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  • Auch Dackel brauchen einen Pass

    Für Reisen ins europäische Ausland benötigen Hunde- und Katzenhalter einen Ausweis für ihr Tier/ Ohne Tollwutimpfung dürfen die Vierbeiner das Land nicht verlassen

    Wer Hund oder Katze mit ins Ausland nimmt, braucht nicht nur für sich selbst ein gültiges Reisedokument. Ebenso der vierbeinige Begleiter benötigt einen Pass. Innerhalb der Europäischen Union verhilft der Heimtierausweis Waldi und Maunzi zum legalen Grenzübertritt. In anderen Ländern gelten abweichende Vorschriften für die Einreise der Tiere. Damit unterwegs alles reibungslos vonstatten geht, sollten sich Herrchen oder Frauchen frühzeitig über die jeweiligen landestypischen Bestimmungen erkundigen. 

    Zwischen Mitgliedstaaten der EU reisen Hunde, Katzen oder Frettchen mit dem Heimtierausweis ganz legal hin und her. Geht es von Deutschland nach Spanien oder Portugal genügt das blaue Dokument mit dem goldenen Sternekreis. „In den Ausweis trägt der Tierarzt die Tierhalterdaten und die Identität des Tieres wie Aussehen, Rasse und Geburtsdatum ein“, erläutert Roman Herzog, kommissarischer Leiter des Geschäftsbereichs „Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung“ des Landratsamts Ostalbkreis in Baden-Württemberg.

    Auch die Kennzeichnung des Tieres muss der Veterinär im Pass dokumentieren. Bisher dienten eine Tätowierung oder ein Mikrochip (elektronischer Transponder) zur Markierung. Ab dem 3. Juli 2011 ist ausschließlich der Chip erlaubt. Ebenso für den Nachweis von Schutzimpfungen ist Platz im Pass. „Eine gültige Tollwutimpfung nach Vorgaben der Impfstoffhersteller ist Voraussetzung für Reisen in EU-Länder“, so Herzog. Tierhalter sollten nicht vergessen, dass für die Impfung bestimmte Fristen einzuhalten sind. So können
    Hunde beispielsweise erst ab einem Alter von drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden. Und in der Regel ist eine jährliche Wiederholungsimpfung erforderlich.

    Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Und so handhaben einige EU-Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland oder Malta die Einreise etwas strenger.  Darüber kann der Tierarzt informieren. In Staaten außerhalb der Europäischen Union herrschen recht unterschiedliche, bisweilen eigensinnige Bestimmungen. Island beispielsweise erteilt Touristen, die sich nur kurze Zeit auf der Insel aufhalten, grundsätzlich keine Genehmigung für den Import von Haustieren. Und Australien verlangt, dass sich Hunde und Katzen mindestens die letzten sechs Monate vor Einreise kontinuierlich im Exportland aufgehalten haben. „Wer in Drittstaaten reist, sollte sich zusätzlich bei der Botschaft oder beim Konsulat über die aktuellen  Einreisebestimmungen des Drittlandes erkundigen“, rät Bereichsleiter Herzog.

    Nicht nur für die Hinreise sollten Tierhalter die landestypischen Bestimmungen kennen. Auch für die Wiedereinreise nach Deutschland gelten mal mehr und mal weniger strenge Vorschriften – je nachdem, wie brenzlig es um die Tollwutsituation im jeweiligen Land bestellt ist. „Es gibt eine Reihe von Ländern, die einen vergleichbaren Tollwutstatus wie EU-Mitgliedstaaten besitzen“, erläutert Ute Tietjen, Expertin für Kleintierfragen bei der Bundestierärztekammer (BTK). Hier gestalte sich die Wiedereinreise relativ einfach: Heimtierausweis und gültige Tollwutimpfung genügten.

    Darüber hinaus gibt es Drittstaaten mit ungeklärtem Tollwutstatus wie die Türkei, Ägypten, Marokko und Tunesien. Für diese Staaten ist die Wiedereinreise strenger geregelt. „Wer mit dem Hund in solche Länder reist, sollte vorab in Deutschland einen Bluttest beim Tier machen lassen. Der ist bei der
    Einreise aus solchen Ländern Pflicht“, rät Expertin Tietjen. Die Untersuchung sollten Tierhalter im Übrigen rechtzeitig durchführen lassen. Denn auch hier gelten bestimmte Fristen. Der Test darf zum Beispiel frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden.

    Für Reisen in exotische Länder empfiehlt Veterinärin Tietjen zusätzlich eine Parasitenprophylaxe. „Welche Maßnahmen getroffen werden sollten, weiß der Tierarzt“, sagt sie. Flohhalsband und Insektenmittel sollten auf keinen Fall im Reisegepäck fehlen.

    Wer die Reiseregeln im Übrigen nicht beachtet, muss mit Problemen an der Grenze rechnen.  Statt der Einreise hieß es für manch ein Tier erst einmal Quarantäne in der Vergangenheit. Tierärztin Tietjen rät zum Schluss: „Man sollte sich immer überlegen, ob man sein Tier mitnehmen muss. Für Tiere bedeutet Reisen Stress.“

    Tipp: Über Vorschriften für die Wiedereinreise aus Drittländern informiert das Bundesverbraucherministerium auf seiner Webseite www.bmelv.de (Suchbegriff „ Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union“).

  • Unsere Handys haben einen Preis

    Kommentar zur Energiewende von Hannes Koch

    So geht es nicht weiter. In einem Jahr verbrauchen wir so viel Erdöl, wie in fünf Millionen Jahren entstanden ist. Deshalb plädieren die Umweltberater der Bundesregierung in ihrem neuen Gutachten für die „große Transformation“ hin zu einem nachhaltigen Energiesystem. Denn spätestens in ein paar Jahrzehnten ist Schluss mit der aktuellen Art des Wirtschaftens. Mangels Nachschubs und wegen zu hoher Kosten. Das gilt auch für die Atomenergie. Die einfache Tatsache, dass atomare Risiken nicht privatwirtschaftlich versichert werden, weil sie zu groß sind, zeigt, dass wir der Pleite entgegenfahren, wenn wir nichts ändern.

    Was heißt das für uns persönlich, im Alltag? Momentan verbrauchen wir jede Menge Kohle und Gas für die Heizung unserer Wohnungen, Öl für die Motoren unserer Autos und Strom für zunehmende Mengen von Lampen, Bildschirmen, Laptops und Mobiltelefonen. Vielleicht schaffen es die Ingenieure, den Energiekonsum dieser Geräte auf die Hälfte zu drücken. Vielleicht können wir damit unseren aufwändigen Lebensstil noch einige Zeit über die Runden retten.

    Aber ganz ohne irgendeine Umstellung wird es vermutlich nicht gehen. Einen gewissen Verzicht werden wir leisten müssen. Dies kann bedeuten, Lebensqualität anders und neu zu definieren. Wenn wir weiter viel Strom verbrauchen wollen, müssen wir wenigstens Kompromisse machen, was seine Herstellung betrifft. Das bedeutet schlicht, dass wir uns über den Anblick von Windrädern am Horizont und den vermeintlichen Elektrosmog von Stromleitungen über oder unter der Erde nicht mehr beschweren dürfen – weil es Luxusprobleme sind im Vergleich zu den Gefahren des Klimawandels oder Atomenergie. Wer dies anders sieht, müsste eigentlich das Handy abliefern, um seine Klimabilanz zu verbessern.

  • Ein unbescheidener Ratschlag: alles ändern

    Umweltberater der Bundesregierung fordern schnellen Atomausstieg und mehr Sparsamkeit beim Stromverbrauch. Das aber ist nur ein kleiner Teil der großen Transformation, dem globalen Abschied vom „nuklear-fossilen Energiesystem“

    Über Schönheitskorrekturen reden sie nicht, sondern über das große Ganze, grundsätzlich und global. Die zwei Frauen und sieben Männer des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen gaben der Politik am Donnerstag einen unbescheidenen, aber dringenden Rat. „Die große Transformation“ sei notwendig, sagte Hans Joachim Schellnhuber, Klimaforscher und Vorsitzender des Beirats – ein Prozess von ähnlich tiefgreifender Wirkung wie der Übergang zur Industriegesellschaft im 19.Jahrhundert.

    „Wir müssen das fossil-nukleare Energiesystem durch ein effizient-erneuerbares ersetzen“, so Schellnhuber. Das Szenario, das der Beirat entwickelt hat, umfasst nicht weniger als den „möglichst schnellen Ausstieg aus der Atomenergie, den weltweiten Abschied von der fossilen Energieproduktion mittels Kohle, Öl und Gas bis 2050 und einen neuen globalen Gesellschaftsvertrag“. Ganz schön viel für 40 Jahre.

    Aber es geht auch ein bisschen kleiner. Dabei liegt die Betonung auf der Empfehlung, mit Energie im Allgemeinen und Strom im Speziellen einfach etwas sparsamer zu haushalten. Zur Debatte über den schnellen Atomausstieg nach der Katastrophe von Fukushima sagte Schellnhuber: „Auch dann gehen hier die Lichter nicht aus. 20 bis 40 Prozent des heute verbrauchten Stromes könnten wir durchaus einsparen.“

    Darüber, was Energieeffizienz bringen kann, sind viele Forscher uneins. Gegen die Position des Beirats argumentiert etwa Ökonom Manuel Frondel vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI). Seinen Berechnungen zufolge wird der Stromverbrauch der Deutschen in den kommenden Jahren nicht sinken, sondern sogar steigen. Die Zunahme um 0,5 bis ein Prozent jährlich sei wahrscheinlich, weil die Zahl der Single-Haushalte wachse und die Deutschen mehr Laptops und iPods benutzten.

