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  • Finanzschwacher Zappel-Phillip

    Studie: Erfolg im Berufsleben ist schon in jungen Jahren vorhersagbar

    Ambitionierter  Manager oder alkoholkranker Arbeitsloser: Beruflicher Erfolg lässt sich schon in der Kita vorhersagen. Wer in jungen Jahren seine Gefühle kaum im Griff hat, bekommt auch im späteren Leben Schwierigkeiten. Das berichtet ein internationales Forscherteam um die Psychologin Terry Moffitt von der Duke University in Durham, USA. Vorprogrammiert sind Lebensläufe dennoch nicht.

    1.000 Kinder im Alter von drei Jahren hatten die Wissenschaftler untersucht und 30 Jahre lang in ihrer Entwicklung begleitet. Sie wollten herauszufinden, wie sich kindliche Selbstkontrolle auf Wohlstand, Gesundheit und Kriminalitätsrate auswirken. Das Ergebnis: Unruhige, emotional labile Kinder litten später nicht nur häufiger an Übergewicht, Bluthochdruck, Geschlechtskrankheiten und Atemwegsproblemen. Sie hatten auch mehr Schulden, seltener ein Eigenheim, waren häufiger alleinerziehend und konsumierten öfter Drogen und Alkohol.   

    Doch woran liegt es, dass manche Kinder Selbstkontrolle entwickeln, pflichtbewusst, selbstdiszipliniert und ausdauernd sind, andere wiederum nicht? Die Antwort darauf kommt aus der Bindungsforschung: Ob ein Kind so etwas wie Selbstkontrolle entwickelt, hängt stark
    davon ab, welche Erfahrungen es in den ersten Lebensmonaten und –jahren macht. „Die Qualität von Beziehungen spielt für die menschliche Entwicklung
    eine entscheidende Rolle“, sagt Klaus Grossmann. „Zwar sind auch genetische Veranlagungen entscheidend, dennoch gibt die Qualität der Beziehung zur primären Bezugsperson den
    Ausschlag, ob ein Mensch im späteren Leben eher organisiert oder desorganisiert ist“, so der emeritierte Professor. Machen Kinder in den ersten Lebensjahren gute Bindungserfahrungen entwickeln sie häufiger eine psychische Sicherheit. Und das zeigt sich darin, dass sie sich, vor allem in schwierigen Situationen, immer besser selbst organisieren können, Lebensfreude zeigen oder über eine angemessene Selbstkontrolle verfügen.

    Primäre Bezugsperson für ein Kind ist in der Regel die Mutter. Heißt das jetzt, dass allein die Mutter daran Schuld ist, wenn der Sohn in die Alkoholsucht abrutscht oder die Tochter ständig im Büro fehlt? Die Forschung sagt ,Nein’. „Versagen Bindungspersonen, dann tun sie das ungewollt“, erläutert Psychologe Grossmann. Oft hätten sie keine Einblicke in die Zusammenhänge und wüssten nicht, welches Verhalten das richtige ist.
    Feinfühlig müssen die Reaktionen sein, sagt Professor Karl Heinz Brisch vom Haunerschen Kinderspital der Universität München. „Es ist nicht schwierig, Kinder abzuhärten und sie solange schreien zu lassen bis sie damit aufhören“, erläutert er. Doch das habe fatale Auswirkungen auf ihr Verhalten, weil sie nicht lernten, mit Stress gelassener und mit gutem sicheren Gefühl umzugehen. Im Kindergarten könnten solche Kinder dann zum Beispiel kein ,Nein' akzeptieren. In der Schule würden sie aus der Klasse fliegen und später im Arbeitsleben der cholerische Kollege sein, der ständig überreagiert, wenn er wütend ist.

    Was in der frühen Kindheit passiert, hat langfristige Auswirkungen in vielen Bereichen. Aber definitiv ist es kein Schicksal. „Wenn das Bindungssystem unsicher ist, hilft es zum Beispiel, wenn die Eltern eine Beratung annehmen“, so Psychologe Brisch. „Dass sie nicht feinfühlig auf ihr Kind eingehen können, hängt oftmals damit zusammen, dass sie in der eigenen Kindheit schlechte Erfahrungen gemacht haben“, sagt er. Einem Kind, das eine Verhaltensstörung entwickelt habe, helfe unter anderem eine Psychotherapie.

    Auch der Staat kann helfen. „Nur in den westlichen Kulturen werden Mütter beim Großziehen ihrer
    Kinder alleine gelassen“, kritisiert Bindungsforscher Grossmann. Nirgendwo anders würde es dazu kommen, dass
    eine allein stehende Mutter überfordert ihre vier Kinder in der 
    Dreizimmerwohnung allein großziehen muss. „In solchen Kulturen gibt es
    auch keine kaum Mutterdepressionen“, sagt er und fordert mehr Kindertagesstätten, die Mütter entlasten. Allerdings müsse auch die Ausbildung der Erzieher besser werden.

  • Unterwegs für den Chef

    Auf Dienstreisen heißt es, gut abgesichert zu sein/ Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nicht jeden Ausrutscher ab

    Begeben sich Mitarbeiter für ihre Firma auf Reisen, sollten sie ihren Versicherungsschutz prüfen. Zwar springt die gesetzliche Unfallversicherung ein, wenn ihnen im geschäftlichen Rahmen etwas zustößt. Zusätzliche Policen  sind jedoch unabdingbar.

    Rund-um-die-Uhr-Schutz ist bei der gesetzlichen Unfallversicherung Fehlanzeige. Zwar zahlt sie bei Arbeitsunfällen zum Beispiel Rehabilitationsmaßnahmen, Lohnersatz oder eine Verletztenrente. Doch selbst wenn der Chef seine Mitarbeiter auf einen dreitägigen Kongress nach London schickt, sind diese nicht die gesamte Dauer der Reise abgesichert. Denn so genannte eigenwirtschaftliche Tätigkeiten schließt die Police aus.

    „Dinge, die man vorwiegend im eigenen Interesse erledigt, deckt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ab“, erläutert Stefan Boltz, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
    Angestellte sollten deshalb vor Reiseantritt sicherstellen, dass sie gegen sämtliche Vorfälle ausreichend geschützt sind. Einer Lehrerin, die sich während einer Klassenfahrt Verletzungen zugezogen hatte, half der gesetzliche Unfallschutz zum Beispiel nicht (BSG, 18.11.2008 – B 2 U 31/07 R). Nach einem Wanderausflug nahm sie am Abend eine Dusche, rutschte dabei in der Duschkabine unglücklich aus und erlitt Knochenbrüche am rechten Fuß. Die gesetzliche Versicherung beurteilte den Unfall nicht als Arbeitsunfall und verweigerte jegliche Leistungen. Damit wollte sich die Pädagogin, die keinen privaten Unfallversicherungsschutz besaß, nicht abfinden und verklagte den Unfallversicherungsträger – ohne Erfolg.

    „Auf Dienstreisen gibt es auch immer private Momente“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). So hilft die gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise nicht, wenn ein Arbeitnehmer abends auf dem Weg ins Kino ausrutscht. Kann der Verunglückte nach dem Unfall seiner Arbeit nicht mehr nachgehen, weil er sich etwa das Bein kompliziert gebrochen hat, zahlen nur eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine lebenslange Rente. „Hat der Betroffene keine solche Police abgeschlossen, kann das den finanziellen Ruin für ihn bedeuten“, urteilt Boss.

    Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter ins Ausland schicken, schließen in der Regel Gruppenverträge bei Versicherungen für ihre Mitarbeiter ab. Die enthalten dann gleich mehrere Policen gebündelt wie Unfall-, Auslandskranken- oder Reisegepäckversicherung. Auch darin lauern Tücken. „Arbeitgeber zahlen bei solchen Kompaktpaketen drauf, wenn sie Versicherungen abschließen, die vielleicht gar nicht notwendig sind“, so Boss. Zum anderen seien in manchen Komplettpaketen zwar viele Policen versammelt, aber mit zu geringen Haftungen oder Ausschlüssen. „Bei Reisen in Kriegs- oder Krisengebiete, bestimmten Berufsgruppen oder Lösegeldforderungen springen sie nicht ein“, bemängelt die BdV-Expertin.

    Krankheit, Rücktransport und Unfall heißen die drei größten Risiken, gegen die Mitarbeiter auf Geschäftsreisen abgesichert sein sollten. „Arbeitnehmer sollten sich vor einer Dienstreise beim Arbeitgeber erkundigen, welcher Versicherungsschutz besteht, ob sie etwa ausreichend abgesichert sind, wenn sie im Ausland krank werden“, rät Boss. Eine Auslandskrankenversicherung, die Kosten für den Rücktransport abdeckt und zahlt, wenn der Erkrankte teure Privatarztrechnungen begleichen soll, ist also anzuraten. Hat der Chef eine solche nicht für seine Mitarbeiter abgeschlossen, sollten diese sich selbst um eine private Auslandskrankenversicherung kümmern. Eine private Haftpflichtversicherung sollte ohnehin jeder Bürger im Policedepot haben.

