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  • „Die Garantiebedingungen genau lesen“

    Garantie oder Gewährleistung: Selbst Experten bringen beide Dinge bisweilen durcheinander. Bernadette Mohme, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Kehl, klärt auf.

    Mandy Kunstmann: Frau Mohme, was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

    Bernadette Mohme: Die Gewährleistung umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrages zustehen. Der Verkäufer hat gesetzlich dafür einzustehen, dass die gekaufte Sache frei von Rechts- und Sachmängeln ist. Bei Neuware beträgt die Frist hierfür zwei Jahre. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und/oder des Händlers. Sie ist nicht gesetzlich geregelt und kann auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden.

    Mohme: Dann ist der Käufer also doppelt geschützt, wenn er sowohl die gesetzliche Gewährleitung als auch eine Garantie in Anspruch nehmen kann.

    Mohme: Im Prinzip ja. Allerdings sollte man die Garantiebedingungen genau lesen. Denn die Zusage bezieht sich meist nur auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile, wie zum Beispiel das Laufwerk eines Computers oder die Durchrostung der Karosserie eines Fahrzeugs.

    Kunstmann: Was ist besser, sich auf die Garantie zu berufen oder vom Gewährleistungsrecht Gebrauch zu machen?

    Mohme: Das kommt drauf an. Läuft die Garantie länger als zwei Jahre, kann sie für den Kunden vorteilhafter sein. Mit einer kürzeren Garantie kommt der Käufer unter Umständen schlechter weg.

    Kunstmann: Haben Sie dafür ein Beispiel?

    Mohme: Wenn Kopfhörer innerhalb der Garantiezeit von einem Jahr kaputt gehen und der Käufer auf das ausgetauschte Produkt keine neue Garantieurkunde ausgestellt bekommt, kann das ein Nachteil sein. Geht der ausgetauschte Kopfhörer nach ein paar Monaten wieder kaputt, ist die Garantie vielleicht schon abgelaufen. Die Gewährleistung hätte aber noch gegriffen. Man sollte sich also nicht vom Verkäufer überreden lassen, die Garantie in Anspruch zu nehmen.

    Kunstmann: Gibt es Waren, die vom gesetzlichen Gewährleistungsanspruch ausgenommen sind?

    Mohme: Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nur beim Kauf von gewerblichen Händlern. Für gebrauchte Güter kann eine kürzere Haftungsdauer vereinbart werden. Sie darf ein Jahr aber nicht unterschreiten. Einige Dinge sind tatsächlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn zum Beispiel bei einer Feinstrumpfhose eine Laufmasche entsteht, muss man als Käufer damit rechnen.

    Kunstmann: Gelten diese Bestimmungen auch, wenn ich im Ausland einkaufe?

    Mohme: Die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie sieht vor, dass die Bestimmungen im jeweiligen Land umgesetzt werden müssen. Die Verbraucherrechte können nicht durch gesonderte Klauseln eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, sodass es europaweit ein einheitliches Mindestschutzniveau beim Kauf von Verbrauchsgütern gibt.

    Bio-Box: Bernadette Mohme (30) ist Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Kehl.

  • Reklamieren auf Umwegen

    Gewährleistung hin oder her: Hat die Ware nur einen geringen Mangel, muss sie der Verkäufer nicht zurücknehmen

    Zaubert der neue Kaffeevollautomat anstelle von aromatischem Espresso nur heiße Luft, ist das ärgerlich. Zum Glück müssen Käufer laut Gesetz auf mangelhafter Ware nicht sitzen bleiben. Vom gewerblichen Händler können sie verlangen, dass er das defekte Produkt gegen ein neues austauscht. Doch es gibt Ausnahmen: Anstelle des ersehnten Umtauschs müssen Verbraucher unter Umständen auch eine Reparatur oder gar den Mangel hinnehmen.

    Zwar steht es Käufern frei, ob sie sich Mangelware ersetzen lassen oder ob sie auf eine Reparatur eingehen. Ist ein Austausch für den Händler mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann er allerdings auf eine Reparatur ausweichen. „Anstatt gleich den ganzen Laptop auszutauschen, kann der Verkäufer auch ein Ersatzteil einbauen lassen, wenn das viel weniger Aufwand für ihn bedeutet“, erklärt Bernadette Mohme, Juristin beim Verbraucherzentrum Kehl.

    Die Reparaturklausel hat in der Vergangenheit schon manchen Verbraucher auf die Palme gebracht – vor allem dann, wenn der Reparaturversuch scheiterte
    und das Gerät nach ein paar Tagen wieder nur komische Geräusche von sich gab, anstelle ordentlich zu funktionieren. Denn schlägt der erste Reparaturversuch fehl, darf es auch ein zweiter sein. Erst wenn der Computer dann immer noch laut faucht, anstatt versöhnlich zu summen, können Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Ware an sich noch zu gebrauchen ist.

    Häufig kommt es vor, dass die Reparatur von Laptop, Kaffeemaschine oder Digitalkamera gleich mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Entsteht dem Kunden dadurch ein finanzieller Schaden, weil er sich für die Zeit beispielsweise einen anderen Computer für die Arbeit leihen muss, kann der Kunde nur Ersatz verlangen, wenn den Händler für den Schaden ein Verschulden trifft. Und das ist selten der Fall. Ein weiterer Wehrmutstropfen bleibt: Liegt lediglich ein geringfügiger Mangel vor – ist also am Laptop ein Pixel tot oder das Möbelstück ziert ein unbedeutender Kratzer – besteht der Anspruch auf Vertragsauflösung nicht. „Fehlt an der Jeans eine Niete, wäre das ein Grund zum Reklamieren“, gibt Mohme zu bedenken.

    Zwischenhändler, Hersteller oder Verkäufer: Egal auf wen der Mangel zurückgeht, Adressat für Beschwerden ist immer der Verkäufer. „Kunden sollten sich nicht damit abspeisen lassen, sich doch bitte an den Hersteller zu wenden“, sagt Juristin Mohme. „Es ist Sache des Letztverkäufers ob und wie er zum Beispiel den Hersteller für den Mangel haftbar macht“. Auch die Ausrede „Ohne Kassenbon kein Umtausch“ hat nicht unbedingt Bestand. Sofern Käufer beweisen können, wo und wann sie die Ware gekauft haben, beispielsweise mittels Kontoauszug, können sie trotzdem reklamieren. „Streng genommen hilft auch ein Zeuge“, urteilt die Stiftung Warentest. Ebenso halte sich das Gerücht, dass man Waren nur in der Originalverpackung zurückgeben kann, hartnäckig, obwohl es keine Rechtsgrundlage hat.

    Zwei Jahre lang gelten die Gewährleistungsansprüche bei neuen Produkten. Schon manch ein Käufer wog sich da in Sicherheit, als die Digitalkamera oder der Flachbildschirm nach eineinhalb Jahren den Geist aufgab – und er sich einen Ersatz oder eine kostenlose Reparatur erhoffte. Doch nur innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf haben Kunden ein leichtes Spiel in punkto Reklamation. In diesem Zeitraum liegt es nämlich am Händler nachzuweisen, dass der Käufer den Defekt verursacht hat – und das ist schwierig. Nach Ablauf der sechs Monate dreht sich der Spieß um: Dann muss der Käufer beweisen, dass er den Defekt nicht zu verantworten hat.

    Kasten/ Umtausch/ Mandy Kunstmann

    Hier gibt es Hilfe: Kunden, die Probleme beim Warenumtausch haben, können sich an die Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) wenden. Bei Verträgen mit Gewerbetreibenden im europäischen Ausland, hilft das Verbraucherzentrum Kehl (www.eu-verbraucher.de). Für baden-württembergische Bürger gibt es einen besonderen Service: Bei Käufen im Internet finden sie Hilfe bei der Schlichtungsstelle für elektronischen Geschäftsverkehr (www.online-schlichter.de). Auch für Kunden von Online-Händlern, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, ist sie Anlaufstelle.

  • Kein Recht auf Umtausch

    Beim Warenkauf hält sich ein Gerücht besonders hartnäckig: Wenn mir etwas nicht gefällt, kann ich es innerhalb von 14 Tagen in den Laden zurückbringen und bekomme mein Geld zurück, denken viele Verbraucher. Doch das ist ein Trugschluss. 

    „Ein generelles Umtauschrecht gibt es tatsächlich nicht“, sagt Ulrike Weingand, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wird eine Umtauschmöglichkeit vom Händler eingeräumt, so geschieht dies auf Kulanzbasis.“ Allerdings gibt es Ausnahmen. Für bestimmte Verträge wie Fernabsatzkäufe zum Beispiel per Internet oder den Versandhandel oder sogenannte Haustürgeschäfte existiert ein gesetzliches Widerrufsrecht.

    „Innerhalb von zwei Wochen können Kunden vom Widerrufsrecht Gebrauch machen“, sagt Weingand. Die Frist beginne erst mit Erhalt einer korrekten Widerrufsbelehrung und bei Fernabsatzkäufen zusätzlich erst mit Erhalt der Ware. Händler haben allerdings die Pflicht, Kunden über dieses Recht zu informieren – und zwar in Textform, also per Schreiben, Fax oder Email. „Eine mündliche Belehrung reicht auf keinen Fall“, so Weingand. Fehle die Belehrung ganz oder sei falsch, könne der Kunde den Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen.

    Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel: „Für Produkte, die auf den Kunden zugeschnitten sind wie Fotobücher oder individuell bedruckte T-Shirts, gilt das Widerrufsrecht nicht“, sagt Andrea Klinder, Juristin bei der Schlichtungsstelle für elektronischen Geschäftsverkehr. Auch Flugtickets oder Hotelbuchungen seien vom Widerruf ausgeschlossen. Viele wüssten das nicht.

    „Haustürgeschäft“ bedeutet im Übrigen nicht nur, dass der Händler seine Ware direkt vor der Haustür feilbietet. „Auch die sogenannten Kaffeefahrten, die letztlich in eine Verkaufsveranstaltung münden, oder das Ansprechen von Verbrauchern in Fußgängerzonen oder auf anderen öffentlich zugänglichen Plätzen gelten als Haustürgeschäfte“, erläutert Expertin Weingand.

    Trotzdem kann es passieren, dass ein Käufer auf dem Messerset oder dem Lammfellkissen, das er auf der Kaffeefahrt erstanden hat, sitzen bleibt, falls es er es sich im Nachhinein anders überlegt. Für Haustürgeschäfte gilt eine Bagatellgrenze. „Wenn das Messer nicht mehr als 40 Euro gekostet hat und sofort bezahlt wurde“, so Weingand, „kann ich den Kaufvertrag nicht widerrufen.“

  • Das Risiko der sanften Umschuldung

    Noch mehr Geld für Griechenland? Finanzminister Schäuble sagt „Ja“, der Bundestag debattiert heute (Freitag). Unsere Zeitung präsentiert vier Lösungswege

    Nochmal 90 Milliarden Euro für Griechenland? Und dann? Weil sich die Krise um die Schulden Athens und den Euro verschärft, gibt Finanzminister Wolfgang Schäuble am Freitagmorgen im Bundestag eine Regierungserklärung ab. Damit will er auch seine eigene Partei von weiteren Finanzhilfen überzeugen. Unsere Zeitung beschreibt vier Wege zur Sanierung des Mittelmeerlandes.

    Die Lage

    Bei einer Wirtschaftsleistung von rund 230 Milliarden Euro in 2011 hat Athen mittlerweile Schulden von etwa 350 Milliarden Euro. Diese belasten das Land jährlich mit Zinszahlungen von mindestens 20 Milliarden Euro aus der Steuerkasse – knapp zehn Prozent der Wirtschaftsleistung. Derartige Summen sind für ein Land schwer zu tragen. Das heißt: Griechenland kann sich nicht mehr über die Kapitalmärkte finanzieren und ist auf Unterstützung der Euro-Regierungen angewiesen.

    Lösung 1 – mehr Geld

    90 Milliarden Euro benötige Athen zusätzlich zu den bereits beschlossenen 110 Milliarden, sagt Euro-Gruppen-Chef Jean-Claude Juncker. Das Geld ist notwendig, weil Griechenland wegen der zu hohen Zinsen wider Erwarten auch 2012 kaum Staatspapiere an Investoren verkaufen kann. Etwa ein Viertel der neuen Kredite oder Garantien würde aus Deutschland kommen.

    Risiko: Die Lage Griechenlands ändert sich nicht grundsätzlich, bald kommt das nächste Hilfspaket.

    Lösung 2 – harte Umschuldung

    Um seine Situation grundsätzlich zu verbessern, könnte Athen die Zahlungsunfähigkeit erklären und die Hälfte der Schulden streichen. Der Wert der ausgegebenen Staatsanleihen würde dann beispielsweise halbiert, wodurch die Gläubiger gezwungenermaßen auf die Hälfte ihrer Investition verzichten. Auch deutsche Banken, die griechische Staatsanleihen im Wert von 34 Milliarden Euro halten, erleiden hohe Verluste. Und selbst die Europäische Zentralbank muss Abschreibungen in ihrer Bilanz vornehmen, denn auch sie besitzt Staatspapiere aus Athen.

    Risiko: Die Rating-Agenturen stufen griechische Staatsanleihen als wertlos ein, auch griechische Banken bekommen deshalb keine Kredite mehr. Die Wirtschaft des Landes kollabiert. Weitere verschuldete Staaten wie Portugal und Spanien geraten in den Strudel.

    Lösung 3 – sanfte Umschuldung

    Diese Variante bevorzugt Finanzminister Schäuble. Bei dieser Lösung verhandeln Griechenland, die EZB und die EU mit den Gläubigern eine Umschuldung im Konsens. Die Gläubiger stimmen zu, die Laufzeiten ihrer Kredite an Griechenland zu verlängern, wodurch Athen weniger frische Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen muss und geringere Kosten hat. Der Wechsel von kürzeren zu längeren Laufzeiten lässt sich bewerkstelligen, indem die alten gegen neue Griechenland-Papiere getauscht werden.

    Risiko: Die Rating-Agenturen drohen, dass sie auch die sanfte Umschuldung als Bankrott einstufen. Damit könnte auch in diesem Fall das Szenario 2 seinen Lauf nehmen. Deshalb sind Frankreich und die EZB dagegen.

    Lösung 4 – Euro-Anleihen

    Griechenland ist das Problem der zu hohen Zinsen sofort los, wenn es sich nicht über eigene, nationale Anleihen finanziert, sondern die Eurozone gemeinsame Staatsanleihen ausgibt. Dann färbt die gute Bonität Deutschlands, Hollands oder Finnlands auf Griechenland ab. Diese Lösung funktioniert allerdings nur, wenn etwa die Bundesregierung ihren Widerstand gegen solche Eurobonds aufgibt. Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Schäuble müssen den Bundesbürgern erklären, dass wir nun regelmäßig für Griechenland und andere höhere verschuldete Staaten in der Mithaftung stehen. Risiko: Steigende Zinsen und höhere Kosten auch für Deutschland. Abnehmender Anreiz für Griechenland, seinen Haushalt zu sanieren.

  • „Social Media ist eine große Chance für Unternehmen“

    Viele Unternehmen kommunizieren mit ihren Kunden über Facebook oder Twitter. Dafür stellen sie Social Media Manager ein. Was es mit diesem Job auf sich hat, verrät Web 2.0-Experte Willms Buhse.

    Mandy Kunstmann: Herr Buhse, wozu brauchen Unternehmen einen Social Media Manager?

    Willms Buhse: Für Firmen ist es heute wichtig, mit Kunden in den Dialog zu treten. Unternehmen mit Internet affinen Zielgruppen können es sich nicht erlauben, die Möglichkeiten des Web 2.0 – also von Blogs, Facebook oder Twitter – ungenutzt zu lassen. Das dürften so ziemlich alle Unternehmen sein. Schließlich gibt es mittlerweile 20 Millionen Facebook-Nutzer in Deutschland. Ohne Facebook-Auftritt schließt man ein Viertel der Bevölkerung aus.

    Kunstmann: Aufgabe eines Social Media Managers ist es also, das Unternehmen auf sämtlichen Online-Plattformen nach außen zu vertreten?   

    Buhse: Ganz so einfach ist es nicht. Häufig kommen Firmen mit einer Social-Media-Strategie auf mich zu, die eigentlich keine ist. Sie wollen auf so vielen Plattformen wie möglich präsent sein. Sinnvoll ist es aber, erst einmal darüber nachzudenken, mit welchen Themen man auftreten und welche Zielgruppe man erreichen möchte. Bei der Deutschen Telekom zum Beispiel bearbeiten jetzt Mitarbeiter Anfragen auf Twitter. So will man das Problem mit dem Kundenservice angehen. Das ist mutig und clever.

    Kunstmann: Kann ein Social Media Manager beim Twittern oder Chatten Fehler machen?

    Buhse: Fehler kommen immer wieder vor. Teldafax hat auf Facebook beispielsweise fleißig Sponsoring-Meldungen bekannt gegeben, Kundenanfragen aber ignoriert. Die Rechnung kam prompt und in Form von zahlreichen negativen Kundeneinträgen auf der Facebook-Seite. So etwas nennen wir „Shit-Storm“. Das passiert, wenn die Verantwortlichen nicht sensibel arbeiten.

    Kunstmann: Sensibel auf Kunden eingehen: Welche Kompetenzen müssen Social Media Manager noch mitbringen?

    Buhse: Sie verstehen etwas von Webtechnologie sowie von Marketing und Kommunikation. Außerdem müssen sie zum Mitmachen motivieren können. Nicht nur sie selbst sollten im Netz präsent sein, sondern auch andere Mitarbeiter aus dem Unternehmen.

    Kunstmann: Das kann doch schnell unseriös werden. Zum Beispiel wenn sämtliche Angestellten auf Facebook die Produkte der Firma in den höchsten Tönen loben, aber sich nicht als Mitarbeiter zu erkennen geben.

