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  • Hartmut Mehdorn macht den Abflug

    Spätestens im Sommer will der Berliner Flughafen-Chef zurücktreten. Nach vielen Querelen hat der Manager die Nase voll.

    Das Lebenswerk des Managers Hartmut Mehdorn bleibt unvollendet. Der Chef der Berliner Flughafengesellschaft tritt vom Posten des Geschäftsführers spätestens im Sommer 2015 zurück. Der neue Berliner Großflughafen BER wird von seinem Nachfolger eröffnet. Der 71-jährige frühere Bahnchef reagiert damit auf anhaltende Spekulationen über eine vorzeitige Vertragsauflösung. Den Job hatte Mehdorn erst im März 2013 übernommen. „Ich bedaure meinen Rücktritt persönlich sehr, da er weder meinem Pflichtbewusstsein noch meinen persönlichen Zielen entspricht“, erklärte er am Montag. Dieser Schritt sei nach Abwägung der Gesamtlage notwendig geworden.

    In den letzten Monaten knirschte es zwischen der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft gewaltig. In der letzten Zeit wurde immer wieder über eine Ablösung des Managers spekuliert. Mehdorns Vertrag läuft zwar bis zum Frühjahr 2016. Doch der Flughafen wird nach jetzigem Stand der Dinge erst im zweiten Halbjahr 2017 eröffnet. Eine Vertragsverlängerung war den Indiskretionen zufolge nicht geplant. Auch Namen möglicher Nachfolger machten schon die Runde. Am letzten Freitag, nach einer Sitzung des Aufsichtsrates, dementierte der Staatssekretär des Verkehrsministeriums, Rainer Bomba, etwaige Pläne halbherzig. Als ein möglicher Kandidat wird der bisherige Chef des Kölner Flughafens, Michael Garvens, gehandelt.

    Diese Entwicklung brachte das Fass für Mehdorn wohl zum Überlaufen. „Als ich im März 2013 den Posten übernahm, herrschten Stillstand und Chaos“, erläutert er, „nun ist die Baustellorganisation geordnet.“ Auch die technischen Kernfragen seien beantwortet und ein neues Managementteam an Bord. Trotzdem habe es im Umfeld des Aufsichtsrates Spekulationen über seine Person gegeben, „die das vertretbare Maß überstiegen.“

    Ärger hat es zuvor auch schon reichlich gegeben. So wollte der Aufsichtsrat externe Kontrolleure einen Blick in die Unterlagen der Geschäftsführung werfen lassen. Mehdorn verweigerte die Herausgabe und sprach von Inquisition. Auch wollte der Manager mehr Geld für eine Vergrößerung des Flughafens, weil der Airport vermutlich schon zur Eröffnung zu geringe Kapazitäten für das Berliner Passagieraufkommen haben wird. Das hat er dem Kontrollgremium am vergangenen Freitag auch deutlich aufgezeigt.

    Sobald ein Nachfolger gefunden wird, spätestens aber Ende Juni 2015, will Mehdorn sein Mandat zurückgeben. Für den streitlustigen wie umstrittenen Manager ist es eine zweite bittere Niederlage zum Ende des Berufslebens. 2006 musste er nach jahrelanger Vorbereitung den Börsengang der Bahn absagen und hinterließ dort nach seinem Abgang einen durch den zuvor erfolgten Sparkurs gewachsenen Scherbenhaufen. Zwischenzeitlich gelang es ihm noch, die Fluggesellschaft Air Berlin vor dem Totalabsturz zu bewahren. Das vermutlich letzte berufliche Ziel wird er nun nicht mehr erreichen und die ersten Flieger in Schönefeld landen sehen.

    Mit dem Abgang ist die ohnehin unrühmliche Geschichte des Großflughafens BER um ein Kapitel erweitert worden. Bereits vier Mal musste die Eröffnung verschoben werden.

  • Jetzt startet der Wettbewerb der Krankenkassen richtig

    Anfang Januar werden die meisten Kassen Zusatzbeiträge erheben. Für die Mitglieder lohnt sich künftig ein regelmäßiger Leistungs- und Preisvergleich.

    Fast allen der rund 53 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) flattert in diesen Dezembertagen ein Brief ihrer Krankenkasse ins Haus. Die Briefe enthalten die Ankündigung von Zusatzbeiträgen. Ab dem 1. Januar 2015 müssen die Versicherten eine Extrazahlung leisten. Die Höhe des Zusatzbeitrages bestimmt jede der rund 130 Krankenkassen für sich selbst.

    Die meisten Krankenkassen kommen um Zusatzbeiträge nicht herum, weil die Bundesregierung den regulären Beitragssatz zur Krankenversicherung im kommenden Jahr senkt. Statt bisher 15,5 Prozent vom Lohn werden ab 2015 nur noch 14,6 Prozent an die GKV überwiesen. Dadurch fehlen den Kassen im nächsten Jahr rund elf Milliarden Euro an Einnahmen. Diese Lücke wird durch die Zusatzbeiträge geschlossen. Diese Abgabe wird von den Arbeitnehmern alleine getragen.

    Die Beschäftigten müssen sich um die Bezahlung nicht kümmern. Der Beitrag wird von den Arbeitgebern direkt abgeführt. Bei Rentnern überweist die Zahlstelle den Beitrag an die Krankenkasse. Viele Versicherte sind von der Zahlung ganz ausgenommen. Familienmitglieder bezahlen keinen eigenen Beitrag, auch Arbeitslose, Azubis oder die Empfänger von Grundsicherungsleistungen sind davon befreit.

    Wie hoch die Extrazahlung sein wird, steht bei vielen Kassen noch nicht fest. Der Schätzerkreis der Bundesregierung geht von einer durchschnittlichen Belastung in Höhe von 0,9 Prozent des Bruttolohnes aus. Doch die tatsächliche Höhe kann davon abweichen. Die bisher bekannten Zusatzbeiträge übersteigen diesen Satz noch nicht. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat in der vergangenen Woche einen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent angekündigt, die DAK-Gesundheit nimmt 0,9 Prozent. Die AOK Plus begnügt sich mit 0,3 Prozent. In dieser Woche wird mit der Barmer GEK eine weitere große Kasse ihren Zusatzbeitrag festlegen.

