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  • Rote Null

    Kommentar zur Steuerschätzung von Hannes Koch

    Wenn es eines weiteren Beleges für Bundeskanzlerin Angela Merkels Aussage „Wir schaffen das“ bedarf, dann erfüllt die neue Steuerschätzung diesen Zweck. Deutschlands Staatsfinanzen sind solide, die Wirtschaftslage ist gut, die Zahl der Arbeitsplätze wächst, und auch die Steuereinnahmen werden moderat weiter steigen. Der leichte Rückgang der Erlöse im kommenden Jahr bestätigt nur diese augenblickliche Regel. Deshalb sind auch die nötigen Zusatzausgaben für die Zuwanderung ohne allzu große Probleme zu stemmen.

    Dies gilt auch unter der Annahme, dass im kommenden Jahr noch einmal mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen als 2015. Selbst für 1,2 Millionen Leute im Asylverfahren geht der Deutsche Städtetag nur von einer Finanzlücke von etwa 5,5 Milliarden Euro aus. Eine derartige Größenordnung bereitet allerdings keine Schwierigkeiten, weil die zur Verfügung stehenden Steuereinnahmen bei rund 680 Milliarden Euro liegen – Tendenz zunehmend. Angesichts dieses Volumens lässt sich der Fehlbetrag relativ einfach durch Einsparungen decken, die kaum auffallen. Die Botschaft lautet: Die Flüchtlinge nehmen niemandem etwas weg.

    Allerdings erscheint fraglich, ob CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble im kommenden Jahr alles erreichen kann, was er möchte: Milliarden für die Flüchtlinge, eine kleine Steuersenkung, zusätzliche Ausgaben für Investitionen und gleichzeitig einen ausgeglichenen Bundeshaushalt ohne neue Schulden. Nur wenn die Wirtschaft sehr gut läuft, kann diese finanzpolitische Quadratur des Kreises gelingen.

    Möglicherweise muss die Koalition aber Abstriche machen und zu einer kleinen Neuverschuldung greifen. Auf der Basis dessen, was man heute abschätzen kann, würde diese freilich weit unter dem Maastricht-Kriterium der zulässigen Kreditaufnahme liegen. Allenfalls ein paar Milliarden Euro müsste der Finanzminister durch die Ausgabe weiterer Staatsanleihen finanzieren. Einen Angriff auf die Solidität der Staatsfinanzen stellte dies nicht dar. Aus der schwarzen Null würde lediglich eine rote Null.

  • Finanzierung der Zuwanderung wird nicht einfacher

    2016 muss Finanzminister Schäuble mit knapp fünf Milliarden Euro weniger auskommen, sagt die Steuerschätzung

    Die Finanzierung der Zuwanderung nach Deutschland wird im nächsten Jahr schwieriger, weil Bund, Länder und Kommunen mit insgesamt etwas geringeren Steuereinnahmen rechnen müssen. Das ist eine Folge der neuen Steuerschätzung, die Wolfgang Schäuble am Donnerstag veröffentlichte. Der CDU-Bundesfinanzminister betonte allerdings, dass „der deutsche Staat nach heutigem Stand auch 2016 ohne neue Schulden auskommen“ kann.

    Experten von Bund, Ländern und Forschungsinstituten schätzen zweimal pro Jahr die künftigen Steuereinnahmen. Während ihrer November-Sitzung kamen sie nun zu dem Ergebnis, dass die erwarteten Gesamteinnahmen im Vergleich zur vergangenen Schätzung im Mai 2015 zurückgehen. 2016 muss Finanzminister Schäuble (CDU) mit 4,9 Milliarden Euro weniger auskommen als prognostiziert. Die Kommunen erhalten 1,9 Milliarden Euro weniger. Die EU muss auf 1,7 Milliarden aus Deutschland verzichten. Die Bundesländer dagegen können um 3,4 Milliarden Euro höhere Einnahmen erwarten. Unter dem Strich beträgt das Minus 5,2 Milliarden Euro.

    Die Ursache liegt vor allem darin, dass die große Koalition den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöhen will. Etwa drei Milliarden Euro dieser Mindereinnahmen sind im Haushaltsentwurf 2016 allerdings bereits verbucht. Die zusätzliche Finanzlücke im Ergebnis der Steuerschätzung liegt also nur bei etwa zwei Milliarden Euro.

    Dieser Fehlbetrag wird im kommenden Jahr jedoch vermutlich dadurch steigen, dass Bund, Länder und Gemeinden mehr Geld für die Finanzierung der Flüchtlinge ausgeben müssen. Der Deutsche Städtetag rechnet mit einer Finanzlücke bei Ländern und Kommunen von bis zu 5,5 Milliarden Euro, wenn 2016 durchschnittlich 1,2 Millionen Zuwanderer im Asylverfahren stecken. Falls der Bund diese Mittel aufbringen wollte, betrüge der zusätzliche Finanzbedarf inklusive der schlechteren Steuerschätzung etwa 7,5 Milliarden Euro.

    Woher nehmen? Neue Schulden schließt die Union einstweilen aus. „Auch nach der Steuerschätzung hält die Union an der schwarzen Null fest“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg. Der ausgeglichene Bundeshaushalt ist das große finanzpolitische Projekt von CDU und CSU. Wobei Schäuble schon einmal angedeutet hat, dass er daraus keine Ideologie machen will.

    Steuererhöhungen kommen für die Union ebenfalls nicht in Frage. Besteht also nur die Möglichkeit, die Lücke durch Einsparungen im Bundeshaushalt zu decken. Oft bleiben am Ende des Jahres ein paar Milliarden Euro übrig, weil sie nicht verbraucht werden. Außerdem könnte es sein, dass die Zinsausgaben für die Bundesschuld niedriger ausfallen. Selbst bei den Grünen heißt es, eine Lücke von mehreren Milliarden Euro im Bundeshaushalt sei „beherrschbar“.

    Im Übrigen kann Schäuble darauf verweisen, dass die Bundesländer nächstes Jahr viel besser davonkommen als erwartet. Ihre prognostizierten Mehreinnahmen von 3,4 Milliarden Euro werden sie vermutlich mindestens zum Teil dafür verwenden, die Zuwanderung zu finanzieren. Ähnlich sieht es bei vielen Städten und Gemeinden aus. Gerade Kommunen in den prosperierenden Ländern Bayern und Baden-Württemberg sind oft im Plus und können höhere Ausgaben für Flüchtlinge selbst finanzieren. Da müsse der Bund gar nicht helfen, heißt es bei der Unionsfraktion im Bundestag. Dieses Argument gilt freilich nicht für die überschuldeten Städte, die man beispielsweise in Nordrhein-Westfalen findet.

    Nach dem Minus 2016 werden die Einnahmen laut Steuerschätzung zwischen 2017 und 2019 weiter steigen, auch im Vergleich zur vergangenen Prognose im Mai. Während die Steuereinnahmen 2015 bei 671 Milliarden Euro liegen, sollen sie bis 2019 auf 770 Milliarden wachsen.

  • Münster will RWE-Aktien verkaufen

    Erste Stadt in Deutschland beschließt, öffentliches Kapital aus klimaschädlichen Industrien abzuziehen

    Kurz vor der Weltklimakonferenz von Paris hat erstmals eine deutsche Stadt den Abzug von Kapital aus klimaschädlichen Industrien beschlossen. Im nordrhein-westfälischen Münster beschloss der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates am Mittwochabend, Millionen Euro umzuschichten. Zwei städtische Fonds dürfen ab 2016 unter anderem kein Geld mehr in die Kohle-, Gas- und Ölindustrie investieren, erklärte der grüne Stadtrat Otto Reiners.

    Den Antrag hatten die Grünen und die SPD gemeinsam eingebracht. Die Linke stimmte ebenfalls zu, CDU und FDP lehnten ab. Münster ist damit die erste Stadt in Deutschland, die sich der weltweiten Divestment-Bewegung anschließt. Umweltorganisationen und Kapitalanleger weltweit wollen finanziellen Druck auf Unternehmen ausüben, die Kohle, Erdgas oder Erdöl fördern, verarbeiten und verbrennen. Der Verkauf von Anteilen solcher Konzerne soll deren Aktienkurse drücken und sie so veranlassen, aus ihren klimaschädlichen Geschäften auszusteigen.

    Im Text des Antrages heißt es, dass sich die Stadt Münster nicht mehr an Unternehmen beteiligt, „die Atomenergie erzeugen oder auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen“. Auch Investitionen in die umstrittene Erdgas-Fördermethode Fracking werden ausgeschlossen. Ebensowenig soll künftig Geld der Stadt fließen in Firmen, die Kinderarbeit zulassen, Kriegswaffen herstellen oder Pflanzen gentechnisch verändern. Konkret geht es um zwei Fonds, in denen rund 30 Millionen Euro städtischen Geldes angelegt sind. Diese Fonds müssen nun Aktien des Energiekonzerns RWE, sowie der österreichischen und italienischen Firmen OVM und Enel verkaufen.

    Kampagnen für den Kapitalabzug gibt es mittlerweile in 23 deutschen Städten, sagte Tine Langkamp von der Organisation 350.org. Unter anderem in Aachen, Bochum, Köln und Berlin setzen sich AktivistInnen dafür ein, öffentliches Geld klimafreundlich anzulegen.

    In anderen Staaten hat die Divestment-Forderung schon größeren Widerhall gefunden als in Deutschland. Nach Informationen der norwegischen Zentralbank stieß der globale Pensionsfonds der Norwegischen Regierung im vergangenen Jahr Anteile an 22 Unternehmen ab. Darunter waren Firmen, die Kohle und Ölsand abbauen, und ein Energiekonzern. Ein Schwerpunkt der Divestment-Aktivitäten liegt in den USA.

    Nach Einschätzung der Kampagnen-Organisation 350.org wollen Investoren weltweit etwa 260 Milliarden US-Dollar aus klimaschädlichen Geschäften abziehen. Zum Vergleich: Etwa vier Billionen Dollar betrug im März 2015 der addierte Marktwert der Branchen Elektrizität, Bergbau, Öl und Versorgung in der Financial-Times-Liste der 500 größten globalen Konzerne.

  • Spiel auf Zeit

    Kommentar zu VW von Hannes Koch

    Wenn die neuen Vorwürfe der US-Umweltbehörde zutreffen, könnte VW seinen nächsten Vorstandsvorsitzenden verlieren. Von der Tochter Porsche kommend, hat Matthias Müller gerade erst den Chefposten übernommen, um den Abgas-Skandal im Konzern aufzuräumen. Nun jedoch wirft die amerikanische Behörde unter anderem auch Porsche vor, Betrugssoftware in seinen Dieselmotoren eingesetzt zu haben, damit die Fahrzeuge die US-Abgastests meistern. Ging es bisher um die Familienkutschen, stehen nun die großen Autos im Fokus – die Pseudo-Geländewagen VW Touareg, Porsche Cayenne und Audi Q5, sowie die dicken Limousinen A5 bis A8.

    VW dementiert den Vorwurf hart und eindeutig. Sollten sich die Anschuldigungen trotzdem erhärten, hätte das Unternehmen bisher auf Zeit gespielt. Anstatt der versprochenen Transparenz müsste man die Fortsetzung der Vertuschung gegenüber Kunden, Öffentlichkeit und Politik konstatieren. Hatte der ehemalige Porsche-Chef Müller nicht kürzlich noch grundsätzliche Besserung gelobt? Sollte nicht eine neue Unternehmenskultur mit den kriminellen Strukturen brechen? Auch daran müsste man zweifeln, falls der neue Vorstandsvorsitzende so weitermachte, wie sein Vorgänger aufgehört hatte.

    Klar dabei ist, dass das Bundesverkehrsministerium, die Niedersächsische Landesregierung und das Kraftfahrtbundesamt (KBA) den Konzern bei der Schadensbegrenzung unterstützen. Auch in Politik und Behörden ist der Aufklärungswille begrenzt. Denn man will dem größten deutschen Autobauer nicht zu hohe Kosten aufbürden. Deswegen untersucht das KBA jetzt zwar die wirklichen Abgaswerte von Dieselfahrzeugen, hat aber keinen strengen Zeitplan für die Kontrolle veröffentlicht. Und Verkehrsminister Dobrindt macht sich auf europäischer Ebene dafür stark, dass VW und die anderen einheimischen Autokonzerne weiter die gesetzlichen Abgasgrenzwerte überschreiten dürfen. Auch die Politik spielt auf Zeit.

    Angesichts dieser Lage ist es gut, wenn die US-Umweltbehörde nicht locker lässt. Wobei auch sie vermutlich nicht objektiv untersucht. Ihr dürften die Interessen der US-Autoindustrie eher am Herzen liegen als die der deutschen Unternehmen.

  • Armutszeugnis für die Politik

    Die EU beschließt Abgastests auf der Straße ab 2017. Eine halbherzige Antwort auf den VW Skandal.

    Die Automobil-Lobby hat sich mal wieder durchgesetzt. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung von realistischeren Abgastests auf der Straße, den sogenannten Real Driving Emissions (RDE), ab 2017 wurde von den Mitgliedstaaten zwar angenommen, aber aufgeweicht. Der bisher geltende Grenzwert für Stickstoffoxid (NOx) darf jahrelang das 2,1-fache betragen, also mehr als doppelt so viel. Ein Armutszeugnis für eine Politik, die ihre eigenen Regeln aufweicht und Unternehmen viel zu zögerlich entgegentritt.

    Die Hersteller bräuchten Zeit, um den neuen Vorgaben entsprechen zu können, heißt es in Brüssel. Neue Vorgaben? Es bleiben in Zukunft die selben Grenzwerte für NOx, die auch heute schon gelten und von den Autoherstellern eigentlich erfüllt werden müssen. Die Autohersteller hatten Zeit genug, um sich auf die verschärften Grenzwerte einzustellen. Investitionen in die Entwicklung von verbrauchsärmeren Motoren und Systemen zur Abgasreinigung hätten bereits vor Jahren erfolgen müssen.

    Doch für die Autobauer sind große Investitionen rote Zahlen in den Büchern, die den Gewinn des Unternehmens mindern. Ex-Volkswagen-Chef Martin Winterkorn beklagte im vergangenen Jahr, jedes Gramm CO2, das VW in seiner Flotte einspare, koste den Konzern „fast 100 Millionen Euro im Jahr“. Volkswagen griff deshalb lieber zur Betrugs-Software.

    Der Beschluss der EU-Mitglieder belohnt die Autobauer regelrecht dafür, jahrelang nichts getan zu haben. Anstatt dem Betrügen ein Ende zu setzen, und die beschlossenen Grenzwerte konsequent durchzusetzen, weichen die EU-Mitgliedstaaten, allen voran natürlich Deutschland, ihre eigenen Beschlüsse auf. Sie erlauben den Herstellern, Investitionen auf Übermorgen zu verschieben.

    Es geht um die Glaubwürdigkeit der Politik. Die ambitionierten Klimaschutzziele, die sich Deutschland und die EU selbst gestellt haben, sind nicht zu erreichen, wenn die Wirtschaft weiterhin nur mit Samthandschuhen angefasst wird. Die Politik des Aufschiebens nutzt weder dem Verbraucher, noch den Unternehmen. Denn früher oder später wird die Automobilindustrie in die Forschung investieren müssen. Deshalb gilt: Besser Heute als Morgen.

  • Kommunen brauchen mehr Geld für Flüchtlinge

    Städtetag rechnet mit Ausgaben von bis zu 16 Milliarden Euro in 2016

    Bis zu 16 Milliarden Euro Kosten kommen durch die hohe Zahl von Einwanderern auf Bundesländer und Gemeinden zu. Diese Berechnung für das Jahr 2016 veröffentlichte der Deutsche Städtetag am Donnerstag. Es bleibe vermutlich eine Finanzlücke, die die Kommunen nicht selbst decken können. „Die Städte brauchen Unterstützung“, sagte der Vize-Geschäftsführer des Verbandes, Helmut Dedy.

    Der Städtetag hat für 2016 zwei Szenarien betrachtet. Im ersten Fall wurde angenommen, dass durchschnittlich 500.000 Asylbewerber im Anerkennungsverfahren sind. In der zweiten Variante rechneten die Experten mit durchschnittlich 1,2 Millionen Bewerbern im kommenden Jahr.

    Je nach Szenario schwanken die Kosten für Länder und Gemeinden zwischen sieben und 16 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich nach Berechnung des Städtetages eine Finanzlücke von drei bis 5,5 Milliarden Euro, die die Länder und Kommunen überfordert. Grundsätzlich könnte der Bund diese Mittel zur Verfügung stellen.

    Die Aufwendungen beinhalten unter anderem die höheren Ausgaben für Unterbringung und Verpflegung hunderttausender Menschen. Die Stadtverwaltungen widmen leerstehende Gebäude um, bezahlen Betten und Schränke und finanzieren das Sicherheitspersonal. Oft lassen sie Containersiedlungen errichten, weil es nicht genug feste Unterkünfte gibt. Dabei schlägt zu Buch, dass beispielsweise die Container wegen der großen Nachfrage teurer werden.

    Nicht umsonst ist auch alles das, was Fachleute als Integration bezeichnen. Dazu zählen etwa die Kosten für zusätzlichen Schulunterricht in Willkommensklassen, Gehälter für Lehrer und Ausgaben für Deutschkurse. Denn die meisten Politiker sind sich darüber einig, dass die Zuwanderer, die hier bleiben dürfen, möglichst schnell Deutsch lernen sollen, um später selbst durch bezahlte Arbeit für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können. Der Städtetag rechnet alleine mit Integrationskosten von bis zu drei Milliarden Euro, wobei nur etwa eine Milliarde schon 2016 fällig werde. Zum Vergleich: Drei Milliarden Euro sind größenordnungsmäßig etwa so viel, wie 50.000 Bundesbeamte pro Jahr erhalten oder der Bau von 300 Kilometer Autobahn ausmacht.

    Die bisherigen Finanzzusagen des Bundes reichen nach Ansicht des Städtetages nicht. Die große Koalition und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben kürzlich beschlossen, den Kommunen im kommenden Jahr 670 Euro pro Flüchtling zu überweisen. Einkalkuliert sind vier bis 10,5 Milliarden Euro aus Kassen des Bundes. Im 16-Milliarden-Szenario fehlen demnach 5,5 Milliarden Euro.

    Solche Summen gefährden nicht die „Stabilität des öffentlichen Gesamthaushaltes“, weiß der Städtetag. Gleichwohl stellt sich die Frage, woher das Geld kommen soll. Eine Variante: Der Bund deckt die Lücke. Das ist vermutlich kein Problem, denn regelmäßig fallen die Steuereinnahmen wegen der gut laufenden Wirtschaft und der steigenden Zahl von Arbeitsplätzen höher aus als erwartet. Die nächste Steuerschätzung kommt Anfang November.

    Kristina van Deuverden vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin sagt: „Sollte der Bund die errechnete Finanzlücke von 5,5 Milliarden Euro decken wollen, wäre das für den Bundeshaushalt 2016 verkraftbar. Aus der schwarzen Null würde dann vielleicht eine rote Null.“ Finanzminister Schäuble will auch im kommenden Haushalt 2016 ohne neue Schulden auskommen. Möglicherweise wird ihm das – mehr oder weniger – auch angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen gelingen.

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    Arme und reiche Regionen
    Allgemein habe sich die Finanzlage der Kommunen trotz des Wirtschaftsaufschwungs und hoher Steuereinnahmen nicht grundlegend verbessert, erklärte der Städtetag. So stiegen die Kassenkredite aller Kommunen im vergangenen Jahr von 48 Milliarden auf 49,2 Milliarden Euro. Die regionale Kluft ist gewaltig. So mussten sich vor allem Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zusätzlich verschulden, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

  • Zurück zu Dumpinglöhnen

    Der Vorsitzende des Ifo Instituts, Hans-Werner Sinn, fordert für Flüchtlinge eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn. Warum dieser Vorschlag uns zwangsläufig zu Dumpinglöhnen zurückführt und ein gefundenes Fressen für Pegida und Co. ist.

    Flüchtlinge sollen so schnell wie möglich in Deutschland arbeiten, da sind sich alle einig. Ein fester Job hilft bei der Integration, erspart dem Staat Kosten für Sozialleistungen und gibt den Flüchtlingen eine Perspektive in Deutschland. Doch wie sollen die vielen gering- und unqualifizierten Asylbewerber schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden? Wirtschaftsverbände und Unternehmen fordern, Flüchtlinge aus dem gesetzlichen Mindestlohn auszuklammern. Der Vorschlag ist jedoch Öl in's Feuer von Pegida und Co. und bedeutet Lohndumping auf Kosten der Flüchtlinge.

    Wenn in Zukunft hunderttausende Asylbewerber für weniger als 8,50 Euro arbeiten, würden deutsche Billiglöhner unterboten und abgedrängt. Der Aufschrei in der Bevölkerung wäre gewaltig. Schon heute skandieren die Massen auf den Demos von Pegida: „Die Flüchtlinge nehmen uns die Jobs weg“.

    Gleichzeitig würde eine Ausnahme beim Mindestlohn eine Diskriminierung der Asylbewerber bedeuten. Ein Zwei-Klassen-System mit ausgebeuteten Flüchtlingen, die für ein paar Euro die Stunde schuften müssen, während deutsche Arbeitnehmer weiterhin den Mindestlohn erhalten.

    Ein Argument für Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn ist, dass der Lohn von der Produktivität des Arbeitnehmers abhängt. Geringqualifizierte Arbeitskräfte bringen einem Unternehmen weniger Gewinn ein, und bekommen deswegen auch weniger Geld als gelernte Fachkräfte.

    Doch geht es in der momentanen Debatte meist um Arbeiten im sogenannten Niedriglohnsektor, die keine besonderen Qualifikationen erfordern. Regale im Supermarkt einräumen kann ein syrischer Flüchtling ebenso wie ein Deutscher.

    Eine Ausnahmeregelung für Flüchtlinge würde bedeuten, den hart erkämpften Mindestlohn durch Lohndumping in ganzen Branchen zu gefährden. Gering qualifizierte Deutsche wären nicht mehr konkurrenzfähig, weil Asylbewerber die gleiche Arbeit für weniger Geld verrichten würden. Das hilft weder deutschen Arbeitnehmern, noch den Flüchtlingen. Gedient wäre damit einzig der Wirtschaft.

  • Kinderschutz: Kommt das Rauchverbot am Steuer?

    Die Briten machen's vor, die Deutschen sollen nachziehen: Das wünschen sich nicht nur Ärzte und Krebsforscher. Doch der Widerstand aus den Reihen der Wirtschaft und der Politik ist groß.

    Auf diese Steilvorlage hat Ulrich Fegeler lange gewartet. Für ein Rauchverbot im Auto, wenn Kinder mitfahren, setzt sich der Kinder- und Jugendarzt schon seit Jahren ein. Er hat geforscht, Kinder aus Raucherhaushalten mit schwerer Bronchitis oder Asthma behandelt. Den Vorstoß der Briten hält er für längst überfällig. „Kinder inhalieren nicht nur Giftstoffe sondern auch viele andere Teilchen, beispielsweise Rußpartikel“, sagt Fegeler. „Selbst wenn man das Fenster öffnet, belegen Studien, dass sich die Schadstoffkonzentration kaum verringert“.

    Was die Briten können, sollte auch in Deutschland möglich sein. Für den Arzt kam die Entscheidung schließlich nicht aus dem hohlen Bauch heraus, sondern ist wissenschaftlich gut belegt. Jetzt setzt Fegeler auf die deutschen Politiker. Denn bisher haben die bei dem Thema keine „besonders mutige Haltung“ gezeigt, sagt er. „Es wäre unklug von Deutschland, es den Engländern nicht nach zu tun.“

    Als eine der ersten hat sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), zum neuen britischen Gesetz zu Wort gemeldet. „Kinder sind dem gesundheitsschädigenden Qualm schutzlos ausgeliefert“, teilte Mortler mit. Dass bei dem Thema etwas getan werden muss, stützt die CSU-Politikerin auf eine Studie des Meinungsforschungsinstituts INSA. Demnach geben vier Prozent der Befragten zu, im Auto zu rauchen, wenn Kinder mitfahren. Je älter die Kinder sind, desto geringer ist die Hemmschwelle. Elf Prozent der Befragten lassen durchblicken, dass ihnen die gesundheitlichen Risiken nicht bekannt sind.

    Das britische Gesetz findet Mortler gut. Auch für Deutschland kann sie sich eine solche Vorschrift vorstellen. Doch sie weiß, dass das hierzulande nicht einfach wird. Der Nichtraucherschutz wird von den Ländern geregelt. Zudem muss geprüft werden, ob es verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Schließlich gilt das Auto als Privatraum. Der Staat muss gravierende Gründe vorbringen, wenn er per Gesetz hier eingreifen will. Überhaupt ist völlig unklar, welches Ministerium zuständig ist. Steht der Jugendschutz im Mittelpunkt ist das Familienministerium am Zug. Geht es um Sicherheit im Straßenverkehr muss das Verkehrsministerium ran. Aber auch die Ressorts für Gesundheit, Verbraucher oder Wirtschaft könnten sich beteiligen.

    Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hätte nicht gedacht, dass er einem solchen „Eingriff in die Privatsphäre“ zustimmen würde. „Doch Selbstverpflichtungen greifen nicht“, sagt Binding. „Um die Gesundheit der Kinder zu schützen, brauchen wir ein Gesetz. Die Sucht setzt den Verstand aus.“ Obwohl seiner Meinung nach mindestens zwei Drittel aller Abgeordneten hinter einem solchen Gesetz stehen würden, bezweifelt er aber, dass es zustande kommt. „Die Tabaklobby war nicht erfolglos, das Gift zur Normalität zu machen“, sagt er. Ein Beispiel ist für ihn die Arbeitsstättenverordnung. Trotz Appellen von Ärzten oder Krebswissenschaftlern ist es bisher nicht gelungen, ein flächendeckendes Rauchverbot am Arbeitsplatz gesetzlich zu verankern. Er will demnächst an Mortler und die Minister im Kabinett schreiben, damit sie ein Rauchverbot im Auto per Gesetz vorantreiben.

    Die Briten sind keineswegs Vorreiter beim gesetzlichen Schutz der Kinder vor dem Passivrauchen. Ein Rauchverbot im Auto gibt es bereits in Griechenland. Das Verbot gilt dort nur, wenn Kinder bis 12 Jahre mitfahren. Bis zu 1.500 Euro muss der Fahrer zahlen, wenn er erwischt wird. Auch in Frankreich hat sich die Regierung auf ein Rauchverbot im Auto verständigt. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Knackpunkt ist für die Franzosen die Altersgrenze. Die Abgeordneten streiten darüber, ob das Verbot auch dann gilt, wenn Kinder über 12 Jahre mitfahren.

    Noch bevor eine Gesetzesvorlage für Deutschland überhaupt geprüft werden kann, wiegelt Mortlers Parteikollegin aus der CDU ab. „Das Gesetz zum Rauchverbot im öffentlichen Leben hat sich durchgesetzt“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk. „Zu unserer freiheitlichen Grundordnung passt allerdings kein Verbot im privaten Bereich.“ Sie glaubt, dass alle Eltern wissen, dass das Rauchen in einem geschlossenen Raum für Kinder absolut schädlich ist. „Wer diese Schutzverantwortung nicht trägt, versündigt sich an der gesunden Entwicklung des eigenen Kindes“, sagt Michalk.

    Ganz ähnlich sehen das die Grünen. Für Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik bei den Grünen im Bundestag, ist das Rauchverbot in Autos eine reine „Schaufensterforderung“, deren Umsetzung überhaupt nicht kontrolliert werden kann. „Wer in Anwesenheit seines Kindes im Auto raucht, wird dies wahrscheinlich auch in der Wohnung tun“, sagt Terpe.„Eltern, die sich der Gefahr des Passivrauchens für ihre Kinder nicht bewusst sind, müssen aufgeklärt werden.“ Er plädiert für mehr Präventionsmaßnahmen und ein strengeres Werbeverbot für Rauchwaren.

    Gegenwind für ein Gesetz kommt auch von der Tabaklobby. Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie, hält die Forderung für „völlig überzogen“. „Der Staat kann Eltern nicht bis in ihre persönliche Lebensweise hinein regulieren“, sagt von Foerster. Ein Verbot, dass sich praktisch von der Polizei nicht durchsetzen lasse, laufe ins Leere, verfehle den gewollten Erziehungseffekt und produziere nur gesetzliche Folgekosten. „Es sei unbestritten, dass man Kinder und Jugendliche schützen muss“, sagt von Foerster. Ein Rauchverbot im Auto sei allerdings der falsche Weg.

    Nicht nur die Tabakindustrie zeigt sich unbeeindruckt. Auch Verkehrsexperten sehen keine Notwendigkeit, für ein Rauchverbot im Auto Druck zu machen. Es gebe kaum Sicherheitsbedenken zum Rauchen während der Fahrt. Das Anzünden einer Zigarette sorge im Vergleich zu anderen Tätigkeiten kaum für Ablenkung beim Autofahren, heißt es etwa beim ADAC. In der aktuellsten Ablenkungsstudie gehören Telefonieren und Tippen auf dem Smartphone, sowie die Suche nach der richtigen Route über das Navi-Gerät viel eher zu den Unfallursachen.

    Statt mit einem Gesetz will es die Drogenbeauftragte Mortler erstmal mit mehr Prävention versuchen. Mit einer Informationskampagne will sie über die Gefahren des Tabakrauchs aufklären. „Der Griff zur Zigarette muss absolut Tabu sein, wenn Kinder mitfahren“, lässt ein Sprecher Mortlers ausrichten. „Die gesundheitlichen Gefahren sind einfach zu groß, als dass man den Raucherinnen und Rauchern ihre vermeintliche 'Freiheit' zugestehen dürfte.“

  • Das Konto für alle

    Die Banken konnten bisher selbst entscheiden, ob sie einkommensschwachen Menschen ein Konto geben. Bei Appellen soll es nicht länger bleiben. Die Bundesregierung bringt einen Rechtsanspruch auf ein Konto für jedermann auf den Weg.

    Ohne Konto kein Job, keine Wohnung, kein Handy: Wer in Deutschland keine Bankdaten vorweisen kann, hat in der Regel schlechte Karten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer festen Bleibe. Selbst Mitglied in einem Verein zu werden, scheint ohne Konto nahezu unmöglich. Das will die Bundesregierung jetzt ändern und hat einen Gesetzesentwurf für ein „Konto für jedermann“ auf den Weg gebracht. Nach der gemeinsamen Vorlage von Finanz- und Justizministerium haben demnach auch Menschen ohne festen Wohnsitz Anspruch auf ein Basiskonto bei einem Finanzinstitut. Sie müssen somit Geld, dass ihnen zusteht, nicht länger nur in bar verwahren. Zudem können sie Überweisungen machen, per Lastschrift bezahlen und erhalten eine EC-Karte, um auch ohne Bargeld bezahlen zu können.

    Für Justizminister Heiko Maas (SPD) ist der Vorschlag ein „zentraler Schritt, damit alle Menschen in Deutschland voll am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.“ Schätzungen zufolge leben mehr als 600.000 Menschen in Deutschland ohne Konto. Etliche mehr nutzen die Bankdaten von Freunden oder Verwandten. Die Dunkelziffer derjenigen, die keine eigenen Bankdaten vorweisen können, liegt vermutlich deutlich höher.

    Verbraucherschützer und Sozialverbände begrüßten die Pläne. „Alle Verbraucher müssen einen einfachen Zugang zu einem Basiskonto haben, das ist Voraussetzung, um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können“, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. „Das gilt auch für finanziell schwache Verbraucher, für Menschen ohne festen Wohnsitz oder Flüchtlinge.“ Er sprach sich zudem dafür aus, dass jeder, der ein Basiskonto besitzt, unkompliziert zu einem günstigeren Kontoanbieter wechseln können muss. Ähnlich äußerte sich der katholische Wohlfahrtsverband Caritas. „Die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft erfordert heutzutage zwingend, ein eigenes Girokonto zu haben“, betonte eine Sprecherin. Die Bundesregierung hätte die richtigen Weichen gestellt, die den Alltag der Betroffenen deutlich erleichtern würden.

    Bisher haben Menschen ohne feste Wohnungsadresse, aber auch Geduldete oder Asylbewerber keinen rechtlichen Anspruch auf ein Konto. Selbst wer einen negativen Schufa-Eintrag hat oder vor der Privatinsolvenz steht, hat Probleme bei den Banken Gehör zu finden. Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und das Bundesfinanzministerium die Kreditinstitute aufgefordert, den Geflüchteten ein Konto zu ermöglichen. Allerdings handelte es sich hier, um eine freiwillige Entscheidung. Ähnlich sah es bei den Wohnungslosen aus. Einige Banken, darunter vor allem Sparkassen, gewährten den Obdachlosen ein Konto. Etliche Finanzinstitute beteiligten sich allerdings nicht. Die zumeist einkommensschwachen Menschen waren schlichtweg nicht interessant für die Banken.

    Aus dem Appell soll nun ein Gesetz werden. Mit dem Konto für jedermann setzt die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie um. Nicht nur das Recht auf ein Konto soll gesetzlich verankert werden. Die Banken müssen künftig ihre Kunden über Gebühren und Kosten für ihre Dienstleistungen informieren. Über Vergleichswebseiten sollen die Verbraucher die Möglichkeit bekommen, das am besten geeignete Konto für sie zu finden. Außerdem wird es deutlich einfacher, die Bank zu wechseln. Alter und neuer Dienstleister müssen laut Entwurf besser zusammenarbeiten und Daten schneller austauschen. Das Gesetz soll nach den Plänen der Bundesregierung spätestens am 1. Juni 2016 in kraft treten. Zunächst muss aber das Parlament über den Entwurf beraten.

    Die Regelung wird für alle Banken gelten, ganz gleich, ob sie ihre Dienstleistungen in Filialen oder im Internet anbieten. Allerdings werden den neuen Bankkunden nicht die Gebühren für die Kontoführung erlassen. Sowohl die Ministerien als auch Verbraucherschützer plädieren für einen bezahlbaren Preis für die Bearbeitung des Kontos. Kosten fallen meist für Konten bei Banken mit Filialen an. Ob nun Postbank, Sparkasse, Volksbank oder Deutsche Bank – die Höhe der Gebühren richtet sich häufig nach den Eingängen auf dem Konto. Viele Internetbanken erlassen ihren Kunden die Kosten für die Kontoführung. Laut Verbraucherschützern kommt die Bank im Netz für die meisten Obdachlosen allerdings nicht in Frage. Ohne Online-Zugang werden sie diese Angebote nicht nutzen können.

    Die Linke setzt sich für ein kostenloses Konto ein. „Die Banken zocken besonders gern da ab, wo eh schon wenig zu holen ist“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag. Für die Expertin für Verbraucherpolitik muss die Gebührenfreiheit im Gesetz verankert werden. Nur so könne man Schlupflöcher für die Banken stopfen. „Jahrzehnte hat die Bundesregierung auf eine Selbstverpflichtung der Banken zur Einrichtung von Konten gesetzt“, sagte Lay. Für sie war die freiwillige Vereinbarung das Papier nicht wert, auf dem sie stand.

  • Schutz vor Willkür

    Kommentar zum besseren Reiserecht von Hannes Koch

    Das Recht hinkt der Wirklichkeit hinterher. Ein schönes Beispiel dafür ist die neue Regelung zu Reisebuchungen im Internet, die das EU-Parlament am Dienstag beschloss. Verbraucher werden es damit leichter haben, ihre Rechte gegen Reiseveranstalter durchzusetzen. Warum aber kommt die Gesetzesänderung so spät? Solcher Zeitverzug ist unausweichlich: Schließlich muss man die Entwicklung der Technik, beispielsweise die Möglichkeit Flüge im Internet zu buchen, erst abwarten, bevor man neue Gesetze schreiben kann. Hellseher gibt es nicht.

    Für die Verbraucher stellt die Richtlinie zweifellos einen Fortschritt dar. Beispielsweise müssen ihnen die Reiseveranstalter künftig für drei Tage ein Ersatzhotel finanzieren, wenn die gebuchte Unterkunft wegen eines Sturms nicht zur Verfügung steht. Doch auch trotz solcher Verbesserungen wird es künftig noch genug Anlass für Prozesse geben.

    Die wichtigste Botschaft solcher Gesetzgebungen in Brüssel und Straßburg liegt jedoch jenseits des eigentlichen Themas. Oft genug bringen viele Bürger EU-Politik ausschließlich mit Problemen in Verbindung. Schon wieder Geld an Griechenland zahlen? Schon wieder Flüchtlinge aufnehmen, die andere EU-Staaten nicht haben wollen? An dem kleinen Beispiel der Pauschalreisen zeigt sich dagegen, was Europa bringt: grenzüberschreitende Rechtssicherheit im Alltag, Schutz vor der Willkür ökonomisch Mächtiger. Europa kann eine ziemlich gute Sache sein. Daran sollte man sich öfter erinnern.

  • Verbraucherrechte bei Pauschalreisen gestärkt

    EU-Parlament beschließt neue Richtlinie. Reiseveranstalter müssen bei Naturkatastrophen Ersatzhotel bezahlen

    Mehr Rechte für Verbraucher bei Pauschalreisen hat am Dienstag das Europäische Parlament beschlossen. Wer eine Reise im Internet bucht, kann bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen künftig beispielsweise leichter vom Vertrag zurücktreten. Damit die neuen Regeln auch in Deutschland wirksam werden, muss der Bundestag sie allerdings noch in nationales Recht übertragen.

    Ein Anlass für die Novellierung der EU-Richtlinie war die Aschewolke, die ein isländischer Vulkan im April 2010 ausstieß. Sie war so gigantisch, dass viele Flugzeuge unter anderem in Skandinavien, Großbritannien, Frankreich und auch Deutschland nicht starten oder landen konnten. Millionen Fluggäste saßen fest – und mussten die zusätzlichen Kosten oft selbst bezahlen.

    Davon waren auch viele Leute betroffen, die Pauschalreisen im Internet gebucht hatten. Deren Rechtsposition gegenüber den Reiseveranstaltern war jedoch schwach, weil es zu Zeiten der alten Richtlinie aus den 1990er Jahren noch kaum Online-Handel gab. EU-Kommission und Parlament regeln nun vor allem solche im Internet geschlossenen Reiseverträge neu, bei denen verschiedene Beförderungs- und Unterbringungsleistungen beispielsweise mit einem Gesamtpreis zusammengefasst werden. Solche Angebote heißen Pauschalreisen oder „verbundene Reisen“.

    Ein Beispiel: Man bucht mittels einer Online-Seite einen Flug und nimmt bei dieser Gelegenheit gleich noch einen Mietwagen dazu. Am Urlaubsort angekommen, stellt man allerdings fest, dass das Auto nicht vorhanden, kaputt, oder teurer ist, als bestellt. Wer ist dann für den Schadensersatz verantwortlich? Laut neuer Richtlinie können die Verbraucher in bestimmten Fällen künftig den Betreiber der Seite in Regress nehmen, auf der der Flug gebucht wurde.

    „Wir führen unabdingbare Vorschriften für mehr Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Tourismusbranche ein“, sagte Birgit Collin-Langen, CDU-Abgeordnete im Europäischen Parlament und Berichterstatterin ihrer Fraktion für das Thema. „Reisende werden zukünftig auch umfassender und besser über ihre Rechte aufgeklärt.“

    Eine weitere Verbesserung für Verbraucher besteht darin, dass der tatsächliche Preis der Pauschalreise nur acht Prozent über der Summe liegen darf, die im Vertrag vereinbart wurde. Ist es mehr, haben die Kunden neuerdings ein europaweit geregeltes Rücktrittstrittsrecht. Dieses soll dazu dienen, unvorhergesehene Preissteigerungen zu unterbinden, gegen die man sich bisher nur schwer wehren kann.

    Weiterhin müssen die Reiseveranstalter für angemessene Unterbringung sorgen, wenn man das ursprünglich gebuchte Hotel nicht nutzen kann. Ein Beispiel: Kuba trifft ein Hurrican, und die Urlaubsgäste sind gezwungen, in einem anderen Resort Unterschlupf suchen oder die Rückreise zum Flughafen nach Havanna anzutreten. In solchen Fällen haben die Reiseveranstalter künftig die Pflicht, mindestens drei Hotelübernachtungen auf demselben Standard wie die ursprünglich gebuchte zu finanzieren. Bisher mussten sie nur die Hälfte der zusätzlichen Kosten während der ersten drei Tage übernehmen.

  • Her mit der Kohle

    Die Umweltorganisation Greenpeace will angeblich Vattenfalls Braunkohle kaufen. Ein schlechter Scherz oder macht Greenpeace bald Kohlestrom?

    Greenpeace plant etwas sehr Ungewöhnliches und lehnt sich dabei weit aus dem Fenster. Die Umweltschutzorganisation will die ostdeutsche Braunkohlesparte von Vattenfall übernehmen und in eine Stiftung überführen. Am Dienstag reichte die schwedische Landesorganisation Greenpeace Nordic ein „Statment of Interest“ ein. Greenpeace will die Meiler bis 2030 stilllegen und den Braunkohleabbau stoppen. Doch was ist wirklich dran an der Sache – erwägt der Verein ernsthaft, zu einem der größten Kohlestromerzeuger Deutschlands zu werden?

    Vattenfall hat im vergangenen Oktober angekündigt, sich von der Kohle zu trennen. Zum Verkauf stehen die Kraftwerke Jänschwalde und Schwarze Pumpe in Brandenburg, Boxberg und Block R der Anlage Lippendorf in Sachsen sowie die dazugehörigen Tagebaubetriebe in der Lausitz. Das alles will Greenpeace nun angeblich kaufen. Oder besser gesagt: übernehmen. Denn Greenpeace beabsichtigt nicht etwa, dafür zu bezahlen. Die Umweltorganisation fordert für die Übernahme über zwei Milliarden Euro von Vattenfall. Folgekosten des Kohleabbaus etwa für die Renaturierung der Tagebaue und den Rückbau der Kraftwerke würden Milliardenkosten verursachen, für die der Konzern aufkommen müsse, so Greenpeace. Ob sich der schwedische Energiekonzern auf das Geschäft einlässt?

    Wohl kaum. Zwar fährt der staatseigene Betrieb seit dem Regierungswechsel in Schweden einen neuen Kurs und setzt auf erneuerbare Energien statt auf Kohle. Doch zu erwarten, Vattenfall würde die gesamte Braunkohlesparte einfach verschenken und dann auch noch die Folgekosten übernehmen, ist hoch gepokert. Neben Greenpeace haben auch die zwei tschechischen Energieunternehmen CEZ und EPH ihr Kaufinteresse bekundet. Die Kohlebetreiber werden Vattenfall voraussichtlich ein deutlich besseres Angebot machen.

    Doch auch wenn Greenpeace gegen alle Erwartungen den Zuschlag erhalten sollte, würde sich die Umweltorganisation übernehmen. Um die Stilllegung zu finanzieren plant Greenpeace, die Kohlemeiler bis 2030 weiterlaufen zu lassen und den Strom zu verkaufen. Greenpeace als „Klimakiller“. Der Imageschaden wäre kaum zu verkraften.

    Insgesamt ist das Ganze nicht mehr als eine PR-Aktion, um Druck auf die Politik auszuüben. Nicht Greenpeace, sondern die Politik sollte – auch mit Blick auf Deutschlands Umweltziele – für die Stilllegung der Braunkohlemeiler sorgen. Die Bundesregierung könnte direkt mit der schwedischen Regierung über eine Kostenteilung verhandeln. Möglich wäre, eine gemeinsame Stiftung zu Gründen, in der Vattenfall, der Bund und die betroffenen Länder gemeinsam für die Kosten aufkommen. 

  • Seltsame Messergebnisse bei Opel-Abgasen

    Umwelthilfe: Diesel-Zafira hält Grenzwert ein, wenn nur die Vorderräder laufen – nicht aber mit allen vier Rädern. Opel weist den Verdacht zurück

    Beim Abgas-Test eines Opel Zafira Diesel ist ein Phänomen aufgetreten, das an den VW-Skandal erinnert. Liefen auf dem Prüfstand nur die beiden Vorderräder des Fahrzeugs, hielt es den Abgaswert ein. Waren vier Räder in Bewegung, wurden die Grenzwerte massiv überschritten. Den Verdacht, technische Manipulationen könnten die Ursache sein, wies Opel am Freitag jedoch zurück.

    Den Test in Auftrag gegeben hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die sich seit Jahren für umweltfreundlichere Fahrzeuge einsetzt. Durchgeführt wurde die Abgaskontrolle des Opel Zafira 1.6 CDTi von der renommierten Berner Fachhochschule in der Schweiz. Die Umwelthilfe bemüht sich um die Aufklärung des VW-Skandals: Der Autohersteller hatte Millionen Motoren so frisiert, dass sie die Abgas-Grenzwerte bei Kontrollen auf Prüfständen zwar einhalten, im Straßenverkehr aber überschreiten. Nun ist die Frage, ob auch andere Konzerne die Politik und Öffentlichkeit in dieser Weise getäuscht haben.

    Nach Angaben der Umwelthilfe sieht das Ergebnis der Zafira-Untersuchung so aus: „Die Stickoxid-Werte aller Messungen im Zwei-Rad-Modus lagen unter dem Grenzwert von 80 Milligramm pro Kilometer. Im Vier-Rad-Modus wurde der Grenzwert allerdings um den Faktor zwei bis drei überschritten.“

    Mit anderen Worten: Auf der Straße stößt der Opel-Diesel wohl viel mehr Stickoxid aus, als er darf. Um solche Überschreitungen zu verbergen, hatte VW vielen Fahrzeugen ein Computerprogramm eingesetzt, dass die Prüfsituation bemerkt. Sind, wie auf Prüfständen üblich, nur zwei Räder in Bewegung, regelt der Motor den Abgasausstoß herunter.

    Diesen Verdacht im Hinblick auf den Opel-Zafira wollte DUH-Experte Axel Friedrich nicht konkret benennen. „Wir weisen keine Schuld zu“, so Friedrich. Allerdings sprach er von „Indizien“. Anders der grüne Politiker Oliver Krischer. Der sagte: „Die Diskrepanz“ zwischen den Werten „lässt auf Abschalteinrichtungen schließen – wie auch immer die aussehen“.

    Opel, eine Tochter des US-Konzerns General Motors (GM), wies Argwohn und Vorwürfe am Freitag zurück: „Für alle unsere Autos gilt nach wie vor und ohne Einschränkung: Von GM entwickelte Software hat keine Features, die feststellen, ob das Fahrzeug einem Emissionstest unterzogen wird.“ Einen Zafira habe das Unternehmen jüngst selbst getestet. Resultat: „Sowohl auf einem Zwei- als auch auf einem Vier-Rollen-Prüfstand sind die Werte absolut korrekt und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.“

    Die Deutsche Umwelthilfe forderte das Kraftfahrt-Bundesamt auf, den fraglichen Zafira zu kontrollieren. Dort hieß es, „Hinweise aus der Öffentlichkeit bleiben nicht unberücksichtigt“. Sowieso führe man gegenwärtig „umfangreiche Untersuchungen mit verschiedenen Fahrzeugmodelle deutscher und ausländischer Hersteller durch“.

  • Staatlich verordnetes Piepen

    Rauchmelder sollen in Berlin ab 2016 zur Pflicht werden. Die Stadt wäre damit das 14. Bundesland, das die Rauchmelderpflicht einführt.

    Die Berliner Senatsverwaltung will eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen einführen. In Neubauten sollen die handtellergroßen Plastikboxen ab 2016 in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren an der Decke hängen. In bestehenden Wohnungen haben die Besitzer bis 2020 Zeit, entsprechend Rauchmelder nachzurüsten. Geregelt wird das Vorhaben durch eine Novelle der Berliner Bauordnung.
    Die Rauchmelderpflicht gibt es in Deutschland bereits in 13 Bundesländern. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen hatten eine verpflichtende Regelung bisher abgelehnt. Feuerwehr, Versicherungen, Hersteller und Dienstleister rund um den Rauchmelder sprechen sich seit langem für eine bundesweite Pflicht aus. Sie haben sich im „Forum Brandrauchprävention“ e.V. zusammengeschlossen und werben mit ihrer Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ seit 15 Jahren für die Rauchmelderpflicht.
    Mit Erfolg. Rheinland-Pfalz führte die Pflicht 2003 als erstes Bundesland ein. Weitere Länder folgten und bescherten den Unternehmen hohe Auftragszahlen. Obwohl eigentlich die Vermieter für die Installation aufkommen sollen, landen diese Kosten meist „bei den Mietern“, sagt David Eberhart, Sprecher des Verbands der Wohnungsunternehmen (BBU). Der BBU geht von 27 Euro jährlichen Mehrkosten pro Wohnung für Vermieter aus.
    Der Berliner Mieterverband begrüßt das Vorhaben dennoch. „Das ist eine Sicherheitsmaßnahme, die wir grundsätzlich positiv sehen. Sie kann Menschenleben retten“, erklärt Wibke Werner, Mitarbeiterin der Geschäftsführung vom Berliner Mieterverband. Dass die Mieter die Kosten für die Wartung in jedem Fall selbst übernehmen sollen, sei unerfreulich,  aber kaum vermeidbar. „Die Alternative wäre, dass den Mietern die Wartung selbst überlassen bleibt.“ Damit ginge jedoch das Risiko einher, „dass die Wartungspflicht vernachlässigt wird“, so Werner.
    Die Zahl der Todesopfer durch Wohnungsbrände ist seit Jahrzehnten Rückläufig. Seit 1990 hat sie sich halbiert. Das liegt vor allem an der Rauchmelderpflicht, behauptet das Forum „Brandrauchprävention“. Der stärkste Rückgang der Todesopfer erfolgte jedoch zwischen 1990 und 2000. Jahre vor der Einführung der Rauchmelderpflicht. Zwar sind die Zahlen weiterhin rückläufig, fallen jedoch bei weitem nicht mehr so stark wie noch in den 90er Jahren.
    Es ist damit nicht getan, dass so ein Ding an der Decke hängt“, weiß Eberhart. Der BBU fordert, das Thema Brandprävention ganzheitlicher anzugehen. Anstatt den Bürgern immer mehr vorzuschreiben, sollte verstärkt auf Aufklärung gesetzt werden. Viele Brände entstehen durch fahrlässiges Verhalten, meint Eberhart. Dagegen ist leider auch der Rauchmelder machtlos. 

  • Wie man sich gegen Betrug beim Online-Banking schützt

    Wieder einmal haben Kriminelle illegale Überweisungen ausgelöst, indem sie das Verfahren der mobilen Transaktionsnummern missbrauchten. Was können Bankkunden tun?

    Betrüger haben ein angeblich sicheres Verfahren beim Online-Banking auf neue Art geknackt. Sie haben illegale Überweisungen ausgelöst, die die Kontobesitzer normalerweise per Smartphone freigeben. Wie kann man sich gegen einen Missbrauch der mobilen Transaktionsnummern (mTan) schützen? Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Was ist aktuell passiert?
    Betroffen sind etwa 50 Bankkunden, die ihr Internet-Banking mit Mobilfunkverträgen bei der Deutschen Telekom AG kombiniert haben. Beim mTan-Verfahren wählt man sich beispielsweise vom häuslichen Laptop in das Kontosystem der Bank ein. Um eine Überweisung auszulösen, schickt die Bank einen Zahlen-Code an die Handynummer des Kontoinhabers. Mit dieser Transaktionsnummer gibt man die Überweisung frei. Im vorliegenden Betrugsfall haben sich die Kriminellen zunächst illegalen Zugang zum Kundencomputer verschafft und dort die Kontodaten ausspioniert. Dann verschafften sie sich die Handynummer ihres Opfers, gaben sich gegenüber der Telekom als Betreiber eines Mobilfunk-Shops aus, der im Auftrag des Kunden eine neue SIM-Karte für die Handynummer freischalten möchte, und konnten damit widerrechtliche Überweisungen steuern. Den Betroffenen sind so fünfstellige Beträge abhanden gekommen.

    Was tun die Unternehmen nun?
    Die Telekom und die Bankenverbände legen Wert darauf, dass das mTan-Verfahren nach wie vor sicher sei. Im vorliegenden Fall seien jedoch die Computer der Bankkunden mit schädlicher Software infiziert worden. Allerdings hat die Telekom Verbesserungsbedarf einräumt, indem sie das Verfahren zur Identifikation der Mobilfunk-Shops beim Konzern verschärfte. Damit sei das Leck gestopft, sagt das Unternehmen. Betrüger hatten das mTan-Verfahren freilich auch schon in der Vergangenheit überlistet.

    Welche Verfahren für Banküberweisungen existieren?
    Noch immer ist es bei vielen Instituten möglich, persönlich zur Filiale zu gehen und eine per Hand ausgefüllte Überweisung abzugeben. Computerbetrüger haben dabei keine Chance. Zweitens bieten die meisten Geldinstitute die Möglichkeit, Terminals in ihren Geschäftsräumen für elektronische Überweisungen zu nutzen. Dabei müssen die Kunden darauf achten, dass kein ungebetener Beobachter die Zugangsdaten ausspäht. Die dritte Variante ist das Internet- oder Online-Banking vom heimischen Computer und/ oder per Smartphone.

    Was empfehlen Verbraucherschützer?
    Millionen deutsche Bankkunden betreiben bereits Online-Banking. „Im Idealfall benutzt man dabei zu Hause einen Tan-Generator“, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei diesem Verfahhren, das viele Banken anbieten, nutzt man ein elektronisches Zusatzgeräte zum Laptop. In das Lesegerät steckt man die eigene Bankkarte, worauf die Transaktionsnummer erzeugt wird. Der Tan-Generator informiert auch über Ziel und Zweck der Überweisung. Die Hürden für Betrüger sind dabei hoch. Daneben exisiert noch die auslaufende Variante des Brief-Tan-Verfahrens. Die Transaktionsnummern kommen dabei per Post von der Bank. Verbraucherschützer warnen davor, weil die Briefe einfach geklaut werden können.

    Wie sollten sich Bankkunden verhalten?
    Überprüfen Sie regelmäßig und in kurzen Abständen Ihre Kontoauszüge. Wenn es merkwürdige Überweisungen gibt, an die Sie sich nicht erinnern können, sollten Sie diesen nachgehen. Falls sich die fragliche Überweisung nicht erklären lässt, setzen Sie sich schnell mit Ihrer Bank in Verbindung. Lassen Sie das Konto sperren, bevor die Betrüger es leerräumen. Und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.

    Wer haftet für die finanziellen Schäden?
    Nach Information der Verbraucherzentrale NRW gilt der Grundsatz: Haben Bankkunden keinen Auftrag für eine Überweisung erteilt, muss das jeweilige Institut für die Schäden durch illegale Abbuchungen haften. Jedoch gilt die Einschränkung, dass die Kunden nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Sie dürfen beispielsweise keinem Fremden leichtfertig Zugang zu ihren Kontodaten ermöglichen. Wird dies in einem Rechtsstreit nachgewiesen, müssen die Betroffene ebentuell selbst für den Schaden aufkommen. In der Regel sind die Banken allerdings kulant und erstatten illegal abhanden gekommenes Geld.

    Was muss ich für die Sicherheit meiner Bankdaten tun?
    Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband rät beispielsweise dazu, das Betriebssystem und den Virenschutz des heimischen Computers aktuell zu halten. Damit kann man Sicherheitslücken vorbeugen. Wichtig ist auch, für den Zugang zum Online-Banking ein kompliziertes Passwort zu wählen und es nach einiger Zeit zu wechseln. Grundsätzlich sollte man sehr vorsichtig dabei sein, Anhänge von E-Mails zu öffnen oder Links anzuklicken, die man im eigenen elektronischen Postfach findet. Mit solchen Programmen versuchen Betrüger häufig, an die Zugangsdaten für Konten heranzukommen. Ferner ist es ratsam, die Zugangsangaben und Passwörter für das Online-Banking nicht auf dem Computer zu speichern. Hier kann ein gutes altes Notizbuch helfen, das zu Hause verwahrt wird.

  • Greenpeace und das Kohle-Paradoxon

    Die Umweltorganisation will angeblich die ostdeutschen Braunkohle-Kraftwerke kaufen. Die wirkliche Botschaft lautet aber: Auch in Ostdeutschland ist eine staatlich finanzierte Stiftung für die Abwicklung nötig.

    Die Umweltschutz-Organisation Greenpeace hat oft Mut bewiesen. In kleinen Schlauchbooten kurvten die Öko-Kämpfer vor riesigen Fischtrawlern herum, um den Walfang zu erschweren. Waghalsig seilten sie sich von Schornsteinen ab und protestierten gegen die Luftverschmutzung. Jetzt aber gehen sie ein noch höheres Risiko ein. Sie sind bereit, die Erdatmosphäre erst zu schädigen, um sie später schützen zu können.

    Greenpeace Nordic, der schwedische Zweig der Umweltorganisation, bietet dem staatlichen schwedischen Energiekonzern Vattenfall an, ihm das deutsche Geschäft mit der klimaschädlichen Braunkohle abzunehmen. Eine durch die Umweltorganisation gegründete Stiftung soll die Braunkohle-Tagebaue in Ostdeutschland und die entsprechenden Kohlekraftwerke, beispielsweise Jänschwalde und Schwarze Pumpe, übertragen bekommen.

    Weil die Tage der Braunkohle-Ökonomie wegen der globalen Bemühungen um den Klimaschutz allerdings gezählt seien, hätten die Vattenfall-Anlagen kaum noch betriebswirtschaftlichen Wert, hat Greenpeace sich von Experten ausrechnen lassen. Für die Übernahme will die Organisation folglich kein Geld an Vattenfall zahlen, sondern stattdessen rund zwei Milliarden Euro von dem Konzern erhalten. Schließlich müsse man die Tagebaue und Kraftwerke ja irgendwann stilllegen, und das koste hohe Summen für Renaturierung und Sozialpläne zugunsten der Beschäftigten. Um die Stilllegung mitzufinanzieren, soll die Stiftung bis etwa 2030 noch selbst Braunkohlestrom produzieren und verkaufen.

    Greenpeace behauptet, dieser Vorschlag sei ernst gemeint. Allerdings wird er nicht funktionieren. Erstens weil die Umweltorganisation den Imageschaden nicht verkraften würde, den 15 Jahre Luftverpestung unter eigener Verantwortung mit sich brächten. Und zweitens spricht Vattenfall als gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen mit den Käufern, die ihm Geld für seine ostdeutschen Anlagen bieten – und nicht welches haben wollen. Zwei Energiekonzerne aus dem Nachbarland Tschechien haben bereits Interesse bekundet. Diese rechnen damit, dass sie noch jahrelang Gewinne mit der Verstromung von Braunkohle erwirtschaften und ihre Investition auf diese Art refinanzieren können. Vermutlich spielt bei der Rechnung auch eine Rolle, dass die Investoren hoffen, die finalen Abwicklungskosten später nicht selbst zu tragen, sondern diese auf den Staat abzuschieben.

    Was aber kann dann der Sinn des Vorschlags der Umweltschützer sein? Sie wollen eine politische Lösung für die Abwicklung der Braunkohle anregen. In Westdeutschland hat man diese bereits organisiert: Dort beerdigt die RAG-Stiftung den Steinkohlebergbau im Ruhrgebiet und Saarland mit staatlicher Finanzierung. Ein ähnliches Modell in Kooperation der Länder Brandenburg und Sachsen, dem Bund, sowie dem Konzern Vattenfall muss auch für Ostdeutschland entwickelt werden.

  • Keine Langzeitlösung

    Grenzkontrollen an der türkisch-griechischen Grenze sollen den Flüchtlingsstrom bremsen. Doch Zäune werden die verzweifelten Menschen auf Dauer nicht aufhalten.

    Ohne die Türkei wird Europa die Flüchtlingskrise mittelfristig nicht in den Griff bekommen. Die meisten Flüchtlinge, die sich entscheiden, den langen Weg nach Europa- und Deutschland zu nehmen, kommen über die Türkei. Bei ihrem Besuch in Istanbul am Sonntag wollte Bundeskanzlerin Angela Merkel den türkischen Staatschef Recep Erdogan deshalb dazu bringen, Flüchtlinge an der griechisch-türkischen Grenze aufzuhalten und in die Türkei zurückzuschicken. Langfristig ist das aber sicher keine Lösung der Flüchtlingskrise.
    Die Grenzen dicht machen „wird nicht klappen“, wie die Bundeskanzlerin selbst sagte. Hohe Zäune und verstärkter Grenzschutz der griechischen Küste halten Flüchtlinge nicht auf. Eher treiben sie die Menschen zu verzweifelten Aktionen, zwingen sie dazu, ihr Leben zu riskieren, um den sicheren Hafen Europa zu erreichen. Denn die Flüchtlinge haben in der Türkei keine Perspektive. Sie erhalten keinen Flüchtlingsstatus, dürfen nicht arbeiten und haben nur eingeschränkten Zugang zum Schul- und Gesundheitssystem. Die Türkei ist eine Notunterkunft für zweieinhalb Millionen Flüchtlinge.
    Lange Zeit ging das gut. Syrische Flüchtlinge haben darauf gehofft, dass der Krieg – und damit ihre Flucht – nicht ewig dauern werden. Für einen begrenzten Zeitraum mag der Gaststatus, den die Türkei den Flüchtlingen gibt, ertragbar sein. Doch ein Ende des Konflikts ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Er eskaliert weiter. Der Islamische Staat hat das Machtvakuum in Syrien gnadenlos ausgenutzt, die Regionalmächte streiten um die Vorherrschaft im Nahen Osten. Außerdem sind sowohl Russland als auch die USA tief in den Konflikt verstrickt. Der Krieg wird wohl noch eine ganze Weile andauern.
    Deshalb muss sich die Bundesregierung langfristig stärker dafür einsetzen, wieder Sicherheit und Ordnung im Mittleren Osten zu schaffen. Nur wenn der Krieg beendet ist und keine Bomben mehr fallen, kann die syrische Bevölkerung in ihr Land zurückkehren. Bis dahin muss die Türkei dafür sorgen, dass die Flüchtlinge auch angemessen untergebracht und versorgt werden. Ankara muss endlich eingestehen, dass die Flüchtenden nicht nur ein paar Monate bleiben und ihnen eine entsprechende Perspektive für ihren Aufenthalt geben. Sonst werden immer mehr Menschen in der Türkei ihre Zelte abreißen und sich auf den Weg nach Europa machen – mit oder ohne Grenzkontrollen.

  • Drei Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

    Am Freitag stimmte der Bundestag über den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ab. Was das Gesetz bedeutet und warum es Bedenken gibt

    Was ist Vorratsdatenspeicherung?
    Der Gesetzesentwurf, der an diesem Freitag im Bundestag beschlossen wurde, verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten für zehn Wochen zu speichern. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. Auch Standortdaten von Handys werden erfasst. Inhalte von Telefonaten sollen laut dem Gesetzesentwurf aber nicht gespeichert werden. Bei SMS-Nachrichten gibt es allerdings Probleme. Es sei bislang „technisch unmöglich“ die Verbindungsdaten von den Inhalten zu trennen, erklärte das Telekommunikationsunternehmen Telefónica.

    Was soll die Vorratsdatenspeicherung bringen?
    Mithilfe der gespeicherten Daten lassen sich Profile der Nutzer anlegen. Bewegungsabläufe können genauso nachvollzogen werden wie die privaten Verhältnisse zwischen Nutzern. Welche Kontakte werden besonders intensiv gepflegt, wer trifft sich mit wem? Bundesregierung, Ermittlungsbehörden und Polizei versprechen sich von der Vorratsdatenspeicherung bessere Chancen bei der Verbrechensbekämpfung. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte, das Gesetz sorge für „mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger“ und schützte ihre Freiheit.

    Warum gibt es Bedenken?
    Kritiker sehen in dem Gesetzesentwurf eine Neuauflage des 2007 beschlossenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt und außer Kraft gesetzt. Nun wird befürchtet, dass auch der neue Entwurf in Konflikt mit dem Grundgesetz steht. Viele Bürger haben Angst, ihre Privatsphäre könnte durch die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt und verletzt werden. Der Verein Digitalcourage e.V. plant bereits eine Verfassungsbeschwerde. Auch die Frage, wie sicher die Daten bei den Telekommunikationsunternehmen sind, steht im Raum. Erst Anfang Oktober hatten unbekannte Hacker sensible Daten von über 15 Millionen Kunden der Telekom-Tochter T-Mobile in den USA gestohlen.