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  • Koalition versucht die Kosten zu drücken

    Koalitionsvertrag: Weniger Förderung für Ökostrom, vielleicht geringere Rabatte für die Industrie

    Bei der Energiepolitik drehen Union und SPD im Koalitionsvertrag an kleinen Schrauben. Große Änderungen sucht man vergebens. Das bisherige Fördersystem für die erneuerbaren Energien bleibt grundsätzlich erhalten. Strom aus Wind- und Sonnenanlagen genießt weiterhin Vorrang vor Elektrizität aus Kohle- und Gaskraftwerken. Allerdings sollen die Kosten der Energiewende sinken.

    „Die Energiewende ist ein richtiger und notwendiger Schritt.“ So haben Union und SPD im ersten Satz des Energie-Kapitels ihres Vertrages für die kommenden vier Jahre formuliert. Damit wollen sie sowohl für Klimaschutz sorgen, als auch einheimische Arbeitsplätze in den modernen Industrien unterstützen.

    Ausbaukorridor für Ökostrom
    Um die Öko-Umlage auf den Strompreis, die die Verbraucher zahlen, im Rahmen zu halten, haben sich die Parteien auf konkrete Ausbauziele für saubere Kraftwerke geeinigt. Bis 2025 soll ihr Anteil auf maximal 45 Prozent der Stromversorgung steigen (heute knapp ein Viertel). Für 2035 peilt die große Koalition höchstens 60 Prozent an. Das bisherige Tempo bleibt damit etwa gleich. Möglicherweise lassen sich aber teure Spitzen in einzelnen Jahren vermeiden.

    Förderung von Wind
    Die Einspeisevergütung für alle Ökokraftwerke, die bisher in Betrieb sind, läuft weiter. Neue Windkraftwerke an guten Standorten auf dem Land sollen jedoch weniger Fördergeld erhalten. Damit lässt sich der Anstieg der Ökoumlage leicht bremsen. Viele Betreiber von Windanlagen werden damit leben können. Heute bereits stellen sie den Strom beispielsweise für günstige sechs Cent pro Kilowattstunde her. Wenn sie beim Verkauf an der Strombörse etwa drei Cent pro kWh erhielten, reichte eine Förderung von drei Cent. Derzeit liegt diese beispielsweise bei 4,8 Cent. Die vergleichsweise teuren Windkraftwerke auf dem Meer will die Koalition langsamer ausbauen lassen. Auch das spart Kosten.

    Sonnenenergie
    Bei der Solarenergie sind keine Änderungen geplant. Das bedeutet: Große Kraftwerke auf Freiflächen, die den Strom relativ billig produzieren, erhalten kaum Geld – im Gegensatz zu den unproduktiveren kleinen Anlagen auf Hausdächern. Hier verzichtet die neue Regierung auf eine Einsparmöglichkeit. Genaueres über die Öko-Förderung weiß man aber erst, wenn Mitte kommenden Jahres eine abermalige Reform des EEG beschlossen wird.

    Industrie-Privilegien
    Relativ gut davongekommen sind die sogenannten energieintensiven Industrien, die weniger Ökoumlage bezahlen müssen als Privathaushalte und die Mehrheit der Betriebe. Stand in den vergangenen Monaten zur Diskussion, bestimmten Branchen wie etwa Nahverkehrsbetrieben oder Chemieunternehmen die Rabatte zu kürzen, fehlen im Koalitionsvertrag konkrete Hinweise. Dort ist jetzt nur zu lesen, dass die Privilegien überprüft werden und im Einklang mit dem Europarecht stehen müssen. Ob durch höhere Zahlungen der Wirtschaft die Ökoumlage sinkt, ist deshalb unklar. Eine gewisse entlastetende Wirkung für die Privathaushalte bringt jedoch mit sich, dass die Eigenstromerzeugung der Industrie künftig ebenfalls mit der Umlage belastet wird.

    Rolle von Kohle und Gas
    Über ihren Beitrag zur täglichen Stromversorgung hinaus sollen die Kraftwerke, die Erdgas, Braun- und Steinkohle verfeuern, sogenannte „Reservekapazitäten“ stellen. Das heißt: Sie müssen die wetterabhängige Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom ausgleichen. Ob sie für diese wichtige, aber meist nicht gewinnträchtige Funktion eine besondere Förderung erhalten, sagt der Vertrag nicht. Die Debatte darüber wird nun an Schwung gewinnen.

    Energieeffizienz
    Nicht nur mit Ökostrom, sondern auch mit Stromsparen lässt sich das Klima schützen. Deshalb will die Regierung 2014 einen Plan für Energieeffizienz ausarbeiten. Eine Expertenkommission soll ihn überprüfen. Zusätzliche Mittel stehen dafür aber nicht zur Verfügung.

  • Textilkonzern will existenzsichernde Löhne umsetzen

    Arbeiter in Bangladesch und anderen Staaten müssten Bezahlung erhalten, die deutlich über dem Mindestlohn liegt. Konferenz des BMZ

    Der Textilkonzern H&M hat am Montag in Berlin eine weitreichende Zusage gemacht. „Alle unsere Zulieferer sollten ihren Beschäftigten existenzsichernde Löhne zahlen,“ sagte H&M-Managerin Helena Helmersson. In die Praxis umgesetzt, würde eine solche Politik dazu führen, dass die Löhne in Bangladesch, Indien oder China stark steigen.

    Helmersson sprach bei der Konferenz über „Living Wages“ (Existenzlohn), die unter anderem das niederländische Außenministerium und das deutsche Ministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) organisiert hatten. Die rund 200 Teilnehmer aus aller Welt verabschiedeten einen Aufruf, existenzsichernde Löhne in den globalen Zulieferketten der Konzerne durchzusetzen.

    Unter „existenzsicherndem Lohn“ versteht man eine Bezahlung, die die Grundbedürfnisse der Arbeiter und ihrer Familien sichert, sowie Altersvorsorge, Bildungsausgaben für die Kinder und gewisse Ersparnisse abdeckt. Meist müsste sie wesentlich über den Mindestlöhnen liegen, die die Gesetze in Bangladesch und anderen Staaten vorsehen.

    Das gilt auch für Deutschland. Hartz IV oder der künftige Mindestlohn, den Union und SPD vereinbaren wollen, reichen in vielen Fällen nicht aus, um die Existenz einer drei- oder vierköpfigen Familie mit einem Einkommen zu sichern. Insofern war es auf den ersten Blick erstaunlich, dass in einer seiner letzten Amtshandlungen ausgerechnet FDP-Minister Dirk Niebel die Konferenz eröffnete – schließlich gehören Regelungen für höhere Löhne nicht zu den Prioritäten der Liberalen. Offenbar konnte sich Niebel aber auch deshalb für das Thema erwärmen, weil es ihm um einen freiwilligen Prozess geht, dessen Ergebnisse vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern – weit weg von Deutschland – eine Rolle spielen sollen.

    Ingesamt exisiert ein frappierenden Widerspruch. Das Recht auf eine existenzsichernde Bezahlung steht unter anderem in der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen. Trotzdem fühlt sich kaum einer der internationalen Konzerne wie H&M, Walmart, Apple oder Adidas daran gebunden – unter anderem, weil Regierungen und Rechtssysteme sie nicht dazu zwingen.

    Beispiel Bangladesch: Die Arbeiter müssten eigentlich umgerechnet 62 Euro monatlich erhalten, sagte während der Konferenz Lilianne Ploumen, Entwicklungsministerin der Niederlande. Tatsächlich wurde der Mindestlohn dort unlängst auf 50 Euro angehoben. „Eine große Verbesserung, aber nicht genug“, so Ploumen.

    H&M will nun bis 2014 existenzsichernde Löhne „in drei Modellfabriken“ umsetzen. Später sollen weitere Zulieferer folgen. Ob dadurch die Preise in den Geschäften steigen, wollte Helmersson nicht sagen. Die andere Möglichkeit: Der Textilkonzern akzeptiert, dass seine Gewinnmarge leicht sinkt.

  • H&M will existenzsichernde Löhne umsetzen

    Arbeiter in Bangladesch und anderen Staaten müssten Bezahlung erhalten, die über dem Mindestlohn liegt. Konferenz des BMZ

    Der Textilkonzern H&M hat am Montag in Berlin eine weitreichende Zusage gemacht. „Alle unsere Zulieferer sollten ihren Beschäftigten existenzsichernde Löhne zahlen,“ sagte H&M-Managerin Helena Helmersson. In die Praxis umgesetzt, würde eine solche Politik dazu führen, dass die Löhne in Bangladesch, Indien oder China stark steigen.

    Helmersson sprach bei der Konferenz über „Living Wages“ (Existenzlohn), die unter anderem das niederländische Außenministerium und das deutsche Ministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) organisiert hatten. Die rund 200 Teilnehmer aus aller Welt verabschiedeten einen Aufruf, existenzsichernde Löhne in den globalen Zulieferketten der Konzerne durchzusetzen.