    Doch was ist, wenn der Chef verlangt, dass der eigene PKW für die Dienstreise herhalten soll? In dem Fall trägt der Arbeitnehmer das volle Risiko. Wer nicht möchte, dass er auf den Kosten, die ein Unfall mit sich bringt, sitzen bleibt, handelt mit seinem Chef einen Zusatzvertrag aus. „Da kann dann drinstehen, dass der Chef sämtliche Kosten trägt“, BdV-Betriebswirtin Boss.

  • "Wir wollen keine handzahme Gewerkschaft sein!"

    Im Interview

    Am kommenden Sonntag kann der Chef der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) seinen 52. Geburtstag feiern. Ab Montag hat der Sachse alle Hände voll zu tun. Ab dann sollen Warnstreiks die Arbeitgeber im Schienenverkehr zurück an den Verhandlungstisch zwingen, nachdem die Verhandlungen über einen Flächentarifvertrag gescheitert sind. Über die Gründe des Arbeitskampfes und die Folgen für die Fahrgäste sprach unser Korrespondent Wolfgang Mulke mit dem GDL-Vorsitzenden.

    Frage: Herr Weselsky, ab wann und wo stehen sich die Fahrgäste der Bahn die Füße am Bahnsteig platt, weil Sie wieder streiken?

    Claus Weselsky: Wir werden vor dem 21. Februar 2011 nicht streiken, weil wir die Skiweltmeisterschaften in Garmisch-Partenkirchen nicht beeinträchtigen wollen. Machen uns die Bahnen ein verhandelbares Angebot, müssten wir überhaupt keinen Arbeitskampf organisieren.

    Frage: Müssen die Fahrgäste immer in Sippenhaft für ihre Forderungen genommen werden?

    Weselsky: Wir nehmen niemanden in Sippenhaft. Aber wir haben nun einmal nur den Streik als Mittel, mit dem wir unsere Forderungen durchsetzen können. Wir hoffen auch auf Verständnis für die besondere Situation der Lokführer und werden die Auswirkungen des Streiks auf die Bahnkunden möglichst gering halten.

    Frage: Die andere Bahngewerkschaft EVG hat einen Tarifvertrag abgeschlossen, der in zweieinhalb Jahren fünf Prozent mehr Lohn bringt. Dem könnten Sie sich anschließen. Wollen Sie immer mehr als der Rest der Beschäftigten?

    Weselsky: Zunächst einmal hat die EVG keine fünf Prozent mehr Lohn durchgesetzt, sondern 1,8 Prozent im ersten und 1,9 Prozent im zweiten Jahr. Aber es geht uns nicht darum, auf unserer Forderung nach fünf Prozent mehr Lohn zu beharren, sondern um einen Flächentarifvertrag für alle Lokführer der Deutschen Bahn (DB) und der privaten Bahnen. Dafür sind wir bei der Entgelterhöhung auch kompromissbereit.

    Frage: Wie geht es jetzt weiter?

    Weselsky: Neben den Warnstreiks werden wir die Urabstimmung einleiten. Ob es dann zu einem unbefristeten Arbeitskampf kommt, hängt von den Arbeitgebern ab.

    Frage: Fällt für Bahnkunden am Ende der Osterausflug ins Wasser?

    Weselsky: Bis Ostern ist es noch einige Wochen hin. Aber garantieren kann ich derzeit nichts.

    Frage: Zeigen Sie doch einmal ein wenig Kompromissbereitschaft….

    Weselsky: Unsere Forderung von fünf Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von einem Jahr werden wir sicher nicht aufrecht erhalten. Aber an einem Flächentarif, der ein einheitliches Niveau bei den Löhnen, den Zuschlägen und der Wochenarbeitszeit auf dem Niveau der Deutschen Bahn festschreibt, lassen wir nicht rütteln. Danach wollen wir mit den Privatbahnen in Haustarifverträgen vereinbaren, in welchen Schritten dieses Niveau erreicht wird. Was macht die DB? Sie hat uns eine Stunde Mehrarbeit ohne Lohnausgleich angeboten. Da machen wir nicht mit.

    Frage: Kleine Gewerkschaften mit großer Macht setzen immer wieder bessere Arbeitsbedingungen durch als die Massengewerkschaften, die sich auch für Arbeitnehmer ohne eigene Streikmacht einsetzen. Ist das nicht das Ende der Solidarität?

    Weselsky: Das ist doch eine Kampagne der Arbeitgeber und des Deutschen Gewerkschaftsbunden (DGB) gegen Berufsgewerkschaften. Warum sollen wir unsere Interessen nicht wirksam vertreten? Wir wollen keine handzahme Gewerkschaft sein wie die Massengewerkschaften im DGB. Wir wollen, dass die Gewinne der Unternehmen für soziale Verbesserungen der Arbeitnehmer eingesetzt werden. Der DGB will uns als lästige Konkurrenz loswerden und die Arbeitgeber wollen den erholsamen Umgang mit Großgewerkschaften erhalten. Wo sind denn die englischen Verhältnisse, die 2007 beim letzten Arbeitskampf immer beschworen wurden? Bei den Streiktagen liegt Deutschland nach wie vor weit hinten.

  • Vom Lastenträger zum Euro-Beschützer

    Wenn Kanzlerin-Berater Jens Weidmann Bundesbank-Präsident wird, verbindet er geldpolitische Stabilitätsorientierung mit europäischem Pragmatismus

    Angela Merkels wichtigster Mann lehnt irgendwo hinten an der Kabinenwand und steuert nur kurz ein Info-Detail bei, wenn die Kanzlerin ihn anspricht. Dann verschwindet Jens Weidmann bald und liest noch ein paar Akten. So war es oft, wenn Merkel auf dem Rückflug von internationalen Gipfeltreffen ein abendliches Plauderstündchen mit Journalisten abhielt. Nun könnte der 42jährige Weidmann bald die Nachfolge von Axel Weber als Präsident der Deutschen Bundesbank antreten.

    In Selbstverständnis und Auftreten ist der Wirtschaftsberater im Kanzleramt weniger Politiker, als vielmehr politischer Beamter. Dieses Profil begünstigt seinen Wechsel zur Bundesbank, die auf Unabhängigkeit von der Politik bedacht ist. In diesen Tagen laufen zwischen Regierung und Opposition die letzten Abstimmungen. In Kürze dürfte die Personalie verkündet werden.

    Ausgelöst wird die Rochade durch Webers Entscheidung, weder eine zweite Amtszeit als Bundesbank-Präsident noch eine Kandidatur für den Chefsessel der Europäischen Zentralbank (EZB) anzustreben. Während die Ansprüche der Bundesregierung auf die Besetzung des Chef-Sessels der EZB dadurch unrealistischer geworden sind, braucht Merkel aber zumindest einen guten Ersatz für die Bundesbank.

    Jens Weidmann wuchs in Solingen auf, studierte Ökonomie unter anderem bei Axel Weber, als dieser noch Professor war, ging später zum Internationalen Währungsfonds und wurde dann Generalsekretär des Sachverständigenrates, der die Bundesregierung berät. Nach einer dreijährigen Station als Chef der geldpolitischen Abteilung der Bundesbank empfahl ihn Weber an´s Bundeskanzleramt. Dort diente der verheiratete Vater zweier Kinder Merkel als Unterstützer (Sherpa) bei der Besteigung internationaler Finanzgipfel und versuchte, die politische Reaktion auf die Finanzkrise zu steuern.

    Der parteilose Weidmann ist ein pragmatischer Marktliberaler. Zu seinen Anliegen dürfte es gehören, die traditionelle Orientierung der Bundesbank an der Geldwertstabilität fortzusetzen. Diese Position wird Weidmann auch in den Gremien der EZB vertreten. Beispielsweise teilt er Webers Kritik an der Politik des scheidenden EZB-Präsidenten Jean-Claude Trichet, der abgewertete Staatsanleihen hoch verschuldeter Länder wie Griechenland aufkaufen ließ und die schwachen Staaten quasi mittels der Notenpresse mit Geld versorgte. Wie Weber hält Weidmann dies für eine Gefährdung des Euro-Wertes.

