Blog

  • Die neue Pflicht zum Energiesparen

    Energieversorger sollen Haushalten helfen, den Verbrauch zu senken

    Bei der Energiewende geht es nicht nur um neue Windparks, Solaranlagen und umweltfreundliche Erzeugung. Wichtig ist auch die schlichte Frage: Was tun die Bürger, um in ihren Haushalten weniger Wärme und Strom zu verbrauchen?

    Um ein Fünftel soll der Primärenergieverbrauch bis 2020 sinken – so hat es die Europäische Union beschlossen. Allerdings klappt das bisher nicht richtig. Deshalb unternimmt EU-Energie-Kommissar Günther Oettinger nun einen neuen Anlauf. Er hat den EU-Staaten einen Richtlinien-Vorschlag geschickt. Der entscheidende Punkt: Alle Energieversorger sollen bei ihren Kunden jährlich 1,5 Prozent Energie einsparen im Vergleich zu der Menge, die sie im Jahr zuvor verkauft haben.

    Weil Oettinger kein freiwillig zu erreichendes Ziel, sondern eine verpflichtende Regelung plant, ist die Bundesregierung nun entlang der bekannten Linie gespalten. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) unterstützt den Vorschlag, Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) lehnt zentrale Punkte ab. Am kommenden Dienstag ist ein klärendes Gespräch mit den Ressorts im Bundeskanzleramt anberaumt.

    Was muss man sich konkret vorstellen, wenn Energieversorger bei ihren Kunden Energieeinsparung betreiben? Beispielsweise könnten die Unternehmen die Privathaushalte beraten, sparsame Beleuchtung zu installieren oder den alten Kühlschrank durch einen neuen zu ersetzen. Hausbesitzer würden Unterstützung erhalten, um die Außenwände zu dämmen oder die Heizung zu renovieren. Derartige Dienstleistungen könnten sich die Energieversorger auch bezahlen lassen als Ausgleich für etwaige Verluste aus geringerem Energieverkauf.

    Das Wirtschaftsministerium jedoch kann mit Oettingers Plan nicht viel anfangen. „Bei der konkreten Ausgestaltung handelt es sich um eine planwirtschaftliche Maßnahme“, heißt es in einer Stellungnahme, die dieser Zeitung vorliegt. „Artikel 6 in seiner jetzigen Form“ – der Passus der Richtlinie mit Oettingers Verpflichtung – „muss daher ersatzlos entfallen“, schreibt das Ministerium weiter. Das Ziel der 1,5-prozentigen Energieeinsparung sei „willkürlich festgelegt“. Röslers Mitarbeiter befürchten „negative Folgewirkungen, insbesondere steigende Energiepreise, weil Unternehmen ihre zusätzlichen Kosten auf die Endverbraucher umlegen“.

    Diese Argumentation stößt im Umweltministerium auf Unverständnis. Oettingers Vorschlag sei nicht gemeint als Beschränkung des Energieabsatzes der Unternehmen. Die Firmen sollten nur verpflichtet werden, quantifizierbare Maßnahmen zur Einsparung bei ihren Kunden nachzuweisen. In dieser Sichtweise kann ein Stromunternehmen die Haushalte beispielsweise bei der Wärmedämmung beraten und so seine Verpflichtung erfüllen.

    Außerdem, so heißt es im Umweltministerium, könnten die Energieversorger und Netzbetreiber das Einsparziel auch gemeinsam als Branche erreichen. Die Verpflichtung beziehe sich nicht in erster Linie auf einzelne Unternehmen. Oettingers Plan liege im übrigen auf der Linie dessen, was die Bundesregierung bereits in ihrem eigenen Energiekonzept beschlossen habe.

    Info-Kasten

    Weniger Kosten

    Wenn die deutschen Privathaushalte und Unternehmen weniger Strom, Wärme und Treibstoff verbrauchen würden, könnte dies auch finanzielle Einsparungen bewirken. Darauf weist Ingrid Nestle, die energiepolitische Sprecherin der Grünen, hin. Bürger und Firmen könnten jährlich bis zu 20 Milliarden Euro sparen, wenn sie 20 Prozent weniger Energie verbrauchten, argumentiert die Grüne. EU-weit summiere sich der Kostenvorteil auf bis 50 Milliarden Euro.

  • Geld ist künftig schneller da

    Neue Vorschrift: 2012 müssen Banken Überweisungen innerhalb kürzerer Zeit tätigen – in Deutschland und der EU

    Ab dem kommenden Jahr müssen Geldinstitute elektronische Überweisungen innerhalb eines Bankarbeitstages abwickeln. Die neue Regelung gilt sowohl für Deutschland als auch für die gesamte Europäische Union. Zögerliche Banktransfers gehören dann der Vergangenheit an. Für herkömmliche Überweisungen per Beleg, bleiben den Instituten künftig zwei Tage.

    Als „sehr ambitioniert“ schätzt  Tanja Beller, Sprecherin beim Bundesverband deutscher Banken (BdB), die kurzen Fristen ein. „Der Zahlungsverkehr innerhalb der EU ist in den vergangenen Jahren schon viel leichter und schneller geworden“, sagt sie. Mit Einführung von IBAN und BIG, von internationaler Kontonummer und Bankleitzahl, hätten die Institute schon eine einheitliche Zahlungsstruktur geschaffen. 2012 würden in der EU Überweisungen noch viel schneller gehen.

    Die kurzen Fristen treffen allerdings nur auf EU-Überweisungen zu, die Bankkunden in Euro tätigen. Per Mausklick und innerhalb von 24 Stunden können sie 2012 Geld von Deutschland nach Frankreich, Irland oder Italien überweisen.  Möchten Verbraucher polnische Zloty oder britische Pfund anweisen, egal ob nun schriftlich per Beleg oder online im Internet, müssen sie dem Institut für die Buchung etwas mehr Zeit einräumen. „Für EWR-Währungen, also Währungen von europäischen Staaten, die den Euro nicht besitzen, haben die Geldhäuser maximal vier Bankarbeitstage Zeit“, erläutert BdB-Sprecherin Beller.

    Grundlage für den schnellen Geldverkehr ist die europäische Zahlungsrichtlinie. Ende 2009 trat sie in Kraft und legt fest, wie viel Zeit den Geldhäusern für die Ausführung von Überweisungen bleibt. Noch bis Ende 2011 stehen Banken drei Tage zu, um Überweisungen in Euro zu tätigen. Danach gelten die neuen verkürzten Zeiträume.

    Ein Wermutstropfen bleibt: Überweisungen in Länder außerhalb der EU bleiben eine teils zeitaufwendige Angelegenheit. Drittstaatenwährungen, etwa philippinische Pesos oder amerikanische Dollar, sollen die Geldhäuser laut Richtlinie „baldmöglichst“ bearbeiten.

    Verbraucherschützer begrüßen die nach ihrer Ansicht seit langem überfällige Änderung der Fristen. „Die Dreitagesfrist ist eindeutig zu lang“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir sind längst im EDV-Zeitalter angekommen. Banken können heute Überweisungen in sehr kurzer Zeit veranlassen.“

    Vermutlich, so Nauhauser, liegen durch Überweisungsvorgänge täglich Milliarden Euro bei den Banken. Die Institute profitieren davon und erwirtschaften mit dem Geld hohe Zinsgewinne. 2012 bricht diese Einnahmequelle weg. Der durchschnittliche Bankkunde wird finanziell wohl eher weniger von der Änderung haben. Die Zinserträge, die eine Überweisung bringt, das schätzt der Finanzexperte, dürften bei teilweise unter einem Cent liegen. Zumindest aber nimmt das lästige Warten auf das Geld im kommenden Jahr ein Ende.

  • Betriebskostenabrechnung: Jede zweite hat Fehler

    Um nicht draufzuzahlen, sollten Mieter das Schreiben vom Vermieter oder Verwalter genau unter die Lupe nehmen. Wir verraten, wie das geht.

    Mit dem neuen Jahr kommen auf Millionen von Haushalten teils kräftige Nachzahlungen zu: in Form der Betriebskostenabrechnung. Mieter sollten die Bescheide genau überprüfen. „Fast die Hälfte aller Abrechnungen ist falsch“, sagt Udo Casper, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds (DMB) Baden-Württemberg. Das zeige die Beratungserfahrung. Doch wo versteckt sich der Fehlerteufel?