    Diese Unterschiede schlagen sich im Portemonnaie der Mitglieder deutlich nieder. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro entsprechen 0,9 Prozent 27 Euro im Monat, bei 0,3 Prozent sind es nur neun Euro. Auf das Jahr gerechnet summiert sich die Differenz auf 216 Euro. Damit lohnt sich ein Vergleich zwischen den einzelnen Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband wird die Zusatzbeiträge aller Kassen ab Januar im Internet veröffentlichen, so dass sich die Mitglieder leicht alle erhobenen Zusatzbeträge überschauen können.

    Mit der Einführung und später mit jeder Erhöhung des Zusatzbeitrages ist ein Sonderkündigungsrecht für die Mitglieder verbunden. Jeder Versicherte darf die Verbindung zu seiner Kasse bis zum Ablauf des Monats aufkündigen, in dem der Extraobolus erstmals erhoben wird. Darauf müssen die Kassen ihre Mitglieder auch schriftlich hinweisen, bevor die erste Zahlung ansteht.

    Der Wechsel der Krankenkasse ist unkompliziert. Allerdings warnt der Spitzenverband davor, die Wahl einer anderen Krankenkasse allein von der Beitragshöhe abhängig zu machen. Denn viele Krankenkasse bieten auch besondere Leistungen an, zum Beispiel die Kostenübernahme bei bestimmten Behandlungsformen oder Präventionskurse. „Seine Krankenkasse sollte jeder nach seinen individuellen Bedürfnissen auswählen“, raten die Experten. Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Wirksam wird sie erst, wenn die neue Krankenkasse die Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Versicherungsschutz durchgängig erhalten bleibt.

    Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird nun forciert. Denn in den kommenden Jahren werden die Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser oder Medikamente weiter steigen. Da der Arbeitgeberbeitrag zum Krankenversicherung eingefroren wurde, müssen die Arbeitnehmer die Last weiter steigender Zusatzbeiträge alleine schultern. Für 2017 rechnen die Grünen schon mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von bis zu zwei Prozent des Lohnes. Damit werden die günstigen Krankenkassen, die mit ihren Mitteln effizient wirtschaften, für einen Wechsel dorthin immer interessanter.

  • Eine Welt

    Kommentar zum Klima von Hannes Koch

    Wir sind gemeinsam für die Welt verantwortlich. Dieses Prinzip haben fast alle Regierungen in der Klimapolitik jetzt erstmals akzeptiert. Jeder Staat soll im nächsten Jahr sein eigenes Ziel für den Klimaschutz festlegen und überprüfbare Maßnahmen nennen, um es umzusetzen. Das ist der große Fortschritt, den die Verhandlungen bei der Konferenz in der peruanischen Hauptstadt Lima erbracht haben.

    In anderen Bereichen akzeptierten die Staaten schon früher, dass wir in Einer Welt nach gemeinsamen Regeln leben. Beispielsweise bekennen sich nahezu alle Regierungen als Mitglieder der Vereinten Nationen zum Schutz der Würde der Menschen, jedenfalls theoretisch. Beim Klimaschutz gab es eine solche Vereinbarung bisher aber nicht. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat deshalb Recht, wenn sie die Einigung von Lima als historischen Meilenstein preist.

    Doch auch die Kritiker machen einen Punkt. Nachvollziehbar weisen die Umweltverbände daraufhin, dass die Reduzierung der Treibhausgase auf ein Niveau, welches nach wissenschaftlichem Konsens noch erträglich wäre, mit der gegenwärtigen Politik vermutlich nicht zu schaffen ist. China, Indien und andere aufstrebende Länder wollen sich ihren Wachstumsprozess nicht kaputtmachen lassen. Erst Wohlstand, dann Umweltschutz, lautet ihre Devise. Europa und andere reiche Staaten sagen dagegen: Wohlstand und Umweltschutz. Aber auch dabei darf Klimapolitik nicht zu teuer sein. Deswegen führen die jeweiligen Egoismen dazu, dass ein weltweiter Vertrag mit verbindlichen Reduktionszielen für Treibhausgase möglicherweise nicht zustandekommt.

    Soweit man heute sagen kann, wird deshalb die Erdatmosphäre stärker als zusätzlich zwei Grad aufgeheizt. Auf die Folgen müssen sich die Staaten jetzt bereits einstellen. In Deutschland und Europa mögen wir mit Starkregen, Stürmen und Hochwassern noch vergleichsweise glimpflich davonkommen. In anderen Ländern aber gehen die Küstenstreifen unter und Millionen Menschen werden entwurzelt. Nehmen die Regierungen ihr Eingeständnis ernst, dass wir in Einer Welt leben, müssen sie auch bereit sein, die Lasten dieser Entwicklung gemeinsam zu tragen.

  • „Japan hat die Wachstumsphase hinter sich“

    In Europa herrscht Angst vor Stagnation und Deflation. Aber Japan lebt schon lange damit. Wie geht es dem asiatischen Land, das am Sonntag wählt?

    Die ökonomische Lage in Europa ist nicht einfach. Die Wirtschaft der 28 Staaten wächst insgesamt nur wenig. Die Angst vor der Deflation nimmt zu. Währenddessen lebt Japan seit Jahrzehnten in einer vergleichbaren Situation. Wie kommt die asiatische Wirtschaftsmacht damit zurecht?

    24 Jahre nach dem Platzen ihrer großen Immobilien- und Finanzblase gehen die Japaner an diesem Sonntag wieder einmal wählen. Sie entscheiden auch über die Wirtschaftspolitik von Premier Shinzo Abe. Unter anderem mit höherer Staatsverschuldung will der konservative Politiker sein Land auf den Wachstumspfad zurückführen. Augenblicklich allerdings vergeblich: Die Wirtschaftsleistung schrumpft erneut.

    So war es schon mehrmals während der vergangenen zweieinhalb Jahrzehnte. Auf kurze Aufschwünge folgte bald wieder die Erschöpfung. Im Durchschnitt der Jahre 1990 bis 2013 betrug das Wirtschaftswachstum nur 1,2 Prozent. Erstaunlich ist allerdings, dass die Arbeitslosigkeit in dieser Zeit nicht stark stieg. Höchstens erreichte sie einmal 5,4 Prozent (2002). Meist blieb sie jedoch unter fünf Prozent. Im Oktober diesen Jahres waren offiziell nur 3,5 Prozent der Erwerbspersonen ohne bezahlte Stelle. Wie passt das zusammen?

