Blog

  • Die Tücken der Bestellung im Internet

    Das online gekaufte Fahrrad gefällt doch nicht: Welche Rechte haben die Verbraucher? Neue Regeln für Widerspruch und Rücksendung

    Auf den ersten Blick sah das Fahrrad super aus, das da aus Großbritannien geliefert wurde. Genau wie auf der Internetseite der Firma – offenbar hatten Online-Bestellung und Lieferung prima funktioniert. Nach dem Zusammenbau der Teile aus dem Karton jedoch offenbarte sich, dass das Rad nicht für die geplanten Trecking-Touren geeignet war: die Schaltung zu schwergängig, der Rahmen nicht stabil genug. Was ist in solchen Fällen zu tun? Am Freitag, den 13. Juni, treten einige für Verbraucher wichtige Gesetzesänderungen in Kraft.

    Konsumenten haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Kauf zu widerrufen und den Gegenstand an die Firma zurückzuschicken – ein Grund muss nicht genannt werden. Die Frist dafür beträgt neuerdings einheitlich 14 Tage innerhalb der gesamten Europäischen Union. Sie beginnt, sobald der Käufer die Ware erhalten hat.

    Neu ist dabei auch, dass die Verbraucher den Widerruf ausdrücklich erklären müssen, beispielsweise per E-Mail. Bisher konnte man das Paket einfach ohne einen Kommentar zurückschicken. Im Gegensatz zur alten Regelung zahlen die Kunden künftig zudem das Porto für die Rücksendung selbst, wenn sie vor dem Vertragsschluss über die anfallenden Kosten informiert worden sind. Haben Sie alle Vorschriften eingehalten, ist die jeweilige Firma verpflichtet, den Kaufpreis zurückerstatten.

    Verbraucher, die nicht widerrufen wollen, haben daneben weiterhin den Anspruch auf Reparatur oder Austausch einer beschädigten Ware im Rahmen der Gewährleistung. Egal ist es dabei, aus welchen Gründen der Schaden entstanden ist. Ob Herstellungsfehler, unachtsame Behandlung beim Transport oder schlechte Verpackung – der Käufer hat ein Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer. Deshalb muss dieser den Schaden beseitigen.

    Kein Recht hätten die Verbraucher hingegen, beispielsweise das Rad von der Werkstatt ihres Vertrauens am Heimatort reparieren und sich die Kosten dafür erstatten zu lassen, so André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl. Denn die Verkäufer dürfen und sollen die beschädigte Ware selbst instandsetzen. Dies bildet auch einen Schutz für sie, damit sie den Schaden überprüfen können und nicht regelmäßig mit überhöhten Reparaturrechnungen konfrontiert werden.

    Europaweit umfasst die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit müssen die Verkäufer für bestimmte Schäden geradestehen. Nach deutschem Recht verschiebt sich allerdings nach sechs Monaten die Beweislast: Dann ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass die Firma den Schaden verursacht hat. Den Anspruch auf Reparatur durchzusetzen wird damit deutlich schwieriger.

    Info-Kasten
    Tipps zu Online-Geschäften

    Änderung beim Widerspruch
    Neuerdings muss dieser ausdrücklich eingelegt werden. Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt das klassische Einschreiben, damit die Verbraucher einen sicheren Beweis in der Hand haben.

    Änderung beim Bezahlen
    Online-Lieferanten müssen künftig eine kostenlose Bezahlvariante anbieten. Entrichten die Kunden den Kaufpreis per Kreditkarte, dürfen die Lieferanten nur die Kosten der Kreditkartenfirma weitergeben, keine höheren.

    Hilfe
    Wer Probleme mit Online-Händlern und bestellten Waren hat, kann sich an die örtlichen Geschäftsstellen der Verbraucherzentralen wenden.
    Www.verbraucherzentrale.de

    Wenn der Händler in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Berlin ansässig ist, kann in Streitfällen ein Schlichtungsverfahren beim Online-Schlichter durchgeführt werden.
    www.online-schlichter.de

    Bei Fragen des grenzüberschreitenden Handels innerhalb der EU berät das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl. Dort steht ein Beschwerdeformular zur Verfügung.
    www.eu-verbraucher.de.

  • Geduld ist gefragt

    Kommentar zur EZB-Zinssenkung von Hannes Koch

    Die akute Finanzkrise ist zwar vorbei, doch jetzt erleben wir ihre latenten Folgen. Ein Teil der Banken in Europa, vor allem in den südlichen Ländern, hat immer noch zu viele schlechte Kredite in den Büchern. Wegen der Sparmaßnahmen und der hohen Arbeitslosigkeit geben die Leute dort kaum Geld aus. Da kann die Europäische Zentralbank (EZB) noch so viele Milliarden Euro zur Verfügung stellen – die Lage wird sich vermutlich nur langsam bessern.

    Besondere Sorgen machen sich EZB-Chef Mario Draghi und seine Kollegen darüber, dass wegen der Wirtschaftsschwäche die Preise in Europa auf breiter Front sinken könnten. Das wäre ein ernstes Problem, weil Firmen und Bürger dann noch mehr vom Investieren und Geldausgeben abgehalten würden. Deshalb wollen die Zentralbanker, dass die Preise wenigstens etwas steigen. So bieten sie den europäischen Banken abermals billiges Geld an und erlegen ihnen Strafzinsen auf für den Fall, dass sie ihr Kapital nicht an Unternehmen und Bürger weiterreichen.

    Vorläufig, so ist jedoch zu befürchten, bewirken diese Maßnahmen nicht viel. Denn die Banken haben allen Anlass, Kapital zu horten. Die Beschlüsse der Regierungen und der internationalen Bankenaufseher zwingen sie sogar dazu. „Erst Sicherheit, dann Wachstum“ lautet die Lehre aus der Finanzkrise. Denn die griff auch deshalb um sich, weil der Finanzsektor zu schnell wuchs und die Institute zu hohe Risiken eingingen.

    Möglicherweise ändert sich die Lage erst nach dem Stresstest der EZB im Winter diesen Jahres. Denn die wichtigsten Institute werden gerade überprüft: Haben sie ausreichend Eigenkapital um ihre Kredit- und Geschäftsrisiken abzudecken? Liegen die Ergebnisse vor, gibt es drei Wege. Einige marode Institute werden abgewickelt, einige bekommen zusätzliches Geld beispielsweise von ihren Regierungen, und die gesunden Banken können durchatmen. Dann wird der europäische Finanzsektor wohl auch wieder mehr Kredite an Bürger und Unternehmen vergeben – wodurch das Wirtschaftswachstum anzieht und die Preise steigen. 2015 sollte besser werden, nicht nur bei uns.

  • Die Rumpelstilzchen-Ökonomie

    Stroh wird zu „Gold“: Die Regierung fördert die Umstellung der erdölbasierten Industrie

    Die Zukunft kommt auf Rädern. In den Reifen von Continental, die in der Ausstellung liegen, steckt Löwenzahn, den Biologen in Russland entdeckt haben. Eine Pflanze liefert zwar nur rund einen Milliliter Milchsaft, der zu dem Gummi verarbeitet wird. Aber im Jahr sind mehrere Ernten möglich. Vor allem aber wollen Forscher des Fraunhofer Instituts in Münster ihn so züchten, dass die Ausbeute größer wird.

    Das erklärte am Donnerstag Joachim von Braun der CDU-Bundesforschungsministerin Johanna Wanka und ihrem Kollegen aus dem Agrarressort Christian Schmidt (CSU). Braun ist Vorsitzender des Bioökonomierates. Jenes Gremium wurde noch von der schwarz-gelben Regierung ins Leben gerufen, zusammen mit der „Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“. Für insgesamt sechs Jahre sind 2,4 Milliarden Euro eingeplant, damit sich die Industrie Alternativen zum Erdöl sucht. Drei Jahren sind um. Wanka lud nun zur „Halbzeitkonferenz.“

    Laut Braun geht es zu wie bei Rumpelstilzchen, dem Märchen der Brüder Grimm. „Wir spinnen aus Stroh Gold, da sind wir schon ganz nah dran.“ Die Forscher gewännen Fasern aus Stroh, die etwa Stahlseile für Aufzüge ersetzen könnten. Da sie leichter seien, hätten sie sogar bessere Eigenschaften. Experimentiert werde auch mit Kunststoffen und Kleidern, mit Kosmetika und Reinigungsmitteln. Noch sind aber die wenigsten Produkte auf dem Markt, die Bioökonomie ist vor allem ein Testfeld.

