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  • Merkel erneuert Geldgarantie

    Regierung beruhigt Sparer / Zypern bleibt ein Sonderfall

    Zum Hilfspaket für das Euro-Land Zypern sollen die dortigen Sparer einen Beitrag leisten. Dieser Kelch ist an den Griechen, Iren oder Deutschen bislang vorbeigegangen. Das sind die zentralen Fragen dazu:

    Gilt die europäische Einlagensicherung nun nicht mehr?

    Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass alle Einlagen von Sparern in Europa bis zu einer Summe von 100.000 Euro gesichert sind. Diese Regel wird auf den ersten Blick außer Kraft gesetzt, wenn man den zypriotischen Sparern einen Teil ihres Guthabens abnimmt. Doch nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird die Einlagensicherung von der Sonderabgabe für Bankkunden nicht

    berührt. Der Trick: Die Einlagensicherung greift nur, wenn eine Bank oder Sparkasse pleite geht. Genau dies wird durch den Rettungsplan für Zypern aber vermieden. Per Definition ist der Eingriff in die Konten eine Art Steuer, die der Staat mit Beschluss der demokratischen Institutionen jederzeit erheben kann.

    Könnten auch Sparer in Deutschland teilenteignet werden, wenn ein Staatsbankrott droht?

    Es ist zwar sehr unwahrscheinlich, dass es einmal so weit kommt. Doch wenn der Staat Geld braucht, um nicht pleite zu gehen, ist vieles denkbar. Es steht dem Bundestag prinzipiell frei, Steuern und Abgaben zu erheben. Eine Sonderabgabe auf Bankeinlagen wäre insofern theoretisch denkbar.

    Gilt die Zusage von Angela Merkel noch, dass kein Sparer in Deutschland sein Geld verlieren wird?

    Im August 2008 traten Kanzlerin Angela Merkel und ihr heutiger Herausforderer Peer Steinbrück mit bemerkenswerten Zusagen vor die Kameras. „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind“, lautete die gemeinsame Botschaft. Diese Zusage gilt nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert auch heute. „Es ist ein Merkmal einer Garantie, dass sie gilt, und den Worten ist nichts hinzuzufügen“, betont Merkels Sprecher.

    Wie sieht die offizielle Begründung dafür aus, dass die zypriotischen Sparer bluten sollen, die deutschen aber nicht?

    Weil die Finanzwirtschaft in Zypern ungewöhnlich groß ist, soll sie einen besonders hohen Anteil an der Sanierung tragen, sagt die Bundesregierung. Das macht das Land zu einem Sonderfall, in dem auch die Kunden und Besitzer der Banken zur Kasse gebeten werden. Parallelen zu anderen Länder gibt es laut Bundesregierung nicht. „Da muss niemand Unruhe in anderen europäischen Ländern und Deutschland verbreiten“, betont Seibert.

    Warum soll Zypern vor dem Staatsbankrott gerettet werden?

    Der Staat mit seinen gut 700.000 Einwohnern im Süden der Insel ist Mitglied des Euroraums. Dort, ebenso wie in Essen, Mannheim, Freiburg, Ravensburg, Bielefeld oder Berlin bezahlt man mit der gemeinsamen Währung Euro. Ein Euro-Staat aber ist noch nie pleitegegangen. Das große Ziel heißt, dies auch in Zukunft zu vermeiden.

    Was passiert, wenn ein Staat pleite geht?

    Könnte Zypern seine Schulden nicht mehr bedienen oder keine neuen Schuldscheine verkaufen, verlören internationale Investoren möglicherweise Vertrauen in den Euro insgesamt. Dann wären auch Deutschland und die seine Bürger betroffen. Wenn der Wert des Euro sinkt, wird beispielsweise importiertes Erdöl teurer. Die Spritpreise steigen. Denkbar sind aber auch viel dramatischere Auswirkungen. Infolge einer Vertrauenskrise ziehen Investoren möglicherweise weiteres Geld aus Spanien, Portugal und Italien ab. Auch diese Staaten geraten dann unter erneuten Druck und brauchen Hilfe aus dem Norden. In der Konsequenz ginge es wieder darum, mit wieviel Milliarden Euro Deutschland bürgt. Da kann die aktuelle Zypern-Hilfe durchaus billiger sein.

  • Arbeit zweiter Klasse

    Minijobber können ihre Rechte kaum durchsetzen

    Minijobber sind oft nur Beschäftigte zweiter Klasse. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Jeder fünfte geringfügig Beschäftigte verdient nur zwischen fünf und sieben Euro in der Stunde. Die Hälfte der Minijobber kommt auf weniger als 8,50 Euro. Das ist die Summe, den die SPD als gesetzlichen Mindestlohn festschreiben will.

    „Die Befunde sind teilweise erschreckend“, sagt Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD). Sein Ministerium hat die Umfrage unter 25.000 Arbeitnehmern und 10.000 Arbeitgebern in Auftrag gegeben. Besonders ärgert Schneider der Umgang mit den Arbeitnehmerrechten bei Minijobbern. Zwei Drittel von ihnen haben noch nie bezahlten Urlaub bekommen oder erhielten ihren Lohn auch bei Krankheit oder an Feiertagen. Auch schriftliche Arbeitsverträge liegen nur in 75 Prozent der Arbeitsverhältnisse vor. 40 Prozent der Beschäftigten wurde der Urlaub nach Angaben von Beschäftigten vom Arbeitgeber sogar verweigert. Immerhin drei von zehn Chefs gaben dies auch zu. „Das ist Gesetzesbruch“, schimpft der Minister.

    NRW will nun über den Bundesrat für eine stärkere Regulierung der Minijobs sorgen. Schneider hält verschärfte Kontrollen der Arbeitgeber für nötig. Der SPD schweben Nachweispflichten und spürbare Bußgelder bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht vor. Die Möglichkeit für geringfügige Beschäftigungen will Schneider aber erhalten. Aber wenn sich nichts bessere, müsse auch über ein Ende der Steuerbegünstigungen für Minijobs nachgedacht werden.

    Die Studie ist laut RWI für ganz Deutschland repräsentativ. Von den bundesweit 6,8 Millionen Minijobbern sind 1,7 Millionen in NRW beheimatet. 450-Euro-Stellen sind überwiegend Frauensache. 59 Prozent der Beschäftigten sind weiblich. Für jeden fünften Beschäftigten ist diese Variante der Teilzeit nur eine Nebenbeschäftigung. Ein Viertel sind Schüler oder Rentner, die sich etwas dazu verdienen.

    Eine Einstiegschance in eine reguläre Tätigkeit ist mit den 450-Euro-Jobs nicht verbunden. „Der Übergang in Vollzeitarbeit ist minimal“, sagt RWI-Experte Ronald Bachmann. Dieses Fazit deckt sich auch mit einer Studie des Bundesfamilienministeriums. Insbesondere Frauen bleiben demnach in einem Minijob hängen. Je länger man so arbeitet, desto schlechter sind die Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Teil- oder Vollzeitstelle. Dabei schätzen die Betroffenen vielfach die Möglichkeit zu einer flexiblen und mit einer geringen Abgabenlast versehenen Tätigkeit.. Der RWI-Studie zufolge wollen sich 44 Prozent beruflich gar nicht verändern.

  • Festpreis statt Provision

    Nach Beobachtung der Verbraucherzentralen umgehen Banken und Sparkassen die Offenlegungspflicht bei Anlagekosten / Finanzwirtschaft nennt die Vorwürfe haltlos

    Finanzinstitute verschleiern nach wie vor die Kosten von Anlageprodukten. Dabei müssen sie Provisionen mittlerweile per Gesetz offenlegen. Doch Banken und Sparkassen umgehen nach Beobachtung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) diese Pflicht. „Sie verkaufen Wertpapiere in Form eines Festpreisgeschäftes“, stellt der Verband fest. Die dabei verdienten Margen müssen den Kunden bisher nicht mitgeteilt werden. „Mein Verdacht ist, dass hier gegen das Gesetz gehandelt wird“, glaubt vzbv-Chef Gerd Billen und fordert ein Kontrolle dieser Praxis durch die Finanzaufsichtsbehörden. Diesen Vorwurf weist der Verband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) scharf zurück. „Anleger schätzen Festpreisgeschäfte wegen der einfachen Handhabe und der Sicherheit des Preises“, teilte die DK mit.

    Der vom vzbv vermutete Trick ist simpel. Wenn ein Bankberater Anteile an einem Investmentfonds oder Zertifikate verkauft, erhält sein Institut dafür in der Regel eine Provision. Dieser Gewinn, den der Kunde am Ende mitbezahlen muss, muss offen dargestellt werden. Anders sieht es bei den Festpreisgeschäften aus. In diesem Fall kauft die Bank oder Sparkasse die Fondsanteile oder anderen Finanzprodukte zunächst selbst und anschließend an den Kunden weiter. Die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis bleibt als Gewinn beim Institut hängen. Dieser Betrag oder Prozentsatz der Anlagesumme muss nicht offengelegt werden.

    Deshalb, so vermutet der vzbv, machen viele Anbieter aus Provisionsgeschäften Festpreisangebote. Das legt eine Umfrage des Verbands in der Branche nahe. Allerdings war die Auskunftsfreude der Institute gering. Von 126 angeschriebenen Unternehmen schickten lediglich 25 einen ausgefüllten Fragebogen zurück. Weitere 33, darunter Branchenriesen wie die Deutsche Bank, Postbank und Commerzbank haben sich lediglich allgemein zu ihrer Geschäftspraxis geäußert. 68 Geldhäuser antworteten gar nicht oder verweigerten die Mitarbeit.

    Die Ergebnisse der Umfrage nähren den Verschleierungsverdacht der Verbraucherschützer. Vier von fünf Unternehmen gaben an, dass sie Festpreisgeschäfte anbieten. Das gilt insbesondere für Zertifikate und Fondsanteile, die am stärksten nachgefragten Produkte. Zwar klären die meisten Institute ihre Kunden über die Unterschiede zwischen Provisionen und Festpreisen auf. Doch bei der konkreten Auskunft über die den Käufer berechneten Margen sind viele Anbieter zurückhaltend. Nur knapp die Hälfte gab ihren Gewinn preis. Dies geschieht überwiegend in Prozentangaben, nicht in Eurobeträgen. Nach Einschätzung des Finanzexperten der Bremer Verbraucherzentrale, Arno Gottschalk, lässt die gesetzlich geforderte Transparenz auf diese Weise leicht umgehen. „Auch Handelsmargen müssen offengelegt werden“, fordert Gottschalk.

