Blog

  • Skandalöse Aufarbeitung

    Kommentar

    Die Datenaffäre bei der Bahn wird wohl kaum mehr richtig aufgeklärt. Der Konzern verspricht zwar offiziell eine lückenlose Klärung der Vorfälle. Doch die Praxis sieht anders aus. Nicht umsonst beklagen die vom Aufsichtsrat eingesetzten Anwälte ein mangelndes Engagement bei der Herausgabe von Akten durch die Bahn. Auch die Hinweise auf eine groß angelegte Aktenvernichtung lassen erahnen, dass mancher brisante Vorgang nicht mehr nachvollzogen werden kann. Von Anfang an wurde bei der Bewältigung des Skandals auf Zeit gespielt. Die Strategie wird aller Voraussicht nach erfolgreich sein, auch wenn der Abschlussbericht der Prüfungsgesellschaft noch aussteht.

    Aus Sicht des Vorstands ist die Taktik verständlich. Bahnchef Hartmut Mehdorn kann sich so vielleicht noch einmal aus der Schusslinie bringen. Bei allen Verdiensten um das Unternehmen wäre der Vorstand im Normalfall nicht mehr haltbar. Entweder wusste der Manager von den Details der Schnüffeleien und hätte damit wahrscheinlich gegen geltendes Recht verstoßen. Oder er wusste davon nichts und hatte somit seinen Laden nicht im Griff. Andere Spitzenleute wurden schon für geringere Verfehlungen in die Wüste geschickt.

    Aber um Schuld oder Unschuld geht es gar nicht. Der Posten des obersten Bahners ist längst zum Politikum geworden. Die Entscheidung über einen Nachfolger soll erst nach der Wahl fallen. Deshalb hält die Regierung an Mehdorn fest und nimmt dafür die skandalöse Aufarbeitung der Datenaffäre hin. Wenn es um die eigenen Interessen geht, wird mancher Ruf nach Transparenz, ethischem Verhalten und Aufklärung zum Lippenbekenntnis. Das ist in der Politik genau so wie in der Wirtschaft.

     

  • Hat die Bahn Akten vernichtet?

    Abgeordnete haben Hinweise auf Schredderaktion / Bahnchef Hartmut Mehdorn gibt sich vor dem Bundestag ahnungslos

    Viele Details der Datenaffäre bei der Bahn bleiben womöglich im Dunkeln. Abgeordnete des Bundestags befürchten, dass ein Teil der Informationen kurz vor der Veröffentlichung des Zwischenberichts zu den Schnüffeleien Mitte Februar vernichtet wurde. „In der Revision sind Akten verschwunden“, sagte der Grüne Verkehrsexperte Anton Hofreiter am Rande der Sitzung des Verkehrsauschusses am Mittwoch in Berlin. Auch die verkehrspolitischen Sprecher von Union und SPD haben Hinweise auf eine Shredderaktion. Die Politiker berichten von anonymen Hinweisen, aber auch von Vorwürfen, deren Urheber namentlich bekannt sind. Details wollten die Abgeordneten allerdings noch nicht nennen. Die Bahn selbst hatte in einer ersten Bestandsaufnahme bereits eingeräumt, dass womöglich nicht alle Vorgänge dokumentiert werden können.

    Bahnchef Hartmut Mehdorn konnte im Verkehrsausschuss nicht zur Erhellung der Umstände beitragen. „Wir haben kein Recht gebrochen“, betonte der Manager danach erneut. Von den Einzelheiten des umstrittenen Massendatenabgleichs von über 170.000 Beschäftigten will der Vorstand nichts gewusst haben. Die Einzelheiten der Schnüffelaffäre sollen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zunächst geklärt werden. Am 27. März wollen die Prüfer ihren Abschlussbericht vorlegen. Mittlerweile wühlen sich mehrere Dutzend Experten durch die Akten der Konzernrevision und suchen nach den Verantwortlichen für die offenkundig wenigstens teilweise illegalen Aktionen wie der Überprüfung von Kontobewegung einzelner Mitarbeiter bei der Korruptionsbekämpfung. Nach Abschluss der Untersuchungen wollen die Verkehrspolitiker Mehdorn erneut vorladen.

    Es ist umstritten, ob die Bahn tatsächlich die Aufklärung der Vorwürfe aktiv vorantreibt. Die KPMG-Prüfer loben die Zusammenarbeit mit dem Konzern. Die vom Aufsichtsrat eingesetzten prominenten Anwälte Herta Däubler Gmelin und Gerhard Baum, beides renommierte Ex-Politiker, beklagen sich dagegen über Behinderungen bei der Arbeit.  Aufklärung durch „tagelange Diskussionen“ verzögert. „Zudem verdichtet sich der Eindruck, dass einer schnellen und lückenlosen Aufklärung Steine in den Weg gelegt werden“, kritisierten die Juristen in einem Schreiben an den Aufsichtsrat. Die Vorwürfe wies Mehdorn im Ausschuss nach Angaben von Teilnehmern zurück. Beide könnten jederzeit direkt beim Vorstand anrufen.

    Rücktrittsforderungen gegen den Vorstand blieben der Opposition überlassen. Dagegen genießt Mehdorn die Rückendeckung der Union, die den Posten nach der Wahl gerne mit einem der Ihren besetzen will, sofern sie an der Regierung bleibt. Entsprechend moderat fällt die Einschätzung des Auftritts vor dem Verkehrsausschuss durch maßgebliche Politiker aus. „Da wird nichts vertuscht“, sagt etwa Unionsabgeordnete Georg Brunnhuber, der auch im Aufsichtsrat der Bahn sitzt.

  • Anreiz für Bescheidenheit der Manager

    Union und SPD beraten im Koalitionsausschuss über die Begrenzung der Vorstandsgehälter

    Einen Anreiz zu größerer Bescheidenheit erhalten die Vorstände von Aktiengesellschaften, wenn sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD heute Abend (Mittwoch) auf schärfere Gesetze einigt. Die Spitzen der großen Koalition beraten über die Begrenzung von Managergehältern.

    Die Einigung erwartet Otto Bernhardt, der finanzpolitische Sprecher der Union. „Wir haben grünes Licht gegeben, in zwei Wochen kann das Gesetz in den Bundestag“, so Bernhardt. Auch Joachim Poß, Fraktionsvize der SPD im Bundestag, plädiert dafür, den in den vergangenen Monaten ausgehandelten Kompromiss im Koalitionsausschuss anzunehmen: „Das halte ich für wünschenswert“.


    Die Koalitionäre wollen festlegen, dass Gehälter der Vorstände „in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen und der Lage der Gesellschaft stehen“. Ausschließen will man damit Millionen-Gehälter und Bonuszahlungen, die auch dann fließen, wenn das Unternehmen Verluste macht. Die Bezüge sollen im übrigen leichter reduziert werden können, falls die betreffende Firma in eine Schieflage gerät. Aktienoptionen dürften nicht schon nach zwei Jahren, sondern erst nach vier Jahren eingelöst werden.


    Nach dem Willen von Union und SPD wird grundsätzlich der gesamte Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft über die Vorstandsgehälter entscheiden müssen. Auch alle Vertreter der Beschäftigten und Gewerkschaften im Kontrollgremium nehmen dann am Beschluss teil. Bislang trifft sich meist ein kleiner Ausschuss des Aufsichtsrats mit wenigen Mitgliedern, um die Bezüge der Manager auszuhandeln. „Diese Kungelrunden wird es bald nicht mehr geben“, sagt Poß.