    Unter „existenzsicherndem Lohn“ versteht man eine Bezahlung, die die Grundbedürfnisse der Arbeiter und ihrer Familien sichert, sowie Altersvorsorge, Bildungsausgaben für die Kinder und gewisse Ersparnisse abdeckt. Meist müsste sie wesentlich über den Mindestlöhnen liegen, die die Gesetze in Bangladesch und anderen Staaten vorsehen.

    Das gilt auch für Deutschland. Hartz IV oder der künftige Mindestlohn, den Union und SPD vereinbaren wollen, reichen in vielen Fällen nicht aus, um die Existenz einer drei- oder vierköpfigen Familie mit einem Einkommen zu sichern. Insofern war es auf den ersten Blick erstaunlich, dass in einer seiner letzten Amtshandlungen ausgerechnet FDP-Minister Dirk Niebel die Konferenz eröffnete – schließlich gehören Regelungen für höhere Löhne nicht zu den Prioritäten der Liberalen. Offenbar konnte sich Niebel aber auch deshalb für das Thema erwärmen, weil es ihm um einen freiwilligen Prozess geht, dessen Ergebnisse vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern – weit weg von Deutschland – eine Rolle spielen sollen.

    Ingesamt exisiert ein frappierenden Widerspruch. Das Recht auf eine existenzsichernde Bezahlung steht unter anderem in der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen. Trotzdem fühlt sich kaum einer der internationalen Konzerne wie H&M, Walmart, Apple oder Adidas daran gebunden – unter anderem, weil Regierungen und Rechtssysteme sie nicht dazu zwingen.

    Beispiel Bangladesch: Die Arbeiter müssten eigentlich umgerechnet 62 Euro monatlich erhalten, sagte während der Konferenz Lilianne Ploumen, Entwicklungsministerin der Niederlande. Tatsächlich wurde der Mindestlohn dort unlängst auf 50 Euro angehoben. „Eine große Verbesserung, aber nicht genug“, so Ploumen.

    H&M will nun bis 2014 existenzsichernde Löhne „in drei Modellfabriken“ umsetzen. Später sollen weitere Zulieferer folgen. Ob dadurch die Preise in den Geschäften steigen, wollte Helmersson nicht sagen. Die andere Möglichkeit: Der Textilkonzern akzeptiert, dass seine Gewinnmarge leicht sinkt.

  • Ohne Sicherheitsschuhe und Lohnfortzahlung

    Arbeiter in China beklagen Gesetzesverstöße durch Apple-Zulieferer

    In seiner Ein-Zimmer-Wohnung sitzt Qian Luo* auf der Bettkante und wartet auf die Genesung. Bei der Arbeit in der Fabrik Biel Crystal, die unter anderem Glasoberflächen für die iPhones des Apple-Konzerns fertigt, hat er sich nach eigenen Angaben mit dem Trennschleifer einen Zeh des rechten Fußes abgeschnitten.

    Für den Unfall macht er auch die Firma verantwortlich. „Sie haben uns keine Sicherheitsschuhe gegeben.“ Das ist nicht die einzige Beschwerde, die Luo gegen seinen Arbeitgeber vorbringt. Unter anderem beklagt er, dass ihm nach dem Arbeitsunfall nicht sein voller Lohn weitergezahlt werde, wie es das chinesische Gesetz vorsehe.

    Die Fabrik, mit deren Arbeitern die taz im vergangenen September sprach (taz, 26.10.13), ist nun Gegenstand des neuen Berichts der Arbeitsrechtsorganisation Sacom aus Hongkong. In Huizhou, einer Nachbarstadt der Metropole Shenzhen im Süden Chinas, betreibt Biel Crystal eine Produktionsstätte mit etwa 40.000 Beschäftigten.

    Sacom veröffentlicht den Bericht, um weiter Druck auf Apple auszuüben. Das Unternehmen aus Kalifornien hatte versprochen, die Arbeitsbedingungen in seinen chinesischen Zulieferfabriken bis zum 1. Juli diesen Jahres mit den Gesetzen in Einklang zu bringen. Apple erklärt, dass dies weitgehend gelungen sei. Für Sacom-Mitarbeiterin Kwan Liang beweisen unter anderem die Zustände bei Biel das Gegenteil.

    In ihren Gesprächen mit Arbeitern hat sie auch diese Information erhalten: Angeblich haben sich 2013 vier Beschäftigte das Leben genommen, indem sie sich aus höheren Stockwerken der Fabrik in die Tiefe stürzten. Den Berichten von Kollegen zufolge waren den Suiziden unter anderem Streits über zu späte Lohnauszahlung, verweigerten Urlaub und die Qualität des Essens in der Werkskantine vorausgegangen. Auf eine Anfrage der taz hat Biel nicht reagiert.

    Selbsttötungen bei Foxconn, dem chinesischen Hauptzulieferer von Apple, waren 2010 der Anlass dafür, dass das US-Unternehmen mehr Anstrengungen unternahm, die Arbeitsbedingungen in seiner Zulieferkette zu verbessern. So trat Apple der Fair Labor Association bei, die regelmäßig Kontrolleure in die chinesischen Fabriken schickt.

    * Name geändert

  • Rund 600 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag

    Öffentlich-rechtliche Sender können mit deutlichen Mehreinnahmen rechnen. Wer unter Vorbehalt zahlt, bekommt womöglich sein Geld später zurück

    Mittlerweile erhalten immer mehr Haushalte Post von der Servicestelle der öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sender. Darin fordern sie Haushalte, die bislang noch nichts für das Angebot von ARD und ZDF bezahlen, zur Anmeldung auf. Eine Nachzahlung fordert die Einzugsstelle such schnell. Denn seit Januar ist jeder Haushalt im Land verpflichtet, monatlich 17,98 Euro als Beitrag für das öffentlich-rechtliche Angebot zu bezahlen.

    So erging es auch Iris Bocian. „Dabei habe ich gar keinen Fernseher“, ärgert sich die Berlinerin. Doch das spielt im Gegensatz zur früheren Regelung keine Rolle mehr. Bocian hält die Zwangsabgabe für verfassungswidrig. 215,76 Euro soll sie nachzahlen. Doch vor einer Klage scheut sie zurück. „Mein Anwalt hat mir etwas anderes geraten“, berichtet sie. Sie will unter Vorbehalt zahlen. Sollte die Verfassungswidrigkeit irgendwann einmal gerichtlich festgestellt werden, würde sie ihre Zahlungen zurückerhalten.

    Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zwangsbeitrags sind verbreitet. Viele Bürger, aber auch Unternehmen klagen vor den Verwaltungsgerichten, wie eine Umfrage dieser Zeitung unter den 39 bundesweit zuständigen Kammern und den 15 Oberverwaltungsgerichten ergab. Danach sind mittlerweile fast 600 Verfahren anhängig. Allein rund 100 davon gingen beim Verwaltungsgericht der Klagehauptstadt Berlin ein. Überwiegend halten die Kläger die Abgabe für einen Verstoße gegen die Verfassung, weil sie den Charakter einer allgemeinen Steuer habe. Aber auch Schwerbehinderte, die nicht mehr vollständig von der Zahlung befreit sind, ziehen häufiger vor Gericht.

    Besonders viel Aufmerksamkeit erregen die Anträge zweier Unternehmen. Die Drogeriekette Rossmann und der Autovermieter Sixt wollen den Rundfunkstaatsvertrag kippen. Denn gegen die Abgaben, die Unternehmen mit vielen Filialen oder Niederlassungen leisten müssen, fällt die Rechnung für Privatleute geradezu bescheiden aus. Sixt bezahlte für die Autoradios in den Mietwagen bislang je nach Größe der Fahrzeugflotte rund drei Millionen Euro im Jahr. Pro Dienstwagen berechnet die Servicestelle der Sender 5,99 Euro im Monat. „Durch die Reform kommt 2013 eine Mehrbelastung in sechsstelliger Größenordnung auf uns zu“, befürchtet Sprecher Frank Elsner. Rossmann wiederum verweist darauf, dass es in den 1.750 Filialen des Unternehmens weder Radios, noch Fernsehen oder Internetanschlüsse gebe. 300.000 Euro soll die Kette trotzdem dafür bezahlen.

    Beide Unternehmen stützen ihre Verfassungszweifel wie viele andere Kläger auch auf verschiedene Argumente. Rossmann sieht im Beitrag eine verdeckte Steuer. Da sie von den Ländern vereinbart wurde, sei dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz, denn eine Steuer dürfen die Länder nicht allein beschließen. Der Autovermieter wiederum hält die zu erwartenden Mehreinnahmen für verfassungswidrig, weil die Reform per Gesetz keine zusätzlichen Einnahmen erzeugen darf. Und die Mehreinnahmen betragen nach Berechnungen von Sixt deutlich mehr als eine Milliarde Euro, wenn tatsächlich alle bezahlen, die es müssten. 2012 nahm die frühere Gebühreneinzugszentrale insgesamt 7,5 Milliarden Euro ein.

