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  • VW-Fahrer sollten mit Klagen warten

    Ist es sinnvoll, dass Fahrzeugbesitzer wegen des Abgas-Skandals Schadensersatz gegen ihren Autohändler einklagen? Anwälte und Verbraucherschützer raten zur Geduld.

    Viele Besitzer von Diesel-Fahrzeugen aus dem Volkswagen-Konzern fragen sich nun, ob ihr Auto wegen des Abgas-Skandals an Wert verliert. Rechtsanwälte in den USA bereiten schon Schadenersatzklagen vor. Und Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) fordert Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, „einen verbindlichen Rahmen mit VW“ für die Entschädigung der Betroffenen zu vereinbaren. Hat es angesichts dieser Lage Sinn, dass VW-Besitzer individuelle Schadensersatzklage gegen ihre Auto-Händler einreichen?

    „Gegenwärtig ist es noch zu früh zu klagen“, sagt Rechtsanwalt Hauke Maack aus Recklinghausen. „Die potenziell Geschädigten sollten erst einmal abwarten, bis mehr Informationen bekannt sind. In jedem Fall müssen ein Mangel und ein damit einhergehender finanzieller Verlust konkret nachgewiesen werden.“ Diese Ansicht vertritt auch Juristin Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

    Der Nachweis lässt sich teilweise dadurch erbringen, dass der Autohersteller ausdrücklich die Verantwortung für Fehler an bestimmten Motoren übernimmt. VW hat dazu bereits erklärt, „dass eine auffällige Abweichung zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb“ bei Fahrzeugen auftritt, die den Motortyp EA 189 enthalten. Diese Angabe findet man am Motorblock des eigenen Wagens.

    Als Alternative können die Autobesitzer auch Sachverständige beauftragen, die die Abgase messen und die Abweichungen dokumentieren. Zusätzlich müssten Kläger den Wertverlust ihres Autos dokumentieren. Ein Hilfsmittel dabei kann die Schwacke-Liste der Gebrauchtwagen-Preise sein.

    Auf Basis des Kaufvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch existiert dann „bei erheblichem Mangel“, so Juristin Wagner, die Möglichkeit, den betroffenen Wagen beim Händler zurückzugeben und den Preis zurückerstatten zu lassen. Oder man erhält aufgrund der Wertminderung einen Teil des Kaufpreises ausgezahlt.

    Welche Variante günstig sei, lasse sich gegenwärtig jedoch noch nicht abschätzen, sagt Wagner. Potenziellen Klägern bieten Anwälte deshalb an, die Adressen und Anliegen zu sammeln, um eventuell später Verfahren zu starten. Ob individuelle Schadensersatzklagen überhaupt aussichtsreich sein können, hängt unter anderem von einer möglichen Regressregelung ab, die Volkswagen auf Druck der Politik einräumen muss. Möglicherweise offerieren die VW-Händler in naher Zukunft auch, die Fehler an den Fahrzeugen auf eigene Kosten zu beheben.

    Währenddessen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) die große Koalition aufgefordert, die Möglichkeit von Gruppenklagen einzuführen. Bisher existiere diese rechtliche Variante nicht. „Wer nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben will, muss selbst klagen“, bemängeln die Verbraucherschützer.

  • Geld ist vorhanden

    Kommentar zu Flüchtlingen und Finanzen von Hannes Koch

    Die Grenze der Belastbarkeit scheint schon erreicht. Flüchtlinge belegen Turnhallen. Manche Gemeinde beschlagnahmt bereits leerstehende Wohnungen. Und auch das Geld ist angeblich knapp. So war es jedenfalls vor der Beratung der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am Donnerstag zu hören. Der Eindruck, dass Deutschland finanziell die Puste ausgeht, ist jedoch falsch.

    Zur Zeit kann der deutsche Staat die nötigen Zusatzausgaben ziemlich mühelos bestreiten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist in der vorteilhaften Lage, in diesem Jahr keine neuen Schulden mehr machen zu müssen. Im Gegenteil: Er nimmt mehr Geld ein als er ausgibt. So liefern die Finanzämter höhere Steuererträge bei der Bundeskasse ab – mit dem Resultat, dass der Finanzminister in diesem Jahr sechs Milliarden Euro Überschuss erwirtschaftet. Davon wird er den Ländern für 2016 gut vier Milliarden abgeben. Und sollte dies nicht reichen, werden sich weitere Mittel auftreiben lassen. Denn die nächste Steuerschätzung, darauf weist beispielsweise das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin hin, wird vermutlich erneute Zusatzeinnahmen ergeben. Im kommenden Jahr dürfte es dann ähnlich weitergehen – dank der soliden Wirtschaftsentwicklung. Die Weltwirtschaft wächst, und Deutschland hat mittels seiner Exporte Anteil daran. Auch die Leute im Inland geben mehr Geld aus. Vorläufig ist die sogenannte schwarze Null im Bundeshaushalt also nicht gefährdet.

    Dies freilich ist eine Betrachtung aus heutiger Sicht. Sie basiert auf der Annahme, dass die Zahlen der Flüchtlinge, die zu uns kommen, nicht noch einmal dramatisch steigen – und damit die Ausgaben. Eine Wirtschaftskrise darf ebenfalls nicht eintreten, denn dann würden die Einnahmen zurückgehen. Aber danach sieht es gegenwärtig nicht aus. Vorläufig muss man keine Angst haben, dass die Einwanderung zu schmerzhaften finanziellen Einschnitten auf Kosten anderer gesellschaftlicher Gruppen führt.

  • Erstmals Verbraucherschutz für Häuslebauer

    Baufirmen müssen Fertigstellungstermin bald verbindlich zusagen. Bei schlechtem Material sollen Handwerker vom Baustoffhändler entschädigt werden.

    Die Bundesregierung will private Bauherren und Handwerker besser vor den Risiken bei Bauvorhaben schützen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Verrbraucherministeriums hervor, der dieser Zeitung vorliegt. Damit wird der Verbraucherschutz erstmals auch für Häuslebauer gesetzlich geregelt.

    Im Baurecht erhält das Verhältnis zwischen Häuslebauern und Baufirmen ein eigenen Kapitel. Kernpunkt sind weitgehende Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen. "In der Baubeschreibung sind wesentliche Eigenschaften des angebotenen Werkes in klarer und verständlicher Weise darzustellen", heißt es im Entwurf. Dazu gehört neben der genauen Beschreibung des geplanten Gebäudes oder der Umbauten bei einem bestehenden Haus ein genaue Festlegung der Handwerkerleistungen. Auch die Gebäudedaten nebst Plänen und Flächenangaben und Grundrisse müssen im Vertrag enthalten sein.

    "Die Baubeschreibung hat verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Vollendung des Werker zu enthalten", heißt es im Text weiter. Sollte der Beginn des Bauens noch nicht feststehen, wird zunächst die Dauer der Bauzeit festgehalten. So will die Bundesregierung Eigenheimbauherren bisweilen hohe Kosten bei der verspäteten Übergabe des Hauses oder der Wohnung ersparen. Muss ein Kunde deshalb beispielsweise zeitweilig ins Hotel ziehen, weil er seine Wohnung bereits gekündigt hat, muss die Baufirma die Kosten übernehmen. Nur in Ausnahmefällen wie etwa Naturkatastrophen bleibt der Bauherr darauf sitzen.

    Als weitere Neuerung zugunsten der Verbraucher wird auch im Baurecht nun der Widerruf eines Vertrages möglich. 14 Tagen bleiben den Häuslebauern für den Rücktritt vom Vertrag. Damit will das Ministerium unseriösen Verkäufern von Eigenheimen den Wind aus den Segeln nehmen. Gerne werden Interessenten mit dem Hinweis, dass es nur noch wenige Häuser dieses Typs verfügbar sind, unter Zeitdruck gesetzt.

    Darüber hinaus legt die Bundesregierung eine Obergrenze für Abschlagszahlungen in der Bauphase fest. Maximal 90 Prozent der Gesamtrechnung dürfen die ausführenden Firmen nach und nach verlangen. Auch müssen die Bauunterlagen künftig erstellt und ausgehändigt werden. Bisher geschieht dies in einigen Fällen nicht. Dann kann es passieren, dass es wegen fehlender Unterlagen Probleme mit den Fördermitteln der KfW gibt.

    Geändert wird auch das Haftungsrecht bei der Verwendung von mangelhaftem Baumaterial. Bisher haben die Handwerksfirmen hier oft schlechte Karten, wenn sie die Materialfehler nicht erkennen konnten. Der Bauherr kann von ihnen einen Nachbesserung oder den Austausch fordern. Die Handwerker können die dadurch entstandenen Verlust nicht an den Hersteller der Ware weitergeben. Das Gesetz sieht vor, dass Maurer oder Elektriker diesen Schaden vom Baustofflieferanten ersetzt bekommen.

    Der Gesetzentwurf wird noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett beschlossen und dann von Bundestag und Bundesrat beraten. Im Sommer nächsten Jahres soll die Neuregelung dann endgültig verabschiedet werden und Anfang 2017 in Kraft treten. Die vergleichsweise lange Frist soll der Branche eine Vorbereitung auf die neuen Anforderungen ermöglichen.

  • Sinn und Unsinn des Energieausweises für Häuser

    Eigentümerverband kritisiert die angeblich irreführende Energie-Einstufung von Gebäuden. Umweltministerium ist offen für eine Renovierung der Verordnung

    Ob die Wohnung im grünen oder roten Bereich ist, sieht man sofort. In Anlehnung an die Farben der Ampel zeigt der Energieausweis für Gebäude, wieviel Energie Heizung und Warmwasser verbrauchen. Mieter und Wohnungskäufer sollen auf diese Art günstige Wohnungen finden – und Immobilienbesitzer Anreize für klimafreundliche Sanierungen erhalten. Dass diese positiven Effekte eintreten, bezweifelt Haus & Grund, der Verband der Immobilienbesitzer, jedoch stark.