    Sie biete „riesenhafte wirtschaftliche Chancen“, sagte Ministerin Wanka. Deutschland erhalte damit seine „Innovationskraft“. Kollege Schmidt meinte: „Die potenziellen Rohstofflieferanten stehen bereit“ – die Bauern. Sie könnten es auch managen, dass zugleich noch genügend Lebensmittel produziert würden. Diese Euphorie teilen allerdings nicht alle.

    Anita Krätzer hat vor kurzem das Buch „Irrweg Bioökonomie“ veröffentlicht. Sie meint, da arbeite ein „Bündnis aus Biotechnologie-, Pharma-, Chemie-, Nahrungsmittel- und Agrarunternehmen an der kommerziellen Inbesitznahme alles Lebendigen.“ Sie macht das zum Beispiel an Leon Broers aus dem Vorstand der deutschen KWS Saat AG fest, das Unternehmen macht sich auch für Grüne Gentechnik stark. Boers sitzt im Bioökonomierat.

    Den Vorsitzenden Braun stört das nicht. Er ist nicht grundsätzlich gegen grüne Gentechnik, meint aber: „Die Bioökonomie ist nicht abhängig von ihr“. Sie stecke bisher in keinem der Produkte. In der zweiten Halbzeit soll nun daran gearbeitet werden, dass die neuartigen Bio-Waren auch in den Handel kommen.

  • Schlechte Zeiten für Sparer

    Es wird immer schwieriger, sein Geld gut anzulegen. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

    Bekommen Sparer jetzt gar keine Erträge mehr für Sparbücher oder Festgelder?

    Die Zinsen für Einlagen bei der Bank, zum Beispiel Sparbuchguthaben oder Festgelder werden noch ein Stück weiter runter gesetzt. Die Guthaben verlieren damit faktisch an Wert, weil die Verzinsung unterhalb der Preissteigerungsrate liegt. Es wird immer schwieriger, Anlagemöglichkeiten zu finden, die sicher sind und trotzdem noch etwas abwerfen.

    Sollten Haus- oder Wohnungseigentümer ihre Immobiliendarlehen jetzt umschulden?

    Es kann sich lohnen, von einem teuren alten Baudarlehen zu einem günstigeren neuem umzuschulden. Allerdings erheben die Kreditinstitute dafür in der Regel Gebühren, weil ihnen ja Erträge entgehen. Es ist daher wichtig, Kosten und Nutzen zunächst einmal auszurechnen und sich erst danach für eine Umschuldung zu entscheiden.

    Werden Kredite und der Dispo jetzt billiger?

    Ratenkredite oder Hauskredite und am Ende wohl auch der Dispo werden meist mit einer gewissen Zeitverzögerung günstiger, weil Banken und Sparkassen die Senkung des Leitzinses zumindest teilweise an ihre Kunden weiter geben.

    Wo können Anleger ihr Geld noch gut anlegen?

    Diese Frage lässt sich nicht pauschal für alle Anleger beantworten. Bei sehr sicheren Sparformen ist die Verzinsung auf mittlere Sicht betrachtet sehr gering. Mit steigendem Risiko lassen sich höhere Renditen erwirtschaften. Das könnten zum Beispiel Staatsanleihen aus anderen Euroländern sein oder auch Anleihen von wirtschaftlich starken Unternehmen. In den letzten Monaten haben sich Aktionäre über eine sehr gute Wertentwicklung freuen können. Der Dax ist nach der Zinsentscheidung sogar auf ein Allzeithoch geklettert. Ob der Börsenboom anhält, vermag jedoch niemand vorherzusagen. Manche Experten halten das derzeitige Kursniveau schon für überhöht. Aktien sind und bleiben mit einem Verlustrisiko verbunden. Das gilt auch für Aktienfonds, obgleich sich das Risiko hier durch die Streuung der Anlage auf Aktien vieler Unternehmen verringert.

    Ist der Kauf von Immobilien jetzt die beste Entscheidung?

    Es spricht viel für den Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses. Denn die Finanzierungskosten sind so niedrig wie nie zuvor. Doch in vielen begehrten Lagen der Innenstädte ist mittlerweile auch das Niveau der Kaufpreise stark angestiegen. In einigen Gebieten sprechen Experten schon von einer Preisblase. Wer sich in diesen Quartieren zu Höchstpreisen einkauft, könnte Verluste erleiden, wenn so eine Blase einmal zerplatzt und die Immobilienpreise abrupt sinken. Ansonsten gilt die alte Weisheit der drei wichtigsten Faktoren für den Kauf: Die Lage, die Lage, die Lage.

    Warum sind niedrige Zinsen eine Gefahr für die private Altersvorsorge?

    Arbeitnehmer oder Selbständige, die einen großen Teil ihres späteren Einkommens privat ansparen, bekommen durch die anhaltende Phase niedriger Zinsen mit Beginn des Ruhestands viel weniger heraus als erwartet. Denn die ursprünglichen Prognosen für den Ertrag oder die spätere Privatrente gingen in den meisten Fällen von einer höheren Verzinsung aus als nun tatsächlich erreicht werden kann. Wer 30 Jahre spart und nun statt der erhofften Durchschnittsrendite von vier Prozent nur noch auf 2,5 Prozent kommt, hat am Ende fast ein Drittel weniger angespart als geplant. Entsprechend geringer ist dann das spätere Alterseinkommen. Wer dies vermeiden will, muss neu rechnen und mehr Geld zur Seite legen.

    Bleibt der Trend zu niedrigen Zinsen noch lange erhalten?

    Selbst wenn der Grund für die niedrigen Zinsen entfällt, die Inflation also wieder anzieht und die Wirtschaft in Südeuropa wieder auf die Beine kommt, werden die Zinsen noch wenigstens ein Jahr lang auf sehr niedrigem Niveau verharren. Denn ein schneller Trendwechsel könnte nach Ansicht von Experten zu neuerlichen Turbulenzen an den Finanzmärkten führen und so eine weitere Krise heraufbeschwören. Deshalb wird die EZB die Zinsen bei einem Kurswechsel in kleinen Schritten erhöhen.

    Was geschieht, wenn es über viele Jahre kaum noch Zinserträge gibt?

    Dann bekommen vor allem die Versicherungen ein Riesenproblem, weil sie ihren Kunden in der Vergangenheit hohe Garantieleistungen versprochen haben, die sie kaum noch durch die Erträge ihrer Anlagen finanzieren können. Die Versicherten wiederum müssten sich mit viel niedrigeren Schlussauszahlungen abfinden als erhofft. Denn über die garantierten Zinsen hinaus haben einige Anbieter nichts mehr zu verteilen.

  • Das Müller-Siegel für gute Textilien

    Der Entwicklungsminister will ein neues Zertifikat für ökologische und sozialverträgliche Kleidung durchsetzen. Die Handelsketten bremsen.

    Das Schildchen am Innenfutter sagt: Die Beschäftigten, die diese Jacke in Bangladesch genäht haben, bekommen ausreichende Löhne, dürfen eine freie Gewerkschaft wählen und arbeiten in sicheren Gebäuden. Unabhängige Organisationen überprüfen das. Utopie? Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) will ein Siegel einführen, das Textilien aus ökologischer und sozialverträglicher Produktion kennzeichnet – auch als Orientierung für die Verbraucher. Die Handelskonzerne allerdings bremsen.

    „Das Siegel stand nicht im Mittelpunkt der Diskussion“, sagte Stefan Wengler, Geschäftsführer der Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels (AVE). Vor wenigen Tagen nahm er am ersten Workshop des Ministeriums zum Thema teil. „Wir arbeiten konstruktiv an dem Prozess mit“, so Wengler. „Allerdings sind wir sehr skeptisch, ob ein weiteres Siegel sinnvoll ist.“

    Müller sieht das Siegel als einen Beitrag dazu, dass Katastrophen wie die von Rana Plaza seltener vorkommen. Im April 2013 waren beim Einsturz des Fabrikgebäudes in Bangladesch über 1.100 Arbeiterinnen und Arbeiter gestorben, die unter anderem Textilien für Deutschland gefertigt hatten. Der Minister will eine „Selbstverpflichtung der Branche“ durchsetzen, damit „die sozialen und ökologischen Mindeststandards von der Produktion bis zum Verkauf“ eingehalten werden. „Wenn das nicht auf freiwilliger Basis funktioniert, werden wir einen gesetzlichen Rahmen vorgeben“, so Müller.

    Könnten Konsumenten hierzulande mit Hilfe eines Siegels die soziale und ökologische Qualität der Kleidung besser bewerten, würde dies möglicherweise Fortschritte in der Produktionskette bewirken. Heute findet man aussagekräftige Nachhaltigkeitszertifikate wie GOTS (Global Organic Textile Standard), Fairtrade, Fair Wear Foundation und Cotton made in Africa (Otto-Gruppe) nur in wenigen Textilien. Es sind Nischenmärkte.

