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  • Die hohe Kunst des Spielzeugkaufs

    Ein umfassendes Qualitätssiegel für Kampfroboter, Puppen und Brettspiele fehlt. Trotzdem gibt es Hilfestellung

    Kleine Traktoren aus Plastik, Spielekonsolen oder Plüschtiere – immer wieder fragen sich Eltern, wo es Spielzeug zu kaufen gibt, das sicher ist und kein Gift enthält. Aber auch die sozialen Bedingungen in den Fabriken spielen mittlerweile eine Rolle. Weil ein umfassendes Qualitätssiegel für Spielzeug nicht exisiert, ist die Auswahl der Geschenke vergleichbar mit der Arbeit an einem unvollständigen Puzzle. Unsere Zeitung gibt einige Tipps, welche Kriterien beim Kauf sinnvoll sein können.

    Schnuppern und Tasten
    Klingt einfach, ist aber wirkungsvoll: Eltern, Paten und Freunde sollten sich nicht scheuen, Spielzeug vor dem Erwerb genau zu prüfen. Ein Geruchstest kann erste Aufschlüsse vermitteln, ob die Gegenstände Chemikalien ausdünsten. Das sollten sie möglichst nicht tun. Scharfe Kanten an Plastik-, Metall- oder Holzobjekten können besonders für Kleinkinder gefährlich sein. Gleiches gilt für kleine Teile, die abnehm- oder abbrechbar sind und verschluckt werden könnten.

    Chemie & Co.
    Der Arbeitsausschuss Kinderspiel und Spielzeug e.V. vergibt das Zeichen „spiel gut“. Die Fachleute überprüfen jährlich hunderte Artikel beispielsweise im Hinblick auf die Gebrauchssicherheit, den pädagogischen Wert, sowie gewisse medizinische und ökologische Kriterien. Beim Gütesiegel Ecarf steht im Vordergrund, dass die Gegenstände das Leben von Allergikern erleichtern, indem sie beispielsweise keine risikoreichen Stoffe freisetzen. Manche Spielzeug-Hersteller garantieren mit Hinweisen auf ihren Produkten außerdem selbst, dass die Gegenstände kein PVC und keine Weichmacher (Phtalate) enthalten. Diese können für Kinder schädlich sein, wenn sie Teile verschlucken oder in den Mund nehmen.

    Soziale Qualität
    Schätzungsweise zwei Drittel des Spielzeugs in deutschen Geschäften stammen aus chinesischen Fabriken. Dort schuften die Beschäftigten oft 70 Stunden pro Woche, können von ihrem Lohn mitunter eine Familie nicht ernähren und haben keine Gewerkschaft, die ihnen hilft. Wer solche Arbeitsbedingungen ablehnt, erhält eine Orientierung bei der Initiative „fair spielt“ (siehe Kasten). Diese veröffentlicht unter anderem eine Liste mit Herstellerfirmen, die nur in Deutschland oder der Europäischen Union produzieren lassen. Käufer mit solchen Ansprüchen werden auch fündig bei der Organisation Transfair. Auf deren Internetseite findet man Hinweise zu Spiel- und Sportartikeln (unter anderem Fußbällen), die aus Fertigungen mit besseren sozialen Bedingungen stammen.

    Wo recherchiere ich?
    Ein guter Startpunkt ist die Internetseite www.label-online.de. Diese listet etwa die einschlägigen Siegel, Zertifikate und Kennzeichen für bestimmte Produktgruppen auf und kommentiert sie. Konsultieren kann man auch die Berichte über Produkttests, die die Stiftung Warentest und die Zeitschrift Ökotest veröffentlichen.

    Die Standard-Siegel
    Auch wer sich um solche zusätzlichen Qualitätskriterien nicht kümmert, muss aber keine übertriebenen Sorgen hegen. Schon die normalen gesetzlichen Standards auf europäischer und nationaler Ebene bieten einen grundlegenden Schutz vor Produktrisiken. Dass unter anderem Spielzeug bestimmten Gebrauchsanforderungen gerecht wird, bescheinigen die CE- und GS-Zeichen. Wollen die Hersteller das Zertifikat erhalten, darf etwa die Modelleisenbahn keine Stromschläge austeilen und die Kinderrutsche für den Garten nicht beim ersten Windhauch umkippen.

    Info-Kasten
    Kennzeichen für Spielzeug
    Pädagogik, Gebrauchswert, Umwelt: www.spielgut.de
    Chemie: www.ecarf.org
    Herkunft, Arbeitsbedingungen: www.fair-spielt.de, www.transfair.org
    Übersicht über die Siegel: www.label-online.de

  • „Wir sind noch nicht über den Berg“

    Irland, P und SP wollen den Euro-Schirm verlassen. Ist die Krise zu Ende? „Nein“, sagt Ökonom Fuest

    Hannes Koch: Drei von fünf Ländern unter den europäischen Rettungsschirmen wollen wieder ohne Hilfe auskommen – neben Irland auch Spanien und Portugal. Geht die Euro-Krise dem Ende entgegen?

    Clemens Fuest: Die Richtung ist positiv. Aber einen Normalzustand haben wir noch nicht erreicht. Denn eigentlich tauschen die besagten Länder nur den einen Rettungsschirm gegen den anderen. Sie beabsichtigen zwar, ohne die staatlichen Kredite von EFSF und ESM auszukommen, verlassen sich aber auf die Hilfszusage der Europäischen Zentralbank, die den Euro notfalls mit allen Mitteln schützen will. Ein wirklicher Realitätstest müsste jedoch ohne das Sicherheitsnetz der EZB stattfinden. Wir sollten die Zeichen einer gewissen Erholung deshalb nicht überinterpretieren.

    Koch: Wenn es die drei Länder schaffen, bleiben nur noch Griechenland und Zypern im staatlichen Hilfsprogramm. Dies zu bewältigen, sollte für Europa kein Problem sein.

    Fuest: Das stimmt, aber wir müssen bedenken, dass Europa auch diese Länder nicht dauerhaft mit Transfers versorgen will. Dort ist ebenfalls noch viel zu tun.

    Koch: Welche konkreten Hinweise auf die Besserung der Lage sehen Sie in Irland – warum schafft es das Land, ohne den Rettungsschirm auszukommen?

    Fuest: Das deutlichste Zeichen ist positive Veränderung der Leistungsbilanz. Irland exportiert jetzt wieder mehr Waren und Dienstleistungen, als es einführt. Der wesentliche Grund besteht darin, dass die Lohnstückkosten gesunken sind. Weil die Beschäftigten geringere Löhne erhalten, gingen auch die Produktpreise zurück. Auf den internationalen Märkten ist Irland also wettbewerbsfähiger geworden.

    Koch: Ist der Fortschritt in Irland stabil?

    Fuest: Einerseits ja. Die bessere Wettbewerbsfähigkeit stabilisiert das Wirtschaftswachstum. Andererseits bereiten die Staatsfinanzen noch Sorgen. Denn das Defizit im Staatshaushalt beträgt 2013 über sieben Prozent. Die irische Regierung hat noch einiges vor sich, wenn sie ihre Finanzen sanieren will.

    Koch: Wie sieht es in Portugal aus?

    Fuest: Dort ist die Lage deutlich schwieriger als in Irland. Das Hauptproblem besteht in der mangelnden Wachstumsdynamik der Wirtschaft. Die Staatsschulden sind hoch, das Haushaltsdefizit sinkt, aber ohne Wachstum kann das Land sich nicht dauerhaft erholen.

    Koch: Und Spanien?

    Fuest: Von den börsennotierten Banken dort haben wir positive Nachrichten. Das Programm zur Bankensanierung zeigt Wirkung. Negativ zu Buche schlägt dagegen, dass die spanische Wirtschaft ebenfalls kaum wächst und der Staat ein Haushaltsdefizit von aktuell sieben Prozent verzeichnet.

    Koch: Unter dem Strich: Funktioniert die europäische Doppelstrategie aus Finanzhilfe und Spardiktat grundsätzlich?

    Fuest: Das muss sich erst zeigen. Bisher haben wir Anfangserfolge, aber mehr nicht. Die Staatsdefizite sinken, die Wirtschaft in Euroland scheint insgesamt nicht mehr zu schrumpfen. Aber die Wirtschaft sollte wachsen und die Arbeitslosigkeit abnehmen. Wir sind also nicht über den Berg, sondern immer noch beim Aufstieg.

    Koch: In Südeuropa erzeugt die soziale Krise teilweise geradezu Hass auf Europa. Angesichts einer Arbeitslosigkeit von bis zu 30 Prozent sprechen manche von einer verlorenen Generation. Ist das gerechtfertigt?

    Fuest: Die Formulierung ist nicht ganz falsch. Junge Leute, die in Zeiten von Wirtschaftskrisen auf den Arbeitsmarkt treten, haben oft während ihrer gesamten Berufsbiografie Nachteile. Wer zu Beginn seines Berufslebens häufig arbeitslos ist, dem fehlt später Berufserfahrung, und seine Qualifikation ist teilweise veraltet. Das kann zu schlechterer Bezahlung und zu geringeren Aufstiegschancen führen.

    Bio-Kasten
    Clemens Fuest
    Der Ökonom (Jg. 1968) berät die Bundesregierung als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium. Er leitet das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. Außerdem lehrt und forscht er als Professor für Volkswirtschaftslehre an der dortigen Universität.

