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  • Kinderschutz: Kommt das Rauchverbot am Steuer?

    Die Briten machen's vor, die Deutschen sollen nachziehen: Das wünschen sich nicht nur Ärzte und Krebsforscher. Doch der Widerstand aus den Reihen der Wirtschaft und der Politik ist groß.

    Auf diese Steilvorlage hat Ulrich Fegeler lange gewartet. Für ein Rauchverbot im Auto, wenn Kinder mitfahren, setzt sich der Kinder- und Jugendarzt schon seit Jahren ein. Er hat geforscht, Kinder aus Raucherhaushalten mit schwerer Bronchitis oder Asthma behandelt. Den Vorstoß der Briten hält er für längst überfällig. „Kinder inhalieren nicht nur Giftstoffe sondern auch viele andere Teilchen, beispielsweise Rußpartikel“, sagt Fegeler. „Selbst wenn man das Fenster öffnet, belegen Studien, dass sich die Schadstoffkonzentration kaum verringert“.

    Was die Briten können, sollte auch in Deutschland möglich sein. Für den Arzt kam die Entscheidung schließlich nicht aus dem hohlen Bauch heraus, sondern ist wissenschaftlich gut belegt. Jetzt setzt Fegeler auf die deutschen Politiker. Denn bisher haben die bei dem Thema keine „besonders mutige Haltung“ gezeigt, sagt er. „Es wäre unklug von Deutschland, es den Engländern nicht nach zu tun.“

    Als eine der ersten hat sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), zum neuen britischen Gesetz zu Wort gemeldet. „Kinder sind dem gesundheitsschädigenden Qualm schutzlos ausgeliefert“, teilte Mortler mit. Dass bei dem Thema etwas getan werden muss, stützt die CSU-Politikerin auf eine Studie des Meinungsforschungsinstituts INSA. Demnach geben vier Prozent der Befragten zu, im Auto zu rauchen, wenn Kinder mitfahren. Je älter die Kinder sind, desto geringer ist die Hemmschwelle. Elf Prozent der Befragten lassen durchblicken, dass ihnen die gesundheitlichen Risiken nicht bekannt sind.

    Das britische Gesetz findet Mortler gut. Auch für Deutschland kann sie sich eine solche Vorschrift vorstellen. Doch sie weiß, dass das hierzulande nicht einfach wird. Der Nichtraucherschutz wird von den Ländern geregelt. Zudem muss geprüft werden, ob es verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Schließlich gilt das Auto als Privatraum. Der Staat muss gravierende Gründe vorbringen, wenn er per Gesetz hier eingreifen will. Überhaupt ist völlig unklar, welches Ministerium zuständig ist. Steht der Jugendschutz im Mittelpunkt ist das Familienministerium am Zug. Geht es um Sicherheit im Straßenverkehr muss das Verkehrsministerium ran. Aber auch die Ressorts für Gesundheit, Verbraucher oder Wirtschaft könnten sich beteiligen.

    Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hätte nicht gedacht, dass er einem solchen „Eingriff in die Privatsphäre“ zustimmen würde. „Doch Selbstverpflichtungen greifen nicht“, sagt Binding. „Um die Gesundheit der Kinder zu schützen, brauchen wir ein Gesetz. Die Sucht setzt den Verstand aus.“ Obwohl seiner Meinung nach mindestens zwei Drittel aller Abgeordneten hinter einem solchen Gesetz stehen würden, bezweifelt er aber, dass es zustande kommt. „Die Tabaklobby war nicht erfolglos, das Gift zur Normalität zu machen“, sagt er. Ein Beispiel ist für ihn die Arbeitsstättenverordnung. Trotz Appellen von Ärzten oder Krebswissenschaftlern ist es bisher nicht gelungen, ein flächendeckendes Rauchverbot am Arbeitsplatz gesetzlich zu verankern. Er will demnächst an Mortler und die Minister im Kabinett schreiben, damit sie ein Rauchverbot im Auto per Gesetz vorantreiben.

    Die Briten sind keineswegs Vorreiter beim gesetzlichen Schutz der Kinder vor dem Passivrauchen. Ein Rauchverbot im Auto gibt es bereits in Griechenland. Das Verbot gilt dort nur, wenn Kinder bis 12 Jahre mitfahren. Bis zu 1.500 Euro muss der Fahrer zahlen, wenn er erwischt wird. Auch in Frankreich hat sich die Regierung auf ein Rauchverbot im Auto verständigt. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Knackpunkt ist für die Franzosen die Altersgrenze. Die Abgeordneten streiten darüber, ob das Verbot auch dann gilt, wenn Kinder über 12 Jahre mitfahren.

    Noch bevor eine Gesetzesvorlage für Deutschland überhaupt geprüft werden kann, wiegelt Mortlers Parteikollegin aus der CDU ab. „Das Gesetz zum Rauchverbot im öffentlichen Leben hat sich durchgesetzt“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk. „Zu unserer freiheitlichen Grundordnung passt allerdings kein Verbot im privaten Bereich.“ Sie glaubt, dass alle Eltern wissen, dass das Rauchen in einem geschlossenen Raum für Kinder absolut schädlich ist. „Wer diese Schutzverantwortung nicht trägt, versündigt sich an der gesunden Entwicklung des eigenen Kindes“, sagt Michalk.

    Ganz ähnlich sehen das die Grünen. Für Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik bei den Grünen im Bundestag, ist das Rauchverbot in Autos eine reine „Schaufensterforderung“, deren Umsetzung überhaupt nicht kontrolliert werden kann. „Wer in Anwesenheit seines Kindes im Auto raucht, wird dies wahrscheinlich auch in der Wohnung tun“, sagt Terpe.„Eltern, die sich der Gefahr des Passivrauchens für ihre Kinder nicht bewusst sind, müssen aufgeklärt werden.“ Er plädiert für mehr Präventionsmaßnahmen und ein strengeres Werbeverbot für Rauchwaren.

    Gegenwind für ein Gesetz kommt auch von der Tabaklobby. Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie, hält die Forderung für „völlig überzogen“. „Der Staat kann Eltern nicht bis in ihre persönliche Lebensweise hinein regulieren“, sagt von Foerster. Ein Verbot, dass sich praktisch von der Polizei nicht durchsetzen lasse, laufe ins Leere, verfehle den gewollten Erziehungseffekt und produziere nur gesetzliche Folgekosten. „Es sei unbestritten, dass man Kinder und Jugendliche schützen muss“, sagt von Foerster. Ein Rauchverbot im Auto sei allerdings der falsche Weg.

    Nicht nur die Tabakindustrie zeigt sich unbeeindruckt. Auch Verkehrsexperten sehen keine Notwendigkeit, für ein Rauchverbot im Auto Druck zu machen. Es gebe kaum Sicherheitsbedenken zum Rauchen während der Fahrt. Das Anzünden einer Zigarette sorge im Vergleich zu anderen Tätigkeiten kaum für Ablenkung beim Autofahren, heißt es etwa beim ADAC. In der aktuellsten Ablenkungsstudie gehören Telefonieren und Tippen auf dem Smartphone, sowie die Suche nach der richtigen Route über das Navi-Gerät viel eher zu den Unfallursachen.

    Statt mit einem Gesetz will es die Drogenbeauftragte Mortler erstmal mit mehr Prävention versuchen. Mit einer Informationskampagne will sie über die Gefahren des Tabakrauchs aufklären. „Der Griff zur Zigarette muss absolut Tabu sein, wenn Kinder mitfahren“, lässt ein Sprecher Mortlers ausrichten. „Die gesundheitlichen Gefahren sind einfach zu groß, als dass man den Raucherinnen und Rauchern ihre vermeintliche 'Freiheit' zugestehen dürfte.“

  • Das Konto für alle

    Die Banken konnten bisher selbst entscheiden, ob sie einkommensschwachen Menschen ein Konto geben. Bei Appellen soll es nicht länger bleiben. Die Bundesregierung bringt einen Rechtsanspruch auf ein Konto für jedermann auf den Weg.

    Ohne Konto kein Job, keine Wohnung, kein Handy: Wer in Deutschland keine Bankdaten vorweisen kann, hat in der Regel schlechte Karten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer festen Bleibe. Selbst Mitglied in einem Verein zu werden, scheint ohne Konto nahezu unmöglich. Das will die Bundesregierung jetzt ändern und hat einen Gesetzesentwurf für ein „Konto für jedermann“ auf den Weg gebracht. Nach der gemeinsamen Vorlage von Finanz- und Justizministerium haben demnach auch Menschen ohne festen Wohnsitz Anspruch auf ein Basiskonto bei einem Finanzinstitut. Sie müssen somit Geld, dass ihnen zusteht, nicht länger nur in bar verwahren. Zudem können sie Überweisungen machen, per Lastschrift bezahlen und erhalten eine EC-Karte, um auch ohne Bargeld bezahlen zu können.

    Für Justizminister Heiko Maas (SPD) ist der Vorschlag ein „zentraler Schritt, damit alle Menschen in Deutschland voll am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.“ Schätzungen zufolge leben mehr als 600.000 Menschen in Deutschland ohne Konto. Etliche mehr nutzen die Bankdaten von Freunden oder Verwandten. Die Dunkelziffer derjenigen, die keine eigenen Bankdaten vorweisen können, liegt vermutlich deutlich höher.

    Verbraucherschützer und Sozialverbände begrüßten die Pläne. „Alle Verbraucher müssen einen einfachen Zugang zu einem Basiskonto haben, das ist Voraussetzung, um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können“, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. „Das gilt auch für finanziell schwache Verbraucher, für Menschen ohne festen Wohnsitz oder Flüchtlinge.“ Er sprach sich zudem dafür aus, dass jeder, der ein Basiskonto besitzt, unkompliziert zu einem günstigeren Kontoanbieter wechseln können muss. Ähnlich äußerte sich der katholische Wohlfahrtsverband Caritas. „Die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft erfordert heutzutage zwingend, ein eigenes Girokonto zu haben“, betonte eine Sprecherin. Die Bundesregierung hätte die richtigen Weichen gestellt, die den Alltag der Betroffenen deutlich erleichtern würden.

