Aufgabe. Aus der D-Mark ist ein ebenso stabiler Euro erwachsen. Eine europäische Soziale Marktwirtschaft könnte die alte Erfolgsgeschichte vielleicht auch wieder beleben. Davon ist die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen, Kerstin Andreae, überzeugt. „Wir müssen Innovationen fördern, Gründungen erleichtern, internationale Schieflagen ausgleichen und fairen Freihandel stärken“, sagt sie. Auch eine Stärkung der Tarifbindung sei erstrebenswert. Die wirtschaftliche Zukunft liege in einem geeinten Europa. „Auch um in der Weltwirtschaft mit einer Stimme zu sprechen und auf Werte wie Menschenrechte zu bestehen und soziale und ökologische Standards auszubauen.“

  • Geld aus dem Zauberhut

    Die Schweizer Vollgeld-Initiative will das Bankensystem komplett umkrempeln. Nur noch die Zentralbank soll Geld schöpfen dürfen. Eine Vision auch für die Bundesrepublik?

    Dank ihrer Volksabstimmungen ist die Schweiz immer gut für neue Ideen. Politische Forderungen, die man für Utopien halten könnte, werden dann plötzlich von hunderttausenden Bürgern unterstützt. So war es etwa bei der Abstimmung über das Grundeinkommen. Am kommenden Sonntag steht wieder ein solches Vorhaben zur Entscheidung: Millionen Schweizer können über die Einführung des sogenannten Vollgelds befinden, das dem traditionellen Bankensystem den Stecker zöge. Befürworter und Gegner streiten auch hierzulande.

    Was will die Vollgeld-Initiative?

    Die Befürworter schreiben: „Allein die Nationalbank stellt künftig unser Geld her, auch das elektronische Geld.“ Das wäre eine gigantische Reform, denn heute liegt die Geldschöpfung zum guten Teil in den Händen der Privatbanken. Das gilt auch für Euroland und den Euro. Von dem Systemwechsel versprechen sich die Initiatoren unter anderem, dass es nicht mehr zu Finanzkrisen wie ab 2007 kommt, das Geld also sicherer wird. Thomas Jordan, Präsident der Schweizerischen Nationalbank (SNB), warnt dagegen: „Ein Vollgeldsystem würde unserem Land als Ganzes schaden.“

    Wie funktioniert Geldschöpfung heute?

    Ein Beispiel: Möchte ein Verbraucher ein Auto kaufen, hat die nötigen 15.000 Euro jedoch nicht auf dem Konto, vermittelt ihm der Händler gerne einen Bankkredit. Das Institut überweist dem Kunden die Summe. „Dieser Kredit entsteht aus dem Nichts“, sagt dazu Ulrich Stolzenburg, Ökonom am Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW). Es klingt zauberhaft, ist aber real. Die Bank schreibt elektronisch ein paar Zahlen und Nullen auf das Konto des Bürgers, obwohl das Geldhaus nur über einen sehr kleinen Teil der Summe selbst verfügt. Lediglich zwei, fünf oder acht Prozent der ausgereichten Kredite müssen Institute je nach Größe und Geschäftsmodell mit Eigenkapital abdecken, der größte Teil ist „Geldschöpfung“. „Mit diesem sogenannten Giralgeld – Zahlungsmittel auf Konten – erhöhen die privaten Banken die Geldmenge, die in der gesamten Wirtschaft unterwegs ist“, erklärt Stolzenburg. Und sie verdienen damit, denn sie verlangen Zinsen, die einen Teil ihrer Gewinne ausmachen.

    Kommt unser Geld aus dem Nichts?

    Auch SNB-Präsident Jordan räumt ein, dass Privatbanken selbst Geld schaffen. Das könnten sie aber nur tun, so Jordan, weil sie gleichzeitig in der Lage seien, den Kunden Banknoten auszuzahlen, die sie von Sparern, Firmen, Anlegern oder der Zentralbank erhielten. Zumindest ein Teil des geschöpften Geldes sei tatsächlich vorhanden.

    Was würde sich durch ein Vollgeld-System ändern?

    Privatbanken dürften dann kein Geld mehr entstehen lassen. Dieses Recht hätte nur noch die Zentralbank, etwa die Schweizerische Nationalbank oder die Europäische Zentralbank. Praktisch bedeutet das: Gibt ein Privatinstitut einen Kredit aus, muss es die ganze Summe als Zentralbankgeld besitzen und nachweisen. Um das zu erreichen, leiht sich die Geschäftsbank das Geld zu einhundert Prozent bei der Zentralbank und zahlt dafür Zinsen an diese. „Die Geldschöpfung geht komplett vom privaten Banksystem an die Zentralbank über“, sagt Stolzenburg. Heute dagegen schaffen die Zentralbanken zwar auch Geld, indem sie beispielsweise Banknoten ausgeben, aber dieses macht nur einen Teil der umlaufenden Zahlungsmittel aus.

    Vorteil Sicherheit?

    Wenn Institute beispielsweise jeden Kredit mit Zentralbankmitteln in gleicher Höhe abdecken müssen, sinkt das Ausfallrisiko. Erhielten sie ihr ausgeliehenes Geld von pleitegegangenen Schuldnern nicht zurück, spielte das für die Stabilität der Finanzhäuser keine große Rolle – sie haben ja noch ihr Sicherheitskapital. Wegen der verpflichtenden Abdeckung könnten die Banken auch viel weniger Kredite ausgeben als heute. Die Tendenz zu übersteigerter Verschuldung und gefährlichen Finanzblasen würde schwächer, hoffen die Befürworter der Schweizer Initiative.

    Was bedeutet das für die Banken?

    „Die Kreditvergabe würde komplizierter und schwerfälliger“, argumentiert SNB-Chef Jordan. Die Institute verdienen weniger Zinsen durch ausgereichte Kredite, müssen gleichzeitig aber mehr an die Zentralbank zahlen, weil sie sich dort ständig sehr große Summen leihen. Im Ergebnis „sinkt die Profitabilität des privaten Banksektors“, sagt IfW-Ökonom Stolzenburg – eine Gefahr nicht nur für die Aktionäre, sondern auch die Beschäftigten und Kunden. Diese müssten wahrscheinlich höhere Preise für die Dienstleistungen der Institute entrichten, etwa Kontoführungsgebühren.

    Folgen für das Wachstum?

    Unklar. Einerseits könnte man erwarten, dass das Wachstum der Wirtschaft gehemmt wird, wenn die Kreditvergabe der Banken zurückgeht. Andererseits kann die Zentralbank die Geldmenge so erhöhen, dass das Wachstum auf dem heutigen Niveau bleibt.

    Wie ändert sich die Rolle des Staates?

    In westlichen Demokratien wird die Rolle der Zentralbanken oft als „unabhängig“ definiert. Ihre Geldpolitik soll sich am allgemeinen Interesse, beispielsweise der Geldwertstabilität, orientieren. Trotzdem nimmt die Politik Einfluss, indem sie das Führungspersonal der Notenbanken bestimmt. Die Macht des Staates wüchse also, wenn nur noch die Zentralbank über die Geldschöpfung entschiede. In einer Zeit, da das Misstrauen etwa gegen die Europäische Zentralbank zunimmt, dürfte eine derart grundlegende Reform viele Kritiker auf den Plan rufen.

  • Experimente für den neuen Sozialstaat

    Hartz IV steht zur Disposition. Was kann danach kommen? Vielen Leuten wäre schon geholfen, wenn sie mehr selbst verdientes Geld behalten könnten. Ökonom Karl Brenke schlägt vor, einfach mal auszuprobieren, was dann passieren würde.

    Bald geht es los. Dann beginnt in Kiel die Arbeit des Zukunftslabors. Im Juni tritt der Beirat erstmals zusammen. Die Landesregierung aus CDU, FDP und Grünen erhofft sich Ideen zu „neuen Absicherungsmodellen“, um den Sozialstaat zu modernisieren.

    Die verbreitete Unzufriedenheit mit dem gegenwärtigen System hat einen Namen: Hartz IV. An diesem Montag veranstaltet der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales seine Anhörung zu den Hartz-Sanktionen. Nicht umsonst gibt Berlins SPD-Bürgermeister Michael Müller die Losung aus: „Hartz IV überwinden“.

    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird demnächst einen ersten kleinen Teilplan dafür vorlegen. 100.000 bis 200.000 Arbeitslose sollen öffentlich finanzierte Arbeitsplätze erhalten. „Kommunen, gemeinnützige Träger, aber auch Privatfirmen können dann Leute einstellen, die beispielsweise länger als fünf Jahre Leistungen vom Jobcenter erhielten“, sagt Kerstin Tack, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD. „Der Staat wird einen Lohnzuschuss zahlen, der anfangs 100 Prozent beträgt und über fünf Jahre abschmilzt.“

    Das ist ein Vorhaben, es gibt zahlreiche weitere Ansätze. Gemeinsam ist ihnen, dass im Gegensatz zum alten Motto „Fördern und Fordern“ nun das Fördern betont werden soll. Wie lassen sich Motivation und Möglichkeiten derjenigen verbessern, die wenig Geld haben und auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind?

    In dieser Richtung plant die große Koalition im Bund auch eine Reform der Midijobs. Das sind Tätigkeiten, die einen Monatslohn zwischen 450 und 850 Euro erbringen. Dazwischen steigt der Beitrag zur Sozialversicherung allmählich an. Diese Gleitzone will die Bundesregierung ausweiten. Auch für beispielsweise 950 Euro Lohn müsste man dann noch nicht die vollen Sozialbeiträge bezahlen und hat mehr vom selbst verdienten Geld auf dem Konto. Wohl 2019 will Heil einen Gesetzentwurf präsentieren.

    Ein weiteres Thema ist die Anrechnung von Arbeitseinkommen auf Hartz IV. Wer heute dieses Arbeitslosengeld bezieht und beispielsweise einen Minijob mit 400 Euro Lohn annimmt, hat unter dem Strich nur 160 Euro mehr. Die übrigen 240 Euro Lohn werden auf die Sozialleistung angerechnet, Hartz IV sinkt dann um diesen Betrag. Dazu sagt Tack: „Wir diskutieren darüber, wie Hartz-IV-Bezieher mehr Geld vom eigenen Einkommen behalten können.“ Beate Müller-Gemmeke, Arbeitsmarktexpertin der Grünen im Bundestag, sieht das ähnlich: „Es wäre gut, wenn eigener Verdienst weniger stark auf Hartz IV angerechnet würde.“

    Ein Problem dabei: Noch mehr Leute als heute hätten dann ein Recht auf Hartz IV. „Wie weit wollen wir das Sozialsystem ausdehnen?“, fragt Müller-Gemmeke. Unter Ökonomen ist außerdem umstritten, ob eine solche Reform nicht falsche Anreize setzt. „Vielleicht führt das dazu, dass man sich mit niedrigen Verdiensten zufrieden gibt und keine besser bezahlte Arbeit mehr anstrebt“, sagt Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). „Ich plädiere dafür, Experimente am Arbeitsmarkt durchzuführen, um diese Frage klären. Die Politik sollte testen, wie neue Mechanismen funktionieren.“

    In der Debatte ist auch die negative Einkommensteuer, selbst in der SPD. Die zahlreichen Sozialleistungen und das Steuersystem würden quasi zusammengelegt. Praktisch sähe es so aus: Wer kein eigenes Einkommen hat, bekommt beispielsweise 800 Euro monatlich vom Staat, die sogenannte „negative Steuer“. Verdient man dazu, fließt weiter ein Zuschuss, der allerdings geringer ausfällt, je mehr man selbst erwirtschaftet. Bei etwa 2.000 Euro Verdienst würde es keine Sozialleistung mehr geben. Wer höheres Einkommen erzielt, zahlt steigende Steuern wie heute. Der Charme: Dieses System könnte viel einfacher sein, die teils widersprüchlichen Effekte diverser Sozialleistungen fielen weg, und jeder Bürger wäre abgesichert. Möglicher Nachteil: Die Veranstaltung wird teurer als heute, der Staat müsste Milliarden Euro zusätzlich bereitstellen.

