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  • So viel Arbeit ist erlaubt

    Ein Ferienjob ist ein guter Weg, das Taschengeld aufzubessern. Doch für die Nebentätigkeiten gibt es Regeln. Schüler dürfen nicht jede Arbeit annehmen. Und auch wie lange sie schaffen dürfen, hat der Gesetzgeber festgelegt. Hier die wichtigsten Punkte: 

    Mindestalter:
    Für Schüler unter 13 Jahren gilt striktes Arbeitsverbot. Wie so häufig gibt es jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Film- oder Werbeaufnahmen. Ab 13 Jahren dürfen sie einer Beschäftigung nachgehen – vorausgesetzt, die Eltern haben nichts dagegen und es handelt sich um eine leichte, kindgerechte Tätigkeit.

    Beschäftigungsdauer:
    Höchstens zwei Stunden dürfen Kinder ab 13 Jahren Babysitten, Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben. Schulpflichtige Jugendliche ab 15 Jahren dürfen ganztags zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten. Der Ferienjob darf jedoch 40 Wochenstunden nicht überschreiten und ist auf maximal vier Wochen pro Jahr beschränkt. Zudem müssen zwischen den einzelnen Schichten zwölf Stunden Freizeit liegen. Für Jugendliche, die bereits einen Schulabschluss besitzen, gilt: höchstens 50 Tage pro Kalenderjahr oder zwei Monate hintereinander jobben. Volljährige Schüler dürfen sowohl in den Ferien, als auch neben der Schulzeit einen Minijob ausüben – vorausgesetzt die Tätigkeit beeinträchtigt ihre schulischen Leistungen nicht. Minijobs auf 400-Euro-Basis sind dazu steuerfrei.

    Sozialabgaben:
    Wer den 18. Geburtstag schon gefeiert hat, muss vom Verdienst Sozialabgaben zahlen. Wer nicht will, dass der Staat die Beiträge einkassiert, darf die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen pro Jahr nicht überschreiten.

    Ferienjob und Kindergeld:
    Überschreitet das verdiente Geld den Freibetrag für das Kindergeld, entfällt der Anspruch auf die staatliche Hilfe und es muss zurückgezahlt werden. Bei Kindern von Hartz IV-Empfängern  beträgt die Freibetragsgrenze 1.200 Euro. Alle anderen dürfen bis zu 8.004 Euro hinzuverdienen. 

  • Anlageberatung gleicht Lotteriespiel

    Anlegerschutzgesetz wird schon wieder verwässert

    Auch knapp zwei Jahre nach der Pleite der Lehman-Bank hat sich die Anlageberatung der Banken nur stellenweise verbessert. Gesetzlich wurde bislang entgegen den Zusagen der Bundesregierung gerade einmal die Haftung für Falschberatung verbessert. „Die Anlageberatung gleicht einem Lotteriespiel“, kritisiert der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen deshalb die Politik. In weiten Teilen des Finanzmarktes herrschten Zustände wie im wilden Westen.

    Die Bundesregierung will in der kommenden Woche zwar ein Gesetz für den besseren Schutz der Sparer beschließen. Doch nach Billens Ansicht ist der Entwurf mittlerweile stark verwässert worden. Der von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) durchgesetzte Beipackzettel für einzelne Finanzprodukte sorgt demnach nicht für mehr Transparenz. Im Gesetz fehlen zum Beispiel Vorgaben für eine einheitliche Gestaltung der Risiken und Kosten der Produkte. Auch werden die Kosten nicht nach Provisionen und Verwaltungskosten aufgeschlüsselt. Am meisten ärgert Billen, dass das Informationsblatt erst vor dem Abschluss eines Vertrags übergeben werden muss und nicht, wenn ein Finanzprodukt auf den Markt kommt. Ein Vergleich verschiedener Offerten, zum Beispiel im Internet, ist für den Sparer daher nicht möglich. Der vzbv fordert die Verbraucherministerin nun auf, das Gesetz noch einmal zu verbessern.

    Auch die in diesem Jahr neu eingeführten Beratungsprotokolle lassen laut Verband zu wünschen übrig. Die Bankberater müssen die wesentlichen Inhalte der Kundengespräche aufzeichnen. So soll die Beweisführung bei einer falschen Beratung erleichtert werden. Doch eine Untersuchung der Finanzaufsicht ergab, dass bei zwei Dritteln der Protokolle notwendige Angaben fehlten. Oft müssen die Kunden das Protokoll unterschreiben, obwohl der Gesetzgeber genau dies nicht wollte. „Die Protokolle lassen meist nicht erkennen, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist“, urteilen die Verbraucherschützer und verlangen eine Umkehr der Beweislast. Dann müssten die Institute nachweisen, dass sie ihre Sparer richtig informiert haben.

    Einen weiteren Mangel haben die Verbraucher selbst zu verantworten. Viele Sparer kennen den Zusammenhang zwischen Risiko und Ertrag bei der Geldanlage nicht. Ein Forschungsprojekt der Uni Mannheim soll da Abhilfe schaffen. Professor Martin Weber hat dafür ein Programm ins Internet gestellt. Unter der Webadresse www.behavioral-finance.de/risiko können Sparer ihre Risikoneigung ermitteln. „Wenn sie das Risiko nicht erleben, kommt es nicht im Kopf an“, sagt Weber und hofft auf möglichst viele Teilnehmer an dem wissenschaftlichen Versuch.

  • 50 Euro weniger zum Leben

    Staat plant Wohngeldkürzung/ Mieterbund und Opposition kritisieren das Vorhaben

    Der Deutsche Mieterbund (DMB) befürchtet drastische Kürzungen beim Wohngeld. Ab 2011 will die Bundesregierung die Ausgaben für die staatliche Hilfe um 40 Prozent reduzieren. „Die Sparpläne im Wohnungsbereich sind ein sozialpolitischer Kahlschlag“, sagte der Präsident des Verbands, Franz-Georg Rips, am Dienstag in Berlin.

     

    Der DMB schätzt, dass der Bund in Zukunft anstelle von etwa 800 Millionen Euro nur noch 491 Millionen Euro zum Wohngeld beisteuern wird. Empfänger des Zuschusses müssten dann mit im Durchschnitt 40 bis 50 Euro weniger im Monat auskommen – vorausgesetzt die Mittel würden bei allen Bedürftigen gekürzt. Denn wer von der Einsparung betroffen sein wird, so der DMB, sei noch völlig unklar. Vorstellbar wäre zum Beispiel auch, dass insgesamt weniger Haushalte von der staatlichen Hilfe profitieren.

     

    Etwa 800.000 bis 900.000 Haushalte in Deutschland beziehen Wohngeld. Im Durchschnitt 140 Euro im Monat erhalten Wohngeldempfänger vom Staat – schätzt der Mieterbund. Das durchschnittliche Einkommen von Haushalten, die den Zuschuss bekommen liegt bei 822 Euro. DMB-Präsident Rips bezeichnet die Kürzung als „völlig inakzeptabel“. Dass die Bundesregierung gerade auf dem Rücken der einkommensschwächsten Haushalte sparen will, sei ein Akt der sozialen Kälte.

