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  • Vorläufig keine Streiks bei der Bahn

    Die Schlichtung verlief erfolgreich. Die aufmüpfige Lokführer-Gewerkschaft GDL hat einen eigenständigen Tarifvertrag erstritten. Sonderregelungen habe sie aber verhindert, sagte die Bahn AG.

    Streiks bei der Deutschen Bahn sind bis Ende kommenden Jahres so gut wie ausgeschlossen. Diese Nachricht verkündeten am Mittwoch die Streitschlichter Bodo Ramelow und Matthias Platzeck. In Verhandlungen über fünf Wochen haben es der thüringische Ministerpräsident und der brandenburgische Ex-Landeschef geschafft, dass sich die Bahn und die Lokführer-Gewerkschaft GDL auf einen neuen Tarifvertrag einigten. Dieser wurde am Dienstag bereits unterschrieben.

    Die beiden Schlichter berichteten, wie kompliziert die Verhandlungen gewesen seien. Anfangs herrschten solche Spannungen zwischen den Konfliktparteien, dass eine Glühbirne ohne Strom über dem Tisch hätte leuchten können, so Platzeck. Auf halber Strecke gab es einen vorübergehenden Abbruch der Schlichtung. „Jetzt aber hoffen wir auf Sozialpartnerschaft.“

    Die Schlichtung war eingeleitet worden, weil GDL-Chef Claus Weselsky und seine Mitglieder neun Mal gestreikt hatten. Sie wollten unter anderem durchsetzen, dass ihre Gewerkschaft nicht nur für die Lokführer, sondern unter anderem auch für Zugbegleiter, Disponenten, Mitarbeiter in den Bordrestaurants und Lokrangierführer Tarifverträge abschließen kann. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), die diese Berufsgruppen traditionell vertritt, und das Unternehmen Deutsche Bahn wollten abweichende Regelungen für die gleichen Berufsgruppen unbedingt verhindern. Unterstützt fühlten sie sich dabei durch das bald in Kraft tretende Tarifeinheitsgesetz der großen Koalition, das widersprüchliche Tarifverträge im selben Unternehmen ebenfalls ausschließt.

    Das Schlichtungsergebnis ist nun ein klassischer Kompromiss. Im neuen Bundesrahmentarifvertrag für das gesamte GDL-Zugpersonal haben diese Gewerkschaft und die Bahn Regeln vereinbart, die denen sehr ähnlich sind, die zuvor bereits die EVG mit dem Unternehmen ausgehandelt hatte. Die Beschäftigten erhalten ab diesem Monat 3,5 Prozent mehr Lohn. Ab 1. Mai 2016 gibt es weitere 1,6 Prozent Zuschlag. Außerdem bekommen die Arbeitnehmer eine Einmalzahlung von 350 Euro. Die Arbeitszeit für das Zugpersonal soll 2018 um ein Stunde auf 38 Stunden sinken.

    Insofern konnte Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber betonen, es handele sich um „gleiche Regelungen für gleiche Berufsgruppen“. Die Botschaft des Unternehmens lautet: Tarifverträge mit abweichenden Inhalten für GDL und EVG hat man nicht abgeschlossen. Dem widersprach auch GDL-Chef Weselsky nicht.

    Wie aber sieht die Zukunft aus? An diesem Punkt gingen die Darstellungen über die Wirkung des Bahn-GDL-Tarifs auseinander. Schlichter Platzeck sagte, dass „konkurrierende Abschlüsse für das gleiche Personal künftig möglich“ seien. Demnach hätte sich die GDL an diesem für sie entscheidenden Punkt durchgesetzt.

    Die Bahn betonte dagegen ihre Interpretation. Abweichende Abschlüsse mit beiden Gewerkschaften seien zwar theoretisch denkbar, hieß es, „aber wir wollen das nicht“. Personalchef Weber schloss einander widersprechende Tarifverträge abermals ausdrücklich aus.

    Trotzdem wurde der Konflikt auch für die nähere Zukunft erstmal entschärft. Denn Bodo Ramelow erläuterte, dass GDL und Bahn eine verbindliche Schlichtung im Konfliktfall für die Zeit bis 2020 vereinbart hätten. Bevor gestreikt wird, müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber also immer an einen Tisch zu setzen. Dies gilt auch für den Fall, dass nur eine Seite die Schlichtung anruft. Neue Streiks in den kommenden Jahren erscheinen damit eher unwahrscheinlich, wenngleich GDL-Chef Weselsky betonte: „Wir müssen das Ergebnis einer Schlichtung nicht übernehmen.“ Vermutlich wird der Mechanismus der verpflichtenden Schlichtung jedoch darauf hinauslaufen, dass abweichende Tarifforderungen der GDL und Positionen des Unternehmens sich einander annähern. Das Tarifeinheitsgesetz bräuchte deshalb für die Bahn einstweilen nicht angewendet zu werden.

    „Wir werden zu einheitlichen Regelungen kommen“, hoffte deshalb Bahn-Vorstand Weber. Einen Schritt weiter ging Schlichter Platzeck: Vielleicht würden die konkurrierenden Gewerkschaften GDL und EVG in Zukunft auch wieder gemeinsame Verhandlungen führen.

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    Die Einigung
    Bahn und Lokführer-Gewerkschaft GDL haben sich auf viele Einzelpunkte geeinigt. Unter anderem will das Unternehmen 300 Lokführer und 100 Zugbegleiter zusätzlich einstellen. Dies soll auch dazu dienen, die hohe Zahl von aufgelaufenen Überstunden zu verringern. Von derzeit vier Millionen Überstunden werden bis Ende 2017 eine Million bei den Lokführern und 300.000 bei den Zugbegleitern abgebaut, lautet der Plan. Die Beschäftigten können sich den entgangenen Lohn auch auszahlen lassen. Außerdem gibt es die neue Möglichkeit zu Altersteilzeit für Lokführer.

  • „Wachstum ist ein Minderheiten-Thema“

    Fortschritt III: Innovative Firmen haben dem Drang zur Expansion abgeschworen, sagt Ökonomin Gebauer

    Hannes Koch: Die deutsche Gesellschaft ist ziviler, offener, antiautoritärer und umweltbewusster geworden – ein Erfolg der neuen sozialen Bewegungen seit den 1960er Jahren. Ist dieser Fortschritt auch in der Wirtschaft angekommen?

    Jana Gebauer: In sozialen Bewegungen finden oft konkrete Auseinandersetzungen mit der Wirtschaft statt. Das wirkt auch in die Zusammensetzung und Ausrichtung von Unternehmen hinein. Und es bringt alternative Formen des Lebens und Arbeitens hervor: in den 1970er Jahren etwa die Kollektivbetriebe, heute die Gemeinwohl-Ökonomie, Sozialunternehmen und immer wieder auch Genossenschaften.

    Koch: Das vorherrschende Bild von UnternehmerInnen und ManagerInnen wird allerdings geprägt von Leuten wie VW-Chef Martin Winterkorn. Er will, dass Volkswagen die globale Nummer 1 wird, der größte und profitabelste Autokonzern der Welt. Die Zahl der produzierten Fahrzeuge soll ebenso steigen wie der Gewinn. Wie könnte sich eine Firma, die wirklich fortschrittlich ist, davon unterscheiden?