    Am Runden Tisch Textil des Ministeriums sind neben großen Handelsfirmen, dem TÜV und der Stiftung Warentest auch Bürgerrechts- und Entwicklungsorganisationen beteiligt. Deren Vorstellungen gehen weit über das hinaus, was in der Industrie heute üblich ist. Zentrale Kriterien für ein neues Siegel seien „hohe Standards wie beispielsweise existenzsichernde Löhne“, sagte Maik Pflaum von der Christlichen Initiative Romero, die zu den Trägern der Kampagne für Saubere Kleidung gehört. Darunter verstehen die Kritiker eine Bezahlung, die über die staatlich festgesetzten Mindestlöhne hinausgeht und den Arbeiterfamilien beispielsweise Bildung und Altersvorsorge ermöglicht.

    Firmenvertreter Wengler hält das für illusorisch. Man könne nicht auf den zahlreichen Stufen der Produktionskette eines T-Shirts – vom Baumwollfeld bis zum Verkauf – höhere Löhne definieren, durchsetzen und kontrollieren. Das sei eine Überforderung der Handelsketten. So steht in den Sternen, ob das Müller-Siegel für gute Textilien jemals Realität wird.

  • Vom Bankkonto in den Klingelbeutel

    Ab 2015 ziehen Finanzinstitute die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt ein

    Ab dem kommenden Jahr ziehen auch Banken oder Versicherungen die Kirchensteuer ein. Millionen Kunden erhalten derzeit erklärende, aber nicht leicht verständliche Briefe von den Instituten. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

    Weshalb ziehen Finanzinstitute von Sparern oder Anlegern bald Kirchensteuer ein?

    Die Neuerung hängt mit der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer zusammen. Auf Kapitalerträge, also zum Beispiel Zinsen oder Dividenden, erhebt der Staat eine pauschale Steuer von 25 Prozent. Diese Abgabe wird bereits jetzt von den Instituten direkt an das Finanzamt überwiesen. Wie bei der Lohnsteuer beanspruchen die Kirchen auch bei dieser Steuer auf Kapitalerträge einen Anteil. Bisher holen die Anleger dies nach, in dem sie die Zinserträge in der Steuererklärung angeben und die Kirchensteuer nachentrichten. Künftig erledigen das Banken, Sparkassen oder Versicherungen für die Kunden.

    Muss ich meiner Bank jetzt mitteilen, in welcher Kirche ich Mitglied bin?

    Nein, ein Glaubensbekenntnis in der Filiale an der Ecke ist nicht nötig. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verfügt über alle notwendigen Informationen. Die Behörde übermittelt den Stellen, die Kapitalerträge auszahlen, zu jedem Empfänger einen Hinweis, ob der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin kirchensteuerpflichtig ist oder nicht. Die Institute erfahren aber nicht, wer sich katholischen, evangelischen, atheistischen oder islamischen Überzeugungen orientiert.

    Müssen Sparer mit Freistellungsauftrag die Kirchensteuer auf Kapitalerträge bezahlen?

    Das ist nicht der Fall. Im Rahmen des Sparer-Pauschbetrages von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Ehepaaren fällt weder die Abgeltungsteuer noch die Kirchensteuer an. Erst wenn die Kapitaleinkünfte diese Beträge übersteigen, halten auch die Kirchen ihre Hand auf.

    Können sich Verbraucher gegen die Übermittlung der Daten an ihre Bank wehren?

    Bis zum 30. Juni können Bankkunden bei der BZSt einen Sperrvermerk einlegen. Dann übermittelt die Behörde lediglich einen neutralen Datensatz an das Finanzinstitut. Im Internet hält das Amt einen Vordruck dafür unter der Webadresse www.bzst.de zum Herunterladen bereit. Das Formular muss dann zuhause ausgefüllt und per Brief an das BZSt geschickt werden. Die Adresse des Amtes lautet: Bundeszentralamt für Steuern, Arbeitsbereich Kirchensteuerabzug, 11055 Berlin. Der Sperrvermerk gilt dann so lange, bis er widerrufen wird.

    Können Steuerpflichtige die Kirchensteuer durch einen Sperrvermerk umgehen?

    Die Kirchensteuer wird trotzdem fällig. Das BZSt erfährt von den Banken, ob bei einem Kunden zu versteuernde Kapitaleinkünfte angefallen sind. Dieses Wissen teilt sie dem örtlichen Finanzamt mit, das die Abgabe dann eintreibt.

  • Taxifirmen fürchten den Mindestlohn

    Fahrer, Mitgliederwerber, Zeitungszusteller – solche Stellen könnten in Gefahr geraten. SPD und Union wollen aber keine weitere Ausnahmen zulassen

    Etwa 50.000 Taxifahrern drohe Arbeitslosigkeit – das befürchtet der Branchenverband als Folge des gesetzlichen Mindestlohns. Nichts Gutes bedeute dieser auch für Zeitungszusteller, warnen die Arbeitgeber und fordern Zugeständnisse der Politik. Am Donnerstag debattiert der Bundestag erstmals über das Mindestlohn-Gesetz. Diese Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Wer profitiert vom Mindestlohn?
    Grundsätzlich sollen alle abhängig Beschäftigten ab Anfang 2015 mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen. In manchen Branchen mit speziellen Tarifverträgen existieren Übergangslösungen bis 2017. Inzwischen kämen rund vier Millionen Beschäftigte, die bisher sehr wenig verdienten, in den Genuss solcher Regelungen, erklärte die Hans Böckler Stiftung der Gewerkschaften. Fleischindustrie, Friseurgewerbe, Leiharbeit, Gebäudereiniger, Wachdienste, Altenpflege – in diesen und anderen Berufsfeldern liegt die unterste Bezahlung mittlerweile bei mindestens 8,50 Euro, oder soll bald entsprechend steigen. Die Absicht von SPD und Union, den Mindestlohn einzuführen, hat die Entwicklung beschleunigt.

    Gibt es Probleme?
    Wenn die Löhne wachsen, könnten manche Tätigkeiten für die Firmen zu teuer werden. Dann besteht die Gefahr, dass die Arbeitgeber diese Stellen streichen. Als Beispiel nennt das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung den Bereich der sogenannten Minijobs, bei denen Arbeitnehmer beispielsweise als Bedienung in Restaurants höchstens 450 Euro monatlich verdienen dürfen. Um diese Grenze auch bei höherem Mindestlohn einzuhalten, müssten sie ihre Stundenzahl reduzieren. Etwa 100.000 Stellen könnten verlorengehen, weil sie sich für die Firmen nicht mehr rechnen, hat das Ifo-Institut errechnet.

    Wie sieht es im Taxigewerbe aus?
    Viele angestellte Taxifahrer und Fahrerinnen werden von den Besitzern der Wagen nach Erfolg bezahlt. Ihr Verdienst richtet sich auch nach der Anzahl der beförderten Kunden und der gefahrenen Kilometer. Müssen die Firmen nun 8,50 Euro pro Stunde unabhängig von der Leistung entrichten, würde etwa ein Viertel der rund 200.000 Taxifahrer in Deutschland ihre Stellen verlieren. Das befürchtet Thomas Grätz, Geschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands.

    Eine Lösung für die Taxis?
    Helfen würde ein Tarifvertrag über den Mindestlohn zwischen dem Verband und der Gewerkschaft Verdi. Wird dieser schnell abgeschlossen, gilt eine Übergangsfrist mit stufenweiser Anhebung der Löhne bis Anfang 2017. In dieser Zeit könnten die Taxiverbände mit den Kommunen über höhere Fahrpreise verhandeln. Verdi hat einen solchen Tarifvertrag angeboten, der Verband würde ihn gerne abschließen. Das Problem: Bisher ist es der Spitze des Taxi- und Mietwagensverbandes nicht gelungen, eine ausreichende Mehrheit der Mitglieder für die Aufnahme von Tarifverhandlungen zusammenzubekommen. Demnächst will man einen neuen Versuch starten.

    Was sagen die Zeitungsverleger?
    In dieser Branche geht es um die rund 160.000 Zeitungszusteller, die die Blätter bundesweit in die Briefkästen stecken. Sie werden in der Regel mit einem Stücklohn bezahlt, der von der Anzahl ausgetragenen Zeitungen und der Größe des Zustellbezirks abhängt. Die einfache Umstellung auf den Mindestlohn hält der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger für unmöglich, weil dann zusätzliche Kosten von über 200 Millionen Euro zu Buche schlügen. Geschäftsführer Jörg Laskowski plädiert dafür, dass der Stücklohn bleiben darf. Das Angebot von Verdi, einen Tarifvertrag abzuschließen lehnt der Verband bislang ab.