     

    Auch aus den Reihen der Opposition hagelt es Kritik. „Diese Maßnahme der Regierung ist jämmerlich“, sagt die sozialpolitische Sprecherin der SPD, Anette Kramme. Sie werde nur dazu führen, dass die Zahl der Hartz IV-Empfänger ansteige. So sehen es auch die Grünen. „Das ist eine Kostenverlagerung auf die Kommunen“, sagt ein Fraktionssprecher. Würden mehr Menschen durch die Wohngeldkürzung in Hartz IV abrutschen, hieße das eine stärkere Belastung der Gemeinden. Denn sie kommen für einen Teil der Grundsicherung auf und finanzieren den Großteil der Unterkunftskosten.

     

    Sparen will die Bundesregierung noch an weiteren Stellen. So sollen die Mittel für die Städtebauförderung auf rund 305 Millionen Euro gekürzt und somit fast halbiert werden. Dies hat zum Beispiel Einsparungen bei den Programmen Stadtumbau Ost und Stadtumbau West zur Folge. Auch Haus- oder Wohnungseigentümer sind von den Sparplänen betroffen: Denn ebenso werden die Fördermittel für die energetische –

     und somit klimafreundliche –

    Gebäudesanierung zurück gefahren.   

     

    Noch sind die schwarz-gelben Sparpläne nicht in Sack und Tüten und müssen noch vom Bundestag beschlossen werden. Beim Wohngeld hat darüber hinaus auch der Bundesrat ein Mitspracherecht. Deshalb, so der Mieterbund, bestehe noch Hoffnung, dass zumindest dieses Vorhaben noch gestoppt werde.

     

     

     

     

     

     

     

  • Komplizierter Sozialausgleich

    Bei den Steuerzuschüssen für Zusatzbeiträge sind viele Fragen offen

    Gerecht, stabil und sozial soll die neue Finanzierungsbasis der Krankenversicherung sein. So verspricht es Gesundheitsminister Philipp Rösler. Die Eckpunkte des Gesetzes lesen sich auch flüssig. Künftige Kostensteigerungen werden über Zusatzbeiträge den Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebrummt. Steigt der Zusatzbeitrag im Einzelfall auf mehr als zwei Prozent des Einkommens, übernimmt der Steuerzahler die Bezahlung des über den Grenzwert hinausgehenden Betrag.

    Die Beamten im Gesundheitsministerium brüten derzeit über dem detaillierten Gesetzestext. Dabei müssen harte Nüsse geknackt werden. So ist zum Beispiel noch weitgehend unklar, wie mit den Langzeitarbeitslosen verfahren wird. Für Hartz-IV-Empfänger bezahlen die Jobcenter einen festen Beitrag in Höhe von 126 Euro an den Gesundheitsfonds. Zusatzbeiträge müssen die Betroffenen aus eigener Tasche bezahlen oder zu einer Kasse ohne Extrabeitrag wechseln. Nur in begründeten Ausnahmefällen übernehmen die Jobcenter die Zusatzbeiträge. Noch ist das kein großes Problem, weil nur wenige Krankenkassen einen Aufschlag erheben. Doch die Reform ist so angelegt, dass es spätestens 2012 flächendeckende Zusatzbeiträge geben wird und der Wechsel zu einer zuschlagsfreien Kasse unmöglich wird. Die Regierung rechnet 2012 mit durchschnittlich acht Euro, 2014 schon mit 16 Euro pro Monat.

    Der Sozialausgleich soll eine übermäßige Belastung der finanziell Schwachen verhindern. Wie schwierig eine gerechte Lösung wird, zeigen einige Modellfälle. Ein arbeitsloses Ehepaar mit zwei Kindern und etwa 1.500 Euro Regelleistung und Wohnkosten müsste zwei Prozent des Einkommens, also 30 Euro, als Zusatzbeitrag zur Familienversicherung selbst tragen. Sind die Partner nicht verheiratet, bestehen zwei Versicherungen und die Leistungen würden theoretisch jeweils zur Hälfte mit 750 Euro angerechnet. Beide müssten bei der zweiprozentigen Obergrenze je bis zu 15 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Für 2014 bedeutet dies, dass das Ehepaar den gesamten Zusatzbeitrag von 16 Euro alleine tragen muss, die Partner ohne Trauschein zusammen aber 30 Euro. Die Experten zerbrechen sich nun über Wege zur Gleichbehandlung den Kopf.

    Theoretisch könnten sogar reiche Haushalte in den Genuss des Sozialausgleiches kommen. Verdient bei einem unverheirateten Paar ein Partner extrem viel, der andere in einem sozialversicherungspflichtigen Job aber zum Beispiel nur 600 Euro, wäre die Belastungsobergrenze für den Geringverdiener bei zwölf Euro im Monat. 2014 bekäme der Haushalt monatlich noch vier Euro vom Staat dazu. Zahlenmäßig dürfte diese Konstellation nicht ins Gewicht fallen. Sie zeigt jedoch, dass die Reform im Detail noch schwierig wird.

    Eine weitere Hürde stellt die Berechnung des Sozialausgleichs und dessen Auszahlung dar. Bei den Arbeitnehmern scheint die Aufgabe gut lösbar. Der Arbeitgeber prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, zieht einen Sozialausgleich von den Versicherungsbeiträgen ab und überweist dem Beschäftigten den einbehalten Betrag mit dem Lohn. Bei Hartz-IV-Empfängern würden die Jobcenter den Ausgleich wohl mit dem Regelsatz auszahlen. Das bereitet den Krankenkassen Unbehagen. Drei oder vier Euro mehr würden schnell ausgegeben, statt wie geplant an die Krankenkasse überwiesen, heißt es bei einer großen Kasse. In diesem Falle müssten die Versicherungsträger die Zusatzbeiträge aufwändig bei Mitgliedern eintreiben, bei denen in der Regel nichts mehr zu holen ist.

    Auch bei den Rentnern deuten sich Probleme an. Eine Stelle muss das gesamte beitragspflichtige Einkommen der Rentner überblicken. Sonst kann nicht festgestellt werden, ob ein Rentner Anrecht auf den Sozialausgleich hat. Das soll die Deutsch Rentenversicherung (DRV) übernehmen. Jene aber sträubt sich. „Wir sind für diese Aufgabe denkbar ungeeignet“, warnte DRV-Chef Herbert Rische kürzlich. Das Gesundheitsministerium will nun alle Klippen unbürokratisch umfahren. So lautet zumindest die Zusage.

  • Wenn der Zug zur Sauna wird

    Am Wochenende haben sich in Zügen der Deutschen Bahn dramatische Szenen ereignet: Etliche Fahrgäste kollabierten, weil die Temperaturen in den Abteilen Berichten zufolge auf bis zu 50 Grad anstiegen. Ursache war der Ausfall von Klimaanlagen. Hier die wich

    Frage: Wie viele Züge waren insgesamt betroffen?

    Antwort: Die Bahn selbst spricht von drei betroffenen ICE-Zügen und rund 1.000 Passagieren. Vorstand Ulrich Homburg entschuldigte sich und sagte, das Unternehmen bedauere es sehr, dass einzelne Fahrgäste auch gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten und im Krankenhaus hätten behandelt werden müssen. Mittlerweile häufen sich Berichte, nach denen es auch in Intercity-Zügen zu Ausfällen der Klimaanlage gekommen ist. Dass es in Zukunft weitere Vorfälle dieser Art geben wird, ist nicht auszuschließen.

    Frage: Warum sind die Lüftungen ausgefallen?