    Müller-Gemmeke denkt in die Richtung der negativen Einkommensteuer, wenn sie befürwortet, „die sogenannten Aufstocker aus dem Sozialsystem herauszunehmen und die staatlichen Zuschüsse in Steuer-Gutschriften umzuwandeln.“ Aufstocker sind heute Leute mit niedrigen Löhnen, die trotzdem noch einen Zuschuss auf Basis von Hartz IV bekommen. Ökonom Brenke ist zurückhaltender: „Wie ein System negativer Einkommensteuer wirken würde, ist ebenfalls offen.“ Aber „auch hier wäre es gut, wenn man es in einem Feldversuch mit einigen tausend oder zehntausend Teilnehmern erprobt.“

    Hartz IV – wie geht es weiter? So wie es heute ist, bleibt es nicht. Dank der guten wirtschaftlichen Lage in der Bundesrepublik bestünde augenblicklich die Gelegenheit, eine größere Reform in Angriff zu nehmen.

  • Einfaches Deutsch statt holpriger Fachsprache

    Die Finanzämter wollen für den Normalbürger verständlich werden. Noch sind zu viele Formulare voller weithin unbekannter Fachbegriffe. NRW schlägt Vereinfachung vor.

    Wenn alles normal verläuft werden die Finanzminister der Bundesländer am heutigen Freitag in Goslar revolutionäres verkünden. Formulare und Amtsschreiben der Finanzämter sollen verständlicher werden. An die Stelle holpriger Formulierungen im Fachjargon soll eine für jedermann verständliche Ausdrucksweise rücken.

    Zeit wird es, denn die Verwaltungssprache versteht kaum ein Normalbürger. Das zeigt ein schönes Beispiel aus der Anleitung zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung 2017: „Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen“, heißt es darin.

    Lutz Lienenkämper will solche Formulierungen nicht mehr lesen müssen. Der Finanzminister Nordrhein-Westfalens (NRW) hat deshalb eine Initiative der Bundesländer gestartet. „Durch eine verständliche Sprache und einen modernen Aufbau der Schreiben wird der Kontakt zum Finanzamt wesentlich leichter“, sagt der CDU-Politiker. Zum Dienstleistungsverständnis der Behörde gehörten allgemeinverständliche Verwaltungsentscheidungen.

    Damit tun sich nicht nur die Finanzämter bisher schwer, sondern beinahe alle Verwaltungen. Für viele Bürger ist das ein Problem. Nach Einschätzung des „Netzwerks Leichte Sprache“ ist etwa jeder siebente Bürger nicht in der Lage, längere zusammenhängende Texte zu verstehen. Mit extrem vereinfachten Formulierungen wollen darauf spezialisierte Büros auch diesen Menschen den Zugang zu Informationen ermöglichen. „Durch die UN-Behindertenkonvetion zur Inklusion hat das Thema in Deutschland Fahrt aufgenommen“, sagt Annika Nietzio, die im Vorstand des Netzwerks ist.

    Selbst das Bundesfinanzministerium greift auf seinem Internetportal auf deren Ratschläge zurück. Auf einmal erscheint das Steuersystem ganz einfach. „Steuern muss man für das bezahlen, was man bekommt oder kauft“, heißt es in einer Broschüre für Schulkinder. „Ich würde mir von den Behörden wünschen, dass sich mehr an das Thema herantrauen“, sagt Nietzio. Das spare auch Arbeit, weil Widersprüche ausbleiben, wenn der Inhalt von Schreiben verstanden wird.

    Ganz einfach werden die offiziellen Briefen sicher nicht werden. Aber NRW macht bereits vor, wie es besser geht. 600 Formulare seien im Sinne einer bürgerfreundlichen und verständlichen Sprache bereits überarbeitet worden. Auch der Bescheid zur Einkommensteuer wurde bereits in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern übersichtlicher gestaltet. Den neuen Musterbescheid fanden die Steuerzahler bei einer Befragung in diesem März gut.

    Doch da findet sich auch der Haken. Es liegt oft nicht in der Hand einzelner Länder oder Kommunen, Verwaltungsschreiben zu gestalten. Deshalb müssen gemeinsame Absprachen getroffen werden, vor allem auch mit dem Bund. Ob die Finanzminister sich alle mit dem Musterbescheid aus NRW anfreunden können, wird die Sitzung in Goslar heute zeigen. „Wir brauchen die Unterstützung des Bundes“, wirbt Lienenkämper für „ein gemeinsames Signal zu mehr Bürger und Dienstleistungsorientierung“.

    Das käme einer Abkehr einer jahrhundertalten Tradition der Verwaltungsbehörden gleich. Denn die Sprache der Behörden war nach Einschätzung der Sprachwissenschaftlerin Michaela Blaha lange Zeit auch Ausdruck der Macht. Macherorts scheine diese herablassende Haltung noch immer zu bestehen. Mancher Bescheid sei sprachlich nicht an den Empfänger, sondern an dessen Anwälte oder aber an Richter in einem Gerichtsverfahren gerichtet, kritisiert die Forscherin.

  • Der bedrohliche Ausstieg

    Beim Ende der Kohleenergie geht es um mehr als Strom. In Ostdeutschland stehen tausende gut bezahlte Arbeitsplätze auf dem Spiel. Die Regierungskommission startet in Kürze.

    Energie Cottbus trägt den Bezug zur Kohle im Namen. Das Braunkohle-Unternehmen LEAG ist auch einer der Sponsoren des Regionalliga-Vereins. Wer vom Stadion am Stadtrand hinaus auf´s Land fährt, schaukelt auf schnurgerader Straße durch einen riesigen Truppenübungsplatz oder streift die Parkanlagen des Fürsten Pückler. In die andere Richtung kommt bald der Spreewald mit seinen Kanälen, Kanus und der Gurkenproduktion. Ein ökonomisches Zentrum ist die Lausitz im Südosten Brandenburgs eher nicht. Abgesehen von der Braunkohle.

    Und die soll bald weg. Das verlangen die Grünen, das fordern Umweltschützer, und selbst die Bundesregierung beginnt nun den Kohleausstieg vorzubereiten. Möglicherweise schon in der kommenden Woche will das Kabinett die Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ beschließen. Der Entwurf des Arbeitsauftrages liegt dieser Zeitung vor. Die zwei wichtigsten Ziele: „Schaffung einer konkreten Perspektive für neue, zukunftssichere Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen“ sowie „ein Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung, einschließlich eines Abschlussdatums“.

    Zum ersten Ziel sollen schriftliche Ergebnisse bis Ende Oktober diesen Jahres vorliegen, für die energiepolitischen Empfehlungen wird Anfang Dezember angepeilt. Als Vorsitzende der Kommission sind die frühere Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Ursula Heinen-Esser (CDU), der ehemalige brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sowie der EX-Regierungschef von Sachsen, Stanislaw Tillich (CDU), im Gespräch.

    Der Bergbau von Stein- und Braunkohle, sowie die Energieerzeugung mit ihrer Hilfe spielen noch in einigen Regionen Deutschlands eine gewisse Rolle. Nirgendwo aber sind sie so wichtig wie in der Lausitz. Hier bieten die gigantischen Tagebaue und Kraftwerke rund 8.000 gut bezahlte Arbeitsplätze – in einer Gegend, wo es daran mangelt. Knapp 3.000 Beschäftigte arbeiten in Kraftwerken wie Jänschwalde und Schwarze Pumpe, etwa 5.000 holen den schwarzbraunen Heizstoff aus der Erde. „Die Bezahlung der Arbeitnehmer in den Energieunternehmen liegt beträchtlich über dem Niveau vieler anderer Firmen“, sagt Oliver Holtemöller vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle.

    Rechnet man die Jobs bei Zulieferern hinzu, außerdem die Stellen, die Energiearbeiter mit ihrer Nachfrage finanzieren, kommt man auf geschätzte 20.000 Arbeitsplätze. Damit darf man die Braunkohle als strukturprägend für die Lausitz bezeichnen. Deswegen geht es in der Debatte über den Kohleausstieg um mehr als Energie. Viele Leute sehen die Entwicklung ihrer ganzen Region bedroht. Wohl deshalb wird auch Heimat- und Innenminister Horst Seehofer (CSU) in der Kohlekommission mitwirken.

    Der Druck in Richtung Ausstieg kommt aus der Klima-Debatte. Die Bundesregierung verspricht, den Ausstoß klimaschädlicher Gase – zum guten Teil verursacht durch die Verfeuerung von Braun- und Steinkohle – so zu reduzieren, dass die Erderwärmung in Grenzen bleibt. Wobei Grünen-Chefin Annalena Baerbock kritisiert, dass die Bundesregierung ihren eigenen Klimaschutzplan nicht mehr ernstnehme, weil sie das einst formulierte Ziel der Kohlendioxidminderung bis 2020 inzwischen für nicht erreichbar hält. Trotzdem weiß auch die Regierung, dass sie irgendwann die meisten oder gar alle Kohlekraftwerke stilllegen muss. Es handelt sich um einen klassischen Zielkonflikt. Wie lässt sich Ökologie in Einklang bringen mit Regional- und Wirtschaftspolitik?

    Insgesamt freilich geht es um ein vergleichsweise kleines Problem. In seinem Gutachten vom Oktober 2017 zählte der Sachverständigenrat für Umweltfragen bundesweit noch 18.000 direkte Beschäftigte in der Braunkohle-Industrie. Rechnet man die indirekten Arbeitsplätze hinzu, kommt man in den drei Revieren – Lausitz, Sachsen-Anhalt und Rheinland – auf vielleicht 45.000 Stellen. Für viele von ihnen sollten die Politik und andere Branchen in einem Zeitraum von beispielsweise 15 Jahren Ersatz bereitstellen können. Das ist normaler Strukturwandel.

    In der Steinkohle-Industrie geht es um noch kleinere Zahlen. Die letzten beiden Bergwerke in Ibbenbüren und Bottrop, an denen etwa 6.000 Jobs hängen, werden Ende 2018 ohnehin geschlossen. Dann laufen bundesweit noch gut 60 Steinkohle-Kraftwerke, die rund 7.000 Leuten Arbeit bieten. Inklusive der indirekten Effekte stehen vielleicht gut 30.000 Stellen durch den Abschied von der Steinkohle auf dem Spiel. Wenn man diesen Prozess bis Mitte der 2030er Jahre streckt, werden sich die negativen Begleiterscheinungen bewältigen lassen. Zum Vergleich: Derzeit schafft die bundesdeutsche Wirtschaft jedes Jahr über 400.000 neue Arbeitsplätze.

  • Die schwierige Suche nach einer generationengerechten Rente

    Bundesregierung benennt die Kommission, die Lösungen für eine langfristige Alterssicherung finden soll. Für die Babyboomer sind die Ergebnisse existenziell.

    Elf Freunde finden sich in einer Fußballmannschaft selten. In einer gleich großen Regierungskommission erst recht nicht. So werden auch in der nun benannten Rentenkommission der Bundesregierung die Meinungen in den kommenden zwei Jahren heftig aufeinanderprallen. Ähnlich dem Fußball spielen strategische und taktische Überlegungen dabei eine große Rolle. Denn die Aufgabe der Expertenrunde hat es in sich. Sie soll Vorschläge für die Gestaltung des Rentensystems ab dem Jahr 2025 entwickeln. Danach scheiden mit den Babyboomern die geburtenstarken Jahrgänge aus dem Berufsleben aus und immer weniger junge Menschen müssen immer mehr ältere finanzieren. Die Fachleute sollen die „Enkeltauglichkeit“ des Systems sicherstellen, wie es Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) nennt.

