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  • Für fairen Freihandel

    Kommentar zur TTIP-Demonstration von Hannes Koch

    Deutschland und die große Mehrheit seiner Einwohner sind auch deshalb so wohlhabend, weil mit vielen Partnerländern weitgehend ungehinderter ökonomischer Austausch stattfindet. Das wissen vermutlich auch die meisten der etwa 200.000 Demonstranten, die sich am vergangenen Samstag in Berlin versammelten, um gegen das TTIP-Abkommen zu protestieren. Nach dem Willen der EU-Kommission und der Bundesregierung soll dieser Vertrag den freien Handel zwischen Europa und den USA weiter ausbauen. Der breite Protest zeugt eher von Misstrauen in einen zu radikalen Kapitalismus.

    Dieser Argwohn hat auch eine gewisse Berechtigung. Anlässlich der TTIP-Verhandlungen kristalliert sich der Unmut beim Thema des Investorenschutzes. Die EU-Kommission und die US-Regierung wollen eine Sondergerichtsbarkeit für Konzerne institutionalisieren, die es Unternehmen ermöglicht, öffentliche Verwaltungen zu verklagen. Was soll dieser Unsinn? Sollen die Firmen ihre Anliegen bei den ordentlichen Gerichten, beispielsweise den deutschen Verwaltungsgerichten, einreichen – wie jeder Bürger auch. Eine Klassenjustiz, die Fälle nach ökonomischer Macht sortiert, ist undemokratisch und überflüssig. Die windelweichen Vorschläge von SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel machen es nicht besser.

    Bundesregierung und EU-Kommission sollten Washington einfach klarmachen, dass es das Abkommen nur ohne Investorenschutz geben kann. Bei dieser Gelegenheit könnten sie gleich noch ein paar weitere Kritikpunkte abräumen – beispielsweise die Idee, in TTIP eine Vorprüfung nationaler Gesetzgebung durch die jeweils andere Seite zu vereinbaren. Würde man die gefährlichen Schwachstellen herausoperieren, wäre gegen den Vertrag nichts einzuwenden.

    Aber bleiben wir realistisch: Deutschland ist eines von 28 EU-Mitgliedern. Hiesige Politiker entscheiden nicht alleine über das Abkommen. Trotz der starken Kritik treiben die EU-Kommission und andere Regierung die Verhandlungen voran. Einiges deutet daraufhin, dass TTIP kommt – möglicherweise sogar mit Investorenschutz.

  • Autoindustrie will Abgastest entschärfen

    Fahrzeugtests: Geht es nach den Herstellern, soll die Überschreitung von Grenzwerten legal bleiben

    Bessere Testverfahren zeigen die korrekten Abgaswerte der Autos. So soll es bald sein, verspricht Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) als eine Konsequenz aus dem VW-Skandal. Die Fahrzeuge werden dabei künftig nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch unter realistischen Bedingungen auf der Straße getestet. Nun aber kämpft die Autoindustrie dafür, die Straßentests zu entschärfen.

    Ab 2016 sollen die neuen Testverfahren europaweit verbindlich werden. Die Überarbeitung ist schon länger im Gange. Wegen der Fälschung von Abgaswerten bei Autos des VW-Konzerns entsteht jetzt jedoch zusätzlicher Druck. VW hatte Millionen Diesel-Fahrzeugen Software eingesetzt, die den Schadstoff-Ausstoß im Testlabor niedriger aussehen lässt als er in Wirklichkeit ist.

    Die künftigen Tests vor der Straßenzulassung eines neuen Pkw-Modells werden aus zwei Teilen bestehen: einer strengeren Überprüfung der Autos im Labor und einer zusätzlichen Kontrolle auf der Straße, die es heute nicht gibt. Dieses Verfahren ist bekannt unter der Überschrift „realistische Fahremissionen“ (Real Driving Emissions, RDE). Die Prüfer testen einen Wagen dann in alltäglichen Situationen – im Stadtverkehr, auf der Autobahn, bei starker Beschleunigung und hoher Geschwindigkeit, mit Beladung und laufender Klimaanlage. Die Versuchsanordnung soll verhindern, dass die Autohersteller nur im Schongang fahren, um möglichst niedrige Abgaswerte zu produzieren.

    Wie die Kontrollen ablaufen, ist aber noch nicht genau festgelegt. Darüber debattieren Fachleute, Lobbyisten und Politiker gegenwärtig. Die Autoindustrie möchte dabei durchsetzen, dass ihre Fahrzeuge im Straßentest viel mehr Abgase ausstoßen dürfen, als die gültige Norm Euro-6 erlaubt.

    Ein Beispiel: Nach Euro-6 dürfen Diesel-Pkw höchstens 80 Milligramm Stickoxide (NOx) pro Kilometer emittieren. Vertreter des europäischen Automobilverbandes ACEA schlagen nun aber vor, diesen Wert im Straßentest mit 2,75 zu multiplizieren. Das Fahrzeuge könnte dann also 220 Milligramm Stickoxide ablassen und würde den viel niedrigeren Grenzwert per Definition trotzdem einhalten. Begründung unter anderem: Individuelles Fahrverhalten im realen Verkehr darf man nicht dem Fahrzeug zurechnen.

    Einen Kommentar dazu wollte der ACEA-Verband mit dem Verweis auf das noch laufende Verfahren bei der EU-Kommission nicht abgeben. Auch Dobrindts Verkehrsministerium erklärte nicht, was es von der Forderung nach dem Beschönigungsfaktor hält.

    Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte dagegen, man strebe eine „ambitionierte Ausgestaltung des Messverfahrens“ für die Straßentests an. Die Verdoppelung oder gar Verdreifachung der Euro-Norm-Grenzwerte findet keine Zustimmung im Hause von Ministerin Barbara Hendricks (SPD).

    Heiko Balsmeyer vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) kommentierte: „Die Autohersteller wollen den Straßentest entschärfen. Diesem Druck darf die EU-Kommission nicht nachgeben.“ Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), forderte: „Die Fahrzeuge müssen auf der Straße dieselben Abgaswerte erreichen wie auf dem Prüfstand.“

    Wobei den Kritikern klar ist, dass selbst ein Faktor von 2,75 – würde er denn eingehalten – noch eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand darstellte. Gegenwärtig liegen die realen Abgaswerte mitunter um das Fünffache oder mehr über den Grenzwerten.

  • 57 Tage für ein Stück Papier

    Tausende Flüchtlinge müssen in Berlin wochenlang auf die Registrierung warten. Sie ertragen katastrophale Zustände und schlafen oft nächtelang unter freiem Himmel.