    Antwort: Im ICE sorgen zwei voneinander unabhängige Systeme für ein angenehmes Klima. In den Problemzügen sind nach Einschätzungen des Bahnexperten der Technischen Universität Berlin, Marcus Hecht, beide gleichzeitig ausgefallen. Dafür kommen mehrere Ursachen in Frage. Es kann sich um Wartungsmängel handeln, so dass Filter verstopfen oder Pumpen versagen. Womöglich sind die ICE auch gar nicht für so hohe Temperaturen ausgelegt. Es fehlen die Klappnotbelüftungen, kritisiert der Professor. Damit könnte der Fahrtwind eine Überhitzung der Züge verhindern. Für den Fahrgastverband Pro Bahn ist der Hitzekollaps auf der Schiene eine Folge des Sparkurses bei der Bahn. Eine Generalüberholung der 15 Jahre alten Züge sei überfällig.

    Frage: Können die Passagiere auf Entschädigungen hoffen?

    Antwort: Laut Bahn sollen Kunden für die hitzebedingten Verzögerungen entschädigt werden. Für eine Verspätung von mehr als einer Stunde gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Für Betroffene hat die Bahn eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Per Email an  hitzewelle@deutschebahn.com oder schriftlich über die Adresse DB Fernverkehr AG, Kundendialog, Stichwort „Hitzewelle“, Postfach 10 06 13, 96058 Bamberg, ist sie zu erreichen. Fahrgäste können sich  auch an das DB-Kundenportal mit der Telefonnummer
    01805/ 996633 wenden.

    Frage: Wird die Hitzeschlacht in Zügen der Deutschen Bahn ein Nachspiel haben?

    Bahn-Chef Rüdiger Grube hat angekündigt, die Vorfälle im Zusammenhang mit den ausgefallenen ICE-Zügen lückenlos aufzuklären. Das Bundesverkehrsministerium verlangt vom Konzern, die technischen Mängel bei der nächsten ICE-Generation zu beseitigen. Dazu gebe es Gespräche mit dem Eisenbahnbundesamt, der Bahn und den Herstellern. Das Eisenbahnbundesamt will die defekten Züge nun überprüfen. Ärger droht der Bahn auch von der Bundespolizei, die ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet hat. Dabei geht es um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung sowie der unterlassenen Hilfeleistung. Sollte sich diese Vermutung bestätigen, wären weitere Forderungen gegen die Bahn denkbar – etwa Schmerzensgeld oder Schadenersatz.

  • Verkehrminister fordert sicherere Züge

    Bundespolizei ermittelt nach Klimaanlagenausfall bei der Bahn / Unternehmen will Fahrgäste entschädigen

    Die Hitzeschlacht in Zügen der Deutschen Bahn am Wochenende hat ein Nachspiel. Das Bundesverkehrsministerium verlangt vom Konzern, die technischen Mängel bei der nächsten ICE-Generation zu beseitigen. Dazu gebe es Gespräche mit dem Eisenbahn-Bundesamt, der Bahn und den Herstellern, sagte eine Sprecherin des Ministers, „der Aufsichtsrat wird sich auf seiner nächsten Sitzung damit beschäftigen. Am Wochenende gab es in einigen Zügen chaotische Zustände, weil die Klimaanlagen ausfielen. Am schlimmsten verlief eine ICE Fahrt zwischen Hannover und Bielefeld. In dem prall gefüllten Zug wurde es extrem heiß. Schüler brachen zusammen und mussten ins Krankenhaus gebracht werden, nachdem der ICE in Bielefeld schließlich gestoppt wurde und die Fahrgäste den defekten Zug verlassen durften. Mittlerweile häufen sich Berichte, nach denen es auch in Intercity-Zügen zu Ausfällen der Klimaanlage gekommen ist.

     

    Die Bahn selbst spricht von drei betroffenen ICE-Zügen und rund 1.000 Passagieren. „Wir bedauern sehr, dass einzelne Fahrgäste auch gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten und sogar im Krankenhaus behandelt werden mussten“, entschuldigte sich der zuständige Vorstand Ulrich Homburg bei den Fahrgästen. Die Kunden sollen nun entschädigt werden. Für Verspätungen von mehr als einer Stunde gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Der Konzern ließ offen, ob die Hitzeopfer darüber hinaus noch mit zusätzlichen Ersatzleistungen rechnen können.

     

    Das Eisenbahnbundesamt will die defekten Züge nun überprüfen. Ärger droht der Bahn auch von der Bundespolizei, die ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet hat. Dabei geht es um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung sowie der unterlassenen Hilfeleistung. Sollte sich diese Vermutung bestätigen, wären weitere Forderungen gegen die Bahn denkbar, Schmerzensgeld oder Schadenersatz.

     

    Die Hersteller wollen mit dem neuerlichen Debakel bei der Bahn nichts zu tun haben. Für den technischen Zustand sei der Betreiber der Züge verantwortlich, stellt ein Sprecher von Siemens fest. Die Münchner führen das Industriekonsortium an, das die Hochgeschwindigkeitszüge herstellt. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will mit einer Gesetzesänderung bald für eine andere Verteilung der Verantwortung sorgen und die Industrie stärker in die Pflicht nehmen. Schon beim Chaos rund um die unsicheren Achsen des Schnellzuges gab es Streit um die Zuständigkeiten, der schließlich mit einer Teilung der Kosten für den Austausch endete.

     

    Für den Fahrgastverband Pro Bahn ist der Hitzekollaps auf der Schiene eine Folge des Sparkurses bei der Bahn. Eine Generalüberholung der 15 Jahre alten Züge sei überfällig. Kritik gibt es auch wieder einmal am Zugpersonal. Reisende berichteten von überforderten Zugbegleitern. Die Bahn selbst verwies darauf, dass bereits vor der Hitzewelle die Vorräte an Wasser und Limonaden in den Zügen aufgestockt wurden. Dem Vorsitzenden des Verkehrsauschusses im Bundestag, Winfried Hermann (Die Grünen) reicht diese Erklärung nicht aus. „Die Deutsche Bahn braucht für Ausnahmesituationen endlich einen gut einstudierten Plan B, damit den Reisenden schnell und unbürokratisch geholfen werden kann“, verlangt der Politiker. Hermann vermutet hinter dem Ausfall der Klimaanlagen ebenfalls Unzulänglichkeiten bei der Wartung der Züge.

     

     

     

     

     

     

  • Doppelter Flop

    Ausfall der Klimaanlagen:

    Im ICE sorgen zwei voneinander unabhängige Systeme für ein angenehmes Klima. In den Problemzügen sind nach Einschätzung des Bahnexperten der Technischen Universität Berlin, Markus Hecht, beide gleichzeitig ausgefallen. Dafür kommen mehrere Ursachen in Frage. Es kann sich um Wartungsmängel handeln, so dass Filter verstopften oder Pumpen versagten. Womöglich sind die ICE auch gar nicht für so hohe Temperaturen ausgelegt. „Es fehlen die Klappnotbelüftungen“, kritisiert der Professor. Damit könnte der Fahrtwind eine Überhitzung der Züge verhindern. Nach dem Unglück von Eschede wurden die Fenster der Baureihe ausgetauscht, um in ähnlichen Notfällen leichter von außen helfen zu können. Dumm nur ist, dass die neuen Fenster nicht mehr geöffnet werden können. Der Forscher ist für eine stärkere Kontrolle der Bahn durch den Bund. „Der Eigentümer muss mehr auf Seriosität achten“, fordert Hecht.