    Die Frage ist, was das alles bringt. Werden die Gehälter der Manager sinken? Wahrscheinlich nicht – aber es wird den Aufsichtsräten etwas schwerer fallen, astronomische Spitzengehälter zu genehmigen. In diese Richtung wirken die neue Öffentlichkeit des Aufsichtsratsplenums und die härteren juristischen Regeln. Hinzu kommt, dass auch die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder für die Angemessenheit der Vorstandsgehälter verschärft wird. Im Extremfall müssten Aufsichtsräte damit rechnen, zu hohe Vorstandsgehälter, denen sie zugestimmt haben, aus eigener Tasche zurückerstatten zu müssen.


    Über diesen Kompromiss hinaus haben sowohl die Union, als auch die SPD weitere Wünsche, die sie nicht durchsetzen konnten. Diese Punkte werden in den kommenden Monaten eine Rolle im Wahlkampf spielen. So möchte die Union neben dem Aufsichtsrat auch die Hauptversammlung der jeweiligen Aktiengesellschaft mit den Beschlüssen über die Gehälter betrauen. Die SPD lehnt das ab, weil sie dadurch den Einfluss der Belegschaftsvertreter im Kontrollgremium geschmälert sieht. SPD-Fraktionsvize Poß plädierte zudem dafür, die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern zu beschränken. Hier sagte die Union „nein“.


    Von diesen konkreten Punkten abgesehen, haben beide Parteien lange Papiere verabschiedet, um ihre Position zur Finanzkrise darzulegen. Während das Unionspapier „Fünf Lehren aus der Krise“ im wesentlichen das Regierungshandeln abbildet, haben SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück in ihrem Traktat „Die Finanzmärkte grundlegend erneuern“ mehrere konfliktträchtige Ideen formuliert, mit denen sie sich von der Union abgrenzen.


    So fordert die SPD nun, eine neue Börsenumsatzsteuer einzuführen – ehemals eine Lieblingsidee der Globalisierungskritiker. Wenngleich Attac und die Grünen ein viel umfassenderes Konzept verfolgen, so ist die Grundidee doch identisch: Jedes Börsengeschäft würde mit einer geringen Steuer von 0,5 Prozent belegt. Einerseits kämen dadurch Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen, andererseits würden manche spekulativen Geschäfte, die auf kleinen Preisunterschieden beruhen, erschwert. Diese Entschleunigung der Finanzmärkte soll Krisen vorbeugen.

  • Pech

    Kommentar

    Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder haben Pech mit ihren Gehaltsverhandlungen. Beim letzten Mal 2006 war der Aufschwung noch nicht in den Länderkassen angekommen. Allzu hohe Forderungen konnten deshalb nicht durchgesetzt werden. Diesmal  mussten die Gewerkschaften mitten in eine veritable Wirtschaftskrise hinein verhandeln. Auch da lassen sich schwer Argumente für einen kräftigen Aufschlag finden. So gesehen ist das nun erzielte Ergebnis noch ansehnlich.

    Von dem großen Erfolg, den Verdi-Chef Frank Bsirske nun spricht, kann nicht die Rede sein. Nach jahrelangem Kaufkraftverlust wird diesmal zwar die Teuerungsrate mehr als ausgeglichen. Doch der reale Lohnzuwachs beträgt nur wenige Euro. Im kommenden Jahr sieht es nicht viel besser aus. Nur auf dem Papier stimmt das Ergebnis. Da wurden alle Ziele erreicht: Ein Sockel, damit vor allem die Geringverdiener etwas vom Abschluss haben und eine Lohnerhöhung, die prozentual mit der von Bund und Kommunen mithalten kann. Bsirske verschweigt aber lieber, dass letztere im vergangenen Jahr einen satten Zuschlag obendrauf bekamen.

    Viel mehr war in der aktuellen Lage nicht drin. Mit Härte wären die Gewerkschaften nicht weiter gekommen. Denn mit jedem Tag Verzögerung werden die Folgen der Wirtschaftskrise sichtbarer und das hätte die Verhandlungsposition und die Kampfbereitschaft der Basis immer weiter geschwächt.

  • Im Durchschnitt gibt es 156 Euro mehr

    Tarifparteien im öffentlichen Dienst einigen sich auf neuen Tarifvertrag

    Die rund 700.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder können sich auf eine Gehaltserhöhung freuen. Ab sofort steigen die Löhne um drei Prozent. Im März 2010 gibt es einen weiteren Zuschlag von 1,2 Prozent. Dazu vereinbarten Arbeitgeber und Gewerkschaften nach zweitägigen Verhandlungen am Wochenende in Potsdam eine Erhöhung des Sockellohnes um 40 Euro sowie eine Einmalzahlung in gleicher Höhe für die ersten beiden Monate dieses Jahres. Auch die Azubis bekommen mehr Geld. 2009 steigt die Ausbildungsvergütung um 60 Euro und im nächsten Jahr um 1,2 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis Ende 2010.

    Nach dem Finale der vierten Verhandlungsrunde zeigten sich die Verhandlungsführer mit dem Ergebnis zufrieden. „Wir haben einen fairen Kompromiss gefunden“, sagte der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring. Insgesamt kostet der Abschluss die Länder etwa vier Milliarden Euro. In den Landeshaushalten ist diese Summe längst enthalten.

    Verdi-Chef Frank Bsirske sprach von einem Erfolg. „Das Ergebnis ist ein wichtiger Beitrag zum Gleichklang der Lohnentwicklung von Bund, Kommunen und Ländern“, betonte der Gewerkschafter. Erstere hatten im vergangenen Jahr einen vergleichsweise hohen Abschluss erzielt, der in diesem Jahr eine Tarifanhebung von knapp drei Prozent vorsieht. Laut Bsirske erhalten die Beschäftigten in diesem Jahr durchschnittlich 119 Euro mehr. 2010 kommen noch einmal 37 Euro dazu. Unterschrieben ist der Vertrag allerdings noch nicht. Verdi befragt zunächst die Gewerkschaftsmitglieder. Stimmt eine Mehrheit zu, kann die Vereinbarung umgesetzt werden. Damit rechnet die Gewerkschaftsspitze allerdings fest.

    Der Verhandlungsführer der Beamten, Frank Stöhr, verteidigte den Kompromiss ebenfalls. „Einen Reallohnverlust gibt es nicht“, stellte er fest. Außerdem würden die Vergütungen im Osten in gleicher Weise steigen wie im Westen. Auch die Polizeigewerkschaft begrüßte die Einigung. Nur bei den Lehrern herrscht Unmut. Nur mit einer Stimme Mehrheit schlossen sich die Lehrkräfte dem Vorschlag an. Grund ist eine Besonderheit im komplizierten Tarifwerk, das Lehrer mit hohem Einkommen etwas schlechter stellt.

     

  • Skurrile Angebote

    Immer wieder machen ungewöhnliche Angebote bei Ebay öffentlich Furore. So trennte sich der frühere Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher 1999 von seinem geschichtsträchtigen gelben Pullunder. Das gute Stück trug der Minister in der deutschen Botschaft in Prag, als 1989 die Ausreise der Botschaftsflüchtlinge verkündet wurde.

    Aufsehen erregend war im Jahr 2005 auch die Versteigerung des Golfs IV, der einst im Besitz des Papstes war. Fast 190.000 Euro brachte der Gebrauchtwagen ein. Wie viel der ein Jahr zuvor angebotene Flugzeugträger gekostet hätte, blieb unbeantwortet. Als Waffe eingestuft nahm Ebay die Offerte wieder aus dem Netz. Dieter Bohlens Solarium oder das Haarteil von Mannequin Kate Moss fanden ebenso Fans wie ein Düsenjet, der 2001 für die Rekordsumme von fünf Millionen Dollar den Eigentümer wechselte. Nicht alles darf der Mensch veräußern. Der Verkauf der eigenen Seele im vergangenen Dezember durch einen Ebay-Kunden  wurde nicht zugelassen.