    Andererseits war Weidmann wesentlich daran beteiligt, den europäischen Rettungsfonds ESFS zu konstruieren und schwache Euro-Staaten vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Auch kann er sich damit anfreunden, dass die Euro-Zone gemeinsame Anleihen herausgibt, damit die schwachen Staaten von den besseren Kreditkonditionen der starken Länder profitieren. Mit Weidmann an der Spitze könnte die Haltung der Bundesbank etwas weniger deutsch und stattdessen europäischer werden. Weil er nur wenige Jahre im Regierungsapparat verbrachte, verfügt er über die nötige Unabhängigkeit, um sich in dieser Hinsicht nicht aus Berlin hineinreden zu lassen.

    Info-Kasten

    Berufung des Bundesbank-Chefs

    Den Präsidenten der Bundesbank wählt die Bundesregierung aus. Der Bundespräsident ernennt ihn, nachdem der Vorstand der Bank angehört wurde. So steht es im Bundesbank-Gesetz. Weil Kanzlerin Merkel daran gelegen ist, einen breiten Konsens herzustellen, spricht sie auch mit der SPD.

  • Venedig mit sintflutartigem Regen

    In Deutschland werden extreme Regenfälle bei milden Temperaturen zunehmen / Katastrophenschutz mahnt bessere Vorbereitung an

    Die Wetterextreme werden in den nächsten Jahrzehnten stark zunehmen. Insbesondere sind häufiger sintflutartige Regenfälle zu erwarten. Davon geht der Deutsche Wetterdienst (DWD) aus, der sich gemeinsam mit dem Umweltbundesamt sowie den Katastrophenschutzeinrichtungen auf veränderte Klimabedingungen einstellt.

    Bis Ende des Jahrhunderts erwartet DWD-Vizepräsident Paul Becker in Deutschland Durchschnittstemperaturen, wie sie heute in Venedig gemessen werden. Zwar bleibt es im Winter kalt. Doch die Zahl der Hitzetage im Sommer wächst an. Die Zahl der Tage mit mehr als 30 Grad Celsius wird sich danach mindestens verdoppeln. Diese Entwicklung sorgt für zusätzliche Energie in der Atmosphäre. „Das Schadenpotenzial durch Wetterextreme würde deutlich wachsen“, warnt der Experte.

    Insbesondere im Norden nach der Simulation der Forscher immer mehr starke Regenfälle geben. In den Alpenregionen erwarten die Wissenschaftler dagegen keine gravierenden Veränderungen. Starkregen bedeutet, dass innerhalb von 24 Stunden je nach Region zwischen zehn und 100 Liter Wasser vom Himmel fallen. Was heute etwa drei bis vier Mal im Jahr vorkommt, könnte dann alle zwei Monate auftreten. Den Rekordniederschlag verzeichnete bisher der Ort Zinnwald Georgenfeld. Dort prasselten 2002 an einem Tag 312 Liter pro Quadratmeter auf die Erde. Trotzdem wird es insgesamt trockener, vor allem im Sommer. „Es regnet weniger, aber wenn es einmal regnet, dann meist wolkenbruchartig“, glaubt Becker.

    Der anscheinend unaufhaltbare Trend zur Erwärmung sorgt die Katatrophenschutzeinrichtungen. „Überschwemmungen, Infrastrukturausfälle, Schäden an Gebäuden und Gewegen stellen möglicherweise eine Gefahr für die Bevölkerung dar“, warnt der Chef des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Christoph Unger. Gemeinsam mit dem Technischen Hilfswerk (THW) und dem Umweltbundesamt (UBA) mahnen die Fachleute eine bessere Vorbereitung auf Extremfälle an. So muss die Verkehrswegeplanung laut UBA-Chef Jochen Flasbarth nicht mehr am Normalbetrieb, sondern an den extremen Anforderungen ausgerichtet werden. Die Kommunen müssten für ausreichend großen Sickerflächen, die Länder für hohe Deiche an den Flüssen sorgen.

    Das THW hat neben der noch fehlenden Vorbereitung auf neue Anforderungen eine zweite Sorge. Der Abschaffung der Wehrpflicht, eine immer ältere Bevölkerung und Wanderungsbewegungen der jungen Menschen verringert die Zahl der freiwilligen Helfer in vielen Regionen. Konkrete Vorschläge zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels haben die Organisationen noch nicht auf den Tisch gelegt. Zunächst soll die gemeinsame Erforschung des Bedarfs fortgeführt werden.

  • Kleines Geld siegt gegen große Politik

    Berliner bringen per Volksentscheid Licht in dunkle Wassergeschäfte / Bundesweit haben die Bürger von der Privatisierung der Daseinsvorsorge die Nase voll

    Ganze 12.000 Euro hat der Berliner Wassertisch eingesammelt und damit die Kampagne für einen erfolgreichen Volksentscheid geführt. Seit diesem Sonntag kann sich die Bürgerinitiative als Sieger fühlen. Denn fast 670.000 Berliner gingen an die Wahlurne und stimmten fast komplett dem vorgeschlagenen Gesetzestext zu. Nun muss der Senat alle Verträge veröffentlichen, die im Zusammenhang mit dem Teilverkauf der Wasserbetriebe 1999 abgeschlossen wurden. Das ist ein Novum. Bei anderen Fragen wie der Schließung des Tempelhofer Flughafens oder einem Streit um den Religionsunterricht fielen die Anträge durch.

    Der rotrote Senat hielt die Abstimmung für überflüssig. Schon im letzten Herbst wurden die umfangreichen Vertragstexte ins Internet gestellt. Doch der Wassertisch hat Zweifel, dass auch wirklich alle Abreden bekannt gemacht wurden. Wenigstens fünf Zusatzvereinbarungen gebe es noch, glauben die Aktivisten. „Wir wissen nicht, was noch alles geheim gehalten wird“, sagt ihr Sprecher Thomas Rudek.

    Die mächtigen Gegner auf der anderen Seite konnten in den letzten Jahren ganz andere Summen einsetzen. Auf 1,3 Milliarden Euro summiert sich der Gewinn der beiden Konzerne Veolia und RWE aus dem Geschäft mit dem Wasser in der Hauptstadt. Um diese satten Erträge geht auch der Streit. Denn Berlin als Mehrheitseigentümer der Pumpen und Klärwerke musst sich mit gerade einmal halb so viel Gewinn begnügen. Die Konzerne bekamen beim Kauf der Anteile eine hohe Rendite garantiert. Das geht aus dem schon veröffentlichten Verträgen hervor. Da die Erlöse dafür nicht langten, erhöhte das Unternehmen regelmäßig die Preise für Trink- und Abwasser. Mit über zwei Euro für das Trinkwasser nimmt Berlin eine Spitzenposition ein. Um 35 Prozent stieg der Preis seit der Privatisierung. Jetzt haben die Bürger die Nase voll.

    Wirtschaftssenator Harald Wolf von der Linken hat längst den Rückkauf der Wasserbetriebe ins Auge gefasst. Auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) würde die Konzern gerne los werden. Mit RWE verhandelt die Stadt bereits, Veolia sträubt sich noch. Doch das könnte teuer werden. Mit rund 1,5 Milliarden Euro haben sich die Unternehmen damals eingekauft. Heute müsste das Land wohl den doppelten Betrag hinlegen, um wieder eigenständig Wasser zu fördern und zu entsorgen. Sinkende Wasserpreise, wie sie die Berliner erhoffen, wären so kaum drin.

    Der Wassertisch hofft auf eine anderen Weg. „Wir wollen die Wasserbetriebe kostengünstig und bürgernah rekommunalisieren“, erläutert Rudek. Die Initiative will die Verträge auf Verstöße gegen europäisches Recht hin überprüfen. Wurden etwa Beihilferegeln oder Ausschreibungsvorschriften umgangen, sollen die Übereinkünfte angefochten und am Ende rückabgewickelt werden. Dann bekäme die Hauptstadt ihren Wasserversorger wohl nahezu kostenlos zurück.

    Auch viele andere deutsche Kommunen bereuen ihre Privatisierungen. Vor allem die Energieversorgung wollen immer mehr Städte und Gemeinden wieder in die eigene Hand nehmen. „Gewisse Kernbereiche werden von den Bürgern gerne in öffentlichen Hand gesehen“, beobachtet Jens Libbe vom Deutschen Institut für Urbanistik (difu). Oft seien die Privatisierungsverträge wie in Berlin geheim. Deshalb misst der Experte dem Volksentscheid auch eine bundesweite Ausstrahlung bei. „Das ist ein Signal für das ganze Land“, sagt Libbe. Allzu große Hoffnungen auf sinkende Preise sollten sich die Bürger dennoch nicht machen, wie das Beispiel Potsdam zeigt. Die Landeshauptstadt erwarb die Anteile am örtlichen Wasserversorger zurück. Trotzdem bezahlen die Bewohner noch höhere Gebühren als die Berliner. Kritiker vermuten, dass die Stadt viel Geld für die neue Eigenständigkeit bezahlen musste. Genau wissen es nur die Beteiligten. Auch hier behalten Stadt und Unternehmen die Details lieber für sich.

