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  • Gut gerüstet für den Ernstfall

    Eine Notfallakte verhindert, dass Unternehmen im Chaos versinken, wenn der Geschäftsführer ausfällt/ Vielen Unternehmen fehlt das Dossier

    Krankheit, Unfall oder Tod: Wenn es den Geschäftsführer ganz plötzlich aus dem Unternehmen reißt, stehen die Beteiligten vor einer großen Herausforderung. In etwa jedem zehnten Fall sehen sich kleine und mittelständische Firmen in Deutschland ganz unvorhergesehen mit der Frage der Nachfolge konfrontiert, schätzt das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM). Gut ist es da, wenn der Chef für den Ernstfall Vorsorge getroffen hat.

    „Familienunternehmen sind üblicherweise sehr gut vorbereitet“, beobachtet Wolf Kempert, Gründungs- und Nachfolgeexperte beim Bund der Unternehmensberater (BdU). Meist führten sie das Unternehmen in zweiter oder dritter Generation und haben den Prozess der Nachfolgeregelung schon einmal durchlaufen. Andere Unternehmen wie Start-Ups seien in der Regel nicht ausreichend für den Fall der Fälle gewappnet.

    In seine Beratung kommen Firmenchefs meist erst, wenn sie über 60 Jahre alt sind, erzählt Kempert. Dabei, sagt er, sollte jedes Unternehmen, das sich im Ernstfall Gedanken um einen Nachfolger machen muss, eine Notfallakte besitzen. Sämtliche Dokumente für den Fall der Fälle gehören da hinein – beispielsweise Versicherungen, Vertretungs- oder Notfallpläne. Eben alle Informationen, die ein Außenstehender braucht, um sich einen Einblick zu verschaffen.

    Eine Liste der Kredite, die es zu bedienen gilt, und Verträge, die abgeschlossen wurden, gehören ebenso zur Notfallplanung. Aus der Akte sollte hervorgehen, wie es um die finanzielle Situation der Firma steht und welche Passwörter Zugang zu welchen Daten verhelfen. Solch sensible Informationen – das versteht sich von selbst – gehören in den Tresor oder nach Hause und nicht in die Büroschublade.

    Auch Vollmachten etwa für privates Vermögen oder Handlungsvollmachten und Geschäftsunterlagen wie Grundbuchauszüge dürfen im Dossier nicht fehlen, ebenso wie die Adressen von Familienangehörigen, von Beratern oder
    Kooperationspartnern.

    Eine entscheidende Rolle spielt das Testament. „Rund ein Drittel der Menschen im Alter von 50 Jahren haben noch keine Regelung ihres Nachlasses getroffen“, sagt Kempert. Das sei schon bedenklich. Der letzte Wille gebe doch dem Unternehmer die Möglichkeit festzulegen, wer die Firma später einmal erben oder Geschäftsanteile bekommen soll. Alternativ könne das auch ein Erbvertrag regeln.

    Für Verheiratete kann ein Ehevertrag wichtig sein. Mit dem Papier sichern sich Unternehmer vor ungewollten Folgen einer Scheidung ab. Ohne Vereinbarung steht die Firma im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin, weil die hinterbliebene Gattin oder die Tochter vielleicht darauf pocht, ihren Anteil am Unternehmen ausgezahlt zu bekommen. 

    Gewiss, es gibt schönere Dinge, als sich mit dem Ernstfall auseinanderzusetzen. Und am besten ist es freilich, wenn die Notfallakte in der Praxis nicht zum Einsatz kommen muss. Vergebens ist es meist dennoch nicht, die Unterlagen einmal
    zusammengestellt zu haben. Denn spätestens wenn der Chef in Rente geht und einen Nachfolger sucht, kann er das Dokument wieder aus dem Regal holen.

  • Ein deutsches Armutszeugnis

    Kommentar zum Armuts- und Reichtumsbericht von Hannes Koch

    Arbeitsministerin Ursula von der Leyen gibt sich große Mühe, der sozialen Entwicklung in Deutschland etwas Positives abzugewinnen. Im neuen Bericht über Armut und Reichtum schildern ihre Mitarbeiter, dass mehr Menschen arbeiten und die Zahl der Hartz-IV-Empfänger sinkt. Ja, es gibt Fortschritt. Und nicht jede Hiobsbotschaft, die die Auflösung der Mittelschicht verkündet, trifft zu. Trotzdem ist der offizielle Befund über die soziale Lage in Deutschland erschreckend.

    Die Hälfte der Bevölkerung hat kaum noch Anteil am Vermögen diesen Landes. Zudem sinkt ihr Einkommen. Wohlhabende und Reiche profitieren dagegen überproportional. Sie bestimmen über den großen Teil der sagenhaften zehntausend Milliarden Euro, die Privatleute in Deutschland mittlerweile angehäuft haben.

    Deutschland steht zwar noch nicht auf einer Ebene mit Nicaragua oder Mexiko. Im Vergleich zu den meisten anderen Länder dieser Erde herrscht bei uns eine halbwegs ausgewogene Verteilung von Einkommen und Vermögen. Doch steht zunehmend ein großes Versprechen der sozialen Marktwirtschaft in Frage. Es lautet: Wer arbeitet, kann aufsteigen und teilhaben.

    Stattdessen machen viele Menschen heute die ernüchternde Erfahrung, dass ihre Anstrengungen nichts nützen. Egal, wie sie sich abstrampeln: Ihre Löhne stagnieren oder sinken. Dies aber ist kein individuelles Problem. Die Ursache liegt in fragwürdigen ökonomischen Entscheidungen der Bundesregierungen. Seit dem Jahr 2000 sinkt die Lohnquote, der Anteil der Beschäftigtem am Volkseinkommen. Bundesregierungen und Wirtschaftselite waren sich einig, dass Arbeit in Deutschland zu teuer ist, um auf dem Weltmarkt bestehen zu können.

    So richtig dieser Befund damals teilweise gewesen sein mag, so sehr wurde die daraus entwickelte Politik überzogen. Minijobs, Leiharbeit, Niedriglohn und Reallohneinbußen auf breiter Front gefährden nicht nur den sozialen Frieden, sondern befeuern mittelbar auch die globalen Finanzkrisen. Woher stammen die Kapitalgewinne, die in Spekulationsgeschäfte fließen? Auch aus Geld, das nicht als Lohn ausgezahlt wurde. Diese Entwicklung muss rückgängig gemacht werden, die Löhne sollten wieder stärker steigen.

  • Die soziale Kluft wächst

    Die Hälfte der Bevölkerung verliert Anteile am Wohlstand, die zehn Prozent Reichsten gewinnen stark

    Die Mitarbeiter von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) machen sich Sorgen. „Die Bundesregierung prüft, ob und wie privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann“, heißt es im Entwurf für den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht. Diese Empfehlung beruht auf einem ernsten Befund: Sowohl die Einkommen, als auch die Vermögen der Deutschen entwickeln sich weiter auseinander.

    Die schlichte Botschaft des Berichts für die Jahre 2007 bis 2011 lautet: Die Armen werden ärmer, die Reichen reicher. SPD, Grüne und Linke fordern als Gegenmaßnahmen deshalb höhere Steuern besonders für die Eigentümer großer Vermögen. Ob die Arbeitsministerin diese Diskussion in die Koalition tragen, mochte ihr Ministerium am Dienstag nicht kommentieren. Mit solchen Ideen auseinandersetzen muss sich die Regierurng dennoch bis zur Kabinettssitzung Mitte November, bei der sie den überarbeiteten Entwurf des Berichts beschließen will.

    Alle vier Jahre veröffentlicht die Regierung eine solche Studie. Ein zentraler Befund der Untersuchung, die dieser Zeitung vorliegt: Für die ärmsten 40 Prozent der Vollzeitbeschäftigten lagen die Einkommen 2010 bis zu neun Prozent niedriger als im Jahr 2000. Weitere 20 Prozent konnten ihre Einkommen halten oder leicht verbessern. Deutliche Steigerungen verbuchten dagegen die wohlhabensten 40 Prozent der Erwerbstätigen. Sie erwirtschafteten Einkommenszuwächse von teilweise über fünf Prozent.     

    Als eine Ursache dieser Entwicklung benennt das Arbeitsministerium die Ausdehnung der „atypischen Beschäftigung“ im vergangenen Jahrzehnt. Mittlerweile über ein Viertel der Beschäftigten arbeiten auf Stellen, die befristet sind, eine geringe Stundenzahl beinhalten oder nur einen Niedriglohn bescheren.

