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  • Die Bundesregierung ist nicht konsequent

    Kommentar zu Griechenland von Hannes Koch

    Wenn Geldgeber 20 oder 30 Prozent Zinsen pro Jahr dafür fordern, dass sie ihr Geld verleihen, grenzt das an Wucher. Kaum ein Geschäftsmann oder Verbraucher würde sich freiwillig auf solche Konditionen einlassen. Bei einem verschuldeten Staat wie Griechenland dagegen ist derart unmoralisches Verhalten der Investoren üblich. Deshalb erscheint es richtig, wenn Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble im Gegenzug den privaten Gläubigern wenigstens einen finanziellen Beitrag zur Sanierung Athens abverlangen. Und zugleich ist es ein Ärgernis, dass sie sich damit gegenüber Frankreich und anderen EU-Regierungen nicht durchsetzen können.

    Allerdings hat Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy ein starkes Argument. Verpflichtete man die Privatinvestoren im Falle Griechenlands beispielsweise, die Laufzeiten ihrer Kredite zu verlängern, erlitten sie erzwungene Verluste. Dies aber würden die Banken, Versicherungen und Fonds als Staatsbankrott Griechenlands werten. Ihr Interesse, den anderen verschuldeten Euro-Staaten wie Portugal oder Spanien weiter Geld zu leihen, sänke ebenfalls. Ein Staatsbankrott könnte so den nächsten verursachen.

    Dafür, dass es soweit gekommen ist, trägt jedoch auch die Bundesregierung eine Mitverantwortung. Unbedingt will sie vermeiden, den Bundesbürgern reinen Wein einzuschenken: Europa wird teurer als bisher. Um diese unangenehme Wahrheit nicht einräumen zu müssen, wehren sich Merkel und Schäuble gegen die Einführung sogenannter Euro-Bonds. Dabei wären diese gemeinsamen europäischen Staatsanleihen ein wirksames Mittel gegen die Schuldenkrise. Anders als bei den heutigen nationalen Euro-Anleihen könnten die Investoren dann nicht mehr unterscheiden, wem sie ihr Geld leihen – Griechenland, Portugal oder Deutschland. Folglich wäre auch der Spekulation gegen einzelne Länder die Grundlage entzogen. Der Nachteil für Deutschland: Die Zinsen und damit Kosten würden etwas höher ausfallen als heute. Dies sollte die Regierung hinnehmen, um die privaten Investoren tatsächlich auszubremsen.

  • „Wir brauchen die Währungsunion 2.0“

    Aus „Angst vor den Stammtischen“ fehle der Bundesregierung der Mut, die Euro-Krise zu lösen, sagt Regierungsberater Peter Bofinger. Das Europa-Parlament solle über die nationalen Haushalte entscheiden

    Hannes Koch: Herr Bofinger, wegen der Griechenland-Krise ist Europa für viele Bürger ein rotes Tuch. Was bedeutet die EU für Sie?

    Peter Bofinger: Europa bildet das wichtigste Thema meines Berufslebens. Meinen ersten wissenschaftlichen Aufsatz habe ich 1987 über die Währungsunion geschrieben. Ich finde das, was auf unserem Kontinent passiert, noch immer faszinierend. Die europäischen Staaten und Kulturen sind so vielfältig, und doch haben wir so viel gemeinsam. Genau das macht unsere gemeinsame Stärke aus.

    Koch: Betrachten Sie die gegenwärtige Schuldenkrise mit Pessimismus oder auch etwas Hoffnung?

    Bofinger: Ich bin enttäuscht. Es fehlt an europäischer Solidarität. Die nationalen Egoismen und kurzfristigen Eigeninteressen überwiegen.

    Koch: Machen Sie diesen Vorwurf auch der Bundesregierung?

    Bofinger: Ja, der Regierung fehlt der Mut. Sie stellt nicht konsequent in den Mittelpunkt, was Deutschlands eigentliches Motiv sein sollte: ein stabiles Europa mit einer funktionsfähigen Währungsunion. Beides sind Quellen unseres Wohlstandes. Frühere Kanzler haben anders gehandelt und sich weniger daran orientiert, was gerade populär war. Helmut Schmidt setzte sich für die Nachrüstung ein, Helmut Kohl für den Euro und Gerhard Schröder für die Sozialreformen.

    Koch: Warum halten Kanzlerin Angela Merkel oder Bundespräsident Christian Wulff keine große Rede an die Bürger, in der sie für Europa werben?

    Bofinger: Weil sie Angst haben vor den Stammtischen. Viele Bürger denken ja, die Griechen würden auf der faulen Haut liegen und unser Geld verprassen, während wir uns einschränken. Diese irrige Annahme verstärkt die Bundesregierung, indem sie das wachsende griechische Defizit betont. Stattdessen müssten Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble der deutschen Bevölkerung sagen, dass die griechische Regierung wirklich spart und versucht, das Ruder herumzureißen.

    Koch: Aber die versprochenen Privatisierungen von Staatseigentum, die die griechischen Schulden reduzieren sollen, haben noch nicht einmal begonnen.

    Bofinger: Man kann nicht ein ganzes Land innerhalb weniger Monate auf Kurs bringen. Das Modell „Pfandhaus“ funktioniert nicht. Wo sind denn die ausländischen Unternehmen, die in der jetzigen Krise Schlange stehen, um griechische Häfen oder Stromversorger zu kaufen? Außerdem wäre es ein Fehler, wenn die griechische Regierung auch noch die Betriebe veräußerte, die Einnahmen erwirtschaften.

    Koch: Müsste uns die Bundesregierung reinen Wein einschenken und erklären, dass Europa doch teurer wird, als wir immer angenommen haben?

    Bofinger: Wir stehen an einer Weggabelung. So wie die Währungsunion jetzt beschaffen ist, hat sie keine Zukunft. Entweder die europäischen Staaten kehren zurück zu ihren nationalen Währungen oder sie treiben die Integration voran. Auch ich habe früher unterschätzt, welches Maß an politischer Kooperation für das Funktionieren der Währungsunion offenbar notwendig ist.

    Koch: Mit anderen Worten: Die Deutschen sollen mehr für andere Länder der Euro-Zone haften und zahlen?

    Bofinger: Nein. Wir brauchen eine Währungsunion 2.0. Das heißt wir sollten ein gemeinsames europäisches Schatzamt gründen, das Staatsanleihen für die gesamte Euro-Zone herausgibt. Im Gegenzug dazu benötigen wir eine stärkere Kontrolle über die nationalen Haushalte. Sie könnte beispielsweise darin bestehen, dass Länder, deren Verschuldung 80 Prozent seiner Wirtschaftsleistung übersteigt, was etwa dem aktuellen deutschen Niveau entspricht, ihren Haushalt vom EU-Parlament genehmigen lassen müssen. Verstößt ein Staat gegen die Sparauflagen des Parlaments, sollte er die Euro-Zone in letzter Konsequenz auch verlassen.

    Koch: Worin bestünde der Vorteil dieser europäischen Staatsanleihen?

    Bofinger: Bei den Eurobonds der Mitgliedsländer gäbe keinen Unterschied mehr zwischen griechischen, italienischen oder auch deutschen Papieren. Die Investoren auf den Kapitalmärkten könnten nicht mehr unterscheiden, wem sie ihr Geld leihen. Damit wäre ihnen auch die Möglichkeit genommen, die Zinsen einzelner Länder in die Höhe zu treiben und gegen sie zu spekulieren. Auf diese Weise würde die Politik dafür sorgen, dass sie den Märkten gegenüber wieder das Heft das Handelns übernimmt. Insbesondere könnte man so verhindern, dass nicht bald auch noch Spanien und Italien in den Strudel der Schuldenkrise geraten.

    Koch: Also doch: Deutschland zahlt. Weil wir mit unserer guten Bonität auch für schlechtere Schuldner wie Griechenland einstehen, würden die Zinsen der Euro-Anleihen höher liegen als die deutscher Papiere.

    Bofinger: Für Deutschland würden die Kosten der Verschuldung kaum höher ausfallen als heute. Die einzige wirkliche Alternative zu Eurobonds sind US-Staatsanleihen, und im Vergleich dazu steht der Euroraum in jeder Hinsicht besser da. Insgesamt profitieren wir ohnehin sehr stark von der Währungsunion.