  • Die gemeinsamen Schulden Europas

    Der neue Europäische Währungsfonds könnte nationale Schulden vergemeinschaften. Kritik der Bundesregierung

    Europa bereitet sich darauf vor, gemeinsame Schulden aufzunehmen. Ab 2013 soll der Europäische Stabilitätsmechanismus klammen Mitgliedern aus der Krise helfen. Heute beraten darüber die Finanzminister. Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Kommt der Europäische Währungsfonds?

    Ja, ab 2013 bekommt Europa eine Institution, die dem Internationalen Währungsfonds in Washington ähnlich ist. Sie trägt die Bezeichnung „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ (ESM) und könnte bis zu 500 Milliarden Euro verleihen, um Staaten zu helfen, die in Zahlungsschwierigkeiten sind. Deutschland müsste etwa 20 Milliarden Euro zum Grundkapital beitragen.

    Hält die Bundesregierung die Konstruktion für richtig?

    Grundsätzlich ja. Die Idee ist, einen unkontrollierten Staatsbankrott von Euro-Staaten wie Griechenland oder Irland zu verhindern und die gemeinsame Währung zu schützen. Allerdings befürchten deutsche Regierungskreise, dass die Betonung zu sehr auf den Kredithilfen und weniger auf der Sanierung maroder Staatsfinanzen schwacher Staaten liegt.

    Wird der Fonds künftig selbst Anleihen verkaufen?

    Der ESM muss sich das Geld, das er ausleiht, größenteils am Kapitalmarkt beschaffen. Zu diesem Zweck wird er eigene Anleihen verkaufen, die in den vergangenen Monaten bereits unter dem Stichwort „Eurobonds“ diskutiert wurden. Die europäischen Staaten nehmen damit gemeinsame Schulden auf, was bisher nur in geringem Umfang gemacht wurde.

    Wie man schwachen Staaten helfen?

    Der ESM verordnet ihnen ein Sparprogramm und gibt ihnen übergangsweise Kredite. Die EU-Kommission denkt aber auch daran, dass der ESM Staatsanleihen von verschuldeten Mitgliedsstaaten aufkaufen könnte. Die Schulden einzelner Staaten würden damit auf Europa übertragen. Diese Taktik praktizierte im vergangenen Jahr schon die Europäische Zentralbank, was Bundesbank-Präsident Axel Weber bewog, seine Kandidatur für den EZB-Chefsessel zurückzuziehen. Er hält diese Vergemeinschaftung nationaler Schulden für falsch.

    Gibt es bald ein Insolvenzrecht für Staaten?

    Die Bundesregierung möchte durchsetzen, dass klamme Euro-Staaten nicht nur Finanzhilfen erhalten, sondern als letzte Konsequenz auch pleitegehen können. Sie müssten ihren Gläubigern dann erklären, einen Teil ihrer Schulden nicht zu bedienen. Viele EU-Regierungen wollen diese Möglichkeit allerdings in den Hintergrund drängen.

    Müssen private Investoren einen Beitrag leisten?

    Bisher können private Gläubiger davon ausgehen, dass verschuldete Staaten ihre Staatsanleihen immer bedienen. Ein oft sehr gutes Geschäft: Die Zinsen, die die Staaten zahlen, sind hoch, das Verlustrisiko für die Gläubiger beträgt Null. Dies will die Bundesregierung mit ihrem Plan der Staaten-Insolvenz ändern: Auch private Gläubiger müssten im Extremfall dann einen Teil ihrer Forderungen abschreiben. Offenbar allerdings ist die EU-Kommission daran nicht besonders interessiert – der Beitrag der Privaten gerät zunehmend in´s Vergessen.

  • Der schnelle Rückzug des Bundesbank-Chefs

    Axel Weber wird seine Amtszeit als Präsident der Bundesbank nicht erfüllen und schon zum 30. April abtreten. Kanzlerin Merkel fehlt jetzt wohl auch ein aussichtsreicher Kandidat für den Chefsessel der Europäischen Zentralbank

    Für Kanzlerin Angela Merkel brachte das Gespräch am Freitag Nachmittag ein negatives Ergebnis. Die wortkarge Erklärung des Kanzleramtes enthielt denn auch nur die nötigsten Informationen und eine dürre Floskel des Respekts: Bundesbank-Chef Axel Weber wird seinen Posten am 30. April aufgeben. Einen Nachfolger will die Regierung in der kommenden Woche benennen.

    Mit Webers Rückzug sieht Merkel ihre Linie durchkreuzt, einen Deutschen auf dem Chefsessel der Europäischen Zentralbank als Nachfolger des Franzosen Jean-Claude Trichet zu plazieren. Denn nach seinem Rückzug ist Weber wohl auch als Kandidat für die EZB aus dem Rennen. Dass er seine Kandidatur aufgibt, liegt in erster Linie an mangelnder Unterstützung aus anderen Euro-Regierungen.

    Eigentlich braucht Merkel nun einen neuen EZB-Kandidaten. In Frage kommen aus deutscher Sicht beispielsweise der Chef des europäischen Rettungsfonds EFSF, Klaus Regling oder Jürgen Stark, der Chef-Volkswirt der EZB. Ob sich die Mitglieder der Eurozone auf einen der beiden besser einigen könnten als auf Weber, erscheint allerdings fraglich. Auch deshalb sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: „Deutschland hat nie erklärt, dass es auf einen deutschen Kandidaten besteht.“

    Dem Wortlaut nach mag diese Formulierung stimmen, sinngemäß allerdings weist sie in die falsche Richtung. Gerade die Bundesbank als ehemalige Hüterin der harten D-Mark und die konservativ-liberale Bundesregierung haben in der gegenwärtigen Situation der latenten Euro-Krise ein großes Interesse daran, die Geld- und Finanzpolitik der Europäischen Zentralbank von der Spitze aus zu lenken.

    Denn die Bundesbank stellt den stabilen Wert des Euro, die Bekämpfung der Inflation und Sparsamkeit bei den staatlichen Ausgaben mehr in den Vordergrund, als es andere Euro-Regierungen tun. Axel Weber sollte und wollte als Garant dieser deutschen Position in der EZB wirken. Merkel gedachte ihm auch eine Rolle bei dem schwierigen Unterfangen zu, die Bundesbürger mit der teuren Rettung des Euro angesichts der Währungskrise in Griechenland und Irland zu versöhnen.

    Wer Trichet anstatt Weber nachfolgen könnte, ist noch nicht klar. Als ein aussichtsreicher Kandidat erscheint der italienische Notenbanker Mario Draghi. Gegen ihn spricht freilich, dass unlängst bereits ein anderer Südeuropäer, der Portugiese Vitor Constancio, EZB-Vizepräsident wurde. Diesen hatte Merkel unterstützt, um danach den „Nordeuropäer“ Weber leichter als Präsident installieren zu können. Mit im Rennen sind zudem der luxemburgische Notenbank-Präsident Yves Mersch und der Chef der finnischen Notenbank, Erkki Liikanen.

    Auch für die Spitze der Bundesbank braucht Merkel nun einen neuen Kopf. Hier wiederum kommen EZB-Volkswirt Jürgen Stark oder auch Wirtschaftsexperte Jens Weidmann aus dem Kanzleramt in Frage. Und was will der 53jährige Axel Weber künftig tun? Pläne für einen Wechsel an die Vorstandsspitze der Deutschen Bank hat er bislang nicht kommentiert. In jedem Fall müsste er erstmal Pause machen. Gesetzliche und arbeitsvertragliche Regelungen sehen vor, dass ein Bundesbankvorstand erst nach einer Karenzzeit zwischen einem halben und zwei Jahren eine neue Tätigkeit in der Privatwirtschaft aufnehmen kann.

  • Etwas besserer Anlegerschutz

    Koalition verabschiedet Anlegerschutzgesetz / Verbraucherschützer sind enttäuscht

    Der Bundestag hat ein Anlegerschutzgesetz verabschiedet. Damit sollen die Sparer besser vor schlechten Bankberatern geschützt werden. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

    Wie werden Kunden künftig besser über die Chancen und Risiken der Geldanlagen informiert?

    Künftig erhalten Anleger einen Beipackzettel zu allen Finanzanlagen, die ihnen ihr Bankberater anrät. Auf diesem Informationsblatt müssen die wesentlichen Fakten der Anlage verzeichnet sein, also zum Beispiel Risiken und Kosten. Allerdings hat die Finanzbranche eine ursprünglich vorgesehene schärfere Regelung abbiegen können. So erhalten die Kunden das Blatt erst im Verlauf des Beratungsgesprächs. Ein Vergleich der Angebote verschiedener Institute unabhängig von einem Verkaufsgespräch wird damit nach Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) kaum möglich sein. Verzichtet wurde auch auf die Vorgabe einer einheitlichen Gestaltung der Beipackzettel.