    Nun stellte der Minister das Gremium vor. Den Vorsitz teilen sich die erfahrenen Sozialpolitiker Karl Schiewerling (CDU) und Gabriele Lösekrug-Möller (SPD). Dazu kommen weitere Politiker, Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und drei Wissenschaftler. Axel Börsch-Supan vom Max-Planck-Institut, die Soziologin Simone Scherger von der Uni Bremen und Gert Wagner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Bis zum März 2020 sollen sie eine Reform der Alterssicherung erarbeiten. „Die Aufgabe ist es, Armut im Alter zu vermeiden“, sagt Heil, „wir reden von einer richtig schweren Aufgabe.“

    Denn ein erträgliches Rentenniveau mit gleichzeitig leistbaren Beiträgen für die jüngere Generation ist nur bis Mitte des nächsten Jahrzehnts gesichert. Die Bundesregierung will per Gesetz festlegen, dass die Renten nicht unter einen Wert von 48 Prozent des letztes Einkommens sinken dürfen und die Beiträge nicht über 20 Prozent des Lohnes steigen. Schon dies sorgt 2025 nach Berechnungen Börsch-Supans für eine Finanzierungslücke von elf Milliarden Euro, die sich ohne Reform in den folgenden Jahren dramatisch vergrößern würde.

    Zunächst muss sich die Kommission auf eine Prognose der wichtigsten Faktoren bei den Einnahmen der Rentenkasse verständigen. Dazu zählen vor allem die Beschäftigtenzahl und die Entwicklung von Löhnen und Gehältern. Aus dem Ergebnis lässt sich der finanzielle Bedarf der Alterssicherung ermitteln. Schon allein diese Prognosen sind mit mehr Unsicherheiten verbunden als früher. Denn wie sich die Digitalisierung der Wirtschaft auf die Einkommen und die Zahl der Arbeitsplätze auswirken wird, weiß noch niemand.

    Der zweite Schritt wird die Konflikte zwischen den Interessengruppen ans Licht bringen. Denn jede Maßnahme kennt Gewinner und Verlierer. So fordert die IG Metall schon jetzt steigende Renten und will die Lasten zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Steuerzahlern aufteilen. Die wirtschaftsnahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bringt dagegen eine längere Lebensarbeitszeit ins Spiel.

    Damit sind fast alle Stellschrauben schon benannt. Die Bundesregierung kann das Rentenniveau verändern, die Beitragssätze für die Rentenversicherung, mehr Steuern ins System pumpen oder das Rentenalter erhöhen. Dazu kommt noch die Möglichkeit, durch mehr Qualifikationsangebote für Arbeitnehmer und eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen die Einnahmen der Rentenkasse zu erhöhen. Um die richtige Mischung des Instrumentenkastens wird in der Kommission nun hart gerungen.

    Ob die Vorschläge der Experten dann auch schnell umgesetzt werden, ist auch noch offen. „Wir sollten die Weichen dann auch stellen“, sagt Heil. Doch 2021 ist bereits die nächste Bundestagswahl. Mit einer schlechteren Alterversorgung oder steigenden Abgaben für alle Arbeitnehmer lassen sich schwer Wähler gewinnen. Der Anreiz, die fälligen Taten auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, ist daher groß.

  • Nach Billig-Bussen kommt der Billig-Zug

    Die Flixbus-Tochter Flixtrain kündigt neue Bahnverbindungen nach München und Köln an. Mit Tickets für 9,99 Euro macht das Busunternehmen nun der Deutschen Bahn Konkurrenz. Auch das Busnetz wird ausgeweitet. Bessere Anbindung der Flughäfen geplant

    Die Werbung auf dem knallgrünen Waggon des ersten Flixtrain-Zuges von Berlin nach München verheißt günstiges Bahnfahren. „Berlin-Stuttgart ab 9,99 Euro, Frankfurt-Stuttgart ab fünf Euro“, lautet der Schriftzug. Das erinnert ein wenig an den Start des Busverkehrs auf Fernverbindungen 2013, als sich Dutzende Busunternehmen einen gnadenlosen Dumpingwettbewerb lieferten. Eines blieb damals übrig: Flixbus. Mit dem Ableger Flixtrain will das Münchner Unternehmen nun dem Branchenprimus Deutsche Bahn bei Fernfahrten Paroli bieten.

    Zwischen Hamburg und Köln fährt der neue Konkurrent schon einige Zeit. Die zweite Linie von Berlin nach Stuttgart hat an diesem Donnerstag den Regelbetrieb aufgenommen. „Wir wollen ein attraktives Angebot gegen die Deutsche Bahn positionieren“, sagt Flixtrain-Chef Fabian Stenger. Bislang hätten 150.000 Kunden auf der Hamburg-Linie eine Fahrkarte gebucht, mehr als erwartet. Auch das neue Angebot werde besser angenommen als gedacht. Als der Premierenzug am Berliner Hauptbahnhof hält, ist der Bahnsteig tatsächlich voll von Reisenden.

    Schritt für Schritt will sich das Unternehmen einen wachsenden Marktanteil auf der Schiene holen. Zum Fahrplanwechsel im Dezember wird es zwei weitere Linienverkehre geben. Flixtrain hat Trassen für Fahrten von Köln nach Berlin und auf dem neuen Paradestück der Deutschen Bahn zwischen München und Berlin beantragt. Vorsicht regiert. Anfangs wird nur ein Zugpaar täglich fahren. Läuft es gut, kommen weitere dazu.

    Diese Zurückhaltung hat gute Gründe. Denn bislang sind alle Versuche, gegen die übermächtige Deutsche Bahn zu bestehen, gescheitert. Zuletzt musste der Neuling Locomore Insolvenz anmelden. Dessen Verbindungen hat Flixtrain nun reaktiviert. Das rollende Material ist teuer, die Trassennutzung ebenso. Das erschwert neuen Anbietern den Markteintritt. So lobt der Schienenbeauftragte der Bundesregierung, Enak Ferlemann, den „unternehmerischen Wagemut“. Solle sich der Personenverkehr wie gewünscht bis 2030 verdoppeln, müsse es ein größeres Angebot geben.

    Im Gegensatz zu früheren Startversuchen von Privatunternehmen im Fernverkehr bringt Flixtrain einen Trumpf mit, den Anschlussverkehr im Flixbus. Bahn und Bus sollen zu einem flächendeckenden Verkehrsangebot vernetzt werden. „Wir wollen eine durchgängige Reisekette ermöglichen“, sagt Stenger. Allein im deutschsprachigen Raum hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund 500 Ziele und Tausende Haltstellen ins Streckennetz eingebunden. 140 Stopps kommen laut Stenger nun noch dazu. Darunter fällt auch eine bessere Anbindung der Flughäfen in München, Stuttgart, Memmingen, Leipzig und Hamburg.

    Am notwendigen Kapital für die Expansion fehlt es dem Unternehmen wohl nicht. Hinter dem Startup junger Gründer stehen längst finanzstarke Investorengruppen, zum Beispiel Fonds aus den USA. Wie die Geschäfte tatsächlich laufen, ist aktuell nicht bekannt. Hinsichtlich der Bilanz geben sich die Münchner traditionell wortkarg. Im Busverkehr hat sich Flixbus in den vergangenen Jahren fast eine Monopolstellung erkämpft. Davon wird im Schienenverkehr nicht die Rede sein. Dort ist die Deutsche Bahn auf den Fernstrecken bisher Alleinherrscher, der nun ein kleines Stück vom Kuchen hergeben muss.

  • Ungewöhnliche Allianz für Transparenz bei Gesetzen

    Chemische Industrie und Transparency International wollen Lobbyregister einführen. Bei Gesetzen soll die Mitwirkung aller Interessenvertreter offengelegt werden. Bürger sollen so Vertrauen zurückgewinnen.

    Eine ungewöhnliche Allianz will mehr Transparenz bei der Gesetzgebung schaffen. Dazu hat sich der Verband der Chemischen Industrie (VCI) mit der Antikorruptions-Organisation Transparency International (TI) zusammengetan. „Die Gesellschaft sieht Interessenvertretung für die Industrie zunehmend kritisch“, sagt VCI-Chef Utz Tillmann. Deshalb müsse es verlässliche Regeln für Lobbyisten geben, die für alle gleichermaßen gelten. „Wir wollen das Vertrauen in die Mechanismen unserer Demokratie fördern“, erläutert TI-Vorsitzende Edda Müller.

    Konkret fordern die Verbände ein Lobbyistenregister, in das sich alle eintragen müssen, die in Berlin die Politik beeinflussen wollen. Dazu zählen neben Unternehmen und Wirtschaftsverbänden zum Beispiel auch Verbraucher- und Umweltorganisationen, Anwaltskanzleien oder PR-Gesellschaften. Im Register sollen auch die Tätigkeitsbereiche der jeweiligen Akteure aufgeführt werden. Zusätzlich müssen die Lobbyisten dann alle Finanziers angeben, die mehr als 50.000 Euro zu ihrer Arbeit beitragen. Das Register soll für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein, in dem es auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht wird.

    Der Vorschlag geht noch deutlich weiter. Danach sollen Bundestag und Bundesregierung bei jedem neuen Gesetzentwurf offenlegen, welche Interessenvertreter dazu gehört wurden und wessen Anliegen in das Regelwerk einfließen. So ließe sich zum Beispiel schnell erkennen, wenn Mitarbeiter des Bankenverbands im Finanzministerium an der Formulierung von Gesetzen mitarbeiten. Bisher liegt über dieser Zusammenarbeit meist ein Schleier. Dabei kommen fast alle Gesetzentwürfe aus den Ministerien und nicht aus dem Parlament. Über die Einflussnahme sollen die Abgeordneten dann in der ersten Lesung des Gesetzes debattieren.

    Außerdem plädieren VCI und TI für Online-Konsultationen während des Gesetzgebungsverfahrens nach dem Vorbild der EU. Auf dieser Plattform könnten dann als Interessenvertreter registrierte Befürworter wie Gegner des jeweiligen Gesetzes ihre Position darstellen. Jedermann kann dann das Für und Wider selbst nachlesen.

    Für sauberen Lobbyismus soll ein Kodex sorgen. Er sieht vor, dass sich Lobbyisten stets durch die Angabe ihres Namens und ihrer Institution erkennbar machen müssen. Auch müssen sich ehemalige Mitglieder von Parlament und Regierung verpflichten, dass sie ihre ehemalige Stellung nicht missbrauchen und die aus ihrer öffentlichen Tätigkeit entstandenen Verschwiegenheitspflichten einhalten.

    Nicht einig sind sich beide Verbände über die Kontrolle der Lobbyisten. Der VCI will diese beim Präsidenten des Bundestages ansiedeln, Transparency plädiert für eine unabhängige Kontrollinstanz nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten. Man brauche eine sichtbare Kontrolle, sagt Müller. Verstößt ein Interessenvertreter gegen die Regeln, müsste er mit Sanktionen rechnen. So könnte beispielsweise sein Zugang zum Bundestag oder zu Ministerien gesperrt oder ein Ausschluss von Anhörungen angewiesen werden.

    Nun hofft Müller auf Zustimmung in der großen Koalition, die aus den Vorschlägen ein Gesetz machen müsste. „Es gibt eine gewisse Skepsis bei CDU und CSU“, räumt die TI-Chefin ein. Die Abgeordneten hätten Sorge, dass sie jede Begegnung mit Interessenvertretern offenlegen müssten. Diese Befürchtung könne aber ausgeräumt werden. „Es geht nicht darum, wer mit wem gesprochen hat“, betont sie. Auch Tillmann ist nach ersten Gesprächen mit Politikern zuversichtlich. „Wir haben keinen Widerstand gespürt“, sagt er.

  • Unternehmen entwickeln beim Täuschen viel Fantasie

    Auch irreführende Angaben sind nicht automatische verboten. Die Wettbewerbszentrale registriert jährlich Tausende Beschwerden.

