Blog

  • E-Bikes entwickeln sich zum Verkaufsschlager

    Das warme Wetter hat der Fahrradbranche ein starkes Wachstum beschert. Die Deutschen besitzen 75 Millionen Fahrräder. Auch hier ist der Onlinehandel auf dem Vormarsch.

    Während Elektroautos noch ein Nischendasein fristen, verkaufen sich E-Fahrräder immer besser. „Wir haben die Millionengrenze fast geknackt“, sagt der Chef des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV), Siegfried Neuberger. Im vergangenen Jahr konnte der Handel 980.000 E-Bikes absetzen, ein Zuwachs um 36 Prozent gegenüber 2017. Der Marktanteil an den Zweiräder liegt damit bei fast einem Viertel, mit weiter steigender Tendenz. Insgesamt sind damit nach Berechnungen des Verbands 4,5 Millionen Räder mit elektrischem Antrieb auf den Straßen.

    Im Vergleich zum Gesamtbestand an Fahrrädern ist das noch wenig. Rund 75 Millionen Zweiräder mit Pedalantrieb besitzen die Deutschen. Doch erfreuen sich vor allem die E-Bikes einer wachsenden Beliebtheit. Waren die Modelle mit Motorhilfe anfangs eher ein Wunsch älterer Kunden, steigen nach Verbandsangaben mittlerweile auch junge Radler auf Elektromodelle um. Ein Grund für diesen Erfolg ist die wachsende Produktpalette. E-Bikes gibt es als Trekkingräder, als City-Modelle, als Mountainbikes und zunehmend auch für Lastentransporte. Selbst Renn- und Jugendräder gibt es mittlerweile mit elektrischer Unterstützung.

    Auch ein Blick auf die jährliche Fahrleistung belegt, dass E-Bikes für die Käufer ein zentrales Verkehrsmittel geworden sind. Während der Durchschnittsradfahrer ohne Hilfsmotor auf rund 300 Kilometer Fahrleistung im Jahr kommt, bringen es E-Biker auf 1.500 Kilometer. Und auch beim Lastentransport in den Städten gewinnt das Rad Marktanteile, insbesondere im Lieferverkehr. In diesem Segment erwartet die Branche ein anhaltendes Wachstum.

    Die vergleichsweise höheren Ausgaben für Elektro-Fahrräder schlagen sich entsprechend positiv in der Jahresbilanz der Industrie nieder. Sie kosten in der Regel deutlich über 1.000 Euro. Dadurch erhöhte sich 2018 der durchschnittliche Verkaufspreis für Zweiräder in Deutschland um 50 Euro auf 756 Euro. Insgesamt setzte der Handel fast 4,2 Millionen Räder ab, fast neun Prozent mehr als im Vorjahr. Allein der Verkauf brachte den Unternehmen 3,2 Milliarden Euro ein.

    Auch der Fachhandel ist mit dem Geschäftsverlauf sehr zufrieden. „Der Supersommer und der verkehrspolitische Trend zu Gunsten des Fahrradverkehrs haben dem Markt wieder einen kräftigen Umsatzschub beschert“, sagt der Chef des Handelsverbands Zweirad, Thomas Kunz. Die Händler berichten von Zuwächsen in einer breiten Spanne zwischen zwei und 30 Prozent. Immer häufiger werden auch Räder im Internet gekauft. Fast jedes vierte Rad wird derzeit online gekauft.

  • "Eine Schrotflinte, die alles trifft"

    Internet-Unternehmer Arne Sigge kritisiert die geplante EU-Richtlinie zum Urheberrecht. Auch private Vereine könnten betroffen sein. Demonstrationen in vielen Städten am 23. März 2019.

    Hannes Koch: Die Europäische Union möchte Texte, Musik und Fotos im Internet besser schützen. Sie will durchsetzen, dass die Urheber Honorare bekommen, wenn andere ihre Arbeiten veröffentlichen, ohne sie zu fragen. Warum kritisieren Sie das?

    Arne Sigge: Die Grundidee ist absolut richtig. Aber die vorgeschlagene Lösung scheint mir nicht praktikabel zu sein. Leute mit wenig Ahnung vom Internet haben eine Art Anti-Youtube-Gesetz gemacht, dabei aber übersehen, dass man damit auch viele kleine Webseiten reguliert. Sobald eine Webseite länger als drei Jahre am Markt ist, Werbebanner schaltet oder auf Sponsoren verweist, ist sie kommerziell ausgerichtet und fällt unter die EU-Richtlinie. Der aktuelle Entwurf führt dazu, dass nicht nur Firmen wie Youtube, Google oder Facebook alle Inhalte vor dem Hochladen daraufhin überprüfen müssten, wer die Rechte besitzt.

    Koch: Eigentum, auch geistiges, ist in unserer Rechtsordnung geschützt. Wo sehen Sie das Problem?

    Sigge: Der Schutz des geistigen Eigentums muss weiterhin gelten. Nur können kleine Webseiten keinen eigenen Uploadfilter entwickeln oder betreiben. Dazu müssen sie Dienstleister wie Google oder Amazon beauftragen – und bezahlen. Die entscheiden dann, was veröffentlicht wird – ein Unding.

    Koch: Private Vereine wissen, was auf ihren Seiten steht. Warum sollten sie Prüfdienstleister einschalten, um Urheberrechte zu checken?

    Sigge: Auf vielen Seiten gibt es Foren, in denen Texte, Videos und Fotos hochgeladen werden. Die EU-Richtlinie ist aktuell eine Schrotflinte, die alles trifft, auch wenn es möglicherweise anders beabsichtigt war.

    Koch: Nehmen wir an, auf eine solche Seite will jemand ein Video stellen, in dem eigene und fremde Bilder kombiniert wurden. Was könnte passieren?

    Sigge: Der installierte Upload-Filter erkennt vielleicht eine Rechteverletzung, weil ein Teil des Videos bereits geschützt sein könnte. Oder im Hintergrund läuft zufällig ein bekanntes Musikstück. Dann sperrt der Filter den Film. Er wird nicht veröffentlicht. Das geht in Richtung Zensur.

    Koch: Leute, die die EU-Richtlinie unterstützen, sagen, dass von Zensur-Filtern dort keine Rede sei. Stattdessen von Verfahren und Institutionen, die Geld von den Verwertern eintreiben und es an die Urheber ausschütten. So etwas gibt es bereits: Die Gema kassiert beispielsweise in Clubs und überweist Honorare an Bands, deren Musik dort gespielt wird. Warum nicht auch im Netz?

    Sigge: Klingt gut. Aber wie soll das funktionieren? Nicht nur Youtube, Instagram und Snapchat müssten an diesem Verfahren teilnehmen, sondern alle Leute, die irgendwann mal etwas hochladen. Das kommt mir unrealistisch vor. Pauschalabgaben an Verwertungsgesellschaften sind aufgrund des Textes der Richtlinie nicht möglich.

    Koch: Vielleicht führt man eine Bagatellgrenze ein?

    Sigge: Ja, vielleicht. Aber auch das steht nicht in der Richtlinie. Das Vorhaben ist unausgegoren und sollte überarbeitet werden.

    Koch: Wenn nicht – würden Sie Vereinen dann raten, ihre Seiten abzuschalten?

    Sigge: Nein. Aber Foren, Kommentarfunktion und andere Upload-Möglichkeiten sollten deaktiviert werden, solange gleichzeitig Werbebanner, Links zu Sponsoren oder kostenpflichtigen Angeboten auf der Seite zu finden sind – jedenfalls bis die Rechtslage geklärt ist.

    Koch: Sie sind selbst Internet-Unternehmer. Befürchten Sie, dass Ihre Firma finanziellen Schaden erleidet?

    Sigge: Aktuell nicht, denn wir setzen bereits seit neun Jahren einen kostenpflichtigen Uploadfilter für Texte ein. Das tun wir, um beispielsweise Plagiate zu vermeiden. Er wird sich allerdings zeigen, ob diese Technik künftig noch ausreicht. Gegenwärtig zahlen wir etwa vier Cent für die Prüfung einer A4-Seite Text. Einen Teil davon bekommt Google. Ich bin gespannt, welche Preise die Anbieter später aufrufen.

    Arne-Christian Sigge (47) ist einer der drei Vorstände der content.de AG in Herford. Die Firma ist ein Crowdworking-Marktplatz.

    In Dutzenden europäischen und deutschen Städten sollen am Samstag, 23. März 2019, Demonstrationen gegen die geplante Urheberrecht-Richtlinie der EU stattfinden. Darunter sind unter anderem Berlin, Bielefeld, Dortmund, Erfurt, Frankfurt/M., Freiburg, Hamburg, Köln, München, Ravensburg und Stuttgart.

  • Die Züge kommen etwas pünktlicher

    Die Deutsche Bahn ergänzt ihre Statistik. Die Zahlen sollen aber nicht geschönt werden. Fahrgastverband lobt das Vorhaben.

    Der Verkehrsminister fordert, die Bahn liefert erst einmal. Im Februar kamen vier von fünf Zügen pünktlich am Bahnhof an. Das ist das erste Mal seit einem Jahr, dass das Unternehmen im Fernverkehr wieder über die Marke von 80 Prozent kam. Von den monatlich rund 20.000 Fernverkehrszügen kamen also 4.000 zu spät an. Zeitweise lag der Pünktlichkeitswert bei gerade einmal gut 70 Prozent. Als verspätet wird ein Zug gewertet, der mehr als 5:59 Minuten hinter dem Fahrplan herfährt.

    Ob es sich um eine Trendumkehr zum besseren handelt oder nur um einen mal besonders gut gelaufenen Monat, wird sich erst im Jahresverlauf erweisen. Die Bundesregierung hatte den Bahnvorstand im Januar unter Druck gesetzt, schnelle Verbesserungen zu erreichen. Das hatte Bahnchef Richard Lutz dann auch zugesagt. Dafür sollen unter anderem Einsatzteams sorgen, die die Verkehr auf besonders stark frequentierten Trassen optimieren. Denn Verzögerungen dort und an Knotenbahnhöfen wirken sich schnell auf den gesamten Schienenverkehr aus.

    Nun gab die Bahn bekannt, dass sie die Pünktlichkeitsstatistik erweitern will. Diese neue Kennzahl gibt an, wie viel Verspätung der Reisende am Zielbahnhof hat. Der einzelne, vom Kunden benutzte Zug spielt dafür eine untergeordnete Rolle. „Im Gegensatz zur zugbezogenen Pünktlichkeit werden hier auch Zugausfälle, Ersatzzüge oder nachträgliche Fahrplanänderungen mit einbezogen“, teilte das Unternehmen mit. Auch würden funktionierende Anschlüsse und besonders gefragte Verbindungen berücksichtigt. „Diese Erhebungsmethode bildet die Realität der Bahnreisenden besser ab“, verspricht die Bahn. Auch sei der Schienenverkehr so mit der Luftfahrt und dem Fernbus vergleichbar, wo diese Kriterien schon angelegt werden.

    Der Fahrgastverband Pro Bahn begrüßt den Plan des Unternehmens. „Es sind beides wichtige Daten“, sagt Sprecher Karl-Peter Naumann. Beispielsweise können die Auswirkungen einer zehnminütigen Verspätung laut Naumann sehr unterschiedlich sein. Beim Zielort Berlin halten sie sich in Grenzen, weil der Kunde mit den öffentlichen Verkehrsmitteln dort ohne große Wartezeiten an sein Ziel kommt. Wird dagegen in ländlichen Regionen dadurch ein nur alle zwei Stunden fahrender Anschlusszug verpasst, ist der Ärger für die Reisenden groß. „Die Ergänzung liefert da ein realistischeres Bild“, erläutert Naumann. Schließlich sei die Verspätung am Reiseziel auch der Maßstab für Entschädigungsansprüche der Kunden.

    Den am Wochenende erhobenen Vorwurf, damit werde die Pünktlichkeitsstatistik aufgehübscht, weist die Bahn zurück. Die bisherigen Werte würden auch weiterhin ermittelt und veröffentlicht. „Die Abschaffung der 5-Minuten-Pünktlichkeit war nie geplant“, versichert die Bahn. In den kommenden Wochen will das Unternehmen Kunden, Verbände und Politiker über die neue Erfassungsmethode informieren. Ziel sei die maximale Transparenz, heißt es in der Mitteilung weiter.

  • Was wissen Maschinen über mich?

    Intelligente Technologien analysieren ihre Nutzer längst genau. Dafür sorgen so genannte Algorithmen. Deren Ergebnisse können das Leben von Verbrauchern nachhaltig beeinflussen. Müssen deshalb Regeln dafür her?