    Hier machen sich die Sozialreformen, die Hartz-Gesetze und die verstärkte Leiharbeit bemerkbar. Selbst angesichts der augenblicklich vergleichsweise guten Entwicklung am Arbeitsmarkt würde etwa die Hälfte der Beschäftigten nicht von Lohnsteigerungen profitieren, sagt Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Der seit etwa zehn Jahren anhaltende Druck auf die Erwerbseinkommen trage dazu bei, dass sich Arm und Reich auseinanderentwickelten, so Grabka.

    Als Gegenmaßnahmen propagiert von der Leyen einen „allgemeinen, verbindlichen und angemessenen“ Mindestlohn und die Zuschussrente, die niedrige Alterseinkommen aufbessern soll. Außerdem setzt sich die Ministerin dafür ein, „atypische Beschäftigungsverhältnisse zu überprüfen“. Was das konkret heißt, lässt der Bericht allerdings offen.

    Ingesamt befürwortet von der Leyen Maßnahmen, um die soziale Mobilität durch Bildung zu erhöhen. Arme Leute sollen besser aufsteigen können. Dem dient beispielsweise eine höhere Zahl von Kitaplätze für Kleinkinder und Grundschulen mit Ganztagsbetreuung.

    Ähnlich wie bei den Einkommen ist die zunehmende soziale Polarisierung auch bei den Vermögen zu beobachten. Während die ärmere Hälfte der deutschen Bevölkerung 1998 noch vier Prozent aller Vermögen diesen Landes besaß, war es 2008 nur noch ein Prozent. Der Anteil der Mittelschicht ist von 52 auf 46 Prozent zurückgegangen. In umgekehrter Richtung vollzog sich die Entwicklung bei großen Vermögen. Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung konnten ihren Anteil von 45 auf 53 Prozent steigern.

    Angesichts solcher Zahlen waren die Kritiker schnell zur Stelle. Im Vorgriff auf den Wahlkampf des kommenden Jahres warf SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles der Koalition vor, nicht genug gegen die „zunehmende Spaltung unserer Gesellschaft“ zu unternehmen. Das Bündnis „Umfairteilen“, dem unter anderem Gewerkschaften und der Paritätische Wohlfahrtsverband angehören, forderte Umverteilung von Reich zu Arm mittels der Steuerpolitik.

  • Teurer Helfer in der Not

    Unseriöse Schlüsseldienste verlangen Mondpreise/ Überteuerte Rechnungen müssen Kunden nicht hinnehmen

    Rumms! Ein unachtsamer Moment, und die Tür ist zu. Wohl dem Ausgesperrten, der einen Zweitschlüssel beim Nachbarn weiß oder die Eingangstür mit einer Plastikkarte selbst wieder aufbekommt. Pechvögeln bleibt nur der Schlüsseldienst – und der kann teuer werden.

    Die schwarzen Schafe unter den Anbietern lassen sich so einiges einfallen, um abzukassieren. Eine Masche lautet: Viel kaputt machen, um so viele überteuerte Ersatzteile wie möglich auf die Rechnung zu setzen. Dabei sollte bei einer qualifizierten Türöffnung maximal der Schließzylinder in die Brüche gehen, gibt Karsten Zimmer vom Bundesverband Metall (BVM) zu bedenken. „Der Einsatz von roher Gewalt ist ganz und gar nicht fachgerecht“, so der Sicherheitsexperte. „Den vermeintlichen Dienstleister sollte man zurückschicken.“

    Ein weiterer Trick unseriöser Unternehmen sind Rufumleitungen. In dem Fall suggeriert die Telefonnummer der Firma, dass diese vor Ort sitzt. Doch das ist nicht der Fall. Der Anrufer wird weitergeleitet und eine hohe Anfahrtspauschale wird fällig.

    Es ist nirgends geregelt, wie viel ein Schlüsseldienst für das Öffnen einer Tür verlangen darf. „Maßgeblich sind in erster Linie die konkreten Umstände des Einzelfalls“, erläutert Carolin Semmler, Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Als Faustregel gilt: Kostet der Schlüsseldienst mehr als das Doppelte des Normalpreises – spricht des Preises, den andere Anbieter der Region im Schnitt verlangen – ist es Wucher. Hinzukommen muss, dass der Unternehmer eine Schwächesituation des Kunden ausnutzt.

    134 Euro: Diesen Stundenlohn  zahlen Kunden in Baden-Württemberg im Schnitt, wenn sie nach 22 Uhr den Schlüsseldienst rufen. Das hat eine Studie des Online-Portals Geld.de ergeben. Rund 130 Euro verlangen Anbieter im Saarland, in Berlin und in Hessen. Um die 120 Euro kostet es in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern. Am günstigsten sind Unternehmen in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt – mit um die 90 Euro. Von Stadt zu Stadt gibt es in den Bundesländern allerdings teils erhebliche Unterschiede.

    Manch Schlüsseldienstmitarbeiter möchte zudem gleich an Ort und Stelle Bargeld sehen. Darauf sollten sich Kunden nicht einlassen. „Niemand ist verpflichtet, bar zu bezahlen“, erläutert Rechtsanwältin Semmler. „Nur, wenn beide Parteien ausdrücklich eine Barzahlung vereinbart haben, ist dies bindend“, so die Juristin. Eine EC-Kartenzahlung müssten Verbraucher ebenso nicht in Kauf nehmen.

    Wem die Rechnung zu hoch oder ein Posten komisch vorkommt, der sollte zuerst das Unternehmen darauf ansprechen. Vielleicht lässt sich die Sache so schon klären. Wenn nicht, sollte unter Vorbehalt nur ein Teil der Rechnung beglichen werden. „Ist das Geld erst einmal weg, ist es meist schwer wieder zu bekommen“, erläutert Rechtsanwältin Semmler.

    Am besten ist es freilich, wenn die missliche Situation, vor verschlossener Tür zu stehen, gar nicht erst eintritt. Wer einen Haustürschlüssel beim Nachbarn oder bei einer Vertrauensperson in der Nähe hinterlegt, hat gute Karten. Auch ist es ratsam, sich die Nummer eines preiswerten Schlüsseldienstes zu notieren. „Es ist ganz legitim ein paar Firmen anzurufen und sich nach dem Preis zu erkundigen“, so Semmler. „Wichtig ist es, sich den Endpreis inklusive Fahrtkosten nennen zu lassen.“

    Getrost aussparen bei der Preisrecherche kann man Unternehmen, die viele A’s vor ihrem Namen haben, um in den gelben Seiten an erster Stelle zu stehen. „Die Mitarbeiter warten nur darauf, dass jemand in die Falle tappt und sie abkassieren können“, meint BVM-Sicherheitsexperte Zimmer.

    Falls der Notfall dann doch einmal eintritt, heißt es erst einmal: Ruhe bewahren und mit dem Schlüsseldienst telefonisch einen Festpreis vereinbaren. Lässt sich der Betrieb darauf nicht ein oder erscheint der Preis zu hoch, kann man immer noch einen anderen Anbieter anrufen. Es gibt durchaus seriöse Unternehmen, zum Beispiel Metallbauer, die Fenster, Türen oder Fassaden herstellen und einbauen, und im Notfall eben auch öffnen können.

    Gibt es Ärger mit dem Schlüsseldienst, helfen die Verbraucherzentralen weiter. Vieles können die Berater auch ohne den Gang vors Gericht klären.

    So viel darf der Schlüsseldienst kosten:

    84 Euro hält der Bundesverband Metall (BVM) für eine Türnotöffnung zwischen 8 und 18 Uhr in einem  Ballungsgebiet wie Berlin oder München für angemessen – wohlgemerkt an einem Werktag. Hinzu darf eine Fahrtkostenpauschale von 36 Euro kommen. Dauert das Öffnen der Tür länger als 15 Minuten, können für jede weitere Viertelstunde 21 Euro anfallen. Nach 22 Uhr dürfen Türöffnung und Stundenlohn laut BVM das Doppelte kosten. Eine Liste der Preisempfehlungen findet sich im Internet unter www.der-schlossprofi.de.  

  • Ein überfälliger Schritt

    Kommentar zu Antibiotika-Fleisch von Hannes Koch

    Die meisten Landwirte werden sich nicht freuen. Die Gesetzesänderung, die Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) angestoßen hat, macht ihnen wieder einmal mehr Arbeit. Künftig müssen sie haufenweise Daten per Computer in eine neue Datenbank eingeben – immer dann, wenn sie ihre Masthühner, Schweine oder Kälber mit Antibiotika gegen Krankheiten behandeln lassen. Diese Arbeit kostet Geld, das die Bauern vermutlich nur schwer über Preissteigerungen wieder hereinholen können.