  • Der Bund muss durchgreifen

    Kommentar

    Die Pannenserie bei der Bahn reißt nicht ab. Die Fahrgäste verlieren allmählich das Vertrauen in die Technik und das Unternehmen. Offenkundig wird bei der Bahn doch auf Kosten den Kunden gespart. Das muss der Verkehrsminister als Vertreter des Eigentümers Bund unterbinden.

    Der zuständige Vorstand spricht von Unannehmlichkeiten und untertreibt damit fast schamlos. Den vom Ausfall der Kühlsysteme betroffenen Passagieren werden treffendere Bezeichnungen einfallen. Es verantwortungslos, Menschen längere Zeit so hohen Temperaturen zuzumuten. Wer dies tut, nimmt Gesundheitsschäden seiner Kunden in Kauf. Diese Einsicht ist an der Spitze der Bahn wohl nicht verbreitet. Das ist die eine der beiden wichtigen Dimensionen des Falles.

    Die zweite richtet den Blick auf die Ursachen der Defekte. Die Vielzahl der nicht richtig funktionierenden Züge legt den Verdacht auf Wartungsmängel nahe. Bei der letzten Generalrevision der ICE-Reihe wurden vor allem weniger wichtige Dinge erledigt. Es gab neue Sitze, Steckdosen und Klarlack auf der Außenhaut. An Notbelüftungen hat niemand gedacht oder der Einbau war der Bahn schlicht zu teuer. Wenn aus Kostengründen tatsächlich Nachlässigkeiten geduldet werden, hat die Bahn ein Problem. Dass die Sicherheit zuerst kommt, glaubt bald niemand mehr.

    Die Bahn muss wieder besser werden, auch wenn der Milliardengewinn dadurch etwas schmaler ausfällt. Der Eigentümer kann dies durchsetzen, wenn er will. Wenn Verkehrsminister Peter Ramsauer nun Gespräche mit der Industrie und der Aufsichtsbehörde ankündigt, lenkt dies nur von seiner Verantwortung ab. Da müssen einfach klare Direktiven her.

  • Bürgerarbeit startet am 15. Juli

    Die Hälfte der Jobcenter macht mit

    Langzeitarbeitslose sollen als Bürgerarbeiter in Sportvereinen aushelfen, alten Menschen etwas vorlesen oder die Landschaft pflegen. Das sieht das Konzept von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vor. Am 15. Juli startet das neue Programm, an dem allerdings wenig wirklich neu ist. „Aktiv zu sein ist immer besser als zuhause auf ein Jobangebot zu warten“, stellt die Ministerin fest.160.000 Arbeitslose werden zunächst an diesem Programm teilnehmen. Fast 200 Jobcenter aus allen Bundesländern haben sich dafür angemeldet. Das ist die Hälfte der Agenturen. Jedes Jobcenter hat eigene Zielgruppen für die Bürgerarbeit herausgesucht. Mal sind es Alleinerziehende, mal die Arbeitslosen eines Problembezirks, mal Behinderte oder ältere Menschen. Zunächst schließen die Arbeitsagenturen mit dem Erwerbslosen eine Zielvereinbarung ab, an die sich beide halten müssen. Der Vertrag kann beispielsweise Qualifizierungen beinhalten. Danach kümmert sich das Jobcenter ein halbes Jahr lang intensiv um die Teilnehmer. Erst wenn innerhalb dieser Zeitspanne keine reguläre Stelle gefunden wird, verpflichtet die Agentur den Arbeitslosen zur Bürgerarbeit. Insgesamt stehen dann ab Januar nächsten Jahres  64.000 Teilzeitarbeitsplätze für die besonders schwer vermittelbaren Fälle bereit. Im Gegensatz zum Ein-Euro-Job ist die Bürgerarbeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Betroffenen erhalten einen Arbeitsvertrag und verdienen bei einer 30-Stunden-Woche 1.080 Euro. Es kommen nur Tätigkeiten in Frage, die sonst niemand bezahlen würde. So wird ein Wettbewerb mit dem örtlichen Handwerk vermieden. „Wer angebotene Arbeit ohne triftigen Grund ablehnt, dem kann die Regelleistung gekürzt werden“, erläutert von der Leyen, die Bürgerarbeit als eine neue Form des Förderns und Forderns verstanden wissen will.Dem Vorhaben gingen erfolgreiche Modellversuche in Sachsen-Anhalt voraus. Nach Angaben des Landeswirtschaftsministers Reiner Haseloff konnte die Arbeitslosigkeit in den Versuchsgemeinden um die Hälfte reduziert werden. Jeder vierte Arbeitslose hat sich bereits in den ersten Wochen, der so genannten Aktivierungsphase, abgemeldet. Jeder zehnte fand schließlich aus der direkten Bürgerarbeit heraus wieder einen neuen Job.Das Programm läuft zunächst drei Jahre lang. Die Kosten in Höhe von 1,3 Milliarden Euro übernimmt zu etwas mehr als die Hälfte der Bund. Das restliche Geld kommt aus dem Europäischen Sozialfonds. 

     

     

  • Schummeln kann die Gesundheit beeinträchtigen

    Mogeln ist nicht fein, aber durchaus erlaubt – zumindest was die Kennzeichnung von Lebensmitteln betrifft. Wie Hersteller ihre Produkte schön tricksen, weiß Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

    Kunstmann: Herr Valet, mit welchen legalen Mitteln führen Hersteller Verbraucher bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln hinters Licht?

    Armin Valet: Auf Etiketten sind zum Beispiel Früchte zu sehen, die im Produkt gar nicht enthalten sind. Anstelle dessen stecken Aromen drin. Oder der angepriesene „Putensalat“ besteht nur zu einem Teil aus gewachsenem Putenfleisch und wird stattdessen mit einer Mischung aus Hähnchen- und Putenformfleisch gestreckt.

    Kunstmann: Schaden die Tricks den Konsumenten?

    Valet: Verbrauchern wird eine höhere Qualität vorgegaukelt. Sie geben Geld für Produkte aus, die letztendlich enttäuschen. Das ist ein finanzieller Schaden. Die Schummelei kann aber auch die Gesundheit beeinträchtigen –
    wenn zum Beispiel jemand empfindlich auf Glutamat reagiert und er auf den Slogan „Ohne Geschmacksverstärker“ hereingefallen ist.

    Kunstmann: … und im Produkt ist trotzdem Glutamat enthalten?

    Valet: Das Glutamat versteckt sich dann in der Zutatenliste im Wörtchen „Hefeextrakt“. Verwenden Hersteller Hefeextrakt als Geschmacksverstärker, müssen sie das darin enthaltene Glutamat nicht deklarieren.

    Kunstmann: Was muss sich an der Lebensmittelkennzeichnung ändern, damit der ganz legale Schwindel ein Ende hat? 

    Valet: Wir fordern Klarheit. Verbraucher müssen auf den ersten Blick erkennen können, wie es um die Qualität des Produkts bestellt ist. Wenn die Produktqualität von der Verbrauchererwartung abweicht, muss das groß und deutlich vorne auf dem Etikett stehen. Und wenn zum Beispiel die Sauce Hollandaise anstatt der erhofften Butter billiges Pflanzenfett enthält, muss das durch den Zusatz „mit Pflanzenfett“ ganz klar erkennbar sein. Häufig sind auch die Zutatenlisten so klein gedruckt, dass sie kaum lesbar sind. Wir brauchen eine Mindestgröße, an die sich alle Hersteller halten müssen.