    Berichte, nach denen das ZDF Mehreinnahmen von 25 Millionen Euro bereits in den nächsten Haushalt eingestellt hat, weist der Sender zurück. Die Aufstockung entspreche der bei der zuständigen Kommission eingereichten mittelfristigen Finanzplanung. Nicht anerkannte Mittel, also zum Beispiel unerwartete Mehreinnahmen, dürfe das ZDF nicht in Anspruch nehmen.

    Entschieden ist noch nichts. Nur in Einzelfällen gab es bereits Beschlüsse. So hat das Potsdamer Verwaltungsgericht den Beitrag für rechtmäßig befunden. Ansonsten sind nach Auskunft der Gerichte nicht einmal Termine zur Klärung anberaumt worden. In Bayern warten die Richter zum Beispiel erst einmal auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Fachleute rechnen ohnehin damit, dass die Frage am Ende dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird. Sixt will auf jeden Fall eine höchstrichterliche Klärung herbeiführen.

    Info-Kasten
    Kann man sich gegen den Beitrag wehren?
    Zunächst einmal besteht eine Zahlungspflicht, denn der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Servicestelle der öffentlich-rechtlichen Medien verschickt zunächst nur Rechnungen, keine anfechtbaren Gebührenbescheide. Einen solchen Bescheid erhält man erst, wenn die Sender selbst den ausstehenden Betrag anmahnen. Dann ist eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht möglich.
    Leichter ist es, den Beitrag erst einmal zu bezahlen, dies aber unter Vorbehalt zu tun. Das geschieht schriftlich mit der Begründung von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit und dem Hinweis, unrechtmäßig bezahlte Beträge zurückzufordern. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkabgabe als höchste Instanz für verfassungswidrig erklären, müssten die Sender die bis dahin gezahlten Abgaben womöglich zurückzahlen.

  • Deutsche Städte wappnen sich für den Klimawandel

    Kommunen müssen nicht nur die Kanalisation umbauen, um sich vor Stürmen und Fluten, vor Hitze und Gewitter zu schützen

    Die Zukunft hat in Wuppertal, in Nordrhein-Westfalen schon begonnen. Ingenieure haben die Stadt vermessen, Luftbilder gemacht, Wetterdaten ausgewertet. Sie simulieren am Computer, wie das Wasser die steilen Hänge in die Stadt hinunter rauscht, wenn das Wetter verrückt spielt. Und so sieht Bauingenieur Bernard Arnold auf seinem Bildschirm, dass der Gemeinschaftsraum einer Kirche binnen Minuten unter Wasser stehen würde.

    Arnold und seine Leute wappnen sich und die Stadt – für den Klimawandel. Denn die gefährliche Erwärmung der Atmosphäre ist allenfalls noch aufzuhalten, aber nicht mehr zu stoppen. Dazu wäre ein radikaler Schwenk nötig. Und dass er sich nicht durchsetzen lässt, zeigt sich in dieser Woche gleich zweimal. Bei der UN-Konferenz in Warschau beraten Klimadiplomaten ohne nennenswertes Ergebnis. In Berlin verhandeln Union und SPD, was sich in den nächsten vier Jahren im Klimaschutz tun soll. Über den Status Quo gehen sie kaum hinaus.

    Bürgermeistern und Stadträten wird derweil klar: Sie müssen das Treibhaus-Problem selbst anpacken. Lange haben sie beim Klimaschutz nur daran gedacht, Schulen zu dämmen oder herkömmliche Laternen gegen Energie sparende Alternativen auszutauschen. Doch die Erfahrungen der letzten Jahre sind ein Einschnitt.

    Nicht immer ist es so heftig wie im Jahr 2003, als der Gluthitze allein in Deutschland rund 7000 Menschen zum Opfer fielen. Doch mal lassen tropischen Temperaturen den Asphalt auf der Autobahn schmelzen. Mal müssen Atomkraftwerke ihre Stromproduktion drosseln, weil das Wasser der Flüsse für die nötige Kühlung zu warm ist. Dann können auf Rhein und Elbe die Schiffe nicht mehr fahren und den Feldern fehlt der Regen. Die Menschen müssen sich an Hitze und Gewitter, an Stürme und Fluten gewöhnen.

    Der deutsche Städtetag hat darum längst eine 15 Seiten lange Liste veröffentlicht, mit Empfehlungen, was Städte und Gemeinden tun können. Erstes Beispiel: Sie sollen sich für Trinkpaten stark machen, also Ehrenamtliche, die sich bei Hitze um ältere Menschen kümmern und ihnen Wasser oder Brühe bringen. Zweitens: Sie sollen für LKW über 12 Tonnen temporäre Fahrverbote einkalkulieren, damit der aufgewärmte Asphalt geschont wird und mehr Busse mit Klimaanlagen ausrüsten. Drittens: Sie sollen dem Nachwuchs schmackhaft machen, in die Feuerwehr zu gehen. Und zu guter letzt: Die Gesundheitsämter sollen genau beobachten, ob sich tropische Mücken oder andere lästige Tiere breit machen. Zecken, die lebensgefährliche Krankheiten übertragen können, sind schon längst auf dem Vormarsch.

    Vor Ort kann sich noch einiges tun. In der „Tatenbank“ des Umweltbundesamtes finden sich bisher gerade mal 120 Projekte. Zur obersten deutschen Umweltbehörde gehört das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung, kurz: Kompass, das den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite steht. Die Städte und Gemeinden fürchten aber vor allem eins – Kosten. Zwar gibt es bereits ein paar Fördertöpfe. Doch der Deutsche Städtetag hat schon diese Forderung an eine neue Bundesregierung gestellt: Sie müsse „die Städte bei der Umsetzung der Klimaanpassungsmaßnahmen noch stärker finanziell unterstützen.“

    In Wuppertal dachten sie zunächst daran, einen alten kleinen Kanal einfach zu vergrößern. Die Ingenieure verwarfen die sehr teure Idee. Ihre Computersimulationen zeigten: Der Niederschlag lässt sich umlenken auf eine Brachfläche. Dort kann das Wasser dann gefahrlos verweilen und später zurück in den Kanal laufen. Bauingenieur Bernard Arnold verspricht: „Die Regenwassergebühren bleiben stabil.“

    Kasten
    Klima diplomatisch
    Schon seit Montag vergangener Woche beraten in der polnischen Hauptstadt Warschau Vertreter aus mehr als 190 Staaten über Schritte zu einem global verbindlichen Klimaschutzabkommen. Ein Durchbruch wird aber nicht erwartet. Die Vereinbarung soll im Jahr 2015 stehen. Am Mittwoch war CDU-Bundesumweltminister Peter Altmaier auch dort. Die deutsche Energiewende findet weltweit große Beachtung. Der deutsche Pavillon im Konferenzzentrum in Warschau ist überlaufen.

  • Die umstrittenen Effekte der Agrarspekulation

    Foodwatch legt Studie vor, um die preistreibende Wirkung von Wetten mit Lebensmitteln zu belegen

    Die Finanzspekulation mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen kann zu Hunger und letztlich zum Tod von Menschen führen. Darüber, ob dieser schwerwiegende Vorwurf zutrifft, debattieren seit Jahren Politiker, Ökonomen und Entwicklungsorganisationen. Jetzt hat die Organisation Foodwatch eine neue Studie veröffentlicht, mit der sie unter anderem die Deutsche Bank angreift.

    In den vergangenen Jahren stiegen die Preise auf den Weltmärkten für Agrarrohstoffe zweimal so stark, dass es in einigen Entwicklungsländern zu Revolten kam. Brot und andere Lebensmittel wurden so teuer, dass viele Leute sie sich nicht mehr leisten konnte. Eine wesentliche Ursache dafür seien die zunehmenden Summen, die Banken, Versicherungen und Investmentfonds in Wetten auf die zukünftigen Preise von Lebensmitteln investierten, argumentierte nicht zuletzt der ehemalige Greenpeace-Chef Thilo Bode, der die Organisation Foodwatch leitet. Diese versteht sich als Lobby für qualitativ hochwertige, sozial- und umweltverträglich hergestellte Nahrungsmittel.