    Bisher haben Menschen ohne feste Wohnungsadresse, aber auch Geduldete oder Asylbewerber keinen rechtlichen Anspruch auf ein Konto. Selbst wer einen negativen Schufa-Eintrag hat oder vor der Privatinsolvenz steht, hat Probleme bei den Banken Gehör zu finden. Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und das Bundesfinanzministerium die Kreditinstitute aufgefordert, den Geflüchteten ein Konto zu ermöglichen. Allerdings handelte es sich hier, um eine freiwillige Entscheidung. Ähnlich sah es bei den Wohnungslosen aus. Einige Banken, darunter vor allem Sparkassen, gewährten den Obdachlosen ein Konto. Etliche Finanzinstitute beteiligten sich allerdings nicht. Die zumeist einkommensschwachen Menschen waren schlichtweg nicht interessant für die Banken.

    Aus dem Appell soll nun ein Gesetz werden. Mit dem Konto für jedermann setzt die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie um. Nicht nur das Recht auf ein Konto soll gesetzlich verankert werden. Die Banken müssen künftig ihre Kunden über Gebühren und Kosten für ihre Dienstleistungen informieren. Über Vergleichswebseiten sollen die Verbraucher die Möglichkeit bekommen, das am besten geeignete Konto für sie zu finden. Außerdem wird es deutlich einfacher, die Bank zu wechseln. Alter und neuer Dienstleister müssen laut Entwurf besser zusammenarbeiten und Daten schneller austauschen. Das Gesetz soll nach den Plänen der Bundesregierung spätestens am 1. Juni 2016 in kraft treten. Zunächst muss aber das Parlament über den Entwurf beraten.

    Die Regelung wird für alle Banken gelten, ganz gleich, ob sie ihre Dienstleistungen in Filialen oder im Internet anbieten. Allerdings werden den neuen Bankkunden nicht die Gebühren für die Kontoführung erlassen. Sowohl die Ministerien als auch Verbraucherschützer plädieren für einen bezahlbaren Preis für die Bearbeitung des Kontos. Kosten fallen meist für Konten bei Banken mit Filialen an. Ob nun Postbank, Sparkasse, Volksbank oder Deutsche Bank – die Höhe der Gebühren richtet sich häufig nach den Eingängen auf dem Konto. Viele Internetbanken erlassen ihren Kunden die Kosten für die Kontoführung. Laut Verbraucherschützern kommt die Bank im Netz für die meisten Obdachlosen allerdings nicht in Frage. Ohne Online-Zugang werden sie diese Angebote nicht nutzen können.

    Die Linke setzt sich für ein kostenloses Konto ein. „Die Banken zocken besonders gern da ab, wo eh schon wenig zu holen ist“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag. Für die Expertin für Verbraucherpolitik muss die Gebührenfreiheit im Gesetz verankert werden. Nur so könne man Schlupflöcher für die Banken stopfen. „Jahrzehnte hat die Bundesregierung auf eine Selbstverpflichtung der Banken zur Einrichtung von Konten gesetzt“, sagte Lay. Für sie war die freiwillige Vereinbarung das Papier nicht wert, auf dem sie stand.

  • Schutz vor Willkür

    Kommentar zum besseren Reiserecht von Hannes Koch

    Das Recht hinkt der Wirklichkeit hinterher. Ein schönes Beispiel dafür ist die neue Regelung zu Reisebuchungen im Internet, die das EU-Parlament am Dienstag beschloss. Verbraucher werden es damit leichter haben, ihre Rechte gegen Reiseveranstalter durchzusetzen. Warum aber kommt die Gesetzesänderung so spät? Solcher Zeitverzug ist unausweichlich: Schließlich muss man die Entwicklung der Technik, beispielsweise die Möglichkeit Flüge im Internet zu buchen, erst abwarten, bevor man neue Gesetze schreiben kann. Hellseher gibt es nicht.

    Für die Verbraucher stellt die Richtlinie zweifellos einen Fortschritt dar. Beispielsweise müssen ihnen die Reiseveranstalter künftig für drei Tage ein Ersatzhotel finanzieren, wenn die gebuchte Unterkunft wegen eines Sturms nicht zur Verfügung steht. Doch auch trotz solcher Verbesserungen wird es künftig noch genug Anlass für Prozesse geben.

    Die wichtigste Botschaft solcher Gesetzgebungen in Brüssel und Straßburg liegt jedoch jenseits des eigentlichen Themas. Oft genug bringen viele Bürger EU-Politik ausschließlich mit Problemen in Verbindung. Schon wieder Geld an Griechenland zahlen? Schon wieder Flüchtlinge aufnehmen, die andere EU-Staaten nicht haben wollen? An dem kleinen Beispiel der Pauschalreisen zeigt sich dagegen, was Europa bringt: grenzüberschreitende Rechtssicherheit im Alltag, Schutz vor der Willkür ökonomisch Mächtiger. Europa kann eine ziemlich gute Sache sein. Daran sollte man sich öfter erinnern.

  • Verbraucherrechte bei Pauschalreisen gestärkt

    EU-Parlament beschließt neue Richtlinie. Reiseveranstalter müssen bei Naturkatastrophen Ersatzhotel bezahlen

    Mehr Rechte für Verbraucher bei Pauschalreisen hat am Dienstag das Europäische Parlament beschlossen. Wer eine Reise im Internet bucht, kann bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen künftig beispielsweise leichter vom Vertrag zurücktreten. Damit die neuen Regeln auch in Deutschland wirksam werden, muss der Bundestag sie allerdings noch in nationales Recht übertragen.

    Ein Anlass für die Novellierung der EU-Richtlinie war die Aschewolke, die ein isländischer Vulkan im April 2010 ausstieß. Sie war so gigantisch, dass viele Flugzeuge unter anderem in Skandinavien, Großbritannien, Frankreich und auch Deutschland nicht starten oder landen konnten. Millionen Fluggäste saßen fest – und mussten die zusätzlichen Kosten oft selbst bezahlen.

    Davon waren auch viele Leute betroffen, die Pauschalreisen im Internet gebucht hatten. Deren Rechtsposition gegenüber den Reiseveranstaltern war jedoch schwach, weil es zu Zeiten der alten Richtlinie aus den 1990er Jahren noch kaum Online-Handel gab. EU-Kommission und Parlament regeln nun vor allem solche im Internet geschlossenen Reiseverträge neu, bei denen verschiedene Beförderungs- und Unterbringungsleistungen beispielsweise mit einem Gesamtpreis zusammengefasst werden. Solche Angebote heißen Pauschalreisen oder „verbundene Reisen“.

    Ein Beispiel: Man bucht mittels einer Online-Seite einen Flug und nimmt bei dieser Gelegenheit gleich noch einen Mietwagen dazu. Am Urlaubsort angekommen, stellt man allerdings fest, dass das Auto nicht vorhanden, kaputt, oder teurer ist, als bestellt. Wer ist dann für den Schadensersatz verantwortlich? Laut neuer Richtlinie können die Verbraucher in bestimmten Fällen künftig den Betreiber der Seite in Regress nehmen, auf der der Flug gebucht wurde.

    „Wir führen unabdingbare Vorschriften für mehr Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Tourismusbranche ein“, sagte Birgit Collin-Langen, CDU-Abgeordnete im Europäischen Parlament und Berichterstatterin ihrer Fraktion für das Thema. „Reisende werden zukünftig auch umfassender und besser über ihre Rechte aufgeklärt.“

    Eine weitere Verbesserung für Verbraucher besteht darin, dass der tatsächliche Preis der Pauschalreise nur acht Prozent über der Summe liegen darf, die im Vertrag vereinbart wurde. Ist es mehr, haben die Kunden neuerdings ein europaweit geregeltes Rücktrittstrittsrecht. Dieses soll dazu dienen, unvorhergesehene Preissteigerungen zu unterbinden, gegen die man sich bisher nur schwer wehren kann.

    Weiterhin müssen die Reiseveranstalter für angemessene Unterbringung sorgen, wenn man das ursprünglich gebuchte Hotel nicht nutzen kann. Ein Beispiel: Kuba trifft ein Hurrican, und die Urlaubsgäste sind gezwungen, in einem anderen Resort Unterschlupf suchen oder die Rückreise zum Flughafen nach Havanna anzutreten. In solchen Fällen haben die Reiseveranstalter künftig die Pflicht, mindestens drei Hotelübernachtungen auf demselben Standard wie die ursprünglich gebuchte zu finanzieren. Bisher mussten sie nur die Hälfte der zusätzlichen Kosten während der ersten drei Tage übernehmen.

  • Her mit der Kohle

    Die Umweltorganisation Greenpeace will angeblich Vattenfalls Braunkohle kaufen. Ein schlechter Scherz oder macht Greenpeace bald Kohlestrom?

    Greenpeace plant etwas sehr Ungewöhnliches und lehnt sich dabei weit aus dem Fenster. Die Umweltschutzorganisation will die ostdeutsche Braunkohlesparte von Vattenfall übernehmen und in eine Stiftung überführen. Am Dienstag reichte die schwedische Landesorganisation Greenpeace Nordic ein „Statment of Interest“ ein. Greenpeace will die Meiler bis 2030 stilllegen und den Braunkohleabbau stoppen. Doch was ist wirklich dran an der Sache – erwägt der Verein ernsthaft, zu einem der größten Kohlestromerzeuger Deutschlands zu werden?

