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  • „Vor Gericht kann man immer noch ziehen"

    Die Vermittlungsstellen der Handwerkskammern helfen, wenn sich Kunde und Monteurbetrieb um vollbrachte Arbeit zanken.
    Andrea Dannemann, Rechtsberaterin bei der Handelskammer Stuttgart, beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Schlichtungsarbeit b

    Mandy Kunstmann: Um was streiten sich Auftraggeber und Handwerker denn eigentlich am häufigsten?

    Andrea Dannemann: Sehr oft ist die Rechnung Ausgangspunkt für Streitigkeiten. Zum Beispiel wird über die Höhe der Vergütung der Leistungen gezankt oder der Kunde ist mit dem Rechnungsbetrag nicht zufrieden, der letztendlich viel höher als erwartet ausfiel. Auch sind Handwerker und Auftraggeber häufig uneins darüber, ob die Leistung ordnungsgemäß, das heißt mangelfrei, ausgeführt worden ist.

    Kunstmann: Wendet man sich immer an eine Vermittlungsstelle der Handwerkskammer (HWK), wenn man mit Fachpersonal Reibereien hat?

    Dannemann: Nicht unbedingt. Auch viele Handwerksinnungen bieten Vermittlungen an. Doch nicht jeder Betrieb gehört einer Innung an, da die Mitgliedschaft freiwillig ist. In diesem Fall nützt es also nichts, sich an die Innungen zu wenden. Darüber hinaus gibt es natürlich noch spezielle Schiedsstellen, an die man sich wenden kann. Gibt es Ärger bei der Autoreparatur beispielsweise, wendet man sich an eine KfZ-Schiedsstelle. Geht es dem Kunden eher um fachlichen Rat, kann er sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wenden. Bei rechtlichen Fragen kann er einen spezialisierten Rechtsanwalt oder auch die Verbraucherzentrale kontaktieren.  

    Kunstmann: Ab wann ist es eigentlich sinnvoll, die Schlichtung der Handwerkskammer in Anspruch zu nehmen?

    Dannemann: Wenn Kunden mit den Leistungen des Handwerkers nicht einverstanden sind, sollten sie zunächst einmal den direkten Kontakt zu ihm suchen. Erst wenn eine Einigung nicht möglich scheint, sollten Dritte eingeschaltet werden. Wer nicht gleich vor Gericht ziehen und Zeit und Kosten sparen möchte, schaltet die Vermittlungsstelle ein. Vorraussetzung ist natürlich, dass der Beschwerdeführer sich auch einigen möchte. 

    Kunstmann: Kostet die Vermittlung denn etwas?

    Dannemann: Die Vermittlung bei der Handwerkskammer ist in der Regel kostenfrei. Bei der HWK Stuttgart zahlen Verbraucher nichts. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, vorab nachzufragen ob eventuell Kosten anfallen und natürlich auch, ob die HWK die richtige ist. Denn für die  Schlichtung zuständig ist immer die Kammer, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat.   

    Kunstmann: Wie läuft so ein Schlichtungsverfahren eigentlich ab?

    Dannemann: Häufig handelt es sich um ein schriftliches Verfahren. Zuerst wendet sich der Kunde per Email, Brief oder Fax an die HWK und schildert, welche Beschwerde denn vorliegt. Die Kammer schaltet sich ein und bittet den Betrieb um Stellungnahme. Oft kommt dann aus dem Unternehmen schon ein Vorschlag, wie dem Streit beizukommen ist. Natürlich ist das Verfahren freiwillig, und die Betriebe müssen nicht mitmachen. Aber es kommt wirklich selten vor, dass sich eine Firma gar nicht meldet. Die HWK übernimmt praktisch die Kommunikation zwischen den streitenden Parteien.

    Kunstmann: Wie lange dauert denn ein Schiedsverfahren?

    Dannemann: Das ist ganz unterschiedlich. Manchmal ist alles schon nach ein paar Tagen geregelt. In anderen Fällen kann es schon einmal einige Wochen dauern. Das hängt davon ab, wie schnell die Beteiligten reagieren, wie viel Zeit sie sich lassen.

    Kunstmann: Setzt die HWK denn keine Fristen?

    Dannemann: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für die Durchführung des Vermittlungsverfahrens. Wir bitten aber schon darum, zeitnah zu antworten, damit sich die Vermittlung nicht zu sehr verzögert. Für den Kunden ist es aber wichtig, dass er die gesetzlichen Verjährungsfristen im Blick behält. Die liegen zwischen zwei und fünf Jahren, je nachdem um was für eine Sache es sich eben handelt.

    Kunstmann: Was passiert eigentlich, wenn die Vermittlung nicht erfolgreich ist? Geht der Beschwerdeführer dann leer aus?

    Dannemann: Scheitert eine Vermittlung, kann der Auftraggeber immer noch juristischen Rat einholen. Schutzlos ausgeliefert ist er ja nicht und kann immer noch vor Gericht ziehen

  • Auf der sicheren Seite mit Stift und Papier

    Wer einen Handwerker beauftragt, sollte sämtliche Termine schriftlich vereinbaren/ Bei schlampiger Arbeit muss einmal Nachbesserung gewährt werden

    Gibt der Flachbildschirm nur noch ein klägliches Flackern von sich, sprudelt rostfarbenes Wasser aus dem Ausguss oder stottert das Auto qualvoll, anstatt anzuspringen, ist guter Rat und schnelle Hilfe vom Fachmann lieb und teuer. Nicht immer läuft die Begegnung mit dem Handwerkspersonal jedoch reibungslos ab. Da werden Termine versäumt, bei der Ausführung gepfuscht oder unerwartet hohe Rechnungen gestellt. Schon die Auswahl des richtigen Betriebes kann unnötigen Ärger sparen.

    Zu viel Geiz sollten Kunden bei der Suche nach einem Dienstleister nicht an den Tag legen. Neben dem Preis spielt auch die Qualifikation der Anbieter eine wichtige Rolle. Schlau ist es, sich bei Freunden und Bekannten zu erkundigen, ob sie nicht vielleicht einen zuverlässigen Maler, Tapezierer oder Lackiere empfehlen können. Die erstbeste Offerte sollte man dennoch nicht in Anspruch nehmen. Verbraucherschützer raten, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Geld dürfen Kundendienste oder Handwerker für die Kalkulationen aber nicht verlangen. Es sei denn dies würde vorher ausdrücklich vereinbart.

    Treffe alle Vereinbarungen schriftlich, scheint die „goldene Regel“ im Handwerksgeschäft zu lauten. Bau- und Wohnberater Werner Klein von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt warum: „Nur wenn der Handwerker in Verzug gerät hat man Anspruch auf Schadenersatz, und in Verzug gerät er nur, wenn ein Termin vertraglich vereinbart oder eine Nachfrist gesetzt wurde.“ Alles auf Papier festzuhalten, ist auch aus einem zweiten Grund wichtig: Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, und der Fall landet vor Gericht, können das wichtige Beweise sein.

    Schon der Termin für den Arbeitsbeginn sollte also mit der Handwerksfirma schriftlich getroffen werden. Erscheinen die Gesellen nicht pünktlich zur Arbeit, und man hat die Absprache nur mündlich getroffen, muss man eine angemessene Frist für einen zweiten Termin setzen. „Bei nicht so gravierenden Fällen sind ein bis drei Wochen angemessen“, sagt Klein. Habe man aber einen Wasserschaden und der Klempner erscheint nach den vereinbarten 30 Minuten nicht, könne man sofort einen anderen Handwerker rufen. Die Kosten, die für die Beauftragung des zweiten Dienstleisters anfallen, kann der Auftraggeber dem ersten in Rechnung stellen. Denn jetzt hat er Anspruch auf Schadenersatz. Werden die Monteure nicht rechtzeitig fertig, und der Fertigstellungstermin  wurde nur mündlich vereinbart, muss ebenso eine angemessene Frist zur Erfüllung der Arbeit gesetzt werden.
    Gerichtsurteile haben gezeigt, dass in begründeten Fällen eine Überschreitung des Kostenvoranschlags zulässig ist. Auch hier hilft die Schriftform: „Kunden sind auf der kostensicheren Seite, wenn sie mit dem Unternehmen vorab einen Fest- oder Pauschalpreis über alle notwendigen Leistungen und Verrichtungen vereinbart haben“, erklärt Bauexperte Klein.