    Müssen Banken bei einer falschen Beratung künftig schneller mit Strafen rechnen?

    Das Anlegerschutzgesetz sieht die Einführung eines zentralen Registers für Anlageberater vor. Die Bankangestellten müssen der Bundesfinanzaufsicht gemeldet werden. Beschweren sich Kunden über einen Verkäufer der Anlageprodukte, muss die betroffene Bank dies der Aufsicht melden. Bei gravierenden Verstößen oder falschen Beratungen können die Kontrolleure den Berater eine Zeitlang die Tätigkeit verbieten. Außerdem müssen die Institute die Qualifikation ihrer Mitarbeiter nachweisen.

    Wird nun allen Vermittlern von Geldanlagen auf die Finger geschaut?

    Nein. Das Gesetz beschränkt sich auf die angestellten Berater von Finanzdienstleistungsunternehmen. Freie Vermittler, die ihren Kunden auch zum Kauf oder Verkauf von Aktien, Zertifikaten oder Fonds raten, sollen erst später besser beaufsichtigt werden. Doch die Kontrollen werden vermutlich viel laxer ausfallen als bei den Bankberatern. Denn die Eignungsprüfung und Aufsicht wird in den Händen der regionalen Gewerbeämter liegen und nicht bei der fachlich versierten Finanzaufsicht.

    Was ändert sich bei offenen Immobilienfonds?

    Privatanleger werden künftig besser vor dem plötzlichen Ausstieg großer Investoren aus offenen Immobilienfonds geschützt. Denn wenn ein Fonds schnell viel Geld auszahlen muss, drohen Verluste, weil Wohnhäuser oder Gewerbeparks nur unter starken Wertabschlägen rasch verkauft werden können. Das ist in der Finanzkrise vorgekommen. Ab 2013 wird deshalb eine einjährige Haltefrist für Fondsanteile eingeführt. Bis dahin können sie wie bisher noch täglich zurückgegeben werden. Privatanleger können aus offenen Immobilienfonds künftig 30.000 Euro pro Halbjahr abziehen.

    Was ändert sich noch?

    Das Gesetz enthält auch Regelungen für die Kapitalmärkte. Wichtig ist ein zusätzlicher Schutz vor der heimlichen Übernahme einen Unternehmens durch verdeckte Aktienkäufe. Das so genannte heimliche Anschleichen soll durch schärfere Transparenzvorschriften verhindert werden. Die Investoren müssen schneller melden, wenn sie sich Stimmrechte an Börsenunternehmen verschaffen.

    Wie geht es weiter?

    Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Es wird voraussichtlich noch im Frühjahr in Kraft treten.

  • Keine Lobby

    Kommentar

    Das Anlegerschutzgesetz ist weit von dem entfernt, was die Bundesregierung nach der Finanzkrise einmal versprochen hat. Hier haben die Interessen der Branche sich wieder einmal weitgehend gegen die der Verbraucher durchsetzen können. Ein Beispiel dafür ist der lange diskutierte Beipackzettel für die oft komplizierten Bankprodukte. Sinnvoll wäre, wenn jedes Produkt ein leicht verständliches Informationsblatt veröffentlicht werden müsste. Dann könnten Anleger sich im Vorfeld einer Entscheidung in Ruhe über die Alternativen informieren und die Produkte vergleichen. Doch so viel Transparenz ist unerwünscht. Erst während eines Verkaufsgesprächs müssen die Banken das Blatt ausreichen, das noch nicht einmal einheitlich gestaltet werden muss. Der Informationsgewinn ist zwar vorhanden, aber davon hat der Anleger nicht viel.

    Ebenso ärgerlich ist, dass der Graue Kapitalmarkt, auf dem vor allem gutgläubige Sparer viel Geld verloren haben, erst einmal gar nicht kontrolliert wird. Ein zweites Gesetz, noch laxer als das erste, soll wenigstens die Vermittler der mitunter dubiosen Fonds und Beteiligungen unter Aufsicht stellen. Strenge Sanktionen haben die Kontrolleure nicht parat. Es ist noch Zeit für Nachbesserungen, die in beiden Fällen wünschenswert sind. Aber es drängt sich der Verdacht auf, dass die federführenden Ministerien kein Interesse an mehr Verbraucherschutz haben. Das Finanzministerium steht auf der Seite der Banken, das FDP-geführte Wirtschaftsressort an der der freien Vermittler. Dem Kleinanleger bleibt die Verbraucherministerin, die am Ende aber nichts zu sagen hat.

  • „Der Pauschbetrag ist Augenwischerei“

    Zum 1. Januar 2012 soll das Steuervereinfachungsgesetz in Kraft treten. Einige der geplanten Maßnahmen, darunter auch die Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrags für Arbeitnehmer, werden dann auch rückwirkend rechtswirksam. Ob die Neuregelungen das Pote

    Mandy Kunstmann: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll für 2011 von bisher 920 auf 1.000 Euro ansteigen. Bringt das große Entlastungen?

    Alexander Fuchs: Nein, das ist mehr Augenwischerei. Die Steuerentlastung bringt dem Einzelnen kaum etwas. Selbst beim Spitzensteuersatz beträgt die sie nicht mehr als 4 Euro im Monat. Es ist jedem Arbeitnehmer daher zu raten, weiterhin Belege über beruflich notwendige Ausgaben zu sammeln und damit höhere Kosten nachzuweisen.

    Kunstmann: Steuererklärungen dürfen künftig nur alle zwei Jahre abgegeben werden. Kann jeder von dem Recht Gebrauch machen?

    Fuchs: Dieses Wahlrecht kann im Wesentlichen von nicht unternehmerisch tätigen Bürgern ausgeübt werden und betrifft dann nur die Einkommensteuererklärung. Die nicht dem Steuerabzug unterworfenen Einkünfte, also zum Beispiel Einkünfte aus vermieteten Immobilien, dürfen aber im Jahr 13.000 Euro bei Singles und 26.000 Euro bei Ehegatten nicht übersteigen.

    Kunstmann: Bringt die geänderte Abgaberegelung Vorteile für den Bürger?

    Fuchs: Eigentlich nicht! Denn die Arbeit bei der Erstellung der Steuererklärung bleibt die gleiche. Nur der Abgabezeitpunkt verschiebt sich für die erste Steuererklärung. Es müssen nach wie vor zwei getrennte Steuererklärungen, also für jedes Jahr separat eine, abgegeben werden. Der Veranlagungszeitraum bleibt unverändert ein Kalenderjahr.

    Kunstmann: Muss ich dem Finanzamt Bescheid geben, wenn ich die Steuererklärung nur alle zwei Jahre abgeben möchte?

    Fuchs: Ja. Und zwar muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden, in dem auch die voraussichtlichen Einkünfte angeben werden müssen. Der Antrag kann jederzeit widerrufen werden.
    Kunstmann:  Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Worauf müssen Arbeitnehmer achten?

    Fuchs: Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sollten gründlich geprüft werden, denn sie gelten ja noch ein weiteres Jahr.  Eintragungen, die zu einem geringeren Steuerabzug führen wie eine günstigere Steuerklasse, höhere Kinder- oder sonstige Freibeträge sollten unbedingt nachgeholt werden. Ab 2011 ist für Änderungen auf der Lohnsteuerkarte ausschließlich das Finanzamt und nicht mehr die Gemeinde zuständig. In der Regel finden Beschäftigte die Eintragungen auf dem Lohn- oder Gehaltsnachweis.

    Bio-Box: Steuerberater Alexander Fuchs (47) ist seit 1999 Partner in der Berliner Gemeinschaftskanzlei Hücking&Partner. Die Sozietät besteht nunmehr seit mehr als zwanzig Jahren.

  • Jetzt gibt es Geld zurück

    „Prächtig“ sind die Aussichten für Steuerersparnisse derzeit, urteilt die Stiftung Warentest. Mehr als 800 Euro kann jeder im Schnitt mit seiner Steuererklärung vom Fiskus zurückbekommen. Denn 2010 bleibt mehr vom Einkommen steuerfrei und es gelten höhere Abzüge. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

    Grundfreibetrag:
    Der Grundfreibetrag ist von 7.834 auf 8.004 Euro gestiegen. Für 2010 bleiben also 170 Euro mehr vom Einkommen steuerfrei. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe. Eltern mit erwachsenen Kindern bringt diese Änderung einen weiteren Vorteil mit sich. Denn so viele Einkünfte und Bezüge dürfen die Jugendlichen 2010 haben, damit Eltern Kindergeld oder –freibeträge erhalten.  