    Die Kreditwirtschaft sieht es ganz anders. Die Umfrage zeichne ein Zerrbild, weil die Art der Fragen eine zutreffende Beantwortung nicht möglich gemacht habe. Das Festpreisgeschäft habe sich unabhängig von der Diskussion um transparente Provisionen entwickelt. Der Verband wirft dem vzbv vor, mit der Veröffentlichung nur eigene Interessen zu verfolgen mit Blick auf die Einrichtung eines unabhängigen Finanzmarktwächters. Offen ließ die DK aber, wie sich diese Geschäftspraxis entwickelt hat und ob die Unternehmen bei den Margen Versteck spielen.

    Der mangelnde Durchblick kostet die Anleger viel Geld. Laut Billen kommt dadurch im Jahr ein Milliardenverlust zusammen. Bei Produkten wie Zertifikaten kann nicht einmal Fachmann Gottschalk den Verdienst der Bank oder Sparkasse beim Verkauf errechnen. So hegen beide den Verdacht, dass die Institute ihren Kunden weiterhin wichtige Informationen bewusst vorenthalten und ihre Anlagetipps vor allem an den erwarteten Gewinnmargen orientieren. „Wo Beratung drauf steht, muss auch Beratung drin sein“, verlangt Billen und drängt auf eine Erweiterung des gerade im Bundestag anstehende Honorarberatergesetzes.

    Eine objektive Anlageberatung hat sich auch Verbraucherministerin Ilse Aigner auf die Fahne geschrieben. „Mein Ziel ist, dass jedem Verbraucher klar ist, wie viel ein Produkt, wie viel vor allem aber auch die Beratungsleistung kostet“, sagt die Ministerin. Fehlverhalten dürfe nicht ohne Folgen bleiben.

  • Konflikt um teure Autoteile

    Um Reparaturen billiger zu machen, fordern ADAC und Verbraucherschützer Lockerung des Designschutzes

    Viele Autofahrer kennen diese Situation. Ein ärgerlicher Auffahrunfall, der eigene Wagen trägt eine Beule davon, ein Scheinwerfer ist zerstört. Nicht sonderlich schlimm, doch der Kostenvoranschlag der Werkstatt weist mehrere hundert Euro aus. Einen wesentlichen Beitrag zu der erstaunlich hohen Summe leisten oft die Kosten der Originalersatzteile.

    Gegen diesen Effekt will eine Gruppe von Verbänden und Unternehmen nun vorgehen, darunter der ADAC, der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA). Sie fordern, dass der Designschutz für sichtbare Autoteile wie Kotflügel, Leuchten und Fenster gelockert wird.

    Heute dürfen solche Stücke nach Information des ADAC nur von den Autokonzernen und den von ihnen autorisierten Zulieferfirmen stammen. Andere Hersteller, die passende Nachbauten von Originalteilen liefern könnten, sind ausgeschlossen. Die Folge: Weil Konkurrenz fehlt, können die Automobilkonzerne in weitem Umfang die Preise bestimmen – und erhöhen.

    In einer eigenen Untersuchung will der ADAC herausgefunden haben, dass „die Preise für sichtbare Ersatzteile in den vergangenen Jahren um 40 Prozent zugelegt haben“. Für Bauteile im Inneren der Fahrzeuge wie Achsen und Getriebe, für die der spezielle Designschutz nicht gelte, betrage die Teuerung dagegen nur gut zehn Prozent, sagte ADAC-Präsident Peter Meyer am Freitag.

    Die Verbände haben sich zusammengetan, weil sie einerseits Vorteile für die Autofahrer in Gestalt niedrigerer Preise erwirken wollen. Zweitens geht es aber auch um die Interessen unabhängiger Hersteller und Händler, die einen bessern Zugang zum Markt erhoffen.

    Ihre Forderung lautet, dass die Bundesregierung sich für eine sogenannte Reparaturklausel im Rahmen der EU-Design-Richtlinie starkmachen möge. Diese Änderung würde Nachbauten von sichtbaren Originalteilen gestatten, was eventuell zu Preissenkungen bei den Reparaturkosten führen könnte.

    Der Verband der Automobilindustrie (VDA) lehnt diese Variante allerdings ab. Die den Verband tragenden Autokonzerne befürchten, dass die Kotflügel, Stoßstangen und Leuchten, in deren Entwicklung sie große Summen investieren, weltweit kopiert werden könnten. „Dieser sorglose Umgang mit gewerblichen Schutzrechten öffnet dem großindustriellen Nachbau von Automobilteilen in Fernost den ungehinderten Zugang“, erklärte der Autoverband.

    Eine andere Möglichkeit bestünde darin, eine Lizenz-Lösung zu finden. Unabhängige Hersteller müssten dann eine Gebühren zahlen, wenn sie Originalteile nachbauen. Darüber haben die Verbände bislang aber offenbar wenig nachgedacht.

  • Hoffnung auf Mäßigung

    Kommentar zur Debatte über Managergehälter

    Es ist kein Placebo, das die Kanzlerin verabreicht. Die geplanten, neuen Regeln für Managergehälter können durchaus ein gewisse Wirkung entfalten. Allerdings nicht die, die viele Wähler wünschen – eine Beschränkung der hohen Verdienste auf breiter Front. Allenfalls kann man hoffen, dass allzu krasse Ausreißer vermieden werden und eine gewisse Mäßigung eintritt.

    Den Anlass für die Bewegung der Regierung hat der Erfolg der Schweizer Volksinitiative zur Eindämmung von exorbitanten Gehältern in Aktiengesellschaften gegeben. Das Vorhaben im Nachbarland trifft auf den auch hier verbreiteten Unmut über die Millionenzahlungen an Konzernvorstände. Union und FDP wollen deshalb nun offenbar durchsetzen, dass die Aktiengesellschaften die Gehälter ihrer Führungspersonen einzeln und nach Bestandteilen aufgeschlüsselt veröffentlichen müssen. Zudem soll die Hauptversammlung – die Zusammenkunft der Eigentümer einer AG – explizit über die Bezahlung beschließen. Kungelei im Hinterzimmer würde dadurch erschwert.

    Selbst mit solchen Regeln jedoch können die Vorstände und Manager auch künftig grundsätzlich Dutzende Millionen Euro erhalten. Die absolute Höhe der Dotierung würde ja nicht reglementiert. Zudem haben die Aktionäre oft auch das Interesse, dass die Chefs sehr gut bezahlt werden. Denn die Eigentümer versprechen sich von deren Wirken eine gute Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals, die gerne auch über dem liegen darf, was bei der Konkurrenz üblich ist.

    Andererseits, und darauf zielt die Regierung, sind Aktionäre aber auch empfänglich für gesellschaftliche Stimmungen. Läuft eine breite Debatte über überzogene Gehälter, überlegen sich manche Teilnehmer einer Hauptversammlung vielleicht, ob sie die 15 Millionen Euro Jahresgehalt für ihren Vorstandschef einfach durchwinken. Von diesem Mechanismus sollte man zwar nicht zuviel erwarten, aber die politische Anleitung zur finanziellen Mäßigung kann wirken. Mindestens in Einzelfällen: VW-Chef Martin Winterkorn hat unlängst auf 5,5 Millionen Euro für 2012 verzichtet. Trotzdem bleiben ihm 14,5 Millionen.

    Ob mehr zu erreichen ist, als einige drastische Auswüchse zu kappen, erscheint fraglich. Wenn der Staat vorschreiben wollte, wieviel Geld Manager maximal erhalten dürfen, griffe er in die Vertragsfreiheit ein. Und warum sollen sich nur die Vorstände von Aktiengesellschaften bescheiden? Was ist mit den anderen Unternehmern, Sportlern, Schauspielern und Musikern? Deren Bezahlung geht den Bundestag ebenfalls nichts an. Wenn Politiker einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten wollen, sollten sie ihr wirksamstes Mittel nutzen – Abgaben und Steuern. Angesichts eines Spitzensteuersatzes in Deutschland von gegenwärtig 45 Prozent ist da noch etwas Luft, wenn auch nicht mehr viel.

  • Besser keine Makrele

    Neuer Greenpeace-Ratgeber gibt Tipps zum nachhaltigen Fischeinkauf/ Allein bei Karpfen und Afrikanischem Wels können Verbraucher bedenkenlos zugreifen

    Umweltbewusste Konsumenten sollten in diesem Jahr auf die beliebte Makrele verzichten. Wegen der ungelösten Fangquotensituation gibt die Umweltorganisation Greenpeace erstmals rotes Licht für den beliebten Speisefisch. Im aktuellen „Einkaufsratgeber Fisch“ raten die Umweltaktivisten zudem von Aal und Alaska-Seelachs ab.

    Schon 2012 sah Greenpeace Probleme bei der Makrele. Zwar gab es damals noch eine Kaufempfehlung für den fettreichen Speisefisch. Von Beständen im Nordostatlantik rieten die Umweltaktivisten jedoch ab, weil sich Island, Norwegen, die Färöer und die EU nicht auf gemeinsame Fangquoten einigen konnten. Genau deshalb soll die Makrele nun gar nicht mehr auf den Teller kommen. „Der Konflikt zwingt uns, rotes Licht zu geben“, erläutert Iris Menn, Fischereiexpertin bei Greenpeace. Mit ihrer Kaufentscheidung sollen Verbraucher dem Handel und der Politik ein klares Signal setzen, fordert Greenpeace. Denn wenn die Staaten ihre Fangquoten tatsächlich ausreizten, gäbe es die Makrele irgendwann nicht mehr. 

    Über 100 Speisefischarten hat die Umweltorganisation für den  aktuellen Ratgeber hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit bewertet. Neben dem Zustand der Fischbestände haben sich die Biologen auch die Umweltauswirkungen der Fangmethoden und das jeweilige Fischereimanagement angeschaut. „Lachs, Schellfisch oder Dorade können wir zum Beispiel mit Einschränkungen empfehlen, sofern sie aus nachhaltiger Wildfischerei oder Aquakultur stammen“, erläutert Biologin Menn.

    „Nicht kaufen“ heißt es erneut beim Alsaka-Seelachs, der gar kein Lachs ist, sondern zur Familie der Dorsche zählt und häufig bei der Produktion von Fischstäbchen zum Einsatz kommt. „Große Fischereien setzen beim Fang Schleppnetze ein, die immer wieder den Meeresboden berühren, unter anderem in der Beringsee, einem Meer zwischen Nordamerika und Sibirien“, begründet Wissenschaftlerin Menn die schlechte Bewertung. Das würde zum Beispiel Korallen schädigen. Zudem würden riesige Mengen Alaska-Seelachs aus dem Ökosystem abgefischt, was es aus dem Gleichgewicht bringe.

