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  • Neuer Anlauf zur Benzinpreisbremse

    Bundesländer wollen Preissteigerungen beschränken. Bundesregierung lehnt ab

    Die Benzinpreise in Deutschland liegen nahe an ihren Höchstständen. Viele Tankstellen verlangen rund 1,70 Euro pro Liter Superbenzin. Das ist wieder Anlass für eine Debatte über Ursachen und Folgen. Hat die Politik seit der letzten ähnlichen Diskussion im Frühjahr 2012 Gegenmaßnahmen ergriffen?

    Ursachen
    „Gegenwärtig ist die Schwäche des Euro der wesentliche Grund für die hohen Benzinpreise“, erklärt Manuel Frondel vom Rhein-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung. Weil der Umtauschkurz des Euro zum Dollar im Zuge der Schuldenkrise um rund 30 Cent gesunken ist, Öl auf dem Weltmarkt aber zumeist in Dollar gehandelt wird, steigt die Euro-Notierung von Benzin und Diesel. Weitere Gründe sind der zunehmende Rohlölpreis und die Dürre in der USA, die das Angebot an Biotreibstoff verknappt. Hinzu kommt, dass die Mineralölfirmen in Deutschland gerne die Preise hochsetzen, wenn Urlaubszeit ist – wie jetzt.

    Gegenmaßnahmen
    Mit zwei Gesetzen versucht die Bundesregierung, den Preisanstieg etwas zu bremsen. Zum Einen wird den großen Treibstofffirmen wie Shell und BP untersagt, markenunabhängige Tankstellen zu überhöhten Preisen zu beliefern. Die Freien bekommen damit die Chance, das Benzin etwas günstiger anzubieten. Außerdem will die Regierung eine Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt einrichten. Dort müssen die Tankstellen Preisveränderungen melden. Das Kartellamt soll auf diese Art besser beobachten können, ob illegale Absprachen stattfinden. Beide Gesetze liegen im Bundestag zur Beratung. Anfang 2013 sollen sie in Kraft treten.

    Benzinpreisbremse
    Das Bundeskartellamt warnt davor zu glauben, durch diese Projekte der Regierung würden die Benzinpreise flächendeckend sinken. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung wissen die Tankstellenfirmen beispielsweise, wie man die Preise anhebt, ohne dass ihnen das Kartellamt Missbrauch nachweisen kann. Auf Initiative SPD-regierter Bundesländer wie Thüringen und Nordrhein-Westfalen wünscht der Bundesrat deshalb eine Verschärfung der Gesetze. Erstens soll die Transparenzstelle offen sein für die Bürger. Diese könnten sich dann die preiswerteste Tankstelle in ihrer Umgebung heraussuchen. Und zweitens soll eine „Benzinpreisbremse“ installiert werden, wie es in der Stellungnahme des Bundesrates heißt. Kernpunkt: Die Tankstellen dürfen ihre Preise nur einmal pro Tag neu festsetzen, danach müssen sie 24 Stunden stabil bleiben. Dies soll dazu beitragen, die Geschwindigkeit von Preisanhebungen zu verringern. Ob das Niveau dadurch insgesamt niedriger bleibt, ist fraglich. Gegen die Mehrheit von Union und FDP im Bundestag hat diese Regelung aber keine Chance. Die Bundesregierung lehnt das als „massiven Eingriff in die Preissetzungsfreiheit der betroffenen Unternehmen“ ab.

    Zukunft
    Mit starken Schwankungen sind die Ölpreise seit den 1980er Jahren bis heute auf etwa den fünffachen Wert gestiegen. Dafür, dass Autofahrer sich auf weiter zunehmende Kosten einstellen müssen, spricht die wachsende Nachfrage aus Schwellenländern wie China und Brasilien. Allerdings sagt Energie-Experte Frondel: „In den kommenden Jahren steigt der Ölpreis nicht notwendigerweise immer weiter. Es kann auch entlastende Faktoren geben. Dazu gehört ein
    höheres Angebot durch die Erschließung von neuen Schieferöl-Lagerstätten.“

  • Das Aus für die Glühbirne

    Am 1. September 2012 tritt die vierte Stufe des so genannten Glühlampenverbots in Kraft. Dann dürfen Hersteller wie Osram oder Phillips Glühbirnen mit mehr als zehn Watt nicht mehr an den Handel ausliefern. Welche Konsequenzen bringt die Regelung für Verb

    Welche Leuchten sind betroffen?
    Ab September sollen nur noch Glüh- und Halogenglühlampen mit einem Lichtstrom von kleiner als 60 Lumen erhältlich sein. Das entspricht etwa zehn Watt Leistungsaufnahme. Die allseits bekannten 25- und 40-Watt-Leuchten verschwinden dann aus den Geschäften. In den Jahren zuvor hatte es schon die 60-, 70- und 100-Watt-Glühlampen erwischt.

    Müssen Händler die betroffenen Glühbirnen dann aus den Regalen nehmen?
    Um einen Verkaufsstopp handelt es sich nicht. Die EU-Verordnung untersagt es den Herstellern, die Lampentypen in den Verkehr zu bringen, nicht aber deren Verkauf und Gebrauch. Das bedeutet, dass die Leuchtmittel erst dann endgültig vom Markt verschwinden, wenn die Bestände in den Geschäften abverkauft sind.

    Sollte ich mich schnell noch mit Glühbirnen eindecken?
    Die Umsetzung der „EU-Effizienzrichtlinie für Licht“ – so nennt sich die Anordnung, die das Inverkehrbringen von Glühlampen regelt – soll bewirken, dass ineffiziente Leuchtmittel vom Markt verschwinden. Glühbirnen geben mehr als 90 Prozent ihrer Energie in Form von Wärme ab und sind keineswegs effizient. Auf 150 Euro beziffert die Stiftung Warentest den Betrag, den eine dreiköpfige Familie im Jahr sparen kann, wenn sie Glühlampen durch moderne Energiesparlampen ersetzt. Glühbirnen zu horten, wäre demnach keine gute Idee.

    Gibt es Ausnahmen vom Verbot?
    Lampen für Spezialanwendungen, die nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet sind, dürfen weiterhin verkauft werden – also zum Beispiel Pflanzenlampen mit bestimmten Lichteigenschaften. Auch stoßfeste Leuchten mit speziell verstärktem Sockel sind von der Regelung ausgenommen. Solche Spezialbirnen kommen etwa in der Schifffahrt oder im Bergbau zum Einsatz.

    Soll ich Speziallampen verwenden?
    Auch das wäre keine gute Idee. „Es ist relativ neu, dass Spezialleuchten, zum Beispiel mit verstärktem Sockel, im Handel für den Haushaltsgebrauch angeboten werden“, beobachtet Frauke Rogalla, Energieexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Für den Hausgebrauch seien diese eigentlich nicht gedacht und dürften auch nicht dafür verkauft werden. Die Lampen haben zudem einen wesentlich schlechteren Wirkungsgrad als herkömmliche Glühlampen, sind teurer und besitzen eine geringe Lebensdauer.

    Sind farbige Lampen weiterhin erhältlich?
    Ja. Lampen mit farbigem Licht sind von der Regelung ausgeschlossen. Ebenso sind Reflektorlampen, die das Licht bündeln nicht betroffen. Leuchten mit leicht farbigem Licht, so genannte „Soft Tone“- oder „Soft White“-Lampen dürfen Hersteller nicht mehr an die Geschäfte liefern.

    Welche Alternativen zur Glühbirne eignen sich?
    Energiesparleuchten reichen qualitativ längst an Glühlampen heran. Besser noch als Energiesparlampen sind LED-Leuchten. Sie gehen als Spitzenreiter aus einer Untersuchung der Stiftung Warentest (9/2011) hervor. Wegen der hohen Preise lohnt sich ihr Einsatz allerdings nur dort, wo sie oft und lange eingeschaltet sind. Testsieger mit der Note „Sehr gut“ wurden die beiden teuersten LED-Lampen im Test: die Osram Parathom Pro für 45 Euro und die  Philips MyAmbiance für 40 Euro. Preisgünstige Alternativen sind fünf „gute“  Energiesparlampen – auch Kompaktleuchtstofflampen genannt – zu Preisen zwischen 2,29 Euro und 7 Euro.

    Kasten: Gut geschützt vor Quecksilber

    Energiesparlampen enthalten geringe Mengen an Quecksilber. Derzeit sind maximal fünf Milligramm pro Lampe erlaubt. Am Problem mit dem Schwermetall tüfteln die Hersteller längst und verzichten inzwischen häufig auf den Einsatz von flüssigem Quecksilber. Immer mehr Produzenten setzen auf festes Amalgam. Geht die Lampe zu Bruch, ist das Schwermetall in dieser Form unproblematischer und lässt sich relativ leicht beseitigen.

    Ebenso sind Modelle mit Splitterschutz auf dem Markt erhältlich. Absoluten Schutz gegen Lampenbruch bieten sie allerdings nicht. Zerschellt eine Lampe auf dem Boden, hilft sofortiges und gründliches Lüften. Dann muss man laut Umweltbundesamt (UBA) keine Gesundheitsrisiken befürchten. Besonders empfindlich gegenüber Quecksilber sind Kinder und Schwangere. In Räumen, in denen sich kleine Kinder aufhalten, sollten deshalb Energiesparleuchten nur mit zusätzlichem Schutz – zum Beispiel einem Lampenschirm – zum Einsatz kommen.

    Geht einmal eine Sparlampe zu Bruch, gehört sie nicht in den Hausmüll, sondern muss bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Das gilt auch für ausgediente Leuchten. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Derzeit nehmen 1.700 kommunale Sammelstellen die Lampen oder deren zerbrochene Reste an. Zusätzlich stehen über 1.400 Sammelstellen im Handel und im Handwerk zur Verfügung, etwa in Bau- oder Heimwerkermärkten. Die nächstgelegene Sammelstelle lässt sich unter www.lichtzeichen.de ermitteln.

