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  • Neuer Strommarkt als Rettung für Stadtwerke

    Nicht nur Kilowattstunden verkaufen, sondern auch Garantiescheine für Versorgungssicherheit, fordert der VKU. Privatkunden sollen mit einem solchen System sparen können

    Durch Reformen am Elektrizitätsmarkt könnte der Strompreis für die Verbraucher sinken. Das stellte am Dienstag der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) auf der Basis eines neuen Gutachtens in Aussicht. Auch volkswirtschaftlich betrachtet würde die deutsche Stromrechnung dann zurückgehen, erklärte der Verband, der unter anderem die Stadtwerke vertritt.

    Diese Aussagen beruhen auf Berechnungen für einen sogenannten Kapazitäts- oder Leistungsmarkt. Das ist ein neues Segment des Strommarktes, über dessen Einführung Politik und Unternehmen diskutieren. Während heute Großverbraucher wie Firmen, Verwaltungen und Universitäten konkrete Strommengen für bestimmte Termine bei den Betreibern der Kraftwerke kaufen, würden sie später am Kapazitätsmarkt das neue Produkt „Versorgungssicherheit“ erwerben können – also die Garantie, dass sie immer den Strom bekommen, den sie brauchen.

    Dass viele Experten dieses zusätzliche Marktsegment für notwendig halten, ist eine Folge der Energiewende. Sonnen- und Windkraftwerke liefern zunehmende Mengen Elektrizität. Deshalb produzieren die konventionelle Anlagen unter anderem der Stadtwerke weniger Strom. Trotzdem sind einige davon aber als Reserve nötig, denn manchmal weht weder der Wind, noch scheint die Sonne. Die Frage lautet: Wie finanziert man teure Kohle- und Gaskraftwerke, die sich am Markt nicht mehr rechnen?

    Diese Frage ist existenziell für die meisten konventionellen Stromproduzenten. Manche Stadtwerke gerade im Ruhrgebiet sind aber besonders betroffen, weil sie beispielsweise Aktien des Stromkonzerns RWE besitzen. Wegen der Energiewende wirft dieser Besitz weniger Rendite ab. Insgesamt stehen viele kommunale Energieversorger „unter großem Druck“, sagte Andreas Feicht, Vizepräsident des VKU und Vorstandsvorsitzender der Wuppertaler Stadtwerke. Am Mittwoch will die Gewerkschaft Bergbau Chemie Energie vor Personalabbau warnen. Sie fordert einen „geordneten Strukturwandel“ in der Energiewirtschaft.

    Dazu könnte ein Kapazitätsmarkt beitragen. Er lässt sich so vorstellen: Beispielsweise Stadtwerke verkaufen nicht nur Strom, sondern auch Garantiezertifikate über zukünftige Lieferungen. Unternehmen erwerben diese und können damit sicher sein, künftig versorgt zu werden. Der Handel mit den Zertifikaten findet an einer Börse statt.

    In ihrem Gutachten für den VKU erklärt die Unternehmensberatung Enervis, warum dieses System Vorteile hätte. Wenn die großen Nachfrager sicher seien, dass sie jederzeit genug Elektrizität bekämen, würden die Strompreise zu Zeiten, in denen Wind- und Sonnenkraftwerke wegen des Wetters stillstehen, nicht in absurde Höhe klettern. So liessen sich erhebliche Kosten einsparen, sagte Julius Ecke von Enervis. Die Einsparungen seien größer als die Kosten der Zertifikate.

    Für den Zeitraum 2014 bis 2034 haben die Gutachter einen Vorteil von bis zu 27 Milliarden Euro errechnet. Private Verbraucher würden bis zu zwölf Euro jährlich sparen im Vergleich zum gegenwärtigen System ohne Kapazitätsmarkt, heißt es im Gutachten.

    Die Idee ist allerdings umstritten. Umweltschützer kritisieren beispielsweise, dass die Energiekonzerne mit einem solchen System eine zusätzliche Finanzierungsquelle für klimaschädliche Braun- und Steinkohlekraftwerke bekämen. Zudem stellt sich die Frage, warum Deutschland einen nationalen Markt für Energiesicherheit braucht, wenn andererseits Europa zusammenwächst und Strom im Notfall auch importiert werden kann.

  • Barbara Hendricks hält die Fahne hoch

    Bundesumweltministerium hisst Regenbogenflagge, Innenministerium erfreut sich daran nicht

    Es klingt so selbstverständlich. „Barbara Hendricks lässt vor dem Berliner Dienstsitz des Bundesumwelt- und Bauministeriums die Regenbogenflagge hissen.“ So liest es sich seit letzten Freitag auf der Internetseite. Dann wehte das Symbol der Homosexuellen Bewegung vor dem Ministerium am Potsdamer Platz in Berlin.

    Nur am Dienstag war sie schon mal verschwunden. An dem Tag, an dem deutschlandweit Politiker den Opfern des DDR-Volksaufstandes am 17. Juni 1953 gedenken, müssen die Deutschlandfahne und die EU-Fahne aufgezogen werden. Die Frage aber ist: Wie lange wird die Regenbogenfahne danach hängen? Denn sie erfreut vielleicht manche, aber längst nicht alle.

    Anlass ist der Christopher Street Day, besser: die CSD-Saison. Schon seit 1979 gehen in diesen Wochen weltweit Menschen auf die Straße, um für die Rechte von Schwulen und Lesben einzutreten. An Rathäusern in Berlin und in anderen Städten wird die Regenbogenflagge seit Jahren gehisst. An Dienstgebäuden des Bundes hing die Flagge bisher aber noch nie.

    Da ist die Sache anders geregelt. Das lässt sich auch einem Schreiben entnehmen, das die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Cornelia Rogall-Grothe, bereits am 5. Juni diesen Jahres verschickt hat. Es liegt den Korrespondenten vor. Die Botschaft in kurz: Bundesministerinnen und Bundesminister dürfen keine Regenbogenflaggen setzen. Hendricks kümmert das diese Woche nicht.

    Die erste offen homosexuelle Bundesministerin macht um ihr Privatleben eigentlich kein Aufheben. Ihr Outing war unspektakulär. Ein Reporter der Rheinischen Post schrieb kurz nach ihrem Amtsantritt in einem Porträt über den Umzug der SPD-Politikerin aus dem nordrhein-westfälischen Kleve nach Berlin. Dann folgte der Satz „Deshalb wird sie heute mit ihrer Lebenspartnerin auch das Silvesterfest in der deutschen Hauptstadt verbringen.“ Man darf davon ausgehen, dass diese Randbemerkung mit Hendricks abgesprochen war. Sie vermittelt Normalität. Da soll die Regenbogenflagge ein Aufreger sein?

    Hendricks und ihre Leute fragten noch nicht einmal nach. Anders als ihre Kollegin aus dem Familienressort, Manuela Schwesig. Ihr Haus hatte den Kollegen des Innenressorts schon Mitte Mai mitgeteilt, die Regenbogenfahne „vom 14. bis zum 21 Juni 2014“ setzen zu wollen. So steht es in Rogall-Grothes Schreiben. Das ist darum eigentlich auch nur an das Familienressort gerichtet.

    Doch die Absage ging dann mit der Bitte „um Beachtung in Ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen“ an alle Ressorts, also auch an das Bundesumweltministerium. Es ist ein hübsches Stück darüber, was in Deutschland wie geregelt ist.

    Denn es heißt darin: „Andere Flaggen als die Bundesdienstflagge, die Bundesflagge, die Europaflagge, die Flaggen der Länder und die Flaggen der Gemeinde bzw. Gemeindeverbände dürfen nur mit Genehmigung des Bundesministeriums des Inneren gesetzt werden“. So sehe es der „Beflaggungserlass“ vor.

    Sogenannte „Logo-Flaggen“ würden – abgesehen von behördeneigenen Logo-Flaggen wie der des Technischen Hilfswerkes – bei Dienstgebäuden des Bundes „ausnahmsweise“ nur zugelassen, wenn sie einen „besonderen bundes- oder gesamtstaatlichen Bezug“ haben. Dazu habe etwa die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2007 gezählt.

    Weiter schreibt die Innenstaatssekretärin, dass „nur bei konsequenter Beibehaltung der Linie“ eine bundesstaatliche Neutralität gewährleistet werden könne. Ihr Fazit: Die Genehmigung zum „Hissen der ´Regenbogenflagge´ könne „nicht erteilt“ werden.

    Schwesig hisste die Flagge letzten Donnerstag trotzdem. Sie inszenierte es als ihre Zuständigkeit. Sie lud mehrere homosexuelle Paare mit Kindern ein und plädierte für eine „tolerante und weltoffene Gesellschaft“. Am Montagmorgen zog sie die Fahne dann aber, voraussichtlich nur zwischenzeitlich, wieder ein. Das habe mit dem Schreiben aus dem Innenministerium nichts zu tun, versicherte Schwesigs Sprecherin. „Wir haben uns in der Regierung verständigt, es dieses Jahr so zu machen“, sagte sie. Wie es dann weitergehe bedürfe der Klärung.

