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  • Das magische Investitionsprogramm

    300 Milliarden Euro sollen das Wachstum in Europa ankurbeln. Ökonomen haben Zweifel, ob das klappt

    Mit einem teuren Schwert will EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker den ökonomischen Knoten zerschlagen. Über sein Investitionsprogramm in Höhe von 315 Milliarden Euro beraten Ende dieser Woche die Regierungen der Europäischen Staaten in Brüssel. Sie hoffen, dass dadurch das Wachstum und die Zahl der Jobs zunehmen. Ökonomen haben derweil gewisse Zweifel, wie das Programm anschlagen kann.

    Auf den ersten Blick sieht Junckers Plan aus wie Magie. Um die Wirtschaftskrise vor allem in den südeuropäischen Ländern endlich zu beenden, will der neue Kommissionschef gigantische Summen einsetzen. Aber nur ein kleiner Teil des Geldes ist tatsächlich vorhanden. Genau gesagt: 21 Milliarden Euro. Diese Summe sollen die EU und die Europäische Investitionsbank in den neuen Fonds für strategische Investitionen einzahlen. Auf der Basis des garantierten Kapitals kann der Fonds sich zusätzliche Mittel bei Banken leihen und damit ein Volumen von rund 60 Milliarden Euro erreichen.

    Im nächsten Schritt kommen externe Investoren ins Spiel – beispielsweise eine Landesregierung in Deutschland oder ein Unternehmen. Diese erhalten vom Fonds einen Kredit für ein bestimmtes Investitionsvorhaben, etwa einen Hafen, eine Straße oder einen Windpark. Dank diesen Geldes können sie von Geschäftsbanken zusätzliche Mittel in vierfacher Höhe akquirieren. Aus 21 Milliarden werden auf diese zauberhafte Weise rund 300 Milliarden. Junckers Kalkül besteht also darin, dass mittels der öffentlichen Anschubfinanzierung Investitionen in ganz Europa ausgelöst – in der Fachsprache „gehebelt“ – werden, die wegen zu großen Risikos sonst unterblieben.

    Klingt gut. Aber Clemens Fuest vom Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim sagt: „Der Hebel ist beim Investitionsprogramm ziemlich optimistisch berechnet. Es erscheint fraglich, ob am Ende wirklich über 300 Milliarden Euro zusammenkommen.“ Auch Ferdinand Fichtner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin ist skeptisch: „Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich nicht seriös abschätzen, wie die Märkte auf das Programm reagieren.“ Und der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold schätzt: "Der Hebel des Juncker-Programms wird nicht funktionieren, weil kein Investor glaubt, dass 21 Milliarden für potentielle Verluste aus 315 Milliarden Investitionen garantieren können."

    Weitere Fragen knüpfen sich an die Projekte, die die Mitgliedsstaaten zur Finanzierung bei der EU-Kommission vorgeschlagen haben. Auf der deutschen Liste stehen unter anderem Kabelverbindungen zwischen Windparks auf der Nordsee, die die Versorgungssicherheit im Stromnetz stärken würden. Den Betreibern waren diese Stromkabel jedoch bislang zu teuer. Dass solche privaten Vorhaben dank öffentlicher Garantien und Kredite schneller vorankommen, ist durchaus vorstellbar.

    Allerdings finden sich auf der Liste auch viele öffentliche Infrastrukturprojekte. Beispiele sind Autobahn-Teilstücke, Autobahn-Brücken, ein Flüssiggas-Hafen an der Ostsee, die Vertiefung von Weser und Elbe, sowie Deiche, die gegen Überflutung schützen sollen. Dazu sagt DIW-Ökonom Fichtner: „Dass das EU-Investitionsprogramm öffentliche Vorhaben in Deutschland beschleunigt, ist schwer vollstellbar. Die meisten Kommunen, die Länder und der Bund haben ohnehin keine Probleme, Kredit zu bekommen.“ Das heißt: Das nötige Geld ist vorhanden, die möglichen Hindernisse liegen nicht im finanziellen Bereich.

    Besondere Probleme stellen sich bei den sogenannten PPP-Projekten (Public Private Partnership), die der deutsche Staat zusammen mit privaten Unternehmen abwickeln soll. Ein Beispiel: Baufirmen errichten und betreiben ein Stück der Autobahn 94 zwischen Pastetten und Heldenstein in Bayern. Dafür könnten sie einen Teil der Mauteinnahmen erhalten.

    Sind solche Kooperationen gegenwärtig überhaupt sinnvoll? „PPP-Projekte bieten für den Staat Chancen und Risiken“, so ZEW-Forscher Fuest. „Die privaten Investoren am Betrieb beispielsweise von Autobahnen oder Häfen zu beteiligen mag hilfreich sein, weil dadurch die Effizienz dieser Einrichtungen steigen kann. Allerdings ist privates Kapital für den Staat teurer, da er sich selbst gegenwärtig zu sehr niedrigen Zinsen verschuldet.“

    Ähnlich sieht Letzteres Ferdinand Fichtner: „Angesichts der niedrigen Kreditzinsen braucht der Staat zur Zeit in der Regel nicht unbedingt privates Kapital zusätzlich. Die von Privaten einkalkulierte Rendite verteuert die Vorhaben oft unnötig.“ Bei der EU heißt es dazu, dass viele der öffentlichen Infrastrukturvorhaben ohnehin wieder vom deutschen Teil der Projektliste verschwinden würden.

  • Steuer nach Leistungsfähigkeit

    Kommentar zur Erbschaftsteuer von Hannes Koch

    Ein Produkt der neoliberalen Ära ist das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch teilweise verwarf. Damals, seit den 1980er Jahren, verbreitete sich der Irrglaube, dass jede Steuer zu hoch sei. Auch manche Politiker von Union und SPD hingen ihm an. Dass die Kinder heute keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie ein 300-Millionen-Unternehmen von Papa übernehmen, ist ein Ergebnis diesen Denkens. Nun haben die Verfassungsrichter die Regierung aufgefordert, das zu ändern.

    Glücklicherweise gilt in Deutschland grundsätzlich noch immer das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Wer viel verdient, zahlt einen höheren Steuersatz als ein Arbeitnehmer mit Mini-Lohn. Wohlhabendere Bürger müssen so einen größeren individuellen Beitrag zum Gemeinwesen leisten.