    Haben die Gesellen ihr Werk getan, ist die Küche gefliest, die Wände tapeziert, sollten Auftraggeber  sorgfältig prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind. Werden Mängel entdeckt, sollten sie schriftlich dokumentiert und am besten gleich der Fotoapparat gezückt und fotografiert werden. Die Rechnung muss in diesem Fall nicht vollständig beglichen werden. Der Kunde kann zur Sicherheit bis zum Doppelten des voraussichtlichen Preises zur Behebung der Mängel zurückbehalten.

    Ist der Türrahmen schief eingebaut oder sind die Fliesen schlampig verfugt, darf man das Fachpersonal jedoch nicht gleich aus dem Haus weisen und selbst Hand anlegen oder einen anderen Betrieb beauftragen. Gelegenheit zur Nacherfüllung müssen Auftraggeber einräumen. „Laut Gesetz müssen Kunden den Handwerker einmal nachbessern lassen“, sagt Bauexperte Klein. Am besten informiert man den Auftragnehmer auch in diesem Fall schriftlich, per Einschreiben und Rückschein, und setzt ihn somit in Verzug. “Man  sollte sich klar und unmissverständlich ausdrücken“, rät Klein, „eine Bitte ist schließlich nicht zwingend.“ 

    Stellt sich erst nach Begleichung der Rechnung heraus, dass zum Beispiel die neu eingebaute Fußbodenheizung keine warmen Füße „zaubert“ oder das Abwasserrohr immer noch leckt, muss der Monteur in einer angemessenen Zeit kostenlos nachbessern.

  • Gewiefte Wortakrobaten

    Schlau ist, wer nicht jedem coolen Handwerkerspruch vertraut

    Der Glaube kann nicht nur Berge versetzen. Nein, er kann selbst Rechnungen in die Höhe treiben. Wie das geht? Ganz einfach: Wer jedem Handwerkerspruch blind vertraut, läuft Gefahr, zu viel Geld für die Rechnung auf den Tisch zu legen. Die Stiftung Warentest hat die gängigsten Sprüche unter die Lupe genommen und klärt auf, wie viel Wahrheit wirklich in ihnen steckt.

     „Wir kommen immer zu zweit“
    Ein Handwerker arbeitet, der andere steht pfeifend daneben. Und auf der Rechnung werden die Arbeitsstunden doppelt abgerechnet. Das müssen Kunden nicht hinnehmen, wissen die Tester. Ihr Tipp: Verbraucher sollten es nicht akzeptieren, wenn der Betrieb zwei Monteure schickt, die Arbeit aber leicht von einem ausgeführt werden kann.

    „Fahrtzeiten sind Arbeitszeiten“
    Häufig ist auf der Rechnung die Fahrt- oder Wegezeit angegeben. Das ist die Zeit für die An- und Abfahrt, die natürlich berechnet werden darf. Viele Betriebe berechnen für diesen Posten einen Stundensatz der um etwa zehn Prozent niedriger ist als der für die Arbeitszeit. Tipp: Werden Fahrt- und Arbeitszeit mit dem gleichen Wert berechnet, sollte man widersprechen. Lenkt die Handwerksfirma jedoch nicht ein, wird es eng. Denn die Gerichte entscheiden in dieser Frage nicht einheitlich. 

    „Wir berechnen nur volle Stunden“
    Manch ein Handwerker rechnet eine angefangene halbe Stunde gleich als volle Stunde ab, selbst dann, wenn nur wenige Minuten verstrichen sind. Tipp: Diese Praxis ist unzulässig. Eine geringe Aufrundung – etwa auf volle fünf Minuten – ist in Ordnung.

    „Das kaputte Werkzeug zahlen Sie“
    Gehen Bohrer oder Hammer bei der Reparatur in die Brüche, ist es unzulässig, den Kunden dafür bezahlen zu lassen. Tipp: Auftraggeber können diesen Posten einfach von der Rechnung streichen.   

    „Wir berechnen Fahrzeugkosten“
    Fahrzeugkosten sind nicht zu verwechseln mit den Fahrt- oder Wegekosten. Dies sind Aufwendungen, die für das Fahrzeug selbst entstanden sind, wie zum Beispiel Kosten der Anschaffung oder Unterhaltung. Tipp: Zwar hat das Bundesgericht entschieden, dass dafür auch eine Pauschale verlangt werden darf. Dennoch sollten Kunden versuchen, mit dem Monteur über die Kosten zu verhandeln. Schließlich haben die Fahrzeugkosten nichts mit dem konkreten Auftrag zu tun.  

  • Nicht nur Bares ist Wahres

    Wer einen Handwerker beauftragt, sollte die Rechnung auf keinen Fall bar begleichen. Denn einen Teil der Summe kann sich der Auftraggeber vom Finanzamt zurückholen – vorausgesetzt, das Geschäft wird über das Konto abgewickelt. "Bar bezahlen geht nicht“, erklärt der Leutkircher Steuerberater Alois Rupp, „der Gesetzgeber will so der Schwarzarbeit entgegenwirken.“ Zwar müssen die Kontoauszüge beim Finanzamt nicht eingereicht, auf Verlangen aber nachgereicht werden. 

    20 Prozent des Arbeitslohnes dürfen Auftraggeber als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von ihrer Einkommenssteuer abziehen. Fensterputzen ist ein Beispiel für eine solche Dienstleistung, also eine Tätigkeit, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird und in regelmäßigen Abständen anfällt. „Ab 2009 können bis zu 6.000 Euro steuerlich begünstigt werden“, sagt Rupp, „das entspricht Einsparungen von 1.200 Euro.“ Aufgepasst: Für das Jahr 2008 gilt noch der alte Höchstbetrag von 3.000 Euro.

  • Besser Sport als Briefmarken

    Haben es ältere Menschen schwerer beim Bewerben? Gelten für sie andere Regeln im Vorstellungsgespräch? Beim Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader mit Sitz unter anderem in Stuttgart und München, kennt man die Antworten auf diese Fragen. Kommunikationsbe

    Mandy Kunstmann: Müssen sich ältere Menschen eigentlich besonders dynamisch bei der Bewerbung geben? Schließlich legt unsere Gesellschaft viel Wert auf Gesundheit und körperliche Fitness.

    Branko Woischwill: „Jein“. Es ist natürlich nicht empfehlenswert, jedes Wehwehchen aufzuzählen. Wer über 50 oder 60 Jahre alt ist und als Hobby zum Beispiel Nordic Walking angibt, punktet mit Sicherheit. Sportlich orientierte Freizeitaktivitäten unterstreichen die körperliche Fitness eher als Briefmarkensammeln –vorausgesetzt, sie passen zum Alter. Fallschirmspringen wäre in diesem Fall wohl weniger von Vorteil. 

    Kunstmann: Also müssen sich Ältere anders bewerben als Jüngere.

    Woischwill: Alter allein ist bei der Bewerbung kein Kriterium. Eigentlich gelten für ältere Bewerber die gleichen Regeln wie für jüngere. Die Unterlagen sollten sehr sorgfältig zusammengestellt sein, die eigene Persönlichkeit und individuelle Kompetenzen sollten klug kommuniziert werden. Nun gut, einen entscheidenden Vorteil haben Bewerber über 40, 50 oder 60: Behauptungen, wie Teamfähigkeit, Belastbarkeit oder Flexibilität, können sie durch langjährige Praxiserfahrungen authentisch belegen. Sie können mehr Arbeitszeugnisse und Weiterbildungen vorweisen oder zeigen, dass sie bei schwierigen Projekten stets einen kühlen Kopf behalten.

    Kunstmann: Also ist es sinnvoll, möglichst viele Qualifikationsnachweise beim Personalchef einzureichen?

    Woischwill: Nein, zuschütten sollte man die Personalabteilung nicht. In der Regel sind die wichtigsten drei bis fünf Nachweise ausreichend. Entscheidend ist, dass die Belege zur Bewerbung passen. Der Personalchef verschafft sich schließlich mit den Unterlagen einen ersten Eindruck. Falls noch etwas fehlt, kann es auch nachgereicht werden.

    Kunstmann: Gibt es denn Dinge, die ältere Bewerber unbedingt vermeiden sollten?

