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  • Teures Nachspiel

    Die Winterschäden gehen in die Milliarden

    Eine Münchner Passantin hatte gleich doppeltes Pech. Erst verunglückte sie auf einem glatten Gehweg, dann gab ihr ein Münchner Gericht auch noch zur Hälfte die Schuld daran. Dabei hatte der Eigentümer des Grundstücks den Gehweg nicht ausreichend gestreut. Die Richter meinten jedoch, dass ein erfahrener Passant genügend Vorsicht an den Tag legen kann, um einen Sturz zu vermeiden.


    Auf die Justiz kommt wohl nach diesem Winter und zahlreichen Knochenbrüchen eine Menge Arbeit zu. Denn so einfach wie es scheint, ist die Rechtslage nicht. Grundsätzlich müssen Hausbesitzer die Wege bei Eis und Schnee sichern. Bricht sich ein Passant den Arm, weil der Weg nicht geräumt wurde, können Ansprüche geltend gemacht werden. Dafür tritt im Zweifel die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein. Wie viele Verletzungen aufgrund der schlecht geräumten Straßen und Wege entstanden sind, weiß derzeit noch niemand. Die Winterbilanz des Sturzes steht noch aus. Für die Versicherungen sind die letzten Monate auch an anderer Stelle teuer geworden. Für die Versicherungen sind die letzten Monate auch an anderer
    Stelle teuer geworden. "Wir gehen derzeit von 55.000 zusätzlichen Schadenfälle mit einer
    Gesamtsumme von 230 Millionen Euro aus", sagt Christian Lübke, Sprecher des
    Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV).


    Im Vergleich zu den Straßenschäden durch den Dauerfrost ist dieser Aufwand noch mäßig. Überall hat das Eis Löcher in den Asphalt gerissen. Denn die Verkehrswege sind längst nicht so stabil gebaut wie es oft aussieht. Durch den Verschleiß entstehen Risse im Belag. Dadurch dringt Wasser in die Fahrbahn ein. Gefroren dehnt es sich aus und entwickelt so eine enorme Kraft. Teile des Asphalts werden regelrecht aus der Fahrbahn gesprengt. Das Ergebnis lernen Autofahrer wieder einmal kennen. Manche kommunale Straße ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Nach Zahlen des Städte- und Gemeindebundes (DStGB) muss eine mittelgroße Stadt wie Lübeck allein 14.000 Löcher wieder auffüllen. Die Kommunen rechnen für ganz Deutschland mit einem Milliardenaufwand.


    Doch niemand weiß, wer die Reparaturen bezahlen wird. Der Städtebund zuckt mit den Schultern und verweist auf die leeren Kassen der Kämmerer. Der Bund müsse die Kosten übernehmen, verlangt DStGB-Sprecher Uwe Zimmermann, „wenn die Mittel nicht bereit gestellt werden, bleiben die Schäden unbeseitigt.“ Die Bundesregierung will da nicht mitspielen. „Alle sind in ihrem Zuständigkeitsbereich gefordert“, wiegelt das Bundesverkehrsministerium die Forderung der Kommunen ab. Der Bund will sich nur um die Autobahnen und Bundestrassen kümmern. Der Ausgang des Streits ist offen. Mitte April wollen die zuständigen Ministerien aus Bund und Ländern in Bremen zusammenkommen, eine Winterbilanz ziehen und das weitere Vorgehen beraten.


    Die vielen Schäden sind auch ein Alarmzeichen dafür, dass in den vergangenen Jahren zu wenig in den Erhalt des Wegenetzes investiert wurde. „Angeschlagene Straßen verschleißen schneller“, erläutert der Sprecher des Bauindustrieverbands, Heiko Stiepelmann. Eigentlich könnte sich die Branche nun auf eine Sonderkonjunktur einstellen. Doch die Bauwirtschaft ist skeptisch und fürchtet, dass im Gegenzug andere Bauinvestitionen gestrichen werden könnten.

  • Billig um jeden Preis

    Sie bestellen Computer, Dienstleistungen und Uniformen für hunderte Milliarden Euro. Dabei interessiert staatliche Auftraggeber meist wenig, ob asiatische Textilarbeiter für Hungerlöhne schuften, oder Bahn-Schaffner wieder mal ein paar Euro pro Stunde wen

    Es wäre so leicht. Stadtkämmerer, Länderministerien und Polizeidirektoren haben eine enorme ökonomische Macht. Für rund 360 Milliarden Euro kauft der deutsche Staat pro Jahr Waren und Dienstleistungen. Die öffentliche Nachfrage macht knapp 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes aus.

    Fahrzeuge und Uniformen für die Polizei, Computer für die Universitäten, Papier für die Büros, Gebäudereinigung für die staatlichen Immobilien. Warum sollten Privatfirmen bei diesen Aufträgen nicht ökologische und soziale Mindeststandards einhalten? Warum sollte es dem Staat egal sein, wieviel Strom seine Computer verbrauchen, welchen Lohn die Putzkolonnen erhalten und ob die Lieferanten in der 3. Welt ein menschenwürdiges Dasein führen?

    Dass staatliche Aufträge geradezu ein Königsweg sein können, das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft einzulösen und die Welt lebenswerter zu machen, hat vor einigen Jahren auch die EU erkannt. Ihren Mitgliedsländern ermöglicht sie, Staatsaufträge mit ökologischen und sozialen Kriterien zu versehen. Deshalb hat auch Deutschland seit April 2009 ein Gesetz, das genau dies erlaubt.

    Allerdings ist dies nur eine Kann-Bestimmung, kein Muss. Deshalb passiert in der Praxis bisher wenig. Sehr gut beobachten kann man das auf der Internetseite www.bund.de, auf der Bund, Länder, Kommunen und Institutionen hunderte Ausschreibungen veröffentlichen. Städte suchen Lieferanten für Kanalrohre, die Bundeswehr will Audioverstärker kaufen oder das Bundesinnenministerium vergibt Druckaufträge. Seltsamerweise aber ist nur in den seltensten Fällen ein Hinweis auf die ökologische und soziale Qualität der Lieferungen enthalten. Was hingegen immer zieht, ist der niedrigste Preis. Das billigste Angebot nehmen die Beamten gerne an.

    Ist das Gedankenlosigkeit wie bei privaten Verbrauchern, die über Bio-Eier reden, dann aber doch wieder Käfig-Eier kaufen? Geldmangel, Geiz, Trägheit des Geistes? Vorurteile gegen den ganzen Öko- und Gutmenschen-Quatsch? Wahrscheinlich eine Mischung aus vielem. „In den meisten Ausschreibungen von Bund, Ländern, Kommunen und öffentlichen Unternehmen spielen ökologische und soziale Kriterien eine viel zu geringe Rolle“, bemängelt Wolfgang Rhode, Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Metall. „Die Einkäufer des Staates nutzen ihren Einfluss auf die Wirtschaft nicht so, wie sie es tun könnten“.

    In den Berliner Bundesministerien sieht man das etwas anders. Übereinstimmend heißt es aus den Häusern für Wirtschaft, Inneres, Entwicklung, Finanzen und Arbeit, dass man keine energieverschwendenden Produkte mehr einkaufe. Holz müsse aus ökologischer Produktion stammen, sagt das Finanzministerium. Und im Entwicklungsministerium legt man Wert darauf, dass importierte Waren nicht von Kinderarbeitern hergestellt wurden.

    In den Weiten der Republik scheinen sich solche Ansätze aber nicht immer durchzusetzen. Das belegt der Fall der Elbe-Elster-Bahn. 2009 haben die Länder Brandenburg und Sachsen den Bahn-Verkehr in der Region Lausitz neu ausgeschrieben. Nun können sich auch Firmen bewerben, die ihren Schaffnern und Reinigungskräften viel niedrigere Löhne zahlen als die Bahn AG. Das mag auf den ersten Blick den Geboten des Wettbewerbs und der Sparsamkeit dienen. Aber es führt auch dazu, dass der Staat den Niedriglohnsektor schafft, den er dann mittels Hartz IV teuer wieder ausbessern muss.


    Mittlerweile scheint auch die rot-rote Landesregierung in Potsdam die Bahn-Ausschreibung für die Lausitz zu bedauern. „Mit dem zuständigen Verkehrsverbund und der Dresdner Landesregierung konnte keine Einigung über Sozialklauseln erzielt werden“, sagt Petra Dribbisch, die Sprecherin des brandenburgischen Verkehrsministeriums.

    Wie das Land Bremen beweist, gibt es aber auch Verwaltungen, die umzusteuern versuchen. Der dortige rot-grüne Senat wendet seit kurzem sein neues Vergabegesetz an. Dieses verpflichtet die Auftragnehmer nicht nur, die bestehenden Tarifverträge zu erfüllen. Enthalten ist auch die Formulierung: „Öffentliche Aufträge werden nur an solche Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein Entgelt von mindestens 7,50 Euro pro Stunde zu zahlen“. Bremen führt damit den Mindestlohn ein, den die Regierungskoalition in Berlin verweigert.