    Trotzdem ist Aigners Initiative ein notwendiger Schritt, der eher zu spät als zu früh kommt. Denn die industrielle Landwirtschaft ist dabei, 80 Jahre medizinischen Fortschritt zu gefährden. Indem sie flächendeckend Mastvieh nicht nur gegen Krankheiten, sondern auch des schnelleren Wachstums halber mit Antibiotika behandelt, nimmt die Zahl von Resistenzen beim Menschen zu. Die mitunter lebensrettenden Medikamente wirken dann nicht mehr.

    Ob wir ganz ohne Antibiotika in der Landwirtschaft auskommen, ist fraglich. Eine industrielle Lebensmittelproduktion, die große Mengen preisgünstiger Nahrungsmittel herstellen soll, ist ohne chemische, biologische und ökologische Belastungen vermutlich nicht zu betreiben. Es muss aber darum gehen, ihre schädlichen Auswirkungen zu verringern.

  • Aigner lässt Antibiotika-Fleisch erfassen

    Schritt gegen gesundheitsgefährdende Resistenzen bei Fleischkonsumenten

    Fleisch von Hühnern, Schweinen und Rindern soll etwas gesünder werden. Verbraucher- und Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) hat sich vorgenommen, die Gesundheitsgefahren des Antibiotika-Einsatzes in der Fleischproduktion für Menschen zu verringern. Dem dient eine Novelle des Arzeneimittelgesetzes, die das Bundeskabinett am kommenden Mittwoch beschließen will.

    Es geht um die Antibiotika, die Landwirte ihren Masttieren verabreichen, um sie gegen Krankheiten zu schützen und schneller wachsen zu lassen. Auf dem Weg über das Grillhähnchen, das Schweineschnitzel oder den Kasseler Braten geraten die Antibiotika in den menschlichen Organismus, wo sie Resistenzen auslösen können. Wird der Mensch krank, kann es deshalb passieren, dass das vom Arzt verschriebene Penizilin nicht mehr wirkt. Deshalb will Aigner mittels der Gesetzesänderung nun Verbesserungen in den Mastbetrieben erreichen.

    Das Problem ist gravierend. In einer erstmals erhobenen Stastistik hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unlängst ermittelt, dass die Industrie 2011 die erstaunlich hohe Menge von 1.734 Tonnen Antibiotika an Tierärzte in Deutschland verkauft hat. NRW veröffentlichte Ende des vergangenen Jahres eine Untersuchung, derzufolge fast alle Masthähnchen Antibiotika bekommen.

    Die Landwirte werden künftig verpflichtet, genaue Daten beispielsweise zur Behandlungsdauer mit Antibiotika oder zur Zahl der behandelten Tiere in eine neue bundesweite Datenbank einzugeben. Anhand dieser Angaben lässt sich bald ein bundesweiter Tierbehandlungsindex bestimmen. Jeder Mastbetrieb erhält Einsicht und kann sehen, ob er mehr oder weniger Antibiotika als der Durchschnitt verabreicht.

    Liegt der jeweilige Landwirt über dem Mittelwert, soll er die Menge der Arzeneimittel reduzieren. Wenn er Antibiotika weit über dem Durchschnitt einsetzt, können die Veterinärbehörden der Länder Maßnahmen zu Verringerung vorschreiben. Beispielsweise müsste ein Betrieb die Ställe dann eine Woche leerstehen lassen, nachdem das schlachtreife Vieh abtransportiert wurde. Mittels Desinfektion und gründlicher Säuberung soll der Landwirt die Gesundheitserreger beseitigen, bevor er neues Vieh eingestellt.    

    Im Landwirtschaftsministerium geht man davon aus, dass der Aufwand der Datenerfassung den Betrieben rund 40 Millionen Euro kosten wird. Möglicherweise steigen dadurch die Fleischpreise in den Geschäften.

    Im neuen System erfasst sind einstweilen die Betriebe, die Hühner, Schweine und Rinder mästen. Zuchtfirmen, Eierproduzenten und die Milchviehwirtschaft bleibt außen vor, was der Bund für Umwelt und Naturschutz kritisiert. Das Agrarministerium betont dagegen, die größten Probleme mit Antibiotika gebe es in den Mastbetrieben.

    Ob und wie der Einsatz der Arzeneimittel abnimmt, will man im Bundeslandwirtschaftsministerium nicht abschätzen. Umzusetzen sei die Neuregelung durch die Bundesländer, heißt es zur Begründung. Diese können im Bundesrat aber auch noch Änderungen erwirken.

  • Sturm kommt auf in der Windbranche

    Privatanleger erstreiten Schadensersatz von Windpark. Windenergie-Messe in Husum

    Wenn ab Dienstag die Windenergie-Messe in Husum stattfindet, muss sich die Branche verstärkt mit den dunklen Seiten ihres bisherigen Booms auseinandersetzen. Denn viele Privatanleger fühlen sich finanziell geprellt. Die juristischen Streitigkeiten zwischen Kapitalverwaltern und Betreibern von Windfonds einerseits, sowie Privatinvestoren andererseits nehmen zu.

    Ein einschlägiges Beispiel ist die Klage, die zahlreiche Mitbesitzer des Windparks Tewel bei Soltau in Niedersachsen gegen einige bislang renommierte Firmen der Öko-Energiebranche anstrengten: die Umwelt Management AG (UMaAG) aus Cuxhaven, die Umweltbank aus Nürnberg und die Beratungsgesellschaft UDI.

    Wie das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 30. November 2011 zeigt, wurde die Klage gegen die Umweltbank und UDI abschlägig beschieden. Das Gericht befand jedoch, dass Gründungskommanditist Uwe Leonhardt – einer der UmaAG-Chefs – im Werbeprospekt für den Windpark falsche Angaben gemacht und dadurch die Gewinnmöglichkeiten zu rosig dargestellt habe. Das Gericht verurteilte den Windparkunternehmer deshalb zu Schadensersatz im sechsstelligen Euro-Bereich.

    Derartige Fälle scheinen keine Seltenheit zu sein. „Bei zahlreichen Windfonds haben die Anleger mittlerweile erfolgreich wegen irreführender Informationen in den Prospekten geklagt“, sagt Christian Herz von der Firma Ökofair. Er ist Vizechef des Anlegerbeirates des Bundesverbandes Windenergie. Eine Statistik über die Zahl der Betrugsverfahren gibt es nicht. „Bei den großen Massenpublikumsgesellschaften, die in der Boomphase 1997 bis 2005 eröffnet wurden, erfüllen über die Hälfte die Prognosen nicht“, sagt Herz jedoch.

    Im Fall des Windparks Tewel-Ilhorn-Söhlingen ging es unter anderem um das zu erwartende Windaufkommen – eine entscheidende Größe dafür, ob die Windräder einen Gewinn erwirtschaften und sich für die Anleger rechnen. Das Gericht urteilte: „Hier liegt ein Prospektfehler vor“. Die möglichen Winderträge seien systematisch zu hoch angesetzt und die Anleger damit getäuscht worden.

    Die falsche Prognose war einer der Gründe dafür, warum die Erträge weit unter Plan blieben“, sagt der Dresdner Wolfgang Strübing, einer der Anleger und Kläger. Statt einer versprochenen Rendite von über sechs Prozent jährlich habe man nur eine einzige Ausschüttung von zwei Prozent erhalten, so Strübing.

    Hinzu kam, dass die Betreiber den Windpark nach wenigen Jahren an einen Großinvestor verkauften. Die meisten der Gesellschafter waren einverstanden, um zu sichern, was noch zu retten war. Das Ergebnis dieses Geschäftes fiel ebenfalls ernüchternd aus. Laut Strübing erhielten die Anleger nur 44 Prozent ihres eingezahlten Kapitals zurück. Von 10.000 Euro blieben so 4.400 Euro. Den unternehmerischen Verlusten der Gesellschafter gegenüberstellen muss man allerdings die Abschreibungen, die die Steuerzahlung der Anleger in ersten Jahren erheblich reduzierte.

    Aus Unterlagen, die der taz vorliegen, geht hervor, dass mindestens zehn weitere UMaAG-Windparks mit Kapitalverlusten zulasten der Anleger von 15 bis 50 Prozent verkauft wurden. Dazu schreibt die Firma auf Anfrage der taz: „Die dargestellten Sachverhalte sind inhaltlich nicht korrekt. Aufgrund der geringen Zeit und der fehlenden Informationen, ist uns eine weitere Stellungnahme zurzeit nicht möglich.“ Aktuell sind außerdem in mehreren UmaAG-Windparks weitere Klagen anhängig.

    UMaAG-Chef Leonhardt ist Vorsitzender der Regionalsektion Elbe-Weser-Nord des Bundesverbandes Windenergie. Im Branchenverband liefern sich die Vertreter der Betreiber und die Fürsprecher der Anleger gegenwärtig muntere Auseinandersetzungen über die Frage, ob man weiterhin den Mantel des Schweigens über die Missstände in der Branche breiten sollte. Zum Urteil gegen die UMaAG und zur angeknacksten Reputation ihres Regionalvorstandes Leonhardt sagt der BWE, dass der Richterspruch bislang nicht vorgelegen habe und man ihn deshalb nicht habe prüfen können.