    Auch den Aal stuft Greenpeace als „extrem stark gefährdete Fischart“ ein. Er steht auf der roten Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN. „Zwar stammt Aal häufig aus Aquakulturen, doch die Jungtiere kann man bisher nicht nachzüchten“, so Biologin Menn. Der Besatz für die Farmen stamme daher aus Wildfang.

    Allein Karpfen und Afrikanischen Wels können Verbraucher laut Fischratgeber bedenkenlos verzehren. Vom Lebensmitteleinzelhandel und der Fischindustrie fordert Greenpeace einmal mehr eine vollständige Kennzeichnung und transparente Rückverfolgbarkeit der Produkte. Noch seien längst nicht alle Fischprodukte ausreichend deklariert.

    Der kostenlose „Einkaufsratgeber Fisch“ kann telefonisch unter 040-306180 bestellt oder auf www.greenpeace.de heruntergeladen werden.

  • Bürger protestieren auf jeden Fall

    Nicht nur gegen Strommasten wehren sich Anwohner, sondern auch gegen Kabel unter der Erde

    Unternehmen, die Stromleitungen betreiben, haben derzeit keinen einfachen Job. Zahlreiche Bürgerinitiativen wehren sich bereits gegen die bis zu 70 Meter hohen Masten und die Strahlung der neuen Höchstspannungsleitungen. Doch neuerdings gibt es selbst Protest, wenn eine Stromtrasse in der Erde verlegt werden soll – wie aktuell bei Göttingen.

    In Elliehausen am Rand der Universitätsstadt wohnt der freiberufliche Biologe Harald Wiedemann (60). Er ist Mitorganisator der Bürgerinitiative „Elektrosmog Nein Danke“ und Vorstand bei den Göttinger Grünen. Wiedemann beklagt vor allem, dass die neuen Starkstromkabel nur „100 bis 200 Meter entfernt von Wohnhäusern, einer Grundschule und einem Sportplatz“ plaziert werden sollen. Bei unterirdischem Einbau einer Wechselstrom-Höchstspannungsleitung sei das Magnetfeld noch stärker als bei Drähten an Masten. Wiedemanns Befürchtung: „Es gibt konsistente Hinweise, dass magnetische Wechselfelder Leukämie bei Kindern auslösen können“.

    Der Abschnitt ist Teil der geplanten Trasse zwischen Wahle bei Braunschweig und Mecklar nahe dem hessischen Bad Hersfeld. Dereinst sollen die Kabel Strom von Nord- nach Süddeutschland transportieren. Aber das Projekt kommt nur im Schneckentempo voran. Entlang der Strecke wehren sich Dutzende Initiativen – zumeist gegen die Freileitung mit den haushohen Masten.

    Seine Initiative sei nicht grundsätzlich gegen die Erdverkabelung, sagt Wiedemann. Nur solle sie doch in einem größeren Abstand zum Dorf verlegt werden. Das Unternehmen Tennet, das die Leitung bauen und betreiben will, scheint inzwischen bereit, über eine alternative Streckenvariante nachzudenken.

    Derartige Konflikte werden künftig zunehmen. Denn am Donnerstag bringt die Bundesregierung erstmals den Bedarfsplan für den weiteren Ausbau des Stromnetzes in den Bundestag ein. Im Plan enthalten sind 36 Bauvorhaben, unter anderem drei neue Nord-Süd-Korridore, die vornehmlich dazu dienen, den Windstrom von Nord- und Ostsee nach Süddeutschland zu schicken. Die Gleichstromkabel werden später vom niedersächsischen Emden über Meerbusch (NRW) bis Philippsburg in Baden-Württemberg, von Brunsbüttel nach Großgartach (Baden-Württemberg) und von Wilster in Schleswig-Holstein bis zum bayerischen Grafenrheinfeld verlaufen.

    Einige von SPD und Grünen regierte Länder, unter anderem NRW, üben via Bundesrat Kritik an diesem Gesetz. Vor allem geht es um zwei Punkte: Die Länder wollen über den Ort bestimmter Bauten selbst entscheiden und sich nicht einer Festlegung durch den Bund beugen. Einen solchen Konflikt gibt es beispielsweise um die Konverterstation in Meerbusch-Osterrath nordwestlich von Düsseldorf.

    Zweitens würden manche Länder gerne mehr Erdkabel verlegen, als die Bundesregierung plant. Im Gesetz stehen bislang nur zwei solcher Teilstücke. „Dies untergräbt die Akzeptanz bei den Einwohnern“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. Auch der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) würde gerne mehr Erdkabel bauen lassen, wobei er warnend auf die höheren Kosten hinweist. Verabschiedet wird das Gesetz vermutlich vor der Sommerpause.

    Bleibt die interessante Frage: Machen auch SPD und Grüne die Rechnung ohne die Bürger? Der Protest in Göttingen zeigt, dann es in jedem Fall zu Gegenwehr kommen kann – egal, ob Freileitung oder Erdkabel. Mit dem Unmut der dortigen Anwohner müssen sich jetzt der Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, und Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin auseinandersetzen. Beide kommen aus dem Wahlkreis Göttingen.

    Info-Kasten

    Energiefonds fehlt Geld

    Weil dem deutschen Energie- und Klimafonds Milliarden Euro an Einnahmen fehlen, will Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) für bestimmte Projekte der Energiewende derzeit keine Finanzierungsgarantie übernehmen. Darauf wies der Minister vor dem Umweltausschuss des Bundestages am Mittwoch hin. Unter anderem soll der Fonds die Sanierung von Gebäuden fördern. 2013 und 2014 fehlen jeweils über eine Milliarde Euro. Grund: Wegen der niedrigen Preise für Kohlendioxid-Zertifikate im Rahmen des Emissionshandels gehen die Einnahmen des Fonds zurück.

  • Bundesregierung erschwert Abzockern das Leben

    Kabinett beschließt Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken / Verbraucherschützer gehen die Regeln nicht weit genug

    Mit einem Gesetzesbündel will die Bundesregierung gegen leidige Abmahnungen durch Anwälte, gegen unerlaubte Telefonwerbung für Gewinnspiele und unseriöse Inkassofirmen vorgehen. Das beschloss das Bundeskabinett nach langem Streit der Koalitionäre. Damit könnte das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden, sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen.

    „Das neue Gesetz wird Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen“, erläutert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Viele Eltern kennen das Problem. Wenn unerlaubt Filme oder Musik aus dem Internet geladen wird, kommt oft ein Schreiben von einem Anwalt. Damit wird der Betreffende abgemahnt, was mit Gebühren von oft mehreren Hundert Euro verbunden ist. Laut Ministerium wurden 2011 mehr als 200.000 Verbrauchern auf diese Weise 165 Millionen Euro berechnet. Nun wird ein Kostendeckel eingeführt. Mehr als 155,20 Euro dürfen Anwälte dafür nicht mehr berechnen. Der krumme Betrag kommt zustande, weil ein Streitwert von 1000 Euro pro Fall angenommen wird. „Massenabmahnungen von Bagatellverstößen lohnen sich künftig nicht mehr“, hofft die Ministerin.

    Ein zweites Ärgernis ist die unerlaubt Telefonwerbung, vor allem für Gewinnspieldienste. Immer wieder fallen die Angerufenen auf die Anbieter herein und schließen unbewusst langfristige Verträge ab. Das Gesetz sieht für solche Abschlüsse künftig verbindlich die schriftliche Form vor. Die Kunden müssen Vereinbarungen dann bestätigen, zum Beispiel per Mail oder per Fax. Außerdem wird das maximale Bußgeld für unerlaubt Telefonwerbung kräftig angehoben. Statt wie bisher 50.000 Euro müssen die dahinter stehenden Firmen bis zu 300.000 Euro bezahlen, wenn sie gegen die geltenden Regeln verstoßen. Auch wer Anrufmaschinen einsetzt, muss künftig mit Strafen rechnen.

    Zusätzlich erschwert die Bundesregierung unseriösen Inkassounternehmen das Geschäft. Viele Verbraucher haben sich in den letzten Jahren über kaum nachvollziehbare Rechnungen der kommerziellen Geldeintreiber geärgert. Künftig muss aus dem Schreiben klar hervor gehen, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, wie sich die Forderung und die Gebühren der Firma zusammen setzen. Außerdem dürfen sich die Unternehmen den Gerichtsstand nicht mehr aussuchen und damit an einen ihnen in der Regel gewogenen Ort ziehen.

    Verbraucherschützern sind von dem Gesetzespaket enttäuscht, weil er weit hinter ihren Forderungen zurück bleibt. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sind vor allem die Regelungen gegen Massenabmahnungen ein Dorn im Auge. „Der Gesetzentwurf verschlechtert sogar die derzeitige Rechtslage der Verbraucher“, kritisiert vzbv-Chef Gerd Billen. Das liegt vor allem an den Regelgebühren, auf die sich Internetnutzer bei Rechtsverstößen einstellen müssen. Der Verband plädiert für einen Streitwert von nur 500 Euro. Dann kämen auf die von einer Abmahnung betroffenen etwa 90 Euro Gebühren zu, viel weniger als von der Bundesregierung vorgesehen. Kritisch sieht der vzbv auch die Regelungen gegen verbotene Telefonwerbung. Billen sieht nicht ein, warum nur Verträge für Gewinnspieldienste schriftlich bestätigt werden sollen. Denn inzwischen erstrecken sich die unseriösen Anrufe auch auf andere Bereiche.

  • Mehr Druck und mehr Dynamik

    Zehn Jahre Agenda 2010: Die Arbeit nimmt nicht zu, aber sie wird von mehr Menschen gemacht. Das Sozialsystem aber ist heute stabiler. Von Wolfgang Mulke und Hannes Koch

    Am kommenden Donnerstag vor zehn Jahren hielt Kanzler Gerhard Schröder seine Rede zur Agenda 2010. Daraus entstanden unter anderem die umstrittenen Hartz-Gesetze. Das politische System veränderte sich: Infolge des Protests wurde die Linkspartei gegründet, der SPD liefen viele Wähler davon. So weit, so klar. Die wirtschaftliche und soziale Wirkung der Reformen aber bedarf einer genaueren Erklärung.

    Hat das Klima im Land sich verändert?

