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  • Freie Fahrt und keine Helmpflicht

    Verkehrsminister Ramsauer will mehr Sicherheit ohne neue Gesetze erreichen / Zahl der Verkehrstoten soll um 40 Prozent sinken

    Die Zahl der Verkehrstoten soll bis zum Ende des Jahrzehnts um 40 Prozent auf dann rund 2.200 sinken. Dies will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), der ein Verkehrssicherheitsprogramm entwickeln ließ, ohne neue gesetzliche Vorschriften erreichen. „Es geht darum, die schwächsten Verkehrsteilnehmer besser zu schützen“, betont der Politiker und verweist auf die besondere Gefährdung von Kindern, Älteren und Zweiradfahrern.

    Für strengere Regelungen besteht nach Einschätzung des Ministers kein Bedarf. Beispiel Autobahnen: „Es wird weiterhin kein generelles Tempolimit geben“, versichert Ramsauer und verweist auf die Statistik. Danach entfällt rund ein Drittel der Autofahrten auf die Schnellstrecken. Doch geschehen dort nur sechs Prozent der tödlichen Unfälle. Die proklamierte Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern in der Stunde werde von vielen Fahrern beachtet. Mit zusätzlichen Warnschildern will das Ministerium aber Geisterfahrer vor Falschfahrten bewahren.

    Auch die umstrittene Helmpflicht für Radfahrer lehnt Ramsauer derzeit noch ab, obgleich immer weniger Radler mit einem Kopfschutz unterwegs sind. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen. „Wenn sich die Helmtragequote nicht über eine Marke von 50 Prozent erhöht, muss man über weitere Maßnahmen nachdenken“, sagt der Minister. Denkbar sei etwa eine Helmpflicht für schulpflichtige Kinder. Regelmäßige Überprüfungen der Fahrtüchtigkeit älterer Autofahrer lehnt die Bundesregierung ebenfalls ab. Vielmehr soll sich jeder Senior freiwillig vom Arzt die Tauglichkeit für den Verkehr bescheinigen lassen.

    Doch gibt es auch konkrete Pläne für mehr Sicherheit auf den Straßen. So will Ramsauer mehr Überholspuren auf Landstraßen einrichten. Denn hier finden die meisten Verkehrsopfer den Tod. An Unfallschwerpunkten werden zudem verstärkt Radarfallen aufgebaut. Dafür sind allerdings die Bundesländer zuständig. Höhere Strafen für Verkehrsrowdys will Ramsauer nicht einführen. „Wir haben ein hinreichend strenges System“, glaubt der Minister.

    Ansonsten setzt der Minister auf technische Verbesserungen. Bald sollen Motorräder zum Beispiel serienmäßig mit einem Anti-Blockier-System ausgestattet werden. Verbindliche Regen für einen besseren Schutz der Verkehrsteilnehmer haben sich in früheren Jahren bewährt. Durch die Anschnallpflicht oder die Helmpflicht bei Motorrädern konnte die Zahl der Verkehrstoten deutlich gesenkt werden. Kamen im Jahr 1979 noch 21.300 Menschen auf den Straßen in Ost- und Westdeutschland ums Leben, waren es im vergangenen Jahr noch 3.648.

  • Wirtschaftsweise legen Plan B zur Euro-Rettung vor

    Teil der Staatsschulden könnte über 20 Jahre lang vergemeinschaftet werden / In Deutschland müsste dazu das Volk befragt werden

    Die fünf so genannten Wirtschaftsweisen haben einen Plan B entwickelt, mit dem die Eurozone langfristig stabilisiert werden könnte. Sollten die bisherigen Rettungsschirme zur Beruhigung der Märkte nicht ausreichen, schlägt das Sachverständigenrat (SVR) der Bundesregierung einen Schuldentilgungspakt in der Währungsunion vor. Für diesen Fonds sollen alle Länder gemeinsam haften. Der Euro bringt Deutschland nach Ansicht der fünf Professoren mehr Vorteile als Nachteile, weil Wirtschaft und Arbeitsmarkt nicht wie zu D-Mark-Zeiten unter einer permanenten Aufwertung der Währung leiden. „Der Schutz ist nicht kostenlos zu haben“, betonte der Vorsitzende des Gremiums, Wolfgang Franz.

    Der Schuldenpakt soll auf einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren befristet sein. Jedes Euroland bleibt für Verbindlichkeiten in der Höhe von 60 Prozent seiner jährlichen Wirtschaftsleistung allein verantwortlich. Die darüber hinaus gehenden Miesen – Italiens Schuldenstand ist zum Beispiel doppelt so hoch – werden in den Gemeinschaftsfonds eingebracht. Zugleich wird für jedes Land eine Tilgungsvereinbarung geschlossen. Innerhalb von gut zwei Jahrzehnten begleichen die Länder dann diese Schulden und der Pakt läuft aus.

    Die Gemeinschaftshaftung wollen die Experten an strikte Gegenleistungen aller Staaten knüpfen. So sollen die nationalen Regierungen Schuldenbremsen einführen und dürfen nach einer Übergangszeit fast keine neuen Schulden mehr machen und müssen Reformen für mehr Wachstum durchführen. Die ersten fünf Jahre werden als Anlaufzeit genommen. Verstößt ein Land gegen die Bedingungen, fliegt es aus dem Fonds und muss sich allein an den Kapitalmärkten Geld borgen. Finanziert wird der Fonds durch einen nationalen Steueraufschlag. Schließlich besteht der Pakt auf Sicherheiten in Höhe von 20 Prozent der übernommenen Schulden, Dafür müssen die Notenbanken ihre Währungsreserven verpfänden. „Mit diesem Vorschlag würde man sich Luft verschaffen“, sagt SVR-Mitglied Lars Feld.

    Nach Berechnungen der Wirtschaftsweisen würden die Euroländer in den nächsten Jahren 2,3 Billionen Euro Schulden vergemeinschaften. Italien mit 41 Prozent davon und Deutschland mit einem Viertel würden am meisten Anleihen abgeben. Belgien, Spanien und Frankreich könnten sich auf diese Weise Entlastung verschaffen. Der Fonds würde nach Einschätzung des Sachverständigen Peter Bofinger weniger Zinsen zahlen müssen als der Rettungsschirm.

    Die Belastung der Krisenländer wäre somit erträglich, wie der Rat am Beispiel Italiens vorrechnet. Die römischen Regierungen müssten jährlich drei Prozent ihre Bruttoinlandsproduktes für Zins und Tilgung aufbringen. 2035 wäre der problematische Teil der Staatsschuld dann abgetragen. Das Angebot ist für Krisenländer attraktiv. Italien musste zum Beispiel an diesem Dienstag mit über sieben Prozent Rekordzinsen für neue Anleihen bezahlen. Allein im kommenden Jahr muss der Staat 380 Milliarden Euro an den Kreditmärkten aufnehmen. Bei diesem hohen Zinssatz wäre das Land finanziell wohl schnell an der Grenze seiner finanziellen Möglichkeiten.

    Welche Kosten auf Deutschland zukommen würden, ließen die Sachverständigen offen. Allerdings hält der Rat diesen Weg für die beste Alternative. „Entscheidend ist, dass der Fonds sich über eine feste Tilgungsvereinbarung wieder selbst abschafft“, betont Franz. Mit dem Grundgesetz ist die Idee allerdings nicht ohne Änderung vereinbar. „Das bedeutet, dass eine Volksabstimmung darüber stattfinden müsste“, stellt Ratsexperte Feld klar.

  • Durch die Hintertür

    Kommentar

    Der Vorschlag der Wirtschaftsweisen zur Eurorettung könnte schnell ernsthaft als Lösung der Eurokrise diskutiert werden. Denn mit Italien steht ein Riese der Währungsunion unter gewaltigem Druck der Kapitalmärkte. Offenkundig ist das Vertrauen der Investoren mittlerweile so gering, dass kein noch so großer Rettungsschirm für Beruhigung sorgen kann. Am Ende bleibt so womöglich nur ein ganz großer Wurf, die Gemeinschaftshaftung für einen Teil der europäischen Staatsschulden. Der gemeinsame Tilgungspakt, den die Experten einstimmig vorschlagen, ist ein Eurobond durch die Hintertür. Als Folge würde Deutschland direkt für die Schulden anderer haften. Alle Versprechen, die den Bürgern bei der Einführung der Gemeinschaftswährung gemacht wurden, wären dann endgültig Makulatur

    Doch die Alternativen dazu überzeugen auch nicht. Unter dem gegenwärtigen Druck bleibt die Europäische Zentralbank (EZB) die einzige Waffe im Kampf gegen die Schuldenkrise, die über ausreichend viel Munition verfügt. Wenn die EZB die Krise jedoch löst, in dem sie neue Euro druckt, ist die Stabilität der Währung höchst gefährdet. Und Deutschland wäre auch hier, ohne jeden formalen Einfluss, an den Kosten beteiligt. Der gerade erst aufgestockte Rettungsschirm EFSF kann einen Ausfall Italiens nach derzeitigem Stand kaum verkraften. Folglich kriselt es weiter und weiter.