    Woischwill: Wer im Vorstellungsgespräch Vertrauen in die eigenen Leistungen und Fähigkeiten aufbauen will, sollte bestimmte Formulierungen meiden. Mit Floskeln, wie „früher war alles besser“, „die Jugend heute“ oder „die Technik macht alles komplizierter“, sammelt man kaum Pluspunkte beim potentiellen Arbeitgeber. Aber wer im Gespräch überzeugen kann, dass er mit unterschiedlichen Mitarbeitern – jung, alt oder international – in der Vergangenheit gut zusammenarbeiten konnte, nimmt dem Vorurteil, Ältere wären nicht so flexibel und teamfähig, den Wind aus den Segeln. 
    Kunstmann: Die meisten Unternehmen akzeptieren inzwischen nur noch Bewerbungen per Email. Was gilt es denn hier zu beachten?

    Woischwill: Viele machen den Fehler, Anschreiben, Lebenslauf sowie sämtliche Nachweise einzeln zu verschicken. Das erzeugt nur Unmut beim Personalchef. Alle Unterlagen gehören in ein einziges pdf-Dokument. Das sollte jedoch nicht mehr als drei Megabyte umfassen.

    Kunstmann: Und was ist mit dem Foto? Das sind dann ja doch zwei Dokumente, wenn man das Lichtbild der Email anhängt.  

    Woischwill: Selbst das Foto sollte nicht einzeln gesendet, sondern direkt in den Lebenslauf eingefügt werden. Klar, das erfordert technische Kompetenz, aber da kann man sich von Freunden, Bekannten oder von einem Copyshop-Angestellten  helfen lassen.

    Kunstmann: Und dann schickt man das Dokument mit dem Titel „Bewerbung“ an das Unternehmen?

    Woischwill: „Bewerbung“ alleine reicht nicht aus. Wichtig ist eine aussagekräftige Dateibezeichnung mit Namenskürzel und Datum. Ich könnte zum Beispiel „BW_Bewerbung_10102009“ wählen. Ein anderer Fehler, der häufig gemacht wird, ist einen ungeeigneten, oder schlimmer, gar keinen Betreff anzugeben. Wer sich beispielsweise im sozialen Bereich bewirbt, kann schreiben „Meine Bewerbung als Kinderbetreuerin“. Im Marketing kann die Betreffzeile schon mal etwas knackiger sein. „Ihr neuer Vertriebsprofi stellt sich vor“ wäre hier denkbar. Im Zweifelsfall sollte es aber ein neutraler Titel sein. Ganz schlecht sind „Guten Tag“ oder „Hier bin ich“. Denn viele Firmen haben strenge Spamfilter. Da kann eine solche Wahl sogar das Aus bedeuten – nämlich dann, wenn die Bewerbung gar nicht ankommt. 

    Zur Person: Branko Woischwill arbeitet seit 2005 beim Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader. Der 36-jährige Kommunikationsberater promoviert nebenbei an der Freien Universität Berlin.

            

        

  • Maximalforderungen

    Kommentar

    Wenn am Anfang von Verhandlungen das Ende bereits bekannt wäre, könnten sich die Beteiligten alle Gespräche sparen. So sind auch die ersten Entwürfe für den abschließenden Koalitionsvertrag vor allem eine Ansammlung von Maximalforderungen, aus denen im weiteren Verlauf des Verfahrens ein kompromissfähiges Extrakt entsteht.


    Das beruhigt ungemein. Denn was die FDP an Forderungen für den Arbeitsmarkt in die Verhandlungen eingebracht hat, wird sich später allenfalls in Ansätzen im schwarzgelben Regierungsprogramm wieder finden. Weder harte Schnitte bei der Mitbestimmung, noch eine deutliche Beschneidung des Kündigungsschutzes sind mit der Union zu machen. Das wissen auch die Liberalen. Beides ist wohl eher als taktische Verhandlungsmasse eingebracht worden, um an anderer Stelle etwas mehr heraus zu holen.


    Es zeichnet sich allerdings schon eine Grundlinie ab. Es wird keinen grundlegenden Wandel in der Wirtschaftspolitik geben. Nur die Rahmenbedingungen für die Unternehmen sollen rasch günstiger gestaltet werden. Dies allerdings an vielen Stellen, von Privatisierungsbestrebungen im Verkehrswesen bis hin zur Rücknahme von Teilen der Unternehmenssteuerreform und besseren steuerlichen Rahmenbedingungen für kleine Unternehmen und Firmenerben.


    Doch die entscheidenden Fragen sind noch nicht gelöst und die großen Knackpunkte nicht aus dem Weg geräumt. Dazu gehört die Zukunft der Kernkraft und der Endlagerung von Atommüll, die Finanzierung des Gesundheitswesens, der Umgang mit der Grünen Gentechnik und natürlich Verwirklichung des wichtigsten Wahlversprechens von Steuersenkungen. In den nächsten Tagen werden die entscheidenden Weichen dafür in Spitzenrunden gestellt. Erst dann lässt sich sagen, ob das Startpaket der schwarzgelben Koalition gelungen oder missraten ist.

  • Computerkriminalität nimmt wieder zu

    Online-Banking nicht ganz sicher / Schwarzmarkt für persönliche Daten

    Die Kriminaliät mit PC und Internet ist wieder auf dem Vormarsch. Die Zahl der Straftaten stieg im vergangenen Jahr um elf Prozent auf fast 38.000 Fälle an. „Der Trend ist ungebrochen“, sagte der Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, am Donnerstag in Berlin. Die Statistik der Behörde weist insgesamt 167.000 Fälle aus, in denen das Internet als Tatwaffe genutzt wurde.

    Beim größten Teil der Fälle handelt es sich um Betrug. Die Täter bestellen im Online-Shop Waren, die von Konten aus bezahlt werden, deren Daten die Kriminellen zuvor bei den rechtmäßigen Eigentümern abgefischt haben. Dieses „Phishing“ nimmt laut Zierke nach einer kurzzeitig rückläufigen Entwicklung wieder zu. „Das sind die Bankräuber des IT-Zeitalters“, sagt der BKA-Präsident. Bis zu 70.000 Euro haben die Täter im Einzelfall von den Konten geholt. Im vergangenen Jahr wurden rund 1.900 Fälle mit einem Gesamtschaden von rund sieben Millionen Euro gemeldet. In diesem Jahr erwarten die Experten eine Zunahme der Fallzahl um mehr als die Hälfte. Denn die Kriminellen haben sich auf die neueren Sicherungssysteme der Banken nun eingestellt.

    Die Taktik der Täter hat sich verändert. Früher heuerten die Hintermänner Strohleute an, die ihre Bankkonten für Überweisungen zur Verfügung stellten. Die Agenten holten das Geld ab und schleusten es in den internationalen Geldkreislauf, bis es unauffindbar in einem anderen Land verschwand. Am Ende kamen die Helfer dann wegen Beihilfe dran. Das sprach herum. Mittlerweile können kaum noch Unterstützer rekrutiert werden. Deshalb verfahren die Drahtzieher nun anders und bestellen Waren, die ein unter Vorwänden angeheuerter Helfer entgegen nimmt und an anonyme Packstationen weiterverschickt.

    Die Gauner zeigen zunehmend Interesse an allen persönlichen Daten, die Internetnutzer im Netz hinterlassen. Dazu gehören Kontonummern, Namen, Adressen und andere persönliche Daten, die beispielsweise in sozialen Netzwerken preisgegeben werden. „Jeder dritte Surfer nutzt das Internet, um etwas aus seinem Leben zu veröffentlichen“, berichtet das Präsidiumsmitglied des Branchenverbands Bitkom, Dieter Kempf. Solche Informationen könnten auch missbraucht werden.

    Im Netz hat sich laut BKA ein reger Schwarzmarkt für derlei Informationen gebildet. Illegal erlangte Kreditkartendaten oder der Zugang zu so genannten BOT-Netzen könnten leicht erworben werden. BOT-Netze werden von Kriminellen eingerichtet, die auf Tausenden privaten PCs unbemerkt kleine Programme installieren und über die Computer anschließend fremdsteuern können, um zum Beispiel Mails zu versenden. „In Deutschland sind mittlerweile 700.000 PC infiziert“, schätzt Ziercke.

