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  • Aigner lässt Antibiotika-Fleisch erfassen

    Schritt gegen gesundheitsgefährdende Resistenzen bei Fleischkonsumenten

    Fleisch von Hühnern, Schweinen und Rindern soll etwas gesünder werden. Verbraucher- und Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) hat sich vorgenommen, die Gesundheitsgefahren des Antibiotika-Einsatzes in der Fleischproduktion für Menschen zu verringern. Dem dient eine Novelle des Arzeneimittelgesetzes, die das Bundeskabinett am kommenden Mittwoch beschließen will.

    Es geht um die Antibiotika, die Landwirte ihren Masttieren verabreichen, um sie gegen Krankheiten zu schützen und schneller wachsen zu lassen. Auf dem Weg über das Grillhähnchen, das Schweineschnitzel oder den Kasseler Braten geraten die Antibiotika in den menschlichen Organismus, wo sie Resistenzen auslösen können. Wird der Mensch krank, kann es deshalb passieren, dass das vom Arzt verschriebene Penizilin nicht mehr wirkt. Deshalb will Aigner mittels der Gesetzesänderung nun Verbesserungen in den Mastbetrieben erreichen.

    Das Problem ist gravierend. In einer erstmals erhobenen Stastistik hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unlängst ermittelt, dass die Industrie 2011 die erstaunlich hohe Menge von 1.734 Tonnen Antibiotika an Tierärzte in Deutschland verkauft hat. NRW veröffentlichte Ende des vergangenen Jahres eine Untersuchung, derzufolge fast alle Masthähnchen Antibiotika bekommen.

    Die Landwirte werden künftig verpflichtet, genaue Daten beispielsweise zur Behandlungsdauer mit Antibiotika oder zur Zahl der behandelten Tiere in eine neue bundesweite Datenbank einzugeben. Anhand dieser Angaben lässt sich bald ein bundesweiter Tierbehandlungsindex bestimmen. Jeder Mastbetrieb erhält Einsicht und kann sehen, ob er mehr oder weniger Antibiotika als der Durchschnitt verabreicht.

    Liegt der jeweilige Landwirt über dem Mittelwert, soll er die Menge der Arzeneimittel reduzieren. Wenn er Antibiotika weit über dem Durchschnitt einsetzt, können die Veterinärbehörden der Länder Maßnahmen zu Verringerung vorschreiben. Beispielsweise müsste ein Betrieb die Ställe dann eine Woche leerstehen lassen, nachdem das schlachtreife Vieh abtransportiert wurde. Mittels Desinfektion und gründlicher Säuberung soll der Landwirt die Gesundheitserreger beseitigen, bevor er neues Vieh eingestellt.    

    Im Landwirtschaftsministerium geht man davon aus, dass der Aufwand der Datenerfassung den Betrieben rund 40 Millionen Euro kosten wird. Möglicherweise steigen dadurch die Fleischpreise in den Geschäften.

    Im neuen System erfasst sind einstweilen die Betriebe, die Hühner, Schweine und Rinder mästen. Zuchtfirmen, Eierproduzenten und die Milchviehwirtschaft bleibt außen vor, was der Bund für Umwelt und Naturschutz kritisiert. Das Agrarministerium betont dagegen, die größten Probleme mit Antibiotika gebe es in den Mastbetrieben.

    Ob und wie der Einsatz der Arzeneimittel abnimmt, will man im Bundeslandwirtschaftsministerium nicht abschätzen. Umzusetzen sei die Neuregelung durch die Bundesländer, heißt es zur Begründung. Diese können im Bundesrat aber auch noch Änderungen erwirken.

  • Sturm kommt auf in der Windbranche

    Privatanleger erstreiten Schadensersatz von Windpark. Windenergie-Messe in Husum

    Wenn ab Dienstag die Windenergie-Messe in Husum stattfindet, muss sich die Branche verstärkt mit den dunklen Seiten ihres bisherigen Booms auseinandersetzen. Denn viele Privatanleger fühlen sich finanziell geprellt. Die juristischen Streitigkeiten zwischen Kapitalverwaltern und Betreibern von Windfonds einerseits, sowie Privatinvestoren andererseits nehmen zu.

    Ein einschlägiges Beispiel ist die Klage, die zahlreiche Mitbesitzer des Windparks Tewel bei Soltau in Niedersachsen gegen einige bislang renommierte Firmen der Öko-Energiebranche anstrengten: die Umwelt Management AG (UMaAG) aus Cuxhaven, die Umweltbank aus Nürnberg und die Beratungsgesellschaft UDI.

    Wie das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 30. November 2011 zeigt, wurde die Klage gegen die Umweltbank und UDI abschlägig beschieden. Das Gericht befand jedoch, dass Gründungskommanditist Uwe Leonhardt – einer der UmaAG-Chefs – im Werbeprospekt für den Windpark falsche Angaben gemacht und dadurch die Gewinnmöglichkeiten zu rosig dargestellt habe. Das Gericht verurteilte den Windparkunternehmer deshalb zu Schadensersatz im sechsstelligen Euro-Bereich.

    Derartige Fälle scheinen keine Seltenheit zu sein. „Bei zahlreichen Windfonds haben die Anleger mittlerweile erfolgreich wegen irreführender Informationen in den Prospekten geklagt“, sagt Christian Herz von der Firma Ökofair. Er ist Vizechef des Anlegerbeirates des Bundesverbandes Windenergie. Eine Statistik über die Zahl der Betrugsverfahren gibt es nicht. „Bei den großen Massenpublikumsgesellschaften, die in der Boomphase 1997 bis 2005 eröffnet wurden, erfüllen über die Hälfte die Prognosen nicht“, sagt Herz jedoch.

    Im Fall des Windparks Tewel-Ilhorn-Söhlingen ging es unter anderem um das zu erwartende Windaufkommen – eine entscheidende Größe dafür, ob die Windräder einen Gewinn erwirtschaften und sich für die Anleger rechnen. Das Gericht urteilte: „Hier liegt ein Prospektfehler vor“. Die möglichen Winderträge seien systematisch zu hoch angesetzt und die Anleger damit getäuscht worden.

    Die falsche Prognose war einer der Gründe dafür, warum die Erträge weit unter Plan blieben“, sagt der Dresdner Wolfgang Strübing, einer der Anleger und Kläger. Statt einer versprochenen Rendite von über sechs Prozent jährlich habe man nur eine einzige Ausschüttung von zwei Prozent erhalten, so Strübing.

    Hinzu kam, dass die Betreiber den Windpark nach wenigen Jahren an einen Großinvestor verkauften. Die meisten der Gesellschafter waren einverstanden, um zu sichern, was noch zu retten war. Das Ergebnis dieses Geschäftes fiel ebenfalls ernüchternd aus. Laut Strübing erhielten die Anleger nur 44 Prozent ihres eingezahlten Kapitals zurück. Von 10.000 Euro blieben so 4.400 Euro. Den unternehmerischen Verlusten der Gesellschafter gegenüberstellen muss man allerdings die Abschreibungen, die die Steuerzahlung der Anleger in ersten Jahren erheblich reduzierte.

    Aus Unterlagen, die der taz vorliegen, geht hervor, dass mindestens zehn weitere UMaAG-Windparks mit Kapitalverlusten zulasten der Anleger von 15 bis 50 Prozent verkauft wurden. Dazu schreibt die Firma auf Anfrage der taz: „Die dargestellten Sachverhalte sind inhaltlich nicht korrekt. Aufgrund der geringen Zeit und der fehlenden Informationen, ist uns eine weitere Stellungnahme zurzeit nicht möglich.“ Aktuell sind außerdem in mehreren UmaAG-Windparks weitere Klagen anhängig.

    UMaAG-Chef Leonhardt ist Vorsitzender der Regionalsektion Elbe-Weser-Nord des Bundesverbandes Windenergie. Im Branchenverband liefern sich die Vertreter der Betreiber und die Fürsprecher der Anleger gegenwärtig muntere Auseinandersetzungen über die Frage, ob man weiterhin den Mantel des Schweigens über die Missstände in der Branche breiten sollte. Zum Urteil gegen die UMaAG und zur angeknacksten Reputation ihres Regionalvorstandes Leonhardt sagt der BWE, dass der Richterspruch bislang nicht vorgelegen habe und man ihn deshalb nicht habe prüfen können.

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat derweil einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen ein Unternehmen der Prokon-Gruppe wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Dessen Verkaufsprospekt enthalte irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit der Geldanlage.

    Info-Kasten

    Windmesse

    Vom 18. bis 22. September findet in Husum/ Schleswig-Holstein die Messe WindEnergy 2012 statt. Die Ausrichter bezeichnen sie als die „bedeutendste Messeveranstaltung der internationalen Windenergiebranche. Angekündigt haben sich 1.200 ausstellende Unternehmen.

  • Vieles ist neu, wenig wurde besser

    Vier Jahre Lehman-Pleite

    Auf den Tag genau vor vier Jahren begann mit der Pleite der Lehman-Bank auch für Kleinanleger eine neue Epoche. Denn die Erschütterungen des Finanzsystems erreichten schnell auch die Sparer. Auch deshalb gaben Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Finanzminister Peer Steinbrück im Oktober 2008 ein Versprechen ab, das sie im Ernstfall wohl gar nicht hätten halten können. „Deshalb sagen wir den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind“, erklärte Merkel aus Furcht vor einer Plünderung der Bankkonten durch besorgte Kunden. Der Sturm auf die Geldautomaten blieb aus. Trotzdem begann die Bundesregierung, den Schutzwall für Anleger nach und nach zu erhöhen. Nach Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) blieben die meisten Vorhaben jedoch auf halber Strecke stecken.

    Die Einlagensicherung wurde als erstes angepackt. Seither sind Guthaben von bis zu 100.000 Euro gesetzlich vor einer Bankpleite geschützt, ein doppelt so hoher Betrag wie vor dem Zusammenbruch der US-Bank. Nun sollen nach dem Willen der EU-Kommission die nationalen Sicherungssysteme der Euroländer ein einem gemeinsamen Verbund aufgehen. Das wäre zumindest für die Kunden der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken ein Nachteil. Denn diese Institute verhindern gemeinsam die Pleite einzelner Mitgliedsunternehmen, so dass ein Schadenfall nach den bisherigen Erfahrungen gar nicht eintreten kann.