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat derweil einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen ein Unternehmen der Prokon-Gruppe wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Dessen Verkaufsprospekt enthalte irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit der Geldanlage.

    Info-Kasten

    Windmesse

    Vom 18. bis 22. September findet in Husum/ Schleswig-Holstein die Messe WindEnergy 2012 statt. Die Ausrichter bezeichnen sie als die „bedeutendste Messeveranstaltung der internationalen Windenergiebranche. Angekündigt haben sich 1.200 ausstellende Unternehmen.

  • Vieles ist neu, wenig wurde besser

    Vier Jahre Lehman-Pleite

    Auf den Tag genau vor vier Jahren begann mit der Pleite der Lehman-Bank auch für Kleinanleger eine neue Epoche. Denn die Erschütterungen des Finanzsystems erreichten schnell auch die Sparer. Auch deshalb gaben Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Finanzminister Peer Steinbrück im Oktober 2008 ein Versprechen ab, das sie im Ernstfall wohl gar nicht hätten halten können. „Deshalb sagen wir den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind“, erklärte Merkel aus Furcht vor einer Plünderung der Bankkonten durch besorgte Kunden. Der Sturm auf die Geldautomaten blieb aus. Trotzdem begann die Bundesregierung, den Schutzwall für Anleger nach und nach zu erhöhen. Nach Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) blieben die meisten Vorhaben jedoch auf halber Strecke stecken.

    Die Einlagensicherung wurde als erstes angepackt. Seither sind Guthaben von bis zu 100.000 Euro gesetzlich vor einer Bankpleite geschützt, ein doppelt so hoher Betrag wie vor dem Zusammenbruch der US-Bank. Nun sollen nach dem Willen der EU-Kommission die nationalen Sicherungssysteme der Euroländer ein einem gemeinsamen Verbund aufgehen. Das wäre zumindest für die Kunden der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken ein Nachteil. Denn diese Institute verhindern gemeinsam die Pleite einzelner Mitgliedsunternehmen, so dass ein Schadenfall nach den bisherigen Erfahrungen gar nicht eintreten kann.

    Zertifikate, die vielen Sparern durch die Lehman-Pleite herbe Verluste eingebracht haben, werden weiterhin verkauft, obwohl Anlegerschützer ein Verkaufsverbot für Kleinanleger gefordert hatten. Allerdings klären Banken ihre Kunden nun eher über das Verlustrisiko auf. Denn bei Zertifikaten handelt es sich um Schuldverschreibungen einzelner Institute. Geht dem Herausgeber finanziell die Puste aus, schauen die Sparer in die Röhre.

    Beratungsprotokolle sollen seit 2010 die rechtliche Position der Bankkunden stärken. Die Berater müssen das Gespräch mit ihren Kunden am Ende schriftlich zusammenfassen. Hinter der Einführung stand die Hoffnung, dass die Verbraucher damit eine falsche Empfehlung besser nachweisen können. Doch Untersuchungen belegen das Gegenteil. Denn die Begründung für einen Anlageratschlag fehlt in der Regel. Der Berater ist damit fein raus. „Sie sind häufig eine Haftungsabsicherung der Bank“, beobachtet vzbv-Expertin Dorothea Mohn.

    Das Produktinformationsblatt soll Verbrauchern seit gut einem Jahr die Vor- und Nachteile einzelner Finanzprodukte leicht verständlich darlegen. Auch Kosten wie Provisionen werden aufgeführt. Doch auch diese Regelung ist nach Mohns Ansicht noch löchrig. Da es keine standardisierten Formulare gebe, könne jedes Institut eigene Beipackzettel erstellen. Trotz guter Beispiele fehle es oft an klar verständlichen Darstellungen.

    Der Graue Kapitalmarkt ist nicht mehr gänzlich unreguliert. Die Aufsichtsbehörden prüfen die Propekte der Anbieter und die Verkäufer müssen sich registrieren lassen. Der vzbv kritisiert aber, dass die Vermittler nur durch Gewerbeämter und IHKn überwacht werden sollen, was für diese praktisch nicht zu schaffen ist.

    Ein Beraterregister wird es ab dem kommenden Jahr geben. So kann die Bundesfinanzaufsicht den Bankberatern besser auf die Finger schauen und schlechten auf dieselben klopfen.

    Eine regulierte Honorarberatung, wie sie von Verbraucherschützern als Ersatz für die verkaufsorientierten Gespräche von Bankberatern fordern, gibt es immer noch nicht. Die Bundesregierung diskutiert zwar verschiedene Eckpunkte für ein Gesetz dazu. Doch ob vor den Bundestagswahlen noch ein Entwurf in den Bundestag eingebracht wird, erscheint fraglich. Insgesamt, so resümiert Finanzexpertin Mohn, hat sich substanziell zu wenig im Sinne der Kunden geändert.

    Niedrige Zinsen sind eine weitere Folge der Krise, die in der Lehman-Pleite ihren bisherigen Höhepunkt erlebte. Sie sollen die Wirtschaft und das Finanzsystem stützen, wirken sich aber auch auf jeden Privathaushalt aus. Dabei gibt es positive und negative Folgen. Gut ist, dass Kredite billiger geworden sind. Insbesondere Baugeld gibt es so günstig wie nie zuvor. Auf der anderen Seite erhalten Sparer auch kaum mehr Zinsen für normale Geldanlagen. Rechnet man die Teuerungsrate mit ein, verlieren ihre Rücklagen sogar oft an Wert. Die langfristigen Auswirkungen sind noch völlig offen. So werden viele Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen wohl nicht die erhofften Überschüsse abwerfen, weil auch die Anbieter kaum Möglichkeiten zu einer sicheren, aber auch lukrativen Geldanlage haben.

  • Sparkassen schüren Angst der Sparer

    EU-Bankenhaftung

    Die deutschen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken schlagen Alarm. „Die Übernahme von Zahlungspflichten für ausländische Banken würde das Vertrauen unserer Kunden in die Sicherheit ihrer Spareinlagen gefährden“, heißt es in einem offenen Brief der Spartenverbände an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Dahinter steckt die Angst vor der geplanten europäischen Bankenregulierung. Die EU-Kommission will einerseits einen Haftungsverbund schaffen, andererseits die Einlagensicherung vereinheitlichen. Beides könnte die öffentlich-rechtlichen Institute sowie die Genossenschaftsbanken empfindlich treffen und ihre Kunden schlechter stellen.

    Wo liegt das Problem?

    Die EU-Kommission will das Einlagensicherungssystem auf lange Sicht europaweit harmonisieren. Wenn irgendwo in der Eurozone eine Bank pleite geht, sollen am Ende alle anderen Institute im Euroraum für die Spareinlagen haften. Dann müssten zum Beispiel die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken für die Ersparnisse irischer oder portugiesischer Sparer aufkommen. Diese befürchten nun, dass ihr einzigartiges nationales Sicherungssystem nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Derzeit sind in der EU alle Einlagen, also zum Beispiel Tagesgelder oder Sparkonten, bis zu einem Wert von 100.000 Euro gesichert.

    Wie funktioniert die Einlagensicherung?

    Es gibt in Deutschland zwei voneinander unabhängige Sicherungsfonds. Die Geschäftsbanken teilen sich einen Notfonds, der im Ernstfall die Spareinlagen insolventer Institute absichert. Dafür bringen Deutsche Bank, Commerzbank und Co. notfalls Milliardensummen auf. Die genaue Höhe dieses Notgroschens ist nicht bekannt. Doch reicht die Erstattung weit über die gesetzliche vorgeschriebene Mindestsumme von 100.000 Euro hinaus. Die Sparkassen verfügen ebenso wie die Genossenschaftsbanken über ein eigenes Sicherungssystem. Dabei schauen sie ihren einzelnen Mitgliedern schon frühzeitig bei einer finanziellen Schieflage auf die Finger und sehen zu, dass angeschlagene Institute durch eine Fusion gerettet werden, bevor sie Insolvenz anmelden müssen. So vermeiden die beiden Verbünde, dass sie Sparer aus ihrem Fonds bedienen müssen. „Volksbanken und Sparkassen arbeiten präventiv und verfügen deshalb über eine sichere Einlagensicherung“, sagt der Finanzexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Michael Westphal.

    Gilt das Versprechen der Bundeskanzlerin nicht mehr, dass die Spareinlagen der Deutschen sicher seien?