    Vattenfall hat im vergangenen Oktober angekündigt, sich von der Kohle zu trennen. Zum Verkauf stehen die Kraftwerke Jänschwalde und Schwarze Pumpe in Brandenburg, Boxberg und Block R der Anlage Lippendorf in Sachsen sowie die dazugehörigen Tagebaubetriebe in der Lausitz. Das alles will Greenpeace nun angeblich kaufen. Oder besser gesagt: übernehmen. Denn Greenpeace beabsichtigt nicht etwa, dafür zu bezahlen. Die Umweltorganisation fordert für die Übernahme über zwei Milliarden Euro von Vattenfall. Folgekosten des Kohleabbaus etwa für die Renaturierung der Tagebaue und den Rückbau der Kraftwerke würden Milliardenkosten verursachen, für die der Konzern aufkommen müsse, so Greenpeace. Ob sich der schwedische Energiekonzern auf das Geschäft einlässt?

    Wohl kaum. Zwar fährt der staatseigene Betrieb seit dem Regierungswechsel in Schweden einen neuen Kurs und setzt auf erneuerbare Energien statt auf Kohle. Doch zu erwarten, Vattenfall würde die gesamte Braunkohlesparte einfach verschenken und dann auch noch die Folgekosten übernehmen, ist hoch gepokert. Neben Greenpeace haben auch die zwei tschechischen Energieunternehmen CEZ und EPH ihr Kaufinteresse bekundet. Die Kohlebetreiber werden Vattenfall voraussichtlich ein deutlich besseres Angebot machen.

    Doch auch wenn Greenpeace gegen alle Erwartungen den Zuschlag erhalten sollte, würde sich die Umweltorganisation übernehmen. Um die Stilllegung zu finanzieren plant Greenpeace, die Kohlemeiler bis 2030 weiterlaufen zu lassen und den Strom zu verkaufen. Greenpeace als „Klimakiller“. Der Imageschaden wäre kaum zu verkraften.

    Insgesamt ist das Ganze nicht mehr als eine PR-Aktion, um Druck auf die Politik auszuüben. Nicht Greenpeace, sondern die Politik sollte – auch mit Blick auf Deutschlands Umweltziele – für die Stilllegung der Braunkohlemeiler sorgen. Die Bundesregierung könnte direkt mit der schwedischen Regierung über eine Kostenteilung verhandeln. Möglich wäre, eine gemeinsame Stiftung zu Gründen, in der Vattenfall, der Bund und die betroffenen Länder gemeinsam für die Kosten aufkommen. 

  • Seltsame Messergebnisse bei Opel-Abgasen

    Umwelthilfe: Diesel-Zafira hält Grenzwert ein, wenn nur die Vorderräder laufen – nicht aber mit allen vier Rädern. Opel weist den Verdacht zurück

    Beim Abgas-Test eines Opel Zafira Diesel ist ein Phänomen aufgetreten, das an den VW-Skandal erinnert. Liefen auf dem Prüfstand nur die beiden Vorderräder des Fahrzeugs, hielt es den Abgaswert ein. Waren vier Räder in Bewegung, wurden die Grenzwerte massiv überschritten. Den Verdacht, technische Manipulationen könnten die Ursache sein, wies Opel am Freitag jedoch zurück.

    Den Test in Auftrag gegeben hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die sich seit Jahren für umweltfreundlichere Fahrzeuge einsetzt. Durchgeführt wurde die Abgaskontrolle des Opel Zafira 1.6 CDTi von der renommierten Berner Fachhochschule in der Schweiz. Die Umwelthilfe bemüht sich um die Aufklärung des VW-Skandals: Der Autohersteller hatte Millionen Motoren so frisiert, dass sie die Abgas-Grenzwerte bei Kontrollen auf Prüfständen zwar einhalten, im Straßenverkehr aber überschreiten. Nun ist die Frage, ob auch andere Konzerne die Politik und Öffentlichkeit in dieser Weise getäuscht haben.

    Nach Angaben der Umwelthilfe sieht das Ergebnis der Zafira-Untersuchung so aus: „Die Stickoxid-Werte aller Messungen im Zwei-Rad-Modus lagen unter dem Grenzwert von 80 Milligramm pro Kilometer. Im Vier-Rad-Modus wurde der Grenzwert allerdings um den Faktor zwei bis drei überschritten.“

    Mit anderen Worten: Auf der Straße stößt der Opel-Diesel wohl viel mehr Stickoxid aus, als er darf. Um solche Überschreitungen zu verbergen, hatte VW vielen Fahrzeugen ein Computerprogramm eingesetzt, dass die Prüfsituation bemerkt. Sind, wie auf Prüfständen üblich, nur zwei Räder in Bewegung, regelt der Motor den Abgasausstoß herunter.

    Diesen Verdacht im Hinblick auf den Opel-Zafira wollte DUH-Experte Axel Friedrich nicht konkret benennen. „Wir weisen keine Schuld zu“, so Friedrich. Allerdings sprach er von „Indizien“. Anders der grüne Politiker Oliver Krischer. Der sagte: „Die Diskrepanz“ zwischen den Werten „lässt auf Abschalteinrichtungen schließen – wie auch immer die aussehen“.

    Opel, eine Tochter des US-Konzerns General Motors (GM), wies Argwohn und Vorwürfe am Freitag zurück: „Für alle unsere Autos gilt nach wie vor und ohne Einschränkung: Von GM entwickelte Software hat keine Features, die feststellen, ob das Fahrzeug einem Emissionstest unterzogen wird.“ Einen Zafira habe das Unternehmen jüngst selbst getestet. Resultat: „Sowohl auf einem Zwei- als auch auf einem Vier-Rollen-Prüfstand sind die Werte absolut korrekt und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.“

    Die Deutsche Umwelthilfe forderte das Kraftfahrt-Bundesamt auf, den fraglichen Zafira zu kontrollieren. Dort hieß es, „Hinweise aus der Öffentlichkeit bleiben nicht unberücksichtigt“. Sowieso führe man gegenwärtig „umfangreiche Untersuchungen mit verschiedenen Fahrzeugmodelle deutscher und ausländischer Hersteller durch“.

  • Staatlich verordnetes Piepen

    Rauchmelder sollen in Berlin ab 2016 zur Pflicht werden. Die Stadt wäre damit das 14. Bundesland, das die Rauchmelderpflicht einführt.

    Die Berliner Senatsverwaltung will eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen einführen. In Neubauten sollen die handtellergroßen Plastikboxen ab 2016 in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren an der Decke hängen. In bestehenden Wohnungen haben die Besitzer bis 2020 Zeit, entsprechend Rauchmelder nachzurüsten. Geregelt wird das Vorhaben durch eine Novelle der Berliner Bauordnung.
    Die Rauchmelderpflicht gibt es in Deutschland bereits in 13 Bundesländern. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen hatten eine verpflichtende Regelung bisher abgelehnt. Feuerwehr, Versicherungen, Hersteller und Dienstleister rund um den Rauchmelder sprechen sich seit langem für eine bundesweite Pflicht aus. Sie haben sich im „Forum Brandrauchprävention“ e.V. zusammengeschlossen und werben mit ihrer Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ seit 15 Jahren für die Rauchmelderpflicht.
    Mit Erfolg. Rheinland-Pfalz führte die Pflicht 2003 als erstes Bundesland ein. Weitere Länder folgten und bescherten den Unternehmen hohe Auftragszahlen. Obwohl eigentlich die Vermieter für die Installation aufkommen sollen, landen diese Kosten meist „bei den Mietern“, sagt David Eberhart, Sprecher des Verbands der Wohnungsunternehmen (BBU). Der BBU geht von 27 Euro jährlichen Mehrkosten pro Wohnung für Vermieter aus.
    Der Berliner Mieterverband begrüßt das Vorhaben dennoch. „Das ist eine Sicherheitsmaßnahme, die wir grundsätzlich positiv sehen. Sie kann Menschenleben retten“, erklärt Wibke Werner, Mitarbeiterin der Geschäftsführung vom Berliner Mieterverband. Dass die Mieter die Kosten für die Wartung in jedem Fall selbst übernehmen sollen, sei unerfreulich,  aber kaum vermeidbar. „Die Alternative wäre, dass den Mietern die Wartung selbst überlassen bleibt.“ Damit ginge jedoch das Risiko einher, „dass die Wartungspflicht vernachlässigt wird“, so Werner.
    Die Zahl der Todesopfer durch Wohnungsbrände ist seit Jahrzehnten Rückläufig. Seit 1990 hat sie sich halbiert. Das liegt vor allem an der Rauchmelderpflicht, behauptet das Forum „Brandrauchprävention“. Der stärkste Rückgang der Todesopfer erfolgte jedoch zwischen 1990 und 2000. Jahre vor der Einführung der Rauchmelderpflicht. Zwar sind die Zahlen weiterhin rückläufig, fallen jedoch bei weitem nicht mehr so stark wie noch in den 90er Jahren.
    Es ist damit nicht getan, dass so ein Ding an der Decke hängt“, weiß Eberhart. Der BBU fordert, das Thema Brandprävention ganzheitlicher anzugehen. Anstatt den Bürgern immer mehr vorzuschreiben, sollte verstärkt auf Aufklärung gesetzt werden. Viele Brände entstehen durch fahrlässiges Verhalten, meint Eberhart. Dagegen ist leider auch der Rauchmelder machtlos. 

  • Wie man sich gegen Betrug beim Online-Banking schützt

    Wieder einmal haben Kriminelle illegale Überweisungen ausgelöst, indem sie das Verfahren der mobilen Transaktionsnummern missbrauchten. Was können Bankkunden tun?