    Bio-Box: Armin Valet (44) arbeitet seit zehn Jahren als  Ernährungsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Im Taschenbuch „Vorsicht Supermarkt!: Wie wir verführt und betrogen werden“ zeigt er zusammen mit seiner Kollegin Silke Schwartau welche Tricks auf Konsumenten beim täglichen Einkauf lauern.     

  • Aufgesetzte Natürlichkeit

    Sind auf der Verpackung keine Zusatzstoffe deklariert, können trotzdem welche im Lebensmittel stecken

    E 335, E 322, E 440, E 621: Beim Blick auf die Zutatenliste so manch einer Tiefkühlpizza oder Dosensuppe bräuchte man ein kleines Lexikon. Kaum jemand weiß, welches Mittelchen sich hinter welcher Nummer versteckt, geschweige denn welche Wirkung es erzielt. Das hat auch die Lebensmittelindustrie gemerkt und setzt verstärkt auf „Clean Labels“ – auf saubere Etiketten. Die hässlichen Zahlen verschwinden vom Produkt und machen Platz für natürliche Zutaten. Eigentlich dürfte dies die Konsumenten freuen. Doch die Natürlichkeit trügt: Weniger Zusatzstoffe machen die Würstchensuppe oder den Kartoffelsalat nicht unbedingt besser. 

    „Verbraucher verlangen von den Herstellern Natürlichkeit“, erläutert Lebensmittelexperte Udo Pollmer. Und um diese geforderte ,Natürlichkeit’ zu erreichen, greift die Industrie immer tiefer in die Trickkiste. „Anstelle von Zusatzstoffen setzen die Produzenten einfach Zusatzstoff-Imitate ein, die den gleichen Effekt erzielen“, so Pollmer. Der Clou: Die Imitate werden aus typischen Lebensmitteln gewonnen und müssen nicht als „Zusatzstoff“ deklariert werden.

    Perfektes Beispiel für die Kundentäuschung sind die natürlich klingenden Bezeichnungen „Milchprodukt“ und „Milcheiweißerzeugnis“. Die Begriffe lassen kaum ahnen, dass sich dahinter zum Beispiel Emulgatoren verbergen, die durch bestimmte technologische Verfahren aus Molke gewonnen wurden. „In der Mayonnaise und im Eis sorgen Emulgatoren für einen cremigen Mix“, erläutert  Lebensmittelchemiker Pollmer. Und in Formfleisch und Wurst lasse sich durch den Hilfsstoff sogar der Wassergehalt erhöhen.

    Auch Foodwatch kennt den Trend zur vorgetäuschten Natürlichkeit. „So lassen sich die Produkte besser vermarkten“, sagt der Sprecher der Verbraucherorganisation Martin Rücker. Besonders populär sei es geworden, Glutamat von den Etiketten verschwinden zu lassen. „Die Unternehmen nutzen eine Gesetzeslücke aus“, erklärt Rücker „und setzen Hefeextrakt ein –
    eine glutamathaltige Substanz, die nicht als Zusatzstoff deklariert werden muss.“ Ganz frech würden einige Hersteller dann die Vorderseite ihrer Produkte mit „Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“ bewerben, das Glutamat hinten in der Zutatenliste im Hefeextrakt verstecken.

    Der Verbraucherzentrale Hamburg (vzh) sind die Mogeleien der Lebensmittelproduzenten schon seit Langem ein Dorn im Auge. Auch hier kann man berichten, wie die Masche mit dem vermeintlich sauberen Etikett funktioniert: „Es kommen zum Beispiel färbende Lebensmittel wie Spinat, Rote Beete oder Färberdistelkonzentrat zum Einsatz“, erläutert Lebensmittelexperte Armin Valet. Ein Erdbeerjoghurt könne so ganz legal mit „100 Prozent Natur“ werben und in der Zutatenliste Rote Beete zu lesen sein. Freilich, die rote Frucht ist nicht schädlich und auch gegen Spinat ist nichts einzuwenden. Dennoch hat der Hamburger Verein etwas dagegen: „Wir erwarten, dass vor den Zutaten das Wörtchen ,färbendes Lebensmittel’ steht“, so Valet. „So können Konsumenten ganz klar erkennen, dass der verführerischen Optik mit einer kleinen Trickserei nachgeholfen wurde.“

    Einige Zutaten, die die Industrie zur „Aufwertung“ ihrer Erzeugnisse verwendet, klingen besonders lecker. Bei dem Wort  „Rosmarinextrakt“ wird manchem Verbraucher das Wasser im Munde zerlaufen. Schließlich ist das mediterrane Kraut für sein  intensives Bukett bekannt, welches selbst einen einfachen Gemüseeintopf in einen Gaumenschmaus verwandelt. Zur Enttäuschung jedes Hobbykochs zeichnet sich das Produkt anstelle des erhofften verführerischen Geschmacks durch ein ziemlich dürftiges Aroma aus. „Öle und Fette zum Braten werden zum Beispiel mit dem Kräuterextrakt versetzt“, berichtet Lebensmittelexperte Pollmer. „Der Stoff wird dazu benutzt, die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern und ersetzt den Zusatzstoff Butylhydroxyanisol, auch BHA oder E 320 genannt“, so Pollmer.

    Doch nicht nur Negatives berichten Verbraucherschützer über den Trend zur vermeintlichen Natürlichkeit: „Wenn Hersteller künstliche Farbstoffe durch natürliche ersetzen, ist das ein Fortschritt“, sagt vzh-Experte Valet. Schließlich könnten bestimmte künstliche Farbstoffe Hyperaktivität bei Kindern fördern.

  • Reklamieren erlaubt

    Verdorbene, falsch deklarierte oder beschädigte Lebensmittel müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Doch gegen welche Missstände können sich Kunden zur Wehr setzen? Und wem tragen sie ihre Beschwerde vor?

    Riecht die Milch unangenehm nach Chemie oder der Rotwein hat einen komischen Beigeschmack, dann ist das eine Abweichung vom Normalzustand. Die Verbraucherzentralen empfehlen, solche  Lebensmittel direkt im Geschäft zu beanstanden. Kunden haben einen Anspruch darauf, dass die mangelhafte gegen einwandfreie Ware umgetauscht wird. Geht das nicht, können Verbraucher eine Preisminderung oder ihr Geld zurück verlangen. „Schlucken Sie Ihren Ärger nicht runter“, rät Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg, „reklamieren Sie gezielt solche Verstöße gegen das Lebensmittelrecht.“ Wichtig ist der Kassenbeleg, denn er dient als Beweismittel.

    Ranzige Nüsse oder „fischiger“ Fisch: Verdorbene Lebensmittel sollten Verbraucher erst recht beanstanden. Nimmt der Verkäufer oder der Filialleiter die Beschwerde nicht ernst, hilft die Lebensmittelüberwachung weiter. „Die Kontrollbehörde gibt es in jedem Landkreis“, sagt Jürgen Wippel vom Verbraucherministerium Baden-Württemberg. Ein Anruf beim Landrats- oder Bürgermeisteramt verrät, wo die Behörde zu finden ist. Verbraucher geben dann einfach das vergammelte Lebensmittel  bei den Marktwächtern ab, diese nehmen die Beschwerde auf und das Produkt entgegen, kümmern sich um die Untersuchung und das weitere Vorgehen. Bei einigen Ärgernissen kann der Nachweis jedoch schwierig werden: Fehlen im Erdbeerkörbchen erheblich viele Früchte oder ist der Eimer nur halbvoll mit Äpfeln, sollten Verbraucher den Missstand sofort im Laden klären.

