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  • „Diese Sünde sollten wir nicht begehen“

    Vor dem Euro-Gipfel warnt Wirtschaftsweiser Christoph Schmidt vor weiteren Milliarden-Hilfen zugunsten verschuldeter Staaten. Merkels Pakt für Wettbewerbsfähigkeit sei unrealistisch

    Koch: Kurz vor dem Euro-Gipfel haben Rating-Agenturen die Kreditwürdigkeit Griechenlands, aber auch Spaniens herabgestuft. Die Euro-Krise könnte in ihre nächste Runde gehen. Was raten Sie Bundeskanzlerin Angela Merkel – soll Deutschland verschuldete Euro-Staaten mit noch mehr Geld unterstützen?

    Schmidt: Augenblicklich sehe ich dafür keinen Bedarf. EU und Euro-Zone sollten Standfestigkeit beweisen. Erstens geht es darum, dass verschuldete Staaten sich möglichst aus eigener Kraft sanieren. Und zweitens gibt es für den Notfall bereits ausreichende Hilfsangebote.

    Koch: Die Bundestagsfraktionen von Union und FDP haben sich dagegen ausgesprochen, dass der europäische Rettungsfonds EFSF als neue Hilfsmaßnahme Anleihen verschuldeter Staaten aufkauft. Richtig oder falsch?

    Schmidt: Den Aufkauf von Anleihen oder auch die Ausgabe gemeinsamer europäischer Verschuldungspapiere halte ich für einen schlechten Weg. Dadurch würde man falsche Anreize setzen. Für Griechenland, Irland und andere Staaten sänke der Druck, aus eigener Kraft zu sparen.

    Koch: Aber auch heute schon leiht sich der Rettungsfonds Geld an den internationalen Kapitalmärkten. Das kommt einer gemeinsamen europäischen Verschuldung gleich. Offizielle Euro-Anleihen würden also keinen prinzipiellen Unterschied machen.

    Schmidt: Doch. Mit dem Rettungsfonds haben die Regierungen einen zeitlich begrenzten Hilfsmechanismus etabliert, weil Not am Mann war. Etwas anderes wäre es, die gemeinsame Verschuldung zeitlich unbefristet auszudehnen. Diese Sünde sollten wir in keinem Fall begehen.

    Koch: Die griechischen Schulden steigen in Richtung von 150 Prozent der Wirtschaftsleistung. Dass das Land diese Belastung aus eigener Kraft auf ein verträgliches Niveau senken kann, scheint unwahrscheinlich. Verschließen Sie davor nicht die Augen?

    Schmidt: Dass die Sanierung schwierig wird, war klar. Vielleicht dauert sie auch länger als bis 2013. Aber sie erscheint zumindest möglich. Jedenfalls müssen die griechische Regierung und Bevölkerung den ernsthaften Versuch unternehmen, es selbst zu schaffen. Die Anstrengung, zum Beispiel die Renten zu senken und die Kosten des öffentlichen Dienstes zu verringern, sollten wir ihnen nicht abnehmen.

    Koch: Sind Sie so zurückhaltend, weil Sie befürchten, dass irgendwann auch starke Staaten wie Deutschland mit zu viel Hilfe überfordert wären?

    Schmidt: Soweit sind wir noch lange nicht. Wir haben die Schuldenbremse, Staat und Wirtschaft funktionieren gut. Aber im Extremfall kann zu hohe Verschuldung auch für reiche, produktive Länder ein Problem werden. Wenn wir allen helfen würden, kämen auch wir irgendwann an die Grenze unserer Kräfte.

    Koch: Merkel schlägt der EU einen Pakt für Wettbewerbsfähigkeit vor. Um zu hohe Verschuldung künftig zu vermeiden, sollen die Euro-Länder Renten und Löhne senken. Das klingt nach Hartz IV für ganz Europa.

    Schmidt: Das ist sehr zugespitzt. Merkels Plan erscheint theoretisch plausibel, aber ziemlich unrealistisch. Die Kanzlerin hegt offenbar die Idee, dass jede Euro-Regierung so vernünftig ist, sich an gemeinsame Leitlinien zu halten. Aber wie soll das funktionieren? Soll der EU-Rat Empfehlungen für die Entwicklung der Löhne in den Mitgliedsstaaten geben? Die Tarifpartner in den einzelnen Staaten werden sich dagegen wehren.

    Bio-Kasten

    Der Ökonom Prof. Christoph Schmidt (48) leitet das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen. Außerdem ist er Mitglied des Sachverständigenrates für Wirtschaft (Fünf Weise), der die Bundesregierung berät. Schmidt ist unter anderem Spezialist für Fragen des Arbeitsmarktes.

    Info-Kasten

    Euro-Gipfel

    Ab Freitag Nachmittag beraten die Regierungschef der Euro-Staaten, wie sie die Schuldenkrise im Griff behalten und die Gemeinschaftswährung Euro schützen wollen. Die Bundesregierung stellt sich auf den Standpunkt, dass zusätzliche Hilfsmaßnahmen für angeschlagene Staaten wie Griechenland und Irland nicht spruchreif seien. Den Aufkauf von Staatsanleihen verschuldeter Staaten durch die Euro-zone lehnt man ebenso offensiv ab, wie die Aufstockung des Rettungsfonds EFSF. Möglicherweise gibt die Regierung an zwei Punkten nach. Innerhalb des bereits aufgespannten Rettungsschirms von 750 Milliarden Euro könnten größere Summen flüssig gemacht werden. Außerdem stellte Merkel am Donnerstag in Aussicht, die Laufzeit der Kredite für Griechenland zu verländern, um dem Land mehr Zeit für die Sanierung zu geben.

  • Unglaubwürdige Strategie

    Kommentar

    Mit Streikaktionen wie an diesem Donnerstag werden die Lokführer schnell die öffentliche Meinung gegen sich wenden. Denn deren Gewerkschaft GDL nimmt auf die Fahrgäste entgegen den ersten Ankündigungen doch keinerlei Rücksicht. Anfang der Woche hieß es noch, dass der Personenverkehr nur in geringem Maße betroffen sein wird. Stattdessen blieben die Nahverkehrszüge in den wichtigsten Ballungsgebieten stundenlang stehen. Den Ärger den betroffenen Pendler müssen zudem die Kollegen der Lokführer an den Bahnhöfen ausbaden, die sich mit den Arbeitgeber schon vor Wochen gütlich auf einen Flächentarifvertrag für alle Bahnen geeinigt haben. Kollegial ist dieses Vorgehen der GDL nicht.

    Es ist nicht ganz klar, was die Lokführer eigentlich wollen. Mal steht ein bundeseinheitlicher Rahmentarifvertrag auf der Agenda, mit dem das Lohnniveau der Privatbahnen auf das der Deutschen Bahn angehoben werden soll. Warum dann ausgerechnet das am besten zahlende Unternehmen bestreikt wird, erschließt sich nicht. Deshalb wirft die GDL der Deutschen Bahn vor, die Entgelte der Lokführer um 100 Euro senken zu wollen. Der Konzern bestreitet dies öffentlich. Trotzdem verweigert die Gewerkschaft neue Verhandlungen. Das riecht nach einem anderem Hauptziel der GDL, einem Alleinvertretungsanspruch für alle Zugführer. Dieser Wunsch nach mehr Macht rechtfertigt keinen andauernden Ausstand.

    Klar ist auch nicht, wie die verfahrene Situation aufgelöst werden könnte. Da der private Arbeitgeberblock zerbrochen ist, müsste die GDL mit 26 Unternehmen Haustarifverträge auf einem Niveau abschließen, wenn sie ihr vorgebliches Ziel erreichen will. Realistisch erscheint dies nicht, zumal die Gewerkschaft bei einige Bahnen kaum Mitglieder hat. Die Lokführer haben sich anscheinend selbst auf ein Abstellgleis manövriert. Sie müssen sich bewegen, wenn sie da wieder runter kommen wollen.

  • Gaddafis Benzin in deutschen Autos

    Tankstellenkette HEM gehört Libyen / Am Freitag wird die EU-Sanktionen gegen Unternehmensbeteiligungen des Regimes verhängen

    Viele Autofahrer in Deutschland füllen dem libyschen Diktator Muammar al-Gaddafi ohne ihr Wissen die Kriegskasse. Denn mit jedem Liter Sprit an den Tankstellen der Marken HEM und Tamoil landet ein wenig mehr Gewinn als dem Ölgeschäft in seinem Imperium. Die Ölgesellschaft Tamoil zählt zu den europäischen Investments des nordafrikanischen Staates. Hierzulande betreibt das Unternehmen bundesweit einige Hundert Zapfanlagen und will noch weiter zulegen.

    Ob das gelingt, ist derzeit eher fraglich. Denn die EU beabsichtigt, mit Sanktionen gegen libysche Investoren und Privatleute zum Abgang Gaddafis beizutragen. Seit dem 2. März sind per Verordnung bereits die Konten der 25 wichtigsten Mitglieder seiner Familie gesperrt. In der Verordnung 204/2010 des Europäischen Rates werden etliche Söhne des Regenten und ihm eng verbundene Führungskräfte aufgeführt. Ein Cousin habe demnach „direkt an terroristischen Aktivitäten teilgenommen“, ein Schwager sei „in Abwesenheit wegen des Bombenanschlags“ auf ein Flugzeug verurteilt worden. Auch militärische Ausrüstungsgüter dürfen nicht mehr an den Wüstenstaat verkauft werden.

