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  • Private Kartell-Opfer haben es schwer

    Schadenersatz ist bei kleinen Schäden kaum drin / BGH sieht grundsätzlich Ausgleichsrechte bei privaten Kunden

    Spülmittel, Handcremes, Kaffee, Duschgel oder zuletzt Spülmaschinentabs. Die Kartellwächter sind bei der Suche nach unerlaubten Preisabsprachen zwischen führenden Herstellern in den letzten Jahren immer wieder fündig geworden. Gerade erst verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von 24 Millionen Euro an einen Hersteller der Tabs, die doch eigentlich für Sauberkeit stehen sollte.

    Gelackmeiert sind in all diesen Fällen die Verbraucher als Endkunden der Kartellisten. Sie zahlen durch die Absprachen höhere Preise, können den entstandenen Schaden aber bisher kaum geltend machen. Den Effekt der geheimen Zusammenschlüsse ist spürbar. Die Behörde geht aus den Erfahrungen der aufgedeckten Fälle von Preissprüngen um bis zu 25 Prozent aus. Der regelmäßige Käufer eines der preismanipulierten Produkte kann im Verlauf der Jahre also leicht um einige Hundert Euro ärmer gemacht werden. Grundsätzlich müssten die Kartellfirmen für diese Schäden gesamtschuldnerisch haften. Doch welcher Kunde bewahrt schon alle Quittungen von lange zurückliegenden Einkäufen als Beweisstücke auf? Und Millionen Kleinschäden geltend zu machen, würde die Justiz wohl überfordern. „Es wäre von den Gerichten zu viel verlangt“, sagt auch die Rechtsexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Jutta Gurkmann.

    Doch die Situation könnte sich für die Verbraucher bald verbessern. Gerade hat das Wirtschaftsministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, der das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) neu regelt. „Verbraucherverbände erhalten einen Anspruch auf Abschöpfung für den Fall von Massen- und Streuschäden“ heißt es darin. Anstelle vieler einzelner, nur gering Geschädigten könnte zum Beispiel der vzbv gegen Kartelllisten vorgehen. Doch so wie der Entwurf verfasst ist, glaubt Gurkmann noch nicht an eine echte Verbesserung. Denn das Verfahren soll analog der erlaubten Gewinnabschöpfung bei unlauterem Wettbewerb gestaltet werden. Das hat sich aber wegen kaum erfüllbarer Beweispflichten als zahnloser Tiger erwiesen. Anfang Dezember sollen Experten bei einer Anhörung im Bundestag ihre Einschätzung zu diesem Vorschlag abgeben.

    Dagegen stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) geschädigten Endkunden nun den Rücken. Im Sommer entschieden die Richter, dass auch Privatleute oder geschädigten Firmen der Schadenersatzanspruch nicht verweigert werden kann. Die nun veröffentlichte Begründung des Urteils verstärkt diese Auffassung noch einmal. Damit steigt das finanzielle Risiko für Kartellmitglieder erheblich. Bislang mussten sie sich nur mit den direkten Abnehmern ihrer Produkte herumschlagen. Da diese die Preiserhöhung meist einfach weitergereicht haben, war der Schaden auf dieser Ebene überschaubar.

    Eine deutliche Verbesserung der Stellung der Verbraucher könnte auch bald aus Europa kommen. Das EU-Parlament erwägt die Einführung von Sammelklagen. Dann könnten viele Geschädigte gemeinsam gegen Unternehmen vorgehen, von denen sie geschädigt wurden, etwa durch verbotene Preisabsprachen. Im Januar wird das Straßburger Parlament darüber abstimmen, anschließend befasst sich die EU-Kommission mit dem Thema. Auswüchse wie in den USA sollen aber vermieden werden. So wird es beispielsweise keine Erfolgshonorare für Anwälte geben, die sich auf derlei Prozesse spezialisieren.

  • Einig Volk der Klimaschützer

    Fraglich, ob die Konferenz von Durban Klima-Fortschritt bringt. Die Deutschen kratzt das nicht

    Die schwarzen Kästen, die in deutschen Kellern hängen, sind schon fast Überbleibsel einer vergangenen Zeit. Sie sind dumm, und ihre Nachfolger werden intelligent sein. Bis heute erledigen Stromzähler nur exakt eine Aufgabe: Sie zählen die Kilowattstunden, die die Waschmaschine, der Herd und all die anderen Elektrogeräte im Haushalt verbrauchen. Künftig aber können die Strommesser mehr.

    Quer durch die Republik experimentieren Energieversorger bereits mit modernen Kleincomputern für Privathaushalte. Diese entscheiden bald selbstständig, wann die volle Spülmaschine angestellt oder das Wasser für Heizung und Dusche erwärmt wird. Beispielsweise dann, wenn billiger Sonnen- und Windstrom im Überfluss zur Verfügung steht und man auf Elektrizität aus Kohlekraftwerken verzichten kann. Das ist die Zukunft: Intelligente Stromzähler dienen der Geldersparnis und dem Klimaschutz.

    Die Einführung der Hightechgeräte ist eine konkrete Auswirkung globaler Klimapolitik, wie sie ab Montag kommender Woche in der südafrikanischen Stadt Durban stattfindet. Wie schafft es die Welt, den Ausstoß von Treibhausgasen aus der Energieerzeugung mit Kohle, Öl und Gas zu verringern, um den Klimawandel zu bremsen? So lautet die große Frage, die tausende Politiker, Aktivisten und Lobbyisten aus fast allen Ländern dieser Erde bei der Klimakonferenz der Vereinten Nationen zu beantworten versuchen.

    Zur Zeit gibt es noch einen internationalen Vertrag mit Maßnahmen gegen den Klimawandel: das Kyoto-Protokoll von 1997. Aber 2012 läuft die Vereinbarung aus. Bei ihren Verhandlungen über einen Nachfolgevertrag sind die Regierungen in den vergangenen Jahren immer wieder an einem zentralen Konflikt gescheitert. Eigentlich müsste jedes Land eine Verpflichtung eingehen, seinen Ausstoß beispielsweise von klimaschädlichem Kohlendioxid auf eine bestimmte Menge zu begrenzen.

    Die Mehrheit der Staaten war bisher dazu bereit, darunter auch Deutschland. Die hiesigen CO2-Emissionen müssen bis 2012 um 21 Prozent unter dem Stand von 1990 liegen. So wie es ausssieht, schafft Deutschland diese Reduzierung. Auch die meisten anderen Industrieländer liegen einigermaßen im Rennen.

    Wichtige Staaten hingegen, die einen großen Teil des Kohlendioxid-Ausstoßes verursachen, wollen sich bislang nicht auf Obergrenzen festlegen. Zum Beispiel China: Die Regierung in Peking fürchtet, weniger Straßen, Fabriken, Krankenhäuser und Schulen bauen zu können, wenn Wohlstands- und Wirtschaftswachstum durch strikten Klimaschutz behindert würden. Und die USA sind ein spezieller Fall: Dort blockieren sich die Parteien der Demokraten und Republikaner dermaßen, dass Zugeständnisse der größten Wirtschaftsnation illusorisch erscheinen. Das lässt für die Konferenz von Durban nichts Gutes erwarten. „In den USA liegt der Schlüssel“ für den Erfolg der Verhandlungen, sagt Jochen Flasbarth, der Chef des Umweltbundesamtes.

    Was aber ist, wenn sich die USA nicht bewegen? Dann wird es auf dem entscheidenden Feld keinen Fortschritt geben. Die Herausforderung beschreibt Regierungsberater Dirk Messner vom Beirat für Globale Umweltveränderungen so: Bis 2050 dürfe die Erdatmosphäre höchstens noch mit 750 Milliarden Tonnen Kohlendioxid zusätzlich belastet werden. Überschreite die Weltgemeinschaft diese Menge, stiege die globale Durchschnittstemperatur um mehr als zwei Grad an. Die Pole würden schneller schmelzen, ebenso so die Eis- und Schneemassen hoher Gebirge wie des Himalaya. Überschwemmungen, Dürre und verheerende Stürme wären die Folge.

