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  • Langer Vorlauf für das E-Mobil

    Fragen und Antworten rund um Elektrofahrzeuge

    Experten aus aller Welt beraten auf Einladung der Bundesregierung derzeit in Berlin die Zukunft der Elektromobilität. Drei Jahre nach der Gründung der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) ist Ernüchterung eingetreten, weil die Entwicklung nur langsam voran kommt. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

    Eine Million Elektroautos bis 2020 – ist das noch realistisch?

    Die Zweifel an einer schnellen Massenproduktion elektrisch betriebener Serienfahrzeuge wachsen. Laut Bundesverkehrsministerium sind derzeit gerade einmal 6400 E-Mobile auf deutschen Straßen unterwegs. Dennoch hält die Bundesregierung an ihren Zielen fest. „Wenn das Angebot erst einmal in der Breite vorhanden ist, wird sich die Nachfrage auch einstellen“, glaubt Verkehrsminister Peter Ramsauer.

    Strengt sich die Industrie genügend an?

    Glaubt man Daimler-Chef Dieter Zetsche tragen die Hersteller von Autos, Batterien oder Ladestationen ihren Teil zum Aufbau der Elektromobilität ihren Teil bei. Bis zum Ende des nächsten Jahres würden sich die Gesamtinvestitionen in die Entwicklung der Antriebe auf 17 Milliarden Euro belaufen, sagt der Manager. Allein Daimler hat mittlerweile 1000 Patente auf Neuerungen rund um CO2-freien Fahrspaß angemeldet. Bis Ende nächsten Jahres werden die Hersteller 16 Serienmodelle in die Autohäuser bringen. Der Vorsitzende der NPE, Henning Kagermann, sieht dennoch ungelöste Hausaufgaben. „Wir brauchen mehr technologische Durchbrüche“, mahnt er größere Anstrengungen der Unternehmen an.

    Warum ist die Akzeptanz der E-Mobile bei den Verbrauchern so gering?

    „Die Skepsis mancher Kunden ist hartnäckig“, gibt Zetsche zu. Zwar kann sich jeder vierte Deutsche den Kauf eines E-Mobils vorstellen. Doch nur jeder Tausendste setzt den Vorsatz auch in die Tat um. Dafür gibt es mehrere Gründe. Die Batterien bringen noch zu wenig Leistung und die Autos sind zu teuer. Es gibt keine einheitlichen Standards für die Ladestationen. EU-Verkehrskommissar Siim Kallas bemängelt die dadurch fehlende Infrastruktur zum Aufladen der Batterien. „Das schreckt Investoren und Verbraucher ab“, sagt der Este. Bis 2020 will die EU in allen Ländern für eine Mindestanzahl von Stromzapfsäulen sorgen. Mehr Begeisterung sollen die Erfahrungen von Autofahrern bei Carsharingfirmen entfachen, deren Flotten zum Teil aus Elektrofahrzeugen bestehen. Die Bundesregierung wiederum will Anreize zum Umstieg schaffen und E-Mobilen zum Beispiel die Busspuren öffnen oder nächtliche Lieferungen erlauben.

    Welche Probleme müssen noch gelöst werden?

    Es hakt noch an vielen Stellen. „Die Batterien müssen leistungsfähiger und preiswerter werden. Außerdem müssen sich die europäischen Länder auf einheitliche Standards bei den Ladestationen einigen. Das Netz an Stromtankstellen weist noch zu viele Löcher auf. „Das Hauptproblem ist die Infrastruktur“, glaubt Kallas. Aber auch die Preise der Fahrzeuge sind noch viel zu hoch. Rund 19000 Euro kostet ein Elektrosmart, 6000 Euro mehr als seine dieselbetriebene Modellschwester. Dabei sind die Mietkosten für die Batterie noch nicht einmal eingerechnet. Auch lohnt sich der Kauf als Firmenwagen noch nicht, weil die höheren Anschaffungskosten auch höhere Steuern für den Privatanteil des Autos bedeuten. Das will die Bundesregierung zwar ändern, ist damit aber noch nicht durch den Bundesrat gekommen.

    Sind andere Länder weiter als Deutschland?

    Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung sowohl Leitmarkt als auch Leitanbieter der neuen Technik werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel will die Entwicklung auch vorantreiben, weil die Branche ein wichtiger Wirtschaftszweig ist. Auch andere Länder treiben die Elektromobilität voran. China will bis zum Ende des Jahrzehnts 10 Millionen E-Mobile auf die Straßen bringen. Dort gibt es nach Regierungsangaben bereits 200 Millionen Elektrofahrräder. Auch Frankreich oder die USA sind beim Rennen um Anteile an diesem Markt vorne mit dabei.

    Warum gibt es keine Kaufzuschüsse?

    In China, Frankreich und den USA finanzieren die Regierungen durch Zuschüsse einen Teil des Kaufpreises mit. 6000 Dollar beträgt die Förderung zum Beispiel in Amerika. Die Bundesregierung lehnt eine direkte Förderung beim Kauf bislang ab und steckt Fördermittel lieber in die Forschung und Entwicklung der Technologie und der Infrastruktur. Außerdem müssen die Halter der Fahrzeuge keine Kfz.-Steuer bezahlen.

  • Eine Erfolgsgeschichte mit zu viel Erfolg

    Die Internationale Energieagentur lobt und kritisiert die deutsche Energiewende

    Ein paar ernste Worte hat die Internationale Energieagentur an die Adresse der deutschen Wirtschaftsverbände geschrieben. In ihrem neuen Bericht über die Energiepolitik in Deutschland rät die Agentur, dass sich die Profiteure der Energiewende stärker an deren Kosten beteiligen müssten. Zu den Gewinnern zählt die IEA auch große industrielle Stromverbraucher in Deutschland.

    Die Agentur nimmt damit eine andere Position ein als etwa der Verband der Chemischen Industrie (VCI). Wie ähnliche Wirtschaftsverbände kritisiert der VCI die vermeintlich zu hohen Kosten der Energiewende. Die Internationale Energieagentur, ein Ableger der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) in Paris, bewertet die Energiepolitik ihrer Mitglieder alle fünf Jahre.

    IEA-Direktorin Maria van der Hoeven wies am Freitag in Berlin daraufhin, dass die Industrie unter anderem von den günstigen Preisen an der Strombörse profitiere. „Die Großenergieverbraucher kommen auch in den Genuss niedriger Stromtarife, die eine Folge der Expansion der erneuerbaren Energien sind“, heißt es im Bericht der Agentur. Etwa ein Viertel der deutschen Elektrizität stammt mittlerweile aus Wind- und Solarkraftwerken – das zusätzliche Angebot drückt die Preise.

    Außerdem hat die Industrie laut Van der Hoeven Vorteile, weil auch die Preise für Kohlendioxid-Zertifikate niedrig liegen – eine Folge des politisch gesteuerten Überangebots der Verschmutzungsrechte und der wirtschaftlichen Flaute in Europa. Industrieunternehmen müssen solche Zertifikate nachweisen, wenn sie klimaschädliches CO2 ausstoßen.

    Vor diesem Hintergrund riet die Energieexpertin, dass die deutsche Industrie einen größeren Beitrag zur Finanzierung der Energiewende leisten solle. Ein Weg dazu: eine höhere Belastung der Wirtschaft mit der Umlage, die die Ökokraftwerke finanziert.

    Die Produzenten des Ökostroms sieht die Agentur ebenfalls in der Pflicht. Bundesregierung und Bundestag sollten darüber nachdenken, auch sie stärker an den Kosten der Energiewende zu beteiligen. Schließlich verbuchten die Betreiber der Ökokraftwerke schöne Gewinne.

    Insgesamt lobt die Agentur die Energiewende. Während die Pariser Experten bei ihrem vergangenen Bericht 2007 einen Verzicht auf die Atomkraft noch für unrealistisch hielten, sehen sie die deutsche Energiepolitik nun grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energie bezeichnete Van der Hoeven als „Erfolgsgeschichte“. Allerdings sei das EEG „zu erfolgreich“, fügte die Agentur-Direktorin hinzu. Sollte heißen: Der Ausbau der Ökokraftwerke gehe zu schnell, das Stromnetz sei dem oft nicht gewachsen, und die schnell steigenden Kosten würden einseitig den Privathaushalten und vielen kleineren Firmen aufgebürdet.

    Deshalb plädiert die Energieagentur für eine Reform des EEG. Sie stellte die heute übliche feste Vergütung für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Ökostrom in Frage. Ein Alternativmodell präsentierten die Experten jedoch nicht. Sie empfahlen nur, den Ausbau zu verlangsamen, die Kosten fairer zu verteilen und die Fördermechanismen näher am Markt zu orientieren.

