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  • Die gemeinsamen Schulden Europas

    Der neue Europäische Währungsfonds könnte nationale Schulden vergemeinschaften. Kritik der Bundesregierung

    Europa bereitet sich darauf vor, gemeinsame Schulden aufzunehmen. Ab 2013 soll der Europäische Stabilitätsmechanismus klammen Mitgliedern aus der Krise helfen. Heute beraten darüber die Finanzminister. Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Kommt der Europäische Währungsfonds?

    Ja, ab 2013 bekommt Europa eine Institution, die dem Internationalen Währungsfonds in Washington ähnlich ist. Sie trägt die Bezeichnung „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ (ESM) und könnte bis zu 500 Milliarden Euro verleihen, um Staaten zu helfen, die in Zahlungsschwierigkeiten sind. Deutschland müsste etwa 20 Milliarden Euro zum Grundkapital beitragen.

    Hält die Bundesregierung die Konstruktion für richtig?

    Grundsätzlich ja. Die Idee ist, einen unkontrollierten Staatsbankrott von Euro-Staaten wie Griechenland oder Irland zu verhindern und die gemeinsame Währung zu schützen. Allerdings befürchten deutsche Regierungskreise, dass die Betonung zu sehr auf den Kredithilfen und weniger auf der Sanierung maroder Staatsfinanzen schwacher Staaten liegt.

    Wird der Fonds künftig selbst Anleihen verkaufen?

    Der ESM muss sich das Geld, das er ausleiht, größenteils am Kapitalmarkt beschaffen. Zu diesem Zweck wird er eigene Anleihen verkaufen, die in den vergangenen Monaten bereits unter dem Stichwort „Eurobonds“ diskutiert wurden. Die europäischen Staaten nehmen damit gemeinsame Schulden auf, was bisher nur in geringem Umfang gemacht wurde.

    Wie man schwachen Staaten helfen?

    Der ESM verordnet ihnen ein Sparprogramm und gibt ihnen übergangsweise Kredite. Die EU-Kommission denkt aber auch daran, dass der ESM Staatsanleihen von verschuldeten Mitgliedsstaaten aufkaufen könnte. Die Schulden einzelner Staaten würden damit auf Europa übertragen. Diese Taktik praktizierte im vergangenen Jahr schon die Europäische Zentralbank, was Bundesbank-Präsident Axel Weber bewog, seine Kandidatur für den EZB-Chefsessel zurückzuziehen. Er hält diese Vergemeinschaftung nationaler Schulden für falsch.

    Gibt es bald ein Insolvenzrecht für Staaten?

    Die Bundesregierung möchte durchsetzen, dass klamme Euro-Staaten nicht nur Finanzhilfen erhalten, sondern als letzte Konsequenz auch pleitegehen können. Sie müssten ihren Gläubigern dann erklären, einen Teil ihrer Schulden nicht zu bedienen. Viele EU-Regierungen wollen diese Möglichkeit allerdings in den Hintergrund drängen.

    Müssen private Investoren einen Beitrag leisten?

    Bisher können private Gläubiger davon ausgehen, dass verschuldete Staaten ihre Staatsanleihen immer bedienen. Ein oft sehr gutes Geschäft: Die Zinsen, die die Staaten zahlen, sind hoch, das Verlustrisiko für die Gläubiger beträgt Null. Dies will die Bundesregierung mit ihrem Plan der Staaten-Insolvenz ändern: Auch private Gläubiger müssten im Extremfall dann einen Teil ihrer Forderungen abschreiben. Offenbar allerdings ist die EU-Kommission daran nicht besonders interessiert – der Beitrag der Privaten gerät zunehmend in´s Vergessen.

  • Der schnelle Rückzug des Bundesbank-Chefs

    Axel Weber wird seine Amtszeit als Präsident der Bundesbank nicht erfüllen und schon zum 30. April abtreten. Kanzlerin Merkel fehlt jetzt wohl auch ein aussichtsreicher Kandidat für den Chefsessel der Europäischen Zentralbank

    Für Kanzlerin Angela Merkel brachte das Gespräch am Freitag Nachmittag ein negatives Ergebnis. Die wortkarge Erklärung des Kanzleramtes enthielt denn auch nur die nötigsten Informationen und eine dürre Floskel des Respekts: Bundesbank-Chef Axel Weber wird seinen Posten am 30. April aufgeben. Einen Nachfolger will die Regierung in der kommenden Woche benennen.

    Mit Webers Rückzug sieht Merkel ihre Linie durchkreuzt, einen Deutschen auf dem Chefsessel der Europäischen Zentralbank als Nachfolger des Franzosen Jean-Claude Trichet zu plazieren. Denn nach seinem Rückzug ist Weber wohl auch als Kandidat für die EZB aus dem Rennen. Dass er seine Kandidatur aufgibt, liegt in erster Linie an mangelnder Unterstützung aus anderen Euro-Regierungen.

    Eigentlich braucht Merkel nun einen neuen EZB-Kandidaten. In Frage kommen aus deutscher Sicht beispielsweise der Chef des europäischen Rettungsfonds EFSF, Klaus Regling oder Jürgen Stark, der Chef-Volkswirt der EZB. Ob sich die Mitglieder der Eurozone auf einen der beiden besser einigen könnten als auf Weber, erscheint allerdings fraglich. Auch deshalb sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: „Deutschland hat nie erklärt, dass es auf einen deutschen Kandidaten besteht.“

    Dem Wortlaut nach mag diese Formulierung stimmen, sinngemäß allerdings weist sie in die falsche Richtung. Gerade die Bundesbank als ehemalige Hüterin der harten D-Mark und die konservativ-liberale Bundesregierung haben in der gegenwärtigen Situation der latenten Euro-Krise ein großes Interesse daran, die Geld- und Finanzpolitik der Europäischen Zentralbank von der Spitze aus zu lenken.

    Denn die Bundesbank stellt den stabilen Wert des Euro, die Bekämpfung der Inflation und Sparsamkeit bei den staatlichen Ausgaben mehr in den Vordergrund, als es andere Euro-Regierungen tun. Axel Weber sollte und wollte als Garant dieser deutschen Position in der EZB wirken. Merkel gedachte ihm auch eine Rolle bei dem schwierigen Unterfangen zu, die Bundesbürger mit der teuren Rettung des Euro angesichts der Währungskrise in Griechenland und Irland zu versöhnen.

    Wer Trichet anstatt Weber nachfolgen könnte, ist noch nicht klar. Als ein aussichtsreicher Kandidat erscheint der italienische Notenbanker Mario Draghi. Gegen ihn spricht freilich, dass unlängst bereits ein anderer Südeuropäer, der Portugiese Vitor Constancio, EZB-Vizepräsident wurde. Diesen hatte Merkel unterstützt, um danach den „Nordeuropäer“ Weber leichter als Präsident installieren zu können. Mit im Rennen sind zudem der luxemburgische Notenbank-Präsident Yves Mersch und der Chef der finnischen Notenbank, Erkki Liikanen.

    Auch für die Spitze der Bundesbank braucht Merkel nun einen neuen Kopf. Hier wiederum kommen EZB-Volkswirt Jürgen Stark oder auch Wirtschaftsexperte Jens Weidmann aus dem Kanzleramt in Frage. Und was will der 53jährige Axel Weber künftig tun? Pläne für einen Wechsel an die Vorstandsspitze der Deutschen Bank hat er bislang nicht kommentiert. In jedem Fall müsste er erstmal Pause machen. Gesetzliche und arbeitsvertragliche Regelungen sehen vor, dass ein Bundesbankvorstand erst nach einer Karenzzeit zwischen einem halben und zwei Jahren eine neue Tätigkeit in der Privatwirtschaft aufnehmen kann.

  • Etwas besserer Anlegerschutz

    Koalition verabschiedet Anlegerschutzgesetz / Verbraucherschützer sind enttäuscht

    Der Bundestag hat ein Anlegerschutzgesetz verabschiedet. Damit sollen die Sparer besser vor schlechten Bankberatern geschützt werden. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

    Wie werden Kunden künftig besser über die Chancen und Risiken der Geldanlagen informiert?