  • Ebay wird zehn Jahre alt

    Internetauktionshaus erweitert Angebot und hofft auf sparsame Deutsche

    Mit seltsamen Angeboten hat sich das Internetauktionshaus Ebay in den letzten Jahren immer wieder einmal ins Gespräch gebracht. Mal wurde ein Insel offeriert, mal ein Flugzeugträger, mal boten sich sechs junge Frauen aus Westfalen als „Partyzubehör“ selbst an und ließen sich für 25.500 Euro „einladen“. Der größte Teil der Online-Versteigerungen ist aber wenig spektakulär, obwohl die Produktpalette bei rund 30 Millionen verfügbaren Angeboten ein weites Spektrum von der Kaffeemaschine bis zum seltenen Kunstgegenstand umfasst. Alle zehn Minuten wechselt eine Gitarre den Besitzer, alle 14 Sekunden ein Handy und alle zwei Sekunden ein Kleidungsstück.

    Den Aufstieg zu einem der größten Handelshäuser der Welt hat das Unternehmen anfangs selbst nicht für möglich gehalten. Zehn Jahre alt wird die deutsche Tochter des amerikanischen Konzerns in diesen Tagen. 1999 fusionierte Ebay mit dem nur wenige Monate zuvor von sechs Jungunternehmern in einer Kreuzberger Wohnung gegründeten Auktionshaus Alando. Im Internet wollte damals kaum jemand etwas kaufen. Das hat sich rasant geändert und Ebay wuchs schnell zum Marktführer in diesem Geschäft heran. Seither wurden über die Plattform des Unternehmens mehr als eine Milliarde Artikel im Gesamtwert von rund 42 Milliarden Euro gehandelt.

    Von der rein privaten Versteigerung ist das Unternehmen mit Sitz auf dem ehemaligen Grenzkontrollpunkt Dreilingen bei Berlin inzwischen weit entfernt. Etwa die Hälfte der Offerten kommt von gewerblichen Händlern und Festpreise ersetzen zunehmend die Auktion.  „Beide Verkäufergruppen sind für uns wichtig“, betont Geschäftsführer Frerk-Malte Feller. Nach seinen Angaben leben mittlerweile 64.000 Kunden mehr oder weniger vom Handel bei Ebay. 14,5 Millionen Deutsche sind Mitglied der Gemeinde. Jeder zweite Bundesbürger im Alter zwischen 18 und 49 Jahren kauft bei Ebay gelegentlich oder häufig ein. Das Auktionshaus selbst lebt von Verkaufsprovisionen und Einstellgebühren.

    Der große Boom ist inzwischen vorbei. Um Kunden muss gekämpft werden. Zudem hatte Ebay immer wieder Probleme mit Produktpiraten und Hehlerwaren. Mit einem neuen Provisionssystem und kostenlosen Privatangeboten hat das Unternehmen 2008 dem Abwärtstrend entgegengesteuert. Es ist so zwar gelungen, die Zahl der verfügbaren Artikel zu verdreifachen. Doch die Wirtschaftskrise hinterließ Spuren. Geschäftszahlen für die deutsche Tochter nennt Ebay grundsätzlich nicht. Weltweit wurden 2008 Waren im Gesamtwert von fast 60 Milliarden Dollar bei Ebay gehandelt. 8,5 Milliarden Dollar nahm das Auktionshaus für seine Dienste ein. Im letzten Quartal ging es aber kräftig bergab.

    Feller ist dennoch zuversichtlich. „In schwierigen Zeiten achten die Menschen mehr auf den Cent“, glaubt der Manager. Es würden mehr gebrauchte Waren nachgefragt und zugleich nicht mehr benötigte Gegenstände verkauft. Allein darauf will sich Ebay nicht verlassen. So soll das Angebot demnächst verbessert werden. Markenhersteller dürfen eigene Shops auf der Plattform eröffnen und in einer eigenen Rubrik wird angeblich super günstige Aktionsware offeriert. Zudem soll die Rückgabe von gekauften Waren erleichtert werden.

  • Wie der Staat helfen kann

    Die Palette der Instrumente reicht von der Bürgschaft bis zur Beteiligung

    Während der Rettungsschirm für die Banken schon längst aufgespannt wurde, hakt es bei dem für alle anderen Unternehmen. Das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung tritt erst in den nächsten Tagen in Kraft. Vorher kann das 100 Milliarden Euro umfassende Bürgschafts- und Kreditprogramm zur Unterstützung der Wirtschaft nicht anlaufen. Damit ist das Instrumentarium komplett, mit dem der Staat Not leidenden Firmen helfen kann.

    Wer gewährt Bürgschaften?

    Der Staat oder eine Bürgschaftsbank sichert Kredite bei den Hausbanken ab. Je nach Größe des Betriebs und am Ende auch nach der politischen Bedeutung eines Unternehmens sind dafür verschiedene Einrichtungen zuständig. Wenn es um weniger als eine Million Euro geht, hilft in der Regel die Bürgschaftsbank. In jedem Bundesland gibt es eines der von Verbänden und Kammern getragenen Institute.

    Wenn mittelgroße Firmen in Bedrängnis geraten, bürgen die Länder für Darlehen. In den ganz großen Fällen, zu denen beispielsweise Opel oder Schaeffler gehören, ist der Bund zuständig. Bund und Länder verständigen sich in einem gemeinsamen Ausschuss über das Vorgehen im Einzelfall. Beim Bund wurde nun eigens noch ein Lenkungsausschuss eingerichtet, der über die wahrscheinlich eingehenden Anträge entscheiden wird. Darin sind die Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Finanzen sowie das Kanzleramt vertreten. Das Wirtschaftsministerium hat zudem einen Beirat aus gestandenen Experten und Managern zusammengestellt, die den Politikern bei der Analyse der Lage der jeweiligen Firma helfen sollen.

    Wie viel Geld steht bereit?

    Der so genannte Wirtschaftsfonds Deutschland hat ein Volumen von 100 Milliarden Euro. Ein Viertel davon wird von der bundeseigenen Bank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet. Das Institut vergibt Kredite für Investitionen oder den laufenden Betrieb. Allerdings muss sich die Hausbank des Schuldners am Risiko beteiligen. Weitere 75 Milliarden Euro umfasst das Bürgschaftsprogramm des Bundes. Damit kann den großen Betrieben durch Bürgschaften geholfen werden.

    Kann der Staat auch direkt Darlehen an große Unternehmen vergeben?

    Das ist im Gesetz nicht vorgesehen. Einen „Schnellkredit“ für finanziell angeschlagene Firmen gibt es nicht. Auch die KfW hat bislang keine Blitzaktionen im Bundesauftrag durchgeführt.

    Kann bedrohlich angeschlagenen Betrieben schnell genug geholfen werden?

    Wenn es schnell gehen muss, um einen Bankrott zu verhindern, können Bund und Länder eine so genannte Rettungsbürgschaft gewähren. Damit steht der Staat für neue Kredite an das betroffene Unternehmen ein. Allerdings ist diese Option für die Betriebe mit erheblichen Auflagen verbunden. Nach einem halben Jahr muss die Firme einen Sanierungsplan vorlegen und sich so meist zu deutlichen Einschnitten und einem Abbau von Arbeitsplätzen verpflichten. Das verlangt die EU.

    Kann sich der Staat an Unternehmen beteiligen?

    Das Gesetz zum Konjunkturpaket I sieht zwar keine direkte Beteiligung des Bundes an Unternehmen vor. Doch ein Artikel in der Bundeshaushaltsordnung lässt dem Parlament hier alle Spielräume. Wenn es als notwendig erachtet wird, darf sich der Bund an Firmen beteiligen. In Notfällen, zu denen Opel oder Schaeffler wohl zählen dürften, wäre dies auch ohne vorherige Aufnahme in den Etatplan möglich, also jederzeit. Politisch sind Beteiligungen allerdings umstritten. Union und FDP wollen sie ebenso vermeiden wie der SPD-Finanzminister Peer Steinbrück. Andere Sozialdemokraten wie die stellvertretende Parteivorsitzende Andrea Nahles können sich den zeitweiligen Einstieg in Betriebe dagegen vorstellen. Festlegen will sich aber derzeit niemand.