  • Unvermeidbare Ungerechtigkeit

    Kommentar zum Kinderbett von Hannes Koch

    An harten Entscheidungen kommen Politiker, die den Sozialstaat gestalten wollen, meist nicht vorbei. Was gehört zum menschenwürdigen Existenzminimum, was ist schon bescheidener Wohlstand – eine Harke, um Gartengemüse zu ziehen, die Reinigung des Wintermantels, ein Laib guten Brotes? Für solche Dinge erhalten Hartz-IV-Empfänger heute kein Geld. Sie müssen mit sehr wenig auskommen. Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestages halten die Armen knapp – das hat die Entscheidung des Bundessozialgerichtes über das Kinderbett wieder einmal verdeutlicht. Deshalb würde etwas mehr Großzügigkeit im Gesetz und in den Entscheidungen der Ämter nicht schaden. Diese kann sich unsere Gesellschaft auch wieder leisten.

    Selbst dann aber wären harte Entscheidungen notwendig. Denn in jedem Fall muss die Grenze definiert werden, wieviel Geld der Allgemeinheit die Unterstützung arbeitsloser oder benachteiligter Bürger wert ist. Ungerechtigkeiten sind dabei niemals auszuschließen. Oder würden diese umgangen, wenn man ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ einführte, wie es die aktuelle Volksinitiative in der Schweiz vorschlägt? Beispielsweise 1.000 Euro monatlich für jeden, ohne dass man arbeiten und mit dem Jobcenter über das Kinderbett streiten muss? Das Niveau der sozialen Sicherung läge dann möglicherweise höher, das System wäre liberaler. Aber Grenzen, über die gestritten würde, blieben. So oder so – mit Ungerechtigkeiten und der Debatte darüber müssen wir leben.

  • Jobcenter muss Kinderbett bezahlen

    Urteil des Bundessozialgerichtes. Wohlfahrtsverband fordert höhere Grundsicherung

    Ob Hartz IV zum Leben ausreicht, ist eine umstrittene Frage. Dass die staatliche Basisleistung von derzeit maximal 382 Euro monatlich zu knapp bemessen sein könnte, deutet nun eine grundsätzliche Entscheidung des Bundessozialgerichts an. Die Richter in Kassel urteilten, dass das Jobcenter das neue Kinderbett für einen dreijährigen Jungen zusätzlich zum Regelsatz finanzieren müsse.

    „Ich kann mein Kind nicht ein Leben lang im Babybett schlafen lassen“, begründete die 41jährige Frau aus Freiburg, die namentlich nicht genannt werden möchte, ihren Anspruch. Das Gitterbett sei für ihren dreijährigen Sohn einfach zu klein geworden. Für 272,25 Euro kaufte sie ein größeres Bett. Dieses aber wollte das Jobcenter nicht bezahlen. Sozialgericht und Landesgericht verneinten den Anspruch ebenfalls.

    Die höchste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit entschied die Sache am Donnerstag anders. Sie erweiterte den Begriff der „Erstausstattung der Wohnung“, die laut Gesetz neben dem Regelsatz zusätzlich vom Staat finanziert werden muss. Eine „Erstausstattung“ ist demnach nicht nur beim Umzug in eine andere Wohnung oder bei der Geburt eines Kindes notwendig, sondern auch beim Beginn einer neuen Lebensphase – etwa, wenn die Kinder größer werden.

    Der Paritätische Wohlfahrtsverband findet diese Einschätzung richtig. Präsident Urich Schneider bezeichnete das Urteil als „Sieg der Alltagsvernunft“. Gleichzeitig forderte er Bundestag und Bundesregierung auf, „die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau zu erhöhen“.

    Das Urteil befeuert damit die Debatte darüber, ob die Bundesregierung die etwa sechs Millionen Empfänger staatlicher Grundsicherung finanziell zu knapp hält. Diese müsse, so hatte vor drei Jahren das Bundesverfassungsgericht angemahnt, nicht nur das nackte Überleben, sondern ein menschenwürdiges soziokulturelles Existenzminimum gewährleisten. Trotzdem decke der Regelsatz zumindest bei „Kindern und Jugendlichen das Existenzminimum nicht ab“, sagt etwa der grüne Bundestagsabgeordnete Markus Kurth.

    Derzeit betragen die Regelsätze der Grundsicherung beispielsweise 382 Euro monatlich für Erwachsene und 224 Euro für Kinder bis zum fünften Lebensjahr. Berechnet werden die Summen auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes. Diesen Verbrauch durchschnittlicher deutscher Haushalte rechnet das Bundesarbeitsministerium auf den vermeintlichen Mindestbedarf ärmerer Menschen herunter. Dabei werden Ausgaben beispielsweise für Haustierfutter, Alkohol, Tabak, Gartenpflege oder den Privatwagen gestrichen. Übrig bleibt der Regelsatz.

    Die Sozialverbände argumentieren, infolge dieser Berechnung würden die realen Lebenshaltungskosten systematisch missachtet. Ein Beispiel: Von 2012 auf 2013 stieg der Regelsatz um acht Euro. Alleine die Preissteigerung beim Strom machte für Durchschnittshaushalte aber rund vier Euro aus. Die übrigen vier Euro dürften kaum reichen, die Kostensteigerung aller anderen Bedarfsartikel zu finanzieren. Dagegen argumentiert das Bundesarbeitsministerium unter anderem, das garantierte Existenzminimum müsse geringer ausfallen als geringe Arbeitslöhne. Nur so bleibe der Anreiz erhalten, einen neuen Job zu suchen.

    Info-Kasten

    Existenzminimum

    Bundesbürgern, die sich nicht selbst finanzieren können, bezahlt der Staat einen Mindestbedarf. Dieser wird einerseits gewährleistet durch die Grundsicherung. Andererseits überweisen die Ämter Zuschüsse in begrenzten Ausnahmefällen (beispielsweise Erstausstattung einer Wohnung), übernehmen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Miete und Heizkosten.

  • Regierungen suchen Pfropfen für Steuerlöcher

    EU-Gipfel: Steueroasen in Europa und Übersee sollen Kontonummern und Namen der Inhaber nennen

    Der verblichene Millionen-Erbe Gunter Sachs sorgte kürzlich wieder einmal für Schlagzeilen. Es gebe Hinweise, der Ex-Mann der Schauspielerin Brigitte Bardot habe einen Teil seiner Kapitalgewinne vor dem Finanzamt versteckt, schrieben einige Zeitungen in Berufung auf Unterlagen, deren Quelle sie nicht nannten. Die schnell unter dem Titel „Auslandslöcher“ (Offshore-Leaks) bekannte Affäre führte am Mittwoch dazu, dass die Regierungschefs der Europäischen Union schärfere Regeln ankündigten, die Steuerflucht erschweren sollen. Unsere Redaktion beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Wieviel Geld wird nicht versteuert?

    Weil es um verborgenes Kapital geht, weiß man das nicht genau. Schätzungen reichen bis zur fantastischen Summe von einer Billion Euro (1.000 Milliarden), die der EU jährlich durch Steuerflucht und Steuervermeidung verlorengehe. Stimmte diese Summe würde zur Zeit etwa jeder dritte Steuer-Euro nicht gezahlt.

    Wie kann man Steuerflucht erschweren?

    Ein sehr einfaches und wirksames Verfahren benutzen die meisten europäischen Staaten seit Jahren. In der EU-Zinsrichtlinie haben sie vereinbart, dass beispielsweise französische Finanzämter dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern automatische Meldungen schicken, wenn deutsche Staatsbürger Zinsgewinne auf ihren Konten in Frankreich verbuchen. Das Bundeszentralamt sendet die Information daraufhin an die zuständigen deutschen Finanzämter. Die Kontoinhaber müssen ihre Zinsgewinne dann versteuern.

    Wo sind die Löcher im Gesetz?

    Bisher gilt der grenzüberschreitende Info-Austausch nur für Zinseinnahmen, aber beispielsweise nicht für Dividenden und andere Kapitaleinkünfte. Außerdem haben sich Österreich und Luxemburg Ausnahmeregelungen gesichert. Ähnliches gilt für die Schweiz und die europäischen Zwergstaaten Liechtenstein, Monaco, San Marino und Andorra. Hinzu kommt: Von Großbritannien abhängige Territorien wie die Jungferninseln, die Kaimaninseln, Gibraltar, Jersey und Isle of Man machen beim Info-Austausch ebenfalls nicht mit. Gerade diese aber gehören zu den bevorzugten Anlageplätzen, die die Steuerhinterzieher aufsuchen.

    Werden die Steueroasen nun ausgetrocknet?

    Ja, sagen die EU-Kommission und die Regierungschefs. Wobei Vorsicht geboten ist, denn konkrete Vereinbarungen will man erst noch aushandeln. Die Lösung aber könnte so aussehen: Die EU würde eine Regel übernehmen, die sich die US-Regierung ausgedacht hat. Die Idee des Fatca-Abkommens (Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung): Liefern ausländische Banken keine Informationen über die Kapitalerträge von US-Bürgern an die dortigen Finanzämter, müssen diese Institute eine hohe Straftsteuer auf ihre Anlagen in den USA zahlen.

    Wie sähe konkreter Fortschritt aus?

