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  • Kleinvieh macht auch Mist

    Stiftung Warentest hat die Tricks der Banken unter die Lupe genommen / Vertrauen allein genügt nicht

    Die Fans von Borussia Dortmund und Bayern München konnten mit ihrer Hausbank auf Jagd nach Toren gehen. Die Sparda-Bank West bot zum Beispiel die schwarz-gelbe Karte für Anhänger des Fussbaldclubs aus dem Revier. Für jedes Bundesliga-Tor, so das verlockende Angebot, gab es in der Saison 2007/2008 eine Woche lang einen Zinsaufschlag von einem halben Prozentpunkt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Angebot nachgerechnet. Immerhin kam eine Jahresverzinsung von 3,1 Prozent dabei heraus. Dumm nur, dass normale Tagesgeldanlagen im selben Zeitraum bis zu vier Prozent abwarfen. Die Bayern-Freunde mussten sich für ein ähnliches Angebote sogar mit 2,27 Prozent zufrieden geben. Nicht jede vorgeblich attraktive Offerte der Geldinstitute ist also auch tatsächlich für den Kunden ein Gewinn.

    Das ist auch das Fazit eines neuen Ratgebers der Stiftung Warentest. „Bankentricks“ heißt das gerade ausgelieferte Buch. Auf 160 Seiten erklären die Verbraucherschützer, was sich hinter vielen Bankangeboten verbirgt und wie die Institute ihren Kunden kleine und große Beträge aus der Tasche ziehen.

    Viele Angebote lassen sich von durchschnittlich gebildeten Bürgern gar nicht mehr nachvollziehen. Kaum durchblicken lassen sich zum Beispiel die weit verbreiteten Lockangebote. So bieten Banken und Sparkassen gerne befristet hohe Zinsen für die Spargroschen an. Die Ernüchterung kommt schnell. Gilt eine Offerte etwa bis zum Ende eines Monats, gibt es auch nur bis zu diesem Zeitpunkt die gute Rendite. Legt jemand kurz vor Ablauf sein Geld an, erhält er Kunde den Lockzins nur noch wenige Tage und danach wieder die weitaus niedrigeren Zinssatz nach Art des Hauses. „Wechseln Sie die Bank, sobald sie ihnen keine prima Zinsen mehr zahlt“, raten die Autoren. Doch Verbraucher müssen mit einem gewissen Aufwand rechnen, wenn sie ständig alle Angebote im Blick behalten wollen.

    Eine andere Masche ist ebenfalls ärgerlich. So bot eine Bank einen Superzins bis zum Anlagebetrag von 5.000 Euro. Solche Begrenzungen sind durchaus üblich. Wer mehr einzahlt stapft in die Falle. Denn schon ab einem Euro drüber galt das Top-Angebot nicht mehr. Dann gab es nicht einmal mehr den halben Zinssatz. Da die Zinsen laufend gutgeschrieben wurden, reichten mitunter schon ein oder zwei Monate, um den Grenzwert zu erreichen. Derlei Angebote sollten Kunden meiden, rät die Stiftung.

    Oft vernebeln Banken den wahren Charakter von Anlageprodukten. Hauptsache die Kundschaft greift zu. Manche Anbieter greifen dafür zu englischen Produktbezeichnungen. Die West LB offeriert beispielsweise ein Easy-Relax-Cash-Zertifikat-Plus „Automobiles“. Was sich leicht und entspannt anhört, sowie echtes Geld verspricht, ist die komplizierte Koppelung des Aktienkurses dreier Automobilfirmen an die Zinszahlung. Die Landesbank Berlin geht mit Anleihen auf Kundenfang, die nach bunten Blumen benannt werden, die Commerzbank mit dem tropischen Vogel Colibri. Dahinter verbirgt sich eine Anleihe, deren Rückzahlung letztlich an die Zahlungsfähigkeit mehrerer Unternehmen geknüpft ist. Darunter war bei einem Produkt auch die Lehman Bank. Für 1.000 Euro Nennwert gab es dann nur gut 80 Euro zurück. Die Sparer waren die Dummen.

    Ob bei der Immobilienfinanzierung, bei Bausparplänen oder dem Dispokredit – die Banken haben laut Stiftung Warentest oft vor allem nur ihr eigenes Wohl im Auge. So fanden die Autoren bei allen für den normalen Bankkunden wesentlichen Angeboten Haken und Ösen. Auch bei den Gebühren schlagen die Institute zu und berechnen mitunter Leistungen, die eigentlich gar nichts kosten dürfen.

    Spätestens die Pleite der Lehman Brothers hat gezeigt, dass Bankberater eher Verkäufer denn unabhängige Helfer des Kunden sind. Daran hat sich nach Einschätzung der Warentester seither nichts geändert. Telefonisch wurde Kunden angeraten, ein Produkt aus dem Depot durch ein angeblich besseres zu ersetzen, obwohl sich das gar nicht lohnt. Deshalb raten die Experten auch bei seriösen Geldhäusern zur Vorsicht. Zum Beratungsgespräch sollte ein Zeuge mitgenommen und später eine zweite Meinung eingeholt werden.

    Der Leser erhält einen guten Einblick in die Verkaufsstrategien der Finanzwirtschaft. Das flott formulierte Buch lohnt sich für alle, die Geldgeschäfte tätigen. Es kostet 12,90 Euro und ist im Handel oder im Internet unter der Adresse www.test.de erhältlich.

  • Kommt doch bald ein Finanz-TÜV?

    FDP will unabhängige Bewertung von Finanzprodukten / Verbraucherzentralen für stärkere Aufsicht

    Die FDP will in den Koalitionsverhandlungen eine Art TÜV für Finanzprodukte durchsetzen. Die Anbieter von Geldanlagen sollen sicherstellen, „dass sich Anleger anhand von mindestens zwei unabhängigen Bewertungen anerkannter Ratingagenturen beim Kauf und Verkauf über die Anlage informieren können“, heißt es im Entwurf  der für den Verbraucherschutz zuständigen Arbeitsgruppe der Koalitionsverhandlungen. Außerdem sollen künftig alle Finanzprodukte staatlich beaufsichtigt werden. Banken oder andere Institute müssen ihre Kunden schließlich noch über alle Kosten und Provisionen bei der Geldanlage informieren.

    Unabhängige Bewertungen hätten erhebliche Folgen für das Geschäft mit den Spargroschen. Dies würde zum Beispiel den bislang ungeregelten Grauen Kapitalmarkt treffen. Wenn sich die Anbieter der oft dubiosen Produkte Expertenbewertungen stellen müssten, wären die meisten Offerten schnell vom Markt verschwunden. Es gibt allerdings bei Fachpolitikern erhebliche Zweifel, ob der Vorschlag umsetzbar ist. Denn unklar ist, ob jemand haften muss, wenn sich eine Ratingagentur bei ihrer Einschätzung irrt. Deshalb geben Unionspolitiker der Idee auch keine Chance. Dies werde spätestens in der großen Runde gekippt, glaubt die Verbraucherbeauftragte der CDU, Julia Klöckner.

    Einig sind sich die angehenden Koalitionäre über eine bessere Aufsicht des Kapitalmarkts. „Wir werden einheitliche Anforderungen an Berater und Vermittler in Bezug auf Qualifikation, Registrierung und Berufshaftpflicht einführen“, heißt es im Entwurf. Damit solle gegen unseriöse Vertreter und falsche Beratung vorgegangen werden.

    Damit liegt die neue Regierung ganz auf der Linie der Verbraucherschützer. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bemängelt, dass die staatliche Aufsicht über das Geschäft mit den privaten Sparern in Deutschland schlecht funktioniert. Der Verband fordert, dass sich die Bankenaufsicht künftig auch um Verbraucherbelange kümmern soll. „Anleger hätten mehr Sicherheit und der Markt wäre vor gefährlichen Fehlentwicklungen besser geschützt“, sagte vzbv-Chef Gerd Billen, der auch ein formales Beschwerdeverfahren gegen unseriöse Anbieter verlangt. Damit könne Problemen bei Geldanlageprodukten schnell begegnet werden, argumentiert Billen.

    Wie viel Verbraucherschutz für Privatanleger am Ende wirklich heraus kommt, ist noch völlig offen. Denn die Geldwirtschaft hat wenig Interesse an größerer Sorgfalt im inne ihrer Kunden. Das zeigt das Beispiel der ab dem kommenden Jahr vorgeschriebenen Beratungsprotokolle für Verkaufsgespräche bei der Bank. Bislang wurde kein einheitliches Protokollformular entwickelt. Laut vzbv glaubt der von der Finanzwirtschaft selbst getragene Zentrale Kreditausschuss auch nicht, dass er diese Aufgabe noch bis Jahresende bewältigen kann.