    Buhse: Wenn so etwas herauskommt, kann das ganz schön unangenehm werden. Ich kann den Unternehmen nur empfehlen, sich an die Social-Media-Regeln zu halten.

    Kunstmann: Und die wären beispielsweise?

    Buhse: Gebe dich als Mitarbeiter zu erkennen, plaudere keine Geschäftsgeheimnisse aus und fange keinen Streit an. Schwarze Schafe gibt es aber immer wieder.

    Kunstmann: Hat der Beruf des Social Media Managers Zukunft?

    Buhse: Keine Frage. Social Media ist eine große Chance für Unternehmen. Mit einer Hochglanzbroschüre erreichen sie weitaus weniger als mit Werbung, die von Menschen kommt und die den Kunden direkt anspricht. Mitarbeiter werden künftig zu Markenbotschaftern. Das ist die Zukunft des Marketings. Und der Social Media Manager ist mittendrin. Viele Unternehmen sind gerade dabei Social-Media-Teams aufzustellen.

    Kunstmann: Den Job gibt es aber noch gar nicht so lange. Wie wird man denn Social Media Manager, so dass eine Bewerbung Erfolg verspricht?

    Buhse: Der Beruf als solcher existiert erst seit zwei oder drei Jahren. Social Media Manager kommen häufig aus der PR- oder der IT-Branche oder aus Agenturen. Eine Weiterbildung erhöht die Chancen. Virtuelle und berufsbegleitende Kurse etwa bietet die Social Media Akademie.

    Bio-Box: Dr. Willms Buhse (40) ist Gründer des Beratungsunternehmens doubleYUU. Er hilft Firmen, erfolgreiche Web 2.0-Startegien zu entwickeln. Der Diplomingenieur und –ökonom ist Dozent an der Social Media Akademie.

  • Minister halten Rohkostwarnung aufrecht

    Höhepunkt der Ehec-Ausbreitung könnte überschritten sein / Hinweise auf Sprossenbetrieb als Keimzelle der Krankheit verdichten sich / Bauern können auf zusätzliche Millionenhilfe hoffen

    Kritik am Krisenmanagement von Bund, Ländern und nachgeordneten Behörden wollte nach einem Treffen aller Beteiligten mit EU-Gesundheitskommissar John Dalli niemand wagen. „Wir müssen die Lektion aus diesem Ausbruch lernen“, sagte der Malteser lediglich, nachdem die EU Deutschland zuvor heftig kritisiert wegen der Kommunikationspolitik und einem mangelnden internationalen Austausch der Erkenntnisse zum Krankheitserreger Ehec kritisiert hatte. Nun wird der Streit vertagt, bis die Krise bewältigt ist. Stattdessen lobte der Kommissar die Arbeit der hiesigen Behörden sogar. Alle Anstrengungen müssten nun darauf gerichtet werden, die Quelle der Keime zu identifizieren, verlangte Dalli.

    Dabei sind die Gesundheitsbehörden offenkundig ein Stück weit vorangekommen. Es verdichten sich die Hinweise auf die bereits bekannten Sprossenzucht in Niedersachsen. „Acht verschiedene Krankheitscluster können auf den Betrieb im Landkreis Uelzen zurückgeführt werden“, sagte Verbraucherministerin Ilse Aigner. Dabei konnte in den untersuchten Proben aus Bienenbüttel bisher kein Erreger nachgewiesen werden. Das wird womöglich auch nie der Fall sein, weil die verseuchten Chargen längst verbraucht worden sind. Aber drei Beschäftigte des Betriebs sind erkrankt und auch Gäste von Restaurants, die der Hof mit Sprossen beliefert hatte.

    Da der eindeutige Nachweis fehlt, halten Bund und Länder an ihren Warnungen fest. Die Konsumenten sollen bundesweit auf den Genuss von rohen Tomaten, Gurken, Blattsalaten und Sprossen verzichten. „Wir müssen die Empfehlung aufrecht erhalten“, betonte Gesundheitsminister Daniel Bahr und verwies auf den schweren Verlauf der Epedemie. Mittlerweile sind 25 Menschen an dem durch den Ehec-Erreger ausgelösten Krankheitssyndrom HUS gestorben. „Weitere Todesfälle sind nicht auszuschließen“, befürchtet Bahr. 670 HUS-Patienten liegen noch in den Kliniken. 1.900 Menschen sind infiziert.

    Das zuständige Robert-Koch-Institut und die Gesundheitsbehörden der Länder suchen die Keimzelle der Krankheit auf verschiedenen Wegen. Ein Ansatzpunkt sind regionale Schwerpunkte, wenn zum Beispiel viele Patienten im gleichen Restaurant gegessen haben. Auch werden Betriebe, die Vorprodukte für Verpflegungseinrichtungen herstellen, besonders überprüft. Außerdem erforschen die Experten die Ernährungsgepflogenheiten der betroffenen Patienten zur Ermittlung von Gemeinsamkeiten. Bremens Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter spricht von einem gut eingespielten System, obgleich die Kritik an den komplizierten Zuständigkeiten bei Bund und Ländern immer lauter wird.

    Gesundheitsminister Bahr zeigt sich trotz der nach wie vor schwierigen Lage zuversichtlich. „Es gibt Anlass zum Optimismus, dass wir das Schlimmste jetzt hinter uns haben“, sagte der FDP-Politiker. Tatsächlich nimmt die Zahl der gemeldeten Neuerkrankungen momentan ab.

    Misslich bleibt die Lage für die Bauern und den Handel. Gurken, Tomaten und Salat verkauft sich praktisch nicht mehr. Die EU hat deshalb bereits ein Hilfsprogramm im Umfang von 150 Millionen Euro angekündigt. Aigner zufolge wird die Summe aber wohl noch einmal aufgestockt.

    Wirtschaftliche Sorgen belasten durch den großen Behandlungsaufwand auch jene Krankenhäuser in Norddeutschland, die sich um die Ehec-Patienten kümmern. Das Gesundheitsministerium hält die Klagen allerdings für unbegründet. Die Kliniken bekämen die Kosten von den Krankenkassen ersetzt, versicherte Bahr. Die Fallpauschalen würden die Vergütung der Kliniken sicherstellen.

  • Fossiles Überangebot

    Nach dem Atomausstieg rückt der Konflikt um die Kohleenergie in Mittelpunkt. Brauchen wir neue Kohlekraftwerke? Einige vielleicht, aber keinesfalls so viele, wie die Energieproduzenten bauen wollen

    Das Match ist ziemlich ausgeglichen. Leichter Vorteil für die Industrie. Aber die Umweltschützer lassen sich nicht unterkriegen.

    Den aktuellen Spielstand dokumentiert eine Deutschlandkarte der Umweltorganisation Greenpeace. 15 Kohlekraftwerke sind darauf rot durchgestrichen und mit einem Schildchen verziert: „Bau verhindert“. Die Symbole erfolgreichen Protests gegen den Bau neuer Kraftwerke markieren beispielsweise Lubmin an der Ostseeküste, Kiel, Emden, Herne in Nordrhein-Westfalen oder auch Germersheim am südlichen Rhein.

    Kein schlechtes Ergebnis. Aber die Zahl der Kohleanlagen, die in Bau oder Planung sind, liegt höher. Sie beträgt Greenpeace zufolge 19. In Brunsbüttel an der Nordsee entstehen demnach gleich zwei große Kraftwerksblöcke, einer in Hamburg, weitere beispielsweise in Duisburg, Krefeld, Mannheim und Karlsruhe.

    So sieht der nächste Konflikt um die Energiepolitik in Deutschland aus: Wodurch ersetzen wir die Atomkraftwerke, die die Bundesregierung bis 2022 abschalten lassen will? Durch Wind, Sonne, Biomasse – Energiequellen, deren schädliche Umweltauswirkungen vergleichsweise wenig ins Gewicht fallen? Oder nehmen wir Braun- und Steinkohle, eine Art der Krafterzeugung, die den Klimawandel beschleunigt, den wir eigentlich aufhalten wollen?

    Es ist ein Widersinn: Kohlekraftwerke, die man heute baut, können Strom produzieren bis 2050. Dann aber soll der Kohlendioxid-Ausstoß in Deutschland selbst nach dem Willen der Bundesregierung nahe Null sinken. Wie kann das funktionieren mit Dutzenden riesiger Schornsteine, die Millionen Tonnen Kohlendioxid in den Himmel blasen? Irgendetwas passt da nicht zusammen.

    Das sagt nicht nur Greenpeace, sondern auch das Umweltbundesamt. Nach Recherchen des UBA sind gegenwärtig bundesweit sechs Kohleblöcke mit 5.305 Megawatt Leistung im Probebetrieb oder kurz davor. Bei weiteren sechs Blöcken laufen die Bauarbeiten noch (5.397 MW). Diese zwölf Anlagen werden alle ab etwa 2013 Strom liefern. In der Planungsphase sind außerdem sieben Kraftwerke mit nochmals 6.220 Megawatt Leistung. Zieht man von diesem Zuwachs die möglichen Stillegungen alter Kohlekraftwerke in der Größenordnung von 5.000 MW ab, bleibt eine zusätzliche Kohleleistung von etwa 12.000 Megawatt.