    Beispielsweise Österreich, Luxemburg und die britischen Übersee-Territorien erklären sich bereit, gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern den jeweiligen Namen der deutschen Kontoinhaber, die Kontonummern und den Kapitalerträge zu nennen. Ob es wirklich soweit kommt, wissen wir Ende diesen Jahres.

  • Keine Nebenwirkung auf dem Beipackzettel

    Verbraucherschützer warnen vor Vermögensanlagen / Anbieter verschweigen wichtige Informationen

    Rund 3,8 Milliarden Euro stecken die Bundesbürger Schätzungen zufolge alljährlich in eher ungewöhnliche Vermögensanlagen. Mal beteiligen sie sich am Kauf eines Airbus A380, mal an einem Hotel. Dabei handelt es sich in der Regel um geschlossene Fonds. Der Erfolg der Geldanlagen war nach Einschätzung der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentralen in den vergangenen Jahren eher mäßig. Etwa die Hälfte der Fonds sammelte echte Verluste an. Neun von zehn Investments hielten ihr Renditeversprechen nicht ein. Dass die Initiatoren dieser Geschäfte trotzdem immer wieder Anleger finden, liegt nach Meinung der Verbraucherschützer auch an den mangelhaften Informationen über diese Unternehmensbeteiligungen.

    In einer Studie haben sie nun alle 67 Vermögensanlagen unter die Lupe genommen, die im März in Deutschland verkauft wurden. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). Keine einzige Offerte erfüllte alle Anforderungen an das Datenblatt. „Wenn bereits die Kurzinformation mangelhaft ist“, ahnt die Finanzexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Dorothea Mohn, „wird es um die Qualität der angebotenen Produkte kaum besser stehen.“

    Das VIB soll über die Chancen, Risiken und Kosten der Anlage aufklären. Nur ein Info-Blatt beschrieb das Produkt ausreichend detailliert. Konkrete Aussagen waren ansonsten Mangelware. Die Angaben finden sich zwar in den Verkaufsprospekten wieder. Doch diese umfassen mitunter mehrere Hundert Seiten. „Wer da einige Fonds vergleichen möchte, hat viel zu tun, kritisiert Stephan Kühnlenz von der Stiftung Warentest. Oft fehlen wichtige Fakten. Beim VIB für ein Seehotel vermisste Kühnlenz zum Beispiel Angaben zum Standort, zur Zimmerzahl, zu den Mieteinnahmen oder dem Betreiber. Bei der Beteiligung an einem Solarpark fehlten wiederum Hinweise auf die Produktionsmenge und den Standort der Solarzellen. Ähnlich trist sieht es bei den Kosten und Risiken aus. Nebenkosten wie Notargebühren oder Maklerprovisionen werden meist verschwiegen, Szenarien für einen ungünstigen Geschäftsverlauf finden sich kaum einmal.

    Am liebsten wäre Mohn ein weitgehendes Verbot dieser Anlagen für Privatkunden. Nur für ein Prozent der Bürger kämen sie überhaupt in Betracht, sagt die Expertin. Da dies politisch nicht gewollt ist, fordert der vzbv schärfere Kontrollen der Vermögensberater und der Produkte selbst. Die Berater werden bisher nur durch die Gewerbeämter oder örtlichen Kammern beaufsichtigt. Über Banken werden diese Produkte in der Regel nicht vertrieben. Deshalb schaut die Bundesfinanzaufsicht der Verkäufern von Vermögensanlagen auch nicht auf die Finger.

    Laut Mohn müssten die Datenblätter zu den Beteiligungen wenigstens mit einem Warnaufdruck versehen werden. In großen Lettern sollen die Anbieter dort auf das Risiko eines Totalverlustes des Geldes der Anleger hinweisen. Schließlich wollen die Verbraucherschützer eine Regelung, die den Anlagebetrag auf fünf Prozent des Vermögens begrenzt. Denn immer wieder wurden Fälle bekannt, in denen Sparer ihre gesamte Altersvorsorge in zweifelhaften Beteiligungen unterbrachten und verloren.

  • Streit um Lebensversicherungen hält Schlichter auf Trapp

    Weil sie für gekündigte Lebens-Policen zu wenig Geld bekommen, wenden sich Tausende Bürger an den Ombudsmann/ Europäische Kommission plant Schlichtungsstellen für alle Branchen

    Tausende Kunden von Lebensversicherungen kämpfen derzeit um ihr Geld. Nachdem sie ihren Vertrag vorzeitig aufgelöst haben, wollen sie sich mit dem Rückzahlungsangebot ihres Versicherers nicht zufrieden geben. „Die Tragweite ist groß“, sagte der Versicherungsombudsmann Günter Hirsch bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2012 seiner Schlichtungsstelle am Donnerstag in Berlin.

    Im Juli 2012 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Klausel gekippt, die Kunden bei der Berechnung des Rückkaufwertes ihres Vertrags unangemessen benachteiligte. Seither herrscht Rechtsunsicherheit bei der Berechnung. Zahlreiche Fälle mit dieser Problematik erreichten Hirschs   Beschwerdestelle beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft seit Dezember 2012. Bei einem Konflikt mit einem Versicherungsunternehmen können sich Kunden an den Schlichter wenden.

    Für die betroffenen Lebensversicherungskunden setzt sich Hirsch nun dafür ein, dass diese einen Mindestbetrag zurückbekommen. Zuletzt hat das auch meist funktioniert. „Die Unternehmen sind in aller Regel unseren Empfehlungen gefolgt“, erläutert der Ombudsmann. Verträge zwischen 2001 und 2007 seien betroffen.

    Insgesamt 4.729 Beschwerden über Lebensversicherungsunternehmen landeten bei Streitschlichter Hirsch im ersten Quartal 2013 auf dem Tisch. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es noch 4.663.
    Auch eine weitere Entscheidung des BGH aus dem vergangenen Jahr zum Stornoabzug führte dazu, dass sich Hirsch nun um vergleichsweise viele Fälle kümmern muss. Seit April 2013 sinken die Zahlen aber wieder.

    17.263 Verbraucherbeschwerden erreichten die Schlichtungsstelle im vergangenen Jahr. In sämtlichen Bereichen – ob nun bei Gebäude-, Rechtsschutz-, Berufsunfähigkeit- oder Unfallpolicen – ist die Zahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Einzig bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen gab es etwas mehr Beschwerden.

    Den Ombudsmann einzuschalten, lohnt sich durchaus. Zum einen bekommen die Bürger verständliche Auskünfte ohne komplizierten juristischen Fachjargon. Zum anderen kommen viele Beschwerdeführer aus dem Verfahren mit mehr heraus, als von der Versicherung ursprünglich vorgeschlagen. In 18,5 Prozent aller Fälle konnte der Streitschlichter 2012 für Abhilfe sorgen. Etwa fünf Prozent der Fälle liefen auf einen Vergleich heraus. 

    Ombudsstellen gibt es in Deutschland nicht nur für die Versicherungsbranche. Bei Streit im Bahn-, Bus- oder Schiffsverkehr hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp). Bei Ärger auf Flugreisen können sich Bürger ab dem 1. November 2013 an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden.

    Künftig wird es für sämtliche Verbraucherstreitigkeiten Schlichtungsstellen geben. „Die Ombudsmann-Landschaft wird sich verändern“, so Hirsch. Die Europäische Kommission habe vor Kurzem eine Richtlinie  verabschiedet, nach der sämtliche Mitgliedstaaten binnen zwei Jahren ein System mit Schlichtungsstellen für alle Branchen einrichten müssten. Derzeit sei die Kommission auch dabei, eine Online-Plattform zu errichten, auf der EU-Bürger Hilfe bei Streitigkeiten rund um Online-Geschäfte bekommen. 

  • Das Gezwitscher um die Energiewende

    Ein Jahr Bundesumweltminister Peter Altmaier: Das Strompreisproblem ist noch immer ungelöst

    Die Aufgabe, die die Kanzlerin Peter Altmaier übertrug, erfüllt dieser gut. Sie besteht darin, bis zur Bundestagwahl im September nichts anbrennen zu lassen. Das muss nicht heißen, dass der Bundesumweltminister, der genau ein Jahr im Amt ist, die Probleme beispielsweise bei der Energiewende löst. Die Aufgabe kann auch als erfüllt gelten, wenn Altmaier den glaubhaften Eindruck vermittelt, er ringe um Fortschritte.

    Das tut er wirklich. Während sein Vorgänger Norbert Röttgen die Energiewende schleifen ließ, hat der freundliche, lebensfrohe Umweltminister seit Mai 2012 ein Feuer von Reisen, Konferenzen, Gipfeln und Plänen entfacht. Selbst in der Satiresendung Heute Show nahm er Platz. Die Diskussion über die Energiewende lief monatelang auf allen Kanälen – und Altmaier war immer mittendrin. Das ist nicht zuletzt auf seine besondere Fähigkeit zurückzuführen, Rede als Tat darzustellen. Der korpulente Saarländer ist ein Meister des kommunikativen Handelns.