    Zertifikate, die vielen Sparern durch die Lehman-Pleite herbe Verluste eingebracht haben, werden weiterhin verkauft, obwohl Anlegerschützer ein Verkaufsverbot für Kleinanleger gefordert hatten. Allerdings klären Banken ihre Kunden nun eher über das Verlustrisiko auf. Denn bei Zertifikaten handelt es sich um Schuldverschreibungen einzelner Institute. Geht dem Herausgeber finanziell die Puste aus, schauen die Sparer in die Röhre.

    Beratungsprotokolle sollen seit 2010 die rechtliche Position der Bankkunden stärken. Die Berater müssen das Gespräch mit ihren Kunden am Ende schriftlich zusammenfassen. Hinter der Einführung stand die Hoffnung, dass die Verbraucher damit eine falsche Empfehlung besser nachweisen können. Doch Untersuchungen belegen das Gegenteil. Denn die Begründung für einen Anlageratschlag fehlt in der Regel. Der Berater ist damit fein raus. „Sie sind häufig eine Haftungsabsicherung der Bank“, beobachtet vzbv-Expertin Dorothea Mohn.

    Das Produktinformationsblatt soll Verbrauchern seit gut einem Jahr die Vor- und Nachteile einzelner Finanzprodukte leicht verständlich darlegen. Auch Kosten wie Provisionen werden aufgeführt. Doch auch diese Regelung ist nach Mohns Ansicht noch löchrig. Da es keine standardisierten Formulare gebe, könne jedes Institut eigene Beipackzettel erstellen. Trotz guter Beispiele fehle es oft an klar verständlichen Darstellungen.

    Der Graue Kapitalmarkt ist nicht mehr gänzlich unreguliert. Die Aufsichtsbehörden prüfen die Propekte der Anbieter und die Verkäufer müssen sich registrieren lassen. Der vzbv kritisiert aber, dass die Vermittler nur durch Gewerbeämter und IHKn überwacht werden sollen, was für diese praktisch nicht zu schaffen ist.

    Ein Beraterregister wird es ab dem kommenden Jahr geben. So kann die Bundesfinanzaufsicht den Bankberatern besser auf die Finger schauen und schlechten auf dieselben klopfen.

    Eine regulierte Honorarberatung, wie sie von Verbraucherschützern als Ersatz für die verkaufsorientierten Gespräche von Bankberatern fordern, gibt es immer noch nicht. Die Bundesregierung diskutiert zwar verschiedene Eckpunkte für ein Gesetz dazu. Doch ob vor den Bundestagswahlen noch ein Entwurf in den Bundestag eingebracht wird, erscheint fraglich. Insgesamt, so resümiert Finanzexpertin Mohn, hat sich substanziell zu wenig im Sinne der Kunden geändert.

    Niedrige Zinsen sind eine weitere Folge der Krise, die in der Lehman-Pleite ihren bisherigen Höhepunkt erlebte. Sie sollen die Wirtschaft und das Finanzsystem stützen, wirken sich aber auch auf jeden Privathaushalt aus. Dabei gibt es positive und negative Folgen. Gut ist, dass Kredite billiger geworden sind. Insbesondere Baugeld gibt es so günstig wie nie zuvor. Auf der anderen Seite erhalten Sparer auch kaum mehr Zinsen für normale Geldanlagen. Rechnet man die Teuerungsrate mit ein, verlieren ihre Rücklagen sogar oft an Wert. Die langfristigen Auswirkungen sind noch völlig offen. So werden viele Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen wohl nicht die erhofften Überschüsse abwerfen, weil auch die Anbieter kaum Möglichkeiten zu einer sicheren, aber auch lukrativen Geldanlage haben.

  • Sparkassen schüren Angst der Sparer

    EU-Bankenhaftung

    Die deutschen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken schlagen Alarm. „Die Übernahme von Zahlungspflichten für ausländische Banken würde das Vertrauen unserer Kunden in die Sicherheit ihrer Spareinlagen gefährden“, heißt es in einem offenen Brief der Spartenverbände an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Dahinter steckt die Angst vor der geplanten europäischen Bankenregulierung. Die EU-Kommission will einerseits einen Haftungsverbund schaffen, andererseits die Einlagensicherung vereinheitlichen. Beides könnte die öffentlich-rechtlichen Institute sowie die Genossenschaftsbanken empfindlich treffen und ihre Kunden schlechter stellen.

    Wo liegt das Problem?

    Die EU-Kommission will das Einlagensicherungssystem auf lange Sicht europaweit harmonisieren. Wenn irgendwo in der Eurozone eine Bank pleite geht, sollen am Ende alle anderen Institute im Euroraum für die Spareinlagen haften. Dann müssten zum Beispiel die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken für die Ersparnisse irischer oder portugiesischer Sparer aufkommen. Diese befürchten nun, dass ihr einzigartiges nationales Sicherungssystem nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Derzeit sind in der EU alle Einlagen, also zum Beispiel Tagesgelder oder Sparkonten, bis zu einem Wert von 100.000 Euro gesichert.

    Wie funktioniert die Einlagensicherung?

    Es gibt in Deutschland zwei voneinander unabhängige Sicherungsfonds. Die Geschäftsbanken teilen sich einen Notfonds, der im Ernstfall die Spareinlagen insolventer Institute absichert. Dafür bringen Deutsche Bank, Commerzbank und Co. notfalls Milliardensummen auf. Die genaue Höhe dieses Notgroschens ist nicht bekannt. Doch reicht die Erstattung weit über die gesetzliche vorgeschriebene Mindestsumme von 100.000 Euro hinaus. Die Sparkassen verfügen ebenso wie die Genossenschaftsbanken über ein eigenes Sicherungssystem. Dabei schauen sie ihren einzelnen Mitgliedern schon frühzeitig bei einer finanziellen Schieflage auf die Finger und sehen zu, dass angeschlagene Institute durch eine Fusion gerettet werden, bevor sie Insolvenz anmelden müssen. So vermeiden die beiden Verbünde, dass sie Sparer aus ihrem Fonds bedienen müssen. „Volksbanken und Sparkassen arbeiten präventiv und verfügen deshalb über eine sichere Einlagensicherung“, sagt der Finanzexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Michael Westphal.

    Gilt das Versprechen der Bundeskanzlerin nicht mehr, dass die Spareinlagen der Deutschen sicher seien?

    Dieses Versprechen wurde vor fast genau vier Jahren abgeben, kurz nachdem die Lehman-Bank pleite ging. Es diente schon damals mehr der Beruhigung als dass es im Ernstfall hätte eingehalten werden können. Wenn Anleger ihr Geld bei verschiedenen Banken untergebracht haben, sind sie trotzdem in der Regel auf der sicheren Seite.

    Welche Folgen hätte eine europäische Einheitsregelung für die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken?

    Sie müssten sich wohl von ihrem eigenen, gut funktionierenden Sicherungssystem verabschieden, weil es in dieser Form nicht in die Pläne der EU-Kommission passen würde. Im schlimmsten Fall könnten sie bei einer Bankenpleite im Ausland mit zur Kasse gebeten werden. Deshalb wehren sich ihre Spitzenverbände so heftig dagegen, in die neu regulierte Bankenaufsicht in der Euro-Zone einbezogen zu werden. Ob es tatsächlich zu einer harmonisierten Einlagensicherung kommt, ist allerdings zweifelhaft. Denn auch die Bundesregierung lehnt die bisherigen Vorschläge der Kommission ab.

  • Zeitgeist-Produkt mit sozialen Defiziten

    Apple präsentiert das iPhone 5. Die Arbeitsbedingungen in China sind gesetzeswidrig

    Nach der Präsentation seines neuen iPhones 5 am Mittwoch Abend kann sich Apple wohl auf einen neuen Verkaufsboom freuen. Die Bank JP Morgan nimmt an, dass alleine bis Jahresende acht Millionen Exemplare verkauft werden. Die Attraktivität der kleinen, schicken Taschencomputer ist noch immer so groß, dass die fragwürdigen Arbeitsbedingungen, unter denen die Apple-Produkte in China hergestellt werden, kaum eine Rolle in der Öffentlichkeit spielen.

    Das iPhone ist ein schizophrenes Produkt. Einerseits setzt es technologische und kulturelle Standards.Wie kaum ein anderer Markenartikel vermittelt es den Käufern das Gefühl, auf angenehme Weise an den Möglichkeiten der globalen Kommunikation teilzuhaben. Andererseits stehen Apple-Produkte wie iPhone, iPad und MacBook für die schlechten Seiten der Globalisierung.

    Nach Recherchen dieser Zeitung mussten die Beschäftigten in den chinesischen Zulieferfabriken von Apple im vergangenen Jahr beispielsweise bis zu 80 Überstunden pro Monat leisten. Gestattet waren laut chinesischem Arbeitsgesetz jedoch nur 36 zusätzliche Arbeitsstunden. Eine normale Arbeitswoche sah für viele Arbeiter so aus: An sechs Tagen einschließlich des Samstags verbrachten sie bis zu zwölf Stunden in den Fabriken. Das sind Zustände, die in Europa oder den USA schon lange der Vergangenheit angehören. Vermutlich wären nur wenige der Käufer des neuen iPhones bereit, selbst solche Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.

    Auf der Rückseite jedes iPhones ist zu lesen: „Entworfen von Apple in Kalifornien. Produziert in China.“ Das bedeutet: Apple stellt fast nichts selbst her. Die Produktion findet im Ausland statt – zu großen Teilen in den gigantischen Werken des Foxconn-Konzerns in China, für den über eine Million Menschen arbeiten. Dass die schlechten Arbeitsbedingungen dort langsam, aber sicher das positive Image der Apple-Produkte bedrohen, hat die US-Firma im vergangenen Jahr erkannt.

    Deshalb ließ Apple die Foxconn-Werke durch die Fair Labor Association (FLA) kontrollieren, die für erträgliche Zustände in der globalen Produktionskette sorgen soll. Das Ergebnis der Überprüfung: Die Kontrolleure bestätigten viele der Vorwürfe, die unter anderem die Hongkonger Kritiker-Organisation Sacom gegen Apple und Foxconn erhebt.