    Wie verhalten sich Wohltätigkeitsorganisationen?
    In der Mitgliederwerbung für große wohltätige Organisationen oder auch Umweltverbände wird oft vornehmlich erfolgsbasiert entlohnt. Werben die studentischen Teilzeitkräfte in Fußgängerzonen oder bei Hausbesuchen viele neue Mitglieder, verdienen sie ganz gut. Haben sie weniger Erfolg, gehen sie nicht selten fast ohne Lohn nach Hause.

    Die Folgen am Arbeitsmarkt?
    Neben der Kürzung von Jobs könnte es durch den gesetzlichen Mindestlohn zur Umdefinition von Beschäftigungsverhältnissen kommen. Aus Angestellten würden Selbstständige, deren Bezahlung nicht dem Mindestlohngesetz unterliegt. Die Rentenversicherung muss dann überprüfen, ob es sich um Scheinselbstständige handelt, die nur für einen Arbeitgeber arbeiten.

    Was sagen die Parteien?
    Die Union im Bundestag betont, dass es keine weiteren Ausnahmen vom Mindestlohn für Zeitungszusteller, Taxifahrer oder andere Berufsgruppen geben werde. Allerdings setze man sich für „flexible Übergangsregelungen im Gesetz“ ein, die eine stufenweise Erhöhung der Löhne in den kommenden Jahren erlauben, auch wenn in einer Branche kein entsprechender Tarifvertrag existiert. Die SPD lehnt zusätzliche Ausnahmen kategorisch ab und verweist auf die Möglichkeit, noch schnell Tarifverträge abzuschließen.

  • Neun Monate für den Aufbau einer Küche

    Ehepaar Franke kaufte eine Einbauküche. Es folgte eine Leidensgeschichte mit Schäden, Reparaturen und Streit. Jetzt sollen die Kunden 1.800 Euro zurückbekommen.

    Schon Friedel Frankes Eltern kauften Möbel beim Einrichtungsgeschäft Rück in Oberhausen. „Auch die ganze Verwandtschaft“, fügt Franke (63) hinzu. Weil die Firma sich jedoch beim Aufbau der neuen Küche zahlreiche Schlampereien und Fehler geleistet habe, waren die Traditionskunden „maßlos enttäuscht. Wir fühlten uns nicht gut behandelt“, sagen die Frankes, die in Hamminkeln nördlich von Wesel leben. Auf Anfrage dieser Zeitung ist das Unternehmen nun zu einer Kulanzlösung bereit.

    Um seine Leidensgeschichte zu dokumentieren, führte Franke, früher Elektrosteiger auf der Zeche Osterfeld in Oberhausen, sogar ein „Küchentagebuch“. Los ging es mit dem Kauf des Herdes, der neuen Unter- und Oberschränke bei der „Möbelstadt Rück Oberhausen“ im Januar vergangenen Jahres. Der Plan: zügiger Aufbau der U-förmigen Einrichtung an drei Wänden des etwa zehn Quadratmeter großen Raumes.

    Als das Möbelhaus im März 2013 erstmals lieferte, stellte sich jedoch heraus, dass die Arbeitsplatte für die linke Seite um einige Zentimeter zu lang war. Sie passte nicht zwischen den Kühlschrank und die gegenüberliegende Wand, sagt Franke. Nach einigen Wochen kam die Ersatzplatte, doch bei dieser stimmten die Winkel nicht. Damit die Frankes ihre Küche wenigstens provisorisch nutzen konnten, ließen die Arbeiter die falsche Platte erstmal drin.

    Monate später kamen sie wieder und wechselten die Arbeitsplatten an allen drei Seiten der Einbauküche aus. So weit, so gut – nun aber sah man, dass die Abschlussleisten, die die Fugen zwischen Platten und Wand verdecken, teilweise zu kurz geraten waren. „Wir ärgerten uns sehr“, erinnert sich Franke, „besonders, weil der Rück-Mitarbeiter uns die Schuld für seine Fehler geben wollte.“

    Und so ging das Elend weiter: Durch den häufigen Aus- und Einbau sei die Metallumrandung des Ceranfeld-Herdes verbogen, so Franke. Weil Rück außerdem falsche Maße angegeben habe, seien Steckdosen direkt über dem Herd angebracht worden, die man nun nicht gebrauchen könne.

    Kurzum: Auch nach etwa neun Monaten sei die Einbauküche nicht komplett fehlerfrei und funktionstüchtig. Die Frankes verlangten deshalb eine Entschädigung. „Einen Einkaufsgutschein würden wir ebenfalls akzeptieren“, so Friedel Franke. Möbel Rück habe auf diesen Wunsch nicht mehr reagiert, sagen die Kunden. Daraufhin wandten sie sich an die Presse.

    Als diese Zeitung dem Möbelhaus Rück schriftliche Fragen zum Fall schickte, bestritt die Firma die Darstellung des Ehepaars Franke im Wesentlichen nicht. Und noch am selben Tag meldete sich das Unternehmen XXXL aus Würzburg, das die Möbelstadt Rück inzwischen übernommen hat. Firmen-Sprecher Julian Viering erklärte: „Wir bedauern zutiefst die Unannehmlichkeiten, die unser Kunde im Zusammenhang mit der Küchenbestellung hatte.“ Einiges sei schiefgelaufen, man könne sich bei Ehepaar Franke „nur in aller Form entschuldigen. Als Entschädigung für die Pannen bieten wir hiermit einen Preisnachlass von 20 Prozent auf die gesamte Küche an.“ Die Kunden dürfen sich nun auf die Rückerstattung von rund 1.800 Euro freuen.

    So haben die Frankes die Angelegenheit doch zu einem guten Ende gebracht. Allerdings existiert für solche Fälle auch ein gesetzlich vorgezeichneter Weg, erläutert Miriam Rusch-Rodosthenous von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. „Wurde eine Einbauküche fehlerhaft geliefert oder ist sie mangelhaft, sollten sich die Käufer zuerst an den Verkäufer wenden. Dieser muss im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistungspflichten nacherfüllen.“ Letzteres bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Mängel durch Reparatur zu beheben oder ein mangelfreies Produkt nachzuliefern.

    „Es ist unbedingt ratsam, der Firma eine angemessene Frist für die Nacherfüllung zu setzen“, erklärt Rusch-Rodosthenous. In Fällen wie bei Frankes könnten das beispielsweise zwei bis vier Wochen sein. Schafft der Verkäufer es dann nicht, die Schäden zu beseitigen, sollte man das Verfahren wiederholen und eine zweite Frist setzen. „Sind auch nach dem zweiten Reparaturversuch noch erhebliche Mängel vorhanden – bei einer Einbauküche beispielsweise große Fugen zwischen den Arbeitsplatten – kann der Käufer vom Kauf zurücktreten. Dann muss die Firma die Küche wieder abbauen und das Geld zurückzahlen“, sagt die Expertin der Verbraucherzentrale. Entscheidet sich der Verkäufer dafür, das beanstandete Produkt nicht zu reparieren, sondern komplett neu zu liefern, steht ihm „in der Regel nur ein Nacherfüllungsversuch zu“.

    Kasten
    Drei Wege zur Lösung

    Erstens: die Verbraucherzentrale um Hilfe bitten. Die Rechtsberatung hat die Telefonnummer 0900-1-89 79 69. Anrufe sind kostenpflichtig. Die Berater und Beraterinnen stehen zwischen 9.00 und 17.00 Uhr zur Verfügung. Zum persönlichen Gespräch kann man die Beratungsstellen aufsuchen, die es unter anderem in Oberhausen, Essen, Bochum und Gelsenkirchen gibt. Die Liste der Beratungsstellen findet sich hier: www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort .

    Zweitens: Selbsthilfe. Die Verbraucherrechte beim Kauf von Produkten basieren unter anderem auf den Paragraphen 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist geregelt, dass die Käufer zwei Jahre lang einen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen können. Das heißt: Tritt ein Schaden während der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss der Verkäufer diesen in der Regel beheben. Danach müssen die Kunden beweisen, dass es sich um einen Produktionsfehler handelt, und nicht um eine Folge unsachgemäßer Verwendung.

    Drittens: einen Anwalt zu Rate ziehen. Das Schreiben eines Juristen hilft mitunter, Streitfälle schnell zu klären. Wichtig ist es aber, Nutzen und Kosten abzuwägen. Liegt der Schaden im zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Euro-Bereich, sind die Anwaltskosten oft höher als der mögliche Ertrag. Dann sollte man auf juristischen Beistand verzichten.