    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Hautcremes hat der Laie die Qual der Wahl. Da kommt ein Hinweis auf manchen Verpackungen als Entscheidungshilfe ganz gelegen. „Von Hautärzten empfohlen“, heißt es da zum Beispiel. Das soll Vertrauen in die unbekannte Lotion schaffen. Tatsächlich ist dieser Werbespruch kaum von Wert. Zwar müssen hinter dieser Aussage tatsächlich zwei ärztliche Empfehlungen stecken. Doch die Hersteller honorieren Mediziner in der Regel für ihr Lob. Und ob dem Urteil eine wissenschaftlich relevante Zahl von Patientenerfahrungen zugrunde liegt, ist auch ungewiss.

    Die meisten Konsumenten ahnen, dass Werbung nicht immer die Wahrheit widerspiegelt. Doch vielfach gehen sie die Tricks der Marketingexperten trotzdem auf dem Leim, auch weil diese an die Gefühle der Verbraucher appellieren. Das geschieht selbst bei Produkten, bei denen es niemand vermutet.

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) prangert beispielsweise eine vergleichsweise junge Entwicklung an. „Ganz besonders ausgeprägt sind Täuschungen bei Biokunststoffen“, beobachtet DUH-Experte Thomas Fischer. Auf Kaffeebechern oder Plastikbesteck sieht man häufig die Aufschrift „biologisch abbaubar“, weil sie aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt werden. Das sorge bei den Konsumenten für die Annahme, dass sie die Einwegware ohne Schaden für die Umwelt nutzen können. Tatsächlich funktioniere der schnelle Abbau des Materials aber nur unter Laborbedingungen, sagt Fischer. Im Vergleich zu herkömmlichen Kunststoffen gebe es in der Praxis keine Vorteile. Dafür seien sie drei bis vier Mal so teuer wie Plastikgeschirr auf Ölbasis.

    Die Informationen in der Werbung sind in diesen Fällen zwar täuschend, aber legal. Die Grenzen zwischen verbotener irreführender Werbung und erlaubten Aussagen sind mitunter schwer zu ziehen. "Eine nicht ernst gemeinte Übertreibung ist erlaubt, wenn jemand zum Beispiel die schönsten Blumen der Stadt anpreist“, erläutert Peter Brammen von der Wettbewerbszentrale. Die Einrichtung der Wirtschaft wacht über faire Geschäftspraktiken. Produktbezogene Angaben müssten hingegen zutreffen und die Erwartungen der Zielgruppe erfüllen. „Wenn wir zu der Überzeugung kommen, dass eine Werbeaussage irreführend ist, bekommen die Unternehmen eine Abmahnung“, sagt Brammen. Die Aussagen dürfen dann nicht aufrechterhalten werden.

    Selten sind derlei Verstöße nicht. Rund 5.600 Beschwerden wegen irreführender Werbung, mangelnder Transparenz oder verletzten Informationspflichten erreichten die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr. In Holland gezüchtete Champignons waren ein solcher Fall. Nur zur Ernte wurden die Pilze über die deutsche Grenze geschafft. Als Herkunftsland stand dann Deutschland auf dem Etikett. Irreführend. Auch die Werbung einer Bank, die ein kostenloses Girokonto anbot, aber zehn Euro Gebühr für die Bankkarte verlangte, rief die Fairnesshüter auf den Plan. Ins Visier gerieten auch Möbelhändler mit irreführenden Preisangaben. Kurz gesagt hatte zuvor in Händler seine Preise immer wieder herauf- und heruntergesetzt. Letzteres wurde dann beworben.

    Eine weitere grenzwertige Masche kennen mittlerweile die meisten Verbraucher, die schon mal eine Reise im Internet gebucht haben. Bei der Suche nach einem Hotelzimmer heißt es zum Beispiel auf dem Portal Booking.com, „nur noch drei Zimmer auf unserer Seite verfügbar“, und das Hotel sei „sehr gefragt“. So erzeugt der Anbieter Zeitdruck. Das ist jedoch legal. Untersagt wurde dem Unternehmen aber eine frühere Formulierung, die den Eindruck vermittelte, das Zimmer könne nirgendwo mehr gebucht werden. Die Methode Zeitdruck hat sich in der Branche durchgesetzt. „Das ist bei fast allen Buchungsportalen der Fall“, sagt Falk Murko, Reiseexperte der Stiftung Warentest.

    Ein stetes Ärgernis für viele Verbraucher sind jene Portale, die nur als Vermittler auftreten. Das ist zum Beispiel bei Mietwagen, Flügen oder anderen Reisen häufig der Fall. Geht etwas schief, lehnen die Agenturen eine Haftung ab. Hier haben die Verbraucherzentralen nun ein interessantes Urteil gegen das Portal „weg.de“ erstritten. Sind die Informationen des Veranstalters der Reise irreführend, und das Portal weiß dies beispielsweise aufgrund vieler Beschwerden, muss es die falschen Angaben korrigieren. Das Oberlandesgericht München hat einen Haftungsausschluss in den Geschäftsbedingungen gekippt. Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist das Urteil ein Erfolg für die Verbraucher. „Vermittlungsportale sind nur dann für die Suche und den Vergleich von Reiseangeboten nützlich, wenn sich Verbraucher auf die Angaben etwa zu Hotels, Kosten und Abflugterminen verlassen können“, sagt vzbv-Rechtsexpertin Kerstin Hoppe. Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, werden sich die Vermittler künftig wohl mehr Mühe bei der Auswahl ihrer Angebote geben müssen.

  • H&Ms neue Kleider

    Mehr Lohn für Beschäftigte der Zulieferfabriken versprochen. Kritiker hegen Zweifeln.

    Aus Sicht des Textilkonzerns H&M ist alles auf einem guten Weg. Die Firma geht beispielsweise schonender mit der Umwelt um. Einige Kleidung wird aus Plastikabfall gefertigt, den man an Meeresstränden aufsammelt. Und die Beschäftigten in den weltweiten Zulieferfabriken sollen bessere Löhne erhalten. Zweifel an den Fortschritten Angaben hegt allerdings die Kampagne für Saubere Kleidung. Den Kritikern fehlen überprüfbare Angaben im neuen Nachhaltigkeitsbericht von H&M, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

    Eine zentrale Auseinandersetzung dreht sich um die Bezahlung der Arbeiter in den rund 1.700 Zulieferfabriken, die der schwedische Konzern auch in Entwicklungsländern beauftragt. Nach Angaben von H&M hat man die eigenen Ziele für 2018 bereits erreicht oder wird das im Laufe diesen Jahres schaffen. Über die Hälfte aller H&M-Textilien stammen demnach aus Fabriken, in denen die Beschäftigten „demokratische Mitarbeiter-Vertretungen“ wählten. Und 40 Prozent der Produktion lieferten Firmen, die die sogenannte „Methode für fairen Lohn“ anwenden. Noch in diesem Jahr will H&M die 50-Prozent-Schwelle überspringen.

    Ob das positive Auswirkungen für die Beschäftigten hat, weiß man jedoch nicht. Maik Pflaum von der Christlichen Initiative Romero, Mitstreiter der Kampagne für Saubere Kleidung, ist skeptisch: „H&M nennt keine überprüfbaren Daten zur Höhe der Löhne.“ Tatsächlich fehlen diese im 100 Seiten langen Nachhaltigkeitsbericht. Welche Fabriken ihren Beschäftigten welche Gehälter bieten, und wie sich diese zu den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land verhalten, wird nicht erwähnt. Auch auf Nachfrage machen Sprecherinnen des Konzerns dazu keine Angaben. Eine Begründung lautet, man könne keine sensiblen Daten über Auftragnehmer herausgeben. „Dass angeblich die Methode für faire Löhne angewendet wird, sagt überhaupt nichts Belastbares aus“, bemängelt Pflaum.

    Mit diesem Verfahren will das Unternehmen seine Zulieferer und ihre Beschäftigten in die Lage versetzen, miteinander über die Löhne zu verhandeln. H&M unterstützt beispielsweise die Wahl von Betriebsräten. Man kooperiert mit dem internationalen Gewerkschaftsbund IndustrieALL und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Pflaum hält diese Strategie teilweise für „zynisch und verlogen“. Einerseits gebe H&M vor, den Arbeitern beispielsweise in Bangladesch in den Verhandlungen über höhere Bezahlung zu helfen, andererseits „verlagert der Konzern einen Teil der Fertigung in noch billigere Länder wie Äthiopien mit einem Monatslohn von 33 Euro.“ Unter diesen Umständen bleibe den Beschäftigten etwa in Bangladesch wenig Verhandlungsspielraum.

    Die Bezahlung soll sich zunehmend an existenzsichernden Löhnen orientieren, sagt H&M. Darunter versteht man eine Bezahlung, die nicht nur die Grundbedürfnisse der Beschäftigten deckt, sondern auch Bildung, Versicherung und Altersvorsorge. Sein großes Versprechen von 2013 hat der Konzern allerdings kassiert. Damals wurde angekündigt, dass alle Zulieferarbeiter ab 2018 existenzsichernde Löhne erhalten sollten. Die aktuelle Version bedeutet, dass der Konzern sich allmählich in diese Richtung bewegen will – ohne Belege zu liefern.

    Außerdem möchte H&M „bis 2030 ausschließlich recycelte Materialien oder Materialien aus anderen nachhaltigen Quellen verwenden. 2017 kam 59 Prozent der Baumwolle, die die H&M Gruppe nutzte“, aus relativ sauberer Herstellung. „Das Ziel ist es, bis 2020 ausschließlich solche Baumwolle zu verwenden.“

    Nach langen der Jahren der erfolgreichen Expansion hat H&M betriebswirtschaftliche Probleme. Unter anderem wegen der Konkurrenz durch den Online-Handel sank der Gewinn im ersten Quartal 2018. Der Aktienkurs zeigt seit 2015 nach unten.

  • Bleibt lieber zu Hause

    Das deutsche Arbeitsamt in Tunesien soll die Auswanderung nach Europa reduzieren. Dabei ist die Migration von dort kein großes Problem.

    Aymen Sassi ärgert sich. „Ich war dumm,“ sagt der 28-Jährige. Den Sprung nach Deutschland hat er vergeigt. Doch Scheitern und Erfolg liegen nah beieinander. Einen Augenblick später ist er froh: „Gott sei Dank habe ich eine neue Arbeit – alles gut.“

    Sassi lernt Deutsch. Er hat das Niveau A2 erreicht – gute Grundkenntnisse. Mit New-York-City-Basecap, schwarzer Jacke, roten Socken und grünen Sportschuhen sitzt er im Deutsch-Tunesischen Zentrum in Tunis, einer Art deutschem Auslandsarbeitsamt in Nordafrika.

    Eine ruhige Nebenstraße im Zentrum der Hauptstadt. Am gegenüberliegenden Bordstein ist ein Auto vor einer Werkstatt aufgebockt, die Beine des Mechanikers schauen unter dem Motor hervor. Das Ladenlokal im Erdgeschoss hat Fliesenboden, drei helle Schreibtische stehen dort. Die Mitarbeiterinnen links und rechts finanziert die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) der Bundesregierung. In der Mitte arbeitet eine tunesische Kollegin.

    Sassi erzählt seine Geschichte: Als er das Universitäts-Diplom für Tourismus in der Tasche hatte, verübten 2015 islamistische Terroristen tödliche Anschläge auf Hotels und Museen. Weil Millionen Europäer deshalb auf ihre Reisen nach Tunesien verzichteten, verschwanden viele Arbeitsplätze in der Fremdenverkehrsbranche. Auch Sassi verlor seinen Job. Dann erfuhr er über Facebook vom deutschen Auslandsarbeitsamt.

    CSU-Entwicklungsminister Gerd Müller ist stolz auf diese Institution, die er vor einem Jahr in Tunis gründen ließ. Sie soll dazu beitragen, die Einwanderung von Afrika nach Europa zu vermindern. Kann das funktionieren?

