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  • Ein freier Tag mehr und steigende Einkommen

    Das kommende Jahr 2017 bringt wieder viele Neuerungen mit sich

    Einen weiteren Feiertag gibt es mit dem Reformationstag am 31. Oktober, sofern er in einem Bundesland nicht bereits regelmäßig begangen wird. Genau 500 Jahre zuvor leitete Martin-Luther die Reformation und begründete damit die protestantische Kirche.
    Der Mindestlohn wird am 1. Januar 2017 angehoben. Für Geringverdiener gibt es dann mit 8,84 Euro pro Stunden 34 Cent mehr als bisher.
    Das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, wird im kommenden Jahr erhöht. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Empfänger steigt um fünf Euro auf 409 Euro. Kinder zwischen einem Alter von sechs bis 13 Jahren erhalten wie bisher 237 Euro, ältere Kinder 311 Euro.
    Mehr Rente gibt es ab dem Juli 2017 für die rund 20 Millionen Empfänger des Ruhegeldes. Der Aufschlag wird vorläufigen Schätzungen zufolge bis zu zwei Prozent betragen, also 20 Euro bei einer Rente von 1.000 Euro. Die genaue Höhe wird im Frühjahr festgelegt.
    Die Flexi-Rente kommt mit Jahresbeginn. Sie ermöglicht einen flexibleren Übergang in den Ruhestand. Eine neue Teilrente kann dabei mit einer Teilzeitarbeit kombiniert werden. Die Zuverdienstgrenze, bis zu der Arbeit von Frührentnern nicht auf die Rente angerechnet wird, steigt auf 6.300 Euro im Jahr. Darüber hinaus gehende Einkommen werden nur noch zu 40 Prozent angerechnet.
    Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen weiter an. Die Rentenversicherung erhebt Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 6.500 Euro monatlich im Westen und 5.700 Euro im Osten. In der gesetzlichen Krankenkassen gilt eine einheitliche Grenze von 4.350 Euro im Monat. Allerdings wir die Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein Jahreseinkommen von bis zu 57.600 Euro ausgeweitet.
    Weitgehend stabile Beitragssätze gibt es in der Renten- und Krankenversicherung. Teurer wird die Pflegeversicherung, die ab Januar 2,55 Prozent statt bisher 2,35 Prozent des Bruttolohnes kostet. Die Rentenversicherung begüngt sich wie bisher mit 18,7 Prozent. Für die meisten Kassenpatienten wird die Versorgung hingegen kostspieliger, weil die Zusatzbeiträge von den meisten Krankenkassen angehoben werden. Das Ausmaß ist unterschiedlich. Im Durchschnitt macht der Zusatzbeitrag 1,1 Prozent nach bisher 0,9 Prozent aus.
    Der Garantiezins für Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen sinkt weiter. Ab dem kommenden Jahr dürfen die Anbieter maximal 0,9 Prozent Verzinsung für diese Anlagen zusagen. Auf bestehende Verträge wirkt sich diese Änderung nicht aus. Sie müssen wie beim Vertragsabschluss zugesagt bedient werden.
    Über die Riester-Rente müssen die Anbieter der geförderten Verträge künftig genauere Auskünfte erteilen. Ab Januar müssen die Unternehmen ein so genanntes Produktinformationsblatt (PIB) bereithalten, aus denen die Chancen und Risiken der einzelnen Produkte deutlich hervorgehen.
    Diese Vorgabe gilt auch für die Rürup-Rente für Selbständige. Darüber hinaus dürfen Besitzer der offiziell Basis-Rente genannten Altersvorsorge einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Der von den Finanzämtern anerkannte Teil der Beiträge steigt von 82 auf 84 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 19.624 Euro.
    Die Betriebliche Altersvorsorge profitiert von einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Maximal 3.048 Euro werden im Jahr gefördert, 72 Euro mehr als bisher. In bestimmten Fällen bleiben dazu noch Beiträge bis zu einer Summe von 1.800 Euro steuerfrei.
    Strom wird teurer. Denn die Ökostromumlage, mit der die Verbraucher und Unternehmen die Energiewende mitfinanzieren, erhöht sich im kommenden Jahr um gut einen halben Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage steigt damit auf 6,88 Cent. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden kostet sie dann 240 Euro im Jahr oder 20 Euro pro Monat.
    Eigener Strom kann für manche Haushalte teurer werden. Besitzer von Photovoltaikanlagen müssen für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom ab Januar 40 Prozent der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG) bezahlen, nach 35 Prozent in diesem Jahr. Die meisten Eigenheimbesitzer mit Solarzellen auf dem Dach sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von dieser Regelung nicht betroffen. Denn die ersten 10.000 Kilowattstunden sind von dieser Abgabe befreit. Die Verbraucherzentrale rät außerdem dazu, ohnehin geplante Modernisierungen oder Erweiterungen von Solaranlagen 2017 durchzuführen. Denn im darauf folgenden Jahr entfällt die Befreiung von der EEG-Umlage.
    Staubsauger dürfen ab September 2017 nicht mehr alles zeigen, was sie leisten könnten. Denn in der Europäischen Union ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Geräte mehr verkauft werden, die mehr als 900 Watt leisten. Das sieht die so genannte EU-Ökodesign-Richtlinie vor. Verbraucher müssen dennoch keine Angst vor verstaubten Wohnungen haben. Diese Leistung reicht für den Hausgebrauch völlig aus.
    Das Energielabel für Elektrogeräte hält nach und nach Einzug in die Fachmärkte. Eine entsprechende EU-Verordnung tritt im Januar in Kraft. Die bisherige Kennzeichnung wie zum Beispiel das A++ entfällt. Bald soll es stattdessen nur noch die Klassen A bis G geben. Bis alle Geräte neu eingruppiert worden sind, wird nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW noch viel Zeit vergehen. Dagegen ändert sich die Kennzeichnung bei TV-Geräte schon ab dem ersten Januar. Die beste Kategorie ist künftig A++ statt wie bisher A+. Die schlechteste ist E.
    Ade Roaming-Gebühren, heißt es ab dem 15. Juni 2017 und damit pünktlich zu Beginn der Hauptreisezeit. Die Mobilfunkanbieter dürfen für das Telefonieren in den EU-Staaten ebenso wie für das surfen im Internet oder den Versand von SMS nur noch die heimischen Gebühren berechnen. Die teilweise happigen Aufschläge werden verboten. Davon gibt es nur Ausnahmen, wenn Kunden diese Regelung unbotmäßig nutzen, in dem sie zum Beispiel Verträge in einem billigen Land abschließen und in einem teuren wohnen.
    Ausstehende Rundfunkgebühren können künftig auch von Inkasso-Unternehmen eingetrieben werden. Das gilt nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW für Nordrhein-Westfalen noch nicht.
    Radfahrer müssen sich anders als bisher im neuen Jahr nach den Ampelzeichen des Autoverkehrs richten. Bisher galten die Lichtzeichen für Fußgänger als Orientierung. Anders sieht es aus, wenn es spezielle Radfahrerampeln gibt. In diesen Fällen müssen sie Radler auf diese achten. Schon seit Mitte Dezember gilt eine neue Regelung, derzufolge Eltern kleiner Kinder mit diesen gemeinsam auf dem Bürgersteig fahren dürfen.
    Rettungsgassen für Krankenwagen, Polizei und Feuerwehr können leben retten. Sie werden künftig nach einem neuen Prinzip gebildet. Wer links fährt, muss bei einem Blaulichteinsatz nach links ausweichen, alle rechts fahrenden Fahrzeuge nach rechts, damit dazwischen eine befahrbare Spur frei wird.

  • Gewalt ist an vielen Arbeitsplätzen präsent

    Niemand sollte den Helden spielen. Denn wer sich wehrt, bringt sich eher in Gefahr. Arbeitgeber müssen für Schutz sorgen.

    Der Zugbegleiter wollte auf einer Fahrt durch das Saarland Anfang Dezember von drei Fahrgästen nur die Tickets sehen. Einer der Passagiere zog daraufhin eine Pistole aus der Lederjacke. „Das ist unsere Fahrkarte“, sagte der Mann. Der Bahnangestellte kam mit dem Schrecken, die Täter bisher ohne Strafe davon. Die Gewalt gegen das Personal in Bahnhöfen und Zügen nimmt zu. 1.800 Übergriffe zählte das Unternehmen im vergangenen Jahr, 20 Prozent mehr als 2014. Inzwischen werden die besonders gefährdeten Beschäftigten mit Pfefferspray bewaffnet. Doch im Zweifel sollen sie sich erst einmal in Sicherheit bringen. „Es muss niemand den Helden spielen“, erläutert der Sprecher der Bahngewerkschaft EVG, Uwe Reitz. Auf notorisch gefährlichen Strecken sind mittlerweile regelmäßig Sicherheitsleute an Bord.

    Gewalt am Arbeitsplatz erleben viele Beschäftigte. Polizisten und Feuerwehrleute werden bei Einsätzen bedrängt, Patienten rasten in Krankenhäusern aus und gehen auf Ärzte und Schwestern los, Ladendiebe verletzen Verkäuferinnen, Vermittler im Jobcenter müssen sich vor wütenden Arbeitslosen in Acht nehmen. Allein bei Diebstählen und Überfällen wurden binnen Jahresfrist im Handel mehr als 1.100 Beschäftigte verletzt. Das ergab eine Studie der Deutschen Hochschule der Polizei und der zuständigen Berufsgenossenschaft BGHW. Deren Kollegen aus dem Gesundheitswesen befragten knapp 2.000 Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. 56 Prozent berichteten von körperlichen Attacken, 78 Prozent waren verbaler Gewalt ausgesetzt.

    Auch Lehrer gehören zu den gefährdeten Berufsgruppen. Doch halten Schulleiter dies gerne unter der Decke. Das beobachtet zumindest der DGB. "Es ist nicht hilfreich, wenn Schulen Gewalt gegen Lehrer unter den Teppich kehren“, kritisiert der DGB-Experte Karsten Schneider. Er sieht auch Mängel bei der Berufsvorbereitung: „Es fehlt in der Lehrerausbildung der Umgang mit Konfliktsituationen."