    Die Aussichten, dass die Konferenz von Durban eine für alle verbindliche Mengenbegrenzung vereinbart, sind trotzdem schlecht. Aber zu kleineren Fortschritten könnte es durchaus kommen. Beim Schutz der großen Waldgebiete etwa in Südamerika hofft UBA-Chef Flasbarth auf mehr gemeinsame Projekte von Schwellen- und Industrieländern und die dafür notwendigen Mittel des neuen Weltklima-Fonds, der ab 2020 jährlich 74 Milliarden Euro für Klimaschutz bereitstellen soll.

    Dieses Geld wird auch aus Deutschland kommen, erwirtschaftet durch Steuern. Die Bundesregierung ist bislang auf einem erstaunlichen Weg. Obwohl China, Indien und die USA sich einer Einigung widersetzen, strebt Deutschland wie kaum ein anderer Staat in die kohlenstofffreie Energiezukunft. 2050 soll fast der komplette Strom aus erneuerbaren Quellen fließen. Bisher tragen die Bundesbürger diese Politik mit, von gelegentlichen Widerworten abgesehen.

    Intelligente Stromzähler, Blockheizkraftwerke im Keller, Windturbinen, Solaranlagen und Elektroautos plus der notwendigen neuen Infrastruktur sind nicht kostenlos. Scheinbar allerdings sind die Deutschen bereit, bei Energie und Klimaschutz vorausschauend zu handeln. Regierungsberater Messner sagt es so: Heute Windanlagen zu bauen sei viel billiger als später die Deiche rund um Europa zu erhöhen, weil der Meeresspiegel infolge des Klimawandels steige. Das ist die positive Sicht. Aber es gibt auch die negative: Vielleicht müssen wir beides bezahlen.

  • Baustelle Riester-Rente

    Auch zehn Jahre nach Einführung der Riester-Rente hält sich die Begeisterung dafür in Grenzen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zieht in einer aktuellen Untersuchung eine enttäuschende Bilanz: „Riester-Sparer erzielen in vielen Fällen

    Auch zehn Jahre nach Einführung der Riester-Rente hält sich die Begeisterung dafür in Grenzen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zieht in einer aktuellen Untersuchung eine enttäuschende Bilanz: „Riester-Sparer erzielen in vielen Fällen nur so viel Rendite, als hätten sie ihr Kapital im Sparstrumpf gesammelt“, sagt Expertin Kornelia Hagen. Nur gut verdienenden Eltern empfehlen die Forscher die Privatrenten und fordern eine Reform des Riester-Renten-Systems.

    „Unrentabel und intransparent“ lautet Hagens Urteil zur Förderrente. Eine 35-Jährige Frau, müsse mindestens 77 Jahre alt werden, um allein das herauszubekommen, was sie selbst eingezahlt und was sie an Zulagen vom Staat erhalten habe. „Möchte diese Frau auch einen Inflationsausgleich und höhere Zinsen erwirtschaften, müsste sie sogar ihren 109. Geburtstag erleben“, sagt sie.

    Im Laufe der Zeit ist „riestern“ für Verbraucher immer unattraktiver geworden. Der Garantiezins auf die Produkte ist um fast ein Drittel gesunken: von 3,25 auf 2,25 Prozent. Auch den Versicherungsunternehmen unterstellt man eine Mitschuld an der inzwischen mickrigen Rendite. „Der viel bedeutendere Faktor innerhalb der Riesterkonstruktion ist, dass die Lebensversicherer ihre Produkte mit sehr hohen Lebenserwartungen kalkulierten“, erläutert Hagen. Es gebe schlichtweg keine gesetzliche Vorgabe, an die sich die Unternehmen halten müssen. Oft werde nicht offengelegt, mit welcher der vielen existierenden Sterbetafeln das Unternehmen rechne. Ein Beispiel-Sparer mit monatlich 100 Euro Spar-Prämie konnte beim Vertragsabschluss 2001 noch auf eine garantierte Rente von 329 Euro hoffen. Derselbe Vertrag 2011 abgeschlossen, bringt nur noch 187 Euro ein.

    „Die garantierten Renten sind so niedrig, dass man sie nur gut verdienenden Eltern empfehlen kann“, sagt DIW-Vorstandsvorsitzender Gert Wagner. „Denn Eltern bekommen für die Vorsorge staatliche Zuschüsse.“ Für Geringverdiener lohne sich die Riester-Vorsorge in zweierlei Hinsicht nicht: wegen der geringeren Lebenserwartung, und weil viele später ohnehin auf Grundsicherung angewiesen seien, die um den Betrag der angesparten Riester-Rente gekürzt werde.

    Verbraucherschützer warnen indes davor, bereits bestehende Riester-Verträge zu kündigen. „Wer eine zusätzliche Altersvorsorge möchte mit regelmäßigen monatlichen Zahlungen, für den ist eine Riester-Rente immer noch das Beste“, sagte Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift Finanztest der Tageszeitung taz. Auch das DIW rät von einer vorschnellen Kündigung ab: „Das kostet jede Menge Geld“, sagt Vorstandschef Wagner.

    Angesichts der Mängel bei der Förderrente fordert das DIW nun grundlegende Reformen. Die Riester-Rente müsse transparenter und die Vergleichbarkeit der Produkte verbessert werden. Zudem müssten die Kosten, die bei einem Wechsel des Anbieters anfallen, wegfallen. Wünschenswert sei zudem eine qualitätsorientierte Zertifizierung der Produkte.

  • Eingelullt von der Wachstumsidee

    Mit schöner Regelmäßigkeit geben die Bundesregierungen mehr Geld aus als sie einnehmen. Warum?

    Es ist ein rätselhaftes Phänomen: Irgendeine wohlklingende Begründung für neue Staatsschulden findet sich immer. Da macht auch die schwarz-gelbe Bundesregierung in der Debatte über den Haushalt 2012, die am Dienstag begann, keine Ausnahme. Die aktuelle Erklärung lautet: Die Schuldenbremse wirkt bereits – wir sind auf gutem Wege, ab 2016 kaum noch zusätzliche Kredite aufzunehmen.

    Bis dahin legt die Bundesregierung ein durchaus seltsames Haushaltsgebaren an den Tag. Trotz guter Wirtschaftsentwicklung und steigenden Steuereinnahmen nimmt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in diesem Jahr rund 22 Milliarden Euro Schulden auf. Er könnte mit weniger auskommen, wenn er wollte. Aber neue Ausgaben etwa für das Betreuungsgeld erscheinen wichtiger.

    Für 2012 plant der Finanzminister sogar 26 Milliarden Euro zusätzlicher Kredite. Vielleicht braucht er tatsächlich weniger – aber er will sich einen Spielraum für weitere Ausgaben offenhalten. Die relative Großzügigkeit leistet er sich angesichts einer seit zwei Jahren anhaltenden Schuldenkrise, die die europäische Währung dem Abgrund nahebringt.

    Diese Politik ist kein Ausrutscher. Hinter ihr steckt System. Seit den 1950er Jahren geben die Bundesregierungen mit schöner Regelmäßigkeit mehr Geld aus, als sie einnehmen. Die Schulden steigen permanent, und zwar meistens stärker als die Wirtschaftsleistung. Mittlerweile ist die Altlast auf über zwei 2.000 Milliarden Euro gewachsen und wird zur ernsthaften Gefahr – wobei viele andere Industrieländer ähnlich verfahren wie Deutschland.

    Was könnte die Ursache dafür sein? „Demokratische Regierungen wollen ihren Wählern attraktive Pakete bieten“, so Ökonomie-Professor Jochen Hundsdoerfer. Das erhöhe ihre Aussichten, gewählt zu werden, sagt der Wissenschaftler der Freien Universität Berlin. Eng damit zusammen hängt der Einfluss starker Verbände: „Der Staat kann und will sich nicht gegen die mächtigen Lobbyinteressen durchsetzen“, sagt Barbara Riedmüller, Politik-Professorin der FU. Willfährigkeit bei Steuersenkungen, Subventionen oder Förderprogrammen trägt dazu bei, Einnahmen und Ausgaben aus dem Lot zu bringen.

    Und warum verhindern die mündigen Bürger nicht, dass die Regierungen Jahr für Jahr über unsere Verhältnisse wirtschaften? Die Wähler könnten den Politikern ja auch sagen: Halt, gebt nur so viel aus wie Ihr einnehmt! Eine vordergründige Antwort lautet: Vielen Menschen liegt ihr gegenwärtiger Nutzen näher als die künftigen Kosten, die möglicherweise – man kann sie auch nur schwer ausrechnen – auf ihre Kinder und Enkel zukommen.