    „Der Aussagewert“ des Energieausweises sei in vielen Fällen „gleich null“, sagte am Mittwoch Verbandsgeschäftsführer Kai Warnecke. Hauseigentümer warnte er davor, die Einstufung ihrer Immobilie in die Energieklassen A (energiesparend) bis H (energieverschwendend) zur Grundlage von Investitionsentscheidungen zu machen. Er empfahl dringend, unabhängige Energieberater zu kontaktieren, um eine realistische Einschätzung der jeweiligen Gebäudes zu erhalten.

    Das vernichtende Urteil will das Bundesumweltministerium allerdings nicht auf sich sitzen lassen. „Energieausweise sind für Eigentümer, Kaufinteressenten und Wohnungssuchende wichtig und auch aussagekräftig“, sagte ein Sprecher gegenüber dieser Zeitung.

    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt in der aktuellen Fassung seit Mai 2014. Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien müssen die Besitzer den Energieausweis grundsätzlich vorlegen. Bestimmte Angaben müssen auch in den Immobilienanzeigen in Medien enthalten seien.

    Um die Praxistauglichkeit zu testen, hat Haus & Grund nun ein durchschnittliches Mehrfamilien- und ein Doppelhaus von jeweils mehreren Energieberatern berechnen und einstufen lassen. „Die ermittelten Energiekennwerte differierten dabei um bis zu 46 Prozent“, sagte Warnecke. Eine Ursache dafür seien mehrere Berechnungsverfahren, die parallel angewendet werden dürften.

    Tatsächlich können sich die Hausbesitzer entscheiden, ob sie den Mietern oder Käufern die energetische Einstufung des Gebäudes nach der Bedarfs- oder Verbrauchsmethode vorlegen. Im ersten Fall dienen Gebäudefläche und beispielsweise technische Daten der Heizung als Basis, im zweiten Fall orientiert sich der Energieausweis am Verbrauch der bisherigen Nutzer. Die Werte können sich erheblich unterscheiden, unter anderem weil beim Verbrauch das individuelle Verhalten eine Rolle spielt.

    Als Konsequenz forderte der Immobilienverband, die Berechnungsmethode zu vereinfachen. Geschäftsführer Warnecke bezeichnete die Einstuftung anhand des Verbrauchs als „objektiver“ und realistischer. Deshalb solle diese die Bedarfsberechnung ersetzen. Einerseits verteidigte das Umweltministerium den bisherigen Energieausweis zwar, andererseits zeigte man sich aber offen für eine Reform: „Im Zuge der Vorbereitung der EnEV-Novelle 2017 werden die Energieausweise und die Effizienzklassen im Hinblick auf eine Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit überprüft“, sagte der Sprecher.

    Gleichzeitig plädierte Haus & Grund dafür, strengere Anforderungen an die Energieberater zu stellen. Die Testberechnungen hätten ergeben, dass sich manche der angeblichen Spezialisten mit den Verfahren wenig auskennen. Tatsächlich darf sich heute jeder „Energieberater“ nennen. Das Berufsbild ist nicht geschützt. Qualifikationen und Zertifikate müssen selbsternannte Experten nicht unbedingt vorweisen. Diesen Mangel hat inzwischen auch die Bundesregierung erkannt. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium prüft deshalb, ob „Energieberater“ als Berufsbild definiert wird.

    Hausbesitzer, die sicher sein wollen, einen soliden Experten zu engagieren, können sich an der Liste der Energie-Effizienz-Experten der Deutschen Energie-Agentur (Dena) orientieren. Die darin verzeichneten Energieberater müssen regelmäßig nachweisen, dass sie sich in energetischer Sanierung weiterbilden. Außerdem sollen die Experten der Liste Interessenkonflikte vermeiden. Sie dürfen nicht im gleichen Gebäude mit Beratung und beispielsweise dem Einbau einer neuen Heizung Geld verdienen.

    Haus & Grund empfiehlt zudem, vor allem Architekten als Energieberater zu beauftragen. Bei diesen seien Interessenkollisionen ausgeschlossen – im Gegensatz zu Handwerkern, die gleichzeitig als Energieberater aufträten.

  • Einfach mal um den Block fahren

    Wie Abgasuntersuchungen bei Autos heute funktionieren. Und was sich ab 2017 ändern soll.

    Es ist eine naheliegende Idee: Künftig sollen die Abgaswerte von Autos beim realistischen Fahren auf der Straße getestet werden. Bisher ist das nicht so: Die Überprüfungen finden im Labor statt – Verfälschungen inklusive.

    Die Feinheiten der Abgasmessung haben bisher nur Experten interessiert. Mit dem VW-Skandal um gefälscht Abgaswerte kommt nun aber Musik in die Sache. Ohnehin laufen auf europäischer Ebene die Verhandlungen über ein strengeres Prüfverfahren, das ab 2017 eingeführt werden soll. Mit dem Rückenwind der Fälscher-Affäre könnte das EU-Gesetz deutlich schärfer ausfallen als bisher geplant.

    Bisher testet beispielsweise das Kraftfahrtbundesamt nach einem Verfahren, das „neuer europäischer Fahrzyklus“ (NEFZ) heißt. Es ist etwa 25 Jahre alt. Haben die Autohersteller ein neues Modell entwickelt, wird vor der Marktzulassung ein Exemplar im Labor geprüft. Die dabei ermittelten Abgaswerte dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Ist alles okay, erhält die gesamte Baureihe hunderttausender oder Millionen identischer Fahrzeuge die Zulassung.

    Das NEFZ-Verfahren kritisieren die Deutsche Umwelthilfe und der ADAC seit Jahren als unrealistisch. Auf den Prüfständen findet beispielsweise keine starke Beschleunigung statt, die im Stadtverkehr oder auf der Autobahn die Emissionswerte in die Höhe treibt. Stattdessen schnurrt das Auto bei gemütlichen 34 Stundenkilometern mittlerer Geschwindigkeit dahin. Schwere Sonderausstattungen oder zusätzliche stromschluckende Aggregate im Fahrzeug werden nicht berücksichtigt. Mit solchen Tricks gelingt es den Herstellern, die Werte zu drücken.

    Mit dem neuen Verfahren WLTP (worldwide harmonized light duty test procedure) will man ab 2017 nun einige dieser Lücken schließen. Sonderausstattungen werden einbezogen, die Geschwindigkeit im Test erhöht, und die Fahrzeuge müssen länger laufen. Außerdem sollen die Abgaswerte der Fahrzeuge künftig auch im Straßenverkehr getestet werden, erklärt Dorothee Saar von der Deutschen Umwelthilfe. Beschlossen ist Letzteres zwar noch nicht. Saar geht aber davon aus, dass es so kommt.

    Die Expertin fordert allerdings, dass die Daten der Tests auch veröffentlicht werden. Wenn Transparenz herrsche, sei es für die Autofirmen schwerer, Ausnahmeregelungen durchzusetzen, die das Gesetz unterlaufen. Zusätzlich plädiert Saar für spätere Stichproben bei gebrauchten Fahrzeugen jenseits des einen Vorführwagens einer neuen Baureihe. Fische das Kraftfahrtbundesamt immer mal wieder ein Auto aus dem alltäglichen Verkehr und teste es, seien Manipulationen der Werte kaum noch möglich.

    Mit den normalen Abgasuntersuchungen (AU), die alle angemeldeten Autos regelmäßig über sich ergehen lassen müssen, haben die umstrittenen Testverfahren nur mittelbar zu tun. Die Ergebnisse der AU, die jede Werkstatt durchführen kann, müssen sich nur grob an den ursprünglichen Werten orientieren und können relativ großzügig davon abweichen.

  • Bahnfahrten werden vorerst nicht mehr teurer

    Im Fernverkehr will der Konzern duch günstige Angebote Kunden zurückgewinnen.

    Die übliche Erhöhung der Ticketpreise im Fernverkehr der Deutschen Bahn im Dezember fällt in diesem Jahr weitgehend aus. Das gilt auch für die Bahncard und die Sparpreise. "Wir haben uns entschlossen, auf eine flächendeckende Preisanpassung zu verzichten", sagt der zuständige Konzern-Vorstand Bertold Huber. So will das Unternehmen der wachsenden Konkurrenz verlorene Kunden wieder abjagen und neue hinzugewinnen. Im Nahverkehr könnten die Ticketpreise dagegen steigen. In welchem Umfang, werden die Verkehrsverbünde noch bekannt geben.

    Allerdings bleibt der Ticketpreis nicht überall stabil. Zum Jahresende will die Bahn Neubaustrecken in Betrieb nehmen, auf denen die Reise teurer wird. Das rechtfertigt das Unternehmen mit den erheblich verkürzten Reisezeiten. Die Fahrt zwischen Erfurt und Halle/Leipzig verkürzt sich um bis bis zu einer Stunde. 44 Minuten sparen die Kunden, wenn sie von Erfurt aus nach Berlin wollen. Dafür schlägt die Bahn bei den Tickets zwischen einem und sieben Euro auf.

    Huber hat den Strategiewechsel bereits im Sommer angekündigt. Die Bahn will mit zusätzlichen Angeboten und einem besseren Service Passagiere in die Züge locken. Dabei stehen günstige Preise im Vordergrund. So wurde im Sommer bereits eine neue, drei Monate gültige Bahncard zum halben Preis eingeführt, die vor allem junge Fahrgäste vom Zugfahren überzeugen soll. Offenbar ist dieses Modell erfolgreich. "Wir haben doppelt so viele Bahncards verkauft wie zuvor", berichtet Huber.

