Blog

  • Der Rechtfertigungsdruck steigt

    Regeln wie die Schweizer Abzocker-Initiative führen zur Mäßigung bei Managergehältern

    So schnell kann die öffentliche Meinung umschwingen. Vergangene Woche galt die Schweiz vielen Bundesbürgern noch als Rückzugsort schwerreicher Steuerhinterzieher, nun ist man beeindruckt von der Zivilcourage der Eidgenossen. Haben die Schweizer doch in ihrer Volksabstimmung am ersten März-Wochenende mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, die hohen Gehälter von Konzernmanagern einzudämmen.

    Die Eidgenössische Volksinitiative besagt, dass künftig in jedem Fall die Hauptversammlung von Aktiengesellschaften über die Gehälter des obersten Führungspersonals beschließen muss. Kungeleien in den Gremien sind damit erschwert. Im Übrigen werden bestimmte Bonuszahlungen und Abfindungen verboten. Ein goldener Handschlag in der Höhe von 58,5 Millionen Euro, den Novartis-Chef Daniel Vasella zum Abschied erhalten sollte, ist dann nicht mehr möglich.

    Thomas Minder, Initiator der Initiative und Mitglied in der Kantonskammer des Schweizer Parlamentes, kann sich seitdem vor Anfragen aus aller Welt kaum retten. Der US-Sender CNN interviewte ihn zu seiner „Fat-Cat-Initiative“. Das britische Wirtschaftsministerium bestellte die englische Übersetzung des Initiativtextes. In Deutschland wollte selbst FDP-Chef Rainer Brüderle nicht abseits stehen. „Wir können in der Koalition noch vor der Bundestagswahl ein Zeichen setzen“, kündigte der Spitzenkandidat der Liberalen nebulös an.

    Vielleicht fällt manchen Politikern die Zustimmung so leicht, weil Regeln wie die Schweizer Initiative grundsätzliche Änderung suggerieren, in einem entscheidenden Punkt aber alles beim Alten lassen. Die absolute Höhe der Managergehälter wird nicht begrenzt. Novartis-Chef Vasella oder VW-Vorstand Martin Winterkorn können auf dieser Basis weiterhin zweistellige Millionenverdienste erhalten – nur eben nicht mehr als Einstiegs- oder Ausstiegsbonus.

    Auch auf die Relation zwischen den Gehältern der Führungsschicht und den Löhnen der normalen Beschäftigten wirkt sich eine Eingrenzung á la Schweiz nicht unbedingt aus. Obwohl es gerade dieses eklatante Missverhältnis ist, dass viele Bürger stört. In den USA verdienen Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften nicht selten das Zweihundertfache normaler Löhne. Mit seinem Gehalt von 16,6 Millionen Euro für 2011 lag auch VW-Chef Winterkorn in dieser Größenordnung.

    Solche Zahlungen kommen zustande, obwohl die Vereinigten Staaten und Großbritannien bereits das „Say on Pay“ der Hauptversammlung, das bald auch in der Schweiz kommt, verbindlich vorgeschrieben haben. Die Logik derartiger Regeln: Im eigenen finanziellen Interesse werden die Eigentümer einer Aktiengesellschaft, die Aktionäre in der Hauptversammlung, ihren Angestellten in den Leitungsgremien Maßlosigkeit bei den Honoraren nicht genehmigen. Dieselbe Annahme drückt sich im deutschen Aktiengesetz aus, das als Reaktion auf die Finanzkrise seit 2009 ebenfalls Beschlüsse der Aktionäre über „angemessene“ Chefgehälter vorsieht – allerdings nicht verbindlich.

    Was bringen solche Regeln dann? Trotz allem sind sie nicht nutzlos, sondern spiegeln einen Wertewandel, dem sich manche Manager und Unternehmen nicht entziehen können oder wollen. Wegen der seit fünf Jahren anhaltenden Debatte über Krise, Gier und Regulierung sind die Bürger und die Öffentlichkeit sensibilisiert. Das wissen die Politiker, die wiedergewählt werden möchten, aber auch die Unternehmer, deren Produkte die Bürger kaufen sollen. Das ökonomische Interesse der Firmen ist somit an Wertentscheidungen der Konsumenten gekoppelt. Betrachten die Verbraucher ein Unternehmen mit Argwohn – warum auch immer – mag sich das in der Bilanz niederschlagen. Unter anderem in Anerkenntnis dieses Mechanismus hat Winterkorn sein Gehalt für 2012 freiwillig um 5,5 Millionen auf 14,5 Millionen Euro reduzieren lassen. Angesichts der Höhe mag mancher nun lachen, aber Verringerung ist Verringerung. Die zivilisierende Wirkung der Debatte sollte man zur Kenntnis nehmen, auch wenn das konkkrete Ergebnis fragwürdig bleiben mag.

    Hier stellt sich auch die Frage: Wäre mehr möglich? Die Linke fordert es. Sarah Wagenknecht möchte die Managergehälter auf das Zwanzigfache der Löhne der untersten Lohngruppe des jeweiligen Unternehmens begrenzen. Eine schwierige Forderung, weil beliebig: Warum das Zwanzig-, nicht aber das Dreißigfache? Breite Akzeptanz für das richtige Verhältnis zu finden, erscheint kaum realistisch. Außerdem hat man es sofort mit dem Problem zu tun, dass auch Fußballer, Musiker und Maler ganz erstaunliche Summen verdienen, die mitunter jedes Maß zu sprengen scheinen. Warum sollen Firmenchefs sich in Bescheidenheit üben, einflussreiche Unterhaltungs- und Kulturschaffende aber nicht?

    Marktpreise in einer Marktwirtschaft reglementieren zu wollen, ist sehr kompliziert. Viele Bürger empfinden das als Eingriff in ihre Selbstbestimmung. Insofern müssten sich diejenigen sehr warm anziehen, die Wagenknechts Forderung umsetzen wollten. Tausende Vorstandschefs, Aufsichtsräte, Manager der zweiten und dritten Führungsebene, Banker und Unternehmer stünden hinter den Barrikaden, unterstützt von einem guten Teil des Bürgertums. Keine gute Aussicht auf Erfolg.

    Plausibler klingt da, was Dietmar Hexel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes, unlängst wieder vorgeschlagen hat. Jeder Aufsichtsrat solle für sein Unternehmen eine spezielle Relation festlegen, wieviel die Vorstände im Vergleich zur Belegschaft verdienen dürften. Nicht alle Manager würden über einen Kamm geschoren, die Gehälter orientierten sich an den jeweiligen Gegebenheiten der Unternehmen und Branchen orientieren. Mehr Flexibilität – mehr Akzeptanz. Allerdings dürfte diese Position mit der gegenwärtigen Regierung nicht durchsetzbar sei. Mit einem SPD-Kanzler Peer Steinbrück vermutlich auch nicht.

    Trotzdem treiben solche Vorschläge die Debatte voran. Möglicherweise kommen weitere Regulierungen zustande. Vorläufig lautet die positive Nachricht: Der Rechtfertigungsdruck auf Bezieher sehr hoher Einkommen steigt und manche Exesse unterbleiben – immerhin.

  • Das meiste gehört nur wenigen

    Reichtums- und Armutsbericht vorgelegt

    Nach langen Diskussionen um einzelne Formulierungen hat die Bundesregierung nun den Vierten Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt. Sozialministerin Ursula von der Leyen sieht Deutschland bei der Armutsbekämpfung auf dem Erfolgsweg, Sozialverbände und Opposition werfen der Bundesregierung die Verharmlosung der Lage vor. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Inhalt des Berichts.

    Werden die Reichen reicher und die Armen ärmer?

    Die Statistik belegt diesen Trend. So hat sich die Einkommensschere zwischen 2000 und 2005 deutlich geöffnet. Diese Kluft hat sich in den letzten Jahren wieder etwas verringert, was die Bundesregierung als Erfolg ansieht. Eine deutlichere Schieflage gibt es mit Blick auf die Verteilung der Vermögen. Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung vereinen fast 53 Prozent des gesamten Nettovermögens im Lande auf sich. 1998 waren es noch 45 Prozent. Dagegen sank der Anteil der unteren Hälfte der Haushalte im gleichen Zeitraum von knapp drei Prozent auf nunmehr 1,2 Prozent. Rechnet man das Betriebsvermögen ein, wird die Ungleichheit noch größer.

    Wer gilt als arm?

