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  • Die Töchter tragen die doppelte Last

    Eine zweijährige Familien-Pflegezeit will Familienministerin Kristina Schröder ermöglichen, um Angehörigen die Pflege ihrer alten Eltern zu erleichtern. Was bedeutet dieser Vorschlag?

    Den 85jährigen Vater zu pflegen, der sein Gedächtnis verloren hat, ist kein Halbtagsjob. Nachts um drei braucht er eine neue Windel. Vielleicht auch nochmal um fünf Uhr früh. „Söhne und Töchter, die ihre pflegebedürftigen Eltern zu Hause umsorgen, leben oft an der Grenze ihrer Belastbarkeit“, sagt Professor Stefan Görres, der Direktor des Instituts für Pflegeforschung der Uni Bremen. Deshalb betrachtet er den neuen Plan von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) mit großer Skepsis: „Das ist kaum machbar.“


    Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat Schröder am Mittwoch vorgeschlagen, einen Rechtsanspruch auf eine „zweijährige Familien-Pflegezeit“ einzuführen, um Angehörigen die Versorgung ihrer alten Eltern zu erleichtern. Das Modell soll so funktionieren: Die berufstätigen Söhne oder Töchter gehen zwei Jahre lang auf halbe Stelle, und ihr Arbeitgeber zahlt ihnen während dieser Zeit 75 Prozent des Lohnes weiter. Die Familienmitglieder haben so erstens Zeit und zweitens Geld, die Pflege zu Hause zu bewerkstelligen. Danach arbeiten die Beschäftigten wieder Vollzeit, doch erhalten zwei weitere Jahre ebenfalls nur 75 Prozent ihres Gehaltes. Ergebnis: Den Unternehmen entstehen keine zusätzlichen Kosten.


    Das klingt auf den ersten Blick gut und realistisch. Was aber bedeutet es praktisch? Die Angehörigen machen zwei Jobs und bezahlen die Pflege ihrer Eltern selbst. Sie müssen im bezahlten Beruf noch besser funktionieren als bisher, denn Arbeitszeitverkürzung führt in der Regel zur Steigerung der Produktivität, also der Leistung. Zusätzlich sind sie zu Hause für die Rund-um-die-Uhr-Pflege zuständig. „Dieses Modell schafft kaum Entlastung“, sagt Pflege-Experte Görres. Auch nicht finanziell – im Gegenteil. Die privaten Pflegekräfte müssen mit drei Vierteln ihres bisherigen Lohnes auskommen. In vielen Fällen haben sie deshalb vermutlich keine Möglichkeiten mehr, zusätzliche externe Pflegeleistungen als Unterstützung einzukaufen.


    Zu den gesellschaftspolitischen Auswirkungen sagt Görres schlicht: „Eigentlich ist Schröders Vorschlag frauenfeindlich.“ Seine Begründung: Frauen würden heute rund 80 Prozent der Pflege leisten, und die Familien-Pflegezeit bekräftige diesen Zustand. Weil Familienministerin Schröder Heimarbeit in der Vordergrund stelle, und nicht die Berufstätigkeit fördere, würden Frauen „in der Pflege festgenagelt“, so Görres.


    Insgesamt ist Schröders Modell dem traditionellen Weltbild verhaftet, dass zuerst die Familie und dann erst der Staat für Betreuung, Pflege und Fürsorge zuständig sei. Das hat auch Auswirkungen für die Antwort auf die Frage: Woher soll das Geld kommen, wenn statt heute 2,2 Millionen Menschen in 30 Jahren etwa 3,4 Millionen Personen pflegebedürftig sind? Schröder würde sagen: Die Familien müssen die Pflege mittels Lohnverzicht in erster Linie selbst bezahlen. Mehr Steuergeld oder Mittel aus der Sozialversicherung gibt es nicht. Schließlich geht man in der Union mehrheitlich davon aus, dass die Bürger und Unternehmen schon genug Geld an den Staat überweisen.

    Bedenken aus der Wirtschaft sind trotzdem zu hören. Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt warnte vor höheren Kosten für die Firmen. Es sei zu befürchten, dass mancher Beschäftigte die Zeit der Halbtagstätigkeit bei Drei-Viertel-Bezahlung akzeptiere, dann aber die andere, für ihn ungünstigere Hälfte des Vertrages scheue und kündige. Für solche Fälle, sagte Ministerin Schröder am Donnerstag, könne ein Versicherungsmodell vorsorgen, das den Unternehmen Ausfälle bezahle.

  • Ein Hauch von Sparen

    In ihrem ersten Bundeshaushalt tritt die schwarz-gelbe Koalition ein bisschen auf die Ausgabenbremse, verschiebt aber die wirklichen Herausforderungen ins kommende Jahr.

    Trotz der gigantisch schlechten Zahlen haben die Haushaltspolitiker von Union und FDP doch noch eine gute Nachricht produziert. „Wir sparen nicht massiv, aber durchaus sichtbar“, sagte CDU-Haushälter Norbert Barthle dieser Zeitung. Die Neuverschuldung des Bundes im laufenden Jahr soll nicht 86 Milliarden Euro betragen, wie Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ausgerechnet hatte, sondern nur rund 80 Milliarden Euro.


    Am Donnerstag (4.3.) schließen die Haushaltspolitiker des Bundestages ihre Beratungen über den Etat 2010 ab. Dann steht fest: Die Ausgaben erreichen mit 325 Milliarden Euro Rekordniveau, und die Verschuldung des Bundes ebenso. „Der Etat 2010 ist ein Haushalt des Übergangs, den die Wirtschaftskrise prägt“, so Barthle. Ins Kontor schlagen vor allem die höhere Arbeitslosigkeit mit Mehrausgaben von gut 20 Milliarden Euro, ein krisenbedingter Zuschuss an die Krankenversicherung von zehn Milliarden und geringere Steuereinnahmen von 44 Milliarden Euro.


    An der fatalen Gesamtbilanz konnten auch die findigen Haushaltspolitiker nicht viel ändern. Um das Defizit ein wenig zu verringern, haben sie etwa eine Milliarde Euro aus dem Etat herausgespart. Sie kürzten beispielsweise kleinere Beträge bei der Förderung des Ökolandbaus, bei Fahrzeugen des Bundesamtes für den Zivildienst und beim Denkmalschutz.


    Eher bemerkbar macht sich da schon, dass in Bundesministerien und Behörden unter dem Strich 581 Stellen wegfallen. Diese Einsparung im Etat erwirtschaftet einen hohen zweistelligen Millionenbetrag. Und doch hätte sie wesentlich größer ausfallen können. Denn die neue Regierung schuf sich erst einmal 985 neue Stellen – auch, um ihre eigenen Leute an die Spitze der Ministerien zu setzen. Besonders rege dabei waren Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel (FDP). „Für die Konsolidierung des Haushaltes ist 2010 ein verlorenes Jahr“, sagt deshalb Carsten Schneider, der haushaltspolitische Sprecher der SPD.


    Trotzdem muss die Opposition einräumen, dass die Koalition Sparerfolge vorweisen kann. Während Schäubles Haushaltsentwurf noch eine Neuverschuldung von fast 86 Milliarden Euro vorsah, wird der Plan nach der Beratung im Bundestag nur noch rund 80 Milliarden neuer Kredite enthalten. „Das ist aber kein echtes Sparen, die Reduzierung der Neuverschuldung tritt automatisch ein“, kritisiert Grünen-Haushälter Alexander Bonde.


    Der Effekt funktioniert so: Weil das Wirtschaftswachstum leicht anzieht und die Erwerbslosigkeit 2010 im Vergleich zu 2009 etwas sinkt, kann auch der Zuschuss des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit abnehmen. Das alleine bedeutet 3,2 Milliarden Euro weniger Schulden. Damit sinken auch die Ausgaben für Arbeitslosengeld II um rund 400 Millionen Euro und für die Wiedereingliederung von Erwerbslosen um 200 Millionen. Glück für die Koalition.


    Nur auf die bessere Konjunktur können sich Union und FDP für den nächsten Haushalt des Jahres 2011 allerdings nicht verlassen. Da müssen sie mehr leisten. Zehn Milliarden Euro weniger Defizit pro Jahr von 2011 bis 2016 – das ist Schäubles Plan. Die Schuldenbremse, die im Grundgesetz steht, macht es notwendig.


    Woher könnte das Geld kommen? Eine Idee dafür gibt es bereits. Die „Möglichkeit besteht darin, den Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit in ein Darlehen umzuwandeln“, sagt CDU-Haushälter Barthle. Das aber wäre eigentlich nur ein Trick. Die Verschuldung zur Finanzierung der Arbeitslosigkeit wäre nach wie vor vorhanden, würde jedoch nicht mehr im Bundesetat, sondern im Haushalt der Bundesagentur auftauchen.


    Aber auch über zusätzliche Einnahmen muss die Regierung nachdenken. Für ein bis zwei Jahre aus dem Schneider wären Union und FDP beispielsweise, wenn sie den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöhten. Derzeit liegt der Beitrag, von dem Beschäftigte und Unternehmen jeweils die Hälfte zahlen, bei 2,8 Prozent. Ein Prozentpunkt mehr brächte rund 7,5 Milliarden Euro. Die Bundesagentur für Arbeit käme dann möglicherweise ohne Zuschuss oder Darlehen des Bundes aus.