    Der alte Mann da mit seiner Frau hat gestern im Freien geschlafen. Hier vor der Tür“, erzählt Attiq-Ur-Rehman vor einer Notunterkunft für Flüchtlinge in der Kruppstraße in Berlin. Dabei deutet er auf einen gebrechlichen alten Mann um die 70, der langsam auf den Raucherbereich der Notunterkunft zugeht und sich eine Zigarette ansteckt. „Die haben ihn nicht reingelassen“, fügt er hinzu, „weil er keine Papiere hat“. Sein offenes Gesicht mit dem freundlichen Lächeln verwandelt sich bei diesen Worten in eine starre Maske. Man merkt ihm an, dass er weiß, was es heißt, nächtelang unter freiem Himmel zu schlafen.
    Attiq ist 20 und kommt aus Pakistan. Mit ruhiger und leiser Stimme erzählt er in fast akzentfreiem Englisch von seinen ersten Eindrücken von Deutschland. „Deutschland ist ein tolles Land. Die Menschen sind sehr freundlich und hilfsbereit.“ Nur eine Sache stört ihn. Seine Stimme wird lauter, wenn er davon spricht, seine Züge wirken verkniffen. Drei Wochen ist er nun hier, fast zwei Wochen hat er darauf gewartet, sich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) als Flüchtling zu registrieren. „ LAGeSo ist ein großes Problem“ sagt er.
    Vor dem LAGeSo in Moabit hat sich wieder eine große Menschenmenge gebildet. Seit Wochen harren hier täglich hunderte Flüchtlinge aus und hoffen, endlich an der Reihe zu sein. „Die Leute warten hier ein oder zwei Wochen“, berichtet eine Freiwillige von der Initiative „Moabit Hilft“. Teilweise sogar noch deutlich länger. 57 Tage beträgt bisher die längste bestätigte Wartezeit vom Anstellen in der Schlange bis zur Ausgabe der ersten Unterlagen.
    Die Situation wird von Medien und freiwilligen Helfern seit Wochen scharf kritisiert. Am deutlichsten äußert sich bisher „Moabit Hilft“. Sie prangert die unzumutbaren Zustände an und fordert die Politik auf, sich an das Asylbewerberleistungsgesetz zu halten. „Es reicht!“, stellt der Verein fest.
    Moabit Hilft“ fühlt sich bei der Aufgabe, die wartenden Flüchtlinge mit dem Notwendigsten zu versorgen, alleine gelassen. „Nicht eine Decke, nicht ein Regenponcho, nicht eine Windel“ werde vom Senat gestellt. Es gebe weder „personelle Unterstützung durch LAGeSo und Senat“, noch sei eine medizinische Versorgung der Menschen vor Ort gewährleistet, so der Verein.
    Das führt zu den katastrophalen Umständen am und rund um das LAGeSo. Familien mit kleinen Kindern und Säuglingen liegen auf dem kalten Beton. Sie schlafen jede Nacht in den umliegenden Parks, um morgens wieder vorne in der Schlange zu stehen. Trinkwasser gibt es nur aus einem Hahn, saubere Plastikbecher schon lange nicht mehr. Viele Menschen sind krank und verstört von der langen Flucht. Endlich in Deutschland angekommen, wollen sie nichts weiter, als ein Dach über dem Kopf, ein Bett und etwas zu essen.
    Die Politik tut derweil sehr wenig, um die dramatische Lage in den Griff zu kriegen. Die Situation ist beispielhaft für die gesamte Flüchtlingspolitik Deutschlands. Auf große Worte folgen k(l)eine Taten. Seit Merkel verkündete: „Wir schaffen das“, hat sich wenig getan. Obwohl deutlich mehr Flüchtlinge ankommen als sonst, läuft das alte System weiter, als wäre nichts passiert. Zwar organisiert die öffentliche Krankenhausfirma Vivantes seit Dienstag die Essensausgabe an die Wartenden. Insgesamt jedoch wird nichts unternommen, um die Wartezeiten zu verkürzen. Keine zusätzlichen Angestellten, um die Flut von Registrierungen in den Griff zu bekommen. Keine Helfer, die Essen ausgeben, medizinische Notversorgung leisten und die Menschen mit dem Nötigsten versorgen. "Wir haben das Gefühl, es muss erst jemand sterben, damit etwas passiert", kommentiert eine der freiwilligen Helferinnen.
    Das Wetter hat sich an diesem Tag der Jahreszeit angepasst. Es ist herbstlich kühl und windig. Der Himmel ist bedeckt von einer geschlossenen, grauen Wolkendecke aus der hin und wieder ein Regenschauer über die Flüchtlinge niedergeht. Die warmen, sonnigen Tage sind vorerst vorbei. Kräftige Windböen fegen über den Platz und wirbeln große Staubwolken auf, die durch die Menschenmassen ziehen. Viele der Flüchtlinge tragen bereits Winterjacken, um sich gegen die Kälte zu schützen. Vor dem Hauptgebäude des LAGeSo wurde eine Tafel angebracht, die Wartenummern anzeigt. Das verleiht dem Platz die ungemütliche Stimmung eines überfüllten Warteraums beim Bürgeramt. Nur eben draußen. Unter freiem Himmel bei zehn Grad und Regen, ohne Gewissheit, ob sich das Warten am Ende lohnt.
    Erstaunlich ruhig geht es dabei auf dem Platz zu. Die Flüchtlinge wirken zwar angespannt und rastlos, doch es scheint, als wollen sie die aufgeheizte Stimmung nicht weiter eskalieren lassen. Vielleicht sind sie auch einfach nur müde und erschöpft. Vielleicht fürchten sie aber auch die Sicherheitskräfte, die sie von ihrem Platz in der Schlange verweisen könnten. „Die wissen, dass das hier Deutschland ist, ein Rechtsstaat“, kommentiert ein mürrischer Wachmann. „Wenn die was anstellen, sind die ganz schnell weg. In U-Haft“, erzählt er mit überlegenem Grinsen. In den vergangenen Tagen hat es immer wieder Berichte über Übergriffe und Misshandlungen der Flüchtlinge durch die Sicherheitskräfte gegeben. Auch sollen die begehrten Wartenummer, die den Weg ins Innere des LAGeSo öffnen, von Angestellten des Sicherheitsdienstes und Dolmetschern an die Flüchtlinge verkauft worden sein. Bis zu hundert Euro haben sie angeblich für eine Nummer verlangt.
    Eine neue Nummer wird aufgerufen. Zwei junge Männer stehen auf und gehen auf einen der durch Sicherheitskräfte gesicherten Eingänge zu. Sie sind sichtlich erleichtert, endlich an der Reihe zu sein, grinsen sich an und präsentieren den Wachleuten ihren Papierschnipsel mit der vierstelligen Nummer. Einem der beiden fliegt der Zettel aus der Hand. Eine Windböe hat das Papier erfasst, und weht es den Weg entlang auf den herumstehenden Polizeibus zu. Der Junge läuft hinterher, versucht den Schnipsel aufzuhalten, mit dem Schuh zu fangen, und bekommt ihn schließlich zu fassen. Die Sicherheitsleute lachen. Sie kennen den Wert der Wartenummern genau, wissen wie schwierig es ist sie überhaupt zu bekommen. Sichtlich beschämt über sein Missgeschick, aber glücklich, sein kleines Stück Papier wiederzuhaben, geht der junge Mann erneut zum Eingang und hinein ins LAGeSo.
    Zurück in der Notunterkunft in der Kruppstraße ist die Stimmung entspannter. Die Flüchtlinge hier haben das Schlimmste schon hinter sich. Sie haben sich im LAGeSo registrieren lassen und sind hierher verwiesen worden. Wie geht es jetzt weiter für sie? Attiq und die anderen wissen es selbst nicht so richtig. Sie wissen nur, dass sie für einen Monat hier in der Kruppstraße bleiben werden. Hier geht es ihnen gut, sagen sie. Sie wirken sehr genügsam. Da die meisten noch vor wenigen Tagen unter freiem Himmel geschlafen haben, ist man froh, ein Dach über dem Kopf haben. „Das Essen ist gut und die Leute sind freundlich, sehr freundlich“, erzählt Attiq.
    Was er hier in Deutschland machen will, studieren, arbeiten? Er würde schon sehr gerne studieren, sagt Attiq, wenn man ihn lasse. Nach Einschätzung von Berlins Ex-Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner wird es dieses Jahr etwa 50.000 „studierwillige“ Asylbewerber wie Attiq geben. Vielen fehlt der Nachweis einer Hochschulreife. Wenn man in einer Nacht und Nebel Aktion aus seinem Land flieht, denkt nicht jeder daran, sein Zeugnis mitzunehmen. Deshalb haben in Berlin bereits mehrere Universitäten angekündigt, Flüchtlinge zum Wintersemester als Gasthörer zuzulassen. Aber auch der Zugang zu einem regulären Studium soll Asylbewerbern ermöglicht werden. Mehrere Ministerien empfehlen den Hochschulen, bei der Prüfung der Anträge von Flüchtlingen ein Auge zuzudrücken.
    So könnte auch Attiq zu einem Studium zugelassen werden. Konkrete Pläne hat er noch nicht. Im Moment hat er andere Sorgen als seine akademische Ausbildung. Attiq muss erst einmal sehen, wie es nun für ihn weitergeht. Kann er in Berlin bleiben, oder wird er in ein anderes Bundesland geschickt? Für den Moment ist er glücklich, ein Dach über dem Kopf, Kleidung und warmes Essen zu haben. Ob er denn schon wisse, was er überhaupt studieren wolle? Noch nicht so wirklich, ist die Antwort. „Something good“, sagt er noch – etwas Gutes. 

  • Abgasskandal wird für Volkswagen richtig teuer

    Betroffene Autos sollen nachgebessert werden – VW stellt 6,5 Milliarden Euro für Serviceleistungen zur Seite

    Der Volkswagen Konzern hat einen Aktionsplan zur Nachbesserung von Dieselwagen mit manipulierter Software vorgestellt. Betroffen sind laut VW etwa fünf Millionen Fahrzeuge die nun zu „Servicemaßnahmen“ zurück in die Werkstatt sollen. VW hat deshalb bereits 6,5 Milliarden Euro zurückgestellt.
    Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass VW eine Software einsetzt, um die Abgaswerte ihrer Autos zu manipulieren. Die Aktie stürzte ab, der Wertverlust ist immens. Der Skandal hat dem Volkswagenchef Martin Winterkorn und mehreren Top-Managern den Job gekostet.  Seitdem bemüht sich der Konzern das verloren gegangene Vertrauen seiner Kunden zurückzugewinnen.
    Nun soll es einen Rückruf der von der Manipulation betroffenen Autos geben. Betroffene Autohalter sollen in den nächsten Wochen schriftlich darüber informiert werden, dass "das Abgasverhalten ihres Fahrzeugs in Kürze nachgebessert werden kann“, teilte das Unternehmen mit. Wem das zu lange dauert, der findet auf der Internetseite von VW Gewissheit, ob das eigene Auto von der Manipulation betroffen ist. Der Autobauer hat einen Internetdienst für seine Kunden eingerichtet. Durch die Eingabe der Fahrgestellnummer kann ermittelt werden, ob der eigene Wagen einen der betroffenen EA 189-Dieselmotoren hat.
    Für die Reparaturen an den Autos hat der Konzern bereits eine beachtliche Geldsumme zurückgestellt. 6,5 Milliarden Euro plant Volkswagen für die Umrüstung von Fahrzeugen ein. Ob das Geld jedoch ausreichen wird, um die Folgen des Skandals abzudecken, wird sich zeigen. Einem Bericht der „Automobilwoche“ zufolge ist die Summe nur für Serviceleistungen vorgesehen. Mögliche Schadensersatzforderungen, Prozesskosten etc. kämen noch oben drauf.
    Noch ist VW finanziell gut aufgestellt. Trotz des massiven Kurseinbruchs der Aktie hat der Konzern große Geldreserven vorzuweisen. Laut Spiegel Online ca. 23 Milliarden Euro. Abzüglich der Kosten für die Serviceleistungen bleiben noch etwa 16 Milliarden. Experten rechnen nun mit Klagen, die ein Vielfaches der vom US Justizministerium geforderten 18 Milliarden Dollar (ca. 16 Milliarden Euro) betragen könnten. Grund ist, dass Verbraucher mit Sammelklagen Schadensersatz von Volkswagen verlangen wollen. Welche Dimension die Klagen tatsächlich annehmen werden, bleibt abzuwarten.