    Dass es zu dieser Entwicklung kommt, liegt nicht zuletzt am Engagement von Bürgerrechts- und Verbraucherorganisationen, die die Beschaffungspolitik des Staates seit einiger Zeit zum Thema der öffentlichen Auseinandersetzung machen. „Wenn die Polizei Sportbekleidung kauft, werden oft fundamentale Arbeitsrechte der Produzenten missachtet“, sagt Johanna Fincke von der Christlichen Initiative Romero in Münster. Die T-Shirts, Sporthosen und Trainingsjacken, die unter anderem die Sportartikel-Firma Adidas an die Polizei liefere, „stammen mit großer Wahrscheinlichkeit aus China“, so Fincke, „und dort können die Arbeiter nicht frei über ihren Lohn verhandeln“.

    Adidas weist diese Vorwürfe zurück. In Herzogenaurach erklärt man, dass alle Zulieferfirmen „das Recht jedes Mitarbeiters, Vereinigungen nach eigener Wahl beizutreten, solche zu gründen, sowie an Tarifverhandlungen teilzunehmen, anerkennen und respektieren müssen“.

    In solchen Fällen steht Vermutung gegen Behauptung. Die öffentlichen Einkäufer in Mitteleuropa gehen davon aus, dass China keine freien Gewerkschaften kennt und damit eigentlich jedes dort arbeitende Unternehmen gegen die völkerrechtlich bindende Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verstößt, die die Koalitionsfreiheit für alle Beschäftigten fordert.

    Was aber tun die staatlichen Einkäufer, wenn Adidas mit Gutachten unabhängiger Prüfer belegt, dass seine Zulieferer in China die Kernarbeitsnormen der ILO doch einhalten? Dann sind die Beschaffer in Bremen, Berlin oder München mit ihrem Latein am Ende. "Das müssen wir glauben, wir können schließlich nicht wegen jedes Auftrages in der Welt herumreisen", sagt einer, der sich auskennt.

  • „Marode Banken abwickeln“

    Jochen Sanio, Deutschlands oberster Bankenaufseher, will Finanzinstitute im Krisenfall liquidieren und die Kosten den Eigentümern aufbürden. Deshalb schlägt er vor, eine neue Abwicklungsbehörde zu gründen

    Endlich wirksame Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise der Jahre 2008 und 2009 zu ziehen, fordert Jochen Sanio, der Chef der deutschen Bankenaufsicht. „Die Sofortmaßnahmen zur Reparatur des Finanzsystems sind weitgehend erledigt. Jetzt geht es um grundlegende Änderungen, die das System auf eine stabilere Basis stellen“, sagt Sanio gegenüber der taz. Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schlägt vor, eine neue Behörde zu gründen, um marode Banken abzuwickeln, so dass diese nicht das komplette Finanzsystem gefährden.


    „Die Abwicklung eines großen Finanzunternehmens wird sich über viele Jahre erstrecken. Sie muss von einer besonderen staatlichen Abwicklungsbehörde betrieben werden“, so Sanio. „Diese sollte – mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet – für eine schonende Liquidation des betroffenen Instituts sorgen“.


    Damit spricht sich erstmals ein führender Bankenaufseher dafür aus, die während der Finanzkrise geschaffenen Institutionen wie den Bankenrettungsfonds Soffin zu verewigen und nicht möglichst schnell zu beerdigen. Um notleidende Institute zu liquidieren, will Sanio die bestehenden Instrumente zudem verschärfen. Würde der Vorschlag realisiert, würde die Abwicklungsanstalt auch die bisherigen Krisenopfer wie die Münchner Bank HRE und die WestLB verwalten.


    Sanio sucht eine Lösung, um das Problem zu mildern, das Fachleute mit der Formulierung „to big to fail“ beschreiben. „Dieses Dogma besagt, dass systemrelevante Banken um jeden Preis gerettet werden müssen. Das Wort `jeden` ist leider ganz wörtlich zu nehmen, was die Steuerzahler gerade schmerzlich erfahren haben“, so Sanio.


    Nach dem Zusammenbruch der Bank Lehman Brothers im September 2008 sind die Regierungen mit Billionen Euro in die Bresche gesprungen, um weitere Pleiten zu verhindern. Das hat funktioniert, jedoch gezeigt: Die Staaten sind Geiseln der Banken. Die Regierungen, letztlich die Steuerzahler, haften mit gigantischen Summen für private Verluste, und die Bankvorstände können sich auf das staatliche Auffangnetz verlassen. Sanio: „Die Bürger werden aber nicht noch einmal bereit sein, eine große Runde der Bankenrettung zu finanzieren“.


    Um den Staat aus der Geiselsituation zu befreien, schlägt Sanio nur vor, die neue Abwicklungsbehörde zu gründen. Diese sollte jederzeit marode Banken übernehmen, aufteilen und abwickeln können. „Jede Bank, die nicht mehr lebensfähig ist, muss pleite gehen können – und sei sie noch so groß“, sagt der BaFin-Chef. „Wir müssen aber dafür sorgen, dass sie nicht anderen Finanzunternehmen das Licht ausbläst, wenn sie ihr Leben aushaucht. Dazu bedarf es – außerhalb einer herkömmlichen Insolvenz – eines besonderen Abwicklungsregimes, das solche schlimmen Sekundäreffekte verhindert.“


    Leo Dautzenberg, der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hat unlängst ähnliche Ideen formuliert. Die Koalition aus Union und FDP überlegt gegenwärtig, wie ein neues Insolvenzrecht für systemrelevante Institute aussehen könnte.


    Eine Frage dabei ist auch, woher später das Geld für solche Rettungsaktionen kommen soll. Vor allem will Sanio die Aktionäre und Beteiligten heranziehen. „Bluten müssen die Eigentümer, die vor allen anderen in der Pflicht stehen, und die sonstigen Risikokapitalgeber, danach auch noch die restlichen Gläubiger – vor allem die unbesicherten. Sie alle müssen bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden.“


    Allerdings befürchtet der BaFin-Chef, dass die Mittel des jeweiligen Instituts nicht ausreichen, um sämtliche Kosten abzudecken. „Weil man am Ende der Abwicklung wahrscheinlich noch immer ein Loch stopfen muss, sollten wir gut dotierte Sicherungsfonds schaffen, deren Mittel sich aus Beiträgen der Banken speisen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die letzte Rechnung nicht doch wieder beim Steuerzahler landet. Leider gibt es einen Haken: In der Krise sind die erforderlichen hohe Einzahlungen schwer vorstellbar.“


    Der BaFin-Chef ist skeptisch, weil sich die wichtigsten Wirtschaftsnationen der G20-Gruppe ohnehin schon darauf geeinigt haben, den Banken höhere Anforderungen beim Eigenkapital aufzuerlegen. Die Institute sollen künftig mehr eigenes Geld in Reserve halten, um Verluste in größerem Umfang selbst aufzufangen. Dies reduziert den Gewinn – und verringert ihre Kraft, zusätzlich einen Sicherungsfonds zu füllen.

  • Niebel erobert sein Ministerium

    Der neue Entwicklungsminister setzt Akzente. Selbst die Union kritisiert ihn dafür

    Selten kommt es im Politikbetrieb der Bundeshauptstadt vor, dass sich die eine Regierungspartei öffentlich über die Personalpolitik der anderen beschwert. In der Union hat man dieses Tabu nun verletzt. „Auch in anderen Parteien gibt es gute Entwicklungspolitiker“, kritisierte CSU-Entwicklungspolitikerin Dagmar Wöhrl eine Neubesetzung an der Spitze des Entwicklungsministeriums (BMZ), das seit Oktober 2009 Bundesminister Dirk Niebel (FDP) leitet.


    Niebel beabsichtigt, den allseits anerkannten und fachkundigen Abteilungsleiter Adolf Kloke-Lesch durch Oberst a.D. Friedel Eggelmeyer, einen sicherheitspolitischen Berater mit FDP-Parteibuch, zu ersetzen. Der Konflikt um diesen Wechsel zeigt, wie spannungsgeladen das Verhältnis zwischen Niebel und seinem Ministerium ist, und wie aufmerksam das Wirken des entwicklungspolitischen Neulings beobachtet wird.


    Die Besetzungspolitik im BMZ hat kürzlich schon der Personalrat des Ministeriums bemängelt. Zwar erscheint es normal, dass ein neuer Minister wichtige Mitarbeiter an der Spitze seines Hauses auswechselt. Doch in diesem Fall ist die Lage komplizierter. Niebel, der seit 1998 den Wahlkreis Heidelberg im Bundestag vertritt, erobert ein Ministerium zurück, das seit Jahrzehnten nicht mehr in der Hand der FDP war. Zwar amtierte als erster Entwicklungsminister ab 1961 der Liberale Walter Scheel, später dominierten jedoch Minister der Union, und zuletzt zwölf lange Jahre Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD). Lange gewachsene persönliche Geflechte werden nun zerrissen. Hinzu kommt, dass sich die Entwicklungspolitiker in der Union ärgern: Bei der regierungsinternen Postenverteilung haben Sie nicht einmal einen Staatssekretär im BMZ abbekommen.