    Der merkwürdige Umstand: Diese zusätzliche Kapazität zur Stromproduktion braucht Deutschland nicht. Schon heute besteht ein Überangebot an Elektrizität von gut 10.000 Megawatt. Deswegen war es vor drei Monaten auch kein Problem, die acht alten Atomkraftwerke abzuschalten. Indem die Energieunternehmen 19 Kohlekraftwerke dazubauen, bringen sie die Kapazität wieder auf den Stand des alten Überangebots.

    Damit aber nicht genug. Zusätzlich werden noch Gaskraftwerke mit einer Leistung von rund 9.000 Megawatt errichtet, die deutlich umweltfreundlicher sind als Kohleanlagen. Und nicht zu vergessen: Bis 2020 möchte die Regierung den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion im Vergleich zu heute verdoppeln. Unter dem Strich sind deshalb neue Kohlekraftwerke schlicht überflüssig.

    „Falsch“, heißt es dazu beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Diese theoretische Rechnung verkenne die realen Bedingungen in der Stromproduktion. Zum Beispiel: Wenn tagelang Flaute herrsche, stünde die Windenergie nur unregelmäßig zur Verfügung. Die Kohlekraftwerke brauche man als stabile Basis und Reserve, um die naturbedingten Schwankungen der Öko-Energie auszugleichen. „Daher sind noch auf lange Sicht neue, effiziente Erdgas- und Kohlekraftwerke notwendig“, sagt ein Sprecher des BDEW, „ohne diese neuen Kraftwerke ist der Umbau Richtung Erneuerbare nicht zu schaffen.“

    Das Umweltbundesamt teilt diese Einschätzung nur teilweise. In ihrem aktuellen Hintergrundpapier zur „Umstrukturierung der Stromversorgung in Deutschland“ schreiben die Experten: „Es besteht kein Bedarf an zusätzlichen Kohlekraftwerken über die derzeit in Bau befindlichen Anlagen hinaus.“ Zumindest die sieben Kraftwerke, die heute noch im Planungsstadium sind, hält das UBA für überflüssig.

    Worin aber besteht das grundsätzliche Problem? Wenn die Energieunternehmen unbedingt Kohleblöcke bauen wollen, könnte man sagen, sollen sie es doch tun. Schließlich drückt das Überangebot den Strompreis, worüber sich die Verbraucher freuen. Und die Klimabelastung muss auch nicht steigen. Schließlich gibt es den europaweiten Emissionshandel: Die Obergrenze des CO2-Ausstoßes auf dem Kontinent ist festgeschrieben und soll kontinuierlich sinken. Brauchen die deutschen Kohlekraftwerke mehr Verschmutzungsrechte, müssen sie diese woanders teuer einkaufen. Mehr CO2-Ausstoß an einer Stelle wird also durch geringere Emissionen in Spanien, Frankreich oder Holland ausgeglichen.

    „Leider leben wir nicht in der besten aller Welten“, sagt Thorben Becker vom Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Seine Befürchtung: „Die CO2-Obergrenze beim Emissionshandel wird politisch festgelegt“. Wenn aber Dutzende neue Kohlekraftwerke in Deutschland Strom produzierten, steige später der Druck seitens der Unternehmen, den Kohlendioxid-Ausstoß weniger stark zu senken. Das Überangebot an Kohlestrom, das in den kommenden Jahren entsteht, würde sich dann noch in Jahrzehnten als größere Klimabelastung auswirken.

  • Neue industrielle Revolution

    Kommentar zum Energie-Paket von Hannes Koch

    Sicherlich viel kritisieren kann man an den acht Gesetzen, mit denen die Regierung den Atomausstieg und die Energiewende besiegelt hat. Mieter und Stromkunden müssen künftig oft mehr für Ökostrom und die Wärmedämmung ihrer Wohnungen zahlen. Hausbesitzer und Firmen dagegen erhalten Steuervorteile – wie üblich, mag mancher denken. Alles hat seinen Preis. Auch die Energiewende. Aber in Anbetracht der beträchtlichen Vorteile fallen die negativen Aspekte kaum ins Gewicht.

    Denn das Gesetzespaket ist vorbildlich. Ihm ist der ernsthafte Versuch anzumerken, möglichst viele gesellschaftliche Gruppen einzubeziehen – von den Energiekonzernen, die mit ihren verbleibenden neun Atomkraftwerken noch zehn Jahre garantierte Milliarden-Gewinne erwirtschaften können, über die Umweltverbände, deren ökologische Sorgen gehört wurden, bis zum Mieterbund, dem die Regierung zugesichert hat, die Zusatzkosten für die Mieter in Grenzen zuhalten. Der neue Atomkonsens verdient diese Bezeichnung deshalb durchaus.

    Das Beste allerdings wird selten erwähnt: Atomausstieg und Energiewende sind ein gigantisches Konjunkturprogramm, das Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland über Jahrzehnte fördern kann. Kein anderes Land weltweit steuert so konsequent in Richtung einer nicht-fossilen und nicht-nuklearen Energieerzeugung. Die entsprechenden Patente und Produkte sind die Exportschlager der Zukunft. Wir werden Zeitgenossen des nächsten großen Innovationsschubs nach dem Internet. Und wo findet diese neue industrielle Revolution statt? Bei uns. Das ist eine sehr gute Nachricht.

  • Hausbesitzer profitieren von der Energiewende

    Höhere Steuerabschreibung für energetische Gebäudesanierung vom Bundeskabinett beschlossen. Mieter und private Stromkunden müssen mit leichen Preiserhöhungen rechnen

    Neue finanzielle Vorteile, teilweise aber auch neue Kosten kommen auf die Bürger im Zuge der Energiewende zu. Am Montag beschloss das Kabinett ein umfangreiches Gesetzespaket zum Atomausstieg. Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Welche Vergünstigungen erhalten Hausbesitzer?

    Die Inhaber von Häusern profitieren demnächst von einer neuen steuerlichen Regelung. Beispielsweise klimafreundliche Heizungsanlagen, die den Kohlendioxid-Ausstoß und den Stromverbrauch verringern, werden zusätzlich steuerlich bezuschusst. Zehn Prozent ihrer Investitionen können die Hausbesitzer dann unter bestimmten Bedingungen jährlich über zehn Jahre abschreiben, was die Steuerzahlung reduziert, sagte Bauminister Peter Ramsauer (CSU) am Montag. Kostet die energetische Modernisierung der Heizung eines Zehn-Familienhauses rund 35.000 Euro, so könnte der Hausbesitzer seine zu versteuernden Gewinne aus den Mieteinnahmen pro Jahr um 3.500 senken.

    Aber nicht nur die Eigentümer größerer Wohnhäuser kommen in den Genuss der neuen Regelung. „Das richtet sich auch an die 13 Millionen Ein-Familienhaus-Besitzer in Deutschland“, sagte Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbandes des Sanitärgewerbes. Der Verband, der die Handwerksbetriebe vertritt, hatte sich für die Abschreibungsregelung stark gemacht. Eine Beispielrechnung sieht so aus: Investiert man 18.000 Euro in die Modernisierung der Heizung eines Einfamilienhauses, kann die steuerliche Ersparnis über zehn Jahre 6.000 Euro erreichen. Laut Minister Ramsauer kostet der Steuerzuschuss rund 1,5 Milliarden Euro jährlich – zusätzlich zu den 1,5 Milliarden Euro, die das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ohnehin beansprucht. Von gegenwärtig ein Prozent aller Gebäude soll die Sanierungsquote auf zwei Prozent pro Jahr steigen.

    Werden die Mieten steigen?

    Für Mieter ist die neue Lage gemischt. Die höhere Förderung seitens des Staates reduziere die Sanierungskosten der Vermieter, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des des Mieterbundes. Vorteil für die Mieter: Die Hausbesitzer legen weniger Kosten auf die Mieter um. Die Mieten steigen infolge der neuen Gesetze nicht zusätzlich. Es gibt aber auch die gegenteilige Auswirkung, weil parallel noch eine Änderung des Mietrechts verhandelt wird. Demzufolge müssten Mieter künftig energetische Sanierungen auch dann mitfinanzieren, wenn ihre eigenen Energiekosten dadurch nicht sinken. Bisher können Vermieter die Sanierung nur zu elf Prozent pro Jahr auf die Mieter umlegen, wenn auch diese einen finanziellen Vorteil durch die Umbauten haben. Ein weiterer partieller Nachteil für die Mieter besteht darin, dass sie während einer energetischen Sanierung künftig keine Mietreduzierung mehr geltend machen können.

    Nehmen die Kosten für Elektrizität zu?

