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  • Viele Sicherheitsprobleme bei Elektroprodukten

    Bei Billigwaren, Toastern und Fönen sollten Verbraucher aufpassen

    Fast jeder fünfte Kunde hat beim Kauf von Elektroartikeln schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht. Insbesondere bei Geräten, die Hitze produzieren, kommt es immer wieder zu Problemen. Dazu gehören zum Beispiel Toaster, Föne oder Backöfen, bei denen viele Käufer Funktionsstörungen bemerkten. Dies ergab eine Umfrage des Verbands der Elektrotechnik (VDE). Der VDE bemängelt, dass viele Produkte ohne technische Sicherheitsprüfung auf den Markt kommen. Zum Teil findet der Verband bei Testaktionen sogar Elektrogeräte mit lebensgefährlichen Mängeln.

    „Es sind generell Billigprodukte“, beobachtet der Strategieleiter des VDE, Bernd Franke. Bei der Herstellung dieser Artikel wird oft an vielen Stellen gespart, was am Ende zu Lasten der Sicherheit gehen kann. So berichtet Franke von Tischsteckdosen, bei denen minderwertige Kunststoffe verwendet werden, die in Flammen aufgehen können. Oder es wird bei der so genannten Zugentlastung gespart. Zieht der Besitzer zu stark am Kabel, hat er schnell das unter Strom stehende Ende desselben in der Hand. Auch bei Durchschnitt der verwendeten Drähte knausern die Produzenten. „Gefährlich wird es bei Billigprodukten, die ganz ohne Sicherheitsprüfung in den deutschen Markt kommen und häufig falsch deklariert oder gefälscht sind“, warnt der Verband. Werden die Waren entdeckt, müssen sie aus den Regalen verschwinden oder auch vom Handel zurückgerufen werden. Mit empfindlichen Sanktionen müssen die Hersteller nicht rechnen.

    Das liegt auch an einem vergleichsweise laschen Rechtsrahmen. Die Produzenten müssen bei der Einfuhr der Waren nach Europa lediglich erklären, dass diese den europäischen Bestimmungen entsprechen. Dafür dürfen sie das CE-Zeichen tragen. Über die Qualität und Sicherheit des Produktes sagt das Siegel dagegen nichts aus, was viele Verbraucher nicht wissen. Überprüft wurden lediglich die Artikel, die mit dem Gütezeichen des VDE versehen sind. Der Verband kontrolliert seit 90 Jahren Elektroprodukte aller Art.

  • Bei Katastrophen zahlt am Ende der Staat

    Haftungsfragen bei Unfällen auf Ölplattformen in der Nordsee ungeklärt / Andere Branchen regeln den Schadenersatz

    Gut 40 Millionen Euro muss der Ölkonzern BP an die US-Regierung überweisen. Das ist schon die dritte Rechnung, die Präsident Barack Obama dem Unternehmen für die Begleichung der Schäden im Golf von Mexiko stellt. Das ist nur ein kleiner Teil der Forderung. Insgesamt will BP über 16 Milliarden Euro für einen Hilfsfonds bereitstellen. Ob der Betrag ausreicht, um alle Schäden zu begleichen, ist noch gar nicht absehbar. In dieser Frage bleiben die USA als Anrainerstaat der einstigen Bohrinsel aber hart. BP muss blechen, soll aber nicht pleite gehen.

     

    Auch in Europa würde im Falle eines solchen Unglücks schnell die Frage nach der Haftung laut. Immerhin fördern die Anrainerstaaten der Nordsee an über 300 Stellen Öl oder Gas. Experten halten auch hier eine Ölpest für denkbar, von der dann alle Küstenländer betroffen sein könnten. International geregelt wurde die Haftung bisher nur für den Schiffsverkehr. Diese Abkommen „gelten nicht für durch fest installierte Ölbohrplattformen verursachte Schäden“, stellt das Bundeswirtschaftsministerium in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen fest. „Wir brauchen dringend eine Regelung, wer in einem solchen Fall die Kosten zu tragen hat“, fordert die Grünenabgeordnete Valerie Wilms.

     

    Sollte also tatsächlich einmal ein Ölteppich die Strände von Sylt bedecken, müssen Hoteliers oder Krabbenfischer einen langen Atem mitbringen. Nach deutschem Recht können sie ihre Ansprüche geltend machen, müssen diese jedoch in dem Land durchsetzen, aus dessen Hoheitsgebiet das Öl gekommen ist. In welcher Reihenfolge die Geschädigten bedient werden, ist laut Bundesregierung ebenfalls ungeklärt. Haftungsobergrenzen gibt es nur bei Todesfällen und Körperverletzung. Bis zu 600.000 Euro ist ein Menschenleben wert.

     

    Doch wenn der Schaden viele Milliarden Euro beträgt, kann das betroffene Unternehmen durch die Forderungen auch in die Knie gehen und Insolvenz anmelden. Dann bleibt die Öffentlichkeit zwangsläufig auf den Forderungen sitzen. Wie schmal das Sicherheitsband sein kann, zeigt das Beispiel Atomkraft. Sollte es zu einem Unfall kommen, stehen aus einem gemeinsamen Fonds der Atomwirtschaft sicher 2,5 Milliarden Euro für die Regulierung der Kosten bereit. Reicht der Betrag nicht, haftet der Betreiber mit allen Vermögenswerten unbegrenzt. Ein Gau würde sich viele Milliarden Euro kosten. Selbst ein Konzern wie Eon, der einen Jahresgewinn von über acht Milliarden Euro ausweist, wäre schnell an der Grenze des Machbaren angelangt. Mit der Pleite des Betreibers eines Unfall-Meilers bliebe der Steuerzahler auf  den meisten Kosten sitzen. Andere europäische Länder sind noch großzügiger und begrenzen die Unternehmenshaftung auf einen Bruchteil der Kosten eines extremen Atomunglücks.

     

    Hinter der teilweisen Entlastung der Wirtschaft von einer vollständigen Haftung steht die Sorge, dass eine politisch erwünschte Technologie aufgrund der finanziellen Risiken gar nicht erst eingesetzt wird. Tatsächlich kann eine strenge Haftungsregelung den Einsatz weitgehend verhindern. Das zeigt das deutsche Gentechnikgesetz. Es sieht zwei Regelungen vor. Die Hersteller gentechnisch veränderten Saatguts müssen für alle Schäden unbegrenzt aufkommen, wenn sie die Samen ohne Zulassung an Landwirte verkaufen. Die Bauern selbst werden für alle Schäden verantwortlich gemacht, die durch den Einsatz der Gensaaten zum Beispiel auf benachbarten Biohöfen entstehen. Der Effekt ist sichtbar. Kaum ein Betrieb setzt genmanipulierte Pflanzen auf die Felder.

     

     

     

  • Heilsamer Druck

    BP-Boykott – Pro von Hannes Koch

    Konzerne sind empfindsame Geschöpfe. Man sollte es nicht denken – aber sie fürchten nichts mehr als Unsicherheit. Denn die ist eine Gefahr für stabile Profite. Ist erst ihr Gewinn ernstlich bedroht, werden die größten Unternehmen plötzlich sehr aufmerksam und sensibel. Wer bei Konzernen Gehör finden will, muss also ihre Zukunftsperspektive untergraben.

    Genau diese Aufgabe erfüllt der Boykott-Aufruf gegen die Öl-Firma BP. Wenn Autofahrer vorübergehend weniger Benzin an den Tankstellen von BP und Aral kaufen, ist das für den Konzern ein zusätzliches Argument, etwas mehr Vorsicht gegenüber der Umwelt walten zu lassen. Das würde Unfälle wie die Verseuchung des Golfs von Mexiko mit auslaufenden BP-Erdöl nicht grundsätzlich verhindern, vielleicht aber etwas unwahrscheinlicher machen. Das große Vorbild derartiger Verbraucherpolitik ist die erfolgreiche Boykott-Kampagne gegen Shell 1995, mit der die geplante Versenkung der Brent Spar und weiterer Ölplattformen im Meer verhindert wurde.