    Aus einem weiteren Grund ist die beabsichtigte Berufung des Oberst im Ruhestand auch in der Öffentlichkeit umstritten. In Interviews hat Niebel deutliche Warnungen an die Adresse wichtiger Entwicklungsorganisationen ausgesprochen. Entwicklungshelfer, die beispielsweise in Afghanistan nicht mit der Bundeswehr zusammenarbeiten wollten, würden auch kein Geld vom BMZ mehr erhalten. „Wer in den Regionen keine Aufträge durchführen möchte, der muss das nicht, aber er kann dann auch nicht an diesem Geld partizipieren“, sagte der Minister.


    Seitdem ist von der „Militarisierung der Entwicklungspolitik“ die Rede. „Niebels Äußerungen könnten auf einen Politikwechsel hindeuten“, befürchtet etwa der grüne Entwicklungspolitiker Thilo Hoppe. Auch die einflussreichen Entwicklungsorganisationen sind alarmiert. „Die Unabhängigkeit der Hilfsorganisationen ist natürlich drastisch in Gefahr, wenn sie an militärische Einsätze gekoppelt wird. Dies macht ihre Arbeit nicht nur unglaubwürdig, sondern auch lebensgefährlich“, sagt etwa Jürgen Lieser von der katholischen Caritas.


    Bisher geht es nur um einen Streit um Worte. Tatsächlich geändert hat sich in der Entwicklungspolitik noch nichts. Es existieren jedoch mehrere mögliche Konfliktfelder. So stellte Niebel die deutsche Entwicklungshilfe für China in Frage. Das Land sei ökonomisch so stark, dass es keiner Unterstützung mehr bedürfe. Diese Position ziehen Experten in Zweifel, auch Ökonomie-Professor Rolf Langhammer, der dem wissenschaftlichen Beirat des BMZ angehört. Erstens sei China teilweise durchaus noch als Entwicklungsland einzustufen, und zweitens diene „die Entwicklungshilfe als Eintrittskarte für den Dialog“ mit der Regierung in Peking, argumentiert Langhammer.


    Niebels weitere Tätigkeit dürfte kein Spaziergang werden. Immer wird ihm die vor der Wahl geäußerte Absicht nachhängen, das vermeintlich überflüssige Ministerium eigentlich auflösen zu wollen. Nun muss er eine Aufgabe bewältigen, die extrem schwer ist. Die Vorgängerregierungen haben sich international verpflichtet, die deutschen Zahlungen für Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung anzuheben – eine milliardenteure Zusage, deren Erfüllung in Zeiten der Wirtschaftskrise sehr viel Überzeugung und Durchsetzungswillen erfordert. Ob Niebel diese aufbringt, wird man sehen.

  • Kein Mangel an Ideen

    Debatte um die Leistungen für Langzeitarbeitslose ist in vollem Gange.
    An Vorschlägen mangelt es nicht. Eines haben alle Beiträge gemeinsam:
    viele Nachteile.

    Wenn die Leistungen für Langzeitarbeitslose gekürzt werden, wie es die 
    FDP will...

    ...steigt der Druck, sich eine Stelle zu suchen. Das fordert zum
    Beispiel eine Mehrheit im Sachverständigenrat der Bundesregierung. Die
    Wirtschaftsweisen fordern eine Absenkung des Regelsatzes von derzeit 359
    Euro um ein Drittel. Zugleich sollen die Zuverdienstmöglichkeiten
    verbessert werden. Davon erhoffen sich die Experten einen stärkeren
    Anreiz zur Stellensuche. Das Problem ist aber, dass eine Verringerung
    der Unterstützung vermutlich verfassungswidrig wäre. Eine etwas andere
    Strategie verfolgen Teile der FDP. Die Liberalen verlangen einen
    schärferen Kurs der Jobcenter. Wenn jemand ein Arbeits- oder
    Bildungsangebot ablehnt, können die Agenturen schon heute die Leistungen
    um 30 Prozent kürzen. Von dieser Möglichkeit sollen sie nach Vorstellung
    der FDP stärker Gebrauch machen und so den Druck erhöhen, sich
    selbständig eine neue Arbeitsstelle zu suchen.

    Kombilöhne könnten die Lösung sein...

    ...glauben die Forscher Ulrich Walwei und Peter Bofinger. Sie wollen die
    Mini- und Midijobs abschaffen, bei denen die Sozialabgaben und die
    Steuern subventioniert werden. Stattdessen plädieren die Wissenschaftler
    für einen Steuerbonus für Geringverdiener. Das Finanzamt übernimmt auf
    diese Weise einen Teil der Sozialabgaben. Außerdem soll das Kindergeld
    für Niedriglöhner erhöht werden, wenn sie eine Teilzeit- oder
    Vollzeitstelle annehmen. Gleichzeitig werden für die
    Langzeitarbeitslosen bei diesem Modell die Möglichkeiten begrenzt, etwas
    hinzuzuverdienen. Das Bündel an Veränderungen soll dazu führen, dass
    sich Langzeitarbeitslose eher um eine volle Stelle bemühen als ihre
    Regelleistungen durch einen Minijob aufzubessern. Bei geringen Löhnen
    hätten die Beschäftigten durch die Subvention der Sozialabgaben netto
    mehr übrig als heute.

    Hohe Mindestlöhne lassen Arbeit attraktiv werden...

    ...sagen SPD und Gewerkschaften. Stundenlöhne von wenigstens 7,50 Euro
    sollen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Einerseits wird ein
    Abstand zwischen den Unterstützungsleistungen und dem niedrigsten Lohn
    eingehalten, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, andererseits steigt
    die Motivation, sich den Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das
    Konzept hat jedoch einen gravierenden Nachteil. Denn die Hilfeleistungen
    für Familien sind jetzt schon höher als der geforderte Mindestlohn. Für
    diesen Kreis der Langzeitarbeitslosen lohnt sich die Jobsuche oft gar
    nicht, zumindest finanziell.

    Von anderen Ländern lässt sich lernen,...

    ...dass vergleichbare Staaten auch noch keine Patentlösung gefunden
    haben. Dabei gehen die Länder sehr unterschiedliche Wege. Die USA
    beschränken zum Beispiel die Sozialhilfe auf einen Zeitraum von fünf
    Jahren während der gesamten Lebenszeit. Danach fallen die Betroffenen
    ins Bodenlose. Arbeitslose Engländer fallen finanziell schnell tief. Sie
    müssen von rund 290 Euro im Monat leben. Laut OECD sind die Holländer am
    besten dran, wenn sie ihren Job verlieren. Das Arbeitslosengeld fließt
    drei Jahre statt nur zwölf Monate wie in Deutschland. Danach gibt es
    eine Grundsicherung von fast 650 Euro. Dafür üben die Stellenvermittler
    starken Druck aus. Wenn es Jobs gibt, müssen sie auch angenommen werden.

  • Nach der Scheidung kommt der Zahltag

    Die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Kindesunterhalt

    Gescheiterte Beziehungen belasten nicht nur  emotional. Sie bringen auch eine Reihe organisatorischer Herausforderungen mit. Vieles muss geregelt werden: Was wird aus der gemeinschaftlichen Wohnung? Wer bekommt den Familienwagen? Für gemeinsame Kinder gilt es, den Unterhalt zu klären. Doch wie hoch fallen die Zahlungen an die Sprösslinge aus und wer zahlt wie viel? 

    Wer kommt nach einer Trennung für den Unterhalt der Kinder auf?

    Entscheidend für die Unterhaltspflicht ist der  Betreuungsaufwand. Übernimmt die Mutter nach der Trennung die Fürsorge des Kindes oder der Kinder, ist der Vater für die Zahlung der Alimente zuständig – und andersherum. Kümmern sich die Eltern abwechselnd um den Nachwuchs, müssen sie sich die Kosten teilen. Bei keinem Elternteil darf allerdings der Schwerpunkt der Betreuung und Erziehung liegen.

    Zahlen Unterhaltspflichtige weniger, wenn sie die Kinder für einige Zeit an sich nehmen?

    Nur weil ein Elternteil den Umgang mit den Kindern ausweitet, ändert das nichts an den Zahlungspflichten. Fährt ein Vater mit seinen Kindern beispielsweise einen Monat in den Urlaub, muss er dennoch für den vollen Unterhalt aufkommen.
    Wie lange bekommt der Nachwuchs Unterhalt?

    Bis zum Abschluss der Schul- und Berufsausbildung haben Kinder einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Die Ausbildung muss allerdings ihren Fähigkeiten entsprechen und in angemessener Zeit beendet werden.

    Gelten für volljährige Kinder besondere Regeln?

    Ab dem 18. Geburtstag müssen Jugendliche ihren Unterhalt gegenüber ihren Eltern selbst geltend machen. Können sie nachweisen, dass sie bedürftig sind, haben sie ab diesem Zeitpunkt sowohl gegenüber der Mutter als auch gegenüber dem Vater einen Anspruch auf Unterhalt. Wie hoch die Leistungen ausfallen, richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Wohnen Volljährige noch im Haushalt eines Elternteils, entfällt für diesen die Zahlungspflicht.

    Wie berechnet sich der Unterhalt?