    Einen weiteren Weg deutet CDU-Haushälter Barthle an: „Eine Pkw-Maut könnte höhere Einnahmen bringen. Diese müsste man aber teilweise durch Entlastungen bei der Kfz-Steuer kompensieren.“


    Info-Kasten Bundeshaushalt
    Im Entwurf von Bundesfinanzminister Schäuble für 2010 stehen Bundesausgaben von 325 Milliarden Euro. Die Einnahmen aus Steuern (212 Milliarden) und sonstigen Erträgen (28 Milliarden) reichen nicht annähernd, um diese Ausgaben zu finanzieren. Die Lücke von 85 Milliarden Euro will Schäuble durch neue Kredite decken. Die Regierungsfraktionen drücken diese Neuverschuldung nun auf rund 80 Milliarden Euro. Die gigantische Deckungslücke kommt im wesentlichen zustande aus Steuermindereinnahmen infolge der Krise (44 Milliarden), Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt (20 Milliarden), einen höheren Zuschuss an die Krankenversicherung (10 Milliarden) und konjunkturstützende Maßnahmen (4 Milliarden).

  • Massiver Eingriff in den Kapitalmarkt

    Finanzminister Schäuble will das gefährliche Instrument der ungedeckten Leerverkäufe komplett verbieten. Besserer Schutz für Privatanleger

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant einen erheblichen Eingriff in den Kapitalmarkt. So genannte ungedeckte Leerverkäufe will Schäuble für Deutschland komplett verbieten. „Das ist ein Signal an die Märkte“, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Mittwoch. Schäuble wolle ein Zeichen setzen, dass die Regulierung der Finanzmärkte nicht zum Stillstand gekommen sei.


    Bei ungedeckten Leerverkäufen bieten Händler an der Börse Aktien von Unternehmen an, die sie gar nicht besitzen. Sie spekulieren damit auf die fallenden Kurse der Papiere. Mit Einsatz vergleichsweise geringer Summen lässt sich so ein ungeheurer Druck auf Aktiengesellschaften ausüben. Ungedeckte Leerverkäufe können Firmen in die Pleite treiben.


    Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung die Leerverkäufe nach dem Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers Ende 2008 teilweise verboten. Mit Bezug auf die Aktien großer, in Deutschland ansässiger Banken durften diese Geschäfte nicht mehr stattfinden. Damit wollte die Regierung verhindern, dass es zu weiteren Zusammenbrüchen von Geldinstituten und teuren Rettungsaktionen durch den Staat kommt. Das vorübergehende Verbot lief vor kurzem aus.


    Mit seinem überraschenden Schritt demonstriert Schäuble auch, dass die Regulierung der Finanzmärkte auch auf nationaler Ebene durchaus möglich ist. Die Regierung argumentiert oft, dass Einschränkungen der Marktfreiheit nicht funktionieren könnten, wenn sie nur ein Land praktiziere. Im Falle der Leerverkäufe geht Schäuble offenbar davon aus, dass andere Staaten nachziehen. Der grüne Finanzexperte Gerhard Schick begrüßte den Schritt als „überfällig und richtig“. Der Bundesverbandes Deutscher Banken erklärte zum geplanten Verbot, „das Meldeverfahren und die Anzahl der Titel müssten praktikabel sein“.


    Neben den Leerverkäufen enthält Schäubles Gesetzesankündigung Maßnahme zur Regulierung des so genannten grauen Kapitalmarktes. Hier geht es vor allem um den besseren Schutz von Privatanlegern, die beispielsweise Anteile an geschlossenen Fonds erwerben. Die Verkäufer müssen künftig mehr Informationen liefern. Außerdem müssen die Banken ihre Verkaufsberater bei der Bankenaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Bei nachweislich schlechter Beratung soll die BaFin einschreiten dürfen. Schick bemängelt, dass der BaFin allerdings nicht die komplette Zuständigkeit für den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen übertragen werde.

  • Genkartoffel darf auf den Acker

    EU lässt Amflora zu / Verwirrung über notwendige Regelungen in Deutschland / Umweltschützer empört

    Die Europäische Kommission hat die genetisch veränderte Kartoffelsorte Amflora zugelassen. „Es gibt keine wissenschaftlichen Fragen mehr, die untersucht werden müssen“, begründete der zuständige Gesundheitskommissar John Dalli die nach fast siebenjähriger Prüfung erteilte Erlaubnis. Die Sicherheitsbedenken seien ausgiebig berücksichtigt worden. Außerdem gab die EU grünes Licht für die Verwendung dreien Genmaissorten als Lebens- und Futtermittel.


    Amflora wurde vom Chemiekonzern BASF entwickelt. Die Gene der Knolle wurden so verändert, dass sie besonders viel Stärke produziert, die ausschließlich industriell verwertet wird, zum Beispiel bei der Herstellung von Papier, Garnen oder Klebstoffen. Für den menschlichen Verzehr ist die Kartoffel nicht geeignet. Dennoch hat sich BASF auch in einem zweiten wichtigen Punkt durchgesetzt. Anfallende Reste könnten in Lebens- und Futtermitteln landen. Der Anteil darf allerdings nicht höher als 0,9 Prozent sein. Die grüne Abgeordnete Ulrike Höfgen kritisiert diese „Verschmutzungslizenz“. Amflora drohe im Kartoffelbrei zu landen. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) rechnet vor, dass damit drei Knollen in einem Sack mit 25 Kilogramm Gewicht gentechnisch verändert sein dürfen, ohne eine Prüfung und Zulassung als Nahrungsmittel.


    Bislang gab es in Deutschland noch keinen kommerziellen Anbau der Genkartoffel. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern wurden 20 Hektar Land als Versuchsfelder damit bepflanzt. „Wir gehen nicht davon aus, dass es in diesem Jahr zu einem großflächigen Anbau kommt“, sagt der Genexperte des Deutschen Bauernverbands (DRV), Jens Rademacher. Denn dafür wird die Zeit mehr als knapp. Genfelder müssen drei Monate vor der Aussaat in ein Standortregister eingetragen werden. Wenn die Saat nicht bis zum Mai ausgebracht wird, ist es zu spät. Dagegen will BASF so schnell wie möglich Fakten schaffen. „Nun ist der Weg frei, Amflora in diesem Jahr kommerziell anzubauen“, stellt der Chef der Pflanzensparte des Konzerns, Peter Eckes, fest. Allerdings sollen zunächst nur Saatgutkartoffeln in kleinem Stile gezogen werden. Zudem will das Unternehmen wohl freiwillig auf eine Verwendung der Reste als Futtermittel verzichten und sie stattdessen in Biogasanlagen einsetzen.


    Die Genkartoffel ist unter anderem umstritten, weil die Pflanze ein Gen enthält, das gegen Antibiotika resistent ist. Außerdem verweisen die Kritiker auf konventionell gezüchtete Sorten auf dem Markt, die ebenfalls einen hohen Stärkegehalt aufweisen. Trotz der Bedenken will Agrarministerin Ilse Aigner den Anbau unterstützen. Das hatten Union und FDP bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Zugleich soll die letzte Entscheidung über den Anbau bei den Bundesländern liegen, die eigenständig zum Beispiel Abstände zu anderen Felder öder andere Sicherheitsbestimmungen erlassen können.


    Die Gesetzeslage ist derzeit noch verwirrend. Es gibt ein Gentechnikgesetz, nach dem Amflora jetzt auf die Felder gebracht werden dürfte. EU-Kommissar Dalli will bis zum Sommer eine Regelung schaffen, die den Mitgliedsländern der Gemeinschaft mehr Entscheidungsfreiheit für den Einsatz der grünen Gentechnik verschafft. Auf welcher Grundlage die Bundesländer in Deutschland eigenständige Vorgaben erstellen sollen, ist noch offen. Wichtige Vorgaben wie die Abstände zu anderen Felder sind lediglich für Gen-Mais gegeben worden. Für Kartoffeln fehlt eine Definition der „guten fachlichen Praxis“ noch.

  • „Wer arbeitet, hat mehr als Hartz IV“

    Erzieht Hartz IV zur Faulheit? „Nein“, sagt Ulrich Schneider, Chef des Paritätischen Gesamtverbandes. Selbst Geringverdiener würden mehr verdienen, als Arbeitslose vom Staat erhalten. Westerwelle und der Steuerzahlerbund betrieben „bewusste Irreführung“

    „Bewusste Irreführung“ der Öffentlichkeit wirft Ulrich Schneider, Chef des Paritätischen Gesamtverbandes, FDP-Chef Guido Westerwelle, dem Bund der Steuerzahler und dem Kieler Institut für Weltwirtschaft vor. Diese würden mit „unvollständigen Berechnungen“ den Eindruck erwecken, als erhielten Hartz-IV-Empfänger vom Staat ohne Arbeit mehr Geld, als Millionen Beschäftigte durch harte Jobs selbst verdienten.