    Bodes These ist aber keineswegs unumstritten. Besonders Thomas Glauben, Direktor am Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Mittel- und Osteuropa, und sein Kollege Ingo Pies, Professor für Wirtschaftsethik der Universität Halle, nehmen die Gegenposition ein. Sie sehen einen „allenfalls geringen Einfluss“ von Finanzspekulationen auf die Preise von Agrarrohstoffen. Deutsche-Bank-Chefvolkswirt David Folkerts-Landau bezog sich auf die Untersuchungen der beiden Professoren, als er in einem Artikel für die FAZ im Januar 2013 schrieb: „Der Einfluss von Finanzanlagen auf die Preise für landwirtschaftliche Güter ist statistisch nicht relevant.“

    Die neue Foodwatch-Studie, die der Bremer Ökonom Hans-Heinrich Bass verfasste, soll diese Position nun erschüttern. Seine zentrale These lautet, dass wesentliche Untersuchungen, die Glauben und Pies als Beleg für ihre Einschätzung heranzögen, fragwürdig seien. So habe ein US-Forscher, der keinen Zusammenhang zwischen Spekulation und hohen Preisen feststellte, selbst im Auftrag einer entsprechenden Finanzfirma gearbeitet.

    Agrarökonom Glauben kontert diesen Vorwurf mit dem Hinweis, dass er sich keineswegs nur auf die Recherchen eines einzigen US-Forscherteams stütze, sondern zahlreiche Studien verwendet habe. Diese untermauerten seine These, dass es „keine erdrückenden Beweise für erhebliche Preissteigerungen“ infolge von Agrarspekulation gebe.

    Foodwatch-Chef Bode lässt sich von solchen Argumenten nicht beeindrucken. Die Deutsche Bank forderte er am Donnerstag auf, gemäß des „Vorsorgeprinzips“ zu handeln. Entweder solle das größte deutsche Finanzinstitut die Spekulation im Nahrungsmittelsektor einstellen oder die „Unschädlichkeit dieser Transaktionen beweisen“.

    Ein Sprecher der Deutschen Bank sagte dazu, man werde „Kunden auch weiterhin Finanzinstrumente auf Agrarprodukte anbieten“. Er betonte allerdings, dass die Bank auf diesem Feld keinen Eigenhandel betreibe, sondern nur im Auftrag von Kunden unterwegs sei. Bank-Volkswirt Folkerts-Landau argumentierte, dass „der Preisanstieg“ im Agrarsektor „primär eine Folge wachsender Nachfrage wegen des Bevölkerungswachstums sowie eines höheren Lebensstandards in den Schwellenländern ist.“

    Im Gegensatz zur Deutschen Bank haben nach Angaben von Foodwatch andere Institute inzwischen erklärt, dass sie keine Agrarspekulation mehr betreiben wollten, darunter die DZ Bank und die Commerzbank. Auf europäischer Ebene diskutieren Rat, Kommission und EU-Parlament darüber, ob Obergrenzen für die Zahl der Kontrakte eingeführt werden, die Investoren täglich an den Warenterminbörsen handeln dürfen. Diese Limits könnten dazu beitragen, den Druck der Spekulation zu verringern. Auf welche Regelung die EU sich einigt, ist aber noch offen.

  • Holzspielzeug ist oft nicht harmlos

    Chemikalien und lockere Teile könne für Kleinstkinder gefährlich werden. Laut Stiftung Warentest dürften manche Produkte hgar nicht verkauft werden.

    Eltern oder Verwandte sollten beim Kauf von Holzspielzeug für Kleinstkinder aufpassen. Allzu oft enthalten die Produkte auf dem deutschen Markt krankmachende Chemikalien. Auch sind Kleinstteile mitunter so schlecht verarbeitet, dass sie schnell mal verschluckt werden könne. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest, die 30 Kinderspielzeuge analysiert und bewertet hat. „Das Testergebnis ist wieder sehr schlecht“, stellt Stiftungs-Vorstand Hubertus Primus fest. Mehr als die Hälfte der geprüften Spielzeuge enthielten Schadstoffe, von denen eine Gesundheitsgefährdung ausgehen kann.

    Die Tester fanden Stoffe, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit vermindern können. Die Liste liest sich wie ein Chemiehandbuch, mit Bezeichnungen wie Foramldehyd, Nickel, Benzidin oder Schwermetallen. Folglich fielen auch die Werturteile für die Branche miserabel aus. Sieben Produkte wurden mangelhaft benotet, weitere neun als ausreichend.

    Testkäufer haben Greiflinge und Wagenketten, Bauklötze, Puzzle, Schiebespielzeuge und Holzfahrzeuge für die unter dreijährigen gekauft. Dabei erwarben sie bekannte Marken wie Brio, Eichhorn oder Ravensburger, aber auch Angebote von den Handelsketten Ikea, Karstadt, Spiele Max und Toys R Us. Gut ein Drittel der Ware wurde auch in Deutschland produziert, der Rest in China. „Made in Germany bietet keine Garantie für sicheres Spielzeug“, warnt Primus. Denn auch zwei heimische Spielzeuge der sächsischen Firma Hess erhielten die schlechteste Note. Beide hätten aufgrund schlecht verarbeiteter Kleinteile gar nicht verkauft werden dürfen, meint der Experte. Verkaufsfähig ist demnach auch der Schiebefrosch des Herstellers New Classic Toys nicht, in dem die Prüfer krebserregende Stoffe fanden. Alle drei Produkte wurden nun der Marktaufsicht gemeldet.

    Es geht auch anders. 14 Spielsachen erhielten das Prädikat „gut“ oder „befriedigend“. Bei den Holzpuzzles schnitt der Elefant Smiki von Spiele Max am besten ab, bei den Nachzieh- und Schiebetieren Trollinchen von der Firma Walter. Bei Bausteinen liegt der Hersteller Haba vorne, bei Fahrzeugen ein Angebot von Karstadt. Die konkreten Einzelergebnisse veröffentlicht die Stiftung in der Dezemberausgabe der Zeitschrift Test. Enttäuscht zeigen sich die Verbraucherschützer von den Reaktionen der Industrie. Nur Ikea reagierte vorbildlich und nahm kritisierte Bauklötze aus dem Sortiment. Ansonsten nahm kein Unternehmen risikoreiche Produkte vom Markt. Manche reagierten nicht einmal auf die Nachfragen der Stiftung.

    Holger Brackemann, der Leiter der Untersuchung, hat für Eltern Tipps für die Auswahl des Holzspielzeugs parat. „Es ist sicherer, Spielzeug aus unlackiertem Vollholz zu kaufen“, rät der Experte. Denn die Schadstoffe sind meist im Lack oder im Sperrholz zu finden. Außerdem sollen die Käufer im Laden einen kleinen Belastungstest vornehmen und prüfen, ob sich Teile lösen. Auch ein Schnuppertest kann helfen, unerwünschte Belastungen zu entdecken. Ein Indiz für unbedenkliche Ware ist das Gütesiegel GS-Zeichen. Dies erhalten Hersteller nur nach einer Untersuchung des Produktes durch ein unabhängiges Labor. Doch nur fünf der 30 getesteten Spielzeuge trugen das Zeichen. Dies zeige, dass die Branche eine Information der Verbraucher über die Sicherheit ihrer Produkte nicht für erforderlich hält, kritisiert Brackemann.

  • Deutsche Städte wappnen sich für den Klimawandel

    Deutsche Städte und Gemeinden müssen nicht nur die Kanalisation umbauen, um sich vor Stürmen und Fluten, vor Hitze und Gewitter zu schützen. Feuerwehrleute, Lkw-Fahrer und Mediziner – alle sind betroffen. Zumal: Die UN-Klimakonferenz in Warschau wird am F

    Die Zukunft hat in Wuppertal, in Nordrhein-Westfalen schon begonnen. Ingenieure haben die Stadt vermessen, Luftbilder gemacht, Wetterdaten ausgewertet. Sie simulieren am Computer, wie das Wasser die steilen Hänge in die Stadt hinunter rauscht, wenn das Wetter verrückt spielt. Und so sieht Bauingenieur Bernard Arnold auf seinem Bildschirm, dass der Gemeinschaftsraum einer Kirche binnen Minuten unter Wasser stehen würde.

    Arnold und seine Leute wappnen sich und die Stadt – für den Klimawandel. Denn die gefährliche Erwärmung der Atmosphäre ist allenfalls noch aufzuhalten, aber nicht mehr zu stoppen. Dazu wäre ein radikaler Schwenk nötig. Und dass er sich nicht durchsetzen lässt, zeigt sich in dieser Woche gleich zweimal. Bei der UN-Konferenz in Warschau beraten Klimadiplomaten ohne nennenswertes Ergebnis. In Berlin verhandeln Union und SPD, was sich in den nächsten vier Jahren im Klimaschutz tun soll. Über den Status Quo gehen sie kaum hinaus.

    Bürgermeistern und Stadträten wird derweil klar: Sie müssen das Treibhaus-Problem selbst anpacken. Lange haben sie beim Klimaschutz nur daran gedacht, Schulen zu dämmen oder herkömmliche Laternen gegen Energie sparende Alternativen auszutauschen. Doch die Erfahrungen der letzten Jahre sind ein Einschnitt.