    Nicht nur Mieter, sondern auch viele andere private Stromverbraucher müssen in den kommenden Jahren mit steigenden Elektrizitätspreisen rechnen. Wirtschaftsminister Philipp Rösler sprach am Montag von einer „moderaten Steigerung von einem Cent pro Kilowattstunde“. Ein normaler Privathaushalt würde dadurch mit „35 bis 40 Euro pro Jahr zusätzlich“ belastet, meint der Minister. Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung nimmt an, dass der Preis für Strom infolge des Atomausstiegs zulegt – allerdings nur leicht um 1,4 Prozent. Die Mehrbelastung für private Stromkunden würde damit bei zehn Euro pro Jahr liegen. Vor stärker steigenden Preisen warnten in den vergangenen Monaten Wirtschaftsverbände wie der Verband der Industriellen Energiewirtschaft (VIK). Mit Erfolg: Die Regierung weitet für Unternehmen bis hinein in den Mittelstand die Deckelung der Strompreise aus. Steigende Kosten durch mehr Erneuerbare Energien belasten Firmen deshalb nur in geringem Maße. Insgesamt wachsen die Kosten nicht nur durch die Förderung der Öko-Energien, sondern auch durch das Abschalten der Atomkraftwerke, die bislang sehr billigen Strom herstellten.

    Mehr oder weniger Bürgerbeteiligung?

    Die Planungszeit für Stromtrassen solle von heute zehn auf vier Jahre verkürzt werden, sagte Wirtschaftsminister Rösler. Sonst könnten unter anderem die Windparks auf See nicht schnell genug angeschlossen werden und ihren Strom in die südlichen Bundesländer leiten. Rösler versprach, die Bürger „früher als heute“ in die Planung einzubeziehen. Wie schnellere Genehmigungen mit angeblich besserer Bürgerbeteiligung harmonieren, blieb jedoch ein Geheimnis des Ministers. Röslers Kollege Ramsauer sprach denn auch von „einer Quadratur des Kreises“. Schnellere Planungsverfahren könnten also durchaus zu einer Einschränkung der Bürgerbeteiligung führen – zur Zeit berät die Regierung allerdings noch, wie sie vorgehen will.

    Kommt es zu Stromknappheit?

    Die Regierung versucht, dem vorzubeugen. Ein Atomkraftwerk soll als Reserve zur Verfügung stehen, falls der Strombedarf im Winter massiv steigt. Laut Wirtschaftsminister müssten etwa zehn große Kraftwerke zusätzlich neu gebaut werden, um einen Ausgleich für die abgeschalteten Atomanlagen zu liefern. Ohnehin im Bau oder Probetrieb sind schon 12 zusätzliche Anlagen, meiste Kohlekraftwerke. In Boxberg und Profen entstehen zwei Braunkohlekraftwerke. Die größte Last aber werden die Erneuerbaren Energie tragen – alleine die ökologische Stromproduktion soll sich verdoppeln.

  • Hektik und Herrschaft

    Kommentar zu Atom und Bürgerbeteiligung von Hannes Koch

    Zu den gefährlichsten Zivilisationskrankheiten gehört die Eile. Sie tötet die Lebenslust und das Nachdenken. Auch schafft Zeitmangel Probleme ganz eigener Art. Hätte sich Kanzlerin Angela Merkel beispielsweise im vergangenen Jahr bei der Verlängerung der Atomlaufzeiten etwas mehr Ruhe genommen, müsste sie der eigenen Partei jetzt nicht ihren 180-Grad-Schwenk in der Energiepolitik erklären. Auch bei den Ausstiegsgesetzen, die das Kabinett am Montag beschließen soll, droht wieder der Eile-Fehler.

    Und das in zweifacher Hinsicht. Mit Hochgeschwindigkeit will die Regierung gleich zehn Gesetze und Vorhaben zur Energiewende verabschieden, die die Grundlage unseres Lebens und Arbeitens in den kommenden 40 Jahren bestimmen. Warum kann man darauf nicht etwas mehr Sorgfalt verwenden, um Fehler zu vermeiden? Im Sinne eines guten Regierens verbieten sich High-Speed-Gesetze.

    Außerdem planen Regierung und Koalition ein Beschleunigungsgesetz für den Bau der neuen Stromnetze. Wenn den Bürgern aber die Windparks, Solarkraftwerke und Hochspannungsleitungen im Rekordtempo vor die Nase gesetzt werden, ist der Protest gegen die Energiewende programmiert. Es passt nicht zusammen, wenn CSU-Chef Horst Seehofer einerseits die Bauplanung beim Bund konzentrieren will und andererseits mehr Engagement der Bürger bei der Energiewende verlangt. Um letzteres zu erreichen, wäre nicht nicht weniger, sondern mehr Bürgerbeteiligung notwendig. Die Regierung muss Ländern, Gemeinden und Einwohnern einen Vorschlag vorlegen, wo und wie die neue Energieinfrastruktur entstehen soll. Erst nach mehreren Beratungsschleifen, bei denen die Einwände ernstgenommen werden, dürfen die Baumaßnahmen beginnen.

    Das fordern nicht nur Bürgerinitiativ-Spinner, sondern auch Regierungsberater wie der Wissenschaftliche Beirat für Globale Umweltveränderungen. Die Professoren wissen: Eile kann eine Herrschaftsmethode sein. Wer seine Gegner neutralisieren will, nimmt ihnen die Zeit zur Reaktion. Bevor sie sich sortiert haben, hat die Regierung die Zukunft schon strukturiert. Auf solche Methoden versteht Angela Merkel sich ziemlich gut. Die Abgeordneten des Bundestages und die Bürger aber sollten sagen: Halt! Auf ein halbes Jahr mehr oder weniger kommt es jetzt nicht an.

  • Appeal: Going for Europe!

    We are Europeans, living in all parts of Europe, from Rhodes to Turku, from Tallinn to Lisbon.

    Some of us are young, some are older, some are successful, some are striving for professional reputation, some are wealthy, and some are lacking money.

    We wish for Europe to flourish, we want more countries to join us, because Europe is a great place and a wonderful concept of shared peace, civilisation and prosperity.

    We are concerned about the increasing influence of disgusting right-wing-populist parties like Geert Wilders’ PVV, True Finns, as well as the Swiss and Danish People’s Parties.

    We strongly oppose the creeping cancer of the re-nationalisation of politics in Europe. Instead, we need a strengthening of the supra-nationalisation of economic and social policy, of nuclear and carbon free energy policies.

    We like to travel freely across borders and we want to be able to work were we want to.

    We support Europe because it is our home, because it should protect our personal freedom, our security and our future prosperity.

    If Europe and our common currency, the euro, are strong, we can hope for social welfare and jobs in an increasingly competitive global environment.

    Europe and the euro can be our defence against the lack of political regulation and the perils of free market globalisation.

    We know: Europe is not for free. If we want to benefit from Europe, if we want to enjoy it, we have to stand by each other. And sometimes this means that we have to pay for each other.

    Right now Greece, Ireland, Portugal and perhaps other countries need our help. We don’t refuse giving financial aid. We are in favour of transfers from one country to another, if they are really necessary.

    Yet indebted countries should only be offered financial aid if they work hard to solve their problems themselves.

    Because this is what Europe is about: We want to enhance our welfare by sharing it. Providing assistance and accepting assistance makes Europe stronger.

    We don’t like it that national governments try to manage the present crisis of our common currency without asking us for more participation. Europe has to become more democratic.

    This means: Power to the people, power to the Europeans! Shift power from governments to people and parliaments!

    We demand more democracy. National governments should hand over parts of their power to European institutions. National parliaments should hand over parts of their competences to the European Parliament.

    The European Commission should evolve into a European government under full control of the European Parliament. The European Parliament has to become our common representation.

    Cut down superficial hierarchies, bureaucracy, money-eating and time-wasting layers of government within national states!

    Strengthen the political ownership of European citizens in their cities and hometowns! Expand civic participation by implementing new democratic institutions.

    We need Europe to establish a modern kind of social security. We need a common minimum of social rights, protection and wages.

    Those with higher incomes and more capital should pay more taxes than poorer people. We need a new balance and equity of the tax load in favour of workers and employees. That goes for financing the present euro crisis, too.

    We are in favour of introducing and raising European taxes in order to make the European Parliament and Government more independent of national policies.

    Europe means peace. We had to come a long way to achieve this aim. We should protect what we have gained. The euro can mean economic peace. Let’s defend Europe and our common currency against their enemies!

    © Hannes Koch, May 2011

  • Appeal: Going for Europe!

    We are Europeans, living in all parts of Europe, from Rhodes to Turku, from Tallinn to Lisbon.

    Some of us are young, some are older, some are successful, some are striving for professional reputation, some are wealthy, and some are lacking money.

    We wish for Europe to flourish, we want more countries to join us, because Europe is a great place and a wonderful concept of shared peace, civilisation and prosperity.

    We are concerned about the increasing influence of disgusting right-wing-populist parties like Geert Wilders’ PVV, True Finns, as well as the Swiss and Danish People’s Parties.

    We strongly oppose the creeping cancer of the re-nationalisation of politics in Europe. Instead, we need a strengthening of the supra-nationalisation of economic and social policy, of nuclear and carbon free energy policies.

    We like to travel freely across borders and we want to be able to work were we want to.

    We support Europe because it is our home, because it should protect our personal freedom, our security and our future prosperity.

    If Europe and our common currency, the euro, are strong, we can hope for social welfare and jobs in an increasingly competitive global environment.

    Europe and the euro can be our defence against the lack of political regulation and the perils of free market globalisation.