    Doch wie können Arbeitnehmer sich vor Übergriffen schützen? Das ist vor allem eine Aufgabe der Arbeitgeber. Damit steht es nicht immer gut. „Unternehmen und Behörden müssen akzeptieren, dass Kunden in den vergangenen Jahren immer aggressiver geworden sind“, sagt Matthias Neu, der an der Hochschule Darmstadt regelmäßig einen Kunden-Konfliktmonitor erstellt. Die alle zwei Jahre erstellte Studie belegt ein seit 2004 stetig anwachsendes Aggressionsverhalten. Vor allem müsse mehr für Schulungen zur Deeskalation getan werden. Neu stellt allerdings auch fest, dass die private Wirtschaft zunehmend Präventionsmaßnahmen ergreift.

    Arbeitnehmer können selbst vor allem durch eine erhöhte Aufmerksamkeit frühzeitig auf potenzielle Gefahren reagieren, auf die Tonlage des Kunden achten, Verständnis zeigen und bei einer Verschärfung einen Kollegen zum Gespräch hinzuziehen. Gegen geplante Überfälle hilft das allerdings nicht. Im Zweifel geht die eigene Sicherheit vor, rät EVG-Sprecher Reitz. „Wenn der Arbeitgeber die Sicherheit nicht gewährleisten kann, darf die Arbeit unterbrochen werden“, erläutert er. Auf gut deutsch ist Flüchten bei einer Bedrohung erlaubt.

    Wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Übergriff kommt, berichten Experten von Folgeproblemen. So ist mitunter nicht geklärt, ab welcher Eskalationsstufe ein Konflikt als Gewalt eingestuft und Strafanzeige erstattet wird. Überfälle ernst zu nehmen spielt zum Beispiel für die spätere Unterstützung durch eine Berufsgenossenschaft eine wichtige Rolle. „Es ist wichtig, dass das Unternehmen einen Überfall meldet“, betont Siegrid Becker von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Die BGHW bietet dann eine psychologische Soforthilfe an. Auch für die medizinische Reha ist sie zuständig. „Verletzungen müssen nicht immer körperlicher Natur sein, und es ist legitim, nach einem Überfall psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen“, macht die Berufsgenossenschaft den Betroffenen Mut.

    Ein Gewalterlebnis löst bei Betroffenen häufig ein Trauma aus. Ein weiteres kann später noch folgen, wie Gewerkschafter Schneider beobachtet. Denn Staatsanwälte oder Richter würden Verfahren gegen Täter allzu oft wegen Geringfügigkeit einstellen. "Das erleben Opfer häufig als zweiten traumatisierenden Schlag“, kritisiert Schneider.

    „Mehr Schutz und Sicherheit im Öffentlichen Dienst“ fordert auch die Jugend des Deutschen Beamtenbundes (dbb) in einer Kampagne. Auf der Internetseite www.angegriffen.info hat die Initiative aus Nordrhein-Westfalen Tipps zur Prävention, aber auch einen „Kummerkasten“ für Betroffene bereitgestellt. Die dort veröffentlichten Erfahrungsberichte geben ein bedenkliches

  • Freiwild

    Kommentar zur Gewalt gegen öffentlich Bedienstete

    Was kann der Betreuer im Jobcenter dafür, dass einer seiner Klienten auf Hartz IV angewiesen ist? Warum ist der Busfahrer schuld an der fehlenden Fahrkarte eines Passagiers? Und ist die Lehrerin verantwortlich für schlechte Leistungen in der Schule? Das wird in allen Fällen nur ausnahmsweise der Fall sein. Trotzdem bekommen sie alle immer häufiger die Wut der anderen zu spüren, werden angepöbelt, bespuckt, verprügelt, wird der Frust an ihnen ausgelassen, werden sie wie Freiwild gejagt. Das ist nicht hinnehmbar.
    Es ist zwar die Aufgabe der Arbeitgeber, für gut geschützte Arbeitsplätze zu sorgen. Das erkennen sie auch weitgehend an. Doch einen Rundumschutz kann es naturgemäß nie geben, wenn Menschen auf Menschen treffen. Kleine Vorkehrungen helfen gegen Gewalt am Arbeitsplatz. So stattet die Deutsche Bahn ihre Sicherheitsleute jetzt flächendeckend mit Körperkameras aus, weil sich dies als Prävention bewährt hat. Gleichzeitig geht mit jedem bisschen mehr Kontrolle auch etwas mehr Freiheit verloren. Das muss man zähneknirschend im Sinne der betroffenen Beschäftigten wohl hinnehmen.
    Nicht abfinden muss sich die Mehrheit der Friedfertigen mit den Ausfällen einer Minderheit. Hier ist der Staat gefragt, den viele Bürger nicht mehr als Schutzinstrument wahrnehmen. Solange die Sanktionen für Übergriffe, ob nun nur verbal oder auch körperlich, keine Abschreckung bewirken, wird der Trend zur Hassgesellschaft nicht gestoppt werden können. Es wird viel über Politikverdrossenheit und Vertrauensverlust gesprochen. Hier hat die Politik die Chance, Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen, in dem sie bei den vergleichsweise kleinen Delikten auch einmal durchgreift.

  • Preiswert aber nicht immer gut

    Bei medizinischen Behandlungen im Ausland lauern einige Fallstricke. Krankenkassen übernehmen oft einen Teil der Kosten.

    Mal verspricht die Annonce im Internet „mehr Selbstbewusstsein“, mal ein höheres „Selbstwertgefühl“. Beides soll eine Korrektur der Nase bewirken. Mit derlei Anzeigen locken Kliniken in Polen, Tschechien oder der Türkei deutsche Patienten an. Als Köder locken vermeintlich günstige Preise. Mal wird die Nase zu Preisen von 800 Euro gerade gerückt, mal gibt es die Operation für knapp 1.900 Euro. Ein Schnäppchen, wenn man auf die Durchschnittspreise der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) schaut. Dort wird die Nasenkorrektur inklusive der Knochenstruktur mit 4.500 Euro ausgewiesen. Kein Wunder, dass Interessenten wie auch bei anderen Schönheitsoperationen über die eigenen Grenzen hinausschauen.

    Die Sparsamkeit ist verständlich, weil derlei Eingriffe von keiner Krankenkasse bezahlt werden. „Man kann nicht generell sagen, dass die Qualität im Ausland schlechter ist“, sagt DGÄPC-Sprecher Martin Spiering. Zahlen über den Umfang der Behandlungsreisen gibt es indes nicht. So haben die hiesigen Fachärzte nur einen indirekten Eindruck in das Geschehen, wenn Nachbehandlungen vonnöten sind. „Das größte Problem sind Pauschalangebote“, erläutert Spiering. Dabei werden Anreise, Hotel und OP gebündelt angeboten. Den operierenden Arzt würden die Patienten dann oft erst am Tag des Eingriffs kennenlernen. Für eine ausreichende Beratung und Bedenkzeit bleibe da keine Zeit. Wenn es zu Komplikationen kommt, wird der Spartrip im Nachhinein teuer. „Wenn ein medizinisches Problem auftritt, kommt keine Kasse für eine Korrektur der OP auf“, warnt der Sprecher.

    Neben Schönheitsbehandlungen locken ausländische Ärzte Deutsche auch mit Augenlasern und vor allem Zahnbehandlungen an. Bei hierzulande üblichen Kassenleistungen wie dem Zahnersatz spielt die Krankenversicherung auch bei einer Behandlung im Ausland mit. Sie übernimmt den Anteil der Kosten, den sie auch in Deutschland übernehmen würde. Doch aufgepasst: Auch vom Zahnarzt in Polen verlangt die Krankenkasse zunächst einen Heil- und Kostenplan, den sie genehmigen muss. Erst dann ist die Kostenübernahme sichergestellt. Die Ausgaben für Reise und Unterkunft muss der Patient stets selbst übernehmen. Das gilt generell, also auch, wenn bei einer Krankheit ein Spezialist in einem anderen Land aufgesucht wird.

  • Gute Noten für Tiefkühl-Garnelen

    Nur vereinzelte Produkte sind schadstoffbelastet

    Die meisten Garnelen aus den Kühlboxen der Supermärkte können zu den Festtagen bedenkenlos verspeist werden. Das ergab eine Untersuchung von 20 gängigen Produkten durch die Stiftung Warentest. „Fast die Hälfte der tiefgekühlten, geschälten Garnelen schneidet gut ab“, heißt es in der neues Ausgabe der Zeitschrift Test. Sie würden „wunderbar schmecken“.

    Ein so positives Urteil ist in den Testberichten eher selten. Doch diesmal fanden die Verbraucherschützer nur selten kritische Werte in den Meeresfrüchten. Vier Produkte enthielten vergleichsweise hohe Mengen an den Schadstoffen Perchlorat und Chlorat. Beide Stoffe stehen im Verdacht, die Schilddrüse zu schädigen und das Immunsystem dadurch zu schwächen. „Ein akutes Gesundheitsrisiko geht von ihnen nicht aus“, beruhigen die Tester.

    Trotzdem erhielten die Black-Tiger-Garnelen des Anbieter Three Coconut Tree deshalb nur eine mangelhafte Bewertung. Abgewertet auf ein „ausreichend“ in diesem Punkt wurden wegen zu hoher Chloratanteile die Risengarnelen von Deutsche See, Bofrost und Costa. Doch auch hier besteht für die Konsumenten keine Gefahr. Selbst beim Verzehr des ganzen Packungsinhalts nähme der Verbraucher lediglich ein Viertel der sicheren Tagesdosis zu sich, heißt es bei Test.

    Die Stiftung hat auch die Ursachen möglicher Verunreinigungen hinterfragt. Nach Angaben der betroffenen Firmen könnte dafür die Verwendung von chloriertem Trinkwasser in den Ursprungsländern Asiens oder Südamerikas verantwortlich sein. Denn bevor die Garnelen hier im Salat, auf dem Grill oder in der Sauce landen, kommen sie mehrfach mit Süßwasser in Berührung. So werden sie gewaschen oder erhalten eine Eislasur, damit sie saftig und knackig bleiben.

    Testsieger sind die Produkte von Eismann, dem Heimlieferdienst. „Sie schmecken frisch, leicht nach Meer, leicht salzig und leicht süß“, berichten die Tester. Zudem tragen die Garnelen das so genannte ASC-Siegel für eine nachhaltige Erzeugung. Allerdings gehören sie mit einem Preis von zehn Euro für eine 225-Gramm-Tüte zu den teuren Angeboten. Erhebnlich günstige und trotzdem schmackhaft findet die Stiftung die Bio-Garnelen von Alnatura. Auch bei den Discountern gibt es gute Ware. „Gut“ schnitten die Garnelen von Netto Marken-Discount, Real, Escal und Norma ab.