  • Flüchtlinge sorgen für Sonderkonjunktur

    Wirtschaftsforscher für die schnelle Integration in den Arbeitsmarkt.

    Der Ansturm von Asylsuchenden bringt der deutschen Wirtschaft eine kleine Sonderkonjunktur. Nach Berechnungen der führenden Forschungsinstitute wird die öffentliche Hand für Flüchtlinge in diesem Jahr vier Milliarden Euro, im kommenden Jahr sieben Milliarden Euro mehr ausgeben als geplant. "Das wirkt ähnlich wie ein Konjunkturprogramm", sagt Ferdinand Fichtner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

    Die finanziellen Spielräume dafür sind in den öffentlichen Haushalten vorhanden. Das Herbstgutachten der Forscher geht von einem anhaltenden Finanzierungsüberschuss des Staates aus. In diesem Jahr nehmen die Kassenwarte demnach 23 Milliarden Euro mehr ein als sie ausgeben, 2016 wird der Überschuss noch 13 Milliarden Euro betragen. Die konjunturelle Entwicklung schätzen die Institute als stabil ein. In diesem und dem kommenden Jahr erwarten sie ein Wachstum von 1,8 Prozent bei einer leicht von derzeit fast null Prozent auf dann 1,1 Prozent steigenden Inflationsrate.

    Auf dem Arbeitsmarkt machen sich die Flüchtlinge vorerst kaum bemerkbar. In diesem Jahr werden laut Gutachten 30.000 von ihnen eine Job suchen. 2016 drängen dann 300.000 Asylbewerber auf den Stellenmarkt. Trotzdem erwarten die Forscher nur einen geringen Anstieg der Arbeitslosigkeit um 75.000 Jobsuchende. "Der Arbeitsmarkt kann die Flüchtlinge ganz gut wegstecken", versichert Fichtner.

    Wie sich die Zuwanderungswelle langfristig auswirkt, können auch die Experten derzeit nicht abschätzen. Die Gutachter warnen jedoch vor Risiken. Ein guter Teil der Flüchtlinge sei nur gering qualifiziert. Nach ihrer Einschätzung könnte der Mindestlohn ihre Integration am Arbeitsmarkt gefährden. Eine Abschaffung fordern sie jedoch nicht. Dagegen will der Chef des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, die Lohnuntergrenze streichen, um die Migranten zu integrieren. Das trägt dem Forscher harsche Kritik von Gewerkschaftsseite ein. "Die Forderungen schüren ohnehin bestehende Vorbehalte gegenüber den Asylsuchenden", sagt Dietmar Schäfers, Chef der IG Bau und nennt Sinn eine "geistigen Brandstifter".

    Trotz der absehbaren Schwierigkeiten halten die Gutachter die Integration der Neubürger am Arbeitsmarkt für die entscheidende Frage von Erfolg und Misserfolg der Asylpolitik. "Es geht darum, dass wir gute Startbedingungen schaffen", schlägt Oliver Holtemöller vom Leibniz-Institut Halle als ersten Schritt vor. Sprachskurse und Ausbildungsplätze für junge Migranten sollen die Eingliederung erleichtern. Die Forscher warnen vor einer Verteilung der Flüchtlinge vor allem an Orte mit geringen Wohnkosten, weil dies auch die Regionen mit wenigen Arbeitsplätzen sind.

    Langfristig hängt viel von der Qualifikation der Zuwanderer ab. Je besser ausgebildet sie sind, desto höher ihr Einkommen und ihre Beteiligung an der Finanzierung des Gemeinwohls durch Steuern und Sozialabgaben. Prognosen über die wirtschaftlichen Effekte der Aufnahme Hunderttausender können die Gutachter noch nicht erstellen. "Wir stochern ganz stark im Nebel", bekennt Timo Woltershäuser vom ifo-Institut.

  • Zum Warten verpflichtet: Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt

    Ein Bäckermeister will mehr als nur Geld oder Kleider spenden, sondern Flüchtlingen einen Job geben. Doch die Bürokratie macht seinem Vorhaben eine Strich durch die Rechnung.

    Bäckermeister Andreas Rösler wartet. Seit rund neun Monaten. Drei Ausbildungsverträge liegen unterschrieben auf seinem Tisch, doch in seiner Backstube ist noch kein Lehrling angekommen. „Wir haben die Plätze frei, aber keine Azubis“, sagt Rösler. Seine Kandidaten sind keine gewöhnlichen Schulabgänger. Sie sind geflohen vor dem Bürgerkrieg in Syrien, gestrandet in Brandenburg. Wie Rösler warten die drei darauf, dass ihr neues Leben in Deutschland mit einem Job beginnt.

    Bäcker Röslers Geschichte ist eine, die etliche Unternehmer erzählen können. Sie wollen den Flüchtlingen Arbeit geben. Doch was sie hindert sind die Tücken des deutschen und europäischen Asylsystems. Der Bäcker und seine Helfer haben unzählige Fahrten zur Ausländerbehörde und zum Jobcenter hinter sich. Dazu kommen Telefonate mit der Bäcker-Innung, mit der Berufsschule, mit Sprachschulen. „Die Flüchtlinge brauchen einen Vollzeit-Manager. Die Behörden sind vollkommen überlastet“, sagt einer, der die Flüchtlinge an den Bäcker vermittelt hat.

    Zwei von Röslers Syrern haben sich in einem anderen EU-Staat erstmals registrieren lassen. Die sogenannte Dublin-Regel besagt, dass sie nun in dieses Land zurück und dort einen Asylantrag stellen müssen. Eigentlich sind die Vorgaben ausgesetzt. Dennoch wurden beide aufgefordert das Land zu verlassen. Passiert ist bisher nichts.

    Ein dritter Syrer wartet noch auf die Karte, die ihm den Aufenthaltstitel bescheinigt. Formal ist mit den Behörden alles geregelt. Doch die Karte, die das nachweist, fehlt. Dieses Mal hakt es wohl an der Bundesdruckerei. Doch die Karte ist der Türöffner zu Arbeit und Wohnung. Wer sie hat, kann damit zum Jobcenter gehen und sich für einen Sprach- und Integrationskurs anmelden. Wenn er einen Platz bekommt. Denn laut Bundesagentur für Arbeit fehlen Tausende Plätze und Lehrer, die speziell für die Arbeit mit Flüchtlingen geschult sind. Doch ohne Sprachkurs gibt es kaum Jobzusagen oder Ausbildungsplätze. Auch die Berufsschulen nehmen nur diejenigen auf, die mittlere Deutschkenntnisse nachweisen können. Hinzu kommt: Ohne Karte und damit Zusagen von den Behörden gibt es keinen Zuschlag für eine Wohnung. Wenn unklar ist, wer die Kosten übernimmt, wartet kaum ein Vermieter, sondern vergibt die Wohnung an andere Interessenten.

    Die Syrer, die bei Rösler unterkommen sollten, leben in Brandenburg. Arbeitsort für die Ausbildung ist Berlin. Durch die frühen Arbeitszeiten wird Pendeln unmöglich. Mit dem Umzug sind aber nicht mehr die Brandenburger Behörden für die Syrer zuständig, sondern die Berliner Ämter. Eine Übergabe sollte eigentlich kein Problem sein, doch auch hier müssen Formalitäten erledigt werden. „Wir kommen nicht weiter“, sagt Bäcker Rösler. „Uns würde helfen, wenn es über die Länder hinweg eine Stelle gibt, die die Genehmigungen beschleunigt und sich um die Kosten kümmert.“ Um ein Quartier und die Auflagen der Berufsschule würde sich Rösler sogar selbst kümmern.