  • Hilfe für Helfer

    Spenden: Ein Siegel hilft bei der Suche nach seriösen Hilfsorganisationen

    Kurz vor dem Jahreswechsel hat die Spendenbranche Hochkonjunktur. Denn vor Weihnachten ist die Bereitschaft zur guten Tat bei den Bürgern am größten. Durch Bettelbriefe oder die direkte Ansprache an der Haustür oder auf der Straße sammelt eine kaum mehr überschaubare Zahl an Organisationen Geld für den echten oder vermeintlich guten Zweck ein. Es geht dabei um viel Geld. Fachleute gehen von einer Gesamtsumme zwischen vier und sechs Milliarden Euro aus, die die Deutschen jährlich an gemeinnützige Einrichtungen überweisen.

    Die Liste der Anliegen reicht von der Hilfe für notleidende Kinder in Afrika über den Schutz von Tieren bis hin zur Unterstützung von Behinderteneinrichtungen. Es gibt große Organisationen wie die christlichen Hilfswerke Brot für die Welt und Adveniat, oder auch Plan-Deutschland, das Patenschaften für Kinder in der dritten Welt vermittelt. Zu den ganz großen Sammelstellen zählt auch das Rote Kreuz. Doch unterhalb der weithin bekannten und gut aufgestellten Organisationen buhlen Hunderttausende kleine Vereine oder Stiftungen um die Gunst der Spender. Über die Internetplattform www.betterplace.org wenden sich allein fast 6.200 meist kleine Projekte an potenzielle Geldgeber.

    Wie seriös eine Einrichtung ist, lässt sich von Laien kaum verlässlich feststellen. Landet der Spendeneuro tatsächlich in Afrika oder nicht doch über Umwege auf dem Konto des Sammlers? Transparenz ist in der Branche Mangelware. Mit staatlicher Kontrolle müssen die Initiatoren kaum rechnen. Das Finanzgebaren bleibt oft im Dunkeln, denn Auskünfte darüber sind freiwillig.

    Trotzdem gibt es für Interessenten, die am Jahresende noch anderen helfen wollen, selbst eine Hilfestellung bei der Auswahl der Spendenorganisation. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) gilt dabei als eine Art TÜV. Das DZI vergibt ein Gütesiegel für seriöse Organisationen. Zugleich listet das Institut auch jene Geldsammler auf, die fragwürdig vorgehen oder nicht unterstützt werden sollten. Das Siegel darf nur tragen, wer transparent und sparsam arbeitet, wahrheitsgemäß über seine Arbeit berichtet und für eine funktionierende Kontrolle und Aufsicht sorgt. Rund 250 Organisationen tragen das Gütezeichen.

    „Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen“, lautet der wichtigste Tipp des DZI an hilfsbereite Bürger. Mitunter werben Spendensammler mit Mitleid erregenden Bildern oder gefühlsbetonten Reklamemotiven. Diese Praxis lehnen die Fachleute als unseriös ab. Sie raten zur bewussten Spende. „Wer vielen Hilfswerken spendet, wird von all diesen Organisationen als aktiver Spender registriert und umso mehr Werbung erhalten“, warnen die Experten, die auch Hinweise für eine erste Prüfung der Seriosität bereit halten. Zu einer vertrauenswürdigen Arbeit gehört zum Beispiel die Anerkennung als gemeinnützig. Aber auch die Veröffentlichung von Jahresberichten oder die Mitgliedschaft in einem Dachverband deuten auf Glaubwürdigkeit hin.

    Ein Dachverband ist der Deutsche Spendenrat, in dem sich christliche Hilfswerke, humanitäre Organisationen sowie Natur- oder Tierschutzvereine zusammenkommen. Die Mitglieder verpflichten sich zum Beispiel zu einer transparenten Darstellung ihrer Arbeit und ihres Umgangs mit den Spendengeldern.

    Gemeinsam mit der Gesellschaft für Konsumforschung erstellt der Spendenrat auch eine jährliche Statistik über die Zuwendungen der Deutschen. In diesem Jahr ist die Bereitschaft zum Spenden um über fünf Prozent zurückgegangen. Doch noch steht die Hochsaison ja aus. Besonders großzügig sind die alten Menschen. 40 Prozent der Spender sind 70 Jahre oder älter. Nicht einmal ein Viertel der Geber ist unter 50. Bei den Empfänger dominieren die humanitären Hilfsorganisationen. Von vier gespendeten Euro landen drei auf ihren Konten.

    Kasten:

    Tipps für Spender

    Vorsicht bei Haustürspenden wie zum Beispiel Fördermitgliedschaften. Hier gibt es kein Rücktrittsrecht.
    Wenn Spendensammler mit dramatischen Schilderungen oder bewegenden Bildern werben, ist Vorsicht angezeigt. Dieser Mittel bedienen sich oft unseriöse Organisationen.
    Unter der Webadresse www.dzi.de veröffentlicht das Zentralinstitut für Soziale Fragen Listen mit seriösen oder zweifelhaften Hilfseinrichtungen. In einer Datenbank können Interessenten Informationen zu rund 1.000 gemeinnützigen Einrichtungen abrufen.
    Informationen und Hinweise zum Spenden bietet auch die Internetseite www.spendenrat.de .

  • Weihnachtsstern-Züchterinnen bekommen mehr Geld

    Nach öffentlichem Druck hebt die deutsche Firma Dümmen die Löhne in ihrer Plantage in El Salvador an

    Öffentliche Kritik hat dazu beigetragen, dass die Pflanzenzuchtfirma Dümmen die Arbeitsbedingungen auf ihrer Plantage im mittelamerikanischen Land El Salvador verbessert. Der Basislohn für die Arbeiterinnen stieg von 105 auf 135 Dollar (98 Euro) pro Monat. „Ziel ist es, die Löhne schrittweise weiter anzuheben“, erklärt das Unternehmen. Die Christliche Initiative Romero hatte die miesen Zustände kritisiert. Auch die Korrespondenten berichteten darüber.

    Das Unternehmen Dümmen aus Rheinberg in Nordrhein-Westfalen lässt von rund 1.000 Beschäftigten in El Salvador unter anderem einen guten Teil der Weihnachtssterne züchten, beschneiden und verpacken, die in diesen Wochen in hiesigen Gärtnereien und Baumärkten verkauft werden. Kurz vor dem Weihnachtsfest 2012 begann die Christliche Initiative eine Kampagne, in der sie die aus ihrer Sicht gesundheitsgefährdenden und unsozialen Arbeitsbedingungen kritisierte.

    Seitdem sind Vertreter der Firma zwei Mal unter anderem mit CIR-Mitarbeiter Maik Pflaum zusammengetroffen. „Mittlerweile wurden wichtige Fortschritte in der Blumenfabrik in El Salvador erreicht“, sagt Pflaum. Er weist aber darauf hin, dass der erhöhte Basislohn von jetzt 135 Dollar immer noch beträchtlich unter den 175 Dollar pro Monat liege, die die Regierung von El Salvador als Minimum bezeichnet, um eine Familie mit zwei Kindern aus der extremen Armut herauszuholen. Manche Arbeiter bei Dümmen haben allerdings mehr Geld zur Verfügung als den Basislohn: Sie leisten Überstunden oder haben einen Ehepartner mit einem zweiten Einkommen.

    Nach Information der CIR führte das Arbeitsministerium von El Salvador im vergangenen Mai eine Inspektion der Plantage durch. Die Kontrolleure bemängelten demnach, dass die Arbeiter nicht ausreichend gegen die giftige Chemikalie Vapam geschützt seien, die bei der Pflanzenzucht eingesetzt wird. Danach habe Dümmen die Beschäftigten unter anderem mit besserer Schutzkleidung ausgestattet, so CIR. Pflaum: „Insgesamt ist das ein positiver Prozess.“

    Eine unabhängige Vertretung der Beschäftigten auf der Plantage existiere allerdings noch nicht, so Pflaum. Zusammen mit einer Gewerkschaft in El Salvador will die deutsche Initiative erreichen, dass sich Arbeiterinnen selbst organisieren und ihre Rechte durchsetzen können – auch ohne Fürsprache aus Deutschland. Dazu erklärt die Firma: „Es ist im Gespräch, eine Arbeitnehmervertretung in El Salvador einzurichten.“

  • Bundesregierung soll Informationen herausrücken

    Amnesty International klagt gegen Wirtschaftsministerium. Potenzielle Menschenrechtsverletzungen bei deutscher Exportförderung

    Es ist eine demokratische Errungenschaft – das Informationsfreiheitsgesetz. Jeder Bürger darf amtliche Informationen erfragen – über Gift in Lebensmitteln, Lärm von Straßen oder Kosten von Bauprojekten. Diese herauszugeben sind die deutsche Verwaltungen und Regierungen verpflichtet. Aber immer wieder weigern sie sich.

    Wie in diesem Fall: Die Bürgerrechtsorganisationen Ammesty International, Gegenströmung und Urgewald reichen an diesem Montag erstmals eine Klage gegen die Bundesregierung ein. Sie verlangen Angaben darüber, ob deutsche Exporte beispielsweise von Kraftwerkstechnik, die die Bundesregierung fördert, in Afrika oder Asien die Rechte der dortigen Anwohner beeinträchtigen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Ansinnen zweimal abgelehnt.

    Konkret geht es etwa um das Kohlekraftwerk Medupi in Südafrika, an dessen Bau auch deutsche Firmen beteiligt sind. Urgewald-Mitarbeiterin Regine Richter befürchtet, dass sich die Versorgung der Anwohner mit Trinkwasser verschlechtere, weil das Kraftwerk große Mengen Kühlwasser benötige. Die Gegend an der Grenze zu Botswana sei ohnehin sehr trocken, so Richter.