    Häufig werden Gebühren auf die Mieter umgelegt, die diese gar nicht tragen müssen – wie Verwaltungskosten oder  Bank- und Kontoführungsgebühren. Ein weiteres Beispiel ist die Wartung der Klingel- und Gegensprechanlage. Dieser Posten darf ebenso nicht in der Rechnung auftauchen. „Warum eine Klingelanlage überhaupt geprüft werden muss, ist schleierhaft“, findet Karl-Friedrich Moersch in seinem Buch „ABC der Mietnebenkosten“. Sei die Anlage defekt, müsse der Vermieter die Reparatur als Instandhaltungskosten selbst tragen. „Es darf nur abgerechnet werden, was im Mietvertrag vereinbart ist“, erläutert DMB-Landeschef Casper. Sei nichts geregelt, seien auch keine Nebenkosten fällig.

    Oftmals, das zeigen die Erfahrungen der Mietervereine, können Verbraucher die Abrechnung nicht nachvollziehen – dann zum Beispiel, wenn die Angabe des Umlageschlüssels fehlt, der angibt, wie der Vermieter die Kosten auf die Parteien verteilt. Selbst ganz banale Dinge passieren. So ist es in der Vergangenheit schon vorgekommen, dass manch Hauseigentümer oder Verwalter schlichtweg die Mietparteien durcheinander brachte. Fehler können eben überall passieren – und teuer sein.

    Flattert die Betriebskostenabrechnung ins Haus, sollten sich Mieter nicht unter Druck setzen lassen. „Selbst wenn da steht, man solle die Summe innerhalb einer Woche begleichen, hat jeder genügend Zeit, um die Rechnung zu überprüfen – zwei Monate besagt die Rechtssprechung“, erläutert Casper. Das heiße allerdings nicht, dass man mit dem Überprüfen bis zum letzten Augenblick warten sollte.

    Durchschnittlich 2,19 Euro pro Quadratmeter im Monat zahlen Mieter in Deutschland an Nebenkosten für ihre Wohnung. Rechnet man alle denkbaren Gebühren zusammen, kann die so genannte zweite Miete bis zu 2,94 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Das geht aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel des DMB hervor. Nach dieser Rechnung werden für eine 80 Quadratmeter große Wohnung allein 2822,40 Euro im Jahr fällig, vorausgesetzt, sämtliche Posten fallen an.

    Heizung 84 Cent, Hauswart 18 Cent, Warmwasser 25 Cent: Der Betriebskostenspiegel gibt Mietern einen guten Überblick, wie viel sie für die einzelnen Dienstleistungen im Schnitt berappen müssen. Stutzig werden sollte, wer entdeckt, dass ein bestimmter Posten in der eigenen Rechnung den Durchschnitt deutlich übersteigt. Freilich gibt es regionale Unterschiede. Deshalb halten die Bundesländer – ausgenommen von Bremen und dem Saarland – eigene Betriebskostenspiegel bereit. Online unter www.dmb.de ist die deutschlandweite  Erhebung abrufbar, und es finden sich Links zu den Ländern.

    Wer entdeckt, dass die Abrechnung fehlerhaft ist, kann zunächst versuchen, die Angelegenheit mit dem Vermieter oder Verwalter selbst zu klären. Hilft das nicht, führt der Weg zum Fachmann. Mietervereine beispielsweise, beraten ihre Mitglieder kostenlos. Und die Verbraucherzentralen erteilen im Rahmen der Mietererstberatung Rat. Ebenso helfen sie weiter, wenn sich Streit etwa um Rechnungen für Strom- oder Gas entfacht, die direkt vom Anbieter kommen.

    Leider lassen sich viele Fehler nicht auf den ersten Blick erkennen. Oftmals benötigen Mieter Erklärungen zu den einzelnen Kostenpositionen, zum Beispiel zu Preisunterschieden gegenüber dem Vorjahr. Dann ist eine Rücksprache mit dem Vermieter sinnvoll. Kopien von Belegen und Rechnungsunterlagen muss dieser seinem Mieter in der Regel jedoch nicht zusenden. Lediglich müssen Vermieter die Unterlagen in ihrem oder im Büro des Verwalters offenlegen. Mieter dürfen die Materialien dann fotografieren. Manch Hauseigentümer erlaubt es auch, sein Kopiergerät zu benutzen. Eine gute Idee ist es, den Vermieter vorab zu fragen, ob er nicht bereit wäre, einzelne Belege gegen Zahlung von 25 Cent pro Kopie zu übersenden.  

    Über 95 Prozent aller Beratungsfälle – einschließlich von Betriebskostenstreitigkeiten – könnten die Mietervereine ohne Gericht klären, sagt DMB-Landesgeschäftsführer Casper und gibt zu bedenken: „Taucht ein Fehler in der Abrechnung auf, ist das nicht unbedingt böse Absicht des Vermieters. Es ist eben eine komplizierte Angelegenheit.“

      

  • Die Zentralbank als letzte Retterin

    Die Schuldenkrise bedroht Kerneuropa. Soll die Europäische Zentralbank deshalb noch mehr Staatsanleihen aufkaufen? Tut sie es, obwohl sie es eigentlich nicht darf?

    Die Schuldenkrise frisst sich nach Kerneuropa vor. Selbst die Staatsanleihen von Österreich, Finnland und Frankreich verlieren nun an Wert – von Ländern also, die bisher als grundsolide galten. Bleibt als Hort der finanziellen Sicherheit in Europa einstweilen nur Deutschland. Aber wie lange noch? Reichen in dieser Situation die 1.000 Milliarden Euro aus, die Europa mittels des Stabilisierungsfonds EFSF mobilisieren will? Oder muss die Europäische Zentralbank ran – mit möglicherweise noch größeren Summen?

    Für die zweite Lösung plädiert eine wachsende Zahl renommierter Ökonomen. Zu ihnen gehören Dennis Snower, Chef des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, Regierungsberater Peter Bofinger und Gustav Adolf Horn, Direktor des Instituts für Makroökonomie. Notfalls solle die EZB „unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern aufkaufen“, begründet Horn. Seine Überlegung: Nur wenn eine europäische Institution erkläre, mit grundsätzlich unbeschränkten Summen für die Schuldscheine von Euro-Staaten einzustehen, würde die Spekulationswelle gebrochen. Eine solche Erklärung könne nur die EZB abgeben, so Horn.

    Er verweist auf die Möglichkeit der Notenbank EZB, Geld zu schöpfen. Indem sie letztlich Euro-Scheine druckt, kann sie prinzipiell viel größere Summen einsetzen, als Regierungen, die ihre Schulden auch zurückzahlen müssen. Besonders die US-Notenbank Fed praktiziert eine solche Politik, indem sie etwa notleidende Banken und Unternehmen in den vergangenen Jahren großzügig mit Barem versorgt hat.

    Kann die EZB aber das tun, was Horn verlangt? Die Aufgabenbeschreibung der Zentralbank ist in ihrer Satzung und den Europäischen Verträgen ziemlich eindeutig festgelegt. Als überragendes Ziel ist dort die „Preisstabilität“ des Euro genannt. Mit anderen Worten: Die Zentralbank darf nicht mit beliebigen Summen und Garantien hantieren. Die Geldmenge der Euro auf dem Markt muss in vernünftigem Verhältnis zur Menge der hergestellten Güter stehen, damit nicht durch ein Überangebot von Zahlungsmitteln die Inflation einsetzt. Auf diesen Punkt weist ebenfalls eine Reihe namhafter Forscher hin, unter ihnen der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz.

    Christian Calliess, Europarechtler der Freien Universität Berlin, begründet diese Position. Er nennt den Paragraph 123 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort heißt es, dass der „unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von Mitgliedsstaaten durch die Europäische Zentralbank verboten“ ist. „Die monetäre Haushaltsfinanzierung“ durch die EZB sei damit untersagt, betont Calliess. Grundsätzlich gibt es in dieser Sichtweise zwei Rollen, die auf keinen Fall miteinander vermischt werden dürfen. Die Regierungen finanzieren ihre Einnahmen selbst und müssen sich dafür vor ihren Wählern rechtfertigen. Die von der Politik unabhängige Notenbank hingegen stellt sicher, dass der Kreislauf wertstabilen Geldes funktioniert – nicht mehr und nicht weniger.