    Unterhalt an Ex-Ehepartner:
    Für 2010 berücksichtigt das Finanzamt Unterhalt großzügiger. Es zählen nicht nur bis zu 13.805 Euro im Jahr. Jetzt bringen auch für geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten gezahlte Grundversorgungsbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung Abzug. Die Kosten können als Sonderausgaben abgesetzt werden – vorausgesetzt, der Empfänger versteuert sie.

    Unterhalt an Angehörige:
    Auch Steuerpflichtige die an Angehörige oder Lebensgefährten Unterhalt gezahlt haben, können mehr absetzen. 2010 erkennt das Finanzamt für Unterhalt 8.004 Euro an, also 324 Euro mehr als 2009. Übernehmen sie darüber hinaus auch die Kranken- und Pflegeversicherung, zählen die Beträge als außergewöhnliche Belastungen.

    Arbeitszimmer:
    Die Finanzämter müssen die Kosten für das Arbeitszimmer daheim wieder als Werbungskosten anerkennen – wenn es keinen anderen Arbeitsplatz gibt. Vor allem Lehrer oder Außendienstler profitieren von dieser Änderung. Wer beim Arbeitgeber keinen benötigten Arbeitsplatz hat, kann dafür wie früher bis 1.250 Euro im Jahr abziehen. Unter anderem gehören anteilige Miet- und Renovierungskosten dazu. Auch nachträglich, sprich für frühere Jahre seit 2007, müssen die Finanzämter das Arbeitszimmer anerkennen und rückwirkend Steuerbescheide korrigieren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Steuerzahler ihre Kosten für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung abgerechnet haben und ihr Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält oder sie den Bescheid mit einem Einspruch offen gehalten haben.

    Doppelter Haushalt:
    Für 2010 können mehr Arbeitnehmer die Fahrt- und Mietkosten für ihre Zweitwohnung am Arbeitsplatz absetzen. Das Finanzamt muss diese Kosten nun auch abhaken, wenn sie mit ihrer Familie an einen anderen Ort gezogen sind. Als Werbungskosten rechnen Arbeitnehmer die Posten für den beruflichen Zweithaushalt auch weiterhin ab, wenn dieser wegen eines neuen Jobs oder einer Versetzung notwendig ist. Bei Selbständigen zählen die Kosten zu den Betriebsausgaben. Voraussetzung für den Steuervorteil ist, dass die erste Wohnung weiterhin Lebensmittelpunkt bleib. Dazu müssen Pendler dort einen eigenen Haushalt führen und für die Kosten selbst aufkommen oder ihn zumindest gleichberechtigt mitnutzen und gestalten. 

    Beruflicher Umzug:
    Berufstätige, die beispielsweise  wegen eines neuen Jobs oder einer Versetzung im vergangenen Jahr umgezogen sind, können für die Umzugskosten höhere Pauschalen abziehen. Seit dem 1. Januar 2010 beträgt die Pauschale für Verheiratete 1.271 Euro anstelle von vorher 1.256 Euro. Für Singles gelten jetzt 636 Euro. Zuvor waren es 628 Euro. Zusätzlich zur Pauschale können Steuerpflichtige noch mehr Kosten, zum Beispiel für Verpflegung- und Übernachtungskosten oder für den Transport der Einrichtung durch eine Speditionsfirma mit Belegen nachweisen. Gibt es für den Umzug keinen beruflichen Grund, zählen Kosten für eine angeheuerte Speditionsfirma als haushaltsnahe Dienstleistungen. 

    Vorsorge:
    Mehr Beiträge zählen seit 2010 zur Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem 1. Januar können Versicherte die Beiträge für die medizinische Basisversorgung nun in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen. Im Wesentlichen entspricht die medizinische Grundversorgung den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen oder dem Basistarif in der privaten Krankenkasse und in der Pflegeversicherung. Besonders privat versicherten Familien bringt die Änderung deutlich höhere Abzüge: Jetzt gelten alle gezahlten Beiträge, auch die für die Kinder und den Ehepartner. Gerade in diesem Punkt der Einkommensteuererklärung sollten Arbeitnehmer Sorgfalt walten lassen. Die meisten Arbeitgeber-Lohnprogramme berücksichtigen die Änderungen nicht, warnt der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland (LHRD). Der Verein rät allen freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversicherten, ihre Lohnsteuerbescheinigung in Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu prüfen.

  • Kleinvieh macht auch Mist

    Werbungskosten: Haben Arbeitnehmer 2010 mehr als den Pauschbetrag von 920 Euro aufgebracht, spart jede zusätzliche Ausgabe Steuern

    Schnell kommen mehr als 920 Euro für Werbungskosten zusammen. Allein, wer an 230 Tagen nur 14 Kilometer zur Arbeit zurücklegt, überschreitet die Summe mit der Pendlerpauschale. Jetzt lohnt es sich weitere Aufwendungen mit Belegen nachzuweisen. Dank großzügiger Urteile des Bundesfinanzhofs zählen nun auch Dienstreisen oder Weiterbildungen, die mit Privatvergnügen verbunden sind.

    Früher hieß es ganz oder gar nicht. Kosten für Reisen aus beruflichen sowie privaten Gründen, erkannte der Fiskus nicht an. Jetzt müssen die Finanzbeamten die beruflichen Reisekosten anteilig abhaken. Das verschafft Arbeitnehmern sowie Selbständigen Vorteile. „Es gibt Fälle, in denen der Chef die Kosten nicht übernimmt“, sagt der Berliner Steuerberater Alexander Fuchs. Das treffe zum Beispiel zu, wenn ein Professor einen Fachkongress besuchen möchte, der Universität aber nicht genügend Mittel dafür bereitstehen. Selbständige können die Kosten zwar nicht als Werbungs-, dafür jedoch als Betriebsausgaben geltend machen.

    Für die Steuererklärung sollten  bei gemischt veranlassten Reisen die beruflichen Reisetage von den privat veranlassten klar getrennt werden, rät die Stiftung Warentest. Der berufliche Teil müsse mindestens zehn Prozent der Reisezeit betragen. Hier ein Rechenbeispiel: Wer von acht Reisetagen drei beruflich unterwegs ist, kann drei Achtel der Flugkosten abrechnen. Bei 400 Euro erkennt das Finanzamt also 150 Euro an.  

    Häufig bringen die Fahrtkosten trotz Privatvergnügen vollen Werbungskostenabzug –
    nämlich dann, wenn der berufliche Anlass der Reise klar im Vordergrund steht. Folgendes Beispiel haben die Warentester dafür parat: Fährt ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Chefs zu einer dreitägigen Konferenz und hängt das Wochenende privat an, kann er seine Reisekosten voll absetzen. Schließlich stand der berufliche Anlass klar im Vordergrund.

    Auch für Bildungskosten gilt neuerdings eine Mischkostenregelung. Ein Arzt, kann eine Fortbildung teilweise steuerlich geltend machen, wenn der Lehrgang viel Zeit für die Ausübung privat veranlasster Sportarten zulässt. Das entschied der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr.

  • Vermittler im Grauen Kapitalmarkt sollen kontrolliert werden

    Gewerbeämter sollen Agenturen überprüfen / Verbraucherschützer sehen Neuregelung skeptisch

    Der Graue Kapitalmarkt soll künftig lediglich von den Gewerbeämtern und nicht von der Bundesfinanzaufsicht (BaFin) kontrolliert werden. Das sehen die Pläne für das so genannte Anlegerschutz-II-Gesetz vor, dass die Überprüfung der rund 80.000 freien Vermittler der Geldanlagen regelt. Urspünglich wollte Finanzminister Wolfgang Schäuble die Experten der BaFin mit der Aufgabe betreuen. Doch das Wirtschaftsministerium widersetzte sich erfolgreich. Nun wird die Kontrolle Bestandteil der Gewerbeordnung bleiben.

    Zum Grauen Kapitalmarkt zählen unregulierte Finanzprodukte, zum Beispiel geschlossene Immobilienfonds, Beteiligungen an Windparks, Steuersparmodelle oder Schuldverschreibungen von Unternehmen. In diesem Segment haben sind der Vergangenheit immer wieder dubiose Anbieter aufgefallen, die mit betrügerischen Offerten oft Tausende Anleger um ihr Geld gebracht haben. So haben viele Sparer zum Beispiel mit Schrottimmobilien in den neuen Ländern viel Geld verloren.