    Betrüger haben ein angeblich sicheres Verfahren beim Online-Banking auf neue Art geknackt. Sie haben illegale Überweisungen ausgelöst, die die Kontobesitzer normalerweise per Smartphone freigeben. Wie kann man sich gegen einen Missbrauch der mobilen Transaktionsnummern (mTan) schützen? Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Was ist aktuell passiert?
    Betroffen sind etwa 50 Bankkunden, die ihr Internet-Banking mit Mobilfunkverträgen bei der Deutschen Telekom AG kombiniert haben. Beim mTan-Verfahren wählt man sich beispielsweise vom häuslichen Laptop in das Kontosystem der Bank ein. Um eine Überweisung auszulösen, schickt die Bank einen Zahlen-Code an die Handynummer des Kontoinhabers. Mit dieser Transaktionsnummer gibt man die Überweisung frei. Im vorliegenden Betrugsfall haben sich die Kriminellen zunächst illegalen Zugang zum Kundencomputer verschafft und dort die Kontodaten ausspioniert. Dann verschafften sie sich die Handynummer ihres Opfers, gaben sich gegenüber der Telekom als Betreiber eines Mobilfunk-Shops aus, der im Auftrag des Kunden eine neue SIM-Karte für die Handynummer freischalten möchte, und konnten damit widerrechtliche Überweisungen steuern. Den Betroffenen sind so fünfstellige Beträge abhanden gekommen.

    Was tun die Unternehmen nun?
    Die Telekom und die Bankenverbände legen Wert darauf, dass das mTan-Verfahren nach wie vor sicher sei. Im vorliegenden Fall seien jedoch die Computer der Bankkunden mit schädlicher Software infiziert worden. Allerdings hat die Telekom Verbesserungsbedarf einräumt, indem sie das Verfahren zur Identifikation der Mobilfunk-Shops beim Konzern verschärfte. Damit sei das Leck gestopft, sagt das Unternehmen. Betrüger hatten das mTan-Verfahren freilich auch schon in der Vergangenheit überlistet.

    Welche Verfahren für Banküberweisungen existieren?
    Noch immer ist es bei vielen Instituten möglich, persönlich zur Filiale zu gehen und eine per Hand ausgefüllte Überweisung abzugeben. Computerbetrüger haben dabei keine Chance. Zweitens bieten die meisten Geldinstitute die Möglichkeit, Terminals in ihren Geschäftsräumen für elektronische Überweisungen zu nutzen. Dabei müssen die Kunden darauf achten, dass kein ungebetener Beobachter die Zugangsdaten ausspäht. Die dritte Variante ist das Internet- oder Online-Banking vom heimischen Computer und/ oder per Smartphone.

    Was empfehlen Verbraucherschützer?
    Millionen deutsche Bankkunden betreiben bereits Online-Banking. „Im Idealfall benutzt man dabei zu Hause einen Tan-Generator“, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei diesem Verfahhren, das viele Banken anbieten, nutzt man ein elektronisches Zusatzgeräte zum Laptop. In das Lesegerät steckt man die eigene Bankkarte, worauf die Transaktionsnummer erzeugt wird. Der Tan-Generator informiert auch über Ziel und Zweck der Überweisung. Die Hürden für Betrüger sind dabei hoch. Daneben exisiert noch die auslaufende Variante des Brief-Tan-Verfahrens. Die Transaktionsnummern kommen dabei per Post von der Bank. Verbraucherschützer warnen davor, weil die Briefe einfach geklaut werden können.

    Wie sollten sich Bankkunden verhalten?
    Überprüfen Sie regelmäßig und in kurzen Abständen Ihre Kontoauszüge. Wenn es merkwürdige Überweisungen gibt, an die Sie sich nicht erinnern können, sollten Sie diesen nachgehen. Falls sich die fragliche Überweisung nicht erklären lässt, setzen Sie sich schnell mit Ihrer Bank in Verbindung. Lassen Sie das Konto sperren, bevor die Betrüger es leerräumen. Und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.

    Wer haftet für die finanziellen Schäden?
    Nach Information der Verbraucherzentrale NRW gilt der Grundsatz: Haben Bankkunden keinen Auftrag für eine Überweisung erteilt, muss das jeweilige Institut für die Schäden durch illegale Abbuchungen haften. Jedoch gilt die Einschränkung, dass die Kunden nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Sie dürfen beispielsweise keinem Fremden leichtfertig Zugang zu ihren Kontodaten ermöglichen. Wird dies in einem Rechtsstreit nachgewiesen, müssen die Betroffene ebentuell selbst für den Schaden aufkommen. In der Regel sind die Banken allerdings kulant und erstatten illegal abhanden gekommenes Geld.

    Was muss ich für die Sicherheit meiner Bankdaten tun?
    Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband rät beispielsweise dazu, das Betriebssystem und den Virenschutz des heimischen Computers aktuell zu halten. Damit kann man Sicherheitslücken vorbeugen. Wichtig ist auch, für den Zugang zum Online-Banking ein kompliziertes Passwort zu wählen und es nach einiger Zeit zu wechseln. Grundsätzlich sollte man sehr vorsichtig dabei sein, Anhänge von E-Mails zu öffnen oder Links anzuklicken, die man im eigenen elektronischen Postfach findet. Mit solchen Programmen versuchen Betrüger häufig, an die Zugangsdaten für Konten heranzukommen. Ferner ist es ratsam, die Zugangsangaben und Passwörter für das Online-Banking nicht auf dem Computer zu speichern. Hier kann ein gutes altes Notizbuch helfen, das zu Hause verwahrt wird.

  • Greenpeace und das Kohle-Paradoxon

    Die Umweltorganisation will angeblich die ostdeutschen Braunkohle-Kraftwerke kaufen. Die wirkliche Botschaft lautet aber: Auch in Ostdeutschland ist eine staatlich finanzierte Stiftung für die Abwicklung nötig.

    Die Umweltschutz-Organisation Greenpeace hat oft Mut bewiesen. In kleinen Schlauchbooten kurvten die Öko-Kämpfer vor riesigen Fischtrawlern herum, um den Walfang zu erschweren. Waghalsig seilten sie sich von Schornsteinen ab und protestierten gegen die Luftverschmutzung. Jetzt aber gehen sie ein noch höheres Risiko ein. Sie sind bereit, die Erdatmosphäre erst zu schädigen, um sie später schützen zu können.

    Greenpeace Nordic, der schwedische Zweig der Umweltorganisation, bietet dem staatlichen schwedischen Energiekonzern Vattenfall an, ihm das deutsche Geschäft mit der klimaschädlichen Braunkohle abzunehmen. Eine durch die Umweltorganisation gegründete Stiftung soll die Braunkohle-Tagebaue in Ostdeutschland und die entsprechenden Kohlekraftwerke, beispielsweise Jänschwalde und Schwarze Pumpe, übertragen bekommen.

    Weil die Tage der Braunkohle-Ökonomie wegen der globalen Bemühungen um den Klimaschutz allerdings gezählt seien, hätten die Vattenfall-Anlagen kaum noch betriebswirtschaftlichen Wert, hat Greenpeace sich von Experten ausrechnen lassen. Für die Übernahme will die Organisation folglich kein Geld an Vattenfall zahlen, sondern stattdessen rund zwei Milliarden Euro von dem Konzern erhalten. Schließlich müsse man die Tagebaue und Kraftwerke ja irgendwann stilllegen, und das koste hohe Summen für Renaturierung und Sozialpläne zugunsten der Beschäftigten. Um die Stilllegung mitzufinanzieren, soll die Stiftung bis etwa 2030 noch selbst Braunkohlestrom produzieren und verkaufen.

    Greenpeace behauptet, dieser Vorschlag sei ernst gemeint. Allerdings wird er nicht funktionieren. Erstens weil die Umweltorganisation den Imageschaden nicht verkraften würde, den 15 Jahre Luftverpestung unter eigener Verantwortung mit sich brächten. Und zweitens spricht Vattenfall als gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen mit den Käufern, die ihm Geld für seine ostdeutschen Anlagen bieten – und nicht welches haben wollen. Zwei Energiekonzerne aus dem Nachbarland Tschechien haben bereits Interesse bekundet. Diese rechnen damit, dass sie noch jahrelang Gewinne mit der Verstromung von Braunkohle erwirtschaften und ihre Investition auf diese Art refinanzieren können. Vermutlich spielt bei der Rechnung auch eine Rolle, dass die Investoren hoffen, die finalen Abwicklungskosten später nicht selbst zu tragen, sondern diese auf den Staat abzuschieben.

    Was aber kann dann der Sinn des Vorschlags der Umweltschützer sein? Sie wollen eine politische Lösung für die Abwicklung der Braunkohle anregen. In Westdeutschland hat man diese bereits organisiert: Dort beerdigt die RAG-Stiftung den Steinkohlebergbau im Ruhrgebiet und Saarland mit staatlicher Finanzierung. Ein ähnliches Modell in Kooperation der Länder Brandenburg und Sachsen, dem Bund, sowie dem Konzern Vattenfall muss auch für Ostdeutschland entwickelt werden.

  • Keine Langzeitlösung

    Grenzkontrollen an der türkisch-griechischen Grenze sollen den Flüchtlingsstrom bremsen. Doch Zäune werden die verzweifelten Menschen auf Dauer nicht aufhalten.