    Dagegen hat das vom Rat bevorzugte Modell einen langfristigen Charakter. Wenn sie alle an die Regeln halten, muss sich auch niemand zu Tode sparen wie die Länder, die unter extremen Zinsbelastungen leiden. Bis die Probleme endgültig gelöst sind, wird eine Generation vergehen. Doch nur mit einer Dauerlösung wird Vertrauen und Verlässlichkeit wieder hergestellt werden können. In dieser Zeit muss sich Europa auch zu einem Bundesstaat zusammenraufen. Der Rückfall in die Kleinstaaterei wäre für Deutschland kurzfristig vielleicht billiger, langfristig könnte die größte Volkswirtschaft Europas ihren Wohlstand verlieren.

  • Mehr als eine Gasverbindung

    Ostseepipeline sichert russische Gaslieferungen / Experte erwartet schnellen Preisanstieg mit anschließendem Einbruch

    In Lubmin an der Ostsee konnten die versammelten europäischen Regierungschefs, einschließlich Ex-Kanzler Gerhard Schröder, endlich einmal wieder am großen Rad drehen. Nachdem das vollbracht war, zog das vor erste vor zehn Tagen in Sibirien geförderte Erdgas vor ihnen vorbei ins westeuropäische Netz.

    Eine „neue Schlagader“ für den Erhalt der europäischen Wirtschaftskraft nennt Frankreichs Ministerpräsident Francois Fillon die 1224 Kilometer lange Verbindung zwischen dem russischen Ort Wyborg und der deutschen Küste. „Die europäischen Konsumenten können 25 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus Russland bekommen“, freute sich sein russischer Amtskollege Dmitri Medwedew über sichere Staatseinnahmen und Bundeskanzlerin Angela Merkel ahnt eine lange wechselseitig Abhängigkeit zwischen Lieferanten und Abnehmern. „Wir werden Jahrzehnte eng miteinander verbunden sein“, sagt die Kanzlerin.

    Nach fünf Jahren Bauzeit haben der russische Energiekonzern Gazprom, E.on Ruhrgas, Gas de France, BASF Wintershall und die Nederlandse Gasunie die erste Pipeline unter der Ostsee in Betrieb genommen. Eine zweite soll im kommenden Jahr folgen. Die Daten beeindrucken. Aus 2,4 Millionen Tonnen Stahl wurden 101.000 Rohre gegossen und mit Beton ummantelt. 7,4 Milliarden Euro brachte das Konsortium dafür auf, 26 Millionen Haushalt in der EU mit Erdgas zu versorgen.

    Das Projekt war anfangs höchst umstritten. Insbesondere im Nachbarland Polen kam Ärger auf, weil das Gas nun daran vorbei geleitet wird. In Deutschland sorgte das Engagement des Ex-Kanzlers für Kritik, der den Bau gegen gutes Geld förderte. Aber am strategischen Nutzen der Anlage gibt es wenig Zweifel. „Das wird die Risiken entlang der Energielieferkette minimieren“, verspricht Medwedew und verweist auf die auch in Zeiten schlechter Beziehungen geübte Vertragstreue Russlands. Tatsächlich werden mit Nord Stream die politischen Risikoländer Weissrussland und Ukraine umgangen, durch die das Gas bisher geleitet wurde.

    Pipelines sind von enormer strategischer Bedeutung für die langfristig sichere Versorgung mit Gas oder Öl. Knapp 530 Milliarden Kubikmeter Gas verbrauchten die EU-Länder im vergangenen Jahr. Nach Schätzungen der Internationalen Energieagentur (IEA) steigt der Bedarf bis zum Ende des Jahrzehnts auf 587 Milliarden Kubikmeter an. Die Regierungen sehen daher zu, dass sie sich einerseits mit möglichst vielen Förderländern gut stellen, andererseits den Bau von Transporteinrichtungen unterstützen.

    Derzeit ist auf dem Gasmarkt viel Bewegung. Nord Stream ist nur ein Projekt von vielen. Als Konkurrenz wird vielfach das Projekt Nabucco gesehen, bei dem unter anderem RWE mitmischt. Nabucco soll Erdgas aus dem Kaspischen Meer und dem Nahen Osten nach Europa bringen. 2013 soll der Bau beginnen. Daran wird allerdings in Fachkreisen gezweifelt. RWE werden Kontakte zu Gazprom nachgesagt. Steigen die Essener bei Nabucco aus, könnte das das Aus für die Planungen bedeuten. Das zweite große Vorhaben nennt sich South Stream und wird von Gazprom geplant.

    Zugleich werden weltweit viele Anlagen zur Herstellung von Flüssiggas projektiert, das einfach mit dem Tanker zum Kunden gebracht werden kann. Deshalb erwartet die Unternehmensberatung A.T.Kearney in einer jetzt veröffentlichten Studie ab 2015 einen Angebotsüberhang. In den nächsten zwei bis drei Jahren rechnet die US-Firma noch mit heftigen Preissteigerungen um bis zu 40 Prozent. Danach wiederhole sich vermutlich der scharfe Preiseinbruch des Jahres 2009.

    Die vielfach befürchtete Abhängigkeit von russischen Lieferungen hält Kearney-Experte Kurt Oswald für übertrieben. „Gazprom wird noch sehr lange von Europa abhängig sein“, glaubt er. Denn China erfüllt nicht die Erwartungen als alternativer Absatzmarkt. Die Chinesen förderten immer mehr Gas selbst.

  • Die Zentralbank als letzte Retterin

    Sollte die Europäische Zentralbank noch mehr Staatsanleihen aufkaufen, um die Schuldenkrise zu beenden?

    Italienische Staatsanleihen verlieren weiter an Wert, und selbst französische Banken sind Spekulationsattacken ausgesetzt. Reicht in dieser Situation die fantastische Summe von 1.000 Milliarden Euro noch aus, die Europa gerade mittels des Stabilisierungsfonds EFSF mobilisiert? Oder muss die Europäische Zentralbank ran – mit noch größeren Summen?

    Für die zweite Lösung plädiert Gustav Adolf Horn, Direktor des gewerkschaftsorientierten Instituts für Makroökonomie. Notfalls solle die EZB „unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern aufkaufen“, sagt Horn. Seine Überlegung: Nur wenn eine europäische Institution erkläre, mit grundsätzlich unbeschränkten Summen für die Schuldscheine von Euro-Staaten einzustehen, würde die Spekulationswelle gebrochen. Eine solche Erklärung könne nur die EZB abgeben, so Horn.

    Er verweist auf die Möglichkeit der Notenbank EZB, Geld zu schöpfen. Indem sie letztlich Euro-Scheine druckt, kann sie prinzipiell viel größere Summen einsetzen, als Regierungen, die ihre Schulden auch zurückzahlen müssen. Besonders die US-Notenbank Fed praktiziert eine solche Politik, indem sie etwa notleidende Banken und Unternehmen in den vergangenen Jahren großzügig mit Barem versorgt hat.

    Kann die EZB aber das tun, was Horn verlangt? Die Aufgabenbeschreibung der Zentralbank ist in ihrer Satzung und den Europäischen Verträgen ziemlich eindeutig festgelegt. Als überragendes Ziel ist dort die „Preisstabilität“ des Euro genannt. Mit anderen Worten: Die Zentralbank darf nicht mit beliebigen Summen und Garantien hantieren. Die Geldmenge der Euro auf dem Markt muss in vernünftigem Verhältnis zur Menge der hergestellten Güter stehen, damit nicht durch ein Überangebot von Zahlungsmitteln die Inflation einsetzt.

    Christian Calliess, Europarechtler der Freien Universität Berlin, nennt den Paragraph 123 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort heißt es, dass der „unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von Mitgliedsstaaten durch die Europäische Zentralbank verboten“ ist. „Die monetäre Haushaltsfinanzierung“ durch die EZB sei damit untersagt, betont Calliess. Grundsätzlich gibt es in dieser Sichtweise zwei Rollen, die auf keinen Fall miteinander vermischt werden dürfen. Die Regierungen finanzieren ihre Einnahmen selbst und müssen sich dafür vor ihren Wählern rechtfertigen. Die von der Politik unabhängige Notenbank hingegen stellt sicher, dass der Kreislauf wertstabilen Geldes funktioniert – nicht mehr und nicht weniger.

    Verstößt die EZB in der Realität nicht aber selbst gegen diese Normen? Schließlich hat sie seit vergangenem Jahr Staatsanleihen Griechenlands, Italiens und anderer Staaten im Wert von rund 180 Milliarden Euro gekauft, um deren Wert zu stabilisieren. Calliess findet das rechtlich und politisch zwar sehr bedenklich, sieht aber auch, dass die Mehrheit seiner Kollegen anderer Meinung ist. Paragraph 123 verbietet zwar den „unmittelbaren“ Kauf von Staatsanleihen durch die EZB bei einer Regierung, nicht aber den Erwerb der Schuldscheine auf dem Markt. Auf diesem so genannten Sekundärmarkt aber ist die EZB heute aktiv.

