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  • Fluch und Segen

    In der Technikgeschichte liegen Fluch und Segen bei manchen Entwicklungen eng beieinander.

    In der Technikgeschichte liegen Fluch und Segen bei manchen Entwicklungen eng beieinander. Das gilt auch vielleicht auch für die Nanotechnologie. Der Einsatz von Kleinstteilchen bei der Herstellung vieler Produkte verspricht echte Fortschritte. Das Leben wird leichter und die Technik effizienter. Nur wenige aktuelle Entwicklungen sind so faszinierend und bergen so große Marktchancen.

    Problemlos ist der Siegeszug der Minipartikel jedoch nicht. Noch immer wissen die Experten viel zu wenig über Risiken und Nebenwirkungen der Technologie. So kann heute auch noch niemand verlässlich sagen, ob der Einsatz so ungefährlich ist, wie die Industrie gerne Glauben macht. Womöglich zeigen sich nach geraumer Zeit noch Wirkungen, die das positive Bild der Nanoteilchen trüben. So ist auch der Rat zu verstehen, den das Umweltbundesamt gibt, wenn sie vom Gebrauch der Produkte abrät, solange zu wenig über die Folgen bekannt ist. Es verwundert wenig, dass die Wirtschaft derlei Vorsicht nicht schmeckt, verspricht der Einsatz der Technologie doch große Gewinne. Erfahrungsgemäß blenden Unternehmen vor dieser Aussicht Risiken gerne aus.

    Verteufeln ist ebenso wenig angebracht wie vorbehaltloser Jubel. Vielmehr müssen die noch nicht ausreichenden Rahmenbedingungen für die Nanotechnologie geschaffen werden. Die Hersteller müssen schnell überprüfbare Daten zur Sicherheit der Produkte liefern. Auch eine Kennzeichnungspflicht ist notwendig, damit Verbraucher wissen, wo die Partikel tatsächlich drin sind. Schließlich ist der Staat gefragt, der mehr für die Erforschung dieser künftigen Schlüsseltechnologie tun kann. Einfach nur blind auf den Segen zu bauen, wäre fahrlässig. Am Ende könnte ein Fluch stehen, den niemand wollte.

  • Reiche fordern Steuer statt Schulden

    Bei den Koalitionsverhandlungen plädieren Millionäre für Vermögensteuer. 100 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr. Union und FDP planen Parallelhaushalt mit 60 Milliarden. CDU-Widerstand bricht zusammen

    Der Berliner Millionär Peter Vollmer würde der neuen Koalition aus Union und FDP gerne aus der Patsche helfen. Zusammen mit weiteren 42 „vermögenden Bürgerinnen und Bürgern“ forderte der 69jährige Vollmer die Regierung auf, eine neue Abgabe auf hohe Vermögen zu erheben, die dem Staat pro Jahr 100 Milliarden Euro bringen soll. Um ihrem Ansinnen Nachdruck zu verleihen, protestierte die Initiative am Mittwoch vor der nordrhein-westfälischen Landesvertretung in Berlin, wo die Koalitionsverhandlungen auf die Zielgerade gingen.


    Auf dem Gehweg breiteten die Millionäre eine große, braune Folie aus – sie symbolisierte das Haushaltsloch. Dann radelten Vollmer und zwei Mitstreiter mit Lastenfährrädern heran und warfen große Mengen grüner Spielgeldscheine in den imaginären Krater. Für „Umweltschutz, Bildung und Soziales“ sollen die riesigen Summen ausgegeben werden – wenn Union und FDP nur wollten. Aber die beiden Parteien wollen nicht, sie planen stattdessen weitere Steuersenkungen.


    Vollmer – blaue Augen, weiße Haare, rheinischer Akzent – wundert sich über die Absurdität der Finanzpolitik. Allein seit Jahresbeginn, so sagt er, sei sein persönlicher Steuersatz um 20 Prozentpunkte gesunken – dank der Einführung der niedrigen Abgeltungssteuer auf Kapitalgewinne durch die große Koalition. Nun spare er ziemlich viel Geld – unnötigerweise. Denn als Erbe eines profitablen mittelständischen Betriebes könne er durchaus mehr Steuern zahlen.


    Für Union und FDP ist das kein Thema. In den Koalitionsverhandlungen spielen höhere Steuern auf Gewinne und große Vermögen keine Rolle. Im Gegenteil geht es darum, die Steuern zu reduzieren – auch für Gutverdiener. „Wir wollen die nationalen Energiesteuersätze für das produzierende Gewerbe in dieser Legislaturperiode auf das Niveau der ersten Ökosteuerreform aus dem Jahr 1999 zurückführen“, heißt es beispielsweise im Ergebnispapier der Koalitionsarbeitsgruppe (Stand 17.10.), das dieser Zeitung vorliegt. Würde diese umgesetzt, müsste etwa die Stromsteuer für Unternehmen, die heute noch keine Ausnahmeregelung genießen, auf die Hälfte sinken.


    Dies, die geplante Reduzierung der Einkommensteuer und andere Maßnahmen würden Milliarden Euro Kosten, die die neue Regierung wegen der Rekordverschuldung eigentlich nicht zur Verfügung hat. Deshalb berieten CDU-Haushaltspolitiker Steffen Kampeter, Hermann Otto Solms (FDP) und Kanzleramtschef Thomas de Maiziere (CDU) am Dienstag intensiv über den neuen Schuldenfonds.


    Dafür werden augenblicklich zwei Varianten diskutiert. Erstens könnte die neue Regierungskoalition bis zu 60 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen und sie in einem Nachtragshaushalt für 2009 plazieren. Die Neuverschuldung in 2009 würde nicht die Haushalte der kommenden Jahre belasten, in denen die Ausgaben aufgrund der Schuldenbremse sinken müssen. Union und FDP wollen aus dem Fond die Defizite der Bundesagentur für Arbeit und der Krankenkassen bezahlen.


    In der zweiten Variante würde der neue Fonds der Schuldenbremse sehr wohl unterliegen, weshalb viele CDU-Politiker diese Lösung wesentlich sympathischer finden. Der Fonds würde nicht aus dem Bundeshaushalt ausgestattet, sondern eigene Kredite aufnehmen, die er an die Bundesagentur weiterreichte. „Ein eventuelles Minus des Fonds muss irgendwann dem Bundeshaushalt zugerechnet werden“, sagt CDU-Fraktionsvize Michael Meister. „Auch in diesem Falle wirkt dann die Schuldenbremse. Die Politik entzieht sich also nicht der Konsolidierungserfordernis“, so Meister. Weil diese Lösung für die Regierung aber viel unbequemer ist, wird sie wohl nicht kommen.


    Zum Fonds insgesamt sagte Meister am Mittwoch: „Die Einrichtung wird ernsthaft diskutiert, sie ist nicht unwahrscheinlich“. Nolens volens freundeten sich auch andere CDU-Politiker mit dem neuen Parallelhaushalt an, den sie am Vortag noch kritisiert hatten. Darauf, dass die Schuldenbremse erst ab 2011 greife, wies Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger hin. „Ich akzeptiere, dass bis dahin das alte Verfassungsrecht gilt, in dem Sondervermögen und Fonds möglich sind“, so Oettinger. Die Kritik aus der Union verstummte allerdings nicht völlig. So sagte der Chef der rheinland-pfälzischen CDU, Christian Baldauf, im Südwestrundfunk, er halte „nichts davon, mit dem Ziel neuer Schulden einen Sonderfonds aufzulegen“.

  • Bundesamt warnt vor Nanoprodukten

    Wirkung der Miniteilchen unzureichend erforscht / Partikel können in den Körper eindringen

    Wahre Wunderwerke haben die Forscher der Industrie mit Hilfe der Nanotechnologie entwickelt. Lacke werden kratzfest, Socken bleiben ungeachtet der persönlichen Note des Trägers geruchsneutral, Kleidungsstücke weisen Flecken ab und Ketchup fließt, statt sich als schwerer Klecks auf die Pommes zu setzen. Industrie und Verbraucher setzen große Hoffnungen auf diese Erfindungen, die ein gewaltiges Potenzial versprechen. Die Fachwelt schätzt, dass Mitte des nächsten Jahrzehnts weltweit 1000 Milliarden Dollar mit den neuen Produkten umgesetzt werden.

    Doch nun setzt das Umweltbundesamt (UBA) ein dickes Fragezeichen hinter die Technologie. Noch sei zu wenig über die Risiken bekannt, heißt es in einem nun veröffentlichten Hintergrundpapier der Behörde. „Die Verwendung von Produkten, die Nanamaterialien enthalten oder frei setzen können, sollte – solange ihre Wirkung auf Mensch und Umwelt weitgehend unbekannt ist – möglichst vermieden werden“, rät das UBA.