    Verstößt die EZB in der Realität nicht aber selbst gegen diese Normen? Schließlich hat sie seit vergangenem Jahr Anleihen Griechenlands, Italiens und anderer Staaten im Wert von rund 187 Milliarden Euro gekauft, um deren Wert zu stabilisieren. Calliess findet das rechtlich und politisch zwar sehr bedenklich, sieht aber auch, dass die Mehrheit seiner Kollegen anderer Meinung ist. Paragraph 123 verbietet zwar den „unmittelbaren“ Kauf von Staatsanleihen durch die EZB bei einer Regierung, nicht aber den Erwerb der Schuldscheine auf dem Markt. Auf diesem so genannten Sekundärmarkt aber ist die EZB heute aktiv.

    So sieht es etwa Jurist Joachim Wieland von der Verwaltungshochschule Speyer. „Heute ist die Grenze des juristisch Möglichen durch die Anleihekäufe der EZB noch nicht überschritten“, sagt Wieland. „Wann genau dies der Fall sein würde, ist auch schwer zu definieren. Wenn die EZB aber beispielsweise permanent als größter oder einziger Marktteilnehmer auftreten würde, wäre das durch die Verträge nicht mehr gedeckt.“

    Was aber bedeutet das nun für die aktuelle Situation? Möglicherweise greifen die Euro-Regierungen und die EZB in ihrer Not einfach zur pragmatischen Lösung. Ohne eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen und das EZB-Recht zu ändern, macht die Notenbank einfach das weiter, was sie schon begonnen hat, nur in größerem Umfang. Sie kauft Staatsanleihen, bald nicht nur griechische und italienische, sondern auch belgische und französische. Damit versucht sie den Investoren den Eindruck zu vermitteln, dass ihre Papiere sicher sind. Begründung der EZB: Wir müssen das tun – als vorübergehende Notmaßnahme. Mit diesem Trick könnte die Bank die Krise entschärfen und trotzdem den Schein der Vertragstreue wahren.

  • Wirtschaft braucht Vielfalt

    Kommentar zur Energiewende von Hannes Koch

    Deutschland ist ein merkwürdiges Land. Da reden alle von Marktwirtschaft – und doch sind die Stromnetze noch immer hübsch aufgeteilt unter vier Firmen. Dass derartige Oligopole häufig schlecht funktionieren, zeigt sich nun wieder einmal am Beispiel der Energiewende.

    Die vier Betreiber der Hochspannungsnetze sind gesetzlich verpflichtet, zügig die neuen Leitungen zu bauen, die den Strom aus den Windparks auf See zu den Privathaushalten und Unternehmen bringen sollen. Das allerdings klappt nicht richtig: Mindestens eine der vier Firmen scheint zu schwach zu sein, um die Milliarden-Investitionen zu stemmen.

    Die Schlussfolgerung sollte nun sein, für mehr Wettbewerb zu sorgen. Die Bundesregierung könnte darüber nachdenken, die Stromnetze in kleinere Einheiten zu unterteilen. Wenn man die Last der Investitionen auf mehrere Schultern verteilte, würde das den Netzbausbau für die Energiewende beschleunigen und sicherer machen. Die Wirtschaft arbeitet effektiver, wenn eine gewisse Vielfalt herrscht.

  • Energiewende fehlen Kapital und Kabel

    Netzbetreiber kommen beim Anschluss der Nordsee-Windparks kaum hinterher. Firma Tennet ruft die Bundesregierung zur Hilfe

    Gigantische Investitionen, große technische Probleme: Der schnelle Ausbau der Windparks auf der Nordsee bringt manches Unternehmen an seine Grenze. Die Firma Tennet, die die Leitungen zwischen den Windkraftwerken und dem Festland baut, hat sich jetzt hilfesuchend an die Bundesregierung gewandt. „In der bisherigen Geschwindigkeit und Form ist die Errichtung von Anschlussleitungen für Offshore-Windparks in der Nordsee nicht länger erstrebenswert und möglich“, hat Tennet an Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Norbert Röttgen geschrieben.

    Tennet, eine Tochterfirma des niederländischen Staates, steckt in der Klemme. Das Unternehmen hat das ehemalige E.ON-Stromnetz gekauft, das von der Nordsee über Hessen bis zu den Alpen reicht. Deshalb muss die Firma alle Unterwasserleitungen bauen, um die neuen Windparks auf der Nordsee anschließen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, zusätzliche Parks innerhalb von 30 Monaten mit dem Netz zu verbinden.

    Das erfordert hohe Investitionen in kurzen Zeiträumen. Die Anschlusskosten für einen Windpark schlagen mit bis zu einer Milliarde Euro zu Buche. Gegenwärtig hat Tennet neun Projekte in Bau oder Planung, für die bereits bis zu sechs Milliarden Euro Investitionen ausgelöst wurden. Hinzu kommen neue Trassen, die die Firma an Land errichten muss.

    Tennet selbst weist auf „fehlende personelle, materielle und finanzielle Ressourcen aller Beteiligter“ hin. Für 2010 wies das Unternehmen einen Umsatz von 7,9 Milliarden Euro aus. Unter Fachleuten ist zu hören, dass die Firma „unterkapitalisiert“ sei – also über ein zu geringes Finanzvolumen zu verfüge, um bald noch ausreichende Bankkredite akquirieren zu können.

    Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte am Mittwoch, „für eine ausreichende Finanzierung ist der hinter Tennet stehende niederländische Staat verantwortlich“. Allerdings will das Ministerium auch dafür sorgen, die „Rahmenbedingungen“ für Investitionen in Offshore-Leitungen zu verbessern. Dazu gehört beispielsweise eine Änderung der Haftungsregeln. Gelingt es Tennet bisher nicht, einen neuen Windpark innerhalb von 30 Monaten anzuschließen, muss die Firma unbegrenzten Schadenersatz an die Parkbetreiber zahlen. Hier will das BMWi ab 2012 eine „klare Haftungsbegrenzung für den Netzbetreiber“ einführen. Damit sänke das Risiko. Tennet käme leichter an Kredite.

    Schwierigkeiten hat Tennet außerdem mit dem Nachschub von Material. Es hapert unter anderem an der rechtzeitigen Lieferung von Kabeln und Kabelspulen. Diese Technik stellen unter anderem Siemens und ABB her. Auch die Spezialschiffe für die Verlegung der Unterwasserleitungen sind nicht immer so verfügbar, wie benötigt.

    Beim Netzbetreiber 50 Hertz, der die Windparks auf der Ostsee anschließen muss, teilt man einige der Bedenken, die Tennet vorbringt. Knappheit beim Kapital sei nicht das Problem von 50 Hertz, wohl aber die Haftungsregelung und die Anschlussfrist von 30 Monaten. Beides solle die Regierung überdenken, heißt es bei 50 Hertz.

  • Schon 2012 bessere Pflegeleistungen für Demenzkranke

    Bundeskabinett verabschiedet Eckpunkte für Pflegereform / Sozialverbänden reicht das zusätzliche Geld noch nicht

    Ab wann bekommen Demenzkranke oder ihre Angehörigen Leistungen der Pflegekasse?

    Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will die Versorgung von Demenzkranken schon im kommenden Jahr verbessern, noch bevor mit einer Beitragssatzerhöhung 2013 das Geld dafür eingenommen wird. „Nicht alle sollen ein bisschen bekommen, sondern die in den Betreuungsstufen Null und Eins einen zusätzlichen Betrag“, kündigt der Minister an. Die Betreuungsleistungen für die Kranken werden Bestandteil der Pflegeversicherung und die Leistungen besser auf ihre Befürfnisse zugeschnitten werden. Konkreter wurde Bahr bislang nicht.

    Ist dafür genügend Geld vorhanden?

    Diese Frage ist höchst umstritten. Der Gesundheitsminister will den Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2013 um 0,1 Prozentpunkte anheben und so 1,1 Milliarden Euro mehr einnehmen. Von dieser Summe will Bahr die Leistungen für Demenzkranke bezahlen. Der Sozialverband Deutschland (VdK) hält das für zu wenig. „Um die häusliche Pflege von Demenzkranken finanziell zu unterstützen, sind mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr notwendig“, rechnet VdK-Präsidentin Ulrike Mascher vor. Auch die Opposition sieht darin noch kein Konzept für eine langfristige Finanzierung dieser Sozialversicherung. DGB und Grüne fordern eine Bürgerversicherung, bei der auch Beamte und Selbständige Beiträge für die Pflege bezahlen müssen.