    Ja. Zentrale Bestandteile der Gesetze waren: Die alte Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft. Diese hatte es zuvor vielen Erwerbslosen ermöglicht, sich jahrelang mit rund der Hälfte ihres früheren Arbeitseinkommens durchzuwursteln. Der Fall vom Arbeitslosengeld auf Sozialhilfeniveau – seitdem Arbeitslosengeld II genannt – geht seitdem sehr viel schneller. Hinzu kamen schärfere Regeln, welche Jobs Arbeitslose akzeptieren müssen. Auch ein deutlicher Gehaltsverlust gegenüber früheren Tätigkeiten ist nun kein Argument mehr, sich einer neuen Stelle zu verweigern. Der Druck auf Erwerbslose führt dazu, dass sie schneller eine neue Arbeit suchen.

    Wurde die Arbeitslosigkeit bekämpft?

    Die Arbeitslosigkeit sinkt. Seit 2003 steigt die Zahl der Erwerbstätigen nahezu unentwegt an – auf mittlerweile fast 42 Millionen Personen. Das Arbeitsvolumen, die Summe der jährlich geleisteten Arbeitsstunden, ist jedoch kaum höher als um das Jahr 2000. Das bedeutet: Es gibt nicht mehr Arbeit als vor der Reform, aber sie wird von mehr Menschen gemacht. Hier schlägt sich nieder, dass steuerlich bevorzugte Minijobs und andere Formen deregulierter Beschäftigung eingeführt wurden. Viele Arbeitnehmer sind gezwungen oder bereit, sich auf solche schlecht abgesicherten und bezahlten Stellen einzulassen.

    Sind die Löhne gesunken?

    Schon vor den Hartz-Gesetzen begann eine Phase, in der die Reallöhne der deutschen Arbeitnehmer stagnierten und sogar zurückgingen. Zudem nahm der Niedriglohnsektor zu. 2010 arbeitete fast ein Viertel der Beschäftigten für Entgelte unter neun Euro brutto pro Stunde. Löhne von fünf Euro sind keine Seltenheit. Deshalb wächst die Armut – auch unter arbeitenden Menschen. Mittlerweile sind davon etwa 16 Prozent der Haushalte in Deutschland betroffen – auch ein Ergebnis der Hartz-Gesetze.

    Steht Deutschland wirtschaftlich besser da?

    Vor der Agenda 2010 wurde Deutschland als kranker Mann Europas verspottet. Heute blicken viele Staaten neidisch auf die wirtschaftliche Stärke des Landes. Die Unternehmen wurden bei den Arbeitskosten kräftig entlastet und der viel flexiblere Arbeitsmarkt erleichtert den Betrieben eine schnelle Anpassung des Personals an das vorhandene Arbeitsvolumen. Dazu trägt zum Beispiel die Erleichterung bei der Zeitarbeit bei. Für kleinere Unternehmen wurde der Kündigungsschutz gelockert. Alles zusammen hat die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Vor allem aber blieb Deutschland ein wichtiger Industriestandort. Die Rekorde beim Export sprechen für einen Erfolg der Hartz-Gesetze.

    Konnten die Sozialversicherung stabilisiert werden?

    Im Rahmen der Reformen stieg das Rentenalter auf 67 Jahre. 2005 wurde zudem der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt – das Rentenniveau sinkt. Vorteile: Insgesamt bleiben die Ruhegelder langfristig bezahlbar. Der Beitragssatz steigt für die nächste Generation der Arbeitnehmer ebenfalls nicht über 22 Prozent. Aber es gibt auch Schattenseiten. Denn insbesondere Geringverdiener und Langzeitarbeitslose sind von Altersarmut bedroht. Im Gesundheitswesen nahm man Korrekturen vor, die vor allem auf Leistungskürzungen und höhere Zuzahlungen hinausliefen. Den meisten Patienten ist die Praxisgebühr von zehn Euro noch in Erinnerung, die 2004 eingeführt, mittlerweile aber wieder abgeschafft wurde. Die Wirkung all dieser Maßnahmen blieb beschränkt. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung sind weiter angestiegen.

  • Lieber Unternehmer als Untertan

    Demokrat, Globalisierer und Antisemit – die Biografie über Carl von Siemens zeigt das Wechselspiel von Fortschritt und Rückschritt am Beispiel eines Firmengründers im 19. Jahrhundert

    Schon einmal wuchs die Welt mit ähnlichem Tempo zusammen wie in der heutigen Facebook-Zeit. Um 1860, als unsere Urgroßeltern geboren wurden, brauchte ein Brief von Hamburg nach New York noch 12 Tage. Er wurde per Schiff transportiert. Schneller ging es nicht. Auch nicht für Superreiche.

    Dann wollten ein paar Leute den Versuch unternehmen, Telegrafenkabel durch den Atlantischen Ozean zu legen. Mit dabei waren die Brüder Carl, Werner und Wilhelm Siemens. Dieses Vorhaben muss man sich unter anderem so vorstellen: Carl Siemens, damals 45 Jahre alt, war auf dem Schiff und leitete die Verlegung. Das Kabel gleitet ins Wasser und sinkt bis auf den Meeresgrund in 5.000 Meter Tiefe. Dann reißt es – die Kräfte des Schiffes, die Macht der Strömung und des Windes sind zu groß.

    Die Mannschaft lässt einen Anker hinunter in die Tiefe und fährt mit dem Schiff langsam hin und her. Nach mehr als einem Tag schlägt das Messgerät aus – der Metallanker hat das Kabel auf dem Meeresgrund berührt. Man kann es wieder hochziehen und die Enden verbinden. Das Kabelschiff fährt weiter in Richtung USA. Als die Leitung ein Jahr später fertig ist, braucht eine Nachricht von Europa nach New York nur noch wenige Stunden – nicht mehr 12 Tage. Der damalige Globalisierungsschub bewirkt, dass die USA plötzlich nicht mehr am Ende der Welt liegen.

    Der heutige Weltkonzern Siemens war damals ein Familienbetrieb mit ein paar hundert Beschäftigten. Die Brüder Wilhelm und Carl arbeiteten in London, der ältere Werner in Berlin. Außerdem hatte die Firma eine kleine Niederlassung in St. Petersburg, der Hauptstadt des russischen Zarenreiches. So steht es in der lesenswerten Biografie „Carl von Siemens“, die der Berliner Wirtschaftshistoriker Martin Lutz verfasst hat. Anregend ist das Buch, weil es typische Elemente von Unternehmertum sichtbar macht, die im 19. Jahrhundert eine Rolle spielten – aber nicht nur damals.

    Die Siemens waren Handwerker, Techniker, Erfinder und Utopisten. Heute könnte man sagen sagen, sie gründeten ein Start-Up. Ihr erste kleine Werkstatt hatten sie in einem Hinterhof der Schöneberger Straße in Berlin-Kreuzberg, nicht weit entfernt vom Potsdamer Platz. Sie waren Anhänger der damals neuen Telegrafentechnik. Jahre auf Jahre probierten und schraubten sie an ihren Geräten herum, bis diese etwas taugten. Mehr als einmal standen sie kurz vor der Pleite. Aber sie wollten nicht lebenslang Beamte irgendeines adeligen Potentaten sein, auch nicht Militärs oder Priester. Sie wollten sich stattdessen selbstständig machen und mit ihren eigenen Ideen Geld verdienen.

    Eine Firma zu gründen bedeutete für die Siemens-Brüder persönliche Autonomie und materielle Selbstbestimmung. Das ist der Kern einer positiven Betrachtung von Wirtschaft, von Kapitalismus und von Bürgertum: eigener Wohlstand als Sicherheit vor Fremdherrschaft. Dieser wirkte im 19. Jahrhundert zudem als Ausgangs- und Kristallisationspunkt eines politischen Programms. Die Bürgerunternehmer wollten mitentscheiden und die 35 Monarchien abschaffen, aus denen Deutschland damals vornehmlich bestand – nicht zuletzt, weil deren Grenzen und Zölle den Warenaustausch erschwerten. Auch die Siemens-Brüder plädierten dafür, einen demokratischen deutschen Nationalstaat zu gründen. Im Zuge der Revolution von 1848 konstruierte Werner Siemens Seeminen, um die provisorische Regierung in Kiel gegen die Schiffe des dänischen Königs zu unterstützen, Carl half ihm dabei.

    Außerdem waren die Brüder davon überzeugt, dass ihre neuen Produkte Fortschritt schufen. Damals bezweifelten das nicht wenige Menschen – mit einigem Recht. Wegen der Telegrafen-Kommunikation, die schnellere Preisvergleiche und Geschäfte zwischen Europa und Amerika ermöglichte, standen deutsche Bauern und Gutsbesitzer plötzlich in direkterer Konkurrenz zu den Getreideproduzenten der USA. Andererseits sahen und sehen viele Bürger in Telegramm, Telefon und E-Mail mehr Vorteile als Nachteile. Mit der Tochter in den USA oder dem Freund in Warschau zu skypen, gilt mittlerweile als Teil selbstverständlicher Lebensqualität.

    Carl Siemens und seine Brüder machten einige entscheidende Schritte in diese Richtung. Sie trieben nicht nur die Telekommunikation voran, sondern auch die Nutzung der Elektrizität. Sie entwickelten große Dynamos, koppelten sie mit Dampfmaschinen zusammen und gehörten so zu den ersten Unternehmern, die ganze Stadtviertel mit elektrischem Licht erleuchteten. Erfolge verbuchten sie mit der Illuminierung der Prachtstraße Newski Prospekt und des Winterpalastes in St. Petersburg.

    Letzteres zeigt jedoch ebenso, dass Carl Siemens (1829-1906) dem Geschäft zuliebe seine demokratischen Wurzeln sehr bald vertrocknen ließ. Er wurde Teil der feinen Petersburger Gesellschaft, verfügte über beste Beziehungen zur Elite und profitierte von Aufträgen, die Adelige am Hofe ihm zuschoben. Siemens baute Telegrafenleitungen, damit der Zar im Krieg gegen das Osmanische Reich mit seinen Truppen kommunizieren konnte. Später verlegte das Unternehmen das indoeuropäische Telegrafenkabel zwischen London und Kalkutta. Die Linie verlief durch Russland, das Schwarze Meer und Persien nach Indien. Im April 1870 wurde das erste Telegramm geschickt, das die 11.000 Kilometer von Großbritannien an den Golf von Bengalen in 28 Minuten schaffte. Briefe brauchten vorher 44 Tage. Für solche Schaffenskraft erhielt Carl Siemens schließlich von Zar Nikolaus II. den Adelstitel.

    In dieser Gründerzeit der großen Konzerne hatten die Geschäfte mit fairem Wettbewerb oft nichts zu tun. Die Siemens-Brüder nahmen dankend an, wenn Regierungsbeamte halfen, Konkurrenten aus dem Felde zu schlagen. So gelang es ihnen, beim Zarenhof einen Importzoll für Kupfer durchzusetzen. Nur dadurch wurde die Kupfermine profitabel, die Siemens im Kaukasus betrieb. „Ohne den Zoll hätten wir letztes Jahr keinen Kopeken verdient“, schrieb Carl Siemens aus Russland an seinen Bruder Werner in Berlin.