    „Die“ Nanotechnologie gibt es nicht. Vielmehr bezeichnet der Begriff den Einsatz kleinster Partikel für die Produktion aller möglichen Waren. Nanoteilchen eint ihre Größe. Lediglich einen milliardensten Meter misst so ein Partikel. Das entspricht etwa dem Durchmesser eines 40.000 Mal gespaltenen menschlichen Haares. Die Partikel ändern bei diesem Format die sonst von ihnen bekannten Stoffeigenschaften. Das macht ihren Einsatz schwer berechenbar und die Forschung, so stellt das UBA fest, steckt noch ganz am Anfang.

    Die Fachleute im Bundesamt sehen gravierende gesundheitliche Risiken, weil die Minipartikel in den Körper eindringen und reichlich Unheil anrichten können. „Nanopartikel können in lebende Zellen gelangen“, warnen die Experten. Über die Atemwege, die Haut oder den Mund gelangen die Kleinstteilchen in den Körper. In der Lunge können sie Entzündungen auslösen und über das Organ vermutlich auch in den Blutkreislauf eindringen und so in andere Organe eindringen. In Tierversuche legen nahe, dass Nanopartikel die Tumorbildung befördern und das Erbgut schädigen könnten. Selbst in den Zellkern dringen die Partikel durch und lagern sich in den menschlichen Erbinformationen ein. „Die gesundheitlichen Wirkungen solcher möglichen Interaktionen sind noch völlig unbekannt“, räumen die UBA-Experten ein.

    Diese Horrorszenarien müssen nicht eintreten. Es fehlt jedoch meist schlicht am notwendigen Wissen zur Einschätzung der Gefahren. Auch dies gilt nicht für alle Produkte. Als sicher werden zum Beispiel die Sonnencremes eingestuft, die Nanotechnologie als UV-Schutz und zum leichteren Hautauftrag enthalten. Gesunde Haut können die Partikel nach heutigem Erkenntnisstand nicht durchdringen. Auch gelten die Befürchtungen nicht für alle Partikel. Als ungefährlich erachten die Forscher zum Beispiel die Minipartikel, die fest in Materialien eingebunden sind.

    Unklar sind laut UBA auch die Folgen des Einsatzes von Nanotechnologie für die Umwelt. Immer häufiger verwendet die Industrie zum Beispiel Silberpartikel für die Herstellung von Textilien. Die Teilchen wirken antibakteriell und saugen Körpergerüche auf. Doch bei jeder Wäsche halbiert sich bei den meisten Artikeln der Silbergehalt. Das Edelmetall gelangt so in den Wasserkreislauf. „Es gibt bisher noch keine Erkenntnisse, wie organische Nanomaterialien in der Umwelt abgebaut werden“, stellt das Amt fest. Das Gütesiegel „Blauer Engel“ sollten Nanoprodukte laut UBA nicht tragen, solange keine ausreichende Bewertung der Stoffe vorliegt.

    Das Bundesamt verlangt vor allem mehr Forschung, damit die segensreichen Produkte auch bedenkenlos eingesetzt werden können. Die Industrie soll aussagekräftige Daten bereitstellen und vor allem über den Einsatz der Nanotechnologie informieren. Bislang gibt es keine Kennzeichnungspflicht für Nanoprodukte. Verbraucher können daher nicht erkennen, wo die Minipartikel eingesetzt werden.

  • Die Mär vom Einzelfall

    Die Banken müssen ihre Vertriebsmodelle im Sinne der Kunden überdenken.

    Die Banken müssen ihre Vertriebsmodelle im Sinne der Kunden überdenken. Sonst geht ihnen jeder Vertrauensvorschuss verloren

    Diesmal steht die Postbank am Pranger der Verbraucherschützer, weil Berater des Instituts alten Leuten unsinnige Verträge untergejubelt haben. Vermutlich handeln einzelne Vermittler anderer Banken in der gleichen Weise. In den letzten Monaten gab es dafür ausreichend viele Belege. Da hilft es wenig, wenn sich die Unternehmen fast im Einklang damit herausreden, dass es sich jeweils um Einzelfälle handelt. Der Fisch stinkt, und er riecht streng vom Kopfe her.

    Die Einzelfalltheorie zieht nicht. Das heißt beileibe nicht, dass die durchschnittliche Bankangestellte die Kundeninteressen gerne und bewusst missachtet. Die große Mehrheit der Berater arbeitet ehrlich und im Sinne des Gegenübers. Die Leistungsvorgaben von oben, zum Beispiel der Verkauf einer bestimmten Anzahl von Versicherungsverträgen, und die Vergütungsstruktur sind systematische Fehlerquellen. Wer statt einer festen Bezahlung nur von Provisionen lebt, neigt zum Verkauf besonders einträglicher Produkte.

    Wenn die Banken es mit ihren Werbesprüchen ernst meinen, lernen sie aus den Fehlern und bauen ihre Vertriebsstrukturen um. Angesichts der Renditeziele und Ertragserwartungen darf am guten Willen getrost gezweifelt werden.

  • Mehr Chancen, mehr Würde

    Die Würde von Kindern lässt sich nicht in Euro und Cent messen

    Ein Maß an Menschenwürde lässt sich nicht in Euro und Cent ausdrücken. Das gilt für Erwachsene ebenso wie für Kinder. Das Bundesverfassungsgericht steht daher in den kommenden Monaten vor einer schwierigen Aufgabe. Es muss Eckpunkte für ein würdevolles Leben in einer sozial schwierigen Situation bestimmen. Daraus müssen Politiker dann einen angemessenen Betrag für die Unterstützung von Kindern aus Hartz-IV-Familien ableiten.

    An diesem Punkt haben die letzten Bundesregierungen versagt. Die Regelleistungen für Kinder wurden mehr oder minder willkürlich festgesetzt. Die Unterstützung reicht vorne und hinten nicht. Die Nöte der öffentlichen Kassen mögen als Entschuldigung dafür angeführt werden. Doch diese Knappheit darf nicht zum Maßstab werden, eben weil das Grundgesetz die Menschenwürde einfordert. Es sind also Ideen gefragt, die alle Ansprüche unter einen Hut bringen. Das sind einige. Der Staat darf finanziell nicht überfordert werden und er soll keine falschen Anreize setzen. So besteht zum Beispiel die Gefahr, dass zusätzliche Geldleistungen eher den Eltern als den Kindern zugute kommen. Den Söhnen und Töchtern von Hartz-IV-Empfängern muss eine möglichst normale Kindheit ermöglicht werden. Letzteres ist nicht nur moralisch geboten, weil diese für ihre Armut nichts können, sondern auch ein ureigenstes Interesse der Gesellschaft. Wer schon früh den Anschluss verliert, weil keine Entwicklungsmöglichkeiten vorhanden sind, holt den Rückstand später nicht mehr auf. Die alternde Gesellschaft muss aber alle junge Menschen hegen und pflegen, wenn sie wirtschaftlich an der Spitze bleiben will.

    Ideen und Phantasie sind immer dann gefragt, wenn ein Problem mit Geld allein nicht zu lösen ist. Der Staat muss Rahmenbedingungen schaffen, die armen Kindern persönliche Chancen lässt. Eine bessere Betreuung, kostenlose Schulmilch und Lernmittel oder andere geldwerte Leistungen können die herkömmliche Strategie ersetzen, die sich anmaßt, Würde in Euro und Cent auszudrücken.

  • Finanztest warnt vor Postbank

    Freie Berater der Postbank haben Kunden abgezockt / Auch bei anderen Banken immer wieder Probleme mit den Verkäufern

    Eine 77-jährige Dortmunder Rentnerin kann sich in kurz vor dem hundertsten Geburtstag auf ihr Eigenheim freuen. Denn in gut zwanzig Jahren wird der ihr von einem Berater der Postbank aufgeschwatzte Bausparvertrag über 80.000 Euro zugeteilt. Um flugs an die Abschlussprovision für den Vertrag zu kommen, beendete der Vermittler rasch einen bereits bestehenden Baussparvertrag und schob die Guthaben des Rentnerhaushalts so lange hin und her, bis er möglichst schnell an die Erfolgsprämie von 640 Euro kam.

    Die alte Dame ist kein Einzelfall, wie die Stiftung Warentest nun herausfand. „Weit über 100 Jahre alt müssten drei Postbank-Kundinnen werden, denen verschiedene Berater die Vorteile des Bausparvertrags BHW Dispo maXX schmackhaft machten“, heißt es in der Zeitschrift Finanztest.

    Ein ehemaliger Vertreter der Postbank schildert in dem Magazin, worum es bei den Kundengesprächen in erster Linie geht. „Verkaufen, verkaufen, verkaufen“, laute das Motto. So werden Altverträge vorzeitig gekündigt, um neue abzuschließen, für die es eine weitere Provision gibt. Der Druck auf die Berater sei enorm.