    Westerwelle hatte Langzeitarbeitslosen „anstrengungslosen Wohlstand“ und „Dekadenz“ vorgeworfen. Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) dürfe auf keinen Fall erhöht werden, warnte der FDP-Chef. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die mangelhafte Berechnung der Leistungen gerügt. Jetzt diskutiert Deutschland wieder einmal: Ist Hartz IV zu hoch oder zu niedrig?


    Im Kern der Debatte steht die Frage: Ist das Lohnabstandsgebot im praktischen Wirtschaftsleben heutzutage überhaupt noch wirksam? Dieses Ziel des Sozialstaates besagt, dass die staatliche Unterstützung für Arbeitslose wesentlich unter dem Lohn liegen muss, den Beschäftigte mit eigener Arbeit verdienen können. Nach herrschender Meinung verspüren Arbeitslose nur in diesem Fall einen materiellen Anreiz, sich selbst um Arbeit zu bemühen. Westerwelle und andere Wirtschaftsliberale bezweifeln die Wirksamkeit des Lohnabstands. Ihrer Ansicht nach liegt das Hartz-IV-Niveau zu hoch.


    „Wer arbeitet, hat immer mehr“, betonte dagegen Ulrich Schneider am Montag in Berlin. Sein Verband hat knapp 200 Beispielrechnungen für niedrige Einkommen vorgelegt und diese mit den staatlichen Zahlungen im jeweiligen Fall verglichen. Danach verdient etwa ein ostdeutscher, verheirateter Zeitarbeiter (Leistungsgruppe 5) mit zwei Kindern 1.099 Euro brutto pro Monat. Mit Kindergeld und Hartz-IV-Aufstockung kommt er auf 1.919 Euro netto. Würde der Zeitarbeiter nicht arbeiten, erhielte er nur 1.649 Euro Arbeitslosengeld II.


    Ein anderes Beispiel: Eine verheiratete Verkäuferin mit zwei Kindern erwirtschaftet mit einem Vollzeitjob (Leistungsgruppe 4) in Westdeutschland 1.903 Euro Bruttolohn. Weil Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld hinzukommen, beträgt das Nettoeinkommen 2.281 Euro pro Monat. Das entsprechende Arbeitslosengeld II liegt mit 1.753 Euro weit darunter.


    Dem Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler wirft Schneider vor, geschlampt zu haben. Das Institut habe in seinen Berechnungen schlicht die staatlichen Zulagen wie Kindergeld und Wohngeld vergessen. Ein Kommentar des Instituts war bis Redaktionsschluss nicht zu erhalten. Schneider argumentiert: Gerade durch diese staatlichen Leistungen, die nur erhält, wer eigenes Einkommen erzielt, schaffe der Sozialstaat den Anreiz zur Lohnarbeit.


    Auch bei sehr niedrigen Löhnen von vier oder fünf Euro pro Stunde sind Lohnabstand und materieller Anreiz in dieser Betrachtung gewahrt: Wer beispielsweise nur 500 Euro Nettolohn pro Monat erhält, kann Hartz IV beantragen. Zusätzlich zur Regelleistung von durchschnittlich 690 Euro darf er dann 180 Euro seines eigenen Verdienstes behalten – und hat mehr Geld zur Verfügung, als wenn er nicht arbeiten würde.

  • Risiken und Nebenwirkungen

    Viele Banken haben an Transparenz keinerlei Interesse. Deshalb müssen sie zu mehr Offenheit gezwungen werden, notfalls per Gesetz.

    Der durchschnittliche Kunde hat angesichts der komplizierten Struktur vieler Finanzprodukte kaum die Möglichkeit, sich ein fundiertes Bild vom Angebot einer Bank zu machen. Den Beratern trauen die meisten Kunden nach den Erfahrungen der letzten Jahre ohnehin nicht mehr. Es gibt daher einen legitimen Bedarf an verlässlichen Informationen über die Risiken und Nebenwirkungen einer Geldanlage. Leicht verständlich sollten die Angaben zudem sein. Der Sparer hätte davon einen doppelten Nutzen. Gewinn- und Verlustchancen wären leicht erkennbar und die Offerten verschiedener Anbieter könnten miteinander verglichen werden. Wenn eine Bank zehn Prozent Provision kassiert, die andere für dasselbe nur fünf, fällt die Entscheidung leicht. Bisher tappen die Verbraucher in dieser Hinsicht völlig im Dunkeln. So können sie auch nicht erkennen, ob hohe Gebühren beispielsweise der Hauptgrund für eine Empfehlung sind.


    Insbesondere die privaten Banken tun sich damit schwer. Ihr Vorschlag eines Beipackzettels für Finanzprodukte ist keineswegs ein freiwilliger Kundenservice, sondern allein der Drohung von Verbraucherministerin Ilse Aigner geschuldet, notfalls per Gesetz mehr Transparenz durchzusetzen. Nun muss sich zeigen, ob das Produktinformationsblatt auch tatsächlich wie gewünscht als Standard eingesetzt wird. Geschieht dies nicht, oder entwickelt jedes Unternehmen einen eigenen Beipackzettel, sollte mit der Freiwilligkeit Schluss sein. Aigner sollte der Finanzwirtschaft einen Stichtag nennen, bis zudem aus Ankündigungen Taten geworden sein müssen. Denn die bisherigen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft haben allzu oft nur dem Zeitgewinn gedient.

  • Riskante Geschäfte gegen den Euro

    Gefährdet die Griechenland-Krise private Ersparnisse und den Euro? Die wichtigsten Fragen und Antworten

    Für Griechenland wird es zunehmend eng. Einige große Banken wollen Medienberichten zufolge keine griechischen Anleihen mehr kaufen – was die Schuldenprobleme des Landes vergrößert. Die Deutsche Bank sieht sich gezwungen zu erklären: „Wir spekulieren nicht gegen Griechenland“. Und ein Verbraucherverband des Mittelmeerlandes ruft währenddessen zum Boykott deutscher Waren auf. Müssen wir uns Sorgen machen, dass die Krise außer Kontrolle gerät? Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Gefahren.


    Was bedeutet ein Boykott deutscher Waren?
    Viele Griechen ärgern sich über die vermeintlich arrogante Haltung Deutschlands, die in einem umstrittenen Cover des Nachrichtenmagazins „Focus“ gipfele. Auf die dort abgebildete antike Statue mit ausgestrecktem Mittelfinger (Titel: „Betrüger in der Euro-Familie“) reagierte ein Verbraucherverband am Freitag mit der Aufforderung, deutsche Waren zu meiden. Der Schaden könnte spürbar, aber nicht dramatisch sein. Nach Griechenland gehen insgesamt nur 0,8 Prozent der deutschen Exporte, unter anderem Fahrzeuge und Pharmaprodukte. Der Umfang Exporte belief sich 2009 auf 6,7 Milliarden Euro.


    Gefährdet die Griechenland-Krise unsere Ersparnisse?
    Nein. Deutsche Banken besitzen zwar griechische Staatsanleihen in der Größenordnung zweistelliger Milliarden-Beträge. Diese Papiere könnten stark an Wert verlieren. Der Verlust schlägt aber nicht auf die Ersparnisse von Bankkunden durch. Im Extremfall sind die Sparer durch die Einlagensicherung der Banken geschützt. Und in jedem Fall gilt die Garantie, die die Bundesregierung während der Finanzkrise für alle Spareinlagen in Deutschland gegeben hat.


    Können Rentenfonds der Alterssicherung an Wert verlieren?
    Ja. Aber der Anteil von griechischen Staatspapieren, deren Kurs sinkt, ist in den meisten Rentenfonds sehr gering. Er beträgt in der Regel wenige Prozent. Problematischer könnte es werden, wenn große Euro-Länder wie Spanien und Italien in den Abwärtssog geraten. Für Anleger ist es ratsam, sich über die Zusammensetzung der jeweiligen Fonds zu informieren. Wohlgemerkt betrifft die Möglichkeiten der Wertminderung nur Rentenfonds, die Geld am Kapitalmarkt anlegen – nicht die gesetzliche Rentenversicherung.


    Muss man sich Sorgen über den Wertverlust des Euro machen?
    Gegenüber dem Dollar hat der Euro in den vergangenen Wochen gut zehn Prozent an Wert verloren. Dies hängt mit der hohen Verschuldung Griechenlands zusammen, das auch ein Euro-Land ist. Von seinem Tiefstkurs ist der Euro heute aber noch sehr weit entfernt. Ende 2000 war ein Euro nur 85 US-Cent wert, heute 1,36 Dollar. Ein niedriger Eurokurs kann der Wirtschaft sogar helfen, weil deutsche Exporte ins Ausland dann günstiger werden. Auch andere Euro-Staaten profitieren von diesem Mechanismus.


