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  • Das Fieber steigt

    Kommentar zu Griechenland von Hannes Koch

    Die bisher angewandte Medizin versagt. Aus ökonomischer Sicht konnte man schon in den vergangenen Monaten Zweifel an der Gesundung Griechenlands hegen. Nun aber tritt in der Schuldenkrise des Mittelmeerlandes eine weitere Infektion hinzu. Ministerpräsident Giorgos Papandreou kann sich auch der Unterstützung seiner eigenen Partei nicht mehr sicher sein. Selbst der Regierung scheint der Glaube an die eigene Heilung abhanden zu kommen.

    Durch die innere Uneinigkeit verschärft sich die Lage. Unlängst ist Papandreou daran gescheitert, die Parlamentsopposition zur Unterstützung eines weiteren Sparprogramms zu gewinnen. Nun nimmt auch die Kritik in seiner sozialistischen Partei Pasok zu. Dutzende Abgeordnete drohen, dem Regierungschef die Gefolgschaft zu verweigern. Papandreou erwägt deshalb, die Unterstützung seiner eigenen Leute mit einer Vertrauensabstimmung im Parlament zu erzwingen. Hinzu kommen nicht nur die heftiger werdende Straßenschlachten in Athen.

    Auch die größte griechische Privatbank verliert das Vertrauen in die grundsätzliche Stabilität der griechischen Staatsfinanzen. Sie hat begonnen, Papiere der Regierung zu verkaufen. Dadurch könnte sich die Abwärtsspirale verstärken. Wenn die griechischen Staatsanleihen durch massive Verkäufe weiter an Wert verlieren, steigen die Zinsen, die die Regierung ausloben muss, um überhaupt Käufer zu finden. Die ohnehin schon schwierige Refinanzierung der Staatsschuld wird noch teurer. Der Staatsbankrott rückt ein Stück näher.

    Für die Euro-Zone stellt sich damit die Frage: Kann man mit der Therapie aus Hilfskrediten und Sparprogrammen weitermachen wie bisher? Vermutlich nicht. Damit Griechenland seine Schulden wieder selbst tragen und finanzieren kann, muss man sie möglicherweise um die Hälfte reduzieren. Eine so riskante Therapie – einen Schuldenschnitt – hat es bislang in der Euro-Zone nicht gegeben. Die Ärzte sollten aber trotzdem ernsthaft darüber nachdenken – und gleichzeitig Vorkehrungen treffen, die die Ansteckung weiterer Patienten verhindern.

  • Moderne Produkte für Senioren

    Hässlich und klobig war gestern/ Altersgerechte Alltagshelfer wie ergonomisch geformte Scheren oder hörerlose Freisprechtelefone sind heute schick/ Beim Kauf zählt eine gute Beratung

    Futuristisch anmutende Salatschleudern, bunte sternförmige Flaschenöffner, die in gut in der Hand liegen oder pastellfarbig  leuchtende Türgriffe: So sehen Alltagshilfen für Ältere heute aus. Auf modernes Design braucht die Generation 50 Plus nicht mehr verzichten. Denn die Hersteller setzen verstärkt auf praktische und schicke Produkte, die Jung und Alt gleichermaßen ansprechen.

    Ein Leben lang sollen die Artikel Konsumenten begleiten. Diesen Anspruch hegen immer mehr Unternehmen. „Universal Design“ oder „Design für Alle“ nennen sie das, oder ganz einfach „demografiefest“. „In demografiefesten Lösungen liegt die Zukunft“, sagt der Hamburger Designer Mathias Knigge, „also in Produkten, die man im Alter von 40 Jahren kauft und die man mit 60 oder 70 Jahren immer noch nutzen kann.“ Alltagsprodukten sehe man es zwar noch nicht immer an, dass der demografische Wandel für die Unternehmen immer mehr in den Mittelpunkt rückt. An Strategien werde aber schon gefeilt.

    Ingrid Krauß vom Internationalen Design Zentrum Berlin (IDZ) weiß, was die modernen Helfer so alles können. Hört man ihr zu, möchte man am liebsten selbst gleich einen davon in den Händen halten und ausprobieren. „Oft sind es die kleinen Dinge, die den Alltag extrem erleichtern“, sagt die Leiterin des Projekts „Universal Design“. Da gebe es die Salatschleuder, die wie ein Brummkreisel funktioniert und mit einer Hand betrieben werden kann oder diverse einfach bedienbare Dosen- und Flaschenöffner.

    Dass es viele der kleinen intelligenten Produkte schon im Supermarkt zu kaufen gibt, wissen viele nicht. “Sie sind leicht zu übersehen und man geht einfach an ihnen vorbei“, erläutert Krauß, die von den kleinen sternförmigen Flaschenöffnern so begeistert ist, dass sie gleich selbst welche für ihre Kinder besorgt hat. Die helfen dem Nachwuchs beim aufdrehen von Plastikverschlüssen wie sie bei Limonaden zu finden sind. Auch für Ältere ein durchaus sinnvolles Hilfsmittel.  

    Vor allem im Sanitärbereich und der Fahrzeugbranche hat sich in den vergangenen Jahren viel bewegt. Das beobachtet Martina Koepp, Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Gerontotechnik (GGT). Und: Die Küche gewinnt für die Industrie zunehmend an Bedeutung. Fragt man die GGT-Chefin was denn das gelungenste Altenprodukt in ihren Augen sei, muss sie nicht lange überlegen. „Das I-Phone“, sprudelt es prompt aus ihr heraus. „Obwohl es dafür gar nicht konzipiert wurde.“

    „Das I-Phone“: Diese Antwort, mag bei manch einem ein heftiges Raunen nebst Kopfschütteln hervorrufen. Doch sie findet Unterstützung. Designer Knigge aus der Hansestadt beobachtet, dass „verhältnismäßig viele über 50-Jährige“ ein solches Gerät besitzen. „Vom Bedienungskonzept ist es einfacher als andere Mobiltelefone“, begründet er den Erfolg des Smartphones. „Es ist selbsterklärend und kommt ohne 20-seitige Bedienungsanleitung aus“, fügt GGT-Chefin Koepp hinzu.

    Mit speziellen „Seniorenhandys“ oder „Senioren-Telefonen“, etwa  mit extra großen Tasten, punkten die Hersteller hingegen kaum. Durch die Begriffe fühlen sich ältere Menschen stigmatisiert. „Seniorenprodukte sprechen Ältere über ihre Defizite an“, erläutert Designer Knigge, warum die Waren wenig Anklang finden. Gerade im Alter wollen wir aber nicht über Probleme angesprochen werden, sagt er. „Wer will schon über sein Telefon zeigen wie alt er ist.“

    Seit 2008 können Firmen für ihre Produkte das Universal-Design-Logo des TÜV Nord erwerben. Daran erkennen Verbraucher, dass ein Artikel den Kriterien des Universal Designs entspricht, also gut handhabbar, technisch sicher und generationenübergreifend attraktiv ist. Das ganze hat nur einen Haken: Erst eine handvoll Produkte ziert das Qualitätszeichen im Moment.

    Doch wie können ältere Konsumenten dann herausfinden, ob das Radio oder der Wecker ihren Ansprüchen genügt? Auf die Beratung kommt es an, sagen Experten. “Käufer sollten sich einen Laden suchen, der die Beratung ernst nimmt“, empfiehlt Mathias Knigge. Gute Verkäufer erkennen, wie sie Defizite richtig einordnen und darauf im Gespräch eingehen können.

    Seit 2010 gibt es das Logo „Generationenfreundliches Einkaufen“. Es zeichnet Einzelhändler aus, die über serviceorientiertes Personal verfügen und ihre Geschäfte zum Beispiel durch schwellenlose Eingänge oder Sitzmöglichkeiten seniorenfreundlich gestalten. Fast 500 Läden tragen das Zeichen inzwischen. Wer in einem davon die Frage „Wo finde ich einen einfachen Wecker?“ stellt, sollte nicht mit der Antwort „In der Kinderabteilung“ Vorlieb nehmen müssen. Auch das soll schon vorgekommen sein. Online unter
    www.generationenfreundliches-einkaufen.de (Rubrik „Wir sind zertifiziert“) ist eine Liste der Händler zu finden.

  • Europa sei Dank

    Kommentar zu Handy-Kosten von Hannes Koch

    Angesichts der Euro-Krise ist es modern, auf Europa herumzuhacken. Was die EU jedoch leistet, ist an einem kleinen, alltäglichen Beispiel zu beobachten: der Handy-Rechnung. Dank EU-Gesetz müssen die Mobilfunk-Firmen die Datenübertragung auf das Handy unterbrechen, wenn die Rechnung über 59,50 Euro zu steigen droht. Das verhindert unerwartete Urlaubskosten infolge des mobilen Internetsurfens im Ausland.