  • „Lange wird sich die Schweiz nicht mehr drücken können“

    Der Mindestsatz im Steuerabkommen müsse 25 Prozent betragen, sagt SPD-Finanzminister Carsten Kühl aus Rheinland-Pfalz

    Tages-Anzeiger: Ist das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland tot, oder zuckt es noch?

    Carsten Kühl: Etwas Leben steckt noch in ihm. Aber es ging ihm schon mal besser.

    Tages-Anzeiger: Gegen das Abkommen, das die deutsche Regierung mit der Schweiz ausgehandelt hat, droht Ihre Partei mit Blockade. Unter anderem das SPD-regierte Hamburg aber macht keinen entschlossenen Eindruck. Bröckelt Ihre Front?

    Kühl: Die SPD-geführten Bundesländer haben eine gemeinsame, ablehnende Position formuliert. Seitdem hat die Schweiz einige Zugeständnisse gemacht. Diese halten wir jedoch nicht für ausreichend. Nun muss jedes Bundesland entscheiden, welche Konsequenzen es daraus zieht. Dieser Prozess dauert an. Momentan habe ich den Eindruck, dass das Abkommen auf dem gegenwärtigen Stand keine Chance hat.

    Tages-Anzeiger: Mit der Blockade-Drohung in der deutschen Länderkammer wollen Sie weitere Zugeständnisse erzwingen. Unter welchen Umständen wären Sie zur Zustimmung bereit?

    Kühl: Wir betreiben keine Blockadepolitik. Wir haben, als uns die Bundesregierung einbezogen hat – das war leider viel zu spät, nämlich erst nach der Ratifizierung – konstruktive Vorschläge unterbreitet. Eine Nachbesserung verlangt die SPD unter anderem beim Mindeststeuersatz für die Nachversteuerung deutscher Vermögen. Die bisher vereinbarten 21 Prozent sind zu niedrig. Es sollten mindestens 25 Prozent sein.

    Tages-Anzeiger: Dass die Schweiz auf die Anonymität der deutschen Konten verzichtet, ist für Sie keine zentrale Bedingung mehr?

    Kühl: Die beste Lösung wäre ein vollständiger Informationsaustausch zwischen beiden Ländern. Uns ist aber klar, dass mit der Schweizer Regierung an diesem Punkt gegenwärtig noch keine Einigung zu erzielen ist. Deswegen haben wir diese Forderung mit schwerem Herzen fallen gelassen. Unakzeptabel wäre es allerdings, wenn Schweizer Banken deutschen Steuerbürgern helfen, ihr Geld in Drittländer zu schaffen, damit jene die Steuerpflicht weiterhin umgehen können. Wir bitten die Schweizer Institute dringend, glaubhaft darzulegen, dass sie das organisierte Abschleichen nicht fördern.

    Tages-Anzeiger: Schweizer Banken bestreiten, dass sie deutschen Steuerpflichtigen helfen, das Abkommen zu umgehen. UBS-Verwaltungsratspräsident Axel Weber hat dies ausdrücklich unterstrichen. Enthalten die CDs, die die nordrhein-westfälische Steuerfahndung unlängst gekauft hat, tatsächlich Gegenbeweise?

    Kühl: Da müssen Sie die Kollegen in Nordrhein-Westfalen fragen. Allerdings bekommen alle Bundesländer Hinweise auf solche Praktiken. Die Schweizer Banken stehen in der Pflicht, den Beweis anzutreten, dass die Vorwürfe nicht zutreffen. Sie müssen jetzt neues Vertrauen schaffen. In der gegenwärtigen Situation können wir über die Indizien nicht einfach hinwegschauen.

    Tages-Anzeiger: Beweise für die Behauptungen verlangt die Schweiz auch von Deutschland. Wie kommt man aus diesem unproduktiven Schwarzer-Peter-Spiel heraus?

    Kühl: Beide Seiten müssen zur Aufklärung beitragen. Dieser Punkt ist zentral für die Zustimmung der SPD-Länder zum Steuerabkommen.

    Tages-Anzeiger: Gibt es die CDs überhaupt, die NRW angeblich gekauft hat, oder erfinden die SPD-Länder nur ein neues Druckmittel?

    Kühl: Diese Unterstellung halte ich für absurd.

    Tages-Anzeiger: Dient Ihre harte Haltung nicht vornehmlich der Positionierung gegen die Bundesregierung im Hinblick auf den Bundestagswahlkampf 2013?

    Kühl: Der Punkt ist, dass die SPD für Steuergerechtigkeit plädiert. Dies gilt umso mehr in Zeiten harter Konsolidierung in Folge der Schuldenbremse. Da haben die Leute das Recht auf steuerliche Gleichbehandlung. Gerade Vermögende dürfen sich nicht billig davonstehlen.

    Tages-Anzeiger: Möglicherweise wären die deutschen Steuereinnahmen dank des Abkommens höher als die Nachversteuerung hinterzogener Vermögen, die augenblicklich stattfindet. Fügen Sie sich nicht selbst finanziellen Schaden zu?

    Kühl: Wie die Rechnung am Ende aufgeht, weiß ich nicht. Ich befürworte ein Steuerabkommen mit der Schweiz – aber bitte eine besseres und gerechteres als das gegenwärtige.

    Tages-Anzeiger: Durch gekaufte Daten und Ermittlungsverfahren haben die deutschen Finanzämter bisher angeblich zwei Milliarden Euro an Nachzahlungen vereinnahmt. Wollen Sie das Abkommen so lange in der Schwebe halten, bis Sie die Mehrheit der deutschen Millionäre in der Schweiz samt ihren Vermögen erwischt haben?

    Kühl: Nein, ich will das Abkommen so verändern, dass es unseren Vorstellungen entspricht.

    Tages-Anzeiger: Manche in der SPD denken, die Schweiz stehe international so unter Druck, dass sie einem Abkommen zu deutschen Bedingungen schon noch zustimmen werde. Die Schweizer Regierung aber sagt klar und deutlich, dass es keine weiteren Verhandlungen gebe.

    Kühl: Was die Schweiz augenblicklich praktiziert, ist kein Zukunftsmodell. Ich bin sicher, dass Ihre Regierung und die eidgenössischen Banken das auch wissen. Lange wird sich die Schweiz vor dem vollständigen Informationsaustausch mit den Finanzbehörden anderer Staaten nicht mehr drücken können. Vielleicht dauert es noch drei, vielleicht auch fünf Jahre.

    Tages-Anzeiger: Sie riskieren einen jahrelangen unerfreulichen Zustand der Disharmonie – in einer Zeit, da Europa ohnehin auseinanderdriftet. Sollte man nicht lieber Gemeinsamkeiten finden?

    Kühl: Wir sind jederzeit zu Kompromissen bereit. Die SPD-Länder beharren nicht auf Maximalforderungen. Ich würde gerne ohne Argwohn und Grimm verhandeln und möchte rasch zu einem guten Ergebnis kommen.

    Carsten Kühl (50) ist Finanzminister der rot-grünen Landesregierung von Rheinland-Pfalz. Er koordiniert die gemeinsame Finanzpolitik der SPD in den deutschen Bundesländern.

  • Geteilte Freude mit Facebook

    Der Aktienkurs sinkt. Neuanleger erleiden Verluste. Die Altinvestoren profitieren trotzdem

    Das soziale Netzwerk Facebook ist eine risikoreiche Angelegenheit. Nicht nur für Jugendliche wie die beiden 15jährigen Freiburger Brüder, die am Donnerstag 40 Gäste mittels Internet zu ihrer Party einladen wollten, dann aber mit 350 ungebetenen Besuchern konfrontiert waren. Die Trunkenbolde blockierten zeitweise die Bahnlinie nach Basel, die Polizei griff ein, es gab größeren Sachschaden. Ebenfalls finanzielle Verluste tragen die Anleger davon, die im Mai diesen Jahres Facebook-Aktien kauften. Der Kurs fällt wie Stein.

    Die Facebook-Aktie schloss am Donnerstag Abend in den USA bei 19,87 US-Dollar (16,14 Euro). Das war nur knapp mehr als die Hälfte des Preises, den Anleger bezahlten, als sie die neu ausgegebenen Anteilsscheine ab 18. Mai diesen Jahres erwarben (38 Dollar/ 29,96 Euro). Im ersten US-Handel am Freitag stieg der Kurs leicht an.

    Den Tagesverlust von mehr als sechs Prozent am Donnerstag erklärten Analysten damit, dass die Haltefrist für bestimmte Investoren ablief. Die Händler konnten ihre Papiere erstmals verkaufen, was vorher nicht möglich war. Angesichts des hohen Angebots fiel der Preis.

    Dieses Phänomen könnte sich in den kommenden Monaten wiederholen. Denn für viele Alteigentümer läuft die Haltefrist ebenfalls ab. Investoren wie Microsoft, Accel Partners oder Goldman Sachs können große Mengen Facebook-Anteile verkaufen. Auch Großaktionäre Mark Zuckerberg, der Chef des sozialen Netzwerkes, kann dann Papiere veräußern, wenn er will.

    Der Gründer und die Alteigentümer streichen damit größenteils schöne Gewinne ein. Viele von ihnen haben sich früher Eigentumsrechte mit geringem finanziellen Aufwand beschafft, als Facebook noch nicht an der Börse war.  

    Für Anleger, die in diesem Jahr den hohen Ausgabepreis bezahlt haben oder in den vergangenen Monaten eingestiegen sind, sieht die Sache dagegen schlechter aus. Da der Kurs der Aktie fast permanent fällt, machen sie herbe Verluste, wenn sie jetzt verkaufen. Warten sie weiter, steigt das finanzielle Risiko eventuell zusätzlich.

    Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, dass sich der Kurs erholt. Branchenkenner führen allerdings Gegenargumente ins Feld. Einerseits ist Facebook bisher zwar ein unglaublich erfolgreiches Unternehmen. Angeblich 955 Millionen Menschen nutzen das Netzwerk. Andererseits hat die Firma aus Palo Alto in Kalifornien Probleme mit ihrer Zukunftsstrategie. Bisher lebt sie größenteil von Werbung, die aber auf mobilen Internetgeräten wie beispielsweise Smartphones schlecht läuft, da die Bildschirme zu klein sind.

    Weil die Zahl der kleinen, mobilen Computer künftig stark steigen wird, stellt sich die Frage, wie Facebook dann Gewinne erwirtschaften will. Noch kann das Unternehmen die Antwort nicht geben. Profite aber wären notwendig, um einen hohen Aktienkurs zu rechtfertigen. Dieser Widerspruch trägt dazu bei, dass der Kurs sinkt.

  • Sinnlose und sinnvolle Bürgerbeteiligung

    Trotz eines ungeklügelten Verfahrens spielt Bürgerkritik beim Stromleitungsbau kaum eine Rolle

    Die Stromfirmen sagen, dass sie die „Akzeptanz der breiten Öffentlichkeit“ brauchen. So steht es im Plan für die neuen Stromleitungen, die bald gebaut werden sollen. Die Kritik von Bürgern und Verbänden haben die Unternehmen bislang allerdings nur am Rande berücksichtigt. Welchen Sinn hat eine Bürgerbeteiligung, die folgenlos bleibt?

    Um die Energiewende zu schaffen, sei unter anderem der Neubau von 1.700 Kilometern Gleichstrom-Leitungen notwendig, heißt es im Netzentwicklungsplan der privaten Betreiber des deutschen Höchstspannungsnetzes. Im Mittelpunkt ihrer Planung stehen vier Starkstromleitungen, die den Windstrom von Nord- und Ostsee nach Süddeutschland führen sollen.

    Laut Gesetz konnten Bürger und Verbände in diesem Sommer dazu schriftliche Stellungnahmen einreichen, die berücksichtigt werden müssen. Der überarbeitete Entwurf des Plans, der der Bundesnetzagentur seit vergangenen Mittwoch zur Genehmigung vorliegt, zeigt nun aber: Es gibt kaum Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf. Weiterhin stehen vier Nord-Süd-Leitungen in den Unterlagen.

    Für die Deutsche Umwelthilfe, die selbst eine Stellungnahme an die Betreiber geschickt hat, sagt Gerd Rosenkranz: „Die Bürgerbeteiligung darf nicht zur bloßen Legitimationsmaßnahme degradiert werden.“ Die Umwelthilfe wie auch der Umweltverband Bund erkennen zwar an, dass sich die Stromfirmen mit den Argumenten auseinandergesetzt und viele Erläuterungen in den neuen Plan eingearbeitet hätten. Die grundsätzliche Kritik sei allerdings nicht berücksichtigt worden.

    Umweltorganisationen und viele Bürger weisen unter anderem darauf hin, dass später vielleicht nicht so viele Nord-Süd-Trassen gebraucht werden, wie die Unternehmen heute annehmen. Ein möglicher Grund: Der Ausbau der Windparks auf Nord- und Ostsee geht langsamer voran, der der Wind- und Solarenergie an Land dagegen schneller.

    Eigentlich wollen Netzagentur und Bundesregierung bereits dieses Jahr den so genannten Bundesbedarfsplan verabschieden, der die Trassen beinhaltet. Rosenkranz rät dagegen, die kritischen Stellungnahmen ernst zu nehmen: „Nicht alle Leitungen sollte man 2012 gesetzlich fixieren. Es wäre besser, sich auf die Trassen zu beschränken, die bald tatsächlich gebraucht werden.“

    Aber ist die Befürchtung, dass in Kürze unverrückbare Fakten geschaffen werden, überhaupt begründet? „Nein“, sagt etwa Marian Rappl, der Sprecher des Netzbetreibers Amprion aus Dortmund. Der Bedarf an Leitungen werde jedes Jahr auf´s Neue von der Netzagentur geprüft, so Rappl. Gegenwärtig laufe bereits die Konsultation für 2013. Und jedes Mal hätten auch Bürger und Verbände das Recht, sich am Verfahren zu beteiligen. Auch der gesetzliche Bundesbedarfsplan würde in drei Jahren erneut debattiert, ergänzt Yvonne Grösch, die Sprecherin der Netzagentur.

    „Theoretisch richtig“, sagt Thorben Becker, der Energieexperte des Bund. „Das bedeutet aber nicht, dass die Betreiber und die Netzagentur die kritischen Stellungnahmen der Bürger und Verbände auch ernst nehmen.“

    Grundsätzliche Zweifel am Verfahren des Netzentwicklungsplanes hegt darüberhinaus Volker Mittendorf von der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Universität Wuppertal. Er setzt an bei der geringen Zahl von Bürger und Verbänden, die sich am Verfahren beteiligten. Während grundsätzlich jeder erwachsene Deutsche hätte teilnehmen können, gingen im Juni und Juli tatsächlich nur 2.100 Stellungnahmen bei den Betreibern ein.

    „Die öffentliche Wahrnehmbarkeit des Verfahrens ist gering“, so Mittendorf. Offenbar hätten nur wenige Bürger von der Beteiligungsmöglichkeit gewusst. Hat die Bundesregierung zu wenig Werbung gemacht? Jedenfalls könnte ein ernsthaftes Problem entstehen, so Mittendorf: „Die Hoffnung, mit der gegenwärtigen Bürgerbeteiligung spätere Proteste zu verringern, dürfte sich als falsch erweisen.“ Mittendorf schlägt vor, entlang der künftigen Trassen Bürger auszulosen, um sie zur verbindlichen Mitarbeit im Beteiligungsverfahren zu bewegen.

  • Bürgerbeteiligung statt Symbolik

    Kommentar zur Partizipation beim Stromtrassenbau von Hannes Koch

    In dem skurrilen Roman per „Anhalter durch die Galaxis“ teilen außerirdische Lebewesen den Menschen mit, dass die Erde in Kürze gesprengt werde. Aufregung zwecklos – schließlich hätten die Planungsunterlagen jahrelang auf einem entfernten Planeten zur Einsicht ausgelegen. Lustige Geschichte? So ähnlich könnte es der Mehrheit der Deutschen auch beim Bau der neuen Hochspannungsleitungen für die Energiewende gehen.

    Vorweg: Hochspannungsmasten und Starkstromkabel sind keine Atomkraftwerke oder Chemiefabriken. Den allermeisten Menschen gelingt es, in ihrer Nachbarschaft gut zu leben. Aber manche Zeitgenossen mögen sie eben nicht. Weil die Bundesregierung das weiß, gibt es ein neues Verfahren zur Bürgerbeteiligung beim Stromleitungsbau. Möglicherweise jahrelange Proteste sollen damit vorbeugend ausgeräumt werden.

    Theoretisch ist das eine gute Idee, praktisch aber klemmt das Verfahren. Das fängt damit an, dass fast niemand von seiner Existenz und den einzelnen Schritten weiß. Warum bloß? Weder die Bundesregierung, noch die Netzbetreiber oder die Umweltverbände haben genug Werbung gemacht. Offensichtlich sind die Experten gewohnt, unter sich zu bleiben. Eine neue Kultur der Partizipation wächst erst langsam – selbst nach dem Riesenstreit um den Bahnhof Stuttgart 21.

    Das gilt auch für die Bürger. Was interessiert einen Pfälzer eine Höchstspannungstrasse, deren Bau in einigen Jahren an der Nordseeküste beginnt? Erst, wenn die Bautrupps in seiner Heimat ankommen, mag ihm auffallen, dass er die Gelegenheit zur Beteiligung verpasst hat. Politiker-Bashing hilft angesichts solcher, allzu menschlichen Verhaltensweisen, nicht viel. Eher sollte man über neue Mitwirkungsformen nachdenken, die Bürger dazu bewegen, ihre Interessen wahrzunehmen. Ansätze aleatorischer Demokratie (lateinisch: alea, der Würfel), bei der Bürger für bestimmte Aufgaben ausgelost werden, könnten beitragen, dass Partizipation verbindlicher ausgeübt wird.

    Aber der Bau von Stromleitungen beinhaltet auch eine Machtfrage. Das Netz entscheidet mit darüber, welcher Strom aus welchen Quellen an welchem Ort eingespeist werden kann. Solarstrom aus Bayern oder von den Dächern des südwestlichen Markgräflerlandes, Windstrom von der Nordsee, Braunkohleenergie aus NRW und Brandenburg? Darüber bestimmt, wer das Netz kommandiert. Deshalb haben die Stromfirmen kein großes Interesse daran, dass ihnen die Bürger reinreden. Jene produzieren und verteilen lieber zentral, mit der Demokratisierung der Energieherstellung haben sie nichts am Hut.

    Für Bürger, Initiativen und die Zivilgesellschaft kann es nur einen Ausweg aus dieser Falle geben: Druck auf die Firmen und die Regierung, dass berechtigte Einwände und Stellungnahmen ernstgenommen und nicht abheftet werden. Einige Renovierungen des Verfahrens scheinen ebenso notwendig zu sein: Sechs Wochen Zeit reichen für Bürger und Verbände kaum, um fundiert Stellung zu einem so komplexen Vorhaben wie dem Ausbau des Energienetzes zu nehmen. Der Zeitraum für die Einwände muss verlängert werden. Echte Bürgerbeteiligung darf sich nicht in Symbolik erschöpfen.