    Noch darf Gaddafi seinen Sprit in Deutschland veräußern. Damit könnte es aber auch bald vorbei sein. Denn an diesem Freitag wollen die EU-Mitglieder weitere Sanktionen gegen das Bürgerkriegsland beschließen. Damit sollen auch Firmenbeteiligungen praktisch eingefroren werden. Doch woher wissen die Behörden, wer hinter den europäischen Kapitalgesellschaften steht? Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf die Sammlung aller Erkenntnisse der EU-Länder. Da spielen die Recherchen der Geheimdienste wohl die wichtigste Rolle.

    Im Falle Tamoil ist der Nachweis scheinbar leicht. Dem Unternehmen gehören die HEM-Tankstellen. In Hamburg betreibt es auch eine Raffinerie zur Benzinherstellung. Tamoil ist Teil der niederländischen Firma Oilinvest, die dem Staatsfonds Libyan Investment Authority (LIA) zugerechnet wird. Äußern mochte sich Tamoil am Mittwoch nicht zu den bevorstehenden Sanktionen, in deren Folge seine Geldflüsse eingeschränkt werden könnten. Welche Auswirkungen das auf den Kauf von Erdöl und den Verkauf von Benzin durch Tamoil haben wird, ist bislang nicht abzusehen.

    Der Fonds LIA des Gaddafi-Clans hält noch weitere Unternehmensbeteiligungen in Europa. Anteile am Fußballclub Juventus Turin zählen ebenso zu den Beteiligungen wie die an der renommierten Financial Times in London.

  • Benzin statt Schnitzel

    Kommentar zur Benzin-Debatte von Hannes Koch

    Der sogenannte Bio-Sprit E10 bleibt ein Problem. Auch wenn Regierung und Wirtschaft am Dienstag verabredet haben, die Autofahrer besser zu informieren, welche Fahrzeuge geeignet sind und welche nicht.

    Denn in der Benzin-Frage gibt es keine richtige Antwort. Wir wissen: Benzin aus Erdöl gefährdet Umwelt und Klima. Aber auch Benzin aus Zuckerrohr bedroht, wenn es in gigantischen Mengen auf riesigen Flächen hergestellt wird, die intakte Natur. Außerdem treibt es die Lebensmittelpreise in die Höhe, was besonders die zwei Milliarden armen Menschen auf dieser Welt betrifft. Derartige Konflikte kann man verringern, aber nicht beseitigen.

    Unser hoher Konsum ist im globalen Maßstab sozial- und umweltschädlich – so oder so. Wenn wir daran etwas ändern wollen, müssen wir weniger Rohstoffe verbrauchen. Nicht nur als Gesellschaft insgesamt, sondern auch als Individuen. Was aber können wir als Weltbürger und Verbraucher konkret tun?

    Die Lehre aus der E10-Debatte lautet eigentlich: weniger Autofahren. Nur so lassen sich Spritverbrauch und Kohlendioxid-Ausstoß verringern. Die Autoindustrie weigert sich ja, wirklich sparsame Fahrzeuge anzubieten. Wer trotzdem Autofahren will wie bisher, kann sich auch andere Varianten überlegen, um seine persönliche Klimabilanz zu verbessern. Beispielsweise weniger Fleisch essen. Denn auch unser Fleischkonsum treibt den Kohlendioxid-Ausstoß in die Höhe. Schon gut – alles miesepetrige Vorschläge. Bescheidenheit ist keine Zier, sondern öde. Aber seien wir mal ehrlich: Ist es nicht so?

  • Autokonzerne garantieren E10-Verträglichkeit

    Angaben der Liste, welche Fahrzeuge das neue Bioethanol-Benzin vertragen, seien „rechtsverbindlich“, sagt der Verband der Autohersteller beim Benzin-Gipfel. Die Listen sollen unverzüglich an allen Tankstellen ausgelegt werden.

    Das Wort „Haftung“ wollte Klaus Bräunig nicht in Mund nehmen. Allerdings erklärte der Vertreter der Autohersteller beim Benzin-Gipfel im Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag, dass die Autofahrer den Auskünften der Unternehmen trauen könnten. „Die Angaben in der DAT-Liste sind rechtsverbindlich“, so Bräunig. In dieser Liste der Deutschen Automobil-Treuhand steht, welche Fahrzeuge das neue E10-Benzin mit höherem Ethanol-Zusatz ohne Probleme vertragen – und welche nicht.

    „Damit sind die Autohersteller haftbar“, hieß es dazu aus dem Verbraucherschutz-Ministerium von Ilse Aigner (CSU). Im Zweifelsfall müssten VW, BMW und Co. also Motorschäden bezahlen, die wider Erwarten künftig durch E10 auftreten könnten.

    Für zweieinhalb Stunden trafen sich gestern drei Bundesminister mit Vertretern der Wirtschaft und Verbraucherschützern. Anlass war, dass bisher weniger Autofahrer als erwartet das neue Benzin mit dem zehnprozentigen Anteil Ethanol tanken. Verbreitet ist die Sorge, dass E10 den Motoren der Fahrzeuge schaden könnte. Die E10-Tanks der Benzin-Hersteller sind deshalb randvoll, während die Autofahrer aber überwiegend konventionelles Super tanken. Daraus entsteht ein Nachschub-Problem für die Raffinerien und ein politisches Problem für die Regierung, die E10 fördert, um den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids zu verringern.

    „Gemeinsam“, wie Umweltminister Norbert Röttgen (CDU), betonte, wollten alle Beteiligten die Einführung von E10 weiter unterstützen und dafür sorgen, dass die Autofahrer mehr und eindeutigerere Informationen erhalten. Der wichtigste Punkt: An allen Tankstellen sollen so schnell wie möglich die Verträglichkeitslisten ausgelegt werden. Bisher hatten sich die Ölkonzerne und Tankstellenbetreiber mit derartigen Handreichungen sehr zurückgehalten. Die Autofahrer mussten selbst recherchieren. Ein Anschreiben an alle Autobesitzer durch das Kraftfahrtbundesamt, wie es in den vergangenen Tagen diskutiert, wird es aber auch jetzt nicht geben.

    „40 Prozent der Autofahrer“ würden bereits jetzt E10 tanken, sagte Umweltminister Röttgen, der bei der Einführung des neuen Benzins federführend ist. Die Verwirrrung der vergangenen Tage und die Zurückhaltung der Verbraucher drohen, sich zu einer Niederlage für Röttgen auszuwachsen. Indem Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) zum Benzin-Gipfel einlud, düpierte er seinen Ressortkollegen Röttgen zusätzlich. Im Umweltministerium versuchte man den unfreundlichen Akt gestern herunterzuspielen. Weil es jetzt vornehmlich um die mangelnden Verbraucherinformationen seitens der Benzin- und Autoindustrie gehe, sei das Thema beim Wirtschaftsministerium „richtig angesiedelt“, sagte der BMU-Sprecher.

    Manche Autofahrer haben aber nicht nur Sorgen wegen der vermeintlichen technischen Probleme des neuen Sprits. Auch die Umweltfreundlichkeit des Treibstoffs wird bezweifelt. Darauf reagierte Röttgen, indem er die ökologischen Vorteile von E10 herausstellte. In Deutschland soll demnach nur Bio-Ethanol verwendet werden, wenn es gegenüber fossilem Benzin mindestens 35 Prozent Kohlendioxidausstoß einspart. Dies will man dadurch gewährleisten, dass die Ethanol-Hersteller den Produktionsweg des Pflanzentreibstoffs lückenlos mit speziellen Zertifikaten nachweisen. Dies überprüft die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

    Allerdings räumt auch das Umweltministerium ein, dass ein heikler Punkt kaum zu kontrollieren ist. Der Anbau von Zuckerrohr für die Ethanolproduktion auf riesigen Flächen beispielsweise in Südbrasilien kann dazu führen, dass unberührte Wälder für den Anbau von Nahrungsmitteln gerodet werden. Die ökologischen Folgen „dieser Verdrängung zu berechnen, ist extrem schwierig“, sagt Jörg Priess vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig. Käme es zu diesen Folgen, würde sich die vermeintlich positive Klimabilanz des Sprits mit Bioethanol-Anteil wesentlich verschlechtern.

  • Die Reiselust ist ungebrochen

    Tourismusbranche steuert auf Rekordjahr zu / Deutschlandurlaub weiter im Aufwind

    Aufstände und Revolten in den Ferienländern halten Touristen nicht vom Reisen ab. Ägypter und Tunesier haben durch ihren Einsatz für Demokratie sogar einen zusätzlichen Sympathiebonus erhalten. „Die Buchungen für beide Länder ziehen bereits deutlich an“, beobachtet der Chef des Deutschen Reiseverbands (DRV), Jürgen Büchy.