    Aber nicht immer war das Wirtschaftsleben so bequem. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchs eine große Konkurrenzfirma in Deutschland heran. Emil Rathenau organisierte das Unternehmen AEG als Aktiengesellschaft, was ihm hinsichtlich der leichteren Kapitalversorgung Vorteile gegenüber dem Familienunternehmen Siemens verschaffte. Unter anderem diese Erfahrung bewirkte, dass sich die Brüder Carl und Werner dem Antisemitismus zuwandten. In Briefen bezeichneten sie Rathenau und seine AEG-Manager als „Geldjuden“. Carl Siemens schrieb, bald werde „aller Besitz in den Händen der Juden sein und die Germanen sind ihre Arbeiter“. Spätestens da hatte sich in der Biografie des Unternehmers Carl von Siemens die Waage von Fortschritt und Rückschritt auf dieser Seite gesenkt.

    Martin Lutz: Carl von Siemens. Ein Leben zwischen Familie und Weltfirma. Verlag C.H. Beck, München 2013. 415 Seiten. 29,95 €.

  • „Die FDP ist nicht aus der Gefahrenzone“

    Gerhart Baum: Die Liberalen sollten die Bürgerrechte stärker betonen, zum Beispiel gegenüber Internetfirmen und Banken, fordert vor dem Parteitag der ehemalige Innenminister

    Hannes Koch: Die Schweizer haben für die Beschränkung der Managergehälter gestimmt. Welche Bedeutung hat dieses Ereignis für die deutsche Regierungspolitik und die FDP?

    Gerhart Baum: Dieses ermutigende Zeichen aus der Schweiz hat erhebliche Auswirkungen. Bei allen Bundestagsparteien, auch der Regierungskoalition aus Union und FDP, bildet sich jetzt eine ähnliche Meinung heraus.

    Koch: Bisher konnten sich nur wenige FDP-Politiker solche Eingriffe in den Markt vorstellen. Beobachten Sie vor dem Bundesparteitag der Liberalen am kommenden Wochenende einen grundsätzlichen Wandel?

    Baum: Lange Zeit setzten auch die deutschen Liberalen ein Vertrauen in die Selbstheilungskräfte des Marktes, das aus heutiger Sicht völlig unverständlich ist. Jetzt ist die Partei aber glücklicherweise aufgewacht.

    Koch: Gibt es weitere Indizien dafür, dass die FDP ihre marktfreundliche Politik der vergangenen Jahrzehnte revidiert?

    Baum: Früher hat sie beispielsweise die Einführung einer neuen Steuer für Finanztransaktionen auf europäischer Ebene abgelehnt. Nun wird die Parteiführung dieses Vorhaben wohl bald auch öffentlich akzeptieren. Meine Partei gewinnt die Erkenntnis zurück, dass der Staat ein wichtiger regulativer Faktor in der modernen Gesellschaft ist.

    Koch: Die FDP-Führung scheint neuerdings auch zu akzeptieren, dass politisch fixierte Mindestlöhne die Ausbreitung von Armut verhindern könnten. Sind solche Positionswechsel taktischem Kalkül vor der Bundestagswahl im September geschuldet oder erkennen Sie darin eine neue Ausrichtung des Programms?

    Baum: Die FDP reagiert auch auf die veränderte Stimmungslage in der Bevölkerung. Natürlich will sie ihre Chancen bei der Bundestagswahl erhöhen. Ich glaube aber, dass die Veränderung des liberalen Programms mehr ist als ein Strohfeuer. Jetzt erhalten endlich die Bildungs- und die Bürgerrechtspolitik wieder eine angemessene Bedeutung. Auch die Öffnung des Landes für Zuwanderer und die Abkehr vom Verbot der doppelten Staatsangehörigkeit sind gute Signale. Allerdings nimmt die Partei noch immer nicht zur Kenntnis, wie verbreitet Armut in Deutschland inzwischen ist.

    Koch: Welche neuen Themen müsste Ihre Partei bearbeiten, um eine größere Attraktivität für die Wähler zu gewinnen?

    Baum: Ein ganz wichtiges Freiheitsthema ist die Bändigung der internationalen Datenmärkte. Milliardenfach werden persönliche Daten von Staaten und Unternehmen gesammelt, ausgewertet und verkauft. Die Wirtschaftsmacht Google ist ebenso gefährlich wie das Datensammelsystem der amerikanischen Sicherheitsbehörden. Außerdem sollte sich die Partei mehr um die Gleichstellung der Frauen kümmern.

    Koch: Mit einem Buch haben Sie Privatanleger davor gewarnt, dass sie von Banken, Anlageberatern und Fonds systematisch übervorteilt werden. Finanzpolitische Bürgerrechte – könnte das ein lohnendes Betätigungsfeld für die FDP sein?

    Baum: Diese Bürgerrechte sind weder ausreichend definiert, noch gewährleistet. Hier gibt es großen Handlungsbedarf. Täglich werden unzählige Menschen mit faulen Finanzprodukten über den Tisch gezogen. Die staatlichen Reaktionen bleiben weit hinter dem zurück, was bei Nahrungsmittelskandalen üblich ist. Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Kontrolle riskanter Finanzprodukte wieder aufgeweicht.

    Koch: Während der vergangenen Jahre sah es so aus, als würde sich die FDP als Partei der Euro-Skeptiker etablieren. Hält die Führung diese Option offen?

    Baum: Einige FDP-Politiker befürworteten eine Abkehr von Europa und einen Rückfall in nationalstaatliches Denken. Zum Glück war damit bisher kaum Zuspruch zu gewinnen. Als die FDP bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2011 mit einem euro-skeptischen Programm antrat, erhielt sie nur 1,8 Prozent der Stimmern. Aber noch ist diese Gefahr nicht völlig gebannt.

    Koch: Welche Personen können künftig ein umfassenderes Verständnis von Liberalismus in der FDP repräsentieren?

    Baum: Bei den Führungskräften in Bund und Ländern gibt es eine ganze Reihe von Politikern, denen ich dies zutraue – an der Spitze dem Vorsitzenden der nordrhein-westfälischen FDP, Christian Lindner. Es ist wichtig, dass die Reformer sich durchsetzen. Denn die FDP ist keineswegs aus der Gefahrenzone heraus. Die Umfrage-Ergebnisse liegen bundesweit um die fünf Prozent, knapp an der Grenze, die für den Einzug in den Bundestag ausschlaggebend ist.

    Koch: Parteichef Philipp Rösler ist kürzlich nur knapp seinem Sturz durch innerparteiliche Widersacher entgangen. Der Spitzenkandidat für die Bundestagswahl, Rainer Brüderle, hat mit Mühe eine Affäre wegen herablassender Äußerungen gegenüber einer Journalistin überstanden. Sind diese Führungskräfte Garanten eines Erfolges bei der Bundestagswahl?

    Baum: Rösler und Brüderle werden die FDP führen, aber nicht alleine. Der Parteitag wählt die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Christian Lindner sicherlich zu stellvertretenden Parteivorsitzenden.

    Koch: Eigentlich gibt es drei liberale Parteien in Deutschland – die FDP, die Grünen und neuerdings die Piraten. Hat die FDP überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

    Baum: Durchaus, in Sachen Bürgerrechte ist keine Partei so konsequent wie die FDP. Grüne und SPD treten für konfiskatorisch hohe Steuern für Leistungsträger ein. Auch das marktwirtschaftliche Profil der CDU ist undeutlich. Wichtig erscheint mir aber, Freiheit und gesellschaftliche Verantwortung miteinander zu verbinden.

    Bio-Kasten

    Gerhart Baum (80) ist der profilierteste linksliberale Kritiker der FDP-Politik innerhalb der Partei. In der Koalitionsregierung mit der SPD war er 1978 bis 1982 Bundesinnenminister. Baum ist tätig als Rechtsanwalt, Publizist und Buchautor. 2009 veröffentlichte er das Buch „Abkassiert. Die skandalösen Methoden der Finanzbranche“, in dem er sich mit dem mangelnden Schutz für Privatanleger befasst.

    Info-Kasten

    Parteitag der Liberalen

    Die angeschlagene Regierungspartei FDP veranstaltet am Samstag und Sonntag ihren Bundesparteitag. Bundeswirtschaftsminister und Parteichef der Liberalen, Philipp Rösler, kandidiert für die Wiederwahl. Der Fraktionschef im Bundestag, Rainer Brüderle, soll Spitzenkandidat für die Bundestagswahl werden.

    An der Eignung beider gab es kürzlich starke Zweifel. Rösler stand kurz vor dem Sturz. Führungsschwäche und schlechte Umfragewerte warfen ihm innerparteiliche Kritiker wie Entwicklungsminister Dirk Niebel vor. Ein halbes Jahr vor der Wahl steht die FDP in Umfragen bei fünf Prozent, was nur knapp für den Einzug in den Bundestag reichen würde. Bei der Bundestagswahl 2009 bekamen die Liberalen 14,6 Prozent der Stimmen.

    Um mehr Zustimmung zu erhalten, öffnet sich die FDP derzeit programmatisch. Die frühere Hauptforderung nach Steuersenkungen trat in den Hintergrund. Themen wie Bürgerrechte und soziale Gerechtigkeit werden wichtiger.

  • Rente mit 73

    Hartmut Mehdorn wird Berliner Flughafenchef

    Überraschend hat der Aufsichtsrat der Berliner Flughafengesellschaft einen neuen Chef ins Amt gehievt. Der frühere Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn und erst kürzlich aus gleicher Funktion bei Air Berlin ausgeschiedene Manager Hartmut Mehdorn soll die Geschäfte beim Pannenairport künftig führen. Am kommenden Montag, um sieben Uhr morgens, übernimmt der 70-jährige den Posten. Das verkündete Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck, der Mehdorn als erfahrenen und mit der Gemengelage vertrauten Fachmann lobt. Zuletzt hatte der frühere Chef des Frankfurter Flughafens den Berlinern einen Korb gegeben. Um den Job hat sich offenkundig niemand gerissen.