    Und was macht Umweltministerin Hendricks? Ihr Sprecher erklärte, die Fahne werde ab Mittwoch „wieder wehen und für den Rest der Woche oben bleiben“.

  • „Der umstrittene Mais kommt nicht auf die Felder“

    Landwirtschaftsminister Christian Schmidt: Den Anbau von genveränderten Pflanzen können einzelne EU-Länder künftig verbieten, sagt

    Hannes Koch: Herr Schmidt, der Ministerrat der EU hat am Donnerstag beschlossen, dass die einzelnen Mitgliedstaaten oder Regionen den Anbau von genveränderten Pflanzen verbieten können. Ist damit sicher, dass es in Deutschland keine Aussaat von manipuliertem Mais geben wird?

    Christian Schmidt: Dank dieses Beschlusses kann die Bundesregierung nun dafür sorgen, dass in Deutschland der rechtliche Rahmen dafür geschaffen wird, den Anbau genetisch veränderter Pflanzen zu untersagen. Die Regelung, dass einzelne Staaten oder Regionen „Nein“ sagen dürfen, habe ich in Brüssel in die Wege geleitet. Nun müssen wir sie noch in europäisches und deutsches Recht umsetzen.

    Koch: Aber heißt das nicht auch, dass beispielsweise Bayern „Nein“ und Sachsen-Anhalt „Ja“ zum Anbau sagen kann?

    Schmidt: Darüber wird noch diskutiert. Im Beschluss vom Donnerstag gibt es diese Möglichkeit grundsätzlich.

    Koch: Will denn die Bundesregierung den Anbau solcher Züchtungen definitiv verbieten?

    Schmidt: Ich setze mich dafür ein, dass beispielsweise der umstrittene Mais 1507 nicht auf die Felder kommt. Und ich gehe davon aus, dass das so auch beschlossen wird. Wir können kein pauschales Verbot aussprechen, sondern müssen die Anträge für jede Pflanze einzeln bewerten. Das entspricht der üblichen Zulassungspraxis und ist im EU-Recht auch so vorgesehen.

    Koch: Die Bundesregierung hat kürzlich zusammen mit anderen EU-Regierungen ermöglicht, dass der erbgutveränderte Mais 1507 von Pioneer Dupont die europaweite Zulassung erhält. National aber wollen Sie den Anbau untersagen. Warum dieses widersprüchliche Verhalten?

    Schmidt: Wir haben uns in Brüssel enthalten und waren nicht das Zünglein an der Waage. Fest steht: Wie meine EU-Amtskollegen bin ich Politiker und kein Wissenschaftler. Diese Expertise maße ich mir nicht an. Für solche Fragen gibt es Institutionen wie die EU-Lebensmittelbehörde. Eine politische Entscheidung muss aber auch dann möglich sein, wenn die EU-Lebensmittelbehörde entscheidet, dass ein genveränderter Organismus unbedenklich ist. Dafür haben wir nun die Voraussetzungen geschaffen. Ich warne vor Bilderstürmerei und Ideologie: Lassen Sie uns über jeden Einzelfall im Lichte möglicher Vorteile, Risiken und der Wünsche der Bürger entscheiden.

    Koch: Es kann passieren, dass Deutschland gentechnikfrei bleibt, Tschechien aber nicht. Beispielsweise mit dem Wind könnten Teile von manipulierten Pflanzen dann nach Deutschland gelangen. Ist Ihre Strategie wirklich sicher?

    Schmidt: Wenn Deutschland den Anbau verbietet, Tschechien ihn aber ermöglicht, müssen wir zunächst einmal festhalten, dass der Anbau dort legal ist. Aber es muss Pufferzonen geben. Das haben wir in den Beschluss eingebracht. Über die genaue Ausgestaltung werden wir nun mit der Kommission und dem neuen EU-Parlament verhandeln.

    Koch: Die nächste Bundesregierung könnte das Anbauverbot, das Sie beschließen, auch wieder aufheben.

    Schmidt: Grundsätzlich ist das so. Das nennt man Demokratie. Aber seien Sie beruhigt: Die große Koalition wird noch lange an der Regierung sein.

    Koch: Der Umweltverband BUND und andere Kritiker sagen, die Bundesregierung verschließe den Gentech-Konzernen nur die Vordertüre. Die Hintertüre würde den Firmen jedoch geöffnet, weil Ihr Ministerium vor einem Anbauverbot immer erst mit dem Antragsteller über einen Kompromiss verhandeln muss.

    Schmidt: Wir verhandeln gar nichts. Das Verfahren sieht so aus: Die EU-Kommission wird uns anzeigen, wenn ein Unternehmen genveränderte Organismen freisetzen will. Dann teilt die Bundesregierung der Kommission mit, welche Regionen von dem Antrag ausgenommen werden wollen. Daraufhin hat das Unternehmen seinerseits die Möglichkeit, Regionen aus dem Antrag auszunehmen. Tut es das nicht, können die Regionen den Anbau verhindern. Das ist ein hoheitliches Verfahren und kein Deal.

    Bio-Kasten
    Christian Schmidt (56) amtiert seit Februar diesen Jahres als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Der CSU-Politiker aus dem fränkischen Neustadt an der Aisch nordwestlich von Nürnberg sitzt seit 1990 im Bundestag. Bei der Bundestagswahl 2013 hat er seinen Wahlkreis mit fast 50 Prozent der Stimmen direkt gewonnen. Vor seiner Tätigkeit als Agrarminister war er Staatssekretär im Verteidigungs- und im Entwicklungsministerium.

  • Die Taxis fahren weiter

    Kommentar von Hannes Koch

    Moderne Dienstleistungen lassen sich nicht aufhalten. Viele Menschen nehmen sie gerne in Anspruch, weil sie eine Erleichterung im Alltag bedeuten. Deshalb macht der Protest der Taxifahrer in Paris, Madrid, London, Mailand, Berlin und anderen Städten einen leicht angestaubten Eindruck.

    Die traditionellen Fahrer und Firmen wollen verhindern, dass mehr Kunden mit Taxis fahren, die man mit Smartphone-Apps bestellt. Dabei machen die neuen Anbieter das Mitfahren attraktiver. Ein Beispiel: Die Kunden bezahlen mitunter weniger, und Privatleute, die ohnehin unterwegs sind, können zusätzliches Geld verdienen.

    Andere Geschäftsmodelle beruhen auf ähnlichen Kombinationen von Vorteilen. Das ist so, wenn Leute ihre Wagen mit Hilfe von Nachbarschaftsauto verleihen oder die Wohnung während des Urlaubes über Airbnb vermieten. Das muss möglich sein und darf nicht von Lobbyisten verhindert werden, die die Politik zum Handeln drängen.

    Schließlich sind auch die Beschwerden der alten Platzhirsche teils abstrus. Mangelnde Ortskunde der Privatfahrer, zu billige Tarife der Alternativtaxis? Die Einschätzung möge man doch bitte denjenigen überlassen, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Stimmt die Qualität nicht, werden die Smartphone-Chauffeure wieder verschwinden.

    Sollten sie weiterhin Erfolg haben, wird die traditionelle Taxi-Branche trotzdem nicht untergehen. Denn ein paar staatliche Regulierungen, die die neuen Dienste bremsen, müssen kommen. Leute mit Alkoholproblemen beispielsweise sollten grundsätzlich nicht als Privat-Taxifahrer tätig sein dürfen, ebensowenig wie Fahranfänger oder Lenker von Schrottlauben. Und fraglos haben die konventionellen Taxis auch Servicevorteile. Erreicht man um 23.40 Uhr müde den Hauptbahnhof, ist es bequemer, den Koffer einfach zum Taxistand zu schlurren, als noch auf dem Smartphone rumzutippen.

  • Mehr Verkehr trotz sinkender Bevölkerungszahl

    Bundesregierung legt Verkehrsprognose für das Jahr 2030 vor. Es wird noch enger auf Straßen und Schienenwegen.

    Der Verkehr in Deutschland nimmt trotz sinkender Bevölkerungszahl weiter stark zu. Das geht aus der jüngsten Prognose der Bundesregierung hervor, die bis in das Jahr 2030 reicht. Danach steigt der Autoverkehr bis dahin noch einmal um zehn Prozent an, obwohl die Einwohnerzahl um zwei Millionen zurückgeht. Laut Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist dies eine Folge der Alterung. Ältere Menschen nutzen nach wie vor gerne den Pkw und sind viel mobiler als vorangegangene Generationen.