    Nicht immer ist es so heftig wie im Jahr 2003, als der Gluthitze allein in Deutschland rund 7000 Menschen zum Opfer fielen. Doch mal lassen tropischen Temperaturen den Asphalt auf der Autobahn schmelzen. Mal müssen Atomkraftwerke ihre Stromproduktion drosseln, weil das Wasser der Flüsse für die nötige Kühlung zu warm ist. Dann können auf Rhein und Elbe die Schiffe nicht mehr fahren und den Feldern fehlt der Regen. Die Menschen müssen sich an Hitze und Gewitter, an Stürme und Fluten gewöhnen.

    Der deutsche Städtetag hat darum längst eine 15 Seiten lange Liste veröffentlicht, mit Empfehlungen, was Städte und Gemeinden tun können. Erstes Beispiel: Sie sollen sich für Trinkpaten stark machen, also Ehrenamtliche, die sich bei Hitze um ältere Menschen kümmern und ihnen Wasser oder Brühe bringen. Zweitens: Sie sollen für LKW über 12 Tonnen temporäre Fahrverbote einkalkulieren, damit der aufgewärmte Asphalt geschont wird und mehr Busse mit Klimaanlagen ausrüsten. Drittens: Sie sollen dem Nachwuchs schmackhaft machen, in die Feuerwehr zu gehen. Und zu guter letzt: Die Gesundheitsämter sollen genau beobachten, ob sich tropische Mücken oder andere lästige Tiere breit machen. Zecken, die lebensgefährliche Krankheiten übertragen können, sind schon längst auf dem Vormarsch.

    Vor Ort kann sich noch einiges tun. In der „Tatenbank“ des Umweltbundesamtes finden sich bisher gerade mal 120 Projekte. Zur obersten deutschen Umweltbehörde gehört das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung, kurz: Kompass, das den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite steht. Die Städte und Gemeinden fürchten aber vor allem eins – Kosten. Zwar gibt es bereits ein paar Fördertöpfe. Doch der Deutsche Städtetag hat schon diese Forderung an eine neue Bundesregierung gestellt: Sie müsse „die Städte bei der Umsetzung der Klimaanpassungsmaßnahmen noch stärker finanziell unterstützen.“

    In Wuppertal dachten sie zunächst daran, einen alten kleinen Kanal einfach zu vergrößern. Die Ingenieure verwarfen die sehr teure Idee. Ihre Computersimulationen zeigten: Der Niederschlag lässt sich umlenken auf eine Brachfläche. Dort kann das Wasser dann gefahrlos verweilen und später zurück in den Kanal laufen. Bauingenieur Bernard Arnold verspricht: „Die Regenwassergebühren bleiben stabil.“

    Kasten

    Klima diplomatisch

    Schon seit Montag vergangener Woche beraten in der polnischen Hauptstadt Warschau Vertreter aus mehr als 190 Staaten über Schritte zu einem global verbindlichen Klimaschutzabkommen. Ein Durchbruch wird aber nicht erwartet. Die Vereinbarung soll im Jahr 2015 stehen. Am Mittwoch war CDU-Bundesumweltminister Peter Altmaier auch dort. Die deutsche Energiewende findet weltweit große Beachtung. Der deutsche Pavillon im Konferenzzentrum in Warschau ist überlaufen.

  • Rechtfertigungsdruck auf Managergehälter

    „Vorstand verdient das 100-Fache des durchschnittlichen Lohnes“ – solche Angaben sollen AGs bald veröffentlichen

    Wieviel ist akzeptabel? Dürfen Vorstände das 50-, 100- oder 200-Fache des normalen Beschäftigten verdienen? Solche Fragen muss sich das Spitzenpersonal von Aktiengesellschaften künftig wohl häufiger stellen. Denn Union und SPD wollen die Manager verpflichten, entsprechende Informationen zu veröffentlichen.

    Auf diese Regelung hat sich die Arbeitsgruppe für Innen- und Justizpolitik bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Teilnehmer sind unter anderem CDU-Politiker Wolfgang Bosbach und NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). Demnach soll der Aufsichtsrat der jeweiligen Aktiengesellschaft „ein Maximalverhältnis zwischen der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen festlegen“.

    Endgültig beschlossen ist diese Regel aber noch nicht. Entscheiden muss am Schluss der Koalitionsverhandlungen die Spitzenrunde mit Kanzlerin Angela Merkel und SPD-Chef Sigmar Gabriel. Setzen die Chefs nächste Woche ihre Unterschriften darunter, würde vermutlich 2014 das Aktiengesetz geändert. Unternehmen anderer Rechtsformen wären zunächst nicht betroffen. Zudem würde die Regelung auch nur für Vorstände, nicht aber alle Spitzenmanager von AGs gelten. Wie und wo die Angaben zu den Chefgehältern veröffentlicht werden, ist noch zu klären.

    Der Vorstand von VW verdiente 2011 etwa das 170-Fache des durchnittlichen Lohns der VW-Beschäftigten, hat die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung errechnet. Das war Spitzenposition in Deutschland. Bei Siemens betrug die Arbeitnehmer-Manager-Lohnrelation 1 : 75 und bei der Deutschen Bank 1 : 34. Ganz unten rangierten die Vorstände der noch immer teilverstaatlichten Commerzbank – sie bekamen das Zwölffache ihrer Angestellten.

    Unter anderem mit dem Argument, zu hohe Vorstandsgehälter seien sozial ungerecht, hatten einige christdemokratische Politiker, vor allem aber SPD und Gewerkschaften eine Begrenzung befürwortet. Von Dietmar Hexel, Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), stammt die Formulierung „atmender Deckel“. Soll heißen: Die Politik kann keine starre Obergrenze für Managergehälter festlegen, sondern die Unternehmen müssen selbst Relationen finden, die gesellschaftlich vermittelbar sind.

    Auch andere Staaten diskutieren über Regeln für die hohe Bezahlung in Firmen. So stimmen die Schweizer am kommenden Sonntag über die „Volksinitiative 1 : 12 – für gerechte Löhne“ ab. Diese Initiative verlangt, dass in einem Unternehmen der höchste bezahlte Lohn nicht mehr als das Zwölffache des tiefsten betragen solle. In den USA schlägt die Börsenaufsicht SEC vor, dass die AGs eine Vorstandschef-Arbeiter-Lohnrelation benennen sollen. Beschlossen ist dies jedoch noch nicht.

    Praktische Vorbilder existieren bislang nicht. DGB-Abteilungsleiterin Marie Seyboth glaubt aber, dass solche Vorschriften „mäßigend wirken, weil die Öffentlichkeit dann die relative Höhe der Vorstandsbezüge verschiedener Unternehmen leichter miteinander vergleichen kann. Besonders hoch bezahlte Vorstände geraten so unter zusätzlichen Rechtfertigungsdruck.“

    Die Gegenposition vertritt unter anderem Ökonom Oliver Stettes vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln: „Zusätzliche Informationen über die Höhe der Vorstandsbezüge sind nicht notwendig, denn die Öffentlichkeit verfügt über die entsprechenden Angaben heute schon.“ Schließlich könne jeder Arbeitnehmer seinen eigenen Lohn mit den Vorstandsgehältern vergleichen, die die Geschäftsberichte der Firmen ausweisen. „Deshalb würde die neue Regelung wohl nicht die Wirkung entfalten, die die Befürworter erhoffen“, so Stettes.

    Strittig ist zwischen Union und SPD eine weitere Gesetzesänderung. Die Sozialdemokraten wollen zusätzlich die Absetzbarkeit der Vorstandsgehälter von der Unternehmenssteuer begrenzen. Bei Verdiensten über 500.000 Euro pro Jahr müssten die Firmen dann einen größeren Teil aus ihrem Gewinn bezahlen – und würden die Chefbezüge deshalb möglicherweise reduzieren. Da will die Union aber nicht mitgehen.

    Info-Kasten
    Wortlaut
    Die Arbeitsgruppe Inneres und Justiz der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD hat sich auf diesen Vorschlag geeinigt: „Um Transparenz bei der Feststellung von Managergehältern herzustellen, wird der Aufsichtsrat bei börsennotierten Unternehmen verpflichtet, ein Maximalverhältnis zwischen der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen des jeweiligen Unternehmens festzulegen. Über die Vorstandsvergütung wird künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats entscheiden.“

  • Beschweren wird für Flugreisende leichter

    Die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (SÖP) verhilft Passagieren zu ihrem Recht

    Der Angestellte einer Luftfahrtgesellschaft will Beschwerden der am Check-In-Schalter in San Francisco auf den Rückflug nach Frankfurt wartenden Passagiere nicht abwarten. Gezielt sucht er Alleinreisende heraus. „Wenn Sie einen Tag länger bleiben können, erhalten Sie 600 Euro von uns und eine kostenlose Übernachtung“, bietet er einem Reisenden an. Denn die Maschine sei überbucht. Der Kunde willigt ein und erhält am nächsten Tag sogar noch einen Sitz in der Business-Class dazu.