    Die Bundesregierung legt den in Europa verwendeten wissenschaftlichen Armutsbegriff zugrunde. Danach gilt als arm, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügt. In Deutschland lag der Grenzwert 2009 bei 966 Euro für einen Single-Haushalt. Für weitere Haushaltsmitglieder kommt jeweils ein kleinerer Betrag dazu. Diese Definition hat eine große Schwäche. Denn je mehr der Großteil der Bevölkerung verdient, desto höher wird die Armutsschwelle. Im Extremfall gibt es allein dadurch mehr Arme, ohne dass es den betroffenen Menschen materiell schlechter geht.

    Geht es hierzulande ungerechter zu als anderswo in der Welt?

    Im internationalen Vergleich steht Deutschland in Hinblick auf die Einkommensverteilung überdurchschnittlich gut da. Nur in den skandinavischen Ländern. Tschechien und Österreich ist die Verteilung gleichmäßiger. In den USA, der Türkei oder Mexiko geht es dagegen weitaus ungerechter zu.

    Wie kann die Schere bei Einkommen und Vermögen wieder geschlossen werden?

    Die Bundesregierung setzt auf Arbeit für möglichst alle. Dies sei der beste Weg zur Armutsvermeidung, sagt von der Leyen. In den letzten Jahren war diese Strategie zumindest teilweise erfolgreich. Die unteren 40 Prozent der Arbeitnehmer haben von den Lohnsteigerungen der letzten Jahre überdurchschnittlich profitiert. Die Jugendarbeitslosigkeit ist um 20 Prozent zurückgegangen und so niedrig wie nirgendwo sonst in Europa. Zudem arbeiten mittlerweile knapp 72 Prozent der Frauen. Zu Beginn des Jahrhunderts waren es nur 60 Prozent. Auf der Kehrseite steht, dass Frauen oft nur Teilzeitjobs finden oder schlecht verdienen. Insbesondere, wenn sie nach der Babypause wieder in den Beruf zurückkehren. Das will die Ministerin ändern. Sie will die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle gesetzlich garantieren.

    Woran liegt die wachsende Ungleichheit?

    Etwa 16 Prozent der Haushalt sind von Armut bedroht. Dieser Anteil ist nach einem Anstieg in Folge der Arbeitsmarktreformen zu Beginn des letzten Jahrzehnts und eines immer größer werdenden Niedriglohnsektors in den letzten Jahren recht konstant geblieben. Laut Bericht müssen vor allem Jugendliche, junge Erwachsende und Alleinerziehende von geringen Einkommen leben. Mehr als ein Millionen Jobber erhalten pro Stunde weniger als fünf Euro. Jeder fünfte Erwerbstätige verdient weniger als 8,50 Euro in der Stunde.

    Wo sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?

    Ministerin von der Leyen will vor allem eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen erreichen. Dadurch sinkt das Armutsrisiko von Familien deutlich ab. Außerdem pocht sie auf eine Lebensleistungsrente für alle, die eine lange Lebensarbeitszeit vorweisen können, dabei aber zu wenig für eine anständige Rentenleistung verdient haben. Zudem will die Politikerin durch weitere Mindestlöhne Lohndumping verhindern.

    Was fordern Sozialverbände und Opposition?

    Die Nationale Armutskonferenz, zu der sich Wohlfahrtsverbände zusammengefunden haben, sehen im Bericht der Bundesregierung eine reine Augenwischerei. Sie fordern eine Umverteilung der Vermögen, zum Beispiel über eine Vermögens- oder Erbschaftsteuer. Das Geld wollen die Verbände für eine bessere Bildung, gute Pflegeleistungen und Renten sowie das Gesundheitssystem ausgeben. Auch SPD und Grüne wollen Vermögen besteuern und so für Umverteilung sorgen.

  • In bester Urlaubslaune

    Zum Auftakt der ITB meldet die Reisebranche Rekordergebnisse. Deutsche Touristen setzen verstärkt auf Qualität

    Pünktlich zum Beginn der Internationalen Tourismus-Börse ITB in den Messehallen rund um den Berliner Funkturm verkünden die Reiseveranstalter Rekordzahlen. Beim Umsatz legten sie 2012 um 5,5 Prozent zu und erzielten 24,4 Milliarden Euro. „Die Deutschen sind und bleiben in bester Urlaubslaune“, kommentiert der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV) Jürgen Büchy die Zahlen. Voll im Trend liegen 2013 Luxusreisen und Abstecher nach Mallorca und in die Türkei.

    Mit knapp 64 Milliarden Euro haben die Deutschen laut DRV im vergangenen Jahr zudem so viel Geld wie noch nie für ihre Auslandsreisen ausgegeben. Das Jahr 2013, so Büchy, sei „sehr vielversprechend“ angelaufen. Das zeigten die ersten Trends bei den Vorausbuchungen. Von einem Zuwachs von geschätzt drei bis vier Prozent gehen die Reiseveranstalter und Reisebüros aus.

    Ihren Lieblingsdestinationen bleiben die Bundesbürger auch in diesem Jahr treu. Vor allem die Ziele rund um das Mittelmeer sind weiter heiß begehrt und werden bevorzugt gebucht. Besonders hohe Buchungszuwächse gegenüber dem Vorjahr verzeichnen die Reiseveranstalter bislang für die Balearen – hier vor allem Mallorca, die Türkei und Griechenland. Allen voran werden die Deutschen aber am liebsten im eigenen Land Urlaub machen.

    Dass es die Deutschen nach längerer Pause wieder stärker nach Griechenland zieht, kann Stefan Suska, Sprecher des Reiseveranstalters Alltours, nur bestätigen. „Die Buchungen für den Sommer 2013 liegen deutlich über dem Niveau des Vorjahres“, so Suska. Und für die Türkei-Affinität findet der Alltours-Sprecher eine einfache Erklärung: „Die Deutschen schätzen die qualitativ hochwertigen Hotels“, sagt er. Man finde kaum ein Haus, das älter als zehn Jahre sei und mit weniger als vier Sternen daher käme.

    Qualität, das bestätigt auch der DRV, spielt für die Urlauber eine immer größere Rolle. „Das zeigt sich unter anderem auch an der wachsenden Nachfrage im Luxusreisesegment“, so DRV-Präsident Büchy. Gerade bei den hochwertigen Urlaubsreisen seien die Vorausbuchungen für die nächsten Monate im Plus.

    Die deutsche Tourismuswirtschaft insgesamt, mit ihren 2,9 Millionen Beschäftigten im Gastgewerbe, an Flughäfen oder in Reisebüros, zeigt sich in ihren Prognosen für 2013 etwas zurückhaltender. Die Reiselust werde sich wahrscheinlich „etwas verlangsamt“ fortsetzen, prognostiziert der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft Michael Frenzel. „Sollte sich die konjunkturelle Schwäche zunehmend auf den Arbeitsmarkt und die Binnennachfrage auswirken, würde dies auch die Tourismuswirtschaft beeinflussen“, so der ehemalige Vorstandschef des Reiseveranstalters TUI. Man hoffe dennoch auf ein Branchenwachstum zwischen einem und zwei Prozent. 

    Reisemesse ITB

    Die 47. Internationalen Tourismus-Börse ITB findet von Mittwoch bis Sonntag, 6. bis 10. März, in den Hallen am Berliner Funkturm statt. Auf der wichtigsten Messe der weltweiten Reiseindustrie präsentieren 10.086 Aussteller aus 188 Ländern das Neuste aus der Urlaubswelt.

    Die ersten Messetage sind Fachbesuchern vorbehalten. Für Privatbesucher öffnet die Messe am Samstag und Sonntag, 9. und 10. März, ihre Pforten. Das Tagesticket kostet 14,50 Euro an der Tageskasse. Vergünstigte Tickets für 12 Euro gibt es online unter www.itb-berlin.de/eintrittskarten sowie an allen S-Bahn-Verkaufsstellen und in Kundenzentren der BVG. 

    Geöffnet ist die ITB Berlin jeweils von 10 bis 18 Uhr. Die Veranstalter rechen mit mehr als 170.000 Besuchern.

  • Managerflucht wird komplizierter

    Schweizer „Abzocker“-Initiative: Weil viele Staaten ähnliche Regeln einführen, können sich die Vorstände und Aufsichtsräte diesen nur schwer entziehen

    Mit ihren schärferen Regeln für die Managerbezahlung ist die Schweiz keine Ausnahme. Andere Staaten – beispielsweise die USA, Großbritannien und Deutschland – haben in den vergangenen Jahren bereits Grenzen für die Gehälter von Führungskräften gesetzt. Das schränkt die Möglichkeiten der Unternehmen und Manager ein, den schärferen Regeln durch Verlagerung ihrer Aktivitäten ins Ausland zu entgehen.

