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  • Schummeln kann die Gesundheit beeinträchtigen

    Mogeln ist nicht fein, aber durchaus erlaubt – zumindest was die Kennzeichnung von Lebensmitteln betrifft. Wie Hersteller ihre Produkte schön tricksen, weiß Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

    Kunstmann: Herr Valet, mit welchen legalen Mitteln führen Hersteller Verbraucher bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln hinters Licht?

    Armin Valet: Auf Etiketten sind zum Beispiel Früchte zu sehen, die im Produkt gar nicht enthalten sind. Anstelle dessen stecken Aromen drin. Oder der angepriesene „Putensalat“ besteht nur zu einem Teil aus gewachsenem Putenfleisch und wird stattdessen mit einer Mischung aus Hähnchen- und Putenformfleisch gestreckt.

    Kunstmann: Schaden die Tricks den Konsumenten?

    Valet: Verbrauchern wird eine höhere Qualität vorgegaukelt. Sie geben Geld für Produkte aus, die letztendlich enttäuschen. Das ist ein finanzieller Schaden. Die Schummelei kann aber auch die Gesundheit beeinträchtigen –
    wenn zum Beispiel jemand empfindlich auf Glutamat reagiert und er auf den Slogan „Ohne Geschmacksverstärker“ hereingefallen ist.

    Kunstmann: … und im Produkt ist trotzdem Glutamat enthalten?

    Valet: Das Glutamat versteckt sich dann in der Zutatenliste im Wörtchen „Hefeextrakt“. Verwenden Hersteller Hefeextrakt als Geschmacksverstärker, müssen sie das darin enthaltene Glutamat nicht deklarieren.

    Kunstmann: Was muss sich an der Lebensmittelkennzeichnung ändern, damit der ganz legale Schwindel ein Ende hat? 

    Valet: Wir fordern Klarheit. Verbraucher müssen auf den ersten Blick erkennen können, wie es um die Qualität des Produkts bestellt ist. Wenn die Produktqualität von der Verbrauchererwartung abweicht, muss das groß und deutlich vorne auf dem Etikett stehen. Und wenn zum Beispiel die Sauce Hollandaise anstatt der erhofften Butter billiges Pflanzenfett enthält, muss das durch den Zusatz „mit Pflanzenfett“ ganz klar erkennbar sein. Häufig sind auch die Zutatenlisten so klein gedruckt, dass sie kaum lesbar sind. Wir brauchen eine Mindestgröße, an die sich alle Hersteller halten müssen.

    Bio-Box: Armin Valet (44) arbeitet seit zehn Jahren als  Ernährungsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Im Taschenbuch „Vorsicht Supermarkt!: Wie wir verführt und betrogen werden“ zeigt er zusammen mit seiner Kollegin Silke Schwartau welche Tricks auf Konsumenten beim täglichen Einkauf lauern.     

  • Aufgesetzte Natürlichkeit

    Sind auf der Verpackung keine Zusatzstoffe deklariert, können trotzdem welche im Lebensmittel stecken

    E 335, E 322, E 440, E 621: Beim Blick auf die Zutatenliste so manch einer Tiefkühlpizza oder Dosensuppe bräuchte man ein kleines Lexikon. Kaum jemand weiß, welches Mittelchen sich hinter welcher Nummer versteckt, geschweige denn welche Wirkung es erzielt. Das hat auch die Lebensmittelindustrie gemerkt und setzt verstärkt auf „Clean Labels“ – auf saubere Etiketten. Die hässlichen Zahlen verschwinden vom Produkt und machen Platz für natürliche Zutaten. Eigentlich dürfte dies die Konsumenten freuen. Doch die Natürlichkeit trügt: Weniger Zusatzstoffe machen die Würstchensuppe oder den Kartoffelsalat nicht unbedingt besser. 

    „Verbraucher verlangen von den Herstellern Natürlichkeit“, erläutert Lebensmittelexperte Udo Pollmer. Und um diese geforderte ,Natürlichkeit’ zu erreichen, greift die Industrie immer tiefer in die Trickkiste. „Anstelle von Zusatzstoffen setzen die Produzenten einfach Zusatzstoff-Imitate ein, die den gleichen Effekt erzielen“, so Pollmer. Der Clou: Die Imitate werden aus typischen Lebensmitteln gewonnen und müssen nicht als „Zusatzstoff“ deklariert werden.

    Perfektes Beispiel für die Kundentäuschung sind die natürlich klingenden Bezeichnungen „Milchprodukt“ und „Milcheiweißerzeugnis“. Die Begriffe lassen kaum ahnen, dass sich dahinter zum Beispiel Emulgatoren verbergen, die durch bestimmte technologische Verfahren aus Molke gewonnen wurden. „In der Mayonnaise und im Eis sorgen Emulgatoren für einen cremigen Mix“, erläutert  Lebensmittelchemiker Pollmer. Und in Formfleisch und Wurst lasse sich durch den Hilfsstoff sogar der Wassergehalt erhöhen.

    Auch Foodwatch kennt den Trend zur vorgetäuschten Natürlichkeit. „So lassen sich die Produkte besser vermarkten“, sagt der Sprecher der Verbraucherorganisation Martin Rücker. Besonders populär sei es geworden, Glutamat von den Etiketten verschwinden zu lassen. „Die Unternehmen nutzen eine Gesetzeslücke aus“, erklärt Rücker „und setzen Hefeextrakt ein –
    eine glutamathaltige Substanz, die nicht als Zusatzstoff deklariert werden muss.“ Ganz frech würden einige Hersteller dann die Vorderseite ihrer Produkte mit „Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“ bewerben, das Glutamat hinten in der Zutatenliste im Hefeextrakt verstecken.

    Der Verbraucherzentrale Hamburg (vzh) sind die Mogeleien der Lebensmittelproduzenten schon seit Langem ein Dorn im Auge. Auch hier kann man berichten, wie die Masche mit dem vermeintlich sauberen Etikett funktioniert: „Es kommen zum Beispiel färbende Lebensmittel wie Spinat, Rote Beete oder Färberdistelkonzentrat zum Einsatz“, erläutert Lebensmittelexperte Armin Valet. Ein Erdbeerjoghurt könne so ganz legal mit „100 Prozent Natur“ werben und in der Zutatenliste Rote Beete zu lesen sein. Freilich, die rote Frucht ist nicht schädlich und auch gegen Spinat ist nichts einzuwenden. Dennoch hat der Hamburger Verein etwas dagegen: „Wir erwarten, dass vor den Zutaten das Wörtchen ,färbendes Lebensmittel’ steht“, so Valet. „So können Konsumenten ganz klar erkennen, dass der verführerischen Optik mit einer kleinen Trickserei nachgeholfen wurde.“

    Einige Zutaten, die die Industrie zur „Aufwertung“ ihrer Erzeugnisse verwendet, klingen besonders lecker. Bei dem Wort  „Rosmarinextrakt“ wird manchem Verbraucher das Wasser im Munde zerlaufen. Schließlich ist das mediterrane Kraut für sein  intensives Bukett bekannt, welches selbst einen einfachen Gemüseeintopf in einen Gaumenschmaus verwandelt. Zur Enttäuschung jedes Hobbykochs zeichnet sich das Produkt anstelle des erhofften verführerischen Geschmacks durch ein ziemlich dürftiges Aroma aus. „Öle und Fette zum Braten werden zum Beispiel mit dem Kräuterextrakt versetzt“, berichtet Lebensmittelexperte Pollmer. „Der Stoff wird dazu benutzt, die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern und ersetzt den Zusatzstoff Butylhydroxyanisol, auch BHA oder E 320 genannt“, so Pollmer.

    Doch nicht nur Negatives berichten Verbraucherschützer über den Trend zur vermeintlichen Natürlichkeit: „Wenn Hersteller künstliche Farbstoffe durch natürliche ersetzen, ist das ein Fortschritt“, sagt vzh-Experte Valet. Schließlich könnten bestimmte künstliche Farbstoffe Hyperaktivität bei Kindern fördern.

  • Reklamieren erlaubt

    Verdorbene, falsch deklarierte oder beschädigte Lebensmittel müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Doch gegen welche Missstände können sich Kunden zur Wehr setzen? Und wem tragen sie ihre Beschwerde vor?