    Von Krise ist in der Branche auch sonst nicht mehr die Rede. Im Gegenteil. „2011 wird ein Spitzenjahr“, sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), Klaus Laepple kurz vor Beginn der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin. Die Vorausbuchungen liegen deutlich über dem Vorjahreswert und alles deutet auf neue Umsatzrekorde hin.

    Im Trend liegen weiterhin die Mittelmeerländer mit Spanien an der Spitze. Aber auch der Urlaub im eigenen Land wird immer beliebter. Vor einigen Jahren blieb nur noch jeder dritte Reisende in Deutschland. Nun liegt der Anteil wieder über 40 Prozent. Davon profitieren vor allem die Regionen an der Nord- und Ostseeküste. Der Boom bei Kreuzfahrten hält ebenfalls an. Aber auch die anderen Segmente, Wellness und Städtereisen zum Beispiel, verzeichnen ein Plus.

    Selbst die neue Luftverkehrssteuer bremst das Wachstum nur wenig. Trotzdem ist sie der Branche ein Dorn im Auge. „Wir halten diese Abgabe für falsch“, betonte Büchy. Auch die von einigen Städte erhobene oder geplante Bettensteuer lehnt der Verband ab. Die Preise für Ferienreisen sind nach Branchenangaben vergleichsweise stabil geblieben, vor allem für Frühbucher. Daran ändere derzeit auch der hohe Ölpreis noch nichts.

    Der DRV will sich in diesem Jahr auch stärker um die Belange der Urlauber kümmern. Auf der ITB will der DRV gezielt die Tourismusminister er Ferienländer ansprechen und die Modernisierung der örtlichen Infrastruktur anmahnen. Vor allem an den Flughäfen sieht der Verband Handlungsbedarf. „Urlauber beschweren sich vermehrt über schleppende Abfertigung, überfüllte Warteräume oder andere gravierende Mängel“, erläuterte Büchy. Einen Wunsch an die Politik haben die Anbieter auch. Die Zeitspanne für die Sommerferien in den Ländern solle verlängert werden, damit nicht zu viele Gäste zur selben Zeit verreisen.

    Die gute Stimmung der Branche lässt sich auch in Zahlen ausdrücken. 21,3 Milliarden Euro setzten die Reiseveranstalter im vergangenen Jahr um, 2,5 Prozent mehr als 2009. Die Reisebüros legten sogar um sechs Prozent auf 20,3 Milliarden Euro Umsatz zu. Von einem Sterben der Agenturen ist keine Rede mehr. Das heimische Gastgewerbe profitiert ebenfalls vom wieder aufkeimenden Fernweh. 60 Milliarden Euro brachten die rund 380 Millionen Übernachtungen in Hotels und Pensionen 2010 ein. Das ist der höchste je in Deutschland gemessene Wert. Laepple verteidigte auch die Senkung der Mehrwertsteuer für Hoteliers. Die Betriebe hätten Wort gehalten und 860 Millionen Euro in die Modernisierung ihrer Häuser investiert.

    Auf einen Rekord steuert auch die ITB zu. Die weltgrößte Tourismusmesse erwartet mehr als 11.000 Aussteller aus 188 Ländern und ist damit ausgebucht. Vom 9. bis zum 15. März rechnen die Veranstalter mit 160.000 Besuchern in den Messehallen unter dem Berliner Funkturm. Partnerland ist in diesem Jahr Polen, das mit der Fußball-Europameisterschaft im kommenden Jahr Besucher anlocken will.

  • „Biosprit-Strategie ist nicht gescheitert“

    Zur schwierigen Einführung des neuen Benzins E10 sagt Umwelt-Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser: „Wenn die Verbraucher die notwendigen Informationen erhalten, kommen wir einen Riesenschritt weiter“

    Hannes Koch: Frau Heinen-Esser, vor dem Benzin-Gipfel hat die FDP verlangt, die Einführung des neuen Sprits mit zehn Prozent Ethanolanteil zu verschieben. Wäre das ein gutes Ergebnis der heutigen Veranstaltung?

    Ursula Heinen-Esser: Nein. Wenn wir unsere wohl begründete Strategie jetzt änderten, würden wir die Autofahrer komplett verunsichern. Stattdessen sollten wir die Einführung von E10 mit einer breiten Informationskampagne begleiten, damit die Bürger genau wissen, woran sie sind. Dabei sollte es eine klare Arbeitsteilung geben: Die Politik muss erklären, dass wir Biokraftstoffe wollen, um unsere Abhängigkeit vom Öl zu reduzieren, dass sie nachhaltig produziert werden und dem Klima nützen. Die Mineralölwirtschaft muss das Misstrauen gegenüber dem eigenen Produkt abbauen.

    Koch: Der ADAC fordert, das Kraftfahrt-Bundesamt solle die Autofahrer einzeln anschreiben, um ihnen mitzuteilen, ob ihr Fahrzeug E10 verträgt oder nicht. Richtig oder falsch?

    Heinen-Esser: Das ist eine von mehreren guten Ideen, über die beim Benzin-Gipfel gesprochen wird.

    Koch: Die Autofahrer glauben nicht an die Vorteile des neuen Benzins. Ist die Biokraftstoff-Strategie der Bundesregierung angesichts dieser Probleme nicht bereits gescheitert?

    Heinen-Esser: Keineswegs. Wenn die Verbraucher die notwendigen Informationen erhalten, kommen wir einen Riesenschritt weiter. Dabei sind jetzt aber auch die Mineralölwirtschaft und die Autohersteller gefordert. Umweltminister Röttgen hat bereits sehr früh im vergangenen Jahr das Gespräch mit der Wirtschaft gesucht. Warum sie trotzdem nicht für ihr Produkt geworben hat, insbesondere direkt an den Tankstellen, ist uns schleierhaft.

    Koch: Zum Glaubwürdigkeitsproblem trägt bei, dass der ökologische Vorteil des Ethanol-Benzins nicht erwiesen ist.

    Heinen-Esser: Das wird immer wieder fröhlich behauptet. Ich verstehe nicht, worauf dieses Argument fusst. Die Europäische Union hat ja festgelegt, dass wir nur solche Biokraftstoffe verwenden, die mindestens 35 Prozent Kohlendioxid im Vergleich zu Benzin auf Erdölbasis vermeiden.

    Koch: Trotzdem warnt der Sachverständigenrat für Umweltfragen, das Beratungsgremium der Bundesregierung, vor E10. Der Beitrag zum Klimaschutz sei fraglich.

    Heinen-Esser: Das sehen wir anders. Das Biobenzin darf laut EU-Verordnung auch nicht von Flächen stammen, auf denen die Vielfalt der Ökosysteme bedroht wäre oder große Mengen von Kohlenstoff aus dem Boden freigesetzt werden könnten. Außerdem helfen Pflanzenkraftstoffe, die gigantischen Schäden des Erdöl-Abbaus zu verringern. Unfälle wie bei der BP-Plattform Deepwater Horizon im Golf von Mexiko werden unwahrscheinlicher, je mehr Biobenzin wir nutzen.

    Koch: Hat der Biosprit, den die deutschen Autofahrer tanken, wirklich die hohe ökologische Qualität, den die EU-Verordnungen vorschreiben?

    Heinen-Esser: Ja. Mittels der Zertifikate, die die Unternehmen nachweisen müssen, können wir bis zu den Landwirtschaftsbetrieben in Brasilien oder Indonesien zurückverfolgen, ob die Vorschriften für den Klimaschutz eingehalten wurden.

    Koch: Auf Äckern mit Treibstoffpflanzen kann man keine Nahrungsmittel anbauen. Wenn der Lebensmittelbedarf der Weltbevölkerung steigt, führt dies dazu, dass Urwälder gerodet werden. Das widerspricht dem Anliegen des Klimaschutzes.

    Heinen-Esser: Das ist ein ernstes Problem, das wir angehen müssen. Noch ist nicht klar, wie groß diese Verdrängungseffekte sind. Die Bundesregierung will aber auf europäischer Ebene durchsetzen, dass künftig nur Agrarprodukte verwendet werden, bei deren Herstellung es nicht zur Verdrängung von Nahrungsmitteln kommt.

    Bio-Kasten

    Ursula Heinen-Esser

    Die 45jährige Volkswirtin und CDU-Politikerin aus Köln ist Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Nobert Röttgens. In der vergangenen Legislaturperiode arbeitete sie in gleicher Funktion im Verbraucherministerium.

    Foto-Link

    http://www.bmu.de/mediathek/fotogalerien/leitung/doc/46278.php

    Info-Kasten

    E10-Einführung wackelt

    Ob das neue Benzin mit einem Anteil von zehn Prozent Bioethanol (E10) weiter, wie bisher geplant, an den Tankstellen eingeführt wird, stand vor dem heutigen Regierungsgipfel in den Sternen. E10 ist Teil der EU-Strategie zur Reduzierung der Klimabelastung des Verkehrs um zehn Prozent bis 2020. Die Tankstellen müssen den umweltfreundlicheren Sprit zwar nicht anbieten – Hersteller und Regierung waren sich aber bisher einig, dass E10 ein gewünschter Beitrag zum Klimaschutz sei.