  • Zu große Flexibilität kann krank machen

    Studie: Häufig leidet die Seele, wenn Beschäftigte ständig für den Chef erreichbar sein müssen/ Auch lange Wege zur Arbeit sind oftmals nicht gut für die Psyche

    Permanent erreichbar sein, Emails checken im Feierabend, ständig hin und her pendeln: Die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt lässt immer mehr Beschäftigte an ihre psychischen Belastbarkeitsgrenzen stoßen. Das geht aus dem Fehlzeiten-Report 2012 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hervor. Erschöpfung, Kopfschmerzen, Ruhelosigkeit in der Freizeit oder Niedergeschlagenheit sind die Folgen.

    Wer Beruf und Freizeit immer wieder nicht vereinbaren kann, klagt der Studie zufolge über doppelt so viele Symptome wie der Durchschnitt. Auch wer immer wieder private Aktivitäten aufgrund beruflicher Belange verschiebt, an Sonn- und Feiertagen arbeitet oder viele Überstunden leistet, hat häufiger ein Seelenleiden. Ebenso hat Mobilität ihre Schattenseiten: Pendler großer Strecken haben ein um 20 Prozent höheres Risiko psychisch zu erkranken. 

    „Arbeitszeiten von neun Uhr morgens bis fünf Uhr nachmittags sind heute keine Selbstverständlichkeit mehr“, sagt Helmut Schröder, der Herausgeber des Reports. Mehr als jeder dritte Erwerbstätige erhalte Anrufe oder E-Mails außerhalb der Arbeitszeit oder leiste Überstunden. Auch Arbeit mit nach Hause zu nehmen oder an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten stelle kein Randphänomen mehr dar.

    Einhergehend mit der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt nimmt die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen laut der repräsentativen Untersuchung weiterhin stetig zu. Diese sind seit 1994 mehr oder weniger kontinuierlich um 120 Prozent gestiegen. Psychische Erkrankungen dauerten 2011 mit durchschnittlich 22,5 Tagen je Fall mehr als doppelt so lange wie andere Erkrankungen.

    Immer häufiger lautet die Diagnose „Burnout“. Laut Report waren 2011 mehr als 130.000 Menschen der über 34 Millionen gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten in Deutschland wegen eines Burnouts krankgeschrieben. Betroffen waren insbesondere Erwerbstätige in sozialen Berufen. Zudem traf die Diagnose Frauen häufiger als Männer.

    „Wir sind in einer ganz anderen Welt angekommen“, zieht Schröder Bilanz. Die Unternehmen fordert er nun auf, bessere Programme zum Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter zu entwickeln. Nach den Erfolgen beim Unfallschutz, bei den Programmen zu Rückenschulen oder zur Stressbewältigung in der betrieblichen Prävention müssten künftig auch verstärkt flexible Mitarbeiter in den Fokus rücken.

    „So wie wir den Umgang mit SMS, E-Mail, Twitter oder Facebook lernen, müssen wir auch lernen, wie wir in unserer Gesellschaft mit den Chancen und Risiken einer flexiblen Arbeitswelt umgehen“, fügt Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbands an. Von starren und simplen Vorschriften hält er allerdings wenig. „Die Regel: ‚Handy aus ab 18 Uhr’ stößt bei global agierenden Unternehmen schnell an Grenzen.“ Und viele Schutzmaßnahmen, die in einem großen Konzern funktionierten, seine für Kleinbetriebe oder gar für Einzelkämpfer kaum umzusetzen.

    Der Fehlzeiten-Report

    Seit 1999 informiert der Fehlzeiten-Report jährlich über die Krankenstandsentwicklung in der deutschen Wirtschaft. Grundlage der Untersuchungen sind die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen von 10,8 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern. 

  • Bürgerkritik perlt an Stromfirmen ab

    Netzbetreiber veröffentlichen überarbeiteten Plan für die neuen Höchstspannungsleitungen

    Die Netzbetreiber geben sich transparent. Tatsächlich aber scheint für sie die Kritik der Bürger an den geplanten Stromtrassen keine allzu große Rolle zu spielen. Die rund 2.000 Stellungnahmen aus der Bevölkerung haben nur zu wenigen Änderungen geführt, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Netzentwicklungsplan der Stromfirmen hervorgeht. Die Zahl und Länge der geplanten Höchstspannungsleitungen ist im wesentlichen dieselbe wie vor der Konsultation.

    Im Mittelpunkt des Netzentwicklungsplanes (NEP) der vier privaten Betreiber des deutschen Höchstspannungsnetzes stehen vier neue Stromtrassen, die Windenergie von Nord- und Ostsee nach Süddeutschland leiten sollen. Mit den Stellungnahmen, die die Bürger in den vergangenen Wochen einreichten, mussten sich die Netzbetreiber in ihrer Überarbeitung des NEP auseinandersetzen. Eine bindende Wirkung haben die Bürgervoten jedoch nicht.

    Die Bundesnetzagentur, die Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) untersteht, wird den renovierten NEP in den kommenden Wochen prüfen und eventuell verändern. Nach ihrer Genehmigung soll ein Beschluss des Bundestages folgen. 2013 beginnt dann die konkrete Planung, wo die neuen Masten gebaut und Kabel verlegt werden.

    Die dem überarbeiteten Netzentwicklungsplan beiliegende Deutschlandkarte zeigt keine Veränderung. Nach wie vor sind vier neue Stromkorridore eingezeichnet. Auch die Länge der geplanten Gleichstromleitungen ist mit 2.100 Kilometern dieselbe wie vorher. Diese Trassen verlaufen von Emden (Niedersachsen) nach Philippsburg (Baden-Württemberg), von Wehrendorf (Niedersachsen) in die Nähe von Frankfurt/ Main, von Brunsbüttel nach Schwäbisch-Gmünd und aus Sachsen-Anhalt in die Nähe von Augsburg.

    Die Bürger, Umweltverbände und Kommunen, die Stellungnahmen eingereicht hatten, kritisierten unter anderem die Voraussetzungen, auf denen der Netzentwicklungsplan basiert. Angezweifelt wurde unter anderem der hohe Bedarf an neuen Windparks auf See. Stattdessen, so die Gegenargumente, solle man die bestehenden Windparks und Solaranlagen an Land ausbauen – vor allem in Bayern und Baden-Württemberg. Dadurch könne auch der Bedarf an neuen Stromtrassen von Nord nach Süd verringert werden.

    Die vier Netzfirmen Amprion, Tennet, 50Hertz und Transnet haben diese Argumente zur Kenntnis genommen und kommentiert. Der neue Entwurf des Netzentwicklungsplans unterscheidet sich von der ersten Version durch eine Vielzahl von Erklärungen und Erläuterungen. „Ich bin überrascht, wie wenig von der massiven Kritik, die Bürger und Experten vorgebracht haben, in diesem zweiten Entwurf berücksichtigt wurde“, sagt Thorben Becker vom Umweltverband Bund. „Das ist ein starkes Stück und stellt den Sinn der Konsultation insgesamt in  Frage.“

  • Rechte wollen Moslems ärgern

    Lebhaftes Wochenende in Berlin: Rechtspopulisten planen acht Kundgebungen gegen radikale Moslems und Linke

    Wenige Anhänger, viel Provokation – nach diesem Prinzip hat die rechte Partei Pro Deutschland gleich acht Kundgebungen in Berlin angemeldet. Am kommenden Samstag und Sonntag will die Splitterpartei vor islamischen Gotteshäusern und linken Wohnprojekten in der Hauptstadt demonstrieren. Weil die Rechten dabei gezielt provokante Mohammed-Karikaturen zeigen wollen, seien „Emotionalisierung und Straftaten“ nicht auszuschließen, sagt der Berliner Verfassungsschutz.

    Pro Deutschland versucht eine Aktionsform zu wiederholen, die im vergangenen Mai in Solingen und Bonn gewalttätige Auseinandersetzungen ausgelöst hat. Radikale Moslems fühlten sich damals von den vermeintlich anti-islamischen Plakaten der Rechten herausgefordert und griffen die Polizei an. Gegen einen Islamisten läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes.

    Die Rechten planen eine Art Rundreise durch Berlin. Am Samstag wollen sie Kundgebungen vor mehreren Moscheen in den Bezirken Neukölln und Wedding veranstalten, am Sonntag suchen sie linke Projekte auf, darunter ein besetztes Haus. Vor den Moscheen werden die Demonstranten unter anderem vergrößerte Karikaturen des dänischen Zeichners Kurt Westergaard schwenken, die den Propheten Mohammed mit einem Bombenturban zeigen.

    Die Polizei hat die Aktionen unter Auflagen genehmigt. Mehrere hundert Beamte müssen die Kundgebungen schützen. Ein Sprecher der Berliner Polizei rechnet mit einem „schwierigen Einsatz“.

    „Pro Deutschland ist eine Kleinorganisation, die auf mediale Präsenz spekuliert“, heißt es in Sicherheitskreisen. Die gezielte Provokation werde nun genutzt, um bundesweiten Zulauf zu erhalten und sich auszudehnen. Bei früheren Aktionen von Pro Deutschland und Pro Berlin war zu beobachten, dass die Organisationen in der Hauptstadt sehr schwach sind. In der Regel treten öffentlich nur wenige Dutzend Personen auf. Pro Berlin hat nach eigenen Angaben 150 Mitglieder. In ihrem Heimatland Nordrhein-Westfalen verfügen die Pro-Gruppen angeblich über rund 2.000 Mitglieder.