    Solche Aktionen sind auch dann gerechtfertigt, wenn die Bürger und politischen Konsumenten ihr Auto nicht sofort verschrotten. Man kann von niemandem verlangen, sein Leben von heute auf morgen radikal zu ändern. Auch kleine Schritte – der Weg zur Arbeit per Rad – bringen schon etwas. Es gibt Gutes im Schlechten!

  • Boykott lenkt ab

    BP-Boykott – Contra von Wolfgang Mulke

    Ein Boykott des Ölriesen BP wäre nicht mehr als Augenwischerei. Es bringt rein gar nichts, wenn die Autofahrer statt bei Aral ein paar Tage oder Wochen ihren Tank mit Sprit von Shell oder Texaco füllen. Für die Verbraucher springt dabei höchstens ein gutes Gewissen heraus und das Gefühl, der Böse werde nun endlich einmal an der Stelle bestraft, an der es am meisten weh tut: beim Geld. Damit ist die Sache dann erledigt.

    Verkannt wird, dass die Abnehmer des Öls ein Teil des Problems sind. Die Konsumenten wollen weder auf die Mobilität verzichten, noch auf Güter, die auf Erdöl basieren oder die mit aus Öl und Gas gewonnener Energie hergestellt werden. Deshalb soll der Rohstoff möglichst preiswert bleiben. Das funktioniert aber nur, wenn ein ausreichendes Angebot aus der Erde gepumpt wird. Damit dies der Fall ist, muss die Industrie zunehmend an unzugänglichen wie der Tiefsee bohren. Das Risiko von Umweltkatastrophen steigt damit an. Solange wir nicht ernsthaft den Verbrauch einschränken oder uns ganz vom Öl verabschieden, wird es bestehen bleiben, Boykott hin oder her.

    Natürlich verhält sich BP schäbig und muss für den Schaden vollständig haftbar gemacht werden. Auch die Sicherheitsstandards gehören verbessert. Beides sind Fragen der Regeln, die von den Verbrauchern gewählte Politiker aufstellen. Ein Boykott lenkt von dieser Verantwortung nur ab.

  • Neuer Apothekenriese im Internet

    Doc Morris und der Marktführer Europa Apotheek Venlo tun sich zusammen

     

    Die beiden Gesundheitsunternehmen Celesio aus Deutschland und Medco aus den USA wollen künftig gemeinsam den Markt aufmischen. Dazu wurde eine Firma mit Sitz in Amsterdam gegründet, an der beide Seiten je zur Hälfte beteiligt sind. In einem ersten Schritt wollen die Konzerne ihre Internetapotheken zusammenschließen. Celesio versendet unter dem Namen Doc Morris Arzneien, Medco verfügt mit der Europa Apotheek Venlo über einen starken Handelsarm. Dies teilten beiden Unternehmen am Montag in Berlin mit. Ob die Markennamen erhalten bleiben, oder sich die Kunden auf ein neues Label einstellen müssen, ist nach Angaben von Celesio-Vorstandschef Fritz Oesterle noch nicht entschieden. Im Onlinegeschäft entsteht ein Riese. „Wir werfen die zwei größten europäischen Versandapotheken zusammen“, erläutert Oesterle. In den nächsten fünf Jahren peilt das Management einen jährlich zweistelligen Millionengewinn an.

     

    Mit dem Gemeinschaftsunternehmen haben die Muttergesellschaften aber noch weitaus mehr vor. Das Joint-Venture will mit Dienstleistungen rund um die Betreuung chronisch Kranker auch die anhaltenden Finanzprobleme der europäischen Gesundheitssysteme mildern und gleichzeitig die Therapieergebnisse verbessern. Vereinfacht gesagt analysieren ihre Experten die Arzneimittelversorgung der Patienten, decken Fehler bei der Behandlung oder der Einnahme auf und optimieren dann die Therapie. Was das bringen kann, schildert der Vorstandsvorsitzende von Medco, David Snow. So können die Diabetes-Patienten des Unternehmens in den USA einerseits ein besseres Lebens führen, weil sie ein mit dem Unternehmen und Ärzten gemeinsam erarbeitete Behandlungsschema einhalten. Andererseits verringern sich die Risiken von Herzinfarkten, Schlaganfällen oder Erblindung durch eine Fehlbehandlung. Das spart dem Gesundheitssystem erhebliche Folgekosten. Diese Möglichkeit gebe es für alle chronischen und komplexen Behandlungen, sagt Snow. Das Gemeinschaftsunternehmen will diese Idee nun den europäischen, auch den deutschen Gesundheitspolitikern schmackhaft machen. Die Signale seien positiv, berichtet Oesterle. Das Konzept jedoch auch einen langen Zeitraum angelegt.

     

    Der Nachteil ist, dass bisher keine Stelle für eine derartige Dienstleistungen bezahlen würde. Da hoffen die Unternehmen auf den aus der Finanznot resultierenden Zwang zu effizienteren Behandlungsformen. „Wir sind überzeugt, dass wir in Zukunft andere Vergütungssysteme bekommen“, sagt der Manager. Drittes Standbein des Gemeinschaftsunternehmens sind hochspezialisierte Medikamente, zum Beispiel gegen Krebs. Diese oft sehr teuren Arzneien müssen oft per Infusion verabreicht werden. Medco konzentriert sich darauf, die Patienten in die Lage zu versetzen, sich die Wirkstoffe selbst zu verabreichen. So werden die Kosten für die Spritze in der Arztpraxis oder in der Klinik gespart.

     

    Medco verfügt über Erfahrungen in diesem Geschäft. Seit 2003 ist das US-Unternehmen an der Börse. Mit Gesundheitsdienstleistungen und dem Pharmaversand setzen die Amerikaner 2009 knapp 60 Milliarden Dollar um. Der deutsche Partner Celesio kommt aus dem Pharmageschäft und kam im vergangenen Jahr auf einen Umsatz von 21 Milliarden Euro.

  • Krank nach Vorschrift

    Wer häufig wegen einer Erkältung oder Zahnschmerzen dem Job fern bleibt, riskiert die Kündigung

    Im Durchschnitt sind deutsche Arbeitnehmer 14 Tage im Jahr krank. Und wie bei so vielem gelten auch für die Krankschreibung gewisse Spielregeln. Doch kaum jemand weiß über seine Rechte Bescheid. Beispiele über gängige Annahmen gefällig? Kranke dürfen keine Reisen wagen oder einen Marathon bestreiten. Und ein Nebenjob ist allemal tabu. Freilich, diese Dinge können verboten sein, müssen es aber nicht.

    Das Wichtigste vorab: Es ist ein Irrglaube, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – auch AU-Bescheinigung genannt – am dritten Krankheitstag beim Chef auf dem Tisch liegen muss. Vielmehr hat die Abgabe des gelben Scheins spätestens nach dem dritten Kalendertag zu erfolgen. „Wer am Freitag erkrankt, muss die AU-Bescheinigung am Montag einreichen“, veranschaulicht Arbeitsrechtlerin Birte Keppler die Bestimmung. Jedoch können Arbeitgeber den ärztlichen Beleg auch früher verlangen. „Inzwischen regeln Arbeitsverträge häufig schon, dass die Bescheinigung schon am ersten oder zweiten Tag vorzuliegen hat“, so die Stuttgarter Anwältin. Und selbst wenn nichts festgelegt sei, könnten Vorgesetzte die Krankschreibung früher einfordern. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten Erwerbstätige sich erkundigen, wie das Unternehmen die Abgabe des ärztlichen Schreibens handhabt.

    Zwar sollten Kranke grundsätzlich alle Kraft darauf verwenden, wieder zu genesen. Doch in ihre Wohnung müssen sie sich deshalb nicht gleich einschließen. Einkaufen zum Beispiel, ist erlaubt. „Schließlich müssen sich Erkrankte versorgen können“, begründet Rechtsanwältin Keppler die Regelung. Ob es aber gleich eine Shoppingtour durch die Modehäuser sein muss, solle gut abgewogen sein. Bekommen Kollegen davon Wind, könnte es schräge Blicke geben.

