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  • Kindern bringt die Trekking-Tour nichts

    Reisemediziner raten von exotischen Reisen mit Kindern eher ab. Auf Höhenluft oder Sonne regieren die jungen Organismen empfindlicher als Erwachsene

    Eltern sollten sich Fernreisen oder Trekkingtouren mit kleinen Kindern gut überlegen. Ihre Organismen sind für Krankheiten anfälliger als die der Erwachsenen. „Kinder haben eine verminderte Anpassungsfähigkeit an Temperaturen und Höhen“, sagt der Kinderarzt Mathias Wagner. Durch bessere Transportmöglichkeiten und Verkehrsverbindungen werden die Sprösslinge seiner Beobachtung nach immer häufiger mit auf die Berge genommen. „Kinder unter fünf Jahren sollten nicht über 2.500 Meter reisen“, rät der Mediziner.
    Machen Jungen oder Mädchen dann schlapp oder bekommen Atemnot, kann dies ein Indiz für die Höhenkrankheit sein. Die für Erwachsene geltende Selbsteinschätzung ist nicht auf die Kinder übertragbar. Eltern erkennen daher die Warnzeichen nicht unbedingt. Das ist vor allem in abgelegenen Gebieten wie den Anden problematisch, weil die nächste medizinische Versorgungsstelle weit entfernt liegen kann. Die Folge der Höhenkrankheit kann zum Beispiel ein Lungenödem sein.
    Auch andere Eigenschaften der Kinder sollten berücksichtigt werden. Ihre Haut reagiert empfindlicher auf Sonneneinstrahlung und die Toleranz des Körpers gegenüber Hitze und Kälte ist geringer ausgeprägt als bei den Eltern. Auch die Neugier kann gefährlich werden, vor allem in Tollwutgebieten. „Kinder gehen aktiv auf Tiere zu“, warnt Wagner. Auf jeden Fall rät der Experte fernreisewilligen Eltern zu einer Beratung und zur Impfung der Kinder gegen die gängigen Krankheiten. Die Immunisierung gegen Tollwut, Polio, Masern und Menegitis zählt zu den wichtigsten Vorbeugemaßnahmen.
    Aber auch Erwachsene haben auf Reisen oft gesundheitliche Probleme. Darauf weist das Centrum für Reisemedizin (CRM) hin, das jährlich einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen bei Infektionen oder Beschwerden gibt. Selten thematisiert, aber weit verbreitet sind Durchfallerkrankungen. Sie gehören in manchen Regionen zu den fast unausweichlichen Souvenirs. Bei Nilkreuzfahrten klagen zum Beispiel acht von zehn Touristen darüber. Vor allem in Nordafrika, Indien, Südamerika und Südostasien kommt man schnell mit Bakterien in Berührung. „Reisende sehen dem Essen nicht an, was drin ist“, betont CRM-Experte Tomas Jelinek. Dies gelte auch für gute Restaurants. Noroviren kämen zum Beispiel auf den sehr hygienischen Kreuzfahrtschiffen häufiger vor. Sie warten nicht in den Speisen auf ihre Opfer, sondern haften an Oberflächen, etwa der Türklinke.
    Das CRM hat Empfehlungen zum Schutz vor Durchfallerkrankungen zusammengestellt. Einen vergleichsweise guten Schutz bietet die Schluckimpfung gegen Cholera, die bei mehr als der Hälfte der Menschen auch gegen den Haupterreger von Durchfall, EHEC, hilft. Ist es für die Vorbeugung zu spät, helfen bekannte Hausmittel gegen die Erkrankung. „Salzstangen und Cola sind gar nicht schlecht“, sagt Jelinek. Die Cola helfe zwar nur wenig, sei aber überall hygienisch einwandfrei verfügbar und damit oft besser als das Trinkwasser vor Ort. Generell sollten Betroffene viel Flüssigkeit zu sich nehmen, die mit Elektrolyten und Glucose versetzt sind. Entsprechende Mischungen können vorbeugend von zuhause in Pulverform mitgenommen werden.

  • SPD will Anstieg der Managergehälter per Gesetz bremsen

    Vorstandgehälter von mehr als 500.000 Euro sollen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein. Bei schlechten Leistungen könnten Unternehmen Teile der Vergütung zurückfordern. Eine Mehrheit für das Gesetz ist jedoch fraglich.

    Die SPD will den Anstieg der Managergehälter in Deutschland bremsen. „In manchen Vorstandsetagen scheinen Maß und Mitte verloren gegangen zu sein“, kritisiert der Fraktionschef der Partei, Thomas Oppermann. Noch bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts hinein habe ein Vorstandschef maximal das 20-fache des durchschnittlichen Gehalts in den Unternehmen kassiert. Heute übersteige die Vergütung in der Chefetage den Durchschnittslohn um das 50-fache, manchmal sogar um das 100-fache.
    Dagegen will die SPD per Gesetz vorgehen. Oppermann stellte nun den Entwurf dafür vor, der nach dem Willen der Sozialdemokraten noch vor der Bundestagwahl im Herbst beschlossen werden soll. Eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit soll den permanenten Gehaltsanstieg stoppen. Erhält ein Manager mehr als 500.000 Euro im Jahr, können die darüber liegenden Beträge vom Unternehmen nicht mehr als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Damit erhöhen sie den Gewinn der Gesellschaft und müssen entsprechend versteuert werden. Das soll den Anreiz für höhere Zahlungen vermindern. Außerdem werden Hauptversammlungen verpflichtet, über die Gesamtbezüge des Vorstands abzustimmen.
    Auch gegen hohe Rentenansprüche soll das Gesetz wirken. Schließlich sieht der Entwurf auch die Absenkung der Gehälter vor, wenn die Manager das Unternehmen schlecht leiten. Rückwirkend wird es allerdings nicht gelten, stellte Fraktionsvize Carsten Schneider fest. Die Deutsche Bank kann also vom früheren Chef Josef Ackermann keine Rückzahlung einfordern, sollte die Regelung vom Bundestag beschlossen werden.
    Letzteres ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich. Denn die Union wird dem Gesetz kaum zustimmen, obwohl sie sich zuletzt gesprächsbereit zeigte. Schon lange streiten sich beide große Parteien über den Umgang mit den hohen Managergehältern. Ein fester Deckel wäre nicht mit der Verfassung vereinbar. Denn in Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Jedes Unternehmen kann selbst bestimmen, wie viel sie ihren Leuten bezahlt. Daher wählt die SPD den Umweg über das Steuerrecht. „Die Union muss nun klären, was sie will“, verlangt Oppermann.
    Für die SPD ist der Eingriff in die Vergütungsstrukturen eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. „Wir wollen keine Neiddebatte gegen Manager führen“, versichert Oppermann. Doch die Entwicklung der letzten Jahre sei exzessiv. „Dies gefährdet die breite Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft und das Vertrauen in eine faire und leistungsgerechte Entlohnung“, heißt es im Gesetz.

  • Die Stunde der Wahrheit für viele Bausparer

    Der Bundesgerichtshof verhandelt an diesem Dienstag die strittigen Kündigungen lukrativer Bausparverträge durch die Bausparkassen. Eine Niederlage würde die Branche hart treffen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

    Worüber urteilt der Bundesgerichtshof (BGH)?
    Seit einigen Jahren kündigen einige Bausparkassen ihren Kunden Verträge, die eine vergleichsweise hohe Verzinsung vorsehen. Denn es gelingt den Instituten nicht mehr, diese Zusagen auch selbst durch die Vergabe von Darlehen oder Anlagen auf den Kapitalmärkten zu erwirtschaften. Umgekehrt lohnt es sich für Bausparer, die Verträge weiter laufen zu lassen, ohne das Baudarlehen auch tatsächlich noch in Anspruch zu nehmen. Denn sie sind gut verzinst. Die Bausparkassen sehen darin eine Zweckentfremdung. Vor Gericht fechten nun von einer Kündigung betroffene Kunden die Rechtmäßigkeit der Vertragsauflösung an. Die bisherigen Urteile unterer Instanzen fielen eher zugunsten der Bausparkassen aus. Im Fall, den der BGH nun entscheidet, hatten Stuttgarter Richter jedoch für die Kläger entschieden. In Karlsruhe wird nun ein Grundsatzurteil in diesem Streit erwartet.

    Wie viele Bausparer sind von Kündigungen betroffen?
    Die Zahl der Kündigungen wird auf rund 200.000 geschätzt. Das ist angesichts von mehr als 29 Millionen Bausparverträgen nur eine Minderheit. Etwa 1.000 Verbraucher sind gegen das Vorgehen ihre Bausparkasse bisher vor Gericht gezogen.

    Wie funktionieren Bausparverträge?
    Bausparen ist ein Instrument zu einer preisgünstigen Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung. Die Kunden schließen einen Vertrag über eine Bausparsumme ihrer Wahl ab, zum Beispiel 40.000 Euro. Danach sparen sie einen Teil dieser Summe an. Hat der Sparer 40 Prozent der Bausparsumme aufgebracht, wird das Darlehen zuteilungsreif. Der Kunde kann die Differenz zwischen seinem eigenem Geld und der gesamten Bausparsumme als Darlehen abrufen.

    Sind alle Kündigungen umstritten?
    Es gibt zwei verschiedene Musterfälle. Im ersten Modell sind die Kündigungen wirksam. Hier hat der Kunde bereits so viel selbst eingezahlt, dass die volle Bausparsumme erreicht wurde. Da der gesamte Betrag ausgeschöpft ist, kann er auch kein Darlehen mehr erhalten. In diesem Fall belässt er sein Vermögen also nur deshalb bei seinem Institut, weil es dort mehr Zinsen bringt als anderswo. „Die Bausparkasse darf übersparte Verträge durch Kündigung beenden“, sagt Britta Beate Schön vom Verbraucherportal Finanztip.de. „Für einen ewigen Guthabenzins waren diese Verträge nie gedacht“, verteidigt der Sprecher des Verbands der privaten Bausparkassen, Alexander Nothaft, die Haltung der Unternehmen.

    Wann haben die Verbraucher eine Aussicht auf eine erfolgreiche Abwehr der Kündigung?
    Es gibt eine zweite Fallkonstellation, wie das folgende Beispiel zeigt: Kundin Meier hat von ihrer Bausparsumme über 40.000 Euro bereits 25.000 Euro angespart. Sie könnte nun ein Darlehen über 15.000 Euro erhalten. Nun zahlt Frau Meier jahrelang weder weiter etwas ein, noch ruft sie den Kredit ab. Ihre Bausparkasse will sie nun loswerden. Die Institute berufen sich in diesem Fall auf ein gesetzliches Kündigungsrecht, dass Darlehensnehmern zehn Jahre nach dem Empfang der Leistung eine Vertragsauslösung erlaubt. Sie sehen sich dabei selbst als Darlehensnehmer, weil sie für die Kundeneinlage ja Zinsen bezahlen.

    Was sagen Verbraucherschützer?
    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg widerspricht den Argumenten der Institute. So hätten die Bausparkassen lange damit geworben, dass die Guthaben bei ihnen eine gute Geldanlage darstellen. Von einer Zweckentfremdung könne demnach nicht gesprochen werden, wenn ein Kunde diese Verträge nur zu Geldanlage nutzen will. Und einer Kündigung nach der Zehnjahresfrist halten die Verbraucherschützer entgegen, dass die vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht worden sei, der Kunde also immer noch ein Darlehen abrufen könnte.

    Worum ging es im Stuttgarter Fall, der nun vom BGH entschieden wird?
    Die Bausparkasse Wüstenrot hatte einer Kundin den Vertrag gekündigt, nachdem sie ihr angespartes Geld 22 Jahre lang auf dem Konto ließ und dafür jährlich drei Prozent Zinsen gutgeschrieben bekam. Der zuständige Richter am Oberlandesgericht stellte vor einem Jahr fest, dass die Kündigung unrechtmäßig war, weil die Kundin die Möglichkeit haben muss, ihr Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Wüstenrot zog daraufhin vor dem BGH.

    Wie sollten sich Kunden verhalten, wenn sie im Briefkasten eine Kündigung finden?
    Finanzexpertin Schön rät zu einem Widerspruch gegen eine Vertragsauflösung. „Lehnt die Bausparkasse den Widerspruch gegen die Kündigung ab, bleibt dem Bausparer nur eine so genannte Feststellungsklage“, erläutert sie. Diese Verfahren werden in der Regel vor einem Landgericht geführt. Dort muss sich ein Kläger von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Womöglich sorgen aber nun die Karlsruher Richter für Klarheit. Ob das Urteil noch an diesem Dienstag ergeht, ist offen.

    Welche Folgen hätte eine Niederlage für die Bausparkassen?
    Die Branche leidet seit Jahren unter der Niedrigzinspolitik. Zwischen 2011 und 2015 ging ihr Zinsüberschuss um 16 Prozent auf noch 2,2 Milliarden Euro zurück. Auf der Branche lastet ein erheblicher Druck, auch aufgrund der Zinsverpflichtungen gegenüber Altkunden. Laut Nothaft reagieren die Unternehmen durch Einsparungen beim Personal und den Sachkosten, sowie die Kündigung von Verträgen. Wird diese Möglichkeit nun untersagt, verschärft sich die Situation weiter. Davon rechnet Wüstenrot als beklagte Firma nicht. „Wir gehen von einem positiven Urteil aus“, sagt Sprecher Immo Dehnert.

  • Die Börsensteuer ist noch nicht tot

    Schäuble aber skeptisch. Er wolle das Vorhaben beerdigen, kritisiert grüne Finanzexpertin Paus

    In Deutschland könnte die neue Steuer zehn oder 20 Milliarden Euro zusätzlicher Einnahmen pro Jahr bringen – für die Sanierung von Schulen, bessere Datenleitungen oder Entwicklungshilfe. International wären es vielleicht 40 oder 50 Milliarden. Doch auch nach fast zwei Jahrzehnten Debatte und etlichen politischen Anläufen können sich die europäischen Staaten nicht auf ein gemeinsames Modell für die Finanztransaktionssteuer einigen.

    Die Zeit für die Einführung einer solchen Steuer sei nicht einfach, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstag nach einem Treffen der EU-Finanzminister in Brüssel. Er verwies auf den geplanten EU-Austritt Großbritanniens und die neue Konkurrenz zum Finanzplatz London. Höhere Kosten für die Börsen auf dem Kontinent betrachtet die Finanzlobby deshalb als Problem. „Selbst beim Schweizer Käse darf's nicht nur Löcher haben“, sagte Schäuble. „Es muss auch noch ein bisserl was drum rum sein, sonst ist's nur noch ein Loch und kein Schweizer Käse.“

    Das Ergebnis der jüngsten Verhandlung: Weitere Berechnungen, neuer Termin im März. Die grüne Finanzexpertin Lisa Paus sagte dazu: „Schäuble gibt sich keine Mühe, einen Kompromiss und eine Entscheidung zu erreichen. Ich befürchte, dass er auf Zeit spielt, um das Thema zu beerdigen.“

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministerium wies diese Darstellung zurück: „Wir setzen uns für eine einvernehmliche Lösung ein.“ Schließlich habe Schäuble maßgeblich daran mitgewirkt, dass die Finanztransaktionssteuer unter den zehn Staaten überhaupt vorangetrieben werde. Die Grünen haben dennoch Zweifel: In der CDU würden viele die Börsensteuer ablehnen, weil sie auf Initiative der SPD im Koalitionsvertrag stehe.

    Grundsätzlich haben sich Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien und Spanien geeinigt, die Umsätze mit Aktien, Derivaten und Optionspapieren einer prozentual niedrigen Besteuerung zu unterwerfen. Über die Details wird gestritten. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht, dass die Börsensteuer keine Nachteile für die Finanzierung der Realwirtschaft und Altersvorsorge auslösen dürfe. In diesem Sinne hat mittlerweile auch der belgische Finanzminister Bauchschmerzen: Er fürchtet zu hohe Kosten für einheimische Pensionsfonds. Aus Slowenien kommt ebenfalls Kritik.

    In einer größeren Öffentlichkeit ist das Projekt seit Ende der 1990er Jahre, als in Frankreich die globalisierungskritische Organisation Attac gegründet wurde. Diese trägt die Forderung nach der Besteuerung von Finanzgeschäften im Namen. Die Steuer sollte einerseits das Spekulationstempo an den Finanzmärkten verringern, andererseits Staatseinnahmen generieren.

    Nach der Finanzkrise ab 2008 avancierte die Steuer zum Thema der Europäischen Union. Allerdings sprach sich die britische Regierung dagegen aus. Deshalb kam es schließlich zu einer kleinen internationalen Variante – einer Steuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit, an der mindestens neun EU-Staaten teilnehmen müssen. Das langwierige Procedere begründet das Bundesfinanzministerium damit, diesen Club unbedingt zusammmenhalten zu wollen. Sonst sei das Vorhaben gestorben.

  • Kollektive Vorsorge nötig

    Miese Stimmung bei guter Lage

    Die Stimmung unter den Verbrauchern ist so gut wie lange nicht mehr. Auf den ersten Blick verwundert diese Feststellung nicht. Steigende Löhne sorgen für Kauflaune, die geringe Arbeitslosigkeit lässt die Furcht um die eigene Existenz in den Hintergrund treten. Auch sind die Kassen des Staates und seiner Sozialversicherung gut gefüllt. Dennoch passt das Ergebnis nicht recht zur Wut vieler Bürger auf Politik und Medien und zum Unbehagen in Hinblick auf die zukünftige Entwicklung. Die Spaltung der Gesellschaft wird hier offensichtlich.
    Der Mehrheit der Haushalte geht es gut, einer Minderheit nicht. Das ist bedenklich, weil der Druck zu Veränderungen zugunsten dieser Minderheit so nicht sehr hoch werden kann. Diejenigen, die auf der Gewinnerseite stehen, wollen den Status Quo erhalten. Die anderen sind nicht in der Lage, Mehrheiten für Reformen zu organisieren. Individuell ist das nachvollziehbar, für das gesellschaftliche Kollektiv jedoch schädlich. Denn es zerstört das Vertrauen in die Solidarität innerhalb der Gesellschaft. Spätestens wenn es wirtschaftlich wieder einmal schlechter läuft, wird sich das Ausruhen auf den momentan weichen Kissen rächen.
    Die satten Jahre sollten besser dazu genutzt werden, das Land auf die zukünftigen Herausforderungen vorzubereiten. Dazu gehören zum Beispiel mehr Bildungsanstrengungen in der Breite, damit weniger Menschen vom Wohlstand abgekoppelt werden und der Wirtschaft weder Ideen noch qualifizierte Leute ausgehen. Auch gibt es Spielräume für eine gerechtere Verteilung, ohne damit gleich die Revolution auszurufen. Das sind die Voraussetzungen für eine stabile Gesellschaft, die eine Spaltung überwinden kann. Es ist Vorsorge im besten Sinne.

  • Bald dürfen Ehepartner auch ohne Vollmacht bestimmen

    Bundestag will den Weg für gegenseitigen Beistand bei Hilflosigkeit freimachen. Betreuer und Vormunde sollen zudem besser bezahlt werden.

    Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheitsattacke können Ehepaare oder die Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft über Nacht in schwere Nöte bringen. Denn ein eigentlich naheliegendes Recht haben sie bisher nicht: für den anderen mitzuentscheiden. Ein Beispiel zeigt, was das in der Praxis bedeuten kann. Der eine Partner ist nach einem Unfall bewusstlos. Die Ärzte würden operieren, wenn sie dafür die Zustimmung hätten. Doch der gesunde Partner darf diese Entscheidung nicht treffen. So wird zunächst gerichtlich ein Betreuer bestimmt. Bis dahin kann wertvolle Zeit vergehen.
    Die bisherige Lösung des Problems besteht in einer Vollmacht, die sich beide Partner gegenseitig erteilen können. Dann ist die Rechtslage klar. Doch gerade jüngere Paare sind auf derlei Eventualitäten zu selten vorbereitet. Weit verbreitet ist die Ansicht, dass der nächste Angehörige automatisch das Recht zu Entscheidungen erhält. Das hat auch eine Untersuchung der Central Krankenversicherung im Jahr 2014 gezeigt. Zwei Drittel der Befragten waren dieser Ansicht. In der Altersgruppe zwischen 18 und 29 Jahren gingen sogar vier von fünf Bürgern von diesem Rechtsirrtum aus.
    Eine andere Untersuchung belegte, dass Menschen das Vertrauen in einem solchen Notfall ganz überwiegend in den Partner setzen. Eine große Mehrheit vertrat die Auffassung, dass Ärzte und Angehörige gemeinsam entscheiden sollen. Einen Richter wollen in dieser Frage nur die wenigsten vonnöten wissen. Die Ergebnisse der Studien haben die Politik wachgerüttelt. An diesem Donnerstag berät der Bundestag in erster Lesung das Gesetz „zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern“. Dieser Initiative des Bundesrates hat Justizminister Heiko Maas in dieser Woche noch mit einer Formulierungshilfe unterstützt, die von der Bundesregierung insgesamt beschlossen wurde.
    Wenn das Gesetz in Kraft tritt, erhält der gesunde Ehe- oder Lebenspartner automatisch das Entscheidungsrecht, wenn der andere „bestimmte Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht besorgen kann.“ Das Recht entfällt nur, wenn der andere dies vorab per Vollmacht anderweitig entschieden hat. Und dieser Beistand bezieht sich auch nur auf gesundheitsbezogene Notfälle. „Die Rechtslage wird der soziokulturellen Wirklichkeit angepasst“, heißt es im Entwurf der Neuregelung.
    Die Vorsorgevollmacht wird dadurch nicht überflüssig. Denn sie wird zum Beispiel für die Regelung von Vermögensfragen oder den Zugang zum Konto benötigt. Bei einer längeren Handlungsunfähigkeit des einen Partners wird die Bestellung eines Betreuers in diesen Dingen erforderlich bleiben.
    Eine gute Nachricht hat der Justizminister auch für Vormunde und Betreuer. Ihre Vergütung wird um 15 Prozent angehoben, der erste Zuschlag seit 2005. „Hier müssen wir der Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen Rechnung tragen“, sagt Maas. Eine bessere Vergütung käme zudem den Betreuungsvereinen zugute. Nur so könnten diese die Qualität ihrer Arbeit beibehalten.

  • Verbreitete Skepsis gegen selbstfahrende Autos

    Große Mehrheit der Bürger will Herstellerhaftung bei Unfällen. Eine Datensammlung wird nur für bestimmte Zwecke gewünscht.

    Die Deutschen sehen der Ära selbstfahrender Autos mit gemischten Gefühlen entgegen. Zwei Drittel der Bürger sehen Vorteile durch die Technologie. Genannt werden vor allem ein besserer Verkehrsfluss, ein geringerer Spritverbrauch und mehr Sicherheit. Auf der anderen Seite ist die Skepsis gegenüber autonomen Fahrzeugen weit verbreitet. 63 Prozent der gut 1.000 in einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom befragten Bürger gaben an, dass sie Angst vor technischen Problemen haben. Jeder vierte traut der Technik gar nicht und fast ein Drittel hält den menschlichen Fahre in Gefahrensituationen für den besseren Fahrzeugführer.
    Weitgehend einig sind sich die Befragten bei der Frage nach der Haftung bei Unfällen mit selbstfahrenden Autos. Nicht einmal jeder Fünfte will den Fahrer dafür in die Verantwortung nehmen. Haften sollen demnach der Hersteller des Autos oder die Softwareentwickler. Den Einbau einer Blackbox, die zur Klärung der Schuld bei Unfällen in den Fahrzeugen installiert werden könnte, befürworten 75 Prozent der Deutschen. Die Weitergabe von Daten ohne besonderen Grund will kaum ein Befragter. Nur jeder Zehnte wäre dazu bereit. Der Anteil steigt deutlich an, wenn mit der Datensammlung auch ein praktischer Nutzen verbunden ist. Die Hälfte der Befragten gäbe die Fahrtinformationen für einen besseren Umweltschutz, eine schneller Verkehrsführung oder eine Aufklärung von Straftaten preis.
    „Damit autonome Autos Akzeptanz finden, müssen sie ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren“, sagt Bitkom-Vizepräsident Achim Berg. Auch müsse es klare und transparente Regeln zur Verwendung der anfallenden Daten geben. Der Verband bewertet die Ergebnisse der Befragung positiv. Erwähnt wird dabei auch das vergleichsweise große Vertrauen in die heimische Autoindustrie, der die Bürger mehr Kompetenz bei der Entwicklung der Technologie zuweisen als den IT-Konzernen Apple oder Google.

  • Bankberater schneiden wieder einmal schlecht ab

    Nur fünf von 21 Banken beraten ihre Kunden bei der Baufinanzierung gut. Fehler können die angehenden Bauherren zehntausende Euro kosten.

    Manchmal lässt sich der Unterschied zwischen gut und schlecht leicht erkennen. Bei einer Baufinanzierung kann er zum Beispiel 35.000 Euro betragen. So groß war die Differenz zwischen einem Angebot der Commerzbank für den Kauf einer Wohnung im Vergleich zu günstigeren Offerten anderer Geldhäuser. Das fand die Zeitschrift Finanztest heraus, die die Beratung von 21 Instituten bei der Baufinanzierung getestet hat.
    Das wichtigste Ergebnis ist, dass sich kein Häuslebauer oder Wohnungskäufer auf die Tipps und Berechnungen einer einzigen Bank verlassen sollte. „Dann wird das Projekt oft unnötig teuer und kann schnell zu einem finanziellen Reinfall werden“, sagt der Chefredakteur des Magazins, Heinz Landwehr. Denn in den insgesamt 143 Beratungsgesprächen, zu denen das anonyme Testpaar aufgebrochen ist, reihten sich die Fehler der Bankangestellten vielfach aneinander. Immer wieder seien Finanzierungen empfohlen worden, deren Kreditraten sich die Kunden gar nicht leisten konnten. Mitunter habe die Kreditsumme nicht für die Anschaffung der Immobilie ausgereicht oder das Darlehen erwies sich als zu teuer.
    Dabei geht es um viel Geld. Die Deutschen schlossen im vergangenen Jahr Baudarlehen in einer Gesamthöhe von 235 Milliarden Euro ab. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus nutzen viele Haushalte die Möglichkeit, günstig an eine Finanzierung der eigenen vier Wände zu kommen. Umso wichtiger ist eine gute Beratung. Doch daran fehlt es in vielen Bankfilialen. „Das Ergebnis ist ernüchternd“, stellt Landwehr fest.
    Nur vier Institute glänzten mit einer guten Beratung. Testsieger sind die Frankfurter Volksbank, die Frankfurter Sparkasse sowie die Kreditvermittler Dr. Klein und Interhyp. Konzerne wie die Allianz oder die Deutsche Bank landeten nur im Mittelfeld, die Postbank und die Commerzbank schrammten laut Landwehr nur knapp an der Note mangelhaft vorbei. Letztere erhielten mit der Sparda West und der Sparkasse KölnBonn zwei Institute.
    Die Aufgabe hätte ein guter Berater problemlos lösen können. Ein Ehepaar wollte eine Wohnung kaufen, die je nach dem örtlichen Preisniveau zwischen 250.000 Euro und 425.000 Euro kosten sollte. Beide verfügten über ein solides Einkommen und hätten das Darlehen jährlich mindestens um drei Prozent tilgen können. Auch hatte das Paar ausreichend Eigenkapital auf der hohen Kante.
    Doch in der Praxis ging vieles schief. „Viele Berater pfuschten schon beim Fundament der Finanzierung“, erläutert Landwehr. Manche übersahen, dass neben der monatlichen Kreditrate auch ein Hausgeld bezahlt werden muss, mit dem laufende Kosten wie die Müllabfuhr gedeckt werden. Einige Berater rechneten die Lebenshaltungskosten des Paares herunter, was zu hohe Kreditraten zur Folge hatte. In einigen Fällen reichte die errechnete Kreditsumme nicht zur Finanzierung aus. Eine solche Lücke trat laut Finanztest vor allem bei der Deutschen Bank und der Postbank auf. Die Berliner Sparkasse verweigerte die Finanzierung für den 45-jährigen Testkunden mit dem Hinweis auf sein Alter gleich ganz.
    Auf eine vergleichbare Darstellung ihrer Berechnungen legen viele Berater auch keinen Wert. Mal wurde den Kunden nur ein Schmierzettel mit lauter Abkürzungen mit auf den Weg gegeben. Tilgungspläne hatten nur vier von fünf Beratern zur Hand. Dabei müssen die Banken vor dem Vertragsabschluss das standardisierte Merkblatt der EU aushändigen, auf dem alle wichtigen Kreditmerkmale verzeichnet sind.
    Finanztest rät angehenden Haus- oder Wohnungskäufern daher zu einer guten Vorbereitung der Beratungsgespräche. „Schon vor der Suche nach einer Immobilie sollten Sie für sich klären, wie hoch Kredit und Kaufpreis ausfallen dürfen“, sagt Landwehr. Dazu sei eine Auflistung des vorhandenen Vermögens sowie der monatlichen Ausgaben sinnvoll. All diese Punkte sollten im Beratungsgespräch genannt werden. Auch sollten sie darauf bestehen, die Eckpunkte der angeratenen Finanzierung schriftlich zu erhalten. So könnten die Angebote mit denen anderer Banken oder Vermittler verglichen werden.

  • „Plattform-Arbeiter spüren Druck“

    Betriebswirtin Stampfl über die „Uberisierung der Arbeit“. Beschäftigte für den US-Taxi-Dienst Uber und ähnliche Plattformen erwirtschaften zusätzliche, allerdings stark schwankende Einkommen.

    Hannes Koch: Sie haben den Begriff der „Uberisierung“ der Arbeit geprägt. Der Begriff leitet sich ab vom US-Taxi-Dienst Uber. Was ist der Unterschied zwischen der Arbeit von solchen Fahrern und normalen Beschäftigten?

    Nora Stampfl: Diese Beschäftigten arbeiten offiziell selbstständig. Sie fahren auf Abruf. Ihr Arbeitstag ist oft sehr zerstückelt. Der nächste Auftrag kann schnell kommen oder lange auf sich warten lassen. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass sie regelmäßig und ausreichend Geld verdienen. Ihr Einkommen schwankt häufig stark. Um die Sozialversicherung müssen sich diese Mikro-Unternehmer selbst kümmern, die Arbeitnehmerrechte festangestellter Beschäftigter fehlen ihnen.

    Koch: Formulieren Sie das als Warnung vor diesen neuen Arbeitsformen?

    Stampfl: Zunächst geht es mir um die Analyse, was da eigentlich passiert. Firmen wie Uber agieren nicht als Arbeitgeber, sondern als Plattformen. Sie vermitteln Dienste zwischen den Anbietern – den Fahrern – und den Kunden. Dafür verlangen sie einen Teil des Umsatzes als Gebühr. Im Gegensatz zu konventionellen Arbeitsverträgen können die Plattformen ihre Beschäftigungsbedingungen einfach ändern. Sie schmeißen manche Fahrer kurzfristig raus, wenn die Bewertung durch die Passagiere zu schlecht ist. So spüren solche modernen Dienstleister einen höheren Druck als Angestellte in festen Tätigkeiten. Trotzdem ist das nur die halbe Wahrheit.

    Koch: Was ist das Positive?

    Stampfl: Viele Uber-Fahrer oder auch Mieter, die ihre Wohnung über die Vermittlungsseite Airbnb an Touristen vermieten, erwirtschaften ein zusätzliches Einkommen. Es handelt sich um Nebenjobs. Sie sind nicht ausschließlich auf diese Einnahmen angewiesen. Das belegen Untersuchungen aus den USA. Denken Sie an Lieferdienste wie Foodora und Deliveroo, die den Leuten das warme Abendessen nach Hause bringen: Für diese Firmen fahren oft Studenten, die sich ein größeres Taschengeld dazuverdienen. Die Tätigkeiten sind flexibel, sie lassen sich in den Alltag einpassen, ermöglichen also zusätzliche Freiheitsgrade.  

    Koch: Nehmen solche Plattformen und Tätigkeiten auch in Deutschland zu?

    Stampfl: Ja, das muss man als gesellschaftlichen Trend betrachten. Projektbezogene Arbeitsbeziehungen sind häufiger anzutreffen, das Normalarbeitsverhältnis ist auf dem Rückzug, wenngleich es noch die Mehrheit der Stellen in Deutschland regelt. Genaue Daten zur Zahl der uberisierten Jobs gibt es bisher aber nicht – auch weil sich die Abgrenzung schwierig gestaltet.

    Koch: Wie steht es um die soziale Absicherung der Mikro-Unternehmer, bekommen sie Zugang zur Sozialversicherung?

    Stampfl: Sie werden als Selbstständige eingestuft und müssen sämtliche Beiträge selbst tragen. Weil es keinen Arbeitgeber gibt, zahlt dieser auch nicht den üblichen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Im Ergebnis werden wohl viele Plattformarbeiter darauf verzichten, in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung einzuzahlen.

    Koch: Für selbsständige Schriftsteller, Journalisten, Musiker, Maler und andere kreative Berufe gibt es die Künstlersozialkasse, die der Staat bezuschusst. Wäre das ein Modell?

    Stampfl: In diese Richtung könnte man überlegen. Beispielsweise könnte jede dieser Transaktionen mit einer Zahlung in einen Sozialfonds verbunden sein, der den Plattformarbeitern zugute kommt. Wir sollten aber vorsichtig sein bei der Regulierung: Schließlich bieten die neuen Branchen Innovationen, Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten, die es früher nicht gab. Man soll die junge Pflanze nicht zertreten.

    Koch: Optimisten bezeichnen die Plattformen auch als Sharing Economy, Wirtschaft des Teilens. Darin liegt die Hoffnung, dass die Bürger besser und nachhaltiger leben, wenn sie ihre Autos oder Wohnungen gemeinsam nutzen. Ist das eine Illusion?

    Stampfl: Nicht vollständig, darin steckt eine gewisse Wahrheit. Es stimmt ja, dass nicht jeder alles besitzen muss. Man kann private Autos teilen, indem man sie an die Nachbarn verleiht oder auf manchen Strecken Mitfahrer einlädt und damit zusätzliches Geld verdient. In den großen Städten funktioniert privates und traditionelles Carsharing sehr gut – wenngleich noch nicht klar ist, ob es einen ökologischen Vorteil hervorruft.  

    Bio-Kasten:
    Nora Stampfl (45) ist Inhaberin des Büros für Zukunftsfragen in Berlin. Für ihre Kunden ist sie dem gesellschaftlichen Wandel auf der Spur, zur Zeit befasst sie sich intensiv mit der Zukunft der Arbeitswelt und der Sharing Economy. Zuvor war die Betriebswirtin als Unternehmensberaterin für PricewaterhouseCoopers und IBM tätig.

    Info-Kasten
    Neue Arbeit und ihre Risiken
    Im Zuge der Digitalisierung entstehen neue Formen der Beschäftigung. Manche Ingenieure werden als sogenannte Schwarm-Arbeiter (Crowdworker) von den Firmen per Internet für kurzfristige Projekte ausgesucht und beauftragt. Ihre Kollegen oder Chefs treffen diese modernen Dienstleister niemals persönlich, sie können am anderen Ende der Welt sitzen. Weitere Mikro-Unternehmer, verdingen sich als Reinigungskräfte auf der Internetseite Helpling, fahren Taxi für den US-Dienst Uber oder vermieten ihre Wohnung mittels Airbnb. Diese internet-basierten Tätigkeiten werden zum Teil der sogenannten Sharing-Economy zugerechnet, der Wirtschaft des Tauschens und Teilens. Mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen dieser Entwicklung setzt sich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in seiner neuen Publikation „Teilen, tauschen, leihen“ auseinander. Betriebswirtin Nora Stampfl hat daran mitgearbeitet.

  • Die große Kluft zwischen Prognose und Wirklichkeit

    Kunden von Lebensversicherungen erhalten am Ende häufig weniger Geld als einst vorhergesagt. Doch gegen verfehlte Prognosen lässt sich kaum etwas unternehmen.

    Rund 90 Millionen Lebensversicherungsverträge gibt es in Deutschland. Die meisten laufen über Jahrzehnte. Wenn sie am Ende der Laufzeit zur Auszahlung kommen, erleben viele Kunden eine herbe Enttäuschung. Denn das vom Versicherungsvertreter beim Vertragsabschluss genannte
    Schlussvermögen erweist sich oft als übertrieben. So überzeugte ein Verkäufer von Policen den Autor dieser Zeilen 1994 mit der Aussicht auf knapp 1.000 D-Mark, also fast 500 Euro Rente von seinem Angebot. In der jährlichen Zwischenrechnung der Versicherung ist heute nur noch von 360 Euro Monatszahlung im Alter die Rede.
    Vielen Sparern geht es ähnlich, wie die Zeitschrift Finanztest vor genau einem Jahr ermittelte. Die Verbraucherschützer werteten mehr als 90 laufende Verträge von Versicherten aus. Zwischen der Modellrechnung und dem Ergebnis würden oft erhebliche Lücken klaffen, stellte Finanztest fest, „die Überschussangaben zu Beginn des Vertrags erwiesen sich meist als Fehlschluss.“ Den Kunden wurde am Ende der Laufzeit bis zur Hälfte weniger überwiesen als zuvor angekündigt. Das entgangene Vermögen kann sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag summieren.
    „Die Enttäuschung beruht meist auf einer falschen Erwartungshaltung“, sagte die Sprecherin des Bundes der Versicherten, Bianca Boss: Bei Vertragsabschluss werde nur selten vom Versicherungsvertreter darauf hingewiesen, dass es sich bei der Ablaufleistung um eine Zusammensetzung aus garantierter Summe und nicht garantierter Überschussbeteiligung handelt. Dabei ist das ein wichtiges Prinzip dieser Geldanlage. Die Anbieter sichern eine geringe Verzinsung zu. In sehr alten Verträgen waren es noch vier Prozent. Momentan sind es mickrige 1,25 Prozent. Alle darüber hinaus gehenden Erträge hängen von anderen Faktoren ab, zum Beispiel dem Anlageerfolg des Unternehmens oder der Sterblichkeit der Versichertengemeinschaft.
    Die Politik trägt eine Mitschuld an den geringeren Auszahlungen. „Auch die weiteren Eingriffe der Regierung auf das Vermögen der Verbraucher – Bewertungsreserven und Zinszusatzreserven – führt zu einer weiteren Verringerung der Ablaufleistung“, erläutert Boss. Diese Gesetzesänderungen sollen die Versicherungsbranche stabilisieren. Denn in der aktuellen Niedrigzinsphase gelingt es den Unternehmen nur mit Mühe, ihre Zusagen für alte Verträge auch zu erwirtschaften.
    Der Unterschied zwischen den garantierten und den zusätzlichen Erträgen erkennen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg nur die wenigsten Kunden. „Als Laie kann man das auch in den meisten Fällen nicht sehen oder verstehen“, sagt die Abteilungsleiterin für Altersvorsorge, Kerstin Becker-Eiselen. Den Betroffenen kann die Expertin kaum Hoffnung auf einen erfolgreichen Widerspruch bei einer Abweichung von Prognose und Realität machen. Wenn man tatsächlich mal Anhaltspunkte dafür finde, dass etwas nicht stimmt, könne man sich an den Ombudsmann der Versicherungen wenden.
    Die Schlichtungsstelle nimmt Beschwerden von Versicherungskunden entgegen. Auf der Internetseite www.versicherungsombudsmann.de erklären die Fachleute, wie Verbraucher die Prüfung in die Wege leiten können. Auch bei der Bundesfinanzaufsicht BaFin können Verbraucher Eingaben machen, wenn sie sich unbotmäßig übervorteilt fühlen. Die Behörde informiert unter der Adresse www.bafin.de über die Rechte der Verbraucher gegen über ihrer Lebensversicherung.
    Der Ombudsmann zeigt zwar Verständnis für den Ärger der Kunden, die weit weniger ausgezahlt bekommen als erwartet. Doch große Hoffnung auf einen erfolgreichen Widerspruch kann der Schlichter nicht verbreiten. „Die mitgeteilten Werte sind in der Regel weder hinsichtlich der Berechnung noch unter rechtlichen Gesichtspunkten zu beanstanden“, betont er. 2015 war nicht einmal jede vierte Beschwerde erfolgreich. Im Durchschnitt aller Versicherungssparten waren es immerhin 44 Prozent. Die BaFin bestätigt den Befund. In der Regel müsse die Abweichung von Prognose und Ergebnis hingenommen werden.
    Einen laufenden Vertrag deshalb zu kündigen, ist nach Ansicht der Finanzexperten nicht ratsam, weil die Rückkaufwerte in der Regel viel zu gering sind. Auf eine Ausnahme weist die Hamburger Verbraucherzentrale hin. Bei Verträgen, die zwischen Mitte 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, war die Widerspruchbelehrung in vielen Fällen fehlerhaft. Dann haben die Kunden zeitlich unbegrenzt den Anspruch auf die Rückzahlung aller eingezahlten Beträge nebst Zinsen. Nur den für die Versicherungsleistung im Todesfall aufgewendeten Beträge darf das Unternehmen einbehalten. Laut Verbraucherzentrale fahren kündigungswillige Kunden damit meist besser als bei einer einfachen Auflösung des Vertrags. Ob dieses Verfahren für einen Verbraucher in Frage kommt, kann auf der Webseite www.vzhh.de/versicherungen/325718/widerspruch-rechnen-pruefen-geld-zurueckholen.aspx geprüft werden.

    Versicherungsverträge sind kompliziert. Ist ein Kunde nicht einverstanden mit den Leistungen seines Anbieters, kann sich eine professionelle Prüfung des Vertrags lohnen. Das bietet die Verbraucherzentrale Hamburg an. Der Vertrags-Check kostet zwar eine Gebühr von 85 Euro. Doch angesichts der oft hohen Summen, um die es bei Lebensversicherungen geht, kann sich der Aufwand lohnen.

  • Bestpreis und bester Preis

    Streit um Vertragsklauseln der Buchungsportale vor Gericht

    Buchungsportale im Internet erfreuen sich bei Urlaubern und Geschäftsreisenden wachsender Beliebtheit. Das Bundeskartellamt hat Bestpreisgarantien aber mittlerweile untersagt. Darum gibt es einen Rechtstreit zwischen dem großen Portal booking.com und der Behörde. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat die Entscheidung darüber erst einmal vertagt. Darum geht es.

    Warum sollen die Kunden bei booking.com nicht den besten Preis bekommen?
    Dagegen hat das Kartellamt im Prinzip nichts einzuwenden. Aber die Verträge zwischen dem Portal und den Hotels sahen vor, dass die Herbergen auf ihren eigenen Webseiten keine günstigeren Offerten mehr anbieten dürfen. Diese Einschränkung bei der Preisgestaltung stört die Behörde. Seit Dezember 2015 darf booking-com diese Klausel in ihren Verträgen mit den Hotels nicht mehr verwenden. Die Beschwerde dagegen läuft noch. Das zweite große Portal HRS hat diese Klauseln bereits zuvor auf Beschluss der Wettbewerbshüter hin streichen müssen.
    Wie funktionierte die Bestpreis-Garantie?
    Die Hotels verpflichteten sich gegenüber den Buchungsportalen, die Zimmer bestimmter Kategorien, zum Beispiel Doppelzimmer mit Meerblick, im Onlinevertrieb höchstens bei einem anderen Portal günstiger anzubieten, nicht jedoch über das eigene Webangebot. Mittlerweile hat booking-com einen anderen Weg zum gleichen Ziel gefunden. Das Unternehmen verspricht seinen Kunden eine Preisanpassung nach unten, wenn er anderswo im Netz ein preiswerteres Angebot für das gesuchte Zimmer findet.
    Lohnt sich nun die Buchung direkt im Hotel?
    Das ist nicht zwangsläufig der Fall. Doch die Hotels haben wieder einen eigenen Spielraum, hier oder dort beim Preis herunterzugehen. „Wir raten dazu, im Hotel nachzufragen, ob es einen besseren Preis gibt“, sagt der Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DeHoGa), Christopher Lück. Direkt vor Ort lassen sich nach Angaben des europäischen Hotelverbands auch Sonderkonditionen oder spezielle Angebot besser erfragen.

    Wie wichtig sind die Buchungsportale für die Hotellerie?
    Inzwischen sind die Such- und Buchungsmaschinen für Zimmer, Wohnungen oder Flüge ein fester Bestandteil des Buchungsgeschehens. In Deutschland zählte der Hotelverband 2015 zum ersten Mal mehr Zimmerbuchungen über Portale wie HRS, Expedia oder booking.com als per Telefon. Jedes vierte Zimmer wird danach bei diesen Unternehmen reserviert. Unter den Portalen ist wiederum booking-com das größte. Laut Bundeskartellamt deckt es 30 Prozent des Marktes alleine ab. Die Branche rechnet mit einem weiteren Wachstum der Buchungsportale. „Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Marktbedingungen wieder fairer und ausgeglichener werden“, sagt Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland. Dies erhofft sich der Verband auch durch das Düsseldorfer Urteil.

    Warum geht booking.com gegen das Verbot von Bestpreis-Klauseln vor?
    Das Unternehmen verweist auf die gängige Praxis in vielen anderen Ländern. Den Verbrauchern werde auch diese Weise ein transparenter und einheitlicher Preisvergleich ermöglicht. Das sehen die deutschen Kartellbehörden anders. Der Wettbewerb werde eingeschränkt, wenn die Hotels keine eigenen Angebote mehr ins Netz stellen können. Auch deren Kollegen im Ausland, zum Beispiel in Frankreich, Italien und Schweden, sehen die Preisgarantieklauseln skeptisch.

    Wie geht es weiter?
    Wann das Gericht über die Beschwerde entscheidet, ließ es noch offen. Der erste Kartellsenat des OLG Düsseldorf äußerte allerdings Zweifel an der Entscheidung der Wettbewerbshüter. Geprüft wird nun, ob die Vertragsklauseln nicht notwendige Vereinbarungen zwischen Hotelpartnern darstellten. Es kann also gut sein, dass die alte Bestpreisgarantie bald wieder fester Bestandteil der Portale werden kann.

  • Kein Kandidat in Aussicht

    Die Suche nach einem Kandidaten für die Bahnführung ist kompliziert. Neben Wirtschaftskompetenz ist auch politisches Gespür gefragt.

    Der scheidende Vorstandschef Rüdiger Grube hat seinen Platz im Bahntower noch nicht richtig verlassen, als die Diskussion über einen Nachfolgekandidaten losgeht. Doch heiße Kandidaten sind noch nicht in Sicht. Eine schnelle Besetzung des Postens erscheint wenig wahrscheinlich, weil darauf niemand vorbereitet war und die Position „sehr spezielle“ Voraussetzungen verlangt, wie es ein Bundestagsabgeordneter umschreibt. Doch was genau muss der neue Spitzenbahner können?
    Zunächst einmal muss er das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich leiten. Die Deutsche Bahn ist ein Konzern mit 40 Milliarden Euro Jahresumsatz und 300.000 Beschäftigten, von denen knapp zwei Drittel in Deutschland ihren Dienst verrichten. Dazu gehört ein Schienennetz von 36.000 Kilometern Länge, die größte Spedition Europas, eine erfolgreiche britische Bahn, Züge, Busse und Grundstücke. Millionen Fahrgäste sind im Nahverkehr auf die Leistungen des Unternehmens angewiesen, das praktisch überall in Deutschland präsent ist.
    Gesucht wird aber auch jemand, der die Energie, das Durchhalte- wie Leidensvermögen für den „zweitverrücktesten Job der Republik“ mitbringt. So hat der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder den Posten des Bahnchefs einmal beschrieben. Kanzler ist natürlich noch verrückter. Diese Einordnung hat mit den Besonderheiten der Bahn zu tun. Es ist das größte noch in Staatsbesitz befindliche Unternehmen. Die Vorgaben für den neuen Chef kommen daher von Politikern, nicht von Aktionären. Die Bahn muss zugleich wirtschaftlich sein und die Mobilität der Gesellschaft in der Fläche sicherstellen. Im Arbeitsvertrag wird die politische Präsens üblicherweise auch festgeschrieben, zum Beispiel, wie oft der Bahnchef im Bundestag erscheinen muss. Zudem steht der Vorstandsvorsitzende im Rampenlicht der Öffentlichkeit und muss oft auch persönliche Kritik aushalten. „Da muss man einen Hintern in der Hose haben“, stellte ein Vorgänger Grubes einmal fest.
    Die Erwartungen sind an den neuen Bahnchef sind auf allen Seiten hoch. Die Fahrgäste erwarten einen verlässlichen Service und pünktliche Züge zu akzeptablen Preisen. Der Bund will mehrere Hundert Millionen Euro jährlich als Dividende kassieren. Die Oppositionsparteien wollen eine Verlagerung von Verkehr auf die Schiene. Die Bundesregierung will vor allem Ruhe rund um den Konzern. Dabei trägt sie als Vertreter des Eigentümers Staat selbst zum gelegentlichen Chaos bei, weil es nach wie vor keine konkrete Vorgaben dafür gibt, was die Bahn eigentlich leisten soll. Stehen Gewinne im Vordergrund oder eine möglichst gute Verkehrsleistung? Soll die Bahn international vorne mitmischen oder sich auf Eisenbahnfahrten in Deutschland konzentrieren? Soll sie doch irgendwann privatisiert werden oder Staatskonzern bleiben?
    Potenziellen Kandidaten für den Chefposten hat das Unternehmen vor allem Aufregung zu bieten. Das Salär des Vorstandsvorsitzenden ist im Vergleich zu anderen Großkonzernen eher überschaubar. Zu einem Festgehalt von 900.000 Euro summerien sich noch erfolgsabhängige Bonuszahlungen. Im Verlustjahr 2015 kam Grube insgesamt auf 1,4 Millionen Euro. Daimler-Chef Dieter Zetsche konnte im gleichen Jahr das Zehnfache einstreichen.
    Bewerben können sich Interessenten um diesen Job nicht. Man wird gefragt. Für eine Aufgabe dieser Größenordnung und Komplexität kommen in Deutschland nach Einschätzung des Personalberaters Wolfram Tröger vom Fachverband Personalberatung nur ein paar Manager in Frage. „Die Auswahl ist nicht trivial“, sagt der Experte. Zunächst müsse der Eigentümer aber eine strategische Diskussion über die Ausrichtung des Konzerns führen. Blindbewerbungen sind auf jeden Fall zwecklos. Das letzte Wort über die Besetzung des Postens liegt am Ende bei der Bundeskanzlerin.
    Ob es vor der Bundestagswahl überhaupt zu einer Neubesetzung kommt, wird in Fachkreisen schon angezweifelt. Derzeit führt Finanzvorstand Richard Lutz die Geschäfte. Hausintern wurde bislang nur der ehemalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla als Nachfolger genannt. Doch Pofallas Chancen sind durch den vorzeitigen Rückzug Grubes geschwunden, auch weil er nach Einschätzung aus Unternehmenskreisen noch nicht genügend Erfahrungen im Management gesammelt hat. Die anderen Vorstände signalisieren, dass sie nicht weiter aufsteigen wollen.
    Eine Neubesetzung von Außen stößt auf ein anderes Problem. Wer geht schon gerne zu einem Konzern, der nicht weiß, wo er hin will und dessen Aufsichtsrat gerade auf schmähliche Weise einen Topmanager vertrieben hat. So befürchten Bahnkenner schon eine lange Vakanz auf der Chefposition, die sich womöglich bis nach der Bundestagswahl hinziehen könnte. Für wahrscheinlich halten es die Beobachter, dass auch ein zweiter Job neu besetzt werden muss. Aufsichtsratschef Utz Felcht wird nach dem Desaster rund um die Vertragsverlängerung von Rüdiger Grube keine Zukunft mehr im Aufsichtsrat gegeben.

  • Neuromarketing

    Marketingexperten nutzen die menschlichen Schwächen zur Verkaufsförderung aus. Unbewussten Wünschen können sich nur die wenigsten ganz entziehen.

    Die Verpackung des Bio-Brotkorbs mit verschiedenen Sorten Vollkornschnitten vermittelt auf weniger Quadratzentimetern Raum viele Botschaften. Das Wort „Bio“ wirkt wie von Mutti handschriftlich angebracht. Ein Foto zeigt frische Getreidehalme, auf einer Scheibe Brot wecken ein Klacks Frischkäse mit frischem Basilikum und einer aufgeschnittenen Tomate Appetit. Dazu prangen auf der Verpackung mehrere Siegel, eines für Bio, eines für die Umweltorganisation WWF sowie eine Art Stempel, der verspricht, dass der Inhalt „reich an Ballaststoffen“ ist.
    Dem Zufall wird bei der Gestaltung nichts überlassen. „Verpackungen verwandeln unattraktive Inhalte in Erlebnisillusionen“, erklärt der Hans-Georg Häusel. Der Diplom-Psychologe hat sich auf das so genannte Neuro-Marketing spezialisiert, mit dem Unternehmen an das Unterbewusstsein ihrer Kunden herankommen wollen, um sie zum Kauf von Waren zu verführen. So signalisiert die Verpackung des Brotkorbs zum Beispiel gesunde Frischware. Das übernehmen Tomate, Kräuter und Biosiegel. „Diese emotionale Produktinszenierungen bringen bares Geld“, erläutert der Experte. Denn die dadurch erzeugte Erwartungshaltung lässt die Verbraucher tiefer dafür in die Tasche greifen. Tatsächlich ist der Inhalt langweilig, trockenes Brot halt. Die Schnitten zerbröseln schnell, wenn man sie trennen will.
    Das wissen die Kunden auch spätestens, nachdem sie das Brot einmal ausprobiert haben. Dennoch klappt die Verführung oft mehrmals. Das Gefühl siegt über die Vernunft. "Wer sich an das Herz der
    Menschen richtet, wird immer emotional überzeugender sein“, sagt Häusel. Denn der Mensch sei von Natur aus denkfaul. So entscheidet das Unterbewusstsein am Ende, was im Einkaufswagen landet.
    Besonders stark ausgeprägt ist diese menschliche Schwäche bei Markenprodukten. Auch wenn sie deren Qualität nicht von der konkurrierender Angebote unterscheidet, geben die Konsumenten dafür gerne mehr Geld aus. Denn Marken besetzen bestimmte emotionale Eigenschaften, die das jeweilige Produkt subjektiv aufwerten. „Sie versprechen Status, Exklusivität und auch Individualität“, erläutert Häusel, der seine Erkenntnisse auch in einem Buch zusammengefasst hat.*
    Mit diesem Versprechen grenzen sich einzelne Markenanbieter voneinander ab, wie ein Beispiel der Autoindustrie zeigt. Audi steht laut Häusel für den technischen Vorsprung, BMW für Fahrfreude und Mercedes für Sicherheit und Qualität. Diese Merkmale ließen sich zwar auch bei den Modellen anderer Hersteller finden. Doch mit einem hohen sozialen Status sind sie vor allem bei den deutschen Premiumherstellern verbunden.
    Das menschliche Verhaltensmuster erklärt zumindest teilweise auch den Erfolg politischer Populisten. Sie verkaufen zwar keine Waren oder Dienstleistungen, doch sie werben um Stimmen, die sie an die Macht bringen können. Auf die Inhalte kommt es Häusel zufolge nur einem kleinen Teil der Wähler entscheidend an. „Nur 20 Prozent der Menschen bevorzugen eine differenzierte Betrachtung zur Meinungsbildung“, sagt der Hirnforscher. Momentan stünden zum Beispiel Themen wie Sicherheit und Ordnung in der Rangliste der Bürger vor den eigenen materiellen Interessen. „Populisten gehen auf die zentralen Bedürfnisse der Menschen ein“, sagt Häusel. Einfache Botschaften dringen so über das Herz ins Hirn. Donald Trump habe beispielspielsweise auf zwei davon gesetzt: „Wir schaffen das und wir kommen groß raus.“ Damit ist er nun Präsident geworden. Die AfD in Deutschland bedient sich einer vergleichbaren Strategie. Wenig Inhalt, viel Emotion.
    Der Reigen manipulativer Tricks, mit denen die Wirtschaft Konsumenten zum Kauf verführen will, ist umfangreich. Einen Teil der Methoden kennt fast jeder; Quengelkassen im Supermarkt oder zu große Einkaufswagen, die zum Kauf von Produkten verführen, die aktuell gar nicht benötigt werden. Immerhin hat Häusel auch eine positive Erkenntnis parat. Auch gewiefte Verführer scheitern beim Verkauf von Kühlschränken am Nordpol. Denn ganz lässt sich die Vernunft der Kunden doch nicht umgehen. „Sie werden einer Oma kein Skateboard verkaufen“, ist sich Häusel daher sicher.
    Andere Manipulationen fallen weniger auf. Gut trainierte Verkäufer beherrschen diese Technik gut. Zunächst bauen sie Vertrauen auf, fallen nicht gleich mit ihren Angeboten über die Kundschaft her. Ist der Verkäufer sympathisch, sucht das Unterbewusstsein nach einer Bestätigung für diesen ersten Eindruck. Dabei wird im Hirn ein „Vertrauenshormon“ namens Oxytocin freigesetzt. Es sorgt dafür, dass weniger Misstrauen entsteht. Komplimente und leichte Berührungen verstärken diesen Effekt noch, ebenso die Betonung von Gemeinsamkeiten („den trinke ich gerne selber“). „Tief in unserem Gehirn gibt es einen Steinzeit-Mechanismus“, vermutet Häusel, der für Misstrauen gegenüber Fremden und Vertrauen gegenüber Ähnlichen sorgt.
    Ganz entgehen kann den Psychotricks wahrscheinlich kein Verbraucher. Ein paar Vorsichtsmaßnahmen schützen laut Häusel vor unnötigen Ausgaben. „Decken Sie den emotionalen Grund Ihres Kaufwunsches auf“, rät der Experte. Gerade vor teuren Anschaffung empfiehlt er eine kleine Auszeit zum Nachdenken, ob das Produkt wirklich gebraucht wird.

    * Hans-Georg Häusel, Kauf mich! Wie wir zum Kaufen verführt werden, Haufe, 2013

  • Gewinne wie im Drogenhandel

    Gefälschte Lebensmittel

    Mit gefälschten Lebensmitteln verdienen sich Kriminelle eine goldene Nase. Doch die Aufrüstung der Behörden nach dem Pferdefleisch-Skandal vor einigen Jahren zeigt Wirkung. Die Zusammenarbeit in Europa klappt nun besser, sagt der Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Helmut Tschiersky. Der promovierte Pharmazeut, Jahrgang 1957, leitet die Kontrollbehörde seit 2008. Mit ihm sprach unser Korrespondent Wolfgang Mulke.

    Frage: Der Skandal um Pferdefleischlasagne liegt schon Jahre zurück. Seither sind keine ähnlich spektakulären Fälle von Lebensmittelpanschereien mehr ans Licht gekommen. Sind die behördlichen Kontrollen besser geworden oder gehen die Gangster trickreicher vor?

    Helmut Tschiersky: Wir sind besser geworden. Nach diesem Skandal haben sich die Überwachungsbehörden in Europa vernetzt. Es gibt mittlerweile ein „Food Fraud Network“, also ein Netzwerk gegen Betrug mit Lebensmitteln. Ein gemeinsames Nachrichtensystem sorgt dafür, dass Informationen über entsprechende Vorkommnisse schnell die Behörden aller Länder erreicht.

    Frage: Ist der Sumpf der Lebensmittelpanscherei damit ausgetrocknet?

    Tschiersky: Es gibt immer noch Meldungen, die allerdings sehr unterschiedlich sind. So gilt in südeuropäischen Ländern schon eine falsche Angabe zur geschützten geografischen Herkunftsbezeichnung zu den Betrugsfällen, was bei uns nicht der Fall ist. Für uns sind andere Dinge interessanter. Hier steht zum Beispiel eine Flasche Olivenöl auf dem Tisch. Wir zeigen auf der Grünen Woche, wie leicht man Olivenöl fälschen kann. Ein Test mit den Besuchern zeigt, dass ein Drittel von ihnen die Fälschung weder schmecken noch erkennen kann. Und sie brauchen dafür nur die Ausstattung eines besseren Chemiebaukastens. Heraus kam die Fälschung durch einen Zufallsfund in einem italienischen Restaurant. Die Behörden sind dem Fall nachgegangen und fanden schließlich in Italien die Fälscherwerkstatt. Das war ein besserer Bretterverschlag.

    Frage: War damit eine Gefahr für die Konsumenten verbunden?

    Tschiersky: Nicht mit jeder Fälschung ist eine Gesundheitsgefährdung verbunden. In diesem Falle war es nur ein minderwertiges Öl. Aber es gibt dieses Risiko. In einem Fall wurden gemahlene Haselnüsse aus Georgien mit gemahlenen Erdnüssen versetzt. Für Allergiker ist das eine Katastrophe. Den Tätern winken satte Gewinne. Ein Kilogramm Haselnüsse kostet 3,60 Dollar, ein Kilo Erdnüsse nur 1,60 Dollar. Wenn man diese Differenz auf viele Tonnen der Ware umrechnet, kommen gewaltige Erträge für die Fälscher heraus.

    Frage: Welche Lebensmittel werden gefälscht, wo wird nur gemogelt?

    Tschiersky: Das ist ein internationales Geschäft mit allen möglichen Lebensmitteln. In Indien kamen zum Beispiel schon einmal Glasnudeln und Reis aus Kunststoff auf den Markt. Ein Grundnahrungsmittel! Anderswo wurden Weine durch die Zusetzung von Aromastoffen zu vermeintlich guten Tropfen aufgemöbelt. Aus Afrika tauchte rot gefärbtes Palmöl auf. Der Herstellungspreis lag bei 80 Cent pro Liter, der Verkaufspreis bei elf Euro.

    Frage: Inwieweit spielt die Organisierte Kriminalität hier eine Rolle?

    Tschiersky: Experten schätzen, dass die Gewinne mit Lebensmittelbetrug die Größenordnung der Erträge aus dem Drogengeschäft oder dem Menschenhandel entsprechen. Es liegt auf der Hand, dass die Organisierte Kriminalität da mitmischt.

    Frage: Sind Sie für die Aufklärung solcher Taten ausreichend gerüstet oder müsste der Gesetzgeber hier noch für Verbesserungen sorgen?

    Tschiersky: Wir sind in ständigem Kontakt mit den europäischen Behörden und auch die Informationskette zwischen Bund und Ländern funktioniert. Es gibt zwei Schwerpunktstaatsanwaltschaften und auch das Bundeskriminalamt arbeitet im Netzwerk mit. Einen Schwachpunkt sind die in Deutschland geltenden Regelungen für anonyme Hinweisgeber. Die so genannten Whistle-Blower sind schlecht geschützt. Sie müssen im Zweifel als Zeugen aussagen, was arbeitsrechtliche Konsequenzen für sie bedeuten kann. Man sollte sie besser absichern.

    Frage: Wie können Verbraucher Fälschungen erkennen oder sich anderweitig davor schützen?

    Tschiersky: Gut gemachte Fälschungen sind für den Kunden kaum zu erkennen. Wenn man sich vor Fälschungen schützen kann, dann mit Aufmerksamkeit. Da sind zunächst die Preise, die für diese Ware verlangt werden. Wenn eine Flasche hochwertiges Olivenöl nur drei Euro kosten soll, stimmt wahrscheinlich etwas nicht. Man sollte auch darauf achten, wo man einkauft und ob man gute Erfahrungen mit dem Händler gemacht hat.

  • Deutschland wird langsam korrupter

    Schmiergelder für die Verwaltung werden als immer normaler empfunden. International hält sich Deutschland mit dem zehnten Rang noch gut. Am schlimmsten geht es in Somalia zu.

    Im internationalen Vergleich gehört Deutschland noch zu den weitgehend korruptionsfreien Ländern. Doch das könnte sich nach Einschätzung der Antikorruptions-Organisation Transparency International (TI) ändern. „So nehmen Führungskräfte aus deutschen Unternehmen es als zunehmend normal wahr, dass irreguläre Zahlungen an Verwaltungen gemacht werden“, sagt die Chefin von TI in Deutschland, Edda Müller. Die Geldgeber erhofften sich dadurch eine schnellere Bearbeitung ihrer Anliegen.
    Das Ansehen der Unternehmen sinkt dadurch. Die Wirtschaft kommt in der Umfrage von TI schlechter weg als die Politik. „Das ist eine neue Entwicklung“, erläutert Müller. In einer im vergangenen November veröffentlichten Studie der Organisation vermutete jeder dritte Befragte, dass alle oder die meisten Unternehmensleitungen in korrupte Machenschaften verstrickt seien. Zur insgesamt kritischeren Bewertung durch TI tragen wohl auch die jüngst bekannt gewordenen Fälle von Bestechung in Regensburg bei. Dort gab es den Vorwürfen der Strafverfolger nach ein jahrelanges Zusammenspiel eines Bauunternehmers mit den jeweiligen Bürgermeistern.
    Dabei geben sich insbesondere die großen Konzerne mittlerweile betont seriös. Sie haben Abteilungen gegründet, die Standards für eine saubere Geschäftsführung setzen und kontrollieren. Doch das allein reicht Müller zufolge nicht aus. Auch die Deutsche Bank oder VW hätten so genannte Compliance-Manager. Trotzdem hätten sich beide Unternehmen an anderer Stelle unsauber verhalten. „Es kommt immer darauf an, was an der Spitze los ist“, sagt die TI-Chefin.
    Positiv bewertet Müller, dass in Deutschland auch Manager ermittelt und bestraft werden, die im Ausland Bestechungsgelder bezahlen. Allerdings verlangt TI, dass das Bundesjustizministerium auch die Namen der betreffenden Unternehmen nennen sollte. Der Abschreckungseffekt wäre dadurch besser.
    Trotz der kritischen Entwicklung steht Deutschland im internationalen Vergleich nach wie vor auf dem zehnten Rang von 176 Ländern. An der Spitze hat sich wenig geändert. Dänemark führt die Rangliste der am wenigsten korrupten Länder an, gefolgt von Neuseeland, Finnland, Schweden, der Schweiz und Norwegen. Laut Müller hängt das Ausmaß der Bestechlichkeit direkt mit dem Funktionieren staatlicher Behörden und einer unabhängigen Justiz zusammen. So hätten der Senegal und Georgien die Alltagskorruption nahezu vollständig niedergerungen, weil die örtlichen Institutionen nach Reformen neues Vertrauen gewinnen konnten.
    Am Ende der Rangliste finden sich Staaten, die von Bürgerkriegen oder instabilen Lagen gekennzeichnet sind. Somalia bildet das Schlusslicht. Syrien, Nordkorea, der Südsudan oder Afghanistan und der Jemen zählen ebenfalls zu den korruptesten Staaten. An diesem Donnerstag beraten die G20-Staaten das Thema. Eine Forderung gibt Müller den Industrieländern mit auf den Weg. Sie fordert einen besseren Schutz für Hinweisgeber. Denn Bestechung fliegt meist erst durch Insidertipps auf. In Deutschland haben Arbeitnehmer aber ein großes Problem, wenn sie einem kriminellen Treiben ihrer Chefs nicht mehr zuschauen wollen. Sie sind arbeitsrechtlich zur Loyalität gegenüber ihrer Firma verpflichtet, auch wenn diese gegen die Regeln verstößt.
    Müller fordert zudem von den G20, stärker gegen die Korruption im Sport, vor allem beim Fußball vorzugehen. Dies dürfe nicht den Sportverbänden überlassen werden, sagt Müller. Auch müsse die Förderung des Sports an Bedingungen knüpfen. Wie stark sich Korruption auf das internationale Ansehen eines Staates auswirken kann, zeigt das Beispiel Katar. In der Rangliste der Länder ist Ausrichterland der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 so stark abgerutscht wie kein anderer Staat, nachdem es rund um den Wettbewerb viele Berichte über unsaubere Geschäfte gab.

  • Letzte Runde im Streit um die Tarifeinheit

    Vor dem Bundesverfassungsgericht beginnt die Verhandlung über das Gesetz, dass die Macht der Kleingewerkschaften bedroht. In der Praxis spielt die umstrittene Regelung noch gar keine Rolle.

    Viel Prominenz findet sich heute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den obersten Richtern gerne selbst darlegen, warum das von ihr 2015 durchgesetzte Tarifeinheitsgesetz der Verfassung entspricht. Gewerkschaftsführer wie der Chef des Deutschen Beamtenbundes (dbb) und Spitzenvertreter der Krankenhausärzte und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vervollständigen den Reigen der Gäste. Es geht um das so genannte Tarifeinheitsgesetz, das der Bundestag 2015 verabschiedet hat und das die Macht von kleinen Gewerkschaften brechen soll.
    Nach dem Tarifeinheitsgesetz gilt in einem Betrieb immer nur ein Tarifvertrag, der mit der jeweils mitgliederstärksten Gewerkschaft abgeschlossen wird. Wenn unklar ist, welche Organisation vor Ort die meisten Mitglieder vorweisen kann, zählen unabhängige Notare die Mehrheitsverhältnisse aus. Damit wird den kleineren Gewerkschaften praktisch die Fähigkeit zum Arbeitskampf genommen. Denn ein Streik lohnt sich nicht, wenn die Gewerkschaft gar nicht tariffähig ist. Das halten die Kläger gegen das Gesetz für verfassungswidrig. „die Berufsgewerkschaften sind in Gefahr, weil ihre ureigenste Daseinsberechtigung in Frage gestellt wird“, stellt dbb-Chef Klaus Dauderstädt fest.
    Es geht um eine ganze Reihe, zum Teil sehr kampfstarker Spartengewerkschaften. Der Öffentlichkeit sind wohl die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) und die Vereinigung Cockpit (VC) am besten bekannt. Beide Organisationen haben mit vielen Streiks für ihre jeweilige Berufsgruppe hohe Abschlüsse durchsetzen können. Sie haben den großen Vorteil, dass sie mit vergleichsweise wenige Leuten den Betrieb ihrer Unternehmen weitgehend lahmlegen können. Auch der Marburger Bund hat in Karlsruhe geklagt. Er vertritt rund 140.000 Krankenhausärzte. Würden die Arbeitgeber in den Kliniken lieber mit Verdi als Vertreterin der Pfleger und Schwestern verhandeln, könnten die Verdienstzuwächse der Ärzte schmaler ausfallen als zuletzt. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe kleinerer Berufsgewerkschaften, die in Einzelfällen wie der christlichen Metallgewerkschaft in Konkurrenz zu einer Großgewerkschaft stehen.
    Vor Beginn der Verhandlung wollten sich die Beteiligten nicht weiter äußern. So ist die Begründung des Gesetzes von der Arbeitsministerin weiterhin aktuell. „Wir wollen Kollisionen vermeiden, auflösen und Kooperationen stärken“, warb Nahles für ihr Vorhaben. Die Bundesregierung hatte bei der Formulierung streng darauf geachtet, dass das Streikrecht formal unangetastet bleibt. Doch faktisch ist es wenigstens teilweise ausgehebelt, weil ein Arbeitskampf für zahlenmäßig unterlegene Vertretungen unsinnig ist. Auf lange Sicht befürchten Gewerkschafter, dass die Spartengewerkschaften ihre Mitglieder verlieren, wenn sie ihre Interessen gar nicht vertreten dürfen.
    Bisher gab es noch keinen Fall, in dem das Gesetz angewendet wurde. Einer könnte in diesem Jahr jedoch eine Premiere darstellen. Bei der Lufthansa-Tochter Eurowings beanspruchen sowohl die Unabhängige Flugbegleiterorganisation (UFO) als auch Verdi die Mehrheit der Mitglieder unter den Flugbegleitern für sich. Der Verhandlungspartner der Arbeitgeber muss notfalls ausgezählt werden. Wenn die Verfassungsrichter das Tarifeinheitsgesetz vorher kippen, erübrigt sich dieser Konflikt womöglich. Doch bis zu einer Entscheidung werden voraussichtlich noch einige Monate vergehen.

  • „Der Mensch ist immer noch Lückenbüßer der Technik“

    Gute Arbeit ist selten

    In den letzten Jahrzehnten ist das Arbeitsleben härter geworden. Warum das so ist und worauf Arbeitnehmer besonderen Wert legen, erläutert der Bremer Arbeitswissenschaftler Wolfgang Hien im Gespräch mit unserem Korrespondenten Wolfgang Mulke. Hien, Jahrgang 1949, lehrte bis 2006 an der Uni Bremen und ist seither als freier Berater tätig.

    Frage: In der Arbeitswelt nehmen Maschinen den Menschen die schweren Tätigkeiten mehr und mehr ab. Ist das Berufsleben damit humaner geworden?

    Wolfgang Hien: Ich habe vor gut 50 Jahren eine Lehre bei BASF angefangen. Gewisse Probleme haben sich seither nicht verändert. Es gibt nach wie vor Hierarchien, Führungskräfte ohne Führungsqualitäten und widersprüchliche Anforderungen, zum Beispiel möglichst schnell und möglichst gute Qualität zu produzieren. Auch sind die körperlichen Belastungen nicht verschwunden. Schauen Sie sich Paketdienste an, wo die Leute schwere Kisten schleppen müssen, oder das Pflegepersonal. Roboter übernehmen nur Teilbereiche des Berufslebens. Der Mensch ist hier nach wie vor Lückenbüßer der Technik. Und die von schwerer Arbeit Betroffenen sind noch ungünstiger dran als damals.

    Frage: Das müssen Sie erklären.

    Hien: Alle meine Forschungsprojekte, in Werften, Pflegeeinrichtungen, bei VW oder IT-Büros haben ergeben, dass die Arbeit stark verdichtet worden ist. Früher gab es Freiräume und Nischen. Wenn es einem mal nicht so gut ging, konnten die Kollegen die Arbeit mit verrichten. Das gibt es heute nicht mehr. Von jedem wird immer 100 Prozent Leistung gefordert. Man muss immer hellwach sein. Ein Drittel der Menschen ist dazu aber nicht in der Lage. Sie sind langsamer oder haben mit mentalen Problemen zu kämpfen. Das heißt, die Arbeitswelt hat sich von einem menschlichen Maß verabschiedet. Gefragt ist nur noch der eindimensionale „High-Performer“, wie es neudeutsch heißt. Die anderen haben massive Probleme bis hin zum Mobbing. Da die hohen Anforderungen mit einem verstärkten Personalabbau einhergehen, verschwindet auch die Alltagssolidarität unter den Kollegen.

    Frage: Was zeichnet einen guten Arbeitsplatz aus?

    Hien: Es gibt drei Kernelemente für gute Arbeit: Einen angemessenen Entscheidungsspielraum für den Arbeitnehmer, Entscheidungsfreiräume mit den entsprechenden Ressourcen wie Maschinen oder Mitarbeiter sowie ein hohes Maß an sozialer Unterstützung. Das sind die Hauptkriterien einer guten Arbeit. Wenn dies nicht gegeben ist, kann der Job krank machen. Das wissen manche Führungskräfte, doch verhindern Vorgaben der oberen Etagen oft die Berücksichtigung dieser Bedürfnisse.

    Frage: Spielen Wertschätzung, Geld und Karrierechancen eine geringere Rolle bei der Bewertung des Arbeitsplatzes?

    Hien: Anerkennung ist wichtig, gerade die Anerkennung durch ein gutes Einkommen. Da ist jedoch viel Verlogenheit im Spiel. Die Politik redet gerne von der Aufwertung der Pflege. Tatsächlich werden die Gelder dafür gekürzt und Personal eingespart. Das ist Gift für die Stimmung. Auch in vielen anderen Bereichen fehlt die Wertschätzung. Der Begriff der Leistungsträger geht mir auf den Geist. Der Vorstandsvorsitzende von VW verdient unverhältnismäßig viel Geld, auch wenn er Fehler macht. Die Arbeit am Band erfordert dagegen eine hohe Leistung. Der Unterschied in der Bewertung ist unerträglich groß.

    Frage: Immer mehr Unternehmen rühmen sich einer neuen Familienfreundlichkeit und einer individuell flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit. Ist da ein Sinneswandel im Gange oder dient das Homeoffice für Eltern nur als Feigenblatt auf einer inhumane Arbeitswelt?

    Hien: Wenn ein großer Autokonzern eine Betriebs-Kita einrichtet, dann will er damit für junge Ingenieurinnen attraktiv werden. Für die Frauen am Band gibt es hingegen keine Betreuungsangebote. Das ist verlogen. Gefördert wird nur dort, wo es eine ökonomische Notwendigkeit ist. Die am Band wissen, dass sie dabei vergessen werden. Das kommt nicht gut an. Viele Personalchefs verhindern auch einen Diskurs über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Flexibilität bedeutet für sie meist, dass sich die Arbeitnehmer den Arbeitsbedingungen anpassen müssen, nicht umgekehrt.

    Frage: Haben die Gewerkschaften den Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitswelt verloren?

    Hien: Die Gewerkschaften hinterfragen die schönen Worte der Arbeitgeber nicht kritisch genug und gehen auch keine Konflikte darüber ein. Sie halten sich an den Basiskonsens der Nachkriegszeit, der einen Ausgleich zwischen Produktivitätszuwächsen und Humanität vorsah. Doch die Arbeitgeber haben diesen Konsens oft genug gebrochen. Die Gewerkschaften müssten mehr daran setzen, dass man auch nach dem 50. Lebensjahr noch ein würdevolles Arbeitsleben führen kann.

    Frage: Gibt es für Jobsuchende eine Strategie bei der Suche nach einem guten Arbeitsplatz?

    Hien: Sie sollten auf die Wortwahl der Arbeitgeber achten und konsequent nachfragen, was zum Beispiel die in der Anzeige geforderte „hohe Leistungsbereitschaft“ praktisch beinhaltet. Oder fragen, ob die Pflege des Kindes im Krankheitsfall möglich ist, auch wenn man deshalb eine Woche zuhause bleiben muss. Aber die Arbeitnehmer müssen auch ihre Erwartungen an sich selbst auf ein menschliches Maß reduzieren. Es schafft allenfalls einer von einer Million Menschen, sich vom Tellerwäscher zum Millionär hochzuarbeiten. Diese Illusion aber impfen große Unternehmen auf ihren Flyern an der Uni unseren Studenten ein. Die jungen Leute sind dann schockiert, wenn sie die Realität erleben. Das normale Leben ist eben nicht auf Rosen gebettet. Sich für menschenwürdige Arbeitsbedingen einzusetzen, ganz konkret am Arbeitsplatz, zusammen mit den Kollegen und Kolleginnen, bleibt auch künftig unverzichtbar.

  • Teure Spezialversicherungen

    Für Drohnen oder Hunde ist der Abschluss meist Pflicht

    Über peinliche kleine Missgeschicke reden Menschen lieber nicht. So gehört auch eine nicht repräsentative Beobachtung eines Reparaturbetriebs für Mobiltelefone zu den unbelegten Wahrheiten. „Bei jedem zweiten Schaden ist das Handy in die Toilette gefallen“, berichtet der Inhaber. Gerade Frauen trügen das Gerät vorzugsweise in der Gesäßtasche der Hose. Da passiere so ein Malheur schnell. Wasserschäden oder gesplitterte Displays sind die wohl häufigsten Schäden beim Smartphone. Deren Beseitigung kann schnell teuer werden. Bei Apples iPhone 6 zum Beispiel kostet der Austausch des kleinen Bildschirms mehr als 100 Euro. So werben Versicherungen offenkundig erfolgreich für spezielle Handyversicherungen, die dieses finanzielle Risiko angeblich übernehmen. Bis zu drei Millionen Verträge sind es einer Schätzung des Verbraucherportals Finanztip.de mittlerweile.
    Doch Fachleute stehen diesen Policen skeptisch gegenüber. „Wenig Schutz für viel Geld“, urteilte beispielsweise die Stiftung Warentest. Denn die Versicherung beinhaltet zwar in der Regel Schäden durch Feuchtigkeit oder Fallenlassen. Doch warnen Verbraucherschützer davor, dass die Anbieter sich Hintertürchen offenlassen, zum Beispiel die Verweigerung einer Zahlung bei grober Fahrlässigkeit. Oft werden die Verträge gleich beim Kauf den neuen Smartphone mit angeboten. Davon rät Finanztip ab: „Niemals eine Versicherung direkt beim Handykauf abschließen.“
    Die Kosten für eine Police sind mit zehn bis 20 Prozent des Neupreises eines Gerätes recht hoch. Oft komme es zu Streit mit der Versicherung, wenn tatsächlich etwas passiert, das Handy zum Beispiel herunterfällt und nicht mehr funktioniert. „Selten sind die Umstände genau definiert“, betont Finanztip. Die Interpretationsspielräume würden von Versicherungen gerne dazu genutzt, sich aus der Haftung herauszureden. Deshalb raten die Experten vor dem Abschluss einer Police zu einem genauen Studium der Vertragsbedingungen. Dies sei im Geschäft kaum möglich. Besser sei es, die verschiedenen Angebote in Ruhe im Internet zu vergleichen. „Sie sollten alles genau durchrechnen“, empfiehlt mit Cosmos Direkt sogar eine Versicherung selbst.
    Versichern lässt sich fast alles. Doch nur in wenigen Fällen ist eine Spezialpolice auch sinnvoll. „Handyversicherungen, Brillenversicherungen oder Reisegepäckversicherungen sind verzichtbar“, sagt die Sprecherin des Bundes der Versicherten (BdV), Claudia Frenz. Einerseits würden Schäden den Kunden nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringen, andererseits blieben die Leistungen der Anbieter oft hinter den Erwartungen zurück. „So muss man das Reisegepäck am Bahnhof ständig in der Hand behalten, um Leistungen zu bekommen“, erläutert die Expertin. Ansonsten werde den Versicherten groß fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
    Viele Schäden sind auch schon durch die Haftpflicht- oder eine Hausratversicherung abgedeckt. Selbst verursachte Defekte zählen allerdings nicht dazu. Ist jedoch ein anderer zum Beispiel für das zerbrochene Display verantwortlich, muss dessen Haftpflichtversicherung für die Kosten gerade stehen. Für den Fall, dass dieser nicht versichert ist oder nicht zahlen kann, gibt es bei manchen Haftpflichtversicherungen eine so genannte Ausfalldeckung, durch die der Schaden dann noch noch reguliert wird. Darauf sollten Verbraucher beim Abschluss achten, sagt Finanztip-Experte Eric Brandmayer, „eine Ausfalldeckung ist absolute Pflicht.“
    Bei einigen Spezialversicherungen hängt es von der indivuellen Situation ab, ob sich eine Police lohnt. So hält der BdV sehr teure Musikinstrumente oder professionelle Kameraausrüstungen durchaus für versicherungswürdig. Bei einer Mietkautionsversicherung hängt es nach Einschätzung der Fachleute von den Gegebenheiten ab. „Nicht sinnvoll, außer man kann die Kaution wirklich nicht stellen“, betont Brandmayer. Der BdV rät eher ab. Dabei erscheint das Produkt durchaus attraktiv, vor allem für Mieter mit kleinem Geldbeutel. Dabei übernimmt die Versicherung das Risiko des Mietausfalls gegen eine Gebühr, die vom jeweiligen Angebot abhängt. Dafür muss der Mieter dann die Kaution, die oft drei Monatsmieten ausmacht, nicht stellen.
    Manche Spezialversicherung ist mittlerweile auch Pflicht. Vom Auto her kennt man es. Hobbypiloten, die Drohnen in den Himmel aufsteigen lassen, müssen sich noch daran gewöhnen. Denn eine Haftpflichtversicherung ist hier Pflicht. Besitzer sollten zunächst einen Blick in die Bedingungen ihres privaten Haftpflichtvertrages schauen. Einige Policen decken auch Schäden durch kleine Drohnen ab, wenn sie als Spielzeug gewertet werden. „Die meisten Drohnen, die sich für den Betrieb im Freien eignen, dürften rechtlich kein Spielzeug mehr sein“, erklärt Peter Graß vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Kosten variieren in der Regel je nach Einsatz der Flugkörper, der Deckungssumme und auch des Startgewichtes.
    Hunde haften auch
    Auf rund neun Millionen schätzt das Portal Statista die Zahl der Hundebesitzer in Deutschland. So zutraulich die Haustiere auch sein mögen, können sie doch schnell Schäden verursachen. Bisswunden müssen es nicht sein. Auch ein verschmutzter Perserteppich kann zu Schadenersatzansprüchen durch dessen Besitzer führen. In fast allen Bundesländern müssen Kampfhunde haftpflichtversichert sein, in einigen Ländern gilt die Pflicht für alle Hunde. Das Verbraucherportal Finanztip rät zu einer Deckungssumme von fünf Millionen Euro. Für einen Mops kostet das zum Beispiel im Jahr je nach Anbieter und Selbstbeteiligung zwischen 40 Euro und 60 Euro.