    Künftig erhalten Anleger einen Beipackzettel zu allen Finanzanlagen, die ihnen ihr Bankberater anrät. Auf diesem Informationsblatt müssen die wesentlichen Fakten der Anlage verzeichnet sein, also zum Beispiel Risiken und Kosten. Allerdings hat die Finanzbranche eine ursprünglich vorgesehene schärfere Regelung abbiegen können. So erhalten die Kunden das Blatt erst im Verlauf des Beratungsgesprächs. Ein Vergleich der Angebote verschiedener Institute unabhängig von einem Verkaufsgespräch wird damit nach Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) kaum möglich sein. Verzichtet wurde auch auf die Vorgabe einer einheitlichen Gestaltung der Beipackzettel.

    Müssen Banken bei einer falschen Beratung künftig schneller mit Strafen rechnen?

    Das Anlegerschutzgesetz sieht die Einführung eines zentralen Registers für Anlageberater vor. Die Bankangestellten müssen der Bundesfinanzaufsicht gemeldet werden. Beschweren sich Kunden über einen Verkäufer der Anlageprodukte, muss die betroffene Bank dies der Aufsicht melden. Bei gravierenden Verstößen oder falschen Beratungen können die Kontrolleure den Berater eine Zeitlang die Tätigkeit verbieten. Außerdem müssen die Institute die Qualifikation ihrer Mitarbeiter nachweisen.

    Wird nun allen Vermittlern von Geldanlagen auf die Finger geschaut?

    Nein. Das Gesetz beschränkt sich auf die angestellten Berater von Finanzdienstleistungsunternehmen. Freie Vermittler, die ihren Kunden auch zum Kauf oder Verkauf von Aktien, Zertifikaten oder Fonds raten, sollen erst später besser beaufsichtigt werden. Doch die Kontrollen werden vermutlich viel laxer ausfallen als bei den Bankberatern. Denn die Eignungsprüfung und Aufsicht wird in den Händen der regionalen Gewerbeämter liegen und nicht bei der fachlich versierten Finanzaufsicht.

    Was ändert sich bei offenen Immobilienfonds?

    Privatanleger werden künftig besser vor dem plötzlichen Ausstieg großer Investoren aus offenen Immobilienfonds geschützt. Denn wenn ein Fonds schnell viel Geld auszahlen muss, drohen Verluste, weil Wohnhäuser oder Gewerbeparks nur unter starken Wertabschlägen rasch verkauft werden können. Das ist in der Finanzkrise vorgekommen. Ab 2013 wird deshalb eine einjährige Haltefrist für Fondsanteile eingeführt. Bis dahin können sie wie bisher noch täglich zurückgegeben werden. Privatanleger können aus offenen Immobilienfonds künftig 30.000 Euro pro Halbjahr abziehen.

    Was ändert sich noch?

    Das Gesetz enthält auch Regelungen für die Kapitalmärkte. Wichtig ist ein zusätzlicher Schutz vor der heimlichen Übernahme einen Unternehmens durch verdeckte Aktienkäufe. Das so genannte heimliche Anschleichen soll durch schärfere Transparenzvorschriften verhindert werden. Die Investoren müssen schneller melden, wenn sie sich Stimmrechte an Börsenunternehmen verschaffen.

    Wie geht es weiter?

    Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Es wird voraussichtlich noch im Frühjahr in Kraft treten.

  • Keine Lobby

    Kommentar

    Das Anlegerschutzgesetz ist weit von dem entfernt, was die Bundesregierung nach der Finanzkrise einmal versprochen hat. Hier haben die Interessen der Branche sich wieder einmal weitgehend gegen die der Verbraucher durchsetzen können. Ein Beispiel dafür ist der lange diskutierte Beipackzettel für die oft komplizierten Bankprodukte. Sinnvoll wäre, wenn jedes Produkt ein leicht verständliches Informationsblatt veröffentlicht werden müsste. Dann könnten Anleger sich im Vorfeld einer Entscheidung in Ruhe über die Alternativen informieren und die Produkte vergleichen. Doch so viel Transparenz ist unerwünscht. Erst während eines Verkaufsgesprächs müssen die Banken das Blatt ausreichen, das noch nicht einmal einheitlich gestaltet werden muss. Der Informationsgewinn ist zwar vorhanden, aber davon hat der Anleger nicht viel.

    Ebenso ärgerlich ist, dass der Graue Kapitalmarkt, auf dem vor allem gutgläubige Sparer viel Geld verloren haben, erst einmal gar nicht kontrolliert wird. Ein zweites Gesetz, noch laxer als das erste, soll wenigstens die Vermittler der mitunter dubiosen Fonds und Beteiligungen unter Aufsicht stellen. Strenge Sanktionen haben die Kontrolleure nicht parat. Es ist noch Zeit für Nachbesserungen, die in beiden Fällen wünschenswert sind. Aber es drängt sich der Verdacht auf, dass die federführenden Ministerien kein Interesse an mehr Verbraucherschutz haben. Das Finanzministerium steht auf der Seite der Banken, das FDP-geführte Wirtschaftsressort an der der freien Vermittler. Dem Kleinanleger bleibt die Verbraucherministerin, die am Ende aber nichts zu sagen hat.

  • „Der Pauschbetrag ist Augenwischerei“

    Zum 1. Januar 2012 soll das Steuervereinfachungsgesetz in Kraft treten. Einige der geplanten Maßnahmen, darunter auch die Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrags für Arbeitnehmer, werden dann auch rückwirkend rechtswirksam. Ob die Neuregelungen das Pote

    Mandy Kunstmann: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll für 2011 von bisher 920 auf 1.000 Euro ansteigen. Bringt das große Entlastungen?

    Alexander Fuchs: Nein, das ist mehr Augenwischerei. Die Steuerentlastung bringt dem Einzelnen kaum etwas. Selbst beim Spitzensteuersatz beträgt die sie nicht mehr als 4 Euro im Monat. Es ist jedem Arbeitnehmer daher zu raten, weiterhin Belege über beruflich notwendige Ausgaben zu sammeln und damit höhere Kosten nachzuweisen.

    Kunstmann: Steuererklärungen dürfen künftig nur alle zwei Jahre abgegeben werden. Kann jeder von dem Recht Gebrauch machen?

    Fuchs: Dieses Wahlrecht kann im Wesentlichen von nicht unternehmerisch tätigen Bürgern ausgeübt werden und betrifft dann nur die Einkommensteuererklärung. Die nicht dem Steuerabzug unterworfenen Einkünfte, also zum Beispiel Einkünfte aus vermieteten Immobilien, dürfen aber im Jahr 13.000 Euro bei Singles und 26.000 Euro bei Ehegatten nicht übersteigen.

    Kunstmann: Bringt die geänderte Abgaberegelung Vorteile für den Bürger?

    Fuchs: Eigentlich nicht! Denn die Arbeit bei der Erstellung der Steuererklärung bleibt die gleiche. Nur der Abgabezeitpunkt verschiebt sich für die erste Steuererklärung. Es müssen nach wie vor zwei getrennte Steuererklärungen, also für jedes Jahr separat eine, abgegeben werden. Der Veranlagungszeitraum bleibt unverändert ein Kalenderjahr.

    Kunstmann: Muss ich dem Finanzamt Bescheid geben, wenn ich die Steuererklärung nur alle zwei Jahre abgeben möchte?

    Fuchs: Ja. Und zwar muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden, in dem auch die voraussichtlichen Einkünfte angeben werden müssen. Der Antrag kann jederzeit widerrufen werden.
    Kunstmann:  Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Worauf müssen Arbeitnehmer achten?