    Ohne die Türkei wird Europa die Flüchtlingskrise mittelfristig nicht in den Griff bekommen. Die meisten Flüchtlinge, die sich entscheiden, den langen Weg nach Europa- und Deutschland zu nehmen, kommen über die Türkei. Bei ihrem Besuch in Istanbul am Sonntag wollte Bundeskanzlerin Angela Merkel den türkischen Staatschef Recep Erdogan deshalb dazu bringen, Flüchtlinge an der griechisch-türkischen Grenze aufzuhalten und in die Türkei zurückzuschicken. Langfristig ist das aber sicher keine Lösung der Flüchtlingskrise.
    Die Grenzen dicht machen „wird nicht klappen“, wie die Bundeskanzlerin selbst sagte. Hohe Zäune und verstärkter Grenzschutz der griechischen Küste halten Flüchtlinge nicht auf. Eher treiben sie die Menschen zu verzweifelten Aktionen, zwingen sie dazu, ihr Leben zu riskieren, um den sicheren Hafen Europa zu erreichen. Denn die Flüchtlinge haben in der Türkei keine Perspektive. Sie erhalten keinen Flüchtlingsstatus, dürfen nicht arbeiten und haben nur eingeschränkten Zugang zum Schul- und Gesundheitssystem. Die Türkei ist eine Notunterkunft für zweieinhalb Millionen Flüchtlinge.
    Lange Zeit ging das gut. Syrische Flüchtlinge haben darauf gehofft, dass der Krieg – und damit ihre Flucht – nicht ewig dauern werden. Für einen begrenzten Zeitraum mag der Gaststatus, den die Türkei den Flüchtlingen gibt, ertragbar sein. Doch ein Ende des Konflikts ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Er eskaliert weiter. Der Islamische Staat hat das Machtvakuum in Syrien gnadenlos ausgenutzt, die Regionalmächte streiten um die Vorherrschaft im Nahen Osten. Außerdem sind sowohl Russland als auch die USA tief in den Konflikt verstrickt. Der Krieg wird wohl noch eine ganze Weile andauern.
    Deshalb muss sich die Bundesregierung langfristig stärker dafür einsetzen, wieder Sicherheit und Ordnung im Mittleren Osten zu schaffen. Nur wenn der Krieg beendet ist und keine Bomben mehr fallen, kann die syrische Bevölkerung in ihr Land zurückkehren. Bis dahin muss die Türkei dafür sorgen, dass die Flüchtlinge auch angemessen untergebracht und versorgt werden. Ankara muss endlich eingestehen, dass die Flüchtenden nicht nur ein paar Monate bleiben und ihnen eine entsprechende Perspektive für ihren Aufenthalt geben. Sonst werden immer mehr Menschen in der Türkei ihre Zelte abreißen und sich auf den Weg nach Europa machen – mit oder ohne Grenzkontrollen.

  • Drei Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

    Am Freitag stimmte der Bundestag über den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ab. Was das Gesetz bedeutet und warum es Bedenken gibt

    Was ist Vorratsdatenspeicherung?
    Der Gesetzesentwurf, der an diesem Freitag im Bundestag beschlossen wurde, verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten für zehn Wochen zu speichern. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. Auch Standortdaten von Handys werden erfasst. Inhalte von Telefonaten sollen laut dem Gesetzesentwurf aber nicht gespeichert werden. Bei SMS-Nachrichten gibt es allerdings Probleme. Es sei bislang „technisch unmöglich“ die Verbindungsdaten von den Inhalten zu trennen, erklärte das Telekommunikationsunternehmen Telefónica.

    Was soll die Vorratsdatenspeicherung bringen?
    Mithilfe der gespeicherten Daten lassen sich Profile der Nutzer anlegen. Bewegungsabläufe können genauso nachvollzogen werden wie die privaten Verhältnisse zwischen Nutzern. Welche Kontakte werden besonders intensiv gepflegt, wer trifft sich mit wem? Bundesregierung, Ermittlungsbehörden und Polizei versprechen sich von der Vorratsdatenspeicherung bessere Chancen bei der Verbrechensbekämpfung. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte, das Gesetz sorge für „mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger“ und schützte ihre Freiheit.

    Warum gibt es Bedenken?
    Kritiker sehen in dem Gesetzesentwurf eine Neuauflage des 2007 beschlossenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt und außer Kraft gesetzt. Nun wird befürchtet, dass auch der neue Entwurf in Konflikt mit dem Grundgesetz steht. Viele Bürger haben Angst, ihre Privatsphäre könnte durch die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt und verletzt werden. Der Verein Digitalcourage e.V. plant bereits eine Verfassungsbeschwerde. Auch die Frage, wie sicher die Daten bei den Telekommunikationsunternehmen sind, steht im Raum. Erst Anfang Oktober hatten unbekannte Hacker sensible Daten von über 15 Millionen Kunden der Telekom-Tochter T-Mobile in den USA gestohlen.

  • Kosten für Ökostrom steigen – aber nur leicht

    6,35 Cent pro Kilowattstunde verbrauchten Stroms müssen Privathaushalte und Firmen 2016 zahlen – statt gegenwärtig 6,17 Cent. Insgesamt könnten die Elektrizitätspreise aber für viele Kunden stabil bleiben

    Die Kosten der Energiewende, die die Verbraucher tragen, werden 2016 leicht steigen. Pro Kilowattstunde verbrauchten Stroms müssen die Privathaushalte und die meisten Firmen dann 6,35 Cent zahlen. Aktuell liegt der Wert bei 6,17 Cent. Das gaben die vier Betreiberfirmen des Höchstspannungsnetzes, Tennet, Amprion, 50Hertz und Transnet BW am Donnerstag bekannt.

    Für einen sparsamen Privathaushalt, der 2.000 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr verbraucht, steigen die Öko-Kosten damit um 30 Cent pro Monat oder 3,60 Euro im Jahr. Durchschnittliche Haushalte, die 3.500 kWh konsumieren, müssen 2016 monatlich rund 53 Cent mehr (6,30 Euro jährlich) entrichten.

    Mit der auf dem Gesetz für die erneuerbaren Energien (EEG) basierenden Umlage tragen die Verbraucher einen Teil der Produktionskosten von Ökostrom in Wind-, Sonnen- und Biomasse-Kraftwerken. Die Umlage bildet einen Bestandteil des gesamten Strompreises, der nach Zahlen des Verbraucherportals Verivox gegenwärtig bei durchschnittlich 28 Cent pro kWh liegt. Wie sich der komplette Strompreis im kommenden Jahr entwickelt, ist derzeit noch nicht abzusehen.

    Patrick Graichen, Chef des Thinktank Agora Energiewende in Berlin, sagte: „Wenn die Stromversorger ehrlich kalkulieren, können sie die Preise für die Stromkunden stabil halten.“ Verivox-Sprecher Florian Krüger war dagegen etwas skeptischer. Er hielt „regional unterschiedliche Entwicklungen“ für möglich. In manchen Gebieten Deutschlands könnten die Verbraucherpreise für elektrische Energie unverändert bleiben oder sinken, in anderen jedoch steigen.

    Das hängt unter anderem mit den unterschiedlichen Kosten der regionalen Stromnetze zusammen. Dieser Posten macht etwa ein Viertel des Endpreises aus. Er steigt, wenn Netzbetreiber hohe Investitionen für neue Leitungen tätigen müssen. Krüger rechnete damit, dass das 2016 in einigen Regionen der Fall sein wird.

    In die entgegengesetzte Richtung wirken die seit Jahren sinkenden Großhandelspreise für Strom. Alleine von September 2014 bis September 2015 haben die Börsenpreise um sieben Prozent nachgegeben. Hier spiegeln sich die günstigen Produktionskosten für Elektrizität in Kraftwerken. Der Preis für Kohle auf dem Weltmarkt ist niedrig, ebenso der für Emissionszertifikate, die die Stromproduzenten kaufen müssen. Preissenkend wirkt sich auch das steigende Angebot von Ökostrom vor allem aus Wind- und Sonnenanlagen aus.

    Wie die verschiedenen Faktoren in den Strompreis eingehen, hängt von der Kalkulation der regionalen Stromanbieter ab. Manche geben die sinkenden Börsenpreise an ihre Kunden weiter, andere tun es nicht. Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, die Tarife der Energieanbieter genau miteinander zu vergleichen und möglicherweise zu einem günstigeren Unternehmen zu wechseln.

    Im Jahr 2015 ist der durchschnittliche Strompreis in Deutschland leicht gesunken. Verantwortlich dafür war neben den niedrigeren Produktionskosten für Energie ein leichter Rückgang bei der EEG-Umlage im Vergleich zu 2014. In den Jahren zuvor wuchsen die Öko-Kosten jedoch erheblich, alleine um etwa ein Cent von 2013 auf 2014. Wegen der zunehmenden Kritik entschloss sich die Bundesregierung damals zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. So wurden Fördersätze für Öko-Kraftwerke gekürzt und Maximalmengen für regenerativen Strom eingeführt. Dass die EEG-Umlage trotz des weiteren Zubaus von Windrotoren und Solarparks nun nicht mehr stark steigt, gilt der Bundesregierung als Erfolg der Reform.

    Die grüne Energie-Expertin Julia Verlinden betonte dagegen, dass „der Anstieg der EEG-Umlage vermeidbar gewesen wäre“. Kritik äußerten auch Wirtschaftsverbände wie der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie, der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband der Deutschen Industrie. Dessen Präsident Ulrich Grillo sagte: „Die hohe Belastung des Produktionsfaktors Strom gefährdet unsere Industrien.“ Die Großverbraucher unter den Produktionsunternehmen sind von der EEG-Umlage allerdings weitgehend befreit. Und viele Firmen profitieren von sinkenden Industriestromtarifen.

    In den kommenden Jahren wird es wohl zu weiteren Anstiegen der Umlage kommen. Bis 2023 könnten die Ökostrom-Kosten insgesamt nochmal um ein bis zwei Cent wachsen, schätzt Agora Energiewende. Dann lägen sie bei gut 8 Cent pro Kilowattstunde. Ein Grund dafür sind die hohen Investitionen in die Windkraftanlagen auf Nord- und Ostsee.

