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  • Wer hat’s erfunden?

    Kompliziertes Patentrecht: Viele Fallstricke liegen Tüftlern im Weg, wenn sie ihre Idee schützen lassen wollen.

    Stilettos mit Stoßdämpfern, Luftballons, in denen die Luft auch ohne Knoten bleibt, oder Armbanduhren, die Pfefferspray versprühen: Erfinder kommen auf die skurrilsten Ideen. Der beste Einfall nützt allerdings nichts, wenn es der geistige Vater versäumt, sich die Rechte daran zu sichern. Doch ein Patent zu bekommen, ist gar nicht so einfach.

    Im Prinzip kann jeder Tüftler selbst seine Innovation beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. Die Formulare dafür stellt das Amt auf seiner Internetseite zur Verfügung. Gleichsam warnt die Behörde gewissermaßen vor solch Eigeninitiative. „Bitte bedenken Sie, dass das Patentwesen ein sehr umfangreiches und nicht unkompliziertes Rechtsgebiet darstellt“, prangt da eine Warnung auf der Webseite. Und weiter heißt es: „So kann es vorteilhaft sein, wenn Sie für die Patentanmeldung einen Patent- oder Rechtsanwalt beauftragen.“ Vieles kann wohl schief gehen.

    Der Berliner Patentanwalt Ralf Emig kennt die Hürden, die Bastlern bei der Anmeldung ihrer Neuheiten im Weg stehen. Die Beschreibung des Produkts ist die größte. „Erfinder neigen dazu, ihre Ideen nur so zu beschreiben, wie sie vor ihnen liegen. Sie schreiben dann ,Holzwürfel A ist mit einer Seitenlänge von 10cm ist mit einem 3mm dicken Blech B
    mit einer Schraube an einer bestimmten Stelle verbunden’“, erläutert er. Formulierungen seien häufig zu eng gefasst.

    „Wir bringen Abstraktion in die Formulierungen“, sagt Emig. Das Produkt müsse so allgemein wie möglich beschrieben werden. „Schrauben oder Nieten nennen wir beispielsweise ,Befestigungsmittel’. Damit sind wir auf der sichereren Seite.“

    Ein weiterer Fehler, den Erfinder häufig begehen, ist, dass sie schon vor der Patentanmeldung Investoren mit ins Boot holen oder die Familie über ihre tolle Idee in Kenntnis setzen wollen. „Sobald etwas öffentlich gemacht wurde, ist es nicht mehr patentfähig“, meint Emig. Finde das Patentamt bei seiner Recherche heraus, dass das Produkt so vorher schon einmal beschrieben wurde oder frei verfügbar existiert hat, werde es keine Rechte mehr daran vergeben.
    Selbst ein guter Freund kann das Projekt zu Fall bringen – nämlich dann, wenn er eidesstattlich versichert, die Sache schon vorher einmal in großer Runde gesehen zu haben, etwa auf einer Skizze oder als Modell.

    Welche Schritte auf dem Weg zum Patent in welcher Reihenfolge angegangen werden sollten, erfährt man beim Patentanwalt. Auch das DPMA mit seinen drei Standorten Berlin, Nürnberg und Jena erteilt Erfindern Rat. Daneben gibt es die Patentinformationszentren (PIZ) in den Bundesländern. Zwar bieten die Zentren keine Rechtsberatung, allerdings organisieren sie eine kostenfreie Erfindererstberatung mit einem Fachanwalt. Die Kontaktdaten stehen im Netz, unter www.piznet.de.

    „Die Patentprüfung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre“, erläutert Susanne Ebitsch, Leiterin PIZ-Leiterin in Leipzig. In dieser Zeit recherchiert das Patentamt, ob es den unter Wasser schreibenden Tintenfüller oder die Geruch absorbierende Toilette schon in anderen Ländern gibt.

    Ein Patent muss neu und erfinderisch gegenüber allem sein, was weltweit vor der eigenen Anmeldung mündlich oder schriftlich veröffentlicht wurde. „Selbst wenn in einem hawaiianischen Kirchenblatt die Sache schon einmal beschrieben wurde, reicht das“, so Jurist Emig, „schon ist die Sache nicht mehr patentierbar.“

    Manch Innovator wird am Ende bitterlich enttäuscht. Nur, weil es seine Erfindung nicht auf dem Markt gibt, heißt das schließlich noch lange nicht, dass sie noch nicht erfunden worden ist – wie zum Beispiel die gut riechende Toilette. Die gibt es nämlich seit dem 19. Jahrhundert. Damals hat sich ein findiger Geist ein Klosett mit „Absaugung unangenehmer Gerüche am Deckelrand“ schützen lassen.

  • Schäuble: Unvernunft in Person

    Kommentar zur Steuersenkung von Hannes Koch

    Stellen wir uns einen Augenblick vor, was unsere Nachbar-Europäer sagen, wenn sie von der geplanten Steuersenkung in Deutschland hören. Kanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble wollen die Bundesbürger um sieben Milliarden Euro entlasten, während sie den Griechen gerade die Auszahlung von acht Milliarden Euro Hilfe verweigern. Passt das zusammen? Zweifel sind angebracht. Überall in Europa treiben zu hohe Schulden die Regierungen in die Krise – auch hierzulande. Ein Finanzminister, der, wie Schäuble, in Zeiten bester Wirtschaftsentwicklung 25 Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen muss, hat kein Geld für Geschenke.

    Die Erwägung der Regierung ist, dass sie die Bürger trotz Krise bei Laune halten möchte. Doch diese lange versprochene Wohltat kommt nicht nur zum falschen Zeitpunkt. Obendrein ist sie auch schlecht gemacht. In jedem Fall profitieren nicht nur die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen, denen die Regierung die permanenten, heimlichen Steuererhöhungen der kalten Progression ersparen will. Unnötigerweise sparen auch Wohlhabende und Reiche.

    Damit wandelt die FDP auf dem bekannten Holzweg. Die Union hat die Zeichen ebenfalls nicht erkannt. Statt weniger Steuern müsste auch die deutsche Regierung ihren Bürgern mehr Abgaben abverlangen – zumindest denen, die es sich leisten können. Sonst werden wir die Krise, die durch zu geringe Einnahmen und zu hohe Ausgaben verursacht wurde, niemals überwinden. Indem er diesen Zusammenhang ignoriert, lässt gerade Schäuble an der Solidität und Vernunft zweifeln, die man ihm oft unterstellt.

  • Koalition diskutiert über kleine Steuerentlastung

    Neben der Senkung der Einkommensteuer oder des Soli ist auch eine geringere Stromsteuer im Gespräch

    Die geplante Steuerentlastung fällt wohl nicht üppig aus. Viele Bundesbürger werden Beträge im Umkreis von zehn Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben. Vor dem Spitzengespräch am Sonntag debattiert die Koalition drei Wege: einen niedrigeren Tarif der Einkommensteuer, weniger Solidaritätszuschlag oder eine geringere Stromsteuer. Was bringt das für die einzelnen Bürger?

    Einkommensteuer

    Sollte sich die Koalition für das Modell entscheiden, das Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) vor zwei Wochen vorstellten, würde wohl der Grundfreibetrag angehoben. Dieser beträgt für Alleinstehende heute 8004 Euro pro Jahr. Außerdem sänke der gesamte Steuertarif um etwa 4,5 Prozent. Personen mit sehr niedrigen Einkommen hätten dann etwa einen Euro netto mehr pro Monat, hat Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin berechnet. Für Gutverdienender zahlt sich die Entlastung stärker aus: Ein Alleinstehender mit 5.400 Euro Bruttogehalt profitiert mit etwa 34 Euro pro Monat. Dieses Modell umzusetzen ist allerdings schwierig, weil es unter anderem die SPD-regierten Ländern im Bundesrat ablehnen.

    Solidaritätsbeitrag

    Als Alternative haben FDP und CSU ins Gespräch gebracht, den Solidaritätszuschlag zu senken, der nach der Wiedervereinigung eingeführt wurde. Steuerpflichtige zahlen heute 5,5 Prozent der Steuerlast zusätzlich, wenn sie mehr als 972 Euro jährlich an´s Finanzamt abführen. Würde der Soli halbiert, sparte derjenige gut drei Euro monatlich, der einen Niedriglohn von 14.000 Euro versteuert, hat Olaf Schulemann vom Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler berechnet. Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, liegt die Ersparnis dann bei 20 Euro pro Monat. Nachteil: Unter anderem ostdeutsche Ministerpräsidenten lehnen die Solisenkung ab, weil sie auf das Geld angewiesen sind.

    Stromsteuer

    Bleibt die dritte Alternative: die Stromsteuer. Pro Kilowattstunde Stromverbrauch zahlen Privathaushalte gegenwärtig 2,05 Cent. Würde man diese Steuer halbieren, sänke die Stromrechnung für einen Durchschnittshaushalt um zwei bis drei Euro monatlich.