    Vielleicht liegt die Wahrheit in der Mitte zwischen Beirat und RWI: Die Zahl der Geräte steigt, aber ihr jeweiliger Verbrauch sinkt. Dann könnte der Stromkonsum der Privathaushalte in den kommenden Jahrzehnten ungefähr konstant bleiben. Daraus resultiert eine optimistische Botschaft: Die materielle Lebensqualität könnte weiter zunehmen, was viele Menschen wünschen, ohne dass aber gleichzeitig die Schaden für das Klima anwüchse.

    Sparsamer Umgang mit Energie, starker Ausbau von Windparks und Solaranlagen, neue Leitungen und Stromspeicher – die Aufgaben sind so komplex, dass der Beirat nicht nur einen technischen, sondern auch einen politischen Umbau empfiehlt. Um die „Zukunftsinteressen“ ins heutige politische System zu integrieren, müsse man neue demokratische Institutionen schaffen, sagte Beiratsvize und Entwicklungsforscher Dirk Messner.

    Eine „Zukunftskammer“ neben Bundestag und Bundesrat solle dafür sorgen, dass jedes Gesetzesvorhaben auf seine Nachhaltigkeit überprüft werde. Denkbar sei es auch, so Messner, einen Teil der Abgeordnetensitze in den Parlamenten nicht von den Parteien besetzen zu lassen. An ihre Stelle könnten Personen treten, die auch mal an die Zukunft denken. Auswahlverfahren? Vielleicht Wahl, vielleicht Auslosung, darüber sind sich die Regierungsberater noch nicht im Klaren.

    Auf jeden Fall aber müsse das Ziel der Nachhaltigkeit praktisch gestärkt werden, indem Bundestag und Bundesrat ein Klimaschutzgesetz beschlössen, forderte Messner. Darin wäre beispielsweise festgelegt, um wieviel der Kohlendioxidausstoß jedes Jahr sinken solle. Und auch im Grundgesetz müsse man den Klimaschutz als Staatsziel verankern.

    Und zur globalen Zusammenarbeit hatte Entwicklungspolitiker Messner noch einen speziellen Vorschlag parat. Zehn Prozent der Mitarbeiter der relevanten Bundesministerien sollten künftig aus Ländern außerhalb Europas rekrutiert werden. Der Vorteil? Erst dann werde die Sichtweise der Entwicklungs- und Schwellenländern auch hierzulande eine wirkliche Rolle spielen. Schließlich gehe es bei der großen Transformation um ein weltweites Vorhaben.

  • Auch die schönste Energiewende hat Nachteile

    Umweltberater der Bundesregierung präsentieren heute Konzept für den weltweiten Ausstieg aus der nuklear-fossilen Energieproduktion. Beiratsmitglied Claus Leggewie: „Keine reine Win-Win-Situation“

    Keine Atomkraftwerke mehr, 100 Prozent Strom aus Wind und Sonne, trotzdem freier Blick aus dem eigenen Garten bis zu den Alpen. So mag sich mancher Grüner in den beschaulichen Kleinstädten der Schwäbischen Alp die Zukunft vorstellen. Aber auch was die Energieversorgung betrifft, ist die beste aller denkbaren Welten eine Utopie.

    Der das sagt, heißt Claus Leggewie, ist Kulturwissenschaftler und Berater der Bundesregierung. Er und seine Kollegen vom Wissenschaftlichen Beirat für Globale Umweltveränderungen überreichen der Regierung am Donnerstag in Berlin ein epochales Gutachten. Der darin enthaltene zentrale Rat ist dieser: Komplett-Ausstieg aus der nuklear-fossilen Energieproduktion so bald wie möglich. Vollversorgung mit erneuerbarer Energie ohne Kohle, Öl und Atom – auch in Deutschland sei das bis 2050 möglich, wenn man es wolle. Das Projekt nennen die Wissenschaftler „Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“.

    Gesellschaftsvertrag – das ist Leggewies Stichwort. Er plädiert für die Erfindung eines neuen „demokratischen Tauschgeschäfts: Partizipation gegen Selbstbeschränkung“. Damit der Umbau des Energiesystems gelinge, solle die Politik die Bürger viel umfassender und früher als heute in die Planung einbeziehen. Als Gegenleistung für diesen Zuwachs an Mitwirkung, müssten die Menschen aber auch „eine Selbstbeschränkung ihrer Aufschiebe- und Verweigerungsmöglichkeiten“ akzeptieren, so Leggewie.

    Wie darf man sich das praktisch vorstellen? Lange bevor der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg die Schwäbische Alb mit Windrädern zubauen und mit Stromtrassen untertunneln lässt – was möglicherweise notwendig ist – muss er den Städten und Landkreisen ein umfassendes Gesamtkonzept mit echten Wahlmöglichkeiten präsentieren. Dann darf ausgiebig diskutiert, verworfen und umgeplant werden. Neue demokratische Institutionen wie Ombusleute und Zukunftskammern helfen den Bürgern dabei. „Irgendwann muss aber auch Schluss sein, dann wird gebaut“, sagt Leggewie. Wer sich dann immer noch gegen die Windräder am Horizont wehrt, kann sich legitimerweise nicht mehr auf sein Widerstandsrecht berufen.

    Während Leggewie die politikwissenschaftliche Seite des Gutachtens bearbeitete, war Jürgen Schmid vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesysteme (Iwes) mit der Technik beschäftigt. „Wir können bis 2020 ohne Probleme vollständig aus der Atomenergie aussteigen“, sagt Schmid zur Debatte über den Ausstieg in Deutschland. Mehr noch: Sogar den Abschied vom nuklear-fossilen Energiesystem hält der Forscher bis 2050 für möglich. Grundsätzlich gilt dieses Plädoyer auch für die weltweite Energieproduktion.

    Der relativ kurzfristige Atomausstieg in Deutschland bis 2020 lässt sich Jürgen Schmid zufolge so bewerkstelligen: Vordringlich sei es, die Windenergie auf der Nord- und Ostsee beschleunigt auszubauen. Außerdem müsse man die alten Windparks an Land mit leistungsstärkeren Anlagen aufrüsten und zusätzliche Standorte für Windmühlen ausweisen. Hinzu kommt, dass die Leistung der 17 deutschen Atomkraftwerke schon heute rechnerisch überflüssig ist. Der Strombedarf Deutschlands kann auch ohne sie gedeckt werden.

    Insgesamt bringt Iwes-Forscher Schmid den anstehenden Strukturwandel auf diesen Punkt: „Am Anfang der Zivilisation haben die Menschen das Feuer gebändigt. Nun müssen wir das Feuer bannen.“ Denn in vielen Verbrennungsprozessen, die auf Uran, Kohle, Öl und Gas basieren, lässt sich am Ende nur ein Teil der Energie nutzen, die in den verfeuerten Ressourcen gespeichert war. Atomkraftwerke weisen beispielsweise nur einen Wirkungsgrad von 34 Prozent auf – zwei Drittel der vorhandenen Energie werden an die Umwelt abgegeben. Große Kohle-, Gas- und Öl-Kraftwerke nutzen ihren Brennstoff zu 30 bis 50 Prozent. Statt dieser Verschwendung rät der Beirat, sie durch Wind- und Solar-Kraftwerke zu ersetzen.

    Der in Wind- und Solarkraftwerken erzeugte erneuerbare Strom könnte künftig das Rückgrat der Energieversorgung darstellen. Weil der Wind allerdings unregelmäßig bläst und die Sonne nachts nicht scheint, muss man neue Speichertechnologien entwickeln, um die Energie aufzubewahren. Die besten Möglichkeiten dafür sehen die Forscher in „erneuerbarem Gas“. Mittels der Elektrolyse würde man mit Strom aus Wasser Wasserstoff gewinnen und diesen in Salzkavernen unter der Erde speichern. Das chemische Sabatier-Verfahren, eine Reaktion von Wasserstoff mit Kohlendioxid, lieferte später erneuerbares Methan. Dieses wiederum würde in die bestehenden Gasnetze eingespeist und in Wohngebäuden und Industrieanlagen dezentrale Blockheizkraftwerke antreiben, die gleichzeitig Heizwärme und Strom liefern.

    Klingt gut. Aber hat der globale Wechsel des Energiesystems nur Vorteile? Nein, meint Regierungsberater Leggewie. Selbst die schönste Energiewende bringe Kosten mit sich, auch finanzielle. Leggewie: „Das ist keine reine Win-Win-Situation. Unser heutiger Lebenstil steht zur Disposition“. Weniger Stromverbrauch, ein Laptop statt zwei, kleinere Wohnung, höhere Strompreise?

    Gerade auf den letzten Punkt weist auch Ökonom Manuel Frondel vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung in Essen hin. Wenn man beispielsweise Strom mit Hilfe von Wasserstoff speichere, gehe im Laufe der Umwandlungen rund die Hälfte der Energie verloren. Die Kosten für die so jederzeit verfügbare Elektrizität müssten also mindestens „das Doppelte der ohnehin hohen Kosten der erneuerbaren Energien betragen“, sagt Frondel.