    „Dann aber ist der Scheitelpunkt überschritten“, sagte Agora-Chef Graichen. Zwischen 2023 und 2035 würden die Ökostrom-Kosten kontinuierlich sinken. Inflationsbereinigt sollen sie um zwei bis vier Cent abnehmen. „Unter dem Strich sollte elektrische Energie – bei einem Ökostrom-Anteil von dann 60 Prozent – für die Privatkunden im Jahr 2035 nicht mehr kosten als heute – es könnte auch billiger werden“, erklärte Graichen. Die günstige Entwicklung ab 2023 kommt daher, dass die alten, teuren Sonnen- und Windkraftwerke, mit der die Energiewende in Deutschland startete, aus der Förderung herausfallen. Die neuen Anlagen arbeiten wesentlich kostengünstiger und nehmen deshalb geringere Mittel aus der EEG-Umlage in Anspruch.

  • Bundesamt ruft 2,4 Millionen VW in die Werkstätten

    Auf eine freiwillige Korrektur der Abgastechnik durch VW will sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht verlassen. Alle betroffenen Fahrzeuge müssen zurückgerufen werden. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

    Warum greift die Behörde jetzt durch?
    Volkswagen hat dem Amt vor einer Woche Vorschläge unterbreitet, wie das Unternehmen für die Einhaltung der Abgaswerte bei seinen Dieselmodellen vorgehen will. Der VW-Plan sah einen freiwilligen Austausch der manipulierten Software sowie die technische Nachrüstung bei manchen Modellen vor. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) besteht aber darauf, dass alle Fahrzeuge die gesetzlichen Normen einhalten und ordnete daher die Rückrufpflicht an. Es sei kein Anzeichen für ein Misstrauen, betont Verkehrsminister Alexander Dobrindt, "die Zusammenarbeit mit VW ist weiterhin ausgesprochen konstruktiv".
    Müssen die Besitzer der betroffenen Modelle selbst aktiv werden?
    Die VW-Kunden müssen sich erst einmal um nichts kümmern. Sie werden erst im kommenden Jahr von Volkswagen angeschrieben. Alles weitere hängt von einer Reihe noch ungeklärter Details der Rückrufaktion ab. Wie lange der Austausch der Software dauern und wann die gegebenenfalls notwendige Nachrüstung abgeschlossen sein wird, ist noch völlig offen.
    Was geschieht mit den Fahrzeugen in der Werkstatt?
    Der Autokonzern arbeitet noch an den Plänen für die Nachrüstung der rund 2,4 Millionen Fahrzeuge seiner Marken. Es gibt für die Motoren verschiedene Lösungsansätze. Bei den 2,0-Dieseln muss nach Erkenntnissen des KBA nur eine neue Software installiert werden. Dies reiche zur Erfüllung der Abgasnorm, sagte Dobrindt, der allerdings auch keine Erklärung dafür geben kann, warum VW diese nicht schon immer verwendet hat. Bei den Fahrzeugen mit einem 1,6-Liter-Diesel
    ist es damit nicht getan. Hier müssen zusätzliche Teile eingebaut werden, um die Abgase entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu reinigen. Was mit den 1,2-Liter-Maschinen geschehen soll, hat VW noch nicht bekannt gegeben.
    Was kostet die Rückrufaktion und wer bezahlt sie?
    Die Gesamtkosten lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. Sie hängen vom Aufwand der Nachrüstung ab. Die Installation einer neuen Software ist vergleichsweise kostengünstig. Teile auszuwechseln wird teurer, allein schon, weil die Fachkräfte länger dafür brauchen. Auch steht noch nicht fest, welche Betriebe mit der Ausführung betraut werden. Die Kosten übernimmt Volkswagen. So hat es das Unternehmen zumindest angekündigt.
    Darf das Auto bis zur Nachrüstung wie üblich genutzt werden?
    Es sind keine Einschränkungen beim Betrieb vorgesehen. Verkehrsminister Dobrindt verweist darauf, dass die Fahrzeuge verkehrssicher sind.
    Bekomme ich während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug?
    Darüber ist derzeit noch nichts bekannt, da die Einzelheiten der Rückrufaktion noch nicht feststehen.
    Kann ich meine Grüne Plakette verlieren?
    Derzeit besteht diese Gefahr nicht. Undenkbar ist dies aber auch nicht, wenn sich herausstellt, dass die manipulierten Motoren weitaus mehr Abgase emittieren als in den Umweltzonen erlaubt ist. Das KBA geht davon jedoch nicht aus.
    Droht Autobesitzern einen Steuernachzahlung oder müssen sie die eventuell eingestrichene Abwrackprämie zurückgegen?
    Beides ist nach derzeitigen Äußerungen der Bundesregierung nicht geplant. Wenn es Sanktionen für die Manipulation der Abgaswerte gibt, werden sie allein den Hersteller treffen.
    Wie stelle ich fest, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
    Im Internet können sich VW Kunden auf der Internetseite info.volkswagen.de darüber informieren, ob ihr Modell zu denen gehört, deren Software manipuliert wurde und die deshalb von der Rückrufaktion betroffen sind. Dazu muss nur die Fahrzeug-Identifizierungsnummer eingegeben werden, die sich im Service-Handbuch sowie im unteren Bereich der Windschutzscheibe findet. Ähnliche Seiten haben die Konzern-Marken Seat, Skoda und Audi eingerichtet.
    Von welchen Modellen und Baujahren ist die Rede?
    Es geht um Drei- und Vierzylinder Turbodiesel mit Direkteinspritzung aus den Jahren 2008 bis 2014 und der Norm Euro 5. Betroffen sind verschiedene Modelle der gesamten Markenfamilie, als auch von Audi, Seat und Skoda.
    Muss ich auf den Rückruf reagieren?
    Das KBA hat eine Nachrüstungspflicht angeordnet. Das bedeutet, dass jeder Halter eines betroffenen Modells dem Ruf in die Werkstatt Folge leisten muss. Es ist auch im Eigeninteresse der Eigentümer. Denn der Wiederverkaufswert nicht nachgerüsteter Fahrzeuge dürfte stark sinken.

    Könnte anderen Herstellern eine ähnliche Rückrufaktion auferlegt werden?

    Es könnte bald weitere Paukenschläge in der Branche geben. Denn das Kraftfahrt-Bundesamt schickt derzeit die Dieselmodelle von VW und auch den anderen Herstellern auf den Prüfstand, um die tatsächlichen Abgaswerte zu ermitteln. Dabei misst die Behörde die Emissionen diesmal nicht nur im Labor, sondern auch unter realistischen Bedingungen im Straßenverkehr. Wann die Ergebnisse vorliegen und bekannt gegeben werden, ist nach Angaben Dobrindts derzeit noch offen. Die Prüfungen würden noch eine Weile dauern, sagt der Minister. Die Ergebnisse will die Bundesregierung aber veröffentlichen.

    Steht die Dieseltechnik nun vor dem Aus?
    Der Skandal wird aus verschiedenen Gründen nichts am Einsatz von Dieselmotoren ändern, auch wenn die Technologie gerade einen Vertrauensverlust erfährt. Wirtschaftlich sind Diesel aus deutscher Sicht höchst interessant, weil die heimischen Autohersteller technologisch führend sind und nach Angaben von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel 70.000 Arbeitsplätze damit verbunden sind. Auch ökologisch schneiden Dieselfahrzeuge gar nicht schlecht ab, weil diese Motoren effizienter betrieben werden, daher weniger verbrauchen und CO2 ausstoßen. Solange die Elektromobile nicht in nennenswerter Zahl auf die Straße kommen, wird Diesel unverzichtbar bleiben. Allerdings könnte es auch zu Einschränkungen bei der Nutzung kommen, weil die Luftbelastung in den Ballungsgebieten vielfach zu hoch ist.

  • Hendricks: Agrarsubventionen abschaffen

    Umweltministerin Hendricks fordert eine Neuausrichtung der milliardenschweren EU-Agrarsubventionen. Stattdessen schlägt sie Zahlungen für umweltfreundliche Betriebe vor.

    Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will „den Schutz von Natur und Landschaft wieder nach vorne bringen“. Dabei sei der Handlungsbedarf in der Landwirtschaft „am größten“, so Hendricks. Am Mittwoch hat die Umweltministerin in Berlin die „Naturschutz-Offensive 2020“ präsentiert. Sie forderte, die Höhe der europäischen Agrarsubventionen künftig nicht mehr an der Fläche von Betrieben festzumachen.
    Das Umweltministerium sieht schon lange die Artenvielfalt und Landschaftsqualität in Deutschland gefährdet. Die Bundesregierung hat deshalb 2007 die Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) beschlossen. Sie sollte für die „Erhaltung, Entwicklung und Verbesserung der biologischen Vielfalt“ sorgen. 2014 wurde ein Bericht zum aktuellen Stand der Entwicklung erstellt. In vielen Bereichen sei man momentan „weit oder sehr weit vom Zielbereich entfernt“. Deshalb seien „erhebliche zusätzliche Anstrengungen“ nötig.
    Hendricks will die herkömmliche Landwirtschaft daher stärker in den Umweltschutz einbeziehen. Sie forderte, die milliardenschweren Agrarsubventionen aus Brüssel neu auszurichten. Landwirte erhalten pro Hektar und Jahr etwa 320 Euro von der Europäischen Union. Im Gegenzug müssen die geförderten Betriebe einige Umweltauflagen einhalten. Die seien jedoch weiterhin gering.
    Das will die Ministerin ändern. Bauern sollen etwa verpflichtet sein, größere Teile ihrer Äcker als ökologische Vorrangflächen reservieren. Wenn die Agrarfinanzierung der EU 2020 neu verhandelt wird, will die Ministerin eine grundlegende Änderung durchsetzen. Hendricks forderte, die Subventionen künftig „an den Leistungen der Landwirte für den Naturschutz“ zu berechnen. Sie wolle so die biologische Vielfalt „weltweit fördern“.
    Das vorgestellte Aktionsprogramm enthält neben der Landwirtschaft noch neun weitere Handlungsfelder. So spricht sich die „Naturschutz-Offensive 2020“ beispielsweise auch für nachhaltigen Fischfang und den verstärkten Schutz der öffentlichen Wälder aus.
    Alles in allem wolle sie „mehr Wildnis“ schaffen, sagte Hendricks. Falls „unsere biologische Vielfalt nicht erhalten bleibt“, so die Ministerin, dann „sägen wir den Ast ab, auf dem wir sitzen“.