    Fuchs: Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sollten gründlich geprüft werden, denn sie gelten ja noch ein weiteres Jahr.  Eintragungen, die zu einem geringeren Steuerabzug führen wie eine günstigere Steuerklasse, höhere Kinder- oder sonstige Freibeträge sollten unbedingt nachgeholt werden. Ab 2011 ist für Änderungen auf der Lohnsteuerkarte ausschließlich das Finanzamt und nicht mehr die Gemeinde zuständig. In der Regel finden Beschäftigte die Eintragungen auf dem Lohn- oder Gehaltsnachweis.

    Bio-Box: Steuerberater Alexander Fuchs (47) ist seit 1999 Partner in der Berliner Gemeinschaftskanzlei Hücking&Partner. Die Sozietät besteht nunmehr seit mehr als zwanzig Jahren.

  • Jetzt gibt es Geld zurück

    „Prächtig“ sind die Aussichten für Steuerersparnisse derzeit, urteilt die Stiftung Warentest. Mehr als 800 Euro kann jeder im Schnitt mit seiner Steuererklärung vom Fiskus zurückbekommen. Denn 2010 bleibt mehr vom Einkommen steuerfrei und es gelten höhere Abzüge. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

    Grundfreibetrag:
    Der Grundfreibetrag ist von 7.834 auf 8.004 Euro gestiegen. Für 2010 bleiben also 170 Euro mehr vom Einkommen steuerfrei. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe. Eltern mit erwachsenen Kindern bringt diese Änderung einen weiteren Vorteil mit sich. Denn so viele Einkünfte und Bezüge dürfen die Jugendlichen 2010 haben, damit Eltern Kindergeld oder –freibeträge erhalten.  

    Unterhalt an Ex-Ehepartner:
    Für 2010 berücksichtigt das Finanzamt Unterhalt großzügiger. Es zählen nicht nur bis zu 13.805 Euro im Jahr. Jetzt bringen auch für geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten gezahlte Grundversorgungsbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung Abzug. Die Kosten können als Sonderausgaben abgesetzt werden – vorausgesetzt, der Empfänger versteuert sie.

    Unterhalt an Angehörige:
    Auch Steuerpflichtige die an Angehörige oder Lebensgefährten Unterhalt gezahlt haben, können mehr absetzen. 2010 erkennt das Finanzamt für Unterhalt 8.004 Euro an, also 324 Euro mehr als 2009. Übernehmen sie darüber hinaus auch die Kranken- und Pflegeversicherung, zählen die Beträge als außergewöhnliche Belastungen.

    Arbeitszimmer:
    Die Finanzämter müssen die Kosten für das Arbeitszimmer daheim wieder als Werbungskosten anerkennen – wenn es keinen anderen Arbeitsplatz gibt. Vor allem Lehrer oder Außendienstler profitieren von dieser Änderung. Wer beim Arbeitgeber keinen benötigten Arbeitsplatz hat, kann dafür wie früher bis 1.250 Euro im Jahr abziehen. Unter anderem gehören anteilige Miet- und Renovierungskosten dazu. Auch nachträglich, sprich für frühere Jahre seit 2007, müssen die Finanzämter das Arbeitszimmer anerkennen und rückwirkend Steuerbescheide korrigieren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Steuerzahler ihre Kosten für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung abgerechnet haben und ihr Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält oder sie den Bescheid mit einem Einspruch offen gehalten haben.

    Doppelter Haushalt:
    Für 2010 können mehr Arbeitnehmer die Fahrt- und Mietkosten für ihre Zweitwohnung am Arbeitsplatz absetzen. Das Finanzamt muss diese Kosten nun auch abhaken, wenn sie mit ihrer Familie an einen anderen Ort gezogen sind. Als Werbungskosten rechnen Arbeitnehmer die Posten für den beruflichen Zweithaushalt auch weiterhin ab, wenn dieser wegen eines neuen Jobs oder einer Versetzung notwendig ist. Bei Selbständigen zählen die Kosten zu den Betriebsausgaben. Voraussetzung für den Steuervorteil ist, dass die erste Wohnung weiterhin Lebensmittelpunkt bleib. Dazu müssen Pendler dort einen eigenen Haushalt führen und für die Kosten selbst aufkommen oder ihn zumindest gleichberechtigt mitnutzen und gestalten. 

    Beruflicher Umzug:
    Berufstätige, die beispielsweise  wegen eines neuen Jobs oder einer Versetzung im vergangenen Jahr umgezogen sind, können für die Umzugskosten höhere Pauschalen abziehen. Seit dem 1. Januar 2010 beträgt die Pauschale für Verheiratete 1.271 Euro anstelle von vorher 1.256 Euro. Für Singles gelten jetzt 636 Euro. Zuvor waren es 628 Euro. Zusätzlich zur Pauschale können Steuerpflichtige noch mehr Kosten, zum Beispiel für Verpflegung- und Übernachtungskosten oder für den Transport der Einrichtung durch eine Speditionsfirma mit Belegen nachweisen. Gibt es für den Umzug keinen beruflichen Grund, zählen Kosten für eine angeheuerte Speditionsfirma als haushaltsnahe Dienstleistungen. 

    Vorsorge:
    Mehr Beiträge zählen seit 2010 zur Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem 1. Januar können Versicherte die Beiträge für die medizinische Basisversorgung nun in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen. Im Wesentlichen entspricht die medizinische Grundversorgung den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen oder dem Basistarif in der privaten Krankenkasse und in der Pflegeversicherung. Besonders privat versicherten Familien bringt die Änderung deutlich höhere Abzüge: Jetzt gelten alle gezahlten Beiträge, auch die für die Kinder und den Ehepartner. Gerade in diesem Punkt der Einkommensteuererklärung sollten Arbeitnehmer Sorgfalt walten lassen. Die meisten Arbeitgeber-Lohnprogramme berücksichtigen die Änderungen nicht, warnt der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland (LHRD). Der Verein rät allen freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversicherten, ihre Lohnsteuerbescheinigung in Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu prüfen.

  • Kleinvieh macht auch Mist

    Werbungskosten: Haben Arbeitnehmer 2010 mehr als den Pauschbetrag von 920 Euro aufgebracht, spart jede zusätzliche Ausgabe Steuern

    Schnell kommen mehr als 920 Euro für Werbungskosten zusammen. Allein, wer an 230 Tagen nur 14 Kilometer zur Arbeit zurücklegt, überschreitet die Summe mit der Pendlerpauschale. Jetzt lohnt es sich weitere Aufwendungen mit Belegen nachzuweisen. Dank großzügiger Urteile des Bundesfinanzhofs zählen nun auch Dienstreisen oder Weiterbildungen, die mit Privatvergnügen verbunden sind.

    Früher hieß es ganz oder gar nicht. Kosten für Reisen aus beruflichen sowie privaten Gründen, erkannte der Fiskus nicht an. Jetzt müssen die Finanzbeamten die beruflichen Reisekosten anteilig abhaken. Das verschafft Arbeitnehmern sowie Selbständigen Vorteile. „Es gibt Fälle, in denen der Chef die Kosten nicht übernimmt“, sagt der Berliner Steuerberater Alexander Fuchs. Das treffe zum Beispiel zu, wenn ein Professor einen Fachkongress besuchen möchte, der Universität aber nicht genügend Mittel dafür bereitstehen. Selbständige können die Kosten zwar nicht als Werbungs-, dafür jedoch als Betriebsausgaben geltend machen.

    Für die Steuererklärung sollten  bei gemischt veranlassten Reisen die beruflichen Reisetage von den privat veranlassten klar getrennt werden, rät die Stiftung Warentest. Der berufliche Teil müsse mindestens zehn Prozent der Reisezeit betragen. Hier ein Rechenbeispiel: Wer von acht Reisetagen drei beruflich unterwegs ist, kann drei Achtel der Flugkosten abrechnen. Bei 400 Euro erkennt das Finanzamt also 150 Euro an.  

    Häufig bringen die Fahrtkosten trotz Privatvergnügen vollen Werbungskostenabzug –
    nämlich dann, wenn der berufliche Anlass der Reise klar im Vordergrund steht. Folgendes Beispiel haben die Warentester dafür parat: Fährt ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Chefs zu einer dreitägigen Konferenz und hängt das Wochenende privat an, kann er seine Reisekosten voll absetzen. Schließlich stand der berufliche Anlass klar im Vordergrund.