    Kann die Eurozone zerbrechen?
    Eigentlich nicht, denn weder Austritt noch Ausschluss sind im Vertrag vorgesehen. Und die Mitgliedstaaten werden alles versuchen, um die Probleme in einzelnen Ländern zu lösen. Ganz grundsätzlich allerdings besteht die Gefahr, dass die Investoren an den Kapitalmärkten griechische Staatsanleihen nur noch dann kaufen, wenn deren Zinsen stark steigen. Weil auch deutsche Staatsanleihen auf Euro lauten, würden deren Zinsen ebenfalls zunehmen, was die Kosten der deutschen Staatsschulden erhöht. Die Bundesregierung könnte dann sagen: Es reicht uns, und Griechenland aus der Eurozone drängen. Das freilich erscheint völlig unrealistisch.


    Wäre es schlimm, wenn Griechenland die Eurozone verließe?
    Wir hätten ein großes Problem. Das Vertrauen der internationalen Kapitalanleger in die gemeinsame Währung wäre erschüttert, der Wert des Euro in Frage gestellt. Dieser Effekt würde sich verstärken, wenn nachfolgend auch Spanien, Portugal oder Italien in Schwierigkeiten gerieten.


    Welchen Vorteil haben wir überhaupt vom Euro?
    Der Euro hat sich zur wichtigsten Weltwährung nach dem Dollar entwickelt. Sein Kurs ist den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Viele Experten rechnen damit, dass sich diese Entwicklung fortsetzt. Damit werden Waren von außerhalb der Eurozone für europäische Verbraucher billiger. Das gilt zum Beispiel auch für Urlaub in den USA. Die gemeinsame europäische Währung verhindert zudem, dass die Währungen einzelner Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien oder Spanien im Verhältnis zueinander stark schwanken. Das schafft stabile, berechenbare Bedingungen für Unternehmen und Arbeitsplätze. Weil die gemeinsame Währung die Länder aneinander bindet, bietet sie zudem die Garantie, dass es nicht mehr zu Kriegen in Europa kommt.


    Wie funktioniert die gegenwärtige Spekulation gegen Griechenland?
    Kapitalinvestoren kaufen griechische Euro-Anleihen zur Zeit nur noch, wenn sie hohe Zinsen bieten. Das drückt gleichzeitig den Kurs der Anleihen, zu dem man diese auf dem Markt handelt. Gefährlich wird dies durch ein weiteres Geschäftsmodell. Manche Banken bieten Versicherungen an gegen den Wertverlust von griechischen Staatsanleihen. Weil es Griechenland schlecht geht, werden die Versicherungspolicen auf dem freien Markt teurer. Darauf setzen Spekulanten und treiben damit den Kurs griechischer Anleihen noch weiter in den Keller. Die Lage des Landes wird immer prekärer, seine Verschuldung kostspieliger.


    Sollte man die Spekulation verbieten?
    Den Handel mit Versicherungen stark einzuschränken, fordern unter anderem die Grünen. Selbst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lässt das prüfen. Entschieden ist aber noch nichts.

  • Banken wollen besser informieren

    Beipackzettel für Finanzprodukte vorgestellt / Aigner fordert mehr Transparenz

    Bankkunden sollen bald flächendeckend zu jedem Fonds
    oder Zertifikat ein leicht verständliches Infoblatt erhalten. Daraus sollen insbesondere Kosten wie Provisionen oder Verlustrisiken erkennbar werden. Das haben die drei Verbände der Kreditwirtschaft angekündigt. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) stellte an diesem Freitag den künftigen "Beipackzettel" der Privatbanken vor.

    Auf dem zweiseitigen Blatt wird die Funktionsweise des jeweiligen Produktes erklärt. Es enthält zudem Hinweise auf mögliche Kursveränderungen und zu verlustbringenden Einflüssen, der Besteuerung und den Kosten für den Anleger. "Der Beipackzettel soll von den Banken eingesetzt werden", teilte der Verband mit. Der BdB rechnet damit, dass die Mitgliedsbanken bis zum Frühsommer für die Umstellung brauchen. Damit will die Branche verloren gegangenes Vertrauen der Anleger zurückgewinnen. Die Genossenschaftsbanken wollen im Frühjahr einen eigenen Standard vorlegen. Die Sparkassen arbeiten ebenfalls "mit Hochdruck" an einem Beipackzettel, heißt es beim Sparkassen- und Giroverband.

    Von einem freiwilligen Service für die Sparer kann keine Rede sein. Vielmehr beugen sich die Institute dem Druck von Verbraucherministerin Ilse Aigner. Die Politikerin droht mit einer gesetzlichen Regelung, wenn Banken und Sparkassen nicht schnell für mehr Transparenz bei den oft komplizierten Produkten sorgen. "Jeder Verbraucher soll sofort erkennen können, welches Risiko in einer Anlage steckt und wie hoch die Kosten eines Produktes sind", verlangt Aigner, die den Vorschlag des BdB nun
    erst einmal prüfen will. Diese Maßgaben erfüllt der Bankenvorschlag. Auch die Provisionen für den Verkauf eines Fonds oder eines Zertifikats müssen angegeben werden.

    Die Anleger können somit die verschiedenen Angebote besser vergleichen. Das schmeckt nicht allen Banken. Nur zwei Institute, die ING Diba und die Deutsche Bank, haben bisher freiwillig die Vor- und Nachteile ihrer Produkte offengelegt. Wann die anderen Geldhäuser folgen, ist noch offen. Auch untereinander ist sich die Finanzbranche nicht grün. Sparkassen und Genossenschaftsbanken kochen ihr eigenes Süppchen. Deshalb ist eine gesetzliche Regelung für einen Standard auch noch nicht vom Tisch.

    Die Banken sind spätestens mit Ausbruch der Finanzkrise in Verruf geraten, weil viele Institute ihren Kunden unsinnige und riskante Anlagen verkauft haben. Darauf hat die Bundesregierung einerseits mit einer bereits eingeführten Protokollpflicht bei Beratungsgesprächen
    reagiert, andererseits mit der Forderung nach dem Beipackzettel. Ein Verbot der umstrittenen Zertifikate, wie es Verbraucherschützer fordern, plant die Bundesregierung nach Angaben des Finanzministeriums jedoch nicht.

  • Weniger Jobs, mehr Privatinsolvenzen

    Die Fälle privater Überschuldung nehmen zu. Zuwachs in Brandenburg um 35 Prozent im Jahr 2009. Eine Ursache ist die Einkommenseinbuße infolge der Wirtschaftskrise. Mit materieller Risikobereitschaft und Unvorsichtigkeit tragen Verbraucher aber auch eigene

    45.000 Euro Schulden können schon unter normalen Umständen eine schwere Bürde sein. Für Walter Schmidt* aber war die Belastung nicht mehr zu tragen. Etwa 750 Euro für Zinsen und Tilgung musste er pro Monat zahlen. Als ihn sein brandenburgischer Arbeitgeber, eine Metallfirma bei Luckenwalde, dann entließ, war für Schmidt klar: Er kann die Raten nicht mehr bedienen.


    Schmidts Geschichte ist ein typischer Fall für Frank Wiedenhaupt, Schuldnerberater beim Arbeitskreis Neue Armut in Berlin-Neukölln: „Wenn Kurzarbeit oder Erwerbslosigkeit hinzukommen, ist für viele das Stadium der Überschuldung erreicht.“ Und die Zahl dieser Fälle wächst. Eine wesentliche Ursache ist die Wirtschaftskrise. Lohnkürzungen und Jobverlust steigen zwar nicht dramatisch an, aber sie nehmen zu.


    In der Folge ist auch die Zahl der Privatinsolvenzen im vergangenen Jahr bundesweit um knapp neun Prozent auf 131.000 Fälle gestiegen. Das berichtete jetzt die Wirtschaftsauskunftei Bürgel in ihrem Schuldenbarometer 2009.


    Der Begriff „Privatinsolvenz“ beschreibt ein gesetzlich geregeltes Verfahren, in dessen Rahmen sich die Schuldner einer strengen Verwaltung und Begrenzung ihres Einkommens unterziehen müssen, um nach frühestens sechs Jahren von der Restschuld befreit zu werden.


    Bevor Wiedenhaupt den Ratsuchenden bei diesem Schritt hilft, sucht er freilich andere Lösungen. Er nimmt Kontakt zu den Gläubigern auf, um Zins und Tilgung zu reduzieren. „Oft lassen die aber nicht mit sich reden“, so Wiedenhaupt. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, begleitet er seine Klienten ins Verfahren der Verbraucherinsolvenz, das einerseits harte Einschränkungen mit sich bringt, andererseits aber auch die Hoffnung auf den späteren Neustart birgt.


    Die Schuldner sind allerdings nicht nur Opfer, wie der Berater weiß. In vielen Fällen tragen die Überschuldeten auch eine persönliche Verantwortung. Allzu schnell finanzierten sie Fernseher, Musikanlagen oder Urlaube mittels Krediten. Nicht wenige hantieren auch mit revolvierenden Kreditkarten der Citibank oder des britischen Instituts Barclays, bei denen die Schulden nicht jeweils am Monatsende beglichen, sondern aufgehäuft werden. „Lieber ansparen, als finanzieren“, rät Wiedenhaupt deshalb.