    Schräge Blicke mag sich freilich keiner einfangen. Doch oftmals haben Krankgeschriebene schon bei alltäglichen Besorgungen ein schlechtes Gewissen: Kollegen könnten ja denken es ginge ihnen gar nicht so schlecht. In diesem Fall rät Juristin Keppler, mit den Kollegen offen über die Art der Erkrankung zu sprechen. Das beuge Missverständnissen vor. Was tatsächlich alles erlaubt ist, wenn das Mittelohr entzündet oder das Bein gebrochen ist, hängt vom Einzelfall ab. „Manchmal gestatten die Gerichte sogar einen Nebenjob oder eine Reise“, sagt Keppler. Bei einer psychischen Erkrankung könne Zeitungen austragen durchaus okay sein. Und mitunter verhelfe ein Kuraufenthalt zur Genesung. Selbst ein Marathonlauf sei drin – wenn es denn der Arzt empfehle.

    20, 30 oder sogar 40 Tage: Wie oft und wie lange Arbeitnehmer im Jahr fehlen dürfen, ist nicht festgeschrieben. „Bei lang anhaltender Krankheit können Arbeitgeber Mitarbeiter jedoch nach einem Zeitraum von rund einem Jahr kündigen“, so Fachanwältin Keppler. Hüten Angestellte häufiger für kurze Zeit das Bett, ist eine Kündigung zulässig, wenn sie mindestens 30 Prozent der jährlichen Arbeitstage versäumen. Auch wenn Beschäftigte ihre Arbeit definitiv nicht mehr verrichten können, darf die  Geschäftsleitung die Entlassung aussprechen.

    Sechs Wochen lang bekommen kranke Mitarbeiter den normalen Lohn vom Arbeitgeber weiterbezahlt – vorausgesetzt es handelt sich um dieselbe Krankheit. Danach springt die Krankenkasse ein. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich die Beschäftigten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr beim Unternehmen krank melden müssen. Ziehen sich Grippe oder Lungenentzündung länger hin als ursprünglich angenommen, müssen Betroffene dem Arbeitgeber die Folgebescheinigungen vom Arzt vorlegen. „Tun sie das nicht, zählt das als unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz“, so Keppler. Und das könne eine Abmahnung und bei Wiederholung die Kündigung bedeuten.

    Manchmal bezweifeln Vorgesetzte, dass es ihren Angestellten wirklich so elend geht, wie diese es behaupten. Doch zum Betriebsarzt schicken dürfen sie die Kranken – oder eben die vermeintlich Kranken – deshalb noch lange nicht. Um zu überprüfen, ob die Vertriebsleiterin wirklich mit Fieber das Bett hütet oder der Lackierer an einer Lebensmittelvergiftung leidet, kann jedoch der Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu Rate gezogen werden. Ein Arzt der Kasse stellt dann eine Diagnose. Um Mogeleien aufzudecken, darf der Chef sogar einen Detektiv anheuern oder selbst zum Spion werden – wenn er den begründeten Verdacht hegt, dass es sich um arbeitsvertragswidriges Verhalten handelt. Gesetze dürfen die Schnüffler aber nicht übertreten.

    Wer arbeitsunfähig ist, muss dies dem Unternehmen im Übrigen umgehend mitteilen, wenn möglich noch vor Arbeitsbeginn. Dabei empfiehlt es sich, die Form zu wahren: „Eine SMS an eine Kollegin mit dem Inhalt ,Bin krank’ wirkt unseriös“, so Fachanwältin Keppler.

  • Hoher Steuerausfall durch Reform der Gewerbesteuer

    Berechnung des FDP-Modells zeigt: Staat würde bis zu sechs Milliarden Euro verlieren. Städtetag, SPD und Grüne protestieren

    Die von Union und FDP erwogene Abschaffung der kommunalen Gewerbesteuer würde zu erheblichen Steuerausfällen führen. Das ist das Ergebnis von Berechnungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kommunalsteuern“, die dieser Zeitung vorliegen. „Das Prüfmodell führt zu jährlichen Steuerausfällen in Höhe von 5,35 bis 6,1 Milliarden Euro für den Gesamtstaat“, heißt es in dem Papier.

    Diskutiert wurde der Zwischenbericht während der Arbeitsgruppen-Sitzung am Donnerstag. Die Berechnungen beziehen sich auf das so genannte FDP-Modell. Um die Unternehmen zu entlasten, wollen die FDP und Teile der Union die heutige Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil der Städte an der Einkommens- und Mehrwertsteuer ersetzen. Der Deutsche Städtetag und der Städte- und Gemeindebund lehnen das Modell ab. Die grüne Bundestagsabgeordnete Britta Haßelmann befürchtet, dass das Finanzierungsdefizit durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gedeckt würde. „Dadurch werden die Bürger zusätzlich belastet“, so Haßelmann.

    Heute finanzieren sich die Kommunen zum guten Teil durch die Gewerbesteuer, deren Höhe sie mitbestimmen können. Dieses Jahr belaufen sich die Einnahmen auf rund 30 Milliarden Euro, die vor allem die in den Städten ansässigen Unternehmen und Gewerbebetriebe zahlen. Außerdem erhalten die Gemeinden Anteile der Einkommens- und Mehrwertsteuer.

    Im neuen Modell würde die Gewerbesteuer abgeschafft. Stattdessen dürften die Städte eigene Zuschläge zur Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer für Firmen erheben, deren Sätze von Kommune zu Kommune schwanken. Damit die Einkommenssteuer der Bürger im Vergleich zu heute gleich bleibt, müssten die aktuellen Steuersätze sinken. Der Eingangssteuersatz der Lohn- und Einkommenssteuer ginge von heute 14 auf 11,9 Prozent, der Spitzensteuersatz von 45 auf 38,25 Prozent zurück. Weil die gesonderte Gewerbesteuer wegfiele, würde dagegen der tarifliche Körperschaftssteuersatz für Unternehmen von heute 15 auf 24 Prozent erhöht. Zusammen mit dem neuen Kommunalzuschlag auf die Gewinnsteuer läge die Besteuerung der Firmen später auf ähnlicher Höhe wie heute. Damit die Kommunen keinen Verlust erleiden, würden sie zusätzlich einen größeren Anteil der Mehrwertsteuer erhalten.

    Trotzdem würden Kapitalgesellschaften, Personenunternehmen und Einkommenssteuerzahler um rund fünf Milliarden Euro entlastet. Ein Grund dafür: Bestimmte Kosten, die die Unternehmen heute nicht von der Gewerbesteuer absetzen können, wären künftig abzugsfähig. Damit müssten die Firmen weniger Steuern entrichten.

    Eine der heiklen Fragen ist nun, wie das Defizit von fünf bis sechs Milliarden Euro, das unter dem Strich entstünde, zu decken ist. In den Papieren der Kommission und des Bundesfinanzministeriums findet sich dazu bislang keine Antwort. Die Kritiker befürchten freilich, dass es auf eine höhere Mehrwertsteuer hinausläuft, die alle Verbraucher bezahlen. Detlef Raphael, der Geschäftsführer der SPD-Gemeinschaft für Kommunalpolitik, sagt deshalb: „Die Bürger würden mehr belastet, die Firmen weniger. Deshalb kommt das Modell für uns nicht in Frage.“

    Ein weiteres Problem betrifft die Kommunen. Deren Einnahmen zu stabilisieren und von den konjunkturellen Schwankungen der Gewerbesteuer unabhängig zu machen, ist ein erklärtes Ziel der geplanten Reform. Beispielsweise durch den höheren Anteil an der Mehrwertsteuer könnte dies auch gelingen. Andererseits würde durch die unterschiedlichen Zuschläge, die die Städte auf die Einkommenssteuer erheben, eine neue Konkurrenz entstehen. Wohlhabende Gemeinden könnten die Steuer senken und zahlungskräftige Bürger anlocken. „Arme Kommunen werden dagegen unter dem neuen Modell leiden“, sagt Grünen-Politikerin Haßelmann, „die Schere zwischen finanzschwachen Kommunen beispielsweise im Ruhrgebiet einerseits und reichen Städten andererseits wird sich weiter öffnen.“

    Währenddessen fordert der Deutsche Städtetag die Bundesregierung auf, zunächst einmal eine Lösung für das Defizit von rund 15 Milliarden Euro zu finden, das den Gemeinden in diesem Jahr droht. Der kommunale Spitzenverband plädiert dafür, die Gewerbesteuer beizubehalten und auszuweiten. Vor allem müssten die heute befreiten Freiberufler wie Ärzte und Anwälte einbezogen werden.