    Koch: Das sagen ja fast alle. Aber stimmt das auch – ergeben die Kosten und der Nutzen Europas für Deutschland wirklich einen positiven Saldo?

    Bofinger: Schauen Sie sich ein vergleichbares Beispiel an: Japan. Ähnlich wie bei uns erwirtschaften dort fleißige Menschen einen hohen Exportüberschuss. Doch ohne Währungsunion musste Japan viele ausländische Anleihen aufkaufen, insgesamt sind es derzeit über 1.000 Milliarden Dollar. Das haben die Japaner machen, um zu verhindern, dass der Wert ihrer eigenen Währung durch die Exporterfolge im Vergleich zum Dollar zu stark steigt. Ohne die kostspielige Stützung des Dollar wären die japanischen Produkte auf dem Weltmarkt so teuer, das man viel weniger davon verkaufen könnte. Was sagt uns das? Im Gegensatz zu Japan kann Deutschland in aller Ruhe nach Europa exportieren, ohne hunderte Milliarden dafür ausgeben zu müssen, den Wert der eigenen Währung niedrig zu halten. Die gemeinsame Währung erspart uns gigantische Kosten und erhöht unseren Wohlstand.

    Koch: Kann man diesen Wohlstandseffekt durch den Euro auch beziffern?

    Bofinger: Nein. Wir können schließlich nicht genau berechnen, wie die Entwicklung ohne den Euro verlaufen wäre. Es ist jedenfalls eine Illusion, auf eine Insel der Glückseligen mit der D-Mark zu hoffen und zu sagen: Oh, wie schön war Panama. Denn unter dem Strich profitiert Deutschland von Europa. Und selbst Griechenland zu retten, ist für uns die billigere Lösung als der Kollaps der Währungsunion.

    Koch: Die europäischen Regierungen beschließen nun ein weiteres Rettungspaket mit neuen Krediten für Athen. Auch Finanzminister Schäuble sperrt sich gegen die Reduzierung der Schulden. Ist die Belastung Griechenlands nicht längst zu groß?

    Bofinger: Das Land ist mit dem Anderthalbfachen seiner Wirtschaftsleistung verschuldet. Um diese Kredite zu bedienen, wären Einnahmeüberschüsse des Staates notwendig, die Griechenland in den kommenden Jahren realistischerweise kaum erreichen kann. Deshalb halte ich es für notwendig, die Schulden um etwa 40 Prozent zu verringern.

    Koch: Auch deutsche Banken müssten dann den Wert der griechischen Anleihen in ihren Bilanzen entsprechend senken. Wäre das nicht der Auslöser der nächsten Rezession?

    Bofinger: Das Volumen griechischer Anleihen bei deutschen Banken ist vergleichsweise gering. Die teilweise Abschreibung bedeutet deshalb keine große Gefahr. Im Auge behalten müssen wir aber den möglichen Domino-Effekt. Wenn Griechenland einen Teil seiner Schulden streicht, würden die Investoren befürchten, dass dies anderen Staaten ebenfalls droht. Auch hier aber würden die gemeinsamen europäischen Anleihen helfen.

    Koch: Können Sie nachvollziehen, dass Europa angesichts solcher Probleme vielen Bürgern unüberschaubar und unkontrollierbar erscheint?

    Bofinger: Absolut. Viele Mechanismen sind nur schwer nachzuvollziehen. Man könnte die Bürger aber mitnehmen, indem man Europa einfacher und demokratischer macht. Das EU-Parlament sollte mehr Kompetenzen erhalten und eine richtige europäische Regierung wählen. Dann wäre klarer, wo die Entscheidungen fallen.

    Koch: Wie sieht Ihre Vision aus, um Europa wieder von einem Angst- zu einem Hoffnungsprojekt zu machen?

    Bofinger: Vielleicht sollten wir die Vereinigten Staaten von Europa anvisieren. Das wird aber nur funktionieren, wenn wir Politiker an der Spitze haben, die die Bürger für Europa begeistern wollen und können. Allerdings darf Europa kein Superstaat werden, der alles entscheidet. Es sollte sehr viel mehr als bisher das Subsidiaritätsprinzip gelten: Was die Regionen oder Nationalstaaten selbst regeln können, sollten wir nicht nach Brüssel verlagern.

    Peter Bofinger (56) ist Professor für Ökonomie an der Uni Würzburg und Mitglied im Sachverständigenrat für Wirtschaft, der die Regierung berät.

  • Das Fieber steigt

    Kommentar zu Griechenland von Hannes Koch

    Die bisher angewandte Medizin versagt. Aus ökonomischer Sicht konnte man schon in den vergangenen Monaten Zweifel an der Gesundung Griechenlands hegen. Nun aber tritt in der Schuldenkrise des Mittelmeerlandes eine weitere Infektion hinzu. Ministerpräsident Giorgos Papandreou kann sich auch der Unterstützung seiner eigenen Partei nicht mehr sicher sein. Selbst der Regierung scheint der Glaube an die eigene Heilung abhanden zu kommen.

    Durch die innere Uneinigkeit verschärft sich die Lage. Unlängst ist Papandreou daran gescheitert, die Parlamentsopposition zur Unterstützung eines weiteren Sparprogramms zu gewinnen. Nun nimmt auch die Kritik in seiner sozialistischen Partei Pasok zu. Dutzende Abgeordnete drohen, dem Regierungschef die Gefolgschaft zu verweigern. Papandreou erwägt deshalb, die Unterstützung seiner eigenen Leute mit einer Vertrauensabstimmung im Parlament zu erzwingen. Hinzu kommen nicht nur die heftiger werdende Straßenschlachten in Athen.

    Auch die größte griechische Privatbank verliert das Vertrauen in die grundsätzliche Stabilität der griechischen Staatsfinanzen. Sie hat begonnen, Papiere der Regierung zu verkaufen. Dadurch könnte sich die Abwärtsspirale verstärken. Wenn die griechischen Staatsanleihen durch massive Verkäufe weiter an Wert verlieren, steigen die Zinsen, die die Regierung ausloben muss, um überhaupt Käufer zu finden. Die ohnehin schon schwierige Refinanzierung der Staatsschuld wird noch teurer. Der Staatsbankrott rückt ein Stück näher.

    Für die Euro-Zone stellt sich damit die Frage: Kann man mit der Therapie aus Hilfskrediten und Sparprogrammen weitermachen wie bisher? Vermutlich nicht. Damit Griechenland seine Schulden wieder selbst tragen und finanzieren kann, muss man sie möglicherweise um die Hälfte reduzieren. Eine so riskante Therapie – einen Schuldenschnitt – hat es bislang in der Euro-Zone nicht gegeben. Die Ärzte sollten aber trotzdem ernsthaft darüber nachdenken – und gleichzeitig Vorkehrungen treffen, die die Ansteckung weiterer Patienten verhindern.

  • Moderne Produkte für Senioren

    Hässlich und klobig war gestern/ Altersgerechte Alltagshelfer wie ergonomisch geformte Scheren oder hörerlose Freisprechtelefone sind heute schick/ Beim Kauf zählt eine gute Beratung

    Futuristisch anmutende Salatschleudern, bunte sternförmige Flaschenöffner, die in gut in der Hand liegen oder pastellfarbig  leuchtende Türgriffe: So sehen Alltagshilfen für Ältere heute aus. Auf modernes Design braucht die Generation 50 Plus nicht mehr verzichten. Denn die Hersteller setzen verstärkt auf praktische und schicke Produkte, die Jung und Alt gleichermaßen ansprechen.

    Ein Leben lang sollen die Artikel Konsumenten begleiten. Diesen Anspruch hegen immer mehr Unternehmen. „Universal Design“ oder „Design für Alle“ nennen sie das, oder ganz einfach „demografiefest“. „In demografiefesten Lösungen liegt die Zukunft“, sagt der Hamburger Designer Mathias Knigge, „also in Produkten, die man im Alter von 40 Jahren kauft und die man mit 60 oder 70 Jahren immer noch nutzen kann.“ Alltagsprodukten sehe man es zwar noch nicht immer an, dass der demografische Wandel für die Unternehmen immer mehr in den Mittelpunkt rückt. An Strategien werde aber schon gefeilt.