    Ein tieferer Grund allerdings ist komplexer. Politologin Riedmüller: „Unsere Gesellschaft ist eingelullt von der Wachstumsphilosophie“. Im Kern unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung steckt der Glaube an den unentwegten Zuwachs. Wir nehmen an, dass uns künftiges Wachstum in die Lage versetzt, das Geld, das wir heute leihen, morgen leicht zurückzuzahlen.

    Leider aber stottert der Motor. Von über drei Prozent in den 1970er Jahren sanken die Wachstumsraten unter ein Prozent jährlich in den 2000er Jahren. Das bedeutet: Die Summe der neuen Schulden, die Deutschland noch mühelos bedienen kann, nimmt ebenfalls ab. Damit aber reduziert sich auch der Verteilungsspielraum, der für politische Wohltaten zur Verfügung steht. Ökonom Hundsdoerfer sagt: „Wir alle müssen ein wenig bescheidener werden.“ Das ist ein Satz, der sich nicht nur an die Armen, sondern auch an die Mittelschicht und die Vermögenden richtet.

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    Mehr oder weniger sparen

    Nach der Generaldebatte am Mittwoch wird der Bundestag am Freitag den Bundeshaushalt für 2012 beschließen. Vorgesehen sind Ausgaben in Höhe von 306,2 Milliarden Euro. Bis zu 26 Milliarden davon will Finanzminister Schäuble mit Krediten finanzieren. Vermutlich ist diese Zahl zu hoch gegriffen, und Schäuble wird 2012 mit neuen Schulden von deutlich weniger als 20 Milliarden auskommen. Das will er allerdings nicht im Haushaltsplan festschreiben, um einen finanzpolitischen Spielraum zu bewahren. SPD und Grüne werfen dem Finanzminister deshalb mangelnden Sparwillen vor.

  • Bauen oder Schadenersatz

    Im Interview

    Kurz vor der Volksabstimmung in Baden-Württemberg über Stuttgart 21 stellt die Bahn noch einmal ihre Position klar. Der zuständige Konzernvorstand Volker Kefer (55) rechnet mit der Zustimmung der Bevölkerung zum Großprojekt. Der gebürtige Koblenzer seit 2009 für das Technikressort verantwortlich. Kefer in verheiratet und hat zwei Kinder.

    Frage: Mit welchem Ergebnis rechnen Sie bei der Volksabstimmung über Stuttgart 21 am kommenden Sonntag?

    Volker Kefer: Wir erwarten ein positives Votum. Die Umfragen, nicht nur von uns, zeigen eine zunehmende Zustimmung zu diesem Projekt. Vor der Schlichtung war die Mehrheit der Bevölkerung gegen Stuttgart 21, heute sind rund 55 Prozent dafür. Ich hoffe sehr auf eine hohe Wahlbeteiligung, damit das Ergebnis der Volksabstimmung möglichst repräsentativ ausfällt.

    Frage: Verstehen Sie die Beweggründe der Gegner des Tiefbahnhofs?

    Kefer: Menschen möchten gerne in Entscheidungen eingebunden werden. Das war bei einem Teil der Bevölkerung nicht der Fall und deshalb sind die Menschen auf die Straße gegangen, was ich verstehen kann. Deshalb fanden wir die Idee der Schlichtung gut. Das Mitnehmen der Menschen, die Transparenz und Offenlegung aller Informationen und die öffentliche Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern des Projekts hat sich bewährt. Während und nach der Schlichtung wuchs die Zustimmung deutlich.

    Frage: Was geschieht, wenn die Volksabstimmung über das Projekt aus Sicht der Bahn verloren wird?

    Kefer: Dann wird sich zuerst die Landesregierung erklären müssen. Fakt ist, daß die Bahn Verträge abgeschlossen hat, die unverändert gültig sind und uns zur Durchführung des Projekts verpflichten. Steigt das Land aus, werden wir Schadensersatzforderungen von rund 1,5 Milliarden Euro erheben.

    Frage: Sie haben die nächste Sitzung des Lenkungsausschusses auf einen Zeitpunkt nach der Abstimmung gelegt. Sie wollen Kostensteigerungen lieber erst nach der Entscheidung verkünden, oder?

    Kefer: Falsch. Wir haben den Lenkungskreis über die konkreten Risiken einer Kostenabweichung von insgesamt 370 Millionen Euro informiert und die Erkenntnisse auch ins Internet gestellt. Dies gilt unverändert. Derzeit führen wir Vergabeverhandlungen, die wir bis Anfang kommenden Jahres abgeschlossen haben wollen. Erst danach ergibt sich weiterer Entscheidungsbedarf für den Lenkungskreis, zu dem wir dann selbstverständlich zeitnah einladen.

    Frage: Wer muss zahlen, wenn der Investitionsrahmen für Stuttgart 21 in Höhe von 4,5 Milliarden Euro gesprengt wird? Bund, Land oder Bahn?

    Kefer: Zunächst einmal: Wir unternehmen alles, um den Finanzierungsrahmen einzuhalten. Dabei sind wir auch auf Unterstützung, insbesondere des Landes, angewiesen. Denken sie an Planänderungsverfahren oder andere Beschlüsse der Projektpartner. Sollte der Finanzierungsrahmen überschritten werden, greift die so genannte Sprechklausel. Das bedeutet, die Vertragspartner setzen sich in diesem Fall zusammen und beraten, wie eventuelle Mehrkosten getragen werden.

    Frage: Könnte sich das Land aufgrund einer Kostenüberschreitung aus dem Projekt verabschieden?

    Kefer: Nein, das ist vertraglich aus unserer Sicht nicht machbar.

    Frage: Die möglicherweise auf die Projektpartner zukommenden Ausstiegskosten werden sehr unterschiedlich eingeschätzt. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann geht von 350 Millionen Euro aus, die Bahn von 1,5 Milliarden Euro. Haben Sie eine Erklärung für diese Diskrepanz?

    Kefer: Mit den von Verkehrsminister Hermann genannten 350 Millionen Euro ist es sicher nicht getan. Vielmehr haben wir in der Schlichtung dargelegt, dass 1,5 Milliarden Euro realistisch sind. Wird Stuttgart 21 wie geplant gebaut, kostet es Baden-Württemberg 930 Millionen Euro. Steigt das Land aus, zahlt es also mehr als im Fortführungsfall und bekommt nichts dafür.

    Frage: Warum fällt auch die Neubaustrecke Ulm-Wendlingen, wenn der Tiefbahnhof nicht gebaut wird?

    Kefer: Nur zusammen machen beide Projekte betrieblich und verkehrlich Sinn. Daher sind sie auch im Finanzierungsvertrag gekoppelt.

    Frage: Können Güterzüge die Neubaustrecke überhaupt nutzen oder bleibt sie eine Exklusivroute für den ICE?

    Kefer: Wir können auf der Strecke sehr wohl Güter fahren, weil die maximale Steigung von 2,5 Prozent verkraftbar ist. Der wichtigere Effekt ist aber ein anderer. Durch die Neubaustrecke werden auf der alten Trasse Kapazitäten frei, die wir für den Güterverkehr nutzen können

    Frage: Was hat sich durch den Protest gegen Stuttgart 21 in Hinblick auf die Umsetzung von Großprojekten in Deutschland generell geändert?

    Kefer: Bundesweit haben wir als Bahn den Schluss gezogen, dass wir große Projekte argumentativ besser vorbereiten und erklären müssen, warum sie sinnvoll sind und sich die Investitionen lohnen.

    Frage: Wie steht es um andere Neubauprojekte wie die ICE-Strecke Frankfurt-Mannheim?

    Kefer: Wir wollen Rhein-Main/Rhein-Neckar unbedingt realisieren, weniger aus Gründen der Fahrzeitverkürzung als vielmehr aufgrund des Bedarfs an höherer Streckenkapazität. Die Finanzierung für das Projekt steht aber noch nicht.