  • Künftig auch Kontrollen am Grauen Kapitalmarkt

    Bundeskabinett beschließt Aufsicht der Finanzvermittler / Künftig auch bei freien Beratern Beipackzettel für Finanzprodukte

    Die Bundesregierung verschärft die Aufsicht über Finanzvermittler außerhalb von Banken und Sparkassen. Die rund 80.000 freien Anlageberater werden von den regionalen Gewerbeämtern kontrolliert. Zudem müssen sich die Verkäufer von Fonds oder Beteiligungen öffentlich registrieren lassen. Zudem wird eine Sachkundeprüfung der Vermittler und ihrer Angestellten eingeführt und eine Berufshaftpflichtversicherung zur Pflicht. Letzteres soll sicher stellen, dass etwaige Schadenersatzansprüche von Kunden auch erfüllt werden können.

    „In Zukunft müsse alle ihre Kunden insbesondere über anfallende Provisionen informieren, die Beratung an den persönlichen Bedürfnissen orientieren und den Kunden ein Beratungsprotokoll aushändigen“, hebt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hervor. Im Segment des so genannten Grauen Kapitalmarkts haben sich in der Vergangenheit immer wieder dubiose Anbieter getummelt und gutgläubiger Sparern mit zweifelhaften Offerten das Geld aus der Tasche gezogen. Zu den bisher unregulierten Produkten zählen zum Beispiel geschlossene Immobilienfonds, Beteiligungen an Windparks, Steuersparmodelle oder Schuldverschreibungen von Unternehmen.

    Das Gesetz stopft auch eine gravierende Lücke im Recht. Künftig müssen die Vermittler Informations- und Dokumentationspflichten einhalten. Die Kunden erhalten zu den Produkten eine Art Beipackzettel, aus dem die wichtigsten Eigenheiten des Angebots hervorgehen, also zum Beispiel die damit verbundenen Chancen, Risiken und Kosten. „Die Haftung für fehlerhafte oder fehlende Prospekte verschärfen wir“, erläutert Aigner. Zudem werden die Verjährungsfristen für Ansprüche aus der Prospekthaftung verlängert. Zusätzliche Haftungsansprüche für fehlende oder fehlerhafte Prospekte können erstmals auch bei fahrlässigem Handeln entstehen.

    Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gehen die Regelungen nicht weit genug. „Gute Ansätze des Entwurfs bleiben Stückwerk“, kritisiert Verbandschef Gerd Billen. Denn die Regierung versäume die Einführung einer schlagkräftigen Aufsicht. Der vzbv hat sich stets für eine Kontrolle durch die Spezialisten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgesprochen, die auch den Banken und Sparkassen beim Vertrieb von Wertpapieren auf die Finger schaut. „Den Gewerbeämtern fehlt dagegen die Erfahrung für solche Prüfungen“, befürchtet Billen.

    Nach Ansicht der Verbraucherzentralen wird mit dem Gesetz auch ein unnötiger bürokratischer Aufwand verursacht. Denn die Gewerbeämter müssen die Unterlagen zu einzelnen Produkten jeweils gesondert anfordern. Läge die Federführung bei der Bundesaufsicht, könnte dieser Dienstweg eingespart werden. Bei der BaFin liegen die Informationen ohnehin vor. Ein weitere Kritikpunkt für den Verband besteht in dem Fähigkeitsnachweis, den die freien Vermittler künftig erbringen müssen. „Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass Kenntnisse in verbrauchergerechter Beratung Bestandteil der Qualifikation sind“, fordert Billen. Die generelle Richtung des Gesetzes bewertet der vzbv allerdings positiv.

    Ganz außen vor bleibt die BaFin künftig nicht. Deren Experten prüfen Die Prospekte der Anbieter bald auch inhaltlich, ob sie  frei von Widersprüchen und verständlich sind.

  • Harte Arbeit gegen gutes Image

    Warum man als Gesundheitsminister beim Volk keine Chancen hat, als Wirtschaftsminister aber glänzen darf

    Der neue Parteichef der FDP steht zwar noch nicht fest. Doch er soll die Partei sichtbar nach außen vertreten können. Dazu gehört auch eine geeignete Position, am besten in der Bundesregierung. Einer der um diese Machtposition kämpfenden Spitzenpolitiker ist Wirtschaftsminister Rainer Brüderle, der auf einem entsprechenden Posten sitzt. Als Favorit für den Parteivorsitz gilt aber Gesundheitsminister Philipp Rösler.

    Nur kann man nach Meinung der Experten mit dessem Amt politisch keinen Blumentopf gewinnen. „Man braucht natürlich Parteivorsitzende, die in ihren Bereichen auch Erfolg erzielen können“, sagt FDP-Präsidiumsmitglied Silvana Koch-Mehrin. Sollte sich Rösler durchsetzen, soll er sich nach Ansicht vieler Liberalen deshalb das Wirtschaftsministerium unter den Nagel reißen.

    Die beiden Ressorts könnten kaum unterschiedlicher sein. Gesundheitsminister sind beim Wahlvolk selten beliebt, obwohl der Job nur mit viel Sachverstand, Standfestigkeit und Engagement erledigt werden kann. Das zählt draußen im Land aber wenig, denn die Botschaften aus diesem Ministerium sind in der Regel schlecht. Das Gesundheitssystem ist in einer alternden Gesellschaft eine Dauerbaustelle. Die zwangsläufig steigenden Kosten können nur durch Leistungskürzungen oder Kostenerhöhungen aufgefangen werden. Das kommt bei den Betroffenen, also allen gesetzlich Versicherten, nicht gut an.

    Beim Wirtschaftsminister werden Standfestigkeit und Engagement dagegen sehr wohl gewürdigt. Das beste Beispiel für die Möglichkeiten im Amt lieferte Karl-Theodor zu Guttenberg, der sich gleich in den ersten Wochen bar jeder Vorkenntnisse Meriten erwarb. Als ordnungspolitisches Gewissen der Nation lehnte der Baron Hilfen für den angeschlagenen Autobauer Opel ebenso ab wie die Unterstützung des Kaufhaus-Konzerns Karstadt. Am Ende setzte er sich damit durch und erhielt – abgesehen vom Unmut der Betroffenen – dafür viel Beifall.

    Lehnt sich dagegen der Gesundheitsminister gegen die Interessen einer Lobby auf, muss er sich warm anziehen. Ärzte oder Apotheker, Krankenkassen, Patientenverbände und erst Recht die Pharmaindustrie können rasch wirkungsvoll Widerstand leisten. Notfalls wird der Streit bis ins Wartezimmer der Arztpraxen getragen. Die Sorge der Kranken um eine gute Versorgung erzeugt stets einen großen Druck auf die Politik. Und betroffen sind jedes Mal viele Millionen Menschen. Dazu geht es um ein riesiges Geschäft mit der Gesundheit. Über 170 Milliarden Euro werden jährlich allein in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umgewälzt. Jeder gesetzliche Eingriff stößt daher auf erheblichen Widerstand.

    Der amtierende Wirtschaftsminister Rainer Brüderle muss sich selten mit folgenreichen Entscheidungen herumplagen. Das Ministerium hat nicht sehr viele Zuständigkeitsbereiche. Energie ist eines der zentralen Themen, in denen der Wirtschaftsminister mitreden darf. Auch die Netzregulierung oder die Kartellbehörden unterstehen dem Haus. Ansonsten darf der Minister die Wirtschaftsprognosen der Bundesregierung vorstellen und vor allem zuversichtliche Reden schwingen. Das wird in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen.

    Darüber hinaus verteilt der Wirtschaftsminister viel Geld. Gut sechs Milliarden Euro beträgt der Etat. Mit rund 1,5 Milliarden Euro davon subventioniert die Regierung die Steinkohleförderung. Über eine Milliarde steckt der Bund in den Raumfahrt. Ansonsten gibt es Hilfen für die Forschung, Elektromobilität und viele andere Branchen. Das Geben kommt gut an, auch wenn Brüderle die Kohlesubventionen im Gegensatz zur Kanzlerin schnell abbauen will. Rösler ist für deutlich höhere Beträge verantwortlich. Neben dem Einfluss auf die Ausgaben der GKV ist das Haushaltsvolumen seines Ministerium mit über 15 Milliarden Euro mehr als doppelt so groß wie Brüderles Etat. Trotzdem hat jeder den Eindruck, es gäbe hier nichts zu verteilen.

    Besonders deutlich wird der Imageunterschied zwischen beiden Ministerien in den Themen, mit denen die Amtsführer in den Medien landen. Brüderle spricht gerne über Zukunftschancen und Technologien, Wachstum und mehr Beschäftigung. Rösler muss den Pflegenotstand anprangern, die Ärzte zur Räson rufen und Zusatzbeiträge verteidigen.

  • Tierschutz per Gütesiegel

    Wissenschaftler plädieren für Tierschutzsiegel

    Mit einem Gütesiegel nach dem Vorbild des â??Blauen Engelsâ?? könnten Verbraucher beim Einkauf bald über die Qualität der Haltung von Schweinen, Rindern, Hühnern oder Puten informiert werden. Das fordert zumindest der Wissenschaftliche Beirat des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) in einer noch unveröffentlichten Stellungnahme für die Bundesregierung.

    â??Der Beirat sieht im Tierschutzlabel ein geeignetes Instrument, um die Tierschutzsituation in der Nutztierhaltung zu verbessernâ??, heiÃ?t es im Gutachten. So werde den Verbrau cherwünschen Rechnung getragen. Die Experten erwarten auch, dass Landwirte, die sich um eine möglichst gute Tierhaltung bemühen, im Wettbewerb gestärkt werden. Da eine europaweite Einführung eines Gütesiegels derzeit nicht absehbar ist, plädieren die Forscher für einen deutschen Alleingang beim Tierschutz.