    Gebauer: Nehmen wir als Beispiel ein mittelgroßes Unternehmen aus Baden-Württemberg, das ich gut kenne. Es produziert und repariert Möbel und Liegen aus Stahlrohr. Das Familienunternehmen in der Hand der dritten Generation beschäftigt heute wie zu Gründungszeiten rund 50 Beschäftigte. Und diese Größe will die Geschäftsführerin stabil halten, Expansion widerstrebt ihr – aus sozialen, ökologischen, aber auch betrieblichen Gründen. Sie setzt stattdessen auf eine Entwicklung, die sie als inneres Wachstum bezeichnet.

    Koch: Kulturwissenschaftler Claus Leggewie sagte kürzlich im Interview an dieser Stelle, dass wirklicher Fortschritt heute nicht mehr identisch sein könne mit Wirtschaftswachstum und zusätzlicher Technik. Es gehe nur noch das, was die planetarischen Grenzen nicht sprenge. Findet sich dies in der Geschäftspolitik des Beispielbetriebs wieder?

    Gebauer: Diese Firma hat sich vom herrschenden Modell des Wirtschaftswachstums abgewandt. Sie ist sehr erfolgreich in dem, was sie tut – aber sie misst dies daran, ob es gelingt, die Umweltbelastung und den Ressourcenverbrauch zu verringern, die Zufriedenheit der KundInnen und Beschäftigten zu mehren und das Unternehmen langfristig zu erhalten.

    Koch: Warum versuchen Firmen heute aus der Logik der Expansion auszusteigen?

    Gebauer: Manche machen das wegen des sogenannten Jojo-Effekts. Wenn die Nachfrage zunimmt, erhöhen die Unternehmen erst die Arbeitsintensität und verlängern die Arbeitszeit, dann stellen sie mehr Personal ein und investieren in zusätzliche Maschinen. Wenn die Nachfrage jedoch einbricht, müssen sie alles wieder runterfahren und bleiben oft auf Kreditlasten sitzen. Wachstumszwang und das ständige Auf und Ab bedeuten Stress und Unsicherheit. Im Interesse des Betriebserhalts und auch ihrer Beschäftigten wollen und können viele UnternehmerInnen das nicht mitmachen.

    Koch: Gibt es weitere Ursachen, warum Unternehmen den alternativen Entwicklungspfad einschlagen?

    Gebauer: Im unserem Beispiel: Als die Chefin in die Firma eintrat, brachte sie Ideen aus der Umweltbewegung mit. Sie war im Studium mit den Arbeiten des Club of Rome in Berührung gekommen. So hatte sich der Gedanke der Endlichkeit unseres Planeten bei ihr festgesetzt. Deshalb begann sie Umweltrisiken und den Einsatz von Rohstoffen zu verringern.

    Koch: Firmen müssen steigende Kosten verkraften. Beispielsweise wird Energie teurer. Die Beschäftigten verlangen auch mal eine Lohnerhöhung. Woher nehmen Betriebe, die nicht wachsen, dieses zusätzliche Geld?

    Gebauer: Die Firma ist ein Beispiel für eine steigende Zahl so genannter Postwachstumsunternehmen. Deren Umsatz und Beschäftigtenzahl bleiben in etwa stabil, trotzdem fließt oft ein moderater Gewinn. Solche Betriebe reduzieren ihre Kosten, indem sie etwa den Rohstoff- und Energieverbrauch minimieren oder ihren Strom selbst erzeugen. Dadurch erwirtschaften sie den finanziellen Spielraum, den sie brauchen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Produktentwicklung zu betreiben.

    Koch: Vermutlich handelt es sich bei nicht-wachsenden Unternehmen eher um Exoten?

    Gebauer: Das kann man so nicht sagen. In einer Umfrage unseres Instituts sagte von 700 befragten kleinen und mittleren Firmen ein Drittel, sie wollten ihre Größe halten und nicht wachsen. Unsere Studien zeigen insgesamt, dass Unternehmenswachstum ein Minderheitenthema ist. Eine wichtige Rolle spielt es meist nur für größere und international tätige Firmen, die die traditionelle Wirtschaftsforschung als Innovationsträger preist. Unseres Erachtens misst sich Innovation jedoch an den Herausforderungen der Zeit. Damit muss heute ein anderer Fortschrittsbegriff gelten als der wachstumsbasierte.

    Bio-Kasten
    Jana Gebauer ist Fellow am Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Berlin. Sie hat Betriebswirtschaft und Umweltmanagement studiert. Unter ihrer Leitung veröffentlichte das IÖW unlängst die Untersuchung „Wir sind so frei. Elf Unternehmen lösen sich vom Wachstumspfad“.
    http://www.ioew.de/wir-sind-so-frei

  • Drei Mal Haareschneiden gegen einen Autoreifen

    Die griechische Krise, und wie sie weitergehen könnte

    Dass ein Euro-Mitglied zahlungsunfähig wird, kam bisher nicht vor. Deshalb ist unklar, was nun folgt. Auf viele Fragen gibt es nur vorläufige Antworten.

    Wann ist Griechenland pleite, und wer stellt die Pleite fest?
    Bis Mittwochmorgen mitteleuropäischer Zeit muss Athen rund 1,6 Milliarden Euro an den Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington zurückzahlen. Die Regierung verzeichnet jedoch ein Defizit im Staatshaushalt. Ihr fehlt Geld, um die Ausgaben zu decken. Aus dieser Patsche wollen ihr die übrigen Euro-Länder nun auch nicht mehr heraushelfen. Deshalb zahlt die Regierung den IWF-Kredit möglicherweise nicht zurück. Damit wäre Griechenland offensichtlich zahlungsunfähig. Eine offizielle Definition dieses Zustandes, die für Griechenland anwendbar wäre, existiert jedoch nicht. Bankrott ist das Land aber keineswegs. Der Staat verfügt ja weiterhin über hohe Vermögen und nimmt Milliarden Euro Steuern ein.

    Es heißt, die griechischen Banken hingen nur noch am Tropf der Europäischen Zentralbank. Was bedeutet das genau?
    Weil sich die griechischen BürgerInnen große Sorgen machen, haben sie inzwischen Milliarden Euro von ihren Bankkonten abgehoben. Das bringt die Geldinstitute in die schwierige Lage, dass ihre Mittel knapp werden. Deswegen hilft nun die Europäische Zentralbank (EZB), indem sie den griechischen Banken Notkredite von rund 90 Milliarden Euro gewährt. „Regeln, wie lange und in welcher Höhe die EZB das tun darf, gibt es nicht“, sagt Henning Vöpel Direktor des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts.
    Klar aber ist, dass die Zentralbank damit ihrer wichtigsten Aufgabe nachkommt. Diese besteht einfach darin, Zahlungsmittel im Euroraum bereitzustellen und den Geldverkehr zu gewährleisten. Denn noch ist Griechenland ja Euro-Mitglied. Deswegen überschreitet die EZB gegenwärtig ihre Kompetenzen nicht. Je länger dieser Zustand aber dauert, desto eher werden Kritiker behaupten, die Zentralbank finanziere eigentlich nicht die Geschäftsbanken, sondern verhindere auch den Staatsbankrott. Über solche Klagen werden künftig vielleicht wieder das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof entscheiden.