    Die Mitarbeiterinnen des Zentrums erklärten Sassi: Weil Deutschland Köche und Kellner braucht, könne er ein Arbeitsvisum bekommen. Der Tunesier jedoch sagte „nein, danke“. Denn er stellte sich einen besseren Beruf vor – Hotelmanager zum Beispiel. Dafür aber reichten seine Sprachkenntnisse nicht. Aus der Traum. Kurz darauf verfluchte Sassi seine Entscheidung – er hätte vielleicht doch besser als Kellner nach Deutschland gehen sollen.

    Trotzdem wussten die jungen Arbeitsamtsfrauen Rat. Wie wäre es denn mit einer dreimonatigen Umschulung zum Community-Manager? Solche Fachleute für Social-Media-Kommunikation werden in Tunesien gesucht. Sassi schlug ein. Und tatsächlich: Seit einem Monat hat er nun eine feste Stelle als Internet-Beauftragter des Musikfestivals Rouhaniyet, das auf islamische Sufi-Musik spezialisiert ist. „750 Dinar verdiene ich monatlich“, sagt er. Für tunesische Verhältnisse ist das „ein guter Lohn“, wenngleich umgerechnet nur 250 Euro. Glück gehabt, auch wenn es mit der Auswanderung ins gelobte Deutschland nicht klappte.

    Doch jetzt weicht die gute Laune in Sassis Gesicht einer Stirnfalte des Zweifels. Einen Punkt müsse er doch mal ansprechen, wendet er sich an die Journalisten, denen die GIZ das Arbeitsamt in Tunis zeigt: „Was ist der Sinn dieses Zentrums hier?“ Der junge Tunesier betrachtet sich nicht als Bittsteller, sondern als Vertreter eines berechtigten Interesses. Wolle Deutschland Leute einreisen lassen oder potenzielle Immigranten abweisen? Mit solchen Fragen ist öfters konfrontiert, wer durch das nordafrikanische Land reist.

    Im großen Schaufenster des Zentrums hängen zwei Infoplakate, die die Dienstleistungen des Amtes erläutern. Dabei geht es um Jobs für Tunesier in ihrem Heimatland, Beratung für Heimkehrer aus Europa und Arbeitsverträge in Deutschland. Gemessen an den Zahlen, liegt der Schwerpunkt auf den ersten beiden Punkten. Nach Informationen der GIZ wurden bis Ende vergangenen Jahres insgesamt 1.500 Leute beraten. Man hatte Kontakt zu 43 Rückkehrern. Nur neun Pflegekräfte und drei Computerspezialisten konnten bislang legal zur Arbeit nach Deutschland einreisen, weitere neun Pflegekräfte sollen folgen. „Bleibt mal lieber zu Hause“, scheint die Überschrift der Tätigkeit des Arbeitsamtes zu lauten.

    Vor dem Hintergrund der Debatte in Deutschland ist diese Ausrichtung plausibel. Bei den Silvesterfeiern 2015 in Köln wurden zahlreiche Frauen belästigt. Die Beschuldigten stammten zum guten Teil aus Nordafrika. Unter ihnen waren auch Tunesier, wenngleich wenige. Richtig in den Keller ging der Ruf des Landes dann, als Anis Amri am 19. Dezember 2016 elf Besucher des Weihnachtsmarktes auf dem Berliner Breitscheidplatz tötete und 55 verletzte. Der Attentäter war Tunesier.

    Schon als Reaktion auf die Ereignisse von Köln flog Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Frühjahr 2016 nach Nordafrika. Dort vereinbarte er, dass Tunesier, die illegal in der Bundesrepublik leben, verstärkt abgeschoben werden sollten. Ein Jahr später kam Premierminister Youssef Chahed nach Berlin. Kanzlerin Angela Merkel kündigte finanzielle Anreize für Leute an, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren. Die Eröffnung des deutsch-tunesischen Arbeitsamtes im März 2017 fügte sich in diese Abfolge.

    Auch Salem Fadhloun (25) hegte seinen persönlichen Traum von Europa. Er scheiterte ebenfalls. Noch nicht einmal den Strand erreichte er, von dem aus sie losfahren sollten. Weil die Polizei vorher da war, brachen die Schleuser die Flucht ab. Beim zweiten Anlauf saß Fadhloun schon im Boot, erzählt er, als die Nationalgarde alle verhaftete.

    Jetzt arbeitet er in der Textilfirma Sartex, die mit der GIZ kooperiert. In den fußballfeld-großen Hallen – die Kleinstadt Ksar Hellal liegt drei Autostunden südlich von Tunis – stehen hunderte Nähmaschinen in langen Reihen. Es ist laut, die Fabrik surrt, pfeift, rauscht und brummt. Sie produziert vor allem Jeans für den Export. Hier arbeiten fast nur Frauen.

    Fadhloun ist einer der wenigen Männer. Er steht unter anderem in der Stickerei. Mehrere hundert Male täglich legt er die Gesäßtasche einer Jeans auf den Maschinentisch, überprüft am Display die Computereinstellung, gibt der Nadel den Startbefehl. Eine halbe Minute dauert es, bis Buchstaben oder Blumenmuster in weißem Garn auf blauem Stoff erscheinen. Dann legt der Arbeiter das fertige Teil auf den Stapel hinter sich und greift die nächste Jeanstasche.

    „Zu Hause reichte das Geld nicht“, berichtet der korpulente Mann mit den rötlich-blonden Haaren, „deswegen wollte ich nach Europa“. Bei ihm als ältestem von vier Kindern hätten vor allem die zu teuren Schulbücher ein Loch in die Familienkasse gerissen. Nach dem misslungenen Fluchtversuch kam er mit Glück in Kontakt zu Sartex, wo er eine Ausbildung zum Textilarbeiter machen konnte – ebenso wie seine Frau Heifa Sassi, die er hier kennenlernte. Jetzt zusammen gehe es beiden finanziell etwas besser, sagt die Frau in rotem Kopftuch und schwarzgrauer Strickjacke, wobei sie immer noch in nur einem Zimmer bei Fadhlouns Eltern wohnen.

    Die GIZ bezahlte einen Teil des Ausbildungszentrums, in dem Fadhloun und Sassi lernten. Hinter solchen Aktivitäten der deutschen Entwicklungshilfe steht die Analyse, dass es in Tunesien unter anderem an vernünftiger Berufsausbildung fehlt. Hunderttausende Akademiker verlassen die Universitäten mit Abschlüssen, die die Unternehmen nicht gebrauchen können. Das sei ein wesentlicher Grund für die hohe Arbeitslosigkeit, sagen Fachleute. Durchschnittlich liegt sie über 15 Prozent. Unter den jungen Leuten bis 24 Jahre hat fast jeder zweite keine formelle Beschäftigung.

    Diese Lage ist nicht neu. Seit der Revolution von 2011 erhöht die Bundesregierung deshalb permanent ihre Zuschüsse und Kredite, um das neue, demokratische System zu unterstützen. 2017 erhielt Tunesien knapp 460 Millionen Euro aus Deutschland. Der größte Teil davon, über 200 Millionen, soll dazu dienen, moderne, konkurrenzfähige Jobs zu schaffen.

    Demgegenüber hatten im vergangenen Jahr lediglich 15 Millionen Euro deutscher Hilfe speziell etwas mit Migration zu tun – etwa das Geld für das Arbeitsamt in Tunis. Wegen Köln, dem Berliner Attentat, der AfD im Bundestag und der allgemeinen Flüchtlingsdebatte steht dieser Aspekt in Deutschland jedoch im Vordergrund.

    Der große Lauf der Entwicklungspolitik ändert sich freilich wenig. Auch das erscheint nachvollziehbar. Denn eigentlich ist das Migrationsproblem zwischen Tunesien und Deutschland Kleinkram. Bloß 557 Staatsangehörige von dort beantragten im vergangenen Jahr hierzulande Asyl. Auch wenn die verdeckte Einwanderung höher ist, bleibt die Gesamtzahl wohl überschaubar. Denn die meisten Tunesier wollen nach Frankreich, Belgien oder neuerdings Kanada – wegen der gemeinsamen französischen Sprache.

    Und nur etwa 1.000 ausreisepflichtige Tunesier leben noch zwischen Rhein und Oder. Durch die mittlerweile regelmäßigen Abschiebungen sinkt diese Zahl weiter. So kann man auf die Idee kommen, dass die Deutschen mit ihrem Gerede über die sogenannte Fluchtursachen-Bekämpfung im Hinblick auf Tunesien aus einer Mücke einen Elefanten machen. Eine wesentliche Ursache des Problems liegt nicht in der Realität, sondern im neuen deutschen Flüchtlingstrauma.

    Wenige Beispiele einer ganz anderen deutschen Einwanderungspolitik gibt es mittlerweile allerdings auch. Einer, der davon erzählen kann, heißt Mounir Ben Abdallah. „Anfang April bin ich in Wiesbaden“, sagt er mit breitem Lachen, das seine Zahnspange freilegt. Er hat das große Los gezogen. Das deutsch-tunesische Zentrum bereitet ihn auf die legale Einreise nach Deutschland vor – als einen von bislang 21 Glücklichen.

    Der Trick: Abdallah verfügt über eine Qualifikation, die auf der Liste der Berufe steht, in denen hierzulande erheblicher Arbeitskräftemangel herrscht. Der 28-Jährige Tunesier ist ausgebildeter Krankenpfleger, er arbeitet auf der Intensivstation einer Klinik. Und dank der Kurse am Goethe-Institut spricht er ziemlich gut Deutsch. Per Skype bewarb er sich bei seinem zukünftigen Arbeitgeber in Hessen – der hat ihn genommen.

    Abdallah findet das alles super. Wenn es klappt, will er „in Deutschland bleiben bis zur Rente“. Angst hat er allerdings auch – „vor Rassismus“. „Jeden Tag gibt es in Deutschland zwei Angriffe auf Einwanderer“, hat er gelesen. Die Journalisten versichern ihm, dass die Mehrheit der Deutschen in Ordnung ist – und Wiesbaden eine wohlhabende Stadt, wo er sich wenig Sorgen machen muss.

    Die Recherche-Reise fand statt auf Einladung der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) der Bundesregierung.

    Revolution und Migration

    Der Volksaufstand in Tunesien ab Dezember 2010 war der Startschuss des Arabischen Frühlings. Nur in dem nordafrikanischen Land allerdings hatte die Demokratiebewegung durchschlagenden Erfolg. Der autoritäre Herrscher Zine Ben Ali dankte ab. Seitdem ist Tunesien eine Demokratie mit neuer Verfassung.

    Wegen allgemeiner Unzufriedenheit und hoher Arbeitslosigkeit ist die Zahl der Auswanderer aus dem nordafrikanischen Land 2017 wieder gestiegen – auf etwa 8.000 Emigranten. Das sind knapp 0,1 Prozent der elf Millionen Einwohner. Die Regierung versucht die illegale Emigration zu unterbinden – auch auf Verlangen der Bundesregierung.

    Deutschland betreibt Auslandsarbeitsämter und Beratungstellen in Tunis, Casablanca (Marokko), Ghana, Sengal, Albanien, Serbien und Kosovo. Künftig sollen Nigeria und Irak folgen.

    Als Reaktion auf die große Zuwanderung ab 2015 unterhält die Bundesregierung mehrere neue Initiativen, um Arbeitsplätze in Afrika zu schaffen und die Migration von dort zu verringern: Marshallplan mit Afrika, Pakt mit Afrika der G20-Gruppe. Ein Schwerpunkt ist Tunesien.

    Deutschland liefert außerdem Sicherheitstechnik, vor kurzem Fingerabdruckscanner. Das soll der tunesischen Polizei die Identifikation von Flüchtlingen erleichtern. Die mit deutscher Unterstützung aufgebaute Radarüberwachung der Westgrenze nach Algerien soll verhindern, dass Migranten und islamistische Kämpfer nach Tunesien gelangen.

  • „Regierungen sollen Grundeinkommen ausprobieren“

    Sozialwissenschaftler Jürgen Schupp fordert Experiment für eine neue soziale Sicherung

    Hannes Koch: Früher fanden Sie die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens unsinnig. Jetzt nicht mehr. Was hat sich geändert?