    Trotz aller Twitter-Nachrichten aber, die der Minister verschickt, ist das in der öffentlichen Wahrnehmung zentrale Problem der Energiewende genauso ungelöst wie vor Altmaiers Amtsantritt. Wegen des rasanten Zubaus von Wind- und Solarkraftwerken steigt der Preis pro Kilowattstunde Strom, den die Privathaushalte und die meisten Firmen bezahlen, zu Beginn des kommenden Jahres wahrscheinlich erneut.

    Durchschnittliche Privathaushalte berappen heute bereits zehn bis 15 Euro monatlich für die Energiewende. Wenn der Ausbau der Ökoenergie weitergeht wie bisher, kommt zum Jahresbeginn 2014 ein Betrag in der Größenordnung von drei Euro hinzu, Anfang 2015 könnte die nächste Erhöhung folgen. Nicht zuletzt Handwerksbetrieben und mittelständischen Unternehmen macht die Preissteigerung zunehmend Sorgen.

    Davor, dass es so kommt, warnt Altmaier ständig – auch am Donnerstag, anlässlich seines Jubiläums. Schon vor einem halben Jahr legte er deshalb einen Plan für die grundsätzliche Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes bis 2014 vor. Kernpunkt: Erstmal müssen alle mit allen in Ruhe über alles reden. Wollte er damit das Problem auf die lange Bank schieben oder versuchte Altmaier einen politischen Kulturwandel hin zu partizipativer, transparenter Entscheidungsfindung? Man wusste es nicht genau.

    Zum Jahreswechsel jedenfalls schien ihm seine ausgeschlafene Herangehensweise selbst zu viel Zeit in Anspruch zu nehmen. Da setze der CDU-Politiker dann die Horrorzahl in die Welt, dass der Ökostrom die Deutschen bis zu einer Billion Euro (1.000 Milliarden) kosten könnte. Deshalb sollte es plötzlich ganz schnell gehen mit der Reform. Zusammen mit Wirtschaftsminister Philip Rösler tüftelte Altmaier das Konzept der sogenannten Strompreisbremse aus. Man wollte die Ökostrom-Kosten um rund zwei Milliarden Euro jährlich reduzieren, indem unter anderem die Energieproduzenten und die industriellen Großverbraucher einen finanziellen Beitrag leisten. Dieser Vorschlag aber scheiterte unter anderem an den SPD- und grünregierten Bundesländern, die Altmaier den Erfolg vor der Bundestagswahl nicht mehr gönnten.

    So bleibt einstweilen alles beim Alten, und vor dem nächsten Winter wird nichts mehr passieren. Das wiederum scheint augenblicklich nur wenige Leute zu stören. Dank Altmaiers kommunikativen Wirbelsturms ist das Thema erst mal raus aus der Debatte.

    Nichtsdestoweniger hat der Umweltminister aber einige reale Fortschritte vorzuweisen. Unter seiner Führung vereinbarten Bund und Länder, den regionalen Ausbau der Windenergie besser zu koordinieren. Wenn das klappt, lassen sich die Kosten für neue Stromleitungen verringern. Außerdem soll die Bundesnetzagentur künftig die Aufsicht über die Planungen überregionaler Stromleitungen führen. Bisher ist es immer wieder zu Konflikten zwischen einzelnen Bundesländern gekommen. So endet manche Höchstspannungstrasse, die dringend für den Stromtransport benötigt wird, an einer Landesgrenze, weil im benachbarten Bundesland die Planungen nicht vorankommen. Diese Hindernisse soll die Netzagentur mit dem einheitlichen Planungsverfahren aus dem Weg räumen.

    Solche Schritte freilich sind Kleinkram im Vergleich zu dem vermutlich einzigen großen Erfolg der Amtszeit. Die wenigstens Beobachter hatten damit gerechnet, was Altmaier an einem dieser saukalten Märztage im überdachten Innenhof seines Ministeriums zusammen mit dem niedersächsischen SPD-Ministerpräsidenten Stephan Weil verkündete. Nach mehr als 35 Jahren Streit und Straßenschlachten um das geplante Endlager für Atommüll in Gorleben soll die Suche nach einem geeigneten Platz in Deutschland noch einmal ganz von vorne beginnen.

    Zwar sind noch einige Details offen – etwa die Frage, wo abgebrannte Reaktorbrennelemente zwischengelagert werden, wenn Gorleben nicht mehr zur Verfügung steht. Deshalb drohte der grüne Umweltminister von Niedersachsen, Stefan Wenzel, am Donnerstag mit der Ablehnung des Gesetzes. Wenn dieser historische Kompromiss nicht noch in letzter Minute scheitert, wird ihn der Bundestag jedoch im Juni beschließen. Dann hätte Altmaier gerade noch einmal Glück gehabt. Ohne diesen Durchbruch würde von seiner bisherigen Schaffensperiode in der Regierung nicht viel mehr bleiben als Gezwitscher.

  • „Besser, wir lassen den Schatz noch eine Weile unter der Erde“

    Ökonom Frondel plädiert dafür, Fracking umweltfreundlicher zu machen, bevor man Erdgas fördert

    Hannes Koch: Die Bundesregierung will eine gesetzliche Grundlage für die Erdgasförderung mittels Fracking schaffen. Schätzungen zufolge könnte Deutschland dann mehr als zehn Jahre seinen gesamten Erdgasbedarf mit dieser Methode decken. Steht uns ein Wirtschaftsboom durch billige Rohstoffe bevor?

    Manuel Frondel: Nein. Die Schätzungen geben eher eine theoretische Menge an. Wie viel man schließlich unter Beachtung von Regulierungsbedingungen, insbesondere von Umweltregulierung, fördern kann, muss sich erst noch herausstellen. Außerdem wird sich die Gewinnung der Reserven über einen langen Zeitraum verteilen, wahrscheinlich über mehrere Jahrzehnte. Deshalb wird die neue Erdgasförderung mittels Fracking in Deutschland wohl keinen stark preissenkenden Einfluss haben.

    Koch: In den USA ist der Gaspreis auf das Niveau von vor 20 Jahren zurückgegangen. Er liegt um zwei Drittel unter den Höchststand. Warum ist dieser Effekt dort stärker?

    Frondel: In Amerika geht es um viel größere Lagerstätten, die mit der neuen Technologie jetzt erschlossen werden. So könnten es die Vereinigten Staaten schaffen, beim Erdgas mindestens autark zu werden oder unter dem Strich sogar Gas zu exportieren. Das sind ganz andere Voraussetzungen als bei uns. Deutschland hat nicht die Möglichkeit, die Gasmengen, die wir beispielsweise aus Russland oder Norwegen importieren, durch eigene Förderung zu ersetzen.

    Koch: Welche sind dann die ökonomischen Vorteile des Frackings in Deutschland?

    Frondel: Wir würden vermutlich mehrere Milliarden Euro weniger pro Jahr an den Gazprom-Konzern in Russland und andere Lieferanten bezahlen. Dieses Geld bleibt im Inland und kann hier Investitionen und Arbeitsplätze finanzieren. Durch die Fracking-Industrie würden neue Wertschöpfungsketten entstehen: Die Gasunternehmen vergeben Forschungsaufträge oder beauftragen andere Firmen, ihnen die Bohranlagen zu liefern. Außerdem muss das Gas transportiert werden, man braucht eventuell neue Pipelines. Das alles würde die einheimische Wirtschaft stimulieren.

    Koch: Sollten diese Vorteile ausschlaggebend sein angesichts der möglichen ökologischen Gefahren?

    Frondel: Wir müssen die ökonomischen und ökologischen Faktoren gut abwägen und nicht auf Teufel komm heraus sofort alles fördern, was geht. Wobei ich grundsätzlich annehme, dass sich die nachteiligen Umweltauswirkungen in Grenzen halten lassen.

    Koch: Kritiker warnen beispielsweise vor der Schädigung des Grund- und Trinkwassers.

    Frondel: Das Risiko der Verschmutzung des Grundwassers halte ich für beherrschbar. Denn beim Fracking werden die Chemikalien in sehr tiefe Gesteinsschichten gepresst, die in der Regel weit unter dem Grundwasserspiegel liegen. Über den erdgashaltigen Schichten existieren oft auch geologische Barrieren, die das Grundwasser schützen. Allerdings sollte man mit dem breiten Einsatz des Frackings warten, bis umweltschonende Chemikalienmischungen entwickelt worden sind. Wir können uns auch deshalb Zeit lassen, weil der Gaspreis in Zukunft wahrscheinlich wieder steigt. Dann ist der Schatz unter unserem Land wertvoller als heute. Deshalb kann es aus ökologischen wie auch ökonomischen Gründen klug sein, wenn wir ihn noch eine Weile unter der Erde lassen würden.

    Koch: Was schlagen Sie jetzt konkret vor?

    Frondel: Man sollte ein paar Test- und Forschungsbohrungen durchführen, um die Technik weiterzuentwickeln und den ökologischen Bedenken Rechnung zu tragen. Bei verantwortungsvollem Vorgehen kann man wahrscheinlich auch die Bevölkerung gewinnen.