    Auch „ohne oder mit nur geringem Wachstum bleibt die japanische Gesellschaft stabil“, sagt Volkswirtin Mechthild Schrooten von der Hochschule Bremen. „Das asiatische Land ist schon in der Postwachstumsphase angekommen.“ Diese Einschätzung basiert auf eigener Anschauung: 2005/6 arbeitete sie ein Jahr als Professorin für europäische Wirtschaft in Tokio. Dass die Arbeitslosigkeit auch nach zwei Jahrzehnten Beinahe-Stagnation niedrig ist, begründet Schrooten mit den „impliziten Spielregeln, die in der japanischen Kultur verwurzelt sind“. Dazu gehöre beispielsweise, dass viele Unternehmen ihr Personal auch in Krisenzeiten halten. Der allgemein akzeptierte „Gesellschaftsvertrag“ verbiete es, „einzelne Menschen ins Bodenlose fallen zu lassen“.

    In Japan würden wirtschaftlicher Erfolg und Konsum im Übrigen nicht nur als Selbstzweck betrachtet. Deshalb ertrage es die Gesellschaft, wenn das materielle Niveau kaum noch steige, so Schrooten. Dabei spielt auch eine Rolle, dass Japan zu den reichsten Staaten der Welt gehört. Angaben der Industrieländer-Organisation OECD zufolge lag das Brutto-Nationaleinkommen pro Kopf in Japan 2010 bei knapp 26.000 Euro. Zum Vergleich: In Griechenland waren es 21.000 Euro, in Portugal 18.500 und in Polen 14.000 Euro. Zwar sind Deutschland, Belgien oder Finnland noch etwas reicher als Japan, aber die Europäische Union hat stark mit Verteilungsproblemen zu kämpfen. Viele Einwohner der ärmeren Staaten fordern massive Umverteilung. Insofern kann das reiche Japan mit seinem relativ ausgeglichenen Wohlstand augenblicklich kein Modell für Europa sein.

    Und Sierk Horn, Professor für die Wirtschaft Japans an der Universität München, weist eher auf die Spannungen hin. „Die vergleichsweise geringe Arbeitslosigkeit lässt sich zum Teil damit erklären, dass viele ältere Beschäftigte in den Ruhestand gehen. Japanische Unternehmen sind heute sehr viel strikter in der Anwendung von Ruhestandsregelungen. Das ermöglicht die Ausdünnung der Belegschaft,” so Horn. Außerdem nehme der Druck auf Leistung und Arbeitskosten zu. „Manche Firmen beschäftigen jetzt flexible und billigere Leiharbeiter“, sagt der Ökonom, „die Teilzeitarbeit ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.“ Und trotz der relativ egalitären Gesellschaftsstruktur werde die Armut ein großes Thema. „Man sieht erstaunlich viele Obdachlose auf den Straßen. Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich,“ so Horn.

    Ein weiterer Preis der Beinahe-Stagnation ist die horrende öffentliche Verschuldung. Gegenwärtig liegt sie bei etwa 240 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung. Zum Vergleich: In Deutschland sind es 78 Prozent. Und die Wirtschaftspolitik von Premierminister Abe, die sogenannten „Abenomics“, tragen dazu bei, dass die Schulden weiter steigen. Denn mehr geborgtes Geld soll die Nachfrage erhöhen, die Deflationsgefahr beseitigen und die Wirtschaft ankurbeln.

    Was aber, wenn das nicht klappt, die japanische Wirtschaft in der Stagnation verharrt und der Staat trotzdem seine wachsenden Kredite finanzieren muss? „Auch eine wesentlich höhere Staatsverschuldung wäre für Japan kein Problem“, meint Ökonomin Schrooten. Der gesellschaftliche Konsens sehe so aus: „Wer Geld hat, kauft Staatsanleihen der eigenen Regierung, selbst bei niedrigen Zinsen.“ Das sei die allgemein akzeptierte Gegenleistung der Bürger und Firmen dafür, dass die Steuern so niedrig lägen.

    Nicht alle sind so optimistisch. Unter Ökonomen macht inzwischen der Begriff „Abegeddon“ die Runde – eine Kombination aus dem Namen des Premiers und „Armageddon“, der biblischen Schlacht am Ende der Welt. In dieser Sichtweise ist eine Kombination aus Staatsbankrott und tiefer Wirtschaftskrise nicht unwahrscheinlich. Ob Japan mit seiner Stagnation weiterhin zurechtkommt, wird sich zeigen.

  • Streiken wird für Berufsgewerkschaften erschwert

    Bundesregierung beschließt Tarifeinheitsgesetz. Künftig gilt der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. Das Gesetz wird wohl vor dem Verfassungsgericht landen.

    Die Bundesregierung hat das Tarifeinheitsgesetz beschlossen. Künftig sollen in den Betrieben nur noch die Tarifverträge mit den Gewerkschaften gelten, die am meisten Mitglieder haben. Nur wenn sich konkurrierende Arbeitnehmervertretungen mit den Arbeitgebern auf andere Verfahren einigen, kann es noch mehrere Tarifverträge geben. „Wir wollen Kollisionen vermeiden, auflösen und Kooperationen stärken“, begründet Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Regelung. Das Ziel sind einheitliche Abschlüsse für alle Beschäftigten. Mächtige Berufsgruppen wie die Lokführer, Piloten oder Ärzte sollen nicht mehr ohne Rücksicht auf den Rest der Belegschaft ihre Interessen durchsetzen können.

    Für die vergleichsweise kleine Berufsgewerkschaften bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung ihrer Macht. Insbesondere die Ärztevertretung Marburger Bund und die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) könnten weitgehend entmachtet werden, wenn das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird. Auf die laufenden Tarifverhandlungen, zum Beispiel bei der Bahn, hat die Änderung keine Auswirkungen. Frühestens im nächsten Sommer wird es in Kraft treten.

    „Das Streikrecht wird hier nicht berührt“, betont Nahles. Doch ein Blick in den Gesetzestext zeigt das Gegenteil. „Über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen wird im Einzelfall im Sinne der Tarifeinheit zu entscheiden sein“, heißt es darin. Und ein Streik einer kleineren Gewerkschaft, die aufgrund der geringeren Mitgliederzahl gar keinen Tarifvertrag abschließen kann, verlöre seine ordnende Funktion, lautet die Passage vereinfacht gesagt weiter. Damit wäre er unverhältnismäßig. In der Praxis wird das Streikrecht für die Spartengewerkschaft auf diese Weise zumindest teilweise ausgehebelt.