    Auf der Beliebheitsrangliste stand Mehdorn noch nie weit oben. Der bullige Ingenieur hat sich in den letzten 15 Jahren mit fast jedem angelegt. „Ich bin kein Diplomat“, räumte Mehdorn immer wieder mal ein, wenn er beim Rumpoltern über die Stränge geschlagen hatte. Zauberer ist er auch nicht. Das sagt er schon mal mit Blick auf die großen Erwartungen an den Flughafen BER, der schon längst in Betrieb sein sollte. Am Freitag gab es im Hause Mehdorn offenbar Kreide zum Frühstück. Selbst mit Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit tauschte der Manager Sympathiebekundungen aus, obwohl sich beide während seiner Zeit als Bahnchef mächtig in die Wolle gerieten. Immerhin könne Mehdorn das Glasdach des Flughafenterminals nicht mehr verkürzen, weil es schon fertig sei, frozzelte Wowereit in Erinnerung an eine Mehdornsche Sparmaßnahme am Hauptbahnhof. „Aber der Bahnhof war pünktlich fertig“, erwiderte dieser prompt und hatte die Lacher auf seiner Seite.

    Wie man größeren Problemen auf einfache Weise beikommt, bewies Mehdorn gleich bei seinem ersten Auftritt vor der Presse. Als Chef von Air Berlin hat er noch eine Schadenersatzklage gegen den Flughafen vorbereitet, wegen der verspäteten Eröffnung. Auch die Bahn will deshalb Geld vom Airport, also von ihm. Den offensichtlichen Interessenkonflikt löst er auf seine Weise. Von den Vorgängen werde nichts über seinen Schreibtisch gehen, versprach er. Das soll die Rechtsabteilung lösen.

    An seinen Fachkenntnissen für die schwierige Aufgabe in Schönefeld zweifelt niemand ernstlich. Mehdorn kennt die Flugbranche aus seiner Zeit bei Airbus. In den letzten beiden Jahren hat er die Fluggesellschaft Air Berlin vor der Pleite bewahrt. Dort ist er erst im Januar abgetreten. Mit dem Verkehrsgeschäft hat sich Mehdorn wiederum in seiner Zeit als Bahnchef von 1999 bis 2009 vertraut gemacht. Angesichts des Lebenslaufes ist ihm der neue Job auf den Leib geschneidert.

    Anders fällt die Bewertung seiner Arbeitsergebnisse aus. Die Resultate sind zwiespältig. So hat der Manager zwar den Anlagebauer Heidelberger Druck erfolgreich an die Börse gebracht. Doch anschließend geriet der Konzern in Bedrängnis. Auch bei der Bahn lagen Licht und Schatten eng beieinander. Mehdorn verwandelte den Verlustbringer in Bundesbesitz in wenigen Jahren in eine Gewinnmaschine. Doch für den angepeilten Börsengang tat er dann offenkundig etwas zu viel für die Ertragszahlen in der Bilanz. Züge wurden gestrichen und nicht mehr ausreichend instand gehalten, wie bei der Berliner S-Bahn. Die Fahrpreise stiegen, der Service blieb häufig mies. Am Ende musste der Börsengang abgesagt werden. Mehdorns größte Pleite.

    Diesen Knick in der Erfolgsbilanz kann der bullige Hobbyschmied nun glätten, wenn er den BER in den Griff bekommt. Immerhin kann dort kein Flieger zu spät kommen und kein Kunde über schlechten Service, fehlende Ansagen oder lange Wege meckern. Denn Flieger und Fluggäste gibt es ja auf absehbare Zeit noch nicht.

  • Der Rechtfertigungsdruck steigt

    Regeln wie die Schweizer Abzocker-Initiative führen zur Mäßigung bei Managergehältern

    So schnell kann die öffentliche Meinung umschwingen. Vergangene Woche galt die Schweiz vielen Bundesbürgern noch als Rückzugsort schwerreicher Steuerhinterzieher, nun ist man beeindruckt von der Zivilcourage der Eidgenossen. Haben die Schweizer doch in ihrer Volksabstimmung am ersten März-Wochenende mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, die hohen Gehälter von Konzernmanagern einzudämmen.

    Die Eidgenössische Volksinitiative besagt, dass künftig in jedem Fall die Hauptversammlung von Aktiengesellschaften über die Gehälter des obersten Führungspersonals beschließen muss. Kungeleien in den Gremien sind damit erschwert. Im Übrigen werden bestimmte Bonuszahlungen und Abfindungen verboten. Ein goldener Handschlag in der Höhe von 58,5 Millionen Euro, den Novartis-Chef Daniel Vasella zum Abschied erhalten sollte, ist dann nicht mehr möglich.

    Thomas Minder, Initiator der Initiative und Mitglied in der Kantonskammer des Schweizer Parlamentes, kann sich seitdem vor Anfragen aus aller Welt kaum retten. Der US-Sender CNN interviewte ihn zu seiner „Fat-Cat-Initiative“. Das britische Wirtschaftsministerium bestellte die englische Übersetzung des Initiativtextes. In Deutschland wollte selbst FDP-Chef Rainer Brüderle nicht abseits stehen. „Wir können in der Koalition noch vor der Bundestagswahl ein Zeichen setzen“, kündigte der Spitzenkandidat der Liberalen nebulös an.

    Vielleicht fällt manchen Politikern die Zustimmung so leicht, weil Regeln wie die Schweizer Initiative grundsätzliche Änderung suggerieren, in einem entscheidenden Punkt aber alles beim Alten lassen. Die absolute Höhe der Managergehälter wird nicht begrenzt. Novartis-Chef Vasella oder VW-Vorstand Martin Winterkorn können auf dieser Basis weiterhin zweistellige Millionenverdienste erhalten – nur eben nicht mehr als Einstiegs- oder Ausstiegsbonus.

    Auch auf die Relation zwischen den Gehältern der Führungsschicht und den Löhnen der normalen Beschäftigten wirkt sich eine Eingrenzung á la Schweiz nicht unbedingt aus. Obwohl es gerade dieses eklatante Missverhältnis ist, dass viele Bürger stört. In den USA verdienen Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften nicht selten das Zweihundertfache normaler Löhne. Mit seinem Gehalt von 16,6 Millionen Euro für 2011 lag auch VW-Chef Winterkorn in dieser Größenordnung.

    Solche Zahlungen kommen zustande, obwohl die Vereinigten Staaten und Großbritannien bereits das „Say on Pay“ der Hauptversammlung, das bald auch in der Schweiz kommt, verbindlich vorgeschrieben haben. Die Logik derartiger Regeln: Im eigenen finanziellen Interesse werden die Eigentümer einer Aktiengesellschaft, die Aktionäre in der Hauptversammlung, ihren Angestellten in den Leitungsgremien Maßlosigkeit bei den Honoraren nicht genehmigen. Dieselbe Annahme drückt sich im deutschen Aktiengesetz aus, das als Reaktion auf die Finanzkrise seit 2009 ebenfalls Beschlüsse der Aktionäre über „angemessene“ Chefgehälter vorsieht – allerdings nicht verbindlich.

    Was bringen solche Regeln dann? Trotz allem sind sie nicht nutzlos, sondern spiegeln einen Wertewandel, dem sich manche Manager und Unternehmen nicht entziehen können oder wollen. Wegen der seit fünf Jahren anhaltenden Debatte über Krise, Gier und Regulierung sind die Bürger und die Öffentlichkeit sensibilisiert. Das wissen die Politiker, die wiedergewählt werden möchten, aber auch die Unternehmer, deren Produkte die Bürger kaufen sollen. Das ökonomische Interesse der Firmen ist somit an Wertentscheidungen der Konsumenten gekoppelt. Betrachten die Verbraucher ein Unternehmen mit Argwohn – warum auch immer – mag sich das in der Bilanz niederschlagen. Unter anderem in Anerkenntnis dieses Mechanismus hat Winterkorn sein Gehalt für 2012 freiwillig um 5,5 Millionen auf 14,5 Millionen Euro reduzieren lassen. Angesichts der Höhe mag mancher nun lachen, aber Verringerung ist Verringerung. Die zivilisierende Wirkung der Debatte sollte man zur Kenntnis nehmen, auch wenn das konkkrete Ergebnis fragwürdig bleiben mag.

    Hier stellt sich auch die Frage: Wäre mehr möglich? Die Linke fordert es. Sarah Wagenknecht möchte die Managergehälter auf das Zwanzigfache der Löhne der untersten Lohngruppe des jeweiligen Unternehmens begrenzen. Eine schwierige Forderung, weil beliebig: Warum das Zwanzig-, nicht aber das Dreißigfache? Breite Akzeptanz für das richtige Verhältnis zu finden, erscheint kaum realistisch. Außerdem hat man es sofort mit dem Problem zu tun, dass auch Fußballer, Musiker und Maler ganz erstaunliche Summen verdienen, die mitunter jedes Maß zu sprengen scheinen. Warum sollen Firmenchefs sich in Bescheidenheit üben, einflussreiche Unterhaltungs- und Kulturschaffende aber nicht?

    Marktpreise in einer Marktwirtschaft reglementieren zu wollen, ist sehr kompliziert. Viele Bürger empfinden das als Eingriff in ihre Selbstbestimmung. Insofern müssten sich diejenigen sehr warm anziehen, die Wagenknechts Forderung umsetzen wollten. Tausende Vorstandschefs, Aufsichtsräte, Manager der zweiten und dritten Führungsebene, Banker und Unternehmer stünden hinter den Barrikaden, unterstützt von einem guten Teil des Bürgertums. Keine gute Aussicht auf Erfolg.

    Plausibler klingt da, was Dietmar Hexel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes, unlängst wieder vorgeschlagen hat. Jeder Aufsichtsrat solle für sein Unternehmen eine spezielle Relation festlegen, wieviel die Vorstände im Vergleich zur Belegschaft verdienen dürften. Nicht alle Manager würden über einen Kamm geschoren, die Gehälter orientierten sich an den jeweiligen Gegebenheiten der Unternehmen und Branchen orientieren. Mehr Flexibilität – mehr Akzeptanz. Allerdings dürfte diese Position mit der gegenwärtigen Regierung nicht durchsetzbar sei. Mit einem SPD-Kanzler Peer Steinbrück vermutlich auch nicht.

    Trotzdem treiben solche Vorschläge die Debatte voran. Möglicherweise kommen weitere Regulierungen zustande. Vorläufig lautet die positive Nachricht: Der Rechtfertigungsdruck auf Bezieher sehr hoher Einkommen steigt und manche Exesse unterbleiben – immerhin.

  • Das meiste gehört nur wenigen

    Reichtums- und Armutsbericht vorgelegt

    Nach langen Diskussionen um einzelne Formulierungen hat die Bundesregierung nun den Vierten Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt. Sozialministerin Ursula von der Leyen sieht Deutschland bei der Armutsbekämpfung auf dem Erfolgsweg, Sozialverbände und Opposition werfen der Bundesregierung die Verharmlosung der Lage vor. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Inhalt des Berichts.