    Weniger schmeckten den Prüfern die Garnelen von Penny, Aldi Süd und Aldi Nord. „Die von Penny schmeckten leicht metallisch, die beiden Aldi-Produkte enthalten Sandreste“, heißt es im Testbericht. Das Angebot von Aldi-Nord fand bei der Stiftung gar keinen Gefallen. „Sie riechen leicht fischig, schmecken fade, leicht modrig statt frisch“, urteilten die Prüfer. Untersucht hat Test große, gekochte Garnelen, rohe Garnelen sowie kleine gekochte Garnelen. Die sensorische Prüfung, also ob es schmeckt, gut aussieht und sich gut anfühlt, macht fast die Hälfte der Bewertung aus. Von den zwanzig Produkten tragen vier das Biosiegel.

    Garnelen gelten als gesunde Nahrung. Sie enthalten so gut wie kein Fett, aber 20 Prozent Eiweiß. Allerdings ist der Cholesteringehalt enorm hoch. 100 Gramm davon beinhalten die Hälfte der maximalen, von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen Tagesdosis. Auf jeden Fall, so raten die Tester, sollten rohe Garnelen vor dem Essen gut durcherhitzt werden, um möglicherweise vorhandene Keime sicher abzutöten.

    Der Hälfte der getesteten Meeresfrüchte trägt eines von vier Siegeln auf der Verpackung. Das Gütezeichen „Naturland“ steht für eine nachhaltige Produktion und soziale Standards in den Garnelen-Farmen. „Bio“ bedeutet, eine tiergerechte Haltung und den Verzicht auf Medikamente bei der Aufzucht. Das „ASC-Siegel“ steht für die nachhaltige Produktion und soziale Standards. Schließlich gibt es noch das „MSC-Siegel“, das sich auf Verpackungen mit Garnelen aus dem wilden Fang findet. Es steht zum Beispiel für umweltgerechte Fangmethoden.

  • Mehr Licht als Schatten

    Die EZB verlängert ihr Kaufprogramm – der Kommentar

    Kritik perlt an Mario Draghi nicht einfach ab. So sandte der Präsident der Europäischen Zentralbank am Donnerstag eine doppelte Botschaft: Zwar bleibt es vorläufig bei der bisherigen Politik, und die Zentralbank verlängert ihre Milliarden-Infusion in die Wirtschaft bis Ende 2017. Allerdings sinkt ab nächstem Frühjahr die Summe des Anleihekaufprogramms. Statt monatlich 80 Milliarden Euro werden dann nur noch 60 Milliarden ausgeschüttet. Das könnte bedeuten: Man bereitet den Einstieg in die Normalisierung vor.

    Dass das nötig und möglich ist, scheint allmählich auch die EZB zu sehen. Denn zunehmend deutlich treten die negativen Auswirkungen zutage. Nicht nur beschweren sich Sparer über geringe Guthabenzinsen, die ihre Alterseinkommen schmälern. Die Geldflut führt zumindest teilweise auch zu unrealistisch hohen Aktien- und Immobilienpreisen. Möglicherweise bläht sich gerade die nächste Finanzblase auf.

    Andererseits erreicht Draghi anscheinend langsam, was er beabsichtigt. Die Inflationsrate steigt an. Clemens Fuest, Chef des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung in München, rechnet für nächstes Jahr bereits mit 1,5 Prozent. Wenn das eintrifft, liegt die Gefahr einer Deflation und großen Wirtschaftskrise allmählich hinter uns. Das ist das eigentliche Ziel. Die EZB hätte einen guten Job gemacht.

    Vorläufig allerdings bleibt es richtig, die Zinsen tief zu halten und die Anleihekäufe fortzusetzen – gerade im Hinblick auf die kränkelnden italienischen Banken. Niedrige Zinsen rauben den Instituten zwar die Gewinnmarge, andererseits erhalten sie durch die Anleihekäufe so viel Kapital, dass sie über die Runden kommen. Unter dem Strich hilft Draghis Politik, eine großflächige Bankenkrise zu vermeiden. Insgesamt ist mehr Licht als Schatten. Und in nicht allzu ferner Zukunft werden wohl auch die Guthabenzinsen wieder steigen.

  • 40 Jahre Anti-AKW-Bewegung sind genug

    Kommentar zum Atom-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

    Wenn die vier Energiekonzerne nun eine gewisse Entschädigung für das baldige Abschalten ihrer Atomkraftwerke erhalten, so handelt es sich um einen Interessenausgleich in einer entwickelten Demokratie. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Klagen der Unternehmen ist kein Stoff für Dramen. In einigen Jahren bekommen die Firmen möglicherweise ein paar Milliarden Euro überwiesen, die der Staat angesichts seiner guten Finanzlage erübrigen kann.

    Die Verfassungsrichter entschieden, dass den Energiekonzernen E.ON, RWE und Vattenfall ein Ausgleich zusteht. Sie haben Anspruch auf eine Kompensation für die Reststrommengen, die ihnen der Atomkonsens mit der rot-grünen Bundesregierung 2002 zugestand, die ihnen die schwarz-gelbe Regierung Angela Merkels nach der Atomkatastrophe in Fukushima 2011 jedoch wegnahm. Denn statt eines Auslaufens nach Verbrauch der Strommengen dekretierte Merkel den festen Abschalttermin 2022 für alle verbleibenden Kernkraftwerke. Die Unternehmen sollen also eine Entschädigung für entgangene Gewinne erhalten, die sie durch den Verkauf des Stroms nicht mehr erzielen können. Außerdem steht ihnen laut Verfassungsgericht ein Ausgleich für im Nachhinein unnötige Investitionen zu. Zur Erinnerung: 2010 verlängerten Union und FDP die Laufzeiten der Kraftwerke zunächst, um sie 2011 umso strikter einzuschränken. Die Unternehmen argumentierten, im Vertrauen auf weitere Betriebsjahre ihrer Anlagen hätten sie zwischendurch Investitionen getätigt, die sich nun nicht mehr rechneten.

    Dieses Urteil ist nachvollziehbar. Schließlich genießen Atomkonzerne – wie alle Bürger – die Rechte am Eigentum, die unsere Verfassung schützt. Über dieses Recht dürfen sich die Parlamente und Regierungen nicht hinwegsetzen. Das bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber nicht grundsätzliche Richtungsentscheidungen treffen könnte, die auch in die Verwendung von Eigentum eingreifen. Wenn dies aber der Fall ist, muss der Staat einen Ausgleich schaffen. Dies erscheint besonders dann plausibel, wenn die Nachteile zu Lasten der Bürger und Firmen durch schnell wechselnde Entscheidungen zustande kommen, die politischer Taktik und Stimmung geschuldet sind. Insofern birgt das Urteil auch eine juristische Kritik an Merkels Regierungshandeln in den Jahren 2010 und 2011. Auf eine so widersprüchliche Politik können Unternehmen keine vernünftige Geschäftsstrategie bauen.

    Wie geht es jetzt weiter? Bis Mitte 2018 muss die neue Bundesregierung ein Gesetz ausarbeiten, das die Kompensation zugunsten der Unternehmen regelt. Der Ausgleich kann in der Form von Geld erfolgen. Aber auch eine andere Variante deuteten die Richter an. Möglich wäre es, die jüngsten und sichersten Atomkraftwerke über 2022 so lange weiterlaufen zu lassen, bis sie ihre rot-grünen Strommengen abgearbeitet haben.

    Aus zwei Gründen ist dies allerdings keine gute Option. Wegen des schnellen Zubaus von Wind- und Solarkraftwerken produziert Deutschland ohnehin mehr Strom, als verbraucht wird. Zusätzliche Atomenergie passt nicht mehr in die Leitungen. Außerdem kann die Regierung kein Interesse daran haben, die leidige Atomdebatte neu zu eröffnen. Unsere Gesellschaft hat ihren Frieden damit gemacht, die Atomkraft bald zu beerdigen. Dabei sollten wir es belassen. 40 Jahre Anti-AKW-Bewegung sind genug.

  • Die EU und die Zukunft der Energiewende

    Will die Kommission den Vorrang für Ökostrom einschränken? Der Verband der Wind- und Solarkraftwerke ist alarmiert. Auch das Wirtschaftsministerium hat Fragen an Brüssel.

    Die Energiewende in Deutschland beruht bisher darauf, dass Ökostrom Vorrang in den Leitungen geniesst. Nun allerdings hat die EU-Kommission eine Neuregelung vorgeschlagen. Diese stelle den sogenannten Einspeisevorrang in Frage, argwöhnt der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE): „Dies verlangsamt die Energiewende und konterkariert die Klimaschutzziele.“ Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat Fragen. „Wir müssen das noch genau prüfen“, sagte eine Sprecherin.

    Mit ihrem neuen Richtlinien-Paket will die EU-Kommission grundsätzlich den Klimaschutz voranbringen, die erneuerbaren Energien stärken und Anreize zum Energiesparen setzen. Allerdings beinhaltet das sogenannte Winterpaket einige heikle Punkt. Einer davon betrifft den Einspeisevorrang für Ökostrom in Deutschland.

    Bisher ist es prinzipiell so: Herrscht ein Überangebot an Strom, müssen die Leitungsbetreiber zunächst Kohle- und Gaskraftwerke vom Netz nehmen. Die Energie aus Wind-, Sonne- und Biomasseanlagen dagegen muss weiter transportiert werden. Dieser Vorrang wurde einst geschaffen, damit die Ökokonkurrenz überhaupt eine Chance gegen die konventionelle Energieproduktion hat.

    Weil die erneuerbaren Energien jetzt jedoch einen beträchtlichen Marktanteil erobert haben – in Deutschland ein Drittel der Stromversorgung – will die EU-Kommission teilweise neue Akzente setzen. Zwar soll der bisherige Vorrang für kleine Anlagen, etwa Sonnenzellen auf Bauernhöfen, bestehen bleiben. Und auch große Windparks müssen im Falle eines Überangebotes grundsätzlich erst als letzte vom Netz gehen. Drittens allerdings will die EU-Kommission auch ein neues Marktsegment definieren und regulieren: den sogenannten Redispatch-Markt. Dort wird konkret entschieden, welches Kraftwerk im Notfall ab- oder dazugeschaltet wird, und welche Vergütung es für diese Hilfsleistung erhält.