  • Steuerentlastung und weniger Arbeitnehmerrechte

    Schwarzgelber Vertragsentwurf für die Wirtschaft enthält brisante Forderungen / Steuerentlastung für Unternehmen, weniger Mitbestimmung und kein Umsatzsteuerprivileg mehr für die Post

    Allmählich zeichnen sich in den Koalitionsverhandlungen die Grundlinien der künftigen Wirtschaftspolitik ab. Ein Entwurf der zuständigen Arbeitsgruppe enthält eine Vielzahl brisanter, aber auch umstrittener Vorschläge.

    Änderungen wird es danach bei der Erbschaftsteuer für Unternehmer geben. Die Nachfolge innerhalb einer Familie soll nach dem Willen der Union erleichtert werden. Außerdem werde die Lohnsummenregelung überprüft. Diese sieht einen Erlass der Erbschaftsteuer vor, wenn die Arbeitsplätze im Betriebe langfristig erhalten bleiben. In Krisenzeiten ist dies jedoch kaum möglich. Die FPD geht noch weiter. Die Liberalen wollen, dass jedes Land allein entscheiden kann, ob es eine Erbschaftsteuer erhebt.

    „Krisen verschärfende Elemente der Unternehmensteuerreform 2008 werden beseitigt“, heißt es im Entwurf weiter. Dazu gehört die so genannte Zinsschranke, die verhindern sollte, dass deutsche Unternehmen Gewinne in steuerlich günstigere Länder verlagern. Auch sollen Zinsen oder Mieten nicht mehr auf den Gewinn aufgeschlagen werden. Für kleinere Betriebe ist auch ein Bonbon dabei. Die Grenze, bis zu der kleine Investitionen sofort abgeschrieben werden können, wird auf 1000 Euro angehoben.

    Einig sind sich die angehenden Koalitionäre auch über eine Änderung bei den Managergehältern. „Vergütungen müssen sich stärker am dauerhaften Erfolg des Unternehmens ausrichten“, steht im Entwurf. Die Manager sollen nicht nur am Erfolg, sondern auch am Misserfolg des Unternehmens beteiligt werden. Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaften soll gestärkt werden und die Richtlinien der Vergütung festlegen.

    Für den Mittelstand will die neue Regierung die Finanzierungsbedingungen verbessern. Für Existenzgründer will schwarzgelb mehr Kleinstkredite zur Verfügung stellen. Das ERP-Sondervermögen der bundeseigenen KfW in Höhe von derzeit knapp acht Milliarden Euro, aus denen Förderkredite finanziert werden, soll von der Bank ins Wirtschaftsministerium überführt werden. Der KfW ginge damit Eigenkapital für die Mittelstandsdarlehen flöten.

    Kleinere und mittlere Firmen sollen gefördert werden, in dem die Umsatzsteuer über das Jahr 2011 hinaus erst angeführt werden muss, wenn der Betrieb sie auch von seinen Kunden erhalten hat. Die FDP will die Jahresumsatzgrenze für diese Regelung von derzeit 500.000 Euro auf fünf Millionen Euro erhöhen.

    Darüber hinaus enthält der Entwurf zahlreiche brisante Vorschläge für den Arbeitsmarkt. Die Mitbestimmung und der Kündigungsschutz sollen gelockert werden. Die meisten Vorschläge sind zwischen den Parteien zwar strittig, doch haben sie zunächst einmal Eingang in den Vertragsentwurf gefunden.

    „Der Kündigungsschutz sollte erst für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten“, heißt es auf Wunsch der FDP in dem der WAZ vorliegendem Papier. Bei den Mindestlöhnen will die Union bereits beschlossene Regelungen nach zwei Jahren auf ihre Arbeitsplatzwirkung hin überprüfen. Außerdem sollen befristete Arbeitsverträge erleichtert werden. Die erneute Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber soll nach neun Monaten Pause wieder möglich sein.

    Brisant in dem Entwurf sind auch Passagen zur Mitbestimmung. Der Vorschlag der FDP sieht einen Betriebsrat erst für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten vor. Außerdem wollen die Liberalen Öffnungsklauseln für Betriebliche Arbeitsbündnisse gesetzlich festschreiben, wenn drei Viertel der Belegschaft dem zustimmen. Wenn sich die Freidemokraten durchsetzen, ist es auch mit der paritätischen Mitbestimmung in großen Betrieben vorbei. „Die Drittelparität …muss die paritätische Mitbestimmung ersetzen“, heißt es im Entwurf. Das Privileg der Gewerkschaften, zumindest zwei Aufsichtsräte zu stellen, solle abgeschafft werden.

    Auch die Deutsche Post AG muss sich auf harte Zeiten einstellen, wenn der Vorschlag die Koalitionsverhandlungen überdauert. Die FDP will durchsetzen, dass der Mindestlohn für Briefträger nicht verlängert wird. Einig sind sich beide Parteien offenbar, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Postbriefe beendet wird. Dagegen kann die Bahn aufatmen. Von einer Zerschlagung ist bei den Wirtschaftsexperten nicht mehr die Rede. Lediglich eine bessere Regulierung der Trassengesellschaft wird angepeilt. Der Börsengang soll erfolgen, sobald es die Finanzmärkte zulassen.

  • Weniger Mitbestimmung und Kündigungsschutz

    Vertragsentwurf der schwarzgelben Wirtschaftsexperten birgt Zündstoff

    Der Entwurf der Wirtschaftsfachleute von Union und FDP für einen Koalitionsvertrag birgt reichlich Zündstoff. Arbeitnehmerrechte sollen eingeschränkt, Unternehmen entlastet werden. Die meisten Punkte sind zwar noch strittig, aber bereits schriftlich dargelegt. „Der Kündigungsschutz sollte erst für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten“, heißt es auf Wunsch der FDP in dem der WAZ vorliegendem Papier. Bei den Mindestlöhnen will die Union bereits beschlossene Regelungen nach zwei Jahren auf ihre Arbeitsplatzwirkung hin überprüfen. Außerdem sollen befristete Arbeitsverträge erleichtert werden. Die erneute Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber soll nach neun Monaten Pause wieder möglich sein.

    Brisant in dem Entwurf sind auch Passagen zur Mitbestimmung. Der Vorschlag der FDP sieht einen Betriebsrat erst für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten vor. Außerdem wollen die Liberalen Öffnungsklauseln für Betriebliche Arbeitsbündnisse gesetzlich festschreiben, wenn drei Viertel der Belegschaft dem zustimmen. Wenn sich die Freidemokraten durchsetzen, ist es auch mit der paritätischen Mitbestimmung in großen Betrieben vorbei. „Die Drittelparität …muss die paritätische Mitbestimmung ersetzen“, heißt es im Entwurf. Das Privileg der Gewerkschaften, zumindest zwei Aufsichtsräte zu stellen, solle abgeschafft werden.

    Auch die Deutsche Post AG muss sich auf harte Zeiten einstellen, wenn der Vorschlag die Koalitionsverhandlungen überdauert. Die FDP will durchsetzen, dass der Mindestlohn für Briefträger nicht verlängert wird. Einig sind sich beide Parteien offenbar, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Postbriefe beendet wird. Dagegen kann die Bahn aufatmen. Von einer Zerschlagung ist bei den Wirtschaftsexperten nicht mehr die Rede. Lediglich eine bessere Regulierung der Trassengesellschaft wird angepeilt. Der Börsengang soll erfolgen, sobald es die Finanzmärkte zulassen.

    Schließlich können Unternehmen auf Entlastung hoffen. Der Entwurf sieht auf Betreiben der FDP vor, aus der Erbschaftsteuer eine reine Länderabgabe zu machen, die jedes Bundesland selbst festlegen könnte. Außerdem soll die Lohnsummenregelung beim Übergang von Betrieben auf die Erben überprüft werden.  Die Lohnzusatzkosten will die angehende Koalition deckeln. Sie sollen dauerhaft unter 40 Prozent des Bruttoentgelts gehalten werden.

  • Geld oder Schule

    Kommentar zur Union-FDP-Steuerpolitik von Hannes Koch

    Schade am Leben ist, das man nicht immer alles haben kann. Manchmal muss der Mensch sich entscheiden: A oder B. So ist das jetzt auch in der Steuerpolitik. Milliarden Euro, die Union und FDP für Steuersenkungen ausgeben, können sie nicht in Bildung investieren. Die Parteien stehen deshalb vor der Entscheidung: Geld oder Schule.