    Jürgen Schupp: Mich erstaunt, wieviele Leute dieses Konzept mittlerweile für bedenkenswert halten. Bei der Abstimmung über das Grundeinkommen 2016 in der Schweiz stimmte ein Viertel der Teilnehmer dafür. Hunderttausende in Deutschland unterstützen die Organisation „Mein Grundeinkommen“. Gleichzeitig hat das Hartz-IV-System keinen guten Ruf, viele halten es für renovierungsbedürftig. Und als Sozialwissenschaftler mache ich mir Sorgen darüber, dass die Digitalisierung zahlreiche Arbeitsplätze vernichten könnte und wir den Menschen außer Hartz IV keine Alternative anbieten. Dies kann die Stabilität unseres Sozialsystems in Frage stellen, das derzeit ja überwiegend mit Beiträgen aus den Arbeitseinkommen finanziert wird.

    Koch: Wenn aber jeder Bundesbürger 1.000 Euro monatlich aus öffentlichen Kassen erhielte, kostete das um die 800 Milliarden Euro jährlich. Die gigantische Summe klingt nicht danach, als ob sich Finanzierungsprobleme lösen ließen.

    Schupp: Auf jeden Fall müsste man mehr Steuern als heute auf Kapital, Vermögen und Unternehmensgewinne erheben. Auch müsste es gelingen, dass die internationalen Digital-Konzerne einen höheren Beitrag in Ländern leisten, in denen sie Gewinne erwirtschaften. Aber zugegeben: Das ist kompliziert, langwierig und umstritten. Deshalb erscheint es mir sinnvoller, darüber zu diskutieren, wer ein Grundeinkommen wirklich braucht, und wie man es schrittweise einführt. Ich denke zum Beispiel an die Langzeitarbeitslosen.

    Koch: Wer heute Anspruch auf Hartz IV hat und zusätzlich arbeitet, muss auf einen großen Teil der Sozialleistungen verzichten. Denn das Arbeitslosengeld wird mit dem Lohn verrechnet. Sollte man dieses Verfahren abschaffen?

    Schupp: Das könnte einen Schritt in Richtung des Grundeinkommen darstellen. Die heutige Anrechnungsmodell wirkt weniger als Anreiz, um sich selbst aus Hartz IV herauszuarbeiten, sondern eher als Bremse. Besser wäre es, zusätzlich zu kleinen Einkommen großzügigere Pauschalen zu gewähren. So entpuppt sich das gut gemeinte Bildungs- und Teilhabepaket als bürokratisches Monster. Leistungen daraus kommen bei denen, die sie benötigen, oft nicht an.

    Koch: In ihrer Zeit als Arbeitsministerin propagierte Andrea Nahles das sogenannte Erwerbstätigenkonto – ebenfalls ein Schritt zum Grundeinkommen?

    Schupp: Diese Idee entwickelte der Verteilungsforscher Anthony Atkinson, und mein Kollege Steffen Mau hat sie für Deutschland ausgearbeitet. Danach bekäme jeder Bundesbürger den Anspruch auf beispielsweise 20.000 Euro steuerfinanzierten Geldes, um sich fortzubilden, eine einen Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, ein Sabbatjahr zu nehmen oder mal länger ins Ausland zu gehen. Ich würde mir wünschen, dass die neue Bundesregierung das jetzt konkretitisiert und als Lebenschancenbudget für einige Jahre erprobt.

    Koch: Die finnische Regierung führt augenblicklich ein Experiment durch, bei dem 2.000 Arbeitslose ein zusätzliches Grundeinkommen erhalten, wenn sie selbst eine neue Arbeit finden. Ein Vorbild für die Bundesrepublik?

    Schupp: Ich bin unbedingt dafür, dass auch die Regierungen in Berlin und den Bundesländern ein ähnliches Experiment ermöglichen. Die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein hat ja schon beschlossen, eine Ideenwerkstatt für neue Sozialmodelle einzuberufen. Wenn wir das Grundeinkommen in einer Stadt wie Flensburg ein paar Jahre ausprobierten, kämen wir weg von den theoretischen Debatten und würden praktische Erfahrungen sammeln. Manche Vorurteile könnten dann empirisch entkräftet werden. Deshalb sollte man auch die Wissenschaft in´s Boot holen und untersuchen: Wie reagieren die Menschen, stellen sie die Lohnarbeit ein, wenn sie 1.000 Euro monatlich geschenkt bekommen, und wie verändern sich die Löhne?

    Mehrheit für Experiment

    54 Prozent der Teilnehmenden einer repräsentativen Befragung von rund 2.000 Erwachsenen plädierten dafür, in Deutschland ein ähnliches Experiment zum Grundeinkommen durchzuführen, wie es gegenwärtig in Finnland läuft. Dies ergab eine Umfrage im Rahmen einer Innovationsstichprobe des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Die bisher unveröffentlichen Ergebnisse liegen dieser Zeitung vor. 49 Prozent der Teilnehmer sprachen sich außerdem dafür aus, hierzulande ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, bei dem alle Bundesbürger steuerfinanzierte staatliche Leistungen erhalten, auch wenn sie nicht arbeiten wollen. 89 Prozent aller erwerbstätigen Befragten erklärten, sie würden weiterarbeiten, wenn sie ein solches Garantieeinkommen erhielten. Für ein Erwerbstätigenkonto, wie es die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in ihrem Weißbuch 4.0 anregte, sprachen sich 44 Prozent aus, der Erprobung dieses Modells stimmten 52 Prozent zu.

    Jürgen Schupp (62)

    ist Professor für Soziologie an der FU Berlin und Vize-Direktor des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, einer regelmäßigen Befragung zehntausender bundesdeutscher Haushalte. Zusammen mit seinem Kollegen Stefan Bach hat er kürzlich berechnet, wie sich das „Solidarische Grundeinkommen“ auswirken würde, das Berlins Bürgermeister Michael Müller propagiert.

  • Der Sozialstaat jenseits von Hartz IV

    SPD-Politiker schlagen ein „solidarisches Grundeinkommen“ vor. Wem käme das zugute?

    13 Jahren nach der Einführung von Hartz IV stellt die SPD-Leitung diese umstrittene Sozialreform nun erstmals in Frage. Es dürfe kein „Weiter so“ in der neuen Koalition mit der Union geben, betonten führende Sozialdemokraten während der Regierungsverhandlungen. Jetzt lösen Sie dieses Versprechen an einem entscheidenden Punkt ein, zumindest theoretisch. Selbst der neue SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil – früher ein Befürworter von Hartz IV – ist bereit zu überlegen, was danach kommen könnte.

    Seinen Vorschlag für ein „solidarisches Grundeinkommen“ unterbreitete unlängst Berlins Regierender SPD-Bürgermeister Michael Müller. Seitdem dreht die Debatte hoch, und die Sozialdemokraten werden wieder erkennbar als Politiker, die sich um das Thema der sozialen Gerechtigkeit kümmern. Union und Unternehmerverbände machen es ihnen leicht: Von dort hört man, dass besser alles so bleiben soll, wie es ist.

    Müller regte dagegen an, Menschen lieber Arbeit zu bezahlen als Arbeitslosigkeit. Statt 800 Euro Hartz IV-Geld für´s Nichtstun zu bekommen, sollten die Leute 1.200 Euro netto erhalten, wenn sie eine gemeinnützige Tätigkeit ausüben, die heute nicht erledigt wird. Dabei entwarf der Bürgermeister eher eine Skizze, als ein Konzept, viele Details sind offen. Einen konkreten Vorschlag haben jedoch die Ökonomen Stefan Bach und Jürgen Schupp vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ausgearbeitet.

    Demnach sollen „landeseigene und kommunale Unternehmen“ Arbeitslose auf Vollzeitbasis, mit sozialversicherungspflichtigen Verträgen einstellen und ihnen den Mindestlohn zahlen, also rund neun Euro brutto pro Stunde. Als Tätigkeiten nennen die Forscher beispielsweise „Hausmeister in kommunalen Einrichtungen, Betreuung für Kleinkinder und Ältere, Einkaufsdienste für Behinderte.“ Bis zu 150.000 Hartz-IV-Empfänger könnten eine Stelle finden, was den Staat etwa 750 Millionen Euro jährlich koste.

    Daran knüpfen sich nun mehrere Fragen. Warum soll die Stadt einen Hausmeister nicht zum üblichen Tarifgehalt einstellen, sondern ihm nur den bescheidenen Mindestlohn zahlen? Aus ökonomischer Sicht lautet die Antwort: Weil die arbeitslosen Kandidaten in der Regel keine entsprechende Ausbildung haben und ihre Arbeitsleistung hinter derjenigen qualifizierter Arbeitnehmer zurückbleibt.

    Ein weiterer Punkt: Worin soll der Anreiz für Erwerbslose bestehen, Vollzeit zu arbeiten, wenn sie nur wenig mehr als Hartz IV verdienen? Ein Argument ist hier, dass sie die Chance ergreifen, endlich wieder am normalen Arbeitsleben teilzunehmen, weil dieses auch Anerkennung und Eingebundenheit bedeutet.

    Fragen stellt ebenfalls die grüne Arbeitsmarkt-Politikerin Beate Müller-Gemmeke: „Warum sollen nur 150.000 Arbeitslose in den Genuss des Programms kommen? Die meisten der rund 850.000 Hartz-IV-Bezieher, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, bleiben außen vor.“ Außerdem plädiert sie dafür, „auch Arbeitsplätze in Privatfirmen staatlich zu fördern“. Diese „marktnahen Tätigkeiten“ böten bessere Möglichkeiten zur Weiterbildung, damit die Arbeitnehmer sich langfristig selbst finanzieren könnten.

    Man sieht: Die Diskussion hat gerade erst begonnen. Aber sie besitzt Zugkraft – auch wegen des schillernden Begriffs „Grundeinkommen“. Diesen hat SPD-Müller geklaut. Bei dem, was er vorschlägt, handelt es sich um öffentlich geförderte Niedriglohnjobs für eine begrenzte Zielgruppe. „Grundeinkommen“ bedeutet eigentlich etwas anderes: Eine bedingungslose, nicht an Arbeit geknüpfte, auskömmliche soziale Sicherung für Millionen Menschen oder gar für alle Bürger.

    Um in diese Richtung zu gehen, müsste man woanders ansetzen als Müller und das DIW. Eine Variante steht darin, die Verrechnung von Hartz IV und kleinen Arbeitseinkommen abzuschaffen. Wer heute ein paar hundert Euro zum Arbeitslosengeld II dazuverdient, muss das meiste an das Jobcenter abgeben. Der finanzielle Anreiz zu arbeiten ist gering. Würde die Verrechnung hingegen abgeschafft, könnten Millionen Leute profitieren und sich aus der gröbsten Armut herausarbeiten. Ökonom Andreas Peichl vom ifo Institut München hat einen derartigen Vorschlag unterbreitet. Die finnische Regierung führt augenblicklich ein Experiment zum Grundeinkommen durch, das auf dieser Idee beruht.

    Ein möglicher Nachteil: Flächendeckend eingeführt dürften solche Modelle deutlich teurer werden, als die begrenzte Müller-Variante. Diese erscheint im Übrigen ziemlich realistisch, auch wenn manche Unionspolitiker sich nun reflexhaft beschweren. Ihre Unterhändler in den Koalitionsverhandlungen waren schon weiter. Im Vertrag zwischen Union und SPD steht, dass ein Lohnzuschuss-Programm für 150.000 Arbeitslose kommen soll.

  • Neue Hoffnung für betrogene VW-Kunden

    Bundesverbraucherministerin Katarina Barley will schnell den Weg für eine Art Sammelklagen freimachen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) schöpft deshalb Hoffnung, dass betrogene VW-Kunden am Ende doch nicht leer ausgehen

    Welchen ersten Eindruck haben Sie von der neuen Verbraucherministerin Katarina Barley gewinnen können?