    Ingrid Krauß vom Internationalen Design Zentrum Berlin (IDZ) weiß, was die modernen Helfer so alles können. Hört man ihr zu, möchte man am liebsten selbst gleich einen davon in den Händen halten und ausprobieren. „Oft sind es die kleinen Dinge, die den Alltag extrem erleichtern“, sagt die Leiterin des Projekts „Universal Design“. Da gebe es die Salatschleuder, die wie ein Brummkreisel funktioniert und mit einer Hand betrieben werden kann oder diverse einfach bedienbare Dosen- und Flaschenöffner.

    Dass es viele der kleinen intelligenten Produkte schon im Supermarkt zu kaufen gibt, wissen viele nicht. “Sie sind leicht zu übersehen und man geht einfach an ihnen vorbei“, erläutert Krauß, die von den kleinen sternförmigen Flaschenöffnern so begeistert ist, dass sie gleich selbst welche für ihre Kinder besorgt hat. Die helfen dem Nachwuchs beim aufdrehen von Plastikverschlüssen wie sie bei Limonaden zu finden sind. Auch für Ältere ein durchaus sinnvolles Hilfsmittel.  

    Vor allem im Sanitärbereich und der Fahrzeugbranche hat sich in den vergangenen Jahren viel bewegt. Das beobachtet Martina Koepp, Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Gerontotechnik (GGT). Und: Die Küche gewinnt für die Industrie zunehmend an Bedeutung. Fragt man die GGT-Chefin was denn das gelungenste Altenprodukt in ihren Augen sei, muss sie nicht lange überlegen. „Das I-Phone“, sprudelt es prompt aus ihr heraus. „Obwohl es dafür gar nicht konzipiert wurde.“

    „Das I-Phone“: Diese Antwort, mag bei manch einem ein heftiges Raunen nebst Kopfschütteln hervorrufen. Doch sie findet Unterstützung. Designer Knigge aus der Hansestadt beobachtet, dass „verhältnismäßig viele über 50-Jährige“ ein solches Gerät besitzen. „Vom Bedienungskonzept ist es einfacher als andere Mobiltelefone“, begründet er den Erfolg des Smartphones. „Es ist selbsterklärend und kommt ohne 20-seitige Bedienungsanleitung aus“, fügt GGT-Chefin Koepp hinzu.

    Mit speziellen „Seniorenhandys“ oder „Senioren-Telefonen“, etwa  mit extra großen Tasten, punkten die Hersteller hingegen kaum. Durch die Begriffe fühlen sich ältere Menschen stigmatisiert. „Seniorenprodukte sprechen Ältere über ihre Defizite an“, erläutert Designer Knigge, warum die Waren wenig Anklang finden. Gerade im Alter wollen wir aber nicht über Probleme angesprochen werden, sagt er. „Wer will schon über sein Telefon zeigen wie alt er ist.“

    Seit 2008 können Firmen für ihre Produkte das Universal-Design-Logo des TÜV Nord erwerben. Daran erkennen Verbraucher, dass ein Artikel den Kriterien des Universal Designs entspricht, also gut handhabbar, technisch sicher und generationenübergreifend attraktiv ist. Das ganze hat nur einen Haken: Erst eine handvoll Produkte ziert das Qualitätszeichen im Moment.

    Doch wie können ältere Konsumenten dann herausfinden, ob das Radio oder der Wecker ihren Ansprüchen genügt? Auf die Beratung kommt es an, sagen Experten. “Käufer sollten sich einen Laden suchen, der die Beratung ernst nimmt“, empfiehlt Mathias Knigge. Gute Verkäufer erkennen, wie sie Defizite richtig einordnen und darauf im Gespräch eingehen können.

    Seit 2010 gibt es das Logo „Generationenfreundliches Einkaufen“. Es zeichnet Einzelhändler aus, die über serviceorientiertes Personal verfügen und ihre Geschäfte zum Beispiel durch schwellenlose Eingänge oder Sitzmöglichkeiten seniorenfreundlich gestalten. Fast 500 Läden tragen das Zeichen inzwischen. Wer in einem davon die Frage „Wo finde ich einen einfachen Wecker?“ stellt, sollte nicht mit der Antwort „In der Kinderabteilung“ Vorlieb nehmen müssen. Auch das soll schon vorgekommen sein. Online unter
    www.generationenfreundliches-einkaufen.de (Rubrik „Wir sind zertifiziert“) ist eine Liste der Händler zu finden.

  • Europa sei Dank

    Kommentar zu Handy-Kosten von Hannes Koch

    Angesichts der Euro-Krise ist es modern, auf Europa herumzuhacken. Was die EU jedoch leistet, ist an einem kleinen, alltäglichen Beispiel zu beobachten: der Handy-Rechnung. Dank EU-Gesetz müssen die Mobilfunk-Firmen die Datenübertragung auf das Handy unterbrechen, wenn die Rechnung über 59,50 Euro zu steigen droht. Das verhindert unerwartete Urlaubskosten infolge des mobilen Internetsurfens im Ausland.

    Diese ebenso einfache wie geniale Regelung schützt die Konsumenten vor Verarmung. Die Europäische Union hält damit ein Versprechen ein, das sie den Bürgern gegeben hat. Es lautet: Niemand soll dem Markt und den Konzernen ausgeliefert sein. Der Wettbewerb und das Eigeninteresse der Wirtschaft haben Grenzen, die die Politik setzt, um die soziale Balance zu wahren.

    Dies ist eine Errungenschaft, die Europa vielen anderen Weltregionen voraushat. Wobei sich der Schutz der Konsumenten und Bürger sicherlich an manchen Stellen noch verbessern ließe. So ist die Höhe der Mobilfunk-Rechnung für Datentransfer außerhalb der EU bislang nicht gedeckelt. Plausibel wäre es, wenn die EU-Kommission den europäischen Netzbetreibern auch für außereuropäischen Datenverkehr Preisbeschränkungen auferlegen würde.

  • E-Mails, die arm machen

    Finanztest warnt vor den hohen Kosten der Datenübertragung per Handy im Urlaub. Liste mit günstigen Tarifen

    Die Handy-Rechnung nach der China-Reise war erstaunlich. 650 Euro verlangte die Firma O2-Telefonica für das Herunterladen einiger E-Mails per Mobiltelefon im Reich der Mitte. Der deutsche Kunde legte Widerspruch ein – mit mäßigem Erfolg. Auf Basis von Kulanz erließ der Mobilfunk-Konzern 100 Euro. Mehr war nicht zu machen.

    „Außerhalb Europas haben Mobilfunk-Kunden nur einen sehr geringen Schutz“, sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Selbst Rechtsanwälte sind in vielen Fällen machtlos. Denn Obergrenzen für Preise und Kosten wie innerhalb der EU gibt es bei Reisen nach China, in die Schweiz, die Türkei oder die USA nicht. Besonders Besitzer von so genannten Smartphones, die Daten teilweise automatisch aus dem Internet herunterladen, riskieren teils extreme Mobilfunk-Rechnungen.

    Wie man sich trotzdem einigermaßen schützen kann, zeigt nun ein neuer Report der Zeitschrift Finanztest. Die Verbraucherschützer haben eine Liste mit Firmen und Tarifen zusammengestellt (siehe Kasten). Viele Mobilfunk-Unternehmen bieten mittlerweile Gebühren-Pakete an, mit denen sich auch außerhalb der EU die Kosten des Datentransfers zumindest begrenzen lassen. Dabei schwanken die Preise pro Megabite Datenübertragung auf´s Handy zwischen 2,49 Euro und 25,80 Euro.

    Aber es gibt weitere Möglichkeiten. Thomas Grund von Finanztest erklärt, dass die Kunden die Datenübertragung ihrer Smartphones selbst ausschalten können. Das beugt unerwarteten Kosten vor. Auf Bitten der Abonnenten blockieren manche Netzbetreiber die Datenübertragung auch zentral auf ihren Computern.

    Innerhalb der EU genießen die Verbraucher dagegen einen besseren Schutz. So reisst der Datenstrom automatisch ab, wenn Kosten von 59,50 Euro aufgelaufen sind. Zu dieser Begrenzung hat die EU die Mobilfunk-Firmen gezwungen. Auch die Preise für Telefonate aus einem EU-Urlaubsland nach Hause sind inzwischen limitiert. Eine Minute darf ab 1. Juli nicht teurer als 41 Cent sein. Außerdem existieren vielfältige Tarifoptionen, mit denen die Konsumenten die Rechnungen drosseln können.