    So sieht es etwa Jurist Joachim Wieland von der Verwaltungshochschule Speyer. „Heute ist die Grenze des juristisch Möglichen durch die Anleihekäufe der EZB noch nicht überschritten“, sagt Wieland. „Wann genau dies der Fall sein würde, ist auch schwer zu definieren. Wenn die EZB aber beispielsweise permanent als größter oder einziger Marktteilnehmer auftreten würde, wäre das durch die Verträge nicht mehr gedeckt.“ Auch Ökonomin Dorothea Schäfer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung unterstützt diese Sichtweise. Gegenwärtig betreibe die Zentralbank begrenzte Marktpflege in einer Notsituation, so Schäfer. Eine unbegrenzte Garantie für Staatsanleihen sei dagegen nicht möglich. „Die EZB ist kein Staatsfinanzierer“, sagt Schäfer.

    Ende der Durchsage? Nicht unbedingt. Natürlich ließe sich die Rechtsgrundlage ändern, auf der die EZB steht. Jurist Wieland fügt hinzu: „Wenn die EZB unbeschränkte Garantien für Staatsanleihen übernehmen sollte, ginge das nur mit Änderungen der europäischen Verträge.“ Darauf allerdings, dass die Bundesregierung so etwas mitmachen würde, deutet gegenwärtig gar nichts hin.

  • Steuerentlastung bringt Niedriglöhnern nur Cent-Beträge

    Die Mittelschicht profitiert mit Beträgen von fünf bis 20 Euro monatlich

    Um 1,42 Euro pro Monat will die Bundesregierung Niedriglohnbezieher ab 2013 entlasten. Hohe Einkommen würde die Steuersenkung mit etwa 10 Euro monatlich begünstigen. Für unsere Zeitung hat dies der Bund der Steuerzahler berechnet. Am Sonntagabend einigte sich die schwarz-gelbe Koalition außerdem darauf, den Beitrag zur Pflegeversicherung leicht anzuheben.

    Welche Bürger profitieren 2013 wieviel?

    Ein kinderloser Single mit 9.000 Euro zu versteuerndem Einkommen würde ab 2013 im Vergleich zu heute 17 Euro jährlich weniger Steuern zahlen. Die monatliche Ersparnis betrüge 1,42 Euro. Bei einem Mittelstandseinkommen von 40.000 Euro wäre der Vorteil 76 Euro im Jahr, bei 250.000 Euro immerhin 116 Euro.

    Wie hoch ist die Entlastung 2014?

    In der zweiten Stufe der geplanten Steuersenkung ab 2014 hat der Niedriglohnempfänger mit 9.000 Euro rund 54 Euro mehr pro Jahr. Bei 40.000 Euro macht der Vorteil 235 Euro aus, ab etwa 56.000 Euro aufwärts bis 250.000 Euro 364 Euro (rund 30 Euro monatlich). Diese Zahlen hat Steuerexperte Olaf Schulemann auf der Basis der am Montag bekannten Details der Koalitionsvereinbarung kalkuliert. Alle Einzelheiten waren aber noch nicht geklärt.

    Was hat die Regierung beschlossen?

    Durch die Steuerentlastung haben Bund, Länder und Gemeinden 2014 rund sechs Milliarden Euro weniger in ihren Kassen. Union und FDP planen, den Grundfreibetrag von heute 8.004 Euro, unterhalb dem man keine Steuer zahlt, zum 1. Januar 2013 um 110 Euro anzuheben. 2014 folgt eine weitere Erhöhung um 240 Euro. Außerdem soll die Steuerbelastung für alle Steuerpflichtigen 2013 um 1,4 Prozent sinken, 2014 abermals um drei Prozent. Damit will die Regierung die Inflation der drei Jahre 2012 bis 2014 teilweise ausgleichen und der so genannten kalten Progression entgegensteuern. Dieser Effekt bedeutet, dass man durch die Inflation eigentlich nicht mehr Geld zur Verfügung hat, jedoch in eine höhere Steuergruppe rutscht und deshalb mehr Abgaben zahlt.

    Kommt die Steuersenkung 2014 wirklich?

    Das weiß man heute noch nicht. Die jetzige Regierung ist nur bis zur Bundestagswahl 2013 im Amt, danach gibt es eventuell einen Regierungswechsel. Ob sich eine neue Regierung an die Zusage der alten gebunden fühlt, ist fraglich. Gegenwärtig steht die Opposition der Steuersenkung kritisch gegenüber. Sie sei „auf Pump finanziert“, sagte SPD-Finanzpolitiker Joachim Poß.

    Wie steht es mit der sozialen Gerechtigkeit?

    Die Regierung löst ihr Versprechen ein, untere Einkommen zu entlasten. Dazu dient die Erhöhung des Grundfreibetrages. Die Koalition macht das aber nicht freiwillig. Sie ist rechtlich verpflichtet, das Existenzminimum von der Steuer zu verschonen. Deshalb muss, wenn die Preise steigen, auch das steuerfreie Existenzminimum wachsen. Außerdem kommen auch andere Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen in den Genuss der Steuersenkung. Allerdings verschweigt die Regierung gerne, dass Wohlhabende und Reiche, was die absoluten Euro-Beträge betrifft, viel stärker profitieren als Arme. Ausnahme: Im Bereich der Reichensteuer für Einkommen oberhalb von gut 250.000 Euro (Singles) und 500.000 (Verheiratete) soll die Entlastung wohl nicht gelten.

    Gibt es gegenteilige Wirkungen?

    Um Demenzkranke besser versorgen können, will die Regierung den Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2013 um 0,1 Prozentpunkte anheben. Von den 1,42 Euro, die ein Niedriglohnbezieher mit rund 670 Euro zu versteuerndem Monatseinkommen steuerlich mehr hat, muss er somit 67 Cent gleich wieder abgeben. Unter dem Strich bleiben 75 Cent.

  • Wer hat’s erfunden?

    Kompliziertes Patentrecht: Viele Fallstricke liegen Tüftlern im Weg, wenn sie ihre Idee schützen lassen wollen.

    Stilettos mit Stoßdämpfern, Luftballons, in denen die Luft auch ohne Knoten bleibt, oder Armbanduhren, die Pfefferspray versprühen: Erfinder kommen auf die skurrilsten Ideen. Der beste Einfall nützt allerdings nichts, wenn es der geistige Vater versäumt, sich die Rechte daran zu sichern. Doch ein Patent zu bekommen, ist gar nicht so einfach.

    Im Prinzip kann jeder Tüftler selbst seine Innovation beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. Die Formulare dafür stellt das Amt auf seiner Internetseite zur Verfügung. Gleichsam warnt die Behörde gewissermaßen vor solch Eigeninitiative. „Bitte bedenken Sie, dass das Patentwesen ein sehr umfangreiches und nicht unkompliziertes Rechtsgebiet darstellt“, prangt da eine Warnung auf der Webseite. Und weiter heißt es: „So kann es vorteilhaft sein, wenn Sie für die Patentanmeldung einen Patent- oder Rechtsanwalt beauftragen.“ Vieles kann wohl schief gehen.

    Der Berliner Patentanwalt Ralf Emig kennt die Hürden, die Bastlern bei der Anmeldung ihrer Neuheiten im Weg stehen. Die Beschreibung des Produkts ist die größte. „Erfinder neigen dazu, ihre Ideen nur so zu beschreiben, wie sie vor ihnen liegen. Sie schreiben dann ,Holzwürfel A ist mit einer Seitenlänge von 10cm ist mit einem 3mm dicken Blech B
    mit einer Schraube an einer bestimmten Stelle verbunden’“, erläutert er. Formulierungen seien häufig zu eng gefasst.

    „Wir bringen Abstraktion in die Formulierungen“, sagt Emig. Das Produkt müsse so allgemein wie möglich beschrieben werden. „Schrauben oder Nieten nennen wir beispielsweise ,Befestigungsmittel’. Damit sind wir auf der sichereren Seite.“

    Ein weiterer Fehler, den Erfinder häufig begehen, ist, dass sie schon vor der Patentanmeldung Investoren mit ins Boot holen oder die Familie über ihre tolle Idee in Kenntnis setzen wollen. „Sobald etwas öffentlich gemacht wurde, ist es nicht mehr patentfähig“, meint Emig. Finde das Patentamt bei seiner Recherche heraus, dass das Produkt so vorher schon einmal beschrieben wurde oder frei verfügbar existiert hat, werde es keine Rechte mehr daran vergeben.
    Selbst ein guter Freund kann das Projekt zu Fall bringen – nämlich dann, wenn er eidesstattlich versichert, die Sache schon vorher einmal in großer Runde gesehen zu haben, etwa auf einer Skizze oder als Modell.