  • Der neue Mindestlohn von Union und FDP

    Analyse: Schwarz-Gelb will sittenwidrige Löhne gesetzlich verbieten. Die unterste Schmerzgrenze liegt dann bei zwei Drittel der üblichen Bezahlung

    Viele Menschen können von ihrer Arbeit kaum mehr leben. Extrem niedrige Bezahlung nimmt zu. Um diesen Missstand einzudämmen, wollen Union und FDP nun ein Verbot sittenwidriger Löhne ins Gesetz schreiben. Das berichtete CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla am Donnerstag aus den Koalitionsverhandlungen.


    Mit dem neuen Lohn-Gesetz würde die schwarz-gelbe Regierung die aktuelle Rechtsprechung bestätigen. 2008 klagten beispielsweise zwei Verkäuferinnen gegen die Textil-Discount-Kette KiK, die ihnen nur 5,20 Euro Stundenlohn zahlte. Das Landesarbeitsgericht im nordrhein-westfälischen Hamm gab den beiden Recht – KiK musste den Lohn bis zu einer Höhe von 8,21 Euro nachzahlen. Das Bundesarbeitsgericht vertritt diese Linie ebenfalls. Ein Lohn sei dann sittenwidrig, erklärten die Richter im April 2009, wenn er mehr als ein Drittel unter der üblichen Bezahlung in der Branche oder Region liege.


    Wozu aber braucht man angesichts dieser Klarheit ein neues Gesetz? Mit einer unmissverständlichen Formulierung zum Verbot würde es den Beschäftigten künftig leichter fallen, sich gegen Niedriglöhne in den Unternehmen zu wehren, heißt es bei den Sozialexperten der Union. Denn schließlich würden heute manche Unternehmen nicht bloß versuchen, ein Drittel weniger zu bezahlen, sondern gleich den Lohn auf die Hälfte reduzieren. Diesem Lohndumping wollen die Koalitionäre mit einer besseren Formulierung im Gesetz beikommen. Solche Extremfälle seien allerdings sehr selten, heißt es beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt.


    Der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Linkspartei und die Grünen kritisierten die schwarz-gelbe Initiative massiv. DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki sprach sogar von „Verordnung der Armut per Gesetz“. Sein Argument: Die neue Koalition unternehme nichts gegen die tatsächlich stattfindenden „Lohndrift“ nach unten, im Gegenteil leiste sie der Abwärtsspirale Vorschub. Die Definition einer Untergrenze bei zwei Drittel des üblichen Lohnes wirke für manche Unternehmer als Anreiz, die Bezahlung ihrer Beschäftigten auf eben dieses Niveau zu senken.


    Was diese Befürchtung, in Euro und Cent ausgedrückt, bedeutet, lässt sich an Beispielen illustrieren. Laut Tarif-Archiv der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung erhalten Beschäftigte im brandenburgischen Einzelhandel beispielsweise minimal 7,70 Euro brutto pro Stunde. Wollte ein tariflich nicht gebundener Betrieb den Lohn drücken und gleichzeitig die Drittel-Regel berücksichtigen, könnte er auch 5,50 Euro zahlen. Der Bruttomonatsverdienst für die Vollzeittätigkeit betrüge dann rund 840 Euro. Rechtlich wäre das in Ordnung. Aber wer soll davon noch leben? Ein anderes Beispiel: das Bewachungsgewerbe. Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten in Nordrhein-Westfalen erhalten laut Tarif mindestens 9,07 Euro. Sittenwidrig wäre es demnach nicht, 25 Prozent weniger zu zahlen, wodurch der Stundenlohn auf rund 6,80 Euro sänke. Monatsverdienst: 1.088 Euro.


    Ralf Brauksiepe, der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union, hält diese „Befürchtungen für unplausibel“. Der Niedriglohnsektor wachse nicht dadurch, dass die Regierung eine absolute Untergrenze definiere. Beim Bundesarbeitsgericht bestätigt man diese Sicht: Durch die Festlegung werde sich praktisch nicht viel ändern.


    Sicher ist freilich, dass sich die gegenwärtige Lage auch nicht bessert. Und genau das ist es, was DGB, Linke, Grüne und SPD wünschen. Jahrelang hat die SPD in der großen Koalition mit der Union um höhere Mindestlöhne gerungen, die irgendwo bei sieben, acht oder neun Euro pro Stunde liegen sollten. Nun, von der Kooperation mit den Sozialdemokraten befreit, definiert die Union zusammen mit der FDP ihren eigenen Mindestlohn – jeweils ein Drittel unter dem, was üblicherweise bezahlt wird.


    Monatsverdienste von 800 Euro, die bald als Schmerzgrenze gelten, liegen auf Hartz-IV-Niveau, also etwa auf der Höhe des Existenzminimums. Weil Beschäftigte mit solch miesen Löhnen oft einen Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen des Staates haben, kann man hier von „Kombi-Löhnen“ sprechen: Einen Teil des zum Leben Notwendigen zahlt der private Arbeitgeber, den anderen Teil die Gemeinschaft der Steuerzahler.

  • Pfleger und Kranke zuerst

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Massenimpfung

    Rund 23.000 Fälle von Schweinegrippe wurden in Deutschland bislang registriert. Zwei Todesfälle gab es bisher. Ansonsten verläuft die Krankheit eher milde. Die Infektionszahlen steigen allerdings allmählich an. Bis zum Jahreswechsel rechnen Fachleute mit einer deutlichen Zunahme und raten zur Impfung gegen den Virus.

    Wann beginnt die Impfung und wer wird zuerst versorgt?

    Die ersten Spritzen werden am 26. Oktober gesetzt. Zunächst werden all jene, die später mit den Kranken in Berührung kommen, gegen den Virus H1N1 immunisiert. Dazu gehört zum Beispiel das Personal in den Krankenhäusern oder bei der Feuerwehr. Anschließend können sich besonders Gefährdete wie chronisch Kranke oder Schwangere impfen lassen. Danach kommen alle anderen dran, die sich schützen wollen. Die Impfung ist freiwillig. Die Bundesregierung hat Serum für den größten Teil der Bevölkerung bestellt. Die Dosen werden nach und nach geliefert. Die Massenimpfung wird bis in den Januar hinein dauern.

    Wo wird das Serum verabreicht?

    Jeder Arzt, der impfberechtigt ist, darf das Serum spritzen. Meist werden die Hausärzte diese Aufgabe übernehmen und je nach Bundesland ihre Praxis auch am Mittwoch oder am Sonnabend öffnen. Geimpft wird auch in Krankenhäusern, vielen Gesundheitsämtern oder direkt in den Betrieben.

    Wer bezahlt den Schutz vor der Schweingrippe?

    Die Patienten müssen weder für die Impfung etwas bezahlen, noch eine Praxisgebühr beim Arztbesuch entrichten. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, die pro Immunisierung 28 Euro betragen. Wenn mehr als die Hälfte der Bevölkerung geimpft werden will, übernimmt der Staat die anfallenden Zahlungen.

    Was für Impfstoffe stehen zur Verfügung?

    In Deutschland sind drei Präparate zugelassen, darunter der Impfstoff Pandemrix, den die Bundesregierung bestellt hat. Im Prinzip besteht das Serum aus zwei Teilen. Einerseits werden abgestorbene Grippeerreger injiziert, andererseits ein Stoff, der die Wirkung verstärkt. Die Bundeswehr setzt auf ein Mittel ohne diesen Verstärker und schützt ihr Personal mit dem Serum Celvapan. Es gibt Streit über das bessere Präparat. Virologen kritisieren bei Pandemrix stärkere Nebenwirkungen durch die enthaltenen Zusatzstoffe. Das Paul-Ehrlich-Institut weist diesen Vorwurf ebenso wie die Bundesregierung zurück. „Alle Impfstoffe sind geprüft, sicher und wirksam“, versichert Staatssekretär Klaus Theo Schröder vom Gesundheitsministerium.

    Gibt es Nebenwirkungen?

    „Es gibt keinen Impfstoff, der besser und verträglicher ist“, stellt das Paul-Ehrlich-Institut fest. Es gibt jedoch wie bei der üblichen Grippeschutzimpfung leichte Nebenwirkungen. Die Haut kann sich röten und die Einstichstelle schmerzen. Auch Fieber kann infolge der Impfung auftreten. In der Regel klingen die Nebenwirkungen jedoch rasch ab.

    Wie wird geimpft?

    Die Tests haben ergeben, dass Kinder bis zum Alter von neun Jahren im Abstand von drei Wochen zwei Mal mit der halbe Dosis versorgt werden sollten. Wer zwischen zehn und sechzig Jahr alt ist, kommt mit einer Spritze davon. Ältere sollte zwei Mal zur Impfung gehen.

    Was müssen Schwangere beachten?