    Gleichwohl erwirtschaften die Netzbetreiber erstaunliche Handelsspannen und Gewinne. Wie Finanztest-Mitarbeiter Grund erläutert, hat die EU den Preis der Datenübertragung zwischen Mobilfunkfirmen auf 50 Cent pro Megabite begrenzt. Den Kunden aber stellen die Unternehmen laut Finanztest bis zu 19,80 Euro in Rechnung (etwa: WinSim/O2). Die Handelsspanne beträgt rund 4.000 Prozent. Schöne Gewinne sind möglich. „Solche Zahlen kommentieren wir nicht“, sagte eine O2-Sprecherin.

    Info-Kasten

    Handy-Tarife im Urlaub

    Finanztest hat 36 Mobilfunk-Anbieter getestet. Die Spanne für die Übertragung eines Megabites Daten innerhalb der EU liegt dabei zwischen 48 Cent und 19,80 Euro. Die Preise für Gespräche und SMS sind dagegen viel einheitlicher. Hier hat die EU bereits regulierend eingegriffen.

    http://www.test.de/shop/finanztest-hefte/finanztest_07_2011/

  • Die Schicksalsagenturen

    Politiker und Ökonomen fordern eine unabhängige europäische Rating-Agentur

    Wenn die so genannten Rating-Agenturen ihre Daumen senken, müssen sich Regierungen ernsthafte Sorgen machen. So wie in Griechenland: Gerade hat die Agentur Standard & Poor´s ihre Bewertung griechischer Staatsanleihen fast auf Bankrott-Niveau reduziert. Politiker und Ökonomen reagieren darauf zunehmend kritisch: Eine neue europäische Agentur solle ein Gegengewicht setzen, fordert unter anderem FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing.

    Die Agentur Standard & Poor´s hat am Montag Abend ihr Rating für griechische Staatsanleihen auf „CCC“ gesenkt. Die Experten glauben, dass der Euro-Staat am Mittelmeer nur noch ein Drittel bis zur Hälfte seiner Schulden zurückzahlt. Vermutlich müssten auch private Banken, auf etwa die Hälfte des Geldes verzichten, das sie in griechische Staatsanleihen investiert haben.

    Mit ihrer Bewertung warnen die Agenturen die Investoren vor schlechten Schuldnern. So liefern sie den Kapitalmärkten einerseits wichtige Informationen. Andererseits sind die Ratings der Agenturen heftig umstritten, stellen sie doch auch nur subjektive Bewertungen durch Analysten dar.

    Im Zuge der Griechenlandkrise zeigte sich außerdem, dass die Ratings wie „sich selbst erfüllende Prophezeiungen“ wirkten. Senkte eine Agentur ihre Bewertung, musste Griechenland den Investoren höhere Zinsen bieten, was die Chance verringerte, die Schulden zurückzahlen. Daraufhin wurden die Ratings abermals reduziert.

    Das Problem für die Staaten: Die schlechten Noten der Agenturen können zu enormen Kosten führen. So wird die Euro-Zone ihrem 110-Milliarden-Rettungspaket wohl weitere Griechenland-Hilfe folgen lassen. Dafür haften auch die deutschen Steuerzahler.

    Unter anderem vor diesem Hintergrund wird seit Jahren darüber diskutiert, den Einfluss der Rating-Agenturen einzudämmen. Bisher beherrschen die drei Firmen Standard & Poor´s, Moody´s und Fitch den Bewertungsmarkt. Die ersten beiden sitzen in New York, Fitch in London. Daneben „brauchen wir eine unabhängige europäische Rating-Agentur, zum Beispiel in Form einer Stiftung“, sagt FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing gegenüber dieser Zeitung.

    Mit dieser Ansicht steht Wissing nicht alleine. Ökonom Michael Hüther, der Chef des Instituts der Wirtschaft in Köln, teilt sie ebenso wie Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen. Das EU-Parlament hat die EU-Kommission beauftragt, eine solche Lösung zu prüfen. Und selbst im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP aus dem Jahr 2009 findet sich die Forderung nach einer europäischen Agentur.

    Was aber würde sich durch die Existenz einer europäischen Bewertungsfirma ändern? „Grundsätzlich gäbe es mehr Wettbewerb“, begründet IW-Chef Hüther. Notenbanken und Investoren könnten sich auf eine weitere relevante Meinung stützen und wären nicht nur auf die Ratings der drei beherrschenden Agenturen angewiesen. Die Bremer Ökonomie-Professorin Mechthild Schrooten erklärt die Folgen im Falle Griechenlands: „Weil die Euro-Zone die griechischen Papiere garantiert, könnte man deshalb auch ein A-Rating für gerechtfertigt halten“, so Schrooten. Athen wäre – anders als S & P es sieht – noch lange nicht bankrott.

    Währenddessen versucht die Bundesbank bereits, sich vom Urteil der drei beherrschenden angelsächsischen Agenturen etwas unabhängiger zu machen. Während diese dem verschuldeten Irland die schlechtere B-Note geben, stützt sich die Bundesbank auf die kanadische Bewertungsfirma DBRS, die Irland immer noch mit „A“ ratet.

    Bleibt die Frage, warum es die von allen gewünschte Europa-Agentur bisher nicht gibt. Das liegt nicht zuletzt am Geld. Denn billig dürfte es nicht werden, mehrere hundert Experten einzustellen und über Jahre zu finanzieren.

  • Lehrstellenmangel ist bald ein Fremdwort

    Ausbildungsplatzangebot auf Rekordniveau / Im Osten fehlen schon
    Bewerber

    Ganz neue Töne erklingen aus dem Haus der Bundesagentur 
    für Arbeit (BA). Statt lauter Klagen über Hunderttausende
    Schulabgänger, die kurz vor Beginn des Lehrjahres noch keine Stelle
    gefunden haben, genießen die Nürnberger in diesem Jahr einen neuen
    Trend. “In einigen Regionen gleicht sich schon jetzt die Zahl der
    Bewerber und der Ausbildungsstellen aus”, stellt BA-Vorstand Raimund
    Becker fest. In den nächsten Jahren werde sich die Schere zwischen
    Angebot und Nachfrage weiter schließen. Die letzte Statistik vom Mai
    2011 verdeutlicht den Trend. Fast 425.000 Ausbildungsverträge wurden
    bis dahin abgeschlossen. 448.000 Bewerber hatten sich zuvor bei der BA
    registrieren lassen. Im Mai standen 198.000 offenen Lehrstellen nur
    noch 202.000 unversorgte Jugendliche gegenüber.

    Die positive Entwicklung hat zwei Ursachen. So macht sich etwa der
    demographische Wandel auf dem Ausbildungsmarkt bemerkbar. In diesem
    Jahr geht die Zahl der Schulabgänger von Haupt- und Realschulen um 3,5
    Prozent zurück. Zugleich sorgt die boomende Konjunktur für ein größeres
    Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen. Die Mitglieder des
    Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) meldeten fast
    150.000 Ausbildungsplätze, ein Plus von 13 Prozent gegenüber 2010.
    “Damit markieren die Mai-Zahlen einen neuen Rekordwert”, sagt
    DIHK-Präsident Hans-Heinrich Driftmann.

    In Teilen Ostdeutschlands gehört die Jugendarbeitslosigkeit, zumindest
    mit Blick auf den Einstieg ins Berufsleben, der Vergangenheit an. Das
    ist aber vor allem auf den Geburtenknick nach der Wende zu verdanken.
    Damals hatte sich die Zahl der Geburten von zuvor rund 230.000 nahezu
    halbiert. Entsprechend dünn besetzt sind daher die Jahrgänge, die jetzt
    auf den Arbeitsmarkt drängen. Da in den letzten 20 Jahren in den neuen
    Ländern zudem viele außerbetriebliche Ausbildungsplätze vorgehalten
    wurden, ist die Versorgung der jungen Leute mit Lehrstellen rechnerisch
    problemlos möglich.

    Ob die Bilanz zum Start des neuen Lehrjahres im Spätsommer immer noch
    so positiv ausfällt, ist noch nicht klar. Denn Driftmann zufolge haben
    viele Betriebe Lehrverträge früher abgeschlossen als sonst, um sich
    geeignete Bewerber zu sichern. Daran mangelt es laut DIHK vielfach. Der
    Verband rechnet deshalb mit rund 50.000 Stellen, die nicht besetzt
    werden können. Ein weiterer Grund dafür ist, dass gute Schüler oft
    mehrere Verträge abschließen, aber am Ende nur einen Platz besetzen.
    Für eine neue Vergabe ist es dann oft schon zu spät.