    We know: Europe is not for free. If we want to benefit from Europe, if we want to enjoy it, we have to stand by each other. And sometimes this means that we have to pay for each other.

    Right now Greece, Ireland, Portugal and perhaps other countries need our help. We don’t refuse giving financial aid. We are in favour of transfers from one country to another, if they are really necessary.

    Yet indebted countries should only be offered financial aid if they work hard to solve their problems themselves.

    Because this is what Europe is about: We want to enhance our welfare by sharing it. Providing assistance and accepting assistance makes Europe stronger.

    We don’t like it that national governments try to manage the present crisis of our common currency without asking us for more participation. Europe has to become more democratic.

    This means: Power to the people, power to the Europeans! Shift power from governments to people and parliaments!

    We demand more democracy. National governments should hand over parts of their power to European institutions. National parliaments should hand over parts of their competences to the European Parliament.

    The European Commission should evolve into a European government under full control of the European Parliament. The European Parliament has to become our common representation.

    Cut down superficial hierarchies, bureaucracy, money-eating and time-wasting layers of government within national states!

    Strengthen the political ownership of European citizens in their cities and hometowns! Expand civic participation by implementing new democratic institutions.

    We need Europe to establish a modern kind of social security. We need a common minimum of social rights, protection and wages.

    Those with higher incomes and more capital should pay more taxes than poorer people. We need a new balance and equity of the tax load in favour of workers and employees. That goes for financing the present euro crisis, too.

    We are in favour of introducing and raising European taxes in order to make the European Parliament and Government more independent of national policies.

    Europe means peace. We had to come a long way to achieve this aim. We should protect what we have gained. The euro can mean economic peace. Let’s defend Europe and our common currency against their enemies!

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    and press "like it".

    © Hannes Koch, May 2011

  • Keine Entwarnung für Tomaten, Gurken und Salate

    EHEC

    Die Bundesregierung warnt weiter vor dem Verzehr von Gurken, Tomaten und Blattsalaten. Dies gelte insbesondere für Norddeutschland, sagte ein Sprecher des Bundesverbraucherministeriums. Hintergrund ist die noch immer ungeklärte Herkunft des EHEC-Keims. Auch für Rohkost aus anderen Regionen Deutschlands oder für importierte Ware gilt die Empfehlung der Experten des Robert-Koch-Instituts (RKI). Außerdem raten die Wissenschaftler, dass die Konsumenten Obst und Gemüse gut waschen sollen.

    Die Verbraucher sollen bundesweit auf den Genuss der genannten Erzeugnisse verzichten, obwohl es keine konkreten Hinweise darauf gibt, dass der Herd der Ansteckungsgefahr außerhalb der nördlichen Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein liegt. Laut RKI wurden jedoch auch aus anderen Ländern Verdachtsfälle gemeldet. „Auch dort könnten kontaminierte Lebensmittel vorhanden sein“, stellen die Seuchenexperten fest. Dabei ist nicht einmal sicher, dass die Keime durch die Rohkost übertragen wurden. Die Befragung der bereits erkrankten Patienten und die Auswertung ihres Essverhalten ergab allerdings eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Tomaten oder Gurken bei der Ausbreitung der Krankheit die wichtigste Rolle spielen. Auch Blattsalate sind nicht verdachtsfrei.

    Bei der Suche nach den Ursachen sind die Behörden noch nicht weiter gekommen. Viele Patienten sind so schwer erkrankt, dass sie gar nicht nach potentiellen Ansteckungsherden befragt werden können. Die Behörden hoffen auf weitere Erkenntnisse in der nächsten Woche, wenn die Auswertung der nun möglichen Schnelltests auf den Erreger voran kommt.

    Die zunächst fälschlich als „Täter“ angegebenen spanischen Gurken sind wohl nicht die Ursache. Der unberechtigte Vorwurf hat in Spanien für viel Ärger gesorgt. Nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrem spanischen Amtskollegen José Luis Rodríguez Zapatero über Hilfen für die geschädigten Landwirte gesprochen. Beide Seiten seien sich einig, dass eine Unterstützung über die EU erfolgen müsse. Zuvor waren in Spanien Forderungen nach deutschen Schadenersatzleistungen laut geworden.

  • Die Rente ist immer noch sicher

    Vor 100 Jahren wurde der Sozialstaat mit der Reichversicherungsordnung festgeschrieben

    Der erzkonservative Fürst Otto von Bismarck war keineswegs ein Freund der Besitzlosen, als er in Deutschland die Sozialversicherung per Ordre de Mufti, besser de Reichskanzler einführte. „Mein Gedanke war, die arbeitende Klasse zu gewinnen, oder soll ich sagen zu bestechen, den Staat als soziale Einrichtung anzusehen, der ihretwegen besteht und für ihr Wohl sorgen möchte“, begründete Bismarck die Einführung der Krankenversicherung für Arbeiter im Jahr 1883. So verräterisch dürfte sich heute kein Vertreter der wirtschaftlichen Eliten mehr äußern. Befriedet hat es die Arbeiterschaft nicht. Der Klassenkampf tobte weiter. Mit dem Zuckerbrot der sozialen Sicherung in der einen und einer repressiven Politik gegen die Sozialdemokratie auf der anderen Seite regierte Bismarck mit eiserner Hand weiter.

    Die formale Geburtsstunde des Sozialstaates in Deutschland ließ noch Jahrzehnte auf sich warten. Am 19. Juli 1911, also vor fast genau 100 Jahren, fanden sich die einzelnen Versicherungen zusammen in einem Gesetzbuch, das weltweit Anerkennung fand und findet. Arbeitnehmer und Angestellte sind damit gegen Krankheit und Unfälle am Arbeitsplatz abgesichert, können eine Rentenzahlung erhoffen. „Das hat die soziale Lage der Arbeiter verbessert“, stellt der Bremer Politikprofessor Frank Nullmeier vom Zentrum für Sozialpolitik fest. In den Anfängen spielte die Rentenversicherung kaum eine Rolle, weil kaum ein Arbeiter alt wurde. Dafür war die Unfallversicherung umso wichtiger, waren doch die Arbeitsschutzbedingungen in den Betrieben miserabel. 1927 kam die Arbeitslosenversicherung dazu und seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts auch die Unterstützung von Pflegefällen.

    Perfekt ist kein Zweig des Sozialstaats je gewesen und wird es wohl auch nie sein. Kassenpatienten klagen über eine Mehrklassenmedizin und Rentner über eine sinkende Kaufkraft. Doch im historischen Rückblick zeigt sich der enorme Wert dieses Sozialsystems. Es hat die Hyperinflation von 1923 ebenso überdauert wie zwei Weltkriege. Unter den Nazis wurde es gleichgeschaltet. In der DDR ging die Versicherung, obgleich sie zunächst auch an Beitragszahlungen geknüpft war, mehr und mehr im allgemeinen Steuersystem auf. Am Prinzip hat niemand gerüttelt, über die Leistungen und die Finanzierung wurde und wird dagegen immer wieder neu diskutiert.

    Die Idee basiert auf einer gemeinsamen Beteiligung der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber an den Kosten von Krankheit, Alter oder Unfällen und Arbeitslosigkeit. Beide Seiten bezahlen die Beiträge, mit denen die laufenden Ausgaben finanziert werden. Das ist auch das Geheimnis, dass dieses System auch gegen schwerste Krisen wappnet. „Wenn der Krieg vorbei ist, kann man wieder Geld einzahlen und es funktioniert wieder“, erläutert Nullmeier. Da die einzelnen Kassen Vermögen nur zum Ausgleich von Einnahmeschwankungen vorhalten, können weder inflationäre Entwicklungen noch Währungsschnitte dem System etwas anhaben.

    Wie das funktioniert, lässt sich leicht am Rentensystem verdeutlichen. Die Beiträge der heutigen Arbeitnehmer für die gesetzliche Altersvorsorge werden nicht angespart und dann im Alter von ihnen wieder abgerufen. Vielmehr bezahlen die heutigen Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentner. Reichen die Einnahmen nicht aus, steigen die Beiträge für die Rentenversicherung. Die nächste Generation muss dann wiederum mit ihren Beiträgen die Ruhegelder der künftigen Rentner bezahlen. So geht es immer weiter.

    Wie das geschieht und welche Leistungsfähigkeit eines der Systeme hat, bestimmt nicht der Staat, sondern die Selbstverwaltung aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dieses Prinzip wird allerdings zunehmend außer Kraft gesetzt. Längst greift der Staat lenkend ein und gibt Ziele vor. So soll der Rentenbeitrag in diesem Jahrzehnt nicht über 20 Prozent ansteigen. Damit dies möglich wird, wurden die Renten gekürzt und die Lebensarbeitszeit verlängert. Auch trägt der Staat mittlerweile erheblich zur Finanzierung der Sicherungssysteme bei. Ohne Steuerzuschuss in Milliardenhöhe könnte der Sozialausgleich für die Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Beispiel gar nicht finanziert werden. Auch die Rentenkasse wird mit vielen Milliarden aus der Staatskasse zusätzlich gefüttert. Die Teilfinanzierung durch den Finanzminister hat den Vorteil, dass auf diese Weise auch Beamte, Selbständige und Reiche an den Kosten des Sozialstaats beteiligt werden, statt sie allein auf die Arbeitskosten draufzuschlagen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Firmen so zu schmälern.