    Warum sind jetzt in die Banken geschlossen und Auslandsüberweisungen nur noch eingeschränkt möglich?
    Die Banken bleiben für eine Woche geschlossen, damit die erboste Bevölkerung sie nicht stürmt. Danach hat sich der erste Zorn gelegt, hofft die Regierung. An den Geldautomaten gibt es nur noch 60 Euro pro Abhebung, damit die Griechen nicht ihre Konten räumen und zusätzliche Milliarden Euro nach Hause oder ins Ausland schaffen. Ähnliches gilt für grenzüberschreitende Banküberweisungen: Die meisten sind nun schlicht verboten, Ausnahmen müssen genehmigt werden. Mit diesen Maßnahmen wollen griechische Regierung und Nationalbank erreichen, dass die inländischen Geschäftsbanken vorläufig nicht zusammenbrechen und wenigstens der Geldverkehr im Inland weiterläuft.

    Was könnte auf die Zahlungsunfähigkeit folgen?
    Wenn dieser Zustand Monate dauert, könnte sich die soziale Krise drastisch verschärfen. Die Regierung bezahlt ihre Angestellten nicht oder nur anteilig. Unternehmen können nicht importieren, weil ihre ausländischen Geschäftspartner nicht glauben, dass jene die Rechnung bezahlen. Die Bürger haben weniger Geld zur Verfügung und kaufen weniger ein. Die Arbeitslosigkeit steigt. Wenn die Geldinstitute länger geschlossen bleiben, mag sich eine Situation entwickeln wie beim Bankencrash in Argentinien vor 14 Jahren. Dort gingen die Menschen zur Tauschwirtschaft über: drei Mal Haare schneiden gegen einen Autoreifen.
    Weil die Europäische Union solche Zustände in einem Mitgliedsland nicht lange erträgt, kommt es vermutlich doch noch zu einer Verhandlungslösung. Die Gläubiger sind dann bereit, auf einen Teil der griechischen Schulden zu verzichten und gewähren wieder Kredite. Die Regierung in Athen stimmt einem Sparprogramm zu.

    Wann ist Athen gezwungen, die alte Währung wieder einzuführen?
    Wenn die Regierung wegen ihres Haushaltsdefizits über Wochen oder Monate die Staatsangestellten nicht bezahlen kann, und die griechischen Geschäftsbanken zu wenige Euro-Mittel haben, steigt der Druck eine Parallelwährung einzuführen. Das könnte wieder die alte Drachme sein. Spätestens dann müsste das Land die Euro-Gemeinschaft wohl verlassen.

    Was passiert, wenn sich die Krise über Griechenland hinaus ausbreitet?
    Investoren, zum Beispiel internationale Banken, könnten denken, dass andere Euroländer wie Portugal und Spanien ebenfalls auf wackeligen Beinen stehen. Die Geldgeber verlangen dann höhere Zinsen, wenn sie diesen Staaten Geld leihen. Damit steigen die Kosten für die Staatshaushalte. Dadurch könnten diese wieder in die roten Zahlen rutschen. Dann müssen möglicherweise die anderen Eurostaaten auch dorthin Hilfskredite zahlen. Die Bundesregierung sagt zwar, auf eine solche Situation seien wir inzwischen besser vorbereitet. Mal sehen.

  • Fiskalischer Egoismus

    Kommentar zum Bundeshaushalt von Hannes Koch

    Schön für Deutschland: Fast schon alltäglich ist es mittlerweile, dass der Bundesfinanzminister keine neuen Schulden mehr aufnehmen muss. Im Gegenteil: Wolfgang Schäuble, dessen Ministerium am Freitag den Haushaltsentwurf für 2016 präsentierte, schwimmt im Geld. Die Ausgaben sollen in den kommenden Jahren um gut 30 Milliarden Euro steigen, und trotzdem bleibt der Etat ausgeglichen. Diese vorteilhafte Entwicklung beruht nicht zuletzt auf einer Mischung aus harten Reformen in der Vergangenheit (Hartz IV), günstigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (niedriger Euro-Kurs) und Glück.

    Darüber kann man sich freuen, sollte aber nicht großspurig werden. Die blendende Lage in Deutschland könnte auch die Krise um Griechenland in einem anderen Licht erscheinen lassen. Wie wäre es mit etwas Großzügigkeit anstatt Härte? Die Griechen mit ein paar Milliarden Euro mehr pro Jahr zu unterstützen, können wir uns aus der Portokasse leisten. Mit etwas politischem Willen ließe sich ein Weg finden. Er bestünde darin, den Fehlbetrag im griechischen Staatshaushalt von außen zu decken, das laufende Hilfsprogramm damit zu einem guten Abschluss zu bringen und im nächsten Schritt eine Kombination aus Schuldenschnitt, sowie Modernisierung der griechischen Wirtschaft und Institutionen zu vereinbaren. Das wäre der europäische Normalfall. Die Einigung des Kontinents hatte immer auch den Sinn, die Wohlstandsunterschiede zwischen reichen und armen Staaten zu verringern.

    Aber Schäuble scheint nicht nach Vernunft und Milde zumute. Er und auch Kanzlerin Angela Merkel beharren auf ihren Prinzipien. Der griechische Staatshaushalt soll weiter gekürzt werden, auch wenn das die soziale, ökonomische und politische Lage dort verschärft. Angesichts der angenehmen Verhältnisse hierzulande muss man dieses Verhalten des Bundesfinanzministers schlicht als fiskalischen Egoismus bezeichnen.

  • Bundeshaushalt ohne neue Schulden

    Bundesfinanzminister Schäuble legt Etatentwurf für 2016 vor. Investitionen wachsen kaum.

    Auch im kommenden Jahr will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ohne neue Schulden auskommen. Am Freitag präsentierte sein Ministerium den Entwurf für den Bundeshaushalt 2016. Diesen soll das Kabinett am Mittwoch nächster Woche beschließen. Der Etat enthält Ausgaben in Höhe von 312 Milliarden Euro, die komplett durch Einnahmen gedeckt sind.

    Die positive Haushaltsentwicklung basiert auf der soliden Konjunktur. Die Zahl der Arbeitsplätze steigt, dementsprechend wachsen die Steuereinnahmen. In der mittelfristigen Finanzplanung sollen die Einnahmen von 312 Milliarden Euro in 2016 auf 333 Milliarden in 2019 zunehmen. Die Ausgaben werden dem Plan zufolge in gleicher Höhe zulegen.

    Die Investitionen steigen dabei aber kaum. Sie verharren bei gut 30 Milliarden Euro, etwa dem Niveau von 2015. Unter anderem die US-Regierung und der Internationale Währungsfonds weisen daraufhin, dass Deutschland seine Investitionstätigkeit erhöhen könnte, um einen Schub für die europäische Wirtschaftsentwicklung auszulösen.

    Die höheren Ausgaben sollen unter anderem in mehr Entwicklungshilfe fließen. Dafür stehen zwischen 2016 und 2019 insgesamt 8,3 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Daneben geht das Finanzministerium von leicht steigenden Zinsausgaben aus. Außerdem wächst der Posten für den Rentenzuschuss. Gleichzeitig will der Bund Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern übernehmen, die bisher die Länder tragen. Auch die Kommunen erhalten zusätzliche Mittel: 2,5 Milliarden Euro in 2017.

    Während es dem Bund gut geht, ist die Lage auf den anderen Ebenen gemischt. Neun von 16 Bundesländern haben ausgeglichene Haushalte oder sind im Plus. Sieben Länder verzeichnen Defizite: Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Bremen. Zahlreiche Städte unter anderem in NRW sind überschuldet.