    Fieber kann während der Schwangerschaft gefährlich sein. Die Bundesregierung will daher rasch einen weiteren Impfstoff bestellen, der ohne Wirkverstärker ist und daher voraussichtlich weniger Nebenwirkungen wie Fieber auslöst. Bis dahin sollen die Ärzte im Einzelfall abwägen, ob sie Pandemrix spritzen oder Schwangeren vom Impfschutz vorerst abraten. Grundsätzlich kann Pandemrix laut Bundesregierung auch Schwangeren bedenkenlos verabreicht werden.

    Schützt die Spitze auch vor anderen Erregern?

    Grundsätzlich schützt die Impfung nur vor dem Schweinegrippevirus H1N1. Die Wissenschaftler der Bundesregierung sehen jedoch gute Chancen, dass das Serum auch gegen Mutationen des Erregers hilft. Denn in einer Veränderung des Virus sehen Experten die derzeit größte Gefahr, weil im schlimmsten Fall aus der derzeit noch harmlosen Krankheit eine schwere Grippe werden könnte.

    Sollten sich die Bürger außerdem auch gegen die normale Grippe impfen lassen?

    Das Robert-Koch-Institut empfiehlt eine zweite Impfung. Beide Spritzen könnten auch bei einem einzigen Arztbesuch verabreicht werden. Doch in diesem Falle ließen sich Nebenwirkungen nicht mehr eindeutig einer Substanz zuordnen. Deshalb raten die Fachleute, jetzt zunächst zur normalen Grippeimpfung zu gehen und sich später dann eine Dosis gegen die Schweinegrippe spritzen zu lassen.

  • Für eine Wirtschaft der Bürger

    Ökonomische Selbsthilfe gegen die Herrschaft der großen Unternehmen: Mehr Bürger gehen mit ihrem Geld politisch um – sie investieren in autonome Energieproduktion und lösen ihre Konten bei den konventionellen Banken auf. Die neue Zivilökonomie ist noch kl

    Die geniale Idee hatten die Manager der Hamburger Ökostrom-Firma Lichtblick. Viele kleine Kraftwerke in vielen Wohnhäusern machen, über die Datennetze zusammengekoppelt, große Atom- und Kohlekraftwerke überflüssig. Der VW-Konzern liefert bald die umgebauten Motoren, die in tausenden Gebäuden gleichzeitig Strom und Wärme produzieren – enorm effektiv, enorm flexibel, enorm billig.


    Das ist ein Beispiel für eine neue Art des Wirtschaftens – die Zivilökonomie. Ähnlich wie die moderne Zivilgesellschaft aus Umweltinitiativen, Bürgerrechtsgruppen und Verbraucherverbänden seit den 1970er Jahren die Politik des Staates abfedert und umlenkt, wächst allmählich auch eine zivile Art des Wirtschaftens.


    Die Haus- und Wohnungsbesitzer, die bald in Hamburg, später in ganz Deutschland, Mini-Kraftwerke in ihre Keller bauen, machen sich unabhängig von den Stromkonzernen. Sie entziehen den großen Unternehmen einen Teil ihrer Macht. Während diese in erster Linie möglichst hohen Gewinn erwirtschaften, und nur in zweiter Linie vernünftige Produkte verkaufen wollen, handeln die Energie-Autonomen anders.


    Erstens vertrauen sie auf ihre eigene unternehmerische Kraft. Zweitens streben sie nicht nach Profitmaximierung, wenngleich auch sie einen finanziellen Vorteil erzielen wollen. Sie begnügen sich mit einer moderaten Rendite. Der Grund: Neben dem Profit verfolgen sie drittens auch andere Ziele – etwa den Schutz des Klimas. Die Bürger-Unternehmer betreiben damit eine pluralistische Form des Wirtschaftens, die sich wohltuend von der eindimensionalen Gewinnmaximierung der meisten Unternehmen unterscheidet.


    Nicht nur die Klimakrise, sondern auch die Finanzkrise hat das Misstrauen gegenüber dem gegenwärtigen Wirtschaftssystem vertieft. Manche Bürger entziehen dem alten System nun ihr Geld und tragen es zu alternativen Banken. So berichtet die GLS-Bank in Bochum, die sozial- und umweltverträgliches Investment anbietet, dass die Zahl ihrer Kunden seit Anfang 2008 von 55.000 auf mittlerweile 70.000 angestiegen ist. Die Bilanzsumme wird dieses Jahr um rund 30 Prozent auf mehr als 1,3 Milliarden Euro wachsen. Bei anderen Öko-Investment-Firmen ist es ähnlich.


    Die konventionellen Kapitalverwalter dagegen leiden unter dem Finanzcrash. Um 100.000 sank bis Mitte 2008 die Zahl der Bundesbürger, die Anteile an Investmentfonds besaßen. Dies sagt der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), in dem sich die großen Kapitalanlagefirmen zusammengeschlossen haben. Der Verlust für die Institute hält sich zwar in Grenzen: Insgesamt ging die Zahl der Fondsbesitzer nur von 16 Millionen (2007) auf 15,9 Millionen zurück. Aber das könnte ein Anfang sein.


    Denn auch der Geldnachschub läuft träge. Bei den Investmentfonds, über die der BVI berichtet, gingen zwischen Januar und August 2009 etwa 87 Prozent weniger neue Mittel ein als im gleichen Zeitraum 2007. Zwischen Januar und August 2009 betrug der Zuwachs rund 5,7 Milliarden Euro. 2007 hatte das Volumen dagegen um fast 46 Milliarden zugenommen. Offensichtlich haben weniger Leute Lust, ihr Geld in die konventionellen Fonds der schlecht beleumundeten Institute zu stecken.


    Zwei Motive dürften dabei eine Rolle spielen – zum einen die Angst vor Wertverlusten im Zuge der Finanzkrise, zum anderen aber ein zunehmendes Unbehagen gegenüber der traditionellen Wachstums- und Gewinnökonomie.


    Solche Ansätze sind an vielen Stellen zu beobachten. US-amerikanische Privatentwickler bringen Elektroautos auf die Starßen, die die großen Unternehmen noch nicht herstellen wollen. Die Gewerkschaft IG Metall fordert neuerdings, dass die Beschäftigten nennenswerte Aktienanteile an den Automobilkonzernen erhalten sollen. Andere Unternehmen müssen darauf achten, keine T-Shirts zu verkaufen, die von Kinderarbeitern hergestellt wurden. Immer geht es darum, die alte Logik der eindimensionalen Gewinnorientierung zu brechen und weitere Gesichtspunkte einzubeziehen – Klima, Umwelt, Menschenrechte, die Interessen der Beschäftigten.


    Mit ihren neuen Bedürfnissen und Interessen besänftigen die Bürger die Marktwirtschaft. Der Konstanzer Kulturwissenschaftler Nico Stehr hat dafür dafür den Begriff der „Moralisierung der Märkte“ gefunden. Bisher sind das allerdings nur Anfänge. Wenige Prozent des gesamten in Deutschland angelegten Kapitals stecken in alternativen Investments. Und nur einige Prozent der verkauften Waren genügen besonderen ökologischen und sozialen Kriterien.


    Aber dieser Fluss wird breiter. Das beste Beispiel: Ein weltweites Netzwerk von Entwicklern arbeitet an Computer-Programmen wie Firefox, die das Surfen im Internet ermöglichen, oder dem Betriebssystem Linux. Die Lizenzen dieser Programme erlauben allen die kostenlose Nutzung und Weiterentwicklung des öffentlich einsehbaren Porgrammcodes. Microsoft macht das Gegenteil. Die Basiscodes seiner Programme Windows und Internet-Explorer sind geheim. Der Konzern erwirtschaftet damit den maximalen Gewinn. Und doch gewinnen die offenen Programme zunehmende Marktanteile. Bei Linux sind es weltweit mittlerweile fast 30 Prozent, bei Firefox 25 Prozent.


    Das ist Zivilökonomie. Als drittes Element tritt sie zwischen die Bürger und die Konzerne – ähnlich den Bürgerinitiativen, die dem starken Staat Macht entziehen. Hier entwickelt sich ein Raum für ökonomische Selbstbestimmung. Wer will, kann daran teilnehmen. Und viele Menschen tun es. Sie räumen ihre Konten bei der Commerzbank und eröffnen neue bei einer Ökobank. Das ist ganz einfach. Denn nicht nur die Politik, auch die Wirtschaft ist eine pluralistische Veranstaltung.

  • Nimbus ade

    Die Bundesbank ist in einer unangenehmen Lage. Die ehrwürdigen
    Notenbanker werden den bösen Buben Thilo Sarrazin nicht los. Es wird
    Zeit, die Rekrutierungspraxis für das Spitzengremium zu ändern. Doch
    nicht nur das. Mit der Gründung der Europäischen

    Mehr als eine Entmachtung des durch markige Sprüche gegen Migranten 
    aufgefallenen früheren Berliner Finanzsenators ist zurzeit nicht drin.
    Denn ausgerechnet die viel gepriesene Unabhängigkeit der Zentralbank
    verhindert ihre Selbstreinigung. Damit die Währungshüter frei von einer
    direkten politischen Einflussnahme handeln können, genießen die
    Vorstände einen weitgehenden Kündigungsschutz. Nur der Bundespräsident
    könnte Sarrazin bei einer schweren Verfehlung rauswerfen.