    Auch für Bildungskosten gilt neuerdings eine Mischkostenregelung. Ein Arzt, kann eine Fortbildung teilweise steuerlich geltend machen, wenn der Lehrgang viel Zeit für die Ausübung privat veranlasster Sportarten zulässt. Das entschied der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr.

  • Vermittler im Grauen Kapitalmarkt sollen kontrolliert werden

    Gewerbeämter sollen Agenturen überprüfen / Verbraucherschützer sehen Neuregelung skeptisch

    Der Graue Kapitalmarkt soll künftig lediglich von den Gewerbeämtern und nicht von der Bundesfinanzaufsicht (BaFin) kontrolliert werden. Das sehen die Pläne für das so genannte Anlegerschutz-II-Gesetz vor, dass die Überprüfung der rund 80.000 freien Vermittler der Geldanlagen regelt. Urspünglich wollte Finanzminister Wolfgang Schäuble die Experten der BaFin mit der Aufgabe betreuen. Doch das Wirtschaftsministerium widersetzte sich erfolgreich. Nun wird die Kontrolle Bestandteil der Gewerbeordnung bleiben.

    Zum Grauen Kapitalmarkt zählen unregulierte Finanzprodukte, zum Beispiel geschlossene Immobilienfonds, Beteiligungen an Windparks, Steuersparmodelle oder Schuldverschreibungen von Unternehmen. In diesem Segment haben sind der Vergangenheit immer wieder dubiose Anbieter aufgefallen, die mit betrügerischen Offerten oft Tausende Anleger um ihr Geld gebracht haben. So haben viele Sparer zum Beispiel mit Schrottimmobilien in den neuen Ländern viel Geld verloren.

    Die regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Gewerbeämter sollen die Eignung der Finanzagenten und ihrer angestellten Berater prüfen. Sie werden wohl auch in einem zentralen Register für alle Anlageberater aufgenommen. Trotz der erstmaligen Aufsicht über die Vermittler sind Verbraucherschützer unzufrieden. „Mit einer gewerberechtlichen Lösung wird eine effektive Aufsicht schwerlich möglich sein“, befürchtet der Finanzexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) Manfred Westphal. Denn den Gewerbeämtern fehlt es am Personal und auch an wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeiten. Die BaFin kann Banken sogar den Handel mit Wertpapieren verbieten oder die Ablösung von Managern verlangen. Ein ähnliches Instrumentarium haben die lokalen Ämter nicht. Westphal kritisiert zudem, dass Verbraucher keine zentrale Anlaufstellen bekommen sollen, von der sie mehr über einen Vermittler erfahren können. Auch innerhalb der Bundesregierung ist die Aufsicht durch die Gewerbeordnung umstritten. Im Verbraucherministerium ist man zum Beispiel skeptisch, ob die fachlichen Kenntnisse der Kontrolleure ausreichen.

    Der Gesetzentwurf soll demnächst veröffentlicht werden. Am morgigen Freitag stehen weitere Anlegerschutzgesetze bereits vor der Verabschiedung. Sie sehen zum Beispiel Qualitätschecks für Bankberater und die Aushändigung von Beipackzetteln für Finanzprodukte vor.

  • „Stiftung Warentest für Finanzprodukte“

    FDP-Finanzsprecher Volker Wissing im Interview: Die Koalition will eine unabhängige Institution gründen, um privaten Geldanlegern zu helfen. Dennoch „hat in der Marktwirtschaft jeder das Recht, pleite zu gehen“, so Wissing

    Hannes Koch: Um private Kapitalanleger vor schlechten Finanzprodukten und unzureichender Beratung zu schützen, will die Koalition eine Stiftung einrichten. Was soll diese neue Institution leisten?

    Volker Wissing: Was an den Finanzmärkten fehlt, ist Transparenz. Bisher wissen die Verbraucher oft nicht, auf was sie sich einlassen, wenn sie bestimmte Fonds oder Zertifikate kaufen. Die Stiftung für Finanzprodukte soll deshalb so ähnlich funktionieren wie die Stiftung Warentest. Es geht darum, den Verbrauchern unabhängige Informationen über Geldanlagen zur Verfügung zu stellen. Damit wollen wir eine zusätzliche Qualitätskontrolle etablieren.

    Koch: Die Stiftung Warentest prüft Handys, Waschmittel und andere Produkte und bewertet sie mit Noten. Wird die Stiftung für Finanzprodukte ähnlich arbeiten?

    Wissing: Die Stiftung wird Finanzprodukte im Hinblick auf Sicherheit, Rendite, Anlagestrategie und weitere Aspekte einschätzen. Ob das in eine Art Schulnote münden muss wie bei der Stiftung Warentest, ist nicht gesagt.

    Koch: Wollen Sie mit der Stiftung eine Art TÜV für neue Finanzprodukte oder eine Zertifizierung einführen?

    Wissing: Schon der Begriff „Finanz-TÜV“ ist irreführend. Bei Finanzprodukten kann man über gut und schlecht nicht so leicht urteilen wie im technischen Bereich. Und offizielle Gütesiegel in Form eines Zertifikates vergibt auch die Stiftung Warentest nicht. Eine unabhängige Institution sollte den privaten Geldanlegern die Entscheidung erleichtern, aber nicht abnehmen. In der Marktwirtschaft hat jeder das Recht, pleite zu gehen.

    Koch: Das Bundesfinanzministerium Wolfgang Schäubles steht der Stiftungsidee kritisch gegenüber.

    Wissing: Den Fraktionen von CDU, CSU und FDP war es zunächst wichtig, die eigenen Vorstellungen zu formulieren. Ich gehe davon aus, dass wir unsere Pläne noch in diesem Jahr umsetzen.

    Koch: Heute (Freitag) verabschiedet der Bundestag ein Gesetz zum besseren Schutz der Anleger. Warum haben Sie nicht genauer geregelt, welche Angaben in den Produktinformationsblättern enthalten sein müssen, die die Banken ihren Kunden künftig aushändigen?

    Wissing: Wir haben festgelegt, dass die Emittenten von Wertpapieren bestimmte Kerninformationen wie Preisschwankungen und die Möglichkeit des Totalverlustes erwähnen müssen. Zu viele Details können aber auch zur Desinformation beitragen. Das Gesetz gibt einen klaren Rahmen, den die Händler ausfüllen können. Geschieht dies nicht, werden wir nachjustieren.

    Koch: Gegenwärtig arbeiten Sie an einem weiteren Gesetz zur Regulierung des grauen Kapitalmarkts, auf dem bisher relativ unkontrolliert beispielsweise Beteiligungen an Windparks verkauft werden. Warum will die FDP diese Aufsicht den kommunalen Gewerbeämtern übergeben, die von Finanzgeschäften keine Ahnung haben?

    Wissing: Wo genau die Aufsicht angesiedelt wird, ist noch nicht geklärt. Fest steht, dass wir auch in diesem Bereich, eine genaue Übersicht herstellen wollen, welche Akteure am Markt sind. Außerdem wollen wir Mindestanforderungen für ihre Qualifikation beschreiben.

    Koch: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt über die nötige Fachkenntnis. Warum übertragen Sie nicht ihr die Kontrolle des grauen Kapitalmarktes?

    Wissing: Eine wirksame und straffe Organisation der Finanzaufsicht ist uns sehr wichtig. Wir wollen aber vermeiden, dass es zu Zugangsbeschränkungen für freie Vermittler von Finanzprodukten kommt.

    Koch: Sie schützen damit eine klassische Klientel ihrer Partei.

    Wissing: Nein. Die BaFin hat mit der Aufsicht über Banken und andere Akteure bereits genug zu tun. Man darf sie nicht mit zu vielen Zusatzaufgaben belasten.