    Von Zuwächsen können auch die anderen Verkehrsträger ausgehen. Für die Passagierluftfahrt erwarten Dobrindts Fachleute sogar ein Plus von 65 Prozent, für die Bahn immerhin noch von 19 Prozent. Noch deutlich stärker nimmt der Güterverkehr zu. Hier liegt die Bahn mit einem Zuwachs von 43 Prozent vor dem Lkw mit 39 Prozent. An Bedeutung gewinnt hier der Transitverkehr durch Deutschland, der sich aufgrund des immer internationaler organisierten Handels um gut die Hälfte erhöhen wird.

    Regional entwickeln sich die Verkehrsströme sehr unterschiedlich. Besonders stark belastet werden die Verkehrswege vor allem im Süden und Norden Deutschlands sowie rund um Leipzig, Dresden und Berlin. In manchen Gebieten, vor allem in den neuen Ländern, wird das Verkehrsaufkommen dagegen sogar sinken.

    Eine positive Nachricht hat Dobrindt auch parat. „Trotz des stark wachsenden Verkehrs gehen die CO2-Emissionen um 26 Prozent zurück“, versichert der Minister. Dafür sorgen effizientere Antriebe. Sorge bereitet dem Politiker jedoch die Infrastruktur. Mit den vorhandenen Geldern sei der Zuwachs nicht finanzierbar. So sucht Dobrindt nach neuen Wegen zu Investitionen in den Bau und Erhalt von Straßen, Schienenwegen und Wasserstraßen.

    Das Verkehrsministerium sucht zum Beispiel nach neuen Projekten, die als Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) gestartet werden könnten. Außerdem soll die Lkw-Maut auf Bundesstraßen ausgeweitet werden. Auch so lassen sich Einnahmen für den Straßenbau gewinnen. Unerwähnt ließ der Minister bei der Vorstellung der Prognose die von ihm geplante Maut für Pkw. Dabei will er noch vor der Sommerpause einen ausgearbeiteten Vorschlag dazu präsentieren. Die Kernpunkte sind bekannt. Wer auf deutschen Autobahnen fahren will, muss ab 2016 eine Vignette kaufen, die für das ganze Jahr etwa 100 Euro kosten soll. Dann müssten auch Transitreisende aus dem Ausland für die Fahrt bezahlen. Damit deutsche Autofahrer nicht mehr belastet werden, werden sie an anderer Stelle entlastet. Wie das im Detail aussehen wird, ist noch ein vom Minister gut gehütetes Geheimnis.

    Eine detaillierte, regionale Auswertung der Daten zur Verkehrsentwicklung will das Ministerium im Herbst vorlegen. Die Prognose dient anschließend als Basis für den Verkehrswegeplan des Bundes, der im kommenden Jahr neu erarbeitet wird. Darin werden die verschiedenen Verkehrsprojekte, von der Ortsumgehung bis zum Autobahnbau einer Kosten-Nutzen-Betrachtung unterzogen. Die Länder haben rund 2.000 Projekte angemeldet. Die wichtigsten Vorhaben haben eine Chance auf Umsetzung. Denn für alle fehlt das Geld.

  • Von Fußball-Rasen und Gentech-Pflanzen

    Verbot von genveränderten Pflanzen? Am Donnerstag fällt die wichtigste Entscheidung in der Amtszeit von CSU-Agrarminister Christian Schmidt

    Am Donnerstag hat Landwirtschaftsminister Christian Schmidt einen Termin, der zum großen Ereignis des Tages passt. Während abends in Brasilien die Weltmeisterschaft angepfiffen wird, präsentiert der Politiker widerstandsfähige Rasen-Sorten, die sich gut zum Fußballspielen eignen. Sowas muss ein Minister machen – auch wenn seine Gedanken woanders sind.

    Zum Beispiel in Luxemburg, wo es am selben Tag um das wichtigste Thema geht, mit dem Schmidt bisher in gewisse Erscheinung getreten ist. Der europäische Ministerrat verhandelt darüber, ob die Mitgliedstaaten den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten dürfen. Schmidt hat sich klar geäußert: Er plädiert für „ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland“.

    Christian Schmidt, 56 Jahre, evangelischer CSU-Politiker aus Neustadt an der Aisch nordwestlich von Nürnberg, amtiert seit knapp vier Monaten als Bundesminister für Landwirtschaft. Überregional war er früher nur Eingeweihten bekannt. Auch mit dem neuen Amt hat sich daran wenig geändert – obwohl Schmidt eine für die Union lebenswichtige Aufgabe zu erledigen hat. Er soll das ländliche Deutschland als Domäne der CDU-CSU verteidigen. Dass dies aus der Perspektive der Parteirationalität notwendig ist, zeigen die Wahl des Grünen Christian Meyer zum Agrarminister in Niedersachsen und der deutliche Verlust der bayerischen CSU bei ihrer traditionellen Wählerschaft.

    Um dem Verfallsprozess entgegenzuwirken, scheint Gentechnik ein aussichtsreiches Thema zu sein. Gerade in wertkonservativen Kreisen gelten Pflanzen mit künstlich verändertem Erbgut nicht nur als Gefahr für Menschen und Umwelt, sondern auch als Vergewaltigung der Schöpfung. Auf wenige politische Forderungen kann sich Deutschland so einigen wie auf die Ablehnung von genmanipulierten Lebensmitteln.

    Hier also will Schmidt punkten. Seine Kritiker allerdings werfen ihm doppeltes Spiel vor. Nur öffentlich gebe sich der Minister als konsequenter Gegner des Gentech-Anbaus, tatsächlich sei die von ihm befürwortete Verbotsregelung nicht wasserdicht, heißt es bei den Grünen im Bundestag. Schmidt selbst weist das zurück: Er verhandele mit den Unternehmen nicht über irgendwelche Schlupflöcher.

    Als diplomatisch, ruhig und freundlich wird Schmidt selbst von politischen Konkurrenten charakterisiert. „Er erprobt eine neue Art der Kommunikation und Offenheit des Ministeriums“, sagt der grüne Agrarpolitiker Friedrich Ostendorff. Auch kritische Verbände haben bereits Einladungen zum persönlichen Gespräch ins Ministerium erhalten. „Eigene Ideen zur Agrarpolitik sind bei Schmidt bisher aber Mangelware“, so Ostendorff.

    Das liegt auch an seinem Werdegang. Dem Spezialisten für Außenpolitik und langjährigem Staatssekretär für Verteidigung, der 1990 erstmals in den Bundestag einzog, lag die Landwirtschaft bisher fern. Zudem erweckte er den Eindruck eines Bürokraten, der das Bestehende verwaltet, als eines Politikers, der Neues gestaltet. Schmidts Liste relevanter Aktivitäten im Agrarministerium ist entsprechend kurz. Er brachte die Reform der europäischen Agrarpolitik durch den Bundestag und plädierte dafür, das massenhafte Töten männlicher Küken zu verbieten.

    „Bei den wichtigen Themen nehmen wir Minister Schmidt kaum wahr,“ sagt etwa Ulrich Jasper von der ökologisch orientierten Arbeitsgemeinschaft Bäuerlicher Landwirtschaft. Er vermisst beispielsweise eine eigene Initiative des Ministeriums, um die Bedingungen in der Massentierhaltung zu verbessern. Medienberichten zufolge soll auch Bundeskanzlerin Angela Merkel unzufrieden sein mit der öffentlichen Präsenz ihres Agrarministers. Bei solchen Meldungen weiss man oft nicht, ob sie zutreffen. Schlecht für Schmidt: In diesem Fall erscheint die Kritik plausibel.

    Info-Kasten
    Die EU und der Gentech-Anbau
    Jedes Mitgliedsland soll künftig selbst entscheiden können, ob es genveränderte Pflanzen wie etwa die umstrittene Maissorte 1507 anbaut oder nicht. Einiges deutet daraufhin, dass der EU-Rat diese Linie am Donnerstag beschließt. Ein generelles Verbot für alle Genpflanzen ist in Deutschland nicht geplant. Laut dem EU-Entwurf sollen die Regierungen bei jedem Zulassungsantrag eines Konzerns einzeln bekanntgeben, wenn sie ihr Land aus der Freigabe ausklammern wollen. Sträubt sich das Unternehmen, kann die Regierung den Anbau verbieten. Hierzulande werden augenblicklich keine genetisch veränderten Pflanzen kommerziell angebaut.

  • Die Frau fürs Aufräumen im Wehrressort

    Heikle Personalie: McKinsey Beraterin Suder soll Rüstungsstaatssekretärin im Verteidiungsministerium werden

    Als wäre es nur ein Rechtschreibfehler! Wer den Begriff „Staatssekretärin im Verteidigungsministerium“ in die Internetsuchmaschine Google eingibt, dem wird automatisch vorgeschlagen, nach „Staatssekretär“ zu suchen. Es ist ein Novum, was die CDU-Ressortchefin Ursula von der Leyen vorhat.