    Das soll freiwillig verliehen werden und mehrstufig sein, ähnlich wie die Sterne-Regelung in der Hotellerie. Je besser es den Tier während der Aufzucht geht, desto höher darf sich der Produzent einstufen. Die Kriterien für eine artgerechte Haltung sollen streng wissenschaftlich festgelegt werden. â??Eine Kennzeichnung soll die Verbraucher in die Lage versetzen, besonders tiergerecht erzeugte Produkte zu erken nenâ??, erläutert der Beirat den Vorschlag. Denn zwischen den Erwartungen der Verbraucher an eine tiergerechte Haltung und der Praxis in manchen Ställen klafft nach Einschätzung der Fachleute eine groÃ?e Lücke. Von einem Kontrollsystem vom Stall über den Transport bis hin zum Schlachthof verspricht sich der Rat mehr Transparenz bezüglich des Tierschutzes.

    Doch die Widerstände gegen einen besseren Tierschutz sind groÃ?, obwohl viele Verbraucher dies wünschen. â??Gleichwohl stehen viele Vertreter aus Landwirtschaft, Lebensmittel handel und -industrie dem Thema weiterhin reserviert bis ablehnend gegenüberâ??, stellen die Experten fest. Gerade in der Union wehren sich Agrarpolitiker gegen höhere Ansprüche an die Tierhaltung. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) will dagegen Standards durchsetzen, die Nutztieren unnötiges Leid erspart. Spätestens im Herbst sollen die Gesetze verschärft werden. Damit werden zum Beispiel Kastrationen von Ferkeln ohne Betäubung verboten. Die Ministerin setzt sich auch für ein EU-weites Gütesiegel für den Tierschutz ein. Ob sie die Forderungen nach einem deutschen Alleingang aufnimmt, ist dagegen noch offen.

  • Von Morgenmuffeln und Montagsmorgenmuffeln

    An Montagen kommen viele Berufstätige besonders schwer in die Gänge. Viel zu früh schellt der Wecker. Viel zu wackelig sind die Beine beim Zähneputzen. Auch die sonst so versöhnende Tasse Kaffee erzielt nicht die gewünschte Wirkung. Anstatt zur Arbeit wünscht man sich lieber ganz schnell wieder zurück ins warme Bett. Der „Montagsblues“ hat zugeschlagen. Einigen Beschäftigten ergeht es gar an jedem einzelnen Arbeitstag so. Doch warum?

    Jeder sechste Erwerbstätige klagt hierzulande über fehlenden Tatendrang und Mattigkeit nach dem Wochenende. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar doppelt so viele. Angestellte und Arbeiter stellen die größte Gruppe der Montagsmüden. Selbständige und Beamte sind seltener betroffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Pharmaherstellers Stada.

    Einen Grund für den Montagshänger sehen Wissenschaftler im veränderten Tagesrhythmus am Wochenende. Der sorgt für einen besonders schlechten Schlaf in der Nacht zum Montag. „Viele Menschen sind Montagmorgens matt und antriebslos, weil sie am Wochenende ihr Schlafdefizit abgebaut und daher Sonntag zu Montag nur kurz geschlafen haben“, erläutert der Leiter des Schlafmedizinischen Zentrums der Charité Berlin, Ingo Fietze. Konkret heißt das: Am Wochenende haben wir so viel geschlafen, dass wir am Sonntagabend einfach nicht müde werden. Auch der Gedanke an die Arbeit und der damit verbundene Erwartungsdruck, so Fietze, lässt uns schlecht schlafen.

    Zu wenig und zu schlechter Schlaf: Unkonzentriertheit, Gedächtnisschwäche und Abnahme von Geschicklichkeit und Geschwindigkeit sind die Folgen. Zum Glück können Beschäftigte aktiv etwas gegen den Montagshänger tun. Schlafexperte Fietze empfiehlt, den Mittagschlaf am Sonntag sein zu lassen und auch nicht bis mittags zu schlafen. Ebenso hilft viel Bewegung und abends wenig oder kein Alkohol.

    Manch einem Beschäftigten fällt es allerdings jeden Morgen schwer, dem Ruf des Weckers Folge zu leisten. Ob Montag oder Freitag: Früh aus den Federn zu kommen ist für sie eine Qual. Als „Eulen“ bezeichnet die Wissenschaft Menschen, die erst vergleichsweise spät am Tag in die Gänge, dafür erst spät am Abend zur Ruhe kommen. „Lerchen“ stellen das andere Extrem dar. Sie werden abends schnell müde. Frühes Aufstehen ist für sie kein Problem.

    Warum manche Menschen Früh- und manche Spätaufsteher sind, weiß Achim Kramer vom Institut für Medizinische Immunologie der Charité Berlin. „Unsere innere Uhr bestimmt unseren Biorhythmus und damit auch, ob wir eher früh oder eher spät müde werden“, erläutert er. Und: „Unsere Gene steuern, wie schnell die innere Uhr tickt.“ Bei Frühtypen laufe sie schneller. So seien sie für alles ein bisschen zu früh. Auch bei Spättypen sind es häufig die Gene, die die innere Uhr langsamer laufen lassen. „Manchmal kann jemand aber auch nicht so viel Licht wahrnehmen und ist deshalb ein Spättyp“, so Kramer.

    Auf etwa ein Viertel schätzt Schlafforscher Fietze den Anteil der Eulen und Lerchen in der Bevölkerung. Eulen, also Morgenmuffel, sind dabei viel verbreiteter. Der Grund: „Unsere Gesellschaft fängt viel zu früh am Tag an. Die Schule geht um 7 Uhr los. Entsprechend früh müssen auch die meisten Beschäftigten raus“, beklagt Kramer. Würden Arbeit und Schule erst um 9 Uhr losgehen, würde es auch weniger Morgenmuffel geben.

    Während Morgenmuffeln frühe Arbeitszeiten Schwierigkeiten bereiten, plagen Abendmuffel eher soziale Probleme. Wollen die Freunde ins Kino gehen, können sie nicht mit, weil sie zu müde dafür sind. So einfach umstellen kann ein Morgenmuffel seinen Rhythmus allerdings nicht: „Eigentlich kann man nicht viel dagegen tun“, sagt Chronobiologe Kramer. Man müsse es akzeptieren, was im Übrigen auch die  Gesellschaft tun sollte.

    Ein Lichtblick bleibt – und das im wahrsten Sinne des Wortes: Was einem Langschläfer für einen besseren Start in den Tag hilft, ist genug Licht. „Je mehr Licht ein Mensch tankt, desto eher wird er abends müde“, erklärt Charité-Forscher Kramer. Dann schafft man es auch, um 21 oder 22 Uhr ins Bett zu gehen und einzuschlafen. Besonders frühes Licht ist gut. Besonders effektiv ist es, so Kramer, morgens eine Runde zu joggen. Allerdings müsse man das auch regelmäßig machen.
        

  • Letzter Wille mit Tücken

    Ein Testament kann auf unterschiedliche Art und Weise niedergeschrieben werden/ Mit Expertenrat gehen Laien auf Nummer sicher

    Ein Testament sorgt dafür, dass das eigene Hab und Gut nach dem Tod in die richtigen Hände gelangt. Auch dass die Familie gut versorgt ist, stellt die Verfügung sicher. Doch für wen lohnt es sich überhaupt, den Letzten Willen zu Papier zu bringen. Und in welcher Form kann das geschehen?

    Es ist keine Frage des Alters, ein Testament aufzusetzen. „Jeder, der etwas zu vererben hat, sollte seinen Letzten Willen niederschreiben“, rät der Ravensburger Rechtsanwalt Christof Wild. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die gesetzliche Erbfolge, die eintritt, wenn der Verstorbene keine individuelle Regelung getroffen hat, kann zu höchst unerfreulichen Ergebnissen führen.

    „Viele gehen davon aus, dass ohnehin alles der Partner erbt und verfassen kein Testament“, erläutert Wild. Das ist ein Trugschluss. Denn in so manch einer Familienkonstellation, erbt plötzlich die Verwandtschaft mit. Das kann zum Problem werden, wenn sich die von den Eheleuten bewohnte Immobilie im Nachlass befindet und die Miterben auf Auszahlung ihres Anteils am Häuschen pochen. Verfügt nun die hinterbliebene Witwe nicht über genügend finanzielle Mittel, kann das eine Teilungsversteigerung nach sich ziehen.

    Beim Verfassen des Testaments lauern einige Tücken. Auch gibt es verschiedene Arten der Verfügung. Da ist das Einzeltestament, das, wie der Name schon sagt, von einer einzelnen Person aufgesetzt wird. Es kann entweder vollständig per Hand geschrieben sein oder mithilfe eines Notars verfasst werden. „Ein nach Beratung durch Rechtsanwalt oder Notar verfasstes Testament gibt in der Regel eine gewisse Sicherheit, dass sämtliche Formulierungen richtig gewählt sind und das Papier im Streitfall vor Gericht Bestand hat“, so Anwalt Wild.

    Aber auch gemeinsam kann ein Testament aufgesetzt werden – entweder von Eheleuten oder von gleichgeschlechtlichen Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Bei solch einem Gemeinschaftlichen Testament wird der Text von einem der Partner geschrieben und unterschrieben und dann vom anderen zum Beispiel mit dem Satz „Dies ist auch mein letzter Wille“ gegengezeichnet. „Berliner Testament“ nennt sich eine bestimmte Form des Gemeinschaftlichen Testaments. Hier setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst wenn beide verstorben sind, sollen die gemeinsamen Kinder erben.