    Genau an dieser Stelle vermutet der Verband der Erneuerbaren nun ein Problem. Weil die Betreiber von Braunkohlekraftwerken im Zweifelsfall höhere Entschädigungen berechnen könnten als Windanlagen, die vorübergehende Trennung der Fossilen vom Netz also teurer wäre, dürften sie dann vermutlich weiterlaufen. Windparks und Solarkraftwerke hätten das Nachsehen. „Dann greift der Einspeisevorrang nicht mehr“, heißt es beim BEE, „und es fließt mehr Braunkohlestrom in die Netze.“ Auch Nina Scheer, Bundestagsabgeordnete der SPD, befürchtet, die EU-Kommission wolle „den Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien einschränken“.

    „Wir setzen uns für den Erhalt des Einspeisevorrangs ein“, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Und man begrüße, dass „die Kommission dieser Forderung bereits sehr weit entgegen gekommen ist“. Die offenen Fragen bei den Redispatch-Märkten müssten aber geklärt werden. Im Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene könne man den Vorschlag der Kommission noch ändern.

  • Global, aber sozial

    Politik nach Trump: Mehr für die ökonomisch Bedrohten tun

    Aus ökologischer Sicht mag es sinnvoll sein, möglichst schnell die Braunkohle-Tagebaue zu schließen und die dreckigen Kraftwerke abzuschalten. Klimapolitisch ist es richtig, 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotoren mehr zuzulassen. Was aber sagen dazu die zehntausend Arbeiter in Brandenburg, deren Jobs die Klimapolitik bedroht? Wie finden es hunderttausende Beschäftigte der deutschen Autoindustrie, dass sie bald keine Motoren und Getriebe mehr herstellen können und dadurch überflüssig werden?

    Nach dem Wahlsieg Donald Trumps in den USA muss man solche Fragen dringlicher stellen – und vielleicht anders beantworten als bisher. Vor allem aber steht nun das Geschäftsmodell, auf dem die deutsche Wirtschaft beruht, ganz grundsätzlich in Frage. Die oft rücksichtslose Politik der offenen Märkte, die seit den 1980er Jahren dominiert, darf so nicht weitergehen.

    Denn unerwartet viele Menschen in den Industrieregionen des amerikanischen Nordostens haben für Trump gestimmt. Um deren möglicherweise rassistische, nationalistische, patriarchale und klerikale Haltung geht es hier nicht, sondern um ihre sozialen und ökonomischen Motive. Viele von ihnen sind wirtschaftlich bedroht. Vielleicht haben sie ihre industriellen Arbeitsplätze durch die Finanzkrise verloren. Vielleicht sind ihre Arbeitgeber wegen des Freihandelsabkommens Nafta nach Mexiko gezogen. Haben sie weiterhin Arbeit, ist wahrscheinlich ihr Lohn in den vergangenen Jahrzehnten kaum gestiegen. Sie fühlen sich abgehängt.

    So hieß ein Buch, das die Journalisten Nadja Klinger und Jens König 2006 veröffentlichten. „Einfach abgehängt. Ein wahrer Bericht über die neue Armut in Deutschland.“ Darin ging es um die Folgen der Hartz-Reformen. Klinger und König portraitierten Menschen, die die rot-grüne Politik Gerhard Schröders und Joschka Fischers aus der Bahn geworfen hatte. Allerdings hielt der neue, rüde Liberalismus seinen Einzug schon früher – in den USA mit Präsident Ronald Reagan, in Großbritannien mit Premierministerin Margret Thatcher, hierzulande unter der Kanzlerschaft Helmut Kohls ab 1981.

    Die Politik der offenen Märkte bedeutet für viele Menschen weniger ökonomische und soziale Sicherheit. Seit 2005 zahlen die Jobcenter hierzulande nur noch ein Jahr Arbeitslosengeld. Im Gegensatz zu früher rutscht man danach sofort auf das Niveau des Existenzminimums. Der ehemalige SPD-Vorsitzende und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering prägte den Begriff „Heuschrecken“ als Bezeichnung für Investmentfonds, die Unternehmen systematisch kaufen, ausschlachten und schließen – auch das ein neues Phänomen der vergangenen 20 Jahre. Während die verfügbaren Einkommen der arbeitenden Schichten lange Zeit stagnierten, wuchsen die Boni der Investmentbanker und die Vermögen der Elite weiter, und zwar schneller als in der Vergangenheit. Das Ergebnis ist die zunehmende soziale Polarisierung.

    Globalisierung bedeutet auch, dass die Smartphones nicht in den USA und Europa gefertigt werden, sondern in China. Die Textilien kommen aus Bangladesch und anderen Entwicklungsländern. Im Weltmaßstab bringen diese Entwicklungen zwar hunderten Millionen Menschen Anschluss an den Wohlstand des Nordens. Hier aber fehlt der Politik der offenen Märkte die soziale Balance. Viele Deutsche, Österreicher, Niederländer, Franzosen und US-Bürger fühlen sich von der Ökonomie überrollt. Dass sie rechte Parteien wählen, kann man als Reaktionen auf einen empfundenen Kontrollverlust interpretieren.

    Und dann kommen noch die Grünen und die Bundesumweltministerin der SPD, die die Produktion von Benzin- und Dieselfahrzeugen in Deutschland stoppen wollen. Schätzungsweise erleben auch das hunderttausende Fabrikarbeiter bei Mercedes, BMW, Audi und VW als potenzielle Bedrohung ihrer sozialen Position. Politik gegen den Klimawandel ist zweifellos richtig. Aber vielleicht sollte man sie etwas behutsamer betreiben. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat manchmal Recht, wenn er den Ökologen dazwischengrätscht.

    Der Überschwang der Klimapolitik ist jedoch nur eine Nebenerscheinung, die in die gleiche Richtung wirkt, wie die Strategie der offenen Märkte. Ein Alternativprogramm könnte so aussehen: Die neue Bundesregierung beschließt Ende 2017, jedem Hartz-IV-Empfänger 100 Euro pro Monat mehr zu überweisen. Ohnehin rechnen die Wohlfahrtsverbände vor, dass der derzeitige Regelsatz von 404 Euro plus Wohnungskosten nicht das Existenzminimum deckt. Die Erhöhung wäre ein deutliches Signal der Regierung, dass ihr die Situation der ärmeren Hälfte der Bevölkerung nicht egal ist. Das würde rund sieben Milliarden Euro pro Jahr kosten.

    Auch Europa braucht dringend eine Imageverbesserung. Dafür könnte die Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung sorgen. Ein Prozent der deutschen Bruttolöhne sollten in EU-Kassen fließen, um das Einkommen der Erwerbslosen in Griechenland, Spanien und Portugal aufzubessern. Das würde etwa 13 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Die Bundesregierung könnte dieses Geld in einen gemeinsamen EU-Topf zahlen – aus dem in Notsituationen auch deutsche Arbeitslose einen Zuschuss erhielten. Millionen Menschen würden bemerken: Europa tut etwas für mich.

    Finanzieren ließe sich dieses Programm durch eine Steuererhöhung für die reichsten zehn Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung. Höhere Sätze der Einkommenssteuer für Großverdiener und eine schärfere Erbschaftssteuer für große Vermögen müssten auf jeden Fall zum Instrumentenmix dazugehören. Unter dem Strich sollten die Reichsten ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr mehr an den Staat abführen. Die öffentlichen Einnahmen stiegen damit um etwa 30 Milliarden Euro. Dieses Programm gegen das Gefühl des Abgehängtseins könnte am ehesten eine rot-rot-grüne Bundesregierung umsetzen.

  • „Nötig sind Grenzwerte für Kohlendioxid“

    Ökonomin Claudia Kemfert plädiert für Verschärfungen im Klimaschutzplan der Bundesregierung

    Hannes Koch: Die Bundesregierung scheint sich doch noch auf den Klimaschutzplan einigen zu können. Halten Sie für richtig, einen Mindestpreis für Verschmutzungszertifikate im Rahmen des europäischen Emissionshandel festzulegen?

    Claudia Kemfert: Ja. Der Preis für Kohlendioxid (CO2) liegt derzeit viel zu niedrig, als dass er finanzielle Anreize für Investitionen in Klimaschutztechnologien setzen könnte. Ein Mindestpreis ist vernünftig. Er müsste allerdings mindestens 40 bis 60 Euro pro Tonne CO2 betragen. Erst ab dieser Größenordnung würden die Energieerzeuger auf Kohle verzichten. Dies jedoch wird man in der Europäischen Union politisch kaum durchsetzen können. Daher sollte die Bundesregierung zusätzlich auch CO2-Grenzwerte anpeilen.

    Koch: Möglicherweise sollen schon 2030 bis zu 70 Prozent unseres Stroms aus Wind-, Sonne- und Biomasse-Kraftwerken kommen. Ist es realistisch, den Umbau des Elektrizitätssystems derart zu beschleunigen?

    Kemfert: Es ist machbar, auch sinnvoll, aber mit den aktuellen Regeln nicht umsetzbar. Schließlich hat die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien mit ihrer Reform des entsprechenden Gesetzes unlängst selbst gedeckelt. Wenn sie nun höhere Ziele anstrebt, muss sie das EEG wieder ändern und die Deckelung aufheben.

    Koch: Union und SPD debattieren darüber, schneller als bisher geplant aus der Verstromung der Braunkohle auszusteigen. Muss das sein?

    Kemfert: Die Braunkohle ist die umwelt- und klimaschädlichste Energieform. Deshalb brauchen wir konkrete Ziele und politische Unterstützung, um vor allem auch den Braunkohletagebau in Deutschland möglichst bald zu beenden und den Strukturwandel klug zu begleiten.

    Koch: Die Sektoren Verkehr und Landwirtschaft kommen vorläufig mit einer relativ geringen Einsparung klimaschädlicher Emissionen davon. Die Kraftwerke und die Industrie müssen deshalb einen größeren Beitrag leisten. Gefährdet diese Gewichtung das wirtschaftliche Wachstum?