    Die FDP forderte am Montag demgegenüber, die Einführung zu unterbrechen. Mitarbeiter von Bundesumweltminister Nobert Röttgen wollten jedoch daran festhalten, dass möglichst viele Tankstellen E10 verkaufen.

    Sollten die Teilnehmer des „Benzin-Gipfels“ – unter anderem auch Wirtschaftsminister Rainer Brüderle, ADAC und Vertreter der Wirtschaft – am bisherigen Plan festhalten, werden die Autofahrer wohl bald zusätzliche Informationen erhalten – nicht zuletzt darüber, welche Fahrzeuge den Biosprit nicht vertragen.

  • Tarifstreit bei Lokführern eskaliert

    Privatbahnen kündigen gemeinsame Verhandlungen auf / Nun droht ein harter Arbeitskampf

    Die Lokführergewerkschaft GDL hat am Freitag den Bahnverkehr mit einem dritten Warnstreik zeitweilig lahmgelegt. Unterdessen haben die Privatbahnen das gemeinsame Mandat für Verhandlungen über einen Flächentarifvertrag für die Zugführer aufgelöst. Der Streit eskaliert

    Die Tarifparteien stehen sich unversöhnlich gegenüber und schieben sich für die Ausweitung des Konfliktes gegenseitig die Schuld zu. „Wir haben den Verdacht, dass die Arbeitgeber bewusst Arbeitskämpfe produzieren wollen“, sagte GDL-Chef Claus Weselsky, der in dieser Woche von der Deutschen Bahn vorgelegtes Angebot als „Provokation“ ansieht. In der kommenden Woche könnte die Wucht des Arbeitskampfes deshalb deutlich zunehmen. Denn am Montag soll das Ergebnis der Urabstimmung unter den Lokführern vorliegen, die weiteren Streiks wohl zustimmen werden. Von einer unbefristeten Stilllegung des Bahnverkehrs mag Weselsky aber noch nicht reden. Die Kunden müssen sich jedoch auf zunehmende Ausfälle im Zugverkehr gefasst machen. An diesem Wochenende wird der Nah- und Fernverkehr noch normal laufen.

    Die GDL kündigte zudem einen taktischen Schwenk an. Statt wie bisher vor allem Personenverkehr will die Gewerkschaft ab sofort auch verstärkt beim Gütertransport auf die Bremse treten. Diese Strategie trifft insbesondere die Industrie, weil zum Beispiel Autoproduzenten schnell das Material ausgeht. Beim großen Streik vor vier Jahren schwoll der Druck aus der Wirtschaft auf die Bahn schnell an. Darauf hofft die GDL wieder. Im Nahverkehr ist die Wirkung von Streiks zwar öffentlichkeitswirksam, trifft aber die Arbeitgeber nur begrenzt, weil die meisten Fahrgäste mit bereits bezahlten Zeitkarten unterwegs sind.

    Ein Kompromiss ist nicht in Sicht. Im gegenteil. Die ohnehin schon schwierige Lage ist am Freitag noch komplizierter geworden. Der Verhandlungsverbund der sechs größten Privatbahnen, die so genannten G6, hat sich aufgelöst. Nun muss die GDL mit jedem privaten Bahnunternehmen einen Haustarifvertrag aushandeln. Der bundeseinheitliche Vertrag ist damit in weite Ferne gerückt. „Der Bogen ist überspannt“, stellte die bisherige G6-Verhandlungsführerin Ulrike Riedel fest, „es geht nicht um das Entgelt, es geht um die Beherrschung der Lokführer.“

    Verärgert über die GDL ist auch die Deutsche Bahn (DB). Personalvorstand Ulrich Weber fordert ein Ende der Streiks und warf Weselsky falsche Behauptungen vor. Weder werde den Lokführer das Weihnachtsgeld gestrichen, noch verlange die DB eine Stunde Mehrarbeit ohne Lohnausgleich. „Die GDL führt die Öffentlichkeit hinters Licht“, stellte Weber fest.

    Wer lügt und wer die Wahrheit sagt, lässt sich kaum beurteilen. Vordergründig geht es um eine lösbare Aufgabe. Die Lokführer wollen eine Rahmentarifvertrag für alle Bahnunternehmen durchsetzen. Das wollen auch die Arbeitgeber. Doch die GDL will die vergleichsweise guten Löhne der DB auf alle Bahnen ausweiten. Da spielen die Privatbahnen nicht mit. Sie wollen sich eine gewisse Abweichung des Lohnniveaus nach unten offen halten. Mit der viel größeren Eisenbahnverkehrsgewerkschaft (EVG) wurde eine solche Vereinbarung bereits abgeschlossen.

    Doch die GDL führt noch weitere Forderungen an, etwa den Kündigungsschutz für arbeitsunfähige Zugführer. Die DB behauptet, diesen gebe es bereits. Doch derlei Wortgefecht sind wohl nur Nebenkriegsschauplätze. Die GDL hat offenkundig vor allem eines im Sinn. Sie will den Alleinvertretungsanspruch für alle 26.000 Lokführer in Deutschland für sich gewinnen. Derzeit hat sie nur beim DB-Konzern die Verhandlungsvollmacht. Bei den Privatbahnen ist sie teilweise sehr schwach organisiert.

  • „Hinter einer Degradierung kann sich Mobbing verstecken“

    Interview mit Arbeitsrechtlerin Myriam Modrok

    Immer wieder werden Mitarbeiter degradiert. Plötzlich verliert jemand die Verantwortung für das Projekt oder muss mit einem neuen Schreibtisch im Keller vorlieb nehmen. Das ist schon frustrierend. Doch müssen Arbeitnehmer Hierarchieabstufungen hinnehmen? Und umgekehrt: Wann dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten Verantwortung entziehen? Rechtsanwältin Modrok kennt die Antworten.

    Mandy Kunstmann: Werden Arbeitnehmer häufig herabgestuft?

    Myriam Modrok: Degradierung ist eine sehr heikle Angelegenheit. In der Wirtschaft ist das mit Sicherheit ein Problem. Klagen deswegen gibt es jedoch selten. 

    Kunstmann: Warum ist das so?

    Modrok: Generell ist die Schwelle einen Anwalt aufzusuchen für Viele sehr schwer zu überwinden. Dies kann zum einen an der Angst vor den möglicherweise entstehenden Kosten liegen oder daran, dass die Betroffenen sich dem Anwalt offenbaren müssen. Sie müssen darlegen, warum Sie degradiert worden sind, ob es vielleicht an der Leistung lag oder an der Person.

    Kunstmann: Können sie denn gängige Beispiele nennen?

    Modrok: Degradierung nimmt vielfältige Formen an. Klassisches Beispiel ist, dass ein Mitarbeiter in der Firmenhierarchie herabgestuft wird. Da wird der Abteilungsleiterin Macht entzogen, indem sie zur Sachbearbeiterin abgestempelt wird. Seltener kommen Lohnkürzungen vor. Hinter einer Degradierung kann sich auch Mobbing verstecken. Manchmal degradieren Arbeitgeber Angestellte aus persönlichen Gründen oder einfach aus Unwissenheit. Manch ein Chef glaubt, dass er das darf.

    Kunstmann: Also ist es nicht erlaubt…?

    Modrok: In der Regel nicht. Einem Angestellten kann lediglich eine andere Tätigkeit zugewiesen werden – im Zuge des Direktionsrechts. Arbeitgeber besitzen auf Grundlage des Arbeitsvertrages das Recht, Mitarbeitern Weisungen zu erteilen. Steht im Vertrag, dass der Elektriker anstelle in Stuttgart auch in Lindau eingesetzt werden kann, muss er eine Versetzung dorthin hinnehmen. Und heißt es, dass die Konditorin Gebäck herstellen soll, darf sie sich nicht weigern, anstelle von Kirschplunder auch mal eine Hochzeitstorte anzufertigen.

    Kunstmann: Je enger die Tätigkeit im Arbeitsvertrag beschrieben ist, desto besser ist es also für den Arbeitnehmer.

    Modrok: Das stimmt. Ein Unternehmen kann im Rahmen seiner Weisungsbefugnis einen Teamleiter nicht zu einem Sachbearbeiter zurückstufen, wenn der Arbeitsvertrag etwas anderes regelt – auch nicht, wenn der Konzern umstrukturiert werden soll. Hier könnte allenfalls eine Änderungskündigung in Betracht kommen

    Kunstmann: Was ist unter einer Änderungskündigung zu verstehen?

    Modrok: Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung mit dem Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen. Stimmt der Arbeitnehmer der Änderung des Arbeitsvertrages nicht zu, wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist beendet. Da die Änderungskündigung eine Kündigung des bisherigen Arbeitsvertrages darstellt, finden bei Betrieben ab zehn Arbeitnehmern auch Kündigungsschutzvorschriften bei einer Änderungskündigung Anwendung. Des Weiteren bedarf auch die Änderungskündigung der Schriftform.