    Diese ebenso einfache wie geniale Regelung schützt die Konsumenten vor Verarmung. Die Europäische Union hält damit ein Versprechen ein, das sie den Bürgern gegeben hat. Es lautet: Niemand soll dem Markt und den Konzernen ausgeliefert sein. Der Wettbewerb und das Eigeninteresse der Wirtschaft haben Grenzen, die die Politik setzt, um die soziale Balance zu wahren.

    Dies ist eine Errungenschaft, die Europa vielen anderen Weltregionen voraushat. Wobei sich der Schutz der Konsumenten und Bürger sicherlich an manchen Stellen noch verbessern ließe. So ist die Höhe der Mobilfunk-Rechnung für Datentransfer außerhalb der EU bislang nicht gedeckelt. Plausibel wäre es, wenn die EU-Kommission den europäischen Netzbetreibern auch für außereuropäischen Datenverkehr Preisbeschränkungen auferlegen würde.

  • E-Mails, die arm machen

    Finanztest warnt vor den hohen Kosten der Datenübertragung per Handy im Urlaub. Liste mit günstigen Tarifen

    Die Handy-Rechnung nach der China-Reise war erstaunlich. 650 Euro verlangte die Firma O2-Telefonica für das Herunterladen einiger E-Mails per Mobiltelefon im Reich der Mitte. Der deutsche Kunde legte Widerspruch ein – mit mäßigem Erfolg. Auf Basis von Kulanz erließ der Mobilfunk-Konzern 100 Euro. Mehr war nicht zu machen.

    „Außerhalb Europas haben Mobilfunk-Kunden nur einen sehr geringen Schutz“, sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Selbst Rechtsanwälte sind in vielen Fällen machtlos. Denn Obergrenzen für Preise und Kosten wie innerhalb der EU gibt es bei Reisen nach China, in die Schweiz, die Türkei oder die USA nicht. Besonders Besitzer von so genannten Smartphones, die Daten teilweise automatisch aus dem Internet herunterladen, riskieren teils extreme Mobilfunk-Rechnungen.

    Wie man sich trotzdem einigermaßen schützen kann, zeigt nun ein neuer Report der Zeitschrift Finanztest. Die Verbraucherschützer haben eine Liste mit Firmen und Tarifen zusammengestellt (siehe Kasten). Viele Mobilfunk-Unternehmen bieten mittlerweile Gebühren-Pakete an, mit denen sich auch außerhalb der EU die Kosten des Datentransfers zumindest begrenzen lassen. Dabei schwanken die Preise pro Megabite Datenübertragung auf´s Handy zwischen 2,49 Euro und 25,80 Euro.

    Aber es gibt weitere Möglichkeiten. Thomas Grund von Finanztest erklärt, dass die Kunden die Datenübertragung ihrer Smartphones selbst ausschalten können. Das beugt unerwarteten Kosten vor. Auf Bitten der Abonnenten blockieren manche Netzbetreiber die Datenübertragung auch zentral auf ihren Computern.

    Innerhalb der EU genießen die Verbraucher dagegen einen besseren Schutz. So reisst der Datenstrom automatisch ab, wenn Kosten von 59,50 Euro aufgelaufen sind. Zu dieser Begrenzung hat die EU die Mobilfunk-Firmen gezwungen. Auch die Preise für Telefonate aus einem EU-Urlaubsland nach Hause sind inzwischen limitiert. Eine Minute darf ab 1. Juli nicht teurer als 41 Cent sein. Außerdem existieren vielfältige Tarifoptionen, mit denen die Konsumenten die Rechnungen drosseln können.

    Gleichwohl erwirtschaften die Netzbetreiber erstaunliche Handelsspannen und Gewinne. Wie Finanztest-Mitarbeiter Grund erläutert, hat die EU den Preis der Datenübertragung zwischen Mobilfunkfirmen auf 50 Cent pro Megabite begrenzt. Den Kunden aber stellen die Unternehmen laut Finanztest bis zu 19,80 Euro in Rechnung (etwa: WinSim/O2). Die Handelsspanne beträgt rund 4.000 Prozent. Schöne Gewinne sind möglich. „Solche Zahlen kommentieren wir nicht“, sagte eine O2-Sprecherin.

    Info-Kasten

    Handy-Tarife im Urlaub

    Finanztest hat 36 Mobilfunk-Anbieter getestet. Die Spanne für die Übertragung eines Megabites Daten innerhalb der EU liegt dabei zwischen 48 Cent und 19,80 Euro. Die Preise für Gespräche und SMS sind dagegen viel einheitlicher. Hier hat die EU bereits regulierend eingegriffen.

    http://www.test.de/shop/finanztest-hefte/finanztest_07_2011/

  • Die Schicksalsagenturen

    Politiker und Ökonomen fordern eine unabhängige europäische Rating-Agentur

    Wenn die so genannten Rating-Agenturen ihre Daumen senken, müssen sich Regierungen ernsthafte Sorgen machen. So wie in Griechenland: Gerade hat die Agentur Standard & Poor´s ihre Bewertung griechischer Staatsanleihen fast auf Bankrott-Niveau reduziert. Politiker und Ökonomen reagieren darauf zunehmend kritisch: Eine neue europäische Agentur solle ein Gegengewicht setzen, fordert unter anderem FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing.

    Die Agentur Standard & Poor´s hat am Montag Abend ihr Rating für griechische Staatsanleihen auf „CCC“ gesenkt. Die Experten glauben, dass der Euro-Staat am Mittelmeer nur noch ein Drittel bis zur Hälfte seiner Schulden zurückzahlt. Vermutlich müssten auch private Banken, auf etwa die Hälfte des Geldes verzichten, das sie in griechische Staatsanleihen investiert haben.

    Mit ihrer Bewertung warnen die Agenturen die Investoren vor schlechten Schuldnern. So liefern sie den Kapitalmärkten einerseits wichtige Informationen. Andererseits sind die Ratings der Agenturen heftig umstritten, stellen sie doch auch nur subjektive Bewertungen durch Analysten dar.

    Im Zuge der Griechenlandkrise zeigte sich außerdem, dass die Ratings wie „sich selbst erfüllende Prophezeiungen“ wirkten. Senkte eine Agentur ihre Bewertung, musste Griechenland den Investoren höhere Zinsen bieten, was die Chance verringerte, die Schulden zurückzahlen. Daraufhin wurden die Ratings abermals reduziert.

    Das Problem für die Staaten: Die schlechten Noten der Agenturen können zu enormen Kosten führen. So wird die Euro-Zone ihrem 110-Milliarden-Rettungspaket wohl weitere Griechenland-Hilfe folgen lassen. Dafür haften auch die deutschen Steuerzahler.

    Unter anderem vor diesem Hintergrund wird seit Jahren darüber diskutiert, den Einfluss der Rating-Agenturen einzudämmen. Bisher beherrschen die drei Firmen Standard & Poor´s, Moody´s und Fitch den Bewertungsmarkt. Die ersten beiden sitzen in New York, Fitch in London. Daneben „brauchen wir eine unabhängige europäische Rating-Agentur, zum Beispiel in Form einer Stiftung“, sagt FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing gegenüber dieser Zeitung.

    Mit dieser Ansicht steht Wissing nicht alleine. Ökonom Michael Hüther, der Chef des Instituts der Wirtschaft in Köln, teilt sie ebenso wie Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen. Das EU-Parlament hat die EU-Kommission beauftragt, eine solche Lösung zu prüfen. Und selbst im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP aus dem Jahr 2009 findet sich die Forderung nach einer europäischen Agentur.

    Was aber würde sich durch die Existenz einer europäischen Bewertungsfirma ändern? „Grundsätzlich gäbe es mehr Wettbewerb“, begründet IW-Chef Hüther. Notenbanken und Investoren könnten sich auf eine weitere relevante Meinung stützen und wären nicht nur auf die Ratings der drei beherrschenden Agenturen angewiesen. Die Bremer Ökonomie-Professorin Mechthild Schrooten erklärt die Folgen im Falle Griechenlands: „Weil die Euro-Zone die griechischen Papiere garantiert, könnte man deshalb auch ein A-Rating für gerechtfertigt halten“, so Schrooten. Athen wäre – anders als S & P es sieht – noch lange nicht bankrott.