    Die Sparpreise von 29 Euro für lange und 19 Euro für kurze Strecken gehören ebenfalls zu den Instrumenten, mit denen Huber die Wettbewerber auf der Straße und in der Luft unter Druck setzen möchte. Hier gibt es im Dezember eine Verbesserung für die Kunden. Dann entfällt die Vorverkaufsfrist und die Tickets können noch am Reisetag erworben werden. Am Reisetag dürfen die Fahrscheine auch noch umgetauscht oder zurückgegeben werden. "Mit den neuen Konditionen wird der Sparpreis gerade für Nichtbahnfahrer deutlich attraktiver", hofft Birgit Bohle, Vorstandschefin der Fernverkehrssparte.

    Die Kontingente für die Billigtickets werden jedoch strikt gesteuert. Auf beliebten Verbindungen und zu begehrten Zeiten gibt es nur wenige oder gar keine Sparpreise. Je schlechter Züge ausgelastet sind, desto höher ist umgekehrt die Chance auf einen günstigen Fahrschein. Von einer Trendwende im Fernverkehr wieder hin zu steigenden Marktanteilen mag Huber zwar noch nicht sprechen. Doch die Fahrgastzahlen wachsen. Seit dem Fahrplanwechsel im Juni konnte die Bahn 600.000 Kunden mehr verbuchen als in den drei Monaten zuvor.

    Günstiger wird mit dem Fahrplanwechsel die Reise im ICE-Sprinter. Die Reservierungspflicht entfällt ebenso wie der Zuschlag für die schnellen Verbindungen. Die Bahn führt zudem eine neue Bezeichnung für den "Normalpreis" ein, der künftig "Flexpreis" wie bei vielen Fluggesellschaften heißen wird, weil Kunden mit diesem Tarif alle Züge ihrer Wahl nutzen können.

    Auch wenn sich die Vorstände durch das Bündel an Instrumenten höhere Umsätze im Personenverkehr erhoffen, gibt es noch eine Reihe von Schwächen im Bahnverkehr. "Es ist ja nicht so, dass wir immer die beste Qualität fahren", gesteht Huber ein. Vor allem bei der Pünktlichkeit sieht die Bahn Probleme. Im Juli weist die Unternehmensstatistik im Fernverkehr einen Tiefpunkt aus. Nur zwei Drittel der Züge kamen zur rechten Zeit an. Auf sich warten lässt auch die WLan-Anbindung der zweiten Klasse. Bohle rechnet damit, dass die technischen Voraussetzungen für die Internetnutzung Mitte 2016 gegeben sein werden. Dann beginnt eine Testphase.

  • Gabriels heikle Mission

    Kommentar zur Braunkohle von Hannes Koch

    Der Bundeswirtschaftsminister steuert auf einen Konflikt mit der EU-Kommission zu. Ob diese die geplante Förderung für alte Braunkohle-Kraftwerke in Millionenhöhe schließlich genehmigt, steht in den Sternen. Aber selbst wenn sie es tut, hat Sigmar Gabriel (SPD) ein Problem.

    In jedem Fall fällt es der Regierung schwer, die eigenen Ziele beim Klimaschutz zu erreichen. Um 40 Prozent soll der deutsche Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bis 2020 sinken – im Vergleich zu 1990. Bisher allerdings klafft eine Lücke. Zusätzliche Anstrengungen sind nötig. Deswegen ist der Wirtschaftsminister auf die Idee gekommen, besonders dreckige Braunkohle-Kraftwerke stilllzulegen. Damit vor allem die Unternehmen RWE und Vattenfall keine zu großen Verluste verkraften müssen und nicht zu viele Arbeitsplätze wegfallen, sollen die Stromkunden etwa eine Milliarde Euro Übergangsgeld finanzieren.

    Trotz dieses Plans jedoch droht Gabriel – mit ihm die Bundesregierung und Deutschland – das Klimaziel zu verfehlen. Den einiges an dem Braunkohle-Konzept scheint schöngerechnet. Beispielsweise haben manche der alten Braunkohlekraftwerke ihre Betriebszeit fast hinter sich. Einige Blöcke etwa von Niederaußem, Weisweiler und Frimmersdorf produzieren schon seit rund 50 Jahre Strom. Sie würden sowieso bald stilllgelegt. Diesen Effekt als zusätzlichen Klimavorteil zu verbuchen, bringt nichts für das 40-Prozent-Ziel.

    Vielleicht in einigen Monaten anlässlich der EU-Entscheidung, vielleicht in einem oder zwei Jahren wird die Regierung ihren Klimaschutzplan deshalb wohl renovieren. Mehr Kohlekraftwerke müssen schneller vom Netz – auch wenn das für die Unternehmen und Beschäftigten schmerzlich ist. Und vermutlich kostet dieser Prozess auch Geld der Allgemeinheit, egal ob man es „Beihilfe“ nennt.

  • Gabriels Gratwanderung auf der Braunkohle

    EU-Kommission kann staatliche Förderung für umweltschädliche Kraftwerke untersagen. DIW-Energie-Expertin Kemfert bezweifelt deshalb, „dass die Braunkohle-Kapazitätsreserve mit dem EU-Beihilfe-Recht vereinbar ist“

    Der deutsche Plan ist ein schwieriger Fall für Brüssel. Beihilfen für Kraftwerke seien genehmigungsfähig, wenn Anlagen mit „geringem Kohlendioxid-Ausstoß“ begünstigt würden, heißt es in den EU-Leitlinien für Staatshilfen im Energiebereich. Braunkohle-Kraftwerke in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, die die Bundesregierung finanziell fördern will, gehören nicht in diese Kategorie. Denn sie stoßen mehr klimaschädliches CO2 aus als andere Kraftwerke.

    Darüber verhandeln derzeit die Mitarbeiter von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit der EU-Kommission. „Das Ziel ist es sicherzustellen, dass die Maßnahmen mit den EU-Regeln übereinstimmen“, sagte ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Montag gegenüber dieser Zeitung. Die Diskussion mit der Bundesregierung seien aber noch „in einem frühen Stadium“.

    Gabriel stimmt seinen Gesetzentwurf gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung ab. Die Braunkohle-Unternehmen RWE und Vattenfall sollen Verträge mit der Bund abschließen, um ab 2017 einige ihrer klimaschädlichen Kraftwerksblöcke stilllzulegen. Dies soll einerseits dem Klimaschutz dienen, andererseits aber auch Überkapazitäten am Strommarkt beseitigen. Für Notfälle, in denen Windräder und Sonnenzellen zu wenig Strom produzieren, sollen die Braunkohle-Anlagen aber in Reserve gehalten und bei Bedarf kurzfristig angeschaltet werden. Diese Dienstleistung will ihnen der Wirtschaftsminister nach bisherigen Plänen mit etwa 230 Millionen Euro jährlich vergüten.

    Einerseits lassen die EU-Leitlinien solche Mechanismen inklusive der finanziellen Förderung zu. Als ein Ziel nennt die Kommission die „Gewährleistung einer angemessenen Stromerzeugung“. Man will damit verhindern, dass es zu Stromausfällen kommt. Andererseits sind solche Beihilfen an enge Kriterien gebunden, wie beispielsweise einen geringen Schaden für das Klima. Und wenn eine drohende Stromknappheit durch höhere Importe aus dem Ausland zu vermeiden ist, sollen die Mitgliedsländer dieser preisgünstigen Variante den Vorzug geben.

    Nicht nur in der EU-Kommission herrscht Skepsis angesichts Gabriels Beihilfe-Plan. Auch Claudia Kemfert, Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, sagt: „Grundsätzlich muss man stark anzweifeln, ob die Braunkohle-Kapazitätsreserve mit dem EU Beihilfe-Recht kompatibel ist. Die Reserve kann eine unerlaubte Beihilfe darstellen.“ Sie argumentiert, dass die in Norddeutschland angesiedelten Braunkohle-Kraftwerke nicht den Strommangel ausgleichen könnten, der vor allem in den Industrieregionen Süddeutschlands auftrete.

    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages war unlängst zu dem Ergebnis gekommen, dass die Braunkohlereserve beihilferechtliche „Probleme aufwirft“. Die Rechtfertigung einer solchen Beihilfe sei unter anderem wegen der „Benachteiligung kohlenstoffarmer Energieträger nur schwer möglich“.

    Auch Wirtschaftsminister Gabriel weiß, dass sein Konzept heikel ist. Gegenwärtig prüfe man, ob die Braunkohle-Millionen eine Beihilfe darstellten, sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag. Wenn ja, wolle man sie der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen. Das könne bereits in diesem Herbst geschehen.

    Damit Braunkohle-Kraftwerke weniger Kohlendioxid ausstoßen und weniger Strom produzieren, hatte Gabriel sie ursprünglich mit einer Abgabe belasten wollen. Dagegen wandten sich allerdings unter anderem die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Auch die Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie kritisierte den Plan. Sie befürchtete einen „Strukturbruch“ in der Braunkohleindustrie mit dem Verlust tausender Arbeitsplätze.

  • Weniger Druck wäre besser

    Kommentar zu Hartz-IV von Hannes Koch

    Dass die Hartz-IV-Leistung für arbeitslose Bürger regelmäßig steigt, ist grundsätzlich eine gute Sache. Auch nächstes Jahr sollen wieder ein paar Euro hinzukommen. Der Satz für Erwachsene wird dann von 399 auf 404 Euro erhöht, bestätigte das Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles (SPD). Angesichts der guten Wirtschaftslage erscheint diese Zunahme jedoch zu mager.

    Einerseits soll der Hartz-IV-Regelsatz das Existenzminimum derjenigen gewährleisten, die keine Stelle finden und sich nicht selbst vom Arbeitslohn finanzieren können. Bei der Berechnung legen die Experten unter anderem die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten zugrunde. Die niedrige Inflation ist ein Grund, warum die Leistung im kommenden Jahr nur wenig höher ausfällt. Außerdem orientiert sich die Kalkulation am statistischen Einkaufsverhalten von Menschen mit niedrigen Einkommen, die vor allem billige Waren erwerben. Daran üben die Sozialverbände schon lange Kritik. Diese Art der Berechnung trage dazu bei, die Armen in der Armut festzuhalten.

    Neben der Funktion der Existenzsicherung erfüllt Hartz IV in den Augen seiner Befürworter allerdings einen weiteren Zweck: Das niedrige Niveau soll gerade kein bequemes Leben ermöglichen, sondern Druck ausüben. In diesem Sinne lautet die ökonomische Rechtfertigung, dass der sogenannte Lohnabstand erhalten bleibe müsse. Die Sozialleistung dürfe nicht zu hoch ausfallen, damit auch Arbeit zu niedrigem Lohn einen materiellen Vorteil bedeute. Sonst würden die Hartz-IV-Bezieher keinen Ansporn verspüren, sich um bezahlte Beschäftigung zu bemühen.

    Selbst angesichts dieses Arguments erscheint die geplante Hartz-IV-Erhöhung aber zu gering. Sie beträgt etwa ein Prozent. Die gute Wirtschaftslage würde mehr ermöglichen und erfordern. Schließlich gilt seit 2014 der gesetzliche Mindestlohn. Damit steigt das allgemeine Lohnniveau. Die starke Konjunktur tut ein Übriges. Wenn die Löhne der Beschäftigten in diesem Jahr um zwei bis drei Prozent stiegen, wäre das nicht verwunderlich. An dieser Entwicklung sollte die Regierung auch die Hartz-IV-Empfänger teilhaben lassen.

  • Zwischen Erbe und Innovation

    Am Mittwoch präsentiert der US-Konzern Apple neue Produkte. Das Unternehmen gehört zu den wertvollsten der Welt – auch wegen Steuerverkürzung und miesen Arbeitsbedingungen in China

    Der legendäre Ruf der Computerfirma Apple rührt daher, dass sie es mehrmals geschafft hat, weltweite Standards zu setzen. Wenn der Konzern aus Cupertino in Kalifornien am Mittwochabend seine neuen Produkte präsentiert, stellt sich deshalb die Frage, ob der große technologische Sprung noch einmal gelingt.

    Der kleine iPod – ein digitales Abspielgerät für Musik, das tausende Songs transportiert; iTunes – die Verkaufsplattform für Musik im Internet; das iPhone – eine Kombination aus mobilem Telefon und Internetzugang; das iPad – die Mischung aus Smartphone und Laptop. Diese Entwicklungen von Apple waren in den vergangenen 15 Jahren bahnbrechend. Andere Unternehmen mussten sie kopieren, daran ging kein Weg vorbei.

    So große Schritte wird Apple-Chef Tim Cook am Mittwochabend wohl nicht gehen. Stimmen die Andeutungen, die bereits durchgesickert sind, stellt er unter anderem zwei neue, verbesserte Versionen des iPhones vor. Die Mini-Computer werden wohl leistungsfähigere Kameras und schnellere Prozessoren für die Datenverbindung enthalten. Siri, die Sprachassistentin im iPhone, wird vielleicht zusätzliche Fähigkeiten bekommen. Und Apple TV könnte aufgerüstet werden.

    Trotzdem sagt Johannes Schuster, Redakteur der Fachzeitschrift „Mac & i“: „Apple gehen die Ideen nicht aus. Das Unternehmen hat es geschafft, die Phase nach dem Tod seines Gründers Steve Jobs zu meistern.“ Der einflussreiche Entwickler und Firmenchef starb vor vier Jahren. Seitdem fragen sich viele, ob das Unternehmen sein Niveau hält oder nur das Erbe verwaltet.

    Letzteres glaubt Schuster nicht. Als Beleg führt er die digitale Armbanduhr Apple-Watch an, die man seit einem halben Jahr kaufen kann. Das Gerät ist beispielsweise in der Lage, die Herzfrequenz des Trägers zu messen – ein Schritt zu neuer Interaktion zwischen Maschine und menschlichem Körper. „Fraglich allerdings erscheint, ob das eine bahnbrechende Innovation ist“, sagt Niels Held vom Computermagazin Chip. Und skeptisch fügt er hinzu: „Apple ist auf diesem Feld nicht Vorreiter.“

    Ähnlich könnte es beim Apple-Auto aussehen. Die Autofahrer sollen am Steuer auf bequeme Art jede Menge Informationen erhalten. Automatisches Fahren ist eine weitere mögliche Anwendung. Das stellt einerseits eine neue Konkurrenz dar für die traditionellen Autohersteller, andererseits ist Appel auf diesem Feld nicht alleine. Auch Google will elektronisch gesteuerte Fahrzeuge auf die Straßen bringen.

    Trotz mancher Zweifel ist Apple ökonomisch höchst profitabel. Der Konzern verkauft größenordnungsmäßig alleine 200 Millionen Smartphones pro Jahr. Im vergangenen Geschäftsquartal stieg sein Marktanteil dabei weltweit auf 14 Prozent. Konkurrent Samsung lag mit 22 Prozent immer noch vorne, wobei sein Anteil sank. Insgesamt steigerte Apple seinen Vierteljahresumsatz auf knapp 46 Milliarden Euro. Rund neun Milliarden blieben als Gewinn hängen.

    Unlängst machte sich mancher Anleger zwar Sorgen um die nachlassende Kaufkraft der chinesischen Konsumenten, die dem US-Konzern viele seiner Geräte abnehmen. Der Aktienkurs sackte unter anderem deshalb seit Mitte Juli um etwa 20 Prozent. Nichtsdestoweniger gehört die Firma neben Microsoft, Google und Exxon zur Spitzengruppe der wertvollsten Unternehmen der Welt. Am Mittwoch betrug die Marktkapitalisierung, der Wert der handelbaren Aktien, knapp 580 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Das ist etwa ein Fünftel der Wirtschaftsleistung Deutschlands in diesem Jahr.

    Der Begeisterung der Aktienbesitzer und Verbraucher standen bislang auch schlechte Nachrichten kaum im Wege, für die die Firma selbst verantwortlich ist. So schaffte Apple es in den vergangenen Jahren, mit ausgeklügelten Tricks kaum Steuern zu zahlen. Firmenchef Cook wurde deshalb schon im US-Kongress vernommen.

    Ein weiterer Kritikpunkt: Apple lässt einen Großteil seiner iPhones, iPads und MacBook-Laptops in chinesischen Fabriken herstellen, wo die Arbeitsbedingungen oft fragwürdig sind. So berichten Arbeiter und Bürgerrechtler immer wieder über unzureichende Löhne und gesetzeswidrig lange Arbeitszeiten. Die US-Firma hat zwar versprochen, die Missstände abzustellen, ist dabei offenbar aber nicht immer erfolgreich.

  • Wohlstand und Konflikt

    Kommentar zur Einwanderung von Arbeitskräften von Hannes Koch

    Mehrheitlich heißen die Bundesbürger die Flüchtlinge willkommen. Aber mancher Einheimischer empfindet auch Angst. Dann werden die Fremden als potenzielle Störenfriede betrachtet, die die gewohnten Gebräuche bedrohen. Auch sieht man sie als Konkurrenten um Sozialleistungen und Jobs. Die geplante Arbeitserlaubnis für Zuwanderer vom Balkan und die Debatte über das Einwanderungsgesetz mögen solche Sorgen verstärken.

    Dabei zeigt die Erfahrung, dass Einwanderung ein echter ökonomischer Vorteil sein kann. In einem Land wie Deutschland bedeuten mehr Menschen, die konsumieren, mehr Wachstum. Weil die Flüchtlinge sich schnell ein neues Leben aufbauen wollen, sind sie ehrgeizig und produktiv. Viele sind jung – sie werden bald Steuern und Sozialbeiträge zahlen, ohne selbst viel in Anspruch zu nehmen. Und wir können zusätzliche Arbeitskräfte gut gebrauchen. Denn es kommen hierzulande weniger Kinder zur Welt als alte Menschen sterben. Wenn ein Unternehmen wie Volkswagen bald 15 Millionen Fahrzeuge pro Jahr herstellen will, wird das mit Robotern alleine nicht funktionieren. Schon heute pflegt die Bundesagentur für Arbeit eine Liste mit 80 Mangelberufen, in denen die Firmen kaum Bewerber finden.

    Aber werden alle Zuwanderer hier arbeiten? Nein. Anfangs tut das wahrscheinlich nicht einmal die Mehrheit von ihnen. Sie müssen erst Deutsch lernen, betreut, geheilt, ausgebildet oder umgeschult werden. Mit der Zeit wird sich das aber ändern. Sehr viele finden dann Stellen als Krankenschwestern, Altenpfleger und Handwerker. Oder sie gründen eigene Firmen. Einige jedoch bleiben übrig, die auch langfristig Sozialgeld kosten.

    Und warum nimmt man nicht die einheimischen Arbeitslosen? Die Antwort ist unbequem. Obwohl 2,8 Millionen Menschen hierzulande offiziell eine Stelle suchen, sind 600.000 Jobs unbesetzt. Oft passen die Arbeitsplätze einfach nicht zu den Bewerbern. Ökonomen nennen das natürliche Arbeitslosigkeit. Das kann man für Zynismus halten. Es bleibt auf jeden Fall eine Aufgabe der Bundesagentur, Langzeitarbeitslose zu unterstützen, sie fortzubilden, und sie nicht aufzugeben. Trotzdem sollten wir uns darauf einstellen, dass Zuwanderung nicht nur Wohlstand, sondern auch neue Konkurrenz schafft. Es ist damit zu rechnen, dass es zu sozialen Konflikten unter denen kommt, die nicht viel haben.

  • 20.000 Glückliche vom Balkan

    Koalition plant leichtere Einwanderung für Beschäftigte unter anderem aus Serbien, Bosnien und dem Kosovo.

    Bürger aus sechs Staaten des westlichen Balkan sollen sich ab nächstem Jahr leichter eine Arbeitsstelle in Deutschland suchen dürfen. Das hat die große Koalition am Sonntagabend auf Vorschlag von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) beschlossen. Die Regelung wird wohl ab 2016 für jährlich 20.000 Arbeitnehmer aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Albanien und dem Kosovo gelten.

    Die Einzelheiten sind noch nicht geklärt. Ziel soll es aber sein, potenzielle Arbeitskräfte davon abzuhalten in Deutschland politisches Asyl zu beantragen. Sie könnten dann einreisen und hier arbeiten, ohne einen für sie meist aussichtslosen Asylantrag stellen zu müssen.

    Nahles hat vorgeschlagen, dass die Regelung zunächst für fünf Jahre gilt. Die Arbeitnehmer aus Südost-Europa dürften dann auch ihre Familienangehörigen mitbringen. Im Vergleich zu heute wird die Arbeitssuche in Deutschland für sie leichter, weil sie sich einen Job unabhängig vom Nachweis einer Qualifikation suchen könnten. Heute ist die Arbeitsaufnahme beispielsweise daran gebunden, dass Handwerkskammern die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung anerkennen, die angestrebte Arbeit auf einer Liste mit Mangelberufen steht oder ein überdurchschnittliches Gehalt erbringt. Außerdem sollen in diesen 20.000 Fällen deutsche Arbeitskräfte keinen Vorrang mehr haben. Leute aus Albanien oder Montenegro dürfen eine Stelle auch dann antreten, wenn es einheimische Mitbewerber gibt.

    Praktisch könnte eine Arbeitssuche dann so ablaufen: Bürger aus dem Kosovo brauchen nach wie vor ein Visum für die Einreise nach Deutschland, Staatsangehörige der übrigen fünf Länder nicht. In Deutschland suchen sie sich selbst eine Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit muss bescheinigen, dass die Bedingungen den Gesetzen und Tarifverträgen entsprechen. Schließlich erhalten die Einwanderer die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde.

    Um Asylsuchende, die bereits einen Antrag gestellt haben, schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren, verspricht die Koalition außerdem eine Aufstockung der Mittel für die Jobcenter und Deutschkurse.

  • Das Geld reicht – auch für Flüchtlinge

    Dank der guten Wirtschaftslage plant die Regierung sechs Milliarden Euro zusätzliche Ausgaben ein, finanziert aus Überschüssen ohne neue Schulden

    Aus den Haushaltsüberschüssen diesen Jahres will die Koalition sechs Milliarden Euro abzweigen, um damit 2016 unter anderem Unterkünfte und Sozialleistungen für Flüchtlinge zu finanzieren. Der Entwurf des Bundeshaushaltes, den der Bundestag diese Woche berät, wird entsprechend geändert. Die bisher beschlossenen Ausgaben für Steuersenkungen, Investitionen, höhere Entwicklungshilfe und Steuerentlastungen stünden aber nicht in Frage, sagte Eckhardt Rehberg, der haushaltspolitische Sprecher der Union.

    Die zusätzlichen Ausgaben gehen etwa zur Hälfte an die Kommunen, die davon unter anderem die Unterbringung der 800.000 Einwanderer finanzieren sollen, die alleine in diesem Jahr erwartet werden. Weitere drei Milliarden Euro wird der Bund ausgeben. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) rechnet mit Aufwendungen in dieser Höhe unter anderem für Sprachkurse und Hartz-IV-Leistungen. Viele Flüchtlinge werden zunächst nicht arbeiten können.

    Das Innenministerium plant in den kommenden drei Jahren 3.000 zusätzliche Stellen bei der Bundespolizei ein. Diese sollen zum Teil die Länderpolizeien entlasten. Ob der tatsächliche Finanzbedarf die sechs Milliarden Euro übersteigt, ist noch nicht klar. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen unter Winfried Kretschmann (Grüne), Stephan Weil (SPD) und Hannelore Kraft (SPD) forderten am Montag mehr Geld. Am 24. September will sich die Bundesregierung mit den Ländern über die Flüchtlingsausgaben für 2016 verständigen.

    Weil die Steuereinnahmen steigen, hat die große Koalition die Hoffnung, die zusätzlichen Ausgaben mühelos zu finanzieren. Im Vergleich zur vergangenen Steuerschätzung und zum Haushaltsplan kalkuliert Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit einem Überschuss von mindestens fünf Milliarden Euro. Laut Haushaltgesetz müsste dieses Geld eigentlich in die Tilgung alter Schulden fließen. Das soll ein Nachtraghaushalt – der zweite in diesem Jahr – verhindern. Damit reserviert der Bundestag das Geld für 2016.

    Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2016, den das Parlament ab Dienstag debattiert, wird dann entsprechend geändert. Eine Variante: Die Einnahmen und Ausgaben steigen von derzeit geplanten 312 auf 318 Milliarden Euro, so Unionshaushälter Rehberg. Die Einzelheiten klären die Regierungsfraktionen bis zur sogenannten Bereinigungssitzung am 12. November.

    An den bisher geplanten Ausgaben soll sich dabei nichts ändern – das ist die gemeinsame Ansage von Union und SPD. Man will den Eindruck vermeiden, dass die Ausgaben für Flüchtlinge zulasten anderer Vorhaben gehen.

    Beispielsweise hat die Koalition ein Programm für zusätzliche Investitionen in Höhe von zehn Milliarden Euro zwischen 2016 und 2018 beschlossen. 1,3 Milliarden Euro fließen alleine nächstes Jahr in Straßen, Schienen und neue Datenleitungen. „Wir nehmen keine Abstriche bei der Infrastruktur vor“, so Rehberg. Außerdem soll die Entwicklungshilfe bis 2019 um 8,3 Milliarden Euro steigen. Nicht zuletzt erfüllt Finanzminister Schäuble seiner Partei den Wunsch einer wenigstens kleinen Steuerentlastung: Der Effekt der sogenannten kalten Progression wird im kommenden Jahr ausgeglichen. Die Steuerzahler behalten etwa 1,5 Milliarden Euro. Schäuble muss mit ensprechenden Mindereinnahmen zurecht kommen.

    Das fällt dem Bundeskassenwart aber nicht schwer. Wegen der guten Wirtschaftslage, der zunehmenden Zahl von Arbeitsplätzen und wachsenden Löhnen übersteigen die Steuereinnahmen in diesen Jahren regelmäßig die Planung. Außerdem liegen die Zinsen, die die Finanzminister für alte Schulden bezahlen müssen, sehr niedrig. Aus beidem folgt, dass Schäuble zur Zeit alles Nötige ohne neue Schulden finanzieren kann. Glück für die große Koalition: Der ausgeglichene Bundeshaushalt ist ihr zentrales finanzpolitisches Projekt.

  • Kleine Tür und großes Tor

    Wenn mehr Menschen zum Arbeiten nach Deutschland kommen könnten, würde die Zahl der spontanen Flüchtlinge und Asylsuchenden sinken. Debatte über das Einwanderungsgesetz

    Wer heute vor den Bomben des syrischen Diktators Assad aus Damaskus oder vor der Armut aus Eritrea flieht, riskiert nicht selten sein Leben in einem Schlauchboot auf dem Mittelmeer. Und muss in Deutschland politisches Asyl beantragen. Obwohl sehr viele der Neuankömmlinge hier einfach arbeiten wollen – und die deutsche Wirtschaft diese Arbeitskräfte auch sucht.

    Grundsätzlich ist sichere Einwanderung nach Deutschland schon heute möglich – legal, als Arbeitskraft, mit Visum. Aber dieser Weg ist sehr kompliziert. Er ist kaum bekannt. Und die deutsche Bürokratie macht es den Interessierten schwer. Trotzdem ist dieser Weg der Kern des Einwanderungsgesetzes, über das die Regierungsparteien nun diskutieren. Die SPD will es. Ihr Fraktionschef Thomas Oppermann hat das am Mittwoch noch einmal bekräftigt. Die Begeisterung in der Union dagegen ist begrenzt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hält es nicht für „vordringlich“.

    Nehmen wir als Beispiel einen Klempner aus Damaskus, der gelernt hat, wie man Gas- und Wasserleitungen verlegt. Sein Beruf steht auf der „Positivliste“ der Bundesagentur für Arbeit – wie rund 80 weitere, etwa Bauelektriker, Kabelmonteur, Lokführer, Krankenschwester oder Altenpfleger. Für diese und andere Tätigkeiten finden Firmen in Deutschland nicht mehr genug einheimische Bewerber. Deshalb ist es seit zwei Jahren auch Syrern, Eritreern, Nigerianern oder Afghanen erlaubt, hierzulande eine solche Beschäftigung anzunehmen. Die ehemalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat das durchgesetzt. Allerdings kamen 2014 durch diese Tür nur 311 Personen nach Deutschland. Zwischen Januar und Juli 2015 schafften es 337.

    Im ersten Schritt muss der syrische Klempner, der in Deutschland arbeiten will, hier seine Ausbildung anerkennen lassen. Dazu kann er eine E-Mail an die Bundesagentur schicken, die diese an eine deutsche Industrie- und Handelskammer (IHK) weiterleitet. Fällt deren Prüfung positiv aus, entspricht also die syrische Bauklempner-Ausbildung deutschem Standard, darf der Syrer ein Visum bei einer deutschen Botschaft beantragen.

    Haben die Bewerber aber überhaupt Chancen, die nötigen Papiere zu besorgen, um ihre Fähigkeiten nachzuweisen? „In vielen Ländern, aus denen die Flüchtlinge kommen, existiert kein Ausbildungsystem, das mit Deutschland vergleichbar wäre“, sagt Claudius Voigt von der Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender in Münster. Und dies ist nur eine von vielen Hürden, vor denen diejenigen stehen, die ihre Heimatländer verlassen wollen.

    Nicht nur Flüchtlingsberater wie Voigt plädieren deshalb für eine Öffnung und Erleichterung der Einwanderung, sondern auch Manager und Firmenchefs. Viele Menschen, die dies gar nicht wollten, würden „gezwungen, Asylanträge zu stellen“, sagte unlängst Klaus Engel, der Chef des Chemiekonzerns Evonik in Essen. „Wir brauchen jetzt endlich ein Einwanderungsgesetz.“

    So sieht das auch Cemile Giousouf. „In den letzten Jahren haben wir viele Gesetze liberalisiert, damit wir leichter Fachkräfte bekommen können. In der Realität zeigen diese Gesetze aber leider kaum Wirkung. Diese Regeln müssen wir durch ein einheitliches Gesetz vereinfachen“, sagt die Integrationsbeauftragte der CDU-CSU-Bundestagsfraktion. „Und es geht darum, die Strukturen der Verfahren in unseren Behörden so zu verändern, dass sie gut funktionieren. Heute sind die praktischen Hürden viel zu hoch.“

    Giousouf ist eine derjenigen in der CDU, die ihren Generalsekretär Peter Tauber unterstützen. Der verlangte von seiner Partei zu Beginn diesen Jahres, dass „wir auch über ein Einwanderungsgesetz reden“. Ob sich der CDU-Bundesparteitag im Dezember aber wirklich zu diesem Anliegen bekennt, steht in den Sternen. Die Spitze der bayerischen CSU hat sich ohne ablehnend geäußert. Und über die Lage in ihrer Bundestagsfraktion sagt Giousouf: „Weil gegenwärtig so viele Menschen zu uns kommen, ist die Ablehnung eines Einwanderungsgesetzes in der Unionsfraktion jetzt vermutlich größer als die Zustimmung. Trotzdem ist es gut, dass wir diese Debatte führen.“

    Die Linken und Grünen sind weiter. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat sich festgelegt: „Wegen des demografischen Wandels droht bis 2050 ein massiver Fachkräftemangel. Deshalb sind wir auch auf Arbeitnehmer aus anderen Ländern angewiesen“, sagt Burkhard Lischka, der innenpolitische Sprecher. Angesichts der niedrigen Geburtenrate würden bald „6,7 Millionen Erwerbsfähige“ in Deutschland fehlen. Deshalb „brauchen wir ein einfaches und transparentes Einwanderungsgesetz, das sowohl für interessierte Fachkräfte als auch deutsche Arbeitgeber leicht verständlich ist.“

    Im Papier der SPD-Fraktion vom März 2015 sind zahlreiche Vorschläge enthalten, wie aus der kleinen Tür ein großes Tor werden könnte. Unter anderem sei es nötig, das Gewirr der „über 50 verschiedenen Aufenthaltstitel“ zu vereinfachen und verringern. Außerdem schlägt die SPD ein Punktesystem ähnlich dem kanadischen vor. Bewerber würden nach Alter, Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen und Jobangebot eingestuft. Wer eine hohe Punktzahl hat, darf rein. Das sei praktikabler als die heutige, langwierige Einzelfallprüfung unter Beteiligung der IHK.

    Wer weiß, ob der Willen des kleinen Koalitionspartners ausreicht, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Union dermaßen in Fürsprecher und Kritiker spaltet. Zumal kurzfristig dringendere Probleme zu bewältigen sind: Wohnungen beschaffen für vielleicht 800.000 Einwanderer in diesem Jahr, Milliarden Euro aus öffentlichen Kassen zur Verfügung stellen, die Flüchtlinge innerhalb der EU verteilen. Trotzdem müsse man auch an die langfristige Lösung denken, meint Wolfgang Grenz von der Fachkommission Asyl bei Amnesty International: „Gäbe es bessere Möglichkeiten für legale Migration, würde der Druck auf das Asylrecht abnehmen.“

    Info-Kasten
    Arbeitsmigration heute
    In den vergangenen Jahren wurden mehrere Möglichkeiten geschaffen, um legal zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. Hochqualifizierte können die Blaue Karte der EU erhalten. Fachkräfte mit Berufsausbildung – Handwerker zum Beispiel – dürfen einreisen, wenn es im betreffenden Beruf zu wenige Bewerber auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt. Und seit kurzem gibt es eine neue Variante: ein Visum zur Arbeitsplatzsuche. Die Zahl der Einwanderer auf diesen Wegen ist allerdings gering. 2014 kamen beispielsweise nur 2.653 Hochqualifizierte mit Blue Card.

  • Erneuerbare Energie kann weltweit konkurrieren

    Windräder produzieren Elektrizität billiger als manche konventionellen Kraftwerke. Kosten für Solarstrom sinken deutlich

    Manche Formen der erneuerbaren Energien sind weltweit konkurrenzfähig im Vergleich zu Kraftwerken, die Gas, Kohle oder Uran nutzen. So liegt der globale Mittelwert der Energie-Produktionskosten von Windanlagen an Land auf einem ähnlichen Niveau wie der mancher Gaskraftwerke. Das ist ein Ergebnis der Studie „Künftige Kosten der Energieproduktion“ der Internationalen Energieagentur (IEA) in Kooperation mit der Atomenergie Agentur (NEA).

    „Der Report zeigt, dass die Kosten der erneuerbaren Technologien, besonders der Solarenergie, in den vergangenen fünf Jahren deutlich gefallen und sie keine kostenmäßigen Ausreißer mehr sind“, schreibt die IEA. Die Agentur gehört zur Industrieländer-Organisation OECD in Paris, wie auch die Nuklearagentur. Beide gelten als atomenergiefreundlich.

    Die Studie analysiert die Lebenszyklus-Kosten von 181 hypothetischen Kraftwerksprojekten in 22 Staaten unter der Voraussetzung, dass sie 2020 in Betrieb gehen würden. Neben der Atomkraft haben die Mitarbeiter verschiedene Arten von Kohle-, Gas- und Öko-Kraftwerken einbezogen, darunter unter anderem Windrotoren an Land und auf dem Meer, große und kleine Solaranlagen, Geothermie und Wasserkraft.

    Bei angenommenen Kapitalkosten von sieben Prozent liegen die mittleren Produktionskosten für Windparks an Land dann unter 90 Euro (heutiger Kurs) pro Megawattstunde Strom. Elektrizität aus Gasanlagen kostet ebenfalls rund 90 Euro, Kohle- und Atomkraftwerke kommen auf gut 72 Euro. Beträgt der Kapitalzins, den die Investoren zahlen müssen, zehn Prozent, verschiebt sich das Ergebnis zugunsten der Erneuerbaren. Der Grund: Nukleare und fossile Kraftwerke erfordern höhere Investitionen, weshalb die Kapitalkosten relativ zunehmen. Windräder an Land und Kohlekraftwerke produzieren die Megastunde Strom dann für etwa 90 Euro, während Gas- und Atomkraftwerke deutlich darüber liegen.

    Nach Einschätzung von Manuel Frondel vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) beziehen solche Untersuchungen nicht die potenziellen Vollkosten der Atomenergie ein. Unfälle vom Ausmaß der Fukushima-Katastrophe und die Endlagerung des Nuklearmülls blieben unberücksichtigt – was die Rechnung zugunsten der Atomkraft verfälsche.

    Die mittleren Werte großer Solaranlagen liegen in den beiden IEA-Szenarien zwischen 116 und 143 Euro pro Megawattstunde. Die Experten weisen daraufhin, dass die durchschnittlichen Produktionskosten für Solarstrom seit 2010 von etwa 445 Euro pro Megawattstunde auf rund 180 Euro gefallen seien. Dieser Prozess setze sich fort. Es sei also damit zu rechnen, dass auch Sonnenenergie bald auf einem ähnlichen Kostenniveau hergestellt werden könne wie konventioneller Strom.

    Von Land zu Land sind die Bedingungen unterschiedlich. In Deutschland beispielsweise hätten Windparks an Land den IEA-Rechnungen zufolge einen Kostenvorteil gegenüber Gaskraftwerken, würden aber teurer arbeiten als Kohlekraftwerke. Dies hänge immer von den nationalen Bedingungen, Gesetzen und Förderinstrumenten ab.

  • „Die Justiz kann Fortschritt vorantreiben“

    Fortschritt V: Anwältin Miriam Saage-Maaß versucht, Firmen wie KiK für Todesfälle in Zulieferfabriken haftbar zu machen. Sie begründet, warum die Menschenrechte für alle gelten.

    Hannes Koch: Sie haben vor Gericht Klage eingereicht gegen den Textil-Discounter KiK. Es geht um den Brand in seiner Zulieferfabrik in Pakistan 2012, bei dem 259 ArbeiterInnen starben. Was ist das Neue an diesem Verfahren?

    Miriam Saage-Maaß: Wir setzen auf die Nutzbarkeit des Rechts und gebrauchen es, um ungerechte Verhältnisse zu ändern. KiK profitiert von den Produktionsbedingungen in Pakistan, nun soll die Firma auch für die Folgen haften. Unserer Ansicht nach ist KiK mitverantwortlich für den Tod der Beschäftigten.

    Koch: Das deutsche Unternehmen hatte der Firma Ali Enterprises in Karachi aber nur den Auftrag erteilt für die Produktion der Textilien, und nicht etwa selbst in einem Tochterbetrieb gefertigt.

    Saage-Maaß: Ja, das ist rechtlich eigentlich eine eher schwache Verbindung. Wir sagen jedoch: Wegen Eures großen Einflusses auf die Fabrik müsst Ihr trotzdem haften.

    Koch: Können Sie das einfach mal so definieren?

    Saage-Maaß: Wir ergreifen Partei in einer weltweiten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Auseinandersetzung. Unser Ziel ist es, mit juristischen Mitteln den Menschenrechten bessere Geltung zu verschaffen. Dabei betreten wir Neuland.

    Koch: Welchen globalen Konflikt meinen Sie?

    Saage-Maaß: In den vergangenen Jahrzehnten haben sich neue Zulieferbeziehungen herausgebildet. Handelsunternehmen wie Walmart, H&M oder auch KiK, ein Ableger von Kaisers-Tengelmann, haben Organisationen und rechtliche Konstrukte aufgebaut, mit denen sie ihre Verantwortung ausgliedern. Sie vergeben die Aufträge für die Produktion der Kleidung in Schwellen- und Entwicklungsländer. Diese findet dort unter oft sehr schlechten Arbeits- und Umweltbedingungen statt. Wir üben nun Druck aus, damit die hiesigen Konzerne ihre Verantwortung für die Zustände in der Produktion wieder wahrnehmen.

    Koch: Wie funktioniert dieses Outsourcing durch die Firmen?

    Saage-Maaß: Juristisch betrachtet verlagern die Konzerne die Produktion aus dem deutschen Rechtsraum in den anderer Staaten. Dort gilt hiesiges Recht nicht.

    Koch: Sie versuchen, die Globalisierung juristisch einzufangen. Warum wäre es ein Fortschritt, wenn es Ihnen gelänge?

    Saage-Maaß: Bisher ist die Globalisierung nur einseitig abgesichert durch internationales Wirtschaftsrecht, beispielsweise Investitionschutzabkommen. Die sozialen und ökologischen Rechte der Beschäftigten und BürgerInnen kommen dagegen zu kurz. Das wollen wir ändern.

    Koch: Wie reagiert die deutsche Justiz auf dieses Ansinnen?

    Saage-Maaß: Skeptisch. Die Schadensersatzklage gegen KiK von Opfern und Angehörigen des Fabrikbrandes in Pakistan entspricht ja nicht dem klassischen Konzept. Das deutsche Zivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch stammt vom Ende des 19. Jahrhunderts. Es reflektiert die damals engen wirtschaftlichen Beziehungen. Der Standardfall war, dass sich ein Malermeister mit seinem Farbenlieferanten stritt und beide in Bochum saßen. Die heutigen transnationalen Handelsbeziehungen und weltweiten Lieferketten werden im deutschen Recht nicht ausreichend erfasst. Und nur wenige Juristen beschäftigen sich mit solchen Fragen aus Sicht der betroffenen Menschen.

    Koch: Neigt die hiesige Justiz dazu, solche Verfahren auf die lange Bank zu schieben?

    Saage-Maaß: Im Strafrecht ja. Im Falle des Ingenieur-Konzerns Lahmeyer, dem wir vorwerfen, beim Staudammbau im Sudan einheimische Bauern vertrieben zu haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt/ Main nun schon im fünften Jahr. Bei Schadensersatzklagen im Zivilrecht geht es schneller, wenngleich Forderungen oft zurückgewiesen werden.

    Koch: Kann man sagen, dass sich die Menschenrechte durch soziale Kämpfe, beispielsweise der ArbeiterInnen in Pakistan, weiterentwickeln?

    Saage-Maaß: Als abstrakte Normen sind die Rechte auf eine menschenwürdige Arbeit, auf Nahrung und angemessenes Wohnen, genauso wie die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, den Pakten der Vereinten Nationen über politische und soziale Rechte oder den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation klar definiert. Was sich allerdings weiterentwickelt, ist die Anwendung. Was bedeutet ein Menschenrecht in einer konkreten Konfliktlage? Welche Akteure müssen was tun, damit die Opfer des Fabrikbrandes Gerechtigkeit erfahren und Schadensersatz erhalten? Da versuchen wir, vor Gericht Fortschritte zu erzielen, die durch soziale Auseinandersetzungen ausgelöst werden.

    Koch: Woher beziehen die Menschenrechte ihre grundsätzliche Legitimation, warum gelten sie universell für alle Menschen?

    Saage-Maaß: Dafür existieren verschiedene Begründungsmuster. Beispielsweise das rechtspositivistische. Demnach gilt Recht einfach deshalb, weil es durch Verträge oder Gesetze gesetzt wird. Weil 162, beziehungsweise 168 Staaten die UN-Pakte für soziale und politische Rechte ratifiziert haben, müssen sie sich daran halten. Daneben gibt es die viel grundsätzlichere, naturrechtliche Begründung, wonach jeder Mensch von Natur aus göttlich bestimmte Rechte genießt, die man ihm nicht nehmen kann. Oder man argumentiert anthropologisch, dass Grundwerte wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit in den meisten Kulturen anerkannt werden.

    Koch: Außerdem lässt sich die vernunftrechtliche Begründung heranziehen nach dem Motto: Die Vernunft zeigt, dass alle Menschen gleich sind und ihnen identische, unveräußerliche Rechte zustehen.

    Saage-Maaß: Dieses Konzept ist während der Aufklärung des 18. Jahrhunderts entstanden – eine sehr europäische Art des Denkens.

    Koch: Teilen die GewerkschafterInnen, mit denen Sie in der KiK-Sache in Pakistan zusammenarbeiten, die Idee der universellen Menschenrechte?

    Saage-Maaß: Sicherlich, die kommen ja aus einer klassischen linken Tradition. Sie kämpfen für Rechte wie Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, Gleichberechtigung der Frauen, Nahrungssouveränität und angemessenes Wohnen. Wie viele unserer Partner im globalen Süden verweigern sie sich aber der Gleichsetzung von Menschenrechten und liberaler Demokratie, wie wir sie in Europa und Nordamerika haben.

    Koch: Die Demokratie ist doch die politische Ausgestaltung der universellen Menschenrechte?

    Saage-Maaß: Ich würde sagen, unsere parlamentarische Regierungsform ist eine Variante, um dies zu tun. Andere sind ebenfalls denkbar. Man muss politische Partizipation nicht mit Bundestag und Bundesrat organisieren. Entwicklungs- und Schwellenländer fordern ein, dass sie die Umsetzung der Menschenrechte selbst bestimmen können. Vor allem lehnen sie vermeintlich humanitäre Interventionen ab, mit denen die USA in den Irak einfallen, um dort liberale Demokratien westlichen Zuschnitts und neoliberale Wirtschaftssysteme zu etablieren.

    Koch: In der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990, die auf dem islamischen Recht der Scharia basiert, ist beispielsweise die Meinungsfreiheit eingeschränkt, und Frauen haben weniger Rechte als Männer. Wie gehen Sie mit diesem konkurrierenden Konzept um?

    Saage-Maaß: Diese Erklärung hat das Königshaus von Saudi-Arabien initiiert. Ein autoritäres, religiöses Regime will damit die eigene Macht stärken. Herrschaftslogik wurde in Recht gegossen.

    Koch: Was sagen Sie zu den Inhalten?

    Saage-Maaß: Ein Bestandteil der universellen Menschenrechte ist die Religionsfreiheit. Diese muss aber mit den anderen Freiheiten koexistieren. Den Koran über die übrigen Rechte zu stellen, geht deshalb nicht. Ein wesentlicher Sinn der Menschenrechte besteht ja gerade darin, Freiräume für Aushandlungsprozesse zwischen unterschiedlichen Meinungen und gesellschaftlichen Gruppen zu schaffen. Die Schwächeren gewinnen damit Verhandlungsspielräume gegenüber den Mächtigen. Diese Funktion darf durch die Definition der Menschenrechte nicht eingeschränkt werden. Damit diese gewahrt bleiben, ist die Trennung von Staat und Religion eine wesentliche Voraussetzung.

    Koch: Wenn es Fortschritte bei der Umsetzung der Menschenrechte geben kann, so kommt es sicherlich mitunter auch zu Rückschritten. Fällt Ihnen ein Beispiel ein?

    Saage-Maaß: Der oberste Gerichtshof der USA hat kürzlich den Anwendungsbereich des Alien Tort Claims Act erheblich eingeschränkt. Dieses Gesetz ermöglicht es Ausländern, andere Nicht-US-Bürger für Menschenrechtsverletzungen, die sie außerhalb der USA begangen haben, vor amerikanischen Gerichten zu verklagen.

    Koch: US-Gerichte konnten Weltjustiz spielen?

    Saage-Maaß: Aber auf eine positive Art. Beispielsweise kamen dadurch Folteropfer lateinamerikanischer Diktaturen zu ihrem Recht. An solchen Fällen sieht man: Juristische Auseinandersetzungen sind Teile größerer sozialer und politischer Konflikte. Einerseits vollziehen sie Kämpfe nach. Gerichtsprozesse können soziale Entwicklungen aber auch befördern. Die Verhaftung des chilenischen Diktators Augusto Pinochet 1998 in London hat beispielsweise die Aufarbeitung der Diktatur-Verbrechen in Chile und Argentinien vorangebracht. Die Auschwitzprozesse im Deutschland der 1960er Jahre lösten eine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus aus. Die Justiz reagiert nicht nur, sondern kann Fortschritt auch vorantreiben.

    Bio-Kasten:
    Miriam Saage-Maaß (37) ist promovierte Juristin und Leiterin des Programms Wirtschaft und Menschenrechte beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin. Dessen Gründer und Generalsekretär Wolfgang Kaleck vertritt derzeit auch den US-Wistleblower Edward Snowden.

  • Kosten für Ökostrom steigen nur wenig

    Nach der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bleibt die Umlage für die Privathaushalte mehr oder weniger stabil

    Gute Nachricht für die Stromkunden: Im kommenden Jahr bleiben die Kosten für Ökostrom im Wesentlichen stabil. „Die Umlage für die Erneuerbaren Energien wird 2016 nicht oder kaum steigen“, sagte Patrick Graichen, Chef der Organisation Agora Energiewende, gegenüber dieser Zeitung. „Darauf deuten die Zahlen hin, die wir mit unserem EEG-Rechner ermitteln.“

    Offiziell bekanntgegeben wird die Höhe der EEG-Umlage am Strompreis von den Betreibern der Elektrizitätsnetze Mitte Oktober. Die Berliner Denkfabrik Agora beziffert diesen Anteil der Kosten vorab auf 6,2 bis 6,4 Cent pro Kilowattstunde für 2016. Im laufenden Jahr liegt er bei 6,17 Cent.

    Für eine Kilowattstunde elektrischer Energie zahlen die Privathaushalte und meisten Firmen derzeit insgesamt durchschnittlich 28 bis 29 Cent. Nachdem der Gesamtpreis bereits in diesem Jahr gegenüber 2014 leicht zurückging, rechnet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch 2016 mit sinkenden Strompreisen.

    Die stark steigenden Kosten für Ökostrom hatten in den vergangenen Jahren für heftige Debatten gesorgt. Von 2013 auf 2014 war dieser Posten beispielsweise um ein Cent pro Kilowattstunde auf 6,2 Cent gesprungen. 2014 reformierte die Bundesregierung deshalb das Gesetz über die Erneuerbaren Energien (EEG). Unter anderem darauf war es zurückzuführen, dass die EEG-Umlage, die die Stromkunden als Teil ihrer Stromrechnung überweisen, 2015 erstmals geringer ausfiel.

    „Für 2017 rechnen wir auf Basis der bisherigen Zahlen dann mit einem Anstieg der EEG-Umlage um etwa 0,6 Cent pro Kilowattstunde“, so der Agora-Chef. Bis 2023 könnten die Ökostrom-Kosten insgesamt nochmal um ein bis zwei Cent wachsen. Dann lägen sie bei gut 8 Cent pro Kilowattstunde. Ein Grund dafür sind die hohen Investitionen in die Windkraftanlagen auf Nord- und Ostsee.

    Graichen: „Dann aber ist der Scheitelpunkt überschritten.“ Zwischen 2023 und 2035 würden die Ökostrom-Kosten kontinuierlich sinken. Inflationsbereinigt sollen sie um zwei bis vier Cent abnehmen. „Unter dem Strich sollte elektrische Energie – bei einem Ökostrom-Anteil von dann 60 Prozent – für die Privatkunden im Jahr 2035 nicht mehr kosten als heute – es könnte auch billiger werden“, erklärte der Agora-Chef. Die günstige Entwicklung ab 2023 kommt daher, dass die alten, teuren Sonnen- und Windkraftwerke, mit der die Energiewende in Deutschland startete, aus der Förderung herausfallen. Die neuen Anlagen arbeiten wesentlich kostengünstiger und nehmen deshalb geringere Mittel aus der EEG-Umlage in Anspruch.

    Günstig entwickelt sich derzeit nicht nur der Öko-Anteil am Strompreis, sondern der Preis für Elektrizität insgesamt. Erstmals seit dem Jahr 2000 ist der Strompreis 2015 leicht gesunken – von durchschnittlich 29,1 auf 28,8 Cent. Das zeigen Zahlen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

    Das Preisvergleichsportal Verivox bestätigt diese Angaben. Von 837 deutschen Grundversorgern für Strom hätten 60 Prozent ihre Endkundenpreise im ersten Halbjahr 2015 verringert, sagte Verivox-Sprecher Florian Krüger. Durchschnittlich 2,4 Prozent weniger zahlten die Privathaushalte.

    „Und augenblicklich gibt es keine Hinweise auf einen Anstieg“, so Krüger. Die Energieexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Christina Wallraf, teilte diese Einschätzung: „Für 2016 rechnen wir in der Tendenz mit weiter leicht sinkenden Strompreisen.“

    Gründe dafür sind, dass die Elektrizitätsfirmen den Strom an der Börse zur Zeit günstig einkaufen können. Das wiederum beruht auf den vergleichsweise niedrigen Rohstoffpreisen unter anderem für Erdgas. Hier schlagen sich das mässige Wachstum der Weltwirtschaft und das hohe Angebot an Energierohstoffen nieder. Zum niedrigen Preisniveau trägt auch die zunehmende Menge an Ökostrom bei, den vor allem Wind- und Sonnenkraftwerke in die Netze einspeisen.

    Wenngleich die Zeichen aus Sicht der Verbraucher im Durchschnitt auf Entspannung stehen, entwickeln sich die Preise regional doch unterschiedlich. Das hängt unter anderem mit den Kosten für die Stromnetze zusammen, die nach lokalen Gegebenheiten variieren. Bei Netzbetreibern, die viel Geld in neue Leitungen investieren müssen, nehmen die Kosten zu. Netzkosten machen etwa ein Viertel des Endkundenpreises pro Kilowattstunde aus, die Produktionskosten der Elektrizität ein weiteres Viertel. Für rund die Hälfte des Preises pro Kilowattstunde ist der Staat verantwortlich – unter anderem mit Steuern und diversen Umlagen.

    Klaus Müller, der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, forderte die Versorger auf, ihre Kunden an der vorteilhaften Preisentwicklung teilhaben zu lassen: „Wenn Öl- und Gaspreise sinken, müssen Verbraucher das auch im Portemonnaie merken. Es kann nicht sein, dass Unternehmen Verbraucher bei steigenden Kosten in die Pflicht nehmen, ihnen bei fallenden Kosten aber Preisvorteile vorenthalten.“

    Verbraucherschützer wiesen die Privathaushalte daraufhin, dass sie der Preisgestaltung durch die Versorger nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind. Weil der Energiemarkt seit langem liberalisiert ist, können die Kunden immer zwischen mehreren Angeboten wählen. „Unser Rat an die Verbraucher: Vergleichen Sie die Preise und wechseln Sie gegebenfalls den Stromanbieter“, sagte VZ-Expertin Wallraf.

    Die Lieferfirma zu wechseln, ist unproblematisch. Wer sich für einen anderen Versorger entschieden hat, schickt diesem den Auftrag für die künftige Stromlieferung. Um die Formalitäten der Kündigung und des Wechsels kümmert sich der neue Versorger.

  • Griechenland „kein Fass ohne Boden“

    ESM-Chef Klaus Regling, Chef des europäischen Stabilitätsfonds, wirbt in Berlin für das neue Kreditprogramm. Er geht davon aus, dass der Internationale Währungsfonds sich mit bis zu 16 Milliarden Euro beteiligt

    Das europäische Kreditprogramm für Griechenland wird wohl geringer ausfallen als bisher beschlossen, sagte Klaus Regling am Donnerstag in Berlin. Der Chef des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erklärte: „Ich gehe davon aus, dass sich der Internationale Währungsfonds beteiligt.“ In diesem Fall müsste der ESM, die Finanzinstitution der Euroländer in Luxemburg, nicht maximal 86 Milliarden Euro für das hilfsbedürftige Mittelmeerland zur Verfügung stellen, sondern deutlich weniger.

    Als „Anhaltspunkt“ für die mögliche Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) nannte Regling, der früher selbst bei der Washingtoner Organisation arbeitete, die nicht ausgezahlten IWF-Kredite des zweiten Griechenland-Pakets. Diese betragen 16 Milliarden Euro. Fließen sie in das jüngst gestartete dritte Griechenland-Programm, könnte sich der europäische Anteil auf etwa 70 Milliarden Euro verringern.

    Regling war nach Berlin gekommen, um Kritiker der Griechenlandhilfe von deren Richtigkeit zu überzeugen. In der Bundespressekonferenz und bei einem Treffen mit Bundestagsabgeordneten der Union versuchte er Optimismus zu verbreiten. Denn bei der Abstimmung im Parlament am 19. August hatten 63 Volksvertreter der Union gegen die neuen Kredite gestimmt.

    Vielen Unionsabgeordneten ist besonders wichtig, dass sich der IWF am neuen Programm beteiligt. Durch die Aufsicht der internationalen Organisation will man die Wirksamkeit der finanziellen Sanierung in Griechenland erhöhen und die europäische Kreditsumme reduzieren.

    Allerdings gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen den europäischen Insitutionen und dem IWF. Dessen Chefin Christine Lagarde hält die Kredite, die auf Griechenland lasten, für zu hoch und plädiert für einen Schuldenschnitt. Diesen lehnt unter anderem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ab.

    In der Frage sei man nun dabei sich „anzunähern“, sagte Regling. Vielleicht werde man schon im Oktober zu einer Übereinkunft kommen. „Wir haben den IWF überzeugt, unsere Definition der Schuldentragfähigkeit zu akzeptieren“, so der ESM-Chef. Er stellte in Aussicht, dass die Laufzeit der Kredite für Griechenland verlängert und Zinsen gestundet werden könnten. Nominal bleibe die Verschuldung des Mittelmeerlandes dann zwar hoch, seine tatsächliche Belastung sei allerdings tragbar.

    Grundsätzlich, so befand Regling, sei Griechenland auf einem „guten Weg“. Das Land sei kein „Fass ohne Boden“. Im vergangenen Jahren seien die Exporte stark gestiegen und die Arbeitslosigkeit gesunken. Eine „Erfolsgarantie“ für die Sanierungsbemühungen gebe es allerdings nicht.