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  • Europa kann auch sozial

    Vielen gilt die EU nur als freier Markt für Unternehmen. Dabei gibt es Sozialprogramme wie die Jugendgarantie von 2013. Wieviele Stellen für arbeitslose junge Leute hat dieses Vorhaben gebracht?

    Es klingt, als müsse Jean-Claude Juncker sich selbst zur Ordnung rufen. Einen Tag vor der 60-Jahr-Feier der EU am Samstag (25.3.) sagte der Präsident der Kommission, man solle die „soziale Dimension Europas“ betonen, um die Bürger „wieder stärker mit der europäischen Idee zu versöhnen“.

    Während die Briten ihren Austritt aus der Gemeinschaft vorbereiten – am kommenden Mittwoch ist mit dem Brief aus London zu rechnen – überlegen die 27 übrigen Regierungen, wo es künftig hingehen soll. Was kann Europa seinen Bürgern bieten, damit diese nicht ebenfalls auf die Idee kommen, den Staatenbund zu verlassen?

    Diese Debatte findet neuerdings auch wieder in der Öffentlichkeit statt. Etwa 65 Städte, viele davon in Deutschland, erleben jeden Sonntag Demonstrationen der EU-freundlichen Bewegung Pulse of Europe. Auch bei diesen Veranstaltungen geht es um das Selbstverständnis Europas. Welchen Zweck hat die EU? Ist sie vor allem ein freier Markt, der quasi automatisch für Wohlstand sorgt, oder muss sie die Rolle eines transnationalen Sozialstaats übernehmen?

    Dass diese Dimension zu kurz komme, kritisieren Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände seit langem. Vielen Bürgern gilt das vereinte Europa als Veranstaltung zur Befriedigung von Unternehmensinteressen. Teilweise zu Unrecht – denn Brüssel entwickelt durchaus soziale Vorhaben, um die Marktwirtschaft auszubalancieren. Zwei davon sind die sogenannte Jugendgarantie und die Jugendbeschäftigungsinitiative (Youth Employment Initiative, YEI) von 2013.

    Damals war die ökonomische Situation angespannter als heute. Die große Finanzkrise lag erst wenige Jahre zurück, Länder wie Griechenland, Spanien, Portugal und Italien litten unter extrem hoher Arbeitslosigkeit. Teilweise stieg die Erwerbslosigkeit unter jungen Leuten auf über 50 Prozent. Darauf reagierten die 28 Regierungen, indem sie die Jugendgarantie aussprachen.

    „Allen jungen Menschen soll innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle, Weiterbildungsmaßnahme
    oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten“ werden, hieß es in dem Beschluss vom April 2013. Für den Zeitraum 2014 bis 2020 stellte man insgesamt 8,4 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung. Was ist aus der Jugendgarantie geworden, hat sie Besserung bewirkt?

    In ihrem Halbzeitbericht zum Programm nimmt die EU-Kommission für sich in Anspruch, dass Ende 2015 etwa 1,4 Millionen junge Leute weniger beschäftigungslos waren als drei Jahre zuvor. Die Arbeitslosenquote unter 15- bis 24-Jährigen sei von 24 auf 20 Prozent gefallen. In Spanien beispielsweise sei der Anteil von 55 auf 49 Prozent gesunken. „Diese ermutigenden Trends lassen den Schluss zu, dass die Jugendgarantie in der Praxis etwas bewirkt hat“, erklärt die Kommission.

    Werner Eichhorst, Arbeitsmarktforscher am Institut Zunkuft der Arbeit in Bonn, teilt einerseits die positive Einschätzung: „Mit der Jobgarantie hat die Kommission europaweit das Prinzip verankert, dass kein Jugendlicher aufgegeben werden darf – für einige Staaten ein sinnvoller Anstoß.“ Andererseits ist Eichhorst weniger euphorisch als die Kommission: „Dass die Erwerbslosigkeit unter Jugendlichen abgenommen hat, ist auch auf die konjunkturelle Belebung zurückzuführen. Außerdem sind viele junge Leute beispielsweise aus Spanien zum Arbeiten nach Deutschland gezogen.“

    In diesem Sinne argumentiert auch Karin Schulze Buschoff, Politikwissenschaftlerin der Hans-Böckler-Stiftung: „Die EU-Kommission liefert keine Belege, dass das Programm dazu beigetragen hat, die Jugendarbeitslosigkeit um 1,4 Millionen Personen zu verringern. Vielleicht haben die Maßnahmen etwas genutzt. Man weiß es aber nicht.“ Es fehle an einer genauen Auswertungen der konkreten Projekte, sagt Schulze Buschoff. Die Evalution seitens der Kommission habe nur den Charakter einer Vermutung.

    Davon abgesehen: Auch wenn die Jugendarbeitslosigkeit in Spanien, Griechenland, Portugal und Italien bis zum Ende des Jugendgarantie-Programms 2020 tatsächlich auf die Hälfte gesunken sein sollte, hat die Kommission ihr Ziel, allen Jugendlichen innerhalb von vier Monaten eine Beschäftigung zu verschaffen, noch nicht erreicht. Trotz einiger Fortschritte bleibt für EU-Kommissionschef Juncker viel zu tun, wenn er seinen Appell zur „sozialen Dimension Europas“ umsetzen will.

  • Die irreführende Zeitansage des Steuerzahlerbundes

    Die sogenannte Schuldenuhr in Berlin erweckt den Eindruck, als stiegen die deutschen Staatsschulden permanent. Das Gegenteil ist der Fall. Ökonomen schütteln die Köpfe.

    Wer durch's Berliner Regierungsviertel spaziert, hat gute Chancen, an der Schuldenuhr des Steuerzahlerbundes vorbeizukommen. Die Digitalanzeige hängt über dem Eingang der Lobbyorganisation in der Nähe des Hauptbahnhofes. Die großen, roten Digitalziffern wechseln in hektischem Rhythmus, unablässig steigt die Summe der deutschen Staatsschulden.

    68 Euro kommen pro Sekunde hinzu. Mit 2.032 Milliarden stehen wir alle zusammen in der Kreide. Stattet man am nächsten Tag einen Besuch ab, sind es schon wieder sechs Millionen Euro mehr. Die Botschaft, die das Zahlengeflimmer aussendet, steht freilich in merkwürdigem Gegensatz zur aktuellen Lage.

    Hat doch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gerade erst verkündet, auch in diesem und den nächsten Jahren ohne neue Schulden auszukommen. Das Jahr 2016 beendeten Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen mit einem Überschuss von 24 Milliarden Euro – dem Gegenteil von zusätzlichen Krediten.

    Installiert hat der Steuerzahlerbund seine Schuldenuhr im Jahr 1995. Die Organisation, die ihre Mitglieder beim Steuersparen berät, will damit vor unsolider Finanzpolitik und der Verschwendung öffentlicher Gelder warnen. Lange Zeit verfing diese Ansage, besonders, als die Staatsverschuldung nach der Finanzkrise explodierte. Nun allerdings ist man in Erklärungsnot.

    Dass die Anzeige immer noch steigende Kredite ausweist, erklärt der Experte beim Steuerzahlerbund so: Für das laufende Jahr würden einige Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, zusätzliche Schulden einplanen. Unter dem Strich nähmen damit die roten Zahlen der Länder zu. Umgerechnet ergibt das einen Zuwachs von 68 Euro pro Sekunde.   

    Ob sich diese Planung allerdings erfüllt, weiß niemand. Im vergangenen Jahr war es nicht so. Da ging man lange Zeit von einem Defizit aus, hinterher stand unter dem Strich jedoch ein Plus. Angesichts der guten Wirtschaftslage erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass 2017 ähnlich verläuft. „Wenn Planung und Wirklichkeit so weit auseinanderliegen, vermittelt die Uhr ein falsches Bild“, sagt Kristina van Deuverden vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

    Die Überschüsse der Staatsfinanzen von 2016 hat der Steuerzahlerbund seiner Schuldenuhr noch nicht eingespeist. Das passiere erst Ende des Monats, wenn die entsprechenden Zahlen des statistischen Bundesamtes vorlägen, heißt es. Dann werde die Uhr um beispielsweise zehn Milliarden Euro zurückgestellt, von 2.032 auf 2.022 Milliarden Euro.

    Wer dann in jenem Augenblick die Uhr auf der Berliner Reinhardstraße beobachtet, wird sehen, dass der Schuldenstand sinkt. Nach diesem glücklichen Moment werden die Zahlen aber wieder munter klettern – und den Eindruck vermitteln, dass die Verschuldung permanent wächst.

    Doch genau das tut sie nicht. „Der Schuldenstand in Deutschland geht seit 2012 nicht nur im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, sondern auch in absoluten Größen zurück“, heißt es im Bundesfinanzministerium. „Dass die Schuldenuhr immer noch nicht rückwärts läuft, ist nicht nachvollziebar.“

    Die simple Darstellungsweise der Digitalanzeige verschleiert die Realität. Ein Beispiel: 2013 erreichten die deutschen Staatsschulden 77,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Jetzt sind es noch 66 Prozent. Für 2020 rechnet Schäuble mit 60 Prozent. „Für den schnellen Betrachter im Alltag deutet die Schuldenuhr jedoch in die entgegengesetzte Richtung“, stellt Ökonomin van Deuverden fest. Ihr Kollege Jens Boysen-Hogrefe vom Kieler Institut für Weltwirtschaft fügt hinzu: „Die relevante Größe sind die  Staatsschulden im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung. Isoliert betrachtet kann die Schuldenuhr deshalb keinen ausreichenden Eindruck vermitteln. Der aktuelle Schuldenstand in Deutschland ist nicht besorgniserregend.“

  • Der neue Bahnchef ist ein alter Bekannter

    Die Berufung von Finanzvorstand Richard Lutz steht für Kontinuität bei der Bahn. Die Suche nach einem Grube-Nachfolger aus anderen Unternehmen blieb erfolglos.