    Die Unabhängigkeit einer Notenbank ist ein hohes Gut. In der
    Vergangenheit haben die Hüter der damaligen D-Mark dies oft genug
    bewiesen und ihre Arbeit anders erledigt, als sich die jeweiligen
    Regierungen dies gerne wünschten. Doch die Zeiten haben sich geändert.
    Über den Euro wacht die EZB. Die Bundesbank hat zwar großen Einfluss auf
    deren Zinspolitik, doch allein entscheiden dürfen die Deutschen
    Zentralbanker nichts mehr. Ihre Aufgaben beschränken sich vor allem auf
    die Finanzmarktaufsicht und die Versorgung mit Geld. Daher sind auch die
    herausragenden Privilegien der Vorstände nicht mehr in altem Umfang
    notwendig. Politisch unabhängig waren die Frankfurter ohnehin nie. Die
    Bundesregierung, der Bundesrat und der Präsident bestimmen die Besetzung
    der wichtigsten Posten. Von einer echten Handlungs- und
    Entscheidungsfreiheit kann also keine Rede sein. Dieser Nimbus ist
    spätestens mit der Euro-Einführung verloren gegangen.



    Die Bundesbank muss einen Normalisierungsprozess erleben, an dessen Ende
    sie eine Institution wie andere auch sein wird. Sie kann dann die für
    ihre Aufgaben am besten geeigneten Experten anheuern und auch wieder
    feuern. Das praktizieren andere Zentralbanken auch, ohne dass ihre
    Autorität angezweifelt wird. Wenn es des Falls Sarrazin bedurfte, die
    entsprechenden Reformen einzuleiten, hatte der Skandal wenigstens eine
    gute Seite.



  • Höhere Kapitalgrenze bei Hartz IV nützt kaum

    Union und FDP wollen Hartz IV gerechter machen. Sie planen einen besseren Schutz für die Altersvorsorge. Die Zahl der Nutznießer wäre jedoch gering

    Auch in der Union und der FDP sagen mittlerweile viele, Hartz IV sei nicht unbedingt gerecht. In den Koalitionsverhandlungen plädiert deshalb NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) dafür, den Freibetrag für das Altersvorsorgevermögen zu erhöhen. Das soll Erwerbslose entlasten – sie würden eher Arbeitslosengeld II erhalten und wären seltener gezwungen, ihre Ersparnisse für´s Alter anzugreifen.


    Ein Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr gilt heute für Hartz-IV-Empfänger, maximal 16.750 Euro. Wer bereits mehr zurückgelegt hat, muss die höheren Summen unter bestimmten Voraussetzungen aufbrauchen, bevor er Arbeitslosengeld erhält. Um diese Härte zu vermeiden, wollen Laumann, CDU-Sozialexperte Ralf Brauksiepe und FDP-Generalsekretär Dirk Niebel das so genannte Schonvermögen auf bis zu 700 Euro pro Lebensjahr erhöhen.


    Ob das vielen Menschen nützen würde, ist freilich zweifelhaft. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit deuten daraufhin, dass der Effekt gering wäre. Denn zwischen Januar und September 2009 wurden nur knapp 25.000 Hartz-IV-Anträge wegen zu hohen Vermögens abgelehnt. Im Verhältnis zu den 5,5 Millionen Anträgen, die insgesamt eingingen, entspricht dies einem Anteil von 0,5 Prozent. „Nur ein geringer Teil der Hartz-IV-Anträge wird wegen zu hohen Vermögens zurückgewiesen“, sagt BA-Sprecherin Anja Huth.


    In Nordrhein-Westfalen ist das nicht anders. Nach Auskunft des Ministeriums für Arbeit und Soziales lehnten die Behörden höchstens ein Prozent der Anträge auf Arbeitslosengeld II ab, weil die Antragsteller zu viel Vermögen für ihre Altersversorgung gespart hatten. Die betroffenen Personen hatten in ihrem bisherigen Erwerbsleben kaum Gelegenheit, nennenswerte Summen zu sparen. Und nur die wenigstens besitzen große Häuser oder Eigentumswohnungen, aus denen sie ausziehen müssten.


    Im Umkehrschluss deute die Zahlen daraufhin, dass die Erhöhung des Schonvermögens durch Union und FDP einigen Personen Vorteile brächten, insgesamt davon aber nur eine kleine Gruppe profitieren würde. Deshalb kostete es die neue Bundesregierung möglicherweise auch nicht allzu viel, ihre soziales Versprechen umzusetzen. „Es handelt sich um Symbolpolitik“, sagt der grüne Sozialpolitiker Markus Kurth. Der Dortmunder Bundestagsabgeordnete hält es für wichtiger, den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II anzuheben.


    Dass ein höheres Schonvermögen seine Wirkung verfehle, weist Laumanns Sprecher Arno Heißmeyer dagegen zurück. Durch die Wirtschaftskrise könnten gerade Facharbeiter bald in Bedrängnis geraten, so Heißmeyer. Wenn die Kurzarbeit in den Unternehmen auslaufe, wären manche der besser bezahlten Beschäftigten von Erwerbslosigkeit bedroht. Für sie bestehe auch die Gefahr, dass ihr angespartes Vermögen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werde. In diesen Fällen könne das höhere Schonvermögen durchaus als Beitrag „zur Vermeidung von Altersarmut“ wirken, so Heißmeyer.


    Info-Kasten
    Schonvermögen
    Nicht mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet werden Riester- und Rürup-Renten. Auch manche Betriebsrenten und Lebensversicherungen, die bis zum Eintritt des Rentenalters festgelegt sind, muss man nicht aufbrauchen, bevor Arbeitslosengeld II fließt. Für anderes Kapital, das der Altersvorsorge dienen soll, gilt heute eine Freigrenze von 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.750 Euro. Die höheren Summen muss man verwenden, bevor man Hartz-IV-Zahlungen erhalten kann.

  • Irreführende Gefühlspolitik

    Kommentar zum Hartz-IV-Schonvermögen von Hannes Koch

    Union und FDP haben die Bundestagswahl mit einer Reihe wohlklingender Versprechen gewonnen. Dazu gehören die Steuersenkungen, von denen ein großer Teil nach der Wahl im Haushaltsloch untergehen dürfte. Dazu gehört auch die Erhöhung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger. Die neue Regierung will den Freibetrag anheben, damit Erwerbslose nicht ihr Rentenkapital aufbrauchen müssen, bevor sie Arbeitslosengeld II erhalten. Diese Absicht macht einen sozialen und gerechten Eindruck. In der Praxis nützt sie aber kaum jemandem.


    Die CDU hat mit Gefühlspolitik gepunktet, die SPD auf diesem Feld dagegen massiv verloren. Wie das funktioniert, kann man am Beispiel des Schonvermögens bestens beobachten. Im ehemals sozialdemokratisch geprägten Nordrhein-Westfalen machen sich CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und sein Arbeitsminister Karl-Josef Laumann das Bedürfnis nach sozialer Wärme zunutze, das die SPD nicht mehr befriedigt. Viele Menschen haben Angst vor Hartz-IV. An dieser Furcht docken Rüttgers und Laumann an und versprechen, dass die Freigrenze für Altersvorsorgekapital verdreifacht wird. Interessant daran: Das zugrunde liegende Problem existiert nur in den wenigsten Fällen – ganze 0,5 Prozent der Hartz-IV-Anträge werden heute wegen zu hohen Vermögens abgelehnt. Das sind knapp 25.000 negative Bescheide im Verhältnis zu 5,5 Millionen Anträgen im ersten Dreivierteljahr 2009. Keine fatale Bilanz. Macht aber nichts. Das Union-FDP-Versprechen klingt nach Gerechtigkeit und Leistung-muss-sich-lohnen, auch wenn es kaum etwas bringt.


    Gewiss ist es für jeden Bürger und jede Familie schrecklich, wenn der letzte Rest von Wohlstand und eine kleine Sicherheit fürs Alter dahinschmelzen. Das sollte man ändern. Trotzdem zeigen die niedrigen Ablehnungszahlen: Hartz IV ist praktisch nicht so schlecht wie sein unsäglicher Ruf. Auf solche Fakten kommt es bei einer Politik, die sich vornehmlich auf Gefühle stützt, aber nicht an.