    Klaus Müller: Ich glaube, dass Frau Barley sehr am Leben und Alltag der Menschen interessiert ist. Und das bedeutet anzuerkennen, dass 2,4 Millionen Dieselfahrzeug-Besitzer in Deutschland durch die Manipulation bei VW betroffen sind. Sie will sich nicht mit dem bisherigen Dilemma unseres Rechtssystems abfinden, dass Kunden entweder den Wertverlust und mögliche Fahrverbote in Kauf nehmen oder individuell klagen oder sich Klagen von sehr teuren Prozessfinanzierern anschließen müssen. Viele können sich eine Klage gar nicht leisten und bleiben auf der Strecke. So eine kämpferische Verbraucherministerin brauchen wir. Sie hat am zweiten Amtstag gleich den Gesetzentwurf für eine Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht. Chapeau!

    Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten. Was sollen geschädigte VW-Besitzer bis dahin tun?

    Müller: Immer mehr Gerichte stellen fest, dass Volkswagen betrogen hat. Für Schäden daraus läuft die Verjährungsfrist Ende dieses Jahres aus. Und darum ist der extrem sportliche Termin für das Gesetz so wichtig. Wenn das Gesetz pünktlich kommt und gut gemacht ist, dann wären wir beispielsweise in der Lage, eine erste Musterfeststellungsklage auf den Weg zu bringen. Daran können sich all diejenigen beteiligen, die an der Betrugsaffäre leiden.

    Können sich die Betroffenen darauf verlassen?

    Müller: Wenn ich die Zukunft aus einer Glaskugel lesen könnte, würde ich Ihnen diese Frage gerne beantworten. Das kann ich aber nicht. Ob dieser Zeitplan zu halten ist oder die Wirtschaft in den Entwurf des Gesetzes noch Hemmnisse verankern kann, bleibt abzuwarten. Wir Verbraucherschützer tun jedenfalls alles Menschenmögliche dafür, dass das gelingt.

    Die Deutsche Umwelthilfe will mit dem Argument des Gesundheitsschutzes Fahrverbote durchsetzen. Eigentlich ist Ihr Verband auch diesem Thema verpflichtet. Von Ihnen ist aber nichts zu hören. Schätzen Sie die Gefahren durch eine zu hohe Stickoxidbelastung anders ein?

    Müller: Der Fall hat zwei Seiten. Die Umweltbelastung ist besonders für jüngere und ältere oder kranke Menschen nicht akzeptabel. Die Auswirkungen können im Einzelfall dramatisch sein und das kritisieren wir deutlich. Andererseits ist das Instrument der Fahrverbote eines, das für Pendler oder Eltern von Kindern, die zur Schule gefahren werden müssen, oder auch für Handwerker, eine existenzielle Einschränkung sein kann. Es kommt zu einem massiven Wertverlust oder gar einer Enteignung. Es gibt eine Lösung für beide Probleme: Die verantwortlichen Autohersteller müssen die Hardware der Dieselfahrzeuge nachrüsten, dies auch bezahlen und die Gewährleistung übernehmen. Das Geld dafür ist da, wie die Milliardengewinne von VW zeigen. Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung bieten Sanktionen nach EU-Recht. 5.000 Euro Strafe pro Fahrzeug sind möglich, wenn ein Hersteller betrogen hat. Das ist zumindest im Fall VW offensichtlich. Nachweise für weitere Automobilhersteller könnten folgen.

    Bewegt sich diesbezüglich etwas?

    Müller: Im Moment wenig. Richtig wäre es, wenn die Bundesregierung schnell ein zweites Treffen des Nationalen Forums Diesel einberufen würde. Dort könnte eine Lösung gefunden werden. Die Bundeskanzlerin hat klar erklärt, dass der Autofahrer nicht „der Dumme“ sein darf. Daraus müssen nun Konsequenzen folgen.

    Auch auf einer anderen Spielwiese gibt es einen Skandal. Die illegale Verwendung der Daten von vielen Millionen Facebook-Kunden für Wahlkampfbotschaften. Sollen die Nutzer ihre Mitgliedschaft nun kündigen?

    Müller: Das kann keine Option sein, wenn dadurch wichtige Kontakte abbrechen würden, zum Beispiel zu den Kindern, die im Ausland leben. Die Politik muss vielmehr einen sicheren Rechtsrahmen schaffen. Einen wichtigen Schritt dazu geht Europa am 25. Mai 2018. An diesem Tag tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die EU erhält damit europaweit einheitliche Regelungen für den Datenschutz.

    Was bringt dies den Bürgern?

    Müller: Damit gelten in jedem EU-Land für jedes Unternehmen, die sich an europäische Verbraucher wenden, die gleichen Regeln. Verstöße gegen die Regeln werden erstmals mit drakonischen Strafen belegt. Wenn wir bisher gegen Facebook vor Gericht gewonnen haben, hat das Unternehmen vielleicht 100.000 Euro bezahlen müssen. Darüber lächelt man sicher in Kalifornien nur. Künftig kann eine Strafe bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes betragen. Das tut dann richtig weh. Außerdem wird gerade ein Spezialgesetz, die so genannte „ePrivacy-Verordnung“, verhandelt. Darin wird beispielsweise konkret beschrieben, dass Tracking mittels Cookies nur mit Einwilligung der Nutzer erfolgen darf. Das ist wichtig, weil mit Tracking das Verhalten der Nutzer über Webseiten, Applikationen oder Endgeräte hinweg erfasst und Profile erstellt werden können. Der aktuelle Skandal zeigt ja, hier darf nichts ohne Einwilligung der Nutzer passieren. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt, sich in Brüssel für ein hohes Datenschutzniveau einzusetzen.

    Daten spielen auch beim autonomen Fahren eine gewaltige Rolle. In dieser Woche hat sich ein tödlicher Unfall mit einem selbstfahrenden Auto in den USA ereignet. Was lernen wir daraus?

    Müller: So ein Unglück ist furchtbar. Selbstfahrende Autos können nicht nur im Labor erprobt werden. Autonomes Fahren wird am Ende hoffentlich sicherer sein als menschliches, aber nicht perfekt. Das ist der Weckruf aus diesem Unfall. Er zeigt auch, dass wir glasklare Haftungsregelungen brauchen. Bei steigender Automatisierung muss der Hersteller die Verantwortung für das Versagen der Systeme übernehmen. Der Rechtsrahmen ist noch nicht eindeutig. Hier könnten Schuldfragen am Ende auf den Autofahrer abgewälzt werden, auch wenn die Technik versagt. Da muss die Bundesregierung jetzt nachregeln.

  • Tschüss, Facebook

    Bald haben alle Bürger das Recht, mit ihrem Nutzerkonto in ein anderes soziales Netzwerk umzuziehen

    Zum sozialen Netzwerk Facebook scheint es keine Alternative zu geben. Viele Nutzer ärgern sich darüber. Besonders jetzt, da das Unternehmen zugegeben hat, dass die persönlichen Daten von Millionen Konten für fragwürdige Zwecke verwendet wurden. Doch ein neues Gesetz könnte dazu beitragen, der Ausweglosigkeit ein Ende zu bereiten. Ab kommenden Mai haben alle Nutzer sozialer Netzwerke das Recht, ganz einfach mit ihren Profilen zu anderen Anbietern zu wechseln – wie das beim Strom- oder Telefonvertrag heute schon möglich ist.

    Für Firmen wie Facebook stellt das eine Herausforderung dar. Bisher können Nutzer ihre Konten zwar deaktivieren und löschen. Aber dann ist alles verloren – sämtliche Partyfotos, aufmunternden Kommentare von Freunden, Infos zur neuen TV-Serie, die Kontakte zu Kollegen und Familie. Deswegen bleiben viele Nutzer bei Facebook – auch wenn sie die Praktiken der kalifornischen Firma kritisieren. In ein paar Wochen allerdings ändert sich das: „Dann müssen sogenannte Datenverarbeiter ihren Kunden auf deren Wunsch die persönlichen Daten zur Verfügung stellen und ihnen den Wechsel zu anderen Anbietern ermöglichen“, sagt Christine Steffen, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

    50 Millionen Nutzerkonten oder mehr – so viele persönliche Datensätze bei Facebook soll die britisch-amerikanische Firma Cambridge Analytica ohne Einverständnis der Kunden ausgewertet haben, um die Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten und die Anti-EU-Kampagne in Großbritannien zu unterstützen. Bundesjustizministerin Katarina Barley hat deshalb Facebook-Manager ins Ministerium bestellt. Unternehmenschef Marc Zuckerberg entschuldigte sich am Mittwoch.

    Konsumenten, denen so etwas nicht gefällt, können nun bald Konsequenzen ziehen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Darin gibt es den Artikel 20 zur Datenübertragbarkeit. Dort heißt es, dass jeder das Recht hat, seine Daten „in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten“ und „sie einem anderen ohne Behinderung zu übermitteln.“ Das gilt nicht nur für soziale Netzwerke, sondern auch für Datenverarbeiter wie E-Mail- und Messenger-Dienste, Foto-Plattformen und Kfz-Versicherungen.

    Wenn sie wechseln wollen, können Nutzer das von Facebook künftig verlangen. Im jeweiligen Profil sollte es dafür einen leicht auffindbaren Befehl geben. Für die Identifikation als Besitzer des Profils werden beispielsweise die persönliche E-Mail-Adresse und das Passwort ausreichen. Solche Details sind allerdings noch nicht klar, sagt VZ-Mitarbeiterin Steffen. „Sie stehen nicht in der Verordnung und werden sich erst in der Praxis zeigen.“ Facebook ist gegenwärtig nicht bereit, Informationen dazu mitzuteilen.

    Im nächsten Schritt muss das soziale Netzwerk den wechselwilligen „Nutzern, alle diejenigen Daten als Kopie zu Verfügung stellen, die diese selbst dem Verarbeiter bereitgestellt haben“, sagt Dirk Hensel, der Sprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. Darüber, welche das genau sind, wird es Debatten geben. Klar erscheint, dass jeder die Daten erhalten muss, die er oder sie selbst eingetragen hat – beispielsweise alle Infos in der sogenannten Timeline (der Facebook-Biografie), alle eigenen Nachrichten, Fotos, Kommentare und Likes. Ob allerdings auch die Reaktionen und Antworten der Freunde dazugehören, ist fraglich. Das werde sich ebenfalls erst später im Umgang mit der Verordnung klären, meint VZ-Juristin Steffen.

    Facebook ist verpflichtet, die Daten so zu verpacken und transportabel zu machen, dass andere Anbieter sie in ihre Systeme einbauen können. Für die Nutzer wichtig ist dabei: „Die portierten Daten werden beim Datenverarbeiter nicht automatisch als Folge der Portierung gelöscht“, wie Hensel erklärt. Das zur Konkurrenz übertragene Profil existiert bei Facebook also weiter. Denn es gibt ja Leute, die in mehreren Netzwerken gleichzeitig aktiv sein wollen. Wem dagegen daran liegt, einen deutlicheren Schnitt zu ziehen, kann sein Profil mit dem in den Konto-Einstellungen enthaltenen Befehl „deaktivieren“. So ist es für andere nicht mehr sichtbar. Wenn man seine Facebook-Präsenz komplett beenden will, sucht man in der Hilfefunktion nach „Konto löschen“ und klickt dann im angezeigten Text auf „…teile es uns mit“.

    Sollte es ernsthafte Probleme mit diesem Verfahren geben, können sich die Nutzer an den Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar wenden, der für Facebook zuständig ist. Geht es um E-Mail-, Messenger- und andere Firmen, fragt man die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer oder die Bundesbeauftragte Voßhoff.