    Riecht die Milch unangenehm nach Chemie oder der Rotwein hat einen komischen Beigeschmack, dann ist das eine Abweichung vom Normalzustand. Die Verbraucherzentralen empfehlen, solche  Lebensmittel direkt im Geschäft zu beanstanden. Kunden haben einen Anspruch darauf, dass die mangelhafte gegen einwandfreie Ware umgetauscht wird. Geht das nicht, können Verbraucher eine Preisminderung oder ihr Geld zurück verlangen. „Schlucken Sie Ihren Ärger nicht runter“, rät Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg, „reklamieren Sie gezielt solche Verstöße gegen das Lebensmittelrecht.“ Wichtig ist der Kassenbeleg, denn er dient als Beweismittel.

    Ranzige Nüsse oder „fischiger“ Fisch: Verdorbene Lebensmittel sollten Verbraucher erst recht beanstanden. Nimmt der Verkäufer oder der Filialleiter die Beschwerde nicht ernst, hilft die Lebensmittelüberwachung weiter. „Die Kontrollbehörde gibt es in jedem Landkreis“, sagt Jürgen Wippel vom Verbraucherministerium Baden-Württemberg. Ein Anruf beim Landrats- oder Bürgermeisteramt verrät, wo die Behörde zu finden ist. Verbraucher geben dann einfach das vergammelte Lebensmittel  bei den Marktwächtern ab, diese nehmen die Beschwerde auf und das Produkt entgegen, kümmern sich um die Untersuchung und das weitere Vorgehen. Bei einigen Ärgernissen kann der Nachweis jedoch schwierig werden: Fehlen im Erdbeerkörbchen erheblich viele Früchte oder ist der Eimer nur halbvoll mit Äpfeln, sollten Verbraucher den Missstand sofort im Laden klären.

    Auch mangelnde Hygiene in der Imbissbude, krank machendes Essen im Spezialitätenrestaurant, gesundheitsschädigende Kosmetika oder irreführende Werbung müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Je nach Reklamationsgrund können die Ordnungsämter, Lebensmittelüberwachungs-, Verbraucherschutz- oder  Veterinärämter, die Eichämter oder Eichbetriebe oder der Wirtschaftskontrolldienst zuständig sein. 

  • Jeder kann das Erbe sprengen

    Ein Testament stellt sicher, dass das eigene Vermögen im Erbfall in die richtigen Hände gelangt. Der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, Klaus Michael Groll, verrät, welche Regeln beim Verfassen des Letzten Willens gelten.

    Kunstmann: Herr Groll, wann ist es sinnvoll, ein Testament aufzusetzen?

    Klaus Michael Groll: Wenn ein bisschen Vermögen vorhanden ist, ist ein Testament schon ratsam. Der Letzte Wille ist keine Frage des Alters. Bekommt ein 19-Jähriger Student von der Oma 5.000 Euro geschenkt, möchte er,  dass seine Wunschperson später einmal das Geld erhält. 

    Kunstmann: Wie dokumentiere ich den Letzten Willen?

    Groll: Das Testament kann schriftlich aufgesetzt werden. Dann muss es von A bis Z von Hand geschrieben sein. Oder es wird mithilfe eines Notars gefertigt. 

    Kunstmann: Ist der Gang zum Notar sinnvoll?

    Groll: Notariell beglaubigt muss ein Testament nicht sein. Der letzte Wille gilt, solange die Form gewahrt wird – also Orts- und Datumsangabe, sowie die volle Unterschrift und die Überschrift „Testament“ oder „Mein Letzter Wille“ enthalten sind. Laien ziehen besser einen Spezialisten zurate. Ein Testament sollte überlegt angefertigt sein. Es ist quasi ein „erbrechtlicher Maßanzug“.

    Kunstmann: Kann ich alles vererben?

    Groll: Ich kann vererben was und wohin ich möchte. Ein Witwer kann seinen Sohn als Alleinerben bestimmen und ihm alles vermachen. Als Grenze gilt aber immer der Pflichtteil –
    der selbst der in Missgunst gefallenen Tochter zusteht. Das ist dann aber nur ein Geldanspruch.

    Kunstmann: Kann ich meinen Hund, ein Tierheim oder einen wildfremden Menschen als Erbe bestimmen?

    Groll: Nur Rechtspersönlichkeiten können erben. Tiere sind keine Rechtssubjekte, ein Tierheim schon. Soll es der Katze oder dem Hund nach dem eigenen Tod gut gehen, kann ein Tierheim oder vielleicht ein Cousin als Erbe bestimmt werden – mit der Auflage das Tier ein Leben lang zu versorgen. Selbst Wildfremde können erben.

    Kunstmann: Wie verhindere ich, dass meine Liebsten am Ende um das Erbe streiten?

    Groll: Ich sollte eine Erbengemeinschaft vermeiden. Ohne Testament entsteht die oft automatisch. Dann bekommen sowohl die Witwe als auch die Kinder etwas. Auch wenn ich mehrere Erben bestimme, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und die birgt häufig ein hohes Konfliktpotential – weil jeder ein Mitspracherecht hat. Da geht es dann darum, ob das Hausdach saniert oder an wen die Eigentumswohnung vermietet werden soll. Schlussendlich kann jeder das Erbe sprengen. Die Tochter kann die Immobilie versteigern und die Mutter kann nichts dagegen tun.

    Bio-Box: Professor Klaus Michael Groll (65) ist Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Spezialgebiet des Münchner Fachanwalts ist die Testamentgestaltung. Der Jurist ist Herausgeber und Autor zahlreicher Ratgeber. 

  • Erben ist nicht gerade einfach

    Wer Bescheid weiß, kommt meist ohne Steuerzahlung davon

    Die Erbschaftsteuer wird immer wieder reformiert. Allein seit 2009 hat es drei wichtige Änderungen gegeben. Da findet sich kaum mehr jemand durch. Und auch die aktuelle Gesetzgebung wird wohl nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Weitere Anpassungen zeichnen sich zum Beispiel ab, wenn der Staat seine Löcher in der Kasse aus den Nachlässen Vermögender stopfen will. Zuletzt stand im Mittelpunkt, einige Ungerechtigkeiten im Erbrecht zu beseitigen. Hier nun ein kleiner Überblick über die wichtigsten Punkte:

    Pflegevergütung:
    Seit Jahresbeginn werden Pflegeleistungen von Angehörigen stärker aufs Erbe angerechnet. Hat zum Beispiel eine Witwe kein Testament gemacht, erben ihre beiden Töchter in der Regel je zur Hälfte. Hat aber zum Beispiel eine Tochter ihre Mutter gepflegt, die andere nicht, bekommt die pflegende Tochter jetzt mehr. Allerdings muss sie die Pflegeleistungen auch nachweisen können. „Angehörige sollten ein Pflegetagebuch führen“, rät der Rechtsanwalt Wolf von Bernuth. „Darin sollten sie die einzelnen Tätigkeiten mit Datum und Uhrzeit festhalten“, so der Jurist. Am besten lässt die pflegende Person die Einträge in gewissen Abständen vom Patienten gegenzeichnen.

    Immobilien:
    Erben von Häusern oder Eigentumswohnungen werden seit Anfang 2010 stärker zur Kasse gebeten. Zuvor setzte der Fiskus bei der Berechnung der  Steuersätze für Immobilien rund 50 bis 60 Prozent des Verkehrswerts an. Nunmehr wird für jeden Nachlassgegenstand bei der Berechnung der Höhe der Steuer der Verkehrswert zugrunde gelegt.

    Freibeträge:
    Mit der Reform der Erbschaftsteuer hat der Staat die Freibeträge angehoben. Hinterbliebene können seit vergangenem Jahr höhere Summen erben, ohne dass das Finanzamt zur Kasse bittet. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erhalten jetzt 500.000 Euro steuerfrei. Früher waren es 307.000 Euro. Für Kinder und Stiefkinder verdoppelt sich der Betrag von 205.000 Euro auf 400.000 Euro. Bei Enkel- oder Stiefenkelkindern erhöht sich die  Summe von 51.200 Euro auf 200.000 Euro. Geschwister und geschiedene Ehepartner müssen anstelle von zuvor 10.300 Euro nunmehr 20.000 Euro nicht versteuern. Auch Freunden steht diese Summe steuerfrei zu. Zuvor waren es 5.200 Euro.