  • Schwarzgelb will keine Ampel

    Parteien weitgehend einig über Verbraucherpolitik / Finanzaufsicht soll auch Sparern dienen / Keine täuschenden Lebensmittelbezeichnungen mehr

    FDP und Union sind sich über die Verbraucherpolitik weitgehend einig. Eine Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln wird es nicht geben. Stattdessen sollen die wichtigsten Nährstoffangaben standardisiert auf den Verpackungen angebracht und auf der Vorderseite der Kaloriengehalt angegeben werden. Die Hersteller müssen dann auch einheitliche Bezugsgrößen, etwa für eine Portion oder Tagesration verwenden. Damit kommt die schwarzgelbe Koalition den Wünschen der Nahrungsmittelindustrie entgegen. Verbraucherverbände wollen dagegen wichtige Zutaten wie Fett, Zucker oder Salz farblich kennzeichnen, damit ein zu starker Gehalt schnell erkenntlich wird. „Den Konsumenten wird die Unterstützung bei einer ausgewogenen Ernährung verweigert“, kritisiert die Verbraucherexpertin der SPD, Marlies Volkmer. Die CDU verteidigt den Beschluss. „Es gibt keine richtigen oder falschen Lebensmittel, die man schnell mal in rot oder grün einordnen kann“, sagt Koalitionsunterhändlerin Julia Klöckner.

    Künftig sollen Kunden im Supermarkt auch leichter erkennen können, woher ein Produkt stammt. Bislang steht Päckchen oder Dosen oft nur, wo ein Gericht abgepackt wurde. Künftig soll auch angezeigt werden, wo die Ware eigentlich herkommt. Darüber hinaus will die Union gerne ein „zweites Preisschild“ durchsetzen, das über die sozialen und ökologischen Hintergründe von Produkten informiert. Schließlich will die Koalition der Täuschung durch irreführende Bezeichnungen einen Riegel vorschieben. Wo Nachahmerprodukte, zum Beispiel für Käse oder Schinken verwendet werden, soll künftig auf der Verpackung zwingend von Imitaten die Rede sein.

    Einig sind sich FDP und Union auch über einen besseren Verbraucherschutz für Sparer. Die staatliche Finanzaufsicht soll sich künftig nicht nur um die Banken kümmern, sondern die Öffentlichkeit auch über Risiken bei Geldanlagen informieren. Offen ist noch, ob auch der graue Kapitalmarkt unter staatliche Kontrolle genommen wird. Auch darf nicht mehr jedermann als Finanzberater auftreten. Es soll eine berufliche Qualifikation für die Vermittlung von Sparanlagen oder Fonds vorgeschrieben werden. Außerdem müssen die Makler eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Bislang gehen Anleger oft leer aus, wenn sie von windigen Vertretern über den Tisch gezogen wurden, weil bei diesen kein Schadenersatz mehr zu holen war.

    Strittig ist zwischen den Parteien noch das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Die Liberalen wollen den Auskunftsanspruch auf alle Produkte und Dienstleistungen ausweiten und von hohen Gebühren befreien. Das lehnt die Union ab, weil sie einen zu hohen Aufwand für Unternehmen befürchtet.

  • „Vor Gericht kann man immer noch ziehen"

    Die Vermittlungsstellen der Handwerkskammern helfen, wenn sich Kunde und Monteurbetrieb um vollbrachte Arbeit zanken.
    Andrea Dannemann, Rechtsberaterin bei der Handelskammer Stuttgart, beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Schlichtungsarbeit b

    Mandy Kunstmann: Um was streiten sich Auftraggeber und Handwerker denn eigentlich am häufigsten?

    Andrea Dannemann: Sehr oft ist die Rechnung Ausgangspunkt für Streitigkeiten. Zum Beispiel wird über die Höhe der Vergütung der Leistungen gezankt oder der Kunde ist mit dem Rechnungsbetrag nicht zufrieden, der letztendlich viel höher als erwartet ausfiel. Auch sind Handwerker und Auftraggeber häufig uneins darüber, ob die Leistung ordnungsgemäß, das heißt mangelfrei, ausgeführt worden ist.

    Kunstmann: Wendet man sich immer an eine Vermittlungsstelle der Handwerkskammer (HWK), wenn man mit Fachpersonal Reibereien hat?

    Dannemann: Nicht unbedingt. Auch viele Handwerksinnungen bieten Vermittlungen an. Doch nicht jeder Betrieb gehört einer Innung an, da die Mitgliedschaft freiwillig ist. In diesem Fall nützt es also nichts, sich an die Innungen zu wenden. Darüber hinaus gibt es natürlich noch spezielle Schiedsstellen, an die man sich wenden kann. Gibt es Ärger bei der Autoreparatur beispielsweise, wendet man sich an eine KfZ-Schiedsstelle. Geht es dem Kunden eher um fachlichen Rat, kann er sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wenden. Bei rechtlichen Fragen kann er einen spezialisierten Rechtsanwalt oder auch die Verbraucherzentrale kontaktieren.  

    Kunstmann: Ab wann ist es eigentlich sinnvoll, die Schlichtung der Handwerkskammer in Anspruch zu nehmen?

    Dannemann: Wenn Kunden mit den Leistungen des Handwerkers nicht einverstanden sind, sollten sie zunächst einmal den direkten Kontakt zu ihm suchen. Erst wenn eine Einigung nicht möglich scheint, sollten Dritte eingeschaltet werden. Wer nicht gleich vor Gericht ziehen und Zeit und Kosten sparen möchte, schaltet die Vermittlungsstelle ein. Vorraussetzung ist natürlich, dass der Beschwerdeführer sich auch einigen möchte. 

    Kunstmann: Kostet die Vermittlung denn etwas?

    Dannemann: Die Vermittlung bei der Handwerkskammer ist in der Regel kostenfrei. Bei der HWK Stuttgart zahlen Verbraucher nichts. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, vorab nachzufragen ob eventuell Kosten anfallen und natürlich auch, ob die HWK die richtige ist. Denn für die  Schlichtung zuständig ist immer die Kammer, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat.   

    Kunstmann: Wie läuft so ein Schlichtungsverfahren eigentlich ab?

    Dannemann: Häufig handelt es sich um ein schriftliches Verfahren. Zuerst wendet sich der Kunde per Email, Brief oder Fax an die HWK und schildert, welche Beschwerde denn vorliegt. Die Kammer schaltet sich ein und bittet den Betrieb um Stellungnahme. Oft kommt dann aus dem Unternehmen schon ein Vorschlag, wie dem Streit beizukommen ist. Natürlich ist das Verfahren freiwillig, und die Betriebe müssen nicht mitmachen. Aber es kommt wirklich selten vor, dass sich eine Firma gar nicht meldet. Die HWK übernimmt praktisch die Kommunikation zwischen den streitenden Parteien.

    Kunstmann: Wie lange dauert denn ein Schiedsverfahren?

    Dannemann: Das ist ganz unterschiedlich. Manchmal ist alles schon nach ein paar Tagen geregelt. In anderen Fällen kann es schon einmal einige Wochen dauern. Das hängt davon ab, wie schnell die Beteiligten reagieren, wie viel Zeit sie sich lassen.

    Kunstmann: Setzt die HWK denn keine Fristen?

    Dannemann: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für die Durchführung des Vermittlungsverfahrens. Wir bitten aber schon darum, zeitnah zu antworten, damit sich die Vermittlung nicht zu sehr verzögert. Für den Kunden ist es aber wichtig, dass er die gesetzlichen Verjährungsfristen im Blick behält. Die liegen zwischen zwei und fünf Jahren, je nachdem um was für eine Sache es sich eben handelt.

    Kunstmann: Was passiert eigentlich, wenn die Vermittlung nicht erfolgreich ist? Geht der Beschwerdeführer dann leer aus?

    Dannemann: Scheitert eine Vermittlung, kann der Auftraggeber immer noch juristischen Rat einholen. Schutzlos ausgeliefert ist er ja nicht und kann immer noch vor Gericht ziehen

  • Auf der sicheren Seite mit Stift und Papier

    Wer einen Handwerker beauftragt, sollte sämtliche Termine schriftlich vereinbaren/ Bei schlampiger Arbeit muss einmal Nachbesserung gewährt werden

    Gibt der Flachbildschirm nur noch ein klägliches Flackern von sich, sprudelt rostfarbenes Wasser aus dem Ausguss oder stottert das Auto qualvoll, anstatt anzuspringen, ist guter Rat und schnelle Hilfe vom Fachmann lieb und teuer. Nicht immer läuft die Begegnung mit dem Handwerkspersonal jedoch reibungslos ab. Da werden Termine versäumt, bei der Ausführung gepfuscht oder unerwartet hohe Rechnungen gestellt. Schon die Auswahl des richtigen Betriebes kann unnötigen Ärger sparen.

    Zu viel Geiz sollten Kunden bei der Suche nach einem Dienstleister nicht an den Tag legen. Neben dem Preis spielt auch die Qualifikation der Anbieter eine wichtige Rolle. Schlau ist es, sich bei Freunden und Bekannten zu erkundigen, ob sie nicht vielleicht einen zuverlässigen Maler, Tapezierer oder Lackiere empfehlen können. Die erstbeste Offerte sollte man dennoch nicht in Anspruch nehmen. Verbraucherschützer raten, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Geld dürfen Kundendienste oder Handwerker für die Kalkulationen aber nicht verlangen. Es sei denn dies würde vorher ausdrücklich vereinbart.