    Effekt für den Staat

    Was den Bürgern angenehm sein mag, hat freilich auch Nachteile für die öffentlichen Finanzen. Joachim Truger vom Institut für Makroökonomie hat berechnet, dass Bund, Länder und Gemeinden durch die permanenten Steuersenkungen seit 2000 mittlerweile jährlich 51 Milliarden Euro verlieren. Verfügte der Staat über dieses Geld, könnte er auf die Neuverschuldung von rund 25 Milliarden Euro in 2011 verzichten.

    Steuerschätzung

    Leicht entspannt sich die Lage dadurch, dass die Steuereinnahmen höher ausfallen als angenommen. Gegenüber der Steuerschätzung vom Frühjahr nimmt der Bund dieses Jahr 9,3 Milliarden Euro mehr ein, die Länder bekommen 6,3 Milliarden mehr, die Gemeinden 2,6 Milliarden. 2012 steigen die Einnahmen im Vergleich zur vergangenen Schätzung um insgesamt 7,4 Milliarden Euro.

  • Traurige Aussichten

    Was passiert, wenn die Griechen ausscheren?

    Kann Griechenland die Euro-Zone problemlos verlassen?

    Die Verträge zur Einführung der Gemeinschaftswährung sehen keine Austrittsmöglichkeit eines Mitgliedslandes vor. Sollte ein Land den Euro jedoch partout wieder aufgeben wollen, werden ihm keine Steine in den Weg gelegt. Das haben die wichtigsten Regierungschefs schon deutlich gesagt. Umgekehrt ist es schwieriger. Gegen seinen Willen kann kein Land aus der Eurozone herausgeworfen werden. Am Ende zählen jedoch Verträge wenig. Wenn die Politik neue Rahmenbedingungen setzen will, kann sie dies auch tun.

    Drachme gegen Euro – wird das Geld einfach nur umgetauscht?

    Von einer simplen Umtauschaktion wie 1990 in Deutschland, als die D-Mark zu einem festen Kurs in Ostdeutschland eingeführt wurde, könnte im Falle Griechenlands nicht die Rede sein. Zwar kann die Regierung per Gesetz alle Guthaben auf Bankkonten in Drachmen umwandeln und auch das vorhandene Bargeld gegen eine eigene Währung umtauschen sowie Rechnungen und Löhne nur noch in Drachmen bezahlen. Wahrscheinlicher ist, dass die Menschen ihre Euro entweder im Ausland anlegen, wo der Euro je weiterhin eine stabile Währung ist oder als Bargeld horten, bis sie Vertrauen in die Drachme entwickeln. Denn alle Experten erwarten nach Einführung einer nationalen Währung in Griechenland eine massive Abwertung des Geldes. „Es ist schwierig, den Umtauschkurs zu prognostizieren“, sagt die Finanzexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Dorothea Schäfer.

    Welche wirtschaftlichen Folgen hätte ein Austritt für Griechenland?

    Das Land muss mit einer katastrophalen Entwicklung rechnen. Praktisch über Nacht wäre der Staat pleite, weil die Euroländer dann keine Notkredite mehr gewähren und die Europäische Zentralbank (EZB) keine Staatsanleihen mehr vom Markt nimmt. Bei einer Zahlungsunfähigkeit kann das Land keine neuen Kredite mehr aufnehmen, weil kein Geldgeber dieses Risiko eingeht. Also Folge kann die Regierung nur noch das ausgeben was sie einnimmt. Entweder müssen dann die Ausgaben extrem gedrosselt werden, etwa in dem man Staatsbedienstete entlässt, oder es werden einfach Drachmen gedruckt und ausgegeben. Die Arbeitslosigkeit steigt und das Geld verliert schnell an Wert. Laut Schäfer bietet dies die Chance, auf den Exportmärkten wieder wettbewerbsfähig zu werden, weil die Produkte dann billig angeboten werden können.

    Worauf sollten sich die Bürger Griechenlands einstellen?

    Sollte der Staatsbankrott eintreten, kann sehr schnell das Bankensystem zusammenbrechen. Auch Kontosperrungen sind realistisch, wenn die Drachme wieder eingeführt werden sollte. Der Geldkreislauf könnte zusammenbrechen. Im Falle Argentiniens trommelten empörte Bürger auf Kochtöpfen vor den Banken, weil ihre Guthaben eingefroren wurden. Vielfach entstand mangels Geld eine Tauschwirtschaft. Über Versorgungsprobleme hinaus drohen Preissteigerungen und Wertverluste bei den privaten Vermögen durch die Abwertung der neuen Währung.

    Ist in diesem Fall der Euro insgesamt am Ende?

    Darüber lässt sich nur spekulieren. Es kann sein, dass mit einem Ausfall Griechenlands wieder Ruhe einkehrt und die Lage stabiler wird. Ebenso gut ist eine Ausweitung der Probleme vorstellbar, falls andere Länder in Zahlungsschwierigkeiten geraten und ebenfalls ausscheren wollen. Der Ausgang der Ereignisse ist offen.

    Wäre auch die Weltwirtschaft von einer Staatspleite der Hellenen betroffen?

    Die Weltwirtschaft spürt die Griechenland-Krise indirekt. Das Land selbst spielt ökonomisch keine große Rolle. Wenn jedoch die Banken international durch die Zahlungsausfälle bei den Hellenen in finanzielle Not geraten, können sie weniger Kredite für die Wirtschaft vergeben. Zudem hängt ein guter Teil der konjunkturellen Entwicklung von der Stimmung in der Wirtschaft und bei den Konsumenten ab. Je länger die Verunsicherung über die weitere Entwicklung im Euroraum anhält, desto stärker wirkt sich dies auf das Wachstum der Weltwirtschaft aus.

    Müsste Deutschland Milliardensummen abschreiben, wenn die Griechen ihre Schulden nicht mehr bezahlen können?

    „Ja, Deutschland ist an diversen Rettungspketen substanziell beteiligt“, erläutert Schäfer. Die EZB hat griechische Staatsanleihen im Wert von mehreren Dutzend Milliarden im Depot, die dann an Wert verlieren. Der Deutsche Anteil an der EZB beträgt knapp 19 Prozent. Verloren gehen im schlimmsten Fall auch die von griechischen Banken hinterlegten Wertpapiere, die bisher gewährten Notkredite und alle andere Darlehen deutscher Banken an Griechenland. Davon wäre auch die bundeseigene KfW betroffen, die für die Bundesregierung 13,5 Milliarden Euro nach Athen überwiesen hat. Der Ernstfall kann also sehr teuer werden.

    Gibt es Beispiele Austritt aus einer Währungszone?

    Es sind schon ganze Währungen auseinandergebrochen und Staaten haben ihren Bankrott erklärt. Aber den Austritt aus einer Währungszone gab es noch nicht.

  • Neue Energielabel mit geringer Aussagekraft

    Ab Dezember gibt es bunte Verbrauchsanzeiger für TV-Geräte und Autos / Verbraucherschützer bezweifeln den Nutzen

    Bei Waschmaschinen oder Kühlschränken sehen die Kunden im Geschäft schon lange auf einen Blick, ob das ausgewählte Produkt eher sparsam oder verschwenderisch mit Energie umgeht. Ab Dezember müssen auch die Hersteller von neu ausgelieferten TV-Geräten das Energielabel der EU vorweisen und auch der Autokäufer kann sich dann beim Händler mit einem Blick über die Energieeffizienz der Modelle informieren.

    Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Doch die Aussagekraft der beiden neuen Ökolabel ist zweifelhaft. „Lassen Sie sich nicht vom Energielabel in die Irre führen“, rät die Stiftung Warentest Kunden, die sich einen neuen Fernseher kaufen wollen. Denn die Industrie schönt den Stromverbrauch trickreich, wie ein Test der Verbraucherschützer ergab. Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass der Appetit auf Strom im so genannten Heim-Zustand des Geräts gemessen wird. Dieser Modus ist eigentlich die normale Einstellung für den Apparat. Dabei darf jedoch der Hersteller jedoch die Helligkeit des Bildes festlegen. Sie muss nur wenigstens 65 Prozent der maximalen Helligkeit betragen.

    Die Tester beobachten nun, dass die Produzenten ihre Flachbildschirme mit einer geringen Maximalhelligkeit ausstatten und im Heim-Zustand ein möglichst dunkles Bild einstellen. Je dunkler es ist, desto weniger Strom frisst das Gerät und desto besser fällt das Energielabel aus. „So möchte niemand fernsehen“, kritisiert die Stiftung. Im Test stellten sie die Bilder optimal ein. Mit zunehmender Helligkeit braucht der Apparat mehr Energie.

    Der Branchenverband ZVEI verteidigt die Praxis mit dem Hinweis, dass die EU-Normen für den Ausgangsmodus eingehalten werden. Den Nutzern bleibe es aber unbenommen, etwa die Bildhelligkeit zu erhöhen, was zu höheren Verbrauchswerten führen könne. „Das Energielabel bietet dem Verbraucher eine wichtige Orientierungshilfe“, glaubt ZVEI-Vizepräsident Hans-Joachim Kamp dennoch. Label könnte es künftig auch für andere Elektrogeräte geben. Kandidaten sind DVD-Player, Spielekonsolen und Audioprodukte.