    Die Pro-Partei zieht unter anderem gegen die „Islamisierung Europas“ zu Felde. Sie verlangt die Ausweisung von Moslems. „Die durch Pro NRW kolportierten Aussagen zielen auf eine Einschränkung von grundgesetzlich verbürgten Rechten – wie der Religionsfreiheit – gegenüber einer ganzen Bevölkerungsgruppe und verletzen die Betroffenen in ihrer Menschenwürde“, heißt es im Verfassungsschutzbericht 2011.

    Wie in Bonn und Solingen könnten die Aktionen der Rechten auch in Berlin zu einer sich gegenseitig verstärkenden Radikalisierung führen. Als Demonstrationsort haben sich die Pro-Aktivisten mindestens eine Moschee ausgesucht, in der viele Angehörige der salafistischen Strömung beten. Dies ist eine sehr konservative Richtung des Islam. Etwa 350 radikale Salafisten gebe es in Berlin, weiß der Verfassungsschutz. Etwa 100 davon seien gewaltbereit. Auf sich aufmerksam machten die moslemischen Traditionalisten unlängst, indem sie auf öffentlichen Plätzen den Koran verschenkten. Eine salafistische Gruppe wurde unlängst wegen „demokratiefeindlicher Agitation“ verboten, gegen zwei weitere Organisationen laufen vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren.

    Mehrere linke Organisationen haben zu neun Gegenveranstaltungen aufgerufen. Es gibt Kundgebungen, Demonstrationen und auch eine „antirassistische Stadtrundfahrt“. Bei schönem Wetter und prognostizierten 31 Grad in der Hauptstadt ist für jeden etwas dabei – vielleicht auch Wasserwerfer.

  • Mühsamer Ausstieg aus dem Geschäft mit dem Hunger

    Verbände beklagen weiter preistreibende Investments in Agrarrohstoffe durch deutsche Geldhäuser

    Investmentfirmen treiben die Preise für Agrarrohstoffe zu Lasten armer Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern noch immer spekulativ in die Höhe. „Die Nahrungsmittelpreise haben fast das Niveau von 2008 erreicht“, beklagt Marita Wiggerthale von der Organisation Oxfam. Damals kletterten die Kosten für Weizen, Mais und andere Erzeugnisse auf Rekordstände. Ein wesentlicher Grund für die Teuerung auf den Weltmärkten sei im milliardenschweren Einsatz von Anlegerngeldern in Finanzinstrumente, die mit landwirtschaftlichen Produkten zusammenhängen.

    “44 Millionen Menschen in armen Ländern wurden zusätzlich in den Hunger getrieben, weil sie sich ihr Essen nicht mehr leisten konnten“, schlägt Oxfam nun Alarm. Die Verbraucher in Deutschland merken wenig vom Auf und Ab der Preise an den Weltmärkten. Für Lebensmittel geben sie lediglich zehn Prozent ihre Budgets aus. In manchen Ländern müssen Familien jedoch 80 Prozent ihres Einkommens für Brot, Reis, Obst und Gemüse ausgeben. Wird die Nahrung sprunghaft teurer, reicht das Geld oft nicht mehr, um satt zu werden.

    Einer Oxfam-Studie zufolge hatten Anleger im vergangenen Jahr fast 70 Milliarden Euro in Fonds, Futures oder Zertifikate gesteckt, die auf Agrarrohstoffen basieren. Deutsche Unternehmen mischen dabei kräftig mit. 11,4 Milliarden Euro haben sie in den Landwirtschaftsmärkten angelegt.„Die Allianz und die Deutsche Bank sind mit Abstand die größten deutschen Akteure im Rohstoffbereich“, stellen die Kritiker fest. Allein der Versicherungskonzern war 2011 danach mit 6,2 Milliarden Euro dabei.

    Die Münchner halten dies für unproblematisch. Die Allianz investiere ausschließlich in Futures auf Agrarrohstoffe, sagt ein Sprecher des Unternehmens. Bei diesen Finanzinstrumenten sucht sich ein Anleger, der auf steigende Preise setzt einen Gegenspieler, der von fallenden Notierungen ausgeht. Durch dieses Patt dürfte eigentlich keine Wirkung auf das Preisniveau an den Terminbörsen ausgehen. Im Vergleich zum gesamten Anlagevermögen der Allianz ist der Anteil der Agrarrohstoffe mit weniger als zwei Prozent gering.Die Kunden der Allianz sind, wenn sie derlei Geschäfte ablehnen, auf der sicherer Seite. „Wir investieren keine Versichertengelder in Agrarrohstoffen“, versichert der Sprecher.

    Schon seit Monaten prangert die Verbraucherorganisation Foodwatch das spekulative Geschäft mit dem Hunger an. Einige Finanzhäuser haben auf die Kritik inzwischen reagiert. In dieser Woche bestätigte die Commerzbank Foodwatch gegenüber den Rückzug aus dem Geschäft. Die Landesbank Baden-Württemberg und die Fondsgesellschaft der Sparkassen haben dies bereits getan. Nur bei der Deutschen Bank fruchtet die Kritik laut Foodwatch nicht. Zwar wurde vor Monaten eine Prüfung des Vorwurfes für Hunger in der Welt zu sorgen angekündigt und erst einmal keine neuen Engagements einzugehen. Doch derzeit äußert sich die Bank dazu nicht weiter.

    Die Politiker sucht derweil nach Regulierungsmöglichkeiten. Die EU hat international einen Vorschlag eingebracht. Vor allem Transparenz auf den Agrarmärkten soll die Lage beruhigen. Derzeit weiß niemand, welche Nahrungsmittel in welchem Umfang erzeugt werden. Damit ist der Spekulation Tür und Tor geöffnet. Diese Daten sollen nach dem Willen der Europäer erhoben werden. Die Kritiker gehen weiter. Sie fordern ein Verbot von Termingeschäften für alle Investoren, die nicht aus der Landwirtschaft kommen.

  • Mal mit, mal ohne Zusatzstoffe

    Fairtrade-Eis: Gerade einmal ein Fünftel der Zutaten müssen fair gehandelt sein/ Was sonst noch hineinkommt, ist so ziemlich egal

    Auf Kaffeepackungen ist es zu sehen. Auf Bananen prangt es ebenso wie auf Schokoladentafeln: das Fairtrade-Siegel. Das Logo garantiert, dass die Erzeuger in den Entwicklungsländern im Süden gut bezahlt und nicht ausgebeutet werden. Inzwischen ziert das Zeichen auch Eiscremebecher. Doch wie kann ein Eis fair gehandelt sein, dessen Hauptzutat Milch von Kühen aus dem Norden stammt?

    Mehrere Zutaten sind für die Eisproduktion notwendig. In die Eissorte „Oh My! Apple Pie“ der Firma Ben & Jerry’s landen neben Sahne, Milch und Eiern beispielsweise Apfelstücke, Zucker, Sojaöl und natürliches Muskatnussaroma. Insgesamt bringt es die Zutatenliste auf sage und schreibe 24 Inhaltsstoffe.

    Die kunterbunten Eisbecher des US-amerikanischen Speiseeisherstellers – einem Unternehmen des britisch-niederländischen Unilever-Konzerns – haben längst den deutschen Markt erobert. Pizzalieferdienste, Tankstellen, Kioske bieten die Becher ebenso an wie Supermärkte oder und Videotheken. Alle Sorten ziert das Fairtrade-Logo. 

    „All that can be must be“ lautet das Credo für so genannte Fairtrade-Mischprodukte, die aus mehreren Inhaltsstoffen bestehen  – alles was geht, muss. Soll heißen: Zutaten, die Fairtrade-zertifiziert verfügbar sind, müssen auch genutzt werden. So ist der Zucker im Ben&Jerry’s Eis hundert Prozent fair gehandelt. Selbst Inhaltsstoffe, die in ganz kleinen Mengen vorkommen wie Vanille müssen das sein.

    „Mindestens 20 Prozent der Zutaten müssen aus fairer Produktion stammen“, erläutert Edith Gmeiner von TransFair, der Organisation, die das Fairtrade-Logo vergibt. Sonstige Zutaten, wie Milch, Sahne, Weizenmehl oder Eier gebe es nicht mit dem Gütezeichen. Die Fairtrade-Standards, die Produzenten für das Siegel erfüllen müssen, seien in erster Linie für Rohstoffe, die man als Importprodukte aus Entwicklungsländern kenne, also zum Beispiel Reis, Kakao oder Bananen.

    Natürliches Aroma, Stabilisatoren oder Emulgatoren: Diese und andere Zusatzstoffe sind in den Zutatenlisten von Jen&Berry’s-Eis zu finden. TransFair kann das so ziemlich egal sein. „Auf Zutaten, die nicht zertifiziert werden müssen, haben wir keinen Einfluss“, erläutert Gmeiner

    Aber es geht auch anders. Auf einigen Eiscremesorten der Firma healthy planet prangt das Fairtrade-Siegel ebenso. „DasEis.“ nennen die Macher ihre Kreationen, die inzwischen in mehreren hundert Verkaufsstellen, seien es Cafés, Kantinen oder Feinkostgeschäfte, erhältlich sind – vom Bodensee bis nach Berlin. Wer sich durch das komplette Angebot der etwa 40 Sorten probieren möchte, kann dies vorerst an zwei Orten tun: in einem Eisgeschäft in Frankfurt am Main und einem in  Aschaffenburg.

    Ausschließlich Bio-Zutaten kommen in die Becher, die allesamt das Bio-Siegel tragen. Aromen, Farbstoffe oder Konservierungsmittel sind tabu, auch wenn der eine oder andere Zusatzstoff im Bio-Eis erlaubt wäre. „Wir haben einen ganz eigenen Qualitätsanspruch“, sagt Florian Mayr, Mitgründer von healthy planet.