    Das Problem beginnt bereits viel früher: Wie kommen Unternehmer und arbeitsfähige Flüchtlinge zusammen? Anlaufstellen direkt in den Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es bisher nur im Testlauf. Der Kontakt läuft vor allem über Kirchengemeinden, über Hilfsorganisationen, die sich um die Geflüchteten kümmern. Bundesweit gibt es bisher nur wenige Projekte, die zwischen den Flüchtlingen und der Wirtschaft vermitteln.

    „Davon müsste es viel mehr geben“, sagt Johannes Kamm, Geschäftsführer der Berliner Bäcker-Innung. Selbst wer im Irak oder in Syrien als Bäcker oder Konditor gearbeitet hat, wird nicht ohne weiteres in einer deutschen Backstube unterkommen. Die Leute müssten sich schließlich erst mit dem Beruf und den Gepflogenheiten in Deutschland vertraut machen. Die Bereitschaft bei den Betrieben zu helfen sei da, aber die Firmenchefs bräuchten Unterstützung aus der Politik. Vor allem, was die Rechtslage angeht. „Wir brauchen die Gewissheit, dass die Menschen, die Ausbildung abschließen und dann noch ein bis zwei Jahre im Betrieb bleiben können“, sagt Kamm. Der Einsatz einer Fachkraft müsse planbar sein. Bisher wird in vielen Fällen jedes Jahr erneut geprüft, ob die Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden kann.

    Weniger Sorgen macht er sich um die Sprachkenntnisse der Flüchtlinge. „Man kann auch mit den Augen lernen, wie man Brot macht“, sagt Kamm. Für die Berufsschulen wird das nicht reichen. Auch hier drängt Kamm auf Sonderregelungen. Der Einsatz der Bäcker-Innung ist nicht ganz uneigennützig. In den Bäckereien, wie auch in vielen anderen Handwerksberufen, werden Nachwuchs und Fachleute händeringend gesucht.

    Was Kamm und Rösler umtreibt, weiß auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD). Er hat Gewerkschaften und Arbeitgebern versprochen, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Ob die Union den Vorschlag mitträgt, Flüchtlingen während der Ausbildung und zwei Jahre nach Abschluss einen gesicherten Aufenthalt zuzusagen, bleibt fraglich. Auch Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) stößt mit ihren Plänen auf Widerstand. Sie will die Vorrangprüfung zumindest aussetzen, um es den Arbeitgebern leichter zu machen, Flüchtlinge anzustellen. Die Jobcenter müssen bestätigen, dass kein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen. Erst dann darf der Flüchtling die Stelle besetzen. Die Prüfung kann mehrere Monate dauern. Eine lange Zeit, die Arbeitgeber nur ungern abwarten wollen.

    Bei Bäcker Rösler in Spandau stehen noch immer keine Flüchtlinge in der Backstube. „Deutschland hat eine große Backkultur. Es wäre schön, wenn wir das weitergeben könnten“, sagt er. Rösler hofft auf das nächste Ausbildungsjahr und auf Hilfe von Behörden und Politik. Noch steht sein Angebot.

  • BUND sieht Fortschritte in ostdeutscher Umwelt

    25 Jahre Wiedervereinigung: Umweltverband will die Naturschutzgebiete entlang der ehemaligen Ost-West-Grenze zum Naturmonument machen

    Ostdeutschland ist heute „kein ökologisches Krisengebiet“ mehr, sagte Hubert Weiger, Chef des Umweltverbandes Bund, am Donnerstag. In Ost und West seien die Umweltprobleme jetzt fast dieselben. Weiger zog eine ökologische Bilanz anlässlich des Jahrestages der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990.
    Vor der Wende herrschten in Ostdeutschland katastrophale Umweltbedingungen. Die Belastungen durch die oft ungefilterte Verbrennung von Braunkohle und durch den Verkehr waren enorm. Wälder wie das Erzgebirge wurden direkt von der Schadstoffbelastung in Luft und Wasser betroffen. Das hatte ein massives Waldsterben zur Folge.
    Das Erzgebirge hat sich seit der Wiedervereinigung erholt. Die Schadstoffbelastung sank deutlich. So liegt die Schwefelbelastung in Ostdeutschland heute um 90 Prozent geringer als noch 1989. Das ist vor allem auf die Abschaltung der alten Braunkohlemeiler zurückzuführen. Diese spielen auch bei der Einhaltung der Klimaziele der Bundesregierung eine maßgebliche Rolle. 50 Prozent der bisherigen Reduzierung beim Kohlendioxidausstoß der Bundesrepublik seien allein auf abgeschaltete Braunkohlemeiler in Ostdeutschland zurückzuführen, so Weiger.
    Damit seien die Umweltprobleme in Ostdeutschland jedoch nicht gelöst, mahnte der Bund-Chef. Die neuen Bundesländer hätten den größten Anteil an erneuerbaren Energien in Deutschland, seien aber noch immer von der Braunkole abhängig. Rund 50 Prozent des produzierten Stroms stammt in Ostdeutschland aus Braunkohlekraftwerken.
    Auch sieht der BUND das Projekt „Grünes Band“ gefährdet. Das erste gesamtdeutsche Naturschutzgebiet soll den ehemaligen Mauerstreifen entlang 1.400 Kilometer durch Deutschland verlaufen. Doch befindet sich heute noch immer gut ein Drittel der Flächen in Privatbesitz. Damit besteht das Risiko, „dass die privaten Teile des Grünen Bandes verkauft, intensiv landwirtschaftlich genutzt und dann nicht mehr dem Naturschutz zur Verfügung stehen werden“, erklärte Weiger.
    Soweit will es der BUND nicht kommen lassen. Für Kai Frobel vom Projektbüro „Grünes Band“ ist der ehemaligen Mauerstreifen nicht nur eine Schutzfläche für bedrohte Arten. Er bezeichnet den Biotopverbund als „lebendiges Denkmal der deutschen Einheit“, als „Protest des Lebens gegen Trennung und Tod“. Deshalb forderte er, die Fläche solle in den Status eines Nationalen Naturmonuments gehoben werden. Im Unterschied zum Biotop, wird bei einem Naturmonument auch der Denkmalcharakter des Gebiets berücksichtigt. So hofft der BUND, dem „Grünen Band“ neue Aufmerksamkeit zu verschaffen und die Lücken zu schließen.
    Thüringen hat sich jedoch bisher als einziges Bundesland dazu entschlossen, dieses Vorhaben zu unterstützen. Da der Naturschutz Sache der Länder ist, müssten sich aber auch die anderen östlichen Bundesländer anschließen. Diese sind jedoch nicht bereit, eigene Mittel dafür aufzubringen. Deshalb fordert Weiger einen eigenen Haushaltstitel für das „Grüne Band“. So könnten die Länder ermutigt werden, sich dem Vorhaben des BUND anzuschließen.

  • Widerstand gegen die Ökodiktatur

    Wir retten die Welt

    Meine 18jährige Tochter ist streng. „Du sollst nicht die Heizung anmachen“, herrscht sie ihren 15jährigen Bruder an, „es ist erst Mitte September“. Mein Sohn liebt es, barfuß, in kurzer Hose und T-Shirt herumzulaufen, unabhängig von der Jahreszeit. „Der Sommer ist vorbei, mir ist kalt“, begründet er einleuchtend. „Dann zieh einen Pullover an“, klingt es schneidend von der anderen Seite des Küchentisches.

    „Wir haben doch Ökostrom“, versucht er eine Gegenwehr. Da könnten wir ruhig ein bisschen mehr Energie verbrauchen. Grundsätzlich kein schlechtes Argument, denke ich und warte gespannt auf die Replik. Die kommt gnadenlos: Tatsächlich heizen wir mit Erdgas, Treibhausgasausstoß und Klimaschaden inklusive.

    Der Erfolg bringt meine Tochter in Fahrt. Zwei Liter Milch habe sie kürzlich gekauft. „Am nächsten Tag waren die schon weg.“ Ja, räumt mein Sohn ein, schon ziemlich genervt, den einen Liter habe er ex getrunken, der andere kam in´s Müsli. „Voll die Verschwendung!“ echauffiert sich die Schwester. Und dann noch der Mangosaft, den er ständig konsumiere.

    „Halt“, interveniere ich, „der ist aus fairem Anbau.“ Und der Dünger, und der Transport, fragt sie, ob wir da mal dran gedacht hätten? Wir sollten Wasser trinken, das habe einen geringeren ökologischen Fußabdruck als Milch und Mangosaft. Wir müssten die weltweite Umwelt schützen, erklärt sie, während sie an einer Banane und einer Paprika herumschnipselt, die auch nicht gerade in Brandenburg gewachsen sind.

    Wieso sie nicht ausschließlich trockenes Brot vom heimatlichen Getreidefeld verzehre? ätzt nun mein Sohn zurück. Und wenn es bei uns schon monatelang keine Wurst mehr zum Frühstück gebe, dann wolle er mindestens Milch trinken. Zu irgendwas müssten die Kühe ja gut sein.