    Entsprechend harsch fällt die Reaktion des Marburger Bundes aus. „Nicht nur die 115.000 Mitglieder des Marburger Bundes, sondern Hunderttausende von Arbeitnehmern in anderen Gewerkschaften werden diese Entscheidung als Angriff auf ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte verstehen“, kritisiert die Ärztevertretung. Der Bundestag müsse das Gesetz wieder verschwinden lassen. Schon im Vorfeld hat die Gewerkschaft eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt, falls die Tarifeinheit vorgeschrieben wird.

    Ganz anders sieht die große IG Metall den Regierungsbeschluss. „Mit dem Mehrheitsprinzip ist geklärt, das eine solidarische Tarifpolitik für alle Beschäftigtengruppen Vorrang vor Partikularinteressen hat“, sagt der Chef der Metaller, Detlef Wetzel. Der Gewerkschafter sieht das Streikrecht nicht als gefährdet an. Denn das ist je nur im Konfliktfall praktisch eingeschränkt, und das nur für die Kleinen.

    Auf die Arbeitsgerichte kommt mit dem Gesetz eine weitere Aufgabe zu. Im Streitfall müssen sie feststellen, welche Gewerkschaft in einem Betrieb die Mehrheit der Mitglieder stellt. Dieses Verfahren gehört zu den Unwägbarkeiten des Vorhabens. Denn niemand darf einen Arbeitnehmer zwingen, seine Gewerkschaftszugehörigkeit preiszugeben. Das wird vermutlich auch einer der Einwände sein, mit denen die Berufsgewerkschaften gegen das Gesetz vorgehen werden.

  • Kaum Streiks

    Kommentar zum Tarifeinheit-Gesetz von Hannes Koch

    Dieses Gesetz würde man von einer CDU-Ministerin erwarten, nicht von einer sozialdemokratischen. Und doch kommt es aus dem Hause von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Mit ihrem Gesetz zur Tarifeinheit bedient sie eher die Interessen der Unternehmen als der Arbeitnehmer. Wenn der Entwurf in Kraft treten sollte, können kleine, aber durchsetzungsstarke Spezialgewerkschaften möglicherweise nicht mehr über Tarifverträge verhandeln und streiken.

    Der Kern des Vorhabens: Wollen beispielsweise zwei Gewerkschaften für die Ärzte in Krankenhäusern verhandeln, darf das nur die tun, die mehr Mitglieder hat. Der kleineren wird dieses Recht entzogen, obwohl sie die Interessen der Beschäftigten vielleicht besser vertritt. Ob ein solches Gesetz mit dem grundgesetzlich garantierten Koalitionsrecht vereinbar ist, muss wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

    Aber auch von solchen Zweifeln abgesehen, hat Nahles Vorhaben keinen Sinn. Deutschland ist ja ein friedliches Land, das kaum Streiks erlebt. Da ist es nützlich, dass Kleingewerkschaften die Großorganisationen unter Druck setzen, indem sie höhere Lohnforderungen erheben. Das dient nicht nur den Beschäftigten, sondern auch der Allgemeinheit. Nur wenn die Arbeitnehmer einen fairen Anteil der Wirtschaftsleistung erhalten, geht es einem Land gut und die Ökonomie wächst. Hier hat Deutschland mittlerweile Nachholbedarf.

  • Arbeitsministerin gegen kleine Gewerkschaften

    Bundesregierung beschließt umstrittenes Gesetz, das Streiks durch die Hintertür einschränkt

    Deutschland ist kein Land, das ständig von Streiks lahmgelegt wird. Selten rufen Gewerkschaften ihre Mitglieder dazu auf, nicht zu arbeiten und Firmen unter Druck zu setzen. So haben sich 2013 gerade einmal 60.900 Arbeitnehmer an Ausständen beteiligt – 0,25 Prozent der sozialversicherten Beschäftigten. Trotzdem beschließt die Bundesregierung am Donnerstag einen Gesetzentwurf, der Streiks unwahrscheinlicher macht.

    Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat das „Gesetz zur Regelung der Tarifeinheit“ ausarbeiten lassen. Stimmt der Bundestag zu, und tritt es 2015 in Kraft, haben kämpferische Organisationen wie die Gewerkschaft der Lokführer (GdL) oder der Marburger Bund, der Krankenhausärzte repräsentiert, ein Problem. Sie dürften dann wohl nicht mehr so mit den Arbeitgebern verhandeln und gelegentlich auch streiken, wie sie es bisher tun.

    Die genauen Formulierungen des Gesetzes sind noch nicht bekannt. Bislang durchgesickert ist nur ein Entwurf. Darin steht, dass Nahles „Tarifkollisionen“ vermeiden will. Ein Fall, auf den das Gesetz zielt, ist beispielsweise der aktuelle Konflikt bei der Deutschen Bahn AG. Hier streikt die Gewerkschaft der Lokführer auch dafür, dass sie einen neuen Tarifvertrag für die Zugschaffner abschließen kann. Für diese Berufsgruppe verhandelte mit der Bahn bisher aber die konkurrierende Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Nahles' Gesetz würde bewirken, dass nicht zwei Gewerkschaften für die gleiche Berufsgruppe Tarifverträge aushandeln und erstreiken dürfen, sondern nur eine – und zwar die größere, die mehr Mitglieder in der umstrittenen Sparte hat. Bei den Schaffnern wäre die GdL aus dem Rennen und müsste sich dem anschließen, was die EVG aushandelt.

    Laut Gesetz würden die Arbeitsgerichte entscheiden, welche der konkurrierenden Gewerkschaften die größere ist. Dafür müssten die Organisationen ihre Mitgliederlisten vorlegen. Diese Regelungen sollen jedoch nur gelten, wenn zwei Arbeitnehmerorganisationen sich um eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten streiten. Sind sie sich einig, dass beide für unterschiedliche Gruppen verhandeln, soll das weiter möglich sein.

    Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat bereits angekündigt, das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in Frage zu stellen. Das Vorhaben schränke das Koalitionsrecht ein, das im Grundgesetz garantiert werde. Auch mehrere große Arbeitnehmerorganisationen lehnen das Gesetz ab. Frank Bsirske, Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, sagt: „Eine solche Einschränkung des Streikrechts schadet allen Gewerkschaften.“

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dem auch Ver.di angehört, dagegen war es, der das Gesetzesvorhaben zusammen mit dem Bundesverband der Arbeitgeber (BDA) initiierte. Nachdem das Bundesarbeitsgericht die früher geltende Tarifeinheit in einem Grundsatzurteil beerdigt hatte, forderten DGB und BDA die Bundesregierung 2010 auf, den alten Zustand mit neuen Mitteln wiederherzustellen. Das Motiv des DGB: Die unter seinem Dach zusammengeschlossenen Einzelgewerkschaften haben in den vergangenen Jahren viele Mitglieder an kleine, freche und kampfstarke Spezialgewerkschaften verloren. Auch die Arbeitgeberverbände finden das nicht toll, denn die Tarifverträge, die die neuen Organisationen aushandeln, kosten oft mehr Geld.

  • „Interessenvertretung wird geschwächt“

    Drei Fragen zur Tarifeinheit – und drei Antworten von Verdi-Chef Frank Bsirske

    Das Bundeskabinett verabschiedet am Donnerstag voraussichtlich einen Gesetzentwurf, nach dem künftig nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft in einem Betrieb gelten soll. Der Einfluss der GDL im Tarifstreit mit der Bahn wäre dann eingeschränkt, die Eisenbahnergewerkschaft EVG ist größer. Verdi-Chef Frank Bsirske warnt vor der Einschränkung des Streikrechts.
    Fragen: Hanna Gersmann
    Herr Bsirske, die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Tarifeinheit. Werden Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern geschwächt?

    Frank Bsirske: Durch Tarifflucht von Unternehmen zum Zweck des Lohndumpings wird die Position der Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern seit langem ausgehöhlt. Nach dem neuen Gesetz soll im Konfliktfall nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die die Mehrheit der Mitglieder im Betrieb hat. Das gibt Arbeitgebern einen zusätzlichen Hebel, einzelne Betriebe eines Konzerns oder Unternehmens organisatorisch so zuzuschneiden, dass eine kämpferische und durchsetzungsfähige Gewerkschaft in die Minderheit kommt. Das Gesetz räumt auch dem Flächentarifvertrag keinen Vorrang ein. So wird  nicht nur die Interessenvertretung geschwächt, sondern es werden auch die Flächentarifverträge durchlöchert.

    Lässt es sich mit dem Grundgesetz vereinbaren, Gewerkschaften zu entmachten?

    Frank Bsirske: Nein, das Grundgesetz sichert Arbeitnehmern das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren, um ihre Interessen gemeinsam gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen zu können. Wenn aber, im Zweifelsfall nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gilt, ergibt sich daraus indirekt, dass die Minderheitsgewerkschaft nicht mehr für einen eigenen Tarifvertrag streiken darf. Eine solche Einschränkung des Streikrechts schadet allen Gewerkschaften. Oder wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat: Ohne den Streik als Druckmittel bleibt Gewerkschaften nur kollektive Bettelei.

    Welche Gewerkschaften werden als erstes verschwinden?

    Frank Bsirske: Es geht nicht darum, dass Gewerkschaften verschwinden, sondern um eine Schwächung der solidarischen Interessenvertretung. Gewerkschaften würden durch das Gesetz Betrieb für Betrieb in eine Konkurrenz um die Mehrheit der Mitglieder getrieben und wären dort, wo die Mehrheit erst festgestellt werden muss, in ihrer Handlungsfähigkeit blockiert. Das löst keine Konflikte, sondern schafft nur neue – zulasten des Einsatzes für gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen aller Beschäftigten.

  • Alles im großen Topf

    Steigen die Chancen, dass die Bürger eine kleine Steuersenkung als Ausgleich für die sogenannte kalte Progression erhalten? Unwahrscheinlich.

    Auf eine Steuerentlastung für die Bürger scheint sich die große Koalition zu einigen. Bei ihrem Bundesparteitag in Köln beschließt die CDU, dass man noch in dieser Legislaturperiode mit einem ersten Schritt zur Abmilderung der sogenannten kalten Progression beginnt. „Die finanziellen Spielräume wollen wir uns erarbeiten“, sagte am Dienstag CDU-Vorsitzende und Kanzlerin Angela Merkel. SPD-Kollege und Vizekanzler Sigmar Gabriel pflichtete gleich bei: Wenn die Bundesländer mitzögen, wolle die SPD die Bürger noch vor der Bundestagswahl 2017 entlasten. Alles klar also – die Steuersenkung kommt? Weit gefehlt. Hier ein Pfad durch den Dschungel der Finanzpolitik.

    Kalte Progression
    Dieser Punkt wäre relativ leicht zu bewältigen. Der Mechanismus funktioniert so: Erhalten Beschäftigte eine Lohnerhöhung, bezahlen sie automatisch auch etwas mehr Steuer. Teilweise haben sie dadurch real weniger Einkommen zur Verfügung als vorher. Lange wird bereits darüber diskutiert, diesen Effekt auszugleichen, indem man den Steuertarif etwas senkt – bislang ohne Erfolg. Die Befürworter einer solchen Steuersenkung in Union und SPD erhalten nun neue Munition durch ein Gutachten des Forschungsinstituts Prognos. Um 14 Prozent in dieser Legislaturperiode steigt demnach die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung deutscher Haushalte nur aufgrund von Lohnerhöhungen.

    Die Kosten der Reform
    Würden die Steuerzuwächse an die Bürger zurückgegeben, müssten der Bund, die Länder und Gemeinden auf einige Milliarden Euro verzichten. Diesen Umstand stellen nun SPD-Politiker in den Mittelpunkt. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte, dass man dann auch die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern neu regeln müsse. Ähnlich äußerte sich Gabriel: „Der Abbau der kalten Progression wird sicher abhängen von den Verhandlungen mit den Ländern.“ Der Sinn dieser Ansage: Die Bundesländer brauchen einen Ausgleich für die Kosten der Steuerreform.

    Bund-Länder-Finanzen
    So verknüpft die SPD das begrenzte Problem der Progression mit einer gigantischen Debatte, deren Ausgang völlig offen ist. Bis 2019 müssen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine 16 Länderkollegen eine Jahrhundertreform stemmen. Es geht um die Neuverteilung von etwa 26 Milliarden Euro pro Jahr. Bis zu 18 Milliarden Euro davon erhält der Bund von Bürgern und Unternehmen mittels des Solidaritätszuschlags auf die Einkommens-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer. Mit einem Teil unterstützt er vor allem die östlichen Bundesländer. Im Rahmen des Länderfinanzausgleichs werden zusätzlich rund acht Milliarden Euro von reichen in ärmere Länder überwiesen, beispielsweise aus Bayern und Baden-Württemberg nach Berlin. Die Debatte über die Neuregelung kann noch Jahre dauern.