  • Glückliche Hand oder Milliardenverluste

    Sollen die Regierungen Opel und andere bedrohte Firmen retten und sich an ihnen beteiligen? Für die unternehmerische Aktivität des Staates gibt es gute und schlechte Beispiele

    Deutschland ist ein Konzern. Dem Staat gehört eine große Zahl von Unternehmen. Allein der Beteiligungsbericht für 2008 verzeichnet 454 Firmen, die der Bund ganz, teilweise oder mittelbar besitzt. Das sind unter anderem Gesellschaften mit politischem Auftrag wie der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) und wichtige Infrastruktur-Unternehmen wie die Bahn AG oder die Telekom. Hinzu kommen Hunderte Betriebe im Besitz der Bundesländer. Die Liberalisierungseuphorie der vergangenen Jahrzehnte konnte den Staatssektor nicht beseitigen.


    Soll der Staat nun dem Automobil-Produzenten Opel Bürgschaften oder gar eine Kapitalbeteiligung zur Verfügung stellen? Im Rückblick kann man sagen: Auch Politiker können passable Unternehmer sein. Einige Firmen in Staatsbesitz sind bis heute gut gefahren. Bei anderen allerdings hat die Intervention der Regierung gar nichts genützt.


    Gutes Beispiel: Beiersdorf
    Um das Kosmetik-Unternehmen Beiersdorf (Nivea) vor der Übernahme und möglichen Zerschlagung durch den großen US-Konkurrenten Procter & Gamble zu schützen, kaufte der Hamburger Senat über seine Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung zehn Prozent der Aktien. Das war 2003. Gut drei Jahre später veräußerten die Staatskapitalisten das Beiersdorf-Paket mit leichtem Gewinn. Das Unternehmen steigerte dank beliebter Produkte in der Zwischenzeit Umsatz und Gewinn.


    Gutes Beispiel: Sparkassen
    Die Sparkassen in Deutschland befinden sich bis auf wenige Ausnahmen in öffentlichem Besitz. Sie sind den Interessen der Allgemeinheit verpflichtet, versorgen die einheimische Wirtschaft mit Krediten und erzielen moderate Gewinne. Der Trick besteht darin, dass sie Millionen Sparkunden weniger Zinsen auszahlen, als sie mit Firmenkrediten einnehmen.


    Mäßiges Beispiel: VW
    Trotz der langjährigen Staatsbeteiligung des Landes Niedersachsen von rund 20 Prozent ist der Volkswagen-Konzern zu einem der größten Autobauer weltweit aufgestiegen. Die Fahrzeuge waren und sind begehrt. Das Unternehmen ist profitabel. Nachteil: Die Nähe zur Politik führt zu Korruption und Günstlingswirtschaft.


    Mäßiges Beispiel: Bankgesellschaft
    Die landeseigene Bankgesellschaft Berlin legte in den wilden 1990er Jahren Luxus-Immobilienfonds für reiche Privatinvestoren auf. Als diese die angepeilten Gewinnziele nicht erreichten, übernahm der Staat die Garantie und bezahlte Milliarden Euro. In einem günstigen Moment gelang es dem Berliner Senat jedoch, die halbwegs sanierte Bank zu verkaufen und einen Teil seiner Ausgaben wieder hereinzuholen.


    Schlechtes Beispiel: Holzmann
    Bevor Bundeskanzler Gerhard Schröder 1999 öffentliche Mittel von knapp 400 Millionen Mark für den Baukonzern Holzmann organisierte, war das Unternehmen durch verlustreiche Immobiliengeschäfte in Schwierigkeiten geraten. Die Probleme wurden durch die Staatsmillionen nicht beseitigt, das Geschäftsmodell war nicht tragfähig. Trotz öffentlicher Hilfe ging Holzmann schließlich pleite.


    Schlechtes Beispiel: Maxhütte
    Ähnlich wie bei Holzmann sah es beim bayerischen Stahlwerk Maximilianshütte in der Oberpfalz aus. Branchenexperten betonten in den 1990er Jahren, Stahlproduzenten im Binnenland hätten kaum noch Überlebenschancen. Nur über Fluss- oder Seewege könnten sie den Transport von Erz und Stahl kostengünstig abwickeln. Staatliche Millionensubventionen verhinderten die Pleite der Maxhütte nicht.


    Sieht sich eine Regierung mit der Forderung konfrontiert, ein Privatunternehmen durch öffentliches Geld zu retten, sollte sie die Voraussetzungen prüfen. Kann die betroffene Firma ein funktionierendes, zukunftsträchtiges Geschäftsmodell vorweisen, mag der Einstieg des Staates gerechtfertigt sein. Ist das nicht der Fall, sollten sich die Politiker ein Beispiel an Schweden nehmen. Die dortige Regierung verweigert der notleidenden Automobilfirma Saab die Unterstützung, weil das Unternehmen zu wenig Fahrzeuge herstellt, um längerfristig zu überleben.

  • EU entdeckt die soziale Marktwirtschaft

    Kontrollen für Banken, Sanktionen gegen Steueroasen – Europas Regierungen finden klar Worte gegen unverantwortliche Investoren

    Wie soll die Kontrolle der Privatwirtschaft durch die Politik aussehen? Diese einfache Frage muss beantworten, wer eine Wiederholung der aktuellen Finanzkrise verhindern will. Bei der Suche nach einer Lösung kamen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Großbritanniens Premierminister Gordon Brown, der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy und die Regierungschef anderer wichtiger EU-Länder am Sonntag einige Schritte voran.


    Um den G20-Gipfel der großen Industrie- und Schwellenländer Anfang April in London vorzubereiten, trafen sich die europäischen Regierungen vorab in Berlin. Nach der Runde im Kanzleramt äußerte sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zufrieden, dass man einen gemeinsamen Versuch zur stärkeren Einhegung der Finanzmärkte unternehmen wolle.


    Gegen die „direkte Regulierung“ der risikoreichen Hedgefonds mochte gestern nicht einmal mehr Gordon Brown seine Stimme erheben, obwohl die britischen Regierungen Staatsinterventionen in die Wirtschaft traditionell kritisch gegenüberstehen. Freundlich pries Brown Merkels Idee, beim Londoner Gipfel unter anderem den USA und China eine „Charta für nachhaltiges Wirtschaften“ vorzuschlagen. Merkel schwebt vor, die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft weltweit zu kodifizieren. Premier Brown fand dafür die Formulierung „Global New Deal“.


    Bei der Kontrolle der transnational tätigen Banken mahnten die Regierungschef und Finanzminister mehr Eile an. Für die meisten der 35 wichtigsten globalen Finanzhäuser sind mittlerweile neue Aufsichtsgremien geschaffen worden. In Deutschland werden nun die Deutsche Bank und die Allianz AG von Kontrolleuren unter anderem aus Großbritannien und den USA regelmäßig überprüft. In manchen anderen Staaten ist dieser Prozess allerdings noch nicht so weit fortgeschritten.


    Die neuen Aufsichtskollegien sind ein guter Anfang – aber mehr auch nicht. Während die Deutsche Bank und die Allianz künftig unter Kontrolle stehen, hat man beispielsweise für die viel stärker von der Krise betroffenen deutschen Institute Commerzbank und Hypo Real Estate solche Kontrollgremien nicht vorgesehen. Und über eine gemeinsame globale oder auch nur europäische Bankenaufsicht wurde am Sonntag nicht einmal gesprochen. Die Hauptlast der Kontrolle werden auch künftig die nationalen Behörden tragen müssen – in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesbank. Diesen allerdings fehlen oft die Informationen, um das Treiben der einheimischen Institute im Ausland zu beurteilen.