    Das Navi im Smartphone fragt schon beim Hochladen, ob der Besitzer dieselbe Adresse ansteuern will wie zur selben Zeit in den vergangenen Wochen. Es hat sich offenkundig diese Alltagsroutine gemerkt. Der TV-Dienst Netflix macht seinen Kunden Vorschläge für den nächsten Film und leitet sie aus den bisher bevorzugten Sendungen ab. Diese oder ähnliche Beispiele kennt mittlerweile jeder Verbraucher. Dahinter stecken Computerprogramme, so genannte Algorithmen. Vereinfacht gesagt sind es logische Informationsketten, an deren Ende zum Beispiel eine Empfehlung steht. So ein Programm könnte etwa festlegen, dass jemandem, der sich im Online-Shop für Jogginghosen eines großen deutschen Herstellers interessiert, auch Laufschuhe des Unternehmens und überdies ein Pulsmessgerät angeboten werden.

    Die Algorithmen werden jedoch auch in für Bürger oder Konsumenten sehr wichtigen Bereichen eingesetzt. Sie bestimmen die Verteilung angehender Studenten auf die verschiedenen Hochschulen oder ob Bankkunden ein Kredit gewährt wird und wie teuer das Darlehen ist. Scoring-Systeme, wie das der Schufa, schließen aus einer Fülle von Informationen über den jeweiligen Kunden, wie kreditwürdig er eingeschätzt wird. Hier werden schon für den einzelnen Betroffenen elementare Entscheidungen von einer Maschine getroffen. Falsche oder ungerechtfertigte Ergebnisse dieser Art künstlicher Intelligenz (KI) sind für die Verbraucher nicht nachvollziehbar. Die Rechenvorgänge sind Betriebsgeheimnisse der jeweiligen Unternehmen.

    Umfassende gesetzliche Regelungen für all die bereits bekannten Fragen gibt es noch nicht. Verschiedene Kommissionen sollen den Regelungsbedarf nun ermitteln. Im Bundestag befasst sich eine Enquete-Kommission mit künstlicher Intelligenz. Eine Datenethikkommission der Bundesregierung soll in diesem Herbst Antworten auf diese Herausforderung liefern. Die Koalition tut sich mit einer Bewertung noch schwer, sieht sie doch vor allem wirtschaftliche Chancen durch Algorithmen. Die Grünen haben dagegen schon klare Vorstellungen, wo der Gesetzgeber eingreifen sollte. „Für lernende Systeme, die Entscheidungen über Bürgerinnen und Bürger treffen, müssen besondere Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen gelten“, stellt die Obfrau der Grünen in der Enquete-Kommission, Anna Christmann, fest. In weniger sensiblen Bereichen könne eine Prüfung von Verdachtsfällen auf missbräuchliche Algorithmen ausreichen.

    Die fehlende Transparenz ist für Miika Blinn, KI-Experte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), ein potenzielles Problem, wie er an einem Beispiel schildert. Bei der Vergabe von Stellen würden ebenfalls Algorithmen eingesetzt. Sie könnten ganze Bevölkerungsteile ausschließen, etwa Ausländer oder Ältere. „Das entscheidet über Lebenschancen“, stellt Blinn fest. Deshalb fordert der vzbv ein Kontrollsystem für Algorithmen. Es solle Diskriminierungen verhindern und sicherstellen, dass die geltende Rechtsordnung auch eingehalten wird.

    Die KI entwickelt sich in raschem Tempo fort. Mitunter wissen Verbraucher gar nicht mehr, ob sie es mit Menschen oder Maschinen zu tun haben. Google hat beispielsweise einen Sprachassistenten namens Duplex entwickelt, der eigenständig im Restaurant anrufen und einen Tisch reservieren kann. Dabei imitiert die Maschine sogar noch die Sprachweise von Menschen nebst deren kleinen Fehlern. Im Restaurant merkt niemand, dass es eine Maschine war und nicht der kommende Gast. Für Blinn ist diese Entwicklung Anlass für eine weitere Forderung. „Es muss grundsätzlich gekennzeichnet werden, wenn ein Mensch mit einer Maschine statt mit einem anderen Menschen kommuniziert“, sagt der Experte.

    Die Bertelsmann-Stiftung hat gemeinsam mit der Organisation Irights.lab nun neun Regeln für einen ethischen Umgang mit Algorithmen entwickelt. Die Stiftung fordert, Systeme mit künstlicher Intelligenz für jeden erkennbar zu kennzeichnen. Auch müssten Entscheidungen nachvollziehbar sein. Das ist zum Beispiel beim Scoring oder dem Verteilen von Schülern auf verschiedene Schulen wichtig. Die Autoren heben auch hervor, dass die Systeme von ihren Schöpfern beherrschbar bleiben müssen. Sonst könnten sich selbstlernende Programme schnell verselbständigen. Auch sind die Experten für ein Beschwerderecht, sollten sich Betroffene von Entscheidungen benachteiligt fühlen.

    Vor allem Programmierer und Verantwortliche in den Unternehmen haben die Autoren bei ihren Regeln im Visier. Auch wenn manches heute noch harmlos erscheint, wird die KI doch in absehbarer Zeit einen wichtigen Bestandteil des Verbraucherlebens ausmachen. Davon ist die Bertelsmann-Stiftung überzeugt. „Algorithmen sind keine Science Fiction mehr“, warnt Vorstand Jörg Dräger.

  • „Der freie Sonntag bietet Schutz“

    Betriebsseelsorger Erwin Helmer wehrt sich gegen Ladenöffnung.

    Hannes Koch: Am ersten März-Wochenende findet der „internationale Tag des freien Sonntags“ statt. Sie fordern, dass nicht gearbeitet wird, außer in unbedingt nötigen Diensten wie Feuerwehr, Krankenhäuser, Polizei. Ist das nicht ein bisschen altmodisch?

    Erwin Helmer: Es ist hochmodern. Denn zahlreiche Menschen finden, dass die Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft niemandem nützt. Viele werden krank, weil sie immer im Dienst, immer erreichbar sein müssen. Da hat der freie Sonntag eine Schutzfunktion.

    Koch: Millionen Leute arbeiten auch am Wochenende – in Kiosken, Tankstellen, Restaurants, Kinos, Bahnhöfen, Flughäfen. Will die „Europäische Sonntagsallianz“, der Sie angehören, das alles rückgängig machen?

    Helmer: Keinesfalls. Wir haben nichts gegen notwendige Arbeiten am siebten Tag – und danken den Beschäftigten ausdrücklich, dass sie diese Tätigkeiten für uns erbringen. Was wir aber ablehnen, sind die ständigen Versuche, die Sonntagsarbeit auszuweiten.

    Koch: Beispielsweise in Augsburg konnten Sie juristisch verhindern, dass die Geschäfte an zusätzlichen Sonntagen öffnen. Haben Sie weitere Erfolge zu verzeichnen?

    Helmer: Seit 2016 konnten wir als Sonntagsallianz vor bundesdeutschen Gerichten mehr als 140 Klagen gewinnen. Stadtverwaltungen wollten zusätzliche verkaufsoffene Sonntage ermöglichen. Aber nicht mit uns.

    Koch: Im Großen und Ganzen läuft die Entwicklung jedoch gegen Sie. Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten 2016 gut 13 Prozent der Arbeitnehmer regelmäßig sonntags. Anfang der 1990er Jahre waren es erst gut acht Prozent.

    Helmer: Das ist ja genau unser Kritikpunkt – die schleichende Aushöhlung des Sonntagsrechts. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht 2009 entschieden, dass rein wirtschaftliche Gründe nicht ausreichen, um Sonntagsarbeit anzusetzen.

    Koch: Wegen ihrer langen Arbeitszeiten an Wochentagen haben viele Beschäftigte echte Probleme einzukaufen – besonders im überwiegend katholischen Süddeutschland, wo die Geschäfte abends und samstags recht früh schließen. Ist Feiertagsarbeit nicht einfach ein Ausdruck moderner Bedürfnisse?

    Helmer: Bei Schichtarbeit etwa kann es tatsächlich zu Engpässen kommen. Aber soll man deshalb die Ladenöffnungszeiten immer weiter ausdehnen? In Bayern dürfen die Geschäfte während der Woche schon bis 20.00 Uhr verkaufen. Danach kann man sich Lebensmittel nach Hause liefern lassen oder mal zur Tankstelle fahren, wo es ebenfalls ein gewisses Angebot gibt. Bei uns verhungert doch niemand, weil die Läden geschlossen sind.

    Koch: Wieso haben Sie den 3. März zum Tag des freien Sonntags erkoren?

    Helmer: Weil an diesem Datum im Jahre 321 der römische Kaiser Konstantin sein Edikt veröffentlichte. „Alle Richter, alle Bewohner der Städte und die Gewerbetreibenden sollen am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen.“ Seitdem existiert der staatliche Sonntagsschutz. Dieses Jahr allerdings verzichten wir auf Straßenaktionen. Es ist der Faschingssonntag. Aber in einigen Gottesdiensten wird wohl die gereimte Predigt verlesen, die ich verfasst habe.

    Erwin Helmer (66) ist Theologe, Diakon und katholischer Betriebsseelsorger. Er betreut vor allem Arbeitnehmer. Zusammen mit der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), evangelischen Arbeitnehmern und der Gewerkschaft Verdi hat er die Sonntagsallianz in Deutschland gegründet. Der Verbund setzt sich dafür ein, dass die Feiertagsruhe am Wochenende nicht weiter durchlöchert wird.

    www.allianz-fuer-den-freien-sonntag.de

  • Gesetzentwurf für Sorgfaltspflicht

    Text aus dem Ministerium

    Das Entwicklungsministerium von Gerd Müller (CSU) hat den Entwurf eines Gesetzes für Sorgfaltspflichten von Unternehmen erarbeitet. Sie wären demnach verpflichtet, die ökologischen und sozialen Standards in ihren weltweiten Zulieferfabriken zu erhöhen.

  • An die Beschäftigten in Asien denken

    Hiesige Unternehmen sollen strengere Sorgfaltspflichten für die Arbeitnehmer in ihren ausländischen Zulieferfabriken einhalten. Gesetzentwurf des Entwicklungsministeriums.

    Der Druck auf deutsche Unternehmen steigt, die Menschenrechte von Beschäftigten im Ausland zu schützen. Das Bundesentwicklungsministerium von Gerd Müller (CSU) hat dazu den Entwurf eines Wertschöpfungskettengesetzes erarbeitet. Der Text mit Datum des 1. Februar liegt dieser Zeitung vor.

    Das Vorhaben ist unter anderem eine Reaktion auf die Katastrophen in den asiatischen Fabriken Rana Plaza und Ali Enterprises, bei denen vor Jahren hunderte Arbeiternehmer starben. „Die Position der Kläger im KiK-Fall wäre mit einem solchen Gesetz besser gewesen“, sagte Miriam Saage-Maaß von ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights). Die Juristen-Organisation hatte im Namen von Opfern auf Schmerzensgeld gegen den Textildiscounter KiK geklagt – und verloren.

    Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) ist es ein Anliegen, die Zustände in den weltweiten Zulieferfabriken zu verbessern. Darüber, ob der vorliegende Entwurf das richtige Mittel ist, herrscht in seinem Haus allerdings Dissens. Die Befürworter hoffen auf die Unterstützung der Spitze ihres Ministeriums und von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Beide Ministerien veranstalten zusammen mit der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Bärbel Kofler, demnächst eine Konferenz, wo der Entwurf eine Rolle spielen dürfte.

    Der Text enthält ein neues Gesetz für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, sowie geplante Änderungen unter anderem im Handelsgesetzbuch. Es wird genauer definiert, welche Pflichten hiesige Firmen für ihre Ableger und Auftragnehmer im Ausland haben. Dabei geht es um soziale und ökologische Standards, die in diversen internationalen Abkommen niedergelegt sind, aber heute oft nicht durchgesetzt werden. Grundsätzlich müssten Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik dann stärker darauf achten, dass beispielsweise die Fabrikgebäude in Ostasien sicher gebaut sind und nicht zusammenbrechen, die Beschäftigten dort existenzsichernde Löhne erhalten, die maximal zulässige Arbeitszeit nicht überschritten und die Umgebung nicht durch giftige Chemikalien verseucht wird.

    Aus dem Haus von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hieß es, bei dem Gesetzentwurf „handelt sich um erste Überlegungen, die wir in die Diskussion einführen und mit unseren Partnern besprechen werden“. Eine Sprecherin des Ministeriums verwies auf den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Große Unternehmen sollen demnach freiwillig die Zustände in ihren globalen Produktionsketten verbessern. „Sollte sich 2020 herausstellen, dass die Freiwilligkeit nicht ausreicht, wird die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag gesetzlich tätig“, erklärte die Sprecherin.