    Ein Argument, das ich nachvollziehen kann. Denn Maximalforderungen betrachte auch ich mit gemischten Gefühlen – wie beispielsweise die Ziele für Nachhaltige Entwicklung, die die Vereinten Nationen am letzten September-Wochenende in New York beschließen. Eine Forderung des Katalogs, der bis 2030 Wirklichkeit werden soll, lautet „nachhaltige Konsummuster“. Wer das ernst nimmt, muss sein tägliches Leben radikal ändern – kein Fleisch essen, nicht Auto fahren, kaum noch Müll produzieren. Wie soll das funktionieren, will ich das wirklich? Wobei dennoch das alte Revoluzzer-Motto richtig bleibt: Sei realistisch, verlange das Unmögliche. Denn nur wenn die Latte hoch liegt, kommt es überhaupt zu Fortschritt.

    In diesem Sinne versucht meine Tochter, die Utopie in die Praxis umzusetzen. Kurz nach unserer Debatte hat sie noch was vor. Mit ihrer besten Freundin geht sie containern. Der englische Begriff Dumpster-Diving trifft es besser: Mülleimer-Tauchen. Der Sinn der Sache besteht darin, Lebensmittel aus dem Abfall zu bergen, die noch verzehrbar sind. Um zwei Uhr nachts springt mein sauberer Nachwuchs also in Abfallbehälter von Kreuzberger Supermärkten, um später eingeschleimt und schmierig wieder daraus hervorzukriechen. Ich erwäge, eine Industrie-Waschmaschine für besonders schmutzige Kleidung anzuschaffen, Stromverbrauch hin oder her.

    Jedenfalls rettet mein Früchtchen in dieser Nacht einiges Obst, mehrere Packungen Naturkind-Bio-Salat, elf Joghurts, die am kommenden Tag ablaufen, zwei Brote und eine Handvoll Bio-Möhren, einige davon altersschwach. Diese sollen wir zum Frühstück essen. Hinter dem Rücken meiner Tochter verfüttere ich die aber an die Meerschweinchen im Garten. Das erfährt sie erst jetzt. Und am nächsten Tag kaufe ich mal wieder eine schöne dicke Gelbwurst.

  • Wirtschaftsklima in Deutschland ist sehr gut

    Das Land steht auf dem vierten Platz der globalen Rangliste wettbewerbsfähiger Staaten – ein Platz besser als im Vorjahr, sagt das Weltwirtschaftsforum von Davos.

    Deutschland gehört zu den wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsräumen der Welt. In der Liste des Weltwirtschaftsforums (WEF) für 2015/16 steht das Land auf Platz vier hinter der Schweiz, Singapur und den USA. Im Vergleich zum Vorjahresranking ist Deutschland einen Platz nach oben gerückt.

    In dem jährlich erscheinenden Bericht bewertet das WEF für 140 Staaten die Faktoren, die Produktivität und Wohlstand fördern. Positiv eingeschätzt werden dabei Politikansätze, die Marktwirtschaft und Unternehmen unterstützen. Das WEF wird getragen von den größten Konzernen der Welt. Es richtet im Januar jeden Jahres den Managergipfel im Schweizer Bergort Davos aus.

    Gute Noten bekommt Deutschland unter anderem für sein funktionierendes Gesundheits- und Bildungssystem. Beide förderten die Leistungskraft der Beschäftigten. Auch die Verkehrsinfrastruktur sei hervorragend, so das WEF. Dass die Datenleitungen hierzulande noch unzureichend ausgebaut sind, schlug sich in der Bewertung nicht negativ nieder. Weitere Pluspunkte erhält Deutschland für das technische Niveau und die Innovationskraft der Unternehmen bei den Produkten.

    Nachholbedarf sieht das WEF beispielsweise im Steuersystem. Dieses sei zu kompliziert. Außerdem falle die Steuerlast für Unternehmen vergleichsweise hoch aus. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass viele Wirtschaftsbereiche bürokratisch zu stark reguliert seien.

    Dazu zählt die Schweizer Organisation, die der Deutsche Klaus Schwab leitet, auch den Arbeitsmarkt. Mehr Arbeitsplätze könnten entstehen, wenn gesetzliche Regelungen vereinfacht würden. Die große Kolaition aus Union und SPD hat in den vergangenen Jahren eher den umgekehrten Weg eingeschlagen und beispielsweise den gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Solche Regulierungen verhinderten allerdings nicht, dass Deutschland auf dem vierten Platz der Rangliste steht.

  • VW-Fahrer sollten mit Klagen warten

    Ist es sinnvoll, dass Fahrzeugbesitzer wegen des Abgas-Skandals Schadensersatz gegen ihren Autohändler einklagen? Anwälte und Verbraucherschützer raten zur Geduld.

    Viele Besitzer von Diesel-Fahrzeugen aus dem Volkswagen-Konzern fragen sich nun, ob ihr Auto wegen des Abgas-Skandals an Wert verliert. Rechtsanwälte in den USA bereiten schon Schadenersatzklagen vor. Und Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) fordert Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, „einen verbindlichen Rahmen mit VW“ für die Entschädigung der Betroffenen zu vereinbaren. Hat es angesichts dieser Lage Sinn, dass VW-Besitzer individuelle Schadensersatzklage gegen ihre Auto-Händler einreichen?

    „Gegenwärtig ist es noch zu früh zu klagen“, sagt Rechtsanwalt Hauke Maack aus Recklinghausen. „Die potenziell Geschädigten sollten erst einmal abwarten, bis mehr Informationen bekannt sind. In jedem Fall müssen ein Mangel und ein damit einhergehender finanzieller Verlust konkret nachgewiesen werden.“ Diese Ansicht vertritt auch Juristin Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

    Der Nachweis lässt sich teilweise dadurch erbringen, dass der Autohersteller ausdrücklich die Verantwortung für Fehler an bestimmten Motoren übernimmt. VW hat dazu bereits erklärt, „dass eine auffällige Abweichung zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb“ bei Fahrzeugen auftritt, die den Motortyp EA 189 enthalten. Diese Angabe findet man am Motorblock des eigenen Wagens.

    Als Alternative können die Autobesitzer auch Sachverständige beauftragen, die die Abgase messen und die Abweichungen dokumentieren. Zusätzlich müssten Kläger den Wertverlust ihres Autos dokumentieren. Ein Hilfsmittel dabei kann die Schwacke-Liste der Gebrauchtwagen-Preise sein.

    Auf Basis des Kaufvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch existiert dann „bei erheblichem Mangel“, so Juristin Wagner, die Möglichkeit, den betroffenen Wagen beim Händler zurückzugeben und den Preis zurückerstatten zu lassen. Oder man erhält aufgrund der Wertminderung einen Teil des Kaufpreises ausgezahlt.

    Welche Variante günstig sei, lasse sich gegenwärtig jedoch noch nicht abschätzen, sagt Wagner. Potenziellen Klägern bieten Anwälte deshalb an, die Adressen und Anliegen zu sammeln, um eventuell später Verfahren zu starten. Ob individuelle Schadensersatzklagen überhaupt aussichtsreich sein können, hängt unter anderem von einer möglichen Regressregelung ab, die Volkswagen auf Druck der Politik einräumen muss. Möglicherweise offerieren die VW-Händler in naher Zukunft auch, die Fehler an den Fahrzeugen auf eigene Kosten zu beheben.

    Währenddessen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) die große Koalition aufgefordert, die Möglichkeit von Gruppenklagen einzuführen. Bisher existiere diese rechtliche Variante nicht. „Wer nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben will, muss selbst klagen“, bemängeln die Verbraucherschützer.

  • Geld ist vorhanden

    Kommentar zu Flüchtlingen und Finanzen von Hannes Koch

    Die Grenze der Belastbarkeit scheint schon erreicht. Flüchtlinge belegen Turnhallen. Manche Gemeinde beschlagnahmt bereits leerstehende Wohnungen. Und auch das Geld ist angeblich knapp. So war es jedenfalls vor der Beratung der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am Donnerstag zu hören. Der Eindruck, dass Deutschland finanziell die Puste ausgeht, ist jedoch falsch.

    Zur Zeit kann der deutsche Staat die nötigen Zusatzausgaben ziemlich mühelos bestreiten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist in der vorteilhaften Lage, in diesem Jahr keine neuen Schulden mehr machen zu müssen. Im Gegenteil: Er nimmt mehr Geld ein als er ausgibt. So liefern die Finanzämter höhere Steuererträge bei der Bundeskasse ab – mit dem Resultat, dass der Finanzminister in diesem Jahr sechs Milliarden Euro Überschuss erwirtschaftet. Davon wird er den Ländern für 2016 gut vier Milliarden abgeben. Und sollte dies nicht reichen, werden sich weitere Mittel auftreiben lassen. Denn die nächste Steuerschätzung, darauf weist beispielsweise das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin hin, wird vermutlich erneute Zusatzeinnahmen ergeben. Im kommenden Jahr dürfte es dann ähnlich weitergehen – dank der soliden Wirtschaftsentwicklung. Die Weltwirtschaft wächst, und Deutschland hat mittels seiner Exporte Anteil daran. Auch die Leute im Inland geben mehr Geld aus. Vorläufig ist die sogenannte schwarze Null im Bundeshaushalt also nicht gefährdet.