    Kemfert: Im Gegenteil. Weil in Innovationen und neue Technologien investiert wird, schafft Klimaschutz wirtschaftliche Chancen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze – auch und gerade in der Industrie. Dies gilt besonders im Verkehrssektor. Wenn die Bundesregierung die Autokonzerne nicht zu einem schnellen Umstieg auf nachhaltige Mobilität drängt, droht Deutschland bei einem seiner Kernprodukte den Anschluss an die internationale Konkurrenz zu verlieren.

    Koch: Haben Sie den Eindruck, dass die große Koalition grundsätzlich das tut, was klimapolitisch nötig ist?

    Kemfert: Teilweise. Wir brauchen einen konsequenten und raschen Kohleausstieg, aber auch eine klimaschonende Mobilität und Landwirtschaft. Die große Koalition sollte die wirtschaftlichen Chancen des Klimaschutzes viel besser als bisher nutzen.

    Bio-Kasten
    Claudia Kemfert (47) leitet die Abteilung für Energie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Als Professorin für Energieökonomie lehrt sie an der privaten Hertie School of Governance.

  • "Streit wird dort gezähmt"

    CSU-Chef Seehofer will bundesweite Volksabstimmungen. Politologin Nanz erklärt, warum Bürgerräte besser sind.

    Hannes Koch: Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer fordert neuerdings bundesweite Volksentscheide. Sie betrachten das Verfahren mit Skepsis. Warum?

    Patrizia Nanz: Weil starke Interessengruppen solche Kampagnen für ihre Zwecke an sich reißen können. Es besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung in eine Ja- und eine Nein-Fraktion gespalten wird, wobei keine der angebotenen Alternativen das Problem behebt.

    Koch: Sie würden ungern bundesweit darüber abstimmen, wieviele Flüchtlinge Deutschland aufnimmt, oder ob wir in der EU bleiben?

    Nanz: Ja, ich würde mir bei solchen Volksabstimmungen große Sorgen machen. Denn es ist nicht gesichert, dass es vorher ausreichend Raum für eine gemeinschaftliche Meinungsbildung gibt. Die sozialen Medien verhindern zunehmend, dass Menschen aus unterschiedlichen politischen Lagern miteinander ins Gespräch kommen. Dadurch gedeihen radikale, unreflektierte Einstellungen. Gerade bei großen Fragen, die an die Verfassung rühren, wäre ich deshalb vorsichtig. Aus gutem Grund gibt es in Deutschland Plebiszite nur bei lokalen und regionalen Anliegen.

    Koch: Sie plädieren für Bürger- und Zukunftsräte. Dabei werden nach dem Zufallsprinzip Einwohner aus den Listen der Meldeämter ausgelost, damit sie sich gemeinsam Gedanken über Politik machen. Was ist daran besser als eine Volksabstimmung?

    Nanz: Demokratie wird heute massiv untergraben von einem Mangel an Zusammenhalt in der Gesellschaft. Volksabstimmungen befördern diese Spaltung eher. Bürgerbeteiligung schafft Orte, in denen Demokratie von Angesicht zu Angesicht gelebt wird. Wenn aber jeder mitreden kann, setzen sich die sogenannten Berufsbürger durch, die immer mitmischen und das Wort ergreifen. Bei einer Zufallsauswahl besteht dagegen die Chance, auch Leute heranzuholen, die unvoreingenommener sind und mehr das Gemeinwohl im Blick haben. Außerdem treffen dann Menschen aus unterschiedlichen sozialen Milieus zusammen, die im gewöhnlichen Leben nie miteinander sprechen würden.

    Koch: Das österreichische Bundesland Vorarlberg hat die Bürgerräte bereits in seine Verfassung geschrieben. Können Sie aus eigener Erfahrung berichten, wie solche Diskussionen ablaufen?

    Nanz: In Bürgerräten herrscht eine Pluralität der Wertvorstellungen und Meinungen. Plötzlich sind Stimmen zu hören, die sonst nicht zu Wort kommen. Gerade aus dieser Vielfalt kann eine gemeinsame Welt erst wieder entstehen. Streit und Leidenschaft haben dort auch ihren Platz, aber sie werden gezähmt.

    Koch: Weil man sich manches nicht zu sagen traut, wenn der Mensch mit der anderen Meinung direkt gegenüber sitzt?

    Nanz: Bürgerräte werden durch professionelle Moderatoren unterstützt. Sie schaffen den Raum dafür, dass Bürger einander zuhören, zu lernen bereit sind, ihre persönlichen Wunschzettel bei Seite legen und selbst bei kontroversen Fragen Lösungsvorschläge erarbeiten. Der Mensch ist in der Lage, Empathie für andere zu empfinden. In den sozialen Netzwerken lässt sich diese Regung viel schwerer herstellen.

    Koch: Warum?

    Nanz: Die sozialen Medien zergliedern die Gesellschaft in isolierte Echokammern, in denen der Sound der jeweils eigenen Community dominiert. Wenn dagegen Bürger tage- oder monatelang zusammen an einem Problem arbeiten, ergeben sich neue Bindungen, die die Menschen beflügeln. Aus Begegnung wird gemeinsames Handeln.

    Koch: Die europäische Idee gerät gerade unter die Räder der Kritik von Rechts, aber auch von Links. Die Frage ist, wie man Europa wieder attraktiver machen kann. Könnte das Verfahren, das Sie vorschlagen, auch dabei helfen?

    Nanz: Ich denke, ja. Mein Kollege Claus Leggewie und ich haben die Idee eines europäischen Zukunftsrates entworfen, der ähnlich funktioniert wie ein Bürgerrat. Wir hegen die Hoffnung, dass sich die Entfernung zwischen Brüssel und den Bürgern damit vermindern ließe.

    Koch: Wie groß müsste ein annähernd repräsentatives Bürgergremium für 27 EU-Staaten sein?

    Nanz: Mit einem Gremium kommt man nicht aus, um die Vielfalt der europäischen Gesellschaften abzubilden. Wir befürworten ein transnationales Netz von lokalen, regionalen und nationalen Zukunftsräten, die schließlich gemeinsame Empfehlungen an die EU-Institutionen schicken.

    Koch: Wäre das Votum dieser Räte bindend?

    Nanz: Nein. Zukunftsräte sollten die Politik nur beraten. Denn es geht darum, die repräsentative Demokratie zu stärken und zu beleben, nicht sie zu schwächen. Die letzte Entscheidung muss bei den Politikern liegen. Sie werden dafür gewählt, Verantwortung zu übernehmen.

    Koch: Wenn sich die Politiker im parlamentarischen System nicht an die Empfehlungen der konsultativen Gremien halten müssen, besteht die Gefahr, dass diese als Feigenblatt wahrgenommen werden.

    Nanz: Nein. Die Politik muss verpflichtet werden, den Räten verbindliche Rückmeldungen zu geben, wie sie mit den Vorschlägen der Bürger umgehen will. Wenn diese Begründungspflicht existiert, kann Beteiligung politischen Druck erzeugen und damit auch Relevanz bekommen. In Vorarlberg werden die meisten Vorschläge von der Politik aufgegriffen. Bürgerräte werden als Ideengeber sehr geschätzt.

    Koch: Gibt es in Deutschland Beispiele für Bürgerräte?

    Nanz: Das Bundesumweltministerium hat in den letzten Monaten erfolgreich Bürgerräte in sechs großen Städten durchgeführt. Anwesend waren auch Staatssekretäre und Ministerin Barbara Hendricks. Die von den Bürgern erarbeiteten Empfehlungen sind im Umweltprogramm 2030 aufgenommen.

    Bio-Kasten

    Patrizia Nanz ist Politologin und Expertin für demokratische Beteiligungsverfahren. Sie arbeitet als Wissenschaftliche Direktorin am Institut für Nachhaltigkeitsforschung (Institute for Advanced Sustainability Studies, IASS) in Potsdam. Zusammen mit Claus Leggewie hat sie 2016 das Buch „Die Konsultative. Mehr Demokratie durch Bürgerbeteiligung“ veröffentlicht.

  • Tengelmann kaufen

    Wir retten die Welt – mit Schulden

    Mein 16jähriger Sohn schlägt vor, den „großen Kaiser´s“ zu kaufen. Das ist der Supermarkt von Kaiser´s Tengelmann, in dem wir unsere meisten Einkäufe erledigen. Er ist geräumig, modern, immer voller Kunden und vermutlich eine Goldgrube. Es gibt in unserer Gegend auch noch den „kleinen Kaiser´s“. Aber das ist eine Rumpelbude á la Schlecker. Den will man nicht haben.

    Die Tengelmann-Gruppe verkauft ihre Supermärkte. Die Idee meines Sohnes zeugt von Unternehmergeist. Ein Freund sitzt mit uns beim Abendessen. Auch er ist begeistert. Wir beginnen gleich Pläne zu machen. Wenn uns der Laden gehört, könnten wir Notfallkisten anbieten mit jeweils sechs Flaschen Wasser, drei Dosen Ravioli, Dauerwurst und bundeswehrmäßigem Hartbrot für 7,99 Euro. Schließlich hat der Innenminister kürzlich dazu geraten, wieder Vorräte für Krisenzeiten anzulegen. Wir sollten das Produkt „De-Maizière-Korb“ nennen.

    Einen Supermarkt zu leiten, würde mir Spaß machen. Sich solche Angebote auszudenken, ist eigentlich nichts anderes, als Kommentare für die Zeitung zu schreiben. Der Freund freilich bezweifelt meine Eignung zum Supermarkt-Manager. Als studierter Ökonom redet er sofort von „Retail“ und „Point of Sale“. Außerdem würden wir auch deshalb keinen Millionen-Kredit für den Kaiser´s-Kauf von der Berliner Sparkasse bekommen, weil unsere Eigentumswohnung als Sicherheit nicht ausreiche, behauptet er.

    Er rät uns, etwas kleiner einzusteigen. Vielleicht so: Mir fällt eine Freundin ein, Hausbesitzerin, gut verdienend, die unlängst zum Spaß noch eine Wohnung in Berlin erwarb. Weil die Bank sie für eine solide Kundin hielt, bekam sie den Kredit über 100.000 Euro, ohne einen Cent Eigenkapital beizusteuern. Kreditzinsen: äußerst günstige ein Prozent pro Jahr. Meine Freundin muss in den kommenden 15 Jahren also keinen Euro investieren. Die Miete, die sie erhält, tilgt den Kredit. Ohne eigenes finanzielles Zutun ist sie dann um eine Wohnung reicher. Es ist wirklich so: Wer schon Kapital besitzt, dem wird weiteres geschenkt. Das ist die Profanversion des biblischen „Wer da hat, dem wird gegeben werden, und er wird die Fülle haben.“ Wobei es der Evangelist Matthäus durchaus anders meinte: Er empfahl ein gottesfürchtiges Leben im Diesseits, um das Jenseits zu gewinnen.