    Das Alter des Kindes und die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen bestimmen die Höhe der Zahlungen. Die jeweiligen Sätze werden in der so genannten Düsseldorfer Tabelle festgehalten und jedes Jahr aufs Neue berechnet. Zuletzt erhöhten sich die Geldleistungen zum 1. Januar 2010 um 30 bis 40 Euro je Kind. Im Internet ist die Liste unter www.olg-duesseldorf.nrw.de zu finden.

    Manch einem Unterhaltspflichtigen bleibt nach Abzug der Alimente für die Kinder nicht mehr viel Geld zum Leben übrig. Gibt es hier spezielle Regelungen?

    Ein gewisser Teil des Einkommens, der so genannte Selbstbehalt, muss Unterhaltspflichtigen zum Leben bleiben. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 900 Euro im Monat. Hat der Nachwuchs das 18. Lebensjahr erreicht, können es unter bestimmten Umständen 1.100 Euro sein.

    Wie hoch fällt der Selbstbehalt bei Erwerbslosen aus?

    Monatlich 770 Euro müssen Arbeitslosen zum Leben bleiben, wenn die Kinder unter 18 Jahre alt sind. Sind sie volljährig, gilt der gleiche Selbstbehalt wie bei Erwerbstätigen, gegebenenfalls also 1.100 Euro.

    Wer hilft, wenn es Streit um den Unterhalt gibt?

    Gibt es Probleme mit dem Unterhalt, können sich Betroffene an das zuständige Jugendamt wenden. Bei schwierigen Angelegenheiten geben die Rechtspfleger der Familiengerichte eine erste Auskunft.

    Geht der Nachwuchs leer aus, wenn nicht genügend Geld für den Unterhalt vorhanden ist?

    Können Unterhaltspflichtige für die Zahlungen nicht oder nicht in vollem Umfang aufkommen, kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Bei Kindern über zwölf Jahren springt die Sozialhilfe ein, sofern das Familieneinkommen insgesamt gering ist. Hat der Zahlungspflichtige vermögende Eltern, müssen diese eventuell einspringen.

    Was ist, wenn der Unterhaltspflichtige die Zahlung verweigert?

    Zahlt der Pflichtige den Unterhalt nicht freiwillig, hilft nur der Rechtsweg. Nicht immer sind die Gerichte bei der Eintreibung des Geldes jedoch erfolgreich. Auch in diesem Fall kann Unterhaltsvorschuss oder Sozialhilfe beantragt werden.
    werden.

  • Google contra Aigner

    Konzern verteidigt fotografische Erfassung Deutschlands /
    Verbraucherministerin warnt vor Verlust der Privatsphäre

    Der Streit um die Straßenansichten ganzer Städte und 
    Dörfer in Deutschland im Internet geht weiter. Der Konzern Google
    verteidigt das Vorhaben, Bilder von Gebäuden und Wohnhäusern noch in
    diesem Jahr ins Internet zu stellen. Dagegen warnt Verbraucherministerin
    Ilse Aigner vor dem Verlust der Privatsphäre der Bürger und verlangt vom
    Unternehmen Nachbesserungen beim Datenschutz.

    Es geht um einen für viele Nutzer interessanten Dienst der Suchmaschine
    Google. Per Tastendruck können sich die Internetnutzer bereits in 19
    Ländern auf die Straße begeben und echte Bilder von Fassaden, Parks oder
    Sehenswürdigkeiten anschauen. Auf Wunsch liefert der Dienst namens
    Street View eine Liste der Restaurants oder Hotels in der Umgebung.
    Etliche andere Anwendungen sind machbar. Zu sehen sind aber auch Autos
    und Menschen. Außerdem ist die Kamera bei den Fotofahrzeugen, die Google
    gerade durch Deutschland schickt, in 2,50 Meter Höhe angebracht. Damit
    stellen Hecken oder Mauern um Einfamilienhäuser keinen Schutz vor der
    Ablichtung dar.

    Ministerin Aigner ist in Sorge. "Es geht mir um den Schutz der
    Privatsphäre schlechthin", sagt sie. Ein Stein des Anstoßes sind die auf
    den Bildern abgelichteten Menschen. Google macht die Gesichter zwar
    unkenntlich, ebenso Autokennzeichen. Doch die Personen sind immer noch
    leicht zu erkennen. "Eine vage Verpixelung reicht nicht aus", kritisiert
    Aigner. Außerdem will die Ministerin, dass die Kameras in geringerer
    Höhe montiert werden, so dass sie über übliche Zäune nicht hinwegschauen
    können. Die größte Sorge ist jedoch, dass es immer leichter wird, über
    öffentlich zugängliche Informationen aus dem Internet individuelle
    Profile zu erstellen oder die Informationen von Google Street View für
    die Vorbereitung von Straftaten zu nutzen. So fordert Aigner auch mehr
    Transparenz. Der Konzern müsse offen legen, wie die Fotos und Daten
    vermarktet und wo sie gespeichert werden.

    Die wichtigste Forderung der Politikerin ist zugleich die umstrittenste.
    Aigner will durchsetzen, dass sich das Unternehmen von jedem
    Hausbesitzer eine Erlaubnis für die Veröffentlichung eine Bilde besorgt.
    Der Aufwand wäre so enorm, dass das Projekt wohl scheitern würde. Google
    selbst will den umgekehrten Weg gehen. Wer sein Haus nicht im Netz sehen
    will, kann dagegen Widerspruch einlegen. Selbst wenn nur ein Mieter
    protestiert, verschwindet das Foto aus dem Internet. "Das haben wir nur
    in Deutschland zugesagt", erläutert der Produktmanager des Konzerns für
    Europa, Raphael Leiteritz. Musterschreiben für einen Widerspruch hält
    das Verbraucherministerium auf seiner Webseite bereit.

    Der Konzern weist die Kritik am mangelnden Datenschutz zurück. "Das
    Produkt ist rechtmäßig", versichert der Chef der Rechtsabteilung, Arnd
    Haller. Ein juristisches Gutachten der Uni Hannover stützt die These,
    dass die Fotos der Straßenzüge nicht gegen Datenschutzbestimmungen
    verstoßen.

    Aigner will im Kampf um einen verbesserten Datenschutz jedoch nicht
    aufstecken. Zusammen mit den Fachministerien Justiz, und Inneres würden
    Änderungen am Datenschutzgesetz geprüft, kündigte die Ministerin an.
    Rückenwind erhält di Bundesregierung auch vom Datenschutzbeauftragten
    Peter Schaar, der sich sogar eine Zerschlagung des Datenriesen Google
    vorstellen kann.

  • Baukredite so günstig wie selten

    Stiftung Warentest sieht „traumhafte“ Konditionen

    Die Baufinanzierung ist derzeit so günstig wie selten. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest, die „eine Zeit fast traumhafte günstiger Kreditkonditionen für Bauherren, Wohnungskäufer und Hauseigentümer“ ausmacht. Insbesondere die Bausparkassen kommen im Text gut weg. Spitzenreiter ist hier die Schwäbisch Hall, die für einen zinssicheren Kredit mit 24-jähriger Laufzeit gerade einmal 4,01 Prozent Zinsen veranschlagte. Auch bei den Banken liege der Zinssatz derzeit unter fünf Prozent, selbst wenn diese über 15 oder 20 Jahre festgeschrieben werden.

    Bei Vergleich der einzelnen Angebote stellten sich aber auch gewaltige Preisunterschiede heraus. Knapp 90 Banken, Bausparkassen, Versicherungen und Vermittler wurden von Finanztest unter die Lupe genommen. „Die Zinsunterschiede zwischen günstigen und teuren Kreditangeboten sind enorm“, warnen die Verbraucherschützer. Für ein Darlehen über 150.000 Euro mit 20-jähriger Zinsbindung und 2,5 Prozent jährlicher Tilgungsleistung verlangt die Sparda Bank West 4,3 Prozent, die Sparkasse Hannover dagegen 5,6 Prozent. Das macht für den Kunden einen Unterschied von 36.000 Euro über die gesamte Laufzeit.

    Bausparkassen und regionale Kreditinstitute fielen im Test durch besonders attraktive Konditionen auf. Die Direktbanken und Kreditvermittler im Internet können laut Finanztest keinen nennenswerten Kostenvorteil mehr bieten. Noch vor zwei Jahren seien diese Angebote durchschnittlich einen halben Prozentpunkt günstiger gewesen. Mittlerweile böten Bausparkassen oder sogar die Volksbank an der Ecke Spitzenzinsen. Die Volksbanken in Rhein-Ruhr, die Geno Bank Essen oder die Landesbausparkasse Ost waren bei den verschiedenen Modellangeboten des Tests mehrfach vorne dabei.

    Die Werbung der Banken hält laut Finanztest oft nicht, was versprochen wird. Mit Schnäppchenzinsen gehen die Institute auf Kundenfang. Der Haken: „Kaum jemand bekommt sie“, schreibt Finanztest. Die Spitzenzinsen erhalten nur Bauherren, die wenigstens die Hälfte des Kaufpreises an Eigenkapital mitbringen können und überdies flüssig genug für die Nebenkosten des Kaufs sind. Alle anderen Häuslebauer müssen höhere Zinsen bezahlen.