    Selbstgenutztes Wohneigentum: Nutzen Ehe- oder eingetragene Lebenspartner eine geerbte Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst, bleiben sie von der Erbschaftsteuer verschont. Erben Kinder oder Kinder verstorbener Kinder, müssen sie sich mit einer Wohnfläche von 200 Quadratmeter begnügen. Alles was darüber hinausgeht, besteuert das Finanzamt. Weiterer Vorteil: Die Freibeträge dürfen zusätzlich ausgeschöpft werden.

    Betriebsvermögen:
    Unter bestimmten Umständen kommen Erben von Betriebsvermögen gänzlich steuerfrei davon. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sie den Betrieb sieben Jahre erfolgreich fortführen, ohne ihn ganz oder teilweise zu veräußern. Außerdem muss eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen erhalten werden.

    Pflichtteil:
    Das aktuelle Recht erschwert die komplette Enterbung. Nach altem Recht konnte ein Vater seinem Sohn zum Beispiel den Pflichtteil entziehen, ihn also gänzlich enterben, wenn dieser gegen seinen Willen einen „ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel“ führt. Dieser Tatbestand reicht heute nicht mehr aus. Nur wenn der Sohn wegen einer Vorsatztat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird, hat der Vater das Recht, ihm den Pflichtteil wegen seines Lebenswandels abzusprechen. Die übrigen Möglichkeiten zum Entzug des Pflichtteils bleiben bestehen.

    Nichteheliche Kinder:
    Nach Plänen des Justizministeriums sollen künftig alle nichtehelichen Kinder im Erb- und Pflichtteilsrecht gleichgestellt sein. Bislang haben nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, nur dann einen Erb- oder Pflichtteilanspruch, wenn der Vater zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung seinen Wohnsitz im Gebiet der neuen Bundesländer hatte. Demnächst sollen alle nichtehelichen Nachkommen diesen Anspruch genießen. Gerichte verlangen jedoch den Nachweis der Vaterschaft. In einigen Fällen könnte künftig Eile geboten sein. „Wird der Vater feuerbestattet, ist der Nachweis nicht mehr möglich“, so Jurist von Bernuth. Nur ein Gerichtsentscheid könne die Feuerbestattung verzögern.

  • Die klitzekleine Kopfpauschale

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Finanzreform der Krankenkassen

    Wie teuer wird die Krankenversicherung?

     

    Die Versicherten müssen im kommenden Jahr höhere Beiträge bezahlen. Der allgemeine Beitragssatz steigt von derzeit 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Davon tragen Arbeiter und Angestellte etwas mehr als die Hälfte. Den Aufschlag müssen aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlen. Beschäftigte mit 1.000 Euro Bruttoverdienst im Monat zahlen künftig 82 Euro statt bisher 79 Euro. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro erhöhen sich die Beiträge um neun Euro auf 246 Euro.

     

    Kommen dazu noch Zusatzbeiträge?

     

    Wenn eine Krankenkasse mit den Überweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, erhebt sie Zusatzbeiträge. Diese müssen die Versicherten alleine bezahlen. Die Arbeitgeber bleiben außen vor. Das bisherige System wird somit grundlegend verändert. Denn alle künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen tragen die Arbeitnehmer alleine über ansteigende Zusatzbeiträge. Und jeder Versicherte bezahlt denselben Zusatzbeitrag. Ein Teil der Finanzierung der Gesundheitsversorgung wird also durch einkommensunabhängige Prämien ersetzt, die gerne auch Kopfpauschalen genannt werden. Im Verlauf der Jahre steigt die Einheitspauschale im Vergleich zu den durch die Arbeitgeber mitfinanzierten Beiträgen allmählich an.

     

    Wie hoch werden die Zusatzbeiträge sein.

     

    Das lässt sich nicht eindeutig beantworten. Die meisten Krankenkassen erheben noch keinen Zusatzbetrag. Durch die jetzt beschlossenen Reformen kann dies auch im nächsten Jahr noch auf viele Kassen zutreffen. Irgendwann werden aber alle Krankenkassen die wachsenden Ausgaben für Ärzte, Arzneien und Krankenhäuser aus dieser Quelle speisen. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler geht für das Jahr 2014 von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 16 Euro im Monat aus.

     

    Ist es nicht ungerecht, dass Spitzenverdiener genau so hohe Zusatzbeiträge bezahlen wie Hartz-IV-Empfänger?

     

    Eigentlich sollen im deutschen Sozialsystem die starken Schultern mehr tragen als die schwachen. Das Prinzip wird hier ausgehebelt, zumindest zum Teil. Denn die Bundesregierung führt auch einen sozialen Ausgleich ein. Niemand soll mehr als zwei Prozent seines Einkommens als Zusatzbeitrag bezahlen. Übersteigt die Prämie diese Marke, übernimmt der Steuerzahler den Restbetrag.

     

    Wie funktioniert der Sozialausgleich?

     

    Das Bundesversicherungsamt errechnet den durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen aus der Differenz zwischen den Einnahmen des Gesundheitsfonds und den Ausgaben aller Kassen. Dabei kommt beispielsweise für das Jahr 2014 eine Lücke von 16 Euro pro Versicherten und Monat heraus. Das ist die maßgebliche Zahl für den Sozialausgleich. Die persönliche Obergrenze liegt bei zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Den Rest übernimmt die Allgemeinheit. In diesem Beispiel greift der Ausgleich also ab einem Verdienst von 800 Euro im Monat.

     

    Wer organisiert den Sozialausgleich?

     

    Dafür sind die Arbeitgeber zuständig. Sie ziehen die über die zwei-Prozent-Grenze gehenden Zusatzbeiträge von den regulären Krankenversicherungsbeiträgen ab. Die Kasse zieht dann zwar den kompletten Zusatzbeitrag beim Versicherten ein, doch über die geringere reguläre Beitragszahlung wird der übermäßige Aufwand wieder ausgeglichen.

     

    Worauf müssen die Versicherten achten?

     

    Es gibt einen Fallstrick in der Konstruktion, den jeder im Auge behalten sollte. Der Sozialausgleich orientiert sich nur am durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Wenn einzelne Krankenkassen darüber hinausgehende Prämien von ihren Mitgliedern verlangen, wird dies nicht durch den Staat ausgeglichen. Wenn der Versicherte die Mehrkosten nicht tragen will oder kann, muss er zu einer Krankenkasse wechseln, die höchstens den durchschnittlichen Zusatzbeitrag erhebt.

     

     

     

     

     

  • Einstieg in den Umstieg

    Kommentar

    Die Verständigung der Koalition auf eine Finanzreform im Gesundheitswesen verändert mehr, als die Hahnenkämpfe der Beteiligten in den letzten Monaten vermuten ließen. Die Beschlüsse bedeuten die Einführung einer kleinen Kopfpauschale, die auf lange Sicht zu einem großen Baustein der Krankenversicherung werden wird.

    Die zusätzlichen Kosten der Arbeitnehmer halten sich vorerst in Grenzen. Ihre Beiträge werden erst auf lange Sicht spürbar zum Budget der Krankenkassen beitragen. Und der geplante Sozialausgleich verhindert eine unbotmäßige Belastung der sozial Schwächeren. Insofern wird sich die Tragweite der Reform vorläufig gar nicht bemerkbar machen. Gesundheitsminister Philipp Rösler darf sich als Sieger fühlen. Ihm ist der Einstieg in den Umstieg gelungen. Eine Revolution hat wohl auch niemand ernsthaft erwartet. Die CSU ist von ihrem Versprechen, es gäbe mit ihr keine Kopfpauschale, hingegen abgerückt. Nichts anderes verbirgt sich hinter einer einkommensunabhängigen Prämie.

    Ob das Konzept auf Dauer halten wird, was die Bundesregierung heute verspricht, darf bezweifelt werden. Mit den wachsenden Ausgaben für die Gesundheitsversorgung steigen die Zusatzbeiträge deutlich an. Ob künftige Finanzminister den immer teureren Sozialausgleich leisten können oder wollen, ist eine der offenen Fragen. Die Kosten dafür wachsen schon zu Beginn jährlich um fast eine Milliarde Euro. Womöglich wird irgendwann die Deckelung von zwei Prozent erhöht, damit der Sozialausgleich finanzierbar bleibt. Gerecht verteilt wären die Lasten dann nicht mehr.

