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  • „Entscheidend ist eine solide Finanzierung“

    Beim Kauf einer Eigentumswohnung gilt es, viele Kostenpunkte zu berücksichtigen. Wo Fallstricke bei der Kalkulierung liegen, erläutert Norbert Hoffmann, Geschäftsführer der LBS Immobiliengesellschaft (LBSi). Das Gespräch führte Mandy Kunstmann.

    Frage: Herr Hoffmann, wo liegen Fallstricke beim Wohnungskauf?

    Hoffmann: Zum einen in einer schlechten Beratung, zum anderen in versteckten Nebenkosten. Makler und Notar müssen bezahlt werden. Auch die Grunderwerbsteuer verschlingt eine Menge Geld.

    Frage: Wie bemisst sich die Höhe der Nebenkosten?

    Hoffman: Ungefähr zehn Prozent der Immobilienkosten machen die Nebenkosten aus. Bei gebrauchten Häusern muss man in die Kalkulation auch eventuelle Renovierungsarbeiten einbeziehen. Muss die Heizungsanlage erneuert werden oder sind neue Fenster fällig?

    Frage: Können sich Wohnungskäufer gegen finanziellen Ruin absichern?

    Hoffmann: Entscheidend ist eine solide Finanzierung. Sie ist wie ein Maßanzug und muss auf die Bedürfnisse und die Risikostruktur des Käufers zugeschnitten sein. Es ist ratsam, frühzeitig einen Bausparvertrag abzuschließen und die eigene Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitspolice abzusichern. Und wer auf Wohn-Riester setzt, bekommt vom Staat eine zusätzliche Finanzspritze.

    Frage: Wohn-Riester bedeutet mit staatlicher Unterstützung Geld für das Alter anzusparen, um damit etwa ein Immobiliendarlehen zu tilgen. Im Rentenalter muss das Geld versteuert werden. Lohnt sich das?

    Hoffmann: Sie sprechen die nachgelagerte Besteuerung an. Für die meisten Menschen stellt sie im Rentenalter kein Problem dar, weil sie zu geringe Renten erhalten, um davon auch noch Steuern zu zahlen. Fallen Steuern an, sind diese aber deutlich niedriger als die ersparte Miete durch die eigene Immobilie.

    Frage: Herr Hoffmann, wie viel Geld benötigt man für den Eigentumswohnungskauf?

    Hoffmann: Je mehr Geld ein Käufer mitbringt, desto sicherer ist die Finanzierung natürlich. 20 bis 25 Prozent Eigenkapital wären gut. Es zählen aber auch noch andere Faktoren. Je sicherer das Einkommen, je höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Banken ein Immobiliendarlehen gewähren. Bei einem instabilen Verdienst wiegelt das Kreditinstitut vielleicht ab.

    Frage: Was hat es eigentlich mit dem Hausgeld auf sich?

    Hoffmann: Das muss jeder Wohnungseigentümer in die Gemeinschaftskasse der Hausgemeinschaft einzahlen. Mit dem Immobilienkauf, hat es aber nichts zu tun. Vom Hausgeld bezahlt die Gemeinschaft zum Beispiel den Verwalter und den Hausmeister. Es beinhaltet aber auch Energiekosten und die Instandhaltungsgrundlage. Wie hoch das Hausgeld ausfällt, hängt stark davon ab, wie es energetisch um das Gebäude steht. Bei älteren Häusern geht eine große Menge Energie durch schlechte Dämmung verloren. Ein Blick in die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre gibt Auskunft über die ungefähre Höhe des Hausgeldes.

    Bio-Box: Norbert Hoffmann (53) ist Geschäftsführer der LBS Immobiliengesellschaft (LBSi), einer Tochter der LBS Baden-Württemberg mit Sitz in

  • Wenn der Blumenkübel den Weg versperrt

    Wohnungseigentümer müssen nicht alle Veränderungen am Haus und im Garten dulden/ Bei Lärmbelästigung hilft der Verwalter weiter

    Die Freude über die neue Eigentumswohnung währt manchmal nicht lange. Da nerven die Nachbarn zu später Stunde mit dröhnender Punkmusik, eröffnen im Dachgeschoss eine Tierarztpraxis oder verschönern das Treppenhaus mit sperrigen Pflanzenkübeln. Gegen viele lästige Dinge können sich Wohnungseigentümer zur Wehr setzen. Manche müssen sie aber schlichtweg hinnehmen.

    Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bergen ein hohes Konfliktpotential. Mal zankt sich die ganze Hausgemeinschaft mit der Hausverwaltung. Mal zoffen sich die Eigentümer untereinander oder bäumen sich gegen einen Einzelnen auf. Auch ein Gewerbe im Haus sorgt bisweilen für Unmut – zum Beispiel, wenn sich die gemütliche Pizzeria plötzlich in eine Diskothek verwandelt.

    Unter bestimmten Umständen können Eigentümer dagegen etwas unternehmen. Entscheidend ist, was die Hausgemeinschaft in der so genannten Teilungserklärung über die Nutzungsmöglichkeiten der Räume vereinbart hat. Es macht einen Unterschied ob dort zum Beispiel ,gewerbliche Räume’ oder ,Restaurant’ steht. „Die Bezeichnung schränkt die Nutzungsmöglichkeiten ein“, sagt Gerold Happ, Jurist bei der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund. „Aus einem ,Restaurant’ darf man
    keine Disko machen, aus ,gewerblichen Räumen’ schon.“

    „Es ist auch schon vorgekommen, dass ein Eigentümer in seiner Wohnung eine Tierarztpraxis oder ein Bordell eingerichtet hat“, berichtet Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart. „So etwas müssen die anderen Parteien nicht hinnehmen“, sagt er. Eine Wohnung dürfe man nicht einfach in ein Gewerbe umwandeln. Die Hausgemeinschaft kann in solch einem Fall verlangen, dass der Eigentümer das Gewerbe unterlässt – das geht  außergerichtlich oder per Unterlassungserklärung über das Gericht.

    Ist die Mehrheit der Eigentümer einverstanden, steht der Umwandlung der Wohnung in eine Tierarztpraxis oder ein anderes Gewerbe freilich nichts im Wege. Unproblematisch ist meist auch ein kleines Steuerberaterbüro oder ein Heimarbeitsplatz. So etwas werde in der Regel geduldet, so Haus & Grund-Experte Wecker, sofern kein Publikumsverkehr die anderen störe.

    Doch was ist mit klobigen Pflanzenkübeln, die das Treppenhaus verstellen?
    Genau wie Fahrradraum, Fahrstuhl oder Heizungsanlage gehört das Treppenhaus zum Gemeinschaftseigentum. „Jeder kann es nutzen, solange er die anderen nicht übermäßig beeinträchtigt“, erläutert Jurist Happ. In der Praxis, sagt er, werde gegen einzelne kleinere Pflanzen im Treppenhaus zumeist nichts eingewendet. Störe sich ein Eigentümer jedoch daran, könne er die Entfernung des Grünzeugs eventuell gerichtlich durchsetzen. Erfolg oder Misserfolg hängt hier
    vom jeweiligen Gericht ab. Entwarnung gibt es indes für Oster- oder Weihnachtsschmuck außen an der Wohnungstür. So etwas ist „eindeutig erlaubt“.

    Was für Grünzeug im Treppenhaus gilt, gilt auch für die Bepflanzung im Garten: Sie darf die anderen Bewohner nicht über die Maße beeinträchtigen. Selbst im eigenen Stück Garten ist nicht immer alles erlaubt. Möchte ein Wohnungseigentümer dort eine Eiche pflanzen, die nach ein paar Jahren den anderen die Balkonaussicht verstellt, muss er um Erlaubnis bitten.

    Ein Gartenhäuschen oder eine Pergola bedürfen im Übrigen immer der Zustimmung der anderen. Solche Baumaßnahmen verändern schließlich den optischen Gesamteindruck der Anlage. Aus diesem Grund muss auch ein Anwalt, der im Hause seine Kanzlei betreibt, die restlichen Parteien fragen, bevor er dafür mit einem großen Reklamebanner am Balkon wirbt. Ein herkömmliches Kanzleischild an der Außenfassade ist aber erlaubt. 

    Manch ein Bewohner fragte sich schon, ob es mit rechten Dingen zugegangen ist, als die geliebten Obstbäume vom Grundstück verschwanden und unverhofft den Blick auf die Müllcontainer frei gaben. Solch eine rabiate Fällaktion kann durchaus legal sein. Geht von den Gewächsen eine akute Gefahr aus, darf sie der Verwalter oder ein Eigentümer beseitigen lassen, ohne zuvor die Erlaubnis der Gemeinschaft einholen zu müssen. Sollen die Riesen aber aus einem anderen Grund weichen, kann das nur die Mehrheit der Eigentümer beschließen. Und eventuell bedarf es einer Baumfällgenehmigung.

    Zum Schluss der Klassiker: die Ruhestörung. Dröhnende Klänge zu unsäglichen Zeiten muss niemand hinnehmen. Ein Gespräch mit dem Störenfried kann Abhilfe schaffen. Kann! „Schallen Rockmusikklänge nachts von nebenan, ist es klüger, den Weg über den Verwalter zu gehen“, empfiehlt Haus & Grund Stuttgart-Chef Wecker. „Es ist seine Aufgabe, die Hausordnung durchzusetzen.“ Bei direkter Ansprache könne die Situation eskalieren.

  • Arzneimittel werden fälschungssicher

    Hersteller, Großhandel und Apotheken bauen gemeinsames Sicherheitssystem auf

    Pharmaindustrie, Großhändler und Apotheker bauen ein gemeinsames Sicherheitssystem für Medikamente auf. Die Branche will damit dauerhaft verhindern, dass gefälschte Präparate oder Verpackungen in den legalen Vertrieb gelangen. „Auch in Deutschland sind Arzneimittelfälschungen ein großes Problem“, sagt der künftige Chef der von den jeweiligen Fachverbänden aus Industrie und Handel gegründeten Firma Securpharm, Reinhard Hoferichter. In großen Teilen der Welt werde die öffentliche Gesundheit durch nachgemachte Produkte gefährdet.