    Würde die neue Regierung, wie es sich abzuzeichnen scheint, tatsächlich den Kinderfreibetrag von 6.024 auf 8.004 Euro pro Jahr erhöhen, freute das viele Eltern. Kleidung, Kinderzimmereinrichtung und Schulbücher sind teuer und ein paar Euro mehr auf dem Familienkonto deshalb immer willkommen. Die Kehrseite der Angelegenheit verschweigen die Koalitionäre aber allzu gerne. Geld, das sie den Bürgern geben, fehlt dem Staat. Öffentliche Ausgaben kann das Gemeinwesen nur in dem Maße tätigen, wie es Einnahmen erwirtschaftet. Deshalb gehen Steuersenkungen auf Kosten vieler Dienstleistungen, die die Bürger selbstverständlich in Anspruch nehmen: Straßen, Universitäten und Schulen. Und das gerade in einer Zeit, in der die Finanzkrise ohnehin riesige Löcher in die öffentlichen Haushalte reißt.


    Das ist nur ein Argument gegen Steuersenkungen á la Union und FDP. Ein anderes: Die Senkung des Eingangssteuersatzes und die Erhöhung des Kinderfreibetrages würden kaum dem Wirtschaftswachstum dienen. Sie wären verschenkt. Denn sie kämen zu einem guten Teil den Bevölkerungsgruppen zu gute, die sowieso genug Geld haben und nicht jeden zusätzlichen Euro in die Geschäfte tragen. Der volkswirtschaftliche Effekt wäre gering, weil die betuchten Privathaushalte die zusätzlichen Mittel einfach sparten. Die Koalition muss sich also entscheiden: Entweder sie verteilt schnelle, nutzlose Geschenke oder sie investiert in Zukunftsaufgaben wie Bildung.

  • Koalition verspricht Entlastung für Familien

    Union und FDP verhandeln über höheren Kinderfreibetrag und größeres Schonvermögen für Hartz-IV-Bezieher. Wer genau profitieren würde, ist noch unklar

    Über Entlastungen für die Bürger haben am Mittwoch erstmals Union und FDP verhandelt. Die neuen Koalitionäre peilen an, die Steuern unter anderem für Familien zu senken und Erwerbslose besser zu stellen. Von den Neuregelungen könnten Arbeitnehmer ab einem Jahresbruttoeinkommen von rund 30.000 Euro profitieren, errechnete der Bund der Steuerzahler.


    CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs sagte, der steuerliche Kinderfreibetrag steige möglicherweise schon 2010 von 6.024 auf 8.004 Euro. Berechnungen des Steuerzahlerbundes zufolge hätte eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind und 30.000 Euro Bruttoeinkommen dadurch einen steuerlichen Vorteil von 230 Euro – knapp 20 Euro pro Monat. Ein Ehepaar (Alleinverdiener) mit zwei Kindern würde ab etwa 40.000 Euro Jahreseinkommen profitieren. Bei 80.000 Euro Jahreseinkommen hätte die Familie rund 1.400 Euro pro Jahr mehr auf dem Konto, errechnete Wolfgang Wawro, der Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg.


    Über die tatsächliche Entlastungswirkung herrscht aber Uneinigkeit. Der Chef des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium, Clemens Fuest, sagte, von der Steuererleichterung würden vor allem Bezieher höherer Einkommen profitieren. Ähnlich äußerte sich Viktor Steiner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Christine Scheel, Vizechefin der Grünen im Bundestag, erklärte, Familien mit zwei Kindern würden erst in den Genuss des höheren Kinderfreibetrages kommen, wenn sie mehr als 75.000 Euro brutto pro Jahr verdienten.


    In ihrer Verhandlungsgruppe für Arbeit und Soziales diskutierten Union und FDP, wie sie das Schonvermögen für die Altersvorsorge erhöhen könnten. Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte vorgeschlagen, das Schonvermögen auf 750 Euro pro Lebensjahr, maximal 50.000 Euro zu erhöhen. Welche Beträge in den Verhandlungen zwischen Union und FDP festgelegt werden, ist noch nicht klar.


    Heute dürfen arbeitslose Hartz-IV-Bezieher pro Lebensjahr 250 Euro für die Altersvorsorge zurücklegen, maximal 16.750 Euro, ohne dass dieses Vermögen auf die staatliche Unterstützung angerechnet wird. Wer bereits mehr zurückgelegt hat, muss die höheren Summen aufbrauchen, bevor er Arbeitslosengeld II erhält.


    CDU und FDP halten dies für unsozial. Die gegenwärtige Regelung widerspreche auch dem Leistungsgedanken und dem staatlichen Bemühen, die private Vorsorge für die Alterssicherung zu fördern.


    Unklar ist allerdings, wieviele Personen in den Genuss eines höheren Schonvermögens kämen. Von den rund fünf Millionen Hartz-IV-Beziehern besitzen viele kein Vermögen, das die heutige Grenze von 16.750 Euro übersteigt. Außerdem haben in den vergangenen Jahren viele Arbeitnehmer Riesterrenten abgeschlossen. Das in solchen Verträgen angesparte Kapital wird ebensowenig mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet, wie Geld, das in so genannten Rürup-Verträgen und bestimmten Betriebsrenten sowie Lebensversicherungen steckt. Zahlen zu den möglichen Nutznießern eines höheren Schonvermögens konnte weder das nordrhein-westfälische Sozialministerium, noch das Bundesarbeitsministerium nennen. Möglicherweise hält sich der Kreis der eventuell Begünstigten ziemlich in Grenzen.

  • Der Fonds steht auf dem Prüfstand

    Schätzer erwarten Milliardenloch bei Krankenkassen / Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer wahrscheinlich / Schwierige Koalitionsverhandlungen erwartet

    Die Krankenkassen geraten durch die Wirtschaftskrise und steigende Kosten allmählich ins Minus. Der Schätzerkreis der Bundesregierung rechnet mit einem Defizit von 7,45 Milliarden Euro in diesem und dem kommenden Jahr. Für die Versicherten ist dies keine gute Nachricht. Nach Ansicht der meisten Experten werden viele Kassen 2010 von den bei ihnen versicherten Arbeitnehmern Zusatzbeiträge erheben. Diese Abgabe müssen die Kassenmitglieder alleine übernehmen. Mehr als ein Prozent des Einkommens, höchstens 36,75 Euro monatlich, darf der Zusatzbeitrag nicht kosten.


    Wie das Defizit der Kassen ausgeglichen wird, ist noch offen. Die Finanzkonstruktion der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist kompliziert und lässt verschiedene Möglichkeiten offen. Grundsätzlich sammelt der Gesundheitsfonds bei jedem Versicherten denselben Anteil vom Gehalt ein. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 14,9 Prozent. Jede Krankenkasse erhält aus dem Fonds für jedes Mitglied einen festgelegten Betrag. Darüber hinaus erhalten Kassen mit vielen Kranken einen Ausgleich für ihre ungünstigere Mitgliederstruktur. Alle Ausgaben des Fonds betragen zusammen genommen in diesem Jahr rund 167 Milliarden Euro.
    Wenn die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um alle Kosten der GKV zu decken, hängt das weitere Verfahren von der Tiefe des Kassenlochs ab. Kommen in zwei aufeinander folgenden Jahren weniger als 95 Prozent der Ausgaben herein, muss die Bundesregierung die Beiträge zur Krankenkassen erhöhen. Ansonsten müssen die Kassen das Minus allein ausgleichen.


    Um eine Beitragserhöhung kommt der Bund nach den jüngsten Zahlen der Schätzer vorläufig herum. Die den Krankenkassen fehlenden Milliarden müssen also anders ausgeglichen werden, zum Beispiel durch Kosteneinsparungen bei der Krankenkasse selbst. Wenn das nicht reicht, werden bei den Mitgliedern Zusatzbeiträge eingetrieben. Das wollen die Krankenkassen möglichst lange vermeiden, weil sie dann schnell Mitglieder an Konkurrenten verlieren. Der GKV-Spitzenverband wagt noch keine Prognose dazu. „Wenn mehrere Milliarden fehlen, werden die meisten Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben“, befürchtet Sprecher Florian Lanz.