    Für eine wirklich soziale Ausgestaltung der Krankenversicherung fehlen weiterhin wichtige Veränderungen. Die Betragsbemessungsgrenze sollte angehoben und die private Krankenversicherung wie in Holland in das System der gesetzlichen Versicherung integriert werden. Außerdem sollten auch die an der Finanzierung beteiligt werden, die vor allem Kapitaleinkünfte beziehen. Das alles würde jedoch den Stammklientel der Koalition treffen.

  • Pflegemindestlohn droht Verschiebung

    FDP-Wirtschaftsminister Brüderle fordert Entscheidung des Kabinetts. Kanzleramtsminister Pofalla hält das für überflüssig. Mögliches Resultat: Die Lohnuntergrenze könnte nicht zum 1. August in Kraft treten

    Eigentlich ist alles klar: Für rund 750.000 Altenpflegerinnen und Pfleger soll bald ein neuer Mindestlohn von 7,50 Euro in Ostdeutschland und 8,50 Euro im Westen gelten. Darauf einigten sich die Gewerkschaft Ver.di und die Arbeitgeberverbände bereits im März diesen Jahres. Doch nun hakt es in der Bundesregierung.

    Nach geltender Rechtslage könnte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Pflegemindestlohn per Verordnung zum 1. August in Kraft setzen. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) dagegen will zuvor noch einmal das Bundeskabinett mit der Sache befassen. Bei einem Treffen in den kommenden Tagen, bei dem es auch um den Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche geht, werden von der Leyen und Brüderle versuchen, die Sache zu klären.

    Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) unterstützt von der Leyen und hält einen Beschluss im Kabinett nicht für erforderlich. FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb beruft sich dagegen auf den Koalitionsvertrag. Dort ist festgelegt, dass die Koalition „einvernehmlich“ über die Einführung von Mindestlöhnen beschließt. Kolb, wie auch Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, betont, dass es „in der Sache“ keine Differenzen gebe. Es gehe nur um das formale Verfahren.

    Dieses kann trotzdem Auswirkungen haben. Einigen sich die Koalitionspartner nicht schnell, kann von der Leyen den Mindestlohn nicht mehr zum 1. August 2010 in Kraft setzen. Bereits einmal war das Datum verschoben worden. Eigentlich sollte die Lohnuntergrenze zum 1. Juli wirksam werden.

  • Städte gegen Abschaffung der Gewerbesteuer

    Bundesfinanzministerium düpiert Städte: Deren Modell für die Gemeindefinanzierung spielt bei Reformüberlegungen keine Rolle. FDP-Modell zur Abschaffung der Gewerbesteuer dagegen detailliert berechnet. Steuerausfälle in Milliardenhöhe

    In der Debatte über die Reform der Gewerbesteuer ignoriert das Bundesfinanzministerium bislang die Interessen der Kommunen. Deren Modell zur Neuordnung der Gemeindefinanzen sei bislang nicht berechnet worden, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber dieser Zeitung. Zu den finanziellen Auswirkungen des so genannten FDP-Modells liegt dagegen bereits eine detaillierte Studie des Finanzministeriums vor. Ergebnis: Steuerausfälle in Milliardenhöhe.

    Am kommenden Donnerstag findet die nächste Sitzung der von Finanzminister Wolfgang Schäuble berufenen Gemeindefinanzkomission statt. Die Vorstellungen von Teilen der Union und der FDP einerseits, sowie des Deutschen Städtetages und anderer Kommunalverbände andererseits sind kaum zu miteinander vereinbaren.

    Heute finanzieren sich die Kommunen zum guten Teil durch die Gewerbesteuer, deren Höhe sie mitbestimmen können. Dieses Jahr belaufen sich die Einnahmen auf rund 30 Milliarden Euro, die vor allem die in den Städten ansässigen Unternehmen und Gewerbebetriebe zahlen. Die Erträge schwanken freilich von Jahr zu Jahr stark, so dass die Städte immer wieder vor Finanzierungsproblemen stehen. Außerdem erhalten die Gemeinden Anteile der Einkommens- und Mehrwertsteuer.

    Das von der FDP bevorzugte Modell sieht vor, die Gewerbesteuer abzuschaffen. Stattdessen dürften die Städte eigene, stärkere Zuschläge zur Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer für Firmen erheben. Zusätzlich würden die Kommunen einen größeren Anteil der Mehrwertsteuer erhalten.

    Kapitalgesellschaften, Personenunternehmen und Einkommenssteuerzahler würden damit um rund fünf Milliarden Euro entlastet. Ein Grund dafür: Bestimmte Kosten, die die Unternehmen heute nicht von der Gewerbesteuer absetzen können, wären künftig abzugsfähig. Damit müssten die Firmen weniger Steuern entrichten.

    Eine der heiklen Fragen ist nun, wie das Defizit von fünf bis sechs Milliarden Euro, das unter dem Strich für die öffentliche Hand entstünde, zu decken ist. Unter anderem die grüne Bundestagsabgeordnete Britta Haßelmann befürchtet, Schwarz-Gelb könnte auf die Idee kommen, die Mehrwertsteuer zu erhöhen.

    Der Städtetag, sowie der Städte- und Gemeindebund wollen dagegen an der bisherigen Gewerbesteuer festhalten. Um ihre Einnahmen zu stärken und zu stabilisieren, fordern sie, Selbstständige wie Zahnärzte und Anwälte zur Gewerbesteuer heranzuziehen, während diese Berufsgruppen bislang von ihr verschont sind. Die Kommunalverbände plädieren außerdem dafür, den Unternehmen bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten zu streichen, um auch an dieser Stelle die öffentlichen Erträge zu erhöhen.

    „Das Modell der FDP ist kein vertretbarer Ersatz für die Gewerbesteuer“, sagte die Präsidentin des Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, „mitten in der schwersten kommunalen Finanzkrise, in der viele Kommunen vor dem Kollaps stehen, verbieten sich Experimente mit ungewissem Ausgang.“ Der Städtetag bezweifelt, dass eine Verlagerung von der Gewerbe- zur Einkommenssteuer zu einer nennenswerten Stabilisierung der Gemeindefinanzen führen könnte.

    Vor diesem Hintergrund stärkt die CSU den Kommunen den Rücken. „Einer Reform gegen den Willen der Kommunen wird Bayern nicht zustimmen“, heißt es im bayerischen Finanzministerium.

    Ob sich die FDP mit ihrem Modell durchsetzen kann, steht auch aus anderem Grund in den Sternen. Mit dem bevorstehenden Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen verlieren Union und FDP ihre Mehrheit im Bundesrat, der zustimmen muss.

  • Sorgen um die Lebensmittel

    Bundestag denkt über Regeln gegen Marktmacht der Supermarktketten nach

    Die wachsende Konzentration im Lebensmittelhandel bereitet Politikern und Experten Kopfzerbrechen. Nun überlegt der Bundestag, ob das Wettbewerbsrecht nachgebessert werden muss. Eine Anhörung dazu ergab an diesem Montag ein gemischtes Bild.

    Es geht um ein riesiges Geschäft, in dem mit harten Bandagen gekämpft wird. 150 Milliarden Euro geben die Deutschen jährlich in Supermärkten oder Feinkostläden aus. Vom Umsatz entfallen inzwischen jedoch 90 Prozent auf die sechs großen Unternehmen. Faktisch bestimmen Aldi, Lidl, Edeka, Rewe, Tengelmann und Metro das Geschehen, auch wenn es laut Handelsverband rund 10.000 selbständige Lebensmittelhändler gibt.

    Ein Vorwurf gegenüber den Branchenriesen lautet, dass sie ihre Einkaufsmacht gegenüber den Herstellern der Nahrungsmittel rigoros ausnutzen. „Dies äußert sich in unfairen Einkaufspraktiken“, erläutert der Chef der Fachgewerkschaft NGG, Franz-Josef Möllenberg. So hätten einzelne Unternehmen während der Finanzkrise kurzerhand einseitig die Zahlungsziele der Lieferanten um drei Monate verlängert. Auch würden Zuschüsse für Regalplätze oder Bonuszahlungen verlangt. Möllenberg hat vor allen die Arbeitsbedingungen bei den Herstellern im Blick. Laut NGG geben die Betriebe den Preisdruck an die Belegschaften und die Erzeuger weiter. „Wir Bauern fühlen uns als Kanonenfutter“, sagt der Generalsekretär des Bauernverbands, Helmut Born.