  • Experten als Kontrolleure für Dr. Oetker

    Bundesrechnungshof beklagt ineffizienten Flickenteppich bei der Lebensmittelüberwachung / Der Bund soll mehr Aufgaben bekommen

    Der Bundesrechnungshof (BRH) stellt der Lebensmittelüberwachung in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. Mehr als 400 Kontrollbehörden würden die Bestimmung in sicherheitsrelevanten Bereichen uneinheitlich ausüben, kritisiert der BRH die gängige Praxis in einem von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) in Auftrag gegebenen Gutachten. Ein für alle geltenden Durchführungsrecht gebe es nicht, weil Bund und Länder sich nicht darüber verständigen können. Außerdem fehle es den Ämtern, die oft in der Kommune ansässig sind, vielfach an genügend Geld und Personal für wirksame Kontrollen.

    Die Überprüfung von Herstellern, Handel und Gastronomie ist Ländersache. Der Bund hat bislang nur wenige Kompetenzen. Das hat sich bei den großen Krisen rund um dioxinverseuchte Eier im letzten Winter und den EHEC-Keim im Sommer als gravierender Nachteil erwiesen. „Notfallpläne der Länder stehen weitgehend beziehungslos nebeneinander“, stellen die Gutachter fest. Verbindliche Strukturen für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern fehlen. Die Prüfer bemängeln, dass in Berlin Krisenstäbe zwar eingerichtet werden, der Bund aber keinerlei Handlungsbefugnisse besitzt.

    Der BRH verlangt Reformen, damit Krisen rund um die Ernährung der Menschen besser vermieden oder bewältigt werden können. „Kernelement sollte ein nationaler Krisenstab sein“, heißt es im Bericht. Die Taskforce soll die Information der Öffentlichkeit übernehmen und den Ländern Weisungen erteilen dürfen. Bislang agieren die Länder eigenständig, auch wenn das zugrunde liegende Problem wie der EHEC-Keim ganz Deutschland betrifft.

    Globale Lebensmittel- oder Handelskonzerne wie die Metro, Nestle oder Dr. Oetker, sollen nach dem Willen des Rechnungshof von bundesweit agierenden Spezialeinheiten unter die Lupe genommen werden. Die Länderbehörden kümmern sich dann um die kleineren Händler und Hersteller, das Handwerk und die Gastronomie. „Ein kleiner Fehler kann zu großen Folgen führen“, begrüßt Aigner den Vorschlag, Spezialisten mit großem Sachverstand statt Prüfer einer Stadtverwaltung in die Großbetriebe zu entsenden. Schließlich fordert der BRH einheitliche Qualitätsstandards für die Lebensmittelkontrolle und eine Verschärfung der für die Wirtschaft verbindlichen Eigenkontrollen. Unter anderem sollen die Gastwirte beim fälligen Sachkundenachweis höhere Anforderungen erfüllen. Auch schlägt der BRH vor, dass immer zwei Prüfer zusammen zum Betriebsbesuch aufbrechen. Gegenseitige Gefälligkeiten werden so erschwert.

    Aigner sieht sich mit dem Gutachten bestätigt. „Es gibt eine Reihe von Schwachstellen, die wir nicht ignorieren dürfen“, sagt die Ministerin, die in Gesprächen mit den Ländern Überzeugungsarbeit für bundesweit einheitliche Standards leisten will. Bis zum September 2012 soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern Reformvorschläge ausarbeiten. Gegen den Willen der Länder will Aigner nichts unternehmen, weil dem Bund die Befugnisse dazu fehlen.

    Kritik kommt von der Opposition. Die Regierung habe beim EHEC-Krisenmanagement versagt, stellt die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Nicole Maisch, fest. Wie der Rechnungshof fordern auch die Grünen einen dauerhaften nationalen Krisenstab, in dem der Bund das Sagen hat. Die SPD wirft Aigner vor, dass sie sich hinter den Ländern verstecke, statt selbst eine Reform der Lebensmittelkontrollen vorzuschlagen.

  • Weißer Riese aus Brüssel

    Kommentar zu den Eurobonds von Hannes Koch

    Der Begriff „Stabilitätsanleihe“ klingt wie „Weißer Riese“ oder „Deutschland sucht den Superstar“. Die gemeinsamen europäischen Schuldscheine, die EU-Präsident Barroso einführen möchte, mit einem Wort aus der Werbesprache zu belegen, ist ungeschickt. Bestärkt diese Bezeichung doch gerade den Verdacht, dass nicht drin ist, was drauf steht.

    Barroso ist diese Befürchtung durchaus bekannt. Deshalb schlägt er vor, die Staatsanleihen aller Euro-Mitglieder so zu konstruieren, dass sie nicht nationaler Verantwortungslosigkeit Vorschub leisten. Das Finanzgebaren der Euro-Länder soll strenger Kontrolle aus Brüssel unterworfen werden, damit die Regierungen ihre Haushalte sanieren. Nur unter dieser Voraussetzung sind gemeinsame Staatsanleihen sinnvoll. Dann könnten sie tatsächlich zu künftiger Stabilität beitragen, weil sie Spekulationsattacken gegen einzelne Euro-Länder erheblich erschweren.

    Ob das alles klappt, steht in den Sternen. Den Versuch wäre es allerdings wert. Denn auch zwei Jahre nach Beginn der Euro-Krise ist es den Regierungen bislang nicht gelungen, eine tragfähige Lösung zu finden.

  • Segen und Fluch gemeinsamer Schulden

    Barroso übernimmt neuen Anlauf, um gemeinsame Staatsanleihen aller Eurostaaten einzuführen

    Bekommen wir die Schuldenkrise in den Griff? Bisher haben die europäischen Regierungen keine wirksame Lösung gefunden. Nun stellt EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso einen Vorschlag für so genannte Eurobonds zur Diskussion – gemeinsame Staatsanleihen der Euro-Staaten. Unsere Zeitung erklärt die wichtigsten Punkte aus dem ihr vorliegenden Entwurf der EU-Kommission.

    Der Sinn der Eurobonds

    Heute gibt jedes Euro-Land eigene Staatsanleihen heraus, um sich von Investoren das Geld zu beschaffen, das ihm fehlt. Weil den Geldgebern das Risiko zu groß ist, müssen stark verschuldete Staaten wie Griechenland oder Italien hohe Zinsen zahlen oder können auf dem Markt gar keine Kredite mehr aufnehmen. Das gefährdet die gemeinsame Währung Euro und das wirtschaftliche Wohlergehen der anderen Euro-Staaten. Gemeinsame Schuldscheine würden garantieren, dass alle Euro-Mitglieder wieder Zugang zum Kapitalmarkt erhielten. Möglicherweise würde die Krise dadurch abflauen. Die Kommission bezeichnet die Schuldscheine deshalb als „Stabilitätsanleihen“.

    Die Varianten der Euro-Anleihen

    Barroso schlägt drei Varianten vor. Erstens: Eine neue europäische Finanzagentur gibt exklusiv gemeinsame Anleihen heraus, mit denen sich die Mitglieder ausschließlich finanzieren. „Dieser Ansatz wäre der effektivste“, heißt es im Bericht der Kommission. Zweitens: Die Staaten verschulden sich nur bis zu einer bestimmten Grenze von vielleicht 60 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung gemeinsam. Für Kreditbedarf jenseits dieses Limits muss jedes Land mit eigenen Anleihen sorgen. Drittens: Die Euro-Mitglieder geben wie bisher nationale Schuldscheine heraus, übernehmen aber gegenseitige Garantien für einen Teil dieser Anleihen.

    Kein Kredit ohne Sparen

    Die europäischen Staatsanleihen könnte manche Regierung als Anreiz missverstehen, sich mal ordentlich auf Kosten der Euro-Gemeinschaft zu verschulden. Damit das nicht passiert, plädiert die EU-Kommission dafür, die Haushaltsdiziplin in allen Euro-Staaten künftig konsequent durchzusetzen. Bislang allerdings haben solche europäischen Regeln versagt.

    Die Konsequenzen für Deutschland

    Mit gemeinsamen Anleihen würde Europas größte und stärkste Ökonomie anderen Ländern einen Teil ihrer Vertrauenswürdigkeit und relativen Bonität leihen. Weil Deutschland dann für ausländische Schulden mithaftet, verlangen die Investoren höhere Zinsen auch von uns. Möglicherweise bekommen die Geldgeber auch Zweifel, ob Deutschland die Lasten ganz Europas tragen kann. Das könnte die deutsche Verschuldung zusätzlich verteuern.