    Mitte August erklärten die FLA-Prüfer, dass Foxconn die wöchentliche Arbeitszeit seiner Beschäftigten auf mittlerweile 60 Stunden pro Woche gedrückt habe. Das ist immer noch mehr, als das chinesische Arbeitsgesetz erlaubt. Dieses wollen die Konzerne nun bis spätestens Juli 2013 einhalten. Gelingt ihnen das, würde auch bei Foxconn der Achtstundentag gelten, allerdings an sechs Tagen pro Woche.   

    Diese Verbesserungen sind für den Zulieferer nicht einfach. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter müssen neu eingestellt werden, um die Aufträge von Apple und anderen Konzernen weiterhin schnell und flexibel abarbeiten zu können. Außerdem wird Foxconn gezwungen sein, den Lohn zu erhöhen. Bislang kamen viele der meist jungen Arbeiterinnen nur deshalb über die Runden, weil sie zahlreiche Überstunden leisteten.

    Der Lohn einer normalen Foxconn-Arbeiterin im Werk Chengdu in Zentralchina betrug 2011 etwa 2.000 Renmimibi (210 Euro) für rund 240 Arbeitsstunden monatlich. Das machte rund 90 Euro-Cent pro Stunde – eine Summe, die deutlich über dem staatlichen Mindestlohn lag, den Arbeitern aber trotzdem nur ein relativ bescheidenes Leben ermöglichte und für die Gründung einer eigenen Familie kaum ausreichte.

    Der Löhne in China sind auch deshalb so niedrig, weil Apple seine Zulieferer unter Druck setzt. Im vergangenen Jahr betrugen die Arbeitskosten eines iPhones im Verhältnis zu dessen Verkaufspreis größenordnungsmäßig drei Prozent. Von 500 Euro, die Kunden in Europa oder den USA zahlten, kamen etwa 15 Euro bei den Arbeiterinnen an. Dies ist einer von mehreren Faktoren, die die fantastischen Gewinnmargen des Apple-Konzerns erklären.

    Ob das Unternehmen aus Cupertino südlich von San Francisco seine vergangenen Erfolge mit dem neuen iPhone fortsetzen kann, muss sich zeigen. Eine Variante bestünde darin, geringere Gewinne zu akzeptieren. Der Konzern könnte aber auch versuchen, die wachsenden Produktionskosten mittels höherer Preise an die Endkunden weiterzugeben.

    Wird das funktionieren? Dafür spricht, dass selbst in China die Apple Stores ständig überfüllt sind. Zwar kommen die neuen Geräte dort etwas später heraus als in den USA. Wenn es aber so weit ist, reißen die Kunden sie den Verkäufern vermutlich aus den Händen. Gegen künftige Megaerfolge von Apple spricht jedoch, dass die Smartphones von Konkurrenten wie Samsung und Nokia mittlerweile wieder auf Augenhöhe sind.

  • Die schwere Euro-Entscheidung

    Höhlt der ESM die Rechte des Bundestages aus, wie die Kläger vor dem Verfassungsgericht befürchten?

    Wenn am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht über die Euro-Rettung urteilt, stehen grundsätzliche Fragen unserer Demokratie zur Debatte. Herta Däubler-Gmelin (SPD), Peter Gauweiler (CSU) sowie weitere Kläger gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und den Fiskalpakt sagen, dass diese Verträge die Rechte des Bundestages in verfassungswidriger Weise beschneiden. Unsere Zeitung stellt die wichtigsten Argumente und Gegenargumente dar.  

    Argument 1
    Das Budgetrecht des Bundestages wird ausgehebelt
    Die Kläger erklären, das deutsche Parlament könne sein Königsrecht nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen, wenn der ESM einmal eingerichtet ist. Sie weisen daraufhin, dass Deutschland anderen Euro-Staaten dann mit bis zu 190 Milliarden Euro helfen muss. Vermutlich reiche diese Summe noch nicht einmal aus. Die potenzielle Belastung sei damit so groß, dass der Bundestags im Extremfall nicht mehr frei über den Bundeshaushalt entscheiden könne. Dadurch wird nicht nur das wichtigste Recht des Parlamentes, sondern auch das Wahlrecht der Bürger ausgehöhlt, sagen die Kläger.

    Contra
    Christian Calliess, Europarechtler an der Freien Universität Berlin, hält dagegen: „Gegen den Willen des Bundestages kann der ESM keine Beschlüsse fassen.“ Im deutschen ESM-Gesetz und im ESM-Finanzierungsgesetz ist festgelegt, dass das Parlament zustimmen muss, wenn der Fonds Geld ausgeben oder seine Mittel erhöhen will. Ebenso erklärt Michael Meister, Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag: Ohne den Bundestag läuft nichts.

    Argument 2
    Der ESM kann gegen Deutschland entscheiden
    Die Kläger befürchten, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble oder sein Staatssekretär könnten im Gouverneursrat, dem obersten Entscheidungsgremium des ESM, von den anderen Ländern überstimmt werden. Das fatale Ergebnis: Deutschland müsste gegen seinen Willen mehr bezahlen.

    Contra
    Die Gouverneure, darunter der deutsche Vertreter, entscheiden „im Einvernehmen“, steht im ESM-Vertrag. Das bedeutet Einstimmigkeit. Bei sehr dringenden Entscheidungen reicht allerdings eine Kapitalmehrheit von 85 Prozent. Da Deutschland jedoch 27 Prozent der ESM-Mittel stellt, besteht ein deutsches Vetorecht.

    Argument 3
    Deutschland wird durch den ausufernden ESM finanziell überfordert, argwöhnen die Kläger. Die befürchtete Logik: Wir geben, der Süden hält die Hand auf. Am Ende sind auch wir pleite.

    Contra
    Verfassungsjurist Franz Mayer (Uni Bielefeld) sieht das anders: Die deutsche Haftung sei „unter allen Umständen“ begrenzt – so stehe es im ESM-Vertrag. „Diese Summe steigt erst, wenn man den Vertrag ändert. Das aber geht nur mit Zustimmung der Bundesregierung und des Bundestages“, sagt Mayer.

    Argument 4
    Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist bislang ausgeschlossen, dass ein Euro-Staat einem anderen finanziell aus der Patsche hilft. Jedes Land ist für seine Schulden selbst verantwortlich. Das ändere sich jetzt mit dem ESM, argumentieren die Kläger. Im neuen Artikel 136 Absatz 3 des AEUV heiße es bald: „Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“ Das bedeutet: Gegenseitige Hilfe und Haftungsübernahme ist neuerdings möglich.

    Contra:
    Das Verbot der Schuldenübernahme wird nicht komplett abgeräumt, sondern nur ausnahmsweise durchbrochen, sagt EU-Jurist Calliess. Die gegenseitige Haftung wird zudem an strenge Auflagen gebunden, beispielsweise Sparmaßnahmen in den südlichen Euro-Ländern. Aber es stimmt: Mit dem ESM verpflichten sich die wohlhabenden Euro-Staaten zu mehr finanzieller Solidarität als früher.

    Kasten
    ESM und Fiskalpakt
    Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM soll 700 Milliarden Euro einsammeln, um Hilfen für Euro-Staaten zu finanzieren, die sich am Markt nicht mehr zu erträglichen Kosten verschulden können.
    Mit dem Fiskalvertrag verpflichten sich alle EU-Staaten außer Großbritannien und Tschechien, ihre Schulden zu reduzieren. Die jährliche Neuverschuldung soll grundsätzlich 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht übersteigen. Sonst können Strafen fällig werden.

  • Moralische Selbstregulierung für Wirtschaftsforscher

    Die größte deutsche Ökonomen-Organisation beschließt erstmals einen Ethik-Kodex

    Mit einem neuen Ethik-Kodex will die deutsche Ökonomenzunft künftig Fehlverhalten von Wissenschaftlern erschweren. So sollen die Wirtschaftsforscher bei Veröffentlichungen von Studien und Aufsätzen ihre Finanzquellen und möglichen Interessenkonflikte darlegen.

    Den Ethik-Kodex hat der Verein für Socialpolitik während seiner bis Mittwoch dauernden Mitgliederversammlung verkündet. Die große Mehrheit der Mitglieder hatte ihn in einer Urabstimmung angenommen. Der 1873 gegründeten Institution gehören rund 3.800 Ökonomen an – die meisten von ihnen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

    Mit den neuen Verhaltensregeln reagiert der Verein auf Missstände, die während der Finanz- und Schuldenkrise seit 2008 verstärkt zutage traten. Unter anderem geht es darum, dass Wissenschaftler ihre Auftraggeber und die Herkunft ihrer Finanzmittel nicht benennen. Mitunter kann die Öffentlichkeit deshalb nicht erkennen, dass es sich um interessengeleitete Forschung im Auftrag von Unternehmen oder Verbänden handelt, nicht um unabhängige Wissenschaft.

    Beispielsweise fertigte der New Yorker Professor Frederic Mishkin 2006 eine Studie an, in der er Island als vorteilhaften Finanzplatz lobte. Finanziert hatte die Veröffentlichung unter anderem die  isländische Handelskammer. Dies erwähnte der Wissenschaftler aber nicht. Einige Jahre später brach die Wirtschaft des Landes infolge übertriebener Finanzspekulation zusammen. Aus solchen Vorkommnissen zog die US-Ökonomen-Vereinigung bereits Anfang des Jahres die Konsequenzen und formulierte schärfere Verhaltensregeln.

    Der Kodex des Vereins für Socialpolitik fordert nun „Transparenz, Objektivität, Unabhängigkeit und Fairness“ von allen Mitgliedern. Vor allem wird empfohlen, die jeweiligen Voraussetzungen wissenschaftlicher Arbeiten deutlich zu machen. Dies betrifft beispielsweise die Annahmen, die die Ökonomen ihren Forschungen zugrunde legen. Außerdem sollten sie nicht nur die „Finanzierungsquellen angeben“, sondern die „Infrastruktureinrichtungen“ und die „sonstige externe Unterstützung“, die sie in Anspruch genommen haben.