    Wehren können sie sich gegen den Handel kaum. „Wenn man aufmuckt, wird man nicht mehr gelistet“, stellt der Gewerkschafter fest. Diese Gefahr bestätigt auch die Bundesvereinigung der Ernährungsindustrie (BVE). „Von diesem Druckmittel wird häufig Gebrauch gemacht“, sagt Verbandschef Jürgen Abraham. Eine Lösung wäre aus Sicht der Industrie, die Namen von Firmen, die missbräuchliche Praktiken bei den Behörden anzeigen, geheim zu halten.

    Sorgen hegen die Fachleute auch mit Blick auf die Güte der Waren. „Wir vermuten, dass die aggressive Preispolitik eine Abwärtsspirale bei der Qualität auslöst“, warnt Armin Valet von der Hamburger Verbraucherzentrale. Hochwertige Zutaten würden immer häufiger durch Imitate wie Klebeschinken und Analogkäse oder Zusatzstoffe ersetzt. Außerdem befürchten die Verbraucherschützer, dass die Konzentration auf große Handelshäuser am Ende zu einem eingeschränkten Angebot führen könnte und die Versorgung des ländlichen Raumes nicht mehr gewährleistet sei.

    Doch die Verbraucher profitieren auch von der jüngsten Entwicklung. Der harte Wettbewerb zwischen den Ketten wird über den Preis geführt. Nirgendwo sonst in Europa ist die Ernährung so preiswert wie in Deutschland, nirgendwo die Gewinne so knapp bemessen. So weht sich der Einzelhandelsverband (HDE) denn auch gegen die Vorwürfe. Auch große Hersteller wie Colgate-Plamolive oder Nestlè verfügen demnach über eine große Marktmacht. Bestimmte Produkte wie Cola müssten in die Regale gestellt werden, weil die Kunden sonst woanders kaufen. Nachbesserungsbedarf im Wettbewerbsrecht sieht der Verband nicht.

  • Schäubles doppelte Verteidigung

    Regierung hält an Einsparungen fest – trotz besserer Konjunktur und sinkender Verschuldung

    Trotz besserer Wirtschaftsaussichten und damit geringerer Neuverschuldung will die Bundesregierung an ihrem Sparkurs festhalten. Dies geht aus den Zahlen für den neuen Finanzplan der Bundesregierung bis 2014 hervor, die dieser Zeitung vorliegen. Finanzielle Spielräume seien weder für eine niedrigere Einkommenssteuer noch für Abschwächungen beim geplanten Sparpaket vorhanden, heißt es in Regierungskreisen.

    Am kommenden Mittwoch (7.7.) will das Kabinett den Entwurf für den Bundeshaushalt 2011 und die Planung bis 2014 beschließen. Vor allem die Unionsspitze will dabei die Chance nutzen, die sich aus ihrer Sicht gegenwärtig bietet. International gebe es ein „Momentum“ dafür, die Staatsschulden zu verringern. Deshalb betont die Regierung, die Schuldenbremse unbedingt einhalten und die Neuverschuldung bis 2016 auf nahe Null verringern zu wollen. Dieser Weg sei "alternativlos", behauptet die Regierung in ihrer Kabinettsvorlage.

    Das Bundesfinanzministerium geht nun davon aus, dass die Neuverschuldung in diesem Jahr nicht mehr 80 Milliarden Euro, sondern nur noch 65 Milliarden betragen könnte. 2011 soll sie bei 57,5 Milliarden, 2012 bei 40,1 und 2014 bei 24,1 Milliarden Euro liegen.

    In der relativ geringeren Neuverschuldung spiegelt sich, dass die Wirtschaft allmählich wieder anzieht. Die Unternehmen verzeichnen mehr Aufträge und stellen Leute ein, wodurch unter anderem die Kosten für die Arbeitslosigkeit zurückgehen. Verursacht durch die Finanzkrise, markiert die Summe der neuen Kredite trotzdem ein Rekordniveau.

    Gelingt es, die neuen Schulden planmäßig zu reduzieren, würde der Bund 2016 die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse einhalten und Kredite von maximal 0,35 Prozent im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung aufnehmen. Das wären dann etwa noch zehn Milliarden Euro Neuverschuldung.

    Die Finanzplanung bis 2014 legt fest, dass das strukturelle Defizit jährlich um rund sieben Milliarden Euro sinken soll. Bis vor kurzem war Finanzminister Wolfgang Schäuble noch von zehn Milliarden Euro pro Jahr ausgegangen. Um diese Einsparung zu erwirtschaften, hat die schwarz-gelbe Koalition unlängst ihr Sparprogramm beschlossen. Für 2011 wollen Union und FDP elf Milliarden Euro im Bundeshaushalt erwirtschaften, in dem sie unter anderem 4,3 Milliarden bei den Arbeitslosen sparen.

    Trotz der geringeren Neuverschuldung will die Regierung daran nun festhalten – entgegen der Kritik von Sozialverbänden, Gewerkschaften, SPD, Grünen und Linken. Auch in die andere Richtung, gegenüber der FDP, verteidigt sich Schäuble. Die Liberalen würden gerne die Einkommenssteuer senken. Der Finanzminister sieht dieses Anliegen sehr skeptisch.

    Sollte Schäuble doch noch finanziellen Spielraum entdecken, so hat sein Haus die folgende Prioritätenliste aufgestellt. Erst werden die Städte und Gemeinden steuerlich entlastet, zweitens kann man über eine „Vereinfachung“ des Steuersystems nachdenken, was möglicherweise auf leichte Steuersenkungen hinauslaufen würde. Drittens erst käme in Frage, die Sätze der Einkommenssteuer zu reduzieren, wie es die FDP wünscht.

    Info-Kasten

    Strukturelles Defizit

    Das strukturelle Defizit im Bundeshaushalt ist immer etwas geringer als die tatsächliche Neuverschuldung. Der Grund: Konjunkturelle, kurzfristige Entwicklungen werden herausgerechnet. Das strukturelle Defizit ist die Basis für die Berechnung der Schuldenbremse. Von 53 Milliarden Euro in diesem Jahr soll es auf 46 Milliarden in 2011, 2012 auf 39 Milliarden und 2014 auf 25 Milliarden sinken.

  • Bester Kundenschutz in Rheinland-Pfalz

    Verbraucherschützer veröffentlichen bundesweite Rangliste

    Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sind die Spitzenreiter beim Kundenschutz in Deutschland. Die Bundesländer landen im „Verbraucherschutzindex 2010“ des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) auf den vordersten Plätzen. Allerdings reichte es selbst für die besten Länder nur für die Note drei. Schlusslichter in der Rangliste sind Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, für die es die Note fünf gab.

    Zum vierten Mal hat der vzbv mit dem Index erhoben, wie gut der Verbraucherschutz in den einzelnen Bundesländern funktioniert. Zwar fielen die Werte in diesem Jahr zum Teil schlechter aus als 2008, weil die Anforderungen verschärft worden sind. Auch können alle Länder mittlerweile ein Verbraucherministerium vorweisen. „Es tut sich was“, sagte vzbv-Chef Gerd Billen.

    Die Bestplatzierten im Ranking, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hamburg, konnten damit punkten, dass ihre Verbraucherministerien eine engagierte Führung und die Landesparlamente eine rege Aktivität an den Tag legen. Bei aller Freude über die Verbesserungen, so der vzbv, besteht nach wie vor kein Grund zur Euphorie. Sorgenkind bleiben immer noch die Kontrollbehörden. Hier setzt sich der Negativtrend der Vorjahre fort. Sowohl die Lebensmittelüberwachung als auch die Eich- und Marktüberwachungsbehörden erzielten schlechtere Ergebnisse als in der letzten Untersuchung im Jahr 2008. Billen kritisiert, dass die Behörden nicht transparent genug arbeiten und ihre Bürger kaum oder gar nicht über die Ergebnisse der Untersuchungen informieren.

    Das schlechte Resultat der Kontrollbehörden könnte sich bei der nächsten Untersuchung vielleicht verbessern: Verbandschef Billen wies darauf hin, dass einige Indikatoren aus der Erhebung vielleicht nicht aussagekräftig genug sind und eventuell überdacht werden müssen. Weniger Kontrollen zum Beispiel, bedeuten im Index Punktabzug. Wenn die Behörden zwar weniger dafür aber häufiger risikoreiche Unternehmen aufsuchen, so der vzbv-Vorstand, muss das nicht weniger Sicherheit bedeuten. Einige Bundesländer sehen das genauso und verweisen auf punktgenaue Überwachungen.  