    Was eine globale Finanzaufsicht betrifft, waren sich die Regierungschef und Finanzminister grundsätzlich einig, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und dem Forum für Finanzstabilität (FSF) mehr Kompetenzen zu übertragen. Welche das genau sein sollen, muss noch beschlossen werden. Damit die großen Schwellenländer diesen Prozess mittragen, haben die Industriestaaten eingewilligt, China und Indien ins FSF aufzunehmen. Im Forum sitzen die Finanzministerien, Notenbanken und Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer. Der IWF soll Gordon Brown zufolge bis zu 500 Milliarden Dollar zusätzlich erhalten, um osteuropäischen und anderen Staaten zu helfen, deren Währungsstabilität durch die Krise bedroht ist.


    Besonders erwähnte Merkel, dass bis Anfang April eine Liste erstellt werden müsse, die Steueroasen verzeichne, in denen intransparente Geschäfte abliefen. Um solche Territorien und Institutionen zur Kooperation zu bewegen, sprach sich Merkel für neue „Sanktionen“ aus. Diese Ankündigung passt zur Absicht der versammelten Regierungen, im internationalen Finanzsystem künftig keine „blinden Flecken“ mehr zu dulden. Weder Territorien, noch Banken oder Investoren soll es gelingen, sich der staatlichen Kontrolle zu entziehen.

  • Worte statt Taten

    Kommentar von Hannes Koch

    Die Finanzkrise hat einen neuen politischen Konsens hervorgebracht. Dieser gilt auf der rhetorischen Ebene schon europaweit. Während bislang die Wirtschaft die Politik bestimmte, soll es künftig umgekehrt sein. Keine Bank ohne öffentliche Kontrolle, kein Staat der Erde ohne Finanzamt! Ein mutiger Schlachtruf. Allein uns fehlt der Glaube: Wird die gute Absicht auch in die Tat umgesetzt?


    Halten wir fest: Die europäischen Regierungen wollen sich von verantwortungslosen Investoren nicht länger auf der Nase herumtanzen lassen. Und Anfang April in London werden die 20 wichtigsten Staaten der Welt ähnliches beschließen. Das ist die Theorie. Die Regierungen wissen, dass sie Konsequenz an den Tag legen müssen, wenn sie in den Augen ihrer Wähler nicht einen ähnlichen Vertrauensverlust verleiden wollen wie die Manager transnationaler Konzerne.


    In der Praxis allerdings ist bislang nicht viel passiert. Die gescheiterten Investoren präsentieren uns weiter den Wetterbericht vor der Tagesschau, als sei nichts geschehen. Bis auf wenige Ausnahmen betreiben die Banken ihre undurchsichtigen Geschäfte. Und Steueroasen wie Jersey oder die Cayman-Inseln liefern immer noch keine Informationen über verschleierte Vermögen aus Essen-Bredeney, Hamburg-Blankenese und Berlin-Grunewald an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.


    Eine neue Finanzordnung braucht Zeit – das ist richtig. Ein paar Fortschritte wie den Bruch des Schweizer Bankgeheimnisses gibt es schon – auch richtig. Aber man hat bislang nicht den Eindruck, dass Merkel, Brown, Sarkozy & Co. ihren großen Wurf in die Tat umsetzen. Das kann noch kommen. Hoffen wir das Beste. Wir brauchen einen Konsens der Taten, nicht nur der Worte.

  • Sondersteuer für Banken

    Woher soll der Staat das ganze Geld nehmen, das er gegen die Finanzkrise einsetzt?

    Die Finanz- und Wirtschaftskrise zu bewältigen, kostet jede Menge Geld. Runde 700 Milliarden Euro haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bislang für Bürgschaften und Investitionen ausgelobt – etwa ein Drittel der gesamten deutschen Wirtschaftsleistung eines Jahres. Die Garantie für sämtliche Spareinlagen der Bürger, die Bundeskanzlerin Angela Merkel 2008 ausgesprochen hat, ist dabei noch nicht berücksichtigt.


    Welche Möglichkeiten hat der Staat, diese Summen zu beschaffen, sollten sie tatsächlich fällig werden?


    Grundsätzlich kann Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vier Wege wählen, um die Rettungsmilliarden einzunehmen. Er kann bei den Ausgaben sparen, die öffentliche Verschuldung am Kapitalmarkt mittels Staatsanleihen erhöhen, die Steuern anheben oder künftige private Gewinne abschöpfen, indem der Staat heute Eigentumsanteilen von Banken übernimmt.


    Warum sollte die öffentliche Hand jetzt nicht massiv sparen?


    Sozialausgaben, Renten oder Beamtengehälter zu kürzen, ist rechtlich problematisch. Außerdem würde der Bevölkerung Geld entzogen. Die sinkende Nachfrage verstärkte die Wirtschaftskrise. Ganz im Gegenteil sind manche zusätzliche Ausgaben notwendig oder wünschenswert. Man denke an die steigenden Kosten der Bundeswehr in Afghanistan oder die von allen Parteien geforderten Investitionen in bessere Kinderbetreuung und Bildung.


    Was spricht dafür, den Weg der öffentlichen Verschuldung zu gehen?


    Die meisten Ökonomen sind sich einig, dass dies die einzige wirksame Maßnahme ist, um schnell etwas gegen die Krise zu unternehmen. Die anderen Mittel – Sparen, Steuererhöhungen und Abschöpfung privater Gewinne – brauchen mehr Zeit. Außerdem würden sie vorläufig nicht die benötigten großen Summen erbringen. Der Nachteil der Verschuldung: Die zukünftigen Generationen müssen sie zumindest teilweise in Form höherer Steuern bezahlen.


    Ist es sinnvoll, schon heute die allgemeinen Steuern zu erhöhen?


    Jetzt indirekte Konsumsteuern wie die Mehrwertsteuer anzuheben, hieße, den Bürgern Geld wegzunehmen und damit die Krise zu verschärfen. Gleiches gilt für die Erhöhung der Lohn- und Einkommenssteuer. Außerdem wäre es ungerecht, die Allgemeinheit für eine Krise bezahlen zu lassen, die nur eine Branche der Wirtschaft verursacht hat.


    Ist es denn möglich, die Verursacher – die Banken und Investoren – mit speziellen Steuern zur Finanzierung heranzuziehen?


    Das ist grundsätzlich schwierig, denn es gilt der Gleichheitsgrundsatz. Steuern dürfen demnach nicht einer Bevölkerungsgruppe oder Branche im Besonderen auferlegt werden. Sie müssen immer alle gleichermaßen treffen. Andererseits wird jeder Rechtsgrundsatz durch andere eingeschränkt. So auch in diesem Falle. Das Äquivalenzprinzip erlaubt es, eine Bevölkerungsgruppe überproportional zur öffentlichen Finanzierung heranzuziehen, wenn diese besondere Vorteile genießt. Das kann man angesichts der milliardenteuren Rettungspakete zugunsten der Banken durchaus behaupten.


    Was heißt das konkret?


    Der Bremer Finanzwissenschaftler Rudolf Hickel regt an, die Körperschaftssteuer für Banken zu erhöhen. Künftig, wenn wieder Gewinne fließen, müssten die Institute einen größeren Teil davon an die Finanzämter überweisen. Um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, könnte man diese Steuererhöhung für die Finanzwirtschaft als befristete „Sonderabgabe“ deklarieren, die nach einigen Jahren ausläuft. Der Nachteil dieser Idee: Die Einnahmen würden die Kosten der Krise nicht annähernd decken.