  • Klima-Abgabe für Kohlekraftwerke wackelt

    Wirtschaftsminister Gabriel hält Kritik für „nachvollziehbar“. Koalition soll kommende Woche entscheiden. Alternativkonzept erhöht die Kosten zulasten der Stromkunden.

    Über die Zukunft alter Kohlekraftwerke will die große Koalition bei einem Spitzengespräch im Bundeskanzleramt befinden. „Wir entscheiden am 1. Juli“, sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Mittwoch. Zur Debatte steht, wer die notwendige Stilllegung klimaschädlicher Braunkohleanlagen bezahlt – die Betreiber oder die Stromkunden. In einer neuen Studie sprach sich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) dafür aus, die Kosten den Unternehmen aufzubürden.

    Bislang sei die Entscheidung nicht gefallen, sagte eine Sprecherin Gabriels: „Es gibt keine finale Einigung, die Gespräche laufen noch.“ Die ARD hatte zuvor berichtet, die Klima-Abgabe für alte Kohleanlagen sei vom Tisch.

    Dieses Modell hatte Gabriels Staatssekretär Rainer Baake (Grüne) im vergangenen März vorgelegt. Für mehr als 20 Jahre alte Kohlekraftwerke sollen die Betreiber zusätzliche Verschmutzungszertifikate im Rahmen des Emissionshandels kaufen. Als Größenordnung brachte Baake eine Klima-Abgabe bis zu 20 Euro pro Tonne klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) ins Gespräch. Der beabsichtigte Effekt: Die Stromproduktion besonders in betagten Braunkohlekraftwerken wird teurer, die Unternehmen können diese Elektrizität kaum noch verkaufen, die Anlagen laufen seltener und werden abgebaut. So ließe sich eine zusätzliche CO2-Einsparung im Stromsektor erreichen, damit Deutschland seine Zusagen beim Klimaschutz einhält.

    Kritik an diesem Modell übten unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), der CDU-Wirtschaftsflügel und Regierungen von Kohleländern, beispielsweise Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Sie argumentierten, die Verteuerung des Kohlestroms werde zum „Strukturbruch“ in der Energieproduktion und großem Verlust von Arbeitsplätzen führen. Gabriel nannte diese Kritik „nachvollziehbar“.

    Von NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) und IG BCE-Chef Michael Vassiliadis ließ Gabriel deshalb ein zweites Konzept ausarbeiten. Dieses sieht vor, dass die Energieunternehmen selbst Kohlekraftwerke vom Markt nehmen, für Notfälle in Reserve halten und dafür eine Entschädigung bekommen, die letztlich die Stromkunden bezahlen. Weil die CO2-Minderung dieser Maßnahme nicht ausreicht, sollen relativ klimafreundliche Kraftwerke, die gleichzeitig Strom und Wärme produzieren, mit bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich gefördert werden. Diesen Aufschlag auf den Strompreis entrichten ebenfalls die privaten Stromverbraucher.

    „Als sehr teure Abwrackprämie für alte Kraftwerke“ bezeichnete dieses Modell Claudia Kemfert, die Energieexpertin des DIW. In einer Studie im Auftrag der grün-nahen Böll-Stiftung und der European Climate Foundation hat sie beide Varianten verglichen. Das IG BCE-Konzept kommt dabei schlecht weg. Sein Beitrag zur Verringerung der Emissionen sei zu gering, so Kemfert. Deshalb müsse die kostspielige Förderung für die Kraft-Wärme-Kopplung hinzutreten. Die Überkapazitäten in der Stromerzeugung blieben erhalten. Und bezahlen würden dies wieder einmal die Elektrizitätskunden, bemängelte die DIW-Ökonomin.

    Dem Plan für die Klima-Abgabe gab sie hingegen eine gute Note. Die Kritiker würden die negativen Folgen für die Arbeitsplätze überzeichnen, so Kemfert. Jobs fielen kaum weg, weil die Kohlekraftwerke weniger Stunden laufen, aber vermutlich nicht komplett abgeschaltet würden. Trotz der Abgabe würden die alten Anlagen weiter Gewinn erwirtschaften. Deshalb sei auch nicht mit einem „Strukturbruch“ in der Energieerzeugung zu rechnen, so Kemfert.

  • Merkel akzeptiert auch eine Wahrscheinlichkeitsrechung

    Die deutsche Kanzlerin wird bis zur letzten Minute über den Kompromiss mit Athen verhandel

    Bloß kein griechisches Drama aufführen – das ist die Einstellung der deutschen Bundeskanzlerin. Während andere im Euro-Gipfel am Montagabend bereits das große Finale sahen, formulierte Angela Merkel einige Stunden vorher wieder einen ihrer unaufgeregten, alltäglichen Sätze: „Es gibt ja in dieser Woche auch noch viele Tage Zeit, um gegebenenfalls Entscheidungen zu treffen."

    Nur noch eine Woche bis zum Staatsbankrott in Athen? Ach was. Bis zum 30. Juni werden knapp 200 Stunden vergehen, in denen sich viele Probleme lösen lassen. Und komplizierte Angelegenheiten zu bewältigen, ist Merkels liebste Tätigkeit. So etwas spornt sie an, das betrachtet sie als ihre eigentliche Aufgabe. Für das von Tag-zu-Tag-, Woche-zu Woche- und Monat-zu-Monat-Regieren steht ein weiterer Merkel-Satz, den sie zuletzt mehrfach verwendete: „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.“

    Wobei Merkels Griechenland-Politik keinesfalls wertfrei ist. Ihre grundsätzliche Haltung bewegt sich zwischen ihrem Gespür für Europa und einem pädagogischen Fiskalismus. Als Kind der DDR kennt sie einerseits die herausragende Bedeutung von demokratischer Freiheit, Menschenrechten und Wohlstand. Sie begreift das gemeinsame Europa als Wertegemeinschaft zur Verteidigung dieser Errungenschaften gegen Wirtschaftsmächte wie China. „Der Euro war immer weit mehr als eine Währung“, sagte Merkel in ihrer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am vergangenen Donnerstag. So betrachtet ist sie bereit, anderen Euro-Regierungen ziemlich weit entgegenzukommen.

    Andererseits vertritt die Kanzlerin eine etwas simple Nationalökonomie. Deren wichtigster Bestandteil ist das Denken der sogenannten schwäbischen Hausfrau. Demnach sollte man nur das Geld ausgeben, das man einnimmt – eine Logik, die für Hauswirtschaften richtig sein mag, nicht aber für einen Staat wie Deutschland, der die viertgrößte Wirtschaftsleistung weltweit erbringt. Hinzu tritt der Egoismus des Starken nach dem Motto: Was für uns richtig ist, kann für andere nicht falsch sein. In diesem Sinne setzte die deutsche Kanzlerin einen Sparpakt durch, den Kritiker in Anspielung auf die Sozialreformen von Merkels Vorgänger Gerhard Schröder als „Hartz IV für Europa“ beschreiben.