    „Kommt das Gesetz durch, wäre es ein wesentlicher Fortschritt zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte“, sagte Christian Scheper, Wissenschaftler am Institut für Entwicklung und Frieden der Universität Duisburg-Essen. Entwicklungs- und Bürgerrechtsorganisationen fordern ein solches Gesetz seit Jahren.

    Laut Textentwurf sollen die Firmen interne Analysen durchführen, wo die menschenrechtlichen Risiken in ihren Produktionsketten liegen. Sie müssen Vorsorge leisten, dass die Risiken nicht eintreten. Jedes Unternehmen bräuchte einen „Compliance-Beauftragten“, der oder die dafür sorgt, die Sorgfaltspflichten einzuhalten. Ausländischen Beschäftigten soll ein Beschwerdemechanismus in der jeweiligen Firma zur Verfügung stehen. Hinweisgeber müssen geschützt werden, sie sollen keine Nachteile erleiden.

    Das Ganze gilt vornehmlich für „große“ Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz. Konkret genannt werden im Gesetzentwurf unter anderem die Branchen Landwirtschaft, Energie, Bergbau, Textil-, Leder- und Elektronikproduktion. Die Gewerbeaufsicht, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, sowie die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung sollen die Regelungen gegenüber den Firmen durchsetzen und kontrollieren. Als Sanktionen werden Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro, Freiheitsstrafen und der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge im Inland angedroht.

    Fraglich erscheint allerdings, ob und wie das Gesetz den Zugang ausländischer Arbeitnehmer zur bundesdeutschen Justiz verbessert. Nach wie vor würden „viele Konstellationen nicht zivilrechtlich geltend gemacht werden können“, sagte Juristin Saage-Maaß, etwa „die Zerstörung von Umwelt und Lebensgrundlagen und ausbeuterische Arbeitsbedingungen“.

  • Korruptionsgefahren sind weltweit auf dem Vormarsch

    Auch in Deutschland sind unlautere Methoden erfolgversprechend. Transparency International (TI) warnt davor, dass der Rechtsstaat durch Bestechung unterhöhlt wird und fordert mehr Transparenz bei Politik und Wirtschaft.

    Korruption und Bestechung sind weltweit auf dem Vormarsch. Das geht aus dem jüngsten Korruptionsindex der Organisation Transparency International (TI) hervor, die anhand von Befragungen insbesondere der Wirtschaft die Lage in 180 Ländern ermittelt hat. „Insgesamt hat sich die Situation bei Korruption weltweit verschlechtert“, stellt die Chefin von TI-Deutschland, Edda Müller, fest. Dies gelte auch für die Entwicklung im Inland. „Aus Sicht der Wirtschaftschefs nehmen Bestechung und Korruption in Deutschland zu“, warnt sie.

    Vordergründig steht dies im Widerspruch zur globalen Rangliste der saubersten Staaten. Hier ist Deutschland sogar um einen auf den elften Platz nach vorne gerückt. Das gelang aber nur durch Veränderungen in anderen Ländern. An der Spitze hat sich nicht viel geändert. In Dänemark, Neuseeland und Finnland geht es am ehrlichsten zu, gefolgt von Singapur, Schweden und der Schweiz. Extrem korrupt geht es am Ende der Liste zu, in Nordkorea, Jemen, Südsudan, Syrien und Schlusslicht Somalia. Die USA sind deutlich nach unten gerutscht und liegen nur noch auf Platz 22. Dies führt Müller auf ein sinkendes Vertrauen der Wirtschaft in die staatlichen Institutionen unter der Regierung von Donald Trump zurück.

    TI fordert von der Bundesregierung schärfere Gesetze im Kampf gegen Bestechung und andere unlautere Methoden. „Die Skandale der deutschen Großkonzerne der letzten Jahre müssen Konsequenzen haben“, sagt Müller. So seien Informanten, die Behörden über kriminelle Machenschaften ihres Arbeitgebers in Kenntnis setzen, noch immer von einer Verurteilung wegen Geheimnisverrats bedroht. Es brauche endlich einen wirksamen Schutz der Hinweisgeber.

    Für problematisch hält TI auch den Einsatz von Beraterfirmen im Gesetzgebungsprozess. Es werde dadurch nicht ersichtlich, welche Interessen hinter den Formulierungen in den Entwürfen zur Geltung kommen. Die Organisation verlangt daher den Aufbau eines Lobbyregisters und eines so genannten „legislativen Fußabdrucks“, mit dem die Politik belegen soll, welche Interessen bei einem neuen Gesetz berücksichtigt wurden.

    Das Ausmaß der Bestechlichkeit in Deutschland lässt sich nur erahnen, da die meisten dieser Geschäfte gar nicht erst entdeckt werden. Laut Lagebericht des Bundeskriminalamts (BKA) für das Jahr 2017 gehören das Gesundheitswesen und die öffentliche Auftragsvergabe zu stark betroffenen Branchen. Labore etwa, die Ärzten für die Vermittlung von Aufträgen bezahlen oder Lokalpolitiker, die nach der Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags vom Unternehmen eine neue Garage auf das Grundstück gestellt bekommen, sind typische Fallbeispiele für Korruption. Knapp 4.900 Fälle mit einem Gesamtschaden von 291 Millionen Euro führt das Bundeslagebild Korruption für 2017 auf.

  • Schulstreikerin beim WEF

    Die 16jährige Klima-Aktivistin Greta Thunberg reiste mit dem Zug von Schweden nach Davos, um den Managern und Politikern ins Gewissen zu reden.

    Greta Thunberg sieht aus wie ein kleines Mädchen mit ihren Zöpfen und der weißen Pudelmütze. Aber sie ist eine große Nummer – selbst beim Weltwirtschaftsforum in Davos. Gerade kommt die 16Jährige Klima-Aktivistin von einem Treffen mit Christine Lagarde, der Chefin des Internationalen Währungsfonds. Jetzt warten vielleicht 30 Journalisten und Reporterinnen, ein Dutzend Kamerateams, und zahlreiche Fotografen auf sie.

    Thunberg hat ihr Protestschild dabei, ihr Markenzeichen. „Skolstreijk för klimatet“ steht schwarz auf weißem Grund. Bei dieser Pressekonferenz unweit des Davoser Kongresszentrums will und soll sie der Öffentlichkeit nochmal erklären, worum es geht. „Wir stehen vor einer Katastrophe mit unglaublichem Leid“, sagt sie, „ich will nicht, dass Ihr Hoffnung habt, ich will, dass Ihr Angst habt“. Die Jugendliche aus Schweden verlangt, den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids sofort und radikal zu senken.

    Mit ihrer regelmäßigen Protestaktion, freitags wegen des Klimas den Schulunterricht zu bestreiken, hat Thunberg mittlerweile über 100.000 Anhänger in den sozialen Netzwerken gewonnen. In zahlreichen deutschen Städten, beispielsweise Freiburg, gibt es Gruppen, die ebenfalls die Schule boykottieren. Am Freitag fand eine Demonstration mit etwa 4.500 Leuten vor dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin statt. Minister Peter Altmaier sagte, er wolle mit den Schülerinnen und Schülern reden. Parallel verhandelte die Kohlekommission in der Hauptstadt darüber, wann die deutschen Kohlekraftwerke abgeschaltet werden. In München waren 3.000 Klima-Engagierte auf der Straße. Am „Marsch für das Klima“ in Brüssel nahmen am Donnerstag 32.000 Kinder und Jugendliche teil.

    Die Klima-Aktivistin, die von ihrem Vater in Davos begleitet wird, ist schüchtern und energiegeladen zugleich. „Ich mag es eigentlich nicht, vor Leuten zu reden und im Fokus zu stehen“, sagt sie mit leiser Stimme. Sie ist gestresst und aufgeregt, kommt mit dem hohen Stuhl nicht zurecht. Manche der komischen Journalisten-Fragen versteht sie nicht richtig. Nachdem sie in Fahrt gekommen ist, spricht sie jedoch geradeheraus und offensiv, in bestem Englisch.

    „Unser Haus steht in Flammen“, beginnt ihr vorbereiteter Text, den sie vom Blatt abliest. Die Klimakrise sei die größte Herausforderung, der die Menschheit jemals gegenübergestanden habe. Sie wirft den Erwachsenen vor, schuld daran zu sein. Thunbergs Forderung, wie die des Klimarats der Vereinten Nationen, lautet, die Kohlendioxidemissionen bis 2030 um fast die Hälfte, bis 2050 auf Null zu senken. Sie ist davon überzeugt, dass sonst die Existenz der gesamten Menschheit auf dem Spiel steht.

    „Wir können das schaffen“, sagt sie. Sie selbst fliegt beispielsweise nicht mehr und hat die Reise von Schweden nach Davos mit dem Zug bewältigt, was anderthalb Tage für eine Strecke braucht. Auch ihre Mutter, eine Opernsängerin, habe sie von Fliegen abgebracht.

    Ihr Leben habe sich sehr verändert, seit sie die Aktionen begonnen habe, erzählt sie. Viele Tage verbringe sie jetzt mit politischer Arbeit. Ihre Lehrer würden ihr helfen, den Unterrichtsausfall der Streiktage nachzuholen. „Ich habe jetzt etwas gefunden, das ich tun muss“, sagt Thunberg. Laut Evangelischen Pressedienst (epd) leidet sie am Asperger-Syndrom, einer Art Autismus.

    Thunberg handelt nicht alleine. Unterstützt wird sie mittlerweile von einigen Organisationen der Klimaretter-Lobby, etwa vom Global Strategic Communications Councils (GSCC). Die Organisation „Every Breath Matters“ (Jeder Atemzug zählt) des US-Aktivisten Callum Grieve listet die Schwedin als „Champion der Sauberen Luft“, neben Schauspieler Leonardo DiCaprio und Investor Nicolas Berggruen.

    Die Klima-Frage war eines der großen Themen beim diesjährigen Weltwirtschaftsforum. Chef Klaus Schwab und seine Crew hatten mehrere Dutzend Veranstaltungen organisiert. Viel Prominenz reiste an, unter anderem der britische Prinz William und der ehemalige US-Vizepräsident Al Gore. Beim Hotel Schatzalp oberhalb von Davos hatten Wissenschaftler ihr Arctic Base Camp aufgebaut. Dort zeigten sie, wie die Erwärmung der Erdatmosphäre das Poleis schmelzen lässt.

    Nach der Pressekonferenz wollte Thunberg in Davos an Protestaktion von Schülern und Schülerinnen teilnehmen, hieß es. Etwa 50 Jugendliche erschienen. Wegen des Weltwirtschaftsforums blieben die Schulen geschlossen. Die Klassen waren auf den Skipisten.

  • Rückflug am Samstag

    Der Vize-Vorsitzende des diesjährigen Weltwirtschaftsforums muss zurück in das kenianische Flüchtlingslager, in dem er lebt.

    Mohammed Hassan Mohamud empfindet sich als Außenseiter beim Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos. Das ist er tatsächlich. „Eine unsichtbare Wand steht zwischen mir und den anderen“, sagt er. Mohamud hat das Gefühl, dass sich die WEF-Teilnehmer nicht wirklich für seine Lage interessieren. Bis Freitag amtiert er noch als Vize-Vorsitzender des diesjährigen Forums. Am Samstag muss er zurückfliegen in das Flüchtlingslager Kakuma in Kenia, wo er lebt.

    Wegen des ab 1991 tobenden Bürgerkriegs floh seine Familie aus Somalia. 20 von 28 Lebensjahren hat Mohamud mittlerweile im Lager Kakuma zugebracht, wo 185.000 Menschen leben. Anfangs wohnten die Flüchtlinge in Zelten. Mittlerweile stehen dort Hütten mit Blechdächern. Die zehn Angehörigen von Mohamuds Familie haben zwei Räume zur Verfügung. Weil Mutter und Vater gestorben sind, ist er als Ältester verantwortlich für seine sieben Geschwister.

    Die Bewohner von Kakuma leben in der Regel von der Versorgung durch die Vereinten Nationen. Von den Lebensmittelrationen könne man manchmal etwas zurücklegen, um es in einem kleinen Laden zu verkaufen, erzählt Mohamud. Dadurch verdient die Familie sporadisch Bargeld. In der Grund- und höheren Schule des Lagers hat der junge Mann seine Ausbildung absolviert. Weil sein Englisch gut ist, arbeitet er jetzt als ehrenamtlicher Übersetzer.