    Die Postbank bestreitet die Einzelfälle nicht, weist aber den Vorwurf einer generellen Falschberatung scharf zurück. „Wir haben sehr hohe Qualitätsstandards“, beteuert Sprecherin Iris Laduch. Vertrauen und eine gute Beratung seien Teil des Geschäftes. Dennoch erscheint die Vertriebsstruktur der Bank Interessenkonflikte zu begünstigen. Dabei geht es nicht um die Beratung am Schalter einer Postbank-Filiale oder am Telefon. Dort arbeiten fest angestellte Banker. Darüber hinaus hat das Institut vor drei Jahren eine Vertriebsgesellschaft gegründet, in denen so genannte mobile Finanzmanager tätig sind, die zum Hausbesuch bei den Kunden ausschwärmen. Die Vertreter leben allein von der Provision und haben deshalb ein Interesse an möglichst vielen Abschlüssen. „Ich kann den Interessenkonflikt nicht sehen“, sagt Laduch. Finanztest berichtet dagegen von einem enormen Verkaufsdruck.

    Unterschiedlich stellen beide Seiten auch die Qualität der Beratung dar. Während Finanztest unter Berufung auf Insider schreibt, dass die Vermittler schlecht ausgebildet auf die Kundschaft losgelassen werden, weist die Bank auf eine 15-monatige Regelausbildung der Finanzmanager hin.

    Die Kritik an der Beratungspraxis ist nicht neu. In Zusammenhang mit der Pleite der Lehman Bank geriet die Branche in Verruf. Um Provisionen zu kassieren, schwatzten Angestellte der Citibank oder auch mancher Sparkasse meist Älteren Kunden Zertifikate auf, deren Funktionsweise die Kunden meist nicht kannten. Nach dem Konkurs blieben Tausende Anleger auf ihrem Schaden sitzen.

    Der frühere Innenminister Gerhard Baum, der heute als Anwalt geschädigter Anleger seine Brötchen verdient, lässt kein gutes Haar an den Geschäftspraktiken der Finanzinstitute. Der Kunde müsse sich über eines im Klaren sein, warnt Baum vor allzu viel Vertrauen in den Bankberater, „die Anlageprofis wollen verkaufen.“ Nach Erfahrung aus seiner Kanzlei haben die Institute selten die Interessen ihrer Kunden im Sinn. Der harte Wettbewerb in der Branche werde oft vielmehr zu Lasten der Ratsuchenden ausgetragen. Das Personal trifft dabei am wenigsten Schuld. Oft werden die Berater durch hohe Zielvorgaben in einen erheblichen Verkaufsdruck gezwungen. Im kleinen Kreis beschweren sich die Angestellten auch über die unrealistischen Erwartungen ihrer Chefs. So erzählt eine Commerzbank-Mitarbeiterin zum Beispiel von höheren Verkaufsnormen in diesem Jahr, obwohl ihre Kunden gar nichts mehr von finanziellen Experimenten hören wollten. Am liebsten, so sagt sie, hätte sie den Job hingeschmissen.

  • Vorsicht beim Geflügeldöner

    Hygiene bei Kebabbuden oft bedenklich / Vanilleeis häufig ohne Vanille

    Bei der Herstellung von Dönerspießen aus Geflügel und bei der Zubereitung der Zwischenmahlzeit in der Imbissbude geht es oft nicht sauber zu. Die Lebensmittelkontrolleure beanstandeten im vergangenen Jahr bei jedem zweiten Hersteller die hygienischen Zustände. Jede dritte der 875 überprüften Döner-Buden erwies sich als unsauber oder schlecht desinfiziert. Diese Ergebnisse gehen aus dem Jahresbericht des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) hervor, der am Montag in Berlin veröffentlicht wurde. Unappetitlich ist häufig auch das Geschäft mit Speiseeis. 1000 Hersteller und Eisdielen bekamen Besuch vom Amt. Fast jedem fünften Betrieb stuften die Prüfer als nicht sauber genug ein. Oft enthielten die Proben Keime. „Einzelne Ergebnisse zeigen, dass wir uns nicht zurücklehnen können“, warnt BVL-Präsident Helmut Tschiersky-Schöneburg vor einer nachlassenden Kontrolle der Lebensmittel.

    Die Überprüfungen sind Sache der Länder. Dabei gibt es reichlich zu tun. Über 1,2 Millionen Betriebe, von der Großküche über Fleischereien und Bäckereien bis hin zum Pizzabäcker, gehen mit Nahrungsmitteln um. 2008 bekamen 540.000 Firmen Besuch vom Inspekteur. Bei fast 127.000 Unternehmen wurde das Amt fündig. Der mit Abstand häufigste Verstoß ist die Missachtung von Hygienevorschriften. Untersucht werden auch die angebotenen Lebensmittel selbst. Von 400.000 untersuchten Proben wurden knapp 14 Prozent bemängelt. Bei jedem vierten Labortest fanden die Chemiker Verunreinigungen. Mit Abstand am häufigsten ist indes der Betrug am Kunden. Die Hälfte der Beanstandungen bezog sich auf Mogelpackungen oder falsch angegebene Zutaten, sowie geschönte oder nachgemachte Lebensmittel. Dieser Trend hält laut BVL auch in diesem Jahr an.

    Das Gewinnstreben mancher Unternehmer kann dem Konsumenten zum Beispiel die Freude auf eine Kugel Vanilleeis kräftig verargen. Wo auf der Verpackung oft vom natürlichen Aroma die Rede ist, steckt tatsächlich häufig künstliches Vanillin drin. Das ergab ein Untersuchungsschwerpunk des BVL. Von 290 Proben Vanilleeis wurden 38 Prozent beanstandet. Nur bei Pudding und Soßen ging es durchweg korrekt zu. „Das Gewürz gehört zu den beliebtesten, aber auch zu den teuersten“, erklärt das BVL. Mit dem Einsatz von Imitaten sparen die Hersteller Kosten und steigern ihren Ertrag.

    Auch beim Käse oder Schinken wird bekanntlich mit Imitaten gemogelt. Laut BVL ist dies allerdings kein Problem der Industrie. Die Hersteller geben danach auf der Verpackung wahrheitsgemäß den Inhalt an. In Restaurants oder Imbissbuden wird dann aus minderwertigen Zutaten gerne mal echter Käse oder Schinken. Die Behörden prüfen noch, ob der Strafrahmen für Verbrauchertäuschung ausgeweitet werden muss.

    Die Konsumenten sollen bald mehr Durchblick über gefährliche Lebensmittel erhalten. Die Bundesländer bauen ein gemeinsames Internetportal auf, auf dem bundesweit über bedenkliche Nahrungsmittel informiert wird. Auch über die Nennung von schwarzen und weißen Schafen in der Gastronomie wird nachgedacht. In Dänemark gibt es dafür ein Vorbild, das Smiley-System. Den Aufkleber mit einem lächelnden Gesicht erhalten Betriebe, die überdurchschnittlich gut sind. Der Berliner Stadtteil Pankow erprobt die Positivkennzeichnung gerade. Zugleich nennt der Bezirk aber im Internet auch rigoros die Namen von Betrieben, die den Lebensmittelkontrolleuren negativ aufgefallen sind. Mit Bildern von verdreckten Kühlschränken oder angetauten Waren schreckt das Amt potenzielle Gäste der Restaurants ab, bis diese die Missstände beseitigt haben. Ein Smiley-System werde in mehreren europäischen Ländern geprüft, sagt BVL-Präsident Tschiersky-Schöneburg.

    Regelmäßig achten die Behörden auch auf chemische Verunreinigungen der Lebensmittel. Dabei erwies sich Paprikapulver überdurchschnittlich häufig als belastet. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln fanden sich zum Beispiel in mehr als drei Viertel aller untersuchten Birnen, sowie bei Mandarinen Clementinen oder Satsumas. In Lakritze und Schokolade mit hohem Kakaogehalt fanden die Tester in vielen Proben einen vergleichsweise hohen Gehalt an Ochratoxin A, das im Verdacht steht, Krebs zu erregen. Positiv fielen die Bioprodukte auf. Obst, Gemüse und Kartoffeln aus dem Ökoanbau enthielten kaum Schwermetalle oder Pflanzenschutzmittelrückstände.