    Kasten

    Kommission

    Eingerichtet wurde die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen im Februar. Beteiligt sind unter Bundesfinanzminister Schäuble, die Bundesländer und Verbände der Städte. Ein Ergebnis soll bis zum Herbst vorliegen. Die FDP möchte vor allem die Unternehmen entlasten. Schäuble liegt auch daran, die Finanzsituation der verschuldeten Städte zu stabilisieren.

  • Das schützende Tabu

    Kommentar zur Polarisierung von Hannes Koch

    Bisher haben wir Glück gehabt. In den Niederlanden, der Schweiz, Österreich und anderen Nachbarländern bestimmen neu-rechte Parteien mit unappetitlichen Programmen die Politik. Deutschland dagegen ist der fremdenfeindliche Rechtspopulismus bislang weitgehend erspart geblieben. Seltsam eigentlich: Haben doch die Bundesregierungen in den vergangenen Jahren eine Politik der sozialen Spaltung betrieben, die Ressentiments und Fremdenhass durchaus Vorschub leisten kann.

    Genau davor warnte am Dienstag das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Durch Hartz IV und andere Ursache habe sich die soziale Spaltung in Deutschland vertieft, so die Forscher. Die Armen würden ärmer, die Reichen reicher. Wenn die Regierung so weitermache, könnten sich Abstiegsangst und Fremdenhass gerade innerhalb der Mittelschicht verbreiten.

    Ist diese Befürchtung begründet? Leider ja. Wenn Menschen der Verlust ihres sozialen Status droht, neigen sie oft dazu, nach unten zu treten. Warum aber existiert dann in Deutschland keine Partei, die die Statusangst der Mittelschicht bundesweit in Parlamentssitze ummünzt? Über regionale Erfolge etwa in Sachsen sind die Rechten ja bisher nicht hinaus gekommen.

    Ein Grund dürfte wohl sein, dass den Rechtspopulisten eine Führungsfigur fehlt, die bürgerliche Werte und Fremdenhass glaubwürdig miteinander verbindet. Roland Koch könnte es wahrscheinlich, wenn er wollte. Aber er will nicht. Das wiederum liegt daran, dass über Deutschland immer noch das Tabu des Nationalsozialismus schwebt. Wer es verletzt, wird augenblicklich exkommuniziert. Solange dies so ist, kann sich die Regierung auch weiter ungestraft eine Politik der sozialen Ausgrenzung leisten.

  • Die Unterschiede zwischen Arm und Reich wachsen

    Niedrige Einkommen sinken, hohe steigen, analysieren die Wirtschaftsforscher des DIW. Sie warnen vor Abstiegsangst und Fremdenhass

    Die soziale Spaltung in Deutschland hat im vergangenen Jahrzehnt deutlich zugenommen. Mehr Menschen sind arm und mehr sind reich, während die Mitte der Gesellschaft schrumpft. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer neuen Untersuchung zur Einkommensverteilung der Bevölkerung.

    „Wir verzeichnen einen Trend zur Vergrößerung der Einkommensgegensätze“, sagte DIW-Forscher Jan Goebel am Dienstag, „diese Entwicklung hat sich seit dem Jahr 2000 noch etwas verstärkt“.

    In den vergangenen zehn Jahren hat demnach der Anteil der Bürger mit niedrigem Einkommen von 18 auf 22 Prozent der Bevölkerung zugenommen. Parallel dazu dehnte sich auch das Segment der Reichen und Wohlhabenden von rund 15 auf rund 17 Prozent aus. Die dazwischen liegende Mittelschicht ging entsprechend zurück.

    Ein geringes Gehalt beziehen laut Definition des DIW diejenigen Haushalte, die über nur 70 Prozent oder weniger des Medianeinkommens verfügen. Der Median beschreibt die Grenze, die die untere von der oberen Hälfte der Einkommensbezieher trennt. Während Geringverdiener-Haushalte 1999 durchschnittlich 685 Euro netto pro Monat zur Verfügung hatten, sank dieser Wert bis 2008 auf 645 Euro. 2009 lag er bei 677 Euro. Die Zahlen beziehen sich auf Single-Haushalte.

    Während die Einkommen der Geringverdiener bis 2008 kontinuierlich sanken, verzeichneten die Wohlhabenden und Reichen einen überwiegenden Zuwachs. Ihr durchschnittlicher Haushaltsnetto-Verdienst stieg von 2.436 Euro (1999) auf 2.672 Euro in 2009. Nicht nur die Zahl der Ärmeren und Reichen hat also zugenommen, sondern zusätzlich hatten die Armen auch weniger Geld und die Reichen mehr.

    Die dazwischen liegende Mittelschicht nahm prozentual zwar ab, konnte allerdings leichte Einkommenszuwächse erzielen. Ihr verfügbares Durchschnittseinkommen stieg von 1.270 Euro (1999) auf 1.311 Euro (2009).

    Im Vergleich zum übrigen Jahrzehnt bildete das Jahr 2009 freilich eine Ausnahme. Wegen der Finanzkrise verstärkte sich die Spaltung nicht. Die Einkommen der Reichen sanken. Aber die unteren Einkommen verschlechterten sich nicht weiter, weil viele Arbeitsplätze durch die staatliche Förderung der Kurzarbeit geschützt wurden.

    Die Ursachen dieser Polarisierung liegen unter anderem in politischen Maßnahmen. Beispielsweise infolge der rot-grünen Hartz-Gesetze seien die Einkommen der Niedrigverdiener gesunken, erklärte DIW-Forscher Markus Grabka. Umgekehrt hätten die Wohlhabenden von Steuersenkungen profitiert. Sollte die Bundesregierung ihre einseitigen Sparmaßnahmen im Sozialbereich wie geplant umsetzen, werde sich die soziale Schere weiter öffnen, sagte Goebel.

    Die analysierte Entwicklung betrachtet der DIW-Wissenschaftler mit Sorgen. Denn bei Bürgern der Mittelschicht könne eine Angst vor dem sozialen Abstieg um sich greifen – „Statuspanik“, wie die Soziologen sagen. Es bestehe die Gefahr, dass diese Furcht zu Ressentiments gegenüber vermeintlich Schwachen und Fremden führe.

    Info-Kasten

    Steuererhöhung

    Als Reaktion auf die zunehmende soziale Polarisierung forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund am Dienstag, die Steuern für Wohlhabende anzuheben. Die Vorschläge des Sozialverbandes VdK, der Linkspartei und der SPD gingen in dieselbe Richtung. Im Rahmen ihres geplanten Sparpakets zur Haushaltssanierung will die Bundesregierung jedoch nicht die Einkommenssteuer erhöhen, sondern vornehmlich im Sozialbereich kürzen. CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich bekräftigte, dass es dabei bleibe.

    Zahlen eine Grafiken:

    DIW-Wochenbericht, u.a. Seiten 4,5

    http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.357513.de/10-24.pdf

  • Bohrlöcher vor deutscher Küste sicher

    Ölkatastrophe aber auch in der Nordsee möglich

    Eine Ölkatastrophe wie im Golf von Mexiko ist nach Einschätzung der Bundesregierung zumindest bei der Förderung vor der deutschen Küste unwahrscheinlich. „Die Außenverhältnisse für beide Anlagen sind nicht mit denen von Deep Water im Golf von Mexiko vergleichbar“, heißt es im Umweltministerium.