    Zufällig kam er in Kontakt zu Leuten vom WEF, die so beeindruckt von ihm waren, dass sie ihn als Vize-Vorsitzenden des diesjährigen Managergipfels einsetzten. Für das WEF ist es ein humanitärer Akt, Mohamud einen zumindest temporären Ausweg aus dem Lagerleben zu ermöglichen – und ein Statement gegen die herrschende Flüchtlingspolitik.

    Trotzdem erhielt er nur mit Mühe und Not ein Schweizer Visum. Die Mitarbeiter der Botschaft in Nairobi hätten befürchtet, er würde in Europa untertauchen, meint Mohamud. Rückflug ist am Samstag – die Eidgenossen wollen ihn möglichst schnell wieder loswerden.

    Seine Aussichten, das Lager verlassen und ein normales Leben beginnen zu können, schätzt er selbst als gering ein. Er würde gerne Politik an einer Universität studieren, hat sich mehrmals beworben, wurde aber abgelehnt. Ein Problem besteht beispielsweise darin, dass er keinen Pass hat. Möglicherweise kann und will ihm das WEF helfen, einen neuen Lebensweg einzuschlagen. Ob das klappt, ist aber nicht sicher.

    Trifft man Mohamud zum Interview, wartet er nicht auf die erste Frage, sondern stellt selbst eine: „Warum nimmt Europa nur die Leute aus Afrika auf, die die gefährliche Bootsfahrt über das Mittelmeer riskieren und dabei nicht ertrinken?“ Er fordert die europäischen Politiker auf, in die Flüchtlinge in den Camps zu investieren und wenigstens einigen von ihnen die legale Immigration zu gestatten.

  • Der Resturlaub wird mit vererbt

    Die Hinterbliebenen haben laut Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf die bezahlten freien Tage eines Verstorbenen. Die Höhe hängt vom Entgelt ab

    Die Hinterbliebenen haben laut Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf die bezahlten freien Tage eines Verstorbenen. Die Höhe hängt vom Entgelt ab.

    Das Bundesarbeitsgericht hat ein grundlegendes Urteil gefällt. Danach steht den Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers eine Auszahlung des noch bestehenden Resturlaubs für das laufende Jahr zu. Das höchste Gericht folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen November. Daraus folge, dass der nicht mehr in Anspruch genommene Jahresurlaub „als Bestandteil des Vermögens Teil der Erbmasse wird“, stellen die Richter fest.

    Dabei kann es sich um durchaus ansehnliche Beträge handeln, wie der Musterfall eines schwerbehinderten Beschäftigten im öffentlichen Dienst zeigt. Dessen Ehefrau forderte den Ausgleich von noch 25 nicht beanspruchten Urlaubstagen ihres verstorbenen Ehemanns von seinem Arbeitgeber. Die obersten Richter sprachen ihr am Ende des Instanzenweges 5.857,75 Euro zu. „Der bezahlte Urlaub wird vom Gericht als Vermögenswert angesehen“, erläutert die Rechtsexpertin des Verbraucherportals Finanztip.de, Britta Schön.

    Kommt es zum Todesfall bei einem noch laufenden Arbeitsvertrag, rät die Juristin den Hinterbliebenen, sich schriftlich an den Arbeitgeber zu wenden. „Erkundigen Sie sich nach eventuellen Urlaubsansprüchen“, sagt Schön. Sollten noch offene Tage aus dem laufenden Jahr übrig sein, muss die Firma oder Behörde die Urlaubstage in Euro und Cent umrechnen und das Geld an die Erben überweisen. „Es kann sein, dass der Arbeitgeber einen Erbschein verlangt, bevor er den Ausgleich leistet“, erklärt Schön.

    Einen Anspruch auf Urlaub haben alle Arbeitnehmer, also auch Teilzeitkräfte. Der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei 24 Tagen. In vielen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind jedoch mehr bezahlte freie Tage vereinbart worden. Der Anspruch auf Urlaub entsteht auch, wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist.

    Für die Umrechnung der Urlaubstage in eine Ersatzzahlung gibt es feste Regeln. Das Bundesurlaubsgesetz legt den durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen als Basis dafür fest. Laut IHK-Darmstadt zählen dazu auch Zulagen, Provisionen oder Akkordlöhne. Überstunden oder Einmalzahlungen wie das Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt.

    Ein Beschäftigter mit einem Bruttolohn von 2.500 Euro, ohne Zulagen und Provisionen, hat in diesen 13 Wochen 7.500 Euro verdient. In dieser Zeit gab es 65 Arbeitstage. Der durchschnittliche Verdienst pro Arbeitstag beträgt also 115,38 Euro. Hatte der Arbeitnehmer, als er verstarb, noch neun Urlaubstage offen, können seine Erben neun Mal den Durchschnittsverdienst, 1.038,46 Euro, beanspruchen. Im Gegensatz zur „normalen“ Auszahlung des Urlaubs, müssen die Erben davon nichts an die Sozialkassen abführen. „Urlaubsabgeltungen nach Beendigung der Beschäftigung durch Tod des Arbeitnehmers sind bis auf Weiteres nicht beitragspflichtig“, erläutert Expertin Schön.

  • Nicht vor und nicht zurück

    Charles ist aus Ghana nach Berlin emigriert, Sadam zu Hause geblieben. Beide stecken in der Sackgasse. Eine Geschichte über das Missverständnis der Auswanderung.

    Hier in der Nähe schläft er. Genau will er die Stelle nicht zeigen, zur
    Sicherheit. Nur so viel: Der Platz liegt in einem Gebüsch, sodass man
    ihn von außen nicht sehen kann.

    Treptower Park an der Spree – ein Landschaftspark in Berlin mit hohen
    Eichen, Platanen, Buchen, Blumenbeeten und ausgedehnten Wiesen,
    südöstlich von Kreuzberg. Bei seinen afrikanischen Freunden holt Charles
    das blaue Einpersonenzelt ab. Wenn er das provisorische Heim errichtet
    hat, packt er seinen Schlafsack hinein.

    Manchmal feiert er durch im Yaam-Club, wo HipHop, Reggae oder Afrobeat
    laufen. Oder er übernachtet bei Kumpels, aber immer nur für ein paar
    Tage. Sie haben Angst, dass der Gast auffällt.

    Charles ist 22 Jahre alt, Immigrant aus Ghana, seit 2015 in Berlin. Sein
    unstetes Leben sieht man ihm nicht an. Er trägt ein dunkelblaues Hemd
    mit weißen Punkten, modisch am Knie zerrissene Jeans, Silberkette, weiße
    Kopfhörer um den Nacken, Ohrring, dünnen schwarzen Schnäuzer mit
    Kinnbärtchen. Er wirkt jugendlich, was auch an seiner Körpergröße von
    1,65 Meter liegt.

    Viel Zeit hat er dieses Jahr im Görlitzer Park in Kreuzberg zugebracht.
    Dort feiern junge Touristen, spielen Musiker, bringen Papis ihren
    Kleinen die ersten Schritte bei. Und der Drogenhandel boomt. Die
    Sozialarbeiter im Park berichten, dass die Plätze genau aufgeteilt sind
    – Nigerianer, die Leute aus der Elfenbeinküste oder Mali, alle haben sie
    ihre festen Bereiche. Jeder Eingang ist besetzt. Wer den Park betritt,
    muss sich darauf einstellen, angequatscht zu werden.

    Will man Charles treffen, muss man zu den jungen Männern aus Ghana. Ihr
    Revier liegt in der Nähe eines Hügels mit Sitzterrassen. Guter Überblick
    über die Szene. Charles wartet schon, neben sich eine prall gefüllte
    blau-weiße Plastiktüte von Aldi. Er ist genervt. „Ich habe kein Geld für
    so was“, sagt er auf Englisch. Eigentlich könne sich sein alter Freund
    Sadam in der gemeinsamen Heimatstadt Accra solche Klamotten auch selbst
    kaufen. „Aber er will welche von hier.“ Also gab er bei Charles die
    Bestellung auf. Textilien aus Europa sind besser, toller, schicker als
    die vom heimischen Markt. Charles verdreht die Augen. Zwei Jeans in der
    Tüte tragen Etiketten, die Adidas-Sportschuhe sind gebraucht. Die
    übrigen Kleider stammen aus Charles persönlichem Vorrat. „Sie sehen noch
    neu aus“, meint er.

    Zu Hause packe ich den Inhalt in eine gebrauchte Sporttasche, die beiden
    Jeans und die Schuhe kommen nach oben. Die Tasche reist mit mir in die
    Hauptstadt Ghanas, zu Sadam.

    Zongo Junction, Accra. Hier kreuzen sich zwei Verkehrsadern, als
    Mitteleuropäer braucht man starke Nerven. Auf der Mittelinsel schreit
    und stöhnt sich ein christlicher Prediger in Ekstase, sein überdrehter
    Lautsprecher produziert einen Höllenlärm. In Viererreihen blockieren
    sich Taxis und Kleinbusse, permanentes Gehupe und Geschimpfe hilft
    bedingt. Dazwischen bieten Kleinhändler Plastiktütchen mit Trinkwasser
    an, Frauen bugsieren gebratenen Fisch in Eimern auf den Köpfen.
    Überladene Laster mit Holzkohlesäcken dröhnen vorbei.

    Zur Begrüßung nimmt Sadam die Plastiksonnenbrille mit dem Versace-Logo
    ab – „so you see my face“, „damit du mein Gesicht siehst“. Breite Augen,
    breites Lächeln, Trägershirt über trainiertem Body, Jogginghose, links
    zwei goldene Ohrstecher. Er hat einen Freund mitgebracht, der von nun an
    die Tasche aus Europa tragen wird – ohne sie zu öffnen.

    „Sadam und ich waren wie Brüder“, sagt Charles. Vielleicht zehn Jahre
    haben sie zwei Minuten voneinander entfernt gelebt. Die meiste Zeit
    waren sie zusammen, zum Essen in den Familien, auf den Straßen des
    Viertels.

    Sadams Zuhause ist ein kleiner Hof, einstöckige Steingebäude umringen
    ein betoniertes Rechteck. Von den ärmlichen Bretterhütten in der
    Nachbarschaft hebt es sich positiv ab. Hier leben auch seine Eltern,
    seine beiden jüngeren Brüder und seine Schwester mit ihrer Familie.
    Wäsche hängt auf den Leinen. An der Rückseite des Vaterhauses liegt der
    Kuhstall, aber er steht leer. Auch Charles war Hirte. Tagsüber führten
    die beiden die Tiere zusammen auf die Brachflächen zwischen die
    Siedlungen entlang des Kanals. Waren die Kühe groß genug, wurden sie zum
    Schlachten verkauft.

    Das hat Charles zurückgelassen. 2015 ging er auf die Reise So sagen das
    auch andere Ghanaer: Reise – nicht Flucht oder Emigration. Er verkaufte
    eine goldene Kette seines Vaters, seine Familie gab ihm Geld, mit etwa
    2.000?Euro brach er auf. Er flog nach Istanbul – ganz legal. In der
    Türkei schloss er sich dem Treck der Syrer über die Balkanroute an.
    Schließlich das gelobte Deutschland.

    „Jeder in Ghana will eigentlich weg“

    Mir gehen die Dealer im Görlitzer Park auf den Wecker. Wenn ich von
    meiner Kreuzberger Wohnung an die Spree jogge, sehe ich sie dort warten,
    morgens, abends, bei Regen oder Schnee. Ich stelle mir Fragen, die man
    für sozial ignorant oder rassistisch halten mag. Müssen die Jungs
    kriminell werden, kaum dass sie bei uns angekommen sind? Ist es
    Lebenszeitverschwendung, jahrelang in einem deutschen Park
    herumzuhängen, um ein paar Euro mit dem Verkauf von Haschisch
    einzunehmen? Wäre es nicht besser gewesen, das Geld für die Reise zu
    Hause für eine gute Ausbildung auszugeben?

    Charles sagt, er deale nicht. Er hänge nur mit seinen Freunden rum. Für
    diese Version spricht, dass er tagelang nicht im Park auftaucht.

    Gut 1.000 Ghanaer*innen sind 2017 nach Deutschland gekommen – eine
    kleine Zahl im Vergleich zu anderen Herkunftsländern wie Syrien, Irak
    oder Afghanistan. Die meisten Gha­na­er*in­nen haben keine Chance auf
    Asyl. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stuft ihre Heimat
    als sicheren Staat ein. Die Demokratie funktioniert dort halbwegs, es
    herrscht kein Krieg.

