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  • Glückliche Hand oder Milliardenverluste

    Sollen die Regierungen Opel und andere bedrohte Firmen retten und sich an ihnen beteiligen? Für die unternehmerische Aktivität des Staates gibt es gute und schlechte Beispiele

    Deutschland ist ein Konzern. Dem Staat gehört eine große Zahl von Unternehmen. Allein der Beteiligungsbericht für 2008 verzeichnet 454 Firmen, die der Bund ganz, teilweise oder mittelbar besitzt. Das sind unter anderem Gesellschaften mit politischem Auftrag wie der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) und wichtige Infrastruktur-Unternehmen wie die Bahn AG oder die Telekom. Hinzu kommen Hunderte Betriebe im Besitz der Bundesländer. Die Liberalisierungseuphorie der vergangenen Jahrzehnte konnte den Staatssektor nicht beseitigen.


    Soll der Staat nun dem Automobil-Produzenten Opel Bürgschaften oder gar eine Kapitalbeteiligung zur Verfügung stellen? Im Rückblick kann man sagen: Auch Politiker können passable Unternehmer sein. Einige Firmen in Staatsbesitz sind bis heute gut gefahren. Bei anderen allerdings hat die Intervention der Regierung gar nichts genützt.


    Gutes Beispiel: Beiersdorf
    Um das Kosmetik-Unternehmen Beiersdorf (Nivea) vor der Übernahme und möglichen Zerschlagung durch den großen US-Konkurrenten Procter & Gamble zu schützen, kaufte der Hamburger Senat über seine Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung zehn Prozent der Aktien. Das war 2003. Gut drei Jahre später veräußerten die Staatskapitalisten das Beiersdorf-Paket mit leichtem Gewinn. Das Unternehmen steigerte dank beliebter Produkte in der Zwischenzeit Umsatz und Gewinn.


    Gutes Beispiel: Sparkassen
    Die Sparkassen in Deutschland befinden sich bis auf wenige Ausnahmen in öffentlichem Besitz. Sie sind den Interessen der Allgemeinheit verpflichtet, versorgen die einheimische Wirtschaft mit Krediten und erzielen moderate Gewinne. Der Trick besteht darin, dass sie Millionen Sparkunden weniger Zinsen auszahlen, als sie mit Firmenkrediten einnehmen.


    Mäßiges Beispiel: VW
    Trotz der langjährigen Staatsbeteiligung des Landes Niedersachsen von rund 20 Prozent ist der Volkswagen-Konzern zu einem der größten Autobauer weltweit aufgestiegen. Die Fahrzeuge waren und sind begehrt. Das Unternehmen ist profitabel. Nachteil: Die Nähe zur Politik führt zu Korruption und Günstlingswirtschaft.


    Mäßiges Beispiel: Bankgesellschaft
    Die landeseigene Bankgesellschaft Berlin legte in den wilden 1990er Jahren Luxus-Immobilienfonds für reiche Privatinvestoren auf. Als diese die angepeilten Gewinnziele nicht erreichten, übernahm der Staat die Garantie und bezahlte Milliarden Euro. In einem günstigen Moment gelang es dem Berliner Senat jedoch, die halbwegs sanierte Bank zu verkaufen und einen Teil seiner Ausgaben wieder hereinzuholen.


    Schlechtes Beispiel: Holzmann
    Bevor Bundeskanzler Gerhard Schröder 1999 öffentliche Mittel von knapp 400 Millionen Mark für den Baukonzern Holzmann organisierte, war das Unternehmen durch verlustreiche Immobiliengeschäfte in Schwierigkeiten geraten. Die Probleme wurden durch die Staatsmillionen nicht beseitigt, das Geschäftsmodell war nicht tragfähig. Trotz öffentlicher Hilfe ging Holzmann schließlich pleite.


    Schlechtes Beispiel: Maxhütte
    Ähnlich wie bei Holzmann sah es beim bayerischen Stahlwerk Maximilianshütte in der Oberpfalz aus. Branchenexperten betonten in den 1990er Jahren, Stahlproduzenten im Binnenland hätten kaum noch Überlebenschancen. Nur über Fluss- oder Seewege könnten sie den Transport von Erz und Stahl kostengünstig abwickeln. Staatliche Millionensubventionen verhinderten die Pleite der Maxhütte nicht.


    Sieht sich eine Regierung mit der Forderung konfrontiert, ein Privatunternehmen durch öffentliches Geld zu retten, sollte sie die Voraussetzungen prüfen. Kann die betroffene Firma ein funktionierendes, zukunftsträchtiges Geschäftsmodell vorweisen, mag der Einstieg des Staates gerechtfertigt sein. Ist das nicht der Fall, sollten sich die Politiker ein Beispiel an Schweden nehmen. Die dortige Regierung verweigert der notleidenden Automobilfirma Saab die Unterstützung, weil das Unternehmen zu wenig Fahrzeuge herstellt, um längerfristig zu überleben.

  • EU entdeckt die soziale Marktwirtschaft

    Kontrollen für Banken, Sanktionen gegen Steueroasen – Europas Regierungen finden klar Worte gegen unverantwortliche Investoren

    Wie soll die Kontrolle der Privatwirtschaft durch die Politik aussehen? Diese einfache Frage muss beantworten, wer eine Wiederholung der aktuellen Finanzkrise verhindern will. Bei der Suche nach einer Lösung kamen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Großbritanniens Premierminister Gordon Brown, der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy und die Regierungschef anderer wichtiger EU-Länder am Sonntag einige Schritte voran.


    Um den G20-Gipfel der großen Industrie- und Schwellenländer Anfang April in London vorzubereiten, trafen sich die europäischen Regierungen vorab in Berlin. Nach der Runde im Kanzleramt äußerte sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zufrieden, dass man einen gemeinsamen Versuch zur stärkeren Einhegung der Finanzmärkte unternehmen wolle.


    Gegen die „direkte Regulierung“ der risikoreichen Hedgefonds mochte gestern nicht einmal mehr Gordon Brown seine Stimme erheben, obwohl die britischen Regierungen Staatsinterventionen in die Wirtschaft traditionell kritisch gegenüberstehen. Freundlich pries Brown Merkels Idee, beim Londoner Gipfel unter anderem den USA und China eine „Charta für nachhaltiges Wirtschaften“ vorzuschlagen. Merkel schwebt vor, die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft weltweit zu kodifizieren. Premier Brown fand dafür die Formulierung „Global New Deal“.


    Bei der Kontrolle der transnational tätigen Banken mahnten die Regierungschef und Finanzminister mehr Eile an. Für die meisten der 35 wichtigsten globalen Finanzhäuser sind mittlerweile neue Aufsichtsgremien geschaffen worden. In Deutschland werden nun die Deutsche Bank und die Allianz AG von Kontrolleuren unter anderem aus Großbritannien und den USA regelmäßig überprüft. In manchen anderen Staaten ist dieser Prozess allerdings noch nicht so weit fortgeschritten.


    Die neuen Aufsichtskollegien sind ein guter Anfang – aber mehr auch nicht. Während die Deutsche Bank und die Allianz künftig unter Kontrolle stehen, hat man beispielsweise für die viel stärker von der Krise betroffenen deutschen Institute Commerzbank und Hypo Real Estate solche Kontrollgremien nicht vorgesehen. Und über eine gemeinsame globale oder auch nur europäische Bankenaufsicht wurde am Sonntag nicht einmal gesprochen. Die Hauptlast der Kontrolle werden auch künftig die nationalen Behörden tragen müssen – in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesbank. Diesen allerdings fehlen oft die Informationen, um das Treiben der einheimischen Institute im Ausland zu beurteilen.


    Was eine globale Finanzaufsicht betrifft, waren sich die Regierungschef und Finanzminister grundsätzlich einig, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und dem Forum für Finanzstabilität (FSF) mehr Kompetenzen zu übertragen. Welche das genau sein sollen, muss noch beschlossen werden. Damit die großen Schwellenländer diesen Prozess mittragen, haben die Industriestaaten eingewilligt, China und Indien ins FSF aufzunehmen. Im Forum sitzen die Finanzministerien, Notenbanken und Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer. Der IWF soll Gordon Brown zufolge bis zu 500 Milliarden Dollar zusätzlich erhalten, um osteuropäischen und anderen Staaten zu helfen, deren Währungsstabilität durch die Krise bedroht ist.