    Das aber ist den Zentralbanken heute egal. Sie wollen einfach, dass sich das Rad weiterdreht. Deshalb stopft auch die Europäische Zentralbank die Geschäftsbanken mit Milliarden Euro voll – damit diese mehr Kredite vergeben, zum Beispiel an geschäftstüchtige Kunden wie uns.

    Aber wieviele Schulden sind zuviel? Deutschland schleppt etwa zwei Billionen Euro alte Kredite mit sich herum, etwa zwei Drittel seiner Wirtschaftsleistung. Mit 135 Billionen Euro (135.000 Milliarden) stehen die Privatpersonen, Firmen und Staaten dieser Erde insgesamt bei ihren Gläubigern in der Kreide. Das ist mehr als das Doppelte der globalen Wirtschaftsleistung. Der japanische Staat ist sogar mit 250 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verschuldet – und bricht trotzdem nicht zusammen. Wie lange so etwas gutgeht, lässt sich pauschal nicht sagen. Wenn allerdings eine relevante Anzahl von Kapitalbesitzern nicht mehr glaubt, dass ihre Gläubiger zahlungsfähig sind, bricht das Kartenhaus zusammen, und eine Finanzkrise ist da.

    In ein paar Tagen gehe ich zur Sparkasse und frage nach dem Kaiser´s-Kredit. Wenn wir ihn bekommen, melde ich mich an dieser Stelle wieder. Dann sollten Sie ihre Konten räumen, weil es bald wieder soweit ist.

  • Lebensqualität ohne Wachstum

    Grüne erklären, wie Deutschland trotzdem prosperiert

    Verbraucher sollen künftig erkennen können, welche Lebensdauer die Produkte haben, die sie kaufen. Das ist ein Vorschlag, den grüne Bundestagsabgeordnete für eine neue, sozialökologische Wirtschaftspolitik machen. Ein anderer: Die Unternehmen sollen defekte Konsumgüter länger als bisher zurücknehmen und ersetzen müssen. 

    Diese und weitere Forderungen stehen in dem Papier „Mehr Lebensqualität, weniger Ressourcenverbrauch, weniger Umweltschäden: Neue Antworten auf die Wachstumsfrage“ aus der Bundestagfraktion der Grünen, das der taz vorliegt. Erarbeitet haben es Gerhard Schick und Dieter Janecek, die Sprecher für Finanz- und Wirtschaftspolitik. Der Vorstand der Fraktion hat es beschlossen.  

    Das Konzept ist mehr als ein Politikentwurf für die nächste Legislaturperiode. Es dient außerdem als Angebot an die wachstumsfreundlichen und die wachstumskritischen Politiker innerhalb der Partei, sich auf eine gemeinsame Position zu stellen. Bisher streiten die beiden Seiten in einer teilweise bissigen Auseinandersetzung. Bei der grünen Heinrich Böll-Stiftung haben die Vorstände Ralf Fücks und Barbara Unmüßig gegensätzliche Bücher geschrieben. Fücks findet bestimmte Arten von Wachstum toll, Unmüßig ist grundsätzlich skeptisch. Wie hältst Du es mit dem Wachstum? Diese Frage begleitet die Grünen seit ihrer Gründung 1979.

    Der Vorschlag, die Lebensdauer von Produkten auszuweisen, klingt so ähnlich wie die Idee von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD), Waren ein „zweites Preisschild“ mitzugeben. Von derartiger politischer Regulierung erhoffen sich Schick und Janecek, dass überflüssiges, umweltzerstörendes Wachstum unterbleibt. Denn die Konsumenten könnten dann eher Produkte auswählen, die länger halten.  

    Die grundsätzliche Idee in dem Papier ist die „doppelte Entkopplung“. Auch wenn das Bruttoinlandsprodukt steigt, soll erstens der Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen sinken. Zweitens möchte man erreichen, dass sich die Lebensqualität der Bürger erhöht, auch wenn die Wachstumraten niedrig sind oder ganz ausbleiben. Schick und Janecek fordern: „Wachstum ohne Umweltschäden, Lebensqualität ohne Wachstum“. Diese Haltung sei nicht utopisch, sondern realistisch, erklärt die grüne Fraktion. Schließlich würden die Wachstumsraten in Industrieländern wie Deutschland sowieso abnehmen – und bald nahe null liegen.

    Praktisch stellen sich die Grünen die Entwicklung beispielsweise so vor: Klimaunschädliche Elektrofahrzeuge ersetzen die Benzin-Autos. Carsharing und die digitale Vernetzung der Verkehrsträger führen dazu, dass die Bundesbürger mobiler sind, mehr Lebensqualität genießen, aber weniger Autos kaufen.

    Kann Deutschland jedoch so wohlhabend bleiben, wie es bisher ist, wenn die deutsche Autoindustrie weniger Fahrzeuge verkauft? Gute Frage. Schick und Janecek meinen: Ja, denn Wohlstand misst sich nicht nur an materieller Ausstattung.

  • Stromkosten klettern

    Die Verbraucherumlage für regenerative Kraftwerke steigt 2017 auf 6,9 Cent

    Stromverbraucher müssen im kommenden Jahr mit steigenden Preisen rechnen. So wächst die Umlage für Ökostrom, die einen Teil der Elektrizitätskosten ausmacht, wohl um einen halben Cent pro Kilowattstunde auf knapp 6,9 Cent. Dabei bleibt es nicht: Hinzu kommen höhere Netzkosten. Durchschnittlich würden die kompletten Stromrechnungen der Privathaushalte 2017 um drei Prozent steigen, schätzt deshalb das Vergleichsportal Verivox. Das bedeute etwa 30 Euro Mehrkosten pro Jahr – 2,50 Euro monatlich.

    Die Öko-Umlage macht knapp ein Viertel der Stromrechnung von Privathaushalten aus. Dass sie von jetzt 6,35 Cent pro Kilowattstunde auf 6,88 Cent im nächsten Jahr erhöht wird, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die vier Betreiberfirmen des Höchstspannungsnetzes geben den Wert am kommenden Freitag offiziell bekannt und wollten sich am Dienstag nicht äußern.

    Aus der Umlage auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden Wind-, Sonnen- und Biomasse-Kraftwerke bezuschusst, weil ihr Strom mehr kostet als die Elektrizität aus Kohle-, Gas- und Atomkraftwerken. Erhalten die konventionellen Anlagen für ihren Strom an der Börse so niedrige Preise wie zur Zeit, steigt die Differenz zu den Produktionskosten des Ökostroms, und damit die Umlage.  

    Für einen sparsamen Drei-Personen-Privathaushalt, der 2.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr verbraucht, nehmen die Ökokosten 2017 um zehn Euro zu – etwa 80 Cent im Monat. Für einen Vier-Personen-Haushalt, der mit 4.000 kWh beim Durchschnittsbedarf liegt, kostet die Erhöhung 20 Euro jährlich (1,65 Euro pro Monat).

    Neben der EEG-Umlage macht sich 2017 auch bemerkbar, dass die Kosten für den Ausbau der Stromnetze zunehmen, unter anderem für neue Höchstspannungsleitungen von Nord- nach Süddeutschland. Die daraus resultierenden Belastungen für die Privathaushalte und Unternehmen schwanken von Region zu Region.

    Am meisten zu spüren bekommen höhere Netzkosten die Kunden im Gebiet der Leitungsfirma Tennet. Diese versorgt einen Streifen von Schleswig-Holstein über Niedersachsen und Hessen bis nach Bayern. „In Bayern müssen knapp 1,9 Millionen Haushalte allein durch steigende Netzgebühren mit einer Mehrbelastung von 75 Euro rechnen“, erklärte Verivox am Dienstag. „Gleiches gilt für knapp eine Million Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg“, die im Einzugsgebiet des Unternehmens 50Hertz leben. Geringer fallen die Zusatzkosten beim Netz in den Gebieten von Amprion und TransnetBW aus, also in Nordwest- und Westdeutschland, sowie in Baden-Württemberg.  

    Dem entgegengesetzt wirken allerdings die Rohstoffpreise, die die Kraftwerke für Gas und Kohle ausgeben. Diese liegen recht niedrig, was zu Entlastungen auch für Privathaushalte und Unternehmen führen kann. Wie sich die konkreten Stromkosten entwickeln, hängt aber von der Preispolitik der jeweiligen regionalen Stromversorger ab. Manche geben Preissenkungen an die Kunden weiter, viele tun es nicht. Sollte sich die Verivox-Voraussage bewahrheiten, dass die Stromkosten um durchschnittlich drei Prozent zunehmen, läge dieser Anstieg über der allgemeinen Inflationsrate. Diese wird 2017 bei 1,4 Prozent erwartet.

    In den Jahren nach 2017 wird die EEG-Umlage wohl weiter steigen, möglicherweise auch stärker, als es Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel anlässlich der Reform des EEG 2014 versprach. Diese hatte zum Ziel, weitere starke Anstiege der Energiewende-Kosten zu vermeiden. Damals hieß es, die Umlage solle bis 2020 nur gut sieben Cent erreichen. Nun zeigt die Prognose des Instituts Agora Energiewende, dass der Ökoanteil 2020 bei 7,7 Cent liegen könnte. Das Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (Dice) sieht die EEG-Umlage 2020 über acht Cent.

    Ist Gabriels Reform also gescheitert? „Eindeutig“, sagte Energieexpertin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin. „Die Reform wird zu steigenden Strompreisen führen.“ Kemfert argumentiert, die Regierung dulde zu viele klimaschädliche Kohlekraftwerke am Netz. Dies führe zu einem Überangebot von Elekrizität, trage zu niedrigeren Börsenpreisen und damit einer höheren EEG-Umlage bei. „Zudem wurde eine Abwrackprämie für alte Kraftwerke beschlossen, was auch den Strompreis erhöht“, so Kemfert.

    Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, kritisierte außerdem, dass Gabriel inzwischen viele Industriebetriebe „von der Umlage befreit“ habe. Die Ausnahmen für die Industrie würden die Kosten für die Mehrheit der Wirtschaftsbetriebe und die Privathaushalte erhöhen. Er plädierte dafür, einen Teil der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt zu bezahlen. „Wir brauchen dringend einen Systemwechsel bei der Finanzierung der Energiewende, sonst droht uns die Stromkostenlawine zu überrollen“, erklärte auch Ingeborg Neumann, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Textil- und Modeindustrie.

    Das Wirtschaftsministerium wollte keine Stellungnahme abgeben. Man versucht die Kosten zu drosseln, indem ab 2017 keine politisch festgelegten Vergütungen für sauberen Strom mehr gezahlt werden. Anlagenbetreiber, die die günstigsten Preise bieten, erhalten dann den Zuschlag nach Ausschreibungen. „Die Reform ist nicht gescheitert“, erklärte deshalb der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW). „Die Auktionen helfen, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren kosteneffizienter zu gestalten und das Ausbautempo zu steuern.“

  • Menschenrechte als bürokratische Belastung

    Finanzministerium verwässert den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte

    Stahl für deutsche Autos kommt aus Südamerika oder Indien, Aluminium aus Afrika. Menschen im Umkreis der Minen und Fabriken berichten immer wieder, dass Abwässer und Abgase die Umwelt und ihre Gesundheit gefährden. Künftig jedoch sollen deutsche Firmen besser dafür sorgen, dass die ausländischen Lieferanten solche Schäden vermeiden. So steht es im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, den Frank Walter Steinmeiers (SPD) Außenministerium federführend erarbeitet hat. Das CDU-geführte Finanzministerium (BMF) will die Regelung allerdings entschärfen.  

    Der Plan geht zurück auf den G7-Gipfel der westlichen Industrieländer im bayerischen Elmau 2015. Damals war sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den anderen Staats- und Regierungschefs einig, dass die „Privatwirtschaft ihrer Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte nachkommen“ solle. „Wir werden Maßnahmen zur Förderung besserer Arbeitsbedingungen ergreifen“, hieß es in der Abschlusserklärung. Unter anderem geht es darum, dass Beschäftigte in den ausländischen Zulieferfirmen deutscher Konzerne ausreichende Löhne erhalten.

    An diese Absicht erinnern nun fünf SPD-Bundestagsabgeordnete die Kanzlerin in einem Brief, darunter Eva Högl und Hubertus Heil. Sie befürchten, dass die Mitarbeiter von Finanzminister Wolfgang Schäuble den Aktionsplan zu sehr verwässern. „Völlig überrascht wurden wir von den grundsätzlichen Einwänden und massiven Streichungen durch das Bundesministerium der Finanzen“, heißt es in dem Schreiben.

    Bärbel Kofler (SPD), die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, forderte das Schäuble-Ministerium am Donnerstag auf, die „Blockade“ zu beenden. „Wir brauchen diesen Aktionsplan, um die sozialen und ökologischen Bedingungen in den Produktionsländern zu verbessern“, sagte Kofler dem Evangelischen Pressedienst. Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen wie Brot für die Welt, Misereor, Germanwatch und Amnesty International kritisierten das BMF bei einer öffentlichen Aktion ebenfalls. Auch zwei CDU-Abgeordnete, Frank Heinrich und Bernd Fabritius, äußerten sich kritisch. Am Freitag wollen die Staatssekretäre der beteiligten Ministerien erneut beraten. Weil die Ressortabstimmung noch laufe, gab das BMF keine Stellungnahme ab.

    Schäubles Beamte verlangen unter anderem, dass die öffentliche Berichterstattung der Unternehmen über die Zustände in ihren Zulieferfabriken nicht als Sorgfaltspflicht definiert wird. Die Firmen könnten es sich dann selbst aussuchen, ob sie berichten oder nicht. Aus der „Pflicht“ zur Vorsorge will das BMF eine rechtlich schwächere „Verantwortung“ der Unternehmen machen. Die vom Außenministerium vorgeschlagene regelmäßige Überprüfung der Firmen soll ausfallen. Außerdem hat das BMF das Ziel entfernt, dass mindestens 50 Prozent der deutschen Firmen über 500 Beschäftigten den Plan bis 2020 umsetzen sollen. Den hiesigen Unternehmen sollten keine unnötigen bürokratischen Belastungen auferlegt werden, schreibt das BMF zur Begründung.

    Auf die Änderungen hätten „die Wirtschaftsverbände“ hingewirkt, vermuten die Entwicklungsorganisationen. Schon der ursprüngliche Entwurf des Außenministeriums ging ihnen nicht weit genug. Mit einer Petition, die jeder unterschreiben kann, fordern sie gesetzliche Regeln, um die Firmen auf den Pfad der Tugend zu führen.

    Www.openpetition.de/petition/online/menschenrechte-vor-profit

  • Entweder kaum Rente oder hohe Beiträge

    Eine gerechte Reform wird schwierig

    Ohne eine weitreichende Reform werden die Renten künftig deutlich sinken oder die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung drastisch steigen. Das geht aus einer vorläufigen Prognose des Bundessozialministeriums hervor, die erstmals den Zeitraum zwischen 2030 und 2045 betrachtet.

    Bleibt alles beim derzeit geltenden Recht, sinkt das Rentenniveau bis zum Ende dieser Periode von heute noch 47,8 Prozent des letzten Nettolohnes auf nur noch 41,6 Prozent. Der Beitragssatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer würde sich dann von derzeit 18,7 Prozent auf 23,4 Prozent des Bruttolohnes erhöhen. Bei einem Gehalt von 2.000 Euro wären die je 47 Euro mehr im Monat.

    Das Ministerium hat zur Vorbereitung einer Rententagung in der kommenden Woche auch durchgerechnet, wie sich die Finanzen bei einer Beibehaltung des heutigen Rentenniveaus entwickeln würden. In diesem Fall ist von einem massiven Anstieg des Beitragssatzes für die arbeitende Generation auszugehen. Die heute geltende Begrenzung auf 22 Prozent des Lohnes würde schon in zwölf Jahren gerissen. In den beiden folgenden Jahrzehnte erhöhte sich die Abgabe dann auf 26,4 Prozent. Bei 2.000 Euro Monatsgehalt kämen auf Betriebe und Beschäftigte je 77 Euro Mehrausgaben im Monat zu. Pro Jahr müssten Versicherte und Steuerzahler zusammengenommen 40 Milliarden Euro mehr aufbringen.

    Bis Ende November will Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) ein umfassendes Reformkonzept vorlegen. In ihrem Ministerium wird die Festlegung von „Haltelinien“ überlegt. Das könnte auf eine Untergrenze bei der Absenkung des Rentenniveaus und eine Obergrenze beim Beitragssatz hinauslaufen. Nahles will mit einer Kombination aus privater und betrieblicher Vorsorge und der gesetzlichen Versicherung ein von allen Generationen akzeptiertes Altersvorsorgesystem konzipieren. Konkrete Vorstellungen will die Ministerin derzeit aber noch nicht preisgeben.

    Nur bei der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) zeichnet sich der Weg nach einer Einigung über eine bessere Förderung innerhalb der großen Koalition bereits ab. Danach werden Arbeitgeber von der Haftung für eventuelle Rentenzusagen freigestellt, damit sich auch kleinere Unternehmen daran beteiligen. Auch könnte es für Geringverdiener einen Zuschlag geben, wenn sie über den Betrieb privat vorsorgen.

    Zwei Gruppen von Beschäftigten bereiten den Fachleuten im Ministerium besonders große Sorgen. So stellte sich bei einer Befragung von 10.000 Beschäftigten heraus, dass von den Geringverdienern mit einem Monatsbruttolohn von weniger als 1.500 Euro gerade einmal jeder zweite privat vorsorgen kann. Hochgerechnet auf alle Erwerbstätigen entspricht dies einer Zahl von 1,9 Millionen , denen aufgrund fehlender Zusatzeinkünfte im Alter Armut droht. Auch bei den Selbständigen sieht es für viele schlecht aus. Ehemals Selbständige sind heute schon doppelt so häufig auf Grundsicherung im Alter angewiesen wie frühere Arbeitnehmer.

    Dagegen geht es der heutigen Rentnergeneration noch gut. Das geht aus einer Befragung von 30.000 Seniorenhaushalten hervor, die das Sozialministerium für den Altersicherungsbericht der Bundesregierung vorgenommen hat. Danach kommen Ehepaare im Rentenalter auf ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.543 Euro. Alleinstehende Männer verfügen im Durchschnitt über 1.614 Euro, alleinstehende Frauen über 1.420 Euro. Auf die Grundsicherung sind nur drei Prozent der Rentner angewiesen. Die höchsten Einkommen mit oft mehr als 4.000 Euro netto haben die Rentnerhaushalte, die weniger als 250 Euro gesetzliche Rente erhalten. Darin finden sich beispielsweise Beamte oder erfolgreiche Selbständige wieder, die in ihrem Erwerbsleben nur kurze Zeit angestellt waren.

  • Teurere Züge an Wochenenden

    Bahn erhöht die Preise

    Die Deutsche Bahn erhöht mit dem Fahrplanwechsel im Dezember die Preise um durchschnittlich 1,3 Prozent. An manchen Stellen wird es aber deutlich teurer für die Kunden. So werden die Flexpreise, die früher Normalpreise hießen, um1,9 Prozent erhöht. Auf beliebten Strecken wie der Verbindung zwischen Frankfurt und Berlin schlägt das Unternehmen sogar 2,4 Prozent auf. Davon sind rund 40 Prozent der Fahrgäste betroffen. Die Mehrheit der Passagiere ist mit Sparpreisen oder Zeitkarten unterwegs.

    Die Bahncard-Preise für den 25- und 50-prozentigen Rabatt bleiben unverändert. Dagegen müssen die Besitzer von Jahresnetzkarten deutlich tiefer ins Portemonnaie greifen. Die 45.000 Vielfahrer müssen ab Dezember 2,5 Prozent mehr bezahlen, Inhaber von Streckenzeitkarten sogar 3,9 Prozent. Die Bahn begründet die Anhebung mit der notwendigen Wirtschaftlichkeit des Fernverkehrs. Auf den Kilometer gerechnet sind die Kosten für eine Fahrt seit 2013 über alle Ticketkategorien hinweg laut Unternehmen um 15 Prozent gesunken.