    Charles bekam einen Wohn­heim­platz in einer Kleinstadt in
    Ostdeutschland zugewiesen. Dort wohnen will er aber nicht, auch weil er
    Angst davor hat, abgeschoben zu werden. Er ist lediglich geduldet,
    bekommt monatlich 140 Euro Bargeld ausgezahlt und findet keine Arbeit.
    Für ihn geht es nicht vor und nicht zurück. Er steckt in der Sackgasse.

    In Ghana konnte er immerhin etwas Geld verdienen. Für eine Kuh bekam er
    1.500 ghanaische Cedi, umgerechnet etwa 270 Euro. Damit kann man als
    Einzelperson einige Monate über die Runden kommen. Zum Vergleich:
    Berufsanfänger erhalten nach der Schule vielleicht 350 Cedi im Monat.
    Ein junger Lehrer kommt auf 750 Cedi. 

    Mit einem Tuch wedelt Sadam dem Kälbchen vor der Nase herum. Es scheut,
    zerrt auf dünnen Beinchen am Strick. Sadam schnalzt mit der Zunge,
    streichelt das gräuliche Fell. Tiere sind sein Ding, das sieht man. Aber
    diese Kühe, Ziegen, Schafe gehören nicht ihm, sondern einem Nachbarn.

    „Meine Herde gibt es nicht mehr“, sagt er. Eines Tages erschien ein
    Abgesandter der Stadtverwaltung und erklärte, dass Sadams Viehhaltung
    neben dem Abwasserkanal nun verboten sei. Der Kanal liegt hinter Sadams
    Haus, Plastikflaschen und Tüten treiben auf der schillernden Brühe, die
    übel riecht. Der Verkauf des Fleisches gefährde die Gesundheit der
    Käufer, entschied die Stadtverwaltung.

    Seitdem ist Sadam Tagelöhner. Er hilft dem Nachbarn mit den Tieren, ihre
    Weiden liegen außerhalb der Stadt. An manchen Tagen bringt er 60 Cedi
    nach Hause, an anderen nichts. Schwierige Lage, denn Eltern,
    Geschwister, Enkel erwarten von ihm, dem ältesten Sohn, dass er die
    tra­di­tio­nel­le Rolle erfüllt und die ganze Familie ernährt.

    Sein Vater habe Vertrauen, sagt Sadam, aber er mache auch Druck. Oft
    gibt es Streit. Sadam steckt in der Klemme. Ständig beschwert er sich
    über die Ausweglosigkeit, die Armut, die Politik. Hat er mal eine andere
    Art des Gelderwerbs ausprobiert? „Früher arbeitete ich bei einem
    Klempner, aber das bringt zu wenig Geld.“ Überhaupt: „Unsere Familie hat
    immer Vieh gehalten, mein Vater, mein Großvater. Das ist meine Aufgabe.“
    Der vorgezeichnete Lebensplan funktioniert jedoch nicht mehr wie früher.
    Accra expandiert. Wo sich einst herrenloses Land erstreckte, entstehen
    Wohngebiete, Autogeschäfte, Werkstätten. Sadam ist ein
    Modernisierungsverlierer.

    Ghana sei „halb arm und halb reich“, sagte 2013 der damalige
    Staatspräsident Dramani Mahama. Laut Weltbank hat das Land den Status
    eines Staates mit „mittleren Einkommen im unteren Bereich“ erreicht. Es
    gibt Autobahnen und vernünftige Fernstraßen. Auch kleine Dörfer haben
    inzwischen Strom. Wer von Accra an der Küste ins 250 Kilometer nördlich
    gelegene Kumasi fährt, passiert zahlreiche neue Siedlungen. Die
    Zinkblechdächer glänzen in der Sonne.

    Andererseits sind die Lebensumstände von Millionen Menschen sehr
    schlicht. Aus europäischer Sicht kann man große Viertel in der
    Hauptstadt als Slums bezeichnen. Tausende leben auf der Mülldeponie
    Agbogbloshie, wo sie Elektronikschrott ausschlachten. Die
    Wirtschaftsleistung pro Kopf erreicht in Ghana etwa 1.500 Euro pro Jahr.
    In Deutschland sind es 40.000 Euro. Ghana mag heute etwas weniger arm
    sein als früher, doch der sogenannte Wohlstand umfasst dort 4 Prozent
    von unserem. Was dieser Unterschied bedeutet, kann sich jeder Ghanaer im
    Internet anschauen. Eine Studie des US-Sozialforschungsinstituts Pew
    ergab vergangenes Jahr, dass drei Viertel der Bevölkerung das Land
    verlassen würden, wenn sie könnten.

    Bedenkt man all das, kann man Charles’ Entscheidung zur Auswanderung
    plausibel finden. „Jeder in Ghana will weg“, sagt Charles, auf den
    Stufen im Görlitzer Park sitzend. Geht es um sein Land, redet er sich in
    Rage. Im Krankenhaus dort lägen die Patienten auf dem Flur. Anstatt die
    Gesundheitsversorgung zu verbessern, investierten die Politiker die
    Entwicklungshilfe lieber in Luxuslimousinen. „Die Wahrnehmung der Leute
    ist: Im Ausland geht alles besser.“

    Die Todesgefahr schreckt ihn nicht

    Auch Sadam will aufbrechen. Die gefährliche Reise durch Libyen, die
    Todesgefahr auf dem Mittelmeer schrecke ihn nicht, sagt er. „Ich bin
    bereit, mein Leben zu riskieren, um Europa zu erreichen.“ Noch ist das
    mehr Wunsch als Plan. An den rostigen Nissan-Landrover seines Nachbarn
    gelehnt, sagt er: „Bevor ich reise, muss meine Familie versorgt sein.“
    Sein Plan: Geld sparen, ein Grundstück außerhalb der Stadt kaufen, neues
    Vieh anschaffen, dann los. Der alte Lebensentwurf – ein letztes Mal.

    Aber ist der Weg nach Europa wirklich die einzige Möglichkeit, die Sadam
    hat?

    Fünf Kilometer von seinem Elternhaus entfernt stehen an einer breiten
    Vorortstraße die blau-weiß gestrichenen, einstöckigen Gebäude des
    Opportunities Industrialization Centre Ghana (OICG), frei übersetzt
    Zentrum für ­Berufsausbildung. Die Schü­le­r*in­nen werden hier zu
    Au­to­me­cha­ni­ke­r*in­nen, Elek­tri­ke­r*in­nen, Nä­he­r*in­nen,
    Gra­fik­de­signer*in­nen und Kö­ch*in­nen ausgebildet. Das Ziel ist die
    Selbstständigkeit. Viele Ab­sol­ven­t*in­nen schaffen das. Sadam hat
    noch nichts davon gehört.

    Die 29-jährige Friseurin Alima Seidu – Goldzahn vorne, dicke Golduhr,
    schwarzer Bobschnitt – hat im OICG gelernt. Auf der lila gestrichenen
    Veranda ihres Ladens flicht sie einer Kundin Extensions in die Haare.

    An den Wänden des vier Quadratmeter kleinen, aus Brettern gebauten
    Raumes hängen ein Riesenspiegel und Haarmodefotos. Es gibt ein mobiles
    Waschbecken und eine rote Trockenhaube. Fünf Jahre ist es her, dass sie
    ihr Geschäft eröffnete. Jetzt hat sie fünf Auszubildende. „Von meinen
    Einnahmen kann ich mich, meinen Bruder und mein Kind finanzieren“, sagt
    Seidu.

    Während der dreijährigen Berufsausbildung zur Friseurin arbeitete sie
    nebenbei als Wäscherin, sparte etwa 5.000 Cedi (900 Euro). Die Schule
    gab zusätzlich eine Starthilfe von 7.000 Cedi (1.250 Euro). Damit
    gründete sie ihr Business in Ghana. Sie verfügte ungefähr über denselben
    Betrag wie Charles, der das Geld jedoch für die Emigration verwendete.

    Die Schule war ein Glücksfall. „Zufällig hörte ich davon im Radio“, so
    Seidu. Der Vorteil beim OICG: Im Vergleich zu anderen Bildungsgängen
    sind die Gebühren niedrig – auch dank der Kooperation mit der
    evangelischen Entwicklungsorganisation Brot für die Welt in Deutschland.
    Zwar kann OICG nur rund 600 Bewerber*innen jährlich aufnehmen.
    Grundsätzlich beweist das Modell aber, dass junge Leute in Ghana etwas
    reißen können, wenn sie wollen.

    Auf seiner Inspektionstour besucht Sam Debrah den Laden von Alima Seidu.
    Er ist der Schulleiter des OICG, 50 Jahre alt, trägt ein kragenloses
    lila Hemd mit goldenem Muster über der Brust und dunkle Brille mit
    blauem Rand. „Es ist nicht wahr, dass alle wegwollen“, sagt er bestimmt.
    Aber auch er räumt ein: „Es gibt Gründe zu gehen.“ Zum Beispiel den
    Klientelismus: Politiker tendieren erst mal dazu, ihre Familie, Freunde
    und Ethnie mit Geld und Aufstiegschancen zu versorgen, bevor andere
    drankommen.

    Außerdem müssen junge Leute und ihre Familien oft beträchtliche
    Schulgebühren oder Schmiergeld aufbringen, damit sie mit der Bildung
    vorankommen. Die meisten öffentlichen Schulen verlangen Gebühren. Wer
    eine Lehre machen will, muss dem Meister etwas zahlen, anstatt einen
    Lohn zu erhalten. Viele Familien können sich das nicht leisten. „Ich
    rate meistens trotzdem davon ab, ins Ausland zu gehen“, sagt Schulleiter
    Debrah. Ghana entwickele sich, das Land mache Fortschritte.

    Dort ist immer Sommer. In Berlin beginnt der Herbst. Kalte Nächte,
    das Zelten wird schwieriger, das Leben auch. Charles kommt nicht zur
    Verabredung auf den Stufen im Görlitzer Park. „Einfach vergessen“,
    erzählt er am nächsten Tag, „ich war so niedergeschlagen. Manchmal
    bedauere ich, dass ich weggegangen bin.“

    Er fühlt sich alleine, abgeschnitten, fremd, hilflos. „Manchmal denke
    ich: Alles Zeitverschwendung hier.“ Er sehnt sich zurück nach seiner
    Heimat. Aber gleichzeitig auch nicht. Denn er meint zu wissen, dass sich
    zu Hause nichts ändert. „So oder so bin ich arm“, sagt er, „dann schon
    lieber arm in Berlin.“

    Die Sozialarbeiter im Park haben ihr Büro in einem ehemaligen Bauwagen
    unweit der Stufen, von denen Charles in die Gegend guckt. Sie kennen die
    Situation der jungen Afrikaner. Für die sei der Zustand, in Berlin zu
    sein, vergleichbar mit einem Auto im Leerlauf, das jederzeit losfahren
    kann. „In Deutschland kann man wenigstens hoffen.“

    „Ja, genau“, sagt Charles. Er kenne einige Landsleute in Berlin, die vor
    zehn Jahren angekommen seien und es geschafft hätten. Einer habe eine
    Deutsche geheiratet, ein anderer arbeite legal in einem Restaurant und
    habe mittlerweile einen besseren Aufenthaltsstatus. „Die sagen: Du hast
    das Schwierigste hinter dir – die Reise nach Deutschland.“ Jetzt müsse
    er durchhalten. Manchmal fragt er in Geschäften und Firmen in Kreuzberg
    nach Arbeit. Wenn die Chefs von seiner Duldung hören, winken sie ab. So
    einer kann nächste Woche schon abgeschoben werden.

    Ein Restaurant in der Nähe der Zongo Junction. Es gibt Banku –
    gesäuerten Maisteig, scharfe Tomatensoße und gebratenen Fisch. Nun macht
    Sadam sich daran, die Tasche mit den Textilien aus Europa zu
    inspizieren. Er findet die Jeans, die Sportschuhe und ist zufrieden.
    „Wäre Charles hiergeblieben“, sagt Sadam, „hätte er diese Tasche nicht
    schicken können.“

    Für ihn ist sie ein Zeichen des Erfolgs der Auswanderung. Für Charles
    dagegen ein bitterer Beweis seines Misserfolges. Der Inhalt dieser halb
    vollen Tasche ist ein mageres Produkt seiner zweieinhalb Jahre im
    gelobten Land. Und es erscheint fraglich, ob sich das ändert. Er schicke
    kein Geld nach Hause, sagt er, es bleibe nichts übrig. Unter diesen
    Umständen zurückzukehren, quasi mittellos, ist auch keine Option. „Meine
    Familie und Freunde wären nicht erfreut.“

    Der eine ist gegangen, der andere geblieben. Es ist die Geschichte eines
    gigantischen Missverständnisses. „Er genießt das Leben da drüben“, ist
    Sadam sich sicher.