    Besonders erwähnte Merkel, dass bis Anfang April eine Liste erstellt werden müsse, die Steueroasen verzeichne, in denen intransparente Geschäfte abliefen. Um solche Territorien und Institutionen zur Kooperation zu bewegen, sprach sich Merkel für neue „Sanktionen“ aus. Diese Ankündigung passt zur Absicht der versammelten Regierungen, im internationalen Finanzsystem künftig keine „blinden Flecken“ mehr zu dulden. Weder Territorien, noch Banken oder Investoren soll es gelingen, sich der staatlichen Kontrolle zu entziehen.

  • Worte statt Taten

    Kommentar von Hannes Koch

    Die Finanzkrise hat einen neuen politischen Konsens hervorgebracht. Dieser gilt auf der rhetorischen Ebene schon europaweit. Während bislang die Wirtschaft die Politik bestimmte, soll es künftig umgekehrt sein. Keine Bank ohne öffentliche Kontrolle, kein Staat der Erde ohne Finanzamt! Ein mutiger Schlachtruf. Allein uns fehlt der Glaube: Wird die gute Absicht auch in die Tat umgesetzt?


    Halten wir fest: Die europäischen Regierungen wollen sich von verantwortungslosen Investoren nicht länger auf der Nase herumtanzen lassen. Und Anfang April in London werden die 20 wichtigsten Staaten der Welt ähnliches beschließen. Das ist die Theorie. Die Regierungen wissen, dass sie Konsequenz an den Tag legen müssen, wenn sie in den Augen ihrer Wähler nicht einen ähnlichen Vertrauensverlust verleiden wollen wie die Manager transnationaler Konzerne.


    In der Praxis allerdings ist bislang nicht viel passiert. Die gescheiterten Investoren präsentieren uns weiter den Wetterbericht vor der Tagesschau, als sei nichts geschehen. Bis auf wenige Ausnahmen betreiben die Banken ihre undurchsichtigen Geschäfte. Und Steueroasen wie Jersey oder die Cayman-Inseln liefern immer noch keine Informationen über verschleierte Vermögen aus Essen-Bredeney, Hamburg-Blankenese und Berlin-Grunewald an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.


    Eine neue Finanzordnung braucht Zeit – das ist richtig. Ein paar Fortschritte wie den Bruch des Schweizer Bankgeheimnisses gibt es schon – auch richtig. Aber man hat bislang nicht den Eindruck, dass Merkel, Brown, Sarkozy & Co. ihren großen Wurf in die Tat umsetzen. Das kann noch kommen. Hoffen wir das Beste. Wir brauchen einen Konsens der Taten, nicht nur der Worte.

  • Sondersteuer für Banken

    Woher soll der Staat das ganze Geld nehmen, das er gegen die Finanzkrise einsetzt?

    Die Finanz- und Wirtschaftskrise zu bewältigen, kostet jede Menge Geld. Runde 700 Milliarden Euro haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bislang für Bürgschaften und Investitionen ausgelobt – etwa ein Drittel der gesamten deutschen Wirtschaftsleistung eines Jahres. Die Garantie für sämtliche Spareinlagen der Bürger, die Bundeskanzlerin Angela Merkel 2008 ausgesprochen hat, ist dabei noch nicht berücksichtigt.


    Welche Möglichkeiten hat der Staat, diese Summen zu beschaffen, sollten sie tatsächlich fällig werden?


    Grundsätzlich kann Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vier Wege wählen, um die Rettungsmilliarden einzunehmen. Er kann bei den Ausgaben sparen, die öffentliche Verschuldung am Kapitalmarkt mittels Staatsanleihen erhöhen, die Steuern anheben oder künftige private Gewinne abschöpfen, indem der Staat heute Eigentumsanteilen von Banken übernimmt.


    Warum sollte die öffentliche Hand jetzt nicht massiv sparen?


    Sozialausgaben, Renten oder Beamtengehälter zu kürzen, ist rechtlich problematisch. Außerdem würde der Bevölkerung Geld entzogen. Die sinkende Nachfrage verstärkte die Wirtschaftskrise. Ganz im Gegenteil sind manche zusätzliche Ausgaben notwendig oder wünschenswert. Man denke an die steigenden Kosten der Bundeswehr in Afghanistan oder die von allen Parteien geforderten Investitionen in bessere Kinderbetreuung und Bildung.


    Was spricht dafür, den Weg der öffentlichen Verschuldung zu gehen?


    Die meisten Ökonomen sind sich einig, dass dies die einzige wirksame Maßnahme ist, um schnell etwas gegen die Krise zu unternehmen. Die anderen Mittel – Sparen, Steuererhöhungen und Abschöpfung privater Gewinne – brauchen mehr Zeit. Außerdem würden sie vorläufig nicht die benötigten großen Summen erbringen. Der Nachteil der Verschuldung: Die zukünftigen Generationen müssen sie zumindest teilweise in Form höherer Steuern bezahlen.


    Ist es sinnvoll, schon heute die allgemeinen Steuern zu erhöhen?


    Jetzt indirekte Konsumsteuern wie die Mehrwertsteuer anzuheben, hieße, den Bürgern Geld wegzunehmen und damit die Krise zu verschärfen. Gleiches gilt für die Erhöhung der Lohn- und Einkommenssteuer. Außerdem wäre es ungerecht, die Allgemeinheit für eine Krise bezahlen zu lassen, die nur eine Branche der Wirtschaft verursacht hat.


    Ist es denn möglich, die Verursacher – die Banken und Investoren – mit speziellen Steuern zur Finanzierung heranzuziehen?


    Das ist grundsätzlich schwierig, denn es gilt der Gleichheitsgrundsatz. Steuern dürfen demnach nicht einer Bevölkerungsgruppe oder Branche im Besonderen auferlegt werden. Sie müssen immer alle gleichermaßen treffen. Andererseits wird jeder Rechtsgrundsatz durch andere eingeschränkt. So auch in diesem Falle. Das Äquivalenzprinzip erlaubt es, eine Bevölkerungsgruppe überproportional zur öffentlichen Finanzierung heranzuziehen, wenn diese besondere Vorteile genießt. Das kann man angesichts der milliardenteuren Rettungspakete zugunsten der Banken durchaus behaupten.


    Was heißt das konkret?


    Der Bremer Finanzwissenschaftler Rudolf Hickel regt an, die Körperschaftssteuer für Banken zu erhöhen. Künftig, wenn wieder Gewinne fließen, müssten die Institute einen größeren Teil davon an die Finanzämter überweisen. Um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, könnte man diese Steuererhöhung für die Finanzwirtschaft als befristete „Sonderabgabe“ deklarieren, die nach einigen Jahren ausläuft. Der Nachteil dieser Idee: Die Einnahmen würden die Kosten der Krise nicht annähernd decken.


    Gibt es andere Möglichkeiten, die Finanzwirtschaft wirksam zu besteuern?


    Ja, Finanzminister Steinbrück hat eine Variante in der vergangenen Woche selbst erwähnt. Würden alle Börsen- und Finanzmarktgeschäfte mit einer neuen Finanztransaktionsteuer in geringer Höhe belegt, könnte dies nach Berechnungen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wifo) leicht 30 Milliarden Euro oder mehr erbringen – alleine in Deutschland. Führt nur die Bundesregierung höhere Steuern für Banken ein, birgt das allerdings die Gefahr, dass die Institute ihre Geschäfte ins Ausland verlagern. Notwendig wäre deshalb eine Kooperation der wichtigsten Wirtschaftsmächte.


    Sollte sich der Staat an den Banken beteiligen, die er rettet?


    Auf jeden Fall. Dies ermöglicht, dass nicht nur die heutigen Verluste von allen Steuerzahlern getragen werden, sondern die Allgemeinheit auch von künftigen Gewinnen der Institute profitiert. Finanzwissenschaftler Hickel plädiert für die „Rückzahlungspflicht der Banken“.

  • Banken sollen besser beraten

    Bundesregierung verbessert den Schutz der Anleger / Beratungen müssen protokolliert werden

    Die Bundesregierung stärkt die Rechte der Sparer. Banken und Sparkassen müssen Beratungsgespräche künftig protokollieren und den Kunden eine Kopie der Mitschrift aushändigen. So können die Anleger notfalls falsche Beratungen nachweisen und Schadensersatzforderungen leichter durchsetzen. Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin.