    So einfach lösen sich die Konflikte zwischen Passagieren und Airlines oft nicht. Immer wieder beklagen sich Fluggäste über große Verspätungen, annullierte Flüge oder beschädigte Gepäckstücke. Für diese Fälle hat die EU zwar genaue Entschädigungsregeln aufgestellt. Doch bisher fiel die Durchsetzung dieser Ansprüche oft schwer, auch weil die meisten Airlines ihrren Sitz im Ausland haben. Das ändert sich nun. Seit dem 1. November verhilft die Schlichtungsstellen für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) Kunden zu ihrem Recht.

    Im ersten Schritt muss sich der Fluggast allerdings direkt an die Fluggesellschaft wenden, gegen die er Ansprüche geltend macht. In dem Schreiben sollte der konkrete Flug und der Grund für das Ersuchen angegeben werden. Rührt sich das Unternehmen nicht oder übermittelt es ein nicht akzeptables Angebot zur Regulierung des Schadens, kann sich der Kunde an die Ombudsleute in Berlin wenden mit der Bitte um eine Schlichtung wenden. Dies gilt allerdings nur für Flüge, die nach dem 1. November stattfanden. Einen Antrag auf die Schlichtung gibt es auf der Webseite der Stelle im Internet. Dem Antrag sollten alle wichtigen Unterlagen zur Klärung des Falles beigelegt werden. Dazu gehören Kopien vom Ticket, das Buchungsdatum, Angaben zu geplanten und tatsächlichen Reisezeiten sowie der Schriftverkehr mit dem Unternehmen. Das Verfahren ist für den Kunden kostenlos. Nur wenn mit den Beschwerden offenkundig Missbrauch betrieben wird, erheben die Schlichter Gebühren.

    Die SÖP hilft bei in einer Reihe von Streitigkeiten: Bei Nichtbeförderung, Annullierung von Flügen oder Verspätungen, der Zerstörung, Beschädigung oder dem Verlust des Gepäcks sowie bei Pflichtverletzungen bei der Beförderung von Behinderten. Die Ansprüche dürfen die Summe von 5.000 Euro dabei nicht übersteigen. Nach unten hin gibt es auch eine Grenze. Liegt der Streitwert unter zehn Euro, wird der Ombudsmann nicht tätig. Die SÖP prüft dann innerhalb von 90 Tagen den Fall und spricht eine Empfehlung aus. Bindend ist dieses Votum jedoch nicht. Erst wenn beide Seiten dem Spruch der Vermittler zustimmen, ist er beschlossen. Doch nicht alle Passagiere dürfen sich an die SÖP wenden. Per Gesetz sind Geschäftsreisende, die immerhin 40 Prozent aller Tickets im Luftverkehr buchen, davon ausgeschlossen. Auch Beschwerden von Pauschalreisenden weist die Einrichtung zurück.

    Die europaweit einheitliche Entschädigungsregel ist für viele Passagiere bares Geld wert. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden kann auf eine Entschädigung zwischen 250 Euro und 600 Euro gepocht werden. Die Höhe richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Nur außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen stellen die Airlines von der Haftung frei. Genau an diesem Punkt gibt es häufiger Streit zwischen Kunden und Unternehmen. In der gleichen Spannbreite bewegt sich der Schadenersatz bei kurzfristig annullierten Flügen. Hat die Fluggesellschaft dies schon Tage zuvor mitgeteilt, halbiert sich der Entschädigungsanspruch. Bei einer Information 14 Tage vor Reisebeginn entfällt die Haftungspflicht ganz. Beim Verlust oder der Beschädigung von Gepäck können Schäden in einer Höhe von bis zu 1.400 Euro geltend gemacht werden.

    Die SÖP ist nur für freiwillig beigetretene Fluggesellschaften die Schlichtungsstelle. Alle großen Namen der Branche haben sich zwar angeschlossen. Doch manche Unternehmen aus aller Welt verweigern dies noch. Für diese Fälle wenden sich Passagiere an das Bundesamt für Justiz, das eine behördliche Vermittlung des Streitfalls sorgt.

    Kasten:

    Hier wird geholfen

    Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
    Fasanenstraße 81
    10623 Berlin
    www.soep-online.de
    Mail: flugkontakt@soep-online.de

    Bundesamt für Justiz
    Schlichtungsstelle Luftverkehr
    Adenauerallee 99-103
    53094 Bonn
    www.bundesjustizamt.de
    Mail: luftverkehr@bfj.bund.de

  • Mehr Arbeit, mehr Zufriedenheit

    Deutsche lassen das Tal der kollektiven Depression hinter sich. Sie sind so zufrieden wie zuletzt vor fast 30 Jahren.

    In diesem Jahr fühlen sich die Deutschen so zufrieden, wie seit fast 30 Jahren nicht mehr. Das kollektive Stimmungsbarometer erreicht gerade ähnliche Werte wie in den ersten Jahren der Regierung Kanzler Helmut Kohls. Dies ist hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) errechnet.

    Die Daten stammen aus dem Sozioökonomischen Panel, einer Langzeituntersuchung mit 15.000 deutschen Haushalten, die das DIW seit 1983 durchführt. Soziologe Jürgen Schupp, der Leiter der Studie führt die Stimmungsschwankungen vornehmlich auf die Situation am Arbeitsmarkt zurück. Steigt die Gefahr, den Arbeitsplatz zu verlieren, sinkt die allgemeine Lebenszufriedenheit. Umgekehrt erholt sich wieder, wenn die Arbeitslosigkeit deutlich zurückgeht – wie seit einigen Jahren.

    „Die Menschen leiden nicht so sehr unter fehlendem Einkommen, sondern eher unter dem Verlust des Arbeitsplatzes und der Entwurzelung aus einem sozialen Kontext, der ihnen wichtig ist“, sagt Schupp.

    In den ersten Ergebnissen der Untersuchung im Jahr 1984 lag die durchschnittliche Zufriedenheit der Deutschen bei 7,5 Punkten auf einer Skala, die bis zehn reicht. Bis zur Wiedervereinigung sank die Kurve ab, stieg um den Fall der Mauer herum etwas an, und ging dann weiter in den Keller bis Ende der 1990er Jahre. In diesen Jahren verfestigte sich die Massenarbeitslosigkeit.

    Mit dem Wirtschaftsboom um das Jahr 2000 gab es eine kurze Erholung, auf die aber ein umso tieferer Absturz folgte. Der Tiefstwert der bisherigen Erhebung wurde 2004 mit 6,9 Punkten erreicht. Viele Deutsche waren tief verunsichert und unzufrieden, weil zeitweise fünf Millionen Menschen erwerbslos waren. In diese Zeit fielen auch die Sozialreformen der Agenda 2010. Hartz IV wurde erfunden.

    Seit 2004 geht es mit Unterbrechungen wieder aufwärts. Daran konnte auch die Finanzkrise nichts ändern. In der augenblicklich relativ hohen Zufriedenheit der Deutschen spiegelt sich die derzeit niedrige Arbeitslosigkeit. Nur noch 2,8 Millionen Erwerbspersonen suchen eine Stelle. Umgekehrt haben 42 Millionen Beschäftigte eine Arbeit – so viele wie noch nie seit der Wiedervereinigung.

  • Teurer Atomschrott

    Union und SPD debattieren über Fonds zur Finanzierung des Abbaus der Atomkraftwerke

    In neun Jahren sollen alle deutschen Atomkraftwerke abgeschaltet sein. Deshalb prüfen Union und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen nun, wie die Kosten des Abbaus der Atomkraftwerke zu bewältigen sind. Die SPD schlägt vor, einen „öffentlich-rechtlichen Fonds“ zu gründen. Beschlossen ist dies aber noch nicht.

    Um den Abbau der Kraftwerke zu finanzieren, haben die Betreiber der Anlagen Rückstellungen in ihren Bilanzen gebildet. Nach Angaben des Deutschen Atomforums sind dies insgesamt 34 Milliarden Euro. So sollen es bei E.ON 18 Milliarden, bei RWE zehn Milliarden und bei Vattenfall 3,6 Milliarden Euro sein. Dieses Kapital ist aber zum größten Teil investiert, es liegt nicht auf der Bank. Bei RWE steckt es beispielsweise in Kraftwerken in den Niederlanden und Großbritannien.