    „Wir wollen mehr als nur ein Bio- oder ein Fairtrade-Eis sein. Uns kommt es auf Nachhaltigkeit an“, so Mayr. Und so verlassen die Wiesbadener Produktionsstätte, in der ehemals Strümpfe vom Laufband liefen, heute kompostierbare Becher, befüllt mit leckerem Eis versteht sich. Den Strom für die Produktion erzeugt man selbst – mit Sonnenenergie. Ist Energie übrig, geht sie zurück ins Netz.  Bräuchte es hierfür nicht ein ganz eigenes Label? „Gutes Eis“ vielleicht?


  • Faire Waren wachsen fleißig weiter

    Fairer Konsum wird den Deutschen immer wichtiger/ Kaffee bleibt das beliebteste Produkt aus dem Süden

    Das Geschäft mit Produkten aus Fairem Handel boomt weiter. Auch 2011 gaben deutsche Konsumenten erneut mehr Geld für faire Waren aus Entwicklungsländern aus. Mit insgesamt 477 Millionen Euro steigerte sich der Umsatz um 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr „Es ist uns gelungen, den Umsatz innerhalb der letzten drei Jahre zu verdoppeln“, sagte Antje Edler, Projektkoordinatorin des Forum Fairer Handel bei der Vorstellung der Geschäftszahlen in Berlin.

    36.000 Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte und Discounter haben die fairen Waren inzwischen in ihren Regalen. Auf 12.000 Artikel bringt es die Produktpalette inzwischen. Neben den Klassikern Kaffee, Kakao, Tee und Südfrüchten werden auch Zucker, Honig oder Nüsse immer beliebter. Gleiches gilt für Trockenfrüchte, Fruchtsäfte und Wein.

    Kaffee bleibt nach wie vor der wichtigste Wachstumsmotor im Fairen Handel. Der Absatz mit den schwarzen Bohnen wuchs 2011 um 13 Prozent auf 9.332 Tonnen. Das entspricht in etwa einem Anteil von zwei Prozent am deutschen Markt. Auch fair gehandelter Kakao und Bananen bringen es auf einen Marktanteil von zwei Prozent. Neu im Sortiment sind seit einiger Zeit Blumen, die unter anderem aus Ägypten, Äthiopien und Indien stammen. Mit rund sieben Prozent tragen sie am Handel hierzulande bei.

    Weltweit profitieren über 1,2 Millionen Kleinbauern und Arbeiter in über 60 Ländern direkt von den Vorteilen des Fairen Handels wie einer gerechten Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen. Sorgen bereiten den Fair-Handels-Organisationen die Spekulationen von Großinvestoren an den Agrarmärkten, die zu Preissteigerungen und -schwankungen an den Börsen führen.

    „Extreme Preisschwankungen an den Börsen bringen diejenigen, die tatsächlich die Produkte kaufen und weiterverkaufen in Bedrängnis“, erläuterte Edler. Eine stärkere Regulierung der Rohstoffmärkte durch die Politik fordert nun das Forum Fairer Handel gemeinsam mit der Hilfsorganisation Oxfam. Große deutsche Banken, die sich an den Spekulationen beteiligten wie Allianz und Deutsche Bank, sollten zudem aus dem Geschäft aussteigen.

  • Kritiker des Steuerabkommens feiern CD-Kauf

    Vier weitere CDs mit illegal beschafften Schweizer Kontodaten sind angeblich in den Händen deutscher Steuerfahnder

    Angesichts des erneuten Ankaufs von Schweizer Bankdaten durch deutsche Steuerfahnder verschärfen die Gegner des Steuerabkommens in Deutschland den Ton. Der Kauf sei „viel wirksamer als ein lausig ausgehandeltes Steuerabkommen“, erklärte der Vize der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß.

    Offenbar haben Finanzämter im Bundesland Nordrhein-Westfalen vier weitere CDs mit illegal beschafften Kontoinformationen erworben. Der Finanzminister des Bundeslandes, Norbert Walter-Borjans (SPD), ließ den Kauf nicht dementieren. Medienberichten zufolge sollen die vier Datenträger Angaben über unversteuerte Vermögen deutscher Staatsbürger unter anderem beim Bankhaus Coutts enthalten. Außerdem gebe es Schulungsmaterial der UBS, anhand dessen der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachgewiesen werden könne.

    Die UBS erklärte: „Wir sind uns nicht bewusst, dass wir Opfer eines Datendiebstahls geworden wären“. Der Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), Mario Tuor, wollte die Berichte weder kommentieren noch bestätigen.

    Der Ankauf der CDs gehe „völlig in Ordnung“, sagte dagegen ein Sprecher des Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Carsten Kühl. Dieser koordiniert die Finanzpolitik der sozialdemokratisch regierten Bundesländer, die das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland in der vorliegenden Form ablehnen. Der Sprecher wies allerdings die Annahme zurück, die SPD-Länder wollten das Abkommen nur verzögern, um vorher noch möglichst viele Steuerflüchtlinge zu erwischen.

    Vertreter der Regierungskoalition aus Union und FDP kritisierten den CD-Kauf. „Bei der Bekämpfung von Unrecht darf der Staat nicht selbst zum Rechtsbrecher werden“, sagte FDP-Generalsekretär Patrick Döring.

    Zwischen der Bundesregierung, die das Abkommen bereits unterschrieben hat, und der SPD laufen nach wie vor Gespräche. Aber die Kritiker haben die Latte hochgelegt. Sie verlangen Änderungen in zentralen Punkten. So will SPD-Politiker Kühl die Zahl der Anfragen erhöhen, die deutsche Finanzämter bei Schweizer Banken stellen dürfen, die Anonymität der Konten zu Fall bringen und die Steuersätze anheben.

    „Ohne substanzielle Änderungen geht es nicht“, sagte SPD-Fraktionsvize Poß gegenüber dem Tages-Anzeiger. „Wenn das Abkommen scheitert, bleibt der Druck auf die Schweiz trotzdem erhalten. Wir müssen zu einem System mit automatischem Informationsaustausch in ganz Europa kommen.“

    Die deutschen Versuche, das Steuerabkommen abermals zu ändern, wies das SIF allerdings zurück: „Aus rechtlichen, aber auch politischen Gründen kann das Abkommen nicht neu verhandelt werden. Die Alternative ist der Status Quo.“

    Das bedeutet nach den Worten der Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, dass die Eidgenossenschaft nur in begründeten Fällen Amtshilfe leistet. „Damit hat es sich. Es wird bei ein paar Dutzend Fällen pro Jahr bleiben“, sagte Widmer-Schlumpf am Wochenende der Zeitung „Landbote“.

    Die deutschen Kritiker glauben hingegen, die internationale Entwicklung sei auf ihrer Seite. So verhandeln unter anderem die USA, Deutschland und Großbritannien über ein Steuerabkommen mit automatischem Austausch. Außerdem bringt der Ankauf von Bankdaten den deutschen Finanzämtern Milliarden Euro Einnahmen. Aus Angst vor Strafverfolgung haben sich mittlerweile rund 40.000 Personen selbst angezeigt.

    Der oberste Steuerfahnder des Landes Rheinland-Pfalz, Klaus Herrmann, warnt in der aktuellen Ausgabe des Magazins Spiegel vor den Folgen des Abkommens. Er schätzt, dass die deutschen Einnahmen aufgrund des Abkommens nur eine Milliarde Euro betragen könnten, nicht zehn Milliarden, wie Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hofft.

    Vor diesem Hintergrund blockieren die SPD-Länder das Abkommen im Bundesrat, der deutschen Länderkammer. Absehbar ist, dass dieser den Vertrag bei seiner Sitzung am 23. November ablehnt, während der Bundestag ihm bis dahin zugestimmt haben dürfte. Dann folgt möglicherweise ein monatelanges Vermittlungsverfahren zwischen beiden Institutionen. Führt dieses nicht zum Erfolg, wäre das Steuerabkommen tot.

    Währenddessen liegt das Rechtshilfeersuchen auf Eis, dass die Schweiz an die deutsche Justiz gerichtet hat. Ende März diesen Jahres ergingen Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder, die illegal Kontodaten beschafft haben sollen. Über die Antwort auf das Ersuchen mitentscheiden muss das deutsche Bundesamt für Justiz. Die Prüfung sei im Gange, heißt es dort. Ein Ende ist nicht abzusehen.

  • Schuldner können auf schnellere Befreiung hoffen

    Die Bundesregierung vereinfacht das Verfahren zur privaten Insolvenz

    Die Werbeagentur von Annette Plame (Name geändert) lief nicht gut genug. Mit der Zeit häuften sich deshalb Schulden an. Als Plame mit den fälligen Zahlungen einfach nicht mehr hinterher kam und immer weiter ins Minus geriet, zog sie die Notbremse. Die Unternehmerin meldete die private Insolvenz an. In sechs Jahren, so hofft sie, gehört der fünfstellige Schuldenberg der Vergangenheit an. „Die Gerichtskosten liegen bei 1.500 Euro und ein Anwalt kostet zwischen 700 Euro und 1.400 Euro“, beziffert Plame die zusätzlich aufzubringenden Verfahrenskosten. Diese Beträge muss sie auf jeden Fall bezahlen.

    Die Werbefachfrau hat Pech, weil sie bereist vor einigen Monaten ihre Insolvenz anmelden musste. So hat sie nichts mehr von einer Gesetzesänderung, den die Bundesregierung gerade vorantreibt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will das Verfahren verkürzen und die Gläubiger besser stellen. Künftig soll die Befreiung von den Restschulden schon nach drei Jahren erfolgen, sofern der Schuldner innerhalb dieser Zeitspanne ein Viertel aller Forderungen gegen ihn begleicht und auch die Gebühren für das Verfahren bezahlt hat. Kann der Schuldner nur die Verfahrenskosten aufbringen, ist er nach fünf Jahren schuldenfrei. „Mit den Neuregelungen stellen wir sicher, dass Existenzgründer und Verbraucher nicht dauerhaft in dem Schuldentrum festsitzen“, sagt die Ministerin.