    „Wir wollen wissen, ob sich der Interministerielle Ausschuss mit der potenziellen Gefährdung der Menschenrechte beschäftigt hat“, sagt Richter, „deswegen verlangen wir Einsicht in die Prüfberichte“. Im besagten Ausschuss sitzen unter anderem Vertreter des Bundeswirtschafts- und des Außenministeriums. Sie entscheiden, welche deutschen Unternehmen öffentliche Exportversicherungen erhalten, sogenannte Hermes-Bürgschaften. Solche Versicherungen sollen deutsche Firmen vor dem etwaigen Ausfall von Zahlungen ausländischer Auftraggeber schützen.

    Die Bundesregierung fördert damit Exporte auch in Entwicklungs- und Schwellenländer mit autoritären Regierungen, bei denen der Schutz der Menschenrechte nicht hoch im Kurs steht. Dazu gehören Länder wie Kasachstan, Tadschikistan oder Weissrussland.

    Das Bundeswirtschaftsministerium weigert sich nun, den Organisationen die Prüfberichte zu schicken. „Der Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt“, heißt es in einem Schreiben des Ministerium, das dieser Zeitung vorliegt. Die Beamten berufen sich unter anderem auf den Paragrafen 3 des Informationsfreiheitsgesetzes. Auskünfte würden beispielsweise dann nicht erteilt, wenn die „internationalen Beziehungen“ Deutschlands oder die „Vertraulichkeit von Verhandlungen“ beeinträchtigt würden.

    Das wollen die Organisationen nicht hinnehmen. Ihr Argument: Die Öffentlichkeit könne nicht überprüfen, ob die Bundesregierung den Schutz der Menschenrechte ernstnehme, zu dem sie auch international verpflichtet sei.

  • „Wir werden an der Nase herumgeführt“

    Es riecht nach Vanille beim Bäcker, nach Zitrone an der Fischtheke – Geschäftsleute versprühen Duftstoffe, damit Kunden zum Kaufen verführt werden. Mancher gibt leichtsinniger sein Geld aus. Nun warnt auch das Umweltbundesamt – vor gesundheitlichen Gefahr

    Weihnachten riecht gut, vielleicht zu gut. Denn dem Duft nach Tanne, Zimt, Vanille lässt sich nachhelfen – Läden lassen sich beduften. Nicht nur im Winter. Das Duftgeschäft läuft immer und allerorten. Die „Beduftung“ von Kaufhäusern, Banken oder Modeläden sei ein „Problem“, erklärt diese Woche das Umweltbundesamt. Die Mediziner der obersten Umweltbehörde warnen, dass „empfindliche Personen belästigt oder sogar gesundheitlich beeinträchtigt werden“ können.

    Die Düfte sollen den Kunden die Sinne rauben. Sie sollen in Läden zum Kaufen, in Restaurants zum Essen, in Arztpraxen zum Wohlfühlen animieren. Duftdesigner kreiieren für jeden Ort und Anlass den passenden Stoff. Die Münchener Firma Voitino zum Beispiel. Sie ist einer der Großen in der Branche. Im Internet preist sie „Zitrusaroma an der Fischtheke“, „Backduft in der Backwarenabteilung“ oder „appetitanregender Duft für das Restaurant“ an. Auch im Angebot: der „Welcome-Duft für die Lobby“, der „Konzentrationsfördernde Duft“ etwa fürs Büro und „maskuline Düfte für den Herren-Umkleidebereich“.

    Eva Goris kennt das Duftgeschäft wie sonst kaum jemand. Sie hat das Buch „Der Duftcode“ geschrieben und weiß: „Gegen Düfte kann der Mensch sich nicht wehren, denn mit jedem Atemzug nehmen wir automatisch Duftmoleküle auf.“ Ein Kunde bekomme oft gar nicht mit, dass über eine Aromasäule oder die Klimaanlage ein Duft verteilt werde. Duftmarketing gilt erst als perfekt, wenn es subtiler wirkt. Goris: „Bei geringer Dosierung nehmen wir den Duft oft nicht einmal bewusst wahr. Trotzdem können uns diese wenigen eingeatmeten Moleküle manipulieren.“

    Über die Riechnervenzellen wirken die Duftmoleküle in einer Region des Gehirns – dem Limbischen System. Dort befindet sich auch das Zentrum, das Emotionen speichert. Der Mensch verbindet Düfte mit Erinnerungen. Der Duft ausgepusteter Kerzen weckt Weihnachtsgefühle aus der Kindheit, der Plätzchenduft erinnert an die Großmutter.

    „Wir sind emotional berührt, wenn wir einen bestimmten Duft wahrnehmen“ meint Goris „und genau das machen sich Duftdesigner zu nutze.“ Fühlten sich Kunden wohl, seien sie nachweislich kauflustiger, blieben länger im Geschäft, gäben leichtsinniger Geld aus. Goris Fazit: „Wir werden an der Nase herumgeführt.“

    Die Firma Voitino bestätigt das, auch wenn sie eine andere Formulierung wählt. Die „Beduftung“ sei eines der „effektivsten und kostengünstigsten Instrumente zur Verkaufsförderung“ und im „harten Wettbewerb“ nicht mehr „wegzudenken“. Das Marketing erobert den Luftraum.

    Selbst „Staubsauger- oder Mülleimerparfum“ würden verkauft. Wolfgang Straff, Mediziner und Duft-Experte beim Umweltbundesamt, sieht die Allgegenwart von künstlichen Düften mit Argwohn. Es gebe hierzulande schätzungsweise eine halbe Millionen Duftstoff-Allergiker.

    Der Deutsche Allergie und Asthmabund erklärt, dass Duftstoffe nach Nickel die zweithäufigste Ursache von Kontaktallergien sind. Im direkten Kontakt mit den Essenzen rötet und schuppt sich dann die Haut, sie juckt und schwillt an. Möglicherweise ruft auch das Einatmen der Allergene Symptome hervor. Und mancher entwickelt – ähnlich wie bei zu starkem Lärm – Stressreaktionen.

    Für Kosmetika und Wasch- und Reinigungsmittel gibt es Richtlinien, nach denen zum Beispiel Duftstoffe, die besonders häufig Allergien auslösen, auf der Verpackung genannt werden müssen. Dazu gehören Citral, Farnesol oder Linalool. Für Duftkerzen und manch andere Produkte zur Beduftung von Räumen gilt das aber nicht. Und Geschäftsleute dürfen so viel versprühen wie sie mögen.

    Dagegen tun lässt sich wenig. „Personen, die empfindlich auf Duftstoffe reagieren, bleibt nur, diese Ort nach Möglichkeit zu meiden“, sagt Straff. Für die eigenen vier Wände gibt er indes diesen Tipp: „zurückhaltend mit Duftlampen, Räucherstäbchen und Ähnlichem umzugehen.“ Und: „Besser die Wohnung regelmäßig lüften“.

    Kasten

    Allergieverdacht?

    Der Mediziner Wolfgang Straff vom Umweltbundesamt rät jedem, der glaubt, auf Düfte allergisch zu reagieren: „Möglichst einen Hautarzt oder eine Hautärztin mit der Zusatzbezeichnung Allergologie aufsuchen! Die Diagnose kann echter Detektivarbeit ähneln: Durch genaue Befragung und Tests wird die Zahl der Stoffe, die in Frage kommen, eingegrenzt. Die Test sind wie eine Art Screening. Ein Duftstoffgemisch wird auf die Haut aufgetragen und die Reaktion über mehrere Tage beobachtet.“

  • Noch funktioniert das Modell Lebensversicherung

    Allianz kündigt stabile Verzinsung an. Doch die Sparer müssen sich langfristig auf weiter sinkende Erträge einstellen.

    Wirtschaft / Versicherungen / Mulke

    Gespannt wartet die Versicherungsbranche in jedem Jahr auf eine Mitteilung des größten Unternehmens ihrer Zunft, der Allianz. Im Dezember gibt der Primus unter den Lebensversicherern seine Verzinsungsprognose für das folgende Jahr bekannt. Das ist der Maßstab für die Konkurrenten. Die jüngste Nachricht der Münchner lässt die Kunden hoffen. Die Verzinsung bleibt auch 2014 bei 4,2 Prozent. Jene Sparer, die bei neuen Verträge auf eine garantierte Rendite verzichten, können sogar mit 4,5 Prozent rechnen. Angesichts der Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten überrascht die Stabilität selbst Fachleute. „Es zeigt, dass die Allianz ein Signal setzen will“, sagt Lars Heermann von der Ratingagentur Assekurata.

    Zuvor hatte mit der Versicherung Alte Leipziger schon eine weitere Branchengröße gleichbleibende Erträge in Aussicht gestellt. Nachdem die Unternehmen im vergangenen Jahr reihenweise ihre Überschussbeteiligung zurückfuhren, deutet in diesem Jahr alles auf eine Verschnaufpause hin. Im Vergleich zum Sparbuch oder zu Festgeld sind Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen noch vergleichsweise gute Anlagen. Rund 3,6 Prozent warfen sie im vergangenen Jahr durchschnittlich ab, und das bei einem Leitzins der Zentralbank von nur noch 0,25 Prozent.

    „Jetzt trennt sich die Spreu vom Weizen“, glaubt Heermann. Kapitalkräftige Konzerne wie die Allianz können sich attraktive Renditen für ihre Versicherten noch leisten. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das für die kleineren Anbieter auch gilt. Denn das Modell Lebensversicherung, die in Deutschland mit 90 Millionen Verträgen weiterhin beliebteste Geldanlage, steht erheblich unter Druck. Der Garantiezins ist von vier Prozent in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts auf mittlerweile 1,75 Prozent zusammengeschmolzen. Kunden, der Verträge jetzt fällig werden, erhalten am Ende der Laufzeit oft einen viel geringeren Betrag ausbezahlt, als ihnen der Versicherungsvertreter beim Abschluss des Vertrages einst in Aussicht gestellt hat. Dabei geht es bisweilen um viele Tausend Euro Differenz zwischen Prognose und Ergebnis.