    Am Wochenende haben die Schweizer mit Zwei-Drittel-Mehrheit in einer Volksabstimmung beschlossen, dass die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften künftig über die Millionen-Gehälter der Vorstände und Aufsichtsräte abstimmen müssen. Außerdem werden bestimmte Prämien und Abfindungen verboten.

    Ein Beispiel für solche Auszahlungen aus jüngster Zeit war die geplante Abfindung für Novartis-Chef Daniel Vasella in Höhe von 58,5 Millionen Euro. Nach einem Sturm der Entrüstung verzichtete er. Die Bezüge von Vorständen und Aufsichtsräten in der reichen Schweiz gehören zu den höchsten weltweit. In der Spitzengruppe liegen ebenso die USA, im Bankensektor auch Großbritannien. Konzerne, die in Dubai, Hongkong oder Shanghai sitzen, zahlen oft aber ähnlich viel.

    Spätestens seit dem Beginn der Finanzkrise 2007 sind generöse Vorstandsgehälter in die Kritik geraten. Zahlen des Wirtschaftsmagazins Economist zufolge erhielten die Chefs der 350 größten US-Aktiengesellschaft 2011 beispielsweise gut 200 mal so viel Geld wie durchschnittliche Angestellte der Privatwirtschaft. 1990 hatten sie nur das 53-Fache bekommen.

    Wegen des öffentlichen Unmuts haben einige Staaten schon neue Regeln beschlossen. „In den USA und Großbritannien ist verbindlich, dass die Hauptversammlungen über die Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge befinden“, sagt William Eggers von der Unternehmensberatung Haygroup. Auch der Deutsche Bundestag hat 2009 Änderung des Aktiengesetzes beschlossen: Diese sollen „angemessen“ sein und sich an einer „nachhaltigen Unternehmensentwicklung“ orientieren.

    Hinzu kommen aktuelle Pläne der Europäischen Union, erfolgsabhängige Bonuszahlungen an Bankmanager in der Regel auf die Höhe der Grundgehälter zu beschränken. Dies betrifft alle Banken, auch die deutschen Sparkassen und Volksbanken. Ansonsten geht es bei den Neuregelungen meist um Aktiengesellschaften, nicht um GmbHs, Kommanditgesellschaften oder andere Rechtsformen.

    Weil die neuen Regeln relativ parallel in mehreren wichtigen Staaten eingeführt werden, können die Vorstände von Aktiengesellschaften sich ihnen nicht so einfach entziehen. Hinzu kommt eine Beobachtung, die die Unternehmensberatung Haygroup macht. „Unter Führungskräften ist die Diversifizierung auch hinsichtlich der Nationalität relativ gering. Die wenigsten gehen ins Ausland“, sagt Eggers. Dafür gibt es viele Gründe – persönliche Bindungen, Familie, aber auch die jeweilige Branche. Wer Führungskraft in einem globalen Pharmakonzern sein will, hat beispielsweise gute Gründe, in der Schweiz, Großbritannien oder den USA zu arbeiten – und nicht in Hongkong, wo vielleicht laxere Regeln gelten.

    Daran ändert auch die Eidgenössische Volksinitiative nichts. Sie ist Ausdruck eines Wertewandels. Die Manager in den reichen Industriestaaten müssen sich fragen, welche Gehälter angemessen sind und von der Öffentlichkeit akzeptiert werden. Wohlgemerkt schreiben die neuen Gesetze dabei bisher keine absoluten Obergrenzen vor. Jahresverdienste in der Höhe von zweistelligen Eurosummen sind nach wie vor möglich. Allerdings steigt der Druck zur Mäßigung.

  • Länderkammer beschließt Mindestlohn von 8,50 Euro

    Gesetz kommt aber vorerst nicht. Union und FDP im Bundestag sind dagegen

    Eine einheitliche Lohnuntergrenze von mindestens 8,50 Euro – das hat am Freitag der Bundesrat beschlossen. Wird daraus irgendwann ein Gesetz, dürfte kein Beschäftigter in Deutschland weniger verdienen. So wollen es acht Bundesländer, in denen die SPD mitregiert, darunter auch das Saarland mit seiner Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU).

    Über die Löhne der Beschäftigten verhandeln in Deutschland eigentlich die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Weil die traditionellen Sozialpartner aber in zahlreichen Branchen Einfluss und Mitglieder verlieren, zahlen viele Firmen inzwischen Verdienste von fünf Euro brutto pro Stunde oder weniger, von denen die Beschäftigten kaum leben können. Deshalb hat die Bundesregierung aus Union und FDP in den vergangenen Jahren bereits politisch fixierte Mindestlöhne für knapp vier Millionen Arbeitnehmer durchgesetzt, darunter die Branche der Zeitarbeit und der Gebäudereiniger.

    Das reicht SPD, Grünen und Linken jedoch nicht. Um Niedriglöhne beispielsweise im Einzelhandel und in Callcentern zu verhindern, befürworten sie einen einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn für ganz Deutschland. Solange SPD und Grüne nicht die Bundesregierung stellen, dürfte daraus aber kein Gesetz werden. Denn besonders die FDP im Bundestag lehnt den starren Mindestlohn für alle ab. Sie plädiert für „ausdifferenzierte Lösungen nach Branchen und Regionen“, sagte FDP-Vizefraktionschef Heinrich Kolb, „nur so ist sichergestellt, dass Mindestlöhne keine Arbeitsplätze kosten.“

    Weil die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), der Sozialflügel der CDU, seit Jahren Druck macht, neigt die Union dagegen schon mehr in Richtung einer einheitlichen Lohnuntergrenze. Im Bundestag am Freitag sagte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen: „Es ist so, dass ein Mindestlohn meines Erachtens notwendig ist.“ Aber auch dort ist die Lage nicht klar: Der CDU-Wirtschaftsrat warnt weiterhin vor einem „Job-Desaster“.

    Beispiele für Branchen, in denen zusätzliche Mindestlöhne Verbesserungen brächten, sind der Einzelhandel und die Callcenter. Für die Geschäfte, Supermärkte und Discountfilialen des Einzelhandels existieren zwar regionale Tarifverträge, die die Gewerkschaft Ver.di mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) abgeschlossen hat. Auch Lohnuntergrenzen haben die Tarifpartner vereinbart – in Schleswig-Holstein beispielsweise 7,50 Euro, in Baden-Württemberg 9,26 Euro pro Stunde. Doch diese Untergrenzen sind nicht allgemeinverbindlich: Unternehmen, die nicht Mitglied im HDE sind, müssen sie nicht einhalten. Bei Discountern und Supermärkten arbeiten beispielsweise heute viele Beschäftigte, die Regale ein und ausräumen – im Auftrag externer Firmen. Diese zahlen nicht selten weniger als sechs Euro brutto pro Stunde.

    Ein weiteres Beispiel bilden die Callcenter, die für viele Unternehmen die Anrufe von Kunden abwickeln. Ein flächendeckender, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag existiert hier ebenfalls nicht. Wie die Beschäftigten vieler großer Anbieter der Branche genießen auch die Arbeitnehmer der Bertelsmann-Tochter Arvato keinen tarifvertraglichen Schutz. Dementsprechend liegen die untersten Löhne dort zwischen sieben und 7,50 Euro. Arvato stehe der Einführung eines Mindestlohns durch die Politik aber offen gegenüber, wenn er für alle Anbieter gleiche Bedingungen schaffe, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

  • Wie der Mindestlohn wirkt

    Viele Beschäftigte im Einzelhandel und in Callcentern hätten Vorteile

    Eine einheitliche Lohnuntergrenze von mindestens 8,50 Euro – das wird am Freitag wohl der Bundesrat beschließen. Kein Beschäftigter in Deutschland dürfte dann weniger verdienen. So wollen es sieben SPD-regierte Bundesländer unter der Führung von Rheinland-Pfalz. Von Mindestlöhnen profitieren würden Millionen Beschäftigte, unter anderem im Einzelhandel und in Callcentern.

    Auch die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), der Sozialflügel der CDU, sieht diese beiden Branchen als Beispiele, bei denen Verbesserungen notwendig sind. CDA-Chef Josef Laumann beruft sich dabei auf einen Beschluss des Leipziger CDU-Parteitages vom November 2011. Darin heißt es, neue Lohnuntergrenzen müssten definiert werden, wenn die Arbeitnehmer durch Tarifverträge nicht geschützt seien. Beim Einzelhandel und in den Callcentern ist das teilweise der Fall.