    Auch Gastronom Peter Winschek* aus Berlin-Kreuzberg machte einen Fehler. Jahrelang verdiente er mit seinem Restaurant gut, versäumte es aber, Geld für schlechte Zeiten zurückzulegen. Dann plötzlich blieben die Kunden aus, was auch mit der im Jahr 2009 spürbaren Wirtschaftskrise zu tun hatte. Nun stehen Winscheks finanzielle Kredit-Verpflichtungen von rund 120.000 Euro im Jahr einem Umsatz in gleicher Höhe gegenüber – eine untragbare Situation. Der einzige Weg: Insolvenz. Als persönlich haftender Eigentümer hat auch Peter Winschek die Aussicht, nach sechs Jahren die Befreiung von der restlichen Schulden zu erhalten, die er bis dahin nicht abbezahlen kann.


    Für das Jahr 2010 rechnet Schuldenberater Wiedenhaupt mit einer steigenden Zahl von Privatinsolvenzen. Hier werde sich die im Zuge der Wirtschaftskrise zunehmende Erwerbslosigkeit niederschlagen. Aber es gibt auch positive Nachrichten. Für viele Verbraucher, die nicht von Kurzarbeit, Jobverlust oder Einkommenseinbußen betroffen sind, gestaltet sich die Lage günstiger. Das hat unter anderem mit den Betriebs- und Heizkosten für ihre Wohnungen zu tun. Diese sind im vergangenen Jahr im Gegensatz zu 2008 gesunken. Deshalb können sich zahlreiche Mieter in 2009 auf Rückzahlungen freuen, die ihre finanzielle Situation verbessern.


    * Name geändert


    Info-Kasten
    Im Jahr 2008 gingen 120.000 Verbraucher in Privatinsolvenz, im vergangenen Jahr waren es 130.000. Den größten prozentualen Zuwachs verzeichnete mit 58 Prozent das Saarland. Die meisten Insolvenzen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl registrieren die Schuldnerberatungen in Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und dem Saarland (mindestens 180 Fälle pro 100.000 Einwohner). Die wenigsten gibt es in Bayern (119), Baden-Württemberg (129) und Thüringen (112). Dies hat nicht nur mit der ökonomischen Lage des jeweiligen Landes zu tun, sondern auch mit der Zahl der Beratungsstellen. Nur in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Thüringen ging die Zahl der Privatinsolvenzen gegenüber 2008 zurück.
    www.buergel.de/presse/studien-analysen/444-schuldenbarometer-2009.html

  • Kleine Kontrolle für Ratingfirmen

    Opposition kritisiert Gesetz der Bundesregierung zur staatlichen Aufsicht über Ratingagenturen als zu lasch. Grüne: „Marktmacht der privaten Bewertungsfirmen wird nicht eingeschränkt“

    Ratingagenturen gehören zu den mächtigsten Akteuren im weltweiten Finanzgeschäft. Wenn sie gute Bewertungen geben, steigen die Preise von Aktien, Wertpapieren und Staatsanleihen. Senken die Agenturen jedoch den Daumen, fallen die Kurse. Das kann Unternehmen, aber auch Staaten wie aktuell Griechenland, in massive Schwierigkeiten bringen.


    Weil die Regierungen der wichtigsten Wirtschaftsnationen (G20-Gruppe) in falschen Ratings für Wertpapiere eine Ursache der Finanzkrise sehen, will man die Ratingagenturen nun einer gewissen staatlichen Aufsicht unterstellen. Ihr entsprechendes Gesetz brachte die Bundesregierung am Donnerstag in den Bundestag ein, wo es die Opposition als zu wenig schlagkräftig kritisierte.


    Es sind vor allem drei Rating-Firmen, die den internationalen Markt kontrollieren: Standard&Poor´s, Moody´s und Fitch. Ihre Zentralen sitzen in New York und London. Mit ihren Ratings geben sie den Investoren Anhaltspunkte, wie der Wert von Aktien und Staatsanleihen einzuschätzen ist. Obwohl die private Agenturen damit über eine ungeheure Macht verfügen und auch die Handlungsfähigkeiten von Regierungen beeinflussen, unterliegen sie bislang kaum einer öffentlichen Kontrolle.


    Eben diesen Umstand kritisierte der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick. In seinen Augen sind mit dem Gesetz weder das „Problem der Marktmacht gelöst, noch die Fragen von Haftung und Entlohnung beantwortet“. Auch künftig müssten die Ratingfirmen für falsche Bewertungen nicht haften, und sie würden weiterhin von den Unternehmen bezahlt, über deren Schicksal sie entschieden, so Schick. Interessenkonflikte, die die Qualität der Bewertungen beeinträchtigen könnten, seien damit weiterhin programmiert.


    Eine Lösung dieser Missstände ist seit der Finanzkrise verstärkt in der Diskussion, wird aber nicht umgesetzt. Am Donnerstag schlug SPD-Fraktionsvize Joachim Poß wieder einmal vor, eine „europäische Ratingagentur“ unter Beteiligung der Staaten oder zumindest unter stärkerer öffentlicher Aufsicht zu gründen. Diese könne ein Gegengewicht zu den angelsächsischen Bewertungsfirmen schaffen. Um keinen Streit mit der US-Regierung vom Zaune zu brechen, ist dieser Weg bislang nicht beschritten worden. Entsprechende Kritik ist auch aus Kreisen der deutschen Bankenaufsicht zu hören.


    In seinem Gesetzentwurf regelt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nun, dass die Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdientleistungsaufsicht (BaFin) den Ratingagenturen Kontrollbesuche abstatten können. Außerdem müssen die Bewertungsfirmen den Aufsehern bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die Rückschlüsse auf ihre Geschäfte zulassen.


    Das deutsche Gesetz setzt zudem eine Verordnung der Europäischen Union um. Darin werden die Agenturen verpflichtet, Interessenkonflikte zu vermeiden. Sie dürfen künftig die Unternehmen, deren Aktien sie bewerten, nicht mehr beraten. Und es wird ihnen verboten, Wertpapiere, die sie im Auftrag von Banken entwickelt haben, später selbst mit lobenden Ratings zu versehen.

  • Listenweise Bahnprojekte

    Bahn sorgt sich um Investitionen ins Schienennetz / Ramsauer will mehr
    Sicherheit / Ex-Vorstände könnten für Datenaffäre haftbar gemacht werden

    Bahn-Chef Rüdiger Grube sorgt sich um die notwendigen
    Investitionen ins Schienennetz. Es gebe zwar keine Streichliste, sagte
    der Vorstand nach einem Besuch im Verkehrsausschuss des Bundestags. Doch könnten international vereinbarte Vorhaben womöglich zu Lasten der Beseitigung von Engpässen im Netz gehen. Damit spielte Grube auf Projekte wie die Fehmarnbeltbrücke nach Dänemark an. Auch Verkehrsminister Peter Ramsauer wies Berichte über eine Streichliste zurück und forderte jährliche Investitionen von mehr als zehn Milliarden Euro in die Verkehrswege. Derzeit würden die Bedarfspläne überarbeitet, räumte der CSU-Politiker aber ein.

    Genau genommen gibt es vier Listen. Auf der ersten sind alle Projekte
    erfasst, deren Planung und Bau finanziell bereits abgesichert ist. Die
    zweite umfasst die Vorhaben, deren Bezahlung noch nicht garantiert ist. In der dritten Aufzählung ist der dringendste Bedarf aufgelistet und in der vierten die international vereinbarten Anschlüsse. Bahnchef Grube habe sich geweigert, die Aufstellung herauszugeben, kritisierte der SPD-Abgeordnete Uwe Beckmeyer. Es gebe riesige Löcher bei der Finanzierung. Als ungesichert gelten unter anderem die Verbindung von Düsseldorf nach Duisburg oder die Elektrifizierung der Strecke zwischen Ulm und Lindau.

    Auch zur Sicherheit des Bahnverkehrs mussten Ramsauer und Grube vor den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. "Die Deutsche Bahn muss sicherer und kundenfreundlicher werden", verlangt der Minister und kündigte höhere Haftungsanforderungen an die Hersteller der Züge an. Es könne nicht sein, dass die Bahn alleine für den reibungslosen Betrieb verantwortlich sei. Zuletzt wurde die Sicherheit der Bahn auf der Neubaustrecke zwischen Nürnberg und Erfurt in Frage gestellt. Dort ist vom Pfusch am Bau die Rede. Laut Grube haben die Überprüfungen der Trasse aber bisher keine Auffälligkeiten ergeben.

    Den Ausschuss konnten die Auftritte noch nicht überzeugen. "Das Thema ist noch nicht abgearbeitet", kündigte Beckmeyer an. In der kommenden Woche wollen die Abgeordneten Bahnexperten zur Sicherheit befragen. Die Probleme bei der Berliner S-Bahn und der ICE-Flotte sollen aufgeklärt werden.

    Auch eine Bilanz der Datenaffäre zog Grube im Ausschuss. Womöglich
    werden ehemalige Vorstandsmitglieder für den dadurch entstandenen
    Schaden in Haftung genommen. Der Aufsichtsrat hatte Grube mit einer Prüfung etwaiger Regressansprüche beauftragt. Das Ergebnis liegt mittlerweile vor. "Wir haben dem Aufsichtsrat empfohlen, ein
    staatsanwaltschaftliches Ermittelungsverfahren einzuleiten", sagte der
    Manager.