     

    Das Unternehmen RWE DEA betreibt vor der Küste Schleswig-Holsteins die Ölbohr- und förderinsel Mittelplate. Dazu betreibt die Firma Wintershall die Gasplattform A6-A auf der Doggerbank innerhalb der 200-Meilen-Zone. Im Vergleich zur Förderung vor den USA ist die Sicherheitsausstattung hierzulande sehr viel umfangreicher. Mittelplate ist direkt auf dem Wattboden gebaut und kann daher nicht sinken, wie die Bohrplattform im Golf nach einer Explosion. Eine bis zu elf Meter hohe Stahlspundwand schützt die Anlage vor dem offenen Meer. An 17 Stellen wird dort nach Öl gebohrt. Die Bohrlöcher können automatisch oder mit der Hand geschlossen werden, wenn etwas schief läuft. Außerdem wurden 90 Meter tief im Wattboden Sicherheitsventile installiert, die sich im Falle eines Unfalls an der Oberfläche selbständig schließen. Die Gasplattform A6-A ist laut Ministerium ähnlich gesichert. „Die Offshore-Industrie arbeitet auf der Basis der besten verfügbaren Technik“, stellt die Bundesregierung fest. Heute wird das Thema im Umweltausschuss auf der Tagesordnung stehen.

     

    Die Entwarnung gilt aber höchstens für die heimische Region. In der Nordsee wird an mehr als 400 Stellen gebohrt oder gefördert. Dabei sind auch schon folgenreiche Malheure vorgekommen. So steigen seit 1990 vor der schottischen Küste unkontrolliert Methanblasen aus einem Bohrloch am Meeresgrund. Der Forscher Peter Linke vom Leibniz-Institut für Meereswissenschaften in Kiel hat sich das Desaster 2006 mit dem U-Boot angeschaut. Stündlich strömen dort Millionen Liter Methan aus, nachdem eine Bohrung des Ölkonzerns Mobile Oil, heute Exxonmobile, zur Explosion führte. Die Suche nach dem schwarzen Gold wurde abgebrochen, dass Loch aber nicht geschlossen. Das Unternehmen gab die Förderkonzession einfach zurück. „Wir versuchen, die Engländer in die Pflicht zu nehmen“, berichtet Linke. Denn allein ein Viertel des gesamten Aussetzens von Methan in der Nordsee stammt aus diesem einem Loch. Damit verbunden ist ein erheblicher Ausstoß des Klimagases in die Atmosphäre. Doch noch strömt das Gas ungebremst ins Wasser.

     

    Für die Grünenabgeordnete Valerie Wilms ist das Verhalten des Konzerns inakzeptabel. „“Die Gewinne werden mitgenommen und wenn es schief geht, interessiert das nicht mehr“, kritisiert die Politikerin. Die Grünen haben BP in den Bundestag eingeladen, um sich über die Folgen des Unglücks vor den USA zu erkundigen. Doch das Unternehmen hat einen Besuch im Umweltausschuss abgelehnt. Wilms hält eine ähnliche Katastrophe in der Nordsee für denkbar und fordert Konsequenzen. „Für uns heißt das: höhere Sicherheitsstandards, keine Bohrungen in der tiefen See und eine Wende in der Energiepolitik“, sagt Wilms.

     

    Dagegen sieht sich die Bundesregierung auch im Ernstfall gut gerüstet. Für die Bekämpfung von Ölteppichen wurde eigens das Havariekommando Cuxhaven gegründet. Entlang der deutschen Küste wurden Materialdepots eingerichtet und Spezialschiffe stationiert. Zur Not können 3000 Einsatzkräfte gegen eine drohende Ölpest eingesetzt werden.

     

  • Die Dose passt zum Ball

    Die Getränkedose erlebt trotz Pfand eine Renaissance

    Die Bikertruppe am Lörracher Bahnhof schleppt gleich eine ganze Palette Dosenbier in den Nachtzug nach Hamburg. Beim Public Viewing des ersten deutschen WM-Spiels stoßen einige Fans nach jedem Tor auf der Berliner Fanmeile mit Dosen auf den nahen Sieg an. Der Getränke-Konzern Coca Cola verspricht in der Werbung eine „volle Dose Happiness“, die ein Viertelliter des Erfrischungsgetränks beim Käufer auslösen soll.

     

    Kein Zweifel, ein längst tot geglaubtes Produkt erlebt eine Renaissance. An die Spitze der Bewegung stellten sich jetzt die Discounter Netto und Penny, die das Dosenbier in großem Stil in die Regale zurückholten. Das „Schlosspils“ von Netto ist mit 29 Cent fast so teuer wie das auf die Verpackung erhobene Pfand von 25 Cent. Bald will der Filialist auch Erfrischungsgetränke wieder in der Dose anbieten. Für unansehnliche Müllberge wird die Rückkehr der Dose nach Einschätzung des Händlers nicht mehr führen. „Es ist gelebt und gelernt, die Dose wieder zurückzubringen“, sagt Netto-Sprecherin Christina Stylianou.

     

    Die wieder aufkeimende Liebe zum Weissblech lässt sich auch in Zahlen ausdrücken. Bevor das Zwangspfand 2003 eingeführt wurde, setzten die Hersteller in Deutschland jährlich 7,5 Milliarden Dosen ab. Danach brach das Geschäft in sich zusammen. 2004 verließen gerade einmal 250 Millionen Dosen die Fabriken. Doch seit diesem Tiefpunkt geht es wieder aufwärts. 640 Millionen Dosen waren es 2009. Der Verband der europäischen Getränkedosenhersteller ist inzwischen wieder besser gelaunt. In den ersten Monaten dieses Jahres konnte die Industrie ihren Absatz erneut um 27 Prozent steigern. Nun wittern die Hersteller Morgenluft, auch weil sportliche Großereignisse den Getränkeabsatz kräftig beflügeln. „Fußball und Dose hat immer schon gut zusammengepasst“, sagt der Sprecherin des Verbands, Sylvia Blömker. Nun muss sich zeigen, ob auch die Branchenriesen Aldi und Lidl wieder palettenweise Dosengetränke in die Filialen stellen. Bislang ist das nicht der Fall. Laut Blömker ist die Industrie jedoch mit allen Händlern im Gespräch.

     

    Ein Grund für den Kampf der Politiker gegen die Dose waren die Müllberge, die rücksichtslose Konsumenten früher allerorten hinterließen. Dieses Problem gehört der Vergangenheit an, seit es das Pfand und ein einheitliches Rücknahmesystem gibt.  Nun ziehen die Befürworter auch gegen das zweite Argument, die Umweltbilanz der Blechverpackungen, zu Felde. Im Auftrag der Industrie hat das Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) eine Studie angefertigt. Danach ist die Getränkedose Mehrwegflaschen zumindest bei längeren Transportwegen ebenbürtig. Begründet werden die im Vergleich zu früheren Untersuchungen bessren Werte unter anderem mit der Einsparung an Material. Das Gewicht der Dosen wurde um ein Viertel reduziert.

     

    Die Grünen werfen den Forschern vor, die Werte schön zu rechnen. „Dosen sind noch immer die ökologisch nachteiligste Verpackung“, sagt umweltpolitische Sprecherin der Partei, Dorothea Steiner. Das Comeback müsse im Keim erstickt werden. Die Experten im Umweltbundesamt (UBA) sehen dies ähnlich. Im Vergleich zur Mehrwegflasche schneide die Dose immer noch schlecht ab. „Verbraucher sollten daher einen großen Bogen um die Blechbüchsen machen“, rät UBA-Chef Jochen Flasbarth.