    Bio-Kasten

    Volker Wissing

    Der 40jährige FDP-Politiker Volker Wissing leitet den Finanzausschuss des Bundestages. Der Jurist kommt aus Landau in der Pfalz. Nebenbei ist er Organist und Kirchenmusiker.

    Info-Kasten

    Anlegerschutz

    Mit den Stimmen der Regierungskoalition beschließt der Bundestag heute (Freitag) das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes. Anlageberater bei Banken und anderen Firmen müssen sich demnach künftig bei der Finanzaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Außerdem werden die Wertpapierhändler verpflichtet, ihren Kunden ein „leicht verständliches Dokument“ mitzugeben, das über die „wesentlichen Merkmale eines Finanzinstrumentes informiert“. Der Bundesrat hatte kritisiert, die Regierung müsse genauer vorschreiben, welche Angaben in welcher Form enthalten sein sollten. Über das aktuelle Gesetz hinaus plant die Koalition weitere Regelungen zum grauen Kapitalmarkt und für eine Stiftung für Finanzprodukte.

  • Mr. Hartgeld sucht seine Zukunft

    Bundesbank-Vorstand Axel Webers Chancen, Chef der Europäischen Zentralbank zu werden, sinken. Vermutungen über Wechsel zur Deutschen Bank

    Der Chef der Deutschen Bundesbank kommt im Ausland nicht immer gut an. Diese Hypothek seines Amtes belastet auch Axel Weber, der gerne Vorstand der Europäischen Zentralbank geworden wäre. Damit scheint es nun vorbei zu sein.

    Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete am Mittwoch, der 53jährige Weber sei als EZB-Chef „aus dem Rennen“. Eine offizielle Bestätigung gab es nicht. Klar ist nur soviel: Am Mittwoch Vormittag haben Kanzlerin Angela Merkel und Weber miteinander telefoniert. Vermutungen zufolge will Weber auch nicht mehr für eine zweite Amtszeit als Bundesbank-Chef kandidieren, sondern auf den Vorstandsposten der Deutschen Bank wechseln, wenn der gegenwärtige Chef-Manager Josef Ackermann 2013 abtritt.

    Ob Weber, ehemaliger Finanzprofessor und Wirtschaftsberater der Bundesregierung, sich tatsächlich um die Nachfolge des in diesem Jahr ausscheidenden französischen EZB-Chefs Jean-Claude Trichet bewarb, hat er selbst niemals öffentlich bestätigt. Regierungsprecher Steffen Seibert erklärte jedoch auch am Mittwoch, dass es schön wäre, wenn „ein Deutscher“ die Euro-Bank leiten würde.

    Webers Kandidatur war immer mit Schwierigkeiten behaftet. Nicht nur bei Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy und dem Chef der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, stießen Webers Positionen auf Kritik. Der Vorwurf lautete: Mit seiner harten Politik für einen stabilen Wert des Euro schade Weber ökonomisch schwächeren Nachbarländern mehr, als es notwendig sei.

    In der Tat ließ Weber nie einen Zweifel an seiner grundsätzlichen Einschätzung. „Ich halte Preisstabilität für die einzige Nadel im EZB-Kompass“, sagte er im vergangenen Herbst. Zu dieser Haltung passte, dass er gemeinsame europäische Staatsanleihen zur Unterstützung notleidender Euro-Staaten wie Griechenland und Irland ablehnte und sich auch kritisch äußerte, als die EZB Staatsanleihen schwacher Staaten aufkaufte. Webers Befürchtung: Derartige Großzügigkeit gefährde die Kaufkraft und die Stabilität der europäischen Währung.

    Andererseits machte sich der Bundesbank-Chef, der auch im Präsidium der EZB sitzt, dafür stark, den europäischen Rettungsschirm einzurichten und notfalls auszubauen. Ihm blinde Stabilitätspolitik vorzuwerfen, wäre deshalb ungerechtfertigt.

    Zum erheblichen Teil dürfte Weber an den Vorurteilen gescheitert sein, die Spitzenpolitiker Frankreichs und anderer Staaten der Bundesbank und damit auch ihrem Chef schon immer entgegenbrachten. Viele im Ausland betrachten die ehemalige deutsche Notenbank als Hüterin einer verqueren Ideologie des harten Geldes, die im Zeichen deutscher Stärke rücksichtslos über die Interessen der Nachbarländer hinwegregiere. Mit seinem bestimmten, von manchen Politikern als beherrschend und arrogant empfundenen Auftreten hat Weber diesen Vorbehalten Vorschub geleistet.

  • Mehr Zeit, nicht nur Flexibilität

    Kommentar zu familienfreundlichen Arbeitszeiten von Hannes Koch

    Mit technischen Innovationen haben deutsche Unternehmen in der Regel keine Probleme, mit sozialen Neuerungen schon. Angeblich 96 von 100 Firmen böten ihren Beschäftigten familienfreundliche Arbeitszeiten an, sagte zwar der Wirtschaftsverband Gesamtmetall, bevor er sich am Dienstag mit Kanzlerin Angela Merkel zu diesem Thema traf. Die alltäglichen Beschwerden der Arbeitnehmer widersprechen allerdings solchen Freudenmeldungen. Viele Erwachsene beklagen die Überforderung, Arbeit und Familienleben unter einen Hut zu bringen.

    Was ist die Ursache? Heute wollen beide Geschlechter berufliche Bestätigung erhalten und Geld verdienen. Teilweise müssen sie es auch, weil ein Lohn für den Lebensunterhalt nicht mehr ausreicht. Aber normale Familien sind oft nicht der Lage, die hohen Anforderungen zweier Arbeitsplätze, des Familienlebens und der Kindererziehung zu ihrer eigenen Zufriedenheit und der der Arbeitgeber zu erfüllen. Die Lösung kann nur daran liegen, die zeitliche Gesamtbelastung zu reduzieren. Statt zweier Vollzeitjobs pro Familie liegt die Zukunft eher in Teilzeit-Tätigkeiten mit beispielsweise 30 Stunden.

    Für die Unternehmen bedeutet das: Nicht nur mehr Flexibilität, sondern mehr Zeit müssen sie ihren Beschäftigten zugestehen. In Vorständen, Aufsichtsräten, Werkhallen und Büros sollten Firmen teilen lernen. Und zu teilen gibt es genug: Arbeitsplätze zwischen Männern und Frauen, Verantwortung, Sorge um die Kinder, Zeit – und nicht zuletzt Geld.

    Gerade dieser Aspekt wird gerne übersehen. Familienfreundliche Arbeitszeiten und Teilzeit-Stellen können Geld kosten. Nicht nur den arbeitenden Ehepartnern, die des Zeitwohlstands halber auf einige hundert oder gar tausend Euro monatlich verzichten. Auch die Unternehmen sollten materielle Abstriche einkalkulieren: Denn in den unteren Einkommensgruppen ist es schwierig, den Lohn entsprechend der Arbeitszeit zu verringern. Manche Firma wird Familienfreundlichkeit deshalb mit höheren Kosten bezahlen. Klar aber ist: Ebenso wie technische Innovationen sind soziale nicht gratis zu bekommen. Man nennt dies Investition.

  • „Fünf Euro reichen nicht“

    Hartz IV: Die Union vernachlässige den sozialen Ausgleich, sagt der Philosoph Friedhelm Hengsbach. Die sozialethische Rechtfertigung dieser Politik sei fehlerhaft

    Hannes Koch: Morgen verhandeln Regierung und Opposition abermals über bessere Hartz-IV-Leistungen. Warum halten Sie das bisherige Angebot von Union und FDP für unzureichend?

    Friedhelm Hengsbach: Das Bundesverfassungsgericht bezweifelt, dass Haushalte mit Kindern, die von Hartz IV leben müssen, damit ihr menschenwürdiges Existenzminimum finanzieren können. Es geht auch darum, deren Recht auf Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Der Zuschlag von fünf Euro, den die Regierung gewähren will, reicht dafür nicht.

    Koch: Argumentieren SPD, Grüne und Linke plausibel, wenn Sie das Arbeitslosengeld II stärker anheben wollen?