    Auch mangelnde Hygiene in der Imbissbude, krank machendes Essen im Spezialitätenrestaurant, gesundheitsschädigende Kosmetika oder irreführende Werbung müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Je nach Reklamationsgrund können die Ordnungsämter, Lebensmittelüberwachungs-, Verbraucherschutz- oder  Veterinärämter, die Eichämter oder Eichbetriebe oder der Wirtschaftskontrolldienst zuständig sein. 

  • Jeder kann das Erbe sprengen

    Ein Testament stellt sicher, dass das eigene Vermögen im Erbfall in die richtigen Hände gelangt. Der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, Klaus Michael Groll, verrät, welche Regeln beim Verfassen des Letzten Willens gelten.

    Kunstmann: Herr Groll, wann ist es sinnvoll, ein Testament aufzusetzen?

    Klaus Michael Groll: Wenn ein bisschen Vermögen vorhanden ist, ist ein Testament schon ratsam. Der Letzte Wille ist keine Frage des Alters. Bekommt ein 19-Jähriger Student von der Oma 5.000 Euro geschenkt, möchte er,  dass seine Wunschperson später einmal das Geld erhält. 

    Kunstmann: Wie dokumentiere ich den Letzten Willen?

    Groll: Das Testament kann schriftlich aufgesetzt werden. Dann muss es von A bis Z von Hand geschrieben sein. Oder es wird mithilfe eines Notars gefertigt. 

    Kunstmann: Ist der Gang zum Notar sinnvoll?

    Groll: Notariell beglaubigt muss ein Testament nicht sein. Der letzte Wille gilt, solange die Form gewahrt wird – also Orts- und Datumsangabe, sowie die volle Unterschrift und die Überschrift „Testament“ oder „Mein Letzter Wille“ enthalten sind. Laien ziehen besser einen Spezialisten zurate. Ein Testament sollte überlegt angefertigt sein. Es ist quasi ein „erbrechtlicher Maßanzug“.

    Kunstmann: Kann ich alles vererben?

    Groll: Ich kann vererben was und wohin ich möchte. Ein Witwer kann seinen Sohn als Alleinerben bestimmen und ihm alles vermachen. Als Grenze gilt aber immer der Pflichtteil –
    der selbst der in Missgunst gefallenen Tochter zusteht. Das ist dann aber nur ein Geldanspruch.

    Kunstmann: Kann ich meinen Hund, ein Tierheim oder einen wildfremden Menschen als Erbe bestimmen?

    Groll: Nur Rechtspersönlichkeiten können erben. Tiere sind keine Rechtssubjekte, ein Tierheim schon. Soll es der Katze oder dem Hund nach dem eigenen Tod gut gehen, kann ein Tierheim oder vielleicht ein Cousin als Erbe bestimmt werden – mit der Auflage das Tier ein Leben lang zu versorgen. Selbst Wildfremde können erben.

    Kunstmann: Wie verhindere ich, dass meine Liebsten am Ende um das Erbe streiten?

    Groll: Ich sollte eine Erbengemeinschaft vermeiden. Ohne Testament entsteht die oft automatisch. Dann bekommen sowohl die Witwe als auch die Kinder etwas. Auch wenn ich mehrere Erben bestimme, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und die birgt häufig ein hohes Konfliktpotential – weil jeder ein Mitspracherecht hat. Da geht es dann darum, ob das Hausdach saniert oder an wen die Eigentumswohnung vermietet werden soll. Schlussendlich kann jeder das Erbe sprengen. Die Tochter kann die Immobilie versteigern und die Mutter kann nichts dagegen tun.

    Bio-Box: Professor Klaus Michael Groll (65) ist Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Spezialgebiet des Münchner Fachanwalts ist die Testamentgestaltung. Der Jurist ist Herausgeber und Autor zahlreicher Ratgeber. 

  • Erben ist nicht gerade einfach

    Wer Bescheid weiß, kommt meist ohne Steuerzahlung davon

    Die Erbschaftsteuer wird immer wieder reformiert. Allein seit 2009 hat es drei wichtige Änderungen gegeben. Da findet sich kaum mehr jemand durch. Und auch die aktuelle Gesetzgebung wird wohl nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Weitere Anpassungen zeichnen sich zum Beispiel ab, wenn der Staat seine Löcher in der Kasse aus den Nachlässen Vermögender stopfen will. Zuletzt stand im Mittelpunkt, einige Ungerechtigkeiten im Erbrecht zu beseitigen. Hier nun ein kleiner Überblick über die wichtigsten Punkte:

    Pflegevergütung:
    Seit Jahresbeginn werden Pflegeleistungen von Angehörigen stärker aufs Erbe angerechnet. Hat zum Beispiel eine Witwe kein Testament gemacht, erben ihre beiden Töchter in der Regel je zur Hälfte. Hat aber zum Beispiel eine Tochter ihre Mutter gepflegt, die andere nicht, bekommt die pflegende Tochter jetzt mehr. Allerdings muss sie die Pflegeleistungen auch nachweisen können. „Angehörige sollten ein Pflegetagebuch führen“, rät der Rechtsanwalt Wolf von Bernuth. „Darin sollten sie die einzelnen Tätigkeiten mit Datum und Uhrzeit festhalten“, so der Jurist. Am besten lässt die pflegende Person die Einträge in gewissen Abständen vom Patienten gegenzeichnen.

    Immobilien:
    Erben von Häusern oder Eigentumswohnungen werden seit Anfang 2010 stärker zur Kasse gebeten. Zuvor setzte der Fiskus bei der Berechnung der  Steuersätze für Immobilien rund 50 bis 60 Prozent des Verkehrswerts an. Nunmehr wird für jeden Nachlassgegenstand bei der Berechnung der Höhe der Steuer der Verkehrswert zugrunde gelegt.

    Freibeträge:
    Mit der Reform der Erbschaftsteuer hat der Staat die Freibeträge angehoben. Hinterbliebene können seit vergangenem Jahr höhere Summen erben, ohne dass das Finanzamt zur Kasse bittet. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erhalten jetzt 500.000 Euro steuerfrei. Früher waren es 307.000 Euro. Für Kinder und Stiefkinder verdoppelt sich der Betrag von 205.000 Euro auf 400.000 Euro. Bei Enkel- oder Stiefenkelkindern erhöht sich die  Summe von 51.200 Euro auf 200.000 Euro. Geschwister und geschiedene Ehepartner müssen anstelle von zuvor 10.300 Euro nunmehr 20.000 Euro nicht versteuern. Auch Freunden steht diese Summe steuerfrei zu. Zuvor waren es 5.200 Euro.

    Selbstgenutztes Wohneigentum: Nutzen Ehe- oder eingetragene Lebenspartner eine geerbte Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst, bleiben sie von der Erbschaftsteuer verschont. Erben Kinder oder Kinder verstorbener Kinder, müssen sie sich mit einer Wohnfläche von 200 Quadratmeter begnügen. Alles was darüber hinausgeht, besteuert das Finanzamt. Weiterer Vorteil: Die Freibeträge dürfen zusätzlich ausgeschöpft werden.