    Wasser in den Wein schüttet auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
    “Unter dem Strich bleibt eine Lücke von 22.000 fehlenden betrieblichen
    Ausbildungsstellen”, rechnet der Ausbildungsexperte des DGB, René
    Rudolf, vor. Die Gewerkschaften sehen zwar auch eine Entspannung der
    Lage, weil die Schülerzahlen rückläufig sind. Doch für das hohe
    Stellenangebot in diesem Jahr sei vor allem die gut laufende Wirtschaft
    der Grund. Lässt der Boom nach, geht nach Ansicht der Gewerkschaften
    auch das Ausbildungsplatzangebot wieder zurück. Deshalb fordert der DGB
    von der Politik, etwas für die Stabilisierung des Angebots zu tun.
    Rudolf fordert Anreize für ausbildende Betriebe oder eine
    Ausbildungsplatzabgabe für jene Unternehmen, die sich vor der
    Nachwuchsförderung drücken.

    Dazu beklagen die Gewerkschaften ein weiteres Problem, die Altlast aus
    der jahrelangen Ausbildungskrise. 1,5 Millionen junge Menschen zwischen
    20 und 29 Jahren können keinen Berufsabschluss vorweisen. Hier müsse
    eine Nachqualifizierung organisiert werden, fordert Rudolf. Die Klagen
    der Arbeitgeber über eine bei vielen fehlende Ausbildungsfähigkeit
    weist der DGB zurück. “Die Unternehmen konnten sich in den letzten
    Jahren die Sahne abschöpfen”, kritisiert der Fachmann. Sie müssten nun
    wieder lernen, schwächere anzuleiten und wieder richtig auszubilden.

    Dennoch räumen auch die Gewerkschaften ein, dass ein Teil der
    Jugendlichen nicht fit genung für eine Lehrstelle ist. Das bestätigen
    auch die Wissenschaftler des Instituts für - und Berufsforschung (IAB).
    “Nicht alle sind den Ausbildungsanforderungen gewachsen”, erläutert
    IAB-Forscher Holger Seibert. Seit Jahren landet ein stabiler Anteil von
    etwa zehn Prozent der Schulabgänger in Maßnahmen der Arbeitsagentur,
    weil sie sonst gar keine Chance auf eine Ausbildung hätten. Seibert
    fordert daher verstärkte Bildungsanstrengungen. “Wir sollten die
    demographische Rendite in den Schulen lassen”, schlägt er vor. Das
    heißt, die Zahl der Lehrer soll trotz sinkender Absolventenzahlen
    gleich bleiben, damit diese sich besser um ihre Schüler kümmern können.






  • Salat darf wieder auf den Tisch

    Verseuchte Sprossen waren wohl die Ursache der Epidemie / Bundesregierung hebt Warnung für Tomaten, Salat und Gurken auf

    Die Bundesregierung und die Fachinstitute des Bundes haben die Empfehlung, auf Gurken, Tomaten und Blattsalate, zu verzichten, wieder aufgehoben. „Die Verzehrwarnung beschränkt sich nun auf Sprossen“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät Verbrauchern, noch im Kühlschrank lagernde rohe Sprossen wegzuwerfen. Mittlerweile ist auch die Quelle der Edec-Epidemie geklärt. Ein Biohof aus Niedersachsen ist der Ausgangspunkt der Keime, an denen bisher 28 Menschen starben

    Das RKI hat mit einer neuen Methode den Ursprungsort der Ehec-Erreger eingegrenzt, der „rezeptbasierten Restaurant Kohortenstudie“. Dabei wurde das Essverhalten von Gruppen analysiert, die sich in Restaurants aufgehalten haben, bevor ein guter Teil der Reisegesellschaft erkrankte. Über Befragungen der Patienten und des Küchenpersonals, Rechnungen und die Auswertung von Fotos vom gemeinsamen Essen konnten die Berliner Forscher die Wahrscheinlichkeit berechnen, mit der Sprossen die Keime verbreiteten. Wer Keimlinge verzehrte, hatte ein 8,6-fach höheres Risiko, an blutigem Durchfall zu leiden, als andere Gäste. Zudem konnte nachgewiesen werden, dass alle Patienten auch Sprossen gegessen hatten.

    „Ich glaube, dass wir das Schlimmste hinter uns haben“, zeigte sich Gesundheitsminister Daniel Bahr erleichtert. Allerdings rechnet der Politiker auch weiterhin mit neuen Infektionen. Die Zahl der Patienten, bei denen die Krankheit ausbricht, geht indessen deutlich zurück. RKI-Chef Reinhard Burger hält es für möglich, dass die mit Keimen belasteten Lebensmittel entweder verbraucht sind oder entsorgt wurden. Da zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit einige Tage vergehen, erwarten die Fachleute noch weitere Erkrankungen, selbst wenn jetzt niemand mehr mit dem Erreger in Berührung kommen sollte.

    Der Minister verteidigt die bisherige Warnung vor Gurken, Tomaten und Blattsalaten. Die Gesundheit der Verbraucher gehe vor, betonte der Politiker. Außerdem sei dadurch auch weniger Salat mit Sprossen verzehrt worden. So habe die Warnung auch weitere Ansteckungen verhindert.

  • Besucher von Kino.to können kaum belangt werden

    Die Rechtslage beim Schauen von Raubkopien im Netz ist umstritten

    Ganz neue Erfahrungen muss eine Berlinerin wie vermutlich Hunderttausende andere junge Leute in Deutschland seit dieser Woche machen. „Das Fernsehprogramm ist öde“, stellt sie fest. Statt wie sonst kostenlos neue Actionfilme im Internet zu schauen, flimmert jetzt nur noch das übliche Programm über den Bildschirm. Denn die Staatsanwaltschaft hat dem illegalen Vergnügen in dieser Woche ein Ende bereitet, die Webplattform kino.to abgeschaltet und 13 Helfer und Betreiber des Portals festgenommen. Damit ist eine der großen Quellen von Gratis-Filmen oder Serien versiegt.

    Die meisten Nutzer von kino.to kamen nach Einschätzung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) aus Deutschland. Rund 280.000 Besucher soll die Seite im Durchschnitt täglich erreicht haben. Wie viele davon auch tatsächlich die zu Unrecht bereitgehaltenen Unterhaltungsangebote wahrgenommen haben, lässt sich nicht sagen. Offen ist auch, inwieweit sich Nutzer nun auf Forderungen der Filmindustrie einstellen müssen. Die Inhaber der jeweiligen Rechte könnten versuchen, über die so genannte IP-Adresse an ihre Namen zu kommen und dann zivilrechtlich gegen sie vorgehen. „Das ist eine Entscheidung jedes einzelnen Unternehmens“, erläutert GVU-Sprecherin Christine Ehlers.

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) rechnet nicht mit einer großen Welle von Klagen oder Gebührenforderungen. „Die Wahrscheinlichkeit ist relativ gering“, sagt vzbv-Expertin Lina Ehrig. Denn die Rechtslage ist keineswegs eindeutig geklärt. Raubkopien sind zwar verboten, nicht jedoch das Abspielen von Filmen, das so genannte Streaming, sofern der Inhalt dabei nicht aus dem Internet auf den eigenen Computer heruntergeladen werden. Und dies war die Regel bei kino-to. „Knackpunkt ist immer, ob eine Kopie hergestellt wird“, erläutert Ehrig. Eine Ungewissheit besteht allerdings. Denn aus technischen Gründen wird während des Streamings eine Kopie des Films zeitweilig in den Arbeitsspeicher des Computers geladen. Ob dieser Vorgang eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist zwischen Juristen umstritten. „Da gibt es noch keine Gerichtsentscheidung“, sagt Ehrig.

    Auch der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke hält es für unwahrscheinlich, dass die Rechteinhaber nun in großem Stile auf kleine Sünder los gehen. „Bislang ist mir kein Fall bekannt, in dem gegen Nutzer von Livestream-Portalen vorgegangen worden ist“, beruhigt der Anwalt. Er sieht eher die Hinterleute der Angebote im Visier der Filmindustrie. Die GVU das Verfahren ja auch im April mit einem Strafantrag ins Rollen gebracht.