    Das Preissystem wird im kommenden Jahr weiter flexibilisiert. Neu ist, dass die bisherigen Festpreise für einzelne Verbindungen an besonders begehrten Reisetagen erhöht werden. So wird ein Normalticket am Freitag vor Pfingsten für einen Tag drei Euro teurer. Dafür reduziert die Bahn den üblichen Preis am Pfingstsonntag um drei Euro. „Wir erwarten dadurch eine Steuerung“, sagt Fernverkehrsvorstand Birgit Bohle. Die Kunden sollen von den übervollen Zügen auf schlecht ausgelastete umsteigen. Allein im ersten Halbjahr soll es bundesweit 30 tageweise Preisanpassungen geben.

    Es gibt aber auch positive Nachrichten. Die jüngst getestete verbilligte Seniorenbahncard wird es auch 2017 geben. Zudem will das Unternehmen auch im kommenden Jahr wieder Fahrscheine für 19 Euro pro Fahrt als Sonderaktionen anbieten. Etwas pünktlicher sind die Züge inzwischen auch wieder geworden. Im August kamen acht von zehn Zügen zur rechten Zeit ans Ziel. 2015 schafften dies im gleichen Monat nicht einmal 70 Prozent. Auf das gesamte Jahr gerechnet liegt die Pünktlichkeit derzeit bei 78,8 Prozent und damit knapp unter der Zielmarke von 80 Prozent. Als pünktlich wird ein Zug gewertet, sofern er sich nicht mehr als sechs Minuten verspätet.

    Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember löst die Bahn zudem dass Versprechen ein, künftig auch in der zweiten Klasse einen kostenfreien Internetzugang anzubieten. Das wird zunächst in allen ICE der Fall sein. Allerdings gibt es dabei eine Begrenzung der Datenmenge. Bohle sichert eine „gute Arbeitsfähigkeit“ zu. Für das Herunterladen von Spielfilmen oder anderweitigen großen Datenmengen ist der Empfang in der zweiten Klasse nicht ausgelegt. Filme können sich die Passagiere ab dem kommenden Frühjahr während der Fahrt dennoch anschauen. Zusammen mit dem Medienanbieter Maxdome stellt die Bahn Komödien, Dokumentationen oder auch Kinderfilme über das ICE-Portal bereit. 50 Angebote sind kostenlos. Wer die gesamte Mediathek von Maxdome nutzen will, muss dafür ein Abo abschließen.

  • „Steuern werden steigen, nicht sinken“

    Der Staat kommt nicht mit weniger Geld aus, sagt DIW-Ökonom Stefan Bach. Er empfiehlt: Entlastung für untere und mittlere Einkommen, höhere Steuern für die Reichen.

    Hannes Koch: Der wichtigste Satz Ihres neuen Buches „Unsere Steuern“ steht auf der letzten Seite: „Die Steuern werden in den kommenden Jahrzehnten nicht sinken können, sondern wohl eher steigen müssen.“ Warum das?
    Stefan Bach: Wie uns die Krise seit 2008 zeigt, funktioniert der moderne Finanzmarkt-Kapitalismus doch nicht so gut. Die Staaten mussten mit hunderten Milliarden Euro ran, um das Schlimmste zu verhüten. Ohne ausreichende Steuereinnahmen geht das nicht. Daher können die Steuern nicht so sinken, wie manche Leute das in den neoliberalen Nullerjahren hofften.

    Koch: Sie rechnen mit weiteren Finanzkrisen?

    Bach: Man muss sie einkalkulieren. Und auch die Kosten der Alterung unserer Gesellschaft dürfen wir nicht vergessen. Um beispielsweise die Renten der geburtenstarken Jahrgänge zu finanzieren, brauchen wir mehr Steuergeld als heute, nicht weniger.

    Koch: Mit der Forderung nach höheren Steuern widersprechen Sie einer verbreiteten Stimmung. Bereits jetzt kündigt Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Entlastungen im Hinblick auf die Bundestagswahl 2017 an.

    Bach: Deutschland ist momentan in der seltenen wie glücklichen Lage, Haushaltsüberschüsse zu erzielen. Unser Steuerstaat hat derzeit jährlich 15 bis 20 Milliarden Euro mehr in der Kasse, als er ausgibt. Senkt man jetzt die Steuern, können die öffentlichen Budgets aber schnell wieder in die roten Zahlen rutschen. Wir sollten auch in die Zukunft investieren und Polster für die nächste Krise anzulegen.

    Koch: In Ihrem Buch setzen Sie sich mit diversen Mythen auseinander, die über die Steuern im Umlauf sind. Haben die Leute nicht Recht, wenn sie sich beschweren, dass die Einnahmen des Staates ständig steigen?

    Bach: Das ist in einer wachsenden Wirtschaft nicht verwunderlich. Die Einkommen steigen ja auch jedes Jahr, zumindest nominal. Relevant ist die relative Steuerbelastung, also die gesamtwirtschaftliche Steuerquote. Die ist tatsächlich in den vergangenen Jahren auf 23 Prozent des Bruttoinlandsprodukt (BIP) gewachsen. Trotzdem liegt sie immer noch niedriger als in den 1970er oder 1990er Jahren. Von historischen Rekordsteuereinnahmen kann keine Rede sein.

    Koch: Sind die deutschen Steuern im internationalen Vergleich exorbitant hoch?

    Bach: Nein. Sie liegen spürbar unter dem Durchschnitt der Industrieländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD). Aber wir haben hohe Sozialbeiträge, weil damit hierzulande der größte Teil der sozialen Sicherung finanziert wird. Die gesamte Steuer- und Abgabenbelastung ist deshalb überdurchschnittlich. Aber dafür erhalten die Bürger bei uns auch Leistungen, die es anderswo in dieser Höhe und Qualität nicht gibt.

    Koch: Bei der FDP, Union und AfD heißt es, besonders die Mittelschicht werde geschröpft. Der sogenannte „Mittelstandsbauch“ müsse beseitigt werden. Halten Sie das für gerechtfertigt?

    Bach: Teilweise ja. Während die hohen Einkommen und Vermögen in den vergangenen 20 Jahren entlastet wurden, stieg der Beitrag der mittleren Einkommen an. Allerdings ist der Mittelstandsbauch weniger fett als viele denken. Denn dieser Begriff beschreibt ja nur die Grenzsteuersätze, also das, was man auf einen Mehrverdienst bezahlt. Die Durchschnittsbelastungen der Mittelschichtbürger sind eher gering. Daher würden von der Senkung vor allem die Besserverdiener profitieren – sie zahlen den Großteil der Einkommensteuersteuer. Und das kostet sehr schnell sehr viel Geld.

    Koch: Wieviel?

    Bach: Bis zu 35 Milliarden Euro pro Jahr – das sind gut fünf Prozent des gesamten Steueraufkommens. Davon geht mehr als die Hälfte an die oberen 20 Prozent der Einkommensverteilung – also an die Oberschicht und nicht an die Mittelschicht.

    Koch: Die AfD Berlin schlägt vor, statt des allmählichen Anstiegs der Steuersätze einen Stufentarif einzuführen. Wen begünstigt dieses Modell?

    Bach: Das soll wohl ein Angebot an die Mittelschichten sein, die dann weniger zahlten, weil der steuerfreie Grundfreibetrag erhöht und der Eingangssteuersatz bis zu den mittleren Einkommen konstant niedrig bleiben soll. Nur profitieren auch hierbei die Oberschichten stark. Und die AfD muss dem Volk erklären, wie sie 50 Milliarden Steuerausfälle wieder hereinholen will. Das geht nur über massive Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen an anderer Stelle, zum Beispiel bei der Mehrwertsteuer. Das belastet dann vor allem die kleinen Leute.

    Koch: Sollten Bürger mit niedrigen Einkommen entlastet werden?

    Bach: Ich denke, ja. Denn diese Schichten tragen eine Steuerlast, die teilweise über der mittlerer Einkommen liegt. Der Grund sind die indirekten Steuern. Mehrwert-, Energie-, Grund-, Kfz- und Alkoholsteuer zahlen alle in ähnlicher Höhe, auch wenn sie wenig verdienen. Hinzu kommen die Sozialbeiträge, die selbst Arbeitnehmer mit relativ niedrigen Verdiensten in vollem Umfang entrichten.

    Koch: Wie kann man konkret tun?

    Bach: Eine Möglichkeit besteht darin, staatliche Transfers zu erhöhen, um die indirekten Steuern zurückzugeben, nicht nur bei den Hartz IV-Leistungen, sondern für alle Geringverdiener. Aber das ist schwer umzusetzen. SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel schlägt vor, einen Freibetrag in der Sozialversicherung ähnlich des steuerlichen Grundfreibetrags einzuführen.

    Koch: Und wäre es plausibel, den hohen Einkommen und Vermögen einen größeren Beitrag abzuverlangen?

    Bach: Ja, da geht wieder was. Seit den 1980er Jahren haben wir die Steuersätze für große Einkommen, Kapitalerträge und Firmengewinne gesenkt. Die Regierungen sahen sich dazu gezwungen, um die Abwanderung von Investitionen und Finanzanlagen im Zuge von Globalisierung und Steuerwettbewerb zu unterbinden. Aber mittlerweile ändern sich die Zeiten. Steueroasen werden trockengelegt, viele Länder tauschen Informationen über Auslandskapital aus. Steuerflucht für die Reichen wird schwieriger. Daher könnte der Staat bei diesen wieder mehr Einnahmen generieren, ohne nennenswerte wirtschaftliche Schäden anzurichten.

    Koch: Was würden Sie tun, wären Sie Bundesfinanzminister?

    Bach: Die Mittelschicht entlasten und zur Finanzierung beispielsweise die Spitzensteuersätze moderat anheben, von heute 42 und 45 Prozent auf bis zu 49 Prozent. Auch mit einer wirksameren Erbschaftsteuer auf hohe Vermögen lassen sich mehr Einnahmen erzielen. Außerdem würde ich Steuervergünstigungen wie die Pendlerpauschale oder das Ehegattensplitting reduzieren.

    Stefan Bach (52) ist Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung DIW in Berlin und lehrt als Privatdozent an der Universität Potsdam. Im Westend Verlag hat er gerade das Buch „Unsere Steuern. Wer zahlt? Wie viel? Wofür?“ veröffentlicht. 256 S., 18,00 €.