    Um diese und andere Regeln durchzusetzen, will der Verein einen Ethikbeauftragten und eine Ethikkommission berufen. Sanktionen für Fehlverhalten stehen zwar nicht im Kodex, aber Vereinsvorsitzender und Humboldt-Professor Michael Burda hält zumindest den Ausschluss von Missetätern aus der altehrwürdigen Organisation für erwägenswert.

    Fraglich allerdings erscheint, ob der Kodex weit genug reicht. Bei einzelnen Studien und Aufsätzen mögen die Wissenschaftler zwar ohne die finanzielle Unterstützung von Wirtschaftsverbänden oder Interessengruppen auskommen. Trotzdem aber werden viele Lehrstühle auch an deutschen Universitäten zu hohen Anteilen durch so genannte Drittmittel beispielsweise von Unternehmen finanziert.

    Diese millionenteuere Förderung im Hintergrund kann die Unabhängigkeit der Wissenschaft untergraben, meint Sebastian Dullien, Professor der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin. Wäre der Verein für Socialpolitik konsequent, müsste er die Ökonomen auch verpflichten, ihre Drittmittel und Vortragshonorare offenzulegen, sagt Dullien.

  • Immer mehr bekommen immer weniger

    Mehr als jeder fünfte Beschäftigte erhält nur Niedriglohn / Die Schere zwischen guten und schlechten Verdiensten öffnet sich weiter

    Jeder vierte der rund 31 Millionen Beschäftigten in Deutschland arbeitet Teilzeit, in einem Minijob, mit einem befristeten Arbeitsvertrag oder in einer Zeitarbeitsfirma. „20,6 Prozent der Beschäftigten arbeitetet 2010 für einen Niedriglohn“, sagt der Präsident des Statistischen Bundesamts, Roderich Egeler, 2006 lag der Anteil noch um fast zwei Prozentpunkte niedriger. Das Am hat eine Sonderauswertung der Verdienste von 1,9 Millionen Arbeitnehmern veröffentlicht.

    Der Schwellenwert für Geringverdiener wird anhand einer international geltenden Methode festgelegt. In Deutschland gilt ein Bruttostundenverdienst von 10,36 Euro als Grenze. Die Schere zwischen den gut und den mies bezahlten Tätigkeiten öffnet sich weiter. 2006 erhielten die zehn Prozent der am besten bezahlten Arbeitnehmer 18,66 Euro mehr pro Stunde als die zehn Prozent am unteren Ende. Bis 2010 ist der Unterschied auf 20.37 Euro angewachsen. Die Gutverdiener kamen im Durchschnitt auf 28,69 Euro, am unteren Ende gab es nur 8,32 Euro. „Der Abstand ist größer geworden“, berichtet Egeler, der zwei Entwicklungen beobachtet. Die Besserverdienenden eilten im letzten Jahrzehnt der Mitte davon und die Geringverdiener verloren den Anschluss an ein mittleres Einkommen.

    Wie viele Beschäftigte sich tatsächlich mit einem geringen Einkommen begnügen müssen, weiß auch das Bundesamt nicht. Denn einige Berufsgruppen werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt, um die Wirtschaft von bürokratischen Pflichten zu entlasten. Die Beschäftigten in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern gehören zu diesem Gruppe, ebenso die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei. Deshalb sei der nun genannte Anteil der Geringverdiener an den Beschäftigten als untere Grenze anzusehen. Tatsächlich dürfte er deutlich oberhalb der Marke von 20 Prozent liegen.

    Bekannt sind die Berufsgruppen, in denen der Gehaltszettel besonders niedrige Zahlen ausweist. 87 Prozent der Taxifahrer und 86 Prozent der Friseurinnen und Friseure sowie vier von fünf Reinigungskräften, aber auch mehr als drei Viertel der Beschäftigten in der Gastronomie müssen von Niedriglöhnen leben. Auch der Einzelhandel, Call Center und Zeitarbeitsfirmen bezahlen häufig wenig.

    Außerhalb des normalen Arbeitsverhältnisses, dass eine Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden voraussetzt, gibt es bei der Bezahlung große Unterschiede. Teilzeitkräfte verdienen mit durchschnittlich 14,45 Euro deutlich mehr als Zeitarbeiter mit 8,91 Euro oder Minijobber mit 8,19 Euro. Gerade Beschäftigten mit geringen Qualifikationen finden kaum noch einen regulären Job. Jeder zweite Hilfsarbeiter schlägt sich anders durch. Dabei ist der Wunsch nach einer Vollzeittätigkeit häufig vorhanden. Von den zehn Millionen Teilzeitkräften in Deutschland sagen 16 Prozent, dass dies nur eine Notlösung darstellt und sie lieber länger arbeiten würden.

  • Lieber Euro als Gauweiler

    Kommentar zur neuen Euro-Klage von Hannes Koch

    Die beste Nachricht seit langem lautete in der vergangenen Woche: Der Euro ist gerettet. Unsere Währung wird nicht zusammenbrechen, weil die Europäische Zentralbank sie mit allen Mitteln verteidigen will. Wenn zusätzlich das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch dem Europäischen Stabilitätsfonds ESM zustimmt, geht die Euro-Krise schließlich doch dem Ende entgegen. Zum Glück.

    CSU-Politiker Peter Gauweiler ist ein großes Durcheinander offenbar lieber. Zusätzlich zu seiner Klage gegen ESM und Fiskalpakt hat er nun einen weiteren Antrag beim Verfassungsgericht eingereicht, um die Politik der EZB zu hintertreiben. Ginge es nach Gauweiler, müssten die Verfassungsrichter ihre für Mittwoch geplante Entscheidung verschieben. Vermutliches Resultat: Die Zinsen für Staatsanleihen würden abermals steigen, Spanien und Italien mangels Unterstützung von ESM und EZB in Richtung Zahlungsunfähigkeit schliddern. Für diesen Fall könnten wir uns schon mal darauf einstellen, dass ein guter Teil unseres Wohlstandes in einer langen und schweren Wirtschaftskrise verraucht.

    Auch der gegenwärtige Weg mit europäischem Sparvertrag, Stabilitätsfonds und Anleihekäufen der Zentralbank ist nicht risikolos. Möglicherweise steigen die Inflationsraten in den kommenden Jahren auf drei oder vier Prozent jährlich. Den Bundesbürgern geht damit ein Teil ihrer Kaufkraft verloren – eine Art Sondersteuer für den Fortbestand der Währungsunion und des Euro. Dieser kleine Tribut ist allerdings die weitaus angenehmere Variante im Vergleich zu der Chaos-Strategie, für die Leute wie Gauweiler plädieren.

  • „Ohne Parlament kein Geld“

    Bundesverfassungsgericht wird ESM zustimmen, vermutet Europarechtler Franz Mayer. Sonst Panikreaktionen an den Märkten

    Hannes Koch: Die Europäische Zentralbank und die Regierungen versuchen Wege aus der Krise zu finden. Dadurch würden aber die Rechte des Bundestages verletzt, meinen Kritiker. Hebelt die EZB mit ihrer Entscheidung, wieder Staatsanleihen verschuldeter Staaten zu kaufen, unser Parlament aus?

    Franz Mayer: Ich glaube nicht. Die EZB kann plausibel erklären, dass sie im Rahmen des Auftrags handelt, der in den EU-Verträgen niedergelegt ist. Diesen hat der Bundestag zugestimmt. Außerdem wird die Notenbank nur Anleihen von Ländern erwerben, die sich einem Sanierungsprogramm des Europäischen Stabilisierungsfonds unterworfen haben. Und auch die ESM-Hilfen muss der Bundestag jedes Mal absegnen.

    Koch: Am kommenden Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über mehrere Klagen gegen den europäischen Fiskalpakt und den ESM. Die Kläger meinen, künftig könne der Bundestag sein verfassungsgemäßes Budgetrecht nur noch eingeschränkt ausüben. Was würde passieren, wenn die Kläger Recht bekämen?

    Mayer: Der Fiskalpakt könnte juristisch zwar auch ohne Deutschland in Kraft treten. Und die Bundesregierung hätte die Möglichkeit, die jährliche Neuverschuldung trotzdem auf 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung zu verringern – entsprechend dem Vertrag, aber freiwillig. Jedoch würde vom Fiskalvertrag ohne den entscheidenden Akteur kein kraftvolles politisches Signal gegen die Krise ausgehen.

    Koch: Das Vertrauen der internationalen Investoren in die Eurozone nähme weiter ab, die Zinsen für Spanien und Italien stiegen, Europa bräuchte noch mehr Rettungskapital. Dieses aber würde fehlen, wenn das Verfassungsgericht auch den ESM scheitern ließe.

    Mayer: Ohne die Mitwirkung Deutschlands kann der ESM das notwendige Kapital nicht einsammeln. Er wäre nicht arbeitsfähig. Schon eine zeitliche Verzögerung durch weitere Prüfungen des Verfassungsgerichtes würde zu massiven Problemen führen. Die Euro-Zone hat dann ziemlich bald zu wenig Geld, um weitere Hilfen zu leisten. Die Krise könnte sich enorm verschärfen. Professionelle Investoren würden ihre europäischen Staatsanleihen abstoßen und die Privatleute ihre Konten bei den Banken räumen. Es käme zu Panikreaktionen, auch bei uns.

    Koch: Solche Bilder können sich auch die Verfassungsrichter ausmalen. Wie werden sie vermutlich entscheiden?

    Mayer: Die Richter in Karlsruhe leben nicht auf einem anderen Planeten. Sie wissen sehr genau, welche Auswirkungen ihre Entscheidungen haben können.

    Koch: Das Verfassungsgericht legt großen Wert darauf, dass der Bundestag sein Budgetrecht ausüben kann. Wird dieses durch den europäischen Fiskalvertrag nicht über Gebühr eingeschränkt?

    Mayer: Ich vermute, die Richter werden diese Ansicht der Kläger zurückweisen. Denn der Bundestag hat sein Budgetrecht ja schon längst selbst eingeschränkt, indem er die Schuldenbremse im Grundgesetz verankerte. Diese funktioniert ganz ähnlich wie der Fiskalpakt. Das Entscheidende ist, dass der angebliche Haushaltssouverän dies ohne den Bundesrat, das Organ der Länderexekutiven, nicht mehr ändern kann. Das Königsrechts des Bundestages ist an diesem Punkt also schon weg.