    Eine Frau soll dem Vernehmen nach Rüstungsstaatssekretärin werden und damit einen der mächtigsten Posten besetzen: Katrin Suder, 42, eine Physikerin, die auch Theaterwissenschaften studiert hat und seit fast 15 Jahren bei der Unternehmensberatung McKinsey arbeitet. Die Personalie ist heikel – am wenigsten für Suder, mehr für McKinsey, aber vor allem für Ursula von der Leyen.

    Seit einem halb Jahr ist sie jetzt Verteidigungsministerin und machte bisher Schlagzeilen, weil sie der Bundeswehr ein soziales Profil verschaffen will: Kinderbetreuung ausbauen, Teilzeit- und Heimarbeit ermöglichen, Soldaten seltener versetzen. Doch die erst vor wenigen Tagen vorgestellte Attraktivitätsoffensive schmäht mancher als „Schöner Wohnen für Kasernen“. Harald Kujat, einst Generalinspekteur der Bundeswehr, sagte von der Leyen habe „ganz offensichtlich keine Ahnung vom Militär.“

    Von der Leyen hat keinen leichten Stand im Bendlerblock, dem Sitz des Ministeriums in Berlin. Die Bundeswehr ist nach wie vor ein Männerbund, im Ressort gelten Hierarchien besonders viel, Abzeichen auch. Den Mitarbeitern wird nachgesagt, ihnen sei es eigentlich egal, wer unter ihnen Minister ist. CDU-Mann Thomas de Maizière – von der Leyens Amtsvorgänger – warf ihnen öffentlich vor, ihn unzureichend informiert zu haben. Ihn hätte da die Pleite der Überwachungsdrohne Euro Hawk fast den Job gekostet.

    Der Kampfjet Eurofighter, das Raketenabwehrsystem Meads, der Hubschrauber NH90 – sie alle sind durch Pannen belastet und Skandal trächtig. Von der Leyen versetzte den Hauptverantwortlichen, den Rüstungsstaats-Sekretär Stéphane Beemelmans. schon im Februar in den einstweiligen Ruhestand. Den zuständigen Abteilungsleiter entließ sie auch. Zugleich versprach sie, das Milliarden Euro schwere Rüstungswesen neu zu ordnen. Zur Zeit sieht es danach aus, als würde sich allein daran entscheiden, ob sie als erfolgreich gelten wird.

    Bei den Haushaltsverhandlungen wurden ihr letzte Woche in letzter Minute nochmal 400 Millionen Euro aus dem Budget gestrichen. Offenbar halten es selbst die Kollegen aus der Regierungsfraktion nicht für sicher, dass sie die Pannen-Projekte schnell unter Kontrolle bekommt und das Geld ausgeben wird. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion sagte, Johannes Kahrs. „Die haben ihren Geschäftsgang nicht so ganz im Griff“. Der CDU-Haushaltsexperte Norbert Barthle sprach derweil etwa vorsichtiger von „absehbaren Verzögerungen im Rüstungsbereich“.

    Lange suchte von der Leyen nach der „Geheimwaffe. So nennen einige die parteilose Suder jetzt. Ihr Lebenslauf jedenfalls ist tadellos. Die Frau – Brille, streng gescheiteltes langes Haar – leitet das Berliner Büro der Unternehmensberatung und verantwortet den öffentlichen Sektor. Der Mutter zweier Kinder, die mit einer Frau in Berlin zusammen lebt, wird nachgesagt „hochprofessionell und arbeitswütig“ zu sein. Ihre Schwerpunkte: Telekommunikation, Software und IT-Dienstleistungen.

    Nur: In der Rüstungspolitik hat sie sich noch keinen Namen gemacht. Der Spruch „Man muss nichts im Leben fürchten, nur verstehen“, hängt zwar über ihrem Schreibtisch, schrieb die BamS. Wechselt sie diesen Schreibtisch, wird sie aber nicht nur verstehen, sondern auch kämpfen müssen.

    Von der Leyen kennt Suder aus ihrer Zeit als Arbeitsministerin. Damals fertigte sie für McKinsey eine Studie zum Fachkräftemangel an. Suders bisheriger Arbeitgeber ist gut im Geschäft. Er konnte sich bisher auch gute Chancen ausrechnen, für einen 400.000 Euro Auftrag im Verteidigungsressort. Von der Leyen will die Pannen-Projekte ausgiebig von externen Beratern durchleuchten lassen. Doch McKinsey kann sich den Auftrag vermutlich abschmicken, wenn Suder Staatssekretärin wird. Sie gab selbst das Angebot ab.

    Das Verteidigungsministerium hat die Personalie bisher weder bestätigt noch dementiert. Es erklärte nur: Die Entscheidung findet „zum Sommer“ statt.

  • Sturm ist erst ab Windstärke Acht

    Stürme verwüsten NRW

    Bei Schäden greifen unterschiedliche Versicherungen. Nicht jeder Verlust wird ersetzt. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten:

    Welche Versicherung kommt für Sturmschäden auf?

    Ob ein Schaden überhaupt versichert ist, hängt zunächst einmal von der Windstärke ab. Unter Windstärke acht, also Böen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 62 Kilometern, zahlen Versicherungen nicht. Der Nachweis ist vergleichsweise einfach, weil dafür die Auskunft des Wetterdienstes für die Region langt. Ist dies der Fall, kommen mehrere Schadenversicherungen für die Regulierung von Schäden in Frage, je nachdem, wo sie entstanden sind. Die Wohngebäudeversicherung kommt zum Beispiel für Beschädigungen an Gebäuden auf, die durch umstürzende Bäume verursacht wurden.

    Sind Fahrzeuge bei Hagel- oder anderen Sturmschäden ebenfalls versichert?

    Die Kaskoversicherung deckt Schäden durch Hagel, heruntergewehte Dachziegel oder abgenickte Bäume ab. Auf die Schadenfreiheitsklasse wirkt sich dies nicht aus. Bei einer Vollkaskoversicherung sind auch Schäden bei geringeren Windstärken als Acht mitversichert.

    Warum können Geschädigte bei überfluteten Kellern auf den dadurch entstandenen Kosten sitzen bleiben?

    Auf den durch einen überflutete Keller verursachten Bereinigungskosten bleiben die Eigentümer des Kellers schnell sitzen, sofern sie keine Elementarschadensversicherung vorweisen können. Denn Zerstörungen durch Oberflächenwasser wie Regen gelten für die Versicherungen als Hochwasser und damit als Elementarschaden.

    Was sollten Sturmopfer als erstes tun?

    Das Wichtigste ist eine schnelle Schadensmeldung. Eine sehr späte Mitteilung an die Versicherung kann den Versicherungsschutz gefährden. Hilfreich sind Fotos von den Schäden, bevor aufgeräumt wird. Gefahrenquellen sollen jedoch zunächst beseitigt werden. Auch sind die Kunden verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten, also beispielsweise Löcher im Dach schnell mit einer Plane zu schließen.

    Gibt es auch für Schäden in der Wohnung Entschädigungen?

    Mitunter kommt die Hausratversicherung für Unwetterschäden in der Wohnung auf, zum Beispiel einen Schaden durch Wasser auf dem teuren Teppich. Wurde das Fenster oder die Balkontür aus Unachtsamkeit nicht verschlossen, gibt es kein Geld. Wenn ein Blitz ins Haus einschlägt und die elektrischen Geräte zerstört, zahlt die Hausratversicherung ebenfalls. Bei Überspannungsschäden an Elektrogeräten hängt es vom Umfang des Versicherungsvertrages ab.

    Was geschieht, wenn ein Passant durch einen herunterfallenden Blumentopf zu Schaden kommt?

    Auch Mieter können schadenersatzpflichtig werden. Weht der Sturm zum Beispiel einen Blumentopf vom Fensterbrett, der beim Fallen einen Passanten verletzt, muss der Mieter dafür haften. Die Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung, sofern eine Police abgeschlossen wurde.

    Muss der Arbeitgeber den vollen Lohn bezahlen, wenn seine Beschäftigten wegen des Unwetters zu spät oder gar nicht kommen können?

    Es gilt der Grundsatz, dass es ohne Arbeit keinen Lohn gibt. Fällt ein öffentliches Verkehrsmittel aus, oder ist die Betriebsstätte wegen eines Unwetters nicht erreichbar, ist dies das Risiko des Arbeitnehmers. Wer zu spät kommt, muss daher mit einer Lohnkürzung rechnen oder die Ausfallzeit nacharbeiten. In manchen Arbeitsverträgen gibt es aber Sonderregelungen. Anders liegt der Fall, wenn Beschäftigte untätig bleiben müssen, weil zum Beispiel ein Baum auf die Werkhalle gefallen ist und dort nicht gearbeitet werden kann. Weiter bezahlt werden unter Umständen auch Eltern, wenn ihre Kinder wegen des Sturms nicht in der Kita betreut werden können und sie deshalb zu Hause bleiben.