    Welche Schritte auf dem Weg zum Patent in welcher Reihenfolge angegangen werden sollten, erfährt man beim Patentanwalt. Auch das DPMA mit seinen drei Standorten Berlin, Nürnberg und Jena erteilt Erfindern Rat. Daneben gibt es die Patentinformationszentren (PIZ) in den Bundesländern. Zwar bieten die Zentren keine Rechtsberatung, allerdings organisieren sie eine kostenfreie Erfindererstberatung mit einem Fachanwalt. Die Kontaktdaten stehen im Netz, unter www.piznet.de.

    „Die Patentprüfung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre“, erläutert Susanne Ebitsch, Leiterin PIZ-Leiterin in Leipzig. In dieser Zeit recherchiert das Patentamt, ob es den unter Wasser schreibenden Tintenfüller oder die Geruch absorbierende Toilette schon in anderen Ländern gibt.

    Ein Patent muss neu und erfinderisch gegenüber allem sein, was weltweit vor der eigenen Anmeldung mündlich oder schriftlich veröffentlicht wurde. „Selbst wenn in einem hawaiianischen Kirchenblatt die Sache schon einmal beschrieben wurde, reicht das“, so Jurist Emig, „schon ist die Sache nicht mehr patentierbar.“

    Manch Innovator wird am Ende bitterlich enttäuscht. Nur, weil es seine Erfindung nicht auf dem Markt gibt, heißt das schließlich noch lange nicht, dass sie noch nicht erfunden worden ist – wie zum Beispiel die gut riechende Toilette. Die gibt es nämlich seit dem 19. Jahrhundert. Damals hat sich ein findiger Geist ein Klosett mit „Absaugung unangenehmer Gerüche am Deckelrand“ schützen lassen.

  • Schäuble: Unvernunft in Person

    Kommentar zur Steuersenkung von Hannes Koch

    Stellen wir uns einen Augenblick vor, was unsere Nachbar-Europäer sagen, wenn sie von der geplanten Steuersenkung in Deutschland hören. Kanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble wollen die Bundesbürger um sieben Milliarden Euro entlasten, während sie den Griechen gerade die Auszahlung von acht Milliarden Euro Hilfe verweigern. Passt das zusammen? Zweifel sind angebracht. Überall in Europa treiben zu hohe Schulden die Regierungen in die Krise – auch hierzulande. Ein Finanzminister, der, wie Schäuble, in Zeiten bester Wirtschaftsentwicklung 25 Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen muss, hat kein Geld für Geschenke.

    Die Erwägung der Regierung ist, dass sie die Bürger trotz Krise bei Laune halten möchte. Doch diese lange versprochene Wohltat kommt nicht nur zum falschen Zeitpunkt. Obendrein ist sie auch schlecht gemacht. In jedem Fall profitieren nicht nur die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen, denen die Regierung die permanenten, heimlichen Steuererhöhungen der kalten Progression ersparen will. Unnötigerweise sparen auch Wohlhabende und Reiche.

    Damit wandelt die FDP auf dem bekannten Holzweg. Die Union hat die Zeichen ebenfalls nicht erkannt. Statt weniger Steuern müsste auch die deutsche Regierung ihren Bürgern mehr Abgaben abverlangen – zumindest denen, die es sich leisten können. Sonst werden wir die Krise, die durch zu geringe Einnahmen und zu hohe Ausgaben verursacht wurde, niemals überwinden. Indem er diesen Zusammenhang ignoriert, lässt gerade Schäuble an der Solidität und Vernunft zweifeln, die man ihm oft unterstellt.

  • Koalition diskutiert über kleine Steuerentlastung

    Neben der Senkung der Einkommensteuer oder des Soli ist auch eine geringere Stromsteuer im Gespräch

    Die geplante Steuerentlastung fällt wohl nicht üppig aus. Viele Bundesbürger werden Beträge im Umkreis von zehn Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben. Vor dem Spitzengespräch am Sonntag debattiert die Koalition drei Wege: einen niedrigeren Tarif der Einkommensteuer, weniger Solidaritätszuschlag oder eine geringere Stromsteuer. Was bringt das für die einzelnen Bürger?

    Einkommensteuer

    Sollte sich die Koalition für das Modell entscheiden, das Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) vor zwei Wochen vorstellten, würde wohl der Grundfreibetrag angehoben. Dieser beträgt für Alleinstehende heute 8004 Euro pro Jahr. Außerdem sänke der gesamte Steuertarif um etwa 4,5 Prozent. Personen mit sehr niedrigen Einkommen hätten dann etwa einen Euro netto mehr pro Monat, hat Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin berechnet. Für Gutverdienender zahlt sich die Entlastung stärker aus: Ein Alleinstehender mit 5.400 Euro Bruttogehalt profitiert mit etwa 34 Euro pro Monat. Dieses Modell umzusetzen ist allerdings schwierig, weil es unter anderem die SPD-regierten Ländern im Bundesrat ablehnen.

    Solidaritätsbeitrag

    Als Alternative haben FDP und CSU ins Gespräch gebracht, den Solidaritätszuschlag zu senken, der nach der Wiedervereinigung eingeführt wurde. Steuerpflichtige zahlen heute 5,5 Prozent der Steuerlast zusätzlich, wenn sie mehr als 972 Euro jährlich an´s Finanzamt abführen. Würde der Soli halbiert, sparte derjenige gut drei Euro monatlich, der einen Niedriglohn von 14.000 Euro versteuert, hat Olaf Schulemann vom Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler berechnet. Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, liegt die Ersparnis dann bei 20 Euro pro Monat. Nachteil: Unter anderem ostdeutsche Ministerpräsidenten lehnen die Solisenkung ab, weil sie auf das Geld angewiesen sind.

    Stromsteuer

    Bleibt die dritte Alternative: die Stromsteuer. Pro Kilowattstunde Stromverbrauch zahlen Privathaushalte gegenwärtig 2,05 Cent. Würde man diese Steuer halbieren, sänke die Stromrechnung für einen Durchschnittshaushalt um zwei bis drei Euro monatlich.

    Effekt für den Staat

    Was den Bürgern angenehm sein mag, hat freilich auch Nachteile für die öffentlichen Finanzen. Joachim Truger vom Institut für Makroökonomie hat berechnet, dass Bund, Länder und Gemeinden durch die permanenten Steuersenkungen seit 2000 mittlerweile jährlich 51 Milliarden Euro verlieren. Verfügte der Staat über dieses Geld, könnte er auf die Neuverschuldung von rund 25 Milliarden Euro in 2011 verzichten.

    Steuerschätzung

    Leicht entspannt sich die Lage dadurch, dass die Steuereinnahmen höher ausfallen als angenommen. Gegenüber der Steuerschätzung vom Frühjahr nimmt der Bund dieses Jahr 9,3 Milliarden Euro mehr ein, die Länder bekommen 6,3 Milliarden mehr, die Gemeinden 2,6 Milliarden. 2012 steigen die Einnahmen im Vergleich zur vergangenen Schätzung um insgesamt 7,4 Milliarden Euro.

  • Traurige Aussichten

    Was passiert, wenn die Griechen ausscheren?

    Kann Griechenland die Euro-Zone problemlos verlassen?

    Die Verträge zur Einführung der Gemeinschaftswährung sehen keine Austrittsmöglichkeit eines Mitgliedslandes vor. Sollte ein Land den Euro jedoch partout wieder aufgeben wollen, werden ihm keine Steine in den Weg gelegt. Das haben die wichtigsten Regierungschefs schon deutlich gesagt. Umgekehrt ist es schwieriger. Gegen seinen Willen kann kein Land aus der Eurozone herausgeworfen werden. Am Ende zählen jedoch Verträge wenig. Wenn die Politik neue Rahmenbedingungen setzen will, kann sie dies auch tun.

    Drachme gegen Euro – wird das Geld einfach nur umgetauscht?

    Von einer simplen Umtauschaktion wie 1990 in Deutschland, als die D-Mark zu einem festen Kurs in Ostdeutschland eingeführt wurde, könnte im Falle Griechenlands nicht die Rede sein. Zwar kann die Regierung per Gesetz alle Guthaben auf Bankkonten in Drachmen umwandeln und auch das vorhandene Bargeld gegen eine eigene Währung umtauschen sowie Rechnungen und Löhne nur noch in Drachmen bezahlen. Wahrscheinlicher ist, dass die Menschen ihre Euro entweder im Ausland anlegen, wo der Euro je weiterhin eine stabile Währung ist oder als Bargeld horten, bis sie Vertrauen in die Drachme entwickeln. Denn alle Experten erwarten nach Einführung einer nationalen Währung in Griechenland eine massive Abwertung des Geldes. „Es ist schwierig, den Umtauschkurs zu prognostizieren“, sagt die Finanzexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Dorothea Schäfer.

    Welche wirtschaftlichen Folgen hätte ein Austritt für Griechenland?