    Solidaritätszuschlag
    Der Soli diente unter anderem zur Finanzierung des Aufbau Ost. Weil er eigentlich nur als vorübergehender Steuerzuschlag gedacht war, wird 25 Jahre nach der Wiedervereinigung über seine Abschaffung oder Umwidmung diskutiert. Während die Milliarden bislang ausschließlich dem Bund zustehen, wollen künftig auch die Länder etwas abbekommen. Eine Lösung bestünde darin, den Solidaritätszuschlag in das System der Einkommenssteuer einzubauen. Die Ministerpräsidenten treffen sich am Donnerstag mit Merkel, um darüber zu reden.

    Reiche und arme Länder
    Parallel dazu drängen vor allem Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen den Länderfinanzausgleich zu ändern. Die Regierungen der beiden Südländer wollen nicht länger rund 6,5 Milliarden Euro pro Jahr in ärmere Bundesländer überweisen. NRW beansprucht einen größeren Teil des umverteilten Geldes als bisher, unter anderem um bankrotte Städte im Ruhrgebiet zu unterstützen. Die östlichen Länder argumentieren dagegen, sie bräuchten weiterhin einige Milliarden aus dem Länderfinanzausgleich. Die Beantwortung der komplizierten Fragen ist offen. Wer das Thema „kalte Progression“ mit diesem Komplex verknüpft, hat an einer schnellen Lösung wenig Interesse.

  • Das Schienennetz wird zur Großbaustelle

    Bahn steckt 28 Milliarden Euro in die Modernisierung. Fahrgäste müssen sich auf längere Fahrzeiten einstellen.

    Das Schienennetz der Deutschen Bahn gleicht in den kommenden Jahren einer Großbaustelle. Bis 2019 will das Unternehmen die 34.000 Kilometer langen Trassen modernisieren. „Wir haben allein im nächsten Jahr 500 Baumaßnahmen in 80 Korridoren gebündelt“, kündigt der für das Netz zuständige Vorstand, Volker Kefer, an. 28 Milliarden Euro stehen in den nächsten Jahren für die Sanierung des an vielen Stellen maroden Netzes bereit. Das Geld kommt überwiegend vom Bund, der unter anderem die Gewinne der Netzgesellschaft wieder in die Infrastruktur steckt.

    Die Bahn klotzt, nachdem die Schienenwege viele Jahre vernachlässigt wurden. Die neu zu verlegenden Schienen würden aneinanderlegt fast um den halben Erdball reichen. 8.700 Weichen werden ausgetauscht, 875 Brücken erneuert. Gerade die Überführungen sind vielfach zum Problem geworden. Jede dritte Brücke ist älter als 100 Jahre. Rund 1.200 wurden in die Kategorie IV eingestuft. Verschlechtert sich ihr Zustand weiter, dürfen sie nicht mehr befahren werden.

    Die Fahrgäste müssen sich auf längere Fahrzeiten einstellen. Durch eine gute Planung soll die Belastung gering gehalten werden. Dazu gehört, dass vor allem nächtlich und an der Wochenenden gebaut wird. Wo es möglich ist, werden Strecken eingleisig betrieben, damit der Verkehr eingeschränkt weiter gehen kann. Außerdem setzt die Bahn auf den Einsatz von Großmaschinen und Hochgeschwindigkeitsverfahren. Trotzdem wird es auch Sperrungen geben, die den Kunden Geduld abverlangen. So wird der Berliner Hauptbahnhof zum Beispiel im kommenden Sommer drei Monate lang vom Fernverkehr abgekoppelt.

    Die Bahn hat für 300.000 Züge die Fahrpläne auf ihre Betroffenheit von Bauarbeiten hin überprüft und längere Fahrzeiten schon mit in die Pläne aufgenommen. Die Kunden können sich auch kurzfristig auf mehreren Wegen über Änderungen informieren. Dazu hat die Bahn die Internetseite www.bahn.de/bauarbeiten und ein „BahnBau-Telefon“ unter der Rufnummer 0800 599 66 55 eingerichtet.

    Für die Planung und Durchführung des riesigen Programms benötigt die Bahn weitere Fachleute. Kefer zufolge werden im kommenden Sommer die beiden Projektgesellschaften der Bahn für deutsche und internationale Bauvorhaben zusammengelegt. Beide Unternehmen haben zusammengenommen 5.300 Beschäftigte. „Wir müssen zusätzlich 1.700 Mitarbeiter zur Abwicklung einstellen“, sagt Kefer.

    In der Vergangenheit konnte das Unternehmen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht abrufen, weil die Kapazitäten für weitere Baumaßnahmen fehlten. Dies soll sich Kefer zufolge nicht wiederholen. Allerdings sieht der Vorstand ein Risiko für Verzögerungen bei den Planungsbehörden und fordert mehr Personal für das Eisenbahnbundesamt.

    Grundlage der Finanzierung ist die sogenannte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Der Bahn und dem Bund. Sie soll Anfang kommenden Jahres unterzeichnet werden. Darin verpflichtet sich die Bahn zur Einhaltung von Qualitätsstandards auf den Strecken. Im Gegenzug erhöht der Bund die Zuwendungen. Hält der Konzern die Standards nicht ein, drohen ihm teure Strafzahlungen, die im Extremfall einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen könnten.

  • An der unteren Grenze

    Kommentar zum Klimaprogramm von Hannes Koch

    Die Bundesregierung nimmt den Klimaschutz ernst. Am Mittwoch präsentierten Umweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) ein dickes Paket aus hunderten Einzelmaßnahmen, das international seinesgleichen sucht. Damit wollen sie erreichen, dass Deutschland bis 2020 tatsächlich seinen Ausstoß klimaschädlicher Abgase um 40 Prozent verringert. Ob das gelingt, ist trotzdem fraglich.