    Sind die Verkehrsbetriebe bei Verspätungen oder Zugausfällen durch Naturkatastrophen zu einer Entschädigung der Fahrgäste verpflichtet?

    Im Nahverkehr gibt es keine Entschädigung für Verspätungen. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr beruft sich auf höhere Gewalt. Dadurch sei die Mobilitätsgarantie außer Kraft gesetzt. Anders sieht es im Fernverkehr der Bahn aus. Bei Fernfahrten wird den Passagieren bei Verspätungen von mehr als einer Stunde der Fahrpreis teilweise erstattet. Ab einer Stunde Verzug gibt es 25 Prozent, ab zwei Stunden 50 Prozent des Fahrpreises zurück.

  • Die Tücken der Bestellung im Internet

    Das online gekaufte Fahrrad gefällt doch nicht: Welche Rechte haben die Verbraucher? Neue Regeln für Widerspruch und Rücksendung

    Auf den ersten Blick sah das Fahrrad super aus, das da aus Großbritannien geliefert wurde. Genau wie auf der Internetseite der Firma – offenbar hatten Online-Bestellung und Lieferung prima funktioniert. Nach dem Zusammenbau der Teile aus dem Karton jedoch offenbarte sich, dass das Rad nicht für die geplanten Trecking-Touren geeignet war: die Schaltung zu schwergängig, der Rahmen nicht stabil genug. Was ist in solchen Fällen zu tun? Am Freitag, den 13. Juni, treten einige für Verbraucher wichtige Gesetzesänderungen in Kraft.

    Konsumenten haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Kauf zu widerrufen und den Gegenstand an die Firma zurückzuschicken – ein Grund muss nicht genannt werden. Die Frist dafür beträgt neuerdings einheitlich 14 Tage innerhalb der gesamten Europäischen Union. Sie beginnt, sobald der Käufer die Ware erhalten hat.

    Neu ist dabei auch, dass die Verbraucher den Widerruf ausdrücklich erklären müssen, beispielsweise per E-Mail. Bisher konnte man das Paket einfach ohne einen Kommentar zurückschicken. Im Gegensatz zur alten Regelung zahlen die Kunden künftig zudem das Porto für die Rücksendung selbst, wenn sie vor dem Vertragsschluss über die anfallenden Kosten informiert worden sind. Haben Sie alle Vorschriften eingehalten, ist die jeweilige Firma verpflichtet, den Kaufpreis zurückerstatten.

    Verbraucher, die nicht widerrufen wollen, haben daneben weiterhin den Anspruch auf Reparatur oder Austausch einer beschädigten Ware im Rahmen der Gewährleistung. Egal ist es dabei, aus welchen Gründen der Schaden entstanden ist. Ob Herstellungsfehler, unachtsame Behandlung beim Transport oder schlechte Verpackung – der Käufer hat ein Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer. Deshalb muss dieser den Schaden beseitigen.

    Kein Recht hätten die Verbraucher hingegen, beispielsweise das Rad von der Werkstatt ihres Vertrauens am Heimatort reparieren und sich die Kosten dafür erstatten zu lassen, so André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl. Denn die Verkäufer dürfen und sollen die beschädigte Ware selbst instandsetzen. Dies bildet auch einen Schutz für sie, damit sie den Schaden überprüfen können und nicht regelmäßig mit überhöhten Reparaturrechnungen konfrontiert werden.

    Europaweit umfasst die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit müssen die Verkäufer für bestimmte Schäden geradestehen. Nach deutschem Recht verschiebt sich allerdings nach sechs Monaten die Beweislast: Dann ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass die Firma den Schaden verursacht hat. Den Anspruch auf Reparatur durchzusetzen wird damit deutlich schwieriger.

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    Tipps zu Online-Geschäften

    Änderung beim Widerspruch
    Neuerdings muss dieser ausdrücklich eingelegt werden. Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt das klassische Einschreiben, damit die Verbraucher einen sicheren Beweis in der Hand haben.

    Änderung beim Bezahlen
    Online-Lieferanten müssen künftig eine kostenlose Bezahlvariante anbieten. Entrichten die Kunden den Kaufpreis per Kreditkarte, dürfen die Lieferanten nur die Kosten der Kreditkartenfirma weitergeben, keine höheren.

    Hilfe
    Wer Probleme mit Online-Händlern und bestellten Waren hat, kann sich an die örtlichen Geschäftsstellen der Verbraucherzentralen wenden.
    Www.verbraucherzentrale.de

    Wenn der Händler in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Berlin ansässig ist, kann in Streitfällen ein Schlichtungsverfahren beim Online-Schlichter durchgeführt werden.
    www.online-schlichter.de

    Bei Fragen des grenzüberschreitenden Handels innerhalb der EU berät das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl. Dort steht ein Beschwerdeformular zur Verfügung.
    www.eu-verbraucher.de.

  • Geduld ist gefragt

    Kommentar zur EZB-Zinssenkung von Hannes Koch

    Die akute Finanzkrise ist zwar vorbei, doch jetzt erleben wir ihre latenten Folgen. Ein Teil der Banken in Europa, vor allem in den südlichen Ländern, hat immer noch zu viele schlechte Kredite in den Büchern. Wegen der Sparmaßnahmen und der hohen Arbeitslosigkeit geben die Leute dort kaum Geld aus. Da kann die Europäische Zentralbank (EZB) noch so viele Milliarden Euro zur Verfügung stellen – die Lage wird sich vermutlich nur langsam bessern.

    Besondere Sorgen machen sich EZB-Chef Mario Draghi und seine Kollegen darüber, dass wegen der Wirtschaftsschwäche die Preise in Europa auf breiter Front sinken könnten. Das wäre ein ernstes Problem, weil Firmen und Bürger dann noch mehr vom Investieren und Geldausgeben abgehalten würden. Deshalb wollen die Zentralbanker, dass die Preise wenigstens etwas steigen. So bieten sie den europäischen Banken abermals billiges Geld an und erlegen ihnen Strafzinsen auf für den Fall, dass sie ihr Kapital nicht an Unternehmen und Bürger weiterreichen.

    Vorläufig, so ist jedoch zu befürchten, bewirken diese Maßnahmen nicht viel. Denn die Banken haben allen Anlass, Kapital zu horten. Die Beschlüsse der Regierungen und der internationalen Bankenaufseher zwingen sie sogar dazu. „Erst Sicherheit, dann Wachstum“ lautet die Lehre aus der Finanzkrise. Denn die griff auch deshalb um sich, weil der Finanzsektor zu schnell wuchs und die Institute zu hohe Risiken eingingen.

    Möglicherweise ändert sich die Lage erst nach dem Stresstest der EZB im Winter diesen Jahres. Denn die wichtigsten Institute werden gerade überprüft: Haben sie ausreichend Eigenkapital um ihre Kredit- und Geschäftsrisiken abzudecken? Liegen die Ergebnisse vor, gibt es drei Wege. Einige marode Institute werden abgewickelt, einige bekommen zusätzliches Geld beispielsweise von ihren Regierungen, und die gesunden Banken können durchatmen. Dann wird der europäische Finanzsektor wohl auch wieder mehr Kredite an Bürger und Unternehmen vergeben – wodurch das Wirtschaftswachstum anzieht und die Preise steigen. 2015 sollte besser werden, nicht nur bei uns.

  • Die Rumpelstilzchen-Ökonomie

    Stroh wird zu „Gold“: Die Regierung fördert die Umstellung der erdölbasierten Industrie

    Die Zukunft kommt auf Rädern. In den Reifen von Continental, die in der Ausstellung liegen, steckt Löwenzahn, den Biologen in Russland entdeckt haben. Eine Pflanze liefert zwar nur rund einen Milliliter Milchsaft, der zu dem Gummi verarbeitet wird. Aber im Jahr sind mehrere Ernten möglich. Vor allem aber wollen Forscher des Fraunhofer Instituts in Münster ihn so züchten, dass die Ausbeute größer wird.

    Das erklärte am Donnerstag Joachim von Braun der CDU-Bundesforschungsministerin Johanna Wanka und ihrem Kollegen aus dem Agrarressort Christian Schmidt (CSU). Braun ist Vorsitzender des Bioökonomierates. Jenes Gremium wurde noch von der schwarz-gelben Regierung ins Leben gerufen, zusammen mit der „Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“. Für insgesamt sechs Jahre sind 2,4 Milliarden Euro eingeplant, damit sich die Industrie Alternativen zum Erdöl sucht. Drei Jahren sind um. Wanka lud nun zur „Halbzeitkonferenz.“

    Laut Braun geht es zu wie bei Rumpelstilzchen, dem Märchen der Brüder Grimm. „Wir spinnen aus Stroh Gold, da sind wir schon ganz nah dran.“ Die Forscher gewännen Fasern aus Stroh, die etwa Stahlseile für Aufzüge ersetzen könnten. Da sie leichter seien, hätten sie sogar bessere Eigenschaften. Experimentiert werde auch mit Kunststoffen und Kleidern, mit Kosmetika und Reinigungsmitteln. Noch sind aber die wenigsten Produkte auf dem Markt, die Bioökonomie ist vor allem ein Testfeld.