    Auf mittlere Sicht droht ein weiterer Rückgang der Überschüsse, die den Kunden gutgeschrieben werden. Denn es fehlt den Unternehmen wie privaten Sparern auch an ausreichend vielen Möglichkeiten für eine lukrative Geldanlage. Die Anbieter müssen aber alte Garantieversprechen einlösen. Diese Zusagen können immer schwerer eingehalten werden. Selbst die Bundesbank warnt schon vor Risiken für die Branche.

    Dazu kämpfen die Versicherer noch mit einem zweiten Problem. Die Sparer, deren Verträge jetzt auslaufen oder die ihre Police kündigen, haben einen Anspruch auf eine Beteiligung an den so genannten Bewertungsreserven des Anbieters. Das sind in der Regel reine Buchgewinne, die gar später nicht realisiert werden, die Unternehmen aber teilweise auszahlen müssen. Das zehrt weiter an der Substanz.

    Vorerst wird sich an dieser Belastung der Versicherungen auch nichts ändern. Laut Bundesfinanzministerium ist frühestens 2014 mit einer Änderung des Gesetzes zu rechnen. Finanzminister Wolfgang Schäuble hat schon durchblicken lassen, dass den Versicherern geholfen werden soll. Auf lange Sicht halten auch die Experten des Bundes Pleiten von einzelnen Unternehmen für möglich.

    Von einer vorschnellen Kündigung raten sowohl Verbraucherschützer als auch Analyst Heermann ab. Denn dabei entgeht den Sparern trotz einer hohen Beteiligung an den Bewertungsreserven unter dem Strich meist viel Geld. Auch verweist Heermann auf die Steuerfreiheit für die Erträge aus den vor 2005 abgeschlossenen Policen. Zur Gelassenheit kann auch die Einschätzung der Finanzaufsicht beitragen. Die Behörde hat im Herbst noch einmal festgestellt, dass die Lebensversicherer ihre Zusagen noch längere Zeit einhalten können, auch wenn die Zinsen niedrig bleiben.

  • Das braune Wasser der Braunkohle

    Greenpeace kritisiert die geplante Erweiterung des Braunkohle-Tagebaus Welzow

    Kein schöner Anblick: An manchen Tagen ist das Wasser in den Kanälen des Spreewaldes braunrot. Die Kahn-Touristen beschleichen dann Zweifel, ob sie den Urwald im Südosten Brandenburgs wirklich so reizvoll finden, wie er ihnen angepriesen wird.

    Der Kohle-Konzern Vattenfall und die gemeinsame Landesplanung von Berlin und Brandenburg würden solche Probleme weiter verschärfen, argumentiert nun die Umweltorganisation Greenpeace. Am Dienstag veröffentlichte sie ein Gutachten über die potenzielle Gefährdung des Grundwassers durch den geplanten Braunkohle-Tagebau Welzow-Süd II. Das Gebiet liegt in der Lausitz, etwa 150 Kilometer südöstlich von Berlin.

    „Jeder neue Tagebau ist Wasserverschmutzung mit Ansage“, kritisiert Greenpeace-Sprecher Gregor Kessler. Die konkrete Befürchtung: Durch das Abbaggern bilde sich im Boden Schwefelsäure und Eisenhydroxit, eine schädliche Mischung, die später mit dem Grundwasser in die Flüsse gerate. Auch die unschöne Farbe der Spreewald-Fließe bringen Kritiker in Zusammenhang zu den nicht weit entfernten Tagebaugebieten.

    Anlass der Greenpeace-Veröffentlichung ist der Erörterungstermin für die Erweiterung des Braunkohle-Tagebaus Welzow-Süd, der am 10. Dezember in Cottbus beginnt – veranstaltet von der gemeinsamen Landesplanung Berlins und Brandenburgs.

    Fünf neue Tagebaue will Vattenfall in Brandenburg und Sachsen erschließen, um die Kraftwerke Schwarze Pumpe, Jänschwalde und Boxberg mit dem klimaschädlichen Brennstoff Braunkohle zu versorgen. Rund 3.200 Anwohner müssten umgesiedelt werden. Eines der Projekte ist Welzow-Süd II. Von dort soll bis etwa zum Jahr 2042 Kohle an Schwarze Pumpe geliefert werden. Zwei Dörfer würden verschwinden, rund 800 Bewohner müssten weichen.

    Nicht nur aus ökologischen Bedenken speist sich deshalb eine breite Protestbewegung. Gegen die Erweiterung von Welzow-Süd gingen mehr als 120.000 kritische Stellungnahmen bei der Landesplanung ein. Allerdings bekundeten auch 60.000 Anwohner, dass sie die Kohleförderung und Verstromung unterstützen, weil sie Arbeitsplätze und Einkommen in der nicht gerade reichen Region hält.

    Zu den Argumenten von Greenpeace sagt Lothar Wiegand, der Sprecher des brandenburgischen Planungsministeriums, dass sie im gegenwärtigen Planungsschritt nicht erörtert würden. Jetzt gehe es nur um die grundsätzliche Verträglichkeit des Tagebaus mit den Zielen der Landesplanung. Erst im nächsten Verfahrensschritt, dem bergrechtlichen Genehmigungsverfahren, würde die angebliche Grundwassergefährdung dann eine Rolle spielen. Bis dahin kann es noch einige Jahre dauern. Starten soll Welzow-Süd II im Jahr 2027.

    Greenpeace und die örtlichen Bürgerinitiativen fordern, keine neuen Tagebaue zu erschließen und die Verstromung der Braunkohle bis zum Jahr 2030 einzustellen. Im neuen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht jedoch der Satz: „Die konventionellen Kraftwerke (Braunkohle, Steinkohle, Gas) als Teil des nationalen Energiemixes sind auf absehbare Zeit unverzichtbar.“ Auch die brandenburgische Landesregierung legt Wert darauf, dass die Braunkohle-Ökonomie möglichst lange weiterläuft.

  • Wie man Menschenrechte macht

    Anwälte erstatten Anzeigen gegen deutsche Unternehmen, um sie international zur Einhaltung der Menschenrechte zu zwingen

    Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt/ Main kommt voran. Stellungnahmen von vier Zeugen hat sie mittlerweile eingeholt. Es geht um die Frage, ob Beschäftigte des Ingenieurkonzerns Lahmeyer International GmbH aus Bad Vilbel eine Mitverantwortung dafür tragen, dass rund 4.700 Bauernfamilien im Sudan durch Hochwasser des Nils aus ihren Dörfern vertrieben wurden.

    Zeugin Valerie Hänsch, Ethnologin der Universität Bayreuth, hat das Drama 2008 und 2009 persönlich vor Ort im Sudan verfolgt: „Die Familien vom Volk der Manasir waren überrascht und schockiert, wie schnell das Wasser stieg. Sie waren nicht über den Zeitpunkt des Aufstaus informiert.“ Der Vorwurf gegen die Lahmeyer-Mitarbeiter lautet, dass sie den neuen Staudamm am Nil geschlossen hätten, ohne die betroffene Bevölkerung angemessen vorzuwarnen. Formuliert hat die Anzeige Miriam Saage-Maaß vom ECCHR (European Center für Constitutional and Human Rights), einer juristischen Menschenrechtsorganisation in Berlin. Theoretisch sieht das Gesetz für solche Vergehen ein Strafmaß bis zu drei Jahren Gefängnis vor.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun seit mehr als einem Jahr. Befragt wurden Zeugen beider Seiten, zuletzt eine Mitarbeiterin der Vereinten Nationen, die die deutsche Botschaft in der sudanesischen Hauptstadt Khartoum 2007 auf die Gefahr des steigenden Wassers infolge des Baus des Merowe-Staudamms unter Beteiligung von Lahmeyer hinwies. All das ist keine einfache Aufgabe für die Staatsanwaltschaft: Wie soll man genau recherchieren, was vor fünf Jahren in afrikanischen Dörfern passierte? Unter anderem aus solchen Gründen haben deutsche Staatsanwälte bisher wenig Interesse, komplizierte Fälle von Unternehmenshandeln im Ausland zu untersuchen.

    Das Verfahren gegen Lahmeyer ist deshalb eine Rarität. Aber es zeigt: Deutsche Unternehmen müssen sich inzwischen mehr Gedanken darüber machen, welche Auswirkungen ihr Handeln auf Menschen in anderen Teilen der Welt hat – auch wenn diese sehr weit entfernt leben. Das kann Baukonzerne ebenso betreffen wie beispielsweise C&A oder KiK, die in asiatischen Zulieferfabriken Textilien fertigen lassen. Nicht ausgeschlossen ist es, dass sich deutsche Gerichte bald auch mit der Frage beschäftigen, welche Verantwortung Bekleidungskonzerne für die Zustände in den Fabriken Pakistans oder Bangladeschs haben.

    Recht ist einerseits etwas Statisches. In Gesetzen ist es niedergeschrieben. Aber es wird auch interpretiert und entwickelt sich weiter. AnwältInnen versuchen, neue Rechtsnormen zu etablieren oder bestehende mit neuen Inhalten zu füllen. Im Fall Lahmeyer geht es um den Begriff der „Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmanns“. Diesen gibt es bereits im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, etwas abgewandelt auch im Strafgesetzbuch. Aber Juristin Saage-Maaß versucht ihn aufzuladen.