    Richard Lutz sieht nicht aus wie einer der wichtigsten Manager der deutschen Wirtschaft. Äußerlich ist er eher der Typ großer Junge. Doch der Eindruck täuscht. Als Finanzvorstand der Deutschen Bahn hantiert der 52-jährige mit Milliardenbeträgen, überzeugt weltweit Investoren, dass sie ihr Geld in die Anleihen des Konzerns stecken. Seit Rüdiger Grube vor einigen Wochen überraschend den Rückzug vom Chefposten antrat, führt Lutz die Bahn kommissarisch. Das wird sich in der kommenden Woche ändern. Wie Regierungskreise bestätigen wird, soll der Aufsichtsrat ihn am kommenden Dienstag zum neuen Bahnchef bestellen. Am Mittwoch wird Lutz dann als Vorstandsvorsitzender vor die Presse treten und die Bilanz des vergangenen Geschäftsjahres verkünden.
    Die Entscheidung kam überraschend, denn Lutz wollte den vielleicht schwierigsten Job in der Wirtschaft, wie es der frühere Kanzler Gerhard Schröder einmal nannte, zunächst gar nicht haben. Doch die schnelle Suche nach einem geeigneten Bewerber verlief erfolglos, auch weil die Politik bei der Besetzung des Postens eine übergeordnete Rolle spielt. So einigten sich Kanzleramts-Chef Peter Altmaier und Verkehrsminister Alexander Dobrindt von der Unionsseite mit dem SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel auf die interne Lösung.
    Die Anregung dazu kam vom Bahnvorstand selbst. Die Manager waren sich einig, dass von außen niemand in Frage kommt. Die Runde überzeugte Lutz schließlich, sich für den Vorstandsvorsitz zur Verfügung zu stellen. Roland Pofalla, dem früheren Kanzleramtschef und bei der Bahn für die Lobbyarbeit zuständige Vorstand, wurde zunächst nachgesagt, dass er den Job gerne übernommen hätte. Der Widerstand der SPD und die Furcht von Kungelvorwürfen haben einen weitere Karrieresprung des einstigen Politikers verhindert. Der kleinere Koalitionspartner hat ein Vetorecht in dieser Frage. So unterstützte Pofalla dann den neuen Bahnchef
    Lutz ist seit 2010 für die Konzernfinanzen verantwortlich. Bei der Bahn ist der Betriebswirt bereits seit 1994. Zuletzt war er zudem noch für die Beteiligungen an der Spedition Schenker und der britischen Tochter Arriva zuständig. Der gebürtige Pfälzer wirkt unprätentiös, freundlich im Auftreten, kenntnisreich in der Sache. Kollegen bezeichnen ihn als Workoholic. Vorgänger Grube attestierte seinem Kassenwart schon vor seinem Rücktritt die Fähigkeit, den Konzern auch zu führen.
    Es wurden noch andere Namen gehandelt. Der scheidende Siemens-Vorstand Siegfried Russwurm gehörte dazu, auch die Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe, Sigrid Nikutta und der Chef der Schweizer Bahnen, Andreas Meyer. Das gewünschte Profil brachte wohl keiner der verfügbaren Kandidaten mit. Denn ein Bahnchef muss mehr können, als ein Unternehmen zu führen. Er oder sie muss in der Öffentlichkeit ein gutes Bild der Bahn vermitteln und sich im politischen Umfeld sicher bewegen.
    Verkehrsminister Alexander Dobrindt wartet noch mit einer zweiten Überraschung auf. Der CSU-Politiker hat einen Umbau des Vorstands durchgesetzt. Zwei Posten werden dafür geschaffen. Ein Vorstand soll für die Technik und die Digitalisierung zuständig sein, ein weiterer für den Güterverkehr, das größte Sorgenkind der Bahn. Hier sind die Personalentscheidungen noch nicht abschließend gefallen. Damit wird auch erst im Verlauf des Frühjahrs gerechnet.
    Die Personalentscheidungen der Bundesregierung stehen für eine Kontinuität bei der Bahn mit zusätzlichen Prioritäten. So soll der eigene Vorstandsposten den Güterberkehr wieder aufwerten. Die Digitalisierung der Bahn könnte noch stärker vorangetrieben werden als bisher. Von Aufbruch können keine Rede sein, kritisieren die Grünen. Doch gibt es gute Gründe, den bisherigen Kurs fortzusetzen. Denn derzeit ist viele Milliarden schweres Investitionsprogramm im Gange. Neue Züge werden angeschafft, marode Strecken saniert. Das Programm ist auf einen längeren Zeitraum angelegt. Mittendrin die Strategie zu wechseln, würde dem Unternehmen eher schaden als nutzen.
    Das gilt umso mehr, als dass viele wichtige Weichenstellungen gar nicht bei der Bahn, sondern von der Politik bestimmt werden. Zum Beispiel beim Güterverkehr. Solange der Transport im Lkw auf der Straße viel billiger ist als mit dem Zug, wird es keine nennenswerte Verkehrsverlagerung geben. Die Zulassung von Gigalinern im Autobahnverkehr konterkariert beispielsweise dieses Ziel. Streiten ließe sich auch über die ungleichen Wettbewerbsbedingungen im Personenverkehr. Fernbusse müssen weder Maut noch Ökostromumlage einpreisen. So können sie mit günstigen Tickets der Bahn Konkurrenz machen, die im Preiskampf zwangsläufig mitziehen muss.
    Vor Lutz und anderen neuen Vorständen liegen einige Herausforderungen. Der Konzern ist hoch verschuldet, der Güterverkehr darbt, die Margen im Fernverkehr stehen durch die Fernbusse unter Druck, im Nahverkehr gehen Aufträge an Wettbewerber verloren, der Wert der britischen Tochter Arriva leidet unter dem Brexit und vermutlich noch einiges mehr. Weltweit sind für die Bahn rund 300.000 Beschäftigte tätig. Etwa 40 Milliarden Euro setzt das Unternehmen um. 2016 wurde nach einem Verlustjahr wieder die Gewinnzone erreicht. Wie hoch der Ertrag ausfällt, und wie sich Lutz die nähere Zukunft der Bahn vorstellt, wird wohl erst bei der Bilanzpräsentation am kommenden Mittwoch verraten.

  • Statt gegen mal für Europa

    Mit Pulse for Europe wächst eine EU-freundliche Bürgerbewegung. Sonntägliche Kundgebungen in 35 deutschen Städten plus einigen Nachbarländern. Tendenz: zunehmend.

    „Freude, schöner Götterfunken!“ Und weiter? Wer kennt sie schon, die Europa-Hymne? Am nächsten Sonntag wollen sie das Lied singen, gemeinsam auf den Treppenstufen des Konzerthauses am Berliner Gendarmenmarkt. Friedrich Schiller, der Urheber des Textes, kann von seinem Denkmal herab zuschauen. Aber die Initiatoren von „Pulse of Europe“ werden Zettel verteilen müssen, damit der Gesang nicht zu kläglich ausfällt

    Der Puls von Europa schlägt seit kurzem jeden Sonntagnachmittag auf dem zentralen Berliner Platz. Tendenz: kräftiger werdend. Am vergangenen Wochenende kamen unterschiedlichen Schätzungen zufolge zwischen 700 und 3.000 Leute. Sie versammelten sich unter blauen Europa-Fahnen und ebensolchen Luftballons. In 34 weiteren Städten, darunter Bremen, Erfurt, Heidelberg, Leipzig, Stuttgart und München war es ähnlich. In Belgien, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Portugal fanden ebenfalls Kundgebungen statt.

    Acht Monate nach der Brexit-Abstimmung tritt damit eine Gegenbewegung auf, um der Europa-Skepsis vieler Bürger und der EU-Feindschaft der Rechten etwas entgegenzusetzen. Den Stein in's Wasser warfen Anfang des Jahres ein paar Leute um Rechtsanwalt Daniel Röder in Frankfurt/Main. Ein gemeinsamer Studienfreund rief dann vor vier Wochen den Berliner Anwalt Alexander Knigge an: „Du musst unbedingt mitmachen.“ Nun ist Knigge einer der zehn Organisatoren des Berliner Pulsschlages. „Wir wollen Europa als politische Union erhalten,“ sagt er. „Es geht darum, neue Emotionen für diese Idee zu wecken.“

    Knigge hat seine Kanzlei auf der Friedrichstraße. Zu den sonntäglichen Kundgebungen kommen viele gutsituierte Leute. Lange Mäntel und dickgerahmte Brillen werden gerne getragen. Die Atmosphäre ist höflich-bürgerlich, man sagt „Entschuldigung“, wenn man durch die Reihen geht. Noch hat quasi jeder die Chance, am „offenen Mikrofon“ eine kurze Rede zu halten.

    Man will Bürgerbewegung sein. Wobei diese auch schräge Vögel anlockt. Rechten, die sich als Helfer zur Verfügung stellen wollten, gab man den Laufpass. Ein Trupp Jungliberaler wurde überredet, sein FDP-Transparent wieder einzurollen. Knigge und die anderen legen großen Wert darauf, nicht zur Beute von Parteien zu werden. EU-Grünen-Abgeordneter Reinhard Bütikofer wurde zwar auf dem Gendarmenmarkt gesichtet, musste sich aber auf's Twittern beschränken.

    Die Organisatoren wollen die Veranstaltungen auch programmatisch offen halten, um erstmal möglichst viele Interessierte anzusprechen. „Wir sind überzeugt, dass die Mehrzahl der Menschen an die Grundidee der Europäischen Union und ihre Weiterentwicklung glaubt und sie nicht nationalistischen Tendenzen opfern möchte“, heißt es auf der Internetseite.

    Geht es denn etwas konkreter – braucht die Union beispielsweise eine gemeinsame Arbeitslosenversicherung, damit auch Bedürftige Vorteile haben? Knigge will sich nicht festlegen. Er sagt: „Ich wünsche mir, die Bürger der einzelnen Staaten würden solidarischer miteinander umgehen. Ein arbeitsloser Jugendlicher in Italien sollte uns doch genauso am Herzen liegen, wie einer in Niedersachsen.“

    Und muss Europa demokratischer werden? „Wenn man über Reformen nachdenkt, muss man sicher auch mehr Rechte für das EU-Parlament erwägen“, sagt Initiator Röder. Diesen Gedanken weitergesponnen, ist man ziemlich schnell bei den Vereinigten Staaten von Europa. Dazu möchte Röder sich aber lieber nicht genauer äußern – sonst würden einige Teilnehmer gleich wieder das Weit suchen, befürchtet er.