    Welche Kriterien werden für die Pflegebedürftigkeit künftig angelegt?

    Die zentrale Frage der Pflegereform bleibt weiterhin offen. Ein Expertenbeirat soll festlegen, welche Kriterien künftig erfüllt werden müssen, damit es Leistungen der Pflegekasse gibt. Dessen Empfehlung hängt auch vom finanziellen Rahmen ab, den die Bundesregierung vorgibt. Eine weitere Frage ist, ob und inwieweit seelisch-geistige Gebrechen, an denen beispielsweise Demenzkranke leiden, berücksichtigt werden. „Die Regierung spielt auf Zeit“, befürchtet die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Hilde Mattheis.

    Müssen die Betroffenen weiterhin die peinliche Befragung durch den medizinischen Dienst hinnehmen?

    Die Untersuchung wird wohl weiterhin notwendig sein. Die Koalition will allerdings den Service des Medizinisches Dienstes verbessern und fristgerechter entscheiden lassen, ob es Leistungen für die Betroffenen gibt oder nicht. Einzelheiten stehen noch nicht fest.

    Ändert sich an den Leistungen etwas?

    Die Koalition will flexiblere Leistungen einführen. Hilfebedürftig sollen zwischen Leistungspaketen und Zeitkontingenten wählen dürfen. Bei letzteren könnten die Betroffenen selbst festlegen, welche Hilfen sie beanspruchen.

    Wird der Beruf als Pflegerin oder Pfleger künftig attraktiver?

    Das ist eines der Ziele der Reform. Denn angesichts des wachsenden Pflegebedarfs wird mehr Personal benötigt. In den nächsten Jahrzehnten steigt die Zahl der Pflegebedüftigen von heute 2,4 Millionen auf rund vor Millionen an. Zugleich gehen Deutschland überall die Fachkräfte auf. Die Bundesregierung will die Ausbildung des Pflegepersonals vereinheitlichen und die Beschäftigten von bürokratischen Aufgaben befreien.

    Ist die zusätzliche private Pflegevorsorge bald Pflicht?

    Eine verpflichtende Privatversicherung wird es nicht geben. Die Bürger sollen freiwillig eine Police anschließen. Dies will Gesundheitsminister steuerlich fördern. Wie und in welchem Umfang der „Pflege-Bahr“ mit Steuermitteln unterstützt wird, ist noch völlig offen. Das Vorhaben wird von der Opposition und Sozialverbänden heftig kritisiert. „Geringverdiener haben davon nichts“, warnt Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn. DGB-Vize Annelie Buntenbach sieht in den Plänen lediglich eine Subvention der privaten Versicherungen.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Das Gesundheitsministerium bereitet nun einen Gesetzentwurf vor, der bis zum kommenden Sommer vom Bundestag beschlossen werden soll. Parallel erarbeitet ein Beirat eine neue Definition des Pflegebegriffes. Anfang 2013 könnte dann das Gesamtpaket umgesetzt werden.

  • Weniger Prügel und mehr Betrug bei der Bahn

    Konzern bekämpft Kriminalität auf vielen Ebenen / Fahrkartenautomaten werden für Kreditkartenbetrug manipuliert

    In den Zügen und auf den Bahnhöfen der Deutschen Bahn geht es in diesem Jahr weniger ruppig zu. Die Zahl der Körperverletzungen geht zurück. Bis Ende September verzeichnete der Konzern knapp 1.200 Prügelattacken, 17 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Zwei von drei Taten geschehen rund um Großereignisse wie Fußballspielen, Konzerten oder dem Oktoberfest. „Wir haben mehr Sicherheitskräfte im Einsatz, nachts und am Wochenende“, begründet der Chef der Konzernsicherheit, Gerd Neubeck, den positiven Trend.

    Dafür leben die Angestellten der Bahn immer gefährlicher. In den ersten neuen Monaten stieg die Zahl der Übergriffe, vor allem auf Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, um elf Prozent auf 515 an. Dies liege auch an der verstärkten Präsenz des Schutzpersonals an den Brennpunkten, sagt Neubeck. Von Uniformen lassen sich die Täter längst nicht mehr abhalten. In Berlin müssen die Fahrgäste am meisten aufpassen. Mit 275 angezeigten Delikten steht die Hauptstadt vor Bayern und Hamburg an der unrühmlichen Spitze der Tabelle. In Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland ist es am friedlichsten.

    Kriminalität macht der Bahn an vielen Stellen schwer zu schaffen. Graffitis oder Wutattacken verursachen jährlich rund 50 Millionen Euro Schaden. Die Täter gehen bisweilen mit einer erheblichen kriminellen Energie zu Werke und verschaffen sich gewaltsam Zugang zu den Zügen, die sie bemalen wollen. Auch der Diebstahl von Oberleitungen oder anderen Metallteilen ist ein großes Problem. In diesem Jahr verschwinden 30 Prozent mehr Buntmetalle von den Strecken. „Die Diebstähle hängen sehr stark mit der Entwicklung der Kupferpreise zusammen“, erläutert Neubeck. 500 Täter wurden bisher gefasst. Mal ist der Vater mit dem Sohn auf Tour, mal beschaffen sich Drogenabhängige Handelsware, mal fahren organisierte Banden ganze Oberleitungen davon. Besonders betroffen sind NRW wegen des dichten Netzes, das gut angefahren werden kann, und die Regionen an den Ostgrenzen.

    Der Chefermittler der Bahn, Erik Liegle, beobachtet noch einen neuen Trend. Nach Bank- und Tankautomaten sind jetzt Fahrkartenautomaten ins Visier von Kreditkartenbetrügern geraten. Diese werden manipuliert, um Daten wie die Pin auszuspionieren. „Ein Kunde kann ein Falsifikat mit Minikamera kaum erkennen“, warnt Liegle. Die so beschafften Informationen werden per Funk in andere Länder übertragen und von dort aus sofort zum Plündern des Kontos genutzt. Auch der Konzern selbst wird oft zum Opfer. Im Internet bieten Kriminelle gefälschte Fahrkarten an. Auch die Bahn-Card wird gerne nachgemacht. Dabei gehen die Täter so geschickt vor, dass die Tickets bei der Kontrolle nicht erkannt werden.

    Das ganz große Rad wird jedoch auf Baustellen oder in dunklen Hinterzimmern gedreht. Die Bahn kauft jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von mehr als 20 Milliarden Euro ein. Immer wieder stoßen die Kontrolleure auf Korruption und falsche Leistungsabrechnungen. Auch Kartelle verursachen gewaltige Schäden. Zuletzt flogen die so genannten „Schienenfreunde“ auf. Hersteller von Material für die Fahrwege haben ihre Angebote über Jahre abgesprochen und die Investitionen der Bahn in einer Duisburger Pizzeria untereinander verteilt. Die Staatsanwaltschaft ermitteln nach Angaben des Kartellbeauftragten der Bahn, Christopher Rother, derzeit gegen 30 Firmen und 100 Tatverdächtige. „Es gibt hier fast mafiöse Strukturen“, berichtet der Aufklärer. Wahrscheinlich hat der Konzern wegen des abgekarteten Spiels einen dreistelligen Millionenbetrag zu viel für die Schienen bezahlt. Das Geld will Rother von den Herstellern nun zurückhaben.

  • Ein großer Schritt für die CDU

    Kommentar zum Mindestlohn von Hannes Koch

    „Das ist ein kleiner Schritt für einen Menschen, aber ein riesiger Sprung für die Menschheit“, sagte Astronaut Neil Amstrong, als er den Mond betrat. In Anlehnung daran kann man zum Mindestlohn-Beschluss der CDU feststellen: Ein riesiger Satz für die CDU, aber ein kleiner für die Beschäftigten.

    Die CDU ist über ihren liberalen Schatten gesprungen. Eingriffe in die Lohnfindung der Wirtschaft wird es künftig flächendeckend geben. Existiert kein Tarifvertrag, soll die Politik zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern eine Mindestbezahlung festlegen. Auch die Christdemokraten wollen in den Zeiten einer neuen Kapitalismuskritik nicht mehr tolerieren, dass Millionen Beschäftigte von ihrer Arbeit nicht einmal das Existenzminimum bestreiten können.