    Dieses Versprechen wurde vor fast genau vier Jahren abgeben, kurz nachdem die Lehman-Bank pleite ging. Es diente schon damals mehr der Beruhigung als dass es im Ernstfall hätte eingehalten werden können. Wenn Anleger ihr Geld bei verschiedenen Banken untergebracht haben, sind sie trotzdem in der Regel auf der sicheren Seite.

    Welche Folgen hätte eine europäische Einheitsregelung für die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken?

    Sie müssten sich wohl von ihrem eigenen, gut funktionierenden Sicherungssystem verabschieden, weil es in dieser Form nicht in die Pläne der EU-Kommission passen würde. Im schlimmsten Fall könnten sie bei einer Bankenpleite im Ausland mit zur Kasse gebeten werden. Deshalb wehren sich ihre Spitzenverbände so heftig dagegen, in die neu regulierte Bankenaufsicht in der Euro-Zone einbezogen zu werden. Ob es tatsächlich zu einer harmonisierten Einlagensicherung kommt, ist allerdings zweifelhaft. Denn auch die Bundesregierung lehnt die bisherigen Vorschläge der Kommission ab.

  • Zeitgeist-Produkt mit sozialen Defiziten

    Apple präsentiert das iPhone 5. Die Arbeitsbedingungen in China sind gesetzeswidrig

    Nach der Präsentation seines neuen iPhones 5 am Mittwoch Abend kann sich Apple wohl auf einen neuen Verkaufsboom freuen. Die Bank JP Morgan nimmt an, dass alleine bis Jahresende acht Millionen Exemplare verkauft werden. Die Attraktivität der kleinen, schicken Taschencomputer ist noch immer so groß, dass die fragwürdigen Arbeitsbedingungen, unter denen die Apple-Produkte in China hergestellt werden, kaum eine Rolle in der Öffentlichkeit spielen.

    Das iPhone ist ein schizophrenes Produkt. Einerseits setzt es technologische und kulturelle Standards.Wie kaum ein anderer Markenartikel vermittelt es den Käufern das Gefühl, auf angenehme Weise an den Möglichkeiten der globalen Kommunikation teilzuhaben. Andererseits stehen Apple-Produkte wie iPhone, iPad und MacBook für die schlechten Seiten der Globalisierung.

    Nach Recherchen dieser Zeitung mussten die Beschäftigten in den chinesischen Zulieferfabriken von Apple im vergangenen Jahr beispielsweise bis zu 80 Überstunden pro Monat leisten. Gestattet waren laut chinesischem Arbeitsgesetz jedoch nur 36 zusätzliche Arbeitsstunden. Eine normale Arbeitswoche sah für viele Arbeiter so aus: An sechs Tagen einschließlich des Samstags verbrachten sie bis zu zwölf Stunden in den Fabriken. Das sind Zustände, die in Europa oder den USA schon lange der Vergangenheit angehören. Vermutlich wären nur wenige der Käufer des neuen iPhones bereit, selbst solche Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.

    Auf der Rückseite jedes iPhones ist zu lesen: „Entworfen von Apple in Kalifornien. Produziert in China.“ Das bedeutet: Apple stellt fast nichts selbst her. Die Produktion findet im Ausland statt – zu großen Teilen in den gigantischen Werken des Foxconn-Konzerns in China, für den über eine Million Menschen arbeiten. Dass die schlechten Arbeitsbedingungen dort langsam, aber sicher das positive Image der Apple-Produkte bedrohen, hat die US-Firma im vergangenen Jahr erkannt.

    Deshalb ließ Apple die Foxconn-Werke durch die Fair Labor Association (FLA) kontrollieren, die für erträgliche Zustände in der globalen Produktionskette sorgen soll. Das Ergebnis der Überprüfung: Die Kontrolleure bestätigten viele der Vorwürfe, die unter anderem die Hongkonger Kritiker-Organisation Sacom gegen Apple und Foxconn erhebt.

    Mitte August erklärten die FLA-Prüfer, dass Foxconn die wöchentliche Arbeitszeit seiner Beschäftigten auf mittlerweile 60 Stunden pro Woche gedrückt habe. Das ist immer noch mehr, als das chinesische Arbeitsgesetz erlaubt. Dieses wollen die Konzerne nun bis spätestens Juli 2013 einhalten. Gelingt ihnen das, würde auch bei Foxconn der Achtstundentag gelten, allerdings an sechs Tagen pro Woche.   

    Diese Verbesserungen sind für den Zulieferer nicht einfach. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter müssen neu eingestellt werden, um die Aufträge von Apple und anderen Konzernen weiterhin schnell und flexibel abarbeiten zu können. Außerdem wird Foxconn gezwungen sein, den Lohn zu erhöhen. Bislang kamen viele der meist jungen Arbeiterinnen nur deshalb über die Runden, weil sie zahlreiche Überstunden leisteten.

    Der Lohn einer normalen Foxconn-Arbeiterin im Werk Chengdu in Zentralchina betrug 2011 etwa 2.000 Renmimibi (210 Euro) für rund 240 Arbeitsstunden monatlich. Das machte rund 90 Euro-Cent pro Stunde – eine Summe, die deutlich über dem staatlichen Mindestlohn lag, den Arbeitern aber trotzdem nur ein relativ bescheidenes Leben ermöglichte und für die Gründung einer eigenen Familie kaum ausreichte.

    Der Löhne in China sind auch deshalb so niedrig, weil Apple seine Zulieferer unter Druck setzt. Im vergangenen Jahr betrugen die Arbeitskosten eines iPhones im Verhältnis zu dessen Verkaufspreis größenordnungsmäßig drei Prozent. Von 500 Euro, die Kunden in Europa oder den USA zahlten, kamen etwa 15 Euro bei den Arbeiterinnen an. Dies ist einer von mehreren Faktoren, die die fantastischen Gewinnmargen des Apple-Konzerns erklären.

    Ob das Unternehmen aus Cupertino südlich von San Francisco seine vergangenen Erfolge mit dem neuen iPhone fortsetzen kann, muss sich zeigen. Eine Variante bestünde darin, geringere Gewinne zu akzeptieren. Der Konzern könnte aber auch versuchen, die wachsenden Produktionskosten mittels höherer Preise an die Endkunden weiterzugeben.

    Wird das funktionieren? Dafür spricht, dass selbst in China die Apple Stores ständig überfüllt sind. Zwar kommen die neuen Geräte dort etwas später heraus als in den USA. Wenn es aber so weit ist, reißen die Kunden sie den Verkäufern vermutlich aus den Händen. Gegen künftige Megaerfolge von Apple spricht jedoch, dass die Smartphones von Konkurrenten wie Samsung und Nokia mittlerweile wieder auf Augenhöhe sind.

  • Die schwere Euro-Entscheidung

    Höhlt der ESM die Rechte des Bundestages aus, wie die Kläger vor dem Verfassungsgericht befürchten?

    Wenn am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht über die Euro-Rettung urteilt, stehen grundsätzliche Fragen unserer Demokratie zur Debatte. Herta Däubler-Gmelin (SPD), Peter Gauweiler (CSU) sowie weitere Kläger gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und den Fiskalpakt sagen, dass diese Verträge die Rechte des Bundestages in verfassungswidriger Weise beschneiden. Unsere Zeitung stellt die wichtigsten Argumente und Gegenargumente dar.  

    Argument 1
    Das Budgetrecht des Bundestages wird ausgehebelt
    Die Kläger erklären, das deutsche Parlament könne sein Königsrecht nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen, wenn der ESM einmal eingerichtet ist. Sie weisen daraufhin, dass Deutschland anderen Euro-Staaten dann mit bis zu 190 Milliarden Euro helfen muss. Vermutlich reiche diese Summe noch nicht einmal aus. Die potenzielle Belastung sei damit so groß, dass der Bundestags im Extremfall nicht mehr frei über den Bundeshaushalt entscheiden könne. Dadurch wird nicht nur das wichtigste Recht des Parlamentes, sondern auch das Wahlrecht der Bürger ausgehöhlt, sagen die Kläger.

    Contra
    Christian Calliess, Europarechtler an der Freien Universität Berlin, hält dagegen: „Gegen den Willen des Bundestages kann der ESM keine Beschlüsse fassen.“ Im deutschen ESM-Gesetz und im ESM-Finanzierungsgesetz ist festgelegt, dass das Parlament zustimmen muss, wenn der Fonds Geld ausgeben oder seine Mittel erhöhen will. Ebenso erklärt Michael Meister, Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag: Ohne den Bundestag läuft nichts.

    Argument 2
    Der ESM kann gegen Deutschland entscheiden
    Die Kläger befürchten, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble oder sein Staatssekretär könnten im Gouverneursrat, dem obersten Entscheidungsgremium des ESM, von den anderen Ländern überstimmt werden. Das fatale Ergebnis: Deutschland müsste gegen seinen Willen mehr bezahlen.