  • Weiter Kampf um die Milch

    CSU-Pläne bringen Bauernverband auf die Palme / Gerangel hinter den Kulissen

    Bauernpräsident Gerd Sonnleitner gerät in Rage, wenn er an den Bund Deutscher Milchbauern (BDM) denkt. Der kleine Landwirtschaftsverband der Milchviehhalter macht dem großen Lobbyverein derzeit mächtig zu schaffen. „Es ist bitter, dass der BDM den Eindruck eines Bauernkrieges vermittelt“, meckert Sonnleitner und wirft dem Konkurrenten radikale und aggressive Methoden vor. Beim BDM brennt schon mal ein symbolischer Scheiterhaufen, wenn es in den Kampf um höhere Milchpreise geht.

    Nicht viel besser kommt die amtierende Landwirtschaftsministerin der CSU, Ilse Aigner, weg. Die Haltung der Ministerin in den Koalitionsverhandlungen passt dem Bauerverband gar nicht. Das Thema Milch wurde nur am Rande behandelt, obwohl es derzeit das wichtigste Problem der Branche ist. Erst die Chefrunde soll entscheiden, wie es mit den Erzeugern weiter geht. So leite Aigner denen Vorschub, die die Radikalisierung forcieren“, schimpft Sonnleitner. Die scharfen Worte sind Ausdruck eines heftigen Ringens hinter den Kulissen. Die CSU hat sich auf die Seite der kleinen Milchbauern im BDM geschlagen. CDU und FDP stehen auf Seiten des Bauernverbands.

    Es geht um die Frage, wie der momentan extrem niedrige Milchpreis für die Erzeuger erhöht werden kann. Von den gut zwanzig Cent pro Liter können die kleinen Höfe nicht leben. Grund für den Preisverfall ist letztlich das große Angebot an Milch auf dem europäischen Markt. Die Handelsriesen nutzen zudem ihre Verhandlungsmacht aus und haben in diesem Jahr erfolgreich die Priese gedrückt. Die Rabattschlacht der Supermärkte wird so auf dem Rücken der Bauern ausgetragen.

    Die Situation ist auch deshalb so brisant, weil die EU die erlaubte Milchproduktion nach und nach ausweitet. 2015 soll dann die so genannte Milchquote, die für jedes Land eine Obergrenze der Produktion festsetzt, fortfallen. Da das Ende der Quote beschlossen ist, drängt der BDM mit Hilfe der CSU auf eine nationale Mengenbegrenzung, um dem Milchpreis zu stabilisieren. Das Vehikel dazu ist die Quote. Bislang gehen Landwirte straffrei aus, wenn sie mehr Milch auf den Markt bringen als sie dürften. Denn die Mehrproduktion wird bundesweit mit nicht ausgenutzten Quoten verrechnet. Diese so genannte Saldierung will die CSU abschaffen, zum Verdruss der Schwesterpartei und der Liberalen. Dahinter steckt das Kalkül, dass die Bauern weniger Überproduktion abliefern, wenn sie dafür Strafzahlungen befürchten müssten. Damit ginge das Angebot zurück und die Preise würden steigen.

    Diese „Option A“ in den Koalitionsverhandlungen wird von den anderen Parteien abgelehnt. Sie setzen auf einen Weg, der mit den Plänen der EU in Einklang steht, die „Option B“. So sollen die Milchviehhalter aus anderen Töpfen unterstützt und damit am Leben gehalten werden. Sie sollen zum Beispiel zusätzliche Fördermittel erhalten und eine Grünlandprämie. Damit soll der allmähliche Übergang in den freien Markt flankiert werden. Dem BDM reicht das nicht. Der Verband will notfalls im nationalen Alleingang ein überlebensfähiges Preisniveau durchsetzen, denn Tausende der rund 100.000 Milchviehhalter stehen vor dem Aus.  

    Wer sich am Ende durchsetzt, war am Freitag noch offen. Viel spricht allerdings für CDU und FDP als Sieger in diesem Machtkampf. Denn auch eine Mehrheit der Bundesländer ist gegen den bayerischen Vorschlag.

  • Kontrolle ist besser

    Der Staat muss Finanzanlagen besser beaufsichtigen

    Die Suche nach dem größtmöglichen Vorteil ist in einer freien Wirtschaft legitim. Das gilt natürlich auch für Banken. Eine beträchtliche Einschränkung muss dieses Prinzip jedoch generell erfahren: Überall dort, wo zwischen Anbieter und Verbraucher eine gewaltige Informationslücke klafft, ist der Staat als Aufpasser gefragt

    Bei Finanzprodukten ist es häufig der Fall, dass der Anleger durch eine bewusst komplizierte Gestaltung der Regeln dumm gehalten wird. Kaum jemand versteht, wie Zertifikate gestrickt sind. Nur wenige Sparer haben die Zeit, sich mit ständige wechselnden Zinsofferten zu beschäftigten. Die meisten Kunden wollen nur zuverlässig und ihren Interessen gemäß bedient werden.

    Dies bleibt immer mehr ein frommer Wunsch. Daran hat auch die Finanzkrise nichts geändert. Bankberater wollen etwas verkaufen und das Ergebnis für den Kunden ist oft zweitrangig. Der Beschäftigten kann da kein Vorwurf gemacht werden. Der auf sie von oben ausgeübte Verkaufsdruck ist enorm. Umso wichtiger ist eine bessere Kontrolle des Marktes. Die Produkte müssen transparenter werden. Die Bundesregierung hat dies auch versprochen, doch mit der Umsetzung lassen sich die meisten Banken Zeit. Die neue Koalition ist hier gefragt. Sie muss durchsetzen, was bisher nur auf dem Papier steht und für eine faire Aufsicht aller Finanzanlagen sorgen.

  • Kleinvieh macht auch Mist

    Stiftung Warentest hat die Tricks der Banken unter die Lupe genommen / Vertrauen allein genügt nicht

    Die Fans von Borussia Dortmund und Bayern München konnten mit ihrer Hausbank auf Jagd nach Toren gehen. Die Sparda-Bank West bot zum Beispiel die schwarz-gelbe Karte für Anhänger des Fussbaldclubs aus dem Revier. Für jedes Bundesliga-Tor, so das verlockende Angebot, gab es in der Saison 2007/2008 eine Woche lang einen Zinsaufschlag von einem halben Prozentpunkt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Angebot nachgerechnet. Immerhin kam eine Jahresverzinsung von 3,1 Prozent dabei heraus. Dumm nur, dass normale Tagesgeldanlagen im selben Zeitraum bis zu vier Prozent abwarfen. Die Bayern-Freunde mussten sich für ein ähnliches Angebote sogar mit 2,27 Prozent zufrieden geben. Nicht jede vorgeblich attraktive Offerte der Geldinstitute ist also auch tatsächlich für den Kunden ein Gewinn.

    Das ist auch das Fazit eines neuen Ratgebers der Stiftung Warentest. „Bankentricks“ heißt das gerade ausgelieferte Buch. Auf 160 Seiten erklären die Verbraucherschützer, was sich hinter vielen Bankangeboten verbirgt und wie die Institute ihren Kunden kleine und große Beträge aus der Tasche ziehen.

    Viele Angebote lassen sich von durchschnittlich gebildeten Bürgern gar nicht mehr nachvollziehen. Kaum durchblicken lassen sich zum Beispiel die weit verbreiteten Lockangebote. So bieten Banken und Sparkassen gerne befristet hohe Zinsen für die Spargroschen an. Die Ernüchterung kommt schnell. Gilt eine Offerte etwa bis zum Ende eines Monats, gibt es auch nur bis zu diesem Zeitpunkt die gute Rendite. Legt jemand kurz vor Ablauf sein Geld an, erhält er Kunde den Lockzins nur noch wenige Tage und danach wieder die weitaus niedrigeren Zinssatz nach Art des Hauses. „Wechseln Sie die Bank, sobald sie ihnen keine prima Zinsen mehr zahlt“, raten die Autoren. Doch Verbraucher müssen mit einem gewissen Aufwand rechnen, wenn sie ständig alle Angebote im Blick behalten wollen.

    Eine andere Masche ist ebenfalls ärgerlich. So bot eine Bank einen Superzins bis zum Anlagebetrag von 5.000 Euro. Solche Begrenzungen sind durchaus üblich. Wer mehr einzahlt stapft in die Falle. Denn schon ab einem Euro drüber galt das Top-Angebot nicht mehr. Dann gab es nicht einmal mehr den halben Zinssatz. Da die Zinsen laufend gutgeschrieben wurden, reichten mitunter schon ein oder zwei Monate, um den Grenzwert zu erreichen. Derlei Angebote sollten Kunden meiden, rät die Stiftung.