    Dringend Nachholbedarf sieht der Spitzenverband der Verbraucherzentralen bei der Kontrolle des Finanz-, Telekommunikations- und Gesundheitsmarkts. Noch immer fehlten in diesen Bereichen schlagkräftige Kontrollorgane.  Kritik gibt es auch für die Finanzierung der Verbraucherzentralen. Diese lasse zu wünschen übrig. Im Schnitt geben die Bundesländer 0,49 pro Einwohner für den Verbraucherschutz aus. 

  • Besser Job, als keiner

    Kommentar zur Leiharbeit von Hannes Koch

    Wer lässt sich schon gerne verleihen? Wer will in der Firma als Mitarbeiter zweiter Klasse neben den festangestellten Kollegen arbeiten, die für die gleiche Arbeit ein paar hundert Euro mehr pro Monat verdienen? Leih- und Zeitarbeit ist eine dieser modernen Plagen, die kein Mensch braucht. Eigentlich. Und doch hat auch diese Form erniedrigter Beschäftigung ihre Vorteile. Manche Leute hätten keine Arbeit, wenn es keine Zeitarbeitsfirmen gäbe. Dieses Argument hat die neue Studie der Bundesagentur für Arbeit nun untermauert.

    Durch Leih- und Zeitarbeit sinkt die Erwerbslosigkeit, lautet der Befund der Forscher – nicht viel, aber immerhin. Warum, das kann man sich so vorstellen: Beschäftigte, die ihre Qualifikationen mittels Zeitarbeit auf dem neuesten Stand halten, sind für Unternehmen interessanter, als Arbeitslose, die seit Monaten oder Jahren keine praktische Erfahrung mehr vorweisen können. Aus diesem Blickwinkel kann man seinen Frieden mit der Zeitarbeit machen.

    Einige Bestandteile des Zeitarbeitsgesetzes der ehemaligen rot-grünen Regierung allerdings bedürfen dringend der Renovierung. Manche Zeitarbeiter erhalten lächerliche Löhne, weil sich die Verleiher zu große Summen in die eigene Tasche stecken. Ein Gegenmittel liegt auf der Hand: der einheitliche Mindestlohn für die gesamte Branche. Bisher scheitert diese Reform nicht nur an manchen Unternehmen, sondern auch an den verfeindeten christlichen und DGB-Gewerkschaften. Die weigern sich, miteinander zu verhandeln. Das ist Starrsinn zu Lasten der Beschäftigten.

  • Die Hoffnung auf einen festen Job

    Wer vorübergehend bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet, entgeht oft der Arbeitslosigkeit. Das zeigt eine neue Studie. Die Hoffnung auf eine feste, unbefristete Stelle erfüllt sich aber nur für wenig Leiharbeiter

    Leiharbeit trägt dazu, die Arbeitslosigkeit zu verringern. Dies ist Schlussfolgerung, die das Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) aus der Analyse der Job-Biografien von Zeitarbeitern zieht. Die am Dienstag in Berlin präsentierte neue Studie enthält aber auch eine zweite, pessimistische Botschaft: Nur wenige Zeitarbeiter schaffen den Sprung in eine feste, unbefristete Beschäftigung.

    Das IAB-Institut der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hat die Berufswege von Leiharbeitern bis 2008 untersucht. Damals arbeiteten mehr als 800.000 Beschäftigte in Deutschland bei Zeitarbeitsfirmen, die ihre Mitarbeiter vorübergehend an andere Unternehmen ausliehen. Das waren etwa zwei Prozent der Arbeitskräfte. Wegen der Wirtschaftskrise ist die Zahl auf aktuell rund 750.000 gesunken.

    Leiharbeit hat für die Unternehmen zwei Vorteile: Je nach Auftragslage können sie die befristeten Mitarbeiter schnell einstellen oder entlassen, wodurch die Arbeitskosten sinken. Außerdem erhalten viele Zeitarbeiter geringere Löhne als die festangestellten Arbeitnehmer.

    Ob die Leiharbeit dagegen auch für die Arbeitnehmer positive Effekte hat, ist umstritten. Die IAB-Untersuchung zeigt nun, dass es solche Effekte durchaus gibt. So waren 25 Prozent der Leiharbeiter zuvor arbeitslos. In den zwei Jahren nach einem Zeitarbeitsjob, meldeten sich nur 17 Prozent als erwerbslos – eine Reduzierung um acht Prozentpunkte.

    Das bedeutet aber nicht, dass die Zeitarbeiter später auch feste, unbefristete Stellen erhalten würden. IAB-Experte Florian Lehmer sagte: „In einem Zeitraum von zwei Jahren nach Beginn der Leiharbeit schaffen es nur sieben Prozent der vormals Arbeitslosen, die Zeitarbeit komplett hinter sich zu lassen“, also eine feste, unbefristete Stelle zu ergattern. 93 Prozent der Leiharbeiter ist dieser Erfolg nicht vergönnt.

    Die sogenannte „Brückenfunkion“ eines Übergangs auf den sicheren Arbeitsmarkt, die die Befürworter der Zeitarbeit als Argument ins Feld führen, fällt damit gering aus. „Leiharbeit ist keine breite Brücke, aber zumindest ein schmaler Steg in Beschäftigung“, sagte IAB-Direktor Joachim Möller. Trotzdem empfiehlt er Arbeitslosen, wenn irgend möglich, eine Stelle als Leiharbeiter anzunehmen. Die Aussichten, den Lebensunterhalt selbst verdienen zu können, würden durch Leiharbeit erheblich steigen, so Möller.

    Währenddessen versucht Arbeitsministerium Ursula von der Leyen (CDU), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu renovieren, das die Zeitarbeit regelt. Einerseits will von der Leyen dem „Modell Schlecker“ die Grundlage entziehen. Die Drogeriekette hatte Beschäftigten gekündigt, um sie danach als billige Leiharbeiter bei einer Schlecker-eigenen Zeitarbeitsfirma wieder einzustellen.

    Zweitens könnte sich von der Leyen damit anfreunden, einen Mindestlohn festzulegen, der für alle Zeitarbeitsfirmen in Deutschland gilt. Das scheitert bislang noch unter anderem daran, dass sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weigert, direkte Verhandlungen mit der christlichen Konkurrenz-Gewerkschaft über eine gemeinsame Lohnuntergrenze zu führen. Die Christen dagegen sind nur zu einem einheitlichen Mindestlohn-Tarif bereit, wenn der DGB mit ihnen spricht.

  • Erster Schritt zu stabilen Finanzen

    Kabinett beschließt Begrenzung der Arzneimittelausgaben / Kassen fordern Nullrunde für Ärzte und Krankenhäuser

    Die Bundesregierung will die Arzneimittelausgaben deutlich begrenzen. Der dazu nötige Gesetzentwurf wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen. Damit wird auch die Pharmaindustrie an der Stabilisierung des von einem Milliardendefizit bedrohten Gesundheitssystems beteiligt. Im kommenden Jahr will der Bund bei Medikamenten 1,7 Milliarden Euro sparen, in den folgenden Jahren bereits je zwei Milliarden Euro. Mit rund 32 Milliarden Euro sind die Ausgaben der Kassen für Pillen und Salben einer der dicksten Ausgabenposten in der Krankenversicherung.

    Die Leistungen für die Patienten sollen sich trotz der geringeren Ausgaben nicht verschlechtern. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will die Gewinnmargen der Hersteller und Großhändler verringern. Wichtigster Punkt ist eine Beschränkung der Preise für neue Arzneien, die meist besonders teuer sind. Bisher kann die Industrie die Preise dafür selbst festlegen. Künftig müssen die Unternehmen erst einmal nachweisen, dass ihr Produkt auch einen Nutzen bringt. Dann bleibt die Preisgestaltung nur noch ein Jahr lang den Herstellern überlassen. Innerhalb dieser Zeitspanne soll das jeweilige Unternehmen mit den Krankenkassen dann einen fairen Preis für das Präparat aushandeln. Gelingt dies nicht, entscheidet eine Schiedsstelle über die angemessene Bezahlung.