  • Auch Atom-Eltern haften für ihre Kinder

    Die Bundesregierung will sicherstellen, dass die Betreiber den Abbau ihrer Kernkraftwerke und die Endlagerung selbst bezahlen. Geht etwas schief, müssten aber doch die Steuerzahler einspringen

    Die vier deutschen Atomkonzerne – und nicht die Steuerzahler – sollen den Abbau der Kernkraftwerke und die Endlagerung des strahlenden Mülls bezahlen. Das will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz sicherstellen. Diese Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Warum regelt die Regierung die Atom-Haftung?
    Bereits heute sind die Unternehmen E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW verpflichtet, Kapital anzusparen. Nicht der Staat oder die Steuerzahler sollen die gigantischen Kosten tragen, sondern die Firmen selbst. Allerdings stecken die Konzerne wegen der Energiewende in finanziellen Schwierigkeiten. E.ON hat bereits beschlossen, perspektivlose Geschäftsfelder wie die Kohlekraftwerke in ein Tochterunternehmen auszulagern. Deshalb befürchtet die Regierung, die Atomkonzerne könnten sich aus ihren Haftungsverpflichtungen davonstehlen. Dem will sie vorbeugen.

    Was steht im Gesetz?
    Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat es so formuliert: „Eltern haften für ihre Kinder“. Die vier Atomkonzerne dürfen sich also ihrer Verantwortung für die Kernkraftwerke nicht entledigen. Selbst, wenn sie diese verkaufen, müssen sie die Kosten für den Abbau und die Endlagerung weiter tragen. Diese Regelung sei wirksam bis weit nach 2050, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Haftung soll erst enden, wenn das Endlager für hochradioaktiven Müll, das es heute noch nicht gibt, gefüllt und verschlossen ist.

    Haben die Firmen das nötige Geld?
    Die Wirtschaftsprüfergesellschaft Warth & Klein Grant Thornton sagt „Ja“. Sie hat die Finanzen der Atomkonzerne im Auftrag von Wirtschaftsminister Gabriel untersucht. Rund 38 Milliarden Euro hätten die vier Firmen bislang beiseite gelegt. Die Verzinsung einkalkuliert, reiche das, um Kosten von etwa 48 Milliarden Euro zu bezahlen.

    Kann es teurer werden?
    Ja. Das Wirtschaftsministerium schreibt selbst: „Diese Prognosen unterliegen naturgemäß großen Unsicherheiten.“ Beispielsweise weiß heute niemand, wie viele Milliarden Euro die Suche nach dem Endlager und seine Errichtung kosten. Die späteren Aufwendungen könnten „deutlich höher ausfallen“ als die Rückstellungen der Unternehmen, warnt etwa Thorben Becker vom Umweltverband BUND. Und Bärbel Höhn, die Vizechefin der Grünen im Bundestag, sagt: „Der Entwurf von Minister Gabriel löst nicht das Grundproblem, dass die Mutterkonzerne pleitegehen können.“ In beiden Fällen wären doch der Staat und die Steuerzahler gefragt. Ob es dazu kommt, wird man vermutlich erst in einigen Jahrzehnten wissen.

    Gäbe es eine Alternative zur aktuellen Haftungslösung?
    Unter anderem der BUND und die Grünen verlangen von der Regierung, sie solle einen Fonds einrichten. In diesen müssten die Atomkonzerne in den kommenden Jahren nach und nach Milliardensummen einzahlen. Dadurch lasse sich sicherstellen, dass mindestens ein Teil des Geldes vorhanden sei, wenn es gebraucht werde. Diese Variante wird vermutlich in den Diskussionen der Kommission eine Rolle spielen, die Gabriel mittels des Gesetzes ebenfalls etabliert. Experten unter der Leitung von Ole von Beust (CDU), Matthias Platzeck (SPD) und Jürgen Trittin (Grüne) sollen die Atomfinanzierung weiter ausbuchstabieren.

  • Hendricks fordert von Kommunen notfalls Fahrverbote

    Industrie soll bessere Abgaskontrollen selbst bezahlen. Koalition bei Förderung der E-Mobile uneinig.

    Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will die Luftbelastung in den Ballungsgebieten deutlich vermindern und damit die europäischen Vorgaben erreichen. "Andernfalls drohen hohe Strafzahlungen", warnt die Politikerin in einem neun Punkte umfassenden Katalog für eine bessere Luft in den Städten. Sie hoffe, dass die Maßnahmen gegen die Belastung mit Stickstoffdioxid ausreichen. "Sollte dies nicht gelingen, werden die Kommunen auch Fahrbeschränkungen in Betracht ziehen müssen", heißt es weiter. Deutschland drohen hohe Strafzahlungen an die EU, weil die Luftbelastung bisher nicht ausreichend verringert wurde.

    Bereits heute können Kommunen Umweltzonen einrichten, wenn sie die Feinstaubbelastung begrenzen wollen. 80 Städte haben solche Zonen eingerichtet, in denen keine Dreckschleudern mehr unterwegs sein dürfen. Hendricks bietet den Ländern Gespräche über eine Änderung der Bundesimmisionsschutzverordnung an, damit auch eine hohe Stickstoffdioxidbelastung zu Fahrverboten führen kann.

    Die 2,4 Millionen Besitzer von manipulierten Dieselmodell von VW müssen den Verlust der grünen Plakette für Fahrten in der Innenstadt wohl nicht befürchten. Denn so streng sind die Regelungen nicht. Sogar mit Katalysatoren nachgerüstete EURO-3 Modelle dürfen die Umweltzonen befahren. Festlegen will sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwar nicht. Doch dürften die manipulierten Volkswagen diese Norm schaffen.

    Das Amt untersucht derzeit die von VW eingereichten Unterlagen zur Lösung des Problems. Bei einem Teil der Fahrzeuge reicht demnach eine neue Software aus. Bei anderen müssen auch Teile ausgetauscht werden. Damit soll es erst 2016 losgehen. Ob der Plan aufgehen kann, wird vom KBA geprüft. Diese Analyse laufe derzeit, sagt Sprecher Stephan Immen.

    Unabhängig davon will Hendricks europaweit realitätsnahe Abgasmessungen bei Autos. Bislang wurden die Modelle im Labor getestet. In der Praxis liegen die Verbrauchswerte seit vielen Jahren deutlich über den Ergebnissen unter idealen Bedingungen. Die Grundsatzentscheidung für das Messsverfahren "Real Driving Emissions" (RDE) ist gefallen. Die dazugehörigen Grenzwerte müssen allerdings noch festgelegt worden. Hier drängt die Automobilindustrie auf einen gehörigen Spielraum. Die EU-Kommission will dagegen vergleichsweise strenge Normen durchsetzen, die in den kommenden Jahren noch verschärft werden sollen. "Die Industrie muss lernen", schreibt Hendricks. Auf Dauer könne sich keine Branche den Notwendigkeiten des Umweltschutzes entziehen.

    Über realistische Messwerte hinaus fordert Hendricks unabhängige Kontrollen bei den Fahrzeugen. Die Überprüfung will die Ministerin Behörden übergeben. "Die Kosten für das Kontrollsystem müssen von den Herstellern getragen werden", erläutert Hendricks. Am Dieselmotor als Antrieb will die Umweltministerin festhalten. Die Technologie sei effizienter als der Ottomotor. Eine Zukunft habe der Diesel aber nur, wenn die Industrie ihn "wirklich sauber" bekomme.

    Elektroautos als Alternative zum Verbrennungsmotor hält die Ministerin für einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftqualität in den Städten. "Allerdings sind die Kosten für diese Fahrzeuge noch zu hoch", kritisiert Hendricks. Daher bleibt die Marktentwicklung noch hinter den Erwartungen zurück. Ursprünglich sollten bis zum Ende des Jahrzehnts eine Million E-Mobile auf Deutschlands Straßen rollen. Momentan sind nur wenige Tausend im Einsatz.

    Die SPD-Politikerin bringt deshalb einen Kaufzuschuss ins Gespräch, der zusammen mit steuerlichen Vorteilen und der Einführung einer Quote für E-Fahrzeuge der Branche zu Schub verhelfen könnte. Damit steht die Ministerin in der Koalition noch weitgehend allein. In der Arbeitsgruppe, die über die Förderung der Elektromobilität berät und bis Jahresende ein Konzept erarbeiten will, seien Kaufprämien bisher kein Thema gewesen, heißt es aus Regierungskreisen.

  • Pragmatisch und in Aufbruchstimmung

    Studie bescheinigt Jugendlichen wachsendes politisches und gesellschaftliches Interesse. In den unteren sozialen Schichten kommt die Zuversicht aber nicht an. Mehr Angst vor Ausländerfeindlichkeit als vor Zuwanderung.

    In Deutschland wächst wieder eine politisch engagierte Generation heran. "Wir reden von einer pragmatischen Generation im Aufbruch", sagt der Bielefelder Forscher Mathias Albert zu einem der zentralen Ergebnisse der Shell-Jugendstudie, die Einstellungen und Werte der unter 25-jährigen bereits seit 1953 regelmäßig erfragt. 41 Prozent der Jugendlichen bezeichnen sich als politisch aktiv. Von Parteien hält der Nachwuchs allerdings wenig. Auf der Vertrauensrangliste landen diese wie auch Banken, große Unternehmen und Kirchen auf den hinteren Rängen. "Häufige Aktivitäten sind der Boykott von Waren aus politischen Gründen und das Unterzeichnen von Petitionen", heißt es in der von Familienministerin Manuela Schwesig mit vorgestellten Studie.

    Albert stellt einen Stimmungswandel fest. Die zurückliegenden Untersuchungen 2010 und 2006 zeichneten das Bild einer eher auf das eigene Wohl bedachten Jugend. Heute blickt sie mit Sorge und Engagement auf die Entwicklungen in der Welt. So hat die Kriegsangst zum Beispiel deutlich zugenommen. 2010 fürchteten sich 44 Prozent der Befragten vor einem Krieg in Europa, in diesem Jahr sind es 62 Prozent. Viele wünschen sich eine wichtige Rolle Deutschlands bei der Vermittlung in Konflikten. Ein militärisches Eingreifen lehnen sie aber ab.

    Beim Umgang mit der Zuwanderung und mit Flüchtlingen teilt sich die Jugend des Landes in Ost und West. Fast jeder zweite Jugendliche in den neuen Ländern und Berlin wünscht sich weniger Zuwanderung. In den westlichen Bundesländern liegt dieser Anteil nur bei 35 Prozent. Der Trend geht jedoch in beiden Landesteilen hin zu einer offeneren Gesellschaft. 2006 plädierten noch 58 Prozent der Befragten für weniger Zuwanderung, heute sind es 37 Prozent. Einig sind sich Ost und West auch bei der Einschätzung von Ausländerfeindlichkeit. Fast jeder zweitet fürchtet sich davor. "Mich überrascht der Unterschied zwischen Ost und West nicht", sagt Schwesig, "weil er sich durch alle Generationen zieht."

    Auf dem Rückzug sind auch manche materielle Werte. "Die persönliche Erfüllung ist wichtiger als die berufliche", erläutert Albert. Karrierechancen und ein hohes Einkommen rangieren bei den Erwartungen an das Berufsleben weit hinter der Hoffnung auf einen sicheren Arbeitsplatz, der Verwirklichung eigener Ideen und genügend Freizeit. Sehr hoch ist umgekehrt der Stellenwert der Familie, von Freunden und Partnerschaften. Für fast alle Jugendlichen sind dies die wichtigsten Werte. Der Kinderwunsch ist dagegen leicht rückläufig. Dies führt Albert unter anderem auf die Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Beruf und Erziehung zurück. Doch auch ein Leben als Single wird für viele attraktiver. 40 Prozent der jungen Männern kann sich ein glückliches Leben ohne Kinder vorstellen. Vor fünf Jahren waren es noch 35 Prozent. Bei den Frauen teilen nur 31 Prozent diese Auffassung, weniger als vor fünf Jahren.

    "Sie sind verwurzelt, schätzen aber Handlungsfähigkeit", fasst Albert das Bild der Generation zusammen. 61 Prozent der Jugendlichen blicken optimistisch in ihre persönliche Zukunft, mehr als in den vorangegangenen Umfragen. Die Zuversicht hängt jedoch eng mit der sozialen Herkunft zusammen. Junge Menschen aus den unteren sozialen Schichten erwarten weitaus seltener eine positive Entwicklung ihres Lebens. Laut Albers ist der armutsbedingte Pessimismus seit längerer Zeit schon auf einem stabilen Niveau. Nur jeder fünfte dieser Gruppe ist rundweg guter Dinge in Hinblick auf seine Zukunft. "Wir müssen auf die schauen, die sich abghängt fühlen", fordert Schwesig.

  • Müllers Mission

    Bessere Arbeitsbedingungen in den globalen Textilfabriken will Entwicklungsminister Müller durchsetzen. Ein Jahr nach der Gründung seines Textilbündnisses sucht er in Bangladesch nach Fortschritten

    Die Beschäftigten dieser Textilfabrik in Bangladesch haben es deutlich besser als in anderen Firmen. Hier bei Dulal Brothers am nördlichen Rand der Hauptstadt Dhaka hängen keine lauten Ventilatoren an den Decken. Die Klimaanlagen sind stattdessen in den Fenstern angebracht. Und auch die mehreren hundert Nähmaschinen in der Halle rattern nicht so ohrenbetäubend wie in anderen Fabriken.

    Ihren Beschäftigten bietet die Firma zwischen Reisfeldern und Bananenwäldchen noch weitere Vorteile. Es gibt einen Laden, in dem die Arbeitskräfte Lebensmittel verbilligt einkaufen können. Eine Medizinstation gewährleistet zudem kostenlose ärztliche Versorgung.

    So fällt es Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) nicht schwer, die vier Eigentümer der Firma zu loben. Als „Leuchtturm für eine faire Globalisierung“ bezeichnet Müller das Unternehmen. Offenbar zu Recht: 15.000 Taka, etwa 170 Euro, könne eine durchschnittliche Näherin hier im Monat verdienen, erklärt ein Manager. Was für europäische Verhältnisse ein lächerlicher Lohn wäre, ist in Bangladesch ein Hauptgewinn – die Beschäftigten erhalten das Dreifache des Mindestlohns, den die Regierung als Untergrenze definiert.

    Müller ist in dieser Woche in das asiatische Land gereist, um ein Zeichen zu setzen. Vor zweieinhalb Jahren brach nicht weit entfernt von Dulal Brothers das Gebäude Rana Plaza zusammen, in dem Textilfabriken auch für deutsche Geschäfte T-Shirts, Hemden und Jeans herstellten. Über 1.100 Menschen starben damals, viele wurden schwer verletzt. Damit sich eine solche Katastrophe nicht wiederholt, hat Müller ein Textilbündnis in's Leben gerufen, an dem auch die wichtigsten deutschen Händler teilnehmen, die unter anderem Fabriken in Bangladesch beauftragen. Am 16. Oktober ist der erste Jahrestag der Gründung. Der Entwicklungsminister will deshalb nun zeigen, dass man die sozialen und ökologischen Bedingungen in den weltweiten Textilfabriken tatsächlich verbessern kann.

    Dulal Brothers war die erste Firma in Bangladesch, die dem Bündnis beigetreten ist. Ein Erfolg für Müller – ebenso wie der Beitritt von Konzernen wie H&M, Otto, C&A, sowie der großen Firmenverbände. Mit ihren Unterschriften haben sich alle verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Gebäude der Zulieferfabriken stabil gebaut sind, es Notausgänge und Feuerlöscher gibt, die Näherinnen nicht mehr als 60 Stunden pro Woche arbeiten müssen und existenzsichernde Löhne gezahlt werden. Der Nachteil der Veranstaltung: Es gibt keinen Zeitplan. Diesen haben die Unternehmen verhindert – als Bedingung für ihr Mittun. Wann die gemeinsamen Ziele also umgesetzt werden, steht in den Sternen. Und bisher ist im Bündnis nichts passiert außer bürokratischen Vorarbeiten für die eigentliche Tätigkeit.

    Firmenvertreter weisen eine solche Kritik freilich zurück. „Es ist ein großer Erfolg, dass über 100 Unternehmen dem Bündnis beigetreten sind“, sagt etwa Johannes Merck von der Otto Gruppe in Hamburg. Uwe Mazura, der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie, fügt hinzu: „Ich bin sicher, dass wir in einigen Jahren wesentliche Verbesserungen erreichen können und auch werden.“

    Während der Reise in Bangladesch ist jedoch zu merken, dass Entwicklungsminister Müller mit diesen allgemeinen Aussagen nicht ganz zufrieden ist. Er möchte mehr erreichen. Im Ausstellungsraum von Dulal Brothers betont er, dass akzeptable Arbeitsverhältnisse in der Produktion nicht möglich seien, wenn die Auftraggeber „nur einen Euro pro T-Shirt“ zahlten. Bei solchen Sätzen wirkt der Minister fast zornig. Billig-Textilien betrachtet er als Angriff auf die Menschenwürde. Er ärgert sich darüber, dass Konzerne mit Milliarden-Umsätzen ihre soziale Verantwortung missachten – und denkt darüber nach, wie die Politik sie mit Regeln wieder auf den Pfad der Tugend führen kann. Früher hat er auch mal mit einem Gesetz gedroht, gegenwärtig allerdings belässt er es bei Appellen, dass die Konzerne ihren Preisdruck auf die Zulieferer stoppen sollten. Die Einkäufer der deutschen Firmen, die Müller am Abend in Bangladesch trifft, hören so etwas aber überhaupt nicht gerne. Sie weichen aus, und Zusagen machen sie Müller schon gar nicht.

    Es ist ein dickes Brett, das der CSU-Politiker sich zu bohren vorgenommen hat. Im Frauen-Café nahe der Dulal-Textilfabrik ist es da schon leichter, Fortschritte zu demonstrieren. Als Müller und seine Begleiter eintreten, ist fröhliches Lachen zu hören. Auf Matten sitzend spielen fünf Frauen ein Brettspiel mit pädagogischem Nebeneffekt. Es geht darum, Fragen zum Arbeitsrecht richtig zu beantworten, damit die Näherinnen für Auseinandersetzungen mit ihren Vorgesetzten besser gewappnet sind. Jede richtige Antwort belohnen die Spielenden nun mit lautem Beifall. 19 solcher Frauen-Cafés haben Müllers Ministerium und die ihm unterstellte Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Bangladesch mitfinanziert – für die Arbeiterinnen und Arbeiter eine Hilfe, das durchzusetzen, was ihnen die Unternehmen nicht freiwillig zugestehen.