    Kunstmann: Dürfen Vorgesetzte aufgrund von schlechter Leistung das Gehalt kürzen?

    Modrok: Eine qualitativ oder quantitativ unzureichende Leistung des Arbeitnehmers führt grundsätzlich nicht zu dem Recht des Arbeitgebers, das Gehalt zu mindern. Kein Arbeitnehmer schuldet aufgrund des Arbeitsvertrages einen bestimmten Arbeitserfolg. Ausnahmen gelten nur bei tariflich vereinbarter Akkord- oder Prämienentlohnung, die ausdrücklich eine Lohnminderung erlauben. Der Arbeitgeber kann jedoch gegenüber seinem Mitarbeiter bei Schlechtleistung gegebenenfalls einen Schadensersatzanspruch geltend machen und diesen mit dem Lohn unter Beachtung der Grenze des Pfändungsfreibetrages aufrechnen.

    Kunstmann: Muss eine Mitarbeiterin nach der Babypause eine minder qualifizierte Tätigkeit hinnehmen, weil der Chef meint, sie würde in der alten Position nicht mehr zurecht kommen?

    Modrok: Nein. Die Mitarbeiterin muss zu den Bedingungen zurückkehren können, die im  Arbeitsvertrag vereinbart sind. Allerdings nehmen Frauen nach der Babypause und andere Betroffene häufig eine Degradierung hin, da oftmals Unkenntnis hinsichtlich der dem Betroffenen zustehenden Rechte besteht. Hier kann bereits ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch klären, ob das Vorgehen des Arbeitgebers zulässig ist .

    Bio-Box: Myriam Modrok (36) ist seit 2009 Rechtsanwältin in der Anwaltskanzlei Feldmann im bayrischen Lindau. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vertrags- und Arbeitsrecht.

  • Online-Banking wird papierlos

    Zwei neue Systeme sollen elektronische Überweisungen sicherer und bequemer machen/ Banken verabschieden sich allmählich vom alten Verfahren mit gedruckten Transaktionsnummern

    Cyberkriminelle werden immer erfinderischer. Deshalb tüfteln die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft seit Jahren daran das Online-Banking sicherer zu machen. „MobileTAN“ und „chipTAN“ heißen die neuesten Verfahren, die Kunden vor Gaunern bei elektronischen Bankgeschäften schützen sollen.

    3.500 Euro im Schnitt erbeuten Betrüger, wenn sie sich illegal  Zugriff auf ein Konto in der digitalen Welt verschaffen. Fünf Prozent der Internet-Nutzer – das sind 2,5 Millionen Deutsche – haben schon einen finanziellen Schaden durch Datendiebstähle oder Schadprogramme erlitten. Das meldete der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Schon Mitte 2009 erklärte das Bundeskriminalamt (BKA) das übliche iTAN-Verfahren als unsicher. Für Kriminelle sei das System keine Hürde mehr hieß es.

    iTAN:
    Das Kürzel iTAN steht für „indizierte Transaktionsnummer“ und bedeutet, dass die Bank beim Abschluss einer Überweisung im Internet nach einer bestimmten Transaktionsnummer (TAN), quasi der Unterschrift des Kunden, fragt. Die TAN erhalten Nutzer von ihrer Bank –in Form einer Liste und durchnummeriert. Die gedruckten Zahlenreihen werden schon bald der Vergangenheit angehören. Ende 2012 ist wahrscheinlich Schluss.    

    Schon im Januar hat die Postbank den Versand der iTAN-Listen eingestellt. Ab Mitte April ist die komplette Abschaltung von iTAN vorgesehen. Dann sollen Kunden über die neuen Verfahren mobileTAN und chipTAN ihre elektronischen Bankgeschäfte tätigen. Das können sie auch jetzt schon. Auch andere Kreditinstitute wie zahlreiche Sparkassen und Volksbanken bieten die Verfahren an, teils unter anderem Namen. Und so funktionieren sie:

    chipTAN:
    Bei chipTAN (auch Sm@rtTAN plus oder chipTAN comfort) benötigt der Nutzer ein spezielles Lesegerät, den so genannten TAN-Generator, der die TAN generiert. Hat der Kunde den Überweisungsauftrag am heimischen Computer eingegeben, hält er das handliche Gerät mit eingesteckter EC-Karte vor den Bildschirm, auf den die Bank einen Schwarzweiß-Blinkcode (Flickercode) sendet. Der Code enthält die Überweisungs- und weitere Daten die zur Berechnung der TAN notwendig sind und wird über optische Sensoren vom Gerät eingelesen. Anschließend zeigt der Generator den Überweisungsbetrag und das Konto auf einem kleinen Display an. Anschließend muss der Kunde sämtliche Daten bestätigen. Erst dann erhält er die TAN. „Eine Manipulation der Transaktion durch einen Betrüger oder Trojaner sollte normalerweise sofort auffallen“, sagt Julia Topar, Pressesprecherin beim Bundesverband deutscher Banken (BdB).

    mobileTAN:
    Bei der Variante mobileTAN (auch mTAN oder smsTAN) wird dem Online-Banking-Kunden nach Übersendung der Überweisung im Internet von der Bank per SMS eine TAN auf sein Mobiltelefon gesendet. „Der Auftrag muss mit dieser TAN – deren Gültigkeitsdauer zeitlich begrenzt ist –  bestätigt werden“, erläutert Sprecherin Topar. Vorteil: Man muss für Überweisungen unterwegs keine TAN-Liste dabei haben. Auch der Verlust des Mobiltelefons wird im Regelfall eher vom Nutzer bemerkt, als der Verlust der Bankkarte oder des TAN-Bogens.

    So sicher sind die Systeme:
    „ChipTAN und mobileTAN stellen eine Weiterentwicklung der bewährten TAN-Verfahren in punkto Sicherheit, Nutzerkomfort und Akzeptanz dar“, sagt BdB-Sprecherin Topar. Das besondere an mobileTAN und chipTAN sei, dass die Transaktionsnummer jeweils für eine bestimmte Transaktion errechnet werde. Für Betrüger sei sie in der Regel wertlos. „Durch den SMS-Versand der TAN gilt mobileTAN als sicherer als iTAN“, so Topar. Einen Haken hat das System mit dem Mobiltelefon dennoch. Es verliert seine Sicherheit, wenn der Kunde für die Online-Überweisung dasselbe Mobiltelefon verwendet, an das die Bank die SMS mit der TAN schickt.

    So schnell geht die Umstellung:
    Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) rechnet damit, dass das Gros der Sparkassen bis Ende des Jahres zumindest eines der beiden neuen Sicherheitsverfahren anbietet. Das Rennen wird dabei wohl eher die Variante mit dem um die zehn Euro teuren TAN-Generator machen. „Zwei Drittel der Kunden, die die neuen Verfahren verwenden, nutzen chipTAN“, so Michaela Roth, Pressesprecherin des Verbandes. Verbindlich sind die Systeme Verfahren allerdings nicht. Jedes Bankinstitut kann selbst entscheiden, ob und welches der Verfahren es anwendet.  

  • Flexibilität oder Ausbeutung

    Kommentar zu guten und schlechten Jobs von Hannes Koch

    Sicher ist nicht immer gut, unsicher nicht immer schlecht. Viele Menschen leben lieber schnell und wandelbar als langsam und beständig. Möglicherweise nimmt der Anteil des zweitens Typs sogar zu. Jedenfalls kann man aus der wachsenden Zahl irregulärer Jobs, den das IAB-Institut der Bundesagentur für Arbeit vermeldet, nicht umstandslos schließen, dass unsere Gesellschaft unsozialer wird. Sie wird anders, aber nicht unbedingt ungerechter.

    Um beispielsweise Kinderbetreuung und Arbeit zu verbinden, fordern gerade viele Familien, dass die Unternehmen ihnen mehr Teilzeit-Stellen anbieten mögen. Wenn die Firmen diesem Anliegen nachkommen und die Arbeitsplätze vernünftig bezahlen und ausgestalten, bedeutet das Fortschritt, nicht Rückschritt.

    Andererseits dürfen die Erwerbstätigen nicht durch Politik und Wirtschaft gezwungen werden, irgendwelche befristeten, kleinen, mies entlohnten Jobs zu machen, wenn sie eigentlich vernünftige Stellen suchen. Beispielsweise ist die Bundesregierung gefordert, sicherzustellen, dass Leiharbeiter nach einer Übergangszeit den gleichen Lohn erhalten wie ihre festangestellten Kollegen. Sonst verkommt Flexibilität zu Ausbeutung.

  • Fast jeder zweite Job ist anormal

    Rund 45 Prozent der deutschen Erwerbstätigen arbeiten auf flexiblen, modernen Stellen. 55 Prozent haben normale Vollzeitarbeitsplätze. Warnung vor Spaltung des Arbeitsmarktes

    Etwa 55 Prozent der deutschen Erwerbstätigen arbeiten noch auf Stellen, die früher als „normal“ galten – unbefristet, sozialversichert, Vollzeit, staatlich nicht alimentiert. Die übrigen 45 Prozent der Beschäftigten haben Arbeitsplätze, die irgendwie flexibel und modern sind. Dazu gehören beispielsweise Teilzeitjobs, befristete Stellen, Zeit- und Leiharbeit und geringfügig bezahlte Tätigkeiten.