    Einige hunderttausend Arbeitnehmer, die bisher kein Tarifvertrag schützt, dürften davon in den kommenden Jahren profitieren. Es sind diejenigen, deren Löhne noch unter der künftigen Minimalbezahlung von möglicherweise sechs Euro brutto liegen. Diese Hungergehälter werden steigen. Aber was ist mit Verkäuferinnen, Friseurinnen, Gärtnern und Millionen weiterer Arbeitnehmer, die Niedriglöhne auf Basis eines gültigen Tarifvertrages erhalten? Die Gewerkschaften sind mittlerweile so schwach, dass sie nicht einmal für alle Mitglieder die existenzsichernde Bezahlung durchsetzen können.

    An diesem Punkt bringt der CDU-Mindestlohn erst einmal gar nichts. Wir leben weiter mit Armut trotz Arbeit, die einer zivilisierten Gesellschaft unwürdig ist. Hier gibt es nur zwei Möglichkeiten: einen höheren Mindestlohn für alle oder die flächendeckende Aufstockung der Niedriglöhne durch den Staat. Mit dieser für sie nicht angenehmen Alternative müssen sich die Christdemokraten auseinandersetzen. Die CDU-Sozialdebatte ist mit Leipzig nicht beendet. Dem großen Schritt der CDU könnte bald ein weiterer folgen.

  • Wem der CDU-Mindestlohn nützt

    Die Beschäftigten von Callcentern, Bäckereien, Gaststätten und viele weitere Arbeitnehmer könnten profitieren.

    Etwa 40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sind nicht mehr durch Tarifverträge geschützt. Beispielsweise in vielen Callcentern existieren keine kollektiven Regeln für die Bezahlung. Die Folge: Oft sinkt der Lohn unter das Lebensnotwendige.

    Dem will nun auch die CDU entgegenwirken. Beim Parteitag in Leipzig stand für Montagabend ein Antrag des Vorstandes zur Abstimmung, demzufolge eine „allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze“ speziell für die Branchen und Regionen eingeführt werden soll, in denen es keine Tarifverträge mehr gibt. Die Höhe des Gehaltsminimums wird eine Kommission aus Gewerkschaften und Unternehmern festlegen, wobei als Orientierung die bereits existierenden deutschlandweiten Mindestlöhne dienen. Diese liegen minimal im Umkreis von sieben Euro brutto pro Arbeitsstunde.

    Von einer bundesweiten Untergrenze profitieren würden unter anderem viele Angestellte in mittelständischen Callcentern. Während die großen Firmen immerhin Haustarife abschließen, sind Arbeitskräfte in kleinen Unternehmen oft der Macht ihrer Vorsetzten ausgeliefert. Wer Pech hat, arbeitet für einen Basislohn von 5,50 Euro brutto, heißt es bei der Gewerkschaft Ver.di. Vielleicht kommt noch eine Provision für den Telefonverkauf von Lotterielosen hinzu – aber verlassen kann man sich darauf nicht.

    Auch viele Bäcker und Verkäuferinnen in Bäckereien können sich nicht auf Tarifverträge berufen. Reinhard Bispinck vom Tarifarchiv der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung sagt, dass gültige Lohnregeln für diese Branche in Niedersachen, Bremen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Sachsen fehlten. Sechs Euro Bruttolohn pro Stunde für die Verkäuferinnen sind dann keine Seltenheit. Macht am Monatsende rund 1.000 Euro, wovon noch Steuern und Sozialversicherung zu bezahlen sind.

    Und weitere solcher Beispiele lassen sich finden. Viele Schlachthöfe beschäftigen ihre Arbeiter ohne tarifliche Bezahlung. In den Hotels und Gaststätten der ostfriesischen Inseln gibt es ebensowenig flächendeckende Tarife wie in der Gastronomie Mecklenburg-Vorpommerns. Die Zahl der ungeregelten Branchen und Gebiete nimmt zu, weil mehr Firmen sich höhere Löhne nicht leisten wollen oder können. Außerdem haben die Gewerkschaften in den Augen mancher Beschäftigter an Attraktivität eingebüßt.

    Aber selbst dort, wo Gewerkschaften und Arbeitgeber noch Tarifverträge aushandeln, ist die Bezahlung oft miserabel. In Brandenburg liegt der Mindest-Tariflohn für Friseurinnen bei gut drei Euro brutto. Solche Hungerlöhne würden vorläufig auch dann fortbestehen, wenn aufgrund des CDU-Beschlusses eine Untergrenze für die tariffreien Zonen eingeführt würde.

    Info-Kasten

    Die Mindestlohndebatte

    Um die einzelnen Beschäftigten vor Willkür und Hungerlöhnen zu schützen, haben die Gewerkschaften seit dem 19. Jahrhundert durchgesetzt, dass Löhne und andere Leistungen in kollektiven Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vereinbart werden. Aber die Wirksamkeit und Reichweite der Tarifverträge nimmt seit mehreren Jahrzehnten ab. Unter anderem die Gewerkschaften und die SPD fordern deshalb seit einigen Jahren, einen gesetzlichen, politischen Mindestlohn einzuführen, wie ihn viele Nachbarstaaten bereits haben. Nachdem sich die CDU lange wehrte, weil sie nicht in den freien Markt eingreifen wollte, weicht ihre Ablehnung nun auf.

  • „Irgendwo muss das Zeug hin“

    Nach 50 Jahren Kernenergie wollen Bund und Länder parteiübergreifend ein Endlager für Atommüll suchen

    So viel erklärte Gemeinsamkeit gibt es in der Politik selten. Ein „nationaler Konsens“, wie es Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) nennt, soll eine der heikelsten Zukunftsfragen Deutschlands beantworten. Wo soll der radioaktiv schwer verseuchte Atommüll am Ende dauerhaft gelagert werden? Bislang wurde nur der Salzstock im niedersächsischen Gorleben auf seine diesbezügliche Tauglichkeit untersucht. Die vor Jahrzehnten getroffene Vorfestlegung ist nun vom Tisch. Jetzt soll im ganzen Land nach geeigneten Lagerstätten gefahndet werden. Damit könnte ein Endlager auch in Baden-Württemberg, Bayern oder Nordrhein-Westfalen eingerichtet werden.

    Die Bereitschaft dazu ist über die Parteigrenzen hinweg groß. Denn mit dem beschlossenen Ende des Atomzeitalters in Deutschland kann auch der ideologische Streit über die Kernkraft beerdigt und nach pragmatischen Lösungen gesucht werden. Auch die Grünen machen dabei wohl mit, weil der Schrott aus den Meilern nun einmal da ist. „Irgendwo muss das Zeug einfach hin“, sagt der Ministerpräsident Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann (Grüne). Das übliche Gezänk sei auch nicht angebracht, da dieser Vorgang „theologische Zeiträume umfasst.“ Der Atommüll muss für viele 1.000 Jahre sicher untergebracht werden.

    Auf einen Fahrplan haben sich die Beteiligten nun geeinigt. Noch in diesem Jahr wird eine Arbeitsgruppe gebildet, der neben dem Bund die Länder Hessen, NRW, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Niedersachen angehören. Deren Fachleute wollen sich über ein Auswahlverfahren für die Standortsuche verständigen. Gesucht werden wissenschaftliche Kriterien für einen geeigneten Ruheplatz, anhand derer die in Frage kommenden Stätten miteinander verglichen werden können.

    Geklärt werden dabei auch grundlegende Entscheidungen. Soll der Müll oberirdisch unter weit unter der Erde gelagert werden? Soll das Lager wenn nötig auch wieder geräumt werden können? Sind Salzstöcke, Granit- oder Tongesteinsformationen am besten geeignet? „Wir wollen die beste und sicherste Lösung“, sagt NRW-Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger (SPD). Bis zum nächsten Sommer soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der das Auswahlverfahren festlegt. Danach machen sich Forscher auf die Suche. Fehler der Vergangenheit wollen Bund und Länder vermeiden. So sollen die Bürger an allen Schritten beteiligt werden. „Das Auswahlverfahren muss transparent und bürgernah sein“, versichert der bayrische Umweltminister Marcel Huber (CSU).

    Rund 1,6 Milliarden Euro hat die Erkundung von Gorleben bisher gekostet. Der Salzstock ist auch zum Symbol des Widerstands gegen die Atomkraft geworden. Aus dem Rennen ist das Lager in Lüchow-Dannenberg noch nicht. Die Erkundung soll weiter gehen. Allerdings steht Gorleben auch für eine verloren gegangene Glaubwürdigkeit der Politik. Der Verdacht, rein politische Gründe haben vor 35 Jahren zum damals an der innerdeutschen Grenze liegenden Standort geführt, und nicht Sicherheitsaspekte, ist weit verbreitet.

    Bis eine endgültige Entscheidung über das Endlager ansteht, werden noch Jahre vergehen. Dann sollen Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden. Die ausgewählte Region muss sich dann in ihr Schicksal fügen. „Das Endergebnis wird die Betroffenen nicht erfreuen“, weiß Röttgen. Bis zu 40.000 Kubikmeter hochradioaktiver Reststoffe werden dorthin verfrachtet. So viel fällt bis zum Ende der Laufzeit der Atommeiler an. Dazu sitzt Deutschland dann noch auf 290.000 Kubikmetern schwach bis mittel verseuchtem Müll.

  • Freie Fahrt und keine Helmpflicht

    Verkehrsminister Ramsauer will mehr Sicherheit ohne neue Gesetze erreichen / Zahl der Verkehrstoten soll um 40 Prozent sinken

    Die Zahl der Verkehrstoten soll bis zum Ende des Jahrzehnts um 40 Prozent auf dann rund 2.200 sinken. Dies will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), der ein Verkehrssicherheitsprogramm entwickeln ließ, ohne neue gesetzliche Vorschriften erreichen. „Es geht darum, die schwächsten Verkehrsteilnehmer besser zu schützen“, betont der Politiker und verweist auf die besondere Gefährdung von Kindern, Älteren und Zweiradfahrern.

    Für strengere Regelungen besteht nach Einschätzung des Ministers kein Bedarf. Beispiel Autobahnen: „Es wird weiterhin kein generelles Tempolimit geben“, versichert Ramsauer und verweist auf die Statistik. Danach entfällt rund ein Drittel der Autofahrten auf die Schnellstrecken. Doch geschehen dort nur sechs Prozent der tödlichen Unfälle. Die proklamierte Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern in der Stunde werde von vielen Fahrern beachtet. Mit zusätzlichen Warnschildern will das Ministerium aber Geisterfahrer vor Falschfahrten bewahren.

    Auch die umstrittene Helmpflicht für Radfahrer lehnt Ramsauer derzeit noch ab, obgleich immer weniger Radler mit einem Kopfschutz unterwegs sind. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen. „Wenn sich die Helmtragequote nicht über eine Marke von 50 Prozent erhöht, muss man über weitere Maßnahmen nachdenken“, sagt der Minister. Denkbar sei etwa eine Helmpflicht für schulpflichtige Kinder. Regelmäßige Überprüfungen der Fahrtüchtigkeit älterer Autofahrer lehnt die Bundesregierung ebenfalls ab. Vielmehr soll sich jeder Senior freiwillig vom Arzt die Tauglichkeit für den Verkehr bescheinigen lassen.

    Doch gibt es auch konkrete Pläne für mehr Sicherheit auf den Straßen. So will Ramsauer mehr Überholspuren auf Landstraßen einrichten. Denn hier finden die meisten Verkehrsopfer den Tod. An Unfallschwerpunkten werden zudem verstärkt Radarfallen aufgebaut. Dafür sind allerdings die Bundesländer zuständig. Höhere Strafen für Verkehrsrowdys will Ramsauer nicht einführen. „Wir haben ein hinreichend strenges System“, glaubt der Minister.

    Ansonsten setzt der Minister auf technische Verbesserungen. Bald sollen Motorräder zum Beispiel serienmäßig mit einem Anti-Blockier-System ausgestattet werden. Verbindliche Regen für einen besseren Schutz der Verkehrsteilnehmer haben sich in früheren Jahren bewährt. Durch die Anschnallpflicht oder die Helmpflicht bei Motorrädern konnte die Zahl der Verkehrstoten deutlich gesenkt werden. Kamen im Jahr 1979 noch 21.300 Menschen auf den Straßen in Ost- und Westdeutschland ums Leben, waren es im vergangenen Jahr noch 3.648.

  • Wirtschaftsweise legen Plan B zur Euro-Rettung vor

    Teil der Staatsschulden könnte über 20 Jahre lang vergemeinschaftet werden / In Deutschland müsste dazu das Volk befragt werden

    Die fünf so genannten Wirtschaftsweisen haben einen Plan B entwickelt, mit dem die Eurozone langfristig stabilisiert werden könnte. Sollten die bisherigen Rettungsschirme zur Beruhigung der Märkte nicht ausreichen, schlägt das Sachverständigenrat (SVR) der Bundesregierung einen Schuldentilgungspakt in der Währungsunion vor. Für diesen Fonds sollen alle Länder gemeinsam haften. Der Euro bringt Deutschland nach Ansicht der fünf Professoren mehr Vorteile als Nachteile, weil Wirtschaft und Arbeitsmarkt nicht wie zu D-Mark-Zeiten unter einer permanenten Aufwertung der Währung leiden. „Der Schutz ist nicht kostenlos zu haben“, betonte der Vorsitzende des Gremiums, Wolfgang Franz.

    Der Schuldenpakt soll auf einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren befristet sein. Jedes Euroland bleibt für Verbindlichkeiten in der Höhe von 60 Prozent seiner jährlichen Wirtschaftsleistung allein verantwortlich. Die darüber hinaus gehenden Miesen – Italiens Schuldenstand ist zum Beispiel doppelt so hoch – werden in den Gemeinschaftsfonds eingebracht. Zugleich wird für jedes Land eine Tilgungsvereinbarung geschlossen. Innerhalb von gut zwei Jahrzehnten begleichen die Länder dann diese Schulden und der Pakt läuft aus.

    Die Gemeinschaftshaftung wollen die Experten an strikte Gegenleistungen aller Staaten knüpfen. So sollen die nationalen Regierungen Schuldenbremsen einführen und dürfen nach einer Übergangszeit fast keine neuen Schulden mehr machen und müssen Reformen für mehr Wachstum durchführen. Die ersten fünf Jahre werden als Anlaufzeit genommen. Verstößt ein Land gegen die Bedingungen, fliegt es aus dem Fonds und muss sich allein an den Kapitalmärkten Geld borgen. Finanziert wird der Fonds durch einen nationalen Steueraufschlag. Schließlich besteht der Pakt auf Sicherheiten in Höhe von 20 Prozent der übernommenen Schulden, Dafür müssen die Notenbanken ihre Währungsreserven verpfänden. „Mit diesem Vorschlag würde man sich Luft verschaffen“, sagt SVR-Mitglied Lars Feld.

    Nach Berechnungen der Wirtschaftsweisen würden die Euroländer in den nächsten Jahren 2,3 Billionen Euro Schulden vergemeinschaften. Italien mit 41 Prozent davon und Deutschland mit einem Viertel würden am meisten Anleihen abgeben. Belgien, Spanien und Frankreich könnten sich auf diese Weise Entlastung verschaffen. Der Fonds würde nach Einschätzung des Sachverständigen Peter Bofinger weniger Zinsen zahlen müssen als der Rettungsschirm.

    Die Belastung der Krisenländer wäre somit erträglich, wie der Rat am Beispiel Italiens vorrechnet. Die römischen Regierungen müssten jährlich drei Prozent ihre Bruttoinlandsproduktes für Zins und Tilgung aufbringen. 2035 wäre der problematische Teil der Staatsschuld dann abgetragen. Das Angebot ist für Krisenländer attraktiv. Italien musste zum Beispiel an diesem Dienstag mit über sieben Prozent Rekordzinsen für neue Anleihen bezahlen. Allein im kommenden Jahr muss der Staat 380 Milliarden Euro an den Kreditmärkten aufnehmen. Bei diesem hohen Zinssatz wäre das Land finanziell wohl schnell an der Grenze seiner finanziellen Möglichkeiten.

    Welche Kosten auf Deutschland zukommen würden, ließen die Sachverständigen offen. Allerdings hält der Rat diesen Weg für die beste Alternative. „Entscheidend ist, dass der Fonds sich über eine feste Tilgungsvereinbarung wieder selbst abschafft“, betont Franz. Mit dem Grundgesetz ist die Idee allerdings nicht ohne Änderung vereinbar. „Das bedeutet, dass eine Volksabstimmung darüber stattfinden müsste“, stellt Ratsexperte Feld klar.

  • Durch die Hintertür

    Kommentar

    Der Vorschlag der Wirtschaftsweisen zur Eurorettung könnte schnell ernsthaft als Lösung der Eurokrise diskutiert werden. Denn mit Italien steht ein Riese der Währungsunion unter gewaltigem Druck der Kapitalmärkte. Offenkundig ist das Vertrauen der Investoren mittlerweile so gering, dass kein noch so großer Rettungsschirm für Beruhigung sorgen kann. Am Ende bleibt so womöglich nur ein ganz großer Wurf, die Gemeinschaftshaftung für einen Teil der europäischen Staatsschulden. Der gemeinsame Tilgungspakt, den die Experten einstimmig vorschlagen, ist ein Eurobond durch die Hintertür. Als Folge würde Deutschland direkt für die Schulden anderer haften. Alle Versprechen, die den Bürgern bei der Einführung der Gemeinschaftswährung gemacht wurden, wären dann endgültig Makulatur

    Doch die Alternativen dazu überzeugen auch nicht. Unter dem gegenwärtigen Druck bleibt die Europäische Zentralbank (EZB) die einzige Waffe im Kampf gegen die Schuldenkrise, die über ausreichend viel Munition verfügt. Wenn die EZB die Krise jedoch löst, in dem sie neue Euro druckt, ist die Stabilität der Währung höchst gefährdet. Und Deutschland wäre auch hier, ohne jeden formalen Einfluss, an den Kosten beteiligt. Der gerade erst aufgestockte Rettungsschirm EFSF kann einen Ausfall Italiens nach derzeitigem Stand kaum verkraften. Folglich kriselt es weiter und weiter.

    Dagegen hat das vom Rat bevorzugte Modell einen langfristigen Charakter. Wenn sie alle an die Regeln halten, muss sich auch niemand zu Tode sparen wie die Länder, die unter extremen Zinsbelastungen leiden. Bis die Probleme endgültig gelöst sind, wird eine Generation vergehen. Doch nur mit einer Dauerlösung wird Vertrauen und Verlässlichkeit wieder hergestellt werden können. In dieser Zeit muss sich Europa auch zu einem Bundesstaat zusammenraufen. Der Rückfall in die Kleinstaaterei wäre für Deutschland kurzfristig vielleicht billiger, langfristig könnte die größte Volkswirtschaft Europas ihren Wohlstand verlieren.

  • Mehr als eine Gasverbindung

    Ostseepipeline sichert russische Gaslieferungen / Experte erwartet schnellen Preisanstieg mit anschließendem Einbruch

    In Lubmin an der Ostsee konnten die versammelten europäischen Regierungschefs, einschließlich Ex-Kanzler Gerhard Schröder, endlich einmal wieder am großen Rad drehen. Nachdem das vollbracht war, zog das vor erste vor zehn Tagen in Sibirien geförderte Erdgas vor ihnen vorbei ins westeuropäische Netz.

    Eine „neue Schlagader“ für den Erhalt der europäischen Wirtschaftskraft nennt Frankreichs Ministerpräsident Francois Fillon die 1224 Kilometer lange Verbindung zwischen dem russischen Ort Wyborg und der deutschen Küste. „Die europäischen Konsumenten können 25 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus Russland bekommen“, freute sich sein russischer Amtskollege Dmitri Medwedew über sichere Staatseinnahmen und Bundeskanzlerin Angela Merkel ahnt eine lange wechselseitig Abhängigkeit zwischen Lieferanten und Abnehmern. „Wir werden Jahrzehnte eng miteinander verbunden sein“, sagt die Kanzlerin.

    Nach fünf Jahren Bauzeit haben der russische Energiekonzern Gazprom, E.on Ruhrgas, Gas de France, BASF Wintershall und die Nederlandse Gasunie die erste Pipeline unter der Ostsee in Betrieb genommen. Eine zweite soll im kommenden Jahr folgen. Die Daten beeindrucken. Aus 2,4 Millionen Tonnen Stahl wurden 101.000 Rohre gegossen und mit Beton ummantelt. 7,4 Milliarden Euro brachte das Konsortium dafür auf, 26 Millionen Haushalt in der EU mit Erdgas zu versorgen.

    Das Projekt war anfangs höchst umstritten. Insbesondere im Nachbarland Polen kam Ärger auf, weil das Gas nun daran vorbei geleitet wird. In Deutschland sorgte das Engagement des Ex-Kanzlers für Kritik, der den Bau gegen gutes Geld förderte. Aber am strategischen Nutzen der Anlage gibt es wenig Zweifel. „Das wird die Risiken entlang der Energielieferkette minimieren“, verspricht Medwedew und verweist auf die auch in Zeiten schlechter Beziehungen geübte Vertragstreue Russlands. Tatsächlich werden mit Nord Stream die politischen Risikoländer Weissrussland und Ukraine umgangen, durch die das Gas bisher geleitet wurde.

    Pipelines sind von enormer strategischer Bedeutung für die langfristig sichere Versorgung mit Gas oder Öl. Knapp 530 Milliarden Kubikmeter Gas verbrauchten die EU-Länder im vergangenen Jahr. Nach Schätzungen der Internationalen Energieagentur (IEA) steigt der Bedarf bis zum Ende des Jahrzehnts auf 587 Milliarden Kubikmeter an. Die Regierungen sehen daher zu, dass sie sich einerseits mit möglichst vielen Förderländern gut stellen, andererseits den Bau von Transporteinrichtungen unterstützen.

    Derzeit ist auf dem Gasmarkt viel Bewegung. Nord Stream ist nur ein Projekt von vielen. Als Konkurrenz wird vielfach das Projekt Nabucco gesehen, bei dem unter anderem RWE mitmischt. Nabucco soll Erdgas aus dem Kaspischen Meer und dem Nahen Osten nach Europa bringen. 2013 soll der Bau beginnen. Daran wird allerdings in Fachkreisen gezweifelt. RWE werden Kontakte zu Gazprom nachgesagt. Steigen die Essener bei Nabucco aus, könnte das das Aus für die Planungen bedeuten. Das zweite große Vorhaben nennt sich South Stream und wird von Gazprom geplant.

    Zugleich werden weltweit viele Anlagen zur Herstellung von Flüssiggas projektiert, das einfach mit dem Tanker zum Kunden gebracht werden kann. Deshalb erwartet die Unternehmensberatung A.T.Kearney in einer jetzt veröffentlichten Studie ab 2015 einen Angebotsüberhang. In den nächsten zwei bis drei Jahren rechnet die US-Firma noch mit heftigen Preissteigerungen um bis zu 40 Prozent. Danach wiederhole sich vermutlich der scharfe Preiseinbruch des Jahres 2009.

    Die vielfach befürchtete Abhängigkeit von russischen Lieferungen hält Kearney-Experte Kurt Oswald für übertrieben. „Gazprom wird noch sehr lange von Europa abhängig sein“, glaubt er. Denn China erfüllt nicht die Erwartungen als alternativer Absatzmarkt. Die Chinesen förderten immer mehr Gas selbst.

  • Die Zentralbank als letzte Retterin

    Sollte die Europäische Zentralbank noch mehr Staatsanleihen aufkaufen, um die Schuldenkrise zu beenden?

    Italienische Staatsanleihen verlieren weiter an Wert, und selbst französische Banken sind Spekulationsattacken ausgesetzt. Reicht in dieser Situation die fantastische Summe von 1.000 Milliarden Euro noch aus, die Europa gerade mittels des Stabilisierungsfonds EFSF mobilisiert? Oder muss die Europäische Zentralbank ran – mit noch größeren Summen?

    Für die zweite Lösung plädiert Gustav Adolf Horn, Direktor des gewerkschaftsorientierten Instituts für Makroökonomie. Notfalls solle die EZB „unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern aufkaufen“, sagt Horn. Seine Überlegung: Nur wenn eine europäische Institution erkläre, mit grundsätzlich unbeschränkten Summen für die Schuldscheine von Euro-Staaten einzustehen, würde die Spekulationswelle gebrochen. Eine solche Erklärung könne nur die EZB abgeben, so Horn.