    Treffe alle Vereinbarungen schriftlich, scheint die „goldene Regel“ im Handwerksgeschäft zu lauten. Bau- und Wohnberater Werner Klein von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt warum: „Nur wenn der Handwerker in Verzug gerät hat man Anspruch auf Schadenersatz, und in Verzug gerät er nur, wenn ein Termin vertraglich vereinbart oder eine Nachfrist gesetzt wurde.“ Alles auf Papier festzuhalten, ist auch aus einem zweiten Grund wichtig: Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, und der Fall landet vor Gericht, können das wichtige Beweise sein.

    Schon der Termin für den Arbeitsbeginn sollte also mit der Handwerksfirma schriftlich getroffen werden. Erscheinen die Gesellen nicht pünktlich zur Arbeit, und man hat die Absprache nur mündlich getroffen, muss man eine angemessene Frist für einen zweiten Termin setzen. „Bei nicht so gravierenden Fällen sind ein bis drei Wochen angemessen“, sagt Klein. Habe man aber einen Wasserschaden und der Klempner erscheint nach den vereinbarten 30 Minuten nicht, könne man sofort einen anderen Handwerker rufen. Die Kosten, die für die Beauftragung des zweiten Dienstleisters anfallen, kann der Auftraggeber dem ersten in Rechnung stellen. Denn jetzt hat er Anspruch auf Schadenersatz. Werden die Monteure nicht rechtzeitig fertig, und der Fertigstellungstermin  wurde nur mündlich vereinbart, muss ebenso eine angemessene Frist zur Erfüllung der Arbeit gesetzt werden.
    Gerichtsurteile haben gezeigt, dass in begründeten Fällen eine Überschreitung des Kostenvoranschlags zulässig ist. Auch hier hilft die Schriftform: „Kunden sind auf der kostensicheren Seite, wenn sie mit dem Unternehmen vorab einen Fest- oder Pauschalpreis über alle notwendigen Leistungen und Verrichtungen vereinbart haben“, erklärt Bauexperte Klein.

    Haben die Gesellen ihr Werk getan, ist die Küche gefliest, die Wände tapeziert, sollten Auftraggeber  sorgfältig prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind. Werden Mängel entdeckt, sollten sie schriftlich dokumentiert und am besten gleich der Fotoapparat gezückt und fotografiert werden. Die Rechnung muss in diesem Fall nicht vollständig beglichen werden. Der Kunde kann zur Sicherheit bis zum Doppelten des voraussichtlichen Preises zur Behebung der Mängel zurückbehalten.

    Ist der Türrahmen schief eingebaut oder sind die Fliesen schlampig verfugt, darf man das Fachpersonal jedoch nicht gleich aus dem Haus weisen und selbst Hand anlegen oder einen anderen Betrieb beauftragen. Gelegenheit zur Nacherfüllung müssen Auftraggeber einräumen. „Laut Gesetz müssen Kunden den Handwerker einmal nachbessern lassen“, sagt Bauexperte Klein. Am besten informiert man den Auftragnehmer auch in diesem Fall schriftlich, per Einschreiben und Rückschein, und setzt ihn somit in Verzug. “Man  sollte sich klar und unmissverständlich ausdrücken“, rät Klein, „eine Bitte ist schließlich nicht zwingend.“ 

    Stellt sich erst nach Begleichung der Rechnung heraus, dass zum Beispiel die neu eingebaute Fußbodenheizung keine warmen Füße „zaubert“ oder das Abwasserrohr immer noch leckt, muss der Monteur in einer angemessenen Zeit kostenlos nachbessern.

  • Gewiefte Wortakrobaten

    Schlau ist, wer nicht jedem coolen Handwerkerspruch vertraut

    Der Glaube kann nicht nur Berge versetzen. Nein, er kann selbst Rechnungen in die Höhe treiben. Wie das geht? Ganz einfach: Wer jedem Handwerkerspruch blind vertraut, läuft Gefahr, zu viel Geld für die Rechnung auf den Tisch zu legen. Die Stiftung Warentest hat die gängigsten Sprüche unter die Lupe genommen und klärt auf, wie viel Wahrheit wirklich in ihnen steckt.

     „Wir kommen immer zu zweit“
    Ein Handwerker arbeitet, der andere steht pfeifend daneben. Und auf der Rechnung werden die Arbeitsstunden doppelt abgerechnet. Das müssen Kunden nicht hinnehmen, wissen die Tester. Ihr Tipp: Verbraucher sollten es nicht akzeptieren, wenn der Betrieb zwei Monteure schickt, die Arbeit aber leicht von einem ausgeführt werden kann.

    „Fahrtzeiten sind Arbeitszeiten“
    Häufig ist auf der Rechnung die Fahrt- oder Wegezeit angegeben. Das ist die Zeit für die An- und Abfahrt, die natürlich berechnet werden darf. Viele Betriebe berechnen für diesen Posten einen Stundensatz der um etwa zehn Prozent niedriger ist als der für die Arbeitszeit. Tipp: Werden Fahrt- und Arbeitszeit mit dem gleichen Wert berechnet, sollte man widersprechen. Lenkt die Handwerksfirma jedoch nicht ein, wird es eng. Denn die Gerichte entscheiden in dieser Frage nicht einheitlich. 

    „Wir berechnen nur volle Stunden“
    Manch ein Handwerker rechnet eine angefangene halbe Stunde gleich als volle Stunde ab, selbst dann, wenn nur wenige Minuten verstrichen sind. Tipp: Diese Praxis ist unzulässig. Eine geringe Aufrundung – etwa auf volle fünf Minuten – ist in Ordnung.

    „Das kaputte Werkzeug zahlen Sie“
    Gehen Bohrer oder Hammer bei der Reparatur in die Brüche, ist es unzulässig, den Kunden dafür bezahlen zu lassen. Tipp: Auftraggeber können diesen Posten einfach von der Rechnung streichen.   

    „Wir berechnen Fahrzeugkosten“
    Fahrzeugkosten sind nicht zu verwechseln mit den Fahrt- oder Wegekosten. Dies sind Aufwendungen, die für das Fahrzeug selbst entstanden sind, wie zum Beispiel Kosten der Anschaffung oder Unterhaltung. Tipp: Zwar hat das Bundesgericht entschieden, dass dafür auch eine Pauschale verlangt werden darf. Dennoch sollten Kunden versuchen, mit dem Monteur über die Kosten zu verhandeln. Schließlich haben die Fahrzeugkosten nichts mit dem konkreten Auftrag zu tun.  

  • Nicht nur Bares ist Wahres

    Wer einen Handwerker beauftragt, sollte die Rechnung auf keinen Fall bar begleichen. Denn einen Teil der Summe kann sich der Auftraggeber vom Finanzamt zurückholen – vorausgesetzt, das Geschäft wird über das Konto abgewickelt. "Bar bezahlen geht nicht“, erklärt der Leutkircher Steuerberater Alois Rupp, „der Gesetzgeber will so der Schwarzarbeit entgegenwirken.“ Zwar müssen die Kontoauszüge beim Finanzamt nicht eingereicht, auf Verlangen aber nachgereicht werden. 

    20 Prozent des Arbeitslohnes dürfen Auftraggeber als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von ihrer Einkommenssteuer abziehen. Fensterputzen ist ein Beispiel für eine solche Dienstleistung, also eine Tätigkeit, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird und in regelmäßigen Abständen anfällt. „Ab 2009 können bis zu 6.000 Euro steuerlich begünstigt werden“, sagt Rupp, „das entspricht Einsparungen von 1.200 Euro.“ Aufgepasst: Für das Jahr 2008 gilt noch der alte Höchstbetrag von 3.000 Euro.

  • Besser Sport als Briefmarken

    Haben es ältere Menschen schwerer beim Bewerben? Gelten für sie andere Regeln im Vorstellungsgespräch? Beim Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader mit Sitz unter anderem in Stuttgart und München, kennt man die Antworten auf diese Fragen. Kommunikationsbe

    Mandy Kunstmann: Müssen sich ältere Menschen eigentlich besonders dynamisch bei der Bewerbung geben? Schließlich legt unsere Gesellschaft viel Wert auf Gesundheit und körperliche Fitness.

    Branko Woischwill: „Jein“. Es ist natürlich nicht empfehlenswert, jedes Wehwehchen aufzuzählen. Wer über 50 oder 60 Jahre alt ist und als Hobby zum Beispiel Nordic Walking angibt, punktet mit Sicherheit. Sportlich orientierte Freizeitaktivitäten unterstreichen die körperliche Fitness eher als Briefmarkensammeln –vorausgesetzt, sie passen zum Alter. Fallschirmspringen wäre in diesem Fall wohl weniger von Vorteil. 