    „Leistung gegen Gegenleistung, Solidarität gegen Eigenverantwortung“, lautet die Formel, in die die deutsche Regierungschefin ihr Bekenntnis kleidet. Nicht nur Griechenland, auch Irland, Portugal, Spanien und Zypern hätten Milliarden-Hilfen der übrigen Euro-Staaten erhalten, im Gegensatz zu Athen allerdings ihre Hausaufgaben gemacht. Auf ähnliche Strukturreformen beharrt Merkel jetzt abermals. Vom griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras will sie ein glaubhaftes Bekenntnis zur Sanierung seines Staatshaushaltes erhalten. Ob die Einnahmen durch eine höhere Mehrwertsteuer oder Privatisierungen staatlichen Eigentums steigen und die Ausgaben mittels einer Rentenreform oder sonstiger Sparmaßnahmen sinken, ist ihr ziemlich egal. Sie möchte am Ende der Verhandlungen nur konkrete Zahlen addieren können und sehen, dass das Ergebnis stimmt – der griechische Staatshaushalt einen Primärüberschuss ausweist.

    Diese Härte meint Merkel auch zeigen zu müssen, um zu Hause den Laden zusammenzuhalten. Denn in der deutschen Bevölkerung greift die Unzufriedenheit mit Europa um sich. Das deutlichste Zeichen: Die Europa-kritische Partei Alternative für Deutschland sitzt mittlerweile in mehreren Landtagen. Und auch in der Fraktion von CDU und CSU im Bundestag grummelt es wegen der vermeintlichen Geschenke zugunsten Griechenlands. Die Kanzlerin will nicht riskieren, dass die Zahl der Gegenstimmen in den eigenen Reihen zu sehr steigt. Das deutsche Parlament muss dem etwaigen Kompromiss mit Griechenland spätestens am nächsten Dienstag zustimmen, wenn er in wesentlichen Punkten von der bisherigen Vereinbarung abweicht.

    Dies ist die Merkel-Sicht. Allerdings ist die Berliner Regierungschefin nicht so mächtig, wie es manchmal den Anschein hat. Die drei Institutionen, die früher „Troika“ hießen, stehen ja nicht unter der Befehlsgewalt des Bundeskanzleramtes. Mario Draghi, der Präsident der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, die Chefin des Internationalen Währungsfonds und EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker bitten Merkel nicht um Erlaubnis. Sie wissen zwar, dass gegen ein klares Nein Deutschlands nichts geht, aber sie verfügen über Verhandlungsmacht.

    Darüber ist sich auch die Kanzlerin im Klaren, wie sie am Montag betonte: „Für uns ist das Votum der drei Institutionen natürlich von großer Bedeutung und die Voraussetzung, um überhaupt zu überlegen, ob man etwas entscheiden kann.“ Wenn das grüne Licht dann wirklich kommen sollte, wird Merkel nicht Nein sagen – auch wenn der Plan keine Addition, sondern eher eine Wahrscheinlichkeitsrechnung beinhaltet.

  • Schneller ist klüger

    Kommentar zum Finanzausgleich von Hannes Koch

    Ein paar Monate oder vielleicht auch Jahre noch möchten uns die Spitzenpolitiker mit dem Thema Länderfinanzausgleich erfreuen. Das Treffen der Länder mit der Kanzlerin am Donnerstag hat gezeigt: Etwas mehr Schaulaufen ist nötig, bevor jeder die gewünschte Rundenzahl vor Publikum absolviert hat.

    Am grundsätzlichen Ergebnis ändert das wahrscheinlich nichts. Die Bundesregierung will ihre Taschen öffnen. Denn Deutschland ist momentan in der beneidenswerten Lage, viele schöne Dinge gleichzeitig finanzieren zu können: den schuldenfreien Bundeshaushalt, die Steuersenkung in der Gestalt der Abschaffung des Soli – beides Anliegen der Union. Die SPD-Länder werden deshalb eine bessere Finanzausstattung nicht zuletzt für die bankrotten Gemeinden im Ruhrgebiet bekommen. Auch die Größenordnung ist schon benannt: Acht bis zehn Milliarden Euro pro Jahr könnte der Bund zusätzlich zur Verfügung stellen.

    Diese Rechnung geht jedoch nur solange auf, wie der Kuchen größer wird – solange also die Steuereinnahmen steigen. Nur in diesem Falle kann Finanzminister Schäuble zusätzliche Milliarden hier- und dorthin verteilen. Kommt jedoch der nächste Abschwung – die Frage ist bloß, wann das passiert – könnte sich die geplante Abschaffung des Soli als verhängnisvoller Fehler erweisen. Dann addieren sich der Verzicht auf den Steueraufschlag und sinkende Steuereinnahmen schnell zu erheblichen Fehlbeträgen.

    Ob deshalb die Reform des Länderfinanzausgleichs so zu bewerkstelligen ist, wie jetzt ausgedacht, steht in den Sternen. Vor diesem Hintergrund sollten die Landesregierungen nicht zu hoch pokern und eine schnelle Einigung mit dem Bund anstreben.

  • Die Lösung liegt auf der Hand

    Beim Länderfinanzausgleich wird trotzdem weiter verhandelt, um das jeweils Optimale herauszuholen.

    Viele beanspruchen mehr Geld, keiner will etwas abgeben, außer Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. So lässt sich die Lage bei dem Mega-Thema der deutschen Finanzpolitik zusammenfassen: dem Länderfinanzausgleich. Am Donnerstag debattierten die Ministerpräsidenten der Bundesländer darüber mit Kanzlerin Angela Merkel. Sicher ist: Es wird nicht die letzte Veranstaltung dieser Art gewesen sein.

    Die angestrebte Einigung mit dem Bund sei nicht erreicht worden, sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nach einem Treffen der 16 Länder-Regierungschefs in Berlin. Man peile einen neuen Versuch für diesen Herbst an, hieß es aus dem Kanzleramt.

    Noch pressiert der Konflikt nicht richtig. Dennoch bleibt nur wenig Zeit bis 2019 – dann läuft die gegenwärtige Regelung aus. Der Länderfinanzausgleich dient dazu, die Steuereinnahmen und die unterschiedliche Finanzkraft der Bundesländer so auszugleichen, dass die Bürger überall – ob in Stuttgart, Chemnitz, München oder Bottrop – materiell möglichst ähnliche Lebensverhältnisse vorfinden.

    Aus mehreren Gründen ist das gegenwärtige komplizierte Verteilsystem renovierungsbedürftig. Beispielsweise hat die Spitze der Union den Plan gefasst, den steuerlichen Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer („Soli“) nach und nach abzuschaffen. Das mag einerseits die Steuerbürger freuen, andererseits wird es die östlichen Bundesländer Jahr für Jahr einige Milliarden Euro kosten. Denn ihnen fließt dieses Geld bisher zu einem guten Teil zu.

    Außerdem haben Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Die beiden Landesregierung meinen, sie zahlten gegenwärtig zu viel an die ärmeren Länder, unter anderem an die Hauptstadt Berlin. Das wohlhabende Baden-Württemberg sympathisiert mit dieser Position. Und schließlich gilt für alle Länder ab 2020 die grundgesetzlich festgelegte Schuldenbremse: Neuverschuldung ist dann verboten.

    Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung von SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft kritisiert den augenblicklichen Verteilungsschlüssel. Ihr Finanzminister Norbert Walter-Borjans sagte es unlängst so: „Vor der Umverteilung belegt NRW Platz fünf bei der Einnahmenstärke. Nach allen Ausgleichszahlungen rutscht das Land auf den letzten Platz ab und hat pro Kopf etwa 500 Euro weniger Einnahmen als etwa jedes einzelne der fünf ostdeutschen Länder.“

    Zusätzlich ärgert die rot-grüne Koalition in Düsseldorf, dass NRW mit einer besonderen Belastung zurechtkommen muss: Unter anderem im Ruhrgebiet sind viele Städte pleite und benötigen finanzielle Unterstützung des Landes. Deshalb findet man in Düsseldorf den neuesten Lösungsvorschlag von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gar nicht so schlecht. Dieser beinhaltet die Abschaffung des sogenannten Umsatzsteuervorwegausgleichs. Das ist ein Mechanismus, der hohe Konsumsteuer-Einnahmen eines Landes wie NRW zugunsten der ländlichen Regionen Ostdeutschlands umverteilt.