    Für die Geschäfte, Supermärkte und Discountfilialen des Einzelhandels existieren zwar regionale Tarifverträge, die die Gewerkschaft Ver.di mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) abgeschlossen hat. Auch Lohnuntergrenzen haben die Tarifpartner vereinbart – in Schleswig-Holstein beispielsweise 7,50 Euro, in Baden-Württemberg 9,26 Euro pro Stunde. Doch dieser Mindestlohn ist nicht allgemeinverbindlich: Unternehmen, die nicht Mitglied im HDE sind, müssen ihn nicht zahlen.

    Bei Discountern und Supermärkten arbeiten beispielsweise heute viele Beschäftigte, die Regale ein und ausräumen – im Auftrag externer Firmen. Nur für einen Teil dieser Betriebe gilt aber der Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband der Logistik-Dienstleister (ILS) und der sogenannten Christlichen Gewerkschaft DHV, die in Konkurrenz zu Ver.di steht. Manche Firmen ohne Tarifvertrag zahlen deshalb weniger als sechs Euro brutto pro Stunde. Um so etwas zu verhindern, bietet ILS-Geschäftsführer Denis Henkel der Gewerkschaft Ver.di an, über einen neuen Mindestlohn-Tarifvertrag zu verhandeln. Ver.di allerdings lehnt ab, weil man die Löhne in den Logistikfirmen für indiskutabel niedrig hält.

    Selbst in etablierten Einzelhandelsunternehmen gibt es nach Informationen von Ver.di mittlerweile Schlupflöcher für die Tarifflucht. So übergebe Edeka viele Geschäfte aus dem Konzernverbund an selbstständige Kaufleute. Nach einiger Zeit laufe dann die tarifliche Bindung des HDE-Ver.di-Tarifs aus. Das Ergebnis: Viele Beschäftigte würden schlechter bezahlt, als die Lohnuntergrenze des Tarifvertrags vorsehe, so die Gewerkschaft.

    Ein weiteres Beispiel bilden die Callcenter, die für viele Unternehmen die Anrufe von Kunden abwickeln. Ein flächendeckender, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag existiert hier ebenfalls nicht. Wie die Beschäftigten vieler großer Anbieter der Branche genießen auch die Arbeitnehmer der Bertelsmann-Tochter Arvato keinen tarifvertraglichen Schutz. Dementsprechend liegen die untersten Löhne dort zwischen sieben und 7,50 Euro. Arvato stehe der Einführung eines Mindestlohns durch die Politik aber offen gegenüber, wenn er für alle Anbieter gleiche Bedingungen schaffe, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

    Wie die Politik mit solchen Angeboten umgeht, muss sich noch herausstellen. Den 8,50-Euro-Bundesratsbeschluss lehnen Union und FDP ab. Die Regierungskoalition will keine gesetzliche Regelung für die gesamte Wirtschaft. Stattdessen plädiert sie für flexible Lösungen, die die Tarifpartner der einzelnen Wirtschaftszweige aushandeln sollen. Wie das genau ablaufen könnte, weiß die Koalition aber selbst noch nicht. Zu einem Kompromiss, der zu einem Gesetz über den Mindestlohn führt, wird es vermutlich erst nach der Bundestagswahl kommen.

  • Wohin mit alten Pillen?

    Falsch entsorgte Arzneimittel stellen ein Risiko für die Umwelt dar. Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun ein einheitliches Sammelsystem für abgelaufene Medikamente in Apotheken. Doch ist das notwendig? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Entsorgung von Altmedikamenten.

    Sind Apotheken verpflichtet, Medikamente zurückzunehmen?

    Das waren sie einmal. Bis 2009 gab es ein Rückgabesystem bei den Apotheken. Heute nehmen nur einige wenige Apotheken Altmedikamente weiterhin an.

    Wie entsorge ich alte Tabletten richtig?

    Das Bundesumweltministerium sagt: Altmedikamente gehören in die Restmülltonne. Mit einigen wenigen Ausnahmen, gelten Arzneimittel nicht als Sondermüll und können über den Hausmüll entsorgt werden. Auf diesem Weg werden die Tabletten und Pillen  Verbrennungsanlagen zugeführt. Der Verbrennungsprozess zerstört die Arzneistoffe, so dass sie das Grundwasser nicht belasten können.

    Was spricht gegen die Entsorgung von Medikamenten im Hausmüll?

    Die Deutsche Umwelthilfe argumentiert, dass es sich beim Hausmüll nicht um ein geschlossenes System handelt. Dritte könnten die Tonnen beispielsweise plündern. Auch das Umweltbundesamt empfiehlt, Medikamente nicht über den Hausmüll, sondern über Apotheken und Schadstoffsammelstellen zu entsorgen. So sei sichergestellt, dass die Medikamente in die Müllverbrennung gelangen. Außerdem werde verhindert, dass Kinder an die Medikamente herankommen.

    Was passiert, wenn Medikamente ins Klo geschüttet werden?

    Auf diese Weise gelangen Arzneimittel ins Abwasser und dann über das Grundwasser in die Umwelt. Laut einer Studie des Instituts für sozial-ökologische Forschung entsorgt jeder siebte Bundesbürger seine nicht mehr benötigten Tabletten zumindest gelegentlich über die Toilette.

    Wie gefährlich sind falsch entsorgte Arzneimittel?

    Bedenklich für Menschen, so die Deutsche Umwelthilfe, seien Antibiotika, die über falsche Entsorgung ins Wasser gelangten und das ohnehin bestehende Problem zunehmender Antibiotikaresistenzen zusätzlich verschärften. In der Tierwelt könne beispielsweise der Wirkstoff Diclofenac zu Zellveränderungen in Leber oder Nieren der Regenbogenforelle führen.

    Kann ein Medikamenten-Sammelsystem helfen, die Umwelt zu schonen?

    Mit der Hausmülltonne besitzt Deutschland bereits ein geeignetes Entsorgungssystem für Altarzneimittel, argumentiert das Bundesumweltministerium. Arzneimittelwirkstoffe gelangen zudem nicht nur durch die unsachgemäße Entsorgung von Medikamenten in Gewässer. Wer Arzneimittel einnimmt, scheidet zwangsläufig einen Teil der Wirkstoffe aus. Diese sind teilweise so stabil, dass sie in Kläranlagen, entweder gar nicht oder nur zum Teil biologisch abgebaut werden können. Selbst ein bundesweites Medikamente-Sammelsystem in Apotheken – wie es die Deutschen Umwelthilfe fordert – kann dieses Problem nicht lösen.

    Ist unser Trinkwasser sicher?

    „Ja, das ist es“, sagt Franziska Müller, Projektmanagerin Kreislaufwirtschaft der Deutschen Umwelthilfe. Vom Grundwasser zum Trinkwasser gibt es verschiedene Aufbereitungsstufen, die sicherstellen, dass das Wasser genießbar ist. 

  • Die Suche nach dem freien Auto

    Carsharing nimmt zu. Nur eine kleine Minderheit verzichtet allerdings auf den Privatwagen. Warum?

    Die gemeinsame Nutzung von Autos erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Weil sie kein eigenes Fahrzeug benötigten, nutzten im vergangenen Jahr immerhin 453.000 Bundesbürger Carsharing-Angebote. Das waren etwa 200.000 Personen mehr als 2011.

    Für das kurzfristige Mieten von Fahrzeugen existieren heute vor allem zwei Modelle. In Städten wie Freiburg, Mannheim, Aschaffenburg oder Berlin können Nutzer Fahrzeuge an festen Stationen buchen, abholen und dort wieder abstellen. In einigen Großstädten wie Hamburg, Köln, Düsseldorf oder München kann man außerdem Autos nutzen, die irgendwo am Straßenrand stehen. Man öffnet den Wagen mit einem Chip, fährt los, und lässt ihn an einem beliebigen Platz zurück.

    Besonders diese zweite Variante hat sich 2012 stark verbreitet. Rund 150.000 Nutzer kamen hinzu. Drei Unternehmen bieten das Modell inzwischen an: DriveNow, car2go und Multicity – alle Ableger von Autokonzernen. Weil die Buchung der Fahrzeuge mit Programmen für Smartphones gekoppelt ist, steigen dabei viele jüngere Autofahrer ein. Sie schätzen offenbar die schnelle und flexible Art der Nutzung, die ohne komplizierte Buchungsvorgänge auskommt.