    Mit der Neuregelung reagiert die Regierung auf erhebliche Missstände bei den Banken, die im Verlauf der Finanzkrise bekannt wurden. So wurde vielen Kunden, die ihr Geld eigentlich sicher anlegen wollten, riskante Zertifikate der bankrotten US-Bank Lehman Brothers verkauft. Heute sind die Papiere wertlos. Selbst Rentnern drehten die Bankberater noch solche Schuldverschreibungen an, an denen sich viel verdienen ließ. „Manche Berater haben sich mehr an den Vertriebsprovisionen orientiert als am Kundeninteresse“, stellte Justizministerin Brigitte Zypries fest. Es fällt den Betroffenen schwer, eine falsche Beratung durch ihr Institut nachzuweisen. Das soll künftig leichter werden.

    Jedes Beratungsgespräch muss schriftlich festgehalten werden. Aus dem Protokoll müssen die wesentlichen Inhalte des Gesprächs hervorgehen, also zum Beispiel die Wünsche des Kunden und die Empfehlung der Bank. Damit soll die Finanzbranche zu mehr Sorgfalt gezwungen werden. Die Bankenverbände sahen keinen Grund für schärfere Regeln. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßt die Neufassung, fordert aber Nachbesserungen. Die Beweislast müsse umgekehrt werden und künftig bei der Bank liegen, sagte vzbv-Chef Gerd Billen und wird dabei von den Grünen unterstützt.

    Ein weiteres Plus für die Verbraucher ist die ebenfalls beschlossene längere Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen bei einer falschen Beratung. Bisher können Anleger ihre Ansprüche bis zu drei Jahre nach Vertragsabschluss geltend machen. Künftig haben sie drei Jahre lang Zeit, nachdem der Schaden eingetreten ist. Zehn Jahre nach Vertragsabschluss sind die Ersatzansprüche aber endgültig verjährt.

    Der vzbv fürchtet, dass viele Banken nun auf die telefonische Beratung ihrer Kunden setzen. Denn Anrufe können zwar mitgeschnitten werden, damit der Gesprächsverlauf später nachgewiesen werden kann. Doch eine Pflicht dazu besteht nicht.

    Das Bundeskabinett hat darüber hinaus die Sicherung der Kundeneinlagen erhöht. Ab dem 30. Juni 2009 sind pro Sparer 50.000 Euro Guthaben gesichert, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird. Die bisher geltende zehnprozentige Beteiligung der Kunden am Verlust entfällt. Ende 2010 wird die Sicherungssumme auf 100.000 Euro erhöht.

  • HRE kann verstaatlicht werden

    Kabinett beschließt Enteignungsgesetz / Steinbrück hofft auf andere Lösung

    Der Weg zu einer Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) ist nun frei. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin das so genannte „Rettungsübernahmegesetz“, das eigens für die angeschlagene Bank konzipiert wird. Bis Ende Juni hat der Bund für die Entscheidung über eine Enteignung der HRE-Aktionäre Zeit. Danach läuft das Gesetz aus. Wenn die Enteignung beschlossen, muss das Verfahren bis Ende Oktober abgeschlossen sein.

    Mit den strengen Regeln will die große Koalition klar stellen, dass es bei der HRE um einen Sonderfall geht. An der sozialen Marktwirtschaft will die Regierung nicht rütteln. „Das beabsichtigt niemand“, versicherte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und verwies auf Länder wie die USA oder Großbritannien, die mit dem Thema pragmatisch umgehen und keinen ideologischen Streit daraus entfachen. Es geht in diesem Fall nur um die letzte Möglichkeit, falls alle anderen Versuche der Übernahme scheitern. Gerettet werden soll die marode Bank auf jeden Fall, weil eine Pleite andere Kreditinstitute mit in den Abgrund reißen würde.

    Noch ist offen, ob es überhaupt so weit kommt, dass die Bank verstaatlicht werden muss. Auf jeden Fall will der Bund das Unternehmen vollständig unter seine Kontrolle bringen. Denn die HRE ist ein Fass ohne Boden. 102 Milliarden Euro an Kapitalspritzen und Garantien wurden bereits gewährt. Allein der Steuerzahler ist mit mehr als 80 Milliarden Euro ins Risiko gegangen. Nach einer Übernahme soll die Lage des Pfandbriefinstituts stabilisiert werden. Nach einer Sanierung will der Bund sich dann wieder von der Beteiligung trennen.

    Bislang besitzt der Staat keine Aktien der HRE. Eine Enteignung können die bisherigen Aktionäre noch verhindern. „Dafür gibt es Chancen“, glaubt Kanzlerin Angela Merkel. Auf einer Hauptversammlung, die Anfang April  stattfinden soll, könnten die Noch-Eigentümer einem Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung zustimmen. Die Erhöhung soll allein der Bund übernehmen. Mit diesem Verfahren würden die Altaktionäre sozusagen über Nacht ihren Einfluss verlieren und könnten anschließend ganz aus der HRE gedrängt werden. „Stimmt die Hauptversammlung nicht zu, kommt es zur Enteignung“, drohte Steinbrück.

    Quer legt sich vor allem der amerikanische Großaktionär Flowers, dem ein Viertel der Aktien gehören, die er einst für rund eine Milliarde Euro erwarb. Heute ist die gesamt Bank an der Börse gerade einmal 270 Millionen Euro wert. Flowers muss sich wohl auf einen herben Verlust einstellen. Das Gesetz sieht zwar eine Entschädigung der Aktionäre vor, doch bemisst sich diese am Aktienkurs der letzten beiden Wochen. Mehr als die 270 Millionen Euro wird der Bund wohl nicht bezahlen.

  • Enteignung oder feindliche Übernahme?

    Die wichtigsten Fragen zur Hypo Real Estate

    Warum will der Bund die Bank Hypo Real Estate (HRE) übernehmen?

    Die Hypothekenbank steht am Abgrund und konnte nur durch Bundeshilfen von mittlerweile über 100 Milliarden Euro vom der Insolvenz gerettet werden. Ein Zusammenbruch des Instituts soll um fast jeden Preis verhindert werden. Erstens befürchten die Fachleute in diesem Fall einen Dominoeffekt, der weitere Banken zu Fall brächte. Zweitens finanziert die Bank auch viele öffentliche Investitionsvorhaben und gibt dafür die als sicher geltenden Pfandbriefe heraus. Dieses Instrument könnte einen enormen Vertrauensverlust erleiden. Schließlich will der Bund, wenn die Hypo Real Estate schon ein Fass ohne Boden ist, bestimmen, wo es langgeht.

    Wie kommt der Staat an die Anteile?

    Es kommen mehrere Möglichkeiten in Frage, von denen zwei favorisiert werden. Das Unternehmen könnte per Gesetz enteignet werden oder der Staat setzt eine Kapitalerhöhung durch, bei der er am Ende so eine große Mehrheit der Aktien besitzt, dass die anderen Aktionäre aus der Gesellschaft gedrängt werden können.

    Wie läuft eine Enteignung ab?

    Der Bundestag kann ein Gesetz zur Enteignung der Bank beschließen. Das erlaubt der Grundgesetzartikel 14. In der Geschichte der Bundesrepublik ist so etwas noch nicht vorgekommen. Enteignungen gibt es allerdings immer wieder einmal. So wird zum Beispiel verkaufsunwilligen Landwirten Boden fortgenommen, wenn das Stück Land für den Bau einer Autobahn oder einer Bahnstrecke benötigt wird. Auf jeden Fall muss der vorherige Besitzer angemessen entschädigt werden.

    Wie können die Aktien noch in Bundeshand gelangen?

    Denkbar wäre ein freiwilliges Übernahmeangebot an die Altaktionäre. Um auf Nummer sicher zu gehen, prüfen die beteiligten Ministerien aber einen anderen Weg. Dabei würde die Hauptversammlung der Bank eine Kapitalerhöhung beschließen, also neue Aktien ausgeben. Diese Anteile würde allein der Bund übernehmen, der seinen Anteil auf diese Weise so weit erhöht, dass die erforderliche Mehrheit für eine komplette Übernahme der Hypo Real Estate zusammenkommt. Denn wenn ein Aktionär fast alle Aktien besitzt, darf er die restlichen Anteilseigner aus dem Unternehmen drängen.

    Wo liegen die Probleme?

    Es gibt mehrere Schwierigkeiten. Viele Unionspolitiker wollen eine Enteignung aus grundsätzlichen Erwägungen vermeiden. Denn einen so tiefen Eingriff des Staates in die Wirtschaft lehnen sie ab, es sei denn, es bleibt gar kein anderer Weg übrig. Der SPD-Finanzminister Peer Steinbrück favorisiert dagegen diese vergleichsweise schnelle Lösung, weil jede verlorene Minute weitere Steuergelder kosten kann. Am heutigen Mittwoch beschließt das Bundeskabinett auf jeden Fall schon einmal ein „Rettungsübernahmegesetz“ vor, auf dessen Grundlage die Enteignung vorgenommen werden könnte.