    Hengsbach: Die Opposition stützt sich auf die Einschätzungen der Wohlfahrtsverbände. Diese haben engen Kontakt zu den Betroffenen. Deshalb nehme ich an, dass die Argumente zutreffen, der Regelsatz bei Hartz IV liege heute um mindestens 50 Euro pro Monat zu niedrig.

    Koch: Am Montag veranstaltete die Union einen Kongress über Sozialethik. Sowohl die evangelische, als auch die katholische Soziallehre kennt das Prinzip, dass jeder Mensch zunächst einmal für sich selbst verantwortlich ist. Die kärgliche Hartz-Förderung sollte diesem Prinzip Rechnung tragen – offenbar mit Erfolg: Mehr Menschen haben sich neue Jobs gesucht.

    Hengsbach: Diesen Zusammenhang bestreite ich. Zwar sinkt die Arbeitslosigkeit. Aber warum? Im Aufschwung richten die Unternehmen neue Arbeitsplätze ein, weil die Nachfrage nach ihren Produkten wächst.

    Koch: Jeder sechste Deutsche ist arm oder von Armut bedroht. Das klingt hart, erscheint aber im internationalen Vergleich moderat. Ist die Debatte über die zunehmende soziale Spaltung in Deutschland übertrieben?

    Hengsbach: Nein, man darf die Armut in Deutschland nicht mit der in Bangladesch vergleichen. Entscheidend ist, dass hierzulande der Abstand zwischen unten und oben in einer Weise zunimmt, die als ungerecht empfunden wird. Diese Schieflage der Einkommens­verteilung ist durch die Steuerpolitik verursacht und dadurch, dass Arbeitsverhältnisse mutwillig prekär gemacht wurden.

    Koch: Die Union reklamiert für sich eine „auf dem christlichen Menschenbild beruhende Sozialpolitik“. Kann die Partei diesen Anspruch erfüllen?

    Hengsbach: So, wie sie es anstellt, nicht. Der Kongress ist eine Wahlkampf-Initiative in Richtung eines katholisch-konservativen Wählerspektrums. Inhaltlich stolpert die Union in einen Kategorienfehler. Sie verengt ein säkulares, von ihr christlich eingefärbtes Prinzip der Menschenwürde auf Freiheit und Eigenverantwortung. Dann kann sie die soziale Gerechtigkeit spielend leicht im wirtschaftsliberalen Interesse umdeuten.

    Koch: Wie sollte sich die Union stattdessen verhalten?

    Hengsbach: In einer zunehmend polarisierten Gesellschaft lautet die normative Antwort: Der Grundsatz gleicher Gerechtigkeit steht im Mittelpunkt der Politik. Konkret bedeutet dies, dass die Geltung von Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden wieder gefestigt wird. Wenn in Ostdeutschland nur noch rund 50 Prozent, im Westen zwei Drittel der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden, müsste die Regierung solche Verträge für allgemeinverbindlich erklären. Dann würden sie für alle Unternehmen und Arbeitnehmer gelten. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Branchenbezogene Mindestlöhne sollten gesetzlich verankert werden.

    Bio-Kasten

    Friedhelm Hengsbach

    Der 73jährige Theologe gilt als führender katholischer Sozialethiker. Er leitete bis 2006 das Oswald-von-Nell-Breuning-Institut der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt/ Main. Seit zwei Jahren lebt er in der Jesuitengemeinschaft Ludwigshafen.

    Info-Kasten

    CDU-Kongress zu Sozialethik

    Die Bundestagsfraktion der Union veranstaltete am Montag ihren Kongress „Christliches Menschenbild und soziale Marktwirtschaft“. Mit führenden Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche wollte man unter anderem Konsequenzen aus der Finanzkrise debattieren.

  • Die europäischen Bürger sollen sparen

    Wozu würde eine gemeinsame Wirtschaftsregierung der Europäischen Union dienen? Arme Staaten würden konkurrenzfähiger, aber auch deutsche Beschäftigte stünden unter größerem Druck. Eine Analyse

    Deutschland ist das Vorbild Europas. So lautete die Botschaft, mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag zum Europäischen Rat nach Brüssel reiste. Sie erklärte, schwächere Staaten wie Griechenland oder Spanien stärken zu wollen. Das Mittel dazu wäre eine gemeinsame europäische Strategie, die man inzwischen unter dem Stichwort der „Wirtschaftsregierung“ zusammenfasst.

    Darunter muss man sich keine neue Bürokratie mit tausenden Büros in Brüssel vorstellen, sondern einen Katalog mit Zielen, deren Einhaltung die europäischen Regierungen regelmäßig überprüfen. Merkel schwebt vor, die Staatsverschuldung zu reduzieren und Spekulationsangriffe auf den Euro künftig unwahrscheinlicher zu machen. Um diese Wirkung zu erreichen, müssten wirtschaftlich schwächere Staaten ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, meint die Kanzlerin.

    Ein Beispiel: In manchen Staaten wie Italien und Griechenland gehen die Arbeitnehmer früher in Rente als in Deutschland. Die italienischen und griechischen Unternehmen und Rentenversicherungen tragen deshalb höhere Kosten, die auch die Verkaufspreise der dort hergestellten Güter und Dienstleistungen erhöhen. Steigt dagegen das Rentenalter, sinken die Sozialkosten im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung. Damit können auch die Preise der Produkte reduziert werden, wodurch Unternehmen und Staat mehr Geld einnehmen.

    Vor diesem Hintergrund sinkt grundsätzlich auch die Staatsverschuldung. Die Regierungen müssen weniger Kredite an den internationalen Kapitalmärkten aufnehmen, weshalb das Vertrauen der Investoren in die europäische Währung und damit die Stabilität des Euro zunimmt.

    Merkels Idee eines einheitlich höheren Rentenalters hat jedoch auch mögliche Auswirkungen für Deutschland. Während hierzulande die gesetzliche Altersgrenze noch bei 65 Jahren liegt, will beispielsweise Dänemark seine Arbeitnehmer später erst mit 70 in Rente gehen lassen. Eine gemeinsame europäische Rentenpolitik würde also auch den Druck auf die deutschen Beschäftigten erhöhen, länger zu arbeiten.

    Entspannter könnten deutsche Arbeitnehmer sein, was Merkels Vorschläge zur Lohnpolitik betrifft. Die Kanzlerin schlägt vor, die automatischen Lohnerhöhungen abzuschaffen, mit denen etwa Portugal und Belgien die Inflation ausgleichen. Deutschland kennt eine solche Kopplung nicht. Für Portugal und Belgien würde die Abschaffung bedeuten, dass die Lohnkosten der Unternehmen und des Staates sinken, was ebenfalls zu größerer Konkurrenzfähigkeit und geringeren Schulden führt.

    Bleibt die Frage, ob Merkels Strategie dazu beitragen kann, die Euro-Krise einzudämmen. Einerseits entstünde eine gemeinsame Wirtschaftspolitik – die Basis für das Überleben des Euro. Andererseits bliebe ohne eine Änderung der deutschen Wirtschaftspolitik das Gefälle innerhalb Europas bestehen. Während der vergangenen zehn Jahre stagnierten die Löhne in Deutschland, wodurch deutsche Produkte so kostengünstig sind, dass Unternehmen aus anderen Ländern weniger Chancen haben. Damit Griechen, Portugiesen und Italiener mehr verkaufen und weniger Schulden machen, müssten hierzulande die Löhne stärker steigen. Deutschland kann nur Vorbild sein, wenn es nicht nur fordert, sondern auch gibt.

  • Reisen ohne Geld-zurück-Garantie

    Machen politische Unruhen Urlaubern einen Strich durch die Rechnung, bekommen sie nicht immer den vollen Reisepreis erstattet

    „Ab nach Ägypten“ hieß es noch vor kurzem für viele Deutsche. Wegen der dortigen politischen Unruhen heißt es jetzt „Ab auf die Kanaren“. Immer wieder bringen Terroranschläge, Naturkatastrophen oder Tumulte die Pläne von Urlaubern durcheinander. Mal sagt ein Veranstalter wegen Vulkanasche im Luftraum den Wellness-Trip, mal tritt der Reisende aus Angst vor einem Attentat vom Vertrag zurück.