    Bei den Firmen, die ihre Fahrzeuge von festen Stationen aus betreiben, dominieren dagegen Nutzer im mittleren Alter zwischen 30 und 50 Jahren. Auch diese Gruppe wuchs 2012 um rund 50.000 Personen, gab der Bundesverband CarSharing am Dienstag bekannt. Der Wunsch, sich umweltfreundlicher zu verhalten, dürfte hier ein wesentlicher Antrieb sein – kombiniert mit der Erkenntnis, dass das eigene Auto die meiste Zeit nutzlos herumsteht. Carsharing-Stationen gibt es bereits in 343 deutschen Städten und Gemeinden.

    Trotz dieser Zunahme bilden die Carsharing-Freunde bislang ein kleine Minderheit, die weniger als ein Prozent aller Autofahrer ausmacht. Woran liegt das? Ein Grund dürfte sein, dass Carsharing nicht unbedingt eine günstige Variante des Autofahrens darstellt. Wer beispielsweise gerne hin und wieder einen Sonntagsausflug auf´s Land unternimmt und den Wagen häufiger für den abendlichen Konzertbesuch braucht, muss monatlich mit dreistelligen Eurobeträgen als Mietgebühr rechnen. Ein abgeschriebenes, zehn Jahre altes Auto mit niedrigen Reparaturaufwendungen kann dagegen billiger sein. Anders sieht die Rechnung freilich aus im Vergleich mit den Vollkosten eines Neuwagens. Für ein privates Fahrzeug der Golf-Klasse muss man inklusive Abschreibung mit 400 bis 500 Euro monatlich rechnen. Für diesen Betrag kann man viele Carsharing-Fahrten buchen.

    Gegen die gemeinschaftliche Autonutzung spricht auch das Bedürfnis der Flexibilität. Der eigene Wagen steht immer vor der Türe und wartet. An einer Carsharing-Station muss man das Auto dagegen oft Tage vorher buchen, damit man am Samstagabend auch eines bekommt. Das erfordert Vorausplanung, die manche Zeitgenossen überfordert.

    In diese Lücke stoßen nun die so genannten Free-Floating-Anbieter, deren Fahrzeuge mittlerweile in einigen Großstädten zur freien Verfügung herumstehen. Wer per Smartphone feststellt, dass in seiner Nähe gerade ein freier Wagen wartet, ist unkompliziert und schnell unterwegs. Andererseits gibt es auch hier Nachteile: Der Weg zum Kino mag klappen, aber nach Ende der Vorstellung ist der Wagen verschwunden, weil ihn ein anderer brauchte. Es regnet aus Eimern. Und jetzt?

    Info-Kasten

    UBA empfiehlt Carsharing

    Jochen Flasbarth, der Chef des Umweltbundesamtes, empfahl Carsharing am Dienstag als „undogmatische Alternative zum eigenen Auto“. Durchschnittlich ersetze ein Mietfahrzeuge vier Privatwagen. Das schaffe unter anderem Platz in den Städten für andere Nutzungen, so Flassbarth. Er setzte sich dafür ein, dass die Bundesregierung das Carsharing steuerlich begünstigen solle, beispielsweise mit dem verringerten Mehrwertsteuersatz.

  • Genauso krank wie früher

    Wegen psychischer Probleme wurden Beschäftigte 2012 so häufig wie nie zuvor krankgeschrieben/ Seelenleiden sind dennoch nicht auf dem Vormarsch

    Immer häufiger bleiben Arbeitnehmer aufgrund von psychischen Störungen dem Job fern. Im vergangenen Jahr erreichte dieser Trend gar seinen vorläufigen Höhepunkt. Jeder 22. Beschäftigte fehlte 2012 wegen eines Burnouts, einer Depression oder einem anderen seelischen Leiden. 1997 war es nur jeder 50. Entwickeln sich die Deutschen jetzt zu einem Volk von psychisch Kranken? Keineswegs, belegt der aktuelle DAK-Gesundheitsreport. Die Gesellschaft geht heute offener mit dem Thema um. Ärzte stellen realistischere Diagnosen.

    Der DAK-Gesundheitsreport 2013 zeigt: Seit 15 Jahren steigt die Zahl der Tage, an denen Beschäftigte wegen psychischer Probleme vom Arzt krankgeschrieben werden, konstant an. Frauen sind fast doppelt so häufig wie Männer betroffen. Kein Aufwärtstrend zeigt sich indes beim Krankenstand im gleichen Zeitraum: Auf rund 14 Fehltage kommt ein Arbeitnehmer nach wie vor im Schnitt im Jahr. „Immer häufiger wird in der Öffentlichkeit darüber diskutiert und berichtet, dass eine wachsende Zahl von Menschen dem beruflichen Stress kaum noch gewachsen ist“, beobachtet DAK-Chef Herbert Rebscher. Insgesamt entstehe der Eindruck, man befinde sich mitten in einer epidemischen Ausbreitung psychischer Erkrankungen. Mit diesem Bild räumt der Gesundheitsreport auf.

    Für den Bericht hat die Krankenkasse die Krankschreibungen von 2,7 Millionen Versicherten ausgewertet und zudem 3.000 Arbeitnehmer befragt. Auch mit Ärzten suchten die Studienmacher das Gespräch. Heute – so ein zentrales Ergebnis der Untersuchung – sind die Menschen häufiger bereit, bei psychischen Problemen einen Arzt aufzusuchen. So sagten 2004 noch 15 Prozent der Befragten, wegen eines  seelischen Leidens in ärztlicher Behandlung zu sein oder gewesen zu sein. 2012 waren es mit knapp 30 Prozent doppelt so viele.

    Beim Hausarzt kommen psychische Probleme zudem inzwischen recht häufig zur Sprache. Zwei Drittel der Beschäftigten, die im vergangenen Jahr wegen psychischer Probleme krank geschrieben waren, geben an, dass sie dem Arzt selbst von ihrem Seelenleiden berichteten. Beim Rest hakte der Mediziner nach oder wusste bereits von der Erkrankung.

    „Es gibt keinen Hinweis darauf, dass heute mehr Menschen psychische Störungen haben als vor 20 Jahren“, bringt es Frank Jakobi, Professor an der Psychologischen Hochschule Berlin, zum Punkt. „Früher haben Ärzte andere Diagnosen gestellt.“ Anstelle von „Burnout“, „Depression“ oder „Posttraumatische Belastungsstörung“ hieß es eben Rücken- oder Muskelschmerzen.

  • Maschine to go

    Neue Diebstahl-
    Methode in Berlin

    Ein Kaffee-Künstler ist der 34jährige Björn Köpke. In seinem Café Chapter One in Berlin betreibt er das Kochen des schwarzen Getränks als Kultur-Handwerk. Man kann hier Filterkaffee trinken, der mit Ruhe gegossen, gerührt und serviert wird. Köpke lässt die Stoppuhr laufen, damit sich Duft und Geschmack in der richtigen Zeitspanne entwickeln. Dieser Laden im Bezirk Kreuzberg ist ein Ort, kein Glied in einer Kette.

    Äthiopien, Kenia, Guatemala, El Salvador, Panama – um die Kaffees der besten Anbaugebiete zu brauen, braucht es auch besondere Gerätschaften. Vorne auf dem Tresen thront eine Siphon-Appartur, die Reagenzkolben im Chemieunterricht ähnelt. Rechts daneben schlägt das zweite Herz des Geschäfts: die Espressomaschine des Herstellers La Marzocco aus Florenz.

    Als Köpke eines Morgens vor wenigen Wochen sein Geschäft aufschloss, traute er seinen Augen nicht. Der Platz, wo die La Marzocco-Maschine zu stehen pflegte, war leer. Einbrecher hatten nachts die Vordertüre aufgebrochen, die Maschine von der Wasserleitung getrennt und abtransportiert.

    Neue Bedürfnisse und Lebensweisen bringen auch neue Arten von Kriminalität hervor. Die urbane Latte-Macchiato-Gesellschaft würde ohne die Maschinen, die den ganzen Tag kochen und zischen, nicht funktionieren. So wurden im vergangenen Jahr in Berlin mindestens vier derartige Kaffefabriken gestohlen, deren Kaufpreis oft oberhalb 7.000 Euro liegt.