    Anfangs entstand der Eindruck, Pulse of Europe wolle nur bis zu den kommenden Wahlen in den Niederlanden und Frankreich durchhalten. Der relative Erfolg ändert die Lage jedoch. „Ich kann mir nicht vorstellen, nach den Wahlen einfach zu Hause zu bleiben“, so Knigge. Röder stimmt zu: „Wir werden danach weiter aktiv bleiben und überlegen uns, wie wir eine stabile Struktur aufbauen.“

  • Auch Merkel wusste nichts vom Diesel-Skandal

    Der Untersuchungsausschuss zu den Abgasmanipulationen endet mit nur wenigen Erkenntnissen. Von den Verfehlungen der Autohersteller will niemand etwas mitbekommen haben.

    Bundeskanzlerin Angela Merkel kam sogar ein paar Minuten vor der Zeit in den Bundestag. Im Sitzungssaal 3.101 begrüßte sie die Abgeordneten des Abgas-Untersuchungsausschusses einzeln per Handschlag, nickte kurz dem Publikum auf dem ersten Rang zu und setzte sich dann in den Zeugenstand. Merkel, diesmal in einem petrolgrünen Blazer, machte gleich deutlich, dass sie zur Aufklärung des Falls VW nicht viel beitragen kann. Nur ein paar Seiten mit handschriftlichen Notizen legte sie neben sich auf den Tisch.
    Sie heiße Angela Dorothea Merkel und wohne in der Willy-Brandt-Straße 1 gab sie nach der Belehrung über die strafrechtlichen Folgen falscher Aussagen zu Protokoll. Auf das übliche Eingangsstatement der Zeugen verzichtete die Kanzlerin. Verkehrsminister Alexander Dobrindt hatte bei seiner Befragung vor wenigen Wochen noch eine erschöpfende Aneinanderreihung der Ereignisse nach dem September 2015 vorgetragen. Merkels Signal war deutlich: Der VW-Skandal ist nicht ihr Fall.
    Sie habe erst aus den Medien von der Manipulationssoftware des Wolfsburger Konzerns erfahren. Dobrindt habe sie darüber informiert, Aufklärung versprochen und einen Untersuchungsausschuss durch Experten vorgeschlagen. „Ich habe ihn dazu ermuntert“, sagte Merkel. Nicht ihr Fall halt. Die einzige Klippe der Befragung überwindet sie anschließend auch souverän. Dabei ging es um ein Treffen mit den früheren Gouverneur Kaliforniens, Arnold Schwarzenegger, im Jahr 2010. Am diesem Gespräch nahm auch die Chefin der dortigen Umweltbehörde, Mary Dolores Nichols teil, die am vergangenen Montag den Abgeordneten als Zeugin per Videoübertragung von einem energischen Einsatz Merkels für die deutsche Autoindustrie und von ihrer Beschwerde über zu strenge Umweltvorgaben in den USA berichtete.
    Waren der Bundesregierung also doch schon frühzeitig die Probleme der Hersteller bekannt, die Stickoxyd-Grenzwerte bei Diesel-Autos einzuhalten? Das hatten andere Zeugen inklusive zweier Verkehrsminister bestritten. „Damals gab es Pläne zur Fortentwicklung der kalifornischen Emissionswerte“, erläuterte Merkel. Die für das Jahr 2014 geplanten Normen hätten die deutsche Autoindustrie von diesem Markt ausgeschlossen. Ihr sei es vor allem um das Klimagas CO2 gegangen, dessen Ausstoß durch Dieselfahrzeuge gesenkt werden könnten. Das habe sie vielleicht gesagt, aber eine konkrete Erinnerung habe sie nicht.
    Die zweite Klippe nahm die Kanzlerin noch schneller. Dabei ging es um den Einfluss der Autoindustrie auf das Kanzleramt bei der Festlegung der Normen für die neuen europäischen Testverfahren. Da gibt Merkel die um einen nationalen wie internationalen Interessenausgleich bemühte Regierungschefin. In Deutschland habe sie die Positionen des eher strengen Umweltministeriums mit denen der eher industriefreundlichen Ministerien für Wirtschaft und Verkehr zusammengebracht. In Europa gemeinsam mit dem Autoland Frankreich eine Position gegenüber den scharfen Vorschlägen der EU-Kommission erarbeitet.
    Mit allen anderen Details der Dieselproblematik hat sich Merkel nach eigenen Angaben nie befasst. Mit der Reaktion der Regierung auf den Skandal durch den Verkehrsminister ist sie zufrieden. „Ich habe nicht die geringsten Zweifel, dass es in guten Händen liegt“, lobt sie Dobrindt. Für strukturelle Veränderungen bei der Kontrolle der Autoindustrie bestehe keine Notwendigkeit. So endet die erste Fragerunde und das wird wohl auch die Kernaussage im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses werden.
    Die Abgeordneten sollten die Rolle der Bundesregierung bei der Aufklärung des Diesel-Skandals klären. Ausgangspunkt dafür war die Entdeckung einer illegalen Software in VW-Fahrzeugen in den USA, die am 18. September 2015 bekannt wurde. Das Programm sorgte dafür, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand einwandfrei waren, die Reinigung der Emissionen im Straßenbetrieb jedoch heruntergefahren wurde. Später fand die danach eingesetzte Untersuchungskommission auch bei Modellen vieler anderer Hersteller so genannte Abschaltvorrichtungen. Eine schwammig formulierte europäische Richtlinie lässt dies zu. Viel weiter kam die Untersuchung nun auch nicht.
    Die große Koalition hat den Wahlkampf vor den Saaltüren gelassen. Die meisten Abgeordneten des Ausschusses kommen aus Regionen, in denen die Autoindustrie ein wichtiger Arbeitgeber ist. Nicht einmal die Linke, die den Vorsitzenden Herbert Behrens stellt, mag sich die Branche richtig vorknöpfen. Zu wichtig sind den Gewerkschaftern in der Partei wohl die gut bezahlten Jobs in den Autofabriken.
    Einzig der Grüne Oliver Krischer hält den Umgang von Politik und Behörden mit der Autoindustrie für ein „organisiertes Staatsversagen“. Notfalls will Krischer dem Abschlussbericht im Juni ein Minderheitsvotum dieses Inhalts beifügen. Damit neigt sich auch der seit einem halben Jahr laufende Aufklärungsversuch des Dieselskandals dem Ende zu. Die Bundeskanzlerin kam als letzte der insgesamt 57 Zeugen und 13 Sachverständigen in den Ausschuss.
    Die Ergebnisse der Arbeit sind überschaubar, weil niemand in Ministerien oder Behörden von den Manipulationen gewusst haben will. Auch seien Straßentests bei der Messung der Abgase erst in diesem Jahrzehnt technisch möglich geworden und sollen nun zum Standard werden. Den Höhepunkt der Unwissenheit lieferte der frühere Vorstandsvorsitzende von VW, Martin Winterkorn, bei seiner Aussage im Januar. Auch der Manager hat seinen Angaben zufolge erst am 18. September 2015 von den Machenschaften seines Unternehmens erfahren. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil, der im VW-Aufsichtsrat sitzt, gab an, erst einen Tag später aus der Tagesschau davon erfahren zu haben. So sehen die Abgeordneten der Koalition auch keinen Anhaltspunkt für Verfehlungen.

  • Nicht überall hin

    Sicherheit bestimmt immer mehr die Reiseentscheidungen. Die Türkei ist der große Verlierer.

    Der Wunsch nach einem sicheren Urlaub bestimmt zunehmend das Reiseverhalten der Bundesbürger. Das spüren vor allem die Krisenländer unter den Zielgebieten. Der größte Verlierer ist wegen Bombenterror und politischer Unsicherheiten die Türkei. Dorthin will im kommenden Sommer bisher kaum jemand reisen. „Wir haben aktuell einen Rückgang der Buchungen gegenüber dem Vorjahr von minus 58 Prozent“, sagt der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), Norbert Fiebig. Schon im vergangenen Jahr zog es deutlich weniger Touristen in die Türkei als üblich.
    Aber auch Städtereisen sind für viele Kurzurlauber nicht mehr so attraktiv, weil es in Metropolen immer wieder zu Anschlägen kam. „Für 95 Prozent der Befragten in Deutschland hat das Thema Sicherheit bei der Urlaubsplanung und Auswahl des Reiseziels heute eine große Bedeutung“, heißt es in einer Studie der Beratungsfirma Travelzoo und der Internationalen Tourismusbörse (ITB). Mehr Kontrollen und Einschränkungen, zum Beispiel bei großen Veranstaltungen, nehmen die Urlauber in Kauf, wenn es um ihre Sicherheit geht. Auch die Nachfrage nach USA-Reisen ist rückläufig. Dass dies mit der Politik des neuen US-Präsidenten Donald Trump zusammenhängt, glaubt Fiebig aber nicht.
    Zuhause bleiben ist für die große Mehrheit keine Alternative zur Urlaubsreise. Nur sechs Prozent der Befragten gaben an, dass sie auf einen Aufenthalt im Ausland verzichten wollen. „Stattdessen buchen die Deutschen lieber Griechenland, Bulgarien oder Kroatien“, sagt Fiebig. Es gibt auch genügend andere Ausweichmöglichkeiten. Kreuzfahrten sind eine davon. Dieses Segment verzeichnet laut DRV wieder einmal zweistellige Umsatzzuwächse.
    Kurz vor Beginn der weltgrößten Reisemesse ITB in Berlin ist die Branche zufrieden. 60 Milliarden Euro gaben die privaten Haushalte im vergangenen Jahr für den Urlaubstrip aus, ein Plus von zwei Prozent. Rechnet man die Ausgaben vor Ort hinzu, sind es sogar 86 Milliarden Euro. Die Umsätze für die anstehende Sommersaison liegen um sechs Prozent über dem Vorjahreswert. Die gute Branchenkonjunktur zeigt sich auch in einer wachsenden Zahl von Reisebüros, deren Überleben beim Aufkommen des Internets noch stark in Zweifel gezogen wurde. Rund 10.000 Agenturen gibt es derzeit. „Das Reisebüro ist und bleibt die beliebteste Anlaufstelle für Kunden“, stellt Fiebig fest.
    Dennoch gewinnt die Buchung im Internet weiter an Gewicht, auch bei den Reisebüros selbst. Inzwischen findet mehr als ein Drittel der Buchungen im Netz statt. Auf dem Rückzug sind spontane Reisen ohne Vorbuchung. Stabil zeigen sich Pauschalreisen. Jeder zweite Urlaub wird von einem Veranstalter organisiert.
    Von diesem Mittwoch bis zum kommenden Sonntag präsentieren sich die Anbieter und die Ferienregionen auf der alljährlichen ITB. Allein 100.000 Fachbesucher erwarten die Ausrichter. Insgesamt 10.000 Aussteller aus 184 Ländern sind in den Messehallen vertreten. Thematisch stehen die Themen Sicherheit, Medizintourismus und Digitalisierung im Zentrum der Fachdiskussionen. Vor allem aber ist die ITB eine Einkaufsmesse der Branche, auf der Geschäftsabschlüsse im Milliardenwert getätigt werden.