    Auch der Pharmagroßhandel wird in die Pflicht genommen. Die Margen in dessen Abgabepreise werden gesenkt und gedeckelt. Dies allein veranschlagt die Regierung auf eine Entlastung um rund 400 Millionen Euro.

    Die Kassen begrüßen das Gesetz. „Wir freuen uns, dass die Regierung das Problem aufgegriffen hat“, sagte der Vize-Chef des Spitzenverbands der Krankenkassen (GKV-SV), Johann Magnus von Stackelberg. Der Entwurf weise in die richtige Richtung, könne aber noch deutlich verschärft werden.

    Der Verband sieht im Entwurf noch einige Schwächen. Danach ist nicht ausgeschlossen, dass die Hersteller zunächst viel höhere Preise ansetzen, um sich in den anschließenden Verhandlungen dann auf den eigentlichen gewünschten Ertrag herunter handeln zu lassen. Auch bei der Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses sieht Stackelberg Verbesserungsbedarf. Der Verband hält die dafür vorgesehene Zeitspanne für zu lang. Die Kassen sind zwar bereit, für echt verbesserte Medikamente mehr zu zahlen. Doch verändern die Konzerne oft nur vorhandene Präparate leicht und geben dies dann als Innovation ohne Preisbindung aus.

    Das Gesetz ist nur ein erster Schritt. Derzeit verhandeln die Koalitionsparteien weitere Sparmaßnahmen. Denn im kommenden Jahr droht den Kassen ein Defizit von rund elf Milliarden Euro. Auf Details haben sich Union und FDP noch nicht einigen können. GKV-SV-Chefin Doris Pfeiffer fordert eine Nullrunde für Ärzte und Krankenhäuser sowie die Kassen selbst. Pfeiffer drückt zudem auf das Tempo. Wenn die Koalition nicht schnell handele, drohe weiteren Kassen die Schließung oder Insolvenz.

  • Das brüchige Bündnis

    Auf die große Frage „Wie regulieren wir die Banken?“ gab der G20-Gipfel kleine Antworten

    Wenn es ein Ergebnis des G20-Gipfels im kanadischen Toronto gibt, dann ist es dieses: Die eigentliche globale Politik findet nicht auf globaler Ebene statt. Viel wichtiger ist, was in den Weltregionen passiert – in Asien, Amerika, Europa. US-Präsident Barack Obama, Chinas Staatschef Hu Jintao, Kanzlerin Angela Merkel können und wollen die jeweiligen Eigeninteressen ihrer Weltregionen nicht ignorieren. Für die transnationalen Banken und Investoren, die die Finanzkrise ausgelöst haben, heißt das: Weltweite Regeln wird es auch künftig nur wenige geben. Jeder Machtblock entscheidet selbst, was Banken dürfen, und was nicht.

    Als sich die Regierungen der 20 mächtigsten Staaten dieser Erde am vergangenen Wochenende in Toronto trafen, um endlich Konsequenzen aus der Finanzkrise zu ziehen, waren seltsame Formulierungen zu hören. Eine davon lautete „optionaler Instrumentenkasten“. Soll heißen: Die Regierungen wollen sich bemühen, ein paar gemeinsame Grundsätze einzuhalten. Darüber hinaus kann aber jeder machen, was er will. Eigentlich unnötig zu betonen, dass es unter diesen Umständen eine globale Steuer für Banken – bekannt unter der Bezeichnung „Finanztransaktionssteuer“ – nicht geben wird. Das kann man beklagen, aber so sieht die Wirklichkeit aus.

    Nur mit Mühe können die Mächtigen dieser Welt verhindern, dass das dünne Band, das sie seit 2008 geknüpft haben, zerreißt. Damit es hält, schließen sie Formelkompromisse. Einer davon: Um die Verursacher der Krise an der Finanzierung der Krisenkosten zu beteiligen, gebe es eine „Palette politischer Herangehensweisen“. Diese reichen von der Bankenabgabe, mit der Finanzinstitute Sicherheitsrücklagen für kommende Krisen ansparen sollen, bis zur Finanztransaktionssteuer.

    Nur letztere böte die Möglichkeit, die Akteure auf den Finanzmärkten an den Krisenkosten, die sich nach Billionen Euro berechnen, in nennenswertem Umfange zu beteiligen. Jedes Finanzgeschäft zwischen professionellen Anlegern würde mit einer Ministeuer belegt, die in der Summe hunderte Milliarden erbrächte. Dies bremste nicht nur die Märkte, sondern würde auch die Mittel generieren, die wir für eine neue Weltinnenpolitik bräuchten – für Klimaschutz, Armutsbekämpfung und Entwicklung.

    Ein derart weitgehender Konsens aber ist mit dieser G20 nicht zu machen. Wie auch? Sehr plausibel und doch kleinkariert argumentierten die Regierungen Chinas, Indiens, Brasiliens und Kanadas, dass ihre Banken nicht zu den Hauptverantwortlichen der Krise gehörten. Dass die Einnahmen aus einer künftigen globalen Steuer auch ihnen zugute kämen, wog nicht so schwer wie die kurzfristige Befürchtung, die heimischen Institute könnten unter der neuen finanziellen Belastung leiden.

    Ähnliche Konflikte, wenn auch nicht so folgenreich, waren bei anderen Themen zu verzeichnen. Wie soll man künftig mit den SIFIs umgehen, den „systemically important financial institutions“, sprich den transnationalen Banken? Beaufsichtigen, eindämmen, in neuerlichem Krisenfall zerlegen oder auflösen, und wenn ja, wie? Die wichtigen Antworten wird jeder Machtblock selbst geben. In den Gipfeldokumenten stehen hinter den großen Fragen kleine Antworten.

    Diese allerdings sind oft so relevant, dass man sie nicht geringschätzen sollte. Der Rahmen für Finanzgeschäfte wird definitiv enger. So unterstehen Hedgefonds und Ratingagenturen künftig zumindest einer minimalen staatlichen Aufsicht. Und die Finanzinstitute müssen mehr Kapital in Reserve halten als vorher – wenn auch erst ab 2012. Unter der Einschränkung, dass diese Pläne tatsächlich realisiert werden, kann man in ihnen Fortschritte sehen.

    Trotzdem ist nun Europa gefordert. Was Merkel und Frankreichs Staatspräsident Sarkozy wollen, was zivilgesellschaftliche Organisationen wie Attac anstreben, lässt sich nur auf europäischer Ebene realisieren. Das gilt für die Bankensteuer ebenso wie die Registrierung der Hedgefonds oder die Gründung einer öffentlichen Ratingagentur, die die oft irreführenden Bewertungen der privaten Monopolisten relativieren kann. Obama ist an dieser Stelle schon weiter: Er hat vor dem G20-Gipfel ein relativ hartes Gesetz zur Bankenregulierung durch das Parlament gebracht, er hat nicht bis hinterher gewartet.

    Wenn sich auf dem alten Kontinent drei, vier große Staaten einig sind, werden ihnen die übrigen Europäer folgen. Und ist Europa erst in der Lage zu handeln, setzt es Standards, die auch Staaten wie China, Brasilien und die USA nicht völlig ignorieren können.

  • „Man muss die Entwicklung stoppen!“

    Angst vor dem Biomonopol

    Patente auf Schnitzel oder Broccoli sorgen auch Politiker wie die Grüne Bundestagsabgeordnete Ulrike Höfken. Die 55-jährige Agrarexpertin aus Rheinland Pfalz ist von Hause aus selbst Tierzüchterin. Frau Höfken ist verheirat und hat drei Kinder.

    Frage: Sind Patente auf Tiere ethisch überhaupt vertretbar?

    Ulrike Höfken: Das ist in keiner Hinsicht vertretbar. Die Würde des Tieres wird außer Kraft gesetzt.  Patente laufen auf eine Privatisierung des Lebens heraus. Auch deshalb ist der Widerstand dagegen in den Kirchen besonders groß. Auch helfen Patente nicht, wie von der Industrie behauptet, gegen den Hunger auf der Welt. Das Gegenteil ist der Fall. Kleinbauern in armen Ländern können sich die patentierten Saaten gar nicht leisten.

    Frage: Grüne und SPD wollen das Recht auf Biopatente ebenso wie die CSU einschränken. In dieser Woche werden die Forderungen im Bundestag debattiert. Was wollen Sie erreichen?