    Andererseits: „Wie er wirklich lebt, weiß ich nicht.“

    In all den Jahren haben die beiden zwei, drei Mal miteinander
    telefoniert. Fragen habe Sadam dabei kaum gestellt, gibt er zu. Er habe
    den Freund nicht bedrängen wollen. Und der hat sich wohl geschämt, die
    Wahrheit zu erzählen. Für Charles ist das gelobte Land auf ein Zelt im
    Park und die Couch bei Freunden geschrumpft, für Sadam blieb es eine
    flirrende Fata Morgana.

    Nun will Sadam wissen, was ich ihm über Charles’ Situation berichten
    kann. Ich frage mich, wie ehrlich ich sein soll. Darf ich Dinge
    erzählen, die Charles seinem Freund nicht mitgeteilt hat? Kein Geld,
    keine Arbeit, keine deutsche Staatsbürgerschaft. Ein Leben am untersten
    Ende. Illusionen am Leben zu erhalten hat jedoch keinen Sinn.

    Ich rate Sadam und seinem Freund davon ab, denselben Weg zu gehen. Dabei
    höre ich mir zu. Es klingt merkwürdig. Ein Bürger des viertreichsten
    Landes der Erde erklärt einem Ghanaer, dass er sein Glück zu Hause
    versuchen solle. Wenn ich nun durch den Görlitzer Park renne und den
    Dealern begegne, denke ich allerdings auch daran, wie angenehm ich
    während der ersten Tage nach meiner Rückkehr die hiesige Lebensqualität
    empfand. Keine offenen Kloaken am Straßenrand, in die man abends mangels
    Straßenbeleuchtung zu fallen riskiert.

    Meine Botschaft kommt an. Der junge Mann auf der anderen Seite des
    Tisches hört auf zu essen. Minutenlang sagt er nichts. Guckt ins Leere.
    „Charles findet keine Arbeit?“, fragt er dann. Er ist erschüttert. Das
    ist das Gegenteil seines Bildes vom reichen Norden. „Keine Arbeit habe
    ich auch hier.“

    Etwas später: WhatsApp-Kommunikation zwischen Berlin und Accra. „Sadam,
    denkst du noch darüber nach, Richtung Europa aufzubrechen?“ Antwort:
    „Wie gesagt: Wenn ich meine Familie versorgt habe, wird mich nichts
    davon abhalten, Hannes.“?

  • Mr. Bierdeckels Versprechen

    Friedrich Merz musste sein Steuerkonzept von 2003 niemals umsetzen. Heute hätte es wohl wenig Chancen.

    Es war ein Heilsversprechen – einleuchtend, leicht zu verstehen, mit großer Wirkung. Friedrich Merz, der Ende dieser Woche CDU-Vorsitzender und später vielleicht Kanzlerkandidat werden will, feierte damit vor 15 Jahren große Erfolge.

    Wenige Worte reichten: Steuererklärung auf dem Bierdeckel. Die Idee setzte Hoffnungen in Gang: Alle zahlen weniger Abgaben an den Staat. Alle wissen genau, was sie zahlen müssen.

    Ein tolles Konzept, das in seine Zeit passte. 2002 hatten SPD-Kanzler Gerhard Schröder und Grünen-Matador Joschka Fischer nochmal die Bundestagswahl gewonnen. Hartz IV entstand. Auch Rot-Grün wollte die Steuern für Unternehmen und Privatleute senken. „Neoliberalismus“ war Zeitgeist und Schimpfwort zugleich. Die CDU brauchte ein konkurrierendes, schärferes Modell, um sich von der Regierung abzuheben.

    Ein toller Hecht war Friedrich Merz, weil es ihm gelang, aus dieser Lage einen kampagnenfähigen Vorschlag zu entwickeln. Auch weil man sich daran erinnert, bekommt er jetzt überhaupt nochmal eine Chance auf ein Spitzenamt. Und sein Konzept von damals – hat das heute auch wieder Aussichten?

    Der Parteitag der CDU am 2. Dezember 2003 in Leipzig beschloss es einstimmig, mit großem Applaus und stehenden Ovationen. In seiner Rede versprach Merz, dass die Bürger „sehr einfach, etwa auf einem Bierdeckel, ausrechnen können, wie hoch ihre Steuerschuld ist“.

    Dieser Zeitung liegt nun ein Pappdeckel vor, den Merz während einer CDU-Veranstaltung im Gespräch mit einer Journalistin damals persönlich beschriftete. Auf Anfrage kann sich der CDU-Politiker nicht eindeutig erinnern, zieht die Echtecht des Deckels aber nicht in Zweifel. Die Zahlen sind so zu lesen: Eine Familie mit vier Personen hat beispielsweise ein Einkommen von 60.000 Euro jährlich. Nach wenigen Rechenschritten weiß sie, dass sie 5.280 Euro Abgaben entrichten muss – fertig.

    Merz´ grundsätzliche Idee bestand darin, die meisten Steuervergünstigungen, Ausnahmen, Freibeträge abzuschaffen und den allmählich ansteigenden Steuertarif durch drei klare Stufen zu ersetzen: 12 Prozent Einkommensteuer bis 16.000 Euro, 24 Prozent bis 40.000 Euro, darüber 36 Prozent.

    Ökonom Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin rechnete damals aus, was das bedeutete. Etwa zwei Drittel der bundesdeutschen Steuerzahler, 20 Millionen Bürger, hätten weniger Abgaben entrichtet als vorher. Leute mit kleinen Einkommen sparten ein paar hundert Euro pro Jahr, Haushalte mit mittleren und höheren Gehältern (bis 250.000) dagegen einige tausend Euro – eine soziale Unwucht. Zusätzliche Belastungen wären auch auf Arbeitnehmer zugekommen, weil beispielsweise die Freibeträge für Feiertags- und Nachtzuschläge weggefallen wären. Reiche Haushalte ab 500.000 Euro hätten allerdings mehr Steuern zahlen müssen.

    Eine andere Schlagseite des Modells: massive Einnahmeausfällen zu Lasten des Staates. Auf bis zu 28 Milliarden Euro jährlich hätten die Finanzminister verzichten müssen. Die potenzielle Einbuße im Bundeshaushalt betrug etwa fünf Prozent aller Ausgaben. Öffentliche Aufwendungen für Bildung, Polizei oder Straßenbau standen zur Disposition. Denn auf ein solides Konzept der Gegenfinanzierung hatte Friedrich Merz verzichtet.

    Der CDU-Finanzpolitiker kam jedoch niemals in die Gefahr, sein Modell umsetzen zu müssen. Ein Jahr nach dem Leipziger Parteitag trat er vom Amt des Fraktionsvize im Bundestag zurück. Könnte sein Konzept dennoch heute wieder verfangen?

    Auf dem politischen Markt ist eine radikale Steuerreformen derzeit jedenfalls nicht. Eher in der Diskussion sind kleine Änderungen wie die Abschaffung des Solidaritätsbeitrages. Auch unterscheidet sich die öffentliche Stimmung von 2003. Wegen der guten Wirtschaftslage profitiert der größte Teil der Bürger jetzt von steigenden Verdiensten. Steuersenkungen sind nicht so relevant. Außerdem begrüßen viele, dass der Staat endlich mal wieder Geld ausgeben kann, um Schulen zu renovieren, Lehrer und Polizisten einzustellen. Und die CDU erinnert sich daran, dass sie im Bundestagswahlkampf 2005 mit einem Merz-mäßigen Steuerkonzept – der Urheber hieß Paul Kirchhof – ziemlich baden ging.

    Ob Merz selbst von seinem Heilsversprechen geheilt ist, weiß man nicht. Einerseits sagte er in einem Interview: „Ich glaube immer noch, dass wir eine Vereinfachung im Steuerrecht brauchen. Sie ist möglich. Aber der ganz radikale Umbau ist heute nicht realistisch. Wir leben in einer hochkomplexen Welt.“ Dann wieder betonte er, man müsse „auf einem modernen Bierdeckel seine Steuerschuld ausrechnen“ können. „Der neue Bierdeckel ist eine Steuer-App für das Smartphone.“

    Zum Foto: Auf diesem Bierdeckel hat Friedrich Merz 2004 persönlich die Steuer einer vierköpfigen Familie ausgerechnet. Die Kalkulation: Vom Jahreseinkommen – 60.000 Euro – wird für jede Person ein Freibetrag von 8.000 Euro abgezogen, insgesamt 32.000 Euro. Bleiben noch 28.000 Euro zu versteuern. 12.000 davon werden mit 12 Prozent versteuert, die übrigen 16.000 mit 24 Prozent. Macht 5.280 Euro Abgaben. Allerdings hat Merz sich in der Eile des Gesprächs möglicherweise verrechnet. Gemäß seines eigenen Konzeptes hätte er eigentlich 12 Prozent für die ersten 16.000 Euro und 24 Prozent für die übrigen 12.000 Euro Einkommen ansetzen müssen.

  • „Wir brauchen ein Gesetz für unternehmerische Sorgfalt“

    KiK-Chef Patrick Zahn reagiert auf Schmerzensgeld-Klage wegen des Brandes in pakistanischer Zulieferfabrik. 259 Arbeiter*innen starben.

    Hannes Koch: Mehr als 250 Arbeiter*innen starben, als 2012 die Textilfabrik Ali Enterprises in Pakistan abbrannte, in der auch KiK produzieren ließ. Demnächst geht nun der Gerichtsprozess um Schmerzensgeld für einige der Opfer zu Ende. Was haben Sie aus der Geschichte gelernt?

    Patrick Zahn: Dieser Brand und auch der Zusammenbruch der Fabrik Rana Plaza in Bangladesch ein halbes Jahr später waren schockierend. Seitdem haben wir beispielsweise daran gearbeitet, dass Bangladesch zu einem der sichersten Produktionsländer in Südostasien geworden ist, wenn nicht das sicherste. Dort beteiligen wir uns aktiv am sogenannten Accord für Feuer- und Gebäudesicherheit. Diese Organisation wird von Firmen und Gewerkschaften getragen, um Fabriken zu überprüfen und die Standards zu erhöhen.

    Koch: Möglicherweise urteilt das Landgericht Dortmund, dass die Sache verjährt ist. Über die Anschuldigungen gegen KiK würde dann nicht entschieden. Muss sich Ihre Firma etwas vorwerfen, etwa wegen der baulichen Mängel der Zulieferfabrik?

    Zahn: Nein, die Fabrik hatte keine Brandschutzmängel. Auf sie wurde ein Brandanschlag verübt. Weil wir aber Teil der globalen textilen Lieferkette sind und uns deshalb mitverantwortlich fühlen, haben wir freiwillig über sechs Millionen Dollar gezahlt. Dieses Geld erhalten die Familien der Toten und Verletzen als Renten.

    Koch: Nach Darstellung der Kläger*innen ändert die Ursache nichts daran, dass Bauvorschriften verletzt worden sein sollen. So gab es in dem Gebäude beispielsweise ein Geschoss aus Holz. Auch weil dieses schnell abbrannte, seien Arbeiter*innen gestorben.

    Zahn: Unserer Kenntnis nach handelte es sich um einen Lagerboden, auf dem Ballen mit schwer entflammbaren Jeansstoffen lagen. Arbeitsplätze und Nähmaschinen gab es dort nicht.

    Koch: Dass es doch so war, dokumentieren die Kläger*innen mit einem nachgestellten Video über die Ursachen und den Ablauf des Brandes.

    Zahn: Dieser Film ist an vielen Stellen unrichtig. Beispielsweise unterschlägt er die Brandursache sowie ein komplettes Nebengebäude inklusive der vorhandenen Fluchtwege.

    Koch: Katastrophale Unfälle wie Ali Enterprises und Rana Plaza lösten auch ein Umdenken bei anderen Bekleidungsunternehmen aus. In Deutschland wurde das Textilbündnis gegründet, in dem Firmen, Entwicklungsorganisationen und Regierung kooperieren. Was werden Sie im kommenden Jahr tun, damit die immer noch miesen Löhne in den Zulieferfabriken steigen?

    Zahn: Wir plädieren für höhere staatlich festgesetzte Mindestlöhne. Alles was darüber hinausgeht, müssen Sozialpartner vor Ort verhandeln.

    Koch: In Bangladesch liegt diese Untergrenze augenblicklich bei rund 50 Euro monatlich, ab Dezember steigt sie auf etwa 85 Euro. Wieviel mehr sollten die Beschäftigten erhalten?