    Oft vernebeln Banken den wahren Charakter von Anlageprodukten. Hauptsache die Kundschaft greift zu. Manche Anbieter greifen dafür zu englischen Produktbezeichnungen. Die West LB offeriert beispielsweise ein Easy-Relax-Cash-Zertifikat-Plus „Automobiles“. Was sich leicht und entspannt anhört, sowie echtes Geld verspricht, ist die komplizierte Koppelung des Aktienkurses dreier Automobilfirmen an die Zinszahlung. Die Landesbank Berlin geht mit Anleihen auf Kundenfang, die nach bunten Blumen benannt werden, die Commerzbank mit dem tropischen Vogel Colibri. Dahinter verbirgt sich eine Anleihe, deren Rückzahlung letztlich an die Zahlungsfähigkeit mehrerer Unternehmen geknüpft ist. Darunter war bei einem Produkt auch die Lehman Bank. Für 1.000 Euro Nennwert gab es dann nur gut 80 Euro zurück. Die Sparer waren die Dummen.

    Ob bei der Immobilienfinanzierung, bei Bausparplänen oder dem Dispokredit – die Banken haben laut Stiftung Warentest oft vor allem nur ihr eigenes Wohl im Auge. So fanden die Autoren bei allen für den normalen Bankkunden wesentlichen Angeboten Haken und Ösen. Auch bei den Gebühren schlagen die Institute zu und berechnen mitunter Leistungen, die eigentlich gar nichts kosten dürfen.

    Spätestens die Pleite der Lehman Brothers hat gezeigt, dass Bankberater eher Verkäufer denn unabhängige Helfer des Kunden sind. Daran hat sich nach Einschätzung der Warentester seither nichts geändert. Telefonisch wurde Kunden angeraten, ein Produkt aus dem Depot durch ein angeblich besseres zu ersetzen, obwohl sich das gar nicht lohnt. Deshalb raten die Experten auch bei seriösen Geldhäusern zur Vorsicht. Zum Beratungsgespräch sollte ein Zeuge mitgenommen und später eine zweite Meinung eingeholt werden.

    Der Leser erhält einen guten Einblick in die Verkaufsstrategien der Finanzwirtschaft. Das flott formulierte Buch lohnt sich für alle, die Geldgeschäfte tätigen. Es kostet 12,90 Euro und ist im Handel oder im Internet unter der Adresse www.test.de erhältlich.

  • Kommt doch bald ein Finanz-TÜV?

    FDP will unabhängige Bewertung von Finanzprodukten / Verbraucherzentralen für stärkere Aufsicht

    Die FDP will in den Koalitionsverhandlungen eine Art TÜV für Finanzprodukte durchsetzen. Die Anbieter von Geldanlagen sollen sicherstellen, „dass sich Anleger anhand von mindestens zwei unabhängigen Bewertungen anerkannter Ratingagenturen beim Kauf und Verkauf über die Anlage informieren können“, heißt es im Entwurf  der für den Verbraucherschutz zuständigen Arbeitsgruppe der Koalitionsverhandlungen. Außerdem sollen künftig alle Finanzprodukte staatlich beaufsichtigt werden. Banken oder andere Institute müssen ihre Kunden schließlich noch über alle Kosten und Provisionen bei der Geldanlage informieren.

    Unabhängige Bewertungen hätten erhebliche Folgen für das Geschäft mit den Spargroschen. Dies würde zum Beispiel den bislang ungeregelten Grauen Kapitalmarkt treffen. Wenn sich die Anbieter der oft dubiosen Produkte Expertenbewertungen stellen müssten, wären die meisten Offerten schnell vom Markt verschwunden. Es gibt allerdings bei Fachpolitikern erhebliche Zweifel, ob der Vorschlag umsetzbar ist. Denn unklar ist, ob jemand haften muss, wenn sich eine Ratingagentur bei ihrer Einschätzung irrt. Deshalb geben Unionspolitiker der Idee auch keine Chance. Dies werde spätestens in der großen Runde gekippt, glaubt die Verbraucherbeauftragte der CDU, Julia Klöckner.

    Einig sind sich die angehenden Koalitionäre über eine bessere Aufsicht des Kapitalmarkts. „Wir werden einheitliche Anforderungen an Berater und Vermittler in Bezug auf Qualifikation, Registrierung und Berufshaftpflicht einführen“, heißt es im Entwurf. Damit solle gegen unseriöse Vertreter und falsche Beratung vorgegangen werden.

    Damit liegt die neue Regierung ganz auf der Linie der Verbraucherschützer. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bemängelt, dass die staatliche Aufsicht über das Geschäft mit den privaten Sparern in Deutschland schlecht funktioniert. Der Verband fordert, dass sich die Bankenaufsicht künftig auch um Verbraucherbelange kümmern soll. „Anleger hätten mehr Sicherheit und der Markt wäre vor gefährlichen Fehlentwicklungen besser geschützt“, sagte vzbv-Chef Gerd Billen, der auch ein formales Beschwerdeverfahren gegen unseriöse Anbieter verlangt. Damit könne Problemen bei Geldanlageprodukten schnell begegnet werden, argumentiert Billen.

    Wie viel Verbraucherschutz für Privatanleger am Ende wirklich heraus kommt, ist noch völlig offen. Denn die Geldwirtschaft hat wenig Interesse an größerer Sorgfalt im inne ihrer Kunden. Das zeigt das Beispiel der ab dem kommenden Jahr vorgeschriebenen Beratungsprotokolle für Verkaufsgespräche bei der Bank. Bislang wurde kein einheitliches Protokollformular entwickelt. Laut vzbv glaubt der von der Finanzwirtschaft selbst getragene Zentrale Kreditausschuss auch nicht, dass er diese Aufgabe noch bis Jahresende bewältigen kann.

  • Der neue Mindestlohn von Union und FDP

    Analyse: Schwarz-Gelb will sittenwidrige Löhne gesetzlich verbieten. Die unterste Schmerzgrenze liegt dann bei zwei Drittel der üblichen Bezahlung

    Viele Menschen können von ihrer Arbeit kaum mehr leben. Extrem niedrige Bezahlung nimmt zu. Um diesen Missstand einzudämmen, wollen Union und FDP nun ein Verbot sittenwidriger Löhne ins Gesetz schreiben. Das berichtete CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla am Donnerstag aus den Koalitionsverhandlungen.


    Mit dem neuen Lohn-Gesetz würde die schwarz-gelbe Regierung die aktuelle Rechtsprechung bestätigen. 2008 klagten beispielsweise zwei Verkäuferinnen gegen die Textil-Discount-Kette KiK, die ihnen nur 5,20 Euro Stundenlohn zahlte. Das Landesarbeitsgericht im nordrhein-westfälischen Hamm gab den beiden Recht – KiK musste den Lohn bis zu einer Höhe von 8,21 Euro nachzahlen. Das Bundesarbeitsgericht vertritt diese Linie ebenfalls. Ein Lohn sei dann sittenwidrig, erklärten die Richter im April 2009, wenn er mehr als ein Drittel unter der üblichen Bezahlung in der Branche oder Region liege.


    Wozu aber braucht man angesichts dieser Klarheit ein neues Gesetz? Mit einer unmissverständlichen Formulierung zum Verbot würde es den Beschäftigten künftig leichter fallen, sich gegen Niedriglöhne in den Unternehmen zu wehren, heißt es bei den Sozialexperten der Union. Denn schließlich würden heute manche Unternehmen nicht bloß versuchen, ein Drittel weniger zu bezahlen, sondern gleich den Lohn auf die Hälfte reduzieren. Diesem Lohndumping wollen die Koalitionäre mit einer besseren Formulierung im Gesetz beikommen. Solche Extremfälle seien allerdings sehr selten, heißt es beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt.


    Der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Linkspartei und die Grünen kritisierten die schwarz-gelbe Initiative massiv. DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki sprach sogar von „Verordnung der Armut per Gesetz“. Sein Argument: Die neue Koalition unternehme nichts gegen die tatsächlich stattfindenden „Lohndrift“ nach unten, im Gegenteil leiste sie der Abwärtsspirale Vorschub. Die Definition einer Untergrenze bei zwei Drittel des üblichen Lohnes wirke für manche Unternehmer als Anreiz, die Bezahlung ihrer Beschäftigten auf eben dieses Niveau zu senken.


    Was diese Befürchtung, in Euro und Cent ausgedrückt, bedeutet, lässt sich an Beispielen illustrieren. Laut Tarif-Archiv der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung erhalten Beschäftigte im brandenburgischen Einzelhandel beispielsweise minimal 7,70 Euro brutto pro Stunde. Wollte ein tariflich nicht gebundener Betrieb den Lohn drücken und gleichzeitig die Drittel-Regel berücksichtigen, könnte er auch 5,50 Euro zahlen. Der Bruttomonatsverdienst für die Vollzeittätigkeit betrüge dann rund 840 Euro. Rechtlich wäre das in Ordnung. Aber wer soll davon noch leben? Ein anderes Beispiel: das Bewachungsgewerbe. Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten in Nordrhein-Westfalen erhalten laut Tarif mindestens 9,07 Euro. Sittenwidrig wäre es demnach nicht, 25 Prozent weniger zu zahlen, wodurch der Stundenlohn auf rund 6,80 Euro sänke. Monatsverdienst: 1.088 Euro.