    Höfken: 2. Einzelne Tierrassen und Pflanzenarten dürfen laut Gesetz eigentlich nicht patentiert werden,  aber im nächsten Absatz dieses Gesetzes steht dann faktisch das Gegenteil.  Anders gesagt: Orangen dürfen nicht patentiert werden, die Südfrüchte aber schon. Wir wollen keine Patente auf Lebewesen. Heute werden von Konzernen nicht nur gentechnische, sondern ganz normale Zuchtverfahren genutzt, um z.B. 260 000 Genvarianten der Kühe zum Patent anzumelden. Das ist eine faktische Enteignung von Bauern und Verbrauchern. Patentanmeldung müssen auf konkrete Anwendungsfunktionen beschränkt werden, sie dürfen nicht mehr die Nachkommen oder die gesamte Produktpalette erfassen, z.B. von der Kuh über die Milch bis zum Joghurt.  Hier muss das derzeit widersprüchliche Patentrecht klarer formuliert werden, damit Rechtssicherheit geschaffen wird.

    Frage: Wo sehen Sie denn Gefahren bei der derzeitigen Praxis?

    Höfken: Es gibt bereits Hunderte von Patente und Patentanmeldungen auf Pflanzen und Tiere. Das reicht von Inhaltsstoffen bei Pflanzen über die Resistenz auf Stressfaktoren bis hin zu besonders großwüchsigen Pflanzen – dabei haben die Konzerne diese Eigenschaften nicht etwa erfunden, sondern bloß mittels einer technischen Verfahrens erfasst.
    Wenn es so weiter geht, führt dies zu einer Monopolisierung der Nahrungsmittelproduktion bis in den Supermarkt. Das lässt sich in Kanada bereits beobachten. Dort gibt es bei Raps nur noch das Saatgut vom Konzern Monsanto. Der Genraps kreuzt sich dann auch noch natürlich aus. So landen die Gene dann auch unkontrolliert in Radieschen oder Broccoli. Monsanto kann schließlich auf von den Broccoli- und Radieschen-Bauern Lizenzgebühren verlangen, weil das Gen patentiert ist. Man muss diese Entwicklung stoppen.

    Frage: Sind auch die Verbraucher von dieser Industriemacht betroffen?

    Höfken: Am Ende schon. Durch die Monopole beim Saatgut verteuern sich die Saaten und damit auch die Herstellung von Lebensmitteln. Der Nachbau der Pflanzen oder die freie Zucht und Verwendung von Kälbern und Ferkeln durch die Bauern oder andere Wettbewerber ist nicht erlaubt. Der bisherige Sortenschutz ist ausreichend, um die Zuchtarbeit zu bezahlen, das „geistige Eigentum „ zu schützen und gleichzeitig ein vielfältiges Angebot zu ermöglichen. 

    Wenn es Monopole gibt, erreichen die steigenden Preise am Ende auch den Kunden im Supermarkt. Ein weitreichendes Patentrecht, wie wir es jetzt praktisch haben, birgt diese Gefahr.

    Frage: Die Industrie verweist auf die hohen Investitionskosten bei der Entwicklung neuer Pflanzenmerkmale und die Bedeutung für die Welternährung. Ohne Schutzrechte würde sich dieser Einsatz nicht lohnen. Ist das nicht ein gutes Argument?

    Höfken: Das Gegenteil ist der Fall. Innovation und Forschung werden eingeschränkt, die normale Tier – und Pflanzenzucht wird durch einen „Erlaubnisvorbehalt“  und Lizenzgebühren erheblich behindert, unrentabel und faktisch unmöglich gemacht. Und die Einspruchsverfahren gegen bereits erteilte Patente sind ungerecht und teuer für diejenigen, die dagegen klagen. Das hat auch der wissenschaftliche Beirat des Bundes-Wirtschaftsministeriums schon 2007 festgestellt. Eingeschränkt wird vor allem auch die Risikoforschung. Die Konzerne können Einfluss auf Versuchsdesigns und auf die Ergebnisse nehmen. So wird am Ende auch die Lebensmittelsicherheit unkontrollierbar.

  • Große Koalition gegen „Schnitzel-Patente“

    Aigner will Kontrolle der Konzerne über Nutztiere und –Pflanzen verhindern / Bald wird entschieden, wie weit Biopatente gehen dürfen

    Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) will weitgehende Patentrechte an Tieren und Nutzpflanzen verhindern. „Die Schöpfung gehört allen Menschen“, stellt die Ministerin klar. Exklusive Rechte oder die Kontrolle dürften nicht einzelnen Personen oder Unternehmen eingeräumt werden. Diese Position will Aigner nun auch in der EU und beim Europäischen Patentamt (EPA) durchsetzen. Denn dort stehen weit reichende Entscheidungen an.

    Es geht zum Beispiel um das so genannte Broccoli-Patent über das in der Beschwerdekammer des EPA am 20. Juli verhandelt wird. Das Gemüse mit der Patentnummer EP 1069819 enthält als Neuerung Inhaltsstoffe, die gegen Krebszellen wirken. Das Unternehmen, das diese Pflanze gezüchtet hat, will sicht nicht nur die Rechte an der Pflanze sichern, sondern auch an den Samen. So würde für jeden später daraus erzeugte Broccoli eine Lizenzgebühr fällig. Aufsehen erregt in der Vergangenheit auch ein Patentantrag des Unternehmens Monsanto für Schweine, die mit Gen-Soja des US-Konzerns gefüttert wurden. Die Verwertungsrechte daran sollten letztlich bis zum Schnitzel reichen. „Die Ansprüche reichen von Futtermitteln für Tiere bis hin zu Lebensmitteln wie Fleisch, das von diesen Tieren gewonnen wird“, heißt es in einem Entschließungsantrag der SPD, die ebenso wie die Grünen in diesem Punkt weitgehend mit Aigner übereinstimmen. „Das Patentrecht wird in den letzten Jahren als ein Werkzeug benutzt, das ganz wenigen ganz viel sichert“, kritisiert der SPD-Experte Matthias Miersch diese Entwicklung.

    Die Rechtslage ist kompliziert. Die Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten ist in Europa zwar verboten. Doch bei Tieren und Pflanzen selbst sieht das schon anders aus. Auf einzelne Gensequenzen in Getreide oder Obst oder besonders leistungsstarken Milchkühen können zum Beispiel Schutzrechte zugesprochen werden. So wird das generelle Verbot umgangen. Das will Aigner nicht hinnehmen. „Wir können neue Verfahren bei Pflanzen und Tieren nicht wie sonstige technische Verfahren behandeln“, sagt die Ministerin. In dieser Woche steht das Thema auch auf der Tagesordnung des Bundestags.

    Neben den ethischen Bedenken geht es um handfeste wirtschaftliche Interessen. Auf der einen Seite steht eine handvoll Weltkonzerne, die mit Patenten ein Milliardengeschäft machen will. Das US-Unternehmen Monsanto klagt beispielsweise beim Europäischen Gerichtshof, weil argentinische Farmer für die Nutzung von Sojasaaten keine Lizenzgebühren entrichten. Monsanto will erreichen, dass sein Anspruch beim Import des Soja in die EU eingetrieben wird. Die Verhandlung steht bald an. Im Spiel ist auch die BASF, die auf hohe Investitionen in die Entwicklung neuer Pflanzeneigenschaften verweist. „Das Patentsystem ermöglicht einen gerechten Ausgleich für die Investitionen“, verteidigt ein Sprecher Biopatente. Das Unternehmen sieht daher keinen Bedarf für eine Änderung des geltenden Rechts.

    Kritiker befürchten dagegen eine Monopolisierung der Nahrungsmittelproduktion mit steigenden Preisen für Landwirte und Verbraucher. Auch der wissenschaftliche Beirat des Landwirtschaftsministeriums äußert in seinem neuesten Gutachten, das dieser Zeitung auszugsweise vorliegt, schwere Bedenken gegen die heutige Patentpraxis. „In der Folge entstehen verstärkte rechtlich-ökonomische Risiken sowie verstärkter Druck auf kleine Betriebe in der Landwirtschaft“, heißt es darin. Außerdem sehen die Forscher die Artenvielfalt in Gefahr. Diese Sorge teilt der Bauernverband, der sich für ein Verbot von Patenten auf Tiere und Pflanzen stark macht.