    Bio-Kasten

    Manuel Frondel (Jg. 1964) leitet den Bereich „Umwelt und Ressourcen“ am Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung in Essen. Außerdem arbeitet er als außerplanmäßiger Professor an der Uni Bochum.

    Info-Kasten

    Fracking

    Bei dieser Methode zur Förderung von Erdgas und Erdöl werden Wasser und Chemikalien unter hohem Druck in tiefe Gesteinsschichten gepresst. Dadurch entstehen Risse, durch die die Rohstoffe an die Oberfläche gepumpt werden können. In den USA ist das Fracking die Basis des aktuellen Gas- und Ölbooms. Umweltminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) wollen mit einem Gesetz Fracking nun auch in Deutschland ermöglichen. Unter anderem in den Bundesländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, sowie in der Union gibt es aber massive Bedenken. Die eigentlich für Mittwoch geplante Kabinettsentscheidung über den Gesetzentwurf ist deshalb abermals verschoben worden. (Koch)

  • Keine Reform ohne Verlierer

    Kommentar zur Familiensteuer von Hannes Koch

    Ohne Verluste wird die Reform der Familienbesteuerung nicht ablaufen. Manche Paare und Haushalte könnten irgendwann nach der Bundestagswahl höhere Steuerbescheide erhalten als heute. Wenn CDU-Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble oder Arbeitsministerin Ursula von der Leyen davon sprechen, ein neues Familiensplitting einzuführen, sollte man diese Möglichkeit zumindest einkalkulieren.

    Die zusätzlichen steuerlichen Vergünstigungen für Familien mit Kindern kosten Milliarden Euro. Dieses Geld werden die Finanzminister von Bund und Ländern nicht aus ihren Haushalten herausschneiden wollen. Deshalb ist damit zu rechnen, dass für manche Bundesbürger die Steuern steigen – zum Beispiel für die, die bis heute stark vom Ehegattensplitting profitieren. Darunter dürften auch etliche Haushalte sein, die der Mittelschicht angehören, und als solche schon jetzt eine nicht eben niedrige Belastung spüren.

    Die Diskussion über die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare und die Reform des Ehegattensplittings kommt oft als Wertedebatte daher. Wer darf was, wen toleriert und akzeptiert die Mehrheit? Wenn sich die Werte und Lebensformen einer Gesellschaft verschieben, hat dies aber auch materielle Konsequenzen. Dann geht es um die Neuverteilung von Einnahmen und Ausgaben. Manche Bundesbürger profitieren, andere verlieren.

    Schwer vorstellbar ist, dass dies bei der Einführung des Familiensplittings anders wäre. Von der Leyen, Schäuble und die übrigen Reformer innerhalb der Union mögen diesen Punkt vor der Bundestagswahl nicht in den Vordergrund stellen. Die CSU, die nicht nur konservativer ist als die CDU, sondern im Herbst auch noch eine Landtagswahl zu bestehen hat, erst recht nicht. SPD, Grüne und Linke, die viel grundsätzlichere Reformen der Familiensteuern als die Regierungskoalition fordern, halten sich in der Frage der zusätzlichen Belastungen ebenfalls zurück. Den wohlklingenden Versprechungen, dass niemand einen Nachteil erleiden werde, sollte man jedoch lieber nicht glauben.

  • Zwei auf einen Streich

    Finanzminister Wolfgang Schäuble öffnet die Union im Familien- und Steuerrecht für die Zukunft

    Gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern sollen bei der Steuer gegenüber heterosexuellen Familien nicht länger benachteiligt werden. Das hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagen – und trägt dazu bei, das Programm der Union gleich in zweierlei Hinsicht zu modernisieren. Erstens geht es um die umstrittene gesellschaftliche Anerkennung der Homo-Ehe als einen Normalfall des modernen Lebens, zweitens um die Renovierung des Steuersystems, das bisher Ehen begünstigt, in denen der Mann viel, die Frau aber wenig verdient.

    Die Gleichstellung der Homo-Ehe

    Schwule und lesbische Paare können mittlerweile in Deutschland einen eheähnlichen Bund schließen. Diese Regelung gibt es seit 2001. Einige Vorzüge der traditionellen Ehe werden den Menschen mit „eingetragener Lebenspartnerschaft“ aber teilweise noch verwehrt, unter anderem das steuerliche Ehegatten-Splitting. Das Bundesverfassungsgericht wird demnächst entscheiden, ob diese Unterscheidung zeitgemäß ist oder gegen das Grundgesetz verstößt. Währenddessen hat die Parteiführung der CDU auf Druck der bayerischen CSU kürzlich entschieden, den Spruch des obersten Gerichts abzuwarten und bis dahin keine eigene Initiative zur weiteren Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zu unternehmen. Die FDP, aber auch die Opposition kritisieren diese konservative Haltung der Union. Mit seinem Vorstoß versucht Finanzminister Schäuble nun, seine Partei aus der Konservatismus-Falle zu befreien.

    Der Familienbegriff ändert sich

    Gleichzeitig plädiert Schäuble dafür, das steuerliche Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting umzubauen. Die Botschaft: Die steuerlichen Vorzüge sollen zunehmend den Menschen zugute kommen, die Kinder aufziehen. Darin kann man einen Bedeutungsverlust der traditionellen Ehe sehen – und eine Hinwendung ausschlaggebender CDU-Politiker zu einem offeneren Familienbegriff. Familie würde dann stärker durch die Verantwortung für Kinder definiert, weniger durch das Sakrament der Ehe. Ob auch Partner ohne Trauschein, die Kinder aufziehen, in den Genuss des Familiensplittings kämen, ist noch nicht klar. Bisher handelt es sich um theoretische Debatten. Konkret wird die Politik wohl erst nach der Bundestagswahl. Festzuhalten bleibt: Der einflussreiche Finanzminister unterstützt die Reformerinnen in der Union um Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Diese will das neuartige Familiensplitting auch für Paare ohne Trauschein einführen.

    Das umstrittene Ehegattensplitting

    Das heutige Steuersystem funktioniert grundsätzlich so: Auf die Einkommen von alleinlebenden oder nicht verheirateten Berufstätigen erheben die Finanzämter Steuerabsätze ab 14 Prozent. Je höher der Verdienst liegt, desto mehr steigt die Belastung. Wer viel einnimmt, zahlt auch viel – bis zu 45 Prozent ihrer zusätzlichen Einkommen müssen die Steuerpflichtigen abgeben. Bei verheirateten Paaren wird dieses Prinzip jedoch teilweise außer Kraft gesetzt. Verdient beispielsweise der Mann viel und die Frau wenig, werden beide Verdienste zusammengerechnet und durch zwei geteilt.

    Gegenwärtige Vor- und Nachteile für Verheiratete

    Die gutverdienenden Ehepartner – früher und auch heute oft noch die Männer – entrichten infolge des Ehegattensplittings geringere Steuersätze im Vergleich zur isolierten Berechnung. Die schlechtverdienenden Partner – nicht selten die Ehefrauen – müssen ihre niedrigen Einkommen jedoch höher versteuern als bei individueller Betrachtung. Das Ergebnis: Weil auf die schlechten Verdienste höhere Steuern erhoben werden, haben viele verheiratete Frauen wenig Anreiz, mehr zu arbeiten. Dies mag dazu beitragen, das das traditionelle Mann-Frau-Rollenmuster fortdauert, beklagen die Kritiker. Das wichtigste Argument der Befürworter der heutigen Form des Ehegattensplittings lautet hingegen: Die Ehe ist ein gemeinsamer Wirtschaftsbetrieb. Der gutverdienende Partner muss den schlecht verdienenden Partner finanzieren und ist deshalb nicht mehr so leistungsfähig. Das rechtfertige den niedrigen Steuersatz, sagen die Befürworter.

    Was das Ehesplitting heute finanziell bedeutet

    Lüder Gerken, der Vorsitzende der Stiftung Ordnungspolitik in Freiburg, macht eine Beispielrechnung auf. Ein Ehepaar mit 70.000 Euro gemeinsamen Jahreseinkommens zahle mit der gegenwärtigen Splittingregel 15.266 Euro Steuer. Fiele die Splittingregel weg, würden bis zu 18.770 Euro fällig – laut Gerken eine „Steuererhöhung um satte 23 Prozent“. Wie das künftige Familiensplitting aussieht, ist bislang allerdings nicht klar. Das Bundesfinanzministerium kalkuliert zur Zeit verschiedene Varianten. Ein mögliches Ergebnis: Weil die Finanzminister nicht Milliarden Euro verlieren wollen, die zusätzliche Kinderförderung aber auch Geld kostet, muss die bisherige steuerliche Begünstigung geringer ausfallen. Unter anderem kinderlose Paare werden mehr an den Staat zahlen.