    Ralf Brauksiepe, der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union, hält diese „Befürchtungen für unplausibel“. Der Niedriglohnsektor wachse nicht dadurch, dass die Regierung eine absolute Untergrenze definiere. Beim Bundesarbeitsgericht bestätigt man diese Sicht: Durch die Festlegung werde sich praktisch nicht viel ändern.


    Sicher ist freilich, dass sich die gegenwärtige Lage auch nicht bessert. Und genau das ist es, was DGB, Linke, Grüne und SPD wünschen. Jahrelang hat die SPD in der großen Koalition mit der Union um höhere Mindestlöhne gerungen, die irgendwo bei sieben, acht oder neun Euro pro Stunde liegen sollten. Nun, von der Kooperation mit den Sozialdemokraten befreit, definiert die Union zusammen mit der FDP ihren eigenen Mindestlohn – jeweils ein Drittel unter dem, was üblicherweise bezahlt wird.


    Monatsverdienste von 800 Euro, die bald als Schmerzgrenze gelten, liegen auf Hartz-IV-Niveau, also etwa auf der Höhe des Existenzminimums. Weil Beschäftigte mit solch miesen Löhnen oft einen Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen des Staates haben, kann man hier von „Kombi-Löhnen“ sprechen: Einen Teil des zum Leben Notwendigen zahlt der private Arbeitgeber, den anderen Teil die Gemeinschaft der Steuerzahler.

  • Pfleger und Kranke zuerst

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Massenimpfung

    Rund 23.000 Fälle von Schweinegrippe wurden in Deutschland bislang registriert. Zwei Todesfälle gab es bisher. Ansonsten verläuft die Krankheit eher milde. Die Infektionszahlen steigen allerdings allmählich an. Bis zum Jahreswechsel rechnen Fachleute mit einer deutlichen Zunahme und raten zur Impfung gegen den Virus.

    Wann beginnt die Impfung und wer wird zuerst versorgt?

    Die ersten Spritzen werden am 26. Oktober gesetzt. Zunächst werden all jene, die später mit den Kranken in Berührung kommen, gegen den Virus H1N1 immunisiert. Dazu gehört zum Beispiel das Personal in den Krankenhäusern oder bei der Feuerwehr. Anschließend können sich besonders Gefährdete wie chronisch Kranke oder Schwangere impfen lassen. Danach kommen alle anderen dran, die sich schützen wollen. Die Impfung ist freiwillig. Die Bundesregierung hat Serum für den größten Teil der Bevölkerung bestellt. Die Dosen werden nach und nach geliefert. Die Massenimpfung wird bis in den Januar hinein dauern.

    Wo wird das Serum verabreicht?

    Jeder Arzt, der impfberechtigt ist, darf das Serum spritzen. Meist werden die Hausärzte diese Aufgabe übernehmen und je nach Bundesland ihre Praxis auch am Mittwoch oder am Sonnabend öffnen. Geimpft wird auch in Krankenhäusern, vielen Gesundheitsämtern oder direkt in den Betrieben.

    Wer bezahlt den Schutz vor der Schweingrippe?

    Die Patienten müssen weder für die Impfung etwas bezahlen, noch eine Praxisgebühr beim Arztbesuch entrichten. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, die pro Immunisierung 28 Euro betragen. Wenn mehr als die Hälfte der Bevölkerung geimpft werden will, übernimmt der Staat die anfallenden Zahlungen.

    Was für Impfstoffe stehen zur Verfügung?

    In Deutschland sind drei Präparate zugelassen, darunter der Impfstoff Pandemrix, den die Bundesregierung bestellt hat. Im Prinzip besteht das Serum aus zwei Teilen. Einerseits werden abgestorbene Grippeerreger injiziert, andererseits ein Stoff, der die Wirkung verstärkt. Die Bundeswehr setzt auf ein Mittel ohne diesen Verstärker und schützt ihr Personal mit dem Serum Celvapan. Es gibt Streit über das bessere Präparat. Virologen kritisieren bei Pandemrix stärkere Nebenwirkungen durch die enthaltenen Zusatzstoffe. Das Paul-Ehrlich-Institut weist diesen Vorwurf ebenso wie die Bundesregierung zurück. „Alle Impfstoffe sind geprüft, sicher und wirksam“, versichert Staatssekretär Klaus Theo Schröder vom Gesundheitsministerium.

    Gibt es Nebenwirkungen?

    „Es gibt keinen Impfstoff, der besser und verträglicher ist“, stellt das Paul-Ehrlich-Institut fest. Es gibt jedoch wie bei der üblichen Grippeschutzimpfung leichte Nebenwirkungen. Die Haut kann sich röten und die Einstichstelle schmerzen. Auch Fieber kann infolge der Impfung auftreten. In der Regel klingen die Nebenwirkungen jedoch rasch ab.

    Wie wird geimpft?

    Die Tests haben ergeben, dass Kinder bis zum Alter von neun Jahren im Abstand von drei Wochen zwei Mal mit der halbe Dosis versorgt werden sollten. Wer zwischen zehn und sechzig Jahr alt ist, kommt mit einer Spritze davon. Ältere sollte zwei Mal zur Impfung gehen.

    Was müssen Schwangere beachten?

    Fieber kann während der Schwangerschaft gefährlich sein. Die Bundesregierung will daher rasch einen weiteren Impfstoff bestellen, der ohne Wirkverstärker ist und daher voraussichtlich weniger Nebenwirkungen wie Fieber auslöst. Bis dahin sollen die Ärzte im Einzelfall abwägen, ob sie Pandemrix spritzen oder Schwangeren vom Impfschutz vorerst abraten. Grundsätzlich kann Pandemrix laut Bundesregierung auch Schwangeren bedenkenlos verabreicht werden.

    Schützt die Spitze auch vor anderen Erregern?

    Grundsätzlich schützt die Impfung nur vor dem Schweinegrippevirus H1N1. Die Wissenschaftler der Bundesregierung sehen jedoch gute Chancen, dass das Serum auch gegen Mutationen des Erregers hilft. Denn in einer Veränderung des Virus sehen Experten die derzeit größte Gefahr, weil im schlimmsten Fall aus der derzeit noch harmlosen Krankheit eine schwere Grippe werden könnte.

    Sollten sich die Bürger außerdem auch gegen die normale Grippe impfen lassen?

    Das Robert-Koch-Institut empfiehlt eine zweite Impfung. Beide Spritzen könnten auch bei einem einzigen Arztbesuch verabreicht werden. Doch in diesem Falle ließen sich Nebenwirkungen nicht mehr eindeutig einer Substanz zuordnen. Deshalb raten die Fachleute, jetzt zunächst zur normalen Grippeimpfung zu gehen und sich später dann eine Dosis gegen die Schweinegrippe spritzen zu lassen.

  • Für eine Wirtschaft der Bürger

    Ökonomische Selbsthilfe gegen die Herrschaft der großen Unternehmen: Mehr Bürger gehen mit ihrem Geld politisch um – sie investieren in autonome Energieproduktion und lösen ihre Konten bei den konventionellen Banken auf. Die neue Zivilökonomie ist noch kl

    Die geniale Idee hatten die Manager der Hamburger Ökostrom-Firma Lichtblick. Viele kleine Kraftwerke in vielen Wohnhäusern machen, über die Datennetze zusammengekoppelt, große Atom- und Kohlekraftwerke überflüssig. Der VW-Konzern liefert bald die umgebauten Motoren, die in tausenden Gebäuden gleichzeitig Strom und Wärme produzieren – enorm effektiv, enorm flexibel, enorm billig.


    Das ist ein Beispiel für eine neue Art des Wirtschaftens – die Zivilökonomie. Ähnlich wie die moderne Zivilgesellschaft aus Umweltinitiativen, Bürgerrechtsgruppen und Verbraucherverbänden seit den 1970er Jahren die Politik des Staates abfedert und umlenkt, wächst allmählich auch eine zivile Art des Wirtschaftens.


    Die Haus- und Wohnungsbesitzer, die bald in Hamburg, später in ganz Deutschland, Mini-Kraftwerke in ihre Keller bauen, machen sich unabhängig von den Stromkonzernen. Sie entziehen den großen Unternehmen einen Teil ihrer Macht. Während diese in erster Linie möglichst hohen Gewinn erwirtschaften, und nur in zweiter Linie vernünftige Produkte verkaufen wollen, handeln die Energie-Autonomen anders.