    Die Chancen stehen nicht gut

    Am Montag machte Merkels Sprecher Steffen Seibert erneut klar, dass die Kanzlerin nicht allzu viel von Eurobonds hält. Das Vertrauen in die Stabilität Europas lasse sich nicht durch gemeinsame Schulden, sondern nur durch gemeinsame Haushaltsdisziplin wiederherstellen. Hinzu kommt: Barroso hat zur Zeit kein gutes Standing. Vieles läuft an ihm vorbei. Auch das erhöht die Umsetzungschancen für seine Vorschläge nicht.

    Welche anderen Lösungen werden diskutiert?

    Der neue, große Stabilitätsfonds EFSF ist zwar beschlossen, funktioniert aber noch nicht. Alternativ könnte die Europäische Zentralbank mehr Staatsanleihen verschuldeter Länder kaufen, um die Zinsen zu drücken. Aber auch mit dieser Variante ist die Bundesregierung nicht einverstanden. Die von Deutschland favorisierte Sparpolitik hingegen braucht Zeit. Unter dem Strich bleibt festzuhalten: Eine Lösung der Krise steht in den Sternen.

  • Die neue Pflicht zum Energiesparen

    Energieversorger sollen Haushalten helfen, den Verbrauch zu senken

    Bei der Energiewende geht es nicht nur um neue Windparks, Solaranlagen und umweltfreundliche Erzeugung. Wichtig ist auch die schlichte Frage: Was tun die Bürger, um in ihren Haushalten weniger Wärme und Strom zu verbrauchen?

    Um ein Fünftel soll der Primärenergieverbrauch bis 2020 sinken – so hat es die Europäische Union beschlossen. Allerdings klappt das bisher nicht richtig. Deshalb unternimmt EU-Energie-Kommissar Günther Oettinger nun einen neuen Anlauf. Er hat den EU-Staaten einen Richtlinien-Vorschlag geschickt. Der entscheidende Punkt: Alle Energieversorger sollen bei ihren Kunden jährlich 1,5 Prozent Energie einsparen im Vergleich zu der Menge, die sie im Jahr zuvor verkauft haben.

    Weil Oettinger kein freiwillig zu erreichendes Ziel, sondern eine verpflichtende Regelung plant, ist die Bundesregierung nun entlang der bekannten Linie gespalten. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) unterstützt den Vorschlag, Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) lehnt zentrale Punkte ab. Am kommenden Dienstag ist ein klärendes Gespräch mit den Ressorts im Bundeskanzleramt anberaumt.

    Was muss man sich konkret vorstellen, wenn Energieversorger bei ihren Kunden Energieeinsparung betreiben? Beispielsweise könnten die Unternehmen die Privathaushalte beraten, sparsame Beleuchtung zu installieren oder den alten Kühlschrank durch einen neuen zu ersetzen. Hausbesitzer würden Unterstützung erhalten, um die Außenwände zu dämmen oder die Heizung zu renovieren. Derartige Dienstleistungen könnten sich die Energieversorger auch bezahlen lassen als Ausgleich für etwaige Verluste aus geringerem Energieverkauf.

    Das Wirtschaftsministerium jedoch kann mit Oettingers Plan nicht viel anfangen. „Bei der konkreten Ausgestaltung handelt es sich um eine planwirtschaftliche Maßnahme“, heißt es in einer Stellungnahme, die dieser Zeitung vorliegt. „Artikel 6 in seiner jetzigen Form“ – der Passus der Richtlinie mit Oettingers Verpflichtung – „muss daher ersatzlos entfallen“, schreibt das Ministerium weiter. Das Ziel der 1,5-prozentigen Energieeinsparung sei „willkürlich festgelegt“. Röslers Mitarbeiter befürchten „negative Folgewirkungen, insbesondere steigende Energiepreise, weil Unternehmen ihre zusätzlichen Kosten auf die Endverbraucher umlegen“.

    Diese Argumentation stößt im Umweltministerium auf Unverständnis. Oettingers Vorschlag sei nicht gemeint als Beschränkung des Energieabsatzes der Unternehmen. Die Firmen sollten nur verpflichtet werden, quantifizierbare Maßnahmen zur Einsparung bei ihren Kunden nachzuweisen. In dieser Sichtweise kann ein Stromunternehmen die Haushalte beispielsweise bei der Wärmedämmung beraten und so seine Verpflichtung erfüllen.

    Außerdem, so heißt es im Umweltministerium, könnten die Energieversorger und Netzbetreiber das Einsparziel auch gemeinsam als Branche erreichen. Die Verpflichtung beziehe sich nicht in erster Linie auf einzelne Unternehmen. Oettingers Plan liege im übrigen auf der Linie dessen, was die Bundesregierung bereits in ihrem eigenen Energiekonzept beschlossen habe.

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    Weniger Kosten

    Wenn die deutschen Privathaushalte und Unternehmen weniger Strom, Wärme und Treibstoff verbrauchen würden, könnte dies auch finanzielle Einsparungen bewirken. Darauf weist Ingrid Nestle, die energiepolitische Sprecherin der Grünen, hin. Bürger und Firmen könnten jährlich bis zu 20 Milliarden Euro sparen, wenn sie 20 Prozent weniger Energie verbrauchten, argumentiert die Grüne. EU-weit summiere sich der Kostenvorteil auf bis 50 Milliarden Euro.

  • Geld ist künftig schneller da

    Neue Vorschrift: 2012 müssen Banken Überweisungen innerhalb kürzerer Zeit tätigen – in Deutschland und der EU

    Ab dem kommenden Jahr müssen Geldinstitute elektronische Überweisungen innerhalb eines Bankarbeitstages abwickeln. Die neue Regelung gilt sowohl für Deutschland als auch für die gesamte Europäische Union. Zögerliche Banktransfers gehören dann der Vergangenheit an. Für herkömmliche Überweisungen per Beleg, bleiben den Instituten künftig zwei Tage.

    Als „sehr ambitioniert“ schätzt  Tanja Beller, Sprecherin beim Bundesverband deutscher Banken (BdB), die kurzen Fristen ein. „Der Zahlungsverkehr innerhalb der EU ist in den vergangenen Jahren schon viel leichter und schneller geworden“, sagt sie. Mit Einführung von IBAN und BIG, von internationaler Kontonummer und Bankleitzahl, hätten die Institute schon eine einheitliche Zahlungsstruktur geschaffen. 2012 würden in der EU Überweisungen noch viel schneller gehen.

    Die kurzen Fristen treffen allerdings nur auf EU-Überweisungen zu, die Bankkunden in Euro tätigen. Per Mausklick und innerhalb von 24 Stunden können sie 2012 Geld von Deutschland nach Frankreich, Irland oder Italien überweisen.  Möchten Verbraucher polnische Zloty oder britische Pfund anweisen, egal ob nun schriftlich per Beleg oder online im Internet, müssen sie dem Institut für die Buchung etwas mehr Zeit einräumen. „Für EWR-Währungen, also Währungen von europäischen Staaten, die den Euro nicht besitzen, haben die Geldhäuser maximal vier Bankarbeitstage Zeit“, erläutert BdB-Sprecherin Beller.

    Grundlage für den schnellen Geldverkehr ist die europäische Zahlungsrichtlinie. Ende 2009 trat sie in Kraft und legt fest, wie viel Zeit den Geldhäusern für die Ausführung von Überweisungen bleibt. Noch bis Ende 2011 stehen Banken drei Tage zu, um Überweisungen in Euro zu tätigen. Danach gelten die neuen verkürzten Zeiträume.

    Ein Wermutstropfen bleibt: Überweisungen in Länder außerhalb der EU bleiben eine teils zeitaufwendige Angelegenheit. Drittstaatenwährungen, etwa philippinische Pesos oder amerikanische Dollar, sollen die Geldhäuser laut Richtlinie „baldmöglichst“ bearbeiten.

    Verbraucherschützer begrüßen die nach ihrer Ansicht seit langem überfällige Änderung der Fristen. „Die Dreitagesfrist ist eindeutig zu lang“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir sind längst im EDV-Zeitalter angekommen. Banken können heute Überweisungen in sehr kurzer Zeit veranlassen.“

    Vermutlich, so Nauhauser, liegen durch Überweisungsvorgänge täglich Milliarden Euro bei den Banken. Die Institute profitieren davon und erwirtschaften mit dem Geld hohe Zinsgewinne. 2012 bricht diese Einnahmequelle weg. Der durchschnittliche Bankkunde wird finanziell wohl eher weniger von der Änderung haben. Die Zinserträge, die eine Überweisung bringt, das schätzt der Finanzexperte, dürften bei teilweise unter einem Cent liegen. Zumindest aber nimmt das lästige Warten auf das Geld im kommenden Jahr ein Ende.