    Die komplizierte Konstruktion ist gewollt. Sie soll den Wettbewerb unter den Kassen forcieren. Die Folgen sind bereits sichtbar, in dem immer mehr schwache Kassen mit starken fusionieren, wie zuletzt die Gmünder mit der Barmer. Anfang des letzten Jahrhunderts gab es noch 20.000 Krankenkassen in Deutschland, Ende der achtziger Jahre noch 1.000, heute sind es noch 184. Noch-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hält weniger als 50 für ausreichend.


    Der Fonds als Kernstück der letzten Gesundheitsreform ist vor den heute beginnenden Koalitionsverhandlungen von Union und FDP umstritten. Beobachter erwarten hier sehr schwierige Gespräche, denn die Positionen liegen in einer entscheidenden Frage weit auseinander. Die Liberalen wollen das Gesundheitssystem auf ganz neue Füße stellen und den Gesundheitsfonds abschaffen. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits kategorisch abgelehnt.


    Wenn alles beim Alten bleibt, müssen die Unterhändler an anderen Stellschrauben drehen, damit ein für beide Seiten zufrieden stellendes Ergebnis herauskommen kann. Im Gespräch ist zum Beispiel, die Begrenzung des Zusatzbeitrages auf ein Prozent des Einkommens aufzuheben. Damit könnten die Krankenkassen die Höhe ihrer Beiträge faktisch wieder selbst festlegen. Die Abgesandten diskutieren auch ein Bonbon für die Arbeitgeber. So könnte deren Beitrag für alle Zeiten festgeschrieben werden. Künftig steigende Gesundheitskosten müssten die Arbeitnehmer dann alleine abfangen. Dies würde den Kostenfaktor Arbeit zwar nicht weiter verteuern, doch die Beschäftigten stärker belasten.


    Die CSU strebt zudem eine Regionalisierung der Beiträge an. So könnte der Abfluss von Mitgliedsbeiträgen aus reicheren in ärmere Regionen verhindert werden. Bayern würde von dieser Variante erheblich profitieren. Für denkbar gehalten wird aber auch die Vertagung des Konfliktes auf das kommende Jahr, um das Gesundheitssystem dann noch einmal ganz zu renovieren.

  • Der Fonds steht auf dem Prüfstand

    Schätzer erwarten Milliardenloch bei Krankenkassen / Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer wahrscheinlich / Schwierige Koalitionsverhandlungen erwartet

    Die Krankenkassen geraten durch die Wirtschaftskrise und steigende Kosten allmählich ins Minus. Der Schätzerkreis der Bundesregierung rechnet mit einem Milliardendefizit in diesem und dem kommenden Jahr. Für die Versicherten ist dies keine gute Nachricht. Nach Ansicht der meisten Experten werden viele Kassen 2010 von den bei ihnen versicherten Arbeitnehmern Zusatzbeiträge erheben. Diese Abgabe müssen die Kassenmitglieder alleine übernehmen. Mehr als ein Prozent des Einkommens, höchstens 36,75 Euro monatlich, darf der Zusatzbeitrag nicht kosten.

    Wie das Defizit der Kassen ausgeglichen wird, ist noch offen. Die Finanzkonstruktion der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist kompliziert und lässt verschiedene Möglichkeiten offen. Grundsätzlich sammelt der Gesundheitsfonds bei jedem Versicherten denselben Anteil vom Gehalt ein. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 14,9 Prozent. Jede Krankenkasse erhält aus dem Fonds für jedes Mitglied einen festgelegten Betrag. Darüber hinaus erhalten Kassen mit vielen Kranken einen Ausgleich für ihre ungünstigere Mitgliederstruktur. Alle Ausgaben des Fonds betragen zusammen genommen in diesem Jahr rund 167 Milliarden Euro.
    Wenn die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um alle Kosten der GKV zu decken, hängt das weitere Verfahren von der Tiefe des Kassenlochs ab. Kommen in zwei aufeinander folgenden Jahren weniger als 95 Prozent der Ausgaben herein, muss die Bundesregierung die Beiträge zur Krankenkassen erhöhen. Ansonsten müssen die Kassen das Minus allein ausgleichen.

    Um eine Beitragserhöhung kommt der Bund nach den jüngsten Zahlen der Schätzer vorläufig herum. Die den Krankenkassen fehlenden Milliarden müssen also anders ausgeglichen werden, zum Beispiel durch Kosteneinsparungen bei der Krankenkasse selbst. Wenn das nicht reicht, werden bei den Mitgliedern Zusatzbeiträge eingetrieben. Das wollen die Krankenkassen möglichst lange vermeiden, weil sie dann schnell Mitglieder an Konkurrenten verlieren. Der GKV-Spitzenverband wagt noch keine Prognose dazu. „Wenn mehrere Milliarden fehlen, werden die meisten Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben“, befürchtet Sprecher Florian Lanz.

    Die komplizierte Konstruktion ist gewollt. Sie soll den Wettbewerb unter den Kassen forcieren. Die Folgen sind bereits sichtbar, in dem immer mehr schwache Kassen mit starken fusionieren, wie zuletzt die Gmünder mit der Barmer. Anfang des letzten Jahrhunderts gab es noch 20.000 Krankenkassen in Deutschland, Ende der achtziger Jahre noch 1.000, heute sind es noch 184. Noch-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hält weniger als 50 für ausreichend.

    Der Fonds als Kernstück der letzten Gesundheitsreform ist vor den heute beginnenden Koalitionsverhandlungen von Union und FDP umstritten. Beobachter erwarten hier sehr schwierige Gespräche, denn die Positionen liegen in einer entscheidenden Frage weit auseinander. Die Liberalen wollen das Gesundheitssystem auf ganz neue Füße stellen und den Gesundheitsfonds abschaffen. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits kategorisch abgelehnt.

    Wenn alles beim Alten bleibt, müssen die Unterhändler an anderen Stellschrauben drehen, damit ein für beide Seiten zufrieden stellendes Ergebnis herauskommen kann. Im Gespräch ist zum Beispiel, die Begrenzung des Zusatzbeitrages auf ein Prozent des Einkommens aufzuheben. Damit könnten die Krankenkassen die Höhe ihrer Beiträge faktisch wieder selbst festlegen. Die Abgesandten diskutieren auch ein Bonbon für die Arbeitgeber. So könnte deren Beitrag für alle Zeiten festgeschrieben werden. Künftig steigende Gesundheitskosten müssten die Arbeitnehmer dann alleine abfangen. Dies würde den Kostenfaktor Arbeit zwar nicht weiter verteuern, doch die Beschäftigten stärker belasten.

    Die CSU strebt zudem eine Regionalisierung der Beiträge an. So könnte der Abfluss von Mitgliedsbeiträgen aus reicheren in ärmere Regionen verhindert werden. Bayern würde von dieser Variante erheblich profitieren. Für denkbar gehalten wird aber auch die Vertagung des Konfliktes auf das kommende Jahr, um das Gesundheitssystem dann noch einmal ganz zu renovieren.

  • Der Fonds steht auf dem Prüfstand

    Schätzer erwarten Milliarden-Loch bei Krankenkassen. Schwierige Koalitionsverhandlungen

    Artikel kommt gleich

  • Bahn erhöht trotz Krise die Preise

    Tickets kosten ab Dezember 1,8 Prozent mehr / Kräftiger Aufschlag bei Reservierungsgebühr

    Die Bahn erhöht mit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember die Ticketpreise im Fernverkehr um durchschnittlich 1,8 Prozent. „Wir können nirgendwo dauerhafte Kostensenkungen realisieren“, verteidigt der für den Personenverkehr zuständige Vorstand Ulrich Homburg den Aufschlag.

    Die Erhöhung kann bei einzelnen Positionen deutlich ausfallen. So hebt die Bahn die Reservierungsgebühr um 50 Cent oder ein Fünftel auf drei Euro an. Der Normalpreis für die einzelnen Strecken steigt unterschiedlich stark an. Die Fahrt von Frankfurt nach Mannheim kostet dann mit 26 Euro 50 Cent mehr. Die Reise von Dortmund nach München wird mit einem Preis von künftig 129 Euro zwei Euro teurer. Diese Summe entspricht auch dem Höchstpreis für innerdeutsche Strecken.