  • Energiewende könnte Verbraucher noch teurer kommen

    Experten diskutieren im Bundestag die EEG-Reform. Sollen Selbstversorger die Umlage auch bezahlen?

    Die Reform der Förderung des Ökostroms geht mit einer Anhörung im Bundestag in die letzte Runde. Diese EEG-Novelle soll den Anstieg der Strompreise für die Endverbraucher begrenzen. Ob dieses Ziel auch erreicht werden kann, ist allerdings umstritten. Einige der Experten aus Verbänden und Wissenschaft zweifeln an der versprochenen Preisbremskraft.

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht noch „erhebliche Defizite“ im Gesetzentwurf, die dem Zielen der Kosteneffizienz und Verteilungsgerechtigkeit entgegen stehen. So müssen sich Bahnfahrer auf erheblich steigenden Ticketpreise einstellen, wenn es bei der geplanten Regelung bleibt. Die Bahnen sollen stärker zu der Umlage für den Ökostrom beitragen als bisher. „Der zu zahlende Umlagebetrag würde sich in vielen Fällen mehr als verdoppeln“, warnt vzbv-Energieexperte Holger Krawinkel.

    Bisher bezahlen große Bahnunternehmen, die mehr als zehn Gigawattstunden Strom im Jahr verbrauchen, nur 0,5 Cent pro Kilowattstunde in den Fördertopf für Ökostrom. Normale Haushalte und Betriebe müssen dagegen 6,24 Cent bezahlen. Das Gesetz sieht eine Anhebung der Bahnbeteiligung auf 20 Prozent der Umlage vor. Bahnchef Rüdiger Grube hat schon mit einem Anstieg der Fahrpreise um zehn Prozent gedroht, wenn die Pläne umgesetzt werden. Verbraucherschützer Krawinkel lehnt die Erhöhung ebenfalls an. Damit wäre der umweltfreundliche Schienenverkehr weniger attraktiv. Damit dies nicht eintritt, verlangt der vzbv eine geringe Umlage für Bahnen und eine Gleichstellung kleiner und großer Schienenverkehrsbetriebe.

    Der größte Streitpunkt aus Verbrauchersicht ist jedoch die geplante Beteiligung der Selbstversorger an der EEG-Umlage. Immer mehr Industriebetriebe, Landwirte oder auch Wohnungs- und Hauseigentümer produzieren ihre Strom durch eigene Kraftwerke, Solaranlagen oder Windräder selbst. Das wird angesichts des steigenden Strompreises auch finanziell immer attraktiver. Nun will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Befreiung der Selbstversorger von der EEG-Umlage mit Ausnahme von sehr kleinen Anlagen abschaffen.

    In diesem Schlupfloch für Anlagen mit einer Kapazität von bis zu zehn Kilowatt sieht das Rheinisch-Westfälische-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) eine Zeitbombe für die Preisentwicklung. „Die Zahl der von privaten Haushalten betriebenen Solaranlagen kann sich von derzeit rund eine Million leicht auf zehn bis 15 Millionen erhöhen“, befürchtet RWI-Forscher Manuel Frondel. Eine beträchtliche Umverteilung der Kosten für die Energiewende wäre die Folge. Denn all diese Haushalte müssten keine Umlage mehr bezahlen, die Abgabe für alle anderen Haushalte deshalb steigen. Nach Schätzung des Instituts könnten auf diese Mehrkosten von bis zu 2,5 Milliarden Euro im Jahr zukommen. Deshalb plädiert Frondel für eine Abschaffung der Bagatellgrenze.

    Da das Gesetzeswerk so komplex ist, hat der Bundestagsausschuss noch einen zweiten Tag für die Anhörung eingeplant. Am Mittwoch startet die zweite Runde. Danach kann das Gesetz vom Bundestag verabschieden werden und vermutlich wie vorgesehen am 1. August in Kraft treten.

  • Die Grenzen der Mildtätigkeit

    Mitglieder-Werber für die Johanniter-Unfall-Hilfe bekommen teilweise armselige Löhne. Das Bezahlmodell widerspricht einer Regel des Spenden-Siegels. BUND macht Zugeständnis

    „Aus Liebe zum Leben“ ist das Motto der Johanniter-Unfall-Hilfe. Der karitative Anspruch hat jedoch seine Grenzen. Junge Leute, die für die Johanniter Mitglieder werben, bekommen mitunter armselige Löhne. So beträgt die Mindestbezahlung bei einer für die Johanniter tätigen Firma etwa fünf Euro pro Arbeitsstunde.

    Die Johanniter-Unfall-Hilfe bezeichnet sich selbst als „eine der größten Hilfsorganisationen Europas“ mit über 1,4 Millionen Fördermitgliedern. Um diese Mitglieder anzuwerben, werden auch Agenturen wie die Firma Wesser beauftragt. Diese beschäftigen oft Schüler über 18 Jahre und Studenten, die in Dörfern und Städten von Haustür zu Haustür gehen und klingeln. Zu den Arbeitsbedingungen der jungen Leute bei Wesser teilt Johanniter-Sprecherin Therese Raatz mit: „Diese Mitarbeiter bekommen ein Grundgehalt von 1.000 Euro in fünf Wochen.“

    Das entspricht 200 Euro pro Woche. Bei 40 Arbeitsstunden ergeben sich daraus fünf Euro pro Stunde. Allerdings müssen die Beschäftigten bestimmte Kosten wie Verpflegung und Benzin für ihre Einsätze an abgelegenen Orten selbst bezahlen. Unter dem Strich bleiben dann mitunter 150 Euro pro Woche oder weniger übrig, wie ein ehemaliger Wesser-Mitarbeiter erklärte. Das bedeutet einen Stundenverdienst von weniger als vier Euro. Das Unternehmen sagt: „Essenskosten sind im Team unterschiedlich und werden auch von den Mitarbeitern im Team selbst gesteuert. So ist es für uns unmöglich, eine pauschale Aussage darüber zu treffen.“

    Die Firma und die Johanniter betonen, dass die Beschäftigten nur dann so wenig verdienen, wenn sie kaum neue Mitglieder werben. Haben sie mehr Erfolg, steigt ihre Bezahlung aufgrund des leistungsbezogenen Prämienmodells. Johanniter-Sprecherin Raatz: „Der durchschnittliche Verdienst dieser Mitarbeiter liegt bei 2.200 Euro pro Monat. Zusätzlich stellt die Firma Wesser die Unterkunft während der Einsatzzeit, übernimmt die Kosten für ein Mietauto und zahlt die Ab- und Anreise zum Einsatzort.“

    Aus dem vorwiegend erfolgsbasierten Bezahlmodell ergibt sich ein weiteres Problem für die Johanniter. Als Mitglied beim Spenden-Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) sind die Johanniter verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten. So müssen Mitgliederwerber mindestens die Hälfte ihres Verdienstes als Fixgehalt bekommen. Das soll den Druck auf die Beschäftigten und die angesprochenen Bürger reduzieren. Aus dem Vergleich des monatlichen Mindestgehaltes bei Wesser (800 Euro) und dem Durchschnittsverdienst (2.200) ergibt sich, dass 1.400 Euro leistungsabhängig sind – etwa zwei Drittel der Bezahlung.

    Das DZI weiß um diesen Widerspruch zu den Siegel-Regeln. „Es trifft zwar zu, dass die Vergütungsmodalitäten der Johanniter-Unfall-Hilfe in wichtigen Teilen noch nicht voll den besonders hohen Anforderungen des Spenden-Siegels an eine Deckelung der erfolgsabhängigen Entlohnung entsprechen“, schreibt DZI-Geschäftsführer Burkhard Wilke. Weil sich die Johanniter jedoch um Verbesserungen bemühten, dürften sie das Spendensiegel aufgrund einer „Ausnahmeregelung“ weiter verwenden.

    Währenddessen erklärt der Umweltverband BUND, man habe „mit dem Dienstleister Gespräche aufgenommen, um sicherzustellen, dass künftig nur noch Volljährige bei der professionellen Werbung eingesetzt werden“. Diese Zeitung hatte über einen minderjährigen Mitarbeiter der Agentur Holub, Steiner und Partner GmbH berichtet, der für den BUND unterwegs war und nach eigenen Angaben unter dem Strich rund zwei Euro pro Stunde bekam.

  • Steuergerechtigkeit bleibt auf der Strecke

    Wer viel Geld hat, zahlt für die Gewinne weniger Steuern, als die Beschäftigten auf ihren Lohn. Die Koalition debattiert, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen

    Ob diese Steuer der Gerechtigkeit dient, war immer höchst umstritten. Linke sahen in der niedrigen Abgabe für Kapitalgewinne eine Bevorzugung der Gutsituierten, selbsternannte Realisten wie der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sagten, mit ihrer Hilfe könne man den Reichen wenigstens noch ein paar Milliarden Euro entlocken. Fünf Jahre, nachdem die erste große Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel die Abgeltungsteuer einführte, debattiert ihr neues Regierungsbündnis aus Union und SPD jetzt über die Abschaffung.