    Das Land muss mit einer katastrophalen Entwicklung rechnen. Praktisch über Nacht wäre der Staat pleite, weil die Euroländer dann keine Notkredite mehr gewähren und die Europäische Zentralbank (EZB) keine Staatsanleihen mehr vom Markt nimmt. Bei einer Zahlungsunfähigkeit kann das Land keine neuen Kredite mehr aufnehmen, weil kein Geldgeber dieses Risiko eingeht. Also Folge kann die Regierung nur noch das ausgeben was sie einnimmt. Entweder müssen dann die Ausgaben extrem gedrosselt werden, etwa in dem man Staatsbedienstete entlässt, oder es werden einfach Drachmen gedruckt und ausgegeben. Die Arbeitslosigkeit steigt und das Geld verliert schnell an Wert. Laut Schäfer bietet dies die Chance, auf den Exportmärkten wieder wettbewerbsfähig zu werden, weil die Produkte dann billig angeboten werden können.

    Worauf sollten sich die Bürger Griechenlands einstellen?

    Sollte der Staatsbankrott eintreten, kann sehr schnell das Bankensystem zusammenbrechen. Auch Kontosperrungen sind realistisch, wenn die Drachme wieder eingeführt werden sollte. Der Geldkreislauf könnte zusammenbrechen. Im Falle Argentiniens trommelten empörte Bürger auf Kochtöpfen vor den Banken, weil ihre Guthaben eingefroren wurden. Vielfach entstand mangels Geld eine Tauschwirtschaft. Über Versorgungsprobleme hinaus drohen Preissteigerungen und Wertverluste bei den privaten Vermögen durch die Abwertung der neuen Währung.

    Ist in diesem Fall der Euro insgesamt am Ende?

    Darüber lässt sich nur spekulieren. Es kann sein, dass mit einem Ausfall Griechenlands wieder Ruhe einkehrt und die Lage stabiler wird. Ebenso gut ist eine Ausweitung der Probleme vorstellbar, falls andere Länder in Zahlungsschwierigkeiten geraten und ebenfalls ausscheren wollen. Der Ausgang der Ereignisse ist offen.

    Wäre auch die Weltwirtschaft von einer Staatspleite der Hellenen betroffen?

    Die Weltwirtschaft spürt die Griechenland-Krise indirekt. Das Land selbst spielt ökonomisch keine große Rolle. Wenn jedoch die Banken international durch die Zahlungsausfälle bei den Hellenen in finanzielle Not geraten, können sie weniger Kredite für die Wirtschaft vergeben. Zudem hängt ein guter Teil der konjunkturellen Entwicklung von der Stimmung in der Wirtschaft und bei den Konsumenten ab. Je länger die Verunsicherung über die weitere Entwicklung im Euroraum anhält, desto stärker wirkt sich dies auf das Wachstum der Weltwirtschaft aus.

    Müsste Deutschland Milliardensummen abschreiben, wenn die Griechen ihre Schulden nicht mehr bezahlen können?

    „Ja, Deutschland ist an diversen Rettungspketen substanziell beteiligt“, erläutert Schäfer. Die EZB hat griechische Staatsanleihen im Wert von mehreren Dutzend Milliarden im Depot, die dann an Wert verlieren. Der Deutsche Anteil an der EZB beträgt knapp 19 Prozent. Verloren gehen im schlimmsten Fall auch die von griechischen Banken hinterlegten Wertpapiere, die bisher gewährten Notkredite und alle andere Darlehen deutscher Banken an Griechenland. Davon wäre auch die bundeseigene KfW betroffen, die für die Bundesregierung 13,5 Milliarden Euro nach Athen überwiesen hat. Der Ernstfall kann also sehr teuer werden.

    Gibt es Beispiele Austritt aus einer Währungszone?

    Es sind schon ganze Währungen auseinandergebrochen und Staaten haben ihren Bankrott erklärt. Aber den Austritt aus einer Währungszone gab es noch nicht.

  • Neue Energielabel mit geringer Aussagekraft

    Ab Dezember gibt es bunte Verbrauchsanzeiger für TV-Geräte und Autos / Verbraucherschützer bezweifeln den Nutzen

    Bei Waschmaschinen oder Kühlschränken sehen die Kunden im Geschäft schon lange auf einen Blick, ob das ausgewählte Produkt eher sparsam oder verschwenderisch mit Energie umgeht. Ab Dezember müssen auch die Hersteller von neu ausgelieferten TV-Geräten das Energielabel der EU vorweisen und auch der Autokäufer kann sich dann beim Händler mit einem Blick über die Energieeffizienz der Modelle informieren.

    Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Doch die Aussagekraft der beiden neuen Ökolabel ist zweifelhaft. „Lassen Sie sich nicht vom Energielabel in die Irre führen“, rät die Stiftung Warentest Kunden, die sich einen neuen Fernseher kaufen wollen. Denn die Industrie schönt den Stromverbrauch trickreich, wie ein Test der Verbraucherschützer ergab. Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass der Appetit auf Strom im so genannten Heim-Zustand des Geräts gemessen wird. Dieser Modus ist eigentlich die normale Einstellung für den Apparat. Dabei darf jedoch der Hersteller jedoch die Helligkeit des Bildes festlegen. Sie muss nur wenigstens 65 Prozent der maximalen Helligkeit betragen.

    Die Tester beobachten nun, dass die Produzenten ihre Flachbildschirme mit einer geringen Maximalhelligkeit ausstatten und im Heim-Zustand ein möglichst dunkles Bild einstellen. Je dunkler es ist, desto weniger Strom frisst das Gerät und desto besser fällt das Energielabel aus. „So möchte niemand fernsehen“, kritisiert die Stiftung. Im Test stellten sie die Bilder optimal ein. Mit zunehmender Helligkeit braucht der Apparat mehr Energie.

    Der Branchenverband ZVEI verteidigt die Praxis mit dem Hinweis, dass die EU-Normen für den Ausgangsmodus eingehalten werden. Den Nutzern bleibe es aber unbenommen, etwa die Bildhelligkeit zu erhöhen, was zu höheren Verbrauchswerten führen könne. „Das Energielabel bietet dem Verbraucher eine wichtige Orientierungshilfe“, glaubt ZVEI-Vizepräsident Hans-Joachim Kamp dennoch. Label könnte es künftig auch für andere Elektrogeräte geben. Kandidaten sind DVD-Player, Spielekonsolen und Audioprodukte.

    Auch beim Autolabel hat die Industrie eine für die deutschen Hersteller günstige Messmethode durchgesetzt, nach der die Fahrzeuge in die farblich von grün bis rot gekennzeichneten Verbrauchsklassen eingeteilt werden. „Die schweren Autos werden bevorzugt“, sagt der Umweltexperte des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Gerd Lottsiepen. Denn die Bundesregierung klassifiziert die Modelle nicht alleine nach dem Spritverbrauch, sondern berücksichtigt dazu auch das Gewicht. Nach Berechnungen des VCD führt diese Methode zu seltsamen Resultaten. Der Kleinwagen Smart cdi mit einem CO2-Ausstoß von 86 Gramm landet demnach in mäßigen Klasse „C“, ebenso wie der zwei Tonnen schwere Porsche Cayenne Diesel, der 189 Gramm des Klimagases abgibt.

    Der Verband der Automobilindustrie (VDA) verteidigt die Formel, nach der die Einstufung berechnet wird. „Die Folge einer absoluten Regelung wäre, dass kleine Autos grundsätzlich grün und größere Autos prinzipiell rot eingestuft würden“, argumentiert der Verband. Ein Familienvater wolle nicht wissen, wie viel ein Kleinwagen verbraucht, sondern ein umweltfreundliches Fahrzeug unter den für Familien tauglichen finden. Umweltverbände klagen dagegen über einen zu hohen Einfluss der Hersteller auf die Bundesregierung. Die Deutsche Umwelthilfe klagt nun sogar beim Europäischen Gerichtshof um die Herausgabe von Informationen durch die Bundesregierung. Sie will wissen, wie eng die deutschen Hersteller mit dem Wirtschaftsminister zusammengearbeitet haben.

    Das Energielabel für Autos umfasst mehr als Daten zum Spritverbrauch. Angegeben wird darüber hinaus das Fahrzeuggewicht. Aus beiden Werte wird die Effizienz des Antriebs und damit ie Einstufung in eine der Güteklassen von der besten, A+, bis zur schlechteste G errechnet. Für das E-Mobil ist die Grafik bereits gerüstet. Angegeben werden müssen auch der Verbrauch anderer Energieträger als Erdöl. Abgeschlossen wird die Darstellung durch Angaben zu den jährlichen Kosten des Treibstoffs und der für das Modell fälligen Kfz-Steuer.

  • Kein Fehler, sondern Systemversagen

    Kommentar zum Milliarden-Bank-Irrtum von Hannes Koch

    Rechenfehler können mal passieren. Wenn der Anstreicher mit den Quadratmetern oder die Telefongesellschaft mit den Tarifen durcheinanderkommt, hat man vielleicht Verständnis. Aber 55 Milliarden Euro, um die sich die verstaatlichte Münchner Pleite-Bank Hypo Real Estate verkalkulierte, als „Rechenfehler“ zu bezeichnen, fällt schwer. Die Dimension sprengt den Begriff. Diese Summe liegt beispielsweise höher als die Jahresgehälter aller in diesem Lande tätigen Lehrer. In dieser Größenordnung geht es um Systemversagen.