    Zahn: Während der vergangenen 15 Jahre stieg der Mindestlohn auf das Achtfache. 2019 sollte man ihn um weitere fünf bis zehn Prozent anheben. Davon versuchen wir und andere die Regierung von Bangladesch zu überzeugen.

    Koch: Für ein vernünftiges Lebens bräuchten die Arbeiterfamilien dort existenzsichernde Löhne, sagen Gewerkschafter*innen – über 300 Euro pro Monat. Was antworten Sie ihnen?

    Zahn: Ich halte nichts davon, als Auftraggeber, der strenggenommen keine Löhne, sondern nur Stückpreise zahlt, irgendwelche Lohnhöhen festzulegen. Bei der Bekämpfung des Hungers hat es in den letzten Jahren große Fortschritte gegeben. Mindestens genauso wichtig sind aber Investitionen in Bildung, wie wir es mit drei Schulprojekten im Land tun.

    Koch: Der Mindestlohn reiche nicht aus, um gleichzeitig Grundbedürfnisse wie Essen und Wohnen, die Ausbildung der Kinder, die Krankenversicherung und die Altersvorsorge zu finanzieren, argumentieren die Gewerkschaften.

    Zahn: Manche Dinge sollte man nicht auf die Unternehmen abwälzen. Wenn sich die Beschäftigten zum Beispiel steigende Mieten und Lebenshaltungskosten nicht leisten können, muss der Staat Systeme schaffen, die sie auffangen – und eine höhere Untergrenze für die Bezahlung definieren. Ähnlich wie in Deutschland ist der Mindestlohn die Lösung, nicht ein sogenannter Existenzlohn, den nur einzelne Firmen umsetzen.

    Koch: Was ist, wenn der Staat wie in Bangladesch kein soziales Sicherungssystem schaffen kann oder will?

    Zahn: Wir arbeiten gerne mit, den Staat zu stärken. Ein weiterer Weg sind freie Tarifverhandlungen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften. Hierzulande ist das normal, in Südostasien aber nicht. Deswegen unterstützen wir den Ansatz der Organisation ACT, der bislang wirkungslos geblieben ist, weil er nur von einigen Firmen getragen wurde. Wir möchten, dass daraus eine Initiative des Textilbündnisses wird, so dass die Idee, eine Sozialpartnerschaft in Kambodscha zu etablieren, von der Mehrheit der Branche unterstützt wird. Für alle Auftraggeber steigen dann die Einkaufspreise durch höhere Löhne.

    Koch: KiK fordert neuerdings ein Gesetz für Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Fürchten Sie, dass Sie im Textilbündnis die Arbeit machen und die Kosten tragen, während manche Konkurrenten nichts verbessern?

    Zahn: KiK hat einen weiten Weg zurückgelegt. Wir nehmen die Kontrollen unserer Zulieferfabriken ernst – davon profitieren auch die, die nicht im Textilbündnis sind, die wir aber in den Fabriken antreffen, in denen wir produzieren lassen. Daher finden wir, dass sich alle beteiligen sollten.

    Koch: Die Reaktion Ihrer Konkurrenten?

    Zahn: Viele sind nicht begeistert. Der Prozess in Dortmund zeigt aber, dass wir Rechtssicherheit brauchen. Welche Verantwortung genau haben Unternehmen für ihre Lieferanten, wann können Beschäftigte beispielsweise aus Bangladesch vor deutschen Gerichten klagen? Wichtige Fragen, die man in einem Gesetz für unternehmerische Sorgfalt regeln sollte, am besten auf europäischer Ebene. Der Fall Ali Enterprises taugt wegen der Brandstiftung dafür aber nicht.

    Patrick Zahn (42) ist seit 2016 Vorsitzender der Geschäftsführung des Textil-Discounters KiK. Früher arbeitete er unter anderem bei Plus, Aldi und Hugo Boss. Der studierte Betriebswirt lebt mit seiner Familie in Köln.

  • Klage gegen KiK

    Geschädigte wollen Schmerzensgeld

    Einen Prozess wie diesen gab es in Deutschland noch nicht. Der Textil-Discounter KiK wird beschuldigt, weil er sich nicht ausreichend um die Zustände in seiner Zulieferfabrik in Pakistan gekümmert habe. 2012 brannte dort die Bekleidungsfirma Ali Enterprises ab – 259 Arbeiterinnen und Arbeiter starben, viele weitere wurden verletzt. Vier der Opfer und Angehörigen wollen von KiK nun Schmerzensgeld erklagen.

    Für diesen Donnerstag hat das zuständige Landgericht Dortmund – KiK sitzt im benachbarten Bönen – die mündliche Verhandlung anberaumt. Für beide Seiten hat der Prozess große Bedeutung. Die juristische Bürgerrechtsorganisation ECCHR betreibt das Verfahren als Teil einer Kampagne, um KiK stellvertretend für andere Textilkonzerne zur Rechenschaft zu ziehen. Die Firma, eine Tochter der Tengelmann-Gruppe, beauftragte Kommunikationsberater und teure Anwälte, um sich zu wehren.

    Der Brand bei Ali Enterprises zeigte vielen Verbrauchern und Politikern in den reichen Ländern des Nordens, unter welchen Zuständen die billigen Kleidungsstücke in den Entwicklungsländern des Südens gefertigt werden. Ein halbes Jahr später ereignete sich in Dhaka, Bangladesch, ein noch schwerwiegenderer Unfall. Als die Fabrik Rana Plaza zusammenbrach, starben 1.138 Beschäftigte. Auch dort nähten die Arbeiterinnen und Arbeiter unter anderem für deutsche Geschäfte.

    ECCHR (Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte) und der Berliner Anwalt Remo Klinger werfen KiK unter anderem vor, die Zulieferfabrik Ali Enterprises nicht aureichend kontrolliert zu haben. Dort hätten Fluchtwege gefehlt, und die Firma habe Bauvorschriften missachtet. KiK weist die Anschuldigungen zurück und betont, der Brand sei gelegt worden, um einer Erpressung Nachdruck zu verleihen. Tatsächlich läuft in Pakistan ein Prozess gegen die vermeintlichen Brandstifter.

    Rund fünf Millionen Euro hat der Textil-Discounter bereits als Entschädigungen an die Familien der Toten und Verletzten gezahlt – unter Vermittlung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Insgesamt 10.000 Euro pro Kopf sind für Arbeiterfamilien in Pakistan viel Geld. Juristisch betrachtet war diese Leistung allerdings freiwillig.

    Hier kommt nun die Klage auf zusätzliches Schmerzensgeld ins Spiel, die das Landgericht Dortmund verhandelt. Damit wollen die Kläger auch juristisch eine Verantwortung des Auftraggebers KiK für seine Zulieferfabrik in Pakistan festschreiben lassen. Gelänge dies, hätte sich die Rechtsprechung weiterentwickelt. Nicht nur KiK, auch andere Textilhändler müssten mit weiteren Klagen und Urteilen rechnen. Andererseits könnte es sein, dass das Gericht die Sache am Donnerstag ziemlich unspektakulär beendet. Der Kammer liegt ein Gutachten vor, demzufolge die Vorfälle verjährt sind.

    So oder so stellen sich anlässlich des Prozesses diese Fragen: Hat der Textil-Discounter aus den Unfällen gelernt? Sind die Arbeitsbedingungen heute besser?

    KiK sagt, dass die Fabriken jetzt viel sicherer seien als früher – mehr Feuerlöscher, bessere Fluchtwege, stabilere Bauweise. Die Kritiker sehen das ähnlich. Nach Rana Plaza wurde in Bangladesch die Organisation „Accord“ gegründet, die Kontrolleure in die Produktionsstätten schickt. Auf eigene Faust habe man ein ähnliches System in Pakistan etabliert, so KiK. Aktuell freilich will die Regierung von Bangladesch den Accord wieder loswerden – möglicherweise auf Druck der dortigen Textilproduzenten, denen die Gebäudesicherheit zu teuer wird.

    Ökologisch sind ebenfalls gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Im Rahmen des Textilbündnisses von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) – nach Ali Enterprises und Rana Plaza gegründet – vereinbarten viele hiesige Textilhändler, umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe aus der Produktion zu verbannen. Das ist im Gange. Der Anteil nachhaltig angebauter Baumwolle soll steigen. KiK hat da aber noch etwas vor sich: 2019 wird der Anteil von „organic cotton“ erst auf 0,45 Prozent der insgesamt verwendeten Baumwollmenge wachsen.

    Das schwierigste Thema sind jedoch die Löhne und Arbeitszeiten der Beschäftigten in den Zulieferfabriken. Dabei passiert bisher wenig bis nichts. Beispiel Bangladesch: Der staatlich festgesetzte Mindestlohn steigt dort im Dezember auf etwa 85 Euro. Nicht pro Tag, sondern pro Monat. Für ein akzeptables Leben, sagen Gewerkschafter, bräuchten die Arbeiterfamilien die drei- bis vierfache Summe.

    Wie fast alle anderen Textilhändler weigert sich auch KiK, die Besitzer der Zulieferfabriken zu verpflichten, den Beschäftigten einfach mehr Geld zu zahlen. Dann bleibe man alleine auf den Kosten sitzen, lautet ein Gegenargument. Die Konkurrenz, die in denselben Firmen fertigen lasse, ziehe nicht mit. Stattdessen setzt sich KiK für höhere Mindestlöhne ein und will an Tarifverhandlungen in den Produktionsländern mitwirken. Das mag in Kambodscha, Bangladesch oder Pakistan irgendwann funktionieren, kann aber Jahrzehnte dauern. Bis dahin müssten die Näherinnen weiter mit ihren Armutslöhnen zurechtkommen.

    Politisch trägt der Prozess in Dortmund vielleicht dazu bei, dass der Bundestag doch irgendwann ein Gesetz für Unternehmensverantwortung beschließt. Bisher steht die Regierung auf dem Standpunkt, die Wirtschaft solle sich freiwillig bewegen. Die Kampagne für Saubere Kleidung und die Juristen-Organisation ECCHR, die in Dortmund klagt, fordern solch ein Gesetz schon lange. Nun ist auch KiK-Chef Patrick Zahn dafür. Weil er seine Firma alleine an den Pranger gestellt sieht, befürwortet er eine Regelung für die gesamte Branche – ein Erfolg der Kritiker-Kampagne.

    Immerhin bewegt sich der Textil-Discounter – im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen. Firmen, die wie KiK im Textilbündnis mitmachen, decken nur die Hälfte des Umsatzes auf dem bundesdeutschen Textilmarktes ab. Die andere Hälfte macht einfach weiter wie früher.

  • Jetzt geht’s los

    In dieser Woche wird das Klageregister für betrogene VW-Kunden eröffnet. Bis zum Schadenersatz ist es aber noch langer, unsicherer Weg. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Können sich VW-Kunden jetzt für die Einer-für-alle-Klage registrieren lassen?

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat angekündigt, das Klageregister Anfang dieser Woche freizuschalten. Einen genauen Zeitpunkt nannte die Behörde dabei nicht. Betroffene VW-Kunden sollten also gelegentlich auf der Internetseite des Amtes vorbeischauen, unter der Webadresse www.bundesjustizamt.de. Die Voraussetzung für die Öffnung des Registers ist seit dem vergangenen Freitag gegeben. Da hat das zuständige Oberlandesgericht Braunschweig festgestellt, dass die Richtlinien für die so genannte Musterfeststellungsklage vorliegen.

    Wie funktioniert der Eintrag ins Klageregister?

    Das BfJ stellt ein Anmeldeformular im Internet bereit. Die angehenden Mitkläger können dieses entweder online ausfüllen oder ausdrucken und per Brief an die Behörde schicken. Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name und Anschrift, das betreffende Gericht nebst Aktenzeichen des Verfahrens, der Grund und die Höhe des Anspruchs. Ein Rechtsanwalt ist dafür nicht notwendig. Die Anmeldung ist kostenlos.

    Worum geht es bei der Klage genau?

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC wollen Schadenersatzansprüche für VW-Kunden erreichen, deren Autos mit einer als illegal eingestuften Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung ausgestattet sind. Das OLG solle klären, ob und in welchem Umfang diese Ansprüche bestehen, erläutert das Braunschweiger Gericht.

    Wer kann sich der Klage anschließen?

    Laut OLG „geht es um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, die einen Motor der Baureihe EA 189 und eine von dem Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtung verbaut haben. “Es handelt sich um Fahrzeuge, die nach dem 1. November 2008 verkauft wurden. Unsichere Autokäufer können auf einer Internetseite des vzbv prüfen, ob sie zu den betroffenen Kunden gehören. Der Verband will eine entsprechende Suchfunktion unter der Webadresse www.musterfeststellungsklagen.de in dieser Woche freischalten. Der Klage können sich auch Kunden anschließen, die ihr Fahrzeug bereits weiterverkauft oder eines gebraucht erworben haben.