    Zwar weiß die Regierung, dass große Anstrengungen nötig sind. Gemessen daran versucht sie aber, mit dem Minimum durchzukommen. Ein Beispiel: Die zusätzlich nötige Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen bis zum Ende des Jahrzehnts beziffern Hendricks und Gabriel auf 62 bis 78 Millionen Tonnen pro Jahr. Das mag so eben reichen, wenn das Wirtschaftswachstum nicht höher ausfällt als die geschätzten 1,4 Prozent jährlich. Ist die Dynamik der Wirtschaft größer, nehmen auch die Emissionen aus Fabriken, Kraftwerken und Fahrzeugen zu. Dann müsste die CO2-Reduzierung ebenfalls stärker sein. Vorsorge dafür im Programm fehlt allerdings.

    Beim Thema „Elektroautos“ regiert ebenfalls das Prinzip Hoffnung. Von gegenwärtig 24.000 soll deren Zahl bis auf eine Million in 2020 steigen, wodurch die Luftverpestung deutlich sänke. Schaffen wollen die SPD-Ministerien das unter anderem, indem sie eine neue Steuerabschreibung für gewerbliche genutzte E-Fahrzeuge einführen, deren Höhe und Ausgestaltung jedoch noch verhandelt werden muss. So erscheint es waghalsig, auf Basis eines unkonkreten Instruments vermeintlich genaue Fahrzeugzahlen und CO2-Tonnen-Einsparungen zu berechnen. Derartige Stellen gibt es viele im Klima-Katalog.

    Dem Programm fehlt der Sicherheitspuffer. Es ist auf Kante genäht – ein Kompromiss aus Klimaschutz, Kostenüberlegungen und Wirtschaftsinteressen. Hendricks und Gabriel stecken in der großen Koalition mit der Union, und auch aus eigenem Antrieb vermeiden sie es, zu große Widerstände bei Unternehmen und Kraftswerksbetreibern zu erzeugen. Die Regierung nimmt den Klimaschutz ernst, aber nicht ernst genug.

  • „Die Mieten dürfen nicht steigen"

    Die Bundesregierung will mit dem neuen Klimaschutzprogramm die Gebäudesanierung steuerlich fördern. Verbraucherschützer Müller fordert „Warmmietenneutralität“.

    Herr Müller, belastet das Klimaschutzprogramm,  das das Kabinett am Mittwoch verabschieden will, sozial Schwächere?
    Die Bundesregierung will die energetische Sanierung von Häusern steuerlich fördern. Es ist gut, dass Hausbesitzer die Kosten von der direkten Steuerschuld abziehen können sollen. Davon profitieren schließlich nicht nur Besserverdienende. Die Regierung muss allerdings gegensteuern, damit die Mieten nicht steigen. Deshalb fordern wir eine Warmmietenneutralität. Der Vermieter sollte dem Mieter eine Investitionsumlage nur in einer Höhe zumuten dürfen, die den Einsparungen bei den Mietnebenkosten durch einen geringeren Verbrauch entspricht.
    Empfehlen Sie überhaupt, Häuser zu isolieren? Die Wärmedämmung ist umstritten, weil sie angeblich Brände beschleunigt und sich die Investitionen nicht rechnen sollen.
    Jedes Haus ist anders. Darum muss jeder überlegen, was das jeweils Beste ist. Das kann mal die Wärmedämmung sein, aber auch die Investition in eine moderne Heizung, eine solarthermische Anlage oder besser isolierte Fenster. Dabei können unabhängige Berater helfen.
    Die Regierung zwingt die Verbraucher zu nichts. Reicht es aus, Klimaschutz nur auf freiwilliger Basis zu machen?
    Die Bevölkerung will ja Klimaschutz. Es geht also nicht um das Ob, sondern allein um das Wie. Und die steuerliche Förderung ist in jedem Fall extrem wirkungsvoll. Sie mobilisiert privates Kapital. Das hat die Vergangenheit bewiesen.
    Kein Tempo-30, keine Erhöhung der Ökosteuer – traut die Regierung den Verbrauchern zu wenig zu?

    Ein Umweltverband würde das vielleicht aus ganzem Herzen bejahen. Aber in den letzten Jahren ist schon der Strompreis unter dem Siegel des Klimaschutzes in die Höhe getrieben worden. Es gibt Belastungsgrenzen.
    Kann die Regierung so ihr Versprechen einhalten, die Emissionen an Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken?
    Womöglich nicht. Aber das Klimaschutzprogramm ist ein ganz wichtiger Schritt.
    Was kostet den Verbraucher das Klimaschutzprogramm?
    Es hat für den Steuerzahler einen Preis, aber ohne Unterstützung staatlicherseits geht es nicht schnell genug voran. Und jeder Euro, den Finanzminister Wolfgang Schäuble in die steuerliche Abschreibung steckt, ist gut angelegt: Das hilft, Jobs im Handwerk zu sichern und dem Klima.

    Klaus Müller, 43, Volkswirt und Chef des vzbv, des Verbraucherzentrale Bundesverbands in Berlin. Der gebürtige Wuppertaler war schon grüner Umwelt- und Agrarminister in Schleswig-Holstein und Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

  • Mehr Steuerabschreibung und Lkw-Maut

    Wie die Bundesregierung das Klima-Ziel erreichen will. Was kommt auf die Bürger zu?

    Für die Bürger wird das Aktionsprogramm der Bundesregierung zum Klimaschutz zahlreiche Auswirkungen haben. Die energiesparende Sanierung von Wohnhäusern kann man dann beispielsweise zusätzlich von der Steuer absetzen, Firmen erhalten Vergünstigungen für den Kauf von Elektroautos. An diesem Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den umfangreichen Katalog, durch den der Ausstoß klimaschädlicher Gase in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken soll.

    Warum ist das Programm nötig?
    Die gesamte Emission von Kohlendioxid (CO2) und ähnlichen Abgasen aus Firmen, Kraftwerken, Haushalten und dem Verkehr geht zwar seit 1990 zurück – aber nicht genug, um das 40-Prozent-Ziel zu erreichen. Zusätzliche Maßnahmen sollen deshalb die Lücke schließen. Den Ausstoß von 62 bis 78 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr will die Regierung mit den neuen Plänen vermeiden.