    Währenddessen versucht die Bundesbank bereits, sich vom Urteil der drei beherrschenden angelsächsischen Agenturen etwas unabhängiger zu machen. Während diese dem verschuldeten Irland die schlechtere B-Note geben, stützt sich die Bundesbank auf die kanadische Bewertungsfirma DBRS, die Irland immer noch mit „A“ ratet.

    Bleibt die Frage, warum es die von allen gewünschte Europa-Agentur bisher nicht gibt. Das liegt nicht zuletzt am Geld. Denn billig dürfte es nicht werden, mehrere hundert Experten einzustellen und über Jahre zu finanzieren.

  • Lehrstellenmangel ist bald ein Fremdwort

    Ausbildungsplatzangebot auf Rekordniveau / Im Osten fehlen schon
    Bewerber

    Ganz neue Töne erklingen aus dem Haus der Bundesagentur 
    für Arbeit (BA). Statt lauter Klagen über Hunderttausende
    Schulabgänger, die kurz vor Beginn des Lehrjahres noch keine Stelle
    gefunden haben, genießen die Nürnberger in diesem Jahr einen neuen
    Trend. “In einigen Regionen gleicht sich schon jetzt die Zahl der
    Bewerber und der Ausbildungsstellen aus”, stellt BA-Vorstand Raimund
    Becker fest. In den nächsten Jahren werde sich die Schere zwischen
    Angebot und Nachfrage weiter schließen. Die letzte Statistik vom Mai
    2011 verdeutlicht den Trend. Fast 425.000 Ausbildungsverträge wurden
    bis dahin abgeschlossen. 448.000 Bewerber hatten sich zuvor bei der BA
    registrieren lassen. Im Mai standen 198.000 offenen Lehrstellen nur
    noch 202.000 unversorgte Jugendliche gegenüber.

    Die positive Entwicklung hat zwei Ursachen. So macht sich etwa der
    demographische Wandel auf dem Ausbildungsmarkt bemerkbar. In diesem
    Jahr geht die Zahl der Schulabgänger von Haupt- und Realschulen um 3,5
    Prozent zurück. Zugleich sorgt die boomende Konjunktur für ein größeres
    Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen. Die Mitglieder des
    Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) meldeten fast
    150.000 Ausbildungsplätze, ein Plus von 13 Prozent gegenüber 2010.
    “Damit markieren die Mai-Zahlen einen neuen Rekordwert”, sagt
    DIHK-Präsident Hans-Heinrich Driftmann.

    In Teilen Ostdeutschlands gehört die Jugendarbeitslosigkeit, zumindest
    mit Blick auf den Einstieg ins Berufsleben, der Vergangenheit an. Das
    ist aber vor allem auf den Geburtenknick nach der Wende zu verdanken.
    Damals hatte sich die Zahl der Geburten von zuvor rund 230.000 nahezu
    halbiert. Entsprechend dünn besetzt sind daher die Jahrgänge, die jetzt
    auf den Arbeitsmarkt drängen. Da in den letzten 20 Jahren in den neuen
    Ländern zudem viele außerbetriebliche Ausbildungsplätze vorgehalten
    wurden, ist die Versorgung der jungen Leute mit Lehrstellen rechnerisch
    problemlos möglich.

    Ob die Bilanz zum Start des neuen Lehrjahres im Spätsommer immer noch
    so positiv ausfällt, ist noch nicht klar. Denn Driftmann zufolge haben
    viele Betriebe Lehrverträge früher abgeschlossen als sonst, um sich
    geeignete Bewerber zu sichern. Daran mangelt es laut DIHK vielfach. Der
    Verband rechnet deshalb mit rund 50.000 Stellen, die nicht besetzt
    werden können. Ein weiterer Grund dafür ist, dass gute Schüler oft
    mehrere Verträge abschließen, aber am Ende nur einen Platz besetzen.
    Für eine neue Vergabe ist es dann oft schon zu spät.

    Wasser in den Wein schüttet auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
    “Unter dem Strich bleibt eine Lücke von 22.000 fehlenden betrieblichen
    Ausbildungsstellen”, rechnet der Ausbildungsexperte des DGB, René
    Rudolf, vor. Die Gewerkschaften sehen zwar auch eine Entspannung der
    Lage, weil die Schülerzahlen rückläufig sind. Doch für das hohe
    Stellenangebot in diesem Jahr sei vor allem die gut laufende Wirtschaft
    der Grund. Lässt der Boom nach, geht nach Ansicht der Gewerkschaften
    auch das Ausbildungsplatzangebot wieder zurück. Deshalb fordert der DGB
    von der Politik, etwas für die Stabilisierung des Angebots zu tun.
    Rudolf fordert Anreize für ausbildende Betriebe oder eine
    Ausbildungsplatzabgabe für jene Unternehmen, die sich vor der
    Nachwuchsförderung drücken.

    Dazu beklagen die Gewerkschaften ein weiteres Problem, die Altlast aus
    der jahrelangen Ausbildungskrise. 1,5 Millionen junge Menschen zwischen
    20 und 29 Jahren können keinen Berufsabschluss vorweisen. Hier müsse
    eine Nachqualifizierung organisiert werden, fordert Rudolf. Die Klagen
    der Arbeitgeber über eine bei vielen fehlende Ausbildungsfähigkeit
    weist der DGB zurück. “Die Unternehmen konnten sich in den letzten
    Jahren die Sahne abschöpfen”, kritisiert der Fachmann. Sie müssten nun
    wieder lernen, schwächere anzuleiten und wieder richtig auszubilden.

    Dennoch räumen auch die Gewerkschaften ein, dass ein Teil der
    Jugendlichen nicht fit genung für eine Lehrstelle ist. Das bestätigen
    auch die Wissenschaftler des Instituts für - und Berufsforschung (IAB).
    “Nicht alle sind den Ausbildungsanforderungen gewachsen”, erläutert
    IAB-Forscher Holger Seibert. Seit Jahren landet ein stabiler Anteil von
    etwa zehn Prozent der Schulabgänger in Maßnahmen der Arbeitsagentur,
    weil sie sonst gar keine Chance auf eine Ausbildung hätten. Seibert
    fordert daher verstärkte Bildungsanstrengungen. “Wir sollten die
    demographische Rendite in den Schulen lassen”, schlägt er vor. Das
    heißt, die Zahl der Lehrer soll trotz sinkender Absolventenzahlen
    gleich bleiben, damit diese sich besser um ihre Schüler kümmern können.






  • Salat darf wieder auf den Tisch

    Verseuchte Sprossen waren wohl die Ursache der Epidemie / Bundesregierung hebt Warnung für Tomaten, Salat und Gurken auf

    Die Bundesregierung und die Fachinstitute des Bundes haben die Empfehlung, auf Gurken, Tomaten und Blattsalate, zu verzichten, wieder aufgehoben. „Die Verzehrwarnung beschränkt sich nun auf Sprossen“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät Verbrauchern, noch im Kühlschrank lagernde rohe Sprossen wegzuwerfen. Mittlerweile ist auch die Quelle der Edec-Epidemie geklärt. Ein Biohof aus Niedersachsen ist der Ausgangspunkt der Keime, an denen bisher 28 Menschen starben

    Das RKI hat mit einer neuen Methode den Ursprungsort der Ehec-Erreger eingegrenzt, der „rezeptbasierten Restaurant Kohortenstudie“. Dabei wurde das Essverhalten von Gruppen analysiert, die sich in Restaurants aufgehalten haben, bevor ein guter Teil der Reisegesellschaft erkrankte. Über Befragungen der Patienten und des Küchenpersonals, Rechnungen und die Auswertung von Fotos vom gemeinsamen Essen konnten die Berliner Forscher die Wahrscheinlichkeit berechnen, mit der Sprossen die Keime verbreiteten. Wer Keimlinge verzehrte, hatte ein 8,6-fach höheres Risiko, an blutigem Durchfall zu leiden, als andere Gäste. Zudem konnte nachgewiesen werden, dass alle Patienten auch Sprossen gegessen hatten.

    „Ich glaube, dass wir das Schlimmste hinter uns haben“, zeigte sich Gesundheitsminister Daniel Bahr erleichtert. Allerdings rechnet der Politiker auch weiterhin mit neuen Infektionen. Die Zahl der Patienten, bei denen die Krankheit ausbricht, geht indessen deutlich zurück. RKI-Chef Reinhard Burger hält es für möglich, dass die mit Keimen belasteten Lebensmittel entweder verbraucht sind oder entsorgt wurden. Da zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit einige Tage vergehen, erwarten die Fachleute noch weitere Erkrankungen, selbst wenn jetzt niemand mehr mit dem Erreger in Berührung kommen sollte.

    Der Minister verteidigt die bisherige Warnung vor Gurken, Tomaten und Blattsalaten. Die Gesundheit der Verbraucher gehe vor, betonte der Politiker. Außerdem sei dadurch auch weniger Salat mit Sprossen verzehrt worden. So habe die Warnung auch weitere Ansteckungen verhindert.

  • Besucher von Kino.to können kaum belangt werden

    Die Rechtslage beim Schauen von Raubkopien im Netz ist umstritten

    Ganz neue Erfahrungen muss eine Berlinerin wie vermutlich Hunderttausende andere junge Leute in Deutschland seit dieser Woche machen. „Das Fernsehprogramm ist öde“, stellt sie fest. Statt wie sonst kostenlos neue Actionfilme im Internet zu schauen, flimmert jetzt nur noch das übliche Programm über den Bildschirm. Denn die Staatsanwaltschaft hat dem illegalen Vergnügen in dieser Woche ein Ende bereitet, die Webplattform kino.to abgeschaltet und 13 Helfer und Betreiber des Portals festgenommen. Damit ist eine der großen Quellen von Gratis-Filmen oder Serien versiegt.

    Die meisten Nutzer von kino.to kamen nach Einschätzung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) aus Deutschland. Rund 280.000 Besucher soll die Seite im Durchschnitt täglich erreicht haben. Wie viele davon auch tatsächlich die zu Unrecht bereitgehaltenen Unterhaltungsangebote wahrgenommen haben, lässt sich nicht sagen. Offen ist auch, inwieweit sich Nutzer nun auf Forderungen der Filmindustrie einstellen müssen. Die Inhaber der jeweiligen Rechte könnten versuchen, über die so genannte IP-Adresse an ihre Namen zu kommen und dann zivilrechtlich gegen sie vorgehen. „Das ist eine Entscheidung jedes einzelnen Unternehmens“, erläutert GVU-Sprecherin Christine Ehlers.

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) rechnet nicht mit einer großen Welle von Klagen oder Gebührenforderungen. „Die Wahrscheinlichkeit ist relativ gering“, sagt vzbv-Expertin Lina Ehrig. Denn die Rechtslage ist keineswegs eindeutig geklärt. Raubkopien sind zwar verboten, nicht jedoch das Abspielen von Filmen, das so genannte Streaming, sofern der Inhalt dabei nicht aus dem Internet auf den eigenen Computer heruntergeladen werden. Und dies war die Regel bei kino-to. „Knackpunkt ist immer, ob eine Kopie hergestellt wird“, erläutert Ehrig. Eine Ungewissheit besteht allerdings. Denn aus technischen Gründen wird während des Streamings eine Kopie des Films zeitweilig in den Arbeitsspeicher des Computers geladen. Ob dieser Vorgang eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist zwischen Juristen umstritten. „Da gibt es noch keine Gerichtsentscheidung“, sagt Ehrig.

    Auch der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke hält es für unwahrscheinlich, dass die Rechteinhaber nun in großem Stile auf kleine Sünder los gehen. „Bislang ist mir kein Fall bekannt, in dem gegen Nutzer von Livestream-Portalen vorgegangen worden ist“, beruhigt der Anwalt. Er sieht eher die Hinterleute der Angebote im Visier der Filmindustrie. Die GVU das Verfahren ja auch im April mit einem Strafantrag ins Rollen gebracht.

    So harmlos, wie das Unterhaltungsangebot auf den ersten Blick vielen erscheint, ist es nicht. GVU-Sprecherin Ehrig spricht von einer „digitalen Hehlerei“ mit hoher krimineller Energie. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des „Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“. Auch bei kino.to ging es ums Geld, obgleich die Betrachtung von mehr als 22.000 Filmen kostenlos war. Mit Einblendungen von Erotikportalen, Reklame für Wettbüros, Premium-Zugängen zu anderen Filmanbietern und anderen Einnahmen wurde das Geschäftsmodell vermutlich zu einer lukrativen Gewinnquelle. Die Täter werden kaum so glimpflich davon kommen wie die Besucher ihrer Webseite. Den Raubkopien bereitzustellen, ist auf jeden Fall verboten.

  • „Die Garantiebedingungen genau lesen“

    Garantie oder Gewährleistung: Selbst Experten bringen beide Dinge bisweilen durcheinander. Bernadette Mohme, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Kehl, klärt auf.

    Mandy Kunstmann: Frau Mohme, was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

    Bernadette Mohme: Die Gewährleistung umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrages zustehen. Der Verkäufer hat gesetzlich dafür einzustehen, dass die gekaufte Sache frei von Rechts- und Sachmängeln ist. Bei Neuware beträgt die Frist hierfür zwei Jahre. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und/oder des Händlers. Sie ist nicht gesetzlich geregelt und kann auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden.

    Mohme: Dann ist der Käufer also doppelt geschützt, wenn er sowohl die gesetzliche Gewährleitung als auch eine Garantie in Anspruch nehmen kann.

    Mohme: Im Prinzip ja. Allerdings sollte man die Garantiebedingungen genau lesen. Denn die Zusage bezieht sich meist nur auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile, wie zum Beispiel das Laufwerk eines Computers oder die Durchrostung der Karosserie eines Fahrzeugs.

    Kunstmann: Was ist besser, sich auf die Garantie zu berufen oder vom Gewährleistungsrecht Gebrauch zu machen?

    Mohme: Das kommt drauf an. Läuft die Garantie länger als zwei Jahre, kann sie für den Kunden vorteilhafter sein. Mit einer kürzeren Garantie kommt der Käufer unter Umständen schlechter weg.

    Kunstmann: Haben Sie dafür ein Beispiel?

    Mohme: Wenn Kopfhörer innerhalb der Garantiezeit von einem Jahr kaputt gehen und der Käufer auf das ausgetauschte Produkt keine neue Garantieurkunde ausgestellt bekommt, kann das ein Nachteil sein. Geht der ausgetauschte Kopfhörer nach ein paar Monaten wieder kaputt, ist die Garantie vielleicht schon abgelaufen. Die Gewährleistung hätte aber noch gegriffen. Man sollte sich also nicht vom Verkäufer überreden lassen, die Garantie in Anspruch zu nehmen.

    Kunstmann: Gibt es Waren, die vom gesetzlichen Gewährleistungsanspruch ausgenommen sind?

    Mohme: Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nur beim Kauf von gewerblichen Händlern. Für gebrauchte Güter kann eine kürzere Haftungsdauer vereinbart werden. Sie darf ein Jahr aber nicht unterschreiten. Einige Dinge sind tatsächlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn zum Beispiel bei einer Feinstrumpfhose eine Laufmasche entsteht, muss man als Käufer damit rechnen.

    Kunstmann: Gelten diese Bestimmungen auch, wenn ich im Ausland einkaufe?

    Mohme: Die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie sieht vor, dass die Bestimmungen im jeweiligen Land umgesetzt werden müssen. Die Verbraucherrechte können nicht durch gesonderte Klauseln eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, sodass es europaweit ein einheitliches Mindestschutzniveau beim Kauf von Verbrauchsgütern gibt.

    Bio-Box: Bernadette Mohme (30) ist Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Kehl.

  • Reklamieren auf Umwegen

    Gewährleistung hin oder her: Hat die Ware nur einen geringen Mangel, muss sie der Verkäufer nicht zurücknehmen

    Zaubert der neue Kaffeevollautomat anstelle von aromatischem Espresso nur heiße Luft, ist das ärgerlich. Zum Glück müssen Käufer laut Gesetz auf mangelhafter Ware nicht sitzen bleiben. Vom gewerblichen Händler können sie verlangen, dass er das defekte Produkt gegen ein neues austauscht. Doch es gibt Ausnahmen: Anstelle des ersehnten Umtauschs müssen Verbraucher unter Umständen auch eine Reparatur oder gar den Mangel hinnehmen.

    Zwar steht es Käufern frei, ob sie sich Mangelware ersetzen lassen oder ob sie auf eine Reparatur eingehen. Ist ein Austausch für den Händler mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann er allerdings auf eine Reparatur ausweichen. „Anstatt gleich den ganzen Laptop auszutauschen, kann der Verkäufer auch ein Ersatzteil einbauen lassen, wenn das viel weniger Aufwand für ihn bedeutet“, erklärt Bernadette Mohme, Juristin beim Verbraucherzentrum Kehl.

    Die Reparaturklausel hat in der Vergangenheit schon manchen Verbraucher auf die Palme gebracht – vor allem dann, wenn der Reparaturversuch scheiterte
    und das Gerät nach ein paar Tagen wieder nur komische Geräusche von sich gab, anstelle ordentlich zu funktionieren. Denn schlägt der erste Reparaturversuch fehl, darf es auch ein zweiter sein. Erst wenn der Computer dann immer noch laut faucht, anstatt versöhnlich zu summen, können Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Ware an sich noch zu gebrauchen ist.

    Häufig kommt es vor, dass die Reparatur von Laptop, Kaffeemaschine oder Digitalkamera gleich mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Entsteht dem Kunden dadurch ein finanzieller Schaden, weil er sich für die Zeit beispielsweise einen anderen Computer für die Arbeit leihen muss, kann der Kunde nur Ersatz verlangen, wenn den Händler für den Schaden ein Verschulden trifft. Und das ist selten der Fall. Ein weiterer Wehrmutstropfen bleibt: Liegt lediglich ein geringfügiger Mangel vor – ist also am Laptop ein Pixel tot oder das Möbelstück ziert ein unbedeutender Kratzer – besteht der Anspruch auf Vertragsauflösung nicht. „Fehlt an der Jeans eine Niete, wäre das ein Grund zum Reklamieren“, gibt Mohme zu bedenken.

    Zwischenhändler, Hersteller oder Verkäufer: Egal auf wen der Mangel zurückgeht, Adressat für Beschwerden ist immer der Verkäufer. „Kunden sollten sich nicht damit abspeisen lassen, sich doch bitte an den Hersteller zu wenden“, sagt Juristin Mohme. „Es ist Sache des Letztverkäufers ob und wie er zum Beispiel den Hersteller für den Mangel haftbar macht“. Auch die Ausrede „Ohne Kassenbon kein Umtausch“ hat nicht unbedingt Bestand. Sofern Käufer beweisen können, wo und wann sie die Ware gekauft haben, beispielsweise mittels Kontoauszug, können sie trotzdem reklamieren. „Streng genommen hilft auch ein Zeuge“, urteilt die Stiftung Warentest. Ebenso halte sich das Gerücht, dass man Waren nur in der Originalverpackung zurückgeben kann, hartnäckig, obwohl es keine Rechtsgrundlage hat.

    Zwei Jahre lang gelten die Gewährleistungsansprüche bei neuen Produkten. Schon manch ein Käufer wog sich da in Sicherheit, als die Digitalkamera oder der Flachbildschirm nach eineinhalb Jahren den Geist aufgab – und er sich einen Ersatz oder eine kostenlose Reparatur erhoffte. Doch nur innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf haben Kunden ein leichtes Spiel in punkto Reklamation. In diesem Zeitraum liegt es nämlich am Händler nachzuweisen, dass der Käufer den Defekt verursacht hat – und das ist schwierig. Nach Ablauf der sechs Monate dreht sich der Spieß um: Dann muss der Käufer beweisen, dass er den Defekt nicht zu verantworten hat.

    Kasten/ Umtausch/ Mandy Kunstmann

    Hier gibt es Hilfe: Kunden, die Probleme beim Warenumtausch haben, können sich an die Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) wenden. Bei Verträgen mit Gewerbetreibenden im europäischen Ausland, hilft das Verbraucherzentrum Kehl (www.eu-verbraucher.de). Für baden-württembergische Bürger gibt es einen besonderen Service: Bei Käufen im Internet finden sie Hilfe bei der Schlichtungsstelle für elektronischen Geschäftsverkehr (www.online-schlichter.de). Auch für Kunden von Online-Händlern, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, ist sie Anlaufstelle.

  • Kein Recht auf Umtausch

    Beim Warenkauf hält sich ein Gerücht besonders hartnäckig: Wenn mir etwas nicht gefällt, kann ich es innerhalb von 14 Tagen in den Laden zurückbringen und bekomme mein Geld zurück, denken viele Verbraucher. Doch das ist ein Trugschluss. 

    „Ein generelles Umtauschrecht gibt es tatsächlich nicht“, sagt Ulrike Weingand, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wird eine Umtauschmöglichkeit vom Händler eingeräumt, so geschieht dies auf Kulanzbasis.“ Allerdings gibt es Ausnahmen. Für bestimmte Verträge wie Fernabsatzkäufe zum Beispiel per Internet oder den Versandhandel oder sogenannte Haustürgeschäfte existiert ein gesetzliches Widerrufsrecht.

    „Innerhalb von zwei Wochen können Kunden vom Widerrufsrecht Gebrauch machen“, sagt Weingand. Die Frist beginne erst mit Erhalt einer korrekten Widerrufsbelehrung und bei Fernabsatzkäufen zusätzlich erst mit Erhalt der Ware. Händler haben allerdings die Pflicht, Kunden über dieses Recht zu informieren – und zwar in Textform, also per Schreiben, Fax oder Email. „Eine mündliche Belehrung reicht auf keinen Fall“, so Weingand. Fehle die Belehrung ganz oder sei falsch, könne der Kunde den Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen.

    Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel: „Für Produkte, die auf den Kunden zugeschnitten sind wie Fotobücher oder individuell bedruckte T-Shirts, gilt das Widerrufsrecht nicht“, sagt Andrea Klinder, Juristin bei der Schlichtungsstelle für elektronischen Geschäftsverkehr. Auch Flugtickets oder Hotelbuchungen seien vom Widerruf ausgeschlossen. Viele wüssten das nicht.

    „Haustürgeschäft“ bedeutet im Übrigen nicht nur, dass der Händler seine Ware direkt vor der Haustür feilbietet. „Auch die sogenannten Kaffeefahrten, die letztlich in eine Verkaufsveranstaltung münden, oder das Ansprechen von Verbrauchern in Fußgängerzonen oder auf anderen öffentlich zugänglichen Plätzen gelten als Haustürgeschäfte“, erläutert Expertin Weingand.

    Trotzdem kann es passieren, dass ein Käufer auf dem Messerset oder dem Lammfellkissen, das er auf der Kaffeefahrt erstanden hat, sitzen bleibt, falls es er es sich im Nachhinein anders überlegt. Für Haustürgeschäfte gilt eine Bagatellgrenze. „Wenn das Messer nicht mehr als 40 Euro gekostet hat und sofort bezahlt wurde“, so Weingand, „kann ich den Kaufvertrag nicht widerrufen.“

  • Das Risiko der sanften Umschuldung

    Noch mehr Geld für Griechenland? Finanzminister Schäuble sagt „Ja“, der Bundestag debattiert heute (Freitag). Unsere Zeitung präsentiert vier Lösungswege

    Nochmal 90 Milliarden Euro für Griechenland? Und dann? Weil sich die Krise um die Schulden Athens und den Euro verschärft, gibt Finanzminister Wolfgang Schäuble am Freitagmorgen im Bundestag eine Regierungserklärung ab. Damit will er auch seine eigene Partei von weiteren Finanzhilfen überzeugen. Unsere Zeitung beschreibt vier Wege zur Sanierung des Mittelmeerlandes.

    Die Lage

    Bei einer Wirtschaftsleistung von rund 230 Milliarden Euro in 2011 hat Athen mittlerweile Schulden von etwa 350 Milliarden Euro. Diese belasten das Land jährlich mit Zinszahlungen von mindestens 20 Milliarden Euro aus der Steuerkasse – knapp zehn Prozent der Wirtschaftsleistung. Derartige Summen sind für ein Land schwer zu tragen. Das heißt: Griechenland kann sich nicht mehr über die Kapitalmärkte finanzieren und ist auf Unterstützung der Euro-Regierungen angewiesen.

    Lösung 1 – mehr Geld

    90 Milliarden Euro benötige Athen zusätzlich zu den bereits beschlossenen 110 Milliarden, sagt Euro-Gruppen-Chef Jean-Claude Juncker. Das Geld ist notwendig, weil Griechenland wegen der zu hohen Zinsen wider Erwarten auch 2012 kaum Staatspapiere an Investoren verkaufen kann. Etwa ein Viertel der neuen Kredite oder Garantien würde aus Deutschland kommen.

    Risiko: Die Lage Griechenlands ändert sich nicht grundsätzlich, bald kommt das nächste Hilfspaket.

    Lösung 2 – harte Umschuldung

    Um seine Situation grundsätzlich zu verbessern, könnte Athen die Zahlungsunfähigkeit erklären und die Hälfte der Schulden streichen. Der Wert der ausgegebenen Staatsanleihen würde dann beispielsweise halbiert, wodurch die Gläubiger gezwungenermaßen auf die Hälfte ihrer Investition verzichten. Auch deutsche Banken, die griechische Staatsanleihen im Wert von 34 Milliarden Euro halten, erleiden hohe Verluste. Und selbst die Europäische Zentralbank muss Abschreibungen in ihrer Bilanz vornehmen, denn auch sie besitzt Staatspapiere aus Athen.