    Im Regionalverkehr erhöht sich die Transportgebühr für Zeitkarten und einfache Tickets um 2,2 Prozent. Allerdings bleibt der Preis für das Schöne-Wochenende-Ticket sowie für die meisten Ländertickets stabil. In Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Sachsen wird diese Kategorie einen Euro mehr kosten.

    Bei den Bahnkarten geht das Unternehmen uneinheitlich vor. Die Bahncard 25 kostet weiterhin 57 Euro in der zweiten und 114 Euro in der ersten Klasse. Dagegen erhöht sich der Preis für die Bahncard 50 um fünf Euro auf 230 Euro in der zweiten, und um zehn Euro auf 460 Euro in der ersten Klasse. Kräftig zur Kasse gebeten werden Vielfahrer mit der Bahncard 100. Dieses Ticket schlägt künftig mit 3.800 Euro im Jahr in der zweiten Klasse zu Buche. Das entspricht einer Erhöhung um 150 Euro. In der ersten Klasse steigt der Preis um  250 Euro auf 6.400 Euro.

    Dass die Erhöhung im Vergleich zu den Vorjahren mäßig ausfällt, hängt laut Homburg auch mit den vielen ermäßigten Fahrkartenverkäufen zusammen. Vier von fünf Tickets werden mit Rabatt verkauft.

    Veränderung gibt es mit dem Winterfahrplan auch beim Angebot. Die Dauer-Spezial-Angebote werden ausgeweitet. Für 19 Euro können Fahrgäste künftig Billets für Fahrten von weniger als 250 Kilometern Länge erhalten. Außerdem wird der Rabatt der Bahncard 25 auf das Dauer-Spezial-Ticket ausgeweitet. Die Fahrscheine können künftig auch umgetauscht oder zurückgegeben werden. Dafür verlangt die Bahn aber eine Gebühr von 15 Euro.

    Der Konzern begründet den Preisanstieg mit anhaltend hohen Kosten. Weder beim Strom noch beim Diesel habe der sinkende Ölpreis bislang zu nennenswerten Preissenkungen geführt, beteuert Homburg. Außerdem muss die Bahn noch Lohnerhöhungen von jeweils 4,5 Prozent in diesem und dem nächsten Jahr ausgleichen. Mittelfristig drohen den Kunden deutlich drastischere Preiserhöhungen. Denn ab 2013 wird die Bahn indirekt für den Klimaschutz zur Kasse gebeten und am Emissionshandel beteiligt. „Das wird unser System dramatisch treffen“, befürchtet Homburg, der die jährlichen Kosten für die Bahn auf 300 Millionen Euro beziffert. Zuvor hatte Konzernchef Rüdiger Grube bereits angekündigt, dass das Unternehmen diese Mehrkosten ohne eine gleichzeitige Entlastung an anderer Stelle an die Kunden weitergeben wird.

  • Bürgergeld statt Hartz IV

    In den Koalitionsverhandlungen fordert die FDP die Abschaffung von Hartz IV. Union lehnt das ab. Möglicher Kompromiss: Arbeitslose dürfen mehr hinzuverdientes Geld behalten

    Viele Menschen werden sich die Augen reiben. Die FDP will Hartz IV abschaffen? So ist es. Mit dieser Position gehen die Liberalen in die Koalitionsverhandlungen über Arbeit und Soziales, die am Mittwoch erstmals stattfinden. Die FDP-Verhandler unter Leitung von Hermann Otto Solms und Dirk Niebel nehmen sich damit eines großen Themas an, das die deutsche Politik in den vergangenen Jahren umgetrieben hat wie kein zweites. Die Einführung von Hartz IV war eine der Ursachen für die Niederlage der SPD bei der jüngsten Bundestagswahl.


    „Wir wollen Hartz IV durch ein leistungsfreundlicheres und arbeitsplatzschaffendes Bürgergeld ersetzen“, sagte Solms in einem Interview. CSU-Landesgruppen-Chef Peter Ramsauer und CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla wiesen diesen Vorstoß allerdings zurück. Er sehe keine Notwendigkeit, die Hartz-IV-Regeln grundsätzlich zu ändern, so Pofalla.


    Die Liberalen wollen das „Hartz IV“ genannte Arbeitslosengeld II nicht ersatzlos streichen, sondern durch ein „Bürgergeld“ ersetzen. Dies soll dieselbe durchschnittliche Höhe haben wie die heutigen
    Zahlungen, nämlich 662 Euro pro Erwachsenem und Monat. Die Leistungen für Erwerbslose und andere Transferempfänger will die FDP allerdings nicht mehr individuell an der jeweiligen Lebenslage bemessen, sondern pauschalieren. Deshalb könnten Personen, die heute mehr Unterstützung erhalten, später weniger Geld bekommen, weil beispielsweise ihre Wohnkosten nicht mehr in vollem Umfang anerkannt werden. Andererseits würden andere Leistungsbezieher möglicherweise aber besser gestellt.


    Die FDP strebt an, viele der heutigen Sozialleistungen abzuschaffen und im neuen Bürgergeld zusammenzufassen. Setzten sich die Liberalen gegenüber der Union durch, würden unter anderem Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialgeld, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter zugunsten des Bürgergeldes gestrichen. Dadurch soll das Sozialsystem einfacher und transparenter werden.


    Außerdem will die FDP mehr Leistungsanreize setzen, damit Hartz-IV-Empfänger sich anstrengen, wieder aus der staatlichen Förderung herauszukommen. Deshalb sollen sie mehr Geld behalten können, wenn sie zum ALG II hinzuverdienen. Während Leistungsbezieher heute teilweise nur zehn Prozent des zusätzlich erarbeiteten Geldes behalten dürfen, wollen die Liberalen den Anteil auf bis zu 60 Prozent erhöhen. Dies würde allerdings zu Zusatzkosten für den Staat in Höhe „von zehn bis 20 Milliarden Euro“ führen, schätzt Bürgergeld-Spezialist und Grünen-Abgeordneter Wolfgang Strengmann-Kuhn.


    Beim Hinzuverdienst scheint ein Kompromiss mit der Union möglich zu sein. Auch die CDU will die Summen anheben, die die arbeitenden Hartz-IV-Empfänger behalten dürfen. Darüberhinaus findet das Bürgergeld-Konzept der FDP aber wenig Zustimmung in der Union. Zwar ähnelt es einem Konzept des scheidenden CDU-Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus. Über das „solidarische Bürgergeld“ unterhält sich eine Arbeitsgruppe in der CDU seit langem. Ihre Tätigkeit hat in der Partei aber keinen großen Widerhall gefunden. Das macht es der Unionsspitze um Roland Pofalla nun einfacher, die Bürgergeld-Idee bei Seite zu schieben.

  • „Steuersenkungen sind falsch“

    Wenn Union und FDP die Einkommensteuer reduzierten, würde das nicht zu mehr Wachstum oder langfristig höheren Staatseinnahmen führen, sagt Finanzwissenschaftler Clemens Fuest

    Hannes Koch: Union und FDP begründen die geplanten Steuersenkungen damit, dass sie das Wirtschaftswachstum stimulieren müssten. Was halten Sie von dieser Argumentation?


    Clemens Fuest: Augenblicklich halte ich es für falsch, die Einkommensteuer zu senken. Denn ein großer Teil der Entlastung käme Privathaushalten zugute, die nicht unter Geldsorgen leiden. Diese würden die zusätzlichen Mittel überwiegend sparen, aber nicht in den Geschäften ausgeben. Wesentlich stärkere Nachfrage oder Impulse für das Wirtschaftswachstum kann die Bundesregierung so nicht auslösen.


    Koch: Besonders die FDP plädiert dafür, den Kinderfreibetrag auf rund 8.000 Euro anzuheben. Schafft das mehr Nachfrage und damit Arbeitsplätze in den Unternehmen?


    Fuest: Nein, von dem höheren Freibetrag profitieren Familien im oberen Einkommensbereich. Sie nutzen den Freibetrag, weil dieser für sie günstiger ist, als das Kindergeld. Wer wohlhabend ist, kauft aber kein neues Fahrrad oder einen Fernseher, nur weil er ein paar Hundert Euro weniger Steuern zahlt. Den Wachstumseffekt, der daraus resultiert, kann man vernachlässigen.