    Auch beim Autolabel hat die Industrie eine für die deutschen Hersteller günstige Messmethode durchgesetzt, nach der die Fahrzeuge in die farblich von grün bis rot gekennzeichneten Verbrauchsklassen eingeteilt werden. „Die schweren Autos werden bevorzugt“, sagt der Umweltexperte des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Gerd Lottsiepen. Denn die Bundesregierung klassifiziert die Modelle nicht alleine nach dem Spritverbrauch, sondern berücksichtigt dazu auch das Gewicht. Nach Berechnungen des VCD führt diese Methode zu seltsamen Resultaten. Der Kleinwagen Smart cdi mit einem CO2-Ausstoß von 86 Gramm landet demnach in mäßigen Klasse „C“, ebenso wie der zwei Tonnen schwere Porsche Cayenne Diesel, der 189 Gramm des Klimagases abgibt.

    Der Verband der Automobilindustrie (VDA) verteidigt die Formel, nach der die Einstufung berechnet wird. „Die Folge einer absoluten Regelung wäre, dass kleine Autos grundsätzlich grün und größere Autos prinzipiell rot eingestuft würden“, argumentiert der Verband. Ein Familienvater wolle nicht wissen, wie viel ein Kleinwagen verbraucht, sondern ein umweltfreundliches Fahrzeug unter den für Familien tauglichen finden. Umweltverbände klagen dagegen über einen zu hohen Einfluss der Hersteller auf die Bundesregierung. Die Deutsche Umwelthilfe klagt nun sogar beim Europäischen Gerichtshof um die Herausgabe von Informationen durch die Bundesregierung. Sie will wissen, wie eng die deutschen Hersteller mit dem Wirtschaftsminister zusammengearbeitet haben.

    Das Energielabel für Autos umfasst mehr als Daten zum Spritverbrauch. Angegeben wird darüber hinaus das Fahrzeuggewicht. Aus beiden Werte wird die Effizienz des Antriebs und damit ie Einstufung in eine der Güteklassen von der besten, A+, bis zur schlechteste G errechnet. Für das E-Mobil ist die Grafik bereits gerüstet. Angegeben werden müssen auch der Verbrauch anderer Energieträger als Erdöl. Abgeschlossen wird die Darstellung durch Angaben zu den jährlichen Kosten des Treibstoffs und der für das Modell fälligen Kfz-Steuer.

  • Kein Fehler, sondern Systemversagen

    Kommentar zum Milliarden-Bank-Irrtum von Hannes Koch

    Rechenfehler können mal passieren. Wenn der Anstreicher mit den Quadratmetern oder die Telefongesellschaft mit den Tarifen durcheinanderkommt, hat man vielleicht Verständnis. Aber 55 Milliarden Euro, um die sich die verstaatlichte Münchner Pleite-Bank Hypo Real Estate verkalkulierte, als „Rechenfehler“ zu bezeichnen, fällt schwer. Die Dimension sprengt den Begriff. Diese Summe liegt beispielsweise höher als die Jahresgehälter aller in diesem Lande tätigen Lehrer. In dieser Größenordnung geht es um Systemversagen.

    Davon wollen natürlich alle Beteiligten ablenken. In der offiziellen Schadensbegrenzung lautet die Frage: Wer hat vergessen, Plus und Minus richtig zusammenzuzählen? Fakt scheint zu sein, dass die von der HRE an die staatliche Auffanggesellschaft ausgelagerten Schrottpapiere nicht mit 216 Milliarden Euro Verlust für den Staat zu Buche schlagen, sondern nur mit 161 Milliarden. Eigentlich eine relativ gute Nachricht für uns alle – trotzdem möchte Bundesfinanzminister Schäuble die hochbezahlten Klippschüler ausfindig machen, die diesen Megabock geschossen haben.

    Daneben stellen sich jedoch ganz andere Fragen: Ist ein Bankensystem, das das Gemeinwesen mal eben mit 55 Milliarden zusätzlichen Schulden beglückt, nicht viel zu groß, um noch steuerbar zu sein? Reden wir hier noch über die mangelnde Professionalität der Verantwortlichen oder wächst die Komplexität des globalen Finanzmarkts über menschliche Qualifikationen hinaus? Letzteres liegt nahe angesichts tausender Milliarden Euro, die täglich überwiesen und gehandelt werden. Die Schlussfolgerung sollte lauten: Dieses Bankensystem muss man schrumpfen. Die bisherigen Ansätze greifen zu kurz. Und was die HRE betrifft, ist es an der Zeit, auch die angeblichen funktionierenden Überbleibsel der Skandal-Bank zu liquidieren. Wer sich um 55 Milliarden verrechnet, muss seine Banklizenz zurückgeben.

  • Griechenland-Kredite liegen auf Eis

    Wegen der angekündigten Volksabstimmung wird vorerst keine Hilfe an Athen ausgezahlt

    Die gesamte Griechenlandhilfe hängt in der Luft, nachdem Ministerpräsident Papandreou eine Volksabstimmung zur Schuldenkrise angekündigt hat. Auch die bereits beschlossene nächste Kreditzahlung an Griechenland in Höhe von acht Milliarden Euro werde zunächst nicht überwiesen, sagte Martin Kotthaus, Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Fraglich ist auch, ob das neue, erst in der vergangenen Woche beschlossene 130-Milliarden-Euro-Hilfspaket umgesetzt wird.

    Die bisherige Konstruktion sieht so aus: Europa und der Internationale Währungsfonds geben Griechenland Milliarden-Kredite, mit denen Athen seine Staatsausgaben bestreiten und alte Schulden bedienen kann. Im Gegenzug hat sich die hochverschuldete Regierung verpflichtet, ihren Haushalt zu sanieren, die Ausgaben zu drücken und die Einnahmen zu erhöhen. Weil Griechenlands Regierungschef Papandreou nun aber seine Bürger über die europäische Hilfe und die Sanierungsanstrengungen abstimmen lassen will, steht die Verbindung von Leistung und Gegenleistung in Frage.

    Darauf wies auch Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch hin. Er betonte, Europa biete „aktive Solidarität“ für das Mittelmeerland, erwarte dafür aber umgekehrt auch „Verantwortung“.

    Konkret bedeutet das: Die jetzt anstehende nächste Tranche des ersten Hilfspaketes wird vorläufig nicht überwiesen. Die deutsche öffentliche KfW-Bankengruppe könnte eigentlich 1,7 Milliarden Euro an Athen auszahlen. Bevor man dieses Geld freigibt, will die Bundesregierung aber erst einmal genau wissen, welche Frage Papandreou seinen Landleuten vorlegen möchte. Auch über den Zeitplan der Abstimmung wünscht man sich zu informieren.

    Nach eigenen Angaben kann sich die griechische Regierung bis Dezember finanziell selbst über Wasser halten. CDU-Haushaltsexperte Norbert Barthle ist sich sicher, dass bis dahin die nächste Zahlung an Athen überwiesen werde, weil niemand Interesse an einem schnellen Bankrott des Landes habe.

    Die weitere Entwicklung hängt aber in jedem Fall vom Ausgang des Referendums ab. Votieren die Griechen mehrheitlich gegen die Sanierung, wäre das Prinzip „Leistung und Gegenleistung“ außer Kraft gesetzt, das unter anderem die Bundesregierung zur Basis ihrer Hilfszusage gemacht hat. Im Falle eines ablehnenden Ausgangs der Volksabstimmung würde vermutlich auch der Bundestag das neue 130-Milliarden-Euro-Paket zurückweisen. Es bedarf der Billigung des deutschen Parlaments.

    Auch die privaten Banken stellen das neue Hilfspaket in Frage. Sie hatten in der vergangenen Woche zugesagt, auf 50 Prozent ihrer Forderungen an Athen zu verzichten, um die Sanierung zu unterstützen. An einen Anleihetausch von alten zu neuen griechischen Wertpapieren sei aber vor der Abstimmung gar nicht zu denken, so Michael Kemmer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Banken.

  • Richtige Beschlüsse scheitern oft an nationalen Interessen

    Die G20 versuchen eine bessere Kontrolle der Finanzmärkte. Aber die Umsetzung bleibt lückenhaft

    Der Schock saß ihnen in den Knochen, als sich Obama, Merkel, Sarkozy & Co. im November 2008 in Washington trafen. Gerade war die US-Bank Lehman Brothers kollabiert, man redete über die „größte Weltfinanzkrise seit 1929“. Das war der Anlass für einige erstaunliche Schritte und Fortschritte.