    Hinter der Änderung steht auch der Wunsch der Bundesregierung, jungen Menschen den Sprung in die Selbständigkeit zu erleichtern. Denn viele Existenzgründer scheitern und stehen dann vor einem nicht mehr zu bewältigendem Schuldenberg. Allein im vergangenen Jahr meldeten 20.000 Selbständige Insolvenz an. Aus Furcht davor wagen potenzielle Unternehmer die Eröffnung des eigenen Betriebes nicht.

    Auch viele Verbraucher stecken in der Schuldenfalle. Experten schätzen, dass bis zu zwei Millionen Haushalte überschuldet sind, also ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ordentlich nachkommen können. Mehr als 100.000 Privathaushalten haben 2011 einen Antrag auf die Privatinsolvenz gestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts summierten sich die Schulden aller betroffenen Haushalte auf mehr als 5,7 Milliarden Euro. Häufigste Gründe für die finanzielle Krise ist bei Verbrauchern, wenn sie unerwartet arbeitslos werden. 37 Prozent gaben in einer Studie der Schufa an, dass sie den Überblick über ihre Verhältnisse verloren hätten. Fast genau so viele machen eine Trennung oder Scheidung für ihre Lage verantwortlich.

    „Die Beschleunigung ist auch im Interesse der Gläubiger“, wirbt die Justizministerin für ihren Plan, dem der Bundestag noch zustimmen muss. So schafft die Bindung der Restschuldbefreiung an die Tilgung eines Teils der Forderungen einen Anreiz für die Schuldner, tatkräftig daran mitzuarbeiten. Außerdem können Gläubiger während des gesamten Verfahrens den Antrag stellen, die Befreiung von den Restschulden zu versagen.

    Neu ist auch, dass Verbraucher oder Selbständige in ein so genanntes Insolvenzplanverfahren gehen. Dabei tilgt der Schuldner in Absprache mit den Gläubigern nach einem gemeinsam festgelegten Plan seine Miesen.

    Kasten:

    So läuft die private Insolvenz

    Wenn die Rechnungen nicht mehr pünktlich beglichen werden können, sollte dies im betreffenden Haushalt die Alarmglocken zum läuten bringen. Der Gang zur Schuldnerberatung ist ein erster Schritt zur Lösung des Problems. Oft bleibt am Ende aber nur der Weg in die private Insolvenz. In diesem Fall schreibt der Betroffene oder sein Vertreter zunächst alle Gläubiger an, von der Bank über die Telefongesellschaft bis hin zum Versandhändler. Darin wird die Lage dargestellt und ein Plan für das weitere Vorgehen vorgeschlagen. Dabei werden die Geldgeber zum Beispiel gefragt, ob sie auf ihre Forderung ganz oder teilweise verzichten. Wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, bleibt nur der Gang zum Gericht.

    Das Amtsgericht unternimmt einen neuerlichen Versuch der Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern. Wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger zustimmt, wird der Plan durchgeführt. Andernfalls setzt das Gericht einen Treuhänder ein. Die Verwalter sichtet das vorhandene Vermögen, falls es noch etwas verwertbares beim Schuldner gibt. Was da ist, wird verteilt. Das Gericht ordnet schließlich die Restschuldbefreiung an. Danach beginnt die Bewährungsphase. In einer Zeitspanne von sechs Jahren darf der Schuldner nur den nicht pfändbaren Teil seines Gehalts behalten. Das sind knapp 1.000 Euro im Monat. Der Rest geht an den Treuhänder zur Tilgung der Schuld. Nach dieser Zeit ist der Betroffene wieder schuldenfrei. Die Bundesregierung will die Frist verkürzen, wenn der Schuldner schnell einen Teil der Forderungen begleicht.

  • Wirtschaft sorgt sich um Korruptionsimage

    Vorstände mahnen im Bundestag Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung an

    Die Unterschriften eines Briefes an die Faktionschefs der im Bundestag vertretenen Parteien erinnern an die Gästeliste einer Promiparty der deutschen Wirtschaft. Die Vorstandschefs der Telekom, von Daimler, ThyssenKrupp und E.ON haben das Schreiben ebenso signiert wie die Leiter von Allianz, adidas, Bayer und BASF. „Ein demokratisches Land wie Deutschland muss international insgesamt glaubwürdig sein und darf sich nicht angreifbar machen“, fordern die Manager. Anlass der Kritik ist ein fehlendes Gesetz. Weil Parlamentarier hierzulande wegen Bestechung bisher nicht belangt werden können, kann Deutschland ein Uno-Abkommen gegen Korruption nicht ratifizieren.

    Das macht der Wirtschaft im Ausland zu schaffen. „Die Unternehmen werden gefragt, ob Deutschland das Thema nicht ernst nehme“, erläutert die Sprecherin der Internationalen Handelskammer (ICC), Katrin Rupprecht. Bei Auftragsvergaben wurde bisher aber noch noch keine Firma ausgeschlossen. Die Unternehmen beklagen jedoch einen Imageschaden im Ausland. Das sieht auch das Bundeswirtschaftsministerium so. Minister Philipp Rösler würde es gerne sehen, wenn der Bundestag das Abkommen neun Jahre nach der Verabschiedung auch annehmen würde.

    Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Kampf gegen Korruption wurde 2003 verabschiedet. Mittlerweile haben 160 Staaten den Text gebilligt. Von den großen Industrienationen verweigert bislang neben Deutschland nur Japan die Ratifizierung. In Europa zieren sich sonst nur die Tschechen. Voraussetzung für die Unterzeichnung sind Regeln für die Bestrafung von bestechlichen Politikern. Doch damit tut sich der Bundestag schwer. Die Union blockierte ein entsprechendes Gesetz während der großen Koalition und auch die schwarzgelbe Regierung lehnt Vorstöße der anderen Parteien bisher ab.

    „Daran ändert der Brief nichts“, heißt es aus der Unionsfraktion. Ein kleiner Passus des Uno-Abkommens stellt die Volksvertreter vor ein großes Problem. Denn dort wird zwischen Amtsträgern wie Beamten im Bauressort und freien Mandatsträgern wie den gewählten Parlamentariern kein Unterschied gemacht. Das deutsche Recht ist anders konstruiert. Der Abteilungsleiter einer Baubehörde darf sich beispielsweise nicht von einem Bauherrn für ein Gespräch zum Essen einladen lassen. Abgeordnete sitzen laufend bei Veranstaltungen diverser Lobbygruppen herum und gönnen sich dabei auch einen Kaffee auf deren Kosten. Wo der normale Umgang miteinander aufhört und Bestechung anfängt, ist juristisch nicht geklärt. Nur der Stimmenkauf ist strafbar.

    Doch die Oppositionsparteien machen Druck. Grüne, Linke und SPD haben jeweils eigene Gesetzentwürfe im Bundestag eingebracht, mit denen die Bestechung von Abgeordneten unter Strafe gestellt werden soll. Im Oktober steht zum Beispiel die Abstimmung über einen Vorschlag der SPD auf der Tagesordnung. „Wir könnten diesen peinlichen Zustand beenden“, hofft die Rechtsexpertin der Partei, Christine Lambrecht. Die Exportunternehmen würden im Ausland stets darauf angesprochen. Ihr Entwurf sieht fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe für Parlamentarier vor, die im Auftrag oder auf Weisung anderer im Bundestag handelt. Doch große Chancen hat ihr Vorstoß nicht. Die Regierungsparteien haben das Gesetz in der ersten Lesung schon einmal abgelehnt.

  • Windige Geschäfte

    Für Privatanleger rechnen sich Windparks oft nicht

    Windenergie ist eine überwiegend gute Sache, meint man. Doch gerade bei der Öko-Energie scheinen unseriöse Geschäftspraktiken stark verbreitet zu sein. Deshalb gucken Bürger, die ihr Geld in Windparks investieren, häufig in die Röhre. Das ganze Ausmaß dieser Missstände kommt erst allmählich ans Licht. „Bei unseren Untersuchungen finden wir kaum Windfonds, die sich für Anleger lohnen“, sagt Ariane Lauenburg von der Verbraucherschutz-Zeitschrift Finanztest.

    Ein akuelles Beispiel ist der Windpark Möbisburg bei Erfurt. Dort haben die Anleger vor dem Thüringer Oberlandesgericht erstritten, dass der ehemalige Geschäftsführer Stephan Hloucal den Park nicht weiter führen darf. Die große Mehrheit der Anteilseigner der elf Windräder meint, dass das Management sich unter anderem viel zu hohe Honorare reserviert habe.  

    Interessanterweise ist der umstrittende Ex-Geschäftsführer noch immer Vorsitzender des Thüringer Windenergieverbandes. Dies ist die Regionalorganisation des Bundesverbandes Windenergie, des wichtigsten Branchenverbandes mit rund 20.000 Mitgliedern. Wie kann jemand wie Stephan Hloucal die Interessen einer ganzen Branche vertreten, wenn viele Anleger ihm die vertrauenswürdige Führung eines Windparks nicht zutrauen?

    Hloucal selbst will sich nicht äußern. Der Bundesverband Windenergie sagt, Hloucal sei „demokratisch gewählt“, und an „seinem ehrenamtlichen Engagement als Landesvorsitzender gibt es nichts zu beanstanden“.