     

     

     

     

  • Gute Planung, gutes High-School-Jahr

    Damit der Sprachaufenthalt nicht zum Reinfall wird, sollten Eltern und Schüler die Anbieter vergleichen und das Kleingedruckte studieren

    Mit ihren südamerikanischen Freunde trifft sich Jennifer Winkhardt regelmäßig: ganz modern im Online-Netzwerk. Klar, das tun andere Teenager auch. Doch die 17-Jährige plaudert, im Gegensatz zu den meisten Jugendlichen, fast ausschließlich auf Spanisch. Das liegt daran, dass sie die Weltsprache bestens beherrscht und obendrein viele Bekannte in Südamerika hat. „Für mich ist das so normal, wie mit deutschen Freunden zu chatten“, freut sich die Abiturientin aus dem baden-württembergischen Aulendorf. Zur Sprachkünstlerin hat die Schülerin ein Austauschjahr in Tuxtla Gutiérrez in Mexiko gemacht.

    Nicht nur perfekte Sprachkenntnisse bringen Austauschschüler aus ihrem Gastland mit. Jede Menge neue Freunde und mehr Selbstbewusstsein sind Resultate eines – wohlgemerkt – erfolgreichen Bildungstrips. Und der will gut geplant sein.

    Anbieterauswahl:
    Zahlreiche Veranstalter organisieren die Bildungsreisen. Einige tun das gemeinnützig, wie der AFS (American Field Service) oder YFU (Youth For Understanding). Andere arbeiten profitorientiert. Bei der Wahl des Veranstalters sollten Eltern und Schüler auf eine ordentliche Vor- und Nachbereitung der Reise sowie eine anständige Betreuung vor Ort achten. „Kommerzielle Anbieter bezahlen ihre Mitarbeiter“, erläutert Klaus Krimmel vom Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA). „Da kann es schon einmal vorkommen, dass auf einen Betreuer 50 Austauschschüler kommen.“ Von Vorteil für die Jugendlichen sei das sicher nicht.

    Kosten:
    Zum Schnäppchenpreis ist der Schulbesuch jenseits deutscher Grenzen nicht zu haben. Bei manch einem Unternehmen macht das High-School-Jahr in den USA locker den Gegenwert eines gehobenen Mittelklassewagens aus. Wie viel der Bildungstrip letztendlich kostet, hängt vom Veranstalter und vom Reiseziel ab. Hier gilt: Je beliebter das Land, umso höher der Preis. Wohlstand ist dennoch keine Voraussetzung für den „Abstecher“ in die Ferne. Inzwischen helfen zahlreiche Unternehmen und Vereine sowie Staat mit Finanzspritzen aus. AFS oder YFU beispielsweise, unterstützen ausgewählte Teilnehmer zum einen eigenen Mitteln. Zum anderen vermitteln sie Stipendien – etwa für bestimmte Länder, für Finanzschwache Bewerber oder für sozial engagierte Jugendliche.

    Bewerbung:
    Eine Bewerbung für ein Austauschprogramm ist keine Sache von fünf Minuten. Die Organisationen verlangen zum Beispiel ein Schulgutachten und eine ausführliche Selbstbeschreibung. Einige Wochen kann es schon mal dauern, bis die erforderlichen Unterlagen komplett sind. Jennifer Winkhardt blieben bis zur Bewerbungsfrist nur 14 Tage um sämtliche Papiere zusammenzustellen. Recht kurzfristig hatte sie sich für das Programm bei AFS entschieden. „Ganz schön stressig“ fand sie das. Letztendlich schaffte es die Schülerin in die engere Auswahl.

    Ordentliche Unternehmen wählen ihre Teilnehmer sorgfältig aus.  Sie laden aussichtsreiche Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch oder – wie im Fall von Jenniffer Winkhardt – zu einem Auswahlwochenende ein. Bei dem ersten richtigen Kontakt mit den Kandidaten kommt es den Organisationen auf die persönliche Ausstrahlung der Kandidaten an. „Flexibilität, Offenheit, Verantwortungsgefühl und Toleranz sind für uns ganz wichtig“, verrät AFS-Sprecher Christopher Stolzenberg .

    Vertrag:
    Ein Punkt, den die Veranstalter an ihren Kandidaten schätzen, trifft auf die Gestaltung manch eines Schüleraustauschvertrags nicht zu: Offenheit. Wie beim Handy- oder Autokauf verstecken sich auch hier zusätzliche Kosten gerne im Kleingedruckten. Seriöse Anbieter klären über Zusatzkosten eindeutig auf. Ausgaben für Schuluniform, Impfungen oder Visum sind meist nicht im Gesamtpaket enthalten. Ferner sollten Eltern das Taschengeld bei der Planung nicht vergessen.

    Sprachbeherrschung ist kein Muss:
    Es mag merkwürdig klingen, aber die Landessprache müssen Schüler in der Regel nicht beherrschen, wenn sie sich in die fremden Gefilde begeben. Nur für einige wenige Länder, wie zum Beispiel für Japan oder China, gibt es Auflagen. Nach Südamerika ging Jenniffer auch ohne Spanischzertifikat. Das erfreuliche Resultat: „Nach drei Monaten konnte ich mich schon gut verständigen“, resümmiert sie.

    Tipp: Die Internetseite www.ausgetauscht.de informiert über eine Vielzahl von Anbietern und Austauschprogrammen. Einen Überblick über gemeinnützige Veranstalter gibt es unter www.aja-org.de (Menüpunkt „AJA und seine Mitglieder“). Es spricht nichts dagegen, mehrere Anbieter gleichzeitig anzuschreiben. Und selbst wenn die Bewerbungsfrist verstrichen ist, lohnt es sich, nach freien Plätzen zu fragen.

    Kasten:
    Der AFS: Der American Field Service (AFS) wurde von jungen Amerikanern gegründet, die während der zwei Weltkriege freiwillig Krankentransporte übernahmen. Heute ist der AFS eine der größten
    gemeinnützigen Jugendaustauschorganisationen weltweit.  

  • Schüleraustausch trotz Schnell-Abitur

    Jugendliche können ein Auslandsjahr einlegen und dennoch nach zwölf Jahren die Prüfungen ablegen

    Die Umstellung auf das „Turbo-Abi“ ist im vollen Gange. 2016 sollen auch die letzten Abiturienten innerhalb von zwölf Jahren fit für die Prüfungen sein. Vielen Schülern bleibt jetzt schon weniger Zeit um den Lehrstoff einzupauken. Dennoch würden sie gerne ein High-School-Jahr einlegen und danach wieder in ihren alten Klassenverband zurückkehren. Beim Abitur nach 13 Jahren ist das problemlos möglich: Die Jugendlichen wählen das Übergangsjahr, also die elfte Klasse, um in die Fremde zu entschwinden. Doch wann ist der perfekte Zeitpunkt während der zwölfjährigen Schulzeit? 

    Schulpolitik ist Ländersache. Die Bundesländer haben eigene Regeln aufgestellt, unter welchen Umständen sie ein Auslandsjahr anerkennen. Generell gilt: Anstelle der elften Klasse sollten Schüler künftig die zehnte Klasse für das Lernen im Ausland wählen. Denn beim „schnellen“ Abitur zählen die letzten beiden Schuljahre als Qualifikationsphase. Und die dürfen sie in der Regel nicht verpassen. Denn: Leistungen, die in dieser Zeit erbracht werden, fließen in die Abschlussnote ein.

    Schüler in Brandenburg stoßen auf  besonders flexible Bestimmungen was die Anerkennung von Auslandsleistungen angeht. „Eine Pauschalregelung gibt es nicht“, heißt es aus dem Kultusministerium. Vielmehr treffen Schüler und Schule ein Abkommen. Prinzipiell haben sie auch die Möglichkeit,  in der elften Klasse ein Austauschjahr einzulegen, und danach in die hiesige zwölfte Klasse überzugehen. Entscheidend ist, welche Schule im Ausland besucht wird und wie gut oder wie schlecht die Leistungen des Schülers ausfallen.

    Anders in Baden-Württemberg: Abiturienten müssen das Jahr wiederholen, wenn sie in der elften Klasse eine „Lernauszeit“ einlegen. Einziger Ausstiegspunkt ohne Zeitverlust ist die zehnte Klasse. Kehren Schüler danach zurück, rücken sie in die elfte Klasse. Ein Wehrmutstropfen bleibt jedoch: Können sie nicht mit ihren Mitschülern mithalten, müssen sie die Klasse wiederholen. Ähnlich verhält es sich in Nordrhein-Westfalen. Hier zählt die zehnte Klasse als „Einführungsphase“ in der ein Auslandsjahr eingeschoben werden kann.