  • Neuer Anlauf zur Jahrhundertreform

    Regierungskommission soll die Finanzierung des Gesundheitssystems
    sicherstellen

    Die Bundesregierung hat eine Regierungskommission ins
    Leben gerufen. Das Gremium soll die Grundlagen für eine nachhaltige und sozial verträgliche Finanzierung des Gesundheitssystems schaffen. Am Tisch sitzen die acht direkt oder indirekt mit dem System befassten Minister, also die Ressorts Gesundheit, Finanzen, Justiz, Verbraucher, Inneres, Familie, Wirtschaft und Arbeit. Zudem sollen die Länder in die Verhandlungen einbezogen werden. Nur in Einzelfällen will die Kommission auch Experten wie Wissenschaftler oder Kassenvertreten einladen. Am 17. März tagt die Runde erstmalig. Offen ist, wann Ergebnisse vorliegen werden.

    Welche Aufgabe hat die Kommission?

    Die Minister sollen den Koalitionsvertrag mit Leben erfüllen. Die
    Koalitionsparteien haben darin eine große Gesundheitsreform vereinbart. Kernstück ist der Abschied von der paritätischen Finanzierung der Versicherungsbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bisher zahlen die Betriebe sieben Prozent des Beitrags, die Beschäftigten 7,9 Prozent an die Krankenkassen. Gesundheitsminister Philipp Rösler will den Beitragssatz für Arbeitgeber festschreiben. Alle Kostensteigerungen sollen allein die Arbeitnehmer durch steigende Beiträge tragen. Anstelle der bisher einkommensabhängigen Beitragssätze sollen schrittweise
    Kopfpauschalen treten. Jeder zahlt dann — wie bei den Zusatzbeiträgen — denselben Eurobetrag, egal wie hoch das Einkommen ist. Damit sich alle Arbeitnehmer und Rentner die Pauschale auch leisten können, ist ein sozialer Ausgleich vorgesehen.

    Ist die Einführung einer Kopfpauschale realistisch?

    Der Gesundheitsminister hat seinen Verbleib im Amt an einen Reformerfolg geknüpft. Die Einheitsprämie ist sein zentrales politisches Anliegen. Und doch ist es fraglich, ob Röslers Plan aufgeht. Denn die Einführung einer Kopfpauschale ist extrem teuer, wenn es einen Sozialausgleich geben soll. Der Minister selbst geht von zehn Milliarden Euro aus, die der Steuerzahler für Geringverdiener oder Rentner für den Einstieg in ein neues System jährlich aufbringen müsste. Das Bundesfinanzministerium erwartet Zusatzkosten von rund 35 Milliarden Euro. Viele Fachleute rechnen damit, dass die Reform allein schon wegen der knappen Kassenlage scheitert. Außerdem lehnt insbesondere die CSU die Kopfpauschale ab.

    Was sagen die Kritiker?

    Die Gegner der Kopfpauschale kommen aus verschiedenen Lagern. Die wohl gewichtigsten Kritiker finden sich in der Regierung selbst.
    Finanzminister Wolfgang Schäuble hält das Projekt für zu teuer. Auch die Kanzlerin treibt die Prämie nicht voran. Die CSU hat bereits klar
    gemacht, dass sie der Kopfpauschale nicht zustimmen wird. Die
    Gewerkschaften bekämpfen das Vorhaben, weil die solidarische
    Finanzierung des Gesundheitswesens abgeschafft werden soll und Menschen mit Geringem Einkommen um einen staatlichen Zuschuss zur Kopfpauschale bitten müssten. Auch die Krankenkassen sind dagegen. Die Kassen befürchten unter anderem ein bürokratisches Monster, weil eine Institution eingerichtet werden müsste, die das Einkommen eines jeden Versicherten überprüft, damit der Sozialausgleich durchgeführt werden kann. Auch sei die Kopfprämie nicht gerechter als die bisherige Finanzierung, vermutet der Verband der Ersatzkassen (VDEK).

    Gibt es Alternativen?

    Die Kritiker schlagen vor, eher bei den Ausgaben für die Gesundheit
    anzusetzen als die Einnahmen zu erhöhen. Die Ersatzkassen haben einen ganzen Katalog von denkbaren Einsparungen vorgelegt. Dazu gehören zum Beispiel die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneien oder geringere Festpreise für neue und bisher extrem teure Medikamente. Auch sollen die Arzthonorare nicht so stark steigen wie zuletzt. Gesundheitsminister Rösler will mittlerweile auch an dieser
    Stellschraube drehen und die Kosten senken.

    Worauf müssen sich die Arbeitnehmer einstellen?

    Unabhängig von der Art der Finanzierung werden die Gesundheitsausgaben stetig anwachsen. Die Beiträge für die Versicherten steigen daher langfristig an, sofern nicht Leistungen gekürzt werden. Sollte die Kopfpauschale eingeführt werden, hat dies beträchtliche Auswirkungen auf die Bevölkerung. Viele Versicherte werden ihren Beitrag nicht alleine aufbringen können und einen Zuschuss beantragen müssen. Generell drohen Steuererhöhungen, damit der Sozialausgleich auch finanziert werden kann.

  • Eingemauert in der Arbeitslosigkeit

    Die Sozialstaatsdebatte muss nun dazu führen, die Lage der Armen und Erwerbslosen zu verbessern. Sie sollten mehr selbst verdientes Geld behalten dürfen

    Die Debatte über den Sozialstaat ist in vollem Gange. Am Donnerstag griff die Opposition die Regierung im Bundestag an, weil FDP-Chef Guido Westerwelle Arbeitslose als „dekadent“ beschimpft hatte. Tagszuvor traf sich Kanzlerin Merkel mit Westerwelle und CSU-Chef Seehofer, um über die Folgen des Hartz-IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu beraten. Leider geht es in diesen Diskussionen vornehmlich um die beste Position in der öffentlichen Debatte – und meist nicht darum, was Erwerbslosen und Armen tatsächlich hilft.


    Die Armut in Deutschland nimmt zu. Vor allem Kinder kostet sie Lebenschancen. Deshalb wird an besseren Sozialleistungen, die das Verfassungsgericht angemahnt hat, kein Weg vorbeiführen. Möglicherweise ist auch eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes II notwendig, die Westerwelle mit seinen Dekadenz- und Sozialismus-Vorwürfen gerade verhindern will. Und trotzdem handelt es sich bei diesem Weg nur um den zweitbesten.


    Eigentlich geht es doch darum, dass Erwerbslose eine neue Arbeit finden, die es ihnen ermöglicht, ihr eigenes Leben selbst zu finanzieren – und damit auch ihren Kindern ein Vorbild für ein selbsttätiges Leben zu sein.


    Vor allem zwei Hindernisse existieren, die den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt erschweren. So verhindern die Regelungen für den Hinzuverdienst für Erwerbslose, dass diese sich einen neuen Job mit leidlicher Bezahlung suchen. Der widersinnige Mechanismus ist dieser: Hartz-IV-Empfänger, die zusätzlich arbeiten wollen, dürfen nur die ersten 100 Euro ihres selbstverdienten Lohnes behalten, jenseits dieser Grenze müssen sie 80 Prozent abgeben. Der Staat tut hier sein Möglichstes, um den materiellen Anreiz zur Jobsuche zu zerstören. Theoretisch haben auch FDP und Union diesen Missstand erkannt, eine praktische Änderung ist allerdings nicht in Sicht.


    Eine ähnliche Hürde steht an anderer Stelle. Selbst Geringverdiener müssen ab 800 Euro brutto pro Monat die vollen Sozialabgaben von rund 20 Prozent zahlen. Gut 160 Euro sind sofort perdu. Die arbeitenden Niedriglöhner rutschen damit unter das Niveau von Hartz-Empfängern, und der Anreiz zur Arbeitssuche wird konterkariert. Weil die Arbeitgeber zudem zusätzlich 20 Prozent Sozialabgaben entrichten müssen, erscheint ihnen die Niedriglohnjobs oft als zu teuer. Um diesen Nachteil zu beseitigen, sollten die Sozialabgaben bis zu einer Höhe von größenordnungsmäßig 1.500 Euro brutto nur allmählich steigen. Bei der steuerlichen Progression ist das ähnlich geregelt.


    Beide Regelungen führen heute dazu, dass Erwerbslose in der Arbeitslosigkeit quasi eingemauert werden. Die Rahmenbedingungen sind gewiss nicht alles – aber hier verschlechtern sie die Aussichten derjenigen deutlich, denen man helfen will. Anstatt in liberaler Arroganz über Dekadenz und Schmarotzertum zu fabulieren, sollte Westerwelle sich daran erinnern, was im Koalitionsvertrag steht. Dort haben Union und FDP niedergelegt, die „Arbeitsanreize beim Hinzuverdienst zu stärken“.