    Käme es dazu, würde das für Bürger, die Aktienpakete, Beteiligungen an Fonds oder hohe Sparguthaben besitzen, auf eine Steuererhöhung hinauslaufen. Denn heute brauchen sie von ihren Kapitalgewinnen nur 25 Prozent Steuer an die Finanzämter abzuführen. Zum Vergleich: Arbeitnehmer bezahlen auf die Löhne bis zu 42 Prozent Einkommensteuer – eine offenkundige Benachteiligung der Beschäftigten gegenüber den Kapitalbesitzern. „Es spricht einiges dafür, alle Einkommen gleich zu besteuern“, sagt Ökonom Thilo Schaefer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

    Warum wird das bisher nicht gemacht? Als 2007 Union und SPD den Satz der Kapitalsteuer gegenüber der Einkommensteuer absenkten, wollten sie damit etwas gegen die Steuerhinterziehung unternehmen. Denn viele Eigentümer großer Konten verschwiegen den Finanzämtern damals, wieviel sie wirklich besaßen. So wurden die Banken verpflichtete, die Steuer auf Kapitalgewinne automatisch an den Staat abzuführen. Und zweitens hoffte man, mit der niedrigen Steuer denjenigen ein gutes Angebot zu machen, die ihr Geld im Ausland versteckten. Der Staat reichte die Hand, um hinterzogenes Kapital zu legalisieren.

    Mittlerweile allerdings hat sich die Lage geändert – deshalb gibt es die neue Berliner Steuerdebatte. „Die Begründung für die Abgeltungsteuer ist heute nicht mehr so stark wie 2007", sagt IW-Ökonom Schaefer. Ähnlich sieht es Kollege Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW): „Durch den internationalen Informationsaustausch fällt die Rechtfertigung zunehmend weg .“ Was ist passiert?

    Deutschland und andere Staaten waren in den vergangenen Jahren nicht untätig, sondern haben die Steuerflucht ins Ausland wesentlich erschwert. Jüngster Erfolg: Die Schweiz und Singapur – traditionell beliebte Steueroasen für Millionäre und Milliardäre – wollen sich demnächst dem internationalen Informationsaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden anschließen. Idealerweise bedeutet das: Schweizer Banken würden automatisch nach Deutschland melden, welche deutschen Staatsbürger wie viele Kapitalgewinne auf ihren Schweizer Konten verzeichnen. Auf Initiative unter anderem von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seinem französischen Kollegen haben sich mittlerweile fast 50 Staaten diesem Verfahren angeschlossen. Ergebnis: Wer Steuern im Ausland hinterzieht, steht unter Druck, die Schlupflöcher werden kleiner.

    Deshalb gebe es heute keinen Grund mehr, Steuerhinterziehern im Ausland ein freundliches Angebot in Form einer niedrigen Kapitalsteuer zu machen, sagte unlängst Carsten Kühl, SPD-Finanzminister von Rheinland-Pfalz. Und Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) bezeichnete die Abgabe als „hochgradig ungerecht". Damit sie aber nicht nur als Partei der Steuererhöhung dasteht, bringt die SPD die potenzielle Mehrbelastung in Zusammenhang mit einer Entlastung an anderer Stelle. Mit dem zusätzlichen Geld könne man ja die Verringerung der sogenannten kalten Progression bezahlen, heißt es. Das ist eine heimliche Steuererhöhung, die die Beschäftigten Jahr für Jahr zusätzlich belastet.

    Das Kalkül der SPD: Mehrbelastung der Reichen, Entlastung für die Mittelschicht. Damit präsentieren die Sozialdemokraten eine erfolglose Idee in neuem Gewand. Schon während der Koalitionsverhandlungen mit der Union wollten sie einen solchen Steuer-Kompromiss durchsetzen. Allerdings scheiterte die SPD-Spitze an der Union, die jegliche Steuererhöhung ablehnte.

    Dieselbe Schlachtordnung ist nun wieder zu beobachten. „Für diese Legislaturperiode stellt sich die Frage der Abschaffung der Abgeltungsteuer nicht“, sagte Kanzlerin Angela Merkel kürzlich. Bundesfinanzminister Schäuble fügte hinzu, dass der internationale Informationsaustausch zwischen den Staaten wohl erst „nach 2017“ wirksam werde. Bis dahin müsse man den Niedrigsteuersatz für Kapitalgewinne beibehalten. So haben sich Union und SPD in der Steuerpolitik wieder einmal verhakt. Es geht weder vorwärts noch rückwärts.

    Davon abgesehen ist es fraglich, ob der höhere Steuersatz für Kapitalgewinne überhaupt ausreichend Geld für den Abbau der kalten Progression einbringt. Denn um eine zu hohe Doppelbesteuerung von Aktionären – Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Firmengewinne plus individuelle Einkommensteuer auf Dividenden – zu vermeiden, müsste man eine Regelung wie das so genannte Halbeinkünfteverfahren von vor 2009 einführen. Dies jedoch begrenzt die Zusatzeinnahmen. Im Vergleich zu den 8,6 Milliarden Euro, die die Abgeltungsteuer 2013 in die Staatskassen brachte, stiegen die Einnahmen künftig mit einem höheren Steuersatz vielleicht auf zehn Milliarden Euro. Diese Differenz reichte bei weitem nicht, um die Wirkung der kalten Progression für mehrere Jahre zu neutralisieren.

    Lästig würde die Abschaffung der 25prozentigen Abgeltungsteuer für Privatleute, weil sie dann wieder eine individuelle Steuererklärung für ihre Kapitalgewinne abgeben müssten. Augenblicklich ist das nicht nötig, weil die Banken von allen Kapitalerträgen grundsätzlich einfach 25 Prozent abziehen.

  • Das Rettungspaket für Lebensversicherungen steht

    Die wichtigsten Fragen und Antworten

    Das Gesetzespaket zur Rettung der Lebensversicherer steht. Kunden, Aktionäre und Vermittler der Policen werden dafür zur Kasse gebeten. In welchem Ausmaß dies einzelne Versicherte betrifft, lässt sich nicht genau sagen. Das hängt vom jeweiligen Vertrag und der wirtschaftliche Lage der Versicherung ab.

    Warum hilft die Regierung den Lebensversicherungen?

    Die niedrigen Zinsen bereiten den Anbietern von Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen Probleme. Denn sie haben den derzeit 88 Millionen Kunden eine Mindestverzinsung von durchschnittlich 3,5 Prozent garantiert. Diese Erträge können die Unternehmen mit neuen Geldanlagen kaum noch erzielen. Die sichere Bundesanleihe wirft derzeit gerade einmal 1,4 Prozent Zinsen ab. Sollte die Niedrigzinsphase anhalten, geraden viele Versicherer in Schwierigkeiten. Die Bundesbank befürchtet, dass mehr als ein Drittel der Anbieter ihre Garantieversprechen nicht mehr einlösen kann, wenn das Zinsniveau in den nächsten zehn Jahren niedrig bleibt.

    Wie stabilisiert sich die Finanzkraft der Anbieter?

    Die Bundesregierung will für mehr Stabilität sorgen, in dem sowohl die Versicherten als auch die Eigentümer der Anbieter auftretende Lücken zwischen Erträgen und Garantieleistungen stopfen. Reichen die erzielten Einnahmen nicht aus, dürfen die Versicherungen keine Dividende mehr an ihre Aktionäre ausschütten. Gleichzeitig büßen Kunden, deren Vertrag ausläuft oder gekündigt wird, die Beteiligung an den so genannten Bewertungsreserven ganz oder teilweise ein. Im Durchschnitt kostet dies jeden der 88 Millionen Kunden 440 Euro. Das hat das Finanzministerium ausgerechnet. Im Einzelfall kann der Verlust aber auch einige Tausend Euro betragen. Gemessen an den ausgeschütteten Gewinnen des Jahres 2012 müssten die Aktionäre auf 800 Millionen Euro verzichten.

    Was ändert sich für die Anleger?