  • Teure Schnappschüsse an der Börse

    Der Foto-Kurznachrichten-Dienst Snapchat spielt an der Wallstreet 3,4 Milliarden Dollar ein. App bei Jugendlichen beliebt, weil soziale Kontrolle gering.

    Obwohl die US-Firma Snap mehr Verlust als Umsatz macht, legte sie einen phänomenalen Start an der New Yorker Börse Wallstreet hin. Dank der Smartphone-Anwendung Snapchat sammelte das Unternehmen rund 3,4 Milliarden Dollar (3,2 Milliarden Euro) ein – mit dem Verkauf von nur 15 Prozent der Anteile.

    Es ist eine Börsenwette auf die Zukunft, die manche Händler mit Skepsis betrachten. Snapchat muss erst noch beweisen, dass es ein tragfähiges Geschäftsmodell ausbildet. Augenblicklich ist die App bei ihrer Zielgruppe, den 16- bis 24-Jährigen, sehr beliebt. Angeblich 60 Prozent dieser Kunden nutzen Snapchat in den USA. Auch in Europa sind es Millionen.

    Der Reiz besteht darin, Fotos zwischen Smartphones zu verschicken, die nach einer bis zehn Sekunden beim Empfänger wieder verschwinden. Die jungen Leute können ihre Smartphone-Schnappschüsse mit allen möglichen Bildchen, Symbolen und Krikelkrakeln veredeln, wodurch sie noch lustiger werden. Weil sie sofort im digitalen Orbit verglühen, wird Schwachsinn verschickt, den man sich sonst nicht zu posten traute. Die soziale Kontrolle ist gering. Schön auch: Likes und öffentliche Kommentare wie bei Facebook gibt es bei Snapchat nicht. Text spielt kaum eine Rolle. Die Jugendlichen stehen nicht ständig unter dem Druck, von außen bewertet zu werden.    

    Wie andere kostenlose Internet-Anwendungen auch muss Snapchat Geld mit Werbung verdienen. Das funktioniert in diesem Fall beispielsweise so: „Unternehmen haben großes Interesse daran, unterhaltsame und passende Werbung mit Hilfe sogenannter Geolocation-Filter zu plazieren“, erklärt Timm Lutter vom Bundesverband der Internetwirtschaft (Bitkom). „Die App auf dem Smartphone erkennt dabei den Ort, an dem sich der Besitzer aufhält, etwa eine Bar oder ein Kino. Diese stellen sofort grafische Spielereien oder Informationen zur Verfügung, mit denen der Smartphone-Kunde versendete Fotos garnieren kann. Die Werbebotschaft erreicht so seine Freunde.“

    Diese Werbung existiert in den USA schon, auch hierzulande dürfte sie sich verbreiten. Gegenwärtig stellt Snapchat bereits regelmäßig neue Filter zur Verfügung, um die Fotos zu verändern. Für die Nutzer in Berlin gibt es spezielle Berlin-Filter, selbst für einzelne Schulen existieren zugeschnittene Angebote. Steht man auf dem Schulhof, kann man bestimmte Symbole nutzen, die nur dieser Schule zugeordnet sind.  

    Zur Zeit soll Snapchat 158 Millionen aktive Nutzer haben. In jüngster Zeit ging der Zuwachs jedoch zurück, weil Facebook ähnliche Funktionen in seine Programme Whatsapp und Instagramm einbaute. So ist die Frage auch, ob Snapchat sich gegen diese Konkurrenz behaupten kann.

    Der Ausgabepreis für institutionelle Investoren lag bei 17 Dollar pro Aktie. Der Kurs am Ende des ersten Handelstag stieg jedoch um fast die Hälfte auf 24,48 Dollar. In den Tagen gab es größeres Auf und Ab.

    „Mit Kursen nahe 25 Dollar ist die Aktie mehr als das 80-Fache des Umsatzes wert – eine unglaublich hohe Bewertung“, rechnete Analyst Neil Wilson vom Wertpapierhändler ETX Capital vor. Der Umsatz im normalen Geschäft betrug 2016 rund 500 Millionen Dollar. „Das spricht für eine Blase. Die Investoren tragen das gesamte Risiko“, sagte Stephen Isaacs von der Fondsgesellschaft Alvine Capital.

    Für den Erfolg eine Rolle gespielt haben die ohnehin hohen Börsenkurse in den USA. Die Investoren erwarten weitere Steigerungen. Freies Anlagekapital ist zudem ausreichend vorhanden, weil die Zinsen für wichtige Staatsanleihen niedrig liegen. Für die beiden Gründer Snapchat-Gründer Evan Spiegel (26) und Bobby Murphy (28) hat sich die Sause auf jeden Fall schon gelohnt. Sie sind jetzt Milliardäre.

  • Höhere Inflationsrate stellt die Nullzinspolitik in Frage

    Die Teuerungsrate hat den Zielwert von zwei Prozent erreicht. Ändert die Europäische Zentralbank nun ihren Kurs? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

    Ist die Inflation jetzt dauerhaft zurück?
    Die Sorge, dass alle Waren und Dienstleistungen nun schnell viel teurer werden, ist unbegründet. Zwar ist die Inflationsrate im Februar auf über zwei Prozent in die Höhe geschnellt, doch geht diese Entwicklung vor allem auf Kosten für Energie und Lebensmittel zurück. Da der Ölpreis vor einem Jahr besonders niedrig war, wirkt sich dessen Normalisierung statistisch besonders stark aus. Auch bei den Lebensmitteln gibt es Sondereffekte, die zum Beispiel aus einer schlechten Ernte in Südeuropa resultieren. Dadurch sind die Preise für Gemüse durch die Decke geschossen. Diese Effekte entfallen im Jahresverlauf. Dann wird auch die Inflationsrate wieder etwas sinken. Eine Teuerung von zwei Prozent ist außerdem das gewünschte Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB).

    Warum sind trotzdem viele Experten besorgt?
    Normalerweise steigen die Zinsen, wenn die Preise anziehen. Doch die EZB hält noch immer an einer Nullzinspolitik fest und überschwemmt die Finanzmärkte mit billigem Geld. Das tut sie, weil die Konjunktur in anderen Euro-Ländern noch nicht wie gewünscht läuft. Sie muss ja die Interessen des gesamten Währungsblocks im Auge behalten. Daraus resultieren Risiken, auch für die Teuerung in Deutschland. Bei den Immobilienmärkten hat sich mancherorts bereits eine Preisblase gebildet. Die Immobilienpreise und Mieten steigen teilweise massiv an. Die deutsche Wirtschaft brummt. Das erleichtert es den Unternehmen, ihre Preise anzuheben. Diese Risiken könnten mittelfristig für einen weiteren Teuerungsschub sorgen.

    Inwiefern betrifft diese Entwicklung Sparer und Verbraucher?
    Das sind die großen Verlierer dieser Entwicklung. Da es für die normalen Sparguthaben praktisch keine Zinsen mehr gibt, verliert das Vermögen der Sparer an Kaufkraft, wenn die Preise steigen. Die Verbraucher wiederum müssen mehr für ihren Lebensunterhalt ausgeben. Das wäre kein Problem, wenn die Löhne wenigstens in gleichem Maße steigen würden. Doch die Arbeitgeber gegen schon zu erkennen, dass sich die Lohnabschlüsse an der Produktivitätssteigerung orientieren sollen und nicht an der Preissteigerung. Liegen die Tarifabschlüsse unterhalb der Teuerungsrate, können sich die Arbeitnehmer unter dem Strich weniger leisten.

    Gibt es Strategien gegen den Wertverlust des eigenen Vermögens?
    Es ist kaum möglich, Geld risikofrei und dennoch gut verzinst anzulegen. Lediglich Aktien verzeichnen derzeit kräftige Kurssteigerungen. Verbraucherschützer raten hier zum Kauf so genannter Exchange Traded Funds (ETF), deren Risiko überschaubar ist, weil diese Papiere die Entwicklung vieler Aktien abbilden und kostengünstig sind. Doch das Risiko erheblicher Abwärtskorrekturen an den Börsen ist beträchtlich, gerade weil die Kurse so stark angestiegen sind und es Ungewissheiten wie die künftige Wirtschaftspolitik der USA gibt.

    Warum bleiben die Zinsen trotzdem niedrig?
    Die EZB hält weiterhin an ihrem Kurs fest, den Leitzins niedrig zu halten und Anleihen aus den Euro-Ländern zu kaufen. Damit will sie die Inflation in der gesamten Eurozone wieder in Richtung des Zielwertes von zwei Prozent bringen. Die Preise ziehen zwar im gesamten Euroraum derzeit in dieser Größenordnung an. Rechnet man jedoch die schwankungsanfälligen Preise heraus, liegt die so genannte Kerninflation noch knapp unter einem Prozent. Wie lange die Währungshüter an ihrer Strategie festhalten, ist noch offen. Hinweise darauf könnte die nächste Sitzung des Zentralbankrates am kommenden Donnerstag geben. In einer Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung wird EZB-Chef Mario Draghi seinen Kurs dann erläutern.

    Ist eine Normalisierung der Entwicklung von Preisen und Zinsen absehbar?
    Die Meinungen über die Geldpolitik der EZB gehen weit auseinander. Politiker haben dabei formal nichts zu sagen. Denn die Zentralbank ist ein unabhängiges Gremium und darf daher auch unpopuläre Entscheidungen treffen. Druck gibt es von den Befürwortern und Gegnern der Niedrigzinspolitik. In Deutschland mehren sich die Stimmen, die einen allmählichen Ausstieg aus den Nullzinspolitik fordern. Das Institut der Deutschen Wirtschaft verlangt ähnlich wie das Münchner Ifo-Institut einen Kurswechsel. Auch Bayerns Finanzminister Markus Söder verlangt von der EZB eine Wende. Im Nachbarland Frankreich ist der Niedrigzins hingegen willkommen, auch weil der Staat für neue Schulden nur geringe Zinsen bezahlen muss. Eine abrupte Abkehr von der bisherigen Strategie ist daher unwahrscheinlich. Wenn die EZB dies beschließt, wird die Veränderung in kleinen Schritten stattfinden. Bis zu einer Normalisierung wird also noch viel Zeit ins Land gehen.