    Nicht die Polizei gibt diese Statistik heraus. Im zentralen Register werden Einbrüche unabhängig vom entwendeten Gegenstand nur summarisch als „schwerer Diebstahl“ erfasst. Genauer weiß es dagegen Andreas Sander, Espressomaschinen-Händler in der Hauptstadt. Bei ihm melden sich die bestohlenen Cafés, denn Sander soll schnell Ersatz beschaffen.

    Weder er, noch Chapter-One-Betreiber Köpke nehmen an, dass die Espresso-to-go-Maschinen wieder auftauchen. Der Grund: Die La Marzocco-Apparate sind so haltbar, dass sie jahrelang ohne Service funktionieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wartungstechniker die gestohlenen Geräte anhand ihrer Registriernummern identifiziert, ist deshalb gering.

    Bei Köpke und seiner Partnerin Nora Smahelová steht nun ein Ersatzgerät im Café. Die Versicherung wird wohl zahlen, die Eingangstür wurde verstärkt. Abends hängt man außerdem ein Gitter vor das Fenster. Das reicht, hofft Köpke. Und zaubert, indem er mit der Milchkanne ein paar Mal aus dem Handgelenk hin- und herschwenkt, ein schaumiges weißes Pflanzenmuster auf den Cappuchino. Das Auge trinkt mit.

  • Italiens Reform steht in Frage

    Die Wahl entscheidet auch darüber, ob die Wirtschaft stärker wächst und der Euro glaubwürdig bleibt

    Bevor am kommenden Sonntag und Montag die ItalienerInnen ihr neues Parlament wählen, herrscht allenthalben Sorge, dass die Eurokrise zurückkehrt. Der Grund: Eine neue Regierung unter Einfluss der Rechts- oder Linkspopulisten Berlusconi oder Grillo könnten den Reformprozess der vergangenen zwei Jahre bremsen. Wirtschaftlich ist das Mittelmeerland auf dem Weg der Besserung, aber noch nicht über den Berg.

    Wie sieht die ökonomische Lage Italiens aus? Das Land steht besser da als beispielsweise Griechenland oder Spanien. Die private Verschuldung ist gering, die öffentliche Verschuldung zwar hoch, aber stabil. Viele große und kleine Unternehmen sind grundsätzlich in der Lage, konkurrenzfähige Produkte zu fertigen und zahlreiche Arbeitsplätze anzubieten. Die Gefahr eines Staatsbankrotts war und ist geringer als in anderen verschuldeten Mittelmeerländern.

    Trotzdem betrachten internationale Banken, Fonds und Wertpapierhändler Italien mit Argwohn: Reicht die wirtschaftliche Leistungskraft weiterhin aus, um die Staatsschulden zu bezahlen oder zu verringern? Verbreiten sich Zweifel, müsste Italien höhere Zinsen für seine Schulden entrichten – die Glaubwürdigkeitskrise des Euro würde sich wieder einmal verschärfen.

    Die ökonomischen Probleme Italiens spiegeln sich in zwei Größen: dem Wachstum und den Lohnstückkosten. Einer neuen Analyse des Internationalen Währungsfonds zufolge betrug die Zunahme der italienischen Wirtschaftsleistung zwischen 2000 und 2010 durchschnittlich 0,4 Prozent jährlich. Das war fast nichts. Euroland schaffte im Durchschnitt immerhin 1,1 Prozent.

    Als wichtigsten Grund für diese Beinahe-Stagnation machen Ökonomen die Lohnstückkosten aus. Diese Größe bezeichnet den Arbeitslohn inklusive Nebenkosten, die in einem Produkt stecken. Diese sind in Italien zwischen 1999 und 2011 um 30 Prozent gestiegen, während sie beispielsweise in Deutschland kaum wuchsen. Das bedeutet: Italienische Waren und Dienstleistungen wurden im Verhältnis um ein Drittel teurer und fanden weniger Käufer.

    Hier setzen die Reformen an, die die Regierung Mario Montis in den vergangenen Jahren begonnen hat – und die möglicherweise in Frage stehen. „Sie dienen unter anderem dazu, die zentrale Lohnfindung aufzubrechen und beispielsweise Abweichungen von Branchentarifverträgen in einzelnen Unternehmen zu ermöglichen“, sagt Tim Oliver Berg vom Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung in München. Der Sinn besteht – einfach und hart gesagt – darin, die Löhne zu drücken. Das ökonomische Kalkül: Wenn die Fahrzeuge der Marke Fiat billiger werden, finden sich vielleicht mehr Käufer. Das Wachstum zieht an, der Staat nimmt mehr Steuern ein und kann die Schuldenlast verringern.

    Zahlreiche weitere Reformen der jüngsten Zeit gehen in die gleiche Richtung. So wird der Kündigungsschutz für langjährige Beschäftigte gelockert. Dass eine solche Gesamtstrategie funktionieren kann, zeigt Deutschland. Aber sie produziert auch Verlierer: Beschäftigte verdienen weniger Geld, Erwerbslose müssen mit geringeren Arbeitslosengeld rechnen und Rentner mit abgespeckten Altersbezügen.

    Auch die Produktmärkte hat die Regierung Monti zu öffnen versucht. So begann im Energiesektor der Prozess, der in Deutschland bereits vor zehn Jahren stattfand – die Trennung von Energieproduktion und -verteilung. Indem die Regierung dem Konzern ENI Macht abnimmt, sollen neue Firmen Zugang zum Markt erhalten und dadurch die Strompreise zurückgehen. Diese liegen heute teilweise um rund die Häfte über denen vergleichbarer Staaten. „Die Preise für Energie sollen sinken, um Privathaushalte und Unternehmen zu entlasten“, sagt Ökonom Berg.

    Ein weiteres Feld, auf dem Italien Fortschritte machen könnte: Schattenwirtschaft, Mafia und Korruption. Auf dem Korruptionsindex der Organisation Transparency International steht das Land auf dem nicht glorreichen Platz 72. In der Europäischen Union liegen nur Bulgarien und Griechenland dahinter.

    Info-Kasten

    Die Lage im Süden

    Die Staatsverschuldung Italiens im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung liegt mit rund 125 Prozent wesentlich höher als im Durchschnitt der EU (knapp 90 Prozent). Allerdings steigt sie nicht, sondern ist stabil. Nach Ansicht der meisten Experten stellt die hohe Verschuldung nicht das primäre Problem Italiens dar, zumal das akutelle Defizit des Staatshaushaltes mit knapp Prozent beherrschbar ist. Die größere Schwierigkeiten besteht im seit Jahren niedrigen Wirtschaftswachstum, welches den Abbau des Defizits verhindert.

  • Altmaier droht mit horrenden Ökostrom-Kosten

    Die Energiewende koste bald 1.000 Milliarden Euro, fürchtet der Minister. Wirtschaft muss auf Vergünstigungen verzichten

    Bis zu 1.000 Milliarden Euro könne die Energiewende kosten, sagte Bundesumweltminister Peter Altmaier am Mittwoch. Mit dieser erstaunlich hohen Zahl machte der CDU-Politiker Werbung für sein Vorhaben, den Kostenanstieg beim Ökostrom zu dämpfen. Zur Debatte steht unter anderem, Industriebranchen wie dem Kohlebergbau und die Nahrungsmittelproduktion einen höheren finanziellen Beitrag abzuverlangen.

    Auf 67 Milliarden Euro bezifferte Altmaier im Interview mit der FAZ die bislang an die Betreiber von Solar-, Wind- und anderen Ökokraftwerken ausgeschüttete Förderung. Diese zahlen die privaten Stromverbraucher und die meisten Firmen als Umlage mit ihrer Stromrechnung. Laufe das System bis 2022 so weiter wie bisher, würden potenziell 680 Milliarden erreicht, so Altmaier. Hinzu kämen Kosten für den Neubau von Leitungen und Gebäudesanierung.

    Die Rechnung des Ministers sei „nicht seriös“, sagte dagegen Ulrich Kelber, Vizefraktionschef der SPD. So beziehe Altmaier Kosten ein, die auch ohne die Energiewende entstünden. Die grüne Vizefraktionschefin Bärbel Höhn kritisierte Altmaiers „Wahlkampfgetöse: Wenn man Umweltschäden durch Kohlekraftwerke, den üblichen Netzausbau und den Import von Gas oder Öl zusammenrechnet, kommt man für den gleichen Zeitraum auf höhere Kosten.“ Außerdem wolle der Minister davon ablenken, „dass die Regierung durch die vielen Industrieausnahmen die Strompreise für die privaten Haushalte deutlich erhöht hat“.