    Die Alternative – das Familiensplitting

    Frankreich gilt als ein Vorbild für dieses Modell. Dabei wird das gemeinsame Einkommen eines Ehepaares grundsätzlich nicht halbiert, sondern auch die Zahl der Kinder spielt eine Rolle. Bei einer vierköpfigen Familie könnte man den Verdienst beispielsweise durch drei teilen. Dadurch lassen sich Kinder bei der Steuerberechnung potenziell besser berücksichtigen als beim Ehegattensplitting. Jedoch könnte man dieses Ergebnis auch mit Freibeträgen erzielen, wie sie hierzulande teilweise üblich sind. Die Kritiker argumentieren, dass bei dieser Form des Familiensplittings die Benachteiligung der schlecht verdienenden Ehefrau grundsätzlich erhalten bleibe, wenn auch weniger stark.

    Die radikale Variante: Individualbesteuerung

    Beispielsweise Schweden, die Niederlande und Österreich machen es anders. Dort gibt es keine Verteilung individueller Verdienste auf die Mitglieder einer Familie. Jeder Berufstätige zahlt alleine den individuellen Steuersatz auf das jeweilige Gehalt. Leben Kinder im Haushalt, so werden sie mittels Freibeträgen oder Steuerabzügen einberechnet. Damit gehen mehrere Vorteile einher: Weil Frauen einen höheren Anreiz haben zu arbeiten, dient die Individualbesteuerung der Gleichberechtigung. In der Folge nimmt das Wirtschaftswachstum zu, weil die Zahl der Erwerbstätigen steigt. Die entscheidenden Nachteile: Für Gutverdiener wächst die Steuerbelastung mitunter stark. Die FDP lehnt solche Modelle deshalb ab. SPD, Grüne und Linke fordern dagegen Varianten der Individualbesteuerung.

    Was die Opposition will

    Man könne das Ehegattensplitting nicht einfach abschaffen, heißt es bei der SPD. Schließlich schütze das Grundgesetz diese Lebensform. Für bereits geschlossene Ehen soll das Splitting deshalb weiter gelten. Für neue Eheverträge dagegen will die SPD „einen Partnerschaftstarif einführen, bei dem beide Partner individuell besteuert, die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen aber berücksichtigt werden“, heißt es im Entwurf des Regierungsprogramms. Für die Grünen sagt deren frauenpolitische Sprecherin Katja Dörner, man befürworte eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag des nicht arbeitenden Partners auf den Ernährer. Dieses Modell solle für alle gelten und schrittweise eingeführt werden.

  • "Erst mit Druck wird sich etwas ändern"

    Interview

    Dr. Antje von Dewitz leitet das Familienunternehmen Vaude Sport im schwäbischen Tettnang, das sie 2009 von ihrem Vater übernommen hat. Die 40-jährige Unternehmerin ist Mutter von vier Kindern. Sie legt besonderen Wert auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine ökologisch nachhaltige Produktion der Outdoor-Sportausrüstungen.

    Frau von Dewitz, wie wichtig sind Frauen und Mütter in Spitzenpositionen als Vorbilder?

    Von Dewitz: Ich finde es wichtig, dass in jedem größeren Unternehmen eine Vielfalt von Lebensentwürfen anzutreffen ist. Das macht es jungen Leuten leichter sich mit einem Entwurf zu identifizieren. Mir selbst hat diese Vielfalt ‚leider gefehlt. Ich bin in einem Dorf in Oberschwaben groß geworden und kannte keine Frauen in Führungspositionen, schon gar nicht mit Kindern. Deshalb war so eine Karriere für mich schwer vorstellbar.

    Auf welche Widerstände sind Sie gestoßen?

    Von Dewitz: Ich bin mit dem Klischee im Kopf aufgewachsen: Wenn du arbeitest, obwohl Du Kinder hast, bist Du eine Rabenmutter. Für mich war dieses Vorurteil paradoxerweise produktiv. Ich wollte beweisen, dass Karriere nicht auf Kosten des Familienlebens gehen muss. Das war ein wichtiger und ständig präsenter Antrieb.

    Ist das Schwabenland mittlerweile fortschrittlicher geworden?
    Auf jeden Fall scheint mir die Vielfalt der Lebensentwürfe größer geworden zu sein: Ich kenne Frauen, die gerne daheim bleiben, Frauen mit Kindern und Karriere, Familien, in denen sich beide Partner die Aufgaben teilen und sogar ein paar einzelne Hausmänner. Diese scheinen mir jedoch immer noch die große Ausnahme zu sein.

    Wie wichtig ist eine Partnerschaft, in der beide an einem Strang ziehen?

    Dewitz: Sehr wichtig: Beide Partner müssen mitziehen. Zuerst war ich quasi alleinerziehend, weil mein Partner noch in einer anderen Stadt studierte.Danach haben wir viele verschiedene Modelle gelebt: Mal habe ich Teilzeit gearbeitet, mal er, mal wir beide. Man muss auf Augenhöhe immer wieder neu die beste Lösung für alle finden. Wenn einer zu Hause bleiben kann und will, ist das ein Luxus, den man nicht immer erwarten darf.

    Viele Bürger fordern von der Politik, Frauen den beruflichen Aufstieg erleichtern. Aber ist es nicht Aufgabe der Unternehmen, Frauen Karrieren zu ermöglichen?

    Von Dewitz: Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Als Unternehmerin möchte ich natürlich die besten Männer und Frauen als Mitarbeiter gewinnen. Daher ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Frauen erleichtern, Karriere zu machen. Als Bürgerin und politisch denkender Mensch sehe ich jedoch auch die Politik in der Pflicht, für Chancengleichheit zu sorgen, denn diese ist momentan nicht gegeben. Die absolute Mehrheit von Unternehmen wird von Männern geführt, ebenso Universitäten oder andere Einrichtungen. Da muss die Politik über eine Quotenregelung eingreifen. Zwar wird irgendwann der demographische Wandel für ein Handeln der Unternehmen sorgen, aber bis dahin wird sich nur mit Druck etwas bewegen.

    Was könnte eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie bewirken?

    Von Dewitz: Die ist essenziell. Wir haben in unserem Unternehmen 2001 eine Kita gegründet, in der wir Kinder der Beschäftigten bis zu einem Alter von zehn Jahren betreuen. Zwei Reaktionen darauf sind charakteristisch. Eine Angestellte sagte, hättet ihr das früher gemacht, hätte ich auch Kinder bekommen. Eine andere sagte zu mir, nachdem ich mein drittes Kind bekommen habe: ‚Wenn du das kannst, kann ich das auch.’ Familienfreundliche Strukturen ermöglichen Lebensentwürfe mit Karriere und schaffen Vorbilder.

    Warum sind andere Unternehmen diesbezüglich so zurückhaltend?

    Viele Unternehmen haben sich das Kinderhaus angeschaut. Eigene, ähnliche Maßnahmen wurden daraufhin nur in den seltensten Fällen umgesetzt. Als Gründe dafür wurden meist der hohe Aufwand und Kosten, die fehlende Kompetenz in diesem Bereich oder auch nicht vorhandene Nachfrage genannt. Letzteres ist ein klassisches Phänomen. Wenn man eine Umfrage im eigenen Unternehmen macht, wer eine Betreuungseinrichtung nutzen würde, sind die Antworten sehr verhalten. Das war bei uns nicht anders, dennoch sind beide Betreuungsgruppen von Anfang an voll besetzt gewesen.

    Viele Frauen mit schlechter bezahlten Tätigkeiten kritisieren, dass die gut verdienenden Frauen leicht reden haben, weil sie sich locker eine gute Betreuung und Ausstattung ihrer Kinder leisten können. Ist dieser Vorwurf nicht berechtigt, zum Beispiel mit Blick auf die Alleinerziehenden?

    Wenn das Gehalt nur knapp über oder sogar unter den Betreuungskosten liegt, sind die Möglichkeiten der Lebensgestaltung viel kleiner. Aus volkswirtschaftlicher Sicht würde es sich meiner Meinung nach lohnen, die Kinderbetreuung für schlechter verdienende Frauen und Familien kostenfrei anzubieten. Jeder eingesetzte Euro zahlt sich durch steigenden Einkommenssteuern, Aufbau von eigener Rentenversorgung etc. wieder zurück.

  • W-Lan statt Heizdeckenverkauf

    Der Fernbusverkehr wächst rasant und die Kunden können günstig reisen. Das Image als Transportmittel für Kaffeefahrten verblasst schnell.

    Selbst die sonst so kritischen Prüfer der Stiftung Warentest sind sich beim noch jungen Angebot an Fernbusreisen einig. „Die Fahrt in den recht neuen Bussen war immer angenehm“, urteilten die Verbraucherschützer, nachdem sie mit sechs großen Anbietern kreuz und quer durch das Land gefahren sind. Erst seit Jahresbeginn dürfen die Omnibusunternehmen lange Touren anbieten. Das war zuvor weitgehend der Bahn vorbehalten.