    Trotzdem mussten die einzelnen Systeme immer wieder reformiert werden, damit sie zukunftstauglich bleiben. Nicht immer wurde dies in der Bevölkerung mit Nachteilen für die Versicherten gleichgesetzt. Die große Rentenreform Konrad Adenauer 1957 brachte den Arbeitnehmern höhere und regelmäßig steigende Renten. Damals wurde das heute noch geltende Umlagesystem eingeführt. Die letzten großen Rentenreformen bescherten den Versicherten dagegen faktisch eine Rentenkürzung. Den die Rente mit 67 bedeutet längerer Beitragszahlungen und weniger lange Bezugszeiträume. Außerdem wird durch Abschlagsformeln das Rentenniveau langsam abgesenkt. Nullmeier zufolge ist das System damit zukunftssicher. „Beim Renteneintrittsalter über 67 Jahre hinaus zu gehen, ist unnötig“, glaubt der Forscher.

    Probleme erkennt der Experte eher in zwei anderen Sparten der Sozialversicherung. In der Pflegeversicherung müssten die Beiträge steigen, sagt der Bremer, weil die Pflegebedürftigkeit mit der alternden Gesellschaft zunehme. Und in der Krankenversicherung seien die ineffiziente Organisation sowie der echte oder vermeintliche technische Fortschritt kostentreibend.

    Insgesamt ist das soziale System in Deutschland trotz aller Schwierigkeiten auch für die nächsten 100 Jahre gewappnet. Das ist den meisten Menschen jene gut 20 Prozent vom Bruttolohn wert, die die Pflichtversicherungen kosten. Etwas weniger zahlen die Arbeitgeber. Oder um es mit einem mittlerweile geflügelten Wort des früheren Sozialministers Norbert Blüm zu sagen: „Die Rente ist sicher“.

  • "Wir brauchen den kinderzentrierten Sozialstaat"

    Brandenburgs Sozialstaatssekretär Wolfgang Schroeder plädiert für eine Neuorientierung der sozialen Sicherung. "Familien mit 150.000 Euro Jahreseinkommen benötigen kein Kindergeld". 100 Jahre Reichsversicherungsordnung

    Hannes Koch: Was bedeutet es für Sie persönlich, in einem Sozialstaat zu leben?

    Wolfgang Schroeder: In der Situation einer schweren Krankheit beispielsweise kann ich mich darauf verlassen, dass die Krankenversicherung die hohen Kosten übernimmt, die mich alleine überfordern würden. Unser Sozialstaat besteht aber aus mehr als der Sozialversicherung für Krankheit, Pflege, Rente und Arbeitslosigkeit. Hinzu kommen die sozialen Dienste, die unter anderem als Reaktion auf den Strukturwandel der Familien stark wachsen. Während es in den 1950er Jahren in Deutschland etwa 8.000 Kindergärten gab, sind es jetzt 47.000. Die dritte Säule bilden die Regelung der Arbeitsbedingungen und die Sozialpartnerschaft zwischen Unternehmen und Beschäftigten.

    Koch: Wenn man die öffentlichen Debatten verfolgt, kann man den Eindruck gewinnen, dem deutschen Sozialstaat gehe allmählich die Puste aus. Stimmt das?

    Schroeder: Nein, aber es gibt ein paar Herausforderungen. Die Finanzierung der sozialen Sicherheit basiert bei uns primär auf der Erwerbsarbeit. Wer arbeitet, zahlt Sozialbeiträge und Steuern. Wegen der noch immer hohen Arbeitslosigkeit fließt jedoch zu wenig Geld an die Sozialversicherung. Und auch die rund acht Millionen Menschen, die mit niedrigen Löhnen zurechtkommen müssen, zahlen nur geringe Beiträge.

    Koch: Welche Rolle spielt die Alterung der Gesellschaft?

    Schroeder: Mehr Leistungsempfängern stehen weniger Beschäftigte gegenüber, die Beiträge zahlen. Das ist eine Folge des demografischen Wandels. Allerdings sollten wir vor diesem auch keine allzu große Angst haben. Wir haben bereits gelernt, damit zu leben. Schon seit 1876 sinkt die Geburtenrate in Deutschland, wenn man von der Ausnahme nach dem 2. Weltkrieg absieht.

    Koch: Die Bundesregierung argumentiert, das bisherige Leistungsniveau in der Kranken- und Rentenversicherung sei nicht mehr bezahlbar und müsse künftig in Richtung einer Basissicherung absinken. Ist dieser Weg unausweichlich?

    Schroeder: In der Gesundheitsversorgung bringt der medizinische Fortschritt ständig neue Heilmethoden, Medikamente und Geräte hervor. Das ist teuer. Wenn man diese neuen Therapien allen Bürgern zugute kommen lassen wollte, müsste man die Beiträge erhöhen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, bestimmte Leistungen auszuklammern. Deutschland beschreitet einen Mittelweg.

    Koch: Haben wir uns darauf einzustellen, dass unsere Lebensrisiken künftig weniger abgesichert sind als heute?

    Schroeder: In manchen Bereichen ist damit zu rechnen. Gegenwärtig haben wir die geringste Altersarmut in der deutschen Geschichte. Das wird nicht so bleiben. Arbeitslose, Niedriglöhner, aber auch manche Angehörige der Mittelschicht werden später sehr niedrige Renten erhalten. Das Versprechen, den Lebensstandard im Alter zu sichern, kann der Sozialstaat nicht mehr gegenüber allen einhalten. Wenn man diese Entwicklung mildern wollte, müsste man mehr Geld ins System stecken — nicht mittels höherer Sozialbeiträge, wohl aber durch Steuern.

    Koch: Für insgesamt weniger soziale Sicherheit müssen die Bürger also künftig mehr zahlen?

    Schroeder: Nicht unbedingt. Die Sozialquote, der Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt, liegt seit Jahrzehnten stabil bei etwa 30 Prozent. Sie braucht auch künftig nicht zu steigen. Weil aber der Sozialstaat in einem permanenten Wandel begriffen ist, müssen auch wir uns wie jede Generation überlegen, welche Prioritäten wir setzen. Ich halte es beispielsweise für überflüssig, rund 800 Millionen Euro Kindergeld an Familien auszuschütten, die über ein jährliches Haushaltseinkommen von mehr als 150.000 Euro verfügen.

    Koch: Sie plädieren nicht für ein Zurückschrauben, sondern eine Neuorientierung des Sozialstaates?
    Schroeder: Ich meine, es sollte in Richtung eines kinderzentrierten, vorsorgenden Sozialstaates gehen. Gerade, weil die Zahl der Kinder abnimmt, darf kein junger Mensch zurückgelassen werden. Wir brauchen dringend verstärkte Investitionen in möglichst optimale Ausbildungen. Das Bildungspaket im Rahmen des Hartz-IV-Kompromisses ist nur ein ganz kleiner Anfang. Ein zweites wichtiges Feld ist die Integration von Einwanderern und ihren Nachkommen.

    Koch: In den vergangenen 150 Jahren wurde der Sozialstaat auch erkämpft. Wer macht sich heute für ihn stark?

    Schroeder: In unserer starken Bürgergesellschaft ist das Nachdenken über die Weiterentwicklung des Sozialstaates sehr lebendig. Dass liegt auch daran, dass die allermeisten Bürger die soziale Sicherheit sehr schätzen, die sie in Deutschland genießen. Ich glaube, wir haben hier einen Konsens darüber, dass der Sozialstaat grundsätzlich einen Superjob macht – trotz allen Streits um die Hartz-Reformen.

    Wolfgang Schroeder (51) arbeitet als Staatssekretär im Brandenburgischen Ministerium für Arbeit und Soziales. Der Sozialstaatsexperte ist von seiner Politik-Professor an der Universität Kassel beurlaubt und sitzt in der Grundwerte-Kommission der SPD.

    100 Jahre Reichsversicherungsordnung

    In diesen Tagen vor 100 Jahren beschloss der Reichstag die Reichsversicherungsordnung. Darin wurden erstmals die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung in einem Gesetz zusammengefasst. Diese Sozialversicherung bildet noch eine der drei Säulen des Sozialstaates – neben den sozialen Diensten wie Caritas und Diakonie, sowie der Sozialpartnerschaft in der Wirtschaft.

  • „Die Garantiebedingungen genau lesen“

    Garantie oder Gewährleistung: Selbst Experten bringen beide Dinge bisweilen durcheinander. Bernadette Mohme, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Kehl, klärt auf.

    Mandy Kunstmann: Frau Mohme, was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

    Bernadette Mohme: Die Gewährleistung umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrages zustehen. Der Verkäufer hat gesetzlich dafür einzustehen, dass die gekaufte Sache frei von Rechts- und Sachmängeln ist. Bei Neuware beträgt die Frist hierfür zwei Jahre. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und/oder des Händlers. Sie ist nicht gesetzlich geregelt und kann auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden.
     Kunstmann: Dann ist der Käufer also doppelt geschützt, wenn er sowohl die gesetzliche Gewährleitung als auch eine Garantie in Anspruch nehmen kann.