    Bei der Erbschaftsteuer jedoch hat die große Koalition dieses Prinzip spätestens ab 2008 außer Kraft gesetzt. Wenn Firmenerben nachweisen können, dass sie über mehrere Jahre die Arbeitsplätze im Unternehmen erhalten, brauchen sie nur wenig oder gar keine Erbschaftsteuer zu entrichten. Dabei spielt die Leistungsfähigkeit der Firma keine Rolle. Selbst wenn diese beispielsweise 20 Millionen Euro als Jahresgewinn erwirtschaftet, verzichtet der Staat großzügig auf die Besteuerung des ererbten Reichtums. In krassem Gegensatz etwa zu Wohnungen und Sparguthaben: In diesen Fällen müssen die Erben zahlen, wenn die Freibeträge überschritten werden. Die Verfassungsrichter haben deshalb entschieden, dass hier der Grundsatz der Gleichbehandlung – man kann auch sagen der Gerechtigkeit – verletzt ist.

    Offensichtliche Ungerechtigkeiten stellen die Legitimität der Gesetze in Frage. Auf die Dauer untergraben sie die Demokratie. Die bisherige Regelung der Erbschaftsteuer ist dazu angetan, diesen Prozess zu befördern. Falls es dazu im Fall der Erbschaftsteuer noch nicht gekommen ist, dann nur deshalb, weil die komplizierte Regelung in der öffentlichen Debatte keine große Rolle spielte. Mal sehen, ob die große Koalition aus Union und SPD nun die Weisheit besitzt, ihr altes Gesetz so zu renovieren, dass es den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

  • Die blinden Flecken der Erbschaftsteuer

    Firmenerben müssen mit einer höheren Besteuerung des Betriebsvermögens rechnen. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

    Wenn ein Geschwisterpaar die Maschinenbau-Firma seiner Eltern im Wert von 300 Millionen Euro erbt, kann es vorkommen, dass die Nachkommen keinen Cent Erbschaftsteuer zahlen. Dies trifft auch für den Fall zu, dass das Unternehmen jährlich Millionengewinne erwirtschaftet. Das ermöglicht bisher das Gesetz über die Erbschaftsteuer. Nicht mehr lange: Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat wesentliche Regelungen am Mittwoch gekippt.

    Die Entscheidung des Gerichtes ist sehr deutlich. Drei Paragrafen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes hat es schlicht „für verfassungswidrig erklärt“. Die Richter und Richterinnen halten die „Privilegierung betrieblichen Vermögens“ in mancher Hinsicht für „unverhältnismäßig“. Besonders die Erben von großen Unternehmen und Konzernen, sowie die Familiennachkommen von kleinen Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten würden zu sehr begünstigt. Richtig findet das BVG jedoch grundsätzlich, dass die Erbschaftsteuer den Fortbestand mittelständischer Firmen und ihrer Arbeitsplätze nicht gefährden soll.

    Bundestag und Bundesregierung hat das Gericht nun aufgetragen, bis Ende Juni 2016 eine Reform zu erarbeiten. Diese gilt dann möglicherweise rückwirkend ab jetzt. Wie der Gesetzgeber reagiert, ist noch unklar. Das teilweise verworfene Gesetz war 2008 unter der Ägide des damaligen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück (SPD) in der großen Koalition mit der Union entstanden.

    Gegenwärtig sehen die Regelungen so aus: Firmenerben können sich entscheiden, ob sie das sogenannte Fünf-Jahres- oder das Sieben-Jahres-Modell in Anspruch nehmen. Im ersten Fall bleiben 85 Prozent des ererbten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn die Summe der Löhne der Beschäftigten in den kommenden Jahren nur wenig sinkt. Dies soll verhindern, dass die neuen Besitzer die Firma abwickeln, verkaufen, die Jobs vernichten und steuerfrei Kasse machen. Im zweiten Fall des Sieben-Jahres-Modells bleibt sogar das gesamte Unternehmen von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sich die Lohnsumme sieben Jahre nicht ändert, also alle Arbeitsplätze erhalten werden. Beide Regeln können kleine Betriebe bis zu 20 Stellen in Anspruch nehmen, ohne die Lohnsumme und den Erhalt der Jobs nachweisen zu müssen.

    Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben nun festgestellt, dass Firmenerben von „kleinen und mittleren Betrieben“ grundsätzlich begünstigt werden dürfen, damit die Unternehmen und Arbeitsplätze weiterexistieren. So kommen sie den Argumenten der Wirtschaft entgegen: Dort heißt es, dass manche Nachkommen gar keine Erbschaftsteuer zahlen könnten, weil die Betriebe zu wenig Gewinn abwerfen und das Vermögen in Maschinen und Immobilien gebunden sei. Besteuerung könne in solchen Fällen zur Gefährdung der Firma führen, weil die neuen Inhaber Kredite aufnehmen müssten.

    Allerdings dürfe die Begünstigung nicht zu weit gehen, hieß es in der Entscheidung. Besonders die Steuerfreiheit für sehr große vererbte Firmenvermögen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, so die Richter. Einfach gesagt: Es ist ungerecht, wenn Erben von Bargeld oder Aktien Zehntausende Euro Erbschaftsteuer zahlen müssen, die neuen, jungen Besitzer des väterlichen Betriebs aber steuerfrei davonkommen.

    Die Richter wiesen extra daraufhin, dass die Vorteile bei großen Firmen mittlerweile ein „enormes Ausmaß“ angenommen haben. Schätzungen zufolge wurde alleine 2012 vererbtes Firmenvermögen in Höhe von 40 Milliarden Euro steuerfrei gestellt. Hier müsse künftig geprüft werden, ob die Unternehmen und ihre Besitzer eine gewisse Erbschaftsteuer verkraften können, sagte das BVG.
    Außerdem bemängelte das Gericht, dass kleine Betriebe bis 20 Beschäftigte Steuererleichterungen und Verschonung erhielten, ohne den Erhalt der Arbeitsplätze nachweisen zu müssen. „Erwerber von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten werden unverhältnismäßig privilegiert“, hieß es. Dies sei auch deshalb nicht hinzunehmen, weil „weit über 90 Prozent aller Betriebe in Deutschland nicht mehr als 20 Beschäftigte“ haben. Die gegenwärtige Steuerbefreiung gehe deshalb zu weit.

    Als Reaktion auf das Votum des Verfassungsgerichts mahnten unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft an, dass Arbeitsplätze in Unternehmen durch eine zu hohe Erbschaftsteuer auch später nicht gefährdet werden dürften.

    Info-Kasten
    Zumutbare Steuer
    Stefan Bach, Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, hält eine höhere Erbschaftsteuer in vielen Fällen für zumutbar. Er schlägt vor, dass die Abgabe beispielsweise über mehrere Jahre gestreckt und abgetragen werden könnte, wenn die Unternehmen Gewinn machen. Die Erbschaftsteuer wäre dann gewissermaßen eine zusätzliche Komponente der Körperschaft- oder Einkommensteuer. Für den Fall, dass Firmen keinen Gewinn erwirtschaften, könnte das Finanzamt die Erbschaftsteuer stunden, so Bach.

  • Hartmut Mehdorn macht den Abflug

    Spätestens im Sommer will der Berliner Flughafen-Chef zurücktreten. Nach vielen Querelen hat der Manager die Nase voll.

    Das Lebenswerk des Managers Hartmut Mehdorn bleibt unvollendet. Der Chef der Berliner Flughafengesellschaft tritt vom Posten des Geschäftsführers spätestens im Sommer 2015 zurück. Der neue Berliner Großflughafen BER wird von seinem Nachfolger eröffnet. Der 71-jährige frühere Bahnchef reagiert damit auf anhaltende Spekulationen über eine vorzeitige Vertragsauflösung. Den Job hatte Mehdorn erst im März 2013 übernommen. „Ich bedaure meinen Rücktritt persönlich sehr, da er weder meinem Pflichtbewusstsein noch meinen persönlichen Zielen entspricht“, erklärte er am Montag. Dieser Schritt sei nach Abwägung der Gesamtlage notwendig geworden.

    In den letzten Monaten knirschte es zwischen der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft gewaltig. In der letzten Zeit wurde immer wieder über eine Ablösung des Managers spekuliert. Mehdorns Vertrag läuft zwar bis zum Frühjahr 2016. Doch der Flughafen wird nach jetzigem Stand der Dinge erst im zweiten Halbjahr 2017 eröffnet. Eine Vertragsverlängerung war den Indiskretionen zufolge nicht geplant. Auch Namen möglicher Nachfolger machten schon die Runde. Am letzten Freitag, nach einer Sitzung des Aufsichtsrates, dementierte der Staatssekretär des Verkehrsministeriums, Rainer Bomba, etwaige Pläne halbherzig. Als ein möglicher Kandidat wird der bisherige Chef des Kölner Flughafens, Michael Garvens, gehandelt.

    Diese Entwicklung brachte das Fass für Mehdorn wohl zum Überlaufen. „Als ich im März 2013 den Posten übernahm, herrschten Stillstand und Chaos“, erläutert er, „nun ist die Baustellorganisation geordnet.“ Auch die technischen Kernfragen seien beantwortet und ein neues Managementteam an Bord. Trotzdem habe es im Umfeld des Aufsichtsrates Spekulationen über seine Person gegeben, „die das vertretbare Maß überstiegen.“

    Ärger hat es zuvor auch schon reichlich gegeben. So wollte der Aufsichtsrat externe Kontrolleure einen Blick in die Unterlagen der Geschäftsführung werfen lassen. Mehdorn verweigerte die Herausgabe und sprach von Inquisition. Auch wollte der Manager mehr Geld für eine Vergrößerung des Flughafens, weil der Airport vermutlich schon zur Eröffnung zu geringe Kapazitäten für das Berliner Passagieraufkommen haben wird. Das hat er dem Kontrollgremium am vergangenen Freitag auch deutlich aufgezeigt.

    Sobald ein Nachfolger gefunden wird, spätestens aber Ende Juni 2015, will Mehdorn sein Mandat zurückgeben. Für den streitlustigen wie umstrittenen Manager ist es eine zweite bittere Niederlage zum Ende des Berufslebens. 2006 musste er nach jahrelanger Vorbereitung den Börsengang der Bahn absagen und hinterließ dort nach seinem Abgang einen durch den zuvor erfolgten Sparkurs gewachsenen Scherbenhaufen. Zwischenzeitlich gelang es ihm noch, die Fluggesellschaft Air Berlin vor dem Totalabsturz zu bewahren. Das vermutlich letzte berufliche Ziel wird er nun nicht mehr erreichen und die ersten Flieger in Schönefeld landen sehen.

    Mit dem Abgang ist die ohnehin unrühmliche Geschichte des Großflughafens BER um ein Kapitel erweitert worden. Bereits vier Mal musste die Eröffnung verschoben werden.

  • Jetzt startet der Wettbewerb der Krankenkassen richtig

    Anfang Januar werden die meisten Kassen Zusatzbeiträge erheben. Für die Mitglieder lohnt sich künftig ein regelmäßiger Leistungs- und Preisvergleich.

    Fast allen der rund 53 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) flattert in diesen Dezembertagen ein Brief ihrer Krankenkasse ins Haus. Die Briefe enthalten die Ankündigung von Zusatzbeiträgen. Ab dem 1. Januar 2015 müssen die Versicherten eine Extrazahlung leisten. Die Höhe des Zusatzbeitrages bestimmt jede der rund 130 Krankenkassen für sich selbst.

    Die meisten Krankenkassen kommen um Zusatzbeiträge nicht herum, weil die Bundesregierung den regulären Beitragssatz zur Krankenversicherung im kommenden Jahr senkt. Statt bisher 15,5 Prozent vom Lohn werden ab 2015 nur noch 14,6 Prozent an die GKV überwiesen. Dadurch fehlen den Kassen im nächsten Jahr rund elf Milliarden Euro an Einnahmen. Diese Lücke wird durch die Zusatzbeiträge geschlossen. Diese Abgabe wird von den Arbeitnehmern alleine getragen.

    Die Beschäftigten müssen sich um die Bezahlung nicht kümmern. Der Beitrag wird von den Arbeitgebern direkt abgeführt. Bei Rentnern überweist die Zahlstelle den Beitrag an die Krankenkasse. Viele Versicherte sind von der Zahlung ganz ausgenommen. Familienmitglieder bezahlen keinen eigenen Beitrag, auch Arbeitslose, Azubis oder die Empfänger von Grundsicherungsleistungen sind davon befreit.

    Wie hoch die Extrazahlung sein wird, steht bei vielen Kassen noch nicht fest. Der Schätzerkreis der Bundesregierung geht von einer durchschnittlichen Belastung in Höhe von 0,9 Prozent des Bruttolohnes aus. Doch die tatsächliche Höhe kann davon abweichen. Die bisher bekannten Zusatzbeiträge übersteigen diesen Satz noch nicht. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat in der vergangenen Woche einen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent angekündigt, die DAK-Gesundheit nimmt 0,9 Prozent. Die AOK Plus begnügt sich mit 0,3 Prozent. In dieser Woche wird mit der Barmer GEK eine weitere große Kasse ihren Zusatzbeitrag festlegen.

    Diese Unterschiede schlagen sich im Portemonnaie der Mitglieder deutlich nieder. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro entsprechen 0,9 Prozent 27 Euro im Monat, bei 0,3 Prozent sind es nur neun Euro. Auf das Jahr gerechnet summiert sich die Differenz auf 216 Euro. Damit lohnt sich ein Vergleich zwischen den einzelnen Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband wird die Zusatzbeiträge aller Kassen ab Januar im Internet veröffentlichen, so dass sich die Mitglieder leicht alle erhobenen Zusatzbeträge überschauen können.

    Mit der Einführung und später mit jeder Erhöhung des Zusatzbeitrages ist ein Sonderkündigungsrecht für die Mitglieder verbunden. Jeder Versicherte darf die Verbindung zu seiner Kasse bis zum Ablauf des Monats aufkündigen, in dem der Extraobolus erstmals erhoben wird. Darauf müssen die Kassen ihre Mitglieder auch schriftlich hinweisen, bevor die erste Zahlung ansteht.

    Der Wechsel der Krankenkasse ist unkompliziert. Allerdings warnt der Spitzenverband davor, die Wahl einer anderen Krankenkasse allein von der Beitragshöhe abhängig zu machen. Denn viele Krankenkasse bieten auch besondere Leistungen an, zum Beispiel die Kostenübernahme bei bestimmten Behandlungsformen oder Präventionskurse. „Seine Krankenkasse sollte jeder nach seinen individuellen Bedürfnissen auswählen“, raten die Experten. Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Wirksam wird sie erst, wenn die neue Krankenkasse die Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Versicherungsschutz durchgängig erhalten bleibt.

    Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird nun forciert. Denn in den kommenden Jahren werden die Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser oder Medikamente weiter steigen. Da der Arbeitgeberbeitrag zum Krankenversicherung eingefroren wurde, müssen die Arbeitnehmer die Last weiter steigender Zusatzbeiträge alleine schultern. Für 2017 rechnen die Grünen schon mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von bis zu zwei Prozent des Lohnes. Damit werden die günstigen Krankenkassen, die mit ihren Mitteln effizient wirtschaften, für einen Wechsel dorthin immer interessanter.

  • Eine Welt

    Kommentar zum Klima von Hannes Koch

    Wir sind gemeinsam für die Welt verantwortlich. Dieses Prinzip haben fast alle Regierungen in der Klimapolitik jetzt erstmals akzeptiert. Jeder Staat soll im nächsten Jahr sein eigenes Ziel für den Klimaschutz festlegen und überprüfbare Maßnahmen nennen, um es umzusetzen. Das ist der große Fortschritt, den die Verhandlungen bei der Konferenz in der peruanischen Hauptstadt Lima erbracht haben.

    In anderen Bereichen akzeptierten die Staaten schon früher, dass wir in Einer Welt nach gemeinsamen Regeln leben. Beispielsweise bekennen sich nahezu alle Regierungen als Mitglieder der Vereinten Nationen zum Schutz der Würde der Menschen, jedenfalls theoretisch. Beim Klimaschutz gab es eine solche Vereinbarung bisher aber nicht. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat deshalb Recht, wenn sie die Einigung von Lima als historischen Meilenstein preist.

    Doch auch die Kritiker machen einen Punkt. Nachvollziehbar weisen die Umweltverbände daraufhin, dass die Reduzierung der Treibhausgase auf ein Niveau, welches nach wissenschaftlichem Konsens noch erträglich wäre, mit der gegenwärtigen Politik vermutlich nicht zu schaffen ist. China, Indien und andere aufstrebende Länder wollen sich ihren Wachstumsprozess nicht kaputtmachen lassen. Erst Wohlstand, dann Umweltschutz, lautet ihre Devise. Europa und andere reiche Staaten sagen dagegen: Wohlstand und Umweltschutz. Aber auch dabei darf Klimapolitik nicht zu teuer sein. Deswegen führen die jeweiligen Egoismen dazu, dass ein weltweiter Vertrag mit verbindlichen Reduktionszielen für Treibhausgase möglicherweise nicht zustandekommt.

    Soweit man heute sagen kann, wird deshalb die Erdatmosphäre stärker als zusätzlich zwei Grad aufgeheizt. Auf die Folgen müssen sich die Staaten jetzt bereits einstellen. In Deutschland und Europa mögen wir mit Starkregen, Stürmen und Hochwassern noch vergleichsweise glimpflich davonkommen. In anderen Ländern aber gehen die Küstenstreifen unter und Millionen Menschen werden entwurzelt. Nehmen die Regierungen ihr Eingeständnis ernst, dass wir in Einer Welt leben, müssen sie auch bereit sein, die Lasten dieser Entwicklung gemeinsam zu tragen.

  • „Japan hat die Wachstumsphase hinter sich“

    In Europa herrscht Angst vor Stagnation und Deflation. Aber Japan lebt schon lange damit. Wie geht es dem asiatischen Land, das am Sonntag wählt?

    Die ökonomische Lage in Europa ist nicht einfach. Die Wirtschaft der 28 Staaten wächst insgesamt nur wenig. Die Angst vor der Deflation nimmt zu. Währenddessen lebt Japan seit Jahrzehnten in einer vergleichbaren Situation. Wie kommt die asiatische Wirtschaftsmacht damit zurecht?

    24 Jahre nach dem Platzen ihrer großen Immobilien- und Finanzblase gehen die Japaner an diesem Sonntag wieder einmal wählen. Sie entscheiden auch über die Wirtschaftspolitik von Premier Shinzo Abe. Unter anderem mit höherer Staatsverschuldung will der konservative Politiker sein Land auf den Wachstumspfad zurückführen. Augenblicklich allerdings vergeblich: Die Wirtschaftsleistung schrumpft erneut.

    So war es schon mehrmals während der vergangenen zweieinhalb Jahrzehnte. Auf kurze Aufschwünge folgte bald wieder die Erschöpfung. Im Durchschnitt der Jahre 1990 bis 2013 betrug das Wirtschaftswachstum nur 1,2 Prozent. Erstaunlich ist allerdings, dass die Arbeitslosigkeit in dieser Zeit nicht stark stieg. Höchstens erreichte sie einmal 5,4 Prozent (2002). Meist blieb sie jedoch unter fünf Prozent. Im Oktober diesen Jahres waren offiziell nur 3,5 Prozent der Erwerbspersonen ohne bezahlte Stelle. Wie passt das zusammen?

    Auch „ohne oder mit nur geringem Wachstum bleibt die japanische Gesellschaft stabil“, sagt Volkswirtin Mechthild Schrooten von der Hochschule Bremen. „Das asiatische Land ist schon in der Postwachstumsphase angekommen.“ Diese Einschätzung basiert auf eigener Anschauung: 2005/6 arbeitete sie ein Jahr als Professorin für europäische Wirtschaft in Tokio. Dass die Arbeitslosigkeit auch nach zwei Jahrzehnten Beinahe-Stagnation niedrig ist, begründet Schrooten mit den „impliziten Spielregeln, die in der japanischen Kultur verwurzelt sind“. Dazu gehöre beispielsweise, dass viele Unternehmen ihr Personal auch in Krisenzeiten halten. Der allgemein akzeptierte „Gesellschaftsvertrag“ verbiete es, „einzelne Menschen ins Bodenlose fallen zu lassen“.

    In Japan würden wirtschaftlicher Erfolg und Konsum im Übrigen nicht nur als Selbstzweck betrachtet. Deshalb ertrage es die Gesellschaft, wenn das materielle Niveau kaum noch steige, so Schrooten. Dabei spielt auch eine Rolle, dass Japan zu den reichsten Staaten der Welt gehört. Angaben der Industrieländer-Organisation OECD zufolge lag das Brutto-Nationaleinkommen pro Kopf in Japan 2010 bei knapp 26.000 Euro. Zum Vergleich: In Griechenland waren es 21.000 Euro, in Portugal 18.500 und in Polen 14.000 Euro. Zwar sind Deutschland, Belgien oder Finnland noch etwas reicher als Japan, aber die Europäische Union hat stark mit Verteilungsproblemen zu kämpfen. Viele Einwohner der ärmeren Staaten fordern massive Umverteilung. Insofern kann das reiche Japan mit seinem relativ ausgeglichenen Wohlstand augenblicklich kein Modell für Europa sein.

    Und Sierk Horn, Professor für die Wirtschaft Japans an der Universität München, weist eher auf die Spannungen hin. „Die vergleichsweise geringe Arbeitslosigkeit lässt sich zum Teil damit erklären, dass viele ältere Beschäftigte in den Ruhestand gehen. Japanische Unternehmen sind heute sehr viel strikter in der Anwendung von Ruhestandsregelungen. Das ermöglicht die Ausdünnung der Belegschaft,” so Horn. Außerdem nehme der Druck auf Leistung und Arbeitskosten zu. „Manche Firmen beschäftigen jetzt flexible und billigere Leiharbeiter“, sagt der Ökonom, „die Teilzeitarbeit ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.“ Und trotz der relativ egalitären Gesellschaftsstruktur werde die Armut ein großes Thema. „Man sieht erstaunlich viele Obdachlose auf den Straßen. Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich,“ so Horn.

    Ein weiterer Preis der Beinahe-Stagnation ist die horrende öffentliche Verschuldung. Gegenwärtig liegt sie bei etwa 240 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung. Zum Vergleich: In Deutschland sind es 78 Prozent. Und die Wirtschaftspolitik von Premierminister Abe, die sogenannten „Abenomics“, tragen dazu bei, dass die Schulden weiter steigen. Denn mehr geborgtes Geld soll die Nachfrage erhöhen, die Deflationsgefahr beseitigen und die Wirtschaft ankurbeln.

    Was aber, wenn das nicht klappt, die japanische Wirtschaft in der Stagnation verharrt und der Staat trotzdem seine wachsenden Kredite finanzieren muss? „Auch eine wesentlich höhere Staatsverschuldung wäre für Japan kein Problem“, meint Ökonomin Schrooten. Der gesellschaftliche Konsens sehe so aus: „Wer Geld hat, kauft Staatsanleihen der eigenen Regierung, selbst bei niedrigen Zinsen.“ Das sei die allgemein akzeptierte Gegenleistung der Bürger und Firmen dafür, dass die Steuern so niedrig lägen.

    Nicht alle sind so optimistisch. Unter Ökonomen macht inzwischen der Begriff „Abegeddon“ die Runde – eine Kombination aus dem Namen des Premiers und „Armageddon“, der biblischen Schlacht am Ende der Welt. In dieser Sichtweise ist eine Kombination aus Staatsbankrott und tiefer Wirtschaftskrise nicht unwahrscheinlich. Ob Japan mit seiner Stagnation weiterhin zurechtkommt, wird sich zeigen.

  • Streiken wird für Berufsgewerkschaften erschwert

    Bundesregierung beschließt Tarifeinheitsgesetz. Künftig gilt der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. Das Gesetz wird wohl vor dem Verfassungsgericht landen.

    Die Bundesregierung hat das Tarifeinheitsgesetz beschlossen. Künftig sollen in den Betrieben nur noch die Tarifverträge mit den Gewerkschaften gelten, die am meisten Mitglieder haben. Nur wenn sich konkurrierende Arbeitnehmervertretungen mit den Arbeitgebern auf andere Verfahren einigen, kann es noch mehrere Tarifverträge geben. „Wir wollen Kollisionen vermeiden, auflösen und Kooperationen stärken“, begründet Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Regelung. Das Ziel sind einheitliche Abschlüsse für alle Beschäftigten. Mächtige Berufsgruppen wie die Lokführer, Piloten oder Ärzte sollen nicht mehr ohne Rücksicht auf den Rest der Belegschaft ihre Interessen durchsetzen können.

    Für die vergleichsweise kleine Berufsgewerkschaften bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung ihrer Macht. Insbesondere die Ärztevertretung Marburger Bund und die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) könnten weitgehend entmachtet werden, wenn das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird. Auf die laufenden Tarifverhandlungen, zum Beispiel bei der Bahn, hat die Änderung keine Auswirkungen. Frühestens im nächsten Sommer wird es in Kraft treten.

    „Das Streikrecht wird hier nicht berührt“, betont Nahles. Doch ein Blick in den Gesetzestext zeigt das Gegenteil. „Über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen wird im Einzelfall im Sinne der Tarifeinheit zu entscheiden sein“, heißt es darin. Und ein Streik einer kleineren Gewerkschaft, die aufgrund der geringeren Mitgliederzahl gar keinen Tarifvertrag abschließen kann, verlöre seine ordnende Funktion, lautet die Passage vereinfacht gesagt weiter. Damit wäre er unverhältnismäßig. In der Praxis wird das Streikrecht für die Spartengewerkschaft auf diese Weise zumindest teilweise ausgehebelt.

    Entsprechend harsch fällt die Reaktion des Marburger Bundes aus. „Nicht nur die 115.000 Mitglieder des Marburger Bundes, sondern Hunderttausende von Arbeitnehmern in anderen Gewerkschaften werden diese Entscheidung als Angriff auf ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte verstehen“, kritisiert die Ärztevertretung. Der Bundestag müsse das Gesetz wieder verschwinden lassen. Schon im Vorfeld hat die Gewerkschaft eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt, falls die Tarifeinheit vorgeschrieben wird.

    Ganz anders sieht die große IG Metall den Regierungsbeschluss. „Mit dem Mehrheitsprinzip ist geklärt, das eine solidarische Tarifpolitik für alle Beschäftigtengruppen Vorrang vor Partikularinteressen hat“, sagt der Chef der Metaller, Detlef Wetzel. Der Gewerkschafter sieht das Streikrecht nicht als gefährdet an. Denn das ist je nur im Konfliktfall praktisch eingeschränkt, und das nur für die Kleinen.

    Auf die Arbeitsgerichte kommt mit dem Gesetz eine weitere Aufgabe zu. Im Streitfall müssen sie feststellen, welche Gewerkschaft in einem Betrieb die Mehrheit der Mitglieder stellt. Dieses Verfahren gehört zu den Unwägbarkeiten des Vorhabens. Denn niemand darf einen Arbeitnehmer zwingen, seine Gewerkschaftszugehörigkeit preiszugeben. Das wird vermutlich auch einer der Einwände sein, mit denen die Berufsgewerkschaften gegen das Gesetz vorgehen werden.

  • Kaum Streiks

    Kommentar zum Tarifeinheit-Gesetz von Hannes Koch

    Dieses Gesetz würde man von einer CDU-Ministerin erwarten, nicht von einer sozialdemokratischen. Und doch kommt es aus dem Hause von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Mit ihrem Gesetz zur Tarifeinheit bedient sie eher die Interessen der Unternehmen als der Arbeitnehmer. Wenn der Entwurf in Kraft treten sollte, können kleine, aber durchsetzungsstarke Spezialgewerkschaften möglicherweise nicht mehr über Tarifverträge verhandeln und streiken.

    Der Kern des Vorhabens: Wollen beispielsweise zwei Gewerkschaften für die Ärzte in Krankenhäusern verhandeln, darf das nur die tun, die mehr Mitglieder hat. Der kleineren wird dieses Recht entzogen, obwohl sie die Interessen der Beschäftigten vielleicht besser vertritt. Ob ein solches Gesetz mit dem grundgesetzlich garantierten Koalitionsrecht vereinbar ist, muss wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

    Aber auch von solchen Zweifeln abgesehen, hat Nahles Vorhaben keinen Sinn. Deutschland ist ja ein friedliches Land, das kaum Streiks erlebt. Da ist es nützlich, dass Kleingewerkschaften die Großorganisationen unter Druck setzen, indem sie höhere Lohnforderungen erheben. Das dient nicht nur den Beschäftigten, sondern auch der Allgemeinheit. Nur wenn die Arbeitnehmer einen fairen Anteil der Wirtschaftsleistung erhalten, geht es einem Land gut und die Ökonomie wächst. Hier hat Deutschland mittlerweile Nachholbedarf.

  • Arbeitsministerin gegen kleine Gewerkschaften

    Bundesregierung beschließt umstrittenes Gesetz, das Streiks durch die Hintertür einschränkt

    Deutschland ist kein Land, das ständig von Streiks lahmgelegt wird. Selten rufen Gewerkschaften ihre Mitglieder dazu auf, nicht zu arbeiten und Firmen unter Druck zu setzen. So haben sich 2013 gerade einmal 60.900 Arbeitnehmer an Ausständen beteiligt – 0,25 Prozent der sozialversicherten Beschäftigten. Trotzdem beschließt die Bundesregierung am Donnerstag einen Gesetzentwurf, der Streiks unwahrscheinlicher macht.

    Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat das „Gesetz zur Regelung der Tarifeinheit“ ausarbeiten lassen. Stimmt der Bundestag zu, und tritt es 2015 in Kraft, haben kämpferische Organisationen wie die Gewerkschaft der Lokführer (GdL) oder der Marburger Bund, der Krankenhausärzte repräsentiert, ein Problem. Sie dürften dann wohl nicht mehr so mit den Arbeitgebern verhandeln und gelegentlich auch streiken, wie sie es bisher tun.

    Die genauen Formulierungen des Gesetzes sind noch nicht bekannt. Bislang durchgesickert ist nur ein Entwurf. Darin steht, dass Nahles „Tarifkollisionen“ vermeiden will. Ein Fall, auf den das Gesetz zielt, ist beispielsweise der aktuelle Konflikt bei der Deutschen Bahn AG. Hier streikt die Gewerkschaft der Lokführer auch dafür, dass sie einen neuen Tarifvertrag für die Zugschaffner abschließen kann. Für diese Berufsgruppe verhandelte mit der Bahn bisher aber die konkurrierende Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Nahles' Gesetz würde bewirken, dass nicht zwei Gewerkschaften für die gleiche Berufsgruppe Tarifverträge aushandeln und erstreiken dürfen, sondern nur eine – und zwar die größere, die mehr Mitglieder in der umstrittenen Sparte hat. Bei den Schaffnern wäre die GdL aus dem Rennen und müsste sich dem anschließen, was die EVG aushandelt.

    Laut Gesetz würden die Arbeitsgerichte entscheiden, welche der konkurrierenden Gewerkschaften die größere ist. Dafür müssten die Organisationen ihre Mitgliederlisten vorlegen. Diese Regelungen sollen jedoch nur gelten, wenn zwei Arbeitnehmerorganisationen sich um eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten streiten. Sind sie sich einig, dass beide für unterschiedliche Gruppen verhandeln, soll das weiter möglich sein.

    Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat bereits angekündigt, das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in Frage zu stellen. Das Vorhaben schränke das Koalitionsrecht ein, das im Grundgesetz garantiert werde. Auch mehrere große Arbeitnehmerorganisationen lehnen das Gesetz ab. Frank Bsirske, Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, sagt: „Eine solche Einschränkung des Streikrechts schadet allen Gewerkschaften.“

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dem auch Ver.di angehört, dagegen war es, der das Gesetzesvorhaben zusammen mit dem Bundesverband der Arbeitgeber (BDA) initiierte. Nachdem das Bundesarbeitsgericht die früher geltende Tarifeinheit in einem Grundsatzurteil beerdigt hatte, forderten DGB und BDA die Bundesregierung 2010 auf, den alten Zustand mit neuen Mitteln wiederherzustellen. Das Motiv des DGB: Die unter seinem Dach zusammengeschlossenen Einzelgewerkschaften haben in den vergangenen Jahren viele Mitglieder an kleine, freche und kampfstarke Spezialgewerkschaften verloren. Auch die Arbeitgeberverbände finden das nicht toll, denn die Tarifverträge, die die neuen Organisationen aushandeln, kosten oft mehr Geld.

  • „Interessenvertretung wird geschwächt“

    Drei Fragen zur Tarifeinheit – und drei Antworten von Verdi-Chef Frank Bsirske

    Das Bundeskabinett verabschiedet am Donnerstag voraussichtlich einen Gesetzentwurf, nach dem künftig nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft in einem Betrieb gelten soll. Der Einfluss der GDL im Tarifstreit mit der Bahn wäre dann eingeschränkt, die Eisenbahnergewerkschaft EVG ist größer. Verdi-Chef Frank Bsirske warnt vor der Einschränkung des Streikrechts.
    Fragen: Hanna Gersmann
    Herr Bsirske, die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Tarifeinheit. Werden Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern geschwächt?