    Sie biete „riesenhafte wirtschaftliche Chancen“, sagte Ministerin Wanka. Deutschland erhalte damit seine „Innovationskraft“. Kollege Schmidt meinte: „Die potenziellen Rohstofflieferanten stehen bereit“ – die Bauern. Sie könnten es auch managen, dass zugleich noch genügend Lebensmittel produziert würden. Diese Euphorie teilen allerdings nicht alle.

    Anita Krätzer hat vor kurzem das Buch „Irrweg Bioökonomie“ veröffentlicht. Sie meint, da arbeite ein „Bündnis aus Biotechnologie-, Pharma-, Chemie-, Nahrungsmittel- und Agrarunternehmen an der kommerziellen Inbesitznahme alles Lebendigen.“ Sie macht das zum Beispiel an Leon Broers aus dem Vorstand der deutschen KWS Saat AG fest, das Unternehmen macht sich auch für Grüne Gentechnik stark. Boers sitzt im Bioökonomierat.

    Den Vorsitzenden Braun stört das nicht. Er ist nicht grundsätzlich gegen grüne Gentechnik, meint aber: „Die Bioökonomie ist nicht abhängig von ihr“. Sie stecke bisher in keinem der Produkte. In der zweiten Halbzeit soll nun daran gearbeitet werden, dass die neuartigen Bio-Waren auch in den Handel kommen.

  • Schlechte Zeiten für Sparer

    Es wird immer schwieriger, sein Geld gut anzulegen. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

    Bekommen Sparer jetzt gar keine Erträge mehr für Sparbücher oder Festgelder?

    Die Zinsen für Einlagen bei der Bank, zum Beispiel Sparbuchguthaben oder Festgelder werden noch ein Stück weiter runter gesetzt. Die Guthaben verlieren damit faktisch an Wert, weil die Verzinsung unterhalb der Preissteigerungsrate liegt. Es wird immer schwieriger, Anlagemöglichkeiten zu finden, die sicher sind und trotzdem noch etwas abwerfen.

    Sollten Haus- oder Wohnungseigentümer ihre Immobiliendarlehen jetzt umschulden?

    Es kann sich lohnen, von einem teuren alten Baudarlehen zu einem günstigeren neuem umzuschulden. Allerdings erheben die Kreditinstitute dafür in der Regel Gebühren, weil ihnen ja Erträge entgehen. Es ist daher wichtig, Kosten und Nutzen zunächst einmal auszurechnen und sich erst danach für eine Umschuldung zu entscheiden.

    Werden Kredite und der Dispo jetzt billiger?

    Ratenkredite oder Hauskredite und am Ende wohl auch der Dispo werden meist mit einer gewissen Zeitverzögerung günstiger, weil Banken und Sparkassen die Senkung des Leitzinses zumindest teilweise an ihre Kunden weiter geben.

    Wo können Anleger ihr Geld noch gut anlegen?

    Diese Frage lässt sich nicht pauschal für alle Anleger beantworten. Bei sehr sicheren Sparformen ist die Verzinsung auf mittlere Sicht betrachtet sehr gering. Mit steigendem Risiko lassen sich höhere Renditen erwirtschaften. Das könnten zum Beispiel Staatsanleihen aus anderen Euroländern sein oder auch Anleihen von wirtschaftlich starken Unternehmen. In den letzten Monaten haben sich Aktionäre über eine sehr gute Wertentwicklung freuen können. Der Dax ist nach der Zinsentscheidung sogar auf ein Allzeithoch geklettert. Ob der Börsenboom anhält, vermag jedoch niemand vorherzusagen. Manche Experten halten das derzeitige Kursniveau schon für überhöht. Aktien sind und bleiben mit einem Verlustrisiko verbunden. Das gilt auch für Aktienfonds, obgleich sich das Risiko hier durch die Streuung der Anlage auf Aktien vieler Unternehmen verringert.

    Ist der Kauf von Immobilien jetzt die beste Entscheidung?

    Es spricht viel für den Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses. Denn die Finanzierungskosten sind so niedrig wie nie zuvor. Doch in vielen begehrten Lagen der Innenstädte ist mittlerweile auch das Niveau der Kaufpreise stark angestiegen. In einigen Gebieten sprechen Experten schon von einer Preisblase. Wer sich in diesen Quartieren zu Höchstpreisen einkauft, könnte Verluste erleiden, wenn so eine Blase einmal zerplatzt und die Immobilienpreise abrupt sinken. Ansonsten gilt die alte Weisheit der drei wichtigsten Faktoren für den Kauf: Die Lage, die Lage, die Lage.

    Warum sind niedrige Zinsen eine Gefahr für die private Altersvorsorge?

    Arbeitnehmer oder Selbständige, die einen großen Teil ihres späteren Einkommens privat ansparen, bekommen durch die anhaltende Phase niedriger Zinsen mit Beginn des Ruhestands viel weniger heraus als erwartet. Denn die ursprünglichen Prognosen für den Ertrag oder die spätere Privatrente gingen in den meisten Fällen von einer höheren Verzinsung aus als nun tatsächlich erreicht werden kann. Wer 30 Jahre spart und nun statt der erhofften Durchschnittsrendite von vier Prozent nur noch auf 2,5 Prozent kommt, hat am Ende fast ein Drittel weniger angespart als geplant. Entsprechend geringer ist dann das spätere Alterseinkommen. Wer dies vermeiden will, muss neu rechnen und mehr Geld zur Seite legen.

    Bleibt der Trend zu niedrigen Zinsen noch lange erhalten?

    Selbst wenn der Grund für die niedrigen Zinsen entfällt, die Inflation also wieder anzieht und die Wirtschaft in Südeuropa wieder auf die Beine kommt, werden die Zinsen noch wenigstens ein Jahr lang auf sehr niedrigem Niveau verharren. Denn ein schneller Trendwechsel könnte nach Ansicht von Experten zu neuerlichen Turbulenzen an den Finanzmärkten führen und so eine weitere Krise heraufbeschwören. Deshalb wird die EZB die Zinsen bei einem Kurswechsel in kleinen Schritten erhöhen.

    Was geschieht, wenn es über viele Jahre kaum noch Zinserträge gibt?

    Dann bekommen vor allem die Versicherungen ein Riesenproblem, weil sie ihren Kunden in der Vergangenheit hohe Garantieleistungen versprochen haben, die sie kaum noch durch die Erträge ihrer Anlagen finanzieren können. Die Versicherten wiederum müssten sich mit viel niedrigeren Schlussauszahlungen abfinden als erhofft. Denn über die garantierten Zinsen hinaus haben einige Anbieter nichts mehr zu verteilen.

  • Das Müller-Siegel für gute Textilien

    Der Entwicklungsminister will ein neues Zertifikat für ökologische und sozialverträgliche Kleidung durchsetzen. Die Handelsketten bremsen.

    Das Schildchen am Innenfutter sagt: Die Beschäftigten, die diese Jacke in Bangladesch genäht haben, bekommen ausreichende Löhne, dürfen eine freie Gewerkschaft wählen und arbeiten in sicheren Gebäuden. Unabhängige Organisationen überprüfen das. Utopie? Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) will ein Siegel einführen, das Textilien aus ökologischer und sozialverträglicher Produktion kennzeichnet – auch als Orientierung für die Verbraucher. Die Handelskonzerne allerdings bremsen.

    „Das Siegel stand nicht im Mittelpunkt der Diskussion“, sagte Stefan Wengler, Geschäftsführer der Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels (AVE). Vor wenigen Tagen nahm er am ersten Workshop des Ministeriums zum Thema teil. „Wir arbeiten konstruktiv an dem Prozess mit“, so Wengler. „Allerdings sind wir sehr skeptisch, ob ein weiteres Siegel sinnvoll ist.“

    Müller sieht das Siegel als einen Beitrag dazu, dass Katastrophen wie die von Rana Plaza seltener vorkommen. Im April 2013 waren beim Einsturz des Fabrikgebäudes in Bangladesch über 1.100 Arbeiterinnen und Arbeiter gestorben, die unter anderem Textilien für Deutschland gefertigt hatten. Der Minister will eine „Selbstverpflichtung der Branche“ durchsetzen, damit „die sozialen und ökologischen Mindeststandards von der Produktion bis zum Verkauf“ eingehalten werden. „Wenn das nicht auf freiwilliger Basis funktioniert, werden wir einen gesetzlichen Rahmen vorgeben“, so Müller.