    Schüler und ihre Eltern sollten sich vor dem Auslandsaufenthalt mit der Schulleitung in Verbindung setzen und sich ausführlich beraten lassen. Das empfiehlt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA). Im Internet unter www.aja-org.de/anerkennung-von-auslandsschuljahren informiert der Dachverband über die Anerkennung von Auslandsleistungen in den  einzelnen Bundesländern.

  • Ein Austauschjahr ist eine Stresssituation

    Weit weg von zuhause, umgeben von fremden Menschen: Ein Schuljahr im Ausland bringt Jugendlichen viel Spaß, stellt sie aber auch vor große Herausforderungen. Wie viel Kraft die Begegnung mit einer anderen Kultur kostet, verrät Annette Domhan im Gespräch m

    Frage: Frau Domhan, ist ein Austauschjahr für alle jungen Menschen geeignet?
     
    Annette Domhan: Ein solches Abenteuer setzt eine gewisse Portion Selbstbewusstsein voraus. Die Schüler sollten aufgeschlossen und neugierig auf andere Menschen und Kulturen sein. Wer sich für einen Jugendaustausch bewirbt, erfüllt diese Voraussetzungen in der Regel. Im Rahmen unseres Auswahlverfahrens testen wir in spezifischen Spielsituationen und Gesprächsrunden, ob Bewerber tatsächlich für ein Schuljahr im Ausland geeignet sind.
     
    Frage: Fallen viele durch?
     
    Domhan: Nein. Einige wenige Schüler werden von ihren
    Eltern zu einem Austausch gedrängt und haben selbst gar keine Lust, ins Ausland zu gehen. Da ist es natürlich besser, diesen Willen zu respektieren und so allen Beteiligten negative Erlebnisse zu ersparen. Auch Jugendliche in psychologischer Behandlung müssen wir ausschließen. Ein Jahr in einem fremden Land bedeutet auch immer eine Stresssituation. Das wäre eine zu große Belastung. 
     
    Frage: Ein fremdes Land stellt also eine Stresssituation dar. Mit welchen Problemen haben die Jugendlichen zu kämpfen?
     
    Domhan: Die Schüler sind in einem fremden Land und zum ersten Mal länger von ihrer Familie und ihrem Zuhause getrennt. Anfangs beherrschen sie außerdem meist die Sprache nicht richtig und können sich daher nicht so ausdrücken, wie sie es eigentlich möchten. Da kann es natürlich auch zu  Missverständnissen in der Kommunikation mit der Gastfamilie kommen. In derartigen Situationen kann bei einigen Teilnehmern Heimweh auftreten.
     
    Frage: Und was ist mit dem Kulturschock? Der wird im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten häufig erwähnt.
     
    Domhan: Heute sprechen wir vom Kulturshift, also einer Kulturveränderung. Das bedeutet, dass die Jugendlichen Unterschiede zwischen der eigenen und der fremden Kultur feststellen. Die Reaktionen darauf sind ganz unterschiedlich: Zu einem Zeitpunkt sind sie absolut enthusiastisch, zu einem anderen einfach nur enttäuscht. An diesem Punkt ist es wichtig, dass die Schüler erkennen, dass sie viel über die andere Kultur lernen können, wenn sie sich auf die neue Situation einlassen und eine andere Perspektive einnehmen. Das geht jedoch nur, wenn sie bereit sind, ihre eigenen Verhaltensmuster zu hinterfragen und gegebenenfalls an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
     
    Frage: Was passiert mit denen, die es nicht schaffen, sich zu ändern?
     
    Domhan: Dann bleibt nur noch, die Situation zu verändern und den Heimweg anzutreten. Ich habe höchsten Respekt vor Schülern, die nach vier Wochen sagen „Ich fahre nach Hause“. Diese jungen Menschen, die gerade einmal 16 oder 17 Jahre alt sind, haben einen harten Denkprozess durchgemacht. Sie wissen, wie es sich anfühlt, weit weg von Freunden und der eigenen Familie zu sein, und die Sprache nicht zu beherrschen. Das ist ein Erkenntnisgewinn, für den sich keiner schämen muss.  
     
     
    Bio-Box: Annette Domhan (47) ist seit 30 Jahren beim AFS (American Field Service) tätig. Zuerst engagierte sich die gebürtige Baden-Württembergerin ehrenamtlich in der Organisation. Seit 1995 organisiert sie Austauschprogramme im Hamburger AFS-Büro – seit 2003 als Programmdirektorin.
     
    Der AFS: Der American Field Service (AFS) wurde von jungen Amerikanern gegründet, die während der zwei Weltkriege freiwillig Krankentransporte übernahmen. Heute ist der AFS eine der größten gemeinnützigen Jugendaustauschorganisationen weltweit.  
     

  • Urteil gegen Hartherzigkeit

    Kommentar zu Bagatell-Kündigungen

    Aus der Firma zwei Schrauben oder andere Cent-Artikel zu stehlen, bedeutete vor 30 Jahren eine größere Verfehlung, als heute. Vor dem Hintergrund dieser gesellschaftlichen Stimmung hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag die Kündigung der Kassiererin Barbara E., bekannt als „Emmely“, aufgehoben. Die Mitarbeiterin der Supermarktkette Kaiser´s Tengelmann hat damit das Recht, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Das ist eine gute Entscheidung des Gerichts. 

    Schließlich habe Barbara E. nur zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro entwendet. Dieser geringe Schaden könne die 30jährige Arbeitsleistung der Kassiererin nicht entwerten und auch das Vertrauen des Arbeitgebers in die Mitarbeiterin nicht zerstören, sagten die Richter. Die Kündigung sei damit nicht gerechtfertigt.

    Diese Entscheidung spiegelt wider, dass sich in unserer Gesellschaft in den vergangenen Jahrzehnten viel verändert hat – nicht immer zum Guten. Früher beispielsweise verdienten viele Leitende Angestellte das Zwanzigfache des normalen Arbeiters. Heute bekommen manche Manager das Hundertfache des Lohns der einfachen Beschäftigten. Wenn sich Einkommen, Vermögen und Lebenschancen derart auseinander entwickeln, verschieben sich auch Werte und das Gefühl für Gerechtigkeit. So will es angesichts von Milliarden-Gewinnen der Unternehmen vielen Bundesbürgern nicht mehr einleuchten, dass man wegen der Unterschlagung von 1,30 Euro in die Arbeitslosigkeit befördert wird.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist damit auch ein Urteil gegen eine weit verbreitete Hartherzigkeit in Wirtschaft und Wirtschaftspolitik. Darüber nachzudenken und Schlussfolgerungen zu ziehen, stünde auch der Bundesregierung gut an. Wer beim Sparen zuerst Hartz-IV-Empfänger, Wohngeldbezieher und Eltern mit geringen Einkommen zu Opfern heranzieht, die Wohlhabenden aber nicht mit höheren Steuern belastet, praktiziert dieselbe Haltung, die das Bundesarbeitsgericht nun unausgesprochen kritisiert hat.

  • Merkel will Opel doch nicht helfen

    Opel-Länder müssen Hilfen wohl alleine stemmen

    Bundeskanzlerin Angela Merkel will Opel wohl doch nicht helfen. Die Ministerpräsidenten der vier Bundesländer mit Werken des Autoherstellers kamen mit leeren Händen aus einem Spitzengespräch im Kanzleramt. „Wir sind bitter enttäuscht“, sagte der rheinland-pfälzische Landeschef Kurt Beck (SPD), der das Vorgehen der Bundesregierung „unglaublich“ findet. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers will nun direkt mit Opel in Verhandlungen über mögliche Bürgschaften der Länder eintreten. „Wir glauben nach wie vor, dass es notwendig ist, dem Unternehmen zu helfen“, betonte der CDU-Politiker. Ähnlich äußerte sich sein Amtskollege Roland Koch aus Hessen und die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht.