    Mit Nachteilen müssen die Besitzer einer privaten Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung rechnen, deren Verträge bald auslaufen. Je nachdem, wie gut oder schlecht ihre Versicherung finanziell gestellt ist, wird ihr Anteil an den Bewertungsreserven gekürzt. In einer Niedrigzinsphase sind diese Reserven besonders hoch, derzeit sind es 2,9 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um Kursgewinne bei Staatsanleihen, die während der Laufzeit eines Wertpapiers in einer Zeit niedriger Zinsen entstehen. Da die Wertpapiere nicht verkauft werden, entsteht dieser Ertrag nur auf dem Papier, muss bisher aber anteilig trotzdem an die Anleger ausbezahlt werden, deren Verträge enden. Für die anderen Versicherten bleibt dadurch weniger übrig. Das ändert sich nun, auch um für mehr Gerechtigkeit unter allen Versicherten zu sorgen.

    Gibt es auch gute Nachrichten für die Verbraucher?

    Die Bundesregierung hat auch einige aus Kundensicht positive Regeln in den Gesetzentwurf eingebaut. So erzielen die Versicherungen Überschüsse, zum Beispiel, wenn die Bezieher von Privatrenten früher sterben als statistisch angenommen. Denn dann sparen die Unternehmen ja einkalkulierte Zahlungen ein. Bislang werden drei Viertel dieser Erträge auf die Kunden verteilt. Künftig sind es 90 Prozent. Positiv ist auch, dass die Vermittler von Versicherungen die Provisionen für einen Vertragsabschluss künftig offenlegen müssen. Schließlich profitieren die Anleger, deren Verträge noch länger laufen, weil für sie, sehr vereinfacht gesagt, mehr von den Bewertungsreserven übrig bleibt und die Zahlungsfähigkeit ihres Anbieters gesichert wird.

    Wird die Branche auch stärker kontrolliert, um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit früh zu erkennen?

    Die Aufsichtsbehörden schauen bald genau darauf, wie die einzelnen Unternehmen finanziell dastehen. Die Versicherungen müssen mehrjährige Prognosen einreichen und schon einen Sanierungsplan für den Ernstfall entwerfen. Auch dürfen sie keine unrealistischen Zinsversprechen mehr machen. Dazu wird der Garantiezins Anfang 2015 noch einmal abgesenkt, von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent.

    Wie geht es weiter?

    Im Juni oder Anfang Juli wird der Bundestag das Gesetz beraten und verabschieden. Auch der Bundesrat soll noch vor der Sommerpause zustimmen. Dann könnte das Gesetz im Spätsommer in Kraft treten.

    Lohnt es sich jetzt, die Versicherung zu kündigen?

    Das hängt vom Einzelfall ab. Solange das Gesetz nicht in Kraft getreten ist, bleibt es bei der geltenden Regelung zur Beteiligung an den Bewertungsreserven. Wenn diese Beteiligung höher ist als die zu erwartende Überschussbeteiligung beim Auslaufen des Vertrages, kann sich die vorzeitige Kündigung lohnen. Fachleute raten von einer Kündigung eher ab, vor allem bei bald fälligen Verträgen.

  • Der Müllberg schrumpft nicht

    Mit intelligenten Ideen kann man Abfall reduzieren. Doch die Politik tut sich schwer.

    Erfolg: Die Menge des Mülls, die Bürger und Unternehmen in Deutschland hinterlassen, wächst nicht mehr. So benötigt beispielsweise die Industrie für die gleiche Produktionsmenge weitaus weniger Rohmaterialien als früher. Trotz Wirtschaftswachstums bleibt das Aufkommen an Abfall damit gleich. Aber der Müllberg schrumpft auch nicht – entgegen der erklärten Absicht der Bundesregierung. Bei der Tagung „Wider die Verschwendung“ Ende dieser Woche forderte Maria Krautzenberger, die neue Chefin des Umweltbundesamtes (UBA), deshalb mehr Ehrgeiz: „Es gilt, die anfallende Abfallmenge von vornherein zu verhindern."

    Wie man das schaffen kann, macht die Gemeinde Mettlach im Saarland vor. Sie hat ein "Rückkonsumzentrum" für die 13.000 Einwohner nach Luxemburger Vorbild eingerichtet. Das ist eine Art Drive-In für Reststoffe, die dort sauber in 40 verschiedenen Kategorien getrennt werden – viel mehr als in den normalen kommunalen Sammelstellen. Bezahlen müssen die Bürger dafür nichts, außer für asbesthaltige Baustoffe, Bauschutt oder Autoreifen. Damit sich der Aufwand für die Einwohner auch lohnt, sparen sie zuhause Müllgebühren. Je weniger in die eigene Tonne kommt, desto billiger wird es.

    Auf dem Gelände des Zentrums gibt es zudem eine Tauschbörse für gebrauchte Gegenstände wie Spielzeug oder Bücher. Der Erfolg des Systems spricht für sich. 2011 kamen auf jeden Einwohner noch ein 245 Kilogramm Restabfall oder Sperrmüll. 2013 waren es nur noch 126 Kilogramm. Zudem erhielten die Sammler pro Kopf 81 Kilogramm Wertstoffe. "Das Mettlacher Modell bietet einen perfekten Verbraucherservice", findet die Deutsche Umwelthilfe, die die Umsetzung des Projektes unterstützt hat.

    330 Millionen Tonnen Müll kommen in Deutschland jährlich zusammen. Den größten Anteil stellt der Bauschutt mit 200 Millionen Tonnen. Aber auch die sogenannten Siedlungsabfälle, also beispielsweise der Hausmüll, machen mit 50 Millionen Tonnen einen beträchtlichen Teil aus. Und nur 14 Prozent der in der deutschen Wirtschaft eingesetzten Rohstoffe stammen aus wiederverwertetem Material.

    Deutschland ist bei der Reduzierung von Müll schon ein gutes Stück vorangekommen – auch dank fortschrittlicher Regulierungen wie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Aber manches dauert eben auch sehr lange. Beispiel: die Strategie der Bundesregierung zur Abfallvermeidung. Vor fast einem Jahr wurde sie verabschiedet. Zur Umsetzung geschehen ist bis heute fast nichts.

    Außer der Tagung des UBA in dieser Woche. Nun soll es aber losgehen. Für den kommenden Herbst hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Wertstofftonne angekündigt. Diese wird das heutige Duale System (Gelber Sack) zur Sammlung von Verpackungsabfällen ersetzen. Neben Verpackungen können die Bürger damit künftig beispielsweise auch Kinderspielzeug aus Plastik, Schaumstoffe und alte Küchengeräte aus Metall entsorgen.

    Die Bundesregierung muss sich auch deshalb bewegen, weil die Bundesländer Druck machen. So hat kürzlich die Landesregierung von Rheinland-Pfalz einen Antrag für die bundesweite Einführung der Wertstofftonne in den Bundesrat eingebracht. "Das System muss einfacher, klarer und ambitionierter werden", sagt Wirtschaftsministerin Eveline Lemke von den Grünen. Bezahlen soll dies wie schon bisher der Handel. Die Entsorgung und das Recycling würden private Firmen wie das Duale System übernehmen.

    Ein Blick auf die Analysen des Umweltbundesamtes zeigt, dass das Abfallproblem schon bei der Herstellung und dem Marketing rund um den Konsum beginnt. Es gibt immer mehr Produkte im Handel, und die Innovationszyklen werden kürzen. So sind beispielsweise Computer nach einer vergleichsweise kurzen Periode technisch gar nicht mehr in der Lage, die neuesten Programme zu verarbeiten. Sie werden dann ersetzt. Die alten Geräte enden in großer Zahl als Schrott.

    Aber auch die schneller wechselnden Modetrends führen zu schnelleren Neukäufen. "Aktionen des Handels wie 'Nimm drei, zahl zwei' und vielerorts zahlreiche Schnäppchenangebote lassen wichtige Aspekte wie Qualität, Langlebigkeit, Service im Fachhandel oder Produktionsbedingungen in den Herstellerländern außen vor", kritisiert die UBA-Chefin. Kopfzerbrechen bereitet dem Amt auch der bislang allerdings nicht bewiesene Hang von Unternehmen, ihren Erzeugnissen vorsätzlich eine geringe Lebensdauer einzubauen (geplante Obsoleszenz, siehe weiterer Artikel). In diesen Punkten liegen ebenfalls Ansatzpunkte für die Vermeidung von Abfällen.

    Aber es gibt auch Beispiele dafür, wie es besser gehen kann. Das Mettlacher Vorbild ist eines, die Internetfirma asgoodasnew.com in Frankfurt/Oder ein anderes. Der Name bedeutet auf deutsch "so gut wie neu" – und das ist mit dem Angebot des Unternehmens auch gemeint. Die Gründer kaufen ausrangierte Konsumelektronik an, überholen die Geräte gründlich und verkaufen sie dann bis zu 30 Prozent billiger als sie neu im Geschäft kosten. Obendrein gibt es für die Käufer eine 30 Monate währende Garantiezeit, auch für Apple-Produkte. So verlängert sich die Lebenszeit der Ware und die Müllmenge wird reduziert.