    Das wichtigste Argument für die Kunden ist der im Vergleich zur Schiene oder dem eigenen Auto günstige Preis für die Touren im Bus. Mit Frühbucherrabatten oder Sonderaktionen locken die Veranstalter vor allem ein junges Publikum an. „Wir bieten die Tickets um 50 bis 70 Prozent billiger an als die Bahn-Normalpreise“, sagt Gregor Hintz vom Unternehmen MeinFernbus. Reisende zahlen für die Fahrt von Essen nach München beispielsweise zwischen 25 Euro und 57,50 Euro. Die Bahn nimmt im ICE bis zu 139 Euro. Den Nachteil einer längeren Reise nehmen die Mitfahrer offenkundig gerne in Kauf. Denn mit kostenlosen W-Lan im Bus, bequemen Sitzen oder Getränkeangeboten sorgen die Anbieter für eine komfortable Reise. Die Warentester notierten vergleichsweise wenige Kritikpunkte, etwa zu enge Toiletten oder gelegentlich unfreundliche Fahrer.

    Der Einstieg in dieses neue Geschäft ist also gelungen. Das Angebot wächst von Woche zu Woche. Auf gut 80 Verbindungen taxiert der Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer (BDO) den aktuellen Stand. Wie viele Passagiere bislang eingestiegen sind, geben die Firmen nicht bekannt. MeinFernbus zeigt sich aber zufrieden. „Die Auslastung ist über alle Linien betrachtet sehr gut“, versichert Hintz. Die Erwartungen seien deutlich übertroffen worden. Gebucht wird vornehmlich im Internet. Verschiedene Webportale bieten mittlerweile auch Preis- und Leistungsvergleiche an.

    17 größere und etliche kleine Busunternehmen teilen den neuen Markt gerade unter sich auf. „Gerade kleine Busunternehmen stehen vor einer großen Herausforderung“, erläutert BDO-Expertin Juliane Steinbrück. Zunächst müssen die gewünschten Strecken genehmigt werden. Die Unternehmen sind dann verpflichtet, ihren Fahrplan auch drei Monate lang aufrecht zu erhalten, selbst wenn kein Passagier einsteigen will. Dazu muss ein Ticketvertrieb aufgebaut und das Angebot bekannt gemacht werden.

    Dennoch haben die mittelständischen Busbetreiber Chancen auf dem Fernbusmarkt. Das gängige Geschäftsmodell der Branche baut auf der Zusammenarbeit vieler kleiner Busbetreiber unter einem starken Markendach. MeinFernbus ist ein Beispiel dafür. Das Unternehmen bestimmt die Linien, kümmert sich um Konzessionen und Genehmigungen, erledigt den Ticketverkauf und die Abrechnung. 30 Partnerunternehmen der Busbranche übernehmen den Betrieb. Sie müssen einen vorgegebenen Qualitätsstandard einhalten und ihre Busse im Einheitslook lackieren. Auf diese Weise MeinFernbus einen bundesweiten Busanbieter aufgebaut.

    Derartige Kooperationsmodelle müssen gegen die Konkurrenz finanzstarker Großunternehmen bestehen. Aldi mischt mittlerweile mit und die Post will zusammen mit dem ADAC ein Netz von Verbindungen aufbauen. Schon jetzt registriert der BDO den Beginn eines harten Preiswettbewerbs. „Es gibt schon Angebote, bei denen man sich fragt, wie sie wirtschaftlich dargestellt werden können“, beobachtet Steinbrück. Den Kunden dürfte es recht sein.

  • Beim nächsten Mal, versprochen

    Meine Verantwortung als Konsument

    Start und los. Zwei Stunden Zeit. Die Aufgabe lautet, mit dem 13jährigen Sohn in die Innenstadt zu fahren, um Sportschuhe und T-Shirts für den Sommer zu kaufen. Quasi magnetisch werden wir angezogen von den großen Läden der internationalen Textilkonzerne.

    Der Autor dieses Artikels fräst sich durch Dutzende Meter Regalreihen und Kleiderständer. Wir fragen, vergleichen, kalkulieren und schlagen zu. Kurz vor der Deadline sind wir zurück. Der nächste Tagesordnungspunkt des Multi-Tasking-Urban-Familienlebens kann kommen.

    Zu Hause schaue ich mir die Beute an. Nun gut, wir waren nicht bei einer dieser Billig-Textil-Ketten, bei denen man sich angeblich für 50 Euro komplett einkleiden kann. Deshalb haben wir wahrscheinlich Glück, dass die neuen Sachen nicht aus der Fabrik im Bangladesch stammen, die vor zwei Wochen einstürzte und über 900 Arbeiterinnen das Leben kostete. Oder aus der Textilfirma, die dort am Mittwoch Abend brannte, wobei mindestens acht Arbeiter getötet wurden.

    Aber auch bei den großen Bekleidungsmarken mit gutem Namen liegt vieles im Argen. Oft zahlen ihre Zulieferbetriebe lächerliche Löhne, von denen die Arbeiterfamilien kaum leben können. Das Problem wäre gelöst, würden die Endverkaufspreise pro T-Shirt um wenige Euro erhöht. Und selbst die Rechte, die die Vereinten Nationen jedem Beschäftigten auf der Welt garantieren, treten die Konzerne mit Füßen. Freiheit der Gewerkschaften? Gibt es in vielen Ländern und Zulieferfirmen nicht, die für Deutschland nähen.

    Warum kaufen wir trotzdem diesen Kram, der von gutem Gebrauchswert sein mag, aber von oft sehr schlechter sozialer und ökologischer Qualität? Diese Frage richtet sich an mich und 80 Prozent der Konsumenten in diesem Land, die es sich finanziell leisten können, eine Auswahl zwischen billigen, schlechten und teuren, guten Produkten zu treffen.

    Anders gefragt: Warum sind mein Sohn und ich nicht zu American Apparel gegangen (hier muss Werbung mal sein)? Schließlich ist dieses Geschäft nicht weit von den Läden entfernt, in denen wir unser Geld ließen. Auch American Apparel ist ein Konzern, aber immerhin einer, der überwiegend in den USA produziert, dort halbwegs erträgliche Dollar-Stundenlöhne zahlt und nicht Cent-Beträge in Dhaka, Phnom-Penh oder Ho-Chi-Minh-Stadt.

    Erstens: Selbst American Apparel hat keine Fussballschuhe, wie mein Sohn sie braucht. Insgesamt ist das Angebot sozialverträglich oder gar fair hergestellter Schuhe noch sehr klein. Gleiches gilt für viele andere Produkte. Wer einen Laptop oder ein Smartphone kaufen will, wird kein Gutes-Gewissen-Gerät finden. Es gibt sie einfach nicht. Man muss zu den großen Elektronikkonzernen gehen. Die aber lassen alle in denselben Fabriken in China herstellen. Keine Chance.

    Die Verbraucher sind also nicht alleine schuld. Einen großen Teil der Verantwortung tragen die Unternehmen und die Politik. Auch die Bundesregierung weigert sich, die Gesetze so zu verschärfen, dass deutsche Firmen vor hiesigen Gerichten verklagt werden können, wenn sie die Rechte der Arbeiter in den Produktionsländern missachten.

    Zweitens: Jetzt wird es schwierig für mich. Denn ethisch einigermaßen korrekte T-Shirts gibt es bei American Apparel zuhauf. Warum sind wir trotzdem nicht hingegangen? Mögliche Antworten: Bequemlichkeit, Gedankenlosigkeit, Zeitmangel. Wir hätten es tun können, aber wir haben es nicht gemacht. Eine tragfähige Entschuldigung dafür gibt es eigentlich nicht.

    Höchstens vielleicht diese: Biolebensmittel einzukaufen ist mittlerweile viel einfacher, weil sie in den meisten Geschäften angeboten werden. Ihr Marktanteil hat inzwischen so zugenommen, dass der Kauf kaum noch an praktischen Hürden scheitert. Bei fairen Klamotten sieht das deutlich anders aus. Diese muss man wirklich suchen – in wenigen Geschäften, bei Speziallabels, im Internet.

    Wie lässt sich das ändern? Natürlich müssen die Politiker etwas tun, aber auch die Verbraucher. Sie sollten Druck ausüben, damit das Angebot größer wird. Das heißt: Von zehn Kaufentscheidungen sollte wenigstens eine richtig ausfallen. Wenn ich das nächste Mal T-Shirts kaufe, gehe ich direkt zu American Apparel oder in ein ähnliches Geschäft. Versprochen.

  • Deutsche Unternehmen sollen Sorge tragen

    700 Tote nach Fabrikeinsturz in Bangladesch – stärkere Sorgfaltspflicht für deutsche Firmen könnte helfen, solche Unfälle zu verhindern

    Die Zahl der Toten ist mittlerweile auf mehr als 700 gestiegen. Gegen den Fabrikbesitzer läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes. Das ist die bisherige Bilanz des Einsturzes einer Textilfabrik in Bangladesch, in der wohl auch Kleidung für Deutschland genäht wurde.