    Dies freilich ist eine Betrachtung aus heutiger Sicht. Sie basiert auf der Annahme, dass die Zahlen der Flüchtlinge, die zu uns kommen, nicht noch einmal dramatisch steigen – und damit die Ausgaben. Eine Wirtschaftskrise darf ebenfalls nicht eintreten, denn dann würden die Einnahmen zurückgehen. Aber danach sieht es gegenwärtig nicht aus. Vorläufig muss man keine Angst haben, dass die Einwanderung zu schmerzhaften finanziellen Einschnitten auf Kosten anderer gesellschaftlicher Gruppen führt.

  • Erstmals Verbraucherschutz für Häuslebauer

    Baufirmen müssen Fertigstellungstermin bald verbindlich zusagen. Bei schlechtem Material sollen Handwerker vom Baustoffhändler entschädigt werden.

    Die Bundesregierung will private Bauherren und Handwerker besser vor den Risiken bei Bauvorhaben schützen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Verrbraucherministeriums hervor, der dieser Zeitung vorliegt. Damit wird der Verbraucherschutz erstmals auch für Häuslebauer gesetzlich geregelt.

    Im Baurecht erhält das Verhältnis zwischen Häuslebauern und Baufirmen ein eigenen Kapitel. Kernpunkt sind weitgehende Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen. "In der Baubeschreibung sind wesentliche Eigenschaften des angebotenen Werkes in klarer und verständlicher Weise darzustellen", heißt es im Entwurf. Dazu gehört neben der genauen Beschreibung des geplanten Gebäudes oder der Umbauten bei einem bestehenden Haus ein genaue Festlegung der Handwerkerleistungen. Auch die Gebäudedaten nebst Plänen und Flächenangaben und Grundrisse müssen im Vertrag enthalten sein.

    "Die Baubeschreibung hat verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Vollendung des Werker zu enthalten", heißt es im Text weiter. Sollte der Beginn des Bauens noch nicht feststehen, wird zunächst die Dauer der Bauzeit festgehalten. So will die Bundesregierung Eigenheimbauherren bisweilen hohe Kosten bei der verspäteten Übergabe des Hauses oder der Wohnung ersparen. Muss ein Kunde deshalb beispielsweise zeitweilig ins Hotel ziehen, weil er seine Wohnung bereits gekündigt hat, muss die Baufirma die Kosten übernehmen. Nur in Ausnahmefällen wie etwa Naturkatastrophen bleibt der Bauherr darauf sitzen.

    Als weitere Neuerung zugunsten der Verbraucher wird auch im Baurecht nun der Widerruf eines Vertrages möglich. 14 Tagen bleiben den Häuslebauern für den Rücktritt vom Vertrag. Damit will das Ministerium unseriösen Verkäufern von Eigenheimen den Wind aus den Segeln nehmen. Gerne werden Interessenten mit dem Hinweis, dass es nur noch wenige Häuser dieses Typs verfügbar sind, unter Zeitdruck gesetzt.

    Darüber hinaus legt die Bundesregierung eine Obergrenze für Abschlagszahlungen in der Bauphase fest. Maximal 90 Prozent der Gesamtrechnung dürfen die ausführenden Firmen nach und nach verlangen. Auch müssen die Bauunterlagen künftig erstellt und ausgehändigt werden. Bisher geschieht dies in einigen Fällen nicht. Dann kann es passieren, dass es wegen fehlender Unterlagen Probleme mit den Fördermitteln der KfW gibt.

    Geändert wird auch das Haftungsrecht bei der Verwendung von mangelhaftem Baumaterial. Bisher haben die Handwerksfirmen hier oft schlechte Karten, wenn sie die Materialfehler nicht erkennen konnten. Der Bauherr kann von ihnen einen Nachbesserung oder den Austausch fordern. Die Handwerker können die dadurch entstandenen Verlust nicht an den Hersteller der Ware weitergeben. Das Gesetz sieht vor, dass Maurer oder Elektriker diesen Schaden vom Baustofflieferanten ersetzt bekommen.

    Der Gesetzentwurf wird noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett beschlossen und dann von Bundestag und Bundesrat beraten. Im Sommer nächsten Jahres soll die Neuregelung dann endgültig verabschiedet werden und Anfang 2017 in Kraft treten. Die vergleichsweise lange Frist soll der Branche eine Vorbereitung auf die neuen Anforderungen ermöglichen.

  • Sinn und Unsinn des Energieausweises für Häuser

    Eigentümerverband kritisiert die angeblich irreführende Energie-Einstufung von Gebäuden. Umweltministerium ist offen für eine Renovierung der Verordnung

    Ob die Wohnung im grünen oder roten Bereich ist, sieht man sofort. In Anlehnung an die Farben der Ampel zeigt der Energieausweis für Gebäude, wieviel Energie Heizung und Warmwasser verbrauchen. Mieter und Wohnungskäufer sollen auf diese Art günstige Wohnungen finden – und Immobilienbesitzer Anreize für klimafreundliche Sanierungen erhalten. Dass diese positiven Effekte eintreten, bezweifelt Haus & Grund, der Verband der Immobilienbesitzer, jedoch stark.

    „Der Aussagewert“ des Energieausweises sei in vielen Fällen „gleich null“, sagte am Mittwoch Verbandsgeschäftsführer Kai Warnecke. Hauseigentümer warnte er davor, die Einstufung ihrer Immobilie in die Energieklassen A (energiesparend) bis H (energieverschwendend) zur Grundlage von Investitionsentscheidungen zu machen. Er empfahl dringend, unabhängige Energieberater zu kontaktieren, um eine realistische Einschätzung der jeweiligen Gebäudes zu erhalten.

    Das vernichtende Urteil will das Bundesumweltministerium allerdings nicht auf sich sitzen lassen. „Energieausweise sind für Eigentümer, Kaufinteressenten und Wohnungssuchende wichtig und auch aussagekräftig“, sagte ein Sprecher gegenüber dieser Zeitung.

    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt in der aktuellen Fassung seit Mai 2014. Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien müssen die Besitzer den Energieausweis grundsätzlich vorlegen. Bestimmte Angaben müssen auch in den Immobilienanzeigen in Medien enthalten seien.

    Um die Praxistauglichkeit zu testen, hat Haus & Grund nun ein durchschnittliches Mehrfamilien- und ein Doppelhaus von jeweils mehreren Energieberatern berechnen und einstufen lassen. „Die ermittelten Energiekennwerte differierten dabei um bis zu 46 Prozent“, sagte Warnecke. Eine Ursache dafür seien mehrere Berechnungsverfahren, die parallel angewendet werden dürften.

    Tatsächlich können sich die Hausbesitzer entscheiden, ob sie den Mietern oder Käufern die energetische Einstufung des Gebäudes nach der Bedarfs- oder Verbrauchsmethode vorlegen. Im ersten Fall dienen Gebäudefläche und beispielsweise technische Daten der Heizung als Basis, im zweiten Fall orientiert sich der Energieausweis am Verbrauch der bisherigen Nutzer. Die Werte können sich erheblich unterscheiden, unter anderem weil beim Verbrauch das individuelle Verhalten eine Rolle spielt.

    Als Konsequenz forderte der Immobilienverband, die Berechnungsmethode zu vereinfachen. Geschäftsführer Warnecke bezeichnete die Einstuftung anhand des Verbrauchs als „objektiver“ und realistischer. Deshalb solle diese die Bedarfsberechnung ersetzen. Einerseits verteidigte das Umweltministerium den bisherigen Energieausweis zwar, andererseits zeigte man sich aber offen für eine Reform: „Im Zuge der Vorbereitung der EnEV-Novelle 2017 werden die Energieausweise und die Effizienzklassen im Hinblick auf eine Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit überprüft“, sagte der Sprecher.

    Gleichzeitig plädierte Haus & Grund dafür, strengere Anforderungen an die Energieberater zu stellen. Die Testberechnungen hätten ergeben, dass sich manche der angeblichen Spezialisten mit den Verfahren wenig auskennen. Tatsächlich darf sich heute jeder „Energieberater“ nennen. Das Berufsbild ist nicht geschützt. Qualifikationen und Zertifikate müssen selbsternannte Experten nicht unbedingt vorweisen. Diesen Mangel hat inzwischen auch die Bundesregierung erkannt. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium prüft deshalb, ob „Energieberater“ als Berufsbild definiert wird.