    Werden die Reichen reicher und die Armen ärmer?

    Die Statistik belegt diesen Trend. So hat sich die Einkommensschere zwischen 2000 und 2005 deutlich geöffnet. Diese Kluft hat sich in den letzten Jahren wieder etwas verringert, was die Bundesregierung als Erfolg ansieht. Eine deutlichere Schieflage gibt es mit Blick auf die Verteilung der Vermögen. Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung vereinen fast 53 Prozent des gesamten Nettovermögens im Lande auf sich. 1998 waren es noch 45 Prozent. Dagegen sank der Anteil der unteren Hälfte der Haushalte im gleichen Zeitraum von knapp drei Prozent auf nunmehr 1,2 Prozent. Rechnet man das Betriebsvermögen ein, wird die Ungleichheit noch größer.

    Wer gilt als arm?

    Die Bundesregierung legt den in Europa verwendeten wissenschaftlichen Armutsbegriff zugrunde. Danach gilt als arm, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügt. In Deutschland lag der Grenzwert 2009 bei 966 Euro für einen Single-Haushalt. Für weitere Haushaltsmitglieder kommt jeweils ein kleinerer Betrag dazu. Diese Definition hat eine große Schwäche. Denn je mehr der Großteil der Bevölkerung verdient, desto höher wird die Armutsschwelle. Im Extremfall gibt es allein dadurch mehr Arme, ohne dass es den betroffenen Menschen materiell schlechter geht.

    Geht es hierzulande ungerechter zu als anderswo in der Welt?

    Im internationalen Vergleich steht Deutschland in Hinblick auf die Einkommensverteilung überdurchschnittlich gut da. Nur in den skandinavischen Ländern. Tschechien und Österreich ist die Verteilung gleichmäßiger. In den USA, der Türkei oder Mexiko geht es dagegen weitaus ungerechter zu.

    Wie kann die Schere bei Einkommen und Vermögen wieder geschlossen werden?

    Die Bundesregierung setzt auf Arbeit für möglichst alle. Dies sei der beste Weg zur Armutsvermeidung, sagt von der Leyen. In den letzten Jahren war diese Strategie zumindest teilweise erfolgreich. Die unteren 40 Prozent der Arbeitnehmer haben von den Lohnsteigerungen der letzten Jahre überdurchschnittlich profitiert. Die Jugendarbeitslosigkeit ist um 20 Prozent zurückgegangen und so niedrig wie nirgendwo sonst in Europa. Zudem arbeiten mittlerweile knapp 72 Prozent der Frauen. Zu Beginn des Jahrhunderts waren es nur 60 Prozent. Auf der Kehrseite steht, dass Frauen oft nur Teilzeitjobs finden oder schlecht verdienen. Insbesondere, wenn sie nach der Babypause wieder in den Beruf zurückkehren. Das will die Ministerin ändern. Sie will die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle gesetzlich garantieren.

    Woran liegt die wachsende Ungleichheit?

    Etwa 16 Prozent der Haushalt sind von Armut bedroht. Dieser Anteil ist nach einem Anstieg in Folge der Arbeitsmarktreformen zu Beginn des letzten Jahrzehnts und eines immer größer werdenden Niedriglohnsektors in den letzten Jahren recht konstant geblieben. Laut Bericht müssen vor allem Jugendliche, junge Erwachsende und Alleinerziehende von geringen Einkommen leben. Mehr als ein Millionen Jobber erhalten pro Stunde weniger als fünf Euro. Jeder fünfte Erwerbstätige verdient weniger als 8,50 Euro in der Stunde.

    Wo sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?

    Ministerin von der Leyen will vor allem eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen erreichen. Dadurch sinkt das Armutsrisiko von Familien deutlich ab. Außerdem pocht sie auf eine Lebensleistungsrente für alle, die eine lange Lebensarbeitszeit vorweisen können, dabei aber zu wenig für eine anständige Rentenleistung verdient haben. Zudem will die Politikerin durch weitere Mindestlöhne Lohndumping verhindern.

    Was fordern Sozialverbände und Opposition?

    Die Nationale Armutskonferenz, zu der sich Wohlfahrtsverbände zusammengefunden haben, sehen im Bericht der Bundesregierung eine reine Augenwischerei. Sie fordern eine Umverteilung der Vermögen, zum Beispiel über eine Vermögens- oder Erbschaftsteuer. Das Geld wollen die Verbände für eine bessere Bildung, gute Pflegeleistungen und Renten sowie das Gesundheitssystem ausgeben. Auch SPD und Grüne wollen Vermögen besteuern und so für Umverteilung sorgen.

  • In bester Urlaubslaune

    Zum Auftakt der ITB meldet die Reisebranche Rekordergebnisse. Deutsche Touristen setzen verstärkt auf Qualität

    Pünktlich zum Beginn der Internationalen Tourismus-Börse ITB in den Messehallen rund um den Berliner Funkturm verkünden die Reiseveranstalter Rekordzahlen. Beim Umsatz legten sie 2012 um 5,5 Prozent zu und erzielten 24,4 Milliarden Euro. „Die Deutschen sind und bleiben in bester Urlaubslaune“, kommentiert der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV) Jürgen Büchy die Zahlen. Voll im Trend liegen 2013 Luxusreisen und Abstecher nach Mallorca und in die Türkei.

    Mit knapp 64 Milliarden Euro haben die Deutschen laut DRV im vergangenen Jahr zudem so viel Geld wie noch nie für ihre Auslandsreisen ausgegeben. Das Jahr 2013, so Büchy, sei „sehr vielversprechend“ angelaufen. Das zeigten die ersten Trends bei den Vorausbuchungen. Von einem Zuwachs von geschätzt drei bis vier Prozent gehen die Reiseveranstalter und Reisebüros aus.

    Ihren Lieblingsdestinationen bleiben die Bundesbürger auch in diesem Jahr treu. Vor allem die Ziele rund um das Mittelmeer sind weiter heiß begehrt und werden bevorzugt gebucht. Besonders hohe Buchungszuwächse gegenüber dem Vorjahr verzeichnen die Reiseveranstalter bislang für die Balearen – hier vor allem Mallorca, die Türkei und Griechenland. Allen voran werden die Deutschen aber am liebsten im eigenen Land Urlaub machen.

    Dass es die Deutschen nach längerer Pause wieder stärker nach Griechenland zieht, kann Stefan Suska, Sprecher des Reiseveranstalters Alltours, nur bestätigen. „Die Buchungen für den Sommer 2013 liegen deutlich über dem Niveau des Vorjahres“, so Suska. Und für die Türkei-Affinität findet der Alltours-Sprecher eine einfache Erklärung: „Die Deutschen schätzen die qualitativ hochwertigen Hotels“, sagt er. Man finde kaum ein Haus, das älter als zehn Jahre sei und mit weniger als vier Sternen daher käme.

    Qualität, das bestätigt auch der DRV, spielt für die Urlauber eine immer größere Rolle. „Das zeigt sich unter anderem auch an der wachsenden Nachfrage im Luxusreisesegment“, so DRV-Präsident Büchy. Gerade bei den hochwertigen Urlaubsreisen seien die Vorausbuchungen für die nächsten Monate im Plus.

    Die deutsche Tourismuswirtschaft insgesamt, mit ihren 2,9 Millionen Beschäftigten im Gastgewerbe, an Flughäfen oder in Reisebüros, zeigt sich in ihren Prognosen für 2013 etwas zurückhaltender. Die Reiselust werde sich wahrscheinlich „etwas verlangsamt“ fortsetzen, prognostiziert der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft Michael Frenzel. „Sollte sich die konjunkturelle Schwäche zunehmend auf den Arbeitsmarkt und die Binnennachfrage auswirken, würde dies auch die Tourismuswirtschaft beeinflussen“, so der ehemalige Vorstandschef des Reiseveranstalters TUI. Man hoffe dennoch auf ein Branchenwachstum zwischen einem und zwei Prozent. 

    Reisemesse ITB

    Die 47. Internationalen Tourismus-Börse ITB findet von Mittwoch bis Sonntag, 6. bis 10. März, in den Hallen am Berliner Funkturm statt. Auf der wichtigsten Messe der weltweiten Reiseindustrie präsentieren 10.086 Aussteller aus 188 Ländern das Neuste aus der Urlaubswelt.

    Die ersten Messetage sind Fachbesuchern vorbehalten. Für Privatbesucher öffnet die Messe am Samstag und Sonntag, 9. und 10. März, ihre Pforten. Das Tagesticket kostet 14,50 Euro an der Tageskasse. Vergünstigte Tickets für 12 Euro gibt es online unter www.itb-berlin.de/eintrittskarten sowie an allen S-Bahn-Verkaufsstellen und in Kundenzentren der BVG. 

    Geöffnet ist die ITB Berlin jeweils von 10 bis 18 Uhr. Die Veranstalter rechen mit mehr als 170.000 Besuchern.

  • Managerflucht wird komplizierter

    Schweizer „Abzocker“-Initiative: Weil viele Staaten ähnliche Regeln einführen, können sich die Vorstände und Aufsichtsräte diesen nur schwer entziehen

    Mit ihren schärferen Regeln für die Managerbezahlung ist die Schweiz keine Ausnahme. Andere Staaten – beispielsweise die USA, Großbritannien und Deutschland – haben in den vergangenen Jahren bereits Grenzen für die Gehälter von Führungskräften gesetzt. Das schränkt die Möglichkeiten der Unternehmen und Manager ein, den schärferen Regeln durch Verlagerung ihrer Aktivitäten ins Ausland zu entgehen.

    Am Wochenende haben die Schweizer mit Zwei-Drittel-Mehrheit in einer Volksabstimmung beschlossen, dass die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften künftig über die Millionen-Gehälter der Vorstände und Aufsichtsräte abstimmen müssen. Außerdem werden bestimmte Prämien und Abfindungen verboten.

    Ein Beispiel für solche Auszahlungen aus jüngster Zeit war die geplante Abfindung für Novartis-Chef Daniel Vasella in Höhe von 58,5 Millionen Euro. Nach einem Sturm der Entrüstung verzichtete er. Die Bezüge von Vorständen und Aufsichtsräten in der reichen Schweiz gehören zu den höchsten weltweit. In der Spitzengruppe liegen ebenso die USA, im Bankensektor auch Großbritannien. Konzerne, die in Dubai, Hongkong oder Shanghai sitzen, zahlen oft aber ähnlich viel.