    Früher war der Anteil der Normalarbeitsverhältnisse höher. Vor 15 Jahren betrug er rund 66 Prozent. Seitdem hat der Anteil der normalen Arbeitsplätze um ungefähr elf Prozent abgenommen. Trotzdem sei „das Normalarbeitsverhältnis kein Auslaufmodell“, sagte Joachim Möller am Donnerstag in Berlin. Der Direktor des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit (IAB) warnte gleichwohl: „An den Rändern bröckelt es, die Arbeitswelt driftet auseinander“.

    Einerseits können Beschäftigte, die gute Jobs haben, immer noch relativ sicher sein. Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer auf normalen Arbeitsplätzen ist in den vergangenen 20 Jahren sogar von 10,3 auf 10,8 Jahre angestiegen. Allerdings gibt es auch die andere Seite: Jeder Zweite, der eine neue Stelle findet, muss sich erst einmal mit einem befristeten Vertrag begnügen. Und besonders Jüngere unter 30 Jahren wechseln schneller. Früher arbeiteten sie durchschnittlich 800 Tage in derselben Firma, heute sind es nur noch 600 Tage.

    In dieser Entwicklung spiegeln sich ökonomische Veränderungen. So wächst der Dienstleistungssektor, wo flexibler gearbeitet wird als in der alten Werkhallen der Industrie. Hinzu kommen politischen Reformen wie die Hartz-Gesetze, die die geringfügigen Minijobs und die Leiharbeit fördern. Aber auch neue Bedürfnisse der Menschen machen sich bemerkbar. „Die Leute wollen häufig flexibel arbeiten“, sagte IAB-Direktor Möller.

    Beispiel Teilzeit: Diese hat sich in den vergangenen 15 Jahren auf 8,7 Millionen Erwerbstätige verdoppelt. Dies gilt besonders für Frauen, die häufig Teilzeitarbeit wählen, um Beruf und Kindererziehung zu kombinieren. Oft ist das freilich kein freiwilliges Modell, denn es fehlen Betreuungsplätze für Kinder.

    Einen großen Anteil der modernen Stellen machen auch die geringfügigen Jobs aus. Es sind mittlerweile 4,8 Millionen. Hinzu kommen etwa eine Million Leiharbeiter. Diese werden im Durchschnitt 20 Prozent schlechter bezahlt als ihre Kollegen auf festen Stellen. Nur rund zehn Prozent von ihnen finden im Anschluss eine reguläre Beschäftigung. 90 Prozent bleiben längere Zeit Leiharbeiter.

    Zählt man Teilzeit, befristete Beschäftigung, Leiharbeit, geringfügige Jobs und prekäre Selbstständige (viele Ein-Personen-Betriebe) zusammen, kommt man auf etwa 18 Millionen Beschäftigte. Insgesamt arbeiten in Deutschland rund 40 Millionen Erwerbstätige.

    Dass die Entwicklung in diese Richtung weiterläuft, ist keine Notwendigkeit. „Wenn man nicht aufpasst, kommt es zur weiteren Spaltung“, warnte Möller. Die Politik könne allerdings auch gegensteuern. Als Beispiel nannte er den möglichen Entzug der steuerlichen Förderung für Mini-Jobs. Die verlören dann ihre Attraktivität für Arbeitgeber, die folglich reguläre Beschäftigte einstellen müssten.

    Info-Kasten

    Leiharbeit

    Zeit- und Leiharbeiter in Deutschland verdienen 20 Prozent weniger als reguläre Beschäftigte. Nach Auskunft des IAB ist das in Dänemark anders: Dort würden Leiharbeiter besser bezahlt als feste Arbeitskräfte, sagte IAB-Direktor Joachim Möller. Um die Nachteile der hiesigen Leiharbeiter auszugleichen, schlägt er vor, ihre Bezahlung mit einem verpflichtenden Stufenmodell innerhalb von sechs Monaten auf das Lohnniveau der im gleichen Betrieb beschäftigten Stammbelegschaft anzuheben.

    Grafikmaterial gibt es hier:

    http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb0411.pdf

    Zahlen hier:

    http://www.iab.de/presse/030311z

  • Der dreifache Staatsbankrott kommt

    Besuch bei Schäuble: Für Griechenland, Irland und Portugal prognostiziert US-Bestseller-Ökonom Kenneth Rogoff die baldige Staatspleite. Auch Spanien sei nicht weit davon entfernt

    Wie viele angelsächsische Gelehrte hält Kenneth Rogoff witzige Vorträge mit hübschen Anekdoten. „Was sollen wir nur gegen die gigantischen Staatsschulden unternehmen?“, sei er kürzlich von Besuchern eines Vortrages gefragt worden, erzählte der US-Wirtschaftsforscher. „Wahrscheinlich werden die Steuer steigen“, antwortete Rogoff. „Meine auch?“, so die Reaktion des Besuchers.

    Ausmaß und Folgen der stark steigenden Staatsverschuldung in den USA und Europa seien den meisten Bürgern und Politikern nicht klar, betonte Rogoff bei seinem Vortrag am Mittwoch Abend im Bundesfinanzministerium. Dieses Defizit lasse sich aber schnell beheben, deutete der nicht uneitle Harvard-Ökonom an und projezierte das Cover seines aktuellen Bestsellers an die Wand des Saales: „Dieses Mal ist alles anders“ analysiert die Geschichte der weltweiten Staatspleiten seit dem 14. Jahrhundert.

    Eine Lehre daraus: Die Höhe der Schulden in vielen vermeintlich reichen Ländern hätten auch infolge der Finanzkrise mittlerweile Dimensionen erreicht, bei der in früheren Fällen die Staatspleite, Inflation oder eine andere Form des Zahlungsausfalls eintrat.

    Die gesamte öffentliche und private Verschuldung der USA Anfang 2010 bezifferte Rogoff beispielsweise auf rund 350 Prozent der dortigen Wirtschaftsleistung – etwa 55 Billionen Dollar (55.000 Milliarden). Um diese lustige Summe zurückzuzahlen, müsste die USA-Bevölkerung also dreieinhalb Jahre ausschließlich für diesen Zweck arbeiten und dürfte nichts essen, trinken oder anderweitig konsumieren.

    In Europa sieht es ein bisschen besser aus. Aber dass mindestens Griechenland, Irland und Portugal am Rande der Pleite stehen, da ist sich Rogoff sehr sicher. „Dort ist es unvermeidlich“, sagte der Ökonom, einen Teil der Schulden zu annulieren. Das heißt beispielsweise: Die Investoren und Bürger, die Staatsanleihen dieser Länder gekauft haben, bekommen am Ende der Laufzeit der Papiere nicht 100 Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurück, sondern nur 50 oder 70 Prozent. Und auch Spanien sei vom Bankrott bedroht, so Rogoff.

    Dabei kann die Entschuldung verschiedene Formen annehmen. Die eine besteht in der offiziellen Erklärung der staatlichen Zahlungsunfähigkeit. Eine weitere Variante heißt „Inflation“: Die jeweilige Notenbank toleriert eine höhere Geldentwertung, wodurch nicht nur die Staatsschulden, sondern auch die privaten Vermögen abnehmen. Diese Möglichkeit sei in Europa allerdings ausgeschlossen, meinte Rogoff: Die Europäische Zentralbank nehme es sehr ernst, die Inflation niedrig zu halten. Eine dritte Möglichkeit ist die Kürzung der einst zugesagten öffentlichen Ausgaben, etwa der Renten.

    Eine offizielle Umschuldung, wie sie Rogoff für einige Euro-Staaten kommen sieht, sei in jedem Fall ein „Schock“. Denn nicht nur Banken verlören dabei Geld, sondern auch Bürger, die Staatsanleihen besäßen. Weitere Folgen: Teurere Kredite, weniger Investitionen, weniger Wachstum, weniger Jobs.

    Und was soll Europa jetzt tun? Griechenland, Irland und Portugal sofort in die Pleite schicken, Hilfe verweigern? „Ich bin Akademiker“, gab sich der Mann mit der Halbglatze zurückhaltend. „Taktische“ Ratschläge wollte Rogoff dem gespannt wartenden Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter nicht geben. Nur so viel: Je länger man warte, desto teurer werde es.

    Und noch eine Schlussfolgerungen seiner Forschungen wollte Rogoff plazieren: Er halte es für falsch, wenn, wie in der Finanzkrise geschehen, der Staat die Schulden bankrotter Privatinvestoren und Banken übernähme und garantiere. Denn das Ende sehe immer so aus: Irgendwann sei der Staat selbst pleite.

  • Warteschleife ade

    TKG-Novelle

    Das Bundeskabinett hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Darin sind auch viele Regelungen enthalten, die Verbrauchern zugute kommen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Was ändert sich dadurch?