    Hausbesitzer, die sicher sein wollen, einen soliden Experten zu engagieren, können sich an der Liste der Energie-Effizienz-Experten der Deutschen Energie-Agentur (Dena) orientieren. Die darin verzeichneten Energieberater müssen regelmäßig nachweisen, dass sie sich in energetischer Sanierung weiterbilden. Außerdem sollen die Experten der Liste Interessenkonflikte vermeiden. Sie dürfen nicht im gleichen Gebäude mit Beratung und beispielsweise dem Einbau einer neuen Heizung Geld verdienen.

    Haus & Grund empfiehlt zudem, vor allem Architekten als Energieberater zu beauftragen. Bei diesen seien Interessenkollisionen ausgeschlossen – im Gegensatz zu Handwerkern, die gleichzeitig als Energieberater aufträten.

  • Einfach mal um den Block fahren

    Wie Abgasuntersuchungen bei Autos heute funktionieren. Und was sich ab 2017 ändern soll.

    Es ist eine naheliegende Idee: Künftig sollen die Abgaswerte von Autos beim realistischen Fahren auf der Straße getestet werden. Bisher ist das nicht so: Die Überprüfungen finden im Labor statt – Verfälschungen inklusive.

    Die Feinheiten der Abgasmessung haben bisher nur Experten interessiert. Mit dem VW-Skandal um gefälscht Abgaswerte kommt nun aber Musik in die Sache. Ohnehin laufen auf europäischer Ebene die Verhandlungen über ein strengeres Prüfverfahren, das ab 2017 eingeführt werden soll. Mit dem Rückenwind der Fälscher-Affäre könnte das EU-Gesetz deutlich schärfer ausfallen als bisher geplant.

    Bisher testet beispielsweise das Kraftfahrtbundesamt nach einem Verfahren, das „neuer europäischer Fahrzyklus“ (NEFZ) heißt. Es ist etwa 25 Jahre alt. Haben die Autohersteller ein neues Modell entwickelt, wird vor der Marktzulassung ein Exemplar im Labor geprüft. Die dabei ermittelten Abgaswerte dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Ist alles okay, erhält die gesamte Baureihe hunderttausender oder Millionen identischer Fahrzeuge die Zulassung.

    Das NEFZ-Verfahren kritisieren die Deutsche Umwelthilfe und der ADAC seit Jahren als unrealistisch. Auf den Prüfständen findet beispielsweise keine starke Beschleunigung statt, die im Stadtverkehr oder auf der Autobahn die Emissionswerte in die Höhe treibt. Stattdessen schnurrt das Auto bei gemütlichen 34 Stundenkilometern mittlerer Geschwindigkeit dahin. Schwere Sonderausstattungen oder zusätzliche stromschluckende Aggregate im Fahrzeug werden nicht berücksichtigt. Mit solchen Tricks gelingt es den Herstellern, die Werte zu drücken.

    Mit dem neuen Verfahren WLTP (worldwide harmonized light duty test procedure) will man ab 2017 nun einige dieser Lücken schließen. Sonderausstattungen werden einbezogen, die Geschwindigkeit im Test erhöht, und die Fahrzeuge müssen länger laufen. Außerdem sollen die Abgaswerte der Fahrzeuge künftig auch im Straßenverkehr getestet werden, erklärt Dorothee Saar von der Deutschen Umwelthilfe. Beschlossen ist Letzteres zwar noch nicht. Saar geht aber davon aus, dass es so kommt.

    Die Expertin fordert allerdings, dass die Daten der Tests auch veröffentlicht werden. Wenn Transparenz herrsche, sei es für die Autofirmen schwerer, Ausnahmeregelungen durchzusetzen, die das Gesetz unterlaufen. Zusätzlich plädiert Saar für spätere Stichproben bei gebrauchten Fahrzeugen jenseits des einen Vorführwagens einer neuen Baureihe. Fische das Kraftfahrtbundesamt immer mal wieder ein Auto aus dem alltäglichen Verkehr und teste es, seien Manipulationen der Werte kaum noch möglich.

    Mit den normalen Abgasuntersuchungen (AU), die alle angemeldeten Autos regelmäßig über sich ergehen lassen müssen, haben die umstrittenen Testverfahren nur mittelbar zu tun. Die Ergebnisse der AU, die jede Werkstatt durchführen kann, müssen sich nur grob an den ursprünglichen Werten orientieren und können relativ großzügig davon abweichen.

  • Bahnfahrten werden vorerst nicht mehr teurer

    Im Fernverkehr will der Konzern duch günstige Angebote Kunden zurückgewinnen.

    Die übliche Erhöhung der Ticketpreise im Fernverkehr der Deutschen Bahn im Dezember fällt in diesem Jahr weitgehend aus. Das gilt auch für die Bahncard und die Sparpreise. "Wir haben uns entschlossen, auf eine flächendeckende Preisanpassung zu verzichten", sagt der zuständige Konzern-Vorstand Bertold Huber. So will das Unternehmen der wachsenden Konkurrenz verlorene Kunden wieder abjagen und neue hinzugewinnen. Im Nahverkehr könnten die Ticketpreise dagegen steigen. In welchem Umfang, werden die Verkehrsverbünde noch bekannt geben.

    Allerdings bleibt der Ticketpreis nicht überall stabil. Zum Jahresende will die Bahn Neubaustrecken in Betrieb nehmen, auf denen die Reise teurer wird. Das rechtfertigt das Unternehmen mit den erheblich verkürzten Reisezeiten. Die Fahrt zwischen Erfurt und Halle/Leipzig verkürzt sich um bis bis zu einer Stunde. 44 Minuten sparen die Kunden, wenn sie von Erfurt aus nach Berlin wollen. Dafür schlägt die Bahn bei den Tickets zwischen einem und sieben Euro auf.

    Huber hat den Strategiewechsel bereits im Sommer angekündigt. Die Bahn will mit zusätzlichen Angeboten und einem besseren Service Passagiere in die Züge locken. Dabei stehen günstige Preise im Vordergrund. So wurde im Sommer bereits eine neue, drei Monate gültige Bahncard zum halben Preis eingeführt, die vor allem junge Fahrgäste vom Zugfahren überzeugen soll. Offenbar ist dieses Modell erfolgreich. "Wir haben doppelt so viele Bahncards verkauft wie zuvor", berichtet Huber.

    Die Sparpreise von 29 Euro für lange und 19 Euro für kurze Strecken gehören ebenfalls zu den Instrumenten, mit denen Huber die Wettbewerber auf der Straße und in der Luft unter Druck setzen möchte. Hier gibt es im Dezember eine Verbesserung für die Kunden. Dann entfällt die Vorverkaufsfrist und die Tickets können noch am Reisetag erworben werden. Am Reisetag dürfen die Fahrscheine auch noch umgetauscht oder zurückgegeben werden. "Mit den neuen Konditionen wird der Sparpreis gerade für Nichtbahnfahrer deutlich attraktiver", hofft Birgit Bohle, Vorstandschefin der Fernverkehrssparte.

    Die Kontingente für die Billigtickets werden jedoch strikt gesteuert. Auf beliebten Verbindungen und zu begehrten Zeiten gibt es nur wenige oder gar keine Sparpreise. Je schlechter Züge ausgelastet sind, desto höher ist umgekehrt die Chance auf einen günstigen Fahrschein. Von einer Trendwende im Fernverkehr wieder hin zu steigenden Marktanteilen mag Huber zwar noch nicht sprechen. Doch die Fahrgastzahlen wachsen. Seit dem Fahrplanwechsel im Juni konnte die Bahn 600.000 Kunden mehr verbuchen als in den drei Monaten zuvor.

    Günstiger wird mit dem Fahrplanwechsel die Reise im ICE-Sprinter. Die Reservierungspflicht entfällt ebenso wie der Zuschlag für die schnellen Verbindungen. Die Bahn führt zudem eine neue Bezeichnung für den "Normalpreis" ein, der künftig "Flexpreis" wie bei vielen Fluggesellschaften heißen wird, weil Kunden mit diesem Tarif alle Züge ihrer Wahl nutzen können.

    Auch wenn sich die Vorstände durch das Bündel an Instrumenten höhere Umsätze im Personenverkehr erhoffen, gibt es noch eine Reihe von Schwächen im Bahnverkehr. "Es ist ja nicht so, dass wir immer die beste Qualität fahren", gesteht Huber ein. Vor allem bei der Pünktlichkeit sieht die Bahn Probleme. Im Juli weist die Unternehmensstatistik im Fernverkehr einen Tiefpunkt aus. Nur zwei Drittel der Züge kamen zur rechten Zeit an. Auf sich warten lässt auch die WLan-Anbindung der zweiten Klasse. Bohle rechnet damit, dass die technischen Voraussetzungen für die Internetnutzung Mitte 2016 gegeben sein werden. Dann beginnt eine Testphase.