    Frank Bsirske: Durch Tarifflucht von Unternehmen zum Zweck des Lohndumpings wird die Position der Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern seit langem ausgehöhlt. Nach dem neuen Gesetz soll im Konfliktfall nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die die Mehrheit der Mitglieder im Betrieb hat. Das gibt Arbeitgebern einen zusätzlichen Hebel, einzelne Betriebe eines Konzerns oder Unternehmens organisatorisch so zuzuschneiden, dass eine kämpferische und durchsetzungsfähige Gewerkschaft in die Minderheit kommt. Das Gesetz räumt auch dem Flächentarifvertrag keinen Vorrang ein. So wird  nicht nur die Interessenvertretung geschwächt, sondern es werden auch die Flächentarifverträge durchlöchert.

    Lässt es sich mit dem Grundgesetz vereinbaren, Gewerkschaften zu entmachten?

    Frank Bsirske: Nein, das Grundgesetz sichert Arbeitnehmern das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren, um ihre Interessen gemeinsam gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen zu können. Wenn aber, im Zweifelsfall nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gilt, ergibt sich daraus indirekt, dass die Minderheitsgewerkschaft nicht mehr für einen eigenen Tarifvertrag streiken darf. Eine solche Einschränkung des Streikrechts schadet allen Gewerkschaften. Oder wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat: Ohne den Streik als Druckmittel bleibt Gewerkschaften nur kollektive Bettelei.

    Welche Gewerkschaften werden als erstes verschwinden?

    Frank Bsirske: Es geht nicht darum, dass Gewerkschaften verschwinden, sondern um eine Schwächung der solidarischen Interessenvertretung. Gewerkschaften würden durch das Gesetz Betrieb für Betrieb in eine Konkurrenz um die Mehrheit der Mitglieder getrieben und wären dort, wo die Mehrheit erst festgestellt werden muss, in ihrer Handlungsfähigkeit blockiert. Das löst keine Konflikte, sondern schafft nur neue – zulasten des Einsatzes für gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen aller Beschäftigten.

  • Alles im großen Topf

    Steigen die Chancen, dass die Bürger eine kleine Steuersenkung als Ausgleich für die sogenannte kalte Progression erhalten? Unwahrscheinlich.

    Auf eine Steuerentlastung für die Bürger scheint sich die große Koalition zu einigen. Bei ihrem Bundesparteitag in Köln beschließt die CDU, dass man noch in dieser Legislaturperiode mit einem ersten Schritt zur Abmilderung der sogenannten kalten Progression beginnt. „Die finanziellen Spielräume wollen wir uns erarbeiten“, sagte am Dienstag CDU-Vorsitzende und Kanzlerin Angela Merkel. SPD-Kollege und Vizekanzler Sigmar Gabriel pflichtete gleich bei: Wenn die Bundesländer mitzögen, wolle die SPD die Bürger noch vor der Bundestagswahl 2017 entlasten. Alles klar also – die Steuersenkung kommt? Weit gefehlt. Hier ein Pfad durch den Dschungel der Finanzpolitik.

    Kalte Progression
    Dieser Punkt wäre relativ leicht zu bewältigen. Der Mechanismus funktioniert so: Erhalten Beschäftigte eine Lohnerhöhung, bezahlen sie automatisch auch etwas mehr Steuer. Teilweise haben sie dadurch real weniger Einkommen zur Verfügung als vorher. Lange wird bereits darüber diskutiert, diesen Effekt auszugleichen, indem man den Steuertarif etwas senkt – bislang ohne Erfolg. Die Befürworter einer solchen Steuersenkung in Union und SPD erhalten nun neue Munition durch ein Gutachten des Forschungsinstituts Prognos. Um 14 Prozent in dieser Legislaturperiode steigt demnach die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung deutscher Haushalte nur aufgrund von Lohnerhöhungen.

    Die Kosten der Reform
    Würden die Steuerzuwächse an die Bürger zurückgegeben, müssten der Bund, die Länder und Gemeinden auf einige Milliarden Euro verzichten. Diesen Umstand stellen nun SPD-Politiker in den Mittelpunkt. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte, dass man dann auch die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern neu regeln müsse. Ähnlich äußerte sich Gabriel: „Der Abbau der kalten Progression wird sicher abhängen von den Verhandlungen mit den Ländern.“ Der Sinn dieser Ansage: Die Bundesländer brauchen einen Ausgleich für die Kosten der Steuerreform.

    Bund-Länder-Finanzen
    So verknüpft die SPD das begrenzte Problem der Progression mit einer gigantischen Debatte, deren Ausgang völlig offen ist. Bis 2019 müssen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine 16 Länderkollegen eine Jahrhundertreform stemmen. Es geht um die Neuverteilung von etwa 26 Milliarden Euro pro Jahr. Bis zu 18 Milliarden Euro davon erhält der Bund von Bürgern und Unternehmen mittels des Solidaritätszuschlags auf die Einkommens-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer. Mit einem Teil unterstützt er vor allem die östlichen Bundesländer. Im Rahmen des Länderfinanzausgleichs werden zusätzlich rund acht Milliarden Euro von reichen in ärmere Länder überwiesen, beispielsweise aus Bayern und Baden-Württemberg nach Berlin. Die Debatte über die Neuregelung kann noch Jahre dauern.

    Solidaritätszuschlag
    Der Soli diente unter anderem zur Finanzierung des Aufbau Ost. Weil er eigentlich nur als vorübergehender Steuerzuschlag gedacht war, wird 25 Jahre nach der Wiedervereinigung über seine Abschaffung oder Umwidmung diskutiert. Während die Milliarden bislang ausschließlich dem Bund zustehen, wollen künftig auch die Länder etwas abbekommen. Eine Lösung bestünde darin, den Solidaritätszuschlag in das System der Einkommenssteuer einzubauen. Die Ministerpräsidenten treffen sich am Donnerstag mit Merkel, um darüber zu reden.

    Reiche und arme Länder
    Parallel dazu drängen vor allem Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen den Länderfinanzausgleich zu ändern. Die Regierungen der beiden Südländer wollen nicht länger rund 6,5 Milliarden Euro pro Jahr in ärmere Bundesländer überweisen. NRW beansprucht einen größeren Teil des umverteilten Geldes als bisher, unter anderem um bankrotte Städte im Ruhrgebiet zu unterstützen. Die östlichen Länder argumentieren dagegen, sie bräuchten weiterhin einige Milliarden aus dem Länderfinanzausgleich. Die Beantwortung der komplizierten Fragen ist offen. Wer das Thema „kalte Progression“ mit diesem Komplex verknüpft, hat an einer schnellen Lösung wenig Interesse.