    Dies freilich gefällt den ostdeutschen Landesregierungen nicht, weshalb die dortigen Ministerpräsidenten den neuen Schäuble-Vorschlag zurückweisen. Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sagte kürzlich: „Sachsen hat erst 54 Prozent der Steuerkraft des westdeutschen Durchschnitts erreicht.“ Jeder Vorschlag, der den Aufholprozess im Osten schwäche, müsse „aus gesamtdeutschem Interesse abgelehnt werden“.

    Trotz dieses Für und Widers liegt die Struktur der künftigen Lösung aber schon auf der Hand. Der Bund hat die Möglichkeit, die finanziellen Bedürfnisse der Länder zu befriedigen – die bayerischen ebenso wie die nordrhein-westfälischen und die ostdeutschen. Denn Finanzminister Schäuble schwimmt quasi im Geld. Der Bundeshaushalt ist schon jetzt ausgeglichen. Und den Prognosen zufolge werden die Steuereinnahmen infolge der guten Wirtschaftslage weiter steigen. Schäuble kann es sich deshalb leisten großzügig zu sein. Trotz der Einnahmeverluste wegen des Wegfalls des Solidaritätszuschlags bietet er den Ländern ab 2020 jährlich acht Milliarden Euro zusätzlich. Nicht schlecht, doch die Ministerpräsidenten verlangen zehn Milliarden. Vielleicht wird man sich also in der Mitte bei neun Milliarden Euro treffen.

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    Länderfinanzausgleich
    Bei diesem Mechanismus standen 2014 vier Zahler zwölf Empfängern gegenüber. Größter Geber war Bayern mit 4,85 Milliarden Euro, gefolgt von Baden-Württemberg mit 2,36 Milliarden Euro, Hessen mit 1,75 Milliarden Euro und Hamburg mit 55 Millionen Euro. Wichtigstes Empfängerland war Berlin mit 3,49 Milliarden Euro, gefolgt von Sachsen mit rund einer Milliarde Euro und Nordrhein-Westfalen mit 897 Millionen Euro. Zusätzlich werden die finanziellen Unterschiede zwischen den Bundesländern nivelliert durch die Umverteilung der Umsatzsteuer und die sogenannten Ergänzungszuweisungen des Bundes unter anderem zugunsten der ostdeutschen Länder.

  • Mehr Euro mit nach Griechenland nehmen

    Welche Folgen haben Beschränkungen des Zahlungsverkehrs für die Griechen, für deutsche Touristen und Firmen?

    Wie die Verhandlungen über die Sanierung der griechischen Staatsfinanzen wirklich laufen, ist schwer einzuschätzen. Alle Seiten nutzen Informationen für die Öffentlichkeit als Karten im großen Pokerspiel. Angeblich bereiten sich die Euro-Staaten bereits darauf vor, dass der Zahlungsverkehr mit Griechenland beschränkt werden könnte. Unsere Zeitung erklärt, welchen Sinn und welche Auswirkungen eine solche Maßnahme hätte.

    Wozu dienen Beschränkungen des Geldverkehrs?
    Es gibt zwei Interpretationen. Erstens würde die griechische Regierung damit verhindern, dass Bürger und Firmen weiterhin große Summen von ihren Konten bei einheimischen Banken beispielsweise nach Luxemburg oder Deutschland überweisen. Während die Kontoinhaber damit ihre Euro-Guthaben absichern wollen, geht dem Staat und der Wirtschaft dringend benötigtes Kapital verloren. Die Kontrollen wären ein vorübergehendes Mittel, um die Ökonomie des Mittelmeerlandes zu stabilisieren. Die zweite Variante beschreibt Ökonom Michael Schröder vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim (ZEW) so: „Wer die Beschränkung des Zahlungsverkehrs vorbereitet, sieht den Euro-Austritt Griechenlands und die Wiedereinführung der Drachme kommen.“

    Was würde konkret passieren?
    Die griechische Regierung müsste per Gesetz festlegen, dass Auslandsüberweisungen nur noch in beschränkter Höhe ohne Erlaubnis möglich sind. Wer beispielsweise mehr als 5.000 Euro außer Landes bringen will, müsste sich das genehmigen lassen. Wollen Firmen größere Beträge an Empfänger in Nachbarländer schicken, wären sie verpflichtet nachzuweisen, „welche Geschäfte damit finanziert werden“, so Schröder. Davon betroffen sind dann auch deutsche Unternehmen, die Geld aus Griechenland erhalten oder von dort transferieren wollen. Vorstellbar ist weiterhin, dass die Bankautomaten in Griechenland nur noch geringe Euro-Beträge ausgeben, beispielsweise nicht mehr als 100 Euro.

    Worauf sollten Touristen achten?
    „Für deutsche Reisende hätten Zahlungsverkehrsbeschränkungen wahrscheinlich kaum Auswirkungen“, sagt Olga Drossou von der grünnahen Heinrich-Böll-Stiftung in Thessaloniki. Wer aus Deutschland nach Griechenland reist, könnte wie bisher beliebige Euro-Summen einführen, um den Urlaub zu finanzieren. Wahrscheinlich wäre es sogar sinnvoll, etwas mehr Bargeld mitzunehmen, da ja eventuell die Bankautomaten in Griechenland weniger Euro zur Verfügung stellen. Bei der Ausreise aus Griechenland müssten sich die Touristen an die Frage gewöhnen, wieviel Euro sie dabei haben. Auch für die gelten dann die Ausfuhrbeschränkungen. Drei- oder niedrige vierstellige Beträge sollten davon aber nicht betroffen sein.

    Welche Folgen hat das für die griechische Wirtschaft?
    „Beschränkungen des Zahlungsverkehrs erschweren den Außenhandel und hemmen das Wachstum“, sagt ZEW-Ökonom Schröder. Die Probleme für die griechische Wirtschaft würden dadurch nicht kleiner, sondern größer. Auch die Gesundung der Staatsfinanzen wird behindert.

    Wie geht der Poker weiter?
    Die Zeit drängt. Am kommenden Wochenende oder in der nächsten Woche müssen die griechische Regierung und die Geldgeber eine Lösung finden, weil das gegenwärtige Finanzierungspaket am 30. Juni endet. An diesem Tag wäre auch die letzte Gelegenheit für die Zustimmung des Bundestages zu veränderten Finanzierungskonditionen. Erhält Griechenland die bisher blockierten Hilfsmilliarden aus Europa nicht, wird es ziemlich eng.

  • Schneller mit Subvention

    Kommentar zu Elektroautos von Hannes Koch

    Heute fahren auf unseren Straßen so wenige Elektroautos, weil sie für die Bürger zu teuer und zu unbequem sind. Wie sich das ändern ließe, erkundete gestern die Kanzlerin auf einer großen Konferenz in Berlin. Eine überzeugende Antwort blieb sie jedoch schuldig.