  • Gabriels heikle Mission

    Kommentar zur Braunkohle von Hannes Koch

    Der Bundeswirtschaftsminister steuert auf einen Konflikt mit der EU-Kommission zu. Ob diese die geplante Förderung für alte Braunkohle-Kraftwerke in Millionenhöhe schließlich genehmigt, steht in den Sternen. Aber selbst wenn sie es tut, hat Sigmar Gabriel (SPD) ein Problem.

    In jedem Fall fällt es der Regierung schwer, die eigenen Ziele beim Klimaschutz zu erreichen. Um 40 Prozent soll der deutsche Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bis 2020 sinken – im Vergleich zu 1990. Bisher allerdings klafft eine Lücke. Zusätzliche Anstrengungen sind nötig. Deswegen ist der Wirtschaftsminister auf die Idee gekommen, besonders dreckige Braunkohle-Kraftwerke stilllzulegen. Damit vor allem die Unternehmen RWE und Vattenfall keine zu großen Verluste verkraften müssen und nicht zu viele Arbeitsplätze wegfallen, sollen die Stromkunden etwa eine Milliarde Euro Übergangsgeld finanzieren.

    Trotz dieses Plans jedoch droht Gabriel – mit ihm die Bundesregierung und Deutschland – das Klimaziel zu verfehlen. Den einiges an dem Braunkohle-Konzept scheint schöngerechnet. Beispielsweise haben manche der alten Braunkohlekraftwerke ihre Betriebszeit fast hinter sich. Einige Blöcke etwa von Niederaußem, Weisweiler und Frimmersdorf produzieren schon seit rund 50 Jahre Strom. Sie würden sowieso bald stilllgelegt. Diesen Effekt als zusätzlichen Klimavorteil zu verbuchen, bringt nichts für das 40-Prozent-Ziel.

    Vielleicht in einigen Monaten anlässlich der EU-Entscheidung, vielleicht in einem oder zwei Jahren wird die Regierung ihren Klimaschutzplan deshalb wohl renovieren. Mehr Kohlekraftwerke müssen schneller vom Netz – auch wenn das für die Unternehmen und Beschäftigten schmerzlich ist. Und vermutlich kostet dieser Prozess auch Geld der Allgemeinheit, egal ob man es „Beihilfe“ nennt.

  • Gabriels Gratwanderung auf der Braunkohle

    EU-Kommission kann staatliche Förderung für umweltschädliche Kraftwerke untersagen. DIW-Energie-Expertin Kemfert bezweifelt deshalb, „dass die Braunkohle-Kapazitätsreserve mit dem EU-Beihilfe-Recht vereinbar ist“

    Der deutsche Plan ist ein schwieriger Fall für Brüssel. Beihilfen für Kraftwerke seien genehmigungsfähig, wenn Anlagen mit „geringem Kohlendioxid-Ausstoß“ begünstigt würden, heißt es in den EU-Leitlinien für Staatshilfen im Energiebereich. Braunkohle-Kraftwerke in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, die die Bundesregierung finanziell fördern will, gehören nicht in diese Kategorie. Denn sie stoßen mehr klimaschädliches CO2 aus als andere Kraftwerke.

    Darüber verhandeln derzeit die Mitarbeiter von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit der EU-Kommission. „Das Ziel ist es sicherzustellen, dass die Maßnahmen mit den EU-Regeln übereinstimmen“, sagte ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Montag gegenüber dieser Zeitung. Die Diskussion mit der Bundesregierung seien aber noch „in einem frühen Stadium“.

    Gabriel stimmt seinen Gesetzentwurf gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung ab. Die Braunkohle-Unternehmen RWE und Vattenfall sollen Verträge mit der Bund abschließen, um ab 2017 einige ihrer klimaschädlichen Kraftwerksblöcke stilllzulegen. Dies soll einerseits dem Klimaschutz dienen, andererseits aber auch Überkapazitäten am Strommarkt beseitigen. Für Notfälle, in denen Windräder und Sonnenzellen zu wenig Strom produzieren, sollen die Braunkohle-Anlagen aber in Reserve gehalten und bei Bedarf kurzfristig angeschaltet werden. Diese Dienstleistung will ihnen der Wirtschaftsminister nach bisherigen Plänen mit etwa 230 Millionen Euro jährlich vergüten.

    Einerseits lassen die EU-Leitlinien solche Mechanismen inklusive der finanziellen Förderung zu. Als ein Ziel nennt die Kommission die „Gewährleistung einer angemessenen Stromerzeugung“. Man will damit verhindern, dass es zu Stromausfällen kommt. Andererseits sind solche Beihilfen an enge Kriterien gebunden, wie beispielsweise einen geringen Schaden für das Klima. Und wenn eine drohende Stromknappheit durch höhere Importe aus dem Ausland zu vermeiden ist, sollen die Mitgliedsländer dieser preisgünstigen Variante den Vorzug geben.

    Nicht nur in der EU-Kommission herrscht Skepsis angesichts Gabriels Beihilfe-Plan. Auch Claudia Kemfert, Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, sagt: „Grundsätzlich muss man stark anzweifeln, ob die Braunkohle-Kapazitätsreserve mit dem EU Beihilfe-Recht kompatibel ist. Die Reserve kann eine unerlaubte Beihilfe darstellen.“ Sie argumentiert, dass die in Norddeutschland angesiedelten Braunkohle-Kraftwerke nicht den Strommangel ausgleichen könnten, der vor allem in den Industrieregionen Süddeutschlands auftrete.

    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages war unlängst zu dem Ergebnis gekommen, dass die Braunkohlereserve beihilferechtliche „Probleme aufwirft“. Die Rechtfertigung einer solchen Beihilfe sei unter anderem wegen der „Benachteiligung kohlenstoffarmer Energieträger nur schwer möglich“.

    Auch Wirtschaftsminister Gabriel weiß, dass sein Konzept heikel ist. Gegenwärtig prüfe man, ob die Braunkohle-Millionen eine Beihilfe darstellten, sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag. Wenn ja, wolle man sie der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen. Das könne bereits in diesem Herbst geschehen.

    Damit Braunkohle-Kraftwerke weniger Kohlendioxid ausstoßen und weniger Strom produzieren, hatte Gabriel sie ursprünglich mit einer Abgabe belasten wollen. Dagegen wandten sich allerdings unter anderem die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Auch die Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie kritisierte den Plan. Sie befürchtete einen „Strukturbruch“ in der Braunkohleindustrie mit dem Verlust tausender Arbeitsplätze.

  • Weniger Druck wäre besser

    Kommentar zu Hartz-IV von Hannes Koch

    Dass die Hartz-IV-Leistung für arbeitslose Bürger regelmäßig steigt, ist grundsätzlich eine gute Sache. Auch nächstes Jahr sollen wieder ein paar Euro hinzukommen. Der Satz für Erwachsene wird dann von 399 auf 404 Euro erhöht, bestätigte das Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles (SPD). Angesichts der guten Wirtschaftslage erscheint diese Zunahme jedoch zu mager.

    Einerseits soll der Hartz-IV-Regelsatz das Existenzminimum derjenigen gewährleisten, die keine Stelle finden und sich nicht selbst vom Arbeitslohn finanzieren können. Bei der Berechnung legen die Experten unter anderem die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten zugrunde. Die niedrige Inflation ist ein Grund, warum die Leistung im kommenden Jahr nur wenig höher ausfällt. Außerdem orientiert sich die Kalkulation am statistischen Einkaufsverhalten von Menschen mit niedrigen Einkommen, die vor allem billige Waren erwerben. Daran üben die Sozialverbände schon lange Kritik. Diese Art der Berechnung trage dazu bei, die Armen in der Armut festzuhalten.

    Neben der Funktion der Existenzsicherung erfüllt Hartz IV in den Augen seiner Befürworter allerdings einen weiteren Zweck: Das niedrige Niveau soll gerade kein bequemes Leben ermöglichen, sondern Druck ausüben. In diesem Sinne lautet die ökonomische Rechtfertigung, dass der sogenannte Lohnabstand erhalten bleibe müsse. Die Sozialleistung dürfe nicht zu hoch ausfallen, damit auch Arbeit zu niedrigem Lohn einen materiellen Vorteil bedeute. Sonst würden die Hartz-IV-Bezieher keinen Ansporn verspüren, sich um bezahlte Beschäftigung zu bemühen.

    Selbst angesichts dieses Arguments erscheint die geplante Hartz-IV-Erhöhung aber zu gering. Sie beträgt etwa ein Prozent. Die gute Wirtschaftslage würde mehr ermöglichen und erfordern. Schließlich gilt seit 2014 der gesetzliche Mindestlohn. Damit steigt das allgemeine Lohnniveau. Die starke Konjunktur tut ein Übriges. Wenn die Löhne der Beschäftigten in diesem Jahr um zwei bis drei Prozent stiegen, wäre das nicht verwunderlich. An dieser Entwicklung sollte die Regierung auch die Hartz-IV-Empfänger teilhaben lassen.