  • Google contra Aigner

    Konzern verteidigt fotografische Erfassung Deutschlands /
    Verbraucherministerin warnt vor Verlust der Privatsphäre

    Der Streit um die Straßenansichten ganzer Städte und 
    Dörfer in Deutschland im Internet geht weiter. Der Konzern Google
    verteidigt das Vorhaben, Bilder von Gebäuden und Wohnhäusern noch in
    diesem Jahr ins Internet zu stellen. Dagegen warnt Verbraucherministerin
    Ilse Aigner vor dem Verlust der Privatsphäre der Bürger und verlangt vom
    Unternehmen Nachbesserungen beim Datenschutz.

    Es geht um einen für viele Nutzer interessanten Dienst der Suchmaschine
    Google. Per Tastendruck können sich die Internetnutzer bereits in 19
    Ländern auf die Straße begeben und echte Bilder von Fassaden, Parks oder
    Sehenswürdigkeiten anschauen. Auf Wunsch liefert der Dienst namens
    Street View eine Liste der Restaurants oder Hotels in der Umgebung.
    Etliche andere Anwendungen sind machbar. Zu sehen sind aber auch Autos
    und Menschen. Außerdem ist die Kamera bei den Fotofahrzeugen, die Google
    gerade durch Deutschland schickt, in 2,50 Meter Höhe angebracht. Damit
    stellen Hecken oder Mauern um Einfamilienhäuser keinen Schutz vor der
    Ablichtung dar.

    Ministerin Aigner ist in Sorge. "Es geht mir um den Schutz der
    Privatsphäre schlechthin", sagt sie. Ein Stein des Anstoßes sind die auf
    den Bildern abgelichteten Menschen. Google macht die Gesichter zwar
    unkenntlich, ebenso Autokennzeichen. Doch die Personen sind immer noch
    leicht zu erkennen. "Eine vage Verpixelung reicht nicht aus", kritisiert
    Aigner. Außerdem will die Ministerin, dass die Kameras in geringerer
    Höhe montiert werden, so dass sie über übliche Zäune nicht hinwegschauen
    können. Die größte Sorge ist jedoch, dass es immer leichter wird, über
    öffentlich zugängliche Informationen aus dem Internet individuelle
    Profile zu erstellen oder die Informationen von Google Street View für
    die Vorbereitung von Straftaten zu nutzen. So fordert Aigner auch mehr
    Transparenz. Der Konzern müsse offen legen, wie die Fotos und Daten
    vermarktet und wo sie gespeichert werden.

    Die wichtigste Forderung der Politikerin ist zugleich die umstrittenste.
    Aigner will durchsetzen, dass sich das Unternehmen von jedem
    Hausbesitzer eine Erlaubnis für die Veröffentlichung eine Bilde besorgt.
    Der Aufwand wäre so enorm, dass das Projekt wohl scheitern würde. Google
    selbst will den umgekehrten Weg gehen. Wer sein Haus nicht im Netz sehen
    will, kann dagegen Widerspruch einlegen. Selbst wenn nur ein Mieter
    protestiert, verschwindet das Foto aus dem Internet. "Das haben wir nur
    in Deutschland zugesagt", erläutert der Produktmanager des Konzerns für
    Europa, Raphael Leiteritz. Musterschreiben für einen Widerspruch hält
    das Verbraucherministerium auf seiner Webseite bereit.

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    Der Konzern weist die Kritik am mangelnden Datenschutz zurück. "Das
    Produkt ist rechtmäßig", versichert der Chef der Rechtsabteilung, Arnd
    Haller. Ein juristisches Gutachten der Uni Hannover stützt die These,
    dass die Fotos der Straßenzüge nicht gegen Datenschutzbestimmungen
    verstoßen.

    Aigner will im Kampf um einen verbesserten Datenschutz jedoch nicht
    aufstecken. Zusammen mit den Fachministerien Justiz, und Inneres würden
    Änderungen am Datenschutzgesetz geprüft, kündigte die Ministerin an.
    Rückenwind erhält di Bundesregierung auch vom Datenschutzbeauftragten
    Peter Schaar, der sich sogar eine Zerschlagung des Datenriesen Google
    vorstellen kann.

  • Sachsens Sparkassen meistern die Krise

    Institute des Freistaates Nummer Eins bei Vergabe von Darlehen/ Von Kreditklemme keine Spur

    Sachsens Sparkassen haben sich in der Wirtschafts- und Finanzkrise gut behauptet. Im Jahr 2009 haben die Institute des Freistaates neue Kredite in Höhe von 2,3 Milliarden Euro zugesagt – 1,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Das teilte der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) am Dienstag in Berlin mit. Erstmals seit vielen Jahren sei auch das Kreditvolumen spürbar gewachsen.

    Um mehr als 534 Millionen Euro auf 13,9 Milliarden Euro erhöhte sich der Gesamtkreditbestand der sächsischen Sparkassen im vergangenen Jahr. Das ist der ostdeutsche Spitzenwert. Insgesamt sei der Bestand an Krediten der OSV-Sparkassen um mehr als 233 Millionen Euro auf  35,3 Milliarden Euro gewachsen, so der Präsident des Verbands, Claus Friedrich Holtmann. Von Kreditklemme könne man bei den 49 Mitgliedssparkassen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt nicht sprechen: „Eines unser Hauptbestandbeine ist die Partnerschaft mit der mittelständischen Wirtschaft“, erklärte Holtmann. „Jeder, der eine gute Idee und überzeugende Konzepte hat, bekommt bei unseren Sparkassen auch Kredit.“

    Die Einkommen der Privathaushalte im Verbandsgebiet seien weitgehend stabil geblieben. Sparkassenkunden bevorzugten weiterhin sichere Einlagen und kurze Laufzeiten. Erneut wuchsen die Sparguthaben, um mehr 2,1 Prozent auf 80 Milliarden Euro. Auch die Sachsen legten mehr auf die hohe Kante. Der Wert der Spargroschen stieg um 1,3 Prozent oder 444 Millionen Euro auf 35 Milliarden Euro.

    Auf das laufende Jahr blickt der OSV verhalten optimistisch. „Wir können nicht davon ausgehen, dass wir 2010 genauso gute Ergebnisse wie 2009 erzielen werden“, sagte Holtmann.

  • Brüderle bekommt Schmähpreis für unfairen Einkauf

    Leiharbeit für 2,50 Euro pro Stunde, dreckiger Strom: Bahn AG und Wirtschaftsminister wegen unökologischer und unsozialer Auftragsvergabe kritisiert. Land Bremen und 100 Städte handeln verantwortlicher

    Es wäre so leicht. Stadtkämmerer, Länderministerien und Polizeidirektoren haben eine enorme ökonomische Macht. Für rund 360 Milliarden Euro kauft der deutsche Staat pro Jahr Güter und Dienstleistungen. Die öffentliche Nachfrage macht knapp 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes aus.
    Fahrzeuge und Uniformen für die Polizei, Computer für die Universitäten, Papier für die Büros, Gebäudereinigung für die staatlichen Immobilien. Warum sollten Privatfirmen bei diesen Aufträgen nicht ökologische und soziale Mindeststandards einhalten?
    Dass dies viel zu selten stattfinde, kritisierten am Dienstag Umwelt- und Bürgerrechtsgruppen, sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bei einer Aktion am Bundeswirtschaftsministerium in Berlin. Vor dem Portal des Ministeriums inszenierten sie die Verleihung eines Schmähpreises, den die Deutsche Bahn und das Haus von Minister Rainer Brüderle (FDP) selbst erhielt.


    Der Bahn wirft das „Netzwerk für Unternehmensverantwortung“ (Cora) vor, Tarifverträge zu umgehen und Leiharbeiter für 2,50 Euro pro Stunde zu beschäftigen. Die „Scheinselbstständigen aus Rumänien und Bulgarien“, so Doro Zinke, Chefin des DGB Berlin-Brandenburg, „wurden auf Bahnhöfen und Gleisen zur Schneeräumung eingesetzt“. Die Bahn, die die Angelegenheit im Grundsatz bestätigt, will der fraglichen Firma mittlerweile eine Abmahnung erteilt haben. Der Auftragnehmer habe gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen.


    Das Wirtschaftsministerium erhielt den Anti-Preis der Kritiker, weil es seit Mai 2009 Strom von der RWE-Tochter Envia beziehe, bei dessen Produktion besonders viel klimaschädliches Kohlendioxid verursacht werde. Als einziges Kriterium bei der Auswahl des Stromanbieters habe das Ministerium, dem damals noch CSU-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg vorstand, den billigsten Preis angelegt. Ein Kommentar des BMWi war bis Redaktionsschluss nicht erhalten.


    Dass der niedrigste Preis nicht länger das wesentliche Merkmal staatlicher Beschaffung zu sein braucht, hat die Europäische Union in einer Richtlinie festgelegt. Deshalb besitzt auch Deutschland seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das ökologische und soziale Kriterien bei Staatsaufträgen erlaubt. Viele Städte, Länder, öffentliche Firmen und auch Bundesministerien vernachlässigen allerdings noch die ökosoziale Qualität der Güter und Dienstleistungen, die sie einkaufen.