    Diese Erkenntis hat sich auch bei der Bundesregierung inzwischen durchgesetzt. Gemeinsam wollen Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) den Anstieg des Strompreises und der Umlage für die Erneuerbaren Energien bremsen. 700 Millionen Euro jährlich soll die Industrie beitragen, indem Ausnahmen von der Umlage eingeschränkt werden, die Unternehmen mit hohem Stromverbrauch bislang begünstigen. Diese Ausnahmen führen umgekehrt zu höheren Kosten für die Privathaushalte und die Mehrheit der Firmen.

    In Kreisen der Regierung kursieren nun Vorschläge, welche Branchen betroffen sein könnten. Genannt werden unter anderem Schienenverkehrsunternehmen, der Steinkohle- und Braunkohle-Bergbau, die Herstellung von Getränken, Nahrungs- und Futtermitteln, sowie die Abfall- und Recycling-Branche. Deren Stromkosten würden steigen, wenn sie die Öko-Umlage künftig in vollem Umfang entrichten müssten.

    Im Rahmen der „besonderen Ausgleichsregelung“ des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes sind bislang alle produzierenden Unternehmen teilweise von der Öko-Umlage befreit, wenn sie mehr als eine bestimmte Strommenge verbrauchen und die Elektrizität einen großen Kostenblock ausmacht. Diese Kriterien ändert die Regierung möglicherweise: Künftig würden nur noch Produktionsfirmen begünstigt, die im starken internationalen Wettbewerb stehen. Dafür liegt der Bundesregierung eine mit der Europäischen Kommission abgestimmte Liste bereits vor. Darin enthalten sind 14 Branchen, unter anderem die Produktion von Aluminium, Eisen, Stahl, chemischen Grundstoffen, Papier, Dünger, Kunststoff und Eisenerz. Alle anderen Wirtschaftszweige müssten dann auf die bisherige teilweise Befreiung von der Umlage verzichten.

    Am Mittwoch schaltete sich auch der Verband der Energieintensiven Industrien (EID) in die Debatte ein. Er vertritt die Hersteller von Baustoffen, Glas, chemischen Produkten, Papier und Metallen. Sollte die Regierung einen Teil der Vergünstigungen wie geplant streichen, koste dies die Mitglieder der Verbandes rund 315 Millionen Euro jährlich und gefährde deshalb Arbeitsplätze. Beispielsweise die Deutsche Bahn AG stehe dagegen kaum im internationalen Wettbewerb, hieß es beim Verband der Chemischen Industrie. Die Botschaft: Die Bahn könne auf die Befreiuung von der Öko-Umlage wohl verzichten.

  • Kündigung erlaubt

    Stromversorger dürfen Kunden bei Preiserhöhungen das Sonderkündigungsrecht nicht verwehren – auch nicht, wenn der Preis aufgrund der Ökostrom-Umlage steigt

    Erhöht der Stromversorger den Preis, können Kunden den Vertrag fristlos kündigen. Doch gilt das auch für Preiserhöhungen, die der gestiegenen Ökostrom-Umlage, auch EEG-Umlage genannt, geschuldet sind? Um diese Frage herrschte bisher Streit zwischen Energielieferanten und Verbrauchern. Für Klarheit sorgt nun das  Bundesverbraucherministerium.  

    Steigt der Strompreis aufgrund der Ökostrom-Umlage, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht, heißt es aus der Pressestelle des Ministeriums auf Anfrage dieser Zeitung. Diese Antwort dürfte nicht nur Energiekunden freuen, sondern auch die Verbraucherzentralen, die immer wieder auf den Plan gerufen werden, weil Stromanbieter ihre Kunden partout nicht aus dem Vertrag lassen wollen. Ihr Trick: Mit Preisänderungsklauseln in den AGB schließen sie die Kündigung aus.

    Den Strommarkt teilen sich die meist teureren Grundversorger wie E.on, RWE oder Vattenfall und die häufig billigeren Wettbewerber wie Stromio, Yellow Strom oder ExtraEnergie. Ersteren macht das Gesetz strengere Vorschriften. Sie müssen beispielsweise ihre Kunden innerhalb von 14 Tagen aus dem Energieliefervertrag lassen. Die Konkurrenz kann in ihren AGB längere Laufzeiten vereinbaren – und macht bisweilen auch von den besagten Preisänderungsklauseln Gebrauch. So hält sich beispielsweise Stromio das Recht zur „Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener vom Lieferanten jeweils nicht beeinflussbarer Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen“ vor. Unter Letzteres fallen laut  AGB unter anderem die EEG- und die Offshore-Umlage.

    Verbraucherschützer wie der Jurist Jürgen Schröder von der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale hielten schon in der Vergangenheit derartige Preisänderungsklauseln für unwirksam. Schließlich sage das Energiewirtschaftsgesetz, dass Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können, wenn der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Die wohl wichtigste Vertragsbedingung sei eben der Strompreis.

    Die Energielieferanten halten dagegen. Sie argumentieren, dass es sich bei der EEG- oder der neu eingeführten Offshore-Umlage um „staatlich veranlasste Kosten“ handele, auf die man keinen Einfluss habe. Es seien Posten, die man wie die Mehrwertsteuer auch, weitergeben müsse.

    Gerichtsurteile zur Sache gibt es noch nicht. Das Bundesverbraucherministerium löst die Pattsituation nun auf. „Der Haushaltskunde kann gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bei einer Erhöhung der Allgemeinen Preise (…) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen“, sagt die Behörde. Ändere der Energielieferant bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung die Vertragsbedingungen einseitig, zum Beispiel bei Preisänderungen, könne der Letztverbraucher den Vertrag gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG ebenfalls fristlos kündigen.

    Zur Begründung fügt man an: Die EEG-Umlage und auch die Netzentgelte müssten die Energieversorger an den jeweiligen Netzbetreiber bezahlen. Die EEG-Umlage sei damit wie das Netzentgelt und alle anderen Kosten lediglich ein Kalkulationsposten des Stromhändlers. Die Erhöhung der Umlage führe also nicht automatisch oder gesetzlich bedingt zu einer Preiserhöhung.

    Tipp: Verbraucher, die im Zusammenhang mit der Kündigung Probleme mit ihrem Stromanbieter haben, können sich an ihre Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie (www.schlichtungsstelle-energie.de) wenden.

  • Epidemien bleiben möglich

    Sind unsere Lebensmittel sicher? Nein, schreibt Wolfgang Mulke

    Sicherlich ist eine mit Pferdefleisch versetzte Lasagne zunächst eher unappetitlich denn gesundheitsschädlich. Den gegenwärtigen Skandal sollte man dennoch nicht herunterspielen. Diesmal erscheint das Risiko für die Verbraucher vielleicht gering, auch wenn das umstrittene Fleisch offenkundig mit Medikamenten verseucht ist. Die Erfahrungen der letzten Jahre lehren uns jedoch ein strukturelles Problem der Lebensmittelindustrie. Die Branche ist länderübergreifend vernetzt, die Kontrollbehörden arbeiten kaum zusammen. Die Gewinnspannen durch Mogeleien sind immens, die Strafandrohung dagegen gering. Verstöße sind fast risikofrei.

    Auch darf man die Folgen solcher Taten nicht ausblenden. Am EHEC-Erreger, der sich auf Keimlingen für Salate fand, starben 2011 einige Dutzend Verbraucher. Im vergangenen Jahr ließ keimbelastetes Schulessen Tausende Schüler erkranken. Wir erinnern uns an weitere Skandale: Gammelfleisch, Dioxin-Eier oder BSE-Schnitzel. Gemessen an der Gesamtzahl der Verbraucher mag der Schaden jeweils gering ausgefallen sein. Doch das schließt keinesfalls die Gefahr aus, dass es durch die flächendeckende Vernetzung der Branche zu einer epidemischen Verbreitung von Krankheiten kommen kann. Genau deshalb erscheint strenge Vorsorge dringend geboten. Denn wie beim Doping im Sport sind die Täter den Verfolgern meist ein Stück voraus.

    Es geht um konsequente Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen, klare Zuordnung von Verantwortung, Transparenz und schnelle Information. Daran mangelt es trotz der schlechten Erfahrungen noch immer. Weil es an den nationalen Grenzen haltmacht, beseitigt auch das neue Bund-Länder-Aktionsprogramm diesen Missstand nicht.