    Das geht so: Die Menschenrechtsanwälte schauen in Regelwerke wie die „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen. Dort steht, dass auch Unternehmen Verantwortung dafür tragen, in ihrem Einflussbereich die Menschenrechte zu respektieren. Aus diesen zwar verbindlichen, aber international schwer durchzusetzenden „weichen“ Normen versuchen die Juristen „harte“ nationale Normen zu schmieden. Den deutschen Rechtsbegriff der „Sorgfaltspflicht“ interpretieren sie beispielsweise so, dass er auch die Menschenrechte der Nilanwohner umfasst. Und dann erstatten sie Anzeige in Deutschland.

    Der Frankfurter Anwalt Eberhard Kempf, der einen der Lahmeyer-Mitarbeiter vertritt, gab bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme ab. Das Ingenieur-Unternehmen wies die Vorwürfe in früheren Gesprächen mit der taz zurück.

    Die Arbeit an konkreten Fällen ist das Eine. Gleichzeitig versuchen die Menschenrechtsanwälte, ihre Ideen dort zu verankern, wo die Gesetze gemacht werden – in Parlament und Bundesregierung. Das war Thema bei einer Tagung über „Menschenrechtsklagen gegen Unternehmen“, die unter anderem ECCHR und die Entwicklungsorganisationen Südwind Ende November in Berlin veranstalteten. Die Organisationen fordern von der Politik, das Prinzip der Sorgfaltspflicht im deutschen Recht zu stärken und bessere Möglichkeiten für juristische Klagen von Menschen zu schaffen, die vom Handeln deutscher Unternehmen betroffen sind.

    Einstweilen sind oft Umwege erforderlich. So kümmert sich Saage-Maaß auch um die Opfer eines Fabrikbrandes in Pakistan im September 2012. Damals starben über 200 Arbeiterinnen, die unter anderem für den deutschen Textildiscounter KiK arbeiteten. „Wir unterstützen das Ermittlungsverfahren in Pakistan“, sagt Saage-Maaß, „die Rolle von KiK für den Brand sollte ermittelt werden“.

  • Mülltonne mit Mehrwert kommt

    Die Gelbe Tonne soll von der Wertstofftonne abgelöst werden. Diese schluckt dann mehr Abfall.

    Regel Nummer 1: Den ausgelöffelten Joghurtbecher nicht spülen, sondern ab damit in die Gelbe Tonne. Direkt! Regel Nummer 2: Vorher den Deckel vom Becher abmachen. Er kommt auch in die gelbe Tonne. Nur separat. Regel Nummer 3: Eine Serviette gehört in die graue Tonne, nicht ins Altpapier. Das gilt selbst, wenn sie nicht gebraucht ist!
    Das ist nur der Anfang, die Sache mit dem Müll in Deutschland ist vertrackt. Im Hinterhof stehen graue, blaue, grüne, gelbe, vielleicht auch braune Tonnen, in denen oft landet, was nicht reingehört. Bundesweit wird es nun eine neue Tonne geben – die Wertstofftonne, die in Leipzig und anderen Städten schon erprobt und etabliert wurde. Das versprechen Schwarz-Rot in ihrem Koalitionsvertrag. Im Kapitel Umwelt, Seite 119, steht: „Wir schaffen rechtliche Grundlage zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe.“

    Die Wertstofftonne soll die Gelbe Tonne ersetzen, in die die Bürger bisher nur Verpackungen, also Zahnpastatuben, Gummibärchentüten, Konservendosen stopfen sollten. In die neue Tonne wandern bald auch die Rührschüssel, das Plastikbesteck oder die Klarsichthülle. Für Töpfe und Pfannen, für Metalle aller Art ist sie ebenfalls da. So könnten sieben Kilo Wertstoffe pro Einwohner und Jahr zusätzlich zusammenkommen.

    Die Tonne verspricht gute Geschäfte. Die Wirtschaft entdeckt den Abfall neu – als Rohstoff. Schon heute trennen Firmen wie Alba in Berlin aus der Gelben Tonne 13 Wertstoffe. In den Recyclinganlagen ziehen Magnete Weißblech, saugen Luftdüsen Folien heraus und Infrarotlampen erkennen verschiedene Kunststoffarten, die auf getrennten Förderbändern landen. Von Hand wird da nur noch ein wenig nachsortiert. Die Industrie macht aus den Kunststoffen Stühle für Stadien, Jacken zum Wandern oder auch die Gelben Säcke.

    Doch nicht nur die Wirtschaft findet am Müll Gefallen. Städte und Gemeinden erkennen ihre Chance, eine neue Einnahmequelle zu erschließen. Darum haben Kommunen und private Entsorger lange darum gekämpft, wer die Hoheit über die neue Tonne bekommt.

    Schließlich gilt bisher: Die gelbe Tonne, genauer: die Verpackungen, gehören den Dualen Systemen in Deutschland. Deren Entsorgung, die jeder Bürger schon an der Kasse im Geschäft mit einen Obulus zahlt, organisiert die Wirtschaft. Die graue Tonne, also der Restmüll, gehört den Kommunen. Dafür schicken sie die Müllautos los und erheben Abfallgebühren.

    Aber wie regelt sich das in Zukunft? Die Bürger sollen künftig Plastik, Metall, Aluminium – die Experten sprechen von „stoffgleichen Nichtverpackungen“ – nicht mehr in den Restmüll schmeißen. Der Stoff soll in der neuen Tonne landen, die die gelbe Tonne ersetzt. Gehören die „stoffgleichen Nichtverpackungen“ nun den Kommunen oder den Privaten, die bisher die gelbe Tonne abgefahren haben? Der Streit darum fiel in den letzten Jahren heftig aus.

    So scheiterten daran auch alle Versuche ein neues Abfallgesetz zu etablieren. Schon die bisherige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte sich vorgenommen, die Wertstofftonne bis 2015 bundesweit vorzuschreiben.

    Der „Müllkrieg“, wie viele sagen, fand seinen Höhepunkt vor gut einem Jahr in Berlin. Dort standen sich der private Entsorger Alba und die kommunale BSR gegenüber. Das Kürzel BSR steht für Berliner Stadtreinigungsbetriebe. Alba stellte in den Hinterhöfen irgendwann eine Gelbe Tonne plus auf. Und die BSR konterte mit einer eigenen extra Tonne, die Orange Box. Diese Tonnen-Konkurrenz verwirrte und erboste dann alle. Die Verbraucher auch. Nun könnte die Hauptstadt aber das Modell für die Republik werden.

    Der damalige rot-rote Senat war gezwungen, etwas zu tun – und stieg mit den Chefs von BSR und Alba in Verhandlungen ein. Das Ergebnis: Die BSR sammelt nur so viele Wertstofftonnen ein, wie es dem Aufkommen aller Wertstoffe aus Plastik und Metall entspricht, die einst im Restmüll landeten: 12 Prozent. Der große Rest wird von Alba abgeholt, recycelt und verkauft.

    Die Quote ist ein Kompromiss. Er wird es der neuen Bundesregierung leichter machen, eine bundesweite Regelung zu finden. Verbraucher dürften sich aber zunächst auf neue Szenen zwischen Privaten und Kommunalen gefasst machen. Was das alles für die Abfallgebühren bedeutet? Dazu will sich keiner äußern. Nur soviel: Teurer werden sollte es nicht, wenn Städte und Gemeinden aus dem Müll mehr Wert holen.

    Bleibt noch eine Regel: Plastik hin oder her – der Föhn oder die elektrische Zahnbürste gehören auch künftig auf den Wertstoffhof und nicht in die Wertstofftonne. Die Müllexperten fürchten, dass giftige Stoffe aus der Elektronik den Plastikmüll unbrauchbar machen könnten. Das deutsche Sortiersystem bleibt ausgefeilt.

    Kasten:

    Alles für die Tonne

    Jeder Bundesbürger sorgt im Jahr für 463 Kilo Müll.

    69,1 Prozentllen Mülls hierzulande recycelt, 17,5 Prozent deponiert und 13,4 Prozent verbrannt.

    Am wenigsten Müll produzieren die Sachsen (336 Kilo), am meisten die Rheinland-Pfälzer (519 Kilo)

    Im Schnitt zahlt jeder Bürger 75 Euro an Müllgebühren.

    In Deutschland stehen 3352 Sortier-, Aufbereitungs-, und Recyclinganlagen. 90 Prozent davon gehören privaten Entsorgern.

  • Große Koalition für die kleinen Leute

    Windige Bankgeschäfte, gepanschte Lebensmittel, Kaffeefahrten – was will eine schwarz-rote Regierung dagegen tun? Die Vorhaben – und ihre Haken

    SPD-Parteichef Sigmar Gabriel sagt es. CSU-Parteichef Horst Seehofer auch. Der neue, der schwarz-rote, Koalitionsvertrag sei für „die kleinen Leute“. Nur: Was wird sich im Alltag eines jeden, in der Bank, im Internet, im Ladengeschäft für alle bemerkbar machen. Eine Kurzanalayse.

    Erstes Beispiel Finanzgeschäfte

    Geld ist derzeit billig – allerdings nur für die Banken und Sparkassen. Bei den Verbrauchern aber kommt das oft nicht an. So kassieren Geldhäuser von ihren Kunden schon mal Dispozinsen von 13 Prozent und mehr. In den Niederlanden muss über jeder Kreditanzeige eine Warnung stehen „Aufpassen: Geld auszuleihen kostet Geld". Mancher hoffte, die Koalition würde die Dispozinsen deckeln. Doch am Ende setzte sich diese Idee nicht durch.

    Banken sollen nun nur einen „Warnhinweis“ geben, wenn der Dispokredit überschritten wird. „Wer einen Kredit aufnimmt – dieser Satz gilt nun umso mehr – muss auf die Konditionen achten. Es gibt deutlich günstigere Verträge. Das Geschäft ist allerdings undurchsichtig, viele Klauseln sind schwer verständlich.