    Positiv sind auch andere Marktentwicklungen. So werden die Kreditangebote der Banken immer flexibler. Sondertilgungen oder veränderte Raten sind kein Problem mehr. Auch die Angebote für Riester-Darlehen nehmen zu. Hier tun sich vor allem die Bausparkassen hervor, während die Banken die als Altersvorsorge geförderten Darlehen ungern anbieten.

  • Auf die Selbstachtung kommt es an

    Kommentar zu Dekadenz, Armut und Sozialstaatsdebatte von Hannes Koch

    Der materielle Anreiz als Triebfeder unserer Gesellschaft wird schwächer. Das ist die wesentliche Botschaft der neuen Zahlen zur Armut, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) veröffentlicht hat. Für die Sozialstaatsdebatte, die FDP-Chef Westerwelle mit seinem Dekadenz-Vorwurf an die Adresse der Hartz-IV-Empfänger befeuert, heißt das: Er spricht einen heiklen Punkt an, kann aber keine Lösung präsentieren.


    11,5 Millionen Menschen waren 2008 in Deutschland gemessen an ihrem Einkommen arm, hat das DIW ermittelt. Seit 1998 ist der Anteil der Armen an der Bevölkerung damit auf 14 Prozent gestiegen – trotz Wirtschaftsaufschwung. Eine wesentliche Ursache: Die Arbeitslöhne für viele Jobs sinken. „Niedriglohnsektor“ nennen das die Experten. Damit nimmt die Zahl derjenigen Menschen zu, die sich mit eigener Arbeit ähnlich schlecht stehen wie mit Hartz IV. Sie können ihre Lebenslage durch Berufstätigkeit kaum noch verbessern. Der materielle Anreiz, selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen, wird schwächer. Und für eine zunehmende Anzahl von Menschen dürfte diese Triebfeder schon gänzlich ausgeleiert sein.


    Das ist der politische Kern der aktuellen Sozialstaatsdebatte. Wenn Westerwelle Hartz-IV-Empfängern Dekadenz vorwirft, sagt er: Die Leute bekommen zu viel Geld vom Staat. Hat er damit Recht? Im Einzelfall vielleicht ja, generell nein, denn die Leistungen bemessen sich am Sozialstaatsgebot. Gerade erst hat das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf ein angemessenes Existenzminimum formuliert. Der Weg, die Leistungen flächendeckend zu kürzen, ist damit versperrt.


    Um den materiellen Anreiz wieder zu stärken, könnte man umgekehrt auch die Arbeitslöhne erhöhen. Dies ist der Sinn der Forderung nach Mindestlöhnen, die Linke, Gewerkschaften, Sozialdemokraten, Grüne und neuerdings auch der Aufsichtsrat der Discounter-Kette Lidl erheben. Das kann man versuchen. Fraglich allerdings erscheint die Wirkung. In einer heterogenen Dienstleistungsökonomie mit allen Arten von Teilzeitjobs und individuell zugeschnittenen Jobmodellen, die die Leute ja auch verlangen, wird es immer Beschäftigte geben, die quasi für jeden Lohn arbeiten. Der beunruhigende Befund lautet deshalb: Das gesetzliche Lohnabstandsgebot – der Arbeitslohn soll wesentlich über der staatlichen Unterstützung liegen – funktioniert oft nicht mehr.


    Was bleibt? Wir müssen uns damit arrangieren, dass das der materielle Anreiz für viele Menschen keine ausreichende Triebfeder mehr darstellen kann. Es hat deshalb auch keinen Sinn, die Leute mit der staatlichen Drohung weiterer Verarmung zur Arbeit zu zwingen. Sie haben schlicht die freie Wahl: Arbeite ich oder lasse ich es? Nur die Selbstachtung spielt noch eine Rolle dafür, wie man sich entscheidet.


    Sind wir also dabei, in das Reich der Freiheit einzutreten, merken es nur nicht? Angesichts der kärglichen Einkommen, die hier in Rede stehen, klingt das zynisch. Aber ganz falsch ist Begriff nicht. Götz Werner, Eigentümer der Drogeriekette dm, plädiert für sein Modell des Grundeinkommens als Alternative zur traditionellen Sozialversorgung. Jedem Bürger, so Werner, solle der Staat das Recht auf ein arbeitsloses Grundeinkommen gewähren. Wer die freie Wahl der Bürger für oder gegen Arbeit notgedrungen akzeptiert, wird diese Idee interessant finden. Für viele Menschen liegt die Zukunft in der Kombination staatlicher und privater Einkommen – ob man das nun Grundeinkommen nennt, Kombilohn oder Bürgergeld.

  • Der Traum vom Sabbatjahr

    Viele wünschen sich eine längere Auszeit vom Job/ Doch nur wenige bekommen die Chance

    „Das ist ein echter Gewinn an Lebensqualität“, erinnert sich Klaus Schacht. „Moskau, China, Bali, Indien – davon profitiere ich heute noch!“ Wer den Geschichten des Berliner Oberstudienrats lauscht, kann nur neidisch werden. Vor einigen Jahren hatte der 55-Jährige eine einjährige Auszeit eingelegt und die Welt bereist. Mit seiner Erdumrundung ist Schacht eine Ausnahme unter deutschen Beschäftigten. Denn nur wenige Betriebe gewähren längere, bezahlte Jobpausen mit garantiertem Wiedereinstieg.

    Im Sabbatjahr, auch „Sabbatical“ genannt, nehmen Beschäftigte ganz bewusst eine Pause vom Beruf. In der Regel dauert die Auszeit drei bis zwölf Monate. Das Prinzip ist simpel: Zuerst sammeln die Angestellten Überstunden, Urlaubstage oder Lohnteile auf  Zeitkonten an. Später bekommen sie dafür bezahlte Freizeit.

    Dem Job für eine Weile den Rücken kehren, davon träumen 38 Prozent der Angestellten in Deutschland. Das hat eine Forsa-Umfrage ergeben. Für viele bleibt es jedoch bei der Wunschvorstellung. Zwar bieten zwei Drittel der Unternehmen flexible  Arbeitszeiten an. Doch nur drei Prozent der Betriebe offerieren Lebensarbeitszeitkonten, die längere Sabbaticals möglich machen. Das zeigt eine Veröffentlichung des Instituts für Wirtschaftsforschung (IW) in Köln.

    Gesetzlich festgelegt sind die Freistellungsjahre nicht. Auch in Tarifverträgen sind sie relativ selten zu finden. „In der Eisen- und Stahl-Industrie existieren solche Regelungen“, so Rheinhard Bispink, Tarifexperte bei der Hans-Böckler Stiftung, „aber flächendeckend ist das nicht der Fall.“ So ist es nicht verwunderlich, dass die Betriebe ganz unterschiedliche Formen des Sparens für die Jobpause anbieten.

    Beim Sensorenhersteller Sick zum Beispiel, der seinen Stammsitz in Waldkirch im Breisgau hat, können Mitarbeiter angesparte Gleitzeit in Geld umwandeln. „Das Geld wird in einem Fonds angelegt und später in Form von Lohn ausgezahlt“, sagt Personalleiter Rudolf Kast. Bis zu zwei Jahre können Angestellte bei Sick so anhäufen. „60 Prozent unserer Belegschaft spart auf die vorruhestandsnahe Freistellung“, so Kast. Die anderen 40 Prozent sparten auf kürzere Auszeiten von drei bis sechs Monaten. „Häufig werden die kürzeren Pausen für die Pflege von Angehörigen, private Weiterbildung oder für die klassische Welt- und Bildungsreise genutzt.“

    Eine vorzeitige Rente und kürze Pausen sind also bevorzugte Ziele der Mitarbeiter bei Sick. Diese Realität deckt sich auch mit der Einschätzung von Markus Promberger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berudsforschung (IAB) in Nürnberg. „Das klassische Sabbatjahr mit Weltumrundung ist keine Lösung für die Masse“, erklärt der Arbeitspsychologe, „der Mensch braucht ein Strukturierungsmoment.“ Die Angst davor, dieses zu verlieren, halte Berufstätige davon ab, eine längere Auszeit zu nehmen.

    Wie unterschiedlich die Handhabung des Freistellungsjahres ist, zeigt sich auch im öffentlichen Dienst. Einige Lehrer, wie der Berliner Klaus Schacht, profitieren vom Sabbatical – andere nicht. Denn die Regelung obliegt den Ländern. Baden-Württemberg etwa, zeigt sich flexibel. „Lehrer können zum Beispiel zwei Jahre arbeiten und bekommen dabei zwei Drittel ihres Gehalts“, erläutert Carina Olnhoff, Pressesprecherin des Kultusministeriums des Landes, das System. „Im dritten Jahr nehmen sie dann die Auszeit – wiederum mit Zwei-Drittel-Bezahlung.“ Bis zu einer Sieben-Achtel-Rechnung kann das Modell ausgeweitet werden.