    Indem sie mit den Regierungschefs Chinas, Indiens, Brasiliens, Indonesiens und anderer aufstrebender Staaten die G20-Gruppe in ihrer heutigen Form gründeten, opferten die alten Industrieländer ihre jahrhundertealte Hegemonie. Außerdem entsagte der Westen seiner Ideologie des Neoliberalismus, jedenfalls rhethorisch. Die 20 mächtigsten Wirtschaftsnationen formulierten gemeinsam: „Alle Finanzmärkte, Produkte und Teilnehmer sollen reguliert oder beaufsichtigt werden“. Kapitalismus ohne Schranken war plötzlich von vorgestern.

    Gute Sache, dachte man. Seltsamerweise aber wird das Regulierungsziel heute, drei Jahre später, auch wieder als wichtige Botschaft des bevorstehenden Gipfels in Cannes genannt. Scheinbar müssen sich die Regierungen an ihren eigenen Anspruch erinnern. Ist seit Washington 2008 nichts passiert?

    Einige Erfolge haben die Regierungen durchaus erzielt. Beispielsweise müssen viele Banken und Versicherungen jetzt mehr eigenes Geld in Reserve halten, um eventuelle Verluste abzudecken. Das entlastet die Staaten und ihre Geldgeber, die Steuerzahler. Aber reicht das? Mittlerweile ist die zweite Runde der Bankenrettung im Gange. Wieder stellen die Regierungen den Instituten öffentliche Mittel zur Verfügung, damit sie über die Runden kommen. Deshalb meinen selbst liberale Ökonomen inzwischen, die Banken müssten ihr Reservekapital noch viel stärker erhöhen. Die Regulierung der G20 geht in die richtige Richtung, ist aber zu lahm.

    Ähnlich sieht es bei der Aufsicht über Banken und Finanzinvestoren aus. Einerseits hat sich Europa seit 2008 durchgerungen, drei neue Behörden zu gründen, um die Geschäfte der Geldhändler permanent zu kontrollieren. Andererseits wusste man auch schon vor drei Jahren, dass die meisten Transaktionen „over the counter“ getätigt werden. Soll heißen: unter vier Augen, dort, wo die Bankenaufsicht nicht zuschaut. Jetzt, in Cannes, will man einen Versuch starten, diesen OTC-Handel aus dem Verborgenen an´s Tageslicht zu holen.

    Warum dauern solche Dinge so lange? Unter dem Druck einer Krise und der Öffentlichkeit machen die Regierungen zuerst einen gewissen, theoretischen Lernprozess durch. Geht es dann aber an die Formulierung von Gesetzen, fragen sich die Finanzministerien in London, Peking oder Berlin: Wollen wir das wirklich? Dann rücken die nationalen Interessen der einheimischen Banken in den Vordergrund. So hat die Britische Regierung grundsätzlich wenig Lust, die Profite der Londoner City einzuschränken.

    Und auch Finanzminister Wolfgang Schäuble und sein Staatssekretär Jörg Asmussen mauern an manchen Stellen. Beispiel: Vor dem G20-Gipfel in Seoul im November 2010 beschwerten sich Paris und Washington über die hohen deutschen Exporte. Ein Kernpunkt der Kritik: Die Industrielöhne in Deutschland seien in den vergangenen zehn Jahren wenig gestiegen, deutsche Firmen würden deshalb ihre ausländischen Wettbewerber unfair niederkonkurrieren. Der Exportweltmeister sei mitverantwortlich für die miserable Lage in verschuldeten Staaten wie Griechenland und müsse diesen mehr Möglichkeiten geben, deren Waren hierzulande zu verkaufen.

    Mit Zustimmung der Bundesregierung beschlossen die G20 daraufhin, ein „ausbalanciertes Wachstum“ ohne gefährliche Handelsüberschüsse anzustreben. Ein Beobachtungsprozess wurde installiert, seit einem Jahr diskutiert man nun hin und her. Herausgekommen ist aber fast nichts. Deutschland hat seine exportbetonte Politik nicht geändert und will es auch nicht tun.

  • Glauben oder zweifeln

    Einen der schwierigsten Kontrolljobs der parlamentarischen Demokratie hat die G10-Kommission. Sie genehmigt oder verbietet den Geheimdiensten, Telefone abzuhören

    Im ersten Kellergeschoss des Bundestages kann man den gemauerten Tunnel besichtigen, den die unbekannten Verursacher des Reichstagsbrandes von 1933 möglicherweise benutzten. Diese Ereignisse dienten den Nazis als Vorwand, um die Grundrechte außer Kraft zusetzen – auch das Telefongeheimnis.

    Unweit des Tunnelrelikts, kurz vor der Kantine, gibt es eine dunkelgraue, zweiflügelige Stahltüre – gesichert von drei Schlössern und einer Gegensprechanlage. Das Türschild verbirgt mehr, als es erklärt. „Deutscher Bundestag Verwaltung“ ist darauf zu lesen. In dem Raum dahinter haben Mobiltelefone kein Netz und das Internet dringt nicht durch die abgeschotteten Wände. Nichts soll nach draußen gelangen, außer als Gedanken in den Köpfen der Mitglieder der Kommission, die alle paar Wochen hinter dieser Stahltüre tagt.

    Den Raum von innen sehen nur wenige Abgesandte der Parteien, einige Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung, ein paar höhere Beschäftigte von Ministerien und Kanzleramt, sowie Vertreter der drei deutschen Geheimdienste des Bundes – des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes.

    Die Fachleute, die hier regelmäßig mit den Geheimen zusammensitzen, haben eine der schwierigsten Kontrollaufgaben, die die parlamentarische Demokratie bereithält. Alleine, bloß auf sich gestellt, sollen sie gewährleisten, dass die Geheimdienste nur die Computer und Telefone abhören, die sie laut Gesetz und Rechtsprechung auch abhören dürfen. G10-Kommission heißt dieses Kontrollorgan, benannt nach dem Gesetz, das den Grundgesetzartikel 10 auslegt. Dieser regelt, dass das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis grundsätzlich „unverletzlich“ sein soll – und beschreibt damit eines der wichtigen Grundrechte.

    Wohlgemerkt: Die G10-Kommission prüft nur die Geheimdienste. Mit tausenden von Abhörmaßnahmen, die die Kriminalpolizei nach der Genehmigung durch die Gerichte durchführt, hat sie nichts zu tun. Wobei sich beide Ebenen – Polizei und Geheimdienste – gegenwärtig dafür rechtfertigen müssen, dass sie möglicherweise illegal so genannte Trojaner-Programmen auf privaten Computern installierten, um Internet-Kommunikation abzuhören.

    Die G10-Kontrolleure, die keine Abgeordneten des Bundestages sein müssen, handeln als Repräsentanten der Bürger, und sind doch zugleich isoliert und einsam. Nur mit ihren Mitarbeitern und Kommissionskollegen reden sie über die Abhörfälle, die hinter der Stahltüre besprochen werden. Gegenüber dem Bundestag oder gar Außenstehenden dürfen sie kein Sterbenswörtchen darüber verlieren, welche Telefone die Dienste anzapfen, welche Fehler sie dabei machen und wieviele Bürger schuldlos in die Schnüffelei hineingeraten. Die Kontrolleure haben keine Unterstützer, weder Politiker, noch Medien oder die Öffentlichkeit. Darf man unter diesen Umständen überhaupt hoffen, dass die parlamentarische Kontrolle funktioniert? Oder ist zu befürchten, dass die Geheimdienste den Volksvertretern auf der Nase herumtanzen?

    Einer der Kontrolleure ist Volker Neumann (69). Als langjähriger MdB der SPD leitete er um das Jahr 2000 den Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre. An einem Vormittag, an dem man noch in der Sonne vor dem Café Einstein Unter den Linden sitzen kann, steht er zum Gespräch zur Verfügung. Gerade ist er mit dem Zug aus der niedersächsischen Kleinstadt Bramsche angekommen, wo er als Rechtsanwalt und Notar arbeitet.

    Neumann ist auskunftsbereit. Doch kaum kommt die Sprache auf konkrete Fälle, erklärt er: „Darüber darf ich Ihnen nichts sagen.“ Tatsächlich seien aus der G10-Kommission „noch nie“ verbotene Informationen nach außen gedrungen, so Neumann. Die Mitglieder hätten sich immer an die Schweigepflicht gehalten. Darauf ist er stolz – und weist daraufhin, dass das beim Parlamentarischen Kontrollgremium ja nicht immer so sei. Das PKGr ist die große Schwester der G10-Kommission. Diesen elf Abgeordneten obliegt die gesamte Kontrolle der Geheimdienste auch jenseits des begrenzten Bereichs der Abhörmaßnahmen, sie benennen die vier hauptamtlichen und vier stellvertretenden Mitglieder der G10-Kommission.

    Die drei Geheimdienste dürfen nur dann Briefe öffnen, Telefone abhören oder Bankdaten abfragen, wenn alle anderen Recherchemethoden versagen, sie beispielsweise keine Auskunftsperson im Umkreis der Verdächtigen plazieren können. Dann durchsucht der Bundesnachrichtendienst (BND) Millionen Telefongespräche nach bestimmten Stichwörtern oder der Verfassungsschutz darf die Gespräche von einzelnen Telefonanschlüssen aufzeichnen.