    Verbraucherorganisationen sollen darum eine „Marktwächterfunktion 'Finanzmarkt´“ bekommen. Auch einen Sachverständigenrat Verbraucherschutz soll es geben. Beides kann nicht schaden. Am eigentlich Problem geht das aber vorbei: Es gibt schon jede Menge Regeln für den Finanzmarkt, aber keine Kontrolle. Entscheidender ist darum ein abstrakt formulierte Passus: Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und anderen Behörden soll „Verbraucherschutz gleichberechtigtes Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit“ werden. Die Bafin, die Aufsichtsbehörde für Geldinstitute muss sich erstmals auch um den individuellen Schutz des Kunden kümmern. Das ist ein Anfang: Allerdings: Bringen wird es nur was, wenn dafür auch Geld und Personal eingeplant wird.

    Zweites Beispiel Einkaufen

    Die Vermarktung regionaler Produkte soll „ausgebaut“ werden. Die Konsumforscher machen in Zeiten, in denen sich das Magazin Landlust mehr als eine Million Auflage, einen Trend zu Produkten aus dem Umland aus. Bisher ist aber – anders als bei Bioobst und -Gemüse – nicht geregelt, was Regional bedeutet. Dabei ist so manchem der Appetit auf die anonyme global verschlungene Lebensmittelproduktion vergangen. Auf Pferdefleisch in der Wurst und Dioxin im Ei. Die Koalition will dagegen nun „die Lebensmittelüberwachung“, für die die Länder zuständig sind, „besser vernetzen“. Mehr würde es bringen, wenn Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegründet und Strafen für Lebensmittelpanscher erhöht würden.

    Die Vorschläge sind schon lange bekannt.

    Drittes Beispiel Internet

    Die Stiftung Warentest soll sich künftig auch im den Datenschutz kümmern. Zugleich soll die Stiftung mehr Geld vom Staat bekommen. Zudem müssen sich Unternehmen bei den Behörden melden, wenn sie das „Scoringverfahren anwenden“. Beim Scoring speichern Firmen Verbraucherdaten – Adresse, Alter, aber auch Umzüge, Warenbestellungen oder Mahnbescheide. Daraus ermitteln sie das wahrscheinliche Zahlungsverhalten von Kunden. Ihre Auftraggeber sind Banken, Vermieter, Telekomfirmen. Betroffen wissen davon oft nichts, Datenschützer kritisieren das seit langem. Grundsätzlich sollen die „Rechte von Verbrauchern bei der Nutzung digitaler Güter gegenüber der Marktmacht globaler Anbieter“ gestärkt werden. Konkreter wird es nicht.

    Was fehlt: Die Kaffeefahrt

    Interessant ist, was fehlt im 185 Seiten dicken Vertrag – im Vergleich zu den ersten Entwürfen. Diejenigen, die an Kaffeefahrten teilnehmen, sollten zum Beispiel vor „Übervorteilung“ geschützt werden. Und es sollte nicht mehr möglich sein, jemandem am Telefon einen Handyvertrag aufzuschwatzen. Ein Vertrag sollte erst nach schriftlichen Bestätigung verbindlich werden. Davon steht in der Endfassung – nichts.

  • Manager ohne Limit

    Koalitionsvertrag entschärft

    Beim Thema „Managergehälter“ wurde der Koalitionsvertrag auf den letzten Metern entschärft. Angaben darüber, ob die Vorstände von Aktiengesellschaften beispielsweise das 50-, 100- oder 200-Fache eines normalen Arbeitnehmergehaltes verdienen, müssen die Unternehmen künftig doch nicht veröffentlichen. Solche Informationen sollten dazu beitragen, dass die Managergehälter weniger stark steigen. Die Arbeitsgruppe Inneres und Justiz von Union und SPD hatte sich darauf geeinigt. In der abschließenden Runde der Parteispitzen wurde die Regelung jedoch wieder eleminiert – vermutlich, weil Wirtschaftsvertreter bei der Unionsspitze intervenierten. Enthalten ist noch der Passus, dass über die Vorstandsbezüge künftig die Hauptversammlung einer AG beschließen muss.

  • Koalition versucht die Kosten zu drücken

    Koalitionsvertrag: Weniger Förderung für Ökostrom, vielleicht geringere Rabatte für die Industrie

    Bei der Energiepolitik drehen Union und SPD im Koalitionsvertrag an kleinen Schrauben. Große Änderungen sucht man vergebens. Das bisherige Fördersystem für die erneuerbaren Energien bleibt grundsätzlich erhalten. Strom aus Wind- und Sonnenanlagen genießt weiterhin Vorrang vor Elektrizität aus Kohle- und Gaskraftwerken. Allerdings sollen die Kosten der Energiewende sinken.

    „Die Energiewende ist ein richtiger und notwendiger Schritt.“ So haben Union und SPD im ersten Satz des Energie-Kapitels ihres Vertrages für die kommenden vier Jahre formuliert. Damit wollen sie sowohl für Klimaschutz sorgen, als auch einheimische Arbeitsplätze in den modernen Industrien unterstützen.

    Ausbaukorridor für Ökostrom
    Um die Öko-Umlage auf den Strompreis, die die Verbraucher zahlen, im Rahmen zu halten, haben sich die Parteien auf konkrete Ausbauziele für saubere Kraftwerke geeinigt. Bis 2025 soll ihr Anteil auf maximal 45 Prozent der Stromversorgung steigen (heute knapp ein Viertel). Für 2035 peilt die große Koalition höchstens 60 Prozent an. Das bisherige Tempo bleibt damit etwa gleich. Möglicherweise lassen sich aber teure Spitzen in einzelnen Jahren vermeiden.

    Förderung von Wind
    Die Einspeisevergütung für alle Ökokraftwerke, die bisher in Betrieb sind, läuft weiter. Neue Windkraftwerke an guten Standorten auf dem Land sollen jedoch weniger Fördergeld erhalten. Damit lässt sich der Anstieg der Ökoumlage leicht bremsen. Viele Betreiber von Windanlagen werden damit leben können. Heute bereits stellen sie den Strom beispielsweise für günstige sechs Cent pro Kilowattstunde her. Wenn sie beim Verkauf an der Strombörse etwa drei Cent pro kWh erhielten, reichte eine Förderung von drei Cent. Derzeit liegt diese beispielsweise bei 4,8 Cent. Die vergleichsweise teuren Windkraftwerke auf dem Meer will die Koalition langsamer ausbauen lassen. Auch das spart Kosten.

    Sonnenenergie
    Bei der Solarenergie sind keine Änderungen geplant. Das bedeutet: Große Kraftwerke auf Freiflächen, die den Strom relativ billig produzieren, erhalten kaum Geld – im Gegensatz zu den unproduktiveren kleinen Anlagen auf Hausdächern. Hier verzichtet die neue Regierung auf eine Einsparmöglichkeit. Genaueres über die Öko-Förderung weiß man aber erst, wenn Mitte kommenden Jahres eine abermalige Reform des EEG beschlossen wird.

    Industrie-Privilegien
    Relativ gut davongekommen sind die sogenannten energieintensiven Industrien, die weniger Ökoumlage bezahlen müssen als Privathaushalte und die Mehrheit der Betriebe. Stand in den vergangenen Monaten zur Diskussion, bestimmten Branchen wie etwa Nahverkehrsbetrieben oder Chemieunternehmen die Rabatte zu kürzen, fehlen im Koalitionsvertrag konkrete Hinweise. Dort ist jetzt nur zu lesen, dass die Privilegien überprüft werden und im Einklang mit dem Europarecht stehen müssen. Ob durch höhere Zahlungen der Wirtschaft die Ökoumlage sinkt, ist deshalb unklar. Eine gewisse entlastetende Wirkung für die Privathaushalte bringt jedoch mit sich, dass die Eigenstromerzeugung der Industrie künftig ebenfalls mit der Umlage belastet wird.

    Rolle von Kohle und Gas
    Über ihren Beitrag zur täglichen Stromversorgung hinaus sollen die Kraftwerke, die Erdgas, Braun- und Steinkohle verfeuern, sogenannte „Reservekapazitäten“ stellen. Das heißt: Sie müssen die wetterabhängige Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom ausgleichen. Ob sie für diese wichtige, aber meist nicht gewinnträchtige Funktion eine besondere Förderung erhalten, sagt der Vertrag nicht. Die Debatte darüber wird nun an Schwung gewinnen.

    Energieeffizienz
    Nicht nur mit Ökostrom, sondern auch mit Stromsparen lässt sich das Klima schützen. Deshalb will die Regierung 2014 einen Plan für Energieeffizienz ausarbeiten. Eine Expertenkommission soll ihn überprüfen. Zusätzliche Mittel stehen dafür aber nicht zur Verfügung.

  • Textilkonzern will existenzsichernde Löhne umsetzen

    Arbeiter in Bangladesch und anderen Staaten müssten Bezahlung erhalten, die deutlich über dem Mindestlohn liegt. Konferenz des BMZ

    Der Textilkonzern H&M hat am Montag in Berlin eine weitreichende Zusage gemacht. „Alle unsere Zulieferer sollten ihren Beschäftigten existenzsichernde Löhne zahlen,“ sagte H&M-Managerin Helena Helmersson. In die Praxis umgesetzt, würde eine solche Politik dazu führen, dass die Löhne in Bangladesch, Indien oder China stark steigen.