     

    Die Hoffnung auf eine Bundesbeteiligung an staatlichen Garantien für Opel ist Beck mit dem Gespräch zufolge fast erstorben. Nun wollen die Länder die Hilfen erst einmal alleine stemmen. Die Opel-Mutter General Motors (GM) hatte beim Deutschlandsfonds des Bundes Kreditgarantien von 1,1 Milliarden Euro beantragt. Etwa die Hälfte davon wollten die Länder ohnehin übernehmen. So sollen die 24.000 Arbeitsplätze an den deutschen Standorten Rüsselsheim, Bochum, Kaiserslautern und Eisenach erhalten werden. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle hatte den Antrag am Mittwoch abgelehnt. Unmittelbar danach sorgte Merkel mit der Bemerkung, das letzte Wort darüber sei noch nicht gesprochen, bei den Beschäftigten und dem Unternehmen wieder für Hoffnung. Nun ist die Kanzlerin wieder zurückgerudert.

     

    Jetzt geht die Hängepartie für die Opelaner erst einmal weiter. GM muss nun bei den Ländern Bürgschaften beantragen. Nach Angaben Rüttgers gibt es noch eine Anzahl von Varianten, dem Unternehmen doch noch unter die Arme zu greifen. Eine finanzielle Größenordnung nannte der Ministerpräsident aber nicht. Die Länderchefs betonten, dass sie Opel nur gemeinsam helfen werden. „Wir wollen keinen Wettlauf unter den Ländern“, versicherte Koch. Ohne die Kreditgarantien droht nach Ansicht des Opel-Betriebsrats die Schließung von zwei oder drei Standorten in Deutschland.

     

    Die Arbeitnehmervertreter werfen Wirtschaftsminister Brüderle eine falsche Darstellung der Fakten rund um die Opel-Hilfen vor. So habe das Unternehmen entgegen der Darstellung des Ministers sehr wohl ein Bankenkonsortium gefunden, das dem Unternehmen Darlehen ausreichen würde. Den Vorwurf wies eine Ministeriumssprecherin zurück.  Die Banken seien nicht bereit, den geforderten Anteil von zehn Prozent des Kreditrisikos zu übernehmen.

     

     

     

  • Eine Frage des Vertrauens

    Die Kündigung der Supermarkt-Kassiererin Emmely wegen des vermeintlichen Diebstahls zweier Pfandbons im Werte von 1,30 Euro ist ungültig, entschied das Bundesarbeitsgericht

    Wegen zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro verlor die Berliner Kassiererin Barbara E. ihre Arbeitsstelle. Nachdem sie rund 30 Jahre für die Supermarktkette Kaiser´s Tengelmann gearbeitet hatte, sah der Konzern im vermeintlichen Diebstahl der beiden Bons einen Grund für die außerordentliche Kündigung. Dieses Vorkommnis trug sich im Februar 2008 zu. Als ein Jahr später das Landesarbeitsgericht Berlin der Firma Recht gab, war die öffentliche Aufregung groß.

    Seitdem dreht sich die Diskussion über den „Fall Emmely“, wie Barbara E. in den Zeitungen genannt wird, um die ganz große Frage: Ist es gerecht, wenn Unternehmen Milliarden Gewinn machen, eine kleine Kassiererin hingegen wegen 1,30 Euro Arbeitsplatz und Einkommen einbüßt? Das Schicksal Barbara E.s galt vielen Bundesbürgern als Beleg für die zunehmende Ungerechtigkeit in Deutschland. Die Debatte nahm solche Ausmaße an, dass SPD und Linke sogar Gesetzentwürfe in den Bundestag einbrachten, um Bagatell-Kündigungen wie im Fall Emmely künftig zu erschweren.

    Vor diesem Hintergrund erwarteten nicht nur Rechtsanwälte mit einiger Spannung, was das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gestern entscheiden würde. Dem obersten Arbeitsgericht der Republik lag die Revision von Barbara E.s Anwalt gegen die Entscheidungen der unteren Gericht vor, die die Kündigung für rechtens erklärt hatten.

    Zur Enttäuschung der Tengelmann-Anwälte hoben die Erfurter Richter die Kündigung auf. Grundsätzlich muss die Handelskette die Kassiererin nun wieder einstellen. „Eine Ehe ist leichter zu beenden als ein Arbeitsverhältnis“, kommentierte daraufhin die Anwältin der Arbeitgeberseite, Karin Schindler-Abbes.

    In der Entscheidung erkennt der Berliner Arbeitsrechtsanwalt Lorenz Mayr „eine atmosphärische Veränderung“ der Rechtsprechung, die weit über den konkreten Fall hinausgehe. Die jahrelange Debatte über Arm und Reich habe das Gerechtigkeitsempfinden geschärft, so Mayr. Davon würden auch die Juristen beeinflusst.

    So haben in jüngster Vergangenheit bereits Gerichte der ersten und zweiten Instanz bei Bagatell-Kündigungen die Interessen der Beschäftigten stärker berücksichtigt als früher. Die außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin, die ein paar Maultaschen aus dem Pflegeheim mit nach Hause nehmen wollte, hatte das Landesarbeitsgericht im baden-württembergischen Freiburg aufgehoben. Die Altenpflegerin erhielt daraufhin zumindest eine Abfindung. Auch das Arbeitsgericht Reutlingen verwarf die fristlose Kündigung eines Beschäftigten der Textilindustrie, der entgegen den Vorschriften der Firma eine Essensmarke der Betriebskantine an seine Lebensgefährtin weitergegeben hatte.

    In diesen Urteilen spiegelt sich laut Arbeitsrechtler Mayr ebenfalls, dass die Gerichte die Interessen der Arbeitgeber etwas niedriger hängen als früher. In den vergangenen Jahren konnten die Unternehmen leicht mit dem vermeintlichen Vertrauensbruch argumentierten. Hegte die Firma auch nur einen Verdacht, ein Beschäftigter bestehle sie und zerstöre damit das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, akzeptierten die Gerichte die Kündigung. Diese Haltung scheint sich nun allmählich zu ändern. Der Verdacht auf Diebstahl weniger Euro könne nicht mehr umstandslos als Begründung eines Vertrauensbruchs herangezogen werden, so Mayr. Ähnlich klang es in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes: Die Richter erklärten nun, das in 30-jähriger Mitarbeit erworbene Vertrauen könne durch eine einmalige und geringe Verfehlung „nicht aufgezehrt“ werden.

    Die Fraktionen von SPD und Linken haben aus diesen und ähnlichen Einschätzungen mittlerweile die politische Konsequenz gezogen und Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht. Bagatellkündigungen sollen erst dann möglich sein, wenn zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde, schlägt die SPD vor. Und die Linke will Kündigungen aufgrund eines bloßen Verdachts abschaffen. Die Abstimmung darüber steht demnächst an.

  • Halbherzig

    Kommentar zur Verbraucherkreditrichtlinie

    Die neue Kreditrichtlinie der Regierung schützt Verbraucher nicht gut genug. Zwar sind Bankkunden künftig besser gegen Lockvogelangebote abgesichert. Und sie bekommen mehr Rechte in punkto Kündigungen. Doch das Gesetz hat eine gravierende Lücke.

    Unseriöse Kreditvermittler haben nach wie vor leichtes Spiel. Die Abzocker dürfen munter weiter Verbraucher mit Geldnöten mit Slogans wie „Kredit ohne Schufa“ oder „Darlehen schufafrei“ in die Finanzfalle locken. Sie können ihnen auch weiter unnötige Zusatzversicherungen oder eine „Finanzoptimierung“ aufschwatzen und die Ahnungslosen damit noch tiefer in den Schuldensumpf ziehen.

    Wenn es die Bundesregierung mit dem Verbraucherschutz wirklich ernst meint, muss sie diese Lücke im Gesetz schließen – und zwar jetzt und nicht irgendwann.