    Gibt es andere Möglichkeiten, die Finanzwirtschaft wirksam zu besteuern?


    Ja, Finanzminister Steinbrück hat eine Variante in der vergangenen Woche selbst erwähnt. Würden alle Börsen- und Finanzmarktgeschäfte mit einer neuen Finanztransaktionsteuer in geringer Höhe belegt, könnte dies nach Berechnungen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wifo) leicht 30 Milliarden Euro oder mehr erbringen – alleine in Deutschland. Führt nur die Bundesregierung höhere Steuern für Banken ein, birgt das allerdings die Gefahr, dass die Institute ihre Geschäfte ins Ausland verlagern. Notwendig wäre deshalb eine Kooperation der wichtigsten Wirtschaftsmächte.


    Sollte sich der Staat an den Banken beteiligen, die er rettet?


    Auf jeden Fall. Dies ermöglicht, dass nicht nur die heutigen Verluste von allen Steuerzahlern getragen werden, sondern die Allgemeinheit auch von künftigen Gewinnen der Institute profitiert. Finanzwissenschaftler Hickel plädiert für die „Rückzahlungspflicht der Banken“.

  • Banken sollen besser beraten

    Bundesregierung verbessert den Schutz der Anleger / Beratungen müssen protokolliert werden

    Die Bundesregierung stärkt die Rechte der Sparer. Banken und Sparkassen müssen Beratungsgespräche künftig protokollieren und den Kunden eine Kopie der Mitschrift aushändigen. So können die Anleger notfalls falsche Beratungen nachweisen und Schadensersatzforderungen leichter durchsetzen. Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin.

    Mit der Neuregelung reagiert die Regierung auf erhebliche Missstände bei den Banken, die im Verlauf der Finanzkrise bekannt wurden. So wurde vielen Kunden, die ihr Geld eigentlich sicher anlegen wollten, riskante Zertifikate der bankrotten US-Bank Lehman Brothers verkauft. Heute sind die Papiere wertlos. Selbst Rentnern drehten die Bankberater noch solche Schuldverschreibungen an, an denen sich viel verdienen ließ. „Manche Berater haben sich mehr an den Vertriebsprovisionen orientiert als am Kundeninteresse“, stellte Justizministerin Brigitte Zypries fest. Es fällt den Betroffenen schwer, eine falsche Beratung durch ihr Institut nachzuweisen. Das soll künftig leichter werden.

    Jedes Beratungsgespräch muss schriftlich festgehalten werden. Aus dem Protokoll müssen die wesentlichen Inhalte des Gesprächs hervorgehen, also zum Beispiel die Wünsche des Kunden und die Empfehlung der Bank. Damit soll die Finanzbranche zu mehr Sorgfalt gezwungen werden. Die Bankenverbände sahen keinen Grund für schärfere Regeln. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßt die Neufassung, fordert aber Nachbesserungen. Die Beweislast müsse umgekehrt werden und künftig bei der Bank liegen, sagte vzbv-Chef Gerd Billen und wird dabei von den Grünen unterstützt.

    Ein weiteres Plus für die Verbraucher ist die ebenfalls beschlossene längere Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen bei einer falschen Beratung. Bisher können Anleger ihre Ansprüche bis zu drei Jahre nach Vertragsabschluss geltend machen. Künftig haben sie drei Jahre lang Zeit, nachdem der Schaden eingetreten ist. Zehn Jahre nach Vertragsabschluss sind die Ersatzansprüche aber endgültig verjährt.

    Der vzbv fürchtet, dass viele Banken nun auf die telefonische Beratung ihrer Kunden setzen. Denn Anrufe können zwar mitgeschnitten werden, damit der Gesprächsverlauf später nachgewiesen werden kann. Doch eine Pflicht dazu besteht nicht.

    Das Bundeskabinett hat darüber hinaus die Sicherung der Kundeneinlagen erhöht. Ab dem 30. Juni 2009 sind pro Sparer 50.000 Euro Guthaben gesichert, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird. Die bisher geltende zehnprozentige Beteiligung der Kunden am Verlust entfällt. Ende 2010 wird die Sicherungssumme auf 100.000 Euro erhöht.

  • HRE kann verstaatlicht werden

    Kabinett beschließt Enteignungsgesetz / Steinbrück hofft auf andere Lösung

    Der Weg zu einer Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) ist nun frei. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin das so genannte „Rettungsübernahmegesetz“, das eigens für die angeschlagene Bank konzipiert wird. Bis Ende Juni hat der Bund für die Entscheidung über eine Enteignung der HRE-Aktionäre Zeit. Danach läuft das Gesetz aus. Wenn die Enteignung beschlossen, muss das Verfahren bis Ende Oktober abgeschlossen sein.

    Mit den strengen Regeln will die große Koalition klar stellen, dass es bei der HRE um einen Sonderfall geht. An der sozialen Marktwirtschaft will die Regierung nicht rütteln. „Das beabsichtigt niemand“, versicherte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und verwies auf Länder wie die USA oder Großbritannien, die mit dem Thema pragmatisch umgehen und keinen ideologischen Streit daraus entfachen. Es geht in diesem Fall nur um die letzte Möglichkeit, falls alle anderen Versuche der Übernahme scheitern. Gerettet werden soll die marode Bank auf jeden Fall, weil eine Pleite andere Kreditinstitute mit in den Abgrund reißen würde.

    Noch ist offen, ob es überhaupt so weit kommt, dass die Bank verstaatlicht werden muss. Auf jeden Fall will der Bund das Unternehmen vollständig unter seine Kontrolle bringen. Denn die HRE ist ein Fass ohne Boden. 102 Milliarden Euro an Kapitalspritzen und Garantien wurden bereits gewährt. Allein der Steuerzahler ist mit mehr als 80 Milliarden Euro ins Risiko gegangen. Nach einer Übernahme soll die Lage des Pfandbriefinstituts stabilisiert werden. Nach einer Sanierung will der Bund sich dann wieder von der Beteiligung trennen.

    Bislang besitzt der Staat keine Aktien der HRE. Eine Enteignung können die bisherigen Aktionäre noch verhindern. „Dafür gibt es Chancen“, glaubt Kanzlerin Angela Merkel. Auf einer Hauptversammlung, die Anfang April  stattfinden soll, könnten die Noch-Eigentümer einem Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung zustimmen. Die Erhöhung soll allein der Bund übernehmen. Mit diesem Verfahren würden die Altaktionäre sozusagen über Nacht ihren Einfluss verlieren und könnten anschließend ganz aus der HRE gedrängt werden. „Stimmt die Hauptversammlung nicht zu, kommt es zur Enteignung“, drohte Steinbrück.

    Quer legt sich vor allem der amerikanische Großaktionär Flowers, dem ein Viertel der Aktien gehören, die er einst für rund eine Milliarde Euro erwarb. Heute ist die gesamt Bank an der Börse gerade einmal 270 Millionen Euro wert. Flowers muss sich wohl auf einen herben Verlust einstellen. Das Gesetz sieht zwar eine Entschädigung der Aktionäre vor, doch bemisst sich diese am Aktienkurs der letzten beiden Wochen. Mehr als die 270 Millionen Euro wird der Bund wohl nicht bezahlen.

  • Enteignung oder feindliche Übernahme?

    Die wichtigsten Fragen zur Hypo Real Estate

    Warum will der Bund die Bank Hypo Real Estate (HRE) übernehmen?