  • Massenmarkt für 3D-Drucker lässt auf sich warten

    Privatleute finden die Anwendungen faszinierend, wollen aber nicht viel dafür ausgeben. In der Industrie ist die Technologie dagegen schon etabliert.

    Kleine Ersatzteile, Schmuck oder der selbst gestaltete Lampenschirm kann mittlerweile jeder zuhause anfertigen. 3D-Drucker machen es möglich. In der Industrie werden diese Maschinen längst wie selbstverständlich eingesetzt. Boeing produziert damit Flugzeugteile, Zahntechniker liefern gedruckten Zahnersatz und Architekten erstellen Modelle mit der noch jungen Technologie. „Häuser, die ohne Bauschutt und Bagger gebaut werden, gibt es schon“, sagt der Vizechef des IT-Branchenverbands Bitkom, Andreas Berg: Gedruckte Häuser.
    Der Verband hat nun untersuchen lassen, inwieweit die 3D-Drucker auch für den privaten Hausgebrauch in Frage kommen. „Der Gebrauch im heimischen Wohnzimmer ist im Kommen“, glaubt Berg. Einer repräsentativen Umfrage zufolge kennen neun von zehn Bundesbürgern das technische Verfahren. Jeder Fünfte hat schon mal selbst einen 3D-Drucker benutzt oder einen Druck in Auftrag gegeben. Bekannt sind zum Beispiel die Shops, in denen sich Kunden eine Statuette ihrer selbst anfertigen lassen können.
    Dieser Spaß steht laut Umfrage auf der Wunschliste der Verbraucher ganz oben: Das Selfie in 3D. 45 Prozent der Befragten würden mit einem Drucker Schmuck selbst herstellen oder Spielzeug für die Kinder anfertigen. Die heimische Herstellung von Ersatzteilen empfindet noch jeder Dritte als attraktive Anwendungsmöglichkeit. Nur im Umgang mit Lebensmitteln stehen die Bürger dem 3D-Druckverfahren skeptisch gegenüber.
    3D-Drucker haben noch längst keinen Massenmarkt erobert. Exakte Zahlen über die Verkäufe an Privatleute gibt es nicht. Das britische Unternehmen Context hat für die ersten neun Monate 2016 einen weltweiten Gesamtabsatz von 217.000 Geräte errechnet. Damit wuchs die Verkaufszahl zwar um kräftige 27 Prozent an. Doch im Vergleich zu den millionenfach verkauften Smartphones oder PCs ist der Absatz recht gering. Zusammen mit den Zubehörteilen und dem Material schätzt die Firma den weltweiten Umsatz auf rund fünf Milliarden US-Dollar. Bis zum Ende des Jahrzehnts rechnen die Experten mit der vierfachen Summe.
    Der zögerliche Einzug in die Privathaushalte hat Bitkom zufolge zwei Gründe. So wünschen sich die potenziellen Kunden mehr Materialien als den bisher vorwiegend verwendeten Kunststoff. Metalle oder Keramik stehen bei den Verbrauchern hoch im Kurs. Außerdem sind die Geräte noch zu teuer. „Jeder dritte würde dafür nicht mehr als 500 Euro bezahlen“, erläutert Berg. Nur zwei Prozent der Befragten wären bereit, mehr als 1.000 Euro für einen 3D-Drucker hinzublättern. Das ist die Preisklasse, in der sich viele Angebote noch bewegen.
    Eine Chance, die Technologie weiter zu verbreiten, könnten Berg zufolge Copyshops sein. Dort könnten die Kunden ähnlich wie bei den Fotokopien nach dem Wohnort eine 3D-Druckmöglichkeit mit der dafür erwünschten Beratung finden. Auf lange Sicht, so ist sich der Bitkom-Vize sicher, werde sich die Technologie auch in den privaten Haushalten durchsetzen. „Wenn die Anschaffungskosten und die Zugangsschwellen sinken, wird 3D-Druck ein selbstverständlicher Bestandteil unseres Alltags sein“, glaubt Berg.
    Allerdings sehen die Bürger auch ein großes Problem für die Wirtschaft. Wenn dreidimensionale Stücke so problemlos daheim hergestellt werden können, ist die Gefahr von Verstößen gegen das Markenrecht hoch. 80 Prozent der Befragten befürchten eine wachsende Produktpiraterie durch 3D-Drucker. Einen wirksamen Schutz vor dem Diebstahl von Markenschutzrechten gibt es noch nicht.

  • Bedrohung für Journalisten von rechts

    In einer Umfrage berichten zwei Drittel der Medienschaffenden, dass körperliche oder verbale Angriffe im vergangenen Jahr zugenommen hätten.

    Der Journalistenberuf wird härter und gefährlicher. Nicht nur für Korrespondenten wie Deniz Yücel, der in der Türkei verhaftet wurde. Auch in Deutschland berichten Pressevertreter von zunehmenden Anfeindungen – allerdings nicht durch den Staat, sondern aus der Bevölkerung. Zwei Drittel der befragten Journalisten sagten, dass körperliche Angriffe und hasserfüllte Äußerungen während der vergangenen zwölf Monate zugenommen hätten. Das ist das Ergebnis der Untersuchung „Publizieren wird zur Mutprobe“ des Instituts für interdisziplinäre Gewalt- und Konfliktforschung (IKG) der Universität Bielefeld.

    Die IKG-Wissenschaftler Andreas Zick und Madlen Preuß stellten die Studie im Auftrag des Mediendienstes Integration am Mittwoch vor. Sie befragten 783 Mitglieder des Deutschen Journalistenverbandes und der Deutschen Journalistenunion. 42 Prozent der Medienschaffenden berichteten dabei, dass sie selbst Angriffe erlebt hätten, 26 Prozent mehrfach. Dabei seien sie überwiegend nicht als Individuen, sondern als Vertreter ihres Berufes attackiert worden, sagte Zick. Informationsarbeiter von überregionalen Medien wurden öfter zum Ziel von Anfeindungen als die Kollegen regionaler und lokaler Zeitungen und Sender.

    Zu Auseinandersetzungen kam es vor allem dann, wenn es um Themen ging wie die Einwanderung von Flüchtlingen, den Islam, rechte Parteien und Gruppen wie die AfD und Pegida. Die neue Opposition von rechts, die schätzungsweise bis zu einem Viertel der Bevölkerung erreicht, denunziert Journalisten als „Lügenpresse“- oder „Systempresse“, weil viele Redakteure und Korrespondenten den rationalen Diskurs pflegen und ein liberales Weltbild vertreten.

    Die Angriffe ereignen sich zum Teil, wenn Reporter und Kamerateams über Demonstrationen, Kundgebungen oder andere Ereignisse vor Ort berichten. Ein Drittel der Attacken erfolgte von Angesicht zu Angesicht, zwei Drittel kamen über elektronische Wege, per E-Mail oder als Nachrichten in sozialen Netzwerken.

    Die Hälfte der befragten Journalisten fühlt sich durch Bedrohungen und Beleidigungen belastet, auch wenn sie diese nicht selbst erfahren. Die Auswirkungen reichen bis zu psychischen Problemen und Schlafstörungen. Für manche ziehen die Attacken auch berufliche Probleme nach sich: Bestimmte Recherchen und Termine können oder wollen sie dann nicht mehr übernehmen.

    Ein offizielles Thema sind diese Schwierigkeiten in vielen Redaktionen bislang jedoch nicht. Das berichtete die Hälfte der befragten Medienarbeiter. Gleichwohl fühlten sich zwei Drittel von ihren Kollegen unterstützt. Erste Hilfe besteht meist darin, beleidigende Nachrichten aus der öffentlich sichtbaren Kommunikation zu entfernen. Manche Zeitungen und Sender haben inzwischen reagiert, indem sie Diskussionsveranstaltungen und Fortbildungen anboten. Nicht wenige Journalisten suchten auch den persönlichen Kontakt mit denen, die sie bedrohten und beschimpften.

    Um ihrer Arbeit weiterhin nachgehen zu können, fordern viele Reporter eine bessere Risikoabschätzung seitens ihrer Arbeitgeber, mehr personelle Ressourcen und Unterstützung von Kollegen vor Ort, sowie effektiveren Schutz durch die Polizei.

  • Wie wichtig ist Hartz IV?

    Die Zukunft einer umstrittenen Reform.

    Es war schon Gras über die Sache gewachsen. Doch nun hat Martin Schulz – wohl bald Kanzlerkandidat der SPD – den Pflug hinter den Traktor gespannt und das Feld wieder aufgerissen. Die Debatte über den Sinn der Hartz-Reformen ist neu entbrannt.

    Weil Schulz die Bundestagswahl in diesem Jahr mit Gerechtigkeitspolitik gewinnen will, stellt er Teile der Agenda 2010 in Frage, die SPD-Kanzler Gerhard Schröder zusammen mit Grünen-Vizekanzler Joschka Fischer 2002 durchsetzte. Er plädiert dafür, älteren Erwerbslosen einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld I einzuräumen und die Möglichkeiten für Firmen einzudämmen, Arbeitsverträge zu befristen.

    Den Vorschlag möge man nicht als grundsätzliche Demontage der Hartz-Gesetze missverstehen, interpretiert SPD-Generalsekretärin Katarina Barley inzwischen. Während die Grünen im Bundestag ebenfalls Reformbedarf anmelden – sie wollen unter anderem den Hartz-IV-Regelsatz erhöhen – , betont Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Vorteile der damaligen Maßnahmen.

    Diese trugen, auch wenn das viele Linke und Sozialdemokraten nicht gerne hören, dazu bei, dass die ökonomische Lage in Deutschland heute so gut ist, wie sie ist. Über 43 Millionen Beschäftigte, niedrige Arbeitslosenquote, hohe Handelsbilanz-Überschüsse, internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie: Das sind auch Erfolge von Schröders Agenda 2010.