    Koch: Und wie sieht es mit dem ESM aus?

    Mayer: Auch dabei wird das Verfassungsgericht wohl keinen Konflikt zum Haushaltsrecht des Bundestages erkennen. Über einen ähnlichen Rettungsschirm (EFSF) haben die Richter ja 2011 geurteilt, dass er mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Davon unterscheidet sich der ESM nicht grundsätzlich.

    Koch: Könnte der Bundestag denn verhindern, dass der ESM beispielsweise Spanien Kredite gibt?

    Mayer: Natürlich. Bevor Finanzminister Schäuble oder sein Vertreter im Gouverneursrat des ESM finanzieller Unterstützung für ein Land zustimmt, muss er den Bundestag informieren und fragen. Wenn das Parlament „Nein“ sagt, gibt es kein Geld. Die Haushaltsautonomie und auch die Rechte der Bundesbürger sind damit gewahrt. Ob eine solche Weigerung politisch und ökonomisch durchzuhalten wäre, ist aber eine andere Frage.

    Koch: Die Kläger argumentieren, Deutschland würde mit dem ESM eine prinzipiell unbeschränkte Haftung für andere Länder übernehmen.

    Mayer: Das ist eine Phantomdiskussion. Deutschland muss für seinen Anteil von 27 Prozent, maximal 190 Milliarden Euro, haften. „Unter allen Umständen“ ist die Haftung begrenzt, so sagt es der Vertrag. Diese Summe steigt erst, wenn man den Vertrag ändert. Das aber geht nur mit Zustimmung der Bundesregierung und des Bundestages.

    Koch: Sie meinen, das Verfassungsgericht wird die Klagen schlicht zurückweisen?

    Mayer: Vermutlich werden die Richter grundsätzlich bestätigen, dass Fiskalpakt und ESM verfassungskonform sind, aber noch ein paar zusätzliche Sicherheiten fordern. Bei wichtigen Änderungen des ESM-Vertrages, etwa der Erhöhung des Finanzvolumens, könnten sie ein Zustimmungsgesetz nach Artikel 23 des Grundgesetzes und eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat verlangen. Die Zustimmung des Bundestagsplenums würde dann nicht mehr ausreichen.

    Bio-Kasten

    Franz Mayer (44) lehrt als Professor für Europa- und Verfassungsrecht an der Universität Bielefeld. Er hat den Bundestag bei EU-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

    Kasten

    Fiskalpakt und ESM

    Mit dem Fiskalvertrag verpflichten sich alle EU-Staaten außer Großbritannien und Tschechien, ihre Schulden zu reduzieren. Die jährliche Neuverschuldung soll grundsätzlich 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht übersteigen. Sonst können Strafen fällig werden.

    Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM wird 700 Milliarden Euro einsammeln, um Hilfen für Euro-Staaten zu finanzieren, die sich am Markt nicht mehr zu erträglichen Kosten verschulden können.

  • Der Kampf mit dem schlechten Image

    Die Güterverkehrsbranche bangt um ihre Zukunftsfähigkeit/ Zu wenig junge Menschen entscheiden sich für den Beruf des Lkw-Fahrers

    In Deutschland könnte es bald einen Mangel an Brummifahrern geben. „Etwa 250.000 Berufsfahrer gehen in den nächsten zehn bis 15 Jahren in Rente“, rechnet Dirk Lohre, der Leiter des Instituts für Nachhaltigkeit in Verkehr und Logistik (INVL) der Hochschule Heilbronn vor. „Das entspricht 40 Prozent aller Lkw-Fahrer.“ Ausreichend Nachwuchs sei nicht in Sicht. Schuld daran seien unter anderem das negative Image des Frachtverkehrs und die schlechte Bezahlung.

    Etwa 660.000 Berufskraftfahrer sind im Auftrag deutscher Unternehmen auf den Straßen unterwegs. Jedes Jahr entscheiden sich etwa 15.000 junge Menschen, den Beruf zu ergreifen. Etwa ein Viertel der Auszubildenden schmeißt die Lehre hin. Dabei  bräuchte die Branche 25.000 Azubis jährlich, um die Lücke zu schließen, die zwischen jenen, die in den Ruhestand gehen und jenen, die nachrücken, entsteht. „Die Transportbranche ist vom demografischen Wandel unverhältnismäßig stark betroffen“, sagt Logistikexperte Lohre. Im Schnitt gebe ein Brummifahrer seinen Beruf recht früh im Alter von 60 Jahren auf.

    Besonders der negative Ruf des Berufsbildes hindert viele junge Menschen daran, eine Ausbildung als Lkw-Fahrer zu beginnen. Das zeigt eine aktuelle Studie, die unter anderem vom Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen initiiert und vom INVL wissenschaftlich begleitet wurde. Fast die Hälfte der angehenden Fahrer denkt demnach, dass der Berufskraftfahrer in der Öffentlichkeit eher ein schlechtes Ansehen hat.

    „Die Gesellschaft schätzt die Leistungsfähigkeit der Branche nicht ausreichend “, erläutert Lohre. Bei Lkw denke man eher an Elefantenrennen auf der Autobahn und nicht an die positiven Aspekte, wie etwa prompte Lieferungen von Internetbestellungen. Ebenso seien  die Arbeitszeiten und die Bezahlung ein Problem – sowohl für den Nachwuchs als auch für die Brummifahrer.

    2.000 Euro brutto im Monat: So viel verdient ein Lkw-Fahrer im Schnitt. In Ländern wie Baden-Württemberg oder Bayern können es durchaus auch bis zu 2.500 Euro plus Spesen sein. Im Osten des Landes verdienen die Brummi-Lenker mit bis zu 1.600 Euro viel weniger.

    Die Branche fürchtet nun um ihre Wettbewerbsfähigkeit: An mehreren Stellschrauben gelte es zu drehen. Zum einen müsste die Gesellschaft einsehen, dass die großen Transporter ihre Berechtigung auf der Straße hätten. „Wer Lachs aus Norwegen in Süddeutschland essen möchte, muss die Transportmittel akzeptieren“, sagt Werner Bicker, der Chef des EuroTransportMedia Verlags (ETM). Ebenso spiele die Politik eine wichtige Rolle, um für eine bessere Akzeptanz des Berufsbildes in der Bevölkerung zu sorgen und auch dafür, dass zum Beispiel die Verkehrsleitsysteme verbessert werden.

    Auch die Unternehmen sieht man in der Pflicht. „Die Transportunternehmen müssen attraktivere Arbeitsbedingungen schaffen“, fordert INVL-Leiter Lohre. Wichtig seien Arbeitszeitkonzepte, die es den Brummifahrern erlauben, öfter ihre Familien zu sehen. Die Auftraggeber fordert die Branche indes auf, die Lkw-Fahrer besser zu behandeln und sie nicht nur als „Palettentauscher“ zu sehen. 

    Übrigens würde der Studie zufolge, für die unter anderem rund 580 Berufskraftfahrer sowie 112 Nachwuchskräfte befragt wurden, mehr als die Hälfte der Lkw-Lenker ihren Beruf wieder wählen. Der Spaß am Fahren steht für viele im Vordergrund.    

  • Die Bürger sollen mitreden

    Netzagentur wirbt für mehr Beteiligung an Planung der neuen Stromleitungen

    Aus der mangelnden Beteiligung der Bürger bei der Planung neuer Stromtrassen will die Bundesnetzagentur nun die Konsequenzen ziehen. „Es ist zu wenig bekannt, dass wir einen völlig neuen Weg beschreiten“, sagte Netzagentur-Chef Jochen Homann am Donnerstag. In den kommenden zwei Monaten will Homann unter anderem sechs öffentliche Veranstaltungen organisieren, um die Bürger für den Ausbau des Energienetzes zu interessieren.

    3.800 Kilometer neue Höchstspannungsleitungen schlagen die Netzbetreiber vor, darunter 2.100 Kilometer Gleichstromkabel, die den Windstrom von Nord- und Ostsee nach Süddeutschland bringen sollen. Alle Einwohner, Verbände und Initiativen konnten ihre Bedenken und Anregungen in den vergangenen Monaten bei den Betreiberfirmen zu Gehör bringen. Doch nur gut 2.000 Briefe und Internet-Kommentare gingen ein. Etwas geändert hat diese Form der teilprivatisierten Bürgerbeteiligung an der Planung der Firmen bisher nicht.   

    Jetzt soll mehr Werbung gemacht werden. „Wir wollen eine breite Öffentlichkeit erreichen. Bürger, Verbände und Umweltorganisationen sind gefragt, beim Netzausbau mitzureden, mitzumachen und so aktiv die Energiewende zu gestalten“, sagte Homann. Akzeptanz zu erreichen heiße dabei nicht, die Leute zu überreden, sondern „eine ergebnisoffene Diskussion zu führen“. Die Netzagentur muss die Vorschläge der Netzbetreiber prüfen und schließlich genehmigen. Die Konsultation der Bürger läuft bis zum 2. November. Jeder kann seine Kritik bei der Netzagentur einreichen.

    Wie ergebnisoffen die Veranstaltung ist, wird sich zeigen. Von 50 neuen  Teilprojekten der Unternehmen zum Trassenbau halte die Netzagentur bereits jetzt 13 für „bestätigungsfähig“, sagte Homann. Darunter seien auch „wesentliche Teile“ der Nord-Süd-Leitungen. Über deren Bau sei aber noch keine Entscheidung gefallen. Änderungen gegenüber der Planung der Betreiber „sind nicht auszuschließen“.

    Unter anderem am Bedarf für diese Nord-Süd-Leitungen entzündet sich die Kritik. So empfiehlt Gerd Rosenkranz von der Deutschen Umwelthilfe, jetzt nicht alle Trassen zu genehmigen, die die Betreiber haben wollen. Stattdessen solle man in einigen Jahren überprüfen, welche dann wirklich notwendig seien, so Rosenkranz. Netzagentur-Chef Homann sagte, die Planung könne von Jahr zu Jahr unter Beteiligung der Bürger angepasst werden.