    Mohme: Im Prinzip ja. Allerdings sollte man die Garantiebedingungen genau lesen. Denn die Zusage bezieht sich meist nur auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile, wie zum Beispiel das Laufwerk eines Computers oder die Durchrostung der Karosserie eines Fahrzeugs.

    Kunstmann: Was ist besser, sich auf die Garantie zu berufen oder vom Gewährleistungsrecht Gebrauch zu machen?

    Mohme: Das kommt drauf an. Läuft die Garantie länger als zwei Jahre, kann sie für den Kunden vorteilhafter sein. Mit einer kürzeren Garantie kommt der Käufer unter Umständen schlechter weg.

    Kunstmann: Haben Sie dafür ein Beispiel?

    Mohme: Wenn Kopfhörer innerhalb der Garantiezeit von einem Jahr kaputt gehen und der Käufer auf das ausgetauschte Produkt keine neue Garantieurkunde ausgestellt bekommt, kann das ein Nachteil sein. Geht der ausgetauschte Kopfhörer nach ein paar Monaten wieder kaputt, ist die Garantie vielleicht schon abgelaufen. Die Gewährleistung hätte aber noch gegriffen. Man sollte sich also nicht vom Verkäufer überreden lassen, die Garantie in Anspruch zu nehmen.

    Kunstmann: Gibt es Waren, die vom gesetzlichen Gewährleistungsanspruch ausgenommen sind?

    Mohme: Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nur beim Kauf von gewerblichen Händlern. Für gebrauchte Güter kann eine kürzere Haftungsdauer vereinbart werden. Sie darf ein Jahr aber nicht unterschreiten. Einige Dinge sind tatsächlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn zum Beispiel bei einer Feinstrumpfhose eine Laufmasche entsteht, muss man als Käufer damit rechnen.

    Kunstmann: Gelten diese Bestimmungen auch, wenn ich im Ausland einkaufe?

    Mohme: Die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie sieht vor, dass die Bestimmungen im jeweiligen Land umgesetzt werden müssen. Die Verbraucherrechte können nicht durch gesonderte Klauseln eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, sodass es europaweit ein einheitliches Mindestschutzniveau beim Kauf von Verbrauchsgütern gibt.

  • Reklamieren auf Umwegen

    Gewährleistung hin oder her: Hat die Ware nur einen geringen Mangel, muss sie der Verkäufer nicht zurücknehmen

    Zaubert der neue Kaffeevollautomat anstelle von aromatischem Espresso nur heiße Luft, ist das ärgerlich. Zum Glück müssen Käufer laut Gesetz auf mangelhafter Ware nicht sitzen bleiben. Vom gewerblichen Händler können sie verlangen, dass er das defekte Produkt gegen ein neues austauscht. Doch es gibt Ausnahmen: Anstelle des ersehnten Umtauschs müssen Verbraucher unter Umständen auch eine Reparatur oder gar den Mangel hinnehmen.

    Zwar steht es Käufern frei, ob sie sich Mangelware ersetzen lassen oder ob sie auf eine Reparatur eingehen. Ist ein Austausch für den Händler mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann er allerdings auf eine Reparatur ausweichen. „Anstatt gleich den ganzen Laptop auszutauschen, kann der Verkäufer auch ein Ersatzteil einbauen lassen, wenn das viel weniger Aufwand für ihn bedeutet“, erklärt Bernadette Mohme, Juristin beim Verbraucherzentrum Kehl.

    Die Reparaturklausel hat in der Vergangenheit schon manchen Verbraucher auf die Palme gebracht – vor allem dann, wenn der Reparaturversuch scheiterte
    und das Gerät nach ein paar Tagen wieder nur komische Geräusche von sich gab, anstelle ordentlich zu funktionieren. Denn schlägt der erste Reparaturversuch fehl, darf es auch ein zweiter sein. Erst wenn der Computer dann immer noch laut faucht, anstatt versöhnlich zu summen, können Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Ware an sich noch zu gebrauchen ist.

    Häufig kommt es vor, dass die Reparatur von Laptop, Kaffeemaschine oder Digitalkamera gleich mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Entsteht dem Kunden dadurch ein finanzieller Schaden, weil er sich für die Zeit beispielsweise einen anderen Computer für die Arbeit leihen muss, kann der Kunde nur Ersatz verlangen, wenn den Händler für den Schaden ein Verschulden trifft. Und das ist selten der Fall. Ein weiterer Wehrmutstropfen bleibt: Liegt lediglich ein geringfügiger Mangel vor – ist also am Laptop ein Pixel tot oder das Möbelstück ziert ein unbedeutender Kratzer – besteht der Anspruch auf Vertragsauflösung nicht. „Fehlt an der Jeans eine Niete, wäre das ein Grund zum Reklamieren“, gibt Mohme zu bedenken.

    Zwischenhändler, Hersteller oder Verkäufer: Egal auf wen der Mangel zurückgeht, Adressat für Beschwerden ist immer der Verkäufer. „Kunden sollten sich nicht damit abspeisen lassen, sich doch bitte an den Hersteller zu wenden“, sagt Juristin Mohme. „Es ist Sache des Letztverkäufers ob und wie er zum Beispiel den Hersteller für den Mangel haftbar macht“. Auch die Ausrede „Ohne Kassenbon kein Umtausch“ hat nicht unbedingt Bestand. Sofern Käufer beweisen können, wo und wann sie die Ware gekauft haben, beispielsweise mittels Kontoauszug, können sie trotzdem reklamieren. „Streng genommen hilft auch ein Zeuge“, urteilt die Stiftung Warentest. Ebenso halte sich das Gerücht, dass man Waren nur in der Originalverpackung zurückgeben kann, hartnäckig, obwohl es keine Rechtsgrundlage hat.

    Zwei Jahre lang gelten die Gewährleistungsansprüche bei neuen Produkten. Schon manch ein Käufer wägte sich da in Sicherheit, als die Digitalkamera oder der Flachbildschirm nach eineinhalb Jahren den Geist aufgab – und er sich einen Ersatz oder eine kostenlose Reparatur erhoffte. Doch nur innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf haben Kunden ein leichtes Spiel in punkto Reklamation. In diesem Zeitraum liegt es nämlich am Händler nachzuweisen, dass der Käufer den Defekt verursacht hat – und das ist schwierig. Nach Ablauf der sechs Monate dreht sich der Spieß um: Dann muss der Käufer beweisen, dass er den Defekt nicht zu verantworten hat.

    Hier gibt es Hilfe: Kunden, die Probleme beim Warenumtausch haben, können sich an die Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) wenden. Bei Verträgen mit Gewerbetreibenden im europäischen Ausland, hilft das Verbraucherzentrum Kehl (www.eu-verbraucher.de). Für baden-württembergische Bürger gibt es einen besonderen Service: Bei Käufen im Internet finden sie Hilfe bei der Schlichtungsstelle für elektronischen Geschäftsverkehr (www.online-schlichter.de). Auch für Kunden von Online-Händlern, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, ist sie Anlaufstelle.

    Verbraucher/ Umtausch/ Tipp/ Mandy Kunstmann

    Fehlerhafte Bedienungsanleitungen sind ein Mangel

    Verkäufer sind verpflichtet, ihren Kunden Kaufgegenstände zu übergeben, die frei von Mängeln sind. Doch was ist ein Mangel?

    Ein Sachmangel liegt unter anderem vor, wenn das Produkt nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn im Vertrag von einem „unfallfreien“ Auto die Rede ist, der Wagen aber doch einen Unfall hatte. Auch wenn sich die Sache nicht zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung eignet, spricht man von einem Mangel. So sind Umzugskartons, die sich als nicht genügend belastbar erweisen, mangelhaft.

    Ebenso zur gewöhnlichen Verwendung müssen sich Kaufgegenstände eignen. Von einem Geschirrspüler erwartet man zum Beispiel, dass er Teller und Tassen automatisch reinigt. Setzt das Gerät immer wieder aus, so dass der Nutzer den Drehknopf manuell weiterdrehen muss, liegt ein Mangel vor. Auch auf Werbeaussagen müssen sich Verbraucher verlassen können. Schluckt der Benziner statt der beworbenen 5,6 Liter tatsächlich 8,0 Liter, müssen Kunden das nicht hinnehmen. Selbst wenn die Ware okay ist, aber die Bedienungsanleitung unverständlich, muss der Händler auf eigene Kosten dafür Sorgen, dass zum Beispiel der völlig falsch zusammengebaute Schrank wieder zerlegt wird, wenn der Kunde es verlangt.

    Einen Überblick über sämtliche Regeln, die bei Kaufverträgen gelten, gibt die handliche Broschüre „Ihre Rechte bei Kauf und Reklamation“ der Verbarucherzentralen. Im Internet unter www.vzbv.de/ratgeber oder per Telefon unter 0211/ 380 95 55 kann sie für 4,90 Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden.