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  • Kleine Schulden sind nicht schlecht

    Kommentar zur Deflation von Hannes Koch

    Die gute Nachricht lautet: Das Leben der Verbraucher in Europa wird gegenwärtig etwas billiger, die Kaufkraft steigt. Denn nach Information des europäischen Statistikamtes gingen die Preisen im vergangenen Dezember leicht zurück. Aber die potenzielle schlechte Nachricht folgt auf dem Fuße: Setzt sich der Preisrückgang länger fort, könnten die Unternehmen ihre Investitionen einschränken und Arbeitsplätze streichen. In diesem Fall verkehrte sich der Vorteil für die Bürger in einen Nachteil – die Kaufkraft würde dramatisch sinken. Wo genau wir zwischen diesen beiden Varianten stehen, ist unklar.

    Die Europäische Zentralbank beurteilt die Lage als gefährlich und erwägt, abermals große Geldsummen im Umlauf zu bringen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Die Bundesregierung dagegen sagt: Keine Panik. Sie will bei ihrem bisherigen Kurs der Haushaltssanierung und der Null-Neuverschuldung bleiben.

    Vielleicht hat sie recht. Wenn nicht, ist es möglicherweise zu spät – und die Spirale zu einer hartnäckigen Deflation schon in Bewegung. Deswegen sollte die Bundesregierung jetzt ihre Spielräume nutzen. Mehr Investitionen lassen sich trotz Schuldenbremse finanzieren. Durch das höhere Wirtschaftswachstum würde die gesamtstaatliche Verschuldung trotzdem sinken. Und die gesicherten Jobs können einen Beitrag leisten, dass die Kaufkraft der Bürger auch in Zukunft erhalten bleibt.

  • Die Preise in Europa sinken leicht

    Eine geringe Deflation hat das Leben der Bürger etwas gemacht. Anschub für wirtschaftliche Erholung oder gefährliches Krisensymptom?

    Erstmals seit dem Höhepunkt der Finanzkrise 2009 sind die Preise im Euro-Raum vermutlich gesunken. Im Dezember 2014 ging das allgemeine Preisniveau im Vergleich zum Dezember 2013 um 0,2 Prozent zurück, schätzte das europäische Statistikamt Eurostat am Mittwoch. Diese leichte Deflation bedeutet, dass das Leben für die Bürger unter dem Strich etwas billiger wird. Wirtschaftswissenschaftler und Politiker streiten nun darüber, ob das gut oder schlecht ist.

    Der Rückgang beruht laut Eurostat vor allem auf den niedrigen Energiepreisen. Diese sind im Jahresvergleich um 6,3 Prozent gefallen. Wegen des hohen Angebotes auf den Weltmärkten kostet ein Fass Erdöl jetzt weniger als 50 US-Dollar. Vor sechs Monaten war es noch mehr als das Doppelte. Der Effekt ist auch an deutschen Tankstellen zu sehen: Man bekommt den Liter Benzin nun beispielsweise für 1,20 Euro, nicht für 1,70 Euro.

    Auch unverarbeitete Nahrungsmittel wurden im europäischen Durchschnitt etwas billiger. Bei allen übrigen Waren blieben die Preise stabil oder stiegen leicht – verarbeitete Lebensmittel, Alkohol und Tabak wurden insgesamt beispielsweise um 0,6 Prozent teurer, Dienstleistungen um 1,2 Prozent.

    Moderate Preissteigerungen werden meistens für gut gehalten, weil Unternehmen dann investieren und Arbeitsplätze schaffen – unter anderem wegen der Erwartung höherer Erlöse. Deshalb verfolgt die Europäische Zentralbank (EZB) auch das Ziel einer Preissteigerung (Inflation) von jährlich zwei Prozent. Die Angst vor der Deflation begründet sich dagegen aus der Katastrophe nach der Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er Jahre. Die massiv sinkenden Preise führten damals zur Massenarbeitslosigkeit und leisteten dem Aufstieg der Nationalsozialisten Vorschub.

    Die gegenwärtige leichte Deflation hält Ökonom Christoph Weil von der Commerzbank dagegen für völlig ungefährlich. Im Gegenteil: „Die niedrigeren Energiepreise sind ein Segen für die lahmende Konjunktur“, sagt Weil. In dieser Sichtweise lässt die leichte Deflation die Kosten für Unternehmen und Verbraucher sinken. Sie geben deshalb mehr Geld aus. Die Firmen haben mehr zu tun und stellen Leute ein. Durch die sinkenden Preise werden außerdem europäische Produkte auf den Weltmärkten billiger – insgesamt könnte damit das europäische Wachstum steigen und die Krise in Südeuropa schneller ein Ende finden.

    Die Gegenposition vertritt unter anderem Silke Tober vom gewerkschaftlich orientierten Institut für Makroökonomie (IMK). Sie hält die „sinkende Inflationserwartung“ für problematisch. Begründung: In der Annahme, dass die Preise längere Zeit nicht steigen, könnten Unternehmen Investitionen aufschieben. Das führe zum Abbau von Arbeitsplätzen.

    Die Ökonomen empfehlen auch unterschiedliche Reaktionen der Europäischen Zentralbank und der Politik. Das IMK unterstützt die Ankündigung von EZB-Präsident Mario Draghi, im Notfall abermals große Geldmengen in die Wirtschaft zu pumpen, damit durch das höhere Geldangebot die Preise wieder anziehen. Außerdem sollten die Bundesregierung und die Europäische Kommission ihre Sparpolitik aufgeben und mehr Mittel in Investitionen stecken. Commerzbank-Ökonom Weil hält diese Maßnahmen für unnötig. Das Bundesfinanzministerium und die EU-Kommission sehen ebenfalls keinen Grund für Besorgnis.

  • Lebensversicherung für neue Autobahnen

    Das Bundesverkehrsministerium will Straßen von Versicherungen und Pensionsfonds finanzieren lassen. Eine erste Projektliste steht bereits.

    Die Bundesregierung will den Ausbau oder Neubau von Autobahnen mit Hilfe von Großanlegern am Kapitalmarkt finanzieren. Staus und durch den Stau verursachte volkswirtschaftliche Schäden will Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) auf diese Weise verringern. So könnten zum Beispiel Lebensversicherungen oder Pensionsfonds ihr von Millionen Sparern oder Beschäftigten eingesammeltes Kapital in das Schnellstraßennetz stecken. Im Gegenzug erhalten die Anleger dafür einen Anteil an den Einnahmen aus der LKW-Maut. Das Ministerium bestätigt entsprechende Pläne nun.

    Auf einer ersten Projektliste finden sich fünf Strecken, die auf eine Umsetzung dieses Modells hin geprüft werden. In Nordrhein-Westfalen ist der Ausbau der 31 Kilometer langen Strecke von Köln nach Moers im Gespräch, der mit rund 400 Millionen Euro zu Buche schlägt. In Baden-Württemberg könnte Privatkapital in den Ausbau der A6 zwischen Weinsberg und Crailsheim fließen. Dieses Vorhaben wird auf 750 Millionen Euro beziffert. Dazu kommen in Bayern die A3 zwischen Biebelried und Fürth für 920 Millionen Euro, in Brandenburg die Erneuerung der Autobahn von Neuruppin bis Pankow und das mit 1,2 Milliarden Euro teuerste Projekt, die A26 in Niedersachsen. Weitere Abschnitte ergänzen die Liste demnächst.

    Im Ministerium ist von einer „neuen Generation“ von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) die Rede. Erstmals sollen so genannte institutionelle Anleger zur Finanzierung herangezogen werden. Ihre Vergütung richtet sich einerseits nach dem LKW-Aufkommen auf den jeweiligen Streckenabschnitten. Sie erhalten einen Teil der Mauteinnahmen, die von den Speditionen entrichtet werden. Außerdem orientieren sich die Erträge an der Verfügbarkeit der Autobahn. Müssen beispielsweise Spuren wegen Bauarbeiten gesperrt werden, gibt es weniger Geld.

    Die privaten Investoren sind interessiert. „Die Versicherer sind bereit, ihre Investitionen in Infrastruktur auszuweiten“, sagt der Chef des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Alexander Erdland. Allerdings sieht die Branche noch Hindernisse in den rechtlichen Rahmenbedingungen, die erst einmal angepasst werden müssten. Daran arbeitet schon eine Regierungskommission, die ihre Vorschläge für eine Steigerung der Investitionen in Deutschland im Frühjahr vorlegen will.

    Der Leiter des Gremiums, Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sieht einen gewaltigen Investitionsstau in Deutschland. Bis zu 100 Milliarden Euro müssten demnach für den Erhalt von Straßen, Brücken oder Leitungsnetzen ausgegeben werden. Die Bundesregierung will diese Ausgaben weniger über staatliche Schulden und mehr über den Einsatz privaten Kapitals meistern. Im Moment ist das Interesse der potenziellen Geldgeber groß. Durch die niedrigen Zinsen lassen sich auf dem Kapitalmarkt kaum noch sichere und zugleich einträgliche Erträge erwirtschaften.

    Es gab in der Vergangenheit immer wieder versuche, ÖPP stärker voran zu bringen. Doch abgesehen von wenigen Projekte wie der Warnowquerung in Rostock kamen die Vorhaben selten über Absichtsbekundungen hinaus. Die Beteiligung kapitalstarker Investoren kam im vergangenen Jahr erstmals in Gang. Die Europäische Investitionsbank gab für den Ausbau der A7 bei Hamburg eine Projektanleihe heraus. 170 Millionen Euro stellen die Geldgeber für die Erweiterung des Abschnittes bereit.

  • Erinnerung an Schuldenerlass für Deutschland

    1953 erließen die Westalliierten Berlin einen guten Teil der alten Schulden. Griechen fordern eine vergleichbare Lösung

    Deutschland hat selbst einmal von einem Schuldenerlass profitiert. Einen solchen Schritt lehnt die Bundesregierung gegenüber Griechenland aktuell jedoch ab. 1953 erließen die Westalliierten der neuen Bundesrepublik rund die Hälfte ihrer Altschulden – und erleichterten damit den Start ins Wirtschaftswunder.

    London, acht Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges: Vor allem die USA, Großbritannien und Frankreich sind zu einem finanziellen Kompromiss bereit. Knapp 30 Milliarden D-Mark schleppt die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches noch an Altschulden mit, die unter anderem aus dem Versailler Vertrag nach dem Ersten Weltkrieg resultieren. Dem ehemaligen Deutsche-Bank-Manager Hermann Josef Abs gelingt es, die Forderungen auf knapp 14 Milliarden D-Mark herunterzuhandeln.

    Rund 16 Milliarden D-Mark – umgerechnet auf heutigen Wert etwa 28 Milliarden Euro – werden erlassen. Den Rest zahlt Westdeutschland in erträglichen Raten aus seinen Exporterlösen ab. Die Höhe dieser Zahlungen lässt genug Spielraum im Bundeshaushalt, um den Wiederaufbau voranzubringen.

    „Die Wiederherstellung ihrer Kreditwürdigkeit war eine wichtige Voraussetzung für die Reintegration der Bundesrepublik in das Netz der internationalen Wirtschaft“, schreibt der Historiker Werner Abelshauser. Interessanterweise gehörte damals auch Griechenland zu den Unterzeichnern des Londoner Abkommens. In Athen fordern Politiker die Bundesregierung nun auf, sich ebenso wohlmeinend zu verhalten. John Milios, der Chefökonom der linken Partei Syriza, sagte gegenüber Spiegel Online: „Die Eurozone sollte für Griechenland eine ähnliche Lösung finden.“ Syriza werden gute Chancen zugesprochen, nach den Wahlen Ende Januar den nächsten Regierungschef zu stellen.

    Das globalisierungskritische Netzwerk Attac unterstützt die Forderung. „Griechenland braucht dringend eine Erleichterung, um gegen die Krise handlungsfähig zu werden“, so Werner Rätz vom Attac-Koordinierungskreis. Auch Ökonom Werner Sinn vom Münchner Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung befürwortet einen Schuldenschnitt – wobei er meint, dass die Griechen die gemeinsame Euro-Währung verlassen und zur Drachme zurückkehren müssten.

    Trotz der Sanierungsbemühungen steigen die Staatsschulden in Griechenland. Inzwischen haben sie wieder eine Größenordnung von etwa 320 Milliarden Euro erreicht. Rund zehn Prozent des Staatshaushaltes gehen für Zinsen drauf. Dieses Geld steht nicht zur Verfügung, um die Verwaltung zu verbessern, die Wirtschaft anzukurbeln oder die Armut zu lindern. Allerdings sieht man Licht am Ende des Tunnels: Das Staatsdefizit sinkt, und die Wirtschaft beginnt wieder zu wachsen. Deshalb beharrt die Bundesregierung darauf, dass das südeuropäische Land seine Lektion lernen und den bisherigen Weg fortsetzen müsse.

    Schuldenerlasse kommen immer wieder vor. Deutschland hat sich beispielsweise an einem entsprechenden Programm zugunsten von Entwicklungsländern beteiligt. Ausschlaggebend ist der politische Wille. In den 1950er Jahren hatten die westlichen Siegermächte Interesse an einem stabilen, prosperierenden Westdeutschland als Teil ihres Bündnisses. Der Kalte Krieg hatte schon begonnen, und in Asien war der Korea-Krieg im Gange.

  • Griechenland ist auf dem Weg der Besserung

    Schuldenerlass, Euro-Austritt, neue Krise – was ist los zwischen Berlin und Athen? Eine Orientierungshilfe

    Griechenland ist wieder in der Diskussion – wegen der Wahlen Ende Januar. Der Favorit und Chef der dortigen Linken, Alexis Tsipras, will die hohe Schuldenlast seines Landes senken, die soziale Misere mit zusätzlichen Staatsausgaben bekämpfen und den Sparkurs lockern. Die Bundesregierung warnt Athen davor, die Sparzusagen gegenüber der Europäischen Union (EU) zu brechen. Warum geht es genau? Unsere Zeitung präsentiert die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Ist die bisherige Sanierung Griechenlands erfolgreich?
    Die wirtschaftliche und soziale Lage sieht so aus: Nach der großen Krise 2009 ist das Land auf dem Weg der Besserung. 2014 wuchs die Wirtschaft wieder leicht, geschätzt um 0,8 Prozent. Aber die Arbeitslosigkeit beträgt rund 26 Prozent. Millionen Menschen können sich kaum das Nötigste leisten, viele sind auf Armenspeisungen angewiesen. Der Staatshaushalt weist noch immer ein Defizit von fünf Milliarden Euro auf. Griechenland ist also vorläufig weiterhin auf externe Finanzierung angewiesen. Das Geld kommt unter anderem vom Internationalen Währungsfonds (IWF), der Europäischen Union und den Euro-Staaten, darunter Deutschland.

    Kann der Staat bald wieder auf eigenen Füßen stehen?
    Die gesamte, noch immer steigende Verschuldung beträgt etwa 180 Prozent der Wirtschaftsleistung (Deutschland: 78 Prozent). Diese Belastung ist sehr hoch, weil die Regierung in Athen etwa zehn Prozent ihrer Einnahmen für den Schuldendienst ausgeben muss. Das Geld fehlt für Investitionen in die Wirtschaft, die Verbesserung der Verwaltung und die Linderung der Armut. Wenn das Wirtschaftswachstum weiter zunimmt, werden die öffentlichen Finanzen nach und nach aber wieder ins Gleichgewicht kommen, schätzen IWF, EU und Europäische Zentralbank in ihrem gemeinsamen Bericht vom vergangenen Jahr.

    Warum dann die Schulden erlassen?
    Wahlfavorit Tsipras fordert, dass die EU, unter anderem Deutschland, einen Teil der griechischen Staatsschulden erlassen soll. Grundsätzlich ist das nichts Besonderes. Erlasse für verschuldete Staaten, denen eine schnellere Erholung ermöglicht werden soll, gibt es immer wieder. So verzichteten die Gläubiger nach dem Zweiten Weltkrieg auf die Rückzahlung deutscher Schulden. Auch im privaten Bereich ist das Instrument der Entschuldung bekannt. Damit überschuldete Bürger nicht ihr Leben lang finanziell in den Seilen hängen, existiert in Deutschland die Möglichkeit der Privatinsolvenz: Nach frühestens drei Jahren ist man schuldenfrei und kann neu starten.

    Was würde Deutschland ein Schuldenschnitt kosten?
    Die Bundesrepublik bürgt direkt und indirekt für etwa 50 Milliarden Euro der griechischen Staatsschulden – beispielsweise, weil die deutsche öffentliche KfW-Bankengruppe dem südeuropäischen Land Kredite gegeben hat. Werden diese teilweise erlassen, müsste die Bundesregierung unter anderem der KfW Verluste ersetzen. In welcher Höhe, würde von den jeweiligen Bedingungen eines Schuldenschnitts abhängen.

    Was will die Bundesregierung?
    Einen teuren Schuldenschnitt vermeiden. Das griechische Sanierungsprogramm soll so weitergehen, wie bisher. Die Annahme: Athen ist auf dem Weg der Besserung, in einigen Jahren braucht das Land keine europäische Unterstützung mehr, und die innere Lage wird wieder stabil. Damit die neue griechische Regierung keine Zicken macht, droht man ihr mit dem Rauswurf aus der Währungsunion. Ohne den Euro und die Unterstützung der anderen Mitglieder wäre Griechenland sofort pleite.

    Kann sich Euroland den Austritt der Griechen leisten?
    Heute ist die Euro-Gemeinschaft stabiler als auf dem Höhepunkt der Krise vor drei Jahren. Im Bundesfinanzministerium weist man daraufhin, dass neue Institutionen wie zum Beispiel die europäische Bankenaufsicht gegründet wurden. Die Botschaft: Europa könnte den Abschied Griechenlands notfalls verkraften. Dagegen spricht unter anderem, dass im neuen Fonds zur Bankenabwicklung für den Krisenfall bislang kaum Geld steckt. Außerdem könnte der Austritt Griechenlands die zentrifugalen Tendenzen verstärken, die Europa ohnehin aushalten muss. So droht die britische Regierung, der EU den Rücken zuzuwenden. Frankreich wird bald vielleicht unter den noch stärkeren Einfluss der fremdenfeindlichen Rechtspartei Front National geraten. Wenn Griechenland die Währungsgemeinschaft verließe, mag dies missverstanden werden als zusätzliches Zeichen für den Zerfall der europäischen Staatengemeinschaft.

    Wie geht es weiter?
    Vorerst ändert sich nichts. In einigen Monaten verhandelt die neue griechische Regierung über erträglichere Bedingungen für die Kredite. Vielleicht werden ein paar Erleichterungen gewährt, damit beide Seiten das Gesicht wahren können.

  • Komplexität

    Kolumne: Wir retten die Welt

    „Darf man sich jetzt nicht mal mehr was schenken lassen?“ Mein Sohn (15) regt sich auf. Meine Tochter (17) hat gerade schärfstens verurteilt, dass der Radiosender beim Weihnachtsratespiel 500-Euro-Kameras für die Gewinner auslobt. Er (konsumaffin) hätte gerne solch ein Gerät gewonnen. „Wir haben doch schon eine“, prangert sie (konsumkritisch) an.

    Eine typische Unterhaltung am Frühstückstisch. „Das brauchen wir nicht“, ruft meine Tochter. Beispielsweise, wenn ich ankündige, einen neuen Computerdrucker zu erwerben. Der alte harmoniert nicht mit dem neuen Betriebssystem des Laptops, keine Chance. Sie: „Zu Hause muss man nicht drucken, ich kann zu meiner Freundin gehen.“ Ich frage, wie sie dann morgens vor der Schule mal eben schnell das Arbeitsblatt für den Matheunterricht ausdrucken will. Mein Sohn rollt die Augen. Er hält sie für Steinzeit.

    Obwohl auch ihm die Wir-müssen-weniger-verbrauchen-um-die-Welt-zu-retten-Debatte nicht fremd ist. Nun kann er einen Punkt machen. Glaubt er. Via Spotify schaltet er seinen aktuellen Lieblingsrapper dazu. Die Musik kommt direkt aus dem Internet. Man muss keine CDs kaufen. Er: „Kein Plastik, keine Rohstoffe, voll öko, oder?“ Er will jetzt mal das Lob seiner Schwester.

    Sie, auf dem Sofa, in der Umwelt-Zeitschrift blätternd: „Hier steht, dass Musik-Streamen mehr Energie verbraucht als die Produktion einer CD!“ Wir staunen. Ist das Internet ebenfalls ein Sargnagel fürs Klima? „Klar doch“, kolportiert sie den Artikel, „die riesigen Rechenzentren brauchen Zehntausende Megawattstunden Strom pro Jahr, aus Dutzenden Atom- und Kohlekraftwerken.“

    Mein Sohn gibt nicht auf. Er argumentiert für den Öko-Vorteil des Netzes. Wenn er mit der U-Bahn zum CD-Geschäft fahre, verbrauche das auch Energie. Zusätzlich müsse man den Strom für unseren alten CD-Spieler einkalkulieren, der mehr Saft benötigt als das neue Smartphone, mit dem wir streamen. „Was sagt Deine Schlaumeier-Öko-Zeitschrift dazu?“, will er wissen. Nichts, muss meine Tochter einräumen.

    An solche Punkte kommen wir oft. Die Komplexität ist überwältigend. Der ökologische Fußabdruck unseres Alltags hängt von tausend Randbedingungen ab. Werden die Internet-Fabriken, die Spotify nutzt, mit Atom-, Kohle- oder Sonnenstrom betrieben? Stehen sie in kalten Regionen, wo man nicht so viele Kühlaggregate braucht oder in wärmeren Gegenden, wo sie mehr Elektrizität ziehen? Keine Ahnung, wer weiß das schon. Uns fehlen Daten. Wir suchen Antwort. Und surfen im Netz. Mist, schon wieder CO2 verursacht.

    Was bleibt uns übrig? Entscheidungen auf Basis unvöllständiger Informationen. Damit sind wir nicht alleine. Unternehmer bauen Fabriken, ohne sicher zu wissen, ob die Produkte Käufer finden. Politiker können niemals genau einschätzen, ob die Koalition, die sie jetzt für die beste halten, nicht ein Jahr nach der Wahl wegen eines kaum vorhersehbaren Skandals auseinanderfliegt. Spotify oder CD? Unklar, was besser ist. Aus alltags-, klima- und weltpolitischen Gründen würde man solche Unwägbarkeiten gerne ausräumen. Einen Vorteil haben sie immerhin: Es gibt immer was zu diskutieren.

  • Gefährliche Drohung

    Kommentar zu Griechenland von Hannes Koch

    Der Euro ohne Griechenland? Das ist eine verhängnisvolle Idee. Die Bundesregierung betriebe ein gefährliches Spiel, sollte sie diese Variante einkalkulieren. Europa insgesamt würde Schaden erleiden – auch Deutschland.

    Die strategische Spekulation, die der Spiegel veröffentlichte, stellt angeblich eine Reaktion der Bundesregierung dar auf die bevorstehenden Wahlen in Griechenland. Der Favorit und Chef der dortigen Linken, Alexis Tsipras, will die hohe Schuldenlast seines Landes senken, die soziale Misere mit zusätzlichen Staatsausgaben bekämpfen und den Sparkurs lockern. Vor allem Letzteres ist Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble ein Graus. Die Möglichkeit des Euro-Austritts Athens ins Spiel zu bringen, ist deshalb zunächst eine Drohung, damit Griechenland bei seinem bisherigen Sparkurs bleibt.

    Diese Option praktisch zu testen, wäre jedoch ein extrem risikoreiches Unterfangen. Es könnte die zentrifugalen Tendenzen verstärken, die Europa ohnehin aushalten muss. So droht die britische Regierung, der EU den Rücken zuzukehren. Frankreich wird bald vielleicht unter den noch stärkeren Einfluss der fremdenfeindlichen und egoistischen Rechtspartei Front National geraten. Wenn Griechenland die Währungsgemeinschaft verließe, könnte dies missverstanden werden als zusätzliches Zeichen für den Zerfall der europäischen Staatengemeinschaft.

    Der Schaden auch für Deutschland wäre immens. Das beginnt bei Dutzenden Milliarden Euro Krediten, die Griechenland mit seiner schwachen Währung Drachme niemals bedienen oder abtragen könnte. Eine weitere Folge bestünde im abnehmenden Einfluss Deutschlands auf internationaler Ebene. Ein vernehmbare Stimme gegenüber neuen Supermächten wie China haben wir langfristig nur als Teil eines einigen, großen und prosperierenden Europa.

    Statt Drohungen in Richtung Süden sollte die Bundesregierung deshalb mehr Kompromissbereitschaft und Solidarität an den Tag legen. Denn nachvollziehbar ist, dass die neue griechische Regierung angesichts einer Arbeitslosigkeit von 26 Prozent (Deutschland: 6,6) etwas unternehmen muss, um ihren Bürgern zu helfen.

  • „Prekäre Beschäftigte haben kaum profitiert“

    Der katholische Betriebsseelsorger Erwin Helmer über die Streiks bei Amazon und die Lage der Arbeitnehmer

    Hannes Koch: Als katholischer Betriebsseelsorger unterstützen Sie die Streiks beim Versandhändler Amazon. Der Konflikt wird heftiger, das Unternehmen lenkt nicht ein. Sehen Sie eine neue Kampfbereitschaft der Beschäftigten?

    Erwin Helmer: Bei Amazon ist es schwierig, die gespaltene Belegschaft zu organisieren. Dort gibt es sehr viele befristet Beschäftigte, die eigentlich Angst haben am Streik teilzunehmen. Aber mehr und mehr Leute wollen einen Tarifvertrag, mit dem ihre harte Arbeit angemessen bezahlt wird.

    Koch: Sie sprechen mit Arbeitnehmern in vielen Firmen. Was sagen Ihnen die Leute – ist durch die gute Wirtschaftslage die Arbeit 2014 leichter, angenehmer und besser bezahlt worden?

    Helmer: Die Beschäftigten mit festen Stellen haben in den vergangenen Jahren durchaus profitiert. Ihre Löhne stiegen. Und die Unternehmen waren auch bereit, die Bedingungen insgesamt zu verbessern.

    Koch: Woher kommt das – sind die Firmen kompromissbereiter, weil die Erwerbslosigkeit sinkt und es nicht mehr so leicht ist Personal zu finden?

    Helmer: Ja, die Unternehmen achten darauf, ihre Beschäftigten zu halten. Deshalb gehen sie beispielsweise auf Wünsche ein, die Arbeitszeiten familienfreundlicher zu gestalten. Oder sie helfen jungen Eltern, nach den ersten Jahren mit den Kindern wieder in den Beruf einzusteigen. Auch konnten schon manche Betriebsräte Vereinbarungen durchsetzen, dass die Angestellten nach Dienstschluss keine E-Mails mehr bekommen. Das Recht auf Unerreichbarkeit wird allmählich anerkannt.

    Koch: Spüren Sie in der Öffentlichkeit Unterstützung für solche Anliegen?

    Helmer: Mehr als früher. Fehlverhalten von Unternehmen wird stärker wahrgenommen. Die Bevölkerung ist sensibler geworden. So höre ich oft, dass Kunden bei bestimmten Firmen ungerne einkaufen, weil sie Schlechtes über den Umgang mit den Beschäftigten erfahren haben. Das ist eine große Unterstützung für die Beschäftigten.

    Koch: Wo gab es 2014 Rückschritte?

    Helmer: Immer wieder werden Firmen so zergliedert, dass in dem unübersichtlichen Geflecht unklar erscheint, ob ein Betriebsrat existiert oder welcher Betriebsrat für welche Beschäftigten zuständig ist. Kommt es dann zu Schließungen und Entlassungen, fehlt den Arbeitnehmern der notwendige Schutz. Noch gravierender empfinde ich, dass etwa ein Viertel aller Arbeitnehmer in Deutschland unter prekären Arbeitsverhältnissen leidet.

    Koch: Nimmt die soziale Spaltung in gute und schlechte Jobs zu?

    Helmer: Teilweise ja. Denn die prekären Beschäftigten haben von der vergleichsweise guten Lage bislang kaum profitiert. Von den festen Arbeitnehmern sind die abgekoppelt. Sie bekommen weniger Lohn, haben weniger Urlaub, oft keine Mitbestimmung und sind insgesamt schlecht geschützt. Kommt es zu Entlassungen, werden die Leute mit Werkverträgen, die Leiharbeiter und befristeten Arbeitnehmer zuerst abgebaut. Das ist ein wichtiger Grund, warum etwa 16 Prozent der Menschen in Deutschland in Armut leben – ein unwürdiger Zustand für ein reiches Land.

    Koch: Aber ist nicht der Mindestlohn ein Erfolg, der die Lage dieser Beschäftigten im kommenden Jahr bessert?

    Helmer: Wenn die Unternehmen keine Hintertüren suchen und den Arbeitnehmern den Mindestlohn tatsächlich auszahlen, ist das ein großer Schritt. Vier Millionen Menschen können davon profitieren. Damit steigt die Kaufkraft einer großen Gruppe, die vom gesellschaftlichen Leben bisher weitgehend ausgeschlossen ist.

    Koch: Reichen 8,50 Euro pro Stunde aus?

    Helmer: Viele Leute, die auf den Mindestlohn angewiesen sind, können auch davon ihre Familie nicht ernähren. Deshalb fordert die Katholische Arbeitnehmerbewegung eine Untergrenze von 9,70 Euro. Noch wichtiger ist aber dieser Punkt: Die Politik sollte den Unternehmen klarmachen, dass hierzulande Tarifverträge gelten müssen. Diese Absicherung genießt mittlerweile nur noch gut die Hälfte der Arbeitnehmer. Dadurch erst ist die Situation entstanden, dass wir einen gesetzlichen Mindestlohn brauchen.

    Bio-Kasten
    Erwin Helmer (62) ist Theologe, Diakon und Präses der Katholischen Arbeitnehmerbewegung in der Diözese Augsburg. Er leitet die dortige Betriebsseelsorge, ist Mitglied in der Bundeskommission der Katholischen Betriebsseelsorge und hält Kontakt zu Betriebsräten und Gewerkschaften. Er und seine Kollegen besuchen die Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen.

    Info-Kasten
    Die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) ist ein katholischer Sozialverband, dem in Deutschland rund 150.000 Mitglieder angehören. Er fühlt sich der katholischen Soziallehre verpflichtet und übersetzt diese in politische Forderungen. Viele Funktionäre der KAB engagieren sich in der Kirche, kooperieren aber auch mit den Gewerkschaften, Betriebsräten und anderen Sozialverbänden. Die Bundesgeschäftsstellen sind in Köln und München.

  • „Japan hat die Wachstumsphase hinter sich“

    In Europa herrscht Angst vor Stagnation und Deflation. Japan lebt schon lange damit. Wie geht das?

    Die ökonomische Lage in Europa ist nicht einfach. Die Wirtschaft der 28 Staaten wächst insgesamt nur wenig. Die Angst vor der Deflation nimmt zu. Währenddessen lebt Japan seit Jahrzehnten in einer vergleichbaren Situation. Wie kommt die asiatische Wirtschaftsmacht damit zurecht?

    24 Jahre nach dem Platzen ihrer großen Immobilien- und Finanzblase haben die Japaner unlängst wieder mehrheitlich Premier Shinzo Abe gewählt. Unter anderem mit höherer Staatsverschuldung will der konservative Politiker sein Land auf den Wachstumspfad zurückführen. Augenblicklich allerdings vergeblich: Die Wirtschaftsleistung schrumpft erneut.

    So war es schon mehrmals während der vergangenen zweieinhalb Jahrzehnte. Auf kurze Aufschwünge folgte bald wieder die Erschöpfung. Im Durchschnitt der Jahre 1990 bis 2013 betrug das Wirtschaftswachstum nur 1,2 Prozent. Erstaunlich ist allerdings, dass die Arbeitslosigkeit in dieser Zeit nicht stark stieg. Höchstens erreichte sie einmal 5,4 Prozent (2002). Meist blieb sie jedoch unter fünf Prozent. Im Oktober diesen Jahres waren offiziell nur 3,5 Prozent der Erwerbspersonen ohne bezahlte Stelle. Wie passt das zusammen?

    Auch „ohne oder mit nur geringem Wachstum bleibt die japanische Gesellschaft stabil“, sagt Volkswirtin Mechthild Schrooten von der Hochschule Bremen. „Das asiatische Land ist schon in der Postwachstumsphase angekommen.“ Diese Einschätzung basiert auf eigener Anschauung: 2005/6 arbeitete sie ein Jahr als Professorin für europäische Wirtschaft in Tokio. Dass die Arbeitslosigkeit auch nach zwei Jahrzehnten Beinahe-Stagnation niedrig ist, begründet Schrooten mit den „impliziten Spielregeln, die in der japanischen Kultur verwurzelt sind“. Dazu gehöre beispielsweise, dass viele Unternehmen ihr Personal auch in Krisenzeiten halten. Der allgemein akzeptierte „Gesellschaftsvertrag“ verbiete es, „einzelne Menschen ins Bodenlose fallen zu lassen“.

    In Japan würden wirtschaftlicher Erfolg und Konsum im Übrigen nicht nur als Selbstzweck betrachtet. Deshalb ertrage es die Gesellschaft, wenn das materielle Niveau kaum noch steige, so Schrooten. Dabei spielt auch eine Rolle, dass Japan zu den reichsten Staaten der Welt gehört. Angaben der Industrieländer-Organisation OECD zufolge lag das Brutto-Nationaleinkommen pro Kopf in Japan 2010 bei knapp 26.000 Euro. Zum Vergleich: In Griechenland waren es 21.000 Euro, in Portugal 18.500 und in Polen 14.000 Euro. Zwar sind Deutschland, Belgien oder Finnland noch etwas reicher als Japan, aber die Europäische Union hat stark mit Verteilungsproblemen zu kämpfen. Viele Einwohner der ärmeren EU-Staaten fordern massive Umverteilung – und sind mit dem bisher erreichten Niveau nicht zufrieden. Insofern kann das reiche Japan mit seinem relativ ausgeglichenen Wohlstand augenblicklich kein Modell für Europa sein.

    Und Sierk Horn, Professor für die Wirtschaft Japans an der Universität München, weist eher auf die Spannungen hin. „Die vergleichsweise geringe Arbeitslosigkeit lässt sich zum Teil damit erklären, dass viele ältere Beschäftigte in den Ruhestand gehen. Japanische Unternehmen sind heute sehr viel strikter in der Anwendung von Ruhestandsregelungen. Das ermöglicht die Ausdünnung der Belegschaft,” so Horn. Außerdem nehme der Druck auf Leistung und Arbeitskosten zu. „Manche Firmen beschäftigen jetzt flexible und billigere Leiharbeiter“, sagt der Ökonom, „die Teilzeitarbeit ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.“ Und trotz der relativ egalitären Gesellschaftsstruktur werde die Armut ein großes Thema. „Man sieht erstaunlich viele Obdachlose auf den Straßen. Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich,“ so Horn.

    Ein weiterer Preis der Beinahe-Stagnation ist die horrende öffentliche Verschuldung. Gegenwärtig liegt sie bei etwa 240 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung. Zum Vergleich: In Deutschland sind es 78 Prozent. Und die Wirtschaftspolitik von Premierminister Abe, die sogenannten „Abenomics“, tragen dazu bei, dass die Schulden weiter steigen. Denn mehr geborgtes Geld soll die Nachfrage erhöhen, die Deflationsgefahr beseitigen und die Wirtschaft ankurbeln.

    Was aber, wenn das nicht klappt, die japanische Wirtschaft in der Stagnation verharrt und der Staat trotzdem seine wachsenden Kredite finanzieren muss? „Auch eine wesentlich höhere Staatsverschuldung wäre für Japan kein Problem“, meint Ökonomin Schrooten. Der gesellschaftliche Konsens sehe so aus: „Wer Geld hat, kauft Staatsanleihen der eigenen Regierung, selbst bei niedrigen Zinsen.“ Das sei die allgemein akzeptierte Gegenleistung der Bürger und Firmen dafür, dass die Steuern so niedrig lägen.

    Nicht alle sind so optimistisch. Unter Ökonomen macht inzwischen der Begriff „Abegeddon“ die Runde – eine Kombination aus dem Namen des Premiers und „Armageddon“, der biblischen Schlacht am Ende der Welt. In dieser Sichtweise ist eine Kombination aus Staatsbankrott und tiefer Wirtschaftskrise nicht unwahrscheinlich. Ob Japan mit seiner Stagnation weiterhin zurechtkommt, muss sich noch zeigen.

  • Das magische Investitionsprogramm

    300 Milliarden Euro sollen das Wachstum in Europa ankurbeln. Ökonomen haben Zweifel, ob das klappt

    Mit einem teuren Schwert will EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker den ökonomischen Knoten zerschlagen. Über sein Investitionsprogramm in Höhe von 315 Milliarden Euro beraten Ende dieser Woche die Regierungen der Europäischen Staaten in Brüssel. Sie hoffen, dass dadurch das Wachstum und die Zahl der Jobs zunehmen. Ökonomen haben derweil gewisse Zweifel, wie das Programm anschlagen kann.

    Auf den ersten Blick sieht Junckers Plan aus wie Magie. Um die Wirtschaftskrise vor allem in den südeuropäischen Ländern endlich zu beenden, will der neue Kommissionschef gigantische Summen einsetzen. Aber nur ein kleiner Teil des Geldes ist tatsächlich vorhanden. Genau gesagt: 21 Milliarden Euro. Diese Summe sollen die EU und die Europäische Investitionsbank in den neuen Fonds für strategische Investitionen einzahlen. Auf der Basis des garantierten Kapitals kann der Fonds sich zusätzliche Mittel bei Banken leihen und damit ein Volumen von rund 60 Milliarden Euro erreichen.

    Im nächsten Schritt kommen externe Investoren ins Spiel – beispielsweise eine Landesregierung in Deutschland oder ein Unternehmen. Diese erhalten vom Fonds einen Kredit für ein bestimmtes Investitionsvorhaben, etwa einen Hafen, eine Straße oder einen Windpark. Dank diesen Geldes können sie von Geschäftsbanken zusätzliche Mittel in vierfacher Höhe akquirieren. Aus 21 Milliarden werden auf diese zauberhafte Weise rund 300 Milliarden. Junckers Kalkül besteht also darin, dass mittels der öffentlichen Anschubfinanzierung Investitionen in ganz Europa ausgelöst – in der Fachsprache „gehebelt“ – werden, die wegen zu großen Risikos sonst unterblieben.

    Klingt gut. Aber Clemens Fuest vom Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim sagt: „Der Hebel ist beim Investitionsprogramm ziemlich optimistisch berechnet. Es erscheint fraglich, ob am Ende wirklich über 300 Milliarden Euro zusammenkommen.“ Auch Ferdinand Fichtner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin ist skeptisch: „Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich nicht seriös abschätzen, wie die Märkte auf das Programm reagieren.“ Und der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold schätzt: "Der Hebel des Juncker-Programms wird nicht funktionieren, weil kein Investor glaubt, dass 21 Milliarden für potentielle Verluste aus 315 Milliarden Investitionen garantieren können."

    Weitere Fragen knüpfen sich an die Projekte, die die Mitgliedsstaaten zur Finanzierung bei der EU-Kommission vorgeschlagen haben. Auf der deutschen Liste stehen unter anderem Kabelverbindungen zwischen Windparks auf der Nordsee, die die Versorgungssicherheit im Stromnetz stärken würden. Den Betreibern waren diese Stromkabel jedoch bislang zu teuer. Dass solche privaten Vorhaben dank öffentlicher Garantien und Kredite schneller vorankommen, ist durchaus vorstellbar.

    Allerdings finden sich auf der Liste auch viele öffentliche Infrastrukturprojekte. Beispiele sind Autobahn-Teilstücke, Autobahn-Brücken, ein Flüssiggas-Hafen an der Ostsee, die Vertiefung von Weser und Elbe, sowie Deiche, die gegen Überflutung schützen sollen. Dazu sagt DIW-Ökonom Fichtner: „Dass das EU-Investitionsprogramm öffentliche Vorhaben in Deutschland beschleunigt, ist schwer vollstellbar. Die meisten Kommunen, die Länder und der Bund haben ohnehin keine Probleme, Kredit zu bekommen.“ Das heißt: Das nötige Geld ist vorhanden, die möglichen Hindernisse liegen nicht im finanziellen Bereich.

    Besondere Probleme stellen sich bei den sogenannten PPP-Projekten (Public Private Partnership), die der deutsche Staat zusammen mit privaten Unternehmen abwickeln soll. Ein Beispiel: Baufirmen errichten und betreiben ein Stück der Autobahn 94 zwischen Pastetten und Heldenstein in Bayern. Dafür könnten sie einen Teil der Mauteinnahmen erhalten.

    Sind solche Kooperationen gegenwärtig überhaupt sinnvoll? „PPP-Projekte bieten für den Staat Chancen und Risiken“, so ZEW-Forscher Fuest. „Die privaten Investoren am Betrieb beispielsweise von Autobahnen oder Häfen zu beteiligen mag hilfreich sein, weil dadurch die Effizienz dieser Einrichtungen steigen kann. Allerdings ist privates Kapital für den Staat teurer, da er sich selbst gegenwärtig zu sehr niedrigen Zinsen verschuldet.“

    Ähnlich sieht Letzteres Ferdinand Fichtner: „Angesichts der niedrigen Kreditzinsen braucht der Staat zur Zeit in der Regel nicht unbedingt privates Kapital zusätzlich. Die von Privaten einkalkulierte Rendite verteuert die Vorhaben oft unnötig.“ Bei der EU heißt es dazu, dass viele der öffentlichen Infrastrukturvorhaben ohnehin wieder vom deutschen Teil der Projektliste verschwinden würden.

  • Steuer nach Leistungsfähigkeit

    Kommentar zur Erbschaftsteuer von Hannes Koch

    Ein Produkt der neoliberalen Ära ist das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch teilweise verwarf. Damals, seit den 1980er Jahren, verbreitete sich der Irrglaube, dass jede Steuer zu hoch sei. Auch manche Politiker von Union und SPD hingen ihm an. Dass die Kinder heute keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie ein 300-Millionen-Unternehmen von Papa übernehmen, ist ein Ergebnis diesen Denkens. Nun haben die Verfassungsrichter die Regierung aufgefordert, das zu ändern.

    Glücklicherweise gilt in Deutschland grundsätzlich noch immer das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Wer viel verdient, zahlt einen höheren Steuersatz als ein Arbeitnehmer mit Mini-Lohn. Wohlhabendere Bürger müssen so einen größeren individuellen Beitrag zum Gemeinwesen leisten.

    Bei der Erbschaftsteuer jedoch hat die große Koalition dieses Prinzip spätestens ab 2008 außer Kraft gesetzt. Wenn Firmenerben nachweisen können, dass sie über mehrere Jahre die Arbeitsplätze im Unternehmen erhalten, brauchen sie nur wenig oder gar keine Erbschaftsteuer zu entrichten. Dabei spielt die Leistungsfähigkeit der Firma keine Rolle. Selbst wenn diese beispielsweise 20 Millionen Euro als Jahresgewinn erwirtschaftet, verzichtet der Staat großzügig auf die Besteuerung des ererbten Reichtums. In krassem Gegensatz etwa zu Wohnungen und Sparguthaben: In diesen Fällen müssen die Erben zahlen, wenn die Freibeträge überschritten werden. Die Verfassungsrichter haben deshalb entschieden, dass hier der Grundsatz der Gleichbehandlung – man kann auch sagen der Gerechtigkeit – verletzt ist.

    Offensichtliche Ungerechtigkeiten stellen die Legitimität der Gesetze in Frage. Auf die Dauer untergraben sie die Demokratie. Die bisherige Regelung der Erbschaftsteuer ist dazu angetan, diesen Prozess zu befördern. Falls es dazu im Fall der Erbschaftsteuer noch nicht gekommen ist, dann nur deshalb, weil die komplizierte Regelung in der öffentlichen Debatte keine große Rolle spielte. Mal sehen, ob die große Koalition aus Union und SPD nun die Weisheit besitzt, ihr altes Gesetz so zu renovieren, dass es den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

  • Die blinden Flecken der Erbschaftsteuer

    Firmenerben müssen mit einer höheren Besteuerung des Betriebsvermögens rechnen. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

    Wenn ein Geschwisterpaar die Maschinenbau-Firma seiner Eltern im Wert von 300 Millionen Euro erbt, kann es vorkommen, dass die Nachkommen keinen Cent Erbschaftsteuer zahlen. Dies trifft auch für den Fall zu, dass das Unternehmen jährlich Millionengewinne erwirtschaftet. Das ermöglicht bisher das Gesetz über die Erbschaftsteuer. Nicht mehr lange: Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat wesentliche Regelungen am Mittwoch gekippt.

    Die Entscheidung des Gerichtes ist sehr deutlich. Drei Paragrafen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes hat es schlicht „für verfassungswidrig erklärt“. Die Richter und Richterinnen halten die „Privilegierung betrieblichen Vermögens“ in mancher Hinsicht für „unverhältnismäßig“. Besonders die Erben von großen Unternehmen und Konzernen, sowie die Familiennachkommen von kleinen Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten würden zu sehr begünstigt. Richtig findet das BVG jedoch grundsätzlich, dass die Erbschaftsteuer den Fortbestand mittelständischer Firmen und ihrer Arbeitsplätze nicht gefährden soll.

    Bundestag und Bundesregierung hat das Gericht nun aufgetragen, bis Ende Juni 2016 eine Reform zu erarbeiten. Diese gilt dann möglicherweise rückwirkend ab jetzt. Wie der Gesetzgeber reagiert, ist noch unklar. Das teilweise verworfene Gesetz war 2008 unter der Ägide des damaligen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück (SPD) in der großen Koalition mit der Union entstanden.

    Gegenwärtig sehen die Regelungen so aus: Firmenerben können sich entscheiden, ob sie das sogenannte Fünf-Jahres- oder das Sieben-Jahres-Modell in Anspruch nehmen. Im ersten Fall bleiben 85 Prozent des ererbten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn die Summe der Löhne der Beschäftigten in den kommenden Jahren nur wenig sinkt. Dies soll verhindern, dass die neuen Besitzer die Firma abwickeln, verkaufen, die Jobs vernichten und steuerfrei Kasse machen. Im zweiten Fall des Sieben-Jahres-Modells bleibt sogar das gesamte Unternehmen von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sich die Lohnsumme sieben Jahre nicht ändert, also alle Arbeitsplätze erhalten werden. Beide Regeln können kleine Betriebe bis zu 20 Stellen in Anspruch nehmen, ohne die Lohnsumme und den Erhalt der Jobs nachweisen zu müssen.

    Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben nun festgestellt, dass Firmenerben von „kleinen und mittleren Betrieben“ grundsätzlich begünstigt werden dürfen, damit die Unternehmen und Arbeitsplätze weiterexistieren. So kommen sie den Argumenten der Wirtschaft entgegen: Dort heißt es, dass manche Nachkommen gar keine Erbschaftsteuer zahlen könnten, weil die Betriebe zu wenig Gewinn abwerfen und das Vermögen in Maschinen und Immobilien gebunden sei. Besteuerung könne in solchen Fällen zur Gefährdung der Firma führen, weil die neuen Inhaber Kredite aufnehmen müssten.

    Allerdings dürfe die Begünstigung nicht zu weit gehen, hieß es in der Entscheidung. Besonders die Steuerfreiheit für sehr große vererbte Firmenvermögen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, so die Richter. Einfach gesagt: Es ist ungerecht, wenn Erben von Bargeld oder Aktien Zehntausende Euro Erbschaftsteuer zahlen müssen, die neuen, jungen Besitzer des väterlichen Betriebs aber steuerfrei davonkommen.

    Die Richter wiesen extra daraufhin, dass die Vorteile bei großen Firmen mittlerweile ein „enormes Ausmaß“ angenommen haben. Schätzungen zufolge wurde alleine 2012 vererbtes Firmenvermögen in Höhe von 40 Milliarden Euro steuerfrei gestellt. Hier müsse künftig geprüft werden, ob die Unternehmen und ihre Besitzer eine gewisse Erbschaftsteuer verkraften können, sagte das BVG.
    Außerdem bemängelte das Gericht, dass kleine Betriebe bis 20 Beschäftigte Steuererleichterungen und Verschonung erhielten, ohne den Erhalt der Arbeitsplätze nachweisen zu müssen. „Erwerber von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten werden unverhältnismäßig privilegiert“, hieß es. Dies sei auch deshalb nicht hinzunehmen, weil „weit über 90 Prozent aller Betriebe in Deutschland nicht mehr als 20 Beschäftigte“ haben. Die gegenwärtige Steuerbefreiung gehe deshalb zu weit.

    Als Reaktion auf das Votum des Verfassungsgerichts mahnten unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft an, dass Arbeitsplätze in Unternehmen durch eine zu hohe Erbschaftsteuer auch später nicht gefährdet werden dürften.

    Info-Kasten
    Zumutbare Steuer
    Stefan Bach, Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, hält eine höhere Erbschaftsteuer in vielen Fällen für zumutbar. Er schlägt vor, dass die Abgabe beispielsweise über mehrere Jahre gestreckt und abgetragen werden könnte, wenn die Unternehmen Gewinn machen. Die Erbschaftsteuer wäre dann gewissermaßen eine zusätzliche Komponente der Körperschaft- oder Einkommensteuer. Für den Fall, dass Firmen keinen Gewinn erwirtschaften, könnte das Finanzamt die Erbschaftsteuer stunden, so Bach.

  • Hartmut Mehdorn macht den Abflug

    Spätestens im Sommer will der Berliner Flughafen-Chef zurücktreten. Nach vielen Querelen hat der Manager die Nase voll.

    Das Lebenswerk des Managers Hartmut Mehdorn bleibt unvollendet. Der Chef der Berliner Flughafengesellschaft tritt vom Posten des Geschäftsführers spätestens im Sommer 2015 zurück. Der neue Berliner Großflughafen BER wird von seinem Nachfolger eröffnet. Der 71-jährige frühere Bahnchef reagiert damit auf anhaltende Spekulationen über eine vorzeitige Vertragsauflösung. Den Job hatte Mehdorn erst im März 2013 übernommen. „Ich bedaure meinen Rücktritt persönlich sehr, da er weder meinem Pflichtbewusstsein noch meinen persönlichen Zielen entspricht“, erklärte er am Montag. Dieser Schritt sei nach Abwägung der Gesamtlage notwendig geworden.

    In den letzten Monaten knirschte es zwischen der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft gewaltig. In der letzten Zeit wurde immer wieder über eine Ablösung des Managers spekuliert. Mehdorns Vertrag läuft zwar bis zum Frühjahr 2016. Doch der Flughafen wird nach jetzigem Stand der Dinge erst im zweiten Halbjahr 2017 eröffnet. Eine Vertragsverlängerung war den Indiskretionen zufolge nicht geplant. Auch Namen möglicher Nachfolger machten schon die Runde. Am letzten Freitag, nach einer Sitzung des Aufsichtsrates, dementierte der Staatssekretär des Verkehrsministeriums, Rainer Bomba, etwaige Pläne halbherzig. Als ein möglicher Kandidat wird der bisherige Chef des Kölner Flughafens, Michael Garvens, gehandelt.

    Diese Entwicklung brachte das Fass für Mehdorn wohl zum Überlaufen. „Als ich im März 2013 den Posten übernahm, herrschten Stillstand und Chaos“, erläutert er, „nun ist die Baustellorganisation geordnet.“ Auch die technischen Kernfragen seien beantwortet und ein neues Managementteam an Bord. Trotzdem habe es im Umfeld des Aufsichtsrates Spekulationen über seine Person gegeben, „die das vertretbare Maß überstiegen.“

    Ärger hat es zuvor auch schon reichlich gegeben. So wollte der Aufsichtsrat externe Kontrolleure einen Blick in die Unterlagen der Geschäftsführung werfen lassen. Mehdorn verweigerte die Herausgabe und sprach von Inquisition. Auch wollte der Manager mehr Geld für eine Vergrößerung des Flughafens, weil der Airport vermutlich schon zur Eröffnung zu geringe Kapazitäten für das Berliner Passagieraufkommen haben wird. Das hat er dem Kontrollgremium am vergangenen Freitag auch deutlich aufgezeigt.

    Sobald ein Nachfolger gefunden wird, spätestens aber Ende Juni 2015, will Mehdorn sein Mandat zurückgeben. Für den streitlustigen wie umstrittenen Manager ist es eine zweite bittere Niederlage zum Ende des Berufslebens. 2006 musste er nach jahrelanger Vorbereitung den Börsengang der Bahn absagen und hinterließ dort nach seinem Abgang einen durch den zuvor erfolgten Sparkurs gewachsenen Scherbenhaufen. Zwischenzeitlich gelang es ihm noch, die Fluggesellschaft Air Berlin vor dem Totalabsturz zu bewahren. Das vermutlich letzte berufliche Ziel wird er nun nicht mehr erreichen und die ersten Flieger in Schönefeld landen sehen.

    Mit dem Abgang ist die ohnehin unrühmliche Geschichte des Großflughafens BER um ein Kapitel erweitert worden. Bereits vier Mal musste die Eröffnung verschoben werden.

  • Jetzt startet der Wettbewerb der Krankenkassen richtig

    Anfang Januar werden die meisten Kassen Zusatzbeiträge erheben. Für die Mitglieder lohnt sich künftig ein regelmäßiger Leistungs- und Preisvergleich.

    Fast allen der rund 53 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) flattert in diesen Dezembertagen ein Brief ihrer Krankenkasse ins Haus. Die Briefe enthalten die Ankündigung von Zusatzbeiträgen. Ab dem 1. Januar 2015 müssen die Versicherten eine Extrazahlung leisten. Die Höhe des Zusatzbeitrages bestimmt jede der rund 130 Krankenkassen für sich selbst.

    Die meisten Krankenkassen kommen um Zusatzbeiträge nicht herum, weil die Bundesregierung den regulären Beitragssatz zur Krankenversicherung im kommenden Jahr senkt. Statt bisher 15,5 Prozent vom Lohn werden ab 2015 nur noch 14,6 Prozent an die GKV überwiesen. Dadurch fehlen den Kassen im nächsten Jahr rund elf Milliarden Euro an Einnahmen. Diese Lücke wird durch die Zusatzbeiträge geschlossen. Diese Abgabe wird von den Arbeitnehmern alleine getragen.

    Die Beschäftigten müssen sich um die Bezahlung nicht kümmern. Der Beitrag wird von den Arbeitgebern direkt abgeführt. Bei Rentnern überweist die Zahlstelle den Beitrag an die Krankenkasse. Viele Versicherte sind von der Zahlung ganz ausgenommen. Familienmitglieder bezahlen keinen eigenen Beitrag, auch Arbeitslose, Azubis oder die Empfänger von Grundsicherungsleistungen sind davon befreit.

    Wie hoch die Extrazahlung sein wird, steht bei vielen Kassen noch nicht fest. Der Schätzerkreis der Bundesregierung geht von einer durchschnittlichen Belastung in Höhe von 0,9 Prozent des Bruttolohnes aus. Doch die tatsächliche Höhe kann davon abweichen. Die bisher bekannten Zusatzbeiträge übersteigen diesen Satz noch nicht. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat in der vergangenen Woche einen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent angekündigt, die DAK-Gesundheit nimmt 0,9 Prozent. Die AOK Plus begnügt sich mit 0,3 Prozent. In dieser Woche wird mit der Barmer GEK eine weitere große Kasse ihren Zusatzbeitrag festlegen.

    Diese Unterschiede schlagen sich im Portemonnaie der Mitglieder deutlich nieder. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro entsprechen 0,9 Prozent 27 Euro im Monat, bei 0,3 Prozent sind es nur neun Euro. Auf das Jahr gerechnet summiert sich die Differenz auf 216 Euro. Damit lohnt sich ein Vergleich zwischen den einzelnen Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband wird die Zusatzbeiträge aller Kassen ab Januar im Internet veröffentlichen, so dass sich die Mitglieder leicht alle erhobenen Zusatzbeträge überschauen können.

    Mit der Einführung und später mit jeder Erhöhung des Zusatzbeitrages ist ein Sonderkündigungsrecht für die Mitglieder verbunden. Jeder Versicherte darf die Verbindung zu seiner Kasse bis zum Ablauf des Monats aufkündigen, in dem der Extraobolus erstmals erhoben wird. Darauf müssen die Kassen ihre Mitglieder auch schriftlich hinweisen, bevor die erste Zahlung ansteht.

    Der Wechsel der Krankenkasse ist unkompliziert. Allerdings warnt der Spitzenverband davor, die Wahl einer anderen Krankenkasse allein von der Beitragshöhe abhängig zu machen. Denn viele Krankenkasse bieten auch besondere Leistungen an, zum Beispiel die Kostenübernahme bei bestimmten Behandlungsformen oder Präventionskurse. „Seine Krankenkasse sollte jeder nach seinen individuellen Bedürfnissen auswählen“, raten die Experten. Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Wirksam wird sie erst, wenn die neue Krankenkasse die Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Versicherungsschutz durchgängig erhalten bleibt.

    Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird nun forciert. Denn in den kommenden Jahren werden die Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser oder Medikamente weiter steigen. Da der Arbeitgeberbeitrag zum Krankenversicherung eingefroren wurde, müssen die Arbeitnehmer die Last weiter steigender Zusatzbeiträge alleine schultern. Für 2017 rechnen die Grünen schon mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von bis zu zwei Prozent des Lohnes. Damit werden die günstigen Krankenkassen, die mit ihren Mitteln effizient wirtschaften, für einen Wechsel dorthin immer interessanter.

  • Eine Welt

    Kommentar zum Klima von Hannes Koch

    Wir sind gemeinsam für die Welt verantwortlich. Dieses Prinzip haben fast alle Regierungen in der Klimapolitik jetzt erstmals akzeptiert. Jeder Staat soll im nächsten Jahr sein eigenes Ziel für den Klimaschutz festlegen und überprüfbare Maßnahmen nennen, um es umzusetzen. Das ist der große Fortschritt, den die Verhandlungen bei der Konferenz in der peruanischen Hauptstadt Lima erbracht haben.

    In anderen Bereichen akzeptierten die Staaten schon früher, dass wir in Einer Welt nach gemeinsamen Regeln leben. Beispielsweise bekennen sich nahezu alle Regierungen als Mitglieder der Vereinten Nationen zum Schutz der Würde der Menschen, jedenfalls theoretisch. Beim Klimaschutz gab es eine solche Vereinbarung bisher aber nicht. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat deshalb Recht, wenn sie die Einigung von Lima als historischen Meilenstein preist.

    Doch auch die Kritiker machen einen Punkt. Nachvollziehbar weisen die Umweltverbände daraufhin, dass die Reduzierung der Treibhausgase auf ein Niveau, welches nach wissenschaftlichem Konsens noch erträglich wäre, mit der gegenwärtigen Politik vermutlich nicht zu schaffen ist. China, Indien und andere aufstrebende Länder wollen sich ihren Wachstumsprozess nicht kaputtmachen lassen. Erst Wohlstand, dann Umweltschutz, lautet ihre Devise. Europa und andere reiche Staaten sagen dagegen: Wohlstand und Umweltschutz. Aber auch dabei darf Klimapolitik nicht zu teuer sein. Deswegen führen die jeweiligen Egoismen dazu, dass ein weltweiter Vertrag mit verbindlichen Reduktionszielen für Treibhausgase möglicherweise nicht zustandekommt.

    Soweit man heute sagen kann, wird deshalb die Erdatmosphäre stärker als zusätzlich zwei Grad aufgeheizt. Auf die Folgen müssen sich die Staaten jetzt bereits einstellen. In Deutschland und Europa mögen wir mit Starkregen, Stürmen und Hochwassern noch vergleichsweise glimpflich davonkommen. In anderen Ländern aber gehen die Küstenstreifen unter und Millionen Menschen werden entwurzelt. Nehmen die Regierungen ihr Eingeständnis ernst, dass wir in Einer Welt leben, müssen sie auch bereit sein, die Lasten dieser Entwicklung gemeinsam zu tragen.

  • „Japan hat die Wachstumsphase hinter sich“

    In Europa herrscht Angst vor Stagnation und Deflation. Aber Japan lebt schon lange damit. Wie geht es dem asiatischen Land, das am Sonntag wählt?

    Die ökonomische Lage in Europa ist nicht einfach. Die Wirtschaft der 28 Staaten wächst insgesamt nur wenig. Die Angst vor der Deflation nimmt zu. Währenddessen lebt Japan seit Jahrzehnten in einer vergleichbaren Situation. Wie kommt die asiatische Wirtschaftsmacht damit zurecht?

    24 Jahre nach dem Platzen ihrer großen Immobilien- und Finanzblase gehen die Japaner an diesem Sonntag wieder einmal wählen. Sie entscheiden auch über die Wirtschaftspolitik von Premier Shinzo Abe. Unter anderem mit höherer Staatsverschuldung will der konservative Politiker sein Land auf den Wachstumspfad zurückführen. Augenblicklich allerdings vergeblich: Die Wirtschaftsleistung schrumpft erneut.

    So war es schon mehrmals während der vergangenen zweieinhalb Jahrzehnte. Auf kurze Aufschwünge folgte bald wieder die Erschöpfung. Im Durchschnitt der Jahre 1990 bis 2013 betrug das Wirtschaftswachstum nur 1,2 Prozent. Erstaunlich ist allerdings, dass die Arbeitslosigkeit in dieser Zeit nicht stark stieg. Höchstens erreichte sie einmal 5,4 Prozent (2002). Meist blieb sie jedoch unter fünf Prozent. Im Oktober diesen Jahres waren offiziell nur 3,5 Prozent der Erwerbspersonen ohne bezahlte Stelle. Wie passt das zusammen?

    Auch „ohne oder mit nur geringem Wachstum bleibt die japanische Gesellschaft stabil“, sagt Volkswirtin Mechthild Schrooten von der Hochschule Bremen. „Das asiatische Land ist schon in der Postwachstumsphase angekommen.“ Diese Einschätzung basiert auf eigener Anschauung: 2005/6 arbeitete sie ein Jahr als Professorin für europäische Wirtschaft in Tokio. Dass die Arbeitslosigkeit auch nach zwei Jahrzehnten Beinahe-Stagnation niedrig ist, begründet Schrooten mit den „impliziten Spielregeln, die in der japanischen Kultur verwurzelt sind“. Dazu gehöre beispielsweise, dass viele Unternehmen ihr Personal auch in Krisenzeiten halten. Der allgemein akzeptierte „Gesellschaftsvertrag“ verbiete es, „einzelne Menschen ins Bodenlose fallen zu lassen“.

    In Japan würden wirtschaftlicher Erfolg und Konsum im Übrigen nicht nur als Selbstzweck betrachtet. Deshalb ertrage es die Gesellschaft, wenn das materielle Niveau kaum noch steige, so Schrooten. Dabei spielt auch eine Rolle, dass Japan zu den reichsten Staaten der Welt gehört. Angaben der Industrieländer-Organisation OECD zufolge lag das Brutto-Nationaleinkommen pro Kopf in Japan 2010 bei knapp 26.000 Euro. Zum Vergleich: In Griechenland waren es 21.000 Euro, in Portugal 18.500 und in Polen 14.000 Euro. Zwar sind Deutschland, Belgien oder Finnland noch etwas reicher als Japan, aber die Europäische Union hat stark mit Verteilungsproblemen zu kämpfen. Viele Einwohner der ärmeren Staaten fordern massive Umverteilung. Insofern kann das reiche Japan mit seinem relativ ausgeglichenen Wohlstand augenblicklich kein Modell für Europa sein.

    Und Sierk Horn, Professor für die Wirtschaft Japans an der Universität München, weist eher auf die Spannungen hin. „Die vergleichsweise geringe Arbeitslosigkeit lässt sich zum Teil damit erklären, dass viele ältere Beschäftigte in den Ruhestand gehen. Japanische Unternehmen sind heute sehr viel strikter in der Anwendung von Ruhestandsregelungen. Das ermöglicht die Ausdünnung der Belegschaft,” so Horn. Außerdem nehme der Druck auf Leistung und Arbeitskosten zu. „Manche Firmen beschäftigen jetzt flexible und billigere Leiharbeiter“, sagt der Ökonom, „die Teilzeitarbeit ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.“ Und trotz der relativ egalitären Gesellschaftsstruktur werde die Armut ein großes Thema. „Man sieht erstaunlich viele Obdachlose auf den Straßen. Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich,“ so Horn.

    Ein weiterer Preis der Beinahe-Stagnation ist die horrende öffentliche Verschuldung. Gegenwärtig liegt sie bei etwa 240 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung. Zum Vergleich: In Deutschland sind es 78 Prozent. Und die Wirtschaftspolitik von Premierminister Abe, die sogenannten „Abenomics“, tragen dazu bei, dass die Schulden weiter steigen. Denn mehr geborgtes Geld soll die Nachfrage erhöhen, die Deflationsgefahr beseitigen und die Wirtschaft ankurbeln.

    Was aber, wenn das nicht klappt, die japanische Wirtschaft in der Stagnation verharrt und der Staat trotzdem seine wachsenden Kredite finanzieren muss? „Auch eine wesentlich höhere Staatsverschuldung wäre für Japan kein Problem“, meint Ökonomin Schrooten. Der gesellschaftliche Konsens sehe so aus: „Wer Geld hat, kauft Staatsanleihen der eigenen Regierung, selbst bei niedrigen Zinsen.“ Das sei die allgemein akzeptierte Gegenleistung der Bürger und Firmen dafür, dass die Steuern so niedrig lägen.

    Nicht alle sind so optimistisch. Unter Ökonomen macht inzwischen der Begriff „Abegeddon“ die Runde – eine Kombination aus dem Namen des Premiers und „Armageddon“, der biblischen Schlacht am Ende der Welt. In dieser Sichtweise ist eine Kombination aus Staatsbankrott und tiefer Wirtschaftskrise nicht unwahrscheinlich. Ob Japan mit seiner Stagnation weiterhin zurechtkommt, wird sich zeigen.

  • Streiken wird für Berufsgewerkschaften erschwert

    Bundesregierung beschließt Tarifeinheitsgesetz. Künftig gilt der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. Das Gesetz wird wohl vor dem Verfassungsgericht landen.

    Die Bundesregierung hat das Tarifeinheitsgesetz beschlossen. Künftig sollen in den Betrieben nur noch die Tarifverträge mit den Gewerkschaften gelten, die am meisten Mitglieder haben. Nur wenn sich konkurrierende Arbeitnehmervertretungen mit den Arbeitgebern auf andere Verfahren einigen, kann es noch mehrere Tarifverträge geben. „Wir wollen Kollisionen vermeiden, auflösen und Kooperationen stärken“, begründet Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Regelung. Das Ziel sind einheitliche Abschlüsse für alle Beschäftigten. Mächtige Berufsgruppen wie die Lokführer, Piloten oder Ärzte sollen nicht mehr ohne Rücksicht auf den Rest der Belegschaft ihre Interessen durchsetzen können.

    Für die vergleichsweise kleine Berufsgewerkschaften bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung ihrer Macht. Insbesondere die Ärztevertretung Marburger Bund und die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) könnten weitgehend entmachtet werden, wenn das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird. Auf die laufenden Tarifverhandlungen, zum Beispiel bei der Bahn, hat die Änderung keine Auswirkungen. Frühestens im nächsten Sommer wird es in Kraft treten.

    „Das Streikrecht wird hier nicht berührt“, betont Nahles. Doch ein Blick in den Gesetzestext zeigt das Gegenteil. „Über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen wird im Einzelfall im Sinne der Tarifeinheit zu entscheiden sein“, heißt es darin. Und ein Streik einer kleineren Gewerkschaft, die aufgrund der geringeren Mitgliederzahl gar keinen Tarifvertrag abschließen kann, verlöre seine ordnende Funktion, lautet die Passage vereinfacht gesagt weiter. Damit wäre er unverhältnismäßig. In der Praxis wird das Streikrecht für die Spartengewerkschaft auf diese Weise zumindest teilweise ausgehebelt.

    Entsprechend harsch fällt die Reaktion des Marburger Bundes aus. „Nicht nur die 115.000 Mitglieder des Marburger Bundes, sondern Hunderttausende von Arbeitnehmern in anderen Gewerkschaften werden diese Entscheidung als Angriff auf ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte verstehen“, kritisiert die Ärztevertretung. Der Bundestag müsse das Gesetz wieder verschwinden lassen. Schon im Vorfeld hat die Gewerkschaft eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt, falls die Tarifeinheit vorgeschrieben wird.

    Ganz anders sieht die große IG Metall den Regierungsbeschluss. „Mit dem Mehrheitsprinzip ist geklärt, das eine solidarische Tarifpolitik für alle Beschäftigtengruppen Vorrang vor Partikularinteressen hat“, sagt der Chef der Metaller, Detlef Wetzel. Der Gewerkschafter sieht das Streikrecht nicht als gefährdet an. Denn das ist je nur im Konfliktfall praktisch eingeschränkt, und das nur für die Kleinen.

    Auf die Arbeitsgerichte kommt mit dem Gesetz eine weitere Aufgabe zu. Im Streitfall müssen sie feststellen, welche Gewerkschaft in einem Betrieb die Mehrheit der Mitglieder stellt. Dieses Verfahren gehört zu den Unwägbarkeiten des Vorhabens. Denn niemand darf einen Arbeitnehmer zwingen, seine Gewerkschaftszugehörigkeit preiszugeben. Das wird vermutlich auch einer der Einwände sein, mit denen die Berufsgewerkschaften gegen das Gesetz vorgehen werden.

  • Kaum Streiks

    Kommentar zum Tarifeinheit-Gesetz von Hannes Koch

    Dieses Gesetz würde man von einer CDU-Ministerin erwarten, nicht von einer sozialdemokratischen. Und doch kommt es aus dem Hause von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Mit ihrem Gesetz zur Tarifeinheit bedient sie eher die Interessen der Unternehmen als der Arbeitnehmer. Wenn der Entwurf in Kraft treten sollte, können kleine, aber durchsetzungsstarke Spezialgewerkschaften möglicherweise nicht mehr über Tarifverträge verhandeln und streiken.

    Der Kern des Vorhabens: Wollen beispielsweise zwei Gewerkschaften für die Ärzte in Krankenhäusern verhandeln, darf das nur die tun, die mehr Mitglieder hat. Der kleineren wird dieses Recht entzogen, obwohl sie die Interessen der Beschäftigten vielleicht besser vertritt. Ob ein solches Gesetz mit dem grundgesetzlich garantierten Koalitionsrecht vereinbar ist, muss wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

    Aber auch von solchen Zweifeln abgesehen, hat Nahles Vorhaben keinen Sinn. Deutschland ist ja ein friedliches Land, das kaum Streiks erlebt. Da ist es nützlich, dass Kleingewerkschaften die Großorganisationen unter Druck setzen, indem sie höhere Lohnforderungen erheben. Das dient nicht nur den Beschäftigten, sondern auch der Allgemeinheit. Nur wenn die Arbeitnehmer einen fairen Anteil der Wirtschaftsleistung erhalten, geht es einem Land gut und die Ökonomie wächst. Hier hat Deutschland mittlerweile Nachholbedarf.