    Bis wann muss die Anmeldung im Klageregister erfolgen?

    Es besteht kein Grund zur Eile. Bis zum Tag vor der ersten Verhandlung vor Gericht können sich VW-Kunden noch registrieren lassen. Man kann sich auch bis zum Ablauf des Tages, an dem der erste mündliche Verhandlungstermin stattfindet, wieder abmelden.

    Was sollten Kunden tun, die schon von sich aus gegen VW geklagt haben?

    Die Anwälte von vzbv und ADAC raten all jenen Kunden, bei denen eine Rechtsschutzversicherung der Verfahrenskosten abdeckt, zu einer individuellen Klage. Wichtigster Vorteil könne dabei eine schnellere Entscheidung über ihren Fall sein. Für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung ist die Einer-für-alle-Klage der bessere Weg, weil damit kein Kostenrisiko verbunden ist.

    Wann ist mit einem ersten Gerichtsurteil zu rechnen?

    Das ist völlig offen. Bislang hat das Gericht nicht einmal einen Termin für die erste mündliche Verhandlung festgelegt. Die Klägeranwälte rechnen mit einer Verfahrensdauer von bis zu zwei Jahren beim OLG. Danach könnte die unterlegene Partei noch zum Bundesgerichtshof ziehen, um eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen. Dann könnten noch weitere zwei Jahre bis zu einem abschließenden Urteil vergehen. „Das ist eine schwierige Einschätzung, weil es noch keine Erfahrungswerte gibt“, sagen die Anwälte.

    Bekommen die Mitkläger bei einem Sieg vor Gericht automatisch Schadenersatz?

    Das ist nicht der Fall. Gewinnen die Verbraucherverbände, wird damit nur der grundsätzliche Anspruch auf eine Schadenregulierung festgestellt. Die individuellen Ansprüche muss dann jeder Betroffene im schlimmsten Fall selbst durchsetzen. Wahrscheinlicher ist es allerdings, dass VW bei einem verlorenen Prozess am Ende einen Vergleich anstrebt, weil das Unternehmen jede individuelle Klage nach dem Grundsatzurteil in der Musterfeststellungsklage verlieren würde.

    Was passiert, wenn die beiden Verbände sich vor Gericht nicht durchsetzen können?

    Dann gilt dieses Urteil für alle Kunden, die sich bei der Klage angemeldet haben. In einem individuellen Verfahren hätten sie damit keine Erfolgsaussichten mehr.

    Wie haben Gerichte bisher geurteilt?

    Die bisherigen Urteile fielen unterschiedlich aus. Den größten Erfolg feierte ein Kunde in der vergangenen Woche, als ein Gericht die Rückerstattung des kompletten Kaufpreises ohne Abzüge verordnete. Doch VW zieht stets in die nächsthöhere Instanz oder handelt einen Vergleich aus. Ein höchstrichterliches Urteil gibt es deshalb noch nicht.

  • Der Blaue Engel kämpft gegen den Siegel-Dschungel

    Das erste Umweltzeichen der Welt wird 40 Jahre alt. Nun soll es die nächste Generation erreichen.

    Werden Mobiltelefone auch unter Achtung sozialer Aspekte gefertigt? Enthält die Wandfarbe zu viel Chemie? Trägt das Toilettenpapier zum Schutz der Wälder bei? Mit derlei Fragen befasst sich eine Jury, die vom Bundesumweltministerium eingesetzt wird. Treffen diese Merkmale auf ein Produkt zu, erhält es auf Antrag des Herstellers den Blauen Engel. Das Signet mit dem blauen Rand ist das weltweit älteste Umweltsiegel. Es wurde vor genau 40 Jahren, im Oktober 1978 eingeführt. In Berlin will der Blaue Engel nun in die Zukunft mit einer veränderten Konsumwelt durchstarten und so an alte Erfolge anknüpfen.

    Der Aufdruck zeigt Verbrauchern, ob ein Produkt im Vergleich zu ähnlichen Angeboten möglichst umweltverträglich hergestellt wird. „Ein Papierprodukt aus 100 % Altpapier spart den gesamten Rohstoff für die Neupapierproduktion ein, ein emissionsarmer Lack enthält sehr viel weniger Lösemittel und andere Schadstoffe, eine wassersparende Armatur spart eine Menge Wasser“, erklären die Herausgeber, unter anderem das Bundesumweltministerium. Rund 12.000 Produkte tragen das Label derzeit. 1.600 Unternehmen schmücken sich damit. Einer Umfrage der Organisation zufolge kennen neun von zehn Verbrauchern das Umweltzeichen. 40 Prozent der Konsumenten orientieren ihre Kaufentscheidung daran.

    Hinter dem Siegel stehen neben dem Bundesumweltministerium das Umweltbundesamt, die Jury Umweltzeichen und die Vergabestelle RAL GmbH. In der Jury sind von den Verbraucherverbänden über die Wirtschaft bis hin zu den Kirchen nahezu alle gesellschaftlichen Interessengruppen vertreten. Die Vergabestelle wiederum kümmert sich um die Anhörung von Experten zu den jeweiligen Produktgruppen. „Der Blaue Engel bietet all denen Menschen Orientierung, die bewusst einkaufen und die darauf achten, dass sie langlebige, energieeffiziente, gesundheitsschonende Produkte erwerben“, lobt Bundeskanzlerin Angela Merkel das Siegel. Sie fordert aber auch von den Verbrauchern, beim Einkauf Verantwortung für den Umweltschutz zu übernehmen.

    Bei allem Erfolg, der dem Gütezeichen zugesprochen wird, gibt es auch Kritik. „Der Blaue Engel bescheinigt keineswegs die völlige Unbedenklichkeit eines Produkts“, stellt das Umweltportal Utopia.de fest. Er sage lediglich aus, dass es im Vergleich zu Konkurrenzangeboten besser abschneide. So erwecke der Engel zum Beispiel bei Elektrogeräten den Eindruck von Umweltfreundlichkeit. Das seien die Geräte aber gar nicht. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht Schwächen. So würden die Produkte nur alle fünf Jahre auf ihre Inhaltsstoffe hin überprüft, sagt vzbv-Nachhaltigkeitsexpertin Kathrin Krause, „es finden derzeit keine unabhängigen Stichproben statt.“

    Für viele Hersteller ist das Siegel jedoch ein Wettbewerbsvorteil. Und es hilft bei Aufträgen der öffentlichen Hand. Die Einkäufer der Verwaltungen dürfen bei Vergaben den Blauen Engel zu einem Kriterium machen. Es wird von den Verbrauchern trotz der großen Anzahl verschiedener Gütezeichen im Handel als Umweltzeichen erkannt. Rund 1.000 Siegel gibt es mittlerweile, von der Bioware bis hin zum fairen Handel. Für die Umweltsiegel gibt es jedoch keine einheitlichen Kriterien. Der vzbv fordert daher Mindeststandard. „Wir sehen die Notwendigkeit, im Siegel-Dschungel aufzuräumen“, sagt Krause.

    Der Blaue Engel soll nun weiterentwickelt werden. Die Bedürfnisse von Familien und die Ausdehnung auf weitere Dienstleistungen stehen auf dem Programm. Denn das Signet ist unter jüngeren Leuten nicht mehr sehr bekannt. Drei Viertel der zertifizierten Produkte gehören nicht zum alltäglichen Einkauf, sind eher im bau- oder Elektromarkt zu finden. Das soll sich ändern. „Wir haben empfohlen, besonders junge Menschen in der Phase der Haushaltsgründung und junge Eltern anzusprechen“, sagt Barbara Birzle-Harder vom Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE). So könne der Engel an die nächste Generation herangeführt werden.

    Das Umweltbewusstsein hat der Blaue Engel bei den Verbrauchern über die Jahrzehnte durchaus geweckt. Kanzlerin Merkel sieht aber auch beim Staat eine Verantwortung für umweltverträgliche Produkte. Gleichwohl könne der Staat nicht immer mit Geboten und Verboten arbeiten, sagt die Regierungschefin in ihrem letzten Video-Podcast. Genau dies ist aber eines der größten Probleme beim Umweltschutz, wie der Rückblick auf die vergangenen Jahrzehnte zeigt. Wenn es um das ganz große Geschäft geht, prallen die Interessen von Wirtschaft und Gesellschaft oft aufeinander. Häufig wehrt sich die Industrie gegen Auflagen für eine nachhaltigere Wirtschaft, wie das Beispiel Auto sehr anschaulich zeigt.

  • Klimazauber

    Wir retten die Welt – die Kolumne

    Liebe Leser*innen, noch nie war diese Kolumne so kurz davor, ihr Versprechen in die Tat umzusetzen. Wir retten die Welt. Das können wir jetzt erledigen, quasi nebenbei.

    Denn ich habe eine tolle Sache entdeckt. Die Alternativ-Internetsuchmaschine Ecosia sagt, sie würde pro Suchanfrage auf ihrer Seite durchschnittlich ein Kilogramm klimaschädliches Kohlendioxid aus der Erdatmosphäre ziehen. Das funktioniert so: Man tippt seine Suchbegriffe nicht bei Google ein, sondern bei Ecosia. Unternehmen schalten dort Werbeanzeigen. Die Einnahmen investiert die Firma zum guten Teil in Neuanpflanzungen von Bäumen rund um den Globus. Die holen CO2 aus der Luft. So viel, dass nicht nur der Stromverbrauch der Suchmaschine und ihrer Server neutralisiert, sondern die Luft insgesamt sauberer wird.

    Faszinierend. Wenn ich mit meinem Wagen 10.000 Kilometer pro Jahr fahre, verursache ich beispielsweise 1.500 Kilogramm CO2-Ausstoß. Weil Ecosia ein Kilo pro Suchanfrage neutralisiert, brauche ich 1.500 Anfragen, und meine Abgase sind weg. Nach 30 Tagen mit jeweils 50 Anfragen sollte ich es geschafft haben.

    Demnächst will ich nach Accra in Ghana fliegen. 2.500 Kilogramm CO2 fügt dieser Flug meinem Klima-Sündenregister hinzu. Aber kein Problem: 50 Tage mit jeweils 50 Suchanfragen, und ich wasche meine Hände in Unschuld.

    Es klingt wie Zauberei. Man kann den Spritverbrauch seines Landrovers neutralisieren, indem man sich im Netz ausgiebig über dieses Auto informiert und die nächste Alpenüberquerung plant. Geradezu elegant ist das. Das müsste ich dem IPCC mitteilen, den Klima-Wissenschaftlern der Vereinten Nationen. Die fordern eine Politik, um nicht nur weniger Abgase in der Atmosphäre abzuladen, sondern auch welche rauszuholen.

    Diese Ecosia-Geschichte ist doch aber Quatsch, sagen Sie? Fachleute bestätigen, dass ich mich nicht verrechnet habe. Manche Probleme scheinen sich tatsächlich von alleine zu lösen. Plopp. Weg. Abends schlechte Laune. Morgens aufgewacht – gute Laune. Bald heißt es nicht mehr „googlen“, sondern „Ecosier das mal“.

    Wo ist der Fehler? Nachfrage bei Ecosia. Dort heißt es: Meine Rechnungen seien „korrekt“. Dennoch wolle man „diese Denke“ nicht unterstützen. Man betreibe keinen „Ablasshandel“. Wer das Klima schützen möchte, solle Zug fahren, anstatt zu fliegen. Trotzdem rühmt die Firma sich offensiv ihrer Super-Duper-Klima-Leistung. Auf der Webseite steht: „Wäre Ecosia so groß wie Google, könnten wir genügend Bäume pflanzen, um 15 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen zu binden!“

    Und das alles aus einem Hinterhof in Berlin-Neukölln. Das Problem steckt wahrscheinlich in den Bäumen. 38 Millionen Pflanzen weltweit kann man schwer im Blick behalten. Vielleicht sind viele schon als Brennholz geendet.

    Aus solchen Gründen pflanzt Atmosfair, eine andere Kompensier-Organisation, keine Bäume. Dort kann Geld einzahlen, wer Flüge neutralisieren möchte. Damit baut Atmosfair beispielsweise Solar- und Windkraftwerke. Ob die wirklich arbeiten, lässt sich einfacher überprüfen als Bäume.

    So oder so ist das Kompensieren von Klimaschäden eine merkwürdige Sache. Ich verursache hier ein Problem, das irgendjemand ganz woanders auf der Welt behebt. Der Weg dazwischen erscheint verdächtig theoretisch.