    Warum? Der epochale Einschnitt bestand in diesem Wechsel: Vor 2002 bekamen Erwerbslose erst jahrelang Arbeitslosengeld, und danach manchmal weitere zehn Jahre die relativ auskömmliche Arbeitslosenhilfe. Schröder, sein damaliger Kanzleramtsminister Frank Walter Steinmeier und Ex-VW-Vorstand Peter Hartz machten damit Schluss: Arbeitslosengeld I sollte es grundsätzlich nur noch ein Jahr geben, danach sackte jeder Jobsucher automatisch auf den kargen Hartz-IV-Regelsatz, also auf Sozialhilfeniveau. Existenzminimum.

    Dadurch wurde das Kräfteverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugunsten letzterer verschoben. Denn Millionen Menschen, die nur noch Sozialhilfe erhielten, wurden gezwungen, ihre Ansprüche zu reduzieren. Sie verspürten größeren Druck, einen neuen Job anzunehmen. Das heißt, sie verlangten weniger Lohn, wurde ihnen ein neuer Arbeitsplatz angeboten. Dieser Effekt dürfte zur Stagnation der Arbeitnehmerverdienste zwischen 2000 und 2010 beigetragen haben.

    In die gleiche Richtung wirkten die laxeren Regeln für Befristungen und Zeitarbeit. Wer nur einen Zeitvertrag hat, macht sich weniger Hoffnung auf eine Lohnerhöhung. Das ist ein Vorteil für die Unternehmen. Ihre Personalkosten steigen langsamer. Dass sie ihre befristeten Angestellten schneller wieder loswerden, reduziert ebenfalls Risiko und Kosten.

    Dies sind Gründe für die hohe Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft gegenüber anderen Staaten. Länder, die sich Strukturreformen wie die Agenda 2010 gespart haben, produzieren heute teils mit höheren Löhnen – und exportieren entsprechend weniger. Allerdings spielen auch andere Faktoren eine Rolle. Der in den vergangenen Jahren sinkende Kurs des Euro, der die Exporte zusätzlich verbilligt, macht sich ebenso bemerkbar wie das niedrige Zinsniveau, das Unternehmen Investitionen erleichtert.

    Ist es deshalb ökonomisch nun falsch, die Hartz-Reformen teilweise zu revidieren? Nicht unbedingt. Denn jede Politik hat ihre Zeit. Bereits in den vergangenen Jahren wurden einzelne Punkte des Hartz-Paketes entschärft. So erhalten ältere Erwerbslose ab 58 Jahren inzwischen wieder bis zu zwei Jahren Arbeitslosengeld I, bevor sie auf das karge ALG II abrutschen. Außerdem führte die Bundesregierung 2015 den Mindestlohn ein, der die Arbeitskosten der Unternehmen erhöhte. Ebenso steigen die Reallöhne der Arbeitnehmer seit Jahren wieder an.

    Wirtschaftswachstum und Handelsüberschüssen tun diese Entwicklungen keinen Abbruch. Die einheimische Wirtschaft ist augenblicklich so stark, die Staatsfinanzen sind so solide, dass höhere Kosten und ein besseres Sozialniveau verkraftbar erscheinen. Und möglicherweise tragen gerade jetzt solche Maßnahmen dazu bei, die Konjunktur noch eine Weile am Laufen zu halten. Denn höhere private und öffentliche Ausgaben, die nicht mit Schulden finanziert werden, generieren eine gesunde Nachfrage. Andererseits muss man für die Zukunft auch aufpassen, dass die Arbeits- und Sozialkosten nicht zu sehr ins Kraut schießen.

  • Rasen kann jetzt Mord sein

    Berliner Richter schicken Kudamm-Raser lebenslänglich hinter Gitter. Das Urteil könnte wegweisend sein.

    Die letzten Besucher hatten im Saal 700 des Berliner Landgerichts gerade erst Platz genommen, da legte der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Ralph Ehestädt, auch schon los. „Lebenslange Haft wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“, verkündete er die Entscheidung der Kammer gegen zwei junge Männer. Sie hatten sich vor gut einem Jahr ein Autorennen auf dem Kurfürstendamm geliefert, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer ums Leben kam. Bislang werteten die Juristen derartige Fälle als Körperverletzung mit einem entsprechend geringen Strafmaß. Erstmals verurteilte eine Strafkammer die Täter nun als Mörder.
    Ein Auto werden der 25-jährige Hamdi H. und sein Mittäter, der 28-jährige Marvin N., nie wieder steuern dürfen. Denn das Gericht entzog beiden Autofans den Führerschein auf Lebenszeit. Die Überraschung über das harte Urteil war nicht nur im Publikum hörbar. Hamdi H. blieb noch lange an der Anklagebank stehen und störte den Richter mit Zwischenrufen, was der sich schnell verbat. Marvin N. saß dagegen fast regungslos neben seinem Verteidiger. Beide Anwälte hatten für milde Strafen wegen Körperverletzung plädiert.
    Es geschah am 1. Februar 2016 um 0.40 Uhr in der Nacht. Kurz zuvor hatten sich die beiden Autofans am Kurfürstendamm Ecke Adenauerplatz im Zentrum des Berliner Westens über ein Autorennen verständigt. Mit bis zu 170 Stundenkilometern heizten sie dann über den Boulevard, ohne Rücksicht auf rote Ampeln. Kurz vor dem Kadewe am Tauentzien, nachdem sie mit einer Geschwindigkeit von 120 Kilometer pro Stunde aus einer Kurve schossen, kam es zum Unfall. Ein Rentner bog bei grünem Licht in die Straße ein. Hamdi H. schoss mit seinem getunten Audi A6 in den Jeep, der 70 Meter weit weg geschleudert wurde. Der 69-jährige Fahrer starb noch im Fahrzeug. Verletzt wurde auch die Beifahrerin von Marvin N., der mit seinem Mercedes CLA unterwegs war.
    „Es sah aus wie ein Schlachtfeld“, sagt Richter Ehestädt, der wohl ein wegweisendes Urteil gesprochen hat. Die Angeklagten werden zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) anstrengen. Doch in den entscheidenden Passagen der mündlichen Urteilsbegründung bezog sich stets auf die vom BGH festgesetzten Leitlinien. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann sich kein Raser mehr sicher sein, dass er selbst bei einem tödlichen Unfall mit einer geringen Strafe davonkommt.
    Als Mord gelten Tötungsdelikte aus niederen Beweggründen wie Habgier, die heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln begangen werden. Auch wenn die Tötung eine Straftat ermöglicht oder verdeckt, zählt das als Mord, sofern zu einem der Merkmale noch der Vorsatz kommt. Die Berliner Richter sahen diese Voraussetzungen als gegeben an. Die Täter hätten einerseits mit bedingtem Vorsatz gehandelt, andererseits mit dem Auto ein gemeingefährliches Mittel eingesetzt.
    „Schon eine Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern zeigt einen bedingten Tötungsvorsatz“, erläuterte Ehestädt. Wer mit hoher Geschwindigkeit über eine rote Ampel fahre, nehme einen Unfall in Kauf. „Natürlich wussten beide Angeklagten, dass hier etwas passieren kann“, ist sich der Richter sicher. Als Mordmerkmal sieht er den Einsatz der Autos als gemeingefährliches Mittel. Dabei kommt es laut Begründung nicht darauf an, jemanden gezielt töten zu wollen. Es reicht vielmehr, dass ein Fahrzeug andere töten kann, ohne dass dies noch in der Gewalt der Fahrer ist. „Maßgeblich ist die Gefährdung Dritter in einer konkreten Situation“, führte Ehestädt aus.
    Beiden Tätern spricht das Gericht auch die Eignung als Fahrer ab. Hamdi H., dem die Gutachterin im Prozess eine Art Liebesverhältnis zu seinem Auto attestierte, kam in den Monaten vor dem Rennen auf 16 Ordnungswidrigkeiten und einer Bewährungsstrafe wegen Einbruchs. Marvin N. wurde 21 Mal erwischt und hat die praktische Führerscheinprüfung erst im vierten Anlauf erfolgreich bestanden. Da beide keine Alkohol- oder Drogenprobleme haben, sah das Gericht auch keinen Grund für mildernde Umstände. „Raserei ist keine seelische Krankheit“, stellte Ehestädt fest.
    Bei Mord müssen die Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen. Die Kammer hätte Marvin N. jedoch im Vergleich zum Haupttäter einen Nachlass von drei Jahren gewährt. Das sei nicht möglich, bedauerte Ehestädt und plädierte zudem auch für eine vom Bundesrat initiierte Gesetzesänderung, die noch nicht beschlossen wurde. Danach sollen illegale Autorennen künftig immer als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit und mit Strafen von bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Dies sei wünschenswert, begrüßte Richter Ehestädt das Vorhaben. Mit einer empfindlichen ersten Strafe für Raserei hätte sich Hamdi. H. das tragische Rennen am Kudamm womöglich erspart.

  • Kindern bringt die Trekking-Tour nichts

    Reisemediziner raten von exotischen Reisen mit Kindern eher ab. Auf Höhenluft oder Sonne regieren die jungen Organismen empfindlicher als Erwachsene