    Helmersson sprach bei der Konferenz über „Living Wages“ (Existenzlohn), die unter anderem das niederländische Außenministerium und das deutsche Ministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) organisiert hatten. Die rund 200 Teilnehmer aus aller Welt verabschiedeten einen Aufruf, existenzsichernde Löhne in den globalen Zulieferketten der Konzerne durchzusetzen.

    Unter „existenzsicherndem Lohn“ versteht man eine Bezahlung, die die Grundbedürfnisse der Arbeiter und ihrer Familien sichert, sowie Altersvorsorge, Bildungsausgaben für die Kinder und gewisse Ersparnisse abdeckt. Meist müsste sie wesentlich über den Mindestlöhnen liegen, die die Gesetze in Bangladesch und anderen Staaten vorsehen.

    Das gilt auch für Deutschland. Hartz IV oder der künftige Mindestlohn, den Union und SPD vereinbaren wollen, reichen in vielen Fällen nicht aus, um die Existenz einer drei- oder vierköpfigen Familie mit einem Einkommen zu sichern. Insofern war es auf den ersten Blick erstaunlich, dass in einer seiner letzten Amtshandlungen ausgerechnet FDP-Minister Dirk Niebel die Konferenz eröffnete – schließlich gehören Regelungen für höhere Löhne nicht zu den Prioritäten der Liberalen. Offenbar konnte sich Niebel aber auch deshalb für das Thema erwärmen, weil es ihm um einen freiwilligen Prozess geht, dessen Ergebnisse vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern – weit weg von Deutschland – eine Rolle spielen sollen.

    Ingesamt exisiert ein frappierenden Widerspruch. Das Recht auf eine existenzsichernde Bezahlung steht unter anderem in der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen. Trotzdem fühlt sich kaum einer der internationalen Konzerne wie H&M, Walmart, Apple oder Adidas daran gebunden – unter anderem, weil Regierungen und Rechtssysteme sie nicht dazu zwingen.

    Beispiel Bangladesch: Die Arbeiter müssten eigentlich umgerechnet 62 Euro monatlich erhalten, sagte während der Konferenz Lilianne Ploumen, Entwicklungsministerin der Niederlande. Tatsächlich wurde der Mindestlohn dort unlängst auf 50 Euro angehoben. „Eine große Verbesserung, aber nicht genug“, so Ploumen.

    H&M will nun bis 2014 existenzsichernde Löhne „in drei Modellfabriken“ umsetzen. Später sollen weitere Zulieferer folgen. Ob dadurch die Preise in den Geschäften steigen, wollte Helmersson nicht sagen. Die andere Möglichkeit: Der Textilkonzern akzeptiert, dass seine Gewinnmarge leicht sinkt.

  • H&M will existenzsichernde Löhne umsetzen

    Arbeiter in Bangladesch und anderen Staaten müssten Bezahlung erhalten, die über dem Mindestlohn liegt. Konferenz des BMZ

    Der Textilkonzern H&M hat am Montag in Berlin eine weitreichende Zusage gemacht. „Alle unsere Zulieferer sollten ihren Beschäftigten existenzsichernde Löhne zahlen,“ sagte H&M-Managerin Helena Helmersson. In die Praxis umgesetzt, würde eine solche Politik dazu führen, dass die Löhne in Bangladesch, Indien oder China stark steigen.

    Helmersson sprach bei der Konferenz über „Living Wages“ (Existenzlohn), die unter anderem das niederländische Außenministerium und das deutsche Ministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) organisiert hatten. Die rund 200 Teilnehmer aus aller Welt verabschiedeten einen Aufruf, existenzsichernde Löhne in den globalen Zulieferketten der Konzerne durchzusetzen.

    Unter „existenzsicherndem Lohn“ versteht man eine Bezahlung, die die Grundbedürfnisse der Arbeiter und ihrer Familien sichert, sowie Altersvorsorge, Bildungsausgaben für die Kinder und gewisse Ersparnisse abdeckt. Meist müsste sie wesentlich über den Mindestlöhnen liegen, die die Gesetze in Bangladesch und anderen Staaten vorsehen.

    Das gilt auch für Deutschland. Hartz IV oder der künftige Mindestlohn, den Union und SPD vereinbaren wollen, reichen in vielen Fällen nicht aus, um die Existenz einer drei- oder vierköpfigen Familie mit einem Einkommen zu sichern. Insofern war es auf den ersten Blick erstaunlich, dass in einer seiner letzten Amtshandlungen ausgerechnet FDP-Minister Dirk Niebel die Konferenz eröffnete – schließlich gehören Regelungen für höhere Löhne nicht zu den Prioritäten der Liberalen. Offenbar konnte sich Niebel aber auch deshalb für das Thema erwärmen, weil es ihm um einen freiwilligen Prozess geht, dessen Ergebnisse vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern – weit weg von Deutschland – eine Rolle spielen sollen.

    Ingesamt exisiert ein frappierenden Widerspruch. Das Recht auf eine existenzsichernde Bezahlung steht unter anderem in der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen. Trotzdem fühlt sich kaum einer der internationalen Konzerne wie H&M, Walmart, Apple oder Adidas daran gebunden – unter anderem, weil Regierungen und Rechtssysteme sie nicht dazu zwingen.

    Beispiel Bangladesch: Die Arbeiter müssten eigentlich umgerechnet 62 Euro monatlich erhalten, sagte während der Konferenz Lilianne Ploumen, Entwicklungsministerin der Niederlande. Tatsächlich wurde der Mindestlohn dort unlängst auf 50 Euro angehoben. „Eine große Verbesserung, aber nicht genug“, so Ploumen.

    H&M will nun bis 2014 existenzsichernde Löhne „in drei Modellfabriken“ umsetzen. Später sollen weitere Zulieferer folgen. Ob dadurch die Preise in den Geschäften steigen, wollte Helmersson nicht sagen. Die andere Möglichkeit: Der Textilkonzern akzeptiert, dass seine Gewinnmarge leicht sinkt.

  • Ohne Sicherheitsschuhe und Lohnfortzahlung

    Arbeiter in China beklagen Gesetzesverstöße durch Apple-Zulieferer

    In seiner Ein-Zimmer-Wohnung sitzt Qian Luo* auf der Bettkante und wartet auf die Genesung. Bei der Arbeit in der Fabrik Biel Crystal, die unter anderem Glasoberflächen für die iPhones des Apple-Konzerns fertigt, hat er sich nach eigenen Angaben mit dem Trennschleifer einen Zeh des rechten Fußes abgeschnitten.

    Für den Unfall macht er auch die Firma verantwortlich. „Sie haben uns keine Sicherheitsschuhe gegeben.“ Das ist nicht die einzige Beschwerde, die Luo gegen seinen Arbeitgeber vorbringt. Unter anderem beklagt er, dass ihm nach dem Arbeitsunfall nicht sein voller Lohn weitergezahlt werde, wie es das chinesische Gesetz vorsehe.

    Die Fabrik, mit deren Arbeitern die taz im vergangenen September sprach (taz, 26.10.13), ist nun Gegenstand des neuen Berichts der Arbeitsrechtsorganisation Sacom aus Hongkong. In Huizhou, einer Nachbarstadt der Metropole Shenzhen im Süden Chinas, betreibt Biel Crystal eine Produktionsstätte mit etwa 40.000 Beschäftigten.

    Sacom veröffentlicht den Bericht, um weiter Druck auf Apple auszuüben. Das Unternehmen aus Kalifornien hatte versprochen, die Arbeitsbedingungen in seinen chinesischen Zulieferfabriken bis zum 1. Juli diesen Jahres mit den Gesetzen in Einklang zu bringen. Apple erklärt, dass dies weitgehend gelungen sei. Für Sacom-Mitarbeiterin Kwan Liang beweisen unter anderem die Zustände bei Biel das Gegenteil.

    In ihren Gesprächen mit Arbeitern hat sie auch diese Information erhalten: Angeblich haben sich 2013 vier Beschäftigte das Leben genommen, indem sie sich aus höheren Stockwerken der Fabrik in die Tiefe stürzten. Den Berichten von Kollegen zufolge waren den Suiziden unter anderem Streits über zu späte Lohnauszahlung, verweigerten Urlaub und die Qualität des Essens in der Werkskantine vorausgegangen. Auf eine Anfrage der taz hat Biel nicht reagiert.

    Selbsttötungen bei Foxconn, dem chinesischen Hauptzulieferer von Apple, waren 2010 der Anlass dafür, dass das US-Unternehmen mehr Anstrengungen unternahm, die Arbeitsbedingungen in seiner Zulieferkette zu verbessern. So trat Apple der Fair Labor Association bei, die regelmäßig Kontrolleure in die chinesischen Fabriken schickt.

    * Name geändert

  • Rund 600 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag

    Öffentlich-rechtliche Sender können mit deutlichen Mehreinnahmen rechnen. Wer unter Vorbehalt zahlt, bekommt womöglich sein Geld später zurück

    Mittlerweile erhalten immer mehr Haushalte Post von der Servicestelle der öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sender. Darin fordern sie Haushalte, die bislang noch nichts für das Angebot von ARD und ZDF bezahlen, zur Anmeldung auf. Eine Nachzahlung fordert die Einzugsstelle such schnell. Denn seit Januar ist jeder Haushalt im Land verpflichtet, monatlich 17,98 Euro als Beitrag für das öffentlich-rechtliche Angebot zu bezahlen.

    So erging es auch Iris Bocian. „Dabei habe ich gar keinen Fernseher“, ärgert sich die Berlinerin. Doch das spielt im Gegensatz zur früheren Regelung keine Rolle mehr. Bocian hält die Zwangsabgabe für verfassungswidrig. 215,76 Euro soll sie nachzahlen. Doch vor einer Klage scheut sie zurück. „Mein Anwalt hat mir etwas anderes geraten“, berichtet sie. Sie will unter Vorbehalt zahlen. Sollte die Verfassungswidrigkeit irgendwann einmal gerichtlich festgestellt werden, würde sie ihre Zahlungen zurückerhalten.

    Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zwangsbeitrags sind verbreitet. Viele Bürger, aber auch Unternehmen klagen vor den Verwaltungsgerichten, wie eine Umfrage dieser Zeitung unter den 39 bundesweit zuständigen Kammern und den 15 Oberverwaltungsgerichten ergab. Danach sind mittlerweile fast 600 Verfahren anhängig. Allein rund 100 davon gingen beim Verwaltungsgericht der Klagehauptstadt Berlin ein. Überwiegend halten die Kläger die Abgabe für einen Verstoße gegen die Verfassung, weil sie den Charakter einer allgemeinen Steuer habe. Aber auch Schwerbehinderte, die nicht mehr vollständig von der Zahlung befreit sind, ziehen häufiger vor Gericht.

    Besonders viel Aufmerksamkeit erregen die Anträge zweier Unternehmen. Die Drogeriekette Rossmann und der Autovermieter Sixt wollen den Rundfunkstaatsvertrag kippen. Denn gegen die Abgaben, die Unternehmen mit vielen Filialen oder Niederlassungen leisten müssen, fällt die Rechnung für Privatleute geradezu bescheiden aus. Sixt bezahlte für die Autoradios in den Mietwagen bislang je nach Größe der Fahrzeugflotte rund drei Millionen Euro im Jahr. Pro Dienstwagen berechnet die Servicestelle der Sender 5,99 Euro im Monat. „Durch die Reform kommt 2013 eine Mehrbelastung in sechsstelliger Größenordnung auf uns zu“, befürchtet Sprecher Frank Elsner. Rossmann wiederum verweist darauf, dass es in den 1.750 Filialen des Unternehmens weder Radios, noch Fernsehen oder Internetanschlüsse gebe. 300.000 Euro soll die Kette trotzdem dafür bezahlen.

    Beide Unternehmen stützen ihre Verfassungszweifel wie viele andere Kläger auch auf verschiedene Argumente. Rossmann sieht im Beitrag eine verdeckte Steuer. Da sie von den Ländern vereinbart wurde, sei dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz, denn eine Steuer dürfen die Länder nicht allein beschließen. Der Autovermieter wiederum hält die zu erwartenden Mehreinnahmen für verfassungswidrig, weil die Reform per Gesetz keine zusätzlichen Einnahmen erzeugen darf. Und die Mehreinnahmen betragen nach Berechnungen von Sixt deutlich mehr als eine Milliarde Euro, wenn tatsächlich alle bezahlen, die es müssten. 2012 nahm die frühere Gebühreneinzugszentrale insgesamt 7,5 Milliarden Euro ein.

    Berichte, nach denen das ZDF Mehreinnahmen von 25 Millionen Euro bereits in den nächsten Haushalt eingestellt hat, weist der Sender zurück. Die Aufstockung entspreche der bei der zuständigen Kommission eingereichten mittelfristigen Finanzplanung. Nicht anerkannte Mittel, also zum Beispiel unerwartete Mehreinnahmen, dürfe das ZDF nicht in Anspruch nehmen.

    Entschieden ist noch nichts. Nur in Einzelfällen gab es bereits Beschlüsse. So hat das Potsdamer Verwaltungsgericht den Beitrag für rechtmäßig befunden. Ansonsten sind nach Auskunft der Gerichte nicht einmal Termine zur Klärung anberaumt worden. In Bayern warten die Richter zum Beispiel erst einmal auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Fachleute rechnen ohnehin damit, dass die Frage am Ende dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird. Sixt will auf jeden Fall eine höchstrichterliche Klärung herbeiführen.

    Info-Kasten
    Kann man sich gegen den Beitrag wehren?
    Zunächst einmal besteht eine Zahlungspflicht, denn der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Servicestelle der öffentlich-rechtlichen Medien verschickt zunächst nur Rechnungen, keine anfechtbaren Gebührenbescheide. Einen solchen Bescheid erhält man erst, wenn die Sender selbst den ausstehenden Betrag anmahnen. Dann ist eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht möglich.
    Leichter ist es, den Beitrag erst einmal zu bezahlen, dies aber unter Vorbehalt zu tun. Das geschieht schriftlich mit der Begründung von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit und dem Hinweis, unrechtmäßig bezahlte Beträge zurückzufordern. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkabgabe als höchste Instanz für verfassungswidrig erklären, müssten die Sender die bis dahin gezahlten Abgaben womöglich zurückzahlen.

  • Deutsche Städte wappnen sich für den Klimawandel

    Kommunen müssen nicht nur die Kanalisation umbauen, um sich vor Stürmen und Fluten, vor Hitze und Gewitter zu schützen

    Die Zukunft hat in Wuppertal, in Nordrhein-Westfalen schon begonnen. Ingenieure haben die Stadt vermessen, Luftbilder gemacht, Wetterdaten ausgewertet. Sie simulieren am Computer, wie das Wasser die steilen Hänge in die Stadt hinunter rauscht, wenn das Wetter verrückt spielt. Und so sieht Bauingenieur Bernard Arnold auf seinem Bildschirm, dass der Gemeinschaftsraum einer Kirche binnen Minuten unter Wasser stehen würde.

    Arnold und seine Leute wappnen sich und die Stadt – für den Klimawandel. Denn die gefährliche Erwärmung der Atmosphäre ist allenfalls noch aufzuhalten, aber nicht mehr zu stoppen. Dazu wäre ein radikaler Schwenk nötig. Und dass er sich nicht durchsetzen lässt, zeigt sich in dieser Woche gleich zweimal. Bei der UN-Konferenz in Warschau beraten Klimadiplomaten ohne nennenswertes Ergebnis. In Berlin verhandeln Union und SPD, was sich in den nächsten vier Jahren im Klimaschutz tun soll. Über den Status Quo gehen sie kaum hinaus.

    Bürgermeistern und Stadträten wird derweil klar: Sie müssen das Treibhaus-Problem selbst anpacken. Lange haben sie beim Klimaschutz nur daran gedacht, Schulen zu dämmen oder herkömmliche Laternen gegen Energie sparende Alternativen auszutauschen. Doch die Erfahrungen der letzten Jahre sind ein Einschnitt.

    Nicht immer ist es so heftig wie im Jahr 2003, als der Gluthitze allein in Deutschland rund 7000 Menschen zum Opfer fielen. Doch mal lassen tropischen Temperaturen den Asphalt auf der Autobahn schmelzen. Mal müssen Atomkraftwerke ihre Stromproduktion drosseln, weil das Wasser der Flüsse für die nötige Kühlung zu warm ist. Dann können auf Rhein und Elbe die Schiffe nicht mehr fahren und den Feldern fehlt der Regen. Die Menschen müssen sich an Hitze und Gewitter, an Stürme und Fluten gewöhnen.

    Der deutsche Städtetag hat darum längst eine 15 Seiten lange Liste veröffentlicht, mit Empfehlungen, was Städte und Gemeinden tun können. Erstes Beispiel: Sie sollen sich für Trinkpaten stark machen, also Ehrenamtliche, die sich bei Hitze um ältere Menschen kümmern und ihnen Wasser oder Brühe bringen. Zweitens: Sie sollen für LKW über 12 Tonnen temporäre Fahrverbote einkalkulieren, damit der aufgewärmte Asphalt geschont wird und mehr Busse mit Klimaanlagen ausrüsten. Drittens: Sie sollen dem Nachwuchs schmackhaft machen, in die Feuerwehr zu gehen. Und zu guter letzt: Die Gesundheitsämter sollen genau beobachten, ob sich tropische Mücken oder andere lästige Tiere breit machen. Zecken, die lebensgefährliche Krankheiten übertragen können, sind schon längst auf dem Vormarsch.

    Vor Ort kann sich noch einiges tun. In der „Tatenbank“ des Umweltbundesamtes finden sich bisher gerade mal 120 Projekte. Zur obersten deutschen Umweltbehörde gehört das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung, kurz: Kompass, das den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite steht. Die Städte und Gemeinden fürchten aber vor allem eins – Kosten. Zwar gibt es bereits ein paar Fördertöpfe. Doch der Deutsche Städtetag hat schon diese Forderung an eine neue Bundesregierung gestellt: Sie müsse „die Städte bei der Umsetzung der Klimaanpassungsmaßnahmen noch stärker finanziell unterstützen.“

    In Wuppertal dachten sie zunächst daran, einen alten kleinen Kanal einfach zu vergrößern. Die Ingenieure verwarfen die sehr teure Idee. Ihre Computersimulationen zeigten: Der Niederschlag lässt sich umlenken auf eine Brachfläche. Dort kann das Wasser dann gefahrlos verweilen und später zurück in den Kanal laufen. Bauingenieur Bernard Arnold verspricht: „Die Regenwassergebühren bleiben stabil.“

    Kasten
    Klima diplomatisch
    Schon seit Montag vergangener Woche beraten in der polnischen Hauptstadt Warschau Vertreter aus mehr als 190 Staaten über Schritte zu einem global verbindlichen Klimaschutzabkommen. Ein Durchbruch wird aber nicht erwartet. Die Vereinbarung soll im Jahr 2015 stehen. Am Mittwoch war CDU-Bundesumweltminister Peter Altmaier auch dort. Die deutsche Energiewende findet weltweit große Beachtung. Der deutsche Pavillon im Konferenzzentrum in Warschau ist überlaufen.