    Unter anderem die SPD macht sich nun Sorgen, ob die Mittel auch wirklich für die Demontage und Entsorgung der deutschen Atomkraftwerke zur Verfügung stehen. Etwa im Falle der Insolvenz eines Unternehmens könnten sie für andere Zwecke verbraucht werden, argwöhnen sozialdemokratische Energiepolitiker. Um das Geld für den vorgesehenen Zweck zu sichern, sollen es die Firmen deshalb in einen staatlich kontrollierten Fonds einzahlen. Dies allerdings könnte die Unternehmen in Schwierigkeiten bringen. RWE müsste sich beispielsweise zusätzlich verschulden, um die Zahlungen zu leisten.

    Nach der aktuellen Liste des Bundesamtes für Strahlenschutz liefern hierzulande noch neun Atomkraftwerke Strom. Acht weitere sind als Reaktion auf die Katastrophe von Fukushima abgeschaltet. Hinzu kommen 16 Anlagen, die im langwierigen Prozess der Stilllegung sind. Ingesamt handelt es sich um mindestens 33 Anlagen, für die die Rückstellungen von 34 Milliarden Euro reichen müssen. Im Durchschnitt steht pro Kraftwerke eine Milliarde Euro zur Verfügung.

    Fraglich ist, ob das reicht. RWE hat für den Abbau des Kraftwerks Mühlheim-Kärlich Kosten von 750 Millionen Euro genannt. Die Grünen vermuten aber, dass die Summen noch steigen. Die Industrie müsse deshalb über die 34 Milliarden Euro hinaus weitere Mittel bereitstellen, sagt Fraktionschef Anton Hofreiter.

    Ein weiteres Thema, das zu zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen führen könnte, beschäftigt die Koalitionsunterhändler. Die SPD will die Steuern auf Brennelemente von Atomkraftwerken um 30 Prozent erhöhen. Seit 2011 hat diese Abgabe dem Bund rund 3,5 Milliarden Euro eingebracht. E.ON und RWE klagen gegen die Steuer vor Finanzgerichten und dem Verfassungsgericht.

  • Der ADAC ist längst ein Autokonzern

    Bald will der Autoclub 20 Millionen Mitglieder haben. Nebenher machen Tochterunternehmen viele Geschäfte.

    Auf der Pleitestrecke am Nürburgring wird es auch im kommenden Jahr noch große Veranstaltungen geben. Wenigstens sechs davon hat der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) mit der Betreibergesellschaft vereinbart. Der ADAC schickt mal Trucks auf die Strecke mal Teams, die 24 Stunden durchhalten müssen, mal schnelle Sportwagen als Teil einer Rennserie. Dabei soll es jedoch nicht bleiben. Der Club will die Formel-!-Strecke selbst übernehmen und betreiben.

    Dafür hat der ADAC ein unverbindliches Angebot eingereicht, nachdem das mehrere Hundert Millionen Euro teure Projekt von Rennstrecke und Erlebniswelt in der sonst wirtschaftlich schwachen Eifel pleite gegangen ist. Allerdings sind die Münchner nur am Ring selbst interessiert. Shoppingmeile und Achterbahn interessieren sie nicht. „Wir hoffen, dass wir demnächst  Zugang zu belastbarem Zahlen- und Datenmaterial erhalten“, sagt Sprecher Kay Langendorff, „danach entscheiden wir über das weitere Vorgehen.“ Wie teuer dieses Investment werden könnte, ist noch nicht klar. Der ADAC geht von einem Gesamtwert der Anlage in einer Größenordnung von 77 Millionen Euro aus. Ein Kauf nur der Rennstrecke wäre dann deutlich billiger. Sollte sich der Nürburgring als rentabel erweisen, wird es wohl noch andere Bieter geben, zwischen denen der Insolvenzverwalter dann im Frühjahr 2014 eine Auswahl treffen könnte.

    Millionenschwere Investitionen kann sich der ADAC locker leisten. Der Automobilclub ist längst mehr als ein einfacher Verein, der die Interessen seiner Mitglieder vertritt. Das sind derzeit fast 19 Millionen. Bald soll die Marke von 20 Millionen überschritten werden. Als Verein dient der 1903 noch als Motorradfahrer-Vereinigung gegründete Club den Autofahrern auf vielen Wegen. Am bekanntesten sind dabei die „gelben Engel“, die als mobile Pannenhelfer auf Deutschlands Straßen unterwegs sind. Mehr als vier Millionen Mal halfen die gelben Engel allein im vergangenen Jahr. Für Mitglieder des ADAC ist der Service kostenlos. Da überlegt sich mancher Autofahrer, ob er in der Notlage nicht schnell noch die Aufnahme beantragt.

    Neben den direkten Serviceleistungen, vom Schutzbrief über die Luftrettungsstaffel bis hin zum Fahrsicherheitstraining kümmert sich der Verein auch um die Lobbyarbeit. Derzeit zieht der ADAC beispielsweise gegen die Pläne einer Pkw-Maut zu Felde. Früher waren die Forderungen meist streng an den Interessen der männlichen Autofahrer orientiert. Heute kümmert sich der Club auch um die Interessen von Radfahrern oder Senioren ohne Auto. „Der ADAC ist Mobilitätsdienstleister“, versichert Langendorff. Allein die hohe Mitgliederzahl macht den ADAC zu einer mächtigen Organisation und zu einer reichen dazu. Mehr als 900 Millionen Euro brachten allein die Mitgliedsbeiträge im vergangenen Jahr ein. Bei den Ausgaben rangieren die gelben Engel mit einem Anteil von gut einem Dritteln vorne. 25 Millionen blieben nach Abzug aller Kosten für die Rücklagen übrig.

    Der zweitgrößte Automobilclub der Welt ist aber auf der anderen Seite längst ein Konzern mit einem Umsatz von gut einer Milliarde Euro. Der ADAC verkauft Versicherungen und organisiert Reisen, vermietet Autos und bietet Kreditkarten an. Das ist nur eine Auswahl der Geschäftstätigkeit, die 2012 allein 85 Millionen Euro Gewinn abwarf. Auch als Arbeitgeber ist der Club gewichtig. 8.500 Beschäftigte zählt der ADAC derzeit. Seit neuestem sind die Münchner auch als Transporteure selbst auf den Straßen unterwegs. Gemeinsam mit der Post bedient der ADAC Fernbuslinien.

  • Exporte und Schulden

    Kommentar zum Exportüberschuss von Hannes Koch

    Deutschland geht es so gut, dass es uns vielleicht schon zu gut geht. Die Europäische Kommission jedenfalls will nun erstmals prüfen, ob einheimische Unternehmen zu viele Autos, Maschinen und Lebensmittel exportieren. Dieses Jahr wird Deutschland vermutlich um 200 Milliarden Euro mehr Produkte in andere Länder ausführen, als wir von dort importieren. Eigentlich eine gute Sache, sollte man meinen. Was könnte daran problematisch sein?

    Jeder Windrotor, jeder VW, jeder Industrieroboter, der hier hergestellt und exportiert wird, schafft vor allem in Deutschland Arbeitsplätze, nicht aber in Frankreich, Spanien oder Italien. Diese Länder bräuchten die Jobs jedoch dringender, weil sie unter Stagnation oder Wirtschaftskrisen leiden. Hinzu kommt: Das Geld, mit dem südeuropäische Unternehmen die deutschen Produkte kaufen, stammt nicht selten aus zu hoher Verschuldung. Unsere Einnahmen sind die Kehrseite der Kredite, mit denen wir Südeuropa finanzieren.

    Natürlich ist dieses Argument zugespitzt. Denn schließlich lösen sich die nationalen Grenzen der Volkswirtschaften zunehmend auf. So gehört das spanische Unternehmen Seat zum Volkswagen-Konzern. Ohne die Wirtschaftskraft und Exportstärke der Wolfsburger würden auch die Spanier weniger Fahrzeuge verkaufen – und hätten weniger Arbeitsplätze.

    In einer arbeitsteiligen Wirtschaftswelt ist gegen Exporte grundsätzlich auch nichts zu sagen. Deutsche Firmen stellen gute Autos her, USA-Unternehmen begehrte Smartphones. Und schließlich sind die deutschen Exporterfolge auch das Ergebnis harter Arbeit, Forschung und Entwicklung. Die Sozialreformen der vergangenen zehn Jahre, Hartz IV und lange stagnierende Löhne haben ebenfalls einen Beitrag geleistet. Nun erntet Deutschland die Früchte. Anderen Ländern wird das ihn Zukunft ebenfalls wieder gelingen.

    Und doch bleibt ein Problem. Die gewaltige Dimension des deutschen Exportüberschusses – immerhin sieben Prozent der Wirtschaftsleistung – lastet drückend auf den schwachen Volkswirtschaften des Südens. Dabei gäbe es einen Weg, der beiden Seiten diente. Deutschland könnte ein paar Milliarden Euro jährlich mehr in die Modernisierung seiner teilweise maroden Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur stecken. Dieser Schub würde auch zu einer höheren einheimischen Nachfrage nach Produkten des Auslandes führen. Damit sänke der deutsche Exportüberschuss, und dort entstünden Arbeitsplätze – eine gute Lösung für alle.