    Die Nachteile der abgasarmen Fahrzeuge liegen gegenwärtig auf der Hand. Die Anschaffungskosten sind viel zu hoch, die Wagen schaffen mit einer Batterieladung vielleicht 150 Kilometer, an Stromtankstellen herrscht Mangel. Elektrofahrzeuge sind deshalb für die meisten potenziellen Käufer einfach nicht attraktiv.

    Wobei man diese Nachteile durchaus reduzieren könnte. Vielleicht würde mancher Autofahrer umsteigen, wenn ihm der Strom geschenkt würde. Manche Unternehmen probieren diese Variante bereits aus. Die Logik: Ist Elektrizität kostenlos, rechnet sich über die Jahre möglicherweise auch der Erwerb eines teureren Wagens.

    Selbst das ändert jedoch nichts an der kurzen Reichweite und der geringen Zahl von E-Tankstellen. Diese Geburtsprobleme zu beheben, ist sehr teuer. Nicht nur für die Autohersteller, die viel mehr Mittel in die Erforschung der Batterietechnik investieren sollten, sondern auch für Stromversorger und traditionelle Mineralölkonzerne, die die neue Elektroinfrastruktur aufbauen müssten.

    Weil Elektromobilität der folgerichtige nächste Schritt in das postfossile Zeitalter mit geringem Öl-, Gas- und Kohleverbrauch ist, wird sich der Markt für Elektromobilität vermutlich auch alleine entwickeln. Allerdings langsam – das kann Jahrzehnte dauern. Soll es schneller gehen, muss wohl der Staat jährlich einige Milliarden Euro mehr ausgeben, um Forschung zu finanzieren und Anreize für den Kauf der Fahrzeuge zu bieten.

    Die moderne und umweltfreundliche Mobilität zu subventionieren wäre durchaus gerechtfertigt. Allerdings müsste das mit Augenmaß geschehen. Um einen Massenmarkt zu schaffen, sollte die Regierung vor allem kleine, preisgünstigere Fahrzeuge fördern, die für breite Bevölkerungsschichten in Frage kommen. Die 100.000-Euro-Schlitten kaufen die, die es sich leisten können, sowieso.

  • Konferenz für Elektroautos vergisst Stromtankstelle

    Um die Zahl von Stromfahrzeugen auf deutschen Straßen zu erhöhen, stellt Kanzlerin Merkel eine neue finanzielle Förderung in Aussicht

    Auf der Fahrt mit seinem Elektrosportwagen nach Berlin ist Christian Klaiber nicht liegengeblieben. Der Strom hat gereicht. Denn der Unternehmer aus Trossingen in Baden-Württemberg fährt ein US-Modell der Marke Tesla. Wer den Kaufpreis von 100.000 Euro finanzieren kann, erwirbt damit einige Vorteile: Die Elektrobatterien der Luxusfahrzeuge reichen für mehrere hundert Kilometer. Zusätzlich betreibt die US-Firma ein ausgedehntes Netz mit Stromtankstellen auch in Deutschland.

    So unproblematisch wie in diesem Fall funktioniert Autofahren mit Elektrizität in Deutschland aber selten. Deswegen lud die Bundesregierung für Montag und Dienstag zur Nationalen Konferenz Elektromobilität ein. Mit hunderten Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft wollte man über bereits erreichte, vor allem jedoch über noch zu stemmende Fortschritte bei der Elektromobilität debattieren.

    Die zentrale Frage lautet: Wie bringt man in Deutschland mehr Elektrofahrzeuge auf die Straßen? „Obwohl wir schon einiges gemacht haben, werden wir um eine weitere Förderung nicht herumkommen“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie stellte in Aussicht, dass die Regierung noch dieses Jahr eine Entscheidung über neue Subventionen treffen werde.

    Zur Diskussion steht dabei eine Sonderabschreibung für die Käufer von Elektrofahrzeugen. Dadurch würde der Kaufpreis sinken. Henning Kagermann, der Chef der Nationalen Plattform Elektromobilität, forderte eine solche Steuerreduzierung für die Betreiber von großen Fahrzeugflotten. Das Bundesfinanzministerium prüft augenblicklich, wie sich dies organisieren ließe.

    Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel fasste die Lage so zusammen: „Wir sind noch nicht gut genug.“ Wenn Deutschland das offizielle Ziel erreichen wolle, bis 2020 rund eine Million Elektrofahrzeuge in den Verkehr zu schicken, müsse noch einiges passieren, so Gabriel. Er machte einige Vorschläge: Bund, Länder und Gemeinden sollten ein gemeinsames öffentliches Beschaffungsprogramm starten, um beispielsweise Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge und Behörden-Pkw mit Elektromotoren zu kaufen. Die Deutsche Post DHL unternimmt hier schon erste Schritte: Sie hat ein elektrisch betriebenes Zustellfahrzeug entwickeln lassen, den sogenannten Streetscooter.

    Außerdem sei es unbedingt nötig ein einheitliches, flächendeckendes Lade- und Abrechnungssystem aufzubauen, sagte Gabriel. Es müssten mehr Ladestationen errichtet, die unterschiedlichen Stecker vereinheitlicht und die Abrechnung des getankten Stroms erleichtert werden. Zwischen 2016 und 2018 sollen 161 Millionen Euro in die Erforschung alternativer Antriebe fließen, bestätigte das Verkehrsministerium.

    Die Bundesregierung will bei der Elektromobilität weiterkommen, um den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern. Aber es gibt auch einen industriepolitischen Grund: Auf die Dauer wird die deutsche Autoindustrie weniger Fahrzeuge verkaufen, wenn sie nicht klimaneutrale Autos anbieten kann. Denn es ist damit zu rechnen, dass viele Staaten Gesetze erlassen, um die Emissionen des motorisierten Verkehrs zu senken. Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig betonte deshalb, dass Deutschland unbedingt eine konkurrenzfähige Produktion für Batterien brauche, die die Elektromotoren antreiben können. Heute haben die deutschen Unternehmen dabei einen Rückstand auf japanische und US-Hersteller.

    Mittlerweile bieten die deutschen Fahrzeughersteller von BMW über Daimler bis zu VW zwar knapp 30 Modelle an, die teilweise oder ganz mit Elektromotoren ausgestattet sind. Trotzdem wurden erst rund 30.000 Wagen für den Verkehr zugelassen. Diese Menge bewegt sich in der Größenordnung von 0,1 Prozent aller Pkw auf deutschen Straßen. Die Gründe: Die Stromfahrzeuge sind meist teurer als benzin-getriebene Autos, ihre Reichweite ist mit 100 bis 200 Kilometern zu gering, und die Zahl der Stromtankstellen reicht nicht aus. Lange Fahrten in den Urlaub – oder von Baden-Württemberg zu einer Konferenz nach Berlin – sind mit den Öko-Mobilen deshalb schwierig und abenteuerlich.

    Daran ändert auch das Elektromobilitätsgesetz grundsätzlich nichts, das der Bundestag Ende März beschlossen hat. Zwar dürfen Kommunen nun kostenlose Parkplätze für Elektrofahrzeuge und die Nutzung von Busspuren anbieten. Ob diese Vorteile aber reichen, eine große Zahl von Autofahrern zum Umsteigen zu bewegen, bezweifelten auch einige Teilnehmer der Berliner Konferenz. Wie weit der Weg noch ist, zeigte auch dieser Umstand: Ladesäulen für Elektroautos hatten die Organisatoren des Treffens am Alexanderplatz vergessen.