  • Betriebskostenabrechnung: Jede zweite hat Fehler

    Um nicht draufzuzahlen, sollten Mieter das Schreiben vom Vermieter oder Verwalter genau unter die Lupe nehmen. Wir verraten, wie das geht.

    Mit dem neuen Jahr kommen auf Millionen von Haushalten teils kräftige Nachzahlungen zu: in Form der Betriebskostenabrechnung. Mieter sollten die Bescheide genau überprüfen. „Fast die Hälfte aller Abrechnungen ist falsch“, sagt Udo Casper, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds (DMB) Baden-Württemberg. Das zeige die Beratungserfahrung. Doch wo versteckt sich der Fehlerteufel?

    Häufig werden Gebühren auf die Mieter umgelegt, die diese gar nicht tragen müssen – wie Verwaltungskosten oder  Bank- und Kontoführungsgebühren. Ein weiteres Beispiel ist die Wartung der Klingel- und Gegensprechanlage. Dieser Posten darf ebenso nicht in der Rechnung auftauchen. „Warum eine Klingelanlage überhaupt geprüft werden muss, ist schleierhaft“, findet Karl-Friedrich Moersch in seinem Buch „ABC der Mietnebenkosten“. Sei die Anlage defekt, müsse der Vermieter die Reparatur als Instandhaltungskosten selbst tragen. „Es darf nur abgerechnet werden, was im Mietvertrag vereinbart ist“, erläutert DMB-Landeschef Casper. Sei nichts geregelt, seien auch keine Nebenkosten fällig.

    Oftmals, das zeigen die Erfahrungen der Mietervereine, können Verbraucher die Abrechnung nicht nachvollziehen – dann zum Beispiel, wenn die Angabe des Umlageschlüssels fehlt, der angibt, wie der Vermieter die Kosten auf die Parteien verteilt. Selbst ganz banale Dinge passieren. So ist es in der Vergangenheit schon vorgekommen, dass manch Hauseigentümer oder Verwalter schlichtweg die Mietparteien durcheinander brachte. Fehler können eben überall passieren – und teuer sein.

    Flattert die Betriebskostenabrechnung ins Haus, sollten sich Mieter nicht unter Druck setzen lassen. „Selbst wenn da steht, man solle die Summe innerhalb einer Woche begleichen, hat jeder genügend Zeit, um die Rechnung zu überprüfen – zwei Monate besagt die Rechtssprechung“, erläutert Casper. Das heiße allerdings nicht, dass man mit dem Überprüfen bis zum letzten Augenblick warten sollte.

    Durchschnittlich 2,19 Euro pro Quadratmeter im Monat zahlen Mieter in Deutschland an Nebenkosten für ihre Wohnung. Rechnet man alle denkbaren Gebühren zusammen, kann die so genannte zweite Miete bis zu 2,94 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Das geht aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel des DMB hervor. Nach dieser Rechnung werden für eine 80 Quadratmeter große Wohnung allein 2822,40 Euro im Jahr fällig, vorausgesetzt, sämtliche Posten fallen an.

    Heizung 84 Cent, Hauswart 18 Cent, Warmwasser 25 Cent: Der Betriebskostenspiegel gibt Mietern einen guten Überblick, wie viel sie für die einzelnen Dienstleistungen im Schnitt berappen müssen. Stutzig werden sollte, wer entdeckt, dass ein bestimmter Posten in der eigenen Rechnung den Durchschnitt deutlich übersteigt. Freilich gibt es regionale Unterschiede. Deshalb halten die Bundesländer – ausgenommen von Bremen und dem Saarland – eigene Betriebskostenspiegel bereit. Online unter www.dmb.de ist die deutschlandweite  Erhebung abrufbar, und es finden sich Links zu den Ländern.

    Wer entdeckt, dass die Abrechnung fehlerhaft ist, kann zunächst versuchen, die Angelegenheit mit dem Vermieter oder Verwalter selbst zu klären. Hilft das nicht, führt der Weg zum Fachmann. Mietervereine beispielsweise, beraten ihre Mitglieder kostenlos. Und die Verbraucherzentralen erteilen im Rahmen der Mietererstberatung Rat. Ebenso helfen sie weiter, wenn sich Streit etwa um Rechnungen für Strom- oder Gas entfacht, die direkt vom Anbieter kommen.

    Leider lassen sich viele Fehler nicht auf den ersten Blick erkennen. Oftmals benötigen Mieter Erklärungen zu den einzelnen Kostenpositionen, zum Beispiel zu Preisunterschieden gegenüber dem Vorjahr. Dann ist eine Rücksprache mit dem Vermieter sinnvoll. Kopien von Belegen und Rechnungsunterlagen muss dieser seinem Mieter in der Regel jedoch nicht zusenden. Lediglich müssen Vermieter die Unterlagen in ihrem oder im Büro des Verwalters offenlegen. Mieter dürfen die Materialien dann fotografieren. Manch Hauseigentümer erlaubt es auch, sein Kopiergerät zu benutzen. Eine gute Idee ist es, den Vermieter vorab zu fragen, ob er nicht bereit wäre, einzelne Belege gegen Zahlung von 25 Cent pro Kopie zu übersenden.  

    Über 95 Prozent aller Beratungsfälle – einschließlich von Betriebskostenstreitigkeiten – könnten die Mietervereine ohne Gericht klären, sagt DMB-Landesgeschäftsführer Casper und gibt zu bedenken: „Taucht ein Fehler in der Abrechnung auf, ist das nicht unbedingt böse Absicht des Vermieters. Es ist eben eine komplizierte Angelegenheit.“

      

  • Die Zentralbank als letzte Retterin

    Die Schuldenkrise bedroht Kerneuropa. Soll die Europäische Zentralbank deshalb noch mehr Staatsanleihen aufkaufen? Tut sie es, obwohl sie es eigentlich nicht darf?

    Die Schuldenkrise frisst sich nach Kerneuropa vor. Selbst die Staatsanleihen von Österreich, Finnland und Frankreich verlieren nun an Wert – von Ländern also, die bisher als grundsolide galten. Bleibt als Hort der finanziellen Sicherheit in Europa einstweilen nur Deutschland. Aber wie lange noch? Reichen in dieser Situation die 1.000 Milliarden Euro aus, die Europa mittels des Stabilisierungsfonds EFSF mobilisieren will? Oder muss die Europäische Zentralbank ran – mit möglicherweise noch größeren Summen?

    Für die zweite Lösung plädiert eine wachsende Zahl renommierter Ökonomen. Zu ihnen gehören Dennis Snower, Chef des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, Regierungsberater Peter Bofinger und Gustav Adolf Horn, Direktor des Instituts für Makroökonomie. Notfalls solle die EZB „unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern aufkaufen“, begründet Horn. Seine Überlegung: Nur wenn eine europäische Institution erkläre, mit grundsätzlich unbeschränkten Summen für die Schuldscheine von Euro-Staaten einzustehen, würde die Spekulationswelle gebrochen. Eine solche Erklärung könne nur die EZB abgeben, so Horn.

    Er verweist auf die Möglichkeit der Notenbank EZB, Geld zu schöpfen. Indem sie letztlich Euro-Scheine druckt, kann sie prinzipiell viel größere Summen einsetzen, als Regierungen, die ihre Schulden auch zurückzahlen müssen. Besonders die US-Notenbank Fed praktiziert eine solche Politik, indem sie etwa notleidende Banken und Unternehmen in den vergangenen Jahren großzügig mit Barem versorgt hat.

    Kann die EZB aber das tun, was Horn verlangt? Die Aufgabenbeschreibung der Zentralbank ist in ihrer Satzung und den Europäischen Verträgen ziemlich eindeutig festgelegt. Als überragendes Ziel ist dort die „Preisstabilität“ des Euro genannt. Mit anderen Worten: Die Zentralbank darf nicht mit beliebigen Summen und Garantien hantieren. Die Geldmenge der Euro auf dem Markt muss in vernünftigem Verhältnis zur Menge der hergestellten Güter stehen, damit nicht durch ein Überangebot von Zahlungsmitteln die Inflation einsetzt. Auf diesen Punkt weist ebenfalls eine Reihe namhafter Forscher hin, unter ihnen der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz.