    Längere Berufspausen bergen sowohl Chancen als auch Risiken für die, die sie in Anspruch nehmen. Einerseits steigern sie die Motivation und tragen zur Entspannung bei. Arbeitnehmer bleiben dadurch länger fit und somit auch länger im Unternehmen. Andererseits droht der Karriereknick. „Während einer Auszeit riskiert man, sich von Informationszusammenhängen und Netzwerken abzukoppeln“, so IAB-Arbeitssoziologe Promberger. Wer auf Weltreise sei, und nicht ständig mit der Firma Kontakt halte, erfahre nichts über den neu eingesetzten Chef oder veränderte Erwartungshaltungen im Unternehmen. „Das kann im Zweifelsfall den Job kosten.“

    Den Job gekostet hat seine Weltreise Oberstudienrat Schacht nicht. Dennoch war er reichlich überrascht, als er nach einem Jahr zurück in die Heimat kam. „Ich musste die Schule wechseln – das war ein Schock“, erzählt er. Den einzigen Austausch, den der Berliner mit seiner Schule hatte, waren Briefe an seinen damaligen Leistungskurs. So konnte Schacht nicht wissen, dass an der Schule inzwischen die Lehrerarbeitszeit erhöht worden und für ihn an der Einrichtung kein Platz mehr war. Um von solch bösen Überraschungen verschont zu bleiben, empfiehlt IAB-Experte Promberger: „Während einer längeren Pause sollte man auf jeden Fall mit den Kollegen Kontakt halten – auch wenn es den Freizeitwert schmälert.“

      

  • CDU-Streit um Jobcenter

    Arbeitsministerin von der Leyen reklamiert Aufsicht über Stellenvermittlung für Langzeitarbeitslose, CDU-Landesregierungen kritisieren Einfluss des Bundes. CDU-FDP-SPD-Verhandlungsgruppe soll Lösung finden

    Um die Jobcenter, die das Arbeitslosengeld II auszahlen, entwickelt sich ein Konflikt zwischen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und einigen CDU-regierten Bundesländern. „Wir brauchen eine moderne, transparente Aufsicht des Bundes“, sagte von der Leyen am Freitag in Berlin. Gegen eben diese einheitliche Aufsicht des Bundes über die Jobcenter verwahrten sich vor wenigen Tagen die christdemokratischen Arbeitsminister von Hessen und Nordrhein-Westfalen, Jürgen Banzer und Karl-Josef Laumann.


    Unter anderem dieser Konflikt stellt nun eine schnelle Einigung über die Zukunft der Jobcenter in Frage. Die Reform ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis Jahresende gesetzt hat. Bis dahin muss entweder die gemeinsame Verwaltung der 346 Jobcenter durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen aufgehoben oder im Grundgesetz verankert werden. Da für die zweite Variante, die die Ministerin anstrebt, die Zustimmung der SPD erforderlich ist, hatte von der Leyen SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck eingeladen.


    Nach dem Gespräch, an dem auch der sächsische CDU-Ministerpräsident Stanislaw Tillich teilnahm, räumte von der Leyen in Richtung der Landesfürsten ein, dass „es nicht um kleinkarierte Mikrokontrolle“ der Betreuung von Arbeitslosen in den Kommunen durch den Bund gehen könne. Ganz aus der Hand geben will die Ministerin die Aufsicht durch die Bundesagentur in Nürnberg aber auch nicht. Investiert doch der Bund jedes Jahr Dutzende Milliarden Euro in Arbeitslosengeld II und Jobvermittlung. Von der Leyen möchte die Kontrolle über dieses Geld behalten.


    Nicht ganz einfach werden dürften auch die Verhandlungen mit der SPD. Die Sozialdemokraten betrachten die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen in den Jobcentern als vorherrschendes Modell. Union und FDP plädieren dagegen dafür, die Zahl der heute 69 so genannten Optionskommunen stark auszubauen. Diese Städte haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um die Verwaltung von Hartz IV und die Vermittlung neuer Jobs in eigene Regie zu übernehmen. Eine heikle Frage wird schließlich sein, wieviele weitere Jobcenter den Kommunen übertragen werden.


    Vorläufig hätten sich Regierung und SPD-Opposition auf drei wesentliche Ziele der Grundgesetzänderung geeinigt, sagte von der Leyen. „Optimierte Jobcenter“ sollten eine rechtliche Basis bekommen, die Option der Kommunen ermöglicht werden und die Aufsicht des Bundes erhalten bleiben. „Wir beginnen nicht bei Null“, sagte FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb, im Hinblick auf ein Gesetz des ehemaligen SPD-Bundesarbeitsministers Olaf Scholz, das im vergangenen Jahr noch an der Ablehnung der Union gescheitert war. Nun haben die beiden Regierungs- und die eine Oppositionspartei eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Kuh rechtzeitig vor Jahresende vom Eis zu holen.

  • Versicherte können auf Rückzahlung hoffen

    Urteil zu monatlicher Prämienzahlung betrifft Tausende

    Versicherungskunden können vielleicht einen Teil der bezahlten Beiträge von der Versicherung zurückverlangen. Die Rechtslage ist zwar umstritten, doch rufen die Verbraucherzentralen die Versicherten zur Prüfung ihres Vertrages und zur Anmeldung von Ansprüchen auf. „Das kann einigen Hundert oder sogar Tausend Euro ausmachen“, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg..

    Der Fall ist allerdings kompliziert, wie ein Beispiel zeigt. Der Vertrag einer 1994 abgeschlossenen Rentenversicherung bei der Victoria wirkt auf den ersten Blick eindeutig. Bei monatlicher Zahlungsweise werde ein Aufschlag von fünf Prozent erhoben, heißt es darin. Bei einer Jahresprämie von 2009 Euro berechnet die Assekuranz gut 100 Euro, wenn der Betrag nicht auf einen Schlage, sondern in zwölf einzelnen Raten beglichen wird.

    Die Rechnung stimmt nur auf den ersten Blick. Der Sparer zahlt einen deutlich höheren effektiven Jahreszins, oft ohne dass er es weiß. Denn mit jeder Monatsrate sinkt die Restschuld an der Jahresprämie, nicht aber der Zuschlag. So steigen die tatsächlichen Kosten im Jahresverlauf deutlich an. Oft liegt der effektive Jahreszins wischen acht und 13 Prozent. Der beträchtliche Unterschied zwischen den angegebenen und den tatsächlichen Kosten rief den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) auf den Plan.

    Der Verband wertet die Vereinbarung als Kreditgeschäft, bei dem die Angabe des effektiven Jahreszinses vorgeschrieben ist. In einem Fall zog der vzbv vor Gericht und gewann am Ende. Das Urteil sei auf tausende weiterer Verträge übertragbar, glaubt Edda Castello von der Hamburger Verbraucherzentrale. Im für den Kunden günstigsten Fall müsste die Versicherung die Prämien neu berechnen und zuviel gezahlte Beiträge erstatten. Da in den Verträgen außerdem die vorgeschriebene Belehrung über das Widerspruchsrecht fehlt, können die Vereinbarungen sogar nach Jahren noch widerrufen werden, jedenfalls wenn sie nach 2002 abgeschlossen wurden.

    Träfe diese Einschätzung zu, müssten sich die Versicherungen wohl auf milliardenschwere Rückzahlungen einstellen. Denn diese Art der Berechnung findet sich nach Angaben der Hamburger Verbraucherzentrale in vielen der rund 100 Millionen Lebensversicherungsverträgen der Deutschen. Auch bei den Sachversicherungen ist das Verfahren üblich. Nur bei Krankenversicherungen gibt es dieses Konstrukt gar nicht, weil deren Tarife generell auf Monatsbasis ermittelt werden.

    „Melden Sie Ihre Ansprüche beim Versicherer an“, raten die Hamburger Experten. In Frage kommen alle Policen mit Jahresprämien über 200 Euro. Doch ob sich das lohnt, ist selbst unter Verbraucherschützern höchst umstritten. Denn obwohl der Fall vor der Bundesgerichtshof (BGH) landete, gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung. Bevor es dazu kam, erkannte die beklagte Versicherung HUK Coburg ein erstinstanzliches Urteil gegen sie vom Bamberger Landgericht an. Das Oberlandesgericht (OLG) wiederum gab der HUK Recht. „Das ist ein Riesenproblem“, räumt der Finanzexperte des vzbv, Lars Gatschke, ein.

    Denn die Branche erkennt in den Teilzahlungszuschlägen keinerlei Fehlverhalten. „Wir sehen wie das OLG Bamberg in einem Versicherungsvertrag kein Kreditgeschäft, also auch keine Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses“, sagt die Sprecherin des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV), Daniela Röben.

    Die letztlich ungeklärte Rechtslage hat zur Folge, dass jeder Kunde einzeln sein Recht durchsetzen muss. Denn die Unternehmen weisen Forderungen der Verbraucher laut Castello zurück und mauern. Dann bleibt nur die Klage. „Da braucht man eine Glaskugel“, warnt die Berliner Rechtsanwältin Cornelia Brauer vor allzu großen Erwartungen an die Urteile der Richter. Die Wettbewerbsexpertin rät zu einer Beratung bei den Verbraucherzentralen oder einem Anwalt, bevor der Rechtsweg beschritten wird. Denn eine Niederlage vor Gericht kann teuer werden. Bei einem Streitwert von 2000 Euro kostet das Verfahren beispielsweise 200 Euro plus das Anwaltshonorar.