    Erstens vertrauen sie auf ihre eigene unternehmerische Kraft. Zweitens streben sie nicht nach Profitmaximierung, wenngleich auch sie einen finanziellen Vorteil erzielen wollen. Sie begnügen sich mit einer moderaten Rendite. Der Grund: Neben dem Profit verfolgen sie drittens auch andere Ziele – etwa den Schutz des Klimas. Die Bürger-Unternehmer betreiben damit eine pluralistische Form des Wirtschaftens, die sich wohltuend von der eindimensionalen Gewinnmaximierung der meisten Unternehmen unterscheidet.


    Nicht nur die Klimakrise, sondern auch die Finanzkrise hat das Misstrauen gegenüber dem gegenwärtigen Wirtschaftssystem vertieft. Manche Bürger entziehen dem alten System nun ihr Geld und tragen es zu alternativen Banken. So berichtet die GLS-Bank in Bochum, die sozial- und umweltverträgliches Investment anbietet, dass die Zahl ihrer Kunden seit Anfang 2008 von 55.000 auf mittlerweile 70.000 angestiegen ist. Die Bilanzsumme wird dieses Jahr um rund 30 Prozent auf mehr als 1,3 Milliarden Euro wachsen. Bei anderen Öko-Investment-Firmen ist es ähnlich.


    Die konventionellen Kapitalverwalter dagegen leiden unter dem Finanzcrash. Um 100.000 sank bis Mitte 2008 die Zahl der Bundesbürger, die Anteile an Investmentfonds besaßen. Dies sagt der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), in dem sich die großen Kapitalanlagefirmen zusammengeschlossen haben. Der Verlust für die Institute hält sich zwar in Grenzen: Insgesamt ging die Zahl der Fondsbesitzer nur von 16 Millionen (2007) auf 15,9 Millionen zurück. Aber das könnte ein Anfang sein.


    Denn auch der Geldnachschub läuft träge. Bei den Investmentfonds, über die der BVI berichtet, gingen zwischen Januar und August 2009 etwa 87 Prozent weniger neue Mittel ein als im gleichen Zeitraum 2007. Zwischen Januar und August 2009 betrug der Zuwachs rund 5,7 Milliarden Euro. 2007 hatte das Volumen dagegen um fast 46 Milliarden zugenommen. Offensichtlich haben weniger Leute Lust, ihr Geld in die konventionellen Fonds der schlecht beleumundeten Institute zu stecken.


    Zwei Motive dürften dabei eine Rolle spielen – zum einen die Angst vor Wertverlusten im Zuge der Finanzkrise, zum anderen aber ein zunehmendes Unbehagen gegenüber der traditionellen Wachstums- und Gewinnökonomie.


    Solche Ansätze sind an vielen Stellen zu beobachten. US-amerikanische Privatentwickler bringen Elektroautos auf die Starßen, die die großen Unternehmen noch nicht herstellen wollen. Die Gewerkschaft IG Metall fordert neuerdings, dass die Beschäftigten nennenswerte Aktienanteile an den Automobilkonzernen erhalten sollen. Andere Unternehmen müssen darauf achten, keine T-Shirts zu verkaufen, die von Kinderarbeitern hergestellt wurden. Immer geht es darum, die alte Logik der eindimensionalen Gewinnorientierung zu brechen und weitere Gesichtspunkte einzubeziehen – Klima, Umwelt, Menschenrechte, die Interessen der Beschäftigten.


    Mit ihren neuen Bedürfnissen und Interessen besänftigen die Bürger die Marktwirtschaft. Der Konstanzer Kulturwissenschaftler Nico Stehr hat dafür dafür den Begriff der „Moralisierung der Märkte“ gefunden. Bisher sind das allerdings nur Anfänge. Wenige Prozent des gesamten in Deutschland angelegten Kapitals stecken in alternativen Investments. Und nur einige Prozent der verkauften Waren genügen besonderen ökologischen und sozialen Kriterien.


    Aber dieser Fluss wird breiter. Das beste Beispiel: Ein weltweites Netzwerk von Entwicklern arbeitet an Computer-Programmen wie Firefox, die das Surfen im Internet ermöglichen, oder dem Betriebssystem Linux. Die Lizenzen dieser Programme erlauben allen die kostenlose Nutzung und Weiterentwicklung des öffentlich einsehbaren Porgrammcodes. Microsoft macht das Gegenteil. Die Basiscodes seiner Programme Windows und Internet-Explorer sind geheim. Der Konzern erwirtschaftet damit den maximalen Gewinn. Und doch gewinnen die offenen Programme zunehmende Marktanteile. Bei Linux sind es weltweit mittlerweile fast 30 Prozent, bei Firefox 25 Prozent.


    Das ist Zivilökonomie. Als drittes Element tritt sie zwischen die Bürger und die Konzerne – ähnlich den Bürgerinitiativen, die dem starken Staat Macht entziehen. Hier entwickelt sich ein Raum für ökonomische Selbstbestimmung. Wer will, kann daran teilnehmen. Und viele Menschen tun es. Sie räumen ihre Konten bei der Commerzbank und eröffnen neue bei einer Ökobank. Das ist ganz einfach. Denn nicht nur die Politik, auch die Wirtschaft ist eine pluralistische Veranstaltung.

  • Nimbus ade

    Die Bundesbank ist in einer unangenehmen Lage. Die ehrwürdigen
    Notenbanker werden den bösen Buben Thilo Sarrazin nicht los. Es wird
    Zeit, die Rekrutierungspraxis für das Spitzengremium zu ändern. Doch
    nicht nur das. Mit der Gründung der Europäischen

    Mehr als eine Entmachtung des durch markige Sprüche gegen Migranten 
    aufgefallenen früheren Berliner Finanzsenators ist zurzeit nicht drin.
    Denn ausgerechnet die viel gepriesene Unabhängigkeit der Zentralbank
    verhindert ihre Selbstreinigung. Damit die Währungshüter frei von einer
    direkten politischen Einflussnahme handeln können, genießen die
    Vorstände einen weitgehenden Kündigungsschutz. Nur der Bundespräsident
    könnte Sarrazin bei einer schweren Verfehlung rauswerfen.



    Die Unabhängigkeit einer Notenbank ist ein hohes Gut. In der
    Vergangenheit haben die Hüter der damaligen D-Mark dies oft genug
    bewiesen und ihre Arbeit anders erledigt, als sich die jeweiligen
    Regierungen dies gerne wünschten. Doch die Zeiten haben sich geändert.
    Über den Euro wacht die EZB. Die Bundesbank hat zwar großen Einfluss auf
    deren Zinspolitik, doch allein entscheiden dürfen die Deutschen
    Zentralbanker nichts mehr. Ihre Aufgaben beschränken sich vor allem auf
    die Finanzmarktaufsicht und die Versorgung mit Geld. Daher sind auch die
    herausragenden Privilegien der Vorstände nicht mehr in altem Umfang
    notwendig. Politisch unabhängig waren die Frankfurter ohnehin nie. Die
    Bundesregierung, der Bundesrat und der Präsident bestimmen die Besetzung
    der wichtigsten Posten. Von einer echten Handlungs- und
    Entscheidungsfreiheit kann also keine Rede sein. Dieser Nimbus ist
    spätestens mit der Euro-Einführung verloren gegangen.



    Die Bundesbank muss einen Normalisierungsprozess erleben, an dessen Ende
    sie eine Institution wie andere auch sein wird. Sie kann dann die für
    ihre Aufgaben am besten geeigneten Experten anheuern und auch wieder
    feuern. Das praktizieren andere Zentralbanken auch, ohne dass ihre
    Autorität angezweifelt wird. Wenn es des Falls Sarrazin bedurfte, die
    entsprechenden Reformen einzuleiten, hatte der Skandal wenigstens eine
    gute Seite.



  • Höhere Kapitalgrenze bei Hartz IV nützt kaum

    Union und FDP wollen Hartz IV gerechter machen. Sie planen einen besseren Schutz für die Altersvorsorge. Die Zahl der Nutznießer wäre jedoch gering

    Auch in der Union und der FDP sagen mittlerweile viele, Hartz IV sei nicht unbedingt gerecht. In den Koalitionsverhandlungen plädiert deshalb NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) dafür, den Freibetrag für das Altersvorsorgevermögen zu erhöhen. Das soll Erwerbslose entlasten – sie würden eher Arbeitslosengeld II erhalten und wären seltener gezwungen, ihre Ersparnisse für´s Alter anzugreifen.


    Ein Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr gilt heute für Hartz-IV-Empfänger, maximal 16.750 Euro. Wer bereits mehr zurückgelegt hat, muss die höheren Summen unter bestimmten Voraussetzungen aufbrauchen, bevor er Arbeitslosengeld erhält. Um diese Härte zu vermeiden, wollen Laumann, CDU-Sozialexperte Ralf Brauksiepe und FDP-Generalsekretär Dirk Niebel das so genannte Schonvermögen auf bis zu 700 Euro pro Lebensjahr erhöhen.