    Contra
    Die Gouverneure, darunter der deutsche Vertreter, entscheiden „im Einvernehmen“, steht im ESM-Vertrag. Das bedeutet Einstimmigkeit. Bei sehr dringenden Entscheidungen reicht allerdings eine Kapitalmehrheit von 85 Prozent. Da Deutschland jedoch 27 Prozent der ESM-Mittel stellt, besteht ein deutsches Vetorecht.

    Argument 3
    Deutschland wird durch den ausufernden ESM finanziell überfordert, argwöhnen die Kläger. Die befürchtete Logik: Wir geben, der Süden hält die Hand auf. Am Ende sind auch wir pleite.

    Contra
    Verfassungsjurist Franz Mayer (Uni Bielefeld) sieht das anders: Die deutsche Haftung sei „unter allen Umständen“ begrenzt – so stehe es im ESM-Vertrag. „Diese Summe steigt erst, wenn man den Vertrag ändert. Das aber geht nur mit Zustimmung der Bundesregierung und des Bundestages“, sagt Mayer.

    Argument 4
    Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist bislang ausgeschlossen, dass ein Euro-Staat einem anderen finanziell aus der Patsche hilft. Jedes Land ist für seine Schulden selbst verantwortlich. Das ändere sich jetzt mit dem ESM, argumentieren die Kläger. Im neuen Artikel 136 Absatz 3 des AEUV heiße es bald: „Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“ Das bedeutet: Gegenseitige Hilfe und Haftungsübernahme ist neuerdings möglich.

    Contra:
    Das Verbot der Schuldenübernahme wird nicht komplett abgeräumt, sondern nur ausnahmsweise durchbrochen, sagt EU-Jurist Calliess. Die gegenseitige Haftung wird zudem an strenge Auflagen gebunden, beispielsweise Sparmaßnahmen in den südlichen Euro-Ländern. Aber es stimmt: Mit dem ESM verpflichten sich die wohlhabenden Euro-Staaten zu mehr finanzieller Solidarität als früher.

    Kasten
    ESM und Fiskalpakt
    Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM soll 700 Milliarden Euro einsammeln, um Hilfen für Euro-Staaten zu finanzieren, die sich am Markt nicht mehr zu erträglichen Kosten verschulden können.
    Mit dem Fiskalvertrag verpflichten sich alle EU-Staaten außer Großbritannien und Tschechien, ihre Schulden zu reduzieren. Die jährliche Neuverschuldung soll grundsätzlich 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht übersteigen. Sonst können Strafen fällig werden.

  • Moralische Selbstregulierung für Wirtschaftsforscher

    Die größte deutsche Ökonomen-Organisation beschließt erstmals einen Ethik-Kodex

    Mit einem neuen Ethik-Kodex will die deutsche Ökonomenzunft künftig Fehlverhalten von Wissenschaftlern erschweren. So sollen die Wirtschaftsforscher bei Veröffentlichungen von Studien und Aufsätzen ihre Finanzquellen und möglichen Interessenkonflikte darlegen.

    Den Ethik-Kodex hat der Verein für Socialpolitik während seiner bis Mittwoch dauernden Mitgliederversammlung verkündet. Die große Mehrheit der Mitglieder hatte ihn in einer Urabstimmung angenommen. Der 1873 gegründeten Institution gehören rund 3.800 Ökonomen an – die meisten von ihnen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

    Mit den neuen Verhaltensregeln reagiert der Verein auf Missstände, die während der Finanz- und Schuldenkrise seit 2008 verstärkt zutage traten. Unter anderem geht es darum, dass Wissenschaftler ihre Auftraggeber und die Herkunft ihrer Finanzmittel nicht benennen. Mitunter kann die Öffentlichkeit deshalb nicht erkennen, dass es sich um interessengeleitete Forschung im Auftrag von Unternehmen oder Verbänden handelt, nicht um unabhängige Wissenschaft.

    Beispielsweise fertigte der New Yorker Professor Frederic Mishkin 2006 eine Studie an, in der er Island als vorteilhaften Finanzplatz lobte. Finanziert hatte die Veröffentlichung unter anderem die  isländische Handelskammer. Dies erwähnte der Wissenschaftler aber nicht. Einige Jahre später brach die Wirtschaft des Landes infolge übertriebener Finanzspekulation zusammen. Aus solchen Vorkommnissen zog die US-Ökonomen-Vereinigung bereits Anfang des Jahres die Konsequenzen und formulierte schärfere Verhaltensregeln.

    Der Kodex des Vereins für Socialpolitik fordert nun „Transparenz, Objektivität, Unabhängigkeit und Fairness“ von allen Mitgliedern. Vor allem wird empfohlen, die jeweiligen Voraussetzungen wissenschaftlicher Arbeiten deutlich zu machen. Dies betrifft beispielsweise die Annahmen, die die Ökonomen ihren Forschungen zugrunde legen. Außerdem sollten sie nicht nur die „Finanzierungsquellen angeben“, sondern die „Infrastruktureinrichtungen“ und die „sonstige externe Unterstützung“, die sie in Anspruch genommen haben.

    Um diese und andere Regeln durchzusetzen, will der Verein einen Ethikbeauftragten und eine Ethikkommission berufen. Sanktionen für Fehlverhalten stehen zwar nicht im Kodex, aber Vereinsvorsitzender und Humboldt-Professor Michael Burda hält zumindest den Ausschluss von Missetätern aus der altehrwürdigen Organisation für erwägenswert.

    Fraglich allerdings erscheint, ob der Kodex weit genug reicht. Bei einzelnen Studien und Aufsätzen mögen die Wissenschaftler zwar ohne die finanzielle Unterstützung von Wirtschaftsverbänden oder Interessengruppen auskommen. Trotzdem aber werden viele Lehrstühle auch an deutschen Universitäten zu hohen Anteilen durch so genannte Drittmittel beispielsweise von Unternehmen finanziert.

    Diese millionenteuere Förderung im Hintergrund kann die Unabhängigkeit der Wissenschaft untergraben, meint Sebastian Dullien, Professor der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin. Wäre der Verein für Socialpolitik konsequent, müsste er die Ökonomen auch verpflichten, ihre Drittmittel und Vortragshonorare offenzulegen, sagt Dullien.

  • Immer mehr bekommen immer weniger

    Mehr als jeder fünfte Beschäftigte erhält nur Niedriglohn / Die Schere zwischen guten und schlechten Verdiensten öffnet sich weiter

    Jeder vierte der rund 31 Millionen Beschäftigten in Deutschland arbeitet Teilzeit, in einem Minijob, mit einem befristeten Arbeitsvertrag oder in einer Zeitarbeitsfirma. „20,6 Prozent der Beschäftigten arbeitetet 2010 für einen Niedriglohn“, sagt der Präsident des Statistischen Bundesamts, Roderich Egeler, 2006 lag der Anteil noch um fast zwei Prozentpunkte niedriger. Das Am hat eine Sonderauswertung der Verdienste von 1,9 Millionen Arbeitnehmern veröffentlicht.

    Der Schwellenwert für Geringverdiener wird anhand einer international geltenden Methode festgelegt. In Deutschland gilt ein Bruttostundenverdienst von 10,36 Euro als Grenze. Die Schere zwischen den gut und den mies bezahlten Tätigkeiten öffnet sich weiter. 2006 erhielten die zehn Prozent der am besten bezahlten Arbeitnehmer 18,66 Euro mehr pro Stunde als die zehn Prozent am unteren Ende. Bis 2010 ist der Unterschied auf 20.37 Euro angewachsen. Die Gutverdiener kamen im Durchschnitt auf 28,69 Euro, am unteren Ende gab es nur 8,32 Euro. „Der Abstand ist größer geworden“, berichtet Egeler, der zwei Entwicklungen beobachtet. Die Besserverdienenden eilten im letzten Jahrzehnt der Mitte davon und die Geringverdiener verloren den Anschluss an ein mittleres Einkommen.

    Wie viele Beschäftigte sich tatsächlich mit einem geringen Einkommen begnügen müssen, weiß auch das Bundesamt nicht. Denn einige Berufsgruppen werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt, um die Wirtschaft von bürokratischen Pflichten zu entlasten. Die Beschäftigten in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern gehören zu diesem Gruppe, ebenso die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei. Deshalb sei der nun genannte Anteil der Geringverdiener an den Beschäftigten als untere Grenze anzusehen. Tatsächlich dürfte er deutlich oberhalb der Marke von 20 Prozent liegen.