    Eltern sollten sich Fernreisen oder Trekkingtouren mit kleinen Kindern gut überlegen. Ihre Organismen sind für Krankheiten anfälliger als die der Erwachsenen. „Kinder haben eine verminderte Anpassungsfähigkeit an Temperaturen und Höhen“, sagt der Kinderarzt Mathias Wagner. Durch bessere Transportmöglichkeiten und Verkehrsverbindungen werden die Sprösslinge seiner Beobachtung nach immer häufiger mit auf die Berge genommen. „Kinder unter fünf Jahren sollten nicht über 2.500 Meter reisen“, rät der Mediziner.
    Machen Jungen oder Mädchen dann schlapp oder bekommen Atemnot, kann dies ein Indiz für die Höhenkrankheit sein. Die für Erwachsene geltende Selbsteinschätzung ist nicht auf die Kinder übertragbar. Eltern erkennen daher die Warnzeichen nicht unbedingt. Das ist vor allem in abgelegenen Gebieten wie den Anden problematisch, weil die nächste medizinische Versorgungsstelle weit entfernt liegen kann. Die Folge der Höhenkrankheit kann zum Beispiel ein Lungenödem sein.
    Auch andere Eigenschaften der Kinder sollten berücksichtigt werden. Ihre Haut reagiert empfindlicher auf Sonneneinstrahlung und die Toleranz des Körpers gegenüber Hitze und Kälte ist geringer ausgeprägt als bei den Eltern. Auch die Neugier kann gefährlich werden, vor allem in Tollwutgebieten. „Kinder gehen aktiv auf Tiere zu“, warnt Wagner. Auf jeden Fall rät der Experte fernreisewilligen Eltern zu einer Beratung und zur Impfung der Kinder gegen die gängigen Krankheiten. Die Immunisierung gegen Tollwut, Polio, Masern und Menegitis zählt zu den wichtigsten Vorbeugemaßnahmen.
    Aber auch Erwachsene haben auf Reisen oft gesundheitliche Probleme. Darauf weist das Centrum für Reisemedizin (CRM) hin, das jährlich einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen bei Infektionen oder Beschwerden gibt. Selten thematisiert, aber weit verbreitet sind Durchfallerkrankungen. Sie gehören in manchen Regionen zu den fast unausweichlichen Souvenirs. Bei Nilkreuzfahrten klagen zum Beispiel acht von zehn Touristen darüber. Vor allem in Nordafrika, Indien, Südamerika und Südostasien kommt man schnell mit Bakterien in Berührung. „Reisende sehen dem Essen nicht an, was drin ist“, betont CRM-Experte Tomas Jelinek. Dies gelte auch für gute Restaurants. Noroviren kämen zum Beispiel auf den sehr hygienischen Kreuzfahrtschiffen häufiger vor. Sie warten nicht in den Speisen auf ihre Opfer, sondern haften an Oberflächen, etwa der Türklinke.
    Das CRM hat Empfehlungen zum Schutz vor Durchfallerkrankungen zusammengestellt. Einen vergleichsweise guten Schutz bietet die Schluckimpfung gegen Cholera, die bei mehr als der Hälfte der Menschen auch gegen den Haupterreger von Durchfall, EHEC, hilft. Ist es für die Vorbeugung zu spät, helfen bekannte Hausmittel gegen die Erkrankung. „Salzstangen und Cola sind gar nicht schlecht“, sagt Jelinek. Die Cola helfe zwar nur wenig, sei aber überall hygienisch einwandfrei verfügbar und damit oft besser als das Trinkwasser vor Ort. Generell sollten Betroffene viel Flüssigkeit zu sich nehmen, die mit Elektrolyten und Glucose versetzt sind. Entsprechende Mischungen können vorbeugend von zuhause in Pulverform mitgenommen werden.

  • SPD will Anstieg der Managergehälter per Gesetz bremsen

    Vorstandgehälter von mehr als 500.000 Euro sollen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein. Bei schlechten Leistungen könnten Unternehmen Teile der Vergütung zurückfordern. Eine Mehrheit für das Gesetz ist jedoch fraglich.

    Die SPD will den Anstieg der Managergehälter in Deutschland bremsen. „In manchen Vorstandsetagen scheinen Maß und Mitte verloren gegangen zu sein“, kritisiert der Fraktionschef der Partei, Thomas Oppermann. Noch bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts hinein habe ein Vorstandschef maximal das 20-fache des durchschnittlichen Gehalts in den Unternehmen kassiert. Heute übersteige die Vergütung in der Chefetage den Durchschnittslohn um das 50-fache, manchmal sogar um das 100-fache.
    Dagegen will die SPD per Gesetz vorgehen. Oppermann stellte nun den Entwurf dafür vor, der nach dem Willen der Sozialdemokraten noch vor der Bundestagwahl im Herbst beschlossen werden soll. Eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit soll den permanenten Gehaltsanstieg stoppen. Erhält ein Manager mehr als 500.000 Euro im Jahr, können die darüber liegenden Beträge vom Unternehmen nicht mehr als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Damit erhöhen sie den Gewinn der Gesellschaft und müssen entsprechend versteuert werden. Das soll den Anreiz für höhere Zahlungen vermindern. Außerdem werden Hauptversammlungen verpflichtet, über die Gesamtbezüge des Vorstands abzustimmen.
    Auch gegen hohe Rentenansprüche soll das Gesetz wirken. Schließlich sieht der Entwurf auch die Absenkung der Gehälter vor, wenn die Manager das Unternehmen schlecht leiten. Rückwirkend wird es allerdings nicht gelten, stellte Fraktionsvize Carsten Schneider fest. Die Deutsche Bank kann also vom früheren Chef Josef Ackermann keine Rückzahlung einfordern, sollte die Regelung vom Bundestag beschlossen werden.
    Letzteres ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich. Denn die Union wird dem Gesetz kaum zustimmen, obwohl sie sich zuletzt gesprächsbereit zeigte. Schon lange streiten sich beide große Parteien über den Umgang mit den hohen Managergehältern. Ein fester Deckel wäre nicht mit der Verfassung vereinbar. Denn in Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Jedes Unternehmen kann selbst bestimmen, wie viel sie ihren Leuten bezahlt. Daher wählt die SPD den Umweg über das Steuerrecht. „Die Union muss nun klären, was sie will“, verlangt Oppermann.
    Für die SPD ist der Eingriff in die Vergütungsstrukturen eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. „Wir wollen keine Neiddebatte gegen Manager führen“, versichert Oppermann. Doch die Entwicklung der letzten Jahre sei exzessiv. „Dies gefährdet die breite Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft und das Vertrauen in eine faire und leistungsgerechte Entlohnung“, heißt es im Gesetz.

  • Die Stunde der Wahrheit für viele Bausparer

    Der Bundesgerichtshof verhandelt an diesem Dienstag die strittigen Kündigungen lukrativer Bausparverträge durch die Bausparkassen. Eine Niederlage würde die Branche hart treffen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

    Worüber urteilt der Bundesgerichtshof (BGH)?
    Seit einigen Jahren kündigen einige Bausparkassen ihren Kunden Verträge, die eine vergleichsweise hohe Verzinsung vorsehen. Denn es gelingt den Instituten nicht mehr, diese Zusagen auch selbst durch die Vergabe von Darlehen oder Anlagen auf den Kapitalmärkten zu erwirtschaften. Umgekehrt lohnt es sich für Bausparer, die Verträge weiter laufen zu lassen, ohne das Baudarlehen auch tatsächlich noch in Anspruch zu nehmen. Denn sie sind gut verzinst. Die Bausparkassen sehen darin eine Zweckentfremdung. Vor Gericht fechten nun von einer Kündigung betroffene Kunden die Rechtmäßigkeit der Vertragsauflösung an. Die bisherigen Urteile unterer Instanzen fielen eher zugunsten der Bausparkassen aus. Im Fall, den der BGH nun entscheidet, hatten Stuttgarter Richter jedoch für die Kläger entschieden. In Karlsruhe wird nun ein Grundsatzurteil in diesem Streit erwartet.

    Wie viele Bausparer sind von Kündigungen betroffen?
    Die Zahl der Kündigungen wird auf rund 200.000 geschätzt. Das ist angesichts von mehr als 29 Millionen Bausparverträgen nur eine Minderheit. Etwa 1.000 Verbraucher sind gegen das Vorgehen ihre Bausparkasse bisher vor Gericht gezogen.

    Wie funktionieren Bausparverträge?
    Bausparen ist ein Instrument zu einer preisgünstigen Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung. Die Kunden schließen einen Vertrag über eine Bausparsumme ihrer Wahl ab, zum Beispiel 40.000 Euro. Danach sparen sie einen Teil dieser Summe an. Hat der Sparer 40 Prozent der Bausparsumme aufgebracht, wird das Darlehen zuteilungsreif. Der Kunde kann die Differenz zwischen seinem eigenem Geld und der gesamten Bausparsumme als Darlehen abrufen.

    Sind alle Kündigungen umstritten?
    Es gibt zwei verschiedene Musterfälle. Im ersten Modell sind die Kündigungen wirksam. Hier hat der Kunde bereits so viel selbst eingezahlt, dass die volle Bausparsumme erreicht wurde. Da der gesamte Betrag ausgeschöpft ist, kann er auch kein Darlehen mehr erhalten. In diesem Fall belässt er sein Vermögen also nur deshalb bei seinem Institut, weil es dort mehr Zinsen bringt als anderswo. „Die Bausparkasse darf übersparte Verträge durch Kündigung beenden“, sagt Britta Beate Schön vom Verbraucherportal Finanztip.de. „Für einen ewigen Guthabenzins waren diese Verträge nie gedacht“, verteidigt der Sprecher des Verbands der privaten Bausparkassen, Alexander Nothaft, die Haltung der Unternehmen.

    Wann haben die Verbraucher eine Aussicht auf eine erfolgreiche Abwehr der Kündigung?
    Es gibt eine zweite Fallkonstellation, wie das folgende Beispiel zeigt: Kundin Meier hat von ihrer Bausparsumme über 40.000 Euro bereits 25.000 Euro angespart. Sie könnte nun ein Darlehen über 15.000 Euro erhalten. Nun zahlt Frau Meier jahrelang weder weiter etwas ein, noch ruft sie den Kredit ab. Ihre Bausparkasse will sie nun loswerden. Die Institute berufen sich in diesem Fall auf ein gesetzliches Kündigungsrecht, dass Darlehensnehmern zehn Jahre nach dem Empfang der Leistung eine Vertragsauslösung erlaubt. Sie sehen sich dabei selbst als Darlehensnehmer, weil sie für die Kundeneinlage ja Zinsen bezahlen.

    Was sagen Verbraucherschützer?
    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg widerspricht den Argumenten der Institute. So hätten die Bausparkassen lange damit geworben, dass die Guthaben bei ihnen eine gute Geldanlage darstellen. Von einer Zweckentfremdung könne demnach nicht gesprochen werden, wenn ein Kunde diese Verträge nur zu Geldanlage nutzen will. Und einer Kündigung nach der Zehnjahresfrist halten die Verbraucherschützer entgegen, dass die vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht worden sei, der Kunde also immer noch ein Darlehen abrufen könnte.

    Worum ging es im Stuttgarter Fall, der nun vom BGH entschieden wird?
    Die Bausparkasse Wüstenrot hatte einer Kundin den Vertrag gekündigt, nachdem sie ihr angespartes Geld 22 Jahre lang auf dem Konto ließ und dafür jährlich drei Prozent Zinsen gutgeschrieben bekam. Der zuständige Richter am Oberlandesgericht stellte vor einem Jahr fest, dass die Kündigung unrechtmäßig war, weil die Kundin die Möglichkeit haben muss, ihr Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Wüstenrot zog daraufhin vor dem BGH.