    Als „erbrechtlicher Maßanzug“ bezeichnet der Gründungs- und Ehrenpräsident des Deutschen Forums für Erbrecht, Klaus Michael Groll, das Testament. Wollen Unerfahrene ein solches Dokument aufsetzen, sollten sie einen Spezialisten zurate ziehen, rät er. Was ohne Expertenrat beim Verfassen von Testamenttexten so schief gehen kann, weiß Anwalt Wild: „Laien bringen häufig Begriffe durcheinander“, sagt er. „Vermächtnis“ etwa sei nicht dasselbe wie „vererben“. Wer ein Vermächtnis bekommt, hat gegen die Erben einen Anspruch, etwa auf die goldene Uhr. Erbe ist er aber nicht. Auch die genaue Bedeutung von „Vorerbe“ und „Nacherbe“ kennen viele nicht. Dass ein Vorerbe das Vermögen zuerst erbt und der Nacherbe nach dessen Ableben Zugriff darauf erhält, ist meist klar. Doch dass der Vorerbe über die ihm so vererbte Vermögenssubstanz oder Immobilie nicht frei verfügen und sie nicht veräußern kann, wissen viele nicht.

    Beiweilen wird auch das Wörtchen „enterben“ falsch verstanden. Es bedeutet eben nicht wie so häufig angenommen, dass der aufmüpfige Sohn vom strengen Vater keinen müden Cent sieht. Schließlich gibt es da noch den Pflichtteil, der praktisch bestimmten gesetzlichen Erben, insbesondere Kindern zusteht. „Der Pflichtteil ist ein ganz hohes Recht“, so Anwalt Wild. Dafür, dass einem den Pflichtteil entzogen wird, müsse man zum Beispiel eine Straftat begangen haben, die eine Haftstrafe ohne Bewährung nach sich zieht.

    Der Verbleib des Vermögens lässt sich neben dem Testament auch durch einen Erbvertrag regeln. Diesen Pakt schließt der Erblasser noch zu Lebzeiten mit dem Erben ab. Der Erbvertrag muss vor einem Notar geschlossen und beurkundet werden. „Nur in Ausnahmefällen ist das Dokument Mittel der Wahl“, erläutert Rechtsanwalt Wild. Schließlich bedeutet der zweiseitige Vertrag eine starke Bindung und kann in der Regel nur zusammen abgeändert werden. „Immer wieder kommt es vor, dass aus dicken Freunden Feinde werden“, gibt Wild zu bedenken. Dann sei es unter Umständen schwierig, den Vertrag rückgängig zu machen.

  • Erbschaft: So lassen sich Steuern und Gebühren sparen

    Wer ein Erbe antritt, muss mit allerlei Kosten rechnen. Zum einen hält der Staat seine Hände auf und pocht auf seinen Anteil. Vor allem bei großen Summen kassiert der Fiskus Steuern ein. Zum anderen zieht auch die Abwicklung des Nachlasses mal hier, mal da eine Gebühr nach sich. Ganz legal lassen sich die Zahlungen minimieren.

    Banken oder Grundbuchämter pochen beispielsweise auf einen Erbschein, wenn sie Geld herausrücken oder eine Immobilie umschreiben sollen. Wie viel eine solche Bestätigung kostet, richtet sich nach der Höhe des Erbes. „Bei einem Nachlass von 200.000 Euro fallen für Beantragung und Aushändigung des Dokuments jeweils 357 Euro an“, rechnet der Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht, vor. „Ein notarielles Testament erspart den Erben in der Regel den Erbschein“, so Steiner. Allerdings habe der Erblasser im Vorfeld höhere Kosten, weil er für den Gang zum Notar auch ein paar Geldscheine locker machen muss.

    Die meisten Erben müssen keine Angst vor dem Finanzamt haben. Nur bei recht hohen Summen langt das Finanzamt zu. Steuerfrei bleibt alles, was den so genannten Freibetrag nicht überschreitet. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich danach, wie eng Erbe und Erblasser miteinander verwandt waren. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gilt zum Beispiel ein Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder und Stiefkinder haben 400.000 Euro frei. Treten Eltern das Erbe an, müssen sie 100.000 Euro nicht versteuern. Für sonstige Verwandte wie Geschwister, Nichten oder Onkel gelten 20.000 Euro.

    Bei einem größeren Vermögen, einer entfernten Verwandtschaft oder einer Bekanntschaft kann die Besteuerung schnell zum Problem werden. Dann kann es sinnvoll sein, einen Teil des Besitzes schon vor dem Erbfall zu verteilen. Zwar gelten für  Schenkungen fast ausnahmslos die gleichen Freibeträge wie für Erbschaften. Doch die Beträge können alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Durch diesen Vorteil lassen sich auch hohe Werte ohne Steuerabzug vermachen.

    „Eine Schenkung ist das wichtigste Instrument, um die Erbschaftsteuer zu schmälern“, erläutert Rechtsanwalt Steiner. Gleichzeitig warnt der Jurist allerdings vor vorschnellen Zuwendungen. „So etwas sollte gut überlegt sein“, rät er. Wer wisse zum Beispiel, ob er später einmal zum Pflegefall wird und deshalb mehr Geld im Alter benötigt. Auch fühlten sich viele Ältere in der Immobilie nicht mehr wohl, wenn den Kindern das Häuschen gehört.

    Im schlimmsten Fall bringt der Antritt des Erbes anstelle des erhofften Geldsegens finanzielle Verluste mit sich. Da müssen Schulden müssen beglichen, Steuern nachgezahlt oder Bankdarlehen beglichen werden. In der Regel haben die „Bedachten“ sechs Wochen Zeit, um das Erbe  ausschlagen. Ein Wermutstropfen bleibt: Auch das ist nicht umsonst. „Wer ein Erbe ausschlagen möchte, muss das beim Nachlassgericht oder beim Notar zu Protokoll gegeben“, so Steiner. Und dafür fällt eine Gebühr an. 

  • Schlechte Karten für alte AKW

    Umweltminister Röttgen präsentiert neue Kriterien für Sicherheitscheck der Atomkraftwerke. Den Absturz eines vollbetankten Airbus A380 würde wohl keines überstehen

    Bis Mitte Juni will Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) einen neuen gesellschaftlichen Atomkonsens herstellen. Diesen solle der Bundestag als Novelle des Atomgesetzes beschließen und damit die Frage beantworten: Welche deutschen Atomkraftwerke dürfen nach der Katastrophe von Fukushima noch wie lange weiterlaufen? Die Basis dafür soll die neue Sicherheitsüberprüfung der Anlagen liefern, deren Grundzüge Röttgen am Donnerstag vorstellte.

    Bis zum 15. Mai werden Experten alle 17 deutschen Atomkraftwerke anhand neuer Kriterien untersuchen, die die Reaktorsicherheitskommission ausgearbeitet hat. Das Ergebnis werde veröffentlicht, stellte Röttgen klar. Danach habe man einen Monat Zeit für die politische Entscheidung.

    Ein wesentliches Thema des Sicherheitschecks wird sein, ob die Kraftwerke Terrorangriffe mit großen Passagierflugzeugen so überstehen, dass es nicht zur weitreichenden Verseuchung durch austretende Radioaktivität kommt. Bisher ist das nicht gewährleistet. Besonders die älteren Anlagen würden Flugzeugabstürzen kaum standhalten.

    In den kommenden Wochen will die Kommission deshalb neue Kriterien anwenden, um die Risiken zu bewerten. „Wir werden die gängigen Flugzeugtypen betrachten“, sagte Rudolf Wieland, Chef der Reaktorsicherheitskommission. Nehmen die Wissenschaftler diese Ankündigung ernst, müssten sie überprüfen, ob die Atomkraftwerke auch gezielte Attacken mit einem vollbetankten Airbus A380 überleben würden.

    Nach Einschätzung des Öko-Instituts ist das fraglich. Wissenschaftlerin und Ingenieurin Simone Mohr sagte gegenüber der taz: „Vermutlich überstünde keines der deutschen Atomkraftwerke einen gezielten Terrorangriff mit einem A380.“ Außerdem könnte die Nachrüstung so teuer werden, dass es sich für die Energieunternehmen nicht mehr lohnte, ihre Kraftwerke weiter Strom produzieren zu lassen. Bereits 2004 hatte das Bundesamt für Strahlenschutz den Firmen empfohlen, die Kraftwerke Biblis A, Brunsbüttel, Isar 1, Obrigheim und Philippsburg 1 abzuschalten, weil sie keinen ausreichenden Schutz gegen Flugzeuge aufwiesen.

    Als Folge von Fukushima wird die Reaktorkommission auch untersuchen, ob die AKW gegen stärkere Erdbeben, als bisher unterstellt, gewappnet sind. Wäre das nicht der Fall, müssten sie eventuell auch dafür nachgerüstet werden. Zudem wollen die Wissenschaftler überprüfen, wie die Kraftwerke auf größere Hochwasser der Flüsse und stärkere Flutwellen an den Küsten reagieren.

    Ein heikles und für die Betreiber teures Thema ist auch dieses: Müssen sie die Notstromversorgung der Reaktoren so verbessern, dass diese bis zu 72 Stunden mit Batteriestrom gekühlt werden können? Heute reicht der Nachweis, dass die Batterien zwei Stunden halten, sagte Röttgen. In Fukushima hatte der Tsunami die Notstromaggregate zerstört. Kurz darauf fielen auch die Batterien aus.