    Bekannt sind die Berufsgruppen, in denen der Gehaltszettel besonders niedrige Zahlen ausweist. 87 Prozent der Taxifahrer und 86 Prozent der Friseurinnen und Friseure sowie vier von fünf Reinigungskräften, aber auch mehr als drei Viertel der Beschäftigten in der Gastronomie müssen von Niedriglöhnen leben. Auch der Einzelhandel, Call Center und Zeitarbeitsfirmen bezahlen häufig wenig.

    Außerhalb des normalen Arbeitsverhältnisses, dass eine Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden voraussetzt, gibt es bei der Bezahlung große Unterschiede. Teilzeitkräfte verdienen mit durchschnittlich 14,45 Euro deutlich mehr als Zeitarbeiter mit 8,91 Euro oder Minijobber mit 8,19 Euro. Gerade Beschäftigten mit geringen Qualifikationen finden kaum noch einen regulären Job. Jeder zweite Hilfsarbeiter schlägt sich anders durch. Dabei ist der Wunsch nach einer Vollzeittätigkeit häufig vorhanden. Von den zehn Millionen Teilzeitkräften in Deutschland sagen 16 Prozent, dass dies nur eine Notlösung darstellt und sie lieber länger arbeiten würden.

  • Lieber Euro als Gauweiler

    Kommentar zur neuen Euro-Klage von Hannes Koch

    Die beste Nachricht seit langem lautete in der vergangenen Woche: Der Euro ist gerettet. Unsere Währung wird nicht zusammenbrechen, weil die Europäische Zentralbank sie mit allen Mitteln verteidigen will. Wenn zusätzlich das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch dem Europäischen Stabilitätsfonds ESM zustimmt, geht die Euro-Krise schließlich doch dem Ende entgegen. Zum Glück.

    CSU-Politiker Peter Gauweiler ist ein großes Durcheinander offenbar lieber. Zusätzlich zu seiner Klage gegen ESM und Fiskalpakt hat er nun einen weiteren Antrag beim Verfassungsgericht eingereicht, um die Politik der EZB zu hintertreiben. Ginge es nach Gauweiler, müssten die Verfassungsrichter ihre für Mittwoch geplante Entscheidung verschieben. Vermutliches Resultat: Die Zinsen für Staatsanleihen würden abermals steigen, Spanien und Italien mangels Unterstützung von ESM und EZB in Richtung Zahlungsunfähigkeit schliddern. Für diesen Fall könnten wir uns schon mal darauf einstellen, dass ein guter Teil unseres Wohlstandes in einer langen und schweren Wirtschaftskrise verraucht.

    Auch der gegenwärtige Weg mit europäischem Sparvertrag, Stabilitätsfonds und Anleihekäufen der Zentralbank ist nicht risikolos. Möglicherweise steigen die Inflationsraten in den kommenden Jahren auf drei oder vier Prozent jährlich. Den Bundesbürgern geht damit ein Teil ihrer Kaufkraft verloren – eine Art Sondersteuer für den Fortbestand der Währungsunion und des Euro. Dieser kleine Tribut ist allerdings die weitaus angenehmere Variante im Vergleich zu der Chaos-Strategie, für die Leute wie Gauweiler plädieren.

  • „Ohne Parlament kein Geld“

    Bundesverfassungsgericht wird ESM zustimmen, vermutet Europarechtler Franz Mayer. Sonst Panikreaktionen an den Märkten

    Hannes Koch: Die Europäische Zentralbank und die Regierungen versuchen Wege aus der Krise zu finden. Dadurch würden aber die Rechte des Bundestages verletzt, meinen Kritiker. Hebelt die EZB mit ihrer Entscheidung, wieder Staatsanleihen verschuldeter Staaten zu kaufen, unser Parlament aus?

    Franz Mayer: Ich glaube nicht. Die EZB kann plausibel erklären, dass sie im Rahmen des Auftrags handelt, der in den EU-Verträgen niedergelegt ist. Diesen hat der Bundestag zugestimmt. Außerdem wird die Notenbank nur Anleihen von Ländern erwerben, die sich einem Sanierungsprogramm des Europäischen Stabilisierungsfonds unterworfen haben. Und auch die ESM-Hilfen muss der Bundestag jedes Mal absegnen.

    Koch: Am kommenden Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über mehrere Klagen gegen den europäischen Fiskalpakt und den ESM. Die Kläger meinen, künftig könne der Bundestag sein verfassungsgemäßes Budgetrecht nur noch eingeschränkt ausüben. Was würde passieren, wenn die Kläger Recht bekämen?

    Mayer: Der Fiskalpakt könnte juristisch zwar auch ohne Deutschland in Kraft treten. Und die Bundesregierung hätte die Möglichkeit, die jährliche Neuverschuldung trotzdem auf 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung zu verringern – entsprechend dem Vertrag, aber freiwillig. Jedoch würde vom Fiskalvertrag ohne den entscheidenden Akteur kein kraftvolles politisches Signal gegen die Krise ausgehen.

    Koch: Das Vertrauen der internationalen Investoren in die Eurozone nähme weiter ab, die Zinsen für Spanien und Italien stiegen, Europa bräuchte noch mehr Rettungskapital. Dieses aber würde fehlen, wenn das Verfassungsgericht auch den ESM scheitern ließe.

    Mayer: Ohne die Mitwirkung Deutschlands kann der ESM das notwendige Kapital nicht einsammeln. Er wäre nicht arbeitsfähig. Schon eine zeitliche Verzögerung durch weitere Prüfungen des Verfassungsgerichtes würde zu massiven Problemen führen. Die Euro-Zone hat dann ziemlich bald zu wenig Geld, um weitere Hilfen zu leisten. Die Krise könnte sich enorm verschärfen. Professionelle Investoren würden ihre europäischen Staatsanleihen abstoßen und die Privatleute ihre Konten bei den Banken räumen. Es käme zu Panikreaktionen, auch bei uns.

    Koch: Solche Bilder können sich auch die Verfassungsrichter ausmalen. Wie werden sie vermutlich entscheiden?

    Mayer: Die Richter in Karlsruhe leben nicht auf einem anderen Planeten. Sie wissen sehr genau, welche Auswirkungen ihre Entscheidungen haben können.

    Koch: Das Verfassungsgericht legt großen Wert darauf, dass der Bundestag sein Budgetrecht ausüben kann. Wird dieses durch den europäischen Fiskalvertrag nicht über Gebühr eingeschränkt?

    Mayer: Ich vermute, die Richter werden diese Ansicht der Kläger zurückweisen. Denn der Bundestag hat sein Budgetrecht ja schon längst selbst eingeschränkt, indem er die Schuldenbremse im Grundgesetz verankerte. Diese funktioniert ganz ähnlich wie der Fiskalpakt. Das Entscheidende ist, dass der angebliche Haushaltssouverän dies ohne den Bundesrat, das Organ der Länderexekutiven, nicht mehr ändern kann. Das Königsrechts des Bundestages ist an diesem Punkt also schon weg.

    Koch: Und wie sieht es mit dem ESM aus?

    Mayer: Auch dabei wird das Verfassungsgericht wohl keinen Konflikt zum Haushaltsrecht des Bundestages erkennen. Über einen ähnlichen Rettungsschirm (EFSF) haben die Richter ja 2011 geurteilt, dass er mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Davon unterscheidet sich der ESM nicht grundsätzlich.

    Koch: Könnte der Bundestag denn verhindern, dass der ESM beispielsweise Spanien Kredite gibt?

    Mayer: Natürlich. Bevor Finanzminister Schäuble oder sein Vertreter im Gouverneursrat des ESM finanzieller Unterstützung für ein Land zustimmt, muss er den Bundestag informieren und fragen. Wenn das Parlament „Nein“ sagt, gibt es kein Geld. Die Haushaltsautonomie und auch die Rechte der Bundesbürger sind damit gewahrt. Ob eine solche Weigerung politisch und ökonomisch durchzuhalten wäre, ist aber eine andere Frage.

    Koch: Die Kläger argumentieren, Deutschland würde mit dem ESM eine prinzipiell unbeschränkte Haftung für andere Länder übernehmen.

    Mayer: Das ist eine Phantomdiskussion. Deutschland muss für seinen Anteil von 27 Prozent, maximal 190 Milliarden Euro, haften. „Unter allen Umständen“ ist die Haftung begrenzt, so sagt es der Vertrag. Diese Summe steigt erst, wenn man den Vertrag ändert. Das aber geht nur mit Zustimmung der Bundesregierung und des Bundestages.

    Koch: Sie meinen, das Verfassungsgericht wird die Klagen schlicht zurückweisen?