  • Langlebigkeit als Geschäftsmodell

    Manche Firmen bauen Produkte, die sehr lange halten. Das dominierende Modell jedoch setzt auf Kurzlebigkeit und Wegwerfen

    Langlebigkeit bringt Geld. Das weiß Sven Nielsen aus seiner täglichen Berufserfahrung. Er arbeitet als Technischer Leiter bei der Hamburger Firma Wulf Gaertner, die Autoteile herstellt – speziell solche, die lange halten. Mit diesem Geschäftsmodell setzte das Unternehmen im vergangenen Jahr fast 300 Millionen Euro um. Entgegen allem Gerede darüber, dass moderne Produkte absichtlich schlecht konstruiert würden, um die Spirale aus Kaufen, Wegwerfen, Neukaufen in Gang zu halten.

    Als Beispiel für das, was Wulf Gaertner fertigt, nennt Nielsen die Koppelstangen. Das sind Teile an den Achsen, die die Autos beim Kurvenfahren möglichst waagerecht halten. Diese Stücke gehen auch bei Fahrzeugen der großen deutschen Automarken schnell kaputt. Nielsen: „Manche Hersteller legen die Koppelstangen zu schwach aus.“ Während Originalteile vielleicht nach 30.000 Kilometern ausgetauscht werden müssen, hielten die stabileren Ersatzteil der Hamburger Firma 100.000 Kilometer oder mehr, meint der Techniker.

    Was soll man davon halten – bauen Daimler, VW und BMW schlechte Teile ein, damit die Kunden nach fünf Jahren ein neues Auto kaufen? Nein, sagt Nielsen. Aber „die Hersteller achten strikt auf die Kosten. Langlebigere Teile fallen wegen der höheren Materialkosten oft teurer aus.“ Das Ergebnis: überflüssige Ausgaben für die Verbraucher, unnötiger Abfall, Rohstoff- und Energieverschwendung.

    Deshalb ist der Verschleiss von Produkten ein heißes Thema der Ökodebatte. Die Bundesregierung weiß das. In ihrem Abfallvermeidungsprogramm von Juli 2013 sagt sie, dass die Lebensdauer von Produkten steigen solle – ohne allerdings konkret zu werden.

    Eine Möglichkeit, um die Nutzungsdauer zu erhöhen, wären längere Gewährleistungsfristen, schlägt Christian Kreiß vor. Der Ökonomieprofessor bildet Wirtschaftsingenieure an der Hochschule Aalen bei Stuttgart aus. Aktuell beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. In dieser Zeit müssen Firmen defekte Produkte unter bestimmten Bedingungen auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen. Stiege diese Frist auf fünf Jahre, setzte das die Unternehmen unter Druck, Produkte zu verkaufen, die haltbarer sind.

    Kreiß geht es dabei nicht um kleine Schritte, sondern um Grundsätzliches. Er kritisiert: „Unternehmen stellen viele Produkte gezielt so her, dass sie schneller verschleißen.“ Der Ökonom nennt dieses Verfahren „absichtliche Obsoleszenz“. Beispiel Computerdrucker: Viele der Geräte enthalten einen kleinen Tank, in dem nach der automatischen Reinigung des Druckkopfes etwas Tinte aufgefangen wird. Ist dieser Behälter voll, stellt der Drucker den Betrieb ein, obwohl er eigentlich bestens funktioniert. Ein Austausch des Tanks ist nicht vorgesehen. Man muss sich ein neues Gerät kaufen.

    Viele Verbraucher können ähnliche Geschichten beisteuern. Exakt nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist gibt das Smartphone seinen Geist auf. Glühbirnen seien nur für eine bestimmte Stundenzahl ausgelegt, erzählt man sich. Aber heißt das, dass die Konzerne die Kunden mit Sollbruchstellen zu vorzeitigem Neukauf zwingen wollen? Eine andere denkbare Version ist, dass die Unternehmen eine Kostenabwägung treffen müssen, wieviel Entwicklungs- und Produktionsaufwand billige Verbrauchsgegenstände lohnen. Bei Druckern, die nur 50 Euro kosten, ist das eben wenig.
    Und welches Geschäftsmodell dominiert? Die Firma Wulf Gaertner, die mit Langlebigkeit Geld verdient, ist kein Einzelfall. Der Haushaltsgeräte-Hersteller Miele lebt von dem Image, dass man seine Waschmaschinen vererben kann. Auch Porsches stehen in dem Ruf, quasi unkaputtbar zu sein. Mercedes-Lkw fahren auf allen Kontinenten herum, weil sie Jahrzehnte halten. Und es gibt das Manufactum-Prinzip: In den Katalogen der Handelskette findet man angeblich besonders langlebige Stiefel, Werkzeuge oder Elektrogeräte.

    Wegwerf-Kritiker Kreiß stellt nicht in Abrede, dass solche Firmen Erfolg haben. Das Geschäftsmodell der Langlebigkeit sei aber in der Minderheit, sagt Christian Kreiß. Die Mehrheit der Unternehmen setze auf schnelle Innovation, damit Kurzlebigkeit und Materialverschwendung. Teilweise ist das politisch wohl auch gewollt – denn irgendwo muss das Wirtschaftswachstum ja herkommen.

  • Klimagipfel ohne Merkel

    Gerne lässt sie sich als Klimakanzlerin feiern, doch eine Einladung des UN-Generalsekretärs schlägt die Regierungschefin aus

    Angela Merkel wird im September nicht zum Klimagipfel nach New York reisen. Das bestätigte ein Regierungssprecher. Eingeladen hat UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon Staats- und Regierungschefs der ganzen Welt. Er verknüpfte dies mit der Aufforderung „mit Ehrgeiz und Verantwortung“ teilzunehmen.

    Andere Staatschefs werden, so heißt es aus Ban Ki-Moons Umfeld, der Einladung folgen. So wird US-Präsident Barack Obama zum Beispiel zu dem Treffen erwartet. Frankreichs Präsident Francois Hollande auch.

    Obama und Hollande hatten im Februar in einem gemeinsamen Artikel, der in der Washington Post und der Le Monde erschienen ist, Unterstützung für ein "ehrgeiziges globales Abkommen" mit "konkreten Maßnahmen" zur Treibhausgasreduzierung gefordert. Der Klimagipfel im September, so schrieben die beiden, „gibt uns die Möglichkeit, unsere Ambitionen für die Klimakonferenz in Paris zu beteuern.“

    Der Ban-Ki-Moon-Gipfel gilt als wichtiger Meilenstein für einen neuen UN-Klimavertrag, der im nächsten Jahr in Paris verabschiedet werden soll. Dieser soll ab dem Jahr 2020 gelten und das sogenannte Kyoto-Protokoll ablösen. Mit diesem hatten sich Industrieländer verpflichtet, ihre Co2-Emissionen zu mindern. Zuletzt gehörten dazu allerdings nur noch Europa und wenige andere Länder. Kanada ist beispielsweise ausgestiegen. Japan und Russland beteiligten sich auch nicht mehr.

    Geht es nach Ban Ki Moon soll der Gipfel in New York ein „Katalysator“ für Klimaschutzmaßnahmen sein. Die Länder sollen Zahlen auf den Tisch legen und „kräftige Zusagen“ machen, die Treibhausgasemissionen zu mindern. In den Verhandlungen für eine neues Klimaregime sollen auch Schwellenländer wie Brasilien, China, Indien oder Südafrika bewegt werden, erstmals verbindlich den Anstieg ihrer Treibhausgasemissionen zu bremsen.

    „Die Bundeskanzlerin begrüßt das große persönliche Engagement des VN-Generalsekretärs und hat ihre volle politische Unterstützung versichert“, erklärte der Sprecher. Merkel, die sich auch schon mal als Klimakanzlerin feiern ließ, sei „eine Teilnahme aus terminlichen Gründen nicht möglich“. Deutschland werde aber „hochrangig“ vertreten sein. Wer das sein werde, werde „rechtzeitig“ bekannt gegeben.

    Der Sprecher versuchte den Eindruck zu zerstreuen, Klimaschutz sei Merkel nicht wichtig: „Eine ambitionierte internationale Klimapolitik ist eine politische Priorität der Bundesregierung, für die sich die Bundeskanzlerin auch persönlich engagiert.“ Das zeige sich etwa daran, dass sie den jährlichen Petersberger Klimadialog ins Leben gerufen habe. Der finde dieses Jahr im Juli in Berlin statt, 35 Minister und hochrangige politische Vertreter seien geladen. Da sei die Kanzlerin dabei.