    Kunden

    Die Zeit in der Warteschleife von Telefon-Servicenummern muss nach einer Übergangszeit von einem Jahr kostenlos sein. Die Übergangsregelung soll den Unternehmen Zeit für die technische Umstellung geben. In den erste drei Monaten, nachdem das TKG in Kraft tritt, bleibt alles wie gehabt. Danach sind neun Monate lang die ersten zwei Minuten in der Warteschleife gratis.

    Die bisher verlangten Gebühren haben viele Verbraucher verärgert. Denn je nach Rufnummer kann die nutzlos verbundene Zeit recht teuer werden. Eine Stichprobe der Grünen im vergangenen Jahr legt den Verdacht nahe, dass Unternehmen ihre Kunden ganz gezielt eine Weile warten lassen. Bei einer Esoterik-Hotline wurden die Tester 22 Euro los, bevor sich am anderen Ende der Leitung jemand meldete. In die Kritik sind aber vor allem Billigflieger geraten. Die Grüne Verbraucherexpertin Bärbel Höhn hält die lange Übergangsfrist für überflüssig. „Da gibt es Softwarelösungen, die bereits einige Firmen nutzen“, verlangt die Politikerin ein sofortiges Ende der Gebühren.

    Mieter und Häuslebauer

    Bei Umzug werden die Rechte der Telefonkunden gestärkt. Die Anbieter dürfen die Laufzeit der Verträge nicht mehr verändern, wenn ihr Dienst am neuen Wohnort fortgeführt wird. Auch erhalten Mieter oder Eigenheimbesitzer nach dem Einzug ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn die Telefon- oder Internetfirma ihre Leistung an der neuen Adresse gar nicht bieten kann.

    Telefonkunden

    Der Wechsel des Anbieters wird erleichtert. Denn der Dienst, also zum Beispiel der Festnetzanschluss zuhause, darf für die Umstellung vom alten zum neuen Tarif höchstens einen Tag unterbrochen werden. Außerdem werden die Telekommunikationsfirmen verpflichtet, das die alte Rufnummer beim neuen Anbieter innerhalb eines Tages freigeschaltet wird. Das TGK lässt künftig auch die Möglichkeit zu, Call-by-Call-Firmen per Verordnung zur Angabe von Preisen zu verpflichten. So sollen Anrufer auf plötzliche Preissprünge aufmerksam werden.

    Telefon- und Internetanbieter

    Die Unternehmen müssen künftig verbraucherfreundlicher werden und zum Beispiel immer auch ein Vertragsmodell anbieten, der höchstens zwölf Monate läuft. Als Obergrenze für die Bindung des Kunden sind zwei Jahre vorgesehen. Außerdem werden die Firmen zur Angabe der Kosten bei einem Wechsel des Kunden zur Konkurrenz verpflichtet, zum Beispiel der Gebühr für die Mitnahme der Rufnummer. Verärgert Internetnutzer wird freuen, das Anbieter von DSL-Anschlüssen die Mindestgeschwindigkeit ihrer Verbindung künftig angeben müssen.

    Abofallen-Opfer

    Wer aus Versehen in eine Abofalle getappt oder einer anderen Gebührenschleicherei zum Opfer zum Opfer gefallen ist, kann die Zahlung der verlangten Gebühren bald leichter verweigern. Oft treiben die dubiosen Firmen ihre Forderungen über die normale Telefonrechnung ein. Zog der Kunde den unberechtigt verlangten Betrag einfach ab, nutzte es wenig, weil der Abzug anteilig auf alle Rechnungsposten verteilt wurde. Künftig wird zuerst die Forderung der Telefongesellschaft bedient. Abzocker gehen leer aus oder müssen ein Mahnverfahren einleiten.

    Landbewohner

    Außerhalb der Städte funktioniert das Internet noch immer schlecht und oft auch gar nicht. Es fehlt an einem leistungsfähigen Netz. Darunter leiden neben den Unternehmen, die auf schnelle Datenleitungen angewiesen sind, auch private Surfer. Bis spätestens 2018 soll die gesamte Bundesrepublik über fixe Datenleitungen verfügen. Auf rund 100 Milliarden Euro taxiert der Bundesverband der Deutschen Industrie die dafür anfallenden. Am Ende wird jeder Betrieb und jeder Haushalt einen bezahlbaren Zugang zum Hochgeschwindigkeitsnetz erhalten. Damit Unternehmen in den Ausbau der Netze investieren, darf die Regulierungsbehörde bei der Festlegung der späteren Gebühren für die Kunden großzügig vorgehen.

  • Die Deutschen verdienen zu wenig

    Ausnahmsweise einig: Wirtschaftsforscher aller Strömungen raten zu Lohnsteigerungen von durchschnittlich drei Prozent in 2011. Bezahlung im deutschen Dienstleistungssektor liegt unter dem europäischen Durchschnitt

    Ökonomen ermuntern die deutschen Arbeitnehmer und Gewerkschaften, mehr Lohn zu verlangen. Erhöhungen um drei Prozent pro Jahr würden die Wirtschaft nicht schädigen, sondern seien im Gegenteil sinnvoll, sagen sowohl unternehmens- wie gewerkschaftsnahe Forscher. Im europäischen Vergleich sind die deutschen Lohnkosten immer noch niedrig.

    „Der Verteilungsspielraum liegt in diesem Jahr bei einem Lohnzuwachs von durchschnittlich drei Prozent“, sagt Christoph Schröder vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. „Dies wäre kein Übel, wenngleich eine etwas geringere Steigerung den Firmen und dem Arbeitsmarkt zugute käme.“ Ähnlich sieht das sein Kollege Ferdinand Fichtner von Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. „Eine Lohnsteigerung von durchschnittlich drei Prozent würde die Unternehmen nicht überfordern“, so Fichtner. Und Gustav Adolf Horn vom gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomie (IMK) in Düsseldorf legt noch etwas drauf: „Der effektiv ausgezahlte Lohn sollte um drei bis 3,5 Prozent zunehmen.“

    Die neue Einigkeit beruht darauf, dass Ökonomen der sonst zerstrittenen Richtungen inzwischen der Binnennachfrage eine größere Bedeutung beimessen. Selbst FDP-Wirtschaftsminister Rainer Brüderle befürwortet mittlerweile höhere Löhne, weil sie die Konsumlust der Bürger und das Wachstum unterstützten.

    Der Lohnzuwachs von drei Prozent, so meinen die Ökonomen, sollte im Durchschnitt der Wirtschaft erzielt werden. Ob das in diesem Jahr gelingt, ist allerdings fraglich. Denn in wichtigen Branchen, wie etwa der Metallindustrie, finden vorerst keine umfassenden Tarifverhandlungen statt. So verhandeln die Metaller nur für die ostdeutsche Stahlindustrie. Und bei der Bahn lag der Abschluss des neuen Tarifvertrages unter zwei Prozent pro Jahr.

    Die deutschen Arbeitnehmer könnten durchaus mehr Lohn erhalten, ohne die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu gefährden. Ein neuer europäischer Vergleich des Instituts für Makroökonomie zeigt, dass die deutschen Lohnkosten nicht zu hoch sind. In der hiesigen Privatwirtschaft erhielten Beschäftigte 2009 demnach durchschnittlich 29 brutto pro Arbeitsstunde – 60 Cent mehr als der Durchschnitt des Euroraumes. Spitzenreiter mit 37,20 Euro weit vor Deutschland ist Belgien, dann folgen Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Schweden und die Niederlande.

    Bei den Arbeitskosten pro Stunde im verarbeitenden Gewerbe liegt Deutschland deutlich über dem europäischen Durchschnitt, im Dienstleistungsbereich aber darunter. Seit 2000 und auch während der Finanzkrise sind die Arbeitskosten in Deutschland weniger stark gestiegen, als im europäischen Durchschnitt.

    Die Ökonomen leiten daraus ab, dass ein kräftiger Lohnzuschlag die deutsche Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland nicht gefährden würde. Die Faustformel für eine Lohnerhöhung sieht so aus: Inflationsausgleich von etwa zwei Prozent plus Beteiligung am Zuwachs der Leistungsfähigkeit (Produktivität) von einem Prozent macht drei Prozent.

    Nicht nur DIW-Mitarbeiter Fichtner weist allerdings daraufhin, dass die Lohnsteigerung von Branche zu Branche unterschiedlich ausfallen müsse. So könne die erfolgreiche Exportwirtschaft mehr leisten als drei Prozent, während viele Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels dazu nicht in der Lage seien.

  • Atomarer Mittelweg

    Kommentar zur Atom-Klage von Hannes Koch

    Die Klage gegen die längeren Atomlaufzeiten vor dem Bundesverfassungsgericht hat keine schlechten Aussichten – soweit sich das in juristischen Dingen überhaupt prognostizieren lässt. Sollten die klagenden Bundesländer Recht bekommen, wäre dies aber nicht nur eine Niederlage für die Bundesregierung, sondern auch eine Chance, den gesellschaftlichen Frieden wiederherzustellen.