    Risiko: Die Rating-Agenturen stufen griechische Staatsanleihen als wertlos ein, auch griechische Banken bekommen deshalb keine Kredite mehr. Die Wirtschaft des Landes kollabiert. Weitere verschuldete Staaten wie Portugal und Spanien geraten in den Strudel.

    Lösung 3 – sanfte Umschuldung

    Diese Variante bevorzugt Finanzminister Schäuble. Bei dieser Lösung verhandeln Griechenland, die EZB und die EU mit den Gläubigern eine Umschuldung im Konsens. Die Gläubiger stimmen zu, die Laufzeiten ihrer Kredite an Griechenland zu verlängern, wodurch Athen weniger frische Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen muss und geringere Kosten hat. Der Wechsel von kürzeren zu längeren Laufzeiten lässt sich bewerkstelligen, indem die alten gegen neue Griechenland-Papiere getauscht werden.

    Risiko: Die Rating-Agenturen drohen, dass sie auch die sanfte Umschuldung als Bankrott einstufen. Damit könnte auch in diesem Fall das Szenario 2 seinen Lauf nehmen. Deshalb sind Frankreich und die EZB dagegen.

    Lösung 4 – Euro-Anleihen

    Griechenland ist das Problem der zu hohen Zinsen sofort los, wenn es sich nicht über eigene, nationale Anleihen finanziert, sondern die Eurozone gemeinsame Staatsanleihen ausgibt. Dann färbt die gute Bonität Deutschlands, Hollands oder Finnlands auf Griechenland ab. Diese Lösung funktioniert allerdings nur, wenn etwa die Bundesregierung ihren Widerstand gegen solche Eurobonds aufgibt. Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Schäuble müssen den Bundesbürgern erklären, dass wir nun regelmäßig für Griechenland und andere höhere verschuldete Staaten in der Mithaftung stehen. Risiko: Steigende Zinsen und höhere Kosten auch für Deutschland. Abnehmender Anreiz für Griechenland, seinen Haushalt zu sanieren.

  • „Social Media ist eine große Chance für Unternehmen“

    Viele Unternehmen kommunizieren mit ihren Kunden über Facebook oder Twitter. Dafür stellen sie Social Media Manager ein. Was es mit diesem Job auf sich hat, verrät Web 2.0-Experte Willms Buhse.

    Mandy Kunstmann: Herr Buhse, wozu brauchen Unternehmen einen Social Media Manager?

    Willms Buhse: Für Firmen ist es heute wichtig, mit Kunden in den Dialog zu treten. Unternehmen mit Internet affinen Zielgruppen können es sich nicht erlauben, die Möglichkeiten des Web 2.0 – also von Blogs, Facebook oder Twitter – ungenutzt zu lassen. Das dürften so ziemlich alle Unternehmen sein. Schließlich gibt es mittlerweile 20 Millionen Facebook-Nutzer in Deutschland. Ohne Facebook-Auftritt schließt man ein Viertel der Bevölkerung aus.

    Kunstmann: Aufgabe eines Social Media Managers ist es also, das Unternehmen auf sämtlichen Online-Plattformen nach außen zu vertreten?   

    Buhse: Ganz so einfach ist es nicht. Häufig kommen Firmen mit einer Social-Media-Strategie auf mich zu, die eigentlich keine ist. Sie wollen auf so vielen Plattformen wie möglich präsent sein. Sinnvoll ist es aber, erst einmal darüber nachzudenken, mit welchen Themen man auftreten und welche Zielgruppe man erreichen möchte. Bei der Deutschen Telekom zum Beispiel bearbeiten jetzt Mitarbeiter Anfragen auf Twitter. So will man das Problem mit dem Kundenservice angehen. Das ist mutig und clever.

    Kunstmann: Kann ein Social Media Manager beim Twittern oder Chatten Fehler machen?

    Buhse: Fehler kommen immer wieder vor. Teldafax hat auf Facebook beispielsweise fleißig Sponsoring-Meldungen bekannt gegeben, Kundenanfragen aber ignoriert. Die Rechnung kam prompt und in Form von zahlreichen negativen Kundeneinträgen auf der Facebook-Seite. So etwas nennen wir „Shit-Storm“. Das passiert, wenn die Verantwortlichen nicht sensibel arbeiten.

    Kunstmann: Sensibel auf Kunden eingehen: Welche Kompetenzen müssen Social Media Manager noch mitbringen?

    Buhse: Sie verstehen etwas von Webtechnologie sowie von Marketing und Kommunikation. Außerdem müssen sie zum Mitmachen motivieren können. Nicht nur sie selbst sollten im Netz präsent sein, sondern auch andere Mitarbeiter aus dem Unternehmen.

    Kunstmann: Das kann doch schnell unseriös werden. Zum Beispiel wenn sämtliche Angestellten auf Facebook die Produkte der Firma in den höchsten Tönen loben, aber sich nicht als Mitarbeiter zu erkennen geben.

    Buhse: Wenn so etwas herauskommt, kann das ganz schön unangenehm werden. Ich kann den Unternehmen nur empfehlen, sich an die Social-Media-Regeln zu halten.

    Kunstmann: Und die wären beispielsweise?

    Buhse: Gebe dich als Mitarbeiter zu erkennen, plaudere keine Geschäftsgeheimnisse aus und fange keinen Streit an. Schwarze Schafe gibt es aber immer wieder.

    Kunstmann: Hat der Beruf des Social Media Managers Zukunft?

    Buhse: Keine Frage. Social Media ist eine große Chance für Unternehmen. Mit einer Hochglanzbroschüre erreichen sie weitaus weniger als mit Werbung, die von Menschen kommt und die den Kunden direkt anspricht. Mitarbeiter werden künftig zu Markenbotschaftern. Das ist die Zukunft des Marketings. Und der Social Media Manager ist mittendrin. Viele Unternehmen sind gerade dabei Social-Media-Teams aufzustellen.

    Kunstmann: Den Job gibt es aber noch gar nicht so lange. Wie wird man denn Social Media Manager, so dass eine Bewerbung Erfolg verspricht?

    Buhse: Der Beruf als solcher existiert erst seit zwei oder drei Jahren. Social Media Manager kommen häufig aus der PR- oder der IT-Branche oder aus Agenturen. Eine Weiterbildung erhöht die Chancen. Virtuelle und berufsbegleitende Kurse etwa bietet die Social Media Akademie.

    Bio-Box: Dr. Willms Buhse (40) ist Gründer des Beratungsunternehmens doubleYUU. Er hilft Firmen, erfolgreiche Web 2.0-Startegien zu entwickeln. Der Diplomingenieur und –ökonom ist Dozent an der Social Media Akademie.

  • Minister halten Rohkostwarnung aufrecht

    Höhepunkt der Ehec-Ausbreitung könnte überschritten sein / Hinweise auf Sprossenbetrieb als Keimzelle der Krankheit verdichten sich / Bauern können auf zusätzliche Millionenhilfe hoffen

    Kritik am Krisenmanagement von Bund, Ländern und nachgeordneten Behörden wollte nach einem Treffen aller Beteiligten mit EU-Gesundheitskommissar John Dalli niemand wagen. „Wir müssen die Lektion aus diesem Ausbruch lernen“, sagte der Malteser lediglich, nachdem die EU Deutschland zuvor heftig kritisiert wegen der Kommunikationspolitik und einem mangelnden internationalen Austausch der Erkenntnisse zum Krankheitserreger Ehec kritisiert hatte. Nun wird der Streit vertagt, bis die Krise bewältigt ist. Stattdessen lobte der Kommissar die Arbeit der hiesigen Behörden sogar. Alle Anstrengungen müssten nun darauf gerichtet werden, die Quelle der Keime zu identifizieren, verlangte Dalli.

    Dabei sind die Gesundheitsbehörden offenkundig ein Stück weit vorangekommen. Es verdichten sich die Hinweise auf die bereits bekannten Sprossenzucht in Niedersachsen. „Acht verschiedene Krankheitscluster können auf den Betrieb im Landkreis Uelzen zurückgeführt werden“, sagte Verbraucherministerin Ilse Aigner. Dabei konnte in den untersuchten Proben aus Bienenbüttel bisher kein Erreger nachgewiesen werden. Das wird womöglich auch nie der Fall sein, weil die verseuchten Chargen längst verbraucht worden sind. Aber drei Beschäftigte des Betriebs sind erkrankt und auch Gäste von Restaurants, die der Hof mit Sprossen beliefert hatte.