    Betriebsvermögen:
    Unter bestimmten Umständen kommen Erben von Betriebsvermögen gänzlich steuerfrei davon. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sie den Betrieb sieben Jahre erfolgreich fortführen, ohne ihn ganz oder teilweise zu veräußern. Außerdem muss eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen erhalten werden.

    Pflichtteil:
    Das aktuelle Recht erschwert die komplette Enterbung. Nach altem Recht konnte ein Vater seinem Sohn zum Beispiel den Pflichtteil entziehen, ihn also gänzlich enterben, wenn dieser gegen seinen Willen einen „ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel“ führt. Dieser Tatbestand reicht heute nicht mehr aus. Nur wenn der Sohn wegen einer Vorsatztat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird, hat der Vater das Recht, ihm den Pflichtteil wegen seines Lebenswandels abzusprechen. Die übrigen Möglichkeiten zum Entzug des Pflichtteils bleiben bestehen.

    Nichteheliche Kinder:
    Nach Plänen des Justizministeriums sollen künftig alle nichtehelichen Kinder im Erb- und Pflichtteilsrecht gleichgestellt sein. Bislang haben nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, nur dann einen Erb- oder Pflichtteilanspruch, wenn der Vater zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung seinen Wohnsitz im Gebiet der neuen Bundesländer hatte. Demnächst sollen alle nichtehelichen Nachkommen diesen Anspruch genießen. Gerichte verlangen jedoch den Nachweis der Vaterschaft. In einigen Fällen könnte künftig Eile geboten sein. „Wird der Vater feuerbestattet, ist der Nachweis nicht mehr möglich“, so Jurist von Bernuth. Nur ein Gerichtsentscheid könne die Feuerbestattung verzögern.

  • Die klitzekleine Kopfpauschale

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Finanzreform der Krankenkassen

    Wie teuer wird die Krankenversicherung?

     

    Die Versicherten müssen im kommenden Jahr höhere Beiträge bezahlen. Der allgemeine Beitragssatz steigt von derzeit 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Davon tragen Arbeiter und Angestellte etwas mehr als die Hälfte. Den Aufschlag müssen aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlen. Beschäftigte mit 1.000 Euro Bruttoverdienst im Monat zahlen künftig 82 Euro statt bisher 79 Euro. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro erhöhen sich die Beiträge um neun Euro auf 246 Euro.

     

    Kommen dazu noch Zusatzbeiträge?

     

    Wenn eine Krankenkasse mit den Überweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, erhebt sie Zusatzbeiträge. Diese müssen die Versicherten alleine bezahlen. Die Arbeitgeber bleiben außen vor. Das bisherige System wird somit grundlegend verändert. Denn alle künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen tragen die Arbeitnehmer alleine über ansteigende Zusatzbeiträge. Und jeder Versicherte bezahlt denselben Zusatzbeitrag. Ein Teil der Finanzierung der Gesundheitsversorgung wird also durch einkommensunabhängige Prämien ersetzt, die gerne auch Kopfpauschalen genannt werden. Im Verlauf der Jahre steigt die Einheitspauschale im Vergleich zu den durch die Arbeitgeber mitfinanzierten Beiträgen allmählich an.

     

    Wie hoch werden die Zusatzbeiträge sein.

     

    Das lässt sich nicht eindeutig beantworten. Die meisten Krankenkassen erheben noch keinen Zusatzbetrag. Durch die jetzt beschlossenen Reformen kann dies auch im nächsten Jahr noch auf viele Kassen zutreffen. Irgendwann werden aber alle Krankenkassen die wachsenden Ausgaben für Ärzte, Arzneien und Krankenhäuser aus dieser Quelle speisen. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler geht für das Jahr 2014 von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 16 Euro im Monat aus.

     

    Ist es nicht ungerecht, dass Spitzenverdiener genau so hohe Zusatzbeiträge bezahlen wie Hartz-IV-Empfänger?

     

    Eigentlich sollen im deutschen Sozialsystem die starken Schultern mehr tragen als die schwachen. Das Prinzip wird hier ausgehebelt, zumindest zum Teil. Denn die Bundesregierung führt auch einen sozialen Ausgleich ein. Niemand soll mehr als zwei Prozent seines Einkommens als Zusatzbeitrag bezahlen. Übersteigt die Prämie diese Marke, übernimmt der Steuerzahler den Restbetrag.

     

    Wie funktioniert der Sozialausgleich?

     

    Das Bundesversicherungsamt errechnet den durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen aus der Differenz zwischen den Einnahmen des Gesundheitsfonds und den Ausgaben aller Kassen. Dabei kommt beispielsweise für das Jahr 2014 eine Lücke von 16 Euro pro Versicherten und Monat heraus. Das ist die maßgebliche Zahl für den Sozialausgleich. Die persönliche Obergrenze liegt bei zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Den Rest übernimmt die Allgemeinheit. In diesem Beispiel greift der Ausgleich also ab einem Verdienst von 800 Euro im Monat.

     

    Wer organisiert den Sozialausgleich?

     

    Dafür sind die Arbeitgeber zuständig. Sie ziehen die über die zwei-Prozent-Grenze gehenden Zusatzbeiträge von den regulären Krankenversicherungsbeiträgen ab. Die Kasse zieht dann zwar den kompletten Zusatzbeitrag beim Versicherten ein, doch über die geringere reguläre Beitragszahlung wird der übermäßige Aufwand wieder ausgeglichen.

     

    Worauf müssen die Versicherten achten?

     

    Es gibt einen Fallstrick in der Konstruktion, den jeder im Auge behalten sollte. Der Sozialausgleich orientiert sich nur am durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Wenn einzelne Krankenkassen darüber hinausgehende Prämien von ihren Mitgliedern verlangen, wird dies nicht durch den Staat ausgeglichen. Wenn der Versicherte die Mehrkosten nicht tragen will oder kann, muss er zu einer Krankenkasse wechseln, die höchstens den durchschnittlichen Zusatzbeitrag erhebt.

     

     

     

     

     

  • Einstieg in den Umstieg

    Kommentar

    Die Verständigung der Koalition auf eine Finanzreform im Gesundheitswesen verändert mehr, als die Hahnenkämpfe der Beteiligten in den letzten Monaten vermuten ließen. Die Beschlüsse bedeuten die Einführung einer kleinen Kopfpauschale, die auf lange Sicht zu einem großen Baustein der Krankenversicherung werden wird.

    Die zusätzlichen Kosten der Arbeitnehmer halten sich vorerst in Grenzen. Ihre Beiträge werden erst auf lange Sicht spürbar zum Budget der Krankenkassen beitragen. Und der geplante Sozialausgleich verhindert eine unbotmäßige Belastung der sozial Schwächeren. Insofern wird sich die Tragweite der Reform vorläufig gar nicht bemerkbar machen. Gesundheitsminister Philipp Rösler darf sich als Sieger fühlen. Ihm ist der Einstieg in den Umstieg gelungen. Eine Revolution hat wohl auch niemand ernsthaft erwartet. Die CSU ist von ihrem Versprechen, es gäbe mit ihr keine Kopfpauschale, hingegen abgerückt. Nichts anderes verbirgt sich hinter einer einkommensunabhängigen Prämie.