    Die Lage könnte sich ändern, wenn Verbraucherschützer einen geeigneten Fall finden, den sie bis zur höchsten Instanz durchfechten können. Informationen zur Rechtslage und ein Info-Päcken für Versicherte bietet die Verbraucherzentrale Hamburg unter der Webadresse www.vzhh.de.

  • Wenig Risiko für säumige Zahler

    Fragen und Antworten zu den Zusatzbeiträgen

    Die ersten Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge. Damit ist ein gewaltiger Verwaltungsaufwand verbunden. Auch auf die Versicherten kommen neue Pflichten zu.

    Wie werden die Zusatzbeiträge erhoben?

    Die Krankenkasse informiert ihre Mitglieder schriftlich über ein Zuschlag zum normalen Beitrag und die erste Fälligkeit. Der Versicherte hat wie bei anderen Rechnungen auch die freie Wahl, wie der Betrag beglichen wird. Eine Einzugsermächtigung ist ebenso möglich wie die monatliche Überweisung per Dauerauftrag oder nach eigenem Gusto.

    Was passiert, wenn jemand die pünktliche Zahlung vergisst?

    Die Krankenkassen setzen zunächst auf eine folgenlose Erinnerung an den Zahlungstermin, in dem sie wie zum Beispiel die DAK beim Kunden anrufen. Wenn die Ansprache nicht hilft, weil das Mitglied nicht zahlen kann oder will, treiben die Krankenkassen das Geld mit Nachdruck ein. Dann wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Im Schlimmsten Fall kann die ausstehende Summe sogar vom Gehalt gepfändet werden. Das wird für den Schuldner schnell teuer, weil Inkassogebühren fällig werden.

    Sind auch arme Haushalte von der Pfändung bedroht?

    Den Zusatzbeitrag müssen alle bezahlen, auch die Empfänger der Grundsicherung oder des Arbeitslosengeldes II. Die Jobcenter können die Zahlung in Härtefällen übernehmen. Ansonsten gilt: Wer sich den Zuschlag nicht leisten kann, muss schnell zu einer Kasse wechseln, die ohne Extraprämie auskommt.

    Kann die Krankenkasse säumige Zahler hinauswerfen?

    Nein, diese Gefahr besteht nicht. Die Krankenkassen müssen jeden Pflichtversicherten behalten.

    Erlischt der Versicherungsschutz, wenn der Zusatzbeitrag nicht bezahlt wird?

    Auch dieses Risiko besteht nicht. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht verweigert werden.

    Wie hoch darf der Zusatzbeitrag sein?

    Maximal ein Prozent des Bruttolohnes dürfen momentan erhoben werden. Das entspricht einem Betrag von höchstens 37,50 Euro im Monat. Die meisten Kassen bleiben deutlich darunter, oft unter der Grenze von acht Euro. Denn oberhalb dieses Schwellenwertes müssen die Krankenkassen eine aufwändige individuelle Einkommensprüfung vornehmen.

  • Finanzhilfe nicht zu vermitteln

    Griechenland helfen? Contra von Wolfgang Mulke

    Direkte Hilfen für Griechenland lassen sich den Bürgern in seriösen Staaten der EU nicht vermitteln. Jahrelang haben die Hellenen fröhlich auf Pump gelebt. Währenddessen mussten zum Beispiel die deutschen Arbeitnehmer eine staatliche Rosskur bei den Sozialleistungen und sinkende Löhne hinnehmen, damit die Wirtschaft konkurrenzfähig und der Staat finanzierbar blieben. Schlimmstenfalls müssten sie jetzt mittels Steuergeld auch noch die Rettung Griechenlands finanzieren.


    Das Szenario einer Staatspleite ist ohnehin übertrieben. Auch vor der Einführung des Euro ist es Griechenland gelungen, Käufer für seine Staatsanleihen zu finden. Der von Experten befürchtete Dominoeffekt, der auch Spanien, Portugal und schlimmstenfalls Italien mit in den Sumpf ziehen könnte, zeigt vor allem eines: Die Eurozone hat ein strukturelles Problem, das die Währung krisenanfällig macht. Es gibt keine einheitliche Finanz- und Haushaltspolitik. Wer ungebremst Schulden machen will, ist kaum nicht zu stoppen.


    Vielleicht war die Zeit für eine Gemeinschaftswährung in sehr unterschiedlichen Ländern doch noch nicht reif. Dann wäre es besser, die Konsequenzen zu ziehen. Entweder sollten die Staaten ihre Finanzhoheit teilweise abgeben oder die Eurozone verkleinert werden.

  • Schnelle Hilfe ist billiger

    Griechenland helfen? Pro von Hannes Koch

    Griechenland die finanzielle Hilfe in der augenblicklichen Notlage zu verweigern, wäre grundfalsch. Zwar hat das Land jahrelang über seine Verhältnisse gelebt und seine horrende Verschuldung billigend in Kauf genommen. Dies darf aber jetzt nicht als Rechtfertigung herhalten, auf stur zu schalten. Wären die europäischen Regierungen nicht bereit, dem Mittelmeerstaat unter die Arme zu greifen, würden sie eine weitere Finanzkrise riskieren.


    Bloße Appelle zum Sparen reichen nicht. Denn ohne zusätzliches Geld und damit einen Vertrauensvorschuss der EU können die Investoren auf den Kapitalmärkten die Zinsen für griechische Staatsanleihen weiter in die Höhe treiben. Das zu befürchtende Ergebnis: Die Regierung in Athen kann ihren Finanzbedarf nicht mehr decken und muss die Zahlungsunfähigkeit erklären. Griechische Staatsanleihen würden damit als erstes zu wertlosen Schrottpapieren, dann könnten die Anleihen Portugals und Spaniens folgen. Weil auch diese Länder den Euro als gemeinsame Währung haben, würde ebenso Deutschland leiden. Die Zinsen für deutsche Staatsanleihen stiegen enorm – und damit die Verschuldung der deutschen Steuerzahler. Diese Kosten wären viel höher als der Umfang eines schnellen, wirksamen Hilfspaketes.

  • Lohn vom Staat

    Was bedeutet das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für den deutschen Sozialstaat? Eine Analyse von Hannes Koch

    Die Debatte über die kurzfristigen Auswirkungen des Urteils zu Hartz IV hat schon begonnen. Nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag fordern die Sozialverbände, die Leistungen für die Arbeitslose und deren Kinder zu erhöhen. Das könnte Milliarden Euro kosten.


    Konkrete Zahlen für den Finanzbedarf einer Hartz-IV-Reform hat Michael Feil vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg bereits ausgerechnet. Wenn der Regelsatz von heute 359 Euro pro Erwachsenen auf 420 Euro stiege, bedeutete dies Zusatzausgaben von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Darin eingerechnet sind die Kosten einer Kindergrundsicherung, die bei 300 Euro pro Monat läge. Heute reichen die Sätze für Kinder, deren Berechnung das Gericht bemängelt hat, von 215 bis 287 Euro.


    Dass die Kosten steigen, ist freilich nicht sicher. Das BVG hat zwar die Verpflichtung des Staates hingewiesen, seinen Bürger ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Wie die Parlamente und Regierungen diesen Anspruch umsetzen, steht allerdings auf einem anderen Blatt. So sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Dienstag, Ausgaben für die Bildung von Kindern müssten in die Berechnung einbezogen werden. Das kann zwei Auswirkungen haben: Entweder kommen zusätzliche Ausgaben hinzu, oder bereits bisher gewährte Sachleistungen wie etwa die kostenlosen Schulbücher für Kinder aus Hartz-IV-Familien werden in die Leistungen einberechnet. Ergebnis: kein zusätzlicher Finanzaufwand. Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) weist außerdem daraufhin, dass das Urteil des BVG auch rechtfertigen würde, einzelne Posten der Unterstützung zu verringern. So gäben viele Bundesbürger dank günstiger Tarife heute weniger Geld für Telefon und Internet aus als noch vor ein paar Jahren.


    Wenn das Arbeitslosengeld II für Kinder und Erwachsene allerdings zunehmen sollte, würde sich eine große Herausforderung für das bisherige Sozialsystem stellen. Zentral für die Berechnung der staatlichen Unterstützung sind heute das Existenzminimum und das gesetzliche Lohnabstandsgebot. Letzteres besagt, dass das Arbeitslosengeld II so knapp bemessen sein muss, dass die Empfänger ein materielles Interesse daran behalten, sich eine Arbeit zu suchen. Dieser Grundsatz wird auch durch steigende Sozialleistungen zunehmend in Frage gestellt.


    Schon heute gelingt es Millionen Beschäftigten nicht, mit ihrer Arbeit mehr Geld zu erwirtschaften als Hartz IV. Wenn beispielsweise eine verheiratete Frau mit zwei Kindern als Gärtnerin, Zeitarbeiterin oder Gebäudereinigerin acht Euro brutto pro Stunde oder gut 1.200 Euro monatlich verdient, steht sie sich mit Arbeitslosengeld II besser. Steigen nun die garantierten Sozialleistungen, wird der Bereich noch größer, in dem der Staat Armutslöhne bezuschussen muss. Die Zahl der Beschäftigten, die von einer Kombination aus eigener Arbeit und staatlicher Unterstützung leben, steigt. Der Kombilohn, ein zum Teil staatlich finanziertes Erwerbseinkommen, wird zum Normalfall.