    So harmlos, wie das Unterhaltungsangebot auf den ersten Blick vielen erscheint, ist es nicht. GVU-Sprecherin Ehrig spricht von einer „digitalen Hehlerei“ mit hoher krimineller Energie. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des „Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“. Auch bei kino.to ging es ums Geld, obgleich die Betrachtung von mehr als 22.000 Filmen kostenlos war. Mit Einblendungen von Erotikportalen, Reklame für Wettbüros, Premium-Zugängen zu anderen Filmanbietern und anderen Einnahmen wurde das Geschäftsmodell vermutlich zu einer lukrativen Gewinnquelle. Die Täter werden kaum so glimpflich davon kommen wie die Besucher ihrer Webseite. Den Raubkopien bereitzustellen, ist auf jeden Fall verboten.

  • „Die Garantiebedingungen genau lesen“

    Garantie oder Gewährleistung: Selbst Experten bringen beide Dinge bisweilen durcheinander. Bernadette Mohme, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Kehl, klärt auf.

    Mandy Kunstmann: Frau Mohme, was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

    Bernadette Mohme: Die Gewährleistung umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrages zustehen. Der Verkäufer hat gesetzlich dafür einzustehen, dass die gekaufte Sache frei von Rechts- und Sachmängeln ist. Bei Neuware beträgt die Frist hierfür zwei Jahre. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und/oder des Händlers. Sie ist nicht gesetzlich geregelt und kann auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden.

    Mohme: Dann ist der Käufer also doppelt geschützt, wenn er sowohl die gesetzliche Gewährleitung als auch eine Garantie in Anspruch nehmen kann.

    Mohme: Im Prinzip ja. Allerdings sollte man die Garantiebedingungen genau lesen. Denn die Zusage bezieht sich meist nur auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile, wie zum Beispiel das Laufwerk eines Computers oder die Durchrostung der Karosserie eines Fahrzeugs.

    Kunstmann: Was ist besser, sich auf die Garantie zu berufen oder vom Gewährleistungsrecht Gebrauch zu machen?

    Mohme: Das kommt drauf an. Läuft die Garantie länger als zwei Jahre, kann sie für den Kunden vorteilhafter sein. Mit einer kürzeren Garantie kommt der Käufer unter Umständen schlechter weg.

    Kunstmann: Haben Sie dafür ein Beispiel?

    Mohme: Wenn Kopfhörer innerhalb der Garantiezeit von einem Jahr kaputt gehen und der Käufer auf das ausgetauschte Produkt keine neue Garantieurkunde ausgestellt bekommt, kann das ein Nachteil sein. Geht der ausgetauschte Kopfhörer nach ein paar Monaten wieder kaputt, ist die Garantie vielleicht schon abgelaufen. Die Gewährleistung hätte aber noch gegriffen. Man sollte sich also nicht vom Verkäufer überreden lassen, die Garantie in Anspruch zu nehmen.

    Kunstmann: Gibt es Waren, die vom gesetzlichen Gewährleistungsanspruch ausgenommen sind?

    Mohme: Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nur beim Kauf von gewerblichen Händlern. Für gebrauchte Güter kann eine kürzere Haftungsdauer vereinbart werden. Sie darf ein Jahr aber nicht unterschreiten. Einige Dinge sind tatsächlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn zum Beispiel bei einer Feinstrumpfhose eine Laufmasche entsteht, muss man als Käufer damit rechnen.

    Kunstmann: Gelten diese Bestimmungen auch, wenn ich im Ausland einkaufe?

    Mohme: Die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie sieht vor, dass die Bestimmungen im jeweiligen Land umgesetzt werden müssen. Die Verbraucherrechte können nicht durch gesonderte Klauseln eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, sodass es europaweit ein einheitliches Mindestschutzniveau beim Kauf von Verbrauchsgütern gibt.

    Bio-Box: Bernadette Mohme (30) ist Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Kehl.

  • Reklamieren auf Umwegen

    Gewährleistung hin oder her: Hat die Ware nur einen geringen Mangel, muss sie der Verkäufer nicht zurücknehmen

    Zaubert der neue Kaffeevollautomat anstelle von aromatischem Espresso nur heiße Luft, ist das ärgerlich. Zum Glück müssen Käufer laut Gesetz auf mangelhafter Ware nicht sitzen bleiben. Vom gewerblichen Händler können sie verlangen, dass er das defekte Produkt gegen ein neues austauscht. Doch es gibt Ausnahmen: Anstelle des ersehnten Umtauschs müssen Verbraucher unter Umständen auch eine Reparatur oder gar den Mangel hinnehmen.

    Zwar steht es Käufern frei, ob sie sich Mangelware ersetzen lassen oder ob sie auf eine Reparatur eingehen. Ist ein Austausch für den Händler mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann er allerdings auf eine Reparatur ausweichen. „Anstatt gleich den ganzen Laptop auszutauschen, kann der Verkäufer auch ein Ersatzteil einbauen lassen, wenn das viel weniger Aufwand für ihn bedeutet“, erklärt Bernadette Mohme, Juristin beim Verbraucherzentrum Kehl.

    Die Reparaturklausel hat in der Vergangenheit schon manchen Verbraucher auf die Palme gebracht – vor allem dann, wenn der Reparaturversuch scheiterte
    und das Gerät nach ein paar Tagen wieder nur komische Geräusche von sich gab, anstelle ordentlich zu funktionieren. Denn schlägt der erste Reparaturversuch fehl, darf es auch ein zweiter sein. Erst wenn der Computer dann immer noch laut faucht, anstatt versöhnlich zu summen, können Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Ware an sich noch zu gebrauchen ist.

    Häufig kommt es vor, dass die Reparatur von Laptop, Kaffeemaschine oder Digitalkamera gleich mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Entsteht dem Kunden dadurch ein finanzieller Schaden, weil er sich für die Zeit beispielsweise einen anderen Computer für die Arbeit leihen muss, kann der Kunde nur Ersatz verlangen, wenn den Händler für den Schaden ein Verschulden trifft. Und das ist selten der Fall. Ein weiterer Wehrmutstropfen bleibt: Liegt lediglich ein geringfügiger Mangel vor – ist also am Laptop ein Pixel tot oder das Möbelstück ziert ein unbedeutender Kratzer – besteht der Anspruch auf Vertragsauflösung nicht. „Fehlt an der Jeans eine Niete, wäre das ein Grund zum Reklamieren“, gibt Mohme zu bedenken.

    Zwischenhändler, Hersteller oder Verkäufer: Egal auf wen der Mangel zurückgeht, Adressat für Beschwerden ist immer der Verkäufer. „Kunden sollten sich nicht damit abspeisen lassen, sich doch bitte an den Hersteller zu wenden“, sagt Juristin Mohme. „Es ist Sache des Letztverkäufers ob und wie er zum Beispiel den Hersteller für den Mangel haftbar macht“. Auch die Ausrede „Ohne Kassenbon kein Umtausch“ hat nicht unbedingt Bestand. Sofern Käufer beweisen können, wo und wann sie die Ware gekauft haben, beispielsweise mittels Kontoauszug, können sie trotzdem reklamieren. „Streng genommen hilft auch ein Zeuge“, urteilt die Stiftung Warentest. Ebenso halte sich das Gerücht, dass man Waren nur in der Originalverpackung zurückgeben kann, hartnäckig, obwohl es keine Rechtsgrundlage hat.

    Zwei Jahre lang gelten die Gewährleistungsansprüche bei neuen Produkten. Schon manch ein Käufer wog sich da in Sicherheit, als die Digitalkamera oder der Flachbildschirm nach eineinhalb Jahren den Geist aufgab – und er sich einen Ersatz oder eine kostenlose Reparatur erhoffte. Doch nur innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf haben Kunden ein leichtes Spiel in punkto Reklamation. In diesem Zeitraum liegt es nämlich am Händler nachzuweisen, dass der Käufer den Defekt verursacht hat – und das ist schwierig. Nach Ablauf der sechs Monate dreht sich der Spieß um: Dann muss der Käufer beweisen, dass er den Defekt nicht zu verantworten hat.