    Christian Calliess, Europarechtler der Freien Universität Berlin, begründet diese Position. Er nennt den Paragraph 123 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort heißt es, dass der „unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von Mitgliedsstaaten durch die Europäische Zentralbank verboten“ ist. „Die monetäre Haushaltsfinanzierung“ durch die EZB sei damit untersagt, betont Calliess. Grundsätzlich gibt es in dieser Sichtweise zwei Rollen, die auf keinen Fall miteinander vermischt werden dürfen. Die Regierungen finanzieren ihre Einnahmen selbst und müssen sich dafür vor ihren Wählern rechtfertigen. Die von der Politik unabhängige Notenbank hingegen stellt sicher, dass der Kreislauf wertstabilen Geldes funktioniert – nicht mehr und nicht weniger.

    Verstößt die EZB in der Realität nicht aber selbst gegen diese Normen? Schließlich hat sie seit vergangenem Jahr Anleihen Griechenlands, Italiens und anderer Staaten im Wert von rund 187 Milliarden Euro gekauft, um deren Wert zu stabilisieren. Calliess findet das rechtlich und politisch zwar sehr bedenklich, sieht aber auch, dass die Mehrheit seiner Kollegen anderer Meinung ist. Paragraph 123 verbietet zwar den „unmittelbaren“ Kauf von Staatsanleihen durch die EZB bei einer Regierung, nicht aber den Erwerb der Schuldscheine auf dem Markt. Auf diesem so genannten Sekundärmarkt aber ist die EZB heute aktiv.

    So sieht es etwa Jurist Joachim Wieland von der Verwaltungshochschule Speyer. „Heute ist die Grenze des juristisch Möglichen durch die Anleihekäufe der EZB noch nicht überschritten“, sagt Wieland. „Wann genau dies der Fall sein würde, ist auch schwer zu definieren. Wenn die EZB aber beispielsweise permanent als größter oder einziger Marktteilnehmer auftreten würde, wäre das durch die Verträge nicht mehr gedeckt.“

    Was aber bedeutet das nun für die aktuelle Situation? Möglicherweise greifen die Euro-Regierungen und die EZB in ihrer Not einfach zur pragmatischen Lösung. Ohne eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen und das EZB-Recht zu ändern, macht die Notenbank einfach das weiter, was sie schon begonnen hat, nur in größerem Umfang. Sie kauft Staatsanleihen, bald nicht nur griechische und italienische, sondern auch belgische und französische. Damit versucht sie den Investoren den Eindruck zu vermitteln, dass ihre Papiere sicher sind. Begründung der EZB: Wir müssen das tun – als vorübergehende Notmaßnahme. Mit diesem Trick könnte die Bank die Krise entschärfen und trotzdem den Schein der Vertragstreue wahren.

  • Wirtschaft braucht Vielfalt

    Kommentar zur Energiewende von Hannes Koch

    Deutschland ist ein merkwürdiges Land. Da reden alle von Marktwirtschaft – und doch sind die Stromnetze noch immer hübsch aufgeteilt unter vier Firmen. Dass derartige Oligopole häufig schlecht funktionieren, zeigt sich nun wieder einmal am Beispiel der Energiewende.

    Die vier Betreiber der Hochspannungsnetze sind gesetzlich verpflichtet, zügig die neuen Leitungen zu bauen, die den Strom aus den Windparks auf See zu den Privathaushalten und Unternehmen bringen sollen. Das allerdings klappt nicht richtig: Mindestens eine der vier Firmen scheint zu schwach zu sein, um die Milliarden-Investitionen zu stemmen.

    Die Schlussfolgerung sollte nun sein, für mehr Wettbewerb zu sorgen. Die Bundesregierung könnte darüber nachdenken, die Stromnetze in kleinere Einheiten zu unterteilen. Wenn man die Last der Investitionen auf mehrere Schultern verteilte, würde das den Netzbausbau für die Energiewende beschleunigen und sicherer machen. Die Wirtschaft arbeitet effektiver, wenn eine gewisse Vielfalt herrscht.

  • Energiewende fehlen Kapital und Kabel

    Netzbetreiber kommen beim Anschluss der Nordsee-Windparks kaum hinterher. Firma Tennet ruft die Bundesregierung zur Hilfe

    Gigantische Investitionen, große technische Probleme: Der schnelle Ausbau der Windparks auf der Nordsee bringt manches Unternehmen an seine Grenze. Die Firma Tennet, die die Leitungen zwischen den Windkraftwerken und dem Festland baut, hat sich jetzt hilfesuchend an die Bundesregierung gewandt. „In der bisherigen Geschwindigkeit und Form ist die Errichtung von Anschlussleitungen für Offshore-Windparks in der Nordsee nicht länger erstrebenswert und möglich“, hat Tennet an Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Norbert Röttgen geschrieben.

    Tennet, eine Tochterfirma des niederländischen Staates, steckt in der Klemme. Das Unternehmen hat das ehemalige E.ON-Stromnetz gekauft, das von der Nordsee über Hessen bis zu den Alpen reicht. Deshalb muss die Firma alle Unterwasserleitungen bauen, um die neuen Windparks auf der Nordsee anschließen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, zusätzliche Parks innerhalb von 30 Monaten mit dem Netz zu verbinden.

    Das erfordert hohe Investitionen in kurzen Zeiträumen. Die Anschlusskosten für einen Windpark schlagen mit bis zu einer Milliarde Euro zu Buche. Gegenwärtig hat Tennet neun Projekte in Bau oder Planung, für die bereits bis zu sechs Milliarden Euro Investitionen ausgelöst wurden. Hinzu kommen neue Trassen, die die Firma an Land errichten muss.

    Tennet selbst weist auf „fehlende personelle, materielle und finanzielle Ressourcen aller Beteiligter“ hin. Für 2010 wies das Unternehmen einen Umsatz von 7,9 Milliarden Euro aus. Unter Fachleuten ist zu hören, dass die Firma „unterkapitalisiert“ sei – also über ein zu geringes Finanzvolumen zu verfüge, um bald noch ausreichende Bankkredite akquirieren zu können.

    Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte am Mittwoch, „für eine ausreichende Finanzierung ist der hinter Tennet stehende niederländische Staat verantwortlich“. Allerdings will das Ministerium auch dafür sorgen, die „Rahmenbedingungen“ für Investitionen in Offshore-Leitungen zu verbessern. Dazu gehört beispielsweise eine Änderung der Haftungsregeln. Gelingt es Tennet bisher nicht, einen neuen Windpark innerhalb von 30 Monaten anzuschließen, muss die Firma unbegrenzten Schadenersatz an die Parkbetreiber zahlen. Hier will das BMWi ab 2012 eine „klare Haftungsbegrenzung für den Netzbetreiber“ einführen. Damit sänke das Risiko. Tennet käme leichter an Kredite.

    Schwierigkeiten hat Tennet außerdem mit dem Nachschub von Material. Es hapert unter anderem an der rechtzeitigen Lieferung von Kabeln und Kabelspulen. Diese Technik stellen unter anderem Siemens und ABB her. Auch die Spezialschiffe für die Verlegung der Unterwasserleitungen sind nicht immer so verfügbar, wie benötigt.

    Beim Netzbetreiber 50 Hertz, der die Windparks auf der Ostsee anschließen muss, teilt man einige der Bedenken, die Tennet vorbringt. Knappheit beim Kapital sei nicht das Problem von 50 Hertz, wohl aber die Haftungsregelung und die Anschlussfrist von 30 Monaten. Beides solle die Regierung überdenken, heißt es bei 50 Hertz.

  • Schon 2012 bessere Pflegeleistungen für Demenzkranke

    Bundeskabinett verabschiedet Eckpunkte für Pflegereform / Sozialverbänden reicht das zusätzliche Geld noch nicht

    Ab wann bekommen Demenzkranke oder ihre Angehörigen Leistungen der Pflegekasse?

    Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will die Versorgung von Demenzkranken schon im kommenden Jahr verbessern, noch bevor mit einer Beitragssatzerhöhung 2013 das Geld dafür eingenommen wird. „Nicht alle sollen ein bisschen bekommen, sondern die in den Betreuungsstufen Null und Eins einen zusätzlichen Betrag“, kündigt der Minister an. Die Betreuungsleistungen für die Kranken werden Bestandteil der Pflegeversicherung und die Leistungen besser auf ihre Befürfnisse zugeschnitten werden. Konkreter wurde Bahr bislang nicht.