    Ob das Konzept auf Dauer halten wird, was die Bundesregierung heute verspricht, darf bezweifelt werden. Mit den wachsenden Ausgaben für die Gesundheitsversorgung steigen die Zusatzbeiträge deutlich an. Ob künftige Finanzminister den immer teureren Sozialausgleich leisten können oder wollen, ist eine der offenen Fragen. Die Kosten dafür wachsen schon zu Beginn jährlich um fast eine Milliarde Euro. Womöglich wird irgendwann die Deckelung von zwei Prozent erhöht, damit der Sozialausgleich finanzierbar bleibt. Gerecht verteilt wären die Lasten dann nicht mehr.

    Für eine wirklich soziale Ausgestaltung der Krankenversicherung fehlen weiterhin wichtige Veränderungen. Die Betragsbemessungsgrenze sollte angehoben und die private Krankenversicherung wie in Holland in das System der gesetzlichen Versicherung integriert werden. Außerdem sollten auch die an der Finanzierung beteiligt werden, die vor allem Kapitaleinkünfte beziehen. Das alles würde jedoch den Stammklientel der Koalition treffen.

  • Pflegemindestlohn droht Verschiebung

    FDP-Wirtschaftsminister Brüderle fordert Entscheidung des Kabinetts. Kanzleramtsminister Pofalla hält das für überflüssig. Mögliches Resultat: Die Lohnuntergrenze könnte nicht zum 1. August in Kraft treten

    Eigentlich ist alles klar: Für rund 750.000 Altenpflegerinnen und Pfleger soll bald ein neuer Mindestlohn von 7,50 Euro in Ostdeutschland und 8,50 Euro im Westen gelten. Darauf einigten sich die Gewerkschaft Ver.di und die Arbeitgeberverbände bereits im März diesen Jahres. Doch nun hakt es in der Bundesregierung.

    Nach geltender Rechtslage könnte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Pflegemindestlohn per Verordnung zum 1. August in Kraft setzen. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) dagegen will zuvor noch einmal das Bundeskabinett mit der Sache befassen. Bei einem Treffen in den kommenden Tagen, bei dem es auch um den Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche geht, werden von der Leyen und Brüderle versuchen, die Sache zu klären.

    Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) unterstützt von der Leyen und hält einen Beschluss im Kabinett nicht für erforderlich. FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb beruft sich dagegen auf den Koalitionsvertrag. Dort ist festgelegt, dass die Koalition „einvernehmlich“ über die Einführung von Mindestlöhnen beschließt. Kolb, wie auch Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, betont, dass es „in der Sache“ keine Differenzen gebe. Es gehe nur um das formale Verfahren.

    Dieses kann trotzdem Auswirkungen haben. Einigen sich die Koalitionspartner nicht schnell, kann von der Leyen den Mindestlohn nicht mehr zum 1. August 2010 in Kraft setzen. Bereits einmal war das Datum verschoben worden. Eigentlich sollte die Lohnuntergrenze zum 1. Juli wirksam werden.

  • Städte gegen Abschaffung der Gewerbesteuer

    Bundesfinanzministerium düpiert Städte: Deren Modell für die Gemeindefinanzierung spielt bei Reformüberlegungen keine Rolle. FDP-Modell zur Abschaffung der Gewerbesteuer dagegen detailliert berechnet. Steuerausfälle in Milliardenhöhe

    In der Debatte über die Reform der Gewerbesteuer ignoriert das Bundesfinanzministerium bislang die Interessen der Kommunen. Deren Modell zur Neuordnung der Gemeindefinanzen sei bislang nicht berechnet worden, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber dieser Zeitung. Zu den finanziellen Auswirkungen des so genannten FDP-Modells liegt dagegen bereits eine detaillierte Studie des Finanzministeriums vor. Ergebnis: Steuerausfälle in Milliardenhöhe.

    Am kommenden Donnerstag findet die nächste Sitzung der von Finanzminister Wolfgang Schäuble berufenen Gemeindefinanzkomission statt. Die Vorstellungen von Teilen der Union und der FDP einerseits, sowie des Deutschen Städtetages und anderer Kommunalverbände andererseits sind kaum zu miteinander vereinbaren.

    Heute finanzieren sich die Kommunen zum guten Teil durch die Gewerbesteuer, deren Höhe sie mitbestimmen können. Dieses Jahr belaufen sich die Einnahmen auf rund 30 Milliarden Euro, die vor allem die in den Städten ansässigen Unternehmen und Gewerbebetriebe zahlen. Die Erträge schwanken freilich von Jahr zu Jahr stark, so dass die Städte immer wieder vor Finanzierungsproblemen stehen. Außerdem erhalten die Gemeinden Anteile der Einkommens- und Mehrwertsteuer.

    Das von der FDP bevorzugte Modell sieht vor, die Gewerbesteuer abzuschaffen. Stattdessen dürften die Städte eigene, stärkere Zuschläge zur Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer für Firmen erheben. Zusätzlich würden die Kommunen einen größeren Anteil der Mehrwertsteuer erhalten.

    Kapitalgesellschaften, Personenunternehmen und Einkommenssteuerzahler würden damit um rund fünf Milliarden Euro entlastet. Ein Grund dafür: Bestimmte Kosten, die die Unternehmen heute nicht von der Gewerbesteuer absetzen können, wären künftig abzugsfähig. Damit müssten die Firmen weniger Steuern entrichten.

    Eine der heiklen Fragen ist nun, wie das Defizit von fünf bis sechs Milliarden Euro, das unter dem Strich für die öffentliche Hand entstünde, zu decken ist. Unter anderem die grüne Bundestagsabgeordnete Britta Haßelmann befürchtet, Schwarz-Gelb könnte auf die Idee kommen, die Mehrwertsteuer zu erhöhen.

    Der Städtetag, sowie der Städte- und Gemeindebund wollen dagegen an der bisherigen Gewerbesteuer festhalten. Um ihre Einnahmen zu stärken und zu stabilisieren, fordern sie, Selbstständige wie Zahnärzte und Anwälte zur Gewerbesteuer heranzuziehen, während diese Berufsgruppen bislang von ihr verschont sind. Die Kommunalverbände plädieren außerdem dafür, den Unternehmen bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten zu streichen, um auch an dieser Stelle die öffentlichen Erträge zu erhöhen.

    „Das Modell der FDP ist kein vertretbarer Ersatz für die Gewerbesteuer“, sagte die Präsidentin des Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, „mitten in der schwersten kommunalen Finanzkrise, in der viele Kommunen vor dem Kollaps stehen, verbieten sich Experimente mit ungewissem Ausgang.“ Der Städtetag bezweifelt, dass eine Verlagerung von der Gewerbe- zur Einkommenssteuer zu einer nennenswerten Stabilisierung der Gemeindefinanzen führen könnte.

    Vor diesem Hintergrund stärkt die CSU den Kommunen den Rücken. „Einer Reform gegen den Willen der Kommunen wird Bayern nicht zustimmen“, heißt es im bayerischen Finanzministerium.

    Ob sich die FDP mit ihrem Modell durchsetzen kann, steht auch aus anderem Grund in den Sternen. Mit dem bevorstehenden Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen verlieren Union und FDP ihre Mehrheit im Bundesrat, der zustimmen muss.