    Wenn alles planmäßig läuft, wird die Regierung noch dieses Jahr ein Gesetz für die neuen Höchstspannungsleitungen durch den Bundestag bringen. Darin enthalten sind dann grobe Korridore, in denen die künftigen Leitungen verlaufen. Die konkrete Planung kommt nächstes Jahr.

    Die Termine der Infotage der Netzagentur finden sich hier: www.netzausbau.de
    Kostenfreier Bürgerservice: 0800-6389638, energienetzausbau@bundesnetzagentur.de

  • Zwischen Notmaßnahme und Rechtsbruch

    EZB-Chef Draghi erwägt erneut den Kauf von Staatsanleihen. Schutz des Euro oder Inflationspolitik?

    Europa steht vor einer zentralen Entscheidung angesichts der Euro-Krise. Was darf die Europäische Zentralbank? Diese Frage beantwortet EZB-Präsident Mario Draghi nach der Sitzung des Zentralbank-Rates am Donnerstag auf seine Art. Vermutlich gibt er einige Details über neue Anleihekäufe bekannt, mit denen er den Euro stabilisieren will. Klar ist schon jetzt: Bundesbank-Chef Jens Weidmann und zahlreiche deutsche Politiker betrachten Draghis Aktion mit großer Skepsis. Unsere Zeitung analysiert die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente.

    Die Währung schützen
    Jörg Asmussen, der Deutschland im EZB-Direktorium vertritt, hat die Lage unlängst so beschrieben: Es gehe jetzt nicht mehr nur um Hilfen für einzelne verschuldete Euro-Staaten, sondern um die Existenz der gemeinsamen Währung. Die hohen Zinsen für Euro-Staatsanleihen vornehmlich aus Spanien und Italien verhindern demnach, dass die Zentralbank ihre geldpolitischen Aufgaben wahrnehmen kann. Beispielsweise habe die letzte Senkung des EZB-Leitzinses kaum positive Wirkung für die europäische Wirtschaft erzielt. Die Rezession greife trotzdem um sich, die Euro-Zone drohe auseinanderzubrechen. In dieser Sichtweise muss die Zentralbank jetzt Staatsanleihen von Krisenstaaten kaufen, um die Wirksamkeit ihrer geldpolitischen Instrumente wiederherzustellen und so das Funktionieren der gemeinsamen Währung zu gewährleisten.

    Staatsanleihen kaufen
    Wenn die EZB Staatsanleihen Spaniens und Italiens erwirbt, drückt sie damit die Zinsen für diese Schuldscheine. Die Zentralbank ermöglicht den Regierungen, sich billiger zu verschulden. Gleichzeitig verhindert die EZB, dass verschuldete Staaten zahlungsunfähig werden. Madrid und Rom gewinnen mehr Zeit, um ihre Spar- und Reformprogramme durchzuführen. Draghis Hoffnung: Die Länder stabilisieren sich und die Zweifel der internationalen Investoren am Euro insgesamt lassen nach. Fraglich ist bislang, wie die Anleihekäufe ablaufen. Wenn die EZB die Papiere der betreffenden Staaten direkt kauft, ist die entlastende Wirkung möglicherweise größer als beim Erwerb der Anleihen auf dem Sekundärmarkt der Banken und Investoren.

    Verstoß gegen EU-Verträge
    Bundesbankpräsident Jens Weidmann und teilweise auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble argumentieren, dass die EZB Anleihen kriselnder Staaten gar nicht kaufen darf. Schließlich untersagten die EU-Verträge der Notenbank, Regierungen bei ihrer Finanzierung zu helfen. Das Mandat der EZB besteht demnach ausschließlich darin, die Geldwertstabilität des Euro zu sichern. Draghis Gegenargument könnte so aussehen: Wir kaufen nur kurzfristige Anleihen, die beispielsweise zwei Jahre laufen. Das ist eine Notmaßnahme, die den Euro über die Krise rettet, keinesfalls aber eine langfristige Staatsfinanzierung. Davon könne man erst sprechen, wenn die EZB langlaufende, zehnjährige Anleihen erwerbe. Außerdem verbieten die EU-Verträge nur den  direkten Erwerb, heißt es bei der EZB, nicht aber die Intervention auf dem Sekundärmarkt.

    Warnung vor Inflation
    Gegen Draghi erinnert Weidmann an die „zweistelligen Inflationsraten“ der 1970er Jahre. Damals stellten die nationalen europäischen Notenbanken Unternehmen und Bürgern so viel frisches Geld zur Verfügung, dass die Preise stark stiegen, warnt der Bundesbank-Präsident. Mit ihren beabsichtigten Anleihekäufen verhalte sich die EZB nun ähnlich, so Weidmann. Darüber, ob diese These heute zutrifft, ist die Fachwelt gespalten. Etwa Holger Schmieding, Chefökonom der Hamburger Privatbank Berenberg, sieht kurz- und mittelfristig keine Inflationsgefahr. In Europa würden die Staaten stark sparen, die Löhne stiegen kaum und die Firmen produzierten weniger als sie könnten – folglich bestehe kein Preisdruck, so Schmieding.

    Der Spardruck sinkt
    Wenn die EZB Italien und Spanien Anleihen billig abkauft, sinkt dadurch der Druck, die Staatsfinanzen zu sanieren, argumentiert die Bundesbank weiterhin. Die Aktion der Zentralbank bewirke also das Gegenteil des Gewünschten. Draghis Gegenargument: Wir kaufen Anleihen nur von den Staaten, die sich den Auflagen des Europäischen Stabilisierungsfonds (ESM) beugen, also weiter sparen.

  • Lernen auf Raten

    Ein Studienkredit hilft, Finanzlücken während der Zeit an der Uni zu stopfen/ Vor Abschluss eines Vertrags sollten angehende Akademiker sämtliche Alternativen prüfen

    Kellnern, Autos polieren oder Zimmer putzen: Zwei Drittel aller Studenten halten sich mit einem Nebenjob über Wasser. Rund 780 Euro müssen Hochschüler im Monat zusammenbringen. So viel brauchen sie im Schnitt zum Leben. Das hat das Deutsche Studentenwerk ausgerechnet. Zeit zum Geldverdienen bleibt den jungen Menschen heute angesichts der reformierten Studiengänge mit ihren straffen Stundenplänen wenig. Ein Studienkredit kann finanzielle Probleme lösen.

    Sensationelle 3,69 Prozent Zinsen verlangt derzeit beispielsweise die KfW-Förderbank, deren Darlehen bundesweit erhältlich sind. Auch Deutsche Bank und Deutsche Kreditbank (DKB) richten sich mit   ihren Angeboten an Studenten in ganz Deutschland. Andere Institute, zum Beispiel Sparkassen, bieten sie landesweit, regional oder örtlich an. „Die KfW ist für Studienkredite in der Regel die erste Anlaufstelle“, sagt Heike Nicodemus von der Stiftung Warentest. Zuletzt schnitt das Angebot der staatlichen Institution bei den Warentestern (Finanztest 8/2011) mit am besten ab.

    72 Banken und Sparkassen standen auf dem Prüfstand. Fast 3.000 Euro konnte ein Kunde im Modellfall im besten Fall an Schulden sparen. „Studenten sollten die Angebote ganz genau prüfen und ihren Bedarf möglichst knapp kalkulieren“, rät Nicodemus. „Von derzeit niedrigen Zinsen sollten sie sich nicht blenden lassen, sondern sich anstelle ausrechnen lassen, wie viel Geld sie voraussichtlich zurückzahlen müssen.“

    Viele Institute verlangen zum Beispiel Abschlussgebühren, die dann mit dem Zinssatz verrechnet werden und diesen in die Höhe treiben. Auch eine lange Laufzeit des Vertrags wirkt sich meist negativ auf die Kosten aus. Ganz unterschiedlich gestalten sich die Verträge. So bieten manche Banken feste Zinssätze, manche variable und manche gar beides an. Ersteres ist die bessere Wahl. „So hat man eine gewisse Sicherheit, was die Höhe der Kosten betrifft“, erläutert Verbraucherschützerin Nicodemus. 

    Allein 22.300 Studienkredite hat die KfW im vergangenen Jahr bewilligt – nach eigenen Angaben ein neuer Rekord. Abschließen lässt sich der Vertrag für ein Darlehen im Internet. „Es handelt sich um ein Online-Produkt“, erläutert Unternehmenssprecherin Eske Ennen. Zuerst müssten die Studenten ein Online-Formular ausfüllen und dies dann von der Hausbank oder einem anderen Vertriebspartner frei schalten lassen. Unter www.kfw.de finden sich die notwendigen Informationen. 

    Überstürzen sollten Studierende die Aufnahme eines Kredits allerdings nicht. Zuerst heißt es, sämtliche alternative Finanzquellen auszuloten. Studenten in Niedersachsen und Bayern, die immer noch Studiengebühren zahlen müssen, bekommen dafür beispielsweise bei der jeweiligen Landesförderbank einen Kredit. Überlegen sollten sich die jungen Menschen auch, ob sie vielleicht nur einem Kredit für die Examenszeit benötigen. Dann können sie beim Studentenwerk nachfragen, ob dessen Darlehenskasse ein Angebot parat hat.

    Eine Finanzierungsquelle unterschätzen Studenten häufig: Stipendien. Die sind nämlich längst nicht nur etwas für Hochbegabte. Zu den Stipendiengebern zählen heute Kirchen, Parteien, Stiftungen, Gewerkschaften oder Unternehmen, die zum Beispiel gesellschaftliches Engagement oder die Nähe zum Geldgeber honorieren. Unter www.stipendienlotse.de lässt sich nach geeigneten Programmen suchen.

    Und: Auch wenn es etwas mehr bürokratischen Aufwand bedarf: Wer denkt, Bafög könne für ihn infrage kommen, sollte es beantragen. Bis zu 670 Euro monatlich gibt es vom Staat, wenn die Eltern nicht finanzstark genug sind, um ihr Kind in der Ausbildung ausreichend zu unterstützen. „Die Konditionen sind unschlagbar“, merkt Heike Nicodemus beim Blick auf andere Darlehensangebote an. 