    Die Hypothekenbank steht am Abgrund und konnte nur durch Bundeshilfen von mittlerweile über 100 Milliarden Euro vom der Insolvenz gerettet werden. Ein Zusammenbruch des Instituts soll um fast jeden Preis verhindert werden. Erstens befürchten die Fachleute in diesem Fall einen Dominoeffekt, der weitere Banken zu Fall brächte. Zweitens finanziert die Bank auch viele öffentliche Investitionsvorhaben und gibt dafür die als sicher geltenden Pfandbriefe heraus. Dieses Instrument könnte einen enormen Vertrauensverlust erleiden. Schließlich will der Bund, wenn die Hypo Real Estate schon ein Fass ohne Boden ist, bestimmen, wo es langgeht.

    Wie kommt der Staat an die Anteile?

    Es kommen mehrere Möglichkeiten in Frage, von denen zwei favorisiert werden. Das Unternehmen könnte per Gesetz enteignet werden oder der Staat setzt eine Kapitalerhöhung durch, bei der er am Ende so eine große Mehrheit der Aktien besitzt, dass die anderen Aktionäre aus der Gesellschaft gedrängt werden können.

    Wie läuft eine Enteignung ab?

    Der Bundestag kann ein Gesetz zur Enteignung der Bank beschließen. Das erlaubt der Grundgesetzartikel 14. In der Geschichte der Bundesrepublik ist so etwas noch nicht vorgekommen. Enteignungen gibt es allerdings immer wieder einmal. So wird zum Beispiel verkaufsunwilligen Landwirten Boden fortgenommen, wenn das Stück Land für den Bau einer Autobahn oder einer Bahnstrecke benötigt wird. Auf jeden Fall muss der vorherige Besitzer angemessen entschädigt werden.

    Wie können die Aktien noch in Bundeshand gelangen?

    Denkbar wäre ein freiwilliges Übernahmeangebot an die Altaktionäre. Um auf Nummer sicher zu gehen, prüfen die beteiligten Ministerien aber einen anderen Weg. Dabei würde die Hauptversammlung der Bank eine Kapitalerhöhung beschließen, also neue Aktien ausgeben. Diese Anteile würde allein der Bund übernehmen, der seinen Anteil auf diese Weise so weit erhöht, dass die erforderliche Mehrheit für eine komplette Übernahme der Hypo Real Estate zusammenkommt. Denn wenn ein Aktionär fast alle Aktien besitzt, darf er die restlichen Anteilseigner aus dem Unternehmen drängen.

    Wo liegen die Probleme?

    Es gibt mehrere Schwierigkeiten. Viele Unionspolitiker wollen eine Enteignung aus grundsätzlichen Erwägungen vermeiden. Denn einen so tiefen Eingriff des Staates in die Wirtschaft lehnen sie ab, es sei denn, es bleibt gar kein anderer Weg übrig. Der SPD-Finanzminister Peer Steinbrück favorisiert dagegen diese vergleichsweise schnelle Lösung, weil jede verlorene Minute weitere Steuergelder kosten kann. Am heutigen Mittwoch beschließt das Bundeskabinett auf jeden Fall schon einmal ein „Rettungsübernahmegesetz“ vor, auf dessen Grundlage die Enteignung vorgenommen werden könnte.

    Ein weiteres Problem sind die Altaktionäre der Bank, die viel Geld verloren haben. Vor allem der einzige Großaktionär, der US- Investor Flowers, pokert um eine möglichst hohe Entschädigung. Der Amerikaner besitzt knapp ein Viertel der HRE-Aktien. Statt der 22,50 Euro, die Flowers einst dafür bezahlt hat, kostet ein Anteil an der Börse derzeit gerade einmal gut 1,10 Euro. Für eine Übernahme seiner Aktien verlangt Flowers aber ein Vielfaches dieses Betrages. Der Investor setzt darauf, dass dem Bund die Zeit davon läuft und er deshalb mehr als den Börsenkurs bezahlen wird.

    Was wird die Übernahme kosten?

    Das ist noch offen. Die Entschädigungen dürften den Steuerzahler jedoch abermals viel Geld kosten, womöglich einen Milliardenbetrag.

    Wie geht es dann weiter?

    Weitere Enteignungen soll es nicht geben. Vermutlich wird das Rettungsübernahmegesetz deshalb auch bis zum Herbst befristet. Der Bund wird versuchen, die HRE wieder zu stabilisieren und das Pfandbriefgeschäft wieder in Gang zu bringen. Notfalls kann der Staat aber auch für eine kontrollierte Abwicklung der HRE sorgen, die keine weiteren Banken in Mitleidenschaft zieht. Im günstigsten Fall steht die Bank nach überstandener Krise wieder auf und kann dann erneut privatisiert werden. Wie hoch die Gesamtkosten für den Steuerzahler bis zum Ende der Rettungsaktion werden, ist weiterhin offen.

  • Klare Regeln und Vorsicht nötig

    Kommentar

    Klare Richtlinien für den Datenschutz in Unternehmen sind überfällig. Das haben die Skandale bei Lidl, der Telekom und der Bahn verdeutlicht. Die drei Affären sind zwar weder in ihrem Ausmaß noch in der Schwere der Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien vergleichbar. Doch offenbaren die Fälle allesamt die Schwächen beim Schutz persönlicher Informationen. Der Discounter filmte seine Mitarbeiter, um Langfingern auf die Spur zu kommen. Die Telekom ließ sich Millionen sensible Kundendaten klauen und die Bahn nahm gleich fast alle Beschäftigten ins Visier der hauseigenen Korruptionsfahnder. Welchen Arbeitgebern können die Beschäftigten in Deutschland noch trauen?

    So eindeutig sich die Öffentlichkeit auf die Seite der Ausspionierten stellt, ist die Sache leider nicht. Die Bahn bewegte sich beispielsweise nach heutigem Kenntnisstand überwiegend in einer rechtlichen Grauzone. Es ist nicht genau geregelt, was die Unternehmen dürfen und wo ein Schutzinteresse der Arbeitnehmer Schnüffeleien entgegensteht. Es muss das Interesse beider Seiten sein, den Schwebezustand durch eine möglichst eindeutige Regelung zu beenden.

    Ganz einfach wird es nicht. Denn natürlich darf den Arbeitgebern die Verteidigung gegen Wirtschaftsspione, korrupte Mitarbeiter oder Diebe im eigenen Hause nicht verwehrt werden. Dazu gehören zwangsläufig Kontrollen und Überwachungsmöglichkeiten. Allerdings sollte hier klar gestellt werden, dass diese fast schon nachrichtendienstlichen Methoden nur bei begründeten Verdachtsfällen erlaubt sind und der Betriebsrat darüber Bescheid wissen muss.

    Es darf beim Datenschutz aber nicht nur um eine Reaktion auf aktuelle Ereignisse gehen. Denn die Zeiten haben sich rasant geändert. Früher kämpften Bürgerinitiativen gegen einen harmlosen Fragebogen zur Volkszählung. Heute geben viele Bürger im Internet und anderswo freiwillig höchst persönliche Information freimütig weiter. Das Risikobewusstsein ist oft nur gering. Dabei lässt sich mit genügend Energie reichlich Schindluder mit den Daten treiben, von unerwünschter Werbung bis hin zum Plündern von Bankkonten. Das Bundesdatenschutzgesetz wird derzeit zwar gerade modernisiert. Doch wird das nicht reichen. Erstens müssen Bürger und Unternehmen vorsichtiger werden und zweitens muss der Datenschutz künftig schneller auf technische Veränderungen reagieren.

    Schon heute ist möglich, was Sciencefiction-Autoren vor 20 Jahren noch als Horrorszenario beschrieben haben: eine weitgehende Kontrolle der Menschen, am Arbeitsplatz und anderswo. Früher wollten sich die Bürger vor allem vor staatlichen Schnüffelaktionen schützen. Heute droht die Gefahr von überall her. Dagegen hilft Aufklärung, Aufmerksamkeit und ein eindeutiger Rechtsrahmen, der den Missbrauch wirksam ahnden kann, am Arbeitsplatz wie beim Surfen im Internet.  
     