    Das Modell, mit dem die Pharmazeuten eine europäische Richtlinie umsetzen wollen, ist den meisten Verbrauchern schon bekannt. Statt des bisherigen Strichcodes auf der Verpackung wird es künftig den Aufdruck eines so genannten DataMatrix-Codes geben. Bahnfahrer oder Flugpassagiere kennen dieses Sicherheitskennzeichnung von Tickets, die im Internet gelöst werden. Es handelt sich um schwarzweiße, anscheinend sinnlose Zeichen, die sich zu einem Bild formen.

    Der Code beinhaltet die wichtigsten Merkmale des Medikaments, zum Beispiel die Chargennummer, das Verfallsdatum, vor allem aber die Seriennummer. Hinter den Kulissen errichten die Beteiligten ein computergestütztes Kontrollsystem. Bevor der Apotheker dem Patienten rezeptpflichtige Pillen oder Pasten ausreicht, scannt er den Code im Kassencomputer ein. Automatisch wird dann beim Hersteller angefragt, ob die Seriennummer des Präparats dort bekannt ist. Kurz darauf leuchtet entweder ein grünes oder ein rotes Lämpchen auf. Bei freier Fahrt händigt der Apotheker das Medikament aus und die Seriennummer wird beim Produzenten gestrichen. Heißt es Stopp, überprüfen die Beteiligten die Herkunft der Lieferung.

    Zudem gestalten die Pharmaunternehmen die Verpackung so, dass jede Manipulation daran auffällt. Trotz des beträchtlichen Datenaustauschs bleiben persönliche oder betriebliche Informationen geschützt. „Die Industrie wird keinen Zugang zu Patientendaten bekommen und die Apotheken keinen zu Daten der Industrie“, versichert Hoferichter. In zwei Jahren will die Branche das System in Pilotversuchen testen. Dann will auch die EU ihre technischen Vorgaben präzisieren. 2016 rechnen die Verbände mit einer flächendeckende Einführung des Systems.

    Arzneimittelfälschungen sind weltweit ein zunehmendes Problem. In Deutschland sind vor allem die illegalen Vertriebswege davon betroffen. Kunden von unerlaubten Versandhändlern im Internet erhalten nach Schätzung der Weltgesundheitsorganisation bei jeder zweiten Bestellung nachgeahmte Produkte. Die Folgen sind harmlos, solange sich keine Wirkstoffe im Präparat befinden. Ansonsten können die Patienten gravierende Gesundheitsschäden erleiden, wenn zum Beispiel andere Dosierungen oder Inhaltsstoffe eingenommen werden als aus dem Beipackzettel ersichtlich.

    Die europäischen Zöllner griffen im vergangenen Jahr rund 1.800 Mal zu und beschlagnahmten 3,2 Millionen gefälschte Arzneimittel im Wert von fast 27 Millionen Euro. Der größte Teil stammt aus illegalen Fabriken in Indien. Im legalen Vertrieb spielen die Nachahmerprodukte in Deutschland bislang kaum eine Rolle. Seit 1996 sind nur 40 Fälle bekannt geworden. Dem Bundeskriminalamt sind keine Fälle bekannt, in denen davon betroffene Patienten Schäden erlitten haben. Sorge bereitet Herstellern und Apothekern eher eine andere Variante der Arzneimittelfälschung, die kaum nachweisbar ist. Dabei werden Lieferungen von Herstellern an Krankenhäuser oder ins EU-Ausland von Kriminellen neu verpackt und zu einem höheren Preis wieder in Deutschland verkauft. Auch dieser Praxis will die Branche mit der neuen Codierung begegnen.

  • Europafreundliche Opposition vertraut Regierung

    Grüne: Euro-Fonds soll gegen den Willen des Bundestages handeln dürfen. Regierungsfraktionen schließen das aus

    Die Grünen haben mehr Vertrauen in die Bundesregierung als die Regierungsfraktionen. Bei der neuen Ausgestaltung des Fonds zur Euro-Stabilisierung (EFSF) will die Oppositionspartei der Regierung deutlich mehr Handlungsspielraum lassen als CDU, CSU und FDP.

    Nach Meinung der Grünen soll die Regierung in Ausnahmefällen auch gegen den Bundestag entscheiden dürfen. CDU-Haushaltssprecher Norbert Barthle schließt dagegen aus, dass die Regierung den Bundestag übergeht.

    Am Mittwoch verabschiedete das Kabinett seinen Vorschlag für das neue Stabilisierungsgesetz, das die Ausweitung des EFSF und die Beteiligung des Bundestages regelt. Auf dieser Basis werden die Bundestagfraktionen bis zur Abstimmung am 29. September einen Kompromiss erarbeiten.

    Um die europäische Schuldenkrise einzudämmen und überschuldete Staaten zu unterstützen, wird der Fonds auf 440 Milliarden Euro aufgestockt und bekommt neue Möglichkeiten – beispielsweise kann er künftig selbst Staatsanleihen notleidender Länder kaufen. Die entscheidende Frage lautet nun: Soll der Bundestag immer zustimmen müssen oder dürfen die Vertreter der Bundesregierung im Fonds ohne das Plazet der Abgeordneten handeln?

    Die Grünen schlagen den anderen Fraktionen dies vor: Sowohl der Fonds insgesamt, als auch neue Hilfsprogramm für einzelne Länder und deren jeweilige Bedingungen bedürfen der Zustimmung im Plenum des Bundestages. Ausnahme: „Sofern die Bundesregierung abweichende Entscheidungen trifft“, muss sie das hinterher in einer Regierungserklärung erläutern. Wenn ein Euro-Staat also plötzlich vor dem Bankrott steht, weil zehn große Hedgefonds gleichzeitig gegen ihn spekulieren, könnte sich der EFSF über ein Votum des Bundestages hinwegsetzen. Dies sei notwendig, um den Fonds funktionsfähig zu halten, sagt Grünen-Haushälterin Priska Hinz.

    Eine solche Ausnahme wollen CDU, CSU und FDP – theoretisch – ausschließen. Sie sind misstrauisch, dass der Fonds zu viel deutsches Geld an die armen Schlucker am Mittelmeer verplempert. In jeder grundsätzlichen Frage (neue Länderprogramme) müsse der Bundestag zustimmen, bei neuen „operativen“ Maßnahmen (beispielsweise Anleihekauf) solle die Regierung den Haushaltsausschuss fragen, sagt CDU-Haushaltssprecher Barthle. „Der Vorschlag der Grünen ist nicht in unserem Sinne“. Auf diese Linie habe er sich mit seinen Haushaltskollegen von der CSU und der FDP geeinigt, sagt Barthle. Er hofft, dass die Fraktionsführung der Union das am heutigen Donnerstag so beschließt.

  • Opfer am Staudamm

    Wenn deutsche Unternehmen im Ausland gegen die Menschenrechte verstoßen, interessiert das hiesige Gerichte höchst selten. Eine der seltenen Ausnahmen war das Verfahren gegen Daimler wegen Morden an Gewerkschaftern während der argentinischen Militärdiktatur. Nun aber haben Berliner MenschenrechtsanwältInnen ein weiteres Ermittlungsverfahren ausgelöst: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main untersucht jetzt, ob der Ingenieurkonzern Lahmeyer Bauern im Sudan um ihre Lebensgrundlage gebracht hat.

    Die Ermittlung geht zurück auf eine Strafanzeige des in Berlin ansässigen European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) vom vergangenen Jahr. Die ECCHR-Juristen Wolfgang Kaleck und Miriam Saage-Maaß werfen dem Ingenieurkonzern unter anderem Nötigung und Sachbeschädigung vor. Das Unternehmen aus Bad Vilbel soll das Menschenrecht auf Eigentum, Nahrung und angemessene Unterkunft verletzt haben.

    Dabei geht es um den Merowe-Staudamm im Sudan, dessen Planung und Bau Lahmeyer leitete. Kaleck und Saage-Maaß argumentieren, Lahmeyer habe die Bauern am Nil 2006 und 2008 nicht davor gewarnt, dass der Damm geschlossen wurde, um das Wasser anzustauen. Als die Fluten des Flusses Felder und Dörfer überschwemmten, hätten die Bewohner deshalb kaum eine Chance gehabt, ihr Vieh, ihren Hausstand und ihre Vorräte zu retten.

    Ethnologen der Universität Bayreuth, die 2008 und 2009 beim Volk der Manasir im Sudan forschten, bestätigen die Vorwürfe. „Als der Nil gegen Ende Juli 2008 über die Ufer trat und die ersten Dörfer erreichte, waren die Bauern überrascht und schockiert“, sagt Valerie Hänsch, die über die Umsiedlung der Manasir promoviert.

    Einige Dörfer wurden vom Wasser eingeschlossen“, so Hänsch weiter. „Die Bauern hatten nicht genügend Boote, um ihren Besitz abzutransportieren. Esel, Schafe, Möbel, angebaute Früchte, Bewässerungsmotoren und andere Dinge mussten zurückgelassen werden und wurden überflutet. Die Bauern retteten sich auf Anhöhen und Berge der angrenzenden Wüsten.“ Kurt Beck, Hänsch´s Doktorvater an der Uni Bayreuth, bestätigt den Bericht: „90 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen der Manasir und über zwei Drittel der Gehöfte wurden zerstört.“ Rund 5.000 Familien haben der ECCHR-Anzeige zufolge Schäden erlitten.

    Ihre damaligen Beobachtungen hat Ethnologin Hänsch mit einem Film auf youtube dokumentiert. Die Aufnahmen zeigen Dattelpalmen-Plantagen, die im Nilwasser stehen, zusammengebrochene Häuser und Bauernfamilien, die versuchen, ein paar Dinge vor der Flut in Sicherheit zu bringen.