    Könnten Konsumenten hierzulande mit Hilfe eines Siegels die soziale und ökologische Qualität der Kleidung besser bewerten, würde dies möglicherweise Fortschritte in der Produktionskette bewirken. Heute findet man aussagekräftige Nachhaltigkeitszertifikate wie GOTS (Global Organic Textile Standard), Fairtrade, Fair Wear Foundation und Cotton made in Africa (Otto-Gruppe) nur in wenigen Textilien. Es sind Nischenmärkte.

    Am Runden Tisch Textil des Ministeriums sind neben großen Handelsfirmen, dem TÜV und der Stiftung Warentest auch Bürgerrechts- und Entwicklungsorganisationen beteiligt. Deren Vorstellungen gehen weit über das hinaus, was in der Industrie heute üblich ist. Zentrale Kriterien für ein neues Siegel seien „hohe Standards wie beispielsweise existenzsichernde Löhne“, sagte Maik Pflaum von der Christlichen Initiative Romero, die zu den Trägern der Kampagne für Saubere Kleidung gehört. Darunter verstehen die Kritiker eine Bezahlung, die über die staatlich festgesetzten Mindestlöhne hinausgeht und den Arbeiterfamilien beispielsweise Bildung und Altersvorsorge ermöglicht.

    Firmenvertreter Wengler hält das für illusorisch. Man könne nicht auf den zahlreichen Stufen der Produktionskette eines T-Shirts – vom Baumwollfeld bis zum Verkauf – höhere Löhne definieren, durchsetzen und kontrollieren. Das sei eine Überforderung der Handelsketten. So steht in den Sternen, ob das Müller-Siegel für gute Textilien jemals Realität wird.

  • Vom Bankkonto in den Klingelbeutel

    Ab 2015 ziehen Finanzinstitute die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt ein

    Ab dem kommenden Jahr ziehen auch Banken oder Versicherungen die Kirchensteuer ein. Millionen Kunden erhalten derzeit erklärende, aber nicht leicht verständliche Briefe von den Instituten. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

    Weshalb ziehen Finanzinstitute von Sparern oder Anlegern bald Kirchensteuer ein?

    Die Neuerung hängt mit der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer zusammen. Auf Kapitalerträge, also zum Beispiel Zinsen oder Dividenden, erhebt der Staat eine pauschale Steuer von 25 Prozent. Diese Abgabe wird bereits jetzt von den Instituten direkt an das Finanzamt überwiesen. Wie bei der Lohnsteuer beanspruchen die Kirchen auch bei dieser Steuer auf Kapitalerträge einen Anteil. Bisher holen die Anleger dies nach, in dem sie die Zinserträge in der Steuererklärung angeben und die Kirchensteuer nachentrichten. Künftig erledigen das Banken, Sparkassen oder Versicherungen für die Kunden.

    Muss ich meiner Bank jetzt mitteilen, in welcher Kirche ich Mitglied bin?

    Nein, ein Glaubensbekenntnis in der Filiale an der Ecke ist nicht nötig. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verfügt über alle notwendigen Informationen. Die Behörde übermittelt den Stellen, die Kapitalerträge auszahlen, zu jedem Empfänger einen Hinweis, ob der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin kirchensteuerpflichtig ist oder nicht. Die Institute erfahren aber nicht, wer sich katholischen, evangelischen, atheistischen oder islamischen Überzeugungen orientiert.

    Müssen Sparer mit Freistellungsauftrag die Kirchensteuer auf Kapitalerträge bezahlen?

    Das ist nicht der Fall. Im Rahmen des Sparer-Pauschbetrages von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Ehepaaren fällt weder die Abgeltungsteuer noch die Kirchensteuer an. Erst wenn die Kapitaleinkünfte diese Beträge übersteigen, halten auch die Kirchen ihre Hand auf.

    Können sich Verbraucher gegen die Übermittlung der Daten an ihre Bank wehren?

    Bis zum 30. Juni können Bankkunden bei der BZSt einen Sperrvermerk einlegen. Dann übermittelt die Behörde lediglich einen neutralen Datensatz an das Finanzinstitut. Im Internet hält das Amt einen Vordruck dafür unter der Webadresse www.bzst.de zum Herunterladen bereit. Das Formular muss dann zuhause ausgefüllt und per Brief an das BZSt geschickt werden. Die Adresse des Amtes lautet: Bundeszentralamt für Steuern, Arbeitsbereich Kirchensteuerabzug, 11055 Berlin. Der Sperrvermerk gilt dann so lange, bis er widerrufen wird.

    Können Steuerpflichtige die Kirchensteuer durch einen Sperrvermerk umgehen?

    Die Kirchensteuer wird trotzdem fällig. Das BZSt erfährt von den Banken, ob bei einem Kunden zu versteuernde Kapitaleinkünfte angefallen sind. Dieses Wissen teilt sie dem örtlichen Finanzamt mit, das die Abgabe dann eintreibt.

  • Taxifirmen fürchten den Mindestlohn

    Fahrer, Mitgliederwerber, Zeitungszusteller – solche Stellen könnten in Gefahr geraten. SPD und Union wollen aber keine weitere Ausnahmen zulassen

    Etwa 50.000 Taxifahrern drohe Arbeitslosigkeit – das befürchtet der Branchenverband als Folge des gesetzlichen Mindestlohns. Nichts Gutes bedeute dieser auch für Zeitungszusteller, warnen die Arbeitgeber und fordern Zugeständnisse der Politik. Am Donnerstag debattiert der Bundestag erstmals über das Mindestlohn-Gesetz. Diese Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Wer profitiert vom Mindestlohn?
    Grundsätzlich sollen alle abhängig Beschäftigten ab Anfang 2015 mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen. In manchen Branchen mit speziellen Tarifverträgen existieren Übergangslösungen bis 2017. Inzwischen kämen rund vier Millionen Beschäftigte, die bisher sehr wenig verdienten, in den Genuss solcher Regelungen, erklärte die Hans Böckler Stiftung der Gewerkschaften. Fleischindustrie, Friseurgewerbe, Leiharbeit, Gebäudereiniger, Wachdienste, Altenpflege – in diesen und anderen Berufsfeldern liegt die unterste Bezahlung mittlerweile bei mindestens 8,50 Euro, oder soll bald entsprechend steigen. Die Absicht von SPD und Union, den Mindestlohn einzuführen, hat die Entwicklung beschleunigt.

    Gibt es Probleme?
    Wenn die Löhne wachsen, könnten manche Tätigkeiten für die Firmen zu teuer werden. Dann besteht die Gefahr, dass die Arbeitgeber diese Stellen streichen. Als Beispiel nennt das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung den Bereich der sogenannten Minijobs, bei denen Arbeitnehmer beispielsweise als Bedienung in Restaurants höchstens 450 Euro monatlich verdienen dürfen. Um diese Grenze auch bei höherem Mindestlohn einzuhalten, müssten sie ihre Stundenzahl reduzieren. Etwa 100.000 Stellen könnten verlorengehen, weil sie sich für die Firmen nicht mehr rechnen, hat das Ifo-Institut errechnet.

    Wie sieht es im Taxigewerbe aus?
    Viele angestellte Taxifahrer und Fahrerinnen werden von den Besitzern der Wagen nach Erfolg bezahlt. Ihr Verdienst richtet sich auch nach der Anzahl der beförderten Kunden und der gefahrenen Kilometer. Müssen die Firmen nun 8,50 Euro pro Stunde unabhängig von der Leistung entrichten, würde etwa ein Viertel der rund 200.000 Taxifahrer in Deutschland ihre Stellen verlieren. Das befürchtet Thomas Grätz, Geschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands.

    Eine Lösung für die Taxis?
    Helfen würde ein Tarifvertrag über den Mindestlohn zwischen dem Verband und der Gewerkschaft Verdi. Wird dieser schnell abgeschlossen, gilt eine Übergangsfrist mit stufenweiser Anhebung der Löhne bis Anfang 2017. In dieser Zeit könnten die Taxiverbände mit den Kommunen über höhere Fahrpreise verhandeln. Verdi hat einen solchen Tarifvertrag angeboten, der Verband würde ihn gerne abschließen. Das Problem: Bisher ist es der Spitze des Taxi- und Mietwagensverbandes nicht gelungen, eine ausreichende Mehrheit der Mitglieder für die Aufnahme von Tarifverhandlungen zusammenzubekommen. Demnächst will man einen neuen Versuch starten.

    Was sagen die Zeitungsverleger?
    In dieser Branche geht es um die rund 160.000 Zeitungszusteller, die die Blätter bundesweit in die Briefkästen stecken. Sie werden in der Regel mit einem Stücklohn bezahlt, der von der Anzahl ausgetragenen Zeitungen und der Größe des Zustellbezirks abhängt. Die einfache Umstellung auf den Mindestlohn hält der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger für unmöglich, weil dann zusätzliche Kosten von über 200 Millionen Euro zu Buche schlügen. Geschäftsführer Jörg Laskowski plädiert dafür, dass der Stücklohn bleiben darf. Das Angebot von Verdi, einen Tarifvertrag abzuschließen lehnt der Verband bislang ab.