    Offenbar aber hat der Verband ein Problem. Der gute Ruf der Zukunftsenergie Windkraft ist bedroht. Denn der Konflikt von Erfurt scheint symptomatisch zu sein für große Teile der Branche. „Unseriöse Finanzpraktiken kommen bei geschlossenen Wind- und Erneuerbare-Energien-Fonds häufig vor“, so Finanztest-Mitarbeiterin Lauenburg, „Anbieter rechnen Erträge schön und genehmigen sich für ihre Dienste kräftige Vergütungen.“ Beispiel Möbisburg: Auf der Internetseite der am Projekt beteiligten Firma UDI kann man sich die Windstatistik ansehen. Die geplanten Erträge liegen deutlich über den tatsächlich erzielten. Bis heute erhalten die Anleger keine Ausschüttung.

    Genaue Zahlen dazu, wie verbreitet diese Phänomene sind, gibt es noch nicht. Die Aufarbeitung steht erst am Anfang. Christian Herz von der Firma Ökofair, der neue Geschäftsführer des Windparks Möbisburg, hat bisher rund 600 der etwa 2.500 deutschen Windfonds analysiert. Sein Ergebnis: „Bei den großen Massenpublikumsgesellschaften, die in der Boomphase 1997 bis 2005 eröffnet wurden, erfüllen über die Hälfte die Prognosen nicht. Viele davon sind Sanierungsfälle.“

    „Die ganze Branche ist verwurmt“, sagt Reinhard Ernst vom Anlegerbeirat des Bundesverbandes Windenergie, der geprellte Anleger unterstützt. „Wer in Windparks investieren will, sollte dies nicht bei den großen Projektierern und Betreibern wie Prokon, Umaag, Energiekontor oder Plambeck tun.“ Finanztest rät dazu, die geschlossenen Windfonds, die gegenwärtig angeboten werden, vor einer Investition sehr genau zu prüfen.

    Eine Frage ist nun: Was soll man tun, wenn man sein Geld in erneuerbare Energien stecken möchte? Ernst rät zu einer sehr aufwändigen Lösung: Bürgerwindparks oder Genossenschaften. Das sind Organisationsformen, bei denen die Anleger ihre Geschäftsführung unter stärkerer Kontrolle haben. Um diesen Vorteil zu erhalten, müssen die Gesellschafter die Firma allerdings selbst gründen und die Verträge so formulieren, dass sie nicht über den Tisch gezogen werden. Das macht viel mehr Arbeit, kann aber einen gewissen Schutz gegen Abzocke bieten.

  • Abzocke mit Ökotarnung

    Kommentar zum Anlegerschutz von Hannes Koch

    Die erneuerbaren Energien in Deutschland sind auch deshalb eine Erfolgsgeschichte, weil viele Bürger ein materielles Interesse an Windrädern, Sonnenzellen und Biogastanks haben. Entweder hoffen sie, Geld zu sparen, wenn sie selbst Strom herstellen. Oder sie investieren, weil sie eine Kapitalrendite erwirtschaften möchten. Wenn letzteres wegen unseriöser Geschäftspraktiken systematisch nicht funktioniert, ist dies auch ein Schaden für die Energiewende.

    Allmählich fördern Anlegerschützer eine Botschaft zutage, die man gar nicht glauben mag. Gerade bei den guten Öko-Energien scheint zwielichtiges Geschäftsgebaren weit verbreitet. Vertrauensselig und blind traut man den grünen Managern solchen Frevel nicht zu. Doch nicht wenige sichern sich fantastische Honorare, die mitunter 20 Prozent der Investitionsssumme eines Windparks erreichen. Außerdem erzählen sie den Investoren oft dasselbe Märchen über den Wind, der gerade an ihrem Standort ständig wehe, was er seltsamerweise dann doch nicht tut.

    Diese Abzocktechniken sind auf dem grauen Kapitalmarkt der geschlossenen Fonds so verbreitet, weil in der vergleichsweise neuen Branche ein Regulierungsdefizit herrscht. Zwar hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren den Anlegerschutz verbessert. So müssen die Projektierer mittlerweile ihren Kunden so genannte Beipackzettel präsentieren, die zentrale Informationen über den jeweiligen Fonds darstellen. Hier allerdings gibt es noch viel zu tun. Noch immer sind die Informationen zu intransparent. Welche Honorare die Manager beispielsweise bekommen, lässt sich selten schnell erkennen. Zu überlegen ist auch, ob die Finanzaufsicht BaFin die Fonds stärker inhaltlich prüfen sollte als heute.     

    Die Energiewende hat bisher zu einer gewissen Demokratisierung der Energieproduktion geführt. Damit dieser Prozess weitergeht, muss die Politik die Wirtschaftssubjekte angemessen schützen.

  • Reichlich Geld in kleinen Händen

    Taschengeldrekord für Deutschlands Nachwuchs/ Das eigene neue Telefon wird immer wichtiger

    Deutschlands Kinder bekommen so viel Taschengeld wie noch nie. Im Schnitt stehen den Jungen und Mädchen 27,13 Euro im Monat zur freien Verfügung. Das ist Rekord. Im vergangenen Jahr waren es noch 24,79 Euro. Das geht aus der KidsVerbraucherAnalyse 2012 des Egmont Ehapa Verlags hervor. Umgerechnet auf das Jahr macht das 326 Euro – 29 Euro mehr als noch 2011. „Die Kinder haben eine immer größere Einkaufsmacht“, sagt Studienleiter Ralf Bauer.

    Nicht alle Kinder können sich allerdings auf Taschengeld freuen. Ein Grund dafür ist, dass die Eltern zu arm sind. Mehr als 90 Prozent der Sprösslinge im Alter zwischen sechs und 13 Jahren bekommen die kleine Finanzspritze. Über insgesamt rund 1,85 Milliarden Euro Taschengeld verfügen die Jungen und Mädchen, rechnen die Wissenschaftler vor. Auch kleine Verdienste, etwa für Müllwegbringen oder Staubsaugen, sind in dem Betrag enthalten. Jüngere Kinder bekommen seltener ihr eigenes Geld. Fast 60 Prozent der Vorschüler dürfen sich von etwas Barem selbst kleine Freuden erfüllen.

    Der Blick auf die Finanzen zeigt: Eltern sind aktuell in der Lage, wieder mehr für ihre Kinder auszugeben. Nicht nur beim Taschengeld fließen 2012 höhere Beträge. Ebenfalls gibt es mehr Geld zum Geburtstag, zu Weihnachten und zu Ostern. Insgesamt addieren sich die Geldgeschenke auf 210 Euro im Jahr. Das sind 13 Euro mehr als 2011.

    Für die Studie hat der Egmont Ehapa Verlag über sechs Millionen Kinder im Alter zwischen sechs und 13 Jahren zu ihrem Medien- und Konsumverhalten befragt. Auch die Mütter und Väter standen den Wissenschaftlern Rede und Antwort. Erstmals sind auch Vorschüler zwischen vier und fünf Jahren im Focus der Studie. Der Comic-Verlag will selbst verkaufen: Zeitschriften wie das „Mickey Maus Magazin“ oder das „Donald Duck Sonderheft“ gehören zu seinen Produkten.

    Insgesamt zeigt sich: Kinder haben heute viele Freiheiten. So verfügen drei von vier Zehn- bis Dreizehnjährigen – knapp 80 Prozent – über ein eigenes Handy. Das gebrauchte Mobiltelefon von Mom oder Dad sollte es allerdings nicht sein. 60 Prozent der älteren Jungen und Mädchen sind mit ihren Geräten auf dem neustem Stand. „Das eigene neue Telefon wird immer wichtiger“, erläutert Bauer. Von den Sechs- bis Neunjährigen besitzen immerhin 26 Prozent ein Handy. Bei den Vier- bis Fünfjährigen sind es drei Prozent. „Große Potenziale“ bestehen laut Studie bei Tablet-PCs und Smartphones. Gerade einmal ein Prozent der älteren Kinder besitzt ein Tablet. 17 Prozent  haben ein Smartphone.

    Markenprodukte werden den Kindern immer wichtiger. Auch das ist ein Ergebnis der Studie. Vor allem bei Sportschuhen legen ältere Kinder ab sechs Jahren Wert auf eine bestimmte Marke. Knapp 60 Prozent geben an, einen gewissen Hersteller zu bevorzugen. Bei Taschen, Ranzen, Rucksäcken und Bekleidung gehen etwas über die Hälfte der Kinder nur ungern mit einem No-Name-Produkt aus dem Haus. Wünschen und bekommen sind wie immer zwei paar Schuhe. Doch Deutschlands Eltern zeigen sich nachgiebig: Der Großteil der Mütter und Väter kommt den Wünschen des Nachwuchses nach.

    Immer mehr Geld geben Eltern für ihre Kinder aus. Im Schnitt kaufen sie Bekleidung im Wert von 346 Euro ein – 14 Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Auch die Handykosten steigen in die Höhe. Mit 326 Euro und damit satte 29 Euro mehr als 2011 bezuschussen Mütter und Väter den Telefonierspaß ihrer Sprösslinge. Bei elektronischen Spielsachen sind die Ausgaben um 13 Euro auf 128 Euro gestiegen.

    Einkäufe für den Nachwuchs tätigen Mütter und Väter heute im Übrigen immer häufiger im Internet – und das am liebsten mit dem Sprössling an der Seite. „Kinder sind als Ratgeber häufig mit dabei“, sagt Ingo Höhn, der Geschäftsleiter des Verlags. So gaben knapp 70 Prozent der Mütter und Väter an, schon einmal etwas online für das Kind bestellt zu haben. Ganz oben auf der Liste stehen Bücher, Bekleidung, DVDs oder CDs.

    Nicht bereit Geld auszugeben sind die meisten Eltern (61 Prozent) für virtuelle Inhalte im Netz wie zum Beispiel für Online-Spiele oder Unterhaltungsangebote. Nur wenn es sich um eine Sache handelt, die den Nachwuchs in punkto Bildung voranbringt, steigt die Bereitschaft etwas.