    Die Frage ist nun: Hat Lahmeyer Schuld, dass die Bauern am Nil von der Flut überrascht wurden? Und trägt Egon Failer, ein Leiter des Staudammbaus, persönliche Veranwortung für die Geschehnisse? Die Menschenrechtler meinen „Ja“. Failer und seinen Kollegen sei bekannt gewesen, dass die Manasir ihr Land direkt am Nil noch nicht verlassen hätten, als der Damm geschlossen wurde.

    Diese Einschätzung unterstützt Ethnologe Beck, der die Lage vor Ort aus langjährigen Forschungen gut kennt. Als die Überflutung begann, hätten die Manasir noch auf eine staatliche Bestandsaufnahme ihres Besitzes und die zugesagten neuen Siedlungen gewartet. „Die lokalen Umsiedlungsgebiete waren 2008 begonnen worden, aber bis 2010 noch nicht bezugsfertig,“ sagt Beck. „Also waren die Manasir überrascht von der Flutung ab Ende Juli 2008.“

    Der Grund dafür könnte sein, dass die staatliche sudanesische Dammbaubehörde, Lahmeyer und die chinesischen Baufirmen, die die meisten Arbeiten erledigten, schlicht ihren Zeitplan einhalten wollten. Man brauchte Einnahmen aus der Stromproduktion am Stausee, um die Kredite zu bedienen. Dabei störten die Bauern.

    Lahmeyer hat durch seinen Anwalt mitteilen lassen, dass man sich zur Zeit nicht äußern wolle. Als ECCHR seine Anzeige 2010 einreichte, wies Bauleiter Failer die Vorwürfe der Menschenrechtler zurück: „Die Anwohner wurden rechtzeitig gewarnt“. Auch bei der lange vorbereiteten Umsiedlung in neue Dörfer sei „professionelle Arbeit geleistet“ worden. Den Bauern gehe es auf ihrem neuen Land und in den modernen Häusern „wirtschaftlich besser als früher“. Die Bilder von überfluteten Dörfern, aus denen Menschen hastig ihre Sachen bergen, erklärt der Bauleiter so: Einige Bauern der Manasir hätten sich trotz Warnungen geweigert, das Land zu verlassen, um höhere Entschädigungen herauszuholen.

    Bis zum Herbst“ wolle Lahmeyer eine Stellungnahme einreichen, hieß es am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Danach solle Ethnologin Hänsch vorgeladen werden.

    Ermittlungsverfahren wie dieses sind selten. Das liegt daran, dass deutsche Staatsanwälte und Strafverfolgungsbehörden sich für das Verhalten einheimischer Unternehmen im Ausland oft nicht zuständig fühlen. Und die Justiz in anderen Staaten lässt die Firmen aus dem reichen Norden häufig gewähren. Bei internationalen Institutionen wie den Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) gibt es zwar Normen für das Verhalten transnationaler Konzerne. Doch die haben meist nur empfehlenden Charakter. Organisationen wie das ECCHR versuchen deshalb, das Recht weiterzuentwickeln und die Rechtsprechung zu modernisieren.

    Film über die Überflutung der Bauerndörfer:

    http://www.youtube.com/watch?v=aBB_5sjLgZk

    Kasten

    Lahmeyer

    Die Lahmeyer International GmbH mit Sitz in Bad Vilbel nördlich von Frankfurt/ Main beschäftigt im Stammhaus und elf Beteiligungsgesellschaften rund 1.400 Mitarbeiter. Die Firma mit 122jähriger Geschichte verdient ihr Geld mit Planung und Steuerung großer Infrastrukturprojekte in aller Welt, die oft Milliarden kosten. Lahmeyer entwirft beispielsweise Kanäle, Schleusen, Häfen, Wasserkraftwerke und Staudämme. Im Bereich Energie plant das Unternehmen konventionelle Kraftwerke und Trassen, aber auch Windparks und große Solaranlagen. U-Bahnen und Straßenbahnen gehören ebenfalls zum Angebot.

  • Elektronikhersteller suchen neue Boomprodukte

    Smart-TV und dreidimensionale Bilder bestimmen die Ifa in diesem Jahr

    Das Rad wird kein zweites Mal erfunden. Der Fernseher schon. Stimmten vor einigen Jahren Flachbildschirme auf der Internationalen Funkausstellung (Ifa) in Berlin das Publikum auf eine neue Generation der Geräte ein, sind es auf der diesjährigen Leistungsschau der Unterhaltungselektronik so genannte Smart-TV, mit denen die Branche den Fernseher wieder einmal neu erfinden will. Am Freitag beginnt die Messe. Dabei werden die Apparate ähnlich wie moderne Handys mit einer Anbindung an das Internet versehen. Spiele, Filme oder Informationen laufen dann nicht mehr im PC ein, sondern im TV-Apparat. Damit werde dessen Rolle als Lagerfeuer des modernen Wohnzimmers, um das sich die Familie schart, wie es ein Ifa-Macher nennt, noch bedeutsamer.

    Die Industrie ist auf derlei Weiterentwicklungen auch dringend angewiesen. Denn der durch die Generation der flachen Bildschirme ausgelöste Boom neigt sich dem Ende zu. Mittlerweile besitzt rechnerisch jeder dritte Haushalt in Deutschland einen LCD- oder Plasmamonitor. Das große Angebot ließ zudem in den letzten Jahren die Preise in den Keller purzeln. Um zehn Prozent gingen allein im ersten Halbjahr 2011 die Erlöse aus dem Verkauf der Flachgeräte zurück. Von schlechter Stimmung ist in den Unternehmen dennoch keine Rede. „Wir erwarten ein starkes zweites Halbjahr“, sagt der Chef der Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu), Rainer Hecker. Insgesamt hofft die Branche auf vier Prozent mehr Umsatz. Das wären dann rund 27 Milliarden Euro, die die deutschen Konsumenten für digitale Kameras, elektronische Spiele, Fernseh- oder Hifi-Geräte und Computern für den privaten Spaß ausgeben. Weltweit sammelt die Industrie mit 690 Milliarden Euro sogar sieben Prozent mehr ein.

    Neben den Smart-TV erhoffen sich die Hersteller von der 3-D-Technologie neue Umsatzschübe. Das Segment verzeichnet ein Wachstum um fast 700 Prozent. Allerdings ist die Gesamtzahl der weltweit verkauften Fernseher mit dreidimensionalem Bild mit 21 Millionen noch gering. 3-D-Camcorder und TV-Geräte werden als Highlights auf der Ifa vorgestellt, ebenso wie die noch jungen Tablet-PC, also flache Minicomputer, die über die Berührung des Displays gesteuert werden.

    80 Jahre, nachdem auf der Funkausstellung 1931 der erste elektronische Fernseher vorgestellt wurde, beherrschen digitale Unterhaltungsmedien die weltgrößte Messe ihrer Art. Mit 1441 Ausstellern ist die diesjährige Leistungsschau der Branche schon lange ausgebucht. Hecker erwartet für die in der Vorweihnachtszeit anstehende Hochsaison mit einem Nachfrageschub durch die vielen Neuheiten, die unter dem Funkturm präsentiert werden. Im letzten Jahr schlossen Händler und Hersteller hier Verträge im Wert von 3,5 Milliarden Euro ab. Das soll auch in diesem Jahr so sein. Vom 2. bis 7. September hat die Ifa geöffnet. Mit dabei sind auch wieder einige Radio- und Fernsehgesellschaften, die sich dem breiten Publikum vorstellen wollen, allen voran die ARD, die mit digitalen TV-Produktionen überzeugen will.

    Bis Entwicklungen wie das Smart-TV die Wohnstuben endgültig erobern, werden nach Ansicht der Experten noch einige Jahre vergehen. Der Trend zu einer Verschmelzung der verschiedenen Unterhaltungsgeräte und ihre Vernetzung mit dem Internet ist aber wohl unumkehrbar. Dazu tragen auch die Smartphones bei, die aus Handys immer mehr Alleskönner in Sachen Unterhaltung machen.

    Auf der Ifa stehen neben den Neuheiten der braunen Ware auch die innovativen Entwicklungen der weißen Ware, also der Hausgeräte. Bei Wachsmaschinen, Kühlschränken oder Kaffeeautomaten sind die Schwerpunkte der Neuerungen gleich geblieben. Immer schöner, immer sparsamer und immer komfortabler soll ihr Gebrauch werden.

  • Die Verantwortung der Staudamm-Planer

    Staatsanwaltschaft Frankfurt eröffnet Ermittlungsverfahren gegen Konzern Lahmeyer. Anzeige wegen Überflutung von Bauerndörfern

    Wenn deutsche Unternehmen im Ausland gegen die Menschenrechte verstoßen, interessiert das hiesige Gerichte höchst selten. Eine der seltenen Ausnahmen war das Verfahren gegen Daimler wegen Morden an Gewerkschaftern während der argentinischen Militärdiktatur. Nun aber haben Berliner MenschenrechtsanwältInnen ein weiteres Ermittlungsverfahren ausgelöst: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main untersucht jetzt, ob der Ingenieurkonzern Lahmeyer Bauern im Sudan um ihre Lebensgrundlage gebracht hat.

    Die Ermittlung geht zurück auf eine Strafanzeige des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) vom vergangenen Jahr. Die ECCHR-Juristen Wolfgang Kaleck und Miriam Saage-Maaß werfen dem Ingenieurkonzern unter anderem Nötigung und Sachbeschädigung vor. Das Unternehmen aus Bad Vilbel soll das Menschenrecht auf Eigentum, Nahrung und angemessene Unterkunft verletzt haben.