    Ob das vielen Menschen nützen würde, ist freilich zweifelhaft. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit deuten daraufhin, dass der Effekt gering wäre. Denn zwischen Januar und September 2009 wurden nur knapp 25.000 Hartz-IV-Anträge wegen zu hohen Vermögens abgelehnt. Im Verhältnis zu den 5,5 Millionen Anträgen, die insgesamt eingingen, entspricht dies einem Anteil von 0,5 Prozent. „Nur ein geringer Teil der Hartz-IV-Anträge wird wegen zu hohen Vermögens zurückgewiesen“, sagt BA-Sprecherin Anja Huth.


    In Nordrhein-Westfalen ist das nicht anders. Nach Auskunft des Ministeriums für Arbeit und Soziales lehnten die Behörden höchstens ein Prozent der Anträge auf Arbeitslosengeld II ab, weil die Antragsteller zu viel Vermögen für ihre Altersversorgung gespart hatten. Die betroffenen Personen hatten in ihrem bisherigen Erwerbsleben kaum Gelegenheit, nennenswerte Summen zu sparen. Und nur die wenigstens besitzen große Häuser oder Eigentumswohnungen, aus denen sie ausziehen müssten.


    Im Umkehrschluss deute die Zahlen daraufhin, dass die Erhöhung des Schonvermögens durch Union und FDP einigen Personen Vorteile brächten, insgesamt davon aber nur eine kleine Gruppe profitieren würde. Deshalb kostete es die neue Bundesregierung möglicherweise auch nicht allzu viel, ihre soziales Versprechen umzusetzen. „Es handelt sich um Symbolpolitik“, sagt der grüne Sozialpolitiker Markus Kurth. Der Dortmunder Bundestagsabgeordnete hält es für wichtiger, den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II anzuheben.


    Dass ein höheres Schonvermögen seine Wirkung verfehle, weist Laumanns Sprecher Arno Heißmeyer dagegen zurück. Durch die Wirtschaftskrise könnten gerade Facharbeiter bald in Bedrängnis geraten, so Heißmeyer. Wenn die Kurzarbeit in den Unternehmen auslaufe, wären manche der besser bezahlten Beschäftigten von Erwerbslosigkeit bedroht. Für sie bestehe auch die Gefahr, dass ihr angespartes Vermögen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werde. In diesen Fällen könne das höhere Schonvermögen durchaus als Beitrag „zur Vermeidung von Altersarmut“ wirken, so Heißmeyer.


    Info-Kasten
    Schonvermögen
    Nicht mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet werden Riester- und Rürup-Renten. Auch manche Betriebsrenten und Lebensversicherungen, die bis zum Eintritt des Rentenalters festgelegt sind, muss man nicht aufbrauchen, bevor Arbeitslosengeld II fließt. Für anderes Kapital, das der Altersvorsorge dienen soll, gilt heute eine Freigrenze von 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.750 Euro. Die höheren Summen muss man verwenden, bevor man Hartz-IV-Zahlungen erhalten kann.

  • Irreführende Gefühlspolitik

    Kommentar zum Hartz-IV-Schonvermögen von Hannes Koch

    Union und FDP haben die Bundestagswahl mit einer Reihe wohlklingender Versprechen gewonnen. Dazu gehören die Steuersenkungen, von denen ein großer Teil nach der Wahl im Haushaltsloch untergehen dürfte. Dazu gehört auch die Erhöhung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger. Die neue Regierung will den Freibetrag anheben, damit Erwerbslose nicht ihr Rentenkapital aufbrauchen müssen, bevor sie Arbeitslosengeld II erhalten. Diese Absicht macht einen sozialen und gerechten Eindruck. In der Praxis nützt sie aber kaum jemandem.


    Die CDU hat mit Gefühlspolitik gepunktet, die SPD auf diesem Feld dagegen massiv verloren. Wie das funktioniert, kann man am Beispiel des Schonvermögens bestens beobachten. Im ehemals sozialdemokratisch geprägten Nordrhein-Westfalen machen sich CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und sein Arbeitsminister Karl-Josef Laumann das Bedürfnis nach sozialer Wärme zunutze, das die SPD nicht mehr befriedigt. Viele Menschen haben Angst vor Hartz-IV. An dieser Furcht docken Rüttgers und Laumann an und versprechen, dass die Freigrenze für Altersvorsorgekapital verdreifacht wird. Interessant daran: Das zugrunde liegende Problem existiert nur in den wenigsten Fällen – ganze 0,5 Prozent der Hartz-IV-Anträge werden heute wegen zu hohen Vermögens abgelehnt. Das sind knapp 25.000 negative Bescheide im Verhältnis zu 5,5 Millionen Anträgen im ersten Dreivierteljahr 2009. Keine fatale Bilanz. Macht aber nichts. Das Union-FDP-Versprechen klingt nach Gerechtigkeit und Leistung-muss-sich-lohnen, auch wenn es kaum etwas bringt.


    Gewiss ist es für jeden Bürger und jede Familie schrecklich, wenn der letzte Rest von Wohlstand und eine kleine Sicherheit fürs Alter dahinschmelzen. Das sollte man ändern. Trotzdem zeigen die niedrigen Ablehnungszahlen: Hartz IV ist praktisch nicht so schlecht wie sein unsäglicher Ruf. Auf solche Fakten kommt es bei einer Politik, die sich vornehmlich auf Gefühle stützt, aber nicht an.

  • Schwarzgelb will keine Ampel

    Parteien weitgehend einig über Verbraucherpolitik / Finanzaufsicht soll auch Sparern dienen / Keine täuschenden Lebensmittelbezeichnungen mehr

    FDP und Union sind sich über die Verbraucherpolitik weitgehend einig. Eine Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln wird es nicht geben. Stattdessen sollen die wichtigsten Nährstoffangaben standardisiert auf den Verpackungen angebracht und auf der Vorderseite der Kaloriengehalt angegeben werden. Die Hersteller müssen dann auch einheitliche Bezugsgrößen, etwa für eine Portion oder Tagesration verwenden. Damit kommt die schwarzgelbe Koalition den Wünschen der Nahrungsmittelindustrie entgegen. Verbraucherverbände wollen dagegen wichtige Zutaten wie Fett, Zucker oder Salz farblich kennzeichnen, damit ein zu starker Gehalt schnell erkenntlich wird. „Den Konsumenten wird die Unterstützung bei einer ausgewogenen Ernährung verweigert“, kritisiert die Verbraucherexpertin der SPD, Marlies Volkmer. Die CDU verteidigt den Beschluss. „Es gibt keine richtigen oder falschen Lebensmittel, die man schnell mal in rot oder grün einordnen kann“, sagt Koalitionsunterhändlerin Julia Klöckner.

    Künftig sollen Kunden im Supermarkt auch leichter erkennen können, woher ein Produkt stammt. Bislang steht Päckchen oder Dosen oft nur, wo ein Gericht abgepackt wurde. Künftig soll auch angezeigt werden, wo die Ware eigentlich herkommt. Darüber hinaus will die Union gerne ein „zweites Preisschild“ durchsetzen, das über die sozialen und ökologischen Hintergründe von Produkten informiert. Schließlich will die Koalition der Täuschung durch irreführende Bezeichnungen einen Riegel vorschieben. Wo Nachahmerprodukte, zum Beispiel für Käse oder Schinken verwendet werden, soll künftig auf der Verpackung zwingend von Imitaten die Rede sein.

    Einig sind sich FDP und Union auch über einen besseren Verbraucherschutz für Sparer. Die staatliche Finanzaufsicht soll sich künftig nicht nur um die Banken kümmern, sondern die Öffentlichkeit auch über Risiken bei Geldanlagen informieren. Offen ist noch, ob auch der graue Kapitalmarkt unter staatliche Kontrolle genommen wird. Auch darf nicht mehr jedermann als Finanzberater auftreten. Es soll eine berufliche Qualifikation für die Vermittlung von Sparanlagen oder Fonds vorgeschrieben werden. Außerdem müssen die Makler eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Bislang gehen Anleger oft leer aus, wenn sie von windigen Vertretern über den Tisch gezogen wurden, weil bei diesen kein Schadenersatz mehr zu holen war.

    Strittig ist zwischen den Parteien noch das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Die Liberalen wollen den Auskunftsanspruch auf alle Produkte und Dienstleistungen ausweiten und von hohen Gebühren befreien. Das lehnt die Union ab, weil sie einen zu hohen Aufwand für Unternehmen befürchtet.