  • Das Fahrrad wird langsam ernst genommen

    Bund will den Verkehrsanteil deutlich ausbauen / Radler wollen Lobbyarbeit stärken

    Das Fahrrad soll zu einem der tragenden Verkehrsmittel werden. Das sieht der Nationale Radverkehrsplan 2020 (NRVP) vor, den die Bundesregierung nun beschlossen hat. Gemessen an der Zahl der zurückgelegten Wege schwebt dem Bund ein Radanteil von 15 Prozent vor. Derzeit wird jede zehnte Fahrt mit dem Zweirad absolviert. Außerdem prüft das Verkehrsministerium zusammen mit den Bundesländern höhere Strafen für so genannte „Kampfradler“, weil die Zahl der Regelverstöße erheblich zugenommen hat.

    „Wir werden uns insbesondere für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen engagieren“, versichert Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Denn ansonsten sind die Länder, vor allem aber die Kommunen für das Radwegenetz zuständig. In den vergangenen zehn Jahren hat der Bund rund 880 Millionen Euro für den Fahrradverkehr ausgegeben. Über die weiteren Etatpläne macht das Ministerium noch keine Angaben. Der grüne Verkehrsexperte Anton Hofreiter hält den NRVP für ein Feigenblatt. Die Bundesregierung kürze zugleich die Investitionsmittel, kritisiert der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag. „Der Radwegeplan ist gut, aber es mangelt an der Umsetzung“, fügt er hinzu. Tatsächlich sieht der aktuelle Haushalt noch 76 Millionen Euro für Bauten und Öffentlichkeitsarbeit rund um das Fahrrad vor. 2013 sind es nur noch 60 Millionen Euro.

    Generell stößt der NRVP aber auch bei den Grünen und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) auf Zustimmung. „Eine Zielzahl für den Radanteil in einmalig“, sagt ADFC-Sprecherin Bettina Cibulski. „Fahrradfahren ist gesund, klimaschonend und Lärm vermeidend“, wirbt Regierungssprecher Steffen Seibert für den Einsatz von Muskelkraft zur Fortbewegung. Auf dem Vormarsch sind Zweiräder schon länger. 70 Millionen Räder besitzen die Deutschen. In jedem dritten Haushalt sind drei oder mehr Fahrräder vorhanden.

    Bei der Nutzung gibt es jedoch ein starkes Gefälle zwischen Stadt und Land. In den Ballungsgebieten steigt der Fahrradverkehr stark an, während er in ländlichen Regionen nur einen untergeordnete Rolle spielt. In München ist der Anteil des Radverkehrs in den letzten 15 Jahren beispielsweise von sechs auf 17 Prozent gestiegen. In einigen kleineren Städten dominiert das Rad den Verkehr sogar. In Greifswald bringen es Radler auf 44 Prozent der zurückgelegte Wege. Das ist bundesweit ein Spitzenwert. Ein neuer Trend kommt hinzu. Bisher wurden vor allem Wege bis zu einer Entfernung von fünf Kilometern mit dem Fahrrad erledigt. Durch die Einführung der elektrisch unterstützten Pedelacs vergrößert sich der Radius zusehends. Der Bund fordert neben mehr speziellen Fahrstreifen auch Schnellfahrwege für die Radler.

    „Es ist das Ziel, Fahrradfahren sicherer und attraktiver zu machen“, erläutert Seibert. Sorge bereitet den Experten die Zahl der Unfälle, an denen Radfahrer beteiligt sind. Zwar ist die Zahl der Verkehrstoten rückläufig, doch die der Schwerverletzten stieg zuletzt an. Vor allem bei Senioren häufen sich Unfälle mit Todesfolge. In der Folge sinkt auch das Sicherheitsgefühl der Radler. Die Bundesregierung sieht Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit. So sollen die Kommunen zum Beispiel besonders unfallträchtige Stellen entschärfen und so gestalten, dass auch bei Fahrfehlern keine schlimmen Folgen drohen.

    Die Verbraucher lassen sich das Radeln auch immer mehr Kosten. So steigt auch die wirtschaftliche Bedeutung des Industriezweigs allmählich an. Im vergangenen Jahr gaben die Konsumenten im Durchschnitt 495 Euro für ein neues Fahrrad aus, 30 Prozent mehr als 2008. Der ADFC schätzt, dass allein in Deutschland 800.000 Fahrräder mehr verkauft werden könnten, wenn der Verkehrsplan in die Tat umgesetzt wird.

  • Hoffnungswerte

    Kommentar

    Die Bundesregierung hat endlich den Radfahrer entdeckt. Der Nationale Radverkehrsplan stößt deshalb auch bei den sonst so kritischen Zweirad-Lobbyisten auf Zustimmung. Denn was das Verkehrsministerium auf 88 Seiten zusammengefasst hat, ist eine detailreiche Analyse der Schwachpunkte und Lösungsmöglichkeiten im Radverkehr. Nur eines fehlt dem Plan. Es werden nirgendwo konkrete Vorschläge für seine Umsetzung angeboten. Und es fehlt an Angaben, welche Lösungen mit welchen Kosten verbunden sind. Angesichts der vergleichsweise bescheidenen Haushaltsmittel für Investitionen in einen besseren und sicheren Radverkehr sind Zweifel berechtigt. Bleiben die Wünsche nach einer besseren Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger, nach einer Entschärfung gefährlicher Stellen auf den Straßen oder nach großzügig angelegten und an den Bedürfnissen der Radler ausgerichteten Streckennetzes am Ende doch bloß Hoffnungswerte?

    Man muss dem Bund zugute halten, dass er lediglich für einen Teil des Wegenetzes verantwortlich ist. Und auf den Bundesstraßen, die vor allem außerhalb der Ortschaften verlaufen, macht das Verkehrsministerium schon seine Hausaufgaben. 19.000 Kilometer, gut die Hälfte der Straßen, wurden bereits durch Radwege ergänzt. Dort wo besonders viele Zweiräder unterwegs sind, in Städten und Gemeinden, hat der Bund jedoch nichts zu sagen. Doch könnte das Berliner Ministerium durchaus Einfluss nehmen und auf eine stärkere Rolle bei der Koordinierung der kommunalen Aktivitäten drängen und jenen Gemeinden, die das Radfahren noch nicht ausreichend fördern, Hilfestellung geben. Sinnvoll ist die Förderung des Radverkehrs allemal. Es ist preiswert und gesund, umweltschonend und einfach. Nur ökonomisch spielt das Rad bei weitem nicht die Rolle anderen Verkehrsträger. Vielleicht ist ja auch deshalb die finanzielle Förderung durch den Staat zu gering.

  • „Noch ein Jahr bis zum Ende der Krise“

    Für neue Anleihekäufe der EZB plädiert Berenbank-Chefökonom Holger Schmieding

    Hannes Koch: Herr Schmieding, Sie plädieren dafür, dass die EZB wieder Schuldscheine kriselnder Staaten kauft – beispielsweise Spaniens. Würde die Notenbank durch diese Geldflut nicht die systematische Entwertung des Euro auslösen?

    Holger Schmieding: Nein, überhaupt nicht. Augenblicklich droht die Geldpolitik der EZB wirkungslos zu verpuffen. Die Lage in Europa wird zunehmend prekär: Selbst die deutsche Wirtschaft befindet sich auf dem Weg in die Rezession. Das internationale Vertrauen in den Euro schwindet, die Stabilität der gemeinsamen Währung ist bedroht. In dieser brenzligen Ausnahmesituation muss die EZB die Vertrauenskrise an der Stelle bekämpfen, von der die Unruhe ausgeht – also an den Anleihemärkten.

    Koch: Als Herausgeberin unseres Geldes kann die EZB grundsätzlich unbegrenzte Summen einsetzen und dafür jede Menge Staatsanleihen erwerben. Die große Nachfrage würde die Zinsen senken, die die Staaten privaten Investoren bieten müssen. Wäre die Euro-Krise damit vorbei?

    Schmieding: Die Zentralbank kann die Krise nicht lösen. Dafür müssen vornehmlich die Regierungen ihre Haushalte sanieren und die Arbeitsmärkte konkurrenzfähiger machen. Die Aufgabe der EZB ist es lediglich, Zeit für diese Reformen zu kaufen. Sie muss dafür sorgen, dass der Euro nicht zwischenzeitlich in einer eskalierenden Vertrauenskrise vor die Hunde geht.

    Koch: Scheitert die Euro-Rettungspolitik von Kanzlerin Angela Merkel, die das Sparen und Sanieren betont?

    Schmieding: Grundsätzlich ist diese Politik richtig. Nur in Griechenland wird sie vielleicht etwas zu scharf betrieben. Es dauert immer seine Zeit, bis ein Land die Früchte seiner Sparbemühungen ernten kann. Das war auch in Deutschland so. Hier begann die Sanierung 2003, aber erst vier Jahre später gelang es, den Haushalt annähernd auszugleichen. Wir sollten also etwas Geduld haben mit den Krisenländern. Hier kann die EZB helfen, indem sie notfalls auch mit Anleihekäufen die Zeit überbrückt für jene Staaten, die nachweislich auf Reformkurs sind.

    Koch: Die Handelsdefizite der südlichen Euro-Staaten sinken, die Wettbewerbsfähigkeit nimmt zu. Sind das Anzeichen, dass die Wirtschaft dort bald wieder wächst?

    Schmieding: Ja, die Reformen machen erhebliche Fortschritte. Wenn wir diesem Prozess noch etwas Zeit geben, können wir mit einem richtigen Aufschwung rechnen. Die Haushaltsdefizite im Süden werden dann deutlich zurückgehen und die Beschäftigung stark zulegen. Bis zum Ende der akuten Krise, bis zur Erholung dauert es wahrscheinlich noch sechs Monate, vielleicht auch ein Jahr. Wesentlich ist, dass wir diese Strecke durchhalten. Dafür, dass wir den Stürmen standhalten können, muss auch die EZB sorgen.

    Koch: Schon jetzt ist zu viel Geld auf dem Markt. Die Anleihekäufe der EZB verschärfen das Problem. Deswegen könnte die Inflationsrate in den kommenden Jahren steigen. Müssen wir mit vier Prozent oder mehr rechnen?