    Ein weiteres Problem sind die Altaktionäre der Bank, die viel Geld verloren haben. Vor allem der einzige Großaktionär, der US- Investor Flowers, pokert um eine möglichst hohe Entschädigung. Der Amerikaner besitzt knapp ein Viertel der HRE-Aktien. Statt der 22,50 Euro, die Flowers einst dafür bezahlt hat, kostet ein Anteil an der Börse derzeit gerade einmal gut 1,10 Euro. Für eine Übernahme seiner Aktien verlangt Flowers aber ein Vielfaches dieses Betrages. Der Investor setzt darauf, dass dem Bund die Zeit davon läuft und er deshalb mehr als den Börsenkurs bezahlen wird.

    Was wird die Übernahme kosten?

    Das ist noch offen. Die Entschädigungen dürften den Steuerzahler jedoch abermals viel Geld kosten, womöglich einen Milliardenbetrag.

    Wie geht es dann weiter?

    Weitere Enteignungen soll es nicht geben. Vermutlich wird das Rettungsübernahmegesetz deshalb auch bis zum Herbst befristet. Der Bund wird versuchen, die HRE wieder zu stabilisieren und das Pfandbriefgeschäft wieder in Gang zu bringen. Notfalls kann der Staat aber auch für eine kontrollierte Abwicklung der HRE sorgen, die keine weiteren Banken in Mitleidenschaft zieht. Im günstigsten Fall steht die Bank nach überstandener Krise wieder auf und kann dann erneut privatisiert werden. Wie hoch die Gesamtkosten für den Steuerzahler bis zum Ende der Rettungsaktion werden, ist weiterhin offen.

  • Klare Regeln und Vorsicht nötig

    Kommentar

    Klare Richtlinien für den Datenschutz in Unternehmen sind überfällig. Das haben die Skandale bei Lidl, der Telekom und der Bahn verdeutlicht. Die drei Affären sind zwar weder in ihrem Ausmaß noch in der Schwere der Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien vergleichbar. Doch offenbaren die Fälle allesamt die Schwächen beim Schutz persönlicher Informationen. Der Discounter filmte seine Mitarbeiter, um Langfingern auf die Spur zu kommen. Die Telekom ließ sich Millionen sensible Kundendaten klauen und die Bahn nahm gleich fast alle Beschäftigten ins Visier der hauseigenen Korruptionsfahnder. Welchen Arbeitgebern können die Beschäftigten in Deutschland noch trauen?

    So eindeutig sich die Öffentlichkeit auf die Seite der Ausspionierten stellt, ist die Sache leider nicht. Die Bahn bewegte sich beispielsweise nach heutigem Kenntnisstand überwiegend in einer rechtlichen Grauzone. Es ist nicht genau geregelt, was die Unternehmen dürfen und wo ein Schutzinteresse der Arbeitnehmer Schnüffeleien entgegensteht. Es muss das Interesse beider Seiten sein, den Schwebezustand durch eine möglichst eindeutige Regelung zu beenden.

    Ganz einfach wird es nicht. Denn natürlich darf den Arbeitgebern die Verteidigung gegen Wirtschaftsspione, korrupte Mitarbeiter oder Diebe im eigenen Hause nicht verwehrt werden. Dazu gehören zwangsläufig Kontrollen und Überwachungsmöglichkeiten. Allerdings sollte hier klar gestellt werden, dass diese fast schon nachrichtendienstlichen Methoden nur bei begründeten Verdachtsfällen erlaubt sind und der Betriebsrat darüber Bescheid wissen muss.

    Es darf beim Datenschutz aber nicht nur um eine Reaktion auf aktuelle Ereignisse gehen. Denn die Zeiten haben sich rasant geändert. Früher kämpften Bürgerinitiativen gegen einen harmlosen Fragebogen zur Volkszählung. Heute geben viele Bürger im Internet und anderswo freiwillig höchst persönliche Information freimütig weiter. Das Risikobewusstsein ist oft nur gering. Dabei lässt sich mit genügend Energie reichlich Schindluder mit den Daten treiben, von unerwünschter Werbung bis hin zum Plündern von Bankkonten. Das Bundesdatenschutzgesetz wird derzeit zwar gerade modernisiert. Doch wird das nicht reichen. Erstens müssen Bürger und Unternehmen vorsichtiger werden und zweitens muss der Datenschutz künftig schneller auf technische Veränderungen reagieren.

    Schon heute ist möglich, was Sciencefiction-Autoren vor 20 Jahren noch als Horrorszenario beschrieben haben: eine weitgehende Kontrolle der Menschen, am Arbeitsplatz und anderswo. Früher wollten sich die Bürger vor allem vor staatlichen Schnüffelaktionen schützen. Heute droht die Gefahr von überall her. Dagegen hilft Aufklärung, Aufmerksamkeit und ein eindeutiger Rechtsrahmen, der den Missbrauch wirksam ahnden kann, am Arbeitsplatz wie beim Surfen im Internet.  
     

  • Datenschutz erst nach der Wahl

    Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz soll Unklarheiten beseitigen / Arbeitgeber wollen keine Veränderung

    Die Datenskandale bei Lidl, der Telekom und der Bahn haben die Politik nun auf Trab gebracht. Arbeitsminister Olaf Scholz und Innenminister Wolfgang Schäuble kündigten nach einem Gipfeltreffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften ein eigenständiges Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz an.

    „Eine Totalüberwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz darf es genau so wenig geben wie die Durchleuchtung und Selektion von Mitarbeitern“, sagte Scholz am Montag in Berlin. Bis es soweit ist, werden allerdings noch Monate ins Land ziehen. Vor der Wahl im September werde es keinen Entwurf für das Gesetz geben, erläuterte Schäuble und macht die komplizierte Materie dafür verantwortlich.

    Bislang werden die Arbeitnehmerrechte vor allem im Bundesdatenschutzgesetz gewahrt. Die Formulierung in der entsprechenden Passage lässt allerdings Verhaltensspielräume für die Unternehmen zu. Deshalb will die Bundesregierung in einem ersten Schritt den Wortlaut ergänzen und den Schutz ausdrücklich auf Beschäftigte erweitern. Zugleich wollen die Experten vom DGB, den Arbeitgeberverbänden sowie den beteiligten Ministerium ein gesondertes Schutzgesetz ausarbeiten. Die Positionen liegen noch weit auseinander. Die Wirtschaft hält die bestehenden Regelungen weitgehend für ausreichend und wollen nur punktuelle Änderungen vornehmen.

    Der Gewerkschaftsbund fordert deutlich schärfere Bestimmungen. Der Vorsitzende Michael Sommer verlangt, dass die Überwachung von Beschäftigten generell verboten wird. Auch sollen die Arbeitnehmer nicht mehr durch Video- oder Tonaufnahmen und den Einsatz von Detektiven kontrolliert werden. Die Untersuchungen durch den Betriebsarzt bei der Einstellung soll auf das Notwendigste begrenzt werden. Außerdem spricht sich der DGB für Schmerzensgeldzahlungen an die Angestellten bei Verstößen gegen das Gesetz aus.

    Ganz so einfach ist eine vernünftige Neuregelung allerdings nicht, denn die Experten müssen sich über heikle Fragen den Kopf zerbrechen. Was dürfen Arbeitgeber mit den Informationen anstellen, die bei Bewerbungen zusammen kommen? Wie wird mit den von Betriebsärzten gesammelten Daten verfahren? Welchen Status erhalten Fakten, die erhoben werden, weil der Angestellte zugleich Kunde des eigenen Unternehmens ist? Das kann beispielsweise bei Banken oder Handelshäusern der Fall sein. „Das kann kein Schnellschuss sein“, glaubt Schäuble daher.

    Auch der Umgang mit privaten E-Mails, die vom Firmencomputer versandt werden, muss geregelt werden. Diesen Fall muss der Innenminister gerade im eigenen Haus lösen. Das für Datensicherheit zuständige Bundesamt will den gesamten Mailverkehr der Bundesregierung durchleuchten, weil Internet-Spione vermehrt die zentralen Regierungsrechner angreifen. Dabei gelangt den Fahndern zwangsläufig auch private elektronische Post in die Hände.