    Davon wollen natürlich alle Beteiligten ablenken. In der offiziellen Schadensbegrenzung lautet die Frage: Wer hat vergessen, Plus und Minus richtig zusammenzuzählen? Fakt scheint zu sein, dass die von der HRE an die staatliche Auffanggesellschaft ausgelagerten Schrottpapiere nicht mit 216 Milliarden Euro Verlust für den Staat zu Buche schlagen, sondern nur mit 161 Milliarden. Eigentlich eine relativ gute Nachricht für uns alle – trotzdem möchte Bundesfinanzminister Schäuble die hochbezahlten Klippschüler ausfindig machen, die diesen Megabock geschossen haben.

    Daneben stellen sich jedoch ganz andere Fragen: Ist ein Bankensystem, das das Gemeinwesen mal eben mit 55 Milliarden zusätzlichen Schulden beglückt, nicht viel zu groß, um noch steuerbar zu sein? Reden wir hier noch über die mangelnde Professionalität der Verantwortlichen oder wächst die Komplexität des globalen Finanzmarkts über menschliche Qualifikationen hinaus? Letzteres liegt nahe angesichts tausender Milliarden Euro, die täglich überwiesen und gehandelt werden. Die Schlussfolgerung sollte lauten: Dieses Bankensystem muss man schrumpfen. Die bisherigen Ansätze greifen zu kurz. Und was die HRE betrifft, ist es an der Zeit, auch die angeblichen funktionierenden Überbleibsel der Skandal-Bank zu liquidieren. Wer sich um 55 Milliarden verrechnet, muss seine Banklizenz zurückgeben.

  • Griechenland-Kredite liegen auf Eis

    Wegen der angekündigten Volksabstimmung wird vorerst keine Hilfe an Athen ausgezahlt

    Die gesamte Griechenlandhilfe hängt in der Luft, nachdem Ministerpräsident Papandreou eine Volksabstimmung zur Schuldenkrise angekündigt hat. Auch die bereits beschlossene nächste Kreditzahlung an Griechenland in Höhe von acht Milliarden Euro werde zunächst nicht überwiesen, sagte Martin Kotthaus, Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Fraglich ist auch, ob das neue, erst in der vergangenen Woche beschlossene 130-Milliarden-Euro-Hilfspaket umgesetzt wird.

    Die bisherige Konstruktion sieht so aus: Europa und der Internationale Währungsfonds geben Griechenland Milliarden-Kredite, mit denen Athen seine Staatsausgaben bestreiten und alte Schulden bedienen kann. Im Gegenzug hat sich die hochverschuldete Regierung verpflichtet, ihren Haushalt zu sanieren, die Ausgaben zu drücken und die Einnahmen zu erhöhen. Weil Griechenlands Regierungschef Papandreou nun aber seine Bürger über die europäische Hilfe und die Sanierungsanstrengungen abstimmen lassen will, steht die Verbindung von Leistung und Gegenleistung in Frage.

    Darauf wies auch Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch hin. Er betonte, Europa biete „aktive Solidarität“ für das Mittelmeerland, erwarte dafür aber umgekehrt auch „Verantwortung“.

    Konkret bedeutet das: Die jetzt anstehende nächste Tranche des ersten Hilfspaketes wird vorläufig nicht überwiesen. Die deutsche öffentliche KfW-Bankengruppe könnte eigentlich 1,7 Milliarden Euro an Athen auszahlen. Bevor man dieses Geld freigibt, will die Bundesregierung aber erst einmal genau wissen, welche Frage Papandreou seinen Landleuten vorlegen möchte. Auch über den Zeitplan der Abstimmung wünscht man sich zu informieren.

    Nach eigenen Angaben kann sich die griechische Regierung bis Dezember finanziell selbst über Wasser halten. CDU-Haushaltsexperte Norbert Barthle ist sich sicher, dass bis dahin die nächste Zahlung an Athen überwiesen werde, weil niemand Interesse an einem schnellen Bankrott des Landes habe.

    Die weitere Entwicklung hängt aber in jedem Fall vom Ausgang des Referendums ab. Votieren die Griechen mehrheitlich gegen die Sanierung, wäre das Prinzip „Leistung und Gegenleistung“ außer Kraft gesetzt, das unter anderem die Bundesregierung zur Basis ihrer Hilfszusage gemacht hat. Im Falle eines ablehnenden Ausgangs der Volksabstimmung würde vermutlich auch der Bundestag das neue 130-Milliarden-Euro-Paket zurückweisen. Es bedarf der Billigung des deutschen Parlaments.

    Auch die privaten Banken stellen das neue Hilfspaket in Frage. Sie hatten in der vergangenen Woche zugesagt, auf 50 Prozent ihrer Forderungen an Athen zu verzichten, um die Sanierung zu unterstützen. An einen Anleihetausch von alten zu neuen griechischen Wertpapieren sei aber vor der Abstimmung gar nicht zu denken, so Michael Kemmer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Banken.

  • Richtige Beschlüsse scheitern oft an nationalen Interessen

    Die G20 versuchen eine bessere Kontrolle der Finanzmärkte. Aber die Umsetzung bleibt lückenhaft

    Der Schock saß ihnen in den Knochen, als sich Obama, Merkel, Sarkozy & Co. im November 2008 in Washington trafen. Gerade war die US-Bank Lehman Brothers kollabiert, man redete über die „größte Weltfinanzkrise seit 1929“. Das war der Anlass für einige erstaunliche Schritte und Fortschritte.

    Indem sie mit den Regierungschefs Chinas, Indiens, Brasiliens, Indonesiens und anderer aufstrebender Staaten die G20-Gruppe in ihrer heutigen Form gründeten, opferten die alten Industrieländer ihre jahrhundertealte Hegemonie. Außerdem entsagte der Westen seiner Ideologie des Neoliberalismus, jedenfalls rhethorisch. Die 20 mächtigsten Wirtschaftsnationen formulierten gemeinsam: „Alle Finanzmärkte, Produkte und Teilnehmer sollen reguliert oder beaufsichtigt werden“. Kapitalismus ohne Schranken war plötzlich von vorgestern.

    Gute Sache, dachte man. Seltsamerweise aber wird das Regulierungsziel heute, drei Jahre später, auch wieder als wichtige Botschaft des bevorstehenden Gipfels in Cannes genannt. Scheinbar müssen sich die Regierungen an ihren eigenen Anspruch erinnern. Ist seit Washington 2008 nichts passiert?

    Einige Erfolge haben die Regierungen durchaus erzielt. Beispielsweise müssen viele Banken und Versicherungen jetzt mehr eigenes Geld in Reserve halten, um eventuelle Verluste abzudecken. Das entlastet die Staaten und ihre Geldgeber, die Steuerzahler. Aber reicht das? Mittlerweile ist die zweite Runde der Bankenrettung im Gange. Wieder stellen die Regierungen den Instituten öffentliche Mittel zur Verfügung, damit sie über die Runden kommen. Deshalb meinen selbst liberale Ökonomen inzwischen, die Banken müssten ihr Reservekapital noch viel stärker erhöhen. Die Regulierung der G20 geht in die richtige Richtung, ist aber zu lahm.

    Ähnlich sieht es bei der Aufsicht über Banken und Finanzinvestoren aus. Einerseits hat sich Europa seit 2008 durchgerungen, drei neue Behörden zu gründen, um die Geschäfte der Geldhändler permanent zu kontrollieren. Andererseits wusste man auch schon vor drei Jahren, dass die meisten Transaktionen „over the counter“ getätigt werden. Soll heißen: unter vier Augen, dort, wo die Bankenaufsicht nicht zuschaut. Jetzt, in Cannes, will man einen Versuch starten, diesen OTC-Handel aus dem Verborgenen an´s Tageslicht zu holen.

    Warum dauern solche Dinge so lange? Unter dem Druck einer Krise und der Öffentlichkeit machen die Regierungen zuerst einen gewissen, theoretischen Lernprozess durch. Geht es dann aber an die Formulierung von Gesetzen, fragen sich die Finanzministerien in London, Peking oder Berlin: Wollen wir das wirklich? Dann rücken die nationalen Interessen der einheimischen Banken in den Vordergrund. So hat die Britische Regierung grundsätzlich wenig Lust, die Profite der Londoner City einzuschränken.

    Und auch Finanzminister Wolfgang Schäuble und sein Staatssekretär Jörg Asmussen mauern an manchen Stellen. Beispiel: Vor dem G20-Gipfel in Seoul im November 2010 beschwerten sich Paris und Washington über die hohen deutschen Exporte. Ein Kernpunkt der Kritik: Die Industrielöhne in Deutschland seien in den vergangenen zehn Jahren wenig gestiegen, deutsche Firmen würden deshalb ihre ausländischen Wettbewerber unfair niederkonkurrieren. Der Exportweltmeister sei mitverantwortlich für die miserable Lage in verschuldeten Staaten wie Griechenland und müsse diesen mehr Möglichkeiten geben, deren Waren hierzulande zu verkaufen.