    Er verweist auf die Möglichkeit der Notenbank EZB, Geld zu schöpfen. Indem sie letztlich Euro-Scheine druckt, kann sie prinzipiell viel größere Summen einsetzen, als Regierungen, die ihre Schulden auch zurückzahlen müssen. Besonders die US-Notenbank Fed praktiziert eine solche Politik, indem sie etwa notleidende Banken und Unternehmen in den vergangenen Jahren großzügig mit Barem versorgt hat.

    Kann die EZB aber das tun, was Horn verlangt? Die Aufgabenbeschreibung der Zentralbank ist in ihrer Satzung und den Europäischen Verträgen ziemlich eindeutig festgelegt. Als überragendes Ziel ist dort die „Preisstabilität“ des Euro genannt. Mit anderen Worten: Die Zentralbank darf nicht mit beliebigen Summen und Garantien hantieren. Die Geldmenge der Euro auf dem Markt muss in vernünftigem Verhältnis zur Menge der hergestellten Güter stehen, damit nicht durch ein Überangebot von Zahlungsmitteln die Inflation einsetzt.

    Christian Calliess, Europarechtler der Freien Universität Berlin, nennt den Paragraph 123 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort heißt es, dass der „unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von Mitgliedsstaaten durch die Europäische Zentralbank verboten“ ist. „Die monetäre Haushaltsfinanzierung“ durch die EZB sei damit untersagt, betont Calliess. Grundsätzlich gibt es in dieser Sichtweise zwei Rollen, die auf keinen Fall miteinander vermischt werden dürfen. Die Regierungen finanzieren ihre Einnahmen selbst und müssen sich dafür vor ihren Wählern rechtfertigen. Die von der Politik unabhängige Notenbank hingegen stellt sicher, dass der Kreislauf wertstabilen Geldes funktioniert – nicht mehr und nicht weniger.

    Verstößt die EZB in der Realität nicht aber selbst gegen diese Normen? Schließlich hat sie seit vergangenem Jahr Staatsanleihen Griechenlands, Italiens und anderer Staaten im Wert von rund 180 Milliarden Euro gekauft, um deren Wert zu stabilisieren. Calliess findet das rechtlich und politisch zwar sehr bedenklich, sieht aber auch, dass die Mehrheit seiner Kollegen anderer Meinung ist. Paragraph 123 verbietet zwar den „unmittelbaren“ Kauf von Staatsanleihen durch die EZB bei einer Regierung, nicht aber den Erwerb der Schuldscheine auf dem Markt. Auf diesem so genannten Sekundärmarkt aber ist die EZB heute aktiv.

    So sieht es etwa Jurist Joachim Wieland von der Verwaltungshochschule Speyer. „Heute ist die Grenze des juristisch Möglichen durch die Anleihekäufe der EZB noch nicht überschritten“, sagt Wieland. „Wann genau dies der Fall sein würde, ist auch schwer zu definieren. Wenn die EZB aber beispielsweise permanent als größter oder einziger Marktteilnehmer auftreten würde, wäre das durch die Verträge nicht mehr gedeckt.“ Auch Ökonomin Dorothea Schäfer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung unterstützt diese Sichtweise. Gegenwärtig betreibe die Zentralbank begrenzte Marktpflege in einer Notsituation, so Schäfer. Eine unbegrenzte Garantie für Staatsanleihen sei dagegen nicht möglich. „Die EZB ist kein Staatsfinanzierer“, sagt Schäfer.

    Ende der Durchsage? Nicht unbedingt. Natürlich ließe sich die Rechtsgrundlage ändern, auf der die EZB steht. Jurist Wieland fügt hinzu: „Wenn die EZB unbeschränkte Garantien für Staatsanleihen übernehmen sollte, ginge das nur mit Änderungen der europäischen Verträge.“ Darauf allerdings, dass die Bundesregierung so etwas mitmachen würde, deutet gegenwärtig gar nichts hin.

  • Steuerentlastung bringt Niedriglöhnern nur Cent-Beträge

    Die Mittelschicht profitiert mit Beträgen von fünf bis 20 Euro monatlich

    Um 1,42 Euro pro Monat will die Bundesregierung Niedriglohnbezieher ab 2013 entlasten. Hohe Einkommen würde die Steuersenkung mit etwa 10 Euro monatlich begünstigen. Für unsere Zeitung hat dies der Bund der Steuerzahler berechnet. Am Sonntagabend einigte sich die schwarz-gelbe Koalition außerdem darauf, den Beitrag zur Pflegeversicherung leicht anzuheben.

    Welche Bürger profitieren 2013 wieviel?

    Ein kinderloser Single mit 9.000 Euro zu versteuerndem Einkommen würde ab 2013 im Vergleich zu heute 17 Euro jährlich weniger Steuern zahlen. Die monatliche Ersparnis betrüge 1,42 Euro. Bei einem Mittelstandseinkommen von 40.000 Euro wäre der Vorteil 76 Euro im Jahr, bei 250.000 Euro immerhin 116 Euro.

    Wie hoch ist die Entlastung 2014?

    In der zweiten Stufe der geplanten Steuersenkung ab 2014 hat der Niedriglohnempfänger mit 9.000 Euro rund 54 Euro mehr pro Jahr. Bei 40.000 Euro macht der Vorteil 235 Euro aus, ab etwa 56.000 Euro aufwärts bis 250.000 Euro 364 Euro (rund 30 Euro monatlich). Diese Zahlen hat Steuerexperte Olaf Schulemann auf der Basis der am Montag bekannten Details der Koalitionsvereinbarung kalkuliert. Alle Einzelheiten waren aber noch nicht geklärt.

    Was hat die Regierung beschlossen?

    Durch die Steuerentlastung haben Bund, Länder und Gemeinden 2014 rund sechs Milliarden Euro weniger in ihren Kassen. Union und FDP planen, den Grundfreibetrag von heute 8.004 Euro, unterhalb dem man keine Steuer zahlt, zum 1. Januar 2013 um 110 Euro anzuheben. 2014 folgt eine weitere Erhöhung um 240 Euro. Außerdem soll die Steuerbelastung für alle Steuerpflichtigen 2013 um 1,4 Prozent sinken, 2014 abermals um drei Prozent. Damit will die Regierung die Inflation der drei Jahre 2012 bis 2014 teilweise ausgleichen und der so genannten kalten Progression entgegensteuern. Dieser Effekt bedeutet, dass man durch die Inflation eigentlich nicht mehr Geld zur Verfügung hat, jedoch in eine höhere Steuergruppe rutscht und deshalb mehr Abgaben zahlt.

    Kommt die Steuersenkung 2014 wirklich?

    Das weiß man heute noch nicht. Die jetzige Regierung ist nur bis zur Bundestagswahl 2013 im Amt, danach gibt es eventuell einen Regierungswechsel. Ob sich eine neue Regierung an die Zusage der alten gebunden fühlt, ist fraglich. Gegenwärtig steht die Opposition der Steuersenkung kritisch gegenüber. Sie sei „auf Pump finanziert“, sagte SPD-Finanzpolitiker Joachim Poß.

    Wie steht es mit der sozialen Gerechtigkeit?

    Die Regierung löst ihr Versprechen ein, untere Einkommen zu entlasten. Dazu dient die Erhöhung des Grundfreibetrages. Die Koalition macht das aber nicht freiwillig. Sie ist rechtlich verpflichtet, das Existenzminimum von der Steuer zu verschonen. Deshalb muss, wenn die Preise steigen, auch das steuerfreie Existenzminimum wachsen. Außerdem kommen auch andere Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen in den Genuss der Steuersenkung. Allerdings verschweigt die Regierung gerne, dass Wohlhabende und Reiche, was die absoluten Euro-Beträge betrifft, viel stärker profitieren als Arme. Ausnahme: Im Bereich der Reichensteuer für Einkommen oberhalb von gut 250.000 Euro (Singles) und 500.000 (Verheiratete) soll die Entlastung wohl nicht gelten.

    Gibt es gegenteilige Wirkungen?

    Um Demenzkranke besser versorgen können, will die Regierung den Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2013 um 0,1 Prozentpunkte anheben. Von den 1,42 Euro, die ein Niedriglohnbezieher mit rund 670 Euro zu versteuerndem Monatseinkommen steuerlich mehr hat, muss er somit 67 Cent gleich wieder abgeben. Unter dem Strich bleiben 75 Cent.