    Ein völliges Verbot des Datenabgleichs zwischen verschiedenen Stellen im Unternehmen verlangen auch die Gewerkschaften nicht. Dann würde zum Beispiel die Korruptionsbekämpfung oder das Aufspüren krimineller Mitarbeiter zu stark erschwert. Wenn es insgesamt klare Bestimmungen gibt, sollen Ausnahmeregelungen für die Detektivarbeit erlaubt werden.

  • Merkel und Steinbrück werden Banker

    Bundesregierung plant Gesetz zur Verstaatlichung von Banken. Auch die Enteignung soll möglich sein. Erste Kandidatin: Die Hypo Real Estate in München

    Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz, um die angeschlagene Münchner Bank Hypo Real Estate (HRE) komplett zu übernehmen. Die Regelungen des „Rettungsübernahmegesetzes“ sollen für die HRE, grundsätzlich aber auch für andere Banken gelten, die in Schwierigkeiten geraten. Am kommenden Mittwoch will das Kabinett den Entwurf beschließen. Damit vollzieht die große Koalition einen grundsätzlichen Politikwechsel: Bisher haben es Union und SPD abgelehnt, Finanzinstitute zu verstaatlichen.


    Besonders Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) stellte in den Vordergrund, dass der Staat vorübergehend die alleinige Kontrolle über die HRE ausüben müsse. Damit das Institut die Finanzkrise übersteht, hat ihr der öffentliche Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung (Soffin) bislang bereits rund 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. „Diese Mittel des Staates dürfen nicht verlorengehen“, sagte Steinbrück in der gestrigen Bundestagsdebatte zum Konjunkturpaket. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß warnte die Union davor, „wegen unnötiger Bauchschmerzen das Notwendige zu verhindern“.


    Unionsfraktionschef Volker Kauder betonte dagegen, es werde „kein Gesetz geben, das es der Bundesregierung ermöglichen würde, alle Banken nach freiem Gutdünken zu enteignen“. Eine Verstaatlichung sei nur die „ultissima ratio“, sagte Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger brachte selbst eine Pleite der HRE als überlegenswerte Lösung ins Gespräch.


    Die HRE ist einerseits durch die Verluste ihrer irischen Tochter Depfa nahezu pleite, andererseits hat das Institut eine besondere ökonomische Bedeutung. Am Markt der Pfandbriefe, einer eigentlich besonders sicheren Art von Wertpapieren, hält es einen weltweiten Anteil von rund zehn Prozent. Die Regierung befürchtet den Kollaps weiterer Banken und Versicherer, würde sie die HRE in den Bankrott schicken.


    Am Rande der Bundestagssitzung verhandelte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag über die Bestandteile des Rettungsübernahmegesetzes. Die Gespräche würden am Wochenende fortgesetzt, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Das Gesetz wird eine Anzahl von Maßnahmen enthalten, die es dem Staat ermöglichen, die Kontrolle von Banken zu übernehmen. Vorrang haben dabei Lösungen wie beispielsweise Kapitalerhöhungen, mit denen der Bund die Mehrheit an einem Institut bekommen würde. Ziel vor allem der Union ist es, die Interessen der Aktionäre so weit wie möglich zu wahren. Auch Regierungsprecher Wilhelm wies freilich daraufhin, dass der Artikel 14 des Grundgesetzes die Enteignung der Besitzer von Unternehmen grundsätzlich gestattet.


    Die öffentliche Ankündigung des Gesetzes dient auch als Druckmittel gegenüber US-Investor Flowers, der 24 Prozent der HRE-Aktien besitzt. Die Bundesregierung verhandelt mit Flowers über den Preis, zu dem die US-Firma ihre Aktien verkaufen würde.


    Die Grünen begrüßten den „Strategiewechsel“ der Bundesregierung. „Die Möglichkeiten gegenüber Banken werden deutlich ausgeweitet“, sagte Finanzpolitiker Gerhard Schick. Fraktionschef Fritz Kuhn hatte bereits im vergangenen Oktober die „intelligente Verstaatlichung“ der HRE gefordert. Die Vizechefin der Linksfraktion, Gesine Lötzsch, sagte: „Statt sich erpressen zu lassen, sollte der Bund die HRE-Aktionäre entschädigungslos enteignen“.


    Neben der Übernahme von Banken wird das Gesetz auch einige Neuregelungen enthalten, die den Sonderfonds betreffen. So will die Regierung den Zeitraum verlängern, in dem die Soffin Instituten öffentliche Garantien zur Verfügung stellen kann.

  • Pillen für den Job

    Zwei Millionen Deutschen dopen sich für bessere Leistungen und gute Stimmung

    Rund zwei Millionen Deutsche greifen freiwillig zu Stimmungsaufhellern oder leistungsfördernden Arzneien, um ihre Leistungen im Job zu verbessern. 800.000 dopen sich sogar regelmäßig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK), die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.

    Mit den steigenden Anforderungen am Arbeitsplatz können offenkundig viele Beschäftigte nicht umgehen. Obwohl sie gesund sind, nehmen sie Medikamente ein, die beruhigend, aufputschend  oder konzentrationsfördernd wirken. Vor allem unter Akademikern und Studenten sind die verschreibungspflichtigen kleinen Helfer verbreitet. „Wir können beobachten, dass ein Teil der Leute in dieselbe Falle tappt wie Hochleistungssportler“, sagt der Autor der Studie, Hans-Dieter Nolting. Doping für den Beruf, um beispielsweise besser den Stress zu vertragen, ist immerhin für 30 Prozent der Männer und für 40 Prozent der Frauen vertretbar.

    Vier von zehn Arbeitnehmern wissen, dass Arzneien gegen Gedächtnisstörungen oder Depressionen auch bei gesunden Menschen wirken. Jeder fünfte hält die Risiken im Vergleich zum Nutzen für vertretbar. Unter Kollegen, Freunden und in der Familie wird sogar verbreitet zur Einnahme der kleinen Helfer geraten. Auch viele Ärzte sehen darin der Studie zufolge kein Problem.

    Nolting sieht eine Reihe typischer Situationen, in denen Arbeitnehmer Pillen schlucken. Dauernder Termindruck, strenge Arbeitsbedingungen oder psychische Belastungen und Müdigkeit gehören dazu. Auch der Wunsch, besser und schneller als Kollegen zu arbeiten, reizt zum Nachhelfen. 28 Prozent der Frauen und 25 Prozent der Männer erachten das Bedürfnis nach einer besseren Konzentrations- und Gedächtnisleistung als guten Grund für die Einnahme von Medikamenten. Bei einer anderen Befragung unter Wissenschaftlern zeigte sich dieses Motiv besonders häufig. Jeder fünfte Forscher der Befragung gab Doping für den Kopf zu.

    Die DAK hat über die Befragung hinaus die Arzneimittelverordnungen der Mitglieder unter die Lupe genommen. Das Ergebnis legt nahe, dass einige Ärzte Antidepressiva, Betablocker oder Gedächtnispräparate verschreiben, obwohl gar keine Krankheit festgestellt wurde. Bei dem Wirkstoff Piravetam, der gegen Demenz eingesetzt wird, stimmten Diagnose und Verordnung nur in drei Prozent der Fälle eindeutig ein. Jedes siebente Rezept wurde ohne jede Diagnose ausgestellt. Ähnliche Auffälligkeiten zeigten sich bei einer Arznei gegen das „Zappelphilipp-Syndrom“ AHDS. Vielfach werden die verschreibungspflichtigen Präparate auch ohne Rezept im Internet oder im Bekanntenkreis erworben. Zwischen Frauen und Männern gibt es beim Job-Doping beträchtliche Unterschiede. Frauen neigen eher zu Beruhigungsmitteln und Stimmungsaufhellern, Männer suchen aufputschende und konzentrationsfördernde Tabletten.

    Medizinerin Isabella Heuser von der Berliner Charité hält die chemische Leistungssteigerung für legitim. „Die Menschen wollen sich verbessern“, sagt die Expertin. Auch die plastische Chirurgie boome. „Schönheit und Jugendlichkeit hat Vorteile im Arbeitsleben und anderswo“, erläutert die Professorin. Über Langzeitschäden beim Konsum der gefragten Arzneien für Gesunde ist nach Aussage Heusers nichts bekannt. Dennoch warnt die DAK vor dem Arzneimittelkonsum. „Der Wunsch, immer perfekt sein zu müssen, lässt sich auch durch Medikamente nicht erfüllen“, warnt DAK-Chef Herbert Rebscher.