    Mit Zustimmung der Bundesregierung beschlossen die G20 daraufhin, ein „ausbalanciertes Wachstum“ ohne gefährliche Handelsüberschüsse anzustreben. Ein Beobachtungsprozess wurde installiert, seit einem Jahr diskutiert man nun hin und her. Herausgekommen ist aber fast nichts. Deutschland hat seine exportbetonte Politik nicht geändert und will es auch nicht tun.

  • Glauben oder zweifeln

    Einen der schwierigsten Kontrolljobs der parlamentarischen Demokratie hat die G10-Kommission. Sie genehmigt oder verbietet den Geheimdiensten, Telefone abzuhören

    Im ersten Kellergeschoss des Bundestages kann man den gemauerten Tunnel besichtigen, den die unbekannten Verursacher des Reichstagsbrandes von 1933 möglicherweise benutzten. Diese Ereignisse dienten den Nazis als Vorwand, um die Grundrechte außer Kraft zusetzen – auch das Telefongeheimnis.

    Unweit des Tunnelrelikts, kurz vor der Kantine, gibt es eine dunkelgraue, zweiflügelige Stahltüre – gesichert von drei Schlössern und einer Gegensprechanlage. Das Türschild verbirgt mehr, als es erklärt. „Deutscher Bundestag Verwaltung“ ist darauf zu lesen. In dem Raum dahinter haben Mobiltelefone kein Netz und das Internet dringt nicht durch die abgeschotteten Wände. Nichts soll nach draußen gelangen, außer als Gedanken in den Köpfen der Mitglieder der Kommission, die alle paar Wochen hinter dieser Stahltüre tagt.

    Den Raum von innen sehen nur wenige Abgesandte der Parteien, einige Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung, ein paar höhere Beschäftigte von Ministerien und Kanzleramt, sowie Vertreter der drei deutschen Geheimdienste des Bundes – des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes.

    Die Fachleute, die hier regelmäßig mit den Geheimen zusammensitzen, haben eine der schwierigsten Kontrollaufgaben, die die parlamentarische Demokratie bereithält. Alleine, bloß auf sich gestellt, sollen sie gewährleisten, dass die Geheimdienste nur die Computer und Telefone abhören, die sie laut Gesetz und Rechtsprechung auch abhören dürfen. G10-Kommission heißt dieses Kontrollorgan, benannt nach dem Gesetz, das den Grundgesetzartikel 10 auslegt. Dieser regelt, dass das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis grundsätzlich „unverletzlich“ sein soll – und beschreibt damit eines der wichtigen Grundrechte.

    Wohlgemerkt: Die G10-Kommission prüft nur die Geheimdienste. Mit tausenden von Abhörmaßnahmen, die die Kriminalpolizei nach der Genehmigung durch die Gerichte durchführt, hat sie nichts zu tun. Wobei sich beide Ebenen – Polizei und Geheimdienste – gegenwärtig dafür rechtfertigen müssen, dass sie möglicherweise illegal so genannte Trojaner-Programmen auf privaten Computern installierten, um Internet-Kommunikation abzuhören.

    Die G10-Kontrolleure, die keine Abgeordneten des Bundestages sein müssen, handeln als Repräsentanten der Bürger, und sind doch zugleich isoliert und einsam. Nur mit ihren Mitarbeitern und Kommissionskollegen reden sie über die Abhörfälle, die hinter der Stahltüre besprochen werden. Gegenüber dem Bundestag oder gar Außenstehenden dürfen sie kein Sterbenswörtchen darüber verlieren, welche Telefone die Dienste anzapfen, welche Fehler sie dabei machen und wieviele Bürger schuldlos in die Schnüffelei hineingeraten. Die Kontrolleure haben keine Unterstützer, weder Politiker, noch Medien oder die Öffentlichkeit. Darf man unter diesen Umständen überhaupt hoffen, dass die parlamentarische Kontrolle funktioniert? Oder ist zu befürchten, dass die Geheimdienste den Volksvertretern auf der Nase herumtanzen?

    Einer der Kontrolleure ist Volker Neumann (69). Als langjähriger MdB der SPD leitete er um das Jahr 2000 den Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre. An einem Vormittag, an dem man noch in der Sonne vor dem Café Einstein Unter den Linden sitzen kann, steht er zum Gespräch zur Verfügung. Gerade ist er mit dem Zug aus der niedersächsischen Kleinstadt Bramsche angekommen, wo er als Rechtsanwalt und Notar arbeitet.

    Neumann ist auskunftsbereit. Doch kaum kommt die Sprache auf konkrete Fälle, erklärt er: „Darüber darf ich Ihnen nichts sagen.“ Tatsächlich seien aus der G10-Kommission „noch nie“ verbotene Informationen nach außen gedrungen, so Neumann. Die Mitglieder hätten sich immer an die Schweigepflicht gehalten. Darauf ist er stolz – und weist daraufhin, dass das beim Parlamentarischen Kontrollgremium ja nicht immer so sei. Das PKGr ist die große Schwester der G10-Kommission. Diesen elf Abgeordneten obliegt die gesamte Kontrolle der Geheimdienste auch jenseits des begrenzten Bereichs der Abhörmaßnahmen, sie benennen die vier hauptamtlichen und vier stellvertretenden Mitglieder der G10-Kommission.

    Die drei Geheimdienste dürfen nur dann Briefe öffnen, Telefone abhören oder Bankdaten abfragen, wenn alle anderen Recherchemethoden versagen, sie beispielsweise keine Auskunftsperson im Umkreis der Verdächtigen plazieren können. Dann durchsucht der Bundesnachrichtendienst (BND) Millionen Telefongespräche nach bestimmten Stichwörtern oder der Verfassungsschutz darf die Gespräche von einzelnen Telefonanschlüssen aufzeichnen.

    Seit 2001 ist der absolute Schwerpunkt der militante Islamismus“, sagt Neumann. Beispiele: Das Bundesamt für Verfassungsschutz versuchte, der Hamburger Gruppe auf die Spur zu kommen, die die Anschläge vom 11. September plante. Oder der BND sammelt Informationen über vermeintliche Terroristen, die Angriffe auf Truppen in Afghanistan vorbereiten. Häufig geht es auch um Linke oder Rechte, von denen die Dienste glauben, dass jene die grundgesetzliche Ordnung bekämpften. Drogenhandel spielt ebenso eine Rolle.

    Und wie muss man sich die allmonatlichen Sitzungen vorstellen? Hinter der Stahltür liegt ein Raum ohne Fenster. Dort versammeln sich 20 bis 30 Personen. Zuerst ist der BND mit seinen Anträgen dran. Pro Fall reichen meistens fünf Minuten. Bei neuen Suchoperationen unterhält man sich aber auch schon mal eine halbe Stunde, bis die Entscheidung fällt. Dann folgen die beiden anderen Dienste. Nach vier bis fünf Stunden hat die Kommission bis zu 70 Fälle durchgenommen – bei den meisten geht es um die Verlängerung der Abhörmaßnahmen, aber jedes Mal kommen auch ein paar neue Telefonnummern hinzu. In jüngster Zeit nimmt die Zahl zu. 2008 genehmigte die Kommission 110 neue Durchsuchungen, 2009 waren es 132 Fälle.

    Dabei arbeitet die G10-Kommission ähnlich wie ein Gericht. „Vereinfacht ausgedrückt: Sagt die Kommission Ja zu einer Maßnahme, kann sie durchgeführt werden; sagt sie Nein, dann nicht. Somit darf bei einem Ja der Kommission abgehört werden, bei einem Nein nicht.“ So beschreibt es Kommissionsvorsitzender Hans de With (79), ehemaliger MdB der SPD und früherer Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium.

    Meistens stimmt die Kommission den Anträgen der Dienste zu. Eher selten lehnt sie das Abhören ab. Dies zeigt angeblich, dass die Geheimdienste das Telefongeheimnis nur dann brechen, wenn es juristisch auch wirklich gerechtfertigt erscheint.

    Die befragten Kommissionsmitglieder der SPD und der Grünen erwecken den Eindruck, dass die Kontrolle überwiegend funktioniert. Neumann betont: „Die Dienste setzen sich nicht darüber hinweg, wenn die Kommission das Abhören untersagt.“ Bertold Huber, von den Grünen entsandter Verwaltungsrichter in Frankfurt/Main, ergänzt: „Wir haben in Deutschland ein relativ ausgefeiltes Kontrollsystem, und die Geheimdienste halten sich an die Gesetze. Dem entgegenstehende Verdachtsmomente gibt es nicht.“ Angeblich kommen die Geheimen mittlerweile auch größtenteils ihrer Pflicht nach, abgehörte Personen nach einer bestimmten Frist zu informieren – oder in Abstimmung mit der Kommission zumindest sehr gut zu begründen, warum dies nicht opportun ist. Gäbe es in allen diesen Fragen jedoch Probleme, würden es die Kontrolleure aber vermutlich auch nicht deutlich sagen – siehe Schweigepflicht.