    Dabei geht es um den Merowe-Staudamm im Sudan, dessen Planung und Bau Lahmeyer leitete. Kaleck und Saage-Maaß argumentieren, Lahmeyer habe die Bauern am Nil 2006 und 2008 nicht davor gewarnt, dass der Damm geschlossen wurde, um das Wasser anzustauen. Als die Fluten des Flusses Felder und Dörfer überschwemmten, hätten die Bewohner deshalb kaum eine Chance gehabt, ihr Vieh, ihren Hausstand und ihre Vorräte zu retten.

    Ethnologen der Universität Bayreuth, die 2008 und 2009 beim Volk der Manasir im Sudan forschten, bestätigen die Vorwürfe. „Als der Nil gegen Ende Juli 2008 über die Ufer trat und die ersten Dörfer erreichte, waren die Bauern überrascht und schockiert“, sagt Valerie Hänsch, die über die Umsiedlung der Manasir promoviert.

    Einige Dörfer wurden vom Wasser eingeschlossen“, so Hänsch weiter. „Die Bauern hatten nicht genügend Boote, um ihren Besitz abzutransportieren. Esel, Schafe, Möbel, angebaute Früchte, Bewässerungsmotoren und andere Dinge mussten zurückgelassen werden und wurden überflutet. Die Bauern retteten sich auf Anhöhen und Berge der angrenzenden Wüsten.“ Kurt Beck, Hänsch´s Doktorvater an der Uni Bayreuth, bestätigt den Bericht: „90 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen der Manasir und über zwei Drittel der Gehöfte wurden zerstört.“ Rund 5.000 Familien haben der ECCHR-Anzeige zufolge Schäden erlitten.

    Ihre damaligen Beobachtungen hat Ethnologin Hänsch mit einem Film auf youtube dokumentiert. Die Aufnahmen zeigen Dattelpalmen-Plantagen, die im Nilwasser stehen, zusammengebrochene Häuser und Bauernfamilien, die versuchen, ein paar Dinge vor der Flut in Sicherheit zu bringen.

    Die Frage ist nun: Hat Lahmeyer Schuld, dass die Bauern am Nil von der Flut überrascht wurden? Und trägt Egon Failer, ein Leiter des Staudammbaus, persönliche Veranwortung für die Geschehnisse? Die Menschenrechtler meinen „Ja“. Failer und seinen Kollegen sei bekannt gewesen, dass die Manasir ihr Land direkt am Nil noch nicht verlassen hätten, als der Damm geschlossen wurde.

    Diese Einschätzung unterstützt Ethnologe Beck, der die Lage vor Ort aus langjährigen Forschungen gut kennt. Als die Überflutung begann, hätten die Manasir noch auf eine staatliche Bestandsaufnahme ihres Besitzes und die zugesagten neuen Siedlungen gewartet. „Die lokalen Umsiedlungsgebiete waren 2008 begonnen worden, aber bis 2010 noch nicht bezugsfertig,“ sagt Beck. „Also waren die Manasir überrascht von der Flutung ab Ende Juli 2008.“

    Der Grund dafür könnte sein, dass die staatliche sudanesische Dammbaubehörde, Lahmeyer und die chinesischen Baufirmen, die die meisten Arbeiten erledigten, schlicht ihren Zeitplan einhalten wollten. Man brauchte Einnahmen aus der Stromproduktion am Stausee, um die Kredite zu bedienen. Dabei störten die Bauern.

    Lahmeyer hat durch seinen Anwalt mitteilen lassen, dass man sich zur Zeit nicht äußern wolle. Als ECCHR seine Anzeige 2010 einreichte, wies Bauleiter Failer die Vorwürfe der Menschenrechtler zurück: „Die Anwohner wurden rechtzeitig gewarnt“. Auch bei der lange vorbereiteten Umsiedlung in neue Dörfer sei „professionelle Arbeit geleistet“ worden. Den Bauern gehe es auf ihrem neuen Land und in den modernen Häusern „wirtschaftlich besser als früher“. Die Bilder von überfluteten Dörfern, aus denen Menschen hastig ihre Sachen bergen, erklärt der Bauleiter so: Einige Bauern der Manasir hätten sich trotz Warnungen geweigert, das Land zu verlassen, um höhere Entschädigungen herauszuholen.

    „Bis zum Herbst“ wolle Lahmeyer eine Stellungnahme einreichen, hieß es am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Danach solle Ethnologin Hänsch vorgeladen werden.

    Ermittlungsverfahren wie dieses sind selten. Das liegt daran, dass deutsche Staatsanwälte und Strafverfolgungsbehörden sich für das Verhalten einheimischer Unternehmen im Ausland oft nicht zuständig fühlen. Und die Justiz in anderen Staaten lässt die Firmen aus dem reichen Norden häufig gewähren. Bei internationalen Institutionen wie den Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) gibt es zwar Normen für das Verhalten transnationaler Konzerne. Doch die haben meist nur empfehlenden Charakter. Organisationen wie das ECCHR versuchen deshalb, das Recht weiterzuentwickeln und die Rechtsprechung zu modernisieren.

    Film über die Überflutung der Bauerndörfer:

    http://www.youtube.com/watch?v=aBB_5sjLgZk

    Shorty

    Lahmeyer

    Die Lahmeyer International GmbH mit Sitz in Bad Vilbel nördlich von Frankfurt/ Main beschäftigt im Stammhaus und elf Beteiligungsgesellschaften rund 1.400 Mitarbeiter. Die Firma mit 122jähriger Geschichte verdient ihr Geld mit Planung und Steuerung großer Infrastrukturprojekte in aller Welt, die oft Milliarden kosten. Lahmeyer entwirft beispielsweise Kanäle, Schleusen, Häfen, Wasserkraftwerke und Staudämme. Im Bereich Energie plant das Unternehmen konventionelle Kraftwerke und Trassen, aber auch Windparks und große Solaranlagen. U-Bahnen und Straßenbahnen gehören ebenfalls zum Angebot.

  • Schutz gegen Hungerlohn

    Kommentar zum Mindestlohn von Hannes Koch

    Niedriglohnjobs sind eine Notlösung. Manche Firma kann nicht mehr zahlen. Manche Beschäftigte sind froh, überhaupt wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Deshalb ist es nicht ganz falsch, wenn Wirtschaftslobbyisten Fünf-Euro-Jobs als sinnvolle Maßnahme preisen. Aber die Billig-Stellen bedeuten auch eine zunehmende Gefahr.

    Viele Unternehmen haben sich in den vergangenen Jahren daran gewöhnt, Arbeitnehmer immer günstiger zu bekommen. Wenn einer acht Euro pro Stunde erhielt, machte es der nächste schon für sieben – aus persönlicher Not, aus Unkenntnis seiner Rechte als Beschäftigter. Die Gewerkschaften, die früher noch Schutz boten, haben sich heute vielfach auf wenige Großbetriebe zurückgezogen. Und das erklärte Programm rot-grüner wie konservativer Politik war es während der vergangenen Jahrzehnte, den Arbeitsmarkt zu deregulieren. Motto: besser irgendeine Arbeit, als keine.

    Damit aber erodiert das Sozialsystem. Wer fast nichts verdient, zahlt auch wenig Abgaben an die Krankenkasse und Rentenversicherung. Steuern erhält der Staat von Geringverdienern kaum noch. Im Ergebnis müssen die Normalverdiener die Ausfälle im Sozial- und Steuersystem ausgleichen und subventionieren damit die niedrigen Lohnkosten der Unternehmen.

    Doch auch der gesellschaftliche Zusammenhalt insgesamt steht in Frage. Wer sieben Euro brutto pro Stunde erhält, hat im Monat vielleicht 800 Euro zur Verfügung – mit Vollzeitarbeit knapp über Sozialhilfe-Niveau. Das verhindert nicht nur, sich eine Familie und ein angenehmes Leben aufzubauen, das schafft auch jede Menge Enttäuschung. Die Zerstörungen in Pariser und Londoner Vorstädten sind auch Ergebnisse solcher Entwicklungen.

    Wer so etwas in Deutschland verhindern will, muss die weitere Spaltung der Arbeit aufhalten. Ein gutes Mittel dazu ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Richtig gemacht, stellt er einen Kompromiss dar zwischen dem Verlangen vieler Unternehmen nach niedrigen Lohnkosten und dem Interesse der Allgemeinheit an sozialer Sicherheit. Niedrige Löhne bleiben auch mit Mindestlohn niedrig – sinken aber nicht weiter ab in Richtung Hungerlohn.

  • CDU-Arbeitnehmer fordern gesetzlichen Mindestlohn

    Die Untergrenze könnte bei acht Euro in Westdeutschland liegen, sagt CDA-Chef Laumann.

    Unterschiedlicher könnte die Sicht der Dinge kaum sein. Wirtschaftslobbyist Hubertus Pellengahr lobt schlecht bezahlt Arbeit. „So genannte Niedriglöhne sind in Deutschland für viele Menschen vor allem eines: Einstiegslöhne“, sagt der Chef der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Die Organisation, die die Interessen großer Unternehmen vertritt, will herausgefunden haben, dass jährlich ein Viertel der Niedriglöhner in Jobs mit normaler Bezahlung aufsteige.

    Karl-Josef Laumann, der Chef der CDU-Sozialausschüsse dagegen betrachtet den Niedriglohnsektor eher als Gefahr. „Eine Million Menschen in diesem Land verdienen weniger als fünf Euro pro Stunde“, sagt der ehemalige nordrhein-westfälische Sozialminister, „damit kann man weder eine Familie ernähren noch ausreichende Rentenansprüche erwerben.“

    Die politische Debatte über schlecht abgesicherte Arbeitsverhältnisse geht in eine neue Runde. Einerseits haben diese Jobs in den vergangenen Jahren zugenommen, andererseits verschiebt sich das gesellschaftliche Klima. Die Banken- und Finanzkrise lässt die Forderung nach einer besseren Regulierung der Wirtschaft wieder lauter werden. In diesen Chor reihen sich nun auch die Sozialausschüsse mit einer Forderung ein, die zum Programm der Mutterpartei CDU bisher nicht passt.