    Kasten/ Umtausch/ Mandy Kunstmann

    Hier gibt es Hilfe: Kunden, die Probleme beim Warenumtausch haben, können sich an die Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) wenden. Bei Verträgen mit Gewerbetreibenden im europäischen Ausland, hilft das Verbraucherzentrum Kehl (www.eu-verbraucher.de). Für baden-württembergische Bürger gibt es einen besonderen Service: Bei Käufen im Internet finden sie Hilfe bei der Schlichtungsstelle für elektronischen Geschäftsverkehr (www.online-schlichter.de). Auch für Kunden von Online-Händlern, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, ist sie Anlaufstelle.

  • Kein Recht auf Umtausch

    Beim Warenkauf hält sich ein Gerücht besonders hartnäckig: Wenn mir etwas nicht gefällt, kann ich es innerhalb von 14 Tagen in den Laden zurückbringen und bekomme mein Geld zurück, denken viele Verbraucher. Doch das ist ein Trugschluss. 

    „Ein generelles Umtauschrecht gibt es tatsächlich nicht“, sagt Ulrike Weingand, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wird eine Umtauschmöglichkeit vom Händler eingeräumt, so geschieht dies auf Kulanzbasis.“ Allerdings gibt es Ausnahmen. Für bestimmte Verträge wie Fernabsatzkäufe zum Beispiel per Internet oder den Versandhandel oder sogenannte Haustürgeschäfte existiert ein gesetzliches Widerrufsrecht.

    „Innerhalb von zwei Wochen können Kunden vom Widerrufsrecht Gebrauch machen“, sagt Weingand. Die Frist beginne erst mit Erhalt einer korrekten Widerrufsbelehrung und bei Fernabsatzkäufen zusätzlich erst mit Erhalt der Ware. Händler haben allerdings die Pflicht, Kunden über dieses Recht zu informieren – und zwar in Textform, also per Schreiben, Fax oder Email. „Eine mündliche Belehrung reicht auf keinen Fall“, so Weingand. Fehle die Belehrung ganz oder sei falsch, könne der Kunde den Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen.

    Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel: „Für Produkte, die auf den Kunden zugeschnitten sind wie Fotobücher oder individuell bedruckte T-Shirts, gilt das Widerrufsrecht nicht“, sagt Andrea Klinder, Juristin bei der Schlichtungsstelle für elektronischen Geschäftsverkehr. Auch Flugtickets oder Hotelbuchungen seien vom Widerruf ausgeschlossen. Viele wüssten das nicht.

    „Haustürgeschäft“ bedeutet im Übrigen nicht nur, dass der Händler seine Ware direkt vor der Haustür feilbietet. „Auch die sogenannten Kaffeefahrten, die letztlich in eine Verkaufsveranstaltung münden, oder das Ansprechen von Verbrauchern in Fußgängerzonen oder auf anderen öffentlich zugänglichen Plätzen gelten als Haustürgeschäfte“, erläutert Expertin Weingand.

    Trotzdem kann es passieren, dass ein Käufer auf dem Messerset oder dem Lammfellkissen, das er auf der Kaffeefahrt erstanden hat, sitzen bleibt, falls es er es sich im Nachhinein anders überlegt. Für Haustürgeschäfte gilt eine Bagatellgrenze. „Wenn das Messer nicht mehr als 40 Euro gekostet hat und sofort bezahlt wurde“, so Weingand, „kann ich den Kaufvertrag nicht widerrufen.“

  • Das Risiko der sanften Umschuldung

    Noch mehr Geld für Griechenland? Finanzminister Schäuble sagt „Ja“, der Bundestag debattiert heute (Freitag). Unsere Zeitung präsentiert vier Lösungswege

    Nochmal 90 Milliarden Euro für Griechenland? Und dann? Weil sich die Krise um die Schulden Athens und den Euro verschärft, gibt Finanzminister Wolfgang Schäuble am Freitagmorgen im Bundestag eine Regierungserklärung ab. Damit will er auch seine eigene Partei von weiteren Finanzhilfen überzeugen. Unsere Zeitung beschreibt vier Wege zur Sanierung des Mittelmeerlandes.

    Die Lage

    Bei einer Wirtschaftsleistung von rund 230 Milliarden Euro in 2011 hat Athen mittlerweile Schulden von etwa 350 Milliarden Euro. Diese belasten das Land jährlich mit Zinszahlungen von mindestens 20 Milliarden Euro aus der Steuerkasse – knapp zehn Prozent der Wirtschaftsleistung. Derartige Summen sind für ein Land schwer zu tragen. Das heißt: Griechenland kann sich nicht mehr über die Kapitalmärkte finanzieren und ist auf Unterstützung der Euro-Regierungen angewiesen.

    Lösung 1 – mehr Geld

    90 Milliarden Euro benötige Athen zusätzlich zu den bereits beschlossenen 110 Milliarden, sagt Euro-Gruppen-Chef Jean-Claude Juncker. Das Geld ist notwendig, weil Griechenland wegen der zu hohen Zinsen wider Erwarten auch 2012 kaum Staatspapiere an Investoren verkaufen kann. Etwa ein Viertel der neuen Kredite oder Garantien würde aus Deutschland kommen.

    Risiko: Die Lage Griechenlands ändert sich nicht grundsätzlich, bald kommt das nächste Hilfspaket.

    Lösung 2 – harte Umschuldung

    Um seine Situation grundsätzlich zu verbessern, könnte Athen die Zahlungsunfähigkeit erklären und die Hälfte der Schulden streichen. Der Wert der ausgegebenen Staatsanleihen würde dann beispielsweise halbiert, wodurch die Gläubiger gezwungenermaßen auf die Hälfte ihrer Investition verzichten. Auch deutsche Banken, die griechische Staatsanleihen im Wert von 34 Milliarden Euro halten, erleiden hohe Verluste. Und selbst die Europäische Zentralbank muss Abschreibungen in ihrer Bilanz vornehmen, denn auch sie besitzt Staatspapiere aus Athen.

    Risiko: Die Rating-Agenturen stufen griechische Staatsanleihen als wertlos ein, auch griechische Banken bekommen deshalb keine Kredite mehr. Die Wirtschaft des Landes kollabiert. Weitere verschuldete Staaten wie Portugal und Spanien geraten in den Strudel.

    Lösung 3 – sanfte Umschuldung

    Diese Variante bevorzugt Finanzminister Schäuble. Bei dieser Lösung verhandeln Griechenland, die EZB und die EU mit den Gläubigern eine Umschuldung im Konsens. Die Gläubiger stimmen zu, die Laufzeiten ihrer Kredite an Griechenland zu verlängern, wodurch Athen weniger frische Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen muss und geringere Kosten hat. Der Wechsel von kürzeren zu längeren Laufzeiten lässt sich bewerkstelligen, indem die alten gegen neue Griechenland-Papiere getauscht werden.

    Risiko: Die Rating-Agenturen drohen, dass sie auch die sanfte Umschuldung als Bankrott einstufen. Damit könnte auch in diesem Fall das Szenario 2 seinen Lauf nehmen. Deshalb sind Frankreich und die EZB dagegen.

    Lösung 4 – Euro-Anleihen

    Griechenland ist das Problem der zu hohen Zinsen sofort los, wenn es sich nicht über eigene, nationale Anleihen finanziert, sondern die Eurozone gemeinsame Staatsanleihen ausgibt. Dann färbt die gute Bonität Deutschlands, Hollands oder Finnlands auf Griechenland ab. Diese Lösung funktioniert allerdings nur, wenn etwa die Bundesregierung ihren Widerstand gegen solche Eurobonds aufgibt. Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Schäuble müssen den Bundesbürgern erklären, dass wir nun regelmäßig für Griechenland und andere höhere verschuldete Staaten in der Mithaftung stehen. Risiko: Steigende Zinsen und höhere Kosten auch für Deutschland. Abnehmender Anreiz für Griechenland, seinen Haushalt zu sanieren.

  • „Social Media ist eine große Chance für Unternehmen“

    Viele Unternehmen kommunizieren mit ihren Kunden über Facebook oder Twitter. Dafür stellen sie Social Media Manager ein. Was es mit diesem Job auf sich hat, verrät Web 2.0-Experte Willms Buhse.

    Mandy Kunstmann: Herr Buhse, wozu brauchen Unternehmen einen Social Media Manager?

    Willms Buhse: Für Firmen ist es heute wichtig, mit Kunden in den Dialog zu treten. Unternehmen mit Internet affinen Zielgruppen können es sich nicht erlauben, die Möglichkeiten des Web 2.0 – also von Blogs, Facebook oder Twitter – ungenutzt zu lassen. Das dürften so ziemlich alle Unternehmen sein. Schließlich gibt es mittlerweile 20 Millionen Facebook-Nutzer in Deutschland. Ohne Facebook-Auftritt schließt man ein Viertel der Bevölkerung aus.