    Wer das nicht will, muss über grundsätzliche Eingriffe in die Marktwirtschaft nachdenken. Wie kann man verhindern, dass die Löhne besonders im Dienstleistungssektor weiter fallen? Die Politik müsste flächendeckende Mindestlöhne einführen. Und DIW-Forscher Brenke fordert, die staatliche Bezuschussung von Niedriglöhnen etwa in Form der Minijobbs zu beenden. Dann würden die Unternehmen automatisch höhere Gehälter zahlen. „Die Betten in den Hotels müssen ja gemacht werden – so oder so“, sagt Brenke.


    Aber stimmt diese These? Finden sich nicht immer Immigranten, Erwerbslose und Schulabbrecher, die fast jede Arbeit zu fast jedem Preis machen? Die Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort „Ja“ lautet, ist in einer globalisierten Ökonomie mit relativ offenen Grenzen ziemlich hoch. Dann bleibt dem Sozialstaat nichts anderes übrig, als hinzunehmen, dass er das Existenzminimum von rund 20 Prozent der Erwerbsbevölkerung in Form von Lohnzuschüssen und anderen staatlichen Transfers garantieren muss.

  • Was darf Google?

    Verbraucherministerin will Foto-Shooting in deutschen Städten verhindern

    Scharfe Töne sind von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner selten zu hören. Eine Ausnahme ist ihre Kritik am Internet-Konzern Google. Eine „millionenfache Verletzung der Privatsphäre“ unterstellt die CSU-Politikerin den Amerikanern. Grund ist deren Vorhaben, die Straßenzüge ganzer Städte und Ortschaften zu fotografieren und die Bilder dann ins weltweite Netz zu stellen. Derzeit fahren die Fahrzeuge des Konzerns landauf, landab durch Häuserschluchten und Dorfkerne. Im Herbst sollen die Ansichten im Netz veröffentlicht werden.

    Google Street View heißt das Angebot. New York, London oder Teile der Schweiz können Internetnutzer schon bequem vom heimischen Sessel aus durchstreifen. Das finden viele Menschen praktisch, weil sie sich zum Beispiel vor Beginn einer Reise einen ersten Eindruck ihres Hotels und von dessen Umgebung verschaffen können. Doch Aigner sieht die Kehrseite der Medaille. „Niemand darf ohne sein Einverständnis auf den Präsentierteller geraten“, warnt sie und listet eine ganze Reihe von Bedenken auf. Kriminelle könnten mit Hilfe des Dienstes nach lohnenswerten Einbruchsobjekten Ausschau halten, rabiate Männer Frauenhäuser suchen, in die sich geschundene Partnerinnen gerettet haben.

    Die Skepsis ist weit verbreitet. Derzeit debattieren die Schweriner Stadtverordneten, Google die Veröffentlichung von Bildern sensibler Gebäude wie Kindergärten oder Schulen zu verbieten, wenn demnächst die Filmteams des Konzerns anrollen. In vielen anderen Kommunen wächst ebenfalls Widerstand heran. Einige wollen zumindest von ihrer Nabelschau profitieren und Google Sondernutzungsgebühren abknöpfen. Grundstücksbesitzer unterstützen Aigner auch. „Google muss die Hauseigentümer vorher fragen“, fordert der Sprecher des Verbands Haus & Grund, Alexander Wiech.

    Die Verbraucherministerin will den Dienst praktisch unmöglich machen. Aigner verlangt, dass Google gesetzlich gezwungen wird, vor der Veröffentlichung der Bilder von jedem Hauswirt und Mieter eine Genehmigung dafür einzuholen. Dazu sollen alle Menschen und Autos auf den Bildern unkenntlich gemacht und die Aufnahmehöhe der Kamera auf 1,80 begrenzt werden. Momentan hängt der Apparat in einer Höhe von 2,50 Meter und kann so locker über Hecken und Gartenmauern hinwegschauen. Indirekt ruft die Ministerin auch zum Boykott des Dienstes auf: „Ich empfehle allen Betroffenen, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.“ Einen Musterbrief hat das Ministerium schon auf seine Webseite gestellt.

    Nun sollen sich die zuständigen Ministerien über eine gesetzliche Regelung Gedanken machen. Großen Enthusiasmus legen dabei aber weder das Innen- noch das Justizministerium an den Tag. Die Rechtslage werde geprüft, lassen beide Häuser verlauten. Von sich aus kann Aigner nicht tätig werden. Google selbst versteht die Aufregung nicht. „Das Fotografieren ist rechtskonform und erlaubt“, versichert der Europa-Sprecher des Unternehmens, Kay Oberbeck. Dies hätten auch die deutschen Datenschutzbehörden so eingeschätzt. Bilder aus 18 Ländern würden bereits veröffentlicht.

    Der Konzern verweist zudem auf das freiwillig eingeräumte Widerspruchsrecht. Leicht können Hauseigentümer oder Mieter auf der Internetseite gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihrem Grundstück votieren. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) spricht von einer ungewissen Rechtslage. Die entscheidende Frage ist, wo der öffentliche Raum, der problemlos abgelichtet werden kann, endet und die Privatsphäre beginnt.

  • Arbeitsvermittlung in städtischer Hand

    Nach dem Willen von Union und FDP sollen mehr Städte die Hartz-IV-Leistungen managen. Zahl der Jobcenter wird sinken, aber durch eine Grundgesetzänderung legalisiert. Neuauflage der großen Koalition, weil die Union die Zustimmung der SPD braucht

    Die Betreuung von Arbeitslosen, die länger als ein Jahr eine neue Stelle suchen, wird künftig stärker in der Hand der Städte und Gemeinden liegen. Darauf haben sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, Hessens Ministerpräsident Roland Koch und weitere Unionspolitiker am Sonntag Abend geeinigt. Um aber auch die bestehenden Jobcenter, die heute meist das Arbeitslosengeld II auszahlen und neue Stellen vermitteln, rechtlich abzusichern, will die Union das Grundgesetz ändern.


    Notwendig geworden ist die Reform, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die von Rot-Grün im Rahmen der Hartz-Reformen gegründeten Jobcenter für unzulässig erklärte. Die Richter bemängelten, dass die Bürger nicht mehr wüssten, welche Instanz des Staates welche Entscheidung getroffen habe. Deshalb sei auch nicht klar, an wen eine Beschwerde zu richten sei.


    Unter dem Stichwort „Unterstützung aus einer Hand“ hatte die rot-grüne Bundesregierung die ehemals getrennten Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (Stellenvermittlung, Arbeitslosengeld II) und der Kommunen (Kosten der Wohnung, ergänzende Betreuung) miteinander verschmolzen. Das sollte den Beziehern von ALG II (Hartz IV) schneller wieder zu neuen Arbeitsplätzen verhelfen. Diese vom Verfassungsgericht kritisierte Mischverwaltung will die neue Regierung nun ermöglichen, indem sie das Grundgesetz ändert.


    In den weiterbestehenden Jobcentern, deren Zahl abnimmt, wird sich damit kaum etwas ändern. Dort wird ein Mitarbeiter der Bundesagentur beispielsweise weiterhin Stellen vermitteln und eine Beraterin der Stadt den Wohnkostenzuschuss berechnen. Die Union strebt allerdings an, die Zahl der eigenständigen kommunalen Arbeitsvermittlungen zu erhöhen, weil sie der Bundesagentur in Nürnberg misstraut. In rund 170 Landkreisen und mehreren Großstädten, darunter Hamburg und Mannheim, könnten deshalb bald die städtischen Verwaltungen die Vermittlung und Betreuung von Hartz-IV-Empfängern komplett übernehmen. Dann würden bestimmte Dienstleistungen nicht mehr von Mitarbeitern der Bundesagentur, sondern von kommunalen Angestellten erbracht. Ob die Qualität der Unterstützung damit steigt, bleibt abzuwarten – das kann passieren, muss aber nicht.


    FDP-Generalsekretär Christian Lindner begrüßte die Richtung der Reform. Dass die Zahl der Kommunen steigt, die die Betreuung in eigene Hände nehmen, liegt den Liberalen am Herzen. Verschnupft äußerten sich FDP-Politiker aber, weil die Union den Kompromissvorschlag alleine aushandelte und den Koalitionspartner erst nachträglich informierte.


    Für die SPD sagte Generalsekretärin Andrea Nahles, die Sozialdemokraten seien „gesprächsbereit“. Die Union-FDP-Regierung braucht die Zustimmung der SPD, weil die Änderung des Grundgesetzes einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Insofern erinnert das Verfahren an die vergangene Zeit der großen Koalition. Im Gegensatz zur Union will SPD-Arbeitsmarktexpertin Anette Kramme die „Ausweitung der Zahl der Optionskommunen eng begrenzen“. Diese Bezeichnung tragen die 69 Gemeinden, die schon heute das Arbeitslosengeld in Eigenregie verwalten. Krammes Argument: Die Qualität der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit in den Optionskommunen sei geringer als in den Jobcentern. Die SPD plädiert außerdem dafür, weder die Zahl der Vermittler, noch das Geld für die Arbeitsförderung zu verringern.