    Röttgen und Wieland argumentierten, dass die neuen Kriterien viel schärfer seien als die alten. Nach der Fukushima-Erfahrung unterstelle man einerseits größere Naturkatastrophen. Zusätzlich würden die Folgen untersucht, falls mehrere Naturereignisse, Unglücke und Pannen zusammenträfen. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin, bis 2005 selbst Umweltminister, kritisierte dagegen: „Der Kommission wurden keine Maßstäbe für die Überprüfung der Sicherheit mitgegeben, sondern lediglich unverbindlich und schwammig Themen aufgelistet.“

    In den kommenden sechs Wochen sollen „80 bis 100“ Wissenschaftler in sieben Fachteams die Atomkraftwerke durchforsten. Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit leitet die Untersuchung und zieht andere Einrichtungen wie den TÜV oder das Öko-Institut hinzu. Die meiste Arbeit findet an den Schreibtischen beim Studium von Unterlagen statt. Falls notwendig, sollen die Prüfer den AKW aber auch Besuche abstatten.

    Was bei der Untersuchung herauskommt, ist offen. Röttgen rechnete gestern mit einem „differenzierten Ergebnis“. Dieses dürfte von der Härte der Kriterien abhängen, die die Wissenschaftler tatsächlich anwenden. Die sieben ältesten Atomkraftwerke, die gegenwärtig abgeschaltet sind, haben schlechtere Karten, als die neueren. Fraglich bleibt auch, ob die Strommengen der dann ausgemusterten Kraftwerke auf die übrig bleibenden übertragen werden dürfen.

  • Der Weg zum neuen Atomkonsens

    Wie die Bundesregierung ihr Atommoratorium durch schärfere Sicherheitschecks nachträglich legitimiert

    In ihrer Atompolitik hat die schwarzgelbe Bundesregierung gegenwärtig ein dickes Problem. Als Reaktion auf die Katastrophe von Fukushima haben die Führungen von CDU, CSU und FDP in einer Hauruck-Aktion sieben alte Atomkraftwerke abschalten lassen. Dieses politische „Moratorium“ ist juristisch fragwürdig, sagen viele Experten. Mittels neuer Sicherheitsanforderungen, die Umweltminister Norbert Röttgen am Donnerstag vorstellte, und einer Novellierung des Atomgesetzes versucht die Regierung nun, rechtlich sicheren Boden zu gewinnen.

    Das Moratorium der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, das Kanzlerin Angela Merkel vor knapp drei Wochen verkündete, ist ein politischer Akt ohne ausreichende Rechtsbasis. Das haben Gerichte zwar noch nicht festgestellt. Doch darauf deutet die Einschätzung vieler Juristen hin.

    Unter anderem Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) argumentiert zwar mit Paragraf 19 des Atomgesetzes. Die staatliche Atomaufsicht kann demnach die Energieunternehmen anweisen, „Gefahren für Leben und Gesundheit“ zu beseitigen. Rechtfertigt dieser Paragraf aber die Abschaltung der alten AKW? In Deutschland gab es ja kein Erdbeben und auch keinen Tsunami. Möglicherweise können die Kraftwerksfirmen also Schadensersatz einklagen, was den Bund hunderte Millionen Euro kosten kann.

    Mit der neuen Sicherheitsüberprüfung will Röttgen nun nachweisen, dass infolge der Fukushima-Katastrophe sich die Risiko- und Gefahreneinschätzung auch im Hinblick auf die deutschen Atomkraftwerke geändert hat. Ein Beispiel: Die Reaktorsicherheitskommission wird untersuchen, ob die AKW gegen stärkere Erdbeben, als bisher unterstellt, gewappnet sind. Zudem wollen die Wissenschaftler überprüfen, wie die Kraftwerke auf größere Hochwasser der Flüsse und stärkere Flutwellen an den Küsten reagieren.

    Ein wesentliches Thema des Sicherheitschecks wird auch sein, ob die AKW Terrorangriffe mit großen Passagierflugzeugen überstehen. „Wir werden die gängigen Flugzeugtypen betrachten“, sagte Rudolf Wieland, Chef der Reaktorsicherheitskommission. Nehmen die Wissenschaftler diese Ankündigung ernst, müssten sie überprüfen, ob die Atomkraftwerke auch gezielte Attacken mit einem vollbetankten Airbus A380 verkrafteten. Bisher ist das nicht gewährleistet. Besonders die älteren Anlagen hielten Flugzeugabstürzen kaum stand. Zusätzlich würden die Folgen untersucht, falls mehrere Naturereignisse, Unglücke und Pannen zusammenträfen, sagte Röttgen.

    Mit den Ergebnissen des harten Sicherheitstests kann der Minister die Schnellabschaltung der alten AKW nachträglich legitimieren. Und auch den neueren kann Röttgen das Leben schwer machen. Außerdem übt der Sicherheitscheck Druck auf die Energieunternehmen aus. Diese sind in den kommenden Monaten möglicherweise bereit, noch weitere Kraftwerke zu opfern, damit wenigstens einige weiterlaufen. Diesen neuen Konsens würden Regierung und Bundestag in eine abermalige Novellierung des Atomgesetzes gießen. Damit wären Klagen der Unternehmen die Grundlage entzogen.

  • Bahn pocht auf sichere Stromversorgung

    Fuhrpark wird in den nächsten Jahren moderner / Gespräch mit neuer Landesregierung über Stuttgart 21 gesucht / Razzia der EU-Ermittler

    Die sich abzeichnende Energiewende könnte der Deutschen Bahn (DB) Schwierigkeiten bereiten. Der jetzt abgeschaltete Reaktor Neckarwestheim I lieferte acht Prozent des Stroms für den Betrieb der Züge. „Die Energieversorgung ist trotzdem gesichert“, stellte Bahnchef Rüdiger Grube klar, forderte aber für die langfristige Versorgungssicherheit eine rasche Baugenehmigung für das Kohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen. „Wir kaufen zudem alles auf, was zu vertretbaren Konditionen am Markt für regenerative Energien verfügbar ist“, versicherte der Manager.

    Mittlerweile ist die Bahn auch selbst zum Produzenten von Ökostrom geworden. Drei Windparks wurden aufgekauft und auf brach liegenden Bahnflächen sollen Solarkraftwerke entstehen. Allerdings reicht dies für den Betrieb der Züge bei weitem nicht aus. Elf Terrawattstunden Strom verbraucht die Bahn jährlich, soviel wie die Städte Hamburg oder Berlin. Gerade einmal 37 Megawattstunden liefern die konzerneigenen Windfarmen. Das kritische Bündnis „Bahn für Alle“ hält eine vollständige Versorgung mit Windenergie für machbar. „Man bräuchte 270 Windparks dieser Größe, um den gesamten Strombedarf der DB zu decken“, heißt es im Alternativen Geschäftsbericht der Initiative.

    Stromprobleme ganz anderer Art könnte eine Untersuchung der EU-Kommission bringen. Wie jetzt bekannt wurde, haben deren Ermittler am Dienstag dieser Woche Geschäftsräume von Konzerngesellschaften durchsucht. Die Fahnder gehen dem Verdacht nach, dass die DB eigenen Unternehmen Fahrstrom preiswerter verkauft als Konkurrenzbahnen. Sollte sich die Vermutung am Ende der wohl langwierigen Ermittlungen bestätigen, droht dem Konzern eine hohe Geldstrafe.

    Das große Thema Stuttgart 21 geht die DB ruhig an. Nach der Regierungsbildung in Baden-Württemberg im Mai am Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 will Grube das Gespräch mit dem neuen Ministerpräsidenten suchen und die Arbeiten an dem umstrittenen Bahnhof wieder aufnehmen. Bis dahin werde der Konzern keine neuen Fakten schaffen, „weder in baulicher Hinsicht noch bezüglich der Vergabe von Aufträgen“, betonte Grube auf der Bilanzpressekonferenz des Unternehmens in Berlin. Auch werde weiter mit Hochdruck an dem Stresstest für die unterirdische Station gearbeitet, der im Schlichtungsverfahren um das umstrittene Vorhaben vereinbart wurde. Nachgiebig zeigt sich der Vorstand indessen nicht und kündigte erneut Schadenersatzklagen für den Fall an, dass sich das Land nicht an die abgeschlossenen Verträge hält.

    Unterdessen erholt sich die Bahn wirtschaftlich wieder von den schweren Einbrüchen im Transportmarkt während der Krise. Der Umsatz erhöhte sich um fast 14 Prozent auf über 33 Milliarden Euro. Gut eine Milliarde Euro blieben als Jahresergebnis 2010 in der Kasse hängen. Die Hälfte des Betrags kassiert der Bund als Dividende. In diesem Jahr rechnet der Vorstand mit weiter steigenden Umsätzen und Gewinnen. Ohne die technischen Pannen wäre das Ergebnis wohl deutlich besser ausgefallen. Ins Kontor geschlagen hat zum Beispiel die Berliner S-Bahn, deren Pannenserie einen dreistelligen Millionenbetrag kosteten.

    Die Fahrgäste können auf entspannte Reisen hoffen. Denn in den nächsten Jahren verbessert sich die Ausstattung des Fuhrparks erheblich. In diesem Jahr rollen die generalüberholten ICE wieder aus der Werkstatt. 2012 kommen 16 Züge des ICE 3 neu und die überholte IC-Reihe wieder auf die Gleise. 2013 schließlich werden Doppelstockwagen für den Fernverkehr ausgeliefert.