  • Die Schuldenbremse funktioniert nur in guten Zeiten

    Kommentar von Hannes Koch

    Die Schuldenbremse ist eine gute Idee, obwohl sie nicht funktionieren wird. Weil die große Koalition jetzt beschließt, eine zusätzliche Staatsverschuldung mehr oder weniger zu verbieten, wird es künftig schwerer durchsetzbar sein, die nachfolgenden Generationen mit immer neuen Krediten zu belasten. Trotz dieses heilsamen, neuen Zwangs zur Sparsamkeit wird aber eine hohe Neuverschuldung nach wie vor möglich sein und auch praktiziert werden. Auch künftig kann jede Regierungskoalition mit ihrer Stimmenmehrheit im Bundestag den wirtschafts- und finanzpolitischen Ausnahmezustand ausrufen. Außerdem wird die Politik die allzu starre Schuldenbremse in Notfällen einfach abschalten. Und das aus gutem Grund: Die gegenwärtige Krise könnte man mit dem grundsätzlichen Schuldenverbot nicht so bekämpfen, wie die Regierung es zur Zeit tut.


    Die negativen Folgen der Schuldenbremse zeigen sich in einem Gedankenexperiment. Wäre die Bundesregierung in der Lage, ihr gegenwärtiges Konjunkturprogramm durchzuführen und die Rettungsmilliarden für Banken auszugeben, wenn die Neuregelung bereits existierte? Nein, das dürfte sie nicht. Der Grund: Sie wäre nicht imstande, die krisenbedingte Verschuldung innerhalb desselben Konjunkturzyklus zurückzuzahlen. Genau das aber soll die Verfassungsänderung festlegen.


    Nehmen wir an, die zusätzliche Verschuldung betrüge 100 Milliarden Euro. Die Regierung müsste diese Summe während des Aufschwungs tilgen, der der Krise folgt. Dauerte der Boom beispielsweise vier Jahre, würde jedes Jahr eine Rückzahlung von 25 Milliarden Euro fällig. Das aber ist schwierig bis illusorisch. Solche Haushaltsüberschüsse gab es in den vergangenen Jahrzehnten nie. Das notwendige Geld ließe sich nur aufbringen, indem man die Steuern deutlich erhöhte. Aber welche der ab 2009 wahrscheinlichen Regierungskoalitionen will das schon? Weder die große noch die schwarz-gelbe.


    Ein im Extremfall untaugliches Mittel muss aber nicht schlecht sein. Wenn die Schuldenbremse nur in normalen konjunkturellen Zeiten wirkt, ist das schon eine ganze Menge. Sollte sie in tiefen Krisen hingegen außer Kraft gesetzt werden, kann auch das sinnvoll sein, um die Wirtschaft nicht vollends abzuwürgen.


    Hannes Koch

  • „Gütesiegel für Unternehmen“

    Ein Zertifikat für soziale und ökologisch vorbildliche Firmen fordert die grüne Verbraucherpolitikerin Nicole Maisch. Kritik an Ministerin Ilse Aigner

    Hannes Koch: Die neue Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherpolitik hat die ersten 100 Tage im Amt absolviert. Was hat CSU-Frau Ilse Aigner bisher geleistet?


    Nicole Maisch: Sie hat eine Telefon-Hotline finanziert, um besorgten Kapitalanlegern Fragen zur Finanzkrise zu beantworten. Viel mehr ist verbraucherpolitisch nicht passiert.


    Koch: Was sollte die Verbraucherministerin angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten denn tun?


    Maisch: Die Privatanleger sind bei den Banken oft falsch beraten worden. Deshalb müsste die Verjährungsfrist in den Fällen verlängert werden, bei denen sich Bankberater durch irreführende Informationen strafbar gemacht haben. Die so genannten Spezialisten kommen heute meist ungeschoren davon. Außerdem fordern wir, dass die Beratungsgespräche besser protokolliert werden. Nur so ließe sich der Bank eine schlechte Beratung später auch nachweisen.


    Koch: Was nähmen Sie als erstes in Angriff, würden Sie zur Verbraucherministerin ernannt?


    Maisch: Ich würde versuchen, den Verbrauchern zu ermöglichen, nachhaltiger zu konsumieren. Wir brauchen ein Gütesiegel für nachhaltige Unternehmenspolitik. Dann könnten die Kunden sich besser orientieren, welche Produkte sie auswählen wollen.


    Koch: Das Fairtrade-Siegel, das eine besondere soziale und ökologische Qualität belegt, existiert heute schon. Würde ein weiteres Zertifikat die Verbraucher nicht eher verunsichern?


    Maisch: Fairtrade ist über kleine Marktnischen noch nicht hinausgekommen. Ein Sozialsiegel mit größerer Verbreitung fehlt dagegen.


    Koch: Lässt sich soziale Verantwortung von Unternehmen denn mit eindeutigen Kriterien messen?


    Maisch: Das ist schwierig – zugegeben. Gerade deshalb muss man jedoch beginnen, daran zu arbeiten. Eine Basis könnten die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sein. Wenn ein Unternehmen beispielsweise garantiert, dass in seinen Fabriken und denen seiner Zulieferer keine illegale Kinderarbeit stattfindet, dürfte es das Gütesiegel tragen. Mit solchen Fragen beschäftigt sich das Ministerium aber leider überhaupt nicht.


    Koch: Gibt es nicht auch Fortschritte im Verbraucherschutz? Die große Koalition beschließt demnächst, dass die Bahn bei Zugverspätungen über einer Stunde eine Entschädigung zahlen muss. Bisher tut sie das nur freiwillig.


    Maisch: Das Gesetz liegt im Bundestag, es kommt nicht voran. Außerdem reicht die Entschädigung ab einer Stunde Verspätung nicht aus. Sie müsste schon ab einer halben Stunde gezahlt werden. Das fordern auch die Verbraucherverbände.


    Nicole Maisch (27) ist Sprecherin für Verbraucherpolitik der Grünen im Bundestag. Sie vertritt die Region Nordhessen
    Info-Kasten
    Verbraucherbericht
    Der Bericht der Bundesregierung zur Verbraucherpolitik steht heute (Freitag, 13.2.2009) im Bundestag zur Debatte. Die große Koalition lobt sich selbst, die Opposition kritisiert den unzureichenden Schutz der Konsumenten vor Geschäftemachern aller Art.

  • Steinbrück treibt Bankenregulierung voran

    Finanzminister hofft auf Konsens zur Kontrolle risikoreicher Hedgefonds. Ab morgen tagen die wichtigsten Industriestaaten in Rom und beraten über die Finanzkrise

    Ein internationaler Konsens zur besseren Steuerung des Finanzsystems zeichnet sich ab. Dazu gehöre die „direkte Regulierung“ von Hedgefonds, sagte Finanzstaatssekretär Jörg Asmussen am Mittwoch. Wenn ab morgen die Finanzminister der wichtigsten Industriestaaten (G7) in Rom tagen, „werden wir das einfordern“, so Asmussen.


    Die Finanzminister unter anderem der USA, Großbritanniens und Deutschlands, sowie die Chefs der wichtigsten internationalen Organisationen diskutieren am Wochenende über die Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Vor allem geht es dabei um die Verwirklichung des 47-Punkte-Planes zur Regulierung der Finanzmärkte, den die großen Industrie- und Schwellenländer im vergangenen November in Washington beschlossen haben. Eines der zentralen Vorhaben, das Bundesfinanzminister Peer Steinbrück besonders am Herzen liegt, lautet: „Wir setzen uns dafür ein, dass alle Finanzmärkte, Produkte und Teilnehmer reguliert oder beaufsichtigt werden“.


    Dieser Anspruch richtet sich gegen die Banken und Fonds, die mit neuen Finanzprodukten und verdeckten Transaktionen die Finanzkrise ausgelöst haben. Steinbrück will auch die so genannten Hedgefonds treffen, die mit wenig Eigenkapital und großen Summen geliehenen Geldes risikoreiche Geschäfte tätigen. Diesen Fonds soll es künftig beispielsweise nicht mehr gestattet werden, sich in Steueroasen niederzulassen, in denen keine wirkungsvolle Finanzaufsicht existiert. Stattdessen müssten sie sich dort registrieren lassen, wo ihr Management tatsächlich arbeitet. Das ist in der Regel nicht auf den Cayman-Islands, sondern beispielsweise in London oder New York. Dort würden die Investoren dann auch der Pflicht unterworfen, regelmäßig über ihre Aktivitäten zu berichten.