    So verfügen die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Bayern bisher über keine Regelungen, die es erlauben würden, private Unternehmen wegen Kinderarbeit, Dumpinglöhnen oder Klimaschäden von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. In anderen Ländern ist die Diskussion schon etwas weiter vorangeschritten. So debattiert der rot-rote Senat von Berlin über eines neues Vergabegesetz.


    Das rot-grün regierte Bremen hat ein solches Gesetz bereits seit Ende 2009. Dieses verpflichtet die privaten Auftragnehmer nicht nur, die bestehenden Tarifverträge zu erfüllen. Enthalten ist auch die Formulierung: „Öffentliche Aufträge werden nur an solche Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein Entgelt von mindestens 7,50 Euro pro Stunde zu zahlen“. Bremen führt damit den Mindestlohn ein, den die Regierungskoalition in Berlin verweigert.


    Getrieben vom Engagement ihrer Bürger gehören auch rund 100 deutsche Städte zur ersten Liga der verantwortungsvollen Auftraggeber. Bonn, Düsseldorf, Neuss und andere Kommunen haben sich selbst soziale und ökologische Standards für ihre Aufträge verordnet. Wenn Unternehmen Blumen oder Plastersteine an die Kommune liefern, müssen sie beispielsweise zusichern, dass keine Kinderarbeiter in der Produktion beschäftigt waren. Als Beleg verlangen die Städte etwa ein Zertifikat der Kontrollorganisation Transfair, die die Herstellungsbedingungen in Entwicklungsländern überprüft.


    Damit sich solche Praktiken ausdehnen, fordert das Netzwerk für Unternehmensverantwortung die Bundesregierung auf, eine zentrale Beratungsstelle zu gründen, die öffentliche Auftraggeber beraten und unterstützen kann. Bislang gibt es eine derartige Serviceeinrichtung nicht.

  • Klein aber mächtig

    Spartengewerkschaften verzeichnen oft große Erfolge

    Größe allein ist mitunter kein Maßstab für die damit verbundene Macht. Das zeigt sich immer häufiger bei Tarifauseinandersetzungen. Die Riesengewerkschaften Verdi oder IG Metall müssen in diesem Jahr bescheiden bleiben. Die einen können angesichts der staatlichen Finanzklemme keine großen Gehaltsprünge für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durchsetzen, die anderen stellen die Sicherung der Jobs über üppige Lohnforderungen.


    So viel Rücksicht müssen kleine Gewerkschaften nicht nehmen. Die so genannten Spartengewerkschaften vertreten nur kleine Teile der Belegschaft eines Unternehmens. Lufthansa-Piloten, Kabinenpersonal, Lokführer, Fluglotsen und Krankenhausärzte haben sich in berufsspezifischen Vertretungen zusammengeschlossen. Darüber hinaus gibt es noch viele andere Minigewerkschaften, zum Beispiel für Orchestermitglieder oder sogar Fußball-Profis.


    Zu einem echten Vorteil wird die eigene Organisation für einzelne Fachkräfte, wenn sie unersetzlich sind. Ohne Piloten kann kein Flieger in die Luft steigen, streiken die Ärzte, können Krankenhäuser dicht machen. Als 2007 die Lokführer streikten, ging bei der Bahn gar nichts mehr. Die unersetzliche Funktion verleiht den Kleingewerkschaften eine große Macht. Da Streiks für die Arbeitgeber teuer sind, müssen sie über kurz oder lang den Forderungen nachgeben. So erstreikten sich die Zugführer ebenso wie der Marburger Bund für die Ärzte zweistellige Gehaltsaufschläge.


    Eigentlich soll in Deutschland ein anderes Prinzip gelten. Pro Betrieb gibt es grundsätzlich nur einen Tarifvertrag. So sollen die Kosten der Arbeitskämpfe in einem erträglichen Rahmen gehalten werden. Diese Tarifeinheit wird allerdings zunehmend ausgehebelt. Selbst das Bundesarbeitsgericht kündigte jüngst eine neue Rechtsprechung zur Tarifeinheit an. Die Arbeitgeber fürchten die Splitterparteien, weil den Betrieben im schlimmsten Fall andauernde Tarifkonflikte drohen. Auch die großen DGB-Gewerkschaften sehen die kleine Konkurrenz scheel an. Denn was sich die unverzichtbaren Fachleute an zusätzlichen Entgelten erkämpfen, müssen oft die weniger wichtigen Beschäftigten mit Verzicht finanzieren.

  • „Beim Geld ist der Staat ganz milde“

    Straffreiheit für Steuerhinterziehung: Nicht nur SPD-Chef Gabriel will sie abschaffen, sondern auch der saarländische CDU-Finanzminister Jacoby. Warum werden Steuerhinterzieher eigentlich nicht bestraft, wenn sie sich selbst anzeigen?

    Es ist eine der großen Besonderheiten im deutschen Recht: Steuerhinterzieher kommen ohne Strafe davon, wenn sie sich beim Finanzamt selbst anzeigen, bevor sie entdeckt werden. Bei anderen Straftaten ist der Staat nicht so milde. Dieser außergewöhnlichen Langmut will SPD-Chef Sigmar Gabriel nun ein Ende setzen. Er fordert, die Straffreiheit abzuschaffen. Und die SPD, die bereits einen Gesetzentwurf angekündigt hat, erhält Unterstützung von Unionspolitikern. Auch Peter Jacoby, CDU-Finanzminister im Saarland, will die Sonderbehandlung von Steuerhinterziehern aufheben. „Hier tut sich eine krasse Gerechtigkeitslücke auf“, kritisiert Jacoby. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) allerdings hält eine Gesetzesänderung nicht für notwendig.


    Warum kommt die Debatte jetzt in Gang?
    Deutschen Finanzämtern sind wieder einmal CDs mit Daten von im Ausland versteckten, unversteuerten Vermögen zum Kauf angeboten worden. Um empfindliche Strafen, die bis zu zehn Jahren Gefängnis reichen können, zu umgehen, haben sich in den vergangenen Wochen über 3.000 Bürger bei ihren Finanzämtern selbst angezeigt. Tun sie das, bevor ihnen die Finanzbeamten auf die Schliche kommen, bleibt der Versuch der Steuerhinterziehung straffrei. Die nicht gezahlten Steuern plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr müssen die Leute aber nachzahlen – mitunter rückwirkend bis zu 13 Jahren.


    Was ist die Begründung für die Straffreiheit?
    Der Staat müsse zwei Interessen gegeneinander abwägen, lautet die offizielle juristische Begründung, die etwa ein Sprecher von Finanzminister Schäuble erläutert – einerseits den Willen zur Strafverfolgung, andererseits das Ziel, die hinterzogenen Steuern doch noch einzutreiben. Beides sei gleichzeitig oft nicht bewerkstelligen. Beispiel: Wenn der Staat seine empfindliche Strafandrohung in jedem Fall aufrechterhalte, würden sich die Steuerhinterzieher möglicherweise nicht freiwillig melden, sondern hoffen, durch die Maschen der Ermittlung zu rutschen. Ergebnis: Die Finanzämter würden weniger Geld einnehmen.


    Werden Steuerhinterzieher besser behandelt als andere Straftäter?
    Ja. Die Straffreiheit gibt es zwar auch in Bezug auf andere Straftaten. Auch wer etwa ein Auto klaut und es reuig zurückbringt, bevor der Diebstahl entdeckt wird, kann unter bestimmten Umständen mit Straffreiheit rechnen. Aber es existiert ein deutlicher Vorteil für Steuerhinterzieher. In diesem Fall muss bei Selbstanzeige Straffreiheit gewährt werden. Bei anderen Delikten kann das Gericht dagegen Milde walten lassen – oder auch nicht. Dass der Staat bei einer Selbstanzeige der Steuerhinterziehung seinen Strafanspruch komplett aufgibt, hält etwa der Düsseldorfer Jura-Professor Jürgen Wessing für „singulär“ (siehe Kasten).


    Warum ist der Staat so gnädig?
    „Die Straffreiheit für Steuerhinterziehung bei Selbstanzeige ist der einzige Fall, in dem das Geld vor die Moral gestellt wird“, sagt Wessing, „wenn es um sein Geld geht, wird der Staat ganz milde“. Die Antwort auf die Frage, warum das so ist, dürfte je nach politischem Standpunkt sehr unterschiedlich ausfallen. Eine Möglichkeit: Die Bürger, die dem Finanzamt Informationen über ihre Einkommen und Vermögen vorenthalten, sind einfach in einer guten Position. Sie haben jede Menge Möglichkeiten, den Staat zu foppen – sie sind mächtiger als das Finanzamt. Dieses Machtgefälle erkennt der Gesetzgeber an und behandelt die Reichen milder als andere Bürger.


    Info-Kasten:
    Die Straffreiheit für Steuerhinterzieher ist geregelt in Paragraph 371 der Abgabenordnung. „Wer unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei“, heißt es dort.


    Die Straffreiheit bei anderen Delikten ist geregelt in Paragraph 46a des Strafgesetzbuches. Dort steht: „Hat der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutgemacht (…), so kann das Gericht (…) von Strafe absehen.“