    Kritiker der Deutschen Bahn sind mit dem Kurs des Unternehmens trotz der positiven wirtschaftlichen Entwicklung unzufrieden. Der Verkehrsexperte der Grünen, Anton Hofreiter, fordert eine Zerschlagung des Konzerns. Es sei unverständlich, warum ein deutsches Staatsunternehmen in anderen Ländern der Welt aktiv werde, sagt der Bundestagsabgeordnete. Hofreiter plädiert für eine Trennung des Netzes und die Reinvestition der Trassengewinne in die Schienenwege. Die Logistik könne verkauft werden. Im Personenverkehr solle sich der Konzern dann im Wettbewerb behaupten. Auch die verkehrspolitische Sprecherin der Linken, Sabine Leidig, will mehr gesellschaftlichen Einfluss auf die DB ausüben. „Es braucht eine grundlegende Revision der Bahnreform“, verlangt die Politikerin.

  • Selbst Managerinnen haben Bürgerrechte

    Kommentar zur Frauenquote von Hannes Koch

    Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist weiblich. Der Anteil der Chefinnen in großen deutschen Unternehmen dagegen beträgt drei Prozent. Aus diesem Gegensatz kann man nur schließen, dass die historisch bedingte Benachteiligung von Frauen immer noch wirkt. Der berufliche Aufstieg wird ihnen zum Teil verwehrt. Klingt altmodisch? Die Frauenbewegung der 1970er Jahre lässt grüßen? Jedenfalls widerspricht dieser Zustand unserer Verfassung. Dort heißt es in Artikel 3, dass niemand wegen seines oder ihres Geschlechts diskriminiert werden darf. Auch Managerinnen haben Bürgerrechte.

    Deshalb reicht es nicht, was die Personalchefs der großen deutschen Konzerne auf Drängen von CDU-Frauenministerin Kristina Schröder am Mittwoch angeboten haben. Langsam soll der Anteil von Frauen in den Top-Jobs der Wirtschaft nun steigen – immer nach Belieben der Firmen selbst. Eine gesetzliche Quote von beispielsweise 30 Prozent, die Arbeitsministerin Ursula Von der Leyen (CDU) fordert, wird es vorläufig nicht geben.

    Diese aber wäre notwendig. Denn die Einhaltung von Bürgerrechten steht laut Verfassung nicht zur Disposition – weder der Regierung noch des Vorstandes irgendeiner Aktiengesellschaft. Regierung, Bundestag und Bundesrat müssen die Bürgerrechte gewährleisten – natürlich sofort und per Gesetz. Wann und womit denn sonst?

    Um das Misslingen ihrer freiwilligen Versprechen zu beweisen, hatten die Firmen nun genug Zeit. Zehn Jahre sind seit ihrer erstmaligen Zusage ins Land gegangen. 2001 bereits hatten sie angekündigt, den Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten deutlich zu erhöhen. Passiert ist seitdem kaum etwas.

    Die Unternehmen jetzt zum Fortschritt zu zwingen, wird ihnen nicht schaden. Wer die gut ausgebildete Hälfte der Bevölkerung quasi automatisch von Führungsaufgaben ausschließt, ist offenbar ein schlechter Manager. Das Interesse seines Betriebs und seiner Beschäftigten scheint ihm nicht am Herzen zu liegen. Betriebswirtschaftliche Nachteile nimmt er billigend in Kauf. Vorstände, die so handeln, bedürfen neuer, besser qualifizierter Kolleginnen.

  • Großunternehmen wollen mehr Chefinnen

    DAX-Konzerne sagen Bundesregierung zu, mehr Frauen in Führungspositionen einzustellen. Arbeitsministerin Von der Leyen sieht „Licht und Schatten“

    Noch in diesem Jahr wollen die 30 größten deutschen Aktiengesellschaften neue Ziele für ihren künftigen Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten veröffentlichen. Das sagten die Personalvorstände der DAX-30-Unternehmen am Mittwoch der Bundesregierung zu. Mehrere Ministerinnen hatten in den vergangenen Monaten mit unterschiedlicher Vehemenz darauf gedrängt, dass die niedrige Zahl führender Managerinnen rasch steigen müsse. Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Wieviele Frauen arbeiten heute in Top-Jobs?

    In den 160 größten deutschen Aktiengesellschaften sind gegenwärtig nur drei Prozent der Vorstandsposten mit Frauen besetzt. Bei den Aufsichtsräten liegt der Anteil um zehn Prozent. Der Mittelstand verzeichnet dagegen zum Teil deutlich höhere Werte.

    Haben Frauen in unseren Nachbarländern bessere Chancen?

    In Norwegen sind fast 40 Prozent aller Aufsichtsratsposten mit Managerinnen besetzt. Deutlich über 20 Prozent haben Finnland und Schweden. Aber auch Dänemark, die Niederlande und Großbritannien liegen vor Deutschland, das dennoch leicht über dem Durchschnitt der 27 EU-Staaten rangiert.

    Kann der Plan von Frauenministerin Schröder helfen?

    Nach dem Treffen mit der Regierung am Mittwoch bedankte sich Siemens-Personalchefin Brigitte Ederer für „den hilfreichen Druck der Politik“. In den Unternehmen kommt eine neue Dynamik in Gang. Familien- und Frauenministerin Kristina Schröder (CDU) will mit ihrem gerade veröffentlichten Stufenplan nun erreichen, dass sich die Zahl weiblicher Vorstände und Aufsichtsräte bis 2013 im Durchschnitt verdreifacht. Für den Fall, dass das nicht funktioniert, droht Schröder mit einer „gesetzlichen Pflicht zur Selbstverpflichtung“. Soll heißen: Die Firmen wären dann per Gesetz gezwungen, sich höhere Ziele zu setzen. Wie diese aussähen, bliebe ihnen aber selbst überlassen. Weil die Wirtschaft freilich Angst vor schlechtem Ruf hat, dürfte sich allmählich etwas verbessern.

    Was will Arbeitsministerin Von der Leyen?

    Eigentlich befürwortet Ursula von der Leyen (CDU) eine gesetzlich festgeschriebene Quote von rund 30 Prozent Frauen in Führungspositionen. Damit konnte sie sich bei Kanzlerin Angela Merkel aber nicht durchsetzen. Um nicht allein dazustehen und überhaupt etwas erreichen, stellt sich Von der Leyen nun hinter den weicheren Plan von Frauenministerin Schröder.

    Wie argumentieren Firmen und Verbände?

    Die veröffentlichte Meinung aus Vorständen und Wirtschaftsverbänden geht überwiegend in die gleiche Richtung: Eine gesetzliche Frauenquote für Managerinnen lehnt man ab. Stellvertretend hat das am Mittwoch noch einmal Heinrich Driftmann, der Präsident der Industrie- und Handelskammern, formuliert. Viele Vorstände fühlen sich durch eine Quote zu sehr gebunden. Sie sagen, besonders für technische Führungsaufgaben ließen sich schwer Frauen finden, weil zu wenige diesen Berufsweg einschlügen.

    Kennen andere Länder eine Quote?

    Ja, feste Anteilsregelungen für Frauen in Führungsgremien gibt es unter anderem in Spanien, Norwegen und Frankreich. In weiteren Staaten, beispielsweise Österreich, wird darüber diskutiert.

    Welche Vorteile hat ein höherer Frauenanteil?

    Grundsätzlich verfügen Frauen und Männer über ähnliche Qualifikationen und Talente. Firmen verzichten deshalb auf Kenntnisse, die ihnen nützlich sein könnten, wenn sie die Hälfte der möglichen Bewerber von Führungsaufgaben ausschließen. Das kann zu betriebswirtschaftlichen Nachteilen führen.

  • Freiwilligkeit statt Quote für Managerinnen

    CDU-Arbeitsministerin Von der Leyen rückt von gesetzlicher Festlegung des 30-Prozent-Ziels für Frauen in Firmenvorständen ab. Neue Selbstverpflichtung der Wirtschaft soll es richten

    Im Januar noch plädierte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen für eine gesetzliche Frauenquote bei Führungskräften. Einen Anteil von 25 bis 30 Prozent brachte die CDU-Ministerin ins Gespräch – und erregte den Widerspruch der Kanzlerin. Um wenigstens etwas durchsetzen, unterstützt von der Leyen nun den weicheren Plan von Familienministerin Kristina Schröder, die eine Art gesetzliche Selbstverpflichtung für Unternehmen anpeilt.

    Am Mittwoch trifft sich die Regierung mit den Personalvorständen der 30 Konzerne des Deutschen Aktienindex (DAX). Schröders Diskussionsvorschlag sieht so aus: 1.200 börsennotierte und mitbestimmte Unternehmen sollen bis 2013 den Anteil von Frauen in ihren Vorständen und Aufsichtsräten im Durchschnitt verdreifachen. Bislang sind in den Firmen der vier Aktienindizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX nur drei Prozent der Vorstände und zehn Prozent der Aufsichtsräte weiblich. Für einzelne Unternehmen bestünde keine bindende Verpflichtung, mehr Managerinnen zu berufen – die Wirtschaft müsste den höheren Frauenanteil nur im Durchschnitt erreichen.