  • Datenschutz erst nach der Wahl

    Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz soll Unklarheiten beseitigen / Arbeitgeber wollen keine Veränderung

    Die Datenskandale bei Lidl, der Telekom und der Bahn haben die Politik nun auf Trab gebracht. Arbeitsminister Olaf Scholz und Innenminister Wolfgang Schäuble kündigten nach einem Gipfeltreffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften ein eigenständiges Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz an.

    „Eine Totalüberwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz darf es genau so wenig geben wie die Durchleuchtung und Selektion von Mitarbeitern“, sagte Scholz am Montag in Berlin. Bis es soweit ist, werden allerdings noch Monate ins Land ziehen. Vor der Wahl im September werde es keinen Entwurf für das Gesetz geben, erläuterte Schäuble und macht die komplizierte Materie dafür verantwortlich.

    Bislang werden die Arbeitnehmerrechte vor allem im Bundesdatenschutzgesetz gewahrt. Die Formulierung in der entsprechenden Passage lässt allerdings Verhaltensspielräume für die Unternehmen zu. Deshalb will die Bundesregierung in einem ersten Schritt den Wortlaut ergänzen und den Schutz ausdrücklich auf Beschäftigte erweitern. Zugleich wollen die Experten vom DGB, den Arbeitgeberverbänden sowie den beteiligten Ministerium ein gesondertes Schutzgesetz ausarbeiten. Die Positionen liegen noch weit auseinander. Die Wirtschaft hält die bestehenden Regelungen weitgehend für ausreichend und wollen nur punktuelle Änderungen vornehmen.

    Der Gewerkschaftsbund fordert deutlich schärfere Bestimmungen. Der Vorsitzende Michael Sommer verlangt, dass die Überwachung von Beschäftigten generell verboten wird. Auch sollen die Arbeitnehmer nicht mehr durch Video- oder Tonaufnahmen und den Einsatz von Detektiven kontrolliert werden. Die Untersuchungen durch den Betriebsarzt bei der Einstellung soll auf das Notwendigste begrenzt werden. Außerdem spricht sich der DGB für Schmerzensgeldzahlungen an die Angestellten bei Verstößen gegen das Gesetz aus.

    Ganz so einfach ist eine vernünftige Neuregelung allerdings nicht, denn die Experten müssen sich über heikle Fragen den Kopf zerbrechen. Was dürfen Arbeitgeber mit den Informationen anstellen, die bei Bewerbungen zusammen kommen? Wie wird mit den von Betriebsärzten gesammelten Daten verfahren? Welchen Status erhalten Fakten, die erhoben werden, weil der Angestellte zugleich Kunde des eigenen Unternehmens ist? Das kann beispielsweise bei Banken oder Handelshäusern der Fall sein. „Das kann kein Schnellschuss sein“, glaubt Schäuble daher.

    Auch der Umgang mit privaten E-Mails, die vom Firmencomputer versandt werden, muss geregelt werden. Diesen Fall muss der Innenminister gerade im eigenen Haus lösen. Das für Datensicherheit zuständige Bundesamt will den gesamten Mailverkehr der Bundesregierung durchleuchten, weil Internet-Spione vermehrt die zentralen Regierungsrechner angreifen. Dabei gelangt den Fahndern zwangsläufig auch private elektronische Post in die Hände.

    Ein völliges Verbot des Datenabgleichs zwischen verschiedenen Stellen im Unternehmen verlangen auch die Gewerkschaften nicht. Dann würde zum Beispiel die Korruptionsbekämpfung oder das Aufspüren krimineller Mitarbeiter zu stark erschwert. Wenn es insgesamt klare Bestimmungen gibt, sollen Ausnahmeregelungen für die Detektivarbeit erlaubt werden.

  • Merkel und Steinbrück werden Banker

    Bundesregierung plant Gesetz zur Verstaatlichung von Banken. Auch die Enteignung soll möglich sein. Erste Kandidatin: Die Hypo Real Estate in München

    Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz, um die angeschlagene Münchner Bank Hypo Real Estate (HRE) komplett zu übernehmen. Die Regelungen des „Rettungsübernahmegesetzes“ sollen für die HRE, grundsätzlich aber auch für andere Banken gelten, die in Schwierigkeiten geraten. Am kommenden Mittwoch will das Kabinett den Entwurf beschließen. Damit vollzieht die große Koalition einen grundsätzlichen Politikwechsel: Bisher haben es Union und SPD abgelehnt, Finanzinstitute zu verstaatlichen.


    Besonders Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) stellte in den Vordergrund, dass der Staat vorübergehend die alleinige Kontrolle über die HRE ausüben müsse. Damit das Institut die Finanzkrise übersteht, hat ihr der öffentliche Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung (Soffin) bislang bereits rund 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. „Diese Mittel des Staates dürfen nicht verlorengehen“, sagte Steinbrück in der gestrigen Bundestagsdebatte zum Konjunkturpaket. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß warnte die Union davor, „wegen unnötiger Bauchschmerzen das Notwendige zu verhindern“.


    Unionsfraktionschef Volker Kauder betonte dagegen, es werde „kein Gesetz geben, das es der Bundesregierung ermöglichen würde, alle Banken nach freiem Gutdünken zu enteignen“. Eine Verstaatlichung sei nur die „ultissima ratio“, sagte Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger brachte selbst eine Pleite der HRE als überlegenswerte Lösung ins Gespräch.


    Die HRE ist einerseits durch die Verluste ihrer irischen Tochter Depfa nahezu pleite, andererseits hat das Institut eine besondere ökonomische Bedeutung. Am Markt der Pfandbriefe, einer eigentlich besonders sicheren Art von Wertpapieren, hält es einen weltweiten Anteil von rund zehn Prozent. Die Regierung befürchtet den Kollaps weiterer Banken und Versicherer, würde sie die HRE in den Bankrott schicken.


    Am Rande der Bundestagssitzung verhandelte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag über die Bestandteile des Rettungsübernahmegesetzes. Die Gespräche würden am Wochenende fortgesetzt, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Das Gesetz wird eine Anzahl von Maßnahmen enthalten, die es dem Staat ermöglichen, die Kontrolle von Banken zu übernehmen. Vorrang haben dabei Lösungen wie beispielsweise Kapitalerhöhungen, mit denen der Bund die Mehrheit an einem Institut bekommen würde. Ziel vor allem der Union ist es, die Interessen der Aktionäre so weit wie möglich zu wahren. Auch Regierungsprecher Wilhelm wies freilich daraufhin, dass der Artikel 14 des Grundgesetzes die Enteignung der Besitzer von Unternehmen grundsätzlich gestattet.


    Die öffentliche Ankündigung des Gesetzes dient auch als Druckmittel gegenüber US-Investor Flowers, der 24 Prozent der HRE-Aktien besitzt. Die Bundesregierung verhandelt mit Flowers über den Preis, zu dem die US-Firma ihre Aktien verkaufen würde.


    Die Grünen begrüßten den „Strategiewechsel“ der Bundesregierung. „Die Möglichkeiten gegenüber Banken werden deutlich ausgeweitet“, sagte Finanzpolitiker Gerhard Schick. Fraktionschef Fritz Kuhn hatte bereits im vergangenen Oktober die „intelligente Verstaatlichung“ der HRE gefordert. Die Vizechefin der Linksfraktion, Gesine Lötzsch, sagte: „Statt sich erpressen zu lassen, sollte der Bund die HRE-Aktionäre entschädigungslos enteignen“.


    Neben der Übernahme von Banken wird das Gesetz auch einige Neuregelungen enthalten, die den Sonderfonds betreffen. So will die Regierung den Zeitraum verlängern, in dem die Soffin Instituten öffentliche Garantien zur Verfügung stellen kann.