    Doch wie sieht es dann mit den Kosten aus? Bleiben Touristen auf den Ausgaben für Flug und  Unterkunft sitzen? Oder bekommen sie das Geld vom Veranstalter zurück? Eine einheitliche Antwort darauf gibt das Reiserecht nicht her. Ob der Preis zurückerstattet wird, hängt unter anderem davon ab, wie gravierend sich die Vorfälle im Zielland gestalten und ob die Reise pauschal gebucht oder individuell zusammengestellt ist.

    Pauschalreisen können sowohl Veranstalter als auch Reisende unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. „Möglich ist das zum Beispiel bei höherer Gewalt wie etwa bei Naturkatastrophen, Kriegen oder extremen politischen Unruhen“, sagt die Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Kiel Andrea Sack. Immer wieder beschäftigen sich Gerichte damit, welche Vorfälle unter dem Begriff der „höheren Gewalt“ zu verstehen sind. Grob genommen zählen Ereignisse dazu, die von außen kommen, unvorhersehbar und vom Veranstalter nicht abwendbar sind.
    „Dringende Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes können ein wichtiges Indiz höhere Gewalt sein“, so Sack. Jedoch berechtige eine Reisewarnung an sich noch nicht per se zur Kündigung.

    Eine Vielzahl von Einzelentscheidungen zu Fragen höherer Gewalt gibt es inzwischen. Verallgemeinern lassen sie sich kaum. So handelt es sich bei einzelnen Terroranschlägen beispielsweise nicht um Fälle höherer Gewalt, die eine Vertragskündigung rechtfertigen.
    Anders sieht es aus, wenn Touristengruppen in einem bestimmten Urlaubsgebiet immer wieder von Anschlägen bedroht werden.

    Sowohl Verbraucherschützer als auch Juristen stufen die derzeitigen Gewaltausschreitungen in Ägypten als höhere Gewalt ein. Und viele Reiseanbieter haben inzwischen beschlossen, ihre Verträge mit Abreisen bis Mitte Februar aktiv zu kündigen. Pauschaltouristen mit Abreiseterminen bis Ende Februar können bei vielen Veranstaltern kostenlos umbuchen. Für Urlauber, die Flug und Hotel separat gebucht haben und angesichts der Lage im Land lieber auf eine Reise dorthin verzichten möchten, wird es schwieriger. „Hier entscheiden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ob
    eine kostenlose Stornierung möglich ist“, erläutert EVZ-Reiserechtsexpertin Sack. Viele Anbieter geben spezielle Hotlines auf ihren Internetseiten an, über die der Kunde erfährt, unter welchen Bedingungen Kündigungen möglich sind und wie viel Geld zurückerstattet wird.

    Rund 30.000 Urlauber deutscher Reiseveranstalter halten sich nach Schätzungen des Deutschen Reiseverbands (DRV) derzeit in den Baderegionen rund um das Rote Meer in Ägypten auf. Die Mehrzahl bleibt vor Ort. „Nur eine Handvoll reist vorzeitig zurück“, so DRV-Sprecher Torsten Schäfer. Schließlich seien die Bade- und Urlaubsgebiete weit abgelegen von den Unruhezentren.

    Die meisten Touristen, die eine Reise nach Ägypten gebucht hatten, wollen weiterhin verreisen. Sie entscheiden sich entweder für einen späteren Reisezeitraum oder für ein anderes Ziel. „Viele haben Urlaub bei ihrem Arbeitgeber eingereicht und können nicht zu einem anderen Zeitpunkt fahren“, beobachtet Stefan Suska, Sprecher beim Veranstalter Alltours. Umbucher würden sich dann in der Regel für die Kanaren, die Malediven oder die Dominikanische Republik oder die Türkei entscheiden.

    Wie sich Reisen nach Ägypten entwickeln werden, bleibt abzuwarten. „Die Buchungen stehen und fallen mit der politischen Entscheidung“, erläutert Suska. Ob es in Zukunft wieder mehr Urlauber in das Land am Roten Meer zieht, lässt sich im Moment also nur schwer vorhersagen. Prognosen für andere Urlaubsziele fallen da leichter. Sowohl Reiseanbieter Tui als auch Alltours beobachten ein Comeback für Mallorca. Hatte die Wirtschaftskrise vielen Deutschen in den vergangenen zwei Jahren noch davon abgehalten, Sonne auf der Partyinsel zu tanken, boomt das Reiseziel wieder. Und auch Griechenland holt auf. Die verheerenden Waldbrände der Vergangenheit sind vergessen: Es wird wieder gebucht. 

  • Trotz Versicherung kein Geld

    Reiseabbruchpolicen zahlen nicht bei Unruhen

    Vor Reisen nach Ägypten rät das Auswärtige Amt dringend ab. Viele Veranstalter haben darauf reagiert und bringen seit kurzen keine Urlauber mehr dorthin. Bereits geschlossene Reiseverträge wurden gekündigt. Doch was passiert mit den Touristen vor Ort? Sind sie bei solchen Unruhen versichert?

    „Betroffene, die ihre Reise vorzeitig beenden und nach Deutschland zurückkehren wollen, können nicht auf Leistungen aus einer Reiseabbruchversicherung hoffen“, sagt Hartmuth Wrocklage, Chef des Bunds der Versicherten (BdV). Zwar helfen der Krisenstab des Auswärtigen Amts, die Deutsche Botschaft in Kairo, Reiseveranstalter und Fluggesellschaften beim Rücktransport. Doch die Reiseabbruchversicherung, die etwa Mehrkosten einer Rückreise erstatten soll, zahlt in solch einem Fall nicht. „Im Kleingedruckten ist genau geregelt, bei welchen Ereignissen der Versicherer eintritt“, so Wrocklage. Unruhen im Urlaubsland zählten nicht dazu.

    Erleidet ein Urlauber während der Unruhen einen Unfall, springt die Unfallversicherung bei einer dauerhaften Invalidität ein. Nur bei Bürgerkriegs- oder Kriegsereignissen, so Wrocklage, darf die Gesellschaft die Leistung verweigern.

  • Lokführer wollen streiken

    GDL ist mit den Angeboten der Bahnen unzufrieden

    Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) will ihren Forderungen nach einem bundeseinheitlichen Tarifvertrag nun mit Warnstreiks Nachdruck verleihen. Dies beschloss die Tarifkommission der Gewerkschaft am Donnerstag. Zuvor hatte die GDL die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn und den führenden Privatbahnen für gescheitert erklärt. Eine andere Möglichkeit als den Arbeitskampf sehe man derzeit nicht, sagte GDL-Chef Claus Weselky.

    Die Fahrgäste müssen sich wohl Mitte Februar daraus einstellen, dass die Züge zeitweilig nicht mehr fahren. Wann welches Bahnunternehmen bestreikt wird, teilte die GDL nicht mit. Vermutlich wird es vor einer geplanten Protestaktion am 16. Februar keinen Ausstand geben. Die Fahrgäste sollen rechtzeitig über Zugausfälle informiert werden. Sollte es auch nach den Warnstreiks keine Einigung mit den Arbeitgebern über einen Bundesrahmentarif geben, könnte die GDL wie schon 2007 einen längeren Arbeitskampf führen. Die Urabstimmung dazu wird eingeleitet.

    Die Gemengelage der laufenden Tarifrunde ist so kompliziert wie nie zuvor. Denn die GDL verhandelt gleich mit drei verschiedenen Arbeitgebern. Auf der einen Seite steht die Deutsche Bahn (DB) als größtes Unternehmen, in dem rund 80 Prozent der 26.000 Lokführer beschäftigt sind. Parallel spricht die Gewerkschaft mit den größten Unternehmen im Personennahverkehr und im Schienengüterverkehr. Die GDL will einen einheitlichen Bundesrahmentarifvertrag durchsetzen, der eine Bezahlung aller Zugführer auf dem Lohnniveau der Deutschen Bahn vorsieht. Die Privatbahnen, die oft weniger bezahlen als der Branchenprimus, wollen weiterhin Spielräume für eine Abweichung vom DB-Tarif nach unten.