    Wie soll die Gebäudesanierung funktionieren?
    Damit Wohnhäuser schneller bessere Wärmedämmung, dichtere Fenster und sparsamere Heizungen bekommen, wird eine neue Steuerabschreibung eingeführt. Einen Teil der Sanierungskosten können Immobilienbesitzer dann von ihrer Steuerschuld absetzen. Eine Milliarde Euro jährlich will die Regierung dafür zusätzlich zwischen 2015 und 2019 bereitstellen. Die Bundesländer können allerdings mitreden. Noch wurde nicht verhandelt. Eigentümer von Wohn- und Gewerbegebäuden sollen außerdem profitieren, indem die öffentliche KfW-Bank mehr Förderkredite zu günstigen Bedingungen ausgibt. Dieses Programm soll 200 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich umfassen. Daneben sind zahlreiche weitere Maßnahmen geplant – beispielsweise wirksamere Weiterbildung für Handwerker zur Energieeinsparung, Energieberatung für Mieter und Eigentümer.

    Der Preis dafür?
    Um einen Teil der nötigen Mittel zu erwirtschaften, könnte allerdings eine andere Steuervergünstigung gekürzt werden. Bisher dürfen Wohnungseigentümer und Mieter maximal 1.200 Euro jährlich für Handwerkerleistungen am Haus von ihrer Steuern absetzen. Diese Obergrenze sinkt eventuell. Die Details sind noch offen.

    Wie kommen mehr Elektroautos auf die Straßen?
    Auch hier will die Regierung neue Abschreibungsmöglichkeiten schaffen. Gewerbliche Nutzer von Elektrofahrzeugen sollen einen Teil der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen können. Der Plan richtet sich unter anderem an Firmen, die Fuhrparks betreiben, und Paketdienste. Damit hofft die Regierung, die Zahl der Elektrofahrzeuge in Deutschland doch noch auf eine Million bis 2020 zu erhöhen. Bisher sind nur gut 20.000 im Einsatz. 2030 sollen dann sechs Millionen elektrifizierte Fahrzeuge auf den Straßen rollen.

    Wird die Lkw-Maut ausgeweitet?
    Für Lastwagen ab 7,5 Tonnen Gewicht gelten bald schärfere Maut-Regeln. Heute müssen erst Laster bezahlen, die 12 Tonnen wiegen oder schwerer sind. Die Straßengebühr wird künftig nicht nur auf Autobahnen, sondern auf „weiteren 1.100 Kilometer Bundesfernstraßen“ und ab 2018 für alle Bundesstraßen erhoben. Außerdem soll die Maut nach Benzinverbrauch gestaffelt werden. Dadurch sinken die CO2-Emissionen des Verkehrs, hofft die Regierung.

    Welchen Beitrag soll die Landwirtschaft leisten?
    Hier verspricht man sich die größte Wirkung für die Reduzierung klimaschädlicher Gase von der Reform der Düngemittelverordnung. Landwirte sollen beispielsweise während längerer Sperrfristen im Herbst und Winter keine stickstoffhaltigen Dünger verwenden dürfen. Denn manche Stickstoff-Verbindungen fördern den Treibhauseffekt. Daneben plant die Regierung zusätzliche Beratung und Sanktionen.

    Werden Kraftwerke abgeschaltet?
    Die Energieproduzenten müssen ihren CO2-Ausstoß über die bisher geplanten Maßnahmen hinaus um weitere 22 Millionen Tonnen jährlich reduzieren. Die Einsparung wächst an, 2020 muss sie erbracht sein. Wie die Unternehmen das schaffen, bleibt ihnen überlassen. Sie können beispielsweise die Laufzeit von Kohlekraftwerken verkürzen oder alte Anlagen ganz abschalten.

    Welche Maßnahmen sollen wieviel bringen?
    Die geplante zusätzliche CO2-Reduktion verteilt sich so: Die Energieeffizienz unter anderem im Gebäudesektor soll eine Einsparung von 27 bis 35 Millionen Tonnen bringen, der Verkehrssektor bis zu zehn Millionen Tonnen, Industrie bis zu acht, Landwirtschaft 3,6, die Stromproduktion in Kraftwerken 22 Millionen Tonnen. Zusammen macht das knapp 79 Millionen Tonnen weniger CO2. Wenn das funktioniert, wird Deutschland sein Klimaziel bis 2020 erreichen.

  • Umbau oder Pleite

    Kommentar zu E.ON von Hannes Koch

    Die Energiewende hat gewonnen. Dafür kann es kein deutlicheres Zeichen geben, als den angekündigten Ausstieg des E.ON-Konzerns aus der Stromproduktion mit Atom-, Kohle- und Gaskraftwerken. Um sein Überleben zu sichern, will Deutschlands größtes Energieunternehmen seine konventionellen Kraftwerke verkaufen und sich unter anderem auf regenerative Energien konzentrieren.

    Das Unternehmen reagiert damit nicht nur auf den hierzulande politisch beschlossenen Atomausstieg, der ihm das Geldverdienen mit AKW-Strom in spätestens acht Jahren verbietet. Hinzu kommt der Abschied von der Kohle, den Deutschland und andere Staaten wegen des Klimaschutzes planen. Auch bei Kohlekraftwerken sinken deshalb langfristig die Gewinne. Dieser Effekt macht sich schon jetzt bemerkbar, denn Wind- und Sonnenkraftwerke liefern immer mehr Elektrizität. Das große Angebot drückt den Marktpreis auch für Kohlestrom. Und die Ökoanlagen produzieren tendenziell billiger als ihre fossilen Konkurrenten. Wind und Sonne muss man nicht kaufen, Stein- und Braunkohle schon.

    Wie meist bringen Fortschritte aber Rückschritte und Risiken mit sich. In diesem Fall will E.ON nicht nur die gefährlichen und dreckigen Atom- und Kohlekrafwerke loswerden, sondern auch die relativ umweltfreundlichen Anlagen, die Erdgas verfeuern. Ohne diese Übergangsvariante ist die Energiewende schwer zu bewerkstelligen. Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn die E.ON-Manager auch Gaskraftwerke für langfristig unrentabel halten.

    Und der Begriff „bad bank“, mit dem die grüne Energiepolitikerin Bärbel Höhn die geplante Auslagerung der Atomkraftwerke in Anlehnung an die Finanzkrise bezeichnet, könnte zutreffen. Wie damals bei der Absicherung maroder Banken mit Steuergeld werden möglicherweise auch die Atomkraftwerke ein Fall für die Allgemeinheit. Denn es erscheint fraglich, ob die neue E.ON genug Kapital haben wird, um den Abbau der Nuklearanlagen selbst zu finanzieren. Statt „too big to fail“ bei den Banken – zu groß, um pleitegehen zu dürfen – könnte es bei den AKW und ihrem hochradioaktiven, strahlendem Müll bald heißen „too hot to fail“.