    Koch: Wäre es dann schlauer, den Eingangssteuersatz für niedrige Einkommen weiter zu senken und die heimlichen Steuererhöhungen für mittlere Verdienste, die so genannte kalte Progression, zu reduzieren?


    Fuest: Das brächte ebenfalls kaum mehr Nachfrage und Wachstum. In den Genuss dieser Entlastung kämen zwar auch Menschen mit weniger Geld, die sofort in zusätzlichen Konsum investierten. Aber nicht nur diese würden profitieren, sondern auch alle anderen Steuerzahler, die auf Entlastungen nicht angewiesen sind. Deshalb sollte eine niedrigere Einkommensteuer jetzt keine Priorität haben.


    Koch: Könnte die Regierung einen positiven Effekt auslösen, wenn sie die Unternehmen entlastete?


    Fuest: Das kommt darauf an, wie man es macht. Die Reduzierung der Körperschaftsteuer fördert nur die Firmen, denen es ohnehin gut geht, und die Gewinne erzielen. Sinnvoll wäre es aber, die Wirtschaft insgesamt zu unterstützten. Die Regierung könnte deshalb daran denken, Investitionen zu bezuschussen. Das wirkte als Anreiz, Aufträge zu erteilen, die sonst unterblieben wären. Dadurch nähme die Nachfrage tatsächlich zu. Arbeitsplätze würden gesichert.


    Koch: Sie stehen Steuersenkungen also generell skeptisch gegenüber?


    Fuest: Instrumente, die nichts bringen, sollte man vermeiden. Im Augenblick fehlt dem Staat Geld. Steuersenkungen kann er sich nicht leisten. Es sei denn, die Regierung kürzt die Ausgaben, um die entstehenden Verluste auszugleichen.


    Koch: Union und FDP hoffen, dass niedrigere Steuern das Wachstum ankurbeln und dadurch später die Staatseinnahmen steigen. Darf man mit diesem Selbstfinanzierungseffekt der Steuersenkung rechnen?


    Fuest: Die Auswirkungen niedrigerer Steuern auf das Wachstum sind schwer zu messen. Untersuchungen deuten aber darauf hin, dass der Staat nur darauf hoffen kann, maximal die Hälfte der Einnahmeverluste, die die Steuersenkung verursacht, durch höheres Wachstum und stärkere Einnahmen zu kompensieren.


    Koch: Wer Steuern senkt, muss also, um den Staatshaushalt zu finanzieren, entweder Schulden machen oder staatliche Leistungen einschränken?


    Fuest: So kann man das sagen.


    Koch: Die rot-grüne Bundesregierung hat die Einkommensteuer reduziert. Danach kam es zum Wirtschaftsboom, und die Staatseinnahmen liefen prima. Ein Gegenargument?


    Fuest: Nein, trotz Steuersenkung rutschte Deutschland damals erst einmal in die New-Economy-Krise. Später kam zwar der Aufschwung, aber die große Koalition erhöhte die Mehrwertsteuer. Entgegen der Theorie hat das der Konjunktur nicht geschadet. Sie sehen: Der Zusammenhang zwischen Steuererhöhungen und Senkungen sowie dem Wachstum ist nicht so einfach zu beschreiben, wie manche Leute es gerne hätten.


    Clemens Fuest (Jg. 1968) forscht und lehrt als Professor für Unternehmensbesteuerung an der Said Business School der Universität Oxford. Er leitet den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzministeriums.

  • Frauen verdienen (fast nie) besser als Männer

    Erzieherinnen bekommen mehr Geld als Erzieher, sagt eine neue Studie. Insgesamt aber nimmt der Einkommensrückstand von Frauen gegenüber Männern zu, je länger sie arbeiten

    Zuerst die gute Nachricht: In einigen Berufen verdienen Frauen besser als Männer. Mit durchschnittlich 1.725 Euro erhält eine Vollzeit-Verkäuferin im Einzelhandel mit längerer Berufserfahrung 2,2 Prozent mehr Bruttolohn als ihr männlicher Kollege. Der bekommt nur 1.688 Euro. Einen ähnlichen relativen Vorteil genießen Erzieherinnnen gegenüber Erziehern. Dies sind seltene Beispiele dafür, dass Arbeitgeber kommunikative Fähigkeiten besonders honorieren, die traditionell Frauen zugeschrieben werden.


    Wie aus einer neuen Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung im Auftrag von Familienministerin Ursula von der Leyen hervorgeht, sind dies allerdings Ausnahmen von der Regel. Die Forscherinnen haben 106.000 Personen online befragt. In 31 von 33 aufgeführten Berufen verdienen die Männer mehr, wenn sie die gleiche Arbeit machen.


    Manchmal haben die Frauen zu Beginn ihrer Karriere noch bessere Karten. In den ersten drei Berufsjahren erhalten Maschinenbauingenieurinnen, Sozialpädagoginnen, Erzieherinnnen, Krankenschwestern und Einzelhandelskauffrauen teilweise bis zu knapp zehn Prozent mehr Lohn als Männer. Zwischen dem vierten und zehnten Berufsjahr verwandelt sich dieser Vorteil allerdings in einen Nachteil. Die Frauen fallen stark zurück, so dass sie schließlich bis zu 13 Prozent hinter den Männern liegen.


    In der Regel allerdings verdienen schon männliche Berufsanfänger mehr als ihre Kolleginnen. Die Frauen bekommen zu Beginn ihrer Karriere durchschnittlich 18,7 Prozent weniger Geld. Bis zum zehnten Berufsjahr wächst der Abstand auf 21,8 Prozent. In einigen Berufen nimmt der Rückstand der Frauen freilich ab. Dazu gehören Redakteurinnen, Mathematikerinnen, Psychologinnen und Kellnerinnen.


    Der Unterschied schwankt unter anderem von Branche zu Branche. Am geringsten ist er in der meist öffentlich organisierten Energie- und Wasserversorgung, am größten im Kredit- und Versicherungsgewerbe. Im Osten sind die Unterschiede aufgrund der dort ohnehin geringeren Verdienste kleiner als im Westen. In großen Unternehmen haben es Frauen schwerer als in kleinen, Einkommensrückstände mit der Zeit aufzuholen.


    Der geschlechtsspezifische Nachteil lässt sich ungefähr zur Hälfte mit offenkundigen Faktoren erklären. Dazu gehört, dass viele Frauen sich Berufe aussuchen, die grundsätzlich schlechter bezahlt werden. Auch die Berufsunterbrechung durch Schwangerschaft und Kindererziehung macht sich bemerkbar. Doch diese Erklärungen reichen nicht. Hinzu kommen undefinierbare Nachteile, die Astrid Ziegler von der Hans-Böckler-Siftung schlicht als „Diskriminierung von Frauen im Berufsleben“ bezeichnet.


    Um dem Missstand abzuhelfen, fordert die Stiftung die neue Bundesregierung auf, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verbessern. Der scheidende Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte das vor, scheiterte aber an der Ablehnung der Union. Gegenwärtig können Frauen zwar vor Gericht gegen Ungleichbehandlung klagen. Aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren, nehmen aber nur wenige Betroffene dieses Recht in Anspruch. Die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte schon vor zehn Jahren ein umfassendes Gleichstellungsgesetz geplant, sich wegen der Gegenwehr der Wirtschaft schließlich jedoch mit einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Verbänden und Bund zufrieden gegeben.


    In anderen Staaten haben Frauen teilweise bessere Möglichkeiten, sich gegen Diskrminierung zu wehren. So existiert in der kanadischen Provinz Quebec ein rechtlicher Rahmen, den die Hans-Böckler-Stiftung für richtungsweisend hält. Unternehmen sind demnach verpflichtet, Lohndiskriminierung aktiv zu ermitteln und zu beseitigen. Angeblich hat das auch zu Fortschritten bei der Bezahlung von Frauen geführt. Allerdings: Insgesamt ist der Lohnunterschied kanadischer weiblicher Beschäftigter zu Männern ähnlich groß wie in Deutschland. Sie verdienen für vergleichbare Arbeit in beiden Ländern rund 23 Cent pro Euro weniger als Männer.


    http://www.boeckler.de/pdf/p_ta_lohnspiegel_berufsanfaengerinnen.pdf