    Kunstmann: Also müssen sich Ältere anders bewerben als Jüngere.

    Woischwill: Alter allein ist bei der Bewerbung kein Kriterium. Eigentlich gelten für ältere Bewerber die gleichen Regeln wie für jüngere. Die Unterlagen sollten sehr sorgfältig zusammengestellt sein, die eigene Persönlichkeit und individuelle Kompetenzen sollten klug kommuniziert werden. Nun gut, einen entscheidenden Vorteil haben Bewerber über 40, 50 oder 60: Behauptungen, wie Teamfähigkeit, Belastbarkeit oder Flexibilität, können sie durch langjährige Praxiserfahrungen authentisch belegen. Sie können mehr Arbeitszeugnisse und Weiterbildungen vorweisen oder zeigen, dass sie bei schwierigen Projekten stets einen kühlen Kopf behalten.

    Kunstmann: Also ist es sinnvoll, möglichst viele Qualifikationsnachweise beim Personalchef einzureichen?

    Woischwill: Nein, zuschütten sollte man die Personalabteilung nicht. In der Regel sind die wichtigsten drei bis fünf Nachweise ausreichend. Entscheidend ist, dass die Belege zur Bewerbung passen. Der Personalchef verschafft sich schließlich mit den Unterlagen einen ersten Eindruck. Falls noch etwas fehlt, kann es auch nachgereicht werden.

    Kunstmann: Gibt es denn Dinge, die ältere Bewerber unbedingt vermeiden sollten?

    Woischwill: Wer im Vorstellungsgespräch Vertrauen in die eigenen Leistungen und Fähigkeiten aufbauen will, sollte bestimmte Formulierungen meiden. Mit Floskeln, wie „früher war alles besser“, „die Jugend heute“ oder „die Technik macht alles komplizierter“, sammelt man kaum Pluspunkte beim potentiellen Arbeitgeber. Aber wer im Gespräch überzeugen kann, dass er mit unterschiedlichen Mitarbeitern – jung, alt oder international – in der Vergangenheit gut zusammenarbeiten konnte, nimmt dem Vorurteil, Ältere wären nicht so flexibel und teamfähig, den Wind aus den Segeln. 
    Kunstmann: Die meisten Unternehmen akzeptieren inzwischen nur noch Bewerbungen per Email. Was gilt es denn hier zu beachten?

    Woischwill: Viele machen den Fehler, Anschreiben, Lebenslauf sowie sämtliche Nachweise einzeln zu verschicken. Das erzeugt nur Unmut beim Personalchef. Alle Unterlagen gehören in ein einziges pdf-Dokument. Das sollte jedoch nicht mehr als drei Megabyte umfassen.

    Kunstmann: Und was ist mit dem Foto? Das sind dann ja doch zwei Dokumente, wenn man das Lichtbild der Email anhängt.  

    Woischwill: Selbst das Foto sollte nicht einzeln gesendet, sondern direkt in den Lebenslauf eingefügt werden. Klar, das erfordert technische Kompetenz, aber da kann man sich von Freunden, Bekannten oder von einem Copyshop-Angestellten  helfen lassen.

    Kunstmann: Und dann schickt man das Dokument mit dem Titel „Bewerbung“ an das Unternehmen?

    Woischwill: „Bewerbung“ alleine reicht nicht aus. Wichtig ist eine aussagekräftige Dateibezeichnung mit Namenskürzel und Datum. Ich könnte zum Beispiel „BW_Bewerbung_10102009“ wählen. Ein anderer Fehler, der häufig gemacht wird, ist einen ungeeigneten, oder schlimmer, gar keinen Betreff anzugeben. Wer sich beispielsweise im sozialen Bereich bewirbt, kann schreiben „Meine Bewerbung als Kinderbetreuerin“. Im Marketing kann die Betreffzeile schon mal etwas knackiger sein. „Ihr neuer Vertriebsprofi stellt sich vor“ wäre hier denkbar. Im Zweifelsfall sollte es aber ein neutraler Titel sein. Ganz schlecht sind „Guten Tag“ oder „Hier bin ich“. Denn viele Firmen haben strenge Spamfilter. Da kann eine solche Wahl sogar das Aus bedeuten – nämlich dann, wenn die Bewerbung gar nicht ankommt. 

    Zur Person: Branko Woischwill arbeitet seit 2005 beim Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader. Der 36-jährige Kommunikationsberater promoviert nebenbei an der Freien Universität Berlin.

            

        

  • Maximalforderungen

    Kommentar

    Wenn am Anfang von Verhandlungen das Ende bereits bekannt wäre, könnten sich die Beteiligten alle Gespräche sparen. So sind auch die ersten Entwürfe für den abschließenden Koalitionsvertrag vor allem eine Ansammlung von Maximalforderungen, aus denen im weiteren Verlauf des Verfahrens ein kompromissfähiges Extrakt entsteht.


    Das beruhigt ungemein. Denn was die FDP an Forderungen für den Arbeitsmarkt in die Verhandlungen eingebracht hat, wird sich später allenfalls in Ansätzen im schwarzgelben Regierungsprogramm wieder finden. Weder harte Schnitte bei der Mitbestimmung, noch eine deutliche Beschneidung des Kündigungsschutzes sind mit der Union zu machen. Das wissen auch die Liberalen. Beides ist wohl eher als taktische Verhandlungsmasse eingebracht worden, um an anderer Stelle etwas mehr heraus zu holen.


    Es zeichnet sich allerdings schon eine Grundlinie ab. Es wird keinen grundlegenden Wandel in der Wirtschaftspolitik geben. Nur die Rahmenbedingungen für die Unternehmen sollen rasch günstiger gestaltet werden. Dies allerdings an vielen Stellen, von Privatisierungsbestrebungen im Verkehrswesen bis hin zur Rücknahme von Teilen der Unternehmenssteuerreform und besseren steuerlichen Rahmenbedingungen für kleine Unternehmen und Firmenerben.


    Doch die entscheidenden Fragen sind noch nicht gelöst und die großen Knackpunkte nicht aus dem Weg geräumt. Dazu gehört die Zukunft der Kernkraft und der Endlagerung von Atommüll, die Finanzierung des Gesundheitswesens, der Umgang mit der Grünen Gentechnik und natürlich Verwirklichung des wichtigsten Wahlversprechens von Steuersenkungen. In den nächsten Tagen werden die entscheidenden Weichen dafür in Spitzenrunden gestellt. Erst dann lässt sich sagen, ob das Startpaket der schwarzgelben Koalition gelungen oder missraten ist.

  • Computerkriminalität nimmt wieder zu

    Online-Banking nicht ganz sicher / Schwarzmarkt für persönliche Daten

    Die Kriminaliät mit PC und Internet ist wieder auf dem Vormarsch. Die Zahl der Straftaten stieg im vergangenen Jahr um elf Prozent auf fast 38.000 Fälle an. „Der Trend ist ungebrochen“, sagte der Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, am Donnerstag in Berlin. Die Statistik der Behörde weist insgesamt 167.000 Fälle aus, in denen das Internet als Tatwaffe genutzt wurde.

    Beim größten Teil der Fälle handelt es sich um Betrug. Die Täter bestellen im Online-Shop Waren, die von Konten aus bezahlt werden, deren Daten die Kriminellen zuvor bei den rechtmäßigen Eigentümern abgefischt haben. Dieses „Phishing“ nimmt laut Zierke nach einer kurzzeitig rückläufigen Entwicklung wieder zu. „Das sind die Bankräuber des IT-Zeitalters“, sagt der BKA-Präsident. Bis zu 70.000 Euro haben die Täter im Einzelfall von den Konten geholt. Im vergangenen Jahr wurden rund 1.900 Fälle mit einem Gesamtschaden von rund sieben Millionen Euro gemeldet. In diesem Jahr erwarten die Experten eine Zunahme der Fallzahl um mehr als die Hälfte. Denn die Kriminellen haben sich auf die neueren Sicherungssysteme der Banken nun eingestellt.

    Die Taktik der Täter hat sich verändert. Früher heuerten die Hintermänner Strohleute an, die ihre Bankkonten für Überweisungen zur Verfügung stellten. Die Agenten holten das Geld ab und schleusten es in den internationalen Geldkreislauf, bis es unauffindbar in einem anderen Land verschwand. Am Ende kamen die Helfer dann wegen Beihilfe dran. Das sprach herum. Mittlerweile können kaum noch Unterstützer rekrutiert werden. Deshalb verfahren die Drahtzieher nun anders und bestellen Waren, die ein unter Vorwänden angeheuerter Helfer entgegen nimmt und an anonyme Packstationen weiterverschickt.