    Asmussen ließ nicht unerwähnt, dass er Rückenwind für diese Regulierung spüre. So habe die einflussreiche „Gruppe der 30“ ebenfalls die direkte Regulierung der Hedgefonds verlangt. In dieser Denkfabrik arbeiten unter anderem Nobelpreisträger Paul Krugman, Jean-Claude Trichet, der Chef der Europäischen Zentralbank, und Laurence Summers, der US-Präsident Barack Obama berät. Neben Unterstützern gibt es aber auch Gegenspieler: Die britische Regierung hält bislang nicht viel von der strengeren Regulierung. Sie befürchtet, dass dadurch die Attraktivität der von Großbritannien abhängigen Steueroasen und damit auch die des Finanzplatzes London nachlasse.


    Steinbrück will in Rom dafür plädieren, dass alle 47 Punkte des Washingtoner Planes „lückenlos“ realisiert werden. So würden große Institute künftig von internationalen Aufsichtsgremien kontrolliert. In Deutschland könnte das etwa die Deutsche Bank und die Allianz AG betreffen. Vom neuen US-Finanzminister Thimothy Geithner, der in Rom seinen ersten internationalen Auftritt absolviert, erhofft Steinbrück Unterstützung.


    Neben der Hedgefonds-Regulierung liegen Steinbrück besonders zwei Themen am Herzen. Zum einen hält er es für notwendig, das Forum für Finanzstabilität (FSF) zu öffnen. Künftig sollten auch Vertreter der großen Schwellenländer wie China und Indien an den Beratungen teilnehmen. Im Forum treffen sich unter anderem Finanzministerien und Notenbanken, um über den Zustand der Finanzmärkte zu beraten.


    Außerdem will Steinbrück eine so genannte Exit-Strategie formulieren. Die G7-Regierungen sollen einen Plan ausarbeiten, wie die Staatseingriffe in die Wirtschaft wieder reduziert werden können, wenn die Krise abklingt.

  • „Merkel hat versprochen und gehalten“

    Der Afrika-Aktivist und Rocksänger Bob Geldof lobt die Kanzlerin für die Erhöhung der Entwicklungshilfe. Gleichzeitig kritisiert er die Agrarpolitik als „Protektionismus der übelsten Sorte“

    Hannes Koch: Sie fordern die Bundesregierung auf, ihre Entwicklungshilfe für Afrika zu erhöhen. Wie stark leidet der Kontinent unter der Finanz- und Wirtschaftskrise?


    Bob Geldof: Der Einbruch fällt nicht so stark aus wie in den reichen Staaten. Trotzdem ist der Rückschlag gravierend. Denn Afrika braucht ein permanentes Wachstum von acht Prozent, um seine wachsende Bevölkerung zu versorgen.


    Koch: Infolge der Finanzkrise würde die Zahl der Hungernden um 200 Millionen Menschen steigen, heißt es. Stimmt diese Hiobsbotschaft?


    Geldof: In den zurückliegenden Boomjahren ist die afrikanische Wirtschaft um sechs Prozent pro Jahr gewachsen. 2008 werden es nur noch vier Prozent sein – viel weniger, als notwendig. Deshalb nimmt der Hunger wieder zu.


    Koch: Bundeskanzlerin Angela Merkel wird von Ihrer Organisation One dafür gelobt, dass sie die Entwicklungshilfe anhebe. Dabei verfehlt Deutschland das internationale Ziel meilenweit, 0,7 Prozent seiner Wirtschaftsleistung den armen Ländern zur Verfügung zu stellen.


    Geldof: Wir haben Frau Merkel gebeten, mehr zu tun. Das hat sie versprochen und auch eingehalten. Dafür bedanken wir uns. Denn der Dank gibt uns die Möglichkeit, mir ihr über den nächsten notwendigen Schritt zu reden.


    Koch: Deutschland investiert viel weniger Mittel in die Bekämpfung der Armut, als die Vereinten Nationen verlangen. Was müsste passieren?


    Geldof: Die deutsche Entwicklungshilfe sollte bis 2010 auf 0,51 Prozent des Bruttonationaleinkommens anwachsen, wie zugesagt. Davon ist die Bundesregierung noch um einiges entfernt. Aber immerhin ist Deutschland heute – gemessen an der absoluten Summe – der zweitgrößte Geber der Welt nach den USA.


    Koch: Auch die reichen Länder leiden. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschlingt Hunderte Milliarden Euro. Warum sollte man ausgerechnet jetzt die Entwicklungshilfe erhöhen?


    Geldof: Aus moralischen Gründen, aber auch aus purem ökonomischem Eigeninteresse. Heute verweigern die Industriestaaten der Hälfte der Weltbevölkerung den Zugang zu ihrem System des Wohlstandes. Welchen Sinn soll diese Politik langfristig für ein Land wie Deutschland haben, das fast 40 Prozent seiner Produkte exportiert? Die meisten der 900 Millionen Konsumenten, deren Kontinent 14 Kilometer südlich von Gibraltar beginnt, können sich diese Waren gegenwärtig nicht leisten. Sie sind schlicht zu arm. Aus deutscher Sicht wäre es deshalb gerade verrückt, Afrika nicht als Markt der Zukunft zu betrachten. Wir im Norden brauchen die Leute im Süden, damit es uns selbst gut geht.


    Koch: Unlängst haben die EU-Kommission und die Bundesregierung entschieden, als Unterstützung für die europäischen Bauern wieder subventionierte Milch in Entwicklungsländer zu exportieren. Das schädigt die Landwirtschaft des Südens massiv. Verdient die Kanzlerin auch dafür ein Lob?


    Geldof: Das ist total kontraproduktiv – ökonomischer Nationalismus und Protektionismus der übelsten Sorte. Brüssel baut noch immer hohe Mauern, um die eigenen Bauern zu schützen. Weil man damit den afrikanischen Zukunftsmarkt schädigt, anstatt ihn aufzubauen. Dieses Denken führt geradewegs in die nächste Wirtschaftskrise.


    Koch: Seit 25 Jahren setzen Sie sich für die armen Länder und speziell für Afrika ein. Sind sie stolz darauf, was Sie erreicht haben?


    Geldof: Nein, das bin ich nicht. Hätten wir wirkungsvoll gearbeitet, wären die Menschen in Afrika heute nicht mehr so arm, wie sie tatsächlich sind. Wir müssen neue Argumente finden, um die Politik zu überzeugen. Der Appell an das ökonomische Eigeninteresse ist dafür besser geeignet, als die moralische Argumentation der Vergangenheit.


    Info I:
    Bob Geldof (57) wurde 1979 mit seiner Band „The Boomtown Rats“ und dem Song „I Don´t like Mondays“ bekannt. 1985 organisierte er die Live-Aid-Konzerte in Philadelphia und London mit zwei Milliarden (Fernseh-) Zuschauern weltweit. Seine bislang letzte CD „Sex, Age & Death“ ist von 2001.


    Info II:
    Am Montag startete die Afrika-Lobby-Organisation ONE, die Geldof unterstützt, ihre neue Kampagne zum Wahljahr 2009 in Deutschland. Unter dem Titel „Be one of us“ fordern Geldof, Campino (Die Toten Hosen) und andere Prominente die Bundesregierung auf, trotz der Finanzkrise die Entwicklungshilfe für Afrika wie geplant zu erhöhen.

  • Hohes Tempo trotz Bremse

    Die Schuldenbegrenzung könnte wirkungslos bleiben, weil die Koalition Ausnahmeregelung beschließt

    Die große Koalition hat ein Verfahren beschlossen, um die Staatsschulden zu verringern. Jede Generation soll ihre eigenen Schulden bezahlen und sie nicht an ihre Kinder weitergeben. Ob diese „Schuldenbremse“ allerdings jemals die erhoffte Wirkung erzielen wird, ist fraglich. Die Verhandlungsführer Peter Struck (SPD) und Günther Oettinger (CDU) räumten am Freitag ein, dass mehrere Punkte offen bleiben.


    SPD-Fraktionschef Struck, Baden-Württembergs Ministerpräsident Oettinger und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück haben sich zwar auf strenge Regeln für die maximale Staatsverschuldung geeinigt. Der Bund soll ab 2011 nur noch Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts aufnehmen dürfen – auf heutiger Basis etwa neun Milliarden Euro. Die Bundesländer müssen ab 2020 ganz ohne neue Schulden auskommen. Allerdings wird es Ausnahmeregelungen geben, die jenseits dieser grundsätzlichen Einigung doch eine höhere Verschuldung ermöglichen.