    Mayer: Vermutlich werden die Richter grundsätzlich bestätigen, dass Fiskalpakt und ESM verfassungskonform sind, aber noch ein paar zusätzliche Sicherheiten fordern. Bei wichtigen Änderungen des ESM-Vertrages, etwa der Erhöhung des Finanzvolumens, könnten sie ein Zustimmungsgesetz nach Artikel 23 des Grundgesetzes und eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat verlangen. Die Zustimmung des Bundestagsplenums würde dann nicht mehr ausreichen.

    Bio-Kasten

    Franz Mayer (44) lehrt als Professor für Europa- und Verfassungsrecht an der Universität Bielefeld. Er hat den Bundestag bei EU-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

    Kasten

    Fiskalpakt und ESM

    Mit dem Fiskalvertrag verpflichten sich alle EU-Staaten außer Großbritannien und Tschechien, ihre Schulden zu reduzieren. Die jährliche Neuverschuldung soll grundsätzlich 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht übersteigen. Sonst können Strafen fällig werden.

    Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM wird 700 Milliarden Euro einsammeln, um Hilfen für Euro-Staaten zu finanzieren, die sich am Markt nicht mehr zu erträglichen Kosten verschulden können.

  • Der Kampf mit dem schlechten Image

    Die Güterverkehrsbranche bangt um ihre Zukunftsfähigkeit/ Zu wenig junge Menschen entscheiden sich für den Beruf des Lkw-Fahrers

    In Deutschland könnte es bald einen Mangel an Brummifahrern geben. „Etwa 250.000 Berufsfahrer gehen in den nächsten zehn bis 15 Jahren in Rente“, rechnet Dirk Lohre, der Leiter des Instituts für Nachhaltigkeit in Verkehr und Logistik (INVL) der Hochschule Heilbronn vor. „Das entspricht 40 Prozent aller Lkw-Fahrer.“ Ausreichend Nachwuchs sei nicht in Sicht. Schuld daran seien unter anderem das negative Image des Frachtverkehrs und die schlechte Bezahlung.

    Etwa 660.000 Berufskraftfahrer sind im Auftrag deutscher Unternehmen auf den Straßen unterwegs. Jedes Jahr entscheiden sich etwa 15.000 junge Menschen, den Beruf zu ergreifen. Etwa ein Viertel der Auszubildenden schmeißt die Lehre hin. Dabei  bräuchte die Branche 25.000 Azubis jährlich, um die Lücke zu schließen, die zwischen jenen, die in den Ruhestand gehen und jenen, die nachrücken, entsteht. „Die Transportbranche ist vom demografischen Wandel unverhältnismäßig stark betroffen“, sagt Logistikexperte Lohre. Im Schnitt gebe ein Brummifahrer seinen Beruf recht früh im Alter von 60 Jahren auf.

    Besonders der negative Ruf des Berufsbildes hindert viele junge Menschen daran, eine Ausbildung als Lkw-Fahrer zu beginnen. Das zeigt eine aktuelle Studie, die unter anderem vom Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen initiiert und vom INVL wissenschaftlich begleitet wurde. Fast die Hälfte der angehenden Fahrer denkt demnach, dass der Berufskraftfahrer in der Öffentlichkeit eher ein schlechtes Ansehen hat.

    „Die Gesellschaft schätzt die Leistungsfähigkeit der Branche nicht ausreichend “, erläutert Lohre. Bei Lkw denke man eher an Elefantenrennen auf der Autobahn und nicht an die positiven Aspekte, wie etwa prompte Lieferungen von Internetbestellungen. Ebenso seien  die Arbeitszeiten und die Bezahlung ein Problem – sowohl für den Nachwuchs als auch für die Brummifahrer.

    2.000 Euro brutto im Monat: So viel verdient ein Lkw-Fahrer im Schnitt. In Ländern wie Baden-Württemberg oder Bayern können es durchaus auch bis zu 2.500 Euro plus Spesen sein. Im Osten des Landes verdienen die Brummi-Lenker mit bis zu 1.600 Euro viel weniger.

    Die Branche fürchtet nun um ihre Wettbewerbsfähigkeit: An mehreren Stellschrauben gelte es zu drehen. Zum einen müsste die Gesellschaft einsehen, dass die großen Transporter ihre Berechtigung auf der Straße hätten. „Wer Lachs aus Norwegen in Süddeutschland essen möchte, muss die Transportmittel akzeptieren“, sagt Werner Bicker, der Chef des EuroTransportMedia Verlags (ETM). Ebenso spiele die Politik eine wichtige Rolle, um für eine bessere Akzeptanz des Berufsbildes in der Bevölkerung zu sorgen und auch dafür, dass zum Beispiel die Verkehrsleitsysteme verbessert werden.

    Auch die Unternehmen sieht man in der Pflicht. „Die Transportunternehmen müssen attraktivere Arbeitsbedingungen schaffen“, fordert INVL-Leiter Lohre. Wichtig seien Arbeitszeitkonzepte, die es den Brummifahrern erlauben, öfter ihre Familien zu sehen. Die Auftraggeber fordert die Branche indes auf, die Lkw-Fahrer besser zu behandeln und sie nicht nur als „Palettentauscher“ zu sehen. 

    Übrigens würde der Studie zufolge, für die unter anderem rund 580 Berufskraftfahrer sowie 112 Nachwuchskräfte befragt wurden, mehr als die Hälfte der Lkw-Lenker ihren Beruf wieder wählen. Der Spaß am Fahren steht für viele im Vordergrund.    

  • Die Bürger sollen mitreden

    Netzagentur wirbt für mehr Beteiligung an Planung der neuen Stromleitungen

    Aus der mangelnden Beteiligung der Bürger bei der Planung neuer Stromtrassen will die Bundesnetzagentur nun die Konsequenzen ziehen. „Es ist zu wenig bekannt, dass wir einen völlig neuen Weg beschreiten“, sagte Netzagentur-Chef Jochen Homann am Donnerstag. In den kommenden zwei Monaten will Homann unter anderem sechs öffentliche Veranstaltungen organisieren, um die Bürger für den Ausbau des Energienetzes zu interessieren.

    3.800 Kilometer neue Höchstspannungsleitungen schlagen die Netzbetreiber vor, darunter 2.100 Kilometer Gleichstromkabel, die den Windstrom von Nord- und Ostsee nach Süddeutschland bringen sollen. Alle Einwohner, Verbände und Initiativen konnten ihre Bedenken und Anregungen in den vergangenen Monaten bei den Betreiberfirmen zu Gehör bringen. Doch nur gut 2.000 Briefe und Internet-Kommentare gingen ein. Etwas geändert hat diese Form der teilprivatisierten Bürgerbeteiligung an der Planung der Firmen bisher nicht.   

    Jetzt soll mehr Werbung gemacht werden. „Wir wollen eine breite Öffentlichkeit erreichen. Bürger, Verbände und Umweltorganisationen sind gefragt, beim Netzausbau mitzureden, mitzumachen und so aktiv die Energiewende zu gestalten“, sagte Homann. Akzeptanz zu erreichen heiße dabei nicht, die Leute zu überreden, sondern „eine ergebnisoffene Diskussion zu führen“. Die Netzagentur muss die Vorschläge der Netzbetreiber prüfen und schließlich genehmigen. Die Konsultation der Bürger läuft bis zum 2. November. Jeder kann seine Kritik bei der Netzagentur einreichen.

    Wie ergebnisoffen die Veranstaltung ist, wird sich zeigen. Von 50 neuen  Teilprojekten der Unternehmen zum Trassenbau halte die Netzagentur bereits jetzt 13 für „bestätigungsfähig“, sagte Homann. Darunter seien auch „wesentliche Teile“ der Nord-Süd-Leitungen. Über deren Bau sei aber noch keine Entscheidung gefallen. Änderungen gegenüber der Planung der Betreiber „sind nicht auszuschließen“.

    Unter anderem am Bedarf für diese Nord-Süd-Leitungen entzündet sich die Kritik. So empfiehlt Gerd Rosenkranz von der Deutschen Umwelthilfe, jetzt nicht alle Trassen zu genehmigen, die die Betreiber haben wollen. Stattdessen solle man in einigen Jahren überprüfen, welche dann wirklich notwendig seien, so Rosenkranz. Netzagentur-Chef Homann sagte, die Planung könne von Jahr zu Jahr unter Beteiligung der Bürger angepasst werden.

    Wenn alles planmäßig läuft, wird die Regierung noch dieses Jahr ein Gesetz für die neuen Höchstspannungsleitungen durch den Bundestag bringen. Darin enthalten sind dann grobe Korridore, in denen die künftigen Leitungen verlaufen. Die konkrete Planung kommt nächstes Jahr.

    Die Termine der Infotage der Netzagentur finden sich hier: www.netzausbau.de
    Kostenfreier Bürgerservice: 0800-6389638, energienetzausbau@bundesnetzagentur.de