    Die Gauner zeigen zunehmend Interesse an allen persönlichen Daten, die Internetnutzer im Netz hinterlassen. Dazu gehören Kontonummern, Namen, Adressen und andere persönliche Daten, die beispielsweise in sozialen Netzwerken preisgegeben werden. „Jeder dritte Surfer nutzt das Internet, um etwas aus seinem Leben zu veröffentlichen“, berichtet das Präsidiumsmitglied des Branchenverbands Bitkom, Dieter Kempf. Solche Informationen könnten auch missbraucht werden.

    Im Netz hat sich laut BKA ein reger Schwarzmarkt für derlei Informationen gebildet. Illegal erlangte Kreditkartendaten oder der Zugang zu so genannten BOT-Netzen könnten leicht erworben werden. BOT-Netze werden von Kriminellen eingerichtet, die auf Tausenden privaten PCs unbemerkt kleine Programme installieren und über die Computer anschließend fremdsteuern können, um zum Beispiel Mails zu versenden. „In Deutschland sind mittlerweile 700.000 PC infiziert“, schätzt Ziercke.

  • Steuerentlastung und weniger Arbeitnehmerrechte

    Schwarzgelber Vertragsentwurf für die Wirtschaft enthält brisante Forderungen / Steuerentlastung für Unternehmen, weniger Mitbestimmung und kein Umsatzsteuerprivileg mehr für die Post

    Allmählich zeichnen sich in den Koalitionsverhandlungen die Grundlinien der künftigen Wirtschaftspolitik ab. Ein Entwurf der zuständigen Arbeitsgruppe enthält eine Vielzahl brisanter, aber auch umstrittener Vorschläge.

    Änderungen wird es danach bei der Erbschaftsteuer für Unternehmer geben. Die Nachfolge innerhalb einer Familie soll nach dem Willen der Union erleichtert werden. Außerdem werde die Lohnsummenregelung überprüft. Diese sieht einen Erlass der Erbschaftsteuer vor, wenn die Arbeitsplätze im Betriebe langfristig erhalten bleiben. In Krisenzeiten ist dies jedoch kaum möglich. Die FPD geht noch weiter. Die Liberalen wollen, dass jedes Land allein entscheiden kann, ob es eine Erbschaftsteuer erhebt.

    „Krisen verschärfende Elemente der Unternehmensteuerreform 2008 werden beseitigt“, heißt es im Entwurf weiter. Dazu gehört die so genannte Zinsschranke, die verhindern sollte, dass deutsche Unternehmen Gewinne in steuerlich günstigere Länder verlagern. Auch sollen Zinsen oder Mieten nicht mehr auf den Gewinn aufgeschlagen werden. Für kleinere Betriebe ist auch ein Bonbon dabei. Die Grenze, bis zu der kleine Investitionen sofort abgeschrieben werden können, wird auf 1000 Euro angehoben.

    Einig sind sich die angehenden Koalitionäre auch über eine Änderung bei den Managergehältern. „Vergütungen müssen sich stärker am dauerhaften Erfolg des Unternehmens ausrichten“, steht im Entwurf. Die Manager sollen nicht nur am Erfolg, sondern auch am Misserfolg des Unternehmens beteiligt werden. Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaften soll gestärkt werden und die Richtlinien der Vergütung festlegen.

    Für den Mittelstand will die neue Regierung die Finanzierungsbedingungen verbessern. Für Existenzgründer will schwarzgelb mehr Kleinstkredite zur Verfügung stellen. Das ERP-Sondervermögen der bundeseigenen KfW in Höhe von derzeit knapp acht Milliarden Euro, aus denen Förderkredite finanziert werden, soll von der Bank ins Wirtschaftsministerium überführt werden. Der KfW ginge damit Eigenkapital für die Mittelstandsdarlehen flöten.

    Kleinere und mittlere Firmen sollen gefördert werden, in dem die Umsatzsteuer über das Jahr 2011 hinaus erst angeführt werden muss, wenn der Betrieb sie auch von seinen Kunden erhalten hat. Die FDP will die Jahresumsatzgrenze für diese Regelung von derzeit 500.000 Euro auf fünf Millionen Euro erhöhen.

    Darüber hinaus enthält der Entwurf zahlreiche brisante Vorschläge für den Arbeitsmarkt. Die Mitbestimmung und der Kündigungsschutz sollen gelockert werden. Die meisten Vorschläge sind zwischen den Parteien zwar strittig, doch haben sie zunächst einmal Eingang in den Vertragsentwurf gefunden.

    „Der Kündigungsschutz sollte erst für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten“, heißt es auf Wunsch der FDP in dem der WAZ vorliegendem Papier. Bei den Mindestlöhnen will die Union bereits beschlossene Regelungen nach zwei Jahren auf ihre Arbeitsplatzwirkung hin überprüfen. Außerdem sollen befristete Arbeitsverträge erleichtert werden. Die erneute Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber soll nach neun Monaten Pause wieder möglich sein.

    Brisant in dem Entwurf sind auch Passagen zur Mitbestimmung. Der Vorschlag der FDP sieht einen Betriebsrat erst für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten vor. Außerdem wollen die Liberalen Öffnungsklauseln für Betriebliche Arbeitsbündnisse gesetzlich festschreiben, wenn drei Viertel der Belegschaft dem zustimmen. Wenn sich die Freidemokraten durchsetzen, ist es auch mit der paritätischen Mitbestimmung in großen Betrieben vorbei. „Die Drittelparität …muss die paritätische Mitbestimmung ersetzen“, heißt es im Entwurf. Das Privileg der Gewerkschaften, zumindest zwei Aufsichtsräte zu stellen, solle abgeschafft werden.

    Auch die Deutsche Post AG muss sich auf harte Zeiten einstellen, wenn der Vorschlag die Koalitionsverhandlungen überdauert. Die FDP will durchsetzen, dass der Mindestlohn für Briefträger nicht verlängert wird. Einig sind sich beide Parteien offenbar, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Postbriefe beendet wird. Dagegen kann die Bahn aufatmen. Von einer Zerschlagung ist bei den Wirtschaftsexperten nicht mehr die Rede. Lediglich eine bessere Regulierung der Trassengesellschaft wird angepeilt. Der Börsengang soll erfolgen, sobald es die Finanzmärkte zulassen.

  • Weniger Mitbestimmung und Kündigungsschutz

    Vertragsentwurf der schwarzgelben Wirtschaftsexperten birgt Zündstoff

    Der Entwurf der Wirtschaftsfachleute von Union und FDP für einen Koalitionsvertrag birgt reichlich Zündstoff. Arbeitnehmerrechte sollen eingeschränkt, Unternehmen entlastet werden. Die meisten Punkte sind zwar noch strittig, aber bereits schriftlich dargelegt. „Der Kündigungsschutz sollte erst für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten“, heißt es auf Wunsch der FDP in dem der WAZ vorliegendem Papier. Bei den Mindestlöhnen will die Union bereits beschlossene Regelungen nach zwei Jahren auf ihre Arbeitsplatzwirkung hin überprüfen. Außerdem sollen befristete Arbeitsverträge erleichtert werden. Die erneute Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber soll nach neun Monaten Pause wieder möglich sein.

    Brisant in dem Entwurf sind auch Passagen zur Mitbestimmung. Der Vorschlag der FDP sieht einen Betriebsrat erst für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten vor. Außerdem wollen die Liberalen Öffnungsklauseln für Betriebliche Arbeitsbündnisse gesetzlich festschreiben, wenn drei Viertel der Belegschaft dem zustimmen. Wenn sich die Freidemokraten durchsetzen, ist es auch mit der paritätischen Mitbestimmung in großen Betrieben vorbei. „Die Drittelparität …muss die paritätische Mitbestimmung ersetzen“, heißt es im Entwurf. Das Privileg der Gewerkschaften, zumindest zwei Aufsichtsräte zu stellen, solle abgeschafft werden.

    Auch die Deutsche Post AG muss sich auf harte Zeiten einstellen, wenn der Vorschlag die Koalitionsverhandlungen überdauert. Die FDP will durchsetzen, dass der Mindestlohn für Briefträger nicht verlängert wird. Einig sind sich beide Parteien offenbar, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Postbriefe beendet wird. Dagegen kann die Bahn aufatmen. Von einer Zerschlagung ist bei den Wirtschaftsexperten nicht mehr die Rede. Lediglich eine bessere Regulierung der Trassengesellschaft wird angepeilt. Der Börsengang soll erfolgen, sobald es die Finanzmärkte zulassen.

    Schließlich können Unternehmen auf Entlastung hoffen. Der Entwurf sieht auf Betreiben der FDP vor, aus der Erbschaftsteuer eine reine Länderabgabe zu machen, die jedes Bundesland selbst festlegen könnte. Außerdem soll die Lohnsummenregelung beim Übergang von Betrieben auf die Erben überprüft werden.  Die Lohnzusatzkosten will die angehende Koalition deckeln. Sie sollen dauerhaft unter 40 Prozent des Bruttoentgelts gehalten werden.