    Bleibt die Frage, wohin man nach dem Abschied von Facebook geht. Zur Verfügung stehen andere Netzwerke, die allerdings viel weniger Nutzer haben und meist nur eingeschränkte Kommunikation bieten. LinkedIn oder Xing werden für beruflichen Austausch genutzt, Messenger wie Signal dienen als Plattform für Kurznachrichten. Und das soziale Netzwerk Diaspora ist bisher nur Insidern bekannt. Angesichts dieser Marktlage braucht sich Facebook vorläufig wohl keine Sorgen machen, dass ihm Millionen Nutzer abhanden kommen.

    Genau dafür eine Möglichkeit zu schaffen, ist allerdings der Sinn der EU-Verordnung. Bei ihr geht es nicht nur um Datenschutz, sondern auch um Wettbewerb. Mit seinen bis zu zwei Milliarden Nutzer weltweit hat Facebook heute eine monopolistische Stellung. Diese verhindert, dass Konkurrenten überhaupt eine Chance am Markt haben. Das Recht zu wechseln könnte helfen, das zu ändern. Denn Facebook muss Unzufriedene zu anderen Anbietern schicken, die dadurch Kunden gewinnen.

  • Die Internetkonzerne müssen zahlen

    Kommentar zur Umsatzsteuer der EU für Google, Facebook & Co.

    Wenn Handwerker, Lehrerinnen, Politiker und auch Unternehmen ein Viertel ihres Einkommens in die öffentliche Hand legen, ist das völlig normal. Obwohl für viele Bürger die Höhe der Steuer ein Ärgernis darstellt wie schlechtes Wetter, akzeptieren sie sie. Man weiß ja, was man dafür bekommt: beispielsweise eine Polizei, die nicht geschmiert werden will. Google, Facebook, Amazon, Airbnb und einige weitere Firmen von der amerikanischen Westküste jedoch teilen diesen Konsens nicht. Ihre Geschäftsmodelle nennen sie „disruptiv“. Damit einher gehen Schäden zulasten der Gemeinwesen.

    Das zu ändern versucht nun die EU-Kommission. Eine zusätzliche Umsatzsteuer von drei Prozent sollen die Internetkonzerne in Europa entrichten. Ihre bisherige Steuerschuld würde etwas ausgeglichen. Derzeit überweisen sie nur knapp zehn Prozent Gewinnsteuer an die hiesigen Finanzämter. Einfach, weil sie es können, und ihre Geschäfte im Netz schwer zu greifen sind. Es gibt keinen plausiblen Grund, dieser Steuerverkürzung weiter zuzuschauen.

    Sicherlich ist es schwierig, die neue Abgabe auf den Umsatz durchzusetzen. Google & Co. haben gute Steuerberater. Die US-Regierung ist nicht amüsiert, sie wird reagieren. Europäische Unternehmen in den USA müssen damit rechnen, dass man sie ebenfalls stärker zur Kasse bittet – auch wenn es ungerecht sein mag. Die EU-Kommission sollte allerdings nicht zurückschrecken. Die Digitalökonomie ist die Zukunft. Während manche alten Branchen stagnieren, wachsen Umsätze und Gewinne im Netz. Wenn es den demokratischen Staaten nicht gelingt, an diesem Reichtum teilzuhaben, können sie einpacken.

  • Auch der Roboter wird nie unschuldig bleiben

    Der erste tote Fußgänger durch ein autonom fahrendes Auto wirft ein schlechtes Licht auf die Versprechen der Hersteller und zeigt den Bedarf an klaren Regelungen hierzulande.

    Nun ist der menschliche wie kommunikative Notfall für die Verfechter des autonomen Fahrens eingetreten. Eine erste tödlich überfahrene Fußgängerin in den USA, die von einem selbstfahrenden Auto erfasst wurde, widerlegt die Versprechen der Industrie hinsichtlich der überlegenen Sicherheit der Computersteuerung. Zunächst jedenfalls. Die Testläufe werden sicher weitergehen. Dafür sind die mit der noch jungen Technologie verbundenen wirtschaftlichen Hoffnungen viel zu groß.

    In Deutschland ist ein ähnlicher Unfall derzeit kaum vorstellbar. Hier werden die Praxistests auf einem sehr begrenzten Raum gefahren, zum Beispiel auf einem Teilstück der A9, wo kaum Fußgänger unerwartet die Fahrbahn kreuzen. Hier zeigt sich auch ein grundsätzlich anderes Verständnis des Schutzes der Bevölkerung diesseits und jenseits des Atlantiks. In den USA darf vieles ausprobiert werden. Wenn es schief geht, drohen den Unternehmen und ihren Managern allerdings drastische Strafen. Hierzulande müssen sie erst einmal die Unbedenklichkeit ihres Vorhabens nachweisen. Geht etwas schief, fallen anschließende Sanktionen milde aus.

    Über die Vor- und Nachteile beider Systeme lässt sich trefflich streiten. Nur hilft dies bei der Einordnung des Unfalls mit einem Uber-Fahrzeug nicht weiter. Bevor Schlussfolgerungen für die Technologie gezogen werden können, müssen dessen Umstände aufgeklärt werden. Was bisher bekannt ist, räumt allerdings mit einem Irrtum auf: Auch Roboter sind nicht unfehlbar. Sie werden es auch vermutlich nie sein. Denn es treten in der Lebenspraxis immer wieder Situationen ein, die nicht vorhersehbar und damit beherrschbar sind. Entscheidend für die Zukunft des autonomen Fahrens ist letztlich, ob der autonome Autoverkehr unter dem Strich sicherer ist als der von Menschenhand geführte. Lässt sich diese Frage mit „ja“ beantworten, bringt die Technologie einen Fortschritt. Andernfalls landet sie auf dem Haufen der überflüssigen Erfindungen.

    Einige Lehren, auch für die Entwicklung des autonomen Fahrens in Deutschland, lassen sich auch in Kenntnis der Unkenntnis vieler Details des Unfallhergangs schon ziehen. So bedarf es glasklarer Haftungsregeln für den Ernstfall. Die letzte Bundesregierung hat zwar die rechtlichen Spielräume für automatisierte Fahrzeuge geschaffen. In der Haftungsfrage ist die Gesetzeslage aber so schwammig formuliert, dass sich kein Autofahrer rechtlich sicher fühlen kann, ob er nicht bei einem Unfall schuldig gesprochen wird. Eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ist notwendig. Die geltende Vorschrift, dass der Fahrer im Notfall eingreifen können und es auch tun muss, verlagert das Risiko einseitig vom Hersteller zum Kunden. Das darf nicht so bleiben.

    Auch eine zweite ethische Frage stellt sich anders als bisher. In Deutschland wurden zwei Grundsätze festgeschrieben. Der eine besagt, dass der Roboter am Steuer im Notfall eher einen Sach- als einen Personenschaden in Kauf nehmen muss. Zweitens darf die Maschine keinen Unterschied zwischen potenziellen Verkehrsopfern machen, sofern sie unvermeidbar sind: zum Beispiel zwischen Alt und Jung, Mann und Frau, Deutscher oder Ausländer. Nun muss die Frage beantwortet werden, ob der Tod durch den Roboter als gesellschaftliches Risiko grundsätzlich akzeptiert wird. Und in welchem Ausmaß.

    So traurig der Unfall in Arizona auch ist, jeder Fehler hilft den Entwicklern weiter. Das klingt zynisch, entspringt aber einer realistischen Einschätzung der Verhältnisse. Auf dem Grabstein des Flugpioniers Otto Lilienthal steht der Leitspruch „Opfer müssen gebracht werden“. Aber damit meinte sich der Erfinder selbst. Dieses Risiko gehen die Vorstände der Auto- oder Technologie-Konzerne bei der Entwicklung des autonomen Fahrens heute wohl lieber nicht ein.

  • Essen hui, Datenschutz pfui

    Lebensmittel aus dem Internet kommen laut Foodwatch pünktlich und sind gut. Bei der Kennzeichnung und dem Datenschutz gibt es jedoch noch Nachholbedarf.

    Lebensmittel können zumindest bei den großen Händlern getrost im Internet bestellt werden. „Beim Testkauf konnten die meisten Anbieter überzeugen“, berichtet Luise Molling, die für die Verbraucherorganisation Foodwatch einen Vergleichstest durchgeführt hat. Die Lieferungen seien pünktlich, vollständig und der Zustand auch von tiefgekühlter Ware überwiegend gut.

    Für den Test hat Foodwatch einen Warenkorb mit 21 Nahrungsmitteln für den alltäglichen Bedarf zusammengestellt. Die Pallette reicht von der Bio-Milch über Bananen, Schweinesteaks und Tomaten bis hin zu tiefgekühlten Fischstäbchen. Jeder Korb wurde drei Mal bei den Lieferdiensten Rewe, Amazon fresh, Bringmeister, Allyouneedfresh und Mytime geordert. Nur wenige mitgelieferte Waren waren zu beanstanden. Druckstellen am Obst und matschige Tomaten waren die Ausnahme.

    Das war es aber schon mit den guten Noten. Denn Foodwatch stellte auch eine Reihe erheblicher Mängel fest. So sind die Preise kaum vergleichbar, weil sie auch von den Versandkosten abhängen. Für den Warenkorb bezahlten die Tester bei Allyouneedfresh knapp 50 Euro. Amazon fresh liefert ihn für weniger als 42 Euro. Vergleichbar sind der teuerste und billigste Lieferant trotzdem nicht. Denn Amazon bedient nur Kunden, die ein fast 70 Euro kostendes Jahresabo seines Primedienstes und darüber hinaus ein 9,99 Euro kostendes Abo für Frischwaren abgeschlossen haben. Der tatsächliche Preis der Waren hängt damit stark davon ab, wie häufig der Dienst genutzt wird. Die anderen drei Firmen lagen mit etwa 46 Euro im Mittelfeld.

    Große Unterschiede stellte Molling bei den Lieferkonditionen fest, die letztlich auch ein Preisbestandteil sind. „Wenn Sie auf dem Land wohnen, müssen Sie mit eher langen Lieferzeitenfenstern rechnen“, erläutert sie. Bei Bringmeister, Rewe und Allyouneedfresh hängen die Gebühren vom Zeitfenster und der Bestellmenge ab.

    Online-Bestellungen von Lebensmitteln liegen im Trend und verzeichnen ein kräftiges Wachstum. Doch das Volumen ist mit nur einem Prozent des Lebensmittelumsatzes nach wie vor gering. Genutzt werden die Dienste laut Molling vor allem von Städtern, Männern, die viel arbeiten und Familien. In ländlichen Gebieten bieten Rewe, Bringmeister und Amazon den Lieferdienst bisher gar nicht an.

    Den positiven Eindrücken stehen laut Foodwatch bei der Herkunftskennzeichnung, dem Datenschutz und den Geschäftsbedingungen erhebliche Mängel gegenüber. Die Herkunftsangaben waren bei vier der fünf Firmen unzureichend oder fehlten ganz. Ein Händler gab als Herkunftsland seiner Weintrauben gleich 13 potenzielle Länder an. „Die Herkunft ist für die Verbraucher besonders wichtig“, betont Molling. Auch die Namen der Hersteller von Fertigwaren finden sich im Internet selten. Immerhin waren die Informationen über Nährwerte und Allergene im Test bei allen Produkten vollständig.

    Der Datenschutz bereitet Foodwatch ebenfalls Sorgen. „Jede Datenschutzerklärung wies Mängel oder unklare Formulierungen auf“, kritisiert Molling. Allyouneedfresh setze zudem erhebliche Zahl Tracker ein. Das sind kleine „Spionageprogramme“, die das Surfverhalten im Internet erkunden und auswerten. „Für die Unternehmen sind Informationen über das individuelle Ernährungsverhalten Geld wert“, erläutert Foodwatch-Chef Martin Rücker, „denn sie verraten besonders viel über Einkommen, Bildung und Gesundheitsbewusstsein.“

    Foodwatch fordert eine bessere Kontrolle des Online-Lebensmittelhandels. Der Bund müsse dafür die Verantwortung von den Ländern oder Kommunen übernehmen, die mit der Kontrolle überfordert sei