    Da der eindeutige Nachweis fehlt, halten Bund und Länder an ihren Warnungen fest. Die Konsumenten sollen bundesweit auf den Genuss von rohen Tomaten, Gurken, Blattsalaten und Sprossen verzichten. „Wir müssen die Empfehlung aufrecht erhalten“, betonte Gesundheitsminister Daniel Bahr und verwies auf den schweren Verlauf der Epedemie. Mittlerweile sind 25 Menschen an dem durch den Ehec-Erreger ausgelösten Krankheitssyndrom HUS gestorben. „Weitere Todesfälle sind nicht auszuschließen“, befürchtet Bahr. 670 HUS-Patienten liegen noch in den Kliniken. 1.900 Menschen sind infiziert.

    Das zuständige Robert-Koch-Institut und die Gesundheitsbehörden der Länder suchen die Keimzelle der Krankheit auf verschiedenen Wegen. Ein Ansatzpunkt sind regionale Schwerpunkte, wenn zum Beispiel viele Patienten im gleichen Restaurant gegessen haben. Auch werden Betriebe, die Vorprodukte für Verpflegungseinrichtungen herstellen, besonders überprüft. Außerdem erforschen die Experten die Ernährungsgepflogenheiten der betroffenen Patienten zur Ermittlung von Gemeinsamkeiten. Bremens Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter spricht von einem gut eingespielten System, obgleich die Kritik an den komplizierten Zuständigkeiten bei Bund und Ländern immer lauter wird.

    Gesundheitsminister Bahr zeigt sich trotz der nach wie vor schwierigen Lage zuversichtlich. „Es gibt Anlass zum Optimismus, dass wir das Schlimmste jetzt hinter uns haben“, sagte der FDP-Politiker. Tatsächlich nimmt die Zahl der gemeldeten Neuerkrankungen momentan ab.

    Misslich bleibt die Lage für die Bauern und den Handel. Gurken, Tomaten und Salat verkauft sich praktisch nicht mehr. Die EU hat deshalb bereits ein Hilfsprogramm im Umfang von 150 Millionen Euro angekündigt. Aigner zufolge wird die Summe aber wohl noch einmal aufgestockt.

    Wirtschaftliche Sorgen belasten durch den großen Behandlungsaufwand auch jene Krankenhäuser in Norddeutschland, die sich um die Ehec-Patienten kümmern. Das Gesundheitsministerium hält die Klagen allerdings für unbegründet. Die Kliniken bekämen die Kosten von den Krankenkassen ersetzt, versicherte Bahr. Die Fallpauschalen würden die Vergütung der Kliniken sicherstellen.

  • Fossiles Überangebot

    Nach dem Atomausstieg rückt der Konflikt um die Kohleenergie in Mittelpunkt. Brauchen wir neue Kohlekraftwerke? Einige vielleicht, aber keinesfalls so viele, wie die Energieproduzenten bauen wollen

    Das Match ist ziemlich ausgeglichen. Leichter Vorteil für die Industrie. Aber die Umweltschützer lassen sich nicht unterkriegen.

    Den aktuellen Spielstand dokumentiert eine Deutschlandkarte der Umweltorganisation Greenpeace. 15 Kohlekraftwerke sind darauf rot durchgestrichen und mit einem Schildchen verziert: „Bau verhindert“. Die Symbole erfolgreichen Protests gegen den Bau neuer Kraftwerke markieren beispielsweise Lubmin an der Ostseeküste, Kiel, Emden, Herne in Nordrhein-Westfalen oder auch Germersheim am südlichen Rhein.

    Kein schlechtes Ergebnis. Aber die Zahl der Kohleanlagen, die in Bau oder Planung sind, liegt höher. Sie beträgt Greenpeace zufolge 19. In Brunsbüttel an der Nordsee entstehen demnach gleich zwei große Kraftwerksblöcke, einer in Hamburg, weitere beispielsweise in Duisburg, Krefeld, Mannheim und Karlsruhe.

    So sieht der nächste Konflikt um die Energiepolitik in Deutschland aus: Wodurch ersetzen wir die Atomkraftwerke, die die Bundesregierung bis 2022 abschalten lassen will? Durch Wind, Sonne, Biomasse – Energiequellen, deren schädliche Umweltauswirkungen vergleichsweise wenig ins Gewicht fallen? Oder nehmen wir Braun- und Steinkohle, eine Art der Krafterzeugung, die den Klimawandel beschleunigt, den wir eigentlich aufhalten wollen?

    Es ist ein Widersinn: Kohlekraftwerke, die man heute baut, können Strom produzieren bis 2050. Dann aber soll der Kohlendioxid-Ausstoß in Deutschland selbst nach dem Willen der Bundesregierung nahe Null sinken. Wie kann das funktionieren mit Dutzenden riesiger Schornsteine, die Millionen Tonnen Kohlendioxid in den Himmel blasen? Irgendetwas passt da nicht zusammen.

    Das sagt nicht nur Greenpeace, sondern auch das Umweltbundesamt. Nach Recherchen des UBA sind gegenwärtig bundesweit sechs Kohleblöcke mit 5.305 Megawatt Leistung im Probebetrieb oder kurz davor. Bei weiteren sechs Blöcken laufen die Bauarbeiten noch (5.397 MW). Diese zwölf Anlagen werden alle ab etwa 2013 Strom liefern. In der Planungsphase sind außerdem sieben Kraftwerke mit nochmals 6.220 Megawatt Leistung. Zieht man von diesem Zuwachs die möglichen Stillegungen alter Kohlekraftwerke in der Größenordnung von 5.000 MW ab, bleibt eine zusätzliche Kohleleistung von etwa 12.000 Megawatt.

    Der merkwürdige Umstand: Diese zusätzliche Kapazität zur Stromproduktion braucht Deutschland nicht. Schon heute besteht ein Überangebot an Elektrizität von gut 10.000 Megawatt. Deswegen war es vor drei Monaten auch kein Problem, die acht alten Atomkraftwerke abzuschalten. Indem die Energieunternehmen 19 Kohlekraftwerke dazubauen, bringen sie die Kapazität wieder auf den Stand des alten Überangebots.

    Damit aber nicht genug. Zusätzlich werden noch Gaskraftwerke mit einer Leistung von rund 9.000 Megawatt errichtet, die deutlich umweltfreundlicher sind als Kohleanlagen. Und nicht zu vergessen: Bis 2020 möchte die Regierung den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion im Vergleich zu heute verdoppeln. Unter dem Strich sind deshalb neue Kohlekraftwerke schlicht überflüssig.

    „Falsch“, heißt es dazu beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Diese theoretische Rechnung verkenne die realen Bedingungen in der Stromproduktion. Zum Beispiel: Wenn tagelang Flaute herrsche, stünde die Windenergie nur unregelmäßig zur Verfügung. Die Kohlekraftwerke brauche man als stabile Basis und Reserve, um die naturbedingten Schwankungen der Öko-Energie auszugleichen. „Daher sind noch auf lange Sicht neue, effiziente Erdgas- und Kohlekraftwerke notwendig“, sagt ein Sprecher des BDEW, „ohne diese neuen Kraftwerke ist der Umbau Richtung Erneuerbare nicht zu schaffen.“

    Das Umweltbundesamt teilt diese Einschätzung nur teilweise. In ihrem aktuellen Hintergrundpapier zur „Umstrukturierung der Stromversorgung in Deutschland“ schreiben die Experten: „Es besteht kein Bedarf an zusätzlichen Kohlekraftwerken über die derzeit in Bau befindlichen Anlagen hinaus.“ Zumindest die sieben Kraftwerke, die heute noch im Planungsstadium sind, hält das UBA für überflüssig.

    Worin aber besteht das grundsätzliche Problem? Wenn die Energieunternehmen unbedingt Kohleblöcke bauen wollen, könnte man sagen, sollen sie es doch tun. Schließlich drückt das Überangebot den Strompreis, worüber sich die Verbraucher freuen. Und die Klimabelastung muss auch nicht steigen. Schließlich gibt es den europaweiten Emissionshandel: Die Obergrenze des CO2-Ausstoßes auf dem Kontinent ist festgeschrieben und soll kontinuierlich sinken. Brauchen die deutschen Kohlekraftwerke mehr Verschmutzungsrechte, müssen sie diese woanders teuer einkaufen. Mehr CO2-Ausstoß an einer Stelle wird also durch geringere Emissionen in Spanien, Frankreich oder Holland ausgeglichen.