    Schmieding: Nein, weder in Deutschland noch in Europa gibt es gegenwärtig eine echte Inflationsgefahr. Die Banken vergeben sogar weniger Kredite an Privathaushalte und Unternehmen. Deswegen bleibt die Geldmenge konstant. Die Firmen produzieren weniger, als sie könnten. In den Krisenländern sinken die Löhne, in vielen anderen Ländern sind sie stabil. Nur Deutschland macht mit etwas höheren Zuwächsen eine Ausnahme. Insgesamt herrscht kein Überschuss an Geld, der preistreibend wirkt. Einzig im Bankensystem registrieren wir zur Zeit eine hohe Liquidität. Aber das liegt daran, dass Banken in unsicheren Zeiten mehr Mittel brauchen. Nichts deutet darauf hin, dass es in Europa bald zu einem inflationären Kaufrausch kommen könnte.

    Koch: Möglicherweise erleben wir keinen flächendeckenden Anstieg der Preise, aber Blasen in einzelnen Segmenten des Marktes, etwa bei Immobilien. Die zunehmenden Wohnungspreise und Mieten in vielen deutschen Städten sind schon jetzt ein Problem.

    Schmieding: Weil viele professionelle Investoren und private Kapitalbesitzer das Vertrauen in den Euro verlieren, ziehen sie ihr Geld beispielsweise aus Spanien ab und verlagern es nach Deutschland und in die Schweiz. Diese Kapitalflucht trägt dazu bei, deutsche Immobilien und Staatsanleihen zu verteuern. Die Ursache ist die Suche der verunsicherten Anleger nach sicheren Anlagen, nicht aber eine vermeintlich zu laxe Geldpolitik der Notenbank.

    Koch: Soweit man das überhaupt einschätzen kann: Werden die Inflationsraten 2020 und 2030 höher sein als heute?

    Schmieding: Wahrscheinlich nicht. Aber die Zeit der sinkenden Inflationsraten seit Anfang der 1980er Jahre ist vorbei. Ein Grund: Der China-Effekt lässt nach. Bislang hat die chinesische Wirtschaft sehr billige Produkte exportiert und damit auch unsere Preise gedrückt. Mittlerweile jedoch entwickelt sich die Volksrepublik. Die Beschäftigten dort erhalten höhere Löhne. Für Deutschland kann das bedeuten, dass die Inflationsraten in den kommenden Jahren um zwei Prozent schwanken statt um 1,5 Prozent wie im vergangenen Jahrzehnt. Damit würde die EZB immer noch besser liegen als die Bundesbank, die uns im langjährigen Durchschnitt 2,9 Prozent Inflation beschert hatte.

    Koch: Bundesbank-Chef Jens Weidmann argumentiert gegen weitere Anleihekäufe. Er pocht darauf, dass die EZB den Wert des Euro sichern und Inflation verhindern solle. Sie dagegen sagen, mit einer allzu harten Haltung könnten die Zentralbanken auf Dauer sogar ihr Mandat zu verletzen. Warum?

    Schmieding: Die bisherige Geldpolitik hat nicht gewirkt. Deshalb muss die EZB jetzt am Anleihemarkt eingreifen. Täte sie das nicht, würde sie letztlich ihr Mandat verletzen. Schließlich besteht dieses darin, mit einer wirksamen Geldpolitik den Euro stabil zu halten. Dafür muss sie eben solche Instrumente einsetzen, die in der jeweiligen Lage der Geldpolitik Schlagkraft geben können. Aber wir sollten den Disput nicht hochstilisieren. Die Bundesbank betreibt keine Fundamentalopposition. Sie trägt trotz mancher Bedenken nahezu alle Maßnahmen der EZB mit. Ich würde es begrüßen, wenn das so bleibt.

    Koch: Für die angebliche Rücktrittsdrohung Weidmanns haben Sie kein Verständnis?

    Schmieding: Einen Rücktritt hielte ich für falsch. Ob er jemals darüber nachgedacht hat, weiß ich nicht. Selbst wenn man sich in einer bestimmten Sachdiskussion nicht durchsetzt, sollte man trotzdem möglichst das Gesamtergebnis mitgestalten. Wir brauchen den Bundesbank-Präsidenten als Mahner, Warner und Gestalter.

    Koch: Entlässt man die verschuldeten Staaten nicht zu schnell aus dem Schwitzkasten, wenn die Zentralbank nun die Zinsen drückt und ihnen damit eine billigere Verschuldung ermöglicht?

    Schmieding: Mit ihren Anleihekäufen würde die EZB nur solchen Staaten helfen, die nachweislich ein Spar- und Reformprogramm erfüllen. Auch nach einer Intervention durch die EZB wären die Zinsen noch so hoch, dass sie die Regierungen zum weiteren Sparen zwingen.

    Koch: Für private Finanzinstitute wäre der Anleihekauf eine bequeme Lösung. Die Banken könnten die Staatspapiere Spaniens oder Italiens, die sie im Portfolio haben, an die EZB verkaufen und risikolos mit schönem Gewinn aus der Staatsfinanzierung aussteigen.

    Schmieding: Die meisten Banken haben die Papiere ja einst zu weit höheren Kursen gekauft. Die EZB tut gut daran, nur dann einzugreifen, wenn Turbulenzen die Kurse auf sehr niedrige Niveaus gedrückt haben. Dann würden nahezu alle Anleger, die an die EZB verkaufen, Verluste einfahren. Dass es einzelne Ausnahmen geben würde, ist Teil des normalen Börsengeschehens. Als Gegenargument gegen eine sinnvolle Politik der EZB taugt dies aber nicht.

    Info/Bio-Kasten
    Holger Schmieding (54) leitet die ökonomische Analyse der Berenberg-Bank. Er sitzt in London. Das Institut aus Hamburg führt seine Geschichte bis ins Jahr 1590 zurück. Nach eigenen Angaben ist es damit das älteste private Bankhaus Deutschlands.

  • Betriebsrente mit 67

    Worauf sich Arbeitnehmer einstellen müssen

    Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Betriebsrenten an die Rente mit 67 angepasst werden können. Das ist auch der Fall, wenn in der Vereinbarung dazu eine Auszahlung ab 65 festgeschrieben ist. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

    Wer ist von der Entscheidung betroffen?

    Nach Schätzung von Experten werden wohl mehrere Millionen Arbeitnehmer ihre Betriebsrente erst erhalten, wenn sie auch die für sie geltende reguläre Altersgrenze erreicht haben, also spätestens mit 67 Jahren bei jüngeren Beschäftigten. Ausnahmen gibt es auch. Bedeutsam ist die Entscheidung für alle Arbeitnehmer, bei denen der Betrieb die Beiträge zur Zusatzvorsorge übernimmt. Zahlen Beschäftigte diese selbst, in dem sie einen Teil ihres Gehalts in Vorsorgebeiträge umwandeln lassen, bleiben sie von der Entscheidung unberührt. Auf die Form der Vorsorge, ob es sich dabei um eine Direktversicherung, eine Pensions- oder Unterstützungskasse oder anderes handelt, kommt es nicht an. Nicht betroffen sind auch jene Beschäftigten, die erst nach dem 20. April 2007 eine betriebliche Altersvorsorge zum Ende des 65. Lebensjahres abgeschlossen haben. In diesen Fällen gilt die Zahl im Vertrag.

    Sinken dadurch womöglich auch die Betriebsrenten der heutigen Rentner?

    Das ist nicht der Fall. Rentner sind von der Entscheidung nicht betroffen.

    Worauf müssen sich die Betroffenen einstellen?

    Die Arbeitgeber haben nach dem Entscheid der höchsten Arbeitsrichter die Möglichkeit, die Betriebsrente erst auszuzahlen, wenn das gesetzliche Rentenalter erreicht wird. Es ist ihnen jedoch freigestellt. Einen Zwang dazu gibt es nicht. Selbst wenn im Vertrag vom 65. Lebensjahr die Rede ist, kann es zu einer Verschiebung der Laufzeit um bis zu zwei Jahre kommen. Wer dann trotzdem mit 65 in den Ruhestand gehen will, muss auch bei der Betriebsrente Abschläge hinnehmen. Ob dies so ist, hängt allerdings vom Einzelfall ab.

    Gibt es besonders harte Fälle?

    Besonders überrascht werden wohl viele Arbeitnehmer, die nach dem Ausscheiden aus einem Betrieb schriftlich die Zusage für eine Betriebsrente ab 65 erhalten haben. Denn auch diese Regelung könnte vom Arbeitgeber geändert und die Zahlung damit aufgeschoben werden.

    Ist eine Veränderung der Laufzeit mit finanziellen Einbußen verbunden?

    „Zu Besitzstandsverlusten kommt es nicht“, beruhigt die Expertin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Martina Perreng. Nur in den Fällen, in denen Arbeitnehmer früher in Rente gehen, sind Abschläge denkbar. „Daher muss man sich das gut überlegen“, rät Perreng. Bei Lebensversicherungen als betriebliche Vorsorge kommt am Ende sogar etwas mehr heraus, weil die Arbeitnehmer auch länger Beiträge einzahlen.

    Wie bekommen Arbeitnehmer heraus ob sich für sie etwas ändert?

    Wahrscheinlich wird es noch eine Weile dauern, bis für jeden Beschäftigten Klarheit herrscht. Denn die Entscheidung der Richter ist noch frisch und muss von den Unternehmen erst einmal geüprüft werden. „Ich würde mich an meinen Arbeitgeber wenden“, empfiehlt Ulf Kesting, Vorstand der Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung. Denn da es auch Mischformen zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerfinanzierung gebe und die Arbeitgeber den ersten Zahlungstermin nicht zwangsläufig verschieben müssen, seien allgemeine Aussagen oft nur schwer möglich.

    Wie begründen die Richter die Verschiebung?

    Über viele Jahrzehnte galt das 65. Lebensjahr als Ende des Berufslebens und Altergrenze für die gesetzliche Rente. Deshalb, so sagen die Richter, ist das Alter mit der gesetzlichen Regelaltersgrenze gleichzusetzen. Da diese mit der Rente mit 67 angehoben wurde, kann die deshalb auch auf die Betriebsrente übertragen werden. Deren Sinn besteht schließlich darin, bis zum Erreichen des regulären Rentenalters im Betrieb zu arbeiten und die Zusatzrente zu erhalten, wenn auch die gesetzliche Rente bezahlt wird.