    Das will Sozialpolitiker Laumann ändern. In seinem Antrag für den CDU-Parteitag im November plädiert der christdemokratische Arbeitnehmerflügel für „eine allgemeine Lohnuntergrenze“. Damit macht sich erstmals eine große Gruppe in der CDU dafür stark, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Kein Arbeitnehmer in Deutschland dürfte dann schlechter bezahlt werden als die definierte Untergrenze.

    Wie aber will Laumann den Mindestlohn verwirklichen? Zuerst sollen Regierung und Bundestag eine gesetzliche Grundlage schaffen. Dann würden sich die Tarifpartner – Bundesvereinigung der Arbeitgeber und Deutscher Gewerekschaftsbund – in einem bundesweit gültigen Tarifvertrag auf die konkrete Höhe des Mindestlohnes einigen. Gelingt dieser Schritt nicht, schlägt Lauman vor, vorläufig den bereits eingeführten Mindestlohn der Leiharbeitsbranche für alle deutschen Arbeitnehmer für verbindlich zu erklären. Damit würde die Untergrenze bei rund sieben Euro in Ostdeutschland und acht Euro im Westen liegen.

    Heute, so räumt Laumann ein, habe die Mindestlohn-Forderung wohl keine Mehrheit in der CDU. Bis zum Parteitag im November will der Sozialpolitiker das aber ändern, indem er das Ansinnen in möglichst vielen Kreisverbänden zur Diskussion stellt und dabei an die traditionellen Werte der CDU anknüpft. „Wir wollen, dass die Menschen heiraten, Häuser bauen und Kinder bekommen.“ Ohne soziale Sicherheit und einen Ordnungsrahmen der Wirtschaft sei auch die Familie als Lebensform gefährdet, so Laumann.

    Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hingegen sieht die soziale Sicherheit durch den Niedriglohnsektor nicht bedroht. In ihrer neuen Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft erstellt hat, heißt es: Der Bereich der schlecht bezahlten Jobs wachse zwar, doch es handele sich um zusätzliche Arbeitsplätze. Die Zahl der Normalverdiener mit auskömmlichen Löhnen nehme umgekehrt nicht ab. Die deutsche Mittelschicht brauche sich also keine Sorgen zu machen.

    Kasten

    Erosion der Arbeit

    Laut CDU-Sozialausschüssen arbeiten mittlerweile 20 Prozent aller deutschen Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Das wären rund acht Millionen Menschen. 1,15 Millionen verdienten 2008 weniger als fünf Euro pro Stunde. Währenddessen habe sich die Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse seit 1995 fast verdoppelt und 2010 bei 2,5 Millionen gelegen. Außerdem würde rund eine Million Leiharbeiter bis zu 50 Prozent weniger verdienen als normal beschäftigte Arbeitnehmer. Dies widerspreche der EU-Richtlinie zur Zeitarbeit von 2008. (Koch)

  • Die Auswege aus der Altersarmut

    Arbeitsministerin Von der Leyen will Mini-Renten aufstocken. Das soll aber nicht zu viel kosten. Sozialverbände und Opposition fordern dagegen eine umfassende Verbesserung

    Für viele Beschäftigte ist der Bescheid der Rentenversicherung ein Anlass, sich ernsthaft Sorgen zu machen. Da arbeitet man seit 25 Jahren, verdient mittlerweile ganz gut, und hat bisher doch nur Rentenansprüche von 400 Euro angesammelt. Wie soll man mit derart mageren Rentenzahlungen im Alter nur über die Runden kommen? Diese Frage ist nun auch in der Politik angelangt. In der kommenden Woche trifft Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sich zum sogenannten Rentendialog mit den Sozialpartnern, unter anderem den Gewerkschaften. Damit erfüllt sie ein Versprechen, das schon im Koalitionsvertrag von 2009 enthalten ist. Unsere Zeitung analysiert die Lage und die Vorschläge, um das Problem anzugehen.

    Die aktuelle Situation

    Heute erhalten rund 400.000 Rentner die Mindestrente, die offiziell „Grundsicherung im Alter“ heißt. Nach Angaben des Arbeitsministeriums sind das 2,4 Prozent der Altersgruppe über 65 Jahre. Altersarmut seit heute also noch kein großes Problem, folgert Ursula von der Leyen (CDU). Die Grundsicherung wird ähnlich berechnet wie Hartz IV: Grundbedarf von knapp 400 Euro plus Kosten für die Wohnung. Die Zahl der Menschen, die mit diesen Mini-Renten von knapp 700 Euro leben müssen, wird künftig aber stark steigen. Der Grund: Millionen Beschäftigte arbeiten im Niedriglohnsektor und verdienen nicht genug, um eine auskömmliche Alterssicherung zu erwirtschaften. Hinzu kommen die unsteten Berufsbiographien. Moderne Beschäftigte bringen es häufig nicht mehr auf 45 ungeschmälerte Beitragsjahre. Zeitweise arbeiten sie viel und verdienen gut, dann aber folgen Phasen schlecht bezahlter Selbstständigkeit oder auch Erwerbslosigkeit. Entsprechend sinkt die Rente.

    Das Von-der-Leyen-Modell

    Um dem Gerechtigkeitsgefühl Genüge zu tun, ist die Arbeitsministerin bereit, die Rente für eine begrenzte Zahl von Beschäftigten aufzustocken. Gedacht wird an eine Größenordnung von 840 Euro – gut 140 Euro mehr als das, was viele Empfänger der Grundsicherung heute erhalten. Damit könnte Von der Leyen sagen: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, bekommt mehr als Hartz IV. Der Schönheitsfehler: Diese Regelung soll nur für Arbeitnehmer gelten, die 45 Versicherungsjahre nachweisen. In Verbindung mit anderen Einschränkungen läuft das darauf hinaus, dass nur wenige Personen in den Genuss der Verbesserung kämen. Eine Sprecherin des Ministeriums wollte das Thema am Montag nicht kommentieren.

    CDU-Sozialausschüsse

    Karl-Josef Laumann, der Vorsitzende der Christlichen Arbeitnehmerschaft der CDU, will die Basisrenten für langjährig Beschäftigte im Gegensatz zu Von der Leyen stärker erhöhen. Niedrige Einkommen würden bei der Berechnung der Entgeltpunkte, die die Grundlage der Rentenzahlung bilden, dann höher bewertet. Für diese „Rente nach Mindesteinkommen“ fordert Laumann, mehr als zwei Milliarden Euro jährlich einzusetzen – entweder aus Steuereinnahmen des Bundeshaushaltes oder einer Beitragserhöhung der Rentenversicherung um 0,3 Prozent. Die Ministerin lehnt das Modell unter anderem deshalb ab, weil mehr Rentner begünstigt würden und es ihr zu teuer ist.

    Katholisches Kolpingwerk

    Thomas Dörflinger, CDU-MdB und Chef des Kolpingwerkes, hat zusammen mit anderen Verbänden eine zusätzliche Sockelrente vorgeschlagen. Diese würde die bisherigen Formen der Altersvorsorge ergänzen und Niedrigverdiener über die Schwelle der Grundsicherung hinausheben. Die Finanzierung soll über zusätzliche Abgaben auf „alle Einkunftsarten“ erfolgen. Das heißt: Auch auf Einnahmen beispielsweise aus Kapital und Mieten würden Rentenbeiträge fällig. SPD-Chef Sigmar Gabriel hat sich im Sommer ebenfalls für eine Sockelrente eingesetzt, wobei die SPD Details erst im Herbst liefern will.

    Grüne

    Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn macht sich für eine Garantierente stark. Geringe Rentenansprüche würden aus Steuermitteln aufgestockt. Nach 30 Versicherungsjahren enthält ein älterer Arbeitnehmer demnach mindestens 824 Euro, erklärt der Grünen-Politiker. Die Kosten bleiben angeblich „unter fünf Milliarden Euro“.

    Hinweis für die Redaktionen:

    Am Montag Abend stellt der DGB seinen Renten-Vorschlag vor. Den könnte man einbauen oder als Nachricht präsentieren.

  • Den Märkten Geld entziehen

    Kommentar zu den Börsenturbulenzen von Hannes Koch

    Die Turbulenzen an den Börsen haben uns auf dem falschen Fuß erwischt. Selbst professionelle Börsenhändler fragen sich mitunter hilflos, warum die Kurse schon wieder abstürzen. Es herrscht Angst, dass die Finanzspekulation die positive Wirtschaftsentwicklung des vergangenen Jahres in eine Rezession verkehrt.

    Die Börsen bestimmen unser Leben – nicht völlig, aber zu einem gewissen Teil. Wir alle als Bürger können zusammen mit den gewählten Politikern jedoch beeinflussen, wie groß dieser Teil sein darf. Seit dem Beginn der Finanzkrise 2007 ist schon einiges zur Regulierung der Finanzmärkte geschehen – aber noch nicht genug. Entweder können sich die Regierungen nicht einigen oder Regelungsversuche scheitern an der zähen Gegenwehr der Bankenlobby.

    Um das Spekulationstempo an den Finanzmärkten zu reduzieren, müsste man die Finanzinstitute zwingen, viel mehr Eigenkapital als Sicherheit in Reserve zu halten. Die Finanztransaktionssteuer würde die Gewinne aus dem Hochgeschwindigkeitshandel teilweise sozialisieren und die rasanten Geschäfte damit uninteressant machen. Außerdem sollten die Regierungen die Investoren verpflichten, ihre Transaktionen grundsätzlich an kontrollierten Börsen durchzuführen. Nur dann weiß die Gesellschaft, welche Geschäfte stattfinden und kann entsprechend reagieren. Allerdings: Auswege und neue Methoden, um die Gesetze zu umgehen, finden die Märkte immer. Der Mensch, auch der börsengetriebene, ist so erfinderisch, dass die Politik notwendigerweise zu spät kommt.