    „Leider leben wir nicht in der besten aller Welten“, sagt Thorben Becker vom Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Seine Befürchtung: „Die CO2-Obergrenze beim Emissionshandel wird politisch festgelegt“. Wenn aber Dutzende neue Kohlekraftwerke in Deutschland Strom produzierten, steige später der Druck seitens der Unternehmen, den Kohlendioxid-Ausstoß weniger stark zu senken. Das Überangebot an Kohlestrom, das in den kommenden Jahren entsteht, würde sich dann noch in Jahrzehnten als größere Klimabelastung auswirken.

  • Neue industrielle Revolution

    Kommentar zum Energie-Paket von Hannes Koch

    Sicherlich viel kritisieren kann man an den acht Gesetzen, mit denen die Regierung den Atomausstieg und die Energiewende besiegelt hat. Mieter und Stromkunden müssen künftig oft mehr für Ökostrom und die Wärmedämmung ihrer Wohnungen zahlen. Hausbesitzer und Firmen dagegen erhalten Steuervorteile – wie üblich, mag mancher denken. Alles hat seinen Preis. Auch die Energiewende. Aber in Anbetracht der beträchtlichen Vorteile fallen die negativen Aspekte kaum ins Gewicht.

    Denn das Gesetzespaket ist vorbildlich. Ihm ist der ernsthafte Versuch anzumerken, möglichst viele gesellschaftliche Gruppen einzubeziehen – von den Energiekonzernen, die mit ihren verbleibenden neun Atomkraftwerken noch zehn Jahre garantierte Milliarden-Gewinne erwirtschaften können, über die Umweltverbände, deren ökologische Sorgen gehört wurden, bis zum Mieterbund, dem die Regierung zugesichert hat, die Zusatzkosten für die Mieter in Grenzen zuhalten. Der neue Atomkonsens verdient diese Bezeichnung deshalb durchaus.

    Das Beste allerdings wird selten erwähnt: Atomausstieg und Energiewende sind ein gigantisches Konjunkturprogramm, das Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland über Jahrzehnte fördern kann. Kein anderes Land weltweit steuert so konsequent in Richtung einer nicht-fossilen und nicht-nuklearen Energieerzeugung. Die entsprechenden Patente und Produkte sind die Exportschlager der Zukunft. Wir werden Zeitgenossen des nächsten großen Innovationsschubs nach dem Internet. Und wo findet diese neue industrielle Revolution statt? Bei uns. Das ist eine sehr gute Nachricht.

  • Hausbesitzer profitieren von der Energiewende

    Höhere Steuerabschreibung für energetische Gebäudesanierung vom Bundeskabinett beschlossen. Mieter und private Stromkunden müssen mit leichen Preiserhöhungen rechnen

    Neue finanzielle Vorteile, teilweise aber auch neue Kosten kommen auf die Bürger im Zuge der Energiewende zu. Am Montag beschloss das Kabinett ein umfangreiches Gesetzespaket zum Atomausstieg. Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Welche Vergünstigungen erhalten Hausbesitzer?

    Die Inhaber von Häusern profitieren demnächst von einer neuen steuerlichen Regelung. Beispielsweise klimafreundliche Heizungsanlagen, die den Kohlendioxid-Ausstoß und den Stromverbrauch verringern, werden zusätzlich steuerlich bezuschusst. Zehn Prozent ihrer Investitionen können die Hausbesitzer dann unter bestimmten Bedingungen jährlich über zehn Jahre abschreiben, was die Steuerzahlung reduziert, sagte Bauminister Peter Ramsauer (CSU) am Montag. Kostet die energetische Modernisierung der Heizung eines Zehn-Familienhauses rund 35.000 Euro, so könnte der Hausbesitzer seine zu versteuernden Gewinne aus den Mieteinnahmen pro Jahr um 3.500 senken.

    Aber nicht nur die Eigentümer größerer Wohnhäuser kommen in den Genuss der neuen Regelung. „Das richtet sich auch an die 13 Millionen Ein-Familienhaus-Besitzer in Deutschland“, sagte Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbandes des Sanitärgewerbes. Der Verband, der die Handwerksbetriebe vertritt, hatte sich für die Abschreibungsregelung stark gemacht. Eine Beispielrechnung sieht so aus: Investiert man 18.000 Euro in die Modernisierung der Heizung eines Einfamilienhauses, kann die steuerliche Ersparnis über zehn Jahre 6.000 Euro erreichen. Laut Minister Ramsauer kostet der Steuerzuschuss rund 1,5 Milliarden Euro jährlich – zusätzlich zu den 1,5 Milliarden Euro, die das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ohnehin beansprucht. Von gegenwärtig ein Prozent aller Gebäude soll die Sanierungsquote auf zwei Prozent pro Jahr steigen.

    Werden die Mieten steigen?

    Für Mieter ist die neue Lage gemischt. Die höhere Förderung seitens des Staates reduziere die Sanierungskosten der Vermieter, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des des Mieterbundes. Vorteil für die Mieter: Die Hausbesitzer legen weniger Kosten auf die Mieter um. Die Mieten steigen infolge der neuen Gesetze nicht zusätzlich. Es gibt aber auch die gegenteilige Auswirkung, weil parallel noch eine Änderung des Mietrechts verhandelt wird. Demzufolge müssten Mieter künftig energetische Sanierungen auch dann mitfinanzieren, wenn ihre eigenen Energiekosten dadurch nicht sinken. Bisher können Vermieter die Sanierung nur zu elf Prozent pro Jahr auf die Mieter umlegen, wenn auch diese einen finanziellen Vorteil durch die Umbauten haben. Ein weiterer partieller Nachteil für die Mieter besteht darin, dass sie während einer energetischen Sanierung künftig keine Mietreduzierung mehr geltend machen können.

    Nehmen die Kosten für Elektrizität zu?

    Nicht nur Mieter, sondern auch viele andere private Stromverbraucher müssen in den kommenden Jahren mit steigenden Elektrizitätspreisen rechnen. Wirtschaftsminister Philipp Rösler sprach am Montag von einer „moderaten Steigerung von einem Cent pro Kilowattstunde“. Ein normaler Privathaushalt würde dadurch mit „35 bis 40 Euro pro Jahr zusätzlich“ belastet, meint der Minister. Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung nimmt an, dass der Preis für Strom infolge des Atomausstiegs zulegt – allerdings nur leicht um 1,4 Prozent. Die Mehrbelastung für private Stromkunden würde damit bei zehn Euro pro Jahr liegen. Vor stärker steigenden Preisen warnten in den vergangenen Monaten Wirtschaftsverbände wie der Verband der Industriellen Energiewirtschaft (VIK). Mit Erfolg: Die Regierung weitet für Unternehmen bis hinein in den Mittelstand die Deckelung der Strompreise aus. Steigende Kosten durch mehr Erneuerbare Energien belasten Firmen deshalb nur in geringem Maße. Insgesamt wachsen die Kosten nicht nur durch die Förderung der Öko-Energien, sondern auch durch das Abschalten der Atomkraftwerke, die bislang sehr billigen Strom herstellten.

    Mehr oder weniger Bürgerbeteiligung?

    Die Planungszeit für Stromtrassen solle von heute zehn auf vier Jahre verkürzt werden, sagte Wirtschaftsminister Rösler. Sonst könnten unter anderem die Windparks auf See nicht schnell genug angeschlossen werden und ihren Strom in die südlichen Bundesländer leiten. Rösler versprach, die Bürger „früher als heute“ in die Planung einzubeziehen. Wie schnellere Genehmigungen mit angeblich besserer Bürgerbeteiligung harmonieren, blieb jedoch ein Geheimnis des Ministers. Röslers Kollege Ramsauer sprach denn auch von „einer Quadratur des Kreises“. Schnellere Planungsverfahren könnten also durchaus zu einer Einschränkung der Bürgerbeteiligung führen – zur Zeit berät die Regierung allerdings noch, wie sie vorgehen will.

    Kommt es zu Stromknappheit?

    Die Regierung versucht, dem vorzubeugen. Ein Atomkraftwerk soll als Reserve zur Verfügung stehen, falls der Strombedarf im Winter massiv steigt. Laut Wirtschaftsminister müssten etwa zehn große Kraftwerke zusätzlich neu gebaut werden, um einen Ausgleich für die abgeschalteten Atomanlagen zu liefern. Ohnehin im Bau oder Probetrieb sind schon 12 zusätzliche Anlagen, meiste Kohlekraftwerke. In Boxberg und Profen entstehen zwei Braunkohlekraftwerke. Die größte Last aber werden die Erneuerbaren Energie tragen – alleine die ökologische Stromproduktion soll sich verdoppeln.