    Kunstmann: Aufgabe eines Social Media Managers ist es also, das Unternehmen auf sämtlichen Online-Plattformen nach außen zu vertreten?   

    Buhse: Ganz so einfach ist es nicht. Häufig kommen Firmen mit einer Social-Media-Strategie auf mich zu, die eigentlich keine ist. Sie wollen auf so vielen Plattformen wie möglich präsent sein. Sinnvoll ist es aber, erst einmal darüber nachzudenken, mit welchen Themen man auftreten und welche Zielgruppe man erreichen möchte. Bei der Deutschen Telekom zum Beispiel bearbeiten jetzt Mitarbeiter Anfragen auf Twitter. So will man das Problem mit dem Kundenservice angehen. Das ist mutig und clever.

    Kunstmann: Kann ein Social Media Manager beim Twittern oder Chatten Fehler machen?

    Buhse: Fehler kommen immer wieder vor. Teldafax hat auf Facebook beispielsweise fleißig Sponsoring-Meldungen bekannt gegeben, Kundenanfragen aber ignoriert. Die Rechnung kam prompt und in Form von zahlreichen negativen Kundeneinträgen auf der Facebook-Seite. So etwas nennen wir „Shit-Storm“. Das passiert, wenn die Verantwortlichen nicht sensibel arbeiten.

    Kunstmann: Sensibel auf Kunden eingehen: Welche Kompetenzen müssen Social Media Manager noch mitbringen?

    Buhse: Sie verstehen etwas von Webtechnologie sowie von Marketing und Kommunikation. Außerdem müssen sie zum Mitmachen motivieren können. Nicht nur sie selbst sollten im Netz präsent sein, sondern auch andere Mitarbeiter aus dem Unternehmen.

    Kunstmann: Das kann doch schnell unseriös werden. Zum Beispiel wenn sämtliche Angestellten auf Facebook die Produkte der Firma in den höchsten Tönen loben, aber sich nicht als Mitarbeiter zu erkennen geben.

    Buhse: Wenn so etwas herauskommt, kann das ganz schön unangenehm werden. Ich kann den Unternehmen nur empfehlen, sich an die Social-Media-Regeln zu halten.

    Kunstmann: Und die wären beispielsweise?

    Buhse: Gebe dich als Mitarbeiter zu erkennen, plaudere keine Geschäftsgeheimnisse aus und fange keinen Streit an. Schwarze Schafe gibt es aber immer wieder.

    Kunstmann: Hat der Beruf des Social Media Managers Zukunft?

    Buhse: Keine Frage. Social Media ist eine große Chance für Unternehmen. Mit einer Hochglanzbroschüre erreichen sie weitaus weniger als mit Werbung, die von Menschen kommt und die den Kunden direkt anspricht. Mitarbeiter werden künftig zu Markenbotschaftern. Das ist die Zukunft des Marketings. Und der Social Media Manager ist mittendrin. Viele Unternehmen sind gerade dabei Social-Media-Teams aufzustellen.

    Kunstmann: Den Job gibt es aber noch gar nicht so lange. Wie wird man denn Social Media Manager, so dass eine Bewerbung Erfolg verspricht?

    Buhse: Der Beruf als solcher existiert erst seit zwei oder drei Jahren. Social Media Manager kommen häufig aus der PR- oder der IT-Branche oder aus Agenturen. Eine Weiterbildung erhöht die Chancen. Virtuelle und berufsbegleitende Kurse etwa bietet die Social Media Akademie.

    Bio-Box: Dr. Willms Buhse (40) ist Gründer des Beratungsunternehmens doubleYUU. Er hilft Firmen, erfolgreiche Web 2.0-Startegien zu entwickeln. Der Diplomingenieur und –ökonom ist Dozent an der Social Media Akademie.

  • Minister halten Rohkostwarnung aufrecht

    Höhepunkt der Ehec-Ausbreitung könnte überschritten sein / Hinweise auf Sprossenbetrieb als Keimzelle der Krankheit verdichten sich / Bauern können auf zusätzliche Millionenhilfe hoffen

    Kritik am Krisenmanagement von Bund, Ländern und nachgeordneten Behörden wollte nach einem Treffen aller Beteiligten mit EU-Gesundheitskommissar John Dalli niemand wagen. „Wir müssen die Lektion aus diesem Ausbruch lernen“, sagte der Malteser lediglich, nachdem die EU Deutschland zuvor heftig kritisiert wegen der Kommunikationspolitik und einem mangelnden internationalen Austausch der Erkenntnisse zum Krankheitserreger Ehec kritisiert hatte. Nun wird der Streit vertagt, bis die Krise bewältigt ist. Stattdessen lobte der Kommissar die Arbeit der hiesigen Behörden sogar. Alle Anstrengungen müssten nun darauf gerichtet werden, die Quelle der Keime zu identifizieren, verlangte Dalli.

    Dabei sind die Gesundheitsbehörden offenkundig ein Stück weit vorangekommen. Es verdichten sich die Hinweise auf die bereits bekannten Sprossenzucht in Niedersachsen. „Acht verschiedene Krankheitscluster können auf den Betrieb im Landkreis Uelzen zurückgeführt werden“, sagte Verbraucherministerin Ilse Aigner. Dabei konnte in den untersuchten Proben aus Bienenbüttel bisher kein Erreger nachgewiesen werden. Das wird womöglich auch nie der Fall sein, weil die verseuchten Chargen längst verbraucht worden sind. Aber drei Beschäftigte des Betriebs sind erkrankt und auch Gäste von Restaurants, die der Hof mit Sprossen beliefert hatte.

    Da der eindeutige Nachweis fehlt, halten Bund und Länder an ihren Warnungen fest. Die Konsumenten sollen bundesweit auf den Genuss von rohen Tomaten, Gurken, Blattsalaten und Sprossen verzichten. „Wir müssen die Empfehlung aufrecht erhalten“, betonte Gesundheitsminister Daniel Bahr und verwies auf den schweren Verlauf der Epedemie. Mittlerweile sind 25 Menschen an dem durch den Ehec-Erreger ausgelösten Krankheitssyndrom HUS gestorben. „Weitere Todesfälle sind nicht auszuschließen“, befürchtet Bahr. 670 HUS-Patienten liegen noch in den Kliniken. 1.900 Menschen sind infiziert.

    Das zuständige Robert-Koch-Institut und die Gesundheitsbehörden der Länder suchen die Keimzelle der Krankheit auf verschiedenen Wegen. Ein Ansatzpunkt sind regionale Schwerpunkte, wenn zum Beispiel viele Patienten im gleichen Restaurant gegessen haben. Auch werden Betriebe, die Vorprodukte für Verpflegungseinrichtungen herstellen, besonders überprüft. Außerdem erforschen die Experten die Ernährungsgepflogenheiten der betroffenen Patienten zur Ermittlung von Gemeinsamkeiten. Bremens Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter spricht von einem gut eingespielten System, obgleich die Kritik an den komplizierten Zuständigkeiten bei Bund und Ländern immer lauter wird.

    Gesundheitsminister Bahr zeigt sich trotz der nach wie vor schwierigen Lage zuversichtlich. „Es gibt Anlass zum Optimismus, dass wir das Schlimmste jetzt hinter uns haben“, sagte der FDP-Politiker. Tatsächlich nimmt die Zahl der gemeldeten Neuerkrankungen momentan ab.

    Misslich bleibt die Lage für die Bauern und den Handel. Gurken, Tomaten und Salat verkauft sich praktisch nicht mehr. Die EU hat deshalb bereits ein Hilfsprogramm im Umfang von 150 Millionen Euro angekündigt. Aigner zufolge wird die Summe aber wohl noch einmal aufgestockt.

    Wirtschaftliche Sorgen belasten durch den großen Behandlungsaufwand auch jene Krankenhäuser in Norddeutschland, die sich um die Ehec-Patienten kümmern. Das Gesundheitsministerium hält die Klagen allerdings für unbegründet. Die Kliniken bekämen die Kosten von den Krankenkassen ersetzt, versicherte Bahr. Die Fallpauschalen würden die Vergütung der Kliniken sicherstellen.