    Ein wichtiger Punkt wird jedoch oft vergessen. Bürger und Politiker liefern einen guten Teil des Geldes, mit dem die Anleger spekulieren. Nicht nur in den USA und Großbritannien, auch in Deutschland fließen Milliarden in die private, kapitalmarktgestützte Formen der Altersvorsorge. Das bedeutet nichts anderes, als dass unsere Renten von den global tätigen Pensionsfonds benutzt werden, um gegen den Euro oder bestimmte Unternehmen zu spekulieren. Dieses Füllhorn sollten wir verstopfen und uns rückbesinnen auf die gesetzliche Sozialversicherung, die mit Finanzspekulation nichts am Hut hat.

  • Finanzmärkte außer Kontrolle

    Gezielte Spekulation und automatisierter Computerhandel haben den Absturz der Börsen im August beschleunigt. Wie funktionieren diese Geschäfte – und lassen sie sich eindämmen?

    Für den erschreckenden Kursrutsch an den Börsen in den vergangenen Wochen war diese Geschichte sympthomatisch. Am Sonntag, dem 7. August, schrieb die Londoner Zeitung Mail on Sunday, die französische Großbank Société Générale stehe „möglicherweise am Rande der Katastrophe“. Kurz darauf verlor die Aktie der Bank mehr als 20 Prozent ihres Wertes – ein Verlust wie seit 23 Jahren nicht mehr.

    Aber nicht nur die französische Bank war in jenen Tagen von einem massiven Kurssturz betroffen. Der Artikel fiel auf fruchtbaren Boden – herrschte doch ohnehin Verunsicherung wegen der Staatsschuldenkrise in Europa, USA und Japan. So lieferten die Zeilen einen der Anlässe, die den Börsen und vielen Unternehmen insgesamt hunderte Milliarden Wertverluste bescherten. Auch die Aktien deutscher Banken und Versicherungskonzerne verloren stark. Selbst französische Staatsanleihen gerieten unter Druck. Schwarzseher sagten wieder einmal den Kollaps der Weltwirtschaft voraus.

    Erstaunlicherweise nahm die britische Zeitung zwei Tage nach Erscheinen ihres sagenhaften Artikels alles zurück: „Unsere Meldung war falsch und wir entschuldigen uns bei der Société Générale für die Unannehmlichkeiten.“ Die europäischen Regierungen und Bürger bat die Zeitung allerdings nicht um Verzeihung für die Folgen des Kursrutsches und die Schäden am öffentlichem wie privaten Wohlstand.

    Mittlerweile hat sich die Lage an den Börsen wieder etwas beruhigt. Aber es bleiben Fragen: Wie kann es zu solch zerstörerischen Börsenlawinen kommen, die Zweifel an der Sinnhaftigkeit des gesamten Finanzsystems entstehen lassen? Und wie gelingt es Investoren immer wieder, die offensichtliche Instabilität auszunutzen?

    Eine Antwort gibt der Analyst einer Landesbank, die nicht genannt werden will. „Heute existieren kaum noch Informationslücken.“ Soll heißen: Auch komplett falsche Nachrichten wie der Mail-on-Sunday-Artikel erreichen in kurzer Zeit Millionen Anleger. Viele reagieren schnell, verkaufen Aktien und setzen so eine Entwicklung in Gang, die mit mehr Zeit zum Nachdenken und weniger schneller Technologie möglicherweise gar nicht stattgefunden hätte.

    Auch in einer zweiten Hinsicht verstärkt die moderne Informationstechnik bestimmte Fehler und lässt aus ihnen Krisen entstehen. „Der verbreitete Einsatz des automatisierten Computerhandels führt zu heftigeren Kursausschlägen als früher“, sagt der Analyst. Das funktioniert so: Viele Finanzmarkt-Händler verfügen über Rechner, die einen Teil der Käufe und Verkäufe von Aktien und anderen Wertpapieren automatisch erledigen. Stellen die Programme beispielsweise fest, dass die Preise unter eine zuvor definierte Grenze sinken, die Kursausschläge zunehmen, oder die Nachfrage nachlässt, verkaufen sie bestimmte Anlagen, ohne dass ein Mensch eingreift. Auch Nonsens-Meldungen wie die Mail-on-Sunday-Nachricht können dann eine Verkaufspanik auslösen, obwohl gar nichts vorgefallen ist. Etwa die Hälfte des Handelsvolumens auf dem deutschen Markt würden mittlerweile die Computer bestreiten, sagt der Landesbank-Mitarbeiter. In den USA seien es bereits geschätzte 60 bis 70 Prozent.

    Aber nicht nur aus Versehen kommen Verkaufslawinen ins Rollen, manche Anleger setzen absichtlich den ersten Stein in Bewegung. Dazu kann ein Gerücht wie das über die angeblichen Probleme der Société Générale dienen. Diese schlechte Nachricht, millionenfach verbreitet und verstärkt, setzt den Kurs unter Druck. Einige Investoren beginnen hastig zu verkaufen. Um daraus Gewinn zu schlagen, setzen die Urheber des Gerüchtes dann beispielsweise den Mechanismus des „ungedeckten Leerverkaufs“ ein. Dabei bieten die Anleger Aktien zum Verkauf an, die sie nicht besitzen. Weil sie die Papiere gar nicht erst erwerben, können sie große Mengen einsetzen und so den Druck in Richtung eines niedrigen Preises erhöhen.

    Der Profit für den Investor ergibt sich dabei auf folgende Weise: Heute vereinbart der Verkäufer mit einem Käufer, ihm zum Jahresende eine Million Firmenaktien, die gegenwärtig 55 Euro kosten, zum Preis von 50 Euro pro Stück zu liefern. Sinkt der Preis bis dahin wie vom Verkäufer erwartet auf 40 Euro, kann er die Stücke billig kaufen, trotzdem für 50 Euro weitergeben und zehn Euro Gewinn pro Aktie einstreichen. Derartige Wetten funktionieren nicht immer, aber häufig. Es locken Gewinnaussichten von hunderten Millionen Euro oder auch Milliarden – je nach Umfang der eingegangenen Verkaufsverpflichtung.

    Erfunden wurde das Instrument des Leerverkaufs allerdings nicht, um irgendwem zu schaden. Es kann auch sinnvoll eingesetzt werden. Die Käufer von Wertpapieren oder Gütern lassen sich auf diese Geschäfte ein, weil sie damit einen bestimmten Kaufpreis für die Zukunft fest vereinbaren können. Sie schützen sich damit gegen die unangenehme Überraschung großer Preissteigerungen. Problematische Wirkungen können die Leerverkäufe jedoch dann auslösen, wenn es nicht mehr um die Absicherung realwirtschaftlicher Geschäfte geht, sondern um die reine Finanzspekulation.

    Eine solche Situation sahen die Aufsichtsbehörden von vier Staaten im August gekommen. Als die Wetten auf fallende Preise unter anderem bei der Société Générale aufgingen, schritten Frankreich, Italien, Spanien und Belgien ein und verboten bestimmte Arten von Leerverkäufen. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte einige dieser Geschäftsmodelle bereits im Mai 2010 untersagt.

    Ob diese Maßnahmen etwas bringen, ist schwer zu sagen. Die Aufsichtsbehörden und Regierungen argumentieren, ohne die Verbote wäre die Spekulation noch heftiger ausgefallen. Der Landesbank-Analyst ist skeptischer: Er beschreibt, wie die Investoren auf andere Mechanismen ausweichen. Seien beispielsweise Leerverkäufe von bestimmten Bankaktien verboten, könnten die Anleger die Kurse auch mit Hilfe anderer Wertpapiere nach unten treiben – etwa mittels so genannter Dax-Futures, Papieren, die die künftige Wertentwicklung des Deutschen Aktienindexes abbilden. Ein richtiger Einwand – wobei sich die Wirkung von Leerverkaufsverboten vermutlich steigern ließe, wenn diese Regulierung auf möglichst viele Staaten und verwandte Produkte ausgedehnt würde.

    Neben der Gewinnabsicht verfolgten bestimmte Investoren aber auch politische Motive, meint Ökonom Folker Hellmeyer von der Bremer Landesbank. In Fällen wie Société Générale liege die Vermutung nahe, dass Finanzmarktteilnehmer aus den Zentren London und New York einen koordinierten Angriff starteten, um mit europäischen Aktien auch gleich die Eurozone zu destabilisieren. Wer sich genau hinter dieser „globalen Bankenaristokratie“ verbirgt, wie Hellmeyer sie nennt, lässt sich meist nur vermuten.

    Denn so mächtig die Finanzmärkte sind, so undurchsichtig erscheinen ihre Geschäfte. Nicht einmal die Finanzaufsicht BaFin verfügt beispielsweise über Zahlen zum Umfang der Leerverkäufe. Eine wesentliche Ursache des Informationsmangels: Schätzungsweise 50 Prozent aller Aktiengeschäfte, 70 Prozent des Derivatehandels und 99 Prozent der Transaktionen mit Staatsanleihen werden nicht an den offiziellen Börsen, sondern im direkten Austausch zwischen Marktteilnehmern abgewickelt. „Diese Geschäfte sind keiner staatlichen Aufsicht zugänglich“, sagt ein Sprecher der Deutschen Börse AG in Frankfurt/ Main. Die Regierungen bekunden immer mal wieder ihre Absicht, auch diesen unregulierten Handel zu kontrollieren, sind damit bisher aber nicht weit gekommen. „Das ist, als wenn man die Fußball-Weltmeisterschaft ohne Schiedsrichter und Fernsehen auf irgendeinem Ascheplatz austrüge“, fasst der Landesbank-Analyst zusammen.

    Kasten: Absturz in Minuten

    Um rund vier Prozent brach der Deutsche Aktienindex am Donnerstag Nachmittag innerhalb von nur 20 Minuten ein. Das war ein außergewöhnlicher Absturz, der in dieser Heftigkeit selten vorkommt. Viele Börsenhändler fragten sich, was nun schon wieder los sei. Starke Nachrichten, die die vorübergehende Verkaufswelle hätten auslösen können, suchte man vergebens.