  • Das System funktioniert

    Sind unsere Lebensmittel sicher? Ja, schreibt Hannes Koch

    Pferdefleisch in Tiefkühllasagne widerspricht unseren Essgewohnheiten und Vorlieben. Aber um einen europaweiten Skandal handelt es sich nicht. Eher um normale, kaum auszuräumende Fehler in einem komplexen System. Im Großen und Ganzen sind unsere Lebensmittel sicher und von akzeptabler Qualität.

    Was ist das Problem beim Pferdefleisch? Produzenten und Händler haben es als Rindfleisch getarnt und damit die Käufer getäuscht. Möglicherweise sind so auch Pferde-Medikamente in Lebensmittel geraten, die dort nicht hineingehören. Das ist unerfreulich. Aber die guten Nachrichten lauten: Bisher ist kein Konsument erkrankt. Und die Lebensmittelkontrolle scheint so effektiv zu sein, dass die fehlerhaften Fertiggerichte nun überall aus dem Handel genommen werden.

    Widersprechen solchem Optimismus nicht die Erfahrungen, die wir nach dem Ausbruch des Ehec-Virus 2011 machten, als rund 4.000 Bürger erkrankten und etwa 50 starben? Und was ist mit den rund 11.000 Menschen, die unlängst wegen verdorbener Tiefkühlerdbeeren litten?

    Im Verhältnis zu den 82 Millionen Bundesbürgern, die tagein, tagaus mit zehntausenden Tonnen Lebensmitteln versorgt werden, angesichts des komplexen, globalen Handels mit Obst, Gemüse und Fleisch sind die Opferzahlen trotzdem sehr gering. Nein, kein Mensch sollte durch verdorbene oder vergiftete Lebensmittel zu Schaden kommen. Dass so etwas nicht häufiger und in größerem Ausmaße passiert, deutet jedoch daraufhin, dass nicht nur die Industrie, sondern auch die staatliche Regulierung und Aufsicht leidlich funktionieren.

  • Mach mal Pause, Minister

    Kommentar zur Ökostrom-Kürzung von Hannes Koch

    Ja, es ist ärgerlich, dass die Strompreise steigen. Und ja, Ökoenergie trägt dazu bei. Trotzdem hat es wenig Sinn, dass die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz nun zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode renoviert. Im Sinne der Sache wäre es angemessener, sich mehr Zeit zu nehmen für eine gründliche, zukunftsweisende Reform.

    Die jüngste Änderung ist noch nicht lange in Kraft. Bis jetzt weiß niemand, welche Wirkung sie auslöst. Werden in diesem Jahr weniger Solar- und Windkraftwerke gebaut und angeschlossen, weil man die Förderung bereits reduziert hat? Muss die Umlage, die Bürger und Firmen für die Ökoanlagen zahlen, wirklich steigen? Keine Ahnung, das Jahr hat gerade begonnen, es ist Mitte Februar. Die Regierung misstraut ihren eigenen Maßnahmen. Unnötige Hektik ist nicht zu übersehen. Der unerfahrene, erst 2012 in´s Amt gekommene Bundesumweltminister muss noch schnell etwas zu Wege bringen, bevor er vielleicht abgewählt wird.

    Möglicherweise richten er und sein Wirtschaftskollege nun ein großes Durcheinander an, das massive rechtliche Probleme hervorbringt. Man darf sich schon freuen auf zahlreiche Prozesse, in denen Windparkbetreiber die höheren Fördersätze einklagen, die ihnen der Gesetzgeber früher versprach. Derart schlechtes Handwerk der Regierung gefährdet das größte industrie- und wirtschaftspolitische Vorhaben, das Deutschland vorzuweisen hat. Wind und Sonne sind langfristig kostengünstige und saubere Energieträger, was man von Kohle, Erdöl und Erdgas nicht behaupten kann. Der Umbau bedeutet gigantische Vorteile für die nächsten Generationen. Wofür stellt die Regierung das in Frage? Es geht um Größenordnungen von zehn Euro monatlich. 80 Prozent der deutschen Bevölkerung spüren solche Summen gar nicht.

    Eine langfristige Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist trotzdem nötig. Auch Solar- und Windanlagen müssen zu Marktpreisen wirtschaftlich arbeiten. Konventionelle Reservekraftwerke brauchen eine neue Finanzierung, weil sie sich über den Verkauf von Strom alleine bald nicht mehr rechnen. Um solche komplexen Probleme zu lösen, muss man sich jedoch mal zwei Jahre Zeit nehmen, nachdenken und mit den Experten sprechen. Erstaunlicherweise gibt es die, zum Beispiel im Beratungsgremium der Bundesregierung, dem Rat für Nachhaltige Entwicklung, der das neueste Reformwirrwarr am Donnerstag kritisierte. Etwas Ruhe aber scheint den Gesetzen des immerwährenden Wahlkampfes zu widersprechen.

  • Einigung aus Angst vor Strompreiswut

    Bloß kein weiterer Anstieg der Kosten für Ökostrom! Bund und Länder für erneute Kürzung der Förderung von Solar- und Windkraftwerken

    Arnold Schwarzenegger, Terminator-Darsteller und Ex-Gouverneur Kaliforniens, hat die deutsche Energiewende gelobt. „Deutschland leistet Grandioses“, sagte der Schauspieler im Interview mit dem Manager Magazin. Ob die Umweltminister, die sich am Donnerstag in Berlin trafen, dieses Wort hörten? Zur Debatte steht hierzulande die erneute Kürzung der Förderung für Ökostrom.

    Diese ist am Donnerstag wahrscheinlicher geworden. Bund und Länder würden sich noch vor der Bundestagswahl im September auf einen „Minimalkonsens“ einigen, sagte die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Grüne). Dort hatten die für Energie zuständigen MinisterInnen der Länder mit CDU-Bundesumweltminister Peter Altmaier und FDP-Wirtschaftsminister Phlilipp Rösler konferiert. Die Bundesregierung plant, dass es bereits Ende März zu einem Konsens kommt, wenn sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten treffen.

    Altmaier und Rösler wollen durchsetzen, dass die Umlage, die Privathaushalte und Firmen zur Finanzierung von Solar- und Windkraftwerken zahlen, Anfang 2014 nicht noch einmal um zwei Cent steigt. Stattdessen soll sie vorläufig eingefroren werden. Sonst würde ein mittlerer Mieterhaushalt monatlich etwa vier Euro mehr entrichten müssen. Momentan kostet die Energiewende diesen Haushalt ungefähr zehn Euro pro Monat. Die gesamte Stromrechnung liegt bei ungefähr 55 Euro.

    Der Druck zur erneuten Kürzung der Ökostrom-Förderung kommt aus zwei Richtungen. Im Vorfeld der Bundestagswahl haben alle Parteien Angst vor der nächsten Strompreisanhebung. Außerdem ermittelt die EU-Kommission, ob die schwarzgelbe Bundesregierung zuviele Unternehmen von der Umlage befreit hat. Dadurch ist die Belastung der Privathaushalte Anfang 2013 gestiegen.

    Allerdings ist der Minimalkonsens im rotgrünen Lager umstritten. Altmaiers Strompreisbremse bedeute „in Wahrheit Stopp und Stillstand beim Ausbau der erneuerbaren Energien“, sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne).

    Trotzdem zeigen die Positionspapiere der verschiedenen Seiten die Möglichkeit einer Einigung bei folgenden Themen: Kürzung der Förderung für effektive Windkraftwerke, Verringerung der Ausnahmen für bislang von der Umlage befreite Industrieunternehmen, zusätzliche Abgaben auf Ökostrom, den Produzenten selbst verbrauchen.

    Diese Maßnahmen würden jedoch viel weniger Geld erbringen, als Altmaier und Rösler erreichen wollen. Um die Umlage einzufrieren, planen sie eine Kürzung der Ökostromförderung um fast zwei Milliarden Euro.

    Ein umstrittener Vorschlag der Bundesregierung besteht darin, die gesetzlich zugesicherte Förderung für bereits laufende Solar- und Windanlagen befristet für 2014 um 1,5 Prozent zu verringern. Grüne und SPD sehen den „Vertrauensschutz“ der Investoren beeinträchtigt. Altmaiers Sprecher Dominik Geißler argumentierte dagegen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ermögliche die rückwirkende Kürzung.

    Betreiber neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen wären außerdem verpflichtet, die hergestellte Elektrizität komplett selbst zu vermarkten und sich nicht in erster Linie auf die staatliche Förderung zu verlassen. Besonders Windkraftwerke sollen Altmaier und Rösler zufolge eine deutlich niedrigere Vergütung für den Strom erhalten, den sie ins öffentliche Netz einspeisen.