    Fünf Länder mit SPD-Regierungsbeteiligung klagen dagegen, dass die Bundesregierung die Laufzeiten der Atomkraftwerke um mindestens 14 Jahre verlängert hat. Die Argumente der Kritiker haben Hand und Fuß: Plausibel können die Länder nachweisen, dass auf ihre Behörden mehr Aufgaben und Arbeit zukommen, wenn die AKW länger laufen. Deshalb, so sagen sie, sei es geboten, den Bundesrat in die Abstimmung einzubeziehen. Hinzu kommt, dass selbst einige Gutachter der Regierung diese Erwägungen teilten. Um das Gesetz jedoch unbschadet durchzubringen, hat Schwarz-Gelb darauf verzichtet, den Bundesrat zu fragen – ein möglicherweise entscheidender Fehler.

    Aber nicht nur juristisch hat die Regierung für neue Konflikte gesorgt, sondern auch gesellschaftlich. Eigentlich war der alte, schmerzhafte Streit über die Atomkraft seit dem rot-grünen Konsens von 2002 beigelegt. Nur die Atomkonzerne hatten immer noch etwas zu nörgeln. Dank ihres Energiekonzeptes und längerer Atomlaufzeiten darf sich die Regierung nun auf weitere Jahre mit Demos, Blockaden und Gerichtsverfahren freuen.

    Deshalb läge in einem Sieg der Länder vor dem Verfassungsgericht auch die Chance, den Konflikt erneut zu befrieden. Die Bundesregierung müsste Abschied nehmen von ihrer harten Haltung. Die Länder würden ihr im dann anstehenden Vermittlungsverfahren vielleicht etwas entgegenkommen. Und der Mittelweg einer eher symbolischen Verlängerung der AKW-Laufzeiten um vier Jahre wäre möglicherweise für alle Beteiligten tragbar.

  • Die Länder fühlen sich übergangen

    Gegen die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken reichen fünf Landesregierungen, sowie SPD und Grüne Verfassungsklage in Karlsruhe ein

    Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat beschlossen, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern. Dagegen klagen beim Bundesverfassungsgericht nun fünf Bundesländer, sowie die sozialdemokratischen und grünen Abgeordneten des Bundestages.

    Wer klagt genau?

    Es sind die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, wo in unterschiedlicher Kombination SPD, Grüne und Linke regieren. Gleichzeitig klagen die Bundestagsabgeordneten der SPD und Grünen.

    Was wollen die Kläger erreichen?

    Im September 2010 hat die schwarz-gelbe Koalition im Rahmen ihres neuen Energiekonzeptes beschlossen, die Laufzeit älterer Kraftwerke um acht Jahre, die Betriebsdauer neuer AKW, die nach 1980 ans Netz gegangen sind, um 14 Jahre zu verlängern. Die Kläger wollen dagegen erreichen, dass es beim 2002 beschlossenen rot-grünen Atomausstieg bleibt. Bremens grüner Umweltsenator Reinhard Loske will beispielsweise durchsetzen, dass das benachbarte Atomkraftwerk Unterweser baldmöglichst den Betrieb einstellt. Der rheinland-pfälzische Staatssekretär Karl-Heinz Klär wandte sich am Montag unter anderem gegen das Kraftwerk Biblis, das „in den vergangenen zehn Jahren 220 Störfälle“ gemeldet habe.

    Welches ist das wichtigste Argument der Länder?

    Union und FDP haben den Bundesrat, die Vertretung der Länder, beim Beschluss über das Energiekonzept nicht beteiligt. Weil sie nicht abstimmen durften, sehen sich die Länder in ihren Rechten verletzt. Wegen der längeren Laufzeiten der Atomkraftwerke käme auf die Aufsichtsbehörden der Länder mehr Arbeit zu, argumentierte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel. Bremens Umweltsenator Loske führte ins Feld, die Polizei des Landes müsse ständig Atomtransporte in den Häfen schützen. Wegen dieser direkten Betroffenheit der Länder dürften die längeren Laufzeiten nicht ohne ihre vorherige Mitwirkung umgesetzt werden, lautet die Kritik.

    Was kritisieren die Abgeordneten?

    Die Fraktionschefs von SPD und Grünen, Frank-Walter Steinmeier und Jürgen Trittin, bemängelten am Montag, dass die von Union und FDP beschlossene 12. Novelle des Atomgesetzes unter anderem eine Möglichkeit biete, die Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke gegenüber dem bisher Notwendigen zu senken. Ohne diese Hintertüre, argumentierte die Opposition, sei es gar nicht möglich, alte Atomkraftwerke weitere Jahre in Betrieb zu halten. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) weist diesen Verdacht zurück.

    Wie sind die Aussichten der Klage?

    Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist nicht abzusehen. Länder und Bundestagsopposision hoffen auf ein baldiges Urteil. Es kann aber auch zwei bis drei Jahre dauern.

    Wie sähe die politische Wirkung aus?

    Weist das Gericht die Klage zurück, wäre das ein Sieg von Schwarz-Gelb. Gäbe das BVG der Klage statt, würde die Merkel-Regierung um das Energiekonzept gebracht, einen ihrer wenigen Erfolge.

  • Inflation ist noch keine große Gefahr

    Inflation I: Durch weltweites Wachstum und zu großen Geldnachschub steigen die Preise. Doch Ökonomen sind optimistisch, dass die Inflation im Rahmen bleibt

    Nicht immer ist Politik so erfolgreich wie in diesem Fall. Seit 30 Jahren haben die Regierungen der westlichen Industriestaaten versucht, die Inflation niederzudrücken – und es ist ihnen gelungen. Neuerdings aber hat das I-Wort wieder Konjunktur. Laufen wir wie in den 1970er Jahren heute Gefahr, dass die steigenden Preise die Kaufkraft der Arbeitnehmer-Einkommen entwerten?

    Zunächst einmal: Die Preise von Industrieprodukten und Dienstleistungen steigen schneller als im vergangenen Jahr. Die Inflationsrate kletterte im Februar 2011 im Vergleich zum Vorjahresmonat auf zwei Prozent, erklärte das Statistische Bundesamt. Im Durchschnitt des Jahres 2010 hatten sich die Preise dagegen nur um durchschnittlich 1,1 Prozent erhöht.

    Trotzdem ist die Mehrheit der Ökonomen einig, dass sich die Deutschen keine allzu großen Sorgen machen müssten. „Es besteht keine ernsthaft problematische Situation“, sagt etwa Ferdinand Fichtner, Konjunkturforscher am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Das gelte auch, wenn die Preiserhöhungen im kommenden Jahr über zwei Prozent hinausgingen, so Fichtner.

    Dass die Preise augenblicklich stärker steigen als früher, hat weltwirtschaftliche Gründe. In Schwellenländern wie China, Indien und Brasilien wächst die Wirtschaft rasant. Die positive Auswirkung für die dortige Bevölkerung: Die Armut geht zurück und der Wohlstand nimmt zu.

    Menschen mit höherem Einkommen aber konsumieren anders. Beispielsweise kaufen sie mehr Elektrizität und Fleisch. Die höhere Nachfrage bewirkt dann, dass die Preise anziehen, was sich auch in Europa bemerkbar macht. Weil die Aufholjagd der südlichen Länder nicht in ein paar Jahren erledigt ist, werden uns höhere Inflationsraten wohl eine längere Zeit begleiten.

    Hinzu kommen die bedenklichen Auswirkungen der Finanzkrise. Um den Zusammenbruch der Wirtschaft zu verhindern, haben die Regierungen unter anderem in den USA und Europa mittels Staatsverschuldung Billionen Euro in die Märkte gepumpt. Die Besitzer dieses Geldes suchen nun profitable Investitionsmöglichkeiten. „Die Anleger wissen nicht, wohin mit dem vielen Geld“, sagt DIW-Mitarbeiter Fichtner. „Deshalb trägt die Finanzspekulation zum Preisanstieg bei Energie und Lebensmitteln bei“. Die Gefahr neuer Spekulationsblasen sieht der Ökonom auch bei den steigenden Aktienkursen und der größeren Zahl von Firmenübernahmen.

    Diese Risikofaktoren existieren zwar. Doch die Europäische Zentralbank hat bereits angekündigt gegenzusteuern. Viele Ökonomen erwarten, dass EZB-Präsident Jean-Claude Trichet die Leitzinsen im Herbst erhöht. Bisher liegen sie beim historisch niedrigen Satz von einem Prozent. Höhere Zinsen bedeuten, dass es für Banken und Unternehmen teurer wird, Geld zu leihen und zu investieren. Das senkt die Nachfrage und dämpft die Preissteigerungen. Andere Zentralbanken werden ebenso handeln und den Geldnachschub wieder drosseln. Wenn das klappt, können die Preissteigerungen im Rahmen bleiben.

    Auch an einem anderen Punkt ist DIW-Mitarbeiter Fichtner optimistisch: „Überhöhte Lohnforderungen sind nicht zu erwarten.“ In den 1970er Jahren haben Gewerkschaften nicht selten zweistellige Forderungen gestellt und damit die Inflation zusätzlich angeheizt. Heute sind die deutschen Arbeitnehmerorganisationen in der Regel zufrieden, wenn sie Lohnsteigerungen von drei oder vier Prozent durchsetzen.