    Seit 2001 ist der absolute Schwerpunkt der militante Islamismus“, sagt Neumann. Beispiele: Das Bundesamt für Verfassungsschutz versuchte, der Hamburger Gruppe auf die Spur zu kommen, die die Anschläge vom 11. September plante. Oder der BND sammelt Informationen über vermeintliche Terroristen, die Angriffe auf Truppen in Afghanistan vorbereiten. Häufig geht es auch um Linke oder Rechte, von denen die Dienste glauben, dass jene die grundgesetzliche Ordnung bekämpften. Drogenhandel spielt ebenso eine Rolle.

    Und wie muss man sich die allmonatlichen Sitzungen vorstellen? Hinter der Stahltür liegt ein Raum ohne Fenster. Dort versammeln sich 20 bis 30 Personen. Zuerst ist der BND mit seinen Anträgen dran. Pro Fall reichen meistens fünf Minuten. Bei neuen Suchoperationen unterhält man sich aber auch schon mal eine halbe Stunde, bis die Entscheidung fällt. Dann folgen die beiden anderen Dienste. Nach vier bis fünf Stunden hat die Kommission bis zu 70 Fälle durchgenommen – bei den meisten geht es um die Verlängerung der Abhörmaßnahmen, aber jedes Mal kommen auch ein paar neue Telefonnummern hinzu. In jüngster Zeit nimmt die Zahl zu. 2008 genehmigte die Kommission 110 neue Durchsuchungen, 2009 waren es 132 Fälle.

    Dabei arbeitet die G10-Kommission ähnlich wie ein Gericht. „Vereinfacht ausgedrückt: Sagt die Kommission Ja zu einer Maßnahme, kann sie durchgeführt werden; sagt sie Nein, dann nicht. Somit darf bei einem Ja der Kommission abgehört werden, bei einem Nein nicht.“ So beschreibt es Kommissionsvorsitzender Hans de With (79), ehemaliger MdB der SPD und früherer Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium.

    Meistens stimmt die Kommission den Anträgen der Dienste zu. Eher selten lehnt sie das Abhören ab. Dies zeigt angeblich, dass die Geheimdienste das Telefongeheimnis nur dann brechen, wenn es juristisch auch wirklich gerechtfertigt erscheint.

    Die befragten Kommissionsmitglieder der SPD und der Grünen erwecken den Eindruck, dass die Kontrolle überwiegend funktioniert. Neumann betont: „Die Dienste setzen sich nicht darüber hinweg, wenn die Kommission das Abhören untersagt.“ Bertold Huber, von den Grünen entsandter Verwaltungsrichter in Frankfurt/Main, ergänzt: „Wir haben in Deutschland ein relativ ausgefeiltes Kontrollsystem, und die Geheimdienste halten sich an die Gesetze. Dem entgegenstehende Verdachtsmomente gibt es nicht.“ Angeblich kommen die Geheimen mittlerweile auch größtenteils ihrer Pflicht nach, abgehörte Personen nach einer bestimmten Frist zu informieren – oder in Abstimmung mit der Kommission zumindest sehr gut zu begründen, warum dies nicht opportun ist. Gäbe es in allen diesen Fragen jedoch Probleme, würden es die Kontrolleure aber vermutlich auch nicht deutlich sagen – siehe Schweigepflicht.

    An das Gute und die offizielle Lesart von der funktionierenden Kontrolle muss man glauben. Wissen kann man es nicht. Denn die Kontrolle der Geheimdienste ist ebenfalls zum guten Teil geheim. Sie muss es sein, sonst könnten die Agenten ihre verdeckten Aufgaben nicht erledigen. Ebenso wie die Arbeit der Geheimdienste an sich widerspricht die Tätigkeit der G10-Kommission dem demokratischen Gebot der Transparenz und öffentlichen Nachprüfbarkeit. Wer diesen Widerspruch auflösen wollte, müsste entweder die Kontrolle abschaffen oder die Geheimdienste.

    Wer die Wirksamkeit der Kontrolle aber in Zweifel zieht, ist mangels genauer Informationen oft auf Mosaiksteinchen und Interpretationen angewiesen, die kein klares Bild ergeben. Etwa in diesem Fall: Nachdem der Chaos Computer Club Anfang Oktober 2011 an die Öffentlichkeit gegangen war, räumte unter anderem das Bayerische Landeskriminalamt ein, mit Trojaner-Programmen Internet-Telefonate auf den Computern verdächtiger Personen abgehört zu haben. Zudem gibt es Hinweise, dass auch die Geheimdienste des Bundes solche Programme eingesetzt und an Kollegen verteilt haben – obwohl es rechtlich umstritten ist, ob sie das tun dürfen.

    Weil dem BND und dem Verfassungsschutz die Problematik bewusst ist, benutzen sie die Trojaner möglicherweise, ohne die Kommission vorher zu fragen. Das ist eine Vermutung. Träfe sie zu, würden die Geheimdienste die Kontrolle des Parlaments teilweise aushebeln. MdB Ulrich Maurer, der die Linke in der G10-Kommission vertritt, will sich „demnächst intensiv erkundigen“.

  • Ein guter Bestatter verhandelt nicht

    In ihrer Trauer sind Angehörige bei der Suche nach einem Beerdigungsunternehmen oftmals überfordert. In einem persönlichen Gespräch finden sie heraus, ob das Unternehmen das richtige für sie ist.

    Zuerst kam der Schock. Dann die Ohnmacht. „Alles ging so plötzlich“, sagt Benjamin E., „es war wie im Film.“ Mit 32 Jahren verlor er seinen einzigen Bruder. Sie hatten nie so richtig darüber geredet, wie Matthias beerdigt werden wollte. Warum auch. Sie waren doch noch jung. Und jetzt stand Benjamin mit seinen Eltern in dem Dessauer Bestattungsinstitut. Weit weg von seiner Wahlheimat Berlin. „Alles war so unwirklich in diesem Moment“, sagt er. „Der Mann legte uns eine Preisliste vor und ließ uns allein. Da wollte ich nur noch raus.“

    Benjamin hat auf sein Gefühl gehört. Er redete kurz mit seinen Eltern. Sie verließen den Laden und suchten sich ein anderes Unternehmen. Rückblickend meint er, war das die richtige Entscheidung. „Vielleicht wollte sich der Bestatter nur zurückhalten. Doch er ist der erste, mit dem du nach dem Tod zu tun hast. Mit ihm musst du reden können. Er muss dich auffangen und dir Halt geben. Und er muss zuhören können.“

    Nur, weil man den Besuch schnell hinter sich bringen möchte, sollte man nicht gleich das erstbeste Geschäft nehmen. „Betroffene sollten sich beim Bestatter wohl fühlen“, meint Susanne Jung, die eine kleine Beerdigungsfirma in Berlin führt. Ob man das tut, könne man austesten – indem man mehrere Betriebe aufsucht.

    Das Internetportal bestattungen.de hat kürzlich ausgerechnet, dass pro Bestattung in Deutschland im Schnitt etwa 1.200 Euro zu viel gezahlt werden. Es lohne sich Preise zu vergleichen und zu verhandeln. Durch Verhandeln könne man über 40 Prozent der Kosten sparen. Unverhandelt, so das Portal, koste eine Feuerbestattung durchschnittlich 2.760 Euro – inklusive Trauerfeier und Krematorium, ohne Friedhofsgebühren und weitere Zusatzleistungen. Im Schnitt 2.962 Euro seien für eine Erdbestattung fällig.

    Preise vergleichen: Das ist sinnvoll, sagen auch Bestatter. Verhandeln ist Humbug. „Ein guter Bestatter wird nicht über den Preis verhandeln“, erläutert Christian Streidt, Landesinnungsmeister des Bestattungsgewerbes Baden-Württembergs. Im Ausnahmefall gebe ein Unternehmer vielleicht einmal einen Rabatt für eine Bildrahmung, aber eigentlich rechne er mit festgelegten Preisen.

    „Feuerbestattungen mit Beisetzung der Urne in einem anonymen Grab fangen bei einem Preis von etwa 1.200 oder 1.500 Euro an“, rechnet Streidt vor. Eine Erdbestattung werde in der Regel 500 Euro bis 2000 Euro teurer. Vor allem die Kosten für die Grabstelle und die Gebühren der Gemeinden und Städte trieben die Kosten nach oben.

    „Es ist absurd, von Angehörigen in solch einer schwierigen und hoch emotionalen Situation zu verlangen, um den Preis zu feilschen“, sagt Benjamin E.

    Doch woran erkennt man nun ein seriöses Unternehmen? Die meisten sind Mitglied in einer Innung. Viele lassen sich vom TÜV Rheinland Pfalz zertifizieren und tragen das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter (BDB). „Ein Bestatter sollte richtig informieren können“, sagt Landesinnungsmeister Streidt. Und zwar über alle möglichen Dinge: über Blumen, Musik, Beisetzungsmöglichkeiten, Grabstellen oder  Versicherungen.

    „Im Idealfall wissen Kunden, welcher Sarg, welche Deko oder auch welche Art der Beisetzung es sein soll“, erläutert Susanne Jung. Oft seien sich Angehörige aber nicht im Klaren darüber, was sie wollen.

    Auch Benjamin und seine Familie brauchten in ihrer schwierigen Situation Unterstützung. „Wir waren dankbar und irgendwie auch verblüfft, auf welch persönliche und einfühlsame Weise sich die Bestatterin unserer Geschichte widmete“, sagt er. Er sagt auch: Über den Tod kommt man nicht hinweg. Aber man kann weiterleben und das Beste daraus machen.

  • Der Euro ist über den Berg

    Euro-Gipfel: Ist das die Rettung? Ja, sagt Wolfgang Mulke

    Der Kraftakt der Euroländer ist im Gegensatz zu allen früheren Versuchen ein Durchbruch im Kampf gegen die Finanzkrise Europas. Spekulanten gegen einzelne Mitgliedstaaten wird das Leben erschwert. Das finanzielle Polster des Rettungsschirmes wirkt als wichtige Barriere. Und wenn es hart auf hart kommen sollte, könnte auch die Europäische Zentralbank (EZB) helfend einspringen. Letzteres ist zwar ausdrücklich nicht erwünscht, durch die Betonung der Unabhängigkeit der Währungshüter aber auch nicht ausgeschlossen.

    Selbst die risikofreudigsten Akteure an den Märkten werden sich künftig genau überlegen, ob der Angriff auf die Anleihen eines Eurolandes erfolgversprechend sein kann. Denn zusätzlich zur finanziellen Potenz hat die Politik klar gemacht, dass der Wille zu einer Gemeinschaftswährung am Ende größer ist als kurzfristige Interessen einzelner Regierungen. Selbst der Egozentriker Berlusconi beugt sich den Forderungen der Gemeinschaft. Womöglich stolpert er darüber noch aus dem Amt. Dazu kommt das für Investoren bisher nicht in diesem Maße gegebene Risiko eines Kapitalschnitts bei ihren Anlagen. Auch dies dürfte den Appetit von Spekulanten bremsen.

    Das politische Signal ist ebenfalls eindeutig. Hat bislang der Schwanz mit dem Hund gewedelt, läuft das Spiel nun wieder andersherum. Die Regierungen geben den Kurs vor, nicht die Märkte. Darunter fällt die Regulierung der Banken, die ihre Eigenkapitalbasis schnell erhöhen müssen. Dies stabilisiert den Finanzsektor dauerhaft, auch wenn das Brüsseler Gesamtpaket einzelne Institute hart treffen wird. Es gibt daher die berechtigte Hoffnung auf die Bewältigung der europäischen Probleme. Andere Währungsräume, die USA oder Großbritannien, haben die erforderliche Konsequenz gegen sich selbst noch nicht aufgebracht.

    Diese Aussichten nähren auch die Hoffnung, dass die Verunsicherung der realen Wirtschaft einer wieder wachsenden Zuversicht weicht und die befürchtete Rezession ausbleibt. Auch wenn die anschließende Bewältigung der Krise den Steuerzahler noch viel kosten wird, geht Europa am Ende doch gestärkt daraus hervor.

  • Die Krise ist noch nicht zu Ende

    Euro-Gipfel: Ist das die Rettung? Nein, schreibt Hannes Koch

    Das Primat der Politik, wie es Kanzlerin Angela Merkel gerne beschwört, müsste anders aussehen. Gemessen an dem Anspruch, die Handlungsfähigkeit der Demokratie gegenüber der Wirtschaft wiederherzustellen, sind die EU-Regierungen in der Nacht zum Donnerstag einiges schuldig geblieben. Man muss deshalb befürchten, dass die Krise noch nicht zu Ende ist.

    Zwar haben die europäischen Regierungen versucht, den Investoren, Banken und Hedgefonds einen gemeinsam Plan entgegenzusetzen. Die Ansage lautet: Bis hierhin und nicht weiter. Wer gegen verschuldete Euro-Staaten spekuliert, muss damit rechnen, schließlich halb enteignet zu werden – siehe der erzwungene fünfzigprozentige Forderungsverzicht der Banken gegenüber Griechenland. Und Staatspleiten wollen die Regierungen verhindern, indem sie die unglaubliche Summe von 1.000 Milliarden Euro mobilisieren.

    Doch genau hier liegt das Problem. Wer eine Summe nennt, provoziert die Frage: Was passiert jenseits dieser Grenze? Reicht das Geld auch, um eine mächtige Ökonomie wie die Italiens zu stabilisieren? Weil die Regierungen diese Antwort nicht geben, geht die Spekulation möglicherweise weiter. Helfen würde letztlich nur eine ausdrückliche, unbegrenzte Garantie für den Wert europäischer Staatsanleihen – entweder durch die Europäische Zentralbank oder in Form einer gemeinsamen Haftungsübernahme der Euro-Mitglieder. Vor diesen Gegenmitteln scheut Merkel jedoch auch deshalb zurück, weil ihr die Euro-Skeptiker in der eigenen Partei im Nacken sitzen.

    Dass sich die Krise fortsetzen könnte, liegt außerdem am Umgang der Politik mit den Banken. Gegen ihren Willen sollen sich die Institute zwar mit mehr Eigenkapital gegen Staatspleiten wappnen. Dafür haben sie aber bis Sommer 2012 Zeit – ein viel zu langer Zeitraum. Aggressive Investoren könnten doch wieder darauf spekulieren, dass europäische Banken zusammenbrechen. Aus Rücksicht auf die kurzfristigen Interessen der Institute spielt auch Merkel mit den Interessen von 500 Millionen Bürgern der Europäischen Union. Eine konsequente Regulierung der Wirtschaft ist das nicht.

  • Der Pranger im Internet wirkt

    100 Tage nach Einführung des Portals Lebensmittelklarheit haben einige Hersteller auf die Kritik der Verbraucher reagiert / Bislang fast 4.000 Beschwerden über täuschende Lebensmittel

    Der Ärger der Verbraucher über irreführende Angaben oder Verpackungsaufdrucken der ist offenkundig gewaltig. 100 Tage nach dem Start des Beschwerdeportals Lebensmittelklarheit haben Kunden sich bereits über 3.880 Produkte beschwert. Täglich kommen bis zu 30 neue Meldungen hinzu. „Wir haben den Nerv getroffen“, sagt der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen. Der Verband betreibt die vom Bundesverbraucherministerium finanzierte Webseite.

    Am häufigsten landen Produkte am Internetpranger, bei denen bei denen es zwischen der Aufmachung auf der Vorderseite und den Inhaltsangaben auf der Rückseite einen Widerspruch gibt. Da verspricht ein Müsli-Hersteller in großen Lettern Honig und Nüsse oder Früchte , obwohl der Anteil der Zutaten minimal ist, beim Honig zum Beispiel nur 0,18 Prozent beträgt. Auch einen „Hering nach Hausfrauenart“ stellte der vzbv mit Angaben zum Hersteller ins Internet. In diesem Fall wird der Fisch mit Hefeextrakt und Säuerungsmitteln haltbar gemacht. Hausfrauen verwenden diese Stoffe in der Regel nicht. Ein Tafelwasser Pfirsich-Maracuja erweckt den Eindruck, das Wasser sei mit Säften beider Obstsorten vermischt. Tatsächlich findet sich zwei ein Minianteil von Pfirsichsaft darin, aber kein Tropfen einer Maracuja.

    Am häufigsten beklagen sich Kunden über die Kennzeichnung und die Angaben zu Zutaten und Zusatzstoffen. Vor allem bei Chips und Fertigsuppen ärgern sich Verbraucher, dass die Produkte angeblich keine Geschmacksverstärker enthalten, auf der Rückseite als Zutat jedoch Hefextrakt angegeben ist, das exakt diese Aufgabe erfüllt. Eine für viele Käsefreunde ärgerliche Lücke im Recht wird auch immer wieder genannt. Die Verordnung schreibt keine gesonderte Erwähnung vor, wenn Käse aus Kuhmilch gewonnen wird. Mancher Ziegenkäse oder Mozzarella entpuppt sich aber als solcher.

    „Was drauf steht, muss auch drin sein“, fordert Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU), die aufgrund des großen Andrangs noch einmal 200.000 Euro mehr für den Betrieb des Portals bereit stellt. Aigner kündigte an, dass die gesetzlichen Regelungen zur Kennzeichnung wenn nötig überarbeitet werden. So sollen Leitlinien für die Bezeichnung regionaler Produkte entwickelt werden. Auch hier mogeln Hersteller zum Verdruss der Verbraucher. Verwirrend sind mitunter auch die Regelungen für Spezialitäten wie die Kalbswiener. Wenn Käufer glauben, die Würste bestünden aus reinem Kalbfleisch, liegen sie falsch. Lediglich 15 Prozent muss der Anteil betragen. Den Rest steuert das preisgünstigere Schwein bei.

    Derzeit veröffentlicht der vzbv 72 Produkte vom Apfelsaft bis zum Zwieback, die auch nach Rücksprache mit dem Hersteller als täuschend eingestuft werden. Die Nennung von Ross und Reiter wirkt offenkundig. 19 Firmen haben nach der Kritik der Verbraucher aufgenommen und ihre Kennzeichnung oder Aufmachung geändert. In sieben Fällen hat der Verband Unternehmen abgemahnt, weil die Irreführung gravierend war. Ein Produkt wurde danach ganz vom Markt genommen.

    Die Organisation Foodwatch und die Grünen fordern Aigner nun auf, aus der Kritik Konsequenzen zu ziehen und die Kennzeichnungsregelungen zum Schutz der Kunden deutlich zu verschärfen.

  • Getrübter Genuss

    Lebensmittelkontrolleure bemängeln Sauberkeit in Gaststätten/ Hersteller überschätzen Haltbarkeit von Fertiggerichten

    Mangelnde Hygiene ist nach wie vor das größte Problem in Deutschlands Restaurants, Imbissbuden und Bäckereien. Das zeigen die Zahlen der amtlichen Lebensmittelüberwachung für das Jahr 2010, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Dienstag in Berlin präsentiert hat. Im Fokus hatten die Kontrolleure diesmal auch die Sauberkeit von Zapfanlagen in Gaststätten. Von ungetrübtem Biergenuss kann in mancher Kneipe keine Rede.

    Neben den üblichen amtlichen Kontrollen inspizierten die Behörden im vergangenen Jahr 2.104 Schankanlagen und Lagerräume. Das Fazit der Tester dürfte für Freunde des fröhlichen Schlucks ernüchternd ausfallen: Verschmutzte Gläser, moderige Zapfhähne oder faulende Spüllappen gab es in jeder vierten Kneipe. Etwas besser steht es um die Restaurants: Dort waren nur rund 16 Prozent der Anlagen hygienisch nicht einwandfrei.

    Die Keimbelastung von Frikadellen war den Kontrolleuren 2010 ebenso eine Extrauntersuchung wert. So inspizierten sie Fertiggerichte aus dem Einzelhandel, in denen gegartes Hackfleisch steckt. Ihr Fazit: Auf das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht immer Verlass. Kurz vor Ablauf der Frist wiesen zehn Prozent der Proben auffällig viele Keime auf. In 1,6 Prozent der Proben war zudem eine hohe Zahl des Bakteriums Lysteria monocytogenes nachweisbar. Der Erreger ist für empfindliche Personengruppen, etwa für schwangere Frauen oder immunschwache Menschen, ein Gesundheitsrisiko.  

    „Der Verbraucher hat keine Chance zu erkennen, ob die Produkte hygienisch einwandfrei sind“, sagt BVL-Abteilungsleiter Gerd Fricke. Die Ergebnisse wiesen darauf hin, dass die Lagerfähigkeit der Produkte teilweise falsch eingeschätzt werde.

    Insgesamt rund 538.000 Betriebe die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen, inspizierten die Lebensmittelkontrolleure im vergangenen Jahr. Dabei suchten sie solche Läden häufiger auf, die wie zum Beispiel hoch frequentierte Imbissbuden, ein höheres Risiko haben, nicht einwandfrei zu arbeiten. Bei rund einem Viertel der Betriebe stellten die Prüfer Verstöße fest. Wie auch in den Vorjahren sprachen die Behörden die meisten Beanstandungen wegen der allgemeinen Betriebshygiene aus, gefolgt von Mängeln im Hygienemanagement sowie bei der Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel.

    Verbraucher können in den kommenden Jahren auf sauberere Imbisstheken, Döner- oder Currywurstbuden hoffen. Die Verbraucherminister der Länder haben sich darauf geeinigt, die Ergebnisse der Überwachungsbehörden zu veröffentlichen. Ein Kontrollbarometer könnte den Gästen schon bald an der Eingangstür zeigen, wie genau es die Küche mit der Sauberkeit nimmt. Von der Veröffentlichung der Ergebnisse erhofft sich das BVL „einen positiven Effekt“.

  • Was kommt nach der Rettung?

    Eigentlich müssten nicht nur die Staaten, sondern auch die Bürger sparen

    Mit Fantastillionen versuchen Angela Merkel und die anderen europäischen Regierungschefs der Schuldenkrise zu begegnen. Die Volksvertreter im Bundestag haben am Mittwoch zugestimmt. Ist damit jetzt endlich alles gut – oder gibt es etwa noch Fragen, die trotzdem der Klärung harren?

    Können wir weiter Schulden machen?

    Wir tun oft so, als würden die Regierungen – inklusive der deutschen – Schulden aufnehmen im Auftrag namenloser Mächte. Die über 2.000 Milliarden Euro, mit denen Deutschland in der Kreide steht, sind aber uns, den Bürgern, zugute gekommen. Davon wurde alles mögliche bezahlt: neue Schulen, Gehälter für Polizisten, Straßen, ein Teil der Rente der Großmutter, das schöne Spaßbad am Stadtrand. Manche dieser Annehmlichkeiten hätten wir uns eigentlich nicht leisten dürfen, weil die Einnahmen unseres Staates dafür nicht reichten. Was nun? Es gibt eine Möglichkeit: Eigentlich müssten wir auf etwas Wohlstand verzichten. Konkret: Die Regierungen geben weniger aus oder erhöhen die Einnahmen – mehr Steuern, Sozialbeiträge, Gebühren.

    Sind die Europäer handlungsfähig?

    In ihrer Regierungserklärung am Mittwoch sagte Merkel, Europa müsse sich zur „Stabilitätsunion“ entwickeln. Bisher erfüllt die EU diesen Anspruch nicht. Obwohl im Maastricht-Vertrag theoretisch verboten, haben sich viele Euro-Mitglieder, auch Deutschland, immer wieder zu hoch verschuldet. Wer das künftig verhindern will, muss einen harten Mechanismus einführen. Automatische Geldstrafen könnten Regierungen von zu hoher Verschuldung abhalten, oder auch ein entsprechendes Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof.

    Brauchen wir ein anderes Bankensystem?

    Die Grünen haben am Mittwoch einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie eine „Schuldenbremse für Banken“ vorschlagen. Nicht nur die Oppositionspartei, auch manche Ökonomen und sogar die EU-Kommission denken ähnlich: Sie halten die Verschuldung der Geldinstitute für gefährlich hoch. Wenn Banken aber verpflichtet werden, größere Geldreserven anzulegen, kann das auch heißen, dass sie weniger Kredite vergeben. Will eine Familie sich das Geld für die neue Eigentumswohnung leihen, könnte es künftig heißen: Den Kredit über 200.000 Euro bekommen Sie nur, wenn Sie 50.000 Euro Eigenkapital vorweisen. Weniger Bankenverschuldung könnte so auch für viele Bürger Verzicht bedeuten. Wollen wir das?

    Reicht das Geld gegen die Schuldenkrise?

    Bis zu 1.000 Milliarden Euro stehen Europa bald zur Verfügung, um die Schuldenkrise zu bekämpfen. Eine riesige Summe – ungefähr das Doppelte sämtlicher deutscher Steuereinnahmen eines Jahres. Warum so viel? Die Regierungen wollen die globalen Investoren, Banken und Hedgefonds beeindrucken und Ihnen sagen: Lasst es sein, auf die Pleite eines Euro-Landes zu wetten – wir haben mehr Geld als ihr. Möglicherweise klappt diese Strategie, vielleicht aber auch nicht.

    Kann der Euro-Fonds große Staaten stützen?

    Wenn beispielsweise Italien kein Geld mehr bei Investoren leihen könnte, stieße auch der neue 1.000-Milliarden-Fonds an seine Grenze. Deswegen empfiehlt etwa Ökonom Gustav Adolf Horn, dass die Europäische Zentralbank erklären solle, „notfalls unbegrenzt“ Geld zur Verfügung zu stellen. Das allerdings widerspricht der Konstruktion und dem Selbstverständnis der EZB. Bisher ist es nicht Aufgabe der Notenbank, verschuldete Staaten mit beliebigen Summen zu finanzieren, sondern die Geldwertstabilität des Euro zu sichern und Inflation zu verhindern. Bei der US-Notenbank Federal Reserve ist das anders. Deren Aufgaben sind weiter gespannt, sie muss auch auf niedrige Arbeitslosigkeit achten. Deshalb gibt die FED sehr große Summen aus – was aber auch eine Gefahr beinhaltet: Es führt zur Inflation, etwa in der Form der Hauspreis-Blase von 2007.