  • Teure Songs aus dem Internet

    Für die illegalen Musik-Downloads ihrer minderjährigen Tochter muss eine Mutter über 5.000 Euro zahlen

    Musik im Internet zu hören kann sehr teuer werden. So häufen sich Fälle, bei denen Nutzer Rechnungen in der Größenordnung von 5.000 Euro bezahlen sollen. Jugendliche haben dann zuvor illegal Songs heruntergeladen, was eine Schadensersatzklage von Musikfirmen nach sich zieht. Am Donnerstag verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) über mehrere typische Fälle. Unsere Zeitung erklärt, worauf Eltern achten müssen.

    Worüber verhandelte der Bundesgerichtshof?
    Es ging unter anderem um diesen Fall: 2007 lud ein 14jähriges Mädchen über 400 Lieder aus einer Internet-Tauschbörse auf ihren heimischen Computer. Damit stellte sie die Songs auch anderen Nutzern zur Verfügung, die die Musik vom Computer des Mädchens auf ihre eigenen Rechner kopieren konnten. Musikfirmen, denen die Rechte an den Songs gehören, klagten daraufhin auf Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro. Außerdem stellte der Rechtsanwalt der Musikfirmen Kosten von 2.380 Euro in Rechnung. Die Mutter des Mädchens wehrte sich gegen die hohe Zahlung, aber das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln gaben den Unternehmen im Wesentlichen Recht. Daraufhin ging die Mutter in Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

    Wie hat der BGH nun entschieden?
    Die Musikkonzerne haben Recht bekommen. Das in dieser Sache oberste Gericht urteilte, dass die Mutter die geforderte Summe zahlen muss. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind wohl nicht mehr möglich. Auch in zwei anderen, vergleichbaren Fällen gab das Gericht den Unternehmen Recht. Den Privatleuten gelang es nicht, sich beispielsweise mit der Behauptung aus der Affäre zu ziehen, sie seien zum Zeitpunkt des Downloads in Urlaub gewesen, beziehungsweise der fragliche Computer habe keine Verbindung zum Internet gehabt.

    Wie ist die grundsätzliche Rechtslage?
    Stellen Musikfirmen illegales, weil kostenloses Herunterladen bei Musik-Tauschbörsen im Internet fest, haftet der Inhaber des Internetanschlusses, über den der Download stattfand. Maßgebend ist dabei die sogenannte IP-Adresse, die dem Internetanschluss zugeordnet ist. Der Inhaber der Adresse kann aber geltend machen, dass nicht nur er selbst, sondern auch andere Personen über diesen Anschluss im Internet aktiv sind. Möglicherweise sind dann diese schadensersatzpflichtig. Das kann zum Beispiel zutreffen, wenn erwachsene Kinder die Internetadresse der Eltern mitbenutzen. Sind die Kinder minderjährig, ist es für die Musikindustrie schwieriger, Schadensersatz durchzusetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen die Minderjährigen nichts zu zahlen.

    Wie sollten Eltern sich verhalten?
    Das Gericht musste in einem der aktuellen Fälle die Frage klären, ob die Mutter ihre minderjährige Tochter nachdrücklich vor illegalen Downloads gewarnt hat. Solche rechtzeitigen Hinweise an die Kinder sind die Voraussetzung dafür, dass die Eltern nicht selbst für den Schaden aufkommen müssen, den die Musikfirmen einklagen wollen. Im vorliegenden Fall herrschten aber Zweifel, ob die Mutter ihre Tochter ausreichend unterrichtet hatte. Denn bei einer Befragung der Polizei hatte das Mädchen offenbar gesagt, ihr sei die rechtliche Bedeutung des Herunterladens nicht klar gewesen.

    Was können Eltern außerdem tun?
    Sie sollten ihren Kindern nahelegen, legale Plattformen für Musik im Internet zu nutzen, auch wenn diese teilweise kostenpflichtig sind. Wenn trotzdem ein Schreiben vom Anwalt wegen Schadensersatzes eintrifft, ist es ratsam, sich umgehend Rechtshilfe zu holen. Diese bekommt man beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder bei Anwälten. Vorher sollte man nichts unterschreiben, was der Anwalt der Gegenseite geschickt hat. Beispielsweise die Unterschrift einer Unterlassungserklärung kann teuer werden.

  • Bundesregierung kauft Einfluss in Asien

    Deutschland beteiligt sich an staatlicher Investitionsbank unter chinesischer Leitung in Peking. Gegengewicht zur US-dominierten Weltbank-Gruppe

    Diese Entscheidung markiert eine Verschiebung der globalen ökonomischen Gewichte. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett, dass Deutschland sich an der von China initiierten Asiatischen Infrastruktur-Investmentbank (AIIB) beteiligt. Das von mehreren Dutzend Staaten getragene Institut mit Hauptsitz in Peking soll unter anderem Netze für Verkehr, Daten, Strom- und Wasserversorgung in Asien finanzieren.

    Die Mitglieder, darunter auch Großbritannien, Frankreich und Italien, reagieren darauf, dass der asiatische Wirtschaftsraum mit China und Indien inzwischen eine viel größere Rolle spielt als früher. Die USA, Kanada und Japan beteiligen sich vorläufig nicht. Aus der US-Regierung und dem Kongress war in den vergangenen Monaten Kritik an der Mitwirkung der Europäer zu hören. US-Außenminister John Kerry unterstützt die Bank-Gründung mittlerweile jedoch.

    Die Bundesregierung will zunächst einen Anteil von 4,1 Prozent an dem neuen Institut übernehmen. Dafür muss sie ab 2016 rund 800 Millionen Euro einzahlen. Das Kapital der Bank soll insgesamt 100 Milliarden Dollar (etwa 90 Milliarden Euro) betragen. Den größten Anteil wird China halten. Dann folgen Indien und Russland. Deutschland steht an vierter Position. Mit dem Stammkapital als Sicherheit soll die Bank Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen und Anleihen herausgeben können. Die Mittel dienen dazu, große Projekte zum Bau neuer Infrastrukturen zu finanzieren.

    Indem sie sich beteiligt, kauft die Bundesregierung Einfluss auf Investitionsentscheidungen. Denn auch deutsche Unternehmen wollen vom Bau der Bahn-, Daten- und Versorgungsnetze in Asien profitieren. Das deutsche Kapital will sich die Bundesregierung auf die Summe der staatlichen Entwicklungshilfe anrechnen. Bei ihrem G7-Gipfel haben die westlichen Industrienationen gerade bekräftigt, mehr Hilfsgelder für Entwicklungsländer zur Verfügung zu stellen.

    Die AIIB wird ein regionales Gegengewicht zur Weltbank-Gruppe mit Sitz in Washington bilden, in der die USA den größten Stimmenanteil halten. Diese Entwicklungsbank wurde nach dem 2. Weltkrieg gegründet und reflektiert die ökonomischen Machtverhältnisse zur Mitte des 20. Jahrhunderts.

    „Man kann die Gründung der AIIB als Signal für das Ende der US-Hegemonie im internationalen System der Entwicklungsbanken interpretieren“, sagt Peter Wolff vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik. „Man kann diese Bankengründung allerdings auch als einen Schritt zur Normalisierung verstehen, nämlich hin zu einer stärkeren Regionalisierung der Entwicklungsfinanzierung.“