    Wie sollten sich Kunden verhalten, wenn sie im Briefkasten eine Kündigung finden?
    Finanzexpertin Schön rät zu einem Widerspruch gegen eine Vertragsauflösung. „Lehnt die Bausparkasse den Widerspruch gegen die Kündigung ab, bleibt dem Bausparer nur eine so genannte Feststellungsklage“, erläutert sie. Diese Verfahren werden in der Regel vor einem Landgericht geführt. Dort muss sich ein Kläger von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Womöglich sorgen aber nun die Karlsruher Richter für Klarheit. Ob das Urteil noch an diesem Dienstag ergeht, ist offen.

    Welche Folgen hätte eine Niederlage für die Bausparkassen?
    Die Branche leidet seit Jahren unter der Niedrigzinspolitik. Zwischen 2011 und 2015 ging ihr Zinsüberschuss um 16 Prozent auf noch 2,2 Milliarden Euro zurück. Auf der Branche lastet ein erheblicher Druck, auch aufgrund der Zinsverpflichtungen gegenüber Altkunden. Laut Nothaft reagieren die Unternehmen durch Einsparungen beim Personal und den Sachkosten, sowie die Kündigung von Verträgen. Wird diese Möglichkeit nun untersagt, verschärft sich die Situation weiter. Davon rechnet Wüstenrot als beklagte Firma nicht. „Wir gehen von einem positiven Urteil aus“, sagt Sprecher Immo Dehnert.

  • Die Börsensteuer ist noch nicht tot

    Schäuble aber skeptisch. Er wolle das Vorhaben beerdigen, kritisiert grüne Finanzexpertin Paus

    In Deutschland könnte die neue Steuer zehn oder 20 Milliarden Euro zusätzlicher Einnahmen pro Jahr bringen – für die Sanierung von Schulen, bessere Datenleitungen oder Entwicklungshilfe. International wären es vielleicht 40 oder 50 Milliarden. Doch auch nach fast zwei Jahrzehnten Debatte und etlichen politischen Anläufen können sich die europäischen Staaten nicht auf ein gemeinsames Modell für die Finanztransaktionssteuer einigen.

    Die Zeit für die Einführung einer solchen Steuer sei nicht einfach, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstag nach einem Treffen der EU-Finanzminister in Brüssel. Er verwies auf den geplanten EU-Austritt Großbritanniens und die neue Konkurrenz zum Finanzplatz London. Höhere Kosten für die Börsen auf dem Kontinent betrachtet die Finanzlobby deshalb als Problem. „Selbst beim Schweizer Käse darf's nicht nur Löcher haben“, sagte Schäuble. „Es muss auch noch ein bisserl was drum rum sein, sonst ist's nur noch ein Loch und kein Schweizer Käse.“

    Das Ergebnis der jüngsten Verhandlung: Weitere Berechnungen, neuer Termin im März. Die grüne Finanzexpertin Lisa Paus sagte dazu: „Schäuble gibt sich keine Mühe, einen Kompromiss und eine Entscheidung zu erreichen. Ich befürchte, dass er auf Zeit spielt, um das Thema zu beerdigen.“

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministerium wies diese Darstellung zurück: „Wir setzen uns für eine einvernehmliche Lösung ein.“ Schließlich habe Schäuble maßgeblich daran mitgewirkt, dass die Finanztransaktionssteuer unter den zehn Staaten überhaupt vorangetrieben werde. Die Grünen haben dennoch Zweifel: In der CDU würden viele die Börsensteuer ablehnen, weil sie auf Initiative der SPD im Koalitionsvertrag stehe.

    Grundsätzlich haben sich Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien und Spanien geeinigt, die Umsätze mit Aktien, Derivaten und Optionspapieren einer prozentual niedrigen Besteuerung zu unterwerfen. Über die Details wird gestritten. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht, dass die Börsensteuer keine Nachteile für die Finanzierung der Realwirtschaft und Altersvorsorge auslösen dürfe. In diesem Sinne hat mittlerweile auch der belgische Finanzminister Bauchschmerzen: Er fürchtet zu hohe Kosten für einheimische Pensionsfonds. Aus Slowenien kommt ebenfalls Kritik.

    In einer größeren Öffentlichkeit ist das Projekt seit Ende der 1990er Jahre, als in Frankreich die globalisierungskritische Organisation Attac gegründet wurde. Diese trägt die Forderung nach der Besteuerung von Finanzgeschäften im Namen. Die Steuer sollte einerseits das Spekulationstempo an den Finanzmärkten verringern, andererseits Staatseinnahmen generieren.

    Nach der Finanzkrise ab 2008 avancierte die Steuer zum Thema der Europäischen Union. Allerdings sprach sich die britische Regierung dagegen aus. Deshalb kam es schließlich zu einer kleinen internationalen Variante – einer Steuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit, an der mindestens neun EU-Staaten teilnehmen müssen. Das langwierige Procedere begründet das Bundesfinanzministerium damit, diesen Club unbedingt zusammmenhalten zu wollen. Sonst sei das Vorhaben gestorben.

  • Kollektive Vorsorge nötig

    Miese Stimmung bei guter Lage

    Die Stimmung unter den Verbrauchern ist so gut wie lange nicht mehr. Auf den ersten Blick verwundert diese Feststellung nicht. Steigende Löhne sorgen für Kauflaune, die geringe Arbeitslosigkeit lässt die Furcht um die eigene Existenz in den Hintergrund treten. Auch sind die Kassen des Staates und seiner Sozialversicherung gut gefüllt. Dennoch passt das Ergebnis nicht recht zur Wut vieler Bürger auf Politik und Medien und zum Unbehagen in Hinblick auf die zukünftige Entwicklung. Die Spaltung der Gesellschaft wird hier offensichtlich.
    Der Mehrheit der Haushalte geht es gut, einer Minderheit nicht. Das ist bedenklich, weil der Druck zu Veränderungen zugunsten dieser Minderheit so nicht sehr hoch werden kann. Diejenigen, die auf der Gewinnerseite stehen, wollen den Status Quo erhalten. Die anderen sind nicht in der Lage, Mehrheiten für Reformen zu organisieren. Individuell ist das nachvollziehbar, für das gesellschaftliche Kollektiv jedoch schädlich. Denn es zerstört das Vertrauen in die Solidarität innerhalb der Gesellschaft. Spätestens wenn es wirtschaftlich wieder einmal schlechter läuft, wird sich das Ausruhen auf den momentan weichen Kissen rächen.
    Die satten Jahre sollten besser dazu genutzt werden, das Land auf die zukünftigen Herausforderungen vorzubereiten. Dazu gehören zum Beispiel mehr Bildungsanstrengungen in der Breite, damit weniger Menschen vom Wohlstand abgekoppelt werden und der Wirtschaft weder Ideen noch qualifizierte Leute ausgehen. Auch gibt es Spielräume für eine gerechtere Verteilung, ohne damit gleich die Revolution auszurufen. Das sind die Voraussetzungen für eine stabile Gesellschaft, die eine Spaltung überwinden kann. Es ist Vorsorge im besten Sinne.

  • Bald dürfen Ehepartner auch ohne Vollmacht bestimmen

    Bundestag will den Weg für gegenseitigen Beistand bei Hilflosigkeit freimachen. Betreuer und Vormunde sollen zudem besser bezahlt werden.

    Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheitsattacke können Ehepaare oder die Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft über Nacht in schwere Nöte bringen. Denn ein eigentlich naheliegendes Recht haben sie bisher nicht: für den anderen mitzuentscheiden. Ein Beispiel zeigt, was das in der Praxis bedeuten kann. Der eine Partner ist nach einem Unfall bewusstlos. Die Ärzte würden operieren, wenn sie dafür die Zustimmung hätten. Doch der gesunde Partner darf diese Entscheidung nicht treffen. So wird zunächst gerichtlich ein Betreuer bestimmt. Bis dahin kann wertvolle Zeit vergehen.
    Die bisherige Lösung des Problems besteht in einer Vollmacht, die sich beide Partner gegenseitig erteilen können. Dann ist die Rechtslage klar. Doch gerade jüngere Paare sind auf derlei Eventualitäten zu selten vorbereitet. Weit verbreitet ist die Ansicht, dass der nächste Angehörige automatisch das Recht zu Entscheidungen erhält. Das hat auch eine Untersuchung der Central Krankenversicherung im Jahr 2014 gezeigt. Zwei Drittel der Befragten waren dieser Ansicht. In der Altersgruppe zwischen 18 und 29 Jahren gingen sogar vier von fünf Bürgern von diesem Rechtsirrtum aus.
    Eine andere Untersuchung belegte, dass Menschen das Vertrauen in einem solchen Notfall ganz überwiegend in den Partner setzen. Eine große Mehrheit vertrat die Auffassung, dass Ärzte und Angehörige gemeinsam entscheiden sollen. Einen Richter wollen in dieser Frage nur die wenigsten vonnöten wissen. Die Ergebnisse der Studien haben die Politik wachgerüttelt. An diesem Donnerstag berät der Bundestag in erster Lesung das Gesetz „zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern“. Dieser Initiative des Bundesrates hat Justizminister Heiko Maas in dieser Woche noch mit einer Formulierungshilfe unterstützt, die von der Bundesregierung insgesamt beschlossen wurde.
    Wenn das Gesetz in Kraft tritt, erhält der gesunde Ehe- oder Lebenspartner automatisch das Entscheidungsrecht, wenn der andere „bestimmte Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht besorgen kann.“ Das Recht entfällt nur, wenn der andere dies vorab per Vollmacht anderweitig entschieden hat. Und dieser Beistand bezieht sich auch nur auf gesundheitsbezogene Notfälle. „Die Rechtslage wird der soziokulturellen Wirklichkeit angepasst“, heißt es im Entwurf der Neuregelung.
    Die Vorsorgevollmacht wird dadurch nicht überflüssig. Denn sie wird zum Beispiel für die Regelung von Vermögensfragen oder den Zugang zum Konto benötigt. Bei einer längeren Handlungsunfähigkeit des einen Partners wird die Bestellung eines Betreuers in diesen Dingen erforderlich bleiben.
    Eine gute Nachricht hat der Justizminister auch für Vormunde und Betreuer. Ihre Vergütung wird um 15 Prozent angehoben, der erste Zuschlag seit 2005. „Hier müssen wir der Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen Rechnung tragen“, sagt Maas. Eine bessere Vergütung käme zudem den Betreuungsvereinen zugute. Nur so könnten diese die Qualität ihrer Arbeit beibehalten.