  • Wasserstoff als Treiber der Energierevolution

    Firma Enertrag – Windstrom wird zur Konkurrenz für die Grundlast-Kraftwerke der Konzerne

    „Klein-Sibirien“ nennt Jörg Müller seinen Landstrich. An diesem Dienstag Ende Oktober ist es erstaunlich kalt. Der Wind pfeift über das weite, flache Land der Uckermark. Gut für Müllers Firma Enertrag: Seine Windräder drehen sich im Akkord. Aber Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck friert. Ohne Mantel posiert er vor dem Gebäude, das die Zukunft der Energieversorgung beherbergt. Die Fotografen sollen sich beeilen.

    „Ein Quantensprung“, lobt Platzeck. Dann drückt er den symbolischen Anschaltknopf und eröffnet das Wind-Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerk, das Enertrag beim Städtchen Prenzlau, anderthalb Zugstunden nördlich von Berlin, errichtet hat.

    Mit dieser Anlage sind Unternehmen und Land ziemlich weit vorne. Hybrid-Kraftwerke gibt es bislang kaum. Das Kraftwerk produziert zwar ganz normal Ökostrom mittels Windrädern, aber der besondere Trick ist die Speicherung der Energie in Form von Wasserstoff. Mit dieser Technik können die umweltfreundlichen Energien endgültig zur Konkurrenz für den permanent verfügbaren Strom aus zentralen Atom-, Kohle- und Gaskraftwerken werden.

    Das Zentrum des Kraftwerks ist der Elektrolyseur – eine Maschine, die im chemischen Verfahren der Elektrolyse Wasser in Sauerstoff und Wasserstoff spaltet. In dutzenden durchsichtigen Leitungen zu beiden Seiten des vier Meter hohen Wunderapparates blubbert das Gas – links O2, rechts H2.

    Den Wasserstoff speichert Enertrag dann in drei großen weißen Tanks vor dem Gebäude. Dort wartet das energiehaltige Gas auf seine Weiterverwendung. Für diese gibt es zwei Wege. Zum einen liefert Enertrag Wasserstoff an den französischen Ölkonzern Total, der ihn an mehreren Tankstellen in Berlin und Brandenburg als relativ umweltfreundlichen Treibstoff für Autos verkauft. Und zweitens kann man den Wasserstoff – gemischt mit Biogas aus vergorenem Mais – in einem Blockheizkraftwerk verbrennen, wodurch wieder Strom, gleichzeitig aber auch Wärme entsteht.

    Knapp drei Millionen der insgesamt neun Millionen Euro für das Wasserstoff-Kraftwerk hat Enertrag selbst finanziert. Hinzu kamen öffentliche Fördergelder und Beiträge von Total, vom Energiekonzern Vattenfall und der Deutschen Bahn AG. Die Konzerne klinken sich ein, weil sie den Anschluss an die Innovationen bei der Erneuerbaren Energien nicht verpassen wollen. Total-Geschäftsführer Hans-Christian Gützkow betonte: „Auch Autos fahren mit der Kraft des Windes.“

    Vattenfall und andere Energiekonzerne wie RWE oder E.ON wissen um die revolutionäre Bedeutung des Hybrid-Verfahrens. Denn dieses könnte ihren großen Kohle- und Gaskraftwerken langfristig die Existenzgrundlage entziehen.

    Der entscheidende Punkt ist die Speicherung des Ökostroms. Bis heute haben die Ökoenergien einen wichtigen Nachteil: Wegen der Abhängigkeit vom Wetter steht Wind- und Solarstrom manchmal im Überfluss zur Verfügung, manchmal aber bleibt er völlig aus. „Die Diskontinuität ist eine gravierende Schwäche“, sagte Ministerpräsident Platzeck. Bisher können solche Schwankungen nur die großen, zentralen Grundlast-Kraftwerke der Konzerne ausgleichen. Die laufen quasi permanent und spülen Milliarden in die Kassen der Unternehmen. Speichert man jedoch den Ökostrom, braucht man irgendwann vielleicht kaum noch Grundlast-Kraftwerke. Die großen Energiekonzerne wären quasi überflüssig.

    Enertrag-Hauptaktionär Müller bezeichnete die Strom-Speicherung als „archimedischen Punkt“, an dem man den Hebel ansetzen müsse. Auch mit erneuerbaren Energien könne man künftig „vollwertige, bedarfsgerechte Kraftwerke“ betreiben, so Müller. Um zu zeigen, was sein Unternehmen kann, ließ er schließlich noch ein bisschen zaubern. Am Himmel zeigte sich ein Leichtbauflugzeug, dessen Motor von Wasserstoff angetrieben wird. Zur Feier drehte es ein paar Kreise über dem Hybrid-Kraftwerk.

    Info-Kasten

    Hybrid-Kraftwerk

    Standort: Prenzlau nördlich Berlin

    Technik: Windstrom und Wasserstoffspeicher

    Leistung: Strom für 9.000 Haushalte, Wärme für 80 Haushalte

    Kosten: insgesamt 21 Millionen Euro, davon neun Millionen für den Elektrolyse-Teil

  • Weniger Arbeit für Gerichte

    Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten zwischen Energiekunden und Versorgern regeln

    Strom- und Gaskunden müssen nicht mehr vor Gericht ziehen, wenn sie ihr Recht gegenüber ihrem Lieferanten durchsetzen wollen. Am 1. November nimmt die neu eingerichtete Schlichtungsstelle Energie ihre Arbeit auf. Die Moderatoren bemühen sich bei Beschwerden der Verbraucher um einen Interessenausgleich zwischen beiden Seiten. „Es ist ein unkompliziertes Verfahren“, verspricht Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP). Streitigkeiten über die Rechnung oder eine nur schleppende Durchführung eines Anbieterwechsels müssten bald nicht mehr im Gerichtsverfahren geklärt werden.

    Ähnlich wie in der Versicherungswirtschaft wird ein unabhängiger Fachmann die Schlichtung leiten. In diesem Falle wurde der frühere Richter am Bundesgerichtshof, Dieter Wolst, für diese Aufgabe benannt. Unzufriedene Kunden können sich an die in Berlin ansässige Ombudsstelle wenden. Innerhalb von drei Monaten will der Richter gemeinsam mit zwei weiteren Juristen jeden Fall abschließen. Nach Angaben der Chefin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Hildegard Müller, prüft Holst Vorwürfe ungerechtfertigter Preiserhöhungen. Das Verfahren ist für die Kunden kostenlos. Bezahlt wird es von der Wirtschaft.

    Wirtschaft und Verbraucherschützer tragen die Schlichtungsstelle gemeinsam. Angeschlossen haben sich die großen Verbände der Energiewirtschaft, darunter die Stadtwerke und die neuen Anbieter. Die Kundenseite wird vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und dem Bund der Energieverbraucher vertreten. Rösler zeigt sich zufrieden, dass diese freiwillige Lösung zustande gekommen ist. „Das Modell der Schlichtung hat sich bewährt“, begrüßt auch Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) die Initiative.

    Vzbv-Chef Gerd Billen erhofft sich ein Ende der Beschwerdewelle. In den letzten Jahren seien bei den Verbraucherzentralen Hunderttausende Reklamationen gegen die Energieanbieter eingegangen. Dabei gehe es vor allem um die Vertragslaufzeiten, um Preiserhöhungen oder den Wechsel des Lieferanten. Wolst hat noch keine Vorstellung vom Umfang der auf ihn zukommenden Arbeit. „Wenn die Unternehmen Verbraucher übers Ohr hauen, wird es eine Menge“, glaubt Billen, der aber auf mehr Kundenfreundlichkeit bei den Unternehmen hofft. Auch werden die Verbraucher laut vzbv bei der Auswahl ihres Lieferanten künftig auf eine Teilnahme des Unternehmens am Schlichtungsverfahren achten. Unseriöse Firmen verschwinden dann allmählich vom Markt.

    Erfreut zeigen sich auch die oft kleinen Lieferanten, die sich im Bundesverband neuer Energieanbieter (bne) zusammengeschlossen haben. „In manchen Fällen dauert der Wechsel länger als notwendig“, stellt bne-Geschäftsführer Robert Busch fest. Über die Gründe konnten die Kunden bisher nur spekulieren. Die Schlichtung soll bald offenlegen, wer von den Beteiligten auf der Bremse steht.

    Ab dem 1. November sind die Schlichter unter der Kontaktadresse Schlichtungsstelle Energie, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin zu erreichen. Mit dem Start wird auch die Internetseite www.schlichtungsstelle-energie.de freigeschaltet.

    Auch an anderer Stelle kommt der Verbraucherschutz voran. Das Internetportal Lebensmittelklarheit, auf dem sich Kunden über die täuschende Aufmachung von Lebensmitteln informieren können, erweist sich drei Monate nach der Einführung als erfolgreich. Laufend kommen neue Hinweise über irreführende Verpackungen hinzu. Jetzt stockt das Verbraucherministerium die Zuschüsse für die Webseite um 200.000 Euro auf, weil der Andrang den bisherigen Etat sprengt.