    Wie verhalten sich Wohltätigkeitsorganisationen?
    In der Mitgliederwerbung für große wohltätige Organisationen oder auch Umweltverbände wird oft vornehmlich erfolgsbasiert entlohnt. Werben die studentischen Teilzeitkräfte in Fußgängerzonen oder bei Hausbesuchen viele neue Mitglieder, verdienen sie ganz gut. Haben sie weniger Erfolg, gehen sie nicht selten fast ohne Lohn nach Hause.

    Die Folgen am Arbeitsmarkt?
    Neben der Kürzung von Jobs könnte es durch den gesetzlichen Mindestlohn zur Umdefinition von Beschäftigungsverhältnissen kommen. Aus Angestellten würden Selbstständige, deren Bezahlung nicht dem Mindestlohngesetz unterliegt. Die Rentenversicherung muss dann überprüfen, ob es sich um Scheinselbstständige handelt, die nur für einen Arbeitgeber arbeiten.

    Was sagen die Parteien?
    Die Union im Bundestag betont, dass es keine weiteren Ausnahmen vom Mindestlohn für Zeitungszusteller, Taxifahrer oder andere Berufsgruppen geben werde. Allerdings setze man sich für „flexible Übergangsregelungen im Gesetz“ ein, die eine stufenweise Erhöhung der Löhne in den kommenden Jahren erlauben, auch wenn in einer Branche kein entsprechender Tarifvertrag existiert. Die SPD lehnt zusätzliche Ausnahmen kategorisch ab und verweist auf die Möglichkeit, noch schnell Tarifverträge abzuschließen.

  • Neun Monate für den Aufbau einer Küche

    Ehepaar Franke kaufte eine Einbauküche. Es folgte eine Leidensgeschichte mit Schäden, Reparaturen und Streit. Jetzt sollen die Kunden 1.800 Euro zurückbekommen.

    Schon Friedel Frankes Eltern kauften Möbel beim Einrichtungsgeschäft Rück in Oberhausen. „Auch die ganze Verwandtschaft“, fügt Franke (63) hinzu. Weil die Firma sich jedoch beim Aufbau der neuen Küche zahlreiche Schlampereien und Fehler geleistet habe, waren die Traditionskunden „maßlos enttäuscht. Wir fühlten uns nicht gut behandelt“, sagen die Frankes, die in Hamminkeln nördlich von Wesel leben. Auf Anfrage dieser Zeitung ist das Unternehmen nun zu einer Kulanzlösung bereit.

    Um seine Leidensgeschichte zu dokumentieren, führte Franke, früher Elektrosteiger auf der Zeche Osterfeld in Oberhausen, sogar ein „Küchentagebuch“. Los ging es mit dem Kauf des Herdes, der neuen Unter- und Oberschränke bei der „Möbelstadt Rück Oberhausen“ im Januar vergangenen Jahres. Der Plan: zügiger Aufbau der U-förmigen Einrichtung an drei Wänden des etwa zehn Quadratmeter großen Raumes.

    Als das Möbelhaus im März 2013 erstmals lieferte, stellte sich jedoch heraus, dass die Arbeitsplatte für die linke Seite um einige Zentimeter zu lang war. Sie passte nicht zwischen den Kühlschrank und die gegenüberliegende Wand, sagt Franke. Nach einigen Wochen kam die Ersatzplatte, doch bei dieser stimmten die Winkel nicht. Damit die Frankes ihre Küche wenigstens provisorisch nutzen konnten, ließen die Arbeiter die falsche Platte erstmal drin.

    Monate später kamen sie wieder und wechselten die Arbeitsplatten an allen drei Seiten der Einbauküche aus. So weit, so gut – nun aber sah man, dass die Abschlussleisten, die die Fugen zwischen Platten und Wand verdecken, teilweise zu kurz geraten waren. „Wir ärgerten uns sehr“, erinnert sich Franke, „besonders, weil der Rück-Mitarbeiter uns die Schuld für seine Fehler geben wollte.“

    Und so ging das Elend weiter: Durch den häufigen Aus- und Einbau sei die Metallumrandung des Ceranfeld-Herdes verbogen, so Franke. Weil Rück außerdem falsche Maße angegeben habe, seien Steckdosen direkt über dem Herd angebracht worden, die man nun nicht gebrauchen könne.

    Kurzum: Auch nach etwa neun Monaten sei die Einbauküche nicht komplett fehlerfrei und funktionstüchtig. Die Frankes verlangten deshalb eine Entschädigung. „Einen Einkaufsgutschein würden wir ebenfalls akzeptieren“, so Friedel Franke. Möbel Rück habe auf diesen Wunsch nicht mehr reagiert, sagen die Kunden. Daraufhin wandten sie sich an die Presse.

    Als diese Zeitung dem Möbelhaus Rück schriftliche Fragen zum Fall schickte, bestritt die Firma die Darstellung des Ehepaars Franke im Wesentlichen nicht. Und noch am selben Tag meldete sich das Unternehmen XXXL aus Würzburg, das die Möbelstadt Rück inzwischen übernommen hat. Firmen-Sprecher Julian Viering erklärte: „Wir bedauern zutiefst die Unannehmlichkeiten, die unser Kunde im Zusammenhang mit der Küchenbestellung hatte.“ Einiges sei schiefgelaufen, man könne sich bei Ehepaar Franke „nur in aller Form entschuldigen. Als Entschädigung für die Pannen bieten wir hiermit einen Preisnachlass von 20 Prozent auf die gesamte Küche an.“ Die Kunden dürfen sich nun auf die Rückerstattung von rund 1.800 Euro freuen.

    So haben die Frankes die Angelegenheit doch zu einem guten Ende gebracht. Allerdings existiert für solche Fälle auch ein gesetzlich vorgezeichneter Weg, erläutert Miriam Rusch-Rodosthenous von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. „Wurde eine Einbauküche fehlerhaft geliefert oder ist sie mangelhaft, sollten sich die Käufer zuerst an den Verkäufer wenden. Dieser muss im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistungspflichten nacherfüllen.“ Letzteres bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Mängel durch Reparatur zu beheben oder ein mangelfreies Produkt nachzuliefern.

    „Es ist unbedingt ratsam, der Firma eine angemessene Frist für die Nacherfüllung zu setzen“, erklärt Rusch-Rodosthenous. In Fällen wie bei Frankes könnten das beispielsweise zwei bis vier Wochen sein. Schafft der Verkäufer es dann nicht, die Schäden zu beseitigen, sollte man das Verfahren wiederholen und eine zweite Frist setzen. „Sind auch nach dem zweiten Reparaturversuch noch erhebliche Mängel vorhanden – bei einer Einbauküche beispielsweise große Fugen zwischen den Arbeitsplatten – kann der Käufer vom Kauf zurücktreten. Dann muss die Firma die Küche wieder abbauen und das Geld zurückzahlen“, sagt die Expertin der Verbraucherzentrale. Entscheidet sich der Verkäufer dafür, das beanstandete Produkt nicht zu reparieren, sondern komplett neu zu liefern, steht ihm „in der Regel nur ein Nacherfüllungsversuch zu“.

    Kasten
    Drei Wege zur Lösung

    Erstens: die Verbraucherzentrale um Hilfe bitten. Die Rechtsberatung hat die Telefonnummer 0900-1-89 79 69. Anrufe sind kostenpflichtig. Die Berater und Beraterinnen stehen zwischen 9.00 und 17.00 Uhr zur Verfügung. Zum persönlichen Gespräch kann man die Beratungsstellen aufsuchen, die es unter anderem in Oberhausen, Essen, Bochum und Gelsenkirchen gibt. Die Liste der Beratungsstellen findet sich hier: www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort .

    Zweitens: Selbsthilfe. Die Verbraucherrechte beim Kauf von Produkten basieren unter anderem auf den Paragraphen 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist geregelt, dass die Käufer zwei Jahre lang einen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen können. Das heißt: Tritt ein Schaden während der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss der Verkäufer diesen in der Regel beheben. Danach müssen die Kunden beweisen, dass es sich um einen Produktionsfehler handelt, und nicht um eine Folge unsachgemäßer Verwendung.

    Drittens: einen Anwalt zu Rate ziehen. Das Schreiben eines Juristen hilft mitunter, Streitfälle schnell zu klären. Wichtig ist es aber, Nutzen und Kosten abzuwägen. Liegt der Schaden im zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Euro-Bereich, sind die Anwaltskosten oft höher als der mögliche Ertrag. Dann sollte man auf juristischen Beistand verzichten.