  • Weichmacher im Spielzeug und Nickel im Modellbaukasten

    Lebensmittelkontrolleure bemängeln Belastung von Kindern mit Schadstoffen. Bei Körperpflege- und Nahrungsergänzungsmitteln werden Verbraucher getäuscht

    Kinder sind beim Spielen häufig schädlichen Stoffen ausgesetzt. Das ergab ein Beobachtungsprogramm von Bund und Ländern. So fanden die Chemiker in lackiertem Holzspielzeug für Kinder bis zu drei Jahren sowie bei Buntstiften Weichmacher, vor allem so genannte Phthalate. Diese Stoffe stehen im Verdacht, die spätere Zeugungsfähigkeit zu beeinflussen. Bei jedem fünften untersuchten Buntstift und bei fast jedem zehnten Holzspielzeug wurden die zulässigen Grenzwerte überschritten. „Kinder sind als Konsumenten besonders schutzwürdig“, sagt der Chef des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Helmut Tschiersky. Die Eltern müssten sich auf sichere Produkte verlassen können.

    Die Fachleute haben auch nach Metallspielzeug unter die Lupe genommen. Auch hier wurden sie in Form von Nickel fündig. Zehn Prozent der Kinder sind gegen das Metall allergisch. 168 Proben zog das Amt. Nur 20 Prozent des Spielzeugs gab kein Nickel ab. In jedem vierten wurde dagegen mehr von dem Allergen freigesetzt, als erlaubt ist. Vor allem Modell- und Metallbaukästen erwiesen sich als Problemfälle. In 87 Prozent der untersuchten Proben wurde der Grenzwert „teilweise erheblich“ überschritten, wie das BVL mitteilte. „Händler und Importeure müssen ihrer Verpflichtung, nur sichere Produkte in den Handel zu bringen, stärker nachkommen“, fordert Tschiersky.

    Bedenklich ist der Umgang von Teilen des Handels mit den Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln. Vorgeschrieben ist zum Beispiel der Hinweis, dass bestimmte Farbstoffe die Aufmerksamkeit und Aktivität von Kindern beeinträchtigen kann. Insbesondere Eisdielen und Bäckereien, aber auch die Hersteller von alkoholfreien Getränken verwenden entsprechende Farbstoffe, ohne dass die Warnung weitergegeben wird.

    Ein weiteres Ziel der Kontrolle ist der Kampf gegen Verbrauchertäuschung. Doch die Industrie greift teilweise immer noch zu unerwünschten Tricks. Das zeigten Proben von Körperpflegemitteln, die ausdrücklich als frei von Parfüm angeboten wurden. In jedem fünften der untersuchten 186 Produkte befanden sich doch Duftstoffe, auf die Konsumenten allergisch reagieren könnten. Getäuscht wird nach wie vor auch beim Fleisch. Brühwurst, die nur Schweine- und Rindfleisch enthalten darf, enthielt in jedem zehnten Fall auch Geflügelanteile.

    Das BVL sammelt auch die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolleure aus den Bundesländern. Insgesamt rückten die knapp 2.500 Kontrolleure im vergangenen Jahr zu 880.000 Besuchen in fast 530.000 Betrieben aus. Damit wurden 43 Prozent der Firmen kontrolliert. In der Gastronomie ist der Anteil weitaus höher. In jedem vierten Betrieb notierten die Prüfer Mängel, vor allem bei der Hygiene. Aber auch die Aufmachung und Kennzeichnung der Lebensmittel wurde häufig beanstandet. Bei den Lebensmitteln selbst fielen vor allem Diätprodukte und Nahrungsergänzungsmittel negativ auf. Jede fünfte Probe wurde hier beanstandet.

    Für die Verbraucherorganisation Foodwatch ist die Arbeit der Kontrolleure ohne schärfere Gesetze vergebens. „Solange Verbraucher nicht erfahren, wer die Gammelfleisch-Händler Pferdefleisch-Panscher oder Schmuddelwirte sind, fehlt der Anreiz für die Betriebe, sich an gesetzliche Vorgabe zu halten“, sagt Foodwatch-Vize Matthias Wolfschmidt. Foodwatch fordert von der künftigen Bundesregierung neue Transparenzregeln für die Ergebnisse der Überwachung.

  • Erzieherin, obwohl Ingenieurin möglich wäre

    Union und SPD wollen „gleiche Lohn bei gleicher Arbeit“ auch für Frauen durchsetzen. Transparenz könnte das Tabu berühren, dass Bezahlung Privatsache ist

    Die rechtliche Lage ist eindeutig: Frauen und Männer sollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten. Praktisch aber verstoßen Arbeitgeber nicht selten gegen diesen Grundsatz – und Mitarbeiterinnen lassen sich das gefallen. Dies wollen Union und SPD nun mit verbindlichen Regeln ändern. Dabei könnte die künftige Regierung aber auch das Tabu berühren, dass deutsche Beschäftigte nur sehr ungerne mit Kollegen über ihre Bezahlung sprechen.

    In ihren Verhandlungen über die Grundlagen der neuen Bundesregierung haben Union und SPD Ende der vergangenen Woche unter anderem beschlossen, dass die Tarifpartner verpflichtet werden, Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern abbzubauen. Größere Unternehmen und der öffentliche Dienst sollen ihren Mitarbeitern bald anonymisierte Entgeltberichte zur Verfügung stellen. Das würde den Beschäftigten ermöglichen, ihre individuelle Einstufung zu überprüfen und zu korrigieren. Die Koalitionsunterhändler planen, einen Anspruch auf solche Angaben gesetzlich zu regeln.

    „Detaillierte Informationen wie die Bezahlung gehören heute für viele Beschäftigte und Firmen zur Privatsphäre, die man nicht verletzen will“, sagt Hans-Eckart Klose, Diplom-Psychologe mit dem Schwerpunkt Wirtschaftspsychologie an der Uni Freiburg. Er rät deshalb dazu, bei der Transparenz der Bezahlung grundsätzlich vorsichtig zu sein und angemessene Regeln zu finden. Wüssten Kollegen voneinander genau, wer wie viel bekomme, könne das zum Gefühl von Ungerechtigkeit führen und das Betriebsklima beeinträchtigen. „Beschäftigte würden es jedoch oft begrüßen, wenn anonymisierte Vergleichszahlen zur Verfügung stünden, um die eigene Bezahlung besser einordnen zu können. Die Daten sollten aber keinen Rückschluss auf einzelne Mitarbeiter zulassen“, so Klose.

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sagt heute zwar, dass „Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts“ unter anderem beim „Arbeitsentgelt unzulässig sind“. Trotzdem verdienen Frauen oft weniger als Männer. Daten des Statistischen Bundesamtes für 2011 zufolge liegen die Stundenverdienste weiblicher Beschäftigter durchschnittlich 22 Prozent unter denen von Männern. Vergleicht man allerdings ähnliche, konkrete Tätigkeiten in Firmen, sind die Geschlechterunterschiede weit weniger groß. Laut Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln betragen sie dann zwischen zwei und elf Prozent.

    Der beträchtliche Unterschied von fast einem Viertel kommt zustande, weil viele Faktoren zu einer insgesamt nachteiligen Beschäftigungssituation für Frauen beitragen. Ein wichtiger Punkt ist die Berufswahl. Elke Holst, Ökonomin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW), sagt: „Viele Frauen neigen dazu, beispielsweise soziale Berufe zu ergreifen, die oft schlechter bezahlt sind. Sie werden Erzieherin, obwohl sie vielleicht auch das Zeug hätten, Maschinenbau zu studieren.“

    Außerdem unterbrechen Frauen ihren Berufsweg häufig, weil sie Kinder bekommen und sich mehrere Jahre schwerpunktmäßig um deren Erziehung kümmern. Steigen sie später wieder in den Beruf ein, sind Männer mit vergleichbarer Ausbildung in der Unternehmens- oder Behördenhierarchie oft schon weiter aufgestiegen. Die nicht selten verkürzte Arbeitszeit der Frauen trägt ebenfalls dazu bei, dass sie weniger Geld bekommen als möglich. Ökonom Jörg Schmidt vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW) sieht hier weniger die Firmen, als vielmehr die Politik in der Verantwortung: „Wer gleiche Löhne für Frauen und Männer will, sollte dringend die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, zum Beispiel durch den weiteren Ausbau der Kitaplätze für Kleinkinder.“

    DIW-Ökonomin Holst betont, dass allerdings auch die Unternehmenskultur eine Rolle spiele: „Die Personalabteilungen haben qualifizierte Frauen manchmal zu wenig auf dem Radar.“ Bei der Neubesetzung von Führungspositionen erhalten männliche Bewerber mitunter den Vorzug, weil Männer dazu neigen, Männer einzustellen.