    Für den Fall, dass das bis 2013 nicht klappt, droht Schröder mit einem Gesetz. Wann dieses genau kommen soll, konnte ein Sprecher am Dienstag nicht sagen. Von der Leyen wünscht, dass wenigstens die Selbstverpflichtung schnell mit einem Gesetz untermauert wird. Ob und wie die CDU-Ministerinnen ihre Vorstellungen durchsetzen können, ist fraglich: Bei einer Vorbesprechung in der vergangenen Wochen machten Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) nicht den Eindruck, als würden sie das Vorhaben unterstützen.

    Die DAX-Konzerne sollen am Mittwoch Vorschläge unterbreiten, wie sie die Zahl weiblicher Führungskräfte selbstständig erhöhen könnten. Schröder regt in ihrem Stufenplan an, zunächst die „Rahmenbedingungen“ zu verbessern. Dazu würden beispielsweise flexiblere Arbeitszeiten in Unternehmen gehören. Auch sollen die Firmen das Prinzip der Frauenförderung ernst nehmen, das im Verhaltenskodex für deutsche Aktiengesellschaften niedergelegt ist. Vor rund zehn Jahren hatten sich Wirtschaftsverbände bereits einmal verpflichtet, mehr Frauen in die Leitungsebene zu holen – mit bis heute geringem Erfolg.

  • „Die kritische Masse erreichen“

    Aufsichtsrätin Frauke Vogler plädiert für die Frauenquote in Führungspositionen der Wirtschaft

    Hannes Koch: Frau Vogler, Sie sitzen im Aufsichtsrat des Solarherstellers Q-Cells. In diese Führungsposition haben Sie es aus eigener Kraft geschafft. Wieso plädieren Sie trotzdem für eine gesetzliche Quote, die die Besetzung von leitenden Posten mit Frauen vorschreiben würde?

    Frauke Vogler: Heute nutzen die Unternehmen die Qualifikationen von Frauen in Leitungspositionen kaum. Das Potential geeigneter Bewerberinnen nicht aufzugreifen, bringt betriebswirtschaftliche Nachteile mit sich. Deshalb ist es geboten, dass mehr Frauen in Führungspositionen aufsteigen. Dies allerdings passiert nicht von alleine. Vor zehn Jahren bereits haben sich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft selbst verpflichtet, die Zahl von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten signifikant zu erhöhen. Einen messbaren Erfolg hatten dieser und andere Versuche bis heute nicht.

    Koch: Sind Frauen die besseren Manager?

    Vogler: Nein, pauschal kann man das natürlich nicht sagen. Aber es gibt durchaus Beispiele, bei denen eine Kandidatin mit den richtigen Qualifikationen Positives im Unternehmen hätte bewirken können. Wenn Firmen auf solche Chancen verzichten, schaden sie sich selbst.

    Koch: Wie sollte die Quote aussehen?

    Vogler: Der Gesetzgeber müsste festlegen, dass mindestens 25 Prozent der Sitze in Vorständen und Aufsichtsräten mit weiblichen Kandidatinnen besetzt werden. Damit würden wir die kritische Masse erreichen.

    Koch: Warum nur 25 Prozent und nicht die Hälfte aller Führungspositionen?

    Vogler: Weil 25 Prozent vermutlich ausreichen, um einen Prozess in Gang zu setzen, der sich selbst verstärkt und nicht mehr rückgängig zu machen ist. Positionen werden auch nach dem Ähnlichkeitprinzip besetzt: Männer wählen eher Männer aus, Frauen eher Frauen. Sitzen erst genug Managerinnen in wichtigen Positionen, steigt der Frauenanteil in den Führungsetagen von alleine weiter.

    Koch: Führt die Frauenquote zur Benachteiligung von Männern?

    Vogler: Für den einzelnen Mann kann das einen Nachteil bedeuten, falls er einer gleich gut qualifizierten Kandidatin im Auswahlverfahren unterliegt. Gesamtgesellschaftlich sollten wir das aber als Kompensation für die Hindernisse betrachten, die Frauen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten überwinden mussten, wenn sie aufsteigen wollten.

    Koch: Verhindern Männer in Unternehmen das Fortkommen der Frauen – oder ist das ein Vorurteil?

    Vogler: Nein, das ist kein Vorurteil. Männer behindern Frauen, weil sie sich etwa männliche Nachfolger suchen. Dieser Auswahlprozess erfolgt oft nicht absichtsvoll, sondern intuitiv. Junge Männer werden bevorzugt und junge Frauen im selben Team erscheinen oft gar nicht als geeignete Kandidatinnen.

    Koch: Wie haben Sie es in Aufsichtsrat von Q-Cells geschafft?

    Vogler: Ich habe die Berufung meinem eigenen beruflichen Netzwerk zu verdanken. Weil ich als Anwältin und Steuerberaterin schon früher Mandanten aus der Solarindustrie betreute, brachte ich Branchenkenntnisse und Fachkompetenz für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates mit. Deshalb wurde ich gefragt.

    Koch: Viele Frauen verfügen ebenfalls über hohe Qualifikationen und packen es trotzdem nicht. Welche Fehler haben Sie vermieden, die andere Kandidatinnen behindern?

    Vogler: Ein wichtiger Punkt war wahrscheinlich, dass ich nicht zu lange mit der Antwort gezögert habe. Nach einer Stunde habe ich zugesagt. Frauen neigen dazu, zu lange zu überlegen. Nach zwei Tagen aber ist die Chance möglicherweise vertan.

    Koch: Müssten nicht Frauen zunächst mit den eigenen Verhaltensfehlern aufräumen, bevor eine Frauenquote gerechtfertigt wäre?

    Vogler: Nein, wir brauchen jetzt den Druck, der Unternehmen veranlasst, aktiv nach weiblichen Führungskräften zu suchen. Wenn die Nachfrage steigt, werden auch die Frauen ihr Verhalten anpassen und eigene Hemmnisse aus dem Weg räumen. Es muss Veränderung auf beiden Seiten geben.

    Bio-Kasten

    Frauke Vogler (45) ist Partnerin der Berliner Kanzlei Vogler-Roessink-Chalupnik. Die seit 1999 selbstständige Rechtsanwältin und Steuerberaterin sitzt im Aufsichtsrat der Solar-Firma Q-Cells in Bitterfeld.

  • Versicherung gegen den Biosprit

    Shell will notfalls für kaputte Motoren aufkommen / Police mit Haken

    Autofahrer können sich jetzt kostenlos gegen Motorschäden durch das Benzingemisch E10 versichern. Die Tankstellenkette Shell bietet ab sofort eine derartige Police an. „Wir wollen unseren Kunden Sicherheit geben“, sagte der Chef der Sparte, Jörg Wienke, am Dienstag in Berlin.

    Die Idee hat die Deutsche Familienversicherung (DFV) ausgetüftelt. Shell-Kunden können sich im Internet vor oder innerhalb von drei Tagen nach dem Tanken registrieren lassen. Es müssen aber wenigstens 30 Liter gezapft werden. Dann erhalten sie eine Versicherungsnummer und einen Versicherungsschein zugesandt. Die Police erhalten Autofahrer kostenlos. Shell übernimmt die Prämie.

    Es gibt allerdings einige Haken bei der Offerte. Sie gilt nur für Fahrzeuge, deren Hersteller dem jeweiligen Modell die E10-Tauglichkeit attestiert hat. Außerdem darf der Wagen nicht vor 1995 erstmals zugelassen worden sein. Schließlich beträgt die Laufzeit der Versicherung nur 18 Monate. Langzeitschäden wären folglich nicht abgedeckt.

    Wenn der Motor tatsächlich unter der erhöhten Ethanol-Beimischung leidet, springt die DFV ein. Ein Gutachter der Dekra untersuche das Auto, erläutert DFV-Sprecher Stefan Knoll. Sei der Biosprit für den Defekt ursächlich, reguliere die Versicherung Schaden innerhalb von 48 Stunden. Eine Voraussetzung gibt es allerdings. „Sie müssen 80 Prozent des verbrauchten Benzins bei Shell getankt haben“, sagt Knoll. So hat die Akzeptanzwerbung für den Ölkonzern mit einer Bindung der Kunden an die Marke eine einträgliche Nebenwirkung.

    Als Nachweis dient die Kilometerangabe bei Abschluss des Vertrags und die Vorlage von Kreditkartenabbuchungen oder Tankquittungen. Wie viele Schadensfälle das Unternehmen für die Kalkulation des Tarifs angenommen hat, will der Sprecher ebenso wenig verraten wie die von Shell dafür bezahlten Prämien. „Wir haben Rückversicherungsschutz eingekauft“, gibt Knoll aber zu. Das heißt, die DFV sieht durchaus Risiken in diesem Geschäft.

    Hintergrund des Angebots ist der anhaltende Boykott der Autofahrer gegen das Gemisch auf Benzin und Ethanol, genannt E10. Die Mineralölwirtschaft muss zehn Prozent des Biosprits beimengen und sitzt nun auf vollen Tanks. Obwohl der Autoindustrie verbindlich erklärt hat, dass 90 Prozent der Fahrzeuge E10 problemlos vertragen, tanken viele Kunden lieber Kraftstoff mit einem geringeren Ethanolanteil. Mit der Versicherung will Shell den Autofahrern die Bedenken nehmen, ihr Motor könne durch E10 Schaden nehmen.

    Momentan verkauft Shell nach eigenen Angaben etwa die Hälfte des Absatzes als E10. 90 Prozent sollten es sein. „Wenn wir so weiter machen, werden wir die Quote nicht erreichen“, befürchtet Wienke. Dann drohen Millionenstrafen. So suchen die Hersteller Hände ringend nach neuen Wegen, die Akzeptanz des Biosprit zu erhöhen.