    Offenbar hatte ein Gerüchte-Mix für neuerliche Angst gesorgt. Manche Anleger kolportierten fälschlicherweise, Ratingagenturen wollten das Kreditrating Deutschlands senken. Außerdem interpretierten manche den Einstieg des US-Investors Warren Buffett bei der Bank of America als schlechtes Zeichen – offenbar brauche die Bank dringend Geld.

    Klar ist aber dies: Schnelle Bewegungen der Börsen nach unten oder oben kommen heute häufiger vor als früher. Ein wichtiger Grund ist die Automatisierung des Handels mit Finanzprodukten. Werden bestimmte Zahlenwerte in der Kursentwicklung über- oder unterschritten, verkaufen die Computer auotmatisch Wertpapiere. Das führt zu Überreaktionen. (Koch)

  • Die Zeit der Funzeln ist vorbei

    Energiesparlampen werden immer besser

    Energiesparleuchten reichen qualitativ längst an Glühlampen heran. Obenrein sparen sie Strom und damit bares Geld. Auf 150 Euro beziffert die Stiftung Warentest den Betrag, den eine dreiköpfige Familie im Jahr sparen kann, wenn sie Glühlampen die modernen Leuchten ersetzt. Mit dem Lampentausch es sowieso bald vorbei. Am 1. September wird der Verkauf der 60-Watt-Glühbirne eingestellt. Im nächsten Jahr erwischt es dann alle Haushaltsglühlampen, die mehr als zehn Watt verbrauchen.

    So manchen Verbrauchern hat das Quecksilberproblem die modernen Energiesparlampen madig macht. Inzwischen haben die Hersteller aber auch das weitestgehend gelöst. Besser noch als Energiesparleuchten sind LED-Lampen. Sie gehen als Spitzenreiter aus einer aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest hervor. Wegen der hohen Preise lohnt sich ihr Einsatz allerdings nur dort, wo sie oft und lange eingeschaltet sind.

    LED-, Energiespar- und Halogenlampen, die als Ersatz für 60-Watt-Glühbirnen angeboten werden, haben die Warentester untersucht. Prüfkriterien waren unter anderem Farbwiedergabe, Haltbarkeit und Helligkeit nach dem Einschalten. Auch die Quecksilberbilanz und die elektromagnetische Verträglichkeit standen auf dem Prüfstand. Testsieger mit der Note „Sehr gut“ wurden die beiden teuersten LED-Lampen im Test: die Osram Parathom Pro für 45 Euro und die  Philips MyAmbiance für 40 Euro. Preisgünstige Alternativen sind fünf „gute“  Energiesparlampen –
    auch Kompaktleuchtstofflampen genannt – zu Preisen zwischen 2,29 Euro und 7 Euro. Die Halogenglühlampen kommen in der Gesamtbewertung über ein „Ausreichend“ nicht hinweg, was vor allem an der Lichtausbeute und der geringen Haltbarkeit liegt.

    „Es gibt gute Energiesparlampen, die lange halten und mit wenigen Euro in der Anschaffung recht preiswert sind“, urteilt Chefredakteur Hubertus Primus. Dennoch fanden die Tester erhebliche Qualitätsunterschiede – zum Beispiel in der Haltbarkeit. 6.000 Stunden sollten die Leuchten im Test brennen, was einer Nutzung von sechs Jahren entspricht. Die Paulmann 15 W-Lampe hielt nicht einmal 1.000 Stunden durch. Und den An-und-Ausschalttest bestanden auch nicht alle Sparleuchten. 

    Die Lichtqualität der modernen Leuchten hat so manchen Verbraucher in der Vergangenheit verärgert. Auch hierin werden die energiesparenden Modelle immer besser. Die meisten von ihnen geben die Farbe von angestrahlten Objekten „gut“ wieder. „Sehr gut“ sind darin nur die Halogenglühlampen.

    Viele Fans der Glühbirne sind gegen die Kompaktleuchtstofflampen, weil sie Quecksilber enthalten. Am Problem mit dem Schwermetall tüfteln die Hersteller längst. „Es ist bereits technisch möglich, auf flüssiges Quecksilber in der Energiesparlampe zu verzichten“, sagt Chefredakteur Primus. In vielen Leuchten liege das Metall schon heute nicht mehr in reiner, flüssiger Form vor. Immer mehr Hersteller verwenden aus Sicherheitsgründen festes Amalgam. Geht die Lampe zu Bruch, ist das Schwermetall in dieser Form unproblematischer und lässt sich relativ leicht beseitigen.

    Kasten/ Lumen/ Mandy Kunstmann

    Was bedeutet Lumen?

    Berlin (mk) – Beim Lampenkauf ist die Helligkeit ein wichtiges Kriterium. Früher reichte der Blick auf die Wattzahl (W) um zu erfahren, wie hell die Glühbirne leuchtet. Beim Kauf einer Energiesparlampe reicht das nicht mehr aus. Hier gibt die Einheit Lumen (lm) Auskunft darüber, wie hell die Lampe erstrahlt. Als Faustformel gilt: Die Wattangabe der klassischen Glühbirne mit 10 multiplizieren. 600 Lumen entsprechen also grob 60 Watt.

  • Die Demokratie muss nach Europa

    Kommentar zum Euro-Rettungsfonds von Hannes Koch

    Völlig Unrecht haben die Euro-Skeptiker nicht. Grundsätzlich hat der Bundestag zwar weiterhin das Heft in der Hand und kann den Milliarden-Rettungspaketen für verschuldete Euro-Staaten die Zustimmung verweigern. Und im Zusammenhang mit dem neuen Vertrag für den Rettungsfonds, den Finanzminister Schäuble jetzt vorgelegt hat, lässt sich der Bundestag vermutlich noch weitere Mitwirkungsrechte zusichern. Aber wird er davon im Extremfall auch Gebrauch machen? Würden die Abgeordneten wirklich „Nein“ sagen und beispielsweise Spanien dem Staatsbankrott ausliefern?

    Unwahrscheinlich. Deshalb ist das Argument nicht ganz falsch, die Macht verlagere sich wieder einmal ein Stück mehr auf die europäischen Institutionen. Die nationalen Parlamente spielen eine geringere Rolle, während die Exekutive, in diesem Fall der Rettungsfonds EFSF, Einfluss gewinnt.

    Einerseits ist das nicht erstaunlich, sondern notwendig. Eine Gruppe von 17 Staaten wie die Eurozone kann nicht riskieren, dass ihre gemeinsame Politik von Minderheiten aus einem der Mitgliedsländer ständig blockiert wird. Europa kann nicht funktionieren, wenn die „wahren Finnen“ oder Ursula von der Leyen Griechenland nur unter der Voraussetzung helfen wollen, dass Athen seine Goldreserven verpfändet.

    Andererseits müssen wir einen Weg finden, um das demokratische Defizit zu beheben, das Europa heute noch auszeichnet. Wenn schon der Einfluss der Nationalparlamente abnimmt, sollte man das Europäische Parlament aufwerten. Dieses muss die zentrale demokratische Instanz werden, die das Haushalts- und Steuerrecht der Bürger gegenüber den Regierungen durchsetzt. Dass das Europäische Parlament bei den Krisenmaßnahmen heute fast nichst zu sagen hat, ist ein Unding. Wenn Europa stabil bleiben und gleichzeitig den Bürgern lebenswert erscheinen soll, müssen wir die Demokratie aus den Nationalstaaten nach Strassburg holen.

  • Ein Gaunerschlupfloch weniger

    Bundesregierung regelt Kostenpflicht im Internet neu / Abofallen bald nicht mehr möglich

    Abzocker werden es im Internet künftig schwerer haben. Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das neue Regeln für den Abschluss von Verträgen im Netz aufstellt. „Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen“, erläutert Justizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger.

    Der so genannte Internetbutton soll unseriöse Geschäfte erschweren. Mehr als fünf Millionen Surfer sind nach Schätzung der Ministerin bereits in die Fallen dieser Firmen getappt. Oft wird auf den betreffenden Webseiten mit Gratisangeboten geworben, die sich später als ganz und gar nicht kostenlos erweisen. Die Betreiber verschleiern gerne, dass es sich bei den Angeboten für Rezepte, Horoskope oder Kochrezepte um teure Dienste handelt. Klickt der Verbraucher das Angebot an, wird jedoch ohne sein Wissen ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Nach kurzer Zeit flatter den Betroffenen dann eine Rechnung ins Haus.

    Schon lange haben Verbraucherschützer deshalb eine andere Regelung gefordert. Die Anbieter müssen nun gut lesbar und deutlich sichtbar auf die Kosten hinweisen. Erst wenn der Besucher der Webseite dies zur Kenntnis genommen hat und per Mausklick den Auftrag bestätigt, gilt die Vereinbarung. Außerdem werden die Unternehmen verpflichtet, alle maßgeblichen Details des Vertrags preiszugeben. Dazu gehören die Preise, die Laufzeiten des Vertrags und wesentliche Merkmal des Produktes. „Diese Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen“, stellt die Ministerin fest. Dabei sei es egal, ob das Geschäft am heimischen Computer, mit dem Handy oder einem Tablet-PC abgeschlossen werde.

    Im Grunde ist es auch heute schon verboten, den Verbrauchern über verdeckte Tricksereien das Geld aus der Tasche zu ziehen. Doch viele Kunden knicken nach dem ersten Ärger über eine Rechnung ein und zahlen die oft mäßigen Beträge. Wer sich weigert, erhält dann häufig ein Mahnschreiben von einer Inkassofirma oder einem Anwalt. Auch das lohnt sich aus Sicht der unseriösen Firmen, weil daraufhin viele Konsumenten aus Angst vor weiteren Kosten nachgeben. Wer die Ruhe behält, und sich nicht rührt, kommt dagegen oft ohne Zahlung davon, weil die Anbieter den Weg zum Gericht scheuen.