    Die regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Gewerbeämter sollen die Eignung der Finanzagenten und ihrer angestellten Berater prüfen. Sie werden wohl auch in einem zentralen Register für alle Anlageberater aufgenommen. Trotz der erstmaligen Aufsicht über die Vermittler sind Verbraucherschützer unzufrieden. „Mit einer gewerberechtlichen Lösung wird eine effektive Aufsicht schwerlich möglich sein“, befürchtet der Finanzexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) Manfred Westphal. Denn den Gewerbeämtern fehlt es am Personal und auch an wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeiten. Die BaFin kann Banken sogar den Handel mit Wertpapieren verbieten oder die Ablösung von Managern verlangen. Ein ähnliches Instrumentarium haben die lokalen Ämter nicht. Westphal kritisiert zudem, dass Verbraucher keine zentrale Anlaufstellen bekommen sollen, von der sie mehr über einen Vermittler erfahren können. Auch innerhalb der Bundesregierung ist die Aufsicht durch die Gewerbeordnung umstritten. Im Verbraucherministerium ist man zum Beispiel skeptisch, ob die fachlichen Kenntnisse der Kontrolleure ausreichen.

    Der Gesetzentwurf soll demnächst veröffentlicht werden. Am morgigen Freitag stehen weitere Anlegerschutzgesetze bereits vor der Verabschiedung. Sie sehen zum Beispiel Qualitätschecks für Bankberater und die Aushändigung von Beipackzetteln für Finanzprodukte vor.

  • „Stiftung Warentest für Finanzprodukte“

    FDP-Finanzsprecher Volker Wissing im Interview: Die Koalition will eine unabhängige Institution gründen, um privaten Geldanlegern zu helfen. Dennoch „hat in der Marktwirtschaft jeder das Recht, pleite zu gehen“, so Wissing

    Hannes Koch: Um private Kapitalanleger vor schlechten Finanzprodukten und unzureichender Beratung zu schützen, will die Koalition eine Stiftung einrichten. Was soll diese neue Institution leisten?

    Volker Wissing: Was an den Finanzmärkten fehlt, ist Transparenz. Bisher wissen die Verbraucher oft nicht, auf was sie sich einlassen, wenn sie bestimmte Fonds oder Zertifikate kaufen. Die Stiftung für Finanzprodukte soll deshalb so ähnlich funktionieren wie die Stiftung Warentest. Es geht darum, den Verbrauchern unabhängige Informationen über Geldanlagen zur Verfügung zu stellen. Damit wollen wir eine zusätzliche Qualitätskontrolle etablieren.

    Koch: Die Stiftung Warentest prüft Handys, Waschmittel und andere Produkte und bewertet sie mit Noten. Wird die Stiftung für Finanzprodukte ähnlich arbeiten?

    Wissing: Die Stiftung wird Finanzprodukte im Hinblick auf Sicherheit, Rendite, Anlagestrategie und weitere Aspekte einschätzen. Ob das in eine Art Schulnote münden muss wie bei der Stiftung Warentest, ist nicht gesagt.

    Koch: Wollen Sie mit der Stiftung eine Art TÜV für neue Finanzprodukte oder eine Zertifizierung einführen?

    Wissing: Schon der Begriff „Finanz-TÜV“ ist irreführend. Bei Finanzprodukten kann man über gut und schlecht nicht so leicht urteilen wie im technischen Bereich. Und offizielle Gütesiegel in Form eines Zertifikates vergibt auch die Stiftung Warentest nicht. Eine unabhängige Institution sollte den privaten Geldanlegern die Entscheidung erleichtern, aber nicht abnehmen. In der Marktwirtschaft hat jeder das Recht, pleite zu gehen.

    Koch: Das Bundesfinanzministerium Wolfgang Schäubles steht der Stiftungsidee kritisch gegenüber.

    Wissing: Den Fraktionen von CDU, CSU und FDP war es zunächst wichtig, die eigenen Vorstellungen zu formulieren. Ich gehe davon aus, dass wir unsere Pläne noch in diesem Jahr umsetzen.

    Koch: Heute (Freitag) verabschiedet der Bundestag ein Gesetz zum besseren Schutz der Anleger. Warum haben Sie nicht genauer geregelt, welche Angaben in den Produktinformationsblättern enthalten sein müssen, die die Banken ihren Kunden künftig aushändigen?

    Wissing: Wir haben festgelegt, dass die Emittenten von Wertpapieren bestimmte Kerninformationen wie Preisschwankungen und die Möglichkeit des Totalverlustes erwähnen müssen. Zu viele Details können aber auch zur Desinformation beitragen. Das Gesetz gibt einen klaren Rahmen, den die Händler ausfüllen können. Geschieht dies nicht, werden wir nachjustieren.

    Koch: Gegenwärtig arbeiten Sie an einem weiteren Gesetz zur Regulierung des grauen Kapitalmarkts, auf dem bisher relativ unkontrolliert beispielsweise Beteiligungen an Windparks verkauft werden. Warum will die FDP diese Aufsicht den kommunalen Gewerbeämtern übergeben, die von Finanzgeschäften keine Ahnung haben?

    Wissing: Wo genau die Aufsicht angesiedelt wird, ist noch nicht geklärt. Fest steht, dass wir auch in diesem Bereich, eine genaue Übersicht herstellen wollen, welche Akteure am Markt sind. Außerdem wollen wir Mindestanforderungen für ihre Qualifikation beschreiben.

    Koch: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt über die nötige Fachkenntnis. Warum übertragen Sie nicht ihr die Kontrolle des grauen Kapitalmarktes?

    Wissing: Eine wirksame und straffe Organisation der Finanzaufsicht ist uns sehr wichtig. Wir wollen aber vermeiden, dass es zu Zugangsbeschränkungen für freie Vermittler von Finanzprodukten kommt.

    Koch: Sie schützen damit eine klassische Klientel ihrer Partei.

    Wissing: Nein. Die BaFin hat mit der Aufsicht über Banken und andere Akteure bereits genug zu tun. Man darf sie nicht mit zu vielen Zusatzaufgaben belasten.

    Bio-Kasten

    Volker Wissing

    Der 40jährige FDP-Politiker Volker Wissing leitet den Finanzausschuss des Bundestages. Der Jurist kommt aus Landau in der Pfalz. Nebenbei ist er Organist und Kirchenmusiker.

    Info-Kasten

    Anlegerschutz

    Mit den Stimmen der Regierungskoalition beschließt der Bundestag heute (Freitag) das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes. Anlageberater bei Banken und anderen Firmen müssen sich demnach künftig bei der Finanzaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Außerdem werden die Wertpapierhändler verpflichtet, ihren Kunden ein „leicht verständliches Dokument“ mitzugeben, das über die „wesentlichen Merkmale eines Finanzinstrumentes informiert“. Der Bundesrat hatte kritisiert, die Regierung müsse genauer vorschreiben, welche Angaben in welcher Form enthalten sein sollten. Über das aktuelle Gesetz hinaus plant die Koalition weitere Regelungen zum grauen Kapitalmarkt und für eine Stiftung für Finanzprodukte.

  • Mr. Hartgeld sucht seine Zukunft

    Bundesbank-Vorstand Axel Webers Chancen, Chef der Europäischen Zentralbank zu werden, sinken. Vermutungen über Wechsel zur Deutschen Bank

    Der Chef der Deutschen Bundesbank kommt im Ausland nicht immer gut an. Diese Hypothek seines Amtes belastet auch Axel Weber, der gerne Vorstand der Europäischen Zentralbank geworden wäre. Damit scheint es nun vorbei zu sein.

    Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete am Mittwoch, der 53jährige Weber sei als EZB-Chef „aus dem Rennen“. Eine offizielle Bestätigung gab es nicht. Klar ist nur soviel: Am Mittwoch Vormittag haben Kanzlerin Angela Merkel und Weber miteinander telefoniert. Vermutungen zufolge will Weber auch nicht mehr für eine zweite Amtszeit als Bundesbank-Chef kandidieren, sondern auf den Vorstandsposten der Deutschen Bank wechseln, wenn der gegenwärtige Chef-Manager Josef Ackermann 2013 abtritt.

    Ob Weber, ehemaliger Finanzprofessor und Wirtschaftsberater der Bundesregierung, sich tatsächlich um die Nachfolge des in diesem Jahr ausscheidenden französischen EZB-Chefs Jean-Claude Trichet bewarb, hat er selbst niemals öffentlich bestätigt. Regierungsprecher Steffen Seibert erklärte jedoch auch am Mittwoch, dass es schön wäre, wenn „ein Deutscher“ die Euro-Bank leiten würde.

    Webers Kandidatur war immer mit Schwierigkeiten behaftet. Nicht nur bei Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy und dem Chef der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, stießen Webers Positionen auf Kritik. Der Vorwurf lautete: Mit seiner harten Politik für einen stabilen Wert des Euro schade Weber ökonomisch schwächeren Nachbarländern mehr, als es notwendig sei.