    An das Gute und die offizielle Lesart von der funktionierenden Kontrolle muss man glauben. Wissen kann man es nicht. Denn die Kontrolle der Geheimdienste ist ebenfalls zum guten Teil geheim. Sie muss es sein, sonst könnten die Agenten ihre verdeckten Aufgaben nicht erledigen. Ebenso wie die Arbeit der Geheimdienste an sich widerspricht die Tätigkeit der G10-Kommission dem demokratischen Gebot der Transparenz und öffentlichen Nachprüfbarkeit. Wer diesen Widerspruch auflösen wollte, müsste entweder die Kontrolle abschaffen oder die Geheimdienste.

    Wer die Wirksamkeit der Kontrolle aber in Zweifel zieht, ist mangels genauer Informationen oft auf Mosaiksteinchen und Interpretationen angewiesen, die kein klares Bild ergeben. Etwa in diesem Fall: Nachdem der Chaos Computer Club Anfang Oktober 2011 an die Öffentlichkeit gegangen war, räumte unter anderem das Bayerische Landeskriminalamt ein, mit Trojaner-Programmen Internet-Telefonate auf den Computern verdächtiger Personen abgehört zu haben. Zudem gibt es Hinweise, dass auch die Geheimdienste des Bundes solche Programme eingesetzt und an Kollegen verteilt haben – obwohl es rechtlich umstritten ist, ob sie das tun dürfen.

    Weil dem BND und dem Verfassungsschutz die Problematik bewusst ist, benutzen sie die Trojaner möglicherweise, ohne die Kommission vorher zu fragen. Das ist eine Vermutung. Träfe sie zu, würden die Geheimdienste die Kontrolle des Parlaments teilweise aushebeln. MdB Ulrich Maurer, der die Linke in der G10-Kommission vertritt, will sich „demnächst intensiv erkundigen“.

  • Ein guter Bestatter verhandelt nicht

    In ihrer Trauer sind Angehörige bei der Suche nach einem Beerdigungsunternehmen oftmals überfordert. In einem persönlichen Gespräch finden sie heraus, ob das Unternehmen das richtige für sie ist.

    Zuerst kam der Schock. Dann die Ohnmacht. „Alles ging so plötzlich“, sagt Benjamin E., „es war wie im Film.“ Mit 32 Jahren verlor er seinen einzigen Bruder. Sie hatten nie so richtig darüber geredet, wie Matthias beerdigt werden wollte. Warum auch. Sie waren doch noch jung. Und jetzt stand Benjamin mit seinen Eltern in dem Dessauer Bestattungsinstitut. Weit weg von seiner Wahlheimat Berlin. „Alles war so unwirklich in diesem Moment“, sagt er. „Der Mann legte uns eine Preisliste vor und ließ uns allein. Da wollte ich nur noch raus.“

    Benjamin hat auf sein Gefühl gehört. Er redete kurz mit seinen Eltern. Sie verließen den Laden und suchten sich ein anderes Unternehmen. Rückblickend meint er, war das die richtige Entscheidung. „Vielleicht wollte sich der Bestatter nur zurückhalten. Doch er ist der erste, mit dem du nach dem Tod zu tun hast. Mit ihm musst du reden können. Er muss dich auffangen und dir Halt geben. Und er muss zuhören können.“

    Nur, weil man den Besuch schnell hinter sich bringen möchte, sollte man nicht gleich das erstbeste Geschäft nehmen. „Betroffene sollten sich beim Bestatter wohl fühlen“, meint Susanne Jung, die eine kleine Beerdigungsfirma in Berlin führt. Ob man das tut, könne man austesten – indem man mehrere Betriebe aufsucht.

    Das Internetportal bestattungen.de hat kürzlich ausgerechnet, dass pro Bestattung in Deutschland im Schnitt etwa 1.200 Euro zu viel gezahlt werden. Es lohne sich Preise zu vergleichen und zu verhandeln. Durch Verhandeln könne man über 40 Prozent der Kosten sparen. Unverhandelt, so das Portal, koste eine Feuerbestattung durchschnittlich 2.760 Euro – inklusive Trauerfeier und Krematorium, ohne Friedhofsgebühren und weitere Zusatzleistungen. Im Schnitt 2.962 Euro seien für eine Erdbestattung fällig.

    Preise vergleichen: Das ist sinnvoll, sagen auch Bestatter. Verhandeln ist Humbug. „Ein guter Bestatter wird nicht über den Preis verhandeln“, erläutert Christian Streidt, Landesinnungsmeister des Bestattungsgewerbes Baden-Württembergs. Im Ausnahmefall gebe ein Unternehmer vielleicht einmal einen Rabatt für eine Bildrahmung, aber eigentlich rechne er mit festgelegten Preisen.

    „Feuerbestattungen mit Beisetzung der Urne in einem anonymen Grab fangen bei einem Preis von etwa 1.200 oder 1.500 Euro an“, rechnet Streidt vor. Eine Erdbestattung werde in der Regel 500 Euro bis 2000 Euro teurer. Vor allem die Kosten für die Grabstelle und die Gebühren der Gemeinden und Städte trieben die Kosten nach oben.

    „Es ist absurd, von Angehörigen in solch einer schwierigen und hoch emotionalen Situation zu verlangen, um den Preis zu feilschen“, sagt Benjamin E.

    Doch woran erkennt man nun ein seriöses Unternehmen? Die meisten sind Mitglied in einer Innung. Viele lassen sich vom TÜV Rheinland Pfalz zertifizieren und tragen das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter (BDB). „Ein Bestatter sollte richtig informieren können“, sagt Landesinnungsmeister Streidt. Und zwar über alle möglichen Dinge: über Blumen, Musik, Beisetzungsmöglichkeiten, Grabstellen oder  Versicherungen.

    „Im Idealfall wissen Kunden, welcher Sarg, welche Deko oder auch welche Art der Beisetzung es sein soll“, erläutert Susanne Jung. Oft seien sich Angehörige aber nicht im Klaren darüber, was sie wollen.

    Auch Benjamin und seine Familie brauchten in ihrer schwierigen Situation Unterstützung. „Wir waren dankbar und irgendwie auch verblüfft, auf welch persönliche und einfühlsame Weise sich die Bestatterin unserer Geschichte widmete“, sagt er. Er sagt auch: Über den Tod kommt man nicht hinweg. Aber man kann weiterleben und das Beste daraus machen.

  • Der Euro ist über den Berg

    Euro-Gipfel: Ist das die Rettung? Ja, sagt Wolfgang Mulke

    Der Kraftakt der Euroländer ist im Gegensatz zu allen früheren Versuchen ein Durchbruch im Kampf gegen die Finanzkrise Europas. Spekulanten gegen einzelne Mitgliedstaaten wird das Leben erschwert. Das finanzielle Polster des Rettungsschirmes wirkt als wichtige Barriere. Und wenn es hart auf hart kommen sollte, könnte auch die Europäische Zentralbank (EZB) helfend einspringen. Letzteres ist zwar ausdrücklich nicht erwünscht, durch die Betonung der Unabhängigkeit der Währungshüter aber auch nicht ausgeschlossen.

    Selbst die risikofreudigsten Akteure an den Märkten werden sich künftig genau überlegen, ob der Angriff auf die Anleihen eines Eurolandes erfolgversprechend sein kann. Denn zusätzlich zur finanziellen Potenz hat die Politik klar gemacht, dass der Wille zu einer Gemeinschaftswährung am Ende größer ist als kurzfristige Interessen einzelner Regierungen. Selbst der Egozentriker Berlusconi beugt sich den Forderungen der Gemeinschaft. Womöglich stolpert er darüber noch aus dem Amt. Dazu kommt das für Investoren bisher nicht in diesem Maße gegebene Risiko eines Kapitalschnitts bei ihren Anlagen. Auch dies dürfte den Appetit von Spekulanten bremsen.

    Das politische Signal ist ebenfalls eindeutig. Hat bislang der Schwanz mit dem Hund gewedelt, läuft das Spiel nun wieder andersherum. Die Regierungen geben den Kurs vor, nicht die Märkte. Darunter fällt die Regulierung der Banken, die ihre Eigenkapitalbasis schnell erhöhen müssen. Dies stabilisiert den Finanzsektor dauerhaft, auch wenn das Brüsseler Gesamtpaket einzelne Institute hart treffen wird. Es gibt daher die berechtigte Hoffnung auf die Bewältigung der europäischen Probleme. Andere Währungsräume, die USA oder Großbritannien, haben die erforderliche Konsequenz gegen sich selbst noch nicht aufgebracht.

    Diese Aussichten nähren auch die Hoffnung, dass die Verunsicherung der realen Wirtschaft einer wieder wachsenden Zuversicht weicht und die befürchtete Rezession ausbleibt. Auch wenn die anschließende Bewältigung der Krise den Steuerzahler noch viel kosten wird, geht Europa am Ende doch gestärkt daraus hervor.