    Gleichzeitig verhandeln die Tarifparteien über eine normale Entgelterhöhung. Auch hier lehnt die GDL die Angebote der Arbeitgeber ab. Die DB hat den Lokführern eine Lohnerhöhung von fünf Prozent in einem Zeitraum in zwei Stufen über zwei Jahre angeboten. Dies entspricht dem Abschluss, den der Konzern im Januar mit der Eisenbahnverkehrsgewerkschaft (EVG) vereinbart hat, in der der größte Teil der Bahnbeschäftigten organisiert ist. Die GDL will zwar auch fünf Prozent mehr Lohn, aber bei einer Laufzeit von nur einem Jahr. Der Bahnvorstand will jedoch auf das vorliegende Angebot nicht mehr drauflegen. Personalvorstand Ulrich Weber hat GDL-Chef Weselsky vorgeschlagen, die vorhandenen Probleme an einem runden Tisch mit allen drei Arbeitgebergruppen zu erörtern.

    Doch bisher bleiben die Lokführer stur bei ihren Forderungen. Hinter diesem Verhalten stehen strategische Überlegungen. 2007 hat die GDL mit einem langen Streik am Ende Erfolg gehabt und bessere Konditionen sowie einen eigenständigen Tarifvertrag für Lokführer durchgesetzt als die Konkurrenzgewerkschaft EVG, die damals noch Transnet hieß. Auch diesmal wollen die Zugführer wieder mehr für sich herausholen, als es für die Masse der Bahner gibt.

    Ob die Rechnung aufgeht, erscheint indessen zweifelhaft. Denn es ist in der Öffentlichkeit schwer vermittelbar, warum eine Berufsgruppe der Bahn besonders gut gestellt werden soll. Zumindest bei einem längeren Streik könnte die Stimmung schnell gegen die GDL umschlagen. Außerdem ist nicht erkennbar, wie der komplizierte Tarifstreit ohne gemeinsame Gespräche aller Beteiligten aus dem Weg geräumt werden könnte.

  • Taktischer Streik

    Kommentar

    Die Lokführer lassen wieder einmal ihre Muskeln spielen und streiken. Doch diesmal könnte der Schuss nach hinten losgehen.

    Es werden Erinnerungen an das Jahr 2007 wach, als ihre Gewerkschaft GDL nach langem Arbeitskampf einen eigenen Tarifvertrag und satte Lohnsteigerungen durchsetzte. Die Fahrgäste nahmen die Unannehmlichkeiten überwiegend gelassen hin, weil der Arbeitskampf angesichts eher karger Löhne für das Personal im Cockpit angemessen erschien. Mit dem damaligen Erfolg sind Tarifverhandlungen bei der Bahn kompliziert geworden, weil das Unternehmen immer mit zwei Gewerkschaften getrennt verhandeln muss. GDL-Chef Claus Weselsky verfolgt gegenüber dem Konzern eine einfache Taktik. Die GDL wartet den Abschluss eines Tarifvertrags der anderen Verkehrsgewerkschaft ab und verlangt dann noch ein bisschen mehr für ihre eigenen Leute. So wird die Spartengewerkschaft attraktiv für alle Lokführer und und ihre Führung kann sich einer erfolgreichen Verhandlungstaktik rühmen.

    Auch diesmal setzt Cheffunktionär Claus Weselsky auf die Macht der Berufsgruppe. Ohne die Männer vorne im Zug läuft auf der Schiene gar nichts. Es ist fraglos das gute Recht der GDL, für ihre Leute das Bestmögliche herauszuholen. Aber es ist auch richtig, dass sich die Befürchtung einer zunehmend zerklüfteten Tariflandschaft bestätigt. Auch anderswo diktieren zunehmend kleine Fachgewerkschaften das Tarifgeschehen, weil sie im Arbeitskampf am längeren Hebel sitzen. Verlierer sind beileibe nicht nur die Unternehmen. Vielmehr trifft es auch den Rest der Belegschaft. Denn sie bezahlen das Mehr für die einen durch ein bisschen weniger Mehr auf ihrem Lohnkonto. Etwas mehr Solidarität untereinander stünde den Gewerkschaften gut zu Gesicht.

    Ob die Rechnung der GDL aufgeht, ist eher ungewiss. Die Lage ist nicht mit 2007 vergleichbar. Es liegen passable Angebote auf dem Tisch und die Gewerkschaft kann ihr stures Verhalten kaum schlüssig erklären. Die für einen längeren Arbeitskampf notwendige öffentliche Unterstützung ist nicht erkennbar. Das wird auch Weselsky wissen und nach den Kraftübungen der Basis wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren. Das könnte er genauso gut auch gleich tun.

  • DIW nach Rücktritt kopflos

    Präsident Zimmermann wirft das Handtuch / Forschungsinstitut in Schwierigkeiten

    Das renommierte Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) muss sich einen neuen Chef suchen. Nach langen Querelen warf der bisherige Präsident Klaus Zimmermann nun das Handtuch. Er habe sein Amt zur Jahresmitte 2011 zur Verfügung gestellt, heißt es in einer Mitteilung des DIW-Kuratoriums.

    „Die wissenschaftlichen Arbeiten und Beratungserfolge müssen wieder stärker ins Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung gerückt werden“, stellte der Vorsitzende des Kuratoriums, Bert Rürup, fest und sprach von einer verzerrten und überzogenen Kritik an der Einrichtung. Nun will das Gremium in Ruhe nach einem Nachfolger suchen. Zunächst wird nach einer Zwischenlösung gesucht.

    In den letzten Jahren ist das DIW unter der Leitung Zimmermanns immer wieder in die Kritik geraten. Öffentlich wurden vor allem die Vorwürfe des Rechnungshofes. Die Kassenprüfer monierten freihändig vergebene Aufträge in Millionenhöhe. Die Finanzierung von Tochterinstituten Ausland hielt der Rechnungshof ebenfalls für bedenklich.

    Gescheitert ist der Forscher aber eher an wissenschaftlichen Misserfolgen und seinem Umgang mit den rund 100 Wissenschaftlern im eigenen Hause. „Endlich kann ich wieder vernünftig arbeiten“, freut sich einer der Angestellten über den Rückzug des 58-jährigen Volkswirts. Kollegen beschreiben Zimmermann als narzisstisch und beratungsresistent. An seiner Qualifikation bestehen hingegen keine Zweifel. Der eigenwillige Führungsstil vertrieb etliche Experten aus dem DIW. „Das ist auf Dauer nicht tragbar“, sagt Sprecher Carel Mohn.

    Zimmermann übernahm das DIW im Jahr 2000 und wollte es in der internationalen Spitze der Wirtschaftsinstitute etablieren. Der frische Wind, den er durch die Flure der Einrichtung wehen ließ, flaute bald ab. Stattdessen musste das Haus empfindliche Schlappen einstecken. Schon fast traditionell beauftragte die Bundesregierung das DIW mit der Teilnahme an der Konjunkturprognose, die zweimal jährlich von den führenden Instituten erstellt wird. Unter Zimmermann verloren die Berliner den Auftrag. Zuletzt ging mit dem Innovationsindikator des Bundesverbands der Deutschen Industrie und der Telekom noch ein weiterer lukrativer Auftrag verloren. Offenbar wuchs der Druck auf Zimmermann in der letzten Zeit so stark an, dass er sich nun zurück zieht. Das kann auch als eine Art Notbremse verstanden werden. Denn in einem Jahr steht die Überprüfung der wissenschaftlichen Qualität des DIW auf dem Programm, die Voraussetzung für die Förderung der Einrichtung durch Bund und Länder ist.