    Diese Katastrophe scheint weit weg. Doch zur Diskussion steht in solchen Fällen auch die Verantwortung der Auftraggeber, beispielsweise des deutschen Textil-Discounters KiK. Wie das Unternehmen gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk inzwischen einräumt hat, sind in dem eingestürzten Gebäude bis Jahresanfang Produkte für KiK gefertigt worden. Der NDR-Redaktion Panorama liegt das Foto einer Bluse der „Verona Pooth Kollektion 2013“ vor, die aus den Trümmern der eingestürzten Fabrik stammen soll. Das offenbar illegal um mehrere Stockwerke erhöhte Gebäude brach kürzlich zusammen.

    Immer wieder kommt es zu Unfällen oder schweren sozialen Missständen in der Zulieferkette deutscher Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. So starben im vergangenen Jahr mehrere hundert Arbeiterinnen und Arbeiter beim Brand einer Textilfabrik in Pakistan, die ebenfalls für KiK nähte.

    Die kurzfristige Empörung ist jedes Mal groß. Aber wie lässt sich so etwas grundsätzlich verhindern? Christian Lahnstein vom Rückversicherer Munic Re beobachtet seit vielen Jahren die weltweiten Entwicklungen des Haftungs- und Versicherungsrechtes. Er regt an: „Firmen wie KiK sollten von ihren Zulieferfirmen einen Nachweis verlangen, dass diese eine lokale Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen haben.“

    Heute ist dies kaum der Fall. Zwei Varianten bieten sich an: Entweder verlangen Unternehmen wie KiK freiwillig, dass ihre Zulieferer Versicherungsverträge unterschreiben. Oder der Bundestag beschließt eine Gesetzesänderung, die dies erzwingt. Für die Arbeiterinnen der eingestürzten Fabrik in Bangladesch könnte eine solche Regelung wesentliche Verbesserungen bewirken. Auf dieser Basis wären sie eher in der Lage, Schmerzensgeld und Entschädigungen zu erstreiten.

    Aber ist das nicht nur ein merkwürdiger Vorschlag eines Versicherungsunternehmens, das mit derartigen Risiken Geld verdient? Lahnstein sieht das nicht so. Er argumentiert: Wenn obligatorische Betriebshaftpflichtversicherungen existierten, würden die lokalen Versicherungsunternehmen eher darauf achten, dass die Fabriken die Sicherheits- und Arbeitsschutzregeln einhalten. Schließlich wollen sie die finanziellen Belastungen aus Schadensfällen so gering wie möglich halten. Die Hoffnung: Dass Fabrikbesitzer marode Gebäude illegal aufstocken oder Notausgänge unpassierbar machen, käme dann seltener vor.

    Juristin Miriam Saage-Maaß von der Menschenrechtsorganisation ECCHR in Berlin (European Center für Constitutional and Human Rights) sieht einen Handlungsbedarf dagegen stärker bei der deutschen Politik. Sie fordert, dass Bundestag und Bundesregierung Unternehmen wie KiK verstärkte Sorgfaltspflichten auferlegen sollten.

    „Die Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmanns ist bereits ein Bestandteil des deutschen Rechts“, sagt Saage-Maaß. Entsprechende Bestimmungen stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie schlägt nun vor, diese Pflichten für Firmen zu erweitern. Als Bezugspunkt bieten sich unter anderem die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) an, sagt die Juristin.

    Die ILO-Konventionen sichern den Arbeitnehmern überall auf der Welt beispielsweise zu, dass sie Löhne erhalten, die die Existenz einer Familie sichern. Bestimmte Anforderungen an den Arbeitsschutz lassen sich daraus ebenfalls ableiten. Und sehr wichtig: Die Beschäftigten dürfen sich in unabhängigen Gewerkschaften organisieren, um mit deren Hilfe bessere Arbeitsbedingungen und Löhne zu erstreiten. In vielen Ländern dieser Welt stehen diese Grundsätze bislang aber nur auf dem Papier.

    Das würde sich vielleicht ändern, wenn deutsche Unternehmen zu größerer Sorgfalt verpflichtet wären. Ein entscheidender Hebel: Die Arbeiter der Zulieferfabriken bekämen die Möglichkeit, ihre Rechte vor deutschen Gerichten einzuklagen. Das würde auch gelten für die Betriebshaftpflicht und die entsprechenden Entschädigungen, die Christian Lahnstein von der Münchener Rückversicherung einfordert.

  • Erst forschen, dann aufbrechen

    Umweltverbände plädieren für ein Verbot der neuen Erdgasförderung. Die Bundesregierung will sie dagegen unter Beschränkungen erlauben. Wie könnte ein Mittelweg aussehen?

    66 Prozent der befragten Bundesbürger sprachen sich Anfang Mai gegen die Förderung von Erdgas mittels Fracking aus. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine relativ neue Methode – tiefes Gestein wird mit Druckwasser und Chemikalien aufgebrochen, damit das Gas an die Erdoberfläche befördert werden kann. Die Umfrage des Instituts TNS Emnid haben Umweltverbände am Dienstag veröffentlicht.

    Dieses Stimmungsbild der Bevölkerung verschärft einen Konflikt, der in mehreren Bundesländern an Bedeutung gewinnt. Unter Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Baden-Württemberg liegen Gesteine, die Erdgas enthalten, das sich früher kaum fördern ließ. Durch neue Techniken kann man diese Vorkommen nun aber ausbeuten. Wie beim Bau von Stromtrassen oder Windparks stellt sich auch hier die Frage: Welche Risiken und Belastungen sind die Bürger bereit zu tragen?

    Mit ihrem neuen Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett möglicherweise in der nächsten Woche beschließt, kommt die Bundesregierung den Bedenken teilweise entgegen. In Wasser- und Heilquellen-Schutzgebieten wäre die neue Erdgasförderung künftig nicht möglich. Ansonsten sieht die Regierung Umweltverträglichkeitsprüfungen vor, die jeweils über die Bohrungen entscheiden sollen.

    Unter dem Strich bedeutet das jedoch: Auf etwa drei Vierteln der Fläche des Bundesgebietes wäre Fracking möglich – selbst gegen den erklärten Willen von skeptischen Landesregierungen wie in NRW oder Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg kritisieren auch CDU-Bundestagsabgeordnete, dass die Trinkwasser-Vorkommen der Bodensee-Region gefährdet sein könnten. Deshalb ist es nicht klar, ob die Bundesregierung für ihr Fracking-Gesetz eine Mehrheit im Bundestag bekäme – von der Zustimmung des Bundesrates ganz abgesehen.

    Als Vorteile der neuen Ergas-Förderung führt die Regierung unter anderem ins Feld, dass Deutschland von Gas-Importen unabhängiger würde. Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften liegen unter Deutschland etwa 1,3 Billionen Kubikmeter Erdgas, die sich durch Fracking heben lassen. Rechnerisch ist das der gesamte deutsche Gasbedarf für über zehn Jahre. Geschickt verteilt, können die neuen Quellen möglicherweise jahrzehntelang einen nennenswerten Beitrag zur eigenständigen Versorgung leisten.

    Hinzu kommt: Durch das zusätzliche Angebot sinkt möglicherweise der Gaspreis. Die Entwicklung in den USA, wo seit mehreren Jahren große Mengen mittels Fracking gefördert werden, deutet daraufhin. Ob die vergleichsweise kleine deutsche Förderung den Preis noch weiter drückt, bleibt allerdings abzuwarten. Drittes Argument der Regierung: Die Investitionen in die neue Fördertechnik führen zu Arbeitsplätzen, Gewinnen und Steuereinnahmen hierzulande, während Importe aus anderen Staaten nur diesen dienen.

    Der Bund für Umwelt und Naturschutz zweifelt dagegen an den ökonomischen Vorteilen. Möglicherweise seien die Lagerstätten unkonventionellen Erdgases viel schneller erschöpft, als die Unternehmen annehmen. Noch wichtiger sind den Kritikern aber die ökologischen Risiken. „Wir haben Sorgen um unser Grundwasser“, sagte Christoph Bautz von der Kampagnenorganisation Campact am Dienstag. Die Chemikalien, die beim Fracking ins Gestein gepresst würden, bedrohten großflächig das Trinkwasser und damit die Gesundheit der Bürger. Die Kritiker stellen die Sache so dar, als seien diese Gefahren durch Studien aus den USA bewiesen.

    Dem allerdings scheint nicht so zu sein. Das Umweltbundesamt schreibt in seiner Studie vom November 2012, es fehle eine „belastbare Datengrundlage“, um die Umweltfolgen des Frackings in Deutschland bereits jetzt abzuschätzen. Die Experten empfehlen weitere Forschung.

    Dieser Ansatz könnte einen Mittelweg beschreiben zwischen Bundesregierung und Kritikern. Deutschland steht gegenwärtig ökonomisch nicht unter Druck. Warum sollte man sich deshalb nicht etwas Zeit lassen? Während der kommenden fünf oder zehn Jahre ließen sich mit einigen Testvorhaben Erfahrungen sammeln. Wenn die ökologischen Folgen im Rahmen bleiben, kann man die Lagerstätten ausbeuten – falls nicht, lässt man es.