    Spätestens seit dem Beginn der Finanzkrise 2007 sind generöse Vorstandsgehälter in die Kritik geraten. Zahlen des Wirtschaftsmagazins Economist zufolge erhielten die Chefs der 350 größten US-Aktiengesellschaft 2011 beispielsweise gut 200 mal so viel Geld wie durchschnittliche Angestellte der Privatwirtschaft. 1990 hatten sie nur das 53-Fache bekommen.

    Wegen des öffentlichen Unmuts haben einige Staaten schon neue Regeln beschlossen. „In den USA und Großbritannien ist verbindlich, dass die Hauptversammlungen über die Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge befinden“, sagt William Eggers von der Unternehmensberatung Haygroup. Auch der Deutsche Bundestag hat 2009 Änderung des Aktiengesetzes beschlossen: Diese sollen „angemessen“ sein und sich an einer „nachhaltigen Unternehmensentwicklung“ orientieren.

    Hinzu kommen aktuelle Pläne der Europäischen Union, erfolgsabhängige Bonuszahlungen an Bankmanager in der Regel auf die Höhe der Grundgehälter zu beschränken. Dies betrifft alle Banken, auch die deutschen Sparkassen und Volksbanken. Ansonsten geht es bei den Neuregelungen meist um Aktiengesellschaften, nicht um GmbHs, Kommanditgesellschaften oder andere Rechtsformen.

    Weil die neuen Regeln relativ parallel in mehreren wichtigen Staaten eingeführt werden, können die Vorstände von Aktiengesellschaften sich ihnen nicht so einfach entziehen. Hinzu kommt eine Beobachtung, die die Unternehmensberatung Haygroup macht. „Unter Führungskräften ist die Diversifizierung auch hinsichtlich der Nationalität relativ gering. Die wenigsten gehen ins Ausland“, sagt Eggers. Dafür gibt es viele Gründe – persönliche Bindungen, Familie, aber auch die jeweilige Branche. Wer Führungskraft in einem globalen Pharmakonzern sein will, hat beispielsweise gute Gründe, in der Schweiz, Großbritannien oder den USA zu arbeiten – und nicht in Hongkong, wo vielleicht laxere Regeln gelten.

    Daran ändert auch die Eidgenössische Volksinitiative nichts. Sie ist Ausdruck eines Wertewandels. Die Manager in den reichen Industriestaaten müssen sich fragen, welche Gehälter angemessen sind und von der Öffentlichkeit akzeptiert werden. Wohlgemerkt schreiben die neuen Gesetze dabei bisher keine absoluten Obergrenzen vor. Jahresverdienste in der Höhe von zweistelligen Eurosummen sind nach wie vor möglich. Allerdings steigt der Druck zur Mäßigung.

  • Länderkammer beschließt Mindestlohn von 8,50 Euro

    Gesetz kommt aber vorerst nicht. Union und FDP im Bundestag sind dagegen

    Eine einheitliche Lohnuntergrenze von mindestens 8,50 Euro – das hat am Freitag der Bundesrat beschlossen. Wird daraus irgendwann ein Gesetz, dürfte kein Beschäftigter in Deutschland weniger verdienen. So wollen es acht Bundesländer, in denen die SPD mitregiert, darunter auch das Saarland mit seiner Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU).

    Über die Löhne der Beschäftigten verhandeln in Deutschland eigentlich die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Weil die traditionellen Sozialpartner aber in zahlreichen Branchen Einfluss und Mitglieder verlieren, zahlen viele Firmen inzwischen Verdienste von fünf Euro brutto pro Stunde oder weniger, von denen die Beschäftigten kaum leben können. Deshalb hat die Bundesregierung aus Union und FDP in den vergangenen Jahren bereits politisch fixierte Mindestlöhne für knapp vier Millionen Arbeitnehmer durchgesetzt, darunter die Branche der Zeitarbeit und der Gebäudereiniger.

    Das reicht SPD, Grünen und Linken jedoch nicht. Um Niedriglöhne beispielsweise im Einzelhandel und in Callcentern zu verhindern, befürworten sie einen einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn für ganz Deutschland. Solange SPD und Grüne nicht die Bundesregierung stellen, dürfte daraus aber kein Gesetz werden. Denn besonders die FDP im Bundestag lehnt den starren Mindestlohn für alle ab. Sie plädiert für „ausdifferenzierte Lösungen nach Branchen und Regionen“, sagte FDP-Vizefraktionschef Heinrich Kolb, „nur so ist sichergestellt, dass Mindestlöhne keine Arbeitsplätze kosten.“

    Weil die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), der Sozialflügel der CDU, seit Jahren Druck macht, neigt die Union dagegen schon mehr in Richtung einer einheitlichen Lohnuntergrenze. Im Bundestag am Freitag sagte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen: „Es ist so, dass ein Mindestlohn meines Erachtens notwendig ist.“ Aber auch dort ist die Lage nicht klar: Der CDU-Wirtschaftsrat warnt weiterhin vor einem „Job-Desaster“.

    Beispiele für Branchen, in denen zusätzliche Mindestlöhne Verbesserungen brächten, sind der Einzelhandel und die Callcenter. Für die Geschäfte, Supermärkte und Discountfilialen des Einzelhandels existieren zwar regionale Tarifverträge, die die Gewerkschaft Ver.di mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) abgeschlossen hat. Auch Lohnuntergrenzen haben die Tarifpartner vereinbart – in Schleswig-Holstein beispielsweise 7,50 Euro, in Baden-Württemberg 9,26 Euro pro Stunde. Doch diese Untergrenzen sind nicht allgemeinverbindlich: Unternehmen, die nicht Mitglied im HDE sind, müssen sie nicht einhalten. Bei Discountern und Supermärkten arbeiten beispielsweise heute viele Beschäftigte, die Regale ein und ausräumen – im Auftrag externer Firmen. Diese zahlen nicht selten weniger als sechs Euro brutto pro Stunde.

    Ein weiteres Beispiel bilden die Callcenter, die für viele Unternehmen die Anrufe von Kunden abwickeln. Ein flächendeckender, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag existiert hier ebenfalls nicht. Wie die Beschäftigten vieler großer Anbieter der Branche genießen auch die Arbeitnehmer der Bertelsmann-Tochter Arvato keinen tarifvertraglichen Schutz. Dementsprechend liegen die untersten Löhne dort zwischen sieben und 7,50 Euro. Arvato stehe der Einführung eines Mindestlohns durch die Politik aber offen gegenüber, wenn er für alle Anbieter gleiche Bedingungen schaffe, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

  • Wie der Mindestlohn wirkt

    Viele Beschäftigte im Einzelhandel und in Callcentern hätten Vorteile

    Eine einheitliche Lohnuntergrenze von mindestens 8,50 Euro – das wird am Freitag wohl der Bundesrat beschließen. Kein Beschäftigter in Deutschland dürfte dann weniger verdienen. So wollen es sieben SPD-regierte Bundesländer unter der Führung von Rheinland-Pfalz. Von Mindestlöhnen profitieren würden Millionen Beschäftigte, unter anderem im Einzelhandel und in Callcentern.

    Auch die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), der Sozialflügel der CDU, sieht diese beiden Branchen als Beispiele, bei denen Verbesserungen notwendig sind. CDA-Chef Josef Laumann beruft sich dabei auf einen Beschluss des Leipziger CDU-Parteitages vom November 2011. Darin heißt es, neue Lohnuntergrenzen müssten definiert werden, wenn die Arbeitnehmer durch Tarifverträge nicht geschützt seien. Beim Einzelhandel und in den Callcentern ist das teilweise der Fall.

    Für die Geschäfte, Supermärkte und Discountfilialen des Einzelhandels existieren zwar regionale Tarifverträge, die die Gewerkschaft Ver.di mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) abgeschlossen hat. Auch Lohnuntergrenzen haben die Tarifpartner vereinbart – in Schleswig-Holstein beispielsweise 7,50 Euro, in Baden-Württemberg 9,26 Euro pro Stunde. Doch dieser Mindestlohn ist nicht allgemeinverbindlich: Unternehmen, die nicht Mitglied im HDE sind, müssen ihn nicht zahlen.

    Bei Discountern und Supermärkten arbeiten beispielsweise heute viele Beschäftigte, die Regale ein und ausräumen – im Auftrag externer Firmen. Nur für einen Teil dieser Betriebe gilt aber der Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband der Logistik-Dienstleister (ILS) und der sogenannten Christlichen Gewerkschaft DHV, die in Konkurrenz zu Ver.di steht. Manche Firmen ohne Tarifvertrag zahlen deshalb weniger als sechs Euro brutto pro Stunde. Um so etwas zu verhindern, bietet ILS-Geschäftsführer Denis Henkel der Gewerkschaft Ver.di an, über einen neuen Mindestlohn-Tarifvertrag zu verhandeln. Ver.di allerdings lehnt ab, weil man die Löhne in den Logistikfirmen für indiskutabel niedrig hält.

    Selbst in etablierten Einzelhandelsunternehmen gibt es nach Informationen von Ver.di mittlerweile Schlupflöcher für die Tarifflucht. So übergebe Edeka viele Geschäfte aus dem Konzernverbund an selbstständige Kaufleute. Nach einiger Zeit laufe dann die tarifliche Bindung des HDE-Ver.di-Tarifs aus. Das Ergebnis: Viele Beschäftigte würden schlechter bezahlt, als die Lohnuntergrenze des Tarifvertrags vorsehe, so die Gewerkschaft.

    Ein weiteres Beispiel bilden die Callcenter, die für viele Unternehmen die Anrufe von Kunden abwickeln. Ein flächendeckender, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag existiert hier ebenfalls nicht. Wie die Beschäftigten vieler großer Anbieter der Branche genießen auch die Arbeitnehmer der Bertelsmann-Tochter Arvato keinen tarifvertraglichen Schutz. Dementsprechend liegen die untersten Löhne dort zwischen sieben und 7,50 Euro. Arvato stehe der Einführung eines Mindestlohns durch die Politik aber offen gegenüber, wenn er für alle Anbieter gleiche Bedingungen schaffe, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

    Wie die Politik mit solchen Angeboten umgeht, muss sich noch herausstellen. Den 8,50-Euro-Bundesratsbeschluss lehnen Union und FDP ab. Die Regierungskoalition will keine gesetzliche Regelung für die gesamte Wirtschaft. Stattdessen plädiert sie für flexible Lösungen, die die Tarifpartner der einzelnen Wirtschaftszweige aushandeln sollen. Wie das genau ablaufen könnte, weiß die Koalition aber selbst noch nicht. Zu einem Kompromiss, der zu einem Gesetz über den Mindestlohn führt, wird es vermutlich erst nach der Bundestagswahl kommen.