    Ist dafür genügend Geld vorhanden?

    Diese Frage ist höchst umstritten. Der Gesundheitsminister will den Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2013 um 0,1 Prozentpunkte anheben und so 1,1 Milliarden Euro mehr einnehmen. Von dieser Summe will Bahr die Leistungen für Demenzkranke bezahlen. Der Sozialverband Deutschland (VdK) hält das für zu wenig. „Um die häusliche Pflege von Demenzkranken finanziell zu unterstützen, sind mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr notwendig“, rechnet VdK-Präsidentin Ulrike Mascher vor. Auch die Opposition sieht darin noch kein Konzept für eine langfristige Finanzierung dieser Sozialversicherung. DGB und Grüne fordern eine Bürgerversicherung, bei der auch Beamte und Selbständige Beiträge für die Pflege bezahlen müssen.

    Welche Kriterien werden für die Pflegebedürftigkeit künftig angelegt?

    Die zentrale Frage der Pflegereform bleibt weiterhin offen. Ein Expertenbeirat soll festlegen, welche Kriterien künftig erfüllt werden müssen, damit es Leistungen der Pflegekasse gibt. Dessen Empfehlung hängt auch vom finanziellen Rahmen ab, den die Bundesregierung vorgibt. Eine weitere Frage ist, ob und inwieweit seelisch-geistige Gebrechen, an denen beispielsweise Demenzkranke leiden, berücksichtigt werden. „Die Regierung spielt auf Zeit“, befürchtet die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Hilde Mattheis.

    Müssen die Betroffenen weiterhin die peinliche Befragung durch den medizinischen Dienst hinnehmen?

    Die Untersuchung wird wohl weiterhin notwendig sein. Die Koalition will allerdings den Service des Medizinisches Dienstes verbessern und fristgerechter entscheiden lassen, ob es Leistungen für die Betroffenen gibt oder nicht. Einzelheiten stehen noch nicht fest.

    Ändert sich an den Leistungen etwas?

    Die Koalition will flexiblere Leistungen einführen. Hilfebedürftig sollen zwischen Leistungspaketen und Zeitkontingenten wählen dürfen. Bei letzteren könnten die Betroffenen selbst festlegen, welche Hilfen sie beanspruchen.

    Wird der Beruf als Pflegerin oder Pfleger künftig attraktiver?

    Das ist eines der Ziele der Reform. Denn angesichts des wachsenden Pflegebedarfs wird mehr Personal benötigt. In den nächsten Jahrzehnten steigt die Zahl der Pflegebedüftigen von heute 2,4 Millionen auf rund vor Millionen an. Zugleich gehen Deutschland überall die Fachkräfte auf. Die Bundesregierung will die Ausbildung des Pflegepersonals vereinheitlichen und die Beschäftigten von bürokratischen Aufgaben befreien.

    Ist die zusätzliche private Pflegevorsorge bald Pflicht?

    Eine verpflichtende Privatversicherung wird es nicht geben. Die Bürger sollen freiwillig eine Police anschließen. Dies will Gesundheitsminister steuerlich fördern. Wie und in welchem Umfang der „Pflege-Bahr“ mit Steuermitteln unterstützt wird, ist noch völlig offen. Das Vorhaben wird von der Opposition und Sozialverbänden heftig kritisiert. „Geringverdiener haben davon nichts“, warnt Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn. DGB-Vize Annelie Buntenbach sieht in den Plänen lediglich eine Subvention der privaten Versicherungen.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Das Gesundheitsministerium bereitet nun einen Gesetzentwurf vor, der bis zum kommenden Sommer vom Bundestag beschlossen werden soll. Parallel erarbeitet ein Beirat eine neue Definition des Pflegebegriffes. Anfang 2013 könnte dann das Gesamtpaket umgesetzt werden.

  • Weniger Prügel und mehr Betrug bei der Bahn

    Konzern bekämpft Kriminalität auf vielen Ebenen / Fahrkartenautomaten werden für Kreditkartenbetrug manipuliert

    In den Zügen und auf den Bahnhöfen der Deutschen Bahn geht es in diesem Jahr weniger ruppig zu. Die Zahl der Körperverletzungen geht zurück. Bis Ende September verzeichnete der Konzern knapp 1.200 Prügelattacken, 17 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Zwei von drei Taten geschehen rund um Großereignisse wie Fußballspielen, Konzerten oder dem Oktoberfest. „Wir haben mehr Sicherheitskräfte im Einsatz, nachts und am Wochenende“, begründet der Chef der Konzernsicherheit, Gerd Neubeck, den positiven Trend.

    Dafür leben die Angestellten der Bahn immer gefährlicher. In den ersten neuen Monaten stieg die Zahl der Übergriffe, vor allem auf Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, um elf Prozent auf 515 an. Dies liege auch an der verstärkten Präsenz des Schutzpersonals an den Brennpunkten, sagt Neubeck. Von Uniformen lassen sich die Täter längst nicht mehr abhalten. In Berlin müssen die Fahrgäste am meisten aufpassen. Mit 275 angezeigten Delikten steht die Hauptstadt vor Bayern und Hamburg an der unrühmlichen Spitze der Tabelle. In Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland ist es am friedlichsten.

    Kriminalität macht der Bahn an vielen Stellen schwer zu schaffen. Graffitis oder Wutattacken verursachen jährlich rund 50 Millionen Euro Schaden. Die Täter gehen bisweilen mit einer erheblichen kriminellen Energie zu Werke und verschaffen sich gewaltsam Zugang zu den Zügen, die sie bemalen wollen. Auch der Diebstahl von Oberleitungen oder anderen Metallteilen ist ein großes Problem. In diesem Jahr verschwinden 30 Prozent mehr Buntmetalle von den Strecken. „Die Diebstähle hängen sehr stark mit der Entwicklung der Kupferpreise zusammen“, erläutert Neubeck. 500 Täter wurden bisher gefasst. Mal ist der Vater mit dem Sohn auf Tour, mal beschaffen sich Drogenabhängige Handelsware, mal fahren organisierte Banden ganze Oberleitungen davon. Besonders betroffen sind NRW wegen des dichten Netzes, das gut angefahren werden kann, und die Regionen an den Ostgrenzen.

    Der Chefermittler der Bahn, Erik Liegle, beobachtet noch einen neuen Trend. Nach Bank- und Tankautomaten sind jetzt Fahrkartenautomaten ins Visier von Kreditkartenbetrügern geraten. Diese werden manipuliert, um Daten wie die Pin auszuspionieren. „Ein Kunde kann ein Falsifikat mit Minikamera kaum erkennen“, warnt Liegle. Die so beschafften Informationen werden per Funk in andere Länder übertragen und von dort aus sofort zum Plündern des Kontos genutzt. Auch der Konzern selbst wird oft zum Opfer. Im Internet bieten Kriminelle gefälschte Fahrkarten an. Auch die Bahn-Card wird gerne nachgemacht. Dabei gehen die Täter so geschickt vor, dass die Tickets bei der Kontrolle nicht erkannt werden.

    Das ganz große Rad wird jedoch auf Baustellen oder in dunklen Hinterzimmern gedreht. Die Bahn kauft jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von mehr als 20 Milliarden Euro ein. Immer wieder stoßen die Kontrolleure auf Korruption und falsche Leistungsabrechnungen. Auch Kartelle verursachen gewaltige Schäden. Zuletzt flogen die so genannten „Schienenfreunde“ auf. Hersteller von Material für die Fahrwege haben ihre Angebote über Jahre abgesprochen und die Investitionen der Bahn in einer Duisburger Pizzeria untereinander verteilt. Die Staatsanwaltschaft ermitteln nach Angaben des Kartellbeauftragten der Bahn, Christopher Rother, derzeit gegen 30 Firmen und 100 Tatverdächtige. „Es gibt hier fast mafiöse Strukturen“, berichtet der Aufklärer. Wahrscheinlich hat der Konzern wegen des abgekarteten Spiels einen dreistelligen Millionenbetrag zu viel für die Schienen bezahlt. Das Geld will Rother von den Herstellern nun zurückhaben.