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist mit dem Gesetz zufrieden. „Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können“, hofft Rechtsexpertin Jutta Gurkmann. Wie weit verbreitet die dubiosen Geschäftspraktiken sind, zeigt die Statistik des vzbv. Monatlich gehen allein dort rund 22.000 Beschwerden von getäuschten Kunden ein. Hochgerechnet wäre jeder elfte Internetnutzer in Deutschland schon einmal in eine Abofalle getappt. Zugleich sieht Gurkmann eine weiterhin bestehende Schwachstelle bei den Smartphones. Danach spähen unseriöse Firmen über Werbebanner auf dem Handy die IP-Adressen von Nutzern aus. Anschließend stellen sie über den Telefondienstleister angebliche Dienstleistungen in Rechnung. Die Expertin fordert eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, mit dem diese Lücke leicht geschlossen werden könnte.

    Nun muss die Buttonlösung noch vom Bundestag abgesegnet werden. An einer Mehrheit für die Neuregelung besteht allerdings kein Zweifel. Deutschland kommt mit dem verbesserten Verbraucherschutz im Netz einer EU-Regelung zuvor.

  • Der Bundestag wird nicht ausgeschaltet

    Verletzt der erweiterte Euro-Rettungsfonds das Budgetrecht des Parlaments? Union und Grüne weisen diesen Vorwurf zurück. Manche Abgeordnete bleiben skeptisch

    Verliert der Bundestag seine wichtigste Macht – das Recht, über die Staatsfinanzen zu beschließen? Diese Frage steht verstärkt zur Debatte, seit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Fraktionen des Bundestages den Vertragsentwurf zur Euro-Stabilisierung zugeschickt hat. Deutschland müsste damit im schlechtesten Fall 211 Milliarden Euro für verschuldete Euro-Staaten zahlen.

    Der EFSF-Rahmenvertrag, der dieser Zeitung vorliegt, legt mit 780 Milliarden Euro die erhöhte Summe fest, die die 17 Euro-Staaten höchstens aufbringen wollen, um Mitglieder wie Griechenland, Irland oder Portugal finanziell zu unterstützen. Der deutsche Anteil am Europäischen Rettungsfonds (EFSF) beträgt rund 27 Prozent. Neben der Kreditvergabe soll er verschuldeten Staaten auch dadurch helfen, dass er ihre Staatsanleihen aufkauft – eine neue und umstrittene Maßnahme.

    Der Bundestag wird den Entwurf für den zwischenstaatlichen Vertrag Ende September beschließen – eventuell mit Änderungen. Bis dahin geht es unter anderem um die Frage, ob das Parlament sein Budgetrecht aus der Hand gibt.

    Im Vertragsentwurf heißt es, dass der EFSF „die Bedingungen für die Unterstützungsinstrumente“ selbst festlegt. Wegen dieser und ähnlicher Formulierungen hegen manche Abgeordnete den Verdacht, dass die Regierung ihnen nun eine Pauschalermächtigung für hunderte Milliarden Euro abverlange und das Parlament im Einzelfall nicht mehr „Nein“ sagen könne. Zu den Kritikern in den Reihen der Union gehören unter anderem die Abgeordneten Manfred Kolbe und Wolfgang Bosbach.

    „Bei weitreichenden Entscheidungen des Fonds wird der Bundestag auch künftig seine Zustimmung geben müssen“, sagt dagegen CDU-Haushaltssprecher Norbert Barthle gegenüber dieser Zeitung. Sein Argument stützt er vor allem auf das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen beim Stabilisierungsmechanismus (StabMech-Gesetz). Dieses hat der Bundestag 2010 beschlossen, als der Rettungsfonds gegründet wurde.

    Parallel zur Ausweitung des Fonds setzt sich Barthle nun dafür ein, auch dieses Gesetz zu erneuern. Der CDU-Politiker will ein „abgestuftes Verfahren“ einbauen, das dem Bundestag bei wichtigen Entscheidungen eine breitere Mitwirkung zusichert. Bisher steht im Gesetz, dass die Regierung „sich bemüht, mit dem Haushaltsausschuss Einvernehmen herzustellen“ – eine weiche Formulierung, die auch Entscheidungen gegen das Parlament zulässt. Ob die Abgeordneten hier eine Verschärfung möglicherweise gegen ihre eigenen Fraktionsspitzen durchsetzen können, bleibt abzuwarten.

    Auch die grüne Haushaltspolitikerin Priska Hinz bleibt entspannt. „Die Diskussion über das Budgetrecht geht daneben“, sagt sie. Dank des StabMech-Gesetzes könne das Parlament auch später noch „Nein“ sagen und umstrittene Entscheidungen im Notfall blockieren.

    Aber stimmt das wirklich? Im Vertrag mit den anderen Euro-Staaten sichert Deutschland ja zu, seine finanziellen Verpflichtungen in einer Krisensituation auch zu erfüllen. Ist es deshalb vorstellbar, dass der Bundestag seine Ablehnung einer Maßnahme gegen Regierung und EFSF wird durchsetzen können?

    Eine klare Antwort darauf gibt es heute nicht. Einerseits bleibt der Bundestag auch künftig im Spiel. Andererseits sagt CDU-Politiker Barthle: „Der EFSF muss handlungsfähig bleiben“. Wenn es hart auf hart kommt und das nächste Euroland vor der Pleite steht, wird das EFSF-Leitungsgremium nicht auf das Plazet jedes der 17 Nationalparlamente warten.

  • Mit der Ausbildung die Steuerlast drücken

    Ausgaben für die Ausbildung können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei aktuellen Urteilen entschieden. Geklagt hatten ein Pilot und eine Ärztin. Sie wollten die Kosten von jeweils mehreren Zehntausend Euro für ihre Ausbildung als so genannte „vorweggenommene Werbungskosten“ in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Was bedeutet das Urteil für Studenten und Auszubildende? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Schiedsspruch.

    Was besagt das Urteil?

    Der BFH in München hat entschieden, dass die Kosten für Studium und Ausbildung unmittelbar nach dem Schulabschluss in voller Höhe steuerlich als Werbungskosten absetzbar sein können. Bislang berücksichtigen die Finanzämter die Kosten für die Erstausbildung zwar auch, aber nur bis 4.000 Euro als Sonderausgaben. Die Richter urteilten nun: Bei den Ausgaben für die Erstausbildung handelt es sich um Werbungskosten, wenn sie „mit einer der späteren Einkünfteerzielung dienenden Berufstätigkeit“ zusammenhängen. Konkret heißt das: Ein Medizinstudent kann die Studienkosten absetzen, wenn er später als Arzt tätig ist. Wird er Maurer, kann er das nicht.   

    Gilt das Urteil für alle Studenten und Auszubildenden?

    Nein. Der Münchener Schiedsspruch gilt vorerst nur für die beiden Kläger. Zwar sind BFH-Urteile im Prinzip bindend. Das Finanzministerium kann ein Urteil aber auch negieren. Es hat die Möglichkeit, es entweder nicht im Bundessteuerblatt, an das sich die Finanzämter halten müssen, zu veröffentlichen. Oder das Ministerium veröffentlicht das Urteil, belegt es aber mit einem Nichtanwendungserlass. Zudem kann der Gesetzgeber das Urteil auch durch ein Gesetz aushebeln.

    Was ist zu erwarten?

    Finanzminister Wolfgang Schäuble befürwortet klare Regeln bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für die Erstausbildung.
    Einen Nichtanwendungserlass will er vermeiden. Derzeit prüfen die Experten im Finanzministerium, welche gesetzgeberischen Handlungsspielräume bestehen, um die geltenden Regelungen umzugestalten. Ob sich ein künftiger Gesetzentwurf zu Gunsten oder zu Ungunsten von Auszubildenden auswirkt, ist noch nicht absehbar.

    Was sollen Studenten und Auszubildende jetzt tun?

    Belege sammeln und eine Steuererklärung abgeben: Das rät der Bund der Steuerzahler (BdST). Wer noch keine Steuererklärung abgegeben hat, kann dies für mindestens vier Jahre nachholen. Bis zum 31. Dezember 2011 kann also noch die Erklärung für 2007 eingereicht werden. Die Kosten für die Ausbildung trägt man dafür in der Anlage N ein. Sind Ausgaben höher als die Einnahmen, entstehen Verluste, die sich das Finanzamt für die Zukunft vormerkt. Auch wer schon im Beruf steht, aber während der Ausbildung keine Steuererklärungen abgegeben hat, sollte die Kosten dafür rückwirkend geltend machen.

    Was zählt zu den Werbungskosten?

    Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, zählen dazu. Geltend gemacht werden können zum Beispiel Kosten für den Laptop, für Fachliteratur oder für Fahrten zur Uni. Auch Schreibmaterialien oder Semestergebühren gehören dazu, nicht aber Ausgaben für die Erstwohnung oder für Lebensmittel.  

    Wie viel Geld gibt es zurück?

    Wie viel Geld der Einzelne erhalten könnte, lässt sich pauschal nicht beantworten. Ein Student, der  fünf Jahre lang studiert, jährlich 5.000 Euro Werbungskosten geltend macht und keine Einnahmen erzielt, hat am Ende ein Minus von 25.000 Euro angehäuft. Verdient er im ersten Berufsjahr 50.000 Euro, zieht das Finanzamt davon den Verlust von 25.000 Euro ab und senkt damit die Steuerlast.

    Was ist mit den Kosten für eine Zweitausbildung?

    Folgt auf ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung eine weitere Ausbildung, sind die Kosten dafür wie bisher als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

    Was gilt, wenn während der Ausbildung Einkünfte erzielt werden?

    Wer neben dem Studium oder der Ausbildung Geld verdient, geht wahrscheinlich leer aus. Sind die steuerpflichtigen Einnahmen höher sind als die Ausbildungskosten, entstehen keine Verluste, die in den Folgejahren verrechnet werden können.