  • Das Schienennetz wird zur Großbaustelle

    Bahn steckt 28 Milliarden Euro in die Modernisierung. Fahrgäste müssen sich auf längere Fahrzeiten einstellen.

    Das Schienennetz der Deutschen Bahn gleicht in den kommenden Jahren einer Großbaustelle. Bis 2019 will das Unternehmen die 34.000 Kilometer langen Trassen modernisieren. „Wir haben allein im nächsten Jahr 500 Baumaßnahmen in 80 Korridoren gebündelt“, kündigt der für das Netz zuständige Vorstand, Volker Kefer, an. 28 Milliarden Euro stehen in den nächsten Jahren für die Sanierung des an vielen Stellen maroden Netzes bereit. Das Geld kommt überwiegend vom Bund, der unter anderem die Gewinne der Netzgesellschaft wieder in die Infrastruktur steckt.

    Die Bahn klotzt, nachdem die Schienenwege viele Jahre vernachlässigt wurden. Die neu zu verlegenden Schienen würden aneinanderlegt fast um den halben Erdball reichen. 8.700 Weichen werden ausgetauscht, 875 Brücken erneuert. Gerade die Überführungen sind vielfach zum Problem geworden. Jede dritte Brücke ist älter als 100 Jahre. Rund 1.200 wurden in die Kategorie IV eingestuft. Verschlechtert sich ihr Zustand weiter, dürfen sie nicht mehr befahren werden.

    Die Fahrgäste müssen sich auf längere Fahrzeiten einstellen. Durch eine gute Planung soll die Belastung gering gehalten werden. Dazu gehört, dass vor allem nächtlich und an der Wochenenden gebaut wird. Wo es möglich ist, werden Strecken eingleisig betrieben, damit der Verkehr eingeschränkt weiter gehen kann. Außerdem setzt die Bahn auf den Einsatz von Großmaschinen und Hochgeschwindigkeitsverfahren. Trotzdem wird es auch Sperrungen geben, die den Kunden Geduld abverlangen. So wird der Berliner Hauptbahnhof zum Beispiel im kommenden Sommer drei Monate lang vom Fernverkehr abgekoppelt.

    Die Bahn hat für 300.000 Züge die Fahrpläne auf ihre Betroffenheit von Bauarbeiten hin überprüft und längere Fahrzeiten schon mit in die Pläne aufgenommen. Die Kunden können sich auch kurzfristig auf mehreren Wegen über Änderungen informieren. Dazu hat die Bahn die Internetseite www.bahn.de/bauarbeiten und ein „BahnBau-Telefon“ unter der Rufnummer 0800 599 66 55 eingerichtet.

    Für die Planung und Durchführung des riesigen Programms benötigt die Bahn weitere Fachleute. Kefer zufolge werden im kommenden Sommer die beiden Projektgesellschaften der Bahn für deutsche und internationale Bauvorhaben zusammengelegt. Beide Unternehmen haben zusammengenommen 5.300 Beschäftigte. „Wir müssen zusätzlich 1.700 Mitarbeiter zur Abwicklung einstellen“, sagt Kefer.

    In der Vergangenheit konnte das Unternehmen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht abrufen, weil die Kapazitäten für weitere Baumaßnahmen fehlten. Dies soll sich Kefer zufolge nicht wiederholen. Allerdings sieht der Vorstand ein Risiko für Verzögerungen bei den Planungsbehörden und fordert mehr Personal für das Eisenbahnbundesamt.

    Grundlage der Finanzierung ist die sogenannte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Der Bahn und dem Bund. Sie soll Anfang kommenden Jahres unterzeichnet werden. Darin verpflichtet sich die Bahn zur Einhaltung von Qualitätsstandards auf den Strecken. Im Gegenzug erhöht der Bund die Zuwendungen. Hält der Konzern die Standards nicht ein, drohen ihm teure Strafzahlungen, die im Extremfall einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen könnten.

  • An der unteren Grenze

    Kommentar zum Klimaprogramm von Hannes Koch

    Die Bundesregierung nimmt den Klimaschutz ernst. Am Mittwoch präsentierten Umweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) ein dickes Paket aus hunderten Einzelmaßnahmen, das international seinesgleichen sucht. Damit wollen sie erreichen, dass Deutschland bis 2020 tatsächlich seinen Ausstoß klimaschädlicher Abgase um 40 Prozent verringert. Ob das gelingt, ist trotzdem fraglich.

    Zwar weiß die Regierung, dass große Anstrengungen nötig sind. Gemessen daran versucht sie aber, mit dem Minimum durchzukommen. Ein Beispiel: Die zusätzlich nötige Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen bis zum Ende des Jahrzehnts beziffern Hendricks und Gabriel auf 62 bis 78 Millionen Tonnen pro Jahr. Das mag so eben reichen, wenn das Wirtschaftswachstum nicht höher ausfällt als die geschätzten 1,4 Prozent jährlich. Ist die Dynamik der Wirtschaft größer, nehmen auch die Emissionen aus Fabriken, Kraftwerken und Fahrzeugen zu. Dann müsste die CO2-Reduzierung ebenfalls stärker sein. Vorsorge dafür im Programm fehlt allerdings.

    Beim Thema „Elektroautos“ regiert ebenfalls das Prinzip Hoffnung. Von gegenwärtig 24.000 soll deren Zahl bis auf eine Million in 2020 steigen, wodurch die Luftverpestung deutlich sänke. Schaffen wollen die SPD-Ministerien das unter anderem, indem sie eine neue Steuerabschreibung für gewerbliche genutzte E-Fahrzeuge einführen, deren Höhe und Ausgestaltung jedoch noch verhandelt werden muss. So erscheint es waghalsig, auf Basis eines unkonkreten Instruments vermeintlich genaue Fahrzeugzahlen und CO2-Tonnen-Einsparungen zu berechnen. Derartige Stellen gibt es viele im Klima-Katalog.

    Dem Programm fehlt der Sicherheitspuffer. Es ist auf Kante genäht – ein Kompromiss aus Klimaschutz, Kostenüberlegungen und Wirtschaftsinteressen. Hendricks und Gabriel stecken in der großen Koalition mit der Union, und auch aus eigenem Antrieb vermeiden sie es, zu große Widerstände bei Unternehmen und Kraftswerksbetreibern zu erzeugen. Die Regierung nimmt den Klimaschutz ernst, aber nicht ernst genug.