    Dem Staat soll erlaubt sein, mehr Kredite aufzunehmen, wenn es zu einer Naturkatastrophe oder einem Wirtschaftseinbruch kommt. Die Summe legen die Parlamente und der neue Stabilitätsrat fest, in dem der Bundesfinanzminister und die Länderfinanzminister sitzen. Die Höhe der Verschuldung bleibt damit eine politische Entscheidung – wie heute. „Eine Obergrenze für die Ausnahme-Schulden gibt es nicht“, sagte Oettinger.


    Außerdem will die Föderalismuskommission, der Struck und Oettinger vorstehen, auch eine neue bindende Regel beschließen, um die konjunkturelle Zusatzverschuldung schnell wieder zu tilgen. Die zusätzlichen Kredite müssen im Laufe des „Konjunkturzyklus“ zurückgezahlt werden.


    Was aber bedeutet „Konjunkturzyklus“? Ein Beispiel: Mitte 2008 begann ein starker Abschwung der Konjunktur, die Wirtschaftskrise setzte ein. Diese wird einige Jahre anhalten und schließlich in den nächsten Aufschwung übergehen. Danach, in fünf, sieben oder zehn Jahren, folgt eine weitere Rezession. Das Problem: Heute weiß niemand, wie lange der Zyklus dauert und welche Zusatzverschuldung angemessen ist. „Wir können jetzt nicht einschätzen, wie lange die gegenwärtige Krise anhält“, so Struck. Es besteht also die politische Möglichkeit, die Verschuldung so auszuweiten, dass sie bis zum Ende der Konjunkturperiode nicht getilgt wird.


    Um dem entgegenzuwirken, beraten die Koalitionäre über ein so genanntes Konjunkturbeobachtungskonto. Im Nachhinein würden die Ausnahme-Schulden den einzelnen Perioden zugeordnet und mit der erlaubten Verschuldung verrechnet. Ob die Föderalismuskommission sich darauf einigt, ist freilich noch nicht klar.


    Ökonomen debattieren währenddessen, ob dies schlimm ist oder nicht. Während der Sachverständigenrat der Bundesregierung die Verschuldung stark einschränken will, plädiert das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie dafür, im Notfall höhere Kredite zuzulassen. IMK-Chef Gustav Adolf Horn meint, dass der Staat sonst freiwillig auf Reaktionsmöglichkeiten gegen Wirtschaftskrisen verzichtete.

  • Die Möhrchen-Methode

    Bahnchef Hartmut Mehdorn hat seine Machtposition eingebüßt

    Es gibt ein einfaches Führungsprinzip für Bahnchef Hartmut Mehdorn. Wenn der Esel steht, muss man ihm nur ein Möhrchen vor den Kopf halten. Dann trabt das träge Tier schon in die gewünschte Richtung. Das von ihm selbst gern verwendete Bild beschreibt den Stil des Hausherrn in der Konzernzentrale am Potsdamer Platz in Berlin gut. Es gibt immer den, der führt und den, der trabt. Der 66-jährige Vorstandsvorsitzende wähnt sich grundsätzlich in der ersten Kategorie. Dieser Anspruch hat zu den vielen Anfeindungen beigetragen, mit denen Deutschlands derzeit umstrittenster Manager kämpft, gerne kämpft, muss man wohl sagen.

    Seit fast zehn Jahren lenkt der gebürtige Berliner die Geschicke des letzten großen Staatskonzerns. Geholt hat ihn damals Kanzler Gerhard Schröder. Vom Typus her sind sich beide ähnlich. Beide poltern gerne, beide dulden niemanden neben sich. Der Unterschied mag sich in der Getränkewahl ausdrücken. Schröder steht auf edlen Rotwein, Mehdorn auf Bier.

    Die Bahn sollte die letzte und erfolgreichste Station im Arbeitsleben des studierten Maschinenbauers werden, gekrönt von einem erfolgreichen Börsengang. Dafür brachte Mehdorn den zuvor nahezu unregierbaren Konzern nach bewährter Manier auf Linie. Hier ein Möhrchen für die Beschäftigten, damit sie den Personalabbau mit-, etliche Umstrukturierungen ertragen und schließlich im Zug auch noch Durchsagen auf Englisch wiederholen. Möhrchen gab es auch für Journalisten in Form von jeder Menge Storys mit hohem Unterhaltungswert. Schmackhafte Aussichten hatte Mehdorn auch für die Politiker parat: Einen florierenden Konzern, der dem Steuerzahler nicht mehr auf der Tasche liegt und an der Börse sogar noch Milliarden für den Haushalt einspielt. Die meisten trabten los. Die Methode Möhrchen klappte zeitweilig ganz gut.

    Doch die Strategie ist zugleich auch die Ursache für das lausige Image, das der Bahnchef in weiten Teilen der Bevölkerung und vor allem bei den meisten Politikern hat. „Die beste Bahn der Welt“, nennt Mehdorn sein Bundesunternehmen gerne. Bei den auf verspätete Züge wartenden Fahrgästen kommen derlei Superlative nicht gut an, schon gar nicht, wenn Bahnfahren stetig teurer und der Fahrplan ausgedünnt wird.

    Ebenso wenig zieht die von Selbstzweifel völlig befreite Masche im Parlament, das immer neue Milliarden zuschießen soll, aber wenn es um Informationen über den Konzern nachsucht, nur schleppend oder halbherzig unterrichtet wird. Auch mit herablassenden Äußerungen über die „so genannten Experten“ im Verkehrsausschuss hat sich der  Manager Feinde gemacht

    Die Methode Möhrchen zog, solange die eigentlichen Damen und Herren der Bahn mit dem Abschluss der Bahnreform durch eine Teilprivatisierung etwas von der Bahn wollten. Nun ist dies in weite Ferne gerückt und wird aus Altersgründen kaum mehr mit dem quirligen Mehdorn durchzuführen sein. In der Datenaffäre bricht weder die Kanzlerin noch der Verkehrsminister mehr eine Lanze für den Bahnchef. Nur der für die Parteien im Wahljahr ungünstige Zeitpunkt und der fehlende Nachfolger verhindern eine schnelle Trennung. Sollte die Affäre zu einem Skandal werden, fallen diese Aspekte wohl kaum noch ins Gewicht.

    Die Gewerkschaften drehen den Spieß im Moment sogar um und halten nun selbst das Möhrchen in der Hand. Entweder Mehdorn entschuldige sich und kläre alles auf, oder es müsse personelle Konsequenzen geben, heißt es von den Eisenbahnern. Ob jemand, der das Alleinherrschen zum persönlichen Prinzip erklärt hat, diese veränderte Machtkonstellation ertragen kann, wird sich in den nächsten Tagen zeigen.

  • Neu rechnen

    Kommentar

    Langsam werden die ersten Langzeitwirkungen der Finanzkrise für die privaten Verbraucher sichtbar. Das Altersvorsorgekonzept vieler Bürger wird durch das Fehlverhalten der Banken in Frage gestellt. Die Verzinsung von Rentenversicherungen wird zurückgehen. Fondssparer können nur hoffen, dass sich die Märkte rechtzeitig vor Rentenbeginn wieder erholen und die Sparpläne am Ende mehr abwerfen, als der Sparer hineingesteckt hat.

    Dramatisch ist die Entwicklung noch nicht. Bei sehr langfristigen Anlagen hat es in der Vergangenheit stets einen Gewinn gegeben. Und bei dieser Regel bleibt es hoffentlich auch, was allerdings derzeit niemand verlässlich sagen kann. Im Einzelfall kann die Entwicklung allerdings schmerzlich werden, weil die tatsächliche Privatrente viel niedriger ausfällt als geplant. Je älter der Sparer ist, desto schwerer wird ein Ausgleich der neu entstandenen Rentenlücke. Es muss neu geplant und gerechnet werden. Vielleicht müssen die Haushalte auch mehr beiseite legen als bisher.

    Die Verbraucher stecken damit in einem Dilemma. Einerseits müssen sie noch mehr sparen, um später finanziell halbwegs gesund dazustehen. Andererseits sollen sie möglichst viel konsumieren und so die Wirtschaft ankurbeln. Jeder würde gerne beides tun, wenn das nötige Kleingeld dafür vorhanden wäre. Doch das ist meist nicht der Fall.