    In der Tat ließ Weber nie einen Zweifel an seiner grundsätzlichen Einschätzung. „Ich halte Preisstabilität für die einzige Nadel im EZB-Kompass“, sagte er im vergangenen Herbst. Zu dieser Haltung passte, dass er gemeinsame europäische Staatsanleihen zur Unterstützung notleidender Euro-Staaten wie Griechenland und Irland ablehnte und sich auch kritisch äußerte, als die EZB Staatsanleihen schwacher Staaten aufkaufte. Webers Befürchtung: Derartige Großzügigkeit gefährde die Kaufkraft und die Stabilität der europäischen Währung.

    Andererseits machte sich der Bundesbank-Chef, der auch im Präsidium der EZB sitzt, dafür stark, den europäischen Rettungsschirm einzurichten und notfalls auszubauen. Ihm blinde Stabilitätspolitik vorzuwerfen, wäre deshalb ungerechtfertigt.

    Zum erheblichen Teil dürfte Weber an den Vorurteilen gescheitert sein, die Spitzenpolitiker Frankreichs und anderer Staaten der Bundesbank und damit auch ihrem Chef schon immer entgegenbrachten. Viele im Ausland betrachten die ehemalige deutsche Notenbank als Hüterin einer verqueren Ideologie des harten Geldes, die im Zeichen deutscher Stärke rücksichtslos über die Interessen der Nachbarländer hinwegregiere. Mit seinem bestimmten, von manchen Politikern als beherrschend und arrogant empfundenen Auftreten hat Weber diesen Vorbehalten Vorschub geleistet.

  • Mehr Zeit, nicht nur Flexibilität

    Kommentar zu familienfreundlichen Arbeitszeiten von Hannes Koch

    Mit technischen Innovationen haben deutsche Unternehmen in der Regel keine Probleme, mit sozialen Neuerungen schon. Angeblich 96 von 100 Firmen böten ihren Beschäftigten familienfreundliche Arbeitszeiten an, sagte zwar der Wirtschaftsverband Gesamtmetall, bevor er sich am Dienstag mit Kanzlerin Angela Merkel zu diesem Thema traf. Die alltäglichen Beschwerden der Arbeitnehmer widersprechen allerdings solchen Freudenmeldungen. Viele Erwachsene beklagen die Überforderung, Arbeit und Familienleben unter einen Hut zu bringen.

    Was ist die Ursache? Heute wollen beide Geschlechter berufliche Bestätigung erhalten und Geld verdienen. Teilweise müssen sie es auch, weil ein Lohn für den Lebensunterhalt nicht mehr ausreicht. Aber normale Familien sind oft nicht der Lage, die hohen Anforderungen zweier Arbeitsplätze, des Familienlebens und der Kindererziehung zu ihrer eigenen Zufriedenheit und der der Arbeitgeber zu erfüllen. Die Lösung kann nur daran liegen, die zeitliche Gesamtbelastung zu reduzieren. Statt zweier Vollzeitjobs pro Familie liegt die Zukunft eher in Teilzeit-Tätigkeiten mit beispielsweise 30 Stunden.

    Für die Unternehmen bedeutet das: Nicht nur mehr Flexibilität, sondern mehr Zeit müssen sie ihren Beschäftigten zugestehen. In Vorständen, Aufsichtsräten, Werkhallen und Büros sollten Firmen teilen lernen. Und zu teilen gibt es genug: Arbeitsplätze zwischen Männern und Frauen, Verantwortung, Sorge um die Kinder, Zeit – und nicht zuletzt Geld.

    Gerade dieser Aspekt wird gerne übersehen. Familienfreundliche Arbeitszeiten und Teilzeit-Stellen können Geld kosten. Nicht nur den arbeitenden Ehepartnern, die des Zeitwohlstands halber auf einige hundert oder gar tausend Euro monatlich verzichten. Auch die Unternehmen sollten materielle Abstriche einkalkulieren: Denn in den unteren Einkommensgruppen ist es schwierig, den Lohn entsprechend der Arbeitszeit zu verringern. Manche Firma wird Familienfreundlichkeit deshalb mit höheren Kosten bezahlen. Klar aber ist: Ebenso wie technische Innovationen sind soziale nicht gratis zu bekommen. Man nennt dies Investition.

  • „Fünf Euro reichen nicht“

    Hartz IV: Die Union vernachlässige den sozialen Ausgleich, sagt der Philosoph Friedhelm Hengsbach. Die sozialethische Rechtfertigung dieser Politik sei fehlerhaft

    Hannes Koch: Morgen verhandeln Regierung und Opposition abermals über bessere Hartz-IV-Leistungen. Warum halten Sie das bisherige Angebot von Union und FDP für unzureichend?

    Friedhelm Hengsbach: Das Bundesverfassungsgericht bezweifelt, dass Haushalte mit Kindern, die von Hartz IV leben müssen, damit ihr menschenwürdiges Existenzminimum finanzieren können. Es geht auch darum, deren Recht auf Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Der Zuschlag von fünf Euro, den die Regierung gewähren will, reicht dafür nicht.

    Koch: Argumentieren SPD, Grüne und Linke plausibel, wenn Sie das Arbeitslosengeld II stärker anheben wollen?

    Hengsbach: Die Opposition stützt sich auf die Einschätzungen der Wohlfahrtsverbände. Diese haben engen Kontakt zu den Betroffenen. Deshalb nehme ich an, dass die Argumente zutreffen, der Regelsatz bei Hartz IV liege heute um mindestens 50 Euro pro Monat zu niedrig.

    Koch: Am Montag veranstaltete die Union einen Kongress über Sozialethik. Sowohl die evangelische, als auch die katholische Soziallehre kennt das Prinzip, dass jeder Mensch zunächst einmal für sich selbst verantwortlich ist. Die kärgliche Hartz-Förderung sollte diesem Prinzip Rechnung tragen – offenbar mit Erfolg: Mehr Menschen haben sich neue Jobs gesucht.

    Hengsbach: Diesen Zusammenhang bestreite ich. Zwar sinkt die Arbeitslosigkeit. Aber warum? Im Aufschwung richten die Unternehmen neue Arbeitsplätze ein, weil die Nachfrage nach ihren Produkten wächst.

    Koch: Jeder sechste Deutsche ist arm oder von Armut bedroht. Das klingt hart, erscheint aber im internationalen Vergleich moderat. Ist die Debatte über die zunehmende soziale Spaltung in Deutschland übertrieben?

    Hengsbach: Nein, man darf die Armut in Deutschland nicht mit der in Bangladesch vergleichen. Entscheidend ist, dass hierzulande der Abstand zwischen unten und oben in einer Weise zunimmt, die als ungerecht empfunden wird. Diese Schieflage der Einkommens­verteilung ist durch die Steuerpolitik verursacht und dadurch, dass Arbeitsverhältnisse mutwillig prekär gemacht wurden.

    Koch: Die Union reklamiert für sich eine „auf dem christlichen Menschenbild beruhende Sozialpolitik“. Kann die Partei diesen Anspruch erfüllen?

    Hengsbach: So, wie sie es anstellt, nicht. Der Kongress ist eine Wahlkampf-Initiative in Richtung eines katholisch-konservativen Wählerspektrums. Inhaltlich stolpert die Union in einen Kategorienfehler. Sie verengt ein säkulares, von ihr christlich eingefärbtes Prinzip der Menschenwürde auf Freiheit und Eigenverantwortung. Dann kann sie die soziale Gerechtigkeit spielend leicht im wirtschaftsliberalen Interesse umdeuten.

    Koch: Wie sollte sich die Union stattdessen verhalten?

    Hengsbach: In einer zunehmend polarisierten Gesellschaft lautet die normative Antwort: Der Grundsatz gleicher Gerechtigkeit steht im Mittelpunkt der Politik. Konkret bedeutet dies, dass die Geltung von Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden wieder gefestigt wird. Wenn in Ostdeutschland nur noch rund 50 Prozent, im Westen zwei Drittel der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden, müsste die Regierung solche Verträge für allgemeinverbindlich erklären. Dann würden sie für alle Unternehmen und Arbeitnehmer gelten. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Branchenbezogene Mindestlöhne sollten gesetzlich verankert werden.

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    Friedhelm Hengsbach

    Der 73jährige Theologe gilt als führender katholischer Sozialethiker. Er leitete bis 2006 das Oswald-von-Nell-Breuning-Institut der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt/ Main. Seit zwei Jahren lebt er in der Jesuitengemeinschaft Ludwigshafen.

    Info-Kasten

    CDU-Kongress zu Sozialethik

    Die Bundestagsfraktion der Union veranstaltete am Montag ihren Kongress „Christliches Menschenbild und soziale Marktwirtschaft“